Path:
Volume

Full text: Jahresbericht (Rights reserved) Ausgabe 2021 (Rights reserved)

SOZIALES AMT VERBINDET KOBLE ILIE AMT KOBLENZ JUGEND FAMIL MT JUGEND VERBINDET FAMILIE S FAMILIE KOBLENZ JUGEND KOBLE BLENZ AMT JUGEND VERBINDET SE VERBINDET KOBLENZ JUGEND KOB AMT KOBLENZ FAMILIE SOZIALES VERBINDET KOBLENZ SOZIALES J ZIALES SENIOREN JUGEND KOBLEN VERBINDET FAMILIE KOBLENZ AM KOBLENZ SOZIALES FAMILIE AMT VERBINDET FAMILIE KOBLENZ Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, wie in jedem Jahr informieren wir Sie mit unserem Jahresbericht über die vielfältigen Aufgaben, die Schwerpunkte und Tendenzen sowie die Entwicklungen in unserem Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Wir wollen damit Transparenz schaffen. Transparenz für die städtischen Beschlussgremien. Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler. Transparenz für die Prüfstellen. Wir wollen mit Zahlen und Daten informieren. Das über mehrere Jahre zusammengestellte Zahlenmaterial erlaubt auf einen Blick eine zeitnahe Situationsanalyse. Doch wer selbst in der Jugend- und Sozialarbeit tätig ist, der weiß, dass damit alleine die soziale Wirklichkeit nicht wiedergegeben werden kann. Daher gibt es zu den statistischen Berichten auch inhaltliche Erläuterungen. Wir wollen Einblick in unsere tägliche Arbeit geben. Sie erfahren im Jahresbericht was die 318 Mitarbeitenden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz geleistet haben und jeden Tag leisten. Mit einem hohen Engagement gewähren wir Unterstützung, Begleitung und Hilfen in verschiedenen Lebenslagen. Es ist für mich als Amtsleitung ein sehr gutes Gefühl, hoch motivierte Kolleginnen und Kollegen an der Seite zu haben. So macht die Arbeit Freude. Wir wollen Danke sagen. Wir arbeiten mit sehr vielen engagierten Menschen im Jugend- und Sozialbereich sehr vertrauensvoll zusammen. Mein Wunsch ist eine Fortsetzung dieser konstruktiven Zusammenarbeit, um so die stetig steigenden Anforderungen in den Handlungsfeldern „Jugend, Familie, Senioren und Soziales“ gut gemeinsam meistern zu können. Wir wollen uns weiterentwickeln. Daher nehmen wir gerne konstruktive Anregungen und Hinweise zum Inhalt unseres Jahresberichtes entgegen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Beste Grüße Ihre Martina Schüller Leitung des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Inhalt I Einleitung ................................................................................................................................ 09 1 Tendenzen und Schwerpunkte............................................................................................ 09 1.1 Bereich Soziales und Senioren ................................................................................ 09 1.2 Bereich Jugend und Familie ..................................................................................... 11 2 Haushaltsdaten 2021 ........................................................................................................... 13 2.1 Konsumtivhaushalt ................................................................................................... 13 2.2 Investivhaushalt ....................................................................................................... 15 2.3 Ergebnishaushalt insgesamt .................................................................................... 16 2.3.1 Entwicklung der Aufwendungen ............................................................................. 16 2.3.2 Entwicklung der Erträge ......................................................................................... 16 2.3.3 Entwicklung des Zuschussbedarfes ....................................................................... 16 3 Soziodemografische Daten der Stadt Koblenz .................................................................. 17 3.1 Junge Menschen (unter 21 Jahren) .......................................................................... 17 3.2 Personen in erwerbsfähigem Alter (15 bis unter 65 Jahre) ....................................... 18 3.3 Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) ........................................................ 19 3.4 Familien und Alleinerziehende ................................................................................. 20 3.5 Anteile Alleinerziehender .......................................................................................... 21 3.6 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund ...................................... 22 3.7 Arbeitslose ............................................................................................................... 23 3.8 Hilfen zur Erziehung ................................................................................................. 24 II Leistungsbereiche .................................................................................................................. 26 1 Senioren und Soziales ......................................................................................................... 26 1.1 Grundversorgung und Hilfen gemäß SGB XII (Produkt 3111) .................................. 26 1.1.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ............................................. 26 1.1.1.1 Allgemeines ........................................................................................................... 26 1.1.1.2 Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung (ambulant/stationär) ........... 26 1.1.1.3 Aufwendungen/Erträge in der Grundsicherung ....................................................... 27 1.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ........................................................................... 27 1.1.2.1 Allgemeines ........................................................................................................... 27 1.1.2.2 Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant/ stationär) ................................................................................................................ 27 1.1.2.3 Bruttoaufwendungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant/stationär) .......... 28 1.1.3 Hilfe zur Pflege ....................................................................................................... 28 1.1.3.1 Allgemeines ........................................................................................................... 28 1.1.3.2 Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär) ............ 28 Seite | 1 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.1.3.3 Gesamtaufwendungen in der Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär) ........................ 29 1.1.4 Hilfen zur Gesundheit ............................................................................................. 29 1.1.4.1 Allgemeines ........................................................................................................... 29 1.1.4.2 Aufwendungen der ambulanten und stationären Krankenhilfe ................................ 30 1.2 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des SGB IX ........... 30 1.2.1 Allgemeines ........................................................................................................... 30 1.2.2 Empfängerinnen und Empfänger sowie erbrachte Leistungen in der Eingliederungshilfe ................................................................................................. 31 1.2.3 Aufwendungen der Eingliederungshilfe .................................................................. 31 1.2.4 Integrationshilfen an Schulen ................................................................................. 31 1.3 Hilfen für Asylbewerber ............................................................................................ 32 1.3.1 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .............................. 32 1.3.2 Empfängerinnen und Empfänger nach dem AsylbLG ............................................. 33 1.4 BAfög und AFBG (Produkt 3511) ............................................................................. 34 1.4.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ....................................................... 34 1.4.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ...................................................... 35 1.5 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen .................................................................... 36 1.5.1 Landesblindengeld ................................................................................................. 36 1.5.2 Landespflegegeld ................................................................................................... 37 1.6 Frauenhaus .............................................................................................................. 37 1.7 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose ................................................................. 38 1.7.1 Menschen ohne Wohnung - Betreuungen durch den ASD ..................................... 38 1.7.2 Übernachtungsheim ............................................................................................... 40 1.7.2.1 Anzahl und Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner ................................ 41 1.7.2.2 Übernachtungszahlen ............................................................................................ 41 1.8 Wohngeld ................................................................................................................. 41 1.8.1 Allgemeines ........................................................................................................... 41 1.8.2 Zahlungen .............................................................................................................. 42 1.8.3 Hinweis auf statistische Daten................................................................................ 42 1.8.4 Entwicklung und Ausblick ....................................................................................... 42 1.9 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (Produkt Nr. 3511) ...................................... 43 1.9.1 Offene Altenhilfe - Seniorenveranstaltungen .......................................................... 43 1.9.2 Koblenzer Seniorenbeirat ....................................................................................... 43 1.10 Außendienst und sonstige Überprüfungen ............................................................... 45 1.11 Widersprüche ........................................................................................................... 47 1.12 Refinanzierung der Sozialhilfe .................................................................................. 47 1.12.1 Allgemeines ........................................................................................................... 47 1.12.2 Hilfe zum Lebensunterhalt ...................................................................................... 49 1.12.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ............................................. 50 1.12.4 Hilfen zur Gesundheit ............................................................................................. 50 1.12.5 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (bis Ende 2019) und SGB IX (ab 2020) ..... 51 1.12.6 Hilfe zur Pflege ....................................................................................................... 52 1.12.7 Hilfen in anderen Lebenslagen ............................................................................... 52 Seite | 2 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.13 1.13.1 1.13.2 1.13.3 1.14 1.15 1.15.1 1.15.2 1.15.3 1.15.4 1.15.5 1.15.6 1.16 1.17 1.17.1 1.17.2 1.17.3 1.18 Örtliche Betreuungsbehörde..................................................................................... 53 Art der Betreuung ................................................................................................... 54 Neue Betreuungsfälle: Altersstruktur und Geschlecht............................................. 55 Förderung der Betreuungsvereine .......................................................................... 56 Behindertenbeauftragte der Stadt Koblenz ............................................................... 56 Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II (Produkt 3121) ..................................... 56 Allgemeines ........................................................................................................... 56 Bedarfsgemeinschaften und Personen (a.v.E.) ...................................................... 57 Gesamtaufwendungen der Stadt für SGB II ........................................................... 57 Laufende Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II .................. 58 Integration in Arbeit ................................................................................................ 58 Widersprüche etc. (SGB II)..................................................................................... 58 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege/Zuschüsse (Produkt 3311) ................. 59 Bildungs- und Teilhabeleistungen............................................................................. 59 Antragszahlen auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets .......................... 60 Aufwendungen ....................................................................................................... 61 Gesamtaufwendungen seit 2017 ............................................................................ 61 Ehrenamtskarte/Jubiläums-Ehrenamtskarte ............................................................. 62 2 Kinder, Jugend und Familie ................................................................................................ 63 2.1 Kinder- und Jugendarbeit ......................................................................................... 63 2.1.1 Jugendbegegnungsstätte (JBS) im „Haus Metternich“............................................ 63 2.1.2 Jugendtreff „Maulwurf“ ........................................................................................... 64 2.1.3 Jugend- und Bürgerzentrum auf der Karthause - JuBüZ ........................................ 67 2.1.3.1 Wöchentliche Programmstruktur ............................................................................ 68 2.1.3.2 Veranstaltungen 2021 ............................................................................................ 68 2.1.3.3 Programm während der Corona-Pandemie ............................................................ 69 2.1.3.4 Vermietungen 2021 ................................................................................................ 69 2.1.4 Dezentrale mobile Jugendarbeit ............................................................................... 70 2.1.4.1 Jugendtreffs und subkulturelle Veranstaltungen ..................................................... 70 2.1.4.2 Präventive Jugendarbeit Neuendorf ....................................................................... 73 2.1.4.3 Programm Aufsuchende Jugend(sozial)arbeit ........................................................ 74 2.1.4.4 Streetwork .............................................................................................................. 75 2.1.5 Spielhaus am Peter-Altmeier-Ufer .......................................................................... 77 2.1.6 Ferienmaßnahmen ................................................................................................. 79 2.1.7 Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche...................................................... 80 2.1.8 Öffentliche Spielflächen.......................................................................................... 82 2.2 Jugendsozialarbeit ................................................................................................... 83 2.2.1 Schulsozialarbeit .................................................................................................... 83 2.2.1.1 Schulsozialarbeit in städtischer Trägerschaft ......................................................... 83 2.2.1.2 Schulsozialarbeit bei freien Trägern mit städtischer Förderung .............................. 84 2.2.1.3 Schulsozialarbeit in Verantwortung des Landes ..................................................... 85 Seite | 3 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.2.1.4 Schulverweigerungsprojekt .................................................................................... 85 2.2.1.5 Ausbau der Schulsozialarbeit ................................................................................. 85 2.2.2 Jugendberufshilfe ................................................................................................... 86 2.2.2.1 Jugendberufshelfer ................................................................................................ 86 2.2.2.2 Jobfux .................................................................................................................... 87 2.2.2.3 Weitere Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit .................................... 88 2.2.2.3.1 Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen ........................... 88 2.2.2.3.2 Förderung des außerschulischen interkulturellen Lernens ..................................... 89 2.2.2.4 Förderung und Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendsozialarbeit ........... 90 2.2.2.4.1 Katholische Jugendsozialarbeit St. Peter in Neuendorf .......................................... 90 2.2.2.4.2 Aufsuchende Sozialarbeit Schwerpunkt Sucht des Caritasverbandes Koblenz e.V .. 91 2.3 Kinder- und Jugendschutz ........................................................................................ 93 2.4 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Produkte 3611, 3651) .............................................................................................. 94 2.4.1 Kindertagesstätten ................................................................................................. 94 2.4.1.1 Einrichtungen und Plätze ....................................................................................... 95 2.4.1.2 Elternbeiträge ......................................................................................................... 96 2.4.1.3 Elternbeitragsfreiheit .............................................................................................. 96 2.4.1.4 Berechnung einkommensabhängiger Elternbeiträge sowie Übernahme von Elternbeiträgen ....................................................................................................... 97 2.4.1.5 Betreuungsbonus ................................................................................................... 97 2.4.1.6 Sprachbildung ........................................................................................................ 98 2.4.1.7 Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule ........................................... 98 2.4.1.8 Zuwendungen an freie Träger ................................................................................ 98 2.4.1.9 Fachkräftemangel .................................................................................................. 99 2.4.1.10 Kita!Plus - Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick ............................................ 99 2.4.1.11 Sozialraumbudget ............................................................................................... 100 2.4.1.12 Familienbildung im Netzwerk ............................................................................... 101 2.4.1.13 Ernährungsbildung in Koblenzer Kindertagesstätten ........................................... 102 2.4.1.14 Projekt „Helferinnen und Helfer in Kitas“.............................................................. 102 2.4.1.15 Kita-Elternportal .................................................................................................. 103 2.5 Kindertagespflege .................................................................................................. 104 2.6 Förderung der Erziehung in der Familie ................................................................. 105 2.6.1 Koblenzer Bündnis für Familie .............................................................................. 105 2.6.2 Netzwerk Kindeswohl (Produkt 3631)................................................................... 107 2.6.3 Leistungen des Jugendamtes zur Förderung der Erziehung in der Familie .......... 108 2.6.3.1 § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie .................... 108 2.6.3.2 § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung 108 2.6.3.3 § 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.............................................................. 109 2.6.3.4 § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder ............. 111 2.6.4 Schwangeren(konflikt)beratung ............................................................................ 111 Seite | 4 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.7 2.7.1 2.7.2 2.7.3 2.7.4 2.7.5 2.7.6 2.7.7 2.7.8 2.7.9 2.7.10 2.7.11 2.7.12 2.8 2.8.1 2.8.2 2.9 2.10 2.11 2.12 2.12.1 2.12.2 2.12.3 2.12.4 2.12.5 2.13 2.13.1 2.13.2 2.13.3 2.13.4 2.13.5 Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen/Hilfe für junge Volljährige (Produkt 3631) .............................................. 112 Allgemeines zum Aufgabenbereich ...................................................................... 112 Erziehungsberatung ............................................................................................. 115 Soziale Gruppenarbeit.......................................................................................... 116 Erziehungsbeistandschaften ................................................................................ 116 Sozialpädagogische Familienhilfe ........................................................................ 117 Erziehung in einer Tagesgruppe .......................................................................... 117 Vollzeitpflege ........................................................................................................ 118 Hilfe zur Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen .................. 120 Betreutes Wohnen (Wohngruppen- oder Einzelwohnen) ...................................... 121 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung .................................................... 122 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche..................... 122 Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher......................................................................................................... 126 Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (Produkt 3631) ....................... 128 Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII ........................................... 128 Inobhut- und Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen ............................... 130 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (Produkt 3631) ........................ 131 Jugendgerichtshilfe (Produkt 3631) ........................................................................ 133 Adoptionsvermittlungen (Produkt 3631).................................................................. 135 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Sorgeerklärungen (Produkt 3631)........................................................................... 136 Begriffsbestimmungen.......................................................................................... 136 Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellungen und gerichtliche Klagen ................. 136 Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften ..................................................... 138 Sorgerecht ........................................................................................................... 139 Beurkundungen und Sorgerechtserklärungen, Sorgeregister ............................... 140 Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe (Produkt 3631) .................. 140 Wirtschaftliche Jugendhilfe ................................................................................... 140 Pflegegeld ............................................................................................................ 141 Leistungen zum Unterhalt junger Menschen in Einrichtungen .............................. 142 Unterhaltsvorschuss (Produkt 3411) .................................................................... 143 Elterngeld ............................................................................................................. 143 3 Planungsaufgaben ............................................................................................................. 146 3.1 Jugendhilfeplanung (Produkt 3641) ........................................................................ 146 3.1.1 Kindertagesstätten-Bedarfsplanung ..................................................................... 146 3.1.2 Kita-Monitoring ..................................................................................................... 147 3.1.3 Berichtswesen in der offenen und mobilen Jugendarbeit...................................... 148 3.1.4 Einzelfallbezogene Hilfen des Jugendamts .......................................................... 148 3.1.5 Organisatorische Einbindung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2021 .................... 149 Seite | 5 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.3 3.4 3.5 Sozialplanung......................................................................................................... 150 Kommunale Teilhabeplanung für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz................. 150 Pflegestrukturplanung .......................................................................................... 151 Akquise von Fördermitteln .................................................................................... 151 Arbeitskreis Wohungslosenhilfe ........................................................................... 152 Netzwerkprojekte der Sozialplanung .................................................................... 152 Sozialberichterstattung ............................................................................................. 152 Pflichtstatistiken im Bereich Jugend und Soziales .................................................. 153 Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................. 153 4 Fortbildungen für Mitarbeitende ....................................................................................... 155 III Anhang .................................................................................................................................. 157 1 Gesetzliche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeit im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales............................................. 157 2 Organigramm des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales .......................... 159 3 Internetauftritt des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales ......................... 160 4 Mitglieder des Sozial- und Jungendhilfeausschusses .................................................... 161 Impressum…...………………………………………………………………………………………162 Seite | 6 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Seite | 7 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Seite | 8 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 I Einleitung 1 Tendenzen und Schwerpunkte 1.1 Bereich Soziales und Senioren Ehrennadel für soziales Engagement Im Rahmen einer Feierstunde verliehen Herr Oberbürgermeister David Langer und Frau Bürgermeisterin Ulrike Mohrs am 08.09.2021 die Ehrennadel für soziales Engagement der Stadt Koblenz an Frau Anja Bogott, Herrn Klaus Möntenich und Herrn Günter Pauli. Darüber hinaus wurden mit Frau Annalena Kretschmer, Elina Knopp sowie Martin Katheder auch Jugendliche für ihr besonderes soziales Engagement mit der Ehrennadel der Stadt Koblenz ausgezeichnet. Wie bereits im Jahr zuvor fand die Verleihung nicht im Rahmen des Jugend- und Sozialempfangs statt, da dieser pandemiebedingt abgesagt werden musste, sondern im kleinen Kreis im Rathaus der Stadt. Gesetzliche Änderungen im Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe Auch das Jahr 2021 war von einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen geprägt. Zunächst ist zum 01.01.2021 das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Dadurch wurde im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten implementiert. Die tatsächliche Umsetzung erfolgte ab Herbst das Jahres 2021, da ab diesem Zeitpunkt die Mitteilungen der Rentenversicherungsträger über die Anzahl der Grundrentenzeiten eingegangen sind. Durch die erste Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, welche zum 10.06.2021 in Kraft getreten ist, erfolgt eine engere Zusammenarbeit, insbesondere bei Zuständigkeitsübergängen, zwischen der Jugend- und Eingliederungshilfe. Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz hat die Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) weitreichend reformiert. So werden u.a. zum 01.01.2022 Leistungen nach diesem Sozialgesetzbuch, welche vorrangig gegenüber der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII einzusetzen sind, erhöht. Ein wichtiger Baustein ist die Implementierung des § 43c SGB XI, welcher ab diesem Zeitpunkt einen Zuschlag zum zu zahlenden Eigenanteil der Bewohnerin bzw. des Bewohners einer Pflegeeinrichtung an den pflegebedingten Aufwendungen in Abhängigkeit von der Dauer der stationären Versorgung vorsieht. Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden Änderungen im Recht der Eingliederungs- und Sozialhilfe vorgenommen. Hier sind insbesondere die neuen Leistungen des Budgets für Ausbildung und die digitalen Pflegeanwendungen zu nennen. Auch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist im Jahr 2021 vorangeschritten. Ein neues Bedarfsfeststellungsinstrument für den Bereich der minderjährigen Leistungsempfängerinnen und -empfänger wurde Mitte des Jahres durch das Sozialministerium veröffentlicht und aktuell werden die Mitarbeitenden in der Anwendung geschult. Außerdem befinden sich die Eingliederungshilfeträger weiterhin mit den Leistungserbringern in der Verhandlung des Landesrahmenvertrages. Seite | 9 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Grundrentengesetz Zum 01.01.2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Dadurch wurde im Wohngeldgesetz (WoGG) ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten implementiert. Mit der tatsächlichen Umsetzung konnte in der Auftragsangelegenheit erst im Dezember 2021 begonnen werden. Neben den fehlenden Mitteillungen der Rentenversicherungsträger verzögerten fehlende Vorgaben des Bundes die praktische Umsetzung. Wohngeld-CO²-Bepreisungsentlastungsgesetz Ebenfalls zum 01.01.2021 trat das Wohngeld-CO²-Bepreisungsentlastungsgesetz in Kraft. Mit diesem wurde in der Wohngeldgewährung eine CO²-Komponente eingeführt. Dies führt dazu, dass nun ein per Gesetz festgelegter Anteil der Heizkosten bei der Wohngeldgewährung berücksichtigt wird, was dann im Regelfall zu einem erhöhten Wohngeldanspruch führt. Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe in der Stadt Koblenz - Teil 1: Bestandsanalyse Der Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe hat im Jahr 2020 das "Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe in der Stadt Koblenz - Teil 1: Bestandsanalyse" entwickelt. Dieses wurde am 15.07.2021 vom Stadtrat der Stadt Koblenz beschlossen. Im Arbeitskreis sind der Caritasverband Koblenz e.V., die Schachtel e.V., die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Koblenz-Stadt e.V., der Verein für Bewährungshilfe e.V. sowie die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung Koblenz (Ordnungsamt und Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales) vertreten. Die Federführung oblag dem hiesigen Amt. In der vorliegenden Bestandsanalyse werden die bestehenden Angebote für Menschen in Wohnungsnotlagen und die verschiedenen Zuständigkeiten in Koblenz dargestellt. Außerdem wurden die Handlungsfelder Prävention von Wohnungslosigkeit, Fachberatungsstellen und aufsuchende Beratung, ambulante und stationäre Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und ordnungsrechtliche Unterbringung nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) und Notversorgung festgelegt. Dieses Gesamtkonzept dient einerseits der Information über das bisher etablierte Hilfesystem und legt gleichzeitig den Rahmen fest, grundlegend die Wohnungslosenhilfe in Koblenz in einem Gesamtkonzept zu verankern und konstant durch den Arbeitskreis den Bedarfen angemessen fortzuschreiben. Dadurch soll die Erfüllung der angestrebten Ziele sichergestellt werden. Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden einen adäquaten und menschenwürdigen Umgang mit ihrer Situation zu ermöglichen. Im nächsten Schritt hat die Verwaltung nun den politischen Auftrag, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe, eine Bedarfsanalyse durchzuführen. BAföG-Änderungsgesetz Zum 01.08.2021 trat die dritte und letzte Stufe der Anpassungen durch das 26. BAföGÄnderungsgesetz in Kraft. Die letzte Stufe führte zu einer moderaten Anpassung der Fördersätze für leistungsberechtigte Personen. Neben dem Schüler-BAföG wirkten sich die Anpassungen auch auf das Meister-BAföG aus. Seite | 10 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge (eGK) Nachdem der Stadtrat mehrheitlich beschlossen hat, dass die Stadt Koblenz als vierte Kommune in Rheinland-Pfalz der entsprechenden Rahmenvereinbarung beitritt, wurde zum 01.04.2021 die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt. Dadurch wird für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die einen Anspruch auf Krankenhilfe im Sinne des § 4 Asylbewerberleistungsgesetz haben, die Gesundheitsversorgung durch den Vertragspartner sichergestellt. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung im Sinn des SGB V; die Krankenhilfe/Gesundheitsversorgung wird im Auftrag der Stadt Koblenz von einer Krankenkasse der Stadt Koblenz ist verbindlich die BARMER zugeteilt - übernommen. 1.2 Bereich Jugend und Familie Kindertagesbetreuung Das Jahr 2021 war im Bereich Kinderbetreuung maßgeblich durch das Inkrafttreten des neuen Landes-Kindertagesstättengesetzes zum 01.07.2021 geprägt. Es sieht im Rahmen der Öffnungszeiten ein durchgehendes, mindestens siebenstündiges Betreuungsangebot als Vormittagsangebot vor. Bei Angeboten, die eine Betreuung über die Mittagszeit miteinschließen, soll ein Mittagessen vorgesehen werden. Gemeinsam mit dem Landesjugendamt wurden hierzu alle Koblenzer Kitas besichtigt, wenn auch zumeist im virtuellen Format. Die Zahl der erforderlichen KitaPlätze und des Fachpersonals wurden in diesen Gesprächen einvernehmlich vereinbart, so dass alle Kitas mit ausreichendem Personal in die neue gesetzliche Grundlage übergeleitet werden konnten. Noch vor dem Jahresende wurde zudem das Ganztagsförderungsgesetz auf Bundesebene beschlossen. Dieses sieht einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder, beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 vor. Die Vorbereitungen hierzu sind daher schon jetzt aufzunehmen. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Die Reform des SGB VIII ist zum 10.06.2021 in Kraft getreten und bringt vielfältige Neuerungen und Änderungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Wesentliche Änderungsbereiche sind: • besserer Kinder- und Jugendschutz • Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen • mehr Prävention vor Ort • mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Seite | 11 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Jugendberufsagentur Zum 01.07.2021 konnte in der Viktroiastr. 38 in Koblenz die Jugendberufsagentur (JBA) als gemeinsame Einrichtung von Jugendamt, Jobcenter und Arbeitsagentur an den Start gehen. Nach 1,5 Jahren Planungszeit wurde das neue Angebot umgesetzt. Die Jugendberufsagentur begleitet alle jungen Menschen im Übergang Schule - Beruf. Die Beratung in der JBA soll individuelle Stärken stützen und auf die Beseitigung bestehender Problemlagen hinwirken. Sie will die Persönlichkeitsentwicklung und Entscheidungsfähigkeit sowie die soziale Integration junger Menschen fördern. Um die Zusammenarbeit der drei Rechtskreise zu verbessern und zu unterstützen, beteiligt sich die Stadt Koblenz am Modellprojekt des Landes. Eine Koordinationsstelle wurde hierzu eingerichtet. Aufholen nach Corona Das Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde nach den Programmvorgaben umgesetzt. Im Wesentlichen erfolgt die Umsetzung der Ziele durch einen zeitlich befristeten Ausbau der Schulsozialarbeit im Bereich der Grundschulen, der Realschulen+ und der Gymnasien. Ergänzt wird das personelle Angebot durch Maßnahmen der außerschulischen Lernunterstützung. Als Ferienangebote sind Schwimmkurse geplant. Seite | 12 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2 Haushaltsdaten 2021 2.1 Konsumtivhaushalt Ergebnisrechnung 2021 Erträge Aufwendungen Zuschussbedarf Produkt 3111 Grundversorgung und Hilfen gem. SGB XII 22.953.037 € 33.740.057 € 10.787.020 € Produkt 3121 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 18.163.784 € 26.282.138 € 8.118.354 € Produkt 3122 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (BuT/SGB II) 721.205 € 517.731 € -203.474 € Produkt 3131 Hilfen für Asylbewerberinnen und -bewerber 1.434.966 € 3.359.412 € 1.924.446 € Produkt 3141 Soziale Einrichtungen 0€ 164.710 € 164.710 € Produkt 3161 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 0€ 88.158 € 88.158 € Produkt 3162 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 3.496.860 € 6.754.173 € 3.257.313 € Produkt 3163 Leistungen zur Teilhabe an Bildung 192.229 € 2.764.456 € 2.572.227 € Produkt 3164 Leistungen zur sozialen Teilhabe 12.423.153 € 26.539.749 € 14.116.596 € Produkt 3169 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 93.477 € 529.168 € 435.691 € Produkt 3311 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 244.193 € 742.573 € 498.380 € Produkt 3411 Unterhaltsvorschussleistungen 3.819.036 € 5.238.490 € 1.419.454 € Produkt 3431 Betreuungsleistungen 410 € 405.104 € 404.694 € Produkt 3511 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 320.039 € 2.417.520 € 2.097.481 € Produkt 3521 Bildung und Teilhabe (BKGG) 2.569 € 326.754 € 324.185 € Produkt 3611 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 179.311 € 2.292.369 € 2.113.058 € Produkt 3621 Jugendarbeit 31.860 € 560.536 € 528.676 € Produkt 3631 Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe 4.827.370 € 26.218.036 € 21.390.666 € Produkt 3641 Jugendhilfeplanung 11 € 122.803 € 122.792 € Produkt 3651 Tageseinrichtungen für Kinder 1.403.504 € 5.029.326 € 3.625.822 € Produkt 3655 Förderung anderer Träger 20.236.957 € 35.926.517 € 15.689.560 € Produkt 3661 Einrichtungen der Jugendarbeit 121.069 € 2.690.145 € 2.569.076 € 90.665.040 € 182.709.925 € 92.044.888 € Konsumtivhaushalt gesamt: Quelle: Ergebnishaushalt 2021 Seite | 13 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Quelle: Ergebnishaushalt 2021 Seite | 14 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.2 Investivhaushalt Finanzrechnung 2021 Einzahlungen Auszahlungen Zuschussbedarf 17.323 € 0€ 356.499 € 339.176 € 3.797 € 3.797 € I50Q500002 Spiel- und Bolzplätze I50Q500003 Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs I50Q500004 Tageseinrichtungen für Kinder 0€ 58.487 € 58.487 € Spielplatz "In der Klause", Rübenach Mehrgenerationenspielplatz „Südliches Güls“ U3-Ausbau Kita "St. Josef", südliche Vorstadt U3-Ausbau Kita "St. Konrad", Metternich 0€ 10.477 € 10.477 € 0€ 10.285 € 10.285 € 0€ 79.567 € 79.567 € 0€ 74.639 € 74.639 € I50Z500000 Global Amt 50 0€ 50.733 € 50.733 € I50Z501050 Neubau Kita Asterstein 160.000 € 16.605 € -143.395 € I50Z501051 Neubau Kita "Am Löwentor" 0€ 45.553 € 45.553 € I50Z501052 Erweiterung Kita Neuendorf 0€ 19.414 € 19.414 € I50Z501054 Neubau Kita Horchheimer Höhe 0€ 966.130 € 966.130 € I50Z501056 Neubau Kita Rauental 0€ 15.516 € 15.516 € Erweiterung Kita Rauental 0€ 294 € 294 € 177.323 € 1.707.997 € 1.530.674 € I50P501005 I50P501046 I50P501048 I50P501055 I50Z501057 Investivhaushalt gesamt: Quelle: Finanzhaushalt 2021 Quelle: Finanzhaushalt 2021 Seite | 15 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.3 Ergebnishaushalt insgesamt 2.3.1 Entwicklung der Aufwendungen 2.3.2 Entwicklung der Erträge 2.3.3 Entwicklung des Zuschussbedarfes Quelle aller Daten: Ergebnishaushalt 2021 Seite | 16 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3 Soziodemografische Daten der Stadt Koblenz 3.1 Junge Menschen (unter 21 Jahren) Seite | 17 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.2 Personen in erwerbsfähigem Alter (15 bis unter 65 Jahre) Seite | 18 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.3 Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) Seite | 19 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.4 Familien und Alleinerziehende Seite | 20 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.5 Anteile Alleinerziehender Seite | 21 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.6 Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund Seite | 22 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.7 Arbeitslose Seite | 23 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.8 Hilfen zur Erziehung Seite | 24 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Seite | 25 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 II Leistungsbereiche 1 Senioren und Soziales 1.1 Grundversorgung und Hilfen gemäß SGB XII (Produkt 3111) 1.1.1 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1.1.1.1 Allgemeines Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Diese Hauptursache für verschämte Altersarmut soll durch die zum 01.01.2003 eingeführte Grundsicherung wegfallen. Das Wichtigste im Überblick:  antragsberechtigt sind Personen, die die Altersgrenze erreicht haben, aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren oder für den Zeitraum, in dem sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder ein Budget für Ausbildung erhalten  die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit; eigenes Einkommen und Vermögen sind zu berücksichtigen, gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 100.000 € findet kein Unterhaltsrückgriff statt  die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu informieren, zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen - auch durch Weiterleitung von Anträgen an den Träger der Grundsicherung  Träger der Grundsicherung ist der Bund; die Aufgaben werden im Land Rheinland-Pfalz von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen 1.1.1.2 Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung (ambulant/stationär) Quelle: eigene Erhebung; Verlaufszahl des Jahres 2021; Verschiebung der Fallzahl von stationär zu ambulant aufgrund Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes zum 01.01.2020 Seite | 26 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.1.1.3 Aufwendungen / Erträge in der Grundsicherung Grundsicherung: Aufwendungen / Erträge Bruttoausgaben … 2017 2018 2019 2020 2021 stationär 1.626.855 € 1.951.883 € 2.272.477 € 804.411 € 937.896 € ambulant 12.660.665 € 13.232.189 € 13.722.815 € 15.695.863 € 17.217.975 € Bruttoausgaben / Aufwendungen gesamt 14.287.520 € 15.184.072 € 15.995.292 € 16.500.274 € 18.155.871 € Einnahmen / Erträge … stationär 1.612.236 € 1.877.052 € 2.301.073 € 786.101 € 926.442 € ambulant 12.814.720 € 13.236.106 € 13.858.046 € 15.809.220 € 17.300.222 € Einnahmen / Erträge gesamt 14.426.956 € 15.113.158 € 16.159.119 € 16.595.321 € 18.226.664 € Nettoausgaben … stationär 14.619 € 74.831 € - 28.596 € 18.311 € 11.455 € ambulant -154.055 € - 3.916 € - 135.231 € - 113.357 € -82.247 € gesamt - 139.436 € 70.914 € - 163.827 € - 95.046 € -70.792 € Nettoausgaben / Aufwendungen Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021; Verschiebung der Aufwendungen von stationär zu ambulant aufgrund Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 1.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 1.1.2.1 Allgemeines Seit dem 01.01.2005 kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel nur noch für folgende Personenkreise in Betracht:  Personen, die länger als sechs Monate, aber nicht dauerhaft voll erwerbsunfähig sind  Beziehende einer Altersrente unter der Altersgrenze der Grundsicherung im Alter  ggf. Kinder, die bei Personen leben, die nicht erwerbsfähig sind oder mit denen sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden 1.1.2.2 Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant / stationär) Quelle: eigene Erhebung; Verlaufszahl des Jahres 2021; Verschiebung der Fallzahl von stationär zu ambulant aufgrund Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetztes zum 01.01.2020 Seite | 27 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.1.2.3 Bruttoaufwendungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant / stationär) Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021; Verschiebung der Aufwendungen von stationär zu ambulant aufgrund Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 1.1.3 Hilfe zur Pflege 1.1.3.1 Allgemeines Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt im Zug des demographischen Wandels weiter an. In Folge der Erhöhung der Leistungen der Pflegekassen zum 01.01.2017 konnten jedoch einige Personen ihren Bedarf durch diese Leistungen vollständig decken. Die steigenden Kosten für die pflegerische Versorgung werden bei sozialhilfebedürftigen Menschen voll aus der Sozialhilfe finanziert, wenn die budgetierten Leistungen der Pflegekassen bereits ausgeschöpft sind. 1.1.3.2 Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zur Pflege (ambulant / stationär) 1.200 ambulant 1.120 996 932 631 624 617 503 gesamt 1.081 900 600 stationär 915 613 610 457 365 322 302 300 0 2017 2018 2019 Quelle: eigene Erhebung; Verlaufszahlen des Jahres 2021 Seite | 28 2020 2021 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.1.3.3 Gesamtaufwendungen in der Hilfe zur Pflege (ambulant / stationär) Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021 1.1.4 Hilfen zur Gesundheit 1.1.4.1 Allgemeines Seit dem 01.01.2004 erfolgt die sozialhilferechtliche Gewährung der Hilfe zur Gesundheit gem. § 264 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen sowohl für ambulante, als auch für stationäre Leistungen. Die Kosten werden den Krankenkassen durch den Sozialhilfeträger erstattet. Zum 01.07.2005 trat die Stadt Koblenz der „Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Leistungserbringung nach § 264 Abs. 2 bis 7 SGB V“ der AOK Rheinland-Pfalz bei. Aufgrund dieser Rahmenvereinbarung werden seitdem nur noch 4,6 % der abgerechneten Leistungsaufwendungen als Verwaltungskosten an die AOK Rheinland-Pfalz gezahlt. Darüber hinaus werden Anträge von Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung haben, die jedoch die Voraussetzungen für die Krankenhilfe nach dem SGB XII erfüllen, im Sachgebiet Krankenhilfe geprüft und bearbeitet. Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVWSG) vom 26.03.2007 wurde mit Wirkung zum 01.04.2007 die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für Personen eingeführt, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Hiervon profitieren auch Personen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt selbst sicherstellen konnten, aber wegen des fehlenden Krankenversicherungsschutzes im Krankheitsfalle auf Gewährung von Krankenhilfe nach dem 5. Kapitel des SGB XII angewiesen waren. Die kommunalen Sozialhilfeträger tragen in diesen Fällen nur noch die Kosten für die Versicherungsbeiträge und nicht mehr die tatsächlich anfallenden Krankhilfekosten. Seite | 29 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.1.4.2 Aufwendungen der ambulanten und stationären Krankenhilfe Quelle: eigene Erhebungen 1.2 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des SGB IX 1.2.1 Allgemeines Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX Menschen, die körperliche, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt danach vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Seite | 30 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.2.2 Empfängerinnen und Empfänger sowie erbrachte Leistungen in der Eingliederungshilfe Quelle: eigene Erhebungen; Verlaufszahlen des Jahres 2021; aufgrund des Bundesteilhabegesetzes erfolgt kein Vergleich mit den Daten vor 2020 1.2.3 Aufwendungen der Eingliederungshilfe Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021; aufgrund des Bundesteilhabegesetzes erfolgt kein Vergleich mit den Daten vor 2020 1.2.4 Integrationshilfen an Schulen Vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Eltern für eine Beschulung ihrer beeinträchtigten Kinder an Regelschulen entscheiden, erhält die Frage nach angemessener Förderung, beispielsweise durch Integrationshilfen für diese Kinder, eine immer größere Bedeutung. Seite | 31 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 In 2021 wurden in 56 Fällen Leistungen für Integrationshilfen an Schulen finanziert. Das Land beteiligt sich an den Aufwendungen für Integrationshilfe für Kinder mit Behinderungen an Schulen durch einen Unterstützungsfonds. 1.3 Hilfen für Asylbewerber 1.3.1 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Zu den leistungsberechtigten Personen zählen neben Asylbegehrenden im laufenden Asylverfahren auch abgelehnte, jedoch ausländerrechtlich geduldete Asylbegehrende und Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln. Für die Zahl der Leistungsempfangenden im Jahresverlauf ist daher nicht nur die Anzahl evtl. Neuzuweisungen entscheidend. Die Verlaufszahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lag auch im Jahr 2021 noch über den Verlaufszahlen wie vor der Flüchtlingswelle 2015/2016. Jedoch muss festgestellt werden, dass die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie auch im abgelaufenen Jahr Auswirkungen auf den Bereich der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit sich brachten und so sind die Zuweisungszahlen erst im letzten Quartal deutlich angestiegen. Eine wesentliche Änderung in 2021 war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Zum 01.04.2021 ist die Stadt Koblenz der Rahmenvereinbarung des Landes RheinlandPfalz beigetreten und alle Grundleistungsberechtigten nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nun eine elektronische Gesundheitskarte. Vertragspartner ist die BARMER. Diese übernimmt nun die Abrechnungen mit den Ärztinnen bzw. Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Diensten und stellt der Stadt Koblenz die erbrachten Aufwendungen nebst einer Verwaltungsgebühr in Rechnung. Träger der Krankenhilfeleistungen bleibt somit weiterhin die Stadt Koblenz. Anders als für die Empfänger nach dem SGB XII (s. Seite 29) betrugen die Verwaltungskosten, die an die Krankenversicherung zu erstatten sind, 8% der abgerechneten Aufwendungen. Für einige Leistungsbeziehende gewährt das Land eine Erstattung nach den Bestimmungen des Landesaufnahmegesetzes Rheinland-Pfalz (AufnG RP). Diese belief sich seit dem 01.01.2015 auf monatlich 513 € pro Person. Ende des Jahres 2015 wurde das Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes verkündet, wodurch sich der monatliche Erstattungsbetrag ab 2016 auf 848 € pro Person im Asylverfahren erhöhte. Diese pauschale Erstattung wird jedoch längstens bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt. Unabhängig davon, ob eine positive oder negative Entscheidung getroffen wird. Darüber hinaus gewährt das Land für verteilte Asylbewerberinnen und -bewerber nach der Erstentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie für abgelehnte Bewerberinnen und Seite | 32 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Bewerber mit Abschiebehindernissen eine pauschale Erstattung, deren Höhe sich an der Zuweisungsquote, die jährlich neu ermittelt wird, orientiert. Seit dem Jahr 2015 verfügt die Stadt Koblenz über eigene Asylbewerberunterkünfte, die zur Unterbringung der Asylbegehrenden primär genutzt werden. Weiterhin wurden der Stadt Koblenz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mietzinsfreie Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern überlassen. Zum 01.04.2018 ging die Zuständigkeit über den Betrieb der Unterkünfte und die Unterbringung der anspruchsberechtigten Personen auf das Ordnungsamt der Stadt Koblenz über. Das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales ist seit diesem Zeitpunkt ausschließlich für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Hilfen für Asylbegehrende: Erträge und Aufwendungen 2017 2018 2019 2020 2021 Aufwendungen 7.734.866 € 4.616.077 € 3.269.294 € 3.289.430 € 2.673.049 € Erstattung durch das Land 6.242.821 € 2.513.587 € 2.237.557 € 1.573.275 € 1.128.290 € sonstige Erträge/Einnahmen 965.940 € 298.928 € 105.008 € 116.180 € 251.835 € Empfängerinnen und Empfänger * 1.109 894 817 691 753 Quelle: *) eigene Erhebungen aus Care4; Verlaufszahlen des gesamten Jahres 1.3.2 Empfängerinnen und Empfänger nach dem AsylbLG Quelle: eigene Erhebungen aus Care4; Verlaufszahlen des gesamten Jahres Seite | 33 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.4 BAföG und AFBG (Produkt 3511) 1.4.1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Das in der Fassung vom 06.06.1983 bekannt gemachte Bundesausbildungsförderungsgesetz hat das Ziel, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Das BAföG fördert im Gegensatz zur von den Agenturen für Arbeit gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) die Fälle einer schulischen Aus- oder Weiterbildung (z. B. Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, Kollegs und natürlich auch Fachhochschulen und Universitäten). Wegen seines jugendpolitischen Charakters ist jedoch eine Altersgrenze von grundsätzlich 30 Jahren und eine grundsätzliche Anrechnung des elterlichen Einkommens vorgegeben. Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Durch das 26. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes wurde eine mehrstufige Anpassung des BAföG vorgenommen. Die erste Stufe trat dabei zum 01.08.2019 in Kraft. Die neuen Bedarfssätze kamen dabei erstmal im Wintersemester 2019/2020 zur Auszahlung. Die weiteren Anpassungen erfolgten dann zum 01.08.2020 und in einer letzten Stufe zum 01.08.2021 erfolgen. Insbesondere kam es zu folgenden Veränderungen:  erneute Erhöhung der Bedarfssätze  Verbesserungen bei den Rückzahlungsmöglichkeiten  Erhöhung der Freibeträge beim Einkommen: diese Erhöhung gilt sowohl für eigenes Einkommen als auch bezogen auf das Elterneinkommen  Erhöhung der Freibeträge beim Vermögen  Verbesserung des Zusammenspieles von Ausbildung und Familienverantwortung: so werden z.B. künftig Verzögerungen in der Ausbildung, die sich aus der Doppelbelastung aus Erziehungs- und Betreuungsaufwand während der Ausbildung ergeben, berücksichtigt; hier wurde u.a. auch die Altersgrenze von Kindern von 10 auf 14 Jahre heraufgesetzt Auch in 2021 hat sich der Trend aus 2020 fortgesetzt und die Anzahl der Leistungsanträge war pandemiebedingt geringfügig rückläufig. Ein weiterer Grund für den Rückgang der Fallzahlen war die Verlagerung von Fördermöglichkeiten aus dem BAföG in das AFBG. Beide Faktoren führten auch zu einer Reduzierung der Aufwendungen. In den Folgejahren wird im Bereich BAföG wieder mit einem Fallzahlenanstieg gerechnet, wenn die pandemiebedingten Einschränkungen weiter zurückgenommen werden. Zudem sind im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Anpassungen und Veränderungen im Bildungsbereich Seite | 34 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 vorgesehen. Eine BAföG - Reform wurde mit dem Ziel angekündigt, dass mehr junge Menschen einen Anspruch auf BAföG haben sollen. BAföG 2017 davon… 2018 2019 2020 2021 Erstanträge 299 343 223 135 174 Wiederholungsanträge 245 287 202 157 184 Zahlungseinstellungen 67 57 52 59 55 Änderungen 149 142 344 157 86 811 883 864 561 499 Ablehnungen 51 54 43 53 36 Bewilligungen 760 829 821 508 463 2.076.853 € 2.125.365 € BAföG – Anträge gesamt davon… Aufwendungen * 1) 3.018.072 € 1.622.077 € € Quelle: Fallzahlen = eigene Berechnungen des Sachgebiets * die Ausgaben werden zu 100 % vom Bund getragen, für die Kommune entstehen lediglich Personal- und Sachkosten. 1) Die Summe der Aufwendungen für das Jahr 2017 stehen aus technischen Gründen nicht zur Verfügung. 1.4.2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Das zum 01.01.1996 in Kraft getretene Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) soll Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Fortbildung auf ein Niveau des mittleren Managements (z. B. Meister, Fachwirt, staatlich geprüfter Techniker) ermöglichen. Im Gegensatz zum BAföG beinhaltet das AFBG keine Altersgrenze; es wird unabhängig vom elterlichen Einkommen gewährt. Außerdem soll das AFBG den in vielen wirtschaftlichen Betrieben anstehenden Generationswechsel, aber auch die Entstehung neuer Betriebe fördern. Die Anpassungen der drei Stufen in 2019, 2020 und 2021 im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gelten ebenso für das Aufstiegsförderungsgesetz, so dass diesbezüglich auf die Ausführungen im Kapitel 1.4.1 verwiesen wird. Der Anstieg der Fallzahlen ist in erster Linie auf die Anpassungen aus dem 26. Änderungsgesetz abzuleiten. Neben den Anpassungen der Fördersätze wurden die Fördermöglichkeiten einiger Bereiche (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Technikerinnen und Techniker usw.) aus dem BAföG in das AFBG verlagert. Diese Veränderungen erklären auch den starken Anstieg der Aufwendungen. Seite | 35 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 AFBG 2017 davon… Erstanträge 2018 2019 2020 2021 126 108 101 125 146 Wiederholungsanträge 63 60 89 91 154 Zahlungseinstellungen 9 9 17 11 13 Änderungen 178 108 69 87 135 379 291 282 321 448 Ablehnungen 3 6 6 7 6 Bewilligungen 376 285 276 314 442 338.500 € 374.329 € 734.190 € 1.210.037 € AFBG – Anträge gesamt davon… Aufwendungen * 1) Quelle: Fallzahlen = eigene Berechnungen des Sachgebiets *die Ausgaben werden zu 78 % vom Bund und zu 22 % vom Land getragen, für die Kommune entstehen lediglich Personal- und Sachkosten. Über den bewilligten Zuschussbetrag stehen dem Teilnehmenden der Fortbildungsmaßnahmen noch Mittel aus einem mit der Deutschen Ausgleichsbank abzuschließenden Darlehensvertrag zu 1) Die Summe der Aufwendungen für das Jahr 2017 stehen aus technischen Gründen nicht zur Verfügung. 1.5 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 1.5.1 Landesblindengeld Das einkommensunabhängige Landesblindengeld beträgt seit dem 01.05.2003 monatlich unverändert 410 €. Bei blinden Menschen, die im April 2003 Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG) erhalten haben, beträgt das Blindengeld 529,50 €/Monat. Blinde, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 50 % der genannten Beträge (§ 2 Abs. 2 LBlindenGG). Sofern bei festgestellter Pflegebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XI durch die Pflegekasse erbracht werden, werden diese auf den Anspruch des Landesblindengeldes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angerechnet. Leistungsverbesserungen im SGB XI haben daher auch unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach dem LBlinenGG. Landesblindengeld Empfängerinnen und Empfänger < 18 Jahre gesamt Empfängerinnen und Empfänger  18 Jahre gesamt Empfängerinnen und Empfänger gesamt Empfängerinnen und Empfänger zum Stichtag 31.12. Aufwand gesamt 2017 2018 2019 2020 2021 1 1 4 4 4 206 206 202 197 190 207 207 206 201 194 182 184 180 175 170 889.180 € 936.921 € 807.342 € 817.398 € 793.960 € Quelle: Ergebnishaushalt 2021 / Fallzahlen: EDV – Auswertungen aus dem Fachverfahren Anm.: Das Land trägt den Aufwand des Landesblindengeldes zu 2/3, die Kommunen zu 1/3 (§ 11 Abs. 2 LBlindenGG). Der Anteil der Rückforderungen wurde nicht berücksichtigt. Seite | 36 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.5.2 Landespflegegeld Das einkommensabhängige Landespflegegeld beträgt nach § 3 Landespflegegeldgesetz (LPflGG) monatlich 384 €. Leistungsberechtigte unter 18 Jahren erhalten 50 % dieses Betrages. Sofern bei festgestellter Pflegebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XI durch die Pflegekasse erbracht werden, werden diese auf den Anspruch des Landespflegegeldes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angerechnet. Leistungsverbesserungen im SGB XI haben daher auch unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach dem LPflGG). Landespflegegeld Empfängerinnen und Empfänger < 18 Jahre gesamt Empfängerinnen und Empfänger  18 Jahre gesamt Empfängerinnen und Empfänger gesamt Empfängerinnen und Empfänger zum Stichtag 31.12. Aufwand gesamt 2017 2018 2019 2020 2021 1 1 - 1 - 35 36 34 30 30 36 37 34 31 30 28 27 27 26 28 107.714 € 103.672 € 130.878 € 116.180 € 98.371 € Quelle: Ergebnishaushalt 2021 / Fallzahlen: EDV - Auswertungen aus dem Fachverfahren Anm.: Das Land trägt den Aufwand des Landespflegegeldes zu 1/4, die Kommunen zu 3/4 (§ 13 Abs. 2 LPflGG). Der Anteil der Rückforderungen wurde nicht berücksichtigt 1.6 Frauenhaus Das Frauenhaus Koblenz steht unter der Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) und bietet Hilfe suchenden Frauen mit deren Kindern aus den verschiedensten Regionen Deutschlands und - vereinzelt - auch aus dem Ausland Zuflucht. Die Gesamtbelegung im Jahr 2021 lag bei 3.431 Belegungseinheiten. Insgesamt wurden 30 Frauen und 31 Kinder aufgenommen, von denen eine Frau aus Koblenz, 25 aus dem restlichen Rheinland-Pfalz und vier aus anderen Bundesländern kamen. Sechs der aufgenommenen Frauen kamen ohne Kinder. Keines der insgesamt 31 Kinder stammte aus Koblenz. Die Belegung des Frauenhauses in den Jahren 2017 bis 2021 und den Vergleich der Belegungsanteile an den Belegungstagen zeigt nachfolgende Tabelle: Seite | 37 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Frauenhaus Koblenz: Herkunfts- und Belegungsstatistik 2017 - 2021 Stadt Koblenz Landkreise & Inland Ausland Gesamt Familienverbände aus 2017 4 28 - 32 2018 2 28 - 30 2019 4 31 - 35 2020 2 23 - 25 2021 1 28 1 30 2017 233 4.730 - 4963 2018 1156 4391 - 5547 2019 655 4132 - 4787 2020 124 6888 - 7012 2021 30 4259 5 4294 2017 4,70 % 95,30 % - 100 % 2018 20,84 % 79,16 % - 100 % 2019 13,68 % 86,32 % - 100 % 2020 1,77 % 98,23 % - 100 % 2021 0,70 % 99,18 % 0,12 % 100 % Belegung in Tagen in Belegungsanteil* Quelle: SKF, eigene Berechnungen * Anteil bezogen auf volle Auslastung 1.7 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose 1.7.1 Menschen ohne Wohnung - Betreuungen durch den ASD Menschen ohne Wohnung haben Anspruch auf psychosoziale Beratung und Unterstützung. Hierbei soll die Überwindung von Wohnungslosigkeit als Ziel verfolgt werden. Auf Grundlage des § 11 SGB XII und des § 16 SGB II sind zwei Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) neben der zu leistenden Bezirkssozialarbeit mit der Wahrnehmung des Sachgebiets „Menschen ohne Wohnung“ befasst. Eine Mitarbeiterin ist für weibliche Wohnungslose und ein Mitarbeiter für männliche Wohnungslose zuständig. Für Personen, die den Wunsch nach Überwindung der Wohnungslosigkeit erklärten, stellten sich die Aufgabenschwerpunkte wie folgt dar:  Kontakt zum Hilfesuchenden und Einleitung eines Beratungs- und Hilfeplanprozesses; psychosoziale Beratung zur Überwindung der schwierigen Lebenssituation Seite | 38 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Vermittlung und unterstützende Sachklärung bei der Geltendmachung von Ansprüchen beim Jobcenter der Stadt Koblenz zur Absicherung des Lebensunterhaltes sowie Aufbau einer neuen Wohnexistenz  Erstellen und Abarbeiten eines individuellen Hilfeplanes, ggf. Prüfen eines späten Jugendhilfebedarfs  Beratung und Unterstützung nach Anmietung einer eigenen Unterkunft zur Stabilisierung des Erreichten  Beratung und Information zu den Möglichkeiten des Betreuten Wohnens nach §§ 67, 68 SGB XII, je nach individueller Bedarfslage, sowie gegebenenfalls Berichterstattung an die Abteilung „Leistungen nach SGB IX und XII“ des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Im Jahr 2021 wurden durch die beiden Fachkräfte 33 Personen betreut, davon 22 männliche Personen und 11 weibliche Personen. In mehreren Fällen mündete die Unterstützung in eine Jugendhilfe nach SGB VIII für die betroffenen Kinder, unter anderem auch, um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Hilfen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit 2021 Hilfeart / Geschlecht männlich ohne Angabe weiblich gesamt Hilfe bei bestehender Wohnungslosigkeit 18 8 - 26 Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit 4 3 - 7 22 11 - 33 gesamt Quelle: GePlan 035 Außerdem wurde durch die Fachkräfte und die Teamleitung eine Konzeption für diesen Bereich erarbeitet, die 2021 fertig gestellt wurde. Die Anzahl der Personen, die mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, schwankt stark. Oft wenden sie sich auch an andere Hilfesysteme aus dem Bereich der Wohnungslosenhilfe. Es wird deutlich, dass es eine qualitative Zunahme der Bedarfslagen neben dem Thema Wohnungslosigkeit gibt:  Schwangere und junge Mütter mit Kleinkindern mit Abklärung der Kinderschutzsituation und ggf. Einleitung von Mutter-Kind-Hilfen  junge Volljährige zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr: Klärung finanzieller Anspruchsgrundlagen und ggf. Prüfung eines möglichen Jugendhilfeanspruchs; häufig nach Situationen des Rausschmisses bei Erreichen der Volljährigkeit sowie nach Maßnahmenabbrüchen  Personen mit erkennbarer Suchtproblematik; Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Substitutionsambulanzen  Zunahme von verdeckter Wohnungslosigkeit, d.h. Personen die über einen längeren Zeitraum bei verschiedenen Freunden und Bekannten Unterschlupf suchen  kein bzw. kaum Zugang der Personengruppe zu Angeboten auf dem Mietmarkt führt zu dauerhaft anhaltender Wohnungslosigkeit Seite | 39 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  aufgrund der fehlenden Perspektiven, zeitnah wieder eine eigene Wohnung zu finden, entwickeln sich bei den Betroffenen psychische Probleme und psychosoziale Anpassungsstörungen, was besonders bei Familien oder Alleinerziehenden große Folgeprobleme mit sich bringt; oft müssen dann Hilfen aus dem Bereich der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung) installiert werden, um die Eltern bzw. Elternteile in dieser schwierigen Situation zu unterstützen  durch den Verlust von Arbeit, bzw. durch längere Kurzarbeit im Verlauf der Corona-Pandemie, geraten immer mehr Familien in die Situation, den vorhandenen Wohnraum nicht mehr bezahlen zu können. Dies kann häufig auch nicht durch Ersatzleistungen aufgefangen werden. Mit einer Stabilisierung dieses zunehmenden Trends ist nur zu rechnen, wenn es gelingt, bezahlbaren Wohnraum für den betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Politik gefragt. Die Fallarbeit im Bereich „Menschen ohne Wohnung“ findet in enger Zusammenarbeit und Vernetzung mit den weiteren in der Wohnungslosenhilfe tätigen Einrichtungen und Anlaufstellen statt.  „Die Schachtel e.V.“, Sozialberatung und Treffpunkt für Wohnungslose  Fachberatungsstelle „Menschen ohne Wohnung“ des Caritasverbandes Koblenz e.V.  Städtisches Übernachtungsheim der AWO in der Herberichstraße  Jugendberufshilfe des Jugendamtes der Stadt Koblenz, ansässig beim Jobcenter Stadt Koblenz Sophie-Schwarzkopf-Haus in Trägerschaft des AWO Kreisverbandes Koblenz-Stadt e.V.   Projekt „Spurwechsel“, betreute Wohngemeinschaften für junge Volljährige unter 25 Jahren, Träger Internationaler Bund (IB), Koblenz. Die Teamleitung für den Bereich ist Mitglied im Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe. Teilnehmende des Arbeitskreises sind der Caritasverband Koblenz e.V., die Schachtel e.V., die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Koblenz-Stadt e.V., der Verein für Bewährungshilfe e.V. sowie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Ämter der Stadtverwaltung Koblenz (Ordnungsamt und Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales). Das Gesamtkonzept stellt unter Einbeziehung der aktuellen Situation in Koblenz die verschiedenen Zuständigkeiten nebst den bestehenden Angeboten an Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen dar. 1.7.2 Übernachtungsheim Die Gesamtzahl der Übernachtungen ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 11,2 % gesunken. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus verschärften Bedingungen wurde die Belegungskapazität reduziert. Um die Unterbringungsbedarfe weiterhin zu decken, wurden durch das Ordnungsamt Kapazitäten durch Hotelzimmeranmietungen geschaffen. Seite | 40 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.7.2.1 Anzahl und Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner Alter Frauen 2020 2019 18-21 Jahre 22-25 Jahre 26-35 Jahre 36-45 Jahre 46-64 Jahre ab 65 Jahre gesamt 2 2 8 6 13 2 33 2021 1 6 7 6 12 2 34 Männer 2020 2019 6 4 6 6 5 1 28 10 14 35 38 38 10 145 2021 8 9 25 26 22 6 96 2019 8 7 23 20 28 3 89 12 16 43 44 51 12 178 gesamt 2020 9 15 32 32 34 8 130 2021 14 11 29 26 33 4 117 1.7.2.2 Übernachtungszahlen Monat Frauen 2019 2020 Männer 2021 2019 2020 gesamt 2021 2019 2020 2021 Januar 165 80 73 526 482 333 691 562 406 Februar 132 97 42 456 488 280 588 585 322 März 61 30 58 432 576 300 493 606 358 April 80 32 101 295 507 291 375 539 392 Mai 62 74 36 433 370 247 495 444 283 Juni 57 66 63 471 285 272 528 351 335 Juli 24 63 43 485 267 321 509 330 364 August 41 83 66 495 291 349 536 374 415 September 105 99 43 506 275 258 611 374 301 Oktober 106 102 49 530 324 447 636 426 496 November 65 105 103 509 352 500 574 457 603 Dezember 66 97 97 538 355 512 604 452 609 gesamt 964 928 774 5.676 4.572 4110 6.640 5.500 4.884 Quelle aller Daten: Jahresabschlussbericht 2021 der Arbeiterwohlfahrt Städtisches Übernachtungsheim 1.8 Wohngeld 1.8.1 Allgemeines Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss (z.B. für Mieterinnen/Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (z. B. für Besitzerinnen/Besitzer einer Eigentumswohnung) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Seite | 41 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.8.2 Zahlungen Wohngeld Zahlungen 2017 2018 2019 2020 2021 Bewilligungen 2.923 2.306 2.208 2.712 2.682 Probeberechnungen 1.765 1.691 2.121 2.222 1.244 Mietzuschuss 2.446.707 € 2.076.776 € 1.884.686 € 2.526.160 € 2.817.418 € Lastenzuschuss 79.633 € 77.362 € 73.897 € 78.540 € 62.268 € Wohngeld gesamt 2.526.340 € 2.154.138 € 1.958.583 € 2.604.700 € 2.879.686 € Quelle: eigene Berechnungen des Sachgebietes Anm.: Kostenträger der Auftragsangelegenheit sind Bund und Länder. Personal- und Sachkosten sind durch die Kommunen zu tragen. Probeberechnungen dienen zur Abgrenzung, ob Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz zu gewähren sind. 1.8.3 Hinweis auf statistische Daten Das Land Rheinland-Pfalz erstellt durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz statistische Berichte, aus denen sich weitere Daten zum Wohngeld ergeben. Die Berichte können unter der Internetadresse www.statistik.rlp.de abgerufen werden. 1.8.4 Entwicklung und Ausblick Die Verzahnung des Wohngeldrechts insbesondere mit Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Steuerrecht, hat oft (auch starke) Schwankungen in den Bewilligungen zur Folge. Eine Wohngeldgewährung selbst steht in Konkurrenz zu Sozialleistungen, bei denen Unterkunftskosten als Bedarf berücksichtigt werden, wie dies beispielsweise bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II aber auch SGB XII der Fall ist. Eine Wohngeldgewährung kann nur dann erfolgen, wenn hierdurch eine Leistungsgewährung dieser Sozialleistungen vermieden wird. Dabei kann dieses Ziel auch in Kombination mit dem Kinderzuschlag erreicht werden, der durch die Familienkassen auf Antrag gewährt werden kann. Die Zahl der Bewilligungen ist seit der letzten größeren Wohngeldreform zum 01.01.2020 wieder angestiegen, was auch so zu erwarten war. Durch die Festschreibung einer jährlichen Dynamisierung ist weiterhin davon auszugehen, dass die die Zahl der Bewilligungen zumindest auf diesem hohen Niveau bleiben werden. Seit 2021 werden auch erstmals anteilig die Heizkosten bei der Wohngeldberechnung mit einbezogen und eine pauschale CO²-Komponente mit dem sog. CO²-Bepreisungsentlastungsgesetz eingeführt. Um den Zugang unter Pandemiebedingungen zu erleichtern, galt auch 2021, dass Anträge fristwahrend fernmündlich gestellt werden konnten. Das gesetzlich vorgeschriebene formelle Antragsverfahren wurde dann nachgelagert durchgeführt. Seite | 42 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.9 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (Produkt Nr. 3511) 1.9.1 Offene Altenhilfe - Seniorenveranstaltungen Der jährliche „Bunte Nachmittag für Alt und Jung“, die Schiffstour im Sommer sowie der „Liedernachmittag für Alt und Jung“ im September konnten wegen der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden. In 2021 wurden im Rahmen der Möglichkeiten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in den Stadtteilen angeboten. Zusätzlich fördert die Stadt Koblenz im Rahmen der offenen Altenhilfe die Altenbegegnungsstätten und Altenhilfeaktivitäten. 1.9.2 Koblenzer Seniorenbeirat „Nach der Satzung vom 04.06.2009 ist der Seniorenbeirat als parteipolitisch unabhängiges und überkonfessionelles Organ des Rates gem. § 56 a der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die Interessenvertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz, die über 60 Jahre alt sind (am 31.12.2020 28 % der Gesamtbevölkerung = 31.730 Personen; Seniorenhaushalte im Dez. 2020: 17.004 = 28,1 %). Er kann grundsätzlich über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren, und gibt darüber hinaus in Angelegenheiten der Selbstverwaltung Stellungnahmen, Anregungen und Empfehlungen ab, die auch zur Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten und fortschrittlichen Seniorenpolitik im Sinne des Leitbildes "Eine Stadt zum Bleiben" beitragen wollen. Der Beirat unterstützt die vom Lande Rheinland-Pfalz vorgegebenen Strategie der Leitstelle „Gut leben im Alter“ und möchte mitwirken an der Umsetzung der von der EU vorgegebenen Demografiepolitik, die darauf abzielt, für die Seniorinnen und Senioren die durch Vorurteile und z.T. auch gesetzliche Hemmnisse aufgerichteten Schranken für einen aktiven Einsatz in der Gesellschaft und für selbstbestimmtes Leben zu beseitigen und ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen von der örtlichen bis zur nationalen Ebene zu ermöglichen. Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Heinz-Günther Borck haben im Jahr 2021 12 Vorstandssitzungen, davon fünf als Video- bzw. Telefonkonferenzen stattgefunden. Ferner konnten unter dem Einfluss der Corona-Pandemie nur drei Plenarversammlungen, davon eine als Video- bzw. Telefonkonferenz, durchgeführt werden. Seite | 43 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Einzelne Schwerpunkte der Beiratstätigkeit: Fußgängerfreundlichkeit: Der Seniorenbeirat beschäftigte sich mit dem Thema der Gleichbehandlung der Verkehre, d.h. Bereitstellung getrennter Wege für Fußgänger und Radfahrer in den Rheinanlagen. Hierzu erfolgte im November eine entsprechende Entschließung. Zeitgemäßer Ausbau des Personennahverkehrs: Der Seniorenbeirat tauschte sich hierzu mit dem Geschäftsführer der koveb, Jürgen Czielinski, über die aktuellen Modernisierungsmaßnahmen auch unter dem Gesichtspunkt der Klimafreundlichkeit aus. Grünflächenerhalt und –ausweitung als Begegnungsraum wie als Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas: In diesem Zusammenhang wirkte der Beirat in verschiedenen Arbeitsgruppen der Klimaschutzkommission mit und trug zur Beschlussfassung über alternative Bedienungsformen im ÖPNV sowie zur Fassadenbegrünung bei. Ausbau der internetgestützten Kommunikationsmöglichkeiten für die Bewohner der Alteneinrichtungen: Unter dem Eindruck coronabedingter Einschränkungen verlangte der Seniorenbeirat den Ausbau internetgestützter Kommunikationsmöglichkeiten für die Bewohner der Alteneinrichtungen und sprach sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für administrative Unterstützung älterer Menschen bei deren Inanspruchnahme aus, was von der Landesseniorenvertretung am 26.05.2021 übernommen wurde. Der Sozialausschuss lehnte am 16.06.2021 wegen der Verwaltungsbegründung, dass hier Kosten im freiwilligen Bereich entstünden, den Antrag ab, doch wurde eine Pressemitteilung über Schulungsmöglichkeiten für die Arbeit im Internet zugesagt, die das Sozialamt am 19.07.2021 veröffentlichte. Weitere Entschließungen: Ebenfalls übernommen wurden auch die vom Plenum des Seniorenbeirates am 06.05.2021 einstimmig verabschiedeten Entschließungen 1. gegen administrativ verordnete Eingriffe in die deutsche Sprache, 2. für die ersatzlose Abschaffung aus der Feudalzeit stammenden der Straßenausbaubeiträge und 3. gegen zu weitgehende, mit dem Coronavirus begründete Einschränkungen der Grundrechte. Corona: Bereits im Februar 2021 hatte sich der Vorstand für die Einbeziehung der Hausarztpraxen in das Corona-Impfprogramm ausgesprochen und ein Beratungsangebot für Impfinteressenten eingerichtet. Öffentlichkeitsarbeit: Regelmäßige Pressemitteilungen und erneute Ausweitung der Internetpräsenz (Protokolle der Arbeitskreise und der Plenarversammlungen sind seit 2014 stets zeitnah verfügbar) ermunterten 2021 - auch wegen des weitgehenden Ausfalls der Präsenzsitzungen und wegen der Aufnahme aktueller Coronainformationen - über 350.000 Besucher (bisherige Höchstzahl seit Einrichtung der Internetseiten, + 40 % gegenüber 2020), zur eigenen Information rd. 1.3 Mio. Seiten aufzurufen. Damit war auch 2021 eine für Rheinland-Pfalz einzigartige Transparenz der Beiratsarbeit erreicht. Die Entschließungen wurden auch in Seite | 44 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Internetportalen sowie sozialen Netzwerken verbreitet und waren Gegenstand eines Interviews des Vorsitzenden mit Antenne Koblenz. Zusätzlich informierte ein neues Faltblatt über die Arbeit des Seniorenbeirates des Stadt Koblenz. Wohnen: Der Seniorenbeirat hat sich am Hochschulprojekt „Zeitkapsel“ beteiligt und in den Fragen des gemeinsamen und generationenübergreifenden Wohnens sowie beim Projekt „Wohnen für Hilfe“ die bewährte Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Verein „Gemeinsam Wohnen in der Region Koblenz e.V.“ fortgesetzt. Die Fortsetzung des unter der Schirmherrschaft der Bürgermeisterin stehenden Generationenfestes sowie eine öffentliche Vortragsveranstaltung über Altersstruktur und Wohnraumangebot fielen dagegen den Coronauflagen zum Opfer und werden 2022 nachgeholt. Arbeitskreise (AK): Auch die Arbeitskreise, die sich großenteils aus Angehörigen der Hochrisikogruppen zusammensetzen, konnten 2021 nur selten tagen. Der AK Bildung und Kultur hat die Neugestaltung der Feste Franz (u.a. Sitzgruppenprojekt des Seniorenbeirats berücksichtigt) besichtigt. Der AK Gesundheit und Betreuung tagt in der Regel in Alteneinrichtungen, deren Kontaktbeschränkungen die Abhaltung von Sitzungen ausschlossen. Der AK Demografie und Stadtentwicklung hat sich auf drei Sitzungen vorzugsweise mit Fragen des neuen Stadtbades, des Rad- und Fußgängerverkehrs in den Rheinanlagen und des ÖPNV beschäftigt. Auch die Erschwerungen des Zugangs zum Schwimmbad Oberwerth für Benutzer ohne Internetzugang wurden im Blick auf die abgelehnte administrative Unterstützung für die Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsleistungen erörtert. Auch 2022 wird der Seniorenbeirat mit anderen Ratsgremien und Vereinen zusammenarbeiten und die bisherigen Schwerpunkte seiner Arbeit, darunter die andauernde Problematik der coronabedingten Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben, insbesondere, aber nicht nur in Alten- und Pflegeheimen, fortsetzen. Er wird sich weiterhin an den Arbeiten der Klimaschutzkommission und ihrer Arbeitsgruppen beteiligen.“ Quelle Jahresabschlussbericht 2021 des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz 1.10 Außendienst und sonstige Überprüfungen Die Anzahl der für die Feststellung des für die Hilfegewährung notwendigen Bedarfs erteilten Ermittlungsaufträge stellt sich für die Jahre 2017 bis 2021 wie folgt dar: Seite | 45 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Ermittlungen und Ermittlungsaufträge 2017 Anzahl der Bedarfsermittlungen 2018 2019 2020 2021 149 79 81 33 37 … Sonstiges 115 15 38 10 1 … Hausrat 0 0 0 0 0 … Renovierung 10 22 18 4 17 … Einrichtung 24 42 25 19 19 sonstige Ermittlungen 214 268 233 338 198 alle Ermittlungsaufträge 363 347 314 371 235 davon für Quelle: eigene Aufzeichnungen/Berechnungen Zu den Tätigkeiten im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zählen insbesondere folgende Außendiensttätigkeiten im Sozialamt (ohne Allgemeinen Sozialdienst/ASD):  Überprüfung der Bedürftigkeit bei SGB XII  Mithilfe bei Antragsaufnahme und Feststellung des Bedarfes bei SGB XII  Mithilfe bei der Auswahl von geeigneten Wohnungen für Asylbewerberinnen und –bewerber Seit 01.09.2011 finden darüber hinaus interne Prüfungen bei der Auszahlung von Geldbeträgen statt. Im Jahr 2012 wurden diese erstmals für ein ganzes Jahr dokumentiert. Von den Überprüfungen sind Auszahlungen für die Bereiche Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Landesblindengeld sowie Landespflegegeld betroffen, ebenso die Bereiche der Auszahlungen der Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach dem KJHG und auch die Leistungserbringung der Tagespflege im Rahmen des SGB VIII. Im Jahr 2021 konnten bei den durchgeführten Überprüfungen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden; aufgedeckte kleinere Unstimmigkeiten, wie z. B. fehlende aktuelle Adressen oder fehlende unterhaltspflichtige Personen, wurden berichtigt. Überprügung und Maßnahmen 2017 2018 2019 2020 2021 Bei geänderten Bankverbindungen 637 625 562 645 627 Stichprobe bei Einzelfällen 435 683 631 561 506 Bei hohen und langen Nachzahlungen 251 * * 346 267 alle Überprüfungen 1.323 1.308 1.193 1.552 1.400 Quelle: eigene Aufzeichnungen/Berechnungen *die Überprüfung bei zu hohen oder langen Nachzahlungen erfolgt seit September 2017 unmittelbar durch die Leistungssachbearbeiter Seite | 46 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.11 Widersprüche Die im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales eingehenden Widersprüche betreffen die folgenden Sachgebiete:  Sozialhilfegewährung  Bildung und Teilhabe  Landespflege- und Landesblindengeld  BAföG und AFBG  Unterhaltsstelle  Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z. B. Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt nach SGB XII, SGB IX, AsylbLG und Wirtschaftliche Jugendhilfe)  Wohngeld  Jugendhilfe/Elternbeiträge Widersprüche 2017 eingegangene Widersprüche… 2018 2019 2020 2021 319 296 299 328 192 Erledigung durch Abhilfe 139 85 84 91 72 Erledigung durch Rücknahme 130 94 124 94 60 Erledigung durch Sonstiges/Vergleich 282 146 94 95 2 Vorlagen an den Stadtrechtsausschuss* 47 49 78 52 33 Quelle: eigene Aufzeichnungen/Berechnungen * Stadtrechtsausschuss bzw. sonstige Widerspruchsbehörde 1.12 Refinanzierung der Sozialhilfe 1.12.1 Allgemeines Aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe durch die Bundesteilhabegesetz-Reform konnte die bisherige Struktur des Jahresberichtes im Bereich „Refinanzierung der Sozialhilfe“ nicht mehr weiter fortgeführt werden. In der Vergangenheit wurde unterschieden in Einnahmearten (Kostenbeiträge, Unterhalt, Rückzahlung gewährter Hilfen usw.), Form der Leistung (außerhalb von Einrichtungen und innerhalb von Einrichtungen) und Sozialhilfeträgern (örtlicher Träger, überörtlicher Träger). Diese Unterscheidung ist mit der gesetzlichen Änderung im Bereich der Eingliederungshilfe nicht mehr möglich. Um weiterhin alle Leistungsarten auf dieselbe Weise darzustellen, wurden daher erstmals für 2020 neue Übersichten erstellt. Sie unterscheiden nur noch nach den verschiedenen Einnahmearten und Trägern und werden für jede Leistung einzeln dargestellt. Seite | 47 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Bei den Einnahmequellen der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX kann insbesondere nach Refinanzierung und Erstattungsleistungen unterschieden werden. Die Einnahmen der Refinanzierung teilen sich in fünf Bereiche auf:      Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlungen gewährter Hilfen Sonstige Ersatzleistungen Dritter. Im Rahmen der Refinanzierung “Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete“ haben sich seit dem 01.01.2020 Änderungen aufgrund des Inkrafttretens des Angehörigen - Entlastungsgesetz ergeben. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII sind seit dem 01.01.2020 Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 € (Jahreseinkommensgrenze je unterhaltsverpflichteter Person). Kostenbeteiligung und –erstattung durch das Land Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und Hilfen in anderen Lebenslagen Das Land erstattet 50 % der Nettoausgaben von teilstationären und vollstationären Leistungen. Weiterhin erstattet das Land 50 % der Leistungen in Fällen, bei denen neben den o.g. Hilfen gleichzeitig auch Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Zuständigkeit des Landes (Leistungsempfängerinnen und-empfänger ist über 18 Jahre alt oder erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) gewährt wird. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Der Bund erstattet über das Land 100 % aller Nettoausgaben (Auszahlungen - Einzahlungen). Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (ab 2020) Das Land erstattet 50 % der Nettoausgaben bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die über 18 Jahre alt sind oder die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Einnahmen SGB IX + SGB XII Gesamt … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige 2017 2018 2019 2020 2021 769.657 € 787.260 € 759.953 € 600.983 € 649.146 € 234.888 € 240.680 € 348.460 € 124.411 € 155.762 € 85.107 € 97.805 € 62.730 € 32.503 € 47.123 € 282.881 € 224.685 € 185.937 € 274.748 € 236.091 € 80.525 € 42.396 € 105.060 € 51.452 € 80.499 € 86.256 € 181.695 € 57.766 € 117.869 € 129.671 € Seite | 48 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 33.907.626 € 34.843.677 € 45.597.716 € 35.532.111 € 38.352.948 € 397.858 € 392.353 € 565.053 € 170.488 € 214.091 € 332.732 € 372.031 € 350.563 € 63.308 € 16.720 € 3.697.070 € 3.488.897 € 2.701.464 € 811.791 € 1.172.883 € 232.600 € 75.878 € 203.360 € 24.611 € 51.815 € 216.959 € 102.833 € 180.365 € 59.975 € 107.409 € 29.030.408 30.411.686 41.596.911 34.401.937 36.790.031 34.677.283 € 35.630.937 € 46.357.669 € 36.133.094 € 39.002.094 € Quelle: Ergebnisrechnung 2021 1.12.2 Hilfe zum Lebensunterhalt Einnahmen Hilfe zum Lebensunterhalt … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 2018 2019 2020 2021 143.480 € 36.925 € 94.986 € 43.320 € 46.824 € 30.898 € -18.728 € 27.967 € -5.382 € 19.438 € 57.502 € 71.225 € 30.592 € 4.322 € 1.834 € 39.742 € 6.928 € 20.109 € 29.957 € 15.169 € 15.246 € -10.043 € 16.114 € 12.989 € 9.859 € 92 € -12.458 € 204 € 1.435 € 525 € 284.408 € 269.578 € 693.296 € 368.897 € 345.925 € -8.565 € 1.678 € 8.432 € 1.790 € 25.993 € 50.763 € 50.592 € 52.082 € 696 € 0€ 0€ 7.687 € 16.911 € 2.149 € 9.333 € 0€ 0€ 642 € 4.262 € 9.971 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 242.210 209.621 615.230 360.000 300.628 427.888 € 306.503 € 788.282 € 412.218 € 392.749 € 2017 Quelle: Ergebnisrechnung 2021 Seite | 49 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.12.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Einnahmen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 2018 2017 2019 2020 2021 284.446 € 310.064 € 272.024 € 327.215 € 379.226 € 132.899 € 98.843 € 92.750 € 85.244 € 76.425 € 11.684 € 11.014 € 12.556 € 27.626 € 45.290 € 66.876 € 111.222 € 69.657 € 164.289 € 155.965 € 65.279 € 52.439 € 88.946 € 37.670 € 63.647 € 7.709 € 36.547 € 8.115 € 12.386 € 37.900 € 14.151.235 € 14.765.690 € 16.373.958 € 16.270.938 € 17.945.068 € 77 € 452 € 8.436 € 112 € 8.955 € 0€ 0€ 265 € 0€ 0€ 19.893 € 16.097 € 9.394 € 6.746 € 36.729 € 0€ 0€ 0€ 19.431 € 1.762 € 0€ 0€ 0€ 0€ 12.869 € 14.131.265 14.749.141 16.355.863 16.244.650 17.884.753 14.435.680 € 15.075.755 € 16.645.982 € 16.598.153 € 18.324.294 € Quelle: Ergebnisrechnung 2021 1.12.4 Hilfen zur Gesundheit Einnahmen Hilfen zur Gesundheit … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige 2018 2017 2019 2020 2021 53.230 € 131.811 € 40.932 € 104.015 € 90.809 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 347 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 53.230 € 131.464 € 40.932 € 104.015 € 90.809 € Seite | 50 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 518.834 € 432.361 € 688.573 € 425.013 € 216.489 € 0€ 390 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 893 € 6.650 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 13 € 0€ 518.834 431.078 681.923 425.000 216.489 572.064 € 564.172 € 729.506 € 529.028 € 307.297 € Quelle: Ergebnisrechnung 2021 1.12.5 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (bis Ende 2019) und SGB IX (ab 2020) Einnahmen Eingliederungshilfe … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 2018 2017 2019 2020 2021 128.916 € 183.701 € 186.721 € 108.847 € 108.260 € 21.929 € 131.093 € 155.603 € 37.513 € 41.816 € 0€ -549 € 0€ 0€ 0€ 82.018 € 27.015 € 22.604 € 70.541 € 59.469 € 0€ 0€ 0€ 794 € 6.975 € 24.968 € 26.142 € 8.514 € 0€ 0€ 15.178.435 € 16.145.211 € 22.966.033 € 14.694.612 € 15.983.891 € 336.419 € 319.084 € 456.525 € 95.315 € 135.475 € 109.546 € 113.935 € 113.772 € 69 € 0€ 3.583.417 € 3.397.625 € 2.617.952 € 777.500 € 1.035.107 € 174.059 € 94.678 € 147.856 € 918 € 8.398 € 0€ 547 € 86.304 € 0€ 0€ 10.974.994 12.219.341 19.543.624 13.820.810 14.804.911 15.307.351 € 16.328.912 € 23.152.754 € 14.803.459 € 16.092.151 € Quelle: Ergebnisrechnung 2021 Seite | 51 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.12.6 Hilfe zur Pflege Einnahmen Hilfe zur Pflege … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 2018 2017 2019 2020 2021 159.586 € 124.760 € 165.290 € 17.585 € 23.316 € 49.162 € 29.471 € 72.141 € 7.035 € 18.083 € 15.922 € 16.115 € 19.582 € 554 € 0€ 94.245 € 79.173 € 73.567 € 9.962 € 4.778 € 0€ 0€ 0€ 0€ 18 € 256 € 0€ 0€ 34 € 438 € 3.719.085 € 3.176.233 € 4.814.190 € 3.692.172 € 3.809.183 € 69.928 € 70.749 € 91.661 € 73.272 € 43.668 € 172.422 € 207.503 € 184.444 € 62.543 € 16.720 € 93.759 € 66.594 € 50.556 € 25.395 € 89.085 € 58.541 € -18.800 € 54.863 € 0€ 31.684 € 216.959 € 102.286 € 94.061 € 59.962 € 94.540 € 3.107.476 2.747.901 4.338.606 3.471.000 3.533.486 3.878.671 € 3.300.992 € 4.979.480 € 3.709.758 € 3.832.499 € Quelle: Ergebnisrechnung 2021 1.12.7 Hilfen in anderen Lebenslagen Einnahmen Hilfe zur Überwindung bes. soz. Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen … davon örtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige 2018 2017 2019 2020 2021 0€ 0€ 0€ 0€ 711 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 711 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Seite | 52 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 … davon überörtl. Träger Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete Leistungen von Sozialleistungsträgern Rückzahlung gewährter Hilfen (insbes. Darlehen) Sonstige Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land … Einnahmen gesamt 55.629 € 54.604 € 61.665 € 80.478 € 52.392 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 2.628 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 55.629 54.604 61.665 80.478 49.764 55.629 € 54.604 € 61.665 € 80.478 € 53.103 € Quelle: Ergebnisrechnung 2021 1.13 Örtliche Betreuungsbehörde Die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde sind in den §§ 4 bis 9 Betreuungsbehördengesetz (BtBG) geregelt. Die Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz fördert u. a. mit der Durchführung der örtlichen Arbeitsgemeinschaften ein funktionierendes Betreuungswesen in der Kommune. Hierzu gehören die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Mitarbeitende der Betreuungsvereine, Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Betreuungsgerichts sowie das Gesundheitsamt. Darüber hinaus werden in der täglichen Arbeit Kooperationen mit den ortsansässigen Krankenhäusern, der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, den Alten- und Pflegeheimen in Koblenz, den Pflegestützpunkten und den Einrichtungen für behinderte und psychisch kranke Menschen gepflegt. Zu den weiteren Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört, die Öffentlichkeit und einzelne Bürgerinnen und Bürger über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren. Die Betreuungsbehörde gehört dem Netzwerk Demenz Koblenz an und wirkt in der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz mit. Der Arbeitsschwerpunkt liegt bei der Unterstützung des Betreuungsgerichts vor Einrichtung einer Betreuung. Dies umfasst die Aufklärung des betreuungsrelevanten Sachverhalts, Vermittlung anderer Hilfen, Erstellung entsprechender Sozialberichte sowie den Vorschlag einer geeigneten Betreuerin oder eines geeigneten Betreuers. Nach Einrichtung einer Betreuung bietet sich die Betreuungsbehörde als Ansprechpartner für die Betreuten an und steht den Betreuerinnen und Betreuern für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Seite | 53 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Für die fallbezogene Arbeit der örtlichen Betreuungsbehörde bleibt zu dokumentieren, dass im Jahr 2021 insgesamt 581 Anfragen des Betreuungsgerichtes Koblenz bezüglich Betreuungsangelegenheiten bearbeitet wurden; im Jahr 2020 waren es 612 Anfragen. Von den 581 Anfragen des Betreuungsgerichtes wurde in  14 Fällen keine Betreuung eingerichtet, weil eine Vorsorgevollmacht erteilt werden konnte bzw. vorhanden war   49 Fällen keine Betreuung eingerichtet, da ein Regelungsbedarf bzw. die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nicht gegeben waren 4 Fällen keine Betreuung eingerichtet, weil andere Hilfen vermittelt wurden  30 Fällen die Betreuung aufgehoben  68 Fällen ein Betreuerwechsel vollzogen  173 Fällen eine Betreuung eingerichtet. Die restlichen 243 Fälle umfassen sonstige Anfragen, noch offene Betreuungsverfahren und Einstellung des Verfahrens wegen Tod. Bei der Bearbeitung der Anfragen des Betreuungsgerichtes hat die Intensität der Beratung der betroffenen Personen zugenommen. Aufgrund der Corona-Pandemie ergaben sich im Berichtszeitraum insbesondere in der Fallarbeit im Außendienst für die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde erschwerte Bedingungen. Häufig gehören die betroffenen Personen zur Risikogruppe, daher waren die bisher zur Sachverhaltsermittlung üblichen Hausbesuche oder Besuche in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern häufig nicht möglich, andere Zugangswege mussten erschlossen werden und vermehrt Informationen über Dritte eingeholt werden. Es ist zu konstatieren, dass sich unter den derzeitigen Bedingungen auch die Soziale Arbeit im Bereich der Örtlichen Betreuungsbehörde verändert hat. Es fehlt in der Gesamtbeurteilung im Einzelfall oft der umfassende ganzheitliche Eindruck durch Hausbesuche und persönliche Gespräche. Darüber hinaus wurden von der Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer o.g. Aufgabenstellungen 737 Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, Bevollmächtigten, betreuten Personen, Berufsbetreuerinnen und -betreuern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen durchgeführt. 115 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz wünschten eine Beratung zu Vorsorgevollmachten bzw. deren öffentliche Beglaubigung. 1.13.1 Art der Betreuung Im Jahr 2021 wurde die überwiegende Anzahl der eingerichteten Betreuungen von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern übernommen. Seite | 54 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Jedoch muss feststellt werden, dass es nach wie vor schwieriger wird, neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer zu gewinnen. Anm.: EA = ehrenamtlich geführte Betreuungen 1.13.2 Neue Betreuungsfälle: Altersstruktur und Geschlecht Betreuungsfälle: Altersstruktur und Geschlecht der Neuzugänge* Altersgruppe weiblich männlich Summe in % 18 bis 29 Jahre 5 16 21 6,4 30 bis 39 Jahre 6 13 19 5,8 40 bis 49 Jahre 10 14 24 7,4 50 bis 59 Jahre 17 21 38 11,7 60 bis 69 Jahre 29 40 69 21,2 70 bis 79 Jahre 30 31 61 18,7 80 bis 89 Jahre 48 33 81 24,8 90 bis 99 Jahre 11 1 12 3,7 über 100 Jahre 1 0 1 0,3 gesamt 157 169 326 100 Quelle aller Angaben: Statistik aus Software butler *Alter zum Zeitpunkt der Betreuungseinrichtung; Erhebungszeitraum: 01.01.2021 bis 31.12.2021 Seite | 55 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.13.3 Förderung der Betreuungsvereine Im Bereich der Stadt Koblenz sind vier Betreuungsvereine tätig. Es handelt sich hierbei um den Betreuungsverein der Lebenshilfe Koblenz e.V., den Betreuungsverein im Diakonischen Werk des evangelischen Kirchenkreises Koblenz e.V., den Sozialdienst Katholischer Frauen Koblenz e.V. (Fachbereich Gesetzliche Betreuung) und den Betreuungsverein der AWO Koblenz e.V. Die obengenannten Vereine wurden im Jahr 2021 durch das Land Rheinland-Pfalz und zu gleichem Anteil durch die Stadt Koblenz jeweils mit einem Betrag von 32.800 € gefördert. Die Betreuungsvereine Diakonisches Werk und Lebenshilfe wurden jeweils mit der Hälfte des o.g. Betrages gefördert, da diese Vereine sowohl im Stadtgebiet als auch im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz tätig sind. Im Rahmen ihrer Querschnittsaufgaben bieten die Betreuungsvereine kostenlose Beratung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Beratung über Vorsorgevollmachten an. 1.14 Behindertenbeauftragte der Stadt Koblenz In seiner Sitzung am 14.11.2019 hat der Stadtrat Frau Katharina Kubitza zur Behindertenbeauftragten der Stadt Koblenz für die Ratsperiode 2019 – 2024 gewählt. Herr Joachim Seuling wurde in der Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 zum Abwesenheitsvertreter der Behindertenbeauftragten gewählt. Zum 31.12.2021 legte Herr Seuling sein Amt als Abwesenheitsvertreter nieder. Herr Joachim Seuling war in der Ratsperiode von 2014 bis 2019 als Behindertenbeauftragter der Stadt Koblenz tätig. 1.15 Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II (Produkt 3121) 1.15.1 Allgemeines Durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem SGB II haben sich die Leistungen zum Lebensunterhalt ab 01.01.2005 grundlegend verändert. Der anschließende Bericht fasst noch einmal die wichtigsten Daten, Entwicklungen und finanziellen Auswirkungen für die Stadt Koblenz im Jahre 2021 zusammen. Seite | 56 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.15.2 Bedarfsgemeinschaften und Personen (a.v.E.) Bedarfsgemeinschaften Monat 2017 2018 2019 Personen 2020 2021 2017 2018 2019 2020 2021 Jan 5.219 5.353 5.177 4.780 4.808 10.395 10.604 10.353 9.727 9.605 Feb 5.379 5.501 5.247 4.921 4.967 10.661 10.850 10.448 9.941 9.855 Mrz 5.452 5.527 5.222 5.025 4.973 10.792 10.892 10.381 10.082 9.865 Apr 5.436 5.489 5.178 5.258 4.947 10.749 10.803 10.318 10.494 9.809 Mai 5.436 5.443 5.172 5.311 4.873 10.779 10.715 10.322 10.592 9.762 Jun 5.426 5.393 5.087 5.293 4.803 10.750 10.641 10.182 10.547 9.621 Jul 5.472 5.349 5.070 5.222 4.706 10.806 10.570 10.129 10.375 9.430 Aug 5.453 5.318 5.033 5.120 4.613 10.799 10.566 10.094 10.192 9.235 Sep 5.428 5.267 4.989 5.033 4.532 10.696 10.500 9.973 9.997 9.058 Okt 5.385 5.218 4.956 4.877 4.479 10.635 10.414 9.925 9.721 8.939 Nov 5.352 5.153 4.872 4.810 4.417* 10.585 10.325 9.827 9.644 8.865* Dez 5.428 5.156 4.759 4.775 4.412* 10.696 10.351 9.683 9.582 8.828* Quelle: endgültige Daten aus der Statistik der Bundesagentur * vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten 1.15.3 Gesamtaufwendungen der Stadt für SGB II Leistungsart 2017 Laufende KdU/Heizung 2019 2018 2020 23.883.946 € 23.586.507 € 22.609.667 € 22.800.590 € 2021 22.273.473 € Wohnungsbeschaffungskosten 127.967 € 47.534 € 113.787 € -26.131 € 52.574 € Mietschulden - 12.350 € - 329 € 22.511 € 7.396 € -2.022 € Erstausstattung Wohnung etc. 449.241 € 300.565 € 279.290 € 224.525 € 216.488 € Erstausstattung Bekleidung etc. 129.851 € 155.555 € 100.388 € 116.945 € 82.224 € Genossenschaftsanteile 0€ 0€ 0€ 625 € -518 € Flankierende Maßnahmen § 16 Abs. 2 SGB II 90.345 € 75.004 € 94.400 € 135.425 € 136.095 € Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen Seite | 57 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.15.4 Laufende Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II Laufende Leistungen KdU/Heizung in €. 2017 Jan 2018 Erstattung Bund in € 2019 2020 2021 1.792.271 1.790.503 2017 2018 2019 2020 2021 1.936.691 1.932.883 1.877.060 951.972 1.108.961 1.031.800 1.387.514 1.552.391 Feb 1.977.705 1.916.661 1.942.608 1.807.482 1.875.508 956.539 1.068.954 1.056.069 1.372.012 1.453.964 Mrz 2.018.027 2.023.488 1.931.362 1.876.776 1.955.273 975.885 1.120.817 1.013.181 1.365.607 1.539.115 Apr 1.991.832 2.028.095 1.938.785 1.955.185 1.911.106 959.834 1.111.933 1.012.690 1.424.548 1.348.204 Mai 1.978.632 1.983.350 1.931.448 2.047.026 1.887.186 957.865 1.109.411 1.008.495 1.472.387 1.492.815 Jun 2.006.454 2.015.805 1.860.168 2.039.170 1.902.262 1.522.680 1.112.315 1.402.734 1.473.737 1.380.610 Jul 2.016.758 2.032.246 1.913.026 2.017.781 1.904.653 1.065.516 1.114.524 1.066.264 1.457.943 1.461.778 Aug 2.016.660 1.915.065 1.881.452 1.942.362 1.848.744 1.051.303 1.068.527 1.046.797 1.399.865 1.422.204 1.986.353 1.939.537 1.844.496 1.879.573 1.819.573 1.061.540 1.074.437 1.027.307 1.374.413 1.401.611 1.996.504 1.920.136 1.843.704 1.807.816 1.798.285 1.051.784 1.072.827 1.034.122 1.343.495 1.391.291 1.979.749 1.915.807 1.850.648 1.845.157 1.778.634 1.051.064 1.080.525 1.034.654 1.374.976 1.377.397 Dez 19.969.787 1.919.719 1.795.444 1.789.989 1.801.746 1.011.341 1.010.988 966.330 1.300.000* 1.289.136 Sep Okt Nov Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen *Es handelte sich um eine Schätzung. Der Bescheid des Landes Rheinland-Pfalz lag noch nicht vor. 1.15.5 Integration in Arbeit Zum Stichtag 31.12.2021 hat das Jobcenter der Stadt Koblenz folgendes Ergebnis erzielt: Abgänge aus Hilfebedürftigkeit 2017 2018 2019 2020 2021 Anzahl der Personen insgesamt 3.687 3.786 3.852 3.951 3.532 … davon Integration in Erwerbstätigkeit 2.433 2.551 2.437 1.959 2.045 … davon Jugendliche unter 25 Jahren 527 607 602 457 457 Quelle: Controllingsystem der BA für SGB II - Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – Dez. 2021 Als flankierende Maßnahme im Sinne des § 16a SGB II wurde in 215 Fällen (221 Fälle im Jahr 2020) die Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen. In 37 dieser Fälle (37 Fälle im Jahr 2020) erfolgte eine Integration in Arbeit bzw. in eine Maßnahme. 1.15.6 Widersprüche etc. (SGB II) Widersprüche, Klagen etc. 2017 2018 2019 2020 2021 Widersprüche 1.151 1.232 1.197 1.095 778 Klagen 159 213 159 131 72 Einstweil. Anordnungen, Berufungen u.a. 81 55 57 41 41 Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen des Jobcenters Seite | 58 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.16 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege/Zuschüsse (Produkt 3311) Im Haushalt der Stadt Koblenz sind umfangreiche Finanzmittel zur freiwilligen und gesetzlichen Förderung verschiedenster Angebote auf dem sozialen Sektor eingestellt. Um eine übersichtliche Darstellung der aus dem Sozialetat der Stadt Koblenz in 2021 geleisteten Förderungen/Zuschüsse zu gewährleisten, ist das angegebene Gesamtvolumen des Produktes 3311 entsprechend den Einzelkostenstellen dargestellt. Zuschüsse 2017 2018 2019 2020 2021 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (K500100E29) Sonstige Einrichtungen / Maßnahmen der Gesundheitspflege (K500100E30) Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen (K500200E31) 456.473 € 509.080 € 435.973 € 489.516 € 427.434 € 79.985 € 60.385 € 56.000 € 56.000 € 56.000 € 27.000 € 27.000 € 27.000 € 27.000 € 27.000 € gesamt 563.458 € 596.465 € 518.973 € 572.516 € 510.434 € Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen 1.17 Bildungs- und Teilhabeleistungen Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Sozialgesetzbuches vom 24.03.2011 wurde ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche eingeführt. Ziel dieses Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien ein Mindestmaß an Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Einen Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst bzw. die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder aber Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten. Die Leistungsberechtigten erhalten dabei zusätzliche Leistungen für:  Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen / Schüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen  Leistungen für den persönlichen Schulbedarf  Schülerbeförderung  Zusätzliche Lernförderung  Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten Seite | 59 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Zum 01.08.2019 wurden die Leistungen zur Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz verbessert und ausgeweitet. Erstmals wurden hier die Leistungen des persönlichen Schulbedarfes mit einer Dynamik versehen, so dass diese, beginnend ab dem Jahr 2021, mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz fortgeschrieben werden. Weiterhin ermöglicht das Starke-Familien-Gesetz einen leichteren Zugang zu den Leistungen, da für Leistungsberechtigte aus dem Wirkungskreis des SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG grundsätzlich keine gesonderte Antragstellung mehr erforderlich ist. Auch im Jahr 2021 zeigte sich, dass der Umgang mit der Corona-Pandemie unmittelbare Auswirkungen auf die einzelnen Leistungen der Bildung- und Teilhabeleistungen hatte. So sind z.B. Leistungen des persönlichen Schulbedarfs unverändert zu bewilligen gewesen. Bei anderen Leistungen, wie z.B. Übernahme der Kosten für Klassenfahrten oder Ferienfreizeiten, ist eine Bewilligung nur bei entsprechenden Angeboten durch Dritte möglich. Aufgrund landesrechtlicher Regelung sind die Kommunen für diese Leistungen zuständig; sie tragen auch die Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Hierfür erhält die Kommune Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46 SGB II (prozentual von den Nettoaufwendungen der Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung). Damit die Leistungen aus einer Hand gewährt werden können, erfolgt die Bewilligung für die SGB-II-Berechtigten durch das Jobcenter. Für die SGB-XII-Berechtigten erfolgt die Bewilligung in Abteilung II, für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfangende und auch für Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Abteilung III des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. 1.17.1 Antragszahlen auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets Anträge auf Bildungs- und Teilhabepaket nach … Zahl der potenziell anspruchsberechtigten Kinder* Zahl der Kinder, für die mindestens ein Antrag gestellt ist SGB II 4.015 1.756 SGB XII 54 21 Wohngeld/Kinderzuschlag 1650** 1.314 Asyl 292 165 Quelle: SGB II: eigene Erhebungen Jobcenter, alle anderen: eigene Erhebungen Care 4 *Hierbei wurden alle Kinder von 0 bis unter 25 Jahren gezählt **Hierbei handelt es sich um einen geschätzten Wert. Systembedingt ist dieser nicht auswertbar. Seite | 60 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Anträge auf Bildungs- und Teilhabepaket nach … gestellte Anträge* differenzierte Aufstellung** a) b) c) d) e) f) SGB II 3.291 171 1.556 25 93 1.236 210 SGB XII 21 0 16 - - 4 1 Kinderzuschlag 415 14 213 4 4 111 69 Wohngeld 899 38 460 5 16 235 145 AsylblG 165 5 99 - 2 51 8 Quelle: SGB II: eigene Erhebungen Jobcenter, alle anderen: eigene Erhebungen Care 4 * Werden mehrere Leistungen (zusammen) beantragt, wird für jede beantragte Leistung einzeln je ein Antrag gezählt. ** a) Ausflüge/Klassenfahrten b) persönlicher Schulbedarf c) Schülerbeförderung d) Lernförderung e) Mittagsverpflegung f) Teilhabeleistungen 1.17.2 Aufwendungen Aufwendungen für …. SGB II SGB XII AsylbLG Wohnung/Kinderzuschlag Summe Schulausflüge 926 € 0€ 109 € 822 € 1.857 € Mehrtägige Klassenfahrten 8.199 € 0€ 150 € 6.070 € 14.419 € Schulbedarf 244.703 € 1.956 € 12.300 € 75.484 € 334.443 € Schülerbeförderung 0€ 0€ 0€ 1.164 € 1.164 € Lernförderung 11.340 € - 1.779 € 14.951 € 28.070 € Mittagsverpflegung 224.591 € 1.863 € 24.824 € 109.919 € 361.197 € Teilhabeleistungen 12.100 € 165 € 886 € 15.450 € 28.601 € Summe der Aufwendungen 501.859 € 3.984 € 40.048 € 223.860 € 769.751 € Quelle: eigene Aufzeichnungen 1.17.3 Gesamtaufwendungen seit 2017 Quelle: eigene Aufzeichnungen Seite | 61 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 1.18 Ehrenamtskarte/Jubiläums-Ehrenamtskarte Mit der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz soll ehrenamtliches Engagement gewürdigt werden. Die Stadt Koblenz gehört auch zu dem Kreis der Städte, die diese Karte anbieten. Eine Ehrenamtskarte erhält auf Antrag, wer mindestens 14 Jahre alt ist und mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist, ohne dafür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Ehrenamtliche können landesweit sämtliche mit der Karte verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags in Pirmasens am 26.08.2018 hat Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Jubiläums- Ehrenamtskarte eingeführt. Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der bestehenden Ehrenamtskarte. Auf vielfältigen Wunsch und auf Anregung von Vereinen, Organisationen und den Ehrenamtlichen selbst soll langjährig Engagierten, die die wöchentlich geforderte Stundenzahl für den Erhalt der Ehrenamtskarte (fünf Stunden) nicht erbringen, der Zugang zur neuen landesweiten JubiläumsEhrenamtskarte ermöglicht werden. Voraussetzung für den Erhalt dieser Karte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Weitere Vergabekriterien für den Erhalt der Jubiläums- Ehrenamtskarte liegen nicht vor. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erbracht worden sein. Auch langjährig Engagierte, die sich nicht mehr engagieren können, erhalten die Karte. Damit bietet die Jubiläums- Ehrenamtskarte die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen. Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die Ehrenamtskarte bietet. Seit Einführung am 22.10.2015 haben bereits 198 Koblenzerinnen und Koblenzer eine Ehrenamtskarte / Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten. Seite | 62 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2 Kinder, Jugend und Familie 2.1. Kinder- und Jugendarbeit 2.1.1 Jugendbegegnungsstätte (JBS) im „Haus Metternich“ Im 44. Jahr ihres Bestehens und im 2. Jahr der Corona-Pandemie war die Jugendbegegnungsstätte bis auf eine Woche im September durchgängig von montags bis freitags geöffnet. Die physischen Kontaktbeschränkungen und das Erfassen von persönlichen Daten sind normalerweise Ausschlusskriterien in der offenen niederschwelligen Jugendarbeit. Dem pädagogischen Team der JBS ist es dennoch gelungen, analoge Begegnungsmöglichkeiten gemäß den jeweils geltenden Hygieneauflagen für z.B. jugendpolitisch organisierte Gruppen so zu arrangieren und zu begleiten, dass außerschulische Bildung weiterhin stattfinden konnten. Das tägliche gemeinsame Zubereiten einer warmen Mahlzeit und Gespräche gehören zur verbindlichen Infrastruktur in der JBS, um den jungen Menschen eine Alltagsnormalität zu bieten. Zu den Gesprächsthemen zählten Fragen, wie z.B.: „Wie schaffe ich mein Abitur?“, „Tröstet und ermutigt (digitaler) Konsum?“ oder „Wie real ist die eigene Wahrnehmung in Chatrooms?“. Die Kontakte zu Einzelpersonen in besonderen Lebenslagen, die bereits seit Jahren der Einrichtung verbunden sind, fanden z.T. über die im Jahr 2020 eingeführten digitalen Begegnungsräume („digitaler Thekenabend“) statt und ab Frühjahr/Sommer 2021 im Außenbereich der JBS. Ein wichtiger Aktivierungsprozess mit Beteiligung junger Menschen waren die Umstrukturierung und Renovierungsarbeiten im Kreuzgewölbe (ehemals Disco/Veranstaltungsraum). Hier entsteht ein multifunktionaler Raum, um z.B. Bandproben mit dem nötigen Abstandsgebot wieder zu ermöglichen und kleine Live Gigs zu streamen. Besondere Veranstaltungen und Kooperationen: „Talk im Horst“  im digitalen Format, Thema: Bildungslandschaften, Gäste u.a. PD Dr. Margit Theis-Scholz Solidaritätsbekundungen und Präsenz auf Demonstrationen bzw. Kundgebungen  „Internationaler Frauentag“, „Stonewall Rembering“, „Klimastreik“, „Kein Vergessen“, „Fahrraddemo Verkehrswende“, „Stoppt Femizide“ „Lesekreis“  Start Herbst 2021, Thema: kritische Theorie und Frankfurter Schule „Esther Bejarano-Gedenkessen“  nach Rezepten von Esther Bejarano Seite | 63 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 „veganes Festessen“  am 24.12.2021, Jahresabschluss mit queerer Peergroup Weitere Informationen: www.haus-metternich.de. Öffnungszeiten Dienstag-Freitag 15.00 – 20.00 Uhr Donnerstag 15.00 – 22.00 Uhr Montag Plenum 17.00 – 19.00 Uhr 2.1.2 Jugendtreff „Maulwurf“ Offener Treff Der Jugendtreff Maulwurf ist derzeit dreimal die Woche für Kinder und Jugendliche, im Alter von 12 bis 27 Jahren, geöffnet. Unsere Angebote sind dabei grundsätzlich für alle jungen Menschen zugänglich, unabhängig von deren sozialem Status, Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, körperlichen oder geistigen Möglichkeiten oder Bildungsstand. Die vorhandenen Räumlichkeiten können von den Besucherinnen und Besuchern unter Einhaltung von Regeln genutzt werden und stehen zur Entwicklung und Pflege generationseigener Ausdrucksformen zur Verfügung. Ihnen stehen dauerhaft Materialien für verschiedene Freizeitaktivitäten kostenlos bereit, wie beispielsweise Billard, Kicker, Tischtennis, Gesellschaftsspiele und verschiedene Medienangebote. Die Mitarbeitenden sind für die Besucherinnen und Besucher des Treffs permanent und zu allen Themen des Lebens Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und Vertrauensperson. Den Jugendlichen wird die Möglichkeit der planerischer Mitgestaltung der Angebotsstruktur und der Gestaltung der Räumlichkeiten geboten. Ziel der Arbeit im Jugendtreff Maulwurf ist es, jungen Menschen ein Raum-, Bildungs- und Beratungsangebot sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung zu eröffnen und sie hierbei zu unterstützen. Viele unserer Angebote und Kooperationen konnten aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie nur verändert oder begrenzt stattfinden. Da sich unsere Arbeit immer an der aktuellsten CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) orientiert hat, waren einige Angebote/Kooperationen dieses Jahr nicht oder nur zu bestimmten Zeiten des Jahres umsetzbar. Alle Angebote fanden unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie Einlassbeschränkungen statt. Dies wird nicht noch einmal für jedes Angebot einzeln ausgeführt oder benannt. Auch der Offene Treff selbst konnte zeitweise nur digital stattfinden. Die Besucherinnen und Besucher hatten zudem die Möglichkeit, Einzeltermine auszumachen und nahmen dies auch in Anspruch. Seite | 64 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Kooperationsangebote im schulischen Kontext:  Präventionsseminare: Das Präventionsteam (der Jugendschutzbeauftragter der Stadt Koblenz und Mitarbeitende des Jugendtreffs) führte Seminare für Schulklassen durch. Themenschwerpunkte waren: Gruppendynamik, soziales Miteinander, Sucht- und Gewaltprävention. Insgesamt wurden zehn Seminare veranstaltet. Die Durchführung der Seminare war nur eingeschränkt möglich und wurde aufgrund bestehender Hygieneregeln teilweise in den Schulen selbst umgesetzt.  Nachmittags-AG: In Kooperation mit der Schulsozialarbeit der Clemens-Brentano-OverbergRealschule-Plus wurde, im Rahmen der Ganztagsschule, eine AG in unseren Räumlichkeiten angeboten. Themenschwerpunkte waren: Spiel, soziales Miteinander, Gruppendynamik, Kreativitätsförderung und Bewegung. Kooperationsangebote ohne schulischen Kontext:  “Jugendhaus digital Koblenz“: Unter Mithilfe des Teams und weiterer Mitarbeitender des Sachbereichs Kinder- und Jugendförderung entstand im März 2020 die Idee für ein digitales Jugendhaus. Angesichts der Corona-Pandemie sah sich die Jugendarbeit in Koblenz vor einige Probleme gestellt. Die Schulen und Jugendhäuser waren geschlossen. Der Kontakt zu den Schülerinnen/Schülern und Besucherinnen/Besuchern unmöglich. Es entstand das "Jugendhaus digital Koblenz", das Freizeittipps und Mitmachaktionen vorstellt, pädagogische Ideen, Anregungen und Materialien anbietet, Infos und Nachrichten jugendgerecht aufbereitet, Hilfsangebote und Unterstützung unterbreitet und signalisiert, dass auch in dieser Situation Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung stehen. Dabei soll über die Plattform selbst keine Beratung stattfinden. Es wird lediglich auf Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen verwiesen, um datenschutzrelevante Daten zu schützen. 2021 lag der Fokus auf der Weiterentwicklung des digitalen Jugendhauses sowie dem Ausbau der digitalen Jugendarbeit und digitalen Ausstattung. Angedacht ist es, zukünftig eine App als Plattform zu nutzen. Diese soll im Frühjahr 2022 in die Testphase gehen. Ziel ist eine Plattform, die von den Jugendlichen selbst mitgestaltet wird und keinen reinen Output des Fachpersonals darstellt. Auf diese Art sollen mediale Räume für Jugendliche geschaffen werden, die sie selbst (mit)kreieren können und in denen Persönlichkeitsentwicklung stattfinden kann. Unter Begleitung und fachlicher Anleitung werden so Experimentier-, Lern- und Freiräume geschaffen und die Möglichkeit zur Reflexion geboten. Als Plattform dienen derzeit noch Instagram und Facebook. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.facebook.com/ Jugendhaus-digital-Koblenz-110764993918091. Seite | 65 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Workshops und besondere Angebote:  Kreativangebot: Das Projekt „Ich mag es bunt! Du auch?“, welches interessierten Jugendlichen einmal monatlich verschiedene Gestaltungstechniken näherbringen und ihre Kreativität fördern soll, wurde auch dieses Jahr durchgeführt.  Kochangebot: Freitags bestand zeitweise im Rahmen des Offenen Treffs die Möglichkeit für ein Kochangebot. Mit diesem Angebot zur „lebenspraktischen Bildung“ erhalten die Besucherinnen und Besucher des Hauses die Möglichkeit, selber zu kochen (das Kochen zu planen, nötige Besorgungen zu machen bzw. das Kochen zu erlernen).  Lernhilfe: Die Besucherinnen und Besucher konnten mittwochs ab 14 Uhr unser Lernhilfeangebot nutzen, Hausaufgaben machen oder für Klassenarbeiten lernen.  Offener Treff geht online: Während des Lockdowns trafen sich die Besucherinnen und Besucher des Jugendtreffs dienstags bis donnerstags um je 19 Uhr in einem Videochat. Auf diese Weise konnte ein alternatives Angebot realisiert werden und der Kontakt zu den Stammbesucherinnen und -besuchern erhalten bleiben. Weitere Veranstaltungen:  Großveranstaltungen: Die Mitarbeitenden des Jugendtreffs wirkten unterstützend bei der Sommerferienfreizeit und dem Open Air Kino des Jugendrates mit.  Bildungsreise „Berlin“: Das Team des Jugendtreffs Maulwurf plante unter Einbezug der Jugendlichen eine Bildungsreise nach Berlin, die letztendlich wegen Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Die Reise soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Konzeptionelle Tätigkeiten:  Zielüberprüfung: Der im Sachbereich durchgeführte Prozess zur Qualitätssicherung, Zielfindung und Evaluation wurde in 2021 erneut in Form der Zielüberprüfung weitergeführt.  Hygienekonzept: Angesichts der Pandemie und der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung erstellte das Team ein eigenes Hygienekonzept, welches immer wieder angepasst und aktualisiert werden musste. Fremdnutzung der Räumlichkeiten:  In diesem Jahr waren aufgrund der Pandemie nur vereinzelt Fremdnutzungen der Räumlichkeiten möglich.  Sommerakademie: Seit dem Sommer 2019 findet in unseren Räumen die Nachbetreuung dreier Gruppen der „Sommerakademie“ statt. Die Sommerakademie besteht aus einem dreiwöchigen Sommercamp für junge Menschen. Ein modularisierter Tagesablauf soll eine ganzheitliche Stärkung für die berufliche Zukunft ermöglichen, welcher sich immer an den Kompetenzen der Jugendlichen orientieren soll. Die einjährige Nachbetreuung soll nachhaltig unterstützen und begleitet beim Übergang von Schule zum Beruf. Veranstalter ist Phase Be. Seite | 66 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Sonstiges: Auch dieses Jahr bestand ein erhöhter Bedarf an Einzelfallberatung und Hilfestellungen im alltäglichen Leben. Viele Beratungen mussten dieses Jahr telefonisch erfolgen. Zudem ist weiterhin eine signifikante Zunahme an psychischen Erkrankungen oft in Folge von Traumata wahrzunehmen. Die Mitarbeitenden haben an einer Weiterbildung zum Thema Traumapädagogik teilgenommen, um traumapädagogische Haltungen und Handlungsansätze in den Arbeitsalltag mit einbinden zu können. Die Konzeption des Jugendtreffs, wie auch die Standards, die im Rahmen der Qualitätssicherung entwickelt wurden und die verschiedene Arbeitsbereiche und Aufgaben des Arbeitsfeldes regeln, wurden im Zuge dessen überarbeitet und angepasst. Das Team des Jugendtreffs nutzte die pandemiebedingten Schließzeiten zur Renovierung der Räumlichkeiten, zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Nutzung und Eruierung alternativer Kommunikationswege. Die technische Ausstattung des Treffs lässt jedoch zu wünschen übrig, was diese Arbeit sehr erschwert hat. Aktuelle Informationen zu Angeboten und Veranstaltungen des Jugendtreff Maulwurf sind unter www.jugendtreffmaulwurf.de zu finden. Öffnungszeiten Offener Treff Montag Bürotag / Seminartag Dienstag Schul AG Mittwoch - Donnerstag 14.00 – 20.00 Uhr Freitag 15.00 – 21.00 Uhr 2.1.3 Jugend- und Bürgerzentrum auf der Karthause – JuBüZ Das Jugend- und Bürgerzentrum (JuBüZ) auf der Karthause ist eine stadtteilorientierte Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Koblenz. Es ist ein Ort der Begegnung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren. Neben den Angeboten für die verschiedenen Altersgruppen bieten auch interkulturelle und generationsübergreifende Projekte die Möglichkeit, Menschen zusammenzuführen. Das Team des Jugend- und Bürgerzentrums versteht sich als Ansprechpartner für die sozialen und kulturellen Belange des Stadtteils Karthause. Neben dem pädagogischen Programmangebot stellt das Jugend- und Bürgerzentrum ebenfalls ein Veranstaltungshaus dar, das von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen zu geselligen und kulturellen Zwecken gemietet werden kann. Seite | 67 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.1.3.1 Wöchentliche Programmstruktur Bürgertreff Tag Uhrzeit Thema Bemerkungen Montag 15:00 – 17:00 Uhr Plaudertreff Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr Spieletreff Mittwoch 09:30 – 11:30 Uhr Stadtteilfrühstück jeden ersten Mi. im Monat Donnerstag 15:00 – 17:30 Uhr Hobbythek jeden vierten Do. im Monat Tag Uhrzeit Thema Bemerkungen Montag 14:30 – 16:00 Uhr „Krasse Klasse“ Schul AG RSK+ Dienstag 16:00 – 19:00 Uhr Offener Treff (ab Klasse 5) Mittwoch 16:00 – 18:00 Uhr Mädchenzimmer Donnerstag 16:00 – 19:00 Uhr Offener Treff (ab Klasse 5) Jugendtreff geschlechtsspez. Angebot Generationentreff Tag Uhrzeit Thema Bemerkungen Mittwoch 18:00 – 20:00 Uhr Stadtteiltheater Mittwoch 16:00 – 17:30 Uhr Vorleseclub jeweils letzter Mi. im Monat Vermietungssprechstunde Tag Uhrzeit Dienstag 17:30 – 19:00 Uhr Bemerkungen 2.1.3.2 Veranstaltungen 2021 Folgende Veranstaltungen, organisiert durch das Team des Jugend- und Bürgerzentrums, fanden im Jahre 2021 außerhalb des wöchentlichen Programms statt:  Einweihung des Unterstandes auf dem Außengelände  Sommerferienprogramm im Jugendbereich des JuBüZ  Halloweenparty im Offenen Treff Seite | 68 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.1.3.3 Programm während der Corona-Pandemie 2021 Es konnten im Februar 2021 die vakante Stelle im Jugendbereich und im Dezember eine neu eingerichtete Stelle besetzt werden, so dass aktuell zwei hauptamtliche Fachkräfte in den Angeboten des Jugendbereiches des JuBüZ tätig sind. Aufgrund der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen war das JuBüZ im ersten Halbjahr überwiegend für den Publikumsverkehr geschlossen und das wöchentliche Programm sowie auch geplante Veranstaltungen konnten nicht stattfinden. Für das JuBüZ-Team stand vor allem der Kontakterhalt zu den Besucherinnen und Besuchern des Hauses im Vordergrund. Im Bürgerbereich wurde die Kooperation mit der Gemeindeschwesterplus fortgesetzt und gemeinsam kleinere Aktionen gegen Vereinsamung und zur Unterstützung durchgeführt. Für Jugendliche wurden digitale Angebote während des Lockdowns erarbeitet, wie zum Beispiel eine digitale Schatzsuche (Actionbound), ein digitaler Jugendtreff in der Chat-Software „discord“ oder Beiträge für das „Jugendhaus digital“. Die Stadtteiltheatergruppe vertonte unter dem Titel „Audio-Theater-Intensiv“ Hörszenen und veröffentlichte diese in Teilen auf der JuBüZ-Webside. Wichtigste Kernelemente in allen Programmen waren Einzelgespräche, die von viele Besucherinnen und Besuchern in den ersten Monaten des Jahres 2021 dankbar genutzt wurden. Als Lockerungen der Kontaktbeschränkungen die Möglichkeit zur Wiederaufnahme von Angeboten ermöglichten, öffnete das JuBüZ-Team mit oben beschriebenen Punkten des wöchentlichen Programmes. Die Sicherstellung dieser Präsenzangebote war die Hauptaufgabe des JuBüZ-Teams im zweiten Halbjahr. Die Einweihung des Unterstandes auf dem Außengelände des JuBüZ mit beteiligten Jugendlichen, dem Oberbürgermeister und der Bürgermeisterin der Stadt Koblenz und den zu dankenden Sponsoren fand am 01.07.2021 statt, somit konnte ein Beteiligungsprojekt im Rahmen des Karthäuser Jugendforums 2018 erfolgreich beendet werden. In den ersten drei Wochen der Sommerferien öffnete der Jugendbereich mit unterschiedlichen Themen. Veranstaltet wurden je eine Woche mit Musikangeboten, Medienwoche und Klima-KreativWoche. In der Zeit vom 09.07.-27.08.2021 fand wieder die Sommerferienfreizeit der Stadtverwaltung Koblenz im JuBüZ statt. Im Oktober konnte eine Halloweenparty im Offenen Jugendtreff gefeiert werden. Unter dem Titel „JuBüZ Aktuell“ veröffentlicht das JuBüZ monatlich, seit November 2021, einen (auch digital zur Verfügung stehenden) Newsletter zu den Programmen und Veranstaltungen. 2.1.3.4 Vermietungen 2021 Pandemiebedingt mussten über 95 % der Vermietungen im Jahre 2021 storniert werden. Vermietungen Mieter private Personen Vereine, Parteien, Institutionen Kooperationspartner (mietfrei) Anzahl der Vermietungen 0 2 8 100 € Mieteinnahmen gesamt Quelle: eigene Erhebungen Seite | 69 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Weitere Informationen zum Konzept und Programm des Jugend- und Bürgerzentrums Karthause finden Sie unter: www.jubuez.de, E-Mail: info@jubuez.de. 2.1.4 Dezentrale Mobile Jugendarbeit 2.1.4.1 Jugendtreffs und subkulturelle Veranstaltungen Grundlage der Mobilen Jugendarbeit ist die Rahmenkonzeption „Aufsuchende Jugendarbeit“ (s. Kommunaler Jugendplan, Jugendamt der Stadt Koblenz, 1996, S.204 ff.). Der Leistungsumfang ist in der „Konzeption der Mobilen Jugendarbeit“ beschrieben. Weitere Infos auf der Homepage www.mobile-jugendarbeit-koblenz.de. Personelle Ausstattung Die mobile Jugendarbeit der Stadt Koblenz wurde aufgrund der Beschlussfassung der Städtischen Gremien im Jahr 2021 verstärkt. Für die Angebote der mobilen Jugendarbeit (inkl. Aufsuchende Jugendsozialarbeit und präventive Jugendarbeit) stehen derzeit fünf Vollzeitkräfte aufgeteilt auf sechs Fachkräfte zur Verfügung. Ergänzt wird das Team durch drei Werkstudierende mit einem wochenstundenumfang von insgesamt 39 Stunden pro Woche. Kontinuierlich laufende Leistungen Jugendtreff Güls  Offener Jugendtreff für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren. Träger des Jugendtreffs ist die Stadtverwaltung Koblenz.  Öffnungszeiten: montags und freitags ab 16:00 Uhr  Besucherstruktur: Der Jugendtreff in Güls wird von einer Gruppe von 10-15 Jugendlichen mit verschiedenen Nationalitäten im Alter von 12-17 Jahren aus dem Stadtteil Güls besucht. Bauwagen Mittelweiden  Offener Jugendtreff (Bauwagen) für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Der Bauwagen wird in Kooperation mit dem Caritasverband Koblenz betrieben.  Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags ab 16:30 Uhr, ab Oktober dienstags in der Kindertagesstätte Mittelweiden  Besucherstruktur: Der Bauwagen Mittelweiden wird im Regelbetrieb von 10-12 zu gleichen Teilen weiblichen und männlichen Jugendlichen ab 12 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund besucht. Jugendtreff Kesselheim  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Der Jugendtreff wird in Kooperation mit der Pfarrgemeinde St. Peter betrieben. Die Räumlichkeiten werden durch die Pfarrgemeinde gestellt, das Personal wird durch die Stadtverwaltung (Mobile Jugendarbeit) gestellt. Seite | 70 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Öffnungszeiten: mittwochs ab 16:00 Uhr  Besucherstruktur: Der Jugendtreff in Kesselheim wird im Regelbetrieb von 6-8 vorwiegend männlichen älteren Jugendlichen ohne Migrationshintergrund im Alter von 15-17 Jahren besucht. Jugendtreff Pfaffendorfer Höhe  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre. Träger des Jugendtreffs ist die Stadtverwaltung Koblenz.  Öffnungszeiten: montags und mittwochs ab 16:15 Uhr  Besucherstruktur: Der Jugendtreff an der Balthasar-Neumann-Grundschule wird im Regelbetrieb von 10 bis 12 Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre aus den Stadtteilen Pfaffendorfer Höhe besucht, viele von ihnen mit Migrationshintergrund. Jugendtreff Lützel  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Bürgerzentrum Lützel. Die Räumlichkeiten werden durch die Pfarreiengemeinschaft Koblenz-Neuendorf gestellt, das Personal durch die Stadtverwaltung Koblenz (Mobile Jugendarbeit).  Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags ab 16:00 Uhr  Besucherstruktur: Der Jugendtreff im Bürgerzentrum Lützel wird im Regelbetrieb von 8-10 Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre aus dem Stadtteil Lützel, vornehmlich mit Migrationshintergrund besucht. Jugendtreff Karthause  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre „Am Löwentor“ (ehemalige Feste Kaiser Alexander). Träger des Jugendtreffs ist die Stadtverwaltung Koblenz.  Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags ab 15:00 Uhr  Besucherstruktur: Der Jugendtreff „Am Löwentor“ wird im Regelbetrieb von 9-12 Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre aus dem Stadtteil Karthause-Nord besucht. Die Besucherstruktur setzt sich aus Mädchen und Jungen zu gleichen Teilen zusammen. Jugendtreff Rübenach  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre im Haus der Begegnung der ev. Kirchengemeinde.  Öffnungszeiten: mittwochs ab 15:30 Uhr  Besucherstruktur: Der Jugendtreff wird im Regelbetrieb von 8-10 Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre aus Rübenach besucht. Die Besucherstruktur setzt sich zu gleichen Teilen aus Mädchen und Jungen, vorwiegend ohne Migrationshintergrund, zusammen. Jugendtreff Arzheim  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre in den ehemaligen Räumlichkeiten des Ortsvorstehers. Träger ist die Stadtverwaltung Koblenz. Seite | 71 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Öffnungszeiten: montags ab 15:00 Uhr (geplant ab März 2022, derzeit Renovierungsarbeiten) Jugendtreff Goldgrube  Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Der Jugendtreff wird in Kooperation mit der Pfarrgemeinde St. Franziskus betrieben. Die Räumlichkeiten werden durch die Pfarrgemeinde gestellt, das Personal wird durch die Stadtverwaltung (Mobile Jugendarbeit) gestellt.  Öffnungszeiten: geplant ab März 2022 freitags ab 15:00 Uhr (derzeit Renovierungsarbeiten) Berichtwesen  Im Jahr 2021 war die Datenlage zur Besucherzahl der Treffs aufgrund der Pandemie nicht aussagekräftig. Es wurden daher keine Zahlen erhoben.  2022 werden wieder Zählungen in je einer festgelegten Woche pro Quartal stattfinden. Durchgeführte Aktivitäten  Anlassbezogene Events (u.a. Schools-Out-Party mit alkoholfreien Cocktails, Halloween, Winterfeier, Nikolausabend etc.)  Film-/Spieleabende  Kreativangebote (malen, basteln, gestalten usw.)  Stadtteilrallyes  Ausflug ins Phantasialand in den Sommerferien  Neuausstattung von Jugendtreffs  Kartbahn (übergreifend, verschiedene Treffs)  Übernachtung im Rahmen einer Projektwerkstatt  Graffitiprojekt in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbüro und dem Jugendrat Koblenz (Skatepark am Schloss) Weitere Tätigkeiten  Aktualisierung des neuen Konzeptes der Mobilen Jugendarbeit  Mitbetreuung der dreiwöchigen Sommerferienfreizeit auf der Karthause  Mitwirkung beim Digitalen Jugendhaus Koblenz  Kooperation mit Music Live e.V. in mehreren Stadtteilen  Kooperation mit dem Bürgerzentrum Lützel  Aufsuchende Arbeit Skatepark am Schloss  Aufsuchende Arbeit Skateelemente auf dem Gelände der RS+ Karthause  Betreuung Hospitationspraktikum  Praxisanleitung, Studentin Hochschule Koblenz  Betreuung Projektwerkstatt Studentin Hochschule  Rufbereitschaft des ASD Seite | 72 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattgefundene Aktionen  Graffiti Workshop Unterführung Rauental mit Daniel Schmitz  Unterstützung Jugendschutzmaßnahme Blütenfest Stadtteil Koblenz-Güls  11. StayOn Skate Contest Skatepark am Schloss  Mitarbeit bei der RoMo Disco im Agostea  Teilnahme am Jugendschutztraining  Weihnachtsmarktbesuch  Schwimmbadbesuche  Bowlingcenter  Schlittschuhlaufen Planung 2022 Im Jahr 2021 bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattgefundene Aktionen sollen neu terminiert und durchgeführt werden. Des Weiteren ist Folgendes geplant:  Mitarbeit an der Ferienfreizeit in den Sommerferien 2022  Ferienaktionen (wenn möglich gemeinsam mit mehreren Treffs)  Graffiti Workshop Unterführung Rauental  Graffiti Workshop an der Schenkendorfschule  Skateboard Workshop Oberwerth mit dem Skateboard e.V. Koblenz  Streetball Turnier „HallOfFame“ in Koblenz-Lützel  Projekt „Jedem Kind seinen Stadtteil“ (in Kooperation mit Kinder- und Jugendbüro)  Aktivitäten in und um Koblenz (Ausflüge zu verschiedenen Zielen)  Ausweitung Kooperation Music Live e.V.  Vertiefung Netzwerkarbeit mit verschiedenen Akteuren in den Stadtteilen  Teilnahme am Jugendschutztraining 2.1.4.2 Präventive Jugendarbeit Neuendorf Die Zielgruppe dieser Stelle sind alle Kinder und Jugendliche im Stadtteil Neudorf, insbesondere aus der Großsiedlung, sowie deren Eltern. Aufgaben sind die Planung, Organisation und Durchführung von eigenen Projekten für Kinder, Jugendliche und Familien in der Großsiedlung Neuendorf sowie eine enge Kooperation mit Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Die präventive Jungendarbeit war mit Unterstützung der Mitarbeitenden der mobilen Jugendarbeit hauptsächlich aufsuchend in der Großsiedlung vor Ort. Es wurde so der Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen weiter gehalten. Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zwangen erneut zur Adaption der Angebotsstruktur in der Großsiedlung. Als Sofortmaßnahme wurden die Seite | 73 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 „Einzelfallhilfe“ mit Kolleginnen und Kollegen des ASD implementiert. Hierbei wurde der Fokus auf eine Eins-zu-eins-Betreuung für Kinder und Jugendliche aus der Großsiedlung gerichtet. Sobald es die Corona-Schutz-Verordnung wieder zu ließ, wurde die Fahrrad-Werkstatt wieder wöchentlich geöffnet. Im zweiten Pandemiejahr 2021, konnte die bereits positiv erprobte Anpassungsfähigkeit der Outdoor-Fahrrad-Werkstatt an die wechselnden Anforderungen der Hygienekonzepte weiterhin unter Beweis gestellt werden. Die Rahmenbedingungen wurden an das Hygienekonzept angepasst. So wurde nun in einem fest definierten Werkstatt-Team gearbeitet. Dieses Team besteht aus eingesetzten Fachkräften sowie Kindern und Jugendlichen aus der Großsiedlung. Während der Angebotszeit wurden durch die Werkstatt-Teams gebrauchte Fahrräder aufgearbeitet und wieder in einen verkehrssichern Zustand gebracht. Neben den wöchentlichen Angebotszeiten der Fahrrad-Werkstatt wurde zusätzlich ein Zweiradflohmarkt durchgeführt. Die wieder verkehrstüchtigen Fahrräder wurden an Kinder und Jugendliche weitergegeben. Aufgrund des großen Zuspruches wurde diese Aktion in den Herbstferien 2021 wiederholt. Der Aufbau einer Beratungsstruktur für Eltern mit Migrationshintergrund stellt ein abschließendes Aufgabenfeld der präventiven Jugendarbeit da. Hierbei liegt der Schwerpunkt in der klientengerechten Beratung und Vermittlung von verschiedensten Leistungen und Hilfen. Zielgruppe sind u.a. alle Eltern im Fördergebiet. 2021 konnten dieser Aufgabenstellung insgesamt 102 unterschiedliche pädagogische Fachleistungseinheiten realisiert werden. Weitere Schwerpunkte des Berichtzeitraumes 2021 sind:  der Umzug der Akteurinnen und Akteure der Sozialen Arbeit in das Gemeinschaftszentrum am Friesenplatz 3 -7  die Einweihung der neuen Cage Football-Anlage  die weitergehende Professionalisierung der Sozialakteurinnen und -akteure durch intensive persönliche Betreuung 2.1.4.3 Programm Aufsuchende Jugend(sozial)arbeit Die Projektstelle der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur gesellschaftlichen Integration von sozial benachteiligten jungen Menschen besteht seit dem 15.02.2018. Gefördert wird sie durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der Jugendstrategie „JES!“. Zielgruppe in der Stadt Koblenz sind bulgarische Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12-20 Jahren, welche mit ihren Familien hauptsächlich in den Stadtteilen Altstadt, Lützel und Neuendorf wohnen. Schwerpunkt der Arbeit war der Beziehungsneuaufbau sowie das Kennenlernen der Lebenswelt der Jugendlichen. Dies war besonders erforderlich, da einerseits die Stelle bis Sommer 2021 vakant war Seite | 74 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 und andererseits die Zielgruppe bedingt durch die Corona-Pandemie in der Jugendbegegnungsstätte im Haus Metternich weggebrochen war. Das offene Treffangebot im Bürgerzentrum Lützel konnte eingeschränkt weiter betrieben werden. Die Diskontinuität der Teilnahme, die u.a. durch die Freiwilligkeit als Prinzip offener Jugendarbeit gegeben ist, erschwert die Beziehungsarbeit. Auch Vorerfahrungen, tradierte Verhaltensmuster gegenüber "Erziehungspersonen" machen Zugänge häufig schwierig. Mangelnde Sprachkenntnisse auf Elternseite behindern zudem die Elternarbeit. Die Einschränkungen der Pandemie potenzieren sich bei der Zielgruppe. Eine Kontaktaufnahme über Social Media ist nur ganz sporadisch möglich. 2.1.4.4 Streetwork Seit dem 01.06.2009 gibt es beim Jugendamt Koblenz eine volle Stelle im Bereich Streetwork. Gesetzliche Grundlagen, Zielgruppe, Inhalte und Prinzipien der Arbeit können der Konzeption entnommen werden. Seit Ende 2017 findet man das Büro der Streetworkerin in die 2. Etage des Kurt-Esser-Hauses am Hauptbahnhof, wodurch eine gute Erreichbarkeit gegeben ist. Aktuelle Situation Auch das Jahr 2021 war stark geprägt von der Corona-Pandemie, dem Lockdown und den daraus folgenden Kontaktbeschränkungen. Streetwork betreut Einzelpersonen, Gruppen und auch junge Familien oder Alleinerziehende, welche keine oder wenig Anbindung an andere Institutionen haben. Überwiegend gilt es hier Informationen zu Leistungen zu vermitteln und in akuten Krisen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner zu sein. Aber auch längerfristige Unterstützung und vertrauensvolle Bindungen prägen die Arbeit. Überaus wichtig ist aber vor allem der persönliche Kontakt, besonders bei Menschen deren Lebenssituation sowieso schon von mangelnder Teilhabe und Ausgrenzung geprägt ist. Manches lässt sich telefonisch klären, jedoch ersetzt dies die persönlichen Kontakte nicht. Die Aufsuchende Arbeit gestaltete sich in diesem Jahr wieder aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der daraus folgenden geringeren Präsenz von jungen Menschen im öffentlichen Raum schwierig. Es haben sich wenig neue Kontakte ergeben, obwohl der Bedarf da sein sollte. Das Leben der jungen Menschen scheint sich noch mehr als in den letzten Jahren in privaten Räumen abzuspielen. Fehlende Perspektiven, Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit und fehlende finanzielle Mittel sind nach wie vor Themenschwerpunkte und haben sich durch die Pandemie sicher verschärft. Beratung, Begleitung und Anleitung ist in großem Maße nötig, ebenso wie akute (auch finanzielle) Hilfe beim Fehlen jeglicher Mittel. Dies ist vor allem bei EU-Bürgern, welche aufgrund der Freizügigkeit das Recht haben einzureisen, ein Problem, wenn sie keine Arbeit finden bzw. aufnehmen können. In einem solchen Fall gibt es keinerlei finanzielle Leistungen, auch nicht für Kinder. In diesen Fällen bedarf es einer umfassenden Unterstützung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Gesundheit. Verschuldung, psychische BeeinSeite | 75 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 trächtigungen oder Erkrankungen, Klinik- oder Gefängnisaufenthalte sind weitere Schwierigkeiten mit denen junge Menschen zusätzlich belastet sind. Viele geplante Klinikaufenthalte und Therapien wurden wegen den Corona-Fallzahlen verschoben oder fielen aus. Kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten speziell für volljährige junge Menschen gibt es nicht, was problematisch ist, da die jungen Menschen (vor allem Frauen) die vorhandenen Angebote nicht annehmen. Ausblick Öffentliche Plätze, an denen sich junge Menschen aufhalten, aufzusuchen, neue Kontakte zu knüpfen und alte Kontakte zu pflegen, gehört ebenso wie die Einzelfallhilfe weiterhin zu den Schwerpunkten der Arbeit. Es ist damit zu rechnen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Laufe des Jahres noch deutlicher hervortreten und mehr junge Menschen Unterstützung in den verschiedenen Bereichen und Lebenslagen brauchen werden. Geplant ist zudem die Aufsuchende Arbeit im Team mit dem Kolleginnen und Kollegen des Projektes „Next Step 3“ auszubauen und gemeinsam zu gestalten. Dies wurde im letzten Jahr begonnen, war jedoch aufgrund der Pandemie kaum möglich. Die Zusammenarbeit und personelle Kooperation mit der Mobilen Jugendarbeit soll beibehalten werden. Durchgeführte Freizeitaktivitäten Es fanden Spaziergänge sowie Koch- und Spielenachmittage statt. Fortbildungen  Teilnahme an einem Qualifikationskurs Erlebnispädagogik  Beendigung der Online-Fortbildung Traumapädagogik Weiteres  Teilnahme am AK Wohnungslose Frauen in Koblenz  leider sind alle weiteren Veranstaltungen, bei denen Streetwork unterstützt, in diesem Jahr aufgrund der ständigen Kontaktbeschränkungen ausgefallen Kooperationspartnerinnen und -partner  Träger der Wohnungslosenhilfe  Mitarbeitende des Jobcenter Koblenz, auf Wunsch Mitarbeitende anderer Jugendämter  Mitarbeitende des Sachbereiches Kinder- und Jugendförderung und des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)  Mitarbeitende des Internationalen Bundes (Betreuung der WG „Spurwechsel“)  Mitarbeitende des Projektes „First Step 3“ der Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH Seite | 76 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.1.5 Spielhaus am Peter-Altmeier-Ufer Das Spielhaus am Moselufer ist eine außerschulische Bildungs- und Freizeiteinrichtung für Kinder im Alter von 6-12 Jahren. Ziel der Arbeit ist es, jungen Menschen ein Freizeit-, Raum-, Bildungs- und Beratungsangebot zu eröffnen und dabei Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung, Selbstentfaltung und Partizipation zu schaffen. Dabei werden die Lebenssituationen und kulturellen Hintergründe der Besucherinnen und Besucher berücksichtigt. Den Kindern und Jugendlichen stehen pädagogische Fachkräfte als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Angebote zur außerschulischen Bildungsarbeit Inhaltliche Schwerpunkte der Bildungsarbeit sind die Themen: Bewegung, gesunde Ernährung, Kultur, Medien, kreatives Gestalten und Werken, Natur- und Umwelt sowie informelle Wissens- und Wertevermittlung. Neben thematischen Wochenangeboten im Regelbetrieb der Einrichtung werden diese Themen auch in Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnerinnen und -partnern (Clemens-Brentano-/ Overberg Realschule Plus, St. Castor Grundschule, Diesterweg Schule) im Rahmen von Nachmittags-AGs niedrigschwellig bearbeitet. Im Jahr 2021 entwickelten die Mitarbeitenden ein Seminar mit der Überschrift „Lebensraum Garten“. Die Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klasse der Koblenzer Grundschulen. In diesem Seminar werden den Kindern Kenntnisse über die ökologische Vielfalt in Gärten und anderen Grünflächen vermittelt. Durch die Mischung aus theoretischen Inhalten und praktischen Erfahrungen ist es uns gelungen, einen außerschulischen Lernort zu schaffen, der bei den Schülerinnen und Schülern sowie bei den Lehrenden auf großes Interesse traf. Ferienangebote Das Spielhaus am Moselufer bot auch im Jahr 2021 während der Schulferien besondere Angebote, Workshops und Tagesausflüge an. Besondere Angebote & Feste Im Jahr 2021 fanden bedingt durch die Corona-Pandemie nur zwei Veranstaltungen statt. Zum einen gab es zu Beginn der Sommerferien eine Schools-Out-Party. Außerdem wurde zu Halloween im Außenbereich ein Fest gefeiert. Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Weiterhin kamen die Westerwälder Clowndoktoren einmal im Monat zu Besuch. Konzeptionelle Weiterentwicklung Im Rahmen der Personalentwicklung hat das Spielhaus-Team die Konzeption des Hauses sowie die Arbeitsplatzbeschreibungen überarbeitet. Mobile Einsätze mit den Spielekisten „KOWELIX Junior“ und dem „KOWELIX“ Neben der pädagogischen Arbeit im Spielhaus besteht die zweite Säule in der aufsuchenden mobilen Arbeit in Koblenzer Stadtteilen. Ziel der Mobilen Arbeit ist es, ähnlich wie im Spielhaus, ein Seite | 77 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Freizeit-, Bewegungs-, Bildungs- und Partizipationsangebot zu eröffnen. Um dies zu erreichen, werden mit dem „Kowelix Junior“ (PKW-Anhänger) gezielt benachteiligte Stadtgebiete und Schulen angefahren, um auch dort die Teilhabe der Kinder- und Jugendlichen zu ermöglichen. Angebote für Geflüchtete Die Arbeit mit Geflüchteten stellt einen wichtigen Schwerpunkt der mobilen Einsätze dar. In 2021 wurden wöchentlich Spiel- und Bewegungsangebote in Koblenzer Flüchtlingsunterkünften durchgeführt. Neben der Unterkunft im Rauental wurde in diesem Jahr zusätzlich ein Angebot für die Unterkunft in der Niederberger Höhe ins Leben gerufen. In der zweiten Jahreshälfte wurden diese Angebote bedingt durch die Corona-Pandemie gestoppt. Wir hoffen, dass das wichtige Angebot im Jahr 2022 wiederaufgenommen werden kann. Angebote an Koblenzer Grundschulen An der Resonanz der beteiligten Grundschulen wurde deutlich, dass die bereits in 2017 eingeführten aktiven Spiel-/Bewegungspausen an Attraktivität und Notwenigkeit nicht eingebüßt haben. So gibt es an zahlreichen Koblenzer Grundschulen in der Pausenzeit kaum gezielte Angebote zur Beschäftigung und Bewegung. Das Team des Spielhauses/Spielmobils hat mithilfe der Spielekiste „Kowelix Junior“ folgende Grundschulen erreicht: Grundschule Niederberg, Steinschule, Pfaffendorfer Höhe, Grundschule Regenbogenschule. Ein Ausbau des Angebots, um auch andere Schulen miteinzubeziehen, ist aus unserer Sicht dringend erforderlich. An der Willy-GrafGrundschule findet ein wöchentliches Angebot zur Bewegungs- und Kreativitätsförderung statt. Vermietung In 2021 erfolgten pandemiebedingt lediglich 14 Vermietungen. Davon zwei mit Einnahmen in einer Gesamthöhe von 73,50 €. Vermietung mit Einnahmen Anzahl KOWELIX junior KO 2070 (MOSPIKI) Buttonmaschine Vermietungen gesamt Einnahmen 2 1 3 Vermietungen ohne Einnahmen* 60 € 13,50 € 73,50 € Anzahl Spielgerätesortiment Buttonmaschine Jonglierkiste Getränkegarnituren Großspiele Buttonherstellung KOWELIX junior KO 2070 (MOSPIKI) Fallschirm/Sprungtuch Vermietungen gesamt 1 4 1 1 1 1 1 1 11 Quelle: eigene Erhebungen *da Vermietung innerhalb des Amtes bzw. an Kooperationspartner Seite | 78 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.1.6 Ferienmaßnahmen Viele unterschiedliche Träger engagieren sich bei den Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und leisten für berufstätige Eltern nicht nur einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern bieten auch den Koblenzer Kindern, deren Eltern nicht in Urlaub fahren können, spannende und erlebnisreiche Ferientage vor Ort. Im Vordergrund stehen Spiel, Spaß, Action, außerschulisches Lernen und das Schließen neuer Freundschaften. Zum vielseitigen Freizeitprogramm zählen Ausflüge, Schwimmbadbesuche, Naturerlebnisse und kreative Angebote. Insgesamt standen bei den Ferienmaßnahmen im Jahr 2021 ca. 900 Plätze für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren zur Verfügung. Mehr als 20 Träger engagieren sich für Ferienangebote Die Angebote dauern von minimal einer Woche bis hin zu sechs Wochen der Sommerferien. So kamen addiert ca. 10.000 Betreuungstage zusammen. Durch großes Engagement sowohl beim öffentlichen aber vor allem bei den freien Trägern konnte durch dieses Angebot den Eltern eine Betreuung und den Kindern und Jugendliche sinnvoll gestaltete Ferien als Maßnahme der außerschulischen Jugendbildung in Corona-Zeiten geboten werden. Das Jugendamt stellt zu Beginn eines jeden Jahres alle Ferienmaßnahmen in einer Broschüre zusammen, um Eltern einen Überblick über das Angebotsspektrum zu geben. Die Broschüre kann im Internet unter der unten angegebenen Adresse eingesehen und heruntergeladen oder beim Jugendamt angefordert werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die Broschüre digital stetig aktualisiert. Des Weiteren war eine Hotline eingerichtet, die die Angebote koordiniert hat. Die Stadtranderholungen und Ferienaktionen vor Ort werden im Rahmen der Richtlinien der Stadt Koblenz zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit finanziell unterstützt. Die Durchführung der Maßnahmen unter verschärften Hygienebedingungen, in kleineren Gruppen und mit höherem Personalaufwand, haben nicht unerhebliche Mehrkosten ausgelöst, die durch erhöhte Zuschüsse des Landes, Umschichtung von Haushaltsmitten und Spenden zur Verfügung gestellt werden konnten. Eine der größten Maßnahmen ist der Bauspielplatz auf dem Gelände der Sportanlage Oberwerth. Diese Ferienmaßnahme der Stadt Koblenz wird durch die Jugendkunstwerkstatt Koblenz e.V., die für die Organisation und Durchführung der Aktion verantwortlich ist, durchgeführt. Wie in den vergangenen Jahren haben auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an der Maßnahme teilgenommen. Die Ferienangebote sind unter www.koblenz.de/leben-in-koblenz/freizeit/ferienprogramme/ zu finden. Seite | 79 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.1.7 Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche Der Jugendrat hat auch im Jahr 2021 seine Arbeit weitergeführt, neue Veranstaltungen realisiert und bestehende Anliegen weiterverfolgt. Den Vorstand des Jugendrats bildeten Dominik Schmidt (17 Jahre) als Vorsitzender, Béla Riebel (19 Jahre), Mara Schröder (18 Jahre) und Clara Fruhling (14 Jahre) als stellvertretende Vorsitzende. Der Jugendrat tagte 2021 in zehn öffentlichen Sitzungen im Plenum, dazwischen arbeitete er in kleineren Arbeitsgruppen zu diversen Themen. Die Geschäftsführung und die pädagogische Begleitung des Jugendrates obliegen dem Kinder- und Jugendbüro in Trägerschaft der Jugendkunstwerkstatt Koblenz e.V. und des Stadtjugendringes e.V. Zu den Arbeitsgruppen gehört die Arbeit in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Sicherheit, Wir haben Recht(e), Öffentlichkeitsarbeit sowie Wahlen, Events und Freizeit. Die AG Umwelt und Naturschutz baute Spatzennistkästen, die am Kurt-Esser-Haus angebracht wurden. Die AG Verkehr und Sicherheit arbeitete gemeinsam mit dem Koblenzer Künstler Daniel Schmitz, der mobilen Jugendarbeit und dem Jugendamt Koblenz an einem Graffitiprojekt, das an der Skateanlage am Schloss angebracht wurde, um die Nutzungsregeln in Erinnerung zu rufen und das sichere Fahren zwischen den verschiedenen Fahrzeugen zu fördern. Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat sich eine neue Social Media-Strategie überlegt und war mehrmals mit Artikeln in der Rhein Zeitung vertreten. Die AG Wir haben Recht(e) hat einen Wettbewerb gewonnen und ist durch ein professionelles Team auf einen Filmdreh vorbereitet und begleitet worden. Ergebnis ist der Kurzfilm „Wir und unser Koblenz“, der schöne und veränderungswürdige Orte für Jugendliche in Koblenz beleuchtet. Dieses Projekt wurde durch die Aufnahme einer Podcastfolge mit Baudezernenten Herrn Flöck abgerundet. Im Zuge der Koblenzer Jugendbefragung hat die AG Wahlen, Events & Freizeit gemeinsam mit der Statistikstelle der Stadt Koblenz die Fragebögen überarbeitet, die dann an den weiterführenden Schulen beantwortet wurden. Zudem hat die AG im September das alljährliche Open-Air-Kino veranstaltet. Gezeigt wurde „Love, Simon“. Der Film thematisiert das Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Sexualität und die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Homosexualität. Das Event war trotz Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie ausverkauft. Jugendratsmitglieder haben auch an den Vernetzungstreffen der rheinland-pfälzischen Jugendvertretungen sowie am Treffen des Dachverbands der rheinland-pfälzischen Jugendvertretungen teilgenommen und ihre Aufgaben als Vertreterinnen und Vertreter in den städtischen Gremien wahrgenommen. Der Jugendrat bringt dadurch die Interessen der Jugendlichen in die Politik und Verwaltung ein: in den Jugendhilfeausschuss, in die AG Spielflächen des Jugendhilfeausschusses, in den Schulträgerausschuss, den Fahrgastbeirat, den Stadtrat, den Ausschuss für Stadtentwicklung Seite | 80 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 und Mobilität, in die Klimakommission, den kriminalpräventiven Rat, den Kulturausschuss, den Sozialausschuss, den Sport- und Bäderausschuss, den Umweltausschuss, den Ausschuss für allgemeine Bau- und Liegenschaftsverwaltung, den BUGA 2029-Ausschuss, die Fair-Trade-Town, den Gleichstellungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss sowie in diverse Hausbeiräte Koblenzer Jugend- und Bürgerzentren. Außerdem ist der Jugendrat beratendes Mitglied in der StadtSchülervertretung. Leider konnten einige Events wie z.B. „Koblenz spielt“ oder der Sporterlebnistag auch 2021 bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden. Aber der Jugendrat hat sich an anderen Projekten beteiligt wie z.B. den Austauschformaten mit Koblenzer Partnerstädten Austin in Texas und Petah Tikva in Israel. Hier wurden mehrere digitale Austauschgespräche zwischen den Jugendvertretungen geführt sowie Workshops zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen abgehalten. Der Vorstand des Jugendrates wurde außerdem vom SPIEGEL interviewet, um im Zuge der AmpelKoalitionsverhandlungen über politische Jugendbeteiligung und die Arbeit des Koblenzer Jugendrates vor Ort zu sprechen. Jugendbefragung Die alle zehn Jahre stattfindende Jugendbefragung wurde 2021 wieder durchgeführt. Der Jugendrat war bei der Überarbeitung der Fragebögen beteiligt und begleitete die Befragung an nahezu allen Koblenzer weiterführenden Schulen. Die Ergebnisse werden für das Frühjahr 2022 erwartet und fließen dann in die Arbeit des Jugendrates ein. Jugendforen Ein Jugendforum konnte im Jahr 2021 pandemiebedingt nicht stattfinden. Im Superwahljahr 2021 wurden jedoch verschiedenste Formate durchgeführt: Zur Landtagswahl veranstaltete das Kinderund Jugendbüro mit Koblenzer Oberstufen sowie mit dem Jugendrat mehrere digitale Podiumsdiskussionen. Außerdem startete das Kinder- und Jugendbüro den Podcast „stimmberechtigt“, der bisher über 650 Zuhörerinnen und Zuhörer erreicht hat. Zur Landtagswahl wurden die meisten Direktkandidatinnen und – kandidaten interviewet, zur Bundestagswahl weitere Expertinnen und Experten zu verschiedensten Aspekten der Wahl und der Demokratie. Der Jugendrat nutzt diesen Podcast ebenso für Interviews mit ausgewählten Gästen. Woche der Kinderrechte Die diesjährige Woche der Kinderrechte stand unter dem Motto „Kinderrechte – Nicht ohne uns“. Für den „Ort der Kinderrechte“ hat sich, gemeinsam mit dem Künstler Dennis Nussbaum und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Koblenz, die Klasse 6/7b der Diesterwegschule mit dem §12 der UN-Kinderrechtskonvention befasst – „Berücksichtigung des Kindeswillens“ – und zum Thema Mitbestimmung grafisch eine gläserne Stele gestaltet. Sie ist im Innenhof des historischen Rathauses zu sehen und soll die Politikerinnen und Politiker vor Ort weiterhin für das Thema Kinderrechte und die Beteiligung der Koblenzer Kinder und Jugendlichen sensibilisieren. Persönliche Gespräche mit den Dezernentinnen und Dezernenten sind im Anschluss an die Gestaltung der Stele für 2022 geplant. Seite | 81 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Kinderstadtteilerkundung Eine Kinderstadtteilerkundung fand im Jahr 2021 nicht statt. Beteiligung an Spielplatzplanungen Im Jahr 2020 fand eine Beteiligungsaktion zum Spielplatz in Rübenach statt. Wegen des spät einsetzenden Baubeginns konnte in 2021 noch keine Begehung stattfinden. Diese bzw. die Einladung der beteiligten Kinder und Einrichtungen zur Eröffnung des Spielplatzes ist für 2022 geplant. 2.1.8 Öffentliche Spielflächen Das Jugendamt der Stadt Koblenz betreut 124 öffentliche Kinderspiel- und Bolzplätze. In diesem Zusammenhang sind vielfältige Tätigkeiten zu verrichten, damit sich die Anlagen in ordnungsgemäßen Zustand präsentieren und die Sicherheit stets gewährleistet ist. Sichergestellt wird dies durch die fortlaufende Kontrolle und Hinweise ehrenamtlich tätiger Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten. Reinigung und Reparatur der Spielflächen werden sowohl durch den Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen als auch durch Fremdunternehmer/Beschäftigungsprojekte im Rahmen eines Projektes der Jugendberufshilfe durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind die Gemeindeordnung sowie das Baugesetzbuch und insbesondere § 11 der Landesbauordnung „Kinderspielplätze“ und die DIN E 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“. Die „Arbeitsgruppe Spielflächen“ tagte im Berichtszeitraum pandemiebedingt nur zweimal. Schwerpunkt war die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Rahmen der Prioritätenliste. Spielplatz „In der Klause Koblenz“, Koblenz-Rübenach Mit der Errichtung des neuen Kinderspielplatzes wurde im Jahr 2021 begonnen. Die Fertigstellung erfolgt je nach Wetterlage im Frühjahr 2022. Kleinspielfeld „Festungspark Kaiser Alexander“ Auf dem geschichtsträchtigen Gelände des Festungsparks Kaiser Alexander wurde am 5.11.2021 ein neues Kleinspielfeld eingeweiht. Da im Zuge der Errichtung des Kita-Neubaus Am Löwentor der ehemalige Bolzplatz Lerchenweg nicht mehr bespielt werden konnte, errichtete die Stadt Koblenz eine moderne Anlage inmitten des Festungsgeländes. Die Kosten für die Realisierung des Spielfeldes beliefen sich auf 60.000 €. Seite | 82 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.2 Jugendsozialarbeit 2.2.1 Schulsozialarbeit 2.2.1.1 Schulsozialarbeit in städtischer Trägerschaft Schulsozialarbeit bezieht sich in ihren Aufgaben und Angeboten auf die Ausführungen zur (Jugendarbeit und) Jugendsozialarbeit in (§ 11 und) §13 KJHG. Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit sind in erster Linie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Die Schulsozialarbeit ist als eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe in den jeweiligen Schulen tätig. Primärer und wichtigster Kooperationspartner ist die Schule, d. h. die Schulleitung, das Lehrerkollegium sowie weitere Mitarbeitende. Darüber hinaus orientiert sich die Schulsozialarbeit auf das Gemeinwesen und leistet auch dort Kooperationsarbeit. In der Beratung arbeitet sie bei komplexen Problemlagen mit amtsinternen und anderen Fachdiensten zusammen. Sie schafft durch spezifische sozialpädagogische Interventionen soziale Rahmenbedingungen, um den Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierdurch werden Chancen geschaffen, damit diese ein selbstständiges Leben führen können. Folgende Arbeitsschwerpunkte werden von allen Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern in unterschiedlicher Gewichtung und je nach Schultyp durchgeführt: • Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Lehrerenden • Krisenintervention • Beratung und Angebote zur Berufsorientierung • offene Gruppenangebote und Ferienaktionen • sozialpädagogische Mitwirkung in Unterrichtseinheiten • Kooperationsarbeit, Vernetzung im Stadtteil bzw. Stadtteilarbeit • politische Bildung • Angebote im Ganztagsbereich • besondere Projekte Schulsozialarbeit ist in städtischer Trägerschaft an einigen Schulen installiert und wurde 2021 vom Land mit jeweils 30.600 € pro 100 %-Stelle (15.300 € pro 50 %-Stelle) gefördert. Auch die Schulsozialarbeit an der Berufsbildenden Schule Wirtschaft wurde mit der gleichen Summe gefördert. An folgenden Schulen ist Schulsozialarbeit installiert:  Realschule plus auf der Karthause (eine 100 %-Stelle, eine 25 %-Stelle)  Goethe-Realschule plus, Lützel (eine 100 %-Stelle)  Clemens-Brentano-Overberg Realschule plus Koblenz (eine 100 %-Stelle, eine 50 %-Stelle)  Albert Schweitzer Realschule plus, Asterstein (eine 100 %-Stelle)  Integrierte Gesamtschule Koblenz, Metternich (eine 75 %-Stelle, eine 50 %-Stelle) Seite | 83 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Berufsbildende Schule Wirtschaft, Goldgrube (eine 100 %-Stelle, eine 50 %-Stelle)  Julius-Wegeler-Schule (eine 50 %-Stelle)  Diesterweg-Schule + Förder- und Beratungszentrum, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und sozial-emotionale Entwicklung, Altstadt (eine 50 %-Stelle) Seit dem 01.08.2015 ist an die Diesterweg-Schule das Förder- und Beratungszentrum angeschlossen, welches für alle Koblenzer Schulen zuständig ist. Folgende Stelle wird ausschließlich von der Stadt Koblenz finanziert:  Hans-Zulliger-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Lützel (eine 100 %-Stelle) Die Stelle war aufgrund von Altersteilzeit ab 30.6.2021 vakant und ist ab 01.02.2022 mit einer 50 %-Stelle neu besetzt. Ausblick: In Abstimmung mit der AG Schulsozialarbeit und dem Jugendhilfeausschuss wird ein 50 %-Stelle an der Förderschule für Ganzheitliche Entwicklung „Schule im Bienhorntal“ 2022 eingerichtet. Des Weiteren wird die Schulsozialarbeit an der Goethe-Realschule+ um eine 50 %-Stelle und an der Realschule auf der Karthause um 25 %-Stelle ausgebaut. Die beiden Stellen sind bis zum 31.05.2023 befristet und werden über das Corona-Aufholpaket finanziert. Es wurden für die Schulsozialarbeit der Stadtverwaltung Koblenz Kooperationsverträge mit den jeweiligen Schulen erstellt. Die veröffentlichte Konzeption und ein ausführlicher Jahresbericht der Schulsozialarbeit können angefordert werden. 2.2.1.2 Schulsozialarbeit bei freien Trägern mit städtischer Förderung In Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe Arenberg wird allen Grundschulen in Koblenz ein Angebot der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Der Auftrag umfasst Einzelfallhilfen, Integration in Schule und Klasse, begleitende Elternarbeit, Sozialkompetenztrainings, Verhaltenstrainings, sozialpädagogische Begleitung, gewaltfreie Klasse. Die Einzelfallarbeit steht im Vordergrund. Es stehen seit 08.2021 fünf Personalstellen zur Verfügung. Fast alle Koblenzer Grundschulen haben 2021 dieses Angebot in unterschiedlicher zeitlicher Ausgestaltung wahrgenommen. Ab 2022 werden im Rahmen des Corona-Aufholpaketes weitere zwei Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit an Grundschulen, befristet bis zum 31.05.2022, eingesetzt. Der Caritasverband Koblenz e.V. - ambulante Jugendhilfe - leistet Schulsozialarbeit ab 08.2021 mit vier Personalstellen an allen sieben Koblenzer Gymnasien und mit einer 50 %-Stelle an der St. Franziskus Schule. Schwerpunkte sind Krisenintervention und Clearing, Klärung schulischer und beruflicher Perspektiven, Sicherung von Beschulbarkeit, Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrern. Eine Auswertung der Tätigkeit kann beim Caritasverband angefordert werden. Seite | 84 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Ab 2022 werden im Rahmen des Corona-Aufholpaketes weitere 1,5 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit an Gymnasien, befristet bis zum 31.05.2022 eingesetzt. 2.2.1.3 Schulsozialarbeit in Verantwortung des Landes An der berufsbildenden Schulen Gewerbe, Hauswirtschaft, Sozialwesen - Julius-Wegeler-Schuleund der berufsbildenden Schule Technik - Carl-Benz-Schule - wird Schulsozialarbeit mit jeweils einer 100 %-Stelle in finanzieller Trägerschaft der Schulbehörde geleistet. Im Rahmen des Corona-Aufholpaketes wird eine weitere Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit an der Julius-Wegeler-Schule über Landesmittel finanziert. 2.2.1.4. Schulverweigerungsprojekt Ergänzt wird die Schulsozialarbeit durch eine gezielte Maßnahme gegen Schulabsentismus und Schulverweigerung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I. Auftrag ist hier, die Beschulbarkeit wiederherzustellen, berufliche Integration zu ermöglichen und begleitende Elternarbeit zu leisten. Die Maßnahme wird zentral durchgeführt; die Schulen entsenden die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler zum Projekt „Return“ - bei Schulbefreiung. Träger der Maßnahme ist der Internationale Bund. Hierzu sind 1,5 Stellen eingesetzt. Es stehen zehn Plätze zur Verfügung. Ab 2022 werden im Rahmen des Corona-Aufholpaketes weitere fünf Plätze für das Projekt „Return“, befristet bis zum 31.05.2022, finanziert. 2.2.1.5 Ausbau der Schulsozialarbeit Der im Stadtrat beschlossene Ausbau der Schulsozialarbeit wurde gemäß dem Stufenplan 2021 umgesetzt. Stufenplan 2021 Grundschule Gymnasium 2022 1,0 VZÄ 1,0 VZÄ 2,0 VZÄ - Der Ausbau für Grundschulen soll für 2022 im Rahmen des Corona-Aufholpaketes erfolgen und startet zum 01.01.2022. Über eine Verstetigung nach Ende der Befristung zum 31.5.2023 ist erneut zu beraten. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen liegt keine einheitliche Empfehlung der AG vor. Derzeit sind zwei berufsbildenden Schulen mit je einer Vollzeitkraft Schulsozialarbeit ausgestattet. Diese befinden sich in Trägerschaft des Landes. Das Land hat bereits angekündigt, die Schulsozialarbeit zukünftig nicht mehr mit eigenem Personal durchzuführen. Seite | 85 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.2.2 Jugendberufshilfe 2.2.2.1 Jugendberufshelfer Im Juni dieses Jahres wurde die Jugendberufsagentur Koblenz, eine gemeinsame Anlaufstelle der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Stadt Koblenz und dem Jugendamt Stadt Koblenz eröffnet. Die Räumlichkeiten der Jugendberufsagentur in der Viktoriastr. 38 sind freundlich und für die jungen Menschen durch die zentrale Lage gut zu erreichen. Unter einem Dach beraten die Mitarbeitenden der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, des Teams U 25 des Jobcenters und der Jugendberufshilfe des Jugendamtes der Stadt Koblenz Jugendliche und junge Erwachsene zu unterschiedlichsten Anliegen und Problemlagen. Zielsetzung ist, die berufliche und soziale Integration dieser jungen Menschen zu fördern. Die drei Partner setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte, deren Rahmenbedingungen sich an den jeweiligen gesetzlichen Aufträgen orientieren. Die gemeinsame Arbeit unter einem Dach bringt viele Vorteile: Unterschiedliche Anliegen können zielgerichtet und kompetent auf kurzem Wege und durch gemeinsame Fallkonferenzen bearbeitet werden. Koblenz hat sich 2021 als Modellregion am Förderkonzept „Jugendberufsagentur Plus“ beteiligt. Im Rahmen des Förderkonzepts unterstützt die eingerichtete Koordinationsstelle die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das Jugendamt dabei, optimale Hilfe aus einer Hand anzubieten. So können die jungen Menschen bestmöglich unterstützt, in ihre berufliche Zukunft starten. Gefördert wird das Modellprojekt der „Jugendberufsagentur Plus“ durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. 2022 wird das Projekt in eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond überführt. Die Arbeit der Jugendberufshilfe hat sich nicht wesentlich verändert. Neu hinzugekommen ist die Besetzung der gemeinsamen Clearingstelle innerhalb der Öffnungszeiten der Jugendberufsagentur. Die Besetzung der Clearingstelle bindet zeitliche Ressourcen von 26,5 Stunden wöchentlich. Durch die Einrichtung der Clearingstelle soll sichergestellt werden, dass aus jedem Rechtskreis eine Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner zeitnah zur Verfügung steht und die jeweiligen Anliegen adäquat bearbeitet werden können. Jugendberufshilfe ist als Experte für die Lebenswelten und Bedürfnisse sozial benachteiligter junger Menschen ein wichtiger Bestandteil der Jugendberufsagentur und wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren aus Koblenz. Jugendberufshilfe bietet den jungen Menschen ein langfristiges und stabiles Beratungs- und Betreuungsangebot. Auslöser für den Kontakt zum Beratungsangebot der Jugendberufshilfe sind krisenhafte Lebenssituationen junger Menschen. 76 junge Menschen haben das Beratungsangebot in diesem Jahr in Anspruch genommen, 62 wurden längerfristig sozialpädagogisch beraten und betreut. Die Anzahl der face-to-face-Beratungen ist im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleichgeblieben. Vielfach finden Beratungen telefonisch oder per Mail statt. Die Beratungsarbeit hat sich von einer umfassenden, verschiedene Lebensbereiche umspannenden Beratung verlagert hin zu sehr konkreten, einzelnen Beratungsschwerpunkten. Schwerpunkte sind hierbei immer wieder der Seite | 86 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Auszug aus dem elterlichen Haushalt, das Problemfeld Wohnen oder das konkrete Vorgehen bei der Antragstellung bzw. bei der Überwindung finanzieller Schwierigkeiten. Insgesamt gibt es einen Rückgang an Beratungsanfragen seit Beginn der Corona-Pandemie. Eine dauerhafte Öffnung der Einrichtungen war in diesem Jahr nicht möglich. Es gab immer wieder Einschränkungen und Zugangsbeschränkungen für die jungen Menschen. Diese haben die Beratungsarbeit vielfach unterbrochen, die Kontaktaufnahme und die Fortsetzung der Beratung erschwert. Das erweiterte Angebot der Jugendberufsagentur hat sich noch nicht bei allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen rumgesprochen. Mehrheitlich suchen die Klientinnen und Klienten die Jugendberufsagentur auf, weil sie eingeladen werden. Eine Verbesserung der Lage ist in der ersten Jahreshälfte des kommenden Jahres nur langsam zu erwarten. Es verfestigt sich der Eindruck, dass sozial benachteiligte junge Menschen mehr zu einem sozialen Rückzug neigen und so öffentlich weniger in Erscheinung treten. Es scheint so, als würden sich die jungen Menschen in der Situation einrichten. Kurzfristig wird es die Aufgabe sein, wieder in Kontakt mit den jungen Menschen zu kommen und diese zum Wahrnehmen ihrer Interessen und zum eigenständigen Besuch der Jugendberufsagentur zu motivieren. 2.2.2.2 Jobfux Ausgangslage Das Projekt Jobfux wird bereits seit April 2005 an der Goethe-Realschule plus in Koblenz durchgeführt. Im Rahmen seiner Tätigkeit unterstützt und begleitet die Fachkraft Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der Schule in den Beruf. Das Projekt wird gefördert aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und des Europäischen Sozialfonds. Träger der Stelle in Koblenz ist das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Zielgruppe Die Zielgruppe stellen die Klassenstufen 8 und 9 dar. Im Schuljahr 2020/21 richtete sich das Projekt in der Einzelberatung an 69 Schülerinnen und Schüler, davon 28 weiblich und 41 männlich. Insgesamt verfügten 54 dieser Schülerinnen und Schüler über einen Migrationshintergrund. Konzept Das Büro des Jobfuxes befindet sich im Schulgebäude, sodass er an allen Schultagen für die Jugendlichen erreichbar ist. Ein wichtiger Baustein ist die individuelle Einzelfallberatung. Der Beratungsprozess gestaltet sich klientenorientiert an den Bedarfen der Jugendlichen. Darüber hinaus begleitet der Jobfux den gesamten Prozess der Berufsorientierung und arbeitet in Kooperation mit dem Lehrerkollegium im Unterricht mit. Pädagogische Einheiten zur Berufsorientierung und zur Stärkung der Bewerberkompetenzen werden im 8. und 9. Schuljahr durchgeführt. Der Jobfux bietet verschiedene Projekte zur Berufsorientierung, wie beispielsweise Betriebsbesichtigungen, an. Abgerundet wird das Konzept durch das Angebot der Theoriemodule „Grundlagen finanzieller Lebensführung“ und „Europa und ich“. Seite | 87 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Angebote des Jobfuxes zur Berufsorientierung im Überblick: Individuelle Einzelfallhilfe  individuelle Berufsberatung (Information und Beratung in allen Fragen rund um das Thema Praktikum, Ausbildung und Berufe) sowie Hilfestellung bei der Suche nach Praktikums- oder Ausbildungsstellen und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte  in allen Fragen zum Thema Übergang von der Schule in den Beruf Unterrichtsprojekte  Bewerbertraining in der 8. und 9. Klassenstufe  Einzelprojekte zur Berufsorientierung (z.B. Training von Vorstellungsgesprächen, Einstellungstests, Besuch von Ausbildungsmessen)  Durchführung der o. g. Theoriemodule Besondere Projekte  Kooperation mit IHK und HWK Koblenz sowie der Bundesagentur für Arbeit  Betriebsbesichtigungen bei verschiedenen Koblenzer Betrieben  Übungen von Vorstellungsgesprächen unter „Ernstfallbedingungen“ mit Unterstützung der Ausbildungsleitung der Stadtverwaltung Koblenz  Berufswahlfilme mit VR-Brillen (virtuelle Realität)  Online Angebote (u.a. Chat, Infos zu Berufen, Unterrichtseinheiten zur Berufsorientierung, Korrektur von Bewerbungen) Ausblick Durch die Corona-Pandemie fühlen sich viele Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufswahl verunsichert. Neben dem spürbaren Rückgang an freien Ausbildungsstellen und der existentiellen Bedrohung vieler Berufsgruppen, bewerben sich auch weniger Jugendliche für eine duale Ausbildung nach Abschluss der 9. Klasse. Die Schülerinnen und Schüler streben oft nach höheren Schulabschlüssen, wobei die realistische Selbsteinschätzung häufig fehlt. Die Attraktivität von Ausbildungsberufen soll durch eine möglichst praxisnahe Berufsorientierung gesteigert werden. Eine Kooperation mit Betrieben wie auch anderen Unterstützungsangeboten ist daher essentiell. Der Jobfux hat sein digitales Angebot erweitert, um auch in Zeiten von Quarantänen und Schulschließungen für die Schülerinnen und Schüler da zu sein. 2.2.2.3 Weitere Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit 2.2.2.3.1 Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen In verschiedenen Arbeitskontexten sind zunehmend junge Erwachsene mit multiplen Problemlagen bekannt, die nicht in der Lage sind, die eigene Existenz zu sichern, sich nicht in Ausbildung oder Seite | 88 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Beschäftigung befinden und auf keinen unterstützenden familiären Hintergrund zurückgreifen können. Diese jungen Erwachsenen sind oft aufgrund dieser Problematik wohnungslos oder von längerfristiger Wohnungslosigkeit bedroht, was ein Hindernis für eine erfolgreiche Integration in Ausbildung oder Arbeit darstellt. Diese Situation verschärft sich weiterhin durch das mangelnde Angebot an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in Koblenz. Zur Abhilfe dieser Problematik ist (u.a.) das Wohnprojekt „Spurwechsel“ eingerichtet. In Form einer Wohngemeinschaft für junge Frauen und einer Wohngemeinschaft für junge Männer werden je drei Plätze zur Verfügung gestellt. Die Trägerschaft liegt beim Internationalen Bund. Vorrangiges Ziel der sozialpädagogischen Betreuung in der Wohngemeinschaft ist, die berufliche Eingliederung in aufeinander aufbauenden Schritten. Der Träger arbeitet hier eng mit der Jugendberufshilfe und dem Jobcenter zusammen. Die Arbeit wird von einer Steuerungsgruppe begleitet, die auch die Entscheidungen zur Aufnahme trifft. Es hat sich herausgestellt, dass einige Bewohnerinnen und Bewohner trotz guter Anfangsprognose weitergehende Hilfen benötigen, die aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung in der Wohngemeinschaft nicht angeboten werden konnten, daher wurde die Konzeption angepasst. Die Umsetzung erfolgt nach und nach gemäß den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Eine Stelle für Aufsuchende Arbeit, gemäß den Vorgaben des § 16h SGB II, war für 2021 durch das Jobcenter installiert. Die Stelle wird im Projekt Jugendberufsagentur + 2022-2027 (ESF-Förderung) fortgeführt. Des Weiteren stehen im Kolpinghaus zwei Plätze zur Verfügung, die gemäß § 13 Abs. 3 sozialpädagogisch begleitet werden, und das Wohnen während Ausbildung, beruflicher Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen oder Eingliederung sichern. Die Plätze sind dauerhaft belegt. 2.2.2.3.2 Förderung des außerschulischen interkulturellen Lernens Im Leitbild der Stadt Koblenz ist die Förderung des interkulturellen Lebens als ein Grundprinzip verankert. Dies meint zum einen die Integration in die Aufnahmegesellschaft und die Partizipation von Zuwandernden am Leben in der Aufnahmegesellschaft, zum andern beinhaltet dies auch das Erlernen von Offenheit und Achtung gegenüber anderen Kulturen und Religionen auch durch die Aufnahmegesellschaft. Integration ist daher ein wechselseitiger Prozess, der nur in einem dialogischen Austausch der Kulturen, zwischen Migranten und Nicht-Migranten, gelingen kann. In diesem Kontext steht es außer Frage, dass der Kenntnis der deutschen Sprache bei der Integration eine herausragende Bedeutung zukommt. Sprachkenntnisse sind nicht nur die Voraussetzung für kognitives Lernen, sondern auch für die zwischenmenschliche Kommunikation, Verständigung und gegenseitiges Kennenlernen. Sie legen die Basis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Kindertagesstätten, Schulen und außerschulische Lernorte wie Jugendgruppe, Verein oder Jugendhaus sind besonders bedeutsame Orte für den Spracherwerb. Seite | 89 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 „Sprache ist das zentrale Mittel für Menschen, Beziehungen zu ihrer Umwelt aufzubauen und diese dadurch zu verstehen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das soziale Umfeld. Über die Beziehung zu besonders vertrauten Personen wird Sprache … erworben, über Sprache bildet das Kind seine Identität aus und entwickelt seine Persönlichkeit.“1 Deshalb fördert die Stadt Koblenz mit „Richtlinien zur Förderung des außerschulischen interkulturellen Lernens von Kindern und Jugendlichen im Schulalter“ die sprachliche und kulturelle Integration von Kindern und Jugendlichen ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Schulalter bis zur Erlangung der Berufsreife mit dem Ziel ihrer sozialen Integration in der Form von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit i.S. des § 13 Abs. 1 SGB VIII. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, bezieht sich die Förderung auf Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien und zugewanderte unbegleitete Minderjährige, die wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur sozial benachteiligt sind. Die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund ist dabei das Ziel aller geförderten Maßnahmen. Maßnahmen wurden durchgeführt vom Lerntreff Bürgerzentrum Koblenz-Lützel mit drei Gruppen, der Kirchengemeinde St. Peter Koblenz Neuendorf mit zwei Gruppen und Merhaba mit sieben Gruppen sowie im Haus der offenen Tür mit drei Gruppen. Der Verein Großsiedlung Neuendorf hat seine Tätigkeit vorerst eingestellt. Die Lerntreffs konnten auf Grund der Corona-Pandemie nicht in der bisherigen Form durchgeführt werden. Die Träger versuchten mit verschiedenen Alternativen, wie Einzelmaßnahmen, digitalen Angeboten, Telefon- und Social Media-Kontakten, eine Unterstützung der Kinder- und Jugendlichen aufrecht zu erhalten. 2.2.2.4 Förderung und Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendsozialarbeit Die Zusammenarbeit mit Institutionen der Jugendsozialarbeit erfolgte in themenbezogenen Arbeitsgesprächen; die finanzielle Förderung von Projekten erfolgte durch die Stadt Koblenz gemäß Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss. Folgende Projekte sind schwerpunktmäßig zu nennen: 2.2.2.4.1 Katholische Jugendsozialarbeit St. Peter Neuendorf Diakonische Jugendpastoral in Form von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (JSA): Der Träger, die Katholische Kirchengemeinde St. Peter Neuendorf, hat sich als diakonische Jugendpastoral der Aufgabe gestellt, für junge Menschen da zu sein, die von Armut, Arbeitslosigkeit oder Gewaltanwendung betroffen sind. Sie zu unterstützen und zu fördern ist das vorrangige Ziel. Dabei gilt es immer, die Jugendlichen im Blick zu halten, um eine bedürfnisorientierte Vermittlung und Begleitung zu gewährleisten. Räumlich erfolgen die Angebote in Neuendorf, mit Schwerpunkt Großsiedlung Neuendorf. 1 Kita-Server, URL: https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/ Seite | 90 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Arbeitsschwerpunkte sind: Jugendarbeit: als offene Angebote, insbesondere regelmäßig stattfindende Jugendtreffs Jugendberatung: in Form von Einzel- oder Cliquenberatung zu unterschiedlichen Themenbereichen (z. B. Familie, Konsum, Straftaten/Gesetze, Regeln, schulische und berufliche Perspektiven) Jugendberufshilfe: Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung/Beruf oder weiterführende Schule, Lerntreff als Förderangebot Die Angebote konnten aufgrund der Pandemie und einer Stellenvakanz beim Träger nur eingeschränkt durchgeführt werden. Der Jugendtreff war pandemiebedingt 2021 nur teilweise geöffnet. 2.2.2.4.2 Aufsuchende Sozialarbeit Schwerpunkt Sucht des Caritasverbandes Koblenz e.V. Im Jahr 2021 wurde das Konzept der „Aufsuchenden Sozialarbeit mit dem Schwerpunkt Sucht“ in der Großsiedlung Neuendorf vom 10.02.2016 weiterhin umgesetzt. Das niedrigschwellige Angebot richtete sich nach wie vor an:  Kinder, Jugendliche und Eltern mit Gefährdung durch Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen, mit problematischem Spielverhalten sowie deren soziale Bezugssysteme unter besonderer Berücksichtigung von Migrationshintergründen und delinquenten Verhaltensweisen  Familien mit unklaren Problemlagen sowie Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit delinquenten Verhaltensweisen sowohl mit als auch ohne direkt erkennbaren Zusammenhang mit Sucht  Angehörige, Partnerinnen und Partner sowie Multiplikatoren Typische Problemlagen waren auch in 2021 u.a. Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, Migrationsprobleme, Kriminalität, Diskriminierung/Stigmatisierung, ein niedriger Bildungsstand und Erziehungsprobleme, durch die das Risiko für Entwicklung einer Suchterkrankung steigt. Die Aufsuchende Arbeit beinhaltete die Kontaktaufnahme zu den Betroffenen und ihren Angehörigen, den Abbau von Zugangsbarrieren, Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden und die Vermittlung in weiterführende ambulante sowie stationäre Therapie. Diese erfolgte z. B. bei Rundgängen durch das Wohngebiet oder durch regelmäßige Anwesenheit im Jugendtreff und anderen Aktionen und Angebote in der Großsiedlung, so dass eine Niedrigschwelligkeit gegeben sowie eine erste Kontaktaufnahme schnell und unverbindlich möglich war. Seite | 91 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Der Jugendtreff musste aufgrund der Corona-Pandemie über längere Zeit geschlossen bleiben. Gemeinsam mit der Jugendsozialarbeit St. Peter wurden Außenaktionen angeboten. Am 13.12.2021 wurde ein Präventionskurs von 90 Minuten zum Thema Alkohol im Jugendtreff durchgefüht. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das Familienfest „Spille un Dille“ im Wohngebiet nicht stattfinden. Ersatzweise fanden, verteilt über den Zeitraum vom 16.08. – 20.08.2021, nachmittags verschiedene Angebote für Kinder statt. Gemeinsam mit der präventiven Jugendarbeit der Stadt Koblenz wurde die Fahrradwerkstatt über fünf Tage angeboten. Ein wesentlicher Teil der Arbeit vor Ort bestand auch in 2021 in der Vernetzung mit Kooperationspartnern vor Ort, um so lösungsorientierter und effektiver arbeiten und Angebote vor Ort durchführen zu können. Kooperationspartner sind die Spiel- und Lernstube, die GWA und die Ambulante Jugendhilfe des Caritasverbandes Koblenz e. V. sowie die Kita „Pusteblume,“ das „Haus des Jugendrechts“ (Staatsanwaltschaft und Polizei), die Jugendgerichtshilfe, die präventive Jugendarbeit und der ASD des Jugendamtes, die Bewährungshilfe, die „Koblenzer Wohnbau“, die Schulsozialarbeit der „Goethe Realschule plus“, der „Treff MC Kiz“ und die Katholische Jugendsozialarbeit der Pfarreigemeinschaft „St. Peter Neuendorf“. Generell konnte, insbesondere durch die Rundgänge durch das Wohngebiet, die Vernetzung sowie die gemeinsamen Aktivitäten mit den anderen Netzwerkpartnern, der Bekanntheitsgrad des Angebotes im Wohngebiet weiter erhöht werden. Einzelgespräche fanden in Form von Sprechstunden bedürfnisorientiert im Wohngebiet im Büro „Im Kreutzchen 74“ bzw. ab Dezember 2021 in den neuen Räumlichkeiten im Pfarrer-Friesenhahn-Platz 3-7 statt. Bei dem Wunsch nach anonymen Beratungen konnten diese auch in der Hauptstelle des Zentrums für ambulante Suchtkrankenhilfe (ZaS) in der Rizzastraße 14 in Koblenz durchgeführt werden. Aufgrund der Vorgaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Eindämmung der Infektionsrisiken durch das Corona-Virus wurden Einzelberatungen zudem begleitend über ein Videochat-Programm angeboten. Dies wurde von allen Klientinnen und Klienten ohne Probleme angenommen. Bei Bedarf wurden dann weitere Beratungsgespräche angeboten und durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Einzelberatung, wobei das familiäre Umfeld bei Bedarf mit einbezogen wurde. Das Fahrradprojekt, zusammen mit der präventiven Jugendarbeit, fand 2021 mit Bewohnerbeteiligung statt. Durch die Einschränkungen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie konnte das Projekt nicht durchgängig angeboten werden. Statistische Erhebung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021:  Das Hauptsuchtmittel im Bereich der legalen Drogen war nach wie vor Alkohol, im Bereich der illegalen Drogen war Cannabis das Hauptkonsummittel.  Die Klientinnen und Klienten kamen aus eigenem Antrieb oder aufgrund von Auflagen verschiedener Behörden.  Darüber hinaus hatten auch Angehörige die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen, systematisch Hilfestellungen zu erhalten und Unterstützung im Hinblick auf eine Verbesserung der Lebenssituation zu erfahren. Seite | 92 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit und im Jugendtreff sowie der Fahrradwerkstatt wurden 127 Kinder und Jugendliche erreicht.  Längerfristige Beratungssettings fanden mit 13 Klientinnen und Klienten statt, mit insgesamt 87 Einzelgesprächen. Für 2022 sind weitere Präventionsangebote und Projekte im Jugendtreff sowie im Netzwerk geplant. 2.3 Kinder- und Jugendschutz Die Schwerpunkte beim erzieherischen Jugendschutz lagen auch in diesem Berichtsjahr zunächst bei der Durchführung von Präventionsveranstaltungen zu den Themen Sucht, Medien, Gewalt und Gruppendynamik für alle Koblenzer Schulen. Im Berichtsjahr konnten von den geplanten Terminen immerhin zehn trotz der Pandemielage realsiert werden. Die Durchführung der Rosenmontag-Disco musste aus Sicherheitsgründen in diesem Jahr ausfallen. Suchtprävention Der Regionale Arbeitskreis Suchtprävention (RAK) Koblenz ist seit 2014 aktiv und hatte in diesem Jahr zunächst eine Fachtagung geplant, die dann aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Dennoch fanden mehrere RAK Treffen statt, um die weitere Zusammenarbeit und Abstimmung der Prävention vor Ort zu besprechen. Die Fachkraft koordiniert das HaLT-Projekt zur kommunalen Alkoholprävention. Seit 2020 ist das Projekt bundesweit um eine neue Förderphase im proaktiven Teil erweitert worden. Es fanden dazu Gespräche und Web-Seminare auf Landes- und Bundesebene statt, bei der die Fachkraft als Standortkoordinator beteiligt war. Im Berichtszeitraum erhielt der HaLT-Standort Koblenz Bundesfördermittel in Höhe von 20.000 €, die hälftig an die Stadt Koblenz und an den Kooperationspartner ZaS des Caritas-Verbandes ausgeschüttet wurden. Die Fachkraft nahm an einer Fortbildung zur Canabis-Prävention teil. Trotz Legalisierungsbestrebungen wird der Canabis-Konsum Thema des Jugendschutzes bleiben und in Suchtpräventionsseminaren thematisiert werden. Struktureller Jugendschutz Die Fachkraft arbeitet überregional im „Netzwerk Jugendschutz im nördlichen RLP“ mit und ist Mitglied beim Präventionsnetzwerk „Divan“ zur Verhinderung einer Radikalisierung islamistischer Jugendlicher. Als Mitglied in der „Interessensgemeinschaft Erlebnispädagogik“ wurde für Fachkräfte ein erlebnispädagigischer Qualifizierungskurs angeboten. Seite | 93 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Gesetzlicher Jugendschutz Auf dem Gebiet des gesetzlichen Jugendschutzes erfolgten weiterhin:  die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen und Anfragen  Anhörungen im Rahmen des OWIG-Verfahrens  die Abgabe jugendschutzrechtlicher Stellungnahmen  Stellungnahmen bei Neueinrichtungen von Spielhallen und privaten Wettvermittlungsstellen  die Unterstützung der Polizei gem. § 24 AGKJHG  u.a. bei so gen. Jugendschutzkontrollen  die Beratung von Eltern  Für zahlreiche Veranstaltungen konnten gemeinsam mit Veranstaltern und Ordnungsbehörden Regelungen getroffen werden, die mögliche Gefährdungen für teilnehmende Minderjährige durch geeignete Maßnahmen minimierten.  Sowohl ein geplanter Testkauf wie eine gemeinsame Jugendschutzkontrolle (Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt) konnte aufgrund der Pandemielage und personellen Engpässen nicht realisiert werden.  Die Jugendschutzfachkraft arbeitet an der Aktualisierung der Landesempfehlungen zum gesetzlichen Jugendschutz im Gremium i.A. des Landesjugendhilfeausschuss mit.  Die Jugenschutzfachkraft hat eine Konzeption für den gesetzlichen Jugendschutz in Koblenz erarbeitet. Nach in- und externer Abstimmung der involvierten Einrichtungen und Behörden wurde diese im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Im Bereich Kinder- und Jugendarbeitsschutz wurden einige Stellungnahmen zur Mitwirkung Minderjähriger an Castings bei Film und Theater angefertigt. In den Sommerferien führte der Sachbereich Kinder- und Jugendförderung eine zentrale Ferienmaßnahme durch. Hieran beteiligte sich die Fachkraft. 2.4 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Produkte 3611, 3651) 2.4.1 Kindertagesstätten Die Stadt Koblenz bietet ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot in der Tagesbetreuung für Kinder. Hauptaugenmerk war und ist es, den bestehenden Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstätten Platz oder einen Platz in der Kindertagespflege zu erfüllen. Zu den Aufgaben des Sachbereichs zählen u. a.: Seite | 94 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  die Verwaltung der eigenen städtischen Kindertagesstätten  die Förderung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft durch Personalkosten-, Sachkosten- und Investitionskostenzuschüsse und die Abwicklung der Bonuszahlungen für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren  die Erteilung von Bescheiden zu Bau und Ausstattung im Rahmen der Erlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII für den Betrieb von Kindertagesstätten  die Berechnung von Elternbeiträgen  die Erstattungen an die Träger bei beitragsfreier Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes  die Vermittlung von Plätzen in Kindertagesstätten und/oder Kindertagespflege  die Sprachförderung und die Förderung interkultureller Arbeit in Kindertagesstätten für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse  die Umsetzung des Projektes „Bildung und Teilhabe“  die Umsetzung des Projektes „Kita!Plus“  die Planung und Schaffung neuer und veränderter Angebote an Kita-Plätzen auf Basis der städtischen Kita-Bedarfsplanung in enger Kooperation mit den Trägern  die Geschäftsführung für die Arbeitsgruppe Kindertagesstätten Der Ausbau der Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches nach § 24 SGB VIII bzw. § 5 KitaG (§ 14 KiTaG) ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Fortschreibung der KindertagesstättenBedarfsplanung, die sich auch in 2021 insbesondere mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen zu befassen hatte, spielte die Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Rolle. Folgende Maßnahmen sind beschlossen worden und befinden sich noch in der Umsetzung:  Erweiterung der Kindertagesstätte „Josef“ in der Südstadt  Erweiterung der Kita „St. Konrad“ in Metternich  Neubau einer Kindertagesstätte auf der Horchheimer Höhe  Neubau einer Kindertagesstätte in der Goldgrube  Neubau einer Kindertagesstätte in Lützel 2.4.1.1 Einrichtungen und Plätze Kita-Plätze (nach Mittagsverpflegung aufgeschlüsselt) Altersbereich außerhalb der Kita Warmes Mittagessen Lunchpaket Plätze gesamt unter 2 Jahre 10 - 206 216 über 2 Jahre 1.160 163 2.725 4.048 - - 383 383 1.170 163 3.314 4.647 Schulkinder gesamt (Stand: 31.12.2021) Quelle: Betriebserlaubnis-Datenbank des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung / Jugendhilfeplanung Seite | 95 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Die Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien wirkt sich selbstverständlich auch auf den Bereich der Kindertagesbetreuung aus. Besonders wichtig ist hier der Erfahrungsaustausch von Trägern, KitaLeitungen, pädagogischen Fachkräften, Migrationsdiensten der Wohlfahrtsverbände und anderen Engagierten zur Verbesserung der Betreuungsarbeit für Kinder. Wesentliche Schlagworte sind dabei nach wie vor Transparenz, Hintergrundwissen, räumliche und personelle Rahmenbedingungen der Kindertagesstätten, Sprachförderung, Vernetzung und Dolmetschertätigkeiten. Der Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege besteht im rechtlichen Rahmen. 2.4.1.2 Elternbeiträge Nach § 13 Abs. 4 KitaG (§ 26 Abs. 3 KiTaG) werden die Elternbeiträge für andere Kindertagesstätten (Horte und Krippen) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Es gelten folgende Elternbeiträge: Elternbeiträge Krippe für eine Familie mit … 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern Einkommen/Jahr* Stufe 1 101,00 € 67,30 € 33,70 € bis 22.000 € Stufe 2 131,10 € 87,50 € 43,70 € bis 25.000 € Stufe 3 196,70 € 131,10 € 65,60 € bis 31.000 € Stufe 4 295,90 € 197,20 € 98,70 € bis 37.000 € Stufe 5 391,50 € 261,00 € 130,60 € bis 48.000 € Stufe 6 430,60 € 287,10 € 143,60 € über 48.000 € Elternbeiträge Hort für eine Familie mit … 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern Einkommen/Jahr* Stufe 1 70,50 € 47,00 € 23,50 € bis 19.000 € Stufe 2 108,60 € 72,40 € 36,20 € bis 22.000 € Stufe 3 127,60 € 85,00 € 42,60 € bis 25.000 € Stufe 4 154,30 € 102,90 € 51,50 € bis 31.000 € Stufe 5 190,50 € 127,10 € 63,50 € bis 37.000 € Stufe 6 232,30 € 154,90 € 77,40 € bis 48.000 € Stufe 7 255,60 € 170,40 € 85,20 € über 48.000 € Elternbeiträge Spiel- und Lernstuben mit … 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern Einkommen/Jahr* Stufe 1 46,70 € 31,10 € 15,60 € bis 16.000 € Stufe 2 59,60 € 39,70 € 19,90 € bis 19.000 € Stufe 3 69,20 € 51,90 € 34,60 € über 19.000 € * Maßgebend für die Berechnung der Elternbeiträge ist das jährliche Familien-Netto-Einkommen 2.4.1.3 Elternbeitragsfreiheit Seit dem 01.08.2010 ist der Besuch eines Kindergartens ab dem zweiten Lebensjahr beitragsfrei (§ 13 Abs. 3 KitaG Rheinland-Pfalz bis 30.06.2021, ab 01.07.2021 § 26 Abs.1 KiTaG). Da die Stadt Koblenz - wie viele andere Kommunen auch - den Rechtsanspruch für zweijährige Kinder aufgrund fehlender Platzkapazitäten in Kindergärten nicht erfüllen kann, werden hierzu auch Plätze in Seite | 96 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Kinderkrippen benötigt. Das Land hat zugesagt, auch in diesem Fall Eltern von der Zahlung von Elternbeiträgen zu befreien und den Kommunen die ausfallenden Zahlungen zu erstatten. Die Kosten werden in Höhe des Elternbeitrages für den Ganztagsplatz (Kindergarten) vom Land übernommen, den Restbetrag trägt das Jugendamt der Stadt Koblenz. Die Höhe der Abschläge der Landeszuweisung zur Elternbeitragsfreiheit im Jahr 2021 betrug 2.277.000 €. Die Spitzabrechnung erfolgt im Frühjahr 2022. 2.4.1.4 Berechnung einkommensabhängiger Elternbeiträge sowie Übernahme von Elternbeiträgen Die Berechnung der einkommensabhängigen Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern von null bis unter zwei Jahren, Hortkindern und Kindern in Kindertagespflege erfolgt durch das Jugendamt der Stadt Koblenz. In 2021 wurden 630 Berechnungen vorgenommen. Für Familien mit geringem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder teilweise erlassen werden. Entsprechende Anträge sind beim Jugendamt zu stellen. Das Jugendamt hat dem Träger der Kindertagesstätte den ausfallenden Betrag zu erstatten. Für das Jahr 2021 wurden für 203 Fälle ein Betrag in Höhe von 59.698 € aufgewendet. 2.4.1.5 Betreuungsbonus Das Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vom 16.12.2005 hat mit § 12 a KitaG (bis 30.06.2021) eine Regelung für Bonuszahlungen an Jugendämter und Träger für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen. Über den Betreuungsbonus zahlt das Land einen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten, die durch die Ausweitung der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren insbesondere durch den Rechtsanspruch ab 2010 entstehen. Dieser beträgt 1.000 € pro betreutem Kind. Davon werden 700 € an das Jugendamt ausgezahlt. Es werden 315 € an den Träger weitergeleitet, 385 € verbleiben beim Jugendamt. Dabei melden die Träger bis zum 31.01. die Zahl der von ihnen am 31.12. des Vorjahres betreuten Kinder unter drei Jahren an das Jugendamt (erstmalig erfolgt im Januar 2007). Im Jahr 2021 wurden am 31.12. mehr als 40 v. H. der zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten in Koblenz betreut. Der Betreuungsbonus für jedes betreute zweijährige Kind über diesem Vomhundertsatz beträgt 2.050 €. Im Jahr 2021 wurde für insgesamt 526 Kinder ein Betreuungsbonus in Höhe von insgesamt 474.551 € gezahlt. Davon entfielen 246.169 € auf das Jugendamt. Nach dem neuen KiTaG ab dem 01.07.2021 ist die bisherige Bonuszahlung bereits in der erhöhten Landesförderung enthalten. Seite | 97 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.4.1.6 Sprachbildung Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an“ wurden bis einschließlich Juni 2021 noch pauschalierte Personalkostenzuschüsse für 120 Zeitstunden sowie ein Materialkostenzuschuss gewährt. Weiterhin konnte der Träger pro Einrichtung, unabhängig von der Beantragung einer Sprachfördermaßnahme, bis zu 1.200 € für Projekt- und Sachkosten beantragen, die den Aufbau- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen mit dem thematischen Schwerpunkt „Sprache“ zum Ziel haben. Für den Zeitraum August 2020 bis Juni 2021 wurden insgesamt 105.915 € Landesmittel für Sprachfördermaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen der Projekt- und Sachkosten verwendet. Damit wurden 42 Sprachfördermaßnahmen und zehn Maßnahmen im Rahmen der Projekt- und Sachkosten finanziert. Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) RheinlandPfalz am 01.07.2021 entfällt das Landesprogramm „Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an“. Im Gegenzug dazu wurden die Mittel für die Personalkostenerstattung des Landes ab 01.07.2021 aufgestockt. Sprachliche Bildung soll sich im Alltag der Kindertagesstätte für alle Kinder wiederfinden. Alle pädagogischen Fachkräfte übernehmen einen Anteil an Sprachförderarbeit. Jede Kindertagesstätte soll eine Sprachbeauftragte oder einen Sprachbeauftragten vorhalten, mit dem Auftrag die alltagsintegrierte Sprachförderung im Blick zu haben. 2.4.1.7 Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule Für die Kinder ist ein gelungener Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ein wichtiger Baustein in ihrer Entwicklung. Gelungene und positiv erlebte Übergänge stärken das Kind. Aus diesem Grund ist die Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule vom Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sowohl im KiTaG als auch im Schulgesetz fest verankert. Ziel ist es, den Übergang konzeptionell in Zusammenarbeit von Kindertagesstätte, Grundschule und Eltern zu gestalten. Für diese Aufgabe stellt das Land jährlich ein Budget zur Verfügung. Die Steuerungsverantwortung für die Durchführung von förderfähigen Maßnahmen, entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Grundschule kurz Übergang“ - vom 27.01.2017, liegt beim Jugendamt. Im Kindergartenjahr 2020/21 wurde eine Maßnahme mit 1.200 € finanziert. 2.4.1.8 Zuwendungen an freie Träger Q Betrag Erträge Erstattung von Landesanteilen an Personalkosten/Elternbeiträge Erstattung Maßnahmen Sprachförderung 2020/2021 Erstattung Maßnahmen Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Grundschule 19.173.305 € 105.915 € 1.200 € 474.551 € Betreuungsbonus Seite | 98 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Aufwendungen für … Betrag Zuschüsse zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erhaltungsaufwand (investiver/konsumtiver Bereich) 243.183 € Maßnahmen Sprachförderung, Projekt- und Sachkosten 2020/2021 135.410 € Maßnahmen Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Grundschule 1.200 € Personalkostenzuschuss für Kitas freier Träger, Zuweisung Kindergartenbeiträge (Elternbeitragsfreiheit), Zuwendungen an freie Träger (Sach-/Mietkosten), Ausgleichszahlungen inkl. Kita Plus 33.929.954 € 8.810 € Fahrtkosten 34.318.557 € Aufwendungen gesamt Quelle: eigene Erhebungen 2.4.1.9 Fachkräftemangel Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung, die verankerte Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Anspruch auf Qualität des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots führen dazu, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften in den Blick zu nehmen. Eine wichtige Herausforderung an das Jugendamt als Träger eigener Kindertagesstätten ist die Gewinnung und die Bindung von Fachkräften für den Elementarbereich, gerade auch mit Blick auf die immer steigenden Anforderungen an die Kindertagesstätten. Ein Baustein der Gewinnung von Personal ist die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9 zum Berufsprofil von Erzieherinnen und Erziehern. Hier konnte aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 leider keine Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Schnuppertage, Schulpraktika und ein Boys- und Girls-Day ermöglichten einen realen Eindruck in das Berufsbild. Auch diese konnten im Jahr 2021 leider nicht angeboten werden. Das Jugendamt hält für Interessierte Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr sowie den Bundesfreiwilligendienst vor. Seit August 2021 bietet die Stadtverwaltung Ausbildungsplätze für die Teilzeitausbildung für den Erzieherberuf an. Dies ist ein weiterer Baustein für die Personalgewinnung und –bindung. 2.4.1.10 Kita!Plus - Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2012 ein neues Förderprogramm beschlossen, das zum Ziel hat, die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Eltern zu intensivieren: „… Kita!Plus nimmt die konsequente Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz in den Blick. Kita!Plus baut auf dem auf, was in den vergangenen zehn Jahren von allen Verantwortungsträgern und insbesondere von den Teams in den Kindertagesstätten vor Ort in qualitativer Hinsicht in den Kindertagesstätten Seite | 99 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 geleistet wurde, nämlich eine professionelle frühpädagogische Förderung der Kinder von Anfang an … Dabei geschieht alles auf der Basis der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen und der Empfehlungen zur Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in RLP …“ Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen – Mai 2012 Mit Blick auf eine stärkere Eltern- und Familienorientierung im pädagogischen Alltag der Kindertagesstätten konnte nach ersten Planungsschritten im Jahr 2012 mit der Umsetzung der Säule I des Landesprogramms Kita!Plus unter Beteiligung von vier Kindertageseinrichtungen im Jahr 2013 begonnen werden. Aufgrund der Unterzeichnung des Vertrages zum „Gute-KiTa-Gesetz“ zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Land Rheinland-Pfalz am 31.10.2019, wurde eine zusätzliche Landesfinanzierung für das Programm Kita!Plus möglich. Somit stand der Stadt Koblenz für das Jahr 2021 ein Gesamtbudget in Höhe von 320.373 € für die Förderung von Kitas in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf zur Verfügung. Aufgrund der Meldungen der beteiligten Einrichtungen konnten insgesamt 275.749 € beim Landesjugendamt abgerufen werden. Neben den seit Beginn des Programms beteiligten Kindertagesstätten St. Konrad im Stadtteil Metternich, Kunterbunt im Stadtteil Rauental, Städt. Kita Pusteblume und die Spiel- und Lernstube Im Kreutzchen, beide im Stadtteil Neuendorf, konnten aufgrund des erhöhten Budgets 2021 weitere 26 Einrichtungen Projekte entwickeln und umsetzen. Die Umsetzung von niedrigschwelligen Angeboten ist grundsätzlich geprägt von Begegnungen und Angeboten mit den Familien, da der persönliche Bezug eine Vertrauensbasis schafft und so zu einer hohen Beteiligung führt. Auch im Jahr 2021 war diese Arbeit von den Auswirkungen der CoronaPandemie geprägt. Durch Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften konnten die Angebote nur teilweise in Präsenz umgesetzt werden. Alternativ wurden Online-Formate, Telefonate oder Materialien in Brief- und Paketform genutzt. Die Teams der Einrichtungen werden mit in die Arbeit eingebunden und sind über alle Aktivitäten informiert. Das Landesprogramm „Kita!Plus – Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick“ lief zum 30.06.2021 aus. 2.4.1.11 Sozialraumbudget Mit Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) Rheinland-Pfalz am 01.07.2021 entfällt das Landesprogramm Kita!Plus. § 25 Abs. 5 KiTaG regelt zusätzliche Zuweisungen des Landes zur Deckung von personellen Bedarfen, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können (Sozialraumbudget). Damit hat das Land die Option eröffnet, an bereits vorhandene und bewährte Strukturen anzuknüpfen und zur Weiterentwicklung einer inklusiven Haltung in der Kita-Arbeit im Sinne des §1 Abs. 2 KiTaG beizutragen. Am 08.12.2021 verabschiedete der Jugendhilfeausschuss das Konzept „Richtlinie und Rahmenkonzept Sozialraumbudget für Kitas Seite | 100 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 in Koblenz“, die Verwendungszweck, Ziele, inhaltliche Schwerpunkte und ein Berechnungsmodus für die Verwendung des Sozialraumbudgets beinhaltet. Insgesamt sind für die Koblenzer Kindertagesstätten mit besonderen Herausforderungen aufgrund des Sozialraums 9,25 Vollzeitäquivalente für Kita-Sozialarbeit und 12,50 Vollzeitäquivalente für Fachkräfte interkulturelle Arbeit ausgewiesen. 2.4.1.12 Familienbildung im Netzwerk Das Landesprogramm Familienbildung im Netzwerk rückt die Familienbildung als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in den Fokus und richtet sich an die Jugendämter als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Kontext ihrer Planungs- und Gesamtverantwortung nach §§ 79 und 80 SGB VIII. In Kooperation mit der Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. wird der Blick auf die Bedarfe von Familien gerichtet, um flächendeckende Angebote zu schaffen, die die Familien vor Ort erreichen. Ziel ist es, die Familien lebensbegleitend in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen präventiv und frühzeitig zu unterstützen. Die jährliche Landesförderung in Höhe von 15.000 € wird für Personal- und Sachkosten verwendet. Seit 2013, mit der Einführung des Landesprogramms Kita!Plus, war die Konzeption „Sozialraumorientierte Familienbildung im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus“ ein Baustein für die gemeinsame Arbeit. Mit Inkrafttreten des neuen KiTaG am 01.07.2021 entfällt das Landesprogramm. Trotzdem können die Vernetzung und der Erhalt bewährter Strukturen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sozialraumbudgets fortgeführt werden. Verankert ist dies im Konzept „Richtlinie und Rahmenkonzept Sozialraumbudget für Kitas in Koblenz“. Die Arbeit im Rahmen Familienbildung im Netzwerk war auch 2021 geprägt von der CoronaPandemie. Die regelmäßigen Arbeitstreffen und Fachforen wurden online durchgeführt. Das Fachgespräch für Jugendämter der Servicestelle Netzwerk Familie stärken in Mainz fand ebenfalls per Videokonferenz statt. Die Servicestelle Netzwerk Familie stellt regelmäßig Informationen zu relevanten Themen der Familienbildung und Fortbildungen zur Verfügung, die an die Kindertagesstätten weitergeleitet werden. Die jährliche Netzwerkkonferenz des Netzwerk Kindeswohl fand 2021 online statt. Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Familienbildung im Kontext Früher Hilfen. In der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Frühe Hilfen“ am 12.02.2014 wurde die UAG „Familienbildung im Kontext Früher Hilfen“ gebildet. Diese hat zum Ziel, einen Überblick über familienbildende Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen in Koblenz zu schaffen. 2015 wurde die Konzeption „Familienbildung im Kontext Frühe Hilfen“ fertiggestellt. 2021 wurde mit der Überarbeitung der Konzeption mit dem Ziel begonnen, diese 2022 für alle Akteure zur Verfügung zu stellen. Die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der AG Frühe Hilfen eröffnet einen Überblick von anstehenden Themen und Aktivitäten der Akteurinnen und Akteure. Im Jahr 2021 fanden zwei Sitzungen in Form einer Videokonferenz statt. Seite | 101 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.4.1.13 Ernährungsbildung in Koblenzer Kindertagesstätten Mit Inkrafttreten des neuen KiTaG in Rheinland-Pfalz wird der Anteil der Kinder, die in der Kita verpflegt werden weiter steigen. Aufgrund der Bedeutung der Kitas als Bildungsort für Ernährung und gesundes Aufwachsen beschäftigten sich die freien Träger von Kindertagesstätten und das Jugendamt ausführlich mit der Thematik. Es bildete sich eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung, die die Arbeitshilfe „Ernährungsbildung in Koblenzer Kindertagesstätten“ erarbeitet und 2021 fertiggestellt hat. Seit dem 02.09.2013 erhalten Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz einmal pro Woche kostenlos eine Portion Obst oder Gemüse. Die Finanzierung erfolgt durch die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz. Mit der wöchentlichen Extraportion wichtiger Vitamine in Verbindung mit einer aktiven Ernährungsbildung kann das Programm nachhaltig zu einer ausgewogenen Ernährungsweise bei den Kindern beitragen. 2021 haben sich 85 % der rheinlandpfälzischen Kindertagesstätten an dem Programm beteiligt. Auch unsere städtischen Einrichtungen nutzen diese Möglichkeit. 2.4.1.14 Projekt „Helferinnen und Helfer in Kitas“ „…Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein vorrangiges Ziel der Bildungspolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat aus diesem Grund mit dem Budget für Arbeit ein Instrument initiiert, das die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung nachhaltig unterstützt. Anstatt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu finanzieren, nutzen die Träger der Sozialhilfe den Eingliederungstitel, um damit Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Geldleistung wird als „Budget für Arbeit“ statt an die Werkstatt direkt an den Arbeitgeber als Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Menschen mit Behinderung gezahlt. Mit Unterstützung des Budgets für Arbeit besteht auch in den Kindertagesstätten die Möglichkeit, im Rahmen einer Kooperation mit den Werkstätten Menschen mit Behinderung einzustellen. Die Einsatzfelder liegen im hauswirtschaftlichen Bereich, sie können auch eine Unterstützung bei den Hausmeistertätigkeiten umfassen. Der Kontakt zu den Kindern wird gewünscht. Kinder machen die Erfahrung von Vielfalt, Gleichheit und Verschiedenheit im Sinne von Inklusion….“ Schreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 06.09.2012 Das Konzept sieht zunächst eine Praktikumsphase vor, während derer die Interessierten in der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt bleiben. Das Praktikum dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erprobung von Arbeitsabläufen. Ziel ist im Anschluss an das Praktikum eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zu 70 % aus dem Budget für Arbeit des Landes (Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB XII) finanziert wird. Die verbleibenden 30 % finanziert der Arbeitgeber. Die Vergütung entspricht dem geltenden Tarifrecht und wird von Seiten des Landes im Rahmen der Personalkostenfinanzierung anerkannt. Seite | 102 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 In Abstimmung mit dem städtischen Amt für Personal und Organisation wurde die Entscheidung getroffen, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Im März 2013 fanden erste Gespräche mit der RheinMosel-Werkstatt gGmbH Koblenz mit dem Ziel der Umsetzung des Projektes in unseren kommunalen Kindertagesstätten statt. Es wurden gegenseitige Erwartungen und Rahmenbedingungen festgeschrieben und die weitere Vorgehensweise besprochen. Im Rahmen des Projektes arbeitet seit März 2014 eine Kollegin mit 20 Std/Woche in der Städt. Kita Pusteblume, seit April 2017 ein Kollege mit 39 Std/Woche in der Städt. Kita Eulenhorst und von Januar 2019 bis Juli 2020 war eine Kollegin in der Städt. Kita Rappelkiste beschäftigt. Zum Ende des Jahres 2021 konnte erneut ein Praktikum im Rahmen der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten der Kita angeboten werden. Eine Arbeitsaufnahme erfolgt voraussichtlich in 2022. 2.4.1.15 Kita-Elternportal Die Stadt Koblenz führte zum 18.01.2018 das Kita-Elternportal zur Vergabe von Kitaplätzen in allen Koblenzer Kindertagesstätten ein. Im Fokus stand das Ziel, für alle Beteiligten (Eltern, Kita-Leitung, Träger und auch die Stadt Koblenz) Vereinfachungen, Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vergabe von Kitaplätzen zu schaffen. Hierfür wurde in enger Abstimmung mit den freien Trägern Koblenzer Kindertagesstätten die Kita-Software der Firma Little-Bird GmbH ausgewählt und wird den Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung und Umsetzung der KitaSoftware erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Gebietsrechenzentrum der Stadt Koblenz und des Jugendamtes. Alle beteiligten Träger und Kita-Leitungen wurden in mehreren Veranstaltungen über die Handhabung des Systems geschult und werden auch weiterhin vom Jugendamt betreut. Koblenzer Eltern können über das Kita-Elternportal alle Koblenzer Einrichtungen bequem von zu Hause aus ansehen, Einzelne ansteuern und sich beispielsweise über pädagogische Konzepte, Räumlichkeiten, Besonderheiten, Betreuungsarten und Öffnungszeiten informieren. Nach entsprechender Registrierung können Eltern ihren Betreuungswunsch an die von ihnen favorisierte Kindertagesstätten richten. Sobald die Eltern mit einer der ausgewählten Kindertagesstätten einen Betreuungsvertrag geschlossen haben, werden die Vormerklisten der anderen Einrichtungen entsprechend korrigiert und bereinigt. Mit der Einführung der Kita-Software wurde ein für alle Seiten einheitlicher Anmelde- und Platzvergabeprozess geschaffen. Zudem wird die Bedarfsplanung unterstützt und durch die Verbesserung der Kita-Belegung werden die negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehl- oder Minderbelegungen reduziert. Der Vorteil der Nutzung des Kita-Elternportals für die Eltern besteht darin, dass sie sich online einen Überblick über die in Frage kommenden Einrichtungen verschaffen können, der Anmeldeprozess in nur wenigen Schritten abgeschlossen werden kann und alle gestellten Betreuungsanfragen stets übersichtlich und aktuell vor Augen haben. Seite | 103 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.5 Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die als eigenständiges Angebot gleichrangig neben den Betreuungsangeboten von Krippe, Kindertagesstätte und Hort steht. Die Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch individuelle Bedarfsausrichtung und eine hohe Flexibilität aus. Sie bietet vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die Tagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern intensiv zuzuwenden. Kinder in Tagespflege werden von ein und derselben Person betreut; dieses ist insbesondere für Kinder unter drei Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt. Vermittlungen in Kindertagespflege nach Alter der Kinder am Jahresende unter 3 400 3 bis 5 350 6 bis 9 10 30 13 25 16 21 250 15 53 333 39 265 224 100 50 41 88 27 150 6 15 80 300 200 10 bis 13 178 127 0 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: Datenbank Kindertagespflege / Jugendhilfeplanung Auch besondere Betreuungszeiten, wie z. B. frühmorgens, abends oder am Wochenende und an Feiertagen, zählen zu den Vorzügen der Kindertagespflege und können eine flexible und wohnortnahe Alternative bzw. Ergänzung zu Kindertageseinrichtungen sein. Die Kindertagespflege ist ein Angebot für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren. Der Stadtrat hat im Jahr 2018 diesem wichtigen Baustein der Kindertagesbetreuung und der Anerkennung der Leistung der Kindertagespflegepersonen durch die erneute Erhöhung der Geldleistung Rechnung getragen. Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflegeperson fest anzustellen, um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder von Mitarbeitenden bereit zu stellen. Auf diese Seite | 104 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Weise kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochenendarbeit vorgehalten werden. Von der Möglichkeit, ein betriebliches Betreuungsangebot im Rahmen der Kindertagesbetreuung anzubieten haben bislang folgende Unternehmen bzw. Behörden Gebrauch gemacht:  Lubberich GmbH Dental Labor  Grone Bildungszentrum  BAAINBw  Soziales Netzwerk Koblenz e. V.  Johanniter Unfallhilfe Das Jugendamt steht interessierten Unternehmen für die Entwicklung eines betrieblichen Betreuungsangebotes im Rahmen der Kindertagespflege gerne zur Verfügung. 2.6 Förderung der Erziehung in der Familie 2.6.1 Koblenzer Bündnis für Familie Das Koblenzer Bündnis für Familie besteht seit nunmehr 15 Jahren und zeigt mit seinen Partnern weiterhin großes Engagement, um die Familienfreundlichkeit der Stadt Koblenz weiter voranzubringen. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von ca. 100 verschiedenen Unternehmen, gesellschaftlichen Institutionen und Gruppen aus Koblenz und Umgebung mit dem Ziel, Koblenz als familienfreundliche Kommune weiterzuentwickeln. Das Koblenzer Bündnis für Familie in der „Stadt in der man gleich zu Hause ist“ will Mut machen, „ja“ zu Kindern zu sagen, und dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. Das Bündnis ist organisatorisch in ein Kuratorium (Vertreterinnen und Vertreter namhafter Koblenzer Institutionen), in eine Lenkungsgruppe (entscheidungsbefugte Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner) und in themenspezifische Arbeitsgruppen aufgeteilt. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bündniserklärung wurde durch die Kuratorinnen und Kuratoren während der Auftaktveranstaltung am 22.09.2006 unterzeichnet. Koblenz hat sich damit der Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ des Bundesfamilienministeriums angeschlossen. Die Arbeitsgruppen (AG) bestehen aus Mitarbeitenden der Bündnispartner. Sie engagieren sich auf verschiedenen Feldern und setzen Maßnahmen konkret um. Derzeit gibt es folgende AG‘s: AG PR und Event, AG Betreuung und Arbeit, AG familienbewusste Personalpolitik, AG Generationen aktiv und AG Schängel in Sicherheit. Dazu kommt als übergreifendes Element die Sprecher-AG, die in unregelmäßigen Abständen tagt, um AG-übergreifende Themen zu behandeln und sich gegenseitig Seite | 105 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 über die Arbeit in den jeweiligen Arbeitsgruppen zu informieren. Die Sprecher-AG ist 2010 von der Lenkungsgruppe zur Entscheidungsinstanz akkreditiert worden. Die offensive Medienarbeit stellt auch durch die Kooperationspartnerinnen und -partner (Mittelrhein-Verlag/Rhein-Zeitung, TVMittelrhein, Radio Antenne Koblenz 98.0, Radio RPR 1 und Radio Teddy) entsprechende Medienpräsenz sicher. Die Homepage des Bündnisses wird weiter mit Inhalten gefüllt und durch großes Engagement eines Bündnispartners aktuell gehalten. Beispielhaft seien folgende lokale und überregionale Aktivitäten des Bündnisses im Jahr 2021 erwähnt:  23.02.2021 neue Initiative Lokale Allianz für Menschen mit Demenz (Bericht in der RheinZeitung)  19.03.2021 Freitags-Frühstück digital: Home-Office und Kinderbetreuung (IHK, HWK, Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor Familie)  30.03.2021 Mittags-Talk: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Bündnisarbeit wirksam gestalten (Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie, Koblenzer Bündnis für Familie)  06.05.2021 Malwettbewerb für Kinder zum Internationalen Tag der Familie: „Koblenzer Kinder Malen den Schängel“  07.05.2021 Freitags-Frühstück digital: Produktivität sichern - Pflegende Fachkräfte stärken (IHK, HWK, Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor Familie)  09.07.2021 Freitags-Frühstück digital: Führen in Teilzeit (IHK, HWK, Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor Familie)  21.07.2021 10 Jahre bundesweite Mentorentätigkeit; Pressebericht Rhein-Zeitung  22.09.2021 15 Jahre Koblenzer Bündnis für Familie  15.10.2021 Pressebericht: 15 Jahre Koblenzer Bündnis für Familie; Oberbürgermeister widmet Koblenzer Familienbündnis einen Baum in den Rheinanlagen  11.10.-15.10.21 Herbstferienfreizeit 2021: erste Woche, Betreuung durch kath. Familienbildungsstätte e.V. Koblenz im Werk Bleidenberg, und in den Räumen der kath. Familienbildungsstätte e.V. Koblenz  18.10.-.22.10.21 Herbstferienfreizeit 2021: zweite Woche, Betreuung durch kath. Familienbildungsstätte e.V. Koblenz im Werk Bleidenberg, und in den Räumen der kath. Familienbildungsstätte e.V. Koblenz  05.11.2021 Pressbericht: Koblenzer Bündnis für Familie bietet seit 15 Jahren HerbstferienFreizeit an  12.11.2021 Freitags-Frühstück digital: „Unternehmen Vielfalt - das Plus für eine positive Unternehmenskultur (IHK, HWK, Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor Familie)  19.11.2021 Erstes Treffen zur Gründung einer neuen Arbeitsgruppe mit dem Fokus Lesen/Vorlesen Seite | 106 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.6.2 Netzwerk Kindeswohl (Produkt 3631) Das Netzwerk Kindeswohl basiert auf dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit von 2008, das die Jugendämter mit dem Aufbau von lokalen Netzwerken beauftragt. Kooperationspartnerinnen und -partner sind dabei alle Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenkommen und Familien betreuen. Das Bundeskinderschutzgesetz, 2012 in Kraft getreten, hat diese Vorgabe von Rheinland-Pfalz als Anregung aufgenommen und bundesweit die Vernetzung von kinder- und jugendnahen Berufen eingeführt. Das Koblenzer Netzwerk Kindeswohl startete im März 2009 und erfüllt die Forderungen beider Kinderschutzgesetze. Nachdem die Pandemie die übliche Arbeit des Netzwerkes in 2020 ausgebremst hat, wurde 2021 auf digital umgestellt und so konnten die Treffen der Arbeitsgruppen und Runden Tische als auch die geplanten Fortbildungen online stattfinden. De Teilnehmenden nahmen diese digitalen Austauschrunden aktiv wahr und bestätigten, dass der über die Jahre regelmäßige interdisziplinäre Austausch für die Berufsgruppen überaus wichtig sei. Auch die jährliche Netzwerkkonferenz wurde online gestaltet und so beschäftigten sich 120 Teilnehmende mit dem Thema Kinderrechte und ihrer Umsetzung in Koblenz. Die Netzwerkpartnerinnen und -partner machten deutlich, dass die vermehrte Information durch Mails und die Hinweise auf Internetseiten für sie als Fachkräfte als auch für Kundinnen und Kunden sehr wichtig in der Arbeit sei. Im Juli gab es gemeinsam mit dem Jugendamt Mayen-Koblenz einen Fachvortrag mit Dr. Michael Hipp zum Thema "Kinder psychisch kranker Eltern", der besonders Erzieherinnen und Erzieher angesprochen hat. Auch hier gab es über 100 Teilnehmende. Entsprechend dem Schwerpunkt Kinder psychisch und suchtkranker Eltern des Landeskinderschutzgesetzes folgend, wurde ein Konzept für eine Kinder- und Jugendgruppe erstellt und ein Förderantrag beim Bündnis der Gesetzlichen Krankenkassen erstellt. Die Gruppe „Kaleidoskop“, die gemeinsam mit dem Caritasverband Koblenz und der Kinder- und Jugendhilfe Arenberg aufgebaut wird, kann im Jahr 2022 starten. Nach wie vor gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises MayenKoblenz und dem dortigen regionalen Netzwerk Kindesschutz, Kindergesundheit und Familienbildung, die sich über die Jahre bewährt hat. 2021 war ein sehr aktives Jahr. Die Netzwerkpartnerinnen und -partner sind digital entsprechend ausgestattet, so dass alle geplanten Termine stattfinden konnten. Letztlich fehlt trotzdem der persönliche Kontakt, so die Rückmeldung Seite | 107 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.6.3 Leistungen des Jugendamtes zur Förderung der Erziehung in der Familie 2.6.3.1 § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Die „formlose Betreuung“ gem. § 16 SGB VIII als Beratungsprozess durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) ergibt sich aus der Kontaktaufnahme zum Jugendamt durch Ratsuchende oder durch Kontaktaufnahme seitens des ASD nach eingehenden Hinweisen Dritter (z.B. Schulen, Polizei, Kliniken, Nachbarn, Verwandte) auf Problemlagen, die Kinder in Familien betreffen. Die sich hieraus ergebende, antragsunabhängige, formlose Beratung/Betreuung findet in der Regel im Jugendamt (Komm-Struktur) oder in Form von Hausbesuchen (aufsuchende Beratung) statt. Die „formlose Betreuung“ hat einen lösungsorientierten Ansatz und kann durchaus auch zur Vermittlung an andere Leistungserbringende führen. An den ASD herangetragene Fragen und Problemlagen können u.a. sein:  Fragen zur Betreuung des Kindes  familiäre Konflikte, Erziehungsschwierigkeiten  Verdacht auf Kindesmisshandlung/sexuellen Missbrauch  schulische Probleme, Schulschwänzen  Straftat eines Kindes  Alkohol-/Medikamenten-/Drogenprobleme eines jungen Menschen und/oder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigen  Psychische Probleme/Erkrankungen in der Familie  Integrationsschwierigkeiten von Migrantinnen und Migranten  Umgangs- und/oder Sorgerechtsfragen  finanzielle Schwierigkeiten  Wohnsituation. In Einzelfällen gelingt es im Rahmen der „formlosen Betreuung“, die Problemlage zu lösen. Die Beteiligten können aber auch zu der Erkenntnis gelangen, dass diese nicht ausreichend ist, dass es vielmehr einer intensiveren, problemspezifischen Hilfe bedarf. Es besteht dann die Möglichkeit der Beantragung und Einleitung einer Hilfe zur Erziehung nach den Bestimmungen des SGB VIII. 2.6.3.2 § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung Aus dem § 17 SGB VIII ergibt sich für Väter und Mütter ein Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, aufgetretene Konflikte zu bewältigen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie wiederaufzubauen und das Familiensystem zu stabilisieren, um eine für das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen belastende Trennung zu vermeiden. Seite | 108 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Im Fall von Trennung und Scheidung haben Eltern den Anspruch, im Beratungsprozess dahin gehend beraten und unterstützt zu werden, dass sie auch unter diesen Bedingungen die Voraussetzungen für die Wahrnehmung gemeinsamer Elternverantwortung schaffen. Es gilt einen Rahmen zu entwickeln, der es den Eltern ermöglicht, trotz emotionaler Verstrickung den Blick von der Paarebene auf die Elternverantwortung zu lenken und sie bei der eigenverantwortlichen Entwicklung einer längerfristigen Perspektive für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen. Im Beratungsprozess soll das betroffene Kind oder die Jugendliche bzw. der Jugendliche an der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge entsprechend dem Entwicklungsstand und der Einsichtsfähigkeit angemessen beteiligt werden. Die Beratung soll mit Orientierung auf eine etwaige Regelung durch das Familiengericht erfolgen. Die Hilfen nach § 17 SGB VIII sind somit gleichermaßen:  präventive Hilfen zur Selbsthilfe der Eltern, um Krisensituationen vorzubeugen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen bzw. zu erhalten  Hilfe zur aktuellen Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie  begleitende und nachsorgende Hilfe zu einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach erfolgter Trennung und Scheidung und damit Sicherung der Kontinuität der elterlichen Beziehung des Kindes zu Mutter und Vater. Neben dem Jugendamt leisten auch drei Beratungsstellen freier Träger die Beratung nach § 17 SGB VIII. 2.6.3.3 § 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Der § 18 SGB VIII bündelt unterschiedliche Leistungen der Jugendhilfe für unterschiedliche Adressaten und richtet sich gezielt an alleinerziehende und/oder alleinsorgende Elternteile. Väter und Mütter, die allein für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Personensorge, einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen. Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des eigenen Umgangsrechts gegenüber den Eltern. Daneben haben Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme ihres Umgangsrechts. In diesem Bereich des § 18 SGB VIII sind, wie bei dem Beratungsangebot nach § 17 SGB VIII, neben dem Jugendamt freie Träger wichtige Ansprechpartner für die Ratsuchenden. Mit zwei Trägern (evangelische und katholische Lebensberatungsstelle) bestehen seit mehreren Jahren vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme des Betreuten Umgangs. Seite | 109 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Förderung der Erziehung in der Familie Förderung der Erziehung in der Familie (Gesamt-Fallzahlen) darunter formlose Betreuungen 900 913 911 861 600 868 818 608 603 556 539 534 300 0 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: GeDok/GePlan 035 Ergänzend zum Begleiteten Umgang hat das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales – Jugendamt – der Stadt Koblenz seit 2012 mit mehreren freien Träger eine Konzeption und Vereinbarung zur Durchführung von Kontrolliertem Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII abgeschlossen: Der Kontrollierte Umgang ist eine Sonderform des Betreuten Umgangs. Ausgangspunkt ist eine Kindeswohlgefährdung, die jedoch nicht ausreicht oder hinreichend deutlich ist, um einen Umgang auszuschließen. Das Kindeswohl und insbesondere die Identitätsbildung soll gefördert werden durch die Wiederherstellung, den Aufbau und/oder die Erhaltung von emotionalen sowie sozialen Beziehungen zu den Umgangsberechtigten. Für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres stellt der § 18 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen sicher. Im Jahr 2021 sanken die Fallzahlen in diesen Bereichen erneut und liegen damit auf den niedrigsten Wert seit 2017. Eine Ursache ist sicherlich die pandemiebedingte Situation, gerade am Jahresanfang, mit Lockdown und vielen anderen Einschränkungen. Viele Menschen haben sich schwergetan, Kontakt aufzunehmen und Hilfen in Anspruch zu nehmen. Gegen Ende des Jahres wurde eine Steigerung der sich meldenden Menschen verzeichnet. Seite | 110 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.6.3.4 § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder Nach § 19 SGB VIII haben Mütter und Väter Anspruch auf eine gemeinsame Unterbringung mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform, wenn sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung diese Unterstützung benötigen. Die Unterbringung kann im Einzelfall als Clearingmaßnahme ausgelegt werden und auf etwa sechs Monate befristet sein, wenn danach Klarheit hinsichtlich eines etwaigen anderweitigen Hilfebedarfes besteht oder aber eine weitere Hilfe nicht benötigt wird. In der Praxis ergibt sich immer wieder ein individueller Bedarf an einer Unterbringungsmöglichkeit nach § 19 SGB VIII, wobei in den meisten Fällen der Wunsch nach einem Verbleib in Koblenz oder der näheren Umgebung besteht. Diesem Bedarf entsprechen die in Boppard und Koblenz vorhandenen Einrichtungen (Jugendhilfeeinrichtungen Haus Niedersburg und ISA KOMPASS). Wenn aus pädagogischer Sicht keine Einwände gegen die Nähe des Wohnortes sprechen, wird dies versucht umzusetzen. In 2021 sind die Fallzahlen in diesem Bereich konstant geblieben. 2.6.4 Schwangeren(konflikt)beratung In Koblenz werden drei Schwangeren(konflikt)beratungsstellen gefördert:  Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz Allgemeine Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung Bodelschwinghstraße 36 f, 56070 Koblenz  Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Kurfürstenstraße 87, 56068 Koblenz  Pro Familia e.V. Schwangerenberatungsstelle Koblenz Schenkendorfstraße 24,56068 Koblenz Mit diesem Beratungsangebot wird auch ein ausreichendes, plurales und wohnortnahes Angebot für umliegende Landkreise sichergestellt, insbesondere für die Landkreise Mayen-Koblenz, Neuwied und Rhein-Lahn. Zum 01.01.2016 ist eine neue Landesverordnung über die Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft getreten, nach der die Kostenbeteiligung der genannten Landkreise neu verhandelt und geregelt wurde. Auf Grundlage der neuen rechtlichen Regelung konnte erreicht werden, dass der gesamte Stellenüberhang in Koblenz durch die Landkreise ausgeglichen wird, so dass durch die Stadt Koblenz letztlich nur noch der Stellenschlüssel finanziert wird, der orientiert an der Einwohnerzahl vorzuhalten ist. Mit der Neuordnung der Kostenbeteiligung ist keine Veränderung an den Personalschlüsseln der Beratungsstellen verbunden. Die Förderung wird nach wie vor komplett über das Jugendamt Koblenz abgewickelt. Seite | 111 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.7 Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen / Hilfe für junge Volljährige (Produkt 3631) 2.7.1 Allgemeines zum Aufgabenbereich § 27 SGB VIII ist die zentrale Grundnorm für den individuellen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen. Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch Personensorgeberechtigter auf Hilfe zur Erziehung ist, dass eine dem Wohl der Minderjährigen bzw. des Minderjährigen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, dass also ein erzieherischer Bedarf bzw. eine erzieherische Mangelsituation gegeben ist. Die zu gewährende Hilfe muss für die Entwicklung der Minderjährigen bzw. des Minderjährigen notwendig und geeignet sein. Im Sinne der Leitbilder des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind die Gedanken der Prävention, der Hilfe zur Selbsthilfe, der Ganzheitlichkeit sowie der Lebenswelt- und der Lebenslagenorientierung bestimmend. § 27 SGB VIII schreibt keine bestimmte Art der Erziehungshilfe vor. Vielmehr muss die zu gewährende Hilfe im jeweiligen Einzelfall wie erwähnt notwendig und geeignet sein. So kommen in Koblenz seit einiger Zeit verstärkt flexible Formen der Erziehungshilfe in ambulanter Form zum Tragen, mit denen die im SGB VIII in den §§ 28-35 aufgezeigten Hilfen eine Ergänzung finden. Durch die Gesetzesreform des SGB VIII im Juni 2021 sind einige Neuerungen und Änderungen auch für den Bereich der Hilfen zur Erziehung zu beachten. Entwicklung der Fall- und Kostendaten im Bereich Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35) und Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) Die Fallzahl- und Kostenentwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen und der Eingliederungshilfen gem. §35a SGB VIII ist in den vergangenen Jahren stets Gegenstand der jugendpolitischen Diskussion gewesen. Im Jahr 2021 sind die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung weiterhin leicht rückläufig. Die Kosten dieser Hilfen sind im Bereich der ambulanten Hilfen angestiegen, im Bereich der teilstationären und stationären Unterbringungen gesunken. Die Kostensteigerung in den ambulanten Hilfen hängt unter anderem mit den gestiegenen Kostensätzen der Jugendhilfeträger und mit der Komplexität der Fälle zusammen. Auch muss die Betreuung in ambulanten Fällen oft sehr intensiv und kombiniert mit Zusatzleistungen, wie Dolmetscherleistungen, umgesetzt werden, damit eine Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann und außerhäusliche Unterbringungen vermieden werden können. In vielen Fällen ist eine ambulante Unterstützung nicht ausreichend, um den Hilfebedarf einer Familie zu decken. Eine Tagesgruppe bietet dann einen geeigneten Rahmen, der dem Kind eine Tagesstruktur mit täglichen Mittagessen, Unterstützung und Förderung im schulischen Bereich und die Möglichkeit des sozialen Lernens mit Gleichaltrigen bietet. Eine deutliche Entlastung der Eltern ist durch diese Hilfe möglich. Eine Tagesgruppenunterbringung kann in vielen Fällen eine stationäre Unterbringung vermeiden. Seite | 112 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Der Rückgang der Erstattungsfälle kann mit dem Rückgang der Fallzahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erklärt werden, da diese Fälle vom Land refinanziert werden. Insgesamt kann weiterhin eine starke aktive Inanspruchnahme der Hilfen durch Betroffene selbst konstatiert werden, wobei die Pandemie auch zu dem Rückgang der Fallzahlen insgesamt beigetragen hat. Viele Menschen haben im Lockdown und auch unter den eingeschränkten Kontaktbedingungen den Weg zur Institution Jugendamt vermieden. Es ist davon auszugehen, dass sich dies zukünftig in einem Anstieg der Fallzahlen auswirken wird. Der Anteil der Multiproblemfamilien, der Familien mit Suchtproblematik und psychischen Erkrankungen ist tendenziell größer geworden. Die Corona-Pandemie kam als weitere Belastung hinzu und verschärft die Situation in den Familien. Hilfen zur Erziehung/Hilfe für junge Volljährige nach Art der Hilfe Erziehungshilfen und Hilfen für junge Volljährige (§§ 27-35 einschl. § 41 SGB VIII) 10,0% 1.200 9,0%Ambulante Hilfe zur Erziehung 604 579 579 532 522 1.000 8,0% 7,0% 800 Teilstationäre Hilfe zur Erziehung 6,0% 5,8% 6,0% 5,7% 5,5% 5,2% 5,0% 600 96 518 108 116 130 122 487 476 400 447 406 4,0%Stationäre Hilfe zur Erziehung 3,0% 2,0% 200 . HzE-Quote (alle 1,0%Fälle/u21) 0,0% 0 2017 2018 2019 Quelle: Fachverfahren GeDok/GePlan 052 Seite | 113 2020 2021 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Hilfe zur Erziehung / Hilfe für junge Volljährige nach Kostenträgerschaft Erziehungshilfen und Hilfen für junge Volljährige (§§ 27-35 einschl. § 41 SGB VIII) 18,0% 1.200 188 165 15,4% 1.000 1.030 16,0% 143 1.009 . Erstattungsfälle HzE 117 14,1% 89 1.028 992 14,0% 961 12,0% 12,2% 800 10,0% 10,6% . HzE ohne Erstattungsfälle 600 8,5% 8,0% 6,0% 400 4,0% 200 2,0% . Anteil Erstattungsfälle 0,0% 0 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: Fachverfahren GeDok/GePlan 052 Kostenentwicklung nach Art der Hilfe und Anteil der Erstattungsfälle Brutto-Aufwendungen für Erziehungshilfen und Hilfen für junge Volljährige (§§ 27-35 einschl. § 41 SGB VIII) - Ergebnisrechnung 30,0% 18.000.000 2.491.113 € 16.000.000 Ambulante Hilfe zur Erziehung 2.560.304 € 2.599.439 € 2.856.416 € 14.000.000 2.510.855 € 2.491.936 € 25,0% 2.770.832 € 1.997.414 € 12.000.000 1.847.621 € 2.688.903 € 20,0% Teilstationäre Hilfe zur Erziehung 20,0% 18,9% 10.000.000 15,0% 16,1% 8.000.000 6.000.000 11.726.907 € 12.211.656 € 11,6% 11.642.943 € 10.351.036 € Stationäre Hilfe zur Erziehung 9,0% 10,0% 10.093.558 € 4.000.000 5,0% . Anteil Erstattungsfälle 2.000.000 0,0% 0 2017 2018 2019 2020 Quelle: Fachverfahren GeDok/GePlan 052 Seite | 114 2021 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.7.2 Erziehungsberatung Die Leistung der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) wird durch zwei Beratungsstellen (in katholischer bzw. evangelischer Trägerschaft) in Koblenz erbracht und wurde zum 01.01.2008 vertraglich neu vereinbart. Zusammen mit den Stadtjugendämtern Neuwied, Andernach und Mayen und den Kreisjugendämtern Neuwied und Mayen-Koblenz auf der einen Seite und den Beratungsstellen des Bistums Trier und des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz und Wied auf der anderen Seite wurde eine gemeinsame Vereinbarung erarbeitet, die eine einheitliche Förderpraxis festschreibt. Diese bietet den Trägern der Beratungsstellen eine hohe Verlässlichkeit für die Förderung sowie einen gesteigerten kommunalen Förderanteil. Die Kommunen haben die Sicherheit, dass sie nur die Anteile der Förderung tragen, die auf ihre Klientel entfallen. In der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII hat sich seit 2001 eine Weiterentwicklung in der Form ergeben, dass neben der klassischen „Komm-Struktur“ auch zugehende Formen der Beratung in verschiedenen Kindertagesstätten angeboten werden. Damit wird dem Bestreben des Jugendamtes, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu dezentralisieren mit der Zielsetzung, mehr Bürgernähe zu erreichen und die Prävention vor allem in belasteten Wohngebieten zu verstärken, Rechnung getragen. Zu nennen ist hier insbesondere die Städt. Kindertagesstätte „Pusteblume“ in der Großsiedlung Neuendorf, in den regelmäßigen Sprechstunden der kath. Lebensberatungsstelle im vierzehntägigen Rhythmus stattfinden. Das Team der Kindertagesstätte hat die Möglichkeit, Eltern direkt an die Beratung zu vermitteln, die den Weg in die Beratungsstelle in der Hohenzollernstraße nie gehen würden. Jährliche Beratungsfälle insgesamt 600 darunter aus Koblenz 563 500 400 300 313 200 100 26 16 0 Erziehungsberatung Beratung f. junge Volljährige § 28 § 41 Quelle: Angaben der Erziehungs- und Lebensberatungsstellen in Koblenz für das Jahr 2021 Seite | 115 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.7.3 Soziale Gruppenarbeit Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Auf Grundlage eines gruppenpsychologischen Konzeptes soll die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden. Die soziale Gruppenarbeit ist auch ein ambulantes pädagogisches Angebot der Jugendhilfe für gefährdete ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige oder bereits straffällig gewordene junge Menschen, auf die noch Jugendstrafrecht angewandt wird. Sie soll jungen Menschen auf der Grundlage eines pädagogischen, erforderlichenfalls therapeutischen Konzepts durch intensive erzieherische Einwirkung in einer Gruppe, insbesondere durch handlungs- und erlebnisorientierte Angebote, eine Hilfe zur Konfliktverarbeitung bieten. Die Aufnahme in die soziale Gruppenarbeit beruht auf einer jugendrichterlichen Entscheidung im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), auf einer Veranlassung der Jugendstaatsanwaltschaft im Rahmen des JGG, auf einem Tätigwerden des Vormundschaftsrichters nach § 1631 Abs. 3 BGB, auf einer vormundschaftsrichterlichen Entscheidung nach §§ 1666, 1666a Abs.1 BGB oder auf einer Maßnahme des Jugendamts in Form einer Hilfe zur Erziehung nach § 29 SGB VIII. Soziale Gruppenarbeit wird in Koblenz durch die Jugendgefährdetenhilfe des Caritasverbandes Koblenz e.V. und von der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Meilenstein GbR angeboten. Bei dem o.g. Caritasverband, dem Jugendhilfswerk e.V. und dem Tagewerk e.V. finden auch die Betreuungsweisungen nach dem JGG statt. Dabei sind soziale Gruppenarbeit und Betreuungsweisungen, die im Rahmen eines Jugendgerichtsverfahrens zustande kommen, durch den § 36a in das SGB VIII bzw. in die Steuerungsverantwortung des Jugendamts gestellt. Der Jugendhilfeträger Meilenstein bietet seit 2020 auch ein Angebot der sozialen Gruppenarbeit im Stadtteil Ehrenbreitstein an, welches außerhalb des Kontextes „Straffälligkeit“ steht. 2.7.4 Erziehungsbeistandschaften Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie soll das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und in der Verselbständigung fördern. Gleichzeitig sollen die Eltern in der Erziehung beraten und angeleitet werden. Die Arbeit in der Erziehungsbeistandschaft ist eng verknüpft mit der Gesamtfamilie sowie dem sozialen Umfeld des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen. Der Erziehungsbeistand kann Hilfestellung geben zur Verbesserung der Erziehungs-, Beziehungs- und Kommunikationssituation innerhalb einer Familie, bei Schwierigkeiten in der Schule, der Ausbildungsstelle oder berufsfördernden Maßnahmen, bei Problemen im sozialen Umfeld, im Freizeitverhalten sowie im Freundeskreis der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsbeistandschaft endet nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit, sondern die Heranwachsenden können bei Bedarf darüber hinaus betreut werden. Diese Hilfeform bietet ein hohes Maß an Flexibilität in der Ausgestaltung der Hilfe, somit kann sie passgenau auf den jeweiligen Fall Seite | 116 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 zugeschnitten werden und ist so auch bei den Problematiken einsetzbar, die eine sehr individuelle Unterstützung notwendig machen. Erziehungsbeistandschaften werden von mehreren freien Trägern der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes durchgeführt. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Fälle von Erziehungsbeistandschaften gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. 2.7.5 Sozialpädagogische Familienhilfe Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine intensive Form der Erziehungshilfe. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Für die Betreuung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) kommen Familien in Betracht, die durch intensive Unterstützung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, in Kontakt mit Ämtern und Institutionen gestützt werden müssen. Aufgrund der massiven vielfältigen Defizite sind die für diese Hilfe in Frage kommenden Familien in der Regel nicht in der Lage, den Anspruch der Kinder auf Erziehung nach § 1 SGB VIII sicherzustellen. Die Sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe geben. Bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sind nicht selten schwerwiegende Auffälligkeiten zu verzeichnen, auch Kinder im Kleinkindalter sind hiervon betroffen (extreme Entwicklungsrückstände und psychische Auffälligkeiten u.a. aufgrund eines defizitären sozialen Umfeldes oder Vorerkrankungen in der Familie). SPFH wurde auch im letzten Jahr durch das hiesige Jugendamt als eine der wirksamsten Formen der ambulanten Hilfen zur Erziehung in Familien intensiv genutzt, dies auch zunehmend mit einem präventiven Charakter in Zusammenhang mit der Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder. Von Seiten des Jugendamtes der Stadt Koblenz wird ausschließlich mit freien Trägern aus Koblenz und Umgebung zusammengearbeitet, die das Fachkräftegebot umsetzen. In einigen Fällen waren und sind wegen der Komplexität des Hilfebedarfes zeitweise auch zwei Fachkräfte in einer Familie tätig. In Koblenz werden in diesem Arbeitsfeld teilweise auch Sozialpädagogische Fachkräfte mit speziellen Sprachkenntnissen in Familien mit Migrationshintergrund eingesetzt, bzw. auch in Familien, in denen die Anwendung der Gebärdensprache notwendig ist. Auch im Jahr 2021 war es sehr deutlich, dass sich Familien weiterhin aus eigenem Antrieb beim Jugendamt melden und den Bedarf an Unterstützung durch Sozialpädagogische Familienhilfe geltend machen. Diese Form der Hilfe ist die meist umgesetzte Form der Unterstützung der Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und im Fallaufkommen konstant zum Vorjahr geblieben. 2.7.6 Erziehung in einer Tagesgruppe Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 32 SGB VIII) stellt die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (TG) eine Verknüpfung der Angebote  des sozialen Lernens in der Gruppe  der Begleitung der schulischen Förderung und  Elternarbeit Seite | 117 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 dar, die den Verbleib des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen in seiner Familie sichern soll. Zudem erfährt die Familie tagsüber eine Entlastung von der Versorgung und Betreuung des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen. Zielgruppe dieser Form der erzieherischen Hilfe sind vor allem Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 14 Jahren. Im Stadtgebiet Koblenz gibt es inzwischen sieben Tagesgruppen, die durch Jugendhilfeträger (eine TG von der evangelische Kinder-und Jugendhilfe Haus Niedersburg Boppard, zwei TGs von der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber, zwei TGs von der Kinder- und Jugendhilfe Arenberg, eine TG in Trägerschaft des Internationalen Bundes sowie zwei Tagesgruppen der Meilenstein GbR) betreut werden. Darüber hinaus können in Einzelfällen Kinder und Jugendliche aus Koblenz in Tagesgruppen in Bendorf (Casa Concordia), Neuwied (Johanniter Tagesgruppe) sowie in der Kinder- und Jugendhilfe Neuwied-Oberbieber und im Bernardshof Mayen (in den beiden letztgenannten i.d.R. in Verbindung mit dem Besuch der dortigen Heim-Förderschule für sozialemotionale Entwicklung) betreut werden. Im Jahr 2021 verzeichnet dieser Bereich der Hilfen zur Erziehung einen leichten Rückgang, der auch pandemiebedingt erklärbar ist. Der in den letzten Jahren grundsätzlich steigende Bedarf für diese teilstationäre Hilfeform ist unter anderem damit begründbar, dass inzwischen eine ausreichende Zahl von Plätzen in Koblenz zur Verfügung steht und die Hilfe durch eine Tagesgruppe in schwierigen Fällen eine adäquate Unterstützung bietet, damit eine Heimunterbringung vermieden werden kann. 2.7.7 Vollzeitpflege Vollzeitpflege ist die begriffliche Zusammenfassung für eine Unterbringung und Erziehung eines Kindes oder einer Jugendlichen bzw. eines Jugendlichen über Tag und Nacht in einer Pflegefamilie. Die Vollzeitpflege ist eine Hilfeart im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 33 SGB VIII) und – neben der Heimerziehung – die zweite „Säule“ bei den Unterbringungen außerhalb der eigenen Familie. Für Kinder und Jugendliche bietet die Unterbringung in einer Pflegefamilie einen Rahmen, der gekennzeichnet ist durch soziale Nähe und emotionale Sicherheit. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz benennt in Bezug auf die zeitliche Dauer und Funktion zwei Varianten:  Die zeitlich befristete Erziehungshilfe, bei der die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie vorgesehen ist und die Pflegefamilie eine familienergänzende Aufgabe wahrnimmt. In diesem Rahmen bestehen fortlaufende Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie; es gilt, die Beziehungen des Kindes zu seiner Familie zu fördern.  Die auf Dauer angelegte Erziehungshilfe, bei der die Pflegefamilie zum neuen, festen Lebensort für das Kind wird. Die Pflegefamilie tritt an die Stelle der Herkunftsfamilie und wird somit zur neuen Familie. Kontakte zu den Eltern und Geschwistern des Kindes können weiterhin bestehen, eine Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern ist jedoch nicht vorgesehen. Seite | 118 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Die Entscheidung für die eine oder andere Variante der Vollzeitpflege ist vor allem abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seinen persönlichen Bindungen sowie von der Situation in der Herkunftsfamilie, d. h. vor allem von der Möglichkeit, deren Erziehungsbedingungen in einem angemessenen Zeitraum zu verbessern. Im Verlauf der letzten Jahre hat der Anteil der Pflegekinder, die bei Verwandten leben, deutlich zugenommen (auch auf Grund entsprechender Rechtsprechung). Wie in allen anderen Fällen prüft das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales auch hier, inwieweit die Hilfe notwendig und geeignet ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Verwandtenpflege aufgrund ihrer besonderen Stellung oft einen hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hat. Dies macht häufig eine spezifische pädagogische Begleitung durch den Pflegekinderdienst notwendig. Zudem entwickeln sich oft Bedarfe an zusätzlichen erzieherischen Hilfen, wie z.B. Erziehungsbeistandschaft. Zum Aufgabenbereich des Pflegekinderdienstes gehören die Werbung und Überprüfung von Pflegeeltern, die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Fortbildungen für Pflegeeltern sowie die fachgerechte Betreuung der Pflegeeltern. Darüber hinaus gibt es eine aktive Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) im Bereich des Pflegekinderdienstes. In den letzten Jahren wird zunehmend deutlich, dass immer weniger Familien Interesse an der Betreuung eines Pflegkindes zeigen. Dies hat vielfältige Ursachen, die sich vordergründig in gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und der Änderung der Familienstrukturen begründen. In 2018 wurden die Planungen für eine zweijährige Projektstelle zur Akquise von Pflegeeltern angegangen, die seit Mai 2019 umgesetzt wurde und für zwei Jahre befristet ist. Leider konnten im Jahr 2020 und 2021 viele geplante Aktionen im Rahmen des Projektes aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden, so dass eine Verlängerung des Projektes bis zum 31.12.2022 beschlossen wurde. Diese Projektstelle stellt einen weitergehenden Versuch dar, neue Wege in der Gewinnung von Pflegeeltern zu suchen und umzusetzen. Gerade für Kleinkinder ist die Betreuung im familiären Rahmen alternativlos, weshalb aus fachlicher Sicht der Rückgang der Bereitschaft für eine Pflegeelterntätigkeit sehr kritisch zu betrachten ist. Auf der in 2020/21 völlig neu überarbeiteten Homepage www.pflegeeltern-koblenz.de können sich Interessierte über das Aufgabenfeld der Vollzeitpflege und die Tätigkeit als Pflegefamilie ausführlich informieren. Hier sind auch die Ansprechpersonen im Jugendamt genannt, die potentielle Pflegeeltern beraten und unterstützen. Das in 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt brachte auch für den Pflegekinderdienst neue Aufgaben mit sich. Derzeit wird an der Erstellung des gesetzlich geforderten Schutzkonzeptes für Kinder in Pflegefamilien gearbeitet. Die neu einzurichtende Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in Pflegfamilien wurde umgesetzt und wird entsprechend bei den Pflegekindern und Pflegefamilien bekannt gemacht. Seite | 119 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.7.8 Hilfe zur Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen Stationäre Heimerziehung oder Erziehung in einer anderen betreuten Wohnform kommt dann in Betracht, wenn die Erziehungskraft der Familie durch andere Angebote und Leistungen der Jugendhilfe nicht soweit gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation und damit das Kindeswohl gewährleistet ist. Nach § 34 SGB VIII werden der Heimerziehung unter Berücksichtigung von Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie alternativ folgende drei Aufgaben übertragen:  es soll eine Rückkehr des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen in die Herkunftsfamilie angestrebt werden  es soll die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden  es soll eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten  es soll die Verselbstständigung von Jugendlichen gefördert und begleitet werden. Im Hinblick auf die Rückkehr eines Kindes oder einer Jugendlichen bzw. eines Jugendlichen in die Herkunftsfamilie ist es heute von großer Bedeutung, dass in zunehmendem Umfang regionalisierte und flexible Angebote in der Heimerziehung vorgehalten werden. Das Konzept der „milieunahen Heimerziehung“ muss praktiziert werden, die Grenzen zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten müssen weiter aufgehoben, fließende Übergänge durch Angebote eines Trägers oder eines Trägerverbundes hergestellt werden. Ein regionalisiertes Angebot soll es dem betroffenen Kind oder der Jugendlichen bzw. dem Jugendlichen ermöglichen, weitgehend in der vertrauten Umgebung zu verbleiben, um wichtige gewachsene soziale Kontakte und Bindungen, insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung, aufrecht zu erhalten. Diesbezüglich gewinnt auch der Aspekt einer Weiterentwicklung der „Familienaktivierenden Heimerziehung“ mit verstärkter Einbindung von Eltern in die Umsetzung von Heimerziehung zunehmend an Bedeutung. Damit sollen eine möglichst gute Klärung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern herbeigeführt und eingehend Rückführungschancen geprüft werden, um somit auch nach Möglichkeit die Verweildauer im Heim zu verkürzen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der stationären Hilfen im Jahr 2021 erneut gesunken. Diese Entwicklung ist eine positiv zu bewertende Tendenz, die sich auch im bewussten Arbeitsansatz „ambulant vor stationär“ und „frühzeitig unterstützen statt Krisenintervention“ in diesem Aufgabengebiet begründet. Insgesamt zeichnet sich weiterhin eine Tendenz zu einer steigenden Differenzierung des Leistungsangebotes und einer zunehmenden Intensivierung des Betreuungsrahmens in der Heimerziehung ab, bis hin zur, zumindest zeitweisen, Eins-zu-eins-Betreuung. Hinzu kommt, dass weiterhin in vielen Fällen der erzieherische Bedarf nicht losgelöst von therapeutischen Bedarfslagen aufgrund entsprechender psychischer/psychiatrischer Krankheitsbilder gesehen werden kann. Dies gilt aber auch insgesamt für die Hilfen zur Erziehung. Seite | 120 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Immer wieder stößt somit auch die Heimerziehung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Es gibt zunehmend Jugendliche, die aufgrund ihrer massiven Problematik (u.a. Drogenkonsum, Gewaltbereitschaft und Gruppenunfähigkeit) in keiner Einrichtung haltbar und tragbar sind. Wenn es dann auch im familiären System keine Möglichkeiten mehr gibt, kommt es zu sich wiederholenden Abbrüchen von Unterbringungen in verschiedenen Heimeinrichtungen. Eine konstruktive Hilfeplanung ist dann nicht möglich. Für diese kaum erreichbaren Kinder und Jugendlichen fehlen bisher niedrigschwellige Angebote vor Ort (z.B. „Sleep-In“ - Notübernachtung für junge Menschen). Es wurde daher begonnen, in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe, an dem Thema „Angebot für Systemsprenger“ zu arbeiten. Eine Kooperation mit den umliegenden Jugendämtern zum Aufbau eines solchen Angebotes vor Ort wäre jedoch eine notwendige Grundvoraussetzung. Dies konnte bisher nicht erreicht werden. Auch im Jahr 2021 gab es in wenigen Einzelfällen den Bedarf an Heimunterbringungen in Form von Freiheit entziehenden Maßnahmen, die vom Familiengericht zu genehmigen waren. 2.7.9 Betreutes Wohnen (Wohngruppen- oder Einzelwohnen) Die Jugendhilfemaßnahme „Betreutes Wohnen“ richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die sich in einer schwierigen Entwicklungs- bzw. Krisensituation befinden und nicht oder nicht mehr in ihrer bisherigen Wohnumgebung leben können, d.h. in ihrer Herkunftsfamilie, Pflegefamilie oder in einer Heimeinrichtung, im Einzelfall sogar in Obdachlosigkeit leben. Neben der bestehenden Not- oder Krisensituation sind ein eindeutiger pädagogischer Bedarf und die Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen wesentliche Voraussetzungen. Im Rahmen von regelmäßigen Bürokontakten, Hausbesuchen, Behördengängen, sonstigen Erledigungen und Freizeitaktionen werden die jungen Menschen gezielt und kontinuierlich pädagogisch betreut und begleitet. Dabei liegt das Augenmerk eindeutig auf der Stärkung der Eigenkompetenz der jungen Menschen, das heißt dem Lernprozess, anstehende Aufgaben und Probleme zunehmend selbst zu bewältigen. Die inhaltliche Arbeit findet vor allem in folgenden Lebensbereichen statt:  Wohnen/Haushaltsführung  Schule, Ausbildung, Beruf  Persönlichkeitsentwicklung/Verselbstständigung  Klärung sozialer Beziehungen  Freizeitverhalten  Umgang mit Finanzen, ggf. Schuldnerberatung  individuelle Schwerpunkte wie z.B. Umgang mit Suchtmitteln, Essverhalten/Essstörungen  weitergehender psychologischer Hilfebedarf  strafrechtliche Verfahren. Seite | 121 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Die gesetzliche Grundlage ergibt sich für unter 18-Jährige aus § 34 Abs. 3 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) und für junge Volljährige (18 bis 21 Jahre) noch zusätzlich aus § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige). Hilfe zur Erziehung in Form von Betreutem Einzelwohnen wird im Bereich der Stadt Koblenz ausschließlich durch freie Träger erbracht. Das Jugendhilfswerk e.V. Koblenz hält auch eine sog. Übergangswohnung vor, um eilbedürftigen Unterbringungen gerecht zu werden, bevor eine Wohnung für die zu betreuende Person angemietet werden kann. Diese Wohnung kann auch für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII genutzt werden. Die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung wird erschwert durch den angespannten Wohnungsmarkt in Koblenz. Viele der Betroffenen finden keine passende und bezahlbare Wohnung. 2.7.10 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) gemäß § 35 SGB VIII soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zur eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist i. d. R. auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen Rechnung tragen. Die ISE kommt insbesondere bei Jugendlichen zum Tragen, für die bereits verschiedene Formen der Jugendhilfe gewährt wurden, ohne dass die jeweiligen Zielsetzungen erreicht werden konnten. Manche Jugendliche, bei denen angestrebt wird einen Hilfeprozess nach §35 SGB VIII umzusetzen, leben zur Zeit der Kontaktaufnahme überwiegend auf der Straße. Grundsätzlich kann diese Form der Hilfe zur Erziehung sehr flexibel gestaltet und sowohl z.B. im Elternhaus mit dem Ziel der Verselbständigung als auch in stationärer Form bis hin zu einer individualpädagogischen Maßnahme ansetzen. Im Jahr 2021 wurden keine ISE-Betreuungen eingeleitet. 2.7.11 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Eine seelische Behinderung eines Kindes oder einer Jugendlichen bzw. eines Jugendlichen und der Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII liegen vor, wenn:  die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und  daher seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Diagnose der Abweichung der seelischen Gesundheit des jungen Menschen wird von folgenden Professionen anerkannt:  Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie  Kinder- und Jugendpsychotherapeut Seite | 122 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Arzt oder psychologischer Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt. Die Diagnostik muss auf Grundlage des ICD-10 der WHO erfolgen. Für notwendige weitergehende Klärungen einer Abweichung der seelischen Gesundheit steht dem Jugendamt im Einzelfall jeweils eine Diagnosestelle bei der Katholischen Lebensberatungsstelle und bei der Evangelischen Beratungsstelle zur Verfügung. Die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird durch die sozialpädagogische Fachkraft im Jugendamt diagnostiziert. Die abschließende Feststellung des Eingliederungsbedarfs erfolgt durch Fachkräfte im Jugendamt. Im Fall zu bewilligender Eingliederungshilfe wird diese nach dem Bedarf im Einzelfall im Rahmen der Hilfeplanung geleistet:  in ambulanter Form  in Tageseinrichtungen für Kinder oder in teilstationären Einrichtungen  durch geeignete Pflegepersonen oder  in vollstationären Einrichtungen sowie sonstigen Wohnformen. Zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gilt es sicherzustellen, dass diese nicht vom staatlichen Schulsystem ausgeschlossen werden. Für diese Kinder und Jugendlichen müssen vielmehr innerhalb des staatlichen Schulsystems Wege zur Beschulung und Förderung gefunden werden, so der Inklusionsgedanke, wie er in der aktuellen Fassung des Schulgesetzes festgeschrieben ist. Im Einzelfall ist für begleitende, inner- oder außerschulische Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zu sorgen. Auch im Jahr 2021 stellte dieser schulische Aspekt pandemiebedingt und mit Blick auf die deutschlandweiten Schulschließungen mit „Homeschooling“ die schulischen Integrationshilfen und alle daran beteiligten Kooperationspartnerinnen und -partner aber insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen selbst vor besondere, nie dagewesene Herausforderungen. Es konnten jedoch für alle Kinder und Jugendliche, die 2021 von einer schulischen Integrationshelferin bzw. einem schulischen Integrationshelfer begleitet wurden, geeignete und pragmatische Lösungen gefunden werden, die dem behinderungsbedingten Förderbedarf entsprochen haben. Ziel der schulischen Integrationshilfe ist es, zusätzlich zu den Verpflichtungen und Anstrengungen der Schulen aus dem Schulgesetz heraus bzw. zu den Konzepten der Kindertagestätten, die behinderungsbedingten Einschränkungen der Kinder und Jugendlichen mittels individueller Unterstützung in enger Zusammenarbeit zwischen Familien, Schule, Kindertagesstätte und Jugendamt und anderen Beteiligten auszugleichen und den Kindern bzw. Jugendlichen perspektivisch eine selbständige Teilhabe am Besuch von Schule oder Kindertagesstätte ohne diese Form der Betreuung zu ermöglichen. In ambulanter Form werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durch z.B. Lerntherapien bei Legasthenie oder Dyskalkulie, heilpädagogische Maßnahmen und Autismustherapien unterstützt. Seite | 123 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Im Jahr 2021 sind auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII insgesamt 157 Hilfen geführt worden und somit ist eine Steigerung zum Vorjahr zu verzeichnen. Es ist hierbei zu beobachten, dass die Fälle von Frühförderung seit Jahren sinken (seit 2016 in etwa um die Hälfte), die schulischen Integrationshilfen auf der anderen Seite jedoch eine insgesamt ansteigende Tendenz aufweisen. Im Jahr 2021 sind sowohl die Fallzahlen als auch die Kosten deutlich gestiegen. Hierbei fällt besonders auf, dass die Kosten für stationäre Eingliederungshilfen erheblich angestiegen sind. Wenn man hier die Aufwendungen von 2021 (9 Fälle) mit denen des Jahres 2020 (8 Fälle) vergleicht, waren die Brutto-Aufwendungen in 2021 um insgesamt über 150.000 € höher. Dies hat seine Ursache darin, dass die dahinterstehenden Fälle sehr intensive stationäre Maßnahmen mit sehr hohen Entgeltsätzen notwendig gemacht haben. Stationäre Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe werden in der Regel für Kinder und Jugendliche notwendig, die von schweren psychiatrischen Erkrankungen wie paranoide Schizophrenie oder Anorexia Nervosa betroffen sind. Mit der ebenso steigenden Fallzahl an schulischen Integrationshilfen geht somit zwangsläufig auch eine deutliche Kostensteigerung für diese Hilfeart einher, da diese Hilfen durch den Umfang der zu begleitenden Zeiträume in der Schule kostenintensive Hilfen sind. Grundsätzlich ist bei den schulischen Integrationshilfen aber nach wie vor Tatsache, dass Leistungen der Jugendhilfe, als Ersatz für die nicht vorhandenen Angebote im Schulsystem, zur Verfügung stehen müssen. Der Inklusionsansatz wird vom Schulsystem nicht im notwendigen Umfang umgesetzt. Wenn der Inklusionsgedanke politisch wie gesellschaftlich gewünscht ist, sollte sich das Schulsystem mehr darauf einrichten, Förderressourcen für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler zu schaffen sowie strukturelle Veränderungen anzugehen, die über den rein didaktischen und wissensvermittelnden Auftrag hinausgehen. Auf Dauer kann die Jugendhilfe den Bedarf an begleitenden Integrationshilfen in Schule nicht leisten, zumal sich hier auch ein zunehmender Fachkräftemangel abzeichnet, wodurch es immer schwerer wird, bewilligte Integrationshilfe auch zeitnah einzuleiten. Seite | 124 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Eingliederungshilfen nach Art der Hilfe Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII, einschl. Frühförderfälle) 2,0% 160 Stationäre EGH 155 9 1,5% 150 6 9 1 1 Teilstationäre EGH 8 145 0,9% 140 5 0,9% 0,9% 0,9% 0,9% 1,0% 6 Ambulante Eingliederungshilfen 1 147 146 135 0,5% 142 138 136 130 . EGH-Quote (alle Fälle/u18) 0,0% 125 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: GeDok/GePlan 052 Kosten für Eingliederungshilfen nach Art der Hilfe und Anteil von Erstattungsfällen Brutto-Aufwendungen für Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII, einschl. Frühförderfälle) - Ergebnisrechnung 10,0% 1.600.000 Stationäre EGH 9,0% 1.400.000 8,0% 1.200.000 554.059 € 6,3% 7,0% Teilstationäre EGH 1.000.000 6,0% 396.180 € 800.000 6.885 € 5,0% 5,0% 267.913 € 600.000 257.469 € 240.467 € - € 3,8% 4,0%Ambulante 3.784 € Eingliederungshilfen 25.785 € 31.974 € 200.000 457.333 € 3,0% 2,7% 849.574 € 400.000 515.908 € 587.291 € 665.613 € 1,9% 2,0% . Anteil 1,0%Erstattungsfälle u. Frühförderung 0,0% 0 2017 2018 2019 2020 Quelle: GeDok/GePlan 052 Seite | 125 2021 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Die zum 10.06.2021 in Kraft getretene Gesetzesreform des SGB VIII bringt auch vor allem für den Bereich der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche große Veränderungen mit sich. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Schaffung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in drei Stufen: 1. Stufe (ab 2021)  Gestaltung einer inklusiven Hilfe und Verbesserung von Schnittstellen, z.B. in Kitas § 22a Abs.4; Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger (§ 36b) 2. Stufe (2024-2028)  Einführung eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt (§10b) 3. Stufe (ab 2028)  die Kinder- und Jugendhilfe wird für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig ("Inklusive Lösung"), wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt (§ 10). Diese umfassende Veränderung wird an alle Beteiligten große Anforderungen stellen und erfordert eine fundierte Planung mit zusätzlichen zeitlichen als auch personellen Ressourcen, damit diese „große Lösung“ gelingen kann. 2.7.12 Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Im Juni 2015 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vor und beschrieb den Regelungsbedarf mit folgender Begründung: „Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt. Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben, zum großen Teil physisch und psychisch stark belastet oder möglicherweise hochtraumatisiert sind. Sie kommen allein in einem fremden Land an, sprechen die Landessprache nicht und kennen die Kultur nicht, müssen sich aber dort vollkommen auf sich gestellt zurechtfinden. Es sind aber auch junge Menschen, die über große Potentiale und Ressourcen verfügen. Diese Kinder und Jugendlichen haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden (Artikel 3,22). Sie müssen ihren Bedürfnissen entsprechend aufgenommen und mit all‘ ihren denkbaren Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen, Ängsten oder Traumata aufgefangen werden, aber auch die Möglichkeit erhalten, durch Zugänge zu Angeboten formaler und nonformaler Bildung ihre Potentiale zu entfalten und sich in die Gesellschaft einzubringen….“ Seite | 126 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Das Gesetz ist zum 01.11.2015 in Kraft getreten und sieht Folgendes vor:  die Einführung einer bundesweiten Aufnahmeverpflichtung der Länder und Jugendämter sowie ein gerechtes Verteilverfahren orientiert am Königsteiner Schlüssel  die Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus sämtliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen bzw. erhalten können  die statistische Erfassung der einreisenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen  Verfahrensfragen zu vorläufiger Inobhutnahme, Inobhutnahme und Zuweisungsverfahren und Vereinfachung der Kostenerstattungsansprüche für Jugendämter gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe  die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre für Verfahrenshandlungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz. Im Jahr 2015 und 2016 stellte die Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (im Folgenden UmA genannt) einen Schwerpunkt im hiesigen Jugendamt dar. Inzwischen hat sich dieses Tätigkeitsgebiet etabliert und fachlich fundiert. Die Fallzahlen sind stetig zurückgehend. Um eine Hilfeplanung und Klärung der Herkunft, Bedarfe etc. vornehmen zu können, sind bei den Gesprächen Dolmetscher von Nöten, die die Landessprache der Kinder und Jugendlichen sprechen. Diese haben häufig in der erlernten Fremdsprache nicht genug sprachliche Möglichkeiten, um die Verfahrensweisen zu verstehen bzw. Erlebtes mitzuteilen. Daher wurden Dolmetscher verschiedener Sprachen überprüft und in einer Liste entsprechend erfasst. Hilfen und Kosten für die Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger Ambulante Hilfen zur Erziehung Vorläufige Schutzmaßnahmen Stationäre Hilfen zur Erziehung Erstattungsfähige Kosten gesamt 4.000.000,00 € 200 3.500.000,00 € 3.304.127,75 € 3.000.000,00 € 49 150 36 2.523.054,35 € 2.500.000,00 € 2.190.577,71 € 23 2.000.000,00 € 100 1.539.276,37 € 99 1.500.000,00 € 2 90 65 50 55 940.309,59 € 1.000.000,00 € 2 27 31 23 23 19 - 2017 2018 2019 Quelle: GeDok/GePlan 052 Seite | 127 2020 9 2021 500.000,00 € - € Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Im Jahresverlauf 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr weniger junge Menschen betreut und weniger Jugendhilfen gewährt worden. Dies liegt u.a. an den sinkenden Zahlen der eintreffenden Flüchtlinge. Die jungen Menschen kamen auf verschiedenen Wegen in Koblenz an und wurden vom Tagesnotdienst und Rufbereitschaftsdienst in Obhut genommen oder dem Jugendamt Koblenz vom Landesjugendamt zugewiesen. Zu einem dauerhaften Verbleib kam es nicht in jedem Fall. Die Zahl der in der Jugendhilfe zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird voraussichtlich im Jahr 2022 weiterhin sinken, wenn es bei den aktuellen politischen Gegebenheiten bleibt und vorbehaltlich der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Es werden viele der bisher minderjährigen UmAs volljährig. Jedoch verbleiben diese oft weiterhin in der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Hilfeplanung zeigen, dass die jungen Flüchtlinge wegen fehlender Reife, vielfältigen Problemen im Bereichen Integration und Verselbstständigung, mannigfaltigen Traumatisierungen und Sprachbarrieren einen hohen Unterstützungsbedarf aufweisen und dieses derzeit den Schwerpunkt in der Arbeit mit ihnen darstellt. Dies führt zu einem längeren Betreuungsbedarf über die Volljährigkeit hinaus. Regulär werden junge Menschen, die die Jugendhilfe beenden konnten, in ein Familiensystem entlassen, welches Unterstützung bieten kann. Dies ist für den Personenkreis UmA in der Regel nicht der Fall, was die Verselbstständigung erschwert. Es ist deswegen auch davon auszugehen, dass viele dieser jungen Flüchtlinge zumindest einen ambulanten Betreuungsbedarf bis zum 21. Lebensjahr haben werden. Mit den ortansässigen Jugendhilfeträgern und den Jugendhilfeträgern im nahen Umland konnten viele Möglichkeiten zur Versorgung der jungen Menschen umgesetzt werden. Diese haben teilweise bis heute Bestand, müssen jedoch perspektivisch neu ausgerichtet werden, da die Zahl der UmA in den kommenden Zeiträumen voraussichtlich weiterhin rückläufig sein wird. Einige der Träger haben bereits konzeptionelle Veränderungen umgesetzt. Deutlich hervorzuheben ist, dass die Herausforderungen für die Einrichtungen aufgrund der traumatischen Erfahrungen und der Sprachbarrieren nach wie vor groß sind. Eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und den Fachkräften des Jugendamtes ist daher notwendig. Seit Sommer 2019 gibt es eine Kooperation mit dem Schwerpunktjugendamt Trier, welches im Einzelfall das Clearing-Verfahren übernimmt. 2.8 Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (Produkt 3631) 2.8.1 Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII Wie in den Jahren zuvor spielte auch in 2021 der Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung eine sehr gewichtige Rolle in der Alltagsarbeit des Kommunalen Sozialdienstes, insbesondere des Seite | 128 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Allgemeinen Sozialdienstes. Auf Grundlage der Bestimmungen des § 8a SGB VIII sind im Jugendamt Regelungen implementiert, wie solche Hinweise systematisch zu bearbeiten und zu dokumentieren sind. Das im Jahr 2020/21 komplett überarbeitete „Handbuch zum Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung“ ist nach wie vor konzeptionelle Grundlage unseres fachlichen Handelns und Bestandteil eines Gesamtkonzeptes des Jugendamtes der Stadt Koblenz zur Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII. Es enthält auch Vorgaben zur konkreten Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Sozialdienst, den städtischen Kindertagesstätten, dem Sachbereich Kinder- und Jugendförderung und anderen Institutionen. Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nach Alter der Kinder 120 12 100 14 bis 17 11 14 17 10 bis 13 80 14 1 9 21 19 10 11 14 7 6 bis 9 13 15 3 bis 5 13 20 25 10 19 60 40 15 37 45 52 35 0 bis 2 22 0 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: GeDok/GePlan 035 Im Jahr 2021 sanken die Fallzahlen der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung im Vergleich zum hohen Vorjahresstand und glichen sich dem Jahresniveau von 2018 an. Augenfällig ist, dass die Zahl der Hinweise, die Kleinkinder und Säuglinge bis zwei Jahren betrifft, in den Jahren 2019 und 2020 weiter angestiegen war, sich allerdings im Jahr 2021 dem Jahr 2018 wieder angeglichen hat. Diese Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen gehen über verschiedene Wege beim Allgemeinen Sozialdienst ein. Die Kooperation des Jugendamtes mit freien Trägern im Bereich des § 8a SGB VIII basiert auf den im Jahr 2008 abgeschlossenen Vereinbarungen, die aktuell überarbeitet werden. Mit vier Trägern hat das Jugendamt darüber hinaus eine Sondervereinbarung dahingehend, dass sie den Trägern, die nicht über eine eigene insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII verfügen - dies sind insbesondere die Kindertagesstätten, Schulen und die Jugendverbände - im Bedarfsfall beratend zur Seite stehen. Es handelt sich um den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), das Jugendhilfswerk, die Lebenshilfe und den Kinderschutzbund. Seite | 129 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.8.2 Inobhut- und Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen Das Jugendamt ist gemäß § 8a in Verbindung mit § 42 SGB VIII verpflichtet, ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn es oder sie bzw. er um Inobhutnahme bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Die Personensorge-/ Erziehungsberechtigten sind unverzüglich zu benachrichtigen und mit ihnen ist das Gefährdungs-risiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge-/Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so ist das Kind oder die Jugendliche bzw. der Jugendliche den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden. Andernfalls hat das Jugendamt eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen herbei zu führen. Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Ausland haben außerdem Anspruch auf eine Inobhutnahme, wenn sie nach Deutschland kommen und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Inobhutnahmen (in Einrichtungen und Bereitschaftspflege) 150 6.000 Unterbringungstage Fälle 5.001 5.000 120 4.157 4.000 90 3.216 3.000 118 2.523 2.311 60 112 98 94 98 2.000 30 1.000 0 0 2017 2018 2019 Quelle: GeDok/GePlan 052 Seite | 130 2020 2021 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Bei der Betrachtung der Zahlen zu Unterbringungen auf Basis der §§ 8a und 42 SGB VIII ist Folgendes zu beachten: im Bereich der vorübergehenden Unterbringungen im Heimbereich steht die Inobhutnahmestelle der Kinder- und Jugendhilfe Koblenz-Arenberg zur Verfügung. Dort werden Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Inobhutnahme/Krisenintervention untergebracht. Hinzu gekommen sind zwei Wohneinheiten außerhalb der Heimeinrichtung für Jugendliche ab 16 Jahren (INTERIM). Eine vorläufige Unterbringung ist aber auch im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung möglich, wenn die Sorgeberechtigten einverstanden sind und einen Antrag auf Jugendhilfe stellen. Auch dabei handelt es sich i.d.R. um eine Form der Krisenintervention und der Klärung eines etwaigen weiteren Hilfebedarfes. Eine gleiche Regelung gibt es auch im Bereich der Unterbringungen von jüngeren Kindern in Bereitschaftsbetreuungsstellen, die hier in Koblenz und Umgebung zur Verfügung stehen. Dort kann es bei Bedarf zu einer Inobhutnahme oder zu einer Unterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung zum Schutz des Kindes und/oder zur Klärung des weiteren Vorgehens kommen. Diese Unterbringung im familiären Rahmen ist besonders für Kleinkinder und Säuglinge angezeigt. Die Zahl der durchgeführten Inobhutnahmen ist in 2021 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht angestiegen und haben sich dem Jahresniveau von 2018 angeglichen. Dies deckt sich im Vergleich zu den Meldungen der Kindeswohlgefährdungen und bildet eine Abweichung zu den Jahren 2019 und 2020 ab. Erklärungen hierfür sind nicht einfach und möglicherweise auch nicht monokausal. Eine Hypothese könnte jedoch lauten: die pandemischen Bedingungen haben Einfluss auf die Bevölkerung und somit auf deren Handeln im Bereich der Meldungen bei möglichen Kindewohlgefährdungen. Netzwerke um die Familien herum sind mittlerweile wieder konstanter und somit in der Lage besser zu unterstützen und präventiver mit Hilfe des Jugendamtes zu arbeiten. 2.9 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (Produkt 3631) Das Jugendamt hat nach § 50 SGB VIII die Aufgabe, das Familiengericht bei Maßnahmen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, zu unterstützen. Dieser Auftrag bezieht sich auf Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), wonach das Jugendamt nach § 50 Abs.1 mitzuwirken hat bei: Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen sowie in Einzelfällen bei Wohnungszuweisungen und Gewaltschutzverfahren. Aufgabe des Jugendamtes im Rahmen der Mitwirkung ist es hauptsächlich, über angebotene und erbrachte Leistungen zu unterrichten, erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen einzubringen und auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hinzuweisen. Das Familiengericht ist seitens des Jugendamtes stets auch dann einzuschalten, wenn es dessen Tätigwerden zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder der Jugendlichen bzw. Seite | 131 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 des Jugendlichen für erforderlich hält (§ 8a Abs. 2 SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung). Im Jahr 2021 gab es mit einer Zahl von 309 Fällen im Bereich der Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfen eine Reduzierung um knapp 20 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Stellungnahmen zu Sorgerechtsentzügen ist von 2020 mit 91 Fällen hin zu 2021 mit 73 Fällen, ein leichter Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren zu vermerken. Zuvor war in den Jahren 2017 – 2020 jeweils eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfen Fälle von Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfen 400 darunter Stellungnahmen zum Sorgerechtsentzug 300 304 319 328 309 262 200 100 56 60 2017 2018 77 91 73 0 2019 2020 2021 Quelle: GeDok/GePlan 035 Der Schwerpunkt der familiengerichtlichen Mitwirkung des Allgemeinen Sozialdienstes bezieht sich insbesondere auf Anträge zur Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts für Kinder und Jugendliche, wobei es sich gemäß Rechtslage hierbei fast ausschließlich um strittige Fälle handelt. In einem Arbeitskreis „Kindschaftsrecht“ arbeiten seit mehreren Jahren verschiedene Professionen zusammen. An den Zusammenkünften nehmen Vertreterinnen und Vertreter Koblenzer Beratungsdienste (freie Träger), der Anwaltschaft, des Amtsgerichts, des Oberlandesgerichts, des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz und des Jugendamtes der Stadt Koblenz teil. Es geht in diesem Arbeitskreis um einen fachspezifischen Gedankenaustausch, um die Weitergabe aktueller Informationen, um anonymisierte Fallbesprechungen, um die Diskussion methodischer Arbeitsansätze sowie insbesondere auch um eine Verbesserung der Vernetzung der Professionen Seite | 132 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 in der Zusammenarbeit. Durch die Pandemiebedingungen konnte dieser Arbeitskreis im Jahr 2021 erneut nicht stattfinden. Eine Wiederaufnahme ist geplant, sobald dies wieder möglich ist. 2020 fand, auf Grund der Corona-Pandemie, erstmalig seit einigen Jahren kein Treffen der Familienrichterinnen und Familienrichter am Amtsgericht Koblenz, Vertreterinnen und Vertretern des Jugendamtes Koblenz sowie der Kreisverwaltung MYK statt, in dessen Rahmen normalerweise die Zusammenarbeit reflektiert wird. Diese Treffen sind ein wichtiger Baustein zur interdisziplinären Zusammenarbeit in diesem Bereich und sollen zweimal jährlich stattfinden, sobald dies wieder möglich ist. Im Jahr 2021 konnte ein Treffen pandemiebedingt erneut nicht stattfinden. 2.10 Jugendgerichtshilfe (Produkt 3631) Jugendgerichtshilfen für Jugendliche und Heranwachsende (§ 52 SGB VIII) 20,0% 800 18,0% 700 TV nicht aus dem Stadtgebiet 7 666 600 16,0% 15 584 14,0% 11 495 500 14 513 12,0% 13 424 400 9,0% 300 Tatverdächtige aus Koblenz 10,0% 8,0% 7,9% 7,4% 6,0% 6,8% 6,2% 200 4,0% . JGH-Quote (nur KO/14-u21) 100 2,0% 0,0% 0 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: GeDok/GePlan 087 Nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und auf der Grundlage des § 52 SGB VIII wirkt das Jugendamt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz in Form der Jugendgerichtshilfe mit. Dies geschieht durch Beratung, Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen und jungen Volljährigen (14 bis 20 Jahre) sowie ihrer Familie vor, während und nach Ermittlungs- und Jugendstrafverfahren. Das Jugendamt bringt darüber hinaus die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Jugendgerichten ein und unterstützt die Seite | 133 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 beteiligten Fachbehörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der Beschuldigten. Erzieherische Hilfen, die im Rahmen eines Jugendgerichtsverfahrens zustande kommen, sind durch die gesetzlichen Regelungen des § 36a SGB VIII in die Steuerungsverantwortung des Jugendamtes gestellt worden. Die Statistik der Jugendgerichtshilfe ist eine Eingangsstatistik, d.h. die von der Staatsanwaltschaft eingegangenen Verfahren sagen noch nichts über deren Ausgang aus. Daher sind die Jugendlichen und Heranwachsenden bis zur Verurteilung bzw. Einstellung des Verfahrens als „Tatverdächtige“ zu bezeichnen. Die Fallzahlen geben die Zahl der Verfahren, nicht die Zahl der Tatverdächtigen wieder. Sie sind innerhalb des dargestellten Fünfjahreszeitraums nur bedingt vergleichbar, da sich die Erfassungsmethodik nach einer vom JHA verabschiedeten Neukonzeption der Jugendgerichtshilfe ab dem Jahr 2016 geändert hat. Für das Berichtsjahr 2021 ist festzustellen, dass die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind. Ein Trend, der sich auch durch die gesamte Kriminalstatistik seit Beginn der Pandemie zieht. Haus des Jugendrechts Die Kooperation der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen ergibt sich aus dem Auftrag des § 2 (1) JGG und dem § 1 (1) SGB VIII. Der Erziehungsgedanke und das Recht auf Förderung ziehen sich durch das gesamte Verfahren und berühren alle mit den einzelnen Verfahrensschritten befassten Institutionen und Professionen. Um dies zu erreichen, ist eine Kooperation der am Verfahren beteiligten Institutionen notwendig. Ein wichtiger Baustein in der Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist hierzu die Zusammenarbeit mit dem Haus des Jugendrechts, das im Herbst 2014 errichtet wurde. Staatsanwaltschaft, Polizei, Caritasverband, Jobcenter und Arbeitsagentur waren von Anfang an im Haus des Jugendrechts präsent. Mitte 2019 fand der Umzug der Jugendgerichtshilfe von den Büroräumen im Schängelcenter in das Haus des Jugendrechts statt. Nach nunmehr fast drei Jahren dieser räumlichen Zusammenfassung kann festgestellt werden, dass dieser Schritt aus fachlicher Sicht die bereits gute Zusammenarbeit noch einmal verbessert hat. Im Jahr 2021 wurden von den Mitarbeitenden Flyer für die Jugendgerichtshilfe erstellt, die auch über die Polizei verteilt werden. Außerdem wurde die Homepage überarbeitet. Seite | 134 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.11 Adoptionsvermittlungen (Produkt 3631) Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich der GAV 2017 2018 2019 2020 2021 Bewerber - Beratung 8 13 12 12 11 Bewerber - Verfahren 1 1 - - - Verwandtenadoption / Beratung 8 6 2 1 9 Adoptionspflege - - - - 2 Nachsorge einschließlich Berichterstattung 4 - - 1 Fachliche Äußerung 7 2 2 3 7 Vormundschaft bei Adoption - - - - - Beschluss 4 2 3 4 10 1 Quelle: Statistik der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Die Jugendämter der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Städte Mayen, Andernach und Koblenz führen eine Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV), die ihren Sitz in den Räumen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat. Dort ist eine Halbtagskraft auch für den Bereich der Stadt Koblenz tätig. Die GAV übernimmt alle kommunalen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich einer Adoptionsvermittlungsstelle fallen:  Information und Beratung interessierter Bürger und Bürgerinnen  Überprüfung von Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern  Beratung abgebender Eltern(teile)  Vermittlung von Kindern zu geeigneten Adoptiveltern  Begleitung des formalen Ablaufs eines Adoptionsverfahrens  Beratung, Begleitung und Stellungnahmen bei Stiefkindadoptionen und Auslandsadoptionen  Nachforschungen zu älteren Adoptionsverfahren. Die Beteiligung des Jugendamtes in Adoptionsangelegenheiten ist durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Adoptionssachen sind dem Familiengericht zugeordnet. In Koblenz wird durch den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) eine weitere anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle geführt. Seite | 135 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.12 Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen, Sorgeerklärungen (Produkt 3631) 2.12.1 Begriffsbestimmungen Eine Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB wird auf Beschluss des Familiengerichtes für Teile der elterlichen Sorge eingerichtet, wenn das Kind ansonsten keinen gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigten) für diesen Bereich hätte:  bei Ruhen von Teilen der elterlichen Sorge  Teilentzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls gemäß §1666 BGB. Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes immer ein, wenn die Mutter eines Kindes bei der Geburt noch minderjährig ist. Die bestellte Amtsvormundschaft wird auf Beschluss des Familiengerichts eingerichtet, wenn das Kind ansonsten keine gesetzliche Vertreterin bzw. keinen gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigte bzw. Sorgeberechtigten) hätte:  bei Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis (z.B. Inhaftierung, unbekannter Aufenthalt)  Tod des sorgeberechtigten Elternteils bzw. der Eltern  Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls gem. § 1666 BGB  wenn der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist. Beistandschaften werden auf Antrag eines allein erziehenden Elternteils beim Jugendamt eingerichtet und bedürfen keines gerichtlichen Beschlusses. Rechtsgrundlagen sind die §§ 55 und 56 SGB VIII sowie die §§ 1712 ff BGB. Beurkundungen werden beim Jugendamt im Rahmen des § 59 SGB VIII vorgenommen. 2.12.2 Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellungen und gerichtliche Klagen Neben den statistisch erfassten Beistandschaften nehmen die Mitarbeitenden gerade in der heutigen Zeit verstärkt auch eine Beratungstätigkeit in Unterhaltsangelegenheiten und Unterstützung bei der Umsetzung wahr. Die Beratung und Unterstützung wird fachlich auch als „kleine Beistandschaft“ bezeichnet. Damit wird deutlich, dass für diese Tätigkeit nahezu alle Kenntnisse des Beistandschaftsbereiches erforderlich sind, so dass beide Bereiche gleiche Wertigkeit genießen. Insbesondere erfolgt dies bei Eltern, die sich Klarheit über eine Anerkennung der Vaterschaft oder auch über unterhaltsrechtliche Fragen verschaffen möchten und sich selbst außergerichtlich einigen können und wollen. Aufgrund der Zunahme dieser Beratungstätigkeit werden seit 2014 alle Fälle im Fachverfahren dokumentiert. Seite | 136 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Ab dem 01.01.2021 betrugen die Mindestunterhaltsbeträge unter Abzug des hälftigen Kindergeldes von 109,50 €: Geburt bis 5. Lebensjahr 6. bis 11. Lebensjahr 12. bis 17. Lebensjahr 283,50 € 341,50 € 418,50 € Erstmals seit 2015 änderten sich im Zuge der geänderten Düsseldorfer Tabelle ab 2020 die sogenannten Selbstbehalte. Diese Selbstbehalte bilden den dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassenden Betrag ab. Seit dem 01.01.2020 gelten die Beträge für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) weiterhin wie folgt: Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige Erwerbstätige Unterhaltspflichtige 960 € 1.160 € Die realisierten Gelder werden teilweise mit dem gezahlten Unterhaltsvorschuss bzw. gezahlten Sozialleistungen verrechnet und entlasten damit den entsprechenden Haushalt. Darüber hinaus kommen noch Unterhaltszahlungen hinzu, die von den Beiständen realisiert und direkt vom Unterhaltsschuldner an das Kind geleistet werden. Jahresverlaufszahlen im Rahmen der Beistandschaft Fallart Beistandschaft Beratung Fremde Zuständigkeit Pflegschaft Gesamtergebnis Fallbestand 01.01.2021 Zugänge 2021 Fälle gesamt Abgänge 2021 Fallbestand 31.12.2021 331 84 415 71 344 1.070 422 1.492 111 1.381 12 10 22 1 21 6 4 10 5 5 1.419 520 1.939 188 1.751 Quelle: GeDok/GePlan 127 Im Rahmen ihrer Tätigkeit führen die Beistände auch Vaterschaftsfeststellungen und gerichtliche Verfahren durch. Seite | 137 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Vaterschaftsfeststellungen … 2017 2018 2019 2020 2021 149 151 132 150 145 ... durch freiwilliges Anerkenntnis 139 141 124 140 127 ... durch gerichtliche Entscheidung 10 10 8 10 18 22 22 16 27 29 10 9 6 9 18 3 - 4 4 2 gesamt Gerichtliche Anträge gesamt darunter Anträge … … auf Feststellung der Vaterschaft ... Anfechtung der Vaterschaft … in Unterhaltssachen 9 13 6 13 9 ... auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Unterhaltssachen) - - - - - ... Drittschuldnerklagen - - 1 - - Quelle: Erhebung im Sachgebiet 2.12.3 Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 wurden neue Maßregeln für die Führung von Pflegschaften und Amtsvormundschaften in den Jugendämtern gesetzlich verankert. So ist ein regelmäßiger persönlicher Kontakt des Vormunds/Pflegers vorgeschrieben, der in der Regel einmal monatlich in der üblichen Umgebung des Mündels stattfinden soll. Der Vormund hat darüber hinaus die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und hierüber dem Familiengericht zu berichten. Dieses beaufsichtigt und überprüft die Einhaltung der persönlichen Kontakte. Ab dem 05.07.2012 ist eine Anhörpflicht des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen zur Auswahl der Beamtin/des Beamten oder der/des Angestellten vorgesehen, der die Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen soll. Die Fallzahl der Vormundschaften und Pflegschaften wird gesetzlich auf maximal 50 Fälle pro Vollzeitkraft begrenzt. Aus fachlicher Sicht ist die Obergrenze von 50 Fällen gem. §55 SGB VIII nicht im Sinne der Aufgaben eines Vormundes und der Bedürfnisse des Mündels. Der Gesetzgeber fordert mindestens einen Kontakt pro Monat zum Mündel. Teilweise sind die Mündel weit weg in Einrichtungen untergebracht und die entsprechenden Wegezeiten enorm. Zudem ist festzustellen, dass die gerichtlichen Verfahren in Umfang und Intensität zunehmen und die Vormündinnen bzw. Vormünder an den langwierigen Verhandlungen um das Sorgerecht teilnehmen müssen. Die bestehenden Problemlagen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Oft bestehen neben erzieherischen Defiziten auch psychische Erkrankungen beim Mündel oder beim Elternteil, die die Arbeit im Kontakt deutlich erschweren und wesentlich mehr Zeit investiert werden muss. Zudem hat die Dokumentationspflicht auch in diesem Bereich deutlich zugenommen. Vor diesen Hintergründen ist die Orientierung an einer Fallobergrenze von 40 Fällen pro Vollzeitstelle für unser Jugendamt fachlich zu empfehlen. Seite | 138 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 140 130 Bestellte Vormundschaften 121 116 120 111 108 103 100 97 95 90 Gesetzliche Amtsvormundschaften 83 80 60 Amtspflegschaften 40 20 13 12 2 Überprüfung von Vormündern 15 13 10 1 1 3 1 - 2017 2018 2019 2020 2021 Quelle: GeDok/GePlan 035 Diese Stellen sind mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzt, die einerseits die rechtliche Vertretung der Mündel übernehmen und andererseits den persönlichen Kontakt mit den betreffenden Kindern und Jugendlichen und deren Umfeld aufrechterhalten. Der seit 2017 zu verzeichnende Rückgang der Fallzahlen im Bereich Bestellte Vormundschaften, begründet sich hauptsächlich im Fallrückgang im Bereich der unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendlichen. Zudem ist der überwiegende Teil der jungen geflüchteten Menschen inzwischen volljährig geworden. 2.12.4 Sorgerecht Die Reform des Sorgerechts wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 19.05.2013 in Kraft. Ziel der Neuregelung des Sorgerechts ist es, unverheirateten Vätern den Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder zu erleichtern. Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Nach dem neuen Leitbild des Gesetzes sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Im Mittelpunkt der Neuregelungen steht stets das Kindeswohl. Künftig kann der Vater die Mitsorge in einem beschleunigten und ggf. vereinfachten Verfahren dann erlangen, wenn die Mutter sich zu dem Antrag nicht äußert oder lediglich Gründe vorträgt, die erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, und dem Gericht auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt sind. Das Kindeswohl steht dabei stets im Mittelpunkt. Seite | 139 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.12.5 Beurkundungen und Sorgerechtserklärungen, Sorgerechtsregister Im Juli 2016 wurden die Beurkundungen, die Sorgerechtserklärungen und das Führen des Sorgerechtsregisters von den Beistandschaften abgetrennt. Seither werden diese Tätigkeiten mit einem Stellenanteil von 0,5 Stellen weiterhin im Sachgebiet „Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-Jugend- und Familienhilfe“ ausgeführt. Beurkundungen … 2017 … gesamt darunter*… 2018 2019 2020 2021 376 288 282 286 378 …Vaterschaftsanerkennung mit Unterhaltsverpflichtung - - - - Vaterschaftsanerkennung 9 8 12 10 12 Unterhaltsverpflichtung 39 42 43 49 54 Abänderung eines Titels 15 12 8 5 13 Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung 14 6 11 9 9 Sorgeerklärung 183 91 92 73 68 Vaterschaftsanerkenntnis mit Zustimmungserklärung 116 129 116 140 222 - Quelle: GeDok/GePlan 129, Zuordnungen im Sachgebiet * Mehrfachnennungen möglich 2.13 Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe (Produkt 3631) 2.13.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe Der Sachbereich wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, der Kostenerstattung zwischen den Jugendhilfeträgern, der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kinder und Jugendlichen, Volljährigen, Ehegatten und Lebenspartnerinnen bzw. -partner der jungen Menschen und der Eltern, sowie für die Erhebung der Kostenbeiträge durch Leistungsbescheid und die Geltendmachung von Ersatzleistungen. Weiterhin erfolgen von hier aus die Kostenübernahmeerklärungen an die Einrichtungen und Bescheiderteilungen an Eltern bzw. Sorgeberechtigte sowie die Zahlungen der monatlichen Entgelte, Kosten der Betreuungen und Pflegegelder. Im Bereich der Jugendhilfe gelten besondere Regelungen bezüglich der örtlichen Zuständigkeit. Anknüpfungspunkt bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit ist in der Regel der „gewöhnliche Aufenthalt“ der Eltern/Elternteile. Die örtliche Zuständigkeit und damit auch die Verpflichtung, die Kosten Seite | 140 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 zu tragen, kann jedoch jederzeit wechseln, wenn sich die für die Zuständigkeit maßgeblichen Umstände (z.B. gewöhnlicher Aufenthalt, Personensorge) ändern. Durch diese Regelungen werden Jugendämter ggf. für Fälle zuständig, obwohl die Eltern nicht in deren Zuständigkeitsbereich wohnen oder gewohnt haben. Folglich hängt von der Zuständigkeit auch der mitunter erhebliche finanzielle Aufwand für die Gewährung von Jugendhilfen (insbesondere stationärer Hilfen) ab. Durch die Sonderzuständigkeit für die auf Dauer angelegten Vollzeitpflegefälle führen Jugendämter oftmals Fälle nur aufgrund der Tatsache, dass die Pflegefamilien in deren Bereich wohnen. Zum Ausgleich derartiger Kostenverlagerungen wurden die §§ 89 bis 89h SGB VIII im Gesetz aufgenommen. Sie gewähren in derartigen Fällen dem örtlich zuständigen Jugendhilfeträger einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber anderen Jugendämtern oder dem überörtlichen Jugendhilfeträger. Werden Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht, so wird auch - neben dem Kostenbeitrag aus dem Einkommen – das Kindergeld von dem kindergeldberechtigen Elternteil gefordert. Die Höhe des darüber hinaus zu zahlenden Kostenbeitrages richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung. Daneben werden auch zweckgleiche Leistungen, wie z.B. Waisenrenten oder BAB/BaföG, während einer stationären laufenden Jugendhilfemaßnahme vereinnahmt. Die Kostenerstattung des Landes als überörtlicher Jugendhilfeträger nach § 26 AGKJHG hat sich von ursprünglich 25 % weiterhin auf 8,96 % verringert. Den Gesamtausgaben von 19.916.814 € - davon erstattungsfähige Leistungen 1.663.780 € (inkl. Leistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige) - stehen folgende Einnahmen gegenüber: 1.556.469 € Erstattung Jugendhilfe durch das Land Erstattung Jugendhilfe durch das Land in Einzelfällen 227.059 € 1.023.956 € Erstattung Jugendhilfe anderer Jugendämter Erstattung Jugendhilfe anderer Jugendämter für junge Volljährige 109.155 € Kostenbeiträge / Leistungen von Sozialleistungsträgern 706.925 € 3.623.565 € Erstattungen gesamt Quelle: Fachverfahren GeDok/ Mach Für unbegleitete ausländische Minderjährige wurden im Jahr 2021 insgesamt Leistungen mit einem Kostenvolumen von 940.310 € erbracht, die grundsätzlich zu 100 % vom Land erstattet werden. 2.13.2 Pflegegeld In seiner Sitzung am 21.09.2020 hat der Landesjugendhilfeausschuss die Übernahme der erweiterten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschbeträge, einschließlich der Erstattungsbeträge nach § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII, in der Vollzeitpflege beschlossen. Die Festsetzung folgender Beträge gilt seit dem 01.11. 2020 wie folgt: Seite | 141 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) für Kinder im Alter von: 12 bis 18 Jahre 18 Jahre u. älter 0 bis 6 Jahre 6 bis 12 Jahre Kosten für Sachaufwand 568 € 653 € 718 € 718 € Kosten für Pflege und Erziehung 248 € 248 € 248 € 248 € summierter Höchstbetrag 816 € 901 € 966 € 966 € Zusätzlich zu übernehmen sind bei nachgewiesenen Aufwendungen die Pauschalbeträge zu einer Unfallversicherung (maximal 157,85 € pro Jahr) sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Leistungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages für die Alterssicherung orientiert sich an dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, so dass im Rahmen des § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ein Betrag in Höhe von 42,53 € pro Monat übernommen werden kann. 2.13.3 Leistungen zum Unterhalt junger Menschen in Einrichtungen Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) wurde vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung/Landesjugendamt am 05.07.2021 neu festgelegt und beträgt seit dem 01.10.2021: Monatlicher Barbetrag zur persönlichen Verfügung Alter Betrag im 5. Lebensjahr (4 Jahre) im 6. Lebensjahr (5 Jahre) im 7. Lebensjahr (6 Jahre) im 8. Lebensjahr (7 Jahre) im 9. Lebensjahr (8 Jahre) 5,50 € 7,60 € 12,70 € 14,50 € 16,10 € Alter Betrag im 10. Lebensjahr (9 Jahre) im 11. Lebensjahr (10 Jahre) im 12. Lebensjahr (11 Jahre) im 13. Lebensjahr (12 Jahre) im 14. Lebensjahr (13 Jahre) 17,40 € 23,90 € 26,50 € 31,10 € Alter im 15. Lebensjahr (14 Jahre) im 16. Lebensjahr (15 Jahre) im 17. Lebensjahr (16 Jahre) im 18. Lebensjahr (17 Jahre) 37,20 € als Volljährige Betrag 49,90 € 54,30 € 58,30 € 63,50 € 70,10 € Erhöhter Barbetrag* Alter Betrag Alter im 16. Lebensjahr (15 Jahre) 64,80 € im 18. Lebensjahr (17 Jahre) im 17. Lebensjahr (16 Jahre) 78,40 € als Volljährige Betrag 90,90 € 115,90 € *Anm.: Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr/junge Volljährige, die nach neun Schuljahren eine Schule weiter besuchen, an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen oder Einkommen aus Ausbildungs- und Arbeitsvergütung erzielen, haben Anspruch auf einen erhöhten Barbetrag zur persönlichen Verfügung Seite | 142 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2.13.4 Unterhaltsvorschuss (Produkt 3411). Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, oder diese durch den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen vermieden werden kann, oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto verdient. Die Unterhaltsvorschussbeträge betrugen 2021 (Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind):  für Kinder bis unter 6 Jahren 174 € monatlich  für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 232 € monatlich  für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 309 € monatlich Der Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 werden die Kosten vom Bund i.H.v. 40 % getragen. Land und Kommune teilen sich den verbleibenden Anteil je zur Hälfte (also je 30 %). Leistungen im Bereich Unterhaltsvorschuss Fallzahlen im Jahresverlauf 2017 1.335 2018 2019 1.596 1.6792 2020 2021 1.6353 1.6344 Unterhaltsvorschussleistungen1 1.809.747 € 3.569.784 € 3.361.805 € 3.706.253 € 4.079.181 € … davon Stadt Koblenz 542.924 € 1.070.935 € 1.008.542 € 1.111.876 € 1.223.754 € Quelle: Fachverfahren GeDok und Mach 1 2 3 4 Unterhaltsvorschussleistungen, die mit dem Land abgerechnet wurden laufende Fälle zum 31.12.2019 (1.348) + im laufenden Jahr eingestellte Fälle (331) laufende Fälle zum 31.12.2020 (1.370) + im laufenden Jahr eingestellte Fälle (265) laufende Fälle zum 31.12.2021 (1.424) + im laufenden Jahr eingestellte Fälle (210) 2.13.5 Elterngeld Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen und Alleinerziehenden steht das Elterngeld zur Verfügung. Seite | 143 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Basiselterngeld Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kind ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen 14 Monate beanspruchen. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden (für Geburten ab 01.09.2021 Erhöhung auf 32 Wochenstunden) ist auch während des Elterngeldbezuges möglich. ElterngeldPlus für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten, wirkt sich der Hinzuverdienst im Einzelfall auf die Höhe des Elterngeldes nicht aus. Partnerschaftsbonus Es können vier zusätzliche ElterngeldPlus - Monate für beide Elternteile anerkannt werden, wenn beide gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Monaten mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden (für Geburten ab 01.09.2021 Änderung mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden) arbeiten. In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert. Zum 01.09.2021 ist eine neue Elterngeldreform in Kraft getreten. Es gelten u.a. folgende Neuerungen für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren wurden:  Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen zu früh geboren werden, bekommen jeweils einen Monat mehr Elterngeld, um auf Entwicklungsverzögerungen reagieren zu können.  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit haben grundsätzlich Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit. Die Anzahl möglicher Wochenstunden wurde von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht.  Die Regeln für den Partnerbonus wurden vereinfacht. Diesen erhalten Paare, wenn beide die Kinderbetreuung aufteilen und eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten. Wer zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet und gemeinschaftlich für die Betreuung von Kleinst- und kleinen Kindern sorgt, hat Anspruch darauf.  Künftig haben Paare ab einem Verdienst von 300.000 € Jahreseinkommen keinen Anspruch. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 €. Seite | 144 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Fallzahlen Elterngeld 2021 Eingereichte Anträge auf Elterngeld 1562 darunter bewilligte 1409 Antragsteller Mutter 1081 Antragsteller Vater 481 Bewilligte Mindestbeträge 359 Antragsteller Mutter 317 Antragsteller Vater 42 Bewilligte Höchstbeträge 248 Antragsteller Mutter 138 Antragsteller Vater 110 Erteilte Bescheide unter Vorbehalt 264 Aufgelöste Vorbehalte (endg. Bescheide) 254 Quelle: Fachverfahren „elina“ Seite | 145 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3 Planungsaufgaben 3.1 Jugendhilfeplanung (Produkt 3641) 3.1.1 Kindertagesstätten-Bedarfsplanung Die erste Kita-Bedarfsplanung auf der Grundlage des vollständig reformierten KindertagesstättenGesetzes des Landes Rheinland-Pfalz konnte am 08.12. 2021 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden. Der neue Kita-Bedarfsplan umfasst nun drei Teile: Der erste Teil legt die Grundzüge für die Bedarfsplanung dar und macht generelle Aussagen zum Bestand und Bedarf an KindertagesstättenPlätzen in der Stadt Koblenz insgesamt wie auch in einzelnen Planungsbezirken. Dabei wird auch die unterschiedliche Bedarfssituation für die verschiedenen Altersgruppen - unter 2-jährige, 2-jährige Kinder bis zum Schuleintritt und Schulkinder - betrachtet und vergleichend dargestellt. In Teil 2 wird der aktuelle Bestand an Kita-Plätzen für jede Einrichtung abgebildet und dabei wiederum nach den drei Altersgruppen unterschieden. Im dritten Teil werden schließlich die erforderlichen Maßnahmen beschrieben, die zur Umsetzung der Rechtsansprüche an den einzelnen Kita-Standorten noch zu ergreifen sind. Neben dem beschleunigten Ausbau des Kita-Angebots geht es aber auch um die qualitative Verbesserung an vielen Kitas, damit den Kindern dort eine durchgehende 7-stündige Betreuung mit einem Mittagessen angeboten werden kann. Die hierzu erforderlichen Einzel-Maßnahmen werden im Laufe des kommenden Jahres kostenmäßig beziffert und sind dann im Einzelnen erneut im Jugendhilfeausschuss und Stadtrat zu beschließen. Kita-Planung nach Verpflegungsangebot (ab 2022) Altersbereich außerhalb der Kita Warmes Mittagessen Lunchpaket Plätze gesamt unter 2 Jahre - - 83 83 über 2 Jahre - 16 459 475 Schulkinder - - 35 35 gesamt - 16 577 593 Quelle: Stabsstelle Jugendhilfeplanung, Datenbank Kindertagesstätten in Koblenz Der aktuelle Kita-Bedarfsplan kann auf der Internetseite der Stadt Koblenz abgerufen werden: www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/kitabedarfsplanung/. Des Weiteren war die Jugendhilfeplanung, gemeinsam mit der Kommunalen Fachberaterin im KitaBereich, federführend für die Erstellung eines Rahmenkonzepts für ein kommunales Sozialraumbudget auf der Grundlage des neuen Kindertagesstättenrechts. Dieses wurde am 21.04.21 für das Jahr 2021 und am 08.12.21 für 2022 und Folgejahre im JHA beschlossen. Aus den Seite | 146 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Komponenten der neuen Kita-Struktur und dem Sozialraumbudget setzt sich seit dem 01.07.21 die Personalausstattung der Kitas zusammen. Die aktuelle Konzeption des Sozialraumbudgets ist ebenfalls im Internet abrufbar: www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/kindertagesbetreuung/ kindertagesstaetten/sozialraumbudget 3.1.2 Kita-Monitoring Im Zuge der Umstellung auf das neue KiTaG wurden alle Kitastrukturen in der Kitasoftware Little Bird neu erstellt. Um diese neuen Kitastrukturen in den Kitas anwenden zu können, wurde den KitaLeitungen eine ausführliche Anleitung und stetiger Support bereitgestellt. Außerdem wurden in der Software alle Platzkapazitäten der Kitas hinsichtlich der Resultate der Kitabegehungen mit dem Landesjugendamt, sowie auf Grundlage der Kita-Bedarfsabfrage 2020 angepasst und kontinuierlich auf Basis der gültigen Betriebserlaubnisse geändert. All dies geschah zur Vorbereitung auf das KiTaG zum 01.07.2021. Weiterer Support und Anpassungen gehen über dieses Datum hinaus. Zum Stichtag März 2021 wurde die letzte Kita-Belegungsstatistik mit den alten Kitastrukturen zusammengestellt, ausgewertet und den Kita-Trägern vorgestellt. Hier wurde den Trägern auch mitgeteilt, dass sich die Datenvisualisierung zukünftig ändern wird. Einen ersten Versuch zur Visualisierung mittels Tableau-Dashboards gab es in Zusammenarbeit mit der Statistikstelle hierzu bereits mit den Daten zum März 2021. Zum Dezember 2021 wurde eine zusätzliche Abfrage der Kita-Belegungsstatistik vorgenommen, um einen genaueren Einblick in die aktuellen Daten zu erhalten, da die Kitadaten über das Landesprogramm KiDz noch nicht zur Verfügung stehen. Die Auswertung hierzu wird im 1.Quartal 2022 vorgenommen. Zusätzlich wurde im 3.Quartal 2021 eine Bedarfsabfrage im Hortbereich in dem Stadtteil Goldgrube durchgeführt. Die Auswertung erfolgt in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Kita-Belegungsdaten zum Dezember 2021 im 1.Quartal 2022. Im Zuge der Veröffentlichung des Landesprogrammes KiDz wurde für alle relevanten Mitarbeitenden der Verwaltung ein Zugang erstellt und ihnen eine Einführung gegeben. Stetiger Support wird weiterhin geleistet. Mittels KiDz konnten alle Betriebserlaubnisanträge der Kitas elektronisch gestellt, bearbeitet, freigegeben und erteilt werden. So konnte allen Kitas zum 01.07.2021 eine gültige Betriebserlaubnis hinsichtlich des neuen KiTaG erteilt werden. Für die monatliche Erhebung der Kinderdaten in KiDz wurde eine Schnittstelle zu Little Bird angefragt. Die Arbeiten hieran haben im Herbst 2021 begonnen. Nach Eintreten des KiTaG wurde zum ersten Mal ein monatliches Kita-Monitoring erstellt, das die aktuellen Belegungsdaten aller Kitas aus Little Bird aufzeigt. Leider konnte das monatliche Monitoring aus KiDz noch nicht eingeführt und hiermit verglichen werden, da dort die Kinder- und Personaldaten, aufgrund noch nicht implementierter Schnittstelle seitens Little Bird, fehlen. Seite | 147 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.1.3 Berichtswesen in der offenen und mobilen Jugendarbeit Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Jugendhäuser und Jugendtreffs auch im Jahr 2021 nur zu einem Bruchteil der üblichen Öffnungstage und -zeiten geöffnet. Eine Berichterstattung über die quantitativen Ergebnisse der offenen und mobilen Jugendarbeit in Koblenz ist daher für das vergangene Jahr nicht möglich. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind bereits an anderer Stelle in diesem Jahresbericht beschrieben worden. Ende des Jahres fand eine nochmalige Sitzung der Arbeitsgemeinschaft offene und mobile Jugendarbeit statt. In dieser wurde vereinbart, dem Jugendhilfeausschuss für das Folgejahr eine nochmalige Bedarfsermittlung für dieses Aufgabengebiet vorzulegen. 3.1.4 Einzelfallbezogene Hilfen des Jugendamts Wie alljährlich wurden auch im Frühjahr 2021 die einzelnen Daten für das landesweite Berichtswesen an das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ISM) übermittelt. Das ISM stellt den Jugendämtern seinerseits umfängliche Berichte zur Entwicklung der Fall- und Kostendaten im landesweiten Kontext zur Verfügung. Trotz hoher Fallzahlen - insbesondere in den ambulanten Hilfen und bei den Interventionen zum Kindesschutz - stand die Stadt Koblenz im Berichtsjahr 2020 kostenmäßig bei den erzieherischen Hilfen im interkommunalen Vergleich noch relativ günstig da, wenn auch mit abnehmender Tendenz. Der Stelleninhaber für die Jugendhilfeplanung arbeitet zudem in einer Arbeitsgruppe beim ISM mit, die sich mit den Datenstrukturen für die jährliche Erhebung zum landesweiten Berichtswesen befasst. Auch für das amtsinterne Berichtswesen (Monitoring) über die Entwicklung von Hilfen und Kosten im Bereich des Kommunalen Sozialdienstes/der wirtschaftlichen Jugendhilfe zeichnet die Jugendhilfeplanung federführend verantwortlich. Seit 2015 ist der Personenkreis, der sich bislang aus den Leitungskräften des Jugendamts für den KSD bzw. die WJH zusammensetzte, um die Controllerin bzw. den Controller des Amtes für Personal und Organisation für den Bereich Jugend und Soziales erweitert worden. In diesem Rahmen wurden und werden auch die Daten aus dem ISM betrachtet und kommentiert. Seite | 148 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Standardisierte Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung (Eckwerte, Ausgaben), Eingliederungshilfen, Personal und zur Soziostruktur in der kreisfreien Stadt Koblenz im Jahr 2020 Quelle: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) e.V: Datenprofil für die Stadt Koblenz 2020, S.119 Des Weiteren analysiert die Jugendhilfeplanung jährlich die Fallzahlenentwicklung im Allgemeinen Sozialdienst und in den Jugendgerichtshilfen auf kleinräumiger Ebene. Zusammen mit so genannten „Belastungsindikatoren“ für die Sozialräume dienen diese als Grundlage für eine Fortschreibung der Bezirksaufteilung, sowohl für die Regionalteams insgesamt wie auch für die einzelnen ASD-Bezirke und für die Jugendgerichtshelferinnen. 3.1.5 Organisatorische Einbindung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2021  Mitarbeit an der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung, u.a. bei der Aktualisierung der Arbeitshilfe zur kommunalen Jugendhilfeplanung  Mitwirkung in der Arbeitsgruppe der Jugendhilfeplaner beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) e.V. zur Begleitung des landesweiten Berichtswesens über die Hilfen zur Erziehung  Mitwirkung in der Fachgruppe „Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG“ beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)  Teilnahme am Jugendhilfeausschuss und dessen Arbeitsgruppen (u.a. Federführung der AG Jugendhilfeplanung gem. § 4 Abs.1 AGKJHG, Teilnahme an der AG Kita und der AG Spielflächen des JHA) sowie an Sitzungen des Sozialausschusses  Federführung für die Arbeitsgemeinschaften „Kindertagesbetreuung (TaB)“, deren UAGs „Sozialraumbudget“ und „Elternbefragung“ sowie für die Arbeitsgemeinschaft „Erziehungshilfen“ und deren UAG „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ (jeweils auf Grundlage von § 78 SGB VIII) Seite | 149 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021  Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „offene und mobile Jugendarbeit“ in Koblenz (nach § 78 SGB VIII)  Mitarbeit in der Steuerungsgruppe des Koblenzer „Netzwerks Kindeswohl“ und in der Arbeitsgemeinschaft Frühe Hilfen (nach § 78 SGB VIII)  Mitarbeit und stellvertretender Projektkoordinator für das Landesprojekt „GemeindeschwesterPlus“ im Gebiet der Stadt Koblenz  Koordination der Aufgaben in der amtsinternen Stabsstelle Planung und Programme  Federführung für das verwaltungsinterne Monitoring zu Hilfen zur Erziehung und sonstigen KSD-Hilfen  Mitarbeit in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe „Sozialcontrolling“  Beratung von und Gespräche mit freien Trägern der Jugendhilfe zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Konzepten  Beteiligung an der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung (Anregungen und Stellungnahmen für das Jugendamt als Träger öffentlicher Belange nach dem BauGB)  Berücksichtigung familienbezogener Infrastruktur bei Bauvorhaben, insbesondere bei den anstehenden Konversionsvorhaben  Mitwirkung an der AG Bevölkerungsprognose der Stadt Koblenz in Federführung der Fachdienststelle für Kommunalstatistik und Stadtforschung  Mitarbeit in der AG Bürgerpanel der Fachdienststelle für Kommunalstatistik und Stadtforschung 3.2 Sozialplanung Die Arbeitsbereiche Kommunale Teilhabeplanung, Pflegestrukturplanung und die Akquise von Fördermitteln waren die Kernaufgaben in der Sozialplanung im Jahr 2021. Neu hinzugekommen ist die Federführung für den Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe. 3.2.1 Kommunale Teilhabeplanung für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz Anlass und Grundlage der kommunalen Teilhabeplanung bildet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bürgerinnen und Bürger sollen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden und gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Leitziel der kommunalen Teilhabeplanung ist die Erhaltung und Förderung der Teilhabe von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Stadt Koblenz. Seite | 150 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Den Schwerpunkt der Kommunalen Teilhabeplanung im Jahr 2021 bildete die Entwicklung von Strukturen für einen verwaltungsinternen Gebrauch von „Einfacher Sprache“ sowie „Leichter Sprache“. 2021 wurde von Seiten der Sozialplanung darüber hinaus auch trägerübergreifend Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Informationen in „Leichter Sprache“ und „Einfacher Sprache“ gegeben. Es fand zudem eine regelmäßige Beteiligung an Treffen des „Netzwerk Inklusion im Koblenzer Sport" und auch am „Blinddate Inklusion“ der Rhein-MoselWerkstatt statt. Die ursprünglich geplante Öffnung des Themenfeldes „Inklusion“ für einen größeren Interessentenkreis und die Weiterentwicklung des Kommunalen Aktionsplans im Rahmen eines Inklusionsgesprächs konnte hingegen pandemiebedingt nicht umgesetzt werden. 3.2.2 Pflegestrukturplanung Schwerpunkte der Pflegestrukturplanung bildeten auch im Jahr 2021 Maßnahmen zur Unterstützung von Hochbetagten, um deren Versorgung sicher zu stellen. Im Rahmen des Modellprojektes „GemeindeschwesterPlus“ konnten viele Hochbetagte erfolgreich unterstützt werden. Das Modellprojekt ist ein Angebot für hochbetagte Menschen in den Stadtteilen Goldgrube und KarthauseFlugfeld, die noch keinen Pflegegrad haben. Anstellungsträger für die Fachkraft im Modellprojekt ist das DRK Mittelrhein, die Projektverantwortung liegt für die Stadt Koblenz bei der Sozialplanung. Das Modellprojekt „GemeindeschwesterPlus“ hat sich als krisenfest und wirksam erwiesen. Durch die geknüpften Kontakte der Fachkraft im Modellprojekt konnten Informationen zur Corona-Pandemie und Impfangebote unkompliziert und durch direkte Ansprache weitergegeben werden. Gefühle von Einsamkeit, die in Zeiten der Pandemie vielen Hochbetagten zusätzlich verstärkt wurden, konnten durch regelmäßige Gespräche am Telefon oder durch Herstellung von Telefonkontakten zu anderen Hochbetagten gemildert werden. Der Ausbau des Pflegemonitorings und die Auswertung der Daten in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Statistikstelle bildeten wie bereits in den vergangenen Jahren ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld der Pflegestrukturplanung. Die Datengrundlage der vergangenen Jahre hat sich in der Pandemiebekämpfung als hilfreich erwiesen. 2021 wurde die Abfrage auf neue Füße gestellt und findet nun digital statt. 3.2.3 Akquise von Fördermitteln Die Akquise von Fördermitteln ist eine Möglichkeit, trotz enger Spielräume in den kommunalen Haushalten vielversprechende Projekte auszubauen oder neue Ideen zur Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen umzusetzen. Daher blieb diese Aufgabe im Rahmen der Sozialplanung auch im Jahr 2021 weiterhin wichtig. Verschiedene freie Träger wurden mit Stellungnahmen bei der Akquise von Fördermitteln erfolgreich unterstützt. Seite | 151 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.2.4 Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe Im Stadtrat wurde 2021 das Gesamtkonzept „Wohnungslosenhilfe in der Stadt Koblenz - Teil 1: Bestandsanalyse“ durch Abteilung II vorgestellt. Die Verwaltung wurde daraufhin durch die politischen Gremien beauftragt, eine weitergehende Bedarfsanalyse für die Wohnungslosenhilfe in Koblenz durchzuführen. Die Federführung für die Erstellung der Bedarfsanalyse und für den Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe wurde zum 01.08.2021 an die Sozialplanung übertragen. Eine erste Sitzung des AK Wohnungslosenhilfe unter neuer Federführung fand daraufhin am 01.10.2021 statt. 3.2.5 Netzwerkprojekte der Sozialplanung Netzwerkarbeit bildet im Rahmen der Sozialplanung eine wichtige Grundlage für die zielorientierte trägerübergreifende Umsetzung von Projekten in der Stadt Koblenz. 2021 war die Zusammenarbeit mit folgenden Netzwerkpartnern besonders intensiv:  Im Rahmen der „Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz“ unter Federführung des Mehrgenerationenhauses und im Arbeitskreis „Vorstadt lernt Demenz“ werden trägerübergreifend Projekte, Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige geplant und gemeinsam umgesetzt. Die Sozialplanung unterstützt als kommunale Projektbegleitung im Rahmen der Jahresplanung und bei der Gestaltung der Unterlagen in Einfacher Sprache.  Durch die Beteiligung am bundesweiten Projekt „Engagierte Stadt“ beschäftigt sich die Bürgerstiftung Koblenz mit neuen Zugängen für die Gewinnung von freiwillig engagierten Menschen in Koblenz. Es befindet sich das Pilotprojekt „Rente, was nun?“ im Aufbau, welches den Zielen der Dachmarke „Engagierte Stadt“ mehr Bekanntheit verleihen soll. Die Zuständigkeit der Sozialplanung liegt in dieser Zusammenarbeit in der Moderation der Projektgruppe, Konzeptionierung und Projektentwicklung. 3.3 Sozialberichterstattung Die Sozialberichterstattung hat sich im Jahr 2021, wie auch im vorangegangen Jahr, insbesondere um die Weiterentwicklung des gemeinsam mit der Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung erstellten Monitorings zur sozialen Situation in Koblenz gekümmert. Die neuesten Daten wurden dem Sozialausschuss in der zweiten Jahreshälfte anhand einer Präsentation via Tableau-Reader im Gremium vorgestellt. Im Anschluss wurde die Möglichkeit eingeräumt, bei Interesse an einer tiefergehenden Beschäftigung mit dem Monitoring und dem Handling der Software an einer zusätzlichen Besprechung im Rahmen eines Zusatztermins teilzunehmen. Seite | 152 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Für das interne Sozialamtsmonitoring wertet die Fachstelle für Sozialberichterstattung verschiedene Leistungen der Abteilungen II und III aus. Die erhobenen Daten wurden in den Sitzungen der AG Monitoring mit den Abteilungsleitungen der beiden Abteilungen, der Sachgebietsleitung der Rechnungsstelle sowie der Sozialcontrollerin des Amtes besprochen und fanden anschließend Berücksichtigung in den Controllingberichten für die Dezernatsleitung. Seit 2021 liegt auch die Federführung der AG Monitoring bei der Fachstelle für Sozialberichterstattung. 3.4 Pflichtstatistiken im Bereich Jugend und Soziales Die Organisation der jährlich anfallenden Pflichtstatistiken für den Jugend- als auch Sozialhilfebereich obliegt der Sozialberichterstattung in der Stabsstelle Planung und Programme. Hierbei fungiert die Stabsstelle als unmittelbarer Ansprechpartner für das Statistische Bundes- bzw. Landesamt, sowohl bei der Abgabe der Statistiken als auch bei Rückfragen zu den übermittelten Daten. Hier wird dann in Kooperation mit der Fachabteilung an der Beantwortung gearbeitet. Die Statistiken, die jährlich an das Statistische Landesamt übermittelt werden, umfassen die Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige sowie die vorläufigen Schutzmaßnahmen und die Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII. Das Statistische Landesamt erhält ferner Auskunft darüber, welche Kindertagesstätten im Stadtgebiet auskunftspflichtig bzgl. der Pflichtstatistik über die Belegung und das Personal in den Kitas sind. Zudem ist die Anzahl der Kinder und tätigen Personen in der Kindertagespflege durch das Jugendamt zu melden. Zusätzlich zu den jährlichen Statistiken werden alle zwei Jahre noch die Einrichtungen und dort tätigen Personen des Jugendamts sowie die Einrichtungen der Jugendarbeit gemeldet. Die Pflichtstatistiken im Bereich Soziales umfassen die Erstellung und Übermittlung der vierteljährlichen und jährlichen Pflichtstatistiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften an das Statistische Landesamt. Zu den vierteljährlichen Statistiken zählen die Meldungen zur HLU, HLU-Bildung und Teilhabe und Asyl-Bildung und Teilhabe. Ebenso vierteljährlich, jedoch an das Statistische Bundesamt direkt übermittelt wird die Grundsicherungsstatistik. Jährlich werden für die HLU, Asyl sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen die Statistiken zu den Jahresendbeständen erstellt und an das Statistische Landesamt übermittelt. Sowohl für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als auch dem der Sozialhilfe werden die Statistiken für die Ausgaben und Einnahmen einmal jährlich übermittelt. Seite | 153 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3.5 Öffentlichkeitsarbeit Eine zentrale Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2021 war die Umsetzung des von der Öffentlichkeitsarbeit entwickelten eigenen Corporate Designs für das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Dieses einheitliche Design findet in allen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit Verwendung und trägt entscheidend zum Wiedererkennungseffekt des Amtes bei. Beispielhaft für die Umsetzung des Corporate Designs ist neben den zahlreichen Publikationen und den Roll-Ups des Amtes der amtsinterne Newsletter. Konzipiert und entworfen von der Öffentlichkeitsarbeit erschienen im 2021 die ersten beiden Ausgaben des Newsletters mit Beiträgen der Mitarbeitenden. Aufgrund der positiven Resonanz wird dieser auch zukünftig jeweils zu Beginn eines Jahres und zur Jahresmitte über Aktuelles „aus dem Amt für das Amt“ informieren. Auch in der Beschilderung des Amtes soll sich das Corporate Design widerspiegeln. Dafür wurden Entwürfe für die verschiedenen Wegweiser und Hinweisschilder angefertigt. Ziel ist es, neben den Publikationen auch dem gesamten Amtsbereich eine einheitliche Außendarstellung zu geben. Zudem leistete die Öffentlichkeitsarbeit einen aktiven Beitrag zur bundesweiten Werbeaktion der Bundarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Hierzu wurde eine Werbeoffensive in allen Bussen der Koveb gestartet, die über den Zeitraum von einem Jahr über die verschiedenen Aufgaben und Angebote des Jugendamtes informiert. Die Öffentlichkeitsarbeit unterstützte weiterhin auf vielfältige Weise die Modellprojekte des Pflegekinderdienstes zur Akquise von Pflegeeltern sowie der Jugendberufsagentur in Koblenz. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil war die Erstellung des Jahresberichtes 2020 des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales, welcher einen umfassenden Überblick über die einzelnen Aufgaben des Amtes gibt. Im Jahr 2021 waren im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit außerdem folgende Tätigkeiten wesentlich:  Pflege des Internetauftrittes des Amtes  Erstellung von Pressemitteilungen zu Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales  Verfassen von Grußworten  Erstellung verschiedener Fachpublikationen, Gestaltung diverser Titelseiten für Publikationen  fotografische Dokumentation von Veranstaltungen (Pressekonferenzen, Informationsveranstaltungen etc.)  Organisation und Vorbereitung von Presseterminen/-konferenzen gemeinsam mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit/Stadtkonzeption Der von der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes organisierte Jugend- und Sozialempfang konnte auch im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden. Seite | 154 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 4 Fortbildungen für Mitarbeitende Im Jahr 2021 wurden Einzelfortbildungen aus dem Budget der jeweiligen Abteilungen in einem Gesamtvolumen von 33.700 € in Anspruch genommen. Das entsprach einem Kostenanteil pro Mitarbeitendem von 107 €. Insgesamt wurden 228 Dienstreisen und Fortbildungen wahrge-nommen – 75 davon gingen über mindestens zwei Tage. Da viele der Veranstalter ihre Seminarkonzepte überarbeitet haben und vermehrt Online-Seminare (Webinare) anbieten, konnte den Mitarbeitenden trotz der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen die Teilnahme an entsprechenden Schulungen (z.B. zu den Themen Unterhaltsvorschuss, Eingliederungshilfe oder Wohngeld) ermöglicht werden. Insbesondere im Bereich des „Allgemeinen Sozialdienstes“ und der „Schulsozialarbeit“ wurden auch in diesem Jahr wieder "Supervisionen" für und mit den Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Darüber hinaus fanden interne Schulungsveranstaltungen über das Amt für Personal und Organisation der Stadt Koblenz statt. Seite | 155 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Seite | 156 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 III Anhang 1 Gesetzliche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeit im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Gesetz Inkrafttreten Auswirkungen Grundrentengesetz 01.01.2021 Implementierung eines Freibetrages für Personen mit Grundrentenzeiten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) 20.07.2021 und 01.01.2022 Reform des Pflegeversicherungsrechtes im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Insbesondere Implementierung der Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen nach § 43c SGB XI. 01.07.2021 und 01.01.2022 Reform des Eingliederungshilfe- und Sozialhilferechtes z.B. Implementierung von neuen Leistungen wie des Budgets für Ausbildung oder der digitalen Pflegeanwendungen. Kita-Zukunftsgesetz 01.01.2020 und 01.07.2021 u.a. Neuregelung des Kindertagesstättengesetzes Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 01.01.2023 umfassende Neuerungen im Bereich des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichen Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung Teilhabestärkungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe vom 04.05.2021 Seite | 157 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) 10.06.2021 vielfältige Neuerungen und Änderungen für die Kinder- und Jugendhilfe Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes 01.09.2021 Erhöhung des Elterngeldes bei Frühgeburtent, die Einkommensgrenzen für Topverdiener wurden herabgesetzt und mehr Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs ermöglicht Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) 02.10.2021 individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Seite | 158 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 2 Organigramm des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Stabsstelle Planung & Programme       Jugendhilfeplanung Sozialplanung, Sozialberichterstattung Prüfung von Förderprogrammen Öffentlichkeitsarbeit, Internetpflege Monitoring Jugend und Soziales Pflichtstatistiken Jugend und Soziales Abteilung I Abteilung II Verwaltung Eingliederungshilfeund Sozialhilfeleistungen nach dem SGB IX und SGB XII 1. Zentrale Verwaltungsangelegenheiten z. B.: • Haushalt und Berichtswesen • Buchhaltung • EDV-Koordination  Aus- und Fortbildung • Zusammenarbeit mit freien Trägern (z. B. Zuschüsse)  Städtisches Übernachtungsheim  Administrative Begleitung des Seniorenbeirates  Ansprechpartner für die Behindertenbeauftragte  Geschäftszimmer 1. Alle Hilfen nach SGB XII, Teil 2 SGB IX, u. a. • Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung • Hilfe zum Lebensunterhalt  Hilfe zur Pflege • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen  Blindenhilfe  Bestattungskosten 2. Sonstiges  Vergütungsverhandlungen mit Trägern von Diensten der Eingliederungshilfe für den kommunalen Personenkreis  Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) 2. Sitzungsdienst Sozial- und Jugendhilfeausschus 3. Fachbezogene Serviceaufgaben für Abt. II – V z.B.:  Archivverwaltung  Amtshilfeersuchen Amt 50 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Sekretariat Jugendamt - Jugendamtsleitung - - Amtsleitung - Abteilung III Sonstige Sozialleistungen 1. 1. Wirtschaftliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 2. Amt für Ausbildungsförderung (Schüler- und Meisterbafög) 3. Leistungen der Hilfen zur Gesundheit nach dem AsylbLG und dem SGB XII 4. Wohngeld 5. Bildung und Teilhabe 6. Landesblinden- und Landespflegegeld Abteilung IV Abteilung V Kinder, Jugend und Familie Kommunaler Sozialdienst, örtliche Betreuungsbehörde 1. Allgemeine Kinder-, Jugend- und Familienförderung  Jugendarbeit (offene und mobile)  Förderung der Jugendverbandsarbeit  Jugendsozialarbeit  Jugendschutz  Streetwork 1. Allgemeiner Sozialdienst  Bezirkssozialarbeit  Menschen ohne Wohnung / Hilflose Personen  Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche  unbegleitete ausländische Minderjährige  Jugendgerichtshilfe 2. Kindertagesbetreuung 3. Wirtschaftliche Leistungen in der Jugendhilfe  Unterhaltsvorschuss/ Unterhalt nach SGB XII, SGB IX und AsylblG  Beistandschaften / Beurkundungen  Elterngeld  wirtschaftliche Jugendhilfe 2. Sonderdienste  Pflegekinderdienst  Vormundschaften / Pflegschaften 3. Örtliche Betreuungsbehörde 4. Netzwerk Kindeswohl 4. Bündnis für Familien Stand: 31.03.2022 Seite | 159 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 3 Internetauftritt des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Ausführliche Informationen über die Aufgaben des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales finden Sie auch im Internet unter www.koblenz.de. Bereich Senioren und Soziales Eine Auflistung der Aufgaben inklusive näherer Informationen erhalten Sie unter: https://www.koblenz.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:345736/sozialamt/ Bereich Jugend und Familie Eine Auflistung der Aufgaben inklusive näherer Informationen erhalten Sie unter: https://www.koblenz.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:340622/jugendamt/ Seite | 160 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 4 Mitglieder des Sozial- und Jugendhilfeausschusses Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Sozial- sowie des Jugendhilfe-ausschusses erhalten Sie auf der Internetseite des Bürgerinformationssystems der Stadt Koblenz www.buergerinfo.koblenz.de. Sozialausschuss Eine Auflistung der Mitglieder erhalten Sie unter: https://buergerinfo.koblenz.de/kp0040.php?__kgrnr=3& Jugendhilfeausschuss Eine Auflistung der Mitglieder erhalten Sie unter: https://buergerinfo.koblenz.de/kp0040.php?__kgrnr=2& Seite | 161 Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Jahresbericht 2021 Impressum Herausgeber Redaktion & Gestaltung Mitarbeit Telefon Fax E-Mail Stadtverwaltung Koblenz Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales Schängel-Center Rathauspassage 2 56068 Koblenz Susan Krause die Mitarbeitenden des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales; Statistikstelle der Stadt Koblenz (für die Inhalte zeichnen die Sachgebiete verantwortlich) (0261) 1 29-0 (0261) 1 29-22 00 sozialamt@stadt.koblenz.de jugendamt@stadt.koblenz.de Koblenz, Mai 2022 Auflage 215 Exemplare Seite | 162
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.