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Das Teilner —c—
im TR. F (auf weißem Papier)
Nie Teilnehmer der Orisnetize *
Berlin
Fredersdorf (b Berlin)
Großbeeren (Kr Teltow)
Hoppegarten-Neuenhagen
(b Berlin)
Mühlenbeck & Berlin)
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(auf gelbem Papier)
die Teilnehmer der Ortsnetzeo
Birkenwerder (b Berlin)
Caputh
Ludwigsfelde
Oranienburg
Potsdam una Nowawes
Rehbrücke <über Potsdam 2)
* Teil I ist nicht nach Ortsnetzen getrennt
Zum Reichspostdirektionsbezirk Berlin gehören nur die Ortsnetze Berlin und Mühlenbeck (b Berlin),
die übrigen sind der Reichspostdirektion Potsdam unterstellt,
Verbindungen mit den Teilnehmern der obengenannten Orisnetze werden mit Ausnahme von
Ludwigsfelde (Fernverkehr) im Schnellverkehr hergestellt.
Einführung sechs”
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“Narfall der # mtsnamen
Die Umstellung aller Fernsprechvermittlungsstellen des Ortsnetzes Berlin auf den Wählbetrieb ist beendet. Infolge-
dessen werden die Amtsnamen entbehrlich. Mit dem Erscheinen des vorliegenden Amtlichen Fernsprechbuchs 1937
treten die neuen Anschlußbezeichnungen — sechsziffrige Rufnummern — in Kraft; der Amtsname ist weggelassen
und der Buchstabe durch die entsprechende Ziffer ersetzt worden.
Beim Wählen tritt also keine Änderung ein... in
Bisherige Anschlußbezeichnung: A 1 Jäger 2345 U ;
zu wählen: A-1-2-3-4-5 ;
Jetzige Anschlußbezeichnung : 1123 45
zu wählen: 1—-1-2-3-4-5
(Für 1 und A ist auf der Wählscheibe die gleiche Öffnung vorgesehen.)
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Zur besseren Übersichtlichkeit und entsprechend der amtlichen Aussprache sechsstelliger Zahlen im Fernsprech-
betrieb (vgl. Seite 10) sind die sechsziffrigen Rufnummern im Amtlichen Fernsprechbuch in drei Gruppen zu je
zwei Ziffern gedruckt worden; die erste Gruppe entspricht dem bisherigen Rufzeichen und ist die Kennzahl der
betreffenden Fernsprechvermittlungsstelle. Ein Verzeiehnis der nach ihren Kennzahlen geordneten Fernsprech-
vermittlungsstellen befindet sich auf Seite-15 der Vorbemerkungen.
Winfräge unter einer Fach- oder Geschäftshezeich-"ng
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Der Inhaber einer nicht im Handelsregister aufgeführten wirtschaftlichen Unternehmung, der Handwerker usw. muß seine
Geschäfte unter seinem bürgerlichen Namen — und zwar mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen — betreiben und
kann daher nur unter diesem in das Amtliche Fernsprechbuch eingetragen werden. Die Geschäftsbezeichnung wird
dem Namen nachgestellt. Sie darf nicht in einer firmenmäßigen Form gefaßt sein, soll nicht zu hochtönend sein
und keine irreführenden Angaben enthalten ($ 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). Daher sind
das Zeichen »&«, der Zusatz und Co.«, Angaben wie »Inhaber«, »Nachfolger«, »Gebrüder«, »Geschwister« und
dergleichen in firmenmäßig angewendeter Form unzulässig. Die Frage des Eintrags bei einer Geschäftsnachfolge
ist in den. Vorbemerkungen des Amtlichen Fernsprechbuchs auf Seite 26, Erläuterung 10, erörtert. Die Buchauflage
1937 enthält an Stelle der erstmalig bei der Auflage 1936 unter einer Fach- oder Geschäftsbezeichnung vollständig
oder zu einem gewissen Teil ausgefallenen Einträge Hinweise auf die entsprechenden nach Berufsgruppen getrennten
Einträge des BTB Branchen-Fernsprechbuchs. Die Benutzung des BTB wird empfohlen. Die Hinweise auf das BTB
fallen künftig weg.