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die Stadt 56% des 500 000 RM betragenden Aktienkapitals
besitzt, ist die Stadt an der Vermögenslage der Gesellschaft
außerordentlich interessiert.
Wegen großer Verluste durch Mietausfälle in den
Jahren 1930—1933 geriet das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten.
Es drohten ihm Zwangsmaßnahmen von
Seiten einiger Gläubiger von hohen Bauforderungen. Die
Zwangsversteigerung der Grundstücke und die Eröffnung
des Konkursverfahrens wurden allein durch das Eingreifen
der Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin mbH. verhindert,
die sich angesichts des starken Interesses der Stadt an der
Erhaltung der Gesellschaft zur Einleitung von Sanierungsmaßnahmen
entschloß. Im Laufe des Sanierungsverfahrens
konnten die Bauforderungen durch ganz außerordentliche
Nachlässe der Gläubiger bis auf etwa 100 000 RM abgetragen
werden, so daß die Sanierung der Gesellschaft als
gesichert erscheint. Mit dem Eingang der noch rückständigen
Hauszinssteuerhypotheken-Zinsen — bis auf einen Betrag
von rd. 154 000 RM, der zur Niederschlagung vorgesehen
ist — kann nach dem heutigen Stande innerhalb eines Zeitraumes
von etwa 10 Jahren gerechnet werden. .
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurde auch
mit der Eigentümerin des Baugrundstücks in Schöneberg
über die Auflösung des erwähnten, für die Gesellschaft sehr
ungünstigen Pachtvertrages und die Übertragung des
Eigentums an dem Grundstück auf die Gesellschaft verhandelt.
Die Eigentümerin des Grundstücks hat sich unter
folgenden Bedingungen mit einer Veräußerung des Grundstücks
an die Gesellschaft einverstanden erklärt:
1. Der Kaufpreis beträgt 645 900 RM. Er wird durch
Bewilligung eines zweitstelligen Hypothekendarlehns der
„Nordstern" Allgemeinen Versicherungs-A.-G. in Höhe
von 525 000 RM,
durch eine Barzahlung der De-Ge-Wo von . 38 900 RM
und durch Verwendung eines auf einem Sperrkonto
angesammelten Tilgungsguthabens von 82 000 RM
Sa. 645 900 RM
aufgebracht.
2. Die Gläubigerin der I. Hypothek erklärt sich bereit,
die auf die bisherigen erststelligen Beleihungen von 896 500
Reichsmark getilgten Beträge (rd. 153 500 RM) zur Löschung
zu bringen und mit der Schuldnerin neue Zins- und Tilgungsvereinbarungen
über das Restkapital von 743 000 RM
zu treffen.
3. Dem Darlehn von 525 000 RM ist vor der Hauszinssteuerhypothek
von 901 000 RM der Vorrang einzuräumen.
4. Die Stadt Berlin übernimmt die Ausbietungsgarantie
für die Darlehnshypothek von 525 000 RM.
Obwohl der geforderte Kaufpreis unter den gegenwärtigen
Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt als hoch
bezeichnet werden muß und für die De-Ge-Wo zunächst
wegen der Verzinsung des neu hinzugetretenen Darlehns
(bisher 896 500 RM gegenüber jetzt 1 268 000 RM) eine
Entlastung nicht eintritt, liegt es doch im Interesse der
Gesellschaft und damit auch im Interesse der Stadt,
dem Angebot der „Nordstern" Allgemeinen Versicherungs-A.-G.
zuzustimmen. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen,
daß das Grundstück günstig gelegen und in der Bebauung
weitestens ausgenutzt worden ist (5geschossige Bauweise).
Baraufwendungen werden von der Gesellschaft nur
in Höhe von 38 900 RM gefordert. Die Gesellschaft hat
dagegen, wenn in einigen Jahrzehnten eine Tilgung der
I. Hypotheken eingetreten ist, ein fast schuldenfreies Grundstück.
Es Handelt sich also um eine abschließende Sanierungsmaßnahme
für die Gesellschaft, durch welche ihr ein
wertvolles Vermögensobjekt erhalten wird. Das vorstehend
erwähnte große Interesse der Stadt Berlin an der Gesell