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jenigen, welche sich hloss in der Nähe solcher Orte aufhalten oder dieselben
für kurze Zeit benutzen“ (1. c. p. 24). Es verwirft dasselbe Gutachten daher
auch, wie schon oben p. 32 angeführt wurde, den § 5 des Entwurfes einer
Polizeiverordnung, welcher bestimmte, „den Raum der Sammelgruben durch ein
Rohr mit der Dachrinne in Verbindung zu setzen, dagegen jede andere Ver
bindung mit der Luft abzuschneiden,“ weil bei einer solchen Einrichtung „das
schwere Schwefelwasserstoffgas jenenWeg zum Dache nicht einschlagenwürde“
(1. c. p. 25 und 26). Diese Auslassungen der wissenschaftlichen Deputation
thun unzweifelhaft dar die Richtigkeit des Satzes: Ventilation, mit Aus
schluss von maschinellen Vorrichtungen (Aus- oder Einpumpen), ist
unmöglich ohne Octfnnng und Gegenöffnung5 ein Satz, den die tägliche Erfahrung
lehrt. Allein angenommen, nicht zugegeben, dass wirklich aus den
Liernur’sehen Abfallrohren Gase aufstiegen, so würde die Natur derselben
bei weitem weniger bedenklich sein, wie die derjenigen, welche aus den
Schwemmkanälen aufsteigen können, weil diese die Fäkalien in einem Zustande
enthalten, der sie ganz vorzüglich zur Fäulniss disponirt, was bei jenen nicht
der Fall ist. Ueberdiess nimmt sich dieser Einwand etwas wunderbar aus in
dem Munde derjenigen, welche Wasserverschlüsse für sehr geeignet erklären,
den Austritt schädlicher Gase aus den Rohrleitungen zu verhindern, da ja das
Liernur’sche System Wasserverschlüsse zulässt. Endlich aber sind die
Liernur’sehen Fallrohre oben thatsächlich nicht offen im gewöhnlichen
Sinne; sie haben nämlich an ihrem oberen Ende einen Verschluss mit fein
zerkleinerter Kohle, welcher den Austritt unreiner Luft verhindert, dagegen
den Eintritt reiner Luft, unter einem Drucke von einer halben Atmosphäre, ge
stattet, und dadurch die Kohlen fähig erhält, die Luft zu reinigen.
4) Durch die engen Maschen der von Liernur angewendeten
Drathgewebe (V 2 Mm.) und seine enge Stabstellung in den Küchen-
sowie in anderen Ausgüssen (V 3 Mm.) werden eine Menge Stoffe
zurückgehalten, die durch die entsprechenden Vorrichtungen bei der
Schwemmkanalisation mittels der Kanäle in einer für die öffent
lichen Wasserläufe ungefährlichen Weise den Rieselfeldern zugeführt
würden. Hierdurch werde die Menge derjenigen Stoffe vergrössert,
welche beseitigt werden müssten, aber doch nicht dem Kehricht bei
gemengt werden dürften. Es würde dieser Einwand eine gewisse
Berechtigung haben, wenn die durch die Liernur : schen Vorricht
ungen zurückgehaltenen Stoffe die einzigen wären, welche man
unter den Küchenabgängen von den Kanälen abhalten will.
Es liegt hier zunächst eine petitio prinoipii vor. Hat man Gründe, Riesel
felder zu vermeiden, dann kann man diese nicht wieder als die geeignetsten
Aufnahmestellen für gewisse Stoffe erklären. Im Uebrigen ist es ja Thatsache,
dass die in den Ausgüssen der Schwemmkanalisation angebrachten Siebe eine
Menge Stoffe zurückhalten, deren Eintritt in die Kanäle vermieden werden