2. bei Neuerscheinen .
Beim Erscheinen.einer neuen Auflage wird jeder Inhaber eines
Hauptanschlusses durch eine Benachrichtigungspostkarte aufge-
fordert, das neue Buch innerhalb von 5 Tagen gegen Rückgabe der
als Berechtigungsausweis dienenden Benachrichtigungskarte und
des alten Fernsprechbuchs der unmittelbar vorhergehenden. Aus:
gabe bei einer näher bezeichneten Dienststelle abzuholen,
Auf der Benachrichtigungskarte sind auch gleichzeitig die Fern-
sprechbücher für.die von Dritten benutzten Nebenanschlüsse ver-
merkt. Diese Bücher sind ebenfalls durch den Hauptstellen-
inhaber (Teilnehmer) gegen Rückgabe der entsprechenden alten
Bücher abzuholen und an die Nebenanschlußbenutzer (Dritten)
auszuhändigen.
Wenn der Teilnehmer das neue Buch nicht innerhalb der ge-
stellten Frist abholt oder die Zustellung beantragt, wird es gegen
die Drucksachenhöchstgebühr (z. Z. 30 A) ins Haus gebracht.
Die Bücher für Nebenanschlüsse Dritter werden in diesem Fall
dem Hauptanschlußinhaber zugestellt.
Wird beim Bezug der neuen Auflage das alte Fernsprechbuch
nicht zurückgegeben, so wird dem Teilnehmer eine Gebühr von
1 RM (= ein Viertel des Verkaufspreises für das neue Buch) in
Rechnung gestellt.
Nachträglich werden alte Bücher nicht zurückgenommen.
Anträgen auf kostenfreie Belassung des alten Fernsprechbuchs
unter Verzicht auf die Lieferung des neuen Buchs kann aus Be-
triebsrücksichten nicht entsprochen werden. Die Zustellgebühr
und die Gebühr für nicht zurückgegebene alte Bücher werden
nicht bar erhoben, sondern den Teilnehmern in Rechnung ge-
stellt. Die Zustellgebühr wird auch berechnet, wenn ein Teil-
nehmer die Annahme des neuen Buches bei dem Zustellungs-
versuch verweigert.
») weitere Stücke (kostenpflichtig)
Weitere Stücke des Berliner Amtlichen Fernsprechbuchs (z. B. für
Nebenanschlüsse des Hauptanschlußinhabers) können nur käuf-
ich erworben werden.
Der -Preis des Berliner Amtlichen Fernsprechbuchs beträgt
} RM, mit ABC-Handgriffregister 5,50 AM. Schriftliche Bestel-
ungen auf dieses Buch sind unter gleichzeitiger Übersendung des
Betrages. durch. Zahlkarte oder Überweisung ‚und. Angabe des
Gegenstandes der Bestellung auf dem Abschnitt der Zahlkarte
>der Überweisung an die Verlagsstelle, Postamt Berlin C 2, Post-
ieheckkonto Berlin Nr.14210 (Fernsprecher 510010, Apparat
186), zu richten. Die Bücher können auch gegen Nachnahme
ibersandt werden. Die Nachnahmegebühr (Vorzeige- und Zahl-
zartengebühr) wird in solchen Fällen dem Verkaufspreis zuge-
schlagen.
ce) Fernsprechbücher anderer Bezirke
e SE
ZN a
=> ARE
Die Amtlichen Fernsprechbücher erscheinen bezirksweise*).
Bin Amtliches Fernsprechbuch für das gesamte deutsche Reichs-
zebiet gibt es nicht.
Die Amtlichen Fernsprechbücher können gegen vorherige
Bezahlung bei den unten?) angegebenen Stellen bestellt werden.
d) Ausländische Teilnehmerverzeichnisse
können durch Vermittlung der unten?) angegebenen Dienst-
stellen bezogen werden.
1) Es gibt Amtliche Fernsprechbücher für folgende Bezirke: Aachen, Augsburg, Bamberg; Berlin, Braunschweig, Bremen,
Breslau, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt (Main), Frankfurt (Oder), Halle (Saale),
Hamburg, Hannover, Karlsruhe (Baden), Kassel, Kiel, Koblenz, Köln, Königsberg (Pr) und Gumbinnen (gemeinsamer Band),
Köslin, Konstanz, Landshut, Leipzig, Liegnitz, Magdeburg, Minden (Westf), München, Münster (Westf), Nürnberg, Oldenburg
(Oldb), Oppeln, Potsdam, Regensburg, Saarbrücken, Schwerin (Meckl), Speyer, Stettin, Stuttgart, Trier, Würzburg, Bezirks-
netz in der preußischen und sächsischen Oberlausitz, Niederrheinisch-westfälisches Bezirksnetz. Ferner gibt es ein Amtliches
Fernsptechverzeichnis für die Grenzmark Posen-Westpreußen.
2) Verkauf usw. Amtlicher Ferpnsrrecfkhücher und ausländischer Teilnehmerverzeichnisse
A. Deutsche Bücher:
a) Berlin und Umgegend
(vgl. oben unter b)
%) Potsdam
und
Frankfurt (Oder)
c) Fernsprechbücher der |
übrigen Bezirke
1. Bezug (Verkauf) |
2. Einsichtnahme |
3. Auskunfterteilung
vermittelt:
EL:
durch:
das. Postamt Berlin C 2, Span-
dauer Str. 13/14, Schalter 1.der
Paketannahme
oder
die zuständige Vermittlungs-
stelle**) oder Briefzustellpost-
anstalt*)
den Postämtern (Schaltervor-
traum), den Fernsprech-
ämtern**) (Fernsprechan-
meldestelle) und den öffent-
lichen Münzfernsprechern
die Auskuniftstellen der Vermitt:
lungsstellen (fernmündlich,
Rufnummer s. Seite 15)
den Postämtern*
N 4, NW 7, W 9, SW 11, 0 17,
C 25, SO 36, NW 40, Berlin-
Charlottenburg 2 u. 4, Berlin-
Schöneberg 1, ferner im Tor-
häuschen am Leipziger Platz*)
und bein
die zuständige Vermittlungs-
stelle**) oder Briefzustellpost-
anstalt*)
Fernamt Berlin, W 35, Winterfeldtstr. 28—30, Auskunftstelle,
Zimmer 173 (7—21 Uhr)
Haupttelegraphenamt, Berlin N, Oranienburger Str. 73—76, Aus-
kunftstelle (Tag und Nacht).
Fernsprecher 410012, 414383
et th
Postamt Berlin € 2, Königstr. 61,
Schalter 1
B. Ausländische Bücher |
das zuständige Verkehrsamt
(Post- oderFernsprechamt)***)
LE
Fernamt, teilweise auch Haupttelegraphenamt (Auskunftstelle,
Anschrift usw. siehe öben)
*) Anschrift s, Teilnehmerverzeichnis (Eintrag: Reichspost).
**) Anschrift und Fernsprecher s. Seite 14 und 15.
***) Bestellungen auf Teilnehmerverzeichnisse für Frankreich, GHibraltar, Spanien, Portugal, Ägypten, Palästina, Syrien, Argentinien, Brasilien, Chile, Französ. Indochina,
Französ, Nordafrika (Algerien, Tunis, Marokko, Tanger), Japan, Kanarische Inseln, Niederl. Indien, Paraguay, Peru, Philippinen, Siam, Uruguay und Venezuela sind
an das Fernamt Berlin, W 35, zu richten, (Fortsetzung s. nächste Seite)
In. die Berichtigungsblätter zum Amtlichen Fernsprechbuch werden
Einträge nur auf Antrag aufgenommen. Zeilengebühr 3 RM