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Graf Harry Arnim und Fürst Bismarck

Full text : Aus der Berliner Gesellschaft / Robolsky, Hermann (Public Domain)

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Bismarcks,  die  in  Paris  schon  lagen,  als  Arnim  noch  in
Berlin  war,  telegraphisch  zurückbeordert  und  als  nicht  geschrieben ­
  betrachtet  werden.  Wir  übergehen  den  Rest  mit
Stillschweigen.  Aber  da  das  Publikum  fortwährend  mit
Berichten  von  Aktenstücken  unterhalten  wird,  die  Graf  Arnim ­
  aus  dem  Archiv  der  Botschaft  entnommen  haben  soll,
so  wollen  wir  nicht  verhehlen,  daß  diese  Aktenstücke  eben
nichts  anderes  sind,  als  die  erwähnten  Schreiben  Bismarcks,
welche  den  Zweck  hatten,  dem  Grafen  Arnim  auszusprechen,
daß  er  in  keinem  Stücke  seiner  Aufgabe  genüge.  Diese
Schreiben,  welche  Arnim  teilweise  mit  eigenhändigen  Privatbriefen ­
  beantwortet  hat,  hat  er  als  Privatkorrespondenz
angesehen  und  allerdings  ihre  Herausgabe  an  den  Fürsten
Bismarck  verweigert,  da  er  derselben  als  pieces  justificatives
  bedarf.  Er  hat  sich  nicht  geweigert,  sie  dem  Gericht
zu  übergeben,  vielmehr  erklärt,  daß  er  sie  binnen  kurzem
im  Interesse  seiner  eigenen  Verteidigung  vorlegen  wird,
wenn  er  auch  sein  Anrecht  au  denselben  festhält  und  dies
Recht  im  Wege  des  Civilprozesses  verfechten  will.  Alles,
was  von  der  Absicht  des  Grafen  gesagt  wird,  die  Schreiben ­
  zu  veröffentlichen,  ist  durch  nichts  begründet.  Dieselben
werden  nun  allerdings  bekannt  werden,  aber  ohne  Schuld
und  gegen  den  Wunsch  des  Grafen  Arnim."
Fürst  Bismarck  sprach  sich  über  diese  Darstellung  der
Sache  sehr  erregt  aus.  Aus  seiner  Nähe  wurde  die  folgende ­
  Notiz  in  die  Zeitungen  lanciert:  „Die  Darstellung
der  „Bossischen  Zeitung"  über  die  Differenzen  zwischen  dem
Fürsten  Bismarck  und  dem  Grafen  Arnim  beschäftigt  sich
im  Wesentlichen  mit  Thatsachen,  die,  wenigstens  zur  Zeit,
nicht  Gegenstand  gerichtlicher  Ermittelungen  sind.  Auge-
            
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