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XXVI. Generalsynoden 1897 und 1903

Volltext : Adolf Stoecker / Oertzen, Dietrich von (Public Domain)

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Fragen, die das innerste Leben berühren, mitzusprechen, während
den Katholiken freie Bewegung gestattet ist?“ Die Leugnung
des Widerspruchs sei unhaltbar, die behauptete Festigkeit der
Behörde sei durchaus zu vermissen.
Am 6. Dezember befaßte sich die Generalsynode mit Evan—
gelisation und Gemeinschaftspflege. Stoecker sprach es als seinen
Wunsch aus, daß Beschlüsse (im Sinne einer gewissen landes—
kirchlichen Angliederung und Kontrolle) und Verhandlungen dazu
führen möchten, die vorhandene Kluft zwischen Kirche und Ge—
meinschaft zu schließen oder doch zu verringern. „Wo wirklich
Tod ist, hat das Leben recht; da kann man niemandem wehren,
daß er Leben suche und bringe, soweit er es vermag. Nun wird
freilich auf der anderen Seite manches Leben genannt, was nur
Aufregung ist. Es fehlt dem Leben auch zuweilen an gesunder
Lehre.“ Es gäbe auch Lehrer, die nicht dem Bedürfnis, sondern
der Liebhaberei folgten. Aber es sei etwas Gutes, daß doch in
unserer zerwühlten Zeit ein Fragen aufgewacht sei nach dem
Glauben und nach den Kräften der Ewigkeit. „Kommt nun ein
Dringen auf Entscheidung, ein stärkeres Betonen der Wieder—
geburt, der Heiligung, so dürfen wir das nicht ablehnen.“ —
„Unsere Kirche hat Gemeinschaft und Evangelisation noͤtig. Die
letztere hat die Kirche nötig als Anschluß und Norm. Man hat
im vorigen Jahrhundert das Gemeinschaftsbedürfnis als Kirch—
lein in der Kirche bezeichnet. Das genügt nicht mehr. Unsere
Brüder müssen auf ihre Fahne schreiben: ecclesiola pro
ecclesia.“ Stoecker hält nicht eine Ordination, aber eine offiziell—
kirchliche Zulassung geeigneter Laien für möglich.
Am 7. Dezember kehrte der regelmäßige Antrag auf Be—
willigung der Kollekte für die Stadtmission wieder. Stoecker
bat in warmen Worten darum. Von den 160000 Mark, die
er jährlich brauche, seien nur 60 000 Mark gesichert. 100 000
Mark müßten als freie Liebesgabe eingehen. Die Smode sprach
die Bewilligung aus.
Am 13. Dezember entspann sich dann noch einmal in der
Synode eine sozialpolitische Debatte großen Stils, bei welcher
man auf das prinzipielle Recht der Kirche bezw. der Geistlichen
zur Sozialpolitik grundlegend einging. Es handelte sich um den
Erlaß von 1895. Eine Kommission der Synode hätte eine
Resolution formuliert, die dem Erlaß wesentlich zustimmte. Prof.
von Nathusius hatte einen Zusatz beantragt, der anerkennen
sollte, daß es „vielfache durch den seelsorgerlichen Beruf gegebene
Anlässe zu sozialer Wirksamkeit“ gäbe, und die Hoffnung aus—
sprach, daß diese Wirksamkeit auch ferner geübt werde.
Schon vor dem Einbringen der Resolution hatten es zwei
            
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