(11. September) und durch ein Schreiben an den König vom 6. (17.) September,
Fürst Sergei Golitzin als bevollmächtigter Minister am Berliner
Hofe beglaubigt war, wurde Graf Alexander Golowkin Gesandter
in Paris und dann (am 29. Juli 1731) außerordentlicher Botschafter
in den Niederlanden.
Erst am 8. Februar 1730 meldete Graf Alexander dem Könige aus
Paris, daß Kaiser Peter I]. ihn zurückgerufen habe. Jn seinem Antwortschreiben
bemerkt der König, daß er mit des Gesandten „age et prudente
conduite“ stets sehr zufrieden war; zugleich befahl er seinem
Rentmeister Albrecht, ihm 2000 Thaler auszuzahlen. Ebenfalls äußert
sich der König sehr anerkennend über Golowkin in einem Schreiben an
die Kaiserin Anna, vom 15. April desselben Jahres.
Bon dem Geiste seines bekanntlich sehr genauen Vaters durchdrungen,
war Graf Alexander Golowkin mit der ihm zuerkannten
Gratififation von 2000 Thalern nicht einverstanden. Er bemerkte,
Mardefeld, der preußische Gesandte, als er von St. Petersöburg abberufen
wurde, habe 4000 Rubel erhalten. -- Man schlug darauf dem
Könige vor, er möge Golowkin einen Diamanten von gleichem Werthe
schenken. Wie die Sache endete, ist unbekannt.
Die Regentin Anna Leopoldowna verlieh Golowkin den Andreas-Orden.)
Die Kaiserin Elisabeth rief ihn erst am 31. Januar 1759,
aus dem Haag zurück. Ehe er jedoch aufbrechen konnte, starb er daselbst
am 4. (15.) November 1760. Er war ein gebildeter, kluger Mann,
ein Freund Nousseaus und anderer berühmter Persönlichkeiten.
Graf Michael Golowkin.
Er war der jüngere Sohn des Kanzlers und erhielt, auf besonderen
Befehl Peters des Großen,?) seine Erziehung im Auslande.
Durch ein Reskript vom 22. Juli 1723 wurde er, während der
Abwesenheit seines Bruders, zeitweise als Gesandter am Berliner Hofe
accreditirt. Er wohnte in Berlin in der Spandauer Straße, im Hause
des Hofraths Weitzel.
„Fu demselben Jahre, nach der Rückkehr seines Bruders, ernannte ihn
der Kaiser zum Kammerherrn und schickte ihn (Neskript v. 4.(15.) November)
nach Paris, um, wie erwähnt, Ludwig XV. zu seiner in Neims erfolgten
1) Am 27. November 1740, für „sorgsame und nüßliche Dienste“. Bestätigt
von der Kaiserin Glisabeth am 8. (19.) Januar 1742.
?) Ukas vom 5, März 1712. S. Bantysch-Kamens3ky, 1. e. S. 140.
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