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Bismarcks, die in Paris schon lagen, als Arnim noch in
Berlin war, telegraphisch zurückbeordert und als nicht geschrieben
betrachtet werden. Wir übergehen den Rest mit
Stillschweigen. Aber da das Publikum fortwährend mit
Berichten von Aktenstücken unterhalten wird, die Graf Arnim
aus dem Archiv der Botschaft entnommen haben soll,
so wollen wir nicht verhehlen, daß diese Aktenstücke eben
nichts anderes sind, als die erwähnten Schreiben Bismarcks,
welche den Zweck hatten, dem Grafen Arnim auszusprechen,
daß er in keinem Stücke seiner Aufgabe genüge. Diese
Schreiben, welche Arnim teilweise mit eigenhändigen Privatbriefen
beantwortet hat, hat er als Privatkorrespondenz
angesehen und allerdings ihre Herausgabe an den Fürsten
Bismarck verweigert, da er derselben als pieces justificatives
bedarf. Er hat sich nicht geweigert, sie dem Gericht
zu übergeben, vielmehr erklärt, daß er sie binnen kurzem
im Interesse seiner eigenen Verteidigung vorlegen wird,
wenn er auch sein Anrecht au denselben festhält und dies
Recht im Wege des Civilprozesses verfechten will. Alles,
was von der Absicht des Grafen gesagt wird, die Schreiben
zu veröffentlichen, ist durch nichts begründet. Dieselben
werden nun allerdings bekannt werden, aber ohne Schuld
und gegen den Wunsch des Grafen Arnim."
Fürst Bismarck sprach sich über diese Darstellung der
Sache sehr erregt aus. Aus seiner Nähe wurde die folgende
Notiz in die Zeitungen lanciert: „Die Darstellung
der „Bossischen Zeitung" über die Differenzen zwischen dem
Fürsten Bismarck und dem Grafen Arnim beschäftigt sich
im Wesentlichen mit Thatsachen, die, wenigstens zur Zeit,
nicht Gegenstand gerichtlicher Ermittelungen sind. Auge-