Path:
Volume Nummer 68, 25. September 1953

Full text : Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 3.1953 (Public Domain)

Steuer- und Zollblatt für Berlin” 3. Jahrgang Nr. 68 25. September 1953 CS
Bisheriger Neuer
N Tarifnr Bezeichnung der Waren Zollsatz Zollsatz
90 des Wertes % des Wertes
7305 B — Eisenschwamm und Stahlschwamm ...........
7312 Bandeisen und Bandstahl, warm oder kalt gewalzt:
B — nur kalt gewalzt:
aus 2— anderes, mit einem Gehalt an Kohlenstoff
von 0,06%0o oder weniger, an Kupfer von
weniger als 0,05% und an Phosphor und
Schwefel von je weniger als 0,04% ..... 5 ‚5
7314 Draht aus Eisen oder Stahl, auch überzogen, ausgenommen.
 isolierte Drähte für die Elektrotechnik 5
725 Legierte Stähle, und Qualitätskohlenstoffstahl, in
den in den Nrn. 7306 bis 7314 aufgeführten Formen:
C— legierter Stahl, allgemein „Baustahl” genannt,
und legierter Sonderstahl (anderer als legierter
Stahl, der*allgemein „Baustahl“ genannt wird):
4— Stabstahl (einschließlich Walzdraht und
Hohlbohrerstäbe, zur Herstellung von
Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke
geeignet) und Profile:
aus c— nur kalt gewalzt oder nur kalt gezogen
oder nur kalibriert, mit einem Gehalt
an Kohlenstoff von 0,90% bis 1,15%,
an Chrom von 0,50% bis 2°%o, auch mit
einem Gehalt an Molybdän von 0,50 %o
oder weniger ........> en. ;
7 — Draht, auch überzogen, ausgenommen i1solierte
 Drähte für die Elektrotechnik:
a-—plattiert ........ A
aus b— nicht plattiert, mit einem Gehalt an
Kohlenstoff von 0,90% bis 1,15%o6, an
Chrom von 0,50%o bis 2°%o, auch mit
einem Gehalt an Molybdän von. 0,50 %/o
oder weniger ......... ee
7024 Gerade Rohre von gleichmäßiger Stärke, aus
Schmiedeeisen oder Stahl, roh, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A— aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:

i — mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90%
bis 1,15%, an Chrom von 0,50%o bis 2%,
auch mit einem Gehalt an Molybdän von
0,50% oder weniger:
a — warm gewalzt oder warm gezogen ... 15 2
b-— kalt gezogen ...>.4 040004 uum en HE H 15 j
2— andere en HE ale ER 15 10
B — aus anderem Stahl oder aus Schmiedeeisen:
2-— nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt
gezogen:
, a-— kalt gezogen ......- © u WERDE 18 v 15
Federn aus Eisen oder Stahl, ‘anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A — Blattfedern, auch einzelne Federblätter:
1— für Kraftfahrzeuge:
b — andere:
1-— einzelne Federblätter. ........ 2. 22 9) .

105.
2% +
Ö frei
Ja
15 6
18 10
15 6
Kr
12
5 7345
v2 15
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.