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Full text: Kinder- und Jugendreport (Rights reserved) Ausgabe 14.2015 (Rights reserved)

Kinder- und Jugendreport 2015 3/2016 Bereits zum dritten Mal sind schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagsangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung enthalten. Neu im Report aufgenommen wurden Leistungsdaten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialdienst. Kinder- und Jugendreport 2015 Der „Kinder- und Jugendreport 2015“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde bereits zum 14. Mal erarbeitet. Er beinhaltet auf 265 Seiten neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2015 auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder in 151 Abbildungen/ Diagrammen, 17 Karten und 113 Tabellen. 3/16 Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport 2015 Herausgeber: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Amt für Jugend, Familie und Bildung 1. Auflage 2016 Verantwortlich: Dr. Nicolas Tsapos Redaktion: Martin Gransow Titelfoto: LTM/Andreas Schmidt Umschlag, Layout und Satz: Martin Gransow Verlag: Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung Druck: Stadt Leipzig/Zentrale Vervielfältigung Fotos und Abbildungen: Stadt Leipzig Redaktionsschluß: Juni 2016 Anschrift: Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Naumburger Str. 26 – 04229 Leipzig Telefon: 0341 1234641 – Fax: 0341 1234484 E-Mail: jugend-familie-bildung@leipzig.de Internet: www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet. Inhaltsverzeichnis Vorwort 8 1. Demographie und Bilanz 9 1.1 Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung 10 1.2 Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick 12 2. Familienpolitik 15 3. Kindertagesstätten und Kindertagespflege 21 3.1 Angebote in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte 22 3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft 24 3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten 26 3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt 27 3.1.4 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten 28 3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen 29 3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt 30 3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder 31 3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder 32 3.2 33 Familienunterstützende Angebote in Kindertagespflege 3.2.1 Belegung in der Tagespflege 33 3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege 34 3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege 35 4. 4.1 Hilfen zur Erziehung 37 40 4.1.1 Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken 41 4.1.2 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen 41 4.1.3 Ambulante Hilfen zur Erziehung 42 4.1.4 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung 43 4.1.5 Stationäre Hilfen zur Erziehung 43 4.1.6 Pflegestellen 44 4.2 46 Inobhutnahmen 4.2.1 Belegungstage und Auslastung 47 4.2.2 Entwicklung 48 4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen 49 4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen 50 4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik 51 4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen 51 4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen 52 3 Inhaltsverzeichnis 4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung  53 4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme 54 4.3 57 4.3.1 Ausgangslage und gesetzliche Grundlage 57 4.3.2 Spezialisierter ASD Fachbereich umA 57 4.3.3 Bedarf und Kapazitäten ASD Fachbereich umA 60 5. Kinder- und Jugendförderung 61 5.1 Jugendarbeit § 11 SGB VIII 63 5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs 64 5.1.2 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendbildungsmaßnahmen 72 5.1.3 Jugendmedienarbeit 74 5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit 76 5.1.5 Themen- und zielgruppenorientierte, Geschlechtsspezifische Jugendarbeit 78 5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit 79 5.1.7 Spielmobile 81 5.1.8 Ferienfreizeiten 85 5.1.9 Ferienpass 88 5.1.10 Internationale Jugendarbeit 92 5.2 95 Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII 5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit 95 5.2.2 Förderung Jugendverbände 97 5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit 98 5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V. 99 5.3 4 Fachbereich unbegleitete minderjährige Ausländer Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII 103 5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) 104 5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit 112 5.4 121 Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII 5.4.1 Behördliche Ausnahmen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz 122 5.4.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII 123 5.5 126 Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII 5.5.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig 128 5.5.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo) 132 5.5.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) 136 Inhaltsverzeichnis 6. Beratungsangebote 139 6.1 Erziehungs- und Familienberatung 141 6.1.1 Hilfeentwicklung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 142 6.1.2 Beratungskontakte in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 143 6.1.3 Kontaktaufnahme zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen 144 6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 145 6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 146 6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 147 6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 148 6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 149 6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 150 6.1.10 Methodisches Vorgehen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 151 6.2 153 Jugendberatung 6.2.1 Jugendberatungstelle „jUkON“ 153 6.2.2 Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V., und die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. 160 6.3 Kinder- und Jugendtelefon 166 6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche 167 6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig 167 6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 168 6.3.4 Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 169 6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 170 7. Hoheitliche Jugendhilfe 173 7.1 Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhalt 175 7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen 176 7.1.2 Leistungen des Jugendamtes für Neugeborene nicht verheirateter Mütter 177 7.1.3 Beurkundungen 178 7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften 179 7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger 180 7.2 181 Unterhaltsvorschuss 7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss 181 7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote 182 5 Inhaltsverzeichnis 7.3 183 7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber 184 7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung 185 7.3.3 abgeschlossene Adoptionen 186 7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 186 7.3.5 Vertrauliche Geburt 187 7.4 188 Pflegekinderwesen 7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen 188 7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD 189 7.4.3 Pflegeverhältnisse 190 7.4.4 Gastfamilien 191 7.5 6 Adoption  Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften 192 7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften 193 7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften 195 7.5 3 Gesetzliche Vorgaben für die Vormundschaft/Pflegeschaft 196 7.6 197 Jugendgerichtshilfe 7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen 198 7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken 199 7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht 200 7.7 201 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 202 7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 203 7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 204 8. Schulsozialarbeit 207 8.1 Schulen mit Schulsozialarbeit 208 8.2 Schulsozialarbeit nach Schularten 209 8.3 Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit 210 8.4 Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit 213 8.5 Methoden der Schulsozialarbeit 215 8.5.1 Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit 215 8.5.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit in der Schulsozialarbeit 216 8.5.3 Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit 217 9. Schulbezogene Angebote 219 9.1 Ganztagsangebote und kulturelle Bildung 221 9.1.1 Quantitative Entwicklung 221 9.1.2 Entwicklung des Fördermittelvolumens 222 9.1.3 Modifizierung der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung vom 19. Mai 2015 (SächsGTAVO) 222 9.1.4 Qualitativer Ausbau der ganztägigen Angebote 223 9.2 Schulbibliotheken 224 9.2. Medienbestand in Schulbibliotheken 225 9.2.2 Entleihungen in Schulbibliotheken 226 9.2.3 Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in Schulbibliotheken 227 9.2.4. Leseräume 228 9.3 229 Schola Cantorum Leipzig 9.3.1 musikalische Früherziehung 230 9.3.2 Spatzenchor 231 9.3.3. Kinderchor 232 9.3.4 Mädchenchor 233 9.3.5 Ensemble 234 9.3.6 Kammerchor 235 9.4 236 Schulbiologiezentrum Leipzig  9.4.1 Botanischer Lehrgarten  237 9.4.2 Botanikschule  237 9.4.3 Freiluftschule 237 9.4.4 Zooschule  237 9.5 238 Medienpädagogisches Zentrum 9.5.1 Mediathek im MPZ 238 9.5.2 Technikverleih und Medienmobil 239 9.5.3 IT – Service und Supportleistungen des MPZ 239 9.6 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung 241 9.6.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht 241 9.6.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung 241 9.6.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule 243 9.6.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig 244 9.6.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht  244 9.6.6 Ruhen der Schulpflicht 244 Anlagen 245 Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen  246 Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Planungsraumnamen 247 Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen  248 Abbildungsverzeichnis 249 Kartenverzeichnis 253 Tabellenverzeichnis 254 7 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, Sie halten den aktuellen „Kinder- und Jugendreport“ der Stadt Leipzig in den Händen. Ich lade Sie herzlich ein, sich mit Hilfe dieses Berichtes mit den Entwicklungen und Eckdaten der Kinderund Jugendhilfe sowie weiteren schulbezogenen Angeboten in Leipzig vertraut zu machen. Der Kinder- und Jugendreport 2015 steht selbstverständlich auch zum Download unter www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales zur Verfügung. Der vorliegende Report wurde in dieser Form des Berichtswesens bereits zum 14. Mal als erarbeitet. Er beinhaltet neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2015 auch Zeitreihen einzelner Leistungsfelder und kommt somit dem Erfordernis nach, die Arbeitsweise und Wirkungen der Jugendhilfe transparent darzustellen. Die Systematik der Vorjahre hat sich als Berichterstattung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bewährt und enthält Analysen, Befunde und Perspektiven ausgewählter Arbeitsfelder, die auch in diesem Jahr inhaltlich weiterentwickelt wurden. Neu aufgebaut wurde das Kapitel zum Allgemeinen Sozialdienst. Neben strukturellen Informationen und Mitwirkungen in familiengerichtlichen Verfahren sind hier auch die vergebenen Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen zu finden. Enthalten sind auch Aussagen zum neu aufgebauten Fachbereich für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Das breite Spektrum der Kinder- und Jugendförderung mit seinen Angeboten in der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit, dem Kinder- und Jugendschutz sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nimmt in der Darstellung ebenfalls einen breiten Raum ein. Der Leistungsbereich der Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt sozialer Arbeit etabliert und wird deshalb in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus sind weitere schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagsangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung enthalten. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei allen Beteiligten der Kinder- und Jugendhilfe in Leipzig bedanken. Nur durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, bei den freien und beim kommunalen Träger, ist die Wahrnehmung der Vielzahl an Aufgaben und das Vorhalten der unterschiedlichsten Angebote möglich. Der vorliegende Bericht ist ein Ergebnis dieses Engagements. Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine anregende und informative Lektüre. Dr. Nicolas Tsapos Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung 8 Demographie und Bilanz 1 1 Demographie und Bilanz Mit 6.622 Geburten gab es 2015 weiterhin konstant hohe und wachsende Geburtenzahlen (+381 Geburten). Die Anzahl der Kinder zwischen 0- und 14 Jahren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 %, die Anzahl der Jugendlichen zwischen 14- bis 18 Jahren um 8,4 % und die Anzahl der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren um 11,7 %. Dagegen sank als Nachwuchseffekt der 90‘er Jahre die Anzahl der jungen Erwachsenen zwischen 21 bis 27 Jahren um 2,4 %. Prognostisch wird für die nächsten Jahre zunächst ein weiteres Ansteigen der Geburten und auch der verschiedenen Altersgruppen von Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und jungen Erwachsenen erwartet. Für die weitere Jugendhilfeplanung ist dies von großer Bedeutung, um in Leistungsbereichen wie z. B. der Kinder- und Jugendarbeit, beraterischen und erzieherischen Hilfen oder auch der Familienbildung ausreichend geeignete Angebote vorzuhalten. 1. Demographie und Bilanz 9 Demographie und Bilanz 1 1. Demographie und Bilanz 1.1 Demographische Entwicklung der Leipziger Bevölkerung Am 31.12.2015 waren in der Stadt Leipzig beim Amt für Statistik und Wahlen insgesamt 576.937 Einwohner/innen mit Haupt- und Nebenwohnsitz registriert. Der kontinuierliche Einwohnerzuwachs (+15.922 Einwohner/innen zum Vorjahr) und ein weiterhin hoher Geburtenstand halten in der Stadt Leipzig auch im Jahr 2015 weiter an. Abbildung 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz) 80.000 70.000 Einwohner 60.000 2005 Kinder 2010 Jugendliche 2013 15.377 2014 Heranwachsende 16.302 54.942 70.693 14.588 14.189 56.321 66.647 58.197 13.085 Jahr 13.719 58.171 15.893 57.377 59.489 21.029 46.379 48.815 2000 10.851 0 18.446 10.000 21.796 20.000 21.689 30.000 50.234 40.000 63.937 50.000 2015 junge Erwachsene Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Einw ohnerregister Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 1: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen (Haupt- und Nebenwohnsitz) 2000 2005 2010 2013 2014 2015 - 0 bis unter 14 Jahren 50.234 46.379 57.377 63.937 66.647 70.693 - 0 bis unter 3 Jahren 10.583 12.249 15.073 16.424 17.210 18.448 - 3 bis unter 7 Jahren 10.891 14.731 17.360 19.768 20.625 21.601 - 7 bis unter 10 Jahren 8.430 9.065 11.356 12.683 13.169 14.153 - 10 bis unter 14 Jahren 20.330 10.334 13.588 15.062 15.643 16.491 21.796 18.446 10.851 13.085 14.189 15.377 21.689 21.029 15.893 13.719 14.588 16.302 Kinder Jugendliche - 14 bis unter 18 Jahren Heranwachsende - 18 bis unter 21 Jahren junge Erwachsene - 21 bis unter 27 Jahren Einwohner Gesamt Quelle: Ordnungsamt/Einw ohnerregister 10 48.815 59.489 58.171 58.197 56.321 54.942 518.182 528.156 524.160 549.399 561.015 576.937 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Demographie und Bilanz Gestiegen sind im Jahr 2015 die Altersgruppen von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren um insgesamt 6,1 % (+4.046 Kinder), die Altersgruppe der 14 bis 18-Jährigen um 8,4 % (+1.188 Jugendliche) und die Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren um 11,7 % (+1.714 Heranwachsende) im Vergleich zum Vorjahr. 1 In der Altersgruppe der jungen Erwachsenen zwischen 21 bis 27 Jahren ist dagegen ein Rückgang um 2,4 % (-1.379 junge Erwachsene) festzustellen. Dies steht im direkten Zusammenhang mit den geringen Geburtenständen von 1995 (2.611) und den Folgejahren. Durch die demographische Entwicklung ist prognostisch wieder ein Ansteigen der Altersgruppen Jugendlicher, Heranwachsender und junger Erwachsener zu erwarten, was für die weitere Jugendhilfeplanung in Leistungsbereichen wie z. B. der Kinder- und Jugendarbeit, beraterischen und erzieherischen Hilfen oder auch Familienbildung von großer Bedeutung ist. Abbildung 2: Geburtenentwicklung 7.000 5.566 6.000 5.602 Anzahl 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 3.757 4.370 1.108 916 1.535 1.430 928 1.028 1.521 1.256 1.140 1.206 885 916 2000 2005 IV. Quartal 6.241 1.638 1.635 6.622 1.675 1.881 1.286 1.361 1.393 1.470 1.331 1.417 1.575 1.596 2013 2014 2015 2010 Jahr III. Quartal Quelle: Amt für Statistik und Wahlen/Einw ohnerregister II. Quartal I. Quartal Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 In Leipzig kamen seit 1995 jährlich immer mehr Kinder zur Welt. 1995 wurden in Leipzig 2.620 Geborene registriert, im Jahr 2000 waren es bereits über 3.000, im Jahr 2005 über 4.000, im Jahr 2010 über 5.000 und im Jahr 2014 erstmals über 6.000 Geburten. Im Jahr 2015 wurden im Einwohnerregister 6.622 Geburten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 6,1 % (+381 Geburten). Dieser Geburtenanstieg ist umso erfreulicher, steht er doch dem allgemeinen Trend zu immer weniger Kindern in vielen Teilen Deutschlands entgegen. In der Bevölkerungsvorausschätzung 2013 vom Amt für Statistik und Wahlen wird von zunächst weiter steigenden Geburtenzahlen ausgegangen. Demnach sind offensichtlich vier Gründe für den Geburtenanstieg verantwortlich: • Die Altersjahrgänge der fertilen Frauen sind stark besetzt (Struktureffekt) • Es gibt weniger kinderlose Frauen (Verhaltenseffekt) • Der Anteil mehrfachgebärender Frauen nimmt zu (Struktur- und Verhaltenseffekt) • Die Geschlechterproportion (Anteil Männer zu Frauen) ist ausgeglichen (Struktureffekt). 11 Demographie und Bilanz 1.2 Darstellung und Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick 1 Tabelle 2: Leistungsdaten im Jahresvergleich 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Geburten2 Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesam t 1 - kommunaler Träger - freie Träger davon integrativ betreute behinderte Kinder - Kinderkrippe - Kindergarten - Horte Freiplätze1 - Kindertagesstätten - Horte Ermäßigungen1 - Kindertagesstätten - Horte Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesam t 1 Freiplätze1 Ermäßigungen1 Bildungsberatungen2 - Ratsuchende HzE & Leistungen §§ 13, 19, 20, 27ff, 40 ges.1 Krankenhilfe § 401 Hilfen für Kinder/Jugendliche 1 - ambulant §§ 20, 27(3), 29, 30, 31, 35, 35a - teilstationär §§ 32, 35a - stationär §§ 13, 19, 20, 34, 35, 35a - Pflegestellen § 33 Hilfen für junge Volljährige § 411 - ambulant/teilstationär - stationär - Pflegestellen SG Straßensozialarbeit-Anzahl der Kontakte 2 Beratung/Begleitung/Vermittlung Spritzentausch nach Tauschvorgängen 3.757 20.546 12.737 7.809 328 2.995 9.036 8.515 5.107 3.296 1.811 254 205 49 20 - 4.370 26.000 12.098 13.902 600 3.562 12.408 10.030 7.934 5.056 2.878 160 128 32 592 203 10 5.303 32.712 15.091 17.621 665 4.849 14.207 13.656 8.099 4.737 3.362 201 163 38 2.039 558 48 2.132 144 1.807 783 101 569 354 181 88 83 10 37 1.610 91 1.431 529 79 443 380 88 45 31 12 16.251 5.787 1.724 1.925 135 1.684 687 82 490 425 106 53 39 14 11.139 1.869 585 5.834 37.214 17.201 20.013 786 5.409 16.093 15.712 9.875 6.054 3.821 272 219 53 2.535 708 61 496 348 2.292 161 2.031 822 84 666 459 100 49 32 19 13.136 2.223 861 6.241 39.172 18.022 21.150 836 5.876 16.868 16.428 9.661 5.915 3.746 291 232 59 2.614 765 67 467 346 2.653 200 2.335 971 100 772 492 118 70 35 13 14.775 2.903 604 6.622 41.844 18.956 22.888 931 6.728 17.926 17.190 10.284 6.307 3.977 308 256 52 2.547 760 61 556 430 3.398 510 2.756 1.148 116 985 507 132 69 53 10 10.529 2.635 421 6,1 6,8 5,2 8,2 * 14,5 6,3 4,6 6,4 6,6 6,2 * * * * * * * * 28,1 155,0 18,0 18,2 * 27,6 * * * * * -28,7 -9,2 -30,3 4.675 6,0 6,2 31 4.292 6,3 13,4 59 5.353 9,7 8,4 28 5.096 9,7 7,0 31 4.915 9,4 8,7 43 4.702 9,3 10,0 49 -4,3 -0,5 1,3 * 29 83 319 182 1.459 12.225 3.990 1.176 1.387 1.221 206 49 95 330 178 1.219 13.262 4.960 1.953 855 1.877 275 10 68 255 186 1.182 16.312 1.871 7.327 3.235 497 3.342 253 9.617 48,4 698 3.788 581 15 68 281 148 1.092 16.497 1.963 7.857 3.535 554 3.495 273 12.727 53,7 730 3.776 555 12 60 589 113 1.054 17.077 1.882 8.684 3.964 592 3.843 285 17.751 58,0 1.213 4.050 582 * * 109,6 * * 3,5 * 10,5 12,1 * 10,0 * 39,5 8,0 66,2 7,3 * Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1 Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio €2 Rückholquote in Prozent2 ausgesprochene Adoptionen 2 Adoptionsbew erber 1 Kinder in Adoptionspflege1 Amtsvormundschaften § 551 Amtspflegschaften § 551 Beistandschaften/Ergänzungspflegschaften § 551 Rechtsberatung Unterhalt&Abstam m ung 2 Negativbescheinigungen § 58a SGB VIII Beurkundungen Gesam t 2 - Vater-/Mutterschaftsanerkennung - Unterhaltsbeurkundungen - Sorgeerklärungen - Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden Antragseingänge Eltern- und Erziehungsgeld 2 Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in Mio €2 Inobhutnahm en (neu) § 42 durch den VKKJ2 Neuanm eldungen Beratung § 282 - kommunal 679 1.841 536 584 2.362 524 25 76 298 97 1.135 18.755 1.379 6.611 2.887 591 2.823 310 8.673 36,6 638 3.587 632 - freie Träger 1.305 1.838 2.955 3.207 3.221 3.468 7,7 Jugendgerichtshilfe § 52 (14b.u.21-jähr. S traftäter) 2 2.695 3.364 2.936 2.566 2.401 2.232 -7,0 ab 4. Quartal 2008 Q uelle: A m t für J ugend, F am ilie und B ildung 1 12 V ergleich 14-15 in % Fallzahlen nach SGB VIII = S tichtag 31.12.; 2= G es am taufk o m m en im J ahr; *= D ifferenz unter W ert 100 K inder- und J ugendrepo rt 2015 Demographie und Bilanz Vergleich des Jahres 2014 zum Jahr 2015 Geburten  Zunahme um 6,1 % (plus 381 Geburten) 1 Kindertagesstätten  Zunahme der belegten Plätze in den Kindertagesstätten um 6,8 % (+2.672 betreute Kinder)  Zunahme der belegten Plätze in der Kinderkrippe um 14,5 % (+852 betreute Kinder), im Kindergarten um 6,3 % (+1.058 betreute Kinder) und in Horten um 4,6 % (+762 betreute Kinder)  Zunahme bewilligter Freiplätze für Kindertagesstätten/Horte um 6,4 % (+623 Freiplätze) Tagespflege  Abnahme der belegten Plätze im Betreuungsangebot der Tagespflege um 67 betreute Kinder  Abnahme bewilligter Freiplätze für Tagespflege um fünf Freiplätze Erzieherische Hilfen und angrenzende Leistungen  Zunahme der Hilfen zur Erziehung und Krankenhilfen um 28,1 % (+745 Hilfen)  Zunahme der Hilfen für Kinder und Jugendliche um 18,0 % (+421 Hilfen)  Zunahme der Hilfen für junge Volljährige um 14 Hilfen Straßensozialarbeit  Abnahme der Anzahl der Kontakte um 28,7 % (-4.246 Kontakte)  Abnahme der Beratung, Begleitung und Vermittlung um 9,2 % (-268 Hilfen) und des Spritzentausches um 30,3 % (-183 Spritzentauschvorgänge) Unterhaltsvorschuss  Abnahme der Unterhaltsvorschussauszahlfälle um 4,3 % (-213 Auszahlfälle)  Abnahme der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss um 0,5 % (-0,05 Mio €)  Zunahme der Rückholquote auf 10,0 Prozent (+1,3 Prozentpunkte) Adoptionen/Vormundschaften/Pflegschaften  Zunahme rechtskräftiger Adoptionen um sechs Adoptionen  Abnahme der Adoptionsbewerber/-innen um drei Bewerber/-innen und der Kinder in Adoptionspflege um acht Kinder  Zunahme der Amtsvormundschaften um 109,6 % Amtsvormundschaften (+308 Amtsvormundschaften)  Abnahme der Amtspflegschaften um 35 Amtspflegschaften Vormundschaftswesen/Beurkundungen/Beistandschaften  Zunahme der Rechtsberatung zu Unterhalt & Abstammung um 3,5 % (+580 Beratungen)  Abnahme der Negativbescheinigungen um 81 Negativbescheinigungen)  Zunahme der Beurkundungen um 10,5 % (+827 Beurkundungen)  Abnahme der Beistandschaften um 38 Beistandschaften Eltern- und Erziehungsgeld  Zunahme der Antragseingänge um 39,5 % (+5.024 Antragseingänge)  Zunahme der Auszahlbeträge um 8,0 % (+4,29 Mio €) Inobhutnahmen  Zunahme der Inobhutnahmen um 66,2 % (+483 Inobhutnahmen) Erziehungsberatungsstellen  Zunahme der Zahl der Neuanmeldungen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen um 7,3 % (+274 Neuanmeldungen) Jugendgerichtshilfe  Abnahme der 14 bis unter 21-jährigen Straftäter/-innen um 7,0 % (-169 Täter/-innen) 13 Demographie und Bilanz 1 14 Familienpolitik 2 2 Familienpolitik Der Kinder- und Familienbeirat wurde im Jahr 2015 neu gebildet und hat insgesamt dreimal zu verschiedenen Themen getagt. Das zentral in der Innenstadt gelegene „Familieninfobüro“ hat Jahr 2015 insgesamt 18.480 Kontakte gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 4.613 Kontakte mehr. Das Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ haben im Jahr 2015 insgesamt 5.826 Eltern abgeholt (+323 Pakete). Auch im Jahr 2015 erhielten Eltern zusätzlich 5.428 gestrickte Babyschuhe von Leipziger Seniorinnen. Es fanden vier gut besuchte Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt und drei Willkommensveranstaltungen für zugezogene Familien statt. Die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises der Stadt Leipzig hat sich zu einer Tradition entwickelt und fand im Jahr 2015 bereits zum siebten Mal statt. Vergeben wurde hier auch ein Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber. 15 Familienpolitik 2. Familienpolitik Familienpolitik in Leipzig schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass der Wunsch junger Menschen zu einem Leben mit Kindern Wirklichkeit werden kann. 2 Differenzierte Angebote und Aktivitäten entsprechen der Vielfalt familiärer Lebensbedürfnisse. Familienpolitik umfasst Maßnahmen der öffentlichen Hand ebenso wie Aktivitäten freier Träger, Verbände und Initiativen. Familienpolitik als Querschnittsaufgabe bringt die Perspektive der Kinder, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am gesellschaftlichen Leben und die Situation von Familien in besonders belasteten Lebensumständen in allen Feldern der Politik zur Geltung. Kinder- und Familienbeirat Mit Bildung des neuen Stadtrates der VI. Wahlperiode wurde auch der Kinder- und Familienbeirat im Jahr 2015 neu gebildet. Die 22 vom Stadtrat berufenen Mitglieder aus Vereinen, Verbänden und den Fraktionen des Leipziger Stadtrates erstellen Stellungnahmen und Berichte, geben Empfehlungen und beraten damit den Stadtrat und die Verwaltung. Das Gremium tagte im Jahr 2015 insgesamt drei Mal. Im Fokus der Sitzungen standen die Konstituierung und die Aufstellung eines Arbeitsprogramms für den Beirat in dieser Wahlperiode. Familieninfobüro – Kooperationsprojekt mit dem Lokalen Bündnis für Familie Zentral in der Innenstadt gelegen bietet das Familieninfobüro insbesondere für junge Eltern und zugezogene Familien einen wichtigen ersten Anlaufpunkt, von dem aus sie die Angebote der Stadt Leipzig effektiv erkunden und nutzen können. Seit der Eröffnung im Dezember 2008 bis zum Ende des Jahres 2015 haben insgesamt 68.459 Familien oder Einzelpersonen das Angebot genutzt. Im Jahr 2015 zählte das Familieninfobüro 18.480 Kontakte, 4.613 mehr als im Vorjahr und fünfmal so viele wie im ersten Jahr nach seiner Eröffnung. Der Wickelund Stillraum wurde 2015 insgesamt 1.490 mal genutzt. Wie in den Vorjahren wurden von den Eltern am häufigsten Fragen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gestellt (2.358 mal). Außerdem fragten Eltern häufig Behördenwege (463 mal) sowie Kitas/Tagesmütter (314 mal) und Beratungs- bzw. Hilfsangebote (313 mal) nach. Abbildung 3: Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2015 Kontakte im Familieninfobüro 14.000 12.000 1.490 10.000 8.000 6.000 1.209 5.826 4.885 4.194 5.503 810 4.000 2.000 0 283 206 746 385 403 758 2009 2010 989 1.189 731 2.071 1.978 2.102 2013 2014 2012 Beratung persönlich Ausgabe des Willkommenspaketes* Quelle: Familieninfobüro Leipzig 16 1.242 1.030 Jahr 3.908 2015 Beratung telefonisch/per Mail Nutzung des Wickel- und Stillraums Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Familienpolitik Tabelle 3: Kontakte im Familieninfobüro 2009 2010 3.375 Beratung persönlich Beratung telefonisch/per Mail Kontakte insgesamt 2012 2013 2014 2015 4.361 11.418 12.317 13.867 18.480 746 758 2.071 1.978 2.102 3.908 206 403 989 1.189 731 810 4.194 4.885 5.503 5.826 darunter: Ausgabe des Willkommenspaketes* Nutzung des Wickel- und Stillraums 283 385 1.030 1.242 1.209 1.490 1.987 2.583 2.532 2.179 3.268 5.150 153 226 326 674 877 1.013 Besucher der Seniorensprechstunde 39 16 36 33 Besucher bei Kindersprechstunden/ Rathausralley 105 99 29 119 Sonstige (Schüler/auswärtige Besucher) 126 55 112 131 Information zu anderen Themen/ anderen Ämtern Besucher bei Veranstaltungen Kinderbetreuung Quelle: Familieninfobüro Leipzig 6 2 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *erst seit März 2012 Die vom Familieninfobüro organisierten vier Informationsabende zum Thema Schwangerschaft und Geburt besuchten im Jahr 2015 insgesamt 971 Teilnehmer. Bei dieser Veranstaltung können sich werdende Eltern zu allen Fragen rund um die Geburt informieren. Seit der Eröffnung des Büros wurde der Abend 22 mal durchgeführt, insgesamt 2.927 junge Eltern haben dieses Angebot bisher genutzt. 2015 wurden drei Willkommensveranstaltungen für zugezogene Familien durchgeführt, um die neuen Leipziger/innen beim Ankommen in der Stadt zu unterstützen und ihre Fragen zu beantworten. Bisher nutzten 164 Personen dieses Angebot, im Jahr 2015 waren es 42. 17 Familienpolitik Begrüßungspaket „Willkommen im Leben“ Seit März 2012 wird im Familieninfobüro ein Begrüßungspaket für alle neugeborenen Leipziger Kinder 2 ausgegeben. Mit dieser Aktion will die Stadt Leipzig jungen Eltern Wertschätzung entgegenbringen und das Gefühl vermitteln, dass Kinder in Leipzig willkommen sind. Gleichfalls sollen Eltern von Anfang an über Angebote in der Stadt informiert werden. Insbesondere junge Eltern mit dem ersten Kind sollen frühzeitig mit Angeboten für Familien und Strukturen von öffentlichen Einrichtungen bekannt gemacht werden. Im Jahr 2015 haben insgesamt 5.826 Eltern das Begrüßungspaket abgeholt, das sind 323 mehr als im Vorjahr. Neu im Begrüßungspaket ist seit Mai 2015 der „Babykalender“, ein städtisches Informationsmaterial für junge Eltern. Ob Stillberatung oder Elterngeldstelle, Familienzentren oder Notfalladressen – in jedem Monat informiert der Kalender über Anlaufstellen, Unterstützungsangebote oder Behörden in Leipzig. Damit verfügt die Stadt Leipzig über ein gut aufbereitetes Informationsmaterial für junge Familien. Der monatliche Tipp von prominenten Leipziger Persönlichkeiten, eine „Denk-dran-Liste“ mit wichtigen Hinweisen, Felder zum Selbstgestalten sowie ein passender Kugelschreiber machen den Kalender attraktiv. Ende des Jahres 2015 wurde er bereits aktualisiert und eine 2. Auflage erschien. Zusätzlich zum Paket erhalten Eltern im Familieninfobüro Babyschuhe, welche von ca. 70 Leipziger Seniorinnen für die Neugeborenen gestrickt werden. Bisher wurden insgesamt 17.074 Stricksachen ausgegeben, im Jahr 2015 waren es 5.428. Im Rahmen dieses Projektes organisierte das Familieninfobüro im Jahr 2015 mehrere Kaffeenachmittage für die Seniorinnen, eine Strickaktion im Kaufhaus Galeria sowie eine Weihnachtsfeier. Außerdem kamen die Seniorinnen im Jahr 2015 insgesamt 387 mal ins Büro zu Einzelkontakten. Familienfreundlichkeitspreis Am 6. Juni 2015 fand nunmehr zum siebenten Mal die Verleihung des Familienfreundlichkeitspreises der Stadt Leipzig statt. Oberbürgermeister Burkhard Jung zeichnete anlässlich des Weltfamilientages vor knapp 200 Gästen Leipziger aus, die sich besonders für Familienfreundlichkeit in der Stadt engagieren. Den mit 3.000 € dotierten Hauptpreis erhielt das „Heizhaus“. Die Einrichtung des Urban Souls e. V. wurde 2009 als Halle für den Rollsport eröffnet und ist inzwischen weit mehr als nur ein Domizil für BMX-Fahrer und Skateboarder. 365 Tage im Jahr ist das Haus offen für alle Generationen. Neben dem Rollsport kann hier Jung und Alt auch tanzen, mit Holz werkeln oder in der Medienwerkstatt arbeiten. Das ursprünglich an eine bestimmte Zielgruppe gerichtete Angebot ist in Grünau mittlerweile fest verortet und hat in vorbildlicher Weise Verantwortung für die Bürger seines Stadtteils übernommen. Der zweite Platz und damit 2.000 EUR ging an das Projekt „HIPPY“ („Home Interaction Programm for Parents and Preschool Youngsters“) - ein bundesweites familienunterstützendes Programm zur Schulvorbereitung. Seit 2014 vom Verein FAIRbund durchgeführt, macht es Kinder aus dem Leipziger Osten fit für die Schule und unterstützt dabei die ganze Familie. Die Interaktion zwischen Eltern und Kind wird gestärkt, Schulstart und Bildungschancen werden verbessert und verschiedene Kulturen können voneinander lernen. Den dritten Platz mit einem Preisgeld von 1.000 Euro erhielt der Familienblock der BSG Chemie Leipzig. Ein abgegrenzter Stadionbereich extra für Familien wurde saniert und ausgestattet mit breiten Stufen, Überdachung, Fallschutzmatten und Spielgeräten. Ohne öffentliche Förderung sanierte der Verein unter Beteiligung von mehr als 100 Fans diesen Teil des Stadions und stattete ihn familienfreundlich aus. 18 Familienpolitik Eine Kinderjury, die vom Leipziger Kinderbüro angeleitet und unterstützt wurde, präsentierte mit einem Film ihre vier Favoriten. Den mit 1.000 Euro dotierten Preis erhielt letztlich Micheal Oertel für sein außerordentliches Engagement. Er gründete ehrenamtlich den Verein Mehrweg e. V. mit dem Motto „MitMenschen auf dem Weg“ - einen Kulturbetrieb mit vielen Angeboten (Kinder- und Jugendbibliothek, Galerieraum für Ausstellungen und Museumsstube mit Spielsachen aus der DDR). Zudem hat er ein Vorleseprojekt ins Leben gerufen, bei dem er gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern in der Unikinderklink Leipzig aus seinem Buch vorliest. Ein Sonderpreis wurde an Elisabeth Radke verliehen. Die Leipzigerin hatte 2012 mit den ersten selbstgestrickten Babyschuhen eine Aktion initiiert, die mittlerweile mehr als 17.000 Babys zugute kam. Etwa 70 Seniorinnen sind ihrem Beispiel gefolgt, stricken pro Jahr mehr als 5.000 Paar Babyschuhe und übermitteln damit einen herzlichen Willkommensgruß an alle jüngsten Bürger der Stadt. 2 Abbildung 4: Preisträger Familienfreundlichkeitspreis 2015 Foto: Mahmoud Dabddoub Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber Wie bereits 2010 und 2013 gab es auch 2015 wieder einen Sonderpreis für familienfreundliche Arbeitgeber. Dafür stellten die Handwerkskammer zu Leipzig und die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig Preisgelder in Höhe von insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung. Je einen Sonderpreis in Höhe von 1.000 Euro erhielten die Biomare Malte Reupert e.K./Biomare II GmbH Leipzig sowie die Schürmaier Orthopädische Werkstatt und Sanitätsfachhandel GmbH & Co. KG. Die Biomare Malte Reupert e.K./Biomare II GmbH Leipzig zeichnet sich durch eine besonders familienfreundliche Personalpolitik aus. Es werden beispielsweise Teilzeit- und Homeoffice-Lösungen geboten, zusätzliche Urlaubstage für Mitarbeiter mit Kindern gewährt, Betreuungskosten bezuschusst, Dienstpläne frühzeitig 19 Familienpolitik kommuniziert, Arbeitszeiten an Kita-Öffnungszeiten ausgerichtet oder Mütter und Väter nach der Elternzeit bei der flexiblen Rückkehr ins Unternehmen unterstützt. 2 20 Auch die Schürmaier Orthopädische Werkstatt und Sanitätsfachhandel GmbH & Co. KG zeichnet sich durch ein umfangreiches Angebot verschiedener, aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Vereinbarkeit familiärer Belange mit den Möglichkeiten des Unternehmens aus. Insbesondere wurde das hohe soziale Engagement der Geschäftsführerin Frau Chris Schürmaier gewürdigt. Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3 3 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Die wohnhaften Kinder bis zum Schuleintrittsalter stiegen um 5,9 % (+2.214 Kinder). Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 14 neuen Kindertagesstätten (darunter ein Ersatzneubau) erweitert. Die Platzkapazitäten der Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2015 um 2.583 Plätze erweitert. Davon waren 894 Krippenplätze, 593 Kindergartenplätze sowie 1.096 Hortplätze. Die belegten Plätze in den Kindertageseinrichtungen stiegen um 2.672 Plätze auf 41.844 belegte Plätze. Davon waren 6.728 Plätze in der Kinderkrippe (+ 852), 17.926 Plätze im Kindergarten (+1.058) und 17.190 Plätze in Horten (+762). Leicht gesunken sind die belegten Plätze in der Kindertagespflege auf 2.519 belegte Plätze (-43). Die Anzahl bewilligter Freiplätze für Kindertageseinrichtungen stiegen um 618 Plätze (bis Schuleintrittsalter +392, Hort +231, Kindertagespflege -5). Die Anzahl bewilligter Ermäßigungen für Kindertageseinrichtungen stieg um insgesamt 11 Plätze (bis Schuleintrittsalter +24, Hort -7, Kindertagespflege -6).. 20 Kindertageseinrichtungen beteiligten sich bis Jahresende 2015 an der Bundesinitiative „Frühe Chancen – Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“. 3. Kindertagesstätten und Kindertagespflege 21 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stetig steigende Geburtenzahlen, die auch in Leipzig geführte politische Debatte um frühkindliche Bildung sowie der gezielte Ausbau von Kindertagesstätten als Familienzentren sind wichtige sozialpolitische Aufgaben unserer Zeit. 3 Entsprechend Art. 6 GG bestimmen die Eltern in eigener Verantwortung, ob und inwieweit sie andere zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages heranziehen wollen. In Verbindung mit Art. 3 Abs.2 GG (Gleichstellung von Mann und Frau am Arbeitsleben) wird der Staat verpflichtet, Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen auch rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach Zeiten der Kindererziehung ermöglichen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt nach SGB VIII seit August 2013 für alle Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres. Eine Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist für alle Kinder zugesichert, deren Eltern diesen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber sichert mit SGB VIII § 22 ff. und dem SächsKitaG den Bildungs- /Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen der frühkindlichen Entwicklung. Für jedes Leipziger Schulkind, dessen Eltern es wünschen, wird ein Hortplatz zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für 2015/2016 hielt an dem Anspruch fest, möglichst jeder Leipziger Familie den Zugang zu Krippe/Tagespflege, Kindergarten und Horten für ihre Kinder zu gewährleisten. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt hervorzuheben, dass die Stadt Leipzig nach wie vor einerseits vor enormen finanziellen Herausforderungen steht, andererseits einer bedarfsgerechten Versorgung für die Familien in Bezug auf die Bereitstellung eines Kindertagesstättenplatzes hohe Priorität zuschreibt. Vor allem durch den seit 1996 einsetzenden und auch im Jahr 2015 anhaltenden Trend hoher Geburtenzahlen ist die Zahl wohnhafter Kinder unter 7 Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr die Zahl der wohnhaften Kinder bis zum Schuleintrittsalter von 37.835 um 2.214 Kinder auf 40.049. Höhere Zahlen wohnhafter Kinder und eine gestiegene Nachfrage, vor allem im Leistungsbereich U3, machen eine entsprechende Anpassung der Infrastruktur im Kindertagesstättenbereich notwendig 3.1 Angebote in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte Der Neubau von Kindertagesstätten ist in vielen Versorgungsräumen weiterhin erforderlich, da dem Bedarf nach Betreuung seit einigen Jahren nicht mehr durch Kapazitätserweiterungen bestehender Einrichtungen entsprochen werden kann. Grundlage für die Entscheidung, in welchen Stadtgebieten neue Kindertageseinrichtungen entstehen, ist das langfristige Entwicklungskonzept Kindertagesstätten, das 2007 vom Stadtrat beschlossen und im Jahr 2011 anhand aktueller Daten zur Bevölkerung und Stadtentwicklung aktualisiert und bis 2025 fortgeschrieben wurde. Im Jahr 2015 wurden die Platzkapazitäten und das Netz der Kindertageseinrichtungen weiter ausgebaut. Es entstanden 2.583 Plätze für Kinder bis Schuleintritt (davon 894 Krippenplätze) und 1.096 Hortplätze. Das Netz der Kindertageseinrichtungen wurde durch die Eröffnung von 14 neuen Kitas, darunter ein Ersatzneubau, erweitert. Mit 20 im Jahr 2015 realisierten Baumaßnahmen (13 Neubauten, 1 Ersatzneubau, 6 Erweiterungen, z. T. nach Sanierung von Kitas) entstanden mehr als 2.500 neue Plätze, darunter 830 für Krippenkinder. Leipziger Kindertageseinrichtungen bewähren sich täglich als Teil des Bildungssystems als Orte für gemeinsames Aufwachsen und frühkindliche Bildung. Die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen arbeiten seit der 22 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Einführung des Sächsischen Bildungsplanes erfolgreich an dessen Umsetzung. Sie schauen dabei auf einen erfolgreichen Entwicklungsprozess. 2000 begann ein beispielhafter Veränderungsprozess, der programmatisch die Innovation der Bildungs- und Familienforschung in die Arbeit der Leipziger Kindertagesstätten implementieren sollte. Einige Kitas und Horte, die sich zu Konsultationseinrichtungen entwickelt haben, stehen als Unterstützungssystem u. a. für die pädagogische Praxis zur Verfügung. Sie präsentieren ihr Angebot unter www.leipzig.de/jugendfamilie-und-soziales/kinderbetreuung/kindertagesstaetten/konsultationseinrichtungen. Die „Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren“ stellt die Zusammenarbeit mit Familien zu Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in den Mittelpunkt. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die Teilnahme von Erzieher/-innen gemeinsam mit Fachkräften aus dem Bereich Familienbildung an der Qualifizierung „FUN – Familie und Nachbarschaft“, die Teilnahme der Fachkräfte an der Qualifizierung „Erziehungspartnerschaft“, die Einbindung von Angeboten der Familienbildung in den Kita-Alltag sowie die Entwicklung von Nachhaltigkeit in der kontinuierlichen Umsetzung der Kriterien des Gütesiegels „Leipziger Kinderund Familienzentrum“. 3 Von April 2011 bis Dezember 2015 beteiligten sich ausgewählte kommunale Schwerpunkt-Kitas und Kitas in Freier Trägerschaft an der Bundesinitiative „Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ (www. fruehe-chancen.de). Zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung arbeiten in diesen ausgewählten Einrichtungen an der Umsetzung der Schwerpunktaufgaben. Ihr Auftrag war es u. a., gemeinsam mit den Erzieher/-innen die alltagsintegrierte sprachpädagogische Arbeit im Rahmen eines stetigen reflektiven Prozesses weiter zu entwickeln und dadurch nachhaltig zu qualifizieren. Weitere Schwerpunktaufgaben sind die fachliche Begleitung der Teams, die Umsetzung der kitaspezifischen Konzeption zur Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung sowie die Zusammenarbeit mit den Familien. Die Ergebnisse des Bundesprogramms fließen in das Nachfolgeprojekt „Sprach-Kitas- Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ein und sind in den Konzeptionen der Einrichtung festgeschrieben. Von Januar 2014 bis Dezember 2015 beteiligten sich insgesamt 20 Leipziger Kitas unterschiedlicher Trägerschaft an der Umsetzung der Richtlinie Bildungschancen. Das sächsische Kabinett hatte im Juli 2013 die Förderrichtlinie zum Kita-Qualitätsprogramm verabschiedet. Kindertageseinrichtungen mit besonders vielen Kindern, die Entwicklungsverzögerungen, Verhaltens- und Sprachauffälligkeiten aufweisen, konnten dadurch Fördermittel für zusätzliche pädagogische Unterstützung erhalten. Aufgaben des zusätzlichen Personals gemäß Richtlinie waren: • die Unterstützung der pädagogischen Praxis bei der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und/oder • die Organisations-, Konzept- und Angebotsentwicklung und/oder • die Eruierung von Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei Kindern und Familien sowie Netzwerkarbeit. Schwerpunkt der nächsten Jahre bleibt die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr, die fachliche Begleitung des quantitativen Ausbaus der Kitabetreuung sowie eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung. Schwerpunkt der Arbeit in den Horten ist die Befähigung der Kinder zu einer zunehmend selbstbestimmten Gestaltung ihrer Freizeit nach Interessen und Neigungen in sozialer Interaktion mit anderen Kindern im Grundschulalter. Besonderen Wert legt der Träger auf gesunde Ernährung, Bewegung und Entspannung. In enger Zusammenarbeit mit der Grundschule gestaltet der Hort die Ganztagsangebote im außerunterrichtlichen Bereich. Dem gesetzlichen Auftrag von Kindertageseinrichtungen folgend, wird in den kommunalen Horten die integrative Förderung von Kindern mit Behinderungen, entsprechend dem jeweiligen Förderbedarf, gewährleistet. 23 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.1 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft Abbildung 5: Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft 250 200 3 Anzahl 150 100 172 149 109 50 0 2000 104 101 2005 2010 Freie Träger 103 101 100 2013 Jahr 208 197 192 176 2014 2015 Kommunaler Träger Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 4: Anzahl der Kindertageseinrichtungen 2000 Kinderkrippen Kindergärten kombinierte Tageseinrichtungen Integrationseinrichtungen betriebliche Einrichtung Horte 2005 5 2010 3 2013 3 2014 3 2015 2 2 5 5 4 7 9 8 133 107 108 103 100 97 57 73 95 109 115 133 1 1 1 0 0 81 65 67 69 71 71 Gesamt 281 253 277 292 298 311 davon: Freie Träger 109 149 176 192 197 208 172 104 101 100 101 103 Kommunaler Träger Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen einschließlich der Horte in der Stadt Leipzig ist im Jahr 2015 weiter gestiegen. Die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft stiegen um zwei weitere Einrichtungen und die Einrichtungen in freier Trägerschaft um elf weitere Einrichtungen auf 311 im Jahr 2015. Damit betrug der Anteil von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit 66,9 % zwei Drittel und der Anteil kommunaler Einrichtungen mit 33,1 % ein Drittel aller Einrichtungen. 24 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Abbildung 6: Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart 20.000 18.000 16.000 2000 2005 Horte Kindergärten 2010 2013 16.968 10.044 2014 kombinierte Tageseinrichtungen Kinderkrippen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 3 601 47 14.211 9.936 12.549 Jahr 594 47 100 0 370 47 101 2.000 293 71 95 4.000 12.211 10.018 10.024 6.000 10.030 8.471 7.066 350 83 8.000 16.428 9.795 13.389 10.000 17.190 12.000 8.515 7.692 3.951 246 142 Anzahl 14.000 2015 Integrationseinrichtungen betriebliche Einrichtung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 5: angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Kinderkrippen 142 83 71 47 47 47 Kindergärten 246 350 293 370 594 601 kombinierte Tageseinrichtungen 7.692 8.471 10.018 9.936 9.795 10.044 Integrationseinrichtungen 3.951 7.066 10.024 12.549 13.389 16.968 betriebliche Einrichtung Horte Gesamt davon: Freie Träger Kommunaler Träger Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 0 0 95 101 100 0 8.515 10.030 12.211 14.211 16.428 17.190 20.546 26.000 32.712 37.214 39.172 41.844 7.809 13.902 17.621 20.013 21.150 22.888 12.737 12.098 15.091 17.201 18.022 18.956 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der angemeldeten Kinder erhöhte sich im gesamten Betrachtungszeitraum um 21.298 Kinder. Dies entspricht einer Erhöhung angemeldeter Kinder in Kindertageseinrichtungen um 103,7 %. Im Jahr 2015 ist dies im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der angemeldeten Kinder um 6,8 % (+2.672 Kinder). Die Angebotsstruktur innerhalb des Netzes der Kindertageseinrichtungen veränderte sich entsprechend den Wünschen der Familien und der Geburtenentwicklung. So verschob sich beispielsweise die Anzahl der Kindertageseinrichtungen zugunsten integrativer Kindertageseinrichtungen. Die in Integrationseinrichtungen angemeldeten Kinder erhöhten sich vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 um 13.017 Kinder. 25 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.2 Belegung in Kindertagesstätten Abbildung 7: angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten 25.000 0 2000 2005 2010 Horte Jahr 2013 24.654 17.190 22.744 16.428 21.502 15.712 19.056 15.970 13.656 5.000 10.030 10.000 12.031 3 15.000 8.515 Anzahl 20.000 2014 2015 Kindertagesstätten Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 6: Belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Horte 8.515 10.030 13.656 15.712 16.428 17.190 davon: freie Träger 1.857 2.725 3.318 3.511 3.643 3.667 kommunaler Träger Kindertagesstätten davon: freie Träger kommunaler Träger darunter: unter 3-Jährige Kindergartenkinder Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 6.658 7.305 10.338 12.201 12.785 13.523 12.031 15.970 19.056 21.502 22.744 24.654 5.952 11.177 14.303 16.502 17.507 19.221 6.079 4.793 4.753 5.000 5.237 5.433 2.995 3.562 4.849 5.409 5.876 6.728 9.036 12.408 14.207 16.093 16.868 17.926 20.546 26.000 32.712 37.214 39.172 41.844 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 In Abhängigkeit von der demographischen Bevölkerungsentwicklung erhöhte sich vom Jahr 2000 zum Jahr 2015 die Anzahl belegter Plätze bis zum Schuleintritt um 104,9 % (+12.623 belegte Plätze) und im Hortalter um 101,9 % (+8.675 belegte Plätze). Von den im Jahr 2015 belegten Plätzen bis zum Schuleintritt waren 78,0 % bei freien Trägern und 22,0 % beim kommunalen Träger. Bei den belegten Plätzen im Hortalter waren 21,3 % bei freien Trägern und 78,7 % beim kommunalen Träger. Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller belegten Plätze in Kindertagesstätten bei den unter 3-Jährigen 27,3 %. Der Anteil aller angemeldeten Kinder in der Altersgruppe über 3 Jahre bis zum Schuleintrittsalter betrug 72,7 %. 26 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.3 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG in Verbindung mit dem gültigen Stadtratsbeschluss der Stadt Leipzig erhoben. Eltern erhalten somit Absenkungen hinsichtlich der Geschwister. Ebenso erhalten Alleinerziehende Vergünstigungen. Die Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern schreibt der § 15 Abs. 5 des SächsKitaG vor. Hier können die Eltern gemäß § 90 Abs. 3 und 4 des SGB VIII einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen. Abbildung 8: Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt 7.000 6.000 128 Anzahl 5.000 4.000 232 6.054 5.915 2013 2014 256 3 163 205 3.000 2.000 219 5.056 4.737 2005 2010* 6.307 3.296 1.000 0 2000 Jahr ermäßigte Plätze 2015 *Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei Freiplätze Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 7: Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt angemeldete Kinder bis Schuleintritt davon: Freiplätze ermäßigte Plätze (teil-)finanz. Plätze gesamt (teil-)finanz. Plätze in %  Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2000 2005 2010* 2013 2014 2015 12.031 15.970 19.056 21.502 22.744 24.654 3.296 5.056 4.737 6.054 5.915 6.307 205 128 163 219 232 256 3.501 5.184 4.900 6.273 6.147 6.563 29,0 32,5 25,7 29,2 27,0 26,6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015  *Vorschuljahre 2009 und 2010 beitragsfrei Der Anteil der (teil-) finanzierten Plätze in Kinderkrippen und -gärten hat vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2008 stetig zugenommen. In den Jahren 2009 und 2010 gab es einen Rückgang durch die vom 1. März 2009 bis 31.12.2010 geltende Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres (§ 15 SächsKitaG). Rund 1.200 Kinder waren durch das beitragsfreie Vorschuljahr laut SächsKitaG aus der Berechnung der Ermäßigung herausgefallen. Ab Januar 2011 sind diese durch die gesetzliche Änderung des SächsKitaG wieder in die Statistik eingeflossen und führten erneut zum Anstieg gewährter Freiplätze und Ermäßigungen. Im Jahr 2015 waren 6.563 (teil-) finanzierte Plätze zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 6,8 % der (teil-) finanzierten Plätze (+416). Durch den Anstieg aller belegten Plätze in Kinderkrippen und -gärten sank der Anteil der (teil-) finanzierten Plätze aber auf 26,6 %. 27 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.4 Freiplätze und ermäßigte Plätze in Horten Abbildung 9: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten 4.500 4.000 3.821 3.746 2013 2014 32 3.000 Anzahl 59 38 3.500 3 52 53 2.500 49 2.000 1.500 1.000 2.878 3.362 3.977 1.811 500 0 2000 2005 2010 Jahr ermäßigte Plätze 2015 Freiplätze Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 8: Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten 2000 2005 2010 2013 2014 2015 angemeldete Hortkinder 8.515 10.030 13.656 15.712 16.428 17.190 davon: Freiplätze 1.811 2.878 3.362 3.821 3.746 3.977 ermäßigte Plätze (teil-)finanz. Plätze gesamt (teil-)finanz. Plätze in %  Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 49 32 38 53 59 52 1.860 2.910 3.400 3.874 3.805 4.029 21,8 29,0 24,9 24,7 23,2 23,4 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl von Freiplätzen in Horten hat seit dem Jahr 2000, mit Ausnahme des Jahres 2014, kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2015 wurden 4.029 (teil-) finanzierte Plätze bewilligt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 5,9 % (+224). Der Anteil aller (teil-) finanzierte Plätze in Horten blieb im Jahr 2015 mit 23,4 % aller belegten Hortplätze (im Vorjahr 23,2 %) nahezu konstant. 28 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.5 Betreuungszeiten bei unter 3-Jährigen Abbildung 10: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 4.500 4.000 3.000 2005 45 h/Woche 2010 40 h/Woche 35 h/Woche 30 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 330 118 504 313 455 2014 113 1.562 324 104 2013 3 1.778 3.419 Jahr 436 1.387 291 2012 138 460 2.980 1.321 352 181 485 326 662 0 429 1.640 500 492 1.000 2.661 1.500 3.140 2.000 3.987 2.500 1.165 Anzahl 3.500 2015 < 30 h/Woche Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 9: angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 2005 2010 2012 2013 2014 2015 45 h/Woche 1.640 2.661 2.980 3.140 3.419 3.987 40 h/Woche 492 1.165 1.321 1.387 1.562 1.778 35 h/Woche 429 485 460 436 455 504 30 h/Woche 662 352 291 324 313 330 25 h/Woche 131 35 47 30 34 37 20 h/Woche 195 146 91 74 79 81 Eingliederungshilfen < 45h/Woche 5 3 6 6 1 3 Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche 8 2 10 12 13 8 3.562 4.849 5.206 5.409 5.876 6.728 Gesamt  Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Seit April 2005 werden Eltern von Kindern unter 3 Jahren differenziertere Betreuungszeiten angeboten. Diese Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden. Im Jahr 2015 stieg der Anteil aller angemeldeten Krippenkinder mit einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden auf 59,3 % (im Vorjahr 58,2 %). Dagegen sanken die Anteile mit einen weniger zeitumfänglichen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche auf 26,4 % (im Vorjahr 26,6 %), mit 35 Wochenstunden auf 7,5 % (im Vorjahr 7,7 %), mit 30 Wochenstunden auf 4,9 % (im Vorjahr 5,3 %) und zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche auf 1,8 % (im Vorjahr 1,9 %). 29 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Hinzu kommen drei Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche und acht Eingliederungshilfen über 45 Stunden pro Woche. Auch im Jahresvergleich steigt der genutzte Betreuungsumfang von 40 und 45 Stunden pro Woche und sinken geringere Betreuungsumfänge. 3.1.6 Betreuungszeiten bei Kindern ab 3 Jahren bis Schuleintritt Abbildung 11: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche 12.000 10.000 0 2005 45 h/Woche 2012 40 h/Woche 30 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 111 1.172 2014 518 11.271 4.069 111 1.157 472 10.639 2013 35 h/Woche 3.795 100 1.096 Jahr 497 3.514 116 1.110 2010 560 9.716 3.420 124 943 599 2.535 1.801 453 2.000 916 7.574 4.000 9.443 6.000 10.215 8.000 1.146 Anzahl 3 2015 < 30 h/Woche Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 10: angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche 2005 2010 2012 2013 2014 2015 45 h/Woche 7.574 9.443 9.716 10.215 10.639 11.271 40 h/Woche 1.146 2.535 3.420 3.514 3.795 4.069 35 h/Woche 916 943 1.110 1.096 1.157 1.172 30 h/Woche 1.801 599 560 497 472 518 25 h/Woche 177 47 44 46 42 43 20 h/Woche 276 77 72 54 69 68 95 109 117 143 154 195 423 454 490 528 540 590 12.408 14.207 15.529 16.093 16.868 17.926 Eingliederungshilfen < 45h/Woche Eingliederungshilfen ab 45 h/Woche Gesamt  Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Seit April 2005 werden auch Eltern von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt differenziertere Betreuungszeiten angeboten. Diese Angebote gliedern sich nach wöchentlichen Stundenumfängen in 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Stunden. Im Jahr 2015 nutzten 62,9 % aller Eltern angemeldeter Kindergartenkinder 30 Kindertagesstätten und Kindertagespflege einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 63,1 %). Weitere 22,7 % der Eltern vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 22,5 %), der Anteil mit 35 Wochenstunden betrug 6,5 % (im Vorjahr 6,9 %) und mit 30 Wochenstunden 2,9 % (im Vorjahr 2,8 %). Lediglich 0,6 % der Eltern von Kindern dieser Altersgruppe nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,7 %). Hinzu kommen wie im Vorjahr Anteile von 1,1 % für Eingliederungshilfen unter 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr 0,9 %) und 3,3 % für Eingliederungshilfen über 45 Stunden pro Woche (im Vorjahr 3,2 %). 3.1.7 Betreuungszeiten für Hortkinder Abbildung 12: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 3 12.000 10.000 0 2005 2010 2012 30 h/Woche Jahr 11.879 2013 217 239 4.937 11.529 213 4.554 11.237 241 4.165 10.748 3.842 286 3.276 2.050 2.000 7.454 4.000 9.997 6.000 457 Anzahl 8.000 2014 25 h/Woche 2015 5 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 11: angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche 2005 2010 2012 2013 2014 2015 30 h/Woche 2.050 3.276 3.842 4.165 4.554 4.937 25 h/Woche 7.454 9.997 10.748 11.237 11.529 11.879 457 286 241 213 217 239 5 h/Woche Eingliederungshilfen Gesamt  Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 69 97 96 97 128 135 10.030 13.656 14.927 15.712 16.428 17.190 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Schulverw altungsamt Bei den älteren Hortkindern ist die gewählte Betreuungsdauer pro Woche differenzierter. Von den Eltern, die im Jahr 2015 ein Hortangebot nutzten, haben 28,7 % eine Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche (im Vorjahr 27,7 %) vereinbart. Mit 69,1 % nutzten mehr als zwei Drittel aller Eltern einen Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Woche (im Vorjahr 70,2 %). Hinzu kommen wie im Vorjahr 1,4 % Betreuungsdauer aller Hortkinder von 5 Wochenstunden (im Vorjahr 1,4 %) und Eingliederungshilfen von 0,8 % aller angemeldeten Kinder in Horten (im Vorjahr 0,6 %). 31 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.1.8 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder Abbildung 13: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten 900 800 700 3 Anzahl 600 500 400 300 200 796 708 689 568 531 353 100 65 0 97 69 2000 2005 2010 2013 Jahr Kinder bis Schuleintritt mit Behinderung 135 128 97 2014 2015 Hortkinder mit Behinderung* Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen Tabelle 12: Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten 2000 Hortkinder* 8.515 2005 2010 2013 2014 2015 10.030 13.656 15.712 16.428 17.190 davon: mit Behinderung 65 69 97 97 128 135 Anteil in % 0,8 0,7 0,7 0,6 0,8 0,8 Kinder bis Schuleintritt 12.031 15.970 19.056 21.502 22.744 24.654 davon: mit Behinderung 353 531 568 689 708 796 Anteil in % Kinder in Kindertagesstätten und Horten Gesamt davon: mit Behinderung 2,9 3,3 3,0 3,2 3,1 3,2 20.546 26.000 32.712 37.214 39.172 41.844 418 600 665 786 836 931 2,0 2,3 2,0 2,1 2,1 2,2 Anteil in %  Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen Im Jahr 2015 betrug der Anteil angemeldeter Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte (ohne Kinder in Betreuungsangeboten an Förderschulen) 2,2 %. Die Anzahl der Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder ist im Jahr 2015 proportional zum Anstieg aller Kinder in Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte auf 931 Kinder gestiegen (+95). Im gesamten Betrachtungszeitraum ist dies - bei einem Anstieg um 21.298 in Kindertageseinrichtungen einschl. Horte angemeldeten Kindern - auch ein Anstieg um 513 Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder. 32 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 3.2 Familienunterstützende Angebote in Kindertagespflege Kindertagespflege ist im Abschnitt III des SGB VIII verankert. Nach §§ 22 und 23 SGB VIII ist die Kindertagespflege eine gleichrangige Form zur Förderung der Entwicklung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Gemäß § 2 Abs. 6 SächsKitaG unterstützt und ergänzt die Kindertagespflege als Alternative zur Förderung in Kindertageseinrichtungen die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie. Kindertagespflege ist eine Leistung, die vorrangig für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist (9. Lebenswoche bis 3 Jahre). Bei Kindern im Kindergarten- und Schulalter wird Kindertagespflege i. d. R. dann geleistet, wenn Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht in gleicher Weise förderlich sind oder der benötigte Betreuungsumfang nicht gewährleistet werden kann. Kindertagespflege ist gem. § 3 Abs. 2 SächsKitaG maximal bis zur Vollendung der vierten Klasse vorgesehen. 3 Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung von gleichzeitig maximal fünf fremden Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson und kann nach § 1 Abs. 6 SächsKitaG mit Zustimmung der Gemeinde und des örtlichen Trägers der Jugendhilfe in anderen kindgerechten Räumen ausgeübt werden. Eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist ebenfalls möglich. Im Jahr 2015 sank erstmals das Angebot an verfügbaren Tagespflegeplätzen von 2.792 Plätzen im Januar auf 2.765 Plätze im Dezember. Im Jahr 2015 wurden für 16 % der in Leipzig wohnhaften Kinder von 0 bis 3 Jahren (2.879 Plätze) sowie 0,2 % der Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt (41 Plätze) Plätze in Tagespflege geplant. 3.2.1 Belegung in der Tagespflege Abbildung 14: angemeldete Kinder in der Tagespflege 3.000 2.500 52 28 2.482 2.562 2.519 2013 2014 2015 2 40 2.000 Anzahl 53 1.500 1.000 1.997 22 500 0 29 20 541 2000 2005 Kinder unter 3 Jahren Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2010 Jahr Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt Hortkinder Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 33 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Tabelle 13: angemeldete Kinder in Tagespflege 2000 Kinder unter 3 Jahren 2005 20 2010 2014 2015 1.997 2.482 2.562 2.519 Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt 0 29 40 53 52 28 Hortkinder 0 22 2 0 0 0 20 592 2.039 2.535 2.614 2.547 Kinder in Tagespflege Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 3 2013 541 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Gemäß § 3 SächsKitaG stellt die Kindertagespflege ein alternatives Betreuungsangebot für Krippenkinder dar. Bis zum Jahr 2014 ist die Anzahl der sich in Kindertagespflege befindlichen Kinder kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2015 sank die Anzahl auf 2.547 Kinder in dieser familienergänzenden Leistung der Jugendhilfe. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 2,6 % (-67 Kinder). Davon betrug im Jahr 2015 der Anteil der Kinder in der Kindertagespflege unter 3 Jahren 98,9 % (im Vorjahr 98,0 %) und der Anteil der Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 1,1 % (im Vorjahr 2,0 %). Hortkinder gab es in der Tagespflege keine. 3.2.2 Freiplätze und ermäßigte Plätze in der Tagespflege Abbildung 15: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege 3.000 2.500 2.000 Anzahl 2.285 2.547 708 765 760 61 67 61 2013 2014 2015 2.535 2.039 1.500 1.000 558 500 0 203 20 2000 592 10 48 2005 2010 Kinder in Tagespflege Jahr Freiplätze ermäßigte Plätze Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 14: Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege 2000 Kinder in Tagespflege davon: Freiplätze ermäßigte Plätze (teil-)finanz. Plätze gesamt (teil-)finanz. Plätze in % 2005 2013 2014 2015 20 592 2.039 2.535 2.614 2.547 0 203 558 708 765 760 0 10 48 61 67 61 0 213 606 769 832 821 0,0 36,0 29,7 30,3 31,8 32,2 Quelle: SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kindertagesstätten 34 2010 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Parallel zur Anzahl der betreuten Kinder in der Kindertagespflege entwickelte sich auch die Gewährung von Zuschüssen proportional. Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller (teil-) finanzierten Plätze in der Tagespflege 32,2 % (im Vorjahr 31,8 %). In absoluten Zahlen ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um elf (teil-) finanzierte Plätze. 3.2.3 Betreuungszeiten von Kindern in der Tagespflege Die in der Stadt Leipzig angebotenen Betreuungszeiten und Elternbeiträge für Tagespflege und für Kindertagesstätten sind identisch. Durch Stadtratsbeschluss IV-241/05 wurden zum 1. April 2005 und dann jährlich die Betreuungszeiten und Elternbeiträge neu angepasst. Abbildung 16: Betreuungszeiten in der Tagespflege 3 2.000 1.800 1.600 45 h/Woche 2010 40 h/Woche 2013 Jahr 35 h/Woche 1.732 30 h/Woche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 16 50 2014 43 67 57 706 740 15 84 74 731 2012 14 71 114 1.426 660 111 557 27 127 19 2005 10 0 330 200 22 400 56 600 128 800 1.631 1.000 1.740 1.200 1.214 Anzahl 1.400 2015 < 30 h/Woche Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 15: differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege 2005 45 h/Woche 2010 330 2012 1.214 2013 2014 2015 1.426 1.631 1.740 1.732 40 h/Woche 22 557 660 731 740 706 35 h/Woche 19 128 114 84 57 50 30 h/Woche 127 111 71 74 67 43 25 h/Woche 6 10 6 10 4 7 20 h/Woche 50 17 8 5 6 9 2.535 2.614 2.547 zusätzl. zu Kita/Hort Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 38 2 0 592 2.039 2.285 - - - Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 35 Kindertagesstätten und Kindertagespflege Im Jahr 2015 nutzten 68,0 % aller Kinder in Tagespflege einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden (im Vorjahr 66,6 %). Weitere 27,7 % aller betreuten Kinder in Tagespflege vereinbarten einen Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche (im Vorjahr 28,3 %). Der Anteil mit 35 Wochenstunden sank auf 2,0 % (im Vorjahr 2,2 %) und mit 30 Wochenstunden auf 1,7 % (im Vorjahr 2,6 %). Lediglich 0,6 % aller betreuten Kinder in Tagespflege nutzten weniger zeitumfängliche Angebote zwischen 20 und 25 Betreuungsstunden pro Woche (im Vorjahr 0,4 %). . 3 36 Allgemeiner Sozialdienst 4 Allgemeiner 4 Sozialdienst Im Jahr 2015 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Zum Juli 2015 übernahm der ASD die Aufgaben der Betreuung und Versorgung unbegleitet eingereister minderjähriger Ausländer (umA). Im November 2015 wurde für diese Aufgabe das Fachteam unbegleitete minderjährige Ausländer (Fachteam umA) innerhalb des ASD gegründet. Die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Jahr 2015 auf 2.657 Hilfen. Das führte zu einem Anstieg der erzieherischen Hilfen auf 26,0 Fälle je 1.000 unter 21-jährige Einwohner/-innen. Davon stiegen die ambulanten Hilfen um 17,6 % (+168 Hilfen), die stationären Hilfen um 18,1 % (+50 Hilfen), die Pflegestellen um 3,9 % (+19 Hilfen) und die teilstationären Hilfen um sechs Hilfen. Die Inobhutnahmevorgänge von Kindern und Jugendlichen stiegen im Jahr 2015 auf 1.284 (+533). Davon konnten im Jahr 2015 insgesamt 978 beendet werden. Die Anzahl der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen stieg auf 1.179 (+557). Davon wurden 93,2 % einmal aufgenommen und 6,8 % mussten dagegen mehrfach aufgenommen werden. Darunter sind auch unbegleitete minderjährige Ausländer, die nach einem bundesweiten Verteilungsverfahren, dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, betreut und verteilt werden. Diese Zahl musste im Zuge steigender Zuwanderungszahlen im Verlauf des Jahres deutlich nach oben korrigiert werden. 37 Allgemeiner Sozialdienst 4. Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) stellt als Teil der kommunalen Selbstverwaltung innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Bildung kommunale soziale Dienstleistungen auf der Basis des Grundgesetzes bereit. Im Jahr 2015 war der ASD Leipzig in neun Sozialbezirke gegliedert und Anlaufstelle für hilfesuchende Menschen in vielfältigen Notlagen. Insbesondere auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs VIII, Kinder- und Jugendhilfe gewährt der ASD ganzheitliche, gesetzes- und generationenübergreifende soziale Hilfen. Karte 1: ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2015 4 38 Allgemeiner Sozialdienst Zum Juli 2015 übernahm der ASD von der Jugendgerichtshilfe die Aufgaben der Betreuung und Versorgung unbegleitet eingereister minderjähriger Ausländer (umA). Im November 2015 wurde für diese Aufgabe das Fachteam unbegleitete minderjährige Ausländer (Fachteam umA) innerhalb des ASD gegründet. Die Sozialarbeiter/-innen des Fachteams umA stellen die Betreuung und Versorgung der umA an der Schnittstelle von Ausländerrecht, Asylrecht und SGB VIII in Leipzig sicher. Zentrale Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes der Stadt Leipzig sind die Sicherung des Kindeswohls, die pflichtige Mitwirkung im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, die Bedarfsprüfung und Fallsteuerung von Hilfen zur Erziehung, die Erarbeitung von Stellungnahmen für andere Sozialleistungsträger sowie umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Dabei arbeiten die neun Sozialbezirke in der Struktur des Casemanagements. Allgemeine Beratungen zu Erziehungsfragen oder bei Trennungs- Scheidungs- und Umgangsproblematiken, die Teilnahme an familiengerichtlichen Anhörungen sowie die Erstellung von Stellungnahmen im Auftrag des Familiengerichts nach § 50 SGB VIII und §§ 1666 und 1631 b BGB sichern regelhaft die Sozialarbeiter/-innen des Eingangsmanagements ab. Abbildung 16: Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung des ASD BGB § 1666 Absatz 3 2000 § 1666, Abs. 3, Nr. 1 BGB1 § 1666, Abs. 3, Nr. 2 bis 4 BGB 2 2005 2010 2013 2014 34 116 52 30 97 81 * * * 19 22 54 § 1666, Abs. 3, Nr. 5 BGB3 * * * 12 11 47 § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB- vollständig4 28 110 34 52 112 123 § 1666, Abs. 3, Nr. 6 BGB-teilweise5 Gesamt * * * 31 47 57 62 226 86 144 289 362 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 4 2015 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 1 Auferlegung der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, 2 Aussprache von anderen Geboten oder Verboten, 3Ersetzung von Erklärungen des/der Personensorgeberechtigten, 4 vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger 5 teilw eise Übertragung der elterlichen Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger *separate Erfassung erst ab 2012 Im Rahmen des Krisendienstes prüft der ASD außerdem Anzeigen von Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII und veranlasst bei Kindeswohlgefährdungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder. Besteht darüber hinaus weiterer Bedarf an einer Hilfe zur Erziehung, stellen die Sozialarbeiter/-innen des Fallmanagements gemeinsam mit den Betroffenen die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Hilfe fest und betreuen den Hilfeverlauf bis zum Erreichen der vereinbarten Ziele. Die Hilfe erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Familien (in unterschiedlicher Zusammensetzung), Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder oder um junge Erwachsene handelt und unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen. Die Sozialarbeiter/-innen des Fachteams umA arbeiten in ganzheitlicher Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer von der Erstregistrierung bis zum Erreichen der Volljährigkeit bzw. zum Erreichen der Hilfeziele. Das folgende Kapitel 4.1 beschreibt die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in den letzten 15 Jahren. Im anschließenden Kapitel 4.2 wird die Entwicklung der Inobhutnahmen im gleichen Zeitraum betrachtet. Das Kapitel 4.3 beschreibt das Aufgabengebiet des neu gegründeten Fachteams umA detaillierter sowie die Entwicklung der Fallzahlen betreuter umA in Leipzig. 39 Allgemeiner Sozialdienst 4.1 Hilfen zur Erziehung Angelehnt an die eingangs beschriebenen zentralen Ziele und die Arbeitsweise des ASD haben die Erzieherischen Hilfen (HzE) die Aufgabe, Familien und Personen, die die Elternrolle ausüben bei Bedarf darin zu unterstützen, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene ihre Entwicklungsaufgaben entsprechend ihres Alters bewältigen. Nachfolgende Tabellen zeigen die Hilfezahlentwicklung aus unterschiedlichen Perspektiven. 4 Anzahl unter 21-Jährige 120.000 30,0 100.000 80.000 22,9 26,0 93.719 85.854 15,0 90.741 84.121 95.424 102.372 10,0 20.000 0 25,0 20,0 17,5 60.000 40.000 22,9 21,5 24,3 5,0 2000 2005 Anzahl der unter 21-Jährigen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2010 Jahr 2013 2014 2015 0,0 Anzahl H.z.E auf 1.000 21-Jährige Abbildung 17: Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” im Jahresvergleich (Jahresdurchschnittswerte ASD, JGH und Anderes Jugendamt) Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Parallel zum Anstieg der Einwohner/-innen unter 21 Jahren um 7,3 % (+6.948) stiegen im Jahr 2015 auch die jahresdurchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen um 14,8 % (+342). Die obige Abbildung zeigt aber auch, dass der Anstieg der absoluten Fallzahl seit 2010 nicht nur auf den Anstieg der Zahl der Einwohner/-innen unter 21 Jahren zurück zu führen ist. Auch die Hilfedichte steigt seit 2010 an. Das heißt, pro 1.000 Einwohner/-innen unter 21 Jahren werden 2015 fast fünf erzieherische Hilfen mehr vergeben, als 2010. 40 Allgemeiner Sozialdienst 4.1.1 Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirken Tabelle 17: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirk im Jahr 2015 Jahres (Øwerte) ambulant Hilfen zur Erziehung Gesamt teilstationär stationäre Pflegestellen in % 1.125 113 907 512 2.657 100,0 ASD Mitte 111 11 62 30 214 8,1 ASD Nordost 176 20 140 64 400 15,1 ASD Ost 100 6 121 52 279 10,5 ASD Südost 141 7 80 27 255 9,6 ASD Süd 126 19 75 29 249 9,4 ASD Südwest 116 7 60 33 216 8,1 ASD West 14,7 davon: 154 16 174 46 390 ASD Alt-West 92 7 94 42 235 8,8 ASD Nord 93 20 76 42 231 8,7 JGH, umA, anderes JA 16 - 25 147 188 7,1 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 4 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 waren durchschnittlich 2.657 Hilfen zur Erziehung registriert, die sich auf alle Sozialbezirke und den Fachdienst umA verteilen. 4.1.2 Hilfen zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern und jungen Volljährigen Abbildung 18: Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII 1.000 Ambulante Hilfen 2005 Stationäre Hilfen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Jahr 1.125 97 113 493 512 957 465 86 74 2010 768 869 450 657 745 539 455 388 582 2000 75 0 115 200 369 400 948 600 907 800 710 durchschnittliche Anzahl 1.200 2013 2014 Pflegestellen § 33 und § 41/33 2015 Teilstationäre Hilfen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die im Jahr 2015 durchschnittlich vergebenen erzieherischen Hilfen stiegen im Vergleich zum Vorjahr bei den ambulanten Hilfen um 17,6 % (+168 Hilfen), bei den stationären Hilfen um 18,1 % (+50 Hilfen), bei den Pflegestellen um 3,9 % (+19 Hilfen) und bei den teilstationären Hilfen um sechs Hilfen. 41 Allgemeiner Sozialdienst 4.1.3 Ambulante Hilfen zur Erziehung Tabelle 18: Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung* 2000 2005 2010 2013 2014 2015 3 1 7 7 9 7 § 27(3) SGB VIII 12 51 57 55 47 66 § 29 SGB VIII 31 1 1 1 2 § 30 SGB VIII 168 103 106 84 107 127 § 31 SGB VIII 428 341 444 526 549 632 § 35 SGB VIII 37 - 2 1 1 § 35a SGB VIII 185 36 78 142 183 225 § 41 SGB VIII 84 49 50 54 60 66 948 582 745 869 957 1.125 SGB VIII § 20 SGB VIII 4 Summe Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring - - Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der durchschnittlich vergebenen ambulanten Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII stieg um 23,0 % auf 225 Hilfen (+42). Hintergrund dieses Anstiegs sind zunehmende Leistungsbewilligungen von Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII. Schulbegleitung erfolgt als ambulante unterstützende Maßnahme an der Schnittstelle Jugendhilfe/Schule. Sie ermöglicht oder erleichtert die Integration von seelisch behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Schülern in den Klassenverband mit dem vorrangigen Ziel der Sicherstellung einer angemessenen gesellschaftlichen Teilhabe. Die Anzahl der durchschnittlich vergebenen Erziehungsbeistände und Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII stieg um 18,7 % auf 127 Hilfen (+20). Auch die Anzahl der durchschnittlich vergebenen Sozialpädagogischen Familienhilfen nach § 31 SGB VIII stieg um 15,1 % auf 632 Hilfen (+83). Leicht gestiegen sind auch ambulante Hilfen mit therapeutisch verbundener pädagogischer Leistung nach § 27 (3) SGB VIII um 40,4 % auf 66 Hilfen (+19). 42 Allgemeiner Sozialdienst 4.1.4 Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Abbildung 19: Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung* durchschnittliche Anzahl 120 2 100 80 2 56 85 60 34 40 78 73 54 59 20 41 20 0 2000 2005 2010 Jahr § 41 SGB VIII i.V.m. § 35a SGB VIII 13 17 2013 2014 § 35a SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 26 2015 4 § 32 SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe; § 35a SGB VIII teilstationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Im Jahr 2015 wurden jahresdurchschnittlich 113 teilstationäre Hilfen vergeben, 16 mehr als im Vorjahr. Zwei teilstationäre Hilfen wurden im Jahr 2015 an junge Volljährige nach § 41 in Verbindung mit § 35a SGB VIII vergeben. Mit dieser Hilfe wurde der Besuch in Werkstätten für Behinderte ermöglicht. 4.1.5 Stationäre Hilfen zur Erziehung Abbildung 20: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung* durchschnittliche Anzahl 1.000 900 42 800 700 600 38 87 38 500 37 400 300 32 623 418 200 625 501 730 865 100 0 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Jahr §§ 13, 19, 20, 34, 35, 35a SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring § 41 SGB VIII i.V.m. §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder; § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen ; § 33 SGB VIII Vollzeitpflege; § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform; § 35 SGB VIII Intensive. sozialpäd. Einzelbetreuung; § 35a SGB VIII stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung 43 Allgemeiner Sozialdienst Tabelle 19: Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung 2000 2005 2010 2013 2014 § 13 (3) SGB VIII 1 - § 19 SGB VIII 33 18 43 50 § 20 SGB VIII 1 1 4 3 § 34 SGB VIII 516 371 427 530 617 736 § 35 SGB VIII 7 4 2 1 4 3 § 35a SGB VIII 66 24 25 41 50 63 § 41* SGB VIII 87 37 38 32 38 42 710 455 539 657 768 907 Summe 4 2015 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 58 62 - 1 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII Im Jahr 2015 wurden durchschnittlich 907 stationäre Hilfen vergeben. Diese sind damit gegenüber dem Vorjahr um 18,1 % (+139 Hilfen) gestiegen. Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2014 ist dies ein Anstieg um 27,7 % (+197 Hilfen). Gestiegen sind zum Vorjahr die stationären Leistungen nach § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform um 19,3 % (+119 Hilfen), nach § 35a SGB VIII stationäre Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche um 26,0 % (+13 Hilfen), nach § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder um vier Hilfen und nach § 41 Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung in Verbindung mit §§ 13, 34, 35, 35a SGB VIII um vier Hilfen, Hinzu kommen drei Hilfen nach § 35 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und eine stationäre Hilfe nach § 20 (§) SGB VIII. 4.1.6 Pflegestellen Abbildung 21: Jahresdurchschnitt Pflegestellen* durchschnittliche Anzahl 600 500 400 11 17 13 16 19 434 446 476 499 2013 2014 2015 9 300 200 358 379 2000 2005 100 0 2010 Jahr § 41 i.V.m. § 33 SGB VIII Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 44 § 33 SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Allgemeiner Sozialdienst Im Jahr 2015 gab es jahresdurchschnittlich 512 Hilfeempfänger/-innen einer Pflegestelle. Damit stieg der Anteil der Hilfeempfänger/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % (+19 Hilfen). Im Vergleich zum gesamten Betrachtungszeitraum der Jahre 2000 bis 2015 stieg der Anteil um 38,8 % (+143 Hilfen). Abbildung 22: Pflegestellen nach regionaler Verteilung durchschnittliche Anzahl 600 500 400 300 200 100 0 95 118 88 87 105 86 102 87 92 84 92 208 228 238 247 333 2010 2012 2013 2014 2015 82 188 2005 Leipzig Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Jahr Sachsen 4 außerhalb Sachsen §§ 33 und 41/33 SGB VIII Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die regionale Verteilung der Pflegestellen wird in den Kategorien Leipzig, außerhalb Leipzig und innerhalb Sachsen sowie außerhalb Sachsen erfasst. Im Jahr 2015 stieg der Anteil der Pflegestellen, die sich in Leipzig befanden auf 65,0 % (im Vorjahr 63,7 %). Mit dem Anstieg auf 333 Pflegestellen ist hier auch der größte Zuwachs an Pflegestellen zu verzeichnen (+19). Der Anteil der 92 Pflegestellen außerhalb Leipzigs aber innerhalb Sachsens sank auf 18,0 % (im Vorjahr 18,9 %). Die 87 Pflegestellen außerhalb Sachsens sanken auf 17,0 % (im Vorjahr 17,4 %). 45 Allgemeiner Sozialdienst 4.2 Inobhutnahmen Das Jugendamt ist gem. § 42 SGB VIII berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und 3. 4 a. die Personsorgeberechtigten nicht widersprechen oder b. eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Diese Aufgabe wird in der Stadt Leipzig durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) durchgeführt. Während der Schließzeiten des ASD übernimmt der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Verbundes Kommunaler Kinderund Jugendhilfe (VKKJ) diese Aufgabe als Bereitschaftsdienst für den ASD. Der ASD erfüllt im Kontext des § 42 SGB VIII Aufgaben der Krisenintervention (sozialpädagogischen Beratung und Klärungshilfe für Kinder/Jugendliche und Familien, Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen, deren Unterbringung und die Beendigung der Inobhutnahme). Nach erfolgter Inobhutnahme werden die Kinder und Jugendlichen in folgenden Einrichtungen betreut:  Kinder- und Jugendnotdienst des VKKJ (KJND)  Systemisch orientierte Mädchenwohngruppe vom Internationalen Bund - IB Mitte gGmbH  bei einer geeigneten Person, darunter insbesondere in den sog. Familiären Bereitschaftspflegestellen des Diakonischen Werkes Innere Mission Leipzig e. V. Die Inobhutnahme gilt mit Übergabe des Minderjährigen an die sorgeberechtigten Eltern (ggf. mit weiterführender ambulanter Hilfe) oder mit Überleitung in eine stationäre Hilfe als beendet. Die Entscheidungsverantwortung hierzu liegt beim ASD. 46 Allgemeiner Sozialdienst 4.2.1 Belegungstage und Auslastung Abbildung 23: Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung 12.000 200 164,6 150,4 Anzahl 98,1 6.000 4.000 49,5 140 94,7 65,2 94,8 120 100 80 91,3 49,1 60 40 20,6 2.000 0 160 128,5 8.000 180 Prozent 10.000 3.792 4.132 6.445 8.177 9.479 10.310 2000 2005 2010 2013 2014 2015 20 0 Jahr Belegungstage Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Auslastung KJND 4 Auslastung MWG Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Umsetzung der Aufgabe der Jugendhilfe zu Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gemäß § 42 SGB VIII wird über die bestehenden Inobhutnahmeplätze in Leipzig sichergestellt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher ist die Stadt Leipzig seit dem 01.11.2015 in der Pflicht, Kapazitäten auch für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII vorzuhalten. Die jährliche Auslastung des Kinder- und Jugendnotdienstes nach monatlichen Belegungstagen ist im Jahr 2015 um 8,8 % (+831 Belegungstage im Vergleich zum Vorjahr) gestiegen. Parallel stieg im Jahr 2015 die prozentuale Auslastung über die Kapazitätsgrenze auf 164,6 %. Fehlende Nachfolgeangebote in Hilfen zur Erziehung machten teilweise einen längeren Verbleib der Kinder und Jugendlichen in Inobhutnahmeeinrichtungen notwendig. Die vorläufige Inobhutnahme bzw. Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger Ausländer wurde vorrangig in Interimseinrichtungen des Amts für Jugend, Familie und Bildung gesichert. Bis Ende 2015 wurden in InterimsEinrichtungen 221 Inobhutnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen (umA) geschaffen und belegt. Bei der Inobhutnahmestelle für Mädchen vom Internationalen Bund - IB Mitte gGmbH stieg die prozentuale Auslastung auf 94,8 %. Die Einrichtung des IB wurde hinsichtlich der geeigneten Unterbringung von in Obhut genommenen Mädchen regelmäßig gezielter angefragt und entsprechend belegt, auch durch weibliche unbegleitete ausländische Minderjährige. 47 Allgemeiner Sozialdienst 4.2.2 Entwicklung Im Unterschied zur Betrachtungsweise der Inobhutnahmen nach monatlicher Belegung (vgl. 4.2.1) ist in den Kapiteln 4.2.2 bis 4.2.9 der Betrachtungszeitraum vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen. In den folgenden Darstellungen bildet sich die ab Sommer 2015 stark ansteigende Zahl der in Obhut genommenen unbegleiteten ausländischen Kinder und Jugendlichen in jeder Auswertung ab. Abbildung 24: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen* 900 800 700 4 Anzahl 600 500 400 800 300 200 100 0 290 345 2005 383 269 2010 377 449 323 2011 Kinder Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 297 2012 Jahr 484 446 429 269 2013 305 2014 2015 Jugendliche Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Im Jahr 2015 gab es insgesamt 1.284 Inobhutnahmevorgänge von Kindern und Jugendlichen. Die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen kann einmalig oder auch mehrfach im Jahr erfolgt sein. Die Gesamtzahl der Inobhutnahmen setzt sich zusammen aus 71 Übernahmefällen zum Jahreswechsel aus dem Vorjahr und 1.213 neuen Inobhutnahmefällen im Jahr 2015. Davon konnten im Jahr 2015 insgesamt 978 Inobhutnahmen beendet werden. Die Gesamtzahl der Inobhutnahmen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 71,0 % (+533 Inobhutnahmen). Der Anstieg ist bedingt durch die Inobhutnahme von 677 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingskindern im Jahr 2015 (siehe folgendes Kapitel umA). Die Altersgruppe der Kinder unter 14 Jahren stieg dabei um 8,5 % (+38 Inobhutnahmen) und die der Jugendlichen zwischen 14 und unter 18 Jahren um 162,3 % (+495 Inobhutnahmen). Der hohe Anstieg insbesondere in Obhut genommener Jugendlicher ist ebenfalls auf die zunehmende Anzahl an umA zurückzuführen. 48 Allgemeiner Sozialdienst 4.2.3 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen Abbildung 25: Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen* 1.400 4 1.200 76 Anzahl 1.000 800 600 400 200 0 10 76 76 453 489 476 537 2011 2012 Jahr 2013 2014 14 71 428 462 2006 2010 9 65 1x aufgenommen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 12 19 7 72 2 bis 3x aufgenommen 73 1.099 2015 mehr als 3x aufgenommen 4 Kinder- und Jugendreort Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Bei den Inobhutnahmen ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche nur einmal in Obhut genommen werden müssen. Allerdings kann es auch sein, dass ein Kind oder ein Jugendlicher innerhalb eines Jahres mehrfach in Obhut genommen werden muss, so dass es zu sogenannten Mehrfachaufnahmen kommt. Die Anzahl der in Obhut genommenen Personen stiegen im Jahr 2015 um 89,5 % auf 1.179 Kinder und Jugendliche (+557). Dabei wurden 1.099 Kinder und Jugendliche einmal (93,2 %) aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelten sich die Einmalaufnahmen um 104,7 % (+562), die Mehrfachaufnahmen sanken um fünf Personen. 80 Kinder und Jugendliche (6,8 %) mussten im Jahr 2015 mehrfach aufgenommen werden. Im gesamten Betrachtungszeitraum von 2006 bis 2015 ist die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die einer Inobhutnahme bedurften, mit leichten Schwankungen eher konstant zwischen 500 und knapp über 600 Personen. Der drastische Anstieg im Jahr 2015 ist auf die Zunahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern zurückzuführen. 49 Allgemeiner Sozialdienst 4.2.4 Inobhutnahmen nach Altersgruppen Abbildung 26: Inobhutnahmen nach Altersgruppen* 1.400 1.200 513 Anzahl 1.000 800 600 145 400 199 200 4 0 89 79 47 76 2005 0-3 Jahre 114 171 143 209 126 95 137 107 126 56 95 118 53 99 2010 2011 3-6 Jahre 6-12 Jahre Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 135 128 141 122 90 134 73 120 136 64 139 2012 Jahr 2013 12-14 Jahre 287 170 76 112 75 120 183 179 2014 2015 14-16 Jahre 109 76 16-18 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar Von den 1.284 Inobhutnahmen im Jahr 2015 stieg die Anzahl der 16 bis unter 18-Jährigen auf 513 (+378). Der Anteil der 16 bis unter 18-Jährigen stieg damit auf 40,0 % (im Vorjahr 18,0 %). In der Altersgruppe der 14 bis unter 16-Jährigen stieg die Anzahl der Inobhutnahmen auf 287 (+117). Dies entspricht einem Anteil von 22,4 % (im Vorjahr 22,6 %), Auch bei den 12 bis unter 14-Jährigen ist ein Anstieg auf 120 Inobhutnahmen (+44) festzustellen. Der Anteil betrug damit 9,3 % (im Vorjahr 10,1 %), Etwa konstant ist die Anzahl der Inobhutnahmen in den Altersklassen der 6 bis unter 12-Jährigen bei einem sinkenden Anteil von 8,5 % (im Vorjahr 14,9 %), der 3 bis unter 6-Jährigen 15,9 % (im Vorjahr 10,0 %) und der 0 bis unter 3-Jährigen 13,9 % (im Vorjahr 24,4 %). 50 Allgemeiner Sozialdienst 4.2.5 Inobhutnahmen nach Geschlechtsspezifik Abbildung 27: Inobhutnahmen nach Geschlecht* 1.000 900 800 Anzahl 700 600 500 964 400 300 200 353 100 0 282 339 2005 313 354 2010 432 346 2011 382 314 2012 Jahr männlich 316 2013 387 364 2014 320 4 2015 weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar Die im Jahr 2015 rasant steigende Anzahl der Inobhutnahmen ist eindeutig männlich dominiert. Im Jahr 2015 verdreifachte sich nahezu die männliche Anzahl von Inobhutnahmen auf 964 (+577). Dies entspricht einem Anteil von 75,1 % (im Vorjahr 51,5 %). Dagegen sank die Anzahl der weiblichen Inobhutnahmen im Jahr 2015 auf 320 (-44). Damit betrug der Anteil weiblicher Inobhutnahmen auf 24,9 % (im Vorjahr 48,5 %). 4.2.6 Aufenthaltsdauer bei Inobhutnahmen Abbildung 28: Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer* 400 350 300 2005 1 bis 3 Tage 2011 4 bis 14 Tage Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring > 2 bis 4 Wochen 2013 306 279 305 192 202 91 120 55 78 77 30 2012 Jahr 96 93 19 251 239 265 220 322 239 299 231 2010 95 54 21 0 103 65 10 50 266 208 100 47 21 150 356 200 211 Anzahl 250 2014 > 4 Wochen 2015 Hilfe dauerte an Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar 51 Allgemeiner Sozialdienst Bei der Aufenthaltsdauer von Inobhutnahmen ist deren Anzahl, unter Beachtung der steigenden Fallzahlen im Jahr 2015, in allen Kategorien gestiegen. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Aufenthaltsdauer bei 21,7 % aller Inobhutnahmen nur ein bis drei Tage (im Vorjahr 35,3 %). Weitere 23,8 % aller Inobhutnahmen konnten zwischen vier Tagen und zwei Wochen beendet werden (im Vorjahr 29,3 %). In 15,0 % aller Fälle war eine Inobhutnahme zwischen zwei bis vier Wochen erforderlich (im Vorjahr 12,1 %) und in 15,7 % aller Inobhutnahmen betrug die Aufenthaltsdauer mehr als vier Wochen (im Vorjahr 16,0 %). Bei 23,6 % (im Vorjahr 7,3 %) der Hilfen dauerten diese über den Jahreswechsel an. Insbesondere für die Zielgruppe unbegleiteter Minderjähriger Ausländer müssen seit Sommer 2015 Kapazitäten in stationären Nachfolgeangeboten neu aufgebaut werden. Für Leipzig bedeutet dies nach dem Königssteiner Schlüssel 13,5 % der für Sachsen aufzunehmenden unbegleiteten Minderjährigen Ausländer. 4.2.7 Anlässe für die Inobhutnahmen Abbildung 29: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2015 (Mehrfachnennungen möglich) 4 unbegleitete Einreise aus dem Ausland 677 25 467 493 Überforderung der Eltern/eines Elternteils 138 Beziehungprobleme Vernachlässigung 75 Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie 55 81 49 53 22 28 18 35 12 11 10 18 5 58 Anzeichen körperl./seelische Misshandlung Wohnungsprobleme Delinquenz des Kindes/Jugendlichen Anzeichen für sexuellen Missbrauch Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen sonstige Probleme 0 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 100 182 109 2015 200 300 400 500 Anzahl 600 2014 700 800 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Angaben zu den Gründen, die zu einer Inobhutnahme führen können pro Hilfe bis zu zwei Anlässe enthalten, die sich bedingen oder ergänzen. Im Jahr 2015 war mit 44,3 % erstmals die unbegleitete Einreise aus dem Ausland der am häufigsten genannte Grund einer Inobhutnahme (im Vorjahr 2,3 %). Seit vielen Jahren war die „Überforderung der Eltern/eines Elternteiles“ der am häufigsten genannte Grund einer Inobhutnahme. Auch im Jahr 2015 lag die Anzahl mit 467 auf dem Vorjahresniveau, obwohl der Anteil auf 30,6 % (im Vorjahr 45,1 %) sank. Erst mit deutlichem Abstand folgen „Beziehungsprobleme“ mit 9,3 % aller Nennungen (im Vorjahr 16,7 %). Weitaus weniger häufig genannt wurden „Vernachlässigungen“ mit 4,9 %, „Integrationsprobleme in Heim/ Pflegefamilie“ mit 3,6 % und Anzeichen körperlicher oder seelischer Misshandlung“ mit 3,2 %. Die anderen 4,4 % der Hilfeanlässe verteilen sich auf die weiteren Kategorien. 52 Allgemeiner Sozialdienst Tabelle 20: Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen möglich)* 2005 sonstige Probleme 2010 2012 2013 2014 2015 132 85 105 74 58 5 Suchtprobleme des Kindes/Jugendlichen 28 11 19 16 18 10 Anzeichen für sexuellen Missbrauch 11 9 6 11 11 12 Delinquenz des Kindes/Jugendlichen 50 49 81 52 35 18 Wohnungsprobleme 18 58 39 31 28 22 Anzeichen körperl./seelische Misshandlung 38 40 72 53 53 49 Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie 44 57 66 62 81 55 Vernachlässigung 88 45 68 73 109 75 Beziehungprobleme 228 175 169 180 182 138 Überforderung der Eltern/eines Elternteils 169 297 448 501 493 467 18 21 17 14 25 677 824 847 1.090 1.067 1.093 1.528 unbegleitete Einreise aus dem Ausland Gesamt 4 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 4.2.8 Eingeleitete Maßnahmen bei Beendigung Anzahl Abbildung 30: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung* 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2005 2010 Rückkehr zu Personensorgeberecht. keine anschließende Hilfe sonstige stationäre Hilfe ambulante Erz. Hilfen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2012 Jahr 2013 2014 2015 Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses Rückkehr in Pflegefamilie/Heim Übernahme anderes Jugendamt Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahr nicht verfügbar 53 Allgemeiner Sozialdienst Tabelle 21: Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung* 2005 2010 2012 2013 2014 2015 ambulante Erz. Hilfen 30 1 11 10 6 18 Übernahme anderes Jugendamt 10 9 18 6 18 107 sonstige stationäre Hilfe 40 39 49 15 32 32 Rückkehr in Pflegefamilie/Heim 25 20 24 20 32 26 keine anschließende Hilfe 71 71 65 96 82 212 Erz. Hilfen außerhalb Elternhauses 150 128 143 169 166 284 Rückkehr zu Personensorgeberecht. 309 374 406 363 360 299 x 10 30 19 55 306 635 652 746 698 751 1.284 Hilfe dauerte an 4 Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar, x=nicht erfasst Gestiegen ist im Jahr 2015 die Anzahl aller Inobhutnahmen, die zum Jahreswechsel noch nicht beendet waren auf 306 (+251). Dies entspricht mit 23,8 % (im Vorjahr 7,3 %) fast ein Viertel aller Inobhutnahmen. Gestiegen ist auch die Anzahl der erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses auf 284 (+118). Dies entspricht wie im Vorjahr einem Anteil von 22,1 %. Weitere 212 Fälle benötigten nach Abschluss der Maßnahme keine anschließende Hilfe (+130). Die Anzahl ambulanter erzieherische Hilfen stieg um zwölf Hilfen auf 18. Bei einem Anteil von 8,3 % ist auch die Anzahl der Übernahmen durch ein anderes Jugendamt auf 107 Inobhutnahmen gestiegen (+89). In diesen drei Kategorien wirkt sich die gestiegene Anzahl unbegleiteter Minderjähriger Ausländer besonders deutlich aus. Jeder dieser Minderjährigen bedarf einer stationären Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung. Da die Stadt Leipzig ihre Quote nach dem Königssteiner Schlüssel erfüllte, wurden viele der Jugendlichen einer anderen Kommune zugewiesen. Im Jahr 2015 kehrten 299 der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen nach der Beendigung der Maßnahme zu ihren Personensorgeberechtigten (23,3 %) zurück. Dies sind 61 weniger als noch im Vorjahr. Der Anteil derer, die in die Pflegefamilie oder in das Heim zurückkehrten sank auf 2,0 % und der Anteil sonstiger stationärer Hilfen 2,5 %. 4.2.9 Wohnort der Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Inobhutnahme Die Zuständigkeit des ASD richtet sich nach dem Wohnort der Kinder und Jugendlichen, die in Obhut genommen werden. Mit dem Übergang der Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der umA (ab Juli 2015 von der Jugendgerichtshilfe zum ASD) lag auch die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Ausländer vollständig beim ASD. Mit Gründung des Fachteams umA im ASD im November 2015 ging die Zuständigkeit und die damit verbundene Aufgabenwahrnehmung an das Fachteam umA über. 54 Allgemeiner Sozialdienst Karte 2: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2015 4 Im Jahr 2015 stieg bei den Inobhutnahmen der Anteil der 677 unbegleiteten minderjährigen Ausländer auf mehrheitlich 52,7 % (im Vorjahr nur 2,4 %). Hinzu kommen 28 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen die außerhalb Sachsens wohnten mit 2,2 % und 25 Inobhutnahmen von Minderjährigen, die zwar außerhalb Leipzigs aber innerhalb Sachsen wohnten mit 1,9 %. Der Anteil der 554 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Stadt Leipzig betrug 43,1 %. 55 Allgemeiner Sozialdienst Tabelle 22: Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahresvergleich 2005 2010 2012 2013 2014 2015 505 568 664 638 667 554 Sachsen 81 30 29 16 23 25 außerhalb Sachsens 31 34 34 31 43 28 unbegleitete minderjähr. Ausländer 18 20 19 13 18 677 635 652 746 698 751 1.284 Stadt Leipzig Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Auch im Jahresvergleich wird deutlich, dass die Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen die ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig (sogar -113), aus dem sächsischen Bereich (+2) und auch außerhalb Sachsens (-15) hatten nur geringen Schwankungen unterliegt. 4 56 Dagegen waren die Fallzahlen von Inobhutnahmen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in den zurückliegenden Jahren eher geringfügig und sind erst im Jahr 2015 stark angestiegen. Allgemeiner Sozialdienst 4.3 Fachbereich unbegleitete minderjährige Ausländer 4.3.1 Ausgangslage und gesetzliche Grundlage Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen, ist in den Jahren 2013 bis 2015 aufgrund der zunehmenden, mit Gewalt ausgetragenen Konflikte in der Welt rasant angestiegen. Die Betreuung und Unterstützung unbegleitet nach Deutschland kommender, minderjähriger Ausländer (nachfolgend umA genannt) aus Kriegs- und Krisengebieten stellt auch für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine besondere Herausforderung dar. Da sich zu Beginn des Jahres 2015 schon abzeichnete, dass das klassische Inobhutnahmeverfahren nach dem SGB VIII für die Zahl der in Deutschland ankommenden umA zu starken regionalen Schieflagen führte , wurde im Oktober 2015 das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher durch den Bundestag beschlossen. Dieses regelt die Einführung einer gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder, die eine am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher ausgerichtete Versorgung in Deutschland ermöglicht. Maßstab hierfür ist ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, der sogenannte „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %, innerhalb Sachsens für Leipzig eine Verteilquote von 12,96 %. Die aufgewendeten Leistungskosten werden durch überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattet. 4 Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sowie das damit verbundene bundes- und landesweite Verteilungsverfahren wird seit 01.11.2015 umgesetzt. In der durch den Sächsischen Städte- und Gemeindetag versandten Konzeption des SMS zur Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde mit 1.308 umA für Sachsen kalkuliert. Bei einer Verteilquote für Leipzig-Stadt von 12,96 % zum Stand Juli 2015 wären dies knapp 170 umA für Leipzig gewesen. Diese Zahl musste im Zuge steigender Zuwanderungszahlen im Verlauf deutlich nach oben korrigiert werden. 4.3.2 Spezialisierter ASD Fachbereich umA Zum 01.07.2015 übernahm der ASD die Verantwortung o. g. Aufgaben von der Jugendgerichtshilfe bis ab dem 01.11.2015 sukzessive ein spezialisierter Fachbereich umA mit zunächst acht Sozialarbeiter/-innen, einer Sachgebietsleiterin sowie einer Schreib- und Verwaltungskraft aufgebaut wurde. Weitere drei Stellen für Sozialarbeiter/-innen und eine/-n Mitarbeiter/-in für Statistik und Verteilmanagement befinden sich zum Redaktionsschluss noch im Besetzungsverfahren. Der Fachbereich umA des ASD besitzt eine uneingeschränkte Handlungspflicht für die Erstversorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Der Gesetzeswortlaut des § 42 SGB VIII setzt bei der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern keine individuelle Kindeswohlgefährdung voraus, die Feststellung der unbegleiteten Einreise reicht aus. Zur Fallarbeit der Sozialarbeiter/-innen des Fachbereiches umA gehören die Inobhutnahmeverfahren, die Alterseinschätzungen, das Clearingverfahren und ggf. das Hilfeplanverfahren. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen, die komplexe Rechtsmaterie, die Vielzahl der Beteiligten mit ihren speziell zugewiesenen Zuständigkeiten setzen eine klare Steuerungsverantwortung voraus. Diese beginnt mit der vorläufigen Inobhutnahme und endet mit der Rückführung, der Familienzusammenführung, mit der abgeschlossenen Eingliederung oder der Volljährigkeit. Die Steuerung erfolgt gemäß § 36a i. V. mit den §§ 8a, 42 und 27 ff. SGB VIII durch den Fachbereich umA. 57 Allgemeiner Sozialdienst Abbildung 31: unbegleitete minderjährige Ausländer beim ASD Fachbereich umA jeweils am Monatsende 2015 250 194 Anzahl 200 153 150 119 100 54 12 4 105 126 113 111 84 50 0 105 8 21 28 4 31.07. 7 44 21 4 3 2 31.08. 30.09. Monat 31.10. 3 30.11. 3 31.12. Inobhutn.-/Interimseinricht. § 42/42a SGB VIII stationäre Hilfe § 34 und 41/34 SGB VIII Inobhutn. bei geeign. Personen Vormundschaft ohne HzE Quelle: ASD/Fachdienst umA Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Während im Sommer 2015 lediglich 20 umA durch das AfJFB betreut wurden, stieg die Fallzahl innerhalb von fünf Monaten um 2.000 %, so dass sich im Dezember 2015 bereits 400 umA in der Zuständigkeit des Amtes befanden. Abbildung 32: unbegleitete minderjährige Ausländer nach Herkunftsländern zum 31.12.2015 Syrien 179 Nationalität Afghanistan 176 Irak 15 Iran 9 Sonstige 7 Bangladesh 4 Eritrea/Somalia 3 Indien 2 0 50 100 150 200 Anzahl Quelle: ASD/Fachdienst umA Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die zum Stichtag 31.12.2015 in Obhut genommen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kamen aus insgesamt zwölf Ländern. Die Mehrzahl der Minderjährigen kam mit 45,3 % aus Syrien und mit 44,6 % Afghanistan. 58 Allgemeiner Sozialdienst Weitere 3,8 % kamen aus dem Irak, 2,3 % aus Iran, 1,0 % aus Bangladesh, 0,8 % aus Eritrea/Somalia und 0,5 % aus Indien. Die 1,8 % Sonstige Herkunftsländer beinhalten jeweils einen Minderjährigen aus Rumänien, Libanon, Tunesien, Russland, Vietnam, Pakistan und Albanien. Die Sozialarbeiter/-innen des Fachbereiches umA prüfen für jeden unbegleiteten Minderjährigen die Möglichkeit der Verteilung. Bestehen keine Hindernisse, ist durch die tägliche Meldung die Information zur Zahl umA an das Bundesverwaltungsamt sowie die namentliche Anmeldung der Jugendlichen zur Verteilung an das Sächsische Ministerium für Soziales sichergestellt. Nach Erteilung des Zuweisungsbescheides durch die Landesstelle werden die zu verteilenden Jugendlichen zeitnah an das aufnehmende Jugendamt übergeben. Da Sachsen aktuell die Zahl aufzunehmender Jugendlicher nach Landesschlüssel nicht erfüllt, erfolgen die Übergaben ausschließlich innerhalb des Landes Sachsen. Abbildung 33: Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländer vom 1.1.15 bis 31.12.15 Flucht fortgesetzt Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 126 Zuweisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 100 Familienzusammenführung 28 Volljährigkeit 25 Beendigung gemäß Hilfeplan 10 0 Quelle: ASD/Fachdienst umA 4 130 20 40 60 Anzahl 80 100 120 140 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 In 419 Fällen wurde bis zum 31.12.2015 eine Inobhutnahme beendet. Davon haben 31,0 % sich der Hilfe entzogen, 30,1 % der Fälle mündeten in eine Hilfe zur Erziehung, 23,9 % wurden auf andere Jugendämter umverteilt, bei 6,7 % kam es zur Familienzusammenführung, 6,0 % endeten wegen Volljährigkeit und 2,4 % endeten gemäß Hilfeplan durch die Träger der Maßnahme. 59 Allgemeiner Sozialdienst 4.3.3 Bedarf und Kapazitäten ASD Fachbereich umA Die Stadt Leipzig geht aktuell von 450 Plätzen aus, die für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nach § 34 SGB VIII bereit zu stellen sind. Diese Zahl erfordert den Aufbau von 30 stationären Angeboten (mit einer Kapazität von ca. 10 bis 20 Plätzen je nach Raumkonzept). Der geschätzte Bedarf von ca. 450 stationären Plätzen wird unter Zugrundelegung der Annahme der Weiterbetreuung untergebrachter, unbegleiteter minderjährige Ausländer bis zur Volljährigkeit in den Jugendhilfeeinrichtungen höher eingeschätzt. Zusätzlich ist die Leistung der Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a ff. SGB VIII ausreichend sicher zu stellen. Hier wird von einer Kapazität von zusätzlich bis zu 48 Plätzen mit einem Bedarf an Betreuungspersonal von ca. 31 VzÄ ausgegangen. Der Aufbau der benötigten stationären Plätze § 34 SGB III wird stufenweise erfolgen und ist im Wesentlichen vom Vorhandensein bzw. dem Aufbau geeigneter Objekte abhängig. Aktuell sind sieben freie Träger, der VKKJ sowie der SEB mit dem Angebotsaufbau befasst. 4 60 Die Aufgabenerfüllung erfordert zusätzliche personelle Ressourcen für die Durchführung der Inobhutnahmen, das Clearingverfahren sowie Einsatz und Steuerung notwendiger Hilfen zur Erziehung durch Sozialarbeiter/-innen des ASD, für die gesetzliche Vertretung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch Mitarbeiter/-innen des Bereichs Amtsvormundschaften, für den Pflegekinderdienst, für die Schaffung notwendiger Strukturen im AfJFB in den Bereichen Planungs- und Fachaufsicht/Angebotsaufbau sowie Wirtschaftlicher Jugendhilfe zur Abrechnung der Leistungen. Die Einrichtung notwendiger zusätzlicher Stellen erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 28.10.2015. Kinder- und Jugendförderung 5 Kinderund Jugendförderung 5 Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2015 mit knapp zehn Millionen Euro gefördert. Darunter befanden sich Handlungsbereiche der Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs, Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendmedienarbeit, Spielmobile, Ferienfreizeiten, Ferienpass, Kinder- und Jugendkulturarbeit, geschlechtsspezifischer-, themen- und zielgruppenorientierter- sowie internationaler Jugendarbeit. Im Jahr 2015 befanden sich auf sechs Planungsräume verteilt 39 offene Freizeiteinrichtungen, davon 35 in Trägerschaft von Trägern der freien Jugendhilfe und vier in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Die Jugendverbandsarbeit wurde von 104 Gruppen mit 18.272 Mitgliedern (+95) gefördert. Jugendsozialarbeit wurde im Jahr 2015 als mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (zehn Projekte bei sechs Trägern), Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe (8 Projekte bei 6 Trägern) sowie vier Schulverweigererprojekte bezuschusst. Im Bereich Kinder- und Jugendschutz wurde von sieben bezuschussten Trägern der freien Jugendhilfe u. a. 90 Jugendmedienschutzprojekte, 111 Gewaltpräventionsprojekte, 334 Projekte zur allgemeinen Lebenskompetenzförderung, 32 Projekte im Bereich Prävention zu Sekten, Kulten und totalitären Gruppen geleistet. Im Jahr 2015 wurden vier stadtweite und neun planungsraumbezogene Familienbildungsangebote durch die Kinder- und Jugendförderung bezuschusst. 61 Kinder- und Jugendförderung 5. Kinder- und Jugendförderung Leipzig hat vielfältige Angebote, Maßnahmen und Projekte der Jugendhilfe in freier und kommunaler Trägerschaft. Jugendarbeit ist mit seinen Angeboten auf das unmittelbare Aufnehmen von Bedürfnissen junger Menschen ausgerichtet und hilft jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten der Gestaltung von Freizeit, soziale Bezüge aufzubauen, Gruppenleben zu ermöglichen und sozialen Ausgrenzungsprozessen vorzubeugen. Die Leistungen der Kinder- und Jugendförderung umfassen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII:  § 11 Jugendarbeit  § 12 Förderung der Jugendverbände  § 13 Jugendsozialarbeit  § 14 erzieherischer Kinder- und Jugendschutz  § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie. 5 Entsprechend des Subsidiaritätsprinzips werden Leistungen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere von Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Ergänzend zu dem Leistungsangebot der Träger der freien Jugendhilfe unterhielt die Stadt Leipzig zum Jahresende 2015 noch vier offene Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft, zwei Jugendkulturzentren, Straßensozialarbeiter mit drei Teams, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit sowie eine Koordinierungsstelle im Bereich Kinder- und Jugendschutz. Abbildung 34: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in % 100% Prozent 90% 5,1 4,0 80% 21,0 70% 3,7 5,2 4,1 5,4 29,3 4,0 30,6 5,8 4,4 29,8 2,7 2,9 2,9 58,7 57,1 57,1 2010 2012 2013 60% 6,5 5,6 6,9 5,8 21,3 19,3 3,5 3,1 63,2 64,9 2014 2015 50% 40% 30% 66,2 20% 10% 0% 2005 § 16 Familienbildung § 14 Kinder- und Jugendschutz § 12 Jugendverbandsarbeit § 11 Jugendarbeit Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände § 13 Jugendsozialarbeit* Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *ab 2014 Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten da eigener Haushaltstitel 62 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 23: Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in € Leistungsbereiche SGB VIII § 11 Jugendarbeit 2005 2010 2012 2013 2014 2015 Vergleich 2005-2015 5.423.603 5.397.602 5.343.157 5.463.523 5.589.530 6.312.291 888.689 306.576 245.987 267.549 272.842 308.443 302.223 -4.353 1.722.379 2.691.425 2.868.893 2.854.749 1.883.665 1.879.625 157.247 § 14 Kinder- und Jugendschutz 327.755 377.463 374.787 423.139 491.142 563.344 235.589 § 16 Familienbildung 417.658 476.274 505.845 554.900 574.877 668.592 250.935 8.197.970 9.188.751 9.360.232 9.569.153 8.847.657 9.726.075 1.528.105 § 12 Jugendverbandsarbeit § 13 Jugendsozialarbeit* Summen: Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *ab 2014 Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten, da eigener Haushaltstitel In der Fördersumme sind ab 2014 die Mittel für den Leistungsbereich der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII nicht mehr enthalten. Entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 wird ab dem Haushaltsjahr 2014 die Schulsozialarbeit mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Die Schulsozialarbeit wird deshalb auch 2015 in einem eigenständigen Kapitel dargestellt. Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendförderung wurde im Jahr 2015 mit 9,7 Millionen Euro gefördert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 9,9 % (+878.418 €). Im Vergleich zum Jahr 2005 entspricht dies einem Anstieg um 18,6 % (+1.528.105 €). 5 5.1 Jugendarbeit § 11 SGB VIII Zur Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII werden die Lern- und Sozialisationshilfen gerechnet, die außerhalb von Schule und Beruf die Jugendlichen unmittelbar, also nicht auf dem Umweg über die Eltern, ansprechen und von ihnen freiwillig wahrgenommen werden. Jugendarbeit hat von daher vor allem familienergänzende Funktion. Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII kann sowohl sozialräumlich als auch stadtweit ausgerichtet sein und im Rahmen der Profilierung von Angeboten und Maßnahmen flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse und Problemlagen reagieren. Jugendarbeit vermittelt gesellschaftliche Werte und eröffnet, begleitet, unterstützt und qualifiziert Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse zu verstehen sind. Somit kommt der Jugendarbeit ein konkreter außerschulischer Bildungsauftrag zu. Die im § 11 SGB VIII unter Punkt (3) benannten Schwerpunkte zeigen die Vielfältigkeit und Breite der möglichen Angebote der Jugendarbeit. 63 Kinder- und Jugendförderung 5.1.1 Jugendarbeit in offenen Freizeittreffs Die offenen Freizeittreffs sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im § 11 SGB VIII ein Angebot der Jugendarbeit. Sie bieten als Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Raum-, Freizeit- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Mit den offenen Freizeittreffs erhalten junge Menschen einen geschützten Rahmen, in dem sie außerhalb von Schule und Familie ihre Grundbedürfnisse nach Kontakt, Kommunikation und sozialer Anerkennung umsetzen können. Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist sozialräumlich ausgerichtet und steht vor der Herausforderung, die nachfolgend genannten Grundprinzipien bei der Konzipierung ihrer Angebote zu berücksichtigen: • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. • Bei der Planung und Ausgestaltung von Angeboten sind die individuellen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Situationen der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. • Geschlechtsspezifische Angebote sollen Mädchen und Jungen unterstützen, eigene Stärken und Ressourcen zu erkennen und zu entwickeln. 5 Die offene Kinder- und Jugendarbeit besitzt das Potential, spezifische Bildungseffekte, wie die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen, zu erreichen, die sich dementsprechend auch in der Angebotsstruktur der offenen Freizeittreffs widerspiegeln sollen. Tabelle 24: Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung Grünau Mitte/ Süd Nord Ost/ Nordost Ost/ Südost Westen Gesamt 4 6 7 9 7 6 39 kommunaler Träger 1 1 0 1 1 0 4 freie Träger 3 5 7 8 6 6 35 Gesamt davon: Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Mit Beginn des Jahres 2015 befanden sich von den 39 offenen Freizeiteinrichtungen 35 in Trägerschaft der freien Jugendhilfe und vier in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Ab Juli 2015 wurde der kommunale OFT „Am Mühlholz“ zusätzlich als Einrichtung für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern genutzt. Bis zum Jahresende 2015 unterbreiteten 39 offene Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig ihre offenen Angebote sowie verschiedene Kurse und Projekte. Die 39 offenen Freizeiteinrichtungen waren im Jahr 2015 auf sechs Planungsräume verteilt sind (siehe Karte). 64 Kinder- und Jugendförderung Karte 3: Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung 5 Die obige Karte zeigt, dass die Stadt Leipzig ein flächendeckendes Netz an offenen Freizeittreffs in allen sechs Planungsräumen vorhält und somit allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Die Konzentration der offenen Freizeittreffs im Westen und Osten der Stadt korrespondiert mit den dort häufiger auftretenden Problemlagen junger Menschen. 65 Kinder- und Jugendförderung Offener Bereich Mit der Einführung einer zentralen Leistungsstatistik im 2. Halbjahr des Jahres 2010, stehen Daten der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Die standardisierte Leistungserfassung von Angebots- und Nutzerzahlen wird in allen offenen Freizeiteinrichtungen der Stadt Leipzig durchgeführt. Der offene Bereich eines Freizeittreffs hält niedrigschwellige, alters- und interessenspezifische Angebote (z. B. Billard, Tischtennis, Basteln, Spiele, „Quatschen“, Kochen, ...), geschlechtsspezifische Arbeit sowie Materialien zur Freizeitgestaltung bereit und bietet vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. Für die statistische Erfassung der Nutzer/-innen gilt folgende Definition: „Ein Nutzer des offenen Bereiches ist ein Besucher des OFT, der den Offenen Bereich der Einrichtung, unabhängig von Verweildauer und Häufigkeit am Tag, genutzt hat“. Abbildung 35: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen* 120.000 0 2011 2012 Kinder (<10) 2013 Jahr Kinder (10-14) 2014 Jugendliche Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 46.928 77.434 96.921 41.480 75.824 46.564 100.166 41.876 50.272 74.115 98.085 44.784 52.391 79.713 47.333 20.000 54.706 40.000 95.274 98.012 60.000 99.815 80.000 46.561 5 Anzahl 100.000 2015 junge Volljährige Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst Tabelle 25: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen* 2011 Gesamt: 2013 2014 2015 294.553 279.252 267.256 264.430 262.763 Kinder (unter 10 Jahre) 46.561 47.333 44.784 41.876 41.480 Kinder (10 bis unter 14 Jahre) 98.012 99.815 98.085 100.166 96.921 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 95.274 79.713 74.115 75.824 77.434 junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) 54.706 52.391 50.272 46.564 46.928 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring * Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst 66 2012 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Im Jahr 2015 sind in den offenen Bereichen der Freizeiteinrichtungen insgesamt 262.763 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige als Nutzer/-innen registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 0,6 % (-1.667 Nutzer/-innen). Im Jahresdurchschnitt ergeben sich im Jahr 2015 bei 39 Einrichtungen 6.737 Nutzer/innen pro OFT (+43). Die im Jahr 2015 registrierten 138.401 Kinder unter 14 Jahren (-3.641) entsprachen mit 52,7 % (im Vorjahr 53,7 %) etwas mehr als der Hälfte aller registrierten Nutzer/-innen. Davon betrug der Anteil der Kinder im Alter unter 10 Jahren 15,8 % und der Anteil der Kinder im Alter zwischen 10 und unter 14 Jahren 36,8 %. Der Anteil der jugendlichen Nutzer/-innen zwischen 14 und unter 18 Jahren stieg auf 29,5 % (im Vorjahr 28,7 %) und der Anteil der jungen Volljährigen zwischen 18 bis unter 27 Jahren betrug 17,9 (im Vorjahr 17,6 %). Abbildung 36: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht* 200.000 180.000 160.000 Anzahl 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000 189.863 179.863 147.435 104.690 119.821 99.389 145.066 119.364 145.266 117.497 5 20.000 0 2011 2012 2013 Jahr männlich 2014 2015 weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 26: Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht* 2011 2012 2013 2014 2015 294.553 279.252 267.256 264.430 262.763 männlich 189.863 179.863 147.435 145.066 145.266 weiblich 104.690 99.389 119.821 119.364 117.497 Gesamt: Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring * Daten erst ab 2.Halbjahr 2010 erfasst Von den im Jahr 2015 registrierten 262.763 Nutzer/-innen der offenen Bereiche von Freizeiteinrichtungen waren 55,3 % männlich (im Vorjahr 54,9 %) und 44,7 % weiblich (im Vorjahr 45,1 %). Während in den Jahren 2011 und 2012 die Nutzer/-innen von offenen Angeboten der Freizeiteinrichtungen zu zwei Drittel männlichen und etwa zu einem Drittel weiblichen Geschlechts waren, ist das Nutzungsverhalten nach Geschlechtsmerkmal seit 2013 eher ausgeglichen. 67 Kinder- und Jugendförderung Zusätzliche Angebote, Kurse und Projekte Angebote, Kurse und Projekte sind speziell geplante und zeitlich begrenzte Leistungen, die unabhängig ob sie innerhalb oder außerhalb der Öffnungszeiten des offenen Bereichs stattfinden, zusätzlich zu diesen angeboten werden. Diese wurden nach den Merkmalen Sport/Spiel/Erlebnispädagogik, Kunst/Kultur, Medien, geschlechtsspezifische Arbeit und Sonstiges erfasst. Nach einer Analyse der hohen Werte des Merkmals Sonstiges, wurden diese ab dem Jahr 2014 erweitert um die Kategorien Hauswirtschaft/Ökologie (z. B. Ernährung, Kochen, Backen, Gesundheit, Hygiene, Umwelt, Garten, Renovierungen, Reparaturen, Werkstattangebote) sowie Bildung/Prävention/Teilhabe (z. B. Beratungsangebote, Versammlungen, Clubrat, Drogen-/Suchtberatung, Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining, Hirnjogging, Persönlichkeitsentwicklung). Abbildung 37: Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl 4.000 0 2011 2012 Sport/Spiel/Erlebnispädagogik Medien Bildung/Prävention/Teilhabe 2014 2013 Jahr Kunst/Kultur geschlechtsspezifische Arbeit Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 309 388 377 1.577 1.098 500 239 502 382 1.474 956 1.000 2.212 2.532 2.658 488 213 1.500 2.546 3.146 2.000 3.508 3.009 2.500 2.297 2.321 2.534 490 305 5 3.000 2.538 2.701 2.726 486 272 Anzahl AKP 3.500 2015 Sonstiges Hauswirtschaft/Ökologie Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 27: Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl 2011 Gesamt 2012 2013 2014 2015 8.723 7.947 8.103 9.245 10.266 Sport/Spiel/Erlebnispädagogik 2.538 2.297 2.212 2.546 3.508 Kunst/Kultur 2.701 2.321 2.532 3.146 3.009 geschlechtsspezifische Arbeit 272 305 213 382 377 Medien 486 490 488 502 388 Hauswirtschaft/Ökologie * * * 1.474 1.577 Bildung/Prävention/Teilhabe * * * 956 1.098 2.726 2.534 2.658 239 309 Sonstiges Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Erfassung 2011 bis 2013 unter Sonstiges, ab 2014 separates Merkmal Im Jahr 2015 wurden durch offene Freizeiteinrichtungen insgesamt 10.266 Angebote, Kurse und Projekte (AKP) organisiert und durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 11,0 % (+1.021 AKP). Im 68 Kinder- und Jugendförderung Jahresdurchschnitt 2015 ergeben 263 AKP pro OFT (-25). Der größte Anstieg ist im Jahr 2015 im Bereich der Sport- und Erlebnispädagogik auf 3.508 Angebote (+962) zu verzeichnen. Dies entspricht einem Anteil aller AKP von 34,2 % (im Vorjahr 27,5 %). Danach folgen die Kunst- und Kulturangebote mit 3.009 (-137) bei einem Anteil von 29,3 % (im Vorjahr 34,9 %). Erhöht haben sich im Jahr 2015 auch Angebote zur Hauswirtschaft und Ökologie auf 1.577 (15,4 %) sowie Bildung, Prävention und Teilhabe mit 1.98 AKP und einem Anteil von 10,7 %. Der Anteil von Medien AKP sank um 114 AKP auf 3,8 % (im Vorjahr 5,4 %). Allerdings stellt die Medienbildung eine strukturell abgesicherte Dauer- und Querschnittsaufgabe aller Angebote dar, einzelne individuelle Medienprojekte sind dagegen teilweise nur für spezifische Nutzergruppen geeignet. Die 377 geschlechtsspezifischen AKP (-5) bedeuteten einen Anteil von 3,7 % (im Vorjahr 4,1 %) und die 309 sonstigen AKP einen Anteil von 3,0 % (im Vorjahr 2,6 %). 35.000 30.000 0 2011 Sport/Spiel/Erlebnispädagogik Medien Bildung/Prävention/Teilhabe 2012 2013 Jahr 33.498 30.328 2014 Kunst/Kultur geschlechtsspezifische Arbeit Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 5 7.332 2.669 2.345 11.874 7.810 5.000 6.043 3.321 2.391 10.331 7.997 10.000 23.306 31.284 15.000 19.276 25.279 34.292 3.983 1.164 20.000 22.139 23.695 31.826 4.540 1.767 25.000 28.157 31.925 33.156 3.538 1.840 Anzahl Teilnehmer/-innen Abbildung 38: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) 2015 Sonstiges Hauswirtschaft/Ökologie Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 28: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) 2011 Gesamt 2012 2013 2014 2015 98.616 83.967 83.994 84.673 95.856 Sport/Spiel/Erlebnispädagogik 28.157 22.139 19.276 23.306 33.498 Kunst/Kultur 31.925 23.695 25.279 31.284 30.328 geschlechtsspezifische Arbeit 1.840 1.767 1.164 2.391 2.345 Medien 3.538 4.540 3.983 3.321 2.669 Hauswirtschaft/Ökologie * * * 10.331 11.874 Bildung/Prävention/Teilhabe * * * 7.997 7.810 33.156 31.826 34.292 6.043 7.332 Sonstiges Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Erfassung 2011 bis 2013 unter Sonstiges, ab 2014 separates Merkmal 69 Kinder- und Jugendförderung Im Jahr 2015 gab es insgesamt 95.856 Teilnehmer/-innen an den zusätzlichen Angeboten, Kursen und Projekten von offenen Freizeiteinrichtungen (+11.183). Die höchsten Teilnehmerzahlen sind sport- oder erlebnispädagogischen AKP’s wie z. B. Turniere, Klettern, Fahrradtouren zuzuordnen. Im Jahr 2015 stiegen diese um 10.192 Teilnehmer/-innen auf 34,9 % (im Vorjahr 27,5 %). Dies entspricht bei 3.508 Angeboten durchschnittlich 9,5 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Hohe Teilnehmerzahlen sind auch bei Kunst und Kultur den festzustellen. Im Jahr 2015 sanken diese um 956 Teilnehmer/-innen auf 31,6 % (im Vorjahr 36,9 %). Dies entspricht bei 3.009 Angeboten durchschnittlich 10,1 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Die Teilnehmerzahlen in den Kategorien Medien oder Medienpädagogik wie z. B. Computer/Internet, Film, Fotografie, Audio/Video-Produktion oder Radio sanken im Jahr 2015 um 652 Teilnehmer/-innen auf 2,8 %. Dies entspricht bei 388 Angeboten einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 6,9 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Einerseits ist die Medienbildung als Querschnittsaufgabe in allen anderen Angeboten offener Jugendarbeit sekundär enthalten, andererseits wurde bereits in der Nutzerbefragung 2014 in offenen Freizeiteinrichtungen festgestellt, dass hier ein Verbesserungsbedarf an aktiver Medienarbeit besteht. Die Kategorie Hauswirtschaft und Ökologie erreichte mit 11.874 Teilnehmer/-innen (+1.543) einen Anteil von 12,4 %. Dies entspricht bei 1.577 Angeboten einer durchschnittlich 7,5 Teilnehmer/-innen pro Angebot. 5 Die Kategorie Bildung, Prävention und Teilhabe erreichte mit 7.810 Teilnehmer/-innen (-187) einen Anteil von 8,1 % aller AKP. Dies entspricht bei 1.098 Angeboten einer Anzahl von durchschnittlich 7,1 Teilnehmer/-innen pro Angebot Etwa konstant zum Vorjahr sind die Teilnehmerzahlen bei den geschlechtsspezifischen Angeboten (-46). Im Jahr 2015 betrug deren Anteil 2,4 %. Dies entspricht bei 377 Angeboten einer Anzahl von durchschnittlich 6,2 Teilnehmer/-innen pro Angebot. 7.332 Teilnehmer/-innen (+1.289) nahmen an Sonstigen AKP teil. Dies entspricht bei 309 Angeboten einer Anzahl von durchschnittlich 23,7 Teilnehmer/-innen pro Angebot. Als sonstige AKP’s wurden im Jahr 2015 beispielsweise angegeben Kinderfloh- und Trödelmärkte, Straßen-, Stadtteil-, Park-, Sommer- und Weihnachtsfeste, Osterwerkstätten, Kennenlerntage oder auch Familienabende. Abbildung 39: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach inhaltlicher Kategorie und Altersgruppen 2015 12.000 0 Kinder (<10) Sport/Spiel/Erlebnispädagogik Medien Bildung/Prävention/Teilhabe Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 70 1.583 137 1.209 2.246 376 5.049 4.201 1.655 2.405 424 1.041 509 6.283 5.211 5.734 3.365 1.511 2.005 1.183 12.772 2.152 1.581 601 2.000 273 4.000 2.040 6.000 9.777 8.000 11.139 10.000 9.394 Anzahl Teilnehmer/-innen 14.000 Kinder (10-14) Jugendliche junge Volljährige Altergruppen Kunst/Kultur Sonstiges geschlechtsspezifische Arbeit Hauswirtschaft/Ökologie Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 29: Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Altersgruppen der Nutzer/-innen im Jahresvergleich 2011 2012 2013 2014 2015 98.616 83.967 83.994 84.673 95.856 Kinder (unter 10 Jahre) 24.278 17.986 20.064 22.578 25.818 Kinder (10 bis unter 14 Jahre) 33.672 29.880 31.397 32.568 37.709 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 21.753 18.185 16.640 16.796 17.528 junge Volljährige (18 bis unter 27 Jahre) 18.913 17.916 15.893 12.731 14.801 Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Bei der Betrachtung der Teilnehmer/-innen von AKP‘s nach Altersklassen sind diese im Jahr 2015 in allen vier Kategorien gestiegen. Der Anteil der Kinder unter 10 Jahren stieg auf 26,7 % (+3.240), der Kinder zwischen 10 und unter 14 Jahren stieg auf 38,5 % (+5.141), der Jugendlichen zwischen 14 und unter 18 Jahren auf 19,8 % (+732) und der jungen Volljährigen von 18 bis unter 27 Jahren auf 15,0 % (+2.070). Abbildung 40: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahr 2015 5 20.000 0 männlich Sport/Spiel/Erlebnispädagogik Bildung/Prävention/Teilhabe Medien Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kunst/Kultur Sonstiges Geschlecht 1.066 1.690 3.622 3.913 5.933 17.116 13.395 1.603 655 3.710 3.897 5.000 5.941 10.000 13.212 15.000 20.103 Anzahl Teilnehmer/-innen 25.000 weiblich Hauswirtschaft/Ökologie geschlechtsspezifische Arbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 überwog der Jungenanteil besonders bei sport- und erlebnispädagogischen Angeboten, Kursen oder Projekten mit 60,0 % (+6.708). Mehrheitlich war auch der Jungenanteil bei den Medien AKP mit 60,1 % (+537) und bei sonstigen AKP mit 50,6 % (+88). Der Mädchenanteil überwog vor allem bei Kunst- und Kulturangeboten, -kursen oder -projekten mit 56,4 % (+3.904). Mehrheitlich aber auch der Mädchenanteil bei den geschlechtsspezifischen AKP mit 62,1 % (+1.035) und bei Angeboten zur Bildung, Prävention oder Teilhabe mit 50,1 % (+16). Jeweils die Hälfte der Mädchen und Jungen nahmen mit 50,0 % an Angeboten zur Hauswirtschaft und Ökologie teil. 71 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 30: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahresvergleich 2011 Gesamt 2012 2013 2014 2015 98.616 83.967 83.994 84.673 95.856 männlich 56.071 47.534 45.206 43.318 49.121 weiblich 42.545 36.433 38.788 41.355 46.735 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der männlichen Nutzer von Angeboten, Kursen und Projekten sinkt im Jahresvergleich von 2011 bis 2014 stetig und ist 2015 erstmals wieder angestiegen. Dagegen steigt in den letzten drei Jahren die Anzahl der Nutzerinnen. Im Jahr 2015 ist die Anzahl der Nutzer/-innen von AKP bei den Mädchen (+5.380) und bei den Jungen (+5.803) gestiegen. Der Jungenanteil betrug bei Angeboten, Kursen und Projekten 51,2 %, der Mädchenanteil 48,8 %. 5.1.2 Themen- und zielgruppenorientierte Jugendbildungsmaßnahmen 5 Jugendarbeit versteht sich als Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert. Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen im Sinne von Jugendbildungsmaßnahmen vermitteln gesellschaftliche Werte und eröffnen, begleiten, unterstützen und qualifizieren Bildungsprozesse, die als Selbstentwicklungsprozesse für Jugendliche zu verstehen sind. Somit kommt den stadtweit agierenden themen- und zielgruppenorientierten Jugendbildungsmaßnahmen der Stadt Leipzig ein konkreter außerschulischer Bildungsauftrag zu. Das Angebotsprofil kann aus einem Querschnitt von politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Maßnahmen bestehen. Die hier dargestellten Bildungsangebote haben Projektcharakter und wurden als Einzelmaßnahmen konzipiert, beantragt und bezuschusst. Im Jahr 2015 wurden acht Angebote von Jugendbildungsmaßnahmen durch sieben Träger der freien Jugendhilfe vorgehalten und durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. Die in der Stadt Leipzig angebotenen stadtweiten themen- und zielgruppenorientierten Jugendbildungsmaßnahmen beinhalteten im Jahr 2015 sprachlich integrative Maßnahmen ebenso wie interkulturelle und politische Bildungsangebote zum „Demokratie lernen“. Ein weiterer Bestandteil waren ökologische Projekte zur Kinder- und Jugendumweltarbeit 72 Kinder- und Jugendförderung Karte 4: Standorte themen- und zielgruppenorientierter Jugendbildungsmaßnahmen 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 73 Kinder- und Jugendförderung 5.1.3 Jugendmedienarbeit Karte 5: Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinderund Jugendförderung 5 Jugendmedienarbeit in Leipzig verfolgt das Ziel der Entwicklung und Förderung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen und wirkt somit auch im Sinne des Jugendmedienschutzes. 74 Kinder- und Jugendförderung Die Förderung von Medienkompetenz beinhaltet folgende Aspekte:  die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu Medien und medialer Technik,  die Befähigung zu (kritischer) Mediennutzung/-rezeption,  die Vermittlung genrespezifischen Wissens,  die Befähigung Medien und medienbezogene Produkte selbst zu gestalten. Jugendmedienarbeit in Leipzig folgt den Grundprinzipien der Bedürfnisorientierung, Offenheit und Freiwilligkeit, sowie der eigenen Gestaltbarkeit und Handlungsorientierung. Im Jahr 2015 wurden sechs Maßnahmen im Leistungsbereich Jugendmedienarbeit von sechs Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. Diese Maßnahmen sind planungsraumübergreifend tätig, oft in Kooperation mit anderen Trägern der Jugendhilfe sowie Kitas, Schulen und Horten. Die stadtweite Angebotsunterbreitung von Jugendmedienprojekten sichert den möglichen Zugang für alle Kinder und Jugendlichen im gesamten Stadtgebiet. Medien sind untrennbarer Bestandteil jugendlicher Lebenswelten, deren Nutzung in alle Bereiche des Alltagslebens eingebettet ist und Familie, Freunde sowie Politik, Bildungs-, Freizeit- und Kulturbereiche umfasst. Anliegen der Jugendmedienprojekte in Leipzig ist es, Medien, Medienformen und -inhalte zu vermitteln und zu einer kompetenten Nutzung von Medien durch Jugendliche beizutragen. Den Kindern und Jugendlichen sollen Medien mit ihren vielgestaltigen Möglichkeiten als individuelle Ausdrucksform und gestaltbares Kommunikationsmittel nahe gebracht werden. Die Förderung und Entwicklung von Medienkompetenz ist erklärtes Ziel, denn Medienkompetenz ist Teil sozialer und kultureller Handlungskompetenzen. Damit stellt sie einen integralen Bestandteil verschiedener Kompetenzen dar, die jedes Subjekt in seinem Alltag zur Bewältigung seiner Lebenssituation braucht. 5 Die einzelnen Projekte arbeiten in spezifischen Bereichen der Medienlandschaft und sind im Arbeitskreis Medienpädagogik der Stadt Leipzig als aktives Netzwerk zusammengeschlossen. 75 Kinder- und Jugendförderung 5.1.4 Kinder- und Jugendkulturarbeit Karte 6: Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Kinder- und Jugendkulturarbeit bietet einen Aktionsrahmen, in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Chance haben, ihre Alltags- und Lebenserfahrungen aktiv einzubringen und mit künstlerischen Mitteln und ästhetischen Handlungsformen umzusetzen, zu bearbeiten und deren Ergebnisse öffentlich zu machen. Kulturelle und schöpferische Fähigkeiten von jungen Menschen sollen dabei aufgegriffen und die Entwicklung künstlerischer und individueller Ausdrucksformen gefördert werden. 76 Kinder- und Jugendförderung Die Kinder- und Jugendkultureinrichtungen stellen dafür geeignete Räume, Materialien und eine entsprechende Begleitung zur Verfügung. In den Bereichen der Bildenden, Darstellenden und Angewandten Kunst als auch Literatur, Musik und Medien sowie Szenekultur entwickelt Kinder- und Jugendkulturarbeit unterschiedliche, altersund interessenspezifische Angebotsformen wie Kurse, offene Angebote, Workshops, Projekte, Veranstaltungen und bietet Freiräume für die Verwirklichung selbst gesteuerte Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche werden durch Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit in ihren persönlichen und sozialen Kompetenzen gestärkt sowie zur Auseinandersetzung mit jugend-, kultur- und gesellschaftspolitischen Themen angeregt und befähigt. Durch Angebote der Kinder- und Jugendkulturarbeit können Kinder und Jugendliche im Sinne kultureller Bildung über sich selbst hinauswachsen und neue Stärken an sich entdecken und weiterentwickeln. Deswegen geht es zunehmend darum, auch Kinder und Jugendliche zu erreichen, die im formalen Bildungssystem bisher wenig Platz gefunden haben oder mit schwierigen Lebenslagen zurechtkommen müssen. Arbeitsprinzipien:  Freiwilligkeit der Teilnahme  keine Zugangsbeschränkungen durch Auswahlverfahren, körperlicher, geistiger, sozialer oder wirtschaftlicher Benachteiligung  Orientierung an den Bedürfnissen, Neigungen und Interessen der jungen Menschen  Entwicklung von Verständnis für unterschiedliche Kulturen und Lebensweisen, Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und deren Erfahrungsschatz 5  aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen und -verfahren durch die Kinder und Jugendlichen selbst  zielgruppenorientierte Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, unterbreitet Angebote auch an Wochenenden und schließt mobile als auch aufsuchende Angebote ein  professionelle Anleitung/Unterstützung im jeweiligen Genre mit sozialpädagogischer Begleitung. Im Jahr 2015 wurden elf Träger der freien Jugendhilfe an zwölf Standorten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung für Maßnahmen der Kinder- und Jugendkulturarbeit bezuschusst. Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Kinder- und Jugendkulturzentren in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig: das Jugendkulturzentrum „O.S.K.A.R“ und die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt „JOJO“. Damit konnten vielfältige Projekte der Kinder- und Jugendkulturarbeit auch 2015 realisiert werden. Eine enge Verbindung besteht in diesem Leistungsfeld zwischen dem AfJFB und dem Kulturamt, die im Rahmen von kultureller Bildung und Soziokultur ebenfalls Anbieter fördern. 77 Kinder- und Jugendförderung 5.1.5 Themen- und zielgruppenorientierte, Geschlechtsspezifische Jugendarbeit Karte 7: Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind dem Gendergedanken als durchgängiges Leitprinzip in der Jugendhilfe verpflichtet. Sie haben eine unterschiedliche Entwicklungsgeschichte, sind auf einem unterschiedlichen Entwicklungsstand und haben in der konkreten Arbeit mit Jungen und Mädchen unterschiedliche Herausforderungen zu bewältigen. 78 Kinder- und Jugendförderung Für die Kinder- und Jugendarbeit in Leipzig geht es verstärkt darum, in allen Leistungsbereichen eine Geschlechtersensibilität zu entwickeln und gezielte Angebote für die Kinder und Jugendlichen zu unterbreiten. In Leipzig konnten neben der Profilierung von spezifischen Angeboten der Mädchenarbeit auch spezifische Angebote der Jungenarbeit etabliert werden. Durch gemeinsame Projekte im Rahmen der Mädchen- und Jungenarbeit wurde das Netz genderorientierter Ansätze und Angebote der Kinder- und Jugendhilfelandschaft der Stadt Leipzig bereichert. Neben der inhaltlichen Weiterentwicklung der speziellen Leistungsangebote für Mädchen und Jungen gilt es, durch Sensibilisierung und Entwicklung einer geschlechtsbewussten Sichtweise der Multiplikator/-innen, Geschlechtsrollenzuschreibungen zu überwinden. Zwei Träger der freien Jugendhilfe entwickelten sich in den letzten Jahren zu zentralen Koordinierungsstellen für geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen sowie Jungen und jungen Männern in Leipzig. Die existierenden Netzwerke der Jungen- und Mädchenarbeit spielen dabei für eine fortlaufende Zielbestimmung geschlechtsbezogener Angebote eine besondere Rolle. Zum einen findet darin ein regelmäßiger Austausch über den Stand der eigenen Arbeit statt während man sich zum anderen auch mit den Wirkungen von Mädchen- und Jungenarbeit auseinandersetzt. Die Zusammenarbeit im Rahmen einer Fach-Arbeitsgruppe findet statt. Sie fungiert als Koordinierungs- und Konsultationsstelle für geschlechtsbewusste Arbeit. Die geschlechtsspezifische Arbeit, wird von der Stadt Leipzig im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung nach §§ 9 und 11 bis 16 SGB VIII weiterhin hoch priorisiert behandelt und es gab für das Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr keine Kürzung der finanziellen Mittel in diesem Bereich. Um der geschlechtsspezifischen Arbeit in Leipzig gerecht zu werden, wurden im Jahr 2015 vier Einzelmaßnahmen geschlechtsspezifischer Jugendarbeit von vier Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. 5 5.1.6 Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit ist ein Feld sozialen Lernens, das jungen Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert. Damit werden gesellschaftliche Werte vermittelt und qualifizierte Bildungsprozesse eröffnet, begleitet und unterstützt. Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit definiert sich aus den im § 11 SGB VIII unter Punkt (3) benannten Schwerpunkten. 79 Kinder- und Jugendförderung Karte 8: Standorte Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit im Jahr 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Im Jahr 2015 wurden acht themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen/Sport, Spiel und Geselligkeit von acht Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bezuschusst. 80 Kinder- und Jugendförderung 5.1.7 Spielmobile Mit unterschiedlichen Projektansätzen von Spielmobilarbeit der Stadt Leipzig wird das „Draußen sein“ von Kindern und Jugendlichen aktiv unterstützt. Die Leipziger Spielmobilarbeit findet ganzjährig im öffentlichen Raum statt. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen von Kindern in einer vom stetigen Wandel geprägten Umwelt und Gesellschaft. Spielmobilarbeit schafft Möglichkeiten für ein zweckfreies, selbstbestimmtes und freies Spiel, hilft bei der Rückeroberung des öffentlichen Raums und schafft Freiräume sowie Möglichkeiten für die Begegnung unterschiedlicher Generationen und Kulturen. Die Aktionen laden dazu ein, freiwillig Spielideen auszuprobieren, mit dem vorhandenen Material eigene Ideen zu entwickeln und ohne Zeitdruck zu verweilen. Karte 9: „Platzarbeit“ der Spielmobile im Jahr 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 81 Kinder- und Jugendförderung Spielmobilarbeit kann keine klassische Beziehungsarbeit im Sinne dauerhaft verorteter Kinder- und Jugendeinrichtungen leisten. Spielmobilarbeit gestaltet sich sozialräumlich; die Grenzen, Bedürfnisse und Bedingungen vor Ort sowie die vorhandenen Ressourcen sind Ansatzpunkte für die Aktionen. Im Jahr 2015 gab es in der Stadt Leipzig drei Spielmobile. Hiervon waren zwei Spielmobile bei einem Träger der freien Jugendhilfe angegliedert und ein Spielmobil beim Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig. Die Präsenzzeiten sind werktäglich an den Nachmittagen jeweils jahreszeitabhängig im Sommer eine Stunde länger als im Winter. Spielmobilarbeit unterstützt die Spielplatzbesucher bei der Ideenfindung, beim Ausprobieren und Durchführen kreativer Arbeiten und (denk-)sportlicher Spiele. Sie fördert die Kommunikation und Kontaktpflege, regt die Phantasie an, vermittelt Erfolgserlebnisse, unterstützt soziales Lernen hinsichtlich der Selbständigkeit und Lernbereitschaft, stellt gemeinschaftlich mit den Kindern Regeln auf und kontrolliert deren Einhaltung. Neben der Platzarbeit wurden von allen drei Spielmobilen sonstige Leistungen in Form von Kursen und Projekten angeboten wie beispielsweise Kletteraktionen, Sportwettbewerbe oder auch Kreativ- und Bastelangebote. Auch bei Großveranstaltungen im Jahr 2015 (z. B. Spiele- oder Stadtteilfeste) waren die Spielmobile im Einsatz. Das Spielmobil „Peter Pan“ des Trägers der freien Jugendhilfe Kindervereinigung Leipzig e. V. leistete an folgenden Wochentagen die sogenannte „Platzarbeit“: 5 • Montag bei den Meyerschen Häusern im Ortsteil Kleinzschocher/Grünau, • Dienstag in der Rolf-Axen-Straße im Ortsteil Kleinzschocher und • Mittwoch in der Schwartzestraße im Ortsteil Kleinzschocher. Das Spielmobil „KAOS“ des Trägers der freien Jugendhilfe Kindervereinigung Leipzig e. V. war an folgenden Wochentagen präsent: • Montag im Henriettenpark im Ortsteil Lindenau, • Dienstag am Wasserschloss im Ortsteil Leutzsch, • Mittwoch am Platz vor der Lukaskirche im Ortsteil Volkmarsdorf und • Donnerstag hieß es „Platz nehmen!“ in der Dreilindenstraße im Ortsteil Lindenau. Die Schließzeit für die Platzarbeit der beiden Spielmobile „Peter Pan“ und „KAOS“ begann wetterbedingt am 18.11.2015. Das Spielmobil „Die Kiste“ des kommunalen Trägers leistete Platzarbeit vom Beginn des Jahres 2015 bis zum 6. Mai 2015 an folgenden Wochentagen: • Montag in der Johannes-R.-Becher-Straße im Ortsteil Lößnig, • Dienstag am Rembrandplatz im Ortsteil Lößnig, • Mittwoch am Heinrich-Schützplatz im Ortsteil Südvorstadt, • Donnerstag im Friedenspark im Ortsteil Zentrum-Südost und • Freitag im OFT-Mühlholz in der Prinz-Eugen-Straße im Ortsteil Connewitz. Seit 7.5.15 ist das Spielmobil aus technischen Gründen außer Betrieb und ab 15.08.2015 wurde das Personal bis zum Jahresende in der kommunalen OFT „Am Mühlholz“ für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern eingesetzt. Deshalb konnte ab Mai 2015 keine „Platzarbeit“ durch das Spielmobil „Die Kiste“ stattfinden. Zu verschiedenen Anlässen, wie zum Beispiel dem Connewitzer Stadtteilfest und dem Leipziger Familien-Spiele-Fest, war das Spielmobil „Die Kiste“, neben den beiden Spielmobilen „Peter Pan“ und „KAOS“, im Einsatz. 82 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 41: Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015 10.000 9.000 Anzahl 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 9.005 8.571 3.000 4.230 2.000 3.531 4.343 1.000 0 1.827 Kinder (<6) 2014 Kinder (6-12) 2015 3.858 2.721 321 1.027 Kinder (12-14) Jugendliche Nutzergruppen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Eltern, Begleitpersonen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 5 Tabelle 31: Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015 2014 männlich weiblich Nutzer/-innen (Kinder und Jugendliche) 2015 Gesamt männlich weiblich Gesamt 11.423 5.661 17.084 5.159 4.762 9.921 Kinder (unter 6 Jahre) 6.312 2.693 9.005 2.277 1.953 4.230 Kinder (6 bis unter 12 Jahre) 1.708 1.823 3.531 2.250 2.093 4.343 Kinder (12 bis unter 14 Jahre) 1.113 714 1.827 582 445 1.027 Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) 2.290 431 2.721 50 271 321 4.668 3.903 8.571 1.137 2.721 3.858 davon: Erwachsene (Eltern, Begleitpersonen) Quelle: SG Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Durch den Ausfall des Spielmobil „Die Kiste“ seit Mai 2015 haben sich die Nutzerzahlen im Jahr 2015 deutlich reduziert und lassen keinen Jahresvergleich zum Vorjahr zu. Im Jahr 2015 nutzten insgesamt 9.921 Kinder und Jugendliche die Angebote von Spielmobilarbeit. Davon waren 42,6 % Kinder unter sechs Jahren, 43,8 % Kinder zwischen sechs und unter zwölf Jahren, 10,4 % Kinder zwischen zwölf und unter 14 Jahren sowie 3,2 % Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren. Insgesamt überwog der Anteil der männlichen Nutzer mit 52,0 % gegenüber 48,0 % der Nutzerinnen. Bei den unter Sechsjährigen betrug männliche Anteil 53,8 %, bei den Sechs- bis unter Zwölfjährigen 51,8 %, und bei den zwölf- bis unter 14-Jährigen 56,7 %. Dagegen überwog bei den Jugendlichen der weibliche Anteil mit 84,4 %. Die 3.858 Erwachsenen Begleitpersonen wie Eltern, Großeltern, Verwandte, Geschwister, Freunde oder Nachbarn verteilten sich zu 29,5 % auf Männer und zu 70,5 % auf Frauen. 83 Kinder- und Jugendförderung Bezogen auf die 9.921 Nutzer/-innen kamen die Erwachsenen Begleitpersonen im Jahr 2015 durchschnittlich mit 2,6 Kindern oder Jugendlichen zu den Angeboten von Spielmobilarbeit. Tabelle 32: Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Platzangaben Kinder <6 Jahre 5 Kinder 6 < 12 Jahre Kinder 12 < 14 Jahre Jugendliche 14 < 18 Jahre Gesamt Eltern, Begleitpersonen Lößnig/Johannes-R.-Becher-Str. 42 27 0 4 73 28 Lößnig/Rembrandplatz 45 9 0 0 54 49 Südvorstadt/Heinrich-Schütz-Platz 46 12 0 0 58 47 Connewitz/Wiedebachplatz 142 87 43 0 272 15 Connewitz/Prinz-Eugen-Str. 312 231 24 0 567 52 Lindenau/Henriettenpark 750 536 149 54 1.489 681 Leutzsch/Am Wasserschloss 903 636 200 17 1.756 951 Volkmarsdorf/Platz an Lukaskirche 545 743 220 218 1.726 600 Altlindenau/Dreilindenstr. 298 242 28 3 571 313 Kleinzschocher/Meyersche Häuser 390 461 90 16 957 429 Kleinzschocher/Rolf-Axen-Str. 296 553 87 236 1.172 324 Kleinzschocher/Schwartzestr. 311 687 109 223 1.330 369 Rathaus Leipzig Spielefest 150 119 77 0 346 0 4.230 4.343 1.027 771 10.371 3.858 Nutzer/-innen Gesamt Quelle: SG Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Besonders viel Zulauf hatten die Spielmobilprojekte auf ihren Plätzen in Volkmarsdorf vor der Lukaskirche (16,9 %), in Leutzsch am Wasserschloss (16,8 %), in Lindenau im Henriettenpark (14,1 %), in Kleinzschocher in der Schwartzestrasse (12,7 %) und in Kleinzschocher in der Rolf-Axen-Strasse (10,9 %). 84 Kinder- und Jugendförderung 5.1.8 Ferienfreizeiten Seit vielen Jahren werden in der Stadt Leipzig Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Durch themenbezogene (z. B. Fußballferien, Reiterferien) und themenfreie Angebote entsteht eine Vielzahl von Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen die Freizeit zu gestalten. Für die Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe erfolgt eine teilnehmerfinanzierte Bezuschussung durch die Kinder- und Jugendförderung gemäß § 74 SGB VIII. Im Jahr 2015 wurden auf diesem Wege 25 Einzelmaßnahmen (+1) im Sinne von Ferienfreizeiten ermöglicht. Der öffentliche Träger hielt bis zum Jahr 2011 ebenfalls Ferienangebote für Kinder und Jugendliche vor. Seit 2012 wurden diese Aufgabe nach § 77 SGB VIII der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e. V. übertragen. Die Angebote der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e. V. sind für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren, orientieren sich an den Bedarfen und Interessen der Zielgruppen sowie der Eltern und sind auf der Website www.ferienlager.com zu erreichen und zu buchen. Durch die gemeinsame Planung und Durchführung mit dem Projekt „Die Verreiser“ der KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e. V. ist eine größere Vielfalt der Angebote mit unterschiedlicher Dauer, Größe und Teilnehmerzahlen möglich. Im Jahr 2015 wurden auf diesem Wege 35 Einzelmaßnahmen (-21) im Sinne von Ferienfreizeiten ermöglicht. Abbildung 42: Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote 5 70 60 Anzahl 50 40 65 30 10 0 49 43 20 5 7 10 2000 2 9 23 7 6 2 2005 Winterferien Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2010 Jahr 5 2013 Sommerferien 8 7 9 2 2014 2015 Herbstferien Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden durch die Jugendhilfe nach § 11 SGB VIII i. V. m. § 74 SGB VIII und § 77 SGB VIII insgesamt 60 Ferienfreizeiten angeboten und gefördert. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 25 % (-20 Ferienangebote). Schwerpunkt aller Ferienfreizeiten bildeten aufgrund des langen Ferienzeitraumes mit 81,7 % die 49 Angebote in den Sommerferien (-16). Weitere 15 % bildeten die neun Angebote in den Winterferien (+1) und 3,3 % die zwei Angebote in den Herbstferien (-6). Die Gründe für den Rückgang der Ferienfahrten sind vielschichtig. Neben den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist der zeitliche Aufwand zur Betreuung der Eltern ist im Jahr 2015 sehr stark angestiegen, da immer mehr Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen und überwiegend bildungsfernen Familien kommen. 85 Kinder- und Jugendförderung Die Anträge für Zuwendungen und Zuschüsse durch Dritte müssen oft durch Projektmitarbeiter/-innen erstellt werden, da die Eltern überfordert sind. Immer mehr Kinder und Jugendliche weisen zudem sozial auffällige Verhaltensmuster auf, so dass beispielsweise im Sommer 2015 auch fünf Teilnehmer/-innen wegen Gewaltanwendung gegenüber anderen Kindern ein Ferienlager verlassen mussten. Dadurch entsteht neues Konfliktpotential mit den Eltern, welches bearbeitet werden muss. In einigen Ferienlagern wurde deshalb der vereinbarte Betreuerschlüssel heruntergesetzt. Die Zahl der Freiwilligen bzw. Ehrenamtlichen war 2015 sinkend, so dass die sonst teilweise von Freiwilligen und Ehrenamtlichen durchgeführten Arbeiten im Bürodienst (z. B. Elternbriefe, Erstellen von Buslisten, Zusammenstellen der Spielekisten und von Informationsmappen, Telefondienst) komplett von einem hauptamtlichen Mitarbeiter übernommen werden mussten. Verstärkt wurden neue Betreuer/-innen gesucht und ausgebildet. Die Betreuer/-innen sind zumeist junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren, die diese Tätigkeit im Ehrenamt ausüben. In Schulungen der ehrenamtlichen Betreuer/-innen wird auf aktuelle Entwicklungstendenzen intensiv eingegangen. Dennoch bestand 2015 ein großer Mehraufwand, da auch während der Reisen und auch im Nachgang oft Hilfestellungen bei Problemen gegeben werden musste. Abbildung 43: Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen 1.600 1.345 1.400 1.200 998 1.000 Anzahl 5 1.201 800 697 600 428 400 200 0 260 139 - 2000 55 206 166 30 2005 Winterferien Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2010 250 89 Jahr 2013 Sommerferien 218 157 2014 194 159 2015 Herbstferien Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 An den 60 Ferienfreizeiten des Jahres 2015 nahmen insgesamt 1.698 Kinder und Jugendliche (+122) teil. Dies ergibt im Jahr 2015 insgesamt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 28,2 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+8,5). In den Sommerferien 2015 nahmen an 49 Ferienfreizeiten 1.345 Kinder und Jugendliche (+144) teil und ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 28,3 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+9,8). In den Herbstferien 2015 nahmen an den zwei Ferienfreizeiten 194 Kinder und Jugendliche teil und ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 97 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+65,9). Die große durchschnittliche Teilnehmerzahl erklärt sich durch hohe Teilnehmerzahlen einzelner Tagesfahrten wie z. B. zum Heide Park Soltau oder dem Filmpark Babelsberg. In den Winterferien 2015 nahmen an den neun Ferienfreizeiten 159 Kinder und Jugendliche teil und ergibt eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 21,6 Teilnehmer/-innen pro angebotener Ferienfreizeit (+2,0). 86 Kinder- und Jugendförderung Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes Entsprechend der Dienstanweisung des Jugendamtes der Stadt Leipzig Nr. 02/2007 können Inhaber/-innen des Leipzig-Passes auf schriftlichen Antrag Zuschüsse aus Mitteln des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zu Erholungsmaßnahmen erhalten. Zu den Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung nach § 11 Abs. 3 Nr. 5 SGB VIII zählen insbesondere auch Ferienfreizeiten. Abbildung 44: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes 900 800 80.000 70.935 74.897 70.000 76.086 Anzahl 700 60.000 50.534 47.330 46.816 600 50.000 500 400 40.000 817 820 300 30.000 683 200 20.000 402 375 371 2013 2014 2015 10.000 100 0 2003 2005 2010 Jahr Anzahl Zuschuß in € 1.000 0 5 Gesamtzuschuß in € Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 33: Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes 2003 Anzahl Gesamtzuschuß in € Ø Zuschuß in € 2005 2010 2013 2014 2015 817 820 683 402 375 371 74.897 76.086 70.935 50.534 46.816 47.330 91,67 92,79 103,86 125,71 124,84 127,57 Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten früherer Jahre nicht verfügbar Im Jahr 2015 wurden für 371 Kinder und Jugendliche, die Inhaber des Leipzig-Passes sind, Zuschüsse für Ferienfahrten gewährt. Dies sind vier weniger als im Vorjahr. Dafür wurden Zuschüsse in Höhe von 47.330 € für Ferienfreizeiten aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Anstieg um 1,1 % (+514 €). Der durchschnittliche Zuschuss pro Kind und Maßnahme ist im Jahr 2015 auf 127,57 € angestiegen (+2,73 €) Der starke Rückgang vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 ist auf das Bundesprogramm Bildung und Teilhabe zurückzuführen, da Fahrten von Horten für leistungsberechtigte Familien zu 100 % gemäß § 28 Absatz 2 SGB II vom Jobcenter/Sozialamt übernommen wurden. Die Horte und Kindertagesstätten stellen eine Tageseinrichtung im Sinne des § 22 SGB VIII i. V. m. SächsKitaG dar und sind somit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu finanzieren. Gleiches gilt bei Ferienfahrten für leistungsberechtige Familien. 87 Kinder- und Jugendförderung 5.1.9 Ferienpass Leipzig bietet vieles, was eine familienfreundliche Stadt ausmacht. Ein wichtiges Instrument sind die Ferienpässe in den Winter- und Sommerferien. Der Ferienpass bietet den Leipziger Schüler/innen seit 1981 zahlreiche Möglichkeiten zum individuellen bzw. gemeinsamen Besuch verschiedener Einrichtungen, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Workshops und Fahrten. Auch im Jahr 2015 wurden zahlreiche Veranstaltungen auf hohem Niveau durchgeführt. Die Ferienprogramme sind ein wichtiger Bestandteil der außerschulischen Kinder-, Jugend- und Familienbildung. 5 Die vielen preiswerten Angebote entlasten vor allem Familien, die aufgrund von Arbeitslosigkeit und niedrigem Einkommen weniger finanzielle Mittel für die Freizeitgestaltung ihrer Kinder bereitstellen können. Ferienpassangebote als ein Instrument der Jugendhilfe:  wenden sich nicht nur an einzelne Gruppen/Schichten wie z. B. nur Mädchen, nur Jungen, nur Schulverweigerer, nur sportlich Begeisterte, nur ausländische Kinder und Jugendliche, sondern an alle Schüler.  sind also auch für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien erschwinglich. Da fast alle Angebote der Ferienpässe eine finanzielle Ermäßigung enthalten, bieten sie also allen Kindern und Jugendlichen gleiche Möglichkeiten.  fördern die Selbständig- bzw. Unabhängigkeit der Kinder und Jugendlichen, indem sie selbst entscheiden und organisieren, welche Angebote sie in Anspruch nehmen und wie sie zu den einzelnen Aktivitäten kommen. Dies kann für die Kinder und Jugendlichen eine neue, wichtige Erfahrung sein.  ermöglichen das Kennen lernen anderer Kinder und Jugendlicher, auch aus anderen sozialen Schichten, fördern somit Gruppenerlebnisse und schaffen soziale Kontakte.  laden ausdrücklich Kinder und Jugendliche mit Handicaps und anderen Beeinträchtigungen zu ihren Angeboten ein.  wirken präventiv und dienen der aktiven Erholung. 88 Kinder- und Jugendförderung  öffnen neue kulturelle Horizonte, dienen der Wissensvermittlung, tragen den unterschiedlichen Interessen/ Neigungen Rechnung und wecken neue Interessen.  sind keine reinen Aufbewahrungsorte, sondern Räume, in denen Kinder und Jugendliche Freunde finden, neue Aktivitäten ausprobieren, sich in Selbstständigkeit üben und sich ohne schulischen Druck Wissen aneignen können.  sind ein wichtiges Mittel, um Kindern und Jugendlichen (zumindest für den Ferienzeitraum) Zugang zu allen angebotenen Genres zu gewährleisten.  ermöglichen den Kindern und Jugendlichen aus ihrem eigenen Stadtteil heraus zu kommen und somit ihre Heimatstadt besser kennen zu lernen.  bieten Familien praktische Lösungen zur Gestaltung der Ferien- bzw. Freizeit (auch über die Ferien hinaus). Die Ferienpassaktionen tragen somit einen erheblichen Teil zur Lebensqualität Leipziger Familien bei und stehen auch für die Leistungsfähigkeit der Kommune als sozialer Dienstleister. Durch die Einbeziehung der Mitglieder der AG-Ferienpass, den sogenannten FP-Kids, in den Planungsprozess der Programme sowie in die Auswertungsphase wird immer mehr Augenmerk auf die Qualität der angeboten Veranstaltungen gelegt. So werden Trends aufgenommen und mit entsprechenden Anbietern vor Ort durchgeführt bzw. Veranstaltungen, die in den vergangenen Jahren auf wenig Resonanz gestoßen sind, nicht wieder bzw. in der Anzahl reduziert in den Ferienpass aufgenommen. Vielfalt und Attraktivität sind Grundlage bei der Zusammenstellung der Programme. 5 Abbildung 45: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe 35.000 Anzahl 30.000 1.487 25.000 5.956 20.000 2.773 10.000 5.106 3.146 1.815 5.374 3.045 4.018 15.874 5.000 0 6.705 3.941 15.000 2.029 2000 11.738 2005 Vollzahler Ermäßigungsberechtigte Quelle: SG Jugendpflege 14.693 2010 Jahr 18.608 20.120 21.333 2013 2014 2015 LVB-Aktion (Vollzahler) LVB-Aktion (Ermäßigungsberechtigte) Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 89 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 34: ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe 2000 Winterferienpass Vollzahler 2005 2010 Vollzahler 8.604 10.793 11.537 12.177 6.481 4.765 6.028 8.026 8.800 9.301 526 1.128 1.012 2.767 2.737 2.876 408 510 483 1.651 1.459 2.576 11.683 9.532 12.794 18.031 18.864 19.390 9.393 6.973 8.665 13.355 14.466 15.077 2.247 2.636 2.562 4.676 4.398 4.313 1.079 901 803 - davon LVB-Aktion* Ermäßigungsberechtigte 2.290 2.559 4.129 - davon LVB-Aktion* Gesamt 5 Vollzahler Ermäßigungsberechtigte 2015 6.224 - davon LVB-Aktion* Sommerferienpass 2014 8.132 - davon LVB-Aktion* Ermäßigungsberechtigte 2013 19.815 15.756 21.398 28.824 30.401 31.567 15.874 11.738 14.693 21.381 23.266 24.378 3.941 4.018 6.705 7.443 7.135 7.189 Quelle: SG Jugendpflege Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *LVB-Aktion kostenlose Abgabe an SchülerMobilCard-Inhaber Der seit dem Jahr 2004 zu beobachtende Anstieg ausgegebener Ferienpässe hielt im Jahr 2015 weiter an. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 3,8 % mehr Ferienpässe als im Vorjahr ausgegeben (+1.166). Auch 2015 erhielten Inhaber einer Schüler Mobil Card (SMC) von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) den Ferienpass kostenlos. Der Anteil der zum Vollpreis verkauften Ferienpässe stieg im Jahr 2015 auf 77,2 % (im Vorjahr 76,5 %). Davon wurden 14,7 % (3.574 Stück) durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber kostenlos ausgegeben (-190). Der Anteil aller ermäßigt verkauften Ferienpässe sank dagegen auf 22,8 % (im Vorjahr 23,5 %). Davon wurden 17,9 % (1.286 Stück) durch die LVB-Aktion an SMC-Inhaber kostenlos ausgegeben. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 ist die Anzahl ausgegebener Ferienpässe um 59,3 % gestiegen (+11.752). 90 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 46: durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass 3.500 3.000 0 2000 2005 2010 Jahr Winterferienpass 2013 2.887 2.850 1.353 1.389 1.305 1.347 500 1.111 1.142 1.000 2.970 2.515 1.500 3.008 2.000 2.952 Anzahl 2.500 2014 2015 Sommerferienpass Quelle: SG Jugendpflege Kinder- und Jugendheport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des Ferienpass insgesamt 4.240 Veranstaltungen durchgeführt. Dies entspricht etwa der Gesamtanzahl der Veranstaltungen im Vorjahr (+1). 5 Während in den Winterferien 2015 die Ferienpassangebote um 36 Veranstaltungen leicht gesunken sind, stiegen diese in den Sommerferien 2015 um 37 Veranstaltungen. Im gesamten Betrachtungszeitraum vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 ist die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass um 3,6 % gestiegen. Dies sind in absoluten Zahlen des gesamten Betrachtungszeitraumes 146 mehr durchgeführte Veranstaltungen im Winter- und Sommerferienpass. Abbildung 47: Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses 100.000 2000 2005 2010 Sommerferienpass Quelle: SG Jugendpflege 2013 2014 37.638 37.428 34.872 Jahr 75.835 76.365 78.019 37.143 72.328 28.759 20.000 0 75.600 40.000 37.700 60.000 98.900 Anzahl 80.000 2015 Winterferienpass Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 91 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 35: Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen 2000 2005 2010 2013 2014 2015 136.600 104.359 109.471 112.891 113.793 113.473 Winterferienpass 37.700 28.759 37.143 34.872 37.428 37.638 Sommerferienpass 98.900 75.600 72.328 78.019 76.365 75.835 Gesamt Quelle: SG Jugendpflege Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 haben insgesamt 113.473 Kinder und Jugendliche an den Veranstaltungen des Ferienpasses teilgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Teilnehmer/-innen um 0,3 % (-320) gesunken. Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Sommerferienpasses sank im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 75.835 (-530). Dies entspricht im Jahr 2015 bei den 2.887 Veranstaltungen durchschnittlich 26,3 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung im Sommerferienpass (im Vorjahr Ø 26,8). Die Zahl der Teilnehmer/-innen an Veranstaltungen des Winterferienpasses stieg im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % auf 37.638 (+210). Dies entspricht im Jahr 2015 bei den 1.353 Veranstaltungen durchschnittlich 27,8 Teilnehmer/-innen pro durchgeführte Veranstaltung (im Vorjahr Ø 26,9). 5 5.1.10 Internationale Jugendarbeit Internationale Jugendarbeit ist eine Leistung nach § 11 SGB VIII und hat zum Ziel, interkulturelle, soziale, persönliche und sprachliche Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Junge Menschen stehen im Zeitalter der Globalisierung vor großen Herausforderungen: Sie müssen sich in internationalen Strukturen schnell zurechtfinden und flexibel auf neue Entwicklungen, z. B. in der Europäischen Union, reagieren. Wie leben Jugendliche in Großbritannien? Was genau bedeutet Fair Trade und woher kommt eigentlich mein Nachbar? Verschiedene Fragen sind hierbei oftmals Auslöser für den Blick über den eigenen Tellerrand. Internationale Begegnungen ermöglichen es, andere Kulturen kennenzulernen und ein besseres Verständnis für unterschiedliche gesellschaftliche Verhältnisse, Verhaltensweisen, Traditionen und Religionen zu entwickeln. Neue Erfahrungen im Ausland, der interkulturelle Dialog und daran anschließende Reflexionen tragen zu einem respektvollen Umgang miteinander bei, regen zur Auseinandersetzung mit der individuellen Lebenswelt an und unterstützen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft. 5.1.10.1 Internationale Jugendarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Bildung Seit Beginn 2015 arbeitet der Fachbereich Internationale Jugendarbeit des AfJFB nicht wie bisher, mit einer eigens dafür vorgesehenen Personalstelle von 1,0 VzÄ, sondern im Rahmen eines sogenannten Vertiefungsgebietes, angegliedert an eine Koordinatorin für Jugend und Bildung. Im Zuge dieser Verschlankung des Angebotes wurde ein großer Teil der „praktischen“ internationalen Jugendarbeit über ein Interessenbekundungsverfahren an einen freien Träger der Jugendhilfe, in diesem Fall an die Kindervereinigung Leipzig e. V. abgegeben. 92 Kinder- und Jugendförderung • Facharbeitskreis „Internationale Jugendarbeit“ Die Koordination der stadtweiten Angebote und Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit sind angegliedert an die freie sowie öffentliche Trägerlandschaft Leipziger Jugendhilfe. Sie wird zu einem großen Teil über einen Facharbeitskreis „Internationale Jugendarbeit“ abgesichert, deren Akteure sich im Jahr 2015 sehr aktiv beteiligten. Die Anleitung, Durchführung, Organisation und die Protokollarien obliegen dem AfJFB. Momentan übernimmt die Koordinatorin für Jugend und Bildung des Planungsraumes Ost/Nordost die Geschäftsleitung für diesen Fach Arbeitskreis. Dieses Gremium, fand im Jahr 2015 sechsmal statt und ermöglicht einen professionellen Fachaustausch, eine zuverlässige Planung und sichert eine inhaltliche Zusammenarbeit. Im Jahr 2015 wurde dieses Instrument vorwiegend zur Erarbeitung der Fachstandards genutzt. • Europäischer Freiwilligendienst Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des Angebotes „Europäischer Freiwilligendienst“ zwei Freiwillige durch das AfJFB bezuschusst. Diese EU-Freiwilligen arbeiten im Zeitraum eines Jahresrhythmus von jeweils Anfang Oktober bis Ende September des Folgejahres. 2015 waren die ESF´s zunächst aus Ägypten und der Türkei, ab Oktober aus Spanien und aus Italien. Sie sind angegliedert an zwei kommunale Einrichtungen der Jugendhilfe der Stadt Leipzig. Einmal an die Jugendkulturwerkstatt „JOJO“ und einmal an den OFT „Rabet“. • Internationale Jugendaustauschprojekte Tabelle 36: Internationale Jugendaustauschprojekte in kommunaler Trägerschaft 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Durchgänge 14 6 18 6 6 6 Teilnehmer 223 107 255 176 148 124 Durchgänge 3 1 2 0 0 0 Teilnehmer 35 28 27 0 0 0 - bi-/trilaterale Begegnungen Durchgänge 11 5 13 5 5 6 Teilnehmer 188 79 196 156 130 124 - Fachkräfteaustausch Durchgänge 0 0 3 1 1 0 Teilnehmer 0 0 32 20 18 0 Gesamt - Sprachreisen Quelle: SG Jugendpflege 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Auch 2015 wurden Projekte im Bereich der Internationalen Jugend- und Fachkräftearbeit vom Amt für Jugend, Familie und Bildung organisiert. Neben einem bilateralen Projekt mit Israel gab es drei trilaterale Jugendbegegnungen, unter anderem mit Jugendlichen aus den Ländern Spanien, Israel, Tschechien und Deutschland. An diesen Begegnungen nahmen im Berichtszeitraum 2015 insgesamt 124 Personen teil. Initiiert durch das AfJFB fand im Jahr 2015 ein Interessenbekundungsverfahren zu zwei weiteren Projekten Internationaler Jugendbegegnungen statt. Diese Projekte, inklusive Workcamps im jeweiligen Länderaustausch für den Durchführungszeitraum 2015 und 2016, werden durch das SMS mit Europäischem Sozialfond gefördert. Die Maßnahmen wurden von zwei Trägern der freien Jugendhilfe erfolgreich durchgeführt und werden 2016 fortgesetzt. 93 Kinder- und Jugendförderung • Projekt „Internationale Jugendarbeit trifft Schule“ Im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes des BMFSFJ wird weiterhin aus dem Innovationsfond (2014-2016) das Leipziger Projekt „Internationale Jugendarbeit trifft Schule“ gefördert. Dieses Projekt wurde schon 2014 von der Fachstelle Internationale Jugendarbeit des AfJFB entwickelt. Im Jahr 2015 hat das AfJFB das Projekt weiter begleitet und koordiniert sowie den Austausch über die Zwischenberichte und deren dazugehörigen Zwischenverwendungsnachweisen an den Bund übernommen. Das Projekt „Internationale Jugendarbeit trifft Schule“ ist im Jahr 2015 an den beteiligten Partnerschulen (BSZ 7, Petrischule, 35. Oberschule, 56. Oberschule) erfolgreich eingeführt worden. Es sind an allen Schulen Projektgruppen entstanden, die in einem wöchentlichen Turnus gemeinsam mit vier Coaches vor Ort Ideen für eine Jugendbegegnung sammeln. An den Schulen läuft es unter dem Titel „WirWeitWeg“, die Schülergruppen werden www-Gruppen genannt. 5.1.10.2 Förderung Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe Im Jahr 2015 wurde eine Koordinierungsstelle für Internationale Jugendarbeit bei der Kindervereinigung sowie zehn Einzelmaßnahmen Internationaler Jugendarbeit bei freien Trägern der Jugendhilfe bezuschusst. 5 Die Angebote der Internationalen Jugendarbeit wurden im Jahr 2015 sowohl von konfessionellen Trägern und Vereinen als auch von freien Trägern der Jugendhilfe gefördert. Ziele der Internationalen Jugendarbeit bei Angeboten von freien Trägern der Jugendhilfe waren Treffen in der Stadt Leipzig wie auch in Ost- und Westeuropa und im Nahen Osten. Abbildung 48: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft 250 227 195 Durchgänge 20 185 182 200 173 15 150 144 10 5 0 19,5 18,9 12 10 2008 2010 18,2 13 14,2 10 2012 2013 20,6 17,3 10 7 2014 2015 100 Teilnehmer 25 50 0 Jahr Anzahl Maßnahmen Ø Teilnehmer pro Maßnahme Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände 94 Anzahl Teilnehmer Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 37: Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft 2008 Anzahl Maßnahmen Anzahl Teilnehmer Ø Teilnehmer pro Maßnahme 2010 2012 2013 2014 2015 12 10 13 10 10 7 227 195 185 182 173 144 18,9 19,5 14,2 18,2 17,3 20,6 Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten früherer Jahre nicht verfügbar Die Förderung von Angeboten erfolgt auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe. Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag pro Tag in Höhe bis zu 5,00 € für die Leipziger und ausländischen Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Inland sowie von bis zu 10,00 € für die Leipziger Teilnehmer/-innen bei Maßnahmen im Ausland. Im Jahr 2015 haben an den sieben Angeboten (-drei) insgesamt 144 Teilnehmer/-innen (-29) teilgenommen. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Maßnahme erhöhte sich im Jahr 2015 auf 20,6 Teilnehmer/-innen. 5.2 Förderung der Jugendverbände § 12 SGB VIII Jugendverbände sind Organisationsformen, in denen Kinder und Jugendliche durch Mitwirkungs-, Gestaltungsund Entscheidungsmöglichkeiten auf der Basis von Eigenverantwortlichkeit und Autonomie demokratische Prozesse erlernen und erproben können. Neben dem zentralen Strukturelement der Ehrenamtlichkeit bezuschusst das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Jugendverbandsarbeit über sogenannte Dachverbände. Die Dachverbände unterstützen die ehrenamtliche Arbeit insbesondere in Bezug auf die inhaltliche und organisatorische Aufgabenwahrnehmung mittels hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen. 5 5.2.1 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit Im Jahr 2015 wurden vier Dachverbände der Jugendverbandsarbeit durch die Jugendhilfe gefördert. Die Hälfte der Dachorganisationen, die innerhalb der jugendverbandlichen Arbeit in Leipzig finanziell unterstützt wurden, ist konfessionell ausgerichtet. Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit wurde im Jahr 2015 das Projekt „Jugendcamp Sehlis“ des Dachverbandes der Evangelisch-Lutherischen Jugend bezuschusst. Darüber hinaus wurde auch ein Projekt zur Kinder- und Jugendbeteiligung beim Stadtjugendring Leipzig e. V. im Jahr 2015 bezuschusst. 95 Kinder- und Jugendförderung Karte 10: Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Die Jugendverbandsarbeit ist neben der Jugendarbeit als notwendige außerfamiliäre und außerschulische Sozialisationsform zur erfolgreichen Unterstützung der Biografiebewältigung junger Menschen und als Ort der Auseinandersetzung mit Sinn- und Wertfragen zu verstehen. Jugendverbände und -gruppen sowie -initiativen in Leipzig leisten einen wichtigen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft. 96 Kinder- und Jugendförderung Die zentralen Kriterien von Jugendverbandsarbeit sind gemeinschaftliche Gestaltung, Mitverantwortung sowie die Selbstorganisation über Gruppenarbeit. Jugendverbandsarbeit in Leipzig zeichnet sich dementsprechend auch durch den Prozess der Qualifizierung des Strukturmerkmals „Gruppenarbeit“ aus. In der Gruppenarbeit machen viele Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen von Mitwirkung, Mitbestimmung und Mitverantwortung. Fortgeführt wird dies durch Meinungsbildungsprozesse, Entscheidungsfindungen bis hin zur Übernahme von Leitungsfunktionen auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendverbände, einschließlich ihrer Zusammenschlüsse (Jugendringe). 5.2.2 Förderung Jugendverbände Abbildung 49: Förderung der Jugendverbände 175 Anzahl 150 14.100 125 17.749 17.139 13.375 20.000 18.177 17.468 17.438 16.701 18.272 17.387 15.000 12.500 13.543 100 10.000 75 50 7.500 106 105 105 108 116 107 113 104 107 108 104 25 0 17.500 Anzahl 200 5 5.000 2.500 2005 2006 2007 2008 2009 Gruppen Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände 2010 2011 Jahr 2012 2013 2014 2015 0 Mitglieder Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden 104 Gruppen mit 18.177 Mitgliedern der Jugendverbände gefördert. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Rückgang um vier Jugendgruppen bei einem Mitgliederanstieg um 0,5 % (+95). Die Jugendverbände werben mit gezielten Aktionen Mitglieder und bieten eine aktive Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit sowohl seitens der Mitgliederorganisationen der verbandlichen Arbeit als auch der Kommune selbst, beispielsweise über Vergünstigungen (z. B. vergünstigte Inanspruchnahme von soziokulturellen Angeboten als Jugendleiter) und Anerkennungsformen (z. B. OBM-Empfang) für Ehrenamtlichkeit. 97 Kinder- und Jugendförderung 5.2.3 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit Abbildung 50: Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit 1.050 51,3 866 Maßnahmen 50 821 40 30 20 712 750 21,6 24,4 386 399 310 17,5 17,3 16 22 23 2013 2014 2015 19,4 352 450 300 150 14 16 33 30 2008 2009 2010 2011 Anzahl Maßnahmen 30 2012 Jahr Ø Teilnehmer/-innen pro Maßnahme Quelle: FG Zuschüsse/Freie Träger/Vereine und Verbände 5 600 28,9 25,1 10 0 900 731 Teilnehmer/-innen 60 0 Anzahl Teilnehmer/-innen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 stieg die Anzahl von bezuschussten Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbände auf 23 Angebote (+1). Die Anzahl der Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2015 auf 399 Jugendliche (+13). Die durchschnittliche Teilnehmerzahl sank auf 17,3 Teilnehmer/-innen pro Angebot (-0,2). Die Spannbreite der Maßnahmen von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit reicht von musisch-künstlerischen Projekten über aktiv gestaltete Freizeiten bis hin zur organisatorisch-technischen Absicherung wie z. B. der Jugendleiter-Card. Ein wichtiger Schwerpunkt bei der Förderung der verbandlichen Jugendarbeit ist darüber hinaus die außerschulische Bildung. Sie basiert auf Freiwilligkeit, wird durch den jeweiligen Jugendverband selbst organisiert und ist an deren Werten und Grundorientierungen ausgerichtet. Die Zielstellung der außerschulischen Bildungsarbeit besteht u. a. darin, Aneignungs- und Experimentierfelder zu schaffen, soziales Lernen zu ermöglichen und in einer Gemeinschaft für eine Gemeinschaft wirken zu können. Durch außerschulische Bildungsarbeit sollen junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgemeinschaft geleistet werden. Der sprunghafte Anstieg von Teilnehmer/-innen im Jahr 2009 geht auf eine veränderte Förderung (vom Land hin zur Kommune) des Netzwerkes für Demokratie und Courage (NDC) zurück. Das Hauptarbeitsfeld des NDC ist die Durchführung von Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“ an Schulen und Ausbildungseinrichtungen. Durchgeführt werden diese Bildungsveranstaltungen von ehrenamtlich engagierten jungen Menschen. Gemeinsam mit den Jugendlichen diskutieren sie über Rassismus, Vorurteile und Diskriminierung, um Zivilcourage zu stärken und zu aktivem Handeln zu ermutigen. Der starke Rückgang im Jahr 2013 hing ebenfalls mit den Projekttagen „Für Demokratie Courage zeigen“ zusammen. Von den 20 geplanten Projekttagen konnten im Jahr 2013 lediglich zehn Projekttage durchgeführt werden. Damit verbunden waren im Jahr 2013 stark rückläufige Teilnehmerzahlen. 98 Kinder- und Jugendförderung 5.2.4 Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist ein Dachverband für Jugendverbände, Jugendvereine und Initiativgruppen der Kinder und Jugendarbeit in der Stadt Leipzig. Er leistet einen Beitrag zur Interessenvertretung junger Menschen in der Gesellschaft, er ermöglicht die Interessenvertretung seiner Mitglieder nach innen und nach außen und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch von Verbänden und Vereinen. Die Zusammenarbeit der Mitglieder basiert auf gegenseitiger Achtung, unabhängig von politischer, religiöser und weltanschaulicher Auffassung. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. hatte im Jahr 2015 insgesamt 35 Mitglieder. Im Folgenden wird auszugsweise auf den Sachbericht 2015 Bezug genommen. Tabelle 38: Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V. Jahr 2002 Mitglieder 2005 2010 2013 2014 2015 30 33 37 37 35 35 6 3 5 * * * Gastmitglieder Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Der Status der Gastmitgliedschaft w urde in der Vollversammlung 2011 abgeschafft. Die Hauptziele des Stadtjugendring Leipzig e. V. im Jahr 2015: o Der SJR wird als kompetenter und zuverlässiger Kooperationspartner und jugendpolitischer Interessenvertreter wahrgenommen. o Jugendverbandsarbeit erfährt Förderung und Unterstützung in der Stadt Leipzig. o Durch den SJR werden Beteiligung, Mitbestimmung und Demokratieverständnis junger Menschen gefördert. o Ehrenamtliche Arbeit junger Menschen erfährt Anerkennung, Unterstützung und Qualifizierung. o Mitglieder erhalten professionelle Unterstützung bei der bedarfsorientierten Umsetzung und Entwicklung ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche. o Die Mitgliedschaft im SJR ist attraktiv Angebote des Stadtjugendring Leipzig e. V.: o Interessenvertretung seiner Mitglieder u. a. in Gremien der Stadt Leipzig, sowie auf Landes- und Bundesebene und betreibt Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche o Informationen, Beratung und Unterstützung zu: o inhaltlichen, fachlichen, strukturellen und organisatorischen Fragen der Kinder-, Jugend- und Jugendverbandsarbeit o Fragen des Vereinsrechtes, Förderrichtlinien, Förderanträgen, Abrechnungen und Finanzen o aktuellen Entwicklungen in der Jugendhilfe o Konzeptionelle Weiterentwicklung, Organisationsentwicklung 99 Kinder- und Jugendförderung o Stärkung der Jugendverbandsarbeit Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches (seiner Mitglieder und darüber hinaus) o o Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes: o Vermittlung von kostenlosen Führungszeugnissen für ehrenamtlich Tätige o Ausstellung von Ehrenamtszertifikaten o Schulungen und Weiterbildungen zur „JuLeiCa“: Die „JuLeiCa“ ist die bundesweit gültige Jugendeiter/-innenCard. Sie weist ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit aus. Inhaber der „JuLeiCa“ verfügen über einen Nachweis von grundlegenden Kenntnissen für die Arbeit mit Kinder- und Jugendgruppen. o „JuLeiCa“ Zentralstelle für Leipzig: Der Stadtjugendring berät Träger der freien Jugendhilfe, Ausbildungsträger und Jugendleiter/-innen in allen Fragen rund um die Jugendleitercard in Leipzig o Initiierung und Begleitung von Beteiligungsprojekten für und von Kindern und Jugendlichen o Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich Politik o Informationen zu Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche o Aus- und Fortbildungen und Fachveranstaltungen o Träger des Projektes „Jugendbeteiligung“ bis 30.09.2015 5 Gremienarbeit im Jahr 2015: Der Stadtjugendring Leipzig hat u. a. Sitz und Stimme in diesen Gremien der Stadt Leipzig: o Jugendhilfeausschuss, o Fach AG Kinder- und Jugendförderung, o Kinder- und Familienbeirat, o Beirat Kommunale Gesamtstrategie (KGS) „Leipzig. Ort der Vielfalt“, o Steuerungskreis Jugendbeteiligung und Steuerungskreis Demokratiekonferenz o Beirat des Jobcenter Leipzig. Der Stadtjugendring Leipzig e. V. ist darüber hinaus Mitglied im Kinder- und Jugendring Sachsen e. V. und arbeitet im Netzwerk der sächsischen Jugendringe, sowie der bundesweiten AG der Großstadtjugendringe mit. Tabelle 39: Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendring Leipzig e. V. Aus- und Weiterbildung1 Klausurtagung 2005 2010 2013 2014 2015 0 8 9 8 8 7 33 56 37 19 33 32 0 0 17 17 8 6 25 0 20 sonstige Veranstaltungen2 198 460 747 ca. 520 ca. 230 ca. 245 Summe 256 524 830 564 279 302 Juleica-Ausbildung/Verlängerung Teamer-Schulungen Fördermittelrecht Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. 1 2002 12 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 2 z. B. "Klartext"-Veranstaltungen mit der jungen VHS, 4. Internationale Demokratiekonferenz, Ehrenamtsprojekt u. v. m. 100 Kinder- und Jugendförderung Die Teilnehmerzahlen bei sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendringes Leipzig hängen in hohem Maß von der Art und dem Thema der Veranstaltungen und der methodischen Arbeitsweise ab. Dadurch kommt es zu schwankenden Teilnehmerzahlen, die keinen direkten Vergleich zulassen. An den Weiterbildungsveranstaltungen zum Fördermittelrecht und zum Thema Sachberichte nahmen durchschnittlich zwölf Teilnehmer/-innen und bei den Veranstaltungsmodulen zum Demokratieführerschein durchschnittlich acht teil. Insgesamt haben fünf Weiterbildungsveranstaltungen stattgefunden und das Thema Willkommenskultur und Schaffung von Angeboten für Geflüchtete war im Jahresverlauf immer wieder thematischer Schwerpunkt. Der Höhepunkt des Förderjahres war das Jubiläum zum 25-jährigen Bestehen des Stadtjugendringes Leipzig, welches als Picknick mit Vernetzungs- und Begegnungscharakter begangen wurde. Tabelle 40: Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjugendring Leipzig e. V. Was Statistik Zielerreichung 2013 2014 2015 ca. 78/Woche ca. 78/Woche ca. 89/Woche Konzeptentwicklung, Vereinsgründungshilfe 10 5 6 Beratung der Mitglieder u. a. zu den Themen: 99 107 77 Beantworten von Anfragen von Bürger/-innen, von Ämtern/ Politik und Presse • Antragstellung • Vereinsrecht 5 • Konzeptionsentwicklung/Konzeptberatung • Jugendhilfeplanung • Buchhaltung/Steuern Veranstaltungsreihe Klartext, gemeinsam mit der Jungen VHS, Schwerpunkt Wahlen Begleitung von Beteiligungsprojekten in Verbindung mit dem Projekt Jugendbeteiligung Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. 120 Personen 50 Personen 60 Personen 60 Personen 5 4 61 Personen 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Auch diese Angebote schwanken stark im Jahresvergleich. So war es beispielsweise nicht mehr zielführend eine öffentlichkeitswirksame Großveranstaltung zu organisieren, da der neue Fachplan Kinder- und Jugendförderung eher die Verantwortung dafür in die Planungsräume delegiert hat. Projekt Jugendbeteiligung Das Projekt Jugendbeteiligung wurde vom 1.1.2015-30.09.2015 in der Trägerschaft des Stadtjugendring Leipzig e. V. weitergeführt. Die Wahl eines Jugendparlamentes wurde vorbereitet. Vom Stadtrat wurde der Wahltermin zum Jugendparlament auf den Zeitraum vom 23. bis 29. März 2015 festgelegt. Die Wahl für das Leipziger Jugendparlament fand wie geplant statt. Das Projekt und die engagierten Jugendlichen organisierten dazu Informationsveranstaltungen in Jugendeinrichtungen, betreuten Infostände, führten Workshops durch und begleiteten die Akquise der Wahllokale bzw. Wahlgelegenheiten. 101 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 41: Wahl zum Leipziger Jugendparlament Kennzahl Stand März 2015 7 8 keine 16 Anzahl Kandidaten >20 33 Infostände und Vorstellungen >5 7 Klartext Kandidatenforumsteilnehmer >40 61 begleitete Sitzungstermine JupA und Initiativgruppe >20 23 Klausuren und Projekttage >9 10 ÖA-Berichte JuPa >6 45 Anzahl Onlinewahllokale andere Wahlgelegenheiten Quelle: Stadtjugendring Leipzig e. V. 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Fast alle gesetzten Ziele wurden erreicht. Bis zum Bewerbungsschluss wurden 33 Kandidaten für das Jugendparlament gewonnen. Davon wurden 31 vom Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 03.02.2015 bestätigt. Darunter befanden sich Jugendliche aus allen Schularten, in allen zugelassenen Altersstufen und ein Drittel Mädchen, sowie gehandicapte Jugendliche. Für ein gutes Gelingen der Wahl wurden mit den Kandidatinnen und Kandidaten Vorstellungsvideos, Flyer und ein Wahlplakat erstellt. In gemeinsamen Workshops wurden sie auf die Wahl vorbereitet. Außerdem wurden Infostände und Schulprojektstunden veranstaltet um das Jugendparlament und dessen Wahl zu bewerben. In Zusammenarbeit mit der jungen VHS und dem Stadtjugendring Leipzig bereitete das Projekt „Klartext!“ die Veranstaltung zur JuPa - Wahl am 16.03.2015 vor. Dort präsentierten sich 21 Kandidatinnen und Kandidaten bei einem Positionsspiel und einem Speed-Dating ihren potentiellen Wähler/-innen. Es gab mehr als ausreichend Wahllokale und Gelegenheiten für die Leipziger Jugendlichen. Auch die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten wurde für ein erstes Mal als gut zu bewertet. Die Wahlbeteiligung von 4,2 Prozent der Wahlberechtigten Jugendlichen war nicht zufriedenstellend. Der Stadtjugendring Leipzig geht trotzdem davon aus, dass sie ohne die Aktionen noch wesentlich geringer ausgefallen wäre. Am 16.4.2015 wurde das erste Leipziger Jugendparlament konstituiert. Im Juni folgte die Konstitution des Jugendbeirates. Nach Beginn der Legislaturperiode machte der Stadtjugendring Leipzig mit den Jugendlichen eine Klausur, um gemeinsame Ziele, Arbeitsweisen und Projekte vorzubereiten. Das Projekt der Jugendbeteiligung wurde vom Stadtjugendring Leipzig am 30.9.2015 an die Stadtverwaltung abgegeben. Hierfür waren strukturelle und vertragliche Gründe (jährliche Befristung und die knappen finanziellen Ressourcen für das Projekt), sowie eine fehlende gemeinsame Vision der beteiligten „Begleiter“ (Zentrum für Demokratische Bildung, Büro für Ratsangelegenheiten und SJR) für das Projekt und dessen Entwicklungsschritte maßgeblich. Seit 1.10.2015 wird das Jugendparlament provisorisch vom Zentrum für demokratische Bildung begleitet. Die anderen Teile des Projektes werden momentan nicht weiter verfolgt. 102 Kinder- und Jugendförderung 5.3 Jugendsozialarbeit § 13 SGB VIII Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, welche ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre Eingliederung in die Arbeitswelt sowie ihre soziale Integration fördern (§ 13 Absatz 1 SGB VIII). In Hilfefällen, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder/und individueller Beeinträchtigungen im Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen das vorrangige Ziel darstellt, besteht ein Handlungserfordernis der Jugendsozialarbeit. Im Kapitel Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII werden im Einzelnen folgende Handlungsbereiche der Jugendhilfe dargestellt: • 5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) • 5.3.2 Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe sowie Schulsozialarbeit, als ein weiteres Handlungsfeld von Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII, wird im Kapitel acht ausführlich dargestellt. 5 103 Kinder- und Jugendförderung 5.3.1 mobile Jugendarbeit/Straßensozialarbeit (Streetwork) Karte 11: Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Straßensozialarbeit, definiert durch § 13 SGB VIII, versteht sich als aufsuchender, zielgruppen- und lebensweltorientierter Handlungsansatz der Jugendhilfe. Es werden junge Menschen erreicht, die ausgegrenzt bzw. von Ausgrenzung bedroht, sozial benachteiligt und/oder individuell beeinträchtigt sind. 104 Kinder- und Jugendförderung Insbesondere wendet sich aufsuchende Jugendsozialarbeit (Streetwork) an junge Menschen, die von Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht mehr erreicht werden. Ziel ist es, den Zugang zum Hilfesystem herzustellen, die Lebenssituation der jungen Menschen nachhaltig zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Die Aktivitäten der Sozialarbeiter konzentrieren sich besonders auf die Bereiche Kontaktaufnahme und ‑pflege, Beratung, Begleitung sowie Vermittlung der Klientel zu Institutionen und Behörden. Im Jahr 2015 wurden insgesamt zehn Projekte bei sechs Trägern der freien Jugendhilfe in der mobilen Jugendarbeit sowie Straßensozialarbeit durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig gefördert. Darunter auch das Fußball-Fan-Projekt, welches in einer Mischfinanzierung vom Land Sachsen , dem Deutschen Fußball Bund und der Stadt Leipzig gefördert wird. Abbildung 51: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten 35.000 30.000 2010 2011 2012 Kontakt-/Beratungsstelle 2014 medial (Telefon, Internet) Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 5 15.021 12.488 27.928 2013 14.771 13.587 25.760 Jahr 10.499 13.664 19.165 7.177 12.390 19.995 5.497 0 4.033 5.000 11.363 10.000 12.838 15.000 30.184 20.000 19.558 Anzahl 25.000 2015 aufsuchend Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 42: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kontakt-/Beratungsstelle 11.363 12.838 12.390 13.664 13.587 12.488 medial (Telefon, Internet) 4.033 5.497 7.177 10.499 14.771 15.021 aufsuchend 19.558 19.995 19.165 25.760 27.928 30.184 Gesamt: 34.954 38.330 38.732 49.923 56.286 57.693 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl aller monatlich kontaktierten Personen variiert stark, bedingt durch Verschiebungen in den Zielgruppen bzw. Szenen und andere Faktoren wie ordnungspolitische Maßnahmen oder wiederkehrende saisonale Bedingungen. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 57.693 Kontakte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork zu ihren Zielgruppen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2,5 % (+1.407). 105 Kinder- und Jugendförderung Streetwork ist traditionell die stärkste Form mobiler Jugendarbeit um mit den Zielgruppen in Kontakt zu kommen. Im Jahr 2015 stiegen diese aufsuchenden Kontakte auf 30.184 (+2.256). Der Anteil dieser stieg auf 52,3 % (im Vorjahr 49,6 %). Die Jahreszeiten und Wetterbedingungen spielen in der aufsuchenden Arbeit eine große Rolle. So kommt es beispielsweise in den Sommermonaten zu häufigeren Kontaktzahlen, da die Zielgruppen hier auch häufiger an den aufgesuchten Orten angetroffen werden. In 21,6 % aller hergestellten Kontakte zu den Zielgruppen erfolgte dies im Jahr 2015 in einer Kontakt- und Beratungsstelle (im Vorjahr 24,1 %). Die Kontakte über mediale Formen wie Telefon oder Internet sind im Jahr 2015 auf 15.021 Kontakte (26,0 %) gestiegen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 250 mediale Kontakte. Abbildung 52: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot 25 21,6 400 18,6 300 15,0 200 9,5 18,8 18,1 15,9 15,5 10 100 0 15 12,0 10,5 10,4 15,1 20 5 346 164 2010 316 170 2011 457 210 2012 Gruppen- und Projektarbeit Ø Teilnehmerzahl Gruppen- und Projektarbeit Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Jahr 263 251 2013 265 251 2014 260 215 2015 Ø Teilnehmer/Angebot 5 Anzahl Angebote 500 0 Freizeit- und Erlebnispädagogik Ø Teilnehmerzahl Freizeit- und Erlebnispädagogik Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Gruppenangebote mobiler Jugendarbeit/Streetwork werden unterteilt in Angebote für Gruppen- und Projektarbeit sowie Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 475 Gruppenangebote unterbreitet (im Vorjahr 516). Gruppen- und Projektarbeit ist ein gezieltes Angebot zum Sozialen Lernen und zur Vermittlung von Fach- und Sozialkompetenzen. Dazu gehören z. B. Schulprojekttage, thematische Freizeitfahrten, medienpädagogische Projekte, geschlechtsspezifische Angebote oder auch Projekte im Rahmen von Bildungsarbeit. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 260 Angebote in Form von Gruppen- oder Projektarbeit unterbreitet (im Vorjahr 265). Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote sollen die Zielgruppen befähigen „Freizeit als Ressource“ zu erkennen. Es sind meist niedrigschwellige Angebote in Form turnusmäßiger Sportveranstaltungen (Turniere, Wettkämpfe, ...), spontaner Sportangebote (Tischtennis, Fußball, ...), Freizeitfahrten, Kurzreisen, Musik- und Medienangeboten (Foto, Video, soziale Netzwerke). Im Jahr 2015 wurden 215 Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote (2014: 215) durch die Mitarbeiter/-innen mobiler Jugendarbeit den Zielgruppen unterbreitet. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl betrug 15,1 Teilnehmer/-innen pro Angebot. 106 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 53: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten Anzahl Teilnehmer/-innen 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 8.490 4.000 3.000 2.000 5.201 1.000 5.017 2010 2011 2012 3.883 3.019 2.213 1.768 1.563 0 5.714 4.759 Jahr Gruppen- und Projektarbeit 2013 4.886 3.239 2014 2015 Freizeit- und Erlebnispädagogik Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 An den Gruppenangeboten der mobilen Jugendarbeit/Streetwork haben im Jahr 2015 insgesamt 8.125 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige teilgenommen (im Vorjahr 9.597). Davon waren 4.886 Teilnehmer/-innen an Angeboten der Gruppen- oder Projektarbeit (-828)). Die hohen Teilnehmerzahlen im Jahr 2012 resultieren aus einmaligen zusätzlichen Angeboten im Sommer 2012 im Rahmen des Nightlife-Streetwork. 5 Im Jahr 2015 betrug die Teilnehmerzahl an freizeit- und erlebnispädagogischen Angebote 3.239 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (-644). Abbildung 54: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht 500 450 400 352 315 350 Anzahl 429 401 299 300 250 199 200 150 78 100 50 0 14 12 48 2010 männl.Kinder 384 380 336 340 70 19 16 94 50 2011 weibl.Kinder Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 102 70 19 12 14 8 2012 männl.Jugendl. 197 Jahr 47 2013 weibl.Jugendl. 98 170 81 69 19 12 46 6 4 2014 2015 männl.j.Vollj. weibl.j.Vollj. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 107 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 43: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund Alter und Geschlecht Jahr Kinder Jugendliche junge Volljährige Gesamt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 2010 14 12 78 48 352 315 819 32 2011 19 16 70 50 401 299 855 52 2012 19 12 94 70 429 340 964 41 2013 14 8 102 47 336 199 706 29 2014 19 12 98 69 380 197 775 27 2015 6 4 81 46 384 170 691 44 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 5 davon Migrationshintergrund Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Einzelfallhilfen werden definiert als intensive Betreuungen des Klienten mit denen ein gemeinsames Ziel (analog Hilfeplan) vereinbart wurde. Eine Ausnahme hinsichtlich der Anzahl der Einzelfallhilfen wird bei Klienten in Haft, Krankenhaus etc. gemacht, so dass diese über einen bestimmten Zeitraum mitgezählt werden. Als Einzelfallhilfen werden Personen gezählt, für die diese Leistung im jeweiligen Jahr erbracht wurde. Im Jahr 2015 wurden durch die mobile Jugendarbeit/Streetwork insgesamt 691 Einzelfallhilfen geleistet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 84 Einzelfallhilfen. Von diesen Hilfeempfänger/-innen hatten 6,4 % einen Migrationshintergrund (im Vorjahr 3,5 %). Entsprechend der Haupt-Zielgruppe mobiler Jugendarbeit (16 bis 25 Jahre) waren mit 80,2 % fast Dreiviertel aller Hilfeempfänger/-innen aller Adressaten von Einzelfallhilfen im Jahr 2015 bereits über 18 Jahre alt, also junge Volljährige (im Vorjahr 74,5 %). Der Anteil Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren sank auf 18,4 % (im Vorjahr 21,6 %). Lediglich 1,4 % aller Einzelfallmaßnahmen betraf Kinder unter 14 Jahren (im Vorjahr 4,0 %). Der Anteil der 471 männlichen Hilfeempfänger stieg im Jahr 2015 auf einen Anteil von 68,2 % (im Vorjahr 64,1 %) und die 220 weiblichen Hilfeempfängerinnen betrugen 31,8 % (im Vorjahr 35,9 %). Die folgenden Tabellen Abbildungen und Tabellen beziehen sich ausschließlich auf Einzelfallhilfen. In der Arbeit mit jungen Menschen, die keine Einzelfallhilfen erhalten, werden diese Leistungen nicht statistisch erfasst. 108 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 55: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2015 (Mehrfachnennungen möglich) wirtschaftliche Sicherheit 786 Wohnsituation 546 Sonstiges 416 Schule/Ausbildung/Arbeit 359 Drogen/Sucht 329 soziale Beziehungen 304 Gesundheit 265 Delinquenz 249 Gewalttäter 146 Gewaltopfer 93 Ablösungsprobleme 57 Prostitution 8 0 100 200 300 400 500 Anzahl 600 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 700 800 900 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 44: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich (Mehrfachnennungen möglich) 2010 2011 2012 2013 Prostitution 49 33 67 37 Ablösungsprobleme 41 81 127 Gewaltopfer 53 72 143 2014 2015 27 8 90 98 57 72 109 93 Gewalttäter 54 62 83 98 150 146 Delinquenz 289 407 471 348 322 249 Gesundheit 269 445 535 345 335 265 soziale Beziehungen 229 353 423 313 347 304 Drogen/Sucht 407 493 551 434 554 329 Schule/Ausbildung/Arbeit 273 377 410 302 358 359 Sonstiges 203 309 433 139 123 416 Wohnsituation 454 610 783 393 520 546 wirtschaftliche Sicherheit 595 912 1.108 591 666 786 2.916 4.154 5.134 3.162 3.609 3.558 Gesamtangaben Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Bei den Angaben zu den Problemlagen der Einzelfallhilfen ist zu beachten, dass hier Mehrfachnennungen möglich waren. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 3.609 Angaben zu Problemlagen bei den 691 Einzelfallhilfen gemacht. Dies sind rein rechnerisch Ø 5,2 Probleme einer Einzelfallhilfe (im Vorjahr Ø 4,7). Als mit Abstand häufigstes Problem wurden im Jahr 2014 - wie in den Vorjahren - wirtschaftliche Schwierigkeiten wie z. B. Probleme finanzieller Art, Schulden, Beantragung staatlicher Sozialleistungen festgestellt. Dieser Anteil stieg auf 22,1 % (im Vorjahr 18,5 %). 109 Kinder- und Jugendförderung Häufige Problemlagen bei Einzelfallhilfen waren im Jahr 2015 auch Probleme mit der Wohnsituation (mit keinem, unzureichendem oder nicht zufriedenstellendem Wohnraum) mit einen Anteil von 15,3 % (im Vorjahr 14,4 %), sonstige Problemlagen mit 11,7 % (im Vorjahr 3,4 %) und Probleme in der Schule, der Ausbildung oder der Arbeit mit 10,1 % (im Vorjahr 9,9 %) Weniger häufig waren mit unter 10 % der Angaben Einzelfallhilfen wegen dem Umgang mit legalen sowie illegalen Drogen mit 9,2 % (im Vorjahr 15,4 %), Probleme in sozialen Beziehungen wie z. B. im Umgang mit anderen Menschen, Freunden, Probleme werdender Eltern mit 8,5 % (im Vorjahr 9,6 %), gesundheitliche Probleme durch unzureichende Versorgung, Krankheiten oder andere Gefährdungen mit 7,4 % (im Vorjahr 9,3°%), Delinquenz mit 7,0 % (im Vorjahr 8,9 %). Danach folgen mit größerem Abstand Gewalttäter/-innen mit 4,1 % (im Vorjahr 4,2 %), Problemlagen Betroffener von Gewalt mit 2,6 % (im Vorjahr 3,0 %), Ablösungs- und Verselbständigungskonflikte mit den Eltern oder Stiefeltern mit 1,6 % (im Vorjahr 2,7 %) und Prostitution der Klienten/-innen mit 0,2 % (im Vorjahr 0,7 %). Abbildung 56: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich) 3.387 3.166 2.858 Beratung 2.433 Grundversorgung 5 2.998 Sonstiges 753 712 3.974 1.277 774 760 749 Vermittlung 634 Begleitung 2015 2014 1.048 904 2013 232 319 290 Krisenintervention 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 Anzahl Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 45: mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen (Mehrfachnennungen möglich) Jahr KrisenBegleitung intervention Vermittlung Grundversorgung Beratung Gesamtangaben 2010 238 729 1.094 532 1.930 2.147 6.670 2011 479 966 1.561 868 4.387 3.510 11.771 2012 604 1.227 1.040 1.316 5.550 3.879 13.616 2013 290 904 712 749 2.998 2.858 8.511 2014 319 1.048 753 760 3.974 3.166 10.020 2015 232 634 1.277 774 2.433 3.387 8.737 Quelle: alle Träger von mobiler Jugendarbeit 110 Sonstiges Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Auch bei den Angaben zum methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen waren Mehrfachnennungen möglich. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 8.737 Angaben zum methodischen Vorgehen bei 691 Einzelfallhilfen getätigt. Durchschnittlich wurden also 12,6 Angaben pro Einzelfallhilfe gemacht (im Vorjahr 12,9). Erneut standen beraterische Leistungen und eine Grundversorgung der Hilfeempfänger als Hauptschwerpunkte im methodischen Vorgehen der mobilen Jugendarbeit im Vordergrund. Die 3.387 beraterischen Leistungen bei den Einzelfallhilfen betrugen im Jahr 2015 einen Anteil von 38,8 % des methodischen Vorgehens (im Vorjahr 31,6 %). Hierunter zählt jede Beratung im sozialpädagogischen Kontext bzw. im Zusammenhang mit ggf. zu gewährenden Hilfeleistungen. Der Anteil der 2.433 Grundversorgungen für die Einzelfallhilfen sank auf 27,8 % (im Vorjahr 39,7 %). Grundversorgung sind Leistungen, die normalerweise im eigenen Haushalt erhalten werden. Das sind Essen und Trinken, ggf. auch Körperhygiene, Wäsche waschen, Ausruhen, Schlaf oder zeitweiliger Rückzug aus dem Alltag auf der Straße oder in der Szene/Clique. Gesunken ist im Jahr 2015 der Anteil der 634 Begleitungen des Hilfesuchenden, also z. B. zu Behörden oder Institutionen, bei den Einzelfallhilfen auf 7,3 % (im Vorjahr 10,5 %). Gestiegen ist der Anteil der 1.277 Angaben zu sonstigen methodischen Vorgehen auf 14,6 % aller Angaben (im Vorjahr 7,5 %). Zu sonstigen methodischen Vorgehen bei Einzelfallhilfen mobiler Jugendarbeit/Streetwork zählen z. B. Erste Hilfe, Wundversorgung, Freizeitgestaltung, Unterstützung bei Transporten und Umzügen. Gestiegen ist im Jahr 2015 auch der Anteil der 774 Vermittlungen, also dem Hinzuziehen anderen Hilfsdienste oder Hilfseinrichtungen auf 8,9 % (im Vorjahr 7,6 %). 5 Eine Krisenintervention war in 2,7 % aller Einzelfallhilfen erforderlich (im Vorjahr 3,2 %). Eine Krisenintervention ist eine kurzfristige Unterstützung bei akut bedrohlichen Situationen wie z. B. Überschuldung, Wohnungsverlust, Gewaltopfer oder Suizidabsichten. 111 Kinder- und Jugendförderung 5.3.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit Karte 12: Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 5 Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung richten sich an Jugendliche, welche ohne diese Angebote nach § 13 SGB VIII nicht in der Lage sind, die Schwelle von der Schule in Ausbildung oder Qualifizierung erfolgreich zu überschreiten. Die Angebote erschließen den Jugendlichen unter sozialpädagogischer Begleitung berufspraktische Erfahrungsräume sowie Lern- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten 112 Kinder- und Jugendförderung in enger Verbindung von Theorie und Praxis. Die Arbeits- und Maßnahmeformen orientieren sich aufgrund ihrer individuell gestalteten Projekte an den jeweiligen Bedarfslagen der Nutzer und ermöglichen über Kooperationen differenzierte Zugänge zu weiterführenden Maßnahmen der Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung. In der Jugendhilfe dominiert das „Fördern“ als Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers nach § 1 SGB VIII und manifestiert sich in der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII über die Merkmale soziale Benachteiligung, individuelle Beeinträchtigung junger Menschen und einem sich hieraus ableitenden erhöhten sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die im Rahmen des SGB II verankerten Instrumentarien sind über Kooperationen in Verbindung mit Leistungen nach SGB III und § 13 SGB VIII so auszugestalten, dass sie zu einer nachhaltigen beruflichen und sozialen Integration dieser Zielgruppe beitragen. Im Jahr 2015 wurden von sechs freien Trägern der Jugendhilfe acht Maßnahmen zur arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit und vier Schulverweigererprojekte im Sinne von Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe und weiteren Co-Finanzierungen gefördert. Die Anbieter arbeiten hierbei stadtweit. Die vermeintliche Konzentration der Angebote resultiert aus der Anbindung der Maßnahmen an die Standorte der Träger. Die Stadt Leipzig beteiligt sich in Fortführung der Projekte zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“, am ESFModellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. In der ersten Förderrunde von 2015 bis 2018 wurde die Stadt Leipzig als eine von 180 Kommunen für Projekte zur Förderung junger Menschen durch öffentliche und freie Träger im Bereich der Jugendsozialarbeit ausgewählt. Die öffentliche Jugendhilfe steuert und koordiniert die örtlichen Angebote. Die Projekte „Pro Schulabschluss“ von Plan L gGmbH arbeiten mit Kooperationsschulen im Planungsraum Ost/Nordost sowie das Projekt „Chance Plus“ des IB Mitte gGmbH mit Kooperationsschulen im Planungsraum Grünau zusammen. Ziel ist es, schulverweigernden Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr, mit intensiver Einzelarbeit und Begleitung durch Clearing und Casemanagement ine schulische und/ oder berufliche Integration zu ermöglichen. 5 a) Maßnahmen zur Beschäftigung und Eingliederung durch die Jugendhilfe Abbildung 57: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 900 Teilnehmer/-innen 800 700 600 99 707 630 500 400 300 80 87 663 158 113 592 528 695 623 696 573 587 2012 Jahr 2013 153 625 165 545 637 200 520 100 0 2009 2010 Neuanmeldungen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 2011 Übernahmen aus dem Vorjahr 2014 2015 im aktuellen Jahr beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten früherer Jahre nicht erfasst 113 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 46: Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 2009 Teilnehmer/-innen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 794 710 776 686 745 790 685 695 623 696 573 587 637 520 99 87 80 113 158 153 165 im aktuellen Jahr beendet 707 630 663 528 592 625 545 Kinder (bis 14 Jahre) 137 0 14 16 32 40 58 Jugendliche (14 b.u. 18 Jahre) 379 561 394 274 296 340 256 Heranwachsende (18 b.u. 21 Jahre) 188 71 201 174 154 201 201 junge Erwachsene (21 b.u. 27 Jahre) 90 78 167 222 263 209 170 männlich 554 491 502 457 459 467 410 weiblich 240 219 274 229 286 323 275 davon: Neuanmeldungen Übernahmen aus dem Vorjahr Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 5 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Im Jahr 2015 haben insgesamt 685 Teilnehmer/-innen die Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 13,3 % (-105 Teilnehmer/-innen). Mehr als jede/-r vierteTeilnehmer/-in (24,1 %) hatte die Maßnahme bereits im Vorjahr begonnen und im Jahr 2015 fortgeführt. 75,9 % der Teilnehmer/-innen haben die Maßnahme im Jahr 2015 begonnen. Vier von fünf Teilnehmer/-innen von Angeboten arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit (79,6 %) haben die Maßnahme im Jahr 2015 beendet. Abbildung 58: Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 900 800 Anzahl 700 600 90 78 188 71 222 400 379 0 201 154 561 394 137 2009 170 201 174 200 100 209 263 201 500 300 2010 junge Erwachsene Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring *Daten früherer Jahre nicht erfasst 114 167 274 296 340 256 14 16 32 40 58 2011 2012 Jahr 2013 2014 2015 Heranwachsende Jugendliche Kinder Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Im Jahr 2015 waren 37,4 % aller Teilnehmer/-innen im jugendlichen Alter zwischen 14 und 18 Jahren (im Vorjahr 43,0 %). Der Anteil Heranwachsender zwischen 18 und 21 Jahren stieg auf 29,3 % (im Vorjahr 25,4 %). Der Anteil der jungen Erwachsenen zwischen 21 und 27 Jahren sank auf 24,8 % (im Vorjahr 26,5 %). Im Kindesalter unter 14 Jahren befanden sich 8,5 % aller Teilnehmer/-innen (im Vorjahr 5,1 %). Die Förderung von Maßnahmen durch den Bund und das Land schreibt Altersgruppen verpflichtend vor, so dass bestimmte Altersgruppen ausgeschlossen sind und nur in begründeten Einzelfällen eine Teilnahme ermöglicht werden kann. Abbildung 59: Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit 600 Anzahl 500 400 300 554 100 0 502 491 200 240 2009 219 2010 274 2011 286 229 2012 Jahr männlich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 467 459 457 2013 410 323 2014 275 2015 5 weiblich Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Die Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit sind im gesamten Betrachtungszeitraum männlich dominiert. Im Jahr 2015 waren 59,9 % aller Teilnehmer an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit männlich (im Vorjahr 59,1 %). Der Anteil der Teilnehmerinnen betrug 40,1 % (im Vorjahr 40,9 %). 115 Kinder- und Jugendförderung b) Schulverweigerer Weitere Angebote arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit wurden im Sinne von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Förderung und Berufsorientierung durch die Jugendhilfe gefördert. Finanzielle Unterstützung erhielten die „Schulverweigererprojekte“ bei der Augsburger Lehmbau Gesellschaft mit dem Beratungs- und Motivationsangebot für lernbenachteiligte Jugendliche – „Youth Start“ und bei der Zukunftswerkstatt Leipzig e. V. mit dem Projekt „TAKE OFF“. Abbildung 60: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr 40 Anzahl Alter 30 20 10 5 0 99/00 04/05 09/10 13 Jahre 10/11 11/12 Schuljahr 14 Jahre 15 Jahre 12/13 13/14 16 Jahre Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" 14/15 17 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 47: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr 99/00 Gesamt 04/05 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 57 42 52 58 56 49 49 49 männlich 47 27 34 33 33 24 29 30 weiblich 10 15 18 25 23 25 20 19 Gesamt 57 42 52 58 56 49 49 49 13 Jahre 4 1 0 3 0 0 0 0 14 Jahre 12 7 2 12 16 11 8 13 15 Jahre 22 24 33 35 30 27 19 18 16 Jahre 18 10 13 7 9 8 19 17 17 Jahre 1 0 4 1 1 3 3 1 davon: Quelle: Schulverw eigererprojekte "Youth Start" und "TAKE OFF" Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Schuljahr 2014/2015 gab es wie im Vorjahr 49 Teilnehmer/-innen an den beiden Schulverweigererprojekten. Davon waren 61,2 % männliche Teilnehmer und 38,8 % Teilnehmerinnen. 116 Kinder- und Jugendförderung Der Schwerpunkt im Altersspektrum aller Teilnehmer/-innen lag zwischen 14 und 16 Jahren. Der Anteil der 14-jährigen Teilnehmer/-innen stieg auf 26,5 % (im Vorjahr 16,3 %). Dagegen sanken die Anteile der 15-Jährigen auf 36,7 % (im Vorjahr 38,8 %) und der 16-Jährigen auf 34,7 % (im Vorjahr 38,8 %). Hinzu kam ein 17-Jähriger. Jüngere und ältere Teilnehmer/-innen sind eher die Ausnahme in den Schulverweigererprojekten. Abbildung 61: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr 60 47 50 41 37 40 Anzahl 31 30 30 32 29 29 20 10 24 22 11 11 10 8 10 0 39 1 99/00 04/05 11/12 10/11 Schuljahr 09/10 Oberschule 12/13 Förderschule Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" 13/14 14/15 5 Gymnasium Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 48: Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr Schulart Gesamt 99/00 04/05 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 57 42 52 58 56 49 49 49 Oberschule 47 31 30 29 32 37 41 39 Förderschule 10 11 22 29 24 11 8 10 Gymnasium 0 0 0 0 0 1 0 0 davon: Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Schuljahr 2014/2015 kamen 79,6 % aller Teilnehmer/-innen aus einer Oberschule (im Vorjahr 83,7 %) und mit 20,4 % jeder Fünfte aus einer Förderschule (im Vorjahr 16,3 %). Im Jahresvergleich ist, nach einem Anstieg der Förderschüler/-innen in den Schuljahren 09/10 und 10/11, in den letzten drei Schuljahren der Anteil der Oberschüler/-innen wieder gestiegen und der Anteil der Förderschüler/innen gesunken. In den Projekten gab es zunehmend Anfragen aus dem Oberschulbereich nach freien Plätzen. 117 Kinder- und Jugendförderung Abbildung 62: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich 2013/2014 und 2014/2015 Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ) 8,2 8,2 8,2 8,2 6,5 Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ) Abbruch/Ausschluss weiter im Projekt 14,3 12,2 2,0 4,1 4,1 Elternzeit andere therap. Maßnahme 4,1 2,0 2,0 2,0 unbekannt/Sonstiges FSJ Berufsausbildung (Lehre) 2,0 anderes Schulprojekt 2,0 0 Schuljahr 14/15 Schuljahr 13/14 10 20 Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" 5 51,0 55,1 allgemeinb. Schule 30 in % 40 50 60 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 49: Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich Schulart 99/00 04/05 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 weiter im Projekt 7 4 0 10 2 4 1 3 Projekt beendet 50 38 52 48 54 45 48 46 allgemeinb. Schule 2 1 1 3 7 6 4 4 Berufsvorbereitung (BVJ/BVB/BGJ) 5 8 6 18 21 25 27 25 Berufsausbildung (Lehre) 0 0 0 0 0 1 1 0 FSJ 0 0 0 0 1 0 0 1 andere therap. Maßnahme 0 0 0 1 0 5 2 2 Abbruch/Ausschluss 4 1 3 17 12 2 4 4 nur Probezeit ohne Aufnahme 8 4 13 4 8 3 6 7 Elternzeit 0 0 1 0 2 0 2 2 anderes Schulprojekt 0 0 1 1 0 2 1 0 unbekannt/Sonstiges 31 24 27 4 3 1 1 1 davon: Quelle: Projekte "Youth Start" und "TAKE OFF" Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Nach der Teilnahme am Schulverweigererprojekt im Schuljahr 2014/2015 blieben drei Teilnehmer/-innen weiterhin im Projekt. 46 Teilnehmer/-innen beendeten das Projekt. Davon begann mehr als jeder Zweite (54,3 %) eine berufsvorbereitende Maßnahme wie BVJ, BVB oder BGJ. Weitere 15,2 % der Teilnehmer/-innen konnten nach der Probezeit keine Aufnahme im Projekt finden. Jeweils 8,7 % kehrten an ihre allgemeinbildende Schule zurück oder es kam zum Abbruch oder Ausschluss aus der Maßnahme. Jeweils 4,3 % Projektteilnehmer/-innen fanden Aufnahme in einer anderen therapeutischen Einrichtung oder begaben sich in Elternzeit. Jeweils ein(e) Projektteilnehmer/-in begann ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und eine(r) musste in die Justizvollzugsanstalt. 118 Kinder- und Jugendförderung c) JUGEND STÄRKEN im Quartier Die Stadt Leipzig beteiligt sich in Fortführung der Projekte zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“, am ESFModellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Neben der Steuerung durch die öffentliche Jugendhilfe gab es in der Stadt Leipzig im Jahr 2015 zwei örtliche Angebote von zwei Trägern der freien Jugendhilfe. Die Projekte „Pro Schulabschluss“ von Plan L gGmbH arbeiten mit Kooperationsschulen im Planungsraum Ost/Nordost sowie das Projekt „Chance Plus“ des IB Mitte gGmbH mit Kooperationsschulen im Planungsraum Grünau zusammen. Durch die Vorerfahrungen aus den Projekten zur Schulverweigerung „ 2. Chance“ konnten beide Träger im Jahr 2015 ihre erfolgreiche Arbeit an Leipziger Schulen fortführen. Abbildung 63: Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 180 88 Teilnehmer/-innen 160 140 72 100 60 94 93 1 1 56 65 120 80 120 98 50 58 80 79 101 100 59 57 29 58 0 40 74 57 104 73 76 92 55 28 2009 2010 2011 2012 Jahr 2013 2014 2015 junge Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Kinder männlich weiblich Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 60 45 16 40 20 80 68 59 Geschlecht 200 20 5 0 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 50: Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 115 160 152 178 152 84 102 Neuanmeldungen 76 86 71 96 53 48 102 Übernahmen aus dem Vorjahr 39 74 81 82 99 36 - im aktuellen Jahr beendet 41 79 70 79 116 84 38 Kinder (bis 14 Jahre) 57 104 73 76 92 55 28 Jugendliche (14 b.u. 18 Jahre) 58 56 79 101 59 29 74 Heranwachsende (18 b.u. 21 Jahre) - - - 1 1 - - junge Erwachsene (21 b.u. 27 Jahre) - - - - - - - männlich 50 88 94 98 93 68 57 weiblich 65 72 58 80 59 16 45 Teilnehmer/-innen davon: Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten früherer Jahre nicht erfasst 119 Kinder- und Jugendförderung Im Jahr 2015 haben insgesamt 102 Kinder und Jugendliche an Projekten von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ teilgenommen. Davon waren 49 Neuanmeldungen und 35 Übernahmen aus den Vorjahren. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der teilnehmenden Kinder unter 14 Jahren 27,5 %, der Anteil der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren 72,5 %. Mit 55,9 % waren die Teilnehmer/-innen mehrheitlich männlich, 44,1 % waren weiblich. Abbildung 64: Verbleib der Teilnehmer/-innen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 2015 in % weiter im Projekt weiter im Projekt 62,7 fehlende Teilnehmervereinbarung 27,5 Projekt beendet 37,3 Reintegration allgemeinb. Schule Abbruch/ Ausschluss 5,9 2,9 5 andere therap. Maßnahme 1,0 Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 51: Verbleib der Teilnehmer/-innen der Projekte der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier 2009 bis 2015 2. Chance 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 weiter im Projekt 74 81 82 99 36 0 64 Projekt beendet 41 79 70 79 116 84 38 27 52 39 43 64 57 6 andere therap. Maßnahme 0 0 0 0 4 3 1 Abbruch/Ausschluss 4 6 5 8 10 2 3 anderes Schulprojekt 0 0 0 0 3 1 0 Entlassung durch Schule 0 0 0 0 3 2 0 Überschreitung Förderzeitraum 0 0 0 0 7 17 0 fehlende Teilnehmervereinbarung 0 0 0 0 0 0 28 davon: Reintegration allgemeinb. Schule unbekannt/sonstiges Gesamt Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring 22 21 26 28 25 2 0 115 160 152 178 152 84 102 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten früherer Jahre nicht erfasst Mit 62,7 % blieben die meisten Teilnehmer/-innen am Jahresende 2015 weiter im Projekt. Von insgesamt 37,3 % beendeter Hilfen fallen 27,5 % in die Kategorie „Fehlende Teilnehmervereinbarung“. Da diese Vereinbarung aber Voraussetzung für eine Teilnahme ist musste die Hilfe wieder beendet werden. Bei 5,9 % der beendeten Hilfen konnten die Teilnehmer/-innen an eine allgemeinbildende Schule reintegriert werden. Bei 2,9 % der Teilnehmer/innen kam es zum Abbruch oder Ausschluss aus der Maßnahme. Ein/e Teilnehmer/-in fand Aufnahme in einer therapeutischen Einrichtung. Zu den unbekannten und sonstigen Beendigungsgründen vergangener Jahre zählten z. B. Schwangerschaft, fehlende Mitwirkung, Schulwechsel, Klinikaufenthalte oder andere Schulprojekte. 120 Kinder- und Jugendförderung 5.4 Kinder- und Jugendschutz § 14 SGB VIII Unter dem Begriff „Jugendschutz“ werden nach wie vor eine Vielzahl rechtlicher und erzieherischer Maßnahmen subsumiert, die dazu beitragen sollen, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen für ihre geistige, seelische und körperliche Entwicklung zu „schützen“. Der Schutzmechanismus wird jedoch nicht (ausschließlich) über das Fernhalten vor potentiellen Gefährdungen realisiert. Vielmehr gilt es, durch ein breites Angebotsspektrum Kinder und Jugendliche über Gefährdungen zu informieren und sie in ihrer Identitätsentwicklung zu stärken. So können Voraussetzungen geschaffen werden, junge Menschen mit Kompetenzen zu rüsten, die es ihnen ermöglichen, an gesellschaftlichen Prozessen kritisch teilzunehmen. Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen sollen in diesem „Befähigungsprozess“, im Sinne einer Stärkung der Erziehungskompetenz, ebenfalls einbezogen werden. Die aktuellen Gefährdungslagen beziehen sich auch weiterhin u. a. auf den Themenbereich Konsum von (legalen) Suchtmitteln. Seit Jahren kann in diesem Bereich ein wachsender Trend zum Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas festgestellt werden. Mit einer geplanten Gesetzesänderung reagiert der Bundesgesetzgeber darauf und zielt auf ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche. Ferner erfreuen sich auch sogenannte Energydrinks unter Kindern und Jugendlichen einer fragwürdigen Beliebtheit. Festzustellen ist hierbei, dass diese hochkonzentrierten koffeinhaltigen Getränke von Elternmöglicherweise im Verständnis, dem eigenem Kind hier „Energie“ für den Tag zu geben, an Kinder weitergereicht werden. Dies ersetzt in nicht wenigen Fällen die Aufnahme eines gesunden Frühstücks. Insbesondere aus Einrichtungen der Jugendhilfe wurden dem Fachbereich Kinder- und Jugendschutz gemeldet, dass hieraus große Herausforderungen für die Arbeit mit den „energiegeladenen“ Kindern erwachsen. Eine Regulierung lässt sich hier bisher nur über die Erweiterung eines Verbots in die (Jugendhilfe-) Hausordnung und eines thematischen Aufgreifens im pädagogischen Prozess der jeweiligen Einrichtung erwirken. Um dies zu fördern, wurde im Rahmen der Leipziger Reihe für Suchtprävention im Jahr 2015 erstmals auch das Thema Energydrinks für Multiplikator/-innen angeboten. 5 Im Jahr 2015 lag der suchtpräventive Arbeitsschwerpunkt des Fachbereiches Kinder- und Jugendschutz im Themenbereich Alkoholprävention. Im Rahmen der DHS-Suchtwoche „Alkohol?!- Weniger ist besser“ war der Fachbereich zusammen mit der Koordinatorin für Suchtprävention beim Gesundheitsamt und dem AK Suchtprävention der Stadt Leipzig an der Planung und Durchführung des alkoholfreien Cocktailwettbewerbes „Shake Star 2015“ im Schreberbad Leipzig beteiligt. Abbildung 65: Logo Halt-Bar 121 Kinder- und Jugendförderung Mittels freundlicher und engagierter Unterstützung der Leipziger Kinderstiftung, der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung und der Produktionsschule Schauplatz gelang es, eine mobile alkoholfreie Cocktailbar zu bauen und diese mit dem nötigen Equipment auszustatten. Im Sinne einer nachhaltigen und positiv besetzten Suchtprävention ist diese „HaLT-Bar“ seit dem Sommer für interessierte Einrichtungen (Vereine, Schulen etc.) kostenlos ausleihbar. Sie kam u. a. beim Sommerfest der Offenen Freizeittreffs und im Rahmen des Ferienpasses zum Einsatz. Wie auch in vorangegangenen Jahren, war der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz wiederholt Ansprechpartner bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, insbesondere dem Verstoß gegen Abgabebestimmungen von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige. Hinweise kamen sowohl aus Einrichtungen der Jugendhilfe als auch von Privatpersonen. In der Regel erfolgte Information an das Ordnungsamt, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, eine verstärkte Kontrolltätigkkeit des Ordnungsamtes an abgebende Gewerbetreibende als auch Gespräche mit den Jugendlichen als pädagogische Maßnahme. Im Themenbereich Jugendmedienschutz wurden 2015 Beschwerden von Bürger/-innen und Institutionen aufgenommen. In einigen Fällen konnte nach der Prüfung durch den FAB Kinder- und Jugendschutz ein Indizierungsantrag an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, eine Benachrichtigung der Kommission für Jugendmedienschutz, an jugendschutz.net oder an das Ordnungsamt erfolgen. Bei öffentlichen Filmvorführungen kam es wiederholt zu Verstößen gegen die Altersbestimmungen des Jugendschutzgesetzes. In diesen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 5 5.4.1 Behördliche Ausnahmen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz Die für das Jugendarbeitsschutzgesetz zuständige Aufsichtsbehörde ist nach Landesrecht geregelt. Für den Vollzug des überwiegenden Teils der Arbeitsschutzvorschriften ist die Abteilung 5 Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen mit ihren Dienststellen (u. a. in Leipzig und Dresden) zuständig. „Kinder“ sind laut Jugendarbeitsschutzgesetz Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Gemäß § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz muss das zuständige Jugendamt angehört werden, ehe eine Ausnahmegenehmigung erlassen werden kann und somit dem Kind eine Mitwirkung, u. a. bei Musik- und Theateraufführungen, Film- und Fotoaufnahmen, ermöglicht wird. Abbildung 66: Anhörungen nach § 6 JArbSchG in den Jahren 2014 und 2015 700 600 500 400 644 300 432 200 100 0 279 116 § 6 JArbSchG, Absatz 1, Nr. 1 57 § 6 JArbSchG, Absatz 1, Nr. 2a 2014 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 14 § 6 JArbSchG, Absatz 1, Nr. 2b 2015 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 fanden im Amt für Jugend, Familie und Bildung für insgesamt 562 Kinder Anhörungen statt. Damit scheint es erstmals seit einigen Jahren einen deutlich rückläufigen Trend in der Anzahl der in verschiedenen 122 Kinder- und Jugendförderung Produktionen tätigen Kinder zu geben. Anhand der statistischen Erfassung kann wie auch 2014 konstatiert werden, dass ein Großteil der angehörten Kinder sich in großen Chören der Stadt Leipzig (Thomanerchor, MDRKinderchor sowie der Oper Leipzig) kulturell bildend engagiert. Produktionen u.a. für den MDR spiegeln das Bild der Kultur- und Medienstadt Leipzig wider, in welchen sich Kinder gestaltend beteiligen können. Im Gegensatz vorangegangener Jahre wurden im Jahr 2015 weniger Anhörungen durch Casting-Agenturen verzeichnet. 5.4.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII Der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz arbeitet im Bereich Suchtprävention eng mit dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig zusammen. Seit 2009 wurde im Rahmen dieser Kooperation unter maßgeblicher Beteiligung des Projektes Drahtseil (Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.) das Alkoholpräventionsprojekt HaLT – Hart am Limit in Leipzig implementiert. Mit Hilfe der verschiedenen Projektbausteine von HaLT sollen in Leipzig effektive und selbsttragende Strukturen entwickelt werden, die sowohl eine nachhaltige Alkoholprävention als auch ein aufsuchendes Angebot für stationär behandelte Kinder und Jugendliche nach einer Alkoholintoxikation vorhalten. Zur Umsetzung des Projektes trägt die Rahmenvereinbarung des Freistaates Sachsen mit verschiedenen Krankenkassen entscheidend bei. Hinsichtlich der konsequenten Umsetzung des Jugendschutzgesetzes auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt konnten wir im Jahr 2015 die positive Zusammenarbeit mit dem Marktamt fortsetzen. Im Rahmen der Leipziger Reihe für Suchtprävention konnten 2015 kontinuierlich Fortbildungen für Multiplikator/innen angeboten und durchgeführt. Diese umfassten die Themen Alkohol und Cannabis, Drogen und Psychosen, Alkohol und Schwangerschaft, Recht und Gesetz, Energydrinks, Methoden der Alkoholprävention, Neue psychoaktive Substanzen, Kinder aus suchtbelasteten Familien sowie eine zweitägige Move-Fortbildung (motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen) und ein zweitägiges Diversity-Training. Zusammenfassend konnten hier ca. 200 Multiplikator/-innen informiert und in ihrem beruflichen Handlungskontext unterstützt werden. In der Stadt Leipzig werden zudem gezielt Maßnahmen und Projekte freier Träger der Jugendhilfe gefördert, um zu spezifischen Gefährdungspotentialen oder zur Förderung der allgemeinen Lebenskompetenz Angebote zu unterbreiten. Im Jahr 2015 wurden insgesamt sieben Maßnahmen nach § 14 SGB VIII von fünf Trägern der freien Jugendhilfe durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung mit finanziellen Zuwendungen gefördert: 5 Tabelle 52: Förderung freier Träger der Jugendhilfe im Bereich Kinder- und Jugendschutz im Jahr 2015 Träger Maßnahme/Projekt Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e. V. Kinder- und Jugendtelefon Präventiver Kinder-/Jugendschutz Caritasverband Leipzig e. V. Projektarbeit mit Schulen "Stinktier" SZL Suchtzentrum Leipzig gGmbH Drug Scouts Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e. V. Schülermultiplikatorenprojekt „FREE YOUR MIND“ Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e. V. Projekt „Wege durch den Mediendschungel, Kinder und Jugendliche sicher in der Medienwelt begleiten Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V. „DRAHTSEIL“ - Sucht- und Gewaltprävention Kindervereinigung Leipzig e. V. Hilfe für Betroffene, Prävention zu Sekten, Kulten und totalitären Gruppen Quelle: Amt für Familie, Jugend und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 123 Kinder- und Jugendförderung Die gestiegene Anzahl an durchgeführten Projekte macht einerseits den Bedarf an Präventionsmaßnahmen deutlich, zum anderen konnten die freien Träger der Jugendhilfe im Leistungsbereich erzieherischer Kinder und Jugendschutz durch eine minimale personelle Erweiterung mehr Anfragen bearbeiten und entsprechende Angebote für die Zielgruppen unterbreiten. Abbildung 67: Projektanzahl im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen 400 350 Anzahl 300 2014 250 200 150 100 334 249 265 211 50 0 5 2015 106 111 Suchtallg. LebensGewaltprävention kompetenzförd. prävention 76 90 Medien Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 33 32 3 Sekten/Kulte 2 Liebe & Sexualität Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der teilnehmenden jungen Menschen an Angeboten der freien Träger der Jugendhilfe im Leistungsbereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz konnte gesteigert werden. So wurden im Jahr 2015 fast 11.000 junge Menschen erreicht. Am deutlichsten ist der Zuwachs bei Angeboten der allgemeinen Lebenskompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen. Abbildung 68: Anzahl der teilnehmenden Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen bei Angeboten des Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen 5.000 4.500 4.000 2014 2015 3.500 Anzahl 3.000 2.500 4.576 2.000 1.500 3.006 3.002 2.817 1.000 1.654 500 0 1.127 1.240 347 Suchtprävention allg. Lebenskompetenzförd. Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 124 2.842 Gewaltprävention Medien 449 Sekten/Kulte Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Eltern und Multiplikator/-innen sind, neben den jungen Menschen selbst, eine Hauptzielgruppe des Kinderund Jugendschutzes. In allen Themenbereichen fand ein deutlicher Anstieg statt, so dass die Gesamtzahl der Erreichten auf mehr als 8.000 Eltern und Multiplikator/-innen gestiegen ist (2014: 5.155 Teilnehmende). Abbildung 69: Anzahl der teilnehmenden Multiplikator/-innen bei Angeboten des Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen 5.000 4.500 4.000 2014 Anzahl 3.500 2015 3.000 2.500 2.000 1.500 4.418 3.632 1.000 500 0 468 776 233 530 Suchtallg. LebensGewaltprävention kompetenzförd. prävention Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 458 663 Medien 335 675 Sekten/Kulte 29 86 Liebe & Sexualität Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 5 Schlaglichter Projekte durch freie Träger der Jugendhilfe des Leistungsbereiches § 14 SGB VIII im Jahr 2015: 1. insgesamt 265 Projekte im Bereich Suchtprävention (darin 3.002 Teilnehmende unter 27 Jahre, 4.418 teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche/Freiwillige) 2. insgesamt 90 Jugendmedienschutzprojekte (darin 1.240 Teilnehmende unter 27 Jahre, 663 teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche) 3. 111 Gewaltpräventionsprojekte (darin 1.654 Teilnehmende unter 27 Jahre, 530 teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche) 4. 334 Projekte zur allgemeinen Lebenskompetenzförderung (darin 4.576 Teilnehmende unter 27 Jahre, 776 teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche) 5. 32 Projekte im Bereich Prävention zu Sekten, Kulten und totalitären Gruppen (darin 449 Teilnehmende unter 27 Jahre, 675 teilnehmende Eltern, Multiplikator/-innen und Ehrenamtliche) Das Kinder- und Jugendschutzprojekt „Kinder- und Jugendtelefon“ vom Deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Leipzig e. V. wird im Kapitel 6.3 gesondert dargestellt. 125 Kinder- und Jugendförderung 5.5 Allgemeine Förderung in der Familie § 16 SGB VIII Karte 13: Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung im Jahr 2015 5 In seiner inhaltlichen Ausgestaltung orientiert sich der § 16 SGB VIII daran, elterliche Kompetenzen im Erziehungsprozess und bei der Gestaltung des Familienlebens zu unterstützen. Angebote der Familienbildung sollen Eltern befähigen, ihre Erziehungsverantwortung wahrzunehmen und deren Potenziale und Ressourcen zu mobilisieren. Ein weiterer Kernpunkt besteht darin, über die aktive Einbeziehung der Familien in das Gemeinwesen positive Beziehungen zwischen Familie und ihrer Umwelt zu gestalten. 126 Kinder- und Jugendförderung Durch Familienbildung sind die Zielgruppen in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Verantwortung gestärkt und verfügen über Strategien zur besseren Ressourcennutzung und Problemlösung. Familienbildung leistet einen Beitrag zur Stabilisierung von Familien, zur Verminderung von Überforderung der Eltern und zur Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern in den Familien. Die Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig richten sich an alle jungen Menschen, Eltern, Familien, andere an der Erziehung beteiligte Personen, Betreuungspersonen aus Bildungseinrichtungen und Institutionen und Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Familien. Zielgruppen sind Personen und Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienzyklus:  Potentielle und werdende Eltern  Lebensphase mit Säuglingen, mit Kleinkindern, mit Vorschulkindern oder mit Schulkindern  Lebensphase mit Kindern in der Pubertät und Ablösungsphase  Nachelterliche Phase  Großelternphase Die Angebote der Familienbildung sind so konzipiert, dass sie alle jungen Menschen, Eltern, Familien und andere an der Erziehung beteiligten Personen erreichen. Sie stehen entsprechend der Bedürfnis- und Bedarfslagen grundsätzlich allen Adressaten aller sozialen Schichten zur Verfügung. Um die Zielgruppen zu erreichen spielen präventive und niedrigschwellige Ansätze sowie eine Komm- und Gehstruktur eine wichtige Rolle. Die Stadt Leipzig unterscheidet bei Familienbildungsangeboten zwischen stadtweiten und planungsraumbezogenen Angeboten. Im Jahr 2015 wurden vier stadtweite und neun planungsraumbezogene Familienbildungsangebote bezuschusst. 5 Das Alleinstellungsmerkmal der Einrichtungen der Familienbildung wird durch deren handlungs - und lebensweltbezogenen Arbeitsansatz bestimmt. Der systemische Ansatz hat sowohl in den planungsraumbezogenen als auch in den stadtweiten Angeboten explizit die Stärkung der Eltern und anderer Erziehungspartner im Blick. Dies spiegelt sich in den Angeboten, die von Familienbildungs- und –begegnungsstätten, Elternbildung, Elternkursen, Mütterzentren bis zu Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schule reichen, wider (vgl. Kapitel 5.5.1 und 5.5.2). Darüber hinaus haben sich in der Stadt Leipzig 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren weiter entwickelt (vgl. Kapitel 5.5.3). 127 Kinder- und Jugendförderung 5.5.1 Mütterzentrum e. V. Leipzig Im Jahr 2015 wurden vier Familienzentren des freien Trägers der Jugendhilfe „Mütterzentrum e.V. Leipzig“ durch die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst. Die vier Familienzentren richten sich an Eltern mit ihren Kindern hauptsächlich im Alter von 0 bis 6 Jahren. Sie befinden sich in den Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung Westen, Grünau, Ost/Südost und Ost/ Nordost der Stadt Leipzig. Das Angebot der Familienzentren begleitet bereits werdende Eltern in der Schwangerschaft, Eltern in der Elternzeit über die Kindergartenzeit bis zur Einschulung und darüber hinaus. Es wirkt präventiv der sozialen Isolation von Eltern in der Elternzeit entgegen, bestärkt Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, fördert Kinder in ihren ersten Lebensjahren und knüpft ein soziales Netzwerk von und für Familien in Leipzig. Durch die Teilnahme am Modellprojekt der Stadt KiFaZ (Kinder- und Familienzentren der Stadt Leipzig) mit einer Kita wurde die Erziehungspartnerschaft von pädagogischen Fachkräften und Eltern dieser Kita weiter gestärkt. Spezielle Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende oder Familien mit Migrationserfahrung werden durch individuelle Angebote unterstützt. Durch die bessere Vernetzung der Kita mit den Möglichkeiten des externen Familienzentrums in derselben Trägerschaft wurden Synergien für die Arbeit mit den Familien erschlossen. 5 Die Koordinator/-innen der Familienzentren stehen den Besuchern während der Öffnungszeiten für niedrigschwellige Beratung zu Alltagsfragen und in Krisensituationen zur Verfügung. Im Falle eines weiteren Unterstützungsbedarfs vermitteln sie an spezifische Beratungsangebote der Stadt Leipzig. Abbildung 70: Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum 60.000 50.000 Anzahl 40.000 30.000 20.000 10.000 0 18.620 20.205 2.154 2.176 19.749 21.333 21.565 23.178 25.441 2010 2012 2013 2014 2015 747 2008 Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 128 23.263 18.529 20.487 831 23.724 21.738 Jahr Väter 3.117 3.168 Mütter Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 53: Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum Nutzung der Angebote 2008 2010 2012 2013 2014 2015 43.175 40.983 42.016 43.946 48.033 51.872 24.555 20.496 23.487 23.741 26.295 28.609 23.724 19.749 21.333 21.565 23.178 25.441 831 747 2.154 2.176 3.117 3.168 18.620 20.487 18.529 20.205 21.738 23.263 davon: Eltern davon Mütter davon Väter Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden insgesamt 51.872 Nutzungen aller Angebote in den vier Familienzentren von Eltern und Kindern gezählt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 % (+3.839) gestiegen, im Verlauf der letzten fünf Jahre sogar um 20,1 % (+8.697). Die Nutzungen aller Angebote teilten sich im Jahr 2015 wie folgt auf: Es wurden 28.609 Besuche von Eltern, davon 25.441 Frauen (88,9 %) und 3.168 Männern (11,1 %), mit 23.263 Kindern gezählt. Abbildung 71: Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum 5 40.000 35.000 Anzahl 30.000 16.479 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 11.923 8.777 420 12.299 2008 9.503 9.458 1.633 1.744 9.277 10.103 9.009 2010 2012 Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 2.292 10.336 Jahr Väter* 2.213 12.446 2013 2014 15.582 2015 Mütter *für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 129 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 54: Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum 2008 2010 2012 2013 2014 2015 Nutzung der Angebote 21.496 18.735 21.239 21.089 26.582 34.353 12.719 9.277 11.736 10.753 14.659 17.874 davon Mütter 12.299 9.277 10.103 9.009 12.446 15.582 davon Väter* 420 - 1.633 1.744 2.213 2.292 9.458 9.503 10.336 11.923 16.479 davon: Eltern Kinder 8.777 Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *für das Jahr 2010 kein Datenw ert vorhanden Auffällig ist ein sich fortsetzender Trend eines weiteren erheblichen Anstiegs der Nutzungen der offenen Angebote sowie ein gleichzeitiger Rückgang der Nutzungen von geschlossenen Angeboten. Dies unterstreicht die hohe Nachfrage von Eltern an offenen, familienfreundlichen Räumen für individuell verschiedene Bedürfnisse nach sozialem Austausch und in der Gestaltung des (Familien-)Alltags während der Elternzeit. 5 Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Anstieg in den Nutzungen der offenen Angebote 29,2 % (+7.771). Die offenen Angebote wurden 17.874 Mal von Eltern, davon 15.582 Frauen (87,2 %) und 2.292 Männer (12,8 %), mit 16.479 Kindern genutzt. Zu den offenen Angeboten zählen der verpflichtungsfreie Aufenthalt in den offenen Treffs/Familiencafés sowie die Teilnahme an offenen Krabbel- und Spielgruppen, Festen und Veranstaltungen ohne vorherige Anmeldung. Die absolute Anzahl von Vätern in den offenen Treffs der Familienzentren ist nahezu gleich geblieben, allerdings prozentual um 2,3 Prozentpunkte gesunken. Abbildung 72: Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum 25.000 Anzahl 20.000 15.000 10.000 5.000 0 9.781 395 10.994 738 10.469 11.452 2008 2010 2012 Kinder 130 9.761 6.784 427 521 11.373 Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig 9.844 9.026 904 12.532 Jahr Väter 2013 876 10.732 9.859 2014 2015 Mütter Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 55: Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum Nutzung der Angebote 2008 2010 2012 2013 2014 2015 21.549 22.201 20.999 22.803 21.397 17.519 11.768 11.207 11.973 12.959 11.636 10.735 11.373 10.469 11.452 12.532 10.732 9.859 395 738 521 427 904 876 9.781 10.994 9.026 9.844 9.761 6.784 davon: Eltern davon Mütter davon Väter Kinder Quelle: Mütterzentrum e. V. Leipzig Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden die geschlossenen Angebote insgesamt 17.519 Mal genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 18,1 % (-3.878). Die geschlossenen Angebote wurden 10.735 Mal von Eltern, davon 9.859 Frauen (91,8 %) und 876 Männer (8,2 %), mit 6.784 Kindern besucht. Sogenannte geschlossene Angebote umfassen Kurse auf den Gebieten der Familienbildung und der Gesundheit sowie musische, Sport- und Entspannungsangebote, für deren Teilnahme eine vorherige Anmeldung notwendig ist. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Kursangebote der Hebammen ein. Sie begleiten die (werdenden) Eltern angefangen von der Geburtsvorbereitung über die Hebammennachsorge und –sprechstunde, bis hin zu Rückbildungsgymnastik und Babymassage. 5 Auch für Familien mit Migrationserfahrung ist der Mütterzentrum e. V. Leipzig ein Anziehungspunkt geworden. Anfang 2014 startete das dreijährige Projekt „IFABI – Interkulturelle Familienbildung“ an den Standorten Plagwitz, Grünau und Paunsdorf, das von der Aktion Mensch gefördert wird. Zu den weiteren Aufgaben der Familienzentren gehören die Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement. Die Nutzer/-innen der Familienzentren werden auf vielfältige Weise an der Ausgestaltung des Angebotes beteiligt. Im Rahmen der beruflichen Ausbildung in sozialen Berufen sind die vier Familienzentren anerkannte Praktikumsstellen. 131 Kinder- und Jugendförderung 5.5.2 Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten (FaBiKoo) Aus dem sächsischen Landesmodellprojekt „Familienbildung in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen“ sind an zwei Leipziger Standorten eigenständige Projekte erwachsen, die Familienbildung in Kooperation mit Kitas umsetzen und weiter entwickeln. Beide freien Träger der Jugendhilfe arbeiten sowohl mit Kitas freier Träger als auch mit Kitas des kommunalen Trägers zusammen und wirken in fachbezogenen Netzwerken mit. Nahezu jedes Kind in Sachsen im Alter von drei Jahren bis zum Schulbeginn besucht einen Kindergarten. Fast alle Eltern dieser Kinder stehen damit im Kontakt zu einer Kindertageseinrichtung. Die familienergänzende und familienunterstützende Funktion des Kindergartens sollte daher auch im Bereich der Elternbildung genutzt werden. Beide diesbezüglich erfahrenen Träger unterbreiteten im Förderjahr 2015 in den Projekten „FaBiKoo“ (Caritasverband Leipzig e. V.) und „Familien und Kitas – Miteinander lernen“ (FAIRbund e. V.) vielfältige familienbildende Angebote in Kooperation mit Kindertagesstätten. Abbildung 73: Kooperationseinrichtungen von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 20 18 16 5 Anzahl 14 12 10 8 6 15 16 14 15 17 15 14 13 18 17 16 13 15 12 4 2 - 3 2 2009 2010 3 3 2011 2012 2013 Kooperationseinrichtungen Kitas-freie Träger Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 3 2014 Kitas-kommunaler Träger 2 2015 Horte Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Insgesamt 35 Kindertagesstätten waren im Jahr 2015 Kooperationspartner der Anbieter von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten. Dies sind drei mehr als im Vorjahr. Mit der Ansiedlung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle von FAIRbund e. V. im Leipziger Osten sind auch in der Familienbildung neue Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen entstanden. Das Caritas Familienzentrum, in welchem zahlreiche Angebote der Familienbildung integriert sind, ist ins Kerngebiet von Grünau umgezogen. Auch hier wurden neue Möglichkeiten für Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen genutzt. Neben Team- und Gruppenangeboten für Erzieher/-innen und Leiter/-innen wurden auch Einzelgespräche und Praxisreflexionen für einzelne pädagogische Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen angeboten. Weiterhin beinhalten die Kooperationen gezielte thematische Angebote, Kurse und Programme zur Unterstützung und Förderung für Eltern und Kinder. 132 Kinder- und Jugendförderung Tabelle 56: Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Seminare/Gespräche 32 41 42 43 47 41 44 davon: Erzieher/-innen 16 25 28 24 26 22 23 16 15 8 13 14 14 17 - 1 6 6 7 5 4 Teilnehmer/-innen 267 299 299 306 393 195 232 davon: Erzieher/-innen 167 198 197 158 199 94 146 100 97 43 79 46 64 63 - 4 59 69 148 37 23 Leiter/-innen Multiplikatoren Leiter/-innen Multiplikatoren Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Team- und Gruppenangebote sind einrichtungsübergreifend. Im Jahr 2015 wurden 44 Seminar- bzw. Gruppengesprächsangebote (+3) durchgeführt. Davon waren 52,3 % Seminar- bzw. Gruppengesprächsangebote für Erzieher/-innen, 38,6 % für Leiter/-innen und 9,1 % für weitere Multiplikatorentätigkeiten. Die Zahl der Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2015 auf 232 (+37). 5 Mit zwei Kita-Teams wurde 2015 ein gemeinsamer Fachtag durchgeführt, was einen intensiven Kontakt mit den Erzieher/-innen ermöglichte. Deren Anteil erhöhte sich nach dem Rückgang im vergangenen Jahr auf 62,9 % (im Vorjahr 48,2 %) aller Teilnehmer/-innen. Der Anteil der Leiter/-innen betrug 27,2 % und der Anteil von Multiplikatoren bzw. Besucher/-innen 9,9 %. Die Entwicklung in diesem Bereich ist im Zusammenhang mit Einzel- und Reflexionsangeboten (siehe nachfolgende Tabelle) zu sehen. Tabelle 57: Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Beratungstermine vor Ort 45 27 28 32 47 56 36 davon: Erzieher/-innen 30 9 9 18 13 17 11 Leiter/-innen 8 17 19 9 22 36 18 Multiplikatoren 7 1 - 5 12 3 7 pädagogische Mitarbeiter/-innen 239 29 30 13 59 36 55 davon: Erzieher/-innen 193 10 11 - 23 20 22 8 18 19 12 23 11 10 38 1 - 1 13 5 23 Leiter/-innen Multiplikatoren Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Einzel- und Reflexionsangebote beziehen sich in der Regel auf die Mitarbeiter/-innen einer Einrichtung. Im Jahr 2015 wurden 36 Beratungstermine vor Ort durchgeführt. Davon waren die Hälfte der Einzel- und Reflexionsangebote für Leiter/-innen, 30,6 % für Erzieher/-innen und 19,4 % für weitere Multiplikatoren. 133 Kinder- und Jugendförderung Die Anzahl der teilnehmenden pädagogische Mitarbeiter/-innen betrug im Jahr 2015 auf 55 (+19). Davon waren 40,0 % Erzieher/-innen, 18,2 % Leiter/-innen und 41,8 % weitere Multiplikatoren. Die Empfänger/innen von Beratung fungieren in der Regel in der Einrichtung als Multiplikator für ihr Team. Einen Schwerpunkt der Arbeit von Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten bilden die Angebote für Eltern und Kinder. Thematische Elternabende zu Alltags- und Erziehungsfragen sowie spezifischen Fragen in der Lebensphase von Kindergartenkindern sind hier nachgefragt. Einige Angebote richten sich an die gesamte Familie, d. h. Mütter, Väter oder auch Großeltern und deren Kinder. Es handelt sich dabei immer um aktive oder kreative, erlebnisbezogene Angebote mit offenem Charakter. In zertifizierten Elternkursen vermitteln ausgebildete Kursleiter/-innen in einem aufeinander aufbauenden Kurssystem theoretische Inhalte und sie geben Anregungen, wie diese gut im Familienalltag umgesetzt werden können. Mit Hilfe zertifizierter Programme und Kurse können die Erziehenden und ihre Kinder von fundiertem Wissen, Übungen zur Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung, Austausch und praktischen Ideen für den Familienalltag profitieren. Dies sind z. B.: • FUN® – Familie und Nachbarschaft: FUN steht für Familie und Nachbarschaft, ist ein präventives Elternbildungs-Programm und ein innovativer methodischer Ansatz zur Kompetenzentwicklung in Familien. FUN ist ein erprobter Ansatz zur Integration, Stärkung und Bildung von Familien. Das Programm hat die Ziele, Elternkompetenzen und Elternverantwortung zu stärken, den Zusammenhalt in Familien zu unterstützen, die Kommunikation und Konfliktfähigkeit innerhalb der Familie zu fördern, Kontakt, Selbsthilfe und Netzwerke von Familien aufzubauen, die Integration und Mitwirkung von Familien in pädagogischen Einrichtungen zu unterstützen und die Kooperation und Vernetzung von familienorientierten Diensten auszubauen. FuN® hat sich bei beiden Trägern als festes Angebot etabliert und wird in insgesamt drei kooperierenden Kitas regelmäßig durchgeführt. • HIPPY® – Home instruction for parents and preschool youngsters: Im Fokus des sozialpädagogisch koordinierten und angeleiteten Programms steht die Verbesserung der Bildungschancen der teilnehmenden Kinder aus Familien, die besonderer Unterstützung bedürfen. Erreicht wird dies durch die Förderung der Vorschulkinder mittels gezielter Lern- und Spielaktivitäten durch die Eltern. Das HIPPY Programm besteht aus zwei Programmbausteinen: Hausbesuchen und Elterntreffen, die jeweils aller vierzehn Tage im Wechsel über einen Zeitraum von anderthalb Jahren stattfinden. Die Hausbesuche werden durch speziell geschulte und begleitete semiprofessionelle Hausbesucher/-innen realisiert. Ein Programmdurchgang wird mit 12 bis 15 Familien, zwei Hausbesucher/-innen und einer Koordinatorin durchgeführt und ist am Schuljahresrhythmus orientiert. Das Projekt wurde im Rahmen des Familienfreundlichkeitspreises 2015 ausgezeichnet. 5 Tabelle 58: Angebote für Eltern von FaBiKoo 2009 Einzelberatung mit Eltern Elternabende Teilnehmer/-innen Ø Teilnehmer/Angebot Elternkurse Teilnehmer/-innen Ø Teilnehmer/Angebot 2011 2012 2013 2014 2015 5 3 4 8 3 26 21 16 23 10 14 7 15 20 203 379 153 208 97 218 235 12,7 16,5 15,3 14,9 13,9 14,5 11,8 8 9 4 4 7 3 2 67 81 35 32 47 22 13 8,4 9,0 8,8 8,0 6,7 7,3 6,5 Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten 134 2010 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Kinder- und Jugendförderung Die Anfragen nach Elternabenden stiegen, nach dem Rückgang im Jahr 2013, im Jahr 2015 weiter an. Im Jahr 2015 wurden 20 Elternabende (+5) mit 235 Teilnehmer/-innen (+17) durchgeführt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl pro Elternabend von 11,8 Eltern(-teilen). Im Zuge der Neuordnung von Angeboten wurden im Jahr 2015 innerhalb dieses Projekts weniger Kurse angeboten. Es wurden insgesamt zwei Elternkurse mit 13 Teilnehmer/-innen durchgeführt, was durchschnittlichen 6,5 Teilnehmer/-innen an einem Elternkurs entspricht (im Vorjahr 7,3). Neu wurde die Koordination des Vorschulprogramms „HIPPY“ integriert. Die Nutzungsdaten flossen ihrem Inhalt entsprechend in die Zählung der Angebote für Eltern bzw. die Familienangebote für Eltern und Kinder ein. Im Förderjahr wurde beim Träger FAIRbund e.V. ein Programmdurchlauf abgeschlossen und ein neuer begonnen. Das Programm ist am Schuljahresrhythmus orientiert. Tabelle 59: Familienangebote für Eltern und Kinder von FaBiKoo 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 13 11 9 14 10 6 94 Teilnehmer/-innen 107 404 437 313 387 144 399 Ø Teilnehmer/Angebot 8,2 36,7 48,6 22,4 38,7 24,0 4,2 Angebote/Maßnahmen Quelle: Familienbildung in Kooperation mit Kindertagesstätten Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 5 Die Familienangebote für Eltern und Kinder sind im Jahr 2015 auf 94 angestiegen (+89). Im Mittelpunkt stand dabei die Beziehung von Eltern zu ihren Kindern zu stärken, indem mit praktischen Projekten die Eltern-KindInteraktion gefördert wurde. Die Anzahl der Teilnehmer/-innen stieg im Jahr 2015 auf 399 (+255). In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die geplanten Angebote regelmäßig an die aktuellen Bedarfe bzw. veränderte Rahmenbedingungen in den kooperierenden Einrichtungen angepasst werden. So konnte z. B. ein FuN-Kurs aufgrund geänderter personeller Bedingungen an der Grundschule nicht stattfinden. Stattdessen wurde im Familienzentrum eine FuN-Baby-Krabbelgruppe angeboten. Hier konnten Eltern mit Kindern zwischen 3 und 18 Monaten sich intensiv ihrem Kind widmen und mit anderen Eltern ins Gespräch kommen. Netzwerkarbeit Beide Träger arbeiten aktiv in ihren Planungsräumen sowie im Facharbeitskreis Familienbildung mit. Darüber hinaus bestehen zahlreiche individuelle Kooperationen. 135 Kinder- und Jugendförderung 5.5.3 Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) Karte 14: Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015 5 In Leipzig haben sich bis Dezember 2015 insgesamt 14 Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren in neun verschiedenen Trägerschaften weiter entwickelt. Die Leipziger Kinder- und Familienzentren tragen wesentlich dazu bei, das Handlungsziel vier des bis 2015 reichenden Aktionsplans „Kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig“ zu erreichen. Damit sollen Familien in der Wahrnehmung ihrer erzieherischen Funktion unterstützt und gestärkt werden. Der Stadtrat hatte bereits 2008 den Auftrag erteilt, 136 Kinder- und Jugendförderung Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) weiter zu entwickeln und deren präventive Wirkung durch die gezielte Intensivierung der Zusammenarbeit mit Familien zu stärken (vgl. DS- Nr. IV/ 3546). Im Ergebnis wurde bestätigt, dass sich aus den Kindertageseinrichtungen heraus Bildungs- und Erfahrungsorte entwickeln lassen, die frühzeitig präventiv wirksam werden: sie sprechen die Eltern und Familien der Kinder als eigene Zielgruppe an, schaffen es, an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anzuknüpfen und durch Angebote und Netzwerke die Selbsthilfepotentiale der Eltern zu stärken. Während eine einzelne Kita jederzeit, punktuell und auch einmalig mit Anbietern von Familienbildungsangeboten kooperieren kann, wird in einer Kita, die sich zum Kinder- und Familienzentrum weiterentwickelt hat, Familienbildung zur Querschnittsaufgabe. Ihr fühlt sich das gesamte Team verpflichtet. Das heißt, in einem KiFaZ lässt sich ein weiterer qualitativer Sprung feststellen: Familienbildung wird im Selbstverständnis der Einrichtung verankert. Das KiFaZ ist in diesem Verständnis nicht additiv zur Kita, sondern die Kita ist das KiFaZ. Bei der Standortwahl für die Kinder- und Familienzentren wurden schwerpunktmäßig Sozialräume gewählt, in denen ein erhöhtes Risiko für die Realisierung von Bildungschancen besteht. Tabelle 60: Übersicht der KiFaZ- Standorte 2015 Stadtbezirk Träger Ost Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Wurzner Straße 122 Ost Anschrift der Kita Eisenbahnstraße 52 Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung Ost Ost Konradstraße 70/ 72 Mütterzentrum e. V. West West West Altwest Wiesenstraße 18 Zingster Straße 2 Fröbel Leipzig gGmbH Neue Leipziger Straße 39 Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Am Kirschberg 39 Karl- Heine- Straße 34 Altwest Diakonisches Werk, Innere Mission Leipzig e. V. Demmeringstraße 18 Altwest DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e. V. Roßmarktstraße 6 Altwest/SG VI FAIRbund e. V. Erich-Zeigner-Allee 77 Nord/SG III Stadt Leipzig, Amt für Jugend Familie und Bildung Diderotstraße 13 Nord/SG I Internationaler Bund - IB Mitte gGmbH An der Querbreite 4 Nord/SG I DRK Kreisverband Leipzig Stadt Friedrichshafner Straße 21 Quelle: SG Fachberatung und -koordinierung 5 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 2015 bildete der erreichte Qualitätsstandard nachhaltig die Grundlage für Weiterentwicklungen. Ziel einer Implementierung der gewonnenen Ergebnisse war die Umsetzung der Leipziger Qualitätsstandards gemäß Gütesiegel • im Sinne einer Stabilisierung und Qualitätssicherung bei den bestehenden Kinder- und Familienzentren und • im Sinne der Entwicklung dieser Qualität bei neuen Standorten. Im Jahr 2015 wurden die ersten zehn Kinder- und Familienzentren mit einem überarbeiteten Gütesiegel rezertifiziert und konnten dabei zeigen, dass sie ihre Standards nicht nur gehalten, sondern auch angehoben 137 Kinder- und Jugendförderung hatten. Ab dem Jahr 2015 werden die Angebote zur Familienbildung und -begleitung der Einrichtungen statistisch erhoben, um ihre Entwicklung aufzeigen und verifizieren zu können. Den in den Kinder- und Familienzentren sozialräumlich und trägerübergreifend tätigen Sprach- und Kulturmittler/innen kam im Jahr 2015 eine gesteigerte Bedeutung zu. Durch den erhöhten Zuzug von Familien mit Fluchtgeschichte und der Ankunft von deren Kindern in den Kitas und Horten war der Bedarf an Sprach- und Kulturmittlung zur Realisierung von Verträgen, Eingewöhnungen und Elterngesprächen enorm hoch. Die Sprach- und Kulturmittlung war für die Einrichtungen der Schlüssel zur Zusammenarbeit mit den Familien, deren Integration nachweislich verbessert wird. Informationen zu Leipziger Kinder- und Familienzentren sind eingestellt unter www.leipzig.de/kifaz und stehen über die Verlinkung zu den freien Trägern zur Verfügung. 5 138 Beratungsangebote 6 Beratungsangebote In den elf Erziehungs- und Familienberatungsstellen der Stadt Leipzig wurden im Jahr 2015 insgesamt für 5.729 junge Menschen (+434) im Alter von 0 bis 27 Jahren Leistungen erbracht. 6 Mehr als die Hälfte der hilfeanregenden Personen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind Eltern und Sorgeberechtigte (55,4 %). Als Grund für ein Hilfegewährung werden bei mehr als jedem Zweiten (50,4 %) familiäre Probleme festgestellt. Die bezuschussten Jugendberatungsstellen „jUkON“ vom Jugendhaus Leipzig e. V. leistete 566 Beratungshilfen und die spezifischere Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V. sowie die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. insgesamt 257 Beratungshilfen Die Jugendberatungsstellen, als Angebot der Jugendsozialarbeit, werden oft von älteren jungen Menschen allein aufgesucht und kooperiert in Leipzig traditionell sehr intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit Die Beratungsleistungen beim Kinder- und Jugendtelefon waren mit 3.436 Beratungsgesprächen (+314) im Jahr 2015 anhaltend hoch. Im vielfältigen Themenspektrum der meist jugendlichen Anrufer/-innen waren intime Themen wie „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“ bei dem anonymen Beratungsangebot auch im Jahr 2015 häufig nachgefragt (37,8 %). 139 Beratungsangebote 6. Beratungsangebote Beratung ist ein Zentralbegriff der sozialen Arbeit. Es handelt sich um eine problemzentrierte Interaktion zwischen Ratsuchenden und Berater mit dem Ziel, Wissensrückstände aufzuarbeiten, Alternativen aufzuzeigen und Entscheidungshilfen zu geben. Karte 15: Standorte Beratungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015 6 140 Beratungsangebote Institutionelle Beratung wird in Leipzig in unterschiedlichen Kontexten angeboten. Ziel ist es, vor allem Kinder, Jugendliche und ihre Familien in schwierigen Entscheidungs-, Konflikt- und Entwicklungssituationen zu begleiten und zu unterstützen. Dabei kommen unterschiedliche Herangehensweisen und Methoden zum Einsatz. Die Ratsuchenden haben die Möglichkeit, entsprechend ihrem Anliegen unterschiedliche Angebote in Anspruch zu nehmen. Das folgende Kapitel 6.1 beschreibt die Entwicklung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in den letzten 15 Jahren. Im daran anschließenden Kapitel 6.2 wird die Entwicklung der Jugendberatungsstellen mit seinen spezifischen Beratungsansätzen im gleichen Zeitraum betrachtet. Abschließend beschreibt das Kapitel 6.3 das niederschwellige und anonyme Gesprächsangebot eines Kinder- und Jugendtelefons in Leipzig. 6.1 Erziehungs- und Familienberatung Erziehungs- und Familienberatung leistet in Leipzig einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Familien in ihrer Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern Unterstützung finden können. Damit leisten Erziehungs- und Familienberatungsstellen einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche trotz vieler Unsicherheiten und gesellschaftlicher Veränderungen zu selbstbewussten und verantwortungsvollen Menschen heranwachsen können. Im Jahr 2015 haben die Beratungsstellen gemäß § 28 SGB VIII sowie in Verbindung mit §§ 17 und 18 SGB VIII insgesamt für 5.729 junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren im Rahmen ihrer Arbeit Unterstützung geleistet. Bezogen auf die im Jahr 2015 beendeten 3.943 Hilfen der 0 bis 27-Jährigen (157.314 Einwohner/-innen mit Haupt- und Nebenwohnsitz) fördern die Leipziger Erziehungs- und Familienberatungsstellen gut zwei (2,51) von 100 jungen Menschen in ihrer Entwicklung. Bezogen auf die 3.744 beendeten Hilfen der unter 18-Jährigen (86.070 Einwohner/-innen) sind es bereits mehr als vier (4,35) von 100 Minderjährigen. Erziehungs- und Familienberatung ist als ein komplexes Hilfsangebot konzipiert und wird niedrigschwellig angeboten. Es werden individuelle Hilfen mit präventiven Aktivitäten verbunden und entsprechend der individuellen Situation der Ratsuchenden flexibel gestaltet unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Hohe Fachlichkeit, freier Zugang und Vertraulichkeit für die Ratsuchenden sind wichtige Prinzipien der multiprofessionellen Teams neben dem ganzheitlichen, fachlich differenzierten und sozialräumlich orientierten Arbeitsansatz. 6 Erziehungsberatung reicht dabei von unterstützender Beratung bis zur therapeutischen Begleitung. Mit Blick auf die Ressourcen und die Selbsthilfekräfte sollen vor allem Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. In der Stadt Leipzig existieren zehn Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft und eine in kommunaler Trägerschaft. 141 Beratungsangebote 6.1.1 Hilfeentwicklung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 74: Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 7.000 6.000 Anzahl 5.000 4.000 2.000 500 1.000 1.696 1.519 3.904 979 3.000 0 1.635 1.280 3.616 3.392 2.197 2.618 3.587 2005 2010 1.679 3.943 3.788 3.776 4.050 2013 2014 2015 1.841 2000 Jahr Übernahmen aus Vorjahren Neuanmeldungen Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen davon beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 61: Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 6 2000 Neuanmeldungen 2005 2010 2013 2014 2015 1.841 2.618 3.587 3.788 3.776 4.050 500 979 1.280 1.635 1.519 1.679 Gesamt 2.341 3.597 4.867 5.423 5.295 5.729 davon beendet 1.696 2.197 3.392 3.904 3.616 3.943 Übernahmen aus Vorjahren Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 konnten durch Neuanmeldungen und Übernahmen aus den Vorjahren insgesamt 5.729 Ratsuchenden Beratungen angeboten werden. Auf Grund der hohen Fallanfragen ist es den Fachkräften der Beratungsstellen nicht möglich auch ausreichend präventive Angebote umzusetzen. 2015 konnte mit dem schrittweisen Aufbau von Präventionsangeboten durch Kapazitätserweiterung in zwei Beratungsstellen im Leipziger Osten begonnen werden. 142 Beratungsangebote 6.1.2 Beratungskontakte in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 75: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 4.500 50.000 46.273 45.000 4.000 44.378 3.000 1.500 35.000 36.936 30.000 35.331 2.500 2.000 40.000 13.836 3.904 16.422 3.392 25.000 3.943 3.616 20.000 15.000 1.000 500 0 Kontakte beendete Hilfen 3.500 10.000 1.696 2000 5.000 2.197 2005 2010 Jahr beendete Hilfen 2013 2014 0 2015 Anzahl der Kontakte Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 62: Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2000 beendete Hilfen Anzahl der Kontakte 2005 2010 2013 2014 2015 1.696 2.197 3.392 3.904 3.616 3.943 13.836 16.422 35.331 46.273 36.936 44.378 8,2 7,5 10,4 11,9 10,2 11,3 Ø Kontaktanzahl/Hilfe Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der Kontakte mit den Hilfe Suchenden hat sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 20,1 % (+7.442) erhöht. Die durchschnittliche Kontaktzahl bis zur Beendigung einer Beratung lag im Jahr 2015 bei 11,3 Kontakten pro Hilfe. Die Zunahme der in Anspruch genommenen Kontakte in den zurückliegenden Jahren steht auch in einem engen Zusammenhang mit einer verstärkten Arbeit mit Multiproblemfamilien und der Arbeit mit Eltern in Trennungssituationen mit hohem Konfliktpotential. Die zunehmende Komplexität der Fälle erforderte von den Fachkräften das stärkere Einbeziehen des Umfeldes der Klienten, z. B. Kindertagesstätte, Schule, andere Einrichtungen von Hilfen zur Erziehung oder Rechtsanwälte. 143 Beratungsangebote 6.1.3 Kontaktaufnahme zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 76: Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2.183 2.037 Eltern/Sorgeber. 836 739 Soz.Dienste/Institut. 261 197 Gerichte,Sta.,Polizei 199 175 Klienten/Bekannte Schule/Kita 154 165 junger Mensch 128 111 2015 119 114 Arzt,Klinik,GA 2014 Sonstiges 63 78 0 250 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 Anzahl Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 63: Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 6 2000 2005 2010 2013 2014 2015 117 10 91 137 78 63 0 27 177 221 197 261 Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 14 25 160 161 114 119 ehemalige Klienten/Bekannte 74 105 119 183 175 199 Schule/Kita 53 112 225 166 165 154 145 205 110 108 111 128 85 101 681 790 739 836 Eltern/Personensorgeberechtigte 1.208 1.612 1.829 2.138 2.037 2.183 Gesamt 2.904 3.809 3.392 3.904 3.616 3.943 Sonstiges Gerichte, Staatsanwalt,Polizei junger Mensch selbst Soziale Dienste/Institutionen Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Diese Angaben beziehen sich darauf, wer konkret die Anmeldung zur Beratung angeregt hat. Sehr deutlich zeigt sich, dass die Eltern bzw. Sorgeberechtigten eine tragende Rolle im Hilfesuchprozess haben. Bei den im Jahr 2015 beendeten Hilfen war dies mit 55,4 % in über der Hälfte aller Hilfen der Fall (im Vorjahr 56,3 %). Die Hilfeanregungen durch soziale Dienste bzw. Institutionen stiegen auf 21,2 % (im Vorjahr 20,4 %). Erziehungsberatung wurde vor allem vom Allgemeinen Sozialdienst als die für Familien notwendige und geeignete Hilfe angesehen. Erhöht auf 6,6 % haben sich Anregungen durch Familiengerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei (im Vorjahr 5,4 %). In 5,0 % aller beendeten Fälle empfahlen ehemalige Klienten/Bekannte Beratung zu suchen. Die Hilfeanregungen durch Schule oder Kindertageseinrichtungen betrugen 3,9 %, durch die 144 Beratungsangebote jungen Menschen selbst 3,2 %, durch medizinische Einrichtungen 3,0 % und sonstige Hilfeanregungen 1,6 %. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Institutionen in Form von Netzwerken dient dem fachlichen Austausch der beteiligten Fachleute und ermöglicht einen frühzeitigen Hilfebeginn sowie die Koordination der Unterstützungsangebote. 6.1.4 Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 77: Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 1.000 Anzahl 800 600 400 200 0 2002 2005 2010 2013 2014 2015 Jahr <3 3-6 6-9 9-12 12-15 15-18 Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 18-21 > 21 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 64: Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Alter in Jahren 2002 2005 2010 2013 2014 2015 unter 3 125 229 329 430 360 414 3 bis unter 6 269 415 729 892 823 886 6 bis unter 9 296 369 734 817 717 879 9 bis unter 12 351 255 615 673 629 648 12 bis unter 15 399 342 449 559 549 536 15 bis unter 18 271 309 326 333 325 381 18 bis unter 21 97 113 114 101 110 110 21 bis unter 24 48 85 50 52 42 35 24 bis unter 27 52 65 46 47 61 54 über 27 14 0 0 0 0 0 1.922 2.182 3.392 3.904 3.616 3.943 Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 145 Beratungsangebote Mit 33,0 % (1.300 Hilfeempfänger/-innen) war jeder Dritte Hilfeempfänger/-innen der im Jahr 2015 beendeten Hilfen im Alter unter sechs Jahren (im Vorjahr 32,8 %). Die Altersgruppe der 6 bis unter 12-jährigen war mit 38,7 % (1.527 Hilfeempfänger/-innen) aller Hilfesuchenden die größte Gruppe der Hilfeempfänger/-innen (im Vorjahr 37,2 %). Im Alter von 12 bis unter 18 befanden sich im Jahr 2015 insgesamt 23,3 % (917 Hilfeempfänger/-innen) der Hilfeempfänger/-innen (im Vorjahr 24,2 %). Die über 18-Jährigen Hilfeempfänger/-innen mit 5,0 % (199 Hilfeempfänger/-innen) bilden nach wie vor die kleinste Gruppe (im Vorjahr 5,9 %). Anmeldungen der über 18-Jährigen werden Angebote in den Jugendberatungsstellen oder eine Betreuung durch niedergelassene Therapeuten vorgeschlagen. 6.1.5 Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 78: Hilfeempfänger/-innen nach Geschlecht im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2.500 Anzahl 2.000 1.500 1.000 500 6 0 1.770 1.013 909 2002 1.134 2.045 1.622 1.919 1.859 2.096 1.697 1.847 1.048 2005 2010 männlich Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Jahr 2013 2014 2015 weiblich Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Eine Geschlechtsspezifik von Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen lässt sich kaum ableiten, auch wenn im Jahresvergleich ein leichtes Übergewicht männlicher Hilfeempfänger im Gesamtaufkommen der beendeten Hilfen erkennbar ist. Im Jahr 2015 betrug bei beendeten Hilfen der Anteil männlicher Hilfeempfänger 53,2 % (im Vorjahr 53,1 %) und der Anteil der Hilfeempfängerinnen 46,8 % (im Vorjahr 46,9 %). 146 Beratungsangebote 6.1.6 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 79: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 4.500 247 4.000 147 3.500 Anzahl 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 83 72 121 27 25 245 540 9 243 1.992 2.676 2.392 236 287 24 396 18 293 432 3.243 3.018 3.251 2013 2014 2015 500 0 2007 2008 2010 Jahr deutsche Herkunft/deutsche Sprache ausländ. Herkunft/deutsche Sprache deutsche Herkunft/Sprache nichtdeutsch ausländ. Herkunft/Sprache nichtdeutsch Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 65: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprachein Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2007 Sprache vorrangig deutsch 2008 2010 2013 2014 2015 2.235 2.637 3.216 3.639 3.311 3.683 1.992 2.392 2.676 3.243 3.018 3.251 243 245 540 396 293 432 155 146 174 256 305 260 deutsche Herkunft Elternteile 72 25 27 9 18 24 ausländ. Herkunft Elternteile 83 121 147 247 287 236 0 1 0 9 0 0 2.390 2.783 3.390 3.904 3.616 3.943 deutsche Herkunft Elternteile ausländ. Herkunft Elternteile Sprache vorrangig nicht deutsch keine Angaben Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Zur Einschätzung der Lebenssituation des Ratsuchenden wird auch erfasst, ob eines oder beide Elternteile des Hilfeempfängers ausländischer Herkunft sind. Dabei wird berücksichtigt, ob in der Familie des jungen Menschen vorrangig deutsch oder nicht deutsch gesprochen wird. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der 668 hilfesuchenden Familien, in denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist 16,9 % (im Vorjahr 16,0 %). Der Anteil der Hilfe Suchenden mit deutscher Herkunft betrug 83,1 % (im Vorjahr 84,0 %). In Leipzig beträgt der prozentuale Anteil der unter 27-Jährigen mit Migrationshintergrund 20,3 % im Vergleich zur wohnhaften Bevölkerung in der gleichen Altersgruppe. 147 Beratungsangebote Deutsch war die vorrangige Familiensprache in 93,4 % aller im Jahr 2015 beendeten Hilfen (im Vorjahr 91,6 %). Demgegenüber war bei 6,6 % die vorrangige Familiensprache nicht deutsch (im Vorjahr 8,4 %). Bei den Familien, in denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist und vorrangig kein Deutsch gesprochen wird, besteht die Notwendigkeit in den Beratungen auf die Unterstützung durch Dolmetscher zurückgreifen zu können. 6.1.7 Wohnort der Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 80: Hilfen nach Einzugsgebieten im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 600 500 0 M NO 2014 6 O SO S SW Stadtbezirke 2015 W AW 358 309 442 373 63 85 321 384 476 442 346 297 473 393 295 249 301 224 100 291 200 421 566 300 450 Anzahl 400 NW N a.L. a.L. = außerhalb Leipzig; k.A. = keine Angabe Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 66: Hilfen nach Einzugsgebieten in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 2002 2010 2013 2014 2015 Mitte 154 190 240 304 291 301 Nordost 232 120 329 300 249 224 Ost 165 142 367 464 450 566 97 180 288 355 295 393 169 208 377 487 421 473 Südost Süd Südwest 87 125 308 324 297 346 148 213 407 429 476 442 Altwest 76 134 213 301 321 384 Nordwest 40 65 85 88 85 63 103 146 263 418 373 442 1.271 1.523 2.877 3.470 3.258 3.634 0 218 384 402 358 309 651 456 131 32 0 0 1.922 2.197 3.392 3.904 3.616 3.943 West Nord Leipzig außerhalb Leipzig keine Angabe Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 148 2005 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Im Jahr 2015 kamen 92,2 % aller Ratsuchenden aus der Stadt Leipzig (im Vorjahr 90,1 %). Die meisten Hilfeempfänger/-innen kamen auch im Jahr 2015 aus den Stadtbezirken Ost, Süd, West, Nord und Südost. Deutlich gestiegen ist der Anteil von Ost auf 14,4 % (im Vorjahr 12,4 %). An zweiter Stelle stehen mit 12,0 % Familien aus dem Stadtbezirk Süd (im Vorjahr 11,6 %). Gesunken ist der Anteil von West auf 11,2 % (im Vorjahr 13,2 %). Dagegen stieg der Anteil in Nord auf 11,2 % (im Vorjahr 10,3 %) und in Südost auf 10,0 % (im Vorjahr 8,2 %). Unter 10 % aller Klienten kamen aus Altwest 9,7 % (im Vorjahr 8,9 %), aus Südwest 8,8 % (im Vorjahr 8,2 %), aus Mitte 7,6 % (im Vorjahr 8,0 %) aus Nordost 5,7 % (im Vorjahr 6,9 %) und aus dem Stadtbezirk Nordwest die wenigsten mit 1,6 % (im Vorjahr 2,4 %). Absolut haben 2015 im Vergleich zu 2014 deutlich mehr Ratsuchende aus den Stadtbezirken Ost, Südost, Altwest und Nord Hilfen in Beratungsstellen gesucht. Außerhalb der Stadt Leipzig lebten 7,8 % (im Vorjahr 9,9 %) aller Hilfeempfänger/-innen. 6.1.8 Herkunftsfamilie der Klienten vor Hilfebeginn in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 81: Herkunftsfamilie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 4.500 41 4.000 3.500 Anzahl 3.000 43 2.500 58 2.000 20 554 1.500 1.000 500 0 925 12 9 1.129 768 12 563 1.165 47 1.424 833 1.008 1.144 2007 2008 2010 Eltern leben zusammen Elternteil ohne Partner Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Jahr 56 41 10 950 11 1.086 1.478 1.434 1.697 1.244 1.181 1.093 2013 2014 2015 Elternteil mit Partner Elternteil verstorben 6 unbekannt Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Bei der Einschätzung der Herkunftsfamilie des Hilfe suchenden ist die Situation zu Beginn der Hilfe maßgebend. Die größte Gruppe der Klienten bildeten die Alleinerziehenden ohne neuen Partner. Diese stiegen im Jahr 2015 auf 43,0 % (im Vorjahr 39,7 %). Der hohe Anteil weist hier darauf hin, dass diese Familienform durch ihre Umbruchsituation und besondere Anforderungen an Neuordnung zu den besonderen Belastungsfaktoren für Eltern und Kinder und deren Entwicklung gehören. Der Beratungsbedarf bei denen Klienten bei beiden Elternteilen leben sank auf 27,7 % (im Vorjahr 32,7 %). Leicht gestiegen ist der Anteil von Ratsuchenden Eltern und deren Kindern in einer neuen Familienkonstellation (Elternteil mit neuem Partner) auf 27,5 % (im Vorjahr 26,3 %). Der hohe Anteil spiegelt die ständig wachsende Nachfrage nach Beratung in Trennungssituationen und Beratung nach Umgangsregelungen für die Kinder wider. 149 Beratungsangebote 6.1.9 Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 82: Gründe für die Hilfegewährung im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 1.986 1.889 familiäre Konflikte 607 476 Problemlagen der Eltern 530 518 eing. Erziehungskomp. soziales Verhalten 250 206 Entwicklungsauffälligk. 241 204 Kindeswohlgefährdung 180 138 schul./berufl. Probleme 103 139 46 46 Sonstiges - 2015 250 500 750 1.000 1.250 Anzahl Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen 1.500 1.750 2014 2.000 2.250 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 67: Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen 6 2007 2010 2013 2014 2015 Unversorgtheit des jungen Menschen 31 6 6 14 4 4 unzureichende Förderung/Betreuung/ Versorgung des jungen Menschen 80 41 37 15 41 42 Gefährdung des Kindeswohls 128 123 102 132 138 180 eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten 282 331 464 598 518 530 Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern 172 217 290 407 476 607 1.066 1.297 1.689 2.150 1.889 1.986 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen 195 262 331 232 206 250 Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen 222 284 253 169 204 241 schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen 214 229 219 187 139 103 0 1 1 0 1 0 2.390 2.791 3.392 3.904 3.616 3.943 Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Übernahme von einem anderem Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels Gesamt Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 150 2008 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Die Ratsuchenden erfahren im Beratungsprozess eine differenzierte Analyse ihrer Problemlagen. Nach einer mit dem/den Ratsuchenden gemeinsamen Erarbeitung der Beratungsziele können ganz unterschiedliche methodische Ansätze in Abhängigkeit von der Komplexität der Konfliktlagen zum Tragen kommen. Besonders deutlich treten als Gründe für die Hilfegewährung die Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte in Erscheinung. Bereits im Jahr 2007 waren mit 44,6 % aller beendeten Hilfen bei fast jedem zweiten Ratsuchenden familiäre Konflikte der Hilfegrund. Im Jahr 2015 war dies bei 50,4 % der Grund für die Hilfegewährung (im Vorjahr 52,2 %). Zu den Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Probleme zählen Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/Stiefeltern-KindKonflikte und migrationsbedingte Konfliktlagen. Weitere häufige Hilfegründe waren Problemlagen der Eltern mit 15,4 % (im Vorjahr 13,2 %) und Belastungen des jungen Menschen durch eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit 13,4 % (im Vorjahr 14,3 %). Vergleichsweise weniger (unter 10 %) waren Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen mit 6,3 % (im Vorjahr 5,7 %), Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme des jungen Menschen mit 6,1 % (im Vorjahr 5,6 %), Hilfen die im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung standen mit 4,6 % (im Vorjahr 3,8 %). Zur Gefährdung des Kindeswohles zählen insbesondere die Vernachlässigung und körperliche, psychische oder/und sexuelle Gewalt in der Familie. Absolut gab es 2015 deutlich mehr Anmeldungen wegen Gefährdung des Kindeswohls, Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern sowohl wegen Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen als 2014. Eine eher untergeordnete Rolle spielten schulische oder berufliche Probleme mit 2,6 % (im Vorjahr 3,8 %) und Sonstige Gründe mit 1,2 % (im Vorjahr 1,3 %). Zu den sonstigen Gründen zählen die Unversorgtheit des jungen Menschen, eine unzureichende Förderung, Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen sowie die Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels (siehe obige Tabelle). 6 6.1.10 Methodisches Vorgehen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen Abbildung 83: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahr 2015 Telefon/Internet 1,6% Diagnostik 0,8% Gruppenarbeit 3,4% Beratung/ Therapie 84,1% Andere 15,9% Konfliktschlichtung Mediation 4,3% Beratung mit CoTherapeut 2,9% Fördermaßnahmen 0,2% Krisenintervention 2,7% Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 151 Beratungsangebote Tabelle 68: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich* 2000 Beratung & Therapie 2005 2010 2013 2014 2015 1.404 1.993 2.719 3.208 3.077 3.316 95 161 51 39 41 62 229 206 55 34 34 30 Gruppenarbeit 32 60 181 150 98 136 Konfliktschlichtung/Mediation 63 75 166 125 152 171 114 131 140 206 115 115 Fördermaßnahmen bei Lernund Leistungsstörungen 0 34 16 7 8 8 allgemeine Krisenintervention 68 124 53 82 91 105 0 0 11 53 0 0 2.005 2.784 3.392 3.904 3.616 3.943 Beratung per Telefon/Internet Diagnostik Beratung mit Co-Therapeut keine Angabe Gesamt: Quellen: alle Träger von Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *bis zum Jahr 2006 zw ei Nennungen pro Hilfe möglich, ab 2007 nur eine Nennung pro Hilfe 6 Bei der tabellarischen Darstellung im Jahresvergleich muss beachtet werden, dass vor 2007 zwei Nennungen pro Hilfe möglich waren und ab dem Jahr 2007 pro Hilfe noch eine, nämlich die vorrangige methodische Vorgehensweise genannt werden konnte. Separat konnte eine weitere angewandte Methode erfasst werden. Insofern spiegelt der Jahresvergleich zu den methodischen Vorgehensweisen zwar eine gewisse tendenzielle Entwicklung wider, kann aber nicht direkt verglichen werden. Beratung und Therapie gehören alljährlich zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen Vorgehen in der Erziehungs- und Familienberatung. Bei den im Jahr 2015 beendeten Hilfen betrug der Anteil dieser methodischen Vorgehensweise 84,1 % (im Vorjahr 85,1 %). Mit großem Abstand folgten weitere angewandte Methoden wie die Konfliktschlichtung und Mediation mit 4,3 % (im Vorjahr 4,2 %), die Gruppenarbeit mit 3,4 % (im Vorjahr 2,7 %), die Beratung mit Co-Therapeut mit 2,9 % (im Vorjahr 3,2 %) und die allgemeinen Krisenintervention mit 2,7 % (im Vorjahr 2,5 %). Eine eher untergeordnete Rolle im methodischen Vorgehen spielten mit 1,6 % Beratungen per Telefon und Internet (im Vorjahr 1,1 %), mit 0,8 % die Diagnostik (im Vorjahr 0,9 %) und die Fördermaßnahmen bei Lern- und Leistungsstörungen wie im Vorjahr mit 0,2 %. 152 Beratungsangebote 6.2 Jugendberatung Die Jugendberatung nach § 13 SGB VIII ist ein Hilfsangebot für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Sie hat die umfassende Förderung des einzelnen jungen Menschen im Blick, und zwar unabhängig vom Erfolg seiner Einbindung in Lern-, Arbeits- und Leistungsprozesse. Die Jugendberatung ist auf eine ganzheitliche Hilfe ausgerichtet, sie soll Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit unterstützen. Probleme werden nicht als singuläre Erscheinungen betrachtet, sondern unter dem Fokus der gesamten Lebensumstände des Klienten, möglichen Ursachen und weiteren Problemkonstellationen wahrgenommen und bearbeitet. In den Fällen, wo es wegen der besonderen sozialen und/oder persönlichen Probleme auf eine erhöhte sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen bezüglich der Integration ins Beschäftigungssystem ankommt, sind Jugendberatungsstellen ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe. Jugendberatung nach § 13 SGB VIII. Als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren Jugendberatungsstellen in Leipzig sehr intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Grundsätzlich stehen diese Hilfsangebote jedem jungen Menschen offen. Bis Mitte des Jahres 2014 wurden im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung sechs Jugendberatungsstellen nach § 13 SGB VIII bezuschusst. 2014 wurde die Jugendberatung in Leipzig fachlich und organisatorisch umstrukturiert, mit dem Ziel die Verteilung vorhandener Ressourcen zu optimieren, das Angebot zu zentralisieren und fachliche Schnittstellen noch besser zu erreichen. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wurde die Aufgabe der neu gebildeten Jugendberatungsstelle „jUkON“ des Jugendhaus Leipzig e. V. übertragen. Diese Beratungsstelle hat ihre Tätigkeit zum 01.07.2014 aufgenommen und wurde auch im Jahr 2015 bezuschusst. Parallel bestanden im Jahr 2015 die Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V. und die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. in ihrer Beratungsspezifik unverändert weiter. 6 6.2.1 Jugendberatungstelle „jUkON“ Die Jugendberatungsstelle „jUkON“ des Jugendhaus Leipzig e. V. hat ihre Arbeit im Leistungsbereich des § 13 SGB VIII zum 01.07.2014 aufgenommen. Jugendberatung als eigenständiges Angebot der Jugendsozialarbeit kooperiert in Leipzig traditionell sehr intensiv mit Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Umstrukturierung eine enge Kooperation mit dem Jobcenter Leipzig, der Agentur für Arbeit Leipzig und weiteren Trägern im Rahmen des zukünftigen „Haus der Jugend“ forciert. Durch diese Zusammenarbeit können Jugendliche und junge Menschen aus dem Rechtskreis des SGB II und SGB III niedrigschwellig und zielorientiert an die Jugendberatung angebunden werden. Bei einem großen Teil dieser Fälle, insbesondere aus dem Rechtskreis des SGB II, stehen wirtschaftliche und soziale Schwierigkeiten im Vordergrund der Beratung. Im Jahr 2015 wurden außerdem neben der Beratungstätigkeit am Hauptstandort sowie in der Außenstelle im „Haus der Jugend“ zusätzlich fünf Beratungsangebote in der Stadt Leipzig dezentral eingerichtet. Aufgrund dieser Umstrukturierung sind Vergleiche zu statistischen Angaben der Vorjahre nur bedingt aussagekräftig, da zusätzliche Aufgabenbereiche geschaffen wurden, die Personalkapazität verringert und eine umfassendere, stadtweite, rechtskreisübergreifende Netzwerktätigkeit notwendig wurde. Dennoch sind sie als Vergleichsgröße zu früheren Struktur von Jugendberatung weiter enthalten. 153 Beratungsangebote Abbildung 84: Entwicklung der Hilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ dim Jahresvergleich* 1.000 Anzahl 800 600 400 836 683 162 129 674 653 153 683 2001 2005 2010 456 673 638 200 0 84 519 836 Jahr Übernahmen aus den Vorjahren 2013 450 482 2014 2015 davon beendet Neuanmeldungen Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar Tabelle 69: Beratungshilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich* 6 2001 2005 2010 2013 2014 2015 Neuanmeldungen * * 638 673 450 482 Übernahmen aus den Vorjahren * * 162 129 153 84 Gesamt 683 836 800 802 603 566 davon beendet 683 836 674 653 519 456 Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Übernahmen erst ab 2006 verfügbar Im Jahr 2015 sind die Beratungshilfen insgesamt auf 566 leicht gesunken (-37). Der Rückgang um 6,1 % im Vergleich zum Vorjahr steht in einem engen Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Jahres 2014, da mehrere Jugendberatungsstellen alle Hilfen formell beendeten, so dass die Übernahmen im Jahr 2015 um 69 Beratungshilfen geringer ausfielen. Bei den Neuanmeldungen ist dagegen ein Anstieg um 32 Beratungshilfen (+7,1 %) festzustellen. „jUkON“ arbeitet darüber hinaus ganzjährig mit einer Warteliste, da für jede(n) Jugendberater/-in nur eine begrenzte Zahl an Klientenübernahmen möglich ist. Im Jahr 2015 konnten durch die Jugendberatungsstelle „jUkON“ 456 der 566 Beratungshilfen beendet werden. Ein hoher Anteil der Klientel der Jugendberatung verfügt über ein niedriges bis mittleres Bildungsniveau (keinen oder Hauptschulabschluss), selten wird über einen Berufsabschluss verfügt. Folglich ist ein großer Anteil der Jugendlichen arbeitslos und bezieht Leistungen nach dem SGB II. Die Jugendlichen wohnen meist allein, oft aber auch noch bei den Eltern, seltener in (sozialpädagogischen) Wohngemeinschaften oder sonstigen Wohnformen. 154 Beratungsangebote Abbildung 85: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-in der Jugendberatungsstellen und „jUkON“* 5.000 4 2,9 3 500 0 784 674 2006 660 2010 2012 Anzahl der Kontakte 653 Jahr 2 2.301 2.677 2.292 3.123 2.000 3.193 2.500 1.000 5 3,4 3.000 2.239 Anzahl 3.500 1.500 4,9 4,7 4.000 5,0 1 519 2013 456 2014 beendete Hilfen Ø Kontakte/Hilfe 4.500 6 5,2 2015 0 Ø Kontaktzahl/Hilfe Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar Im Jahr 2015 wurden durch die Jugendberatungsstelle „jUkON“ für die 456 beendeten Hilfen insgesamt 2.301 Kontakte erbracht. Dies entsprach im Jahr 2015 durchschnittlich 5,0 Kontakte pro beendeter Hilfe, woraus ersichtlich wird, dass die Mehrzahl der Fälle weiterhin längere Beratungsprozesse mit mehreren Terminen benötigen. Oft besteht eine Verkettung von Problemlagen, die einen höheren Beratungsbedarf und mehr benötigte Beratungszeit nach sich zieht. 6 Direkte statistische Vergleiche zu den Vorjahren sind nur bedingt aussagekräftig, da die Jugendberatungsstelle „jUkON“ mit allen inhaltlichen und strukturellen Veränderungen 2015 das erste vollständige Jahr absolviert hat. Aus den Vergleichszahlen kann dennoch abgeleitet werden, dass die Umstrukturierung Erfolg hatte und die Jugendberatungsstelle angenommen und akzeptiert wird. Abbildung 86: Hilfeanregende Person/Institution der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015 Jobcenter 171 67 112 junger Mensch Soz.Dienste/Institut. 58 Eltern/Sorgeber. Sonstiges 10 7 Gerichte,Sta.,Polizei Klienten/Bekannte 5 Schule/Kita 4 Arzt,Klinik,GA 157 96 24 10 25 2015 2014 7 2 0 Quellen: AfJFB/Jukon 143 75 20 40 60 80 100 Anzahl 120 140 160 180 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 155 Beratungsangebote Im Jahr 2015 ist ein sprunghafter Anstieg auf 171 Hilfeanregungen durch das Jobcenter festzustellen (+110). Damit ist dies im Jahr 2015 die stärkste hilfeanregende Gruppe (37,5 %). Die ist eine Folge der Umstrukturierung und engen Kooperation mit dem Jobcenter Leipzig. Häufig genannt aber deutlich zurückgegangen sind Hilfeanregungen durch den jungen Menschen selbst (-31), Soziale Dienste bzw. Institutionen (-82) und durch Eltern/Personensorgeberechtigte (-38). Durch die bessere Abstimmung an den Schnittstellen zum SGB II und SGB III wurde 2015 frühzeitiger ein Hilfsangebot unterbreitet, so dass eine spätere Vermittlung durch Soziale Dienste/Institutionen oder auch Eltern/ Personensorgeberechtigte nicht mehr erforderlich war. Dennoch sind auch Hilfeanregungen durch Eltern/ Personensorgeberechtigte wichtig, besonders wenn die jungen Menschen noch keine Problemeinsicht mitbringen. Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin nur eine Ausnahme bei der Hilfeanregung. Ebenso sind Hilfeanregungen durch ehemalige Klienten/Bekannte, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder die Polizei sehr selten. Abbildung 87: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015 140 120 Anzahl 100 80 6 0 124 104 40 20 133 124 60 116 89 74 8 8 12-15 58 41 15-18 26 18-21 21-24 24-27 14 < 27 keine Angabe Altersgruppen in Jahren 2014 56 2015 Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 70: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ 2006 2010 2013 2014 2015 9 0 0 0 0 0 3 bis unter 6 2 3 5 0 0 0 6 bis unter 9 6 7 2 0 0 0 9 bis unter 12 3 6 3 0 0 0 12 bis unter 15 28 25 21 22 8 8 15 bis unter 18 159 67 46 50 74 41 18 bis unter 21 261 188 182 135 104 124 21 bis unter 24 224 235 247 213 133 124 24 bis unter 27 92 154 129 169 116 89 über 27 0 17 32 23 26 14 keine Angabe 0 10 7 41 58 56 784 712 674 653 519 456 Gesamt Quellen: AfJFB/Jukon 156 2008 unter 3 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Anders als in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Schwerpunkt der Hilfeempfänger/-innen bei den Jugendberatungsstellen eher in den älteren Altersgruppen. Die Altersangabe ist freiwillig, so dass nicht alle Klienten hierzu Angaben machen wollen. Während zu den Erziehungsberatungsstellen häufig die Eltern mit ihren Kindern gemeinsam gehen, sind es in den Jugendberatungsstellen oft die jungen Menschen allein, um bei vielen Problemen ihre Eltern nicht ins Vertrauen ziehen zu müssen. Im Jahr 2015 waren 49 der Hilfeempfänger/-innen Minderjährige unter 18 Jahren (10,7 %). Die Anzahl der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren stieg im Jahr 2015 auf 124 Hilfen (27,2 %). In der Altersgruppe der jungen Volljährigen zwischen 21 und 27 Jahren gab es 213 Hilfeempfänger/-innen (46,7 %). Darüber hinaus waren 14 Hilfeempfänger/-innen bereits über 27 Jahre alt (3,1 %) und 56 der Hilfeempfänger/-innen haben keine Angaben zu ihrem Alter gemacht (12,3 %). Abbildung 88: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“* 600 500 Anzahl 400 300 200 524 407 100 0 312 276 2001 2005 361 313 2010 305 348 253 2013 Jahr männlich 266 2014 252 204 6 2015 weiblich Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Nachdem es in den Jahren 2013 und 2014 mehr weibliche als männliche Hilfeempfänger/-innen gab, überwog im Jahr 2015 mit 55,3 % wieder der Anteil der männlichen Hilfeempfänger und der weibliche Anteil sank auf 44,7 %. Insgesamt ist das Verhältnis in den letzten zwei Jahren ausgeglichen, während noch 2001 oder 2005 die männlichen Hilfeempfänger deutlich überwogen. Tabelle 71: Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“* 2006 ausländische Herkunft eines oder beider Elternteile 2008 2010 2013 2014 2015 26 61 60 91 5 56 deutsche Herkunft beider Elternteile 575 636 613 561 489 364 keine Angaben 183 15 1 1 25 36 Gesamt 784 712 674 653 519 456 Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar 157 Beratungsangebote Der Anteil von Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund, auf Grund einer ausländischen Herkunft eines oder beider Elternteile, ist im Jahr 2015 um 51 Hilfen auf 12,3 % gestiegen. Der Anteil von Hilfeempfänger/ innen ohne Migrationshintergrund, auf Grund der deutschen Herkunft beider Elternteile, ist im Jahr 2015 um 125 Hilfen auf 79,8 % gesunken. Bei 36 Hilfeempfänger/innen lagen 2015 diesbezüglich keine Angaben vor (7,9 %). An diesen Zahlen lässt sich ableiten, dass Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund eher den Weg zu speziellen Hilfsangeboten für Migrantengruppen suchen. Beim festgestellten Anstieg 2015 muss abgewartet werden, ob dies ein dauerhafter Trend bleibt. Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015 188 soz./wirtschaftl.Probl. soziales Verhalten 53 56 50 familiäre Konflikte schul./berufl. Probleme Entwicklungsauffälligk. 31 unzureich.Förderung 13 14 Unversorgtheit 82 41 22 7 7 10 5 5 eing. Erziehungskomp. Problemlagen der Eltern 0 6 237 76 78 2015 50 100 Anzahl Quellen: AfJFB/Jukon 150 2014 200 250 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 72: Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“* 2007 2008 2010 2013 2014 2015 Kindeswohlgefährdung 5 3 1 0 0 0 Problemlagen der Eltern 9 16 19 1 5 5 eingeschr. Erziehungskompetenz 4 4 10 15 10 7 Unversorgtheit 2 8 5 50 7 14 unzureichende Förderung 2 6 4 35 13 22 Entwicklungsauffälligkeiten schulische/berufliche Probleme 43 43 51 25 31 41 179 149 128 96 82 50 familiäre Konflikte 48 42 57 50 56 53 soziales Verhalten 135 131 111 120 78 76 soziale/wirtschaftliche Probleme 365 310 288 261 237 188 Gesamt 792 712 674 653 519 456 Quellen: AfJFB/Jukon Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 bis 2006 nicht verfügbar Die Problemlagen der beratenen Jugendlichen sind vielfältig, überlagern sich oft und umfassen fast das komplette Spektrum an Beratungsthemen. 158 Beratungsangebote Soziale und wirtschaftliche Probleme, also die Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten, Schulden, Wohnungslosigkeit etc. ist bereits seit Jahren eine zentrale Aufgabe der Jugendberatung und war im Jahr 2015 in 188 Fällen der Hauptgrund einer Beratung (41,2 %). Mit Abstand folgen dann Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (16,7 %) wie beispielsweise missbräuchlicher Substanzkonsum, Delinquenz oder Aggressionsprobleme. Gerade missbräuchliche Konsummuster von Substanzen sind in vielen Fällen ursächlich an einer Problementstehung beteiligt. Häufige Hauptgründe einer Jugendberatung sind auch familiäre Schwierigkeiten (11,6 %), schulische und berufliche Probleme (11,0 %) sowie Entwicklungsauffälligkeiten durch seelische Probleme (9,0 %). Andere Problemlagen spielen eher eine untergeordnete Rolle. Im konkreten Beratungsprozess zeigt sich dann auch häufig, dass hinter dem genannten Hauptgrund der Beratung meist komplexe Problemlagen (psychische Beeinträchtigungen, Substanzkonsum, Konflikte, Arbeitslosigkeit, Ausbildungs- und Schulprobleme, Konflikte etc.) liegen, die wiederum wirtschaftliche Probleme, Schulden und Wohnungslosigkeit nach sich ziehen können oder Lösungswege kurzfristig verbauen. Abbildung 90: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“* 700 600 100 0 478 351 200 596 300 591 611 400 426 Anzahl 500 27 2006 0 46 33 22 2008 innerhalb Leipzig 53 42 17 13 2010 außerhalb Leipzig Quellen: AfJFB/Jukon Jahr 15 2013 0 27 10 2014 ohne festen Wohnsitz 4 82 6 10 13 2015 keine Angabe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Ein Ziel bei der Neustrukturierung der Jugendberatung in Leipzig war es, dass Jugendliche und junge Menschen aus allen Stadtteilen der Stadt Leipzig erreicht werden können. Von den im Jahr 2015 beendeten Hilfen hatten 77,0 % aller Hilfeempfänger/-innen ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig (im Vorjahr 92,1 %). Dies ist innerhalb eines Jahres ein Rückgang um 15,1 Prozentpunkte. Dagegen stieg im Jahr 2015 der Anteil der Hilfeempfänger/-innen, wo keine Angaben zum Wohnort erfasst werden konnten um 17,2 Prozentpunkte auf 18,0 %. Hintergrund ist einerseits die Freiwilligkeit dieser Angaben durch die Hilfeempfänger/-innen selbst und andererseits die bestehende Schweigepflicht bei der Fallarbeit mit externen Fachkräften. Lediglich 2,2 % der Hilfeempfänger/-innen lebten außerhalb der Stadt Leipzig und weitere 2,9 % der Hilfeempfänger/-innen waren ohne einen festen Wohnsitz. 159 Beratungsangebote 6.2.2 Opferberatung für Betroffene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt der RAA Sachsen e. V., und die Opferberatung der RAA Leipzig e. V. Die Opferberatungsprojekte des RAA Sachsen und der RAA Leipzig e. V. werden seit dem 01.03.2000 durch die Kinder- und Jugendhilfe gefördert. Unterstützt werden von der Opferberatung: • Betroffene rechtsmotivierter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die Opferberatungsstelle der RAA Leipzig e. V. berät, betreut und begleitet Betroffene • von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit • von Konflikten und Gewalt im Bereich Migration (bei häuslicher Gewalt in binationalen/bikulturellen Familien und Migrantenfamilien, bei interkulturellen / -religiösen Konflikten, Integrationsproblemen, Traumatisierung durch Flucht und Migration) • Kinder und Jugendliche in Opfer- und Zeugensituationen (v. a. bezogen auf Konflikte im Schulalltag) • sowie deren Angehörige, das soziale Umfeld und Zeugen. Das Angebot ist kostenlos, arbeitet parteilich für das Opfer und auf Wunsch anonym. Unabhängig vom Tathintergrund erfolgt eine erste Beratung und fachgerechte Vermittlung zu relevanten Ansprechpartnern. Durch Multiplikatorenschulungen sollen Berufsgruppen, die mit Opfern arbeiten, für Opferbelange sensibilisiert werden. Bei Informations- und Präventionsveranstaltungen wird die Öffentlichkeit über die psychosoziale und rechtliche Situation von Opfern aufgeklärt. Abbildung 91: Entwicklung der Hilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich* 300 250 200 Anzahl 6 30 238 150 0 46 120 127 134 111 227 2013 2014 2015 146 100 50 32 87 78 87 180 163 2006 2010 2012 Jahr Übernahmen aus den Vorjahren Neuanmeldungen Quellen: AfJFB/Opferberatung davon beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Daten vor 2006 nicht verfügbar Tabelle 73: Beratungshilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich* 2006 Neuanmeldungen 2012 2013 2014 2015 87 180 163 134 111 227 0 0 15 32 46 30 Gesamt 87 180 178 166 157 257 davon beendet 87 78 146 120 127 238 Übernahmen aus den Vorjahren Quellen: AfJFB/Opferberatungsstelle * Daten vor 2006 nicht verfügbar 160 2010 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Im Jahr 2015 sind die Beratungshilfen insgesamt auf 257 gestiegen (+100). Davon stiegen die Neuanmeldungen um 116 Beratungshilfen während die Übernahmen aus den Vorjahren um 16 zurückgegangen sind. Abbildung 92: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt der Opferberatungstellen pro Hilfeempfänger/-in* 2.500 12 9,9 Anzahl 7,3 1.500 10 8,2 8,0 7,9 8 5,7 6 1.000 500 1.948 1.530 1.213 269 166 0 2007 963 615 2008 Anzahl der Kontakte 2013 Jahr 2014 beendete Hilfen Quellen: AfJFB/Opferberatung 238 127 120 78 2010 4 1.253 Ø Kontakte/Hilfe 2.000 2 0 2015 Ø Kontaktzahl/Hilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten für das Jahr 2000 nicht verfügbar, Erfassung der Kontakte erst ab 2006 verfügbar Im Jahr 2015 konnten durch die Opferberatungsstelle 238 der 257 Fälle beendet werden. Für diese 238 beendeten Hilfen waren 1.948 Kontakte erforderlich. Dies entspricht einem Anstieg auf durchschnittlich 8,2 Kontakte pro Hilfe. 6 Abbildung 93: Hilfeanregende Person/Institution der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015 Schule/Kita 86 22 Sonstiges 39 Eltern/Sorgeber. 34 7 Soz.Dienste/Institut. 20 junger Mensch 10 25 17 2015 5 5 Gerichte,Sta.,Polizei 2014 1 keine Angabe 0 AfJFB/Jukon Quellen: AfJFB/Opferberatung 33 19 Klienten/Bekannte 42 10 20 30 40 50 Anzahl 60 70 80 90 100 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 haben sich die Hilfeanregungen durch Schule oder Kindertageseinrichtungen auf 86 Fälle vervierfacht (+64). Damit ist dies im Jahr 2015 mit 36,1 % die stärkste hilfeanregende Gruppe. Der Grund dafür ist 161 Beratungsangebote in einer besseren Vernetzung mit allgemeinbildenden und Berufsschulen zu sehen, zeigt aber auch einen hohen Beratungsbedarf, der sich aus Konflikten im Schulalltag ergibt. Sonstige Hilfeanregungen wurden in 42 Fällen festgestellt. Hierzu zählen Vermittlungen durch Rechtsanwälte, Therapeuten, aber auch Klientenberatungen, die durch den aufsuchenden/proaktiven Arbeitsansatz zustande kamen. Deutlich gestiegen sind auch Hilfeanregungen durch Eltern/Personensorgeberechtigte auf 34 Fälle (14,3 %) und Soziale Dienste/Institutionen auf 33 Fälle (13,9 %). In 20 Fällen hat sich der junge Mensch selbst hilfesuchend an die Beratungsstelle gewandt (8,4 %). Abbildung 94: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015 80 70 Anzahl 60 50 40 68 30 43 20 10 0 5 1 6-9 3 12 9-12 54 37 28 12-15 19 15 12 15-18 18-21 26 21-24 37 5 24-27 < 27 Altersgruppen in Jahren 6 2014 2015 Quellen: AfJFB/Opferberatung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 74: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen * 2006 2012 2013 2014 2015 3 bis unter 6 6 4 4 0 0 0 6 bis unter 9 5 2 5 14 1 5 9 bis unter 12 2 2 8 12 3 12 12 bis unter 15 14 8 25 18 12 43 15 bis unter 18 19 8 34 27 37 68 18 bis unter 21 14 25 16 2 28 54 21 bis unter 24 14 10 19 23 15 19 24 bis unter 27 13 15 29 24 26 37 über 27 0 4 5 0 5 0 keine Angabe 0 0 1 0 0 0 87 78 146 120 127 238 Gesamt Quellen: AfJFB/Opferberatungsstelle * Daten vor 2006 nicht verfügbar 162 2010 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Anders als in den Erziehungsberatungsstellen liegt der Schwerpunkt der Hilfeempfänger/-innen bei der Opferberatungsstelle eher in den mittleren und älteren Altersgruppen. Die im Jahr 2015 beendeten Hilfefälle stiegen auf 128 minderjährige Hilfeempfänger/-innen unter 18 Jahren (+68). Dies entsprach einem Anteil von 53,8 %. Durch die steigenden Gesamthilfen im Jahr 2015 stieg auch die Anzahl der Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren auf 54 Hilfen sowie die Anzahl der Hilfen für junge Volljährige zwischen 21 und 27 auf 56 Hilfeempfänger/-innen. Abbildung 95: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen * 160 140 Anzahl 120 100 80 138 60 115 100 40 20 0 73 55 32 51 2006 27 2010 2012 65 47 31 2013 Jahr männlich 62 2014 2015 weiblich Quellen: AfJFB/Opferberatung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 6 * Daten vor 2006 nicht verfügbar Auch im Jahr 2015 überwog wie in den Vorjahren der Anteil der männlichen Hilfeempfänger. Er stieg im Jahr 2015 auf 58,0 % (im Vorjahr 51,2 %) gegenüber 42,0 % Hilfeempfängerinnen (im Vorjahr 48,8 %). Tabelle 75: Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen * 2006 2010 2012 2013 2014 2015 ausländische Herkunft eines oder beider Elternteile 25 38 89 45 88 111 deutsche Herkunft beider Elternteile 62 40 57 75 39 122 0 0 0 0 0 5 87 78 146 120 127 238 keine Angaben Gesamt Quellen: AfJFB/Opferberatungsstelle Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 bis 2005 nicht verfügbar Die Anzahl von Hilfeempfänger/-innen mit einem Migrationshintergrund, auf Grund einer ausländischen Herkunft eines oder beider Elternteile, stieg im Jahr 2015 auf 111 Hilfen bei einem Anteil von 46,6 %. Die Anzahl von Hilfeempfänger/-innen ohne Migrationshintergrund, auf Grund einer deutschen Herkunft beider Elternteile, stieg im Jahr 2015 auf 122 Hilfen bei einem Anteil von 51,3 %. Bei fünf Hilfeempfänger/innen lagen diesbezüglich im Jahr 2015 keine Angaben vor. 163 Beratungsangebote Abbildung 96: Gründe der Hilfegewährung der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015 Opfer-/Zeugenberatung 221 120 familiäre Konflikte 3 Problemlagen der Eltern 3 Kindeswohlgefährdung 3 1 soz./wirtschaftl.Probl. 2 1 soziales Verhalten 1 1 Unversorgtheit 1 schul./berufl. Probleme 7 2015 2014 1 0 50 100 Anzahl Quellen: AfJFB/Opferberatung 150 200 250 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Durch die konzeptionelle Spezifik als Opferberatungsstelle war der Hauptgrund einer Beratungshilfe die Opfer- und Zeugenberatung. Mit den steigenden Fallzahlen haben sich diese nahezu verdoppelt auf 221 und entsprechen damit einem Anteil 92,9 %. 6 In Einzelfällen lagen aber auch die Hilfegründe vor wegen familiärer Konflikte (sieben), Problemlagen der Eltern (drei), Kindeswohlgefährdungen (drei) sowie je einmal wegen der Unversorgtheit des Kindes und dem sozialen Verhalten des/der Hilfeempfänger/in. Abbildung 97: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen * 140 120 Anzahl 100 80 60 129 40 20 0 4 2 31 2007 9 2010 innerhalb Leipzig Quellen: AfJFB/Opferberatung * Daten vor 2007 nicht verfügbar 164 92 80 67 2 121 106 87 63 2 28 1 2012 außerhalb Leipzig Jahr 2013 8 1 2014 ohne festen Wohnsitz 31 10 1 2015 keine Angabe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Von den im Jahr 2015 beendeten Hilfen hatten 44,5 % aller Hilfeempfänger/-innen ihren Wohnsitz in der Stadt Leipzig (im Vorjahr 68,5 %). Lediglich 4,2 % der Hilfeempfänger lebten außerhalb der Stadt Leipzig (im Vorjahr 6,3 %). Ein/e Hilfeempfänger/-in war wie im Vorjahr ohne festen Wohnsitz. Dagegen stieg im Jahr 2015 der Anteil der Hilfeempfänger/-innen, wo keine Angaben zum Wohnort erfasst werden konnten, auf 50,8 % (im Vorjahr 24,4 %). Damit lagen bei jedem Zweiten hierzu keine Angaben vor, da in der Beratung die Frage nach dem Wohnort zunächst nicht relevant ist. In den ersten Gesprächen ist es wichtig, dass Anliegen bzw. den Auftrag zu klären und dabei die persönlichen Grenzen der Betroffenen auch hinsichtlich der Informationsvermittlung an den Berater zu wahren. Wird der Beratungskontakt nach einer ersten Informationsvermittlung und dem Kennenlernen des Anliegens nicht weiter aufrechterhalten oder reichen für den Betroffenen diese Informationen aus um Entscheidungssicherheit zu gewinnen, entfallen spätere Möglichkeiten der nachträglichen Erhebung dieser Daten. Grundsätzlich bieten die Projekte auch anonyme Beratungen an, in denen keine Fragen zum Wohnort gestellt werden. Einige der Beratungen wurden per Email oder telefonisch geführt, wo ebenfalls keine Angaben zum Wohnort ermittelt werden konnten. Abbildung 98: methodisches Vorgehen der Opferberatungstellen Gruppenarbeit 36,1% 6 63,9% Beratung/Therapie Quellen: AfJFB/Opferberatung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 In der Opferberatungsstelle gehört die Beratung traditionell zu dem wichtigsten und am meisten angewandten methodischen Vorgehen (152 Beratungen). Bei den im Jahr 2015 beendeten Hilfen betrug der Anteil 63,9 % (im Vorjahr 83,5 %). Die Gruppenarbeit hat im Jahr 2015 deutlich an Bedeutung gewonnen (86 Beratungen) und ist auf 36,1 % angestiegen. 165 Beratungsangebote 6.3 Kinder- und Jugendtelefon Das KJT ist ein niederschwelliges, themenoffenes und anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 27 Jahren, mit dem Ziel einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu leisten und sie vor schädigenden Einflüssen zu schützen. Dabei spielt der Grundsatz der Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine wesentliche Rolle. Die Arbeit des KJT basiert hauptsächlich auf den Leistungsparagraphen § 14 SGB VIII und § 73 SGB VIII. Das Kinder- und Jugendtelefon (KJT) ist in Leipzig seit 1994 in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes OV Leipzig e. V etabliert und wird in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Nummer gegen Kummer e. V, angeboten. Seit dieser Zeit erstreckt sich das Einzugsgebiet über das Stadtgebiet Leipzig und die angrenzenden Landkreise des Regierungsbezirkes Leipzig (Landkreis Leipziger Land, Landkreis Nordsachsen) und Altkreis Döbeln. Täglich erreichen das KJT in der 6-stündigen Beratungszeit ca. 40 Kinder und Jugendliche. Um all diesen Anrufenden mit ihren persönlichen Fragen, Sorgen und Nöten hilfreich zur Seite stehen zu können, engagieren sich über 40 qualifizierte, ehrenamtliche Berater/-innen für das Projekt. Das Kinder- und Jugendtelefon stand den Anrufer/-innen im vergangenen Jahr an insgesamt 302 Tagen zur Verfügung (im Vorjahr 307). 6 Anonym und kostenlos Alle Gespräche, auch vom Handy aus, sind kostenlos und erscheinen nicht auf der Telefonrechnung. Anrufende und Beratende bleiben anonym. Zuhören – ernst nehmen – beraten Das Kinder- und Jugendtelefon nimmt sich für Kinder und Jugendliche Zeit und hört ihnen genau zu. Darüber hinaus haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, über ihre Sorgen und Nöte, Wünsche und Meinungen zu allen Themen, die ihnen wichtig sind, zu sprechen. Die Berater/-innen sind telefonisch für Kinder und Jugendliche in akuten Krisen- und Notsituationen da, begleiten und unterstützen sie. Das KJT ist für einige Kinder und Jugendliche die einzige Chance, zeitnah und ohne die Überwindung institutioneller Hürden zu einem hilfreichen Gespräch zu gelangen. Gemeinsam wird überlegt, was Kinder und Jugendliche selbst tun können, wer in ihrer Umgebung helfen kann bzw. was der nächste Schritt sein könnte. Bei schwierigen Fragen und Problemen können Kinder und Jugendliche beim KJT Informationen zu Hilfsangeboten erhalten, die über eine telefonische Beratung hinausgehen. Qualifizierte Beratung Die Berater/-innen am KJT sind ehrenamtlich tätige, gut ausgebildete Frauen und Männer, die regelmäßig Supervisionen besuchen und sich fortbilden. Dadurch sind sie für alle Themen offen und mit der Arbeit anderer Beratungseinrichtungen vertraut. Beratungszeiten Das Kinder- und Jugendtelefon ist montags bis samstags von 14:00 bis 20:00 Uhr unter den kostenfreien Rufnummern 0800 111 0 333 oder 116 111 erreichbar. Seit dem 05.12.2008 ist das KJT auch unter der europaweiten Nummer 116 111 erreichbar. Europaweit werden in Zusammenarbeit mit Child Helpline International (CHI) telefonische Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche unter einer einheitlichen Nummer entwickelt und vernetzt. Um diesem europaweiten Gedanken Rechnung zu tragen, wurde das Logo durch Nummer gegen Kummer e. V. so aktualisiert, dass die 116 111 jetzt zentral hervorgehoben wird. Die 0800 111 0 333 bleibt aber auch weiterhin bestehen. 166 Beratungsangebote 6.3.1 Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche Mit dem Projekt „Wir für dich“ – Jugendliche beraten Jugendliche treten Jugendliche nicht nur als Nutzer, sondern auch als Akteure in den Vordergrund. Seit Juni 2007 bildet der DKSB jugendliche Berater/-innen für die Arbeit am KJT aus. Die Beratergruppe bestand 2014 aus elf Jugendlichen. Das Beratungsangebot wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. Viele Kinder und Jugendliche rufen samstags an, weil sie wissen, dass Gleichaltrige am Telefon als Ansprechpartner da sind. Vor diesem Gesichtspunkt wird das Teilprojekt JbJ zwar eigenständig beworben, nutzt aber die Synergieeffekte des Kinder- und Jugendtelefons, wie die einheitliche Rufnummer oder dieselben Beratungsräume und -anschlüsse. Auch die jugendlichen Berater/-innen werden speziell für diese Beratungstätigkeit aus- und weitergebildet. 6.3.2 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig Abbildung 99: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 15.000 6 12.500 0 2000 2005 2010 Jahr 2013 Beratungsgespräche 8.517 3.436 8.430 3.122 8.004 3.327 3.791 2.962 2.500 8.342 5.000 11.627 12.422 7.500 4.822 Anzahl 10.000 2014 2015 sonstige Gespräche Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzg 2015 Tabelle 76: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Beratungsgespräche 2.962 4.822 3.791 3.327 3.122 3.436 sonstige Gespräche 8.342 12.422 11.627 8.004 8.430 8.517 11.304 17.244 15.418 11.331 11.552 11.953 Anrufe gesamt Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 167 Beratungsangebote Im Jahr 2015 sind beim Kinder- und Jugendtelefon Leipzig insgesamt 11.953 Anrufe eingegangen. Davon waren 28,7 % Beratungsgespräche (im Vorjahr 27,0 %) und 71,3 % Sonstige Gespräche (im Vorjahr 73,0 %). Damit ist im Jahr 2015 der Anteil der Beratungsgespräche gegenüber den Sonstigen Gesprächen leicht gestiegen. Unter der Rubrik „Sonstige Gespräche“ sind solche Anrufe zu verstehen, die allgemeine Anfragen zum Kinderund Jugendtelefon oder Rückmeldungen zu früheren Gesprächen betreffen, sowie Testanrufe, „Aufleger“ und „Schweiger“. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der angenommenen Gespräche um 3,4 % gestiegen. Dies spricht für eine Stabilisierung der Anruferzahlen. Gleichwohl ist das veränderte Nutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen im Vergleich der Daten zu 2010 auch hier noch deutlich ablesbar, denn die Nachfrage nach em@il-Beratung war auch in 2015 weiterhin hoch. Bundesweit wurden über 13.000 Mails beantwortet. In Leipzig konnten drei Berater/-innen 394 Anfragen beantworten. Dabei waren die Themenschwerpunkte psychosoziale Themen/Gesundheit, Probleme in der Familie und Sucht/selbstgefährdendes Verhalten. Der Einzelthemenvergleich zeigt, dass nach wie vor schwerwiegende Probleme, wie Selbstverletzendes Verhalten, Suizidgedanken oder psychische Probleme zunehmen. Da diese Tendenz bundesweit schon ersichtlich war, hat der Deutsche Kinderschutzbund e.V. seit Januar 2014 in Kooperation mit Nummer gegen Kummer e.V. die em@il-Beratung auch hier in Leipzig angeboten. Dieses Projekt ist bislang ausschließlich spendenfinanziert 6.3.3 Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 100: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig 6 3.000 2.500 Anzahl 2.000 1.500 1.000 2.230 2.595 2.185 500 0 798 bis 10 Minuten 642 299 250 199 bis 30 Minuten länger als 30 Minuten Dauer der Beratungsgespräche 2013 Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. 687 2014 2015 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die kürzere Dauer der Gespräche führte im Jahr 2015 dazu, dass insgesamt mehr Gespräche geführt werden konnten, was sich in der steigenden Gesamtanzahl von 3.436 Beratungsgesprächen wiederspiegelt. Die Beratungsgespräche, die maximal 10 Minuten dauern sind um 410 Beratungen auf 75,5 % gestiegen (im Vorjahr 70,0 %). Beratungsgespräche, die bis zu 30 Minuten andauern sind um 45 Beratungen auf 18,7 % gesunken (im Vorjahr 22,0 %) und Beratungsgespräche, die länger als 30 Minuten andauern sind um 56 Beratungen auf 5,8 % gesunken (im Vorjahr 8,0 %). 168 Beratungsangebote 6.3.4 Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 101: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon (Mehrfachnennungen) Sexualität Partnerschaft/Liebe Probleme in der Familie 1.020 699 sonstige Themen 819 psychosoz. Probleme/Gesundheit Schule/Ausbildung Clique/Freundeskreis 382 316 268 233 246 267 Gewalt eigene Lebenssituation Sucht 0 200 400 645 641 643 579 842 1.463 1.255 1.312 1.879 977 976 2015 2014 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 Anzahl Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 77: Themenbereiche der Beratungsgespräche (Mehrfachnennungen)* 2003 2005 2010 2013 2014 2015 Sexualität 789 988 1.673 1.468 1.463 1.879 Partnerschaft/Liebe 828 1.654 1.989 1.277 1.312 1.255 Probleme in der Familie 429 611 974 703 699 1.020 sonstige Themen 664 798 1.460 1.445 819 977 psychosoz. Probleme/Gesundheit - Erfassung unter sonstige Themen - 842 976 Schule/Ausbildung 237 334 544 528 641 645 Clique/Freundeskreis 424 781 956 510 579 643 Gewalt 267 429 419 346 316 382 eigene Lebenssituation 125 179 257 150 233 268 Sucht 167 320 254 260 267 246 Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. 6 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 bis 2002 nicht verfügbar Das Themenspektrum, mit denen sich Kinder und Jugendliche an das KJT wenden, ist sehr vielfältig. Die Gesamtangaben zu den Themenbereichen sind auf 8.291 gestiegen. Dies entspricht durchschnittlich 2,4 Nennungen pro Beratungsfall. Die beiden Bereiche „Partnerschaft und Liebe“ sowie „Sexualität“ sind mit insgesamt 37,8 % am stärksten vertreten, wobei gerade die männlichen Anrufer zum Thema „Sexualität“ Fragen 169 Beratungsangebote haben und die weiblichen Anruferinnen eher zum Bereich „Partnerschaft und Liebe“. Die Anfragen im Bereich „Probleme mit der Familie“ sind im vergangenen Jahr auf 12,3 % gestiegen (im Vorjahr 9,7 %). Hier werden vor allem die Eltern-Kind-Beziehungen als problematisch geschildert, einhergehend mit fehlender Unterstützung oder gefühlter Benachteiligung. Während die Anfragen zum Thema „Sucht“ zwar insgesamt auf 3,0 % leicht gesunken sind, nehmen innerhalb dieser Kategorie die Themen Rauchen und Essstörungen einen breiteren Raum ein. Die Anfragen zu „psychosozialen Problemen/Gesundheit“ betrugen wie im Vorjahr 11,7 %. In dieser Kategorie werden alle Anrufe verzeichnet, die folgende Inhalte kennzeichnen: Trauer/Verlust/Tod, Einsamkeit, Furcht/Angst, Selbstvertrauen, Identität/Sinn des Lebens, psychische Probleme. Die Hauptinhalte des Beratungsgespräches schätzten die Telefonberater/-innen im Jahr 2015 wie folgt ein: • bei 1.906 Kindern und Jugendlichen handelte es sich um eine „Problemklärung“, • bei 894 Kindern und Jugendlichen ging es vorrangig um die emotionale Entlastung bzw. um ein Aussprachebedürfnis und • bei 344 Kindern und Jugendlichen wurden Sachinformationen vermittelt. An dieser Stelle zeigt sich die Vielseitigkeit der Anrufmotivation. In 736 Fällen erfolgte eine Weitervermittlung bzw. Verweisung an andere Stellen (z. B. Beratungsstellen, Jugendamt, Schule, medizinische Beratung usw.), da dies aufgrund besonderer Lebensumstände und Lebenslagen der anrufenden Kinder und Jugendlichen notwendig erschien. 6.3.5 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig Abbildung 102: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon 6 5.000 244 247 4.500 4.000 1.317 Anzahl 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 1.045 1.033 2.465 1.962 1.604 463 549 2000 2005 keine Angabe über 18 Jahre Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. 170 488 385 152 184 559 1.529 296 2010 Jahr 14 bis unter 18 Jahre 526 960 629 1.122 1.398 1.346 380 238 339 2013 2014 2015 12 bis unter 14 Jahre unter 12 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Beratungsangebote Tabelle 78: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon 2000 unter 8 Jahre 2005 2010 2013 2014 2015 6 27 12 21 18 14 457 522 284 359 220 325 12 – 14 Jahre 1.604 2.465 1.962 1.529 1.398 1.346 15 – 17 Jahre 559 1.317 1.045 1.033 960 1.122 18 – 20 Jahre 50 182 301 218 279 312 ab 21 Jahre 134 65 187 167 247 317 keine Angabe 152 244 0 0 0 0 2.962 4.822 3.791 3.327 3.122 3.436 8 – 11 Jahre Gesamt Quelle: Nummer gegen Kummer e. V. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Ca. 52 % der Altersangaben ergeben sich aus freiwilligen Auskünften der Kinder und Jugendlichen. Die restlichen Altersangaben werden von den Telefonberater/-innen eingeschätzt. Zu den Hauptnutzern des Kinder- und Jugendtelefons zählen seit mehreren Jahren die 12 bis 14-Jährigen, sowie die 15 bis 17-Jährigen. Der Anteil beider Altersgruppen lag im Jahr 2015 bei 71,8 % (im Vorjahr 75,5 %). Der Anteil jüngeren Nutzer/-innen (unter 12 Jahre) stieg auf 9,9 % (im Vorjahr 7,6 %), der Anteil der jungen Volljährigen (18 bis unter 27 Jahre) stieg auf 18,3 % (im Vorjahr 16,8 %). Wie im Vorjahr nutzten auch in 2015 verstärkt die männlichen Kinder und Jugendlichen das Angebot. Ihr Anteil liegt bei 56 %, der Anteil der weiblichen Kinder und Jugendlichen lag bei 44 %. 6 Der Anteil der Anrufer/-innen mit Migrationshintergrund lag im Jahr 2015 bei ca. 4 %. Diese Angabe gibt aber nur bedingt Auskunft über die tatsächliche Nutzung des KJT von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, denn nicht in jedem Gespräch ist dieser Lebensumstand auch Gegenstand und kann somit erfasst werden. 171 Beratungsangebote 6 172 Hoheitliche Jugendhilfe 7 Hoheitliche Jugendhilfe Die steigenden Geburtenzahlen der Stadt Leipzig führten auch im Jahr 2015 zu einem Anstieg der Beurkundungen auf 8.684 Fälle (+827) und zur Klärung der Vaterschaft auf 4.038 Fälle (+418). Im Jahr 2015 wurden für 12.030 Anträge auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld insgesamt 58,0 Mio € (+4,3 Mio €) ausgezahlt. Für die 4.784 Unterhaltsvorschussempfänger/-innen wurden im Jahr 2015 insgesamt 9,32 Mio € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote stieg im Jahr 2015 auf 10,0 %. 7 Im Jahr 2015 konnten 64 Kinder rechtskräftig zu Adoptiveltern vermittelt werden. Von 63 Adoptionsbewerber/-innen konnten nach Prüfung und Schulung 12 bestätigt werden. Durch den Pflegekinderdienst des AfJFB wurden 366 Pflegeverhältnisse betreut und 54 neue Pflegestellen von Bewerber/-innen bestätigt. Im Jahresverlauf 2015 wurden 912 Minderjährige (+195) in Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft durch das AfJFB und weitere 422 Minderjährige in Vereinsvormundschaft oder Vereinspflegschaft vom Verein Fairbund e. V. vertreten. Der starke Anstieg resultiert aus der Entwicklung der Flüchtlingsproblematik ab Mitte 2015. Die Jugendgerichtshilfe hat im Jahr 2014 insgesamt 2.401 erstmals oder erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Straftäter/-innen betreut. Davon waren 1.1.32 Erstäter/-innen und 1.269 Mehrfachtäter/-innen. 173 Hoheitliche Jugendhilfe 7. Hoheitliche Jugendhilfe: Kindschaftsrecht, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld Unter dem Begriff „Kindschaftsrecht“ werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören: • das Abstammungsrecht, • das Sorgerecht, • das Umgangsrecht, • das Namensrecht, • das Adoptionsrecht • das Kindesunterhaltsrecht und • das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Diese Rechtsgebiete sind Gegenstand der durch das Jugendamt gemäß § 2 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. §§ 51, 52, 52 a, 53, 55 bis 58, 59 und 60 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) wahrzunehmenden sogenannten „anderen Aufgaben“. Sie tragen zum Teil hoheitlichen Charakter. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach § 18 SGB VIII richten sich an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige sowie an alleinerziehende Mütter und Väter. Die neben den zivilrechtlichen für die Adoption maßgeblichen Bestimmungen sind im Adoptionsvermittlungsgesetz geregelt. Die Adoptionsvermittlung hat u. a. zum Ziel, für Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen können oder wollen, geeignete Familien oder Personen zu finden, damit sie dort als deren Kinder aufwachsen können. Die Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft ist eine Aufgabe des Jugendamtes. Gleichwertig können rechtsfähige Vereine oder geeignete natürliche Personen vom Gericht zum Vormund/Pfleger bestellt werden. Der Amtsvormund/Amtspfleger übt die Personen- und Vermögenssorge für ein Kind oder einen Jugendlichen aus und ist dessen gesetzlicher Vertreter. Er hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern. 7 Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes bestehen darin, geeignete Personen zu werben, zu schulen und die Beteiligten während des Pflegeverhältnisses zu beraten und zu begleiten. Ziel dabei ist, für ein Kind oder Jugendlichen entsprechend seines Entwicklungsstandes eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform in einer anderen als seiner Herkunftsfamilie zu bieten. Die Aufgaben des Jugendamtes bestehen in der Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die Mitwirkung, als ein Rechtsanspruch junger Menschen, ergibt sich aus § 52 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 Jugendgerichtsgesetz. Der Rechtsanspruch wird von der Jugendhilfe im Strafverfahren, „Jugendgerichtshilfe“, wahrgenommen und sichergestellt. Seit dem 19.01.2015 befindet sich das SG JGH im „Haus des Jugendrechts“. Das „Haus des Jugendrechts“ ist ein gemeinsames Projekt der Polizeidirektion, Staatsanwaltschaft und Stadt Leipzig. Auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes werden auf Antrag Leistungen an die Anspruchsberechtigten gewährt. „Unterhaltsvorschuss“ sichert den Kindesunterhalt alleinerziehender Mütter oder Väter. Er kann für Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammen leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, beantragt werden. Anspruchsberechtigter ist das Kind. Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der gesamte Bewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). 174 Hoheitliche Jugendhilfe Elterngeld und Elternzeit sowie das Betreuungsgeld sind familienunterstützende Leistungen, wobei der Begriff Familie modern ausgelegt wird. Damit eng verbunden ist die Beratungspflicht zu den berechneten Leistungen und zur Elternzeit. Die Leistungszahlungen und Beratungen dienen dazu, jungen Familien nach der Geburt eines Kindes allzu große Einkommenseinbußen zu ersparen bzw. ihre Vorstellungen des Betreuungssettings umsetzen zu können. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist allerdings seit der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 21.07.2015 (AZ: 1 BvF 2/13) nicht mehr möglich. Insbesondere soll die Elternzeit vor allem Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, weil diese ihre Erwerbstätigkeit bisher kaum zugunsten aktiver Vaterschaft unterbrechen und der Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit und die Erziehung des Kindes in Deutschland nach wie vor überwiegend durch die jungen Mütter zu leisten sind. In Sachsen wird außerdem die Leistung von Landeserziehungsgeld angeboten. 7.1 Beratung, Unterstützung, Beistandschaft zur Klärung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhalt Mit dem Angebot „Beratung/Unterstützung/Beistandschaft“ wird dazu beigetragen, elementare Ansprüche von Kindern und Jugendlichen, nämlich auf Kenntnis ihrer Abstammung sowie auf Sicherung ihres Unterhaltes, im Zusammenwirken mit ihren Eltern durchzusetzen. Das Leistungsspektrum umfasst:  die Beratung und Unterstützung nach § 18 SGB VIII (Fragen zur Ausübung der Personensorge, Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen, Abgabe einer Sorgeerklärung)  die Beratung und Unterstützung nach § 52 a SGB VIII bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen  die Übernahme und Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff BGB i. V. m. §§ 55, 56 SGB VIII sowie  Beurkundungen und Beglaubigungen, Erteilung vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59 und 60 SGB VIII. Es handelt sich hierbei um Pflichtaufgaben, für die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79 Abs. 1 SGB VIII die Gesamtverantwortung trägt und einer Gewährleistungspflicht unterliegt. Unter Beratung ist in diesem Kontext die verbale Hilfe, insbesondere rechtlicher Art, zu verstehen, die sich auf den konkreten Fall bezieht. Die Unterstützung umfasst darüber hinaus gehend die Begleitung, Recherche und Mitwirkung bei der Korrespondenz. Sie endet jedoch dort, wo eine rechtliche Vertretung notwendig erscheint. In diesen Fällen kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. Sie ist weitreichender als das Angebotsspektrum nach § 18 SGB VIII und beinhaltet die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes zur Sicherung seiner Ansprüche bezogen auf die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltes. 7 Die Möglichkeit zur Wahl zwischen Beratung und Unterstützung einerseits und der Beistandschaft andererseits dient der Stärkung der Elternautonomie. Die Eltern werden dahingehend unterstützt, selbst zu entscheiden, wie sie die jeweilige Problematik für sich oder ihr Kind regeln möchten. Es bleibt dem beauftragenden Elternteil überlassen, welche der möglichen Angebote er/sie wählt, wie viele der Fragen er/sie dem Jugendamt überträgt oder weiter selbst regeln möchte. Die Aufgaben der Beurkundung stehen im engen Zusammenhang mit der Beratung/Unterstützung/Beistandschaft. Es ist ein Angebot an die Eltern, notwendige Angelegenheiten außergerichtlich verbindlich zu regeln, um einerseits kostenpflichtige Klageverfahren zu vermeiden und andererseits dennoch das Recht zu erhalten, Ansprüche ggf. im Wege der Vollstreckung durchzusetzen. Durch die gewährte Kostenfreiheit werden Hürden zur Inanspruchnahme der Angebote abgebaut und ein Anreiz für die Eltern geschaffen, sich den im Sinne der Kinder und Jugendlichen erforderlichen Rat zu holen. 175 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.1 Vaterschaftsfeststellungen Abbildung 103: Vaterschaftsfeststellungen 4.500 4.000 3.500 0 1.280 500 1.945 87 2000 2005 freiwillig 3.535 1.500 1.000 3.235 2.000 67 3 2010 gerichtlich 55 28 65 21 2013 Jahr 3.964 2.500 2.884 Anzahl 3.000 54 20 2014 20 2015 Vaterschaft nicht feststellbar Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 79: Vaterschaftsfeststellungen 2000 Vaterschaftsfeststellungen 2010 2013 2014 2015 1.280 2.035 2.979 3.311 3.620 4.038 1.280 1.945 2.884 3.235 3.535 3.964 gerichtlich 0 87 67 55 65 54 Vaterschaft nicht feststellbar 0 3 28 21 20 20 freiwillig 7 2005 Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurde das Jugendamt in 4.038 Fällen zur Klärung der Vaterschaft in Anspruch genommen. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 11,5 % (+418 Vaterschaftsfeststellungen), resultierend aus der Zunahme von Beurkundungen durch steigende Geburtenzahlen und durch Umorganisation im Sachgebiet. Seit 01.06.2014 werden Beurkundungen weitgehend terminfrei vorgenommen. Davon wurde die Vaterschaft in 3.964 Fällen freiwillig anerkannt (+429). Der Anteil stieg auf von 98,2 % der freiwilligen Anerkennungen einer Vaterschaft (im Vorjahr 97,7 %). In 54 Fällen (1,3 %) musste die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich erfolgen. In 20 Fällen (0,5 %) war im Jahr 2015 die Vaterschaft nicht feststellbar. 176 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.2 Leistungen des Jugendamtes für Neugeborene nicht verheirateter Mütter Der Anteil in Leipzig geborener Kinder nicht verheirateter Eltern nimmt seit 1991 tendenziell zu und ist mit über 60 % relativ hoch, womit absolut steigende Fallzahlen verbunden sind. Dieser in Leipzig im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittliche Trend zum „Kind ohne Trauschein“ zieht u. a. auch die Inanspruchnahme anderer Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes, insbesondere des Beratungs- und Beurkundungsangebots, nach sich. Abbildung 104: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter 2.250 2.000 1.500 2001 2005 Mütterbriefe Erstberatung Vaterschaftsfeststell. Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 2013 869 502 2014 782 1.385 1.542 944 816 486 1.427 Jahr 947 693 1.016 1.864 819 1.180 2010 393 0 876 250 935 500 684 750 927 1.605 1.000 1.911 1.250 1.118 Anzahl 1.750 2015 Beratung bei Terminvergabe Unterhaltsberechnungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52 a SGB VIII zu unterbreiten. Dies geschieht mittels der sogenannten „Mütterbriefe“, sofern die Vaterschaft für das Kind im Zeitpunkt seiner Geburt noch nicht geklärt ist. Im Jahr 2015 wurden 502 Mütterbriefe versandt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 3,3 % (+16). 7 Durch die terminfreie Beurkundung kann dem Wunsch der Eltern nach vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung nunmehr vollumfänglich entsprochen werden. Somit entfällt in diesen Fällen die Versendung des Mütterbriefes. Auf das Beratungsangebot sowie auf Anfragen von nicht verheirateten werdenden Müttern und Vätern folgen zunächst telefonische oder persönliche Gespräche, ehe es zu der eigentlichen Erstberatung zur Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder zur Unterhaltsberechnung kommt. Im Jahr 2015 wurden 782 Beratungen bei einer Terminvergabe, bzw. seit 01.06.14 durch den Wegfall der Terminvergabe auch als sonstige Beratungen zu den Themen Abstammung, Sorgerecht und Unterhalt geführt. Als Erstberatungen zur Vaterschaftsfeststellung wurden 1.385 Beratungsleistungen erbracht. Die Anzahl der Unterhaltsberechnungen sank im Jahr 2015 um 7,9 % auf 869 Unterhaltsberechnungen. In den Fällen, in denen sich mögliche Väter nicht zur Vaterschaft bekennen und Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Dies war im Jahr 2015 in 160 Fällen erforderlich. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt. 177 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.3 Beurkundungen Abbildung 105: Gesamtzahl der Beurkundungen 4.500 6.611 3.000 6.000 2005 2010 Vaterschaft-/Mutterschaftsanerkennung Unterhaltsbeurkundungen Gesamt Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 7 3.843 2015 285 4.000 592 3.964 2014 273 554 3.495 3.535 497 Jahr 2013 253 3.342 3.235 591 275 1.953 1.877 206 1.387 1.221 2000 855 0 1.176 1.500 310 2.887 3.990 2.000 500 8.000 4.960 2.500 1.000 7.857 7.327 2.823 Anzahl 3.500 Gesamt 4.000 10.000 8.684 2.000 0 Sorgeerklärungen Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Seit dem 01.07.1998 haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, das Recht, die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam auszuüben. Auf Wunsch der Eltern wird die Erklärung über die gemeinsame Sorge im Amt für Jugend, Familie und Bildung beurkundet. Unterhaltsbeurkundungen waren seit der Kindschaftsrechtsreform mit Einführung der Unterhaltsdynamisierung bis 2009 rückläufig und bewegen sich seit 2012, in Abhängigkeit gesetzlicher Änderungen, auf annähernd konstant niedrigem Niveau. Die mit der Unterhaltsdynamisierung bezweckte Entlastung von Gerichten und Jugendämtern wird seit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung spürbar. Im Gegensatz zur Unterhaltsbeurkundung nehmen Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen und die Abgabe von Erklärungen zur gemeinsamen Sorge kontinuierlich zu, entsprechend der Tendenz einer steigenden Zahl außerhalb der Ehe geborener Kinder. Veränderte Beurkundungskapazität durch Stellenzuführung bedingt die Steigerung der Anzahl von Beurkundungen im Jahr 2013 gegenüber den Vorjahren. Auch im Jahr 2015 generieren die Umstellung der Arbeitsorganisation und steigende Geburtenzahlen weiteren Zuwachs. Es wurden in 8.684 Fällen Beurkundungen (+10,5 %) durchgeführt. Davon entfielen 45,6 % auf Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen (im Vorjahr 45,0 %) und 44,3 % auf Sorgeerklärungen (im Vorjahr 44,5 %). Der Anteil der Unterhaltsbeurkundungen betrug 6,8 % (im Vorjahr 7,1 %) und der Anteil von Zustimmungs-/Korrektur-/Dolmetscherurkunden betrug 3,3 % (im Vorjahr 3,5 %). 178 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.4 Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften Abbildung 106: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften 22.500 20.000 17.500 0 2001 2005 Beratung Minderjähriger Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen 2010 Jahr 2013 Beratung Volljähriger 1.056 893 13.388 2014 1.067 713 12.694 1.143 779 12.827 1.089 1.112 12.144 1.219 2.500 986 5.000 12.276 7.500 1.556 10.000 2.089 12.500 20.198 Anzahl 15.000 2015 Beistandschaften Minderjähr. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden insgesamt 14.281 Beratungen zum Unterhalt (im Vorjahr 13.407) durchgeführt. Davon waren 93,7 % Beratungen zum Unterhalt für Minderjährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 694 Unterhaltsberatungen. In 6,3 % aller Unterhaltsberatungen im Jahr 2015 waren die Hilfesuchenden Volljährige. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 180 Unterhaltsberatungen. Instabile Einkommensverhältnisse, Anstellungen im Niedriglohnbereich und häufige, oft unverschuldete Arbeitsplatzwechsel der Unterhaltspflichtigen bedingen die Nachfrage an Beratung beim Unterhaltsberechtigten. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteiles wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Beistandschaft des Jugendamtes, wenn deren Beendigung nicht bereits vorher durch Erledigung des Auftrages erklärt werden konnte. Die Beistandschaften bestehen im Durchschnitt über 6 bis 8 Jahre. 7 Im Jahr 2015 betrug die Anzahl bestehender Beistandschaften 1.056 Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um elf Beistandschaften. 179 Hoheitliche Jugendhilfe 7.1.5 Gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger Abbildung 107: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger 120 100 Anzahl 80 60 40 105 74 72 20 0 104 71 2007 2010 Vater.feststellungsverf. 45 44 31 27 95 80 77 90 57 45 35 28 2012 Jahr Vater.anfechtungsverf. 2013 2014 36 2015 Zwangsvollstr./vereinf. Verf./Unterhaltsklagen Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 80: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger 2007 7 2010 2012 2013 2014 2015 Vaterschaftsfeststellungsverfahren 74 105 104 80 95 90 Vaterschaftsanfechtungsverfahren 72 71 77 45 45 36 Zwangsvollstreckungen 21 21 30 15 21 35 vereinfachte Verfahren 4 9 13 12 13 17 Unterhaltsklagen 2 1 1 1 1 5 173 207 225 153 175 183 Gesamt Quelle: SG Unterhalt/Beurkundungen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar Zur Anfechtung der Vaterschaft ordnet das Familiengericht Ergänzungspflegschaft an, wenn ein beteiligtes Kind wegen Interessenkollision rechtlich nicht von seinen Eltern vertreten werden kann. Deshalb vertritt das Jugendamt als Ergänzungspfleger jeweils die Kinder, deren Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind. Von den insgesamt 183 gerichtlichen Verfahren in denen das Amt für Jugend, Familie und Bildung als Beistand bzw. Ergänzungspfleger aufgetreten ist, war mehr als jedes zweite ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren (49,2 %). Gesunken sind im Jahr 2015 die gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren auf 19,7 % (-9), gestiegen sind dagegen Zwangsvollstreckungen auf 19,1 % (+14). Weniger häufig waren mit 9,3 % vereinfachte Verfahren (+4) und mit 2,7 % fünf Unterhaltsklagen (+4). 180 Hoheitliche Jugendhilfe 7.2 Unterhaltsvorschuss Die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhaltes von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG). 7.2.1 Auszahlfälle im Unterhaltsvorschuss Abbildung 108: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder 3.500 3.000 2.202 2.582 2.321 2.679 2.363 2.767 2.347 3.006 1.774 1.000 2.518 1.500 2.504 2.000 2.171 Anzahl 2.500 500 0 2000 2005 2010 Jahr 0 bis unter 6-Jährige 2013 2014 2015 6 bis unter 12-Jährige Quelle: SG Unterhaltsvorschuss Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 81: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder 0 bis unter 6-Jährige in % 6 bis unter 12-Jährige in % Gesamt Quelle: SG Unterhaltsvorschuss 2000 2005 2010 2013 2014 2015 2.171 2.518 3.006 2.767 2.679 2.582 46,4 58,7 56,2 53,9 53,6 54,0 2.504 1.774 2.347 2.363 2.321 2.202 53,6 41,3 43,8 46,1 46,4 46,0 4.675 4.292 5.353 5.130 5.000 4.784 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger für die Altersgruppe der unter 6-jährigen Kinder ist bis zum Jahr 2010 stetig angestiegen. In den letzten fünf Jahren ist hier ein Rückgang festzustellen (-424). Dennoch waren auch im Jahr 2015 mit 54,0 % mehr als die Hälfte aller Unterhaltsvorschussempfänger Kinder unter sechs Jahren. Die Zahl der 6- bis unter 12-jährigen Unterhaltsvorschuss beziehenden Kinder bewegt sich, nach zunächst sinkenden Zahlen in den Jahren zwischen 2000 und 2005, in den letzten fünf Jahren relativ konstant um 2.300 Unterhaltsvorschuss beziehende Kinder. Innerhalb des letzten Fünfjahreszeitraums ergab sich auch in dieser Altersgruppe ein leichter Rückgang der monatlichen Auszahlfälle (-145). Der Anteil aller Unterhaltsvorschussempfänger in dieser Altersgruppe betrug 46,0 %. Berücksichtigt werden hier nur die jeweils monatlich in Auszahlung befindlichen Fälle, wodurch eingestellte und neu in Zahlung genommene Vorgänge nicht enthalten sind. 181 Hoheitliche Jugendhilfe 7.2.2 Ausgaben und Einnahmen für geleistete Unterhaltszahlungen sowie Rückholquote Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist nach dem Sächsischen Aufgabenübertragungsgesetz den kreisfreien Städten und Landkreisen als Weisungsaufgabe übertragen worden. Die finanziellen Leistungen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach dem UVG gewährt worden sind, wurden den Kommunen bis 31.12.1999 in vollem Umfang erstattet (50 % vom Bund und 50 % vom Land). Mit Wirkung zum 01.01.2000 hatte der Bund die Aufbringung der Mittel nach UVG neu geregelt und die Kostenbeteiligung des Bundes auf ein Drittel reduziert. Auch der Freistaat Sachsen beteiligte sich zu einem Drittel, so dass die Kommunen das verbleibende Drittel aus kommunalen Mitteln eigenständig zu finanzieren haben. Wird dem Kind aus öffentlichen Mitteln Unterhaltsvorschuss gewährt, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den eigentlichen Unterhaltsverpflichteten auf die öffentliche Hand über. Die Durchsetzung dieses Anspruches, des sogenannten “Rückgriffs”, obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Mit dem Gesetz über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2003 und 2004) vom 11.12.2002 wurde der Artikel 1 “Sächsisches Aufgabenübertragungsgesetz zum Unterhaltsvorschussgesetz (SächsAüGUVG)” geändert, so dass seit dem 01.01.2004 die jeweils örtlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte berechtigt und verpflichtet sind, die nach § 7 UVG auf den Freistaat Sachsen übergegangenen Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. Die sächsischen Unterhaltsvorschussstellen erhalten seitdem 59 % der Rückeinnahmen nach dem UVG. Vor dem Jahr 2004 wurden die Einnahmen aus dem Rückgriff, genau wie die Ausgaben, gedrittelt (Bund, Freistaat Sachsen, Kommunen). 10 20 9 18 14,7 7 Ausgaben in Mio € 8 16 7 14 6 10,0 5 4 8,7 6,3 10 8 3 6 2 4 1 0 6,1 6,3 9,7 9,7 9,4 9,3 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Auszahlungen Quelle: SG Unterhaltsvorschuss 182 7,0 6,8 12 Jahr Rückholquote in % Abbildung 109: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in % 2 - Rückholquote in % Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 82: Gegenüberstellung von Rückholquote, Ausgaben und Einnahmen in Mio € 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Auszahlungen 6,10 6,32 9,69 9,73 9,37 9,32 Einnahmen nach § 5 UVG 0,11 0,13 0,19 0,21 0,23 0,22 Einnahmen nach § 7 UVG 0,37 0,91 0,64 0,67 0,79 0,91 Rückholquote in % 6,25 14,73 6,77 7,03 8,68 10,00 Quelle: SG Unterhaltsvorschuss Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Indikatoren, wie die Arbeitslosenquote, die Zahl an Beziehern von Leistungen nach dem SGB II oder den sogenannten „Aufstockern“ (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Einkommen so niedrig sind, dass sie zusätzlich Leistungen nach dem SGB II erhalten), geben Auskunft über soziodemographische Strukturen in Leipzig und wirken sich auf die Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner aus. Damit beeinflusst die finanzielle Situation der Unterhaltspflichtigen die Einnahmen der Unterhaltsvorschussstellen, da bei geringem Einkommen die Möglichkeit des Rückgriffs kaum oder gar nicht gegeben ist. Dies ist auch ein Indiz für die Verringerung der Rückholquote in der Zeit von 2005 bis 2010. Die titulierten Ansprüche unterliegen z. T. einer Verjährungsfrist von 30 Jahren, so dass die Einkommenslage vorübergehend nicht zahlungsfähiger Unterhaltsschuldner regelmäßig zu überprüfen ist. Im Jahr 2015 wurden 9,32 Mio € Unterhaltsvorschuss ausgezahlt. Die Rückholquote konnte dem Trend der letzten vier Jahre folgend durch eine Intensivierung des Rückgriffs auf 10,0 % gesteigert werden. Die absoluten Einnahmen nach § 7 UVG stiegen im Jahr 2015 um rund 120.000 € auf 910.000 € im Vergleich zum Vorjahr. 7.3 Adoption Die Adoption eines Kindes wird laut den gesetzlichen Vorgaben erst in Betracht gezogen, wenn die Lebensperspektive des Kindes in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist. 7 Kinder werden in Adoptionspflege vermittelt, wenn die sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile eine Adoption des Kindes wünschen und die notarielle Einwilligung in die Adoption erklären. Darüber hinaus hat das Jugendamt vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie gemäß § 36 SGB VIII zu prüfen, ob die Adoption eines Kindes in Betracht kommt. Dies kann der Fall sein, wenn das Kind dauerhaft nicht ins Elternhaus zurückkehren kann und die Eltern kein Interesse am Kind mehr zeigen. Mit Zustimmung des Sorgeberechtigten und nach Prüfung durch die Adoptionsvermittlung, werden für diese Kinder geeignete Adoptionsbewerber gesucht. Sind die geeigneten Adoptionsbewerber ausgewählt, beginnt die Vermittlung und die Entlassung des Kindes in Adoptionspflege. Sofern die Eltern zum gegebenen Zeitpunkt nicht in die Adoption einwilligen, kann die Einwilligung durch ein gerichtliches Verfahren ersetzt werden und die Adoption des Kindes durch das Gericht ausgesprochen werden. Die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit erfolgt durch die Fachkräfte der Adoptionsvermittlung. Ziel der Adoptionsvermittlung ist es, eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen sind das Kind und seine Bedürfnisse. Aufgabe der Adoptionsvermittlung ist es daher, für die Kinder die bestgeeigneten Bewerber auszuwählen. 183 Hoheitliche Jugendhilfe Die Adoption eines Kindes bedeutet rechtlich eine endgültige Trennung von der Herkunftsfamilie. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen. Die Adoptiveltern übernehmen die vollen elterlichen Rechte und Pflichten. Adoptionsvermittlung umfasst die Prüfung der Vermittlungsmöglichkeit von Kindern, die Prüfung und Schulung der Adoptionsbewerber, die Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern, die Vermittlung von Kindern in Adoptionspflege, die Begleitung der Adoptivfamilie während der Adoptionspflegezeit und die Nachbetreuung nach abgeschlossener Adoption, die Beratung und rechtliche Begleitung von Stiefkindadoptionen und die Beratung und Unterstützung volljähriger Adoptierter im Sinne ihrer Identitätsfindung (Altadoptionen). In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, auch für ältere und entwicklungsbeeinträchtigte Kinder, die schwer vermittelbar sind, eine Perspektive in einer Adoptivfamilie zu finden. 7.3.1 gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber Abbildung 110: gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber im Jahresvergleich 200 175 Anzahl 150 125 100 193 75 149 130 50 25 0 7 91 49 29 2000 25 2005 2010 90 84 15 10 2013 Jahr Adoptionsbewerber (gesamt) 12 2014 2015 Bestätigte Adoptionsbewerber * Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Stichtag 31.12. des Jahres Tabelle 83: Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung 2000 Adoptionsbewerber aus Leipzig 2005 2010 2013 2014 2015 67 54 112 61 70 63 Adoptionsbewerber von außerhalb 126 76 37 30 20 21 Adoptionsbewerber (gesamt) 193 130 149 91 90 84 29 49 25 10 15 12 Bestätigte Adoptionsbewerber * Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Stichtag 31.12. des Jahres Im Jahr 2015 wurden im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig 63 Adoptionsbewerber aus Leipzig vorstellig. 184 Hoheitliche Jugendhilfe Nach Prüfung und Schulung konnten bis zum Stichtag 31.12.2015 davon insgesamt 12 Adoptionsbewerber bestätigt werden. Weitere 21 Adoptionsbewerber mit Wohnsitz außerhalb Leipzigs wurden hinsichtlich einer möglichen Vermittlung eines Leipziger Kindes als Bewerber angenommen. 7.3.2 betreute Kinder der Adoptionsvermittlung Abbildung 111: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder 100 Anzahl 80 60 40 95 83 76 68 68 58 20 0 23 11 2000 2005 2010 15 13 8 Jahr 2013 Kinder in Adoptionspflege* 8 2014 2015 vorgemerkte Kinder Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * nur Volladoption ohne Stiefkindadoption zum Stichtag 31.12. des Jahres Tabelle 84: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder 2000 Kinder in Adoptionspflege* 2005 2010 2013 2014 2015 83 95 76 68 68 58 - männlich 48 42 32 34 38 29 - weiblich 35 53 44 34 30 29 11 23 8 13 15 8 - männlich 4 10 5 10 9 5 - weiblich 7 13 3 3 6 3 vorgemerkte Kinder Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * nur Volladoptionen ohne Stiefkindadoptionen zum Stichtag 31.12. des Jahres Zum Stichtag 31.12.2015 befanden sich insgesamt 58 Kinder in Adoptionspflege, zehn weniger als im Vorjahr. Davon waren 29 Jungen und 29 Mädchen. Zur Adoptionspflege vorgemerkt waren im Jahr 2015 weitere acht Kinder. Davon waren fünf Jungen und drei Mädchen. 185 Hoheitliche Jugendhilfe 7.3.3 Abgeschlossene Adoptionen Abbildung 112: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort 50 45 40 Anzahl 35 30 25 48 31 15 31 23 10 5 49 43 20 13 0 16 11 2000 2005 15 9 7 2010 Jahr außerhalb Leipzig 2013 2014 2015 innerhalb Leipzig Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 konnten 64 Kinder rechtskräftig zu Adoptiveltern vermittelt werden (im Vorjahr 52). Davon konnten 49 an Leipziger Adoptiveltern (+ 6) vermittelt werden und 15 an Adoptiveltern, die außerhalb der Stadt Leipzig leben (+6). 7.3.4 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 7 Abbildung 113: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 350 300 341 200 2005 2010 Begleitung der abgebenden Eltern Anfragen zu Altadoptionen Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 186 Jahr 2013 2014 215 89 15 123 179 16 134 94 21 169 131 175 30 53 60 65 2000 47 0 50 50 57 172 100 125 248 150 86 Anzahl 250 2015 Nachbetreuung der Adoptionseltern Rentenanfragen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 85: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption 2000 2005 2010 2013 2014 2015 Begleitung der abgebenden Eltern 50 47 125 131 94 89 Nachbetreuung der Adoptionseltern 57 53 175 169 134 123 Anfragen zu Altadoptionen 65 172 341 248 179 215 Rentenanfragen 60 86 30 21 16 15 671 569 423 442 Gesamt Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 232 358 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 waren 442 Beratungs- und Unterstützungsleistungen nach Abschluss der Adoption erforderlich. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 4,5 % (+19 Leistungen). Der Anteil der Anfragen zu Altadoptionen ist im Jahr 2015 um 20,1 % gestiegen (+36 Anfragen). Gesunken sind dagegen die Nachbetreuungen der Adoptionseltern um 8,2 % (-11) und die Begleitung der abgebenden Eltern um 5,3 % (-5) aller Beratungs- und Unterstützungsvorgänge nach Abschluss der Adoption. Rentenanfragen nehmen demgegenüber einen geringeren Umfang der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ein. Die war im Jahr 2015 in 15 mal der Fall (-1). 7.3.5 Vertrauliche Geburt Am 01.05.2014 trat das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ (SchKG) in Kraft. Das Gesetz eröffnet Schwangeren die Möglichkeit, unter Begleitung von Schwangerschaftsberatungsstellen ihr Kind anonym in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Das Kind soll dann durch die Adoptionsvermittlungsstelle Aufnahme bei Adoptionsbewerbern finden, die das Kind später adoptieren. Ab dem 16. Lebensjahr hat das Kind die Möglichkeit, seine Identität zu klären. Im Jahr 2015 wurden durch die Adoptionsvermittlung zwei vertraulich geborene Kinder in Adoptionspflege vermittelt. 7 187 Hoheitliche Jugendhilfe 7.4 Pflegekinderwesen Besonders für jüngere Kinder (unter 7 Jahren) ist die Form der familienbezogenen Erziehung geeigneter als die institutionelle Heimerziehung. Um die Zahl der Vollzeitpflegestellen nach § 33 SGB VIII zu erhöhen und eine optimale Betreuung bestehender Pflegeverhältnisse zu sichern, wurden im Oktober 2010 die im Zusammenhang mit der Vollzeitpflege bestehenden Aufgaben auf den Pflegekinderdienst übertragen. Die sieben Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes betreuen und beraten die Pflegefamilien und Pflegekinder kontinuierlich, in der Regel werden die Familien und Kinder in ihrem häuslichen Umfeld aufgesucht. Gleichzeitig wird mit Hilfe von Regionalzeitungen, Flyern und Plakaten um neue Pflegeeltern geworben. Für Interessenten findet jeweils am ersten Dienstag jeden Monats um 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Jugendamt statt. Bei weitergehendem Interesse werden in individuellen Gesprächen die Möglichkeiten der Aufnahme eines Pflegekindes besprochen und die Interessenten in das Prüfverfahren aufgenommen. Die Anzahl von interessierten Bewerbern ist bei den Informationsabenden relativ hoch. Im Verlauf des Prüfverfahrens reduziert sich die Zahl der Bewerber stark. Gründe hierfür sind unter anderem, dass Interessenten sich für eine Adoptionsbewerbung entscheiden, andere Vorstellungen von der Pflegekinderarbeit hatten und nach vertieften Gesprächen ihre Bewerbung zurücknehmen oder in Einzelfällen von Seiten des Pflegekinderdienstes die Eignung zur Ausübung von Vollzeitpflege nicht bestätigt werden konnte. Zum Prüfverfahren gehört u. a. die Teilnahme der Bewerber an der Pflegeelternschulung, die vom Pflegekinderdienst in Kooperation mit der Volkshochschule durchgeführt wird, sowie mehrere Gespräche und Hausbesuche durch die Mitarbeiter/-innen des Pflegekinderdienstes in der zukünftigen Pflegestelle. Um auch für unbegleitete minderjährige Ausländer die Möglichkeit der Aufnahme in Pflegefamilien (Gastfamilien) zu schaffen, entwickelte der Pflegekinderdienst eine angepasste Konzeption und bot ab Oktober 2015 Informationsabende für potentielle Gasteltern an, an die sich vertiefende Gespräche anschlossen. Anfang 2016 werden in Kooperation mit der Volkshochschule Gastelternschulungen durchgeführt. Nachfolgend wird die Vermittlung von Jugendlichen in Gastfamilien erfolgen. 7.4.1 Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen Abbildung 114: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen* 200 140 175 Anzahl 100 75 5 50 25 0 2 38 24 4 50 59 2002 2005 2010 0 bis unter 6 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar 188 3 22 2 45 120 100 12 43 100 83 78 125 110 115 105 150 3 80 31 5 4 18 3 60 Gesamt 7 40 Jahr 72 71 75 2013 2014 2015 6 bis unter 12 Jahre Pflegestellenanfragen 20 0 12 bis unter 14 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Hoheitliche Jugendhilfe Im Jahr 2015 wurden 68 Prüfungen von Pflegestellenbewerber/-innen durchgeführt. Dies sind sechs mehr als im Vorjahr, wovon 54 Pflegestellen bestätigt werden konnten (im Vorjahr 52). Sieben Bewerber/-innen konnten nicht als Pflegestelle bestätigt werden (im Vorjahr sechs) und sieben nahmen ihre Bewerbung selbst zurück (im Vorjahr vier). 7.4.2 Pflegestellenanfragen des ASD Abbildung 115: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen* 200 140 Anzahl 100 75 5 50 25 0 2 38 24 4 50 59 2002 2005 2010 0 bis unter 6 Jahre 14 bis unter 18 Jahre Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 3 22 2 45 120 100 12 43 100 83 78 125 110 115 105 150 3 80 31 5 4 18 3 60 Gesamt 175 40 Jahr 72 71 75 2013 2014 2015 6 bis unter 12 Jahre Pflegestellenanfragen 20 0 12 bis unter 14 Jahre Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten der Jahre 2000 und 2001 nicht verfügbar Im Jahr 2015 gab es 100 Anfragen des ASD für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder. Damit lag das Anfragevolumen im Jahr 2015 annähernd auf dem Niveau der beiden Vorjahre. Mit 75,0 % betrafen im Jahr 2015 knapp zwei Drittel aller Anfragen des ASD nach Pflegestellen die Altersklassen der 0- unter 6-Jährigen (im Vorjahr 64,5 %). Besonders in dieser Altersgruppe werden intensive Bemühungen des AfJFB unternommen, diesen Kindern eine familienähnliche Erziehung zu ermöglichen. 7 Der Anteil von Pflegestellenanfragen für die Altersklasse der 7- unter 12-Jährigen sank auf 18,0 % (im Vorjahr 28,2 %). Drei ASD Anfragen gab es für 12 bis unter 14-jährige Kinder (im Vorjahr fünf) und vier Anfragen bezogen sich auf 14 bis unter 18-jährige Jugendliche (im Vorjahr drei). 189 Hoheitliche Jugendhilfe 7.4.3 Pflegeverhältnisse Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten alle Pflegeverhältnisse, die durch den Pflegekinderdienst des AfJFB betreut wurden. Abbildung 116: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren 400 350 300 Anzahl 250 0 207 204 95 83 188 196 22 29 31 40 46 2011 2012 2013 Jahr 2014 2015 174 100 50 162 128 200 150 150 Verwandtenpflege Fremdpflege Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften davon beendet Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 86: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren 2011 Übernahmen aus Vorjahren 7 Neu im aktuellen Jahr Anzahl Pflegeverhältnisse davon beendet Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 2012 2013 2014 2015 221 250 261 292 314 36 33 63 65 52 257 283 324 357 366 22 29 31 40 46 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Im Jahr 2015 wurden in der Stadt Leipzig 366 Pflegeverhältnisse betreut. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 2,5 % (+9 Pflegeverhältnisse). Davon wurden 46 Pflegeverhältnisse im Jahr 2015 beendet (im Vorjahr 40). 204 Kinder leben als Pflegekinder bei nicht verwandten Pflegepersonen (-3). 162 Kinder leben als Pflegekinder in Verwandtenpflege (+12). Der Anteil der Verwandtenpflegeverhältnissse stieg das vierte Jahr in Folge auf 44.3 % (im Vorjahr 42,0 %, 2012: 33,5%). Dieser steigende Trend ist bundesweit bemerkbar. 190 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 87: Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht 2011 2012 2013 2014 2015 Pflegeverhältnisse 257 283 299 357 366 davon: 0 bis unter 6 Jahre 84 88 92 117 122 6 bis unter 12 Jahre 99 106 109 128 134 12 bis unter 14 Jahre 44 50 46 59 63 14 bis unter 18 Jahre 30 39 52 53 47 Geschlecht 257 283 299 357 366 davon: männlich 121 139 147 175 167 136 144 152 182 199 weiblich Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Der Anteil bestehender Pflegeverhältnisse stieg im Jahr 2015 bei den 0 bis unter 6-Jährigen auf 33,3 % (im Vorjahr 32,8 %), bei den 6 bis unter 12-Jährigen auf 36,6 % (im Vorjahr 35,9 %) und bei den 12 bis unter 14-jährigen Kindern auf 17,2 % (im Vorjahr 16,5 %). Dagegen sank der Anteil bei den 14 bis unter 18-jährigen Jugendlichen auf 12,8 % (im Vorjahr 14,8 %). Das Verhältnis von Mädchen und Jungen ist auch bei Pflegekindern ausgeglichen. Im Jahr 2015 sank der Anteil männlicher Pflegekinder auf 45,6 % (im Vorjahr 49,0 %) und stieg der Anteil weiblicher Pflegekinder auf 54,4 % (im Vorjahr 51,0 %). 7.4.4 Gastfamilien Um für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) bedarfsgerechte Hilfen zur Erziehung anzubieten wurde der Pflegekinderdienst im Oktober 2015 beauftragt, Pflegefamilien zu gewinnen. Zur Kennzeichnung dieser besonderen Pflegeform wurde der Begriff „Gastfamilie“ gewählt. 7 Zur Eignungsfeststellung der Gasteltern wurden die vorhandenen Standards und Verfahren des Pflegekinderdienstes überarbeitet und angepasst. Eine Weiterentwicklung erfolgt im Arbeitsprozess. 2015 fanden bereits drei Informationsveranstaltungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit ca. 250 Interessierten statt. Mit potentiellen Gasteltern wurden Erstgespräche geführt In Kooperation mit der Volkshochschule Leipzig wurde für potentielle Gasteltern eine Schulungsreihe mit drei Modulen konzipiert und Veranstaltungen für 2016 terminiert. Die Vermittlung von umA in Gastfamilien wird im Jahr 2016 aufgenommen. 191 Hoheitliche Jugendhilfe 7.5 Amts- und Vereinsvormundschaften und -pflegschaften Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (§ 1626 I BGB). Tabelle 88: Elterliche Sorge Elterliche Sorge Aufenthaltsbestimmungsrecht Gesundheitssorge Personensorge Regelung schulischer Angelegenheiten Bestimmung des Umgangs ... Vermögenssorge Gesetzliche Vertretung in allen Angelegenheiten Verwaltung von Einkommen und Vermögen Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Wenn Eltern die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge nicht ausüben können oder dürfen tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Entscheidung an ihre Stelle ein Vormund oder Pfleger. Bei gesetzlich eintretender Vormundschaft wird immer das Jugendamt Vormund, bei gerichtlich bestellter Vormundschaft werden  Einzelpersonen (oder Eheleute) oder  ein Verein oder  das Jugendamt am Aufenthaltsort des Minderjährigen zum Vormund eingesetzt. 7 Gesetzliche Vormundschaft tritt ein, wenn  die Mutter des Kindes ledig und minderjährig ist (§§ 1673 II, 1791c BGB)  die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in notarieller Erklärung das Kind zur Adoption freigibt (§ 1751 BGB) Bestellte Vormundschaft tritt ein, wenn  den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) die elterliche Sorge entzogen wird, weil sie das Wohl des Kindes gefährden oder nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden (§§ 1666, 1773 BGB),  die sorgeberechtigten Eltern(-teile) wegen Todes, Krankheit, Verhinderung oder unbekanntem Aufenthalt die elterliche Sorge nicht ausüben können (§§ 1673, 1674, 1677,1773 BGB) Bestellte Pflegschaft tritt ein, wenn  den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) einzelne Teile der elterliche Sorge entzogen werden, weil sie das Wohl des Kindes gefährden, nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden oder sich in diesem Teilbereich der elterlichen Sorge in einem Interessenkonflikt (z.B. bei Strafverfahren gegen den anderen Elternteil) befinden (§§ 1666, 1909, 1773 BGB). Wenn das Jugendamt Vormund oder Pfleger wird, spricht man von einer Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft. Das Jugendamt beauftragt einzelne Mitarbeiter mit der Führung der ihm übertragenen 192 Hoheitliche Jugendhilfe Vormundschaften und Pflegschaften. Der Vormund muss alle Entscheidungen treffen, die auch Eltern für ihre Kinder treffen; z. B.:  Wo soll das Kind leben?  Wo soll es zur Schule gehen?  Welchen besonderen (therapeutischen, schulischen) Förderbedarf hat das Kind?  Weiterhin gehört es dazu, Ausbildungsverträge für Kinder abzuschließen, über die Notwendigkeit von Operationen zu entscheiden, Anträge auf Ausstellung von Ausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen (für Kinder nicht deutscher Staatsangehörigkeit) zu stellen oder Konten für die Kinder zu eröffnen. Die Aufzählung kann nicht abschließend sein, da die vielen, im Leben eines Kindes zu treffenden Entscheidungen nicht vorhersehbar sind. 7.5.1 Amts- und Vereinsvormundschaften Neben den klassischen Amtsvormundschaften bietet seit dem Jahr 2005 der Verein FAIRbund e. V. in Leipzig die Führung von Vereinsvormundschaften an. Die Leistungsvereinbarung zwischen Träger und AfJFB wurde in den Folgejahren bezüglich der Fallzahlen angepasst. Der Rückgang der Amtsvormundschaften resultiert aus dieser Zielstellung. Abbildung 117: Amts- und Vereinsvormundschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres* 700 600 Anzahl 500 400 300 200 590 330 100 0 299 157 2005 2010 248 256 208 2012 Jahr Amtsvormundschaften Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 230 2013 281 218 2014 7 274 2015 Vereinsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Stichtagszahl der Vereinsvormundschaften erst ab 2008 erfasst 193 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 89: Amts- und Vereinsvormundschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr* 2005 2012 2010 2013 2015 2014 Amtsvormundschaften 483 420 356 350 382 698 Kinder minderjähriger Mütter 111 61 67 64 59 63 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge 22 0 0 0 3 319 Adoptionsvormundschaften 32 35 27 27 27 17 bestellte Vormundschaften 318 324 262 259 293 299 58 198 273 288 257 307 24 34 23 27 28 40 Vereinsvormundschaften minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Im Jahresverlauf 2015 standen im Stadtgebiet 698 Minderjährige unter Amtsvormundschaft und 214 Minderjährige unter Amtspflegschaft. Insgesamt wurden also im Jahresverlauf 912 Minderjährige durch das AfJFB vertreten (+195). Der starke Anstieg der Amtsvormundschaften resultiert aus der Entwicklung der Flüchtlingsproblematik ab Mitte 2015. Minderjährige Ausländer, die ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten in Deutschland einreisen, werden durch das Jugendamt in Obhut genommen, das Familiengericht bestellt für diese Minderjährigen einen Vormund, der das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung ausübt. Bis zum Jahresende wurde das AfJFB für 309 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) zum Vormund bestellt. 7 Bis zum Jahresende wurde die Anzahl der Mitarbeiter, die Amtsvormundschaften und -pflegschaften führen, auf 12 erhöht. Die hohe Anzahl unbegleiteter Minderjähriger Ausländer stellte auch für die Amtsvormundschaften eine große Herausforderung dar, da die vorhandenen personellen Ressourcen ebenso wie die Jugendhilfestrukturen in der Stadt Leipzig (Inobhutnahmeeinrichtungen, Jugendwohngruppen) für diese Zugänge nicht ausgerichtet waren. In Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen des AfJFB und anderer Ämter konnte mit hohem Einsatz und Engagement die Betreuung und Versorgung aller Jugendlichen abgesichert werden. Der Verein Fairbund e. V. führte im Jahr 2015 insgesamt 307 Vormundschaften, davon 40 für unbegleitete minderjährige Ausländer und 115 Pflegschaften, es wurden also im Jahresverlauf 422 Minderjährige durch den Verein vertreten (+60). Insgesamt wurden im Jahresverlauf 1.334 Minderjährige durch Amts-/Vereinsvormund oder auch durch Amts-/ Vereinspfleger vertreten (+255). Die Anzahl der vom AfJFB und vom Verein Fairbund e. V. geführten Vormundschaften und Pflegschaften ist seit 2010 um 54,9 % gestiegen (+473). 194 Hoheitliche Jugendhilfe 7.5.2 Amts- und Vereinspflegschaften Abbildung 118: Amts- und Vereinspflegschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres* 200 180 160 Anzahl 140 120 100 80 187 151 60 148 112 97 40 2005 2010 2012 78 69 66 59 20 0 148 Jahr Amtspflegschaften 2013 2014 90 2015 Vereinspflegschaften Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Stichtagszahl der Vereinsvormundschaften erst ab 2008 erfasst Tabelle 90: Amts- und Vereinspflegschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr* 2005 Amtspflegschaften Vereinspflegschaften Amts- und Vereinspflegschaften Quelle: SG Adoption, Pflege, Amtsvormundschaften 2010 2012 2013 2014 2015 220 158 246 347 335 214 14 85 105 113 105 115 234 243 351 460 440 329 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 7 * Daten des Jahres 2000 nicht verfügbar Der Rückgang der Amtspflegschaften seit dem Jahr 2006 ging einher mit einem Anstieg der Vereinspflegschaften, die vom Verein FAIRbund e. V. durchgeführt werden. Im Jahresverlauf 2015 standen 214 Minderjährige unter Amtspflegschaft und 115 Minderjährige unter Vereinspflegschaft. Insgesamt erhielten also im Jahresverlauf 329 Minderjährige einen Amts- oder Vereinspfleger. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 25,2 % (-121 Amtspflegschaften und -10 Vereinspflegschaften). 195 Hoheitliche Jugendhilfe 7.5 3 Gesetzliche Vorgaben für die Vormundschaft/Pflegeschaft Die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer wird durch das Familiengericht angeordnet, weil der Aufenthalt der Eltern unbekannt ist, bzw. weil die Eltern durch die räumliche Distanz zu ihrem Kind gehindert sind, die elterliche Sorge auszuüben Die im Übrigen geführten Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften resultieren aus sorgerechtlichen Entscheidungen des Familiengerichtes, d. h. Eltern wird das Sorgerecht insgesamt oder in Teilen entzogen, weil eine Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, die durch andere Maßnahmen nicht aufgehoben werden konnte. Die dann durch das AfJFB vertretenen Kinder können daher zumindest unmittelbar nach der gerichtlichen Entscheidung nicht in ihrer Familie leben. Insofern liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit des Amtsvormundes/-pflegers darin, die weitere Lebensperspektive der Minderjährigen zu klären. Der überwiegende Teil der betreuten Minderjährigen erhält auf Antrag des Amtsvormundes/Amtspflegers Hilfen zur Erziehung. Im Hilfeverlauf vertritt der Vormund die Interessen der Minderjährigen auch gegenüber dem AfJFB Als Personensorge- oder Antragsberechtigter beantragt er die erforderlichen Hilfen und nimmt an Hilfeplangesprächen teil. Dabei sichert er das gesetzlich verankerte Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrecht von Kindern und Jugendlichen (§§ 6, 8, 9 und 36 SGB VIII), indem er im persönlichen Kontakt mit dem Minderjährigen dessen Wunsch und Willen ermittelt und in Abwägung von Kindeswille und Kindeswohl die Interessen des Minderjährigen nach außen vertritt. Innerhalb der geführten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften nahm die Arbeit mit Minderjährigen mit komplexen Problemlagen (erheblichen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Problemen) unverändert großen Raum ein. Für jüngere Kinder ist die zeitnahe Perspektivklärung aufgrund häufig strittiger und damit langwieriger Familiengerichtsverfahren, in denen der Vormund/Pfleger als Vertreter des Kindes eingebunden ist, oft schwierig. 7 Die persönlich geführte Vormundschaft ist als gesetzliches Leitbild verankert. Darüber hinaus begrenzt das Gesetz die Zahl der je Vormund/Pfleger vertretenen Mündel/Pfleglinge auf maximal 50 (§ 55 Abs.2 SGB VIII) und gibt dem Vormund/Pfleger auf, in der Regel einmal monatlich persönlichen Kontakt zum Mündel/Pflegling an dessen gewöhnlichem Aufenthaltsort zu halten. Dem Familiengericht ist aufgegeben, die Einhaltung der persönlichen Kontakte zu beaufsichtigen (§ 1837 Abs. 2 BGB). Aufgrund der hohen Fallzugänge im Jahr 2015 konnte die Vorgabe der monatlichen Kontakte zu jedem Mündel ab Jahresmitte nicht mehr realisiert werden. 196 Hoheitliche Jugendhilfe 7.6 Jugendgerichtshilfe Die Aufgaben des Sachgebietes Jugendgerichtshilfe werden durch den § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz) in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestimmt. Sie hat die Pflicht, den Rechtsanspruch junger straffällig gewordener Menschen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Mitwirkung der Jugend(gerichts-)hilfe im Jugendstrafverfahren sicher zu stellen und gleichzeitig die verfahrensbeteiligten Behörden zu unterstützen. Im § 38 JGG heißt es: „Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zur Geltung, unterstützen durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten ... und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind ...“. Jugendliche, deren Sorgeberechtigte und junge Volljährige sind auf das Strafverfahren vorzubereiten und bis zum Abschluss desselben zu begleiten. Wenn notwendig, ist die Eingliederungshilfe für Haftentlassene vorzubereiten. Die frühestmögliche Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe hat - dem Erziehungsgedanken folgend - das Ziel, dass Strafverfahren durch Einleitung von ambulanten Maßnahmen (nach JGG) oder durch Leistungen der Jugendhilfe (nach dem SGB VIII) eingestellt werden können. Das Sachgebiet ist als eigenständiger Spezialdienst organisiert. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter arbeiten stadtteilorientiert. Hier werden alle Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre), die straffällig in Erscheinung getreten sind, im gesamten Verfahren nach dem JGG betreut. Die Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe beginnt mit der polizeilichen Information über die Feststellung eines jungen Menschen als Beschuldigter einer Tat. Die Betreuung endet mit Abschluss des Jugendstrafverfahrens, das bedeutet, bis hin zur Eingliederungshilfe nach der Haftentlassung. Das Tätigwerden der Jugendgerichtshilfe im Rahmen von Beratung und Begleitung erfolgt auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei der Verhängung von Strafbefehlen. Zum Stichtag 31.12.2015 wurden von der Jugendgerichtshilfe insgesamt 4.688 Täter betreut (im Vorjahr 4.782). Davon waren 2.232 im Jahr 2015 erstmals oder in 2015 erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Personen (im Vorjahr 2.401). Aus dem Überhang vergangener Jahre stehen noch weitere 2.456 Täter unter Betreuung der Jugendgerichtshilfe (im Vorjahr 2.381), deren Vorgänge noch nicht abgeschlossen sind. Bei den 2.456 Tätern sind 1.414 mehrfach auffällige Täter. Von den im Jahr 2015 erstmals bzw. erneut strafrechtlich in Erscheinung getretenen Personen sowie von den mehrfach auffälligen Tätern aus dem Überhang sind 526 Personen mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft. 7 Die folgenden statistischen Daten beziehen sich auf Neueingänge von Personen und erneute Eröffnungen von abgeschlossenen Verfahren zu Personen aus Vorjahren im Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres. Nicht enthalten sind Personen, bei denen Verfahren aus Vorjahren noch nicht beendet sind, die aber im Betrachtungszeitraum nicht wieder strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. 197 Hoheitliche Jugendhilfe 7.6.1 Jugenddelinquenz bei 14- bis unter 21-Jährigen Abbildung 119: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern 3500 3000 946 Anzahl 2500 2000 1.369 1.322 814 1.132 1.329 1500 2.418 1000 500 0 2000 1.752 1.567 1.373 2005 2010 1.269 Jahr Mehrfachtäter 2013 903 2014 2015 Ersttäter Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 91: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern 2000 7 2005 2010 2013 2014 2015 Mehrfachtäter 1.373 2.418 1.567 1.752 1.269 903 Ersttäter 1.322 946 1.369 814 1.132 1.329 Jugendstraftäter 2.695 3.364 2.936 2.566 2.401 2.232 Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Fallzahl der Täter/-innen, die im Jahr 2015 neu hinzukamen bzw. wieder als Täter/-innen in Erscheinung traten, ist im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 % gesunken (-169 Täter/-innen). Bei der Erfassung von Tätern erfolgt eine Unterscheidung von Ersttätern und Mehrfachtätern. Ersttäter/-innen sind diejenigen, gegen die erstmalig polizeilich ermittelt wurde bzw. ein Jugendstrafverfahren vorlag. Dabei können auch mehrere Taten Gegenstand des ersten Verfahrens sein. Mehrfachtäter/-innen sind mindestens zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Jahr 2015 ist die Anzahl von Mehrfachtätern im Vergleich zum Vorjahr um 28,8 % gesunken (-366 Mehrfachtäter/-innen). Dagegen ist die Zahl der Ersttäter/-innen im Vergleich zum Vorjahr um 17,4 % gestiegen (+197 Ersttäter/-innen). 198 Hoheitliche Jugendhilfe 7.6.2 Jugendkriminalitätsrate nach Stadtbezirken Abbildung 120: Anzahl der Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken im Jahresvergleich 2014/2015 140 120 0 Mitte Nordost 2014 Südost Süd Südwest West 63,4 66,3 72,8 66,4 83,6 100,0 102,2 62,9 69,2 43,9 40,9 68,3 127,8 Ost 61,8 105,2 30,7 20 40,1 40 82,3 60 79,2 80 108,3 Anzahl 100 Altwest Nordwest Nord Stadtbezirke 2015 Quelle: SG Jugendgerichtshilfe Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 92: Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken Stadtbezirk 2000 2005 215 2010 2013 185 139 2014 144 2015 Mitte 201 125 Nordost 241 253 244 215 223 186 Ost 559 598 504 482 459 400 Südost 226 299 263 197 190 135 Süd 263 303 231 227 214 153 Südwest 163 294 275 252 177 175 West 388 422 333 295 312 275 Altwest 265 401 346 335 277 244 Nordwest 149 167 164 133 109 108 Nord 240 335 304 240 218 228 Leipzig Gesamt 2.695 3.287 2.849 2.515 2.323 2.029 nicht zuordenbar* 0 77 87 51 78 203 Jugendstraftäter 2.695 3.364 2.936 2.566 2.401 2.232 Quelle: SG Jugendgerichtshilfe 7 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *z. B. ohne festen Wohnsitz, Amtshilfe, u. a. In der obigen Tabelle sind die Wohnorte der Täter erfasst und den Stadtbezirken zugeordnet. In die Kategorie „nicht zuordenbar“ zählen unbegleitete minderjährige Ausländer, Deutsche und Ausländer ohne festen Wohnsitz sowie alle Amtshilfen. 199 Hoheitliche Jugendhilfe Die Gesamtzahl von Jugendstraftätern im gesamten Betrachtungszeitraum verteilt sich auf alle Stadtbezirke. Im Jahr 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr in allen Stadtbezirken die Zahl der Jugendstraftäter rückläufig. Regionale Besonderheiten sind ersichtlich und decken sich mit der Falldichte in den Sozialbezirken des ASD. 7.6.3 Jugenddelinquenz nach Alter und Geschlecht Abbildung 121: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht* 1400 1.272 1.215 1200 Anzahl 1000 1.181 970 811 521 506 400 200 0 919 798 800 600 959 404 390 2005 2010 weibl. Jug. Quelle: SG Jugendgerichtshilfe 770 794 405 414 376 396 2012 Jahr männl. Jug. 2013 weibl. Hw. 735 765 396 378 351 291 2014 2015 männl. Hw. Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * Daten früherer Jahre nicht verfügbar 7 Bei einer Betrachtung der Straftäter/-innen nach Geschlecht ist der Anteil der 1.563 Straftäter mit 70,0 % im Jahr 2015 mehr als doppelt so hoch wie der Anteil der 669 Straftäterinnen mit 30,0 %. Der Anteil der 1.143 jugendlichen Straftäter/-innen zwischen 14- bis unter 18 Jahren (1.131) stieg auf mehrheitlich 51,2 % (im Vorjahr 47,1 %). Dagegen sank der Anteil der 1.089 heranwachsenden Straftäter/-innen auf 48,8 % (im Vorjahr 52,9 %). Im Jahr 2015 weisen lediglich die männlichen Jugendlichen einen Anstieg in absoluten Zahlen auf (+30). Mit einem Anteil aller Straftäter/-innen von 34,3 % haben sie fast die größte Gruppe der männlichen Heranwachsenden zwischen 18 bis unter 21 Jahren (35,8 %) erreicht. Der Anteil der weiblichen Jugendlichen betrug 16,9 % und der Anteil weiblicher Heranwachsender betrug 13,0 %. 200 Hoheitliche Jugendhilfe 7.7 Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Das Sachgebiet Elterngeld gehört seit August 2008 zur Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Leipzig, so dass ab 2009 erstmals Aussagen für ein Kalenderjahr getroffen werden können und somit auch Jahresvergleiche möglich sind. Der vorliegende Kinder- und Jugendreport beleuchtet die Fallzahlen hinsichtlich der Erstanträge, Neufeststellungen und Widersprüche. Dabei wurden jeweils die Bundes- und Landesgesetze zusammengefasst. Aufgabe des Sachgebietes ist der Vollzug des Bundeseltergeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) und des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes (SächsLErzGG) für alle in Leipzig wohnenden Antragsteller. Zentrales Element der täglichen Arbeit ist die Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld. Hierzu gehört neben dem eigentlichen Antragsverfahren auch die Beratung der Bürger im Vorfeld der Antragstellung bei Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit, zum Betreuungs- und zum Landeserziehungsgeld. Elterngeld soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form wurde für Geburten ab dem 01.07.2015 das Elterngeld Plus eingeführt. Das Elterngeld Plus soll flexibel vor allem für solche Eltern zur Verfügung stehen, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten. Mit den Elterngeld Plus-Monaten können Eltern während ihrer Teilzeittätigkeit länger finanzielle Unterstützung erhalten und so Zeit für die Familie gewinnen. Ferner trat zum 01.08.2013 das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes in Kraft. Das Betreuungsgeld sollte diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Kindertagesstätte wünschten und deshalb die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär organisieren wollten. Mit Urteil vom 21.07.2015, AZ: 1 BvF 2/13, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Betreuungsgeldgesetz wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt. Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt unmittelbare Gesetzeskraft zu. Das für nichtig erklärte Betreuungsgeldgesetz ist bereits vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als ungültig anzusehen. Eine Bewilligung von Betreuungsgeld ist daher seit dem 21.07.2015 nicht mehr möglich. Bis dahin bereits erlassene Bescheide erwachsen in Bestandskraft und werden erst im Rahmen von Rücknahmeverfahren nach § 45 SGB X zurückgenommen, sobald sich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ergeben, die nach den bisherigen rechtlichen Vorgaben zu einem Wegfall des Anspruchs führen. 7 In Sachsen besteht weiterhin die Möglichkeit, im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld als einkommensabhängige Sozialleistung zu beziehen. Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem, dass kein mit staatlichen Mitteln geförderter Platz in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege in Anspruch genommen wird. Leistungshöhe und -dauer sind abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Betreuungsgeld und Sächsisches Landeserziehungsgeld konnten gleichzeitig bezogen werden. Die Daten für den vorliegenden Kinder- und Jugendreport beziehen sich auf die vollen Kalenderjahre 2009 bis 2015. Für das Jahr 2008 liegt der Zeitraum vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008 zu Grunde, da für vorherige Zeiten keine statistischen Werte verfügbar sind. Zur Vergleichbarkeit wurde auf eine Darstellung des 4. Quartals 2008 verzichtet. 201 Hoheitliche Jugendhilfe 7.7.1 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Abbildung 122: Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 14.000 12.000 Anzahl 10.000 12.727 12.030 8.716 8.000 6.000 12.328 9.881 9.123 9.195 12.504 8.959 9.617 894 626 847 2013 2014 2015 8.953 8.674 721 479 1.061 2009 2010 2012 4.000 2.000 0 Zugänge Jahr offene Vorgänge aus Vorjahr Quelle: SG Elterngeld erledigte Vorgänge Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 93: Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 offene Vorgänge BZA 1 2012 2013 2014 2015 721 479 1.061 894 626 847 8.953 8.674 8.959 9.617 12.727 12.030 9.195 8.716 9.123 9.881 12.504 12.328 8.941 8.526 8.893 9.560 12.129 11.731 Ablehnungen 142 107 122 173 228 321 sonstige Erledigungen 112 83 108 148 147 276 36.154 36.555 43.922 48.381 53.666 57.968 Zugänge erledigte Vorgänge BZE 7 2010 Bewilligungen Auszahlungen (T€) Quelle: SG Elterngeld 2 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld 2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07 Die Geburtenzahlen in Leipzig stehen in direktem Zusammenhang zum Antragsaufkommen, das mit rund 12.300 Anträgen die Hauptaufgabe in der täglichen Fallbearbeitung repräsentiert. Da grundsätzlich beide Elternteile die Möglichkeit haben, Elterngeld zu beziehen, sind die Antragszugänge zahlenmäßig größer als die Geburtenzahlen. In diesen Fällen sind pro Kind zwei Anträge zu bearbeiten. Der Anstieg der Geburtenzahlen in den letzten Jahren spiegelt sich in den deutlich gestiegenen Antragszahlen wider. Der scheinbar leicht rückläufige Trend im Vergleich zu 2009 resultiert aus einem erheblichen Rückstau bei der Antragserfassung aus dem Jahr 2008, der erst Anfang 2009 in die Datenbank eingepflegt werden konnte. Die Bearbeitungszeit der Anträge auf Elterngeld betrug im Jahresdurchschnitt 37 Bearbeitungstage. Im Jahr 2014 202 Hoheitliche Jugendhilfe gelang es, infolge des gleichbleibend hohen Engagements der Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes sowie durch Personalzuführung in der 2. Jahreshälfte 2014, eine Senkung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von 68 Tagen im Januar 2014 auf 35 Tage im Dezember 2014 zu erreichen. Diese Bearbeitungsdauer konnte in 2015 gehalten werden. So lag die Bearbeitungsdauer im Januar 2015 bei 40 Tagen, im Juli 2015 bei 36 Tagen und im Dezember 2015 schließlich ebenfalls bei 36 Tagen im Monatsdurchschnitt. Im Jahr 2015 wurden 12.030 Erstanträge auf Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld gestellt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 5,5 % (-697). Die 847 offenen Vorgänge zum Anfang des Berichtszeitraumens 2015 lagen höher als im Vorjahr (+221). Die erledigten Vorgänge der Erstanträge sanken leicht um 1,4 % auf 12.328 (-176 erledigte Vorgänge). Dennoch stiegen die Auszahlungen um 8,0 % auf 57,9 Mio € (plus 4,3 Mio €). 7.7.2 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Abbildung 123: Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 7.000 5.707 6.000 5.257 Anzahl 5.000 3.000 2.000 4.049 3.661 4.000 3.112 2.443 5.721 5.253 3.666 4.011 169 98 103 65 61 2010 2012 2013 2014 2015 2.528 3.120 84 2009 1.000 0 Zugänge Jahr offene Vorgänge aus Vorjahr erledigte Vorgänge Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 7 Tabelle 94: Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 offene Vorgänge BZA 1 2010 2012 2013 2014 2015 84 169 98 103 65 61 Zugänge 2.528 3.120 3.666 4.011 5.253 5.721 erledigte Vorgänge BZE 2 2.443 3.112 3.661 4.049 5.257 5.707 Bewilligungen 1.099 1.299 1.158 1.342 1.964 2.095 Ablehnungen 1.310 1.747 2.462 2.657 3.266 3.512 0 0 0 0 0 0 34 66 41 50 27 100 Korrekturen sonstige Erledigungen Quelle: SG Elterngeld Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld 2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07 203 Hoheitliche Jugendhilfe Die Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld stiegen im Jahr 2015 um 8,9 % auf 5.721 an (+468 Zugänge). Der Anstieg von Neufeststellungen resultiert aus der wachsenden Zahl der Erstattungsansprüche des Jobcenters, da seit 2011 das Elterngeld als Einkommen beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt wird. Weitere Gründe für die Neufeststellung des Anspruchs resultieren aus den sich ändernden Lebens- und Einkommensverhältnissen der Antragsteller im Elterngeldbezugszeitraum (zum Beispiel durch Aufnahme einer Teilzeittätigkeit) oder der endgültigen Feststellung des Elterngeldes nach abschließender Einkommensprüfung. Im Landeserziehungs- und Betreuungsgeld führt häufig die Inanspruchnahme einer Kindereinrichtung oder Tagespflege bzw. einer frühkindlichen Förderung zum vorzeitigen Leistungsende. Bewilligungen und Ablehnungen von beantragten Neufeststellungen (zur Änderung der Leistungshöhe oder -dauer) sind durch die Einführung des Betreuungsgeldes leicht gestiegen. Im Bereich des Elterngeldes führte die Neufeststellung häufiger zu einer Ablehnung, da nicht jede Änderung der familiären Situation (z. B. Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) die ursprünglich ermittelte Leistungsdauer und -höhe verändert. Die erledigten Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld haben sich im Kalenderjahr 2015 um 8,6 % auf 5.707 erhöht (+450 erledigte Vorgänge). 7.7.3 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld Abbildung 124: Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 500 7 Anzahl 400 300 278 273 235 250 330 152 130 115 2009 2010 2012 200 100 0 351 345 211 offene Vorgänge aus Vorjahr Quelle: SG Elterngeld 204 290 Jahr 305 293 360 91 103 92 2013 2014 2015 Zugänge erledigte Vorgänge Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Hoheitliche Jugendhilfe Tabelle 95: Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld 2009 2010 2012 2013 2014 2015 152 130 115 91 103 92 250 330 211 290 293 360 273 345 235 278 305 351 132 148 83 127 133 178 Teilabhilfe 14 32 28 20 27 24 sonstige Erledigungen 38 53 31 36 43 64 offene Vorgänge BZA 1 Zugänge erledigte Vorgänge BZE Abhilfe Quelle: SG Elterngeld 2 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 1=Berichtszeitraum Anfang; 2=Berichtszeitraum Ende; 3=Landeserziehungeld für Geburten bis 31.12.06 und Landeserziehungeld für Geburten ab 01.01.07; 4=Bundeserziehungsgeld 1. Lebensjahr; Bundeserziehungsgeld 2. Lebensjahr für Geburten bis 31.12.06, Bundeselterngeld für Geburten ab 01.01.07 Trotz des sprunghaften Anstiegs von Erstanträgen und Neufeststellungen stiegen die Widersprüche zum Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld nur leicht an. Im Jahr 2015 wurden 452 Widersprüche bearbeitet (+56 Widersprüche) wovon 351 Widersprüche erledigt werden konnten (+46). Da das Antragsaufkommen im Elterngeld deutlich über dem des Landeserziehungs- und Betreuungsgeldes liegt, ist hier auch die Zahl der neu zugegangenen Widersprüche wesentlich höher. Bei insgesamt 17.751 Antragszugängen über alle Sparten zeugt die Quote der Widersprüche von 2,0 % (im Vorjahr sogar 1,6 %) von einer sehr hohen Qualität in der fachinhaltlichen Prüfung der Anträge. Mehr als die Hälfte der Widersprüche konnte durch Abhilfe- oder Teilabhilfebescheide zugunsten der Widerspruchsführer erledigt werden. In den übrigen Fällen wurde die Entscheidung der Elterngeldstelle durch Widerspruchsbescheide bestätigt. 7 205 Hoheitliche Jugendhilfe 7 206 Schulsozialarbeit 8 Schulsozialarbeit Der Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird entsprechend einem Stadtratsbeschluss ab dem Haushaltsjahr 2014 mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Schulsozialarbeit wurde im Schuljahr 2014/2015 an 51 öffentlichen Schulen der Stadt Leipzig (+1) durch Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Träger angeboten. Darunter an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule sowie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe, an allen 23 öffentlichen Oberschulen, an 13 öffentlichen Grundschulen und sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig. Das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit wird in Form von Einzelfallarbeit, Gruppen- und Projektarbeit sowie Gemeinwesenarbeit durchgeführt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden durch die Schulsozialarbeiter/-innen 5.357 Einzelfallhilfen für Schüler/-innen erbracht. Häufigster Grund für diese Einzelfallhilfen waren Probleme mit Gleichaltrigen (20,4 %). 8 Die 6.784 Angebote einer Gruppen- und Projektarbeit für Schüler-/innen wurden im Schuljahr 2014/2015 von 113.812 Teilnehmer-/-innen genutzt. An den 328 Angeboten für Eltern nahmen 4.663 Eltern teil und an den 326 Angeboten für Lehrer/-innen haben 1.525 Lehrer/-innen teilgenommen. 207 Schulsozialarbeit 8. Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat sich in der Stadt Leipzig als ein Schwerpunkt der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII etabliert. Die kommunalpolitische Schwerpunktsetzung liegt hierbei zunächst auf allen Förderschulen zur Lernförderung, dem Förderzentrum für Erziehungshilfe, dem Förderzentrum Sprachheilschule, Oberschulen, Berufsschulen mit BVJ und ausgewählten Grundschulen. 8.1 Schulen mit Schulsozialarbeit Karte 16 Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung im Schuljahr 2014/2015 8 208 Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss Nr. 1795/13 vom 16.10.2013 seit dem Haushaltsjahr 2014 mit einem eigenen Haushaltstitel geführt. Der Leistungsbereich wird entsprechend der Umsetzung des Fachplanes Kinder- und Jugendförderung durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Jugend und Bildung in den Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung begleitet. Die jeweiligen Angebote von Schulsozialarbeit durch Träger der freien und kommunalen Jugendhilfe beruhen auf individuell abgestimmten Kooperationsvereinbarungen mit der jeweiligen Partnerschule sowie Leistungsvereinbarungen mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die Verknüpfung der Leistungen von Schule und Jugendhilfe wurde in den zurückliegenden Jahren forciert und ein Kooperationsvertrag zur Thematik Schulpflichtverletzung zwischen der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen. Mit der Darstellung von Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung wird dem grundlegenden Planungsprinzip der „Sozialraumorientierung“ nach dem Fachplan der Kinder- und Jugendförderung 2012 entsprochen. Die sechs Planungsräume enthalten die Standorte der Schulen, an denen im Schuljahr 2014/2015 Schulsozialarbeit angeboten wurde. 8.2 Schulsozialarbeit nach Schularten Abbildung 125: Schulsozialarbeit nach Schularten 25 23 20 23 23 Anzahl 15 14 12 10 9 5 8 8 7 8 7 7 8 7 2 1 0 8 13 12 2007/2008 2010/2011 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Schuljahr Grundschulen Oberschulen Förderschulen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Berufsschulen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 8 * Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen 209 Schulsozialarbeit Tabelle 96: Schulsozialarbeit nach Schularten davon mit Schulsozialarbeit öffentliche Schulen davon mit Schulsozialarbeit öffentliche Schulen davon mit Schulsozialarbeit 14/15 öffentliche Schulen 13/14 davon mit Schulsozialarbeit 12/13 öffentliche Schulen 10/11 davon mit Schulsozialarbeit 07/08 öffentliche Schulen Schuljahr Grundschulen 65 1 65 2 65 12 65 12 65 13 1 25 9 23 14 23 23 23 23 24 23 Förderschulen2 16 8 16 8 16 8 16 8 16 8 3 11 0 10 7 10 7 10 7 10 7 Schulart Oberschulen Berufsschulen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 1 mit Grundschul-und Oberschulteil der Nachbarschaftsschule, 2 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen, 3 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Seit 2007/2008 hat sich die Zahl der kommunalen Schulstandorte mit Schulsozialarbeit stetig erhöht. Im Schuljahr 2014/2015 war Schulsozialarbeit mit seinen sozialpädagogischen Angeboten an 51 öffentlichen Schulen in der Stadt Leipzig tätig. In der Schulart Förderschulen wurde an allen sechs Förderschulen für Lernbehinderte, an der Sprachheilschule sowie an allen drei Schulteilen des Förderzentrums für Erziehungshilfe Schulsozialarbeit vorgehalten. Auch an allen 23 öffentlichen Oberschulen wurde im Schuljahr 2014/2015 Schulsozialarbeit angeboten. Darüber hinaus gibt es an 13 öffentlichen Grundschulen Schulsozialarbeit. 8 Weiterhin bestehen Schulsozialarbeitsprojekte an sieben Berufsschulzentren der Stadt Leipzig, an denen ein Berufsvorbereitungsjahr eingerichtet ist. Über Landesmittel (Sächsisches Staatsministerium für Kultus) werden Zuwendungen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als Projektförderung gewährleistet. Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektbeantragung läuft über ein jährliches Verfahren. Antragsteller ist die Stadt Leipzig, sie sichert die 10-prozentige Kofinanzierung über den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. In der Förderrichtlinie wird unter „Gegenstand der Förderung“ eine starke Abgrenzung zu Leistungen des § 13 SGB VIII (Schulsozialarbeit) vorgenommen. Der Vollständigkeit halber werden in dieser Darstellung die Leistungen der sozialpädagogischen Betreuung an den BVJ-Klassen jedoch mit aufgenommen. 8.3 Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit Zu den Leistungen von Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung und Begleitung von einzelnen Schülern/-innen. Diese Einzelfallhilfen der Schulsozialarbeiter/-innen finden oft unter Einbeziehung der Lehrer/innen, Eltern und Sorgeberechtigten sowie anderer Hilfesysteme (z. B. ASD) statt. Die Schulsozialarbeiter/-innen halten für geplante oder ungeplante Beratungsgespräche Sprechzeiten für Beratungs- oder Einzelfallhilfen vor. 210 Schulsozialarbeit Abbildung 126: Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten 3.000 2.786 2.500 2.376 2.000 Anzahl 2.722 1.500 1.000 1.148 1.137 996 896 500 890 635 0 826 626 2012/2013 2013/2014 661 2014/2015 Schuljahr Grundschulen Oberschulen Förderschulen Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Berufsschulen Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 97: Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten Gesamt 1.SHJ Gesamt 2.SHJ 1.SHJ 2.SHJ 2014/2015 2013/2014 Gesamt 1. SHJ Schulart 2. SHJ 2012/2013 Schuljahr Grundschulen 451 545 996 567 570 1.137 522 626 1.148 Oberschulen1 1.171 1.205 2.376 1.444 1.342 2.786 1.249 1.473 2.722 Förderschulen2 462 434 896 459 431 890 433 393 826 Berufsschulen3 355 280 635 332 294 626 357 304 661 2.439 2.464 4.903 2.802 2.637 5.439 2.561 2.796 5.357 Gesamt Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen/Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 1 mit Grundschul-und Oberschulteil der Nachbarschaftsschule, 2 Schulsozialarbeit beim Förderzentrum für Erziehungshilfe an drei Schulteilen, 3 neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH 8 Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 5.357 Beratungs- und Begleitungshilfen für Schüler/-innen im Rahmen von Schulsozialarbeit geleistet. Dies entspricht etwa dem Leistungsumfang des Vorjahres. Von den 15.326 Grundschüler/-innen an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2014/2015 für 7,5 % (1.148 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit geleistet. Da an fast allen öffentlichen Oberschulen der Stadt Leipzig Schulsozialarbeit angeboten wurde, war auch der Anteil der Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit in dieser Schulart deutlich höher. Von den 9.016 Oberschüler/-innen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2014/2015 für 30,2 % (2.722 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit geleistet. Hoch war auch der Anteil für die 2.421 Förderschüler/-innen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Im Schuljahr 211 Schulsozialarbeit 2014/2015 wurden für 34,1 % aller Förderschüler/-innen (826 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit geleistet. Von allen 11.364 Berufsschüler/-innen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft wurden im Schuljahr 2014/2015 statistisch gesehen für 5,8 % (661 Schüler/-innen) Beratungs- und Begleitungshilfen durch Schulsozialarbeit geleistet. Da es sich hier aber ausschließlich um Schulsozialarbeit an Berufsschulen mit Berufsvorbereitungsjahr oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen handelte, betraf dies nahezu alle Schüler/-innen dieser Schulart. Abbildung 127: Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen 2.000 1.762 1.800 1.600 Anzahl 1.200 849 800 1.512 1.419 1.400 1.000 1.658 1.571 1.479 910 816 950 824 904 600 400 200 175 102 0 197 126 32 31 25 24 2012/2013 103 2013/2014 Schuljahr 163 42 25 2014/2015 w < 8 Jahre w ≥ 8 und < 14 Jahre w ≥ 14 und < 18 Jahre w > 18 Jahre m < 8 Jahre m ≥ 8 und < 14 Jahre m ≥ 14 und < 18 Jahre m > 18 Jahre Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 98: Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen <8 Jahre 8 weiblich männlich ≥ 8 und ≥ 14 < 14 und < 18 Jahre Jahre ≥ 8 und ≥ 14 < 14 und < 18 Jahre Jahre <8 Jahre > 18 Jahre davon Migrationshint.gr. Schuljahr 2012/2013 102 1.479 849 31 175 1.419 816 32 4.903 630 1. SHJ 2012/2013 54 701 455 11 78 699 434 7 2.439 282 2. SHJ 2012/2013 48 778 394 20 97 720 382 25 2.464 348 Schuljahr 2013/2014 126 1.762 910 24 197 1.571 824 25 5.439 909 1. SHJ 2013/2014 77 885 491 11 106 801 425 6 2.802 534 2. SHJ 2013/2014 49 877 419 13 91 770 399 19 2.637 375 Schuljahr 2014/2015 103 1.658 950 25 163 1.512 904 42 5.357 745 1. SHJ 2014/2015 42 787 480 7 67 702 455 21 2.561 327 2. SHJ 2014/2015 61 871 470 18 96 810 449 21 2.796 418 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 212 > 18 Jahre Gesamt Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Schulsozialarbeit Die Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen für Mädchen sank im Schuljahr 2014/2015 auf 2.736 (-86). Dennoch überwiegt mit 51,1 % der weibliche Anteil (im Vorjahr 51,9 %). Demgegenüber stiegen die Beratungsund Begleitungshilfen für Jungen auf 2.621 bei einem Anteil von 48,9 % (im Vorjahr 48,1 %). Im Schuljahr 2014/2015 waren 3.436 Schüler/-innen, die durch Schulsozialarbeiter/-innen betreut wurden, im Kindesalter unter 14 Jahren (-220). Dies entspricht einem Anteil von 64,1 % (im Vorjahr 67,2 %). Im Jugendalter zwischen 14 und unter 18 Jahren wurden 1.854 Schüler/-innen (+120) betreut. Damit stieg der Anteil der Jugendlichen auf 34,6 % (im Vorjahr 31,9 %). Der Anteil der betreuten 67 jungen volljährigen Schüler/-innen betrug lediglich 1,3 % (im Vorjahr 0,9 %). Die Angaben zu einem Migrationshintergrund sind in den letzten drei Schuljahren schwankend. Ein Migrationshintergrund liegt dann vor, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist. Im Schuljahr 2012/2013 war dies bei 12,8 % aller durch Schulsozialarbeit betreuten Schüler/-innen der Fall. Im Schuljahr 2013/2014 stieg der Anteil auf 16,7 % (+279) und im Schuljahr 2014/2015 sank der Anteil von betreuten Schüler/innen mit einem Migrationshintergrund auf 13,9 % (-164). 8.4 Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit Die Probleme von Kindern und Jugendlichen sind heute sehr vielfältig und wirken in die schulischen Kontexte hinein. Ein Blick in die Praxis der Schulsozialarbeit bestätigt dies. Es gibt kaum ein Anliegen oder eine Problemlage von Schüler/-innen, derer sich Schulsozialarbeit nicht angenommen hat. Abbildung 128: Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2014/2015 nach Geschlecht (Mehrfachnennungen) Gleichaltrige Eltern schulische Leistungen Lehrer eigene Psyche Gewalt gegen Andere Opfer von Gewalt Sonstiges Schulverweigerung berufl. Orientierung Eckstundenschw. Partnerschaft, Liebe Selbstverletzung Delinquenz Drogen, Sucht Sexualität Missbrauch Schwangerschaft männlich weiblich 8 0 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 Anzahl Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 213 Schulsozialarbeit Tabelle 99: Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahresvergleich (Mehrfachnennungen) 2012/2013 w m 2013/2014 Gesamt w m 2014/2015 Gesamt w m Gesamt Schwangerschaft 79 0 79 42 0 42 51 0 51 Missbrauch 49 114 163 41 67 108 39 40 79 Sexualität Drogen, Sucht Delinquenz 98 92 190 120 89 209 99 67 166 107 324 431 95 197 292 120 186 306 77 310 387 100 318 418 96 261 357 Selbstverletzung 157 166 323 255 126 381 281 105 386 Partnerschaft, Liebe 330 198 528 342 183 525 291 164 455 Eckstundenschwänzer 247 391 638 252 366 618 210 340 550 berufliche Orientierung 299 400 699 260 335 595 245 337 582 Schulverweigerung 361 615 976 399 586 985 390 505 895 Sonstiges 264 397 661 380 429 809 451 447 898 Opfer von Gewalt 408 591 999 466 560 1.026 451 592 1.043 Gewalt gegen Andere 260 831 1.091 326 871 1.197 339 809 1.148 eigene Psyche 558 669 1.227 601 644 1.245 679 589 1.268 Lehrer 510 866 1.376 596 810 1.406 589 731 1.320 schulische Leistungen 567 685 1.252 641 647 1.288 615 709 1.324 863 824 1.687 964 881 1.845 925 795 1.720 Gleichaltrige Eltern 1.464 1.440 2.904 1.684 1.690 3.374 1.765 1.451 3.216 Summe 6.585 9.026 15.611 7.433 8.930 16.363 7.636 8.128 15.764 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Bei den Angaben der insgesamt 15.764 Problemlagen von Schüler/-innen im Schuljahr 2013/2014 (im Vorjahr 16.363) waren Mehrfachnennungen möglich. Ein direkter Vergleich ist daher problematisch. Dennoch lassen die Angaben gewisse Problemschwerpunkte, die für Schüler/-innen im Kontext mit Schule auftreten und denen sich die Schulsozialarbeiter/-innen stellen, erkennen. 8 Mit Abstand häufigstes Problem von Schüler/-innen, die Schulsozialarbeit in Anspruch nahmen, waren mit 20,4 % Probleme mit Gleichaltrigen. Dies war auch in den Vorjahren der am häufigsten genannte Beratungsgrund in der Schulsozialarbeit, wobei im Schuljahr 2014/2015 eine Verschiebung zu mehr Mädchen festzustellen ist. An zweiter Stelle folgten in den vergangenen Schuljahren stets Probleme der Schüler/-innen mit ihren Eltern. Im Schuljahr 2014/2015 betrug der Anteil von Schüler/-innen, die Probleme mit ihren Eltern hatten, 10,9 %. Danach folgen häufige Nennungen auf Grund eines Problems mit den schulischen Leistungen (8,4 %), Problemen mit Lehrer/-innen (8,4 %), mit der eigenen Psyche (8,0 %), der Ausübung von Gewalt gegen Andere (7,3 %), erlebter Gewalt als Opfer (6,6 %) und Schulverweigerung (5,7 %). Weniger häufig waren Beratungs- und Begleitungshilfen wegen beruflicher Orientierung (3,7 %), Eckstundenschwänzen (3,5 %), Partnerschaft und Liebe (2,9 %), Selbstverletzungen (2,4 %), Delinquenz (2,3 %) und Drogen oder Suchtverhalten (1,9 %). Geringe Problemlagen bestanden zu Fragen der Sexualität (1,1 %), Missbrauch (0,5 %) und Schwangerschaft (0,3 %). Eher weiblich dominiert waren im Schuljahr 2014/2015 Beratungshilfen wegen Problemen durch Selbstverletzungen (72,8 %), Fragen zu Partnerschaft und Liebe (64,0 %), gänzlich zur Schwangerschaft und bei Fragen zur Sexualität (59,6 %). Eher männlich dominiert dagegen waren Beratungs- und Begleitungshilfen wegen Delinquenz (73,1 %), Gewalt gegen Andere (70,5 %), Eckstundenschwänzen (61,8 %) und Drogen 214 Schulsozialarbeit oder Suchtverhalten (60,8 %). Die weiteren Problemlagen von Schüler/-innen bewegten sich bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung im 50 % Bereich aller Angaben. 8.5 Methoden der Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit als Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden sozialer Arbeit wie Einzelfallarbeit, Gruppenarbeit sowie Gemeinwesenarbeit innerhalb eines sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes. Dabei sind Einzelfallarbeit und Gruppenarbeit konstitutive Elemente des Gesamtkonzeptes. 8.5.1 Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit Abbildung 129: Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen 14.000 12.000 Anzahl 10.000 8.000 6.000 4.000 3.769 0 9.369 8.535 7.597 2.000 12.492 11.822 11.776 3.949 3.342 2012/2013 mit Schülern 4.319 3.893 2013/2014 Schuljahr mit Lehrern 2014/2015 mit sozialem Umfeld, Institutionen Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 4.096 mit Eltern Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 100: Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen Beratung als Einzelfallarbeit mit Lehrern mit Eltern mit sozialem Umfeld, Institutionen 11.776 7.597 3.342 3.769 26.484 1. Schulhalbjahr 2012/2013 6.338 3.792 1.752 1.873 13.755 2. Schulhalbjahr 2012/2013 5.438 3.805 1.590 1.896 12.729 11.822 8.535 3.893 3.949 28.199 1. Schulhalbjahr 2013/2014 6.101 4.286 1.945 1.908 14.240 2. Schulhalbjahr 2013/2014 5.721 4.249 1.948 2.041 13.959 12.492 9.369 4.096 4.319 30.276 1. Schulhalbjahr 2014/2015 5.749 4.419 1.929 2.117 14.214 2. Schulhalbjahr 2014/2015 6.743 4.950 2.167 2.202 16.062 mit Schülern Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Gesamt 8 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 215 Schulsozialarbeit Die individuelle Begleitung und Beratung von Schüler/-innen, deren Eltern und Lehrern sowie dem sozialen Umfeld machen Einzelfallarbeit zu einem zentralen Schwerpunkt von Schulsozialarbeit. Im Schuljahr 2014/2015 stieg diese Form der Einzelfallarbeit um 7,4 % auf 30.276 Beratungsgespräche durch Schulsozialarbeiter/-innen mit Schülern, Lehrern, Eltern und weiteren Institutionen (+2.077). Davon fanden 12.492 Beratungsgespräche mit Schüler/-innen statt (+670), das sind 41,3 % aller Gespräche (im Vorjahr 42,0 %). Bezogen auf die im Schuljahr 2014/2015 beratenen 5.357 Schüler/-innen wurden die Schulsozialarbeiter/-innen durchschnittlich 2,3 Gespräche pro Schüler/-in geführt (im Vorjahr 2,0). Der Anteil der 9.369 Gespräche mit Lehrern (+834) stieg im Schuljahr 2014/2015 auf 30,9 % (im Vorjahr 30,0 %) aller Beratungsgespräche. Die Anzahl der Beratungsgespräche von Schulsozialarbeiter/-innen mit Eltern stieg auf 4.096 (+203). Der Anteil der Elterngespräche sank auf Grund der höheren Gesamtzahl aller Beratungsgespräche dennoch leicht ab auf 13,5 % (im Vorjahr 14,0 %). Einzelfallarbeit im sozialen Umfeld von Schüler/-innen war in 4.319 Beratungen (+370) der Schulsozialarbeiter/-innen erforderlich und machte einen Anteil von 14,3 % aus (im Vorjahr 14,0 %). Hierzu zählen insbesondere Ämter und Behörden, der Allgemeine Sozialdienst sowie Familienhelfer/-innen. 8.5.2 Sozialpädagogische Gruppenarbeit in der Schulsozialarbeit Sozialpädagogische Gruppenarbeit bietet das geeignete Übungsfeld für soziales Lernen im Rahmen der Schulsozialarbeit. Dabei orientiert sich Schulsozialarbeit an den Problemen, Wünschen und Verhaltensmustern der Schüler/-innen und erzielt dadurch in der Gruppe positive Sozialisationseffekte. In der Elternarbeit der Schulsozialarbeiter/-innen findet sozialpädagogische Gruppenarbeit beispielsweise im Rahmen von Elternabenden oder thematischen Gruppenangeboten statt. Die sozialpädagogischen Gruppenarbeitsangebote für Lehrer/-innen finden oft in Form von z. B. Lehrerseminaren oder Weiterbildungen statt. Abbildung 130: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen 120.000 8 Anzahl Angebote 7.000 113.812 6.000 3.000 2.000 1.000 0 7.473 6.753 3.199 1.581 341 459 2012/2013 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung 60.000 6.784 356 40.000 4.663 1.525 3.901 1.526 Angebote Schüler/-in Teilnehmer/-in Schüler/-in 216 80.000 87.722 5.000 4.000 100.000 97.631 315 2013/2014 Schuljahr Angebote Eltern Teilnehmer Eltern 328 2014/2015 326 20.000 0 Anzahl Teilnehmer/-innen 8.000 Angebote Lehrer/-in Teilnehmer/-in Lehrer/-in Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Schulsozialarbeit Tabelle 101: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit in der Schulsozialarbeit Schüler/-innen Anzahl Angebote Teilnehmer/ -innen Eltern Anzahl Angebote Lehrer/-innen Teilnehmer/ -innen Anzahl Angebote Teilnehmer/ -innen 6.753 87.722 341 3.199 459 1.581 1. Schulhalbjahr 2012/2013 3.275 41.927 184 1.534 234 738 2. Schulhalbjahr 2012/2013 3.478 45.795 157 1.665 225 843 7.473 97.631 356 3.901 315 1.526 1. Schulhalbjahr 2013/2014 3.995 50.979 208 2.140 159 781 2. Schulhalbjahr 2013/2014 3.478 46.652 148 1.761 156 745 6.784 113.812 328 4.663 326 1.525 1. Schulhalbjahr 2014/2015 3.191 58.818 199 2.573 164 864 2. Schulhalbjahr 2014/2015 3.593 54.994 129 2.090 162 661 Schuljahr 2012/2013 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Zu den Gruppen- und Projektmaßnahmen bei Schulsozialarbeiter/-innen zählen mehrtägige Veranstaltungen aber auch wöchentlich regelmäßige Projekte, wie vor allem das soziale Lernen in den Schulklassen. Darüber hinaus fanden Projekttage oder Projekte an den Schulen, wie z. B. Schülerstreitschlichterprojekte, Schulfeste oder Ausflüge statt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 7.438 Angebote (-706) mit 120.000 Teilnehmer/-innen (+16.942) in Form von Gruppen- und Projektmaßnahmen durch Schulsozialarbeiter/-innen durchgeführt. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl stieg auf 16,1 Teilnehmer/-innen pro Angebot (im Vorjahr 12,7). Davon lag mit 6.784 Angeboten der Schwerpunkt bei den Angeboten für Schüler/-innen (-689), an denen 113.812 (+16.181) teilnahmen. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl stieg auf 16,8 Schüler/-innen pro Angebot (im Vorjahr 13,1). Ein deutlicher Anstieg der Teilnehmerzahlen ist bei den Eltern festzustellen. An den 328 Gruppen- und/ oder Projektangeboten für Eltern (-28) haben 4.663 Eltern (+762) teilgenommen. Dadurch erhöhte sich die durchschnittliche Teilnehmerzahl auf 14,2 Eltern pro Angebot (im Vorjahr 11,0). Der Umfang von Gruppen- und Projektmaßnahmen der Schulsozialarbeiter/-innen für Lehrer/-innen entspricht im Schuljahr 2014/2015 etwa dem des Vorjahres. Die 326 Angebote für Lehrer/-innen (+11) wurden von 1.525 Lehrkräften (-1) genutzt. Dies ergibt durchschnittlich 4,7 Lehrer/-innen pro Angebot (im Vorjahr 4,8). 8 8.5.3 Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit hat zum Ziel, dass Probleme der Schüler/-innen im Wirkungskreis zwischen Schule und dem jeweiligen sozialen Umfeld verstanden werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist somit die Zusammenarbeit mit der Institution Schule und den darüber hinausgehend vorhandenen Einrichtungen, Diensten und Institutionen. Sie findet deshalb in der Schule, im Ortsteil und in der Region statt. Dies geschieht einerseits in der Institution Schule, bei der Vorstellung und Mitarbeit in schulinternen Gremien wie z. B. Lehrerkonferenzen, Gesamtkonferenz, schulischen Mitwirkungsgremien und Beratungen zu schülerbezogenen Entscheidungen. Andererseits wird sie im Stadtteil oder der Region praktiziert durch Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen wie z. B. Arbeitskreise, öffentliche Veranstaltungen, Allgemeiner Sozialdienst und Therapeuten. 217 Schulsozialarbeit Abbildung 131: Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit 2.000 1.950 1.900 Anzahl 1.850 1.962 1.800 1.877 1.750 1.700 1.650 1.849 1.785 1.777 Schuljahr 2012/2013 1.886 Schuljahr 2013/2014 Gemeinwesenarbeit intern (Schule) Schuljahr 2014/2015 Gemeinwesenarbeit extern (Ortsteil/Region) Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 102: Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit intern Schuljahr 2012/2013 Gesamt 1.777 1.877 3.654 1. Schulhalbjahr 2012/2013 893 897 1.790 2. Schulhalbjahr 2012/2013 884 980 1.864 1.785 1.962 3.747 1. Schulhalbjahr 2013/2014 887 969 1.856 2. Schulhalbjahr 2013/2014 898 993 1.891 1.849 1.886 3.735 1. Schulhalbjahr 2014/2015 861 926 1.787 2. Schulhalbjahr 2014/2015 988 960 1.948 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 8 extern Quelle: Amt für Jugend, Familie und Bildung Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Bei der Erfassung der Daten zur Gemeinwesenarbeit wurden alle Kontakte erfasst, die in der Schule, im Ortsteil, der Region oder auch im schulischen Umfeld stattfanden. Im Schuljahr 2014/2015 haben Schulsozialarbeiter/-innen an 3.735 Veranstaltungen bzw. Terminen im Sinne von Gemeinwesenarbeit teilgenommen. Dies entspricht etwa dem Wert des Vorjahres (-12). Davon betrug der Anteil der internen Gemeinwesenarbeit an der Schule mit 49,5 % etwa die Hälfte aller Aktivitäten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die interne Gemeinwesenarbeit um 1,5 Prozentpunkte (+64). Dagegen sank der Anteil externer Gemeinwesenarbeit im Stadtteil oder der Region im Schuljahr 2014/2015 auf 50,5 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 1,5 Prozentpunkte (-76). 218 Schulbezogene Angebote 9 Schulbezogene Angebote Die Schulen mit Ganztagsangeboten in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben sich im Schuljahr 2014/2015 auf 106 Schulen (+1) erhöht. An 42 kommunalen Grund-, Oberschulen, Gymnasien und beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig gab es im Schuljahr 2014/2015 Schulbibliotheken. Die Mitgliederzahl der Schola Cantorum stieg im Jahr 2015 auf 279 Mitglieder (+15). Neu hinzugekommen in die Chorfamilie der Schola Cantorum ist seit Januar 2015 der Kammerchor. Die Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum mit den Einrichtungen Botanikschule, Freiluftschule, Zooschule und Botanischer Lehrgarten stiegen im Jahr 2015 auf 25.840 Besucher/-innen (+1.021). Der Medienbestand im Medienpädagogischen Zentrum wurde im Schuljahr 2014/2015 auf 10.249 Medientitel erweitert. Es wurden 9.000 Ausleihvorgänge registriert sowie 340 mal einen Technikverleih. Der Tausch der IT-Systeme (Rollout) wurde im Schuljahr 2014/2015 in 30 Schul- und Hortverwaltungen fortgeführt bei anhaltend hoher Nachfrage für Fortbildungen. 9 Im Schuljahr 2015/2016 wurden 4.968 Kinder eingeschult. Alle Schulpflichtigen erhalten ein Schuljahr vorher einen Brief mit Informationen zum Thema Einschulung. Ein Ruhen der Schulpflicht laut § 29 (1) SchulG kommt in Leipzig pro Schuljahr in 50 bis 60 Fällen vor. 219 Schulbezogene Angebote 9. Schulbezogene Angebote Bildung ist eine zentrale Säule erfolgreicher Stadtentwicklung. Bildung geschieht überall und jederzeit in Institutionen und vielfältigen sozialen Kontexten: in der Familie, in der Kindertagesstätte, in der Schule, in der Ausbildung und im Studium, im Beruf, vom vorschulischen Bereich bis in den Ruhestand, von der Volkshochschule über Museen und Theater bis hin zum Sportverein. Bildung bestimmt sowohl die Lebensqualität des Einzelnen als auch die Zukunftsfähigkeit der Kommune. Die 2012 durch den Stadtrat verabschiedeten „Bildungspolitischen Leitlinien“ dienen als strategischer Orientierungsrahmen für die Arbeit und die Entwicklung der Leipziger Bildungslandschaft. Im Mai 2014 beschloss der Stadtrat ein neues Fachkonzept Bildungslandschaft, welches aktuelle Rahmenbedingungen, Ziele sowie räumliche Handlungsschwerpunkte für die Leipziger Bildungslandschaft beschreibt. Die Aufmerksamkeit gilt vor allem der Förderung von Kindern und Jugendlichen und der Zusammenarbeit mit den Leipziger Schulen. Zentral sind der Ausbau von Ganztagesangeboten, die Entwicklung von Lesefreude in Schulbibliotheken und Leseräumen, die musikalische Förderung in der Schola Cantorum, entdeckendes Lernen im Schulmuseum sowie Mediendidaktik, Medienerziehung und technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von neuen Medien. Gleichfalls werden die Schüler- und Elternmitwirkung unterstützt und schulorganisatorische Aufgaben, wie die Schülerbeförderung, gewährleistet. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig statt, die für fachliche Qualität schulischer Bildung Verantwortung trägt. Beispielhaft wird im Folgenden von den Aktivitäten und Leistungen schulbezogener Angebote berichtet: • 9.1 Ganztagsangebote (GTA) und kulturelle Bildung • 9.2 Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA) • 9.3 Schola Cantorum • 9.4 Zentrum für demokratische Bildung • 9.5 Schulbiologiezentrum (SBZ) • 9.6 Medienpädagogisches Zentrum (MPZ) • 9.7 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung Darüber hinaus wurden Schulen bei der Schulentwicklung und bei der Durchführung von schulischen Projekten unterstützt. Mit finanzieller Beteiligung des Schulträgers boten die kommunalen Schulen 2015 neben den Ganztagsangeboten weitere 140 Arbeitsgemeinschaften an. Hierbei handelt es sich u. a. um sportliche, kulturelle und handwerkliche Angebote. Darüber hinaus wurden Schulpartnerschaftsprojekte an Schulen aller Schularten in Trägerschaft der Stadt Leipzig durch den Schulträger mitfinanziert. 9 Zudem werden aktuell sieben Leipziger Schüler/-innen über das START-Stipendium gefördert. Seit 2002 konnten 31 engagierte Leipziger Schüler/-innen mit Migrationshintergrund in das START-Programm aufgenommen werden. Auf die Ausschreibung für das START-Programm im Schuljahr 2015/2016 haben sich in Leipzig zwölf Schüler/-innen beworben. Davon wurden im November 2015 ein Mädchen und ein Junge aufgenommen. Vor dem Hintergrund, dass in Leipzig die Schulabbrecherquote mit ca. 15 Prozent über dem bundes- und sachsenweiten Durchschnitt liegt und sich andere Länder der Europäischen Union ebenfalls mit diesem Problem konfrontiert sehen, fand im Sommer 2015 das auf Initiative der Stadt Leipzig über zwei Jahre geführte und wissenschaftlich begleitete COMENIUS-REGIO-PROJEKT „Schulerfolg sichern in Leipzig und Riga“ seinen Abschluss. Hauptziel der Partnerschaft war der Aufbau und die Stärkung von Kooperationsbeziehungen unter den verschiedenen Teilnehmern/-innen im Sinne der Prävention von Schulabbruch sowie die Entwicklung 220 Schulbezogene Angebote neuer Strategien auf Basis der Erfahrung der Partner(schulen) mit Schulabbrüchen und vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse. Als Ergebnisse der gemeinsamen Kooperation entstanden eine Dokumentation der Strategien und Diskussionsergebnisse in Form einer Handreichung für Schulen, die in deutscher und lettischer Sprache mit dem gleichen Layout gedruckt wurde sowie eine Website zum Projekt in den Sprachen Deutsch, Lettisch und Englisch. Unter dem Motto „Wir sind eine Welt – Starke Aktionen für die UmWelt“ ist im Oktober 2014 der “Kinderund Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig 2015 “ ausgeschrieben worden. Das Jahresthema des Projektwettbewerbes 2015 lautet „Leipzig – (m)eine lebenswerte Stadt. 1015-2015: Tausend Jahre Leipzig – Wie gestalten wir die Zukunft“ (www.leipzig.de/umweltwettbewerb). Grundlagen für den Kinder- und Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig bilden die Inhalte der Bildungspolitischen Leitlinie 6 der Stadt Leipzig sowie das „Arbeitsprogramm 2020“ des Oberbürgermeisters, das auf „Nachhaltigkeit als Grundlage zukunftsorientierten Handelns“ setzt. Der Wettbewerb richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren sowie an Institutionen und Träger, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wie z. B. Offene Freizeittreffs, Kinder- und Jugendkulturzentren, Soziokulturelle Zentren, Sportvereine, Leipziger Schulen aller Schulformen und Horte. Den Umweltpreis der Stadt Leipzig erhielten zwei gemeinnützige Leipziger Institutionen für ihre vorbildliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Umweltbildung. Zwölf ökologische Projekte von Umweltbildungseinrichtungen, Schülergruppen sowie freien Projektgruppen wurden prämiert. Mit dem Projekt „Grün macht Schule“ wurden unterrichtsergänzende, fachübergreifende und fächerverbindende umweltpädagogische Maßnahmen gefördert, die in eigener Regie und unter aktiver Beteiligung der Schüler/innen und Lehrer/-innen in Kooperation mit dem Hort, Eltern, Vereinen u. a. Partnern der Region geplant und durchgeführt wurden. Im Jahr 2015 haben 38 Schulen (GS, FS, MS, GY, BSZ) umweltpädagogische Bildungsprojekte eingereicht. Dafür wurden insgesamt 30.000 € als Zuschüsse bereitgestellt. 9.1 Ganztagsangebote und kulturelle Bildung 9.1.1 Quantitative Entwicklung Die Zahl der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit Ganztagsangeboten (GTA) hat sich im Schuljahr 2015/16 - mit 106 Schulen und einer Schule mehr gegenüber dem Schuljahr 2014/15 - nur unwesentlich verändert. Es gibt drei Neueinsteiger und zwei Schulen, die sich entschieden haben zu pausieren. Bei den Neueinsteigern handelt es sich um die Ernst-Pinkert-Schule/Grundschule, um die Schule am Adler/Grundschule und die Schule am Weißeplatz/Oberschule. Die 78. Schule/ Grundschule und die 157. Schule/Grundschule pausieren im Schuljahr 2015/16. Tabelle 103: Anzahl der Schulen mit und ohne GTA nach Schularten in den Schuljahren 2013/14 bis 2015/16 Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Schuljahr 2015/2016 Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Schulen Gesamt ohne Gesamt ohne Gesamt ohne mit GTA mit GTA mit GTA GTA GTA GTA 16 49 65 11 54 65 11 54 65 Oberschulen* - 23 23 1 23 24 - 24 24 Gymnasien - 16 16 - 16 16 - 16 16 Förderschulen 3 12 15 3 12 15 3 12 15 19 100 119 15 105 120 14 106 120 Grundschulen* Gesamt Quelle: SG Schulbezogene Angebote 9 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *die Gemeinschaftsschule w urde den Oberschulen zugeordnet. 221 Schulbezogene Angebote 88,3 % aller antragsberechtigten Schulen führen im Schuljahr 2015/16 ganztägige Angebote durch. Die quantitative Entwicklung und der qualitative Ausbau der Ganztagsangebote in den zurückliegenden Jahren haben zu einer breiten Akzeptanz bei Schüler/-innen, Lehrer/-innen und in der Elternschaft geführt. 9.1.2 Entwicklung des Fördermittelvolumens Abbildung 132: Bewilligte Fördermittel bzw. Zuweisungen für Ganztagsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig vom Jahr 2004 bis zum Schuljahr 2015/16 3.000.000 €2.712.191 €2.569.607 Fördermittel in € 2.500.000 €2.416.579 €1.892.366 2.000.000 €1.959.322 €1.422.212 1.500.000 €2.507.714 €2.338.023 €2.444.995 €1.971.899 1.000.000 500.000 0 €621.761 €175.285 2004 €294.758 2005 2006 2007 07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 Jahr/Schuljahr Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Seit der Einführung der Ganztagsangebote im Jahr 2004 bis zum laufenden Schuljahr 2015/16 haben die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig rund 23,4 Millionen € Fördermittel/Zuweisungen erhalten. Im Schuljahr 2015/16 flossen Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2.444.995 € an die 106 Leipziger Schulen, was einem durchschnittlichen Fördervolumen von 23.065 € pro Schule entspricht. 9.1.3 Modifizierung der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung vom 19. Mai 2015 (SächsGTAVO) Innerhalb des Kalenderjahres 2015 wurde eine Modifizierung der SächsGTAVO bezüglich der finanziellen Unterstützung von Schulclubs und der Erhöhung des Sockelbetrages für Förderschulen zum 19. Mai vorgenommen. 9 Eine Schulclubpauschale in Höhe von 6.000 € je Schuljahr kann beantragt werden, wobei hier die Erklärung des Antragstellers erforderlich ist, „dass er sich mindestens in Höhe der Schulclubpauschale an den Kosten beteiligt“. Vor diesem Hintergrund hat der Schulträger als Antragsteller für 12 Schulen mit Schulclubs die Kofinanzierung übernommen. Die Angebote in den Schulclubs verstehen sich als niedrigschwellige Angebote im Rahmen der Schuljugendarbeit (vgl. § 11 SGB VIII) und sind im ganztägig strukturierten Schulalltag fest verortet. Der Sockelbetrag für Förderschulen wurde von 2.000 € auf 4.000 € angehoben. 222 Schulbezogene Angebote 9.1.4 Qualitativer Ausbau der ganztägigen Angebote Im Rahmen der empirischen Forschung zur ganztägigen Schulentwicklung (StEG, 2011) wird zunehmend davon ausgegangen, dass sowohl die Intensität der Teilnahme, als auch die pädagogische Qualität der Angebote einen Einfluss auf die Entwicklung der Schulnoten haben. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, ganztägige Angebote auf hohem Niveau und fachkompetent durchzuführen, so dass Schüler/-innen mit GTA insgesamt ein positives Erleben verknüpfen. Schulinterne Evaluation, Fortschreibung des pädagogischen Konzepts und thematische Fortbildungen aller am GTA Beteiligten wirken sich förderlich auf ganztägige Schulentwicklung aus. Einen besonderen Schwerpunkt bildet vor allem die Leseförderung bzw. der Erwerb von Lesekompetenz als Schlüsselkompetenz und zur Sicherung von Schulerfolg. So fand am 18. Juni 2015 ein Fachtag zur Leseförderung im ganztägigen Schulalltag statt, der Fragen der Lesemotivation nachging und geeignete Möglichkeiten der Leseförderung wie Buchcasting, Bookslam und Lesescouts in den Mittelpunkt stellte. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen von Schule wie Integration von Flüchtlingen und Kindern mit Migrationshintergrund muss vor allem die Qualität der Ganztagsangebote weiter entwickelt und gestärkt werden. So wurden im Schuljahr 2015/16 (neben den regulären Schulungen zum webbasierten Beantragungs- und Abrechnungsprogramm FABelF) zwei weitere Veranstaltungen mit dem Fokus Leseförderung (November 2015) bzw. kulturelle Bildung (Januar 2016) durchgeführt. Kulturelle Bildung bedeutet Teilhabe am künstlerisch kulturellen Geschehen der Gesellschaft und lebenslanges Lernen. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an den Schulen lernen, kommt der kulturellen Bildung eine große Rolle im ganztägig strukturierten Schulalltag zu. Seit 2010 finden auf Initiative des Sachgebietes Schulbezogene Angebote fachinhaltliche Veranstaltungen zum Thema „Kulturelle Bildung im Kontext von Ganztagsangeboten“ statt. Diese richten sich an Schulen, Kultureinrichtungen, Sozialarbeiter/-innen und Künstler/-innen, gewähren Einblicke in gelungene Beispiele und sind eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und die Diskussion zwischen den Akteuren. Der Schulträger erfährt dabei Unterstützung von der Sächsischen Bildungsagentur und anderen Ämtern der Stadtverwaltung wie dem Kulturamt und den Leipziger Städtischen Bibliotheken. 9 223 Schulbezogene Angebote 9.2 Schulbibliotheken Schulbibliotheken sind Medien-, Informations-, Kultur- und Selbstlernzentren sowie Unterrichtsorte und damit für Schüler/-innen und Lehrer/-innen wichtiger Bestandteil des Schulalltags. Seit 2006 berät im Amt für Jugend, Familie und Bildung eine Schulbibliothekarische Arbeitsstelle zu schulbibliotheksfachlichen Fragen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle Leipzig berät und betreut fachlich derzeit 42 Schulbibliotheken und 26 Leseräume an kommunalen Schulen. Über eine Schulbibliothek verfügen neun Grundschulen, sieben Oberschulen, eine Gemeinschaftsschule, 16 Gymnasien und alle neun Beruflichen Schulzentren in kommunaler Verwaltung. Die 26 Leseräume können Schüler/-innen in 15 Grundschulen, sieben Oberschulen sowie in vier Förderschulen nutzen. Der hier vorliegenden Statistik für das Schuljahr 2014/2015 liegen Daten von 38 Schulbibliotheken an kommunalen Schulen, acht davon an Grundschulen, sieben an Oberschulen, eine an der Gemeinschaftsschule mit Grund- und Oberschulteil, 14 an Gymnasien, acht an Beruflichen Schulzentren sowie 20 Leseräumen zu Grunde. Zahlenmäßige Unterschiede zum Vorjahr ergeben sich durch zeitweise Schließungen von Schulbibliotheken und Leseräumen. Abbildung 133: Anzahl kommunale Schulen 2014/2015 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek Anzahl 70 60 kommunale Schulen ohne Schulbibliothek 50 kommunale Schulen mit Schulbibliothek 40 57 30 20 2 16 2 10 0 8 8 Grundschulen* Oberschulen 14 Schulart 8 Gymnasien Berufliche Schulzentren** *die Nachbarschaftsschule wurde den Oberschulen zugeordnet, **neun berufliche Schulzentren und eine medizinische Berufsfachschule am St. Georg gGmbH Quelle: Schulbezogene Angebote 9 224 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Schulbezogene Angebote 9.2.1 Medienbestand in Schulbibliotheken Tabelle 104: Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Grundschulen 17.537 18.013 7.440 1 Oberschulen 14.245 16.847 13.625 Gymnasien 78.670 77.416 49.150 Berufliche Schulzentren 36.934 31.159 28.783 143.435 98.998 Gesamt 147.386 Quelle: Schulbibliothekarische Arbeitsstelle 1 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil Der Medienbestand einer Schulbibliothek orientiert sich an der Schulart, am Schulprofil sowie an den unterrichtlichen Erfordernissen. Die Einbindung der Schulbibliothek in den ganztägigen Schulalltag sollte sich im Medienbestand widerspiegeln (unterrichtsbegleitende Medien, aber auch Medien zur Leseförderung und für die Nachmittagsgestaltung in AG oder im Rahmen von Ganztagsangeboten, z. B. Sachbücher zu Fotografie für die Arbeitsgemeinschaft „Junge Fotografen“ u. a.). Es gibt sowohl quantitative als auch qualitative Empfehlungen für den Bestandsaufbau in Schulbibliotheken. Schulbibliotheken an Grundschulen: Zum Ende des Schuljahres 2014/2015 betrug der Anteil an Fach- und Sachliteratur (Print) 41 % (Richtwert: 50 % Bestandsanteil) des Gesamtbestands von 7.440 Medieneinheiten, Belletristik (Print) 59 % (Richtwert: 50 % Bestandsanteil), Non-Print-Medien geringe 2 % (Richtwert: 10 %). Schulbibliotheken an Oberschulen (einschl. Gemeinschaftsschule): Der Anteil an Fach- und Sachliteratur (Print) am Gesamtbestand von 13.625 Medieneinheiten belief sich auf 61 % (Richtwert: 60 % Bestandsanteil) im Bereich Belletristik (Print) auf 39 % (Richtwert: 40 % Bestandsanteil). 4 % aller Medien lagen als Non-Print-Medien vor (Richwert: 20 %). Schulbibliotheken an Gymnasien: Der Gesamtbestand betrug 49.150 Medieneinheiten, davon entfielen 64 % auf Fach- und Sachliteratur (Richtwert: 70 % Bestandsanteil) und 36 % auf Belletristik. 1 % aller Medien waren Non-Print-Medien (Richtwert: 30 % Bestandsanteil). Schulbibliotheken an Beruflichen Schulzentren: 84% des Gesamtbestands von 28.783 Medieneinheiten standen den Auszubildenden an Fachliteratur (Print) zur Verfügung (Richtwert: 90 % Bestandsanteil), weiterhin 16 % Belletristik (Print) (Richtwert: 10 % Bestandsanteil). 4 % Medien am Gesamtbestand waren Non-Print-Medien (Richtwert: 30 %). 9 Die Preise für digitale Medien sind im Verhältnis zum Medienetat der Schulbibliotheken recht hoch. Darin sieht die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle die Hauptursache für deren geringen Anteil an den Gesamtmedienbeständen. Zudem sind gute, für Schüler/-innen geeignete Online-Datenbanken, wie das Munzinger Archiv und Statista kostenpflichtig und in den Schulbibliotheken bisher nicht verfügbar. Zum Ausgleich sollte auf die stärkere Nutzung des Medieninformations- und -distributionssystem für Bildungsmedien in Sachsen für den Einsatz an sächsischen Schulen und kommunalen Medienzentren MeSax sowie des umfangreichen Medienangebots des Medienpädagogischen Zentrums und die digitalen Angebote der Leipziger Städtischen Bibliotheken hingewiesen werden. 225 Schulbezogene Angebote Die Zielbestände für die Schulbibliotheken aller Schularten wurden für die Auswertung der Gesamtstatistik auf zehn Medieneinheiten pro Schüler/-in vereinheitlicht. Im Gesamtdurchschnitt wurden pro Schüler/-in in den Schulbibliotheken aller Schularten vier (Soll: zehn) Medien angeboten. Während den Schüler/-innen an den Gymnasien in ihrer Schulbibliothek im Schuljahr 2013/2014 noch jeweils acht Medieneinheiten zur Verfügung standen, lagen die Bestände Ende des Schuljahres 2014/2015 in allen Schularten weit unter den Richtwerten. Besonders auffällig ist das bei den Beruflichen Schulzentren: hier lag die Anzahl Medieneinheiten pro Schüler/-in bei gerade mal drei. Ursachen sind zum einen die Höhe der Medienetats (lässt Bestandserneuerung von lediglich 1 % im Jahr zu), zum anderen die meist zu geringen Raumgrößen, die die Aufstellung eines der Schülerzahl und den Aufgaben von Schulbibliothek entsprechenden Medienbestandes nicht zulassen. 9.2.2 Entleihungen in Schulbibliotheken Entleihungen von Medien sind nicht Hauptanliegen schulbibliothekarischer Arbeit. Zentrale Aufgaben sind die medienpädagogische Arbeit, die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag, die Nutzung der Medien z. B. im Unterricht, für Projekte, zum selbstständigen Lernen, im Zusammenhang mit der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie im Rahmen von Ganztagsangeboten. Die erhobenen Zahlen der Schulbibliotheken in diesem Bereich können deshalb nicht mit denen der öffentlichen Bibliotheken verglichen werden. Eine Entleihung findet immer dann statt, wenn ein Medium die Bibliothek verlässt. Die Entleihung außer Haus ist i. d. R. mit einer Leihfrist von vier Wochen verbunden. Es kann sich aber auch um eine Entleihung innerhalb der Schule handeln, wenn sich ein Bibliotheksnutzer z. B. die Kopie einer Buch- oder Zeitschriftenseite anfertigen möchte. Entleihungszahlen sind durch die Software zur Bibliotheksverwaltung „Library for Windows – School“ über eine Zeitraumstatistik ermittelbar. Abbildung 134: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015 20.000 18.000 16.000 Anzahl 14.000 12.000 10.000 17.626 8.000 6.000 4.000 10.368 8.680 2.000 0 9 2.829 Grundschulen 4.660 3.584 Oberschulen 5.798 6.321 4.588 Gymnasien 5.514 5.864 2.146 Berufliche Schulzentren Entleihvorgänge Schuljahr 2012/2013 Quelle: Schulbezogene Angebote Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2014/2015 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Entwicklung der Entleihungszahlen im Schuljahr 2014/2015 ist im Vergleich zu den Vorjahren stark rückläufig. Begründbar sind die Rückgänge durch die aktuelle, sehr heterogene Personalsituation die z. T. eine Verringerung der Öffnungsstunden der Schulbibliotheken und auch eine zeitweise Schließung erforderte. 226 Schulbezogene Angebote 9.2.3 Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in Schulbibliotheken Schulbibliotheken haben vielfältige Aufgaben, sind aber in erster Linie Unterrichts- und Lernorte. Die Einbindung der Schulbibliothek in den Schulalltag mit Unterrichtseinheiten in der Bibliothek, selbstständigem Lernen, Veranstaltungen, Projektarbeit, Ganztagsangeboten steht im Vordergrund. Tabelle 105: Anzahl von Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Schularten in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Grundschulen 472 794 1.488 1.527 - Unterricht 296 519 1.073 1.231 - Veranstaltungen 160 246 360 264 16 29 55 32 - Bibliothekseinführungen 1 295 480 654 542 202 341 574 462 - Veranstaltungen 74 118 57 59 - Bibliothekseinführungen 19 21 23 21 Oberschulen - Unterricht Gymnasien 773 890 1.176 1.115 - Unterricht 631 722 1.037 932 - Veranstaltungen 120 126 86 139 22 42 53 44 - Bibliothekseinführungen Berufliche Schulzentren 299 685 839 401 216 417 673 336 - Veranstaltungen 44 117 28 18 - Bibliothekseinführungen 39 151 138 47 - Unterricht Quelle: Schulbibliothekarische Arbeitsstelle 1 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, Die statistischen Angaben zu Aktivitäten in und mit der Schulbibliothek für das Schuljahr 2014/2015 zeigen in fast allen Bereichen deutliche Rückgänge. Ursachen liegen vor allem in der bereits erwähnten Diskontinuität bei der personellen Betreuung. 9 227 Schulbezogene Angebote Tabelle 106: Teilnehmer/-innen in der Schulbibliothek an Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Grundschulen 5.970 10.926 23.556 19.929 - Unterricht 2.785 6.123 13.006 13.755 - Veranstaltungen 2.882 4.317 9.437 5.490 303 486 1.113 684 3.110 4.544 4.571 4.505 1.579 2.170 2.785 2.963 1.144 1.942 1.271 1.172 387 432 515 370 - Bibliothekseinführungen Oberschulen - Unterricht 1 - Veranstaltungen - Bibliothekseinführungen Gymnasien 11.460 13.154 16.347 18.023 - Unterricht 8.109 9.024 11.654 13.057 - Veranstaltungen 2.907 3.097 3.099 3.854 444 1.033 1.594 1.112 3.061 6.856 9.189 3.666 1.995 3.367 5.864 2.098 - Veranstaltungen 546 1.416 1.111 767 - Bibliothekseinführungen 520 2.073 2.214 801 - Bibliothekseinführungen Berufliche Schulzentren - Unterricht Quelle: Schulbibliothekarische Arbeitsstelle 1 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 mit Nachbarschaftsschule mit Grundschul-und Oberschulteil, Im Schuljahr 2014/2015 haben insgesamt 46.123 Schüler/-innen an Angeboten der Schulbibliothek in Form von Unterricht, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen teilgenommen. 9.2.4. Leseräume Leseräume sind ein zusätzliches Instrument zur Beförderung von Lesekompetenz und bieten den Schüler/innen außerhalb des Unterrichts interessante Angebote, wie z. B. Vorleseprojekte, gemeinsames Lesen, Autorenlesungen und spielerische Lese- und Schreibprojekte. Da die in den Leseräumen stattfindenden Aktivitäten außerhalb des Unterrichts angeboten werden, fällt hier in der Statistik die Aktivität „Unterrichtseinheiten“ heraus. Dafür enthält das Statistikformular für die Leseräume zusätzlich die Aktivität „Zusammenarbeit mit Vereinen“, da die Mitarbeiter/-innen angehalten sind, mit Partnern im Schulumfeld bzw. Stadtteil zu kooperieren. 9 228 Die sowohl für die SB als auch LR auffälligen Steigerungen im Bereich „Einbindung in die GTA“ lassen sich möglicherweise damit erklären, dass Schulbibliotheken im Rahmen von GTA in Leipzig offiziell erst seit wenigen Jahren ein Thema sind. In diesen Jahren wurden die Möglichkeiten, die Schulbibliotheken und Leseräume im ganztägigen Schulalltag eröffnen, intensiv durch die Abt. Bildung des AfJFB kommuniziert. Auch zwei Fachtage für Pädagoginnen und Padagogen, Erzieher/-innen, sowie Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken und Leseräume („Schulbibliotheken/Leseräume im Kontext von GTA „ 2013, „Leseförderung im ganztägigen Schulalltag“ 2015), die in den vergangenen Jahren stattfanden, dürften zu der Steigerung beigetragen haben. Schulbezogene Angebote 9.3 Schola Cantorum Leipzig Die Schola Cantorum Leipzig (zu deutsch: Singschule) wurde im Jahr 1963 als Kinder- und Jugendchor gegründet und arbeitet seit 1982 unter Trägerschaft der Stadt Leipzig. Heute singen und musizieren, angefangen von musikalischer Früherziehung über Spatzenchöre, Kinderchor, Mädchenchor bis hin zu Ensemble und Kammerchor, insgesamt knapp 300 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Schola Cantorum. Die verschiedenen Chöre gestalten jährlich über 40 Konzerte vor insgesamt mehr als 10.000 Zuhörern in Leipzig und zum Teil weit darüber hinaus. Abbildung 135: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015 jeweils zum 1.8. des Jahres 300 20 Anzahl 250 45 200 13 150 100 50 0 Kammerchor* 41 11 7 42 35 9 24 26 22 19 2011 2012 Ensemble Quelle: SG Schulbezogene Angebote Mädchenchor 45 45 29 22 51 40 27 45 25 109 110 2014 2015 Spatzenchöre Früherziehung 51 2013 Jahr Kinderchor Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *neu ab 2015 Die Zahl der Mitglieder der Schola Cantorum ist im Jahresvergleich von 2011 bis 2015 stetig gestiegen. Im Jahr 2015 betrug der Anstieg zum Vorjahr 5,7 % (+15 Mitglieder). Davon betrug der mehrheitliche Mitgliederanteil die musikalische Früherziehung mit 39,4 %. Der Mitgliederanteil des Mädchenchors betrug 18,3 %, des Kinderchores 14,3 %, der Spatzenchöre 9,7 % und des Ensembles 7,9 %. Der Anteil des seit 2015 neuen Kammerchores betrug 10,4 % aller Mitglieder. 9 229 Schulbezogene Angebote Tabelle 107: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015 jeweils zum 1.8. des Jahres 2011 2012 2013 2014 2015 Früherziehung - 19 51 109 110 Spatzenchöre 26 22 25 45 27 9 24 45 45 40 35 42 41 45 51 Ensemble 7 11 13 20 22 Kammerchor* * * * * 29 Gesamt 77 118 175 264 Kinderchor Mädchenchor Quelle: SG Schulbezogene Angebote 279 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 * neu ab 2015 9.3.1 musikalische Früherziehung Der musikalische Nachwuchs übt sich früh in den Kursen der musikalischen Früherziehung. Diese beginnen ab einem Jahr und enden mit sechs Jahren. Abbildung 136: musikalische Früherziehung 9 Die musikalische Früherziehung bietet Kindern im Vorschulalter die Möglichkeit, sich spielerisch mit den elementaren Formen des Musizierens vertraut zu machen. Sie dient sowohl der Persönlichkeitsentwicklung als auch der Entwicklung musikalischer und sozialer Fähigkeiten. Beim Singen altbekannter Kinderlieder werden 230 Schulbezogene Angebote sprachliche Fähigkeiten gefördert, der Umgang mit Klanghölzern, Glöckchen oder auch bunten Seidentüchern fördert sowohl die Feinmotorik als auch Rhythmusgefühl, Musikalität, Körperwahrnehmung und Konzentration der Ein- bis Fünfjährigen. Kreatives Gestalten oder auch die ein oder andere Exkursion, beispielsweise ins Museum für Musikinstrumente oder das Mendelssohn-Haus, ergänzen die Arbeit. 9.3.2 Spatzenchor Ist die Lust am Singen geweckt geht es im Anschluss weiter in den Spatzenchören. In ihnen singen Kinder von sechs Jahren bis zur 2. Klasse. Abbildung 137: Spatzenchöre Die Spatzen lernen mit viel Spaß in wöchentlichen Chorproben die ersten Schritte des gemeinsamen Singens. Dabei stehen das spielerische Erlernen der musiktheoretischen Grundlagen und ein behutsames Heranführen an eine kindgerechte Stimmbildung im Mittelpunkt der professionellen Kinderchorarbeit. Ganzheitliches Erleben von Musik, das Umsetzen von Musik in Bewegung sowie das Erfinden von eigene Rhythmen und Melodien mittels Orff-Instrumenten sind unverzichtbare Bestandteile der Spatzenchorprobe. Dazu kommt die erste Einstudierung von traditionellen Kinder- und Volksliedern, die im späteren Konzertchor zum Kernrepertoire gehören. 9 Zusätzlich lernen die Kinder im in die Probe integrierten Musiktheorieunterricht gemeinsam für die Chorlaufbahn wichtige Grundlagen wie Noten und Rhythmik. In ersten kleinen Auftritten, alleine oder zusammen mit dem Kinderchor, lernen die Spatzen das Singen vor Publikum. Einmal im Jahr werden Kinderopern oder -musicals gemeinsam mit dem Kinderchor erarbeitet und szenisch aufgeführt. Gemeinsames Basteln der Kulissen sowie szenische Proben mit Kostüm und Requisite lassen die Kinder dabei Theaterluft schnuppern und sind inzwischen Jahreshöhepunkte für die ganze Familie. 231 Schulbezogene Angebote 9.3.3. Kinderchor Mit Beginn der 3. Klasse folgt der Kinderchor. Bis 12 Jahren erhalten die Jungs und Mädchen hier neben den gemeinsamen Chorproben auch ersten Stimmbildungsunterricht und erlernen Grundlagen in der Musiktheorie. Abbildung 138: Kinderchor 9 Das Repertoire des ca. 40 Mitglieder zählenden Konzertkinderchores der Schola Cantorum besteht aus umfangreicher Kinderliedliteratur, Kanons, traditionell klassischen Kinder- und Volksliedern, Kinderopern und -musicals sowie leichter zweistimmiger Literatur. Höhepunkte im Konzertkalender des Kinderchores ist die szenische Aufführung einer Kinderoper im Sommer sowie das Frühlings- und Herbstkonzert. Der Kinderchor war in der Vergangenheit unter anderem im Leipziger Gewandhaus mit Orff’s “Carmina Burana” oder beim Leipziger Musikfestival “Klassik für Kinder” in Bizets Oper “Carmen”, Lortzings “Zar und Zimmermann” und Smetanas “Verkaufter Braut” zu erleben. 2013 spielten über 50 mitwirkende Chormitglieder Mozarts Oper “Die Zauberflöte”, 2014 brachten 70 Mitglieder aus Kinder- und Spatzenchören Humperdincks “Hänsel und Gretel” auf die Bühne, über 90 Mitwirkende spielten im Sommer 2015 im Kindermusical “Das Gespenst von Canterville” nach Oscar Wilde. Wer möchte, kann neben der Ausbildung im Chor auch ein Musikinstrument erlernen und am Bewegungsunterricht teilnehmen. An den Kinderchor schließt sich die Vorklasse des Mädchenchores an. Sie bereitet die Mädchen zwischen 12 und 13 Jahren auf den eigentlichen Konzertchor vor. Hier wird das aktuelle Konzertrepertoire des Mädchenchores erarbeitet und erstmalig aufgeführt. Außerdem wird daran gearbeitet, die Mädchen in ihrer stimmlichen und persönlichen Entwicklung so zu stabilisieren, dass sie auch auf größeren Podien bestehen können. Neben Probenlagern nimmt die Vorklasse auch an ersten Konzertreisen teil und verstärkt den Mädchenchor bei größer besetzten Projekten. Hinzu kommt regelmäßiger Gruppenunterricht in Stimmbildung bei professionellen Stimmbildnern. 232 Schulbezogene Angebote 9.3.4 Mädchenchor Mit Abschluss des 13. Lebensjahres erfolgt ein Vorsingen und bei musikalischer Eignung eine Übernahme in den Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig. Abbildung 139: Mädchenchor Der Mädchenchor der Schola Cantorum Leipzig besteht heute aus über 50 Sängerinnen im Alter von 13 bis 25 Jahren. Der Mädchenchor zählt aufgrund seines musikalischen Anspruchs, zahlreicher Konzertreisen ins Ausland und Platzierungen bei Wettbewerben sowie konsequenter Nachwuchsförderung zu den führenden Mädchenchören Deutschlands mit internationalem Renommee. Er pflegt in besonderem Maße die für gleiche Stimmen komponierte A-cappella-Musik von der Renaissance bis zur Gegenwart, arbeitet aber auch bei der Aufführung größerer chorsinfonischer Werke mit verschiedenen mitteldeutschen Orchestern zusammen. Ebenso widmet sich der Mädchenchor intensiv dem deutschen romantischen Repertoire (Mendelssohn, Schumann, Brahms, Rheinberger u.a.), aber auch in der französischen Musik um die Jahrhundertwende machte das Ensemble wichtige Entdeckungen. Ein weiterer Schwerpunkt der Chorarbeit liegt auf der Interpretation zeitgenössischer Werke. Uraufführungen und Auftragswerke für das Ensemble belegen das hohe Engagement der Schola Cantorum Leipzig für Kompositionen des 20. und 21. Jahrhunderts. Regelmäßig finden sich Werke zeitgenössischer Komponisten im Programm wieder. 9 Das Ensemble wirkte in Aufführungen großer oratorischer Werke, wie Bachs “Matthäus-Passion”, Mendelssohns “Paulus” und Orffs “Carmina burana”, mit und veranstaltet Konzerte in den bedeutendsten Leipziger Kirchen und Konzertsälen. 1999 gestaltete das Ensemble den offiziellen Festakt zum 50. Geburtstag der Bundesrepublik 233 Schulbezogene Angebote Deutschland im Berliner Reichstag. 2015 sangen die Chormitglieder im Rahmen des 80. Deutschen Fürsorgetages für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die erfolgreiche Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben bezeugt die Qualität der Chöre ebenso wie zahlreiche Rundfunk-, Fernseh- und CD-Aufnahmen. Die Schola Cantorum ist in Vertretung des Thomaner- und Kreuzchores ins Motettenprogramm der Leipziger Thomaskirche und der Dresdner Kreuzkirche eingebunden und wird unter anderem regelmäßig zum Leipziger Bachfest verpflichtet. Reisen führten das Ensemble in fast alle Regionen Deutschlands und seit 1994 auch ins Ausland. So gastierte der Chor unter anderem in Südafrika, Israel, Finnland, Großbritannien und Frankreich. Für 2009 wurde der Chor für fünf Konzerte in die USA eingeladen. Vielfältige Produktionen für Funk und Fernsehen sowie große Show-Produktionen ergänzen die Arbeit. So standen die Chormitglieder bereits mit André Rieu oder Joachim Witt auf der Bühne, wirkten bei der José-Carreras-Gala für die ARD oder bei der Show-Produktion “Best of Musical” mit. Der Chor arbeitete in der Vergangenheit unter anderem mit renommierten Dirigenten wie Kurt Masur, Herbert Blomstedt oder Thomaskantor Georg Christoph Biller zusammen. 9.3.5 Ensemble Ab einem Alter von ca. 25 Jahren wechseln die nunmehr jungen Frauen in das Ensemble der Schola Cantorum Leipzig. Abbildung 140: Ensemble 9 Es besteht momentan aus etwa 20 langjährigen Mitgliedern und dem Mädchenchor “entwachsenen” Studentinnen oder Berufstätigen, die bei Konzerten und Reisen des Mädchenchores eine wichtige Unterstützung sind. In 234 Schulbezogene Angebote wöchentlichen Proben arbeiten die Mitglieder an anspruchsvoller Ensemble- und Chorliteratur. Das Repertoire speist sich aus der Barockzeit sowie der Moderne, mit Werken von Schumann oder Brahms gibt es auch immer wieder Ausflüge in die Romantik. Gemeinsam mit dem Mädchenchor gestaltet das Ensemble unter anderem die traditionellen Weihnachtskonzerte in der Peterskirche, Motetten in der Leipziger Thomaskirche, nimmt an Chorreisen und Wettbewerben teil und bereitet Uraufführungen und CD-Produktionen vor. Eigene Ensemblekonzerte in sächsischen Kirchen und Konzertsälen erweitern das Spektrum. Zusätzlich zu den wöchentlichen Chorproben werden die Ensemblemitglieder durch professionelle Stimmbildner betreut. 9.3.6 Kammerchor Neu hinzugekommen in die Chorfamilie der Schola Cantorum ist seit Januar 2015 der Kammerchor. Abbildung 141: Kammerchor Er besteht aus ca. 25 musikbegeisterten Sängerinnen und Sängern und setzt sich aus Studenten aller Leipziger Hochschulen, Schüler/-innen und jungen Erwachsenen zusammen. Der Chor gestaltet traditionell Konzerte vor allem in Leipzig und dem Umland. Jährlich im Frühsommer gastiert der Kammerchor anlässlich der “Sabinchenfestspiele” im brandenburgischen Treuenbrietzen, gestaltet Abendgottesdienste in der Leipziger Thomaskirche sowie Friedensgebete in der Nikolaikirche. Das Repertoire ist vielseitig und reicht vom Volkslied, klassischen und romantischen Chorsätzen über Jazz bis hin zu Filmmusik. Der Kammerchor zeichnet sich durch einen jugendlichen und frischen Chorklang aus und kann auf vielfältige Projekte verweisen. So wirkten im Dezember 2006 Mitglieder des Chores an der Aufführung des Händelschen “Messias” in der Leipziger Thomaskirche mit. 2007 begeisterte das Ensemble im großen Saal des Leipziger Gewandhauses mit Kantaten von Johann Sebastian Bach, Felix Mendelssohn Bartholdy sowie dem Weihnachtsoratorium von Camille Saint-Saëns. Gemeinsam mit der Kammerphilharmonie Leipzig bildete der Kammerchor im Jahr 2008 und 2009 in einmaligen Fusion-Konzerten die musikalische Begleitung des weltbekannten indischen Geigenvirtuosen Subramaniam und der preisgekrönten Bollywoodsängerin Kavita Krishnamurti. Im April 2009 führte eine Konzertreise die Sängerinnen und Sänger nach Italien. Konzerte am Lago Maggiore, in Lugano und im Mailänder Dom waren Höhepunkte dieser Reise. Im Dezember 2009 war das Ensemble an der Aufführung von “Symphonic Pink Floyd” im Leipziger Gewandhaus beteiligt. 9 235 Schulbezogene Angebote 9.4 Schulbiologiezentrum Leipzig Der Hauptschwerpunkt der Arbeit des Schulbiologiezentrums Leipzig als einzigartige Bildungsstätte für die Themenkomplexe Biologie, Sachkunde, Umwelterziehung liegt in der Gestaltung eines natur-und praxisnahen Biologie- und Sachkundeunterrichtes für die Leipziger Schulen. Das Schulbiologiezentrum ist zudem eine leistungsfähige und intensiv genutzte Fortbildungsstätte für Lehrkräfte zur Qualifizierung im Bereich der Naturund Umwelterziehung. Die vier Einrichtungen des Schulbiologiezentrums, Botanikschule, Freiluftschule, Zooschule und Botanischer Lehrgarten, bieten zudem eine Reihe von Freizeitangeboten, die bei den Schüler/-innen, Eltern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern große Resonanz finden. Abbildung 142: Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015 12.000 10.000 2012 Botanischer Lehrgarten 2013 Jahr Freiluftschule 2014 Zooschule Quelle: SG Schulbezogene Angebote 3.661 11.264 1.677 3.516 9.238 11.038 1.726 3.725 8.539 10.955 1.863 3.743 8.846 10.472 9.577 2011 2.108 0 3.933 2.000 1.953 4.000 9.896 6.000 9.547 Anzahl 8.000 2015 Botanikschule Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 108: Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015 2011 9 2012 2013 2014 2015 Botanischer Lehrgarten 9.547 9.577 8.846 8.539 9.238 Freiluftschule 1.953 2.108 1.863 1.726 1.677 Zooschule 9.896 10.472 10.955 11.038 11.264 Botanikschule 3.933 3.743 3.725 3.516 3.661 25.329 25.900 25.389 24.819 25.840 Gesamt Quelle: SG Schulbezogene Angebote Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Die Besucherzahlen der Einrichtungen des Schulbiologiezentrum Leipzigs bewegen sich pro Jahr stabil um die 25.000 Besucher/-innen. Im Jahr 2015 sind die Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 % gestiegen (+1.021 Besucher/-innen). 236 Schulbezogene Angebote 9.4.1 Botanischer Lehrgarten Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller Besucher/-innen des Botanischen Lehrgartens im Schulbiologiezentrum 35,8 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Besucherzahlen des Botanischen Lehrgartens um 8,2 % gestiegen (+699 Besucher/-innen). Das 1,5 ha große Gelände des Botanischen Lehrgartens bietet mit einigen Tiergehegen viele Möglichkeiten des Kennenlernens biologischer Zusammenhänge im Rahmen des Unterrichtes und in der Freizeit. Projekte zu ökologischen Themen, wie beispielsweise zum Auwald werden geführt bzw. begleitet. Außerdem bestehen lehrplanbezogene Angebote zum Biologie- und Sachkundeunterricht einschließlich des Selbstunterrichtes für alle Schultypen. Die Gewächshäuser des Botanischen Lehrgartens werden unter anderem auch für Pflanzenanzuchten für die Leipziger Schulen genutzt (Schulbegrünungsprogramm). Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit allen regional und auch bundesweit arbeitenden Natur- und Umweltschutzverbänden. Das Schulbiologiezentrum ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung (ANU). 9.4.2 Botanikschule Im Jahr 2015 betrug der Anteil aller Besucher/-innen der Botanikschule im Schulbiologiezentrum 14,2 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Besucherzahlen der Botanikschule um 4,1 % gestiegen (+145 Besucher/-innen). Die Schulen können in der Botanikschule im Botanischen Garten der Universität Leipzig unterrichtsergänzende bzw. -begleitende sachkundliche und biologische Angebote nutzen. Die Pflanzensammlungen der Gewächshäuser sowie vom Frühjahr bis zum Herbst auch die Abteilungen des Freilandes und der Heilpflanzen- und Kräutergarten stehen dabei für den Unterricht aller Schularten zur Verfügung. Für projektorientierten und fächerverbindenden Unterricht werden ebenfalls Programme angeboten. 9.4.3 Freiluftschule Die Freiluftschule im Schulbiologiezentrum hatte im Jahr 2015 einen Besucher/-innenanteil von 6,5 %. Auf Grund der Herabsetzung der Abordnungsstunden der abgeordneten Lehrer/-innen im Jahr 2015 wurden die Projektangebote etwas reduziert. Das hatte Auswirkungen auf die Besucherzahlen der Freiluftschule, die um 2,8 % leicht zurück rückläufig (-49 Besucher/-innen) waren. Die Freiluftschule bietet für Grund-und Förderschulklassen die Möglichkeit, ganzheitliches Lernen im Grünen zu erleben. Auf dem großen Gelände im Schwarzenbergweg 4 sind alle Voraussetzungen gegeben, ganzjährig fächerübergreifend (Deutsch-, Sachkunde- und Werkunterricht, Kunsterziehung, Musik und Sport) zu unterrichten. Dabei steht der Aspekt der Umwelterziehung, insbesondere der Unterricht zum „Anfassen“, das Kennenlernen, Bewerten und Handeln in der Natur, im Vordergrund. 9.4.4 Zooschule 9 Der Anteil aller Besucher/-innen der Zooschule im Schulbiologiezentrum sank im Jahr 2015 auf 43,6 %. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Besucherzahlen der Zooschule um 2,0 % leicht gewachsen (+226 Besucher/innen). Die Unterrichtsthemen der Zooschule umfassen Lehrplaninhalte der Klassen-/Kursstufen 1 - 12 der Unterrichtsfächer Sachkundeunterricht und Biologie. Das Angebot trägt dazu, dass die Schüler/-innen Erfahrungen mit der Vielfalt und Einzigartigkeit der Natur sammeln und ein Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes und des verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt entwickeln. Besonders geeignet ist hierfür der lehrplangerechte Projektunterricht. 237 Schulbezogene Angebote 9.5 Medienpädagogisches Zentrum Das Medienpädagogische Zentrum Leipzig (MPZ) ist das Service-Zentrum der Stadt Leipzig in den Bereichen Medienpädagogik, Fortbildung und Medientechnik im Rahmen des Medienstellenverbundes im Land Sachsen. Es befindet sich in der Humboldtschule, Gymnasium der Stadt Leipzig. Die Beratung im Bereich des Einsatzes von Bildungsmedien ist eine grundlegende Aufgabe des Medienpädagogischen Zentrums Leipzig. Die Mitarbeiter/innen unterstützen die schulischen Einrichtungen bei Fragen zur Medienpädagogik, zur Medientechnik oder zum Medieneinsatz. Ein weiterer Schwerpunkt des MPZs besteht darin, ausgewählte Bildungsmedien zum Verleih zur Verfügung zu stellen. Das MPZ ist federführend an dem Projekt MeSax „Medieninformations- und -distributionssystem für Bildungsmedien in Sachsen“ beteiligt. Das Projekt umfasst auch „LernSax“, eine Kommunikations-, Arbeits- und Lernplattform für die sächsischen Bildungseinrichtungen, mit direkter Anbindung an MeSax. Die Angebote richten sich vor allem an die Schulen und die Träger der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch an alle anderen städtischen und städtisch geförderten Einrichtungen. 9.5.1 Mediathek im MPZ Abbildung 143: Medienbestand und -verleihvorgänge in der Mediathek 18.000 16.000 14.000 9 2010/2011 2011/2012 2013/2014 340 9.000 16.394 320 10.249 16.285 2012/2013 13.000 9.985 255 16.200 10.200 15.000 13.000 10.000 11.000 9.650 14.000 2009/2010 245 0 190 2.000 260 4.000 4.900 6.000 9.082 8.000 6.500 10.000 13.000 Anzahl 12.000 2014/2015 Schuljahr Medientitel (VHS, DVD)* Online-Medien** Verleihvorgänge (Medien) Verleihvorgänge (Technikverleih) Quelle: Medienpädagogisches Zentrum Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *Bestand MPZ, **Bestand MPZ & Landeslizenzen Der Medienbestand der Mediathek im MPZ ist im vergangenen Schuljahr auf 10.249 Medientitel erweitert wurden. Dies ist eine Zunahme um 2,6 % (264 neue Medientitel). Die Zunahme der Medientitel liegt auch in der 238 Schulbezogene Angebote Beschaffung von Online-Medien begründet. Viele Online-Medien-Lizenzen umfassen zusätzlich ein DVD-Medium für den körperlichen Verleih. Der online zur Verfügung stehende Bestand an Medientiteln ist in den letzten drei Schuljahren um mehr als das Dreifache, auf aktuell 16.394 Medientitel angestiegen. Die im medienpädagogischen Zentrum Leipzig registrierten 9.000 Ausleihvorgänge aus dem Medienbestand sind in dem letzten Jahr leicht rückläufig. Dies liegt u.a. in der immer stärker werdenden Nutzung der Online Mediendistribution MeSax begründet. 9.5.2 Technikverleih und Medienmobil Das Medienpädagogische Zentrum bietet ein breit gefächertes Angebot an Unterstützungsleistungen im Bereich der Audio- und Videotechnik und Bearbeitung. Schulischen Einrichtungen stehen Aufnahme- und Präsentationstechnik sowie Beschallungsanlagen zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/2015 wurde dieser Technikverleih 340 Mal genutzt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 20 Ausleihvorgänge. Projektarbeit im medienpädagogischem Bereich kann mit dem Medienmobil unterstützt werden. Das Fahrzeug ist ausgerüstet mit transportabler Technik für die digitale Videoaufnahme und für den digitalen Videoschnitt. Weiterhin steht moderne Präsentationstechnik im Audio- und Videobereich zur Verfügung. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 85 Medienprojekte mit dem Medienmobil und im MPZ Leipzig durchgeführt und betreut, vier weniger als im Vorjahr. 9.5.3 IT – Service und Supportleistungen des MPZ Abbildung 144: IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2015 1.400 1.200 400 200 0 180 95 150 30 2009/2010 185 85 59 2010/2011 1.320 197 195 90 43 95 45 2011/2012 2012/2013 Schuljahr Support-Ticket Bearbeitungen Quelle: Medienpädagogisches Zentrum 1.150 1.250 1.100 600 1.290 800 850 Anzahl 1.000 Fortbildung 91 190 27 2013/2014 Medienprojekte 85 30 2014/2015 Rollout Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 9 Die Bearbeitung von Supportanfragen ist eine wesentliche Serviceleistung des Medienpädagogischen Zentrums. Diese Unterstützungsleistungen sind in Schulnetzwerken, Verwaltungsnetzwerken, Schulhorten sowie Kitas erforderlich. Die Zahl der Service- und Supportleistungen nehmen jährlich zu. Dies liegt in der Zunahme des Ausstattungsgrades der IT-Systeme in den Schulen begründet. 239 Schulbezogene Angebote Im Jahr 2015 begann der 2. Rollout-Zyklus der Verwaltungscomputer in den Schul- und Hortverwaltungen. Das MPZ war an der Vorbereitung, Koordination und Durchführung zum Tausch der IT-Systeme (Rollout) maßgeblich beteiligt. Im Schuljahr 2014/2015 wurde das Rollout an 30 Schul- und Hortverwaltungen durchgeführt. Anhaltend hoch ist die Nachfrage im Bereich der Fortbildungen. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 190 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten und schulinterne Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Schwerpunkte bei der Lehrerfortbildung bildeten dabei: • Einsatz neuer Medien im Unterricht • Einsatz interaktiver Tafelsysteme in der Schule • der Unterricht mit mobilen Endgeräten – Tablets • MeSax – Medien direkt ins Klassenzimmer • LernSax – kooperatives Lernen • Pädagogische IT-Koordinatoren • Urheberrecht Schwerpunkte der Fortbildungen für Bibliotheksmitarbeiter/-innen waren: 9 240 • Verwaltungssoftware Library • Urheberrecht Schulbezogene Angebote 9.6 Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung 9.6.1 Einführung in die Anmeldepflicht und die Schulpflicht Seit dem 01. August 2008 unterliegt die Überwachung der Anmeldepflicht den Kreisfreien Städten und Landkreisen. Die Aufgabe wurde durch Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) übertragen. Die Schwerpunkte im Arbeitsbereich liegen zum einen bei der Überwachung der Anmeldepflicht der schulpflichtig werdenden Kinder, dem Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule und zum anderen bei der Überwachung der Berufsschulpflicht. Allgemein gliedert sich die Schulpflicht gemäß § 28 SchulG in die neun Jahre dauernde Vollzeitschulpflicht und die anschließende Berufsschulpflicht, welche in der Regel drei Jahre dauert. Tabelle 109: Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2015/2016 kommunale Trägerschaft Schulart Schulen Schüler Andere Trägerschaft Schulen Schüler Gesamtzahl Schulen Schüler Grundschule 66 15.913 11 1.828 77 17.741 Oberschule 25 9.586 6 1.142 31 10.728 Gymnasien 16 11.148 6 2.835 22 13.983 Förderschulen 15 2.342 3 351 18 2.693 berufsbildende Schulen* 10 11.374 33 7.043 43 18.417 2. Bildungsweg 3 791 3 791 Gemeinschafts Schule 1 520 1 520 Waldorfschulen Summe: 136 51.674 2 530 2 530 61 13.729 197 65.403 Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 *kommunale berufsbildende Schulen mit Medizinischer Berufsfachschule St. Georg gGmbH 9.6.2 Übergang an die Grundschule/Einschulung Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Aus diesem Grund ist die Überwachung der Anmeldung mit höchster Priorität zu bearbeiten. Gemäß dem § 31 (1) SchulG haben die Eltern die Pflicht, den Schulpflichtigen an der Schule anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler/die Schülerin am Unterricht teilnimmt. Die Schulpflicht beginnt nach § 27 (1) SchulG für alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Eltern haben die Möglichkeit, Kinder die nach dem Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, an der Schule anzumelden. Mit der Anmeldung werden auch diese Kinder schulpflichtig und müssen eingeschult werden. 9 Um den Eltern den Weg bis zur Einschulung ihres Kindes zu erleichtern, erhält jedes schulpflichtig werdende Kind ein Schuljahr vor der Einschulung einen Brief, dieser enthält Informationen zum Thema Einschulung, wie die Anmeldetage und die zuständige Grundschule. In der Stadt Leipzig gibt es sowohl gemeinsame Schulbezirke in welchen mehrere Schulen einem Schulbezirk zugeordnet sind, als auch Einzelschulbezirke die durch eine Schulbezirkssatzung festgelegt werden. Nach den Anmeldetagen erhält der Leistungsbereich den Rücklauf von den Schulen, welche Kinder wo angemeldet wurden. Anhand des regelmäßigen Austausches mit den Grundschulen werden dann alle für den Schulträger für die Einschulung relevanten Informationen über die Kinder bis zur tatsächlichen Einschulung erfasst. Relevante Informationen sind hier z. B. Rückstellungen, genehmigte 241 Schulbezogene Angebote Anträge auf schulbezirksfremde Einschulung, welche Kinder an einer Schule in freier Trägerschaft, einer Förderschule oder an einer Schule außerhalb Leipzigs eingeschult werden, sowie alle Zu-, Weg- und Umzüge von Leipzig. Dem Leistungsbereich Schulnetzplanung wird anhand dieser Informationen mitgeteilt, wie viele Kinder voraussichtlich in welcher kommunalen Schule die zukünftigen ersten Klassen besuchen werden. In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der schulpflichtig werdenden Kinder in der Stadt Leipzig zu verzeichnen. Demnach steigt die Schüleranzahl der ersten Klassen in den Grundschulen kontinuierlich an. Abbildung 145: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger 4.500 4.000 3.500 4.251 3.777 3.592 1.500 3.563 2.000 4.209 2.500 3.573 Anzahl 3.000 1.000 500 0 475 482 192 10/11 11/12 kommunale Trägerschaft 200 518 12/13 549 226 550 231 13/14 Schuljahr freie Trägerschaft 523 227 14/15 194 15/16 allgemeinbildende Förderschulen Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 110: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick 10/11 GS in kommunaler Trägerschaft 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 3.573 3.563 3.592 3.777 4.209 4.251 Mitte 370 342 387 413 440 444 Nordost 272 243 252 265 299 304 Ost 522 560 534 537 637 607 Südost 325 334 321 359 380 376 Süd 315 314 305 335 398 398 Südwest 366 368 400 375 432 466 West 364 343 342 353 386 410 Alt-West 358 372 335 383 475 412 Nordwest 204 191 193 212 262 228 Nord 477 496 523 545 500 606 GS in freier Trägerschaft 475 482 518 549 550 523 allgemeinbildende Förderschulen (ohne FÖS Geistigbehinderte) 192 200 226 231 227 194 4.240 4.245 4.336 4.557 4.986 4.968 davon: 9 Summe: Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring 242 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Schulbezogene Angebote 9.6.3 Übergang an eine weiterführende Schule bzw. an eine Berufsschule Generell besteht die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlich Aufenthalt haben. Bereits in der vierten Klasse erhalten die Schüler der Grundschule eine Bildungsempfehlung, welche Auskunft über die empfohlene weiterführende Schulart gibt. Nach dem Erhalt der Bildungsempfehlung müssen die Eltern Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden. Auf diesen Übergang wird seitens der Schulpflichtüberwachung ein besonderes Augenmerk gelegt. In den vergangenen Jahren wurde nicht jeder Abgänger der Grundschule auch von den Eltern an einer weiterführenden Schule angemeldet. Abbildung 146: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren 54% 53% 52% 51% Anzahl 50% 49% 48% 53,0% 52,5% 47% 49,5% 46% 45% 47,0% 50,5% 51,2% 48,8% 47,5% 50,1% 49,9% 50,6% 49,4% 44% 43% 10/11 11/12 12/13 13/14 Schuljahr Gymnasium 14/15 15/16 Oberschule Quelle: SG Jugendhilfeplanung und Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 Tabelle 111: Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren Schuljahr 10/11 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 Mittelwert 10/11-15/16 Mitte 69,7% 67,8% 67,5% 71,8% 72,0% 62,7% 68,6% Nordost 37,9% 38,3% 41,0% 40,0% 40,0% 41,2% 39,7% Ost 37,6% 36,3% 34,9% 36,2% 38,1% 35,9% 36,5% Südost 52,5% 52,4% 53,8% 55,1% 57,7% 54,3% 54,3% Süd 44,8% 45,6% 56,1% 51,6% 55,7% 64,1% 53,0% Südwest 50,5% 54,8% 59,4% 59,3% 58,2% 55,4% 56,3% West 38,2% 34,3% 34,2% 45,6% 36,0% 40,1% 38,1% Alt-West 44,3% 52,0% 42,7% 44,6% 43,4% 42,9% 45,0% Nordwest 49,1% 41,5% 53,4% 52,1% 52,6% 49,7% 49,7% Nord 49,3% 52,8% 55,2% 56,0% 51,8% 59,2% 54,1% Stadt Gesamt 47,0% 47,5% 49,5% 51,2% 50,1% 50,6% 49,3% Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring 9 Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 243 Schulbezogene Angebote Auch der Übergang von Schülern der Lernförderschulen und Oberschulen, welche Ihre Schulen ohne Abschluss verlassen erfordert eine kontinuierliche Überwachung, da auch hier in jedem Schuljahr mehrere Jugendliche nicht gleich zu Beginn des neuen Schuljahres an den Berufsschulen im Berufsvorbereitungsjahr angekommen sind. Tabelle 112: Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ Schuljahr 08/09 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 Schüler Gesamt 16.590 12.599 11.730 11.240 11.209 11.374 in BGJ/BVJ Maßnahmen 720 570 568 537 583 518 Anteil an Gesamtzahl in % 4,3 4,5 4,8 4,8 5,2 4,6 davon: Quelle: SG Jugendhilfeplanung & Monitoring Kinder- und Jugendreport Leipzig 2015 9.6.4 Zuzüge Schulpflichtiger in die Stadt Leipzig Monatlich wird mit Hilfe einer aktuellen Übersicht vom Einwohnermeldeamt der Stadt Leipzig über alle Zuzüge, Wegzüge und Umzüge von den Schulpflichtigen überprüft, ob die zugezogenen Kinder an der Schule angemeldet wurden. Dafür steht ein Datenbankprogramm (SaxSVS) zur Verfügung, in welchem die kommunalen Schulen die Daten ihrer Schüler/-innen eintragen. Von den Freien Trägern erhält der Fachbereich Veränderungslisten zum Abgleich der Zugänge und Abgänge. 9.6.5 Maßnahmen beim Verstoß gegen Anmeldepflicht Gemäß dem Schulgesetz treffen die Landkreise oder die kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen, wenn die Anmeldepflichten nicht erfüllt werden. Melden demnach die Eltern ihre schulpflichtigen oder schulpflichtig werdenden Kinder nicht an der Schule an, werden die Eltern auf der Grundlage des § 31 (1) SchulG i. V. m. § 31 (3) SchulG durch Anschreiben auf die fehlende Anmeldung und die sich daraus eventuell ergebenden Konsequenzen gemäß § 61 (1) Nr. 1 SchulG hingewiesen. Bleiben bereits angemeldete Schüler dem Unterricht fern, ist die Schule zur Überwachung der Schulpflicht verantwortlich und leitet nach den Regelungen der VwV Schulverweigerung i.V.m § 61 (1) Nr. 2 SchulG Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Eltern oder den Jugendlichen selbst ein. 9.6.6 Ruhen der Schulpflicht 9 Laut § 29 (1) SchulG ruht die Schulpflicht wenn die/der Schulpflichtige so schwer körperlich, geistig oder psychisch behindert ist, dass sie/er an keiner Schule gefördert werden kann. Für die Entscheidungen ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen sind, die kreisfreien Städte und die Landkreise als Schulträger verantwortlich. In Leipzig beläuft sich die Anzahl der zu bearbeitenden Fälle zwischen 50 und 60 pro Schuljahr. 244 Anlagen A Anlagen A 245 Anlagen Karte 15: Stadtbezirke mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen A 246 Anlagen Karte 17: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Planungsraumnamen A 247 Anlagen Karte 18: Planungsräume der Kinder- und Jugendförderung mit Ortsteilgrenzen und Ortsteilnamen A 248 Anlagen Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 16: Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29: Abbildung 30: Abbildung 31: Abbildung 32: Abbildung 33: Abbildung 34: Abbildung 35: Abbildung 36: Abbildung 37: Abbildung 38: Abbildung 39: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen • 10 Geburtenentwicklung  • 11 Kontakte im Familieninfobüro 2009 bis 2015  • 16 Preisträger Familienfreundlichkeitspreis 2015  • 19 Kindertageseinrichtungen nach Trägerschaft  • 24 Anzahl der angemeldeten Kinder nach Einrichtungsart  • 25 angemeldete Kinder in Kindertagesstätten und Horten  • 26 Anzahl der Freiplätze und gewährten Ermäßigungen bis zum Schuleintritt  • 27 Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten  • 28 angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 29 angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche  • 30 angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 31 Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten  • 32 angemeldete Kinder in der Tagespflege  • 33 Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege  • 34 Betreuungszeiten in der Tagespflege  • 35 Maßnahmen im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren unter pflichtiger Mitwirkung des ASD • 39 Kennzahlenvergleich “Anzahl erzieherischer Hilfen auf 1.000 unter 21-Jährige” im Jahresvergleich • 40 Jahresdurchschnitt vergebener Hilfearten nach SGB VIII  • 41 Jahresdurchschnitt teilstationärer Hilfen zur Erziehung • 43 Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung • 43 Jahresdurchschnitt Pflegestellen • 44 Pflegestellen nach regionaler Verteilung  • 45 Inobhutnahmen im Jahresvergleich nach monatlicher Belegung  • 47 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen • 48 Mehrfache Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen • 49 Inobhutnahmen nach Altersgruppen • 50 Inobhutnahmen nach Geschlecht • 51 Inobhutnahmen nach Aufenthaltsdauer • 51 Inobhutnahmen nach Anlass im Jahr 2015 • 52 Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung • 53 unbegleitete minderjährige Ausländer beim ASD Fachbereich umA   • 58 unbegleitete minderjährige Ausländer nach Herkunftsländern zum 31.12.2015  • 58 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländer vom 1.1.15 bis 31.12.15  • 59 Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in %  • 62 Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen • 66 Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht • 67 Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl  • 68 Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP)  • 69 Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach inhaltlicher Kategorie und Altersgruppen 2015  • 70 A 249 Anlagen A 250 Abbildung 40: Abbildung 41: Abbildung 42: Abbildung 43: Abbildung 44: Abbildung 45: Abbildung 46: Abbildung 47: Abbildung 48: Abbildung 49: Abbildung 50: Abbildung 51: Abbildung 52: Abbildung 53: Abbildung 54: Abbildung 55: Abbildung 56: Abbildung 57: Abbildung 58: Abbildung 59: Abbildung 60: Abbildung 61: Abbildung 62: Abbildung 63: Abbildung 64: Abbildung 65: Abbildung 66: Abbildung 67: Abbildung 68: Abbildung 69: Abbildung 70: Abbildung 71: Abbildung 72: Abbildung 74: Abbildung 75: Abbildung 76: Abbildung 77: Abbildung 78: Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahr 2015  • 71 Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015  • 83 Ferienfreizeiten nach Anzahl der Angebote  • 85 Ferienfreizeiten nach Teilnehmerzahlen  • 86 Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Pass • 87 ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe  • 89 durchgeführte Veranstaltungen Sommer- und Winterferienpass  • 91 Nutzer des Winter- und Sommerferienpasses  • 91 Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft  • 94 Förderung der Jugendverbände  • 97 Förderung von Projekten und Bildungsmaßnahmen der Jugendverbandsarbeit  • 98 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten  • 105 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Gruppenangeboten und Ø Teilnehmerzahlen pro Angebot  • 106 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Teilnehmer/-innen an Gruppenangeboten  • 107 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen und Geschlecht  • 107 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahr 2015 • 109 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen • 110 Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 113 Alter der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 114 Geschlecht der Teilnehmer/-innen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 115 Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr  • 116 Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr  • 117 Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich 2013/2014 und 2014/2015  • 118 Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“  • 119 Verbleib der Teilnehmer/-innen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 2015 in %  • 120 Logo Halt-Bar  • 121 Anhörungen nach § 6 JArbSchG in den Jahren 2014 und 2015  • 122 Projektanzahl im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen  • 124 Anzahl der teilnehmenden Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen bei Angeboten des Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen  • 124 Anzahl der teilnehmenden Multiplikator/-innen bei Angeboten des Kinder- und Jugendschutz nach Gefährdungslagen  • 125 Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum  • 128 Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum  • 129 Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum  • 130 Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 142 Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 143 Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 144 Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 145 Hilfeempfänger/-innen nach Geschlecht im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 146 Anlagen Abbildung 79: Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprache in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 147 Abbildung 80: Hilfen nach Einzugsgebieten im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 148 Abbildung 81: Herkunftsfamilie in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 149 Abbildung 82: Gründe für die Hilfegewährung im Jahresvergleich 2014/15 in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 150 Abbildung 83: Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahr 2015  • 151 Abbildung 84: Entwicklung der Hilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ dim Jahresvergleich • 154 Abbildung 85: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-in der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ • 155 Abbildung 86: Hilfeanregende Person/Institution der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015  • 155 Abbildung 87: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015  • 156 • 157 Abbildung 88: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*  Abbildung 89: Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich 2014/2015  • 158 • 159 Abbildung 90: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“*  • 160 Abbildung 91: Entwicklung der Hilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich  Abbildung 92: Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt der Opferberatungstellen pro Hilfeempfänger/-in • 161 Abbildung 93: Hilfeanregende Person/Institution der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015  • 161 Abbildung 94: Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015  • 162 Abbildung 95: Geschlecht der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen • 163 Abbildung 96: Gründe der Hilfegewährung der Opferberatungstellen im Jahresvergleich 2014/2015  • 164 Abbildung 97: Wohnort der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen • 164 Abbildung 98: methodisches Vorgehen der Opferberatungstellen  • 165 Abbildung 99: Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig  • 167 Abbildung 100: Dauer der Beratungsgespräche beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig  • 168 Abbildung 101: Beratungsthemen beim Kinder- und Jugendtelefon • 169 Abbildung 102: Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon  • 170 Abbildung 103: Vaterschaftsfeststellungen  • 176 Abbildung 104: Leistungen für Neugeborene nichtverheirateter Mütter  • 177 Abbildung 105: Gesamtzahl der Beurkundungen  • 178 Abbildung 106: Beratungsgespräche zum Unterhalt von Minder- bzw. Volljährigen sowie Beistandschaften  • 179 Abbildung 107: gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger  • 180 Abbildung 108: Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder  • 181 Abbildung 109: Vergleich der Ausgaben für Unterhaltsvorschuss in Mio € mit der Rückholquote in %  • 182 Abbildung 110: gemeldete und bestätigte Adoptionsbewerber im Jahresvergleich  • 184 Abbildung 111: Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder  • 185 Abbildung 112: Adoptierte Kinder nach Vermittlungsort  • 186 Abbildung 113: Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption  • 186 Abbildung 114: Prüfung von Pflegestellenbewerber/-innen • 188 Abbildung 115: Anfragen für in Pflegestellen zu vermittelnde Kinder nach Altersgruppen • 189 Abbildung 116: Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren  • 190 A 251 Anlagen Abbildung 117: Amts- und Vereinsvormundschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres • 193 Abbildung 118: Amts- und Vereinspflegschaften zum Stichtag 31.12. des Jahres • 195 Abbildung 119: Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern  • 198 Abbildung 120: Anzahl der Jugendstraftäter auf 1.000 14- bis unter 21-jährige Einwohner/-innen nach Stadtbezirken im Jahresvergleich 2014/2015  • 199 Abbildung 121: Jugendstraftäter nach Altersgruppen und Geschlecht • 200 Abbildung 122: Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 202 Abbildung 123: Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 203 Abbildung 124: Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 204 Abbildung 125: Schulsozialarbeit nach Schularten  • 209 Abbildung 126: Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten  • 211 Abbildung 127: Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen  • 212 Abbildung 128: Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2014/2015 nach Geschlecht  • 213 • 215 Abbildung 129: Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen  • 216 Abbildung 130: Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit mit Schüler/-innen  • 218 Abbildung 131: Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit  Abbildung 132: Bewilligte Fördermittel bzw. Zuweisungen für Ganztagsangebote an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig vom Jahr 2004 bis zum Schuljahr 2015/16  • 222 • 224 Abbildung 133: Anzahl kommunale Schulen 2014/2015 nach Schularten mit und ohne Schulbibliothek  Abbildung 134: Entleihvorgänge in Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015  • 226 • 229 Abbildung 135: Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015 • 230 Abbildung 136: musikalische Früherziehung  • 231 Abbildung 137: Spatzenchöre  • 232 Abbildung 138: Kinderchor  • 233 Abbildung 139: Mädchenchor  • 234 Abbildung 140: Ensemble  • 235 Abbildung 141: Kammerchor  • 236 Abbildung 142: Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015  • 238 Abbildung 143: Medienbestand und -verleihvorgänge in der Mediathek  • 239 Abbildung 144: IT – Service und Supportleistungen 2009 bis 2015  • 242 Abbildung 145: Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren und Schulträger  Abbildung 146: Anteil erteilter Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren  • 243 A 252 Anlagen Kartenverzeichnis Karte 1: Karte 2: Karte 3: Karte 4: Karte 5: Karte 6: Karte 7: Karte 8: Karte 9: Karte 10: Karte 11: Karte 12: Karte 13: Karte 14: Karte 15: Karte 16 ASD Standorte in der Stadt Leipzig nach Sozialbezirken im Jahr 2015  • 38 Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahr 2015  • 55 Die regionale Verteilung offener Freizeiteinrichtungen in der Stadt Leipzig im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 65 Standorte themen- und zielgruppenorientierter Jugendbildungsmaßnahmen 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 73 Standorte der geförderten Maßnahmen der Jugendmedienarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 74 Standorte von Kinder- und Jugendkulturarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 76 Standorte von Geschlechtsspezifischer Jugendarbeit 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 78 Standorte Themen- und zielgruppenorientierte Maßnahmen für Sport, Spiel und Geselligkeit im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 80 „Platzarbeit“ der Spielmobile im Jahr 2015 in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 81 Förderung von Dachverbänden und Projekten der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 96 Standorte von mobiler Jugendarbeit/Streetwork in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 104 Standorte von Maßnahmen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 112 Familienbildungsangebote in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung im Jahr 2015  • 126 Standorte aller KiFaZ nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015  • 136 Standorte Beratungsstellen in der Stadt Leipzig nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung 2015  • 140 Standorte von Schulsozialarbeit nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung im Schuljahr 2014/2015  • 208 A 253 Anlagen Tabellenverzeichnis A 254 Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Tabelle 34: Tabelle 35: Tabelle 36: Tabelle 37: Tabelle 38: Tabelle 39: Tabelle 40: Demographie Leipziger Bevölkerungsgruppen  • 10 Leistungsdaten im Jahresvergleich  • 12 Kontakte im Familieninfobüro  • 17 Anzahl der Kindertageseinrichtungen  • 24 angemeldete Kinder nach Art und Trägerschaft der Einrichtung  • 25 belegte Plätze in Kindertagesstätten und Horten nach Alter der Kinder und Trägerschaft  • 26 Anzahl der gewährten Freiplätze bzw. Ermäßigungen bis zum Schuleintritt  • 27 Anzahl der gewährten Freiplätze und Ermäßigungen in Horten  • 28 angemeldete Krippenkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 29 angemeldete Kinder bis Schuleintritt nach Betreuungsdauer pro Woche  • 30 angemeldete Hortkinder nach Betreuungsdauer pro Woche  • 31 Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder in Kindertagesstätten und Horten  • 32 angemeldete Kinder in Tagespflege  • 34 Anteil der Freiplätze und Ermäßigungen zur Tagespflege  • 34 differenzierte Betreuungszeiten in der Tagespflege  • 35 Jahresdurchschnitt vergebener Hilfen zur Erziehung nach Sozialbezirk im Jahr 2015  • 41 Jahresdurchschnitt ambulanter Hilfen zur Erziehung • 42 Jahresdurchschnitt stationärer Hilfen zur Erziehung  • 44 Inobhutnahmen nach Anlass im Jahresvergleich  • 53 Inobhutnahmen nach Maßnahme bei Beendigung • 54 Inobhutnahmen nach ASD Zuständigkeit im Jahresvergleich  • 56 Kinder- und Jugendförderung freier Träger nach SGB VIII in €  • 63 Die sozialräumliche Verteilung von offenen Freizeiteinrichtungen im Jahr 2015 nach Planungsräumen der Kinder- und Jugendförderung  • 64 Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Altersgruppen  • 66 Nutzer/-innen von offenen Bereichen nach Geschlecht • 67 Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Anzahl  • 68 Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP)  • 69 Angebote, Kurse und Projekte (AKP) nach Altersgruppen der Nutzer/-innen im Jahresvergleich  • 71 Nutzer/-innen von Angeboten, Kursen und Projekten (AKP) nach Geschlecht im Jahresvergleich  • 72 Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Geschlecht in den Jahren 2014 und 2015  • 83 Nutzer/-innen nach Altersgruppen und Platzangaben  • 84 Zuschüsse zu Ferienfreizeiten für Inhaber des Leipzig-Passes  • 87 ausgegebene Sommer- und Winterferienpässe  • 90 Teilnehmer an Ferienpassveranstaltungen  • 92 Internationale Jugendaustauschprojekte in kommunaler Trägerschaft  • 93 Internationale Jugendarbeit in freier Trägerschaft  • 95 Mitgliederentwicklung Stadtjugendring Leipzig e. V.  • 99 Teilnehmerzahlen bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.  • 100 Angebote, Kurse, Projekte und sonstige Leistungen des Stadtjugendring Leipzig e. V.  • 101 Anlagen Tabelle 41: Tabelle 42: Tabelle 43: Tabelle 44: Tabelle 45: Tabelle 46: Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49: Tabelle 50: Tabelle 51: Tabelle 52: Tabelle 53: Tabelle 54: Tabelle 55: Tabelle 56: Tabelle 57: Tabelle 58: Tabelle 59: Tabelle 60: Tabelle 61: Tabelle 62: Tabelle 63: Tabelle 64: Tabelle 65: Tabelle 66: Tabelle 67: Tabelle 68: Tabelle 69: Tabelle 70: Tabelle 71: Tabelle 72: Tabelle 73: Tabelle 74: Tabelle 75: Tabelle 76: Tabelle 77: Tabelle 78: Tabelle 79: Wahl zum Leipziger Jugendparlament  • 102 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Kontakten  • 105 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Einzelfallhilfen, Altersgruppen, Geschlecht und Migrationshintergrund  • 108 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach Problemlagen bei Einzelfallhilfen im Jahresvergleich • 109 mobile Jugendarbeit/Streetwork nach methodischem Vorgehen bei Einzelfallhilfen  • 110 Teilnehmer/-innen an Maßnahmen arbeitsweltbezogener Jugendsozialarbeit  • 114 Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Alter und Geschlecht pro Schuljahr  • 116 Teilnehmer/-innen an Schulverweigererprojekten nach Schulart pro Schuljahr  • 117 Verbleib der Teilnehmer/-innen von Schulverweigererprojekten im Schuljahresvergleich  • 118 Teilnehmer/-innen an Projekten der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier“  • 119 Verbleib der Teilnehmer/-innen der Projekte der „2. Chance“ und „JUGEND STÄRKEN im Quartier 2009 bis 2015  • 120 Förderung freier Träger der Jugendhilfe im Bereich Kinder- und Jugendschutz im Jahr 2015 • 123 Nutzungen aller Angebote im Mütterzentrum  • 129 Besucherzahlen der offenen Angebote im Mütterzentrum  • 130 Nutzungen geschlossener Angebote im Mütterzentrum  • 131 Team- und Gruppenangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo  • 133 Einzel- und Reflexionsangebote für pädagogische Mitarbeiter/-innen von FaBiKoo  • 133 Angebote für Eltern von FaBiKoo  • 134 Familienangebote für Eltern und Kinder von FaBiKoo  • 135 Übersicht der KiFaZ- Standorte 2015  • 137 Entwicklung der Beratungshilfen im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 142 Anzahl der Beratungskontakte und Kontaktdurchschnitt pro Hilfeempfänger/-innen in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 143 Hilfeanregende Person/Institution im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 144 Hilfeempfänger/-innen nach Alter im Jahresvergleich in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 145 Migrationshintergrund und vorrangige Familiensprachein Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 147 Hilfen nach Einzugsgebieten in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 148 Gründe für die Hilfegewährung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen  • 150 Methodische Vorgehensweise der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Jahresvergleich • 152 Beratungshilfen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ im Jahresvergleich • 154 Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“  • 156 Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Jugendberatungsstellen und „jUkON“  • 157 Gründe der Hilfegewährung der Jugendberatungsstellen und „jUkON“ • 158 Beratungshilfen der Opferberatungstellen im Jahresvergleich • 160 Altersgruppen der Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen  • 162 Migrationshintergrund von Hilfeempfänger/-innen der Opferberatungstellen  • 163 Anrufe beim Kinder- und Jugendtelefon in Leipzig  • 167 Themenbereiche der Beratungsgespräche  • 169 Alter der Anrufer beim Kinder- und Jugendtelefon  • 171 Vaterschaftsfeststellungen  • 176 A 255 Anlagen Tabelle 80: Tabelle 81: Tabelle 82: Tabelle 83: Tabelle 84: Tabelle 85: Tabelle 86: Tabelle 87: Tabelle 88: Tabelle 89: Tabelle 90: Tabelle 91: Tabelle 92: Tabelle 93: Tabelle 94: Tabelle 95: Tabelle 96: Tabelle 97: Tabelle 98: Tabelle 99: Tabelle 100: Tabelle 101: Tabelle 102: Tabelle 103: Tabelle 104: Tabelle 105: Tabelle 106: Tabelle 107: Tabelle 108: Tabelle 109: Tabelle 110: Tabelle 111: Tabelle 112: A 256 gerichtliche Verfahren als Beistand bzw. Ergänzungspfleger  • 180 Unterhaltsvorschussleistungen nach Altersgruppen der Kinder  • 181 Gegenüberstellung von Rückholquote, Ausgaben und Einnahmen in Mio €  • 183 Kennzahlen für ausgewählte Aufgaben des Sachgebietes Adoptionsvermittlung  • 184 Kinder in Adoptionspflege und hierfür vorgemerkte Kinder  • 185 Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption  • 187 Pflegeverhältnisse § 33 SGB VIII nach Jahren  • 190 Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII nach Alter und Geschlecht  • 191 Elterliche Sorge  • 192 Amts- und Vereinsvormundschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr • 194 Amts- und Vereinspflegschaften nach Gesamtzahlen pro Jahr  • 195 Jugendstraftäter nach Erst- und Mehrfachtätern  • 198 Jugendstraftäter nach Wohnort und Stadtbezirken  • 199 Erstanträge von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 202 Neufeststellungen von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 203 Widersprüche von Eltern-, Erziehungs- und Betreuungsgeld  • 205 Schulsozialarbeit nach Schularten  • 210 Anzahl der Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Schularten  • 211 Beratungs- und Begleitungshilfen in der Schulsozialarbeit nach Alter und Geschlecht der Schüler/-innen  • 212 Problemlagen bei Schüler/-innen in der Schulsozialarbeit im Schuljahresvergleich • 214 Einzelfallarbeit in der Schulsozialarbeit nach Zielgruppen  • 215 Angebote und Teilnehmer/-innen von Gruppen- und Projektarbeit in der Schulsozialarbeit  • 217 Gemeinwesenarbeit in der Schulsozialarbeit  • 218 Anzahl der Schulen mit und ohne GTA nach Schularten in den Schuljahren 2013/14 bis 2015/16  • 221 Medienbestand der Schulbibliotheken nach Schularten im Schuljahr 2012/2013 bis 2014/2015  • 225 Anzahl von Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen nach Schularten in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015  • 227 Teilnehmer/-innen in der Schulbibliothek an Unterrichtseinheiten, Veranstaltungen und Bibliothekseinführungen in den Schuljahren 2011/2012 bis 2014/2015  • 228 Mitgliederentwicklung der Schola Cantorum Leipzig 2011 bis 2015 • 230 Besucherzahlen im Schulbiologiezentrum Leipzig zwischen 2011 und 2015  • 236 Schülerzahlen nach Schularten im Schuljahr 2015/2016  • 241 Schülerzahlen der 1. Klassen nach Schuljahren im 6 Jahres Rückblick  • 242 Anteil erteilter gymnasialer Bildungsempfehlungen an den kommunalen Grundschulen nach Schuljahren  • 243 Schülerzahlen an kommunalen Berufsschulen mit Anteil der Schüler im BVJ/BGJ  • 244 Kinder- und Jugendreport 2015 3/2016 Bereits zum dritten Mal sind schulbezogene Angebote und Leistungen wie Ganztagsangebote, Schulbibliotheken, Schola Cantorum, Schulmuseum, Schulbiologiezentrum, Medienpädagogisches Zentrum und auch die Schulträgeraufgabe der Schul- und Anmeldepflichtüberwachung enthalten. Neu im Report aufgenommen wurden Leistungsdaten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus dem Bereich des Allgemeinen Sozialdienst. Kinder- und Jugendreport 2015 Der „Kinder- und Jugendreport 2015“ fasst Daten aus Prozessen der Jugendhilfe und deren organisatorischen Einheiten zusammen. Der „REPORT“ ist eine Fortschreibung und wurde bereits zum 14. Mal erarbeitet. Er beinhaltet auf 265 Seiten neben aktuellen Jahresdaten aus dem Jahr 2015 auch diverse Zeitreihen der einzelnen Leistungsfelder in 151 Abbildungen/ Diagrammen, 17 Karten und 113 Tabellen. 3/16 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung
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