Nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauche belegt man mit dieser Bezeichnung alle noch nicht erwachsenen Personen, welche durch ihre Handlungen gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Bei näherer Betrachtung wird man sich jedoch der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß eine Handlung zwar objektiv sich als Verbrechen im weiteren Sinne kennzeichnen kann, daß aber der Thäter, wenn er dafür verantwortlich gemacht, wenn er bestraft werden soll, auch subjektiv im Stande gewesen sein muß, zu beurtheilen, ob er etwas Strafbares begeht. Hieraus ergibt sich, daß es eine Altersgrenze geben mus, unter welcher zwar die Strafe des Gesetztes noch nicht in Anwendung kommen darf, aber Alles daran zu setzen ist, um durch Erziehung der Entwicklung eines verbrecherischen Charakters entgegenzutreten, und andererseits, daß volle Veranlassung zur Verhängung eines Strafurtheil vorliegen kann und doch Rücksichten auf das noch jugendliche Alter zu nehmen, die Strafvollstreckung diesem Umstande entsprechend zu gestalten ist.
Diesem Gesichtspunkten entsprechend, bestimmt das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, daß in die Strafgefängnisse, also zu Strafverbüßung nur diejenigen jugendlichen Uebelthäter gelangenn können, welche bei Begehung der Strafthat mindestens 12 Jahre alt waren, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Für Kinder unter 12 Jahren kann in allen Fällen nur Zwangserziehung angeordnet werden. Dasselbe gilt für jugendliche Uebelthäter im Alter von 12-18 Jahren, sofern von dem Richter ausdrücklich festgestellt wird, daß sie bei Verübung der verbrecherischen That die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen haben.
Will man nun das Wesen des Verbrecherthums, seine Ursachen und seine Entwicklung kennen lernen, so wird man, wie der Arzt, welcher einen weitverbreiteten Krankheitszustand zum Gegenstande seiner Forschung macht, an zahlreichen einzelnen Fällen nicht blos die sich regelmäßig wiederholenden Kankhetssymptome festzustellen, sondern sorgfältig zu erörtern haben, unter welchen äußeren Umständen vorzugsweise die Krankheit sich bildet, wo die Wurzeln derselben zu suchen sind.
Gestatten Sie mir, diesen Weg einzuschlagen.
Von vielen Seiten, und mit Recht, wird die bei unseren jugendlichen Verbrechern zu Tage tretende Sittenlosigkeit, Zucht-