fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1922 (Public Domain)

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M 3. 
(32a—61.) 
varlsgen — 
für öiE 
Stsütverorünetenverlsmmluns üer Stsüt Berlin. 
32». Anfrage. 
Ter Betriebsrat der Berliner Wohnnngs- und 
Mieteiniguiigsämicr Bezirk 1—6 Hot in seinem Arbeits 
zimmer die' Kranzschleife seines ermordeten Kollegen 
Sylt angebracht. 
Ter Ausschuß für städtische Verwaltungsgebäude hat 
am 23. November unter Tagebnchnumnier 2692 
R. K. 1/21, gez. Wege angeordnet, daß diese Kranz 
schleife sofort zu entfernen sei, da derartige Dekorationen 
in städtischen Amtszimmern nicht angebracht wären. 
Wir sragen an: 
Was gedenkt der Magistrat gegen die Uebergriffe 
des Ausschusses für städtische Verwaltungsgebäude und 
im besonderen gegen die Uebergriffe des Herrn Stadt 
rat Wege zu tun? 
Berlin, den 16. Dezember 1921. 
Otto Gäbe! und Genossen. 
J.-Nr. 1556 8t. V. 1/21. 
32 d. Der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage 
betreffend Bewilligung von Mittcln zur Ein 
richtung von Räumen im Mühlendamm- 
gcbäudc für den Giroverkehr der Sparkasse 
der Stadt Berlin. 
— Druck 802. Beschluß v. 24.11 1921, Protokoll 8 — 
empfiehlt der Versainmliing einstimmig, det» Magistrats- 
antrage entsprechend wie folgt zu beschließen; 
Tie Versammlung erklärt sich mit der Einrichtung 
des im Hause Mühlendamm 1 belegenen linken Kasscn- 
saales für den bankmäßigen Betrieb der Sparkasse ein 
verstanden und bewilligt dafür 220000 M. Für In 
standsetzung der Räuine im ersten Stock zur Erweiterung 
des Sparkassenbetriebes werden 55 000 M bewilligt. 
Der Gesamtbetrag von 275 000 M ist aus der für 
Betriebsverbesserungen geschaffenen Sonderrücklage der 
Sparkasse mufzubringen. 
Berichterstatter: Stadtv. Linke. 
Berlin, den 3. Januar 1922. 
Der Vorsitzende des Ausschlusses. 
Linke. 
32e. Der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage, 
betreffend Erlaß eines Ortsgcfc-cS zur Re 
gelung der Verhältniswahl der Stadtverord 
neten, Bczirksverordnctcn und stimmfähigen 
Bürger als Mitglieder der zu bildenden 
Bezirksdeputationen — Drucks. 842, Beschl. vom 
24.11. 21, Protokoll 2 — empfiehlt der Versamm 
lung folgende Beschlußfassung: 
Die Versanmiliing lehnt den Erlaß eines Orts 
gesetzes zur Regelung der Verhältniswahl der Stadt 
verordneten, Bezirksverordneten und stimmfähigen 
Bürger als Mitglieder der zu bildenden Bezirks 
deputationen ab, da ein solches Ortsgesetz durch das 
Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemqinde 
Berlin nicht vorgeschrieben ist und es den Verwaltungs 
bezirken überlassen werden kann, über die Art der Wahl 
zu beschließen. 
Berichterstatter: Stadtv. Zimmermann. 
Berlin, den 9. Januar 1922. 
Der Vorsitzende des Ausschusses. 
C a s p a r i. 
33. Vorlage (J.-Nr. 76 Jug. II. A. 3a/21) — zur Be 
schlußfassung —. betreffend Erhöhung und 
Vereinheitlichung der für die in den Bezirken 
1—20 untergebrachten Waifenpfleglinge zu 
zahlenden Pflegegelder. 
Die durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenver 
sammlung vom 15. April 1920 — Protokoll 4 — 
und vom 30. September 1920 — Protokoll 9 — fest 
gesetzten Pflegegeldsätze, sowie die von den Bezirks 
ämtern 7 bis 20 bisher gezahlten Pjlegegelder für die 
in Großberliner Familieiipflcgc befindliche» Waisen- 
pfleglinge haben sich als unzureichend erwiesen. Die 
schnell und sprunghaft in die Höhe gestiegenen Preise 
für alle Lebensmittel, besonders aber die bedeutende Er 
höhung der Milchpreise habcit eine große Anzahl Groß- 
berlincr Pflegeeltern bewogen, ihre Pflegekinder der Ver- 
ivaltung zurückzugeben. Die übrigen Pslegeeltern haben 
sich wiederholt schriftlich und inündlich an uns mit der 
immer dringender gestellten Forderung geioandt, sofort 
das Pslegegcld wesentlich zu erhöhen, da es ihnen sonst 
unmöglich sei, die Kinder für die gewährten Pslegegclder 
einigermaßen ordnungsmäßig zu unterhalten. Die 
weitere Unterbringung von Pfleglingen in Fainilien- 
pslege lmirde immer schwieriger, da die Pflegeeltern 
für die ölten Sätze Kinder nicht mehr in Pflege nehinen 
wollten. Die Verhältnisse sind in allen Verwaltungs 
bezirken die gleichen. Wir beabsichtigen daher, die 
Pflegegeldsätze, die für die einzelnen Orte verschiedentlich 
hoch bemessen sind, für Groß Berlin einheitlich fest 
zusetzen. 
Mit Rücksicht aus die große Notlage der Pflege- 
eltern hatten wir im August beschlösse», die Pflegegelo- 
sätze mit Wirkung vom 1. Juli 1921 zu erhöhen, und 
zwar nur für die Kinder, die in den Orten der Orts 
klasse A Groß Berlins untergebracht waren. Ta sich 
jedoch die Verhältnisse in wirtschaftlicher Hinsicht von 
Tag zu Tag schwieriger gestalteten, lMtteu wir im Ok 
tober die Anordnung treffen müssen, die int August für die 
Orte der Ortsklasse A beschlossenen Sätze unverzüglich 
und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. Juli 1921 
zur Auszahlung zu bringen. Die Einholung der Ge 
nehmigung zu dieser Pflegegelderhöhung hat sich durch 
Rückfragen an die Bezirksämter 7 bis 20, die zur Vor 
bereitung der Vorlage notwendig waren, bisher ver 
zögert. 
Es hat sich in der Zwischenzeit herausgestellt, daß 
diese Erhöhung in Anbetracht der herrschenden und weiter 
steigenden Teuerungsverhältnisse unzureichend waren, und 
daß die Erhöhung der Pflegegelder nicht nur für die 
Ortsklasse A, sondern für sämtliche Ortsklassen Groß 
Berlins eintreten muß.. 
Um der dringenden Rot zu steuern, haben sich die 
Vororte gezwungen gesehen, vorläufig außerordentliche 
Unterstützungen im Wege der gesetzlichen Armenpflege 
an die Pflegemütter zu zahlen. 
Wir haben daher beschlossen, für Groß Berlin ein 
heitlich mir Wirkung vom 1. November 1921 ab folgende 
Pflegesätze zu zahlen: 
Für kranke Säuglinge 
- Kinder bis zum 2. Lebensjahre 
- Knaben vvu 2— 4 Jahren 
2- 4 - 
Mädchen 
Knaben 
Mädchen 
Knaben 
Mädchen 
4—10 
4—10 
10—14 
10-14 
275 ^(monatlich 
240 - 
180 - 
160 - 
145 - 
125 - 
125 
108 
Die Zahlung der Sätze mit rückwirkender Kraft voin 
1. November 1921 ist unumgänglich notwendig, weil die
	        
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