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ihnen bedeutet wurde: den Trunck selbst zu fordern. Bald hierauf
jebte sich der König mit einigen Stab3-Officieren nahe am Schieß
Stande unter die Bäume und rauchte eine Pfeiffe Taback. Nach 10 Uhr,
da man von Tafel auf gestanden, hub sich der Ball wieder an und mithin
zu gleicher Zeit auch das Nacht Schießen. Diese3 wurde in einer
Allee nächst an der Orangerie bey 6000 Lampen gehalten, und
continuirten die Divertißement3 bis nach Mitternacht, da sich die Hohe
Herrschaffliche Personen zur Ruhe, die Damen und Cavalier3 aber
inSgesamt anhero nach Berlin begaben. . .
Am 6. hat der Gen. Graf v. Finckenstein den König, den Cron-
Prinz und Marggrafen von Anspach, nebst einigen Generals, auf
dem Gersdorffschen sonst Königl. Garten Belvedere zu Mittage Splen-
dide tractiret und ist die hohe Gesellschafft auch de3 Äbend3 geblieben,
Die Marggrafen sind aber nicht present gewesen, weiln selbige auch sonst
niemahlen mit bey Hofe an Tafel kommen, wann nicht Zetteln gezogen
worden, indem zwischen Jhnen und dem Marggrafen von A. das Cere-
moniel nicht reguliret ist.
Am 7. als am 3. Pfingst Tage früh von 5 bis 9 Uhr hat der
König des Prinz Heinrichs und auch das Kalclsteinsche Regiment die
Special Revüe paßiren laßen, da sich dann bey jenem begeben, daß, wie
die Compagnien vom Könige defiliret, ein Soldate herausgetreten
vor dem Könige sein Gewehr presentiret und über seinen Capitain,
nahmens3 v. Schwahn und bald auch darauf ein ander von des Major3
v. Görne Compagnie auf gleiche Weise, mit Presentirung de3 Gewehr3,
hervorgetreten und beyde gleiche Klage geführet: daß ihnen so wenig
die Capitulation gehalten, als wenig ihr Tractement völlig gereichet
wäre. Der König ist darüber ungemein entrüstet worden und, da der
Major vom Pferde steigen müssen, haben Se. Majt. ihm einige mahle
mit dem Spanischen Rohr vor die Brust gestoßen, worauf sie beyde
nach entnommenen Seithen-Gewehr, mit 2 Unter Officiers und
4 Gemeinen zu Fuß nach der Haupt Wache gebracht und anjeßo dem
Krieg3-Recht herhalten müßen. Die beyde Soldaten habe der König
beschen>et und sie darauf unter des Obristen v. Sydow Regiment ver-
jeßet, jene dürffen aber schwehren Stand haben. .
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