30
x
120.
c. Nach der Fahrt.
a) Für unterlassene Reinigung oder Instandsetzung
der Boote pro Mann . . .
Für unterlassene Unterbringung
«) der Boote pro Mann. . .
8) des Zubehörs
1. der Riemen, wobei jeder für den von
ihm zuletzt benutzten Platz haftet . 0,25 M.
2. des übrigen Zubehörs, wofür der
Steuermann haftet, pro Stück. . . 0,25 M.
y) Für unterlassene Eintragung der Fahrt,
für den Steuermann resp. Schlagmann 0.50 M.
B, die Ordnung im Bootshause.
8 121.
a) Für Nichtverschliessen der Schränke im Ankleideraum
nach Verlassen des Bootshauses
Für jedes umherliegende Kleidungsstück
nach Verlassen des Bootshauses . . . .
c) Für Umherwerfen von Gegenständen in
und vor dem Hause . . . .
d) Für Rauchen
«) im Boot .
3) im Bootsraum und Ankleideraum
0.20 M.
0.10 M.
0.10. M.
1,— M.
0.25 M.
C. Vereinsverpflichtungen.
$ 122.
a. Für Fehlen
a) auf Konventen ohne Entschuldigung . . 2,—M.
b) auf General-Konventen ohne Entschuldigung‘ 3,— M.
c) auf Spielabenden . . . .. 1,— M.
d) auf dem Fechtboden . . . .. 1.— M.
N. B. Fehlen mit Entschuldigung bleibt straflos.