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sonstigen Unzuträglichkeiten halber zu vermeiden und statt seiner
ein massiges „von annähernd 1 : 1000“, von welchen Wiebe 1. c.
p. 44 anführt: es werde „als dasjenige angegeben, was einer vor-
theilhaften Spülung“ — mithin einer hierauf berechneten Kanal
anlage — „am besten entsprechen würde“ — festzuhalten, in diesem
Falle aber auf eine Minimalhöhe des beständigen Kanalinhaltes
von etwa 6—7 Zoll zu rechnen sei.
Die Erfahrung hat gelehrt, dass eine Flüssigkeit, ein Wasser — und
somit auch ein Kanalwasser — um so mehr geeignet ist, in ihm befindliche
oder auf seinem Wege sich findende Stoffe, Körper, mit sich fortzuführen, jo
schneller, je rapider sein Lauf ist. Unzweifelhaft ist dieser Lehrsatz in seiner
Allgemeinheit richtig. Befremden kann es daher nicht, dass die wissenschaft
liche Deputation in ihrem Gutachten vom 16. October 1867 p. 17 „starkes
Gefälle“ für „durchaus nothwendig" erklärt für die Kanalanlage von Berlin;
denn sie kann sich stützen auf einen allgemeinen Erfahrungssatz. Befremden
muss es aber, dass sie sich hierbei auf eine Erklärung von Wiebe beruft, die,
wenn sie überhaupt abgegeben ist, in schroffem Widerspruche steht mit den
Erklärungen, welche dieser Architekt in seinem Werke: Reinigung und Ent
wässerung der Stadt Berlin (Berlin 1861) verlautbart und motivirt hat.
Wiebe sagt nämlich 1. c. p. 247: „Es ist sogar nöthig, das Gefälle so ge
ring zu bemessen, dass die Kanäle niemals trocken laufen.“ Und indem er
den hier angedeuteten Grund gegen „starkes Gefälle“ 1. c. p. 43 weiter aus
führt, bemerkt er p. 175, bezüglich der Reinigung der nicht besteigbaren Ka
näle zu Liverpool durch in ihnen hin und hergezogene Ketten, dass dies ge
schehe: „um den Schlamm aufzurühren, welcher sich wegen der steilen
Gefälle leicht auf dem Boden der Kanäle festlagert.“ Es kann auch in der
ThatKeinem, der jemals sich auch nur oberflächlich Kenntniss von der Natur der
Stoffe, welche in den Schwemmkanälen fortgeführt werden und fortgoführt
werden sollen, verschafft hat, entgangen sein, dass dieselben eine ausserordent
liche Neigung haben, sich anzuheften, und zwar in einer Weise anzuheften,
dass selbst sehr stark strömendes Wasser sie nicht loszureissen im Stande ist.
Man darf es wohl als eine Bestätigung dieses Verhaltens des Inhaltes der
Schwemmkanäle ansehen, wenn Wiebe 1. c. p. 43 sagt; „Man führt an. dass
bei steilem Gefälle, und dem dadurch bewirkten zeitweisen Trockenstehen der
Siele, die Schlammablagerungen, wenn sie zusammengetrocknet sind, nicht
durch das Spülwasser beseitigt werden, dass vielmehr das letztere zwar mit
grosser Geschwindigkeit sich zwischen ihnen einen geschlängelten Weg bahnt,
oder über dieselben forthüpft, die Sinkstoffe aber liegen lässt.“ Dem
entsprechend berichtet Wiebe denn auch am angeführten Orte: „Ein Flüssig
keitsinhalt von 1 bis 7 Zoll (15,69 bis 18,30 Centimeter) Höhe wird für den
vortheilhaftesten gehalten.“
Es fragt sich nun: kann bei dem zulässigen Gefälle der
Schwemmkanäle von dem vorhandenen Miniraalgehalte derselben