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Full text: Zur Städtereinigungs-Frage / Schultz, August Wilhelm Ferdinand (Public Domain)

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zu prüfen: ob dasselbe diesen Grundforderungen der Hygiene ge 
nügt hat, und überhaupt zu genügen im Stande ist? 
Man könnte meinen, dass, wenn die Schwemmkanäle der ersten Forde 
rung, reiner Boden, nach ihrer Natur und Beschaffenheit zu genügen, ausser 
Stande gefunden würden, die Unerfüllbarkeit der beiden anderen Forderungen 
eo ipso dargethan sei, weil unreiner Boden weder reines Wasser noch reine 
Luft bestehen lassen kann. Indessen will ich mich der Beleuchtung auch 
dieser Momente nicht entziehen. 
Können Schwemmkanäle den Boden rein erhalten? Nach ihrer 
ganzen Natur und Beschaffenheit muss diese Frage entschieden ver 
neint werden. Gegen die Abtrittsgruben hat man unter Anderen 
auch den Einwand erhoben, dass sie durchlässig, und daher den 
Boden und die Brunnen zu schädigen geeignet seien. 
Die alten Abtrittgruben enthielten ausser den menschlichen Dejections- 
stoffen gewöhnlich auch den Kehricht und die Asche. Den sogenannten Erd- 
kloseten sagt man desinficirende Eigenschaften nach, und in den Kasernen der 
englischen Truppen in Indien will man von Ueberschüttungen der Fäkelmassen 
mit Erde gute Wirkungen gesehen haben. Auch rechnet man bei den Riesel 
feldern sehr auf die desinficirende Wirkung des Erdbodens. Hiernach würde 
es erlaubt sein, dem Kehricht ähnliche Wirkungen, wenn auch in geringerem 
Grade, zuzuschreiben. Dass man von der in die Abtrittgruben kommenden 
Asche mit Kohlen ebenfalls desinficirende Eigenschaften annehmen darf, wird 
als feststehend angesehen werden können. Beide Substanzen: Kehricht und 
Asche mit Kohlen sind aber ausserdem wohl geeignet, den Abtrittgrubeninhalt 
in eine Form zu bringen, welche ihn nicht besonders geeignet macht, Mauer 
werk zu durchdringen; dies als einen Vergleich der alten Verhältnisse, unter 
welchen über eine Durchlässigkeit im einzelnen Falle nicht geklagt werden 
konnte, während man dieselbe bei der flüssigeren Form der Substanzen, in 
welcher sie in den Schwemmkanälen vorhanden sind, mit Recht besorgt. Der 
Feuergefährlichkeit halber ist es polizeilich verboten, Kehricht und Asche mit 
den Kohlen in die Abtrittgruben zu schütten und so ist der Inhalt der neuen 
Abtrittgruben ähnlicher geworden dem der Schwemmkanäle, und sie selber 
weniger feuer-, aber mehr sanitärgefährlich geworden, wie die alten. 
Verwirft man nun die Abtrittgruben, weil sie wegen ihrer 
Durchlässigkeit den Boden verunreinigen, so ist nicht einzusehen, 
wie man Schwemmkanäle dulden und befürworten kann, obwohl 
sie, wegen der flüssigem Form ihres Inhaltes, wegen der grösseren 
Fläche, welche derselbe darbietet und wegen der Durchlässigkeit 
der Kanalwände den Boden wenigstens ebenso wie die neueren Ab 
trittgruben mit Verunreinigung bedrohen. 
Für durchlässig sind aber alle Schwemmkanäle zu halten. Hat doch
	        
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