Path:
Lehmann an Schmidt's Verleger

Full text : Fahrten und Abenteuer der Herren Lehmann und Schmidt auf der Reise über Dresden und Prag nach Wien / Reinhardt, Carl (Public Domain)

Drdner I,
Gruppe A.
A
Anordnung vom 27. Februar 1932.
-- V 6014. 32. --Betrifft:
 Durchführung des Milchgeseßes.
(Amtsbl. S. 57.)
Auf Grund der 88 6, 14 und 21 der Preußischen
Verordnung vom 16. Dezember 1931 (GS. S. 259)
zur Durchführung des Milchgesezes vom 31. Juli
1930 (RGBl. I S. 421) wird mit Zustimmung des
Herrn Preußischen Minister8 für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten für den Umfang des Ortspolizeibezirks
 Berlin folgendes angeordnet:
8 1. Als tägliche Mindestmenge im Sinne des
8 21 der Preußischen Verordnung zur Durchführung
des Milchgesezes wird für diejenigen Unternehmer,
die die Abgabe von Milch schon vor dem 1. Januar
1932 als Kleinhändler oder verantwortliche Leiter
einer Molkerei, Meierei, Gutsmolkerei oder eines
Abfüllbetriebes betrieben oder die shon vor diesem
Tage die Erlaubnis zum Betriebe eines solchen
Unternehmens bei der zuständigen Behörde beantragt
 haben, eine Menge von 80 1 festgesetzt. Wird
die Milch ausschließlich in verkaufsfertigen Pakungen
in den Verkehr gebracht, so gilt als tägliche Mindestmenge
 20 1.
Auch für Unternehmen, für die nach dem 31. 12.
1931 die Erlaubnis zur Abgabe von Milch nachgesucht
 wird, kann die Mindestmenge bis auf 80 1 täglic)
 herabgesetzt werden, sofern dies in Rücsicht auf
örtliche Verhältnisse angezeigt erscheint. Wird die
Milch ausschließlich in verkaufsfertigen Pa>ungen
in den Verkehr gebracht, so kann die Mindestmenge
bis auf 20 1 täglich herabgeseht werden.
-- 3 -

+4
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.