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Virchow bei Besprechung der als vortrefflich ausgeführt gerühmten Kanäle
zu Frankfurt a. M., deren Fugen sich mit „gutem“ Cement verkittet zeigten,
selbst diese durchlässig gefunden, und erklärt : „Die Durchlässigkeit der Kanal
wandungen ist überall zugestanden.“ (cf. zusätzliche Bemerkungen zu dem
Gutachten der wissenschaftlichen Deputation vom 16. October 1867 p. 54
und 55). — Man hat freilich behauptet, diese Durchlässigkeit gelte nur für
das Eindringen von Aussen nach Innen und nicht umgekehrt und hat hierauf
fassend die Schwemmkanäle für wohl geeignet erklärt, das Grundwasser zu
senken. Allein wenn dem so wäre, so müsste dasselbe auch bei den Abtritt
gruben zutrellen, zumal bei geringer Füllung derselben, da die Druckverhält
nisse, auf die man Bezug nimmt, dann nicht wesentlich andere sind. Ueber-
dies müssen die Gesetze der Exosmose und Endosmose hier Platz greifen, denn
es ist ja bekannt, dass nach diesen Gesetzen die gesättigtere Flüssigkeit —
der flüssige Inhalt der Schwemmkanäle — selbst gegen die Gesetze der
Schwere — in die minder gesättigte — hier das reinere Grundwasser — über
treten muss. Allein, abgesehen davon, dass dieser von der angeblichen Un
durchlässigkeit der Kanäle von Innen nach Aussen hergenommene Einwand
gegen die Gefährlichkeit der Schwemmkanäle an sich schon unhaltbar er
scheint, so hat die technische Deputation des Ministeriums für Handel, Ge
werbe und öffentliche Arbeiten unterm 2. Februar 1867 erklärt: „Es ist in
dessen unmöglich, eine solche Grube so dicht zu erhalten, dass nicht die mit
organischen Abfällen verunreinigten Flüssigkeiten dem Erdboden zugeführt
werden.“ Es handelte sich in diesem Falle noch dazu um eine in Cement
ausgeführte Grube, welche jeden Falles zugänglicher und leichter übersehbar
war, als Schwemmkanäle. Dass aber selbst in Cement gemauerte Fundamen-
tirung auf die Dauer die Gebäude nicht gegen Feuchtigkeit schützt, unterstützt
die Angabe der technischen Deputation. Nimmt man indessen Anstoss an
älteren Bauwerken und erhebt man gegen sie den bei ungünstigen Erfolgen
unzweckmässiger Einrichtungen zur Rechtfertigung dieser so oft erhobenen
ebenso wohlfeilen als meist nichtssagenden Einwand: „Die Einrichtung sei
nicht ordnungsmässig ausgeführt,“ so mag ein Beispiel aus neuerer Zeit an
geführt werden. Dr. van Overbeek de Meijer führt aus dem 2. Bericht der
Münchener Commission für Wasserversorgung etc. 1879 p. 147, 152 und 166
an: „Le Conseil communal chargea alors une Commission tres nombreuse
d’examiner le plan de M. Gordon. Dans la discussion, M. le docteur Frauen-
holz, Ingenieur en chef, professeur d’architecture ä FUniversite de Munich,
ainsique M. E. Lange, directeur de FAcademie royale de la Baviere pour les
arts et les Sciences, soutenaient, qu’il est impossible de construire les egouts
projetes, de la Sorte, qu’ils soient et restent impermeables, et M. Zenetti
n’hesitait pas d’en convenir“ cf. les systemes p. 10.
Zu diesem Allen kommen noch Verhältnisse, welche, wie mir
scheint, lange nicht genug gewürdigt werden; diese sind: Brüche
der Kanäle und ündichtwerden der Dichtungen, selbst Brüche der
Rohrleitungen. Man kann mit an Gewissheit grenzender Wahr-