Kinder- und Jugendreport 2015
3/2016
Bereits zum dritten Mal sind schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagsangebote,
Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum,
Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und
Anmeldepflichtüberwachung enthalten. Neu im Report aufgenommen wurden Leistungsdaten
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialdienst.
Kinder- und Jugendreport 2015
Der „Kinder- und Jugendreport 2015“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren
organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde
bereits zum 14. Mal erarbeitet. Er beinhaltet auf 265 Seiten neben aktuellen Jahresdaten aus
dem Jahr 2015 auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder in 151 Abbildungen/
Diagrammen, 17 Karten und 113 Tabellen.
3/16
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport 2015
Herausgeber: Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend, Familie und Bildung
1. Auflage 2016
Verantwortlich: Dr. Nicolas Tsapos
Redaktion: Martin Gransow
Titelfoto: LTM/Andreas Schmidt
Umschlag, Layout und Satz: Martin Gransow
Verlag: Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Druck: Stadt Leipzig/Zentrale Vervielfältigung
Fotos und Abbildungen: Stadt Leipzig
Redaktionsschluß: Juni 2016
Anschrift: Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Naumburger Str. 26 – 04229 Leipzig
Telefon: 0341 1234641 – Fax: 0341 1234484
E-Mail: jugend-familie-bildung@leipzig.de
Internet: www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales
Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
8
1.
Demographie und Bilanz
9
1.1
Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung
10
1.2
Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick
12
2.
Familienpolitik
15
3.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
21
3.1
Angebote in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte
22
3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft
24
3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten
26
3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt
27
3.1.4 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten
28
3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen
29
3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt
30
3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder
31
3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
32
3.2
33
Familienunterstützende Angebote in Kindertagespflege
3.2.1 Belegung in der Tagespflege
33
3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege
34
3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege
35
4.
4.1
Hilfen zur Erziehung
37
40
4.1.1 Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken
41
4.1.2 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen
41
4.1.3 Ambulante Hilfen zur Erziehung
42
4.1.4 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
43
4.1.5 Stationäre Hilfen zur Erziehung
43
4.1.6 Pflegestellen
44
4.2
46
Inobhutnahmen
4.2.1 Belegungstage und Auslastung
47
4.2.2 Entwicklung
48
4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
49
4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen
50
4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik
51
4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen
51
4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen
52
3
Inhaltsverzeichnis
4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung
53
4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme
54
4.3
57
4.3.1 Ausgangslage und gesetzliche Grundlage
57
4.3.2 Spezialisierter ASD Fachbereich umA
57
4.3.3 Bedarf und Kapazitäten ASD Fachbereich umA
60
5.
Kinder- und Jugendförderung
61
5.1
Jugendarbeit § 11 SGB VIII
63
5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs
64
5.1.2 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendbildungsmaßnahmen
72
5.1.3 Jugendmedienarbeit
74
5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit
76
5.1.5 Themen- und zielgruppenorientierte, Geschlechtsspezifische Jugendarbeit
78
5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit
79
5.1.7 Spielmobile
81
5.1.8 Ferienfreizeiten
85
5.1.9 Ferienpass
88
5.1.10 Internationale Jugendarbeit
92
5.2
95
Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII
5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit
95
5.2.2 Förderung Jugendverbände
97
5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
98
5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V.
99
5.3
4
Fachbereich unbegleitete minderjährige Ausländer
Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII
103
5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
104
5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
112
5.4
121
Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII
5.4.1 Behördliche Ausnahmen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz
122
5.4.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII
123
5.5
126
Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII
5.5.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig
128
5.5.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo)
132
5.5.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)
136
Inhaltsverzeichnis
6.
Beratungsangebote
139
6.1
Erziehungs- und Familienberatung
141
6.1.1 Hilfeentwicklung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
142
6.1.2 Beratungskontakte in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
143
6.1.3 Kontaktaufnahme zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen
144
6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
145
6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
146
6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger/-innen in
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
147
6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
148
6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
149
6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
150
6.1.10 Methodisches Vorgehen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
151
6.2
153
Jugendberatung
6.2.1 Jugendberatungstelle „jUkON“
153
6.2.2 Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V.,
und die Opferberatung der RAA Leipzig e. V.
160
6.3
Kinder- und Jugendtelefon
166
6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche
167
6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig
167
6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
168
6.3.4 Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
169
6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
170
7.
Hoheitliche Jugendhilfe
173
7.1
Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und
Geltendmachung von Unterhalt
175
7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen
176
7.1.2 Leistungen des Jugendamtes für Neugeborene nicht verheirateter Mütter
177
7.1.3 Beurkundungen
178
7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften
179
7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
180
7.2
181
Unterhaltsvorschuss
7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss
181
7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote
182
5
Inhaltsverzeichnis
7.3
183
7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber
184
7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung
185
7.3.3 abgeschlossene Adoptionen
186
7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
186
7.3.5 Vertrauliche Geburt
187
7.4
188
Pflegekinderwesen
7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen
188
7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD
189
7.4.3 Pflegeverhältnisse
190
7.4.4 Gastfamilien
191
7.5
6
Adoption
Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften
192
7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften
193
7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften
195
7.5 3 Gesetzliche Vorgaben für die Vormundschaft/Pflegeschaft
196
7.6
197
Jugendgerichtshilfe
7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen
198
7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken
199
7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht
200
7.7
201
Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
202
7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
203
7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
204
8.
Schulsozialarbeit
207
8.1
Schulen mit Schulsozialarbeit
208
8.2
Schulsozialarbeit nach Schularten
209
8.3
Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit
210
8.4
Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit
213
8.5
Methoden der Schulsozialarbeit
215
8.5.1 Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit
215
8.5.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit in der Schulsozialarbeit
216
8.5.3 Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit
217
9.
Schulbezogene Angebote
219
9.1
Ganztagsangebote und kulturelle Bildung
221
9.1.1 Quantitative Entwicklung
221
9.1.2 Entwicklung des Fördermittelvolumens
222
9.1.3 Modifizierung der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung vom 19. Mai 2015 (SächsGTAVO)
222
9.1.4 Qualitativer Ausbau der ganztägigen Angebote
223
9.2
Schulbibliotheken
224
9.2.
Medienbestand in Schulbibliotheken
225
9.2.2 Entleihungen in Schulbibliotheken
226
9.2.3 Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in Schulbibliotheken
227
9.2.4. Leseräume
228
9.3
229
Schola Cantorum Leipzig
9.3.1 musikalische Früherziehung
230
9.3.2 Spatzenchor
231
9.3.3. Kinderchor
232
9.3.4 Mädchenchor
233
9.3.5 Ensemble
234
9.3.6 Kammerchor
235
9.4
236
Schulbiologiezentrum Leipzig
9.4.1 Botanischer Lehrgarten
237
9.4.2 Botanikschule
237
9.4.3 Freiluftschule
237
9.4.4 Zooschule
237
9.5
238
Medienpädagogisches Zentrum
9.5.1 Mediathek im MPZ
238
9.5.2 Technikverleih und Medienmobil
239
9.5.3 IT – Service und Supportleistungen des MPZ
239
9.6
Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung
241
9.6.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht
241
9.6.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung
241
9.6.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule
243
9.6.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig
244
9.6.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht
244
9.6.6 Ruhen der Schulpflicht
244
Anlagen
245
Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
246
Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Planungsraumnamen
247
Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
248
Abbildungsverzeichnis
249
Kartenverzeichnis
253
Tabellenverzeichnis
254
7
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
Sie halten den aktuellen „Kinder- und Jugendreport“ der Stadt Leipzig in den Händen.
Ich lade Sie herzlich ein, sich mit Hilfe dieses Berichtes mit den Entwicklungen und Eckdaten der Kinderund Jugendhilfe sowie weiteren schulbezogenen Angeboten in Leipzig vertraut zu machen. Der Kinder- und
Jugendreport 2015 steht selbstverständlich auch zum Download unter www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales
zur Verfügung.
Der vorliegende Report wurde in dieser Form des Berichtswesens bereits zum 14. Mal als erarbeitet. Er beinhaltet
neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2015 auch Zeitreihen einzelner Leistungsfelder und kommt somit dem
Erfordernis nach, die Arbeitsweise und Wirkungen der Jugendhilfe transparent darzustellen. Die Systematik der
Vorjahre hat sich als Berichterstattung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bewährt und enthält Analysen,
Befunde und Perspektiven ausgewählter Arbeitsfelder, die auch in diesem Jahr inhaltlich weiterentwickelt wurden.
Neu aufgebaut wurde das Kapitel zum Allgemeinen Sozialdienst. Neben strukturellen Informationen und
Mitwirkungen in familiengerichtlichen Verfahren sind hier auch die vergebenen Hilfen zur Erziehung und
Inobhutnahmen zu finden. Enthalten sind auch Aussagen zum neu aufgebauten Fachbereich für unbegleitete
minderjährige Geflüchtete.
Das breite Spektrum der Kinder- und Jugendförderung mit seinen Angeboten in der Jugendarbeit, der
Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit, dem Kinder- und Jugendschutz sowie der allgemeinen Förderung der
Erziehung in der Familie nimmt in der Darstellung ebenfalls einen breiten Raum ein.
Der Leistungsbereich der Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt sozialer Arbeit
etabliert und wird deshalb in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus sind weitere schulbezogene
Angebote und Leistungen wie Ganztagsangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulbiologiezentrum,
Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung
enthalten.
Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei allen Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe in Leipzig bedanken. Nur
durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, bei den freien und beim kommunalen
Träger, ist die Wahrnehmung der Vielzahl an Aufgaben und das Vorhalten der unterschiedlichsten Angebote
möglich. Der vorliegende Bericht ist ein Ergebnis dieses Engagements. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich
eine anregende und informative Lektüre.
Dr. Nicolas Tsapos
Leiter des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung
8
Demographie und Bilanz
1
1
Demographie und Bilanz
Mit 6.622 Geburten gab es 2015 weiterhin konstant hohe und wachsende Geburtenzahlen
(+381 Geburten).
Die Anzahl der Kinder zwischen 0- und 14 Jahren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 %,
die Anzahl der Jugendlichen zwischen 14- bis 18 Jahren um 8,4 % und die Anzahl der
Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren um 11,7 %.
Dagegen sank als Nachwuchseffekt der 90‘er Jahre die Anzahl der jungen Erwachsenen
zwischen 21 bis 27 Jahren um 2,4 %.
Prognostisch wird für die nächsten Jahre zunächst ein weiteres Ansteigen der Geburten und
auch der verschiedenen Altersgruppen von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und
jungen Erwachsenen erwartet.
Für die weitere Jugendhilfeplanung ist dies von großer Bedeutung, um in
Leistungsbereichen wie z. B. der Kinder- und Jugendarbeit, beraterischen und
erzieherischen Hilfen oder auch der Familienbildung ausreichend geeignete Angebote
vorzuhalten.
1. Demographie und Bilanz
9
Demographie und Bilanz
1
1. Demographie und Bilanz
1.1 Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung
Am 31.12.2015 waren in der Stadt Leipzig beim Amt für Statistik und Wahlen insgesamt 576.937 Einwohner/innen mit Haupt- und Nebenwohnsitz registriert. Der kontinuierliche Einwohnerzuwachs (+15.922 Einwohner/innen zum Vorjahr) und ein weiterhin hoher Geburtenstand halten in der Stadt Leipzig auch im Jahr 2015 weiter
an.
Abbildung 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
80.000
70.000
Einwohner
60.000
2005
Kinder
2010
Jugendliche
2013
15.377
2014
Heranwachsende
16.302
54.942
70.693
14.588
14.189
56.321
66.647
58.197
13.085
Jahr
13.719
58.171
15.893
57.377
59.489
21.029
46.379
48.815
2000
10.851
0
18.446
10.000
21.796
20.000
21.689
30.000
50.234
40.000
63.937
50.000
2015
junge Erwachsene
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Einw ohnerregister
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz)
2000
2005
2010
2013
2014
2015
- 0 bis unter 14 Jahren
50.234
46.379
57.377
63.937
66.647
70.693
- 0 bis unter 3 Jahren
10.583
12.249
15.073
16.424
17.210
18.448
- 3 bis unter 7 Jahren
10.891
14.731
17.360
19.768
20.625
21.601
- 7 bis unter 10 Jahren
8.430
9.065
11.356
12.683
13.169
14.153
- 10 bis unter 14 Jahren
20.330
10.334
13.588
15.062
15.643
16.491
21.796
18.446
10.851
13.085
14.189
15.377
21.689
21.029
15.893
13.719
14.588
16.302
Kinder
Jugendliche
- 14 bis unter 18 Jahren
Heranwachsende
- 18 bis unter 21 Jahren
junge Erwachsene
- 21 bis unter 27 Jahren
Einwohner Gesamt
Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister
10
48.815
59.489
58.171
58.197
56.321
54.942
518.182
528.156
524.160
549.399
561.015
576.937
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Demographie und Bilanz
Gestiegen sind im Jahr 2015 die Altersgruppen von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren um insgesamt
6,1 % (+4.046 Kinder), die Altersgruppe der 14 bis 18-Jährigen um 8,4 % (+1.188 Jugendliche) und die
Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren um 11,7 % (+1.714 Heranwachsende) im Vergleich zum Vorjahr.
1
In der Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 21 bis 27 Jahren ist dagegen ein Rückgang um
2,4 % (-1.379 junge Erwachsene) festzustellen. Dies steht im direkten Zusammenhang mit den geringen
Geburtenständen von 1995 (2.611) und den Folgejahren.
Durch die demographische Entwicklung ist prognostisch wieder ein Ansteigen der Altersgruppen Jugendlicher,
Heranwachsender und junger Erwachsener zu erwarten, was für die weitere Jugendhilfeplanung in
Leistungsbereichen wie z. B. der Kinder- und Jugendarbeit, beraterischen und erzieherischen Hilfen oder auch
Familienbildung von großer Bedeutung ist.
Abbildung 2: Geburtenentwicklung
7.000
5.566
6.000
5.602
Anzahl
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
3.757
4.370
1.108
916
1.535
1.430
928
1.028
1.521
1.256
1.140
1.206
885
916
2000
2005
IV. Quartal
6.241
1.638
1.635
6.622
1.675
1.881
1.286
1.361
1.393
1.470
1.331
1.417
1.575
1.596
2013
2014
2015
2010
Jahr
III. Quartal
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Einw ohnerregister
II. Quartal
I. Quartal
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
In Leipzig kamen seit 1995 jährlich immer mehr Kinder zur Welt. 1995 wurden in Leipzig 2.620 Geborene
registriert, im Jahr 2000 waren es bereits über 3.000, im Jahr 2005 über 4.000, im Jahr 2010 über 5.000 und im
Jahr 2014 erstmals über 6.000 Geburten.
Im Jahr 2015 wurden im Einwohnerregister 6.622 Geburten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein
Anstieg um 6,1 % (+381 Geburten).
Dieser Geburtenanstieg ist umso erfreulicher, steht er doch dem allgemeinen Trend zu immer weniger Kindern
in vielen Teilen Deutschlands entgegen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 vom Amt für Statistik und
Wahlen wird von zunächst weiter steigenden Geburtenzahlen ausgegangen. Demnach sind offensichtlich vier
Gründe für den Geburtenanstieg verantwortlich:
•
Die Altersjahrgänge der fertilen Frauen sind stark besetzt (Struktureffekt)
•
Es gibt weniger kinderlose Frauen (Verhaltenseffekt)
•
Der Anteil mehrfachgebärender Frauen nimmt zu (Struktur- und Verhaltenseffekt)
•
Die Geschlechterproportion (Anteil Männer zu Frauen) ist ausgeglichen (Struktureffekt).
11
Demographie und Bilanz
1.2 Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick
1
Tabelle 2: Leistungsdaten im Jahresvergleich
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Geburten2
Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesam t 1
- kommunaler Träger
- freie Träger
davon integrativ betreute behinderte Kinder
- Kinderkrippe
- Kindergarten
- Horte
Freiplätze1
- Kindertagesstätten
- Horte
Ermäßigungen1
- Kindertagesstätten
- Horte
Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesam t 1
Freiplätze1
Ermäßigungen1
Bildungsberatungen2
- Ratsuchende
HzE & Leistungen §§ 13, 19, 20, 27ff, 40 ges.1
Krankenhilfe § 401
Hilfen für Kinder/Jugendliche 1
- ambulant §§ 20, 27(3), 29, 30, 31, 35, 35a
- teilstationär §§ 32, 35a
- stationär §§ 13, 19, 20, 34, 35, 35a
- Pflegestellen § 33
Hilfen für junge Volljährige § 411
- ambulant/teilstationär
- stationär
- Pflegestellen
SG Straßensozialarbeit-Anzahl der Kontakte 2
Beratung/Begleitung/Vermittlung
Spritzentausch nach Tauschvorgängen
3.757
20.546
12.737
7.809
328
2.995
9.036
8.515
5.107
3.296
1.811
254
205
49
20
-
4.370
26.000
12.098
13.902
600
3.562
12.408
10.030
7.934
5.056
2.878
160
128
32
592
203
10
5.303
32.712
15.091
17.621
665
4.849
14.207
13.656
8.099
4.737
3.362
201
163
38
2.039
558
48
2.132
144
1.807
783
101
569
354
181
88
83
10
37
1.610
91
1.431
529
79
443
380
88
45
31
12
16.251
5.787
1.724
1.925
135
1.684
687
82
490
425
106
53
39
14
11.139
1.869
585
5.834
37.214
17.201
20.013
786
5.409
16.093
15.712
9.875
6.054
3.821
272
219
53
2.535
708
61
496
348
2.292
161
2.031
822
84
666
459
100
49
32
19
13.136
2.223
861
6.241
39.172
18.022
21.150
836
5.876
16.868
16.428
9.661
5.915
3.746
291
232
59
2.614
765
67
467
346
2.653
200
2.335
971
100
772
492
118
70
35
13
14.775
2.903
604
6.622
41.844
18.956
22.888
931
6.728
17.926
17.190
10.284
6.307
3.977
308
256
52
2.547
760
61
556
430
3.398
510
2.756
1.148
116
985
507
132
69
53
10
10.529
2.635
421
6,1
6,8
5,2
8,2
*
14,5
6,3
4,6
6,4
6,6
6,2
*
*
*
*
*
*
*
*
28,1
155,0
18,0
18,2
*
27,6
*
*
*
*
*
-28,7
-9,2
-30,3
4.675
6,0
6,2
31
4.292
6,3
13,4
59
5.353
9,7
8,4
28
5.096
9,7
7,0
31
4.915
9,4
8,7
43
4.702
9,3
10,0
49
-4,3
-0,5
1,3
*
29
83
319
182
1.459
12.225
3.990
1.176
1.387
1.221
206
49
95
330
178
1.219
13.262
4.960
1.953
855
1.877
275
10
68
255
186
1.182
16.312
1.871
7.327
3.235
497
3.342
253
9.617
48,4
698
3.788
581
15
68
281
148
1.092
16.497
1.963
7.857
3.535
554
3.495
273
12.727
53,7
730
3.776
555
12
60
589
113
1.054
17.077
1.882
8.684
3.964
592
3.843
285
17.751
58,0
1.213
4.050
582
*
*
109,6
*
*
3,5
*
10,5
12,1
*
10,0
*
39,5
8,0
66,2
7,3
*
Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1
Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio €2
Rückholquote in Prozent2
ausgesprochene Adoptionen 2
Adoptionsbew erber 1
Kinder in Adoptionspflege1
Amtsvormundschaften § 551
Amtspflegschaften § 551
Beistandschaften/Ergänzungspflegschaften § 551
Rechtsberatung Unterhalt&Abstam m ung 2
Negativbescheinigungen § 58a SGB VIII
Beurkundungen Gesam t 2
- Vater-/Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsbeurkundungen
- Sorgeerklärungen
- Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden
Antragseingänge Eltern- und Erziehungsgeld 2
Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in Mio €2
Inobhutnahm en (neu) § 42 durch den VKKJ2
Neuanm eldungen Beratung § 282
- kommunal
679
1.841
536
584
2.362
524
25
76
298
97
1.135
18.755
1.379
6.611
2.887
591
2.823
310
8.673
36,6
638
3.587
632
- freie Träger
1.305
1.838
2.955
3.207
3.221
3.468
7,7
Jugendgerichtshilfe § 52 (14b.u.21-jähr. S traftäter) 2
2.695
3.364
2.936
2.566
2.401
2.232
-7,0
ab 4. Quartal 2008
Q uelle: A m t für J ugend, F am ilie und B ildung
1
12
V ergleich
14-15 in %
Fallzahlen nach SGB VIII
= S tichtag 31.12.; 2= G es am taufk o m m en im J ahr; *= D ifferenz unter W ert 100
K inder- und J ugendrepo rt 2015
Demographie und Bilanz
Vergleich des Jahres 2014 zum Jahr 2015
Geburten
Zunahme um 6,1 % (plus 381 Geburten)
1
Kindertagesstätten
Zunahme der belegten Plätze in den Kindertagesstätten um 6,8 % (+2.672 betreute Kinder)
Zunahme der belegten Plätze in der Kinderkrippe um 14,5 % (+852 betreute Kinder), im Kindergarten um
6,3 % (+1.058 betreute Kinder) und in Horten um 4,6 % (+762 betreute Kinder)
Zunahme bewilligter Freiplätze für Kindertagesstätten/Horte um 6,4 % (+623 Freiplätze)
Tagespflege
Abnahme der belegten Plätze im Betreuungsangebot der Tagespflege um 67 betreute Kinder
Abnahme bewilligter Freiplätze für Tagespflege um fünf Freiplätze
Erzieherische Hilfen und angrenzende Leistungen
Zunahme der Hilfen zur Erziehung und Krankenhilfen um 28,1 % (+745 Hilfen)
Zunahme der Hilfen für Kinder und Jugendliche um 18,0 % (+421 Hilfen)
Zunahme der Hilfen für junge Volljährige um 14 Hilfen
Straßensozialarbeit
Abnahme der Anzahl der Kontakte um 28,7 % (-4.246 Kontakte)
Abnahme der Beratung, Begleitung und Vermittlung um 9,2 % (-268 Hilfen) und des Spritzentausches um
30,3 % (-183 Spritzentauschvorgänge)
Unterhaltsvorschuss
Abnahme der Unterhaltsvorschussauszahlfälle um 4,3 % (-213 Auszahlfälle)
Abnahme der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss um 0,5 % (-0,05 Mio €)
Zunahme der Rückholquote auf 10,0 Prozent (+1,3 Prozentpunkte)
Adoptionen/Vormundschaften/Pflegschaften
Zunahme rechtskräftiger Adoptionen um sechs Adoptionen
Abnahme der Adoptionsbewerber/-innen um drei Bewerber/-innen und der Kinder in Adoptionspflege um acht
Kinder
Zunahme der Amtsvormundschaften um 109,6 % Amtsvormundschaften (+308 Amtsvormundschaften)
Abnahme der Amtspflegschaften um 35 Amtspflegschaften
Vormundschaftswesen/Beurkundungen/Beistandschaften
Zunahme der Rechtsberatung zu Unterhalt & Abstammung um 3,5 % (+580 Beratungen)
Abnahme der Negativbescheinigungen um 81 Negativbescheinigungen)
Zunahme der Beurkundungen um 10,5 % (+827 Beurkundungen)
Abnahme der Beistandschaften um 38 Beistandschaften
Eltern- und Erziehungsgeld
Zunahme der Antragseingänge um 39,5 % (+5.024 Antragseingänge)
Zunahme der Auszahlbeträge um 8,0 % (+4,29 Mio €)
Inobhutnahmen
Zunahme der Inobhutnahmen um 66,2 % (+483 Inobhutnahmen)
Erziehungsberatungsstellen
Zunahme der Zahl der Neuanmeldungen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen um 7,3 % (+274
Neuanmeldungen)
Jugendgerichtshilfe
Abnahme der 14 bis unter 21-jährigen Straftäter/-innen um 7,0 % (-169 Täter/-innen)
13
Demographie und Bilanz
1
14
Familienpolitik
2
2
Familienpolitik
Der Kinder- und Familienbeirat wurde im Jahr 2015 neu gebildet und hat insgesamt dreimal
zu verschiedenen Themen getagt.
Das zentral in der Innenstadt gelegene „Familieninfobüro“ hat Jahr 2015 insgesamt 18.480
Kontakte gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 4.613 Kontakte mehr.
Das Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ haben im Jahr 2015 insgesamt 5.826 Eltern
abgeholt (+323 Pakete).
Auch im Jahr 2015 erhielten Eltern zusätzlich 5.428 gestrickte Babyschuhe von Leipziger
Seniorinnen.
Es fanden vier gut besuchte Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt
und drei Willkommensveranstaltungen für zugezogene Familien statt.
Die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises der Stadt Leipzig hat sich zu einer
Tradition entwickelt und fand im Jahr 2015 bereits zum siebten Mal statt. Vergeben wurde
hier auch ein Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber.
15
Familienpolitik
2. Familienpolitik
Familienpolitik in Leipzig schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass der Wunsch junger Menschen zu einem
Leben mit Kindern Wirklichkeit werden kann.
2
Differenzierte Angebote und Aktivitäten entsprechen der Vielfalt familiärer Lebensbedürfnisse. Familienpolitik
umfasst Maßnahmen der öffentlichen Hand ebenso wie Aktivitäten freier Träger, Verbände und Initiativen.
Familienpolitik als Querschnittsaufgabe bringt die Perspektive der Kinder, die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben und die Situation von Familien in besonders belasteten
Lebensumständen in allen Feldern der Politik zur Geltung.
Kinder- und Familienbeirat
Mit Bildung des neuen Stadtrates der VI. Wahlperiode wurde auch der Kinder- und Familienbeirat im Jahr 2015
neu gebildet.
Die 22 vom Stadtrat berufenen Mitglieder aus Vereinen, Verbänden und den Fraktionen des Leipziger Stadtrates
erstellen Stellungnahmen und Berichte, geben Empfehlungen und beraten damit den Stadtrat und die Verwaltung.
Das Gremium tagte im Jahr 2015 insgesamt drei Mal. Im Fokus der Sitzungen standen die Konstituierung und die
Aufstellung eines Arbeitsprogramms für den Beirat in dieser Wahlperiode.
Familieninfobüro – Kooperationsprojekt mit dem Lokalen Bündnis für Familie
Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene
Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden
und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2015 haben insgesamt
68.459 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2015 zählte das Familieninfobüro 18.480
Kontakte, 4.613 mehr als im Vorjahr und fünfmal so viele wie im ersten Jahr nach seiner Eröffnung. Der Wickelund Stillraum wurde 2015 insgesamt 1.490 mal genutzt.
Wie in den Vorjahren wurden von den Eltern am häufigsten Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
gestellt (2.358 mal). Außerdem fragten Eltern häufig Behördenwege (463 mal) sowie Kitas/Tagesmütter (314 mal)
und Beratungs- bzw. Hilfsangebote (313 mal) nach.
Abbildung 3: Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2015
Kontakte im Familieninfobüro
14.000
12.000
1.490
10.000
8.000
6.000
1.209
5.826
4.885
4.194
5.503
810
4.000
2.000
0
283
206
746
385
403
758
2009
2010
989
1.189
731
2.071
1.978
2.102
2013
2014
2012
Beratung persönlich
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Quelle: Familieninfobüro Leipzig
16
1.242
1.030
Jahr
3.908
2015
Beratung telefonisch/per Mail
Nutzung des Wickel- und Stillraums
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Familienpolitik
Tabelle 3: Kontakte im Familieninfobüro
2009
2010
3.375
Beratung persönlich
Beratung telefonisch/per Mail
Kontakte insgesamt
2012
2013
2014
2015
4.361
11.418
12.317
13.867
18.480
746
758
2.071
1.978
2.102
3.908
206
403
989
1.189
731
810
4.194
4.885
5.503
5.826
darunter:
Ausgabe des Willkommenspaketes*
Nutzung des Wickel- und Stillraums
283
385
1.030
1.242
1.209
1.490
1.987
2.583
2.532
2.179
3.268
5.150
153
226
326
674
877
1.013
Besucher der Seniorensprechstunde
39
16
36
33
Besucher bei Kindersprechstunden/
Rathausralley
105
99
29
119
Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher)
126
55
112
131
Information zu anderen Themen/
anderen Ämtern
Besucher bei Veranstaltungen
Kinderbetreuung
Quelle: Familieninfobüro Leipzig
6
2
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*erst seit März 2012
Die vom Familieninfobüro organisierten vier Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt
besuchten im Jahr 2015 insgesamt 971 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu
allen Fragen rund um die Geburt informieren.
Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 22 mal durchgeführt, insgesamt 2.927 junge Eltern haben dieses
Angebot bisher genutzt.
2015 wurden drei Willkommensveranstaltungen für zugezogene Familien durchgeführt, um die neuen Leipziger/innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutzten 164
Personen dieses Angebot, im Jahr 2015 waren es 42.
17
Familienpolitik
Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“
Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder
2
ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das
Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote
in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für
Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden.
Im Jahr 2015 haben insgesamt 5.826 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 323 mehr als im Vorjahr.
Neu im Begrüßungspaket ist seit Mai 2015 der „Babykalender“, ein städtisches Informationsmaterial für junge
Eltern. Ob Stillberatung oder Elterngeldstelle, Familienzentren oder Notfalladressen – in jedem Monat informiert
der Kalender über Anlaufstellen, Unterstützungsangebote oder Behörden in Leipzig. Damit verfügt die Stadt
Leipzig über ein gut aufbereitetes Informationsmaterial für junge Familien. Der monatliche Tipp von prominenten
Leipziger Persönlichkeiten, eine „Denk-dran-Liste“ mit wichtigen Hinweisen, Felder zum Selbstgestalten sowie ein
passender Kugelschreiber machen den Kalender attraktiv. Ende des Jahres 2015 wurde er bereits aktualisiert und
eine 2. Auflage erschien.
Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern im Familieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70 Leipziger Seniorinnen
für die Neugeborenen gestrickt werden. Bisher wurden insgesamt 17.074 Stricksachen ausgegeben, im Jahr
2015 waren es 5.428. Im Rahmen dieses Projektes organisierte das Familieninfobüro im Jahr 2015 mehrere
Kaffeenachmittage für die Seniorinnen, eine Strickaktion im Kaufhaus Galeria sowie eine Weihnachtsfeier.
Außerdem kamen die Seniorinnen im Jahr 2015 insgesamt 387 mal ins Büro zu Einzelkontakten.
Familienfreundlichkeitspreis
Am 6. Juni 2015 fand nunmehr zum siebenten Mal die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises der Stadt
Leipzig statt. Oberbürgermeister Burkhard Jung zeichnete anlässlich des Weltfamilientages vor knapp 200 Gästen
Leipziger aus, die sich besonders für Familienfreundlichkeit in der Stadt engagieren.
Den mit 3.000 € dotierten Hauptpreis erhielt das „Heizhaus“. Die Einrichtung des Urban Souls e. V. wurde
2009 als Halle für den Rollsport eröffnet und ist inzwischen weit mehr als nur ein Domizil für BMX-Fahrer und
Skateboarder. 365 Tage im Jahr ist das Haus offen für alle Generationen. Neben dem Rollsport kann hier Jung
und Alt auch tanzen, mit Holz werkeln oder in der Medienwerkstatt arbeiten. Das ursprünglich an eine bestimmte
Zielgruppe gerichtete Angebot ist in Grünau mittlerweile fest verortet und hat in vorbildlicher Weise Verantwortung
für die Bürger seines Stadtteils übernommen.
Der zweite Platz und damit 2.000 EUR ging an das Projekt „HIPPY“ („Home Interaction Programm for Parents and
Preschool Youngsters“) - ein bundesweites familienunterstützendes Programm zur Schulvorbereitung. Seit 2014
vom Verein FAIRbund durchgeführt, macht es Kinder aus dem Leipziger Osten fit für die Schule und unterstützt
dabei die ganze Familie. Die Interaktion zwischen Eltern und Kind wird gestärkt, Schulstart und Bildungschancen
werden verbessert und verschiedene Kulturen können voneinander lernen.
Den dritten Platz mit einem Preisgeld von 1.000 Euro erhielt der Familienblock der BSG Chemie Leipzig. Ein
abgegrenzter Stadionbereich extra für Familien wurde saniert und ausgestattet mit breiten Stufen, Überdachung,
Fallschutzmatten und Spielgeräten. Ohne öffentliche Förderung sanierte der Verein unter Beteiligung von mehr
als 100 Fans diesen Teil des Stadions und stattete ihn familienfreundlich aus.
18
Familienpolitik
Eine Kinderjury, die vom Leipziger Kinderbüro angeleitet und unterstützt wurde, präsentierte mit einem Film
ihre vier Favoriten. Den mit 1.000 Euro dotierten Preis erhielt letztlich Micheal Oertel für sein außerordentliches
Engagement. Er gründete ehrenamtlich den Verein Mehrweg e. V. mit dem Motto „MitMenschen auf dem Weg“
- einen Kulturbetrieb mit vielen Angeboten (Kinder- und Jugendbibliothek, Galerieraum für Ausstellungen und
Museumsstube mit Spielsachen aus der DDR). Zudem hat er ein Vorleseprojekt ins Leben gerufen, bei dem er
gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern in der Unikinderklink Leipzig aus seinem Buch vorliest.
Ein Sonderpreis wurde an Elisabeth Radke verliehen. Die Leipzigerin hatte 2012 mit den ersten selbstgestrickten
Babyschuhen eine Aktion initiiert, die mittlerweile mehr als 17.000 Babys zugute kam. Etwa 70 Seniorinnen sind
ihrem Beispiel gefolgt, stricken pro Jahr mehr als 5.000 Paar Babyschuhe und übermitteln damit einen herzlichen
Willkommensgruß an alle jüngsten Bürger der Stadt.
2
Abbildung 4: Preisträger Familienfreundlichkeitspreis 2015
Foto: Mahmoud Dabddoub
Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber
Wie bereits 2010 und 2013 gab es auch 2015 wieder einen Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber. Dafür
stellten die Handwerkskammer zu Leipzig und die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Preisgelder in Höhe
von insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung.
Je einen Sonderpreis in Höhe von 1.000 Euro erhielten die Biomare Malte Reupert e.K./Biomare II GmbH Leipzig
sowie die Schürmaier Orthopädische Werkstatt und Sanitätsfachhandel GmbH & Co. KG.
Die Biomare Malte Reupert e.K./Biomare II GmbH Leipzig zeichnet sich durch eine besonders familienfreundliche
Personalpolitik aus. Es werden beispielsweise Teilzeit- und Homeoffice-Lösungen geboten, zusätzliche
Urlaubstage für Mitarbeiter mit Kindern gewährt, Betreuungskosten bezuschusst, Dienstpläne frühzeitig
19
Familienpolitik
kommuniziert, Arbeitszeiten an Kita-Öffnungszeiten ausgerichtet oder Mütter und Väter nach der Elternzeit bei der
flexiblen
Rückkehr ins Unternehmen unterstützt.
2
20
Auch die Schürmaier Orthopädische Werkstatt und Sanitätsfachhandel GmbH & Co. KG zeichnet sich durch
ein umfangreiches Angebot verschiedener, aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Vereinbarkeit familiärer
Belange mit den Möglichkeiten des Unternehmens aus. Insbesondere wurde das hohe soziale Engagement der
Geschäftsführerin Frau Chris Schürmaier gewürdigt.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3
3
Kindertagesstätten und
Kindertagespflege
Die wohnhaften Kinder bis zum Schuleintrittsalter stiegen um 5,9 % (+2.214 Kinder).
Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 14 neuen
Kindertagesstätten (darunter ein Ersatzneubau) erweitert.
Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2015 um 2.583 Plätze
erweitert. Davon waren 894 Krippenplätze, 593 Kindergartenplätze sowie 1.096 Hortplätze.
Die belegten Plätze in den Kindertageseinrichtungen stiegen um 2.672 Plätze auf 41.844
belegte Plätze. Davon waren 6.728 Plätze in der Kinderkrippe (+ 852), 17.926 Plätze
im Kindergarten (+1.058) und 17.190 Plätze in Horten (+762). Leicht gesunken sind die
belegten Plätze in der Kindertagespflege auf 2.519 belegte Plätze (-43).
Die Anzahl bewilligter Freiplätze für Kindertageseinrichtungen stiegen um 618 Plätze
(bis Schuleintrittsalter +392, Hort +231, Kindertagespflege -5). Die Anzahl bewilligter
Ermäßigungen für Kindertageseinrichtungen stieg um insgesamt 11 Plätze (bis
Schuleintrittsalter +24, Hort -7, Kindertagespflege -6)..
20 Kindertageseinrichtungen beteiligten sich bis Jahresende 2015 an der Bundesinitiative
„Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“.
3. Kindertagesstätten und Kindertagespflege
21
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Stetig steigende Geburtenzahlen, die auch in Leipzig geführte politische Debatte um frühkindliche Bildung sowie
der gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren sind wichtige sozialpolitische Aufgaben unserer
Zeit.
3
Entsprechend Art. 6 GG bestimmen die Eltern in eigener Verantwortung, ob und inwieweit sie andere zur
Erfüllung ihres Erziehungsauftrages heranziehen wollen. In Verbindung mit Art. 3 Abs.2 GG (Gleichstellung
von Mann und Frau am Arbeitsleben) wird der Staat verpflichtet, Grundlagen dafür zu schaffen, dass
Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der
familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen auch rechtliche und tatsächliche
Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie
eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach Zeiten der Kindererziehung
ermöglichen.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt nach SGB VIII seit August 2013 für alle Kinder mit Vollendung
des 1. Lebensjahres. Eine Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist für alle Kinder
zugesichert, deren Eltern diesen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber sichert mit SGB VIII § 22 ff. und
dem SächsKitaG den Bildungs- /Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen der frühkindlichen Entwicklung.
Für jedes Leipziger Schulkind, dessen Eltern es wünschen, wird ein Hortplatz zur Verfügung gestellt.
Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für 2015/2016 hielt an dem Anspruch fest, möglichst jeder Leipziger
Familie den Zugang zu Krippe/Tagespflege, Kindergarten und Horten für ihre Kinder zu gewährleisten. Dies ist
insbesondere unter dem Aspekt hervorzuheben, dass die Stadt Leipzig nach wie vor einerseits vor enormen
finanziellen Herausforderungen steht, andererseits einer bedarfsgerechten Versorgung für die Familien in Bezug
auf die Bereitstellung eines Kindertagesstättenplatzes hohe Priorität zuschreibt.
Vor allem durch den seit 1996 einsetzenden und auch im Jahr 2015 anhaltenden Trend hoher Geburtenzahlen ist
die Zahl wohnhafter Kinder unter 7 Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr
die Zahl der wohnhaften Kinder bis zum Schuleintrittsalter von 37.835 um 2.214 Kinder auf 40.049.
Höhere Zahlen wohnhafter Kinder und eine gestiegene Nachfrage, vor allem im Leistungsbereich U3, machen
eine entsprechende Anpassung der Infrastruktur im Kindertagesstättenbereich notwendig
3.1 Angebote in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte
Der Neubau von Kindertagesstätten ist in vielen Versorgungsräumen weiterhin erforderlich, da dem Bedarf nach
Betreuung seit einigen Jahren nicht mehr durch Kapazitätserweiterungen bestehender Einrichtungen entsprochen
werden kann.
Grundlage für die Entscheidung, in welchen Stadtgebieten neue Kindertageseinrichtungen entstehen, ist das
langfristige Entwicklungskonzept Kindertagesstätten, das 2007 vom Stadtrat beschlossen und im Jahr 2011
anhand aktueller Daten zur Bevölkerung und Stadtentwicklung aktualisiert und bis 2025 fortgeschrieben wurde.
Im Jahr 2015 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es
entstanden 2.583 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 894 Krippenplätze) und 1.096 Hortplätze. Das Netz
der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 14 neuen Kitas, darunter ein Ersatzneubau,
erweitert. Mit 20 im Jahr 2015 realisierten Baumaßnahmen (13 Neubauten, 1 Ersatzneubau, 6 Erweiterungen, z.
T. nach Sanierung von Kitas) entstanden mehr als 2.500 neue Plätze, darunter 830 für Krippenkinder. Leipziger
Kindertageseinrichtungen bewähren sich täglich als Teil des Bildungssystems als Orte für gemeinsames
Aufwachsen und frühkindliche Bildung. Die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen arbeiten seit der
22
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Einführung des Sächsischen Bildungsplanes erfolgreich an dessen Umsetzung. Sie schauen dabei auf einen
erfolgreichen Entwicklungsprozess. 2000 begann ein beispielhafter Veränderungsprozess, der programmatisch
die Innovation der Bildungs- und Familienforschung in die Arbeit der Leipziger Kindertagesstätten implementieren
sollte.
Einige Kitas und Horte, die sich zu Konsultationseinrichtungen entwickelt haben, stehen als Unterstützungssystem
u. a. für die pädagogische Praxis zur Verfügung. Sie präsentieren ihr Angebot unter www.leipzig.de/jugendfamilie-und-soziales/kinderbetreuung/kindertagesstaetten/konsultationseinrichtungen.
Die „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ stellt die Zusammenarbeit
mit Familien zu Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in den Mittelpunkt. Inhaltliche Schwerpunkte waren
u. a. die Teilnahme von Erzieher/-innen gemeinsam mit Fachkräften aus dem Bereich Familienbildung an
der Qualifizierung „FUN – Familie und Nachbarschaft“, die Teilnahme der Fachkräfte an der Qualifizierung
„Erziehungspartnerschaft“, die Einbindung von Angeboten der Familienbildung in den Kita-Alltag sowie die
Entwicklung von Nachhaltigkeit in der kontinuierlichen Umsetzung der Kriterien des Gütesiegels „Leipziger Kinderund Familienzentrum“.
3
Von April 2011 bis Dezember 2015 beteiligten sich ausgewählte kommunale Schwerpunkt-Kitas und Kitas in
Freier Trägerschaft an der Bundesinitiative „Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ (www.
fruehe-chancen.de). Zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung arbeiten in diesen ausgewählten Einrichtungen
an der Umsetzung der Schwerpunktaufgaben. Ihr Auftrag war es u. a., gemeinsam mit den Erzieher/-innen
die alltagsintegrierte sprachpädagogische Arbeit im Rahmen eines stetigen reflektiven Prozesses weiter zu
entwickeln und dadurch nachhaltig zu qualifizieren. Weitere Schwerpunktaufgaben sind die fachliche Begleitung
der Teams, die Umsetzung der kitaspezifischen Konzeption zur Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und
-förderung sowie die Zusammenarbeit mit den Familien. Die Ergebnisse des Bundesprogramms fließen in das
Nachfolgeprojekt „Sprach-Kitas- Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ein und sind in den Konzeptionen der
Einrichtung festgeschrieben.
Von Januar 2014 bis Dezember 2015 beteiligten sich insgesamt 20 Leipziger Kitas unterschiedlicher Trägerschaft
an der Umsetzung der Richtlinie Bildungschancen. Das sächsische Kabinett hatte im Juli 2013 die Förderrichtlinie
zum Kita-Qualitätsprogramm verabschiedet. Kindertageseinrichtungen mit besonders vielen Kindern, die
Entwicklungsverzögerungen, Verhaltens- und Sprachauffälligkeiten aufweisen, konnten dadurch Fördermittel für
zusätzliche pädagogische Unterstützung erhalten. Aufgaben des zusätzlichen Personals gemäß Richtlinie waren:
•
die Unterstützung der pädagogischen Praxis bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit
besonderem Förderbedarf und/oder
•
die Organisations-, Konzept- und Angebotsentwicklung und/oder
•
die Eruierung von Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei Kindern und Familien sowie Netzwerkarbeit.
Schwerpunkt der nächsten Jahre bleibt die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz
ab dem ersten Lebensjahr, die fachliche Begleitung des quantitativen Ausbaus der Kitabetreuung sowie eine
kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung.
Schwerpunkt der Arbeit in den Horten ist die Befähigung der Kinder zu einer zunehmend selbstbestimmten
Gestaltung ihrer Freizeit nach Interessen und Neigungen in sozialer Interaktion mit anderen Kindern im
Grundschulalter. Besonderen Wert legt der Träger auf gesunde Ernährung, Bewegung und Entspannung. In enger
Zusammenarbeit mit der Grundschule gestaltet der Hort die Ganztagsangebote im außerunterrichtlichen Bereich.
Dem gesetzlichen Auftrag von Kindertageseinrichtungen folgend, wird in den kommunalen Horten die integrative
Förderung von Kindern mit Behinderungen, entsprechend dem jeweiligen Förderbedarf, gewährleistet.
23
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft
Abbildung
5: Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
250
200
3
Anzahl
150
100
172
149
109
50
0
2000
104
101
2005
2010
Freie Träger
103
101
100
2013
Jahr
208
197
192
176
2014
2015
Kommunaler Träger
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 4: Anzahl der Kindertageseinrichtungen
2000
Kinderkrippen
Kindergärten
kombinierte Tageseinrichtungen
Integrationseinrichtungen
betriebliche Einrichtung
Horte
2005
5
2010
3
2013
3
2014
3
2015
2
2
5
5
4
7
9
8
133
107
108
103
100
97
57
73
95
109
115
133
1
1
1
0
0
81
65
67
69
71
71
Gesamt
281
253
277
292
298
311
davon: Freie Träger
109
149
176
192
197
208
172
104
101
100
101
103
Kommunaler Träger
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen einschließlich der Horte in der Stadt Leipzig ist im Jahr 2015 weiter
gestiegen. Die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft stiegen um zwei weitere Einrichtungen und die
Einrichtungen in freier Trägerschaft um elf weitere Einrichtungen auf 311 im Jahr 2015.
Damit betrug der Anteil von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit 66,9 % zwei Drittel und der Anteil
kommunaler Einrichtungen mit 33,1 % ein Drittel aller Einrichtungen.
24
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Abbildung 6: Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart
20.000
18.000
16.000
2000
2005
Horte
Kindergärten
2010
2013
16.968
10.044
2014
kombinierte Tageseinrichtungen
Kinderkrippen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
3
601
47
14.211
9.936
12.549
Jahr
594
47
100
0
370
47
101
2.000
293
71
95
4.000
12.211
10.018
10.024
6.000
10.030
8.471
7.066
350
83
8.000
16.428
9.795
13.389
10.000
17.190
12.000
8.515
7.692
3.951
246
142
Anzahl
14.000
2015
Integrationseinrichtungen
betriebliche Einrichtung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 5: angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Kinderkrippen
142
83
71
47
47
47
Kindergärten
246
350
293
370
594
601
kombinierte Tageseinrichtungen
7.692
8.471
10.018
9.936
9.795
10.044
Integrationseinrichtungen
3.951
7.066
10.024
12.549
13.389
16.968
betriebliche Einrichtung
Horte
Gesamt
davon: Freie Träger
Kommunaler Träger
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
0
0
95
101
100
0
8.515
10.030
12.211
14.211
16.428
17.190
20.546
26.000
32.712
37.214
39.172
41.844
7.809
13.902
17.621
20.013
21.150
22.888
12.737
12.098
15.091
17.201
18.022
18.956
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der angemeldeten Kinder erhöhte sich im gesamten Betrachtungszeitraum um 21.298 Kinder. Dies
entspricht einer Erhöhung angemeldeter Kinder in Kindertageseinrichtungen um 103,7 %. Im Jahr 2015 ist dies im
Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der angemeldeten Kinder um 6,8 % (+2.672 Kinder).
Die Angebotsstruktur innerhalb des Netzes der Kindertageseinrichtungen veränderte sich entsprechend
den Wünschen der Familien und der Geburtenentwicklung. So verschob sich beispielsweise die Anzahl der
Kindertageseinrichtungen zugunsten integrativer Kindertageseinrichtungen. Die in Integrationseinrichtungen
angemeldeten Kinder erhöhten sich vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 um 13.017 Kinder.
25
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten
Abbildung
7: angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten
25.000
0
2000
2005
2010
Horte
Jahr
2013
24.654
17.190
22.744
16.428
21.502
15.712
19.056
15.970
13.656
5.000
10.030
10.000
12.031
3
15.000
8.515
Anzahl
20.000
2014
2015
Kindertagesstätten
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 6: Belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Horte
8.515
10.030
13.656
15.712
16.428
17.190
davon: freie Träger
1.857
2.725
3.318
3.511
3.643
3.667
kommunaler Träger
Kindertagesstätten
davon: freie Träger
kommunaler Träger
darunter: unter 3-Jährige
Kindergartenkinder
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
6.658
7.305
10.338
12.201
12.785
13.523
12.031
15.970
19.056
21.502
22.744
24.654
5.952
11.177
14.303
16.502
17.507
19.221
6.079
4.793
4.753
5.000
5.237
5.433
2.995
3.562
4.849
5.409
5.876
6.728
9.036
12.408
14.207
16.093
16.868
17.926
20.546
26.000
32.712
37.214
39.172
41.844
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
In Abhängigkeit von der demographischen Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2015
die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 104,9 % (+12.623 belegte Plätze) und im Hortalter um 101,9
% (+8.675 belegte Plätze).
Von den im Jahr 2015 belegten Plätzen bis zum Schuleintritt waren 78,0 % bei freien Trägern und 22,0 % beim
kommunalen Träger. Bei den belegten Plätzen im Hortalter waren 21,3 % bei freien Trägern und 78,7 % beim
kommunalen Träger.
Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller belegten Plätze in Kindertagesstätten bei den unter 3-Jährigen 27,3 %. Der
Anteil aller angemeldeten Kinder in der Altersgruppe über 3 Jahre bis zum Schuleintrittsalter betrug 72,7 %.
26
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß
§ 15 Abs. 1 SächsKitaG in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben. Eltern
erhalten somit Absenkungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Vergünstigungen.
Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des SächsKitaG vor. Hier können die
Eltern gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen.
Abbildung 8: Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
7.000
6.000
128
Anzahl
5.000
4.000
232
6.054
5.915
2013
2014
256
3
163
205
3.000
2.000
219
5.056
4.737
2005
2010*
6.307
3.296
1.000
0
2000
Jahr
ermäßigte Plätze
2015
*Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei
Freiplätze
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 7: Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
angemeldete Kinder
bis Schuleintritt
davon: Freiplätze
ermäßigte Plätze
(teil-)finanz. Plätze gesamt
(teil-)finanz. Plätze in %
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2000
2005
2010*
2013
2014
2015
12.031
15.970
19.056
21.502
22.744
24.654
3.296
5.056
4.737
6.054
5.915
6.307
205
128
163
219
232
256
3.501
5.184
4.900
6.273
6.147
6.563
29,0
32,5
25,7
29,2
27,0
26,6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei
Der Anteil der (teil-) finanzierten Plätze in Kinderkrippen und -gärten hat vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 stetig
zugenommen. In den Jahren 2009 und 2010 gab es einen Rückgang durch die vom 1. März 2009 bis 31.12.2010
geltende Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres (§ 15 SächsKitaG). Rund 1.200 Kinder waren durch das
beitragsfreie Vorschuljahr laut SächsKitaG aus der Berechnung der Ermäßigung herausgefallen. Ab Januar 2011
sind diese durch die gesetzliche Änderung des SächsKitaG wieder in die Statistik eingeflossen und führten erneut
zum Anstieg gewährter Freiplätze und Ermäßigungen. Im Jahr 2015 waren 6.563 (teil-) finanzierte Plätze zu
verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 6,8 % der (teil-) finanzierten Plätze (+416). Durch
den Anstieg aller belegten Plätze in Kinderkrippen und -gärten sank der Anteil der (teil-) finanzierten Plätze aber
auf 26,6 %.
27
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.4 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten
Abbildung
9: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
4.500
4.000
3.821
3.746
2013
2014
32
3.000
Anzahl
59
38
3.500
3
52
53
2.500
49
2.000
1.500
1.000
2.878
3.362
3.977
1.811
500
0
2000
2005
2010
Jahr
ermäßigte Plätze
2015
Freiplätze
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 8: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
2000
2005
2010
2013
2014
2015
angemeldete Hortkinder
8.515
10.030
13.656
15.712
16.428
17.190
davon: Freiplätze
1.811
2.878
3.362
3.821
3.746
3.977
ermäßigte Plätze
(teil-)finanz. Plätze gesamt
(teil-)finanz. Plätze in %
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
49
32
38
53
59
52
1.860
2.910
3.400
3.874
3.805
4.029
21,8
29,0
24,9
24,7
23,2
23,4
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl von Freiplätzen in Horten hat seit dem Jahr 2000, mit Ausnahme des Jahres 2014, kontinuierlich
zugenommen. Im Jahr 2015 wurden 4.029 (teil-) finanzierte Plätze bewilligt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein
Anstieg um 5,9 % (+224). Der Anteil aller (teil-) finanzierte Plätze in Horten blieb im Jahr 2015 mit 23,4 % aller
belegten Hortplätze (im Vorjahr 23,2 %) nahezu konstant.
28
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen
Abbildung 10: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
4.500
4.000
3.000
2005
45 h/Woche
2010
40 h/Woche
35 h/Woche
30 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
330
118
504
313
455
2014
113
1.562
324
104
2013
3
1.778
3.419
Jahr
436
1.387
291
2012
138
460
2.980
1.321
352
181
485
326
662
0
429
1.640
500
492
1.000
2.661
1.500
3.140
2.000
3.987
2.500
1.165
Anzahl
3.500
2015
< 30 h/Woche
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 9: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
2005
2010
2012
2013
2014
2015
45 h/Woche
1.640
2.661
2.980
3.140
3.419
3.987
40 h/Woche
492
1.165
1.321
1.387
1.562
1.778
35 h/Woche
429
485
460
436
455
504
30 h/Woche
662
352
291
324
313
330
25 h/Woche
131
35
47
30
34
37
20 h/Woche
195
146
91
74
79
81
Eingliederungshilfen < 45h/Woche
5
3
6
6
1
3
Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche
8
2
10
12
13
8
3.562
4.849
5.206
5.409
5.876
6.728
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Seit April 2005 werden Eltern von Kindern unter 3 Jahren differenziertere Betreuungszeiten angeboten. Diese
Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden.
Im Jahr 2015 stieg der Anteil aller angemeldeten Krippenkinder mit einem wöchentlichen Betreuungsumfang von
45 Stunden auf 59,3 % (im Vorjahr 58,2 %). Dagegen sanken die Anteile mit einen weniger zeitumfänglichen
Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche auf 26,4 % (im Vorjahr 26,6 %), mit 35 Wochenstunden
auf 7,5 % (im Vorjahr 7,7 %), mit 30 Wochenstunden auf 4,9 % (im Vorjahr 5,3 %) und zwischen 20 und 25
Betreuungsstunden pro Woche auf 1,8 % (im Vorjahr 1,9 %).
29
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Hinzu kommen drei Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche und acht Eingliederungshilfen über 45
Stunden
pro Woche.
Auch im Jahresvergleich steigt der genutzte Betreuungsumfang von 40 und 45 Stunden pro Woche und sinken
geringere Betreuungsumfänge.
3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt
Abbildung 11: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
12.000
10.000
0
2005
45 h/Woche
2012
40 h/Woche
30 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
111
1.172
2014
518
11.271
4.069
111
1.157
472
10.639
2013
35 h/Woche
3.795
100
1.096
Jahr
497
3.514
116
1.110
2010
560
9.716
3.420
124
943
599
2.535
1.801
453
2.000
916
7.574
4.000
9.443
6.000
10.215
8.000
1.146
Anzahl
3
2015
< 30 h/Woche
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 10: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
2005
2010
2012
2013
2014
2015
45 h/Woche
7.574
9.443
9.716
10.215
10.639
11.271
40 h/Woche
1.146
2.535
3.420
3.514
3.795
4.069
35 h/Woche
916
943
1.110
1.096
1.157
1.172
30 h/Woche
1.801
599
560
497
472
518
25 h/Woche
177
47
44
46
42
43
20 h/Woche
276
77
72
54
69
68
95
109
117
143
154
195
423
454
490
528
540
590
12.408
14.207
15.529
16.093
16.868
17.926
Eingliederungshilfen < 45h/Woche
Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Seit April 2005 werden auch Eltern von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt differenziertere
Betreuungszeiten angeboten. Diese Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20,
25, 30, 35, 40 und 45 Stunden. Im Jahr 2015 nutzten 62,9 % aller Eltern angemeldeter Kindergartenkinder
30
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 63,1 %). Weitere 22,7 % der Eltern
vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 22,5 %), der Anteil mit 35
Wochenstunden betrug 6,5 % (im Vorjahr 6,9 %) und mit 30 Wochenstunden 2,9 % (im Vorjahr 2,8 %). Lediglich
0,6 % der Eltern von Kindern dieser Altersgruppe nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und
25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,7 %). Hinzu kommen wie im Vorjahr Anteile von 1,1 % für
Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr 0,9 %) und 3,3 % für Eingliederungshilfen über 45
Stunden pro Woche (im Vorjahr 3,2 %).
3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder
Abbildung 12: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
3
12.000
10.000
0
2005
2010
2012
30 h/Woche
Jahr
11.879
2013
217
239
4.937
11.529
213
4.554
11.237
241
4.165
10.748
3.842
286
3.276
2.050
2.000
7.454
4.000
9.997
6.000
457
Anzahl
8.000
2014
25 h/Woche
2015
5 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 11: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
2005
2010
2012
2013
2014
2015
30 h/Woche
2.050
3.276
3.842
4.165
4.554
4.937
25 h/Woche
7.454
9.997
10.748
11.237
11.529
11.879
457
286
241
213
217
239
5 h/Woche
Eingliederungshilfen
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
69
97
96
97
128
135
10.030
13.656
14.927
15.712
16.428
17.190
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Schulverw altungsamt
Bei den älteren Hortkindern ist die gewählte Betreuungsdauer pro Woche differenzierter. Von den Eltern, die im
Jahr 2015 ein Hortangebot nutzten, haben 28,7 % eine Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche (im Vorjahr
27,7 %) vereinbart. Mit 69,1 % nutzten mehr als zwei Drittel aller Eltern einen Betreuungsumfang von 25 Stunden
pro Woche (im Vorjahr 70,2 %).
Hinzu kommen wie im Vorjahr 1,4 % Betreuungsdauer aller Hortkinder von 5 Wochenstunden (im Vorjahr 1,4 %)
und Eingliederungshilfen von 0,8 % aller angemeldeten Kinder in Horten (im Vorjahr 0,6 %).
31
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte
Kinder
Abbildung 13: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten
900
800
700
3
Anzahl
600
500
400
300
200
796
708
689
568
531
353
100
65
0
97
69
2000
2005
2010
2013
Jahr
Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung
135
128
97
2014
2015
Hortkinder mit Behinderung*
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen
Tabelle 12: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten
2000
Hortkinder*
8.515
2005
2010
2013
2014
2015
10.030
13.656
15.712
16.428
17.190
davon: mit Behinderung
65
69
97
97
128
135
Anteil in %
0,8
0,7
0,7
0,6
0,8
0,8
Kinder bis Schuleintritt
12.031
15.970
19.056
21.502
22.744
24.654
davon: mit Behinderung
353
531
568
689
708
796
Anteil in %
Kinder in Kindertagesstätten
und Horten Gesamt
davon: mit Behinderung
2,9
3,3
3,0
3,2
3,1
3,2
20.546
26.000
32.712
37.214
39.172
41.844
418
600
665
786
836
931
2,0
2,3
2,0
2,1
2,1
2,2
Anteil in %
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen
Im Jahr 2015 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder
in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,2 %.
Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im Jahr 2015 proportional
zum Anstieg aller Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte auf 931 Kinder gestiegen (+95).
Im gesamten Betrachtungszeitraum ist dies - bei einem Anstieg um 21.298 in Kindertageseinrichtungen einschl.
Horte angemeldeten Kindern - auch ein Anstieg um 513 Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung
bedrohter Kinder.
32
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
3.2 Familienunterstützende Angebote in Kindertagespflege
Kindertagespflege ist im Abschnitt III des SGB VIII verankert. Nach §§ 22 und 23 SGB VIII ist
die Kindertagespflege eine gleichrangige Form zur Förderung der Entwicklung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Gemäß § 2 Abs. 6 SächsKitaG unterstützt und ergänzt die Kindertagespflege als
Alternative zur Förderung in Kindertageseinrichtungen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie.
Kindertagespflege ist eine Leistung, die vorrangig für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist (9.
Lebenswoche bis 3 Jahre).
Bei Kindern im Kindergarten- und Schulalter wird Kindertagespflege i. d. R. dann geleistet, wenn
Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht in gleicher Weise förderlich sind oder der benötigte
Betreuungsumfang nicht gewährleistet werden kann. Kindertagespflege ist gem. § 3 Abs. 2 SächsKitaG maximal
bis zur Vollendung der vierten Klasse vorgesehen.
3
Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von gleichzeitig maximal fünf fremden Kindern im Haushalt
der Tagespflegeperson und kann nach § 1 Abs. 6 SächsKitaG mit Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen
Trägers der Jugendhilfe in anderen kindgerechten Räumen ausgeübt werden. Eine Betreuung im Haushalt der
Eltern ist ebenfalls möglich.
Im Jahr 2015 sank erstmals das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen von 2.792 Plätzen im Januar auf
2.765 Plätze im Dezember. Im Jahr 2015 wurden für 16 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3 Jahren
(2.879 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (41 Plätze) Plätze in Tagespflege
geplant.
3.2.1 Belegung in der Tagespflege
Abbildung 14: angemeldete Kinder in der Tagespflege
3.000
2.500
52
28
2.482
2.562
2.519
2013
2014
2015
2
40
2.000
Anzahl
53
1.500
1.000
1.997
22
500
0
29
20
541
2000
2005
Kinder unter 3 Jahren
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2010
Jahr
Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt
Hortkinder
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
33
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Tabelle 13: angemeldete Kinder in Tagespflege
2000
Kinder unter 3 Jahren
2005
20
2010
2014
2015
1.997
2.482
2.562
2.519
Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt
0
29
40
53
52
28
Hortkinder
0
22
2
0
0
0
20
592
2.039
2.535
2.614
2.547
Kinder in Tagespflege Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
3
2013
541
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Gemäß § 3 SächsKitaG stellt die Kindertagespflege ein alternatives Betreuungsangebot für Krippenkinder dar. Bis
zum Jahr 2014 ist die Anzahl der sich in Kindertagespflege befindlichen Kinder kontinuierlich angestiegen. Im Jahr
2015 sank die Anzahl auf 2.547 Kinder in dieser familienergänzenden Leistung der Jugendhilfe. Im Vergleich zum
Vorjahr ist dies ein Rückgang um 2,6 % (-67 Kinder).
Davon betrug im Jahr 2015 der Anteil der Kinder in der Kindertagespflege unter 3 Jahren 98,9 % (im Vorjahr
98,0 %) und der Anteil der Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 1,1 % (im Vorjahr 2,0 %). Hortkinder gab es in
der Tagespflege keine.
3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege
Abbildung 15: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
3.000
2.500
2.000
Anzahl
2.285
2.547
708
765
760
61
67
61
2013
2014
2015
2.535
2.039
1.500
1.000
558
500
0
203
20
2000
592
10
48
2005
2010
Kinder in Tagespflege
Jahr
Freiplätze
ermäßigte Plätze
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 14: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
2000
Kinder in Tagespflege
davon: Freiplätze
ermäßigte Plätze
(teil-)finanz. Plätze gesamt
(teil-)finanz. Plätze in %
2005
2013
2014
2015
20
592
2.039
2.535
2.614
2.547
0
203
558
708
765
760
0
10
48
61
67
61
0
213
606
769
832
821
0,0
36,0
29,7
30,3
31,8
32,2
Quelle: SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kindertagesstätten
34
2010
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Parallel zur Anzahl der betreuten Kinder in der Kindertagespflege entwickelte sich auch die Gewährung von
Zuschüssen proportional. Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller (teil-) finanzierten Plätze in der Tagespflege
32,2 % (im Vorjahr 31,8 %). In absoluten Zahlen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um elf (teil-)
finanzierte Plätze.
3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege
Die in der Stadt Leipzig angebotenen Betreuungszeiten und Elternbeiträge für Tagespflege und für
Kindertagesstätten sind identisch. Durch Stadtratsbeschluss IV-241/05 wurden zum 1. April 2005 und dann
jährlich die Betreuungszeiten und Elternbeiträge neu angepasst.
Abbildung 16: Betreuungszeiten in der Tagespflege
3
2.000
1.800
1.600
45 h/Woche
2010
40 h/Woche
2013
Jahr
35 h/Woche
1.732
30 h/Woche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
16
50
2014
43
67
57
706
740
15
84
74
731
2012
14
71
114
1.426
660
111
557
27
127
19
2005
10
0
330
200
22
400
56
600
128
800
1.631
1.000
1.740
1.200
1.214
Anzahl
1.400
2015
< 30 h/Woche
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 15: differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege
2005
45 h/Woche
2010
330
2012
1.214
2013
2014
2015
1.426
1.631
1.740
1.732
40 h/Woche
22
557
660
731
740
706
35 h/Woche
19
128
114
84
57
50
30 h/Woche
127
111
71
74
67
43
25 h/Woche
6
10
6
10
4
7
20 h/Woche
50
17
8
5
6
9
2.535
2.614
2.547
zusätzl. zu Kita/Hort
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
38
2
0
592
2.039
2.285
-
-
-
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
35
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Im Jahr 2015 nutzten 68,0 % aller Kinder in Tagespflege einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden
(im
Vorjahr 66,6 %).
Weitere 27,7 % aller betreuten Kinder in Tagespflege vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden
pro Woche (im Vorjahr 28,3 %). Der Anteil mit 35 Wochenstunden sank auf 2,0 % (im Vorjahr 2,2 %) und mit
30 Wochenstunden auf 1,7 % (im Vorjahr 2,6 %). Lediglich 0,6 % aller betreuten Kinder in Tagespflege nutzten
weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,4 %).
.
3
36
Allgemeiner Sozialdienst
4
Allgemeiner
4
Sozialdienst
Im Jahr 2015 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für
hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen.
Zum Juli 2015 übernahm der ASD die Aufgaben der Betreuung und Versorgung unbegleitet
eingereister minderjähriger Ausländer (umA). Im November 2015 wurde für diese Aufgabe
das Fachteam unbegleitete minderjährige Ausländer (Fachteam umA) innerhalb des ASD
gegründet.
Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2015 auf 2.657
Hilfen. Das führte zu einem Anstieg der erzieherischen Hilfen auf 26,0 Fälle je 1.000 unter
21-jährige Einwohner/-innen.
Davon stiegen die ambulanten Hilfen um 17,6 % (+168 Hilfen), die stationären Hilfen um
18,1 % (+50 Hilfen), die Pflegestellen um 3,9 % (+19 Hilfen) und die teilstationären Hilfen
um sechs Hilfen.
Die Inobhutnahmevorgänge von Kindern und Jugendlichen stiegen im Jahr 2015 auf 1.284
(+533). Davon konnten im Jahr 2015 insgesamt 978 beendet werden.
Die Anzahl der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen stieg auf 1.179 (+557).
Davon wurden 93,2 % einmal aufgenommen und 6,8 % mussten dagegen mehrfach
aufgenommen werden.
Darunter sind auch unbegleitete minderjährige Ausländer, die nach einem bundesweiten
Verteilungsverfahren, dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, betreut und verteilt
werden. Diese Zahl musste im Zuge steigender Zuwanderungszahlen im Verlauf des Jahres
deutlich nach oben korrigiert werden.
37
Allgemeiner Sozialdienst
4. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung kommunale soziale Dienstleistungen auf der Basis des Grundgesetzes bereit.
Im Jahr 2015 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen
in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, Kinder- und Jugendhilfe
gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen.
Karte 1: ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2015
4
38
Allgemeiner Sozialdienst
Zum Juli 2015 übernahm der ASD von der Jugendgerichtshilfe die Aufgaben der Betreuung und Versorgung
unbegleitet eingereister minderjähriger Ausländer (umA). Im November 2015 wurde für diese Aufgabe
das Fachteam unbegleitete minderjährige Ausländer (Fachteam umA) innerhalb des ASD gegründet. Die
Sozialarbeiter/-innen des Fachteams umA stellen die Betreuung und Versorgung der umA an der Schnittstelle von
Ausländerrecht, Asylrecht und SGB VIII in Leipzig sicher.
Zentrale Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig sind die Sicherung des Kindeswohls, die
pflichtige Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung von
Hilfen zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger sowie umfangreiche
Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Dabei arbeiten die neun Sozialbezirke in der Struktur des Casemanagements. Allgemeine Beratungen
zu Erziehungsfragen oder bei Trennungs- Scheidungs- und Umgangsproblematiken, die Teilnahme an
familiengerichtlichen Anhörungen sowie die Erstellung von Stellungnahmen im Auftrag des Familiengerichts
nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB sichern regelhaft die Sozialarbeiter/-innen des
Eingangsmanagements ab.
Abbildung 16: Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung des ASD
BGB § 1666 Absatz 3
2000
§ 1666, Abs. 3, Nr. 1 BGB1
§ 1666, Abs. 3, Nr. 2 bis 4 BGB
2
2005
2010
2013
2014
34
116
52
30
97
81
*
*
*
19
22
54
§ 1666, Abs. 3, Nr. 5 BGB3
*
*
*
12
11
47
§ 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB- vollständig4
28
110
34
52
112
123
§ 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB-teilweise5
Gesamt
*
*
*
31
47
57
62
226
86
144
289
362
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
4
2015
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
1
Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe,
2
Aussprache von anderen Geboten oder Verboten, 3Ersetzung von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten,
4
vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger
5
teilw eise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger
*separate Erfassung erst ab 2012
Im Rahmen des Krisendienstes prüft der ASD außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB
VIII und veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder. Besteht darüber
hinaus weiterer Bedarf an einer Hilfe zur Erziehung, stellen die Sozialarbeiter/-innen des Fallmanagements
gemeinsam mit den Betroffenen die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe fest und betreuen den Hilfeverlauf
bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele.
Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien (in unterschiedlicher Zusammensetzung),
Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um junge Erwachsene handelt und unabhängig von Alter,
Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen.
Die Sozialarbeiter/-innen des Fachteams umA arbeiten in ganzheitlicher Zuständigkeit für unbegleitete
minderjährige Ausländer von der Erstregistrierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. zum Erreichen der
Hilfeziele.
Das folgende Kapitel 4.1 beschreibt die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in den letzten 15 Jahren. Im
anschließenden Kapitel 4.2 wird die Entwicklung der Inobhutnahmen im gleichen Zeitraum betrachtet. Das Kapitel
4.3 beschreibt das Aufgabengebiet des neu gegründeten Fachteams umA detaillierter sowie die Entwicklung der
Fallzahlen betreuter umA in Leipzig.
39
Allgemeiner Sozialdienst
4.1 Hilfen zur Erziehung
Angelehnt an die eingangs beschriebenen zentralen Ziele und die Arbeitsweise des ASD haben die
Erzieherischen Hilfen (HzE) die Aufgabe, Familien und Personen, die die Elternrolle ausüben bei Bedarf darin zu
unterstützen, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene ihre Entwicklungsaufgaben entsprechend
ihres Alters bewältigen. Nachfolgende Tabellen zeigen die Hilfezahlentwicklung aus unterschiedlichen
Perspektiven.
4
Anzahl unter 21-Jährige
120.000
30,0
100.000
80.000
22,9
26,0
93.719
85.854
15,0
90.741
84.121
95.424
102.372
10,0
20.000
0
25,0
20,0
17,5
60.000
40.000
22,9
21,5
24,3
5,0
2000
2005
Anzahl der unter 21-Jährigen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2010
Jahr
2013
2014
2015
0,0
Anzahl H.z.E auf 1.000 21-Jährige
Abbildung 17: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” im Jahresvergleich
(Jahresdurchschnittswerte ASD, JGH und Anderes Jugendamt)
Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Parallel zum Anstieg der Einwohner/-innen unter 21 Jahren um 7,3 % (+6.948) stiegen im Jahr 2015 auch die
jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen um 14,8 % (+342).
Die obige Abbildung zeigt aber auch, dass der Anstieg der absoluten Fallzahl seit 2010 nicht nur auf den Anstieg
der Zahl der Einwohner/-innen unter 21 Jahren zurück zu führen ist. Auch die Hilfedichte steigt seit 2010 an. Das
heißt, pro 1.000 Einwohner/-innen unter 21 Jahren werden 2015 fast fünf erzieherische Hilfen mehr vergeben, als
2010.
40
Allgemeiner Sozialdienst
4.1.1 Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken
Tabelle 17: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirk im Jahr 2015
Jahres (Øwerte)
ambulant
Hilfen zur Erziehung
Gesamt
teilstationär stationäre Pflegestellen
in %
1.125
113
907
512
2.657
100,0
ASD Mitte
111
11
62
30
214
8,1
ASD Nordost
176
20
140
64
400
15,1
ASD Ost
100
6
121
52
279
10,5
ASD Südost
141
7
80
27
255
9,6
ASD Süd
126
19
75
29
249
9,4
ASD Südwest
116
7
60
33
216
8,1
ASD West
14,7
davon:
154
16
174
46
390
ASD Alt-West
92
7
94
42
235
8,8
ASD Nord
93
20
76
42
231
8,7
JGH, umA, anderes JA
16
-
25
147
188
7,1
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
4
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 2.657 Hilfen zur Erziehung registriert, die sich auf alle Sozialbezirke und den
Fachdienst umA verteilen.
4.1.2 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen
Volljährigen
Abbildung 18: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII
1.000
Ambulante Hilfen
2005
Stationäre Hilfen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Jahr
1.125
97
113
493
512
957
465
86
74
2010
768
869
450
657
745
539
455
388
582
2000
75
0
115
200
369
400
948
600
907
800
710
durchschnittliche Anzahl
1.200
2013
2014
Pflegestellen § 33 und § 41/33
2015
Teilstationäre Hilfen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die im Jahr 2015 durchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr bei
den ambulanten Hilfen um 17,6 % (+168 Hilfen), bei den stationären Hilfen um 18,1 % (+50 Hilfen), bei den
Pflegestellen um 3,9 % (+19 Hilfen) und bei den teilstationären Hilfen um sechs Hilfen.
41
Allgemeiner Sozialdienst
4.1.3 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Tabelle
18: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung*
2000
2005
2010
2013
2014
2015
3
1
7
7
9
7
§ 27(3) SGB VIII
12
51
57
55
47
66
§ 29 SGB VIII
31
1
1
1
2
§ 30 SGB VIII
168
103
106
84
107
127
§ 31 SGB VIII
428
341
444
526
549
632
§ 35 SGB VIII
37
-
2
1
1
§ 35a SGB VIII
185
36
78
142
183
225
§ 41 SGB VIII
84
49
50
54
60
66
948
582
745
869
957
1.125
SGB VIII
§ 20 SGB VIII
4
Summe
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
-
-
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der durchschnittlich vergebenen ambulanten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII stieg um 23,0 % auf 225 Hilfen (+42). Hintergrund dieses Anstiegs sind
zunehmende Leistungsbewilligungen von Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII. Schulbegleitung erfolgt als
ambulante unterstützende Maßnahme an der Schnittstelle Jugendhilfe/Schule. Sie ermöglicht oder erleichtert die
Integration von seelisch behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Schülern in den Klassenverband mit dem
vorrangigen Ziel der Sicherstellung einer angemessenen gesellschaftlichen Teilhabe.
Die Anzahl der durchschnittlich vergebenen Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII
stieg um 18,7 % auf 127 Hilfen (+20). Auch die Anzahl der durchschnittlich vergebenen Sozialpädagogischen
Familienhilfen nach § 31 SGB VIII stieg um 15,1 % auf 632 Hilfen (+83). Leicht gestiegen sind auch ambulante
Hilfen mit therapeutisch verbundener pädagogischer Leistung nach § 27 (3) SGB VIII um 40,4 % auf 66 Hilfen
(+19).
42
Allgemeiner Sozialdienst
4.1.4 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung
Abbildung 19: Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung*
durchschnittliche Anzahl
120
2
100
80
2
56
85
60
34
40
78
73
54
59
20
41
20
0
2000
2005
2010
Jahr
§ 41 SGB VIII i.V.m. § 35a SGB VIII
13
17
2013
2014
§ 35a SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
26
2015
4
§ 32 SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe; § 35a SGB VIII teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendliche; 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung
Im Jahr 2015 wurden jahresdurchschnittlich 113 teilstationäre Hilfen vergeben, 16 mehr als im Vorjahr. Zwei
teilstationäre Hilfen wurden im Jahr 2015 an junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 35a SGB VIII
vergeben. Mit dieser Hilfe wurde der Besuch in Werkstätten für Behinderte ermöglicht.
4.1.5 Stationäre Hilfen zur Erziehung
Abbildung 20: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung*
durchschnittliche Anzahl
1.000
900
42
800
700
600
38
87
38
500
37
400
300
32
623
418
200
625
501
730
865
100
0
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Jahr
§§ 13, 19, 20, 34, 35, 35a SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
§ 41 SGB VIII i.V.m. §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder; § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in
Notsituationen ; § 33 SGB VIII Vollzeitpflege; § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform; § 35 SGB VIII Intensive. sozialpäd.
Einzelbetreuung; § 35a SGB VIII stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; § 41 SGB VIII Hilfe für junge
Volljährige und Nachbetreuung
43
Allgemeiner Sozialdienst
Tabelle 19: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung
2000
2005
2010
2013
2014
§ 13 (3) SGB VIII
1
-
§ 19 SGB VIII
33
18
43
50
§ 20 SGB VIII
1
1
4
3
§ 34 SGB VIII
516
371
427
530
617
736
§ 35 SGB VIII
7
4
2
1
4
3
§ 35a SGB VIII
66
24
25
41
50
63
§ 41* SGB VIII
87
37
38
32
38
42
710
455
539
657
768
907
Summe
4
2015
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
58
62
-
1
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII
Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich 907 stationäre Hilfen vergeben. Diese sind damit gegenüber dem Vorjahr
um 18,1 % (+139 Hilfen) gestiegen. Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2014 ist dies ein Anstieg um
27,7 % (+197 Hilfen).
Gestiegen sind zum Vorjahr die stationären Leistungen nach § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform um 19,3 % (+119 Hilfen), nach § 35a SGB VIII stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche um 26,0 % (+13 Hilfen), nach § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter
und Kinder um vier Hilfen und nach § 41 Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung in Verbindung mit §§ 13,
34, 35, 35a SGB VIII um vier Hilfen,
Hinzu kommen drei Hilfen nach § 35 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und eine stationäre
Hilfe nach § 20 (§) SGB VIII.
4.1.6 Pflegestellen
Abbildung 21: Jahresdurchschnitt Pflegestellen*
durchschnittliche Anzahl
600
500
400
11
17
13
16
19
434
446
476
499
2013
2014
2015
9
300
200
358
379
2000
2005
100
0
2010
Jahr
§ 41 i.V.m. § 33 SGB VIII
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
44
§ 33 SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Allgemeiner Sozialdienst
Im Jahr 2015 gab es jahresdurchschnittlich 512 Hilfeempfänger/-innen einer Pflegestelle. Damit stieg der
Anteil der Hilfeempfänger/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % (+19 Hilfen). Im Vergleich zum gesamten
Betrachtungszeitraum der Jahre 2000 bis 2015 stieg der Anteil um 38,8 % (+143 Hilfen).
Abbildung 22: Pflegestellen nach regionaler Verteilung
durchschnittliche Anzahl
600
500
400
300
200
100
0
95
118
88
87
105
86
102
87
92
84
92
208
228
238
247
333
2010
2012
2013
2014
2015
82
188
2005
Leipzig
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Jahr
Sachsen
4
außerhalb Sachsen
§§ 33 und 41/33 SGB VIII
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die regionale Verteilung der Pflegestellen wird in den Kategorien Leipzig, außerhalb Leipzig und innerhalb
Sachsen sowie außerhalb Sachsen erfasst.
Im Jahr 2015 stieg der Anteil der Pflegestellen, die sich in Leipzig befanden auf 65,0 % (im Vorjahr 63,7 %). Mit
dem Anstieg auf 333 Pflegestellen ist hier auch der größte Zuwachs an Pflegestellen zu verzeichnen (+19).
Der Anteil der 92 Pflegestellen außerhalb Leipzigs aber innerhalb Sachsens sank auf 18,0 % (im Vorjahr 18,9 %).
Die 87 Pflegestellen außerhalb Sachsens sanken auf 17,0 % (im Vorjahr 17,4 %).
45
Allgemeiner Sozialdienst
4.2 Inobhutnahmen
Das Jugendamt ist gem. § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine
Obhut zu nehmen, wenn
1.
das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2.
eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
3.
4
a.
die Personsorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b.
eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder
ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich
weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Diese Aufgabe wird in der Stadt Leipzig durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) durchgeführt. Während der
Schließzeiten des ASD übernimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Verbundes Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) diese Aufgabe als Bereitschaftsdienst für den ASD.
Der ASD erfüllt im Kontext des § 42 SGB VIII Aufgaben der Krisenintervention (sozialpädagogischen Beratung
und Klärungshilfe für Kinder/Jugendliche und Familien, Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen, deren
Unterbringung und die Beendigung der Inobhutnahme).
Nach erfolgter Inobhutnahme werden die Kinder und Jugendlichen in folgenden Einrichtungen betreut:
Kinder- und Jugendnotdienst des VKKJ (KJND)
Systemisch orientierte Mädchenwohngruppe vom Internationalen Bund - IB Mitte gGmbH
bei einer geeigneten Person, darunter insbesondere in den sog. Familiären Bereitschaftspflegestellen des
Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V.
Die Inobhutnahme gilt mit Übergabe des Minderjährigen an die sorgeberechtigten Eltern (ggf. mit weiterführender
ambulanter Hilfe) oder mit Überleitung in eine stationäre Hilfe als beendet. Die Entscheidungsverantwortung
hierzu liegt beim ASD.
46
Allgemeiner Sozialdienst
4.2.1 Belegungstage und Auslastung
Abbildung 23: Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung
12.000
200
164,6
150,4
Anzahl
98,1
6.000
4.000
49,5
140
94,7
65,2
94,8
120
100
80
91,3
49,1
60
40
20,6
2.000
0
160
128,5
8.000
180
Prozent
10.000
3.792
4.132
6.445
8.177
9.479
10.310
2000
2005
2010
2013
2014
2015
20
0
Jahr
Belegungstage
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Auslastung KJND
4
Auslastung MWG
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Umsetzung der Aufgabe der Jugendhilfe zu Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB
VIII wird über die bestehenden Inobhutnahmeplätze in Leipzig sichergestellt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung
der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist die Stadt Leipzig
seit dem 01.11.2015 in der Pflicht, Kapazitäten auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII
vorzuhalten.
Die jährliche Auslastung des Kinder- und Jugendnotdienstes nach monatlichen Belegungstagen ist im Jahr
2015 um 8,8 % (+831 Belegungstage im Vergleich zum Vorjahr) gestiegen. Parallel stieg im Jahr 2015 die
prozentuale Auslastung über die Kapazitätsgrenze auf 164,6 %. Fehlende Nachfolgeangebote in Hilfen zur
Erziehung machten teilweise einen längeren Verbleib der Kinder und Jugendlichen in Inobhutnahmeeinrichtungen
notwendig.
Die vorläufige Inobhutnahme bzw. Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger Ausländer wurde vorrangig in
Interimseinrichtungen des Amts für Jugend, Familie und Bildung gesichert. Bis Ende 2015 wurden in InterimsEinrichtungen 221 Inobhutnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen (umA) geschaffen und
belegt.
Bei der Inobhutnahmestelle für Mädchen vom Internationalen Bund - IB Mitte gGmbH stieg die prozentuale
Auslastung auf 94,8 %. Die Einrichtung des IB wurde hinsichtlich der geeigneten Unterbringung von in Obhut
genommenen Mädchen regelmäßig gezielter angefragt und entsprechend belegt, auch durch weibliche
unbegleitete ausländische Minderjährige.
47
Allgemeiner Sozialdienst
4.2.2 Entwicklung
Im Unterschied zur Betrachtungsweise der Inobhutnahmen nach monatlicher Belegung (vgl. 4.2.1) ist in den
Kapiteln 4.2.2 bis 4.2.9 der Betrachtungszeitraum vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres der in Obhut
genommenen Kinder und Jugendlichen. In den folgenden Darstellungen bildet sich die ab Sommer 2015 stark
ansteigende Zahl der in Obhut genommenen unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen in jeder
Auswertung ab.
Abbildung 24: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen*
900
800
700
4
Anzahl
600
500
400
800
300
200
100
0
290
345
2005
383
269
2010
377
449
323
2011
Kinder
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
297
2012
Jahr
484
446
429
269
2013
305
2014
2015
Jugendliche
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Im Jahr 2015 gab es insgesamt 1.284 Inobhutnahmevorgänge von Kindern und Jugendlichen. Die Inobhutnahme
eines Kindes oder Jugendlichen kann einmalig oder auch mehrfach im Jahr erfolgt sein.
Die Gesamtzahl der Inobhutnahmen setzt sich zusammen aus 71 Übernahmefällen zum Jahreswechsel aus
dem Vorjahr und 1.213 neuen Inobhutnahmefällen im Jahr 2015. Davon konnten im Jahr 2015 insgesamt 978
Inobhutnahmen beendet werden.
Die Gesamtzahl der Inobhutnahmen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 71,0 % (+533 Inobhutnahmen). Der
Anstieg ist bedingt durch die Inobhutnahme von 677 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingskindern im Jahr
2015 (siehe folgendes Kapitel umA).
Die Altersgruppe der Kinder unter 14 Jahren stieg dabei um 8,5 % (+38 Inobhutnahmen) und die der
Jugendlichen zwischen 14 und unter 18 Jahren um 162,3 % (+495 Inobhutnahmen). Der hohe Anstieg
insbesondere in Obhut genommener Jugendlicher ist ebenfalls auf die zunehmende Anzahl an umA
zurückzuführen.
48
Allgemeiner Sozialdienst
4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
Abbildung 25: Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen*
1.400
4
1.200
76
Anzahl
1.000
800
600
400
200
0
10
76
76
453
489
476
537
2011
2012
Jahr
2013
2014
14
71
428
462
2006
2010
9
65
1x aufgenommen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
12
19
7
72
2 bis 3x aufgenommen
73
1.099
2015
mehr als 3x aufgenommen
4
Kinder- und Jugendreort Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Bei den Inobhutnahmen ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche nur einmal in Obhut genommen werden
müssen. Allerdings kann es auch sein, dass ein Kind oder ein Jugendlicher innerhalb eines Jahres mehrfach in
Obhut genommen werden muss, so dass es zu sogenannten Mehrfachaufnahmen kommt.
Die Anzahl der in Obhut genommenen Personen stiegen im Jahr 2015 um 89,5 % auf 1.179 Kinder und
Jugendliche (+557). Dabei wurden 1.099 Kinder und Jugendliche einmal (93,2 %) aufgenommen. Im Vergleich
zum Vorjahr verdoppelten sich die Einmalaufnahmen um 104,7 % (+562), die Mehrfachaufnahmen sanken um
fünf Personen. 80 Kinder und Jugendliche (6,8 %) mussten im Jahr 2015 mehrfach aufgenommen werden.
Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2006 bis 2015 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die einer
Inobhutnahme bedurften, mit leichten Schwankungen eher konstant zwischen 500 und knapp über 600 Personen.
Der drastische Anstieg im Jahr 2015 ist auf die Zunahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern
zurückzuführen.
49
Allgemeiner Sozialdienst
4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen
Abbildung
26: Inobhutnahmen nach Altersgruppen*
1.400
1.200
513
Anzahl
1.000
800
600
145
400
199
200
4
0
89
79
47
76
2005
0-3 Jahre
114
171
143
209
126
95
137
107
126
56
95
118
53
99
2010
2011
3-6 Jahre
6-12 Jahre
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
135
128
141
122
90
134
73
120
136
64
139
2012
Jahr
2013
12-14 Jahre
287
170
76
112
75
120
183
179
2014
2015
14-16 Jahre
109
76
16-18 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
Von den 1.284 Inobhutnahmen im Jahr 2015 stieg die Anzahl der 16 bis unter 18-Jährigen auf 513 (+378). Der
Anteil der 16 bis unter 18-Jährigen stieg damit auf 40,0 % (im Vorjahr 18,0 %).
In der Altersgruppe der 14 bis unter 16-Jährigen stieg die Anzahl der Inobhutnahmen auf 287 (+117). Dies
entspricht einem Anteil von 22,4 % (im Vorjahr 22,6 %),
Auch bei den 12 bis unter 14-Jährigen ist ein Anstieg auf 120 Inobhutnahmen (+44) festzustellen. Der Anteil
betrug damit 9,3 % (im Vorjahr 10,1 %),
Etwa konstant ist die Anzahl der Inobhutnahmen in den Altersklassen der 6 bis unter 12-Jährigen bei einem
sinkenden Anteil von 8,5 % (im Vorjahr 14,9 %), der 3 bis unter 6-Jährigen 15,9 % (im Vorjahr 10,0 %) und der 0
bis unter 3-Jährigen 13,9 % (im Vorjahr 24,4 %).
50
Allgemeiner Sozialdienst
4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik
Abbildung 27: Inobhutnahmen nach Geschlecht*
1.000
900
800
Anzahl
700
600
500
964
400
300
200
353
100
0
282
339
2005
313
354
2010
432
346
2011
382
314
2012
Jahr
männlich
316
2013
387
364
2014
320
4
2015
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
Die im Jahr 2015 rasant steigende Anzahl der Inobhutnahmen ist eindeutig männlich dominiert. Im Jahr 2015
verdreifachte sich nahezu die männliche Anzahl von Inobhutnahmen auf 964 (+577). Dies entspricht einem Anteil
von 75,1 % (im Vorjahr 51,5 %). Dagegen sank die Anzahl der weiblichen Inobhutnahmen im Jahr 2015 auf 320
(-44). Damit betrug der Anteil weiblicher Inobhutnahmen auf 24,9 % (im Vorjahr 48,5 %).
4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen
Abbildung 28: Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer*
400
350
300
2005
1 bis 3 Tage
2011
4 bis 14 Tage
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
> 2 bis 4 Wochen
2013
306
279
305
192
202
91
120
55
78
77
30
2012
Jahr
96
93
19
251
239
265
220
322
239
299
231
2010
95
54
21
0
103
65
10
50
266
208
100
47
21
150
356
200
211
Anzahl
250
2014
> 4 Wochen
2015
Hilfe dauerte an
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
51
Allgemeiner Sozialdienst
Bei der Aufenthaltsdauer von Inobhutnahmen ist deren Anzahl, unter Beachtung der steigenden Fallzahlen im
Jahr
2015, in allen Kategorien gestiegen.
Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Aufenthaltsdauer bei 21,7 % aller Inobhutnahmen nur ein bis drei Tage (im
Vorjahr 35,3 %). Weitere 23,8 % aller Inobhutnahmen konnten zwischen vier Tagen und zwei Wochen beendet
werden (im Vorjahr 29,3 %). In 15,0 % aller Fälle war eine Inobhutnahme zwischen zwei bis vier Wochen
erforderlich (im Vorjahr 12,1 %) und in 15,7 % aller Inobhutnahmen betrug die Aufenthaltsdauer mehr als vier
Wochen (im Vorjahr 16,0 %). Bei 23,6 % (im Vorjahr 7,3 %) der Hilfen dauerten diese über den Jahreswechsel an.
Insbesondere für die Zielgruppe unbegleiteter Minderjähriger Ausländer müssen seit Sommer 2015 Kapazitäten
in stationären Nachfolgeangeboten neu aufgebaut werden. Für Leipzig bedeutet dies nach dem Königssteiner
Schlüssel 13,5 % der für Sachsen aufzunehmenden unbegleiteten Minderjährigen Ausländer.
4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen
Abbildung 29: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2015 (Mehrfachnennungen möglich)
4
unbegleitete Einreise aus dem Ausland
677
25
467
493
Überforderung der Eltern/eines Elternteils
138
Beziehungprobleme
Vernachlässigung
75
Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie
55
81
49
53
22
28
18
35
12
11
10
18
5
58
Anzeichen körperl./seelische Misshandlung
Wohnungsprobleme
Delinquenz des Kindes/Jugendlichen
Anzeichen für sexuellen Missbrauch
Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen
sonstige Probleme
0
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
100
182
109
2015
200
300
400
500
Anzahl
600
2014
700
800
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Angaben zu den Gründen, die zu einer Inobhutnahme führen können pro Hilfe bis zu zwei Anlässe enthalten,
die sich bedingen oder ergänzen.
Im Jahr 2015 war mit 44,3 % erstmals die unbegleitete Einreise aus dem Ausland der am häufigsten genannte
Grund einer Inobhutnahme (im Vorjahr 2,3 %).
Seit vielen Jahren war die „Überforderung der Eltern/eines Elternteiles“ der am häufigsten genannte Grund einer
Inobhutnahme. Auch im Jahr 2015 lag die Anzahl mit 467 auf dem Vorjahresniveau, obwohl der Anteil auf 30,6 %
(im Vorjahr 45,1 %) sank.
Erst mit deutlichem Abstand folgen „Beziehungsprobleme“ mit 9,3 % aller Nennungen (im Vorjahr 16,7 %).
Weitaus weniger häufig genannt wurden „Vernachlässigungen“ mit 4,9 %, „Integrationsprobleme in Heim/
Pflegefamilie“ mit 3,6 % und Anzeichen körperlicher oder seelischer Misshandlung“ mit 3,2 %. Die anderen 4,4 %
der Hilfeanlässe verteilen sich auf die weiteren Kategorien.
52
Allgemeiner Sozialdienst
Tabelle 20: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen möglich)*
2005
sonstige Probleme
2010
2012
2013
2014
2015
132
85
105
74
58
5
Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen
28
11
19
16
18
10
Anzeichen für sexuellen Missbrauch
11
9
6
11
11
12
Delinquenz des Kindes/Jugendlichen
50
49
81
52
35
18
Wohnungsprobleme
18
58
39
31
28
22
Anzeichen körperl./seelische Misshandlung
38
40
72
53
53
49
Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie
44
57
66
62
81
55
Vernachlässigung
88
45
68
73
109
75
Beziehungprobleme
228
175
169
180
182
138
Überforderung der Eltern/eines Elternteils
169
297
448
501
493
467
18
21
17
14
25
677
824
847
1.090
1.067
1.093
1.528
unbegleitete Einreise aus dem Ausland
Gesamt
4
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung
Anzahl
Abbildung 30: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung*
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
2005
2010
Rückkehr zu Personensorgeberecht.
keine anschließende Hilfe
sonstige stationäre Hilfe
ambulante Erz. Hilfen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2012
Jahr
2013
2014
2015
Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses
Rückkehr in Pflegefamilie/Heim
Übernahme anderes Jugendamt
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahr nicht verfügbar
53
Allgemeiner Sozialdienst
Tabelle 21: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung*
2005
2010
2012
2013
2014
2015
ambulante Erz. Hilfen
30
1
11
10
6
18
Übernahme anderes Jugendamt
10
9
18
6
18
107
sonstige stationäre Hilfe
40
39
49
15
32
32
Rückkehr in Pflegefamilie/Heim
25
20
24
20
32
26
keine anschließende Hilfe
71
71
65
96
82
212
Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses
150
128
143
169
166
284
Rückkehr zu Personensorgeberecht.
309
374
406
363
360
299
x
10
30
19
55
306
635
652
746
698
751
1.284
Hilfe dauerte an
4
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar, x=nicht erfasst
Gestiegen ist im Jahr 2015 die Anzahl aller Inobhutnahmen, die zum Jahreswechsel noch nicht beendet waren
auf 306 (+251). Dies entspricht mit 23,8 % (im Vorjahr 7,3 %) fast ein Viertel aller Inobhutnahmen.
Gestiegen ist auch die Anzahl der erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses auf 284 (+118). Dies
entspricht wie im Vorjahr einem Anteil von 22,1 %. Weitere 212 Fälle benötigten nach Abschluss der Maßnahme
keine anschließende Hilfe (+130). Die Anzahl ambulanter erzieherische Hilfen stieg um zwölf Hilfen auf 18.
Bei einem Anteil von 8,3 % ist auch die Anzahl der Übernahmen durch ein anderes Jugendamt auf 107
Inobhutnahmen gestiegen (+89).
In diesen drei Kategorien wirkt sich die gestiegene Anzahl unbegleiteter Minderjähriger Ausländer besonders
deutlich aus. Jeder dieser Minderjährigen bedarf einer stationären Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung. Da die
Stadt Leipzig ihre Quote nach dem Königssteiner Schlüssel erfüllte, wurden viele der Jugendlichen einer anderen
Kommune zugewiesen.
Im Jahr 2015 kehrten 299 der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen nach der Beendigung der
Maßnahme zu ihren Personensorgeberechtigten (23,3 %) zurück. Dies sind 61 weniger als noch im Vorjahr.
Der Anteil derer, die in die Pflegefamilie oder in das Heim zurückkehrten sank auf 2,0 % und der Anteil sonstiger
stationärer Hilfen 2,5 %.
4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme
Die Zuständigkeit des ASD richtet sich nach dem Wohnort der Kinder und Jugendlichen, die in Obhut genommen
werden.
Mit dem Übergang der Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der umA (ab Juli 2015 von der
Jugendgerichtshilfe zum ASD) lag auch die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer vollständig
beim ASD. Mit Gründung des Fachteams umA im ASD im November 2015 ging die Zuständigkeit und die damit
verbundene Aufgabenwahrnehmung an das Fachteam umA über.
54
Allgemeiner Sozialdienst
Karte 2: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2015
4
Im Jahr 2015 stieg bei den Inobhutnahmen der Anteil der 677 unbegleiteten minderjährigen Ausländer auf
mehrheitlich 52,7 % (im Vorjahr nur 2,4 %). Hinzu kommen 28 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen die
außerhalb Sachsens wohnten mit 2,2 % und 25 Inobhutnahmen von Minderjährigen, die zwar außerhalb Leipzigs
aber innerhalb Sachsen wohnten mit 1,9 %.
Der Anteil der 554 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Stadt Leipzig betrug
43,1 %.
55
Allgemeiner Sozialdienst
Tabelle 22: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahresvergleich
2005
2010
2012
2013
2014
2015
505
568
664
638
667
554
Sachsen
81
30
29
16
23
25
außerhalb Sachsens
31
34
34
31
43
28
unbegleitete minderjähr. Ausländer
18
20
19
13
18
677
635
652
746
698
751
1.284
Stadt Leipzig
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Auch im Jahresvergleich wird deutlich, dass die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen die ihren Wohnsitz
in der Stadt Leipzig (sogar -113), aus dem sächsischen Bereich (+2) und auch außerhalb Sachsens (-15) hatten
nur geringen Schwankungen unterliegt.
4
56
Dagegen waren die Fallzahlen von Inobhutnahmen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in den
zurückliegenden Jahren eher geringfügig und sind erst im Jahr 2015 stark angestiegen.
Allgemeiner Sozialdienst
4.3 Fachbereich unbegleitete minderjährige Ausländer
4.3.1 Ausgangslage und gesetzliche Grundlage
Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, ist in den Jahren 2013 bis 2015 aufgrund der
zunehmenden, mit Gewalt ausgetragenen Konflikte in der Welt rasant angestiegen. Die Betreuung und
Unterstützung unbegleitet nach Deutschland kommender, minderjähriger Ausländer (nachfolgend umA
genannt) aus Kriegs- und Krisengebieten stellt auch für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine besondere
Herausforderung dar.
Da sich zu Beginn des Jahres 2015 schon abzeichnete, dass das klassische Inobhutnahmeverfahren nach dem
SGB VIII für die Zahl der in Deutschland ankommenden umA zu starken regionalen Schieflagen führte , wurde
im Oktober 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer
Kinder und Jugendlicher durch den Bundestag beschlossen. Dieses regelt die Einführung einer gesetzlichen
bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder, die eine am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis
unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher ausgerichtete Versorgung in Deutschland
ermöglicht. Maßstab hierfür ist ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, der sogenannte
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu
einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %, innerhalb Sachsens
für Leipzig eine Verteilquote von 12,96 %. Die aufgewendeten Leistungskosten werden durch überörtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe erstattet.
4
Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher sowie das damit verbundene bundes- und landesweite Verteilungsverfahren wird seit 01.11.2015
umgesetzt. In der durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag versandten Konzeption des SMS zur
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde mit 1.308 umA für Sachsen
kalkuliert. Bei einer Verteilquote für Leipzig-Stadt von 12,96 % zum Stand Juli 2015 wären dies knapp 170 umA
für Leipzig gewesen. Diese Zahl musste im Zuge steigender Zuwanderungszahlen im Verlauf deutlich nach oben
korrigiert werden.
4.3.2 Spezialisierter ASD Fachbereich umA
Zum 01.07.2015 übernahm der ASD die Verantwortung o. g. Aufgaben von der Jugendgerichtshilfe bis ab
dem 01.11.2015 sukzessive ein spezialisierter Fachbereich umA mit zunächst acht Sozialarbeiter/-innen,
einer Sachgebietsleiterin sowie einer Schreib- und Verwaltungskraft aufgebaut wurde. Weitere drei Stellen
für Sozialarbeiter/-innen und eine/-n Mitarbeiter/-in für Statistik und Verteilmanagement befinden sich zum
Redaktionsschluss noch im Besetzungsverfahren.
Der Fachbereich umA des ASD besitzt eine uneingeschränkte Handlungspflicht für die Erstversorgung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Der Gesetzeswortlaut des § 42 SGB VIII setzt bei der Inobhutnahme
von unbegleiteten minderjährigen Ausländern keine individuelle Kindeswohlgefährdung voraus, die Feststellung
der unbegleiteten Einreise reicht aus.
Zur Fallarbeit der Sozialarbeiter/-innen des Fachbereiches umA gehören die Inobhutnahmeverfahren,
die Alterseinschätzungen, das Clearingverfahren und ggf. das Hilfeplanverfahren. Die unterschiedlichen
Fallkonstellationen, die komplexe Rechtsmaterie, die Vielzahl der Beteiligten mit ihren speziell zugewiesenen
Zuständigkeiten setzen eine klare Steuerungsverantwortung voraus. Diese beginnt mit der vorläufigen
Inobhutnahme und endet mit der Rückführung, der Familienzusammenführung, mit der abgeschlossenen
Eingliederung oder der Volljährigkeit. Die Steuerung erfolgt gemäß § 36a i. V. mit den §§ 8a, 42 und 27 ff. SGB
VIII durch den Fachbereich umA.
57
Allgemeiner Sozialdienst
Abbildung 31: unbegleitete minderjährige Ausländer beim ASD Fachbereich umA jeweils am Monatsende 2015
250
194
Anzahl
200
153
150
119
100
54
12
4
105
126
113
111
84
50
0
105
8
21 28
4
31.07.
7
44
21
4
3
2
31.08.
30.09.
Monat
31.10.
3
30.11.
3
31.12.
Inobhutn.-/Interimseinricht. § 42/42a SGB VIII
stationäre Hilfe § 34 und 41/34 SGB VIII
Inobhutn. bei geeign. Personen
Vormundschaft ohne HzE
Quelle: ASD/Fachdienst umA
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Während im Sommer 2015 lediglich 20 umA durch das AfJFB betreut wurden, stieg die Fallzahl innerhalb von fünf
Monaten um 2.000 %, so dass sich im Dezember 2015 bereits 400 umA in der Zuständigkeit des Amtes befanden.
Abbildung 32: unbegleitete minderjährige Ausländer nach Herkunftsländern zum 31.12.2015
Syrien
179
Nationalität
Afghanistan
176
Irak
15
Iran
9
Sonstige
7
Bangladesh
4
Eritrea/Somalia
3
Indien
2
0
50
100
150
200
Anzahl
Quelle: ASD/Fachdienst umA
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die zum Stichtag 31.12.2015 in Obhut genommen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kamen aus insgesamt
zwölf Ländern. Die Mehrzahl der Minderjährigen kam mit 45,3 % aus Syrien und mit 44,6 % Afghanistan.
58
Allgemeiner Sozialdienst
Weitere 3,8 % kamen aus dem Irak, 2,3 % aus Iran, 1,0 % aus Bangladesh, 0,8 % aus Eritrea/Somalia und 0,5 %
aus Indien. Die 1,8 % Sonstige Herkunftsländer beinhalten jeweils einen Minderjährigen aus Rumänien, Libanon,
Tunesien, Russland, Vietnam, Pakistan und Albanien.
Die Sozialarbeiter/-innen des Fachbereiches umA prüfen für jeden unbegleiteten Minderjährigen die Möglichkeit
der Verteilung. Bestehen keine Hindernisse, ist durch die tägliche Meldung die Information zur Zahl umA an das
Bundesverwaltungsamt sowie die namentliche Anmeldung der Jugendlichen zur Verteilung an das Sächsische
Ministerium für Soziales sichergestellt.
Nach Erteilung des Zuweisungsbescheides durch die Landesstelle werden die zu verteilenden Jugendlichen
zeitnah an das aufnehmende Jugendamt übergeben. Da Sachsen aktuell die Zahl aufzunehmender Jugendlicher
nach Landesschlüssel nicht erfüllt, erfolgen die Übergaben ausschließlich innerhalb des Landes Sachsen.
Abbildung 33: Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländer vom
1.1.15 bis 31.12.15
Flucht fortgesetzt
Ende Inobhutnahme durch
Wechsel in Hilfe zur Erziehung
126
Zuweisung an anderes
Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
100
Familienzusammenführung
28
Volljährigkeit
25
Beendigung gemäß Hilfeplan
10
0
Quelle: ASD/Fachdienst umA
4
130
20
40
60
Anzahl
80
100
120
140
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
In 419 Fällen wurde bis zum 31.12.2015 eine Inobhutnahme beendet. Davon haben 31,0 % sich der Hilfe
entzogen, 30,1 % der Fälle mündeten in eine Hilfe zur Erziehung, 23,9 % wurden auf andere Jugendämter
umverteilt, bei 6,7 % kam es zur Familienzusammenführung, 6,0 % endeten wegen Volljährigkeit und 2,4 %
endeten gemäß Hilfeplan durch die Träger der Maßnahme.
59
Allgemeiner Sozialdienst
4.3.3 Bedarf und Kapazitäten ASD Fachbereich umA
Die Stadt Leipzig geht aktuell von 450 Plätzen aus, die für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen
Ausländern nach § 34 SGB VIII bereit zu stellen sind. Diese Zahl erfordert den Aufbau von 30 stationären
Angeboten (mit einer Kapazität von ca. 10 bis 20 Plätzen je nach Raumkonzept). Der geschätzte Bedarf von
ca. 450 stationären Plätzen wird unter Zugrundelegung der Annahme der Weiterbetreuung untergebrachter,
unbegleiteter minderjährige Ausländer bis zur Volljährigkeit in den Jugendhilfeeinrichtungen höher eingeschätzt.
Zusätzlich ist die Leistung der Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a ff. SGB VIII ausreichend sicher zu stellen. Hier
wird von einer Kapazität von zusätzlich bis zu 48 Plätzen mit einem Bedarf an Betreuungspersonal von ca. 31
VzÄ ausgegangen.
Der Aufbau der benötigten stationären Plätze § 34 SGB III wird stufenweise erfolgen und ist im Wesentlichen vom
Vorhandensein bzw. dem Aufbau geeigneter Objekte abhängig. Aktuell sind sieben freie Träger, der VKKJ sowie
der SEB mit dem Angebotsaufbau befasst.
4
60
Die Aufgabenerfüllung erfordert zusätzliche personelle Ressourcen für die Durchführung der Inobhutnahmen, das
Clearingverfahren sowie Einsatz und Steuerung notwendiger Hilfen zur Erziehung durch Sozialarbeiter/-innen
des ASD, für die gesetzliche Vertretung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch Mitarbeiter/-innen des
Bereichs Amtsvormundschaften, für den Pflegekinderdienst, für die Schaffung notwendiger Strukturen im AfJFB in
den Bereichen Planungs- und Fachaufsicht/Angebotsaufbau sowie Wirtschaftlicher Jugendhilfe zur Abrechnung
der Leistungen. Die Einrichtung notwendiger zusätzlicher Stellen erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der
Ratsversammlung vom 28.10.2015.
Kinder- und Jugendförderung
5
Kinderund Jugendförderung
5
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2015 mit knapp zehn
Millionen Euro gefördert.
Darunter befanden sich Handlungsbereiche der Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs,
Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendmedienarbeit, Spielmobile, Ferienfreizeiten,
Ferienpass, Kinder- und Jugendkulturarbeit, geschlechtsspezifischer-, themen- und
zielgruppenorientierter- sowie internationaler Jugendarbeit.
Im Jahr 2015 befanden sich auf sechs Planungsräume verteilt 39 offene
Freizeiteinrichtungen, davon 35 in Trägerschaft von Trägern der freien Jugendhilfe und vier
in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Die Jugendverbandsarbeit wurde von 104 Gruppen mit 18.272 Mitgliedern (+95) gefördert.
Jugendsozialarbeit wurde im Jahr 2015 als mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit
(zehn Projekte bei sechs Trägern), Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung
und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe (8 Projekte bei 6 Trägern) sowie vier
Schulverweigererprojekte bezuschusst.
Im Bereich Kinder- und Jugendschutz wurde von sieben bezuschussten Trägern der freien
Jugendhilfe u. a. 90 Jugendmedienschutzprojekte, 111 Gewaltpräventionsprojekte, 334
Projekte zur allgemeinen Lebenskompetenzförderung, 32 Projekte im Bereich Prävention zu
Sekten, Kulten und totalitären Gruppen geleistet.
Im Jahr 2015 wurden vier stadtweite und neun planungsraumbezogene
Familienbildungsangebote durch die Kinder- und Jugendförderung bezuschusst.
61
Kinder- und Jugendförderung
5. Kinder- und Jugendförderung
Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft.
Jugendarbeit ist mit seinen Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen
ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge
aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen.
Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:
§ 11 Jugendarbeit
§ 12 Förderung der Jugendverbände
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie.
5
Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere
von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der Träger der freien
Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2015 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler
Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen
Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz.
Abbildung 34: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in %
100%
Prozent
90%
5,1
4,0
80%
21,0
70%
3,7
5,2
4,1
5,4
29,3
4,0
30,6
5,8
4,4
29,8
2,7
2,9
2,9
58,7
57,1
57,1
2010
2012
2013
60%
6,5
5,6
6,9
5,8
21,3
19,3
3,5
3,1
63,2
64,9
2014
2015
50%
40%
30%
66,2
20%
10%
0%
2005
§ 16 Familienbildung
§ 14 Kinder- und Jugendschutz
§ 12 Jugendverbandsarbeit
§ 11 Jugendarbeit
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
§ 13 Jugendsozialarbeit*
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*ab 2014 Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten da eigener Haushaltstitel
62
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 23: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in €
Leistungsbereiche SGB VIII
§ 11 Jugendarbeit
2005
2010
2012
2013
2014
2015
Vergleich
2005-2015
5.423.603
5.397.602
5.343.157
5.463.523
5.589.530
6.312.291
888.689
306.576
245.987
267.549
272.842
308.443
302.223
-4.353
1.722.379
2.691.425
2.868.893
2.854.749
1.883.665
1.879.625
157.247
§ 14 Kinder- und Jugendschutz
327.755
377.463
374.787
423.139
491.142
563.344
235.589
§ 16 Familienbildung
417.658
476.274
505.845
554.900
574.877
668.592
250.935
8.197.970
9.188.751
9.360.232
9.569.153
8.847.657
9.726.075
1.528.105
§ 12 Jugendverbandsarbeit
§ 13 Jugendsozialarbeit*
Summen:
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*ab 2014 Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten, da eigener Haushaltstitel
In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB
VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wird ab dem
Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Die Schulsozialarbeit wird
deshalb auch 2015 in einem eigenständigen Kapitel dargestellt.
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2015 mit 9,7 Millionen Euro gefördert. Im
Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 9,9 % (+878.418 €). Im Vergleich zum Jahr 2005 entspricht dies
einem Anstieg um 18,6 % (+1.528.105 €).
5
5.1 Jugendarbeit § 11 SGB VIII
Zur Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII werden die Lern- und Sozialisationshilfen gerechnet, die außerhalb von
Schule und Beruf die Jugendlichen unmittelbar, also nicht auf dem Umweg über die Eltern, ansprechen und von
ihnen freiwillig wahrgenommen werden. Jugendarbeit hat von daher vor allem familienergänzende Funktion.
Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII kann sowohl sozialräumlich als auch stadtweit ausgerichtet sein
und im Rahmen der Profilierung von Angeboten und Maßnahmen flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse und
Problemlagen reagieren.
Jugendarbeit vermittelt gesellschaftliche Werte und eröffnet, begleitet, unterstützt und qualifiziert
Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse zu verstehen sind. Somit kommt der Jugendarbeit ein
konkreter außerschulischer Bildungsauftrag zu. Die im § 11 SGB VIII unter Punkt (3) benannten Schwerpunkte
zeigen die Vielfältigkeit und Breite der möglichen Angebote der Jugendarbeit.
63
Kinder- und Jugendförderung
5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs
Die offenen Freizeittreffs sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im § 11 SGB VIII ein Angebot der
Jugendarbeit. Sie bieten als Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Raum-, Freizeit- und
Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Mit den offenen Freizeittreffs erhalten junge
Menschen einen geschützten Rahmen, in dem sie außerhalb von Schule und Familie ihre Grundbedürfnisse nach
Kontakt, Kommunikation und sozialer Anerkennung umsetzen können.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist sozialräumlich ausgerichtet und steht vor der Herausforderung, die
nachfolgend genannten Grundprinzipien bei der Konzipierung ihrer Angebote zu berücksichtigen:
• Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Kinder und
Jugendlichen zugänglich sind.
• Bei der Planung und Ausgestaltung von Angeboten sind die individuellen, sozialen, kulturellen und
wirtschaftlichen Situationen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.
• Geschlechtsspezifische Angebote sollen Mädchen und Jungen unterstützen, eigene Stärken und Ressourcen
zu erkennen und zu entwickeln.
5
Die offene Kinder- und Jugendarbeit besitzt das Potential, spezifische Bildungseffekte, wie die Stärkung
persönlicher und sozialer Kompetenzen, zu erreichen, die sich dementsprechend auch in der Angebotsstruktur
der offenen Freizeittreffs widerspiegeln sollen.
Tabelle 24: Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
Grünau
Mitte/
Süd
Nord
Ost/
Nordost
Ost/
Südost
Westen
Gesamt
4
6
7
9
7
6
39
kommunaler Träger
1
1
0
1
1
0
4
freie Träger
3
5
7
8
6
6
35
Gesamt
davon:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Mit Beginn des Jahres 2015 befanden sich von den 39 offenen Freizeiteinrichtungen 35 in Trägerschaft der freien
Jugendhilfe und vier in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.
Ab Juli 2015 wurde der kommunale OFT „Am Mühlholz“ zusätzlich als Einrichtung für die Unterbringung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern genutzt.
Bis zum Jahresende 2015 unterbreiteten 39 offene Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig ihre offenen
Angebote sowie verschiedene Kurse und Projekte. Die 39 offenen Freizeiteinrichtungen waren im Jahr 2015 auf
sechs Planungsräume verteilt sind (siehe Karte).
64
Kinder- und Jugendförderung
Karte 3: Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung
5
Die obige Karte zeigt, dass die Stadt Leipzig ein flächendeckendes Netz an offenen Freizeittreffs in allen sechs
Planungsräumen vorhält und somit allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, dieses Angebot in
Anspruch zu nehmen.
Die Konzentration der offenen Freizeittreffs im Westen und Osten der Stadt korrespondiert mit den dort häufiger
auftretenden Problemlagen junger Menschen.
65
Kinder- und Jugendförderung
Offener Bereich
Mit der Einführung einer zentralen Leistungsstatistik im 2. Halbjahr des Jahres 2010, stehen Daten der offenen
Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die standardisierte Leistungserfassung von Angebots- und Nutzerzahlen
wird in allen offenen Freizeiteinrichtungen der Stadt Leipzig durchgeführt.
Der offene Bereich eines Freizeittreffs hält niedrigschwellige, alters- und interessenspezifische Angebote (z. B.
Billard, Tischtennis, Basteln, Spiele, „Quatschen“, Kochen, ...), geschlechtsspezifische Arbeit sowie Materialien
zur Freizeitgestaltung bereit und bietet vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten.
Für die statistische Erfassung der Nutzer/-innen gilt folgende Definition: „Ein Nutzer des offenen Bereiches ist ein
Besucher des OFT, der den Offenen Bereich der Einrichtung, unabhängig von Verweildauer und Häufigkeit am
Tag, genutzt hat“.
Abbildung 35: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen*
120.000
0
2011
2012
Kinder (<10)
2013
Jahr
Kinder (10-14)
2014
Jugendliche
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
46.928
77.434
96.921
41.480
75.824
46.564
100.166
41.876
50.272
74.115
98.085
44.784
52.391
79.713
47.333
20.000
54.706
40.000
95.274
98.012
60.000
99.815
80.000
46.561
5
Anzahl
100.000
2015
junge Volljährige
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst
Tabelle 25: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen*
2011
Gesamt:
2013
2014
2015
294.553
279.252
267.256
264.430
262.763
Kinder (unter 10 Jahre)
46.561
47.333
44.784
41.876
41.480
Kinder (10 bis unter 14 Jahre)
98.012
99.815
98.085
100.166
96.921
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
95.274
79.713
74.115
75.824
77.434
junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre)
54.706
52.391
50.272
46.564
46.928
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
* Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst
66
2012
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahr 2015 sind in den offenen Bereichen der Freizeiteinrichtungen insgesamt 262.763 Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige als Nutzer/-innen registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 0,6 %
(-1.667 Nutzer/-innen). Im Jahresdurchschnitt ergeben sich im Jahr 2015 bei 39 Einrichtungen 6.737 Nutzer/innen pro OFT (+43).
Die im Jahr 2015 registrierten 138.401 Kinder unter 14 Jahren (-3.641) entsprachen mit 52,7 % (im Vorjahr
53,7 %) etwas mehr als der Hälfte aller registrierten Nutzer/-innen. Davon betrug der Anteil der Kinder im Alter
unter 10 Jahren 15,8 % und der Anteil der Kinder im Alter zwischen 10 und unter 14 Jahren 36,8 %.
Der Anteil der jugendlichen Nutzer/-innen zwischen 14 und unter 18 Jahren stieg auf 29,5 % (im Vorjahr 28,7 %)
und der Anteil der jungen Volljährigen zwischen 18 bis unter 27 Jahren betrug 17,9 (im Vorjahr 17,6 %).
Abbildung 36: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht*
200.000
180.000
160.000
Anzahl
140.000
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
189.863
179.863
147.435
104.690
119.821
99.389
145.066
119.364
145.266
117.497
5
20.000
0
2011
2012
2013
Jahr
männlich
2014
2015
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 26: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht*
2011
2012
2013
2014
2015
294.553
279.252
267.256
264.430
262.763
männlich
189.863
179.863
147.435
145.066
145.266
weiblich
104.690
99.389
119.821
119.364
117.497
Gesamt:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
* Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst
Von den im Jahr 2015 registrierten 262.763 Nutzer/-innen der offenen Bereiche von Freizeiteinrichtungen waren
55,3 % männlich (im Vorjahr 54,9 %) und 44,7 % weiblich (im Vorjahr 45,1 %).
Während in den Jahren 2011 und 2012 die Nutzer/-innen von offenen Angeboten der Freizeiteinrichtungen zu
zwei Drittel männlichen und etwa zu einem Drittel weiblichen Geschlechts waren, ist das Nutzungsverhalten nach
Geschlechtsmerkmal seit 2013 eher ausgeglichen.
67
Kinder- und Jugendförderung
Zusätzliche Angebote, Kurse und Projekte
Angebote, Kurse und Projekte sind speziell geplante und zeitlich begrenzte Leistungen, die unabhängig
ob sie innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten des offenen Bereichs stattfinden, zusätzlich zu diesen
angeboten werden. Diese wurden nach den Merkmalen Sport/Spiel/Erlebnispädagogik, Kunst/Kultur,
Medien, geschlechtsspezifische Arbeit und Sonstiges erfasst. Nach einer Analyse der hohen Werte des
Merkmals Sonstiges, wurden diese ab dem Jahr 2014 erweitert um die Kategorien Hauswirtschaft/Ökologie
(z. B. Ernährung, Kochen, Backen, Gesundheit, Hygiene, Umwelt, Garten, Renovierungen, Reparaturen,
Werkstattangebote) sowie Bildung/Prävention/Teilhabe (z. B. Beratungsangebote, Versammlungen, Clubrat,
Drogen-/Suchtberatung, Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining, Hirnjogging, Persönlichkeitsentwicklung).
Abbildung 37: Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl
4.000
0
2011
2012
Sport/Spiel/Erlebnispädagogik
Medien
Bildung/Prävention/Teilhabe
2014
2013
Jahr
Kunst/Kultur
geschlechtsspezifische Arbeit
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
309
388
377
1.577
1.098
500
239
502
382
1.474
956
1.000
2.212
2.532
2.658
488
213
1.500
2.546
3.146
2.000
3.508
3.009
2.500
2.297
2.321
2.534
490
305
5
3.000
2.538
2.701
2.726
486
272
Anzahl AKP
3.500
2015
Sonstiges
Hauswirtschaft/Ökologie
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 27: Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl
2011
Gesamt
2012
2013
2014
2015
8.723
7.947
8.103
9.245
10.266
Sport/Spiel/Erlebnispädagogik
2.538
2.297
2.212
2.546
3.508
Kunst/Kultur
2.701
2.321
2.532
3.146
3.009
geschlechtsspezifische Arbeit
272
305
213
382
377
Medien
486
490
488
502
388
Hauswirtschaft/Ökologie
*
*
*
1.474
1.577
Bildung/Prävention/Teilhabe
*
*
*
956
1.098
2.726
2.534
2.658
239
309
Sonstiges
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Erfassung 2011 bis 2013 unter Sonstiges, ab 2014 separates Merkmal
Im Jahr 2015 wurden durch offene Freizeiteinrichtungen insgesamt 10.266 Angebote, Kurse und Projekte
(AKP) organisiert und durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 11,0 % (+1.021 AKP). Im
68
Kinder- und Jugendförderung
Jahresdurchschnitt 2015 ergeben 263 AKP pro OFT (-25). Der größte Anstieg ist im Jahr 2015 im Bereich der
Sport- und Erlebnispädagogik auf 3.508 Angebote (+962) zu verzeichnen. Dies entspricht einem Anteil aller AKP
von 34,2 % (im Vorjahr 27,5 %). Danach folgen die Kunst- und Kulturangebote mit 3.009 (-137) bei einem Anteil
von 29,3 % (im Vorjahr 34,9 %).
Erhöht haben sich im Jahr 2015 auch Angebote zur Hauswirtschaft und Ökologie auf 1.577 (15,4 %) sowie
Bildung, Prävention und Teilhabe mit 1.98 AKP und einem Anteil von 10,7 %.
Der Anteil von Medien AKP sank um 114 AKP auf 3,8 % (im Vorjahr 5,4 %). Allerdings stellt die Medienbildung
eine strukturell abgesicherte Dauer- und Querschnittsaufgabe aller Angebote dar, einzelne individuelle
Medienprojekte sind dagegen teilweise nur für spezifische Nutzergruppen geeignet.
Die 377 geschlechtsspezifischen AKP (-5) bedeuteten einen Anteil von 3,7 % (im Vorjahr 4,1 %) und die 309
sonstigen AKP einen Anteil von 3,0 % (im Vorjahr 2,6 %).
35.000
30.000
0
2011
Sport/Spiel/Erlebnispädagogik
Medien
Bildung/Prävention/Teilhabe
2012
2013
Jahr
33.498
30.328
2014
Kunst/Kultur
geschlechtsspezifische Arbeit
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
5
7.332
2.669
2.345
11.874
7.810
5.000
6.043
3.321
2.391
10.331
7.997
10.000
23.306
31.284
15.000
19.276
25.279
34.292
3.983
1.164
20.000
22.139
23.695
31.826
4.540
1.767
25.000
28.157
31.925
33.156
3.538
1.840
Anzahl Teilnehmer/-innen
Abbildung 38: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP)
2015
Sonstiges
Hauswirtschaft/Ökologie
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 28: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP)
2011
Gesamt
2012
2013
2014
2015
98.616
83.967
83.994
84.673
95.856
Sport/Spiel/Erlebnispädagogik
28.157
22.139
19.276
23.306
33.498
Kunst/Kultur
31.925
23.695
25.279
31.284
30.328
geschlechtsspezifische Arbeit
1.840
1.767
1.164
2.391
2.345
Medien
3.538
4.540
3.983
3.321
2.669
Hauswirtschaft/Ökologie
*
*
*
10.331
11.874
Bildung/Prävention/Teilhabe
*
*
*
7.997
7.810
33.156
31.826
34.292
6.043
7.332
Sonstiges
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Erfassung 2011 bis 2013 unter Sonstiges, ab 2014 separates Merkmal
69
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahr 2015 gab es insgesamt 95.856 Teilnehmer/-innen an den zusätzlichen Angeboten, Kursen und Projekten
von
offenen Freizeiteinrichtungen (+11.183).
Die höchsten Teilnehmerzahlen sind sport- oder erlebnispädagogischen AKP’s wie z. B. Turniere, Klettern,
Fahrradtouren zuzuordnen. Im Jahr 2015 stiegen diese um 10.192 Teilnehmer/-innen auf 34,9 % (im Vorjahr
27,5 %). Dies entspricht bei 3.508 Angeboten durchschnittlich 9,5 Teilnehmer/-innen pro Angebot.
Hohe Teilnehmerzahlen sind auch bei Kunst und Kultur den festzustellen. Im Jahr 2015 sanken diese um 956
Teilnehmer/-innen auf 31,6 % (im Vorjahr 36,9 %). Dies entspricht bei 3.009 Angeboten durchschnittlich 10,1
Teilnehmer/-innen pro Angebot.
Die Teilnehmerzahlen in den Kategorien Medien oder Medienpädagogik wie z. B. Computer/Internet, Film,
Fotografie, Audio/Video-Produktion oder Radio sanken im Jahr 2015 um 652 Teilnehmer/-innen auf 2,8 %. Dies
entspricht bei 388 Angeboten einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 6,9 Teilnehmer/-innen pro Angebot.
Einerseits ist die Medienbildung als Querschnittsaufgabe in allen anderen Angeboten offener Jugendarbeit
sekundär enthalten, andererseits wurde bereits in der Nutzerbefragung 2014 in offenen Freizeiteinrichtungen
festgestellt, dass hier ein Verbesserungsbedarf an aktiver Medienarbeit besteht.
Die Kategorie Hauswirtschaft und Ökologie erreichte mit 11.874 Teilnehmer/-innen (+1.543) einen Anteil von
12,4 %. Dies entspricht bei 1.577 Angeboten einer durchschnittlich 7,5 Teilnehmer/-innen pro Angebot.
5
Die Kategorie Bildung, Prävention und Teilhabe erreichte mit 7.810 Teilnehmer/-innen (-187) einen Anteil von
8,1 % aller AKP. Dies entspricht bei 1.098 Angeboten einer Anzahl von durchschnittlich 7,1 Teilnehmer/-innen pro
Angebot
Etwa konstant zum Vorjahr sind die Teilnehmerzahlen bei den geschlechtsspezifischen Angeboten (-46). Im
Jahr 2015 betrug deren Anteil 2,4 %. Dies entspricht bei 377 Angeboten einer Anzahl von durchschnittlich 6,2
Teilnehmer/-innen pro Angebot.
7.332 Teilnehmer/-innen (+1.289) nahmen an Sonstigen AKP teil. Dies entspricht bei 309 Angeboten einer Anzahl
von durchschnittlich 23,7 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Als sonstige AKP’s wurden im Jahr 2015 beispielsweise
angegeben Kinderfloh- und Trödelmärkte, Straßen-, Stadtteil-, Park-, Sommer- und Weihnachtsfeste,
Osterwerkstätten, Kennenlerntage oder auch Familienabende.
Abbildung 39: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach inhaltlicher Kategorie und Altersgruppen 2015
12.000
0
Kinder (<10)
Sport/Spiel/Erlebnispädagogik
Medien
Bildung/Prävention/Teilhabe
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
70
1.583
137
1.209
2.246
376
5.049
4.201
1.655
2.405
424
1.041
509
6.283
5.211
5.734
3.365
1.511
2.005
1.183
12.772
2.152
1.581
601
2.000
273
4.000
2.040
6.000
9.777
8.000
11.139
10.000
9.394
Anzahl Teilnehmer/-innen
14.000
Kinder (10-14)
Jugendliche
junge Volljährige
Altergruppen
Kunst/Kultur
Sonstiges
geschlechtsspezifische Arbeit
Hauswirtschaft/Ökologie
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 29: Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Altersgruppen der Nutzer/-innen im Jahresvergleich
2011
2012
2013
2014
2015
98.616
83.967
83.994
84.673
95.856
Kinder (unter 10 Jahre)
24.278
17.986
20.064
22.578
25.818
Kinder (10 bis unter 14 Jahre)
33.672
29.880
31.397
32.568
37.709
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
21.753
18.185
16.640
16.796
17.528
junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre)
18.913
17.916
15.893
12.731
14.801
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Bei der Betrachtung der Teilnehmer/-innen von AKP‘s nach Altersklassen sind diese im Jahr 2015 in allen vier
Kategorien gestiegen.
Der Anteil der Kinder unter 10 Jahren stieg auf 26,7 % (+3.240), der Kinder zwischen 10 und unter 14 Jahren
stieg auf 38,5 % (+5.141), der Jugendlichen zwischen 14 und unter 18 Jahren auf 19,8 % (+732) und der jungen
Volljährigen von 18 bis unter 27 Jahren auf 15,0 % (+2.070).
Abbildung 40: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahr 2015
5
20.000
0
männlich
Sport/Spiel/Erlebnispädagogik
Bildung/Prävention/Teilhabe
Medien
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kunst/Kultur
Sonstiges
Geschlecht
1.066
1.690
3.622
3.913
5.933
17.116
13.395
1.603
655
3.710
3.897
5.000
5.941
10.000
13.212
15.000
20.103
Anzahl Teilnehmer/-innen
25.000
weiblich
Hauswirtschaft/Ökologie
geschlechtsspezifische Arbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 überwog der Jungenanteil besonders bei sport- und erlebnispädagogischen Angeboten, Kursen
oder Projekten mit 60,0 % (+6.708). Mehrheitlich war auch der Jungenanteil bei den Medien AKP mit 60,1 %
(+537) und bei sonstigen AKP mit 50,6 % (+88).
Der Mädchenanteil überwog vor allem bei Kunst- und Kulturangeboten, -kursen oder -projekten mit 56,4 %
(+3.904). Mehrheitlich aber auch der Mädchenanteil bei den geschlechtsspezifischen AKP mit 62,1 % (+1.035)
und bei Angeboten zur Bildung, Prävention oder Teilhabe mit 50,1 % (+16).
Jeweils die Hälfte der Mädchen und Jungen nahmen mit 50,0 % an Angeboten zur Hauswirtschaft und Ökologie
teil.
71
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 30: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahresvergleich
2011
Gesamt
2012
2013
2014
2015
98.616
83.967
83.994
84.673
95.856
männlich
56.071
47.534
45.206
43.318
49.121
weiblich
42.545
36.433
38.788
41.355
46.735
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der männlichen Nutzer von Angeboten, Kursen und Projekten sinkt im Jahresvergleich von 2011 bis
2014 stetig und ist 2015 erstmals wieder angestiegen. Dagegen steigt in den letzten drei Jahren die Anzahl der
Nutzerinnen.
Im Jahr 2015 ist die Anzahl der Nutzer/-innen von AKP bei den Mädchen (+5.380) und bei den Jungen (+5.803)
gestiegen. Der Jungenanteil betrug bei Angeboten, Kursen und Projekten 51,2 %, der Mädchenanteil 48,8 %.
5.1.2 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendbildungsmaßnahmen
5
Jugendarbeit versteht sich als Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung
ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert.
Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen im Sinne von Jugendbildungsmaßnahmen vermitteln
gesellschaftliche Werte und eröffnen, begleiten, unterstützen und qualifizieren Bildungsprozesse, die als
Selbstentwicklungsprozesse für Jugendliche zu verstehen sind.
Somit kommt den stadtweit agierenden themen- und zielgruppenorientierten Jugendbildungsmaßnahmen der
Stadt Leipzig ein konkreter außerschulischer Bildungsauftrag zu. Das Angebotsprofil kann aus einem Querschnitt
von politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Maßnahmen
bestehen.
Die hier dargestellten Bildungsangebote haben Projektcharakter und wurden als Einzelmaßnahmen konzipiert,
beantragt und bezuschusst.
Im Jahr 2015 wurden acht Angebote von Jugendbildungsmaßnahmen durch sieben Träger der freien Jugendhilfe
vorgehalten und durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
Die in der Stadt Leipzig angebotenen stadtweiten themen- und zielgruppenorientierten
Jugendbildungsmaßnahmen beinhalteten im Jahr 2015 sprachlich integrative Maßnahmen ebenso wie
interkulturelle und politische Bildungsangebote zum „Demokratie lernen“. Ein weiterer Bestandteil waren
ökologische Projekte zur Kinder- und Jugendumweltarbeit
72
Kinder- und Jugendförderung
Karte 4: Standorte themen- und zielgruppenorientierter Jugendbildungsmaßnahmen 2015 in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
73
Kinder- und Jugendförderung
5.1.3 Jugendmedienarbeit
Karte
5: Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung
5
Jugendmedienarbeit in Leipzig verfolgt das Ziel der Entwicklung und Förderung von Medienkompetenz bei
Kindern und Jugendlichen und wirkt somit auch im Sinne des Jugendmedienschutzes.
74
Kinder- und Jugendförderung
Die Förderung von Medienkompetenz beinhaltet folgende Aspekte:
die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Medien und medialer Technik,
die Befähigung zu (kritischer) Mediennutzung/-rezeption,
die Vermittlung genrespezifischen Wissens,
die Befähigung Medien und medienbezogene Produkte selbst zu gestalten.
Jugendmedienarbeit in Leipzig folgt den Grundprinzipien der Bedürfnisorientierung, Offenheit und Freiwilligkeit,
sowie der eigenen Gestaltbarkeit und Handlungsorientierung.
Im Jahr 2015 wurden sechs Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendmedienarbeit von sechs Trägern der freien
Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
Diese Maßnahmen sind planungsraumübergreifend tätig, oft in Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe
sowie Kitas, Schulen und Horten. Die stadtweite Angebotsunterbreitung von Jugendmedienprojekten sichert den
möglichen Zugang für alle Kinder und Jugendlichen im gesamten Stadtgebiet.
Medien sind untrennbarer Bestandteil jugendlicher Lebenswelten, deren Nutzung in alle Bereiche des
Alltagslebens eingebettet ist und Familie, Freunde sowie Politik, Bildungs-, Freizeit- und Kulturbereiche umfasst.
Anliegen der Jugendmedienprojekte in Leipzig ist es, Medien, Medienformen und -inhalte zu vermitteln und
zu einer kompetenten Nutzung von Medien durch Jugendliche beizutragen. Den Kindern und Jugendlichen
sollen Medien mit ihren vielgestaltigen Möglichkeiten als individuelle Ausdrucksform und gestaltbares
Kommunikationsmittel nahe gebracht werden. Die Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz ist erklärtes
Ziel, denn Medienkompetenz ist Teil sozialer und kultureller Handlungskompetenzen. Damit stellt sie einen
integralen Bestandteil verschiedener Kompetenzen dar, die jedes Subjekt in seinem Alltag zur Bewältigung seiner
Lebenssituation braucht.
5
Die einzelnen Projekte arbeiten in spezifischen Bereichen der Medienlandschaft und sind im Arbeitskreis
Medienpädagogik der Stadt Leipzig als aktives Netzwerk zusammengeschlossen.
75
Kinder- und Jugendförderung
5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit
Karte
6: Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
5
Kinder- und Jugendkulturarbeit bietet einen Aktionsrahmen, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
die Chance haben, ihre Alltags- und Lebenserfahrungen aktiv einzubringen und mit künstlerischen Mitteln und
ästhetischen Handlungsformen umzusetzen, zu bearbeiten und deren Ergebnisse öffentlich zu machen. Kulturelle
und schöpferische Fähigkeiten von jungen Menschen sollen dabei aufgegriffen und die Entwicklung künstlerischer
und individueller Ausdrucksformen gefördert werden.
76
Kinder- und Jugendförderung
Die Kinder- und Jugendkultureinrichtungen stellen dafür geeignete Räume, Materialien und eine entsprechende
Begleitung zur Verfügung. In den Bereichen der Bildenden, Darstellenden und Angewandten Kunst als auch
Literatur, Musik und Medien sowie Szenekultur entwickelt Kinder- und Jugendkulturarbeit unterschiedliche, altersund interessenspezifische Angebotsformen wie Kurse, offene Angebote, Workshops, Projekte, Veranstaltungen
und bietet Freiräume für die Verwirklichung selbst gesteuerte Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Kinder
und Jugendliche werden durch Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit in ihren persönlichen und sozialen
Kompetenzen gestärkt sowie zur Auseinandersetzung mit jugend-, kultur- und gesellschaftspolitischen Themen
angeregt und befähigt.
Durch Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit können Kinder und Jugendliche im Sinne kultureller Bildung
über sich selbst hinauswachsen und neue Stärken an sich entdecken und weiterentwickeln. Deswegen geht es
zunehmend darum, auch Kinder und Jugendliche zu erreichen, die im formalen Bildungssystem bisher wenig
Platz gefunden haben oder mit schwierigen Lebenslagen zurechtkommen müssen.
Arbeitsprinzipien:
Freiwilligkeit der Teilnahme
keine Zugangsbeschränkungen durch Auswahlverfahren, körperlicher, geistiger, sozialer oder wirtschaftlicher
Benachteiligung
Orientierung an den Bedürfnissen, Neigungen und Interessen der jungen Menschen
Entwicklung von Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Lebensweisen, Inklusion von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund und deren Erfahrungsschatz
5
aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen und -verfahren durch die Kinder und Jugendlichen selbst
zielgruppenorientierte Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an der Lebenssituation von Kindern und
Jugendlichen, unterbreitet Angebote auch an Wochenenden und schließt mobile als auch aufsuchende
Angebote ein
professionelle Anleitung/Unterstützung im jeweiligen Genre mit sozialpädagogischer Begleitung.
Im Jahr 2015 wurden elf Träger der freien Jugendhilfe an zwölf Standorten durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung für Maßnahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit bezuschusst.
Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Kinder- und Jugendkulturzentren in Trägerschaft des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig: das Jugendkulturzentrum „O.S.K.A.R“ und die Kinder- und
Jugendkulturwerkstatt „JOJO“. Damit konnten vielfältige Projekte der Kinder- und Jugendkulturarbeit auch 2015
realisiert werden.
Eine enge Verbindung besteht in diesem Leistungsfeld zwischen dem AfJFB und dem Kulturamt, die im Rahmen
von kultureller Bildung und Soziokultur ebenfalls Anbieter fördern.
77
Kinder- und Jugendförderung
5.1.5 Themen- und zielgruppenorientierte, Geschlechtsspezifische Jugendarbeit
Karte
7: Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
5
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind dem Gendergedanken als durchgängiges Leitprinzip in
der Jugendhilfe verpflichtet. Sie haben eine unterschiedliche Entwicklungsgeschichte, sind auf einem
unterschiedlichen Entwicklungsstand und haben in der konkreten Arbeit mit Jungen und Mädchen
unterschiedliche Herausforderungen zu bewältigen.
78
Kinder- und Jugendförderung
Für die Kinder- und Jugendarbeit in Leipzig geht es verstärkt darum, in allen Leistungsbereichen eine
Geschlechtersensibilität zu entwickeln und gezielte Angebote für die Kinder und Jugendlichen zu unterbreiten.
In Leipzig konnten neben der Profilierung von spezifischen Angeboten der Mädchenarbeit auch spezifische
Angebote der Jungenarbeit etabliert werden. Durch gemeinsame Projekte im Rahmen der Mädchen- und
Jungenarbeit wurde das Netz genderorientierter Ansätze und Angebote der Kinder- und Jugendhilfelandschaft
der Stadt Leipzig bereichert. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung der speziellen Leistungsangebote für
Mädchen und Jungen gilt es, durch Sensibilisierung und Entwicklung einer geschlechtsbewussten Sichtweise der
Multiplikator/-innen, Geschlechtsrollenzuschreibungen zu überwinden.
Zwei Träger der freien Jugendhilfe entwickelten sich in den letzten Jahren zu zentralen Koordinierungsstellen
für geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern in Leipzig.
Die existierenden Netzwerke der Jungen- und Mädchenarbeit spielen dabei für eine fortlaufende Zielbestimmung
geschlechtsbezogener Angebote eine besondere Rolle. Zum einen findet darin ein regelmäßiger Austausch über
den Stand der eigenen Arbeit statt während man sich zum anderen auch mit den Wirkungen von Mädchen- und
Jungenarbeit auseinandersetzt.
Die Zusammenarbeit im Rahmen einer Fach-Arbeitsgruppe findet statt. Sie fungiert als Koordinierungs- und
Konsultationsstelle für geschlechtsbewusste Arbeit.
Die geschlechtsspezifische Arbeit, wird von der Stadt Leipzig im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung nach
§§ 9 und 11 bis 16 SGB VIII weiterhin hoch priorisiert behandelt und es gab für das Jahr 2015 im Vergleich zum
Vorjahr keine Kürzung der finanziellen Mittel in diesem Bereich. Um der geschlechtsspezifischen Arbeit in Leipzig
gerecht zu werden, wurden im Jahr 2015 vier Einzelmaßnahmen geschlechtsspezifischer Jugendarbeit von vier
Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
5
5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit
Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit ist ein Feld sozialen Lernens,
das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die
Gesellschaft erleichtert.
Damit werden gesellschaftliche Werte vermittelt und qualifizierte Bildungsprozesse eröffnet, begleitet und
unterstützt.
Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit definiert sich aus den im § 11
SGB VIII unter Punkt (3) benannten Schwerpunkten.
79
Kinder- und Jugendförderung
Karte 8: Standorte Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit im Jahr 2015 in der Stadt
Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
Im Jahr 2015 wurden acht themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen/Sport, Spiel und Geselligkeit von acht
Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst.
80
Kinder- und Jugendförderung
5.1.7 Spielmobile
Mit unterschiedlichen Projektansätzen von Spielmobilarbeit der Stadt Leipzig wird das „Draußen sein“ von
Kindern und Jugendlichen aktiv unterstützt. Die Leipziger Spielmobilarbeit findet ganzjährig im öffentlichen Raum
statt. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen von Kindern in einer vom stetigen Wandel geprägten Umwelt und
Gesellschaft. Spielmobilarbeit schafft Möglichkeiten für ein zweckfreies, selbstbestimmtes und freies Spiel, hilft
bei der Rückeroberung des öffentlichen Raums und schafft Freiräume sowie Möglichkeiten für die Begegnung
unterschiedlicher Generationen und Kulturen. Die Aktionen laden dazu ein, freiwillig Spielideen auszuprobieren,
mit dem vorhandenen Material eigene Ideen zu entwickeln und ohne Zeitdruck zu verweilen.
Karte 9: „Platzarbeit“ der Spielmobile im Jahr 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
5
81
Kinder- und Jugendförderung
Spielmobilarbeit kann keine klassische Beziehungsarbeit im Sinne dauerhaft verorteter Kinder- und
Jugendeinrichtungen
leisten. Spielmobilarbeit gestaltet sich sozialräumlich; die Grenzen, Bedürfnisse und
Bedingungen vor Ort sowie die vorhandenen Ressourcen sind Ansatzpunkte für die Aktionen.
Im Jahr 2015 gab es in der Stadt Leipzig drei Spielmobile. Hiervon waren zwei Spielmobile bei einem Träger der
freien Jugendhilfe angegliedert und ein Spielmobil beim Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig.
Die Präsenzzeiten sind werktäglich an den Nachmittagen jeweils jahreszeitabhängig im Sommer eine
Stunde länger als im Winter. Spielmobilarbeit unterstützt die Spielplatzbesucher bei der Ideenfindung, beim
Ausprobieren und Durchführen kreativer Arbeiten und (denk-)sportlicher Spiele. Sie fördert die Kommunikation
und Kontaktpflege, regt die Phantasie an, vermittelt Erfolgserlebnisse, unterstützt soziales Lernen hinsichtlich der
Selbständigkeit und Lernbereitschaft, stellt gemeinschaftlich mit den Kindern Regeln auf und kontrolliert deren
Einhaltung.
Neben der Platzarbeit wurden von allen drei Spielmobilen sonstige Leistungen in Form von Kursen und Projekten
angeboten wie beispielsweise Kletteraktionen, Sportwettbewerbe oder auch Kreativ- und Bastelangebote. Auch
bei Großveranstaltungen im Jahr 2015 (z. B. Spiele- oder Stadtteilfeste) waren die Spielmobile im Einsatz.
Das Spielmobil „Peter Pan“ des Trägers der freien Jugendhilfe Kindervereinigung Leipzig e. V. leistete an
folgenden Wochentagen die sogenannte „Platzarbeit“:
5
•
Montag bei den Meyerschen Häusern im Ortsteil Kleinzschocher/Grünau,
•
Dienstag in der Rolf-Axen-Straße im Ortsteil Kleinzschocher und
•
Mittwoch in der Schwartzestraße im Ortsteil Kleinzschocher.
Das Spielmobil „KAOS“ des Trägers der freien Jugendhilfe Kindervereinigung Leipzig e. V. war an folgenden
Wochentagen präsent:
•
Montag im Henriettenpark im Ortsteil Lindenau,
•
Dienstag am Wasserschloss im Ortsteil Leutzsch,
•
Mittwoch am Platz vor der Lukaskirche im Ortsteil Volkmarsdorf und
•
Donnerstag hieß es „Platz nehmen!“ in der Dreilindenstraße im Ortsteil Lindenau.
Die Schließzeit für die Platzarbeit der beiden Spielmobile „Peter Pan“ und „KAOS“ begann wetterbedingt am
18.11.2015.
Das Spielmobil „Die Kiste“ des kommunalen Trägers leistete Platzarbeit vom Beginn des Jahres 2015 bis zum
6. Mai 2015 an folgenden Wochentagen:
•
Montag in der Johannes-R.-Becher-Straße im Ortsteil Lößnig,
•
Dienstag am Rembrandplatz im Ortsteil Lößnig,
•
Mittwoch am Heinrich-Schützplatz im Ortsteil Südvorstadt,
•
Donnerstag im Friedenspark im Ortsteil Zentrum-Südost und
•
Freitag im OFT-Mühlholz in der Prinz-Eugen-Straße im Ortsteil Connewitz.
Seit 7.5.15 ist das Spielmobil aus technischen Gründen außer Betrieb und ab 15.08.2015 wurde das Personal bis
zum Jahresende in der kommunalen OFT „Am Mühlholz“ für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen
Ausländern eingesetzt. Deshalb konnte ab Mai 2015 keine „Platzarbeit“ durch das Spielmobil „Die Kiste“
stattfinden. Zu verschiedenen Anlässen, wie zum Beispiel dem Connewitzer Stadtteilfest und dem Leipziger
Familien-Spiele-Fest, war das Spielmobil „Die Kiste“, neben den beiden Spielmobilen „Peter Pan“ und „KAOS“, im
Einsatz.
82
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 41: Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015
10.000
9.000
Anzahl
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
9.005
8.571
3.000
4.230
2.000
3.531
4.343
1.000
0
1.827
Kinder (<6)
2014
Kinder (6-12)
2015
3.858
2.721
321
1.027
Kinder (12-14)
Jugendliche
Nutzergruppen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Eltern,
Begleitpersonen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
5
Tabelle 31: Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015
2014
männlich weiblich
Nutzer/-innen (Kinder und Jugendliche)
2015
Gesamt männlich weiblich
Gesamt
11.423
5.661
17.084
5.159
4.762
9.921
Kinder (unter 6 Jahre)
6.312
2.693
9.005
2.277
1.953
4.230
Kinder (6 bis unter 12 Jahre)
1.708
1.823
3.531
2.250
2.093
4.343
Kinder (12 bis unter 14 Jahre)
1.113
714
1.827
582
445
1.027
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
2.290
431
2.721
50
271
321
4.668
3.903
8.571
1.137
2.721
3.858
davon:
Erwachsene (Eltern, Begleitpersonen)
Quelle: SG Kinder- und Jugendförderung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Durch den Ausfall des Spielmobil „Die Kiste“ seit Mai 2015 haben sich die Nutzerzahlen im Jahr 2015 deutlich
reduziert und lassen keinen Jahresvergleich zum Vorjahr zu.
Im Jahr 2015 nutzten insgesamt 9.921 Kinder und Jugendliche die Angebote von Spielmobilarbeit. Davon
waren 42,6 % Kinder unter sechs Jahren, 43,8 % Kinder zwischen sechs und unter zwölf Jahren, 10,4 % Kinder
zwischen zwölf und unter 14 Jahren sowie 3,2 % Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.
Insgesamt überwog der Anteil der männlichen Nutzer mit 52,0 % gegenüber 48,0 % der Nutzerinnen. Bei den
unter Sechsjährigen betrug männliche Anteil 53,8 %, bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen 51,8 %, und bei den
zwölf- bis unter 14-Jährigen 56,7 %. Dagegen überwog bei den Jugendlichen der weibliche Anteil mit 84,4 %.
Die 3.858 Erwachsenen Begleitpersonen wie Eltern, Großeltern, Verwandte, Geschwister, Freunde oder
Nachbarn verteilten sich zu 29,5 % auf Männer und zu 70,5 % auf Frauen.
83
Kinder- und Jugendförderung
Bezogen auf die 9.921 Nutzer/-innen kamen die Erwachsenen Begleitpersonen im Jahr 2015 durchschnittlich mit
2,6
Kindern oder Jugendlichen zu den Angeboten von Spielmobilarbeit.
Tabelle 32: Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Platzangaben
Kinder
<6 Jahre
5
Kinder
6 < 12
Jahre
Kinder
12 < 14
Jahre
Jugendliche
14 < 18
Jahre
Gesamt
Eltern,
Begleitpersonen
Lößnig/Johannes-R.-Becher-Str.
42
27
0
4
73
28
Lößnig/Rembrandplatz
45
9
0
0
54
49
Südvorstadt/Heinrich-Schütz-Platz
46
12
0
0
58
47
Connewitz/Wiedebachplatz
142
87
43
0
272
15
Connewitz/Prinz-Eugen-Str.
312
231
24
0
567
52
Lindenau/Henriettenpark
750
536
149
54
1.489
681
Leutzsch/Am Wasserschloss
903
636
200
17
1.756
951
Volkmarsdorf/Platz an Lukaskirche
545
743
220
218
1.726
600
Altlindenau/Dreilindenstr.
298
242
28
3
571
313
Kleinzschocher/Meyersche Häuser
390
461
90
16
957
429
Kleinzschocher/Rolf-Axen-Str.
296
553
87
236
1.172
324
Kleinzschocher/Schwartzestr.
311
687
109
223
1.330
369
Rathaus Leipzig Spielefest
150
119
77
0
346
0
4.230
4.343
1.027
771
10.371
3.858
Nutzer/-innen Gesamt
Quelle: SG Kinder- und Jugendförderung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Besonders viel Zulauf hatten die Spielmobilprojekte auf ihren Plätzen in Volkmarsdorf vor der Lukaskirche
(16,9 %), in Leutzsch am Wasserschloss (16,8 %), in Lindenau im Henriettenpark (14,1 %), in Kleinzschocher in
der Schwartzestrasse (12,7 %) und in Kleinzschocher in der Rolf-Axen-Strasse (10,9 %).
84
Kinder- und Jugendförderung
5.1.8 Ferienfreizeiten
Seit vielen Jahren werden in der Stadt Leipzig Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Durch
themenbezogene (z. B. Fußballferien, Reiterferien) und themenfreie Angebote entsteht eine Vielzahl von
Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen die Freizeit
zu gestalten.
Für die Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt eine teilnehmerfinanzierte Bezuschussung
durch die Kinder- und Jugendförderung gemäß § 74 SGB VIII. Im Jahr 2015 wurden auf diesem Wege 25
Einzelmaßnahmen (+1) im Sinne von Ferienfreizeiten ermöglicht.
Der öffentliche Träger hielt bis zum Jahr 2011 ebenfalls Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vor. Seit 2012
wurden diese Aufgabe nach § 77 SGB VIII der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e. V. übertragen. Die Angebote
der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e. V. sind für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, orientieren sich an
den Bedarfen und Interessen der Zielgruppen sowie der Eltern und sind auf der Website www.ferienlager.com zu
erreichen und zu buchen. Durch die gemeinsame Planung und Durchführung mit dem Projekt „Die Verreiser“ der
KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e. V. ist eine größere Vielfalt der Angebote mit unterschiedlicher Dauer, Größe
und Teilnehmerzahlen möglich. Im Jahr 2015 wurden auf diesem Wege 35 Einzelmaßnahmen (-21) im Sinne von
Ferienfreizeiten ermöglicht.
Abbildung 42: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote
5
70
60
Anzahl
50
40
65
30
10
0
49
43
20
5
7
10
2000
2
9
23
7
6
2
2005
Winterferien
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2010
Jahr
5
2013
Sommerferien
8
7
9
2
2014
2015
Herbstferien
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden durch die Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII und § 77 SGB VIII
insgesamt 60 Ferienfreizeiten angeboten und gefördert. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 25 %
(-20 Ferienangebote).
Schwerpunkt aller Ferienfreizeiten bildeten aufgrund des langen Ferienzeitraumes mit 81,7 % die 49 Angebote
in den Sommerferien (-16). Weitere 15 % bildeten die neun Angebote in den Winterferien (+1) und 3,3 % die zwei
Angebote in den Herbstferien (-6).
Die Gründe für den Rückgang der Ferienfahrten sind vielschichtig. Neben den zur Verfügung stehenden
finanziellen Mitteln ist der zeitliche Aufwand zur Betreuung der Eltern ist im Jahr 2015 sehr stark angestiegen, da
immer mehr Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen und überwiegend bildungsfernen Familien kommen.
85
Kinder- und Jugendförderung
Die Anträge für Zuwendungen und Zuschüsse durch Dritte müssen oft durch Projektmitarbeiter/-innen erstellt
werden,
da die Eltern überfordert sind.
Immer mehr Kinder und Jugendliche weisen zudem sozial auffällige Verhaltensmuster auf, so dass beispielsweise
im Sommer 2015 auch fünf Teilnehmer/-innen wegen Gewaltanwendung gegenüber anderen Kindern ein
Ferienlager verlassen mussten. Dadurch entsteht neues Konfliktpotential mit den Eltern, welches bearbeitet
werden muss. In einigen Ferienlagern wurde deshalb der vereinbarte Betreuerschlüssel heruntergesetzt.
Die Zahl der Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen war 2015 sinkend, so dass die sonst teilweise von Freiwilligen
und Ehrenamtlichen durchgeführten Arbeiten im Bürodienst (z. B. Elternbriefe, Erstellen von Buslisten,
Zusammenstellen der Spielekisten und von Informationsmappen, Telefondienst) komplett von einem
hauptamtlichen Mitarbeiter übernommen werden mussten. Verstärkt wurden neue Betreuer/-innen gesucht
und ausgebildet. Die Betreuer/-innen sind zumeist junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die
diese Tätigkeit im Ehrenamt ausüben. In Schulungen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen wird auf aktuelle
Entwicklungstendenzen intensiv eingegangen. Dennoch bestand 2015 ein großer Mehraufwand, da auch
während der Reisen und auch im Nachgang oft Hilfestellungen bei Problemen gegeben werden musste.
Abbildung 43: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen
1.600
1.345
1.400
1.200
998
1.000
Anzahl
5
1.201
800
697
600
428
400
200
0
260
139
-
2000
55
206
166
30
2005
Winterferien
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2010
250
89
Jahr
2013
Sommerferien
218
157
2014
194
159
2015
Herbstferien
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
An den 60 Ferienfreizeiten des Jahres 2015 nahmen insgesamt 1.698 Kinder und Jugendliche (+122) teil. Dies
ergibt im Jahr 2015 insgesamt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 28,2 Teilnehmer/-innen pro angebotener
Ferienfreizeit (+8,5).
In den Sommerferien 2015 nahmen an 49 Ferienfreizeiten 1.345 Kinder und Jugendliche (+144) teil und ergibt
eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 28,3 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+9,8).
In den Herbstferien 2015 nahmen an den zwei Ferienfreizeiten 194 Kinder und Jugendliche teil und ergibt eine
durchschnittliche Teilnehmerzahl von 97 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+65,9). Die große
durchschnittliche Teilnehmerzahl erklärt sich durch hohe Teilnehmerzahlen einzelner Tagesfahrten wie z. B. zum
Heide Park Soltau oder dem Filmpark Babelsberg.
In den Winterferien 2015 nahmen an den neun Ferienfreizeiten 159 Kinder und Jugendliche teil und ergibt eine
durchschnittliche Teilnehmerzahl von 21,6 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+2,0).
86
Kinder- und Jugendförderung
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
Entsprechend der Dienstanweisung des Jugendamtes der Stadt Leipzig Nr. 02/2007 können Inhaber/-innen des
Leipzig-Passes auf schriftlichen Antrag Zuschüsse aus Mitteln des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu
Erholungsmaßnahmen erhalten. Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5
SGB VIII zählen insbesondere auch Ferienfreizeiten.
Abbildung 44: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
900
800
80.000
70.935
74.897
70.000
76.086
Anzahl
700
60.000
50.534
47.330
46.816
600
50.000
500
400
40.000
817
820
300
30.000
683
200
20.000
402
375
371
2013
2014
2015
10.000
100
0
2003
2005
2010
Jahr
Anzahl
Zuschuß in €
1.000
0
5
Gesamtzuschuß in €
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 33: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
2003
Anzahl
Gesamtzuschuß in €
Ø Zuschuß in €
2005
2010
2013
2014
2015
817
820
683
402
375
371
74.897
76.086
70.935
50.534
46.816
47.330
91,67
92,79
103,86
125,71
124,84
127,57
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Im Jahr 2015 wurden für 371 Kinder und Jugendliche, die Inhaber des Leipzig-Passes sind, Zuschüsse für
Ferienfahrten gewährt. Dies sind vier weniger als im Vorjahr.
Dafür wurden Zuschüsse in Höhe von 47.330 € für Ferienfreizeiten aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies
ein Anstieg um 1,1 % (+514 €). Der durchschnittliche Zuschuss pro Kind und Maßnahme ist im Jahr 2015 auf
127,57 € angestiegen (+2,73 €)
Der starke Rückgang vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 ist auf das Bundesprogramm Bildung und Teilhabe
zurückzuführen, da Fahrten von Horten für leistungsberechtigte Familien zu 100 % gemäß § 28 Absatz 2 SGB II
vom Jobcenter/Sozialamt übernommen wurden. Die Horte und Kindertagesstätten stellen eine Tageseinrichtung
im Sinne des § 22 SGB VIII i. V. m. SächsKitaG dar und sind somit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu
finanzieren. Gleiches gilt bei Ferienfahrten für leistungsberechtige Familien.
87
Kinder- und Jugendförderung
5.1.9 Ferienpass
Leipzig bietet vieles, was eine
familienfreundliche Stadt ausmacht. Ein
wichtiges Instrument sind die Ferienpässe in
den Winter- und Sommerferien.
Der Ferienpass bietet den Leipziger Schüler/innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten
zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch
verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen,
Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten.
Auch im Jahr 2015 wurden zahlreiche
Veranstaltungen auf hohem Niveau
durchgeführt.
Die Ferienprogramme sind ein wichtiger
Bestandteil der außerschulischen Kinder-,
Jugend- und Familienbildung.
5
Die vielen preiswerten Angebote entlasten
vor allem Familien, die aufgrund von
Arbeitslosigkeit und niedrigem Einkommen
weniger finanzielle Mittel für die
Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen
können.
Ferienpassangebote als ein Instrument der
Jugendhilfe:
wenden sich nicht nur an einzelne
Gruppen/Schichten wie z. B.
nur Mädchen, nur Jungen, nur
Schulverweigerer, nur sportlich
Begeisterte, nur ausländische Kinder
und Jugendliche, sondern an alle
Schüler.
sind also auch für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien erschwinglich. Da fast
alle Angebote der Ferienpässe eine finanzielle Ermäßigung enthalten, bieten sie also allen Kindern und
Jugendlichen gleiche Möglichkeiten.
fördern die Selbständig- bzw. Unabhängigkeit der Kinder und Jugendlichen, indem sie selbst entscheiden
und organisieren, welche Angebote sie in Anspruch nehmen und wie sie zu den einzelnen Aktivitäten
kommen. Dies kann für die Kinder und Jugendlichen eine neue, wichtige Erfahrung sein.
ermöglichen das Kennen lernen anderer Kinder und Jugendlicher, auch aus anderen sozialen Schichten,
fördern somit Gruppenerlebnisse und schaffen soziale Kontakte.
laden ausdrücklich Kinder und Jugendliche mit Handicaps und anderen Beeinträchtigungen zu ihren
Angeboten ein.
wirken präventiv und dienen der aktiven Erholung.
88
Kinder- und Jugendförderung
öffnen neue kulturelle Horizonte, dienen der Wissensvermittlung, tragen den unterschiedlichen Interessen/
Neigungen Rechnung und wecken neue Interessen.
sind keine reinen Aufbewahrungsorte, sondern Räume, in denen Kinder und Jugendliche Freunde finden,
neue Aktivitäten ausprobieren, sich in Selbstständigkeit üben und sich ohne schulischen Druck Wissen
aneignen können.
sind ein wichtiges Mittel, um Kindern und Jugendlichen (zumindest für den Ferienzeitraum) Zugang zu allen
angebotenen Genres zu gewährleisten.
ermöglichen den Kindern und Jugendlichen aus ihrem eigenen Stadtteil heraus zu kommen und somit ihre
Heimatstadt besser kennen zu lernen.
bieten Familien praktische Lösungen zur Gestaltung der Ferien- bzw. Freizeit (auch über die Ferien hinaus).
Die Ferienpassaktionen tragen somit einen erheblichen Teil zur Lebensqualität Leipziger Familien bei und stehen
auch für die Leistungsfähigkeit der Kommune als sozialer Dienstleister.
Durch die Einbeziehung der Mitglieder der AG-Ferienpass, den sogenannten FP-Kids, in den Planungsprozess
der Programme sowie in die Auswertungsphase wird immer mehr Augenmerk auf die Qualität der angeboten
Veranstaltungen gelegt. So werden Trends aufgenommen und mit entsprechenden Anbietern vor Ort durchgeführt
bzw. Veranstaltungen, die in den vergangenen Jahren auf wenig Resonanz gestoßen sind, nicht wieder bzw.
in der Anzahl reduziert in den Ferienpass aufgenommen. Vielfalt und Attraktivität sind Grundlage bei der
Zusammenstellung der Programme.
5
Abbildung 45: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
35.000
Anzahl
30.000
1.487
25.000
5.956
20.000
2.773
10.000
5.106
3.146
1.815
5.374
3.045
4.018
15.874
5.000
0
6.705
3.941
15.000
2.029
2000
11.738
2005
Vollzahler
Ermäßigungsberechtigte
Quelle: SG Jugendpflege
14.693
2010
Jahr
18.608
20.120
21.333
2013
2014
2015
LVB-Aktion (Vollzahler)
LVB-Aktion (Ermäßigungsberechtigte)
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
89
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 34: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
2000
Winterferienpass
Vollzahler
2005
2010
Vollzahler
8.604
10.793
11.537
12.177
6.481
4.765
6.028
8.026
8.800
9.301
526
1.128
1.012
2.767
2.737
2.876
408
510
483
1.651
1.459
2.576
11.683
9.532
12.794
18.031
18.864
19.390
9.393
6.973
8.665
13.355
14.466
15.077
2.247
2.636
2.562
4.676
4.398
4.313
1.079
901
803
- davon LVB-Aktion*
Ermäßigungsberechtigte
2.290
2.559
4.129
- davon LVB-Aktion*
Gesamt
5
Vollzahler
Ermäßigungsberechtigte
2015
6.224
- davon LVB-Aktion*
Sommerferienpass
2014
8.132
- davon LVB-Aktion*
Ermäßigungsberechtigte
2013
19.815
15.756
21.398
28.824
30.401
31.567
15.874
11.738
14.693
21.381
23.266
24.378
3.941
4.018
6.705
7.443
7.135
7.189
Quelle: SG Jugendpflege
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*LVB-Aktion kostenlose Abgabe an SchülerMobilCard-Inhaber
Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2015 weiter an. Im
Jahr 2015 wurden insgesamt 3,8 % mehr Ferienpässe als im Vorjahr ausgegeben (+1.166). Auch 2015 erhielten
Inhaber einer Schüler Mobil Card (SMC) von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) den Ferienpass kostenlos.
Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe stieg im Jahr 2015 auf 77,2 % (im Vorjahr 76,5 %). Davon
wurden 14,7 % (3.574 Stück) durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber kostenlos ausgegeben (-190).
Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe sank dagegen auf 22,8 % (im Vorjahr 23,5 %). Davon wurden
17,9 % (1.286 Stück) durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber kostenlos ausgegeben.
Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 ist die Anzahl ausgegebener Ferienpässe
um 59,3 % gestiegen (+11.752).
90
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 46: durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass
3.500
3.000
0
2000
2005
2010
Jahr
Winterferienpass
2013
2.887
2.850
1.353
1.389
1.305
1.347
500
1.111
1.142
1.000
2.970
2.515
1.500
3.008
2.000
2.952
Anzahl
2.500
2014
2015
Sommerferienpass
Quelle: SG Jugendpflege
Kinder- und Jugendheport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des Ferienpass insgesamt 4.240 Veranstaltungen durchgeführt. Dies entspricht
etwa der Gesamtanzahl der Veranstaltungen im Vorjahr (+1).
5
Während in den Winterferien 2015 die Ferienpassangebote um 36 Veranstaltungen leicht gesunken sind, stiegen
diese in den Sommerferien 2015 um 37 Veranstaltungen.
Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 ist die Anzahl der durchgeführten
Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass um 3,6 % gestiegen. Dies sind in absoluten Zahlen des
gesamten Betrachtungszeitraumes 146 mehr durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass.
Abbildung 47: Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses
100.000
2000
2005
2010
Sommerferienpass
Quelle: SG Jugendpflege
2013
2014
37.638
37.428
34.872
Jahr
75.835
76.365
78.019
37.143
72.328
28.759
20.000
0
75.600
40.000
37.700
60.000
98.900
Anzahl
80.000
2015
Winterferienpass
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
91
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 35: Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen
2000
2005
2010
2013
2014
2015
136.600
104.359
109.471
112.891
113.793
113.473
Winterferienpass
37.700
28.759
37.143
34.872
37.428
37.638
Sommerferienpass
98.900
75.600
72.328
78.019
76.365
75.835
Gesamt
Quelle: SG Jugendpflege
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 haben insgesamt 113.473 Kinder und Jugendliche an den Veranstaltungen des Ferienpasses
teilgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Teilnehmer/-innen um 0,3 % (-320) gesunken.
Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Sommerferienpasses sank im Jahr 2015 im Vergleich zum
Vorjahr um 0,7 % auf 75.835 (-530). Dies entspricht im Jahr 2015 bei den 2.887 Veranstaltungen durchschnittlich
26,3 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung im Sommerferienpass (im Vorjahr Ø 26,8).
Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Winterferienpasses stieg im Jahr 2015 im Vergleich zum
Vorjahr um 0,6 % auf 37.638 (+210). Dies entspricht im Jahr 2015 bei den 1.353 Veranstaltungen durchschnittlich
27,8 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung (im Vorjahr Ø 26,9).
5
5.1.10 Internationale Jugendarbeit
Internationale Jugendarbeit ist eine Leistung nach § 11 SGB VIII und hat zum Ziel, interkulturelle, soziale,
persönliche und sprachliche Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Junge Menschen stehen im Zeitalter der Globalisierung vor großen Herausforderungen: Sie müssen sich in
internationalen Strukturen schnell zurechtfinden und flexibel auf neue Entwicklungen, z. B. in der Europäischen
Union, reagieren. Wie leben Jugendliche in Großbritannien? Was genau bedeutet Fair Trade und woher kommt
eigentlich mein Nachbar? Verschiedene Fragen sind hierbei oftmals Auslöser für den Blick über den eigenen
Tellerrand.
Internationale Begegnungen ermöglichen es, andere Kulturen kennenzulernen und ein besseres Verständnis
für unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse, Verhaltensweisen, Traditionen und Religionen zu entwickeln.
Neue Erfahrungen im Ausland, der interkulturelle Dialog und daran anschließende Reflexionen tragen zu einem
respektvollen Umgang miteinander bei, regen zur Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenswelt an und
unterstützen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft.
5.1.10.1 Internationale Jugendarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Bildung
Seit Beginn 2015 arbeitet der Fachbereich Internationale Jugendarbeit des AfJFB nicht wie bisher, mit
einer eigens dafür vorgesehenen Personalstelle von 1,0 VzÄ, sondern im Rahmen eines sogenannten
Vertiefungsgebietes, angegliedert an eine Koordinatorin für Jugend und Bildung. Im Zuge dieser
Verschlankung des Angebotes wurde ein großer Teil der „praktischen“ internationalen Jugendarbeit über ein
Interessenbekundungsverfahren an einen freien Träger der Jugendhilfe, in diesem Fall an die Kindervereinigung
Leipzig e. V. abgegeben.
92
Kinder- und Jugendförderung
•
Facharbeitskreis „Internationale Jugendarbeit“
Die Koordination der stadtweiten Angebote und Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit sind angegliedert
an die freie sowie öffentliche Trägerlandschaft Leipziger Jugendhilfe. Sie wird zu einem großen Teil über einen
Facharbeitskreis „Internationale Jugendarbeit“ abgesichert, deren Akteure sich im Jahr 2015 sehr aktiv beteiligten.
Die Anleitung, Durchführung, Organisation und die Protokollarien obliegen dem AfJFB. Momentan übernimmt
die Koordinatorin für Jugend und Bildung des Planungsraumes Ost/Nordost die Geschäftsleitung für diesen
Fach Arbeitskreis. Dieses Gremium, fand im Jahr 2015 sechsmal statt und ermöglicht einen professionellen
Fachaustausch, eine zuverlässige Planung und sichert eine inhaltliche Zusammenarbeit. Im Jahr 2015 wurde
dieses Instrument vorwiegend zur Erarbeitung der Fachstandards genutzt.
•
Europäischer Freiwilligendienst
Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des Angebotes „Europäischer Freiwilligendienst“ zwei Freiwillige durch das
AfJFB bezuschusst. Diese EU-Freiwilligen arbeiten im Zeitraum eines Jahresrhythmus von jeweils Anfang
Oktober bis Ende September des Folgejahres. 2015 waren die ESF´s zunächst aus Ägypten und der Türkei, ab
Oktober aus Spanien und aus Italien. Sie sind angegliedert an zwei kommunale Einrichtungen der Jugendhilfe der
Stadt Leipzig. Einmal an die Jugendkulturwerkstatt „JOJO“ und einmal an den OFT „Rabet“.
•
Internationale Jugendaustauschprojekte
Tabelle 36: Internationale Jugendaustauschprojekte in kommunaler Trägerschaft
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Durchgänge
14
6
18
6
6
6
Teilnehmer
223
107
255
176
148
124
Durchgänge
3
1
2
0
0
0
Teilnehmer
35
28
27
0
0
0
- bi-/trilaterale
Begegnungen
Durchgänge
11
5
13
5
5
6
Teilnehmer
188
79
196
156
130
124
- Fachkräfteaustausch
Durchgänge
0
0
3
1
1
0
Teilnehmer
0
0
32
20
18
0
Gesamt
- Sprachreisen
Quelle: SG Jugendpflege
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Auch 2015 wurden Projekte im Bereich der Internationalen Jugend- und Fachkräftearbeit vom Amt für
Jugend, Familie und Bildung organisiert. Neben einem bilateralen Projekt mit Israel gab es drei trilaterale
Jugendbegegnungen, unter anderem mit Jugendlichen aus den Ländern Spanien, Israel, Tschechien und
Deutschland. An diesen Begegnungen nahmen im Berichtszeitraum 2015 insgesamt 124 Personen teil.
Initiiert durch das AfJFB fand im Jahr 2015 ein Interessenbekundungsverfahren zu zwei weiteren Projekten
Internationaler Jugendbegegnungen statt. Diese Projekte, inklusive Workcamps im jeweiligen Länderaustausch
für den Durchführungszeitraum 2015 und 2016, werden durch das SMS mit Europäischem Sozialfond gefördert.
Die Maßnahmen wurden von zwei Trägern der freien Jugendhilfe erfolgreich durchgeführt und werden 2016
fortgesetzt.
93
Kinder- und Jugendförderung
•
Projekt „Internationale Jugendarbeit trifft Schule“
Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des BMFSFJ wird weiterhin aus dem Innovationsfond (2014-2016)
das Leipziger Projekt „Internationale Jugendarbeit trifft Schule“ gefördert. Dieses Projekt wurde schon 2014
von der Fachstelle Internationale Jugendarbeit des AfJFB entwickelt. Im Jahr 2015 hat das AfJFB das Projekt
weiter begleitet und koordiniert sowie den Austausch über die Zwischenberichte und deren dazugehörigen
Zwischenverwendungsnachweisen an den Bund übernommen.
Das Projekt „Internationale Jugendarbeit trifft Schule“ ist im Jahr 2015 an den beteiligten Partnerschulen
(BSZ 7, Petrischule, 35. Oberschule, 56. Oberschule) erfolgreich eingeführt worden. Es sind an allen Schulen
Projektgruppen entstanden, die in einem wöchentlichen Turnus gemeinsam mit vier Coaches vor Ort Ideen für
eine Jugendbegegnung sammeln. An den Schulen läuft es unter dem Titel „WirWeitWeg“, die Schülergruppen
werden www-Gruppen genannt.
5.1.10.2 Förderung Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe
Im Jahr 2015 wurde eine Koordinierungsstelle für Internationale Jugendarbeit bei der Kindervereinigung sowie
zehn Einzelmaßnahmen Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe bezuschusst.
5
Die Angebote der Internationalen Jugendarbeit wurden im Jahr 2015 sowohl von konfessionellen Trägern
und Vereinen als auch von freien Trägern der Jugendhilfe gefördert. Ziele der Internationalen Jugendarbeit
bei Angeboten von freien Trägern der Jugendhilfe waren Treffen in der Stadt Leipzig wie auch in Ost- und
Westeuropa und im Nahen Osten.
Abbildung 48: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
250
227
195
Durchgänge
20
185
182
200
173
15
150
144
10
5
0
19,5
18,9
12
10
2008
2010
18,2
13
14,2
10
2012
2013
20,6
17,3
10
7
2014
2015
100
Teilnehmer
25
50
0
Jahr
Anzahl Maßnahmen
Ø Teilnehmer pro Maßnahme
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
94
Anzahl Teilnehmer
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 37: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
2008
Anzahl Maßnahmen
Anzahl Teilnehmer
Ø Teilnehmer pro Maßnahme
2010
2012
2013
2014
2015
12
10
13
10
10
7
227
195
185
182
173
144
18,9
19,5
14,2
18,2
17,3
20,6
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Die Förderung von Angeboten erfolgt auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die
Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe. Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag pro Tag in Höhe bis zu
5,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 €
für die Leipziger Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Ausland.
Im Jahr 2015 haben an den sieben Angeboten (-drei) insgesamt 144 Teilnehmer/-innen (-29) teilgenommen. Die
durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Maßnahme erhöhte sich im Jahr 2015 auf 20,6 Teilnehmer/-innen.
5.2 Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII
Jugendverbände sind Organisationsformen, in denen Kinder und Jugendliche durch Mitwirkungs-, Gestaltungsund Entscheidungsmöglichkeiten auf der Basis von Eigenverantwortlichkeit und Autonomie demokratische
Prozesse erlernen und erproben können. Neben dem zentralen Strukturelement der Ehrenamtlichkeit
bezuschusst das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Jugendverbandsarbeit über sogenannte Dachverbände.
Die Dachverbände unterstützen die ehrenamtliche Arbeit insbesondere in Bezug auf die inhaltliche und
organisatorische Aufgabenwahrnehmung mittels hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen.
5
5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit
Im Jahr 2015 wurden vier Dachverbände der Jugendverbandsarbeit durch die Jugendhilfe gefördert. Die Hälfte
der Dachorganisationen, die innerhalb der jugendverbandlichen Arbeit in Leipzig finanziell unterstützt wurden, ist
konfessionell ausgerichtet.
Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit wurde im Jahr 2015 das Projekt „Jugendcamp Sehlis“ des Dachverbandes
der Evangelisch-Lutherischen Jugend bezuschusst.
Darüber hinaus wurde auch ein Projekt zur Kinder- und Jugendbeteiligung beim Stadtjugendring Leipzig e. V. im
Jahr 2015 bezuschusst.
95
Kinder- und Jugendförderung
Karte 10: Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung
5
Die Jugendverbandsarbeit ist neben der Jugendarbeit als notwendige außerfamiliäre und außerschulische
Sozialisationsform zur erfolgreichen Unterstützung der Biografiebewältigung junger Menschen und als Ort der
Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen zu verstehen. Jugendverbände und -gruppen sowie -initiativen in
Leipzig leisten einen wichtigen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft.
96
Kinder- und Jugendförderung
Die zentralen Kriterien von Jugendverbandsarbeit sind gemeinschaftliche Gestaltung, Mitverantwortung sowie die
Selbstorganisation über Gruppenarbeit.
Jugendverbandsarbeit in Leipzig zeichnet sich dementsprechend auch durch den Prozess der Qualifizierung
des Strukturmerkmals „Gruppenarbeit“ aus. In der Gruppenarbeit machen viele Kinder und Jugendliche erste
Erfahrungen von Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitverantwortung.
Fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse, Entscheidungsfindungen bis hin zur Übernahme von
Leitungsfunktionen auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendverbände, einschließlich ihrer Zusammenschlüsse
(Jugendringe).
5.2.2 Förderung Jugendverbände
Abbildung 49: Förderung der Jugendverbände
175
Anzahl
150
14.100
125
17.749
17.139
13.375
20.000
18.177
17.468
17.438
16.701
18.272
17.387
15.000
12.500
13.543
100
10.000
75
50
7.500
106
105
105
108
116
107
113
104
107
108
104
25
0
17.500
Anzahl
200
5
5.000
2.500
2005
2006
2007
2008
2009
Gruppen
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
2010 2011
Jahr
2012
2013
2014
2015
0
Mitglieder
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden 104 Gruppen mit 18.177 Mitgliedern der Jugendverbände gefördert. Dies ist gegenüber dem
Vorjahr ein leichter Rückgang um vier Jugendgruppen bei einem Mitgliederanstieg um 0,5 % (+95).
Die Jugendverbände werben mit gezielten Aktionen Mitglieder und bieten eine aktive Unterstützung der
ehrenamtlichen Arbeit sowohl seitens der Mitgliederorganisationen der verbandlichen Arbeit als auch der
Kommune selbst, beispielsweise über Vergünstigungen (z. B. vergünstigte Inanspruchnahme von soziokulturellen
Angeboten als Jugendleiter) und Anerkennungsformen (z. B. OBM-Empfang) für Ehrenamtlichkeit.
97
Kinder- und Jugendförderung
5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
Abbildung
50: Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
1.050
51,3
866
Maßnahmen
50
821
40
30
20
712
750
21,6
24,4
386
399
310
17,5
17,3
16
22
23
2013
2014
2015
19,4
352
450
300
150
14
16
33
30
2008
2009
2010
2011
Anzahl Maßnahmen
30
2012
Jahr
Ø Teilnehmer/-innen pro Maßnahme
Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände
5
600
28,9
25,1
10
0
900
731
Teilnehmer/-innen
60
0
Anzahl Teilnehmer/-innen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 stieg die Anzahl von bezuschussten Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände
auf 23 Angebote (+1). Die Anzahl der Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2015 auf 399 Jugendliche (+13). Die
durchschnittliche Teilnehmerzahl sank auf 17,3 Teilnehmer/-innen pro Angebot (-0,2).
Die Spannbreite der Maßnahmen von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit reicht
von musisch-künstlerischen Projekten über aktiv gestaltete Freizeiten bis hin zur organisatorisch-technischen
Absicherung wie z. B. der Jugendleiter-Card. Ein wichtiger Schwerpunkt bei der Förderung der verbandlichen
Jugendarbeit ist darüber hinaus die außerschulische Bildung. Sie basiert auf Freiwilligkeit, wird durch den
jeweiligen Jugendverband selbst organisiert und ist an deren Werten und Grundorientierungen ausgerichtet.
Die Zielstellung der außerschulischen Bildungsarbeit besteht u. a. darin, Aneignungs- und Experimentierfelder zu
schaffen, soziales Lernen zu ermöglichen und in einer Gemeinschaft für eine Gemeinschaft wirken zu können.
Durch außerschulische Bildungsarbeit sollen junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert und ein wichtiger
Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgemeinschaft geleistet
werden.
Der sprunghafte Anstieg von Teilnehmer/-innen im Jahr 2009 geht auf eine veränderte Förderung (vom Land hin
zur Kommune) des Netzwerkes für Demokratie und Courage (NDC) zurück. Das Hauptarbeitsfeld des NDC ist
die Durchführung von Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“ an Schulen und Ausbildungseinrichtungen.
Durchgeführt werden diese Bildungsveranstaltungen von ehrenamtlich engagierten jungen Menschen.
Gemeinsam mit den Jugendlichen diskutieren sie über Rassismus, Vorurteile und Diskriminierung, um
Zivilcourage zu stärken und zu aktivem Handeln zu ermutigen.
Der starke Rückgang im Jahr 2013 hing ebenfalls mit den Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“
zusammen. Von den 20 geplanten Projekttagen konnten im Jahr 2013 lediglich zehn Projekttage durchgeführt
werden. Damit verbunden waren im Jahr 2013 stark rückläufige Teilnehmerzahlen.
98
Kinder- und Jugendförderung
5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V.
Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist ein Dachverband
für Jugendverbände, Jugendvereine und
Initiativgruppen der Kinder und Jugendarbeit
in der Stadt Leipzig.
Er leistet einen Beitrag zur Interessenvertretung
junger Menschen in der Gesellschaft, er ermöglicht die
Interessenvertretung seiner Mitglieder nach
innen und nach außen und fördert die Zusammenarbeit und den
Austausch von Verbänden und Vereinen. Die Zusammenarbeit
der Mitglieder basiert auf gegenseitiger Achtung, unabhängig
von politischer, religiöser und weltanschaulicher Auffassung.
Der Stadtjugendring Leipzig e. V. hatte im Jahr 2015 insgesamt
35 Mitglieder. Im Folgenden wird auszugsweise auf den
Sachbericht 2015 Bezug genommen.
Tabelle 38: Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V.
Jahr
2002
Mitglieder
2005
2010
2013
2014
2015
30
33
37
37
35
35
6
3
5
*
*
*
Gastmitglieder
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Der Status der Gastmitgliedschaft w urde in der Vollversammlung 2011 abgeschafft.
Die Hauptziele des Stadtjugendring Leipzig e. V. im Jahr 2015:
o Der SJR wird als kompetenter und zuverlässiger Kooperationspartner und jugendpolitischer
Interessenvertreter wahrgenommen.
o Jugendverbandsarbeit erfährt Förderung und Unterstützung in der Stadt Leipzig.
o Durch den SJR werden Beteiligung, Mitbestimmung und Demokratieverständnis junger Menschen gefördert.
o Ehrenamtliche Arbeit junger Menschen erfährt Anerkennung, Unterstützung und Qualifizierung.
o Mitglieder erhalten professionelle Unterstützung bei der bedarfsorientierten Umsetzung und Entwicklung ihrer
Angebote für Kinder und Jugendliche.
o Die Mitgliedschaft im SJR ist attraktiv
Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V.:
o Interessenvertretung seiner Mitglieder u. a. in Gremien der Stadt Leipzig, sowie auf Landes- und Bundesebene
und betreibt Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche
o Informationen, Beratung und Unterstützung zu:
o inhaltlichen, fachlichen, strukturellen und organisatorischen Fragen der Kinder-, Jugend- und
Jugendverbandsarbeit
o Fragen des Vereinsrechtes, Förderrichtlinien, Förderanträgen, Abrechnungen und Finanzen
o aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe
o Konzeptionelle Weiterentwicklung, Organisationsentwicklung
99
Kinder- und Jugendförderung
o Stärkung der Jugendverbandsarbeit
Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches (seiner Mitglieder und darüber hinaus)
o
o Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes:
o Vermittlung von kostenlosen Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige
o Ausstellung von Ehrenamtszertifikaten
o Schulungen und Weiterbildungen zur „JuLeiCa“: Die „JuLeiCa“ ist die bundesweit gültige Jugendeiter/-innenCard. Sie weist ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit aus. Inhaber der „JuLeiCa“ verfügen über
einen Nachweis von grundlegenden Kenntnissen für die Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen.
o „JuLeiCa“ Zentralstelle für Leipzig: Der Stadtjugendring berät Träger der freien Jugendhilfe, Ausbildungsträger
und Jugendleiter/-innen in allen Fragen rund um die Jugendleitercard in Leipzig
o Initiierung und Begleitung von Beteiligungsprojekten für und von Kindern und Jugendlichen
o Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Politik
o Informationen zu Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
o Aus- und Fortbildungen und Fachveranstaltungen
o Träger des Projektes „Jugendbeteiligung“ bis 30.09.2015
5
Gremienarbeit im Jahr 2015:
Der Stadtjugendring Leipzig hat u. a. Sitz und Stimme in diesen Gremien der Stadt Leipzig:
o Jugendhilfeausschuss,
o Fach AG Kinder- und Jugendförderung,
o Kinder- und Familienbeirat,
o Beirat Kommunale Gesamtstrategie (KGS) „Leipzig. Ort der Vielfalt“,
o Steuerungskreis Jugendbeteiligung und Steuerungskreis Demokratiekonferenz
o Beirat des Jobcenter Leipzig.
Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist darüber hinaus Mitglied im Kinder- und Jugendring Sachsen e. V. und
arbeitet im Netzwerk der sächsischen Jugendringe, sowie der bundesweiten AG der Großstadtjugendringe mit.
Tabelle 39: Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.
Aus- und Weiterbildung1
Klausurtagung
2005
2010
2013
2014
2015
0
8
9
8
8
7
33
56
37
19
33
32
0
0
17
17
8
6
25
0
20
sonstige Veranstaltungen2
198
460
747
ca. 520
ca. 230
ca. 245
Summe
256
524
830
564
279
302
Juleica-Ausbildung/Verlängerung
Teamer-Schulungen
Fördermittelrecht
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
1
2002
12
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
2
z. B. "Klartext"-Veranstaltungen mit der jungen VHS, 4. Internationale Demokratiekonferenz, Ehrenamtsprojekt u. v. m.
100
Kinder- und Jugendförderung
Die Teilnehmerzahlen bei sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendringes Leipzig
hängen in hohem Maß von der Art und dem Thema der Veranstaltungen und der methodischen Arbeitsweise ab.
Dadurch kommt es zu schwankenden Teilnehmerzahlen, die keinen direkten Vergleich zulassen.
An den Weiterbildungsveranstaltungen zum Fördermittelrecht und zum Thema Sachberichte nahmen
durchschnittlich zwölf Teilnehmer/-innen und bei den Veranstaltungsmodulen zum Demokratieführerschein
durchschnittlich acht teil.
Insgesamt haben fünf Weiterbildungsveranstaltungen stattgefunden und das Thema Willkommenskultur und
Schaffung von Angeboten für Geflüchtete war im Jahresverlauf immer wieder thematischer Schwerpunkt.
Der Höhepunkt des Förderjahres war das Jubiläum zum 25-jährigen Bestehen des Stadtjugendringes Leipzig,
welches als Picknick mit Vernetzungs- und Begegnungscharakter begangen wurde.
Tabelle 40: Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.
Was
Statistik Zielerreichung
2013
2014
2015
ca. 78/Woche
ca. 78/Woche
ca. 89/Woche
Konzeptentwicklung, Vereinsgründungshilfe
10
5
6
Beratung der Mitglieder u. a. zu den Themen:
99
107
77
Beantworten von Anfragen von Bürger/-innen, von Ämtern/
Politik und Presse
• Antragstellung
• Vereinsrecht
5
• Konzeptionsentwicklung/Konzeptberatung
• Jugendhilfeplanung
• Buchhaltung/Steuern
Veranstaltungsreihe Klartext, gemeinsam mit der Jungen
VHS, Schwerpunkt Wahlen
Begleitung von Beteiligungsprojekten in Verbindung mit
dem Projekt Jugendbeteiligung
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
120 Personen 50 Personen
60 Personen 60 Personen
5
4
61 Personen
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Auch diese Angebote schwanken stark im Jahresvergleich. So war es beispielsweise nicht mehr zielführend eine
öffentlichkeitswirksame Großveranstaltung zu organisieren, da der neue Fachplan Kinder- und Jugendförderung
eher die Verantwortung dafür in die Planungsräume delegiert hat.
Projekt Jugendbeteiligung
Das Projekt Jugendbeteiligung wurde vom 1.1.2015-30.09.2015 in der Trägerschaft des Stadtjugendring
Leipzig e. V. weitergeführt.
Die Wahl eines Jugendparlamentes wurde vorbereitet. Vom Stadtrat wurde der Wahltermin zum Jugendparlament
auf den Zeitraum vom 23. bis 29. März 2015 festgelegt.
Die Wahl für das Leipziger Jugendparlament fand wie geplant statt. Das Projekt und die engagierten Jugendlichen
organisierten dazu Informationsveranstaltungen in Jugendeinrichtungen, betreuten Infostände, führten Workshops
durch und begleiteten die Akquise der Wahllokale bzw. Wahlgelegenheiten.
101
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 41: Wahl zum Leipziger Jugendparlament
Kennzahl
Stand März 2015
7
8
keine
16
Anzahl Kandidaten
>20
33
Infostände und Vorstellungen
>5
7
Klartext Kandidatenforumsteilnehmer
>40
61
begleitete Sitzungstermine JupA und Initiativgruppe
>20
23
Klausuren und Projekttage
>9
10
ÖA-Berichte JuPa
>6
45
Anzahl Onlinewahllokale
andere Wahlgelegenheiten
Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V.
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Fast alle gesetzten Ziele wurden erreicht. Bis zum Bewerbungsschluss wurden 33 Kandidaten für das
Jugendparlament gewonnen. Davon wurden 31 vom Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 03.02.2015
bestätigt. Darunter befanden sich Jugendliche aus allen Schularten, in allen zugelassenen Altersstufen und ein
Drittel Mädchen, sowie gehandicapte Jugendliche.
Für ein gutes Gelingen der Wahl wurden mit den Kandidatinnen und Kandidaten Vorstellungsvideos, Flyer und
ein Wahlplakat erstellt. In gemeinsamen Workshops wurden sie auf die Wahl vorbereitet. Außerdem wurden
Infostände und Schulprojektstunden veranstaltet um das Jugendparlament und dessen Wahl zu bewerben.
In Zusammenarbeit mit der jungen VHS und dem Stadtjugendring Leipzig bereitete das Projekt „Klartext!“ die
Veranstaltung zur JuPa - Wahl am 16.03.2015 vor. Dort präsentierten sich 21 Kandidatinnen und Kandidaten bei
einem Positionsspiel und einem Speed-Dating ihren potentiellen Wähler/-innen. Es gab mehr als ausreichend
Wahllokale und Gelegenheiten für die Leipziger Jugendlichen. Auch die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten
wurde für ein erstes Mal als gut zu bewertet.
Die Wahlbeteiligung von 4,2 Prozent der Wahlberechtigten Jugendlichen war nicht zufriedenstellend. Der
Stadtjugendring Leipzig geht trotzdem davon aus, dass sie ohne die Aktionen noch wesentlich geringer
ausgefallen wäre.
Am 16.4.2015 wurde das erste Leipziger Jugendparlament konstituiert. Im Juni folgte die Konstitution des
Jugendbeirates. Nach Beginn der Legislaturperiode machte der Stadtjugendring Leipzig mit den Jugendlichen
eine Klausur, um gemeinsame Ziele, Arbeitsweisen und Projekte vorzubereiten.
Das Projekt der Jugendbeteiligung wurde vom Stadtjugendring Leipzig am 30.9.2015 an die Stadtverwaltung
abgegeben. Hierfür waren strukturelle und vertragliche Gründe (jährliche Befristung und die knappen finanziellen
Ressourcen für das Projekt), sowie eine fehlende gemeinsame Vision der beteiligten „Begleiter“ (Zentrum für
Demokratische Bildung, Büro für Ratsangelegenheiten und SJR) für das Projekt und dessen Entwicklungsschritte
maßgeblich. Seit 1.10.2015 wird das Jugendparlament provisorisch vom Zentrum für demokratische Bildung
begleitet. Die anderen Teile des Projektes werden momentan nicht weiter verfolgt.
102
Kinder- und Jugendförderung
5.3 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller
Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, welche ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre
Eingliederung in die Arbeitswelt sowie ihre soziale Integration fördern (§ 13 Absatz 1 SGB VIII).
In Hilfefällen, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder/und individueller Beeinträchtigungen im
Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen
das vorrangige Ziel darstellt, besteht ein Handlungserfordernis der Jugendsozialarbeit.
Im Kapitel Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII werden im Einzelnen folgende Handlungsbereiche der
Jugendhilfe dargestellt:
• 5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
• 5.3.2 Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe sowie
Schulsozialarbeit, als ein weiteres Handlungsfeld von Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII, wird im Kapitel acht
ausführlich dargestellt.
5
103
Kinder- und Jugendförderung
5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork)
Karte
11: Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung
5
Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und
lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt
bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind.
104
Kinder- und Jugendförderung
Insbesondere wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten
der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden. Ziel ist es, den Zugang zum Hilfesystem herzustellen,
die Lebenssituation der jungen Menschen nachhaltig zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern.
Die Aktivitäten der Sozialarbeiter konzentrieren sich besonders auf die Bereiche Kontaktaufnahme und ‑pflege,
Beratung, Begleitung sowie Vermittlung der Klientel zu Institutionen und Behörden.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt zehn Projekte bei sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen
Jugendarbeit sowie Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig
gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen , dem
Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird.
Abbildung 51: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
35.000
30.000
2010
2011
2012
Kontakt-/Beratungsstelle
2014
medial (Telefon, Internet)
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
5
15.021
12.488
27.928
2013
14.771
13.587
25.760
Jahr
10.499
13.664
19.165
7.177
12.390
19.995
5.497
0
4.033
5.000
11.363
10.000
12.838
15.000
30.184
20.000
19.558
Anzahl
25.000
2015
aufsuchend
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 42: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Kontakt-/Beratungsstelle
11.363
12.838
12.390
13.664
13.587
12.488
medial (Telefon, Internet)
4.033
5.497
7.177
10.499
14.771
15.021
aufsuchend
19.558
19.995
19.165
25.760
27.928
30.184
Gesamt:
34.954
38.330
38.732
49.923
56.286
57.693
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen
bzw. Szenen und andere Faktoren wie ordnungspolitische Maßnahmen oder wiederkehrende saisonale
Bedingungen.
Im Jahr 2015 gab es insgesamt 57.693 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies
ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2,5 % (+1.407).
105
Kinder- und Jugendförderung
Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen.
Im
Jahr 2015 stiegen diese aufsuchenden Kontakte auf 30.184 (+2.256). Der Anteil dieser stieg auf 52,3 % (im
Vorjahr 49,6 %). Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle.
So kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontaktzahlen, da die Zielgruppen hier auch
häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden.
In 21,6 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2015 in einer Kontakt- und
Beratungsstelle (im Vorjahr 24,1 %). Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr
2015 auf 15.021 Kontakte (26,0 %) gestiegen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 250 mediale
Kontakte.
Abbildung 52: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot
25
21,6
400
18,6
300
15,0
200
9,5
18,8
18,1
15,9
15,5
10
100
0
15
12,0
10,5
10,4
15,1
20
5
346
164
2010
316
170
2011
457
210
2012
Gruppen- und Projektarbeit
Ø Teilnehmerzahl Gruppen- und Projektarbeit
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Jahr
263
251
2013
265
251
2014
260
215
2015
Ø Teilnehmer/Angebot
5
Anzahl Angebote
500
0
Freizeit- und Erlebnispädagogik
Ø Teilnehmerzahl Freizeit- und Erlebnispädagogik
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Gruppenangebote mobiler Jugendarbeit/Streetwork werden unterteilt in Angebote für Gruppen- und
Projektarbeit sowie Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 475
Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 516).
Gruppen- und Projektarbeit ist ein gezieltes Angebot zum Sozialen Lernen und zur Vermittlung von Fach- und
Sozialkompetenzen. Dazu gehören z. B. Schulprojekttage, thematische Freizeitfahrten, medienpädagogische
Projekte, geschlechtsspezifische Angebote oder auch Projekte im Rahmen von Bildungsarbeit.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 260 Angebote in Form von Gruppen- oder Projektarbeit unterbreitet (im Vorjahr
265).
Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote sollen die Zielgruppen befähigen „Freizeit als Ressource“ zu
erkennen. Es sind meist niedrigschwellige Angebote in Form turnusmäßiger Sportveranstaltungen (Turniere,
Wettkämpfe, ...), spontaner Sportangebote (Tischtennis, Fußball, ...), Freizeitfahrten, Kurzreisen, Musik- und
Medienangeboten (Foto, Video, soziale Netzwerke). Im Jahr 2015 wurden 215 Freizeit- und erlebnispädagogische
Angebote (2014: 215) durch die Mitarbeiter/-innen mobiler Jugendarbeit den Zielgruppen unterbreitet. Die
durchschnittliche Teilnehmerzahl betrug 15,1 Teilnehmer/-innen pro Angebot.
106
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 53: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten
Anzahl Teilnehmer/-innen
9.000
8.000
7.000
6.000
5.000
8.490
4.000
3.000
2.000
5.201
1.000
5.017
2010
2011
2012
3.883
3.019
2.213
1.768
1.563
0
5.714
4.759
Jahr
Gruppen- und Projektarbeit
2013
4.886
3.239
2014
2015
Freizeit- und Erlebnispädagogik
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
An den Gruppenangeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2015 insgesamt 8.125 Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 9.597). Davon waren 4.886 Teilnehmer/-innen an
Angeboten der Gruppen- oder Projektarbeit (-828)). Die hohen Teilnehmerzahlen im Jahr 2012 resultieren aus
einmaligen zusätzlichen Angeboten im Sommer 2012 im Rahmen des Nightlife-Streetwork.
5
Im Jahr 2015 betrug die Teilnehmerzahl an freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote 3.239 Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige (-644).
Abbildung 54: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht
500
450
400
352
315
350
Anzahl
429
401
299
300
250
199
200
150
78
100
50
0
14 12
48
2010
männl.Kinder
384
380
336
340
70
19 16
94
50
2011
weibl.Kinder
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
102
70
19 12
14 8
2012
männl.Jugendl.
197
Jahr
47
2013
weibl.Jugendl.
98
170
81
69
19 12
46
6 4
2014
2015
männl.j.Vollj.
weibl.j.Vollj.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
107
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 43: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund
Alter und Geschlecht
Jahr
Kinder
Jugendliche
junge Volljährige
Gesamt
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich
2010
14
12
78
48
352
315
819
32
2011
19
16
70
50
401
299
855
52
2012
19
12
94
70
429
340
964
41
2013
14
8
102
47
336
199
706
29
2014
19
12
98
69
380
197
775
27
2015
6
4
81
46
384
170
691
44
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
5
davon
Migrationshintergrund
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Einzelfallhilfen werden definiert als intensive Betreuungen des Klienten mit denen ein gemeinsames Ziel (analog
Hilfeplan) vereinbart wurde. Eine Ausnahme hinsichtlich der Anzahl der Einzelfallhilfen wird bei Klienten in Haft,
Krankenhaus etc. gemacht, so dass diese über einen bestimmten Zeitraum mitgezählt werden.
Als Einzelfallhilfen werden Personen gezählt, für die diese Leistung im jeweiligen Jahr erbracht wurde. Im
Jahr 2015 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 691 Einzelfallhilfen geleistet. Dies ist
gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 84 Einzelfallhilfen. Von diesen Hilfeempfänger/-innen hatten 6,4 %
einen Migrationshintergrund (im Vorjahr 3,5 %).
Entsprechend der Haupt-Zielgruppe mobiler Jugendarbeit (16 bis 25 Jahre) waren mit 80,2 % fast Dreiviertel aller
Hilfeempfänger/-innen aller Adressaten von Einzelfallhilfen im Jahr 2015 bereits über 18 Jahre alt, also junge
Volljährige (im Vorjahr 74,5 %). Der Anteil Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren sank auf 18,4 % (im Vorjahr
21,6 %). Lediglich 1,4 % aller Einzelfallmaßnahmen betraf Kinder unter 14 Jahren (im Vorjahr 4,0 %).
Der Anteil der 471 männlichen Hilfeempfänger stieg im Jahr 2015 auf einen Anteil von 68,2 % (im Vorjahr 64,1 %)
und die 220 weiblichen Hilfeempfängerinnen betrugen 31,8 % (im Vorjahr 35,9 %).
Die folgenden Tabellen Abbildungen und Tabellen beziehen sich ausschließlich auf Einzelfallhilfen. In der Arbeit
mit jungen Menschen, die keine Einzelfallhilfen erhalten, werden diese Leistungen nicht statistisch erfasst.
108
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 55: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2015 (Mehrfachnennungen möglich)
wirtschaftliche Sicherheit
786
Wohnsituation
546
Sonstiges
416
Schule/Ausbildung/Arbeit
359
Drogen/Sucht
329
soziale Beziehungen
304
Gesundheit
265
Delinquenz
249
Gewalttäter
146
Gewaltopfer
93
Ablösungsprobleme
57
Prostitution
8
0
100
200
300
400
500
Anzahl
600
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
700
800
900
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 44: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen
möglich)
2010
2011
2012
2013
Prostitution
49
33
67
37
Ablösungsprobleme
41
81
127
Gewaltopfer
53
72
143
2014
2015
27
8
90
98
57
72
109
93
Gewalttäter
54
62
83
98
150
146
Delinquenz
289
407
471
348
322
249
Gesundheit
269
445
535
345
335
265
soziale Beziehungen
229
353
423
313
347
304
Drogen/Sucht
407
493
551
434
554
329
Schule/Ausbildung/Arbeit
273
377
410
302
358
359
Sonstiges
203
309
433
139
123
416
Wohnsituation
454
610
783
393
520
546
wirtschaftliche Sicherheit
595
912
1.108
591
666
786
2.916
4.154
5.134
3.162
3.609
3.558
Gesamtangaben
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Bei den Angaben zu den Problemlagen der Einzelfallhilfen ist zu beachten, dass hier Mehrfachnennungen
möglich waren. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 3.609 Angaben zu Problemlagen bei den 691 Einzelfallhilfen
gemacht. Dies sind rein rechnerisch Ø 5,2 Probleme einer Einzelfallhilfe (im Vorjahr Ø 4,7).
Als mit Abstand häufigstes Problem wurden im Jahr 2014 - wie in den Vorjahren - wirtschaftliche Schwierigkeiten
wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen festgestellt. Dieser Anteil
stieg auf 22,1 % (im Vorjahr 18,5 %).
109
Kinder- und Jugendförderung
Häufige Problemlagen bei Einzelfallhilfen waren im Jahr 2015 auch Probleme mit der Wohnsituation (mit keinem,
unzureichendem
oder nicht zufriedenstellendem Wohnraum) mit einen Anteil von 15,3 % (im Vorjahr 14,4 %),
sonstige Problemlagen mit 11,7 % (im Vorjahr 3,4 %) und Probleme in der Schule, der Ausbildung oder der Arbeit
mit 10,1 % (im Vorjahr 9,9 %)
Weniger häufig waren mit unter 10 % der Angaben Einzelfallhilfen wegen dem Umgang mit legalen sowie illegalen
Drogen mit 9,2 % (im Vorjahr 15,4 %), Probleme in sozialen Beziehungen wie z. B. im Umgang mit anderen
Menschen, Freunden, Probleme werdender Eltern mit 8,5 % (im Vorjahr 9,6 %), gesundheitliche Probleme durch
unzureichende Versorgung, Krankheiten oder andere Gefährdungen mit 7,4 % (im Vorjahr 9,3°%), Delinquenz mit
7,0 % (im Vorjahr 8,9 %).
Danach folgen mit größerem Abstand Gewalttäter/-innen mit 4,1 % (im Vorjahr 4,2 %), Problemlagen Betroffener
von Gewalt mit 2,6 % (im Vorjahr 3,0 %), Ablösungs- und Verselbständigungskonflikte mit den Eltern oder
Stiefeltern mit 1,6 % (im Vorjahr 2,7 %) und Prostitution der Klienten/-innen mit 0,2 % (im Vorjahr 0,7 %).
Abbildung 56: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich)
3.387
3.166
2.858
Beratung
2.433
Grundversorgung
5
2.998
Sonstiges
753
712
3.974
1.277
774
760
749
Vermittlung
634
Begleitung
2015
2014
1.048
904
2013
232
319
290
Krisenintervention
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
Anzahl
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 45: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich)
Jahr
KrisenBegleitung
intervention
Vermittlung
Grundversorgung
Beratung
Gesamtangaben
2010
238
729
1.094
532
1.930
2.147
6.670
2011
479
966
1.561
868
4.387
3.510
11.771
2012
604
1.227
1.040
1.316
5.550
3.879
13.616
2013
290
904
712
749
2.998
2.858
8.511
2014
319
1.048
753
760
3.974
3.166
10.020
2015
232
634
1.277
774
2.433
3.387
8.737
Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit
110
Sonstiges
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Auch bei den Angaben zum methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen waren Mehrfachnennungen möglich.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 8.737 Angaben zum methodischen Vorgehen bei 691 Einzelfallhilfen getätigt.
Durchschnittlich wurden also 12,6 Angaben pro Einzelfallhilfe gemacht (im Vorjahr 12,9).
Erneut standen beraterische Leistungen und eine Grundversorgung der Hilfeempfänger als Hauptschwerpunkte
im methodischen Vorgehen der mobilen Jugendarbeit im Vordergrund.
Die 3.387 beraterischen Leistungen bei den Einzelfallhilfen betrugen im Jahr 2015 einen Anteil von 38,8 % des
methodischen Vorgehens (im Vorjahr 31,6 %). Hierunter zählt jede Beratung im sozialpädagogischen Kontext
bzw. im Zusammenhang mit ggf. zu gewährenden Hilfeleistungen.
Der Anteil der 2.433 Grundversorgungen für die Einzelfallhilfen sank auf 27,8 % (im Vorjahr 39,7 %).
Grundversorgung sind Leistungen, die normalerweise im eigenen Haushalt erhalten werden. Das sind Essen und
Trinken, ggf. auch Körperhygiene, Wäsche waschen, Ausruhen, Schlaf oder zeitweiliger Rückzug aus dem Alltag
auf der Straße oder in der Szene/Clique.
Gesunken ist im Jahr 2015 der Anteil der 634 Begleitungen des Hilfesuchenden, also z. B. zu Behörden oder
Institutionen, bei den Einzelfallhilfen auf 7,3 % (im Vorjahr 10,5 %).
Gestiegen ist der Anteil der 1.277 Angaben zu sonstigen methodischen Vorgehen auf 14,6 % aller Angaben (im
Vorjahr 7,5 %). Zu sonstigen methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen mobiler Jugendarbeit/Streetwork zählen
z. B. Erste Hilfe, Wundversorgung, Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Transporten und Umzügen.
Gestiegen ist im Jahr 2015 auch der Anteil der 774 Vermittlungen, also dem Hinzuziehen anderen Hilfsdienste
oder Hilfseinrichtungen auf 8,9 % (im Vorjahr 7,6 %).
5
Eine Krisenintervention war in 2,7 % aller Einzelfallhilfen erforderlich (im Vorjahr 3,2 %). Eine Krisenintervention
ist eine kurzfristige Unterstützung bei akut bedrohlichen Situationen wie z. B. Überschuldung, Wohnungsverlust,
Gewaltopfer oder Suizidabsichten.
111
Kinder- und Jugendförderung
5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
Karte
12: Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung
5
Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung richten sich an Jugendliche,
welche ohne diese Angebote nach § 13 SGB VIII nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in
Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten. Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter
sozialpädagogischer Begleitung berufspraktische Erfahrungsräume sowie Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten
112
Kinder- und Jugendförderung
in enger Verbindung von Theorie und Praxis. Die Arbeits- und Maßnahmeformen orientieren sich aufgrund ihrer
individuell gestalteten Projekte an den jeweiligen Bedarfslagen der Nutzer und ermöglichen über Kooperationen
differenzierte Zugänge zu weiterführenden Maßnahmen der Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung. In
der Jugendhilfe dominiert das „Fördern“ als Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 1 SGB VIII und
manifestiert sich in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII über die Merkmale soziale
Benachteiligung, individuelle Beeinträchtigung junger Menschen und einem sich hieraus ableitenden erhöhten
sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die im Rahmen des SGB II verankerten Instrumentarien sind über
Kooperationen in Verbindung mit Leistungen nach SGB III und § 13 SGB VIII so auszugestalten, dass sie zu einer
nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe beitragen.
Im Jahr 2015 wurden von sechs freien Trägern der Jugendhilfe acht Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen
Jugendsozialarbeit und vier Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und
Eingliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei
stadtweit. Die vermeintliche Konzentration der Angebote resultiert aus der Anbindung der Maßnahmen an die
Standorte der Träger.
Die Stadt Leipzig beteiligt sich in Fortführung der Projekte zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“, am ESFModellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. In der ersten Förderrunde von 2015 bis 2018 wurde die
Stadt Leipzig als eine von 180 Kommunen für Projekte zur Förderung junger Menschen durch öffentliche und
freie Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit ausgewählt. Die öffentliche Jugendhilfe steuert und koordiniert
die örtlichen Angebote. Die Projekte „Pro Schulabschluss“ von Plan L gGmbH arbeiten mit Kooperationsschulen
im Planungsraum Ost/Nordost sowie das Projekt „Chance Plus“ des IB Mitte gGmbH mit Kooperationsschulen
im Planungsraum Grünau zusammen. Ziel ist es, schulverweigernden Kindern und Jugendlichen ab dem 12.
Lebensjahr, mit intensiver Einzelarbeit und Begleitung durch Clearing und Casemanagement ine schulische und/
oder berufliche Integration zu ermöglichen.
5
a) Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe
Abbildung 57: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
900
Teilnehmer/-innen
800
700
600
99
707
630
500
400
300
80
87
663
158
113
592
528
695
623
696
573
587
2012
Jahr
2013
153
625
165
545
637
200
520
100
0
2009
2010
Neuanmeldungen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
2011
Übernahmen aus dem Vorjahr
2014
2015
im aktuellen Jahr beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
113
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 46: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
2009
Teilnehmer/-innen
2010
2011
2012
2013
2014
2015
794
710
776
686
745
790
685
695
623
696
573
587
637
520
99
87
80
113
158
153
165
im aktuellen Jahr beendet
707
630
663
528
592
625
545
Kinder (bis 14 Jahre)
137
0
14
16
32
40
58
Jugendliche (14 b.u. 18 Jahre)
379
561
394
274
296
340
256
Heranwachsende (18 b.u. 21 Jahre)
188
71
201
174
154
201
201
junge Erwachsene (21 b.u. 27 Jahre)
90
78
167
222
263
209
170
männlich
554
491
502
457
459
467
410
weiblich
240
219
274
229
286
323
275
davon:
Neuanmeldungen
Übernahmen aus dem Vorjahr
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
5
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Im Jahr 2015 haben insgesamt 685 Teilnehmer/-innen die Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 13,3 % (-105 Teilnehmer/-innen).
Mehr als jede/-r vierteTeilnehmer/-in (24,1 %) hatte die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr
2015 fortgeführt. 75,9 % der Teilnehmer/-innen haben die Maßnahme im Jahr 2015 begonnen. Vier von fünf
Teilnehmer/-innen von Angeboten arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit (79,6 %) haben die Maßnahme im
Jahr 2015 beendet.
Abbildung 58: Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
900
800
Anzahl
700
600
90
78
188
71
222
400
379
0
201
154
561
394
137
2009
170
201
174
200
100
209
263
201
500
300
2010
junge Erwachsene
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
114
167
274
296
340
256
14
16
32
40
58
2011
2012
Jahr
2013
2014
2015
Heranwachsende
Jugendliche
Kinder
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahr 2015 waren 37,4 % aller Teilnehmer/-innen im jugendlichen Alter zwischen 14 und 18 Jahren (im Vorjahr
43,0 %). Der Anteil Heranwachsender zwischen 18 und 21 Jahren stieg auf 29,3 % (im Vorjahr 25,4 %). Der Anteil
der jungen Erwachsenen zwischen 21 und 27 Jahren sank auf 24,8 % (im Vorjahr 26,5 %).
Im Kindesalter unter 14 Jahren befanden sich 8,5 % aller Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 5,1 %). Die Förderung
von Maßnahmen durch den Bund und das Land schreibt Altersgruppen verpflichtend vor, so dass bestimmte
Altersgruppen ausgeschlossen sind und nur in begründeten Einzelfällen eine Teilnahme ermöglicht werden kann.
Abbildung 59: Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
600
Anzahl
500
400
300
554
100
0
502
491
200
240
2009
219
2010
274
2011
286
229
2012
Jahr
männlich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
467
459
457
2013
410
323
2014
275
2015
5
weiblich
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Die Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit sind im gesamten
Betrachtungszeitraum männlich dominiert.
Im Jahr 2015 waren 59,9 % aller Teilnehmer an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit männlich
(im Vorjahr 59,1 %). Der Anteil der Teilnehmerinnen betrug 40,1 % (im Vorjahr 40,9 %).
115
Kinder- und Jugendförderung
b) Schulverweigerer
Weitere Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wurden im Sinne von Maßnahmen der
arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Finanzielle
Unterstützung erhielten die „Schulverweigererprojekte“ bei der Augsburger Lehmbau Gesellschaft mit
dem Beratungs- und Motivationsangebot für lernbenachteiligte Jugendliche – „Youth Start“ und bei der
Zukunftswerkstatt Leipzig e. V. mit dem Projekt „TAKE OFF“.
Abbildung 60: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr
40
Anzahl Alter
30
20
10
5
0
99/00
04/05
09/10
13 Jahre
10/11
11/12
Schuljahr
14 Jahre
15 Jahre
12/13
13/14
16 Jahre
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
14/15
17 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 47: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr
99/00
Gesamt
04/05
09/10
10/11
11/12
12/13
13/14
14/15
57
42
52
58
56
49
49
49
männlich
47
27
34
33
33
24
29
30
weiblich
10
15
18
25
23
25
20
19
Gesamt
57
42
52
58
56
49
49
49
13 Jahre
4
1
0
3
0
0
0
0
14 Jahre
12
7
2
12
16
11
8
13
15 Jahre
22
24
33
35
30
27
19
18
16 Jahre
18
10
13
7
9
8
19
17
17 Jahre
1
0
4
1
1
3
3
1
davon:
Quelle: Schulverw eigererprojekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Schuljahr 2014/2015 gab es wie im Vorjahr 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten.
Davon waren 61,2 % männliche Teilnehmer und 38,8 % Teilnehmerinnen.
116
Kinder- und Jugendförderung
Der Schwerpunkt im Altersspektrum aller Teilnehmer/-innen lag zwischen 14 und 16 Jahren. Der Anteil der
14-jährigen Teilnehmer/-innen stieg auf 26,5 % (im Vorjahr 16,3 %). Dagegen sanken die Anteile der 15-Jährigen
auf 36,7 % (im Vorjahr 38,8 %) und der 16-Jährigen auf 34,7 % (im Vorjahr 38,8 %). Hinzu kam ein 17-Jähriger.
Jüngere und ältere Teilnehmer/-innen sind eher die Ausnahme in den Schulverweigererprojekten.
Abbildung 61: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
60
47
50
41
37
40
Anzahl
31
30
30
32
29
29
20
10
24
22
11
11
10
8
10
0
39
1
99/00
04/05
11/12
10/11
Schuljahr
09/10
Oberschule
12/13
Förderschule
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
13/14
14/15
5
Gymnasium
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 48: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
Schulart
Gesamt
99/00
04/05
09/10
10/11
11/12
12/13
13/14
14/15
57
42
52
58
56
49
49
49
Oberschule
47
31
30
29
32
37
41
39
Förderschule
10
11
22
29
24
11
8
10
Gymnasium
0
0
0
0
0
1
0
0
davon:
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Schuljahr 2014/2015 kamen 79,6 % aller Teilnehmer/-innen aus einer Oberschule (im Vorjahr 83,7 %) und mit
20,4 % jeder Fünfte aus einer Förderschule (im Vorjahr 16,3 %).
Im Jahresvergleich ist, nach einem Anstieg der Förderschüler/-innen in den Schuljahren 09/10 und 10/11, in den
letzten drei Schuljahren der Anteil der Oberschüler/-innen wieder gestiegen und der Anteil der Förderschüler/innen gesunken. In den Projekten gab es zunehmend Anfragen aus dem Oberschulbereich nach freien Plätzen.
117
Kinder- und Jugendförderung
Abbildung 62: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich 2013/2014 und 2014/2015
Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ)
8,2
8,2
8,2
8,2
6,5
Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ)
Abbruch/Ausschluss
weiter im Projekt
14,3
12,2
2,0
4,1
4,1
Elternzeit
andere therap. Maßnahme
4,1
2,0
2,0
2,0
unbekannt/Sonstiges
FSJ
Berufsausbildung (Lehre)
2,0
anderes Schulprojekt
2,0
0
Schuljahr 14/15
Schuljahr 13/14
10
20
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
5
51,0
55,1
allgemeinb. Schule
30
in %
40
50
60
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 49: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich
Schulart
99/00
04/05
09/10
10/11
11/12
12/13
13/14
14/15
weiter im Projekt
7
4
0
10
2
4
1
3
Projekt beendet
50
38
52
48
54
45
48
46
allgemeinb. Schule
2
1
1
3
7
6
4
4
Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ)
5
8
6
18
21
25
27
25
Berufsausbildung (Lehre)
0
0
0
0
0
1
1
0
FSJ
0
0
0
0
1
0
0
1
andere therap. Maßnahme
0
0
0
1
0
5
2
2
Abbruch/Ausschluss
4
1
3
17
12
2
4
4
nur Probezeit ohne Aufnahme
8
4
13
4
8
3
6
7
Elternzeit
0
0
1
0
2
0
2
2
anderes Schulprojekt
0
0
1
1
0
2
1
0
unbekannt/Sonstiges
31
24
27
4
3
1
1
1
davon:
Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF"
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Nach der Teilnahme am Schulverweigererprojekt im Schuljahr 2014/2015 blieben drei Teilnehmer/-innen weiterhin
im Projekt. 46 Teilnehmer/-innen beendeten das Projekt. Davon begann mehr als jeder Zweite (54,3 %) eine
berufsvorbereitende Maßnahme wie BVJ, BVB oder BGJ. Weitere 15,2 % der Teilnehmer/-innen konnten nach
der Probezeit keine Aufnahme im Projekt finden. Jeweils 8,7 % kehrten an ihre allgemeinbildende Schule
zurück oder es kam zum Abbruch oder Ausschluss aus der Maßnahme. Jeweils 4,3 % Projektteilnehmer/-innen
fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Einrichtung oder begaben sich in Elternzeit. Jeweils ein(e)
Projektteilnehmer/-in begann ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und eine(r) musste in die Justizvollzugsanstalt.
118
Kinder- und Jugendförderung
c) JUGEND STÄRKEN im Quartier
Die Stadt Leipzig beteiligt sich in Fortführung der Projekte zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“, am ESFModellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Neben der Steuerung durch die öffentliche Jugendhilfe gab
es in der Stadt Leipzig im Jahr 2015 zwei örtliche Angebote von zwei Trägern der freien Jugendhilfe. Die Projekte
„Pro Schulabschluss“ von Plan L gGmbH arbeiten mit Kooperationsschulen im Planungsraum Ost/Nordost sowie
das Projekt „Chance Plus“ des IB Mitte gGmbH mit Kooperationsschulen im Planungsraum Grünau zusammen.
Durch die Vorerfahrungen aus den Projekten zur Schulverweigerung „ 2. Chance“ konnten beide Träger im Jahr
2015 ihre erfolgreiche Arbeit an Leipziger Schulen fortführen.
Abbildung 63: Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
180
88
Teilnehmer/-innen
160
140
72
100
60
94
93
1
1
56
65
120
80
120
98
50
58
80
79
101
100
59
57
29
58
0
40
74
57
104
73
76
92
55
28
2009
2010
2011
2012
Jahr
2013
2014
2015
junge Erwachsene
Heranwachsende
Jugendliche
Kinder
männlich
weiblich
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
60
45
16
40
20
80
68
59
Geschlecht
200
20
5
0
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 50: Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
115
160
152
178
152
84
102
Neuanmeldungen
76
86
71
96
53
48
102
Übernahmen aus dem Vorjahr
39
74
81
82
99
36
-
im aktuellen Jahr beendet
41
79
70
79
116
84
38
Kinder (bis 14 Jahre)
57
104
73
76
92
55
28
Jugendliche (14 b.u. 18 Jahre)
58
56
79
101
59
29
74
Heranwachsende (18 b.u. 21 Jahre)
-
-
-
1
1
-
-
junge Erwachsene (21 b.u. 27 Jahre)
-
-
-
-
-
-
-
männlich
50
88
94
98
93
68
57
weiblich
65
72
58
80
59
16
45
Teilnehmer/-innen
davon:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
119
Kinder- und Jugendförderung
Im Jahr 2015 haben insgesamt 102 Kinder und Jugendliche an Projekten von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
teilgenommen.
Davon waren 49 Neuanmeldungen und 35 Übernahmen aus den Vorjahren. Im Jahr 2015 betrug
der Anteil der teilnehmenden Kinder unter 14 Jahren 27,5 %, der Anteil der Jugendlichen zwischen 14 und 18
Jahren 72,5 %. Mit 55,9 % waren die Teilnehmer/-innen mehrheitlich männlich, 44,1 % waren weiblich.
Abbildung 64: Verbleib der Teilnehmer/-innen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 2015 in %
weiter
im Projekt
weiter im
Projekt
62,7
fehlende
Teilnehmervereinbarung
27,5
Projekt
beendet
37,3
Reintegration
allgemeinb.
Schule
Abbruch/
Ausschluss
5,9
2,9
5
andere
therap.
Maßnahme
1,0
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 51: Verbleib der Teilnehmer/-innen der Projekte der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier 2009 bis 2015
2. Chance
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
weiter im Projekt
74
81
82
99
36
0
64
Projekt beendet
41
79
70
79
116
84
38
27
52
39
43
64
57
6
andere therap. Maßnahme
0
0
0
0
4
3
1
Abbruch/Ausschluss
4
6
5
8
10
2
3
anderes Schulprojekt
0
0
0
0
3
1
0
Entlassung durch Schule
0
0
0
0
3
2
0
Überschreitung Förderzeitraum
0
0
0
0
7
17
0
fehlende Teilnehmervereinbarung
0
0
0
0
0
0
28
davon:
Reintegration allgemeinb. Schule
unbekannt/sonstiges
Gesamt
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
22
21
26
28
25
2
0
115
160
152
178
152
84
102
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten früherer Jahre nicht erfasst
Mit 62,7 % blieben die meisten Teilnehmer/-innen am Jahresende 2015 weiter im Projekt. Von insgesamt 37,3 %
beendeter Hilfen fallen 27,5 % in die Kategorie „Fehlende Teilnehmervereinbarung“. Da diese Vereinbarung aber
Voraussetzung für eine Teilnahme ist musste die Hilfe wieder beendet werden. Bei 5,9 % der beendeten Hilfen
konnten die Teilnehmer/-innen an eine allgemeinbildende Schule reintegriert werden. Bei 2,9 % der Teilnehmer/innen kam es zum Abbruch oder Ausschluss aus der Maßnahme. Ein/e Teilnehmer/-in fand Aufnahme in einer
therapeutischen Einrichtung. Zu den unbekannten und sonstigen Beendigungsgründen vergangener Jahre
zählten z. B. Schwangerschaft, fehlende Mitwirkung, Schulwechsel, Klinikaufenthalte oder andere Schulprojekte.
120
Kinder- und Jugendförderung
5.4 Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII
Unter dem Begriff „Jugendschutz“ werden nach wie vor eine Vielzahl rechtlicher und erzieherischer Maßnahmen
subsumiert, die dazu beitragen sollen, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen für ihre geistige, seelische
und körperliche Entwicklung zu „schützen“. Der Schutzmechanismus wird jedoch nicht (ausschließlich) über das
Fernhalten vor potentiellen Gefährdungen realisiert. Vielmehr gilt es, durch ein breites Angebotsspektrum Kinder
und Jugendliche über Gefährdungen zu informieren und sie in ihrer Identitätsentwicklung zu stärken. So können
Voraussetzungen geschaffen werden, junge Menschen mit Kompetenzen zu rüsten, die es ihnen ermöglichen,
an gesellschaftlichen Prozessen kritisch teilzunehmen. Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen
sollen in diesem „Befähigungsprozess“, im Sinne einer Stärkung der Erziehungskompetenz, ebenfalls einbezogen
werden. Die aktuellen Gefährdungslagen beziehen sich auch weiterhin u. a. auf den Themenbereich Konsum von
(legalen) Suchtmitteln. Seit Jahren kann in diesem Bereich ein wachsender Trend zum Konsum von E-Zigaretten
und E-Shishas festgestellt werden. Mit einer geplanten Gesetzesänderung reagiert der Bundesgesetzgeber
darauf und zielt auf ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche.
Ferner erfreuen sich auch sogenannte Energydrinks unter Kindern und Jugendlichen einer fragwürdigen
Beliebtheit. Festzustellen ist hierbei, dass diese hochkonzentrierten koffeinhaltigen Getränke von Elternmöglicherweise im Verständnis, dem eigenem Kind hier „Energie“ für den Tag zu geben, an Kinder weitergereicht
werden. Dies ersetzt in nicht wenigen Fällen die Aufnahme eines gesunden Frühstücks. Insbesondere aus
Einrichtungen der Jugendhilfe wurden dem Fachbereich Kinder- und Jugendschutz gemeldet, dass hieraus große
Herausforderungen für die Arbeit mit den „energiegeladenen“ Kindern erwachsen. Eine Regulierung lässt sich
hier bisher nur über die Erweiterung eines Verbots in die (Jugendhilfe-) Hausordnung und eines thematischen
Aufgreifens im pädagogischen Prozess der jeweiligen Einrichtung erwirken. Um dies zu fördern, wurde im
Rahmen der Leipziger Reihe für Suchtprävention im Jahr 2015 erstmals auch das Thema Energydrinks für
Multiplikator/-innen angeboten.
5
Im Jahr 2015 lag der suchtpräventive Arbeitsschwerpunkt des Fachbereiches Kinder- und Jugendschutz im
Themenbereich Alkoholprävention. Im Rahmen der DHS-Suchtwoche „Alkohol?!- Weniger ist besser“ war
der Fachbereich zusammen mit der Koordinatorin für Suchtprävention beim Gesundheitsamt und dem AK
Suchtprävention der Stadt Leipzig an der Planung und Durchführung des alkoholfreien Cocktailwettbewerbes
„Shake Star 2015“ im Schreberbad Leipzig beteiligt.
Abbildung 65: Logo Halt-Bar
121
Kinder- und Jugendförderung
Mittels freundlicher und engagierter Unterstützung der Leipziger Kinderstiftung, der Sächsischen
Landesvereinigung
für Gesundheitsförderung und der Produktionsschule Schauplatz gelang es, eine mobile
alkoholfreie Cocktailbar zu bauen und diese mit dem nötigen Equipment auszustatten. Im Sinne einer
nachhaltigen und positiv besetzten Suchtprävention ist diese „HaLT-Bar“ seit dem Sommer für interessierte
Einrichtungen (Vereine, Schulen etc.) kostenlos ausleihbar. Sie kam u. a. beim Sommerfest der Offenen
Freizeittreffs und im Rahmen des Ferienpasses zum Einsatz. Wie auch in vorangegangenen Jahren, war der
Fachbereich Kinder- und Jugendschutz wiederholt Ansprechpartner bei Hinweisen auf Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz, insbesondere dem Verstoß gegen Abgabebestimmungen von Alkohol und Tabakwaren
an Minderjährige. Hinweise kamen sowohl aus Einrichtungen der Jugendhilfe als auch von Privatpersonen. In
der Regel erfolgte Information an das Ordnungsamt, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, eine
verstärkte Kontrolltätigkkeit des Ordnungsamtes an abgebende Gewerbetreibende als auch Gespräche mit den
Jugendlichen als pädagogische Maßnahme. Im Themenbereich Jugendmedienschutz wurden 2015 Beschwerden
von Bürger/-innen und Institutionen aufgenommen. In einigen Fällen konnte nach der Prüfung durch den FAB
Kinder- und Jugendschutz ein Indizierungsantrag an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, eine
Benachrichtigung der Kommission für Jugendmedienschutz, an jugendschutz.net oder an das Ordnungsamt
erfolgen. Bei öffentlichen Filmvorführungen kam es wiederholt zu Verstößen gegen die Altersbestimmungen des
Jugendschutzgesetzes. In diesen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
5
5.4.1 Behördliche Ausnahmen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz
Die für das Jugendarbeitsschutzgesetz zuständige Aufsichtsbehörde ist nach Landesrecht geregelt.
Für den Vollzug des überwiegenden Teils der Arbeitsschutzvorschriften ist die Abteilung 5 Arbeitsschutz
der Landesdirektion Sachsen mit ihren Dienststellen (u. a. in Leipzig und Dresden) zuständig. „Kinder“
sind laut Jugendarbeitsschutzgesetz Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Gemäß § 6
Jugendarbeitsschutzgesetz muss das zuständige Jugendamt angehört werden, ehe eine Ausnahmegenehmigung
erlassen werden kann und somit dem Kind eine Mitwirkung, u. a. bei Musik- und Theateraufführungen, Film- und
Fotoaufnahmen, ermöglicht wird.
Abbildung 66: Anhörungen nach § 6 JArbSchG in den Jahren 2014 und 2015
700
600
500
400
644
300
432
200
100
0
279
116
§ 6 JArbSchG, Absatz 1, Nr. 1
57
§ 6 JArbSchG, Absatz 1, Nr. 2a
2014
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
14
§ 6 JArbSchG, Absatz 1, Nr. 2b
2015
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 fanden im Amt für Jugend, Familie und Bildung für insgesamt 562 Kinder Anhörungen statt. Damit
scheint es erstmals seit einigen Jahren einen deutlich rückläufigen Trend in der Anzahl der in verschiedenen
122
Kinder- und Jugendförderung
Produktionen tätigen Kinder zu geben. Anhand der statistischen Erfassung kann wie auch 2014 konstatiert
werden, dass ein Großteil der angehörten Kinder sich in großen Chören der Stadt Leipzig (Thomanerchor, MDRKinderchor sowie der Oper Leipzig) kulturell bildend engagiert. Produktionen u.a. für den MDR spiegeln das Bild
der Kultur- und Medienstadt Leipzig wider, in welchen sich Kinder gestaltend beteiligen können. Im Gegensatz
vorangegangener Jahre wurden im Jahr 2015 weniger Anhörungen durch Casting-Agenturen verzeichnet.
5.4.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII
Der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz arbeitet im Bereich Suchtprävention eng mit dem Gesundheitsamt
der Stadt Leipzig zusammen. Seit 2009 wurde im Rahmen dieser Kooperation unter maßgeblicher Beteiligung
des Projektes Drahtseil (Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.) das Alkoholpräventionsprojekt
HaLT – Hart am Limit in Leipzig implementiert. Mit Hilfe der verschiedenen Projektbausteine von HaLT
sollen in Leipzig effektive und selbsttragende Strukturen entwickelt werden, die sowohl eine nachhaltige
Alkoholprävention als auch ein aufsuchendes Angebot für stationär behandelte Kinder und Jugendliche nach
einer Alkoholintoxikation vorhalten. Zur Umsetzung des Projektes trägt die Rahmenvereinbarung des Freistaates
Sachsen mit verschiedenen Krankenkassen entscheidend bei. Hinsichtlich der konsequenten Umsetzung
des Jugendschutzgesetzes auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt konnten wir im Jahr 2015 die positive
Zusammenarbeit mit dem Marktamt fortsetzen.
Im Rahmen der Leipziger Reihe für Suchtprävention konnten 2015 kontinuierlich Fortbildungen für Multiplikator/innen angeboten und durchgeführt. Diese umfassten die Themen Alkohol und Cannabis, Drogen und Psychosen,
Alkohol und Schwangerschaft, Recht und Gesetz, Energydrinks, Methoden der Alkoholprävention, Neue
psychoaktive Substanzen, Kinder aus suchtbelasteten Familien sowie eine zweitägige Move-Fortbildung
(motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen) und ein zweitägiges Diversity-Training.
Zusammenfassend konnten hier ca. 200 Multiplikator/-innen informiert und in ihrem beruflichen Handlungskontext
unterstützt werden. In der Stadt Leipzig werden zudem gezielt Maßnahmen und Projekte freier Träger der
Jugendhilfe gefördert, um zu spezifischen Gefährdungspotentialen oder zur Förderung der allgemeinen
Lebenskompetenz Angebote zu unterbreiten. Im Jahr 2015 wurden insgesamt sieben Maßnahmen nach § 14
SGB VIII von fünf Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung mit finanziellen
Zuwendungen gefördert:
5
Tabelle 52: Förderung freier Träger der Jugendhilfe im Bereich Kinder- und Jugendschutz im Jahr 2015
Träger
Maßnahme/Projekt
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Leipzig e. V.
Kinder- und Jugendtelefon Präventiver Kinder-/Jugendschutz
Caritasverband Leipzig e. V.
Projektarbeit mit Schulen "Stinktier"
SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH
Drug Scouts
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Leipzig e. V.
Schülermultiplikatorenprojekt „FREE YOUR MIND“
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Leipzig e. V.
Projekt „Wege durch den Mediendschungel, Kinder und
Jugendliche sicher in der Medienwelt begleiten
Diakonisches Werk,
Innere Mission Leipzig e. V.
„DRAHTSEIL“ - Sucht- und Gewaltprävention
Kindervereinigung Leipzig e. V.
Hilfe für Betroffene, Prävention zu Sekten,
Kulten und totalitären Gruppen
Quelle: Amt für Familie, Jugend und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
123
Kinder- und Jugendförderung
Die gestiegene Anzahl an durchgeführten Projekte macht einerseits den Bedarf an Präventionsmaßnahmen
deutlich,
zum anderen konnten die freien Träger der Jugendhilfe im Leistungsbereich erzieherischer Kinder
und Jugendschutz durch eine minimale personelle Erweiterung mehr Anfragen bearbeiten und entsprechende
Angebote für die Zielgruppen unterbreiten.
Abbildung 67: Projektanzahl im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen
400
350
Anzahl
300
2014
250
200
150
100
334
249
265
211
50
0
5
2015
106
111
Suchtallg. LebensGewaltprävention kompetenzförd. prävention
76
90
Medien
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
33
32
3
Sekten/Kulte
2
Liebe &
Sexualität
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der teilnehmenden jungen Menschen an Angeboten der freien Träger der Jugendhilfe im
Leistungsbereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz konnte gesteigert werden. So wurden im Jahr
2015 fast 11.000 junge Menschen erreicht. Am deutlichsten ist der Zuwachs bei Angeboten der allgemeinen
Lebenskompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen.
Abbildung 68: Anzahl der teilnehmenden Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen bei Angeboten des Kinder- und Jugendschutz
nach Gefährdungslagen
5.000
4.500
4.000
2014
2015
3.500
Anzahl
3.000
2.500
4.576
2.000
1.500
3.006
3.002
2.817
1.000
1.654
500
0
1.127
1.240
347
Suchtprävention
allg. Lebenskompetenzförd.
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
124
2.842
Gewaltprävention
Medien
449
Sekten/Kulte
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Eltern und Multiplikator/-innen sind, neben den jungen Menschen selbst, eine Hauptzielgruppe des Kinderund Jugendschutzes. In allen Themenbereichen fand ein deutlicher Anstieg statt, so dass die Gesamtzahl der
Erreichten auf mehr als 8.000 Eltern und Multiplikator/-innen gestiegen ist (2014: 5.155 Teilnehmende).
Abbildung 69: Anzahl der teilnehmenden Multiplikator/-innen bei Angeboten des Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen
5.000
4.500
4.000
2014
Anzahl
3.500
2015
3.000
2.500
2.000
1.500
4.418
3.632
1.000
500
0
468
776
233
530
Suchtallg. LebensGewaltprävention kompetenzförd. prävention
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
458
663
Medien
335
675
Sekten/Kulte
29
86
Liebe &
Sexualität
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
5
Schlaglichter Projekte durch freie Träger der Jugendhilfe des Leistungsbereiches § 14 SGB VIII im Jahr
2015:
1. insgesamt 265 Projekte im Bereich Suchtprävention (darin 3.002 Teilnehmende unter 27 Jahre, 4.418
teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche/Freiwillige)
2. insgesamt 90 Jugendmedienschutzprojekte (darin 1.240 Teilnehmende unter 27 Jahre, 663 teilnehmende
Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche)
3. 111 Gewaltpräventionsprojekte (darin 1.654 Teilnehmende unter 27 Jahre, 530 teilnehmende Eltern,
Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche)
4. 334 Projekte zur allgemeinen Lebenskompetenzförderung (darin 4.576 Teilnehmende unter 27 Jahre, 776
teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche)
5. 32 Projekte im Bereich Prävention zu Sekten, Kulten und totalitären Gruppen (darin 449 Teilnehmende unter
27 Jahre, 675 teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche)
Das Kinder- und Jugendschutzprojekt „Kinder- und Jugendtelefon“ vom Deutschen Kinderschutzbund,
Ortsverband Leipzig e. V. wird im Kapitel 6.3 gesondert dargestellt.
125
Kinder- und Jugendförderung
5.5 Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII
Karte
13: Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung im Jahr 2015
5
In seiner inhaltlichen Ausgestaltung orientiert sich der § 16 SGB VIII daran, elterliche Kompetenzen im
Erziehungsprozess und bei der Gestaltung des Familienlebens zu unterstützen. Angebote der Familienbildung
sollen Eltern befähigen, ihre Erziehungsverantwortung wahrzunehmen und deren Potenziale und Ressourcen
zu mobilisieren. Ein weiterer Kernpunkt besteht darin, über die aktive Einbeziehung der Familien in das
Gemeinwesen positive Beziehungen zwischen Familie und ihrer Umwelt zu gestalten.
126
Kinder- und Jugendförderung
Durch Familienbildung sind die Zielgruppen in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Verantwortung gestärkt
und verfügen über Strategien zur besseren Ressourcennutzung und Problemlösung. Familienbildung leistet einen
Beitrag zur Stabilisierung von Familien, zur Verminderung von Überforderung der Eltern und zur Verbesserung
der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in den Familien.
Die Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig richten sich an alle jungen Menschen, Eltern, Familien, andere
an der Erziehung beteiligte Personen, Betreuungspersonen aus Bildungseinrichtungen und Institutionen und
Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Familien. Zielgruppen sind Personen und Familien in den
unterschiedlichen Phasen des Familienzyklus:
Potentielle und werdende Eltern
Lebensphase mit Säuglingen, mit Kleinkindern, mit Vorschulkindern oder mit Schulkindern
Lebensphase mit Kindern in der Pubertät und Ablösungsphase
Nachelterliche Phase
Großelternphase
Die Angebote der Familienbildung sind so konzipiert, dass sie alle jungen Menschen, Eltern, Familien und andere
an der Erziehung beteiligten Personen erreichen. Sie stehen entsprechend der Bedürfnis- und Bedarfslagen
grundsätzlich allen Adressaten aller sozialen Schichten zur Verfügung. Um die Zielgruppen zu erreichen spielen
präventive und niedrigschwellige Ansätze sowie eine Komm- und Gehstruktur eine wichtige Rolle.
Die Stadt Leipzig unterscheidet bei Familienbildungsangeboten zwischen stadtweiten und
planungsraumbezogenen Angeboten. Im Jahr 2015 wurden vier stadtweite und neun planungsraumbezogene
Familienbildungsangebote bezuschusst.
5
Das Alleinstellungsmerkmal der Einrichtungen der Familienbildung wird durch deren handlungs
- und lebensweltbezogenen Arbeitsansatz bestimmt. Der systemische Ansatz hat sowohl in den
planungsraumbezogenen als auch in den stadtweiten Angeboten explizit die Stärkung der Eltern und anderer
Erziehungspartner im Blick.
Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und –begegnungsstätten, Elternbildung,
Elternkursen, Mütterzentren bis zu Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schule reichen,
wider (vgl. Kapitel 5.5.1 und 5.5.2).
Darüber hinaus haben sich in der Stadt Leipzig 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren
weiter entwickelt (vgl. Kapitel 5.5.3).
127
Kinder- und Jugendförderung
5.5.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig
Im Jahr 2015 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e.V. Leipzig“ durch
die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst.
Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kindern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie
befinden sich in den Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung Westen, Grünau, Ost/Südost und Ost/
Nordost der Stadt Leipzig.
Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der
Elternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen
Isolation von Eltern in der Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in
ihren ersten Lebensjahren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig. Durch die Teilnahme
am Modellprojekt der Stadt KiFaZ (Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig) mit einer Kita wurde die
Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern dieser Kita weiter gestärkt. Spezielle
Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle Angebote
unterstützt. Durch die bessere Vernetzung der Kita mit den Möglichkeiten des externen Familienzentrums in
derselben Trägerschaft wurden Synergien für die Arbeit mit den Familien erschlossen.
5
Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für
niedrigschwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren
Unterstützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig.
Abbildung 70: Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum
60.000
50.000
Anzahl
40.000
30.000
20.000
10.000
0
18.620
20.205
2.154
2.176
19.749
21.333
21.565
23.178
25.441
2010
2012
2013
2014
2015
747
2008
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
128
23.263
18.529
20.487
831
23.724
21.738
Jahr
Väter
3.117
3.168
Mütter
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 53: Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum
Nutzung der Angebote
2008
2010
2012
2013
2014
2015
43.175
40.983
42.016
43.946
48.033
51.872
24.555
20.496
23.487
23.741
26.295
28.609
23.724
19.749
21.333
21.565
23.178
25.441
831
747
2.154
2.176
3.117
3.168
18.620
20.487
18.529
20.205
21.738
23.263
davon:
Eltern
davon Mütter
davon Väter
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 51.872 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und
Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 % (+3.839) gestiegen, im Verlauf der letzten
fünf Jahre sogar um 20,1 % (+8.697).
Die Nutzungen aller Angebote teilten sich im Jahr 2015 wie folgt auf: Es wurden 28.609 Besuche von Eltern,
davon 25.441 Frauen (88,9 %) und 3.168 Männern (11,1 %), mit 23.263 Kindern gezählt.
Abbildung 71: Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum
5
40.000
35.000
Anzahl
30.000
16.479
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
11.923
8.777
420
12.299
2008
9.503
9.458
1.633
1.744
9.277
10.103
9.009
2010
2012
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
2.292
10.336
Jahr
Väter*
2.213
12.446
2013
2014
15.582
2015
Mütter
*für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
129
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 54: Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum
2008
2010
2012
2013
2014
2015
Nutzung der Angebote
21.496
18.735
21.239
21.089
26.582
34.353
12.719
9.277
11.736
10.753
14.659
17.874
davon Mütter
12.299
9.277
10.103
9.009
12.446
15.582
davon Väter*
420
-
1.633
1.744
2.213
2.292
9.458
9.503
10.336
11.923
16.479
davon:
Eltern
Kinder
8.777
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden
Auffällig ist ein sich fortsetzender Trend eines weiteren erheblichen Anstiegs der Nutzungen der offenen Angebote
sowie ein gleichzeitiger Rückgang der Nutzungen von geschlossenen Angeboten. Dies unterstreicht die hohe
Nachfrage von Eltern an offenen, familienfreundlichen Räumen für individuell verschiedene Bedürfnisse nach
sozialem Austausch und in der Gestaltung des (Familien-)Alltags während der Elternzeit.
5
Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg in den Nutzungen der offenen Angebote 29,2 % (+7.771). Die
offenen Angebote wurden 17.874 Mal von Eltern, davon 15.582 Frauen (87,2 %) und 2.292 Männer (12,8 %), mit
16.479 Kindern genutzt.
Zu den offenen Angeboten zählen der verpflichtungsfreie Aufenthalt in den offenen Treffs/Familiencafés sowie die
Teilnahme an offenen Krabbel- und Spielgruppen, Festen und Veranstaltungen ohne vorherige Anmeldung.
Die absolute Anzahl von Vätern in den offenen Treffs der Familienzentren ist nahezu gleich geblieben, allerdings
prozentual um 2,3 Prozentpunkte gesunken.
Abbildung 72: Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum
25.000
Anzahl
20.000
15.000
10.000
5.000
0
9.781
395
10.994
738
10.469
11.452
2008
2010
2012
Kinder
130
9.761
6.784
427
521
11.373
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
9.844
9.026
904
12.532
Jahr
Väter
2013
876
10.732
9.859
2014
2015
Mütter
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 55: Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum
Nutzung der Angebote
2008
2010
2012
2013
2014
2015
21.549
22.201
20.999
22.803
21.397
17.519
11.768
11.207
11.973
12.959
11.636
10.735
11.373
10.469
11.452
12.532
10.732
9.859
395
738
521
427
904
876
9.781
10.994
9.026
9.844
9.761
6.784
davon:
Eltern
davon Mütter
davon Väter
Kinder
Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden die geschlossenen Angebote insgesamt 17.519 Mal genutzt. Dies ist gegenüber dem
Vorjahr ein Rückgang um 18,1 % (-3.878). Die geschlossenen Angebote wurden 10.735 Mal von Eltern, davon
9.859 Frauen (91,8 %) und 876 Männer (8,2 %), mit 6.784 Kindern besucht.
Sogenannte geschlossene Angebote umfassen Kurse auf den Gebieten der Familienbildung und der Gesundheit
sowie musische, Sport- und Entspannungsangebote, für deren Teilnahme eine vorherige Anmeldung notwendig
ist. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Kursangebote der Hebammen ein. Sie begleiten die
(werdenden) Eltern angefangen von der Geburtsvorbereitung über die Hebammennachsorge und –sprechstunde,
bis hin zu Rückbildungsgymnastik und Babymassage.
5
Auch für Familien mit Migrationserfahrung ist der Mütterzentrum e. V. Leipzig ein Anziehungspunkt geworden.
Anfang 2014 startete das dreijährige Projekt „IFABI – Interkulturelle Familienbildung“ an den Standorten Plagwitz,
Grünau und Paunsdorf, das von der Aktion Mensch gefördert wird.
Zu den weiteren Aufgaben der Familienzentren gehören die Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichem
Engagement. Die Nutzer/-innen der Familienzentren werden auf vielfältige Weise an der Ausgestaltung des
Angebotes beteiligt. Im Rahmen der beruflichen Ausbildung in sozialen Berufen sind die vier Familienzentren
anerkannte Praktikumsstellen.
131
Kinder- und Jugendförderung
5.5.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo)
Aus dem sächsischen Landesmodellprojekt „Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen“ sind
an zwei Leipziger Standorten eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in Kooperation mit Kitas
umsetzen und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe arbeiten sowohl mit Kitas freier Träger als
auch mit Kitas des kommunalen Trägers zusammen und wirken in fachbezogenen Netzwerken mit.
Nahezu jedes Kind in Sachsen im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast
alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergänzende
und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt
werden.
Beide diesbezüglich erfahrenen Träger unterbreiteten im Förderjahr 2015 in den Projekten „FaBiKoo“
(Caritasverband Leipzig e. V.) und „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ (FAIRbund e. V.) vielfältige
familienbildende Angebote in Kooperation mit Kindertagesstätten.
Abbildung 73: Kooperationseinrichtungen von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
20
18
16
5
Anzahl
14
12
10
8
6
15
16
14
15
17
15
14
13
18
17
16
13
15
12
4
2
-
3
2
2009
2010
3
3
2011
2012
2013
Kooperationseinrichtungen
Kitas-freie Träger
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
3
2014
Kitas-kommunaler Träger
2
2015
Horte
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Insgesamt 35 Kindertagesstätten waren im Jahr 2015 Kooperationspartner der Anbieter von Familienbildung in
Kooperation mit Kindertagesstätten. Dies sind drei mehr als im Vorjahr.
Mit der Ansiedlung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle von FAIRbund e. V. im Leipziger Osten
sind auch in der Familienbildung neue Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen entstanden. Das Caritas
Familienzentrum, in welchem zahlreiche Angebote der Familienbildung integriert sind, ist ins Kerngebiet von
Grünau umgezogen. Auch hier wurden neue Möglichkeiten für Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen
genutzt.
Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche und
Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen angeboten. Weiterhin beinhalten
die Kooperationen gezielte thematische Angebote, Kurse und Programme zur Unterstützung und Förderung für
Eltern und Kinder.
132
Kinder- und Jugendförderung
Tabelle 56: Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Seminare/Gespräche
32
41
42
43
47
41
44
davon: Erzieher/-innen
16
25
28
24
26
22
23
16
15
8
13
14
14
17
-
1
6
6
7
5
4
Teilnehmer/-innen
267
299
299
306
393
195
232
davon: Erzieher/-innen
167
198
197
158
199
94
146
100
97
43
79
46
64
63
-
4
59
69
148
37
23
Leiter/-innen
Multiplikatoren
Leiter/-innen
Multiplikatoren
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Team- und Gruppenangebote sind einrichtungsübergreifend. Im Jahr 2015 wurden 44 Seminar- bzw.
Gruppengesprächsangebote (+3) durchgeführt. Davon waren 52,3 % Seminar- bzw. Gruppengesprächsangebote
für Erzieher/-innen, 38,6 % für Leiter/-innen und 9,1 % für weitere Multiplikatorentätigkeiten.
Die Zahl der Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2015 auf 232 (+37).
5
Mit zwei Kita-Teams wurde 2015 ein gemeinsamer Fachtag durchgeführt, was einen intensiven Kontakt mit
den Erzieher/-innen ermöglichte. Deren Anteil erhöhte sich nach dem Rückgang im vergangenen Jahr auf
62,9 % (im Vorjahr 48,2 %) aller Teilnehmer/-innen. Der Anteil der Leiter/-innen betrug 27,2 % und der Anteil von
Multiplikatoren bzw. Besucher/-innen 9,9 %.
Die Entwicklung in diesem Bereich ist im Zusammenhang mit Einzel- und Reflexionsangeboten (siehe
nachfolgende Tabelle) zu sehen.
Tabelle 57: Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Beratungstermine vor Ort
45
27
28
32
47
56
36
davon: Erzieher/-innen
30
9
9
18
13
17
11
Leiter/-innen
8
17
19
9
22
36
18
Multiplikatoren
7
1
-
5
12
3
7
pädagogische Mitarbeiter/-innen
239
29
30
13
59
36
55
davon: Erzieher/-innen
193
10
11
-
23
20
22
8
18
19
12
23
11
10
38
1
-
1
13
5
23
Leiter/-innen
Multiplikatoren
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Einzel- und Reflexionsangebote beziehen sich in der Regel auf die Mitarbeiter/-innen einer Einrichtung.
Im Jahr 2015 wurden 36 Beratungstermine vor Ort durchgeführt. Davon waren die Hälfte der Einzel- und
Reflexionsangebote für Leiter/-innen, 30,6 % für Erzieher/-innen und 19,4 % für weitere Multiplikatoren.
133
Kinder- und Jugendförderung
Die Anzahl der teilnehmenden pädagogische Mitarbeiter/-innen betrug im Jahr 2015 auf 55 (+19). Davon waren
40,0
% Erzieher/-innen, 18,2 % Leiter/-innen und 41,8 % weitere Multiplikatoren. Die Empfänger/innen von
Beratung fungieren in der Regel in der Einrichtung als Multiplikator für ihr Team.
Einen Schwerpunkt der Arbeit von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten bilden die Angebote
für Eltern und Kinder. Thematische Elternabende zu Alltags- und Erziehungsfragen sowie spezifischen Fragen in
der Lebensphase von Kindergartenkindern sind hier nachgefragt. Einige Angebote richten sich an die gesamte
Familie, d. h. Mütter, Väter oder auch Großeltern und deren Kinder. Es handelt sich dabei immer um aktive oder
kreative, erlebnisbezogene Angebote mit offenem Charakter.
In zertifizierten Elternkursen vermitteln ausgebildete Kursleiter/-innen in einem aufeinander aufbauenden
Kurssystem theoretische Inhalte und sie geben Anregungen, wie diese gut im Familienalltag umgesetzt
werden können. Mit Hilfe zertifizierter Programme und Kurse können die Erziehenden und ihre Kinder von
fundiertem Wissen, Übungen zur Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung, Austausch und praktischen Ideen für den
Familienalltag profitieren. Dies sind z. B.:
•
FUN® – Familie und Nachbarschaft: FUN steht für Familie und Nachbarschaft, ist ein präventives
Elternbildungs-Programm und ein innovativer methodischer Ansatz zur Kompetenzentwicklung in Familien.
FUN ist ein erprobter Ansatz zur Integration, Stärkung und Bildung von Familien. Das Programm hat die Ziele,
Elternkompetenzen und Elternverantwortung zu stärken, den Zusammenhalt in Familien zu unterstützen, die
Kommunikation und Konfliktfähigkeit innerhalb der Familie zu fördern, Kontakt, Selbsthilfe und Netzwerke
von Familien aufzubauen, die Integration und Mitwirkung von Familien in pädagogischen Einrichtungen zu
unterstützen und die Kooperation und Vernetzung von familienorientierten Diensten auszubauen. FuN®
hat sich bei beiden Trägern als festes Angebot etabliert und wird in insgesamt drei kooperierenden Kitas
regelmäßig durchgeführt.
•
HIPPY® – Home instruction for parents and preschool youngsters: Im Fokus des sozialpädagogisch
koordinierten und angeleiteten Programms steht die Verbesserung der Bildungschancen der teilnehmenden
Kinder aus Familien, die besonderer Unterstützung bedürfen. Erreicht wird dies durch die Förderung der
Vorschulkinder mittels gezielter Lern- und Spielaktivitäten durch die Eltern. Das HIPPY Programm besteht
aus zwei Programmbausteinen: Hausbesuchen und Elterntreffen, die jeweils aller vierzehn Tage im Wechsel
über einen Zeitraum von anderthalb Jahren stattfinden. Die Hausbesuche werden durch speziell geschulte
und begleitete semiprofessionelle Hausbesucher/-innen realisiert. Ein Programmdurchgang wird mit 12 bis 15
Familien, zwei Hausbesucher/-innen und einer Koordinatorin durchgeführt und ist am Schuljahresrhythmus
orientiert. Das Projekt wurde im Rahmen des Familienfreundlichkeitspreises 2015 ausgezeichnet.
5
Tabelle 58: Angebote für Eltern von FaBiKoo
2009
Einzelberatung mit Eltern
Elternabende
Teilnehmer/-innen
Ø Teilnehmer/Angebot
Elternkurse
Teilnehmer/-innen
Ø Teilnehmer/Angebot
2011
2012
2013
2014
2015
5
3
4
8
3
26
21
16
23
10
14
7
15
20
203
379
153
208
97
218
235
12,7
16,5
15,3
14,9
13,9
14,5
11,8
8
9
4
4
7
3
2
67
81
35
32
47
22
13
8,4
9,0
8,8
8,0
6,7
7,3
6,5
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
134
2010
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Kinder- und Jugendförderung
Die Anfragen nach Elternabenden stiegen, nach dem Rückgang im Jahr 2013, im Jahr 2015 weiter an. Im
Jahr 2015 wurden 20 Elternabende (+5) mit 235 Teilnehmer/-innen (+17) durchgeführt. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Teilnehmerzahl pro Elternabend von 11,8 Eltern(-teilen).
Im Zuge der Neuordnung von Angeboten wurden im Jahr 2015 innerhalb dieses Projekts weniger Kurse
angeboten. Es wurden insgesamt zwei Elternkurse mit 13 Teilnehmer/-innen durchgeführt, was durchschnittlichen
6,5 Teilnehmer/-innen an einem Elternkurs entspricht (im Vorjahr 7,3).
Neu wurde die Koordination des Vorschulprogramms „HIPPY“ integriert. Die Nutzungsdaten flossen ihrem Inhalt
entsprechend in die Zählung der Angebote für Eltern bzw. die Familienangebote für Eltern und Kinder ein. Im
Förderjahr wurde beim Träger FAIRbund e.V. ein Programmdurchlauf abgeschlossen und ein neuer begonnen.
Das Programm ist am Schuljahresrhythmus orientiert.
Tabelle 59: Familienangebote für Eltern und Kinder von FaBiKoo
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
13
11
9
14
10
6
94
Teilnehmer/-innen
107
404
437
313
387
144
399
Ø Teilnehmer/Angebot
8,2
36,7
48,6
22,4
38,7
24,0
4,2
Angebote/Maßnahmen
Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
5
Die Familienangebote für Eltern und Kinder sind im Jahr 2015 auf 94 angestiegen (+89). Im Mittelpunkt stand
dabei die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern zu stärken, indem mit praktischen Projekten die Eltern-KindInteraktion gefördert wurde. Die Anzahl der Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2015 auf 399 (+255).
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die geplanten Angebote regelmäßig an die aktuellen Bedarfe
bzw. veränderte Rahmenbedingungen in den kooperierenden Einrichtungen angepasst werden.
So konnte z. B. ein FuN-Kurs aufgrund geänderter personeller Bedingungen an der Grundschule nicht stattfinden.
Stattdessen wurde im Familienzentrum eine FuN-Baby-Krabbelgruppe angeboten. Hier konnten Eltern mit
Kindern zwischen 3 und 18 Monaten sich intensiv ihrem Kind widmen und mit anderen Eltern ins Gespräch
kommen.
Netzwerkarbeit
Beide Träger arbeiten aktiv in ihren Planungsräumen sowie im Facharbeitskreis Familienbildung mit. Darüber
hinaus bestehen zahlreiche individuelle Kooperationen.
135
Kinder- und Jugendförderung
5.5.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ)
Karte
14: Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015
5
In Leipzig haben sich bis Dezember 2015 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und
Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt. Die Leipziger Kinder- und
Familienzentren tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel vier des bis 2015 reichenden Aktionsplans
„Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in der Wahrnehmung ihrer
erzieherischen Funktion unterstützt und gestärkt werden. Der Stadtrat hatte bereits 2008 den Auftrag erteilt,
136
Kinder- und Jugendförderung
Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) weiter zu entwickeln und deren präventive
Wirkung durch die gezielte Intensivierung der Zusammenarbeit mit Familien zu stärken (vgl. DS- Nr. IV/ 3546).
Im Ergebnis wurde bestätigt, dass sich aus den Kindertageseinrichtungen heraus Bildungs- und Erfahrungsorte
entwickeln lassen, die frühzeitig präventiv wirksam werden: sie sprechen die Eltern und Familien der Kinder
als eigene Zielgruppe an, schaffen es, an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anzuknüpfen und durch
Angebote und Netzwerke die Selbsthilfepotentiale der Eltern zu stärken.
Während eine einzelne Kita jederzeit, punktuell und auch einmalig mit Anbietern von Familienbildungsangeboten
kooperieren kann, wird in einer Kita, die sich zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickelt hat,
Familienbildung zur Querschnittsaufgabe. Ihr fühlt sich das gesamte Team verpflichtet. Das heißt, in einem KiFaZ
lässt sich ein weiterer qualitativer Sprung feststellen: Familienbildung wird im Selbstverständnis der Einrichtung
verankert. Das KiFaZ ist in diesem Verständnis nicht additiv zur Kita, sondern die Kita ist das KiFaZ.
Bei der Standortwahl für die Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume gewählt, in
denen ein erhöhtes Risiko für die Realisierung von Bildungschancen besteht.
Tabelle 60: Übersicht der KiFaZ- Standorte 2015
Stadtbezirk
Träger
Ost
Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Wurzner Straße 122
Ost
Anschrift der Kita
Eisenbahnstraße 52
Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung
Ost
Ost
Konradstraße 70/ 72
Mütterzentrum e. V.
West
West
West
Altwest
Wiesenstraße 18
Zingster Straße 2
Fröbel Leipzig gGmbH
Neue Leipziger Straße 39
Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Am Kirschberg 39
Karl- Heine- Straße 34
Altwest
Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V.
Demmeringstraße 18
Altwest
DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e. V.
Roßmarktstraße 6
Altwest/SG VI FAIRbund e. V.
Erich-Zeigner-Allee 77
Nord/SG III
Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung
Diderotstraße 13
Nord/SG I
Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH
An der Querbreite 4
Nord/SG I
DRK Kreisverband Leipzig Stadt
Friedrichshafner Straße 21
Quelle: SG Fachberatung und -koordinierung
5
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
2015 bildete der erreichte Qualitätsstandard nachhaltig die Grundlage für Weiterentwicklungen. Ziel einer
Implementierung der gewonnenen Ergebnisse war die Umsetzung der Leipziger Qualitätsstandards gemäß
Gütesiegel
•
im Sinne einer Stabilisierung und Qualitätssicherung bei den bestehenden Kinder- und Familienzentren und
•
im Sinne der Entwicklung dieser Qualität bei neuen Standorten.
Im Jahr 2015 wurden die ersten zehn Kinder- und Familienzentren mit einem überarbeiteten Gütesiegel
rezertifiziert und konnten dabei zeigen, dass sie ihre Standards nicht nur gehalten, sondern auch angehoben
137
Kinder- und Jugendförderung
hatten. Ab dem Jahr 2015 werden die Angebote zur Familienbildung und -begleitung der Einrichtungen statistisch
erhoben,
um ihre Entwicklung aufzeigen und verifizieren zu können.
Den in den Kinder- und Familienzentren sozialräumlich und trägerübergreifend tätigen Sprach- und Kulturmittler/innen kam im Jahr 2015 eine gesteigerte Bedeutung zu. Durch den erhöhten Zuzug von Familien mit
Fluchtgeschichte und der Ankunft von deren Kindern in den Kitas und Horten war der Bedarf an Sprach- und
Kulturmittlung zur Realisierung von Verträgen, Eingewöhnungen und Elterngesprächen enorm hoch. Die
Sprach- und Kulturmittlung war für die Einrichtungen der Schlüssel zur Zusammenarbeit mit den Familien, deren
Integration nachweislich verbessert wird.
Informationen zu Leipziger Kinder- und Familienzentren sind eingestellt unter www.leipzig.de/kifaz und stehen
über die Verlinkung zu den freien Trägern zur Verfügung.
5
138
Beratungsangebote
6
Beratungsangebote
In den elf Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Stadt Leipzig wurden im Jahr
2015 insgesamt für 5.729 junge Menschen (+434) im Alter von 0 bis 27 Jahren Leistungen
erbracht.
6
Mehr als die Hälfte der hilfeanregenden Personen in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen sind Eltern und Sorgeberechtigte (55,4 %). Als Grund für
ein Hilfegewährung werden bei mehr als jedem Zweiten (50,4 %) familiäre Probleme
festgestellt.
Die bezuschussten Jugendberatungsstellen „jUkON“ vom Jugendhaus Leipzig e. V. leistete
566 Beratungshilfen und die spezifischere Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter
und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V. sowie die Opferberatung der RAA Leipzig
e. V. insgesamt 257 Beratungshilfen
Die Jugendberatungsstellen, als Angebot der Jugendsozialarbeit, werden oft von älteren
jungen Menschen allein aufgesucht und kooperiert in Leipzig traditionell sehr intensiv mit
Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit
Die Beratungsleistungen beim Kinder- und Jugendtelefon waren mit 3.436
Beratungsgesprächen (+314) im Jahr 2015 anhaltend hoch.
Im vielfältigen Themenspektrum der meist jugendlichen Anrufer/-innen waren intime Themen
wie „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“ bei dem anonymen Beratungsangebot
auch im Jahr 2015 häufig nachgefragt (37,8 %).
139
Beratungsangebote
6. Beratungsangebote
Beratung ist ein Zentralbegriff der sozialen Arbeit. Es handelt sich um eine problemzentrierte Interaktion zwischen
Ratsuchenden und Berater mit dem Ziel, Wissensrückstände aufzuarbeiten, Alternativen aufzuzeigen und
Entscheidungshilfen zu geben.
Karte 15: Standorte Beratungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015
6
140
Beratungsangebote
Institutionelle Beratung wird in Leipzig in unterschiedlichen Kontexten angeboten. Ziel ist es, vor allem Kinder,
Jugendliche und ihre Familien in schwierigen Entscheidungs-, Konflikt- und Entwicklungssituationen zu begleiten
und zu unterstützen. Dabei kommen unterschiedliche Herangehensweisen und Methoden zum Einsatz. Die
Ratsuchenden haben die Möglichkeit, entsprechend ihrem Anliegen unterschiedliche Angebote in Anspruch zu
nehmen.
Das folgende Kapitel 6.1 beschreibt die Entwicklung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in den letzten
15 Jahren. Im daran anschließenden Kapitel 6.2 wird die Entwicklung der Jugendberatungsstellen mit seinen
spezifischen Beratungsansätzen im gleichen Zeitraum betrachtet. Abschließend beschreibt das Kapitel 6.3 das
niederschwellige und anonyme Gesprächsangebot eines Kinder- und Jugendtelefons in Leipzig.
6.1 Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer
Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Damit leisten Erziehungs- und
Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler
Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen
heranwachsen können.
Im Jahr 2015 haben die Beratungsstellen gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII
insgesamt für 5.729 junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren im Rahmen ihrer Arbeit Unterstützung geleistet.
Bezogen auf die im Jahr 2015 beendeten 3.943 Hilfen der 0 bis 27-Jährigen (157.314 Einwohner/-innen mit
Haupt- und Nebenwohnsitz) fördern die Leipziger Erziehungs- und Familienberatungsstellen gut zwei (2,51)
von 100 jungen Menschen in ihrer Entwicklung. Bezogen auf die 3.744 beendeten Hilfen der unter 18-Jährigen
(86.070 Einwohner/-innen) sind es bereits mehr als vier (4,35) von 100 Minderjährigen.
Erziehungs- und Familienberatung ist als ein komplexes Hilfsangebot konzipiert und wird niedrigschwellig
angeboten. Es werden individuelle Hilfen mit präventiven Aktivitäten verbunden und entsprechend der
individuellen Situation der Ratsuchenden flexibel gestaltet unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.
Hohe Fachlichkeit, freier Zugang und Vertraulichkeit für die Ratsuchenden sind wichtige Prinzipien der
multiprofessionellen Teams neben dem ganzheitlichen, fachlich differenzierten und sozialräumlich orientierten
Arbeitsansatz.
6
Erziehungsberatung reicht dabei von unterstützender Beratung bis zur therapeutischen Begleitung. Mit Blick
auf die Ressourcen und die Selbsthilfekräfte sollen vor allem Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt
werden.
In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine in
kommunaler Trägerschaft.
141
Beratungsangebote
6.1.1 Hilfeentwicklung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung
74: Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
7.000
6.000
Anzahl
5.000
4.000
2.000
500
1.000
1.696
1.519
3.904
979
3.000
0
1.635
1.280
3.616
3.392
2.197
2.618
3.587
2005
2010
1.679
3.943
3.788
3.776
4.050
2013
2014
2015
1.841
2000
Jahr
Übernahmen aus Vorjahren
Neuanmeldungen
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
davon beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 61: Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
6
2000
Neuanmeldungen
2005
2010
2013
2014
2015
1.841
2.618
3.587
3.788
3.776
4.050
500
979
1.280
1.635
1.519
1.679
Gesamt
2.341
3.597
4.867
5.423
5.295
5.729
davon beendet
1.696
2.197
3.392
3.904
3.616
3.943
Übernahmen aus Vorjahren
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.729
Ratsuchenden Beratungen angeboten werden.
Auf Grund der hohen Fallanfragen ist es den Fachkräften der Beratungsstellen nicht möglich auch ausreichend
präventive Angebote umzusetzen. 2015 konnte mit dem schrittweisen Aufbau von Präventionsangeboten durch
Kapazitätserweiterung in zwei Beratungsstellen im Leipziger Osten begonnen werden.
142
Beratungsangebote
6.1.2 Beratungskontakte in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung 75: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
4.500
50.000
46.273
45.000
4.000
44.378
3.000
1.500
35.000
36.936
30.000
35.331
2.500
2.000
40.000
13.836
3.904
16.422
3.392
25.000
3.943
3.616
20.000
15.000
1.000
500
0
Kontakte
beendete Hilfen
3.500
10.000
1.696
2000
5.000
2.197
2005
2010
Jahr
beendete Hilfen
2013
2014
0
2015
Anzahl der Kontakte
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 62: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
2000
beendete Hilfen
Anzahl der Kontakte
2005
2010
2013
2014
2015
1.696
2.197
3.392
3.904
3.616
3.943
13.836
16.422
35.331
46.273
36.936
44.378
8,2
7,5
10,4
11,9
10,2
11,3
Ø Kontaktanzahl/Hilfe
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der Kontakte mit den Hilfe Suchenden hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 20,1 %
(+7.442) erhöht. Die durchschnittliche Kontaktzahl bis zur Beendigung einer Beratung lag im Jahr 2015 bei 11,3
Kontakten pro Hilfe.
Die Zunahme der in Anspruch genommenen Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in einem
engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit Multiproblemfamilien und der Arbeit mit Eltern in
Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotential. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von den
Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, andere
Einrichtungen von Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte.
143
Beratungsangebote
6.1.3 Kontaktaufnahme zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung
76: Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
2.183
2.037
Eltern/Sorgeber.
836
739
Soz.Dienste/Institut.
261
197
Gerichte,Sta.,Polizei
199
175
Klienten/Bekannte
Schule/Kita
154
165
junger Mensch
128
111
2015
119
114
Arzt,Klinik,GA
2014
Sonstiges 63
78
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
1.750
2.000
2.250
Anzahl
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 63: Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
6
2000
2005
2010
2013
2014
2015
117
10
91
137
78
63
0
27
177
221
197
261
Arzt, Klinik, Gesundheitsamt
14
25
160
161
114
119
ehemalige Klienten/Bekannte
74
105
119
183
175
199
Schule/Kita
53
112
225
166
165
154
145
205
110
108
111
128
85
101
681
790
739
836
Eltern/Personensorgeberechtigte
1.208
1.612
1.829
2.138
2.037
2.183
Gesamt
2.904
3.809
3.392
3.904
3.616
3.943
Sonstiges
Gerichte, Staatsanwalt,Polizei
junger Mensch selbst
Soziale Dienste/Institutionen
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Diese Angaben beziehen sich darauf, wer konkret die Anmeldung zur Beratung angeregt hat. Sehr deutlich
zeigt sich, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten eine tragende Rolle im Hilfesuchprozess haben. Bei den
im Jahr 2015 beendeten Hilfen war dies mit 55,4 % in über der Hälfte aller Hilfen der Fall (im Vorjahr 56,3
%). Die Hilfeanregungen durch soziale Dienste bzw. Institutionen stiegen auf 21,2 % (im Vorjahr 20,4 %).
Erziehungsberatung wurde vor allem vom Allgemeinen Sozialdienst als die für Familien notwendige und geeignete
Hilfe angesehen. Erhöht auf 6,6 % haben sich Anregungen durch Familiengerichte, Staatsanwaltschaften und
Polizei (im Vorjahr 5,4 %). In 5,0 % aller beendeten Fälle empfahlen ehemalige Klienten/Bekannte Beratung
zu suchen. Die Hilfeanregungen durch Schule oder Kindertageseinrichtungen betrugen 3,9 %, durch die
144
Beratungsangebote
jungen Menschen selbst 3,2 %, durch medizinische Einrichtungen 3,0 % und sonstige Hilfeanregungen
1,6 %. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Institutionen in Form von Netzwerken dient dem fachlichen
Austausch der beteiligten Fachleute und ermöglicht einen frühzeitigen Hilfebeginn sowie die Koordination der
Unterstützungsangebote.
6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
Abbildung 77: Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
1.000
Anzahl
800
600
400
200
0
2002
2005
2010
2013
2014
2015
Jahr
<3
3-6
6-9
9-12
12-15
15-18
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
18-21
> 21
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 64: Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Alter in Jahren
2002
2005
2010
2013
2014
2015
unter 3
125
229
329
430
360
414
3 bis unter 6
269
415
729
892
823
886
6 bis unter 9
296
369
734
817
717
879
9 bis unter 12
351
255
615
673
629
648
12 bis unter 15
399
342
449
559
549
536
15 bis unter 18
271
309
326
333
325
381
18 bis unter 21
97
113
114
101
110
110
21 bis unter 24
48
85
50
52
42
35
24 bis unter 27
52
65
46
47
61
54
über 27
14
0
0
0
0
0
1.922
2.182
3.392
3.904
3.616
3.943
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
145
Beratungsangebote
Mit 33,0 % (1.300 Hilfeempfänger/-innen) war jeder Dritte Hilfeempfänger/-innen der im Jahr 2015 beendeten
Hilfen
im Alter unter sechs Jahren (im Vorjahr 32,8 %).
Die Altersgruppe der 6 bis unter 12-jährigen war mit 38,7 % (1.527 Hilfeempfänger/-innen) aller Hilfesuchenden
die größte Gruppe der Hilfeempfänger/-innen (im Vorjahr 37,2 %). Im Alter von 12 bis unter 18 befanden sich im
Jahr 2015 insgesamt 23,3 % (917 Hilfeempfänger/-innen) der Hilfeempfänger/-innen (im Vorjahr 24,2 %). Die über
18-Jährigen Hilfeempfänger/-innen mit 5,0 % (199 Hilfeempfänger/-innen) bilden nach wie vor die kleinste Gruppe
(im Vorjahr 5,9 %). Anmeldungen der über 18-Jährigen werden Angebote in den Jugendberatungsstellen oder
eine Betreuung durch niedergelassene Therapeuten vorgeschlagen.
6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
Abbildung 78: Hilfeempfänger/-innen nach Geschlecht im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
2.500
Anzahl
2.000
1.500
1.000
500
6
0
1.770
1.013
909
2002
1.134
2.045
1.622
1.919
1.859
2.096
1.697
1.847
1.048
2005
2010
männlich
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Jahr
2013
2014
2015
weiblich
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Eine Geschlechtsspezifik von Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen lässt
sich kaum ableiten, auch wenn im Jahresvergleich ein leichtes Übergewicht männlicher Hilfeempfänger im
Gesamtaufkommen der beendeten Hilfen erkennbar ist.
Im Jahr 2015 betrug bei beendeten Hilfen der Anteil männlicher Hilfeempfänger 53,2 % (im Vorjahr 53,1 %) und
der Anteil der Hilfeempfängerinnen 46,8 % (im Vorjahr 46,9 %).
146
Beratungsangebote
6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger/-innen
in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung 79: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
4.500
247
4.000
147
3.500
Anzahl
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
83
72
121
27
25
245
540
9
243
1.992
2.676
2.392
236
287
24
396
18
293
432
3.243
3.018
3.251
2013
2014
2015
500
0
2007
2008
2010
Jahr
deutsche Herkunft/deutsche Sprache
ausländ. Herkunft/deutsche Sprache
deutsche Herkunft/Sprache nichtdeutsch
ausländ. Herkunft/Sprache nichtdeutsch
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 65: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprachein Erziehungs- und Familienberatungsstellen
2007
Sprache vorrangig deutsch
2008
2010
2013
2014
2015
2.235
2.637
3.216
3.639
3.311
3.683
1.992
2.392
2.676
3.243
3.018
3.251
243
245
540
396
293
432
155
146
174
256
305
260
deutsche Herkunft Elternteile
72
25
27
9
18
24
ausländ. Herkunft Elternteile
83
121
147
247
287
236
0
1
0
9
0
0
2.390
2.783
3.390
3.904
3.616
3.943
deutsche Herkunft Elternteile
ausländ. Herkunft Elternteile
Sprache vorrangig nicht deutsch
keine Angaben
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Zur Einschätzung der Lebenssituation des Ratsuchenden wird auch erfasst, ob eines oder beide Elternteile des
Hilfeempfängers ausländischer Herkunft sind. Dabei wird berücksichtigt, ob in der Familie des jungen Menschen
vorrangig deutsch oder nicht deutsch gesprochen wird.
Im Jahr 2015 betrug der Anteil der 668 hilfesuchenden Familien, in denen mindestens ein Elternteil ausländischer
Herkunft ist 16,9 % (im Vorjahr 16,0 %). Der Anteil der Hilfe Suchenden mit deutscher Herkunft betrug 83,1 % (im
Vorjahr 84,0 %). In Leipzig beträgt der prozentuale Anteil der unter 27-Jährigen mit Migrationshintergrund 20,3 %
im Vergleich zur wohnhaften Bevölkerung in der gleichen Altersgruppe.
147
Beratungsangebote
Deutsch war die vorrangige Familiensprache in 93,4 % aller im Jahr 2015 beendeten Hilfen (im Vorjahr 91,6 %).
Demgegenüber
war bei 6,6 % die vorrangige Familiensprache nicht deutsch (im Vorjahr 8,4 %). Bei den Familien,
in denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist und vorrangig kein Deutsch gesprochen wird,
besteht die Notwendigkeit in den Beratungen auf die Unterstützung durch Dolmetscher zurückgreifen zu können.
6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung 80: Hilfen nach Einzugsgebieten im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
600
500
0
M
NO
2014
6
O
SO
S
SW
Stadtbezirke
2015
W
AW
358
309
442
373
63
85
321
384
476
442
346
297
473
393
295
249
301
224
100
291
200
421
566
300
450
Anzahl
400
NW
N
a.L.
a.L. = außerhalb Leipzig; k.A. = keine Angabe
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 66: Hilfen nach Einzugsgebieten in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
2002
2010
2013
2014
2015
Mitte
154
190
240
304
291
301
Nordost
232
120
329
300
249
224
Ost
165
142
367
464
450
566
97
180
288
355
295
393
169
208
377
487
421
473
Südost
Süd
Südwest
87
125
308
324
297
346
148
213
407
429
476
442
Altwest
76
134
213
301
321
384
Nordwest
40
65
85
88
85
63
103
146
263
418
373
442
1.271
1.523
2.877
3.470
3.258
3.634
0
218
384
402
358
309
651
456
131
32
0
0
1.922
2.197
3.392
3.904
3.616
3.943
West
Nord
Leipzig
außerhalb Leipzig
keine Angabe
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
148
2005
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Im Jahr 2015 kamen 92,2 % aller Ratsuchenden aus der Stadt Leipzig (im Vorjahr 90,1 %). Die meisten
Hilfeempfänger/-innen kamen auch im Jahr 2015 aus den Stadtbezirken Ost, Süd, West, Nord und Südost.
Deutlich gestiegen ist der Anteil von Ost auf 14,4 % (im Vorjahr 12,4 %). An zweiter Stelle stehen mit 12,0 %
Familien aus dem Stadtbezirk Süd (im Vorjahr 11,6 %). Gesunken ist der Anteil von West auf 11,2 % (im Vorjahr
13,2 %). Dagegen stieg der Anteil in Nord auf 11,2 % (im Vorjahr 10,3 %) und in Südost auf 10,0 % (im Vorjahr
8,2 %).
Unter 10 % aller Klienten kamen aus Altwest 9,7 % (im Vorjahr 8,9 %), aus Südwest 8,8 % (im Vorjahr 8,2 %),
aus Mitte 7,6 % (im Vorjahr 8,0 %) aus Nordost 5,7 % (im Vorjahr 6,9 %) und aus dem Stadtbezirk Nordwest die
wenigsten mit 1,6 % (im Vorjahr 2,4 %).
Absolut haben 2015 im Vergleich zu 2014 deutlich mehr Ratsuchende aus den Stadtbezirken Ost, Südost, Altwest
und Nord Hilfen in Beratungsstellen gesucht.
Außerhalb der Stadt Leipzig lebten 7,8 % (im Vorjahr 9,9 %) aller Hilfeempfänger/-innen.
6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
Abbildung 81: Herkunftsfamilie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
4.500
41
4.000
3.500
Anzahl
3.000
43
2.500
58
2.000
20
554
1.500
1.000
500
0
925
12
9
1.129
768
12
563
1.165
47
1.424
833
1.008
1.144
2007
2008
2010
Eltern leben zusammen
Elternteil ohne Partner
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Jahr
56
41
10
950
11
1.086
1.478
1.434
1.697
1.244
1.181
1.093
2013
2014
2015
Elternteil mit Partner
Elternteil verstorben
6
unbekannt
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Bei der Einschätzung der Herkunftsfamilie des Hilfe suchenden ist die Situation zu Beginn der Hilfe maßgebend.
Die größte Gruppe der Klienten bildeten die Alleinerziehenden ohne neuen Partner. Diese stiegen im Jahr
2015 auf 43,0 % (im Vorjahr 39,7 %). Der hohe Anteil weist hier darauf hin, dass diese Familienform durch ihre
Umbruchsituation und besondere Anforderungen an Neuordnung zu den besonderen Belastungsfaktoren für
Eltern und Kinder und deren Entwicklung gehören.
Der Beratungsbedarf bei denen Klienten bei beiden Elternteilen leben sank auf 27,7 % (im Vorjahr 32,7 %).
Leicht gestiegen ist der Anteil von Ratsuchenden Eltern und deren Kindern in einer neuen Familienkonstellation
(Elternteil mit neuem Partner) auf 27,5 % (im Vorjahr 26,3 %). Der hohe Anteil spiegelt die ständig wachsende
Nachfrage nach Beratung in Trennungssituationen und Beratung nach Umgangsregelungen für die Kinder wider.
149
Beratungsangebote
6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung
82: Gründe für die Hilfegewährung im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
1.986
1.889
familiäre Konflikte
607
476
Problemlagen der Eltern
530
518
eing. Erziehungskomp.
soziales Verhalten
250
206
Entwicklungsauffälligk.
241
204
Kindeswohlgefährdung
180
138
schul./berufl. Probleme
103
139
46
46
Sonstiges
-
2015
250
500
750
1.000 1.250
Anzahl
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
1.500
1.750
2014
2.000
2.250
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 67: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
6
2007
2010
2013
2014
2015
Unversorgtheit des jungen Menschen
31
6
6
14
4
4
unzureichende Förderung/Betreuung/
Versorgung des jungen Menschen
80
41
37
15
41
42
Gefährdung des Kindeswohls
128
123
102
132
138
180
eingeschränkte Erziehungskompetenz
der Eltern/Personensorgeberechtigten
282
331
464
598
518
530
Belastungen des jungen Menschen
durch Problemlagen der Eltern
172
217
290
407
476
607
1.066
1.297
1.689
2.150
1.889
1.986
Auffälligkeiten im sozialen Verhalten
des jungen Menschen
195
262
331
232
206
250
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische
Probleme des jungen Menschen
222
284
253
169
204
241
schulische/berufliche Probleme
des jungen Menschen
214
229
219
187
139
103
0
1
1
0
1
0
2.390
2.791
3.392
3.904
3.616
3.943
Belastungen des jungen Menschen durch
familiäre Konflikte
Übernahme von einem anderem
Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels
Gesamt
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
150
2008
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Die Ratsuchenden erfahren im Beratungsprozess eine differenzierte Analyse ihrer Problemlagen. Nach einer
mit dem/den Ratsuchenden gemeinsamen Erarbeitung der Beratungsziele können ganz unterschiedliche
methodische Ansätze in Abhängigkeit von der Komplexität der Konfliktlagen zum Tragen kommen.
Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch
familiäre Konflikte in Erscheinung. Bereits im Jahr 2007 waren mit 44,6 % aller beendeten Hilfen bei fast jedem
zweiten Ratsuchenden familiäre Konflikte der Hilfegrund. Im Jahr 2015 war dies bei 50,4 % der Grund für die
Hilfegewährung (im Vorjahr 52,2 %). Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen
Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-KindKonflikte und migrationsbedingte Konfliktlagen.
Weitere häufige Hilfegründe waren Problemlagen der Eltern mit 15,4 % (im Vorjahr 13,2 %) und Belastungen des
jungen Menschen durch eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit
13,4 % (im Vorjahr 14,3 %).
Vergleichsweise weniger (unter 10 %) waren Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen mit 6,3
% (im Vorjahr 5,7 %), Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen mit 6,1 % (im
Vorjahr 5,6 %), Hilfen die im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung standen mit 4,6 % (im Vorjahr 3,8
%). Zur Gefährdung des Kindeswohles zählen insbesondere die Vernachlässigung und körperliche, psychische
oder/und sexuelle Gewalt in der Familie.
Absolut gab es 2015 deutlich mehr Anmeldungen wegen Gefährdung des Kindeswohls, Belastungen des jungen
Menschen durch Problemlagen der Eltern sowohl wegen Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen
Menschen als 2014.
Eine eher untergeordnete Rolle spielten schulische oder berufliche Probleme mit 2,6 % (im Vorjahr 3,8 %)
und Sonstige Gründe mit 1,2 % (im Vorjahr 1,3 %). Zu den sonstigen Gründen zählen die Unversorgtheit des
jungen Menschen, eine unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen sowie die
Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels (siehe obige Tabelle).
6
6.1.10 Methodisches Vorgehen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Abbildung 83: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahr 2015
Telefon/Internet
1,6%
Diagnostik
0,8%
Gruppenarbeit
3,4%
Beratung/
Therapie
84,1%
Andere
15,9%
Konfliktschlichtung
Mediation
4,3%
Beratung mit CoTherapeut
2,9%
Fördermaßnahmen
0,2%
Krisenintervention
2,7%
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
151
Beratungsangebote
Tabelle 68: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich*
2000
Beratung & Therapie
2005
2010
2013
2014
2015
1.404
1.993
2.719
3.208
3.077
3.316
95
161
51
39
41
62
229
206
55
34
34
30
Gruppenarbeit
32
60
181
150
98
136
Konfliktschlichtung/Mediation
63
75
166
125
152
171
114
131
140
206
115
115
Fördermaßnahmen bei Lernund Leistungsstörungen
0
34
16
7
8
8
allgemeine Krisenintervention
68
124
53
82
91
105
0
0
11
53
0
0
2.005
2.784
3.392
3.904
3.616
3.943
Beratung per Telefon/Internet
Diagnostik
Beratung mit Co-Therapeut
keine Angabe
Gesamt:
Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*bis zum Jahr 2006 zw ei Nennungen pro Hilfe möglich, ab 2007 nur eine Nennung pro Hilfe
6
Bei der tabellarischen Darstellung im Jahresvergleich muss beachtet werden, dass vor 2007 zwei Nennungen
pro Hilfe möglich waren und ab dem Jahr 2007 pro Hilfe noch eine, nämlich die vorrangige methodische
Vorgehensweise genannt werden konnte. Separat konnte eine weitere angewandte Methode erfasst werden.
Insofern spiegelt der Jahresvergleich zu den methodischen Vorgehensweisen zwar eine gewisse tendenzielle
Entwicklung wider, kann aber nicht direkt verglichen werden.
Beratung und Therapie gehören alljährlich zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen
Vorgehen in der Erziehungs- und Familienberatung. Bei den im Jahr 2015 beendeten Hilfen betrug der Anteil
dieser methodischen Vorgehensweise 84,1 % (im Vorjahr 85,1 %).
Mit großem Abstand folgten weitere angewandte Methoden wie die Konfliktschlichtung und Mediation mit 4,3 %
(im Vorjahr 4,2 %), die Gruppenarbeit mit 3,4 % (im Vorjahr 2,7 %), die Beratung mit Co-Therapeut mit 2,9 % (im
Vorjahr 3,2 %) und die allgemeinen Krisenintervention mit 2,7 % (im Vorjahr 2,5 %). Eine eher untergeordnete
Rolle im methodischen Vorgehen spielten mit 1,6 % Beratungen per Telefon und Internet (im Vorjahr 1,1 %), mit
0,8 % die Diagnostik (im Vorjahr 0,9 %) und die Fördermaßnahmen bei Lern- und Leistungsstörungen wie im
Vorjahr mit 0,2 %.
152
Beratungsangebote
6.2 Jugendberatung
Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII ist ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell
beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen
Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungsprozesse.
Die Jugendberatung ist auf eine ganzheitliche Hilfe ausgerichtet, sie soll Jugendliche und junge Erwachsene bei
der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit unterstützen. Probleme werden nicht als singuläre
Erscheinungen betrachtet, sondern unter dem Fokus der gesamten Lebensumstände des Klienten, möglichen
Ursachen und weiteren Problemkonstellationen wahrgenommen und bearbeitet.
In den Fällen, wo es wegen der besonderen sozialen und/oder persönlichen Probleme auf eine erhöhte
sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen bezüglich der Integration ins Beschäftigungssystem
ankommt, sind Jugendberatungsstellen ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe. Jugendberatung nach § 13 SGB
VIII. Als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren Jugendberatungsstellen in Leipzig sehr
intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Grundsätzlich stehen diese Hilfsangebote
jedem jungen Menschen offen.
Bis Mitte des Jahres 2014 wurden im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sechs Jugendberatungsstellen
nach § 13 SGB VIII bezuschusst. 2014 wurde die Jugendberatung in Leipzig fachlich und organisatorisch
umstrukturiert, mit dem Ziel die Verteilung vorhandener Ressourcen zu optimieren, das Angebot zu zentralisieren
und fachliche Schnittstellen noch besser zu erreichen. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde
die Aufgabe der neu gebildeten Jugendberatungsstelle „jUkON“ des Jugendhaus Leipzig e. V. übertragen. Diese
Beratungsstelle hat ihre Tätigkeit zum 01.07.2014 aufgenommen und wurde auch im Jahr 2015 bezuschusst.
Parallel bestanden im Jahr 2015 die Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der
RAA Sachsen e. V. und die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. in ihrer Beratungsspezifik unverändert weiter.
6
6.2.1 Jugendberatungstelle „jUkON“
Die Jugendberatungsstelle „jUkON“ des Jugendhaus Leipzig e. V. hat ihre Arbeit im Leistungsbereich des § 13
SGB VIII zum 01.07.2014 aufgenommen.
Jugendberatung als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert in Leipzig traditionell sehr
intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Aus diesem Grund wurde im Rahmen
der Umstrukturierung eine enge Kooperation mit dem Jobcenter Leipzig, der Agentur für Arbeit Leipzig und
weiteren Trägern im Rahmen des zukünftigen „Haus der Jugend“ forciert. Durch diese Zusammenarbeit können
Jugendliche und junge Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II und SGB III niedrigschwellig und zielorientiert
an die Jugendberatung angebunden werden. Bei einem großen Teil dieser Fälle, insbesondere aus dem
Rechtskreis des SGB II, stehen wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten im Vordergrund der Beratung. Im Jahr
2015 wurden außerdem neben der Beratungstätigkeit am Hauptstandort sowie in der Außenstelle im „Haus der
Jugend“ zusätzlich fünf Beratungsangebote in der Stadt Leipzig dezentral eingerichtet.
Aufgrund dieser Umstrukturierung sind Vergleiche zu statistischen Angaben der Vorjahre nur bedingt
aussagekräftig, da zusätzliche Aufgabenbereiche geschaffen wurden, die Personalkapazität verringert und eine
umfassendere, stadtweite, rechtskreisübergreifende Netzwerktätigkeit notwendig wurde. Dennoch sind sie als
Vergleichsgröße zu früheren Struktur von Jugendberatung weiter enthalten.
153
Beratungsangebote
Abbildung 84: Entwicklung der Hilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ dim Jahresvergleich*
1.000
Anzahl
800
600
400
836
683
162
129
674
653
153
683
2001
2005
2010
456
673
638
200
0
84
519
836
Jahr
Übernahmen aus den Vorjahren
2013
450
482
2014
2015
davon beendet
Neuanmeldungen
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar
Tabelle 69: Beratungshilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich*
6
2001
2005
2010
2013
2014
2015
Neuanmeldungen
*
*
638
673
450
482
Übernahmen aus den Vorjahren
*
*
162
129
153
84
Gesamt
683
836
800
802
603
566
davon beendet
683
836
674
653
519
456
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar
Im Jahr 2015 sind die Beratungshilfen insgesamt auf 566 leicht gesunken (-37). Der Rückgang um 6,1 % im
Vergleich zum Vorjahr steht in einem engen Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Jahres 2014, da
mehrere Jugendberatungsstellen alle Hilfen formell beendeten, so dass die Übernahmen im Jahr 2015 um 69
Beratungshilfen geringer ausfielen.
Bei den Neuanmeldungen ist dagegen ein Anstieg um 32 Beratungshilfen (+7,1 %) festzustellen. „jUkON“ arbeitet
darüber hinaus ganzjährig mit einer Warteliste, da für jede(n) Jugendberater/-in nur eine begrenzte Zahl an
Klientenübernahmen möglich ist.
Im Jahr 2015 konnten durch die Jugendberatungsstelle „jUkON“ 456 der 566 Beratungshilfen beendet werden.
Ein hoher Anteil der Klientel der Jugendberatung verfügt über ein niedriges bis mittleres Bildungsniveau (keinen
oder Hauptschulabschluss), selten wird über einen Berufsabschluss verfügt. Folglich ist ein großer Anteil der
Jugendlichen arbeitslos und bezieht Leistungen nach dem SGB II. Die Jugendlichen wohnen meist allein, oft aber
auch noch bei den Eltern, seltener in (sozialpädagogischen) Wohngemeinschaften oder sonstigen Wohnformen.
154
Beratungsangebote
Abbildung 85: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-in der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
5.000
4
2,9
3
500
0
784
674
2006
660
2010
2012
Anzahl der Kontakte
653
Jahr
2
2.301
2.677
2.292
3.123
2.000
3.193
2.500
1.000
5
3,4
3.000
2.239
Anzahl
3.500
1.500
4,9
4,7
4.000
5,0
1
519
2013
456
2014
beendete Hilfen
Ø Kontakte/Hilfe
4.500
6
5,2
2015
0
Ø Kontaktzahl/Hilfe
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar
Im Jahr 2015 wurden durch die Jugendberatungsstelle „jUkON“ für die 456 beendeten Hilfen insgesamt 2.301
Kontakte erbracht. Dies entsprach im Jahr 2015 durchschnittlich 5,0 Kontakte pro beendeter Hilfe, woraus
ersichtlich wird, dass die Mehrzahl der Fälle weiterhin längere Beratungsprozesse mit mehreren Terminen
benötigen. Oft besteht eine Verkettung von Problemlagen, die einen höheren Beratungsbedarf und mehr
benötigte Beratungszeit nach sich zieht.
6
Direkte statistische Vergleiche zu den Vorjahren sind nur bedingt aussagekräftig, da die Jugendberatungsstelle
„jUkON“ mit allen inhaltlichen und strukturellen Veränderungen 2015 das erste vollständige Jahr absolviert hat.
Aus den Vergleichszahlen kann dennoch abgeleitet werden, dass die Umstrukturierung Erfolg hatte und die
Jugendberatungsstelle angenommen und akzeptiert wird.
Abbildung 86: Hilfeanregende Person/Institution der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015
Jobcenter
171
67
112
junger Mensch
Soz.Dienste/Institut.
58
Eltern/Sorgeber.
Sonstiges
10
7
Gerichte,Sta.,Polizei
Klienten/Bekannte
5
Schule/Kita
4
Arzt,Klinik,GA
157
96
24
10
25
2015
2014
7
2
0
Quellen: AfJFB/Jukon
143
75
20
40
60
80
100
Anzahl
120
140
160
180
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
155
Beratungsangebote
Im Jahr 2015 ist ein sprunghafter Anstieg auf 171 Hilfeanregungen durch das Jobcenter festzustellen (+110).
Damit
ist dies im Jahr 2015 die stärkste hilfeanregende Gruppe (37,5 %). Die ist eine Folge der Umstrukturierung
und engen Kooperation mit dem Jobcenter Leipzig.
Häufig genannt aber deutlich zurückgegangen sind Hilfeanregungen durch den jungen Menschen selbst
(-31), Soziale Dienste bzw. Institutionen (-82) und durch Eltern/Personensorgeberechtigte (-38). Durch die
bessere Abstimmung an den Schnittstellen zum SGB II und SGB III wurde 2015 frühzeitiger ein Hilfsangebot
unterbreitet, so dass eine spätere Vermittlung durch Soziale Dienste/Institutionen oder auch Eltern/
Personensorgeberechtigte nicht mehr erforderlich war. Dennoch sind auch Hilfeanregungen durch Eltern/
Personensorgeberechtigte wichtig, besonders wenn die jungen Menschen noch keine Problemeinsicht mitbringen.
Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin nur eine Ausnahme bei der Hilfeanregung. Ebenso sind
Hilfeanregungen durch ehemalige Klienten/Bekannte, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder die Polizei sehr selten.
Abbildung 87: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015
140
120
Anzahl
100
80
6
0
124
104
40
20
133
124
60
116
89
74
8
8
12-15
58
41
15-18
26
18-21
21-24
24-27
14
< 27
keine
Angabe
Altersgruppen in Jahren
2014
56
2015
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 70: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“
2006
2010
2013
2014
2015
9
0
0
0
0
0
3 bis unter 6
2
3
5
0
0
0
6 bis unter 9
6
7
2
0
0
0
9 bis unter 12
3
6
3
0
0
0
12 bis unter 15
28
25
21
22
8
8
15 bis unter 18
159
67
46
50
74
41
18 bis unter 21
261
188
182
135
104
124
21 bis unter 24
224
235
247
213
133
124
24 bis unter 27
92
154
129
169
116
89
über 27
0
17
32
23
26
14
keine Angabe
0
10
7
41
58
56
784
712
674
653
519
456
Gesamt
Quellen: AfJFB/Jukon
156
2008
unter 3
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Anders als in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Schwerpunkt der Hilfeempfänger/-innen bei den
Jugendberatungsstellen eher in den älteren Altersgruppen. Die Altersangabe ist freiwillig, so dass nicht alle
Klienten hierzu Angaben machen wollen. Während zu den Erziehungsberatungsstellen häufig die Eltern mit ihren
Kindern gemeinsam gehen, sind es in den Jugendberatungsstellen oft die jungen Menschen allein, um bei vielen
Problemen ihre Eltern nicht ins Vertrauen ziehen zu müssen.
Im Jahr 2015 waren 49 der Hilfeempfänger/-innen Minderjährige unter 18 Jahren (10,7 %). Die Anzahl der
Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren stieg im Jahr 2015 auf 124 Hilfen (27,2 %). In der Altersgruppe
der jungen Volljährigen zwischen 21 und 27 Jahren gab es 213 Hilfeempfänger/-innen (46,7 %). Darüber hinaus
waren 14 Hilfeempfänger/-innen bereits über 27 Jahre alt (3,1 %) und 56 der Hilfeempfänger/-innen haben keine
Angaben zu ihrem Alter gemacht (12,3 %).
Abbildung 88: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
600
500
Anzahl
400
300
200
524
407
100
0
312
276
2001
2005
361
313
2010
305
348
253
2013
Jahr
männlich
266
2014
252
204
6
2015
weiblich
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Nachdem es in den Jahren 2013 und 2014 mehr weibliche als männliche Hilfeempfänger/-innen gab, überwog
im Jahr 2015 mit 55,3 % wieder der Anteil der männlichen Hilfeempfänger und der weibliche Anteil sank auf
44,7 %. Insgesamt ist das Verhältnis in den letzten zwei Jahren ausgeglichen, während noch 2001 oder 2005 die
männlichen Hilfeempfänger deutlich überwogen.
Tabelle 71: Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
2006
ausländische Herkunft eines
oder beider Elternteile
2008
2010
2013
2014
2015
26
61
60
91
5
56
deutsche Herkunft beider
Elternteile
575
636
613
561
489
364
keine Angaben
183
15
1
1
25
36
Gesamt
784
712
674
653
519
456
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
157
Beratungsangebote
Der Anteil von Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund, auf Grund einer ausländischen Herkunft
eines
oder beider Elternteile, ist im Jahr 2015 um 51 Hilfen auf 12,3 % gestiegen. Der Anteil von Hilfeempfänger/
innen ohne Migrationshintergrund, auf Grund der deutschen Herkunft beider Elternteile, ist im Jahr 2015 um 125
Hilfen auf 79,8 % gesunken. Bei 36 Hilfeempfänger/innen lagen 2015 diesbezüglich keine Angaben vor (7,9 %).
An diesen Zahlen lässt sich ableiten, dass Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund eher den Weg
zu speziellen Hilfsangeboten für Migrantengruppen suchen. Beim festgestellten Anstieg 2015 muss abgewartet
werden, ob dies ein dauerhafter Trend bleibt.
Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015
188
soz./wirtschaftl.Probl.
soziales Verhalten
53
56
50
familiäre Konflikte
schul./berufl. Probleme
Entwicklungsauffälligk.
31
unzureich.Förderung
13
14
Unversorgtheit
82
41
22
7
7
10
5
5
eing. Erziehungskomp.
Problemlagen der Eltern
0
6
237
76
78
2015
50
100
Anzahl
Quellen: AfJFB/Jukon
150
2014
200
250
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 72: Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
2007
2008
2010
2013
2014
2015
Kindeswohlgefährdung
5
3
1
0
0
0
Problemlagen der Eltern
9
16
19
1
5
5
eingeschr. Erziehungskompetenz
4
4
10
15
10
7
Unversorgtheit
2
8
5
50
7
14
unzureichende Förderung
2
6
4
35
13
22
Entwicklungsauffälligkeiten
schulische/berufliche Probleme
43
43
51
25
31
41
179
149
128
96
82
50
familiäre Konflikte
48
42
57
50
56
53
soziales Verhalten
135
131
111
120
78
76
soziale/wirtschaftliche Probleme
365
310
288
261
237
188
Gesamt
792
712
674
653
519
456
Quellen: AfJFB/Jukon
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 bis 2006 nicht verfügbar
Die Problemlagen der beratenen Jugendlichen sind vielfältig, überlagern sich oft und umfassen fast das komplette
Spektrum an Beratungsthemen.
158
Beratungsangebote
Soziale und wirtschaftliche Probleme, also die Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten, Schulden,
Wohnungslosigkeit etc. ist bereits seit Jahren eine zentrale Aufgabe der Jugendberatung und war im Jahr 2015 in
188 Fällen der Hauptgrund einer Beratung (41,2 %).
Mit Abstand folgen dann Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (16,7 %) wie beispielsweise missbräuchlicher
Substanzkonsum, Delinquenz oder Aggressionsprobleme. Gerade missbräuchliche Konsummuster von
Substanzen sind in vielen Fällen ursächlich an einer Problementstehung beteiligt. Häufige Hauptgründe einer
Jugendberatung sind auch familiäre Schwierigkeiten (11,6 %), schulische und berufliche Probleme (11,0 %)
sowie Entwicklungsauffälligkeiten durch seelische Probleme (9,0 %). Andere Problemlagen spielen eher eine
untergeordnete Rolle.
Im konkreten Beratungsprozess zeigt sich dann auch häufig, dass hinter dem genannten Hauptgrund der
Beratung meist komplexe Problemlagen (psychische Beeinträchtigungen, Substanzkonsum, Konflikte,
Arbeitslosigkeit, Ausbildungs- und Schulprobleme, Konflikte etc.) liegen, die wiederum wirtschaftliche Probleme,
Schulden und Wohnungslosigkeit nach sich ziehen können oder Lösungswege kurzfristig verbauen.
Abbildung 90: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
700
600
100
0
478
351
200
596
300
591
611
400
426
Anzahl
500
27
2006
0
46 33
22
2008
innerhalb Leipzig
53
42
17 13
2010
außerhalb Leipzig
Quellen: AfJFB/Jukon
Jahr
15
2013
0
27
10
2014
ohne festen Wohnsitz
4
82
6
10 13
2015
keine Angabe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Ein Ziel bei der Neustrukturierung der Jugendberatung in Leipzig war es, dass Jugendliche und junge Menschen
aus allen Stadtteilen der Stadt Leipzig erreicht werden können.
Von den im Jahr 2015 beendeten Hilfen hatten 77,0 % aller Hilfeempfänger/-innen ihren Wohnsitz in der Stadt
Leipzig (im Vorjahr 92,1 %). Dies ist innerhalb eines Jahres ein Rückgang um 15,1 Prozentpunkte.
Dagegen stieg im Jahr 2015 der Anteil der Hilfeempfänger/-innen, wo keine Angaben zum Wohnort erfasst
werden konnten um 17,2 Prozentpunkte auf 18,0 %. Hintergrund ist einerseits die Freiwilligkeit dieser Angaben
durch die Hilfeempfänger/-innen selbst und andererseits die bestehende Schweigepflicht bei der Fallarbeit mit
externen Fachkräften.
Lediglich 2,2 % der Hilfeempfänger/-innen lebten außerhalb der Stadt Leipzig und weitere 2,9 % der
Hilfeempfänger/-innen waren ohne einen festen Wohnsitz.
159
Beratungsangebote
6.2.2 Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA
Sachsen e. V., und die Opferberatung der RAA Leipzig e. V.
Die Opferberatungsprojekte des RAA Sachsen und der RAA Leipzig e. V. werden seit dem 01.03.2000 durch die
Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Unterstützt werden von der Opferberatung:
• Betroffene rechtsmotivierter, rassistischer und antisemitischer Gewalt.
Die Opferberatungsstelle der RAA Leipzig e. V. berät, betreut und begleitet Betroffene
• von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
• von Konflikten und Gewalt im Bereich Migration (bei häuslicher Gewalt in binationalen/bikulturellen Familien
und Migrantenfamilien, bei interkulturellen / -religiösen Konflikten, Integrationsproblemen, Traumatisierung
durch Flucht und Migration)
• Kinder und Jugendliche in Opfer- und Zeugensituationen (v. a. bezogen auf Konflikte im Schulalltag)
• sowie deren Angehörige, das soziale Umfeld und Zeugen.
Das Angebot ist kostenlos, arbeitet parteilich für das Opfer und auf Wunsch anonym. Unabhängig vom
Tathintergrund erfolgt eine erste Beratung und fachgerechte Vermittlung zu relevanten Ansprechpartnern. Durch
Multiplikatorenschulungen sollen Berufsgruppen, die mit Opfern arbeiten, für Opferbelange sensibilisiert werden.
Bei Informations- und Präventionsveranstaltungen wird die Öffentlichkeit über die psychosoziale und rechtliche
Situation von Opfern aufgeklärt.
Abbildung 91: Entwicklung der Hilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich*
300
250
200
Anzahl
6
30
238
150
0
46
120
127
134
111
227
2013
2014
2015
146
100
50
32
87
78
87
180
163
2006
2010
2012
Jahr
Übernahmen aus den Vorjahren
Neuanmeldungen
Quellen: AfJFB/Opferberatung
davon beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Daten vor 2006 nicht verfügbar
Tabelle 73: Beratungshilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich*
2006
Neuanmeldungen
2012
2013
2014
2015
87
180
163
134
111
227
0
0
15
32
46
30
Gesamt
87
180
178
166
157
257
davon beendet
87
78
146
120
127
238
Übernahmen aus den Vorjahren
Quellen: AfJFB/Opferberatungsstelle
* Daten vor 2006 nicht verfügbar
160
2010
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Im Jahr 2015 sind die Beratungshilfen insgesamt auf 257 gestiegen (+100). Davon stiegen die Neuanmeldungen
um 116 Beratungshilfen während die Übernahmen aus den Vorjahren um 16 zurückgegangen sind.
Abbildung 92: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt der Opferberatungstellen pro Hilfeempfänger/-in*
2.500
12
9,9
Anzahl
7,3
1.500
10
8,2
8,0
7,9
8
5,7
6
1.000
500
1.948
1.530
1.213
269
166
0
2007
963
615
2008
Anzahl der Kontakte
2013
Jahr
2014
beendete Hilfen
Quellen: AfJFB/Opferberatung
238
127
120
78
2010
4
1.253
Ø Kontakte/Hilfe
2.000
2
0
2015
Ø Kontaktzahl/Hilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar
Im Jahr 2015 konnten durch die Opferberatungsstelle 238 der 257 Fälle beendet werden. Für diese 238
beendeten Hilfen waren 1.948 Kontakte erforderlich. Dies entspricht einem Anstieg auf durchschnittlich 8,2
Kontakte pro Hilfe.
6
Abbildung 93: Hilfeanregende Person/Institution der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015
Schule/Kita
86
22
Sonstiges
39
Eltern/Sorgeber.
34
7
Soz.Dienste/Institut.
20
junger Mensch
10
25
17
2015
5
5
Gerichte,Sta.,Polizei
2014
1
keine Angabe
0
AfJFB/Jukon
Quellen: AfJFB/Opferberatung
33
19
Klienten/Bekannte
42
10
20
30
40
50
Anzahl
60
70
80
90
100
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 haben sich die Hilfeanregungen durch Schule oder Kindertageseinrichtungen auf 86 Fälle
vervierfacht (+64). Damit ist dies im Jahr 2015 mit 36,1 % die stärkste hilfeanregende Gruppe. Der Grund dafür ist
161
Beratungsangebote
in einer besseren Vernetzung mit allgemeinbildenden und Berufsschulen zu sehen, zeigt aber auch einen hohen
Beratungsbedarf,
der sich aus Konflikten im Schulalltag ergibt. Sonstige Hilfeanregungen wurden in 42 Fällen
festgestellt. Hierzu zählen Vermittlungen durch Rechtsanwälte, Therapeuten, aber auch Klientenberatungen, die
durch den aufsuchenden/proaktiven Arbeitsansatz zustande kamen.
Deutlich gestiegen sind auch Hilfeanregungen durch Eltern/Personensorgeberechtigte auf 34 Fälle (14,3 %) und
Soziale Dienste/Institutionen auf 33 Fälle (13,9 %). In 20 Fällen hat sich der junge Mensch selbst hilfesuchend an
die Beratungsstelle gewandt (8,4 %).
Abbildung 94: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015
80
70
Anzahl
60
50
40
68
30
43
20
10
0
5
1
6-9
3
12
9-12
54
37
28
12-15
19
15
12
15-18
18-21
26
21-24
37
5
24-27
< 27
Altersgruppen in Jahren
6
2014
2015
Quellen: AfJFB/Opferberatung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 74: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen *
2006
2012
2013
2014
2015
3 bis unter 6
6
4
4
0
0
0
6 bis unter 9
5
2
5
14
1
5
9 bis unter 12
2
2
8
12
3
12
12 bis unter 15
14
8
25
18
12
43
15 bis unter 18
19
8
34
27
37
68
18 bis unter 21
14
25
16
2
28
54
21 bis unter 24
14
10
19
23
15
19
24 bis unter 27
13
15
29
24
26
37
über 27
0
4
5
0
5
0
keine Angabe
0
0
1
0
0
0
87
78
146
120
127
238
Gesamt
Quellen: AfJFB/Opferberatungsstelle
* Daten vor 2006 nicht verfügbar
162
2010
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Anders als in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Schwerpunkt der Hilfeempfänger/-innen bei der
Opferberatungsstelle eher in den mittleren und älteren Altersgruppen. Die im Jahr 2015 beendeten Hilfefälle
stiegen auf 128 minderjährige Hilfeempfänger/-innen unter 18 Jahren (+68). Dies entsprach einem Anteil von
53,8 %. Durch die steigenden Gesamthilfen im Jahr 2015 stieg auch die Anzahl der Heranwachsenden zwischen
18 und 21 Jahren auf 54 Hilfen sowie die Anzahl der Hilfen für junge Volljährige zwischen 21 und 27 auf 56
Hilfeempfänger/-innen.
Abbildung 95: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen *
160
140
Anzahl
120
100
80
138
60
115
100
40
20
0
73
55
32
51
2006
27
2010
2012
65
47
31
2013
Jahr
männlich
62
2014
2015
weiblich
Quellen: AfJFB/Opferberatung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
6
* Daten vor 2006 nicht verfügbar
Auch im Jahr 2015 überwog wie in den Vorjahren der Anteil der männlichen Hilfeempfänger. Er stieg im Jahr 2015
auf 58,0 % (im Vorjahr 51,2 %) gegenüber 42,0 % Hilfeempfängerinnen (im Vorjahr 48,8 %).
Tabelle 75: Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen *
2006
2010
2012
2013
2014
2015
ausländische Herkunft eines
oder beider Elternteile
25
38
89
45
88
111
deutsche Herkunft beider
Elternteile
62
40
57
75
39
122
0
0
0
0
0
5
87
78
146
120
127
238
keine Angaben
Gesamt
Quellen: AfJFB/Opferberatungsstelle
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar
Die Anzahl von Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund, auf Grund einer ausländischen Herkunft
eines oder beider Elternteile, stieg im Jahr 2015 auf 111 Hilfen bei einem Anteil von 46,6 %. Die Anzahl von
Hilfeempfänger/-innen ohne Migrationshintergrund, auf Grund einer deutschen Herkunft beider Elternteile, stieg
im Jahr 2015 auf 122 Hilfen bei einem Anteil von 51,3 %. Bei fünf Hilfeempfänger/innen lagen diesbezüglich im
Jahr 2015 keine Angaben vor.
163
Beratungsangebote
Abbildung 96: Gründe der Hilfegewährung der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015
Opfer-/Zeugenberatung
221
120
familiäre Konflikte
3
Problemlagen der Eltern
3
Kindeswohlgefährdung
3
1
soz./wirtschaftl.Probl.
2
1
soziales Verhalten
1
1
Unversorgtheit
1
schul./berufl. Probleme
7
2015
2014
1
0
50
100
Anzahl
Quellen: AfJFB/Opferberatung
150
200
250
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Durch die konzeptionelle Spezifik als Opferberatungsstelle war der Hauptgrund einer Beratungshilfe die
Opfer- und Zeugenberatung. Mit den steigenden Fallzahlen haben sich diese nahezu verdoppelt auf 221 und
entsprechen damit einem Anteil 92,9 %.
6
In Einzelfällen lagen aber auch die Hilfegründe vor wegen familiärer Konflikte (sieben), Problemlagen der Eltern
(drei), Kindeswohlgefährdungen (drei) sowie je einmal wegen der Unversorgtheit des Kindes und dem sozialen
Verhalten des/der Hilfeempfänger/in.
Abbildung 97: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen *
140
120
Anzahl
100
80
60
129
40
20
0
4
2
31
2007
9
2010
innerhalb Leipzig
Quellen: AfJFB/Opferberatung
* Daten vor 2007 nicht verfügbar
164
92
80
67
2
121
106
87
63
2
28
1
2012
außerhalb Leipzig
Jahr
2013
8
1
2014
ohne festen Wohnsitz
31
10
1
2015
keine Angabe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Von den im Jahr 2015 beendeten Hilfen hatten 44,5 % aller Hilfeempfänger/-innen ihren Wohnsitz in der
Stadt Leipzig (im Vorjahr 68,5 %). Lediglich 4,2 % der Hilfeempfänger lebten außerhalb der Stadt Leipzig (im
Vorjahr 6,3 %). Ein/e Hilfeempfänger/-in war wie im Vorjahr ohne festen Wohnsitz. Dagegen stieg im Jahr 2015
der Anteil der Hilfeempfänger/-innen, wo keine Angaben zum Wohnort erfasst werden konnten, auf 50,8 % (im
Vorjahr 24,4 %). Damit lagen bei jedem Zweiten hierzu keine Angaben vor, da in der Beratung die Frage nach
dem Wohnort zunächst nicht relevant ist.
In den ersten Gesprächen ist es wichtig, dass Anliegen bzw. den Auftrag zu klären und dabei die persönlichen
Grenzen der Betroffenen auch hinsichtlich der Informationsvermittlung an den Berater zu wahren. Wird der
Beratungskontakt nach einer ersten Informationsvermittlung und dem Kennenlernen des Anliegens nicht weiter
aufrechterhalten oder reichen für den Betroffenen diese Informationen aus um Entscheidungssicherheit zu
gewinnen, entfallen spätere Möglichkeiten der nachträglichen Erhebung dieser Daten.
Grundsätzlich bieten die Projekte auch anonyme Beratungen an, in denen keine Fragen zum Wohnort gestellt
werden. Einige der Beratungen wurden per Email oder telefonisch geführt, wo ebenfalls keine Angaben zum
Wohnort ermittelt werden konnten.
Abbildung 98: methodisches Vorgehen der Opferberatungstellen
Gruppenarbeit
36,1%
6
63,9%
Beratung/Therapie
Quellen: AfJFB/Opferberatung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
In der Opferberatungsstelle gehört die Beratung traditionell zu dem wichtigsten und am meisten angewandten
methodischen Vorgehen (152 Beratungen). Bei den im Jahr 2015 beendeten Hilfen betrug der Anteil 63,9 % (im
Vorjahr 83,5 %).
Die Gruppenarbeit hat im Jahr 2015 deutlich an Bedeutung gewonnen (86 Beratungen) und ist auf 36,1 %
angestiegen.
165
Beratungsangebote
6.3 Kinder- und Jugendtelefon
Das KJT ist ein niederschwelliges, themenoffenes und
anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche
zwischen 8 und 27 Jahren, mit dem Ziel einen Beitrag
zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern
und Jugendlichen zu leisten und sie vor schädigenden
Einflüssen zu schützen. Dabei spielt der Grundsatz
der Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine
wesentliche Rolle. Die Arbeit des KJT basiert hauptsächlich
auf den Leistungsparagraphen § 14 SGB VIII und §
73 SGB VIII. Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT) ist in Leipzig seit 1994 in Trägerschaft des Deutschen
Kinderschutzbundes OV Leipzig e. V etabliert und wird in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Nummer gegen
Kummer e. V, angeboten. Seit dieser Zeit erstreckt sich das Einzugsgebiet über das Stadtgebiet Leipzig und die
angrenzenden Landkreise des Regierungsbezirkes Leipzig (Landkreis Leipziger Land, Landkreis Nordsachsen)
und Altkreis Döbeln.
Täglich erreichen das KJT in der 6-stündigen Beratungszeit ca. 40 Kinder und Jugendliche. Um all diesen
Anrufenden mit ihren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten hilfreich zur Seite stehen zu können, engagieren
sich über 40 qualifizierte, ehrenamtliche Berater/-innen für das Projekt. Das Kinder- und Jugendtelefon stand den
Anrufer/-innen im vergangenen Jahr an insgesamt 302 Tagen zur Verfügung (im Vorjahr 307).
6
Anonym und kostenlos
Alle Gespräche, auch vom Handy aus, sind kostenlos und erscheinen nicht auf der Telefonrechnung. Anrufende
und Beratende bleiben anonym.
Zuhören – ernst nehmen – beraten
Das Kinder- und Jugendtelefon nimmt sich für Kinder und Jugendliche Zeit und hört ihnen genau zu. Darüber
hinaus haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, über ihre Sorgen und Nöte, Wünsche und Meinungen
zu allen Themen, die ihnen wichtig sind, zu sprechen. Die Berater/-innen sind telefonisch für Kinder und
Jugendliche in akuten Krisen- und Notsituationen da, begleiten und unterstützen sie. Das KJT ist für einige
Kinder und Jugendliche die einzige Chance, zeitnah und ohne die Überwindung institutioneller Hürden zu einem
hilfreichen Gespräch zu gelangen. Gemeinsam wird überlegt, was Kinder und Jugendliche selbst tun können, wer
in ihrer Umgebung helfen kann bzw. was der nächste Schritt sein könnte. Bei schwierigen Fragen und Problemen
können Kinder und Jugendliche beim KJT Informationen zu Hilfsangeboten erhalten, die über eine telefonische
Beratung hinausgehen.
Qualifizierte Beratung
Die Berater/-innen am KJT sind ehrenamtlich tätige, gut ausgebildete Frauen und Männer, die regelmäßig
Supervisionen besuchen und sich fortbilden. Dadurch sind sie für alle Themen offen und mit der Arbeit anderer
Beratungseinrichtungen vertraut.
Beratungszeiten
Das Kinder- und Jugendtelefon ist montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr unter den kostenfreien
Rufnummern 0800 111 0 333 oder 116 111 erreichbar. Seit dem 05.12.2008 ist das KJT auch unter der
europaweiten Nummer 116 111 erreichbar. Europaweit werden in Zusammenarbeit mit Child Helpline International
(CHI) telefonische Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche unter einer einheitlichen Nummer entwickelt
und vernetzt. Um diesem europaweiten Gedanken Rechnung zu tragen, wurde das Logo durch Nummer gegen
Kummer e. V. so aktualisiert, dass die 116 111 jetzt zentral hervorgehoben wird. Die 0800 111 0 333 bleibt aber
auch weiterhin bestehen.
166
Beratungsangebote
6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche
Mit dem Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten
Jugendliche treten Jugendliche nicht nur als Nutzer,
sondern auch als Akteure in den Vordergrund. Seit Juni
2007 bildet der DKSB jugendliche Berater/-innen für die
Arbeit am KJT aus. Die Beratergruppe bestand 2014
aus elf Jugendlichen. Das Beratungsangebot wird von
der Zielgruppe sehr gut angenommen. Viele Kinder und
Jugendliche rufen samstags an, weil sie wissen, dass
Gleichaltrige am Telefon als Ansprechpartner da sind.
Vor diesem Gesichtspunkt wird das Teilprojekt JbJ zwar
eigenständig beworben, nutzt aber die Synergieeffekte
des Kinder- und Jugendtelefons, wie die einheitliche
Rufnummer oder dieselben Beratungsräume und
-anschlüsse. Auch die jugendlichen Berater/-innen
werden speziell für diese Beratungstätigkeit aus- und
weitergebildet.
6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig
Abbildung 99: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
15.000
6
12.500
0
2000
2005
2010
Jahr
2013
Beratungsgespräche
8.517
3.436
8.430
3.122
8.004
3.327
3.791
2.962
2.500
8.342
5.000
11.627
12.422
7.500
4.822
Anzahl
10.000
2014
2015
sonstige Gespräche
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzg 2015
Tabelle 76: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Beratungsgespräche
2.962
4.822
3.791
3.327
3.122
3.436
sonstige Gespräche
8.342
12.422
11.627
8.004
8.430
8.517
11.304
17.244
15.418
11.331
11.552
11.953
Anrufe gesamt
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
167
Beratungsangebote
Im Jahr 2015 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.953 Anrufe eingegangen. Davon waren
28,7
% Beratungsgespräche (im Vorjahr 27,0 %) und 71,3 % Sonstige Gespräche (im Vorjahr 73,0 %). Damit ist
im Jahr 2015 der Anteil der Beratungsgespräche gegenüber den Sonstigen Gesprächen leicht gestiegen.
Unter der Rubrik „Sonstige Gespräche“ sind solche Anrufe zu verstehen, die allgemeine Anfragen zum Kinderund Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen betreffen, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und
„Schweiger“. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der angenommenen Gespräche um 3,4 % gestiegen. Dies
spricht für eine Stabilisierung der Anruferzahlen.
Gleichwohl ist das veränderte Nutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen im Vergleich der Daten zu 2010
auch hier noch deutlich ablesbar, denn die Nachfrage nach em@il-Beratung war auch in 2015 weiterhin
hoch. Bundesweit wurden über 13.000 Mails beantwortet. In Leipzig
konnten drei Berater/-innen 394 Anfragen beantworten. Dabei waren
die Themenschwerpunkte psychosoziale Themen/Gesundheit,
Probleme in der Familie und Sucht/selbstgefährdendes Verhalten.
Der Einzelthemenvergleich zeigt, dass nach wie vor schwerwiegende
Probleme, wie Selbstverletzendes Verhalten, Suizidgedanken oder
psychische Probleme zunehmen. Da diese Tendenz bundesweit schon
ersichtlich war, hat der Deutsche Kinderschutzbund e.V. seit Januar 2014
in Kooperation mit Nummer gegen Kummer e.V. die em@il-Beratung auch hier in Leipzig angeboten. Dieses
Projekt ist bislang ausschließlich spendenfinanziert
6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung 100: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
6
3.000
2.500
Anzahl
2.000
1.500
1.000
2.230
2.595
2.185
500
0
798
bis 10 Minuten
642
299
250
199
bis 30 Minuten
länger als 30 Minuten
Dauer der Beratungsgespräche
2013
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
687
2014
2015
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die kürzere Dauer der Gespräche führte im Jahr 2015 dazu, dass insgesamt mehr Gespräche geführt werden
konnten, was sich in der steigenden Gesamtanzahl von 3.436 Beratungsgesprächen wiederspiegelt. Die
Beratungsgespräche, die maximal 10 Minuten dauern sind um 410 Beratungen auf 75,5 % gestiegen (im Vorjahr
70,0 %). Beratungsgespräche, die bis zu 30 Minuten andauern sind um 45 Beratungen auf 18,7 % gesunken (im
Vorjahr 22,0 %) und Beratungsgespräche, die länger als 30 Minuten andauern sind um 56 Beratungen auf 5,8 %
gesunken (im Vorjahr 8,0 %).
168
Beratungsangebote
6.3.4 Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung 101: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon (Mehrfachnennungen)
Sexualität
Partnerschaft/Liebe
Probleme in der Familie
1.020
699
sonstige Themen
819
psychosoz. Probleme/Gesundheit
Schule/Ausbildung
Clique/Freundeskreis
382
316
268
233
246
267
Gewalt
eigene Lebenssituation
Sucht
0
200
400
645
641
643
579
842
1.463
1.255
1.312
1.879
977
976
2015
2014
600
800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000
Anzahl
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 77: Themenbereiche der Beratungsgespräche (Mehrfachnennungen)*
2003
2005
2010
2013
2014
2015
Sexualität
789
988
1.673
1.468
1.463
1.879
Partnerschaft/Liebe
828
1.654
1.989
1.277
1.312
1.255
Probleme in der Familie
429
611
974
703
699
1.020
sonstige Themen
664
798
1.460
1.445
819
977
psychosoz. Probleme/Gesundheit
- Erfassung unter sonstige Themen -
842
976
Schule/Ausbildung
237
334
544
528
641
645
Clique/Freundeskreis
424
781
956
510
579
643
Gewalt
267
429
419
346
316
382
eigene Lebenssituation
125
179
257
150
233
268
Sucht
167
320
254
260
267
246
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
6
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 bis 2002 nicht verfügbar
Das Themenspektrum, mit denen sich Kinder und Jugendliche an das KJT wenden, ist sehr vielfältig. Die
Gesamtangaben zu den Themenbereichen sind auf 8.291 gestiegen. Dies entspricht durchschnittlich 2,4
Nennungen pro Beratungsfall. Die beiden Bereiche „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“ sind mit
insgesamt 37,8 % am stärksten vertreten, wobei gerade die männlichen Anrufer zum Thema „Sexualität“ Fragen
169
Beratungsangebote
haben und die weiblichen Anruferinnen eher zum Bereich „Partnerschaft und Liebe“. Die Anfragen im Bereich
„Probleme
mit der Familie“ sind im vergangenen Jahr auf 12,3 % gestiegen (im Vorjahr 9,7 %). Hier werden vor
allem die Eltern-Kind-Beziehungen als problematisch geschildert, einhergehend mit fehlender Unterstützung oder
gefühlter Benachteiligung. Während die Anfragen zum Thema „Sucht“ zwar insgesamt auf 3,0 % leicht gesunken
sind, nehmen innerhalb dieser Kategorie die Themen Rauchen und Essstörungen einen breiteren Raum ein.
Die Anfragen zu „psychosozialen Problemen/Gesundheit“ betrugen wie im Vorjahr 11,7 %. In dieser Kategorie
werden alle Anrufe verzeichnet, die folgende Inhalte kennzeichnen: Trauer/Verlust/Tod, Einsamkeit, Furcht/Angst,
Selbstvertrauen, Identität/Sinn des Lebens, psychische Probleme.
Die Hauptinhalte des Beratungsgespräches schätzten die Telefonberater/-innen im Jahr 2015 wie folgt ein:
•
bei 1.906 Kindern und Jugendlichen handelte es sich um eine „Problemklärung“,
•
bei 894 Kindern und Jugendlichen ging es vorrangig um die emotionale Entlastung bzw. um ein
Aussprachebedürfnis und
•
bei 344 Kindern und Jugendlichen wurden Sachinformationen vermittelt. An dieser Stelle zeigt sich die
Vielseitigkeit der Anrufmotivation.
In 736 Fällen erfolgte eine Weitervermittlung bzw. Verweisung an andere Stellen (z. B. Beratungsstellen,
Jugendamt, Schule, medizinische Beratung usw.), da dies aufgrund besonderer Lebensumstände und
Lebenslagen der anrufenden Kinder und Jugendlichen notwendig erschien.
6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
Abbildung 102: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
6
5.000
244
247
4.500
4.000
1.317
Anzahl
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
1.045
1.033
2.465
1.962
1.604
463
549
2000
2005
keine Angabe
über 18 Jahre
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
170
488
385
152
184
559
1.529
296
2010
Jahr
14 bis unter 18 Jahre
526
960
629
1.122
1.398
1.346
380
238
339
2013
2014
2015
12 bis unter 14 Jahre
unter 12 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Beratungsangebote
Tabelle 78: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
2000
unter 8 Jahre
2005
2010
2013
2014
2015
6
27
12
21
18
14
457
522
284
359
220
325
12 – 14 Jahre
1.604
2.465
1.962
1.529
1.398
1.346
15 – 17 Jahre
559
1.317
1.045
1.033
960
1.122
18 – 20 Jahre
50
182
301
218
279
312
ab 21 Jahre
134
65
187
167
247
317
keine Angabe
152
244
0
0
0
0
2.962
4.822
3.791
3.327
3.122
3.436
8 – 11 Jahre
Gesamt
Quelle: Nummer gegen Kummer e. V.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Ca. 52 % der Altersangaben ergeben sich aus freiwilligen Auskünften der Kinder und Jugendlichen. Die restlichen
Altersangaben werden von den Telefonberater/-innen eingeschätzt.
Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 14-Jährigen, sowie
die 15 bis 17-Jährigen. Der Anteil beider Altersgruppen lag im Jahr 2015 bei 71,8 % (im Vorjahr 75,5 %).
Der Anteil jüngeren Nutzer/-innen (unter 12 Jahre) stieg auf 9,9 % (im Vorjahr 7,6 %), der Anteil der jungen
Volljährigen (18 bis unter 27 Jahre) stieg auf 18,3 % (im Vorjahr 16,8 %).
Wie im Vorjahr nutzten auch in 2015 verstärkt die männlichen Kinder und Jugendlichen das Angebot. Ihr Anteil
liegt bei 56 %, der Anteil der weiblichen Kinder und Jugendlichen lag bei 44 %.
6
Der Anteil der Anrufer/-innen mit Migrationshintergrund lag im Jahr 2015 bei ca. 4 %. Diese Angabe gibt aber nur
bedingt Auskunft über die tatsächliche Nutzung des KJT von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
denn nicht in jedem Gespräch ist dieser Lebensumstand auch Gegenstand und kann somit erfasst werden.
171
Beratungsangebote
6
172
Hoheitliche Jugendhilfe
7
Hoheitliche Jugendhilfe
Die steigenden Geburtenzahlen der Stadt Leipzig führten auch im Jahr 2015 zu einem Anstieg der Beurkundungen auf 8.684 Fälle (+827) und zur Klärung der Vaterschaft auf 4.038
Fälle (+418).
Im Jahr 2015 wurden für 12.030 Anträge auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 58,0 Mio € (+4,3 Mio €) ausgezahlt.
Für die 4.784 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2015 insgesamt 9,32
Mio € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote stieg im Jahr 2015 auf 10,0 %.
7
Im Jahr 2015 konnten 64 Kinder rechtskräftig zu Adoptiveltern vermittelt werden. Von 63
Adoptionsbewerber/-innen konnten nach Prüfung und Schulung 12 bestätigt werden.
Durch den Pflegekinderdienst des AfJFB wurden 366 Pflegeverhältnisse betreut und 54
neue Pflegestellen von Bewerber/-innen bestätigt.
Im Jahresverlauf 2015 wurden 912 Minderjährige (+195) in Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft durch das AfJFB und weitere 422 Minderjährige in Vereinsvormundschaft oder
Vereinspflegschaft vom Verein Fairbund e. V. vertreten. Der starke Anstieg resultiert aus der
Entwicklung der Flüchtlingsproblematik ab Mitte 2015.
Die Jugendgerichtshilfe hat im Jahr 2014 insgesamt 2.401 erstmals oder erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Straftäter/-innen betreut. Davon waren 1.1.32 Erstäter/-innen
und 1.269 Mehrfachtäter/-innen.
173
Hoheitliche Jugendhilfe
7. Hoheitliche Jugendhilfe: Kindschaftsrecht,
Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Unter dem Begriff „Kindschaftsrecht“ werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die
Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören:
• das Abstammungsrecht,
• das Sorgerecht,
• das Umgangsrecht,
• das Namensrecht,
• das Adoptionsrecht
• das Kindesunterhaltsrecht und
• das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.
Diese Rechtsgebiete sind Gegenstand der durch das Jugendamt gemäß § 2 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. §§ 51, 52,
52 a, 53, 55 bis 58, 59 und 60 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) wahrzunehmenden
sogenannten „anderen Aufgaben“. Sie tragen zum Teil hoheitlichen Charakter. Die Beratungs- und
Unterstützungsleistungen nach § 18 SGB VIII richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie an
alleinerziehende Mütter und Väter.
Die neben den zivilrechtlichen für die Adoption maßgeblichen Bestimmungen sind im Adoptionsvermittlungsgesetz
geregelt. Die Adoptionsvermittlung hat u. a. zum Ziel, für Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern ihrer Verantwortung
nicht nachkommen können oder wollen, geeignete Familien oder Personen zu finden, damit sie dort als deren
Kinder aufwachsen können.
Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft ist eine Aufgabe des Jugendamtes. Gleichwertig können rechtsfähige
Vereine oder geeignete natürliche Personen vom Gericht zum Vormund/Pfleger bestellt werden.
Der Amtsvormund/Amtspfleger übt die Personen- und Vermögenssorge für ein Kind oder einen Jugendlichen aus
und ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern.
7
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes bestehen darin, geeignete Personen zu werben, zu schulen und die
Beteiligten während des Pflegeverhältnisses zu beraten und zu begleiten. Ziel dabei ist, für ein Kind oder
Jugendlichen entsprechend seines Entwicklungsstandes eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf
Dauer angelegte Lebensform in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie zu bieten.
Die Aufgaben des Jugendamtes bestehen in der Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die
Mitwirkung, als ein Rechtsanspruch junger Menschen, ergibt sich aus § 52 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50
Jugendgerichtsgesetz. Der Rechtsanspruch wird von der Jugendhilfe im Strafverfahren, „Jugendgerichtshilfe“,
wahrgenommen und sichergestellt. Seit dem 19.01.2015 befindet sich das SG JGH im „Haus des Jugendrechts“.
Das „Haus des Jugendrechts“ ist ein gemeinsames Projekt der Polizeidirektion, Staatsanwaltschaft und Stadt
Leipzig.
Auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie
des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes werden auf Antrag Leistungen an die Anspruchsberechtigten
gewährt.
„Unterhaltsvorschuss“ sichert den Kindesunterhalt alleinerziehender Mütter oder Väter. Er kann für Kinder, die
nur mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil
erhalten, beantragt werden. Anspruchsberechtigter ist das Kind. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des
Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72
Monate beschränkt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
174
Hoheitliche Jugendhilfe
Elterngeld und Elternzeit sowie das Betreuungsgeld sind familienunterstützende Leistungen, wobei der Begriff
Familie modern ausgelegt wird. Damit eng verbunden ist die Beratungspflicht zu den berechneten Leistungen
und zur Elternzeit. Die Leistungszahlungen und Beratungen dienen dazu, jungen Familien nach der Geburt
eines Kindes allzu große Einkommenseinbußen zu ersparen bzw. ihre Vorstellungen des Betreuungssettings
umsetzen zu können. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist allerdings seit der Urteilsverkündung des
Bundesverfassungsgerichts am 21.07.2015 (AZ: 1 BvF 2/13) nicht mehr möglich. Insbesondere soll die Elternzeit
vor allem Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, weil diese ihre Erwerbstätigkeit bisher
kaum zugunsten aktiver Vaterschaft unterbrechen und der Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit und die Erziehung
des Kindes in Deutschland nach wie vor überwiegend durch die jungen Mütter zu leisten sind. In Sachsen wird
außerdem die Leistung von Landeserziehungsgeld angeboten.
7.1 Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und
Geltendmachung von Unterhalt
Mit dem Angebot „Beratung/Unterstützung/Beistandschaft“ wird dazu beigetragen, elementare Ansprüche von
Kindern und Jugendlichen, nämlich auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes, im
Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen.
Das Leistungsspektrum umfasst:
die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge,
Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung)
die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen
die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i. V. m. §§ 55, 56 SGB VIII sowie
Beurkundungen und Beglaubigungen, Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und 60 SGB VIII.
Es handelt sich hierbei um Pflichtaufgaben, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79 Abs. 1 SGB
VIII die Gesamtverantwortung trägt und einer Gewährleistungspflicht unterliegt.
Unter Beratung ist in diesem Kontext die verbale Hilfe, insbesondere rechtlicher Art, zu verstehen, die sich auf
den konkreten Fall bezieht. Die Unterstützung umfasst darüber hinaus gehend die Begleitung, Recherche und
Mitwirkung bei der Korrespondenz. Sie endet jedoch dort, wo eine rechtliche Vertretung notwendig erscheint.
In diesen Fällen kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. Sie ist weitreichender als das
Angebotsspektrum nach § 18 SGB VIII und beinhaltet die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes
zur Sicherung seiner Ansprüche bezogen auf die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung und
Durchsetzung des Unterhaltes.
7
Die Möglichkeit zur Wahl zwischen Beratung und Unterstützung einerseits und der Beistandschaft andererseits
dient der Stärkung der Elternautonomie. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, selbst zu entscheiden,
wie sie die jeweilige Problematik für sich oder ihr Kind regeln möchten. Es bleibt dem beauftragenden Elternteil
überlassen, welche der möglichen Angebote er/sie wählt, wie viele der Fragen er/sie dem Jugendamt überträgt
oder weiter selbst regeln möchte.
Die Aufgaben der Beurkundung stehen im engen Zusammenhang mit der Beratung/Unterstützung/Beistandschaft.
Es ist ein Angebot an die Eltern, notwendige Angelegenheiten außergerichtlich verbindlich zu regeln, um
einerseits kostenpflichtige Klageverfahren zu vermeiden und andererseits dennoch das Recht zu erhalten,
Ansprüche ggf. im Wege der Vollstreckung durchzusetzen. Durch die gewährte Kostenfreiheit werden Hürden zur
Inanspruchnahme der Angebote abgebaut und ein Anreiz für die Eltern geschaffen, sich den im Sinne der Kinder
und Jugendlichen erforderlichen Rat zu holen.
175
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen
Abbildung 103: Vaterschaftsfeststellungen
4.500
4.000
3.500
0
1.280
500
1.945
87
2000
2005
freiwillig
3.535
1.500
1.000
3.235
2.000
67
3
2010
gerichtlich
55
28
65
21
2013
Jahr
3.964
2.500
2.884
Anzahl
3.000
54
20
2014
20
2015
Vaterschaft nicht feststellbar
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 79: Vaterschaftsfeststellungen
2000
Vaterschaftsfeststellungen
2010
2013
2014
2015
1.280
2.035
2.979
3.311
3.620
4.038
1.280
1.945
2.884
3.235
3.535
3.964
gerichtlich
0
87
67
55
65
54
Vaterschaft nicht feststellbar
0
3
28
21
20
20
freiwillig
7
2005
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurde das Jugendamt in 4.038 Fällen zur Klärung der Vaterschaft in Anspruch genommen. Dies ist
ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 11,5 % (+418 Vaterschaftsfeststellungen), resultierend aus der Zunahme
von Beurkundungen durch steigende Geburtenzahlen und durch Umorganisation im Sachgebiet. Seit 01.06.2014
werden Beurkundungen weitgehend terminfrei vorgenommen.
Davon wurde die Vaterschaft in 3.964 Fällen freiwillig anerkannt (+429). Der Anteil stieg auf von 98,2 % der
freiwilligen Anerkennungen einer Vaterschaft (im Vorjahr 97,7 %).
In 54 Fällen (1,3 %) musste die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich erfolgen. In 20 Fällen (0,5 %) war im Jahr
2015 die Vaterschaft nicht feststellbar.
176
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.2 Leistungen des Jugendamtes für Neugeborene nicht verheirateter Mütter
Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist mit über
60 % relativ hoch, womit absolut steigende Fallzahlen verbunden sind.
Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum „Kind ohne Trauschein“
zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, insbesondere des
Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach sich.
Abbildung 104: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter
2.250
2.000
1.500
2001
2005
Mütterbriefe
Erstberatung Vaterschaftsfeststell.
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
2013
869
502
2014
782
1.385
1.542
944
816
486
1.427
Jahr
947
693
1.016
1.864
819
1.180
2010
393
0
876
250
935
500
684
750
927
1.605
1.000
1.911
1.250
1.118
Anzahl
1.750
2015
Beratung bei Terminvergabe
Unterhaltsberechnungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der
Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels der
sogenannten „Mütterbriefe“, sofern die Vaterschaft für das Kind im Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht geklärt ist.
Im Jahr 2015 wurden 502 Mütterbriefe versandt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 3,3 % (+16).
7
Durch die terminfreie Beurkundung kann dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung
nunmehr vollumfänglich entsprochen werden. Somit entfällt in diesen Fällen die Versendung des Mütterbriefes.
Auf das Beratungsangebot sowie auf Anfragen von nicht verheirateten werdenden Müttern und Vätern
folgen zunächst telefonische oder persönliche Gespräche, ehe es zu der eigentlichen Erstberatung zur
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder zur Unterhaltsberechnung kommt. Im Jahr 2015 wurden
782 Beratungen bei einer Terminvergabe, bzw. seit 01.06.14 durch den Wegfall der Terminvergabe auch als
sonstige Beratungen zu den Themen Abstammung, Sorgerecht und Unterhalt geführt. Als Erstberatungen zur
Vaterschaftsfeststellung wurden 1.385 Beratungsleistungen erbracht.
Die Anzahl der Unterhaltsberechnungen sank im Jahr 2015 um 7,9 % auf 869 Unterhaltsberechnungen.
In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern,
werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur
Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2015 in 160 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche
Entscheidungen herbeigeführt.
177
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.3 Beurkundungen
Abbildung 105: Gesamtzahl der Beurkundungen
4.500
6.611
3.000
6.000
2005
2010
Vaterschaft-/Mutterschaftsanerkennung
Unterhaltsbeurkundungen
Gesamt
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
7
3.843
2015
285
4.000
592
3.964
2014
273
554
3.495
3.535
497
Jahr
2013
253
3.342
3.235
591
275
1.953
1.877
206
1.387
1.221
2000
855
0
1.176
1.500
310
2.887
3.990
2.000
500
8.000
4.960
2.500
1.000
7.857
7.327
2.823
Anzahl
3.500
Gesamt
4.000
10.000
8.684
2.000
0
Sorgeerklärungen
Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Seit dem 01.07.1998 haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, das Recht, die elterliche Sorge für ihr
Kind gemeinsam auszuüben. Auf Wunsch der Eltern wird die Erklärung über die gemeinsame Sorge im Amt für
Jugend, Familie und Bildung beurkundet. Unterhaltsbeurkundungen waren seit der Kindschaftsrechtsreform
mit Einführung der Unterhaltsdynamisierung bis 2009 rückläufig und bewegen sich seit 2012, in Abhängigkeit
gesetzlicher Änderungen, auf annähernd konstant niedrigem Niveau. Die mit der Unterhaltsdynamisierung
bezweckte Entlastung von Gerichten und Jugendämtern wird seit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung
spürbar. Im Gegensatz zur Unterhaltsbeurkundung nehmen Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen
und die Abgabe von Erklärungen zur gemeinsamen Sorge kontinuierlich zu, entsprechend der Tendenz einer
steigenden Zahl außerhalb der Ehe geborener Kinder.
Veränderte Beurkundungskapazität durch Stellenzuführung bedingt die Steigerung der Anzahl von
Beurkundungen im Jahr 2013 gegenüber den Vorjahren. Auch im Jahr 2015 generieren die Umstellung der
Arbeitsorganisation und steigende Geburtenzahlen weiteren Zuwachs. Es wurden in 8.684 Fällen Beurkundungen
(+10,5 %) durchgeführt. Davon entfielen 45,6 % auf Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen (im Vorjahr
45,0 %) und 44,3 % auf Sorgeerklärungen (im Vorjahr 44,5 %). Der Anteil der Unterhaltsbeurkundungen betrug
6,8 % (im Vorjahr 7,1 %) und der Anteil von Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden betrug 3,3 % (im
Vorjahr 3,5 %).
178
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie
Beistandschaften
Abbildung 106: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften
22.500
20.000
17.500
0
2001
2005
Beratung Minderjähriger
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
2010
Jahr
2013
Beratung Volljähriger
1.056
893
13.388
2014
1.067
713
12.694
1.143
779
12.827
1.089
1.112
12.144
1.219
2.500
986
5.000
12.276
7.500
1.556
10.000
2.089
12.500
20.198
Anzahl
15.000
2015
Beistandschaften Minderjähr.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 14.281 Beratungen zum Unterhalt (im Vorjahr 13.407) durchgeführt. Davon
waren 93,7 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 694
Unterhaltsberatungen. In 6,3 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2015 waren die Hilfesuchenden Volljährige.
Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 180 Unterhaltsberatungen.
Instabile Einkommensverhältnisse, Anstellungen im Niedriglohnbereich und häufige, oft unverschuldete
Arbeitsplatzwechsel der Unterhaltspflichtigen bedingen die Nachfrage an Beratung beim Unterhaltsberechtigten.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das
Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit
Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung
nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen im
Durchschnitt über 6 bis 8 Jahre.
7
Im Jahr 2015 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 1.056 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein
Rückgang um elf Beistandschaften.
179
Hoheitliche Jugendhilfe
7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
Abbildung 107: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
120
100
Anzahl
80
60
40
105
74
72
20
0
104
71
2007
2010
Vater.feststellungsverf.
45
44
31
27
95
80
77
90
57
45
35
28
2012
Jahr
Vater.anfechtungsverf.
2013
2014
36
2015
Zwangsvollstr./vereinf. Verf./Unterhaltsklagen
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 80: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
2007
7
2010
2012
2013
2014
2015
Vaterschaftsfeststellungsverfahren
74
105
104
80
95
90
Vaterschaftsanfechtungsverfahren
72
71
77
45
45
36
Zwangsvollstreckungen
21
21
30
15
21
35
vereinfachte Verfahren
4
9
13
12
13
17
Unterhaltsklagen
2
1
1
1
1
5
173
207
225
153
175
183
Gesamt
Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
Zur Anfechtung der Vaterschaft ordnet das Familiengericht Ergänzungspflegschaft an, wenn ein beteiligtes Kind
wegen Interessenkollision rechtlich nicht von seinen Eltern vertreten werden kann. Deshalb vertritt das Jugendamt
als Ergänzungspfleger jeweils die Kinder, deren Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Von den insgesamt 183 gerichtlichen Verfahren in denen das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Beistand
bzw. Ergänzungspfleger aufgetreten ist, war mehr als jedes zweite ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren
(49,2 %).
Gesunken sind im Jahr 2015 die gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren auf 19,7 % (-9), gestiegen sind
dagegen Zwangsvollstreckungen auf 19,1 % (+14).
Weniger häufig waren mit 9,3 % vereinfachte Verfahren (+4) und mit 2,7 % fünf Unterhaltsklagen (+4).
180
Hoheitliche Jugendhilfe
7.2 Unterhaltsvorschuss
Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des
Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
(Unterhaltsvorschussgesetz - UVG).
7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss
Abbildung 108: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
3.500
3.000
2.202
2.582
2.321
2.679
2.363
2.767
2.347
3.006
1.774
1.000
2.518
1.500
2.504
2.000
2.171
Anzahl
2.500
500
0
2000
2005
2010
Jahr
0 bis unter 6-Jährige
2013
2014
2015
6 bis unter 12-Jährige
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 81: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
0 bis unter 6-Jährige
in %
6 bis unter 12-Jährige
in %
Gesamt
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
2000
2005
2010
2013
2014
2015
2.171
2.518
3.006
2.767
2.679
2.582
46,4
58,7
56,2
53,9
53,6
54,0
2.504
1.774
2.347
2.363
2.321
2.202
53,6
41,3
43,8
46,1
46,4
46,0
4.675
4.292
5.353
5.130
5.000
4.784
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum
Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten fünf Jahren ist hier ein Rückgang festzustellen (-424). Dennoch
waren auch im Jahr 2015 mit 54,0 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger Kinder unter
sechs Jahren. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder bewegt sich,
nach zunächst sinkenden Zahlen in den Jahren zwischen 2000 und 2005, in den letzten fünf Jahren relativ
konstant um 2.300 Unterhaltsvorschuss beziehende Kinder. Innerhalb des letzten Fünfjahreszeitraums ergab
sich auch in dieser Altersgruppe ein leichter Rückgang der monatlichen Auszahlfälle (-145). Der Anteil aller
Unterhaltsvorschussempfänger in dieser Altersgruppe betrug 46,0 %. Berücksichtigt werden hier nur die jeweils
monatlich in Auszahlung befindlichen Fälle, wodurch eingestellte und neu in Zahlung genommene Vorgänge nicht
enthalten sind.
181
Hoheitliche Jugendhilfe
7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote
Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist nach dem Sächsischen
Aufgabenübertragungsgesetz den kreisfreien Städten und Landkreisen als Weisungsaufgabe übertragen worden.
Die finanziellen Leistungen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach dem UVG gewährt worden sind, wurden
den Kommunen bis 31.12.1999 in vollem Umfang erstattet (50 % vom Bund und 50 % vom Land). Mit Wirkung
zum 01.01.2000 hatte der Bund die Aufbringung der Mittel nach UVG neu geregelt und die Kostenbeteiligung
des Bundes auf ein Drittel reduziert. Auch der Freistaat Sachsen beteiligte sich zu einem Drittel, so dass die
Kommunen das verbleibende Drittel aus kommunalen Mitteln eigenständig zu finanzieren haben. Wird dem
Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den
eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des
sogenannten “Rückgriffs”, obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte im Freistaat Sachsen
(Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004) vom 11.12.2002 wurde der Artikel 1 “Sächsisches
Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz (SächsAüGUVG)” geändert, so dass seit dem
01.01.2004 die jeweils örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte berechtigt und verpflichtet sind, die
nach § 7 UVG auf den Freistaat Sachsen übergegangenen Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen.
Die sächsischen Unterhaltsvorschussstellen erhalten seitdem 59 % der Rückeinnahmen nach dem UVG. Vor
dem Jahr 2004 wurden die Einnahmen aus dem Rückgriff, genau wie die Ausgaben, gedrittelt (Bund, Freistaat
Sachsen, Kommunen).
10
20
9
18
14,7
7
Ausgaben in Mio €
8
16
7
14
6
10,0
5
4
8,7
6,3
10
8
3
6
2
4
1
0
6,1
6,3
9,7
9,7
9,4
9,3
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Auszahlungen
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
182
7,0
6,8
12
Jahr
Rückholquote in %
Abbildung 109: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %
2
-
Rückholquote in %
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 82: Gegenüberstellung von Rückholquote, Ausgaben und Einnahmen in Mio €
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Auszahlungen
6,10
6,32
9,69
9,73
9,37
9,32
Einnahmen nach § 5 UVG
0,11
0,13
0,19
0,21
0,23
0,22
Einnahmen nach § 7 UVG
0,37
0,91
0,64
0,67
0,79
0,91
Rückholquote in %
6,25
14,73
6,77
7,03
8,68
10,00
Quelle: SG Unterhaltsvorschuss
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den
sogenannten „Aufstockern“ (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass
sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen in
Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus.
Damit beeinflusst die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen,
da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein
Indiz für die Verringerung der Rückholquote in der Zeit von 2005 bis 2010.
Die titulierten Ansprüche unterliegen z. T. einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, so dass die Einkommenslage
vorübergehend nicht zahlungsfähiger Unterhaltsschuldner regelmäßig zu überprüfen ist.
Im Jahr 2015 wurden 9,32 Mio € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote konnte dem Trend der
letzten vier Jahre folgend durch eine Intensivierung des Rückgriffs auf 10,0 % gesteigert werden.
Die absoluten Einnahmen nach § 7 UVG stiegen im Jahr 2015 um rund 120.000 € auf 910.000 € im Vergleich
zum Vorjahr.
7.3 Adoption
Die Adoption eines Kindes wird laut den gesetzlichen Vorgaben erst in Betracht gezogen, wenn die
Lebensperspektive des Kindes in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist.
7
Kinder werden in Adoptionspflege vermittelt, wenn die sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile eine Adoption des
Kindes wünschen und die notarielle Einwilligung in die Adoption erklären.
Darüber hinaus hat das Jugendamt vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen
Familie gemäß § 36 SGB VIII zu prüfen, ob die Adoption eines Kindes in Betracht kommt. Dies kann der Fall sein,
wenn das Kind dauerhaft nicht ins Elternhaus zurückkehren kann und die Eltern kein Interesse am Kind mehr
zeigen. Mit Zustimmung des Sorgeberechtigten und nach Prüfung durch die Adoptionsvermittlung, werden für
diese Kinder geeignete Adoptionsbewerber gesucht. Sind die geeigneten Adoptionsbewerber ausgewählt, beginnt
die Vermittlung und die Entlassung des Kindes in Adoptionspflege. Sofern die Eltern zum gegebenen Zeitpunkt
nicht in die Adoption einwilligen, kann die Einwilligung durch ein gerichtliches Verfahren ersetzt werden und die
Adoption des Kindes durch das Gericht ausgesprochen werden.
Die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit erfolgt durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung.
Ziel der Adoptionsvermittlung ist es, eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im
Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen sind das Kind und seine Bedürfnisse. Aufgabe der
Adoptionsvermittlung ist es daher, für die Kinder die bestgeeigneten Bewerber auszuwählen.
183
Hoheitliche Jugendhilfe
Die Adoption eines Kindes bedeutet rechtlich eine endgültige Trennung von der Herkunftsfamilie. Die
verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Die Adoptiveltern übernehmen die vollen
elterlichen Rechte und Pflichten.
Adoptionsvermittlung umfasst die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit von Kindern, die Prüfung und Schulung
der Adoptionsbewerber, die Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern, die Vermittlung von Kindern in
Adoptionspflege, die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und die Nachbetreuung nach
abgeschlossener Adoption, die Beratung und rechtliche Begleitung von Stiefkindadoptionen und die Beratung und
Unterstützung volljähriger Adoptierter im Sinne ihrer Identitätsfindung (Altadoptionen).
In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, auch für ältere und entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, die
schwer vermittelbar sind, eine Perspektive in einer Adoptivfamilie zu finden.
7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber
Abbildung 110: gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber im Jahresvergleich
200
175
Anzahl
150
125
100
193
75
149
130
50
25
0
7
91
49
29
2000
25
2005
2010
90
84
15
10
2013
Jahr
Adoptionsbewerber (gesamt)
12
2014
2015
Bestätigte Adoptionsbewerber *
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Stichtag 31.12. des Jahres
Tabelle 83: Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung
2000
Adoptionsbewerber aus Leipzig
2005
2010
2013
2014
2015
67
54
112
61
70
63
Adoptionsbewerber von außerhalb
126
76
37
30
20
21
Adoptionsbewerber (gesamt)
193
130
149
91
90
84
29
49
25
10
15
12
Bestätigte Adoptionsbewerber *
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Stichtag 31.12. des Jahres
Im Jahr 2015 wurden im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig 63 Adoptionsbewerber aus Leipzig
vorstellig.
184
Hoheitliche Jugendhilfe
Nach Prüfung und Schulung konnten bis zum Stichtag 31.12.2015 davon insgesamt 12 Adoptionsbewerber
bestätigt werden. Weitere 21 Adoptionsbewerber mit Wohnsitz außerhalb Leipzigs wurden hinsichtlich einer
möglichen Vermittlung eines Leipziger Kindes als Bewerber angenommen.
7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung
Abbildung 111: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
100
Anzahl
80
60
40
95
83
76
68
68
58
20
0
23
11
2000
2005
2010
15
13
8
Jahr
2013
Kinder in Adoptionspflege*
8
2014
2015
vorgemerkte Kinder
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* nur Volladoption ohne Stiefkindadoption zum Stichtag 31.12. des Jahres
Tabelle 84: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
2000
Kinder in Adoptionspflege*
2005
2010
2013
2014
2015
83
95
76
68
68
58
- männlich
48
42
32
34
38
29
- weiblich
35
53
44
34
30
29
11
23
8
13
15
8
- männlich
4
10
5
10
9
5
- weiblich
7
13
3
3
6
3
vorgemerkte Kinder
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* nur Volladoptionen ohne Stiefkindadoptionen zum Stichtag 31.12. des Jahres
Zum Stichtag 31.12.2015 befanden sich insgesamt 58 Kinder in Adoptionspflege, zehn weniger als im Vorjahr.
Davon waren 29 Jungen und 29 Mädchen.
Zur Adoptionspflege vorgemerkt waren im Jahr 2015 weitere acht Kinder. Davon waren fünf Jungen und drei
Mädchen.
185
Hoheitliche Jugendhilfe
7.3.3 Abgeschlossene Adoptionen
Abbildung 112: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort
50
45
40
Anzahl
35
30
25
48
31
15
31
23
10
5
49
43
20
13
0
16
11
2000
2005
15
9
7
2010
Jahr
außerhalb Leipzig
2013
2014
2015
innerhalb Leipzig
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 konnten 64 Kinder rechtskräftig zu Adoptiveltern vermittelt werden (im Vorjahr 52). Davon konnten
49 an Leipziger Adoptiveltern (+ 6) vermittelt werden und 15 an Adoptiveltern, die außerhalb der Stadt Leipzig
leben (+6).
7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
7
Abbildung 113: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
350
300
341
200
2005
2010
Begleitung der abgebenden Eltern
Anfragen zu Altadoptionen
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
186
Jahr
2013
2014
215
89
15
123
179
16
134
94
21
169
131
175
30
53
60
65
2000
47
0
50
50
57
172
100
125
248
150
86
Anzahl
250
2015
Nachbetreuung der Adoptionseltern
Rentenanfragen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 85: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
2000
2005
2010
2013
2014
2015
Begleitung der abgebenden Eltern
50
47
125
131
94
89
Nachbetreuung der Adoptionseltern
57
53
175
169
134
123
Anfragen zu Altadoptionen
65
172
341
248
179
215
Rentenanfragen
60
86
30
21
16
15
671
569
423
442
Gesamt
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
232
358
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 waren 442 Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Abschluss der Adoption erforderlich. Im
Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 4,5 % (+19 Leistungen).
Der Anteil der Anfragen zu Altadoptionen ist im Jahr 2015 um 20,1 % gestiegen (+36 Anfragen).
Gesunken sind dagegen die Nachbetreuungen der Adoptionseltern um 8,2 % (-11) und die Begleitung der
abgebenden Eltern um 5,3 % (-5) aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der Adoption.
Rentenanfragen nehmen demgegenüber einen geringeren Umfang der Beratungs- und Unterstützungsleistungen
ein. Die war im Jahr 2015 in 15 mal der Fall (-1).
7.3.5 Vertrauliche Geburt
Am 01.05.2014 trat das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen
Geburt“ (SchKG) in Kraft. Das Gesetz eröffnet Schwangeren die Möglichkeit, unter Begleitung von
Schwangerschaftsberatungsstellen ihr Kind anonym in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Das Kind soll
dann durch die Adoptionsvermittlungsstelle Aufnahme bei Adoptionsbewerbern finden, die das Kind später
adoptieren. Ab dem 16. Lebensjahr hat das Kind die Möglichkeit, seine Identität zu klären.
Im Jahr 2015 wurden durch die Adoptionsvermittlung zwei vertraulich geborene Kinder in Adoptionspflege
vermittelt.
7
187
Hoheitliche Jugendhilfe
7.4 Pflegekinderwesen
Besonders für jüngere Kinder (unter 7 Jahren) ist die Form der familienbezogenen Erziehung geeigneter als die
institutionelle Heimerziehung. Um die Zahl der Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII zu erhöhen und eine
optimale Betreuung bestehender Pflegeverhältnisse zu sichern, wurden im Oktober 2010 die im Zusammenhang
mit der Vollzeitpflege bestehenden Aufgaben auf den Pflegekinderdienst übertragen.
Die sieben Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes betreuen und beraten die Pflegefamilien und Pflegekinder
kontinuierlich, in der Regel werden die Familien und Kinder in ihrem häuslichen Umfeld aufgesucht.
Gleichzeitig wird mit Hilfe von Regionalzeitungen, Flyern und Plakaten um neue Pflegeeltern geworben. Für
Interessenten findet jeweils am ersten Dienstag jeden Monats um 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung
im Jugendamt statt. Bei weitergehendem Interesse werden in individuellen Gesprächen die Möglichkeiten der
Aufnahme eines Pflegekindes besprochen und die Interessenten in das Prüfverfahren aufgenommen.
Die Anzahl von interessierten Bewerbern ist bei den Informationsabenden relativ hoch. Im Verlauf des
Prüfverfahrens reduziert sich die Zahl der Bewerber stark. Gründe hierfür sind unter anderem, dass Interessenten
sich für eine Adoptionsbewerbung entscheiden, andere Vorstellungen von der Pflegekinderarbeit hatten und nach
vertieften Gesprächen ihre Bewerbung zurücknehmen oder in Einzelfällen von Seiten des Pflegekinderdienstes
die Eignung zur Ausübung von Vollzeitpflege nicht bestätigt werden konnte.
Zum Prüfverfahren gehört u. a. die Teilnahme der Bewerber an der Pflegeelternschulung, die vom
Pflegekinderdienst in Kooperation mit der Volkshochschule durchgeführt wird, sowie mehrere Gespräche und
Hausbesuche durch die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes in der zukünftigen Pflegestelle.
Um auch für unbegleitete minderjährige Ausländer die Möglichkeit der Aufnahme in Pflegefamilien (Gastfamilien)
zu schaffen, entwickelte der Pflegekinderdienst eine angepasste Konzeption und bot ab Oktober 2015
Informationsabende für potentielle Gasteltern an, an die sich vertiefende Gespräche anschlossen. Anfang 2016
werden in Kooperation mit der Volkshochschule Gastelternschulungen durchgeführt. Nachfolgend wird die
Vermittlung von Jugendlichen in Gastfamilien erfolgen.
7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen
Abbildung 114: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen*
200
140
175
Anzahl
100
75
5
50
25
0
2
38
24
4
50
59
2002
2005
2010
0 bis unter 6 Jahre
14 bis unter 18 Jahre
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
188
3
22 2
45
120
100
12
43
100
83
78
125
110
115
105
150
3
80
31
5
4
18 3
60
Gesamt
7
40
Jahr
72
71
75
2013
2014
2015
6 bis unter 12 Jahre
Pflegestellenanfragen
20
0
12 bis unter 14 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Hoheitliche Jugendhilfe
Im Jahr 2015 wurden 68 Prüfungen von Pflegestellenbewerber/-innen durchgeführt. Dies sind sechs mehr als im
Vorjahr, wovon 54 Pflegestellen bestätigt werden konnten (im Vorjahr 52). Sieben Bewerber/-innen konnten nicht
als Pflegestelle bestätigt werden (im Vorjahr sechs) und sieben nahmen ihre Bewerbung selbst zurück (im Vorjahr
vier).
7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD
Abbildung 115: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen*
200
140
Anzahl
100
75
5
50
25
0
2
38
24
4
50
59
2002
2005
2010
0 bis unter 6 Jahre
14 bis unter 18 Jahre
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
3
22 2
45
120
100
12
43
100
83
78
125
110
115
105
150
3
80
31
5
4
18 3
60
Gesamt
175
40
Jahr
72
71
75
2013
2014
2015
6 bis unter 12 Jahre
Pflegestellenanfragen
20
0
12 bis unter 14 Jahre
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar
Im Jahr 2015 gab es 100 Anfragen des ASD für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder. Damit lag das
Anfragevolumen im Jahr 2015 annähernd auf dem Niveau der beiden Vorjahre.
Mit 75,0 % betrafen im Jahr 2015 knapp zwei Drittel aller Anfragen des ASD nach Pflegestellen die Altersklassen
der 0- unter 6-Jährigen (im Vorjahr 64,5 %). Besonders in dieser Altersgruppe werden intensive Bemühungen des
AfJFB unternommen, diesen Kindern eine familienähnliche Erziehung zu ermöglichen.
7
Der Anteil von Pflegestellenanfragen für die Altersklasse der 7- unter 12-Jährigen sank auf 18,0 % (im Vorjahr
28,2 %). Drei ASD Anfragen gab es für 12 bis unter 14-jährige Kinder (im Vorjahr fünf) und vier Anfragen bezogen
sich auf 14 bis unter 18-jährige Jugendliche (im Vorjahr drei).
189
Hoheitliche Jugendhilfe
7.4.3 Pflegeverhältnisse
Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten alle Pflegeverhältnisse, die durch den Pflegekinderdienst des AfJFB
betreut wurden.
Abbildung 116: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
400
350
300
Anzahl
250
0
207
204
95
83
188
196
22
29
31
40
46
2011
2012
2013
Jahr
2014
2015
174
100
50
162
128
200
150
150
Verwandtenpflege
Fremdpflege
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
davon beendet
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 86: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
2011
Übernahmen aus Vorjahren
7
Neu im aktuellen Jahr
Anzahl Pflegeverhältnisse
davon beendet
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
2012
2013
2014
2015
221
250
261
292
314
36
33
63
65
52
257
283
324
357
366
22
29
31
40
46
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Im Jahr 2015 wurden in der Stadt Leipzig 366 Pflegeverhältnisse betreut. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies
ein Anstieg um 2,5 % (+9 Pflegeverhältnisse). Davon wurden 46 Pflegeverhältnisse im Jahr 2015 beendet (im
Vorjahr 40).
204 Kinder leben als Pflegekinder bei nicht verwandten Pflegepersonen (-3). 162 Kinder leben als Pflegekinder in
Verwandtenpflege (+12).
Der Anteil der Verwandtenpflegeverhältnissse stieg das vierte Jahr in Folge auf 44.3 % (im Vorjahr 42,0 %, 2012:
33,5%). Dieser steigende Trend ist bundesweit bemerkbar.
190
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 87: Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht
2011
2012
2013
2014
2015
Pflegeverhältnisse
257
283
299
357
366
davon: 0 bis unter 6 Jahre
84
88
92
117
122
6 bis unter 12 Jahre
99
106
109
128
134
12 bis unter 14 Jahre
44
50
46
59
63
14 bis unter 18 Jahre
30
39
52
53
47
Geschlecht
257
283
299
357
366
davon: männlich
121
139
147
175
167
136
144
152
182
199
weiblich
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Der Anteil bestehender Pflegeverhältnisse stieg im Jahr 2015 bei den 0 bis unter 6-Jährigen auf 33,3 % (im
Vorjahr 32,8 %), bei den 6 bis unter 12-Jährigen auf 36,6 % (im Vorjahr 35,9 %) und bei den 12 bis unter
14-jährigen Kindern auf 17,2 % (im Vorjahr 16,5 %). Dagegen sank der Anteil bei den 14 bis unter 18-jährigen
Jugendlichen auf 12,8 % (im Vorjahr 14,8 %).
Das Verhältnis von Mädchen und Jungen ist auch bei Pflegekindern ausgeglichen.
Im Jahr 2015 sank der Anteil männlicher Pflegekinder auf 45,6 % (im Vorjahr 49,0 %) und stieg der Anteil
weiblicher Pflegekinder auf 54,4 % (im Vorjahr 51,0 %).
7.4.4 Gastfamilien
Um für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) bedarfsgerechte Hilfen zur Erziehung anzubieten wurde
der Pflegekinderdienst im Oktober 2015 beauftragt, Pflegefamilien zu gewinnen. Zur Kennzeichnung dieser
besonderen Pflegeform wurde der Begriff „Gastfamilie“ gewählt.
7
Zur Eignungsfeststellung der Gasteltern wurden die vorhandenen Standards und Verfahren des
Pflegekinderdienstes überarbeitet und angepasst. Eine Weiterentwicklung erfolgt im Arbeitsprozess.
2015 fanden bereits drei Informationsveranstaltungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit ca. 250
Interessierten statt. Mit potentiellen Gasteltern wurden Erstgespräche geführt
In Kooperation mit der Volkshochschule Leipzig wurde für potentielle Gasteltern eine Schulungsreihe mit drei
Modulen konzipiert und Veranstaltungen für 2016 terminiert.
Die Vermittlung von umA in Gastfamilien wird im Jahr 2016 aufgenommen.
191
Hoheitliche Jugendhilfe
7.5 Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften
Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die
Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (§ 1626 I BGB).
Tabelle 88: Elterliche Sorge
Elterliche Sorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gesundheitssorge
Personensorge
Regelung schulischer Angelegenheiten
Bestimmung des Umgangs
...
Vermögenssorge
Gesetzliche
Vertretung in allen
Angelegenheiten
Verwaltung von Einkommen und
Vermögen
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Wenn Eltern die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge nicht ausüben können oder dürfen tritt
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Entscheidung an ihre Stelle ein Vormund oder Pfleger.
Bei gesetzlich eintretender Vormundschaft wird immer das Jugendamt Vormund, bei gerichtlich bestellter
Vormundschaft werden
Einzelpersonen (oder Eheleute) oder
ein Verein oder
das Jugendamt am Aufenthaltsort des Minderjährigen
zum Vormund eingesetzt.
7
Gesetzliche Vormundschaft tritt ein, wenn
die Mutter des Kindes ledig und minderjährig ist (§§ 1673 II, 1791c BGB)
die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in notarieller Erklärung das Kind zur Adoption freigibt (§
1751 BGB)
Bestellte Vormundschaft tritt ein, wenn
den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) die elterliche Sorge entzogen wird, weil sie das Wohl des Kindes
gefährden oder nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden (§§ 1666, 1773 BGB),
die sorgeberechtigten Eltern(-teile) wegen Todes, Krankheit, Verhinderung oder unbekanntem Aufenthalt die
elterliche Sorge nicht ausüben können (§§ 1673, 1674, 1677,1773 BGB)
Bestellte Pflegschaft tritt ein, wenn
den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) einzelne Teile der elterliche Sorge entzogen werden, weil sie das
Wohl des Kindes gefährden, nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden oder sich
in diesem Teilbereich der elterlichen Sorge in einem Interessenkonflikt (z.B. bei Strafverfahren gegen den
anderen Elternteil) befinden (§§ 1666, 1909, 1773 BGB).
Wenn das Jugendamt Vormund oder Pfleger wird, spricht man von einer Amtsvormundschaft oder
Amtspflegschaft. Das Jugendamt beauftragt einzelne Mitarbeiter mit der Führung der ihm übertragenen
192
Hoheitliche Jugendhilfe
Vormundschaften und Pflegschaften.
Der Vormund muss alle Entscheidungen treffen, die auch Eltern für ihre Kinder treffen; z. B.:
Wo soll das Kind leben?
Wo soll es zur Schule gehen?
Welchen besonderen (therapeutischen, schulischen) Förderbedarf hat das Kind?
Weiterhin gehört es dazu, Ausbildungsverträge für Kinder abzuschließen, über die Notwendigkeit von
Operationen zu entscheiden, Anträge auf Ausstellung von Ausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen
(für Kinder nicht deutscher Staatsangehörigkeit) zu stellen oder Konten für die Kinder zu eröffnen.
Die Aufzählung kann nicht abschließend sein, da die vielen, im Leben eines Kindes zu treffenden
Entscheidungen nicht vorhersehbar sind.
7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften
Neben den klassischen Amtsvormundschaften bietet seit dem Jahr 2005 der Verein FAIRbund e. V. in Leipzig die
Führung von Vereinsvormundschaften an. Die Leistungsvereinbarung zwischen Träger und AfJFB wurde in den
Folgejahren bezüglich der Fallzahlen angepasst. Der Rückgang der Amtsvormundschaften resultiert aus dieser
Zielstellung.
Abbildung 117: Amts- und Vereinsvormundschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres*
700
600
Anzahl
500
400
300
200
590
330
100
0
299
157
2005
2010
248
256
208
2012
Jahr
Amtsvormundschaften
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
230
2013
281
218
2014
7
274
2015
Vereinsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Stichtagszahl der Vereinsvormundschaften erst ab 2008 erfasst
193
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 89: Amts- und Vereinsvormundschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr*
2005
2012
2010
2013
2015
2014
Amtsvormundschaften
483
420
356
350
382
698
Kinder minderjähriger
Mütter
111
61
67
64
59
63
minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge
22
0
0
0
3
319
Adoptionsvormundschaften
32
35
27
27
27
17
bestellte Vormundschaften
318
324
262
259
293
299
58
198
273
288
257
307
24
34
23
27
28
40
Vereinsvormundschaften
minderjährige unbegleitete
Flüchtlinge
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Im Jahresverlauf 2015 standen im Stadtgebiet 698 Minderjährige unter Amtsvormundschaft und 214
Minderjährige unter Amtspflegschaft. Insgesamt wurden also im Jahresverlauf 912 Minderjährige durch das AfJFB
vertreten (+195).
Der starke Anstieg der Amtsvormundschaften resultiert aus der Entwicklung der Flüchtlingsproblematik ab Mitte
2015. Minderjährige Ausländer, die ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten in Deutschland einreisen, werden
durch das Jugendamt in Obhut genommen, das Familiengericht bestellt für diese Minderjährigen einen Vormund,
der das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung ausübt.
Bis zum Jahresende wurde das AfJFB für 309 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) zum Vormund bestellt.
7
Bis zum Jahresende wurde die Anzahl der Mitarbeiter, die Amtsvormundschaften und -pflegschaften führen, auf
12 erhöht.
Die hohe Anzahl unbegleiteter Minderjähriger Ausländer stellte auch für die Amtsvormundschaften eine große
Herausforderung dar, da die vorhandenen personellen Ressourcen ebenso wie die Jugendhilfestrukturen in der
Stadt Leipzig (Inobhutnahmeeinrichtungen, Jugendwohngruppen) für diese Zugänge nicht ausgerichtet waren. In
Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen des AfJFB und anderer Ämter konnte mit hohem Einsatz und
Engagement die Betreuung und Versorgung aller Jugendlichen abgesichert werden.
Der Verein Fairbund e. V. führte im Jahr 2015 insgesamt 307 Vormundschaften, davon 40 für unbegleitete
minderjährige Ausländer und 115 Pflegschaften, es wurden also im Jahresverlauf 422 Minderjährige durch den
Verein vertreten (+60).
Insgesamt wurden im Jahresverlauf 1.334 Minderjährige durch Amts-/Vereinsvormund oder auch durch Amts-/
Vereinspfleger vertreten (+255).
Die Anzahl der vom AfJFB und vom Verein Fairbund e. V. geführten Vormundschaften und Pflegschaften ist seit
2010 um 54,9 % gestiegen (+473).
194
Hoheitliche Jugendhilfe
7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften
Abbildung 118: Amts- und Vereinspflegschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres*
200
180
160
Anzahl
140
120
100
80
187
151
60
148
112
97
40
2005
2010
2012
78
69
66
59
20
0
148
Jahr
Amtspflegschaften
2013
2014
90
2015
Vereinspflegschaften
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Stichtagszahl der Vereinsvormundschaften erst ab 2008 erfasst
Tabelle 90: Amts- und Vereinspflegschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr*
2005
Amtspflegschaften
Vereinspflegschaften
Amts- und Vereinspflegschaften
Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften
2010
2012
2013
2014
2015
220
158
246
347
335
214
14
85
105
113
105
115
234
243
351
460
440
329
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
7
* Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar
Der Rückgang der Amtspflegschaften seit dem Jahr 2006 ging einher mit einem Anstieg der Vereinspflegschaften,
die vom Verein FAIRbund e. V. durchgeführt werden.
Im Jahresverlauf 2015 standen 214 Minderjährige unter Amtspflegschaft und 115 Minderjährige unter
Vereinspflegschaft. Insgesamt erhielten also im Jahresverlauf 329 Minderjährige einen Amts- oder Vereinspfleger.
Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 25,2 % (-121 Amtspflegschaften und -10 Vereinspflegschaften).
195
Hoheitliche Jugendhilfe
7.5 3 Gesetzliche Vorgaben für die Vormundschaft/Pflegeschaft
Die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer wird durch das Familiengericht angeordnet, weil der
Aufenthalt der Eltern unbekannt ist, bzw. weil die Eltern durch die räumliche Distanz zu ihrem Kind gehindert sind,
die elterliche Sorge auszuüben
Die im Übrigen geführten Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften resultieren aus sorgerechtlichen
Entscheidungen des Familiengerichtes, d. h. Eltern wird das Sorgerecht insgesamt oder in Teilen entzogen,
weil eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, die durch andere Maßnahmen nicht aufgehoben werden
konnte. Die dann durch das AfJFB vertretenen Kinder können daher zumindest unmittelbar nach der gerichtlichen
Entscheidung nicht in ihrer Familie leben.
Insofern liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Amtsvormundes/-pflegers darin, die weitere Lebensperspektive
der Minderjährigen zu klären. Der überwiegende Teil der betreuten Minderjährigen erhält auf Antrag des
Amtsvormundes/Amtspflegers Hilfen zur Erziehung.
Im Hilfeverlauf vertritt der Vormund die Interessen der Minderjährigen auch gegenüber dem AfJFB
Als Personensorge- oder Antragsberechtigter beantragt er die erforderlichen Hilfen und nimmt an
Hilfeplangesprächen teil. Dabei sichert er das gesetzlich verankerte Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrecht
von Kindern und Jugendlichen (§§ 6, 8, 9 und 36 SGB VIII), indem er im persönlichen Kontakt mit dem
Minderjährigen dessen Wunsch und Willen ermittelt und in Abwägung von Kindeswille und Kindeswohl die
Interessen des Minderjährigen nach außen vertritt.
Innerhalb der geführten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften nahm die Arbeit mit Minderjährigen mit
komplexen Problemlagen (erheblichen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Problemen) unverändert
großen Raum ein. Für jüngere Kinder ist die zeitnahe Perspektivklärung aufgrund häufig strittiger und damit
langwieriger Familiengerichtsverfahren, in denen der Vormund/Pfleger als Vertreter des Kindes eingebunden ist,
oft schwierig.
7
Die persönlich geführte Vormundschaft ist als gesetzliches Leitbild verankert. Darüber hinaus begrenzt das
Gesetz die Zahl der je Vormund/Pfleger vertretenen Mündel/Pfleglinge auf maximal 50 (§ 55 Abs.2 SGB VIII)
und gibt dem Vormund/Pfleger auf, in der Regel einmal monatlich persönlichen Kontakt zum Mündel/Pflegling
an dessen gewöhnlichem Aufenthaltsort zu halten. Dem Familiengericht ist aufgegeben, die Einhaltung der
persönlichen Kontakte zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB).
Aufgrund der hohen Fallzugänge im Jahr 2015 konnte die Vorgabe der monatlichen Kontakte zu jedem Mündel ab
Jahresmitte nicht mehr realisiert werden.
196
Hoheitliche Jugendhilfe
7.6 Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben des Sachgebietes Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren
nach dem Jugendgerichtsgesetz) in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die
Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig
die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen.
Im § 38 JGG heißt es: „Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen
Gesichtspunkte zur Geltung, unterstützen durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der
Umwelt des Beschuldigten ... und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind ...“. Jugendliche,
deren Sorgeberechtigte und junge Volljährige sind auf das Strafverfahren vorzubereiten und bis zum Abschluss
desselben zu begleiten. Wenn notwendig, ist die Eingliederungshilfe für Haftentlassene vorzubereiten. Die
frühestmögliche Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe hat - dem Erziehungsgedanken folgend - das Ziel, dass
Strafverfahren durch Einleitung von ambulanten Maßnahmen (nach JGG) oder durch Leistungen der Jugendhilfe
(nach dem SGB VIII) eingestellt werden können.
Das Sachgebiet ist als eigenständiger Spezialdienst organisiert. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis
unter 21 Jahre), die straffällig in Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem JGG betreut. Die
Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen
Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das
bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im
Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung
von Strafbefehlen.
Zum Stichtag 31.12.2015 wurden von der Jugendgerichtshilfe insgesamt 4.688 Täter betreut (im Vorjahr 4.782).
Davon waren 2.232 im Jahr 2015 erstmals oder in 2015 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen
(im Vorjahr 2.401). Aus dem Überhang vergangener Jahre stehen noch weitere 2.456 Täter unter Betreuung der
Jugendgerichtshilfe (im Vorjahr 2.381), deren Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind. Bei den 2.456 Tätern
sind 1.414 mehrfach auffällige Täter. Von den im Jahr 2015 erstmals bzw. erneut strafrechtlich in Erscheinung
getretenen Personen sowie von den mehrfach auffälligen Tätern aus dem Überhang sind 526 Personen mit nicht
deutscher Staatsbürgerschaft.
7
Die folgenden statistischen Daten beziehen sich auf Neueingänge von Personen und erneute Eröffnungen
von abgeschlossenen Verfahren zu Personen aus Vorjahren im Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres.
Nicht enthalten sind Personen, bei denen Verfahren aus Vorjahren noch nicht beendet sind, die aber im
Betrachtungszeitraum nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
197
Hoheitliche Jugendhilfe
7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen
Abbildung 119: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
3500
3000
946
Anzahl
2500
2000
1.369
1.322
814
1.132
1.329
1500
2.418
1000
500
0
2000
1.752
1.567
1.373
2005
2010
1.269
Jahr
Mehrfachtäter
2013
903
2014
2015
Ersttäter
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 91: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
2000
7
2005
2010
2013
2014
2015
Mehrfachtäter
1.373
2.418
1.567
1.752
1.269
903
Ersttäter
1.322
946
1.369
814
1.132
1.329
Jugendstraftäter
2.695
3.364
2.936
2.566
2.401
2.232
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Fallzahl der Täter/-innen, die im Jahr 2015 neu hinzukamen bzw. wieder als Täter/-innen in Erscheinung
traten, ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 % gesunken (-169 Täter/-innen).
Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter/-innen sind
diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag. Dabei können
auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter/-innen sind mindestens zweimal
strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Im Jahr 2015 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 28,8 % gesunken (-366
Mehrfachtäter/-innen). Dagegen ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 17,4 % gestiegen
(+197 Ersttäter/-innen).
198
Hoheitliche Jugendhilfe
7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken
Abbildung 120: Anzahl der Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken im
Jahresvergleich 2014/2015
140
120
0
Mitte
Nordost
2014
Südost
Süd
Südwest
West
63,4
66,3
72,8
66,4
83,6
100,0
102,2
62,9
69,2
43,9
40,9
68,3
127,8
Ost
61,8
105,2
30,7
20
40,1
40
82,3
60
79,2
80
108,3
Anzahl
100
Altwest Nordwest Nord
Stadtbezirke
2015
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 92: Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken
Stadtbezirk
2000
2005
215
2010
2013
185
139
2014
144
2015
Mitte
201
125
Nordost
241
253
244
215
223
186
Ost
559
598
504
482
459
400
Südost
226
299
263
197
190
135
Süd
263
303
231
227
214
153
Südwest
163
294
275
252
177
175
West
388
422
333
295
312
275
Altwest
265
401
346
335
277
244
Nordwest
149
167
164
133
109
108
Nord
240
335
304
240
218
228
Leipzig Gesamt
2.695
3.287
2.849
2.515
2.323
2.029
nicht zuordenbar*
0
77
87
51
78
203
Jugendstraftäter
2.695
3.364
2.936
2.566
2.401
2.232
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
7
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*z. B. ohne festen Wohnsitz, Amtshilfe, u. a.
In der obigen Tabelle sind die Wohnorte der Täter erfasst und den Stadtbezirken zugeordnet. In die Kategorie
„nicht zuordenbar“ zählen unbegleitete minderjährige Ausländer, Deutsche und Ausländer ohne festen Wohnsitz
sowie alle Amtshilfen.
199
Hoheitliche Jugendhilfe
Die Gesamtzahl von Jugendstraftätern im gesamten Betrachtungszeitraum verteilt sich auf alle Stadtbezirke. Im
Jahr 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr in allen Stadtbezirken die Zahl der Jugendstraftäter rückläufig. Regionale
Besonderheiten sind ersichtlich und decken sich mit der Falldichte in den Sozialbezirken des ASD.
7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht
Abbildung 121: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht*
1400
1.272
1.215
1200
Anzahl
1000
1.181
970
811
521
506
400
200
0
919
798
800
600
959
404
390
2005
2010
weibl. Jug.
Quelle: SG Jugendgerichtshilfe
770
794
405
414
376
396
2012
Jahr
männl. Jug.
2013
weibl. Hw.
735
765
396
378
351
291
2014
2015
männl. Hw.
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* Daten früherer Jahre nicht verfügbar
7
Bei einer Betrachtung der Straftäter/-innen nach Geschlecht ist der Anteil der 1.563 Straftäter mit 70,0 % im Jahr
2015 mehr als doppelt so hoch wie der Anteil der 669 Straftäterinnen mit 30,0 %.
Der Anteil der 1.143 jugendlichen Straftäter/-innen zwischen 14- bis unter 18 Jahren (1.131) stieg auf mehrheitlich
51,2 % (im Vorjahr 47,1 %). Dagegen sank der Anteil der 1.089 heranwachsenden Straftäter/-innen auf 48,8 %
(im Vorjahr 52,9 %).
Im Jahr 2015 weisen lediglich die männlichen Jugendlichen einen Anstieg in absoluten Zahlen auf (+30).
Mit einem Anteil aller Straftäter/-innen von 34,3 % haben sie fast die größte Gruppe der männlichen
Heranwachsenden zwischen 18 bis unter 21 Jahren (35,8 %) erreicht.
Der Anteil der weiblichen Jugendlichen betrug 16,9 % und der Anteil weiblicher Heranwachsender betrug 13,0 %.
200
Hoheitliche Jugendhilfe
7.7 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Das Sachgebiet Elterngeld gehört seit August 2008 zur Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend,
Familie und Bildung Leipzig, so dass ab 2009 erstmals Aussagen für ein Kalenderjahr getroffen werden können
und somit auch Jahresvergleiche möglich sind.
Der vorliegende Kinder- und Jugendreport beleuchtet die Fallzahlen hinsichtlich der Erstanträge,
Neufeststellungen und Widersprüche. Dabei wurden jeweils die Bundes- und Landesgesetze zusammengefasst.
Aufgabe des Sachgebietes ist der Vollzug des Bundeseltergeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) und des
Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes (SächsLErzGG) für alle in Leipzig wohnenden Antragsteller.
Zentrales Element der täglichen Arbeit ist die Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld. Hierzu gehört neben
dem eigentlichen Antragsverfahren auch die Beratung der Bürger im Vorfeld der Antragstellung bei Fragen zum
Elterngeld und zur Elternzeit, zum Betreuungs- und zum Landeserziehungsgeld.
Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche
Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen
können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie
eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Neben dem Elterngeld in der
bisherigen Form wurde für Geburten ab dem 01.07.2015 das Elterngeld Plus eingeführt. Das Elterngeld Plus soll
flexibel vor allem für solche Eltern zur Verfügung stehen, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten.
Mit den Elterngeld Plus-Monaten können Eltern während ihrer Teilzeittätigkeit länger finanzielle Unterstützung
erhalten und so Zeit für die Familie gewinnen.
Ferner trat zum 01.08.2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft. Das Betreuungsgeld
sollte diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschten und deshalb die
Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren wollten. Mit Urteil
vom 21.07.2015, AZ: 1 BvF 2/13, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Betreuungsgeldgesetz
wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts kommt unmittelbare Gesetzeskraft zu. Das für nichtig erklärte Betreuungsgeldgesetz
ist bereits vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als ungültig anzusehen. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld
ist daher seit dem 21.07.2015 nicht mehr möglich. Bis dahin bereits erlassene Bescheide erwachsen in
Bestandskraft und werden erst im Rahmen von Rücknahmeverfahren nach § 45 SGB X zurückgenommen, sobald
sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, die nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben zu
einem Wegfall des Anspruchs führen.
7
In Sachsen besteht weiterhin die Möglichkeit, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld als
einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem, dass kein mit
staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege in Anspruch genommen wird.
Leistungshöhe und -dauer sind abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes und
der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Betreuungsgeld und Sächsisches Landeserziehungsgeld konnten gleichzeitig bezogen werden.
Die Daten für den vorliegenden Kinder- und Jugendreport beziehen sich auf die vollen Kalenderjahre 2009 bis
2015. Für das Jahr 2008 liegt der Zeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008 zu Grunde, da für vorherige
Zeiten keine statistischen Werte verfügbar sind. Zur Vergleichbarkeit wurde auf eine Darstellung des 4. Quartals
2008 verzichtet.
201
Hoheitliche Jugendhilfe
7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Abbildung 122: Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
14.000
12.000
Anzahl
10.000
12.727
12.030
8.716
8.000
6.000
12.328
9.881
9.123
9.195
12.504
8.959
9.617
894
626
847
2013
2014
2015
8.953
8.674
721
479
1.061
2009
2010
2012
4.000
2.000
0
Zugänge
Jahr
offene Vorgänge aus Vorjahr
Quelle: SG Elterngeld
erledigte Vorgänge
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 93: Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
2009
offene Vorgänge BZA 1
2012
2013
2014
2015
721
479
1.061
894
626
847
8.953
8.674
8.959
9.617
12.727
12.030
9.195
8.716
9.123
9.881
12.504
12.328
8.941
8.526
8.893
9.560
12.129
11.731
Ablehnungen
142
107
122
173
228
321
sonstige Erledigungen
112
83
108
148
147
276
36.154
36.555
43.922
48.381
53.666
57.968
Zugänge
erledigte Vorgänge BZE
7
2010
Bewilligungen
Auszahlungen (T€)
Quelle: SG Elterngeld
2
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und
Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld
2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07
Die Geburtenzahlen in Leipzig stehen in direktem Zusammenhang zum Antragsaufkommen, das mit rund 12.300
Anträgen die Hauptaufgabe in der täglichen Fallbearbeitung repräsentiert. Da grundsätzlich beide Elternteile die
Möglichkeit haben, Elterngeld zu beziehen, sind die Antragszugänge zahlenmäßig größer als die Geburtenzahlen.
In diesen Fällen sind pro Kind zwei Anträge zu bearbeiten.
Der Anstieg der Geburtenzahlen in den letzten Jahren spiegelt sich in den deutlich gestiegenen Antragszahlen
wider. Der scheinbar leicht rückläufige Trend im Vergleich zu 2009 resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei
der Antragserfassung aus dem Jahr 2008, der erst Anfang 2009 in die Datenbank eingepflegt werden konnte.
Die Bearbeitungszeit der Anträge auf Elterngeld betrug im Jahresdurchschnitt 37 Bearbeitungstage. Im Jahr 2014
202
Hoheitliche Jugendhilfe
gelang es, infolge des gleichbleibend hohen Engagements der Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes sowie durch
Personalzuführung in der 2. Jahreshälfte 2014, eine Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von 68
Tagen im Januar 2014 auf 35 Tage im Dezember 2014 zu erreichen. Diese Bearbeitungsdauer konnte in 2015
gehalten werden. So lag die Bearbeitungsdauer im Januar 2015 bei 40 Tagen, im Juli 2015 bei 36 Tagen und im
Dezember 2015 schließlich ebenfalls bei 36 Tagen im Monatsdurchschnitt.
Im Jahr 2015 wurden 12.030 Erstanträge auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld gestellt. Dies ist gegenüber
dem Vorjahr ein Rückgang um 5,5 % (-697). Die 847 offenen Vorgänge zum Anfang des Berichtszeitraumens
2015 lagen höher als im Vorjahr (+221). Die erledigten Vorgänge der Erstanträge sanken leicht um 1,4 % auf
12.328 (-176 erledigte Vorgänge). Dennoch stiegen die Auszahlungen um 8,0 % auf 57,9 Mio € (plus 4,3 Mio €).
7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Abbildung 123: Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
7.000
5.707
6.000
5.257
Anzahl
5.000
3.000
2.000
4.049
3.661
4.000
3.112
2.443
5.721
5.253
3.666
4.011
169
98
103
65
61
2010
2012
2013
2014
2015
2.528
3.120
84
2009
1.000
0
Zugänge
Jahr
offene Vorgänge aus Vorjahr
erledigte Vorgänge
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
7
Tabelle 94: Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
2009
offene Vorgänge BZA 1
2010
2012
2013
2014
2015
84
169
98
103
65
61
Zugänge
2.528
3.120
3.666
4.011
5.253
5.721
erledigte Vorgänge BZE 2
2.443
3.112
3.661
4.049
5.257
5.707
Bewilligungen
1.099
1.299
1.158
1.342
1.964
2.095
Ablehnungen
1.310
1.747
2.462
2.657
3.266
3.512
0
0
0
0
0
0
34
66
41
50
27
100
Korrekturen
sonstige Erledigungen
Quelle: SG Elterngeld
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und
Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld
2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07
203
Hoheitliche Jugendhilfe
Die Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld stiegen im Jahr 2015 um 8,9 %
auf 5.721 an (+468 Zugänge). Der Anstieg von Neufeststellungen resultiert aus der wachsenden Zahl der
Erstattungsansprüche des Jobcenters, da seit 2011 das Elterngeld als Einkommen beim Arbeitslosengeld II
berücksichtigt wird. Weitere Gründe für die Neufeststellung des Anspruchs resultieren aus den sich ändernden
Lebens- und Einkommensverhältnissen der Antragsteller im Elterngeldbezugszeitraum (zum Beispiel durch
Aufnahme einer Teilzeittätigkeit) oder der endgültigen Feststellung des Elterngeldes nach abschließender
Einkommensprüfung.
Im Landeserziehungs- und Betreuungsgeld führt häufig die Inanspruchnahme einer Kindereinrichtung oder
Tagespflege bzw. einer frühkindlichen Förderung zum vorzeitigen Leistungsende. Bewilligungen und Ablehnungen
von beantragten Neufeststellungen (zur Änderung der Leistungshöhe oder -dauer) sind durch die Einführung des
Betreuungsgeldes leicht gestiegen.
Im Bereich des Elterngeldes führte die Neufeststellung häufiger zu einer Ablehnung, da nicht jede Änderung der
familiären Situation (z. B. Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) die ursprünglich ermittelte
Leistungsdauer und -höhe verändert.
Die erledigten Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld haben sich im Kalenderjahr 2015
um 8,6 % auf 5.707 erhöht (+450 erledigte Vorgänge).
7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
Abbildung 124: Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
500
7
Anzahl
400
300
278
273
235
250
330
152
130
115
2009
2010
2012
200
100
0
351
345
211
offene Vorgänge aus Vorjahr
Quelle: SG Elterngeld
204
290
Jahr
305
293
360
91
103
92
2013
2014
2015
Zugänge
erledigte Vorgänge
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Hoheitliche Jugendhilfe
Tabelle 95: Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
2009
2010
2012
2013
2014
2015
152
130
115
91
103
92
250
330
211
290
293
360
273
345
235
278
305
351
132
148
83
127
133
178
Teilabhilfe
14
32
28
20
27
24
sonstige Erledigungen
38
53
31
36
43
64
offene Vorgänge BZA 1
Zugänge
erledigte Vorgänge BZE
Abhilfe
Quelle: SG Elterngeld
2
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und
Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld
2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07
Trotz des sprunghaften Anstiegs von Erstanträgen und Neufeststellungen stiegen die Widersprüche zum
Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld nur leicht an. Im Jahr 2015 wurden 452 Widersprüche bearbeitet (+56
Widersprüche) wovon 351 Widersprüche erledigt werden konnten (+46).
Da das Antragsaufkommen im Elterngeld deutlich über dem des Landeserziehungs- und Betreuungsgeldes
liegt, ist hier auch die Zahl der neu zugegangenen Widersprüche wesentlich höher. Bei insgesamt 17.751
Antragszugängen über alle Sparten zeugt die Quote der Widersprüche von 2,0 % (im Vorjahr sogar 1,6 %) von
einer sehr hohen Qualität in der fachinhaltlichen Prüfung der Anträge.
Mehr als die Hälfte der Widersprüche konnte durch Abhilfe- oder Teilabhilfebescheide zugunsten der
Widerspruchsführer erledigt werden. In den übrigen Fällen wurde die Entscheidung der Elterngeldstelle durch
Widerspruchsbescheide bestätigt.
7
205
Hoheitliche Jugendhilfe
7
206
Schulsozialarbeit
8
Schulsozialarbeit
Der Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird entsprechend einem Stadtratsbeschluss ab
dem Haushaltsjahr 2014 mit einem eigenen Haushaltstitel geführt.
Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2014/2015 an 51 öffentlichen Schulen der Stadt
Leipzig (+1) durch Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Träger angeboten.
Darunter an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule sowie
an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe, an allen 23 öffentlichen
Oberschulen, an 13 öffentlichen Grundschulen und sieben Berufsschulzentren der Stadt
Leipzig.
Das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit wird in Form von Einzelfallarbeit, Gruppen- und
Projektarbeit sowie Gemeinwesenarbeit durchgeführt.
Im Schuljahr 2014/2015 wurden durch die Schulsozialarbeiter/-innen 5.357 Einzelfallhilfen
für Schüler/-innen erbracht. Häufigster Grund für diese Einzelfallhilfen waren Probleme mit
Gleichaltrigen (20,4 %).
8
Die 6.784 Angebote einer Gruppen- und Projektarbeit für Schüler-/innen wurden im
Schuljahr 2014/2015 von 113.812 Teilnehmer-/-innen genutzt.
An den 328 Angeboten für Eltern nahmen 4.663 Eltern teil und an den 326 Angeboten für
Lehrer/-innen haben 1.525 Lehrer/-innen teilgenommen.
207
Schulsozialarbeit
8. Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII
etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur
Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen,
Berufsschulen mit BVJ und ausgewählten Grundschulen.
8.1 Schulen mit Schulsozialarbeit
Karte 16 Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung im Schuljahr 2014/2015
8
208
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 seit dem Haushaltsjahr
2014 mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Der Leistungsbereich wird entsprechend der Umsetzung des
Fachplanes Kinder- und Jugendförderung durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Jugend und Bildung
in den Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung begleitet.
Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe
beruhen auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule sowie
Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die Verknüpfung der Leistungen von
Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zur Thematik
Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für
Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen.
Mit der Darstellung von Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung wird dem grundlegenden
Planungsprinzip der „Sozialraumorientierung“ nach dem Fachplan der Kinder- und Jugendförderung 2012
entsprochen. Die sechs Planungsräume enthalten die Standorte der Schulen, an denen im Schuljahr 2014/2015
Schulsozialarbeit angeboten wurde.
8.2 Schulsozialarbeit nach Schularten
Abbildung 125: Schulsozialarbeit nach Schularten
25
23
20
23
23
Anzahl
15
14
12
10
9
5
8
8
7
8
7
7
8
7
2
1
0
8
13
12
2007/2008
2010/2011
2012/2013
2013/2014
2014/2015
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Förderschulen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Berufsschulen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
8
* Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen
209
Schulsozialarbeit
Tabelle 96: Schulsozialarbeit nach Schularten
davon mit
Schulsozialarbeit
öffentliche
Schulen
davon mit
Schulsozialarbeit
öffentliche
Schulen
davon mit
Schulsozialarbeit
14/15
öffentliche
Schulen
13/14
davon mit
Schulsozialarbeit
12/13
öffentliche
Schulen
10/11
davon mit
Schulsozialarbeit
07/08
öffentliche
Schulen
Schuljahr
Grundschulen
65
1
65
2
65
12
65
12
65
13
1
25
9
23
14
23
23
23
23
24
23
Förderschulen2
16
8
16
8
16
8
16
8
16
8
3
11
0
10
7
10
7
10
7
10
7
Schulart
Oberschulen
Berufsschulen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
1
mit Grundschul-und Oberschulteil der Nachbarschaftsschule,
2
Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen,
3
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Seit 2007/2008 hat sich die Zahl der kommunalen Schulstandorte mit Schulsozialarbeit stetig erhöht. Im Schuljahr
2014/2015 war Schulsozialarbeit mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 51 öffentlichen Schulen in der
Stadt Leipzig tätig.
In der Schulart Förderschulen wurde an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule
sowie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe Schulsozialarbeit vorgehalten. Auch an
allen 23 öffentlichen Oberschulen wurde im Schuljahr 2014/2015 Schulsozialarbeit angeboten. Darüber hinaus
gibt es an 13 öffentlichen Grundschulen Schulsozialarbeit.
8
Weiterhin bestehen Schulsozialarbeitsprojekte an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig, an denen ein
Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet ist. Über Landesmittel (Sächsisches Staatsministerium für Kultus) werden
Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als Projektförderung
gewährleistet. Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektbeantragung läuft über
ein jährliches Verfahren. Antragsteller ist die Stadt Leipzig, sie sichert die 10-prozentige Kofinanzierung über
den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. In der Förderrichtlinie wird unter „Gegenstand der
Förderung“ eine starke Abgrenzung zu Leistungen des § 13 SGB VIII (Schulsozialarbeit) vorgenommen. Der
Vollständigkeit halber werden in dieser Darstellung die Leistungen der sozialpädagogischen Betreuung an den
BVJ-Klassen jedoch mit aufgenommen.
8.3 Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit
Zu den Leistungen von Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung und Begleitung von einzelnen
Schülern/-innen. Diese Einzelfallhilfen der Schulsozialarbeiter/-innen finden oft unter Einbeziehung der Lehrer/innen, Eltern und Sorgeberechtigten sowie anderer Hilfesysteme (z. B. ASD) statt. Die Schulsozialarbeiter/-innen
halten für geplante oder ungeplante Beratungsgespräche Sprechzeiten für Beratungs- oder Einzelfallhilfen vor.
210
Schulsozialarbeit
Abbildung 126: Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten
3.000
2.786
2.500
2.376
2.000
Anzahl
2.722
1.500
1.000
1.148
1.137
996
896
500
890
635
0
826
626
2012/2013
2013/2014
661
2014/2015
Schuljahr
Grundschulen
Oberschulen
Förderschulen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Berufsschulen
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 97: Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten
Gesamt
1.SHJ
Gesamt
2.SHJ
1.SHJ
2.SHJ
2014/2015
2013/2014
Gesamt
1. SHJ
Schulart
2. SHJ
2012/2013
Schuljahr
Grundschulen
451
545
996
567
570
1.137
522
626
1.148
Oberschulen1
1.171
1.205
2.376
1.444
1.342
2.786
1.249
1.473
2.722
Förderschulen2
462
434
896
459
431
890
433
393
826
Berufsschulen3
355
280
635
332
294
626
357
304
661
2.439
2.464
4.903
2.802
2.637
5.439
2.561
2.796
5.357
Gesamt
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
1
mit Grundschul-und Oberschulteil der Nachbarschaftsschule,
2
Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen,
3
neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
8
Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 5.357 Beratungs- und Begleitungshilfen für Schüler/-innen im Rahmen
von Schulsozialarbeit geleistet. Dies entspricht etwa dem Leistungsumfang des Vorjahres. Von den 15.326
Grundschüler/-innen an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2014/2015 für 7,5 %
(1.148 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit geleistet.
Da an fast allen öffentlichen Oberschulen der Stadt Leipzig Schulsozialarbeit angeboten wurde, war auch der
Anteil der Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit in dieser Schulart deutlich höher. Von den
9.016 Oberschüler/-innen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2014/2015 für 30,2 %
(2.722 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit geleistet.
Hoch war auch der Anteil für die 2.421 Förderschüler/-innen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Im Schuljahr
211
Schulsozialarbeit
2014/2015 wurden für 34,1 % aller Förderschüler/-innen (826 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen
durch Schulsozialarbeit geleistet.
Von allen 11.364 Berufsschüler/-innen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2014/2015
statistisch gesehen für 5,8 % (661 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit
geleistet. Da es sich hier aber ausschließlich um Schulsozialarbeit an Berufsschulen mit Berufsvorbereitungsjahr
oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen handelte, betraf dies nahezu alle Schüler/-innen dieser Schulart.
Abbildung 127: Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen
2.000
1.762
1.800
1.600
Anzahl
1.200
849
800
1.512
1.419
1.400
1.000
1.658
1.571
1.479
910
816
950
824
904
600
400
200
175
102
0
197
126
32
31
25
24
2012/2013
103
2013/2014
Schuljahr
163
42
25
2014/2015
w < 8 Jahre
w ≥ 8 und < 14 Jahre
w ≥ 14 und < 18 Jahre
w > 18 Jahre
m < 8 Jahre
m ≥ 8 und < 14 Jahre
m ≥ 14 und < 18 Jahre
m > 18 Jahre
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 98: Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen
<8
Jahre
8
weiblich
männlich
≥ 8 und
≥ 14
< 14 und < 18
Jahre
Jahre
≥ 8 und
≥ 14
< 14 und < 18
Jahre
Jahre
<8
Jahre
> 18
Jahre
davon
Migrationshint.gr.
Schuljahr 2012/2013
102
1.479
849
31
175
1.419
816
32
4.903
630
1. SHJ 2012/2013
54
701
455
11
78
699
434
7
2.439
282
2. SHJ 2012/2013
48
778
394
20
97
720
382
25
2.464
348
Schuljahr 2013/2014
126
1.762
910
24
197
1.571
824
25
5.439
909
1. SHJ 2013/2014
77
885
491
11
106
801
425
6
2.802
534
2. SHJ 2013/2014
49
877
419
13
91
770
399
19
2.637
375
Schuljahr 2014/2015
103
1.658
950
25
163
1.512
904
42
5.357
745
1. SHJ 2014/2015
42
787
480
7
67
702
455
21
2.561
327
2. SHJ 2014/2015
61
871
470
18
96
810
449
21
2.796
418
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
212
> 18
Jahre
Gesamt
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Schulsozialarbeit
Die Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen für Mädchen sank im Schuljahr 2014/2015 auf 2.736 (-86).
Dennoch überwiegt mit 51,1 % der weibliche Anteil (im Vorjahr 51,9 %). Demgegenüber stiegen die Beratungsund Begleitungshilfen für Jungen auf 2.621 bei einem Anteil von 48,9 % (im Vorjahr 48,1 %).
Im Schuljahr 2014/2015 waren 3.436 Schüler/-innen, die durch Schulsozialarbeiter/-innen betreut wurden, im
Kindesalter unter 14 Jahren (-220). Dies entspricht einem Anteil von 64,1 % (im Vorjahr 67,2 %). Im Jugendalter
zwischen 14 und unter 18 Jahren wurden 1.854 Schüler/-innen (+120) betreut. Damit stieg der Anteil der
Jugendlichen auf 34,6 % (im Vorjahr 31,9 %). Der Anteil der betreuten 67 jungen volljährigen Schüler/-innen
betrug lediglich 1,3 % (im Vorjahr 0,9 %).
Die Angaben zu einem Migrationshintergrund sind in den letzten drei Schuljahren schwankend. Ein
Migrationshintergrund liegt dann vor, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Im Schuljahr
2012/2013 war dies bei 12,8 % aller durch Schulsozialarbeit betreuten Schüler/-innen der Fall. Im Schuljahr
2013/2014 stieg der Anteil auf 16,7 % (+279) und im Schuljahr 2014/2015 sank der Anteil von betreuten Schüler/innen mit einem Migrationshintergrund auf 13,9 % (-164).
8.4 Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit
Die Probleme von Kindern und Jugendlichen sind heute sehr vielfältig und wirken in die schulischen Kontexte
hinein. Ein Blick in die Praxis der Schulsozialarbeit bestätigt dies. Es gibt kaum ein Anliegen oder eine
Problemlage von Schüler/-innen, derer sich Schulsozialarbeit nicht angenommen hat.
Abbildung 128: Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2014/2015 nach Geschlecht
(Mehrfachnennungen)
Gleichaltrige
Eltern
schulische Leistungen
Lehrer
eigene Psyche
Gewalt gegen Andere
Opfer von Gewalt
Sonstiges
Schulverweigerung
berufl. Orientierung
Eckstundenschw.
Partnerschaft, Liebe
Selbstverletzung
Delinquenz
Drogen, Sucht
Sexualität
Missbrauch
Schwangerschaft
männlich
weiblich
8
0
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
200
400
600
800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800
Anzahl
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
213
Schulsozialarbeit
Tabelle 99: Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahresvergleich (Mehrfachnennungen)
2012/2013
w
m
2013/2014
Gesamt
w
m
2014/2015
Gesamt
w
m
Gesamt
Schwangerschaft
79
0
79
42
0
42
51
0
51
Missbrauch
49
114
163
41
67
108
39
40
79
Sexualität
Drogen, Sucht
Delinquenz
98
92
190
120
89
209
99
67
166
107
324
431
95
197
292
120
186
306
77
310
387
100
318
418
96
261
357
Selbstverletzung
157
166
323
255
126
381
281
105
386
Partnerschaft, Liebe
330
198
528
342
183
525
291
164
455
Eckstundenschwänzer
247
391
638
252
366
618
210
340
550
berufliche Orientierung
299
400
699
260
335
595
245
337
582
Schulverweigerung
361
615
976
399
586
985
390
505
895
Sonstiges
264
397
661
380
429
809
451
447
898
Opfer von Gewalt
408
591
999
466
560
1.026
451
592
1.043
Gewalt gegen Andere
260
831
1.091
326
871
1.197
339
809
1.148
eigene Psyche
558
669
1.227
601
644
1.245
679
589
1.268
Lehrer
510
866
1.376
596
810
1.406
589
731
1.320
schulische Leistungen
567
685
1.252
641
647
1.288
615
709
1.324
863
824
1.687
964
881
1.845
925
795
1.720
Gleichaltrige
Eltern
1.464
1.440
2.904
1.684
1.690
3.374
1.765
1.451
3.216
Summe
6.585
9.026
15.611
7.433
8.930
16.363
7.636
8.128
15.764
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Bei den Angaben der insgesamt 15.764 Problemlagen von Schüler/-innen im Schuljahr 2013/2014 (im Vorjahr
16.363) waren Mehrfachnennungen möglich. Ein direkter Vergleich ist daher problematisch. Dennoch lassen die
Angaben gewisse Problemschwerpunkte, die für Schüler/-innen im Kontext mit Schule auftreten und denen sich
die Schulsozialarbeiter/-innen stellen, erkennen.
8
Mit Abstand häufigstes Problem von Schüler/-innen, die Schulsozialarbeit in Anspruch nahmen, waren mit 20,4 %
Probleme mit Gleichaltrigen. Dies war auch in den Vorjahren der am häufigsten genannte Beratungsgrund in
der Schulsozialarbeit, wobei im Schuljahr 2014/2015 eine Verschiebung zu mehr Mädchen festzustellen ist. An
zweiter Stelle folgten in den vergangenen Schuljahren stets Probleme der Schüler/-innen mit ihren Eltern. Im
Schuljahr 2014/2015 betrug der Anteil von Schüler/-innen, die Probleme mit ihren Eltern hatten, 10,9 %. Danach
folgen häufige Nennungen auf Grund eines Problems mit den schulischen Leistungen (8,4 %), Problemen mit
Lehrer/-innen (8,4 %), mit der eigenen Psyche (8,0 %), der Ausübung von Gewalt gegen Andere (7,3 %), erlebter
Gewalt als Opfer (6,6 %) und Schulverweigerung (5,7 %). Weniger häufig waren Beratungs- und Begleitungshilfen
wegen beruflicher Orientierung (3,7 %), Eckstundenschwänzen (3,5 %), Partnerschaft und Liebe (2,9 %),
Selbstverletzungen (2,4 %), Delinquenz (2,3 %) und Drogen oder Suchtverhalten (1,9 %). Geringe Problemlagen
bestanden zu Fragen der Sexualität (1,1 %), Missbrauch (0,5 %) und Schwangerschaft (0,3 %).
Eher weiblich dominiert waren im Schuljahr 2014/2015 Beratungshilfen wegen Problemen durch
Selbstverletzungen (72,8 %), Fragen zu Partnerschaft und Liebe (64,0 %), gänzlich zur Schwangerschaft und
bei Fragen zur Sexualität (59,6 %). Eher männlich dominiert dagegen waren Beratungs- und Begleitungshilfen
wegen Delinquenz (73,1 %), Gewalt gegen Andere (70,5 %), Eckstundenschwänzen (61,8 %) und Drogen
214
Schulsozialarbeit
oder Suchtverhalten (60,8 %). Die weiteren Problemlagen von Schüler/-innen bewegten sich bei einer
geschlechtsspezifischen Betrachtung im 50 % Bereich aller Angaben.
8.5 Methoden der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit als Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden sozialer
Arbeit wie Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit sowie Gemeinwesenarbeit innerhalb eines sozialpädagogischen
Gesamtkonzeptes. Dabei sind Einzelfallarbeit und Gruppenarbeit konstitutive Elemente des Gesamtkonzeptes.
8.5.1 Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit
Abbildung 129: Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen
14.000
12.000
Anzahl
10.000
8.000
6.000
4.000
3.769
0
9.369
8.535
7.597
2.000
12.492
11.822
11.776
3.949
3.342
2012/2013
mit Schülern
4.319
3.893
2013/2014
Schuljahr
mit Lehrern
2014/2015
mit sozialem Umfeld, Institutionen
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
4.096
mit Eltern
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 100: Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen
Beratung als Einzelfallarbeit
mit Lehrern
mit Eltern
mit sozialem
Umfeld,
Institutionen
11.776
7.597
3.342
3.769
26.484
1. Schulhalbjahr 2012/2013
6.338
3.792
1.752
1.873
13.755
2. Schulhalbjahr 2012/2013
5.438
3.805
1.590
1.896
12.729
11.822
8.535
3.893
3.949
28.199
1. Schulhalbjahr 2013/2014
6.101
4.286
1.945
1.908
14.240
2. Schulhalbjahr 2013/2014
5.721
4.249
1.948
2.041
13.959
12.492
9.369
4.096
4.319
30.276
1. Schulhalbjahr 2014/2015
5.749
4.419
1.929
2.117
14.214
2. Schulhalbjahr 2014/2015
6.743
4.950
2.167
2.202
16.062
mit
Schülern
Schuljahr 2012/2013
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Gesamt
8
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
215
Schulsozialarbeit
Die individuelle Begleitung und Beratung von Schüler/-innen, deren Eltern und Lehrern sowie dem sozialen
Umfeld machen Einzelfallarbeit zu einem zentralen Schwerpunkt von Schulsozialarbeit. Im Schuljahr 2014/2015
stieg diese Form der Einzelfallarbeit um 7,4 % auf 30.276 Beratungsgespräche durch Schulsozialarbeiter/-innen
mit Schülern, Lehrern, Eltern und weiteren Institutionen (+2.077).
Davon fanden 12.492 Beratungsgespräche mit Schüler/-innen statt (+670), das sind 41,3 % aller Gespräche
(im Vorjahr 42,0 %). Bezogen auf die im Schuljahr 2014/2015 beratenen 5.357 Schüler/-innen wurden die
Schulsozialarbeiter/-innen durchschnittlich 2,3 Gespräche pro Schüler/-in geführt (im Vorjahr 2,0). Der Anteil
der 9.369 Gespräche mit Lehrern (+834) stieg im Schuljahr 2014/2015 auf 30,9 % (im Vorjahr 30,0 %) aller
Beratungsgespräche. Die Anzahl der Beratungsgespräche von Schulsozialarbeiter/-innen mit Eltern stieg auf
4.096 (+203). Der Anteil der Elterngespräche sank auf Grund der höheren Gesamtzahl aller Beratungsgespräche
dennoch leicht ab auf 13,5 % (im Vorjahr 14,0 %). Einzelfallarbeit im sozialen Umfeld von Schüler/-innen war
in 4.319 Beratungen (+370) der Schulsozialarbeiter/-innen erforderlich und machte einen Anteil von 14,3 %
aus (im Vorjahr 14,0 %). Hierzu zählen insbesondere Ämter und Behörden, der Allgemeine Sozialdienst sowie
Familienhelfer/-innen.
8.5.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit in der Schulsozialarbeit
Sozialpädagogische Gruppenarbeit bietet das geeignete Übungsfeld für soziales Lernen im Rahmen der
Schulsozialarbeit. Dabei orientiert sich Schulsozialarbeit an den Problemen, Wünschen und Verhaltensmustern
der Schüler/-innen und erzielt dadurch in der Gruppe positive Sozialisationseffekte. In der Elternarbeit
der Schulsozialarbeiter/-innen findet sozialpädagogische Gruppenarbeit beispielsweise im Rahmen von
Elternabenden oder thematischen Gruppenangeboten statt. Die sozialpädagogischen Gruppenarbeitsangebote
für Lehrer/-innen finden oft in Form von z. B. Lehrerseminaren oder Weiterbildungen statt.
Abbildung 130: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen
120.000
8
Anzahl Angebote
7.000
113.812
6.000
3.000
2.000
1.000
0
7.473
6.753
3.199
1.581
341
459
2012/2013
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
60.000
6.784
356
40.000
4.663
1.525
3.901
1.526
Angebote Schüler/-in
Teilnehmer/-in Schüler/-in
216
80.000
87.722
5.000
4.000
100.000
97.631
315
2013/2014
Schuljahr
Angebote Eltern
Teilnehmer Eltern
328
2014/2015
326
20.000
0
Anzahl Teilnehmer/-innen
8.000
Angebote Lehrer/-in
Teilnehmer/-in Lehrer/-in
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Schulsozialarbeit
Tabelle 101: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit in der Schulsozialarbeit
Schüler/-innen
Anzahl
Angebote
Teilnehmer/
-innen
Eltern
Anzahl
Angebote
Lehrer/-innen
Teilnehmer/
-innen
Anzahl
Angebote
Teilnehmer/
-innen
6.753
87.722
341
3.199
459
1.581
1. Schulhalbjahr 2012/2013
3.275
41.927
184
1.534
234
738
2. Schulhalbjahr 2012/2013
3.478
45.795
157
1.665
225
843
7.473
97.631
356
3.901
315
1.526
1. Schulhalbjahr 2013/2014
3.995
50.979
208
2.140
159
781
2. Schulhalbjahr 2013/2014
3.478
46.652
148
1.761
156
745
6.784
113.812
328
4.663
326
1.525
1. Schulhalbjahr 2014/2015
3.191
58.818
199
2.573
164
864
2. Schulhalbjahr 2014/2015
3.593
54.994
129
2.090
162
661
Schuljahr 2012/2013
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Zu den Gruppen- und Projektmaßnahmen bei Schulsozialarbeiter/-innen zählen mehrtägige Veranstaltungen aber
auch wöchentlich regelmäßige Projekte, wie vor allem das soziale Lernen in den Schulklassen. Darüber hinaus
fanden Projekttage oder Projekte an den Schulen, wie z. B. Schülerstreitschlichterprojekte, Schulfeste oder
Ausflüge statt.
Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 7.438 Angebote (-706) mit 120.000 Teilnehmer/-innen (+16.942) in
Form von Gruppen- und Projektmaßnahmen durch Schulsozialarbeiter/-innen durchgeführt. Die durchschnittliche
Teilnehmerzahl stieg auf 16,1 Teilnehmer/-innen pro Angebot (im Vorjahr 12,7). Davon lag mit 6.784 Angeboten
der Schwerpunkt bei den Angeboten für Schüler/-innen (-689), an denen 113.812 (+16.181) teilnahmen. Die
durchschnittliche Teilnehmerzahl stieg auf 16,8 Schüler/-innen pro Angebot (im Vorjahr 13,1).
Ein deutlicher Anstieg der Teilnehmerzahlen ist bei den Eltern festzustellen. An den 328 Gruppen- und/
oder Projektangeboten für Eltern (-28) haben 4.663 Eltern (+762) teilgenommen. Dadurch erhöhte sich die
durchschnittliche Teilnehmerzahl auf 14,2 Eltern pro Angebot (im Vorjahr 11,0).
Der Umfang von Gruppen- und Projektmaßnahmen der Schulsozialarbeiter/-innen für Lehrer/-innen entspricht
im Schuljahr 2014/2015 etwa dem des Vorjahres. Die 326 Angebote für Lehrer/-innen (+11) wurden von 1.525
Lehrkräften (-1) genutzt. Dies ergibt durchschnittlich 4,7 Lehrer/-innen pro Angebot (im Vorjahr 4,8).
8
8.5.3 Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit
Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit hat zum Ziel, dass Probleme der Schüler/-innen im Wirkungskreis
zwischen Schule und dem jeweiligen sozialen Umfeld verstanden werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist
somit die Zusammenarbeit mit der Institution Schule und den darüber hinausgehend vorhandenen Einrichtungen,
Diensten und Institutionen. Sie findet deshalb in der Schule, im Ortsteil und in der Region statt.
Dies geschieht einerseits in der Institution Schule, bei der Vorstellung und Mitarbeit in schulinternen
Gremien wie z. B. Lehrerkonferenzen, Gesamtkonferenz, schulischen Mitwirkungsgremien und Beratungen
zu schülerbezogenen Entscheidungen. Andererseits wird sie im Stadtteil oder der Region praktiziert durch
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen wie z. B. Arbeitskreise, öffentliche
Veranstaltungen, Allgemeiner Sozialdienst und Therapeuten.
217
Schulsozialarbeit
Abbildung 131: Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit
2.000
1.950
1.900
Anzahl
1.850
1.962
1.800
1.877
1.750
1.700
1.650
1.849
1.785
1.777
Schuljahr 2012/2013
1.886
Schuljahr 2013/2014
Gemeinwesenarbeit intern (Schule)
Schuljahr 2014/2015
Gemeinwesenarbeit extern (Ortsteil/Region)
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 102: Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit
intern
Schuljahr 2012/2013
Gesamt
1.777
1.877
3.654
1. Schulhalbjahr 2012/2013
893
897
1.790
2. Schulhalbjahr 2012/2013
884
980
1.864
1.785
1.962
3.747
1. Schulhalbjahr 2013/2014
887
969
1.856
2. Schulhalbjahr 2013/2014
898
993
1.891
1.849
1.886
3.735
1. Schulhalbjahr 2014/2015
861
926
1.787
2. Schulhalbjahr 2014/2015
988
960
1.948
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
8
extern
Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Bei der Erfassung der Daten zur Gemeinwesenarbeit wurden alle Kontakte erfasst, die in der Schule, im Ortsteil,
der Region oder auch im schulischen Umfeld stattfanden.
Im Schuljahr 2014/2015 haben Schulsozialarbeiter/-innen an 3.735 Veranstaltungen bzw. Terminen im Sinne von
Gemeinwesenarbeit teilgenommen. Dies entspricht etwa dem Wert des Vorjahres (-12).
Davon betrug der Anteil der internen Gemeinwesenarbeit an der Schule mit 49,5 % etwa die Hälfte aller
Aktivitäten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die interne Gemeinwesenarbeit um 1,5 Prozentpunkte (+64).
Dagegen sank der Anteil externer Gemeinwesenarbeit im Stadtteil oder der Region im Schuljahr 2014/2015 auf
50,5 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 1,5 Prozentpunkte (-76).
218
Schulbezogene Angebote
9
Schulbezogene
Angebote
Die Schulen mit Ganztagsangeboten in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben sich im
Schuljahr 2014/2015 auf 106 Schulen (+1) erhöht.
An 42 kommunalen Grund-, Oberschulen, Gymnasien und beruflichen Schulzentren der
Stadt Leipzig gab es im Schuljahr 2014/2015 Schulbibliotheken.
Die Mitgliederzahl der Schola Cantorum stieg im Jahr 2015 auf 279 Mitglieder (+15).
Neu hinzugekommen in die Chorfamilie der Schola Cantorum ist seit Januar 2015 der
Kammerchor.
Die Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum mit den Einrichtungen Botanikschule,
Freiluftschule, Zooschule und Botanischer Lehrgarten stiegen im Jahr 2015 auf 25.840
Besucher/-innen (+1.021).
Der Medienbestand im Medienpädagogischen Zentrum wurde im Schuljahr 2014/2015
auf 10.249 Medientitel erweitert. Es wurden 9.000 Ausleihvorgänge registriert sowie
340 mal einen Technikverleih. Der Tausch der IT-Systeme (Rollout) wurde im Schuljahr
2014/2015 in 30 Schul- und Hortverwaltungen fortgeführt bei anhaltend hoher Nachfrage für
Fortbildungen.
9
Im Schuljahr 2015/2016 wurden 4.968 Kinder eingeschult. Alle Schulpflichtigen erhalten ein
Schuljahr vorher einen Brief mit Informationen zum Thema Einschulung.
Ein Ruhen der Schulpflicht laut § 29 (1) SchulG kommt in Leipzig pro Schuljahr in 50 bis 60
Fällen vor.
219
Schulbezogene Angebote
9. Schulbezogene Angebote
Bildung ist eine zentrale Säule erfolgreicher Stadtentwicklung. Bildung geschieht überall und jederzeit in
Institutionen und vielfältigen sozialen Kontexten: in der Familie, in der Kindertagesstätte, in der Schule,
in der Ausbildung und im Studium, im Beruf, vom vorschulischen Bereich bis in den Ruhestand, von der
Volkshochschule über Museen und Theater bis hin zum Sportverein. Bildung bestimmt sowohl die Lebensqualität
des Einzelnen als auch die Zukunftsfähigkeit der Kommune.
Die 2012 durch den Stadtrat verabschiedeten „Bildungspolitischen Leitlinien“ dienen als strategischer
Orientierungsrahmen für die Arbeit und die Entwicklung der Leipziger Bildungslandschaft. Im Mai 2014 beschloss
der Stadtrat ein neues Fachkonzept Bildungslandschaft, welches aktuelle Rahmenbedingungen, Ziele sowie
räumliche Handlungsschwerpunkte für die Leipziger Bildungslandschaft beschreibt. Die Aufmerksamkeit gilt vor
allem der Förderung von Kindern und Jugendlichen und der Zusammenarbeit mit den Leipziger Schulen.
Zentral sind der Ausbau von Ganztagesangeboten, die Entwicklung von Lesefreude in Schulbibliotheken und
Leseräumen, die musikalische Förderung in der Schola Cantorum, entdeckendes Lernen im Schulmuseum
sowie Mediendidaktik, Medienerziehung und technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz
von neuen Medien. Gleichfalls werden die Schüler- und Elternmitwirkung unterstützt und schulorganisatorische
Aufgaben, wie die Schülerbeförderung, gewährleistet. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Sächsischen
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig statt, die für fachliche Qualität schulischer Bildung Verantwortung trägt.
Beispielhaft wird im Folgenden von den Aktivitäten und Leistungen schulbezogener Angebote berichtet:
•
9.1 Ganztagsangebote (GTA) und kulturelle Bildung
•
9.2 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA)
•
9.3 Schola Cantorum
•
9.4 Zentrum für demokratische Bildung
•
9.5 Schulbiologiezentrum (SBZ)
•
9.6 Medienpädagogisches Zentrum (MPZ)
•
9.7 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung
Darüber hinaus wurden Schulen bei der Schulentwicklung und bei der Durchführung von schulischen Projekten
unterstützt. Mit finanzieller Beteiligung des Schulträgers boten die kommunalen Schulen 2015 neben den
Ganztagsangeboten weitere 140 Arbeitsgemeinschaften an. Hierbei handelt es sich u. a. um sportliche, kulturelle
und handwerkliche Angebote. Darüber hinaus wurden Schulpartnerschaftsprojekte an Schulen aller Schularten in
Trägerschaft der Stadt Leipzig durch den Schulträger mitfinanziert.
9
Zudem werden aktuell sieben Leipziger Schüler/-innen über das START-Stipendium gefördert. Seit 2002 konnten
31 engagierte Leipziger Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in das START-Programm aufgenommen
werden. Auf die Ausschreibung für das START-Programm im Schuljahr 2015/2016 haben sich in Leipzig zwölf
Schüler/-innen beworben. Davon wurden im November 2015 ein Mädchen und ein Junge aufgenommen.
Vor dem Hintergrund, dass in Leipzig die Schulabbrecherquote mit ca. 15 Prozent über dem bundes- und
sachsenweiten Durchschnitt liegt und sich andere Länder der Europäischen Union ebenfalls mit diesem Problem
konfrontiert sehen, fand im Sommer 2015 das auf Initiative der Stadt Leipzig über zwei Jahre geführte und
wissenschaftlich begleitete COMENIUS-REGIO-PROJEKT „Schulerfolg sichern in Leipzig und Riga“ seinen
Abschluss. Hauptziel der Partnerschaft war der Aufbau und die Stärkung von Kooperationsbeziehungen unter
den verschiedenen Teilnehmern/-innen im Sinne der Prävention von Schulabbruch sowie die Entwicklung
220
Schulbezogene Angebote
neuer Strategien auf Basis der Erfahrung der Partner(schulen) mit Schulabbrüchen und vor dem Hintergrund
wissenschaftlicher Erkenntnisse. Als Ergebnisse der gemeinsamen Kooperation entstanden eine Dokumentation
der Strategien und Diskussionsergebnisse in Form einer Handreichung für Schulen, die in deutscher und
lettischer Sprache mit dem gleichen Layout gedruckt wurde sowie eine Website zum Projekt in den Sprachen
Deutsch, Lettisch und Englisch.
Unter dem Motto „Wir sind eine Welt – Starke Aktionen für die UmWelt“ ist im Oktober 2014 der “Kinderund Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig 2015 “ ausgeschrieben worden. Das Jahresthema des
Projektwettbewerbes 2015 lautet „Leipzig – (m)eine lebenswerte Stadt. 1015-2015: Tausend Jahre Leipzig
– Wie gestalten wir die Zukunft“ (www.leipzig.de/umweltwettbewerb). Grundlagen für den Kinder- und
Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig bilden die Inhalte der Bildungspolitischen Leitlinie 6 der Stadt
Leipzig sowie das „Arbeitsprogramm 2020“ des Oberbürgermeisters, das auf „Nachhaltigkeit als Grundlage
zukunftsorientierten Handelns“ setzt. Der Wettbewerb richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen
6 und 21 Jahren sowie an Institutionen und Träger, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wie z. B. Offene
Freizeittreffs, Kinder- und Jugendkulturzentren, Soziokulturelle Zentren, Sportvereine, Leipziger Schulen aller
Schulformen und Horte. Den Umweltpreis der Stadt Leipzig erhielten zwei gemeinnützige Leipziger Institutionen
für ihre vorbildliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Umweltbildung. Zwölf ökologische
Projekte von Umweltbildungseinrichtungen, Schülergruppen sowie freien Projektgruppen wurden prämiert.
Mit dem Projekt „Grün macht Schule“ wurden unterrichtsergänzende, fachübergreifende und fächerverbindende
umweltpädagogische Maßnahmen gefördert, die in eigener Regie und unter aktiver Beteiligung der Schüler/innen und Lehrer/-innen in Kooperation mit dem Hort, Eltern, Vereinen u. a. Partnern der Region geplant
und durchgeführt wurden. Im Jahr 2015 haben 38 Schulen (GS, FS, MS, GY, BSZ) umweltpädagogische
Bildungsprojekte eingereicht. Dafür wurden insgesamt 30.000 € als Zuschüsse bereitgestellt.
9.1 Ganztagsangebote und kulturelle Bildung
9.1.1 Quantitative Entwicklung
Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Ganztagsangeboten (GTA) hat sich im Schuljahr
2015/16 - mit 106 Schulen und einer Schule mehr gegenüber dem Schuljahr 2014/15 - nur unwesentlich
verändert. Es gibt drei Neueinsteiger und zwei Schulen, die sich entschieden haben zu pausieren. Bei den
Neueinsteigern handelt es sich um die Ernst-Pinkert-Schule/Grundschule, um die Schule am Adler/Grundschule
und die Schule am Weißeplatz/Oberschule. Die 78. Schule/ Grundschule und die 157. Schule/Grundschule
pausieren im Schuljahr 2015/16.
Tabelle 103: Anzahl der Schulen mit und ohne GTA nach Schularten in den Schuljahren 2013/14 bis 2015/16
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Schuljahr 2015/2016
Schulen
Schulen
Schulen
Schulen
Schulen
Schulen
Gesamt ohne
Gesamt ohne
Gesamt
ohne
mit GTA
mit GTA
mit GTA
GTA
GTA
GTA
16
49
65
11
54
65
11
54
65
Oberschulen*
-
23
23
1
23
24
-
24
24
Gymnasien
-
16
16
-
16
16
-
16
16
Förderschulen
3
12
15
3
12
15
3
12
15
19
100
119
15
105
120
14
106
120
Grundschulen*
Gesamt
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
9
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*die Gemeinschaftsschule w urde den Oberschulen zugeordnet.
221
Schulbezogene Angebote
88,3 % aller antragsberechtigten Schulen führen im Schuljahr 2015/16 ganztägige Angebote durch. Die
quantitative Entwicklung und der qualitative Ausbau der Ganztagsangebote in den zurückliegenden Jahren haben
zu einer breiten Akzeptanz bei Schüler/-innen, Lehrer/-innen und in der Elternschaft geführt.
9.1.2 Entwicklung des Fördermittelvolumens
Abbildung 132: Bewilligte Fördermittel bzw. Zuweisungen für Ganztagsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig vom
Jahr 2004 bis zum Schuljahr 2015/16
3.000.000
€2.712.191
€2.569.607
Fördermittel in €
2.500.000
€2.416.579
€1.892.366
2.000.000
€1.959.322
€1.422.212
1.500.000
€2.507.714
€2.338.023
€2.444.995
€1.971.899
1.000.000
500.000
0
€621.761
€175.285
2004
€294.758
2005
2006
2007
07/08
08/09
09/10
10/11
11/12
12/13
13/14
14/15
15/16
Jahr/Schuljahr
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Seit der Einführung der Ganztagsangebote im Jahr 2004 bis zum laufenden Schuljahr 2015/16 haben die Schulen
in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 23,4 Millionen € Fördermittel/Zuweisungen erhalten.
Im Schuljahr 2015/16 flossen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2.444.995 € an die 106 Leipziger Schulen,
was einem durchschnittlichen Fördervolumen von 23.065 € pro Schule entspricht.
9.1.3 Modifizierung der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung vom 19. Mai 2015
(SächsGTAVO)
Innerhalb des Kalenderjahres 2015 wurde eine Modifizierung der SächsGTAVO bezüglich der finanziellen
Unterstützung von Schulclubs und der Erhöhung des Sockelbetrages für Förderschulen zum 19. Mai
vorgenommen.
9
Eine Schulclubpauschale in Höhe von 6.000 € je Schuljahr kann beantragt werden, wobei hier die Erklärung des
Antragstellers erforderlich ist, „dass er sich mindestens in Höhe der Schulclubpauschale an den Kosten beteiligt“.
Vor diesem Hintergrund hat der Schulträger als Antragsteller für 12 Schulen mit Schulclubs die Kofinanzierung
übernommen. Die Angebote in den Schulclubs verstehen sich als niedrigschwellige Angebote im Rahmen der
Schuljugendarbeit (vgl. § 11 SGB VIII) und sind im ganztägig strukturierten Schulalltag fest verortet.
Der Sockelbetrag für Förderschulen wurde von 2.000 € auf 4.000 € angehoben.
222
Schulbezogene Angebote
9.1.4 Qualitativer Ausbau der ganztägigen Angebote
Im Rahmen der empirischen Forschung zur ganztägigen Schulentwicklung (StEG, 2011) wird zunehmend davon
ausgegangen, dass sowohl die Intensität der Teilnahme, als auch die pädagogische Qualität der Angebote einen
Einfluss auf die Entwicklung der Schulnoten haben. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, ganztägige
Angebote auf hohem Niveau und fachkompetent durchzuführen, so dass Schüler/-innen mit GTA insgesamt
ein positives Erleben verknüpfen. Schulinterne Evaluation, Fortschreibung des pädagogischen Konzepts und
thematische Fortbildungen aller am GTA Beteiligten wirken sich förderlich auf ganztägige Schulentwicklung
aus. Einen besonderen Schwerpunkt bildet vor allem die Leseförderung bzw. der Erwerb von Lesekompetenz
als Schlüsselkompetenz und zur Sicherung von Schulerfolg. So fand am 18. Juni 2015 ein Fachtag zur
Leseförderung im ganztägigen Schulalltag statt, der Fragen der Lesemotivation nachging und geeignete
Möglichkeiten der Leseförderung wie Buchcasting, Bookslam und Lesescouts in den Mittelpunkt stellte.
Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen von Schule wie Integration von Flüchtlingen und Kindern mit
Migrationshintergrund muss vor allem die Qualität der Ganztagsangebote weiter entwickelt und gestärkt werden.
So wurden im Schuljahr 2015/16 (neben den regulären Schulungen zum webbasierten Beantragungs- und
Abrechnungsprogramm FABelF) zwei weitere Veranstaltungen mit dem Fokus Leseförderung (November
2015) bzw. kulturelle Bildung (Januar 2016) durchgeführt. Kulturelle Bildung bedeutet Teilhabe am künstlerisch
kulturellen Geschehen der Gesellschaft und lebenslanges Lernen. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr
Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den Schulen lernen, kommt der kulturellen Bildung eine große Rolle
im ganztägig strukturierten Schulalltag zu. Seit 2010 finden auf Initiative des Sachgebietes Schulbezogene
Angebote fachinhaltliche Veranstaltungen zum Thema „Kulturelle Bildung im Kontext von Ganztagsangeboten“
statt. Diese richten sich an Schulen, Kultureinrichtungen, Sozialarbeiter/-innen und Künstler/-innen, gewähren
Einblicke in gelungene Beispiele und sind eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und die Diskussion
zwischen den Akteuren.
Der Schulträger erfährt dabei Unterstützung von der Sächsischen Bildungsagentur und anderen Ämtern der
Stadtverwaltung wie dem Kulturamt und den Leipziger Städtischen Bibliotheken.
9
223
Schulbezogene Angebote
9.2 Schulbibliotheken
Schulbibliotheken sind Medien-, Informations-, Kultur- und Selbstlernzentren sowie Unterrichtsorte und damit für
Schüler/-innen und Lehrer/-innen wichtiger Bestandteil des Schulalltags.
Seit 2006 berät im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Schulbibliothekarische Arbeitsstelle zu
schulbibliotheksfachlichen Fragen.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig berät und betreut fachlich derzeit 42 Schulbibliotheken und
26 Leseräume an kommunalen Schulen. Über eine Schulbibliothek verfügen neun Grundschulen, sieben
Oberschulen, eine Gemeinschaftsschule, 16 Gymnasien und alle neun Beruflichen Schulzentren in kommunaler
Verwaltung. Die 26 Leseräume können Schüler/-innen in 15 Grundschulen, sieben Oberschulen sowie in vier
Förderschulen nutzen.
Der hier vorliegenden Statistik für das Schuljahr 2014/2015 liegen Daten von 38 Schulbibliotheken an
kommunalen Schulen, acht davon an Grundschulen, sieben an Oberschulen, eine an der Gemeinschaftsschule
mit Grund- und Oberschulteil, 14 an Gymnasien, acht an Beruflichen Schulzentren sowie 20 Leseräumen
zu Grunde. Zahlenmäßige Unterschiede zum Vorjahr ergeben sich durch zeitweise Schließungen von
Schulbibliotheken und Leseräumen.
Abbildung 133: Anzahl kommunale Schulen 2014/2015 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek
Anzahl
70
60
kommunale Schulen ohne Schulbibliothek
50
kommunale Schulen mit Schulbibliothek
40
57
30
20
2
16
2
10
0
8
8
Grundschulen*
Oberschulen
14
Schulart
8
Gymnasien
Berufliche Schulzentren**
*die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet,
**neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH
Quelle: Schulbezogene Angebote
9
224
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Schulbezogene Angebote
9.2.1 Medienbestand in Schulbibliotheken
Tabelle 104: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015
2012/2013
2013/2014
2014/2015
Grundschulen
17.537
18.013
7.440
1
Oberschulen
14.245
16.847
13.625
Gymnasien
78.670
77.416
49.150
Berufliche Schulzentren
36.934
31.159
28.783
143.435
98.998
Gesamt
147.386
Quelle: Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
1
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil
Der Medienbestand einer Schulbibliothek orientiert sich an der Schulart, am Schulprofil sowie an den
unterrichtlichen Erfordernissen. Die Einbindung der Schulbibliothek in den ganztägigen Schulalltag sollte sich im
Medienbestand widerspiegeln (unterrichtsbegleitende Medien, aber auch Medien zur Leseförderung und für die
Nachmittagsgestaltung in AG oder im Rahmen von Ganztagsangeboten, z. B. Sachbücher zu Fotografie für die
Arbeitsgemeinschaft „Junge Fotografen“ u. a.).
Es gibt sowohl quantitative als auch qualitative Empfehlungen für den Bestandsaufbau in Schulbibliotheken.
Schulbibliotheken an Grundschulen:
Zum Ende des Schuljahres 2014/2015 betrug der Anteil an Fach- und Sachliteratur (Print) 41 % (Richtwert: 50
% Bestandsanteil) des Gesamtbestands von 7.440 Medieneinheiten, Belletristik (Print) 59 % (Richtwert: 50 %
Bestandsanteil), Non-Print-Medien geringe 2 % (Richtwert: 10 %).
Schulbibliotheken an Oberschulen (einschl. Gemeinschaftsschule):
Der Anteil an Fach- und Sachliteratur (Print) am Gesamtbestand von 13.625 Medieneinheiten belief sich auf 61
% (Richtwert: 60 % Bestandsanteil) im Bereich Belletristik (Print) auf 39 % (Richtwert: 40 % Bestandsanteil). 4 %
aller Medien lagen als Non-Print-Medien vor (Richwert: 20 %).
Schulbibliotheken an Gymnasien:
Der Gesamtbestand betrug 49.150 Medieneinheiten, davon entfielen 64 % auf Fach- und Sachliteratur (Richtwert:
70 % Bestandsanteil) und 36 % auf Belletristik. 1 % aller Medien waren Non-Print-Medien (Richtwert: 30 %
Bestandsanteil).
Schulbibliotheken an Beruflichen Schulzentren:
84% des Gesamtbestands von 28.783 Medieneinheiten standen den Auszubildenden an Fachliteratur (Print) zur
Verfügung (Richtwert: 90 % Bestandsanteil), weiterhin 16 % Belletristik (Print) (Richtwert: 10 % Bestandsanteil). 4
% Medien am Gesamtbestand waren Non-Print-Medien (Richtwert: 30 %).
9
Die Preise für digitale Medien sind im Verhältnis zum Medienetat der Schulbibliotheken recht hoch. Darin sieht die
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle die Hauptursache für deren geringen Anteil an den Gesamtmedienbeständen.
Zudem sind gute, für Schüler/-innen geeignete Online-Datenbanken, wie das Munzinger Archiv und Statista
kostenpflichtig und in den Schulbibliotheken bisher nicht verfügbar. Zum Ausgleich sollte auf die stärkere
Nutzung des Medieninformations- und -distributionssystem für Bildungsmedien in Sachsen für den Einsatz an
sächsischen Schulen und kommunalen Medienzentren MeSax sowie des umfangreichen Medienangebots des
Medienpädagogischen Zentrums und die digitalen Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken hingewiesen
werden.
225
Schulbezogene Angebote
Die Zielbestände für die Schulbibliotheken aller Schularten wurden für die Auswertung der Gesamtstatistik auf
zehn Medieneinheiten pro Schüler/-in vereinheitlicht.
Im Gesamtdurchschnitt wurden pro Schüler/-in in den Schulbibliotheken aller Schularten vier (Soll: zehn) Medien
angeboten. Während den Schüler/-innen an den Gymnasien in ihrer Schulbibliothek im Schuljahr 2013/2014
noch jeweils acht Medieneinheiten zur Verfügung standen, lagen die Bestände Ende des Schuljahres 2014/2015
in allen Schularten weit unter den Richtwerten. Besonders auffällig ist das bei den Beruflichen Schulzentren:
hier lag die Anzahl Medieneinheiten pro Schüler/-in bei gerade mal drei. Ursachen sind zum einen die Höhe
der Medienetats (lässt Bestandserneuerung von lediglich 1 % im Jahr zu), zum anderen die meist zu geringen
Raumgrößen, die die Aufstellung eines der Schülerzahl und den Aufgaben von Schulbibliothek entsprechenden
Medienbestandes nicht zulassen.
9.2.2 Entleihungen in Schulbibliotheken
Entleihungen von Medien sind nicht Hauptanliegen schulbibliothekarischer Arbeit. Zentrale Aufgaben sind die
medienpädagogische Arbeit, die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag, die Nutzung der Medien z. B.
im Unterricht, für Projekte, zum selbstständigen Lernen, im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung des
Unterrichts sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten. Die erhobenen Zahlen der Schulbibliotheken in diesem
Bereich können deshalb nicht mit denen der öffentlichen Bibliotheken verglichen werden.
Eine Entleihung findet immer dann statt, wenn ein Medium die Bibliothek verlässt. Die Entleihung außer Haus ist
i. d. R. mit einer Leihfrist von vier Wochen verbunden. Es kann sich aber auch um eine Entleihung innerhalb der
Schule handeln, wenn sich ein Bibliotheksnutzer z. B. die Kopie einer Buch- oder Zeitschriftenseite anfertigen
möchte. Entleihungszahlen sind durch die Software zur Bibliotheksverwaltung „Library for Windows – School“
über eine Zeitraumstatistik ermittelbar.
Abbildung 134: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015
20.000
18.000
16.000
Anzahl
14.000
12.000
10.000
17.626
8.000
6.000
4.000
10.368
8.680
2.000
0
9
2.829
Grundschulen
4.660
3.584
Oberschulen
5.798
6.321
4.588
Gymnasien
5.514
5.864
2.146
Berufliche Schulzentren
Entleihvorgänge
Schuljahr 2012/2013
Quelle: Schulbezogene Angebote
Schuljahr 2013/2014
Schuljahr 2014/2015
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Entwicklung der Entleihungszahlen im Schuljahr 2014/2015 ist im Vergleich zu den Vorjahren stark rückläufig.
Begründbar sind die Rückgänge durch die aktuelle, sehr heterogene Personalsituation die z. T. eine Verringerung
der Öffnungsstunden der Schulbibliotheken und auch eine zeitweise Schließung erforderte.
226
Schulbezogene Angebote
9.2.3 Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in
Schulbibliotheken
Schulbibliotheken haben vielfältige Aufgaben, sind aber in erster Linie Unterrichts- und Lernorte. Die Einbindung
der Schulbibliothek in den Schulalltag mit Unterrichtseinheiten in der Bibliothek, selbstständigem Lernen,
Veranstaltungen, Projektarbeit, Ganztagsangeboten steht im Vordergrund.
Tabelle 105: Anzahl von Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Schularten in den Schuljahren
2011/2012 bis 2014/2015
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
Grundschulen
472
794
1.488
1.527
- Unterricht
296
519
1.073
1.231
- Veranstaltungen
160
246
360
264
16
29
55
32
- Bibliothekseinführungen
1
295
480
654
542
202
341
574
462
- Veranstaltungen
74
118
57
59
- Bibliothekseinführungen
19
21
23
21
Oberschulen
- Unterricht
Gymnasien
773
890
1.176
1.115
- Unterricht
631
722
1.037
932
- Veranstaltungen
120
126
86
139
22
42
53
44
- Bibliothekseinführungen
Berufliche Schulzentren
299
685
839
401
216
417
673
336
- Veranstaltungen
44
117
28
18
- Bibliothekseinführungen
39
151
138
47
- Unterricht
Quelle: Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
1
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
Die statistischen Angaben zu Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek für das Schuljahr 2014/2015 zeigen in fast
allen Bereichen deutliche Rückgänge. Ursachen liegen vor allem in der bereits erwähnten Diskontinuität bei der
personellen Betreuung.
9
227
Schulbezogene Angebote
Tabelle 106: Teilnehmer/-innen in der Schulbibliothek an Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in den
Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
Grundschulen
5.970
10.926
23.556
19.929
- Unterricht
2.785
6.123
13.006
13.755
- Veranstaltungen
2.882
4.317
9.437
5.490
303
486
1.113
684
3.110
4.544
4.571
4.505
1.579
2.170
2.785
2.963
1.144
1.942
1.271
1.172
387
432
515
370
- Bibliothekseinführungen
Oberschulen
- Unterricht
1
- Veranstaltungen
- Bibliothekseinführungen
Gymnasien
11.460
13.154
16.347
18.023
- Unterricht
8.109
9.024
11.654
13.057
- Veranstaltungen
2.907
3.097
3.099
3.854
444
1.033
1.594
1.112
3.061
6.856
9.189
3.666
1.995
3.367
5.864
2.098
- Veranstaltungen
546
1.416
1.111
767
- Bibliothekseinführungen
520
2.073
2.214
801
- Bibliothekseinführungen
Berufliche Schulzentren
- Unterricht
Quelle: Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
1
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil,
Im Schuljahr 2014/2015 haben insgesamt 46.123 Schüler/-innen an Angeboten der Schulbibliothek in Form von
Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen teilgenommen.
9.2.4. Leseräume
Leseräume sind ein zusätzliches Instrument zur Beförderung von Lesekompetenz und bieten den Schüler/innen außerhalb des Unterrichts interessante Angebote, wie z. B. Vorleseprojekte, gemeinsames Lesen,
Autorenlesungen und spielerische Lese- und Schreibprojekte.
Da die in den Leseräumen stattfindenden Aktivitäten außerhalb des Unterrichts angeboten werden, fällt hier in
der Statistik die Aktivität „Unterrichtseinheiten“ heraus. Dafür enthält das Statistikformular für die Leseräume
zusätzlich die Aktivität „Zusammenarbeit mit Vereinen“, da die Mitarbeiter/-innen angehalten sind, mit Partnern im
Schulumfeld bzw. Stadtteil zu kooperieren.
9
228
Die sowohl für die SB als auch LR auffälligen Steigerungen im Bereich „Einbindung in die GTA“ lassen sich
möglicherweise damit erklären, dass Schulbibliotheken im Rahmen von GTA in Leipzig offiziell erst seit wenigen
Jahren ein Thema sind. In diesen Jahren wurden die Möglichkeiten, die Schulbibliotheken und Leseräume im
ganztägigen Schulalltag eröffnen, intensiv durch die Abt. Bildung des AfJFB kommuniziert. Auch zwei Fachtage
für Pädagoginnen und Padagogen, Erzieher/-innen, sowie Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräume
(„Schulbibliotheken/Leseräume im Kontext von GTA „ 2013, „Leseförderung im ganztägigen Schulalltag“ 2015),
die in den vergangenen Jahren stattfanden, dürften zu der Steigerung beigetragen haben.
Schulbezogene Angebote
9.3 Schola Cantorum Leipzig
Die Schola Cantorum Leipzig (zu deutsch: Singschule) wurde im Jahr
1963 als Kinder- und Jugendchor gegründet und arbeitet seit 1982 unter
Trägerschaft der Stadt Leipzig.
Heute singen und musizieren, angefangen von musikalischer
Früherziehung über Spatzenchöre, Kinderchor, Mädchenchor bis hin zu
Ensemble und Kammerchor, insgesamt knapp 300 Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene in der Schola Cantorum.
Die verschiedenen Chöre gestalten jährlich über 40 Konzerte vor
insgesamt mehr als 10.000 Zuhörern in Leipzig und zum Teil weit darüber
hinaus.
Abbildung 135: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015 jeweils zum 1.8. des Jahres
300
20
Anzahl
250
45
200
13
150
100
50
0
Kammerchor*
41
11
7
42
35
9
24
26
22
19
2011
2012
Ensemble
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Mädchenchor
45
45
29
22
51
40
27
45
25
109
110
2014
2015
Spatzenchöre
Früherziehung
51
2013
Jahr
Kinderchor
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*neu ab 2015
Die Zahl der Mitglieder der Schola Cantorum ist im Jahresvergleich von 2011 bis 2015 stetig gestiegen. Im Jahr
2015 betrug der Anstieg zum Vorjahr 5,7 % (+15 Mitglieder).
Davon betrug der mehrheitliche Mitgliederanteil die musikalische Früherziehung mit 39,4 %. Der Mitgliederanteil
des Mädchenchors betrug 18,3 %, des Kinderchores 14,3 %, der Spatzenchöre 9,7 % und des Ensembles 7,9 %.
Der Anteil des seit 2015 neuen Kammerchores betrug 10,4 % aller Mitglieder.
9
229
Schulbezogene Angebote
Tabelle 107: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015 jeweils zum 1.8. des Jahres
2011
2012
2013
2014
2015
Früherziehung
-
19
51
109
110
Spatzenchöre
26
22
25
45
27
9
24
45
45
40
35
42
41
45
51
Ensemble
7
11
13
20
22
Kammerchor*
*
*
*
*
29
Gesamt
77
118
175
264
Kinderchor
Mädchenchor
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
279
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
* neu ab 2015
9.3.1 musikalische Früherziehung
Der musikalische Nachwuchs übt sich früh in den Kursen der musikalischen Früherziehung. Diese beginnen ab
einem Jahr und enden mit sechs Jahren.
Abbildung 136: musikalische Früherziehung
9
Die musikalische Früherziehung bietet Kindern im Vorschulalter die Möglichkeit, sich spielerisch mit den
elementaren Formen des Musizierens vertraut zu machen. Sie dient sowohl der Persönlichkeitsentwicklung als
auch der Entwicklung musikalischer und sozialer Fähigkeiten. Beim Singen altbekannter Kinderlieder werden
230
Schulbezogene Angebote
sprachliche Fähigkeiten gefördert, der Umgang mit Klanghölzern, Glöckchen oder auch bunten Seidentüchern
fördert sowohl die Feinmotorik als auch Rhythmusgefühl, Musikalität, Körperwahrnehmung und Konzentration der
Ein- bis Fünfjährigen. Kreatives Gestalten oder auch die ein oder andere Exkursion, beispielsweise ins Museum
für Musikinstrumente oder das Mendelssohn-Haus, ergänzen die Arbeit.
9.3.2 Spatzenchor
Ist die Lust am Singen geweckt geht es im Anschluss weiter in den Spatzenchören. In ihnen singen Kinder von
sechs Jahren bis zur 2. Klasse.
Abbildung 137: Spatzenchöre
Die Spatzen lernen mit viel Spaß in wöchentlichen Chorproben die ersten Schritte des gemeinsamen Singens.
Dabei stehen das spielerische Erlernen der musiktheoretischen Grundlagen und ein behutsames Heranführen an
eine kindgerechte Stimmbildung im Mittelpunkt der professionellen Kinderchorarbeit. Ganzheitliches Erleben von
Musik, das Umsetzen von Musik in Bewegung sowie das Erfinden von eigene Rhythmen und Melodien mittels
Orff-Instrumenten sind unverzichtbare Bestandteile der Spatzenchorprobe. Dazu kommt die erste Einstudierung
von traditionellen Kinder- und Volksliedern, die im späteren Konzertchor zum Kernrepertoire gehören.
9
Zusätzlich lernen die Kinder im in die Probe integrierten Musiktheorieunterricht gemeinsam für die Chorlaufbahn
wichtige Grundlagen wie Noten und Rhythmik. In ersten kleinen Auftritten, alleine oder zusammen mit dem
Kinderchor, lernen die Spatzen das Singen vor Publikum. Einmal im Jahr werden Kinderopern oder -musicals
gemeinsam mit dem Kinderchor erarbeitet und szenisch aufgeführt. Gemeinsames Basteln der Kulissen sowie
szenische Proben mit Kostüm und Requisite lassen die Kinder dabei Theaterluft schnuppern und sind inzwischen
Jahreshöhepunkte für die ganze Familie.
231
Schulbezogene Angebote
9.3.3. Kinderchor
Mit Beginn der 3. Klasse folgt der Kinderchor. Bis 12 Jahren erhalten die Jungs und Mädchen hier neben den
gemeinsamen Chorproben auch ersten Stimmbildungsunterricht und erlernen Grundlagen in der Musiktheorie.
Abbildung 138: Kinderchor
9
Das Repertoire des ca. 40 Mitglieder zählenden Konzertkinderchores der Schola Cantorum besteht aus
umfangreicher Kinderliedliteratur, Kanons, traditionell klassischen Kinder- und Volksliedern, Kinderopern und
-musicals sowie leichter zweistimmiger Literatur. Höhepunkte im Konzertkalender des Kinderchores ist die
szenische Aufführung einer Kinderoper im Sommer sowie das Frühlings- und Herbstkonzert. Der Kinderchor
war in der Vergangenheit unter anderem im Leipziger Gewandhaus mit Orff’s “Carmina Burana” oder beim
Leipziger Musikfestival “Klassik für Kinder” in Bizets Oper “Carmen”, Lortzings “Zar und Zimmermann” und
Smetanas “Verkaufter Braut” zu erleben. 2013 spielten über 50 mitwirkende Chormitglieder Mozarts Oper “Die
Zauberflöte”, 2014 brachten 70 Mitglieder aus Kinder- und Spatzenchören Humperdincks “Hänsel und Gretel”
auf die Bühne, über 90 Mitwirkende spielten im Sommer 2015 im Kindermusical “Das Gespenst von Canterville”
nach Oscar Wilde. Wer möchte, kann neben der Ausbildung im Chor auch ein Musikinstrument erlernen und am
Bewegungsunterricht teilnehmen.
An den Kinderchor schließt sich die Vorklasse des Mädchenchores an. Sie bereitet die Mädchen zwischen 12
und 13 Jahren auf den eigentlichen Konzertchor vor. Hier wird das aktuelle Konzertrepertoire des Mädchenchores
erarbeitet und erstmalig aufgeführt. Außerdem wird daran gearbeitet, die Mädchen in ihrer stimmlichen und
persönlichen Entwicklung so zu stabilisieren, dass sie auch auf größeren Podien bestehen können. Neben
Probenlagern nimmt die Vorklasse auch an ersten Konzertreisen teil und verstärkt den Mädchenchor bei
größer besetzten Projekten. Hinzu kommt regelmäßiger Gruppenunterricht in Stimmbildung bei professionellen
Stimmbildnern.
232
Schulbezogene Angebote
9.3.4 Mädchenchor
Mit Abschluss des 13. Lebensjahres erfolgt ein Vorsingen und bei musikalischer Eignung eine Übernahme in den
Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig.
Abbildung 139: Mädchenchor
Der Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig besteht heute aus über 50 Sängerinnen im Alter von 13 bis
25 Jahren. Der Mädchenchor zählt aufgrund seines musikalischen Anspruchs, zahlreicher Konzertreisen ins
Ausland und Platzierungen bei Wettbewerben sowie konsequenter Nachwuchsförderung zu den führenden
Mädchenchören Deutschlands mit internationalem Renommee. Er pflegt in besonderem Maße die für gleiche
Stimmen komponierte A-cappella-Musik von der Renaissance bis zur Gegenwart, arbeitet aber auch bei der
Aufführung größerer chorsinfonischer Werke mit verschiedenen mitteldeutschen Orchestern zusammen.
Ebenso widmet sich der Mädchenchor intensiv dem deutschen romantischen Repertoire (Mendelssohn,
Schumann, Brahms, Rheinberger u.a.), aber auch in der französischen Musik um die Jahrhundertwende machte
das Ensemble wichtige Entdeckungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Chorarbeit liegt auf der Interpretation
zeitgenössischer Werke. Uraufführungen und Auftragswerke für das Ensemble belegen das hohe Engagement
der Schola Cantorum Leipzig für Kompositionen des 20. und 21. Jahrhunderts. Regelmäßig finden sich Werke
zeitgenössischer Komponisten im Programm wieder.
9
Das Ensemble wirkte in Aufführungen großer oratorischer Werke, wie Bachs “Matthäus-Passion”, Mendelssohns
“Paulus” und Orffs “Carmina burana”, mit und veranstaltet Konzerte in den bedeutendsten Leipziger Kirchen und
Konzertsälen. 1999 gestaltete das Ensemble den offiziellen Festakt zum 50. Geburtstag der Bundesrepublik
233
Schulbezogene Angebote
Deutschland im Berliner Reichstag. 2015 sangen die Chormitglieder im Rahmen des 80. Deutschen
Fürsorgetages für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die erfolgreiche Teilnahme an nationalen und internationalen
Wettbewerben bezeugt die Qualität der Chöre ebenso wie zahlreiche Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen.
Die Schola Cantorum ist in Vertretung des Thomaner- und Kreuzchores ins Motettenprogramm der Leipziger
Thomaskirche und der Dresdner Kreuzkirche eingebunden und wird unter anderem regelmäßig zum Leipziger
Bachfest verpflichtet. Reisen führten das Ensemble in fast alle Regionen Deutschlands und seit 1994 auch ins
Ausland. So gastierte der Chor unter anderem in Südafrika, Israel, Finnland, Großbritannien und Frankreich. Für
2009 wurde der Chor für fünf Konzerte in die USA eingeladen.
Vielfältige Produktionen für Funk und Fernsehen sowie große Show-Produktionen ergänzen die Arbeit.
So standen die Chormitglieder bereits mit André Rieu oder Joachim Witt auf der Bühne, wirkten bei der
José-Carreras-Gala für die ARD oder bei der Show-Produktion “Best of Musical” mit. Der Chor arbeitete
in der Vergangenheit unter anderem mit renommierten Dirigenten wie Kurt Masur, Herbert Blomstedt oder
Thomaskantor Georg Christoph Biller zusammen.
9.3.5 Ensemble
Ab einem Alter von ca. 25 Jahren wechseln die nunmehr jungen Frauen in das Ensemble der Schola Cantorum
Leipzig.
Abbildung 140: Ensemble
9
Es besteht momentan aus etwa 20 langjährigen Mitgliedern und dem Mädchenchor “entwachsenen” Studentinnen
oder Berufstätigen, die bei Konzerten und Reisen des Mädchenchores eine wichtige Unterstützung sind. In
234
Schulbezogene Angebote
wöchentlichen Proben arbeiten die Mitglieder an anspruchsvoller Ensemble- und Chorliteratur. Das Repertoire
speist sich aus der Barockzeit sowie der Moderne, mit Werken von Schumann oder Brahms gibt es auch
immer wieder Ausflüge in die Romantik. Gemeinsam mit dem Mädchenchor gestaltet das Ensemble unter
anderem die traditionellen Weihnachtskonzerte in der Peterskirche, Motetten in der Leipziger Thomaskirche,
nimmt an Chorreisen und Wettbewerben teil und bereitet Uraufführungen und CD-Produktionen vor. Eigene
Ensemblekonzerte in sächsischen Kirchen und Konzertsälen erweitern das Spektrum. Zusätzlich zu den
wöchentlichen Chorproben werden die Ensemblemitglieder durch professionelle Stimmbildner betreut.
9.3.6 Kammerchor
Neu hinzugekommen in die Chorfamilie der Schola Cantorum ist seit Januar 2015 der Kammerchor.
Abbildung 141: Kammerchor
Er besteht aus ca. 25 musikbegeisterten
Sängerinnen und Sängern und setzt sich
aus Studenten aller Leipziger Hochschulen,
Schüler/-innen und jungen Erwachsenen
zusammen. Der Chor gestaltet traditionell
Konzerte vor allem in Leipzig und
dem Umland. Jährlich im Frühsommer
gastiert der Kammerchor anlässlich der
“Sabinchenfestspiele” im brandenburgischen
Treuenbrietzen, gestaltet Abendgottesdienste
in der Leipziger Thomaskirche sowie
Friedensgebete in der Nikolaikirche. Das
Repertoire ist vielseitig und reicht vom
Volkslied, klassischen und romantischen
Chorsätzen über Jazz bis hin zu Filmmusik.
Der Kammerchor zeichnet sich durch einen
jugendlichen und frischen Chorklang aus und
kann auf vielfältige Projekte verweisen. So
wirkten im Dezember 2006 Mitglieder des
Chores an der Aufführung des Händelschen
“Messias” in der Leipziger Thomaskirche
mit. 2007 begeisterte das Ensemble im
großen Saal des Leipziger Gewandhauses
mit Kantaten von Johann Sebastian Bach,
Felix Mendelssohn Bartholdy sowie dem
Weihnachtsoratorium von Camille Saint-Saëns.
Gemeinsam mit der Kammerphilharmonie
Leipzig bildete der Kammerchor im Jahr 2008
und 2009 in einmaligen Fusion-Konzerten die
musikalische Begleitung des weltbekannten
indischen Geigenvirtuosen Subramaniam und
der preisgekrönten Bollywoodsängerin Kavita
Krishnamurti. Im April 2009 führte eine Konzertreise die Sängerinnen und Sänger nach Italien. Konzerte am
Lago Maggiore, in Lugano und im Mailänder Dom waren Höhepunkte dieser Reise. Im Dezember 2009 war das
Ensemble an der Aufführung von “Symphonic Pink Floyd” im Leipziger Gewandhaus beteiligt.
9
235
Schulbezogene Angebote
9.4 Schulbiologiezentrum Leipzig
Der Hauptschwerpunkt der Arbeit des Schulbiologiezentrums Leipzig als einzigartige Bildungsstätte für die
Themenkomplexe Biologie, Sachkunde, Umwelterziehung liegt in der Gestaltung eines natur-und praxisnahen
Biologie- und Sachkundeunterrichtes für die Leipziger Schulen. Das Schulbiologiezentrum ist zudem eine
leistungsfähige und intensiv genutzte Fortbildungsstätte für Lehrkräfte zur Qualifizierung im Bereich der Naturund Umwelterziehung.
Die vier Einrichtungen des Schulbiologiezentrums, Botanikschule, Freiluftschule, Zooschule und Botanischer
Lehrgarten, bieten zudem eine Reihe von Freizeitangeboten, die bei den Schüler/-innen, Eltern und interessierten
Bürgerinnen und Bürgern große Resonanz finden.
Abbildung 142: Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015
12.000
10.000
2012
Botanischer Lehrgarten
2013
Jahr
Freiluftschule
2014
Zooschule
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
3.661
11.264
1.677
3.516
9.238
11.038
1.726
3.725
8.539
10.955
1.863
3.743
8.846
10.472
9.577
2011
2.108
0
3.933
2.000
1.953
4.000
9.896
6.000
9.547
Anzahl
8.000
2015
Botanikschule
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 108: Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015
2011
9
2012
2013
2014
2015
Botanischer Lehrgarten
9.547
9.577
8.846
8.539
9.238
Freiluftschule
1.953
2.108
1.863
1.726
1.677
Zooschule
9.896
10.472
10.955
11.038
11.264
Botanikschule
3.933
3.743
3.725
3.516
3.661
25.329
25.900
25.389
24.819
25.840
Gesamt
Quelle: SG Schulbezogene Angebote
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Die Besucherzahlen der Einrichtungen des Schulbiologiezentrum Leipzigs bewegen sich pro Jahr stabil um die
25.000 Besucher/-innen. Im Jahr 2015 sind die Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 % gestiegen
(+1.021 Besucher/-innen).
236
Schulbezogene Angebote
9.4.1 Botanischer Lehrgarten
Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller Besucher/-innen des Botanischen Lehrgartens im Schulbiologiezentrum
35,8 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Besucherzahlen des Botanischen Lehrgartens um 8,2 % gestiegen
(+699 Besucher/-innen).
Das 1,5 ha große Gelände des Botanischen Lehrgartens bietet mit einigen Tiergehegen viele Möglichkeiten
des Kennenlernens biologischer Zusammenhänge im Rahmen des Unterrichtes und in der Freizeit. Projekte
zu ökologischen Themen, wie beispielsweise zum Auwald werden geführt bzw. begleitet. Außerdem bestehen
lehrplanbezogene Angebote zum Biologie- und Sachkundeunterricht einschließlich des Selbstunterrichtes
für alle Schultypen. Die Gewächshäuser des Botanischen Lehrgartens werden unter anderem auch für
Pflanzenanzuchten für die Leipziger Schulen genutzt (Schulbegrünungsprogramm). Es besteht eine gute
Zusammenarbeit mit allen regional und auch bundesweit arbeitenden Natur- und Umweltschutzverbänden. Das
Schulbiologiezentrum ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU).
9.4.2 Botanikschule
Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller Besucher/-innen der Botanikschule im Schulbiologiezentrum 14,2 %. Im
Vergleich zum Vorjahr sind die Besucherzahlen der Botanikschule um 4,1 % gestiegen (+145 Besucher/-innen).
Die Schulen können in der Botanikschule im Botanischen Garten der Universität Leipzig unterrichtsergänzende
bzw. -begleitende sachkundliche und biologische Angebote nutzen.
Die Pflanzensammlungen der Gewächshäuser sowie vom Frühjahr bis zum Herbst auch die Abteilungen
des Freilandes und der Heilpflanzen- und Kräutergarten stehen dabei für den Unterricht aller Schularten zur
Verfügung. Für projektorientierten und fächerverbindenden Unterricht werden ebenfalls Programme angeboten.
9.4.3 Freiluftschule
Die Freiluftschule im Schulbiologiezentrum hatte im Jahr 2015 einen Besucher/-innenanteil von 6,5 %. Auf
Grund der Herabsetzung der Abordnungsstunden der abgeordneten Lehrer/-innen im Jahr 2015 wurden
die Projektangebote etwas reduziert. Das hatte Auswirkungen auf die Besucherzahlen der Freiluftschule,
die um 2,8 % leicht zurück rückläufig (-49 Besucher/-innen) waren. Die Freiluftschule bietet für Grund-und
Förderschulklassen die Möglichkeit, ganzheitliches Lernen im Grünen zu erleben.
Auf dem großen Gelände im Schwarzenbergweg 4 sind alle Voraussetzungen gegeben, ganzjährig
fächerübergreifend (Deutsch-, Sachkunde- und Werkunterricht, Kunsterziehung, Musik und Sport) zu unterrichten.
Dabei steht der Aspekt der Umwelterziehung, insbesondere der Unterricht zum „Anfassen“, das Kennenlernen,
Bewerten und Handeln in der Natur, im Vordergrund.
9.4.4 Zooschule
9
Der Anteil aller Besucher/-innen der Zooschule im Schulbiologiezentrum sank im Jahr 2015 auf 43,6 %. Im
Vergleich zum Vorjahr sind die Besucherzahlen der Zooschule um 2,0 % leicht gewachsen (+226 Besucher/innen). Die Unterrichtsthemen der Zooschule umfassen Lehrplaninhalte der Klassen-/Kursstufen 1 - 12 der
Unterrichtsfächer Sachkundeunterricht und Biologie.
Das Angebot trägt dazu, dass die Schüler/-innen Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur
sammeln und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit
der Umwelt entwickeln. Besonders geeignet ist hierfür der lehrplangerechte Projektunterricht.
237
Schulbezogene Angebote
9.5 Medienpädagogisches Zentrum
Das Medienpädagogische Zentrum Leipzig
(MPZ) ist das Service-Zentrum der Stadt
Leipzig in den Bereichen Medienpädagogik,
Fortbildung und Medientechnik im
Rahmen des Medienstellenverbundes im
Land Sachsen. Es befindet sich in der
Humboldtschule, Gymnasium der Stadt
Leipzig.
Die Beratung im Bereich des Einsatzes von
Bildungsmedien ist eine grundlegende Aufgabe des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig. Die Mitarbeiter/innen unterstützen die schulischen Einrichtungen bei Fragen zur Medienpädagogik, zur Medientechnik oder zum
Medieneinsatz.
Ein weiterer Schwerpunkt des MPZs besteht darin, ausgewählte Bildungsmedien zum Verleih zur Verfügung
zu stellen. Das MPZ ist federführend an dem Projekt MeSax „Medieninformations- und -distributionssystem für
Bildungsmedien in Sachsen“ beteiligt. Das Projekt umfasst auch „LernSax“, eine Kommunikations-, Arbeits- und
Lernplattform für die sächsischen Bildungseinrichtungen, mit direkter Anbindung an MeSax.
Die Angebote richten sich vor allem an die Schulen und die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch an
alle anderen städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen.
9.5.1 Mediathek im MPZ
Abbildung 143: Medienbestand und -verleihvorgänge in der Mediathek
18.000
16.000
14.000
9
2010/2011
2011/2012
2013/2014
340
9.000
16.394
320
10.249
16.285
2012/2013
13.000
9.985
255
16.200
10.200
15.000
13.000
10.000
11.000
9.650
14.000
2009/2010
245
0
190
2.000
260
4.000
4.900
6.000
9.082
8.000
6.500
10.000
13.000
Anzahl
12.000
2014/2015
Schuljahr
Medientitel (VHS, DVD)*
Online-Medien**
Verleihvorgänge (Medien)
Verleihvorgänge (Technikverleih)
Quelle: Medienpädagogisches Zentrum
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*Bestand MPZ, **Bestand MPZ & Landeslizenzen
Der Medienbestand der Mediathek im MPZ ist im vergangenen Schuljahr auf 10.249 Medientitel erweitert
wurden. Dies ist eine Zunahme um 2,6 % (264 neue Medientitel). Die Zunahme der Medientitel liegt auch in der
238
Schulbezogene Angebote
Beschaffung von Online-Medien begründet. Viele Online-Medien-Lizenzen umfassen zusätzlich ein DVD-Medium
für den körperlichen Verleih. Der online zur Verfügung stehende Bestand an Medientiteln ist in den letzten drei
Schuljahren um mehr als das Dreifache, auf aktuell 16.394 Medientitel angestiegen.
Die im medienpädagogischen Zentrum Leipzig registrierten 9.000 Ausleihvorgänge aus dem Medienbestand
sind in dem letzten Jahr leicht rückläufig. Dies liegt u.a. in der immer stärker werdenden Nutzung der Online
Mediendistribution MeSax begründet.
9.5.2 Technikverleih und Medienmobil
Das Medienpädagogische Zentrum bietet ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsleistungen im
Bereich der Audio- und Videotechnik und Bearbeitung. Schulischen Einrichtungen stehen Aufnahme- und
Präsentationstechnik sowie Beschallungsanlagen zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/2015 wurde dieser
Technikverleih 340 Mal genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 20 Ausleihvorgänge.
Projektarbeit im medienpädagogischem Bereich kann mit dem Medienmobil unterstützt werden. Das Fahrzeug
ist ausgerüstet mit transportabler Technik für die digitale Videoaufnahme und für den digitalen Videoschnitt.
Weiterhin steht moderne Präsentationstechnik im Audio- und Videobereich zur Verfügung.
Im Schuljahr 2014/2015 wurden 85 Medienprojekte mit dem Medienmobil und im MPZ Leipzig durchgeführt und
betreut, vier weniger als im Vorjahr.
9.5.3 IT – Service und Supportleistungen des MPZ
Abbildung 144: IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2015
1.400
1.200
400
200
0
180
95
150
30
2009/2010
185
85 59
2010/2011
1.320
197
195
90
43
95
45
2011/2012
2012/2013
Schuljahr
Support-Ticket Bearbeitungen
Quelle: Medienpädagogisches Zentrum
1.150
1.250
1.100
600
1.290
800
850
Anzahl
1.000
Fortbildung
91
190
27
2013/2014
Medienprojekte
85
30
2014/2015
Rollout
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
9
Die Bearbeitung von Supportanfragen ist eine wesentliche Serviceleistung des Medienpädagogischen Zentrums.
Diese Unterstützungsleistungen sind in Schulnetzwerken, Verwaltungsnetzwerken, Schulhorten sowie Kitas
erforderlich. Die Zahl der Service- und Supportleistungen nehmen jährlich zu. Dies liegt in der Zunahme des
Ausstattungsgrades der IT-Systeme in den Schulen begründet.
239
Schulbezogene Angebote
Im Jahr 2015 begann der 2. Rollout-Zyklus der Verwaltungscomputer in den Schul- und Hortverwaltungen. Das
MPZ war an der Vorbereitung, Koordination und Durchführung zum Tausch der IT-Systeme (Rollout) maßgeblich
beteiligt. Im Schuljahr 2014/2015 wurde das Rollout an 30 Schul- und Hortverwaltungen durchgeführt.
Anhaltend hoch ist die Nachfrage im Bereich der Fortbildungen. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 190
Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.
Schwerpunkte bei der Lehrerfortbildung bildeten dabei:
•
Einsatz neuer Medien im Unterricht
•
Einsatz interaktiver Tafelsysteme in der Schule
•
der Unterricht mit mobilen Endgeräten – Tablets
•
MeSax – Medien direkt ins Klassenzimmer
•
LernSax – kooperatives Lernen
•
Pädagogische IT-Koordinatoren
•
Urheberrecht
Schwerpunkte der Fortbildungen für Bibliotheksmitarbeiter/-innen waren:
9
240
•
Verwaltungssoftware Library
•
Urheberrecht
Schulbezogene Angebote
9.6 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung
9.6.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht
Seit dem 01. August 2008 unterliegt die Überwachung der Anmeldepflicht den Kreisfreien Städten und
Landkreisen. Die Aufgabe wurde durch Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG)
übertragen. Die Schwerpunkte im Arbeitsbereich liegen zum einen bei der Überwachung der Anmeldepflicht der
schulpflichtig werdenden Kinder, dem Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule und zum
anderen bei der Überwachung der Berufsschulpflicht. Allgemein gliedert sich die Schulpflicht gemäß § 28 SchulG
in die neun Jahre dauernde Vollzeitschulpflicht und die anschließende Berufsschulpflicht, welche in der Regel drei
Jahre dauert.
Tabelle 109: Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2015/2016
kommunale Trägerschaft
Schulart
Schulen
Schüler
Andere Trägerschaft
Schulen
Schüler
Gesamtzahl
Schulen
Schüler
Grundschule
66
15.913
11
1.828
77
17.741
Oberschule
25
9.586
6
1.142
31
10.728
Gymnasien
16
11.148
6
2.835
22
13.983
Förderschulen
15
2.342
3
351
18
2.693
berufsbildende Schulen*
10
11.374
33
7.043
43
18.417
2. Bildungsweg
3
791
3
791
Gemeinschafts Schule
1
520
1
520
Waldorfschulen
Summe:
136
51.674
2
530
2
530
61
13.729
197
65.403
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
*kommunale berufsbildende Schulen mit Medizinischer Berufsfachschule St. Georg gGmbH
9.6.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung
Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Aus diesem
Grund ist die Überwachung der Anmeldung mit höchster Priorität zu bearbeiten. Gemäß dem § 31 (1) SchulG
haben die Eltern die Pflicht, den Schulpflichtigen an der Schule anzumelden und dafür zu sorgen, dass der
Schüler/die Schülerin am Unterricht teilnimmt. Die Schulpflicht beginnt nach § 27 (1) SchulG für alle Kinder,
die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Eltern haben die
Möglichkeit, Kinder die nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, an der Schule anzumelden. Mit der
Anmeldung werden auch diese Kinder schulpflichtig und müssen eingeschult werden.
9
Um den Eltern den Weg bis zur Einschulung ihres Kindes zu erleichtern, erhält jedes schulpflichtig werdende
Kind ein Schuljahr vor der Einschulung einen Brief, dieser enthält Informationen zum Thema Einschulung, wie
die Anmeldetage und die zuständige Grundschule. In der Stadt Leipzig gibt es sowohl gemeinsame Schulbezirke
in welchen mehrere Schulen einem Schulbezirk zugeordnet sind, als auch Einzelschulbezirke die durch eine
Schulbezirkssatzung festgelegt werden. Nach den Anmeldetagen erhält der Leistungsbereich den Rücklauf
von den Schulen, welche Kinder wo angemeldet wurden. Anhand des regelmäßigen Austausches mit den
Grundschulen werden dann alle für den Schulträger für die Einschulung relevanten Informationen über die Kinder
bis zur tatsächlichen Einschulung erfasst. Relevante Informationen sind hier z. B. Rückstellungen, genehmigte
241
Schulbezogene Angebote
Anträge auf schulbezirksfremde Einschulung, welche Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft, einer
Förderschule oder an einer Schule außerhalb Leipzigs eingeschult werden, sowie alle Zu-, Weg- und Umzüge
von Leipzig. Dem Leistungsbereich Schulnetzplanung wird anhand dieser Informationen mitgeteilt, wie viele
Kinder voraussichtlich in welcher kommunalen Schule die zukünftigen ersten Klassen besuchen werden. In den
letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der schulpflichtig werdenden Kinder in der Stadt Leipzig zu verzeichnen.
Demnach steigt die Schüleranzahl der ersten Klassen in den Grundschulen kontinuierlich an.
Abbildung 145: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger
4.500
4.000
3.500
4.251
3.777
3.592
1.500
3.563
2.000
4.209
2.500
3.573
Anzahl
3.000
1.000
500
0
475
482
192
10/11
11/12
kommunale Trägerschaft
200
518
12/13
549
226
550
231
13/14
Schuljahr
freie Trägerschaft
523
227
14/15
194
15/16
allgemeinbildende Förderschulen
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 110: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick
10/11
GS in kommunaler Trägerschaft
11/12
12/13
13/14
14/15
15/16
3.573
3.563
3.592
3.777
4.209
4.251
Mitte
370
342
387
413
440
444
Nordost
272
243
252
265
299
304
Ost
522
560
534
537
637
607
Südost
325
334
321
359
380
376
Süd
315
314
305
335
398
398
Südwest
366
368
400
375
432
466
West
364
343
342
353
386
410
Alt-West
358
372
335
383
475
412
Nordwest
204
191
193
212
262
228
Nord
477
496
523
545
500
606
GS in freier Trägerschaft
475
482
518
549
550
523
allgemeinbildende Förderschulen
(ohne FÖS Geistigbehinderte)
192
200
226
231
227
194
4.240
4.245
4.336
4.557
4.986
4.968
davon:
9
Summe:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
242
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Schulbezogene Angebote
9.6.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule
Generell besteht die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz
oder gewöhnlich Aufenthalt haben. Bereits in der vierten Klasse erhalten die Schüler der Grundschule eine
Bildungsempfehlung, welche Auskunft über die empfohlene weiterführende Schulart gibt. Nach dem Erhalt der
Bildungsempfehlung müssen die Eltern Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden. Auf diesen Übergang
wird seitens der Schulpflichtüberwachung ein besonderes Augenmerk gelegt. In den vergangenen Jahren wurde
nicht jeder Abgänger der Grundschule auch von den Eltern an einer weiterführenden Schule angemeldet.
Abbildung 146: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren
54%
53%
52%
51%
Anzahl
50%
49%
48%
53,0%
52,5%
47%
49,5%
46%
45%
47,0%
50,5%
51,2%
48,8%
47,5%
50,1% 49,9%
50,6%
49,4%
44%
43%
10/11
11/12
12/13
13/14
Schuljahr
Gymnasium
14/15
15/16
Oberschule
Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
Tabelle 111: Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren
Schuljahr
10/11
11/12
12/13
13/14
14/15
15/16
Mittelwert
10/11-15/16
Mitte
69,7%
67,8%
67,5%
71,8%
72,0%
62,7%
68,6%
Nordost
37,9%
38,3%
41,0%
40,0%
40,0%
41,2%
39,7%
Ost
37,6%
36,3%
34,9%
36,2%
38,1%
35,9%
36,5%
Südost
52,5%
52,4%
53,8%
55,1%
57,7%
54,3%
54,3%
Süd
44,8%
45,6%
56,1%
51,6%
55,7%
64,1%
53,0%
Südwest
50,5%
54,8%
59,4%
59,3%
58,2%
55,4%
56,3%
West
38,2%
34,3%
34,2%
45,6%
36,0%
40,1%
38,1%
Alt-West
44,3%
52,0%
42,7%
44,6%
43,4%
42,9%
45,0%
Nordwest
49,1%
41,5%
53,4%
52,1%
52,6%
49,7%
49,7%
Nord
49,3%
52,8%
55,2%
56,0%
51,8%
59,2%
54,1%
Stadt Gesamt
47,0%
47,5%
49,5%
51,2%
50,1%
50,6%
49,3%
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
9
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
243
Schulbezogene Angebote
Auch der Übergang von Schülern der Lernförderschulen und Oberschulen, welche Ihre Schulen ohne Abschluss
verlassen erfordert eine kontinuierliche Überwachung, da auch hier in jedem Schuljahr mehrere Jugendliche nicht
gleich zu Beginn des neuen Schuljahres an den Berufsschulen im Berufsvorbereitungsjahr angekommen sind.
Tabelle 112: Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ
Schuljahr
08/09
11/12
12/13
13/14
14/15
15/16
Schüler Gesamt
16.590
12.599
11.730
11.240
11.209
11.374
in BGJ/BVJ Maßnahmen
720
570
568
537
583
518
Anteil an Gesamtzahl in %
4,3
4,5
4,8
4,8
5,2
4,6
davon:
Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring
Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015
9.6.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig
Monatlich wird mit Hilfe einer aktuellen Übersicht vom Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig über alle Zuzüge,
Wegzüge und Umzüge von den Schulpflichtigen überprüft, ob die zugezogenen Kinder an der Schule angemeldet
wurden.
Dafür steht ein Datenbankprogramm (SaxSVS) zur Verfügung, in welchem die kommunalen Schulen die Daten
ihrer Schüler/-innen eintragen. Von den Freien Trägern erhält der Fachbereich Veränderungslisten zum Abgleich
der Zugänge und Abgänge.
9.6.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht
Gemäß dem Schulgesetz treffen die Landkreise oder die kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen
sind, die erforderlichen Maßnahmen, wenn die Anmeldepflichten nicht erfüllt werden. Melden demnach die Eltern
ihre schulpflichtigen oder schulpflichtig werdenden Kinder nicht an der Schule an, werden die Eltern auf der
Grundlage des § 31 (1) SchulG i. V. m. § 31 (3) SchulG durch Anschreiben auf die fehlende Anmeldung und die
sich daraus eventuell ergebenden Konsequenzen gemäß § 61 (1) Nr. 1 SchulG hingewiesen.
Bleiben bereits angemeldete Schüler dem Unterricht fern, ist die Schule zur Überwachung der Schulpflicht
verantwortlich und leitet nach den Regelungen der VwV Schulverweigerung i.V.m § 61 (1) Nr. 2 SchulG
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Eltern oder den Jugendlichen selbst ein.
9.6.6 Ruhen der Schulpflicht
9
Laut § 29 (1) SchulG ruht die Schulpflicht wenn die/der Schulpflichtige so schwer körperlich, geistig oder
psychisch behindert ist, dass sie/er an keiner Schule gefördert werden kann. Für die Entscheidungen ob die
Voraussetzungen hierfür vorliegen sind, die kreisfreien Städte und die Landkreise als Schulträger verantwortlich.
In Leipzig beläuft sich die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle zwischen 50 und 60 pro Schuljahr.
244
Anlagen
A
Anlagen
A
245
Anlagen
Karte 15: Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
A
246
Anlagen
Karte 17: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Planungsraumnamen
A
247
Anlagen
Karte 18: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen
A
248
Anlagen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Abbildung 3:
Abbildung 4:
Abbildung 5:
Abbildung 6:
Abbildung 7:
Abbildung 8:
Abbildung 9:
Abbildung 10:
Abbildung 11:
Abbildung 12:
Abbildung 13:
Abbildung 14:
Abbildung 15:
Abbildung 16:
Abbildung 16:
Abbildung 17:
Abbildung 18:
Abbildung 19:
Abbildung 20:
Abbildung 21:
Abbildung 22:
Abbildung 23:
Abbildung 24:
Abbildung 25:
Abbildung 26:
Abbildung 27:
Abbildung 28:
Abbildung 29:
Abbildung 30:
Abbildung 31:
Abbildung 32:
Abbildung 33:
Abbildung 34:
Abbildung 35:
Abbildung 36:
Abbildung 37:
Abbildung 38:
Abbildung 39:
Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen
• 10
Geburtenentwicklung
• 11
Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2015
• 16
Preisträger Familienfreundlichkeitspreis 2015
• 19
Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft
• 24
Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart
• 25
angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten
• 26
Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
• 27
Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
• 28
angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 29
angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
• 30
angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 31
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in
Kindertagesstätten und Horten
• 32
angemeldete Kinder in der Tagespflege
• 33
Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
• 34
Betreuungszeiten in der Tagespflege
• 35
Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung des ASD • 39
Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” im
Jahresvergleich
• 40
Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII
• 41
Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung
• 43
Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung
• 43
Jahresdurchschnitt Pflegestellen
• 44
Pflegestellen nach regionaler Verteilung
• 45
Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung
• 47
Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
• 48
Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen
• 49
Inobhutnahmen nach Altersgruppen
• 50
Inobhutnahmen nach Geschlecht
• 51
Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer
• 51
Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2015
• 52
Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung
• 53
unbegleitete minderjährige Ausländer beim ASD Fachbereich umA
• 58
unbegleitete minderjährige Ausländer nach Herkunftsländern zum 31.12.2015
• 58
Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII für
unbegleitete minderjährige Ausländer vom 1.1.15 bis 31.12.15
• 59
Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in %
• 62
Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen
• 66
Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht
• 67
Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl
• 68
Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP)
• 69
Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach
inhaltlicher Kategorie und Altersgruppen 2015
• 70
A
249
Anlagen
A
250
Abbildung 40:
Abbildung 41:
Abbildung 42:
Abbildung 43:
Abbildung 44:
Abbildung 45:
Abbildung 46:
Abbildung 47:
Abbildung 48:
Abbildung 49:
Abbildung 50:
Abbildung 51:
Abbildung 52:
Abbildung 53:
Abbildung 54:
Abbildung 55:
Abbildung 56:
Abbildung 57:
Abbildung 58:
Abbildung 59:
Abbildung 60:
Abbildung 61:
Abbildung 62:
Abbildung 63:
Abbildung 64:
Abbildung 65:
Abbildung 66:
Abbildung 67:
Abbildung 68:
Abbildung 69:
Abbildung 70:
Abbildung 71:
Abbildung 72:
Abbildung 74:
Abbildung 75:
Abbildung 76:
Abbildung 77:
Abbildung 78:
Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahr 2015 • 71
Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015
• 83
Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote
• 85
Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen
• 86
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Pass
• 87
ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
• 89
durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass
• 91
Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses
• 91
Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
• 94
Förderung der Jugendverbände
• 97
Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit
• 98
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
• 105
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen
pro Angebot
• 106
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten
• 107
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht
• 107
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2015
• 109
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen
• 110
Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 113
Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 114
Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 115
Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr • 116
Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
• 117
Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im
Schuljahresvergleich 2013/2014 und 2014/2015
• 118
Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
• 119
Verbleib der Teilnehmer/-innen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 2015 in %
• 120
Logo Halt-Bar
• 121
Anhörungen nach § 6 JArbSchG in den Jahren 2014 und 2015
• 122
Projektanzahl im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen
• 124
Anzahl der teilnehmenden Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen bei
Angeboten des Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen
• 124
Anzahl der teilnehmenden Multiplikator/-innen bei Angeboten des
Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen
• 125
Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum
• 128
Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum
• 129
Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum
• 130
Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 142
Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 143
Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 144
Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 145
Hilfeempfänger/-innen nach Geschlecht im Jahresvergleich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 146
Anlagen
Abbildung 79: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 147
Abbildung 80: Hilfen nach Einzugsgebieten im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 148
Abbildung 81: Herkunftsfamilie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 149
Abbildung 82: Gründe für die Hilfegewährung im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 150
Abbildung 83: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahr 2015 • 151
Abbildung 84: Entwicklung der Hilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ dim Jahresvergleich
• 154
Abbildung 85: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-in der
Jugendberatungsstellen und „jUkON“
• 155
Abbildung 86: Hilfeanregende Person/Institution der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im
Jahresvergleich 2014/2015
• 155
Abbildung 87: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im
Jahresvergleich 2014/2015
• 156
• 157
Abbildung 88: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im
Jahresvergleich 2014/2015
• 158
• 159
Abbildung 90: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*
• 160
Abbildung 91: Entwicklung der Hilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich
Abbildung 92: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt der Opferberatungstellen pro
Hilfeempfänger/-in
• 161
Abbildung 93: Hilfeanregende Person/Institution der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015 • 161
Abbildung 94: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen im
Jahresvergleich 2014/2015
• 162
Abbildung 95: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen
• 163
Abbildung 96: Gründe der Hilfegewährung der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015
• 164
Abbildung 97: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen
• 164
Abbildung 98: methodisches Vorgehen der Opferberatungstellen
• 165
Abbildung 99: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
• 167
Abbildung 100: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
• 168
Abbildung 101: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon
• 169
Abbildung 102: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
• 170
Abbildung 103: Vaterschaftsfeststellungen
• 176
Abbildung 104: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter
• 177
Abbildung 105: Gesamtzahl der Beurkundungen
• 178
Abbildung 106: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften • 179
Abbildung 107: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
• 180
Abbildung 108: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
• 181
Abbildung 109: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %
• 182
Abbildung 110: gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber im Jahresvergleich
• 184
Abbildung 111: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
• 185
Abbildung 112: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort
• 186
Abbildung 113: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
• 186
Abbildung 114: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen
• 188
Abbildung 115: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen
• 189
Abbildung 116: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
• 190
A
251
Anlagen
Abbildung 117: Amts- und Vereinsvormundschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres
• 193
Abbildung 118: Amts- und Vereinspflegschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres
• 195
Abbildung 119: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
• 198
Abbildung 120: Anzahl der Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach
Stadtbezirken im Jahresvergleich 2014/2015
• 199
Abbildung 121: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht
• 200
Abbildung 122: Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 202
Abbildung 123: Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 203
Abbildung 124: Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 204
Abbildung 125: Schulsozialarbeit nach Schularten
• 209
Abbildung 126: Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten
• 211
Abbildung 127: Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und
Geschlecht der Schüler/-innen
• 212
Abbildung 128: Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2014/2015 nach
Geschlecht
• 213
• 215
Abbildung 129: Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen
• 216
Abbildung 130: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen
• 218
Abbildung 131: Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit
Abbildung 132: Bewilligte Fördermittel bzw. Zuweisungen für Ganztagsangebote an Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig vom Jahr 2004 bis zum Schuljahr 2015/16
• 222
• 224
Abbildung 133: Anzahl kommunale Schulen 2014/2015 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek
Abbildung 134: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im
Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015
• 226
• 229
Abbildung 135: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015
• 230
Abbildung 136: musikalische Früherziehung
• 231
Abbildung 137: Spatzenchöre
• 232
Abbildung 138: Kinderchor
• 233
Abbildung 139: Mädchenchor
• 234
Abbildung 140: Ensemble
• 235
Abbildung 141: Kammerchor
• 236
Abbildung 142: Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015
• 238
Abbildung 143: Medienbestand und -verleihvorgänge in der Mediathek
• 239
Abbildung 144: IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2015
• 242
Abbildung 145: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger
Abbildung 146: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren • 243
A
252
Anlagen
Kartenverzeichnis
Karte 1:
Karte 2:
Karte 3:
Karte 4:
Karte 5:
Karte 6:
Karte 7:
Karte 8:
Karte 9:
Karte 10:
Karte 11:
Karte 12:
Karte 13:
Karte 14:
Karte 15:
Karte 16
ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2015
• 38
Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2015
• 55
Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2015
nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 65
Standorte themen- und zielgruppenorientierter Jugendbildungsmaßnahmen 2015
in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 73
Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2015 in der
Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 74
Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 76
Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 78
Standorte Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und
Geselligkeit im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 80
„Platzarbeit“ der Spielmobile im Jahr 2015 in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 81
Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der
Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 96
Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 104
Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der
Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 112
Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung im Jahr 2015
• 126
Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015
• 136
Standorte Beratungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der
Kinder- und Jugendförderung 2015
• 140
Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und
Jugendförderung im Schuljahr 2014/2015
• 208
A
253
Anlagen
Tabellenverzeichnis
A
254
Tabelle 1:
Tabelle 2:
Tabelle 3:
Tabelle 4:
Tabelle 5:
Tabelle 6:
Tabelle 7:
Tabelle 8:
Tabelle 9:
Tabelle 10:
Tabelle 11:
Tabelle 12:
Tabelle 13:
Tabelle 14:
Tabelle 15:
Tabelle 17:
Tabelle 18:
Tabelle 19:
Tabelle 20:
Tabelle 21:
Tabelle 22:
Tabelle 23:
Tabelle 24:
Tabelle 25:
Tabelle 26:
Tabelle 27:
Tabelle 28:
Tabelle 29:
Tabelle 30:
Tabelle 31:
Tabelle 32:
Tabelle 33:
Tabelle 34:
Tabelle 35:
Tabelle 36:
Tabelle 37:
Tabelle 38:
Tabelle 39:
Tabelle 40:
Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen
• 10
Leistungsdaten im Jahresvergleich
• 12
Kontakte im Familieninfobüro
• 17
Anzahl der Kindertageseinrichtungen
• 24
angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung
• 25
belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft
• 26
Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt
• 27
Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten
• 28
angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 29
angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche
• 30
angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche
• 31
Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in
Kindertagesstätten und Horten
• 32
angemeldete Kinder in Tagespflege
• 34
Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege
• 34
differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege
• 35
Jahresdurchschnitt vergebener Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirk im Jahr 2015
• 41
Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung
• 42
Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung
• 44
Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich
• 53
Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung
• 54
Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahresvergleich
• 56
Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in €
• 63
Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2015 nach
Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung
• 64
Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen
• 66
Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht
• 67
Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl
• 68
Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP)
• 69
Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Altersgruppen der Nutzer/-innen im
Jahresvergleich
• 71
Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im
Jahresvergleich
• 72
Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015
• 83
Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Platzangaben
• 84
Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes
• 87
ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe
• 90
Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen
• 92
Internationale Jugendaustauschprojekte in kommunaler Trägerschaft
• 93
Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft
• 95
Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V.
• 99
Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des
Stadtjugendring Leipzig e. V.
• 100
Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.
• 101
Anlagen
Tabelle 41:
Tabelle 42:
Tabelle 43:
Tabelle 44:
Tabelle 45:
Tabelle 46:
Tabelle 47:
Tabelle 48:
Tabelle 49:
Tabelle 50:
Tabelle 51:
Tabelle 52:
Tabelle 53:
Tabelle 54:
Tabelle 55:
Tabelle 56:
Tabelle 57:
Tabelle 58:
Tabelle 59:
Tabelle 60:
Tabelle 61:
Tabelle 62:
Tabelle 63:
Tabelle 64:
Tabelle 65:
Tabelle 66:
Tabelle 67:
Tabelle 68:
Tabelle 69:
Tabelle 70:
Tabelle 71:
Tabelle 72:
Tabelle 73:
Tabelle 74:
Tabelle 75:
Tabelle 76:
Tabelle 77:
Tabelle 78:
Tabelle 79:
Wahl zum Leipziger Jugendparlament
• 102
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten
• 105
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und
Migrationshintergrund
• 108
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich • 109
mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen
• 110
Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit
• 114
Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr • 116
Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr
• 117
Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich
• 118
Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
• 119
Verbleib der Teilnehmer/-innen der Projekte der „2. Chance“ und
„JUGEND STÄRKEN im Quartier 2009 bis 2015
• 120
Förderung freier Träger der Jugendhilfe im Bereich Kinder- und Jugendschutz im Jahr 2015 • 123
Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum
• 129
Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum
• 130
Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum
• 131
Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo
• 133
Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo
• 133
Angebote für Eltern von FaBiKoo
• 134
Familienangebote für Eltern und Kinder von FaBiKoo
• 135
Übersicht der KiFaZ- Standorte 2015
• 137
Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 142
Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 143
Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 144
Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 145
Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprachein Erziehungs- und
Familienberatungsstellen
• 147
Hilfen nach Einzugsgebieten in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 148
Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen
• 150
Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im
Jahresvergleich
• 152
Beratungshilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich
• 154
Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“
• 156
Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ • 157
Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“
• 158
Beratungshilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich
• 160
Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen
• 162
Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen
• 163
Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig
• 167
Themenbereiche der Beratungsgespräche
• 169
Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon
• 171
Vaterschaftsfeststellungen
• 176
A
255
Anlagen
Tabelle 80:
Tabelle 81:
Tabelle 82:
Tabelle 83:
Tabelle 84:
Tabelle 85:
Tabelle 86:
Tabelle 87:
Tabelle 88:
Tabelle 89:
Tabelle 90:
Tabelle 91:
Tabelle 92:
Tabelle 93:
Tabelle 94:
Tabelle 95:
Tabelle 96:
Tabelle 97:
Tabelle 98:
Tabelle 99:
Tabelle 100:
Tabelle 101:
Tabelle 102:
Tabelle 103:
Tabelle 104:
Tabelle 105:
Tabelle 106:
Tabelle 107:
Tabelle 108:
Tabelle 109:
Tabelle 110:
Tabelle 111:
Tabelle 112:
A
256
gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger
• 180
Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder
• 181
Gegenüberstellung von Rückholquote, Ausgaben und Einnahmen in Mio €
• 183
Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung
• 184
Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder
• 185
Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption
• 187
Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren
• 190
Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht
• 191
Elterliche Sorge
• 192
Amts- und Vereinsvormundschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr
• 194
Amts- und Vereinspflegschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr
• 195
Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern
• 198
Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken
• 199
Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 202
Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 203
Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld
• 205
Schulsozialarbeit nach Schularten
• 210
Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten
• 211
Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und
Geschlecht der Schüler/-innen
• 212
Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahresvergleich
• 214
Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen
• 215
Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit in der Schulsozialarbeit • 217
Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit
• 218
Anzahl der Schulen mit und ohne GTA nach Schularten in den
Schuljahren 2013/14 bis 2015/16
• 221
Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im
Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015
• 225
Anzahl von Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach
Schularten in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015
• 227
Teilnehmer/-innen in der Schulbibliothek an Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und
Bibliothekseinführungen in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015
• 228
Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015
• 230
Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015
• 236
Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2015/2016
• 241
Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick
• 242
Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen
Grundschulen nach Schuljahren
• 243
Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ
• 244
Kinder- und Jugendreport 2015
3/2016
Bereits zum dritten Mal sind schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagsangebote,
Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum,
Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und
Anmeldepflichtüberwachung enthalten. Neu im Report aufgenommen wurden Leistungsdaten
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialdienst.
Kinder- und Jugendreport 2015
Der „Kinder- und Jugendreport 2015“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren
organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde
bereits zum 14. Mal erarbeitet. Er beinhaltet auf 265 Seiten neben aktuellen Jahresdaten aus
dem Jahr 2015 auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder in 151 Abbildungen/
Diagrammen, 17 Karten und 113 Tabellen.
3/16
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung