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zu prüfen: ob dasselbe diesen Grundforderungen der Hygiene ge
nügt hat, und überhaupt zu genügen im Stande ist?
Man könnte meinen, dass, wenn die Schwemmkanäle der ersten Forde
rung, reiner Boden, nach ihrer Natur und Beschaffenheit zu genügen, ausser
Stande gefunden würden, die Unerfüllbarkeit der beiden anderen Forderungen
eo ipso dargethan sei, weil unreiner Boden weder reines Wasser noch reine
Luft bestehen lassen kann. Indessen will ich mich der Beleuchtung auch
dieser Momente nicht entziehen.
Können Schwemmkanäle den Boden rein erhalten? Nach ihrer
ganzen Natur und Beschaffenheit muss diese Frage entschieden ver
neint werden. Gegen die Abtrittsgruben hat man unter Anderen
auch den Einwand erhoben, dass sie durchlässig, und daher den
Boden und die Brunnen zu schädigen geeignet seien.
Die alten Abtrittgruben enthielten ausser den menschlichen Dejections-
stoffen gewöhnlich auch den Kehricht und die Asche. Den sogenannten Erd-
kloseten sagt man desinficirende Eigenschaften nach, und in den Kasernen der
englischen Truppen in Indien will man von Ueberschüttungen der Fäkelmassen
mit Erde gute Wirkungen gesehen haben. Auch rechnet man bei den Riesel
feldern sehr auf die desinficirende Wirkung des Erdbodens. Hiernach würde
es erlaubt sein, dem Kehricht ähnliche Wirkungen, wenn auch in geringerem
Grade, zuzuschreiben. Dass man von der in die Abtrittgruben kommenden
Asche mit Kohlen ebenfalls desinficirende Eigenschaften annehmen darf, wird
als feststehend angesehen werden können. Beide Substanzen: Kehricht und
Asche mit Kohlen sind aber ausserdem wohl geeignet, den Abtrittgrubeninhalt
in eine Form zu bringen, welche ihn nicht besonders geeignet macht, Mauer
werk zu durchdringen; dies als einen Vergleich der alten Verhältnisse, unter
welchen über eine Durchlässigkeit im einzelnen Falle nicht geklagt werden
konnte, während man dieselbe bei der flüssigeren Form der Substanzen, in
welcher sie in den Schwemmkanälen vorhanden sind, mit Recht besorgt. Der
Feuergefährlichkeit halber ist es polizeilich verboten, Kehricht und Asche mit
den Kohlen in die Abtrittgruben zu schütten und so ist der Inhalt der neuen
Abtrittgruben ähnlicher geworden dem der Schwemmkanäle, und sie selber
weniger feuer-, aber mehr sanitärgefährlich geworden, wie die alten.
Verwirft man nun die Abtrittgruben, weil sie wegen ihrer
Durchlässigkeit den Boden verunreinigen, so ist nicht einzusehen,
wie man Schwemmkanäle dulden und befürworten kann, obwohl
sie, wegen der flüssigem Form ihres Inhaltes, wegen der grösseren
Fläche, welche derselbe darbietet und wegen der Durchlässigkeit
der Kanalwände den Boden wenigstens ebenso wie die neueren Ab
trittgruben mit Verunreinigung bedrohen.
Für durchlässig sind aber alle Schwemmkanäle zu halten. Hat doch