Opferbeauftragter
des Landes Berlin
Roland Weber
Neunter Bericht zur Situation der Opfer von
Straftaten im Land Berlin (2021)
Berlin, Oktober 2022
Opferbeauftragter des Landes Berlin
Rechtsanwalt Roland Weber
Salzburger Straße 21 – 25
10825 Berlin
Tel.: 030 9013 – 3454
www.berlin.de/sen/justiz
info@opferbeauftragter.berlin.de
2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
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A. Rechtliche Entwicklung im Bereich Opferschutz; Begriff des „Opfers“,
Einrichtungen der Opferhilfe im Land Berlin
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I. Rechtliche Entwicklung
II. Begriff des „Opfers“
III. Opferhilfseinrichtungen
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B. Einzelheiten zu den Opfern von Straftaten in Berlin
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I.
1.
2.
II.
1.
2.
3.
Überblick Entwicklung
Anzahl der registrierten Opfer über die Jahre
Kurzdarstellung einzelner ausgewählter Opferdeliktsgruppen
Schwerpunkt - Straftaten gegen Geflüchtete
Übersicht zu den Delikten
Mögliche Schwachpunkte, die den Schutz beeinträchtigen können
Prävention
C. Tätigkeiten des Opferbeauftragten und der Senatsverwaltung
für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
I. Tätigkeiten des Opferbeauftragten
1. Zusammenarbeit mit Hilfseinrichtungen
2. Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei
3. Beratung von Bürger/-innen
4. Netzwerk
5. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit
II. Tätigkeiten der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und
Antidiskriminierung
1. Tätigkeiten der „Zentralen Anlaufstelle“ und des Referats „Opferschutz und
Opferhilfe“
2. Finanzielle Zuwendungen
3. Andere Tätigkeiten
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Seite 19
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Seite 20
Seite 21
D. Inanspruchnahme von Opferhilfsangeboten sowie von Opferrechten
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I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
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Seite 25
Zeugenbetreuungsstelle (sog. Zeugenzimmer)
Psychosoziale Prozessbegleitung
Nebenklageverfahren bis 2021
Adhäsionsverfahren bis 2021
Erledigte Verfahren mit Auflagen, die auch den Geschädigten zugutekamen
Opfer- und Schadensfonds
3
1. Opferfonds
2. Schadenfonds
VII. Täter-Opfer-Ausgleich
VIII. Opferentschädigungsgesetz
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Seite 26
Seite 26
E. Erkenntnisse
Seite 27
I.
II.
III.
Seite 27
Seite 27
Seite 27
Entwicklung der Fallzahlen von Opfern von Straftaten
Umfassendes Angebot und Nutzung der Hilfseinrichtungen im Land Berlin
Stagnierende und zum Teil sinkende Inanspruchnahme
F. Handlungsempfehlungen
Seite 28
I. Fortsetzung und Ausweitung des Projekts „Pro Aktiv“
II. Stärkung präventiver Maßnahmen im Umfeld geflüchteter Menschen
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Seite 32
Quellenangaben
Seite 34
4
Einleitung
Berlin verfügt seit Oktober 2012 als erstes Bundesland über einen Opferbeauftragten.
Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die den Opferschutz in Berlin
stärken und den Belangen der Opfer auch politisch mehr Gewicht verleihen soll.
Eine der Aufgaben des Opferbeauftragten ist die Erstellung eines jährlichen Berichts
zur Situation der Opfer von Straftaten in Berlin. Mit dem vorliegenden neunten
Bericht werden wiederum die Tätigkeiten des Opferbeauftragten aufgezeigt. Diese
waren wie schon im Vorjahr geprägt von den Besonderheiten der Pandemie, die
umfassende Einschränkungen mit sich brachte. Dargestellt wird wie in den
Vorjahren, wie viele Opfer in welchen Deliktsbereichen in Berlin erfasst wurden, in
welchem Umfang die Betroffenen über Kenntnisse ihrer Rechte und der
Hilfseinrichtungen verfügen und schließlich, wie die Hilfsmöglichkeiten und Rechte
von Opfern auch tatsächlich genutzt werden. Weiterhin erfolgt wieder eine Analyse
darüber, ob und wie sich die Inanspruchnahme der Opferhilfen in den letzten Jahren
verändert hat.
In der Sitzung vom 21. Dezember 2021 wählte das Berliner Abgeordnetenhaus
Franziska Giffey zur neuen Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. Zudem wurden
die zehn Senatorinnen und Senatoren des rot-grün-roten Senats ernannt und im Amt
vereidigt. Die seit diesem Tag amtierende Senatorin für Justiz, Vielfalt und
Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, brachte praktische Berufserfahrungen beim
Opferschutz mit. Sie versicherte den Mitwirkenden beim Opferschutz, sich weiterhin
für die Belange der Geschädigten einzusetzen. Dies setzte sie umgehend um. Wenige
Tage nach dem Amtsantritt beschloss der Senat am 16. Januar 2022 bei einer
Arbeitsklausur die Prioritäten der Landespolitik für die ersten 100 Tage. Dabei
wurden für eine schnelle und professionelle Unterstützung von Betroffenen von
Straftaten beschlossen, die Eckpunkte für ein Berliner Landesopferschutzgesetz
vorzulegen1.
Der Senat nahm in seiner Sitzung vom 22. März 2022 das Eckpunktepapier für ein
Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten zur Kenntnis. Senatorin Dr.
Kreck erklärte dazu: „Unser Ziel ist es, einen Rechtsanspruch für Betroffene von
Straftaten auf Unterstützung zu sichern. Dabei war es mir besonders wichtig, von
Anfang an zivilgesellschaftliche Akteure einzubeziehen. Damit wollen wir
sicherstellen, dass das Gesetz auch tatsächlich den Bedürfnissen Betroffener dient.
Ein Beispiel für das Ergebnis der Beratungen ist, dass die Unterstützung nicht davon
abhängig gemacht wird, ob Strafanzeige gestellt wird2.“
Das Gesetz soll außerdem sicherstellen, dass eine langfristig finanzierte
Beratungsstelle für Betroffene von Straftaten geschaffen wird. Zudem soll ein
Schwerpunkt darauf liegen, eine proaktive Herangehensweise zu ermöglichen, um
Betroffenen von Straftaten in Berlin eine bessere Unterstützung zu ermöglichen3.
5
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Landesverband Berlin, Bündnis 90/Die Grünen,
Landesverband Berlin und Die Linke, Landesverband Berlin für die
Legislaturperiode 2021 - 2026 bekennt sich der Berliner Senat im Rahmen seiner
Verantwortung zur Stadt ohnehin explizit zum Opferschutz. So findet sich
beispielsweise im Kapitel Justiz folgende Ausführung: „Die Koalition stärkt die
Rechte von Kindern in gerichtlichen Verfahren. Wenn Kinder Opfer von Gewalt
werden, sind sie nicht nur durch die Gewalt selbst, sondern oft auch durch
anschließende Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozesse besonders belastet. Die
Koalition wird die Gewaltschutzambulanz, die Kinderschutzambulanz und das
Projekt Childhood-Haus verstetigen, die weitere Finanzierung sicherstellen und dem
steigenden Bedarf Rechnung tragen.“4.
Der Opferbeauftragte hat daher allen Grund zur Annahme, dass Berlin weiterhin den
Opferschutz aktiv voranbringt, wie sich dies unter anderem schon beim bundesweit
einmaligen Pilotprojekt „Proaktiv – Servicestelle für Betroffene von Straftaten des
Opferhilfe Berlin e.V.“ zeigt.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im vorliegenden Bericht an entsprechenden
Stellen Bezug auf den Vorjahresbericht genommen. Hinsichtlich des statistischen
Materials ist Berichtsjahr das Jahr 2021.
Mein besonderer Dank gilt Frau Rechtsanwältin Viola von Braun, LL.M., die
abermals einen entscheidenden Anteil an der Erstellung des Berichts leistete.
Berlin, Oktober 2022
Roland Weber MBE
Opferbeauftragter des Landes Berlin
6
A. Rechtliche Entwicklung im Bereich Opferschutz; Begriff des „Opfers“,
Einrichtungen der Opferhilfe im Land Berlin
I. Rechtliche Entwicklung
Ein kurzer Abriss über die Entwicklung der Gesetzeslage bis zum Jahre 2013 findet
sich im ersten Bericht. Eine ausführliche Beschreibung der Entwicklung in den
darauffolgenden Jahren erfolgte in den dazugehörigen Vorjahresberichten. Im
vergangenen Jahr gab es nur eine Veränderung:
Am 1. Oktober 2021 ist das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des
Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen
Zwangsprostitution vom 10.08.2021“ (vgl. BGBl. I, S. 35135) in Kraft getreten.
Mit dieser Gesetzesänderung wurde insbesondere der in § 238 StGB normierte
Straftatbestand der Nachstellung ausgeweitet. Musste vor der Änderung noch ein
„beharrliches“ Nachstellungsverhalten mit der Eignung, die Lebensgestaltung des
Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen, nachgewiesen werden, so wurden diese
Voraussetzungen abgesenkt. Im Gesetzestext wurde im ersten Absatz das Wort
„beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht
unerheblich“ ersetzt.
Zudem soll mit der Gesetzesänderung digitales Stalking effektiver bekämpft werden.
So spähen Täter das Sozialleben von Opfern unter anderem dadurch aus, dass diese
unter Einsatz von Stalkingware oder über sogenannte Stalking-Apps heimlich auf die
sozialen Netzwerke oder Bewegungsdaten der Opfer zugreifen6. Auch gibt es Fälle,
in denen die Täter unter Identitätsvortäuschung ihres Opfers in sozialen Netzwerken
Konten anlegen und über diese Konten Bilder und Nachrichten veröffentlichen7.
Diese Handlungen werden nunmehr durch die Nummern fünf bis sieben des ersten
Absatzes der Gesetzesänderung konkret erfasst.
Ferner wird durch die Gesetzesänderung im zweiten Absatz der Katalog der
Regelbeispiele (besonders schwere Fälle) erweitert, bei deren Vorliegen eine
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. Ausdrücklich
aufgeführt wird beispielsweise das Nachstellungen über lange Zeiträume, der Einsatz
eines Computerprogrammes zum Ausspähen von Daten oder Taten, durch die der
Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden
Person verursacht. Ein besonders schwerer Fall ist neuerdings auch dann
anzunehmen, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.
Die letzte Änderung betrifft das bisher in Absatz vier normierte relative
Strafantragserfordernis für die Fälle des ersten Absatzes, welches ersatzlos
gestrichen worden ist.
7
II. Begriff des „Opfers“
Der Begriff des Opfers wurde bereits im ersten Bericht näher dargestellt. Auch im
vorliegenden Bericht soll wiederum dem Umstand Rechnung getragen werden, dass
in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bundeseinheitlich die Angaben zu den
Opfern nur zu einem begrenzten Teil der Straftaten erfasst werden. Im Kern handelt
es sich um Straftaten gegen die Freiheit und körperliche Unversehrtheit, den
sogenannten „PKS-Opferdelikten“8.
Soweit ersichtlich, handelt es sich dabei grundsätzlich um natürliche Personen, die
unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt wurden. Die PKS ist somit hinsichtlich der
Opferzahlen nur begrenzt aussagefähig. Allerdings sind durch sie, insbesondere
durch die jährliche Fortschreibung, Tendenzen feststellbar. Der Bericht muss sich
daher weiterhin infolge der beschränkten Erfassung im Wesentlichen auf die „PKSOpferdelikte“ beziehen. Wie zuvor wird nicht verkannt, dass die Gesamtzahl der
Geschädigten und damit die Opferzahl ungleich höher ist.
III. Opferhilfseinrichtungen
Im Land Berlin gibt es zahlreiche Einrichtungen, Institutionen und Projekte für Opfer
und Zeugen/-innen von Gewalt. Die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“
informiert darüber umfassend unter der Auflistung „Adressen gegen Gewalt“. Diese
Auflistung wird immer wieder aktualisiert und steht online zur Verfügung9.
B. Einzelheiten zu den Opfern von Straftaten in Berlin
I. Überblick Entwicklung
1. Anzahl registrierter Opfer über die Jahre
Im Jahr 2021 wurden in Berlin insgesamt 82.956 Personen als Opfer von Straftaten
registriert, die zu den „PKS Opferdelikten“ gehören10. Das sind 1.314 Opfer weniger
als im Vorjahr. 62,2% der Opfer waren männlich und 37,8% waren weiblich11.
201212
201313
201414
201515
201616
80.295
78.595
76.830
76.054
78.296
201717
201818
201919
202020
202121
2. K78.323
3.
81.263
82.954
84.270
82.956
8
II. Kurzdarstellung einzelner ausgewählter Opferdeliktsgruppen
Die Anzahl der erfassten Fälle von Mord und Totschlag (versucht und vollendet) ist
mit 100 Fällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (+5 Fälle)22. Bei 41
Personen wurde die Tat vollendet (2020: 40 Personen)23.
Hinsichtlich der Fallzahlen einzelner Delikte ist jedoch insbesondere anzumerken,
dass angezeigte Sexualdelikte mit 6.650 erfassten Fällen einen Fallzahlenanstieg um
1.639 Fälle (+32,7%) verzeichnen24. Beispielsweise gab es mit 902 neu erfassten
Fällen der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6, 7, 8 StGB) im Vergleich zum Vorjahr
einen Anstieg um 76 Fälle (+9,2%)25. Weiter sind 917 Fälle (+88 Fälle; +10,6%)
sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst worden26. Zur Deliktsgruppe des
sexuellen Missbrauchs von Kindern gehören auch Fälle des Einwirkens auf Kinder
mittels Bild und Ton (u.a. Cybergrooming); dazu wurden 193 Fälle erfasst (+43
Fälle, +28,7%)27. Der hohe Fallzahlenanstieg zeichnet sich jedoch insbesondere mit
1.869 erfassten Fällen (+1.230 Fälle, +192,5%) bei dem Delikt der Verbreitung,
Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) ab,
sowie mit 260 erfassten Fällen (+153 Fälle, +143,0 %) bei dem Delikt hinsichtlich
jugendpornographischer Schriften (§ 184 b StGB) ab28.
Weiter sind 391 Fälle (-20 Fälle; -4,9%) von Misshandlung von Kindern erfasst
worden29. Bei der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht sind 205 Fälle (49 Fälle; -19,3%) erfasst worden30. Bei den Kinderschutzdelikten ist jedoch zu
beachten, dass das gesamte Deliktsfeld stark von der Anzeigebereitschaft abhängig
ist und daher immer wieder Schwankungen unterliegt31.
Bei nahezu allen Raubphänomenen ist ein Fallzahlenrückgang zu verzeichnen,
insbesondere
- bei Raubüberfall auf/gegen sonstige Kassenräume und Geschäfte um 155 Fälle
auf 219 Fälle (-41,4%),
- beim Handtaschenraub um 27 Fälle auf 107 Fälle (-20,1%) und
- bei sonstigen Raubüberfällen auf Straßen, Wegen oder Plätzen um 108 Fälle auf
insgesamt 2.313 Fälle (-4,5%)32.
Zugenommen haben nur die Raubüberfälle in Wohnungen um 18 Fälle auf insgesamt
265 Fälle (+7,3%)33.
Die Fälle der Körperverletzungen verringerten sich insgesamt um 9%34.
Beispielsweise sanken die Fallzahlen zur vorsätzlichen einfachen Körperverletzung
im Vergleich zum Vorjahr um 10,6% (2021: 26.945; 2020: 30.150)35. Auch bei den
gefährlichen und schweren Körperverletzungen wurde ein Rückgang der Fallzahlen
verzeichnet (2021: 10.390; 2020: 10.935)36. Die Fallzahl der gefährlichen und
schweren Körperverletzungen, welche auf Straßen, Wegen oder Plätzen stattfanden,
liegt bei insgesamt 4.178 Fällen (-220 Fälle, -5,0%)37.
9
III. Schwerpunkt - Straftaten gegen Geflüchtete
Die Zahl geflüchteter Menschen in Deutschland erhöht sich seit einiger Zeit wieder.
Schon aus diesem Grund lohnt ein Blick auf die Entwicklung von Straftaten gegen
diese.
Bis vor wenigen Jahren standen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, gegen
Geflüchtete in einem ganz anderen Maße im medialen Fokus als aktuell. Mit dem
Rückgang der offiziellen Fallzahlen ebbte auch die öffentliche Aufmerksamkeit um
die Thematik ab. Allerdings fehlt es an verlässlichen Datenerhebungen der
Ermittlungsbehörden in den jeweiligen Feldern. Entsprechend bereitet es
Schwierigkeiten, die seitens der Polizei und die von zivilgesellschaftlicher Seite
erhobenen Fallzahlen zu vergleichen. Hinzu tritt die Problematik des Dunkelfelds, so
dass eigentlich niemand genau angeben kann, ob die Fallzahlen tatsächlich in den
letzten Jahren so rückläufig waren, wie es die Statistiken der Polizei in den
Bundesländern vermuten lassen. Die nachfolgend aufgeführten Fallzahlen
unterliegen daher gewissen Einschränkungen.
1. Übersicht zu den Delikten
Laut quartalsweise veröffentlichter Fallzahlen der Bundesregierung sind Delikte
gegen Geflüchtete zwar im Jahr 2021 zurückgegangen, die Anzahl von
Schutzsuchenden, welche Opfer von Gewalttaten geworden sind, ist aber weiter
relativ hoch38. In den Statistiken unterscheidet die Bundesregierung bei Straftaten
gegen Geflüchtete zwischen Taten mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ und Taten
mit dem Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne Flüchtlingsunterkunft. Dabei ist zunächst
zu erkennen, dass sich der Großteil der Übergriffe gegen Geflüchtete außerhalb von
Asylunterkünften richtet.
Bei den Straftaten mit dem Angriffsziel „Asylunterkunft“ handelt es sich
überwiegend um Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), Verwenden von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) sowie
Gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) 39.
Bei den Straftaten mit dem Angriffsziel „Asylbewerber“ ohne Flüchtlingsunterkunft
handelt es sich primär um Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), Beleidigung
(§ 185 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) 40.
a. Fallzahlen
Im Jahr 2021 wurden vom Bundeskriminalamt bundesweit 2.060 Angriffe gegen
Geflüchtete verzeichnet, darunter waren 289 Opfer von Gewalttaten41. 63 Anschläge
wurden gegen Flüchtlingsunterkünfte direkt gerichtet.
10
Polizeiliche Übersicht: Politisch
/Asylthematik“ in Berlin42
motivierte
Kriminalität
„Ausländer-
Die Berliner Polizei behandelt Delikte gegen Geflüchtete laut der offiziellen Statistik
in der Lagedarstellung zur politisch motivierten Kriminalität „Ausländer/Asylthematik“ als ein Themenfeld und ordnet sie dem Phänomenbereich „Politisch
motivierte Kriminalität -rechts-“ zu. Ausgehend von diesen Zahlen erreichten die
Straftaten in Berlin zwischen 2015 und 2016 mit insgesamt 438 Fällen im Jahr 2015
und 507 Fällen im Jahr 2016 einen Höhepunkt und nahmen in den darauffolgenden
Jahren stetig ab:
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Gewaltdelikte
6
27
42
70
26
22
8
5
6
Propagandadelikte 14
19
63
50
38
26
8
10
2
Sonstige Delikte
57
189 333 387 391 197 100 104
42
PMK -rechts77
235 438 507 455 245 116 119
50
b. Tatorte und Tatverdächtige
Neben den Fallzahlen zu flüchtlingsbezogenen Straftaten stellt die Berliner Polizei
auch die geographischen Schwerpunkte in der jährlichen Statistik vor. Danach wurde
sowohl im Jahre 2020 als auch im Jahre 2021 im Bezirk Mitte das höchste
Fallaufkommen registriert43. Die Täter stammen überwiegend aus der
rechtsextremistischen Szene44.
2. Mögliche Schwachpunkte, die den Schutz beeinträchtigen können
Der Abgleich der polizeilichen und justiziellen Statistiken mit den seitens
zivilgesellschaftlicher Einrichtungen erhobener Daten nebst Schlussfolgerungen
zeigt eine auffallende Diskrepanz. Dies bleibt nicht ohne Auswirkung auf die
gesamtgesellschaftliche Diskussion der Thematik. Wenig überraschend führen die
unterschiedlichen Erkenntnisse nämlich zu deutlich divergierenden Deutungen, ob
geflüchtete Menschen hinreichend geschützt werden. In der Folge werden
unterschiedlichste (politische) Forderungen erhoben, denen es aber jeweils an
validen Daten und somit einer verifizierbaren Grundlage mangelt. Die
Gesamtproblematik soll anhand der nachfolgend dargestellten Punkte aufgezeigt
werden.
a. Lücken in der Erfassung der Fallzahlen
Das Grundproblem ist höchstwahrscheinlich in einer ungenügenden Datenlage zu
sehen. Wie oben aufgezeigt, werden seitens der Polizei einige, aber nicht alle
Parameter erfasst.
11
Wie oben ebenfalls schon erwähnt, erscheint eine genauere Datenerfassung aber
unerlässlich. Ohne diese besteht die Gefahr, dass das reale Erleben der Geflüchteten
von Politik und Gesellschaft nicht hinreichend registriert wird und in der Folge
angemessene Maßnahmen, sowohl bei der Prävention als auch der Ahndung, nicht in
ausreichendem Umfang ergriffen werden. Die Gegenüberstellung der Datenlage der
Polizei mit einer privat erstellten Datenlage veranschaulicht das Ausmaß der
Datenproblematik:
Während die Berliner Polizei im Jahre 2021 insgesamt 50 Straftaten im Bereich
Ausländer-/Asylthematik erfasste, erklärte der Verein „ReachOut“ in einer
Pressemitteilung, dass es in Berlin im Jahre 2021 zu 353 Angriffen mit rassistischen,
rechten und antisemitischen Motiven kam45. In der Pressemitteilung wird allerdings
nicht unterschieden, wie viele dieser Taten speziell die Gruppe der geflüchteten
Menschen betreffen. Gleichwohl ist eine Differenz von ca. 300 Opfern so hoch, dass
sich eine genauere Untersuchung aufdrängt. Zudem beziehen sich die Zahlen auf das
sogenannte Hellfeld, also die angezeigten Vorfälle. Viele der Beteiligten und
insbesondere Hilfseinrichtungen gehen aber ohnehin davon aus, dass die
Dunkelziffer viel höher ist46. Als einer der Gründe hierfür soll zu vermuten sein, dass
Betroffene häufig keine Anzeige erstatten, u.a. aus Sorge um ihren Aufenthaltsstatus
oder das laufende Asylverfahren47.
b. Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt
Immer wieder wurde und wird seit Jahren auf eine spezifische Problemlage
zahlreicher Geflüchteter verwiesen: Der unsichere Aufenthaltsstatus. Nicht wenige
der Betroffenen sind nämlich von Abschiebung bedroht und stehen dann als Zeugen
nicht mehr zur Verfügung.
Als Reaktion auf den Trend der steigenden Fallzahlen in den Jahren 2015/2016 und
für eine Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung wurde der Ruf nach einem
besonderen aufenthaltsrechtlichen Schutz von Opfern rechter Gewalt laut. Grund
dafür ist, dass die Abschiebung des Opfers bzw. eines wichtigen Zeugen zur
Vereitelung der konsequenten Strafverfolgung der Täter führen kann.
Im Dezember 2016 hatte Brandenburg als erstes Bundesland per Erlass ein
Bleiberecht für Opfer rechtsmotivierter Gewaltstraftaten angeordnet, welche eine
Aussetzung der Abschiebung bis zum Abschluss des Verfahrens vorsieht48. Das Land
Berlin hatte eine Weisung erlassen, welche die Anwendung bestehenden Regelungen
im Aufenthaltsgesetz (§§ 60a Abs. 2 S. 3, 23a AufenthG) erweitert und die Stellung
der Opfer rechtsmotivierter Gewalttaten verbessern soll, indem sie eine großzügige
Anwendung der entsprechenden Normen ermöglicht49.
Obwohl die Symbolwirkung dieser Regelungen begrüßt wird, werden sie als
ungenügend kritisiert50. Sie seien in der Praxis kaum zur Anwendung gekommen und
wären ungeeignet, um Opfer flüchtlingsspezifischer Gewalt zu schützen. Es wird
12
daher eine bundeseinheitliche Änderung im Aufenthaltsgesetz gefordert, die diese
Zielsetzungen unterstützt und eine Ausweitung des Schutzes der Opfer
rechtsmotivierter Gewalt ermöglicht51.
c. Einfluss von staatlichen Institutionen
Denkbar erscheint schließlich, dass eine mangelhafte Sensibilisierung der
sachbearbeitenden
Polizeibeamten/-innen
zu
einer
Untererfassung
flüchtlingsspezifischer Gewalt führt, die in der Folge die Statistik beeinflussen
könnte.
Ob eine Straftat nämlich als rassistisch motiviert eingestuft und dann als solche
statistisch erfasst wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Den Polizeigesetzen und
der Strafprozessordnung gemäß, erfolgt die Einschätzung über die mit der konkreten
Straftat befassten Ermittlungsbehörde. Bei der bereits dargestellten Statistikerhebung
durch die Polizei im Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität -rechts-“, hängt
die Kategorisierung einer Straftat im rechten Spektrum/rassistische oder
flüchtlingsspezifische Gesinnung von der Einschätzung einzelner mit dem
Sachverhalt befasster Polizeibeamten ab. Voraussetzung ist also zunächst, dass die
konkrete Straftat als rassistisch motiviert identifiziert und entsprechend in die Akte
aufgenommen wird. Der Kriminologe Prof. Dr. Tobias Singelnstein vertritt hierzu
die Auffassung: „Die Ausbildung in diesem Bereich der statistischen Erfassung ist
aber häufig nicht besonders ausgeprägt“52.
3. Prävention
Einer der Gründe für den Rückgang der Fallzahlen in den letzten Jahren könnte der
derzeitige Fokus der einschlägigen Szene auf die Pandemie sein. Diese hat nämlich
den
Schwerpunkt
ihrer
Protestaktionen
verstärkt
gegen
staatliche
53
Schließungsmaßnahmen gerichtet . Es wurde aber bereits die Befürchtung geäußert,
dass nach Ende der Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen, die
Flüchtlingsthematik wieder verstärkt in den Blick der Straftäter rückt und die
Fallzahlen infolgedessen rapide ansteigen54. Entsprechend stellt sich die Frage, ob
auch im Bereich der Prävention Möglichkeiten bestehen, Straftaten effektiver zu
verhindern.
In dem Zusammenhang haben Diakonie, Caritas, Pro Asyl und über 60 weitere Hilfsund Flüchtlingsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf die Auflösung und
Abschaffung der Anker-Zentren und ähnlicher Großunterkünfte gefordert und auf die
menschenunwürdigen Zustände und Bedingungen in diesen Einrichtungen
aufmerksam gemacht55. Diese würden für Isolation, Entrechtung und Ausgrenzung
aus der Gesellschaft sorgen56. Eine solche Maßnahme könnte auch ein
Präventionsansatz für flüchtlingsspezifische Gewalt sein. Die massenhafte
Unterbringung Geflüchteter in Großunterkünften dient den Tätern insbesondere bei
13
Straftaten, die sich bewusst auf Asylunterkünfte fokussieren, nämlich als leichtes
Angriffsziel.
C. Tätigkeiten des Opferbeauftragten und der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt
und Antidiskriminierung
I. Tätigkeiten des Opferbeauftragten
Die Tätigkeiten als Opferbeauftragter sind ein Teil der Vorhabenumsetzungen der
Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung im Bereich des
Opferschutzes. Wie in den Vorjahren sind sie darauf gerichtet, die eigenen
Handlungsempfehlungen umzusetzen. Weiter erfolgen Abgleiche mit den Vorjahren,
um Schwachpunkte zu ermitteln und weitere Handlungsstrategien zu entwickeln.
Schließlich geht es auch um den Erhalt und weiteren Ausbau des Netzwerks.
Auch das Jahr 2021 war erheblich von der Pandemie geprägt. Das hatte abermals
einen erheblichen Einfluss auf die Tätigkeiten. Persönliche Zusammenkünfte und
Veranstaltungen waren über längere Zeiträume nicht möglich. Einige
Veranstaltungen wurden online durchgeführt, vieles fiel aus. Insbesondere
Veranstaltungen mit internationalen Bezügen konnten nicht stattfinden. Dabei fiel
auf, dass die im Jahre 2020 ausgefallenen Treffen und Veranstaltungen auch 2021
nicht nachgeholt wurden. Wenngleich die Auswirkungen empirisch nicht messbar
sind, dürfte die Pandemie die Weiterentwicklung des Opferschutzes über einen
Zeitraum von zwei Jahren gehemmt haben.
Wie in den Vorjahren werden nicht sämtliche Veranstaltungen und Tätigkeiten, wie
beispielsweise Online-Meetings oder Telefonkonferenzen, detailliert aufgeführt.
1. Zusammenarbeit mit Hilfseinrichtungen
Auch im Jahre 2021 stand ich mit einigen Opferhilfseinrichtungen abermals fast nur
telefonisch oder über Online-Konferenzen in Kontakt. Persönliche Treffen gab es
insbesondere mit der Opferhilfe Berlin e.V. im Zusammenhang mit dem Projekt
„ProAktiv“.
Eine der Partnerstädte Berlins ist Warschau. Um die Zusammenarbeit zu
intensivieren, hatte ich Kontakt zu mehreren Opferhilfseinrichtungen in Warschau
aufgenommen. Mit einer Organisation hatten wir uns per Videokonferenz
ausgetauscht. Unter anderem diente dies dazu, den Stand bei der Umsetzung der EURichtlinie 2012/29/EU zu den Mindeststandards im Opferschutz abzugleichen.
Ab dem Frühjahr stand ich regelmäßig mit der Geschäftsführung von Albatros
gGmbH in Kontakt. Der Geschäftsführer hatte Ideen entwickelt, wie Gewalttaten im
Zusammenhang mit geflüchteten Menschen verhindert werden können.
14
Im zweiten Halbjahr 2021 fanden verstärkt wieder persönliche Treffen und
Veranstaltungen statt. So konnten wir uns im Oktober bei BIG e.V. (Berliner
Initiative gegen Gewalt an Frauen) über den Stand der Entwicklung einer App zum
Schutz vor häuslicher Gewalt austauschen und beraten.
Ebenfalls im Oktober nahm ich an einem Austausch teil, der beim Paritätischen
Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. durchgeführt wurde. Dabei wurde mit
Vertretern und Vertreterinnen mehrerer Hilfseinrichtungen diskutiert, ob und wie
Männerschutzeinrichtungen in Berlin installiert werden könnten. Hintergrund der
Veranstaltung ist, dass in einigen Bundesländern auch Männern Zufluchtswohnungen
zur Verfügung stehen und ein entsprechender Bedarf zu erkennen ist. So wurde uns
bei der Veranstaltung vorgestellt, über welche Einrichtungen das Bundesland
Sachsen verfügt. Weil sich aber in Berlin bisher nur wenige Männer meldeten, die
Geschädigte körperlicher und psychischer Gewalt in ihrer Partnerschaft wurden, fehlt
es hier bereits an einer aussagekräftigen Datenbasis.
Schließlich nahm ich im Oktober noch an der Fachtagung „Sexualisierte Gewalt
gegen Männer im Kontext der Arbeit mit geflüchteten Menschen“ teil und konnte
dort Grußworte sprechen. Die Veranstaltung wurde von der Albatros gGmbH
durchgeführt und wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten
Menschen in Flüchtlingsunterkünften“. Dabei wurde unter anderem der Frage
nachgegangen, welche spezifischen Reaktions- und Präventionsmaßnahmen
erforderlich sind, um dieser Gewalt zu begegnen.
2. Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei
Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist durchgehend von hoher Bedeutung. Gemäß
der Gesetzeslage zur Informationspflicht sind es regelmäßig die Polizisten/-innen,
die am Tatort, ansonsten bei den zeugenschaftlichen Vernehmungen der
Opferzeugen/-innen, die Betroffenen über ihre Rechte zu belehren haben. Dabei
treffen sie auf Menschen in einer Ausnahmesituation, deren Ängste und Sorgen in
der jeweiligen Lage, der Aufnahme von Informationen entgegenstehen. Folglich hat
die Polizei vor Ort häufig zu „filtern“, was wiederum ein entsprechendes Fachwissen
voraussetzt. Aus diesem Grund sind Schulungs- und Informationsveranstaltungen mit
der Polizei sehr wichtig.
Im Jahre 2021 konnten zahlreiche Veranstaltungen Treffen persönlich durchgeführt
werden. So fand im August bereits der 7. Fachtag Opferschutz bei der
Polizeiakademie Berlin statt. Pandemiebedingt wurde er auf zwei Tage verteilt,
damit sich nicht zu viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen zeitgleich in den
Räumlichkeiten befanden. Ich hatte an beiden Tagen jeweils einen Vortrag zur
Entwicklung des Opferschutzes gehalten.
15
Auch konnte ich wieder Fortbildungsveranstaltungen ab Juni abhalten. Obwohl die
Teilnehmerzahl begrenzt werden musste, empfand ich den persönlichen Austausch
als bereichernd.
Im November wurde wieder das Austauschtreffen beim LKA 1 durchgeführt. Wir
trafen uns erneut in einer kleinen Gruppe zum Zwecke des Schaffens eines
Netzwerks, das einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zulässt und unterstützt. Wir
besprachen unter anderem die bei mir eingegangenen Beschwerden von
Geschädigten, die mit der Arbeit der Polizei unzufrieden waren. Erfreulich war
dabei, dass die Berliner Staatsanwaltschaft mit einer Staatsanwältin und einem
Staatsanwalt vertreten war und wir somit behördenübergreifend den Umgang mit
Geschädigten von Sexualdelikten erörtern konnten.
Ebenfalls im November führte die Polizeiakademie Berlin die Veranstaltung
„International Conference on Victim Rights“ durch. Der primäre Zweck bestand
darin, Ideen und Anregungen mitzunehmen, da bei einem sogenannten „Best
practice“-Austausch regelmäßig neue Wege aufgezeigt werden, die in anderen
Ländern praktiziert werden. Bei dieser Fachtagung hielten die Redner und
Rednerinnen aus mehreren Ländern Vorträge zu spezifischen Opferthemen. So
berichteten beispielsweise zwei schottische Polizeibeamte über ihre Vorgehensweise
bei häuslichen Delikten oder stellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer
französischen Opferhilfsorganisation die Betreuung der Betroffenen von
Terroranschlägen dar. Weiter beschrieben sie, wie französische Einrichtungen
finanziert werden. Anschließend kam es zum Austausch aller Teilnehmer und
Teilnehmerinnen. Ich selbst hielt einen PowerPoint unterstützten Vortrag in
englischer Sprache zum Aufbau und Organisation der Opferhilfseinrichtungen in
Deutschland („The Victim Assistance Network“).
3. Beratung von Bürger/-innen
Der Bürger/-innenberatung nahm im ersten Halbjahr des letzten Jahres massiv ab.
Dies war letztendlich die konsequente Fortentwicklung der Monate November und
Dezember des Vorjahres. Das starke Absinken hatte ich mir bereits im Vorjahr damit
erklärt, dass die Zahl der Straftaten, aber auch der Gerichtsverhandlungen, in dieser
Zeit rückläufig waren. Dies änderte sich erst ab Juni, also einige Wochen nach
Lockerung diverser Corona-Maßnahmen. Im Februar und März gab es kaum
Anfragen. Meine dazugehörigen Rücksprachen mit der Polizei zeigten, dass es in
einigen Feldern in dieser Zeit einen spür- und messbaren Rückgang der Kriminalität
gab. Erst über den Sommer normalisierte sich das Geschehen. In der Folge hatten
sich im letzten Jahr ca. 140 Bürger/-innen an mich gewandt, also deutlich weniger als
in den Vorjahren. Das Anfrageverhalten wich somit erheblich vom Vorjahr ab, da
dort in der Lockdownphase sehr viel mehr Anfragen erfolgten. Ebenfalls abweichend
zum ersten Lockdown war, dass es praktisch keine Anrufer/Anruferinnen mehr gab,
die sich als Opfer der Pandemiemaßnahmen fühlten oder einfach mal mit jemandem
sprechen wollten.
16
Wie in den Vorjahren, kamen die Anfragen nahezu alle aus Berlin. Soweit Anfragen
aus anderen Bundesländern erfolgten, gab es fast immer einen Bezug zu Berlin.
4. Netzwerk
An der wichtigen Bedeutung der Netzwerkarbeit hat sich nichts geändert. Über das
ganze Jahr habe ich regelmäßig an Online-Veranstaltungen teilgenommen, zahlreiche
Telefonate geführt und ab Mai/Juni auch wieder verstärkt an persönlichen Treffen
dabei sein können. Dies gilt für alle drei Ebenen (Land, Bund, Europa). Meine
Kontakte zu den Botschaften und Konsulaten konnte ich aufrechterhalten. Dabei
informierte ich beispielsweise diverse Botschaften über die Anlaufstellen bei
terroristischen Straftaten oder wir besprachen Hilfsmaßnahmen bei konkreten
Einzelfällen, wenn ausländische Staatsbürger in Deutschland zu Schaden kamen.
Im Juni 2021 hatte mich der mexikanische Botschafter eingeladen, um mit ihm
persönlich mögliche Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Frauen und Kindern
vor häuslicher Gewalt zu erörtern. Die Botschaft setzt sich schon seit Jahren für eine
Stärkung Betroffener ein, die einen lateinamerikanischen Hintergrund haben und
wegen Sprach- oder Sozialbarrieren nicht die erforderliche Hilfe in Anspruch
nehmen.
Ab Oktober trafen wir uns auch wieder regelmäßig in der britischen Botschaft. Dort
stellten wir einen Vergleich zum Stand der Umsetzung der Istanbul Konvention an.
Dieser Vergleich sollte die Best Practice Erkenntnisse im Umgang mit Gewalt gegen
Frauen und Mädchen und bei häuslicher Gewalt aufzeigen.
Weiter konnten wir den zweiten Opferfachtag in London vorbereiten und
organisieren, der im April 2022 als Hybridveranstaltung parallel in Berlin und
London durchgeführt wurde.
In dem Jahr gab es zwei besondere Ereignisse, die aufgrund ihrer Bedeutung
nachfolgend gesondert dargestellt werden sollen.
a. Aussage als sachverständiger Zeuge vor dem Berliner Untersuchungsausschuss
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hatte im Juli 2017 einen Untersuchungsausschuss
zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem
Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 eingesetzt. Der
Ausschuss bestand aus zwölf Mitgliedern (aus den Fraktionen SPD: 3, CDU: 2, Die
Linke: 2, Bündnis 90/Die Grünen: 2, AfD: 2, FDP: 1).
Am 30. April 2021 wurde ich als sachverständiger Zeuge über mehrere Stunden
befragt. Der Ausschuss befragte mich insbesondere zu folgenden Punkten:
17
-
-
-
Erkenntnisse zu Koordination zwischen Betroffenen und Opferhilfseinrichtungen
sowie zur Reaktionsfähigkeit der bestehenden Strukturen im Zusammenhang mit
dem Anschlagsgeschehen.
Rechtslage im Bereich des Untersuchungszeitraum und Veränderungen im
Zusammenhang mit den Erkenntnissen aus dem Anschlagsgeschehen.
Erkenntnisse zu fehlenden oder unzureichend ausgestalteten oder zu Problemen
in der Wahrnehmung von Hilfsangeboten im Zusammenhang mit dem
Anschlagsgeschehen.
Analyse, Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Rechten und Möglichkeiten
der Opfer.
b. Teilnahme bei Vorstellung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags mit anschließender Begegnung
Im Mai 2021 lud mich der Bundestagspräsident, Dr. Wolfgang Schäuble, ein,
zunächst auf der Tribüne im Bundestag der Beratung des Abschlussberichts des 1.
Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz
beizuwohnen. Sodann lud er mich ein, an der Begegnung mit den Betroffenen des
Anschlags teilzunehmen.
Das Treffen mit den Betroffenen lief so ab, dass diese in zwei Gruppen aufgeteilt
wurden. Darüber sollte ermöglicht werden, dass jede/-r seine Fragen an die
Gesprächspartner richten konnte. Entsprechend wurden die Mitglieder des
Untersuchungsausschusses ebenfalls in zwei Gruppen aufgeteilt. Der Präsident stand
der einen Gruppe vor, die Vizepräsident Claudia Roth der anderen. Er teilte mich der
Gruppe der Vizepräsidentin zu. Den Beauftragten der Bundesregierung für die
Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland,
Prof. Dr. Franke, teilte er seiner Gruppe zu. Wir führten dann jeweils zeitgleich
Gespräche zunächst mit der einen Gruppe der Betroffenen und sodann mit der
anderen. Dabei nahmen wir Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen entgegen. Nach
den Gesprächen führten wir am späteren Nachmittag Telefonate und glichen die
Problemstellungen ab. Der Präsident bat dann Herrn Prof. Dr. Franke und mich,
diversen Fragen und Kritiken nachzugehen und die Probleme einer Lösung
zuzuführen. Entsprechend erörterten der Bundesbeauftragte, die Leiterin seiner
Geschäftsstelle, Frau Frey-Simon, und ich die Einzelheiten. Im Schwerpunkt ging es
dabei um die Kritik am Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, da mehrere
Betroffene angaben, keine hinreichenden Leistungen zu erhalten. Einige Tage später
kam es zu einem Treffen u.a. mit dem Leiter des Amtes, Herrn Michael Thiel. Die
Behörde informierte uns unter Beachtung des Datenschutzes über die Anzahl der
Anträge, der Positiv- und Negativentscheidungen, der Anzahl der Widersprüche und
der Klagen. So stellte sich heraus, dass einige Medienberichte diese Zahl stark
überhöht dargestellt hatten. Nach Klärung dieser und weiterer Fragen führten wir mit
dem Präsidenten eine Telefonkonferenz durch. Er wollte detailliert wissen, welche
Kritikpunkte der Betroffenen zutrafen und wie den Fragen und Anregungen
18
nachgegangen wurde. Ich führte mit einigen Betroffenen vor und nach der
Telefonkonferenz Gespräche, im Wesentlichen wurde dies aber von der
Geschäftsstelle des Bundesbeauftragten übernommen.
In dem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass ich – wie jedes Jahr – am 19.
Dezember an der Gedenkveranstaltung in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche
teilgenommen hatte. Wie jedes Jahr stand ich für die Betroffenen als
Gesprächspartner bereits ab dem Nachmittag zur Verfügung. Am Abend dann
insbesondere als Ansprechpartner für die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und
den Obmann des Untersuchungsausschusses des Bundestags, Herrn Benjamin
Strasser.
5. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit kann ich mittlerweile auf gewachsene
Strukturen blicken. Zahlreiche Journalisten und Journalistinnen kennen mich seit
Jahren und rufen oder schreiben mich regelmäßig an, um unterschiedlichste Fragen
des Strafrechts und des Opferschutzes mit mir zu erörtern.
II. Tätigkeiten der
Antidiskriminierung
Senatsverwaltung
für
Justiz,
Vielfalt
und
1. Tätigkeiten der „Zentralen Anlaufstelle“ und des Referats „Opferschutz und
Opferhilfe“
Wie im Bericht des Vorjahres ausführlich dargestellt, hat die sich im Jahre 2018
errichtete „Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und
Großschadensereignissen“ etabliert und in der Praxis bewährt.
Gleiches gilt für das ebenfalls im Jahre 2018 eingerichtete Referat Opferschutz und
Opferhilfe. Zwischen uns besteht eine sehr enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit. Mittlerweile haben sich dauerhafte Arbeitskreise etabliert, die
mehrmals im Jahr tagen. Zum Teil finden die Veranstaltungen online statt und bieten
somit auch mir regelmäßig die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Dabei diskutieren
wir beispielsweise in regelmäßigen Abständen den jeweiligen Verlauf des
Pilotprojekts „ProAktiv“. Wir analysieren Schwachstellen, setzen uns mit Kritik
auseinander und entwickeln Verbesserungsvorschläge. Das Referat verfügt
zwischenzeitlich über ein sehr gutes Netzwerk und die Arbeitskreise profitieren
entsprechend davon, dass darüber weitere Fachleute ihr Wissen und ihre Expertise in
die Gruppen einbringen.
Das sehr gut funktionierende „Zusammenspiel“ aller Akteure hat meines Erachtens
nach den Opferschutz in den letzten Jahren deutlich vorangebracht.
19
2. Finanzielle Zuwendungen
Die Senatsverwaltung unterstützt im Zeitraum 2020/2021 insgesamt sieben
Einrichtungen im Förderbereich „Gewaltprävention und Opferschutz“ sowie drei
Projekte im Förderbereich „Opfer/Zeugen“ durch finanzielle Zuwendungen57. Die
Gesamtzuwendungen wurden weiterhin angehoben. Sie liegen für die Projekte im
Förderbereich „Gewaltprävention und Opferschutz“ für 2021 bei 2.021.390 (2020:
1.875.210 €)58. Die Projekte im Förderbereich „Opfer/Zeugen“ erhalten für 2021
774.080 € (2020: 664.910 €)59. Um die dadurch unterstützten Tätigkeiten im
Opferschutz zu veranschaulichen, sollen exemplarisch zwei der Einrichtungen näher
dargestellt werden:
a. Gewaltschutzambulanz der Charité
Im Februar 2014 nahm die Berliner Gewaltschutzambulanz ihre Arbeit auf. Es
handelt sich dabei um eine rechtsmedizinische Untersuchungsstelle zur
Begutachtung und Dokumentation der Verletzungen von Gewaltopfern an der
Charité. Auch ohne sofortige Einschaltung der Polizei ist es hier gleichzeitig
möglich, rechtsmedizinische Expertise und fachkundige Unterstützung erfahren zu
können, auch was das weitere Procedere und konkrete Hilfsangebote betrifft60.
Insgesamt kann man feststellen, dass die Inanspruchnahme des Angebotes der
Gewaltschutzambulanz für das Jahr 2021 weiter stark angestiegen ist.
2014
201562
201663
201764
201865
201966
202067
202168
61
(ab Feb)
Fallkontakte
insgesamt
307
635
913
1249
1381
1540
1661
1692
Durchgeführte
Untersuchungen
145
244
475
610
692
646
574
542
Weitervermittlungen
142
344
378
574
700
782
962
1007
b. Opferhilfe Berlin e.V.
Die „Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e. V.“ berät und unterstützt
sowohl Opfer als auch Zeugen/-innen von Straftaten und deren Angehörige in Berlin.
Der Verein hilft unabhängig von Delikt, Alter, Geschlecht und Herkunft. Die
Leistungen sind für die Betroffenen kostenlos und vertraulich. Der Verein unterhält
eine Beratungsstelle in Moabit, arbeitet mit der Zeugenbetreuung am Amtsgericht
Tiergarten und Landgericht Berlin (siehe unten) zusammen und unterhält eine
Online-Beratung.
201469
Inanspruchnahme
insgesamt
915
201570 201671
964
20
991
201772 201873
973
1.054
201974
202075 202176
1.113
1.298
1.509
3. Andere Tätigkeiten
Die Tätigkeiten der Senatsverwaltung beschränkten sich nicht allein auf finanzielle
Zuwendungen. Weiter werden regelmäßig Projekte der Gewaltprävention und des
Opferschutzes initiiert oder unterstützt. Diese sind sehr vielfältig und reichen
beispielsweise von Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels über eine
Neustrukturierung der Rechtshilfe für Ersuchen aus und in EU-Staaten. Von
besonderer Bedeutung waren dabei die vielfältigen Tätigkeiten des nachfolgend
beschriebenen Projekts „Ansprechpartner-/in bei der Staatsanwaltschaft für
gleichgeschlechtliche Lebensweisen“.
Im Jahre 2012 wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin eine Ansprechpartnerin für
gleichgeschlechtliche Lebensweisen ernannt. Unter dieser Sammelbezeichnung ist
jede Form von vorurteilsmotivierter Kriminalität zu verstehen, die sich gegen
Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung richtet, also
insbesondere aufgrund ihrer Homo-, Bi-, Trans- oder Intersexualität. In diesem
Bereich ist die Bereitschaft, Straftaten anzuzeigen, signifikant geringer. Die Gründe
hierfür sind vielfältig, wobei Angst und Scham meist eine Rolle spielen dürften. Um
der Bildung rechtsfreier Räume und daraus folgenden Gefahren für Bewohner/-innen
oder Gästen von Berlin zu begegnen, wurde die Stelle errichtet. Hierbei können sich
die Opfer jederzeit mit Fragen an ihre Ansprechpartner/-innen wenden77.
Im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich feststellen, dass die polizeilich gemeldeten
Opferzahlen im Bereich der vorurteilsmotivierten Kriminalität gegen Homo-, Bi-,
Trans- oder Intersexuelle im Jahr 2021 weiter angestiegen sind. Mithin wird die
Arbeit der Strafverfolgungsbehörden in der Community zunehmend besser
angenommen. Dies ist ein weiterer großer Schritt auf dem Weg der Bekämpfung von
homophober und transphober Hasskriminalität – der ohne die enge Zusammenarbeit
zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin, der Polizei Berlin und nichtstaatlichen
Akteuren nicht möglich wäre.
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Verfahrenseingänge 112 107
95
153 244 261 332 436 445
insgesamt
Homosexuelle
91
80
72
49
161 189 246 321 325
Männer
Homosexuelle
12
10
9
18
21
37
22
72
83
Frauen
Transpersonen
22
18
10
27
45
57
57
82
114
Queer
nv
nv
nv
nv
nv
9
nv
nv
nv
Bisexuelle
nv
nv
nv
nv
nv
nv
4
nv
nv
Allgemein LSBTI
nv
nv
nv
nv
nv
nv
13
20
46
Bei den oben angegebenen Zahlen sind Überschneidungen möglich.
21
Wie in den Jahren zuvor sind die am häufigsten gegen diese Opfergruppe verübten
Taten auch im Jahr 2021 Beleidigungen (54%), Körperverletzungen (16%) und
Bedrohungen (10%). Aber auch die Delikte Sachbeschädigung (6%) und
Volksverhetzung (7%) sind hier anzumerken. Bei der Fallzahl ist zu beachten, dass
Versuche mitinbegriffen sind und es sich zum Teil um tateinheitliche
Verwirklichung der Delikte handelt.
D. Inanspruchnahme von Opferhilfsangeboten sowie von Opferrechten
I. Zeugenbetreuungsstelle (sog. Zeugenzimmer)
Die Zeugenbetreuung im Kriminalgericht Moabit unterstützt Menschen, die als
Zeugen/-innen und/oder Opfer einer Straftat im Strafverfahren aussagen müssen und
deren Angehörige. Bei kindlichen Zeugen/-innen erfolgt eine Betreuung mit
altersgerechten Methoden, um sie auf ihre Zeugenaussage vorzubereiten. Die Räume
dienen als geschützter Ort zur Überbrückung von Wartezeiten vor einer
Verhandlung. Zudem wird ermöglicht, sich vorab mit dem Gerichtssaal vertraut zu
machen und es wird eine persönliche Begleitung zu Gerichtsverhandlungen
angeboten.
Nach
Angaben des Opferhilfe-Berlin e.V. wurde die
Zeugenbetreuungsstelle wie folgt in Anspruch genommen:
201478 201579 201680 201781 201882 201983 202084 202185
Zeugen/-innen
insgesamt
1.148
1.156
1.130
1.282
1.228
1.173
1.073
1.101
II. Psychosoziale Prozessbegleitung
Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3.
Opferrechtsreformgesetz, in Kraft getreten am 01.01.2017) wurde die psychosoziale
Prozessbegleitung in § 406g StPO gesetzlich verankert. Danach haben insbesondere
Kinder und Jugendliche, aber auch Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte, ein
Recht auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Dies umfasst die qualifizierte,
nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im
Strafverfahren. Erweiterte Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung finden
sich im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
(PsychPbG), welches ebenfalls am 01.01.2017 in Kraft getreten ist86. Für Berlin
werden die Voraussetzungen für die Anerkennung von psychosozialen
Prozessbegleiter/-innen im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die
psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 23. Februar
2017 geregelt87. Für die Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung
muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen
die Prozessbegleitung dann beiordnet. Nach Angaben der Prozessbegleiterinnen
wurde die Möglichkeit wie folgt in Anspruch genommen, wobei die Zahlen deutlich
22
und nachvollziehbar nach oben von der offiziellen Statistik abweichen, da dort nach
einem anderen Schlüssel erfasst wird:
Prozessbegleiterinnen
Antragstellungen
Neue Beiordnungen
Erwachsene / Kinder
(betr. alle im Jahr
laufende Beiordng.)
Frauen / Männer
(betr. alle im Jahr
laufende Beiordng.)
201788
201889
201990
202091
202192
4
nv
29
4
nv
49
4
nv
105
6
nv
218
10
nv
311
(*39 zu
Sexualdelikten)
(*98 zu
Sexualdelikten)
(*196 zu
Sexualdelikten)
(*307 zu
Sexualdelikten)
nv
34 / 15
64 / 40
151 / 51
221 / 101
nv
46 / 3
93 / 12
191 / 14
266 / 58
Diese Form der Opferunterstützung besteht nun seit mehreren Jahren. Die
verfügbaren Zahlen zeigen, dass die Hilfe angenommen wird. Gemessen an den
Opferzahlen erscheint die Anzahl an Beiordnungen aber nach wie vor eher niedrig.
III. Nebenklageverfahren bis 2021
Die Möglichkeit der Nebenklage wurde in den Jahren 2011 bis 2021 wie folgt in
Anspruch genommen:
2011
2012
2013
201493
201594
201695
201796
201897
201998
202099
2021100
Amtsgericht
Tiergarten
Landgericht
(1. Instanz)
Landgericht
(2.Instanz)
594
529
529
532
549
460
477
522
506
436
477
107
150
131
141
130
102
108
122
115
113
100
117
125
103
94
103
97
85
108
138
97
97
Kammergericht
(1. Instanz)
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
Kammergericht
(Revision)
2
4
0
2
1
2
1
2
1
6
0
Aus der Tabelle ergibt sich, dass die Inanspruchnahme der Nebenklage nicht von
Jahr zu Jahr angestiegen ist. Im Gegenteil – die Zahlen stagnieren bzw. haben sich in
den letzten zehn Jahren insgesamt eher rückläufig bewegt. Die Inanspruchnahme vor
dem Amtsgericht ist im Vergleich zum Jahr 2020 zwar leicht angestiegen. Hierbei ist
23
jedoch zu beachten, dass durch die im Rahmen der Eindämmungsverordnung
durchgesetzten Maßnahmen der SARS-CoV-2-Pandemie die Gerichte insbesondere
im Jahr 2020 angehalten waren, zahlreiche Gerichtstermine aufzuheben bzw. nur
begrenzt zu terminieren.
IV. Adhäsionsverfahren bis 2021
In Berlin haben seit 2011 wie folgt Betroffene das Institut der Adhäsion in Anspruch
genommen:
Amtsgericht
Tiergarten
Endurteil
Grundurteil
Gerichtl. protokol.
Vergleich
2011
2012
2013
2014101
2015102
2016103
2017104
2018105
2019106
2020107
2021108
56
57
47
69
64
46
48
51
42
30
29
12
7
10
4
8
8
9
3
5
5
6
19
27
33
23
27
13
12
10
12
8
5
Landgericht
Berlin (1. Instanz)
2011
2012
2013
2014109
2015110
2016111
2017112
2018113
2019114
2020115
2021116
Endurteil
Grundurteil
6
24
25
35
26
32
23
32
35
35
24
1
2
4
6
6
11
2
1
2
3
0
Gerichtl. protokol.
Vergleich
3
2
8
8
10
4
4
8
6
6
2
24
V. Erledigte Verfahren mit Auflagen, die auch den Geschädigten zugutekamen
In den Jahren 2011 bis 2021 wurden - je nach Verfahrensstadium den / der
Beschuldigten, Angeklagten oder Verurteilten - in Ermittlungs- und Strafverfahren
sowie aus Anlass von Begnadigungen folgende Geldbeträge auferlegt:
Gesamtbetrag in €
Für die Kosteneinziehungsstelle
der Justiz
Für die
Sammelfonds der
Justiz
Anzahl der
Einrichtungen, auf
die Restbetrag
verteilt wurde
2011117
2012118
2013119
2014120
4.992.237,84
5.187.263,18
6.976.278,32
6.914.626,74
3.396.147,84
3.471.293,76
5.087.599,17
4.857.566,54
120.146,00
125.704,00
147.560,00
148.340,00
302
272
297
314
2015121
2016122
2017123
2018124
2019125
2020126
2021127
6.924.727,16
7.336.953,52
6.880.483,92
6.681.419,61
7.258.201,37
6.869.044,37
12.079.246,23
4.874.173,46
5.246.256,48
4.550.714,88
4.004.022,08
4.769.403,48
4.492.847,61
8.817.218,99
143.410,00
130.881,96
174.630,00
118.560,00
272.883,00
328.754,30
871.450,00
321
334
353
332
340
302
337
VI. Opfer- und Schadensfonds
1. Opferfonds
Der Opferfonds finanziert sich aus den geleisteten Arbeitsstunden von Tätern/-innen,
deren Ertrag den Geschädigten zugutekommt. In den Jahren seines Bestehens konnte
bisher ein Gesamtbetrag in Höhe von 797.787,31 € aus dem Opferfonds an
Geschädigte ausbezahlt werden128. Es konnten aus dem Opferfonds als
Wiedergutmachung insgesamt folgende Beträge in € ausgezahlt werden:
2011
2012
2013
2014129
2015130
2016131
31.167
27.242,51
28.026,50
35.602,50
24.475
23.815
2017132
2018133
2019134
2020135
2021136
16.798
23.269,20
18.810
26.638 €
16.652 €
2. Schadenfonds
Der Schadenfonds bietet die Möglichkeit einer materiellen Opferentschädigung in
Fällen, in denen bei mittellosen Tätern/-innen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht in
Betracht kommt, Schadenswiedergutmachung aber schon aus erzieherischen
Gründen bzw. im Opferinteresse angebracht erscheint. Mittlerweile nutzen alle
25
Jugendabteilungen des Amtsgerichts Tiergarten sowie die Jugendstrafkammern des
Landgerichts dieses Angebot.
2011
2012
2013
2014137
2015138
2016139
81.130,02
90.155
73.188,72
84.507,22
115.348,45
77.878,64
2017140
2018141
2019142
2020143
2021144
117.475,50
110.474
142.135 €
182.930 €
96.673,64
VII. Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Die Statistik zum TOA stellt sich für den Zeitraum von 2012 bis 2021 wie folgt dar
(Anzahl der Beschuldigten / Geschädigten):
2012
2013
2014145
2015146
2016147
2017148
2018149
2019150
2020151
2021152
Fallzahlen
455
416
383
311
363
366
337
392
320
292
Erwachsene
165
252
259
190
179 / 207
158 / 211
160 / 217
212 / 253
153 / 218
131 / 218
Jugendliche
727 / 603
655 / 567
609 / 521
509 / 416
350 / 237
354 / 261
360 / 210
364 / 263
358 / 195
278 / 168
VIII. Opferentschädigungsgesetz
In Berlin wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.241 Anträge zur Opferentschädigung
gestellt153. Davon wurden 1.176 Anträge erledigend bearbeitet. 315 Anträge wurden
anerkannt: In 76 Fällen wurden Versorgungsbezüge bewilligt, bei 139 Personen
wurde eine Schädigungsfolge anerkannt und bei 100 Anträgen wurden (nur) die
Kosten anerkannt. 585 Betroffene haben psychotherapeutische Betreuung in einer
Traumaambulanz bewilligt bekommen haben. 674 Anträge wurden abgelehnt bzw.
187 haben sich auf sonstige Weise erledigt. Die Antragsstatistiken der letzten Jahre
lauten wie folgt:
2012
1.390
2017
1.324
2013
1.225
2018
1.213
2014
1.139
2019
1.252
26
2015
1.083
2020
1.406
2016
1.274
2021
1.241
E. Erkenntnisse
I. Entwicklung der Fallzahlen von Opfern von Straftaten
Die Zahl der Opfer lag im letzten Jahr bei 82.956 Personen. Dies stellt zwar einen
gewissen Rückgang gegenüber dem Vorjahr dar. Dennoch liegt die Zahl der Opfer
damit seit 2018 „stabil“ über 80.000. Im Zehnjahresvergleich ist zu erkennen, dass
die Zahl im Zeitraum von 2013 bis 2017 unter 80.000 lag. Davor war sie darüber und
ist es seit 2018 auch wieder. Weiter ist zu erkennen, dass es innerhalb der
Opferdelikte über die Jahre erhebliche Schwankungen gibt. Während beispielsweise
im letzten Jahr die Raubdelikte rückläufig waren, ist die Zahl gemeldeter
Sexualdelikte und Delikte an Kindern gestiegen. Wie schon in den Vorjahren
festgestellt, ist allein die Gesamtzahl sämtlicher Opfer aber so hoch, dass die
Anstrengungen und Tätigkeiten beim Opferschutz nicht nachlassen dürfen. Hinzu
kommt, dass der Anstieg von geschädigten Kindern zeigt, dass in Teilbereichen eine
besondere Verstärkung erforderlich scheint. Dies gilt auch für den Bereich der
vorurteilsmotivierten Straftaten, die von Jahr zu Jahr ansteigen. Über all das ist sich
der Berliner Senat im Klaren, weswegen, wie oben dargestellt, der Schutz auch
ausgebaut wird.
II. Umfassendes Angebot und Nutzung der Hilfseinrichtungen im Land Berlin
Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse.
Berlin verfügt über ein dichtes Angebot in allen Teilbereichen des Opferschutzes.
Auf dem Portal „Hilfe in Berlin“ finden sich mittlerweile 111
Opferhilfseinrichtungen, die sich über die ganze Stadt verteilen und praktisch
sämtliche Themenfelder der Belange der Betroffenen gut abdecken154.
Auch im letzten Jahr bestätigte sich, dass die Einrichtungen von den Betroffenen
regelmäßig in Anspruch genommen wurden.
III. Stagnierende und zum Teil sinkende Inanspruchnahme
Unter der Annahme, dass die Inanspruchnahme einzelner Rechte und Möglichkeiten
infolge der Coronaepidemie in den letzten beiden Jahren gesunken ist, ergibt die
Gesamtbetrachtung über einen mehrjährigen Zeitraum gleichwohl ein sehr
gemischtes Bild.
So ist positiv hervorzuheben, dass die Inanspruchnahme der Gewaltschutzambulanz
und der Opferhilfe Berlin e.V. seit Jahren kontinuierlich steigt. Die
Zeugenbetreuungsstelle verzeichnete nach Jahren des Rückgangs wieder einen
27
leichten Anstieg. Erfreulich ist weiterhin, dass die Nutzung der Psychosozialen
Prozessbegleitung seit ihrer Einführung beständig wächst. Dem steht im
Zehnjahresvergleich gegenüber, dass es keine Weiterentwicklung bei der Nebenklage
und der Adhäsion gibt. Vielmehr lässt sich gegenteilig feststellen, dass die
Inanspruchnahme, über den ganzen Zeitraum betrachtet, rückläufig ist. Dies ist umso
erstaunlicher, als der Gesetzgeber beide Möglichkeiten schon vor Jahren gestärkt hat.
In beiden Bereichen ist nämlich die für die Geschädigten kostenfreie
Inanspruchnahme in einer Vielzahl von Fällen viel einfacher geworden. So kann
abermals nur festgestellt werden, dass die gesetzliche Regelung, wonach die Opfer
über ihre Befugnisse inner- und außerhalb des Strafverfahrens frühzeitig zu
unterrichten sind, die Betroffenen nur sehr begrenzt erreicht.
Die Erkenntnis bleibt daher unverändert wie im Vorjahr dieselbe, wonach die Idee
des Gesetzgebers gescheitert ist, wonach es genügen soll, die Geschädigten lediglich
zu informieren und diese schon deswegen anschließend alles eigenständig zu
beantragen fähig sind. Dies trifft nur auf einen Teil zu, während zahlreiche
Geschädigte aus unterschiedlichen Gründen (z.B. wegen der Verletzungsfolgen oder
schwer verständlicher Anträge) dies nicht schaffen und somit unerreicht bleiben. In
der Folge wird beim gesetzlichen Status quo niemals eine nachhaltige Verbesserung
erreicht werden. Dies ist für die Betroffenen persönlich nachteilig und belastet
zudem unnötig die Krankenkassen und das Land Berlin. Nachfolgend wird
aufgezeigt, wie es besser gemacht werden kann.
F. Handlungsempfehlungen
I. Fortsetzung und Ausweitung des Projekts „proaktiv“
Im letzten Jahr hatte ich nur eine Handlungsempfehlung gegeben, nämlich die
Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Projekts „proaktiv“. Dies ist geschehen,
die Finanzierung der Pilotphase (bis einschließlich März 2023) ist erfolgt.
Aufgrund der, meiner Auffassung nach, überragenden Bedeutung des Projekts und
des Umstands, dass nunmehr auch das Kalenderjahr 2022 weit vorangeschritten ist,
soll aufgezeigt werden, wie es sich entwickelt hat.
Zunächst sollen noch einmal die Hintergründe der grundsätzlichen Problematik der
Inanspruchnahme der Rechte und Möglichkeiten sowie die Entwicklung des Projekts
dargestellt werden:
In Berlin haben in der Vergangenheit max. 10% der Menschen, die eine Straftat
erlebten, die vorhandenen Hilfsangebote genutzt. Diese Quote ist im internationalen
Vergleich alles andere als gut. Grund hierfür ist maßgeblich, dass nach der geltenden
Regelung in der Strafprozessordnung für die Ermittlungsbehörden nur die Pflicht
besteht, die Geschädigten über ihre Rechte zu informieren. Über Jahre hinweg habe
28
ich darauf hingewiesen, dass diese Regelung im praktischen Alltag nicht gut
funktioniert. Dies ist auch leicht nachvollziehbar, da die Polizei am Tatort zahlreiche
andere Aufgaben zu erledigen hat. Zudem haben die meisten Opfer in dieser
Ausnahmesituation regelmäßig andere Sorgen und Probleme. Zu den späteren
Zeitpunkten, wo sie für die Hilfe erheblich zugänglicher sind, stellt es aber für viele
– gleich aus welchen Gründen – eine hohe Hürde dar, sich selbständig an eine
Opferhilfeeinrichtung zu wenden. Daher hatten viele Mitstreiter und Mitstreiterinnen
wiederholt den Vorschlag unterbreitet, aktiv auf die Geschädigten zuzugehen. So
wird es nämlich in vielen anderen Staaten sehr erfolgreich praktiziert. Im Jahre 2020
konnte diese andere, nämlich proaktive Vorgehensweise, in Berlin endlich
verbindlich auf den Weg gebracht werden:
Am 01.03.2020 hat die „proaktiv – Servicestelle für Betroffene von Straftaten“ ihre
Arbeit aufgenommen. Sie ist ein Projekt der Opferhilfe Berlin e.V. und ist über
diesen in den Paritätischen Wohlfahrtsverband – Landesverbanbd Berlin e.V. sowie
in den Arbeitskreis der Opferhilfen Deutschlands (ado) eingebunden. Das proaktivTeam besteht aus Sozialarbeiter/-innen und Psycholog/-innen und hat es sich zur
Aufgabe gemacht, den Opferschutz in Berlin durch einen proaktiven,
niedrigschwelligen Ansatz zu erweitern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde in
Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und Berliner Beratungsstellen ein
Pilotprojekt entwickelt155. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und
Antidiskriminierung hat das Projekt über das Referat für Opferschutz und Opferhilfe
umfassend begleitet, betreut und somit erst ermöglicht. Die Tätigkeitsschwerpunkte
der Verwaltung lagen dabei auf der Sicherstellung der Finanzierung für die Jahre
2020 und 2021 nebst der Steuerung und Absprache mit weiteren beteiligten
Senatsverwaltungen, insbesondere der Innenverwaltung. Weiter wurde maßgeblich
das
Kernstück
dieser
Vorgehensweise,
nämlich
die
schriftliche
Einwilligungserklärung der Geschädigten, entwickelt, da sich dort umfassende
datenschutzrechtliche Problemstellungen zeigten.
Am 25.08.2021 startete die Erprobung des Projekts. Ziel ist, dass Betroffenen einer
Straftat ein Unterstützungsangebot gemacht wird und sie sich nicht mehr
selbstständig um Hilfe kümmern müssen. Das Projekt wird gemeinsam mit der
Polizei Berlin in der Landespolizeidirektion 2 (Charlottenburg/Wilmersdorf,
Spandau, Moabit) umgesetzt. Die Polizeibeamt/-innen bieten den Anzeigesteller/innen vor Ort die Unterstützung durch die proaktiv-Servicestelle an. Wird das
gewünscht und die schriftliche Einwilligung gegeben, sucht die Servicestelle ein
passendes Hilfeangebot heraus. So arbeitet sie als Vermittlerin zwischen den
Betroffenen, der Berliner Polizei und den Opferhilfseinrichtungen.
Nach anfänglich 12, sind mittlerweile 22 Kooperationspartner in Berlin (mit
unterschiedlichen Fachrichtungen z.B. antisemitische, rechtsextremistische oder
sexuelle Gewalt) Teil des Netzwerks des Projekts, welches auf die kooperierenden
Fachberatungsstellen angewiesen ist156. Die jeweils ausgewählte Einrichtung nimmt
zeitnah Kontakt zur betroffenen Person auf, macht ein Beratungsangebot, gibt erste
29
Informationen und stellt gegebenenfalls Kontakt zu weiteren Einrichtungen her. So
soll unter anderem die psychische Belastung reduziert werden und eine Verbesserung
der Versorgung der Geschädigten erreicht werden. Beides entspricht den Standards
der Istanbul Konvention und der EU-Opferschutzrichtlinie 2012/29157.
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des letzten Jahresberichts konnte ich festhalten,
dass das Projekt in den ersten beiden Wochen äußerst erfolgreich startete. In der Zeit
vom 25.08.2021 bis zum 07.09.2021 vermittelte die Polizei bereits 110 Anfragen an
die Servicestelle158.
Nach einem Jahr lassen sich folgende Feststellungen treffen:
- Die Beamten und Beamtinnen der Direktion 2 haben rund 1.700 Menschen an die
Servicestelle vermittelt. Der Großteil konnte von den Kooperationspartnern erreicht
werden (telefonisch oder postalisch) und erhielt Beratung und Unterstützung. Wie
vorgesehen, wurden Betroffene aller Deliktsgruppen und aller Altersgruppen
vermittelt. Dabei zeigte sich, dass das proaktive Vorgehen auch für häufig schwer
erreichbare Gruppen, wie z.B. Menschen mit hohem Lebensalter oder
Beeinträchtigungen, einen guten Zugang zum Hilfenetz darstellt159.
- Die im Vorjahresbericht angestellte erste Hochrechnung fiel damit überhöht aus.
Gleichwohl handelt es sich um eine mehr als zufriedenstellende Zahl an Betroffenen,
die unterstützt werden konnte. Die Hochrechnung hatte ich auf der Basis der ersten
beiden Wochen erstellen müssen. Nun zeigte sich über ein ganzes Jahr, dass es
immer wieder zu Schwankungen kam, die zum Teil sogar ganz erheblich ausfielen.
Das ganze Jahr betrachtend, stellen die tatsächlich Erreichten einen guten Mittelwert
dar.
- Als immer wiederkehrendes Problem im Alltag zeigte sich, dass die
Einwilligungserklärung von den Betroffenen als kompliziert und mindestens
teilweise als unverständlich empfunden wurde. Dies hängt aber nicht damit
zusammen, dass die Erklärung schlecht gemacht wurde, sondern mit der äußert
komplizierten Rechtslage, die juristischen Laien ohne erheblichen Zeitaufwand kaum
erklärt werden kann. Dies ist insofern äußerst misslich, als die Geschädigten sich
ohnehin fast immer in einer Ausnahmesituation befinden und deswegen dann häufig
– wenig überraschend - ablehnend auf umfassende Erklärungen zum Datenschutz
reagieren. Um diesem Problem zu begegnen, wurde die Einwilligungserklärung
überarbeitet. Sie ist nunmehr übersichtlicher, lediglich noch eine Seite muss
ausgefüllt werden, missverständliche Formulierungen wurden entfernt und der
Datenschutzteil konnte Nutzerfreundlicher dargestellt werden. Die neue Fassung
wird seit Ende September 2022 eingesetzt. Die Einwilligungserklärung gibt es in 7
Sprachen (deutsch, englisch, arabisch, türkisch, französisch, russisch und polnisch)
sowie in leichter Sprache160.
30
- Als weitere Schwierigkeit im Alltag zeigt sich, dass bei zahlreichen
Polizeieinsätzen vor Ort eine Vermittlung an die Servicestelle nicht möglich oder
nicht förderlich ist. Damit ist hier nicht die Gruppe der Betroffenen gemeint, die
infolge von Verletzungen am Tatort nicht ansprechbar oder hinreichend zugänglich
für Informationen ist, sondern mehrere andere Fallkonstellationen. Der
Opferbeauftragte konnte sich darüber selbst ein Bild machen, als er Mitte Juli 2022
eine Funkwagenbesatzung während ihrer ca. 12 Stunden andauernden Schicht
begleiten konnte. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen es (glücklicherweise)
keine Geschädigten gab, wie beispielsweise das Anhalten von Verkehrsteilnehmern,
die Ampeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen missachteten. Weiter handelt es
sich um Fälle, bei denen es zwar Geschädigte gibt, die Vermittlung aber gleichwohl
wenig bringen dürfte, wie beispielsweise beim Verzehr von Speisen im Restaurant
ohne Bezahlung oder beleidigendes Anpöbeln durch einen alkoholisierten
Obdachlosen. Schließlich gibt es jeden Tag zahlreiche weitere Fallkonstellationen,
bei denen eine Vermittlung von vorneherein ausscheidet. Dies zeigt sich
exemplarisch bei Meldungen über versuchte Einbrüche, Lärm- und Rauchstörungen
in öffentlichen Parkanlagen, illegale Müllablagerungen oder Lärmbelästigungen
durch sogenanntes Partyvolk. Das so entstandene Bild, wonach nur ein Teil für die
Servicestelle geeignet ist, festigte sich durch Gespräche mit weiteren Polizistinnen
und Polizisten unterschiedlicher Abschnitte der Direktion 2. Dies führt zu zwei
Erkenntnissen:
Die Zahl der gemeldeten Vorfälle bei der Polizei lassen nur sehr bedingte
Rückschlüsse darauf zu, wie hoch die Anzahl der Betroffenen ist, die entsprechende
Hilfen benötigen.
Es ist ratsam, Geschädigte bei ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung ein weiteres
Mal auf die Servicestelle hinzuweisen, da sich die Bedürfnisse der Geschädigten im
Laufe der Zeit nach der Tat oftmals verändern.
- Rücksprachen des Opferbeauftragten mit Polizisten und Polizistinnen auch über die
Direktion 2 hinaus zeigten, dass das Projekt durchgehend positiv aufgenommen wird.
Vielfach wurde das Projekt begrüßt, da darüber Hilfreiches für die Opfer
unternommen wird. Die anfängliche Skepsis, wonach der Polizei erhebliche
Mehrarbeit zugemutet wird, hat sich nicht erhärtet. Die Information der Betroffenen
vor Ort, das Einholen der Einwilligung und das Bearbeiten der Daten, nimmt
natürlich Zeit in Anspruch. Wenn dieser aufgewendeten Zeit aber gegenübergestellt
wird, welche Informationspflichten der Gesetzgeber mittlerweile der Polizei
ansonsten auferlegt hat, spart die Polizei bei Vermittlung an die Servicestelle
erheblich an Zeit ein.
- Schlussendlich konnte der Opferbeauftragte auch mit Geschädigten sprechen, die
sich ausnahmslos zufrieden mit dem Projekt zeigten. Einige gaben an, dass sie von
sich aus keine Hilfe gesucht hätten, nun aber dankbar waren, diese erhalten zu haben.
31
Dies traf insbesondere auf Menschen mit Behinderungen und ältere Mitbürger und
Mitbürgerinnen zu.
Nach alledem kann meine Handlungsempfehlung daher nur lauten, das Projekt über
die Pilotphase hinaus weiter zu finanzieren und nach Möglichkeit auf die gesamte
Stadt auszuweiten.
II. Stärkung präventiver Maßnahmen im Umfeld geflüchteter Menschen
Wie oben aufgezeigt, gibt es mehrere mögliche Schwachpunkte, die den Schutz
geflüchteter Menschen negativ beeinflussen können. Daher ist es aus meiner Sicht
empfehlenswert, jedenfalls eine validere Datenbasis zu erstellen. Diese wäre sowohl
im präventiven Bereich als auch bei der Strafverfolgung geeignet, Schwachpunkte zu
erkennen. Diese könnten dann für effektivere Gegenmaßnahmen genauer analysiert
werden.
Weiter ist auffällig, dass es in den letzten Jahren und so auch in den Jahren 2020 und
2021 zu schwersten Straftaten kam, bei denen die Täter ebenfalls aus den Staaten
stammen, aus den viele Menschen nach Deutschland flüchten. Exemplarisch steht
dafür die sogenannte „Amokfahrt auf der A 100“, bei der der zwischenzeitlich aus
dem Irak stammende Angeklagte vom Landgericht Berlin verurteilt wurde, weil er
mehrere Motorradfahrer bewusst angefahren und schwer verletzt hatte161.
Oder der Fall, bei der der aus Afghanistan stammende Verurteilte einer
Hobbygärtnerin in Wilmersdorf ohne nachvollziehbaren Grund in den Hals stach162.
Die Gemeinsamkeit der Fälle besteht darin, dass beide Täter psychisch sehr schwer
erkrankt sind. Rückfragen meinerseits bei Flüchtlingseinrichtungen und der Blick auf
weitere laufende Strafverfahren am Landgericht Berlin zeigen, dass es
zwischenzeitlich zu weiteren schwersten Taten kam und auch künftig damit zu
rechnen ist. Bei den beiden zuvor benannten Fällen zeigte sich in der
Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, dass die Täter schon geraume Zeit
zuvor psychisch auffällig waren und dies auch von vielen Menschen wahrgenommen
wurde. Geholfen wurde ihnen gleichwohl nicht. So berichteten Zeugen wörtlich, dass
sie die Täter lediglich als „Spinner“ und „Irre“ in ihrer Nachbarschaft
wahrgenommen hatten. Bei „Übertreibungen“ hätten sie dann die Polizei informiert.
Naheliegend ist daher die Frage, ob nicht vergleichbare Taten künftig durch eine
Stärkung des präventiven Bereichs vermieden werden können. In meinen
Gesprächen und Treffen mit dem Geschäftsführer der Albatros gGmbH zeigte sich,
dass die Ideen im Bereich der Prävention bereits vorliegen, es nur an der Umsetzung
fehlt, da es dabei um die Aufstockung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und
damit um entsprechende finanzielle Mittel geht. Für geflüchtete Männer und Jungen
gibt es in Berlin nämlich grundsätzlich nur wenige Angebote, die über Sport oder
32
Deutschkurse hinausgehen. Gerade bei der therapeutischen Versorgung bedarf es
aber weiterer Angebote. Albatros betreibt Unterkünfte, in denen teilweise zeitgleich
mehr als 400 Geflüchtete untergebracht sind und verfügt dabei numerisch über etwas
mehr als 1,6 Sozialarbeiter pro Einrichtung. Dies führt dazu, dass die Arbeit immer
nur an der Oberfläche bleibt. Ebenso ist die Anzahl der mobilen Fachkräfte zu
gering. Diese suchen Geflüchtete zur psychiatrischen und psychosozialen
Versorgung auf, loten Bedarfe aus und lotsen in stationäre oder ambulante
Versorgungsstrukturen. Albatros ist dabei einer von mehreren Trägern, der diese
Projekte zudem mit Psychologen und Sozialarbeitern mehrsprachig umsetzt163.
Eine Möglichkeit der Verbesserung der Prävention könnte demzufolge darin
bestehen, dass in Berlin sichergestellt wird, mittels mobiler Fachkräfte den Kontakt
zu psychisch erkrankten Geflüchteten aufrechtzuerhalten.
Jedenfalls ist zu empfehlen, über die Vorgeschlagene und auch denkbare andere
Maßnahmen nachzudenken, um weitere Opfer zu verhindern.
33
Quellenangaben
Senatskanzlei, „100 Tage für Berlin - Unsere Schwerpunkte für die Zukunftshauptstadt“ (15./16.01.2022), abrufbar
unter: http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:P5_dUu6Fb2UJ:
www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/100-tage-fuer-berlin.pdf&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de.
2
Senatskanzlei, „Senat nimmt Eckpunkte für ein Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten zur
Kenntnis“ (22.03.2022), abrufbar unter:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1188601.php.
3
Ibid.
4
Senatskanzlei, Koalitionsvertrag 2021-2026, S. 90, abrufbar unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierendebuergermeisterin/senat/koalitionsvertrag.
5
BMJV, DiskE: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen
Binnenmarktes (24.06.2020), abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/
Bgbl_Cyberstalking.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
6
BMJV, “Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und
über Apps erfassen“ (21.10.2022), abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/
0324_Bekaempfung_von_Stalking.html.
7
BMJV, “Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - effektivere Bekämpfung von Nachstellung und bessere
Erfassung des Cyberstalkings“ (17.08.2021), abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/
DE/Cyberstalking.html;jsessionid=22F08F219D164B529B5DA9CBAE608AD2.2_cid324?nn=6704238.
8
Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S. 117, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/pks_2014.pdf.
9
Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Adressen gegen Gewalt, abrufbar unter:
http://www.berlin.de/lb/lkbgg/publikationen/weitere-publikationen/adressen-gegen-gewalt/.
10
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 4, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
11
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 35, a.a.O.
12
Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2012, S. 135, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
13
Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2013, S. 128, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
14
Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2014, S. 117, a.a.O.
15
Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2015, S. 124, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
16
Polizeipräsident in Berlin, Polizeiliche Kriminalstatistik 2016, S. 14, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
17
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2017, S. 33, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
18
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2018, S. 28, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
19
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2019, S. 4, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
20
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2020, S. 4, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
21
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 4, a.a.O.
22
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 10, a.a.O.
23
Ibid.
24
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 11, a.a.O.
25
Ibid.
26
Ibid.
27
Ibid.
28
Ibid.
29
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 15, a.a.O.
30
Ibid.
31
Ibid.
32
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 13, a.a.O.
33
Ibid.
34
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Kurzbericht 2021, S. 14, a.a.O.
35
Ibid.
36
Ibid.
37
Ibid.
1
34
38
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 19/29478 – (07.05.2021), abrufbar unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/294/1929478.pdf; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, –
Drucksache 19/31938 – (23.08.2021), abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932189.pdf; Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 20/119 – (24.11.2021), abrufbar unter:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000119.pdf; sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE, – Drucksache 20/718 – (15.02.2022), abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000718.pdf;
39
Ibid.
40
Ibid.
41
Bundeskriminalamt, Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild 2021, S.24, abrufbar unter:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextV
onZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2021.html;jsessionid=8F9D0944D98D1ED08DB29B8D45
578777.live301?nn=62336.
42
Polizeipräsident in Berlin, Berliner Polizeiliche Kriminalstatistik – Lagedarstellung Politisch motivierter Kriminalität
in Berlin (2021), S. 36, abrufbar unter: https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/.
43
Ibid.
44
Bundeskriminalamt, Kriminalität im Kontext von Zuwanderung – Bundeslagebild 2021, S. 27, a.a.O.
45
ReachOut Berlin, „Rassistische, rechte und antisemitische Angriffe in Berlin“ (04.05.2022), abrufbar unter:
https://www.reachoutberlin.de/de/Aktuelles/Veröffentlichungen/Pressemitteilung/Pressemitteilung%20zu%20den%20A
ngriffen%20in%20Berlin%202021/.
46
Pro Asyl, Pressemitteilung, „Besorgniserregende Gewalt gegen Geflüchtete wird durch offizielle Statistik
bagatellisiert“ (16.12.2021), abrufbar unter: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/besorgniserregende-gewalt-gegengefluechtete-wird-durch-offizielle-statistik-bagatellisiert/.
47
Amadeu Antonio Stiftung, Leben in Gefahr – Gewalt gegen Geflüchtete in Deutschland (2020), S. 74, abrufbar unter:
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2021/06/Leben-in-Gefahr_web.pdf; weiter Amadeu
Antonio Stiftung und PRO ASYL, Chronik flüchtlingsfeindlicher Vorfälle, abrufbar unter: https://www.mut-gegenrechte-gewalt.de/service/chronik-vorfaelle.
48
Brandenburg Verwaltungsvorschriften, Erlass Nr. 08/2016 im Ausländerrecht Aufenthaltsrecht; Bleiberecht für
Opferrechtsmotivierter Gewaltstrafen vollziehbarer Ausreisepflichtige - §§ 60a Abs. 2, S. 3, 25 Abs. 5 AufenthG
(21.12.2016), abrufbar unter: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/erl_nr_8_2016; Alexander
Fröhlich, „Abgelehnte Asylbewerber Brandenburg schafft Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt“ (Tagesspiegel,
03.01.2017), abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/berlin/brandenburg-schafft-bleiberecht-fur-opfer-rechtergewalt-6617434.html.
49
Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Bleiberecht für Opfer von Gewaltstraftaten bei Hasskriminalität
(22.05.2017 - I B 1 Wr-0285/150), abrufbar unter: https://www.asyl.net/rsdb/m25174/; Landesamt für Einwanderung,
„Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin VAB 60a, 2.2. Duldung für Zeugen / Zeuginnen von Verbrechen sowie
für Opfer von Hasskriminalität, S. 458, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/einwanderung/service/downloads/artikel.875097.php.
50
Verband der Beratungsstellen für Betroffene Rechter, Rassistischer und Antisemitischer Gewalt, Schriftliche
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter
Gewalt (BT-Drs. 19/6197), (26.06.2020) abrufbar unter:
https://www.bundestag.de/resource/blob/703470/d60f2134ddcae34f59ca16462d7a8ddf/A-Drs-19-4-523-G-data.pdf.
51
Ibid.
52
Amadeu Antonio Stiftung, Leben in Gefahr – Gewalt gegen Geflüchtete in Deutschland (2020), S. 71, a.a.O.
53
Alexander Eydlin, „Zahl der Angriffe auf Geflüchtete hat abgenommen“ (Zeit online, 22.02.2022), abrufbar unter:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-02/fluechtlinge-angriffe-gewalt-rechtsextremismus.
54
Pro Asyl, Pressemitteilung, „Besorgniserregende Gewalt gegen Geflüchtete wird durch offizielle Statistik
bagatellisiert“ (16.12.2021), abrufbar unter: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/besorgniserregende-gewalt-gegengefluechtete-wird-durch-offizielle-statistik-bagatellisiert/.
55
Migazin, „Dutzende Hilfsorganisationen fordern Abschaffung der Anker-Zentren“ (30.07.2021), abrufbar unter:
https://www.migazin.de/2021/07/30/gescheitert-dutzende-hilfsorganisationen-abschaffung-anker/.
56
Caritas Deutschland, Stellungnahme, Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in
Deutschland, (28.07.2021), abrufbar unter: https://www.caritas.de/stellungnahmen/aufruf-fuer-eine-zukunftsorientierteerstaufnahme-/2014379/.
57
Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2022/2023, Band 6, Einzelplan 06, S. 25, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplan-2022-23/artikel.1232802.php.
58
Ibid.
59
Ibid.
35
60
So Prof. Dr. Tsokos, Ärztlicher Leiter der Gewaltschutzambulanz, im Schreiben zum einjährigen Bestehen der
Gewaltschutzambulanz der Charité.
61
Angaben der Gewaltschutzambulanz der Charité.
62
Ibid.
63
Ibid.
64
Ibid.
65
Ibid.
66
Ibid.
67
Ibid.
68
Ibid.
69
Opferhilfe - Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Jahresbericht 2014, S. 11-12, abrufbar unter:
http://www.opferhilfe-berlin.de/wp-content/uploads/2011/05/Jahrebesricht-2014-9.4.15.pdf.
70
Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Jahresbericht 2015, S. 8, abrufbar unter:
http://www.opferhilfe-berlin.de/wp-content/uploads/2012/07/Jahresbericht-2015.pdf.
71
Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Jahresbericht 2016, S. 6, abrufbar unter:
http://www.opferhilfe-berlin.de/wp-content/uploads/2012/07/Jahresbericht-2016.pdf.
72
Opferhilfe – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2017 zur Beratungsstelle für
Opfer von Straftaten, Angehörige und Zeugen/Zeuginnen, S. 1.
73
Ibid.
74
Opferhilfe Berlin – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2019 zur Beratungsstelle
für Opfer von Straftaten, S. 1, a.a.O.
75
Opferhilfe Berlin – Hilfe für Opfer von Straftaten in Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2020 zur Beratungsstelle
für Opfer von Straftaten, S. 8, a.a.O.
76
Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2021 zur Beratungsstelle für Opfer von Straftaten, S. 1.
77
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Ansprechpartnerin für
gleichgeschlechtliche Lebensweisen, abrufbar unter: http://www.berlin.de/sen/justv/beauftragte/ansprechpartnerinhomophobe-hasskriminalitaet/.
78
Opferhilfe Berlin e.V., Jahresbericht 2014, S. 11-12, a.a.O.
79
Opferhilfe Berlin e.V., Jahresbericht 2015, S. 18, a.a.O.
80
Opferhilfe Berlin e.V., Jahresbericht 2016, S. 12, a.a.O.
81
Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2017 zur Zeugenbetreuungsstelle im Kriminalgericht Berlin, S. 1, 2.
82
Ibid.
83
Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2019 zur Zeugenbetreuungsstelle, S.2, a.a.O.
84
Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2020 zur Zeugenbetreuungsstelle, S.10, a.a.O.
85
Opferhilfe Berlin e.V., Strukturierter Sachbericht 2021, S. 1.
86
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2015, Teil I, Nr. 55, S. 2530.
87
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 73. Jahrgang, Nr. 6, 7. März 2017, 221 ff.
88
Hierbei handelt es sich um eine Statistik der Psychosozialen Prozessbegleiterinnen, welche diese in
Eigenverantwortung führen.
89
Ibid.
90
Ibid.
91
Ibid.
92
Ibid.
93
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2014, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103.
94
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2015, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103.
95
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2016, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000103.
96
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2017, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html#sprg235918.
97
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2018, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte2100230187004.pdf?__blob=publicationFile.
98
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2019, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte2100230197004.pdf?__blob=publicationFile.
99
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2020, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte2100230207004.html.
36
100
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2021, abrufbar unter:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte2100230217004.pdf?__blob=publicationFile.
101
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2014, a.a.O.
102
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2015, a.a.O.
103
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2016, a.a.O.
104
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2017, a.a.O.
105
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2018, a.a.O.
106
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2019, a.a.O.
107
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2020, a.a.O.
108
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2021, a.a.O.
109
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2014, a.a.O.
110
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2015, a.a.O.
111
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2016, a.a.O.
112
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2017, a.a.O.
113
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2018, a.a.O.
114
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2019, a.a.O.
115
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2020, a.a.O.
116
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.3, 2021, a.a.O.
117
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2011 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php.
118
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2012 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
119
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2013 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
120
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2014 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
121
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2015 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
122
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2016 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
123
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2017 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
124
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2018 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, a.a.O.
125
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2019 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php.
126
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2020 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php.
127
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Übersicht über die im Jahr 2021 in
Ermittlungs- und Strafverfahren sowie aus Anlass von Begnadigungen auferlegten Geldbeträge, abrufbar unter:
https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/verwaltung/artikel.261664.php.
128
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 37.
129
Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2014, S. 16, abrufbar unter:
https://ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/jugendhilfepdf/Integrationshilfe/TOA/Jahresbericht_
Taeter_Opfer_Ausgleich_Berlin_2014.pdf.
130
Angaben der Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.
131
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2016, S. 18, abrufbar unter:
https://www.ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/Sachbericht_2016.pdf.
132
Angaben der Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.
133
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2018, S. 44.
134
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2019, S. 47.
135
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2020, S. 48.
136
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 37.
137
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2014, S. 17, a.a.O.
138
Angaben der Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.
139
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2016, S. 19, a.a.O.
140
Angaben der Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks.
37
141
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2018, S. 44.
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2019, S. 47.
143
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2020, S. 49.
144
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 37.
145
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2014, S. 11, a.a.O.
146
Angaben der Intergrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks und des Landes Berlin.
147
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2016, S. 11, a.a.O.
148
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2017, S. 11, a.a.O.
149
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2018, S. 20.
150
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2019, S. 21.
151
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2020, S. 19.
152
Integrationshilfe des Evangelischen Jugend- und Fürsorgehilfswerks, Jahresbericht 2021, S. 17.
153
Angaben des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin.
154
Portal „Hilfe in Berlin“, abrufbar unter: https://www.hilfe-in-berlin.de/hilfe-finden/datenbank.
155
Servicestelle proaktiv, Über Proaktiv, abrufbar unter: https://www.proaktiv-berlin.org/servicestelle.
156
Servicestelle proaktiv, Kooperationspartner/-innen, abrufbar unter: https://www.proaktivberlin.org/kooperationspartnerinnen.
157
Servicestelle proaktiv, Pilotprojekt, abrufbar unter: https://www.proaktiv-berlin.org/pilotprojekt.
158
Frau Ortner, Servicestelle proaktiv im Gespräch am 08.09.2021 gegenüber dem Opferbeauftragten.
159
Frau Ortner, Servicestelle proaktiv im Gespräch am 06.10.2022 gegenüber dem Opferbeauftragten.
160
Ibid.
161
Tagesspiegel, „Berliner Gericht ordnet Unterbringung in Psychiatrie an“ (31.01.2022), abrufbar unter:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-gericht-ordnet-unterbringung-in-psychiatrie-an-3381655.html.
162
Tagesspiegel, „Berliner Landgericht schickt Messerstecher in die Psychiatrie“ (02.06.2022), abrufbar unter:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-landgericht-schickt-messerstecher-in-die-psychiatrie-8022487.html.
163
so auch Kiesinger und Rohrer im Artikel „Integrationskurse reichen nicht“, Berliner Zeitung vom 02.03.2022, S. 7.
142
38