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(32a—61.)
varlsgen —
für öiE
Stsütverorünetenverlsmmluns üer Stsüt Berlin.
32». Anfrage.
Ter Betriebsrat der Berliner Wohnnngs- und
Mieteiniguiigsämicr Bezirk 1—6 Hot in seinem Arbeits
zimmer die' Kranzschleife seines ermordeten Kollegen
Sylt angebracht.
Ter Ausschuß für städtische Verwaltungsgebäude hat
am 23. November unter Tagebnchnumnier 2692
R. K. 1/21, gez. Wege angeordnet, daß diese Kranz
schleife sofort zu entfernen sei, da derartige Dekorationen
in städtischen Amtszimmern nicht angebracht wären.
Wir sragen an:
Was gedenkt der Magistrat gegen die Uebergriffe
des Ausschusses für städtische Verwaltungsgebäude und
im besonderen gegen die Uebergriffe des Herrn Stadt
rat Wege zu tun?
Berlin, den 16. Dezember 1921.
Otto Gäbe! und Genossen.
J.-Nr. 1556 8t. V. 1/21.
32 d. Der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage
betreffend Bewilligung von Mittcln zur Ein
richtung von Räumen im Mühlendamm-
gcbäudc für den Giroverkehr der Sparkasse
der Stadt Berlin.
— Druck 802. Beschluß v. 24.11 1921, Protokoll 8 —
empfiehlt der Versainmliing einstimmig, det» Magistrats-
antrage entsprechend wie folgt zu beschließen;
Tie Versammlung erklärt sich mit der Einrichtung
des im Hause Mühlendamm 1 belegenen linken Kasscn-
saales für den bankmäßigen Betrieb der Sparkasse ein
verstanden und bewilligt dafür 220000 M. Für In
standsetzung der Räuine im ersten Stock zur Erweiterung
des Sparkassenbetriebes werden 55 000 M bewilligt.
Der Gesamtbetrag von 275 000 M ist aus der für
Betriebsverbesserungen geschaffenen Sonderrücklage der
Sparkasse mufzubringen.
Berichterstatter: Stadtv. Linke.
Berlin, den 3. Januar 1922.
Der Vorsitzende des Ausschlusses.
Linke.
32e. Der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage,
betreffend Erlaß eines Ortsgcfc-cS zur Re
gelung der Verhältniswahl der Stadtverord
neten, Bczirksverordnctcn und stimmfähigen
Bürger als Mitglieder der zu bildenden
Bezirksdeputationen — Drucks. 842, Beschl. vom
24.11. 21, Protokoll 2 — empfiehlt der Versamm
lung folgende Beschlußfassung:
Die Versanmiliing lehnt den Erlaß eines Orts
gesetzes zur Regelung der Verhältniswahl der Stadt
verordneten, Bezirksverordneten und stimmfähigen
Bürger als Mitglieder der zu bildenden Bezirks
deputationen ab, da ein solches Ortsgesetz durch das
Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemqinde
Berlin nicht vorgeschrieben ist und es den Verwaltungs
bezirken überlassen werden kann, über die Art der Wahl
zu beschließen.
Berichterstatter: Stadtv. Zimmermann.
Berlin, den 9. Januar 1922.
Der Vorsitzende des Ausschusses.
C a s p a r i.
33. Vorlage (J.-Nr. 76 Jug. II. A. 3a/21) — zur Be
schlußfassung —. betreffend Erhöhung und
Vereinheitlichung der für die in den Bezirken
1—20 untergebrachten Waifenpfleglinge zu
zahlenden Pflegegelder.
Die durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenver
sammlung vom 15. April 1920 — Protokoll 4 —
und vom 30. September 1920 — Protokoll 9 — fest
gesetzten Pflegegeldsätze, sowie die von den Bezirks
ämtern 7 bis 20 bisher gezahlten Pjlegegelder für die
in Großberliner Familieiipflcgc befindliche» Waisen-
pfleglinge haben sich als unzureichend erwiesen. Die
schnell und sprunghaft in die Höhe gestiegenen Preise
für alle Lebensmittel, besonders aber die bedeutende Er
höhung der Milchpreise habcit eine große Anzahl Groß-
berlincr Pflegeeltern bewogen, ihre Pflegekinder der Ver-
ivaltung zurückzugeben. Die übrigen Pslegeeltern haben
sich wiederholt schriftlich und inündlich an uns mit der
immer dringender gestellten Forderung geioandt, sofort
das Pslegegcld wesentlich zu erhöhen, da es ihnen sonst
unmöglich sei, die Kinder für die gewährten Pslegegclder
einigermaßen ordnungsmäßig zu unterhalten. Die
weitere Unterbringung von Pfleglingen in Fainilien-
pslege lmirde immer schwieriger, da die Pflegeeltern
für die ölten Sätze Kinder nicht mehr in Pflege nehinen
wollten. Die Verhältnisse sind in allen Verwaltungs
bezirken die gleichen. Wir beabsichtigen daher, die
Pflegegeldsätze, die für die einzelnen Orte verschiedentlich
hoch bemessen sind, für Groß Berlin einheitlich fest
zusetzen.
Mit Rücksicht aus die große Notlage der Pflege-
eltern hatten wir im August beschlösse», die Pflegegelo-
sätze mit Wirkung vom 1. Juli 1921 zu erhöhen, und
zwar nur für die Kinder, die in den Orten der Orts
klasse A Groß Berlins untergebracht waren. Ta sich
jedoch die Verhältnisse in wirtschaftlicher Hinsicht von
Tag zu Tag schwieriger gestalteten, lMtteu wir im Ok
tober die Anordnung treffen müssen, die int August für die
Orte der Ortsklasse A beschlossenen Sätze unverzüglich
und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. Juli 1921
zur Auszahlung zu bringen. Die Einholung der Ge
nehmigung zu dieser Pflegegelderhöhung hat sich durch
Rückfragen an die Bezirksämter 7 bis 20, die zur Vor
bereitung der Vorlage notwendig waren, bisher ver
zögert.
Es hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt, daß
diese Erhöhung in Anbetracht der herrschenden und weiter
steigenden Teuerungsverhältnisse unzureichend waren, und
daß die Erhöhung der Pflegegelder nicht nur für die
Ortsklasse A, sondern für sämtliche Ortsklassen Groß
Berlins eintreten muß..
Um der dringenden Rot zu steuern, haben sich die
Vororte gezwungen gesehen, vorläufig außerordentliche
Unterstützungen im Wege der gesetzlichen Armenpflege
an die Pflegemütter zu zahlen.
Wir haben daher beschlossen, für Groß Berlin ein
heitlich mir Wirkung vom 1. November 1921 ab folgende
Pflegesätze zu zahlen:
Für kranke Säuglinge
- Kinder bis zum 2. Lebensjahre
- Knaben vvu 2— 4 Jahren
2- 4 -
Mädchen
Knaben
Mädchen
Knaben
Mädchen
4—10
4—10
10—14
10-14
275 ^(monatlich
240 -
180 -
160 -
145 -
125 -
125
108
Die Zahlung der Sätze mit rückwirkender Kraft voin
1. November 1921 ist unumgänglich notwendig, weil die