Path:
Volume Nr. 8 (109-122), 1937/05/03

Full text : Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1937 (Public Domain)

186

die  Stadt  56%  des  500  000  RM  betragenden  Aktienkapitals
besitzt,  ist  die  Stadt  an  der  Vermögenslage  der  Gesellschaft
außerordentlich  interessiert.
Wegen  großer  Verluste  durch  Mietausfälle  in  den
Jahren  1930—1933  geriet  das  Unternehmen  in  Zahlungsschwierigkeiten. ­
  Es  drohten  ihm  Zwangsmaßnahmen  von
Seiten  einiger  Gläubiger  von  hohen  Bauforderungen.  Die
Zwangsversteigerung  der  Grundstücke  und  die  Eröffnung
des  Konkursverfahrens  wurden  allein  durch  das  Eingreifen
der  Wohnungsfürsorgegesellschaft  Berlin  mbH.  verhindert,
die  sich  angesichts  des  starken  Interesses  der  Stadt  an  der
Erhaltung  der  Gesellschaft  zur  Einleitung  von  Sanierungsmaßnahmen ­
  entschloß.  Im  Laufe  des  Sanierungsverfahrens
konnten  die  Bauforderungen  durch  ganz  außerordentliche
Nachlässe  der  Gläubiger  bis  auf  etwa  100  000  RM  abgetragen ­
  werden,  so  daß  die  Sanierung  der  Gesellschaft  als
gesichert  erscheint.  Mit  dem  Eingang  der  noch  rückständigen
Hauszinssteuerhypotheken-Zinsen  —  bis  auf  einen  Betrag
von  rd.  154  000  RM,  der  zur  Niederschlagung  vorgesehen
ist  —  kann  nach  dem  heutigen  Stande  innerhalb  eines  Zeitraumes ­
  von  etwa  10  Jahren  gerechnet  werden.  .
Im  Rahmen  des  Sanierungsverfahrens  wurde  auch
mit  der  Eigentümerin  des  Baugrundstücks  in  Schöneberg
über  die  Auflösung  des  erwähnten,  für  die  Gesellschaft  sehr
ungünstigen  Pachtvertrages  und  die  Übertragung  des
Eigentums  an  dem  Grundstück  auf  die  Gesellschaft  verhandelt. ­
  Die  Eigentümerin  des  Grundstücks  hat  sich  unter
folgenden  Bedingungen  mit  einer  Veräußerung  des  Grundstücks ­
  an  die  Gesellschaft  einverstanden  erklärt:
1.  Der  Kaufpreis  beträgt  645  900  RM.  Er  wird  durch
Bewilligung  eines  zweitstelligen  Hypothekendarlehns  der
„Nordstern"  Allgemeinen  Versicherungs-A.-G.  in  Höhe
von  525  000  RM,
durch  eine  Barzahlung  der  De-Ge-Wo  von  .  38  900  RM
und  durch  Verwendung  eines  auf  einem  Sperrkonto ­
  angesammelten  Tilgungsguthabens  von  82  000  RM
Sa.  645  900  RM
aufgebracht.
2.  Die  Gläubigerin  der  I.  Hypothek  erklärt  sich  bereit,
die  auf  die  bisherigen  erststelligen  Beleihungen  von  896  500
Reichsmark  getilgten  Beträge  (rd.  153  500  RM)  zur  Löschung
zu  bringen  und  mit  der  Schuldnerin  neue  Zins-  und  Tilgungsvereinbarungen ­
  über  das  Restkapital  von  743  000  RM
zu  treffen.
3.  Dem  Darlehn  von  525  000  RM  ist  vor  der  Hauszinssteuerhypothek ­
  von  901  000  RM  der  Vorrang  einzuräumen. ­

4.  Die  Stadt  Berlin  übernimmt  die  Ausbietungsgarantie ­
  für  die  Darlehnshypothek  von  525  000  RM.
Obwohl  der  geforderte  Kaufpreis  unter  den  gegenwärtigen ­
  Verhältnissen  auf  dem  Grundstücksmarkt  als  hoch
bezeichnet  werden  muß  und  für  die  De-Ge-Wo  zunächst
wegen  der  Verzinsung  des  neu  hinzugetretenen  Darlehns
(bisher  896  500  RM  gegenüber  jetzt  1  268  000  RM)  eine
Entlastung  nicht  eintritt,  liegt  es  doch  im  Interesse  der
Gesellschaft  und  damit  auch  im  Interesse  der  Stadt,
dem  Angebot  der  „Nordstern"  Allgemeinen  Versicherungs-A.-G.
  zuzustimmen.  Bei  der  Beurteilung  ist  zu  berücksichtigen, ­
  daß  das  Grundstück  günstig  gelegen  und  in  der  Bebauung ­
  weitestens  ausgenutzt  worden  ist  (5geschossige  Bauweise). ­
  Baraufwendungen  werden  von  der  Gesellschaft  nur
in  Höhe  von  38  900  RM  gefordert.  Die  Gesellschaft  hat
dagegen,  wenn  in  einigen  Jahrzehnten  eine  Tilgung  der
I.  Hypotheken  eingetreten  ist,  ein  fast  schuldenfreies  Grundstück. ­
  Es  Handelt  sich  also  um  eine  abschließende  Sanierungsmaßnahme ­
  für  die  Gesellschaft,  durch  welche  ihr  ein
wertvolles  Vermögensobjekt  erhalten  wird.  Das  vorstehend
erwähnte  große  Interesse  der  Stadt  Berlin  an  der  Gesell ­
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.