SOZIALES AMT VERBINDET KOBLE
ILIE AMT KOBLENZ JUGEND FAMIL
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FAMILIE KOBLENZ JUGEND KOBLE
BLENZ AMT JUGEND VERBINDET SE
VERBINDET KOBLENZ JUGEND KOB
AMT KOBLENZ FAMILIE SOZIALES
VERBINDET KOBLENZ SOZIALES J
ZIALES SENIOREN JUGEND KOBLEN
VERBINDET FAMILIE KOBLENZ AM
KOBLENZ SOZIALES FAMILIE AMT
VERBINDET FAMILIE KOBLENZ
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
wie in jedem Jahr informieren wir Sie mit unserem Jahresbericht über die vielfältigen Aufgaben,
die Schwerpunkte und Tendenzen sowie die Entwicklungen in unserem Amt für Jugend,
Familie, Senioren und Soziales.
Wir wollen damit Transparenz schaffen. Transparenz für die städtischen Beschlussgremien.
Transparenz für die Steuerzahlerinnen und -zahler. Transparenz für die Prüfstellen.
Wir wollen mit Zahlen und Daten informieren. Das über mehrere Jahre zusammengestellte
Zahlenmaterial erlaubt auf einen Blick eine zeitnahe Situationsanalyse. Doch wer selbst in der
Jugend- und Sozialarbeit tätig ist, der weiß, dass damit alleine die soziale Wirklichkeit nicht
wiedergegeben werden kann. Daher gibt es zu den statistischen Berichten auch inhaltliche
Erläuterungen.
Wir wollen Einblick in unsere tägliche Arbeit geben. Sie erfahren im Jahresbericht was die 318
Mitarbeitenden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz geleistet haben und jeden
Tag leisten. Mit einem hohen Engagement gewähren wir Unterstützung, Begleitung und Hilfen
in verschiedenen Lebenslagen. Es ist für mich als Amtsleitung ein sehr gutes Gefühl, hoch
motivierte Kolleginnen und Kollegen an der Seite zu haben. So macht die Arbeit Freude.
Wir wollen Danke sagen. Wir arbeiten mit sehr vielen engagierten Menschen im Jugend- und
Sozialbereich sehr vertrauensvoll zusammen. Mein Wunsch ist eine Fortsetzung dieser
konstruktiven Zusammenarbeit, um so die stetig steigenden Anforderungen in den
Handlungsfeldern „Jugend, Familie, Senioren und Soziales“ gut gemeinsam meistern zu
können.
Wir wollen uns weiterentwickeln. Daher nehmen wir gerne konstruktive Anregungen und
Hinweise zum Inhalt unseres Jahresberichtes entgegen.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
Beste Grüße
Ihre
Martina Schüller
Leitung des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Inhalt
I
Einleitung ................................................................................................................................ 09
1 Tendenzen und Schwerpunkte............................................................................................ 09
1.1
Bereich Soziales und Senioren ................................................................................ 09
1.2
Bereich Jugend und Familie ..................................................................................... 11
2 Haushaltsdaten 2021 ........................................................................................................... 13
2.1
Konsumtivhaushalt ................................................................................................... 13
2.2
Investivhaushalt ....................................................................................................... 15
2.3
Ergebnishaushalt insgesamt .................................................................................... 16
2.3.1
Entwicklung der Aufwendungen ............................................................................. 16
2.3.2
Entwicklung der Erträge ......................................................................................... 16
2.3.3
Entwicklung des Zuschussbedarfes ....................................................................... 16
3 Soziodemografische Daten der Stadt Koblenz .................................................................. 17
3.1
Junge Menschen (unter 21 Jahren) .......................................................................... 17
3.2
Personen in erwerbsfähigem Alter (15 bis unter 65 Jahre) ....................................... 18
3.3
Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter) ........................................................ 19
3.4
Familien und Alleinerziehende ................................................................................. 20
3.5
Anteile Alleinerziehender .......................................................................................... 21
3.6
Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund ...................................... 22
3.7
Arbeitslose ............................................................................................................... 23
3.8
Hilfen zur Erziehung ................................................................................................. 24
II Leistungsbereiche .................................................................................................................. 26
1 Senioren und Soziales ......................................................................................................... 26
1.1
Grundversorgung und Hilfen gemäß SGB XII (Produkt 3111) .................................. 26
1.1.1
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ............................................. 26
1.1.1.1
Allgemeines ........................................................................................................... 26
1.1.1.2
Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung (ambulant/stationär) ........... 26
1.1.1.3
Aufwendungen/Erträge in der Grundsicherung ....................................................... 27
1.1.2
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ........................................................................... 27
1.1.2.1
Allgemeines ........................................................................................................... 27
1.1.2.2
Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant/
stationär) ................................................................................................................ 27
1.1.2.3
Bruttoaufwendungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant/stationär) .......... 28
1.1.3
Hilfe zur Pflege ....................................................................................................... 28
1.1.3.1
Allgemeines ........................................................................................................... 28
1.1.3.2
Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär) ............ 28
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.1.3.3
Gesamtaufwendungen in der Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär) ........................ 29
1.1.4
Hilfen zur Gesundheit ............................................................................................. 29
1.1.4.1
Allgemeines ........................................................................................................... 29
1.1.4.2
Aufwendungen der ambulanten und stationären Krankenhilfe ................................ 30
1.2
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des SGB IX ........... 30
1.2.1
Allgemeines ........................................................................................................... 30
1.2.2
Empfängerinnen und Empfänger sowie erbrachte Leistungen in der
Eingliederungshilfe ................................................................................................. 31
1.2.3
Aufwendungen der Eingliederungshilfe .................................................................. 31
1.2.4
Integrationshilfen an Schulen ................................................................................. 31
1.3
Hilfen für Asylbewerber ............................................................................................ 32
1.3.1
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) .............................. 32
1.3.2
Empfängerinnen und Empfänger nach dem AsylbLG ............................................. 33
1.4
BAfög und AFBG (Produkt 3511) ............................................................................. 34
1.4.1
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ....................................................... 34
1.4.2
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ...................................................... 35
1.5
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen .................................................................... 36
1.5.1
Landesblindengeld ................................................................................................. 36
1.5.2
Landespflegegeld ................................................................................................... 37
1.6
Frauenhaus .............................................................................................................. 37
1.7
Soziale Einrichtungen für Wohnungslose ................................................................. 38
1.7.1
Menschen ohne Wohnung - Betreuungen durch den ASD ..................................... 38
1.7.2
Übernachtungsheim ............................................................................................... 40
1.7.2.1
Anzahl und Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner ................................ 41
1.7.2.2
Übernachtungszahlen ............................................................................................ 41
1.8
Wohngeld ................................................................................................................. 41
1.8.1
Allgemeines ........................................................................................................... 41
1.8.2
Zahlungen .............................................................................................................. 42
1.8.3
Hinweis auf statistische Daten................................................................................ 42
1.8.4
Entwicklung und Ausblick ....................................................................................... 42
1.9
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (Produkt Nr. 3511) ...................................... 43
1.9.1
Offene Altenhilfe - Seniorenveranstaltungen .......................................................... 43
1.9.2
Koblenzer Seniorenbeirat ....................................................................................... 43
1.10
Außendienst und sonstige Überprüfungen ............................................................... 45
1.11
Widersprüche ........................................................................................................... 47
1.12
Refinanzierung der Sozialhilfe .................................................................................. 47
1.12.1
Allgemeines ........................................................................................................... 47
1.12.2
Hilfe zum Lebensunterhalt ...................................................................................... 49
1.12.3
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ............................................. 50
1.12.4
Hilfen zur Gesundheit ............................................................................................. 50
1.12.5
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (bis Ende 2019) und SGB IX (ab 2020) ..... 51
1.12.6
Hilfe zur Pflege ....................................................................................................... 52
1.12.7
Hilfen in anderen Lebenslagen ............................................................................... 52
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.13
1.13.1
1.13.2
1.13.3
1.14
1.15
1.15.1
1.15.2
1.15.3
1.15.4
1.15.5
1.15.6
1.16
1.17
1.17.1
1.17.2
1.17.3
1.18
Örtliche Betreuungsbehörde..................................................................................... 53
Art der Betreuung ................................................................................................... 54
Neue Betreuungsfälle: Altersstruktur und Geschlecht............................................. 55
Förderung der Betreuungsvereine .......................................................................... 56
Behindertenbeauftragte der Stadt Koblenz ............................................................... 56
Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II (Produkt 3121) ..................................... 56
Allgemeines ........................................................................................................... 56
Bedarfsgemeinschaften und Personen (a.v.E.) ...................................................... 57
Gesamtaufwendungen der Stadt für SGB II ........................................................... 57
Laufende Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II .................. 58
Integration in Arbeit ................................................................................................ 58
Widersprüche etc. (SGB II)..................................................................................... 58
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege/Zuschüsse (Produkt 3311) ................. 59
Bildungs- und Teilhabeleistungen............................................................................. 59
Antragszahlen auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets .......................... 60
Aufwendungen ....................................................................................................... 61
Gesamtaufwendungen seit 2017 ............................................................................ 61
Ehrenamtskarte/Jubiläums-Ehrenamtskarte ............................................................. 62
2 Kinder, Jugend und Familie ................................................................................................ 63
2.1
Kinder- und Jugendarbeit ......................................................................................... 63
2.1.1
Jugendbegegnungsstätte (JBS) im „Haus Metternich“............................................ 63
2.1.2
Jugendtreff „Maulwurf“ ........................................................................................... 64
2.1.3
Jugend- und Bürgerzentrum auf der Karthause - JuBüZ ........................................ 67
2.1.3.1
Wöchentliche Programmstruktur ............................................................................ 68
2.1.3.2
Veranstaltungen 2021 ............................................................................................ 68
2.1.3.3
Programm während der Corona-Pandemie ............................................................ 69
2.1.3.4
Vermietungen 2021 ................................................................................................ 69
2.1.4
Dezentrale mobile Jugendarbeit ............................................................................... 70
2.1.4.1
Jugendtreffs und subkulturelle Veranstaltungen ..................................................... 70
2.1.4.2
Präventive Jugendarbeit Neuendorf ....................................................................... 73
2.1.4.3
Programm Aufsuchende Jugend(sozial)arbeit ........................................................ 74
2.1.4.4
Streetwork .............................................................................................................. 75
2.1.5
Spielhaus am Peter-Altmeier-Ufer .......................................................................... 77
2.1.6
Ferienmaßnahmen ................................................................................................. 79
2.1.7
Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche...................................................... 80
2.1.8
Öffentliche Spielflächen.......................................................................................... 82
2.2
Jugendsozialarbeit ................................................................................................... 83
2.2.1
Schulsozialarbeit .................................................................................................... 83
2.2.1.1
Schulsozialarbeit in städtischer Trägerschaft ......................................................... 83
2.2.1.2
Schulsozialarbeit bei freien Trägern mit städtischer Förderung .............................. 84
2.2.1.3
Schulsozialarbeit in Verantwortung des Landes ..................................................... 85
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.2.1.4
Schulverweigerungsprojekt .................................................................................... 85
2.2.1.5
Ausbau der Schulsozialarbeit ................................................................................. 85
2.2.2
Jugendberufshilfe ................................................................................................... 86
2.2.2.1
Jugendberufshelfer ................................................................................................ 86
2.2.2.2
Jobfux .................................................................................................................... 87
2.2.2.3
Weitere Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit .................................... 88
2.2.2.3.1 Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen ........................... 88
2.2.2.3.2 Förderung des außerschulischen interkulturellen Lernens ..................................... 89
2.2.2.4
Förderung und Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendsozialarbeit ........... 90
2.2.2.4.1 Katholische Jugendsozialarbeit St. Peter in Neuendorf .......................................... 90
2.2.2.4.2 Aufsuchende Sozialarbeit Schwerpunkt Sucht des Caritasverbandes Koblenz e.V .. 91
2.3
Kinder- und Jugendschutz ........................................................................................ 93
2.4
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(Produkte 3611, 3651) .............................................................................................. 94
2.4.1
Kindertagesstätten ................................................................................................. 94
2.4.1.1
Einrichtungen und Plätze ....................................................................................... 95
2.4.1.2
Elternbeiträge ......................................................................................................... 96
2.4.1.3
Elternbeitragsfreiheit .............................................................................................. 96
2.4.1.4
Berechnung einkommensabhängiger Elternbeiträge sowie Übernahme von
Elternbeiträgen ....................................................................................................... 97
2.4.1.5
Betreuungsbonus ................................................................................................... 97
2.4.1.6
Sprachbildung ........................................................................................................ 98
2.4.1.7
Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule ........................................... 98
2.4.1.8
Zuwendungen an freie Träger ................................................................................ 98
2.4.1.9
Fachkräftemangel .................................................................................................. 99
2.4.1.10
Kita!Plus - Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick ............................................ 99
2.4.1.11
Sozialraumbudget ............................................................................................... 100
2.4.1.12
Familienbildung im Netzwerk ............................................................................... 101
2.4.1.13
Ernährungsbildung in Koblenzer Kindertagesstätten ........................................... 102
2.4.1.14
Projekt „Helferinnen und Helfer in Kitas“.............................................................. 102
2.4.1.15
Kita-Elternportal .................................................................................................. 103
2.5
Kindertagespflege .................................................................................................. 104
2.6
Förderung der Erziehung in der Familie ................................................................. 105
2.6.1
Koblenzer Bündnis für Familie .............................................................................. 105
2.6.2
Netzwerk Kindeswohl (Produkt 3631)................................................................... 107
2.6.3
Leistungen des Jugendamtes zur Förderung der Erziehung in der Familie .......... 108
2.6.3.1
§ 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie .................... 108
2.6.3.2
§ 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung 108
2.6.3.3
§ 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der
Personensorge und des Umgangsrechts.............................................................. 109
2.6.3.4
§ 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder ............. 111
2.6.4
Schwangeren(konflikt)beratung ............................................................................ 111
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.7
2.7.1
2.7.2
2.7.3
2.7.4
2.7.5
2.7.6
2.7.7
2.7.8
2.7.9
2.7.10
2.7.11
2.7.12
2.8
2.8.1
2.8.2
2.9
2.10
2.11
2.12
2.12.1
2.12.2
2.12.3
2.12.4
2.12.5
2.13
2.13.1
2.13.2
2.13.3
2.13.4
2.13.5
Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen/Hilfe für junge Volljährige (Produkt 3631) .............................................. 112
Allgemeines zum Aufgabenbereich ...................................................................... 112
Erziehungsberatung ............................................................................................. 115
Soziale Gruppenarbeit.......................................................................................... 116
Erziehungsbeistandschaften ................................................................................ 116
Sozialpädagogische Familienhilfe ........................................................................ 117
Erziehung in einer Tagesgruppe .......................................................................... 117
Vollzeitpflege ........................................................................................................ 118
Hilfe zur Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen .................. 120
Betreutes Wohnen (Wohngruppen- oder Einzelwohnen) ...................................... 121
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung .................................................... 122
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche..................... 122
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher......................................................................................................... 126
Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (Produkt 3631) ....................... 128
Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII ........................................... 128
Inobhut- und Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen ............................... 130
Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (Produkt 3631) ........................ 131
Jugendgerichtshilfe (Produkt 3631) ........................................................................ 133
Adoptionsvermittlungen (Produkt 3631).................................................................. 135
Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen,
Sorgeerklärungen (Produkt 3631)........................................................................... 136
Begriffsbestimmungen.......................................................................................... 136
Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellungen und gerichtliche Klagen ................. 136
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften ..................................................... 138
Sorgerecht ........................................................................................................... 139
Beurkundungen und Sorgerechtserklärungen, Sorgeregister ............................... 140
Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe (Produkt 3631) .................. 140
Wirtschaftliche Jugendhilfe ................................................................................... 140
Pflegegeld ............................................................................................................ 141
Leistungen zum Unterhalt junger Menschen in Einrichtungen .............................. 142
Unterhaltsvorschuss (Produkt 3411) .................................................................... 143
Elterngeld ............................................................................................................. 143
3 Planungsaufgaben ............................................................................................................. 146
3.1
Jugendhilfeplanung (Produkt 3641) ........................................................................ 146
3.1.1
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung ..................................................................... 146
3.1.2
Kita-Monitoring ..................................................................................................... 147
3.1.3
Berichtswesen in der offenen und mobilen Jugendarbeit...................................... 148
3.1.4
Einzelfallbezogene Hilfen des Jugendamts .......................................................... 148
3.1.5
Organisatorische Einbindung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2021 .................... 149
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
3.3
3.4
3.5
Sozialplanung......................................................................................................... 150
Kommunale Teilhabeplanung für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger
Behinderung des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz................. 150
Pflegestrukturplanung .......................................................................................... 151
Akquise von Fördermitteln .................................................................................... 151
Arbeitskreis Wohungslosenhilfe ........................................................................... 152
Netzwerkprojekte der Sozialplanung .................................................................... 152
Sozialberichterstattung ............................................................................................. 152
Pflichtstatistiken im Bereich Jugend und Soziales .................................................. 153
Öffentlichkeitsarbeit .................................................................................................. 153
4 Fortbildungen für Mitarbeitende ....................................................................................... 155
III Anhang .................................................................................................................................. 157
1 Gesetzliche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die
Arbeit im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales............................................. 157
2 Organigramm des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales .......................... 159
3 Internetauftritt des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales ......................... 160
4 Mitglieder des Sozial- und Jungendhilfeausschusses .................................................... 161
Impressum…...………………………………………………………………………………………162
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
I
Einleitung
1
Tendenzen und Schwerpunkte
1.1
Bereich Soziales und Senioren
Ehrennadel für soziales Engagement
Im Rahmen einer Feierstunde verliehen Herr Oberbürgermeister David Langer und Frau
Bürgermeisterin Ulrike Mohrs am 08.09.2021 die Ehrennadel für soziales Engagement der Stadt
Koblenz an Frau Anja Bogott, Herrn Klaus Möntenich und Herrn Günter Pauli. Darüber hinaus
wurden mit Frau Annalena Kretschmer, Elina Knopp sowie Martin Katheder auch Jugendliche für ihr
besonderes soziales Engagement mit der Ehrennadel der Stadt Koblenz ausgezeichnet. Wie bereits
im Jahr zuvor fand die Verleihung nicht im Rahmen des Jugend- und Sozialempfangs statt, da dieser
pandemiebedingt abgesagt werden musste, sondern im kleinen Kreis im Rathaus der Stadt.
Gesetzliche Änderungen im Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe
Auch das Jahr 2021 war von einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen geprägt. Zunächst ist zum
01.01.2021 das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Dadurch wurde im Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten implementiert. Die
tatsächliche Umsetzung erfolgte ab Herbst das Jahres 2021, da ab diesem Zeitpunkt die
Mitteilungen der Rentenversicherungsträger über die Anzahl der Grundrentenzeiten eingegangen
sind. Durch die erste Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, welche zum
10.06.2021 in Kraft getreten ist, erfolgt eine engere Zusammenarbeit, insbesondere bei
Zuständigkeitsübergängen, zwischen der Jugend- und Eingliederungshilfe. Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz hat die Regelungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im
Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) weitreichend reformiert. So werden u.a. zum 01.01.2022
Leistungen nach diesem Sozialgesetzbuch, welche vorrangig gegenüber der Hilfe zur Pflege nach
dem SGB XII einzusetzen sind, erhöht. Ein wichtiger Baustein ist die Implementierung des § 43c
SGB XI, welcher ab diesem Zeitpunkt einen Zuschlag zum zu zahlenden Eigenanteil der Bewohnerin
bzw. des Bewohners einer Pflegeeinrichtung an den pflegebedingten Aufwendungen in
Abhängigkeit von der Dauer der stationären Versorgung vorsieht. Durch das Teilhabestärkungsgesetz wurden Änderungen im Recht der Eingliederungs- und Sozialhilfe vorgenommen.
Hier sind insbesondere die neuen Leistungen des Budgets für Ausbildung und die digitalen
Pflegeanwendungen zu nennen. Auch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist im Jahr 2021
vorangeschritten. Ein neues Bedarfsfeststellungsinstrument für den Bereich der minderjährigen
Leistungsempfängerinnen und -empfänger wurde Mitte des Jahres durch das Sozialministerium
veröffentlicht und aktuell werden die Mitarbeitenden in der Anwendung geschult. Außerdem befinden
sich die Eingliederungshilfeträger weiterhin mit den Leistungserbringern in der Verhandlung des
Landesrahmenvertrages.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Grundrentengesetz
Zum 01.01.2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Dadurch wurde im Wohngeldgesetz
(WoGG) ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten implementiert. Mit der tatsächlichen
Umsetzung konnte in der Auftragsangelegenheit erst im Dezember 2021 begonnen werden. Neben
den fehlenden Mitteillungen der Rentenversicherungsträger verzögerten fehlende Vorgaben des
Bundes die praktische Umsetzung.
Wohngeld-CO²-Bepreisungsentlastungsgesetz
Ebenfalls zum 01.01.2021 trat das Wohngeld-CO²-Bepreisungsentlastungsgesetz in Kraft. Mit
diesem wurde in der Wohngeldgewährung eine CO²-Komponente eingeführt. Dies führt dazu, dass
nun ein per Gesetz festgelegter Anteil der Heizkosten bei der Wohngeldgewährung berücksichtigt
wird, was dann im Regelfall zu einem erhöhten Wohngeldanspruch führt.
Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe in der Stadt Koblenz - Teil 1: Bestandsanalyse
Der Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe hat im Jahr 2020 das "Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe in
der Stadt Koblenz - Teil 1: Bestandsanalyse" entwickelt. Dieses wurde am 15.07.2021 vom Stadtrat
der Stadt Koblenz beschlossen. Im Arbeitskreis sind der Caritasverband Koblenz e.V., die Schachtel
e.V., die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Koblenz-Stadt e.V., der Verein für Bewährungshilfe e.V.
sowie die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung Koblenz (Ordnungsamt und Amt für Jugend,
Familie, Senioren und Soziales) vertreten. Die Federführung oblag dem hiesigen Amt.
In der vorliegenden Bestandsanalyse werden die bestehenden Angebote für Menschen in
Wohnungsnotlagen und die verschiedenen Zuständigkeiten in Koblenz dargestellt. Außerdem
wurden die Handlungsfelder Prävention von Wohnungslosigkeit, Fachberatungsstellen und
aufsuchende Beratung, ambulante und stationäre Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII und
ordnungsrechtliche Unterbringung nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) und
Notversorgung festgelegt. Dieses Gesamtkonzept dient einerseits der Information über das bisher
etablierte Hilfesystem und legt gleichzeitig den Rahmen fest, grundlegend die Wohnungslosenhilfe
in Koblenz in einem Gesamtkonzept zu verankern und konstant durch den Arbeitskreis den Bedarfen
angemessen fortzuschreiben. Dadurch soll die Erfüllung der angestrebten Ziele sichergestellt
werden. Betroffenen soll die Möglichkeit gegeben werden einen adäquaten und menschenwürdigen
Umgang mit ihrer Situation zu ermöglichen.
Im nächsten Schritt hat die Verwaltung nun den politischen Auftrag, gemeinsam mit dem Arbeitskreis
Wohnungslosenhilfe, eine Bedarfsanalyse durchzuführen.
BAföG-Änderungsgesetz
Zum 01.08.2021 trat die dritte und letzte Stufe der Anpassungen durch das 26. BAföGÄnderungsgesetz in Kraft. Die letzte Stufe führte zu einer moderaten Anpassung der Fördersätze
für leistungsberechtigte Personen. Neben dem Schüler-BAföG wirkten sich die Anpassungen auch
auf das Meister-BAföG aus.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge (eGK)
Nachdem der Stadtrat mehrheitlich beschlossen hat, dass die Stadt Koblenz als vierte Kommune in
Rheinland-Pfalz der entsprechenden Rahmenvereinbarung beitritt, wurde zum 01.04.2021 die
elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt. Dadurch wird für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die einen Anspruch auf Krankenhilfe im Sinne des § 4
Asylbewerberleistungsgesetz haben, die Gesundheitsversorgung durch den Vertragspartner
sichergestellt.
Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Krankenversicherung im Sinn des SGB V; die
Krankenhilfe/Gesundheitsversorgung wird im Auftrag der Stadt Koblenz von einer Krankenkasse der Stadt Koblenz ist verbindlich die BARMER zugeteilt - übernommen.
1.2
Bereich Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung
Das Jahr 2021 war im Bereich Kinderbetreuung maßgeblich durch das Inkrafttreten des neuen
Landes-Kindertagesstättengesetzes zum 01.07.2021 geprägt. Es sieht im Rahmen der
Öffnungszeiten ein durchgehendes, mindestens siebenstündiges Betreuungsangebot als
Vormittagsangebot vor. Bei Angeboten, die eine Betreuung über die Mittagszeit miteinschließen, soll
ein Mittagessen vorgesehen werden. Gemeinsam mit dem Landesjugendamt wurden hierzu alle
Koblenzer Kitas besichtigt, wenn auch zumeist im virtuellen Format. Die Zahl der erforderlichen KitaPlätze und des Fachpersonals wurden in diesen Gesprächen einvernehmlich vereinbart, so dass
alle Kitas mit ausreichendem Personal in die neue gesetzliche Grundlage übergeleitet werden
konnten.
Noch vor dem Jahresende wurde zudem das Ganztagsförderungsgesetz auf Bundesebene
beschlossen. Dieses sieht einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder, beginnend mit dem Schuljahr 2026/27 vor. Die Vorbereitungen hierzu sind daher schon jetzt
aufzunehmen.
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Die Reform des SGB VIII ist zum 10.06.2021 in Kraft getreten und bringt vielfältige Neuerungen und
Änderungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Wesentliche Änderungsbereiche sind:
• besserer Kinder- und Jugendschutz
• Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der
Erziehungshilfe aufwachsen
• Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
• mehr Prävention vor Ort
• mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
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Jahresbericht 2021
Jugendberufsagentur
Zum 01.07.2021 konnte in der Viktroiastr. 38 in Koblenz die Jugendberufsagentur (JBA) als
gemeinsame Einrichtung von Jugendamt, Jobcenter und Arbeitsagentur an den Start gehen. Nach
1,5 Jahren Planungszeit wurde das neue Angebot umgesetzt. Die Jugendberufsagentur begleitet
alle jungen Menschen im Übergang Schule - Beruf. Die Beratung in der JBA soll individuelle Stärken
stützen und auf die Beseitigung bestehender Problemlagen hinwirken. Sie will die Persönlichkeitsentwicklung und Entscheidungsfähigkeit sowie die soziale Integration junger Menschen fördern.
Um die Zusammenarbeit der drei Rechtskreise zu verbessern und zu unterstützen, beteiligt sich die
Stadt Koblenz am Modellprojekt des Landes. Eine Koordinationsstelle wurde hierzu eingerichtet.
Aufholen nach Corona
Das Landesprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde nach den Programmvorgaben umgesetzt. Im
Wesentlichen erfolgt die Umsetzung der Ziele durch einen zeitlich befristeten Ausbau der
Schulsozialarbeit im Bereich der Grundschulen, der Realschulen+ und der Gymnasien. Ergänzt wird
das personelle Angebot durch Maßnahmen der außerschulischen Lernunterstützung. Als
Ferienangebote sind Schwimmkurse geplant.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2
Haushaltsdaten 2021
2.1
Konsumtivhaushalt
Ergebnisrechnung 2021
Erträge
Aufwendungen
Zuschussbedarf
Produkt 3111
Grundversorgung und Hilfen gem. SGB XII
22.953.037 €
33.740.057 €
10.787.020 €
Produkt 3121
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
18.163.784 €
26.282.138 €
8.118.354 €
Produkt 3122
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes (BuT/SGB II)
721.205 €
517.731 €
-203.474 €
Produkt 3131
Hilfen für Asylbewerberinnen und -bewerber
1.434.966 €
3.359.412 €
1.924.446 €
Produkt 3141
Soziale Einrichtungen
0€
164.710 €
164.710 €
Produkt 3161
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
0€
88.158 €
88.158 €
Produkt 3162
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
3.496.860 €
6.754.173 €
3.257.313 €
Produkt 3163
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
192.229 €
2.764.456 €
2.572.227 €
Produkt 3164
Leistungen zur sozialen Teilhabe
12.423.153 €
26.539.749 €
14.116.596 €
Produkt 3169
Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe
93.477 €
529.168 €
435.691 €
Produkt 3311
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
244.193 €
742.573 €
498.380 €
Produkt 3411
Unterhaltsvorschussleistungen
3.819.036 €
5.238.490 €
1.419.454 €
Produkt 3431
Betreuungsleistungen
410 €
405.104 €
404.694 €
Produkt 3511
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
320.039 €
2.417.520 €
2.097.481 €
Produkt 3521
Bildung und Teilhabe (BKGG)
2.569 €
326.754 €
324.185 €
Produkt 3611
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Tagespflege
179.311 €
2.292.369 €
2.113.058 €
Produkt 3621
Jugendarbeit
31.860 €
560.536 €
528.676 €
Produkt 3631
Sonstige Leistungen der Kinder-,
Jugend- u. Familienhilfe
4.827.370 €
26.218.036 €
21.390.666 €
Produkt 3641
Jugendhilfeplanung
11 €
122.803 €
122.792 €
Produkt 3651
Tageseinrichtungen für Kinder
1.403.504 €
5.029.326 €
3.625.822 €
Produkt 3655
Förderung anderer Träger
20.236.957 €
35.926.517 €
15.689.560 €
Produkt 3661
Einrichtungen der Jugendarbeit
121.069 €
2.690.145 €
2.569.076 €
90.665.040 €
182.709.925 €
92.044.888 €
Konsumtivhaushalt gesamt:
Quelle: Ergebnishaushalt 2021
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Jahresbericht 2021
Quelle: Ergebnishaushalt 2021
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Jahresbericht 2021
2.2
Investivhaushalt
Finanzrechnung 2021
Einzahlungen
Auszahlungen
Zuschussbedarf
17.323 €
0€
356.499 €
339.176 €
3.797 €
3.797 €
I50Q500002
Spiel- und Bolzplätze
I50Q500003
Jugendbegegnungsstätten / Jugendtreffs
I50Q500004
Tageseinrichtungen für Kinder
0€
58.487 €
58.487 €
Spielplatz "In der Klause", Rübenach
Mehrgenerationenspielplatz
„Südliches Güls“
U3-Ausbau Kita "St. Josef", südliche
Vorstadt
U3-Ausbau Kita "St. Konrad", Metternich
0€
10.477 €
10.477 €
0€
10.285 €
10.285 €
0€
79.567 €
79.567 €
0€
74.639 €
74.639 €
I50Z500000
Global Amt 50
0€
50.733 €
50.733 €
I50Z501050
Neubau Kita Asterstein
160.000 €
16.605 €
-143.395 €
I50Z501051
Neubau Kita "Am Löwentor"
0€
45.553 €
45.553 €
I50Z501052
Erweiterung Kita Neuendorf
0€
19.414 €
19.414 €
I50Z501054
Neubau Kita Horchheimer Höhe
0€
966.130 €
966.130 €
I50Z501056
Neubau Kita Rauental
0€
15.516 €
15.516 €
Erweiterung Kita Rauental
0€
294 €
294 €
177.323 €
1.707.997 €
1.530.674 €
I50P501005
I50P501046
I50P501048
I50P501055
I50Z501057
Investivhaushalt gesamt:
Quelle: Finanzhaushalt 2021
Quelle: Finanzhaushalt 2021
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Jahresbericht 2021
2.3
Ergebnishaushalt insgesamt
2.3.1
Entwicklung der Aufwendungen
2.3.2
Entwicklung der Erträge
2.3.3
Entwicklung des Zuschussbedarfes
Quelle aller Daten: Ergebnishaushalt 2021
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Jahresbericht 2021
3
Soziodemografische Daten der Stadt Koblenz
3.1
Junge Menschen (unter 21 Jahren)
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Jahresbericht 2021
3.2
Personen in erwerbsfähigem Alter (15 bis unter 65 Jahre)
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Jahresbericht 2021
3.3
Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter)
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Jahresbericht 2021
3.4
Familien und Alleinerziehende
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Jahresbericht 2021
3.5
Anteile Alleinerziehender
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Jahresbericht 2021
3.6
Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund
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Jahresbericht 2021
3.7
Arbeitslose
Seite | 23
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Jahresbericht 2021
3.8
Hilfen zur Erziehung
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Jahresbericht 2021
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Jahresbericht 2021
II
Leistungsbereiche
1
Senioren und Soziales
1.1
Grundversorgung und Hilfen gemäß SGB XII (Produkt 3111)
1.1.1
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
1.1.1.1 Allgemeines
Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend, weil sie den
Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Diese Hauptursache für verschämte Altersarmut soll
durch die zum 01.01.2003 eingeführte Grundsicherung wegfallen. Das Wichtigste im Überblick:
antragsberechtigt sind Personen, die die Altersgrenze erreicht haben, aus medizinischen
Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren oder für den Zeitraum, in dem sie in
einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das
Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder ein Budget für Ausbildung
erhalten
die Leistung ist abhängig von der Bedürftigkeit; eigenes Einkommen und Vermögen sind zu
berücksichtigen, gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter
100.000 € findet kein Unterhaltsrückgriff statt
die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu
informieren, zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen - auch durch Weiterleitung
von Anträgen an den Träger der Grundsicherung
Träger der Grundsicherung ist der Bund; die Aufgaben werden im Land Rheinland-Pfalz von
den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen
1.1.1.2 Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung (ambulant/stationär)
Quelle: eigene Erhebung; Verlaufszahl des Jahres 2021; Verschiebung der Fallzahl von stationär zu ambulant aufgrund Inkrafttreten
des Bundesteilhabegesetztes zum 01.01.2020
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.1.1.3 Aufwendungen / Erträge in der Grundsicherung
Grundsicherung: Aufwendungen / Erträge
Bruttoausgaben …
2017
2018
2019
2020
2021
stationär
1.626.855 €
1.951.883 €
2.272.477 €
804.411 €
937.896 €
ambulant
12.660.665 €
13.232.189 €
13.722.815 €
15.695.863 €
17.217.975 €
Bruttoausgaben / Aufwendungen
gesamt
14.287.520 €
15.184.072 €
15.995.292 €
16.500.274 €
18.155.871 €
Einnahmen / Erträge …
stationär
1.612.236 €
1.877.052 €
2.301.073 €
786.101 €
926.442 €
ambulant
12.814.720 €
13.236.106 €
13.858.046 €
15.809.220 €
17.300.222 €
Einnahmen / Erträge
gesamt
14.426.956 €
15.113.158 €
16.159.119 €
16.595.321 €
18.226.664 €
Nettoausgaben …
stationär
14.619 €
74.831 €
- 28.596 €
18.311 €
11.455 €
ambulant
-154.055 €
- 3.916 €
- 135.231 €
- 113.357 €
-82.247 €
gesamt
- 139.436 €
70.914 €
- 163.827 €
- 95.046 €
-70.792 €
Nettoausgaben / Aufwendungen
Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021; Verschiebung der Aufwendungen von stationär zu ambulant aufgrund
Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020
1.1.2
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
1.1.2.1 Allgemeines
Seit dem 01.01.2005 kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel nur noch für folgende
Personenkreise in Betracht:
Personen, die länger als sechs Monate, aber nicht dauerhaft voll erwerbsunfähig sind
Beziehende einer Altersrente unter der Altersgrenze der Grundsicherung im Alter
ggf. Kinder, die bei Personen leben, die nicht erwerbsfähig sind oder mit denen sie keine
Bedarfsgemeinschaft bilden
1.1.2.2 Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant / stationär)
Quelle: eigene Erhebung; Verlaufszahl des Jahres 2021; Verschiebung der Fallzahl von stationär zu ambulant aufgrund Inkrafttreten
des Bundesteilhabegesetztes zum 01.01.2020
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.1.2.3 Bruttoaufwendungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (ambulant / stationär)
Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021; Verschiebung der Aufwendungen von stationär zu ambulant aufgrund
Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020
1.1.3
Hilfe zur Pflege
1.1.3.1 Allgemeines
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt im Zug des demographischen Wandels weiter an. In
Folge der Erhöhung der Leistungen der Pflegekassen zum 01.01.2017 konnten jedoch einige
Personen ihren Bedarf durch diese Leistungen vollständig decken. Die steigenden Kosten für die
pflegerische Versorgung werden bei sozialhilfebedürftigen Menschen voll aus der Sozialhilfe
finanziert, wenn die budgetierten Leistungen der Pflegekassen bereits ausgeschöpft sind.
1.1.3.2 Empfängerinnen und Empfänger der Hilfe zur Pflege (ambulant / stationär)
1.200
ambulant
1.120
996
932
631
624
617
503
gesamt
1.081
900
600
stationär
915
613
610
457
365
322
302
300
0
2017
2018
2019
Quelle: eigene Erhebung; Verlaufszahlen des Jahres 2021
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2020
2021
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Jahresbericht 2021
1.1.3.3 Gesamtaufwendungen in der Hilfe zur Pflege (ambulant / stationär)
Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021
1.1.4
Hilfen zur Gesundheit
1.1.4.1 Allgemeines
Seit dem 01.01.2004 erfolgt die sozialhilferechtliche Gewährung der Hilfe zur Gesundheit gem.
§ 264 SGB V durch die gesetzlichen Krankenkassen sowohl für ambulante, als auch für stationäre
Leistungen. Die Kosten werden den Krankenkassen durch den Sozialhilfeträger erstattet. Zum
01.07.2005 trat die Stadt Koblenz der „Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der
Leistungserbringung nach § 264 Abs. 2 bis 7 SGB V“ der AOK Rheinland-Pfalz bei. Aufgrund dieser
Rahmenvereinbarung werden seitdem nur noch 4,6 % der abgerechneten Leistungsaufwendungen
als Verwaltungskosten an die AOK Rheinland-Pfalz gezahlt.
Darüber hinaus werden Anträge von Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung haben, die jedoch die Voraussetzungen für die Krankenhilfe nach
dem SGB XII erfüllen, im Sachgebiet Krankenhilfe geprüft und bearbeitet.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVWSG) vom 26.03.2007 wurde mit Wirkung zum 01.04.2007 die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für Personen eingeführt, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im
Krankheitsfall haben und die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Hiervon profitieren auch
Personen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt selbst sicherstellen konnten, aber wegen des
fehlenden Krankenversicherungsschutzes im Krankheitsfalle auf Gewährung von Krankenhilfe nach
dem 5. Kapitel des SGB XII angewiesen waren. Die kommunalen Sozialhilfeträger tragen in diesen
Fällen nur noch die Kosten für die Versicherungsbeiträge und nicht mehr die tatsächlich anfallenden
Krankhilfekosten.
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Jahresbericht 2021
1.1.4.2 Aufwendungen der ambulanten und stationären Krankenhilfe
Quelle: eigene Erhebungen
1.2
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 des SGB IX
1.2.1
Allgemeines
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der
Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach
Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe
erfüllt werden kann.
Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX Menschen, die körperliche,
geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und
umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt danach
vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand
abweicht.
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder
eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen
in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung
eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie
so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
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Jahresbericht 2021
1.2.2
Empfängerinnen und Empfänger sowie erbrachte Leistungen in der Eingliederungshilfe
Quelle: eigene Erhebungen; Verlaufszahlen des Jahres 2021; aufgrund des Bundesteilhabegesetzes erfolgt kein Vergleich mit den Daten
vor 2020
1.2.3
Aufwendungen der Eingliederungshilfe
Quelle: eigene Erhebung; Stichtagserhebung zum 31.12.2021; aufgrund des Bundesteilhabegesetzes erfolgt kein Vergleich mit den Daten
vor 2020
1.2.4
Integrationshilfen an Schulen
Vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Eltern für eine Beschulung ihrer beeinträchtigten Kinder
an Regelschulen entscheiden, erhält die Frage nach angemessener Förderung, beispielsweise
durch Integrationshilfen für diese Kinder, eine immer größere Bedeutung.
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Jahresbericht 2021
In 2021 wurden in 56 Fällen Leistungen für Integrationshilfen an Schulen finanziert. Das Land
beteiligt sich an den Aufwendungen für Integrationshilfe für Kinder mit Behinderungen an Schulen
durch einen Unterstützungsfonds.
1.3
Hilfen für Asylbewerber
1.3.1
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zu den leistungsberechtigten Personen zählen neben Asylbegehrenden im laufenden Asylverfahren
auch abgelehnte, jedoch ausländerrechtlich geduldete Asylbegehrende und Personen mit
bestimmten Aufenthaltstiteln. Für die Zahl der Leistungsempfangenden im Jahresverlauf ist daher
nicht nur die Anzahl evtl. Neuzuweisungen entscheidend. Die Verlaufszahl der Leistungsbeziehenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lag auch im Jahr 2021 noch über den
Verlaufszahlen wie vor der Flüchtlingswelle 2015/2016. Jedoch muss festgestellt werden, dass die
Maßnahmen in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie auch im abgelaufenen
Jahr Auswirkungen auf den Bereich der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit sich brachten und so sind die Zuweisungszahlen erst im letzten Quartal deutlich
angestiegen.
Eine wesentliche Änderung in 2021 war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für
Flüchtlinge. Zum 01.04.2021 ist die Stadt Koblenz der Rahmenvereinbarung des Landes RheinlandPfalz beigetreten und alle Grundleistungsberechtigten nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten nun eine elektronische Gesundheitskarte. Vertragspartner ist die BARMER. Diese
übernimmt nun die Abrechnungen mit den Ärztinnen bzw. Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen
medizinischen Diensten und stellt der Stadt Koblenz die erbrachten Aufwendungen nebst einer
Verwaltungsgebühr in Rechnung. Träger der Krankenhilfeleistungen bleibt somit weiterhin die Stadt
Koblenz.
Anders als für die Empfänger nach dem SGB XII (s. Seite 29) betrugen die Verwaltungskosten, die
an die Krankenversicherung zu erstatten sind, 8% der abgerechneten Aufwendungen.
Für einige Leistungsbeziehende gewährt das Land eine Erstattung nach den Bestimmungen des
Landesaufnahmegesetzes Rheinland-Pfalz (AufnG RP). Diese belief sich seit dem 01.01.2015 auf
monatlich 513 € pro Person. Ende des Jahres 2015 wurde das Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes verkündet, wodurch sich der monatliche Erstattungsbetrag ab 2016 auf 848 €
pro Person im Asylverfahren erhöhte. Diese pauschale Erstattung wird jedoch längstens bis zum
Zeitpunkt der ersten Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gezahlt.
Unabhängig davon, ob eine positive oder negative Entscheidung getroffen wird.
Darüber hinaus gewährt das Land für verteilte Asylbewerberinnen und -bewerber nach der Erstentscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie für abgelehnte Bewerberinnen und
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Bewerber mit Abschiebehindernissen eine pauschale Erstattung, deren Höhe sich an der
Zuweisungsquote, die jährlich neu ermittelt wird, orientiert.
Seit dem Jahr 2015 verfügt die Stadt Koblenz über eigene Asylbewerberunterkünfte, die zur
Unterbringung der Asylbegehrenden primär genutzt werden. Weiterhin wurden der Stadt Koblenz
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mietzinsfreie Wohnungen für die
Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern überlassen.
Zum 01.04.2018 ging die Zuständigkeit über den Betrieb der Unterkünfte und die Unterbringung der
anspruchsberechtigten Personen auf das Ordnungsamt der Stadt Koblenz über. Das Amt für
Jugend, Familie, Senioren und Soziales ist seit diesem Zeitpunkt ausschließlich für die
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.
Hilfen für Asylbegehrende:
Erträge und Aufwendungen
2017
2018
2019
2020
2021
Aufwendungen
7.734.866 €
4.616.077 €
3.269.294 €
3.289.430 €
2.673.049 €
Erstattung durch das Land
6.242.821 €
2.513.587 €
2.237.557 €
1.573.275 €
1.128.290 €
sonstige Erträge/Einnahmen
965.940 €
298.928 €
105.008 €
116.180 €
251.835 €
Empfängerinnen und
Empfänger *
1.109
894
817
691
753
Quelle: *) eigene Erhebungen aus Care4; Verlaufszahlen des gesamten Jahres
1.3.2
Empfängerinnen und Empfänger nach dem AsylbLG
Quelle: eigene Erhebungen aus Care4; Verlaufszahlen des gesamten Jahres
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Jahresbericht 2021
1.4
BAföG und AFBG (Produkt 3511)
1.4.1
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Das in der Fassung vom 06.06.1983 bekannt gemachte Bundesausbildungsförderungsgesetz hat
das Ziel, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und
wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Neigungen
entspricht. Das BAföG fördert im Gegensatz zur von den Agenturen für Arbeit gewährten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) die Fälle einer schulischen Aus- oder Weiterbildung (z. B. Berufsfachschulen,
Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, Kollegs
und natürlich auch Fachhochschulen und Universitäten). Wegen seines jugendpolitischen
Charakters ist jedoch eine Altersgrenze von grundsätzlich 30 Jahren und eine grundsätzliche
Anrechnung des elterlichen Einkommens vorgegeben.
Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim
zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
Durch das 26. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes wurde eine mehrstufige Anpassung des BAföG vorgenommen. Die erste Stufe trat dabei zum 01.08.2019 in Kraft.
Die neuen Bedarfssätze kamen dabei erstmal im Wintersemester 2019/2020 zur Auszahlung. Die
weiteren Anpassungen erfolgten dann zum 01.08.2020 und in einer letzten Stufe zum 01.08.2021
erfolgen.
Insbesondere kam es zu folgenden Veränderungen:
erneute Erhöhung der Bedarfssätze
Verbesserungen bei den Rückzahlungsmöglichkeiten
Erhöhung der Freibeträge beim Einkommen: diese Erhöhung gilt sowohl für eigenes
Einkommen als auch bezogen auf das Elterneinkommen
Erhöhung der Freibeträge beim Vermögen
Verbesserung des Zusammenspieles von Ausbildung und Familienverantwortung: so werden
z.B. künftig Verzögerungen in der Ausbildung, die sich aus der Doppelbelastung aus
Erziehungs- und Betreuungsaufwand während der Ausbildung ergeben, berücksichtigt; hier
wurde u.a. auch die Altersgrenze von Kindern von 10 auf 14 Jahre heraufgesetzt
Auch in 2021 hat sich der Trend aus 2020 fortgesetzt und die Anzahl der Leistungsanträge war
pandemiebedingt geringfügig rückläufig. Ein weiterer Grund für den Rückgang der Fallzahlen war
die Verlagerung von Fördermöglichkeiten aus dem BAföG in das AFBG. Beide Faktoren führten
auch zu einer Reduzierung der Aufwendungen.
In den Folgejahren wird im Bereich BAföG wieder mit einem Fallzahlenanstieg gerechnet, wenn die
pandemiebedingten Einschränkungen weiter zurückgenommen werden. Zudem sind im
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Anpassungen und Veränderungen im Bildungsbereich
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Jahresbericht 2021
vorgesehen. Eine BAföG - Reform wurde mit dem Ziel angekündigt, dass mehr junge Menschen
einen Anspruch auf BAföG haben sollen.
BAföG
2017
davon…
2018
2019
2020
2021
Erstanträge
299
343
223
135
174
Wiederholungsanträge
245
287
202
157
184
Zahlungseinstellungen
67
57
52
59
55
Änderungen
149
142
344
157
86
811
883
864
561
499
Ablehnungen
51
54
43
53
36
Bewilligungen
760
829
821
508
463
2.076.853 €
2.125.365 €
BAföG – Anträge gesamt
davon…
Aufwendungen *
1)
3.018.072 €
1.622.077 € €
Quelle: Fallzahlen = eigene Berechnungen des Sachgebiets
* die Ausgaben werden zu 100 % vom Bund getragen, für die Kommune entstehen lediglich Personal- und Sachkosten.
1) Die Summe der Aufwendungen für das Jahr 2017 stehen aus technischen Gründen nicht zur Verfügung.
1.4.2
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das zum 01.01.1996 in Kraft getretene Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) soll
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung die Fortbildung auf ein Niveau des mittleren Managements (z. B. Meister, Fachwirt, staatlich geprüfter Techniker) ermöglichen. Im Gegensatz zum
BAföG beinhaltet das AFBG keine Altersgrenze; es wird unabhängig vom elterlichen Einkommen
gewährt. Außerdem soll das AFBG den in vielen wirtschaftlichen Betrieben anstehenden Generationswechsel, aber auch die Entstehung neuer Betriebe fördern.
Die Anpassungen der drei Stufen in 2019, 2020 und 2021 im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gelten ebenso für das Aufstiegsförderungsgesetz, so dass diesbezüglich auf
die Ausführungen im Kapitel 1.4.1 verwiesen wird. Der Anstieg der Fallzahlen ist in erster Linie auf
die Anpassungen aus dem 26. Änderungsgesetz abzuleiten. Neben den Anpassungen der
Fördersätze wurden die Fördermöglichkeiten einiger Bereiche (z.B. Erzieherinnen und Erzieher,
Technikerinnen und Techniker usw.) aus dem BAföG in das AFBG verlagert. Diese Veränderungen
erklären auch den starken Anstieg der Aufwendungen.
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Jahresbericht 2021
AFBG
2017
davon…
Erstanträge
2018
2019
2020
2021
126
108
101
125
146
Wiederholungsanträge
63
60
89
91
154
Zahlungseinstellungen
9
9
17
11
13
Änderungen
178
108
69
87
135
379
291
282
321
448
Ablehnungen
3
6
6
7
6
Bewilligungen
376
285
276
314
442
338.500 €
374.329 €
734.190 €
1.210.037 €
AFBG – Anträge gesamt
davon…
Aufwendungen *
1)
Quelle: Fallzahlen = eigene Berechnungen des Sachgebiets
*die Ausgaben werden zu 78 % vom Bund und zu 22 % vom Land getragen, für die Kommune entstehen lediglich Personal- und
Sachkosten. Über den bewilligten Zuschussbetrag stehen dem Teilnehmenden der Fortbildungsmaßnahmen noch Mittel aus einem mit
der Deutschen Ausgleichsbank abzuschließenden Darlehensvertrag zu
1) Die Summe der Aufwendungen für das Jahr 2017 stehen aus technischen Gründen nicht zur Verfügung.
1.5
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
1.5.1
Landesblindengeld
Das einkommensunabhängige Landesblindengeld beträgt seit dem 01.05.2003 monatlich
unverändert 410 €. Bei blinden Menschen, die im April 2003 Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG) erhalten haben, beträgt das Blindengeld 529,50 €/Monat. Blinde,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten 50 % der genannten Beträge (§ 2 Abs.
2 LBlindenGG). Sofern bei festgestellter Pflegebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XI durch die
Pflegekasse erbracht werden, werden diese auf den Anspruch des Landesblindengeldes im
Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angerechnet. Leistungsverbesserungen im SGB XI haben
daher auch unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach dem LBlinenGG.
Landesblindengeld
Empfängerinnen und Empfänger
< 18 Jahre gesamt
Empfängerinnen und Empfänger
18 Jahre gesamt
Empfängerinnen und Empfänger
gesamt
Empfängerinnen und Empfänger
zum Stichtag 31.12.
Aufwand gesamt
2017
2018
2019
2020
2021
1
1
4
4
4
206
206
202
197
190
207
207
206
201
194
182
184
180
175
170
889.180 €
936.921 €
807.342 €
817.398 €
793.960 €
Quelle: Ergebnishaushalt 2021 / Fallzahlen: EDV – Auswertungen aus dem Fachverfahren
Anm.: Das Land trägt den Aufwand des Landesblindengeldes zu 2/3, die Kommunen zu 1/3 (§ 11 Abs. 2 LBlindenGG). Der Anteil der
Rückforderungen wurde nicht berücksichtigt.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.5.2
Landespflegegeld
Das einkommensabhängige Landespflegegeld beträgt nach § 3 Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
monatlich 384 €. Leistungsberechtigte unter 18 Jahren erhalten 50 % dieses Betrages. Sofern bei
festgestellter Pflegebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XI durch die Pflegekasse erbracht
werden, werden diese auf den Anspruch des Landespflegegeldes im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben angerechnet. Leistungsverbesserungen im SGB XI haben daher auch unmittelbare
Auswirkungen auf die Leistungsgewährung nach dem LPflGG).
Landespflegegeld
Empfängerinnen und Empfänger
< 18 Jahre gesamt
Empfängerinnen und Empfänger
18 Jahre gesamt
Empfängerinnen und Empfänger
gesamt
Empfängerinnen und Empfänger
zum Stichtag 31.12.
Aufwand gesamt
2017
2018
2019
2020
2021
1
1
-
1
-
35
36
34
30
30
36
37
34
31
30
28
27
27
26
28
107.714 €
103.672 €
130.878 €
116.180 €
98.371 €
Quelle: Ergebnishaushalt 2021 / Fallzahlen: EDV - Auswertungen aus dem Fachverfahren
Anm.: Das Land trägt den Aufwand des Landespflegegeldes zu 1/4, die Kommunen zu 3/4 (§ 13 Abs. 2 LPflGG). Der Anteil der
Rückforderungen wurde nicht berücksichtigt
1.6
Frauenhaus
Das Frauenhaus Koblenz steht unter der Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF)
und bietet Hilfe suchenden Frauen mit deren Kindern aus den verschiedensten Regionen
Deutschlands und - vereinzelt - auch aus dem Ausland Zuflucht.
Die Gesamtbelegung im Jahr 2021 lag bei 3.431 Belegungseinheiten.
Insgesamt wurden 30 Frauen und 31 Kinder aufgenommen, von denen eine Frau aus Koblenz, 25
aus dem restlichen Rheinland-Pfalz und vier aus anderen Bundesländern kamen. Sechs der
aufgenommenen Frauen kamen ohne Kinder. Keines der insgesamt 31 Kinder stammte aus
Koblenz. Die Belegung des Frauenhauses in den Jahren 2017 bis 2021 und den Vergleich der
Belegungsanteile an den Belegungstagen zeigt nachfolgende Tabelle:
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Frauenhaus Koblenz: Herkunfts- und Belegungsstatistik 2017 - 2021
Stadt Koblenz
Landkreise & Inland
Ausland
Gesamt
Familienverbände aus
2017
4
28
-
32
2018
2
28
-
30
2019
4
31
-
35
2020
2
23
-
25
2021
1
28
1
30
2017
233
4.730
-
4963
2018
1156
4391
-
5547
2019
655
4132
-
4787
2020
124
6888
-
7012
2021
30
4259
5
4294
2017
4,70 %
95,30 %
-
100 %
2018
20,84 %
79,16 %
-
100 %
2019
13,68 %
86,32 %
-
100 %
2020
1,77 %
98,23 %
-
100 %
2021
0,70 %
99,18 %
0,12 %
100 %
Belegung in Tagen in
Belegungsanteil*
Quelle: SKF, eigene Berechnungen
* Anteil bezogen auf volle Auslastung
1.7
Soziale Einrichtungen für Wohnungslose
1.7.1
Menschen ohne Wohnung - Betreuungen durch den ASD
Menschen ohne Wohnung haben Anspruch auf psychosoziale Beratung und Unterstützung. Hierbei
soll die Überwindung von Wohnungslosigkeit als Ziel verfolgt werden. Auf Grundlage des
§ 11 SGB XII und des § 16 SGB II sind zwei Mitarbeitende des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)
neben der zu leistenden Bezirkssozialarbeit mit der Wahrnehmung des Sachgebiets „Menschen
ohne Wohnung“ befasst. Eine Mitarbeiterin ist für weibliche Wohnungslose und ein Mitarbeiter für
männliche Wohnungslose zuständig. Für Personen, die den Wunsch nach Überwindung der
Wohnungslosigkeit erklärten, stellten sich die Aufgabenschwerpunkte wie folgt dar:
Kontakt zum Hilfesuchenden und Einleitung eines Beratungs- und Hilfeplanprozesses;
psychosoziale Beratung zur Überwindung der schwierigen Lebenssituation
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Vermittlung und unterstützende Sachklärung bei der Geltendmachung von Ansprüchen beim
Jobcenter der Stadt Koblenz zur Absicherung des Lebensunterhaltes sowie Aufbau einer
neuen Wohnexistenz
Erstellen und Abarbeiten eines individuellen Hilfeplanes, ggf. Prüfen eines späten
Jugendhilfebedarfs
Beratung und Unterstützung nach Anmietung einer eigenen Unterkunft zur Stabilisierung des
Erreichten
Beratung und Information zu den Möglichkeiten des Betreuten Wohnens nach §§ 67, 68 SGB
XII, je nach individueller Bedarfslage, sowie gegebenenfalls Berichterstattung an die Abteilung
„Leistungen nach SGB IX und XII“ des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Im Jahr 2021 wurden durch die beiden Fachkräfte 33 Personen betreut, davon 22 männliche
Personen und 11 weibliche Personen. In mehreren Fällen mündete die Unterstützung in eine
Jugendhilfe nach SGB VIII für die betroffenen Kinder, unter anderem auch, um eine Gefährdung des
Kindeswohls abzuwenden.
Hilfen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit 2021
Hilfeart / Geschlecht
männlich
ohne
Angabe
weiblich
gesamt
Hilfe bei bestehender Wohnungslosigkeit
18
8
-
26
Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit
4
3
-
7
22
11
-
33
gesamt
Quelle: GePlan 035
Außerdem wurde durch die Fachkräfte und die Teamleitung eine Konzeption für diesen Bereich
erarbeitet, die 2021 fertig gestellt wurde.
Die Anzahl der Personen, die mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, schwankt stark. Oft wenden
sie sich auch an andere Hilfesysteme aus dem Bereich der Wohnungslosenhilfe. Es wird deutlich,
dass es eine qualitative Zunahme der Bedarfslagen neben dem Thema Wohnungslosigkeit gibt:
Schwangere und junge Mütter mit Kleinkindern mit Abklärung der Kinderschutzsituation und
ggf. Einleitung von Mutter-Kind-Hilfen
junge Volljährige zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr: Klärung finanzieller Anspruchsgrundlagen und ggf. Prüfung eines möglichen Jugendhilfeanspruchs; häufig nach Situationen
des Rausschmisses bei Erreichen der Volljährigkeit sowie nach Maßnahmenabbrüchen
Personen mit erkennbarer Suchtproblematik; Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und
Substitutionsambulanzen
Zunahme von verdeckter Wohnungslosigkeit, d.h. Personen die über einen längeren Zeitraum
bei verschiedenen Freunden und Bekannten Unterschlupf suchen
kein bzw. kaum Zugang der Personengruppe zu Angeboten auf dem Mietmarkt führt zu
dauerhaft anhaltender Wohnungslosigkeit
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Jahresbericht 2021
aufgrund der fehlenden Perspektiven, zeitnah wieder eine eigene Wohnung zu finden,
entwickeln sich bei den Betroffenen psychische Probleme und psychosoziale Anpassungsstörungen, was besonders bei Familien oder Alleinerziehenden große Folgeprobleme mit sich
bringt; oft müssen dann Hilfen aus dem Bereich der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung)
installiert werden, um die Eltern bzw. Elternteile in dieser schwierigen Situation zu
unterstützen
durch den Verlust von Arbeit, bzw. durch längere Kurzarbeit im Verlauf der Corona-Pandemie,
geraten immer mehr Familien in die Situation, den vorhandenen Wohnraum nicht mehr bezahlen zu können. Dies kann häufig auch nicht durch Ersatzleistungen aufgefangen werden.
Mit einer Stabilisierung dieses zunehmenden Trends ist nur zu rechnen, wenn es gelingt, bezahlbaren Wohnraum für den betroffenen Personenkreis zur Verfügung zu stellen. Hier ist die Politik
gefragt.
Die Fallarbeit im Bereich „Menschen ohne Wohnung“ findet in enger Zusammenarbeit und Vernetzung mit den weiteren in der Wohnungslosenhilfe tätigen Einrichtungen und Anlaufstellen statt.
„Die Schachtel e.V.“, Sozialberatung und Treffpunkt für Wohnungslose
Fachberatungsstelle „Menschen ohne Wohnung“ des Caritasverbandes Koblenz e.V.
Städtisches Übernachtungsheim der AWO in der Herberichstraße
Jugendberufshilfe des Jugendamtes der Stadt Koblenz, ansässig beim Jobcenter Stadt
Koblenz
Sophie-Schwarzkopf-Haus in Trägerschaft des AWO Kreisverbandes Koblenz-Stadt e.V.
Projekt „Spurwechsel“, betreute Wohngemeinschaften für junge Volljährige unter 25 Jahren,
Träger Internationaler Bund (IB), Koblenz.
Die Teamleitung für den Bereich ist Mitglied im Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe. Teilnehmende des
Arbeitskreises sind der Caritasverband Koblenz e.V., die Schachtel e.V., die Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Koblenz-Stadt e.V., der Verein für Bewährungshilfe e.V. sowie Vertreterinnen und
Vertreter der beteiligten Ämter der Stadtverwaltung Koblenz (Ordnungsamt und Amt für Jugend,
Familie, Senioren und Soziales).
Das Gesamtkonzept stellt unter Einbeziehung der aktuellen Situation in Koblenz die verschiedenen
Zuständigkeiten nebst den bestehenden Angeboten an Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen
dar.
1.7.2
Übernachtungsheim
Die Gesamtzahl der Übernachtungen ist im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 11,2 %
gesunken. Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus verschärften Bedingungen wurde die
Belegungskapazität reduziert. Um die Unterbringungsbedarfe weiterhin zu decken, wurden durch
das Ordnungsamt Kapazitäten durch Hotelzimmeranmietungen geschaffen.
Seite | 40
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.7.2.1 Anzahl und Altersstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner
Alter
Frauen
2020
2019
18-21 Jahre
22-25 Jahre
26-35 Jahre
36-45 Jahre
46-64 Jahre
ab 65 Jahre
gesamt
2
2
8
6
13
2
33
2021
1
6
7
6
12
2
34
Männer
2020
2019
6
4
6
6
5
1
28
10
14
35
38
38
10
145
2021
8
9
25
26
22
6
96
2019
8
7
23
20
28
3
89
12
16
43
44
51
12
178
gesamt
2020
9
15
32
32
34
8
130
2021
14
11
29
26
33
4
117
1.7.2.2 Übernachtungszahlen
Monat
Frauen
2019
2020
Männer
2021
2019
2020
gesamt
2021
2019
2020
2021
Januar
165
80
73
526
482
333
691
562
406
Februar
132
97
42
456
488
280
588
585
322
März
61
30
58
432
576
300
493
606
358
April
80
32
101
295
507
291
375
539
392
Mai
62
74
36
433
370
247
495
444
283
Juni
57
66
63
471
285
272
528
351
335
Juli
24
63
43
485
267
321
509
330
364
August
41
83
66
495
291
349
536
374
415
September
105
99
43
506
275
258
611
374
301
Oktober
106
102
49
530
324
447
636
426
496
November
65
105
103
509
352
500
574
457
603
Dezember
66
97
97
538
355
512
604
452
609
gesamt
964
928
774
5.676
4.572
4110
6.640
5.500
4.884
Quelle aller Daten: Jahresabschlussbericht 2021 der Arbeiterwohlfahrt Städtisches Übernachtungsheim
1.8
Wohngeld
1.8.1
Allgemeines
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als
Mietzuschuss (z.B. für Mieterinnen/Mieter von Wohnraum) oder Lastenzuschuss (z. B. für Besitzerinnen/Besitzer einer Eigentumswohnung) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.8.2
Zahlungen
Wohngeld Zahlungen
2017
2018
2019
2020
2021
Bewilligungen
2.923
2.306
2.208
2.712
2.682
Probeberechnungen
1.765
1.691
2.121
2.222
1.244
Mietzuschuss
2.446.707 €
2.076.776 €
1.884.686 €
2.526.160 €
2.817.418 €
Lastenzuschuss
79.633 €
77.362 €
73.897 €
78.540 €
62.268 €
Wohngeld gesamt
2.526.340 €
2.154.138 €
1.958.583 €
2.604.700 €
2.879.686 €
Quelle: eigene Berechnungen des Sachgebietes
Anm.: Kostenträger der Auftragsangelegenheit sind Bund und Länder. Personal- und Sachkosten sind durch die Kommunen zu tragen.
Probeberechnungen dienen zur Abgrenzung, ob Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
zu gewähren sind.
1.8.3
Hinweis auf statistische Daten
Das Land Rheinland-Pfalz erstellt durch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz statistische
Berichte, aus denen sich weitere Daten zum Wohngeld ergeben. Die Berichte können unter der
Internetadresse www.statistik.rlp.de abgerufen werden.
1.8.4
Entwicklung und Ausblick
Die Verzahnung des Wohngeldrechts insbesondere mit Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII
und dem Steuerrecht, hat oft (auch starke) Schwankungen in den Bewilligungen zur Folge. Eine
Wohngeldgewährung selbst steht in Konkurrenz zu Sozialleistungen, bei denen Unterkunftskosten
als Bedarf berücksichtigt werden, wie dies beispielsweise bei der Gewährung von
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II aber auch SGB XII der Fall ist. Eine
Wohngeldgewährung kann nur dann erfolgen, wenn hierdurch eine Leistungsgewährung dieser
Sozialleistungen vermieden wird. Dabei kann dieses Ziel auch in Kombination mit dem
Kinderzuschlag erreicht werden, der durch die Familienkassen auf Antrag gewährt werden kann. Die
Zahl der Bewilligungen ist seit der letzten größeren Wohngeldreform zum 01.01.2020 wieder
angestiegen, was auch so zu erwarten war. Durch die Festschreibung einer jährlichen
Dynamisierung ist weiterhin davon auszugehen, dass die die Zahl der Bewilligungen zumindest auf
diesem hohen Niveau bleiben werden.
Seit 2021 werden auch erstmals anteilig die Heizkosten bei der Wohngeldberechnung mit
einbezogen und eine pauschale CO²-Komponente mit dem sog. CO²-Bepreisungsentlastungsgesetz
eingeführt.
Um den Zugang unter Pandemiebedingungen zu erleichtern, galt auch 2021, dass Anträge
fristwahrend fernmündlich gestellt werden konnten. Das gesetzlich vorgeschriebene formelle
Antragsverfahren wurde dann nachgelagert durchgeführt.
Seite | 42
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.9
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (Produkt Nr. 3511)
1.9.1
Offene Altenhilfe - Seniorenveranstaltungen
Der jährliche „Bunte Nachmittag für Alt und Jung“, die Schiffstour im Sommer sowie der
„Liedernachmittag für Alt und Jung“ im September konnten wegen der Corona-Pandemie leider nicht
stattfinden.
In 2021 wurden im Rahmen der Möglichkeiten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in den
Stadtteilen angeboten.
Zusätzlich fördert die Stadt Koblenz im Rahmen der offenen Altenhilfe die Altenbegegnungsstätten
und Altenhilfeaktivitäten.
1.9.2
Koblenzer Seniorenbeirat
„Nach der Satzung vom 04.06.2009 ist der Seniorenbeirat als parteipolitisch unabhängiges und
überkonfessionelles Organ des Rates gem. § 56 a der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz die
Interessenvertretung aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz, die über 60 Jahre alt sind (am
31.12.2020 28 % der Gesamtbevölkerung = 31.730 Personen; Seniorenhaushalte im Dez. 2020:
17.004 = 28,1 %). Er kann grundsätzlich über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der
Seniorinnen und Senioren berühren, und gibt darüber hinaus in Angelegenheiten der
Selbstverwaltung Stellungnahmen, Anregungen und Empfehlungen ab, die auch zur
Weiterentwicklung einer zukunftsgerichteten und fortschrittlichen Seniorenpolitik im Sinne des
Leitbildes "Eine Stadt zum Bleiben" beitragen wollen. Der Beirat unterstützt die vom Lande
Rheinland-Pfalz vorgegebenen Strategie der Leitstelle „Gut leben im Alter“ und möchte mitwirken
an der Umsetzung der von der EU vorgegebenen Demografiepolitik, die darauf abzielt, für die
Seniorinnen und Senioren die durch Vorurteile und z.T. auch gesetzliche Hemmnisse aufgerichteten
Schranken für einen aktiven Einsatz in der Gesellschaft und für selbstbestimmtes Leben zu
beseitigen und ihnen die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen von der
örtlichen bis zur nationalen Ebene zu ermöglichen.
Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Heinz-Günther Borck haben im Jahr 2021 12 Vorstandssitzungen,
davon fünf als Video- bzw. Telefonkonferenzen stattgefunden. Ferner konnten unter dem Einfluss
der Corona-Pandemie nur drei Plenarversammlungen, davon eine als Video- bzw.
Telefonkonferenz, durchgeführt werden.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Einzelne Schwerpunkte der Beiratstätigkeit:
Fußgängerfreundlichkeit: Der Seniorenbeirat beschäftigte sich mit dem Thema der
Gleichbehandlung der Verkehre, d.h. Bereitstellung getrennter Wege für Fußgänger und Radfahrer
in den Rheinanlagen. Hierzu erfolgte im November eine entsprechende Entschließung.
Zeitgemäßer Ausbau des Personennahverkehrs: Der Seniorenbeirat tauschte sich hierzu mit
dem Geschäftsführer der koveb, Jürgen Czielinski, über die aktuellen Modernisierungsmaßnahmen
auch unter dem Gesichtspunkt der Klimafreundlichkeit aus.
Grünflächenerhalt und –ausweitung als Begegnungsraum wie als Beitrag zur Verbesserung
des Stadtklimas: In diesem Zusammenhang wirkte der Beirat in verschiedenen Arbeitsgruppen der
Klimaschutzkommission mit und trug zur Beschlussfassung über alternative Bedienungsformen im
ÖPNV sowie zur Fassadenbegrünung bei.
Ausbau der internetgestützten Kommunikationsmöglichkeiten für die Bewohner der
Alteneinrichtungen: Unter dem Eindruck coronabedingter Einschränkungen verlangte der
Seniorenbeirat den Ausbau internetgestützter Kommunikationsmöglichkeiten für die Bewohner der
Alteneinrichtungen und sprach sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen für administrative Unterstützung älterer Menschen bei deren
Inanspruchnahme aus, was von der Landesseniorenvertretung am 26.05.2021 übernommen wurde.
Der Sozialausschuss lehnte am 16.06.2021 wegen der Verwaltungsbegründung, dass hier Kosten
im freiwilligen Bereich entstünden, den Antrag ab, doch wurde eine Pressemitteilung über
Schulungsmöglichkeiten für die Arbeit im Internet zugesagt, die das Sozialamt am 19.07.2021
veröffentlichte.
Weitere Entschließungen: Ebenfalls übernommen wurden auch die vom Plenum des
Seniorenbeirates am 06.05.2021 einstimmig verabschiedeten Entschließungen
1. gegen administrativ verordnete Eingriffe in die deutsche Sprache,
2. für die ersatzlose Abschaffung aus der Feudalzeit stammenden der Straßenausbaubeiträge und
3. gegen zu weitgehende, mit dem Coronavirus begründete Einschränkungen der Grundrechte.
Corona: Bereits im Februar 2021 hatte sich der Vorstand für die Einbeziehung der Hausarztpraxen
in das Corona-Impfprogramm ausgesprochen und ein Beratungsangebot für Impfinteressenten
eingerichtet.
Öffentlichkeitsarbeit: Regelmäßige Pressemitteilungen und erneute Ausweitung der
Internetpräsenz (Protokolle der Arbeitskreise und der Plenarversammlungen sind seit 2014 stets
zeitnah verfügbar) ermunterten 2021 - auch wegen des weitgehenden Ausfalls der Präsenzsitzungen und wegen der Aufnahme aktueller Coronainformationen - über 350.000 Besucher
(bisherige Höchstzahl seit Einrichtung der Internetseiten, + 40 % gegenüber 2020), zur eigenen
Information rd. 1.3 Mio. Seiten aufzurufen. Damit war auch 2021 eine für Rheinland-Pfalz
einzigartige Transparenz der Beiratsarbeit erreicht. Die Entschließungen wurden auch in
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Jahresbericht 2021
Internetportalen sowie sozialen Netzwerken verbreitet und waren Gegenstand eines Interviews des
Vorsitzenden mit Antenne Koblenz. Zusätzlich informierte ein neues Faltblatt über die Arbeit des
Seniorenbeirates des Stadt Koblenz.
Wohnen: Der Seniorenbeirat hat sich am Hochschulprojekt „Zeitkapsel“ beteiligt und in den Fragen
des gemeinsamen und generationenübergreifenden Wohnens sowie beim Projekt „Wohnen für
Hilfe“ die bewährte Zusammenarbeit mit der Hochschule und dem Verein „Gemeinsam Wohnen in
der Region Koblenz e.V.“ fortgesetzt. Die Fortsetzung des unter der Schirmherrschaft der
Bürgermeisterin stehenden Generationenfestes sowie eine öffentliche Vortragsveranstaltung über
Altersstruktur und Wohnraumangebot fielen dagegen den Coronauflagen zum Opfer und werden
2022 nachgeholt.
Arbeitskreise (AK): Auch die Arbeitskreise, die sich großenteils aus Angehörigen der
Hochrisikogruppen zusammensetzen, konnten 2021 nur selten tagen.
Der AK Bildung und Kultur hat die Neugestaltung der Feste Franz (u.a. Sitzgruppenprojekt des
Seniorenbeirats berücksichtigt) besichtigt.
Der AK Gesundheit und Betreuung tagt in der Regel in Alteneinrichtungen, deren Kontaktbeschränkungen die Abhaltung von Sitzungen ausschlossen.
Der AK Demografie und Stadtentwicklung hat sich auf drei Sitzungen vorzugsweise mit Fragen des
neuen Stadtbades, des Rad- und Fußgängerverkehrs in den Rheinanlagen und des ÖPNV
beschäftigt. Auch die Erschwerungen des Zugangs zum Schwimmbad Oberwerth für Benutzer ohne
Internetzugang wurden im Blick auf die abgelehnte administrative Unterstützung für die
Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsleistungen erörtert.
Auch 2022 wird der Seniorenbeirat mit anderen Ratsgremien und Vereinen zusammenarbeiten und
die bisherigen Schwerpunkte seiner Arbeit, darunter die andauernde Problematik der
coronabedingten Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben, insbesondere, aber nicht nur
in Alten- und Pflegeheimen, fortsetzen. Er wird sich weiterhin an den Arbeiten der
Klimaschutzkommission und ihrer Arbeitsgruppen beteiligen.“
Quelle Jahresabschlussbericht 2021 des Seniorenbeirates der Stadt Koblenz
1.10
Außendienst und sonstige Überprüfungen
Die Anzahl der für die Feststellung des für die Hilfegewährung notwendigen Bedarfs erteilten
Ermittlungsaufträge stellt sich für die Jahre 2017 bis 2021 wie folgt dar:
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Ermittlungen und
Ermittlungsaufträge
2017
Anzahl der Bedarfsermittlungen
2018
2019
2020
2021
149
79
81
33
37
… Sonstiges
115
15
38
10
1
… Hausrat
0
0
0
0
0
… Renovierung
10
22
18
4
17
… Einrichtung
24
42
25
19
19
sonstige Ermittlungen
214
268
233
338
198
alle Ermittlungsaufträge
363
347
314
371
235
davon für
Quelle: eigene Aufzeichnungen/Berechnungen
Zu den Tätigkeiten im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zählen insbesondere folgende
Außendiensttätigkeiten im Sozialamt (ohne Allgemeinen Sozialdienst/ASD):
Überprüfung der Bedürftigkeit bei SGB XII
Mithilfe bei Antragsaufnahme und Feststellung des Bedarfes bei SGB XII
Mithilfe bei der Auswahl von geeigneten Wohnungen für Asylbewerberinnen und –bewerber
Seit 01.09.2011 finden darüber hinaus interne Prüfungen bei der Auszahlung von Geldbeträgen
statt. Im Jahr 2012 wurden diese erstmals für ein ganzes Jahr dokumentiert.
Von den Überprüfungen sind Auszahlungen für die Bereiche Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz, Landesblindengeld sowie Landespflegegeld betroffen, ebenso
die Bereiche der Auszahlungen der Elternbeiträge in Kindertagesstätten nach dem KJHG und auch
die Leistungserbringung der Tagespflege im Rahmen des SGB VIII. Im Jahr 2021 konnten bei den
durchgeführten Überprüfungen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden; aufgedeckte kleinere
Unstimmigkeiten, wie z. B. fehlende aktuelle Adressen oder fehlende unterhaltspflichtige Personen,
wurden berichtigt.
Überprügung und Maßnahmen
2017
2018
2019
2020
2021
Bei geänderten Bankverbindungen
637
625
562
645
627
Stichprobe bei Einzelfällen
435
683
631
561
506
Bei hohen und langen Nachzahlungen
251
*
*
346
267
alle Überprüfungen
1.323
1.308
1.193
1.552
1.400
Quelle: eigene Aufzeichnungen/Berechnungen
*die Überprüfung bei zu hohen oder langen Nachzahlungen erfolgt seit September 2017 unmittelbar durch die Leistungssachbearbeiter
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Jahresbericht 2021
1.11
Widersprüche
Die im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales eingehenden Widersprüche betreffen die
folgenden Sachgebiete:
Sozialhilfegewährung
Bildung und Teilhabe
Landespflege- und Landesblindengeld
BAföG und AFBG
Unterhaltsstelle
Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z. B. Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt nach SGB XII, SGB IX, AsylbLG und Wirtschaftliche Jugendhilfe)
Wohngeld
Jugendhilfe/Elternbeiträge
Widersprüche
2017
eingegangene Widersprüche…
2018
2019
2020
2021
319
296
299
328
192
Erledigung durch Abhilfe
139
85
84
91
72
Erledigung durch Rücknahme
130
94
124
94
60
Erledigung durch Sonstiges/Vergleich
282
146
94
95
2
Vorlagen an den Stadtrechtsausschuss*
47
49
78
52
33
Quelle: eigene Aufzeichnungen/Berechnungen
* Stadtrechtsausschuss bzw. sonstige Widerspruchsbehörde
1.12
Refinanzierung der Sozialhilfe
1.12.1 Allgemeines
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe durch die
Bundesteilhabegesetz-Reform konnte die bisherige Struktur des Jahresberichtes im Bereich
„Refinanzierung der Sozialhilfe“ nicht mehr weiter fortgeführt werden.
In der Vergangenheit wurde unterschieden in Einnahmearten (Kostenbeiträge, Unterhalt,
Rückzahlung gewährter Hilfen usw.), Form der Leistung (außerhalb von Einrichtungen und innerhalb
von Einrichtungen) und Sozialhilfeträgern (örtlicher Träger, überörtlicher Träger). Diese
Unterscheidung ist mit der gesetzlichen Änderung im Bereich der Eingliederungshilfe nicht mehr
möglich. Um weiterhin alle Leistungsarten auf dieselbe Weise darzustellen, wurden daher erstmals
für 2020 neue Übersichten erstellt. Sie unterscheiden nur noch nach den verschiedenen
Einnahmearten und Trägern und werden für jede Leistung einzeln dargestellt.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Bei den Einnahmequellen der Sozialhilfe nach dem SGB XII und der Eingliederungshilfe nach dem
SGB IX kann insbesondere nach Refinanzierung und Erstattungsleistungen unterschieden werden.
Die Einnahmen der Refinanzierung teilen sich in fünf Bereiche auf:
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von Sozialleistungsträgern
Rückzahlungen gewährter Hilfen
Sonstige Ersatzleistungen Dritter.
Im Rahmen der Refinanzierung “Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtliche Unterhaltsverpflichtete“ haben sich seit dem 01.01.2020 Änderungen aufgrund des Inkrafttretens des
Angehörigen - Entlastungsgesetz ergeben. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII sind seit dem 01.01.2020
Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht zu
berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen i.S.d. § 16 SGB IV beträgt jeweils
mehr als 100.000 € (Jahreseinkommensgrenze je unterhaltsverpflichteter Person).
Kostenbeteiligung und –erstattung durch das Land
Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und Hilfen in anderen Lebenslagen
Das Land erstattet 50 % der Nettoausgaben von teilstationären und vollstationären Leistungen.
Weiterhin erstattet das Land 50 % der Leistungen in Fällen, bei denen neben den o.g. Hilfen gleichzeitig auch Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in Zuständigkeit des Landes (Leistungsempfängerinnen und-empfänger ist über 18 Jahre alt oder erhält Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
gewährt wird.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Der Bund erstattet über das Land 100 % aller Nettoausgaben (Auszahlungen - Einzahlungen).
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (ab 2020)
Das Land erstattet 50 % der Nettoausgaben bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die
über 18 Jahre alt sind oder die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.
Einnahmen SGB IX + SGB XII
Gesamt
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
2017
2018
2019
2020
2021
769.657 €
787.260 €
759.953 €
600.983 €
649.146 €
234.888 €
240.680 €
348.460 €
124.411 €
155.762 €
85.107 €
97.805 €
62.730 €
32.503 €
47.123 €
282.881 €
224.685 €
185.937 €
274.748 €
236.091 €
80.525 €
42.396 €
105.060 €
51.452 €
80.499 €
86.256 €
181.695 €
57.766 €
117.869 €
129.671 €
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
33.907.626 € 34.843.677 € 45.597.716 € 35.532.111 € 38.352.948 €
397.858 €
392.353 €
565.053 €
170.488 €
214.091 €
332.732 €
372.031 €
350.563 €
63.308 €
16.720 €
3.697.070 €
3.488.897 €
2.701.464 €
811.791 €
1.172.883 €
232.600 €
75.878 €
203.360 €
24.611 €
51.815 €
216.959 €
102.833 €
180.365 €
59.975 €
107.409 €
29.030.408
30.411.686
41.596.911
34.401.937
36.790.031
34.677.283 € 35.630.937 € 46.357.669 € 36.133.094 € 39.002.094 €
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
1.12.2 Hilfe zum Lebensunterhalt
Einnahmen Hilfe zum
Lebensunterhalt
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
2018
2019
2020
2021
143.480 €
36.925 €
94.986 €
43.320 €
46.824 €
30.898 €
-18.728 €
27.967 €
-5.382 €
19.438 €
57.502 €
71.225 €
30.592 €
4.322 €
1.834 €
39.742 €
6.928 €
20.109 €
29.957 €
15.169 €
15.246 €
-10.043 €
16.114 €
12.989 €
9.859 €
92 €
-12.458 €
204 €
1.435 €
525 €
284.408 €
269.578 €
693.296 €
368.897 €
345.925 €
-8.565 €
1.678 €
8.432 €
1.790 €
25.993 €
50.763 €
50.592 €
52.082 €
696 €
0€
0€
7.687 €
16.911 €
2.149 €
9.333 €
0€
0€
642 €
4.262 €
9.971 €
0€
0€
0€
0€
0€
242.210
209.621
615.230
360.000
300.628
427.888 €
306.503 €
788.282 €
412.218 €
392.749 €
2017
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.12.3 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Einnahmen Grundsicherung
im Alter und bei
Erwerbsminderung
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
2018
2017
2019
2020
2021
284.446 €
310.064 €
272.024 €
327.215 €
379.226 €
132.899 €
98.843 €
92.750 €
85.244 €
76.425 €
11.684 €
11.014 €
12.556 €
27.626 €
45.290 €
66.876 €
111.222 €
69.657 €
164.289 €
155.965 €
65.279 €
52.439 €
88.946 €
37.670 €
63.647 €
7.709 €
36.547 €
8.115 €
12.386 €
37.900 €
14.151.235 € 14.765.690 € 16.373.958 € 16.270.938 € 17.945.068 €
77 €
452 €
8.436 €
112 €
8.955 €
0€
0€
265 €
0€
0€
19.893 €
16.097 €
9.394 €
6.746 €
36.729 €
0€
0€
0€
19.431 €
1.762 €
0€
0€
0€
0€
12.869 €
14.131.265
14.749.141
16.355.863
16.244.650
17.884.753
14.435.680 € 15.075.755 € 16.645.982 € 16.598.153 € 18.324.294 €
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
1.12.4 Hilfen zur Gesundheit
Einnahmen Hilfen zur
Gesundheit
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
2018
2017
2019
2020
2021
53.230 €
131.811 €
40.932 €
104.015 €
90.809 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
347 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
53.230 €
131.464 €
40.932 €
104.015 €
90.809 €
Seite | 50
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
518.834 €
432.361 €
688.573 €
425.013 €
216.489 €
0€
390 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
893 €
6.650 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
13 €
0€
518.834
431.078
681.923
425.000
216.489
572.064 €
564.172 €
729.506 €
529.028 €
307.297 €
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
1.12.5 Eingliederungshilfe nach dem SGB XII (bis Ende 2019) und SGB IX (ab 2020)
Einnahmen
Eingliederungshilfe
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
2018
2017
2019
2020
2021
128.916 €
183.701 €
186.721 €
108.847 €
108.260 €
21.929 €
131.093 €
155.603 €
37.513 €
41.816 €
0€
-549 €
0€
0€
0€
82.018 €
27.015 €
22.604 €
70.541 €
59.469 €
0€
0€
0€
794 €
6.975 €
24.968 €
26.142 €
8.514 €
0€
0€
15.178.435 € 16.145.211 € 22.966.033 € 14.694.612 € 15.983.891 €
336.419 €
319.084 €
456.525 €
95.315 €
135.475 €
109.546 €
113.935 €
113.772 €
69 €
0€
3.583.417 €
3.397.625 €
2.617.952 €
777.500 €
1.035.107 €
174.059 €
94.678 €
147.856 €
918 €
8.398 €
0€
547 €
86.304 €
0€
0€
10.974.994
12.219.341
19.543.624
13.820.810
14.804.911
15.307.351 € 16.328.912 € 23.152.754 € 14.803.459 € 16.092.151 €
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
Seite | 51
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.12.6 Hilfe zur Pflege
Einnahmen Hilfe zur Pflege
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
2018
2017
2019
2020
2021
159.586 €
124.760 €
165.290 €
17.585 €
23.316 €
49.162 €
29.471 €
72.141 €
7.035 €
18.083 €
15.922 €
16.115 €
19.582 €
554 €
0€
94.245 €
79.173 €
73.567 €
9.962 €
4.778 €
0€
0€
0€
0€
18 €
256 €
0€
0€
34 €
438 €
3.719.085 €
3.176.233 €
4.814.190 €
3.692.172 €
3.809.183 €
69.928 €
70.749 €
91.661 €
73.272 €
43.668 €
172.422 €
207.503 €
184.444 €
62.543 €
16.720 €
93.759 €
66.594 €
50.556 €
25.395 €
89.085 €
58.541 €
-18.800 €
54.863 €
0€
31.684 €
216.959 €
102.286 €
94.061 €
59.962 €
94.540 €
3.107.476
2.747.901
4.338.606
3.471.000
3.533.486
3.878.671 €
3.300.992 €
4.979.480 €
3.709.758 €
3.832.499 €
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
1.12.7 Hilfen in anderen Lebenslagen
Einnahmen Hilfe zur
Überwindung bes. soz.
Schwierigkeiten und Hilfe in
anderen Lebenslagen
… davon örtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
2018
2017
2019
2020
2021
0€
0€
0€
0€
711 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
711 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Seite | 52
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
… davon überörtl. Träger
Kostenbeiträge und
Aufwendungsersatz,
Kostenersatz
Unterhaltsansprüche gegen
bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
Leistungen von
Sozialleistungsträgern
Rückzahlung gewährter Hilfen
(insbes. Darlehen)
Sonstige
Kostenbeteiligung und erstattung durch das Land
… Einnahmen gesamt
55.629 €
54.604 €
61.665 €
80.478 €
52.392 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
2.628 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
55.629
54.604
61.665
80.478
49.764
55.629 €
54.604 €
61.665 €
80.478 €
53.103 €
Quelle: Ergebnisrechnung 2021
1.13
Örtliche Betreuungsbehörde
Die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde sind in den §§ 4 bis 9 Betreuungsbehördengesetz
(BtBG) geregelt. Die Betreuungsbehörde der Stadt Koblenz fördert u. a. mit der Durchführung der
örtlichen Arbeitsgemeinschaften ein funktionierendes Betreuungswesen in der Kommune. Hierzu
gehören die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Mitarbeitende der Betreuungsvereine,
Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Betreuungsgerichts sowie das
Gesundheitsamt. Darüber hinaus werden in der täglichen Arbeit Kooperationen mit den
ortsansässigen Krankenhäusern, der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, den Alten- und Pflegeheimen in Koblenz, den Pflegestützpunkten und den Einrichtungen für behinderte und psychisch
kranke Menschen gepflegt.
Zu den weiteren Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört, die Öffentlichkeit und einzelne
Bürgerinnen und Bürger über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten der Vorsorge zu informieren. Die Betreuungsbehörde gehört dem Netzwerk Demenz Koblenz an und wirkt in der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten Rheinland-Pfalz mit.
Der Arbeitsschwerpunkt liegt bei der Unterstützung des Betreuungsgerichts vor Einrichtung einer
Betreuung. Dies umfasst die Aufklärung des betreuungsrelevanten Sachverhalts, Vermittlung
anderer Hilfen, Erstellung entsprechender Sozialberichte sowie den Vorschlag einer geeigneten
Betreuerin oder eines geeigneten Betreuers. Nach Einrichtung einer Betreuung bietet sich die
Betreuungsbehörde als Ansprechpartner für die Betreuten an und steht den Betreuerinnen und
Betreuern für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Seite | 53
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Für die fallbezogene Arbeit der örtlichen Betreuungsbehörde bleibt zu dokumentieren, dass im Jahr
2021 insgesamt 581 Anfragen des Betreuungsgerichtes Koblenz bezüglich Betreuungsangelegenheiten bearbeitet wurden; im Jahr 2020 waren es 612 Anfragen.
Von den 581 Anfragen des Betreuungsgerichtes wurde in
14 Fällen keine Betreuung eingerichtet, weil eine Vorsorgevollmacht erteilt werden konnte
bzw. vorhanden war
49 Fällen keine Betreuung eingerichtet, da ein Regelungsbedarf bzw. die Voraussetzungen für
die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung nicht gegeben waren
4 Fällen keine Betreuung eingerichtet, weil andere Hilfen vermittelt wurden
30 Fällen die Betreuung aufgehoben
68 Fällen ein Betreuerwechsel vollzogen
173 Fällen eine Betreuung eingerichtet.
Die restlichen 243 Fälle umfassen sonstige Anfragen, noch offene Betreuungsverfahren und
Einstellung des Verfahrens wegen Tod.
Bei der Bearbeitung der Anfragen des Betreuungsgerichtes hat die Intensität der Beratung der
betroffenen Personen zugenommen.
Aufgrund der Corona-Pandemie ergaben sich im Berichtszeitraum insbesondere in der Fallarbeit im
Außendienst für die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde erschwerte Bedingungen. Häufig
gehören die betroffenen Personen zur Risikogruppe, daher waren die bisher zur
Sachverhaltsermittlung üblichen Hausbesuche oder Besuche in Senioreneinrichtungen und
Krankenhäusern häufig nicht möglich, andere Zugangswege mussten erschlossen werden und
vermehrt Informationen über Dritte eingeholt werden. Es ist zu konstatieren, dass sich unter den
derzeitigen Bedingungen auch die Soziale Arbeit im Bereich der Örtlichen Betreuungsbehörde
verändert hat. Es fehlt in der Gesamtbeurteilung im Einzelfall oft der umfassende ganzheitliche
Eindruck durch Hausbesuche und persönliche Gespräche.
Darüber hinaus wurden von der Betreuungsbehörde im Rahmen ihrer o.g. Aufgabenstellungen
737 Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
Bevollmächtigten, betreuten Personen, Berufsbetreuerinnen und -betreuern sowie Vertreterinnen
und Vertretern von Institutionen durchgeführt. 115 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Koblenz
wünschten eine Beratung zu Vorsorgevollmachten bzw. deren öffentliche Beglaubigung.
1.13.1
Art der Betreuung
Im Jahr 2021 wurde die überwiegende Anzahl der eingerichteten Betreuungen von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern übernommen.
Seite | 54
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Jedoch muss feststellt werden, dass es nach wie vor schwieriger wird, neue Berufsbetreuerinnen
und Berufsbetreuer zu gewinnen.
Anm.: EA = ehrenamtlich geführte Betreuungen
1.13.2
Neue Betreuungsfälle: Altersstruktur und Geschlecht
Betreuungsfälle: Altersstruktur und Geschlecht der Neuzugänge*
Altersgruppe
weiblich
männlich
Summe
in %
18 bis 29 Jahre
5
16
21
6,4
30 bis 39 Jahre
6
13
19
5,8
40 bis 49 Jahre
10
14
24
7,4
50 bis 59 Jahre
17
21
38
11,7
60 bis 69 Jahre
29
40
69
21,2
70 bis 79 Jahre
30
31
61
18,7
80 bis 89 Jahre
48
33
81
24,8
90 bis 99 Jahre
11
1
12
3,7
über 100 Jahre
1
0
1
0,3
gesamt
157
169
326
100
Quelle aller Angaben: Statistik aus Software butler
*Alter zum Zeitpunkt der Betreuungseinrichtung; Erhebungszeitraum: 01.01.2021 bis 31.12.2021
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.13.3
Förderung der Betreuungsvereine
Im Bereich der Stadt Koblenz sind vier Betreuungsvereine tätig. Es handelt sich hierbei um den
Betreuungsverein der Lebenshilfe Koblenz e.V., den Betreuungsverein im Diakonischen Werk des
evangelischen Kirchenkreises Koblenz e.V., den Sozialdienst Katholischer Frauen Koblenz e.V.
(Fachbereich Gesetzliche Betreuung) und den Betreuungsverein der AWO Koblenz e.V.
Die obengenannten Vereine wurden im Jahr 2021 durch das Land Rheinland-Pfalz und zu gleichem
Anteil durch die Stadt Koblenz jeweils mit einem Betrag von 32.800 € gefördert. Die
Betreuungsvereine Diakonisches Werk und Lebenshilfe wurden jeweils mit der Hälfte des o.g.
Betrages gefördert, da diese Vereine sowohl im Stadtgebiet als auch im Zuständigkeitsbereich der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz tätig sind.
Im Rahmen ihrer Querschnittsaufgaben bieten die Betreuungsvereine kostenlose Beratung für
ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Beratung über Vorsorgevollmachten an.
1.14
Behindertenbeauftragte der Stadt Koblenz
In seiner Sitzung am 14.11.2019 hat der Stadtrat Frau Katharina Kubitza zur Behindertenbeauftragten der Stadt Koblenz für die Ratsperiode 2019 – 2024 gewählt.
Herr Joachim Seuling wurde in der Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 zum Abwesenheitsvertreter der Behindertenbeauftragten gewählt. Zum 31.12.2021 legte Herr Seuling sein Amt als
Abwesenheitsvertreter nieder.
Herr Joachim Seuling war in der Ratsperiode von 2014 bis 2019 als Behindertenbeauftragter der
Stadt Koblenz tätig.
1.15
Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II (Produkt 3121)
1.15.1
Allgemeines
Durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit dem SGB II haben sich die Leistungen zum Lebensunterhalt ab 01.01.2005 grundlegend verändert. Der anschließende Bericht
fasst noch einmal die wichtigsten Daten, Entwicklungen und finanziellen Auswirkungen für die Stadt
Koblenz im Jahre 2021 zusammen.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.15.2
Bedarfsgemeinschaften und Personen (a.v.E.)
Bedarfsgemeinschaften
Monat
2017
2018
2019
Personen
2020
2021
2017
2018
2019
2020
2021
Jan
5.219
5.353
5.177
4.780
4.808
10.395
10.604
10.353
9.727
9.605
Feb
5.379
5.501
5.247
4.921
4.967
10.661
10.850
10.448
9.941
9.855
Mrz
5.452
5.527
5.222
5.025
4.973
10.792
10.892
10.381
10.082
9.865
Apr
5.436
5.489
5.178
5.258
4.947
10.749
10.803
10.318
10.494
9.809
Mai
5.436
5.443
5.172
5.311
4.873
10.779
10.715
10.322
10.592
9.762
Jun
5.426
5.393
5.087
5.293
4.803
10.750
10.641
10.182
10.547
9.621
Jul
5.472
5.349
5.070
5.222
4.706
10.806
10.570
10.129
10.375
9.430
Aug
5.453
5.318
5.033
5.120
4.613
10.799
10.566
10.094
10.192
9.235
Sep
5.428
5.267
4.989
5.033
4.532
10.696
10.500
9.973
9.997
9.058
Okt
5.385
5.218
4.956
4.877
4.479
10.635
10.414
9.925
9.721
8.939
Nov
5.352
5.153
4.872
4.810
4.417*
10.585
10.325
9.827
9.644
8.865*
Dez
5.428
5.156
4.759
4.775
4.412*
10.696
10.351
9.683
9.582
8.828*
Quelle: endgültige Daten aus der Statistik der Bundesagentur
* vorläufige Daten, hochgerechnet auf eine Wartezeit von 3 Monaten
1.15.3
Gesamtaufwendungen der Stadt für SGB II
Leistungsart
2017
Laufende KdU/Heizung
2019
2018
2020
23.883.946 € 23.586.507 € 22.609.667 € 22.800.590 €
2021
22.273.473 €
Wohnungsbeschaffungskosten
127.967 €
47.534 €
113.787 €
-26.131 €
52.574 €
Mietschulden
- 12.350 €
- 329 €
22.511 €
7.396 €
-2.022 €
Erstausstattung Wohnung etc.
449.241 €
300.565 €
279.290 €
224.525 €
216.488 €
Erstausstattung Bekleidung etc.
129.851 €
155.555 €
100.388 €
116.945 €
82.224 €
Genossenschaftsanteile
0€
0€
0€
625 €
-518 €
Flankierende Maßnahmen § 16
Abs. 2 SGB II
90.345 €
75.004 €
94.400 €
135.425 €
136.095 €
Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen
Seite | 57
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.15.4
Laufende Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung nach SGB II
Laufende Leistungen KdU/Heizung in €.
2017
Jan
2018
Erstattung Bund in €
2019
2020
2021
1.792.271
1.790.503
2017
2018
2019
2020
2021
1.936.691 1.932.883
1.877.060
951.972 1.108.961
1.031.800
1.387.514
1.552.391
Feb
1.977.705 1.916.661
1.942.608
1.807.482
1.875.508
956.539 1.068.954
1.056.069
1.372.012
1.453.964
Mrz
2.018.027 2.023.488
1.931.362
1.876.776
1.955.273
975.885 1.120.817
1.013.181
1.365.607
1.539.115
Apr
1.991.832 2.028.095
1.938.785
1.955.185
1.911.106
959.834 1.111.933
1.012.690
1.424.548
1.348.204
Mai
1.978.632 1.983.350
1.931.448
2.047.026
1.887.186
957.865 1.109.411
1.008.495
1.472.387
1.492.815
Jun
2.006.454 2.015.805
1.860.168
2.039.170
1.902.262
1.522.680 1.112.315
1.402.734
1.473.737
1.380.610
Jul
2.016.758 2.032.246
1.913.026
2.017.781
1.904.653
1.065.516 1.114.524
1.066.264
1.457.943
1.461.778
Aug
2.016.660 1.915.065
1.881.452
1.942.362
1.848.744
1.051.303 1.068.527
1.046.797
1.399.865
1.422.204
1.986.353 1.939.537
1.844.496
1.879.573
1.819.573
1.061.540 1.074.437
1.027.307
1.374.413
1.401.611
1.996.504 1.920.136
1.843.704
1.807.816
1.798.285
1.051.784 1.072.827
1.034.122
1.343.495
1.391.291
1.979.749 1.915.807
1.850.648
1.845.157
1.778.634
1.051.064 1.080.525
1.034.654
1.374.976
1.377.397
Dez 19.969.787 1.919.719
1.795.444
1.789.989
1.801.746
1.011.341 1.010.988
966.330
1.300.000*
1.289.136
Sep
Okt
Nov
Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen
*Es handelte sich um eine Schätzung. Der Bescheid des Landes Rheinland-Pfalz lag noch nicht vor.
1.15.5
Integration in Arbeit
Zum Stichtag 31.12.2021 hat das Jobcenter der Stadt Koblenz folgendes Ergebnis erzielt:
Abgänge aus Hilfebedürftigkeit
2017
2018
2019
2020
2021
Anzahl der Personen insgesamt
3.687
3.786
3.852
3.951
3.532
… davon Integration in Erwerbstätigkeit
2.433
2.551
2.437
1.959
2.045
… davon Jugendliche unter 25 Jahren
527
607
602
457
457
Quelle: Controllingsystem der BA für SGB II - Abgangsrate der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – Dez. 2021
Als flankierende Maßnahme im Sinne des § 16a SGB II wurde in 215 Fällen (221 Fälle im Jahr 2020)
die Schuldnerberatungsstelle in Anspruch genommen. In 37 dieser Fälle (37 Fälle im Jahr 2020)
erfolgte eine Integration in Arbeit bzw. in eine Maßnahme.
1.15.6
Widersprüche etc. (SGB II)
Widersprüche, Klagen etc.
2017
2018
2019
2020
2021
Widersprüche
1.151
1.232
1.197
1.095
778
Klagen
159
213
159
131
72
Einstweil. Anordnungen, Berufungen u.a.
81
55
57
41
41
Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen des Jobcenters
Seite | 58
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
1.16
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege/Zuschüsse (Produkt 3311)
Im Haushalt der Stadt Koblenz sind umfangreiche Finanzmittel zur freiwilligen und gesetzlichen
Förderung verschiedenster Angebote auf dem sozialen Sektor eingestellt.
Um eine übersichtliche Darstellung der aus dem Sozialetat der Stadt Koblenz in 2021 geleisteten
Förderungen/Zuschüsse zu gewährleisten, ist das angegebene Gesamtvolumen des Produktes
3311 entsprechend den Einzelkostenstellen dargestellt.
Zuschüsse
2017
2018
2019
2020
2021
Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege (K500100E29)
Sonstige Einrichtungen / Maßnahmen
der Gesundheitspflege (K500100E30)
Kontaktstelle für psychisch kranke
Menschen (K500200E31)
456.473 €
509.080 €
435.973 €
489.516 €
427.434 €
79.985 €
60.385 €
56.000 €
56.000 €
56.000 €
27.000 €
27.000 €
27.000 €
27.000 €
27.000 €
gesamt
563.458 €
596.465 €
518.973 €
572.516 €
510.434 €
Quelle: eigene Erhebungen/Berechnungen
1.17
Bildungs- und Teilhabeleistungen
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Sozialgesetzbuches vom 24.03.2011 wurde ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
eingeführt. Ziel dieses Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen Familien ein Mindestmaß an Bildung und Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben zu ermöglichen. Einen Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene, wenn sie selbst bzw. die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz oder aber Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten. Die
Leistungsberechtigten erhalten dabei zusätzliche Leistungen für:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen / Schüler und Kinder in
Kindertageseinrichtungen
Leistungen für den persönlichen Schulbedarf
Schülerbeförderung
Zusätzliche Lernförderung
Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten in den
Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten
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Jahresbericht 2021
Zum 01.08.2019 wurden die Leistungen zur Bildung und Teilhabe durch das Starke-Familien-Gesetz
verbessert und ausgeweitet. Erstmals wurden hier die Leistungen des persönlichen Schulbedarfes
mit einer Dynamik versehen, so dass diese, beginnend ab dem Jahr 2021, mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz fortgeschrieben werden.
Weiterhin ermöglicht das Starke-Familien-Gesetz einen leichteren Zugang zu den Leistungen, da für
Leistungsberechtigte aus dem Wirkungskreis des SGB II, SGB XII bzw. AsylbLG grundsätzlich keine
gesonderte Antragstellung mehr erforderlich ist.
Auch im Jahr 2021 zeigte sich, dass der Umgang mit der Corona-Pandemie unmittelbare
Auswirkungen auf die einzelnen Leistungen der Bildung- und Teilhabeleistungen hatte. So sind z.B.
Leistungen des persönlichen Schulbedarfs unverändert zu bewilligen gewesen. Bei anderen
Leistungen, wie z.B. Übernahme der Kosten für Klassenfahrten oder Ferienfreizeiten, ist eine
Bewilligung nur bei entsprechenden Angeboten durch Dritte möglich.
Aufgrund landesrechtlicher Regelung sind die Kommunen für diese Leistungen zuständig; sie tragen
auch die Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Hierfür erhält die Kommune Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46 SGB II (prozentual von den Nettoaufwendungen der Leistungen der Kosten der Unterkunft und Heizung).
Damit die Leistungen aus einer Hand gewährt werden können, erfolgt die Bewilligung für die
SGB-II-Berechtigten durch das Jobcenter. Für die SGB-XII-Berechtigten erfolgt die Bewilligung in
Abteilung II, für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfangende und auch für Beziehende von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Abteilung III des Amtes für Jugend,
Familie, Senioren und Soziales.
1.17.1
Antragszahlen auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Anträge auf Bildungs- und
Teilhabepaket nach …
Zahl der potenziell
anspruchsberechtigten Kinder*
Zahl der Kinder, für die mindestens ein Antrag gestellt ist
SGB II
4.015
1.756
SGB XII
54
21
Wohngeld/Kinderzuschlag
1650**
1.314
Asyl
292
165
Quelle: SGB II: eigene Erhebungen Jobcenter, alle anderen: eigene Erhebungen Care 4
*Hierbei wurden alle Kinder von 0 bis unter 25 Jahren gezählt
**Hierbei handelt es sich um einen geschätzten Wert. Systembedingt ist dieser nicht auswertbar.
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Jahresbericht 2021
Anträge auf Bildungs- und
Teilhabepaket nach …
gestellte
Anträge*
differenzierte Aufstellung**
a)
b)
c)
d)
e)
f)
SGB II
3.291
171
1.556
25
93
1.236
210
SGB XII
21
0
16
-
-
4
1
Kinderzuschlag
415
14
213
4
4
111
69
Wohngeld
899
38
460
5
16
235
145
AsylblG
165
5
99
-
2
51
8
Quelle: SGB II: eigene Erhebungen Jobcenter, alle anderen: eigene Erhebungen Care 4
* Werden mehrere Leistungen (zusammen) beantragt, wird für jede beantragte Leistung einzeln je ein Antrag gezählt.
** a) Ausflüge/Klassenfahrten b) persönlicher Schulbedarf c) Schülerbeförderung d) Lernförderung e) Mittagsverpflegung
f) Teilhabeleistungen
1.17.2
Aufwendungen
Aufwendungen für ….
SGB II
SGB XII
AsylbLG
Wohnung/Kinderzuschlag
Summe
Schulausflüge
926 €
0€
109 €
822 €
1.857 €
Mehrtägige Klassenfahrten
8.199 €
0€
150 €
6.070 €
14.419 €
Schulbedarf
244.703 €
1.956 €
12.300 €
75.484 €
334.443 €
Schülerbeförderung
0€
0€
0€
1.164 €
1.164 €
Lernförderung
11.340 €
-
1.779 €
14.951 €
28.070 €
Mittagsverpflegung
224.591 €
1.863 €
24.824 €
109.919 €
361.197 €
Teilhabeleistungen
12.100 €
165 €
886 €
15.450 €
28.601 €
Summe der Aufwendungen
501.859 €
3.984 €
40.048 €
223.860 €
769.751 €
Quelle: eigene Aufzeichnungen
1.17.3
Gesamtaufwendungen seit 2017
Quelle: eigene Aufzeichnungen
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Jahresbericht 2021
1.18
Ehrenamtskarte/Jubiläums-Ehrenamtskarte
Mit der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz soll ehrenamtliches
Engagement gewürdigt werden. Die Stadt Koblenz gehört auch zu dem Kreis der Städte, die diese
Karte anbieten. Eine Ehrenamtskarte erhält auf Antrag, wer mindestens 14 Jahre alt ist und
mindestens fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist, ohne dafür
eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Ehrenamtliche können landesweit sämtliche mit der
Karte verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags in Pirmasens am 26.08.2018 hat Frau
Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Jubiläums- Ehrenamtskarte eingeführt. Die Jubiläumskarte ist
eine besondere Ergänzung der bestehenden Ehrenamtskarte.
Auf vielfältigen Wunsch und auf Anregung von Vereinen, Organisationen und den Ehrenamtlichen
selbst soll langjährig Engagierten, die die wöchentlich geforderte Stundenzahl für den Erhalt der
Ehrenamtskarte (fünf Stunden) nicht erbringen, der Zugang zur neuen landesweiten JubiläumsEhrenamtskarte ermöglicht werden.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Karte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens
25 Jahren ausgeübt wird. Weitere Vergabekriterien für den Erhalt der Jubiläums- Ehrenamtskarte
liegen nicht vor. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in
verschiedenen Tätigkeitsbereichen erbracht worden sein. Auch langjährig Engagierte, die sich nicht
mehr engagieren können, erhalten die Karte. Damit bietet die Jubiläums- Ehrenamtskarte die
Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen.
Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen
werden, die die Ehrenamtskarte bietet.
Seit Einführung am 22.10.2015 haben bereits 198 Koblenzerinnen und Koblenzer eine
Ehrenamtskarte / Jubiläums-Ehrenamtskarte erhalten.
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Jahresbericht 2021
2
Kinder, Jugend und Familie
2.1.
Kinder- und Jugendarbeit
2.1.1
Jugendbegegnungsstätte (JBS) im „Haus Metternich“
Im 44. Jahr ihres Bestehens und im 2. Jahr der Corona-Pandemie war die
Jugendbegegnungsstätte bis auf eine Woche im September durchgängig von
montags bis freitags geöffnet.
Die physischen Kontaktbeschränkungen und das Erfassen von persönlichen Daten sind normalerweise Ausschlusskriterien in der offenen niederschwelligen Jugendarbeit. Dem pädagogischen
Team der JBS ist es dennoch gelungen, analoge Begegnungsmöglichkeiten gemäß den jeweils
geltenden Hygieneauflagen für z.B. jugendpolitisch organisierte Gruppen so zu arrangieren und zu
begleiten, dass außerschulische Bildung weiterhin stattfinden konnten.
Das tägliche gemeinsame Zubereiten einer warmen Mahlzeit und Gespräche gehören zur
verbindlichen Infrastruktur in der JBS, um den jungen Menschen eine Alltagsnormalität zu bieten.
Zu den Gesprächsthemen zählten Fragen, wie z.B.: „Wie schaffe ich mein Abitur?“, „Tröstet und
ermutigt (digitaler) Konsum?“ oder „Wie real ist die eigene Wahrnehmung in Chatrooms?“.
Die Kontakte zu Einzelpersonen in besonderen Lebenslagen, die bereits seit Jahren der Einrichtung
verbunden sind, fanden z.T. über die im Jahr 2020 eingeführten digitalen Begegnungsräume
(„digitaler Thekenabend“) statt und ab Frühjahr/Sommer 2021 im Außenbereich der JBS.
Ein wichtiger Aktivierungsprozess mit Beteiligung junger Menschen waren die Umstrukturierung und
Renovierungsarbeiten im Kreuzgewölbe (ehemals Disco/Veranstaltungsraum). Hier entsteht ein
multifunktionaler Raum, um z.B. Bandproben mit dem nötigen Abstandsgebot wieder zu ermöglichen
und kleine Live Gigs zu streamen.
Besondere Veranstaltungen und Kooperationen:
„Talk im Horst“
im digitalen Format, Thema: Bildungslandschaften, Gäste u.a. PD Dr. Margit Theis-Scholz
Solidaritätsbekundungen und Präsenz auf Demonstrationen bzw. Kundgebungen
„Internationaler Frauentag“, „Stonewall Rembering“, „Klimastreik“, „Kein Vergessen“,
„Fahrraddemo Verkehrswende“, „Stoppt Femizide“
„Lesekreis“
Start Herbst 2021, Thema: kritische Theorie und Frankfurter Schule
„Esther Bejarano-Gedenkessen“
nach Rezepten von Esther Bejarano
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
„veganes Festessen“
am 24.12.2021, Jahresabschluss mit queerer Peergroup
Weitere Informationen: www.haus-metternich.de.
Öffnungszeiten
Dienstag-Freitag
15.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag
15.00 – 22.00 Uhr
Montag Plenum
17.00 – 19.00 Uhr
2.1.2
Jugendtreff „Maulwurf“
Offener Treff
Der Jugendtreff Maulwurf ist derzeit dreimal die Woche für Kinder
und Jugendliche, im Alter von 12 bis 27 Jahren, geöffnet. Unsere
Angebote sind dabei grundsätzlich für alle jungen Menschen
zugänglich, unabhängig von deren sozialem Status, Geschlecht,
Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, körperlichen oder
geistigen Möglichkeiten oder Bildungsstand.
Die vorhandenen Räumlichkeiten können von den Besucherinnen und Besuchern unter Einhaltung
von Regeln genutzt werden und stehen zur Entwicklung und Pflege generationseigener
Ausdrucksformen zur Verfügung. Ihnen stehen dauerhaft Materialien für verschiedene Freizeitaktivitäten kostenlos bereit, wie beispielsweise Billard, Kicker, Tischtennis, Gesellschaftsspiele und
verschiedene Medienangebote. Die Mitarbeitenden sind für die Besucherinnen und Besucher des
Treffs permanent und zu allen Themen des Lebens Ansprechpartnerin/Ansprechpartner und
Vertrauensperson. Den Jugendlichen wird die Möglichkeit der planerischer Mitgestaltung der
Angebotsstruktur und der Gestaltung der Räumlichkeiten geboten. Ziel der Arbeit im Jugendtreff
Maulwurf ist es, jungen Menschen ein Raum-, Bildungs- und Beratungsangebot sowie Möglichkeiten
zur Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung zu eröffnen und sie hierbei zu unterstützen.
Viele unserer Angebote und Kooperationen konnten aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie
nur verändert oder begrenzt stattfinden. Da sich unsere Arbeit immer an der aktuellsten CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) orientiert hat, waren einige Angebote/Kooperationen dieses Jahr nicht oder nur zu bestimmten Zeiten des Jahres umsetzbar. Alle Angebote
fanden unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie Einlassbeschränkungen
statt. Dies wird nicht noch einmal für jedes Angebot einzeln ausgeführt oder benannt. Auch der
Offene Treff selbst konnte zeitweise nur digital stattfinden. Die Besucherinnen und Besucher hatten
zudem die Möglichkeit, Einzeltermine auszumachen und nahmen dies auch in Anspruch.
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Jahresbericht 2021
Kooperationsangebote im schulischen Kontext:
Präventionsseminare: Das Präventionsteam (der Jugendschutzbeauftragter der Stadt Koblenz
und Mitarbeitende des Jugendtreffs) führte Seminare für Schulklassen durch. Themenschwerpunkte waren: Gruppendynamik, soziales Miteinander, Sucht- und Gewaltprävention. Insgesamt
wurden zehn Seminare veranstaltet. Die Durchführung der Seminare war nur eingeschränkt
möglich und wurde aufgrund bestehender Hygieneregeln teilweise in den Schulen selbst
umgesetzt.
Nachmittags-AG: In Kooperation mit der Schulsozialarbeit der Clemens-Brentano-OverbergRealschule-Plus wurde, im Rahmen der Ganztagsschule, eine AG in unseren Räumlichkeiten
angeboten. Themenschwerpunkte waren: Spiel, soziales Miteinander, Gruppendynamik,
Kreativitätsförderung und Bewegung.
Kooperationsangebote ohne schulischen Kontext:
“Jugendhaus digital Koblenz“: Unter Mithilfe des Teams und weiterer Mitarbeitender des
Sachbereichs Kinder- und Jugendförderung entstand im März
2020 die Idee für ein digitales Jugendhaus. Angesichts der
Corona-Pandemie sah sich die Jugendarbeit in Koblenz vor
einige Probleme gestellt. Die Schulen und Jugendhäuser waren
geschlossen. Der Kontakt zu den Schülerinnen/Schülern und
Besucherinnen/Besuchern unmöglich. Es entstand das
"Jugendhaus digital Koblenz", das Freizeittipps und Mitmachaktionen vorstellt, pädagogische
Ideen, Anregungen und Materialien anbietet, Infos und Nachrichten jugendgerecht aufbereitet,
Hilfsangebote und Unterstützung unterbreitet und signalisiert, dass auch in dieser Situation
Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung stehen. Dabei soll über die Plattform selbst
keine Beratung stattfinden. Es wird lediglich auf Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen
verwiesen, um datenschutzrelevante Daten zu schützen.
2021 lag der Fokus auf der Weiterentwicklung
des digitalen Jugendhauses sowie dem Ausbau
der digitalen Jugendarbeit und digitalen
Ausstattung. Angedacht ist es, zukünftig eine
App als Plattform zu nutzen. Diese soll im
Frühjahr 2022 in die Testphase gehen. Ziel ist
eine Plattform, die von den Jugendlichen selbst
mitgestaltet wird und keinen reinen Output des
Fachpersonals darstellt. Auf diese Art sollen
mediale Räume für Jugendliche geschaffen
werden, die sie selbst (mit)kreieren können und in denen Persönlichkeitsentwicklung stattfinden
kann. Unter Begleitung und fachlicher Anleitung werden so Experimentier-, Lern- und Freiräume
geschaffen und die Möglichkeit zur Reflexion geboten. Als Plattform dienen derzeit noch
Instagram und Facebook. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.facebook.com/
Jugendhaus-digital-Koblenz-110764993918091.
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Workshops und besondere Angebote:
Kreativangebot: Das Projekt „Ich mag es bunt! Du auch?“, welches interessierten Jugendlichen
einmal monatlich verschiedene Gestaltungstechniken näherbringen und ihre Kreativität fördern
soll, wurde auch dieses Jahr durchgeführt.
Kochangebot: Freitags bestand zeitweise im Rahmen des Offenen Treffs die Möglichkeit für ein
Kochangebot. Mit diesem Angebot zur „lebenspraktischen Bildung“ erhalten die Besucherinnen
und Besucher des Hauses die Möglichkeit, selber zu kochen (das Kochen zu planen, nötige
Besorgungen zu machen bzw. das Kochen zu erlernen).
Lernhilfe: Die Besucherinnen und Besucher konnten mittwochs ab 14 Uhr unser Lernhilfeangebot nutzen, Hausaufgaben machen oder für Klassenarbeiten lernen.
Offener Treff geht online: Während des Lockdowns trafen sich die Besucherinnen und Besucher
des Jugendtreffs dienstags bis donnerstags um je 19 Uhr in einem Videochat. Auf diese Weise
konnte ein alternatives Angebot realisiert werden und der Kontakt zu den Stammbesucherinnen
und -besuchern erhalten bleiben.
Weitere Veranstaltungen:
Großveranstaltungen: Die Mitarbeitenden des Jugendtreffs wirkten unterstützend bei der
Sommerferienfreizeit und dem Open Air Kino des Jugendrates mit.
Bildungsreise „Berlin“: Das Team des Jugendtreffs Maulwurf plante unter Einbezug der
Jugendlichen eine Bildungsreise nach Berlin, die letztendlich wegen Corona-Pandemie abgesagt
werden musste. Die Reise soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Konzeptionelle Tätigkeiten:
Zielüberprüfung: Der im Sachbereich durchgeführte Prozess zur Qualitätssicherung, Zielfindung
und Evaluation wurde in 2021 erneut in Form der Zielüberprüfung weitergeführt.
Hygienekonzept: Angesichts der Pandemie und der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung
erstellte das Team ein eigenes Hygienekonzept, welches immer wieder angepasst und
aktualisiert werden musste.
Fremdnutzung der Räumlichkeiten:
In diesem Jahr waren aufgrund der Pandemie nur vereinzelt Fremdnutzungen der Räumlichkeiten
möglich.
Sommerakademie: Seit dem Sommer 2019 findet in unseren Räumen die Nachbetreuung dreier
Gruppen der „Sommerakademie“ statt. Die Sommerakademie besteht aus einem dreiwöchigen
Sommercamp für junge Menschen. Ein modularisierter Tagesablauf soll eine ganzheitliche
Stärkung für die berufliche Zukunft ermöglichen, welcher sich immer an den Kompetenzen der
Jugendlichen orientieren soll. Die einjährige Nachbetreuung soll nachhaltig unterstützen und
begleitet beim Übergang von Schule zum Beruf. Veranstalter ist Phase Be.
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Jahresbericht 2021
Sonstiges:
Auch dieses Jahr bestand ein erhöhter Bedarf an Einzelfallberatung und Hilfestellungen im
alltäglichen Leben. Viele Beratungen mussten dieses Jahr telefonisch erfolgen. Zudem ist weiterhin
eine signifikante Zunahme an psychischen Erkrankungen oft in Folge von Traumata wahrzunehmen.
Die Mitarbeitenden haben an einer Weiterbildung zum Thema Traumapädagogik teilgenommen, um
traumapädagogische Haltungen und Handlungsansätze in den Arbeitsalltag mit einbinden zu
können. Die Konzeption des Jugendtreffs, wie auch die Standards, die im Rahmen der
Qualitätssicherung entwickelt wurden und die verschiedene Arbeitsbereiche und Aufgaben des
Arbeitsfeldes regeln, wurden im Zuge dessen überarbeitet und angepasst.
Das Team des Jugendtreffs nutzte die pandemiebedingten Schließzeiten zur Renovierung der
Räumlichkeiten, zur Fort- und Weiterbildung sowie zur Nutzung und Eruierung alternativer
Kommunikationswege. Die technische Ausstattung des Treffs lässt jedoch zu wünschen übrig, was
diese Arbeit sehr erschwert hat.
Aktuelle Informationen zu Angeboten und Veranstaltungen des Jugendtreff Maulwurf sind unter
www.jugendtreffmaulwurf.de zu finden.
Öffnungszeiten Offener Treff
Montag
Bürotag / Seminartag
Dienstag
Schul AG
Mittwoch - Donnerstag
14.00 – 20.00 Uhr
Freitag
15.00 – 21.00 Uhr
2.1.3
Jugend- und Bürgerzentrum auf der Karthause – JuBüZ
Das Jugend- und Bürgerzentrum (JuBüZ) auf der Karthause ist eine stadtteilorientierte Einrichtung
in Trägerschaft der Stadt Koblenz. Es ist ein Ort der Begegnung für Kinder, Jugendliche,
Erwachsene, Seniorinnen und Senioren. Neben den Angeboten für die verschiedenen
Altersgruppen bieten auch interkulturelle und generationsübergreifende Projekte die Möglichkeit,
Menschen zusammenzuführen. Das Team des Jugend- und Bürgerzentrums versteht sich als
Ansprechpartner für die sozialen und kulturellen Belange des Stadtteils Karthause. Neben dem
pädagogischen Programmangebot stellt das Jugend- und Bürgerzentrum ebenfalls ein
Veranstaltungshaus dar, das von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen zu geselligen und kulturellen Zwecken gemietet werden kann.
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Jahresbericht 2021
2.1.3.1 Wöchentliche Programmstruktur
Bürgertreff
Tag
Uhrzeit
Thema
Bemerkungen
Montag
15:00 – 17:00 Uhr
Plaudertreff
Dienstag
15:00 – 18:00 Uhr
Spieletreff
Mittwoch
09:30 – 11:30 Uhr
Stadtteilfrühstück
jeden ersten Mi. im Monat
Donnerstag
15:00 – 17:30 Uhr
Hobbythek
jeden vierten Do. im Monat
Tag
Uhrzeit
Thema
Bemerkungen
Montag
14:30 – 16:00 Uhr
„Krasse Klasse“
Schul AG RSK+
Dienstag
16:00 – 19:00 Uhr
Offener Treff (ab Klasse 5)
Mittwoch
16:00 – 18:00 Uhr
Mädchenzimmer
Donnerstag
16:00 – 19:00 Uhr
Offener Treff (ab Klasse 5)
Jugendtreff
geschlechtsspez. Angebot
Generationentreff
Tag
Uhrzeit
Thema
Bemerkungen
Mittwoch
18:00 – 20:00 Uhr
Stadtteiltheater
Mittwoch
16:00 – 17:30 Uhr
Vorleseclub
jeweils letzter Mi. im Monat
Vermietungssprechstunde
Tag
Uhrzeit
Dienstag
17:30 – 19:00 Uhr
Bemerkungen
2.1.3.2 Veranstaltungen 2021
Folgende Veranstaltungen, organisiert durch das Team des Jugend- und Bürgerzentrums, fanden
im Jahre 2021 außerhalb des wöchentlichen Programms statt:
Einweihung des Unterstandes auf dem Außengelände
Sommerferienprogramm im Jugendbereich des JuBüZ
Halloweenparty im Offenen Treff
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Jahresbericht 2021
2.1.3.3 Programm während der Corona-Pandemie 2021
Es konnten im Februar 2021 die vakante Stelle im Jugendbereich und im Dezember eine neu
eingerichtete Stelle besetzt werden, so dass aktuell zwei hauptamtliche Fachkräfte in den Angeboten
des Jugendbereiches des JuBüZ tätig sind.
Aufgrund der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen war das JuBüZ im ersten Halbjahr überwiegend für
den Publikumsverkehr geschlossen und das wöchentliche Programm sowie auch geplante
Veranstaltungen konnten nicht stattfinden. Für das JuBüZ-Team stand vor allem der Kontakterhalt
zu den Besucherinnen und Besuchern des Hauses im Vordergrund. Im Bürgerbereich wurde die
Kooperation mit der Gemeindeschwesterplus fortgesetzt und gemeinsam kleinere Aktionen gegen
Vereinsamung und zur Unterstützung durchgeführt. Für Jugendliche wurden digitale Angebote
während des Lockdowns erarbeitet, wie zum Beispiel eine digitale Schatzsuche (Actionbound), ein
digitaler Jugendtreff in der Chat-Software „discord“ oder Beiträge für das „Jugendhaus digital“. Die
Stadtteiltheatergruppe vertonte unter dem Titel „Audio-Theater-Intensiv“ Hörszenen und
veröffentlichte diese in Teilen auf der JuBüZ-Webside. Wichtigste Kernelemente in allen
Programmen waren Einzelgespräche, die von viele Besucherinnen und Besuchern in den ersten
Monaten des Jahres 2021 dankbar genutzt wurden.
Als Lockerungen der Kontaktbeschränkungen die Möglichkeit zur Wiederaufnahme von Angeboten
ermöglichten, öffnete das JuBüZ-Team mit oben beschriebenen Punkten des wöchentlichen
Programmes. Die Sicherstellung dieser Präsenzangebote war die Hauptaufgabe des JuBüZ-Teams
im zweiten Halbjahr. Die Einweihung des Unterstandes auf dem Außengelände des JuBüZ mit
beteiligten Jugendlichen, dem Oberbürgermeister und der Bürgermeisterin der Stadt Koblenz und
den zu dankenden Sponsoren fand am 01.07.2021 statt, somit konnte ein Beteiligungsprojekt im
Rahmen des Karthäuser Jugendforums 2018 erfolgreich beendet werden.
In den ersten drei Wochen der Sommerferien öffnete der Jugendbereich mit unterschiedlichen
Themen. Veranstaltet wurden je eine Woche mit Musikangeboten, Medienwoche und Klima-KreativWoche. In der Zeit vom 09.07.-27.08.2021 fand wieder die Sommerferienfreizeit der Stadtverwaltung
Koblenz im JuBüZ statt. Im Oktober konnte eine Halloweenparty im Offenen Jugendtreff gefeiert
werden. Unter dem Titel „JuBüZ Aktuell“ veröffentlicht das JuBüZ monatlich, seit November 2021,
einen (auch digital zur Verfügung stehenden) Newsletter zu den Programmen und Veranstaltungen.
2.1.3.4 Vermietungen 2021
Pandemiebedingt mussten über 95 % der Vermietungen im Jahre 2021 storniert werden.
Vermietungen
Mieter
private Personen
Vereine, Parteien, Institutionen
Kooperationspartner (mietfrei)
Anzahl der Vermietungen
0
2
8
100 €
Mieteinnahmen gesamt
Quelle: eigene Erhebungen
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Jahresbericht 2021
Weitere Informationen zum Konzept und Programm des Jugend- und Bürgerzentrums Karthause
finden Sie unter: www.jubuez.de, E-Mail: info@jubuez.de.
2.1.4
Dezentrale Mobile Jugendarbeit
2.1.4.1 Jugendtreffs und subkulturelle Veranstaltungen
Grundlage der Mobilen Jugendarbeit ist die Rahmenkonzeption „Aufsuchende Jugendarbeit“
(s. Kommunaler Jugendplan, Jugendamt der Stadt Koblenz, 1996, S.204 ff.). Der Leistungsumfang
ist in der „Konzeption der Mobilen Jugendarbeit“ beschrieben. Weitere Infos auf der Homepage
www.mobile-jugendarbeit-koblenz.de.
Personelle Ausstattung
Die mobile Jugendarbeit der Stadt Koblenz wurde aufgrund der Beschlussfassung der Städtischen
Gremien im Jahr 2021 verstärkt. Für die Angebote der mobilen Jugendarbeit (inkl. Aufsuchende
Jugendsozialarbeit und präventive Jugendarbeit) stehen derzeit fünf Vollzeitkräfte aufgeteilt auf
sechs Fachkräfte zur Verfügung. Ergänzt wird das Team durch drei Werkstudierende mit einem
wochenstundenumfang von insgesamt 39 Stunden pro Woche.
Kontinuierlich laufende Leistungen
Jugendtreff Güls
Offener Jugendtreff für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren. Träger des Jugendtreffs ist die
Stadtverwaltung Koblenz.
Öffnungszeiten: montags und freitags ab 16:00 Uhr
Besucherstruktur: Der Jugendtreff in Güls wird von einer Gruppe von 10-15 Jugendlichen mit
verschiedenen Nationalitäten im Alter von 12-17 Jahren aus dem Stadtteil Güls besucht.
Bauwagen Mittelweiden
Offener Jugendtreff (Bauwagen) für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Der Bauwagen wird
in Kooperation mit dem Caritasverband Koblenz betrieben.
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags ab 16:30 Uhr, ab Oktober dienstags in der
Kindertagesstätte Mittelweiden
Besucherstruktur: Der Bauwagen Mittelweiden wird im Regelbetrieb von 10-12 zu gleichen
Teilen weiblichen und männlichen Jugendlichen ab 12 Jahren mit und ohne
Migrationshintergrund besucht.
Jugendtreff Kesselheim
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Der Jugendtreff wird in Kooperation mit der Pfarrgemeinde St. Peter betrieben. Die Räumlichkeiten werden durch die Pfarrgemeinde gestellt, das Personal wird durch die Stadtverwaltung (Mobile Jugendarbeit) gestellt.
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Jahresbericht 2021
Öffnungszeiten: mittwochs ab 16:00 Uhr
Besucherstruktur: Der Jugendtreff in Kesselheim wird im Regelbetrieb von 6-8 vorwiegend
männlichen älteren Jugendlichen ohne Migrationshintergrund im Alter von 15-17 Jahren
besucht.
Jugendtreff Pfaffendorfer Höhe
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre. Träger des Jugendtreffs ist die
Stadtverwaltung Koblenz.
Öffnungszeiten: montags und mittwochs ab 16:15 Uhr
Besucherstruktur: Der Jugendtreff an der Balthasar-Neumann-Grundschule wird im
Regelbetrieb von 10 bis 12 Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre aus den Stadtteilen
Pfaffendorfer Höhe besucht, viele von ihnen mit Migrationshintergrund.
Jugendtreff Lützel
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Bürgerzentrum Lützel. Die
Räumlichkeiten werden durch die Pfarreiengemeinschaft Koblenz-Neuendorf gestellt, das
Personal durch die Stadtverwaltung Koblenz (Mobile Jugendarbeit).
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags ab 16:00 Uhr
Besucherstruktur: Der Jugendtreff im Bürgerzentrum Lützel wird im Regelbetrieb von 8-10
Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahre aus dem Stadtteil Lützel, vornehmlich mit Migrationshintergrund besucht.
Jugendtreff Karthause
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre „Am Löwentor“ (ehemalige Feste
Kaiser Alexander). Träger des Jugendtreffs ist die Stadtverwaltung Koblenz.
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags ab 15:00 Uhr
Besucherstruktur: Der Jugendtreff „Am Löwentor“ wird im Regelbetrieb von 9-12 Kindern und
Jugendlichen ab 12 Jahre aus dem Stadtteil Karthause-Nord besucht. Die Besucherstruktur
setzt sich aus Mädchen und Jungen zu gleichen Teilen zusammen.
Jugendtreff Rübenach
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre im Haus der Begegnung der
ev. Kirchengemeinde.
Öffnungszeiten: mittwochs ab 15:30 Uhr
Besucherstruktur: Der Jugendtreff wird im Regelbetrieb von 8-10 Kindern und Jugendlichen ab
12 Jahre aus Rübenach besucht. Die Besucherstruktur setzt sich zu gleichen Teilen aus
Mädchen und Jungen, vorwiegend ohne Migrationshintergrund, zusammen.
Jugendtreff Arzheim
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre in den ehemaligen Räumlichkeiten
des Ortsvorstehers. Träger ist die Stadtverwaltung Koblenz.
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Jahresbericht 2021
Öffnungszeiten: montags ab 15:00 Uhr (geplant ab März 2022, derzeit Renovierungsarbeiten)
Jugendtreff Goldgrube
Offener Jugendtreff für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Der Jugendtreff wird in Kooperation mit der Pfarrgemeinde St. Franziskus betrieben. Die Räumlichkeiten werden durch die
Pfarrgemeinde gestellt, das Personal wird durch die Stadtverwaltung (Mobile Jugendarbeit)
gestellt.
Öffnungszeiten: geplant ab März 2022 freitags ab 15:00 Uhr (derzeit Renovierungsarbeiten)
Berichtwesen
Im Jahr 2021 war die Datenlage zur Besucherzahl der Treffs aufgrund der Pandemie nicht
aussagekräftig. Es wurden daher keine Zahlen erhoben.
2022 werden wieder Zählungen in je einer festgelegten Woche pro Quartal stattfinden.
Durchgeführte Aktivitäten
Anlassbezogene Events (u.a. Schools-Out-Party mit alkoholfreien Cocktails,
Halloween, Winterfeier, Nikolausabend etc.)
Film-/Spieleabende
Kreativangebote (malen, basteln, gestalten usw.)
Stadtteilrallyes
Ausflug ins Phantasialand in den Sommerferien
Neuausstattung von Jugendtreffs
Kartbahn (übergreifend, verschiedene Treffs)
Übernachtung im Rahmen einer Projektwerkstatt
Graffitiprojekt in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbüro und dem Jugendrat Koblenz
(Skatepark am Schloss)
Weitere Tätigkeiten
Aktualisierung des neuen Konzeptes der Mobilen Jugendarbeit
Mitbetreuung der dreiwöchigen Sommerferienfreizeit auf der Karthause
Mitwirkung beim Digitalen Jugendhaus Koblenz
Kooperation mit Music Live e.V. in mehreren Stadtteilen
Kooperation mit dem Bürgerzentrum Lützel
Aufsuchende Arbeit Skatepark am Schloss
Aufsuchende Arbeit Skateelemente auf dem Gelände der RS+ Karthause
Betreuung Hospitationspraktikum
Praxisanleitung, Studentin Hochschule Koblenz
Betreuung Projektwerkstatt Studentin Hochschule
Rufbereitschaft des ASD
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattgefundene Aktionen
Graffiti Workshop Unterführung Rauental mit Daniel Schmitz
Unterstützung Jugendschutzmaßnahme Blütenfest Stadtteil Koblenz-Güls
11. StayOn Skate Contest Skatepark am Schloss
Mitarbeit bei der RoMo Disco im Agostea
Teilnahme am Jugendschutztraining
Weihnachtsmarktbesuch
Schwimmbadbesuche
Bowlingcenter
Schlittschuhlaufen
Planung 2022
Im Jahr 2021 bedingt durch die Corona-Pandemie nicht stattgefundene Aktionen sollen neu
terminiert und durchgeführt werden. Des Weiteren ist Folgendes geplant:
Mitarbeit an der Ferienfreizeit in den Sommerferien 2022
Ferienaktionen (wenn möglich gemeinsam mit mehreren Treffs)
Graffiti Workshop Unterführung Rauental
Graffiti Workshop an der Schenkendorfschule
Skateboard Workshop Oberwerth mit dem Skateboard e.V. Koblenz
Streetball Turnier „HallOfFame“ in Koblenz-Lützel
Projekt „Jedem Kind seinen Stadtteil“ (in Kooperation mit Kinder- und Jugendbüro)
Aktivitäten in und um Koblenz (Ausflüge zu verschiedenen Zielen)
Ausweitung Kooperation Music Live e.V.
Vertiefung Netzwerkarbeit mit verschiedenen Akteuren in den Stadtteilen
Teilnahme am Jugendschutztraining
2.1.4.2 Präventive Jugendarbeit Neuendorf
Die Zielgruppe dieser Stelle sind alle Kinder und Jugendliche im Stadtteil Neudorf, insbesondere aus
der Großsiedlung, sowie deren Eltern. Aufgaben sind die Planung, Organisation und Durchführung
von eigenen Projekten für Kinder, Jugendliche und Familien in der Großsiedlung Neuendorf sowie
eine enge Kooperation mit Akteurinnen und Akteuren vor Ort.
Die präventive Jungendarbeit war mit Unterstützung der Mitarbeitenden der mobilen Jugendarbeit
hauptsächlich aufsuchend in der Großsiedlung vor Ort. Es wurde so der Kontakt zu den Kindern und
Jugendlichen weiter gehalten. Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zwangen erneut
zur Adaption der Angebotsstruktur in der Großsiedlung. Als Sofortmaßnahme wurden die
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„Einzelfallhilfe“ mit Kolleginnen und Kollegen des ASD implementiert. Hierbei wurde der Fokus auf
eine Eins-zu-eins-Betreuung für Kinder und Jugendliche aus der Großsiedlung gerichtet. Sobald es
die Corona-Schutz-Verordnung wieder zu ließ, wurde die Fahrrad-Werkstatt wieder wöchentlich
geöffnet.
Im zweiten Pandemiejahr 2021, konnte die bereits positiv erprobte Anpassungsfähigkeit der
Outdoor-Fahrrad-Werkstatt an die wechselnden Anforderungen der Hygienekonzepte weiterhin
unter Beweis gestellt werden. Die Rahmenbedingungen wurden an das Hygienekonzept angepasst.
So wurde nun in einem fest definierten Werkstatt-Team gearbeitet. Dieses Team besteht aus
eingesetzten Fachkräften sowie Kindern und Jugendlichen aus der Großsiedlung. Während der
Angebotszeit wurden durch die Werkstatt-Teams gebrauchte Fahrräder aufgearbeitet und wieder in
einen verkehrssichern Zustand gebracht.
Neben den wöchentlichen Angebotszeiten der Fahrrad-Werkstatt wurde zusätzlich ein
Zweiradflohmarkt durchgeführt. Die wieder verkehrstüchtigen Fahrräder wurden an Kinder und
Jugendliche weitergegeben. Aufgrund des großen Zuspruches wurde diese Aktion in den Herbstferien 2021 wiederholt.
Der Aufbau einer Beratungsstruktur für Eltern mit Migrationshintergrund stellt ein abschließendes
Aufgabenfeld der präventiven Jugendarbeit da. Hierbei liegt der Schwerpunkt in der klientengerechten Beratung und Vermittlung von verschiedensten Leistungen und Hilfen. Zielgruppe sind
u.a. alle Eltern im Fördergebiet. 2021 konnten dieser Aufgabenstellung insgesamt 102 unterschiedliche pädagogische Fachleistungseinheiten realisiert werden.
Weitere Schwerpunkte des Berichtzeitraumes 2021 sind:
der Umzug der Akteurinnen und Akteure der Sozialen Arbeit in das Gemeinschaftszentrum am
Friesenplatz 3 -7
die Einweihung der neuen Cage Football-Anlage
die weitergehende Professionalisierung der Sozialakteurinnen und -akteure durch intensive
persönliche Betreuung
2.1.4.3 Programm Aufsuchende Jugend(sozial)arbeit
Die Projektstelle der Aufsuchenden Jugendsozialarbeit zur gesellschaftlichen Integration von sozial
benachteiligten jungen Menschen besteht seit dem 15.02.2018. Gefördert wird sie durch das
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der
Jugendstrategie „JES!“. Zielgruppe in der Stadt Koblenz sind bulgarische Jugendliche und junge
Erwachsene im Alter von 12-20 Jahren, welche mit ihren Familien hauptsächlich in den Stadtteilen
Altstadt, Lützel und Neuendorf wohnen.
Schwerpunkt der Arbeit war der Beziehungsneuaufbau sowie das Kennenlernen der Lebenswelt der
Jugendlichen. Dies war besonders erforderlich, da einerseits die Stelle bis Sommer 2021 vakant war
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und andererseits die Zielgruppe bedingt durch die Corona-Pandemie in der Jugendbegegnungsstätte im Haus Metternich weggebrochen war. Das offene Treffangebot im Bürgerzentrum Lützel
konnte eingeschränkt weiter betrieben werden. Die Diskontinuität der Teilnahme, die u.a. durch die
Freiwilligkeit als Prinzip offener Jugendarbeit gegeben ist, erschwert die Beziehungsarbeit. Auch
Vorerfahrungen, tradierte Verhaltensmuster gegenüber "Erziehungspersonen" machen Zugänge
häufig schwierig. Mangelnde Sprachkenntnisse auf Elternseite behindern zudem die Elternarbeit.
Die Einschränkungen der Pandemie potenzieren sich bei der Zielgruppe. Eine Kontaktaufnahme
über Social Media ist nur ganz sporadisch möglich.
2.1.4.4 Streetwork
Seit dem 01.06.2009 gibt es beim Jugendamt Koblenz eine volle Stelle im Bereich Streetwork.
Gesetzliche Grundlagen, Zielgruppe, Inhalte und Prinzipien der Arbeit können der Konzeption
entnommen werden. Seit Ende 2017 findet man das Büro der Streetworkerin in die 2. Etage des
Kurt-Esser-Hauses am Hauptbahnhof, wodurch eine gute Erreichbarkeit gegeben ist.
Aktuelle Situation
Auch das Jahr 2021 war stark geprägt von der Corona-Pandemie, dem Lockdown und den daraus
folgenden Kontaktbeschränkungen.
Streetwork betreut Einzelpersonen, Gruppen und auch junge Familien oder Alleinerziehende,
welche keine oder wenig Anbindung an andere Institutionen haben. Überwiegend gilt es hier
Informationen zu Leistungen zu vermitteln und in akuten Krisen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
zu sein. Aber auch längerfristige Unterstützung und vertrauensvolle Bindungen prägen die Arbeit.
Überaus wichtig ist aber vor allem der persönliche Kontakt, besonders bei Menschen deren
Lebenssituation sowieso schon von mangelnder Teilhabe und Ausgrenzung geprägt ist. Manches
lässt sich telefonisch klären, jedoch ersetzt dies die persönlichen Kontakte nicht.
Die Aufsuchende Arbeit gestaltete sich in diesem Jahr wieder aufgrund der Kontaktbeschränkungen
und der daraus folgenden geringeren Präsenz von jungen Menschen im öffentlichen Raum
schwierig. Es haben sich wenig neue Kontakte ergeben, obwohl der Bedarf da sein sollte. Das Leben
der jungen Menschen scheint sich noch mehr als in den letzten Jahren in privaten Räumen
abzuspielen.
Fehlende Perspektiven, Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit und fehlende finanzielle Mittel sind nach
wie vor Themenschwerpunkte und haben sich durch die Pandemie sicher verschärft. Beratung,
Begleitung und Anleitung ist in großem Maße nötig, ebenso wie akute (auch finanzielle) Hilfe beim
Fehlen jeglicher Mittel. Dies ist vor allem bei EU-Bürgern, welche aufgrund der Freizügigkeit das
Recht haben einzureisen, ein Problem, wenn sie keine Arbeit finden bzw. aufnehmen können. In
einem solchen Fall gibt es keinerlei finanzielle Leistungen, auch nicht für Kinder. In diesen Fällen
bedarf es einer umfassenden Unterstützung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zur
Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Gesundheit. Verschuldung, psychische BeeinSeite | 75
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trächtigungen oder Erkrankungen, Klinik- oder Gefängnisaufenthalte sind weitere Schwierigkeiten
mit denen junge Menschen zusätzlich belastet sind. Viele geplante Klinikaufenthalte und Therapien
wurden wegen den Corona-Fallzahlen verschoben oder fielen aus.
Kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten speziell für volljährige junge Menschen gibt es nicht, was
problematisch ist, da die jungen Menschen (vor allem Frauen) die vorhandenen Angebote nicht
annehmen.
Ausblick
Öffentliche Plätze, an denen sich junge Menschen aufhalten, aufzusuchen, neue Kontakte zu
knüpfen und alte Kontakte zu pflegen, gehört ebenso wie die Einzelfallhilfe weiterhin zu den
Schwerpunkten der Arbeit. Es ist damit zu rechnen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie
im Laufe des Jahres noch deutlicher hervortreten und mehr junge Menschen Unterstützung in den
verschiedenen Bereichen und Lebenslagen brauchen werden. Geplant ist zudem die Aufsuchende
Arbeit im Team mit dem Kolleginnen und Kollegen des Projektes „Next Step 3“ auszubauen und
gemeinsam zu gestalten. Dies wurde im letzten Jahr begonnen, war jedoch aufgrund der Pandemie
kaum möglich. Die Zusammenarbeit und personelle Kooperation mit der Mobilen Jugendarbeit soll
beibehalten werden.
Durchgeführte Freizeitaktivitäten
Es fanden Spaziergänge sowie Koch- und Spielenachmittage statt.
Fortbildungen
Teilnahme an einem Qualifikationskurs Erlebnispädagogik
Beendigung der Online-Fortbildung Traumapädagogik
Weiteres
Teilnahme am AK Wohnungslose Frauen in Koblenz
leider sind alle weiteren Veranstaltungen, bei denen Streetwork unterstützt, in diesem Jahr
aufgrund der ständigen Kontaktbeschränkungen ausgefallen
Kooperationspartnerinnen und -partner
Träger der Wohnungslosenhilfe
Mitarbeitende des Jobcenter Koblenz, auf Wunsch Mitarbeitende anderer Jugendämter
Mitarbeitende des Sachbereiches Kinder- und Jugendförderung und des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD)
Mitarbeitende des Internationalen Bundes (Betreuung der WG „Spurwechsel“)
Mitarbeitende des Projektes „First Step 3“ der Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH
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2.1.5
Spielhaus am Peter-Altmeier-Ufer
Das Spielhaus am Moselufer ist eine außerschulische Bildungs- und Freizeiteinrichtung für Kinder
im Alter von 6-12 Jahren. Ziel der Arbeit ist es, jungen Menschen ein Freizeit-, Raum-, Bildungs- und
Beratungsangebot zu eröffnen und dabei Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung sowie
Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung, Selbstentfaltung und Partizipation zu schaffen. Dabei
werden die Lebenssituationen und kulturellen Hintergründe der Besucherinnen und Besucher
berücksichtigt. Den Kindern und Jugendlichen stehen pädagogische Fachkräfte als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung.
Angebote zur außerschulischen Bildungsarbeit
Inhaltliche Schwerpunkte der Bildungsarbeit sind die Themen: Bewegung, gesunde Ernährung,
Kultur, Medien, kreatives Gestalten und Werken, Natur- und Umwelt sowie informelle Wissens- und
Wertevermittlung. Neben thematischen Wochenangeboten im Regelbetrieb der Einrichtung werden
diese Themen auch in Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnerinnen und -partnern
(Clemens-Brentano-/ Overberg Realschule Plus, St. Castor Grundschule, Diesterweg Schule) im
Rahmen von Nachmittags-AGs niedrigschwellig bearbeitet.
Im Jahr 2021 entwickelten die Mitarbeitenden ein Seminar mit der Überschrift „Lebensraum Garten“.
Die Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der 2. bis 4. Klasse der Koblenzer Grundschulen. In
diesem Seminar werden den Kindern Kenntnisse über die ökologische Vielfalt in Gärten und anderen
Grünflächen vermittelt. Durch die Mischung aus theoretischen Inhalten und praktischen Erfahrungen
ist es uns gelungen, einen außerschulischen Lernort zu schaffen, der bei den Schülerinnen und
Schülern sowie bei den Lehrenden auf großes Interesse traf.
Ferienangebote
Das Spielhaus am Moselufer bot auch im Jahr 2021 während der Schulferien besondere Angebote,
Workshops und Tagesausflüge an.
Besondere Angebote & Feste
Im Jahr 2021 fanden bedingt durch die Corona-Pandemie nur zwei Veranstaltungen statt. Zum einen
gab es zu Beginn der Sommerferien eine Schools-Out-Party. Außerdem wurde zu Halloween im
Außenbereich ein Fest gefeiert. Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Weiterhin kamen
die Westerwälder Clowndoktoren einmal im Monat zu Besuch.
Konzeptionelle Weiterentwicklung
Im Rahmen der Personalentwicklung hat das Spielhaus-Team die Konzeption des Hauses sowie die
Arbeitsplatzbeschreibungen überarbeitet.
Mobile Einsätze mit den Spielekisten „KOWELIX Junior“ und dem „KOWELIX“
Neben der pädagogischen Arbeit im Spielhaus besteht die zweite Säule in der aufsuchenden
mobilen Arbeit in Koblenzer Stadtteilen. Ziel der Mobilen Arbeit ist es, ähnlich wie im Spielhaus, ein
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Freizeit-, Bewegungs-, Bildungs- und Partizipationsangebot zu eröffnen. Um dies zu erreichen,
werden mit dem „Kowelix Junior“ (PKW-Anhänger) gezielt benachteiligte Stadtgebiete und Schulen
angefahren, um auch dort die Teilhabe der Kinder- und Jugendlichen zu ermöglichen.
Angebote für Geflüchtete
Die Arbeit mit Geflüchteten stellt einen wichtigen Schwerpunkt der mobilen Einsätze dar. In 2021
wurden wöchentlich Spiel- und Bewegungsangebote in Koblenzer Flüchtlingsunterkünften durchgeführt. Neben der Unterkunft im Rauental wurde in diesem Jahr zusätzlich ein Angebot für die
Unterkunft in der Niederberger Höhe ins Leben gerufen. In der zweiten Jahreshälfte wurden diese
Angebote bedingt durch die Corona-Pandemie gestoppt. Wir hoffen, dass das wichtige Angebot im
Jahr 2022 wiederaufgenommen werden kann.
Angebote an Koblenzer Grundschulen
An der Resonanz der beteiligten Grundschulen wurde deutlich, dass die bereits in 2017 eingeführten
aktiven Spiel-/Bewegungspausen an Attraktivität und Notwenigkeit nicht eingebüßt haben. So gibt
es an zahlreichen Koblenzer Grundschulen in der Pausenzeit kaum gezielte Angebote zur
Beschäftigung und Bewegung. Das Team des Spielhauses/Spielmobils hat mithilfe der Spielekiste
„Kowelix Junior“ folgende Grundschulen erreicht: Grundschule Niederberg, Steinschule,
Pfaffendorfer Höhe, Grundschule Regenbogenschule. Ein Ausbau des Angebots, um auch andere
Schulen miteinzubeziehen, ist aus unserer Sicht dringend erforderlich. An der Willy-GrafGrundschule findet ein wöchentliches Angebot zur Bewegungs- und Kreativitätsförderung statt.
Vermietung
In 2021 erfolgten pandemiebedingt lediglich 14 Vermietungen. Davon zwei mit Einnahmen in einer
Gesamthöhe von 73,50 €.
Vermietung mit Einnahmen
Anzahl
KOWELIX junior KO 2070 (MOSPIKI)
Buttonmaschine
Vermietungen gesamt
Einnahmen
2
1
3
Vermietungen ohne Einnahmen*
60 €
13,50 €
73,50 €
Anzahl
Spielgerätesortiment
Buttonmaschine
Jonglierkiste
Getränkegarnituren
Großspiele
Buttonherstellung
KOWELIX junior KO 2070 (MOSPIKI)
Fallschirm/Sprungtuch
Vermietungen gesamt
1
4
1
1
1
1
1
1
11
Quelle: eigene Erhebungen
*da Vermietung innerhalb des Amtes bzw. an Kooperationspartner
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Jahresbericht 2021
2.1.6
Ferienmaßnahmen
Viele unterschiedliche Träger engagieren sich bei den Ferienmaßnahmen für Kinder und
Jugendliche und leisten für berufstätige Eltern nicht nur einen wichtigen Beitrag zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern bieten auch den Koblenzer Kindern, deren Eltern nicht
in Urlaub fahren können, spannende und erlebnisreiche Ferientage vor Ort. Im Vordergrund stehen
Spiel, Spaß, Action, außerschulisches Lernen und das Schließen neuer Freundschaften. Zum
vielseitigen Freizeitprogramm zählen Ausflüge, Schwimmbadbesuche, Naturerlebnisse und kreative
Angebote.
Insgesamt standen bei den Ferienmaßnahmen im Jahr 2021 ca. 900 Plätze für Kinder im Alter von
sechs bis zwölf Jahren zur Verfügung. Mehr als 20 Träger engagieren sich für Ferienangebote Die
Angebote dauern von minimal einer Woche bis hin zu sechs Wochen der Sommerferien. So kamen
addiert ca. 10.000 Betreuungstage zusammen. Durch großes Engagement sowohl beim öffentlichen
aber vor allem bei den freien Trägern konnte durch dieses Angebot den Eltern eine Betreuung und
den Kindern und Jugendliche sinnvoll gestaltete Ferien als Maßnahme der außerschulischen
Jugendbildung in Corona-Zeiten geboten werden.
Das Jugendamt stellt zu Beginn eines jeden Jahres alle Ferienmaßnahmen in einer Broschüre
zusammen, um Eltern einen Überblick über das Angebotsspektrum zu geben. Die Broschüre kann
im Internet unter der unten angegebenen Adresse eingesehen und heruntergeladen oder beim
Jugendamt angefordert werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die Broschüre digital
stetig aktualisiert. Des Weiteren war eine Hotline eingerichtet, die die Angebote koordiniert hat.
Die Stadtranderholungen und Ferienaktionen vor Ort werden im Rahmen der Richtlinien der Stadt
Koblenz zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit finanziell unterstützt. Die Durchführung
der Maßnahmen unter verschärften Hygienebedingungen, in kleineren Gruppen und mit höherem
Personalaufwand, haben nicht unerhebliche Mehrkosten ausgelöst, die durch erhöhte Zuschüsse
des Landes, Umschichtung von Haushaltsmitten und Spenden zur Verfügung gestellt werden
konnten.
Eine der größten Maßnahmen ist der Bauspielplatz auf dem Gelände der Sportanlage Oberwerth.
Diese Ferienmaßnahme der Stadt Koblenz wird durch die Jugendkunstwerkstatt Koblenz e.V., die
für die Organisation und Durchführung der Aktion verantwortlich ist, durchgeführt. Wie in den
vergangenen Jahren haben auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an der Maßnahme
teilgenommen.
Die Ferienangebote sind unter www.koblenz.de/leben-in-koblenz/freizeit/ferienprogramme/ zu
finden.
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2.1.7
Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche
Der Jugendrat hat auch im Jahr 2021 seine Arbeit weitergeführt, neue Veranstaltungen realisiert
und bestehende Anliegen weiterverfolgt. Den Vorstand des Jugendrats bildeten Dominik Schmidt
(17 Jahre) als Vorsitzender, Béla Riebel (19 Jahre), Mara Schröder (18 Jahre) und Clara Fruhling
(14 Jahre) als stellvertretende Vorsitzende. Der Jugendrat tagte 2021 in zehn öffentlichen Sitzungen
im Plenum, dazwischen arbeitete er in kleineren Arbeitsgruppen zu diversen Themen.
Die Geschäftsführung und die pädagogische Begleitung des Jugendrates obliegen dem Kinder- und
Jugendbüro in Trägerschaft der Jugendkunstwerkstatt Koblenz e.V. und des Stadtjugendringes e.V.
Zu den Arbeitsgruppen gehört die Arbeit in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Sicherheit, Wir
haben Recht(e), Öffentlichkeitsarbeit sowie Wahlen, Events und Freizeit.
Die AG Umwelt und Naturschutz baute Spatzennistkästen, die am Kurt-Esser-Haus angebracht
wurden.
Die AG Verkehr und Sicherheit arbeitete gemeinsam mit dem Koblenzer Künstler Daniel Schmitz,
der mobilen Jugendarbeit und dem Jugendamt Koblenz an einem Graffitiprojekt, das an der
Skateanlage am Schloss angebracht wurde, um die Nutzungsregeln in Erinnerung zu rufen und das
sichere Fahren zwischen den verschiedenen Fahrzeugen zu fördern.
Die AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat sich eine neue Social Media-Strategie überlegt und war
mehrmals mit Artikeln in der Rhein Zeitung vertreten.
Die AG Wir haben Recht(e) hat einen Wettbewerb gewonnen und ist durch ein professionelles Team
auf einen Filmdreh vorbereitet und begleitet worden. Ergebnis ist der Kurzfilm „Wir und unser
Koblenz“, der schöne und veränderungswürdige Orte für Jugendliche in Koblenz beleuchtet. Dieses
Projekt wurde durch die Aufnahme einer Podcastfolge mit Baudezernenten Herrn Flöck abgerundet.
Im Zuge der Koblenzer Jugendbefragung hat die AG Wahlen, Events & Freizeit gemeinsam mit der
Statistikstelle der Stadt Koblenz die Fragebögen überarbeitet, die dann an den weiterführenden
Schulen beantwortet wurden. Zudem hat die AG im September das alljährliche Open-Air-Kino
veranstaltet. Gezeigt wurde „Love, Simon“. Der Film thematisiert das Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Sexualität und die Toleranz und Akzeptanz gegenüber
Homosexualität. Das Event war trotz Einschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie
ausverkauft.
Jugendratsmitglieder haben auch an den Vernetzungstreffen der rheinland-pfälzischen Jugendvertretungen sowie am Treffen des Dachverbands der rheinland-pfälzischen Jugendvertretungen
teilgenommen und ihre Aufgaben als Vertreterinnen und Vertreter in den städtischen Gremien
wahrgenommen. Der Jugendrat bringt dadurch die Interessen der Jugendlichen in die Politik und
Verwaltung ein: in den Jugendhilfeausschuss, in die AG Spielflächen des Jugendhilfeausschusses,
in den Schulträgerausschuss, den Fahrgastbeirat, den Stadtrat, den Ausschuss für Stadtentwicklung
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und Mobilität, in die Klimakommission, den kriminalpräventiven Rat, den Kulturausschuss, den
Sozialausschuss, den Sport- und Bäderausschuss, den Umweltausschuss, den Ausschuss für
allgemeine Bau- und Liegenschaftsverwaltung, den BUGA 2029-Ausschuss, die Fair-Trade-Town,
den Gleichstellungsausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss sowie in diverse Hausbeiräte
Koblenzer Jugend- und Bürgerzentren. Außerdem ist der Jugendrat beratendes Mitglied in der StadtSchülervertretung.
Leider konnten einige Events wie z.B. „Koblenz spielt“ oder der Sporterlebnistag auch 2021 bedingt
durch die Corona-Pandemie nicht stattfinden. Aber der Jugendrat hat sich an anderen Projekten
beteiligt wie z.B. den Austauschformaten mit Koblenzer Partnerstädten Austin in Texas und Petah
Tikva in Israel. Hier wurden mehrere digitale Austauschgespräche zwischen den Jugendvertretungen geführt sowie Workshops zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen abgehalten.
Der Vorstand des Jugendrates wurde außerdem vom SPIEGEL interviewet, um im Zuge der AmpelKoalitionsverhandlungen über politische Jugendbeteiligung und die Arbeit des Koblenzer
Jugendrates vor Ort zu sprechen.
Jugendbefragung
Die alle zehn Jahre stattfindende Jugendbefragung wurde 2021 wieder durchgeführt. Der Jugendrat
war bei der Überarbeitung der Fragebögen beteiligt und begleitete die Befragung an nahezu allen
Koblenzer weiterführenden Schulen. Die Ergebnisse werden für das Frühjahr 2022 erwartet und
fließen dann in die Arbeit des Jugendrates ein.
Jugendforen
Ein Jugendforum konnte im Jahr 2021 pandemiebedingt nicht stattfinden. Im Superwahljahr 2021
wurden jedoch verschiedenste Formate durchgeführt: Zur Landtagswahl veranstaltete das Kinderund Jugendbüro mit Koblenzer Oberstufen sowie mit dem Jugendrat mehrere digitale
Podiumsdiskussionen. Außerdem startete das Kinder- und Jugendbüro den Podcast
„stimmberechtigt“, der bisher über 650 Zuhörerinnen und Zuhörer erreicht hat. Zur Landtagswahl
wurden die meisten Direktkandidatinnen und – kandidaten interviewet, zur Bundestagswahl weitere
Expertinnen und Experten zu verschiedensten Aspekten der Wahl und der Demokratie. Der
Jugendrat nutzt diesen Podcast ebenso für Interviews mit ausgewählten Gästen.
Woche der Kinderrechte
Die diesjährige Woche der Kinderrechte stand unter dem Motto „Kinderrechte – Nicht ohne uns“.
Für den „Ort der Kinderrechte“ hat sich, gemeinsam mit dem Künstler Dennis Nussbaum und in
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Koblenz, die Klasse 6/7b der Diesterwegschule mit dem §12
der UN-Kinderrechtskonvention befasst – „Berücksichtigung des Kindeswillens“ – und zum Thema
Mitbestimmung grafisch eine gläserne Stele gestaltet. Sie ist im Innenhof des historischen
Rathauses zu sehen und soll die Politikerinnen und Politiker vor Ort weiterhin für das Thema
Kinderrechte und die Beteiligung der Koblenzer Kinder und Jugendlichen sensibilisieren.
Persönliche Gespräche mit den Dezernentinnen und Dezernenten sind im Anschluss an die
Gestaltung der Stele für 2022 geplant.
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Jahresbericht 2021
Kinderstadtteilerkundung
Eine Kinderstadtteilerkundung fand im Jahr 2021 nicht statt.
Beteiligung an Spielplatzplanungen
Im Jahr 2020 fand eine Beteiligungsaktion zum Spielplatz in Rübenach statt. Wegen des spät
einsetzenden Baubeginns konnte in 2021 noch keine Begehung stattfinden. Diese bzw. die
Einladung der beteiligten Kinder und Einrichtungen zur Eröffnung des Spielplatzes ist für 2022
geplant.
2.1.8
Öffentliche Spielflächen
Das Jugendamt der Stadt Koblenz betreut 124 öffentliche Kinderspiel- und Bolzplätze. In diesem
Zusammenhang sind vielfältige Tätigkeiten zu verrichten, damit sich die Anlagen in
ordnungsgemäßen Zustand präsentieren und die Sicherheit stets gewährleistet ist. Sichergestellt
wird dies durch die fortlaufende Kontrolle und Hinweise ehrenamtlich tätiger Spielplatzpatinnen und
Spielplatzpaten. Reinigung und Reparatur der Spielflächen werden sowohl durch den Eigenbetrieb
Grünflächen- und Bestattungswesen als auch durch Fremdunternehmer/Beschäftigungsprojekte im
Rahmen eines Projektes der Jugendberufshilfe durchgeführt.
Rechtsgrundlagen sind die Gemeindeordnung sowie das Baugesetzbuch und insbesondere § 11
der Landesbauordnung „Kinderspielplätze“ und die DIN E 18034 „Spielplätze und Freiräume zum
Spielen“.
Die „Arbeitsgruppe Spielflächen“ tagte im Berichtszeitraum pandemiebedingt nur zweimal.
Schwerpunkt war die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten im Rahmen der Prioritätenliste.
Spielplatz „In der Klause Koblenz“, Koblenz-Rübenach
Mit der Errichtung des neuen Kinderspielplatzes wurde im Jahr 2021 begonnen. Die Fertigstellung
erfolgt je nach Wetterlage im Frühjahr 2022.
Kleinspielfeld „Festungspark Kaiser Alexander“
Auf dem geschichtsträchtigen Gelände des Festungsparks Kaiser Alexander wurde am 5.11.2021
ein neues Kleinspielfeld eingeweiht. Da im Zuge der Errichtung des Kita-Neubaus Am Löwentor der
ehemalige Bolzplatz Lerchenweg nicht mehr bespielt werden konnte, errichtete die Stadt Koblenz
eine moderne Anlage inmitten des Festungsgeländes.
Die Kosten für die Realisierung des Spielfeldes beliefen sich auf 60.000 €.
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Jahresbericht 2021
2.2
Jugendsozialarbeit
2.2.1
Schulsozialarbeit
2.2.1.1 Schulsozialarbeit in städtischer Trägerschaft
Schulsozialarbeit bezieht sich in ihren Aufgaben und Angeboten auf die Ausführungen zur
(Jugendarbeit und) Jugendsozialarbeit in (§ 11 und) §13 KJHG. Die Mitarbeitenden der
Schulsozialarbeit sind in erster Linie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die
Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Die Schulsozialarbeit ist als eigenständiges
Handlungsfeld der Jugendhilfe in den jeweiligen Schulen tätig. Primärer und wichtigster
Kooperationspartner ist die Schule, d. h. die Schulleitung, das Lehrerkollegium sowie weitere
Mitarbeitende. Darüber hinaus orientiert sich die Schulsozialarbeit auf das Gemeinwesen und leistet
auch dort Kooperationsarbeit. In der Beratung arbeitet sie bei komplexen Problemlagen mit
amtsinternen und anderen Fachdiensten zusammen. Sie schafft durch spezifische sozialpädagogische Interventionen soziale Rahmenbedingungen, um den Schülerinnen und Schülern
einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. Hierdurch werden Chancen geschaffen, damit
diese ein selbstständiges Leben führen können.
Folgende Arbeitsschwerpunkte werden von allen Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern in unterschiedlicher Gewichtung und je nach Schultyp durchgeführt:
• Beratung von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Lehrerenden
• Krisenintervention
• Beratung und Angebote zur Berufsorientierung
• offene Gruppenangebote und Ferienaktionen
• sozialpädagogische Mitwirkung in Unterrichtseinheiten
• Kooperationsarbeit, Vernetzung im Stadtteil bzw. Stadtteilarbeit
• politische Bildung
• Angebote im Ganztagsbereich
• besondere Projekte
Schulsozialarbeit ist in städtischer Trägerschaft an einigen Schulen installiert und wurde 2021 vom
Land mit jeweils 30.600 € pro 100 %-Stelle (15.300 € pro 50 %-Stelle) gefördert. Auch die Schulsozialarbeit an der Berufsbildenden Schule Wirtschaft wurde mit der gleichen Summe gefördert.
An folgenden Schulen ist Schulsozialarbeit installiert:
Realschule plus auf der Karthause (eine 100 %-Stelle, eine 25 %-Stelle)
Goethe-Realschule plus, Lützel (eine 100 %-Stelle)
Clemens-Brentano-Overberg Realschule plus Koblenz (eine 100 %-Stelle, eine 50 %-Stelle)
Albert Schweitzer Realschule plus, Asterstein (eine 100 %-Stelle)
Integrierte Gesamtschule Koblenz, Metternich (eine 75 %-Stelle, eine 50 %-Stelle)
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Jahresbericht 2021
Berufsbildende Schule Wirtschaft, Goldgrube (eine 100 %-Stelle, eine 50 %-Stelle)
Julius-Wegeler-Schule (eine 50 %-Stelle)
Diesterweg-Schule + Förder- und Beratungszentrum, Schule mit dem Förderschwerpunkt
Lernen und sozial-emotionale Entwicklung, Altstadt (eine 50 %-Stelle)
Seit dem 01.08.2015 ist an die Diesterweg-Schule das Förder- und Beratungszentrum angeschlossen, welches für alle Koblenzer Schulen zuständig ist.
Folgende Stelle wird ausschließlich von der Stadt Koblenz finanziert:
Hans-Zulliger-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Lützel (eine 100 %-Stelle)
Die Stelle war aufgrund von Altersteilzeit ab 30.6.2021 vakant und ist ab 01.02.2022 mit einer
50 %-Stelle neu besetzt.
Ausblick:
In Abstimmung mit der AG Schulsozialarbeit und dem Jugendhilfeausschuss wird ein 50 %-Stelle
an der Förderschule für Ganzheitliche Entwicklung „Schule im Bienhorntal“ 2022 eingerichtet. Des
Weiteren wird die Schulsozialarbeit an der Goethe-Realschule+ um eine 50 %-Stelle und an der
Realschule auf der Karthause um 25 %-Stelle ausgebaut. Die beiden Stellen sind bis zum
31.05.2023 befristet und werden über das Corona-Aufholpaket finanziert.
Es wurden für die Schulsozialarbeit der Stadtverwaltung Koblenz Kooperationsverträge mit den
jeweiligen Schulen erstellt. Die veröffentlichte Konzeption und ein ausführlicher Jahresbericht der
Schulsozialarbeit können angefordert werden.
2.2.1.2 Schulsozialarbeit bei freien Trägern mit städtischer Förderung
In Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe Arenberg wird allen Grundschulen in Koblenz ein
Angebot der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Der Auftrag umfasst Einzelfallhilfen,
Integration in Schule und Klasse, begleitende Elternarbeit, Sozialkompetenztrainings, Verhaltenstrainings, sozialpädagogische Begleitung, gewaltfreie Klasse. Die Einzelfallarbeit steht im Vordergrund. Es stehen seit 08.2021 fünf Personalstellen zur Verfügung. Fast alle Koblenzer Grundschulen
haben 2021 dieses Angebot in unterschiedlicher zeitlicher Ausgestaltung wahrgenommen. Ab 2022
werden im Rahmen des Corona-Aufholpaketes weitere zwei Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit
an Grundschulen, befristet bis zum 31.05.2022, eingesetzt.
Der Caritasverband Koblenz e.V. - ambulante Jugendhilfe - leistet Schulsozialarbeit ab 08.2021 mit
vier Personalstellen an allen sieben Koblenzer Gymnasien und mit einer 50 %-Stelle an der
St. Franziskus Schule. Schwerpunkte sind Krisenintervention und Clearing, Klärung schulischer und
beruflicher Perspektiven, Sicherung von Beschulbarkeit, Beratung von Schülerinnen und Schülern,
Eltern und Lehrern. Eine Auswertung der Tätigkeit kann beim Caritasverband angefordert werden.
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Jahresbericht 2021
Ab 2022 werden im Rahmen des Corona-Aufholpaketes weitere 1,5 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit an Gymnasien, befristet bis zum 31.05.2022 eingesetzt.
2.2.1.3 Schulsozialarbeit in Verantwortung des Landes
An der berufsbildenden Schulen Gewerbe, Hauswirtschaft, Sozialwesen - Julius-Wegeler-Schuleund der berufsbildenden Schule Technik - Carl-Benz-Schule - wird Schulsozialarbeit mit jeweils einer
100 %-Stelle in finanzieller Trägerschaft der Schulbehörde geleistet.
Im Rahmen des Corona-Aufholpaketes wird eine weitere Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit an
der Julius-Wegeler-Schule über Landesmittel finanziert.
2.2.1.4. Schulverweigerungsprojekt
Ergänzt wird die Schulsozialarbeit durch eine gezielte Maßnahme gegen Schulabsentismus und
Schulverweigerung von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I. Auftrag ist hier, die
Beschulbarkeit wiederherzustellen, berufliche Integration zu ermöglichen und begleitende
Elternarbeit zu leisten. Die Maßnahme wird zentral durchgeführt; die Schulen entsenden die
jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler zum Projekt „Return“ - bei Schulbefreiung. Träger der
Maßnahme ist der Internationale Bund. Hierzu sind 1,5 Stellen eingesetzt. Es stehen zehn Plätze
zur Verfügung.
Ab 2022 werden im Rahmen des Corona-Aufholpaketes weitere fünf Plätze für das Projekt „Return“,
befristet bis zum 31.05.2022, finanziert.
2.2.1.5 Ausbau der Schulsozialarbeit
Der im Stadtrat beschlossene Ausbau der Schulsozialarbeit wurde gemäß dem Stufenplan 2021
umgesetzt.
Stufenplan
2021
Grundschule
Gymnasium
2022
1,0 VZÄ
1,0 VZÄ
2,0 VZÄ
-
Der Ausbau für Grundschulen soll für 2022 im Rahmen des Corona-Aufholpaketes erfolgen und
startet zum 01.01.2022. Über eine Verstetigung nach Ende der Befristung zum 31.5.2023 ist erneut
zu beraten.
Für den Bereich der berufsbildenden Schulen liegt keine einheitliche Empfehlung der AG vor. Derzeit
sind zwei berufsbildenden Schulen mit je einer Vollzeitkraft Schulsozialarbeit ausgestattet. Diese
befinden sich in Trägerschaft des Landes. Das Land hat bereits angekündigt, die Schulsozialarbeit
zukünftig nicht mehr mit eigenem Personal durchzuführen.
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Jahresbericht 2021
2.2.2
Jugendberufshilfe
2.2.2.1 Jugendberufshelfer
Im Juni dieses Jahres wurde die Jugendberufsagentur Koblenz, eine gemeinsame Anlaufstelle der
Agentur für Arbeit, des Jobcenters Stadt Koblenz und dem Jugendamt Stadt Koblenz eröffnet. Die
Räumlichkeiten der Jugendberufsagentur in der Viktoriastr. 38 sind freundlich und für die jungen
Menschen durch die zentrale Lage gut zu erreichen. Unter einem Dach beraten die Mitarbeitenden
der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, des Teams U 25 des Jobcenters und der Jugendberufshilfe des Jugendamtes der Stadt Koblenz Jugendliche und junge Erwachsene zu unterschiedlichsten
Anliegen und Problemlagen. Zielsetzung ist, die berufliche und soziale Integration dieser jungen
Menschen zu fördern. Die drei Partner setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte, deren
Rahmenbedingungen sich an den jeweiligen gesetzlichen Aufträgen orientieren. Die gemeinsame
Arbeit unter einem Dach bringt viele Vorteile: Unterschiedliche Anliegen können zielgerichtet und
kompetent auf kurzem Wege und durch gemeinsame Fallkonferenzen bearbeitet werden.
Koblenz hat sich 2021 als Modellregion am Förderkonzept „Jugendberufsagentur Plus“ beteiligt. Im
Rahmen des Förderkonzepts unterstützt die eingerichtete Koordinationsstelle die Agentur für Arbeit,
das Jobcenter und das Jugendamt dabei, optimale Hilfe aus einer Hand anzubieten. So können die
jungen Menschen bestmöglich unterstützt, in ihre berufliche Zukunft starten. Gefördert wird das
Modellprojekt der „Jugendberufsagentur Plus“ durch das Ministerium für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz. 2022 wird das Projekt in eine
Förderung durch den Europäischen Sozialfond überführt.
Die Arbeit der Jugendberufshilfe hat sich nicht wesentlich verändert. Neu hinzugekommen ist die
Besetzung der gemeinsamen Clearingstelle innerhalb der Öffnungszeiten der Jugendberufsagentur.
Die Besetzung der Clearingstelle bindet zeitliche Ressourcen von 26,5 Stunden wöchentlich. Durch
die Einrichtung der Clearingstelle soll sichergestellt werden, dass aus jedem Rechtskreis eine
Ansprechpartnerin bzw. ein Ansprechpartner zeitnah zur Verfügung steht und die jeweiligen
Anliegen adäquat bearbeitet werden können.
Jugendberufshilfe ist als Experte für die Lebenswelten und Bedürfnisse sozial benachteiligter junger
Menschen ein wichtiger Bestandteil der Jugendberufsagentur und wendet sich an Jugendliche und
junge Erwachsene bis 27 Jahren aus Koblenz. Jugendberufshilfe bietet den jungen Menschen ein
langfristiges und stabiles Beratungs- und Betreuungsangebot.
Auslöser für den Kontakt zum Beratungsangebot der Jugendberufshilfe sind krisenhafte
Lebenssituationen junger Menschen. 76 junge Menschen haben das Beratungsangebot in diesem
Jahr in Anspruch genommen, 62 wurden längerfristig sozialpädagogisch beraten und betreut.
Die Anzahl der face-to-face-Beratungen ist im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleichgeblieben.
Vielfach finden Beratungen telefonisch oder per Mail statt. Die Beratungsarbeit hat sich von einer
umfassenden, verschiedene Lebensbereiche umspannenden Beratung verlagert hin zu sehr
konkreten, einzelnen Beratungsschwerpunkten. Schwerpunkte sind hierbei immer wieder der
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Jahresbericht 2021
Auszug aus dem elterlichen Haushalt, das Problemfeld Wohnen oder das konkrete Vorgehen bei
der Antragstellung bzw. bei der Überwindung finanzieller Schwierigkeiten. Insgesamt gibt es einen
Rückgang an Beratungsanfragen seit Beginn der Corona-Pandemie. Eine dauerhafte Öffnung der
Einrichtungen war in diesem Jahr nicht möglich. Es gab immer wieder Einschränkungen und
Zugangsbeschränkungen für die jungen Menschen. Diese haben die Beratungsarbeit vielfach
unterbrochen, die Kontaktaufnahme und die Fortsetzung der Beratung erschwert.
Das erweiterte Angebot der Jugendberufsagentur hat sich noch nicht bei allen Jugendlichen und
jungen Erwachsenen rumgesprochen. Mehrheitlich suchen die Klientinnen und Klienten die
Jugendberufsagentur auf, weil sie eingeladen werden. Eine Verbesserung der Lage ist in der ersten
Jahreshälfte des kommenden Jahres nur langsam zu erwarten. Es verfestigt sich der Eindruck, dass
sozial benachteiligte junge Menschen mehr zu einem sozialen Rückzug neigen und so öffentlich
weniger in Erscheinung treten. Es scheint so, als würden sich die jungen Menschen in der Situation
einrichten. Kurzfristig wird es die Aufgabe sein, wieder in Kontakt mit den jungen Menschen zu
kommen und diese zum Wahrnehmen ihrer Interessen und zum eigenständigen Besuch der
Jugendberufsagentur zu motivieren.
2.2.2.2 Jobfux
Ausgangslage
Das Projekt Jobfux wird bereits seit April 2005 an der Goethe-Realschule plus in Koblenz durchgeführt. Im Rahmen seiner Tätigkeit unterstützt und begleitet die Fachkraft Schülerinnen und Schüler
beim Übergang von der Schule in den Beruf. Das Projekt wird gefördert aus Mitteln des Landes
Rheinland-Pfalz und des Europäischen Sozialfonds. Träger der Stelle in Koblenz ist das Amt für
Jugend, Familie, Senioren und Soziales.
Zielgruppe
Die Zielgruppe stellen die Klassenstufen 8 und 9 dar. Im Schuljahr 2020/21 richtete sich das Projekt
in der Einzelberatung an 69 Schülerinnen und Schüler, davon 28 weiblich und 41 männlich.
Insgesamt verfügten 54 dieser Schülerinnen und Schüler über einen Migrationshintergrund.
Konzept
Das Büro des Jobfuxes befindet sich im Schulgebäude, sodass er an allen Schultagen für die
Jugendlichen erreichbar ist. Ein wichtiger Baustein ist die individuelle Einzelfallberatung. Der
Beratungsprozess gestaltet sich klientenorientiert an den Bedarfen der Jugendlichen. Darüber
hinaus begleitet der Jobfux den gesamten Prozess der Berufsorientierung und arbeitet in
Kooperation mit dem Lehrerkollegium im Unterricht mit. Pädagogische Einheiten zur
Berufsorientierung und zur Stärkung der Bewerberkompetenzen werden im 8. und 9. Schuljahr
durchgeführt. Der Jobfux bietet verschiedene Projekte zur Berufsorientierung, wie beispielsweise
Betriebsbesichtigungen, an. Abgerundet wird das Konzept durch das Angebot der Theoriemodule
„Grundlagen finanzieller Lebensführung“ und „Europa und ich“.
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Jahresbericht 2021
Angebote des Jobfuxes zur Berufsorientierung im Überblick:
Individuelle Einzelfallhilfe
individuelle Berufsberatung (Information und Beratung in allen Fragen rund um das Thema
Praktikum, Ausbildung und Berufe) sowie Hilfestellung bei der Suche nach Praktikums- oder
Ausbildungsstellen und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte
in allen Fragen zum Thema Übergang von der Schule in den Beruf
Unterrichtsprojekte
Bewerbertraining in der 8. und 9. Klassenstufe
Einzelprojekte zur Berufsorientierung (z.B. Training von Vorstellungsgesprächen, Einstellungstests, Besuch von Ausbildungsmessen)
Durchführung der o. g. Theoriemodule
Besondere Projekte
Kooperation mit IHK und HWK Koblenz sowie der Bundesagentur für Arbeit
Betriebsbesichtigungen bei verschiedenen Koblenzer Betrieben
Übungen von Vorstellungsgesprächen unter „Ernstfallbedingungen“ mit Unterstützung der
Ausbildungsleitung der Stadtverwaltung Koblenz
Berufswahlfilme mit VR-Brillen (virtuelle Realität)
Online Angebote (u.a. Chat, Infos zu Berufen, Unterrichtseinheiten zur Berufsorientierung,
Korrektur von Bewerbungen)
Ausblick
Durch die Corona-Pandemie fühlen sich viele Schülerinnen und Schüler in ihrer Berufswahl
verunsichert. Neben dem spürbaren Rückgang an freien Ausbildungsstellen und der existentiellen
Bedrohung vieler Berufsgruppen, bewerben sich auch weniger Jugendliche für eine duale
Ausbildung nach Abschluss der 9. Klasse. Die Schülerinnen und Schüler streben oft nach höheren
Schulabschlüssen, wobei die realistische Selbsteinschätzung häufig fehlt. Die Attraktivität von
Ausbildungsberufen soll durch eine möglichst praxisnahe Berufsorientierung gesteigert werden.
Eine Kooperation mit Betrieben wie auch anderen Unterstützungsangeboten ist daher essentiell. Der
Jobfux hat sein digitales Angebot erweitert, um auch in Zeiten von Quarantänen und Schulschließungen für die Schülerinnen und Schüler da zu sein.
2.2.2.3
Weitere Projekte und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit
2.2.2.3.1 Angebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen
In verschiedenen Arbeitskontexten sind zunehmend junge Erwachsene mit multiplen Problemlagen
bekannt, die nicht in der Lage sind, die eigene Existenz zu sichern, sich nicht in Ausbildung oder
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Jahresbericht 2021
Beschäftigung befinden und auf keinen unterstützenden familiären Hintergrund zurückgreifen
können. Diese jungen Erwachsenen sind oft aufgrund dieser Problematik wohnungslos oder von
längerfristiger Wohnungslosigkeit bedroht, was ein Hindernis für eine erfolgreiche Integration in
Ausbildung oder Arbeit darstellt. Diese Situation verschärft sich weiterhin durch das mangelnde
Angebot an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in Koblenz.
Zur Abhilfe dieser Problematik ist (u.a.) das Wohnprojekt „Spurwechsel“ eingerichtet. In Form einer
Wohngemeinschaft für junge Frauen und einer Wohngemeinschaft für junge Männer werden je drei
Plätze zur Verfügung gestellt. Die Trägerschaft liegt beim Internationalen Bund. Vorrangiges Ziel der
sozialpädagogischen Betreuung in der Wohngemeinschaft ist, die berufliche Eingliederung in
aufeinander aufbauenden Schritten. Der Träger arbeitet hier eng mit der Jugendberufshilfe und dem
Jobcenter zusammen. Die Arbeit wird von einer Steuerungsgruppe begleitet, die auch die
Entscheidungen zur Aufnahme trifft.
Es hat sich herausgestellt, dass einige Bewohnerinnen und Bewohner trotz guter Anfangsprognose
weitergehende Hilfen benötigen, die aufgrund der konzeptionellen Ausrichtung in der
Wohngemeinschaft nicht angeboten werden konnten, daher wurde die Konzeption angepasst. Die
Umsetzung erfolgt nach und nach gemäß den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Eine Stelle für Aufsuchende Arbeit, gemäß den Vorgaben des § 16h SGB II, war für 2021 durch das
Jobcenter installiert. Die Stelle wird im Projekt Jugendberufsagentur + 2022-2027 (ESF-Förderung)
fortgeführt.
Des Weiteren stehen im Kolpinghaus zwei Plätze zur Verfügung, die gemäß § 13 Abs. 3 sozialpädagogisch begleitet werden, und das Wohnen während Ausbildung, beruflicher Bildungs- und
Orientierungsmaßnahmen oder Eingliederung sichern. Die Plätze sind dauerhaft belegt.
2.2.2.3.2 Förderung des außerschulischen interkulturellen Lernens
Im Leitbild der Stadt Koblenz ist die Förderung des interkulturellen Lebens als ein Grundprinzip
verankert. Dies meint zum einen die Integration in die Aufnahmegesellschaft und die Partizipation
von Zuwandernden am Leben in der Aufnahmegesellschaft, zum andern beinhaltet dies auch das
Erlernen von Offenheit und Achtung gegenüber anderen Kulturen und Religionen auch durch die
Aufnahmegesellschaft. Integration ist daher ein wechselseitiger Prozess, der nur in einem
dialogischen Austausch der Kulturen, zwischen Migranten und Nicht-Migranten, gelingen kann.
In diesem Kontext steht es außer Frage, dass der Kenntnis der deutschen Sprache bei der Integration eine herausragende Bedeutung zukommt. Sprachkenntnisse sind nicht nur die Voraussetzung für kognitives Lernen, sondern auch für die zwischenmenschliche Kommunikation, Verständigung und gegenseitiges Kennenlernen. Sie legen die Basis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Kindertagesstätten, Schulen und außerschulische Lernorte wie Jugendgruppe, Verein oder Jugendhaus sind besonders bedeutsame Orte für den Spracherwerb.
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„Sprache ist das zentrale Mittel für Menschen, Beziehungen zu ihrer Umwelt aufzubauen und diese
dadurch zu verstehen. Von besonderer Bedeutung ist dabei das soziale Umfeld. Über die Beziehung
zu besonders vertrauten Personen wird Sprache … erworben, über Sprache bildet das Kind seine
Identität aus und entwickelt seine Persönlichkeit.“1 Deshalb fördert die Stadt Koblenz mit „Richtlinien
zur Förderung des außerschulischen interkulturellen Lernens von Kindern und Jugendlichen im
Schulalter“ die sprachliche und kulturelle Integration von Kindern und Jugendlichen ohne
ausreichende Deutschkenntnisse im Schulalter bis zur Erlangung der Berufsreife mit dem Ziel ihrer
sozialen Integration in der Form von Maßnahmen der Jugendsozialarbeit i.S. des § 13 Abs. 1 SGB
VIII. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, bezieht sich die Förderung auf Kinder und Jugendliche
aus Migrantenfamilien und zugewanderte unbegleitete Minderjährige, die wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur sozial benachteiligt sind. Die Begegnung von Kindern und
Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund ist dabei das Ziel aller geförderten Maßnahmen.
Maßnahmen wurden durchgeführt vom Lerntreff Bürgerzentrum Koblenz-Lützel mit drei Gruppen,
der Kirchengemeinde St. Peter Koblenz Neuendorf mit zwei Gruppen und Merhaba mit sieben
Gruppen sowie im Haus der offenen Tür mit drei Gruppen. Der Verein Großsiedlung Neuendorf
hat seine Tätigkeit vorerst eingestellt. Die Lerntreffs konnten auf Grund der Corona-Pandemie nicht
in der bisherigen Form durchgeführt werden. Die Träger versuchten mit verschiedenen Alternativen,
wie Einzelmaßnahmen, digitalen Angeboten, Telefon- und Social Media-Kontakten, eine
Unterstützung der Kinder- und Jugendlichen aufrecht zu erhalten.
2.2.2.4 Förderung und Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendsozialarbeit
Die Zusammenarbeit mit Institutionen der Jugendsozialarbeit erfolgte in themenbezogenen
Arbeitsgesprächen; die finanzielle Förderung von Projekten erfolgte durch die Stadt Koblenz gemäß
Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss. Folgende Projekte sind schwerpunktmäßig zu
nennen:
2.2.2.4.1 Katholische Jugendsozialarbeit St. Peter Neuendorf
Diakonische Jugendpastoral in Form von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (JSA):
Der Träger, die Katholische Kirchengemeinde St. Peter Neuendorf, hat sich als diakonische Jugendpastoral der Aufgabe gestellt, für junge Menschen da zu sein, die von Armut, Arbeitslosigkeit oder
Gewaltanwendung betroffen sind. Sie zu unterstützen und zu fördern ist das vorrangige Ziel. Dabei
gilt es immer, die Jugendlichen im Blick zu halten, um eine bedürfnisorientierte Vermittlung und
Begleitung zu gewährleisten. Räumlich erfolgen die Angebote in Neuendorf, mit Schwerpunkt
Großsiedlung Neuendorf.
1
Kita-Server, URL: https://kita.rlp.de/de/themen/sprachbildung/
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Jahresbericht 2021
Arbeitsschwerpunkte sind:
Jugendarbeit:
als offene Angebote, insbesondere regelmäßig stattfindende Jugendtreffs
Jugendberatung:
in Form von Einzel- oder Cliquenberatung zu unterschiedlichen Themenbereichen (z. B. Familie,
Konsum, Straftaten/Gesetze, Regeln, schulische und berufliche Perspektiven)
Jugendberufshilfe:
Unterstützung beim Übergang von der Schule in Ausbildung/Beruf oder weiterführende Schule,
Lerntreff als Förderangebot
Die Angebote konnten aufgrund der Pandemie und einer Stellenvakanz beim Träger nur
eingeschränkt durchgeführt werden. Der Jugendtreff war pandemiebedingt 2021 nur teilweise
geöffnet.
2.2.2.4.2 Aufsuchende Sozialarbeit Schwerpunkt Sucht des Caritasverbandes Koblenz e.V.
Im Jahr 2021 wurde das Konzept der „Aufsuchenden Sozialarbeit mit dem Schwerpunkt Sucht“ in
der Großsiedlung Neuendorf vom 10.02.2016 weiterhin umgesetzt. Das niedrigschwellige Angebot
richtete sich nach wie vor an:
Kinder, Jugendliche und Eltern mit Gefährdung durch Alkohol, Medikamente oder illegale
Drogen, mit problematischem Spielverhalten sowie deren soziale Bezugssysteme unter
besonderer Berücksichtigung von Migrationshintergründen und delinquenten Verhaltensweisen
Familien mit unklaren Problemlagen sowie Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit
delinquenten Verhaltensweisen sowohl mit als auch ohne direkt erkennbaren Zusammenhang
mit Sucht
Angehörige, Partnerinnen und Partner sowie Multiplikatoren
Typische Problemlagen waren auch in 2021 u.a. Langzeitarbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit,
Migrationsprobleme, Kriminalität, Diskriminierung/Stigmatisierung, ein niedriger Bildungsstand und
Erziehungsprobleme, durch die das Risiko für Entwicklung einer Suchterkrankung steigt. Die
Aufsuchende Arbeit beinhaltete die Kontaktaufnahme zu den Betroffenen und ihren Angehörigen,
den Abbau von Zugangsbarrieren, Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden und die
Vermittlung in weiterführende ambulante sowie stationäre Therapie.
Diese erfolgte z. B. bei Rundgängen durch das Wohngebiet oder durch regelmäßige Anwesenheit
im Jugendtreff und anderen Aktionen und Angebote in der Großsiedlung, so dass eine
Niedrigschwelligkeit gegeben sowie eine erste Kontaktaufnahme schnell und unverbindlich möglich
war.
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Jahresbericht 2021
Der Jugendtreff musste aufgrund der Corona-Pandemie über längere Zeit geschlossen bleiben.
Gemeinsam mit der Jugendsozialarbeit St. Peter wurden Außenaktionen angeboten. Am 13.12.2021
wurde ein Präventionskurs von 90 Minuten zum Thema Alkohol im Jugendtreff durchgefüht.
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte das Familienfest „Spille un Dille“ im Wohngebiet nicht
stattfinden. Ersatzweise fanden, verteilt über den Zeitraum vom 16.08. – 20.08.2021, nachmittags
verschiedene Angebote für Kinder statt. Gemeinsam mit der präventiven Jugendarbeit der Stadt
Koblenz wurde die Fahrradwerkstatt über fünf Tage angeboten.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit vor Ort bestand auch in 2021 in der Vernetzung mit Kooperationspartnern vor Ort, um so lösungsorientierter und effektiver arbeiten und Angebote vor Ort durchführen zu können. Kooperationspartner sind die Spiel- und Lernstube, die GWA und die Ambulante
Jugendhilfe des Caritasverbandes Koblenz e. V. sowie die Kita „Pusteblume,“ das „Haus des
Jugendrechts“ (Staatsanwaltschaft und Polizei), die Jugendgerichtshilfe, die präventive Jugendarbeit und der ASD des Jugendamtes, die Bewährungshilfe, die „Koblenzer Wohnbau“, die Schulsozialarbeit der „Goethe Realschule plus“, der „Treff MC Kiz“ und die Katholische Jugendsozialarbeit
der Pfarreigemeinschaft „St. Peter Neuendorf“. Generell konnte, insbesondere durch die Rundgänge
durch das Wohngebiet, die Vernetzung sowie die gemeinsamen Aktivitäten mit den anderen
Netzwerkpartnern, der Bekanntheitsgrad des Angebotes im Wohngebiet weiter erhöht werden.
Einzelgespräche fanden in Form von Sprechstunden bedürfnisorientiert im Wohngebiet im Büro „Im
Kreutzchen 74“ bzw. ab Dezember 2021 in den neuen Räumlichkeiten im Pfarrer-Friesenhahn-Platz
3-7 statt. Bei dem Wunsch nach anonymen Beratungen konnten diese auch in der Hauptstelle des
Zentrums für ambulante Suchtkrankenhilfe (ZaS) in der Rizzastraße 14 in Koblenz durchgeführt
werden. Aufgrund der Vorgaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Eindämmung der
Infektionsrisiken durch das Corona-Virus wurden Einzelberatungen zudem begleitend über ein
Videochat-Programm angeboten. Dies wurde von allen Klientinnen und Klienten ohne Probleme
angenommen. Bei Bedarf wurden dann weitere Beratungsgespräche angeboten und durchgeführt.
Der Schwerpunkt lag dabei auf der Einzelberatung, wobei das familiäre Umfeld bei Bedarf mit
einbezogen wurde.
Das Fahrradprojekt, zusammen mit der präventiven Jugendarbeit, fand 2021 mit
Bewohnerbeteiligung statt. Durch die Einschränkungen im Zusammenhang mit der CoronaPandemie konnte das Projekt nicht durchgängig angeboten werden.
Statistische Erhebung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021:
Das Hauptsuchtmittel im Bereich der legalen Drogen war nach wie vor Alkohol, im Bereich der
illegalen Drogen war Cannabis das Hauptkonsummittel.
Die Klientinnen und Klienten kamen aus eigenem Antrieb oder aufgrund von Auflagen
verschiedener Behörden.
Darüber hinaus hatten auch Angehörige die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen, systematisch
Hilfestellungen zu erhalten und Unterstützung im Hinblick auf eine Verbesserung der
Lebenssituation zu erfahren.
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Jahresbericht 2021
Im Rahmen der Aufsuchenden Arbeit und im Jugendtreff sowie der Fahrradwerkstatt wurden
127 Kinder und Jugendliche erreicht.
Längerfristige Beratungssettings fanden mit 13 Klientinnen und Klienten statt, mit insgesamt 87
Einzelgesprächen.
Für 2022 sind weitere Präventionsangebote und Projekte im Jugendtreff sowie im Netzwerk geplant.
2.3
Kinder- und Jugendschutz
Die Schwerpunkte beim erzieherischen Jugendschutz lagen auch in diesem Berichtsjahr zunächst bei
der Durchführung von Präventionsveranstaltungen zu den Themen Sucht, Medien, Gewalt und
Gruppendynamik für alle Koblenzer Schulen. Im Berichtsjahr konnten von den geplanten Terminen
immerhin zehn trotz der Pandemielage realsiert werden. Die Durchführung der Rosenmontag-Disco
musste aus Sicherheitsgründen in diesem Jahr ausfallen.
Suchtprävention
Der Regionale Arbeitskreis Suchtprävention (RAK) Koblenz ist seit 2014 aktiv und hatte in diesem Jahr
zunächst eine Fachtagung geplant, die dann aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurde.
Dennoch fanden mehrere RAK Treffen statt, um die weitere Zusammenarbeit und Abstimmung der
Prävention vor Ort zu besprechen.
Die Fachkraft koordiniert das HaLT-Projekt zur kommunalen Alkoholprävention. Seit 2020 ist das
Projekt bundesweit um eine neue Förderphase im proaktiven Teil erweitert worden. Es fanden dazu
Gespräche und Web-Seminare auf Landes- und Bundesebene statt, bei der die Fachkraft als
Standortkoordinator beteiligt war. Im Berichtszeitraum erhielt der HaLT-Standort Koblenz
Bundesfördermittel in Höhe von 20.000 €, die hälftig an die Stadt Koblenz und an den
Kooperationspartner ZaS des Caritas-Verbandes ausgeschüttet wurden.
Die Fachkraft nahm an einer Fortbildung zur Canabis-Prävention teil. Trotz Legalisierungsbestrebungen wird der Canabis-Konsum Thema des Jugendschutzes bleiben und in Suchtpräventionsseminaren thematisiert werden.
Struktureller Jugendschutz
Die Fachkraft arbeitet überregional im „Netzwerk Jugendschutz im nördlichen RLP“ mit und ist Mitglied
beim Präventionsnetzwerk „Divan“ zur Verhinderung einer Radikalisierung islamistischer Jugendlicher.
Als Mitglied in der „Interessensgemeinschaft Erlebnispädagogik“ wurde für Fachkräfte ein erlebnispädagigischer Qualifizierungskurs angeboten.
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Gesetzlicher Jugendschutz
Auf dem Gebiet des gesetzlichen Jugendschutzes erfolgten weiterhin:
die Bearbeitung von Ausnahmeanträgen und Anfragen
Anhörungen im Rahmen des OWIG-Verfahrens
die Abgabe jugendschutzrechtlicher Stellungnahmen
Stellungnahmen bei Neueinrichtungen von Spielhallen und privaten Wettvermittlungsstellen
die Unterstützung der Polizei gem. § 24 AGKJHG
u.a. bei so gen. Jugendschutzkontrollen
die Beratung von Eltern
Für zahlreiche Veranstaltungen konnten gemeinsam mit Veranstaltern und Ordnungsbehörden
Regelungen getroffen werden, die mögliche Gefährdungen für teilnehmende Minderjährige
durch geeignete Maßnahmen minimierten.
Sowohl ein geplanter Testkauf wie eine gemeinsame Jugendschutzkontrolle (Polizei,
Ordnungsamt und Jugendamt) konnte aufgrund der Pandemielage und personellen Engpässen
nicht realisiert werden.
Die Jugendschutzfachkraft arbeitet an der Aktualisierung der Landesempfehlungen zum
gesetzlichen Jugendschutz im Gremium i.A. des Landesjugendhilfeausschuss mit.
Die Jugenschutzfachkraft hat eine Konzeption für den gesetzlichen Jugendschutz in Koblenz
erarbeitet. Nach in- und externer Abstimmung der involvierten Einrichtungen und Behörden
wurde diese im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Im Bereich Kinder- und Jugendarbeitsschutz wurden einige Stellungnahmen zur Mitwirkung Minderjähriger an Castings bei Film und Theater angefertigt.
In den Sommerferien führte der Sachbereich Kinder- und Jugendförderung eine zentrale Ferienmaßnahme durch. Hieran beteiligte sich die Fachkraft.
2.4
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(Produkte 3611, 3651)
2.4.1
Kindertagesstätten
Die Stadt Koblenz bietet ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot in der
Tagesbetreuung für Kinder. Hauptaugenmerk war und ist es, den bestehenden Rechtsanspruch auf
einen Kindertagesstätten Platz oder einen Platz in der Kindertagespflege zu erfüllen. Zu den
Aufgaben des Sachbereichs zählen u. a.:
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die Verwaltung der eigenen städtischen Kindertagesstätten
die Förderung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft durch Personalkosten-,
Sachkosten- und Investitionskostenzuschüsse und die Abwicklung der Bonuszahlungen für die
Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
die Erteilung von Bescheiden zu Bau und Ausstattung im Rahmen der Erlaubnisverfahren
nach § 45 SGB VIII für den Betrieb von Kindertagesstätten
die Berechnung von Elternbeiträgen
die Erstattungen an die Träger bei beitragsfreier Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes
die Vermittlung von Plätzen in Kindertagesstätten und/oder Kindertagespflege
die Sprachförderung und die Förderung interkultureller Arbeit in Kindertagesstätten für Kinder
ohne ausreichende Deutschkenntnisse
die Umsetzung des Projektes „Bildung und Teilhabe“
die Umsetzung des Projektes „Kita!Plus“
die Planung und Schaffung neuer und veränderter Angebote an Kita-Plätzen auf Basis der
städtischen Kita-Bedarfsplanung in enger Kooperation mit den Trägern
die Geschäftsführung für die Arbeitsgruppe Kindertagesstätten
Der Ausbau der Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches nach § 24 SGB VIII bzw. § 5 KitaG
(§ 14 KiTaG) ist noch nicht abgeschlossen. Bei der Fortschreibung der KindertagesstättenBedarfsplanung, die sich auch in 2021 insbesondere mit dem Ausbau von Betreuungsplätzen zu
befassen hatte, spielte die Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Rolle.
Folgende Maßnahmen sind beschlossen worden und befinden sich noch in der Umsetzung:
Erweiterung der Kindertagesstätte „Josef“ in der Südstadt
Erweiterung der Kita „St. Konrad“ in Metternich
Neubau einer Kindertagesstätte auf der Horchheimer Höhe
Neubau einer Kindertagesstätte in der Goldgrube
Neubau einer Kindertagesstätte in Lützel
2.4.1.1 Einrichtungen und Plätze
Kita-Plätze (nach Mittagsverpflegung aufgeschlüsselt)
Altersbereich
außerhalb der
Kita
Warmes
Mittagessen
Lunchpaket
Plätze gesamt
unter 2 Jahre
10
-
206
216
über 2 Jahre
1.160
163
2.725
4.048
-
-
383
383
1.170
163
3.314
4.647
Schulkinder
gesamt
(Stand: 31.12.2021)
Quelle: Betriebserlaubnis-Datenbank des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung / Jugendhilfeplanung
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Die Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien wirkt sich selbstverständlich auch auf den Bereich der
Kindertagesbetreuung aus. Besonders wichtig ist hier der Erfahrungsaustausch von Trägern, KitaLeitungen, pädagogischen Fachkräften, Migrationsdiensten der Wohlfahrtsverbände und anderen
Engagierten zur Verbesserung der Betreuungsarbeit für Kinder. Wesentliche Schlagworte sind dabei
nach wie vor Transparenz, Hintergrundwissen, räumliche und personelle Rahmenbedingungen der
Kindertagesstätten, Sprachförderung, Vernetzung und Dolmetschertätigkeiten. Der Anspruch auf
Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege besteht im rechtlichen Rahmen.
2.4.1.2 Elternbeiträge
Nach § 13 Abs. 4 KitaG (§ 26 Abs. 3 KiTaG) werden die Elternbeiträge für andere Kindertagesstätten
(Horte und Krippen) vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Es gelten
folgende Elternbeiträge:
Elternbeiträge Krippe für eine Familie mit …
1 Kind
2 Kindern 3 Kindern
Einkommen/Jahr*
Stufe 1
101,00 €
67,30 €
33,70 €
bis
22.000 €
Stufe 2
131,10 €
87,50 €
43,70 €
bis
25.000 €
Stufe 3
196,70 €
131,10 €
65,60 €
bis
31.000 €
Stufe 4
295,90 €
197,20 €
98,70 €
bis
37.000 €
Stufe 5
391,50 €
261,00 €
130,60 €
bis
48.000 €
Stufe 6
430,60 €
287,10 €
143,60 €
über
48.000 €
Elternbeiträge Hort für eine Familie mit …
1 Kind
2 Kindern
3 Kindern Einkommen/Jahr*
Stufe 1
70,50 €
47,00 €
23,50 €
bis
19.000 €
Stufe 2
108,60 €
72,40 €
36,20 €
bis
22.000 €
Stufe 3
127,60 €
85,00 €
42,60 €
bis
25.000 €
Stufe 4
154,30 €
102,90 €
51,50 €
bis
31.000 €
Stufe 5
190,50 €
127,10 €
63,50 €
bis
37.000 €
Stufe 6
232,30 €
154,90 €
77,40 €
bis
48.000 €
Stufe 7
255,60 €
170,40 €
85,20 €
über
48.000 €
Elternbeiträge Spiel- und Lernstuben mit …
1 Kind
2 Kindern
3 Kindern Einkommen/Jahr*
Stufe 1
46,70 €
31,10 €
15,60 €
bis
16.000 €
Stufe 2
59,60 €
39,70 €
19,90 €
bis
19.000 €
Stufe 3
69,20 €
51,90 €
34,60 €
über
19.000 €
* Maßgebend für die Berechnung der Elternbeiträge ist das jährliche Familien-Netto-Einkommen
2.4.1.3 Elternbeitragsfreiheit
Seit dem 01.08.2010 ist der Besuch eines Kindergartens ab dem zweiten Lebensjahr beitragsfrei
(§ 13 Abs. 3 KitaG Rheinland-Pfalz bis 30.06.2021, ab 01.07.2021 § 26 Abs.1 KiTaG). Da die Stadt
Koblenz - wie viele andere Kommunen auch - den Rechtsanspruch für zweijährige Kinder aufgrund
fehlender Platzkapazitäten in Kindergärten nicht erfüllen kann, werden hierzu auch Plätze in
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Jahresbericht 2021
Kinderkrippen benötigt. Das Land hat zugesagt, auch in diesem Fall Eltern von der Zahlung von
Elternbeiträgen zu befreien und den Kommunen die ausfallenden Zahlungen zu erstatten. Die
Kosten werden in Höhe des Elternbeitrages für den Ganztagsplatz (Kindergarten) vom Land
übernommen, den Restbetrag trägt das Jugendamt der Stadt Koblenz. Die Höhe der Abschläge der
Landeszuweisung zur Elternbeitragsfreiheit im Jahr 2021 betrug 2.277.000 €. Die Spitzabrechnung
erfolgt im Frühjahr 2022.
2.4.1.4 Berechnung einkommensabhängiger Elternbeiträge sowie Übernahme von
Elternbeiträgen
Die Berechnung der einkommensabhängigen Elternbeiträge für die Betreuung von Krippenkindern
von null bis unter zwei Jahren, Hortkindern und Kindern in Kindertagespflege erfolgt durch das
Jugendamt der Stadt Koblenz. In 2021 wurden 630 Berechnungen vorgenommen.
Für Familien mit geringem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder teilweise erlassen werden. Entsprechende Anträge sind beim Jugendamt zu stellen. Das Jugendamt hat dem Träger der
Kindertagesstätte den ausfallenden Betrag zu erstatten.
Für das Jahr 2021 wurden für 203 Fälle ein Betrag in Höhe von 59.698 € aufgewendet.
2.4.1.5 Betreuungsbonus
Das Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vom 16.12.2005 hat mit § 12 a KitaG (bis
30.06.2021) eine Regelung für Bonuszahlungen an Jugendämter und Träger für die Betreuung von
Kindern unter drei Jahren geschaffen. Über den Betreuungsbonus zahlt das Land einen finanziellen
Ausgleich für die Mehrkosten, die durch die Ausweitung der Betreuungsangebote für Kinder unter
drei Jahren insbesondere durch den Rechtsanspruch ab 2010 entstehen. Dieser beträgt 1.000 € pro
betreutem Kind. Davon werden 700 € an das Jugendamt ausgezahlt. Es werden 315 € an den Träger
weitergeleitet, 385 € verbleiben beim Jugendamt. Dabei melden die Träger bis zum 31.01. die Zahl
der von ihnen am 31.12. des Vorjahres betreuten Kinder unter drei Jahren an das Jugendamt
(erstmalig erfolgt im Januar 2007). Im Jahr 2021 wurden am 31.12. mehr als 40 v. H. der
zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten in Koblenz betreut. Der Betreuungsbonus für jedes
betreute zweijährige Kind über diesem Vomhundertsatz beträgt 2.050 €. Im Jahr 2021 wurde für
insgesamt 526 Kinder ein Betreuungsbonus in Höhe von insgesamt 474.551 € gezahlt. Davon
entfielen 246.169 € auf das Jugendamt.
Nach dem neuen KiTaG ab dem 01.07.2021 ist die bisherige Bonuszahlung bereits in der erhöhten
Landesförderung enthalten.
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Jahresbericht 2021
2.4.1.6 Sprachbildung
Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an“ wurden bis
einschließlich Juni 2021 noch pauschalierte Personalkostenzuschüsse für 120 Zeitstunden sowie
ein Materialkostenzuschuss gewährt. Weiterhin konnte der Träger pro Einrichtung, unabhängig von
der Beantragung einer Sprachfördermaßnahme, bis zu 1.200 € für Projekt- und Sachkosten
beantragen, die den Aufbau- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen mit dem
thematischen Schwerpunkt „Sprache“ zum Ziel haben. Für den Zeitraum August 2020 bis Juni 2021
wurden insgesamt 105.915 € Landesmittel für Sprachfördermaßnahmen und Maßnahmen im
Rahmen der Projekt- und Sachkosten verwendet. Damit wurden 42 Sprachfördermaßnahmen und
zehn Maßnahmen im Rahmen der Projekt- und Sachkosten finanziert.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung
und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) RheinlandPfalz am 01.07.2021 entfällt das Landesprogramm „Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang
an“. Im Gegenzug dazu wurden die Mittel für die Personalkostenerstattung des Landes ab
01.07.2021 aufgestockt. Sprachliche Bildung soll sich im Alltag der Kindertagesstätte für alle Kinder
wiederfinden. Alle pädagogischen Fachkräfte übernehmen einen Anteil an Sprachförderarbeit. Jede
Kindertagesstätte soll eine Sprachbeauftragte oder einen Sprachbeauftragten vorhalten, mit dem
Auftrag die alltagsintegrierte Sprachförderung im Blick zu haben.
2.4.1.7 Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule
Für die Kinder ist ein gelungener Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ein
wichtiger Baustein in ihrer Entwicklung. Gelungene und positiv erlebte Übergänge stärken das Kind.
Aus diesem Grund ist die Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Grundschule
vom Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz sowohl im KiTaG als auch im Schulgesetz fest verankert. Ziel
ist es, den Übergang konzeptionell in Zusammenarbeit von Kindertagesstätte, Grundschule und
Eltern zu gestalten. Für diese Aufgabe stellt das Land jährlich ein Budget zur Verfügung. Die
Steuerungsverantwortung für die Durchführung von förderfähigen Maßnahmen, entsprechend der
Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Grundschule kurz Übergang“ - vom 27.01.2017, liegt beim Jugendamt. Im Kindergartenjahr 2020/21 wurde eine
Maßnahme mit 1.200 € finanziert.
2.4.1.8 Zuwendungen an freie Träger
Q
Betrag
Erträge
Erstattung von Landesanteilen an Personalkosten/Elternbeiträge
Erstattung Maßnahmen Sprachförderung 2020/2021
Erstattung Maßnahmen Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte
zur Grundschule
19.173.305 €
105.915 €
1.200 €
474.551 €
Betreuungsbonus
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Aufwendungen für …
Betrag
Zuschüsse zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Erhaltungsaufwand
(investiver/konsumtiver Bereich)
243.183 €
Maßnahmen Sprachförderung, Projekt- und Sachkosten 2020/2021
135.410 €
Maßnahmen Vorbereitung des Übergangs von der Kindertagesstätte zur Grundschule
1.200 €
Personalkostenzuschuss für Kitas freier Träger, Zuweisung Kindergartenbeiträge
(Elternbeitragsfreiheit), Zuwendungen an freie Träger (Sach-/Mietkosten), Ausgleichszahlungen inkl. Kita Plus
33.929.954 €
8.810 €
Fahrtkosten
34.318.557 €
Aufwendungen gesamt
Quelle: eigene Erhebungen
2.4.1.9 Fachkräftemangel
Der beschlossene Ausbau der Kindertagesbetreuung, die verankerte Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und der Anspruch auf Qualität des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebots führen dazu, den Bedarf
an qualifizierten Fachkräften in den Blick zu nehmen. Eine wichtige Herausforderung an das
Jugendamt als Träger eigener Kindertagesstätten ist die Gewinnung und die Bindung von Fachkräften für den Elementarbereich, gerade auch mit Blick auf die immer steigenden Anforderungen
an die Kindertagesstätten.
Ein Baustein der Gewinnung von Personal ist die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler
in den Klassen 9 zum Berufsprofil von Erzieherinnen und Erziehern. Hier konnte aufgrund der
Corona-Pandemie im Jahr 2021 leider keine Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler
durchgeführt werden. Schnuppertage, Schulpraktika und ein Boys- und Girls-Day ermöglichten
einen realen Eindruck in das Berufsbild. Auch diese konnten im Jahr 2021 leider nicht angeboten
werden. Das Jugendamt hält für Interessierte Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr sowie den
Bundesfreiwilligendienst vor.
Seit August 2021 bietet die Stadtverwaltung Ausbildungsplätze für die Teilzeitausbildung für den
Erzieherberuf an. Dies ist ein weiterer Baustein für die Personalgewinnung und –bindung.
2.4.1.10 Kita!Plus - Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2012 ein neues Förderprogramm beschlossen, das zum Ziel
hat, die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Eltern zu intensivieren:
„… Kita!Plus nimmt die konsequente Weiterentwicklung der Kindertagesstätten in
Rheinland-Pfalz in den Blick. Kita!Plus baut auf dem auf, was in den vergangenen
zehn Jahren von allen Verantwortungsträgern und insbesondere von den Teams
in den Kindertagesstätten vor Ort in qualitativer Hinsicht in den Kindertagesstätten
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Jahresbericht 2021
geleistet wurde, nämlich eine professionelle frühpädagogische Förderung der
Kinder von Anfang an … Dabei geschieht alles auf der Basis der Bildungs- und
Erziehungsempfehlungen und der Empfehlungen zur Qualität der Erziehung,
Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in RLP …“
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen – Mai 2012
Mit Blick auf eine stärkere Eltern- und Familienorientierung im pädagogischen Alltag der
Kindertagesstätten konnte nach ersten Planungsschritten im Jahr 2012 mit der Umsetzung der
Säule I des Landesprogramms Kita!Plus unter Beteiligung von vier Kindertageseinrichtungen im
Jahr 2013 begonnen werden. Aufgrund der Unterzeichnung des Vertrages zum „Gute-KiTa-Gesetz“
zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Land
Rheinland-Pfalz am 31.10.2019, wurde eine zusätzliche Landesfinanzierung für das Programm
Kita!Plus möglich. Somit stand der Stadt Koblenz für das Jahr 2021 ein Gesamtbudget in Höhe von
320.373 € für die Förderung von Kitas in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf zur
Verfügung. Aufgrund der Meldungen der beteiligten Einrichtungen konnten insgesamt 275.749 €
beim Landesjugendamt abgerufen werden. Neben den seit Beginn des Programms beteiligten
Kindertagesstätten St. Konrad im Stadtteil Metternich, Kunterbunt im Stadtteil Rauental, Städt. Kita
Pusteblume und die Spiel- und Lernstube Im Kreutzchen, beide im Stadtteil Neuendorf, konnten
aufgrund des erhöhten Budgets 2021 weitere 26 Einrichtungen Projekte entwickeln und umsetzen.
Die Umsetzung von niedrigschwelligen Angeboten ist grundsätzlich geprägt von Begegnungen und
Angeboten mit den Familien, da der persönliche Bezug eine Vertrauensbasis schafft und so zu einer
hohen Beteiligung führt. Auch im Jahr 2021 war diese Arbeit von den Auswirkungen der CoronaPandemie geprägt. Durch Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften konnten die Angebote
nur teilweise in Präsenz umgesetzt werden. Alternativ wurden Online-Formate, Telefonate oder
Materialien in Brief- und Paketform genutzt. Die Teams der Einrichtungen werden mit in die Arbeit
eingebunden und sind über alle Aktivitäten informiert.
Das Landesprogramm „Kita!Plus – Gemeinsam mit Eltern: Das Kind im Blick“ lief zum 30.06.2021
aus.
2.4.1.11 Sozialraumbudget
Mit Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und
Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) Rheinland-Pfalz
am 01.07.2021 entfällt das Landesprogramm Kita!Plus.
§ 25 Abs. 5 KiTaG regelt zusätzliche Zuweisungen des Landes zur Deckung von personellen
Bedarfen, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderer Bedarfe
entstehen können (Sozialraumbudget). Damit hat das Land die Option eröffnet, an bereits
vorhandene und bewährte Strukturen anzuknüpfen und zur Weiterentwicklung einer inklusiven
Haltung in der Kita-Arbeit im Sinne des §1 Abs. 2 KiTaG beizutragen. Am 08.12.2021 verabschiedete
der Jugendhilfeausschuss das Konzept „Richtlinie und Rahmenkonzept Sozialraumbudget für Kitas
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in Koblenz“, die Verwendungszweck, Ziele, inhaltliche Schwerpunkte und ein Berechnungsmodus
für die Verwendung des Sozialraumbudgets beinhaltet. Insgesamt sind für die Koblenzer
Kindertagesstätten mit besonderen Herausforderungen aufgrund des Sozialraums 9,25 Vollzeitäquivalente für Kita-Sozialarbeit und 12,50 Vollzeitäquivalente für Fachkräfte interkulturelle Arbeit
ausgewiesen.
2.4.1.12 Familienbildung im Netzwerk
Das Landesprogramm Familienbildung im Netzwerk rückt die Familienbildung als Leistung der
Kinder- und Jugendhilfe in den Fokus und richtet sich an die Jugendämter als Träger der öffentlichen
Kinder- und Jugendhilfe im Kontext ihrer Planungs- und Gesamtverantwortung nach §§ 79 und 80
SGB VIII. In Kooperation mit der Kath. Familienbildungsstätte Koblenz e.V. wird der Blick auf die
Bedarfe von Familien gerichtet, um flächendeckende Angebote zu schaffen, die die Familien vor Ort
erreichen. Ziel ist es, die Familien lebensbegleitend in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen
präventiv und frühzeitig zu unterstützen. Die jährliche Landesförderung in Höhe von 15.000 € wird
für Personal- und Sachkosten verwendet.
Seit 2013, mit der Einführung des Landesprogramms Kita!Plus, war die Konzeption „Sozialraumorientierte Familienbildung im Rahmen des Landesprogramms Kita!Plus“ ein Baustein für die
gemeinsame Arbeit. Mit Inkrafttreten des neuen KiTaG am 01.07.2021 entfällt das Landesprogramm. Trotzdem können die Vernetzung und der Erhalt bewährter Strukturen durch die
Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sozialraumbudgets fortgeführt werden. Verankert ist dies im
Konzept „Richtlinie und Rahmenkonzept Sozialraumbudget für Kitas in Koblenz“.
Die Arbeit im Rahmen Familienbildung im Netzwerk war auch 2021 geprägt von der CoronaPandemie. Die regelmäßigen Arbeitstreffen und Fachforen wurden online durchgeführt. Das
Fachgespräch für Jugendämter der Servicestelle Netzwerk Familie stärken in Mainz fand ebenfalls
per Videokonferenz statt. Die Servicestelle Netzwerk Familie stellt regelmäßig Informationen zu
relevanten Themen der Familienbildung und Fortbildungen zur Verfügung, die an die Kindertagesstätten weitergeleitet werden.
Die jährliche Netzwerkkonferenz des Netzwerk Kindeswohl fand 2021 online statt.
Ein weiteres Arbeitsfeld ist die Familienbildung im Kontext Früher Hilfen. In der konstituierenden
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Frühe Hilfen“ am 12.02.2014 wurde die UAG „Familienbildung im
Kontext Früher Hilfen“ gebildet. Diese hat zum Ziel, einen Überblick über familienbildende
Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen in Koblenz zu schaffen. 2015 wurde die Konzeption
„Familienbildung im Kontext Frühe Hilfen“ fertiggestellt. 2021 wurde mit der Überarbeitung der
Konzeption mit dem Ziel begonnen, diese 2022 für alle Akteure zur Verfügung zu stellen. Die
regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen der AG Frühe Hilfen eröffnet einen Überblick von
anstehenden Themen und Aktivitäten der Akteurinnen und Akteure. Im Jahr 2021 fanden zwei
Sitzungen in Form einer Videokonferenz statt.
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Jahresbericht 2021
2.4.1.13 Ernährungsbildung in Koblenzer Kindertagesstätten
Mit Inkrafttreten des neuen KiTaG in Rheinland-Pfalz wird der Anteil der Kinder, die in der Kita
verpflegt werden weiter steigen. Aufgrund der Bedeutung der Kitas als Bildungsort für Ernährung
und gesundes Aufwachsen beschäftigten sich die freien Träger von Kindertagesstätten und das
Jugendamt ausführlich mit der Thematik. Es bildete sich eine Unterarbeitsgruppe der
Arbeitsgemeinschaft Kindertagesbetreuung, die die Arbeitshilfe „Ernährungsbildung in Koblenzer
Kindertagesstätten“ erarbeitet und 2021 fertiggestellt hat.
Seit dem 02.09.2013 erhalten Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz einmal pro Woche kostenlos
eine Portion Obst oder Gemüse. Die Finanzierung erfolgt durch die Europäische Union und das
Land Rheinland-Pfalz. Mit der wöchentlichen Extraportion wichtiger Vitamine in Verbindung mit einer
aktiven Ernährungsbildung kann das Programm nachhaltig zu einer ausgewogenen Ernährungsweise bei den Kindern beitragen. 2021 haben sich 85 % der rheinlandpfälzischen Kindertagesstätten
an dem Programm beteiligt. Auch unsere städtischen Einrichtungen nutzen diese Möglichkeit.
2.4.1.14 Projekt „Helferinnen und Helfer in Kitas“
„…Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein vorrangiges Ziel der Bildungspolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Die
Landesregierung hat aus diesem Grund mit dem Budget für Arbeit ein Instrument
initiiert, das die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung nachhaltig
unterstützt. Anstatt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäftigung in einer
Werkstatt für behinderte Menschen zu finanzieren, nutzen die Träger der Sozialhilfe
den Eingliederungstitel, um damit Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Geldleistung wird als „Budget für Arbeit“ statt an die Werkstatt direkt an den
Arbeitgeber als Ausgleich für eine dauerhafte Minderleistung des Menschen mit
Behinderung gezahlt. Mit Unterstützung des Budgets für Arbeit besteht auch in den
Kindertagesstätten die Möglichkeit, im Rahmen einer Kooperation mit den Werkstätten
Menschen mit Behinderung einzustellen. Die Einsatzfelder liegen im hauswirtschaftlichen Bereich, sie können auch eine Unterstützung bei den Hausmeistertätigkeiten
umfassen. Der Kontakt zu den Kindern wird gewünscht. Kinder machen die Erfahrung
von Vielfalt, Gleichheit und Verschiedenheit im Sinne von Inklusion….“
Schreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 06.09.2012
Das Konzept sieht zunächst eine Praktikumsphase vor, während derer die Interessierten in der
Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt bleiben. Das Praktikum dient dem gegenseitigen
Kennenlernen und der Erprobung von Arbeitsabläufen. Ziel ist im Anschluss an das Praktikum eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zu 70 % aus dem Budget für Arbeit des Landes
(Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB XII) finanziert wird. Die verbleibenden 30 % finanziert
der Arbeitgeber. Die Vergütung entspricht dem geltenden Tarifrecht und wird von Seiten des Landes
im Rahmen der Personalkostenfinanzierung anerkannt.
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Jahresbericht 2021
In Abstimmung mit dem städtischen Amt für Personal und Organisation wurde die Entscheidung
getroffen, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Im März 2013 fanden erste Gespräche mit der RheinMosel-Werkstatt gGmbH Koblenz mit dem Ziel der Umsetzung des Projektes in unseren
kommunalen Kindertagesstätten statt. Es wurden gegenseitige Erwartungen und Rahmenbedingungen festgeschrieben und die weitere Vorgehensweise besprochen. Im Rahmen des
Projektes arbeitet seit März 2014 eine Kollegin mit 20 Std/Woche in der Städt. Kita Pusteblume, seit
April 2017 ein Kollege mit 39 Std/Woche in der Städt. Kita Eulenhorst und von Januar 2019 bis Juli
2020 war eine Kollegin in der Städt. Kita Rappelkiste beschäftigt. Zum Ende des Jahres 2021 konnte
erneut ein Praktikum im Rahmen der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten der Kita angeboten werden.
Eine Arbeitsaufnahme erfolgt voraussichtlich in 2022.
2.4.1.15 Kita-Elternportal
Die Stadt Koblenz führte zum 18.01.2018 das Kita-Elternportal zur Vergabe von Kitaplätzen in allen
Koblenzer Kindertagesstätten ein. Im Fokus stand das Ziel, für alle Beteiligten (Eltern, Kita-Leitung,
Träger und auch die Stadt Koblenz) Vereinfachungen, Transparenz und Rechtssicherheit bei der
Vergabe von Kitaplätzen zu schaffen. Hierfür wurde in enger Abstimmung mit den freien Trägern
Koblenzer Kindertagesstätten die Kita-Software der Firma Little-Bird GmbH ausgewählt und wird
den Kindertagesstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung und Umsetzung der KitaSoftware erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Gebietsrechenzentrum der Stadt
Koblenz und des Jugendamtes. Alle beteiligten Träger und Kita-Leitungen wurden in mehreren
Veranstaltungen über die Handhabung des Systems geschult und werden auch weiterhin vom
Jugendamt betreut.
Koblenzer Eltern können über das Kita-Elternportal alle Koblenzer Einrichtungen bequem von zu
Hause aus ansehen, Einzelne ansteuern und sich beispielsweise über pädagogische Konzepte,
Räumlichkeiten, Besonderheiten, Betreuungsarten und Öffnungszeiten informieren. Nach
entsprechender Registrierung können Eltern ihren Betreuungswunsch an die von ihnen favorisierte
Kindertagesstätten richten. Sobald die Eltern mit einer der ausgewählten Kindertagesstätten einen
Betreuungsvertrag geschlossen haben, werden die Vormerklisten der anderen Einrichtungen
entsprechend korrigiert und bereinigt.
Mit der Einführung der Kita-Software wurde ein für alle Seiten einheitlicher Anmelde- und Platzvergabeprozess geschaffen. Zudem wird die Bedarfsplanung unterstützt und durch die Verbesserung der Kita-Belegung werden die negativen wirtschaftlichen Folgen von Fehl- oder Minderbelegungen reduziert. Der Vorteil der Nutzung des Kita-Elternportals für die Eltern besteht darin, dass
sie sich online einen Überblick über die in Frage kommenden Einrichtungen verschaffen können,
der Anmeldeprozess in nur wenigen Schritten abgeschlossen werden kann und alle gestellten
Betreuungsanfragen stets übersichtlich und aktuell vor Augen haben.
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Jahresbericht 2021
2.5
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die als eigenständiges Angebot
gleichrangig neben den Betreuungsangeboten von Krippe, Kindertagesstätte und Hort steht. Die
Kindertagespflege zeichnet sich in ihrem Angebot insbesondere durch individuelle Bedarfsausrichtung und eine hohe Flexibilität aus. Sie bietet vor allem in den ersten Lebensjahren eine
familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die
Tagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern intensiv zuzuwenden.
Kinder in Tagespflege werden von ein und derselben Person betreut; dieses ist insbesondere für
Kinder unter drei Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht ein bedeutsamer Aspekt.
Vermittlungen in Kindertagespflege
nach Alter der Kinder am Jahresende
unter 3
400
3 bis 5
350
6 bis 9
10
30
13
25
16
21
250
15
53
333
39
265
224
100
50
41
88
27
150
6
15
80
300
200
10 bis 13
178
127
0
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: Datenbank Kindertagespflege / Jugendhilfeplanung
Auch besondere Betreuungszeiten, wie z. B. frühmorgens, abends oder am Wochenende und an
Feiertagen, zählen zu den Vorzügen der Kindertagespflege und können eine flexible und wohnortnahe Alternative bzw. Ergänzung zu Kindertageseinrichtungen sein. Die Kindertagespflege ist ein
Angebot für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren. Der Stadtrat hat im Jahr 2018 diesem wichtigen
Baustein der Kindertagesbetreuung und der Anerkennung der Leistung der Kindertagespflegepersonen durch die erneute Erhöhung der Geldleistung Rechnung getragen.
Seit Juni 2013 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, eine Tagespflegeperson fest anzustellen,
um so ein Betreuungsangebot für bis zu fünf Kinder von Mitarbeitenden bereit zu stellen. Auf diese
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Weise kann auch ein ergänzendes Betreuungsangebot bei Schicht- und Wochenendarbeit
vorgehalten werden.
Von der Möglichkeit, ein betriebliches Betreuungsangebot im Rahmen der Kindertagesbetreuung
anzubieten haben bislang folgende Unternehmen bzw. Behörden Gebrauch gemacht:
Lubberich GmbH Dental Labor
Grone Bildungszentrum
BAAINBw
Soziales Netzwerk Koblenz e. V.
Johanniter Unfallhilfe
Das Jugendamt steht interessierten Unternehmen für die Entwicklung eines betrieblichen
Betreuungsangebotes im Rahmen der Kindertagespflege gerne zur Verfügung.
2.6
Förderung der Erziehung in der Familie
2.6.1
Koblenzer Bündnis für Familie
Das Koblenzer Bündnis für Familie besteht seit nunmehr 15 Jahren und
zeigt mit seinen Partnern weiterhin großes Engagement, um die
Familienfreundlichkeit der Stadt Koblenz weiter voranzubringen.
Das Bündnis ist ein Zusammenschluss von ca. 100 verschiedenen Unternehmen, gesellschaftlichen
Institutionen und Gruppen aus Koblenz und Umgebung mit dem Ziel, Koblenz als familienfreundliche
Kommune weiterzuentwickeln. Das Koblenzer Bündnis für Familie in der „Stadt in der man gleich zu
Hause ist“ will Mut machen, „ja“ zu Kindern zu sagen, und dazu beitragen, die Rahmenbedingungen
für Familien zu verbessern. Das Bündnis ist organisatorisch in ein Kuratorium (Vertreterinnen und
Vertreter namhafter Koblenzer Institutionen), in eine Lenkungsgruppe (entscheidungsbefugte
Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner) und in themenspezifische Arbeitsgruppen
aufgeteilt. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bündniserklärung wurde durch die Kuratorinnen und
Kuratoren während der Auftaktveranstaltung am 22.09.2006 unterzeichnet. Koblenz hat sich damit
der Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ des Bundesfamilienministeriums angeschlossen.
Die Arbeitsgruppen (AG) bestehen aus Mitarbeitenden der Bündnispartner. Sie engagieren sich auf
verschiedenen Feldern und setzen Maßnahmen konkret um. Derzeit gibt es folgende AG‘s: AG PR
und Event, AG Betreuung und Arbeit, AG familienbewusste Personalpolitik, AG Generationen aktiv
und AG Schängel in Sicherheit. Dazu kommt als übergreifendes Element die Sprecher-AG, die in
unregelmäßigen Abständen tagt, um AG-übergreifende Themen zu behandeln und sich gegenseitig
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Jahresbericht 2021
über die Arbeit in den jeweiligen Arbeitsgruppen zu informieren. Die Sprecher-AG ist 2010 von der
Lenkungsgruppe zur Entscheidungsinstanz akkreditiert worden. Die offensive Medienarbeit stellt
auch durch die Kooperationspartnerinnen und -partner (Mittelrhein-Verlag/Rhein-Zeitung, TVMittelrhein, Radio Antenne Koblenz 98.0, Radio RPR 1 und Radio Teddy) entsprechende
Medienpräsenz sicher. Die Homepage des Bündnisses wird weiter mit Inhalten gefüllt und durch
großes Engagement eines Bündnispartners aktuell gehalten. Beispielhaft seien folgende lokale und
überregionale Aktivitäten des Bündnisses im Jahr 2021 erwähnt:
23.02.2021 neue Initiative Lokale Allianz für Menschen mit Demenz (Bericht in der RheinZeitung)
19.03.2021 Freitags-Frühstück digital: Home-Office und Kinderbetreuung (IHK, HWK,
Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor Familie)
30.03.2021 Mittags-Talk: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Bündnisarbeit wirksam
gestalten (Servicebüro Lokale Bündnisse für Familie, Koblenzer Bündnis für Familie)
06.05.2021 Malwettbewerb für Kinder zum Internationalen Tag der Familie: „Koblenzer Kinder
Malen den Schängel“
07.05.2021 Freitags-Frühstück digital: Produktivität sichern - Pflegende Fachkräfte stärken
(IHK, HWK, Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor
Familie)
09.07.2021 Freitags-Frühstück digital: Führen in Teilzeit (IHK, HWK, Fachkräfte Allianz
Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für Familie, Erfolgsfaktor Familie)
21.07.2021 10 Jahre bundesweite Mentorentätigkeit; Pressebericht Rhein-Zeitung
22.09.2021 15 Jahre Koblenzer Bündnis für Familie
15.10.2021 Pressebericht: 15 Jahre Koblenzer Bündnis für Familie; Oberbürgermeister widmet
Koblenzer Familienbündnis einen Baum in den Rheinanlagen
11.10.-15.10.21 Herbstferienfreizeit 2021: erste Woche, Betreuung durch kath.
Familienbildungsstätte e.V. Koblenz im Werk Bleidenberg, und in den Räumen der kath.
Familienbildungsstätte e.V. Koblenz
18.10.-.22.10.21 Herbstferienfreizeit 2021: zweite Woche, Betreuung durch kath.
Familienbildungsstätte e.V. Koblenz im Werk Bleidenberg, und in den Räumen der kath.
Familienbildungsstätte e.V. Koblenz
05.11.2021 Pressbericht: Koblenzer Bündnis für Familie bietet seit 15 Jahren HerbstferienFreizeit an
12.11.2021 Freitags-Frühstück digital: „Unternehmen Vielfalt - das Plus für eine positive
Unternehmenskultur (IHK, HWK, Fachkräfte Allianz Kreisverwaltung, Koblenzer Bündnis für
Familie, Erfolgsfaktor Familie)
19.11.2021 Erstes Treffen zur Gründung einer neuen Arbeitsgruppe mit dem Fokus
Lesen/Vorlesen
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2.6.2
Netzwerk Kindeswohl (Produkt 3631)
Das Netzwerk Kindeswohl basiert auf dem rheinland-pfälzischen
Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit von
2008, das die Jugendämter mit dem Aufbau von lokalen Netzwerken
beauftragt. Kooperationspartnerinnen und -partner sind dabei alle
Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenkommen und
Familien betreuen. Das Bundeskinderschutzgesetz, 2012 in Kraft getreten, hat diese Vorgabe von
Rheinland-Pfalz als Anregung aufgenommen und bundesweit die Vernetzung von kinder- und
jugendnahen Berufen eingeführt. Das Koblenzer Netzwerk Kindeswohl startete im März 2009 und
erfüllt die Forderungen beider Kinderschutzgesetze.
Nachdem die Pandemie die übliche Arbeit des Netzwerkes in 2020 ausgebremst hat, wurde 2021
auf digital umgestellt und so konnten die Treffen der Arbeitsgruppen und Runden Tische als auch
die geplanten Fortbildungen online stattfinden. De Teilnehmenden nahmen diese digitalen
Austauschrunden aktiv wahr und bestätigten, dass der über die Jahre regelmäßige interdisziplinäre
Austausch für die Berufsgruppen überaus wichtig sei. Auch die jährliche Netzwerkkonferenz wurde
online gestaltet und so beschäftigten sich 120 Teilnehmende mit dem Thema Kinderrechte und ihrer
Umsetzung in Koblenz.
Die Netzwerkpartnerinnen und -partner machten deutlich, dass die vermehrte Information durch
Mails und die Hinweise auf Internetseiten für sie als Fachkräfte als auch für Kundinnen und Kunden
sehr wichtig in der Arbeit sei.
Im Juli gab es gemeinsam mit dem Jugendamt Mayen-Koblenz einen Fachvortrag mit Dr. Michael
Hipp zum Thema "Kinder psychisch kranker Eltern", der besonders Erzieherinnen und Erzieher
angesprochen hat. Auch hier gab es über 100 Teilnehmende.
Entsprechend dem Schwerpunkt Kinder psychisch und suchtkranker Eltern des Landeskinderschutzgesetzes folgend, wurde ein Konzept für eine Kinder- und Jugendgruppe erstellt und ein
Förderantrag beim Bündnis der Gesetzlichen Krankenkassen erstellt. Die Gruppe „Kaleidoskop“, die
gemeinsam mit dem Caritasverband Koblenz und der Kinder- und Jugendhilfe Arenberg aufgebaut
wird, kann im Jahr 2022 starten.
Nach wie vor gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises MayenKoblenz und dem dortigen regionalen Netzwerk Kindesschutz, Kindergesundheit und Familienbildung, die sich über die Jahre bewährt hat.
2021 war ein sehr aktives Jahr. Die Netzwerkpartnerinnen und -partner sind digital entsprechend
ausgestattet, so dass alle geplanten Termine stattfinden konnten. Letztlich fehlt trotzdem der
persönliche Kontakt, so die Rückmeldung
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.6.3
Leistungen des Jugendamtes zur Förderung der Erziehung in der Familie
2.6.3.1 § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Die „formlose Betreuung“ gem. § 16 SGB VIII als Beratungsprozess durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) ergibt sich aus der Kontaktaufnahme zum Jugendamt durch Ratsuchende oder durch
Kontaktaufnahme seitens des ASD nach eingehenden Hinweisen Dritter (z.B. Schulen, Polizei,
Kliniken, Nachbarn, Verwandte) auf Problemlagen, die Kinder in Familien betreffen. Die sich hieraus
ergebende, antragsunabhängige, formlose Beratung/Betreuung findet in der Regel im Jugendamt
(Komm-Struktur) oder in Form von Hausbesuchen (aufsuchende Beratung) statt. Die „formlose
Betreuung“ hat einen lösungsorientierten Ansatz und kann durchaus auch zur Vermittlung an andere
Leistungserbringende führen. An den ASD herangetragene Fragen und Problemlagen können u.a.
sein:
Fragen zur Betreuung des Kindes
familiäre Konflikte, Erziehungsschwierigkeiten
Verdacht auf Kindesmisshandlung/sexuellen Missbrauch
schulische Probleme, Schulschwänzen
Straftat eines Kindes
Alkohol-/Medikamenten-/Drogenprobleme eines jungen Menschen und/oder einer
Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigen
Psychische Probleme/Erkrankungen in der Familie
Integrationsschwierigkeiten von Migrantinnen und Migranten
Umgangs- und/oder Sorgerechtsfragen
finanzielle Schwierigkeiten
Wohnsituation.
In Einzelfällen gelingt es im Rahmen der „formlosen Betreuung“, die Problemlage zu lösen. Die
Beteiligten können aber auch zu der Erkenntnis gelangen, dass diese nicht ausreichend ist, dass es
vielmehr einer intensiveren, problemspezifischen Hilfe bedarf. Es besteht dann die Möglichkeit der
Beantragung und Einleitung einer Hilfe zur Erziehung nach den Bestimmungen des SGB VIII.
2.6.3.2 § 17 SGB VIII - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Aus dem § 17 SGB VIII ergibt sich für Väter und Mütter ein Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen
der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen zu sorgen
haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, aufgetretene Konflikte zu bewältigen, ein
partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie wiederaufzubauen und das Familiensystem zu
stabilisieren, um eine für das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen belastende Trennung
zu vermeiden.
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Jahresbericht 2021
Im Fall von Trennung und Scheidung haben Eltern den Anspruch, im Beratungsprozess dahin gehend beraten und unterstützt zu werden, dass sie auch unter diesen Bedingungen die Voraussetzungen für die Wahrnehmung gemeinsamer Elternverantwortung schaffen. Es gilt einen Rahmen zu
entwickeln, der es den Eltern ermöglicht, trotz emotionaler Verstrickung den Blick von der Paarebene
auf die Elternverantwortung zu lenken und sie bei der eigenverantwortlichen Entwicklung einer
längerfristigen Perspektive für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen.
Im Beratungsprozess soll das betroffene Kind oder die Jugendliche bzw. der Jugendliche an der
Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge
entsprechend dem Entwicklungsstand und der Einsichtsfähigkeit angemessen beteiligt werden. Die
Beratung soll mit Orientierung auf eine etwaige Regelung durch das Familiengericht erfolgen. Die
Hilfen nach § 17 SGB VIII sind somit gleichermaßen:
präventive Hilfen zur Selbsthilfe der Eltern, um Krisensituationen vorzubeugen, ein
partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen bzw. zu erhalten
Hilfe zur aktuellen Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie
begleitende und nachsorgende Hilfe zu einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach
erfolgter Trennung und Scheidung und damit Sicherung der Kontinuität der elterlichen
Beziehung des Kindes zu Mutter und Vater.
Neben dem Jugendamt leisten auch drei Beratungsstellen freier Träger die Beratung nach
§ 17 SGB VIII.
2.6.3.3 § 18 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und
des Umgangsrechts
Der § 18 SGB VIII bündelt unterschiedliche Leistungen der Jugendhilfe für unterschiedliche Adressaten und richtet sich gezielt an alleinerziehende und/oder alleinsorgende Elternteile. Väter und Mütter, die allein für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen zu sorgen haben oder
tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Personensorge,
einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des
eigenen Umgangsrechts gegenüber den Eltern.
Daneben haben Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind
befindet, Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme ihres Umgangsrechts.
In diesem Bereich des § 18 SGB VIII sind, wie bei dem Beratungsangebot nach § 17 SGB VIII,
neben dem Jugendamt freie Träger wichtige Ansprechpartner für die Ratsuchenden. Mit zwei
Trägern (evangelische und katholische Lebensberatungsstelle) bestehen seit mehreren Jahren
vertragliche Vereinbarungen zur Übernahme des Betreuten Umgangs.
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Jahresbericht 2021
Förderung der Erziehung in der Familie
Förderung der Erziehung in der Familie (Gesamt-Fallzahlen)
darunter formlose Betreuungen
900
913
911
861
600
868
818
608
603
556
539
534
300
0
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: GeDok/GePlan 035
Ergänzend zum Begleiteten Umgang hat das Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales –
Jugendamt – der Stadt Koblenz seit 2012 mit mehreren freien Träger eine Konzeption und
Vereinbarung zur Durchführung von Kontrolliertem Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII
abgeschlossen:
Der Kontrollierte Umgang ist eine Sonderform des Betreuten Umgangs. Ausgangspunkt ist eine
Kindeswohlgefährdung, die jedoch nicht ausreicht oder hinreichend deutlich ist, um einen Umgang
auszuschließen. Das Kindeswohl und insbesondere die Identitätsbildung soll gefördert werden durch
die Wiederherstellung, den Aufbau und/oder die Erhaltung von emotionalen sowie sozialen
Beziehungen zu den Umgangsberechtigten.
Für junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres stellt der § 18 SGB VIII einen
Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen sicher.
Im Jahr 2021 sanken die Fallzahlen in diesen Bereichen erneut und liegen damit auf den niedrigsten
Wert seit 2017. Eine Ursache ist sicherlich die pandemiebedingte Situation, gerade am
Jahresanfang, mit Lockdown und vielen anderen Einschränkungen. Viele Menschen haben sich
schwergetan, Kontakt aufzunehmen und Hilfen in Anspruch zu nehmen. Gegen Ende des Jahres
wurde eine Steigerung der sich meldenden Menschen verzeichnet.
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Jahresbericht 2021
2.6.3.4 § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Mütter/ Väter und Kinder
Nach § 19 SGB VIII haben Mütter und Väter Anspruch auf eine gemeinsame Unterbringung mit dem
Kind in einer geeigneten Wohnform, wenn sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung diese
Unterstützung benötigen. Die Unterbringung kann im Einzelfall als Clearingmaßnahme ausgelegt
werden und auf etwa sechs Monate befristet sein, wenn danach Klarheit hinsichtlich eines etwaigen
anderweitigen Hilfebedarfes besteht oder aber eine weitere Hilfe nicht benötigt wird. In der Praxis
ergibt sich immer wieder ein individueller Bedarf an einer Unterbringungsmöglichkeit nach § 19 SGB
VIII, wobei in den meisten Fällen der Wunsch nach einem Verbleib in Koblenz oder der näheren
Umgebung besteht. Diesem Bedarf entsprechen die in Boppard und Koblenz vorhandenen
Einrichtungen (Jugendhilfeeinrichtungen Haus Niedersburg und ISA KOMPASS). Wenn aus
pädagogischer Sicht keine Einwände gegen die Nähe des Wohnortes sprechen, wird dies versucht
umzusetzen. In 2021 sind die Fallzahlen in diesem Bereich konstant geblieben.
2.6.4
Schwangeren(konflikt)beratung
In Koblenz werden drei Schwangeren(konflikt)beratungsstellen gefördert:
Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz
Allgemeine Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
Bodelschwinghstraße 36 f, 56070 Koblenz
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Kurfürstenstraße 87, 56068 Koblenz
Pro Familia e.V.
Schwangerenberatungsstelle Koblenz
Schenkendorfstraße 24,56068 Koblenz
Mit diesem Beratungsangebot wird auch ein ausreichendes, plurales und wohnortnahes Angebot für
umliegende Landkreise sichergestellt, insbesondere für die Landkreise Mayen-Koblenz, Neuwied
und Rhein-Lahn. Zum 01.01.2016 ist eine neue Landesverordnung über die Förderung von
Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Kraft getreten, nach der die
Kostenbeteiligung der genannten Landkreise neu verhandelt und geregelt wurde. Auf Grundlage der
neuen rechtlichen Regelung konnte erreicht werden, dass der gesamte Stellenüberhang in Koblenz
durch die Landkreise ausgeglichen wird, so dass durch die Stadt Koblenz letztlich nur noch der
Stellenschlüssel finanziert wird, der orientiert an der Einwohnerzahl vorzuhalten ist. Mit der
Neuordnung der Kostenbeteiligung ist keine Veränderung an den Personalschlüsseln der
Beratungsstellen verbunden. Die Förderung wird nach wie vor komplett über das Jugendamt
Koblenz abgewickelt.
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Jahresbericht 2021
2.7
Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen / Hilfe für junge Volljährige (Produkt 3631)
2.7.1
Allgemeines zum Aufgabenbereich
§ 27 SGB VIII ist die zentrale Grundnorm für den individuellen Rechtsanspruch auf erzieherische
Hilfen. Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch Personensorgeberechtigter auf Hilfe zur Erziehung ist, dass eine dem Wohl der Minderjährigen bzw. des Minderjährigen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist, dass also ein erzieherischer Bedarf bzw. eine erzieherische
Mangelsituation gegeben ist. Die zu gewährende Hilfe muss für die Entwicklung der Minderjährigen
bzw. des Minderjährigen notwendig und geeignet sein. Im Sinne der Leitbilder des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes sind die Gedanken der Prävention, der Hilfe zur Selbsthilfe, der
Ganzheitlichkeit sowie der Lebenswelt- und der Lebenslagenorientierung bestimmend. § 27 SGB
VIII schreibt keine bestimmte Art der Erziehungshilfe vor. Vielmehr muss die zu gewährende Hilfe
im jeweiligen Einzelfall wie erwähnt notwendig und geeignet sein. So kommen in Koblenz seit einiger
Zeit verstärkt flexible Formen der Erziehungshilfe in ambulanter Form zum Tragen, mit denen die im
SGB VIII in den §§ 28-35 aufgezeigten Hilfen eine Ergänzung finden.
Durch die Gesetzesreform des SGB VIII im Juni 2021 sind einige Neuerungen und Änderungen auch
für den Bereich der Hilfen zur Erziehung zu beachten.
Entwicklung der Fall- und Kostendaten im Bereich Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35) und
Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
Die Fallzahl- und Kostenentwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen und der Eingliederungshilfen gem. §35a SGB VIII ist in den vergangenen Jahren stets Gegenstand der jugendpolitischen
Diskussion gewesen.
Im Jahr 2021 sind die Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung weiterhin leicht rückläufig. Die
Kosten dieser Hilfen sind im Bereich der ambulanten Hilfen angestiegen, im Bereich der
teilstationären und stationären Unterbringungen gesunken. Die Kostensteigerung in den ambulanten
Hilfen hängt unter anderem mit den gestiegenen Kostensätzen der Jugendhilfeträger und mit der
Komplexität der Fälle zusammen. Auch muss die Betreuung in ambulanten Fällen oft sehr intensiv
und kombiniert mit Zusatzleistungen, wie Dolmetscherleistungen, umgesetzt werden, damit eine
Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann und außerhäusliche Unterbringungen vermieden
werden können. In vielen Fällen ist eine ambulante Unterstützung nicht ausreichend, um den
Hilfebedarf einer Familie zu decken. Eine Tagesgruppe bietet dann einen geeigneten Rahmen, der
dem Kind eine Tagesstruktur mit täglichen Mittagessen, Unterstützung und Förderung im
schulischen Bereich und die Möglichkeit des sozialen Lernens mit Gleichaltrigen bietet. Eine
deutliche Entlastung der Eltern ist durch diese Hilfe möglich. Eine Tagesgruppenunterbringung kann
in vielen Fällen eine stationäre Unterbringung vermeiden.
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Jahresbericht 2021
Der Rückgang der Erstattungsfälle kann mit dem Rückgang der Fallzahlen im Bereich der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erklärt werden, da diese Fälle vom Land refinanziert
werden.
Insgesamt kann weiterhin eine starke aktive Inanspruchnahme der Hilfen durch Betroffene selbst
konstatiert werden, wobei die Pandemie auch zu dem Rückgang der Fallzahlen insgesamt
beigetragen hat. Viele Menschen haben im Lockdown und auch unter den eingeschränkten
Kontaktbedingungen den Weg zur Institution Jugendamt vermieden. Es ist davon auszugehen, dass
sich dies zukünftig in einem Anstieg der Fallzahlen auswirken wird.
Der Anteil der Multiproblemfamilien, der Familien mit Suchtproblematik und psychischen
Erkrankungen ist tendenziell größer geworden. Die Corona-Pandemie kam als weitere Belastung
hinzu und verschärft die Situation in den Familien.
Hilfen zur Erziehung/Hilfe für junge Volljährige nach Art der Hilfe
Erziehungshilfen und Hilfen für junge Volljährige (§§ 27-35 einschl. § 41 SGB VIII)
10,0%
1.200
9,0%Ambulante
Hilfe
zur Erziehung
604
579
579
532
522
1.000
8,0%
7,0%
800
Teilstationäre Hilfe
zur Erziehung
6,0%
5,8%
6,0%
5,7%
5,5%
5,2%
5,0%
600
96
518
108
116
130
122
487
476
400
447
406
4,0%Stationäre
Hilfe
zur Erziehung
3,0%
2,0%
200
. HzE-Quote (alle
1,0%Fälle/u21)
0,0%
0
2017
2018
2019
Quelle: Fachverfahren GeDok/GePlan 052
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2020
2021
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Jahresbericht 2021
Hilfe zur Erziehung / Hilfe für junge Volljährige nach Kostenträgerschaft
Erziehungshilfen und Hilfen für junge Volljährige (§§ 27-35 einschl. § 41 SGB VIII)
18,0%
1.200
188
165
15,4%
1.000
1.030
16,0%
143
1.009
. Erstattungsfälle
HzE
117
14,1%
89
1.028
992
14,0%
961
12,0%
12,2%
800
10,0%
10,6%
. HzE ohne
Erstattungsfälle
600
8,5%
8,0%
6,0%
400
4,0%
200
2,0%
. Anteil
Erstattungsfälle
0,0%
0
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: Fachverfahren GeDok/GePlan 052
Kostenentwicklung nach Art der Hilfe und Anteil der Erstattungsfälle
Brutto-Aufwendungen für Erziehungshilfen und Hilfen für junge Volljährige
(§§ 27-35 einschl. § 41 SGB VIII) - Ergebnisrechnung 30,0%
18.000.000
2.491.113 €
16.000.000
Ambulante Hilfe
zur Erziehung
2.560.304 €
2.599.439 €
2.856.416 €
14.000.000
2.510.855 €
2.491.936 €
25,0%
2.770.832 €
1.997.414 €
12.000.000
1.847.621 €
2.688.903 €
20,0%
Teilstationäre
Hilfe zur
Erziehung
20,0%
18,9%
10.000.000
15,0%
16,1%
8.000.000
6.000.000
11.726.907 €
12.211.656 €
11,6%
11.642.943 €
10.351.036 €
Stationäre Hilfe
zur Erziehung
9,0%
10,0%
10.093.558 €
4.000.000
5,0%
. Anteil
Erstattungsfälle
2.000.000
0,0%
0
2017
2018
2019
2020
Quelle: Fachverfahren GeDok/GePlan 052
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2021
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.7.2
Erziehungsberatung
Die Leistung der Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) wird durch zwei Beratungsstellen (in katholischer bzw. evangelischer Trägerschaft) in Koblenz erbracht und wurde zum 01.01.2008 vertraglich
neu vereinbart. Zusammen mit den Stadtjugendämtern Neuwied, Andernach und Mayen und den
Kreisjugendämtern Neuwied und Mayen-Koblenz auf der einen Seite und den Beratungsstellen des
Bistums Trier und des Evangelischen Kirchenkreises Koblenz und Wied auf der anderen Seite wurde
eine gemeinsame Vereinbarung erarbeitet, die eine einheitliche Förderpraxis festschreibt. Diese
bietet den Trägern der Beratungsstellen eine hohe Verlässlichkeit für die Förderung sowie einen
gesteigerten kommunalen Förderanteil. Die Kommunen haben die Sicherheit, dass sie nur die
Anteile der Förderung tragen, die auf ihre Klientel entfallen.
In der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII hat sich seit 2001 eine Weiterentwicklung in der Form
ergeben, dass neben der klassischen „Komm-Struktur“ auch zugehende Formen der Beratung in
verschiedenen Kindertagesstätten angeboten werden. Damit wird dem Bestreben des
Jugendamtes, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu dezentralisieren mit der Zielsetzung,
mehr Bürgernähe zu erreichen und die Prävention vor allem in belasteten Wohngebieten zu
verstärken, Rechnung getragen. Zu nennen ist hier insbesondere die Städt. Kindertagesstätte
„Pusteblume“ in der Großsiedlung Neuendorf, in den regelmäßigen Sprechstunden der kath.
Lebensberatungsstelle im vierzehntägigen Rhythmus stattfinden. Das Team der Kindertagesstätte
hat die Möglichkeit, Eltern direkt an die Beratung zu vermitteln, die den Weg in die Beratungsstelle
in der Hohenzollernstraße nie gehen würden.
Jährliche Beratungsfälle insgesamt
600
darunter aus Koblenz
563
500
400
300
313
200
100
26
16
0
Erziehungsberatung
Beratung f. junge Volljährige
§ 28
§ 41
Quelle: Angaben der Erziehungs- und Lebensberatungsstellen in Koblenz für das Jahr 2021
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Jahresbericht 2021
2.7.3
Soziale Gruppenarbeit
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII soll älteren Kindern und Jugendlichen
bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Auf
Grundlage eines gruppenpsychologischen Konzeptes soll die Entwicklung der Kinder und
Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden. Die soziale Gruppenarbeit ist
auch ein ambulantes pädagogisches Angebot der Jugendhilfe für gefährdete ältere Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige oder bereits straffällig gewordene junge Menschen, auf die noch
Jugendstrafrecht angewandt wird. Sie soll jungen Menschen auf der Grundlage eines
pädagogischen, erforderlichenfalls therapeutischen Konzepts durch intensive erzieherische
Einwirkung in einer Gruppe, insbesondere durch handlungs- und erlebnisorientierte Angebote, eine
Hilfe zur Konfliktverarbeitung bieten. Die Aufnahme in die soziale Gruppenarbeit beruht auf einer
jugendrichterlichen Entscheidung im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), auf einer
Veranlassung der Jugendstaatsanwaltschaft im Rahmen des JGG, auf einem Tätigwerden des
Vormundschaftsrichters nach § 1631 Abs. 3 BGB, auf einer vormundschaftsrichterlichen
Entscheidung nach §§ 1666, 1666a Abs.1 BGB oder auf einer Maßnahme des Jugendamts in Form
einer Hilfe zur Erziehung nach § 29 SGB VIII.
Soziale Gruppenarbeit wird in Koblenz durch die Jugendgefährdetenhilfe des Caritasverbandes
Koblenz e.V. und von der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Meilenstein GbR angeboten. Bei dem
o.g. Caritasverband, dem Jugendhilfswerk e.V. und dem Tagewerk e.V. finden auch die
Betreuungsweisungen nach dem JGG statt. Dabei sind soziale Gruppenarbeit und
Betreuungsweisungen, die im Rahmen eines Jugendgerichtsverfahrens zustande kommen, durch
den § 36a in das SGB VIII bzw. in die Steuerungsverantwortung des Jugendamts gestellt.
Der Jugendhilfeträger Meilenstein bietet seit 2020 auch ein Angebot der sozialen Gruppenarbeit im
Stadtteil Ehrenbreitstein an, welches außerhalb des Kontextes „Straffälligkeit“ steht.
2.7.4
Erziehungsbeistandschaften
Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie soll
das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und in der Verselbständigung fördern. Gleichzeitig sollen die Eltern in der
Erziehung beraten und angeleitet werden. Die Arbeit in der Erziehungsbeistandschaft ist eng
verknüpft mit der Gesamtfamilie sowie dem sozialen Umfeld des Kindes oder der Jugendlichen bzw.
des Jugendlichen. Der Erziehungsbeistand kann Hilfestellung geben zur Verbesserung der
Erziehungs-, Beziehungs- und Kommunikationssituation innerhalb einer Familie, bei Schwierigkeiten
in der Schule, der Ausbildungsstelle oder berufsfördernden Maßnahmen, bei Problemen im sozialen
Umfeld, im Freizeitverhalten sowie im Freundeskreis der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsbeistandschaft endet nicht zwangsläufig mit der Volljährigkeit, sondern die Heranwachsenden
können bei Bedarf darüber hinaus betreut werden. Diese Hilfeform bietet ein hohes Maß an
Flexibilität in der Ausgestaltung der Hilfe, somit kann sie passgenau auf den jeweiligen Fall
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Jahresbericht 2021
zugeschnitten werden und ist so auch bei den Problematiken einsetzbar, die eine sehr individuelle
Unterstützung notwendig machen. Erziehungsbeistandschaften werden von mehreren freien
Trägern der Jugendhilfe im Auftrag des Jugendamtes durchgeführt. Im Jahr 2021 ist die Zahl der
Fälle von Erziehungsbeistandschaften gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken.
2.7.5
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine intensive Form der Erziehungshilfe. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Für die Betreuung durch die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) kommen Familien in Betracht, die durch intensive Unterstützung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von
Konflikten und Krisen, in Kontakt mit Ämtern und Institutionen gestützt werden müssen. Aufgrund
der massiven vielfältigen Defizite sind die für diese Hilfe in Frage kommenden Familien in der Regel
nicht in der Lage, den Anspruch der Kinder auf Erziehung nach § 1 SGB VIII sicherzustellen. Die
Sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe geben. Bei den betroffenen
Kindern und Jugendlichen sind nicht selten schwerwiegende Auffälligkeiten zu verzeichnen, auch
Kinder im Kleinkindalter sind hiervon betroffen (extreme Entwicklungsrückstände und psychische
Auffälligkeiten u.a. aufgrund eines defizitären sozialen Umfeldes oder Vorerkrankungen in der
Familie).
SPFH wurde auch im letzten Jahr durch das hiesige Jugendamt als eine der wirksamsten Formen
der ambulanten Hilfen zur Erziehung in Familien intensiv genutzt, dies auch zunehmend mit einem
präventiven Charakter in Zusammenhang mit der Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder. Von
Seiten des Jugendamtes der Stadt Koblenz wird ausschließlich mit freien Trägern aus Koblenz und
Umgebung zusammengearbeitet, die das Fachkräftegebot umsetzen. In einigen Fällen waren und
sind wegen der Komplexität des Hilfebedarfes zeitweise auch zwei Fachkräfte in einer Familie tätig.
In Koblenz werden in diesem Arbeitsfeld teilweise auch Sozialpädagogische Fachkräfte mit
speziellen Sprachkenntnissen in Familien mit Migrationshintergrund eingesetzt, bzw. auch in
Familien, in denen die Anwendung der Gebärdensprache notwendig ist. Auch im Jahr 2021 war es
sehr deutlich, dass sich Familien weiterhin aus eigenem Antrieb beim Jugendamt melden und den
Bedarf an Unterstützung durch Sozialpädagogische Familienhilfe geltend machen. Diese Form der
Hilfe ist die meist umgesetzte Form der Unterstützung der Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII und
im Fallaufkommen konstant zum Vorjahr geblieben.
2.7.6
Erziehung in einer Tagesgruppe
Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 32 SGB VIII) stellt die Hilfe zur Erziehung in einer
Tagesgruppe (TG) eine Verknüpfung der Angebote
des sozialen Lernens in der Gruppe
der Begleitung der schulischen Förderung und
Elternarbeit
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Jahresbericht 2021
dar, die den Verbleib des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen in seiner Familie
sichern soll. Zudem erfährt die Familie tagsüber eine Entlastung von der Versorgung und Betreuung
des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen. Zielgruppe dieser Form der
erzieherischen Hilfe sind vor allem Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 14 Jahren.
Im Stadtgebiet Koblenz gibt es inzwischen sieben Tagesgruppen, die durch Jugendhilfeträger (eine
TG von der evangelische Kinder-und Jugendhilfe Haus Niedersburg Boppard, zwei TGs von der
evangelischen Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber, zwei TGs von der Kinder- und Jugendhilfe
Arenberg, eine TG in Trägerschaft des Internationalen Bundes sowie zwei Tagesgruppen der
Meilenstein GbR) betreut werden. Darüber hinaus können in Einzelfällen Kinder und Jugendliche
aus Koblenz in Tagesgruppen in Bendorf (Casa Concordia), Neuwied (Johanniter Tagesgruppe)
sowie in der Kinder- und Jugendhilfe Neuwied-Oberbieber und im Bernardshof Mayen (in den beiden
letztgenannten i.d.R. in Verbindung mit dem Besuch der dortigen Heim-Förderschule für sozialemotionale Entwicklung) betreut werden.
Im Jahr 2021 verzeichnet dieser Bereich der Hilfen zur Erziehung einen leichten Rückgang, der auch
pandemiebedingt erklärbar ist. Der in den letzten Jahren grundsätzlich steigende Bedarf für diese
teilstationäre Hilfeform ist unter anderem damit begründbar, dass inzwischen eine ausreichende
Zahl von Plätzen in Koblenz zur Verfügung steht und die Hilfe durch eine Tagesgruppe in
schwierigen Fällen eine adäquate Unterstützung bietet, damit eine Heimunterbringung vermieden
werden kann.
2.7.7
Vollzeitpflege
Vollzeitpflege ist die begriffliche Zusammenfassung für eine Unterbringung und Erziehung eines
Kindes oder einer Jugendlichen bzw. eines Jugendlichen über Tag und Nacht in einer Pflegefamilie.
Die Vollzeitpflege ist eine Hilfeart im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 33 SGB VIII) und – neben
der Heimerziehung – die zweite „Säule“ bei den Unterbringungen außerhalb der eigenen Familie.
Für Kinder und Jugendliche bietet die Unterbringung in einer Pflegefamilie einen Rahmen, der gekennzeichnet ist durch soziale Nähe und emotionale Sicherheit. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz
benennt in Bezug auf die zeitliche Dauer und Funktion zwei Varianten:
Die zeitlich befristete Erziehungshilfe, bei der die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie
vorgesehen ist und die Pflegefamilie eine familienergänzende Aufgabe wahrnimmt. In diesem
Rahmen bestehen fortlaufende Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie; es gilt, die
Beziehungen des Kindes zu seiner Familie zu fördern.
Die auf Dauer angelegte Erziehungshilfe, bei der die Pflegefamilie zum neuen, festen Lebensort
für das Kind wird. Die Pflegefamilie tritt an die Stelle der Herkunftsfamilie und wird somit zur
neuen Familie. Kontakte zu den Eltern und Geschwistern des Kindes können weiterhin
bestehen, eine Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern ist jedoch nicht vorgesehen.
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Die Entscheidung für die eine oder andere Variante der Vollzeitpflege ist vor allem abhängig vom
Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seinen persönlichen Bindungen sowie von der Situation in
der Herkunftsfamilie, d. h. vor allem von der Möglichkeit, deren Erziehungsbedingungen in einem
angemessenen Zeitraum zu verbessern.
Im Verlauf der letzten Jahre hat der Anteil der Pflegekinder, die bei Verwandten leben, deutlich zugenommen (auch auf Grund entsprechender Rechtsprechung). Wie in allen anderen Fällen prüft das
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales auch hier, inwieweit die Hilfe notwendig und geeignet ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Verwandtenpflege aufgrund ihrer besonderen Stellung
oft einen hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf hat. Dies macht häufig eine spezifische pädagogische Begleitung durch den Pflegekinderdienst notwendig. Zudem entwickeln sich oft Bedarfe
an zusätzlichen erzieherischen Hilfen, wie z.B. Erziehungsbeistandschaft.
Zum Aufgabenbereich des Pflegekinderdienstes gehören die Werbung und Überprüfung von Pflegeeltern, die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Fortbildungen für Pflegeeltern sowie die
fachgerechte Betreuung der Pflegeeltern. Darüber hinaus gibt es eine aktive Zusammenarbeit mit
dem Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) im Bereich des Pflegekinderdienstes.
In den letzten Jahren wird zunehmend deutlich, dass immer weniger Familien Interesse an der
Betreuung eines Pflegkindes zeigen. Dies hat vielfältige Ursachen, die sich vordergründig in
gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen und der Änderung der Familienstrukturen begründen. In
2018 wurden die Planungen für eine zweijährige Projektstelle zur Akquise von Pflegeeltern
angegangen, die seit Mai 2019 umgesetzt wurde und für zwei Jahre befristet ist. Leider konnten im
Jahr 2020 und 2021 viele geplante Aktionen im Rahmen des Projektes aufgrund der Pandemie nicht
umgesetzt werden, so dass eine Verlängerung des Projektes bis zum 31.12.2022 beschlossen
wurde. Diese Projektstelle stellt einen weitergehenden Versuch dar, neue Wege in der Gewinnung
von Pflegeeltern zu suchen und umzusetzen. Gerade für Kleinkinder ist die Betreuung im familiären
Rahmen alternativlos, weshalb aus fachlicher Sicht der Rückgang der Bereitschaft für eine
Pflegeelterntätigkeit sehr kritisch zu betrachten ist.
Auf der in 2020/21 völlig neu überarbeiteten Homepage www.pflegeeltern-koblenz.de können sich
Interessierte über das Aufgabenfeld der Vollzeitpflege und die Tätigkeit als Pflegefamilie ausführlich
informieren. Hier sind auch die Ansprechpersonen im Jugendamt genannt, die potentielle Pflegeeltern beraten und unterstützen.
Das in 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetzt brachte auch für den
Pflegekinderdienst neue Aufgaben mit sich. Derzeit wird an der Erstellung des gesetzlich geforderten
Schutzkonzeptes für Kinder in Pflegefamilien gearbeitet. Die neu einzurichtende Beschwerdestelle
für Kinder und Jugendliche in Pflegfamilien wurde umgesetzt und wird entsprechend bei den
Pflegekindern und Pflegefamilien bekannt gemacht.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.7.8
Hilfe zur Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen
Stationäre Heimerziehung oder Erziehung in einer anderen betreuten Wohnform kommt dann in
Betracht, wenn die Erziehungskraft der Familie durch andere Angebote und Leistungen der Jugendhilfe nicht soweit gestärkt werden kann, dass eine tragfähige Erziehungssituation und damit das
Kindeswohl gewährleistet ist. Nach § 34 SGB VIII werden der Heimerziehung unter Berücksichtigung
von Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der
Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie alternativ folgende drei Aufgaben
übertragen:
es soll eine Rückkehr des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen in die
Herkunftsfamilie angestrebt werden
es soll die Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet werden
es soll eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten
es soll die Verselbstständigung von Jugendlichen gefördert und begleitet werden.
Im Hinblick auf die Rückkehr eines Kindes oder einer Jugendlichen bzw. eines Jugendlichen in die
Herkunftsfamilie ist es heute von großer Bedeutung, dass in zunehmendem Umfang regionalisierte
und flexible Angebote in der Heimerziehung vorgehalten werden. Das Konzept der „milieunahen
Heimerziehung“ muss praktiziert werden, die Grenzen zwischen ambulanten, teilstationären und
stationären Angeboten müssen weiter aufgehoben, fließende Übergänge durch Angebote eines
Trägers oder eines Trägerverbundes hergestellt werden. Ein regionalisiertes Angebot soll es dem
betroffenen Kind oder der Jugendlichen bzw. dem Jugendlichen ermöglichen, weitgehend in der
vertrauten Umgebung zu verbleiben, um wichtige gewachsene soziale Kontakte und Bindungen,
insbesondere die Eltern-Kind-Beziehung, aufrecht zu erhalten.
Diesbezüglich gewinnt auch der Aspekt einer Weiterentwicklung der „Familienaktivierenden Heimerziehung“ mit verstärkter Einbindung von Eltern in die Umsetzung von Heimerziehung zunehmend
an Bedeutung. Damit sollen eine möglichst gute Klärung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern
herbeigeführt und eingehend Rückführungschancen geprüft werden, um somit auch nach Möglichkeit die Verweildauer im Heim zu verkürzen.
Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der stationären Hilfen im Jahr 2021 erneut gesunken. Diese
Entwicklung ist eine positiv zu bewertende Tendenz, die sich auch im bewussten Arbeitsansatz
„ambulant vor stationär“ und „frühzeitig unterstützen statt Krisenintervention“ in diesem
Aufgabengebiet begründet.
Insgesamt zeichnet sich weiterhin eine Tendenz zu einer steigenden Differenzierung des Leistungsangebotes und einer zunehmenden Intensivierung des Betreuungsrahmens in der Heimerziehung
ab, bis hin zur, zumindest zeitweisen, Eins-zu-eins-Betreuung. Hinzu kommt, dass weiterhin in vielen
Fällen der erzieherische Bedarf nicht losgelöst von therapeutischen Bedarfslagen aufgrund
entsprechender psychischer/psychiatrischer Krankheitsbilder gesehen werden kann. Dies gilt aber
auch insgesamt für die Hilfen zur Erziehung.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Immer wieder stößt somit auch die Heimerziehung an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Es gibt zunehmend Jugendliche, die aufgrund ihrer massiven Problematik (u.a. Drogenkonsum, Gewaltbereitschaft und Gruppenunfähigkeit) in keiner Einrichtung haltbar und tragbar sind. Wenn es dann auch
im familiären System keine Möglichkeiten mehr gibt, kommt es zu sich wiederholenden Abbrüchen
von Unterbringungen in verschiedenen Heimeinrichtungen. Eine konstruktive Hilfeplanung ist dann
nicht möglich. Für diese kaum erreichbaren Kinder und Jugendlichen fehlen bisher niedrigschwellige
Angebote vor Ort (z.B. „Sleep-In“ - Notübernachtung für junge Menschen). Es wurde daher
begonnen, in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe, an dem Thema „Angebot für
Systemsprenger“ zu arbeiten. Eine Kooperation mit den umliegenden Jugendämtern zum Aufbau
eines solchen Angebotes vor Ort wäre jedoch eine notwendige Grundvoraussetzung. Dies konnte
bisher nicht erreicht werden.
Auch im Jahr 2021 gab es in wenigen Einzelfällen den Bedarf an Heimunterbringungen in Form von
Freiheit entziehenden Maßnahmen, die vom Familiengericht zu genehmigen waren.
2.7.9
Betreutes Wohnen (Wohngruppen- oder Einzelwohnen)
Die Jugendhilfemaßnahme „Betreutes Wohnen“ richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis
21 Jahren, die sich in einer schwierigen Entwicklungs- bzw. Krisensituation befinden und nicht oder
nicht mehr in ihrer bisherigen Wohnumgebung leben können, d.h. in ihrer Herkunftsfamilie, Pflegefamilie oder in einer Heimeinrichtung, im Einzelfall sogar in Obdachlosigkeit leben. Neben der bestehenden Not- oder Krisensituation sind ein eindeutiger pädagogischer Bedarf und die Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen wesentliche Voraussetzungen.
Im Rahmen von regelmäßigen Bürokontakten, Hausbesuchen, Behördengängen, sonstigen Erledigungen und Freizeitaktionen werden die jungen Menschen gezielt und kontinuierlich pädagogisch
betreut und begleitet. Dabei liegt das Augenmerk eindeutig auf der Stärkung der Eigenkompetenz
der jungen Menschen, das heißt dem Lernprozess, anstehende Aufgaben und Probleme zunehmend selbst zu bewältigen. Die inhaltliche Arbeit findet vor allem in folgenden Lebensbereichen statt:
Wohnen/Haushaltsführung
Schule, Ausbildung, Beruf
Persönlichkeitsentwicklung/Verselbstständigung
Klärung sozialer Beziehungen
Freizeitverhalten
Umgang mit Finanzen, ggf. Schuldnerberatung
individuelle Schwerpunkte wie z.B. Umgang mit Suchtmitteln, Essverhalten/Essstörungen
weitergehender psychologischer Hilfebedarf
strafrechtliche Verfahren.
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Jahresbericht 2021
Die gesetzliche Grundlage ergibt sich für unter 18-Jährige aus § 34 Abs. 3 SGB VIII (Heimerziehung,
sonstige betreute Wohnform) und für junge Volljährige (18 bis 21 Jahre) noch zusätzlich aus § 41
SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige). Hilfe zur Erziehung in Form von Betreutem Einzelwohnen wird
im Bereich der Stadt Koblenz ausschließlich durch freie Träger erbracht. Das Jugendhilfswerk e.V.
Koblenz hält auch eine sog. Übergangswohnung vor, um eilbedürftigen Unterbringungen gerecht zu
werden, bevor eine Wohnung für die zu betreuende Person angemietet werden kann. Diese Wohnung kann auch für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII genutzt werden.
Die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung wird erschwert durch den angespannten
Wohnungsmarkt in Koblenz. Viele der Betroffenen finden keine passende und bezahlbare Wohnung.
2.7.10
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE) gemäß § 35 SGB VIII soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zur eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist i. d. R. auf längere Zeit angelegt und soll den
individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen Rechnung tragen. Die ISE
kommt insbesondere bei Jugendlichen zum Tragen, für die bereits verschiedene Formen der
Jugendhilfe gewährt wurden, ohne dass die jeweiligen Zielsetzungen erreicht werden konnten.
Manche Jugendliche, bei denen angestrebt wird einen Hilfeprozess nach §35 SGB VIII umzusetzen,
leben zur Zeit der Kontaktaufnahme überwiegend auf der Straße. Grundsätzlich kann diese Form
der Hilfe zur Erziehung sehr flexibel gestaltet und sowohl z.B. im Elternhaus mit dem Ziel der
Verselbständigung als auch in stationärer Form bis hin zu einer individualpädagogischen Maßnahme
ansetzen.
Im Jahr 2021 wurden keine ISE-Betreuungen eingeleitet.
2.7.11
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eine seelische Behinderung eines Kindes oder einer Jugendlichen bzw. eines Jugendlichen und der
Anspruch auf Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII liegen vor, wenn:
die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für
sein Lebensalter typischen Zustand abweicht und
daher seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist oder eine solche
Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Diagnose der Abweichung der seelischen Gesundheit des jungen Menschen wird von folgenden
Professionen anerkannt:
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychotherapeut
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Jahresbericht 2021
Arzt oder psychologischer Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem
Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt.
Die Diagnostik muss auf Grundlage des ICD-10 der WHO erfolgen. Für notwendige weitergehende
Klärungen einer Abweichung der seelischen Gesundheit steht dem Jugendamt im Einzelfall jeweils
eine Diagnosestelle bei der Katholischen Lebensberatungsstelle und bei der Evangelischen
Beratungsstelle zur Verfügung.
Die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wird durch die sozialpädagogische
Fachkraft im Jugendamt diagnostiziert. Die abschließende Feststellung des Eingliederungsbedarfs
erfolgt durch Fachkräfte im Jugendamt. Im Fall zu bewilligender Eingliederungshilfe wird diese nach
dem Bedarf im Einzelfall im Rahmen der Hilfeplanung geleistet:
in ambulanter Form
in Tageseinrichtungen für Kinder oder in teilstationären Einrichtungen
durch geeignete Pflegepersonen oder
in vollstationären Einrichtungen sowie sonstigen Wohnformen.
Zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert oder von einer solchen
Behinderung bedroht sind, gilt es sicherzustellen, dass diese nicht vom staatlichen Schulsystem
ausgeschlossen werden. Für diese Kinder und Jugendlichen müssen vielmehr innerhalb des staatlichen Schulsystems Wege zur Beschulung und Förderung gefunden werden, so der
Inklusionsgedanke, wie er in der aktuellen Fassung des Schulgesetzes festgeschrieben ist. Im
Einzelfall ist für begleitende, inner- oder außerschulische Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach
§ 35a SGB VIII zu sorgen. Auch im Jahr 2021 stellte dieser schulische Aspekt pandemiebedingt und
mit Blick auf die deutschlandweiten Schulschließungen mit „Homeschooling“ die schulischen
Integrationshilfen und alle daran beteiligten Kooperationspartnerinnen und -partner aber
insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen selbst vor besondere, nie dagewesene
Herausforderungen. Es konnten jedoch für alle Kinder und Jugendliche, die 2021 von einer
schulischen Integrationshelferin bzw. einem schulischen Integrationshelfer begleitet wurden,
geeignete und pragmatische Lösungen gefunden werden, die dem behinderungsbedingten
Förderbedarf entsprochen haben.
Ziel der schulischen Integrationshilfe ist es, zusätzlich zu den Verpflichtungen und Anstrengungen
der Schulen aus dem Schulgesetz heraus bzw. zu den Konzepten der Kindertagestätten, die
behinderungsbedingten Einschränkungen der Kinder und Jugendlichen mittels individueller Unterstützung in enger Zusammenarbeit zwischen Familien, Schule, Kindertagesstätte und Jugendamt
und anderen Beteiligten auszugleichen und den Kindern bzw. Jugendlichen perspektivisch eine
selbständige Teilhabe am Besuch von Schule oder Kindertagesstätte ohne diese Form der
Betreuung zu ermöglichen.
In ambulanter Form werden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durch z.B. Lerntherapien bei
Legasthenie oder Dyskalkulie, heilpädagogische Maßnahmen und Autismustherapien unterstützt.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Im Jahr 2021 sind auf der Rechtsgrundlage des § 35a SGB VIII insgesamt 157 Hilfen geführt worden
und somit ist eine Steigerung zum Vorjahr zu verzeichnen. Es ist hierbei zu beobachten, dass die
Fälle von Frühförderung seit Jahren sinken (seit 2016 in etwa um die Hälfte), die schulischen
Integrationshilfen auf der anderen Seite jedoch eine insgesamt ansteigende Tendenz aufweisen.
Im Jahr 2021 sind sowohl die Fallzahlen als auch die Kosten deutlich gestiegen. Hierbei fällt
besonders auf, dass die Kosten für stationäre Eingliederungshilfen erheblich angestiegen sind.
Wenn man hier die Aufwendungen von 2021 (9 Fälle) mit denen des Jahres 2020 (8 Fälle) vergleicht,
waren die Brutto-Aufwendungen in 2021 um insgesamt über 150.000 € höher. Dies hat seine
Ursache darin, dass die dahinterstehenden Fälle sehr intensive stationäre Maßnahmen mit sehr
hohen Entgeltsätzen notwendig gemacht haben. Stationäre Maßnahmen im Bereich der
Eingliederungshilfe werden in der Regel für Kinder und Jugendliche notwendig, die von schweren
psychiatrischen Erkrankungen wie paranoide Schizophrenie oder Anorexia Nervosa betroffen sind.
Mit der ebenso steigenden Fallzahl an schulischen Integrationshilfen geht somit zwangsläufig auch
eine deutliche Kostensteigerung für diese Hilfeart einher, da diese Hilfen durch den Umfang der zu
begleitenden Zeiträume in der Schule kostenintensive Hilfen sind.
Grundsätzlich ist bei den schulischen Integrationshilfen aber nach wie vor Tatsache, dass
Leistungen der Jugendhilfe, als Ersatz für die nicht vorhandenen Angebote im Schulsystem, zur
Verfügung stehen müssen. Der Inklusionsansatz wird vom Schulsystem nicht im notwendigen
Umfang umgesetzt.
Wenn der Inklusionsgedanke politisch wie gesellschaftlich gewünscht ist, sollte sich das
Schulsystem mehr darauf einrichten, Förderressourcen für die einzelne Schülerin/den einzelnen
Schüler zu schaffen sowie strukturelle Veränderungen anzugehen, die über den rein didaktischen
und wissensvermittelnden Auftrag hinausgehen. Auf Dauer kann die Jugendhilfe den Bedarf an
begleitenden Integrationshilfen in Schule nicht leisten, zumal sich hier auch ein zunehmender
Fachkräftemangel abzeichnet, wodurch es immer schwerer wird, bewilligte Integrationshilfe auch
zeitnah einzuleiten.
Seite | 124
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Eingliederungshilfen nach Art der Hilfe
Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII, einschl. Frühförderfälle)
2,0%
160
Stationäre EGH
155
9
1,5%
150
6
9
1
1
Teilstationäre EGH
8
145
0,9%
140
5
0,9%
0,9%
0,9%
0,9%
1,0%
6
Ambulante
Eingliederungshilfen
1
147
146
135
0,5%
142
138
136
130
. EGH-Quote (alle
Fälle/u18)
0,0%
125
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: GeDok/GePlan 052
Kosten für Eingliederungshilfen nach Art der Hilfe und Anteil von Erstattungsfällen
Brutto-Aufwendungen für Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche
(§ 35a SGB VIII, einschl. Frühförderfälle) - Ergebnisrechnung 10,0%
1.600.000
Stationäre EGH
9,0%
1.400.000
8,0%
1.200.000
554.059 €
6,3%
7,0%
Teilstationäre EGH
1.000.000
6,0%
396.180 €
800.000
6.885 €
5,0%
5,0%
267.913 €
600.000
257.469 €
240.467 €
- €
3,8%
4,0%Ambulante
3.784 €
Eingliederungshilfen
25.785 €
31.974 €
200.000
457.333 €
3,0%
2,7%
849.574 €
400.000
515.908 €
587.291 €
665.613 €
1,9%
2,0%
. Anteil
1,0%Erstattungsfälle u.
Frühförderung
0,0%
0
2017
2018
2019
2020
Quelle: GeDok/GePlan 052
Seite | 125
2021
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Die zum 10.06.2021 in Kraft getretene Gesetzesreform des SGB VIII bringt auch vor allem für den
Bereich der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche große Veränderungen mit sich.
Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Schaffung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe in drei
Stufen:
1. Stufe (ab 2021)
Gestaltung einer inklusiven Hilfe und Verbesserung von Schnittstellen,
z.B. in Kitas § 22a Abs.4; Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger (§ 36b)
2. Stufe (2024-2028)
Einführung eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt (§10b)
3. Stufe (ab 2028)
die Kinder- und Jugendhilfe wird für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne
Behinderungen zuständig ("Inklusive Lösung"), wenn dies zuvor (bis 2027)
ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt (§ 10).
Diese umfassende Veränderung wird an alle Beteiligten große Anforderungen stellen und erfordert
eine fundierte Planung mit zusätzlichen zeitlichen als auch personellen Ressourcen, damit diese
„große Lösung“ gelingen kann.
2.7.12
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Im Juni 2015 legte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher“ vor und beschrieb den Regelungsbedarf mit folgender
Begründung:
„Kinder und Jugendliche, die aus ihren Herkunftsländern allein nach Deutschland kommen
und ihre Familien verlassen, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen
überhaupt. Es sind junge Menschen, die häufig Schreckliches erlebt haben, zum großen
Teil physisch und psychisch stark belastet oder möglicherweise hochtraumatisiert sind.
Sie kommen allein in einem fremden Land an, sprechen die Landessprache nicht und
kennen die Kultur nicht, müssen sich aber dort vollkommen auf sich gestellt zurechtfinden.
Es sind aber auch junge Menschen, die über große Potentiale und Ressourcen verfügen.
Diese Kinder und Jugendlichen haben nach dem Übereinkommen über die Rechte des
Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf, dem
Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden (Artikel 3,22).
Sie müssen ihren Bedürfnissen entsprechend aufgenommen und mit all‘ ihren denkbaren
Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen, Ängsten oder Traumata aufgefangen werden,
aber auch die Möglichkeit erhalten, durch Zugänge zu Angeboten formaler und nonformaler Bildung ihre Potentiale zu entfalten und sich in die Gesellschaft einzubringen….“
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Das Gesetz ist zum 01.11.2015 in Kraft getreten und sieht Folgendes vor:
die Einführung einer bundesweiten Aufnahmeverpflichtung der Länder und Jugendämter
sowie ein gerechtes Verteilverfahren orientiert am Königsteiner Schlüssel
die Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kinder und Jugendliche
unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus sämtliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in
Anspruch nehmen bzw. erhalten können
die statistische Erfassung der einreisenden unbegleiteten Kinder und Jugendlichen
Verfahrensfragen zu vorläufiger Inobhutnahme, Inobhutnahme und Zuweisungsverfahren und
Vereinfachung der Kostenerstattungsansprüche für Jugendämter gegenüber dem
überörtlichen Träger der Jugendhilfe
die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre für Verfahrenshandlungen nach dem
Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz.
Im Jahr 2015 und 2016 stellte die Arbeit mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (im Folgenden UmA genannt) einen Schwerpunkt im hiesigen Jugendamt dar. Inzwischen hat sich dieses
Tätigkeitsgebiet etabliert und fachlich fundiert. Die Fallzahlen sind stetig zurückgehend.
Um eine Hilfeplanung und Klärung der Herkunft, Bedarfe etc. vornehmen zu können, sind bei den
Gesprächen Dolmetscher von Nöten, die die Landessprache der Kinder und Jugendlichen sprechen.
Diese haben häufig in der erlernten Fremdsprache nicht genug sprachliche Möglichkeiten, um die
Verfahrensweisen zu verstehen bzw. Erlebtes mitzuteilen. Daher wurden Dolmetscher
verschiedener Sprachen überprüft und in einer Liste entsprechend erfasst.
Hilfen und Kosten für die Betreuung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Vorläufige Schutzmaßnahmen
Stationäre Hilfen zur Erziehung
Erstattungsfähige Kosten gesamt
4.000.000,00 €
200
3.500.000,00 €
3.304.127,75 €
3.000.000,00 €
49
150
36
2.523.054,35 €
2.500.000,00 €
2.190.577,71 €
23
2.000.000,00 €
100
1.539.276,37 €
99
1.500.000,00 €
2
90
65
50
55
940.309,59 €
1.000.000,00 €
2
27
31
23
23
19
-
2017
2018
2019
Quelle: GeDok/GePlan 052
Seite | 127
2020
9
2021
500.000,00 €
- €
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Im Jahresverlauf 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr weniger junge Menschen betreut und weniger
Jugendhilfen gewährt worden. Dies liegt u.a. an den sinkenden Zahlen der eintreffenden Flüchtlinge.
Die jungen Menschen kamen auf verschiedenen Wegen in Koblenz an und wurden vom Tagesnotdienst und Rufbereitschaftsdienst in Obhut genommen oder dem Jugendamt Koblenz vom
Landesjugendamt zugewiesen. Zu einem dauerhaften Verbleib kam es nicht in jedem Fall.
Die Zahl der in der Jugendhilfe zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird
voraussichtlich im Jahr 2022 weiterhin sinken, wenn es bei den aktuellen politischen Gegebenheiten
bleibt und vorbehaltlich der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Es werden viele der bisher
minderjährigen UmAs volljährig. Jedoch verbleiben diese oft weiterhin in der Jugendhilfe im Rahmen
der Hilfen für junge Volljährige gem. §41 SGB VIII.
Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Hilfeplanung zeigen, dass die jungen Flüchtlinge wegen
fehlender Reife, vielfältigen Problemen im Bereichen Integration und Verselbstständigung,
mannigfaltigen Traumatisierungen und Sprachbarrieren einen hohen Unterstützungsbedarf
aufweisen und dieses derzeit den Schwerpunkt in der Arbeit mit ihnen darstellt. Dies führt zu einem
längeren Betreuungsbedarf über die Volljährigkeit hinaus. Regulär werden junge Menschen, die die
Jugendhilfe beenden konnten, in ein Familiensystem entlassen, welches Unterstützung bieten kann.
Dies ist für den Personenkreis UmA in der Regel nicht der Fall, was die Verselbstständigung
erschwert. Es ist deswegen auch davon auszugehen, dass viele dieser jungen Flüchtlinge zumindest
einen ambulanten Betreuungsbedarf bis zum 21. Lebensjahr haben werden.
Mit den ortansässigen Jugendhilfeträgern und den Jugendhilfeträgern im nahen Umland konnten
viele Möglichkeiten zur Versorgung der jungen Menschen umgesetzt werden. Diese haben teilweise
bis heute Bestand, müssen jedoch perspektivisch neu ausgerichtet werden, da die Zahl der UmA in
den kommenden Zeiträumen voraussichtlich weiterhin rückläufig sein wird. Einige der Träger haben
bereits konzeptionelle Veränderungen umgesetzt.
Deutlich hervorzuheben ist, dass die Herausforderungen für die Einrichtungen aufgrund der
traumatischen Erfahrungen und der Sprachbarrieren nach wie vor groß sind. Eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und den Fachkräften des Jugendamtes ist daher notwendig.
Seit Sommer 2019 gibt es eine Kooperation mit dem Schwerpunktjugendamt Trier, welches im
Einzelfall das Clearing-Verfahren übernimmt.
2.8
Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung (Produkt 3631)
2.8.1
Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII
Wie in den Jahren zuvor spielte auch in 2021 der Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung
eine sehr gewichtige Rolle in der Alltagsarbeit des Kommunalen Sozialdienstes, insbesondere des
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Allgemeinen Sozialdienstes. Auf Grundlage der Bestimmungen des § 8a SGB VIII sind im
Jugendamt Regelungen implementiert, wie solche Hinweise systematisch zu bearbeiten und zu
dokumentieren sind. Das im Jahr 2020/21 komplett überarbeitete „Handbuch zum Umgang mit
Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung“ ist nach wie vor konzeptionelle Grundlage unseres fachlichen
Handelns und Bestandteil eines Gesamtkonzeptes des Jugendamtes der Stadt Koblenz zur
Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII. Es enthält auch Vorgaben zur konkreten
Zusammenarbeit zwischen dem Kommunalen Sozialdienst, den städtischen Kindertagesstätten,
dem Sachbereich Kinder- und Jugendförderung und anderen Institutionen.
Hinweise auf Kindeswohlgefährdung
nach Alter der Kinder
120
12
100
14 bis 17
11
14
17
10 bis 13
80
14
1
9
21
19
10
11
14
7
6 bis 9
13
15
3 bis 5
13
20
25
10
19
60
40
15
37
45
52
35
0 bis 2
22
0
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: GeDok/GePlan 035
Im Jahr 2021 sanken die Fallzahlen der Hinweise auf Kindeswohlgefährdung im Vergleich zum
hohen Vorjahresstand und glichen sich dem Jahresniveau von 2018 an. Augenfällig ist, dass die
Zahl der Hinweise, die Kleinkinder und Säuglinge bis zwei Jahren betrifft, in den Jahren 2019 und
2020 weiter angestiegen war, sich allerdings im Jahr 2021 dem Jahr 2018 wieder angeglichen hat.
Diese Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen gehen über verschiedene Wege beim Allgemeinen
Sozialdienst ein.
Die Kooperation des Jugendamtes mit freien Trägern im Bereich des § 8a SGB VIII basiert auf den
im Jahr 2008 abgeschlossenen Vereinbarungen, die aktuell überarbeitet werden. Mit vier Trägern
hat das Jugendamt darüber hinaus eine Sondervereinbarung dahingehend, dass sie den Trägern,
die nicht über eine eigene insoweit erfahrene Fachkraft gem. § 8a SGB VIII verfügen - dies sind
insbesondere die Kindertagesstätten, Schulen und die Jugendverbände - im Bedarfsfall beratend
zur Seite stehen. Es handelt sich um den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), das
Jugendhilfswerk, die Lebenshilfe und den Kinderschutzbund.
Seite | 129
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.8.2
Inobhut- und Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen
Das Jugendamt ist gemäß § 8a in Verbindung mit § 42 SGB VIII verpflichtet, ein Kind oder eine
Jugendliche bzw. einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn es oder sie bzw. er um
Inobhutnahme bittet oder wenn eine dringende Gefahr für das Kind oder die Jugendliche bzw. den
Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen
oder eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Die
Personensorge-/ Erziehungsberechtigten sind unverzüglich zu benachrichtigen und mit ihnen ist das
Gefährdungs-risiko abzuschätzen.
Widersprechen die Personensorge-/Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so ist das Kind oder
die Jugendliche bzw. der Jugendliche den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu
übergeben, sofern nach Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht
besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die
Gefährdung abzuwenden. Andernfalls hat das Jugendamt eine Entscheidung des Familiengerichts
über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen herbei zu führen.
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Ausland haben außerdem Anspruch
auf eine Inobhutnahme, wenn sie nach Deutschland kommen und sich weder Personensorge- noch
Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.
Inobhutnahmen (in Einrichtungen und Bereitschaftspflege)
150
6.000
Unterbringungstage
Fälle
5.001
5.000
120
4.157
4.000
90
3.216
3.000
118
2.523
2.311
60
112
98
94
98
2.000
30
1.000
0
0
2017
2018
2019
Quelle: GeDok/GePlan 052
Seite | 130
2020
2021
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Bei der Betrachtung der Zahlen zu Unterbringungen auf Basis der §§ 8a und 42 SGB VIII ist
Folgendes zu beachten: im Bereich der vorübergehenden Unterbringungen im Heimbereich steht
die Inobhutnahmestelle der Kinder- und Jugendhilfe Koblenz-Arenberg zur Verfügung. Dort werden
Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Inobhutnahme/Krisenintervention untergebracht. Hinzu
gekommen sind zwei Wohneinheiten außerhalb der Heimeinrichtung für Jugendliche ab 16 Jahren
(INTERIM).
Eine vorläufige Unterbringung ist aber auch im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung möglich, wenn die
Sorgeberechtigten einverstanden sind und einen Antrag auf Jugendhilfe stellen. Auch dabei handelt
es sich i.d.R. um eine Form der Krisenintervention und der Klärung eines etwaigen weiteren
Hilfebedarfes.
Eine gleiche Regelung gibt es auch im Bereich der Unterbringungen von jüngeren Kindern in
Bereitschaftsbetreuungsstellen, die hier in Koblenz und Umgebung zur Verfügung stehen. Dort kann
es bei Bedarf zu einer Inobhutnahme oder zu einer Unterbringung im Rahmen einer Hilfe zur
Erziehung zum Schutz des Kindes und/oder zur Klärung des weiteren Vorgehens kommen. Diese
Unterbringung im familiären Rahmen ist besonders für Kleinkinder und Säuglinge angezeigt.
Die Zahl der durchgeführten Inobhutnahmen ist in 2021 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht
angestiegen und haben sich dem Jahresniveau von 2018 angeglichen. Dies deckt sich im Vergleich
zu den Meldungen der Kindeswohlgefährdungen und bildet eine Abweichung zu den Jahren 2019
und 2020 ab. Erklärungen hierfür sind nicht einfach und möglicherweise auch nicht monokausal.
Eine Hypothese könnte jedoch lauten: die pandemischen Bedingungen haben Einfluss auf die
Bevölkerung und somit auf deren Handeln im Bereich der Meldungen bei möglichen
Kindewohlgefährdungen. Netzwerke um die Familien herum sind mittlerweile wieder konstanter und
somit in der Lage besser zu unterstützen und präventiver mit Hilfe des Jugendamtes zu arbeiten.
2.9
Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (Produkt 3631)
Das Jugendamt hat nach § 50 SGB VIII die Aufgabe, das Familiengericht bei Maßnahmen, die
Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, zu unterstützen. Dieser Auftrag bezieht sich auf
Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), wonach das Jugendamt nach § 50 Abs.1 mitzuwirken hat bei:
Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen sowie in Einzelfällen bei Wohnungszuweisungen und Gewaltschutzverfahren. Aufgabe des Jugendamtes im Rahmen der Mitwirkung ist
es hauptsächlich, über angebotene und erbrachte Leistungen zu unterrichten, erzieherische und
soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen
einzubringen und auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hinzuweisen.
Das Familiengericht ist seitens des Jugendamtes stets auch dann einzuschalten, wenn es dessen
Tätigwerden zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder der Jugendlichen bzw.
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Jahresbericht 2021
des Jugendlichen für erforderlich hält (§ 8a Abs. 2 SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung).
Im Jahr 2021 gab es mit einer Zahl von 309 Fällen im Bereich der Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfen eine Reduzierung um knapp 20 Fälle gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den
Stellungnahmen zu Sorgerechtsentzügen ist von 2020 mit 91 Fällen hin zu 2021 mit 73 Fällen, ein
leichter Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren zu vermerken. Zuvor war in den Jahren 2017 –
2020 jeweils eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfen
Fälle von Familien- und Vormundschaftsgerichtshilfen
400
darunter Stellungnahmen zum Sorgerechtsentzug
300
304
319
328
309
262
200
100
56
60
2017
2018
77
91
73
0
2019
2020
2021
Quelle: GeDok/GePlan 035
Der Schwerpunkt der familiengerichtlichen Mitwirkung des Allgemeinen Sozialdienstes bezieht sich
insbesondere auf Anträge zur Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts für Kinder und
Jugendliche, wobei es sich gemäß Rechtslage hierbei fast ausschließlich um strittige Fälle handelt.
In einem Arbeitskreis „Kindschaftsrecht“ arbeiten seit mehreren Jahren verschiedene Professionen
zusammen. An den Zusammenkünften nehmen Vertreterinnen und Vertreter Koblenzer Beratungsdienste (freie Träger), der Anwaltschaft, des Amtsgerichts, des Oberlandesgerichts, des
Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz und des Jugendamtes der Stadt Koblenz teil.
Es geht in diesem Arbeitskreis um einen fachspezifischen Gedankenaustausch, um die Weitergabe
aktueller Informationen, um anonymisierte Fallbesprechungen, um die Diskussion methodischer
Arbeitsansätze sowie insbesondere auch um eine Verbesserung der Vernetzung der Professionen
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
in der Zusammenarbeit. Durch die Pandemiebedingungen konnte dieser Arbeitskreis im Jahr 2021
erneut nicht stattfinden. Eine Wiederaufnahme ist geplant, sobald dies wieder möglich ist.
2020 fand, auf Grund der Corona-Pandemie, erstmalig seit einigen Jahren kein Treffen der
Familienrichterinnen und Familienrichter am Amtsgericht Koblenz, Vertreterinnen und Vertretern des
Jugendamtes Koblenz sowie der Kreisverwaltung MYK statt, in dessen Rahmen normalerweise die
Zusammenarbeit reflektiert wird. Diese Treffen sind ein wichtiger Baustein zur interdisziplinären
Zusammenarbeit in diesem Bereich und sollen zweimal jährlich stattfinden, sobald dies wieder
möglich ist. Im Jahr 2021 konnte ein Treffen pandemiebedingt erneut nicht stattfinden.
2.10
Jugendgerichtshilfe (Produkt 3631)
Jugendgerichtshilfen für Jugendliche und Heranwachsende (§ 52 SGB VIII)
20,0%
800
18,0%
700
TV nicht aus dem
Stadtgebiet
7
666
600
16,0%
15
584
14,0%
11
495
500
14
513
12,0%
13
424
400
9,0%
300
Tatverdächtige
aus Koblenz
10,0%
8,0%
7,9%
7,4%
6,0%
6,8%
6,2%
200
4,0%
. JGH-Quote (nur
KO/14-u21)
100
2,0%
0,0%
0
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: GeDok/GePlan 087
Nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes und auf der Grundlage des § 52 SGB VIII
wirkt das Jugendamt in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz in Form der Jugendgerichtshilfe
mit. Dies geschieht durch Beratung, Begleitung und Betreuung von straffälligen Jugendlichen und
jungen Volljährigen (14 bis 20 Jahre) sowie ihrer Familie vor, während und nach Ermittlungs- und
Jugendstrafverfahren. Das Jugendamt bringt darüber hinaus die erzieherischen und sozialen
Gesichtspunkte gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Jugendgerichten ein und unterstützt die
Seite | 133
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
beteiligten Fachbehörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt
der Beschuldigten. Erzieherische Hilfen, die im Rahmen eines Jugendgerichtsverfahrens zustande
kommen, sind durch die gesetzlichen Regelungen des § 36a SGB VIII in die Steuerungsverantwortung des Jugendamtes gestellt worden.
Die Statistik der Jugendgerichtshilfe ist eine Eingangsstatistik, d.h. die von der Staatsanwaltschaft
eingegangenen Verfahren sagen noch nichts über deren Ausgang aus. Daher sind die Jugendlichen
und Heranwachsenden bis zur Verurteilung bzw. Einstellung des Verfahrens als „Tatverdächtige“ zu
bezeichnen. Die Fallzahlen geben die Zahl der Verfahren, nicht die Zahl der Tatverdächtigen wieder.
Sie sind innerhalb des dargestellten Fünfjahreszeitraums nur bedingt vergleichbar, da sich die
Erfassungsmethodik nach einer vom JHA verabschiedeten Neukonzeption der Jugendgerichtshilfe
ab dem Jahr 2016 geändert hat. Für das Berichtsjahr 2021 ist festzustellen, dass die Zahlen im
Vergleich zum Vorjahr gesunken sind. Ein Trend, der sich auch durch die gesamte Kriminalstatistik
seit Beginn der Pandemie zieht.
Haus des Jugendrechts
Die Kooperation der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen ergibt sich aus dem Auftrag
des § 2 (1) JGG und dem § 1 (1) SGB VIII. Der Erziehungsgedanke und das Recht auf Förderung
ziehen sich durch das gesamte Verfahren und berühren alle mit den einzelnen Verfahrensschritten
befassten Institutionen und Professionen. Um dies zu erreichen, ist eine Kooperation der am
Verfahren beteiligten Institutionen notwendig.
Ein wichtiger Baustein in der Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist hierzu die Zusammenarbeit mit dem
Haus des Jugendrechts, das im Herbst 2014 errichtet wurde. Staatsanwaltschaft, Polizei,
Caritasverband, Jobcenter und Arbeitsagentur waren von Anfang an im Haus des Jugendrechts
präsent. Mitte 2019 fand der Umzug der Jugendgerichtshilfe von den Büroräumen im
Schängelcenter in das Haus des Jugendrechts statt. Nach nunmehr fast drei Jahren dieser
räumlichen Zusammenfassung kann festgestellt werden, dass dieser Schritt aus fachlicher Sicht die
bereits gute Zusammenarbeit noch einmal verbessert hat.
Im Jahr 2021 wurden von den Mitarbeitenden Flyer für die Jugendgerichtshilfe erstellt, die auch
über die Polizei verteilt werden. Außerdem wurde die Homepage überarbeitet.
Seite | 134
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.11
Adoptionsvermittlungen (Produkt 3631)
Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich
der GAV
2017
2018
2019
2020
2021
Bewerber - Beratung
8
13
12
12
11
Bewerber - Verfahren
1
1
-
-
-
Verwandtenadoption / Beratung
8
6
2
1
9
Adoptionspflege
-
-
-
-
2
Nachsorge einschließlich
Berichterstattung
4
-
-
1
Fachliche Äußerung
7
2
2
3
7
Vormundschaft bei Adoption
-
-
-
-
-
Beschluss
4
2
3
4
10
1
Quelle: Statistik der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Die Jugendämter der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Städte Mayen, Andernach und Koblenz führen eine Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV), die ihren Sitz in den Räumen der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat. Dort ist eine Halbtagskraft auch für den Bereich der Stadt Koblenz tätig. Die GAV übernimmt alle kommunalen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich einer
Adoptionsvermittlungsstelle fallen:
Information und Beratung interessierter Bürger und Bürgerinnen
Überprüfung von Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern
Beratung abgebender Eltern(teile)
Vermittlung von Kindern zu geeigneten Adoptiveltern
Begleitung des formalen Ablaufs eines Adoptionsverfahrens
Beratung, Begleitung und Stellungnahmen bei Stiefkindadoptionen und
Auslandsadoptionen
Nachforschungen zu älteren Adoptionsverfahren.
Die Beteiligung des Jugendamtes in Adoptionsangelegenheiten ist durch das Gesetz über das
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
geregelt. Adoptionssachen sind dem Familiengericht zugeordnet. In Koblenz wird durch den
Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) eine weitere anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle geführt.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.12
Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen,
Sorgeerklärungen (Produkt 3631)
2.12.1
Begriffsbestimmungen
Eine Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB wird auf Beschluss des Familiengerichtes für Teile
der elterlichen Sorge eingerichtet, wenn das Kind ansonsten keinen gesetzlichen Vertreter
(Sorgeberechtigten) für diesen Bereich hätte:
bei Ruhen von Teilen der elterlichen Sorge
Teilentzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls gemäß §1666 BGB.
Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes immer ein, wenn die Mutter eines Kindes bei
der Geburt noch minderjährig ist.
Die bestellte Amtsvormundschaft wird auf Beschluss des Familiengerichts eingerichtet, wenn das
Kind ansonsten keine gesetzliche Vertreterin bzw. keinen gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigte
bzw. Sorgeberechtigten) hätte:
bei Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis (z.B. Inhaftierung,
unbekannter Aufenthalt)
Tod des sorgeberechtigten Elternteils bzw. der Eltern
Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls gem. § 1666 BGB
wenn der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist.
Beistandschaften werden auf Antrag eines allein erziehenden Elternteils beim Jugendamt
eingerichtet und bedürfen keines gerichtlichen Beschlusses. Rechtsgrundlagen sind die §§ 55 und
56 SGB VIII sowie die §§ 1712 ff BGB. Beurkundungen werden beim Jugendamt im Rahmen des §
59 SGB VIII vorgenommen.
2.12.2
Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellungen und gerichtliche Klagen
Neben den statistisch erfassten Beistandschaften nehmen die Mitarbeitenden gerade in der
heutigen Zeit verstärkt auch eine Beratungstätigkeit in Unterhaltsangelegenheiten und
Unterstützung bei der Umsetzung wahr. Die Beratung und Unterstützung wird fachlich auch als
„kleine Beistandschaft“ bezeichnet. Damit wird deutlich, dass für diese Tätigkeit nahezu alle
Kenntnisse des Beistandschaftsbereiches erforderlich sind, so dass beide Bereiche gleiche
Wertigkeit genießen. Insbesondere erfolgt dies bei Eltern, die sich Klarheit über eine Anerkennung
der Vaterschaft oder auch über unterhaltsrechtliche Fragen verschaffen möchten und sich selbst
außergerichtlich einigen können und wollen. Aufgrund der Zunahme dieser Beratungstätigkeit
werden seit 2014 alle Fälle im Fachverfahren dokumentiert.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Ab dem 01.01.2021 betrugen die Mindestunterhaltsbeträge unter Abzug des hälftigen Kindergeldes
von 109,50 €:
Geburt bis 5. Lebensjahr
6. bis 11. Lebensjahr
12. bis 17. Lebensjahr
283,50 €
341,50 €
418,50 €
Erstmals seit 2015 änderten sich im Zuge der geänderten Düsseldorfer Tabelle ab 2020 die
sogenannten Selbstbehalte. Diese Selbstbehalte bilden den dem Unterhaltspflichtigen mindestens
zu belassenden Betrag ab.
Seit dem 01.01.2020 gelten die Beträge für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) weiterhin
wie folgt:
Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige
Erwerbstätige Unterhaltspflichtige
960 €
1.160 €
Die realisierten Gelder werden teilweise mit dem gezahlten Unterhaltsvorschuss bzw. gezahlten
Sozialleistungen verrechnet und entlasten damit den entsprechenden Haushalt. Darüber hinaus
kommen noch Unterhaltszahlungen hinzu, die von den Beiständen realisiert und direkt vom
Unterhaltsschuldner an das Kind geleistet werden.
Jahresverlaufszahlen im Rahmen der Beistandschaft
Fallart
Beistandschaft
Beratung
Fremde Zuständigkeit
Pflegschaft
Gesamtergebnis
Fallbestand
01.01.2021
Zugänge
2021
Fälle gesamt
Abgänge
2021
Fallbestand
31.12.2021
331
84
415
71
344
1.070
422
1.492
111
1.381
12
10
22
1
21
6
4
10
5
5
1.419
520
1.939
188
1.751
Quelle: GeDok/GePlan 127
Im Rahmen ihrer Tätigkeit führen die Beistände auch Vaterschaftsfeststellungen und gerichtliche
Verfahren durch.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Vaterschaftsfeststellungen …
2017
2018
2019
2020
2021
149
151
132
150
145
... durch freiwilliges Anerkenntnis
139
141
124
140
127
... durch gerichtliche Entscheidung
10
10
8
10
18
22
22
16
27
29
10
9
6
9
18
3
-
4
4
2
gesamt
Gerichtliche Anträge gesamt
darunter Anträge …
… auf Feststellung der Vaterschaft
... Anfechtung der Vaterschaft
… in Unterhaltssachen
9
13
6
13
9
... auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(Unterhaltssachen)
-
-
-
-
-
... Drittschuldnerklagen
-
-
1
-
-
Quelle: Erhebung im Sachgebiet
2.12.3
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 wurden neue Maßregeln für die Führung von Pflegschaften und Amtsvormundschaften in den Jugendämtern gesetzlich verankert. So ist ein regelmäßiger persönlicher Kontakt des Vormunds/Pflegers
vorgeschrieben, der in der Regel einmal monatlich in der üblichen Umgebung des Mündels stattfinden soll. Der Vormund hat darüber hinaus die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu
fördern und zu gewährleisten und hierüber dem Familiengericht zu berichten. Dieses beaufsichtigt
und überprüft die Einhaltung der persönlichen Kontakte. Ab dem 05.07.2012 ist eine Anhörpflicht
des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen zur Auswahl der Beamtin/des Beamten
oder der/des Angestellten vorgesehen, der die Vormundschaft oder Pflegschaft übernehmen soll.
Die Fallzahl der Vormundschaften und Pflegschaften wird gesetzlich auf maximal 50 Fälle pro
Vollzeitkraft begrenzt. Aus fachlicher Sicht ist die Obergrenze von 50 Fällen gem. §55 SGB VIII nicht
im Sinne der Aufgaben eines Vormundes und der Bedürfnisse des Mündels. Der Gesetzgeber
fordert mindestens einen Kontakt pro Monat zum Mündel.
Teilweise sind die Mündel weit weg in Einrichtungen untergebracht und die entsprechenden
Wegezeiten enorm. Zudem ist festzustellen, dass die gerichtlichen Verfahren in Umfang und
Intensität zunehmen und die Vormündinnen bzw. Vormünder an den langwierigen Verhandlungen
um das Sorgerecht teilnehmen müssen. Die bestehenden Problemlagen haben in den letzten Jahren
deutlich zugenommen. Oft bestehen neben erzieherischen Defiziten auch psychische Erkrankungen
beim Mündel oder beim Elternteil, die die Arbeit im Kontakt deutlich erschweren und wesentlich mehr
Zeit investiert werden muss. Zudem hat die Dokumentationspflicht auch in diesem Bereich deutlich
zugenommen. Vor diesen Hintergründen ist die Orientierung an einer Fallobergrenze von 40 Fällen
pro Vollzeitstelle für unser Jugendamt fachlich zu empfehlen.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
140
130
Bestellte
Vormundschaften
121
116
120
111
108
103
100
97
95
90
Gesetzliche
Amtsvormundschaften
83
80
60
Amtspflegschaften
40
20
13
12
2
Überprüfung von
Vormündern
15
13
10
1
1
3
1
-
2017
2018
2019
2020
2021
Quelle: GeDok/GePlan 035
Diese Stellen sind mit sozialpädagogischen Fachkräften besetzt, die einerseits die rechtliche Vertretung der Mündel übernehmen und andererseits den persönlichen Kontakt mit den betreffenden
Kindern und Jugendlichen und deren Umfeld aufrechterhalten.
Der seit 2017 zu verzeichnende Rückgang der Fallzahlen im Bereich Bestellte Vormundschaften,
begründet sich hauptsächlich im Fallrückgang im Bereich der unbegleiteten minderjährigen
ausländischen Kinder und Jugendlichen. Zudem ist der überwiegende Teil der jungen geflüchteten
Menschen inzwischen volljährig geworden.
2.12.4
Sorgerecht
Die Reform des Sorgerechts wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 19.05.2013 in
Kraft. Ziel der Neuregelung des Sorgerechts ist es, unverheirateten Vätern den Zugang zum
Sorgerecht für ihre Kinder zu erleichtern. Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit,
gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen.
Nach dem neuen Leitbild des Gesetzes sollen grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam
tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Im Mittelpunkt der Neuregelungen steht
stets das Kindeswohl. Künftig kann der Vater die Mitsorge in einem beschleunigten und ggf.
vereinfachten Verfahren dann erlangen, wenn die Mutter sich zu dem Antrag nicht äußert oder
lediglich Gründe vorträgt, die erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, und dem Gericht
auch sonst keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt sind. Das Kindeswohl steht dabei stets im
Mittelpunkt.
Seite | 139
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.12.5
Beurkundungen und Sorgerechtserklärungen, Sorgerechtsregister
Im Juli 2016 wurden die Beurkundungen, die Sorgerechtserklärungen und das Führen des
Sorgerechtsregisters von den Beistandschaften abgetrennt.
Seither werden diese Tätigkeiten mit einem Stellenanteil von 0,5 Stellen weiterhin im Sachgebiet
„Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-Jugend- und Familienhilfe“ ausgeführt.
Beurkundungen …
2017
… gesamt
darunter*…
2018
2019
2020
2021
376
288
282
286
378
…Vaterschaftsanerkennung mit
Unterhaltsverpflichtung
-
-
-
-
Vaterschaftsanerkennung
9
8
12
10
12
Unterhaltsverpflichtung
39
42
43
49
54
Abänderung eines Titels
15
12
8
5
13
Zustimmungserklärung zur
Vaterschaftsanerkennung
14
6
11
9
9
Sorgeerklärung
183
91
92
73
68
Vaterschaftsanerkenntnis mit
Zustimmungserklärung
116
129
116
140
222
-
Quelle: GeDok/GePlan 129, Zuordnungen im Sachgebiet
* Mehrfachnennungen möglich
2.13
Wirtschaftliche Leistungen der Kinder-und Jugendhilfe (Produkt 3631)
2.13.1
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Der Sachbereich wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, der Kostenerstattung zwischen den Jugendhilfeträgern, der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kinder und Jugendlichen, Volljährigen, Ehegatten und
Lebenspartnerinnen bzw. -partner der jungen Menschen und der Eltern, sowie für die Erhebung der
Kostenbeiträge durch Leistungsbescheid und die Geltendmachung von Ersatzleistungen. Weiterhin
erfolgen von hier aus die Kostenübernahmeerklärungen an die Einrichtungen und Bescheiderteilungen an Eltern bzw. Sorgeberechtigte sowie die Zahlungen der monatlichen Entgelte, Kosten
der Betreuungen und Pflegegelder.
Im Bereich der Jugendhilfe gelten besondere Regelungen bezüglich der örtlichen Zuständigkeit. Anknüpfungspunkt bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit ist in der Regel der „gewöhnliche Aufenthalt“ der Eltern/Elternteile. Die örtliche Zuständigkeit und damit auch die Verpflichtung, die Kosten
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
zu tragen, kann jedoch jederzeit wechseln, wenn sich die für die Zuständigkeit maßgeblichen
Umstände (z.B. gewöhnlicher Aufenthalt, Personensorge) ändern. Durch diese Regelungen werden
Jugendämter ggf. für Fälle zuständig, obwohl die Eltern nicht in deren Zuständigkeitsbereich wohnen
oder gewohnt haben. Folglich hängt von der Zuständigkeit auch der mitunter erhebliche finanzielle
Aufwand für die Gewährung von Jugendhilfen (insbesondere stationärer Hilfen) ab. Durch die
Sonderzuständigkeit für die auf Dauer angelegten Vollzeitpflegefälle führen Jugendämter oftmals
Fälle nur aufgrund der Tatsache, dass die Pflegefamilien in deren Bereich wohnen. Zum Ausgleich
derartiger Kostenverlagerungen wurden die §§ 89 bis 89h SGB VIII im Gesetz aufgenommen. Sie
gewähren in derartigen Fällen dem örtlich zuständigen Jugendhilfeträger einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber anderen Jugendämtern oder dem überörtlichen Jugendhilfeträger.
Werden Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht, so wird auch - neben
dem Kostenbeitrag aus dem Einkommen – das Kindergeld von dem kindergeldberechtigen Elternteil
gefordert. Die Höhe des darüber hinaus zu zahlenden Kostenbeitrages richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung. Daneben werden auch zweckgleiche Leistungen, wie z.B. Waisenrenten oder
BAB/BaföG, während einer stationären laufenden Jugendhilfemaßnahme vereinnahmt. Die
Kostenerstattung des Landes als überörtlicher Jugendhilfeträger nach § 26 AGKJHG hat sich von
ursprünglich 25 % weiterhin auf 8,96 % verringert. Den Gesamtausgaben von 19.916.814 € - davon
erstattungsfähige Leistungen 1.663.780 € (inkl. Leistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige) - stehen folgende Einnahmen gegenüber:
1.556.469 €
Erstattung Jugendhilfe durch das Land
Erstattung Jugendhilfe durch das Land in Einzelfällen
227.059 €
1.023.956 €
Erstattung Jugendhilfe anderer Jugendämter
Erstattung Jugendhilfe anderer Jugendämter für junge Volljährige
109.155 €
Kostenbeiträge / Leistungen von Sozialleistungsträgern
706.925 €
3.623.565 €
Erstattungen gesamt
Quelle: Fachverfahren GeDok/ Mach
Für unbegleitete ausländische Minderjährige wurden im Jahr 2021 insgesamt Leistungen mit einem
Kostenvolumen von 940.310 € erbracht, die grundsätzlich zu 100 % vom Land erstattet werden.
2.13.2
Pflegegeld
In seiner Sitzung am 21.09.2020 hat der Landesjugendhilfeausschuss die Übernahme der
erweiterten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschbeträge, einschließlich der Erstattungsbeträge nach § 39 Abs. 4 S. 2 SGB VIII, in der Vollzeitpflege
beschlossen. Die Festsetzung folgender Beträge gilt seit dem 01.11. 2020 wie folgt:
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
für Kinder im Alter von:
12 bis 18 Jahre
18 Jahre u.
älter
0 bis 6 Jahre
6 bis 12 Jahre
Kosten für Sachaufwand
568 €
653 €
718 €
718 €
Kosten für Pflege und Erziehung
248 €
248 €
248 €
248 €
summierter Höchstbetrag
816 €
901 €
966 €
966 €
Zusätzlich zu übernehmen sind bei nachgewiesenen Aufwendungen die Pauschalbeträge zu einer
Unfallversicherung (maximal 157,85 € pro Jahr) sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener
Leistungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages
für die Alterssicherung orientiert sich an dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung,
so dass im Rahmen des § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ein Betrag in Höhe von 42,53 € pro Monat
übernommen werden kann.
2.13.3
Leistungen zum Unterhalt junger Menschen in Einrichtungen
Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung (Taschengeld) wurde vom Landesamt für Soziales,
Jugend und Versorgung/Landesjugendamt am 05.07.2021 neu festgelegt und beträgt seit dem
01.10.2021:
Monatlicher Barbetrag zur persönlichen Verfügung
Alter
Betrag
im 5. Lebensjahr
(4 Jahre)
im 6. Lebensjahr
(5 Jahre)
im 7. Lebensjahr
(6 Jahre)
im 8. Lebensjahr
(7 Jahre)
im 9. Lebensjahr
(8 Jahre)
5,50 €
7,60 €
12,70 €
14,50 €
16,10 €
Alter
Betrag
im 10. Lebensjahr
(9 Jahre)
im 11. Lebensjahr
(10 Jahre)
im 12. Lebensjahr
(11 Jahre)
im 13. Lebensjahr
(12 Jahre)
im 14. Lebensjahr
(13 Jahre)
17,40 €
23,90 €
26,50 €
31,10 €
Alter
im 15. Lebensjahr
(14 Jahre)
im 16. Lebensjahr
(15 Jahre)
im 17. Lebensjahr
(16 Jahre)
im 18. Lebensjahr
(17 Jahre)
37,20 €
als Volljährige
Betrag
49,90 €
54,30 €
58,30 €
63,50 €
70,10 €
Erhöhter Barbetrag*
Alter
Betrag
Alter
im 16. Lebensjahr (15 Jahre)
64,80 €
im 18. Lebensjahr (17 Jahre)
im 17. Lebensjahr (16 Jahre)
78,40 €
als Volljährige
Betrag
90,90 €
115,90 €
*Anm.: Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr/junge Volljährige, die nach neun Schuljahren eine Schule weiter besuchen, an einer
berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen oder Einkommen aus Ausbildungs- und Arbeitsvergütung erzielen, haben Anspruch auf
einen erhöhten Barbetrag zur persönlichen Verfügung
Seite | 142
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2.13.4
Unterhaltsvorschuss (Produkt 3411).
Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation
verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen
Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit
der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür
ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen
sind, oder diese durch den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen vermieden werden kann, oder
dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 € brutto verdient.
Die Unterhaltsvorschussbeträge betrugen 2021 (Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld für ein
erstes Kind):
für Kinder bis unter 6 Jahren 174 € monatlich
für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 232 € monatlich
für Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 309 € monatlich
Der Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Seit der
Gesetzesänderung im Jahr 2017 werden die Kosten vom Bund i.H.v. 40 % getragen. Land und
Kommune teilen sich den verbleibenden Anteil je zur Hälfte (also je 30 %).
Leistungen im Bereich
Unterhaltsvorschuss
Fallzahlen im Jahresverlauf
2017
1.335
2018
2019
1.596
1.6792
2020
2021
1.6353
1.6344
Unterhaltsvorschussleistungen1
1.809.747 €
3.569.784 €
3.361.805 €
3.706.253 €
4.079.181 €
… davon Stadt Koblenz
542.924 €
1.070.935 €
1.008.542 €
1.111.876 €
1.223.754 €
Quelle: Fachverfahren GeDok und Mach
1
2
3
4
Unterhaltsvorschussleistungen, die mit dem Land abgerechnet wurden
laufende Fälle zum 31.12.2019 (1.348) + im laufenden Jahr eingestellte Fälle (331)
laufende Fälle zum 31.12.2020 (1.370) + im laufenden Jahr eingestellte Fälle (265)
laufende Fälle zum 31.12.2021 (1.424) + im laufenden Jahr eingestellte Fälle (210)
2.13.5
Elterngeld
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am
meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und
Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Elterngeld gibt es in den Varianten
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert
werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen und Alleinerziehenden steht das Elterngeld zur
Verfügung.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Basiselterngeld
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kind ihre
berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14
Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch
Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei
mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende
können unter bestimmten Voraussetzungen 14 Monate beanspruchen. Das Elterngeld beträgt
mindestens 300 € und höchstens 1.800 €. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden (für
Geburten ab 01.09.2021 Erhöhung auf 32 Wochenstunden) ist auch während des Elterngeldbezuges möglich.
ElterngeldPlus für ab dem 01.07.2015 geborene Kinder
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die
Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat
Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht
arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt in
Teilzeit arbeiten möchten, wirkt sich der Hinzuverdienst im Einzelfall auf die Höhe des Elterngeldes
nicht aus.
Partnerschaftsbonus
Es können vier zusätzliche ElterngeldPlus - Monate für beide Elternteile anerkannt werden, wenn
beide gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Monaten mindestens 25 und höchstens 30
Wochenstunden (für Geburten ab 01.09.2021 Änderung mindestens 24 und höchstens 32
Wochenstunden) arbeiten. In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert.
Zum 01.09.2021 ist eine neue Elterngeldreform in Kraft getreten. Es gelten u.a. folgende
Neuerungen für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren wurden:
Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen zu früh geboren werden, bekommen jeweils
einen Monat mehr Elterngeld, um auf Entwicklungsverzögerungen reagieren zu können.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit haben grundsätzlich Anspruch auf eine
Teilzeittätigkeit. Die Anzahl möglicher Wochenstunden wurde von 30 auf 32 Wochenstunden
erhöht.
Die Regeln für den Partnerbonus wurden vereinfacht. Diesen erhalten Paare, wenn beide die
Kinderbetreuung aufteilen und eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten. Wer
zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeitet und gemeinschaftlich für die Betreuung
von Kleinst- und kleinen Kindern sorgt, hat Anspruch darauf.
Künftig haben Paare ab einem Verdienst von 300.000 € Jahreseinkommen keinen Anspruch.
Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 €.
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Jahresbericht 2021
Fallzahlen Elterngeld 2021
Eingereichte Anträge auf Elterngeld
1562
darunter bewilligte
1409
Antragsteller Mutter
1081
Antragsteller Vater
481
Bewilligte Mindestbeträge
359
Antragsteller Mutter
317
Antragsteller Vater
42
Bewilligte Höchstbeträge
248
Antragsteller Mutter
138
Antragsteller Vater
110
Erteilte Bescheide unter Vorbehalt
264
Aufgelöste Vorbehalte (endg. Bescheide)
254
Quelle: Fachverfahren „elina“
Seite | 145
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
3
Planungsaufgaben
3.1
Jugendhilfeplanung (Produkt 3641)
3.1.1
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung
Die erste Kita-Bedarfsplanung auf der Grundlage des vollständig reformierten KindertagesstättenGesetzes des Landes Rheinland-Pfalz konnte am 08.12. 2021 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden.
Der neue Kita-Bedarfsplan umfasst nun drei Teile: Der erste Teil legt die Grundzüge für die
Bedarfsplanung dar und macht generelle Aussagen zum Bestand und Bedarf an KindertagesstättenPlätzen in der Stadt Koblenz insgesamt wie auch in einzelnen Planungsbezirken. Dabei wird auch
die unterschiedliche Bedarfssituation für die verschiedenen Altersgruppen - unter 2-jährige, 2-jährige
Kinder bis zum Schuleintritt und Schulkinder - betrachtet und vergleichend dargestellt. In Teil 2 wird
der aktuelle Bestand an Kita-Plätzen für jede Einrichtung abgebildet und dabei wiederum nach den
drei Altersgruppen unterschieden. Im dritten Teil werden schließlich die erforderlichen Maßnahmen
beschrieben, die zur Umsetzung der Rechtsansprüche an den einzelnen Kita-Standorten noch zu
ergreifen sind.
Neben dem beschleunigten Ausbau des Kita-Angebots geht es aber auch um die qualitative
Verbesserung an vielen Kitas, damit den Kindern dort eine durchgehende 7-stündige Betreuung mit
einem Mittagessen angeboten werden kann. Die hierzu erforderlichen Einzel-Maßnahmen werden
im Laufe des kommenden Jahres kostenmäßig beziffert und sind dann im Einzelnen erneut im
Jugendhilfeausschuss und Stadtrat zu beschließen.
Kita-Planung nach Verpflegungsangebot (ab 2022)
Altersbereich
außerhalb der
Kita
Warmes
Mittagessen
Lunchpaket
Plätze gesamt
unter 2 Jahre
-
-
83
83
über 2 Jahre
-
16
459
475
Schulkinder
-
-
35
35
gesamt
-
16
577
593
Quelle: Stabsstelle Jugendhilfeplanung, Datenbank Kindertagesstätten in Koblenz
Der aktuelle Kita-Bedarfsplan kann auf der Internetseite der Stadt Koblenz abgerufen werden:
www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/kindertagesbetreuung/kindertagesstaetten/kitabedarfsplanung/.
Des Weiteren war die Jugendhilfeplanung, gemeinsam mit der Kommunalen Fachberaterin im KitaBereich, federführend für die Erstellung eines Rahmenkonzepts für ein kommunales
Sozialraumbudget auf der Grundlage des neuen Kindertagesstättenrechts. Dieses wurde am
21.04.21 für das Jahr 2021 und am 08.12.21 für 2022 und Folgejahre im JHA beschlossen. Aus den
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Komponenten der neuen Kita-Struktur und dem Sozialraumbudget setzt sich seit dem 01.07.21 die
Personalausstattung der Kitas zusammen. Die aktuelle Konzeption des Sozialraumbudgets ist
ebenfalls im Internet abrufbar: www.koblenz.de/leben-in-koblenz/familie/kindertagesbetreuung/
kindertagesstaetten/sozialraumbudget
3.1.2
Kita-Monitoring
Im Zuge der Umstellung auf das neue KiTaG wurden alle Kitastrukturen in der Kitasoftware Little
Bird neu erstellt. Um diese neuen Kitastrukturen in den Kitas anwenden zu können, wurde den KitaLeitungen eine ausführliche Anleitung und stetiger Support bereitgestellt. Außerdem wurden in der
Software alle Platzkapazitäten der Kitas hinsichtlich der Resultate der Kitabegehungen mit dem
Landesjugendamt, sowie auf Grundlage der Kita-Bedarfsabfrage 2020 angepasst und kontinuierlich
auf Basis der gültigen Betriebserlaubnisse geändert. All dies geschah zur Vorbereitung auf das
KiTaG zum 01.07.2021. Weiterer Support und Anpassungen gehen über dieses Datum hinaus.
Zum Stichtag März 2021 wurde die letzte Kita-Belegungsstatistik mit den alten Kitastrukturen
zusammengestellt, ausgewertet und den Kita-Trägern vorgestellt. Hier wurde den Trägern auch
mitgeteilt, dass sich die Datenvisualisierung zukünftig ändern wird. Einen ersten Versuch zur
Visualisierung mittels Tableau-Dashboards gab es in Zusammenarbeit mit der Statistikstelle hierzu
bereits mit den Daten zum März 2021. Zum Dezember 2021 wurde eine zusätzliche Abfrage der
Kita-Belegungsstatistik vorgenommen, um einen genaueren Einblick in die aktuellen Daten zu
erhalten, da die Kitadaten über das Landesprogramm KiDz noch nicht zur Verfügung stehen. Die
Auswertung hierzu wird im 1.Quartal 2022 vorgenommen.
Zusätzlich wurde im 3.Quartal 2021 eine Bedarfsabfrage im Hortbereich in dem Stadtteil Goldgrube
durchgeführt. Die Auswertung erfolgt in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Kita-Belegungsdaten zum Dezember 2021 im 1.Quartal 2022.
Im Zuge der Veröffentlichung des Landesprogrammes KiDz wurde für alle relevanten Mitarbeitenden
der Verwaltung ein Zugang erstellt und ihnen eine Einführung gegeben. Stetiger Support wird
weiterhin geleistet. Mittels KiDz konnten alle Betriebserlaubnisanträge der Kitas elektronisch gestellt,
bearbeitet, freigegeben und erteilt werden. So konnte allen Kitas zum 01.07.2021 eine gültige
Betriebserlaubnis hinsichtlich des neuen KiTaG erteilt werden.
Für die monatliche Erhebung der Kinderdaten in KiDz wurde eine Schnittstelle zu Little Bird
angefragt. Die Arbeiten hieran haben im Herbst 2021 begonnen.
Nach Eintreten des KiTaG wurde zum ersten Mal ein monatliches Kita-Monitoring erstellt, das die
aktuellen Belegungsdaten aller Kitas aus Little Bird aufzeigt. Leider konnte das monatliche
Monitoring aus KiDz noch nicht eingeführt und hiermit verglichen werden, da dort die Kinder- und
Personaldaten, aufgrund noch nicht implementierter Schnittstelle seitens Little Bird, fehlen.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
3.1.3
Berichtswesen in der offenen und mobilen Jugendarbeit
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Jugendhäuser und Jugendtreffs auch im Jahr 2021 nur
zu einem Bruchteil der üblichen Öffnungstage und -zeiten geöffnet. Eine Berichterstattung über die
quantitativen Ergebnisse der offenen und mobilen Jugendarbeit in Koblenz ist daher für das
vergangene Jahr nicht möglich. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind bereits an anderer Stelle in
diesem Jahresbericht beschrieben worden.
Ende des Jahres fand eine nochmalige Sitzung der Arbeitsgemeinschaft offene und mobile
Jugendarbeit statt. In dieser wurde vereinbart, dem Jugendhilfeausschuss für das Folgejahr eine
nochmalige Bedarfsermittlung für dieses Aufgabengebiet vorzulegen.
3.1.4
Einzelfallbezogene Hilfen des Jugendamts
Wie alljährlich wurden auch im Frühjahr 2021 die einzelnen Daten für das landesweite Berichtswesen an das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. (ISM) übermittelt. Das ISM stellt
den Jugendämtern seinerseits umfängliche Berichte zur Entwicklung der Fall- und Kostendaten im
landesweiten Kontext zur Verfügung. Trotz hoher Fallzahlen - insbesondere in den ambulanten Hilfen und bei den Interventionen zum Kindesschutz - stand die Stadt Koblenz im Berichtsjahr 2020
kostenmäßig bei den erzieherischen Hilfen im interkommunalen Vergleich noch relativ günstig da,
wenn auch mit abnehmender Tendenz.
Der Stelleninhaber für die Jugendhilfeplanung arbeitet zudem in einer Arbeitsgruppe beim ISM mit,
die sich mit den Datenstrukturen für die jährliche Erhebung zum landesweiten Berichtswesen
befasst. Auch für das amtsinterne Berichtswesen (Monitoring) über die Entwicklung von Hilfen und
Kosten im Bereich des Kommunalen Sozialdienstes/der wirtschaftlichen Jugendhilfe zeichnet die
Jugendhilfeplanung federführend verantwortlich.
Seit 2015 ist der Personenkreis, der sich bislang aus den Leitungskräften des Jugendamts für den
KSD bzw. die WJH zusammensetzte, um die Controllerin bzw. den Controller des Amtes für
Personal und Organisation für den Bereich Jugend und Soziales erweitert worden. In diesem
Rahmen wurden und werden auch die Daten aus dem ISM betrachtet und kommentiert.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Standardisierte Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung (Eckwerte, Ausgaben), Eingliederungshilfen, Personal
und zur Soziostruktur in der kreisfreien Stadt Koblenz im Jahr 2020
Quelle: Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) e.V: Datenprofil für die Stadt Koblenz 2020, S.119
Des Weiteren analysiert die Jugendhilfeplanung jährlich die Fallzahlenentwicklung im Allgemeinen
Sozialdienst und in den Jugendgerichtshilfen auf kleinräumiger Ebene. Zusammen mit so genannten
„Belastungsindikatoren“ für die Sozialräume dienen diese als Grundlage für eine Fortschreibung der
Bezirksaufteilung, sowohl für die Regionalteams insgesamt wie auch für die einzelnen ASD-Bezirke
und für die Jugendgerichtshelferinnen.
3.1.5
Organisatorische Einbindung der Jugendhilfeplanung im Jahr 2021
Mitarbeit an der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung, u.a. bei der Aktualisierung
der Arbeitshilfe zur kommunalen Jugendhilfeplanung
Mitwirkung in der Arbeitsgruppe der Jugendhilfeplaner beim Institut für Sozialpädagogische
Forschung Mainz (ISM) e.V. zur Begleitung des landesweiten Berichtswesens über die Hilfen
zur Erziehung
Mitwirkung in der Fachgruppe „Rolle der Jugendhilfeplanung bei der Umsetzung des KJSG“
beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
Teilnahme am Jugendhilfeausschuss und dessen Arbeitsgruppen
(u.a. Federführung der AG Jugendhilfeplanung gem. § 4 Abs.1 AGKJHG, Teilnahme an der
AG Kita und der AG Spielflächen des JHA) sowie an Sitzungen des Sozialausschusses
Federführung für die Arbeitsgemeinschaften „Kindertagesbetreuung (TaB)“, deren UAGs
„Sozialraumbudget“ und „Elternbefragung“ sowie für die Arbeitsgemeinschaft
„Erziehungshilfen“ und deren UAG „Insoweit erfahrene Fachkräfte“ (jeweils auf Grundlage von
§ 78 SGB VIII)
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „offene und mobile Jugendarbeit“ in Koblenz (nach
§ 78 SGB VIII)
Mitarbeit in der Steuerungsgruppe des Koblenzer „Netzwerks Kindeswohl“ und in der
Arbeitsgemeinschaft Frühe Hilfen (nach § 78 SGB VIII)
Mitarbeit und stellvertretender Projektkoordinator für das Landesprojekt
„GemeindeschwesterPlus“ im Gebiet der Stadt Koblenz
Koordination der Aufgaben in der amtsinternen Stabsstelle Planung und Programme
Federführung für das verwaltungsinterne Monitoring zu Hilfen zur Erziehung und sonstigen
KSD-Hilfen
Mitarbeit in der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe „Sozialcontrolling“
Beratung von und Gespräche mit freien Trägern der Jugendhilfe zur bedarfsgerechten
Weiterentwicklung von Konzepten
Beteiligung an der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung (Anregungen und
Stellungnahmen für das Jugendamt als Träger öffentlicher Belange nach dem BauGB)
Berücksichtigung familienbezogener Infrastruktur bei Bauvorhaben, insbesondere bei den
anstehenden Konversionsvorhaben
Mitwirkung an der AG Bevölkerungsprognose der Stadt Koblenz in Federführung der
Fachdienststelle für Kommunalstatistik und Stadtforschung
Mitarbeit in der AG Bürgerpanel der Fachdienststelle für Kommunalstatistik und
Stadtforschung
3.2
Sozialplanung
Die Arbeitsbereiche Kommunale Teilhabeplanung, Pflegestrukturplanung und die Akquise von
Fördermitteln waren die Kernaufgaben in der Sozialplanung im Jahr 2021. Neu hinzugekommen ist
die Federführung für den Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe.
3.2.1
Kommunale Teilhabeplanung für Menschen mit körperlicher und/oder geistiger
Behinderung des Landkreises Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
Anlass und Grundlage der kommunalen Teilhabeplanung bildet das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bürgerinnen und Bürger sollen
aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden und gleichermaßen am gesellschaftlichen
Leben teilhaben können. Leitziel der kommunalen Teilhabeplanung ist die Erhaltung und Förderung
der Teilhabe von Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen im Landkreis
Mayen-Koblenz und in der Stadt Koblenz.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Den Schwerpunkt der Kommunalen Teilhabeplanung im Jahr 2021 bildete die Entwicklung von
Strukturen für einen verwaltungsinternen Gebrauch von „Einfacher Sprache“ sowie „Leichter
Sprache“. 2021 wurde von Seiten der Sozialplanung darüber hinaus auch trägerübergreifend
Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Informationen in „Leichter Sprache“ und
„Einfacher Sprache“ gegeben. Es fand zudem eine regelmäßige Beteiligung an Treffen des
„Netzwerk Inklusion im Koblenzer Sport" und auch am „Blinddate Inklusion“ der Rhein-MoselWerkstatt statt. Die ursprünglich geplante Öffnung des Themenfeldes „Inklusion“ für einen größeren
Interessentenkreis und die Weiterentwicklung des Kommunalen Aktionsplans im Rahmen eines
Inklusionsgesprächs konnte hingegen pandemiebedingt nicht umgesetzt werden.
3.2.2
Pflegestrukturplanung
Schwerpunkte der Pflegestrukturplanung bildeten auch im Jahr 2021 Maßnahmen zur Unterstützung
von Hochbetagten, um deren Versorgung sicher zu stellen. Im Rahmen des Modellprojektes
„GemeindeschwesterPlus“ konnten viele Hochbetagte erfolgreich unterstützt werden. Das Modellprojekt ist ein Angebot für hochbetagte Menschen in den Stadtteilen Goldgrube und KarthauseFlugfeld, die noch keinen Pflegegrad haben. Anstellungsträger für die Fachkraft im Modellprojekt ist
das DRK Mittelrhein, die Projektverantwortung liegt für die Stadt Koblenz bei der Sozialplanung. Das
Modellprojekt „GemeindeschwesterPlus“ hat sich als krisenfest und wirksam erwiesen. Durch die
geknüpften Kontakte der Fachkraft im Modellprojekt konnten Informationen zur Corona-Pandemie
und Impfangebote unkompliziert und durch direkte Ansprache weitergegeben werden. Gefühle von
Einsamkeit, die in Zeiten der Pandemie vielen Hochbetagten zusätzlich verstärkt wurden, konnten
durch regelmäßige Gespräche am Telefon oder durch Herstellung von Telefonkontakten zu anderen
Hochbetagten gemildert werden.
Der Ausbau des Pflegemonitorings und die Auswertung der Daten in Zusammenarbeit mit der
Kommunalen Statistikstelle bildeten wie bereits in den vergangenen Jahren ein weiteres wichtiges
Aufgabenfeld der Pflegestrukturplanung. Die Datengrundlage der vergangenen Jahre hat sich in der
Pandemiebekämpfung als hilfreich erwiesen. 2021 wurde die Abfrage auf neue Füße gestellt und
findet nun digital statt.
3.2.3
Akquise von Fördermitteln
Die Akquise von Fördermitteln ist eine Möglichkeit, trotz enger Spielräume in den kommunalen
Haushalten vielversprechende Projekte auszubauen oder neue Ideen zur Unterstützung
benachteiligter Bevölkerungsgruppen umzusetzen. Daher blieb diese Aufgabe im Rahmen der
Sozialplanung auch im Jahr 2021 weiterhin wichtig. Verschiedene freie Träger wurden mit
Stellungnahmen bei der Akquise von Fördermitteln erfolgreich unterstützt.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
3.2.4
Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe
Im Stadtrat wurde 2021 das Gesamtkonzept „Wohnungslosenhilfe in der Stadt Koblenz - Teil 1:
Bestandsanalyse“ durch Abteilung II vorgestellt. Die Verwaltung wurde daraufhin durch die
politischen Gremien beauftragt, eine weitergehende Bedarfsanalyse für die Wohnungslosenhilfe in
Koblenz durchzuführen. Die Federführung für die Erstellung der Bedarfsanalyse und für den
Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe wurde zum 01.08.2021 an die Sozialplanung übertragen. Eine
erste Sitzung des AK Wohnungslosenhilfe unter neuer Federführung fand daraufhin am 01.10.2021
statt.
3.2.5
Netzwerkprojekte der Sozialplanung
Netzwerkarbeit bildet im Rahmen der Sozialplanung eine wichtige Grundlage für die zielorientierte
trägerübergreifende Umsetzung von Projekten in der Stadt Koblenz. 2021 war die Zusammenarbeit
mit folgenden Netzwerkpartnern besonders intensiv:
Im Rahmen der „Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz“ unter Federführung des Mehrgenerationenhauses und im Arbeitskreis „Vorstadt lernt Demenz“ werden trägerübergreifend
Projekte, Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige
geplant und gemeinsam umgesetzt. Die Sozialplanung unterstützt als kommunale Projektbegleitung im Rahmen der Jahresplanung und bei der Gestaltung der Unterlagen in Einfacher
Sprache.
Durch die Beteiligung am bundesweiten Projekt „Engagierte Stadt“ beschäftigt sich die Bürgerstiftung Koblenz mit neuen Zugängen für die Gewinnung von freiwillig engagierten Menschen in
Koblenz. Es befindet sich das Pilotprojekt „Rente, was nun?“ im Aufbau, welches den Zielen der
Dachmarke „Engagierte Stadt“ mehr Bekanntheit verleihen soll. Die Zuständigkeit der Sozialplanung liegt in dieser Zusammenarbeit in der Moderation der Projektgruppe, Konzeptionierung
und Projektentwicklung.
3.3
Sozialberichterstattung
Die Sozialberichterstattung hat sich im Jahr 2021, wie auch im vorangegangen Jahr, insbesondere
um die Weiterentwicklung des gemeinsam mit der Fachdienststelle Kommunalstatistik und
Stadtforschung erstellten Monitorings zur sozialen Situation in Koblenz gekümmert.
Die neuesten Daten wurden dem Sozialausschuss in der zweiten Jahreshälfte anhand einer Präsentation via Tableau-Reader im Gremium vorgestellt. Im Anschluss wurde die Möglichkeit eingeräumt,
bei Interesse an einer tiefergehenden Beschäftigung mit dem Monitoring und dem Handling der
Software an einer zusätzlichen Besprechung im Rahmen eines Zusatztermins teilzunehmen.
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Für das interne Sozialamtsmonitoring wertet die Fachstelle für Sozialberichterstattung verschiedene
Leistungen der Abteilungen II und III aus. Die erhobenen Daten wurden in den Sitzungen der AG
Monitoring mit den Abteilungsleitungen der beiden Abteilungen, der Sachgebietsleitung der
Rechnungsstelle sowie der Sozialcontrollerin des Amtes besprochen und fanden anschließend
Berücksichtigung in den Controllingberichten für die Dezernatsleitung. Seit 2021 liegt auch die
Federführung der AG Monitoring bei der Fachstelle für Sozialberichterstattung.
3.4
Pflichtstatistiken im Bereich Jugend und Soziales
Die Organisation der jährlich anfallenden Pflichtstatistiken für den Jugend- als auch
Sozialhilfebereich obliegt der Sozialberichterstattung in der Stabsstelle Planung und Programme.
Hierbei fungiert die Stabsstelle als unmittelbarer Ansprechpartner für das Statistische Bundes- bzw.
Landesamt, sowohl bei der Abgabe der Statistiken als auch bei Rückfragen zu den übermittelten
Daten. Hier wird dann in Kooperation mit der Fachabteilung an der Beantwortung gearbeitet.
Die Statistiken, die jährlich an das Statistische Landesamt übermittelt werden, umfassen die
Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige sowie die vorläufigen
Schutzmaßnahmen und die Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII. Das Statistische
Landesamt erhält ferner Auskunft darüber, welche Kindertagesstätten im Stadtgebiet
auskunftspflichtig bzgl. der Pflichtstatistik über die Belegung und das Personal in den Kitas sind.
Zudem ist die Anzahl der Kinder und tätigen Personen in der Kindertagespflege durch das
Jugendamt zu melden.
Zusätzlich zu den jährlichen Statistiken werden alle zwei Jahre noch die Einrichtungen und dort
tätigen Personen des Jugendamts sowie die Einrichtungen der Jugendarbeit gemeldet.
Die Pflichtstatistiken im Bereich Soziales umfassen die Erstellung und Übermittlung der
vierteljährlichen und jährlichen Pflichtstatistiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften an das
Statistische Landesamt.
Zu den vierteljährlichen Statistiken zählen die Meldungen zur HLU, HLU-Bildung und Teilhabe und
Asyl-Bildung und Teilhabe. Ebenso vierteljährlich, jedoch an das Statistische Bundesamt direkt
übermittelt wird die Grundsicherungsstatistik.
Jährlich werden für die HLU, Asyl sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen die Statistiken zu den
Jahresendbeständen erstellt und an das Statistische Landesamt übermittelt.
Sowohl für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als auch dem der Sozialhilfe werden die
Statistiken für die Ausgaben und Einnahmen einmal jährlich übermittelt.
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Jahresbericht 2021
3.5
Öffentlichkeitsarbeit
Eine zentrale Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2021 war die Umsetzung des von der
Öffentlichkeitsarbeit entwickelten eigenen Corporate Designs für das Amt für Jugend, Familie,
Senioren und Soziales. Dieses einheitliche Design findet in allen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit
Verwendung und trägt entscheidend zum Wiedererkennungseffekt des Amtes bei.
Beispielhaft für die Umsetzung des Corporate Designs ist neben den zahlreichen Publikationen und
den Roll-Ups des Amtes der amtsinterne Newsletter. Konzipiert und entworfen von der
Öffentlichkeitsarbeit erschienen im 2021 die ersten beiden Ausgaben des Newsletters mit Beiträgen
der Mitarbeitenden. Aufgrund der positiven Resonanz wird dieser auch zukünftig jeweils zu Beginn
eines Jahres und zur Jahresmitte über Aktuelles „aus dem Amt für das Amt“ informieren. Auch in
der Beschilderung des Amtes soll sich das Corporate Design widerspiegeln. Dafür wurden Entwürfe
für die verschiedenen Wegweiser und Hinweisschilder angefertigt. Ziel ist es, neben den
Publikationen auch dem gesamten Amtsbereich eine einheitliche Außendarstellung zu geben.
Zudem leistete die Öffentlichkeitsarbeit einen aktiven Beitrag zur bundesweiten Werbeaktion der
Bundarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Hierzu wurde eine Werbeoffensive in allen
Bussen der Koveb gestartet, die über den Zeitraum von einem Jahr über die verschiedenen
Aufgaben und Angebote des Jugendamtes informiert.
Die Öffentlichkeitsarbeit unterstützte weiterhin auf vielfältige Weise die Modellprojekte des
Pflegekinderdienstes zur Akquise von Pflegeeltern sowie der Jugendberufsagentur in Koblenz.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil war die Erstellung des Jahresberichtes 2020 des Amtes für
Jugend, Familie, Senioren und Soziales, welcher einen umfassenden Überblick über die einzelnen
Aufgaben des Amtes gibt.
Im Jahr 2021 waren im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit außerdem folgende Tätigkeiten wesentlich:
Pflege des Internetauftrittes des Amtes
Erstellung von Pressemitteilungen zu Veranstaltungen und Veröffentlichungen des Amtes für
Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Verfassen von Grußworten
Erstellung verschiedener Fachpublikationen, Gestaltung diverser Titelseiten für Publikationen
fotografische Dokumentation von Veranstaltungen (Pressekonferenzen,
Informationsveranstaltungen etc.)
Organisation und Vorbereitung von Presseterminen/-konferenzen gemeinsam mit der
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit/Stadtkonzeption
Der von der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes organisierte Jugend- und Sozialempfang konnte auch
im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden.
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Jahresbericht 2021
4
Fortbildungen für Mitarbeitende
Im Jahr 2021 wurden Einzelfortbildungen aus dem Budget der jeweiligen Abteilungen in einem
Gesamtvolumen von 33.700 € in Anspruch genommen. Das entsprach einem Kostenanteil pro
Mitarbeitendem von 107 €. Insgesamt wurden 228 Dienstreisen und Fortbildungen wahrge-nommen
– 75 davon gingen über mindestens zwei Tage.
Da viele der Veranstalter ihre Seminarkonzepte überarbeitet haben und vermehrt Online-Seminare
(Webinare) anbieten, konnte den Mitarbeitenden trotz der Corona-Pandemie und den damit
verbundenen Einschränkungen die Teilnahme an entsprechenden Schulungen (z.B. zu den Themen
Unterhaltsvorschuss, Eingliederungshilfe oder Wohngeld) ermöglicht werden.
Insbesondere im Bereich des „Allgemeinen Sozialdienstes“ und der „Schulsozialarbeit“ wurden auch
in diesem Jahr wieder "Supervisionen" für und mit den Kolleginnen und Kollegen durchgeführt.
Darüber hinaus fanden interne Schulungsveranstaltungen über das Amt für Personal und Organisation der Stadt Koblenz statt.
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Jahresbericht 2021
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
III
Anhang
1
Gesetzliche Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die
Arbeit im Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Gesetz
Inkrafttreten
Auswirkungen
Grundrentengesetz
01.01.2021
Implementierung eines Freibetrages für
Personen mit Grundrentenzeiten im
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
20.07.2021
und
01.01.2022
Reform des Pflegeversicherungsrechtes
im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
mit unmittelbaren Auswirkungen auf die
Hilfe zur Pflege im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Insbesondere
Implementierung der Begrenzung des
Eigenanteils an den pflegebedingten
Aufwendungen nach § 43c SGB XI.
01.07.2021
und
01.01.2022
Reform des Eingliederungshilfe- und
Sozialhilferechtes z.B. Implementierung
von neuen Leistungen wie des Budgets
für Ausbildung oder der digitalen Pflegeanwendungen.
Kita-Zukunftsgesetz
01.01.2020
und
01.07.2021
u.a. Neuregelung des Kindertagesstättengesetzes
Gesetz zur Reform des
Vormundschafts- und
Betreuungsrechts
01.01.2023
umfassende Neuerungen im Bereich des
Vormundschafts- und Betreuungsrechtes
Gesetz zur Einführung der Grundrente
für langjährige Versicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung mit
unterdurchschnittlichen Einkommen
und für weitere Maßnahmen zur
Erhöhung der Alterseinkommen
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
Gesetz zur Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung
Teilhabestärkungsgesetz
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen sowie
zur landesrechtlichen Bestimmung der
Träger von Leistungen für Bildung und
Teilhabe in der Sozialhilfe
vom 04.05.2021
Seite | 157
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG)
10.06.2021
vielfältige Neuerungen und Änderungen für
die Kinder- und Jugendhilfe
Gesetzentwurf zur Reform des
Elterngeldes
01.09.2021
Erhöhung des Elterngeldes bei Frühgeburtent, die Einkommensgrenzen für
Topverdiener wurden herabgesetzt und
mehr Teilzeitarbeit während des
Elterngeldbezugs ermöglicht
Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
02.10.2021
individueller Rechtsanspruch auf ganztägige
Förderung von Kindern im Grundschulalter
ab dem Schuljahr 2026/27
Gesetz zur Stärkung von Kindern und
Jugendlichen
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
2 Organigramm des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Stabsstelle Planung &
Programme
Jugendhilfeplanung
Sozialplanung, Sozialberichterstattung
Prüfung von Förderprogrammen
Öffentlichkeitsarbeit, Internetpflege
Monitoring Jugend und Soziales
Pflichtstatistiken Jugend und Soziales
Abteilung I
Abteilung II
Verwaltung
Eingliederungshilfeund Sozialhilfeleistungen nach dem
SGB IX und SGB XII
1. Zentrale Verwaltungsangelegenheiten
z. B.:
• Haushalt und
Berichtswesen
• Buchhaltung
• EDV-Koordination
Aus- und Fortbildung
• Zusammenarbeit
mit freien Trägern
(z. B. Zuschüsse)
Städtisches Übernachtungsheim
Administrative
Begleitung des
Seniorenbeirates
Ansprechpartner für
die Behindertenbeauftragte
Geschäftszimmer
1. Alle Hilfen nach
SGB XII, Teil 2 SGB
IX, u. a.
• Grundsicherung
im Alter u. bei
Erwerbsminderung
• Hilfe zum
Lebensunterhalt
Hilfe zur Pflege
• Eingliederungshilfe
für Menschen mit
Behinderungen
Blindenhilfe
Bestattungskosten
2. Sonstiges
Vergütungsverhandlungen mit
Trägern von
Diensten der
Eingliederungshilfe für den
kommunalen
Personenkreis
Gemeindepsychiatrischer
Verbund (GPV)
2. Sitzungsdienst
Sozial- und Jugendhilfeausschus
3. Fachbezogene
Serviceaufgaben für
Abt. II – V z.B.:
Archivverwaltung
Amtshilfeersuchen
Amt 50
Amt für Jugend, Familie,
Senioren und Soziales
Sekretariat
Jugendamt
- Jugendamtsleitung -
- Amtsleitung -
Abteilung III
Sonstige
Sozialleistungen
1. 1. Wirtschaftliche
Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
2. Amt für
Ausbildungsförderung
(Schüler- und
Meisterbafög)
3. Leistungen der
Hilfen zur Gesundheit
nach dem AsylbLG und
dem SGB XII
4. Wohngeld
5. Bildung und
Teilhabe
6. Landesblinden- und
Landespflegegeld
Abteilung IV
Abteilung V
Kinder,
Jugend und
Familie
Kommunaler
Sozialdienst, örtliche
Betreuungsbehörde
1. Allgemeine Kinder-,
Jugend- und Familienförderung
Jugendarbeit (offene
und mobile)
Förderung der
Jugendverbandsarbeit
Jugendsozialarbeit
Jugendschutz
Streetwork
1. Allgemeiner
Sozialdienst
Bezirkssozialarbeit
Menschen ohne
Wohnung / Hilflose
Personen
Eingliederungshilfe
für seelisch
behinderte Kinder u.
Jugendliche
unbegleitete
ausländische
Minderjährige
Jugendgerichtshilfe
2. Kindertagesbetreuung
3. Wirtschaftliche
Leistungen in der
Jugendhilfe
Unterhaltsvorschuss/
Unterhalt nach
SGB XII, SGB IX und
AsylblG
Beistandschaften /
Beurkundungen
Elterngeld
wirtschaftliche
Jugendhilfe
2. Sonderdienste
Pflegekinderdienst
Vormundschaften /
Pflegschaften
3. Örtliche Betreuungsbehörde
4. Netzwerk
Kindeswohl
4. Bündnis für Familien
Stand: 31.03.2022
Seite | 159
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
3
Internetauftritt des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Ausführliche Informationen über die Aufgaben des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und
Soziales finden Sie auch im Internet unter www.koblenz.de.
Bereich Senioren und Soziales
Eine Auflistung der Aufgaben
inklusive näherer Informationen
erhalten Sie unter:
https://www.koblenz.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:345736/sozialamt/
Bereich Jugend und Familie
Eine Auflistung der Aufgaben
inklusive näherer Informationen
erhalten Sie unter:
https://www.koblenz.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:340622/jugendamt/
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Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
4
Mitglieder des Sozial- und Jugendhilfeausschusses
Ausführliche Informationen zur Zusammensetzung des Sozial- sowie des Jugendhilfe-ausschusses
erhalten Sie auf der Internetseite des Bürgerinformationssystems der Stadt Koblenz
www.buergerinfo.koblenz.de.
Sozialausschuss
Eine Auflistung der Mitglieder
erhalten Sie unter:
https://buergerinfo.koblenz.de/kp0040.php?__kgrnr=3&
Jugendhilfeausschuss
Eine Auflistung der Mitglieder
erhalten Sie unter:
https://buergerinfo.koblenz.de/kp0040.php?__kgrnr=2&
Seite | 161
Amt für Jugend, Familie, Senioren und Soziales
Jahresbericht 2021
Impressum
Herausgeber
Redaktion & Gestaltung
Mitarbeit
Telefon
Fax
E-Mail
Stadtverwaltung Koblenz
Amt für Jugend, Familie, Senioren
und Soziales
Schängel-Center
Rathauspassage 2
56068 Koblenz
Susan Krause
die Mitarbeitenden des Amtes für Jugend,
Familie, Senioren und Soziales;
Statistikstelle der Stadt Koblenz
(für die Inhalte zeichnen die Sachgebiete
verantwortlich)
(0261) 1 29-0
(0261) 1 29-22 00
sozialamt@stadt.koblenz.de
jugendamt@stadt.koblenz.de
Koblenz, Mai 2022
Auflage
215 Exemplare
Seite | 162