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Volume Wichtige Bestimmungen über den Fernsprecher

Full text: Amtliches Fernsprechbuch für den Bezirk der Reichspostdirektion Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

IV. Der Inhaber einer nicht im Handelsregister aufgeführten wirt- 
schaftlichen Unternehmung wird unter seinem bürgerlichen 
Namen (ausgeschriebener Vor- und Zuname) eingetragen; die 
Geschäftsbezeichnung wird dem Namen nachgestellt. Sie darf 
nicht in einer Form gefaßt sein, die nur bei Firmen üblich ist, 
sie soll nicht zu hochtönend sein und keine irreführenden Angaben 
enthalten ($ 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). 
Dementsprechend sind das Zeichen »&«, der Zusatz »& Co.«, 
Angaben wie »Inhaber«, »Nachfolger«, » Gebrüder«, » Geschwister« 
u. dgl. in firmenartig angewendeter Form. nicht zulässig!°). 
V. Unternehmungen, die einen im Volksmund bekannten Namen 
haben, können unter dem Etablissementsnamen in das Fernsprech- 
buch aufgenommen werden, und zwar sowohl als Hauptein- 
trag als auch als weiterer Eintrag oder als Hinweis (z. B. Löwen- 
apotheke, Bismarckdrogerie, Kaiserdammgarage, Berghotel). Die 
Einträge sind zulässig, gleichviel ob die Etablissements im Handels- 
register aufgeführt sind oder nicht. 
VI. Wenn Teilnehmer unter einer durch Abkürzung oder sonstwie 
künstlich gebildeten, aber gerichtlich nicht eingetragenen Be- 
zeichnung allgemein bekannt sind (wie Hapag usw.), kann unter 
der abgekürzten Bezeichnung der Firma ein Hinweis auf den 
Haupteintrag zugelassen werden. In den Haupteintrag selbst 
dürfen nur gerichtlich eingetragene Bezeichnungen aufgenommen 
werden!?). 
VIT. Wortbildungen aus Anfangsbuchstaben, z. B. »AEG«, 
werden im Haupteintrag nur zugelassen, wenn sie gerichtlich 
eingetragen sind. 
VII. Warenbezeichnungen sind als Stichwort für Einträge nur 
zulässig, wenn sie zum Namen des Unternehmens gehören und das 
Unternehmen handelsgerichtlich eingetragen ist. 
IX. Krankenschwestern dürfen unter »Schwester« (nicht Kran- 
kenschwester) mit darauffolgendem Vor- und Zunamen eingetragen 
werden, z. B. »Schwester Martha Reimer«. 
Erläuterungen 10—11 zu Punkt 7a IV und VI ; 
10) Einträge wie » Volkmar, Karl, Inhaber Georg Poppe«, oder 
»Volkmar, Karl, Nachfolger« sind nur für Firmen gestattet; ein 
nicht eingetragenes Unternehmen mit derartiger Bezeichnung 
muß unter dem Namen des wirklichen Geschäftsinhabers auf- 
zeführt werden. Wenn jedoch eine nicht im Handelsregister auf- 
zeführte Unternehmung auf einen anderen Inhaber übergegangen 
ist und die Weiterführung im Amtlichen Fernsprechbuch unter 
Jem früheren Inhabernamen gewünscht wird, kann unter der 
Voraussetzung; daß nicht andere Rechte dadurch beeinträchtigt 
werden, ein gebührenpflichtiger Hinweis unter der früheren Be- 
zeichnung gestattet werden, durch den auf den neuen Eintrag 
verwiesen wird, z. B. »Volkmar Karl s. Poppe Georg« oder 
‚Volkmar Karl jetz. Inh. Poppe Georg s. d.«, oder » Volkmar Karl 
Geschäftsnachf. Poppe Georg s. d.«. Ebenso kann der Eintrag 
ınter dem Namen des neuen Inhabers einen Zusatz enthalten, 
ler, ohne den Eindruck einer Firma zu erwecken, auf den früheren 
Geschäftsinhaber hinweist, z. B. »Poppe Georg früher Karl Volk- 
mar« oder »Poppe Georg Vorbes. Karl Volkmar« oder »Poppe 
Georg Geschäftsnachf. von Karl Volkmar«. 
11) Über die Frage, ob eine künstlich gebildete Bezeichnung als 
allgemein bekannt anzusehen ist, entscheidet in Zweifelsfällen 
die zuständige Industrie- und Handelskammer. 
b) Weitere Einträge . 
{. Außer den von Amts wegen vorzunehmenden Einträgen 
können auf Antrag 
Hinweise und Einträge an anderer Stelle kostenpflichtig zu- 
gelassen werden, wenn sie dazu dienen, das Auffinden eines 
Teilnehmers im Fernsprechbuch zu erleichtern, und den hier- 
für erlassenen besonderen Richtlinien entsprechen‘). 
IT. Ferner können auf Antrag nach dem Ermessen der Deut- 
schen Reichspost auch Personen, Firmen usw. eingetragen werden, 
die Teilnehmereinrichtungen mitbenutzen?).. 
Mitbenutzereinträge erhalten vor der Rufnummer den Zusatz 
»über«. Den Antrag hat der Anschlußinhaber zu stellen, 
dem auch die Gebühr für den Eintrag angerechnet wird. 
X. Tun sich die Inhaber eines oder mehrerer Hauptanschlüsse 
lediglich zusammen, um eine Nebenstellenanlage gemeinsam zu 
betreiben, so bleibt jeder der Teilnehmer Inhaber seiner An- 
schlüsse. Er hat daher Anspruch auf einen gebührenfreien Ein- 
trag im Fernsprechbuch nach Maßgabe der Zahl seiner Haupt- 
anschlüsse. Sind die Anschlüsse nicht zu einer Sammelnummer 
zusammengefaßt, so werden bei allen Teilnehmern alle Ruf 
aummern angegeben, sofern die Teilnehmer für ihren Eintrag 
nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Die von einem Teil- 
nehmer nicht ausgenutzten Zeilen dürfen auf einen der andern 
Teilnehmer nicht übertragen werden. 
XI, Sind mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines oder meh- 
rerer Fernsprechanschlüsse, so erhalten sie von Amts wegen (bis zu 
3 Druckzeilen je Anschluß kostenfrei) einen gemeinsamen, alle 
Anschlußinhaber umfassenden Eintrag. | 
z. B. Schultze Friedrich Vertr. u. Willi Lehmann Patentanw. 
Jeder Eintrag eines einzelnen Anschlußinhabers ist in solchen 
Fällen als Eintrag an anderer Stelle anzusehen und daher voll 
zebührenpflichtig (Zeile 6.A./). Dies gilt auch, wenn auf den 
gemeinsamen Eintrag verzichtet wird. 
III. Bei Hinweisen wird im allgemeinen die Rufnummer mit 
angegeben. Auf Wunsch des Teilnehmers kann von der Angabe 
ler Rufnummer abgesehen werden, namentlich wenn dadurch 
vebührenpflichtige Mehrzeilen entstehen würden. 
IV. Wegen der Antragstellung und der erforderlichen Kündi- 
zung entbehrlich werdender gebührenpflichtiger Einträge und 
Mehrzeilen s.. unter e. 
Erläuterungen 1—2 zu Punkt 7b } 
1) Hinweise werden z. B. zugelassen: 
2) bei Firmen, d.h. handelsgerichtlich eingetragene Unternehmungen: 
1. bei verschiedenen Bezeichnungen eines Unternehmens unter 
jeder Bezeichnung (z. B. AEG + s..»Allg. Elektrizitätsges.«), 
bei einer mehrere Namen enthaltenden Firma unter jedem 
Namen (z.B. für eine Firma »Seckel & Geisler« Hinweis unter Seckel und 
unter Geisler), 
bei einer aus Namen und Geschäftsbezeichnung bestehenden 
Firma unter dem Namen und unter der Geschäftsbezeich- 
nung (z. B. für eine Firma Minerva-Automobil-Werkstatt Fritz Kruse: 
a) Automobil-Werkstatt Minerva Fritz Kruse -+ s. Minerva-Automobil- 
Werkstatt Fritz Kruse, 
b) Kruse, Fritz, Minerva-Automobil-Werkstatt, -+ s. Minerva-Automobil- 
Werkstatt Fritz Kruse), 
bei mehreren Firmenbezeichnungen oder mehreren selb- 
ständigen Unternehmungen eines Teilnehmers für jede 
Firmenbezeichnung und jedes selbständige Unternehmen 
{z. B.- für die einzelnen in einem Verlag erscheinenden 
Zeitungen, Zeitschriften und andere Druckwerke). 
Beispiel: 
a) Berliner Lokal-Anzeiger + s. Scherl August GmbH, 
b) Nachtausgabe Berliner, + s. Scherl August GmbH, 
c) Montag Der + s. Scherl August GmbH. 
b) bei Personen mit gleichklingendem Namen, aber verschiedener 
Schreibweise des Namens (z. B. Borchart, Adolf, + s. Borchardt, Adolf). 
Bei häufiger vorkommenden Namen, die verschieden geschrieben werden, wird 
von Amts wegen auf die einzelnen Schreibarten durch Hinweise wie »Maier s. 
auch unter Mayer« aufmerksam gemacht (vgl, Nachschlageregel 15 auf Seite 9). 
(Fortsetzung s. nächste Seite) 
XII. In begründeten Fällen kann auf Wunsch des Teilnehmers der 
Eintrag im Fernsprechbuch unterbleiben ; die Rufnummern werden 
dann auch auf Anfrage nicht bekanntgegeben. Voraussetzung 
für die Unterlassung des Eintrags ist, daß der Teilnehmer auch 
seinerseits von einer Bekanntgabe der Rufnummer (Aufdruck 
der Rufnummer auf Briefbogen, Geschäftspapieren, Rechnungen 
usw.) absieht. 
XII. Ein Anspruch auf Eintragung von Nebenanschlüssen des 
Hauptanschlußinhabers besteht nicht. Angaben über Neben- 
anschlüsse des Hauptanschlußinhabers sind nur zugelassen, wenn 
sie dazu dienen, das Auffinden der gewünschten Sprechstelle im 
Fernsprechbuch zu erleichtern. Demnach muß der Eintrag auf 
solche Nebenanschlüsse beschränkt werden, deren Aufführung 
für den Teilnehmer von besonderer Bedeutung ist und die eine 
von dem Haupteintrag erheblich abweichende Bezeichnung haben, 
z.B. selbständige Geschäftszweige, Nebenanschlüsse in der 
Wohnung des Vorstehers oder Leiters einer Unternehmung usw. 
[m Höchstfalle werden aber nur so viel Einträge für Neben- 
anschlüsse zugelassen, als tatsächlich Nebenanschlüsse vorhanden 
sind. Querverbindungen werden nicht eingetragen. 
XIV. DieÜbertragung eines nicht ausgenutzten Teiles der unent- 
geltlich zur Verfügung stehenden Zeilen. (Freizeilen) auf andere 
Stellen im Fernsprechbuch ist nicht zulässig. Verzichtet also ein 
Teilnehmer auf den ihm von Amts wegen zustehenden Eintrag, 
so. hat er keinen Anspruch auf einen gebührenfreien Eintrag an 
einer anderen Stelle des Fernsprechbuchs. 
über alle Fernsprechbuchangelegenheiten erteilt die Fernsprechbuch- 
wu LM Stelle, Berlin 6 2, Spandauer Straße 13/14. Fernsprecher 515871 
Pl Lt
	        
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