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Volume No. 10 (60), 1. Februar 1886

Full text : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1886 (Public Domain)

Wortage
für  die
Stadtverordneten-Versammlung  zu  Berlin.

8«.  Protokolle  des  Ausschusses  zur  Borberathung  der
Vorlage  (Drucksache  8),  betr.  den  Ltandmiethen-Tarif
und  die  Organisation  der  Markthallen.

Verhandelt  Berlin,  den  25.  Januar  1886.
Anwesend:
Stadtv.  Moses,  Vorsitzender,
-  Loewe,
-  Weiß  II,
-  Heller,
-  Pitzmann,
-  Kalisch,
-  Seeger,
-  Schmidt,
-  de  Növe,
-.  Winckler,
-  Salge,  ,
-  Samm,
-  Maltern,
-  Seibert,
-  Kreitling.
Als  Kommissarius  des  Magistrats:
Herr  Stadtsyndikus  Eberty.
Der  durch  Beschluß  der  Stadtverordneten  -  Versammlung  vom
11.  Januar  er.  —  Protokoll  Nr.  7  —  zur  Vorberathung  der  oben
näher  bezeichneten  Vorlage  eingesetzte  Ausschuß  hat  heute  seine  erste
Sitzung  gehalten.  Eine  General-Diskussion  wurde  nicht  beliebt,  weshalb
sofort  in  die  Spezialberathung  eingetreten  wurde.
Nr.  I  der  Magistrats-Anträge  lautet  folgendermaßen:
Die  Stadtverordneten  -  Versammlung  ermächtigt  das
Kuratorium  für  die  städtischen  Markthallen,  unter  Genehmigung ­
  des  Magistrats,  nach  dem  als  Anlage  6  dieser
Vorlage  beigefügten  Tarif  in  den  neu  zu  eröffnenden  Markthallen ­
  die  Standmiethen  zu  erheben.
Auch  isst  das  vorbezeichnete  Kuratorium  —  unter  Genehmigung ­
  des  Magistrats  —  ermächtigt,  nach  Befinden
der  Umstände  die  Sätze  des  Tarifs  zu  ermäßigen  oder  Rabattbewilligungen ­
  auf  die  von  Einzelnen  zu  zahlenden  Standmiethen ­
  eintreten  zu  lassen.
Gegen  den  als  Anlage  0  auf  Seite  24  der  Vorlage  abgedruckten
Tarif  wurden  Ausstellungen  an  sich,  insbesondere  was  die  Höhe  der
einzelnen  Positionen  betrifft,  nicht  erhoben,  von  einer  Seile  wurde
indessen  hierzu  bemerkt,  daß  die  Aufstellung  und  Vorlegung  einer
Berechnung  über  die  voraussichtlichen  Einnahmen  und  Ausgaben  der
zur  Eröffnung  kommenden  Markthallen  —  eines  conto  finto  —  viel
zur  Klärung  der  ganzen  Angelegenheit  beigetragen  haben  würde.
Seitens  des  Herrn  Magistrats  -  Kommissarius  wurde  hierauf
erwidert,  daß  in  Ansehung  des  großen  Umfanges  dieses  neuen
städtischen  Unternehmens  selbstverständlich  bereits  überschlägliche  Berechnungen ­
  aufgestellt  seien  und  sich  dergleichen  in  den  Akten  des
Magistrats  befänden.  Ob  die  Veröffentlichung  dieser  doch  immer  nur
auf  unbestimmten  Voraussetzungen  basirenden  Berechnungen  die  Sache
zu  fördern  im  Stande  sei,  wolle  er  nicht  näher  erörtern,  doch  könne
er  die  Erklärung  abgeben,  daß  bei  der  auf  Grund  eingehendster  Berathungen ­

  innerhalb  des  Markthallen-Kuratoriums  erfolgten  Feststellung
des  Tarifs  an  dem  Gesichtspunkte  festgehalten  sei,  daß  von  der  Stadt
zur  Unterhaltung  der  Markthallen  kein  Zuschuß  gegeben  werden  solle.
Dieser  Tarif  sei  schon  längst  bei  den  Interessenten  bekannt  und  habe
bisher  zu  Klagen  über  die  Höhe  einzelner  Positionen  noch  keine  Veranlassung ­
  gegeben,  ja  es  stehe  nach  Maßgabe  der  eingegangenen
Meldungen  zu  erwarten,  daß  bei  Eröffnung  der  Markthallen  sämmtliche
Plätze  besetzt  sein  werden.  Dagegen  sei  dringend  davor  zu  warnen,
den  Tarif  von  vornherein  niedriger  zu  bemessen,  denn  es  sei  für  ein
junges  Unternehmen  nichts  gefährlicher,  als  die  frühere  oder  spätere
Erhöhung  derartiger  Tariffätze,  an  welche  die  Verkäufer  sich  eben
gewöhnt  haben.  Es  entstehe  daraus  aber  auch  eine  Unsicherheit  des
ganzen  geschäftlichen  Verkehrs,  was  zu  vermeiden  in  erster  Linie  angestrebt ­
  werden  müsse.  Etwas  anderes  sei  es  natürlich,  wenn  sich
nach  einer  Reihe  von  Jahren  des  Betriebes  die  Möglichkeit  herausstellen ­
  sollte,  eine  dauernde  Herabsetzung  des  Tarifs  eintreten  lassen
zu  können.
Hiermit  wurde  die  gegebene  Anregung,  eine  Rentabilitätsberechnung
zu  erfordern,  verlassen.
In  der  Motivirung  zu  dem  Tarif  heißt  es  auf  Seite  5  der
gedruckten  Vorlage  unter  II.  4:  „die  vorgeschlagenen  Sätze  umfassen
endlich  auch  die  Abgeltung,  für  Licht,  Wasser,  Reinigung  und  Vorhaltung ­
  aller  Utensilien  (Bank,  Tisch,  Haken,  Klotz  und  dergl.)."
Hiermit  wurde  beantragt,  die  Utensilienlieferung  zu  streichen,  da
dies  Gegenstände  seien,  die  sonst  von  den  Vermiethern  nicht  geliefert
zu  werden  pflegten.  Es  handle  sich  hier  um  ein  Miethsverhältniß,
um  die  Miethung  eines  abgeschlossenen  Raumes  auf  längere  oder
kürzere  Zeit  und  da  müsse  es  dem  Miether  überlassen  bleiben,  sich
einzurichten,  wie  er  wolle,  und  alle  die  Veranstaltungen  zu  treffen,  die
in  seinem  eigenen  Interesse  erforderlich  sind,  um  seine  Waare  sauber
und  appetitlich  zu  präsentiren.  Dem  einen  Schlächter  z.  B.  werde  der
gelieferte  Klotz  nicht  groß  genug  sein,  dem  anderen  wieder  zu  groß,
und  dergleichen  Ausstellungen  würden  die  Verwaltungsorgane  ganz
außerordentlich  belasten.  Es  werde  zugegeben,  daß  eine  uniforme
Einrichtung  der  Verkaufsstände  bei  der  Eröffnung  der  Hallen  einen
ganz  schönen  Anblick  gewähre,  das  werde  aber  sicherlich  nicht  lange
anhalten,  denn  cs  sei  eine  alte  Erfahrung,  daß  die  meisten  Menschen
mit  den  Sache«  Anderer  gerade  nicht  sehr  schonend  umzugehen  pflegen.
Auch  die  Instandhaltung  der  Geräthe  werde  viel  Umstände  machen,
desgleichen  die  Abnahme  derselben  von  den  einzelnen  Miethern  und
die  Wiederarsgabe  an  andere.  Es  müßte  ferner,  wenn  nicht  Unreinigkeiten ­
  Matz  greifen  sollen,  z.  B.  immer  eine  größere  Anzahl  von
Schlächterkliitzcn.  als  für  die  Stände  in  Wirklichkeit  erforderlich  sind,
vorräthig  gehalten  werden,  um  diejenigen  Klötze,  welche  an  ihrer  Oberfläche ­
  zu  sehr  eingeschnitten  sind,  durch  Abschneiden  dieser  Stellen  wieder
glätten  zu  können.  Zur  Vermeidung  aller  solcher  Unzuträglichkeiten
empfehle  es  sich,  nur  das  unbedingt  Nothwendige,  und  das  fti  vielleicht
nur  der  Ladentisch,  zu  liefern.
Demgegenüber  wurde  ausgeführt,  daß  der  vorliegende  Tarif  zu
sämmtlichen  6  Positionen  nur  die  Bemerkung  enthalte:  „überall  einschließlich ­
  Beleuchtung  und  Wasser,  sowie  Reinigung",  man  sei  jedoch
der  Ansicht  gewesen,  daß  dieser  Tarif  als  Pauschaltarif  die  Lieferung
alles  dessen  in  sich  begreifen  müsse,  was  der  Verkäufer  an  Utensilien
gebraiche,  um  seine  Waare  verkaufen  zu  können,  daß  aber  mehr,  als
absolut  nöthig,  nicht  geliefert  werden  solle.  Gerade  vom  sanitären
Staldpunkt  aus  sei  die  Vorhgltung  der  Klötze  seitens  der  Stadt  nur
zu  empfehlen,  wie  denn  überhaupt  alles  das  fernzuhalten  sei,  was  die
            
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