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Zweiter Theil. Das Strafverfahren

Full text : Das Strafverfahren gegen die märkischen Juden / Holtze, Friedrich (Public Domain)

=. XP ===läßt
 sich nicht feststellen. Vielleicht war es in Berlin der Fall, wo die
Juden völlig unverdächtig waren, am Sakramente gefrevelt zu haben,
und die durc; den Prozeß hervorgerufene Aufregung ebenfalls nach
Opfern suchte. Möglicherweise war aber auch der größere Theil des
Volkes schon nicht mehr abergläubisch genug, um daran zu glauben,
daß der dritte Theil einer kleinen Hostie von etwa 30 Personen zerhauen
und zersto<hen werden konnte, ohne sich in Atome aufzulösen. Bei diesem
Borwurfe, Christenkinder gemartert zu haben, liegt aber die völlige Unbegründetheit
 klar zu Tage. Es wurden nämlich nirgends Kinder vermißt,
 und so mußte man dazu die Zuflucht nehmen, Verbrechen zu
ersinnen, um überhaupt Verbrecher strafen zu können.
So wurde auf die zu Berlin ansässigen Juden Salomo, Jacob,
Aaron, Lew, Jsaak, Rabbi Mosc< und Schlächter Jacob der
Berdacht geworfen, daß sie ungefähr vor neun oder zehn Jahren ein
dreijähriges oder vierjähriges Christenknäblein von einem fremden Christen
mit einem langen Barte für 10 Gulden gekauft; das Kind in einem
Keller auf den Tisch gelegt, mit Nadeln nach den blutreichsten Adern
gestochen und ihm zulezt durch Schlächter Jacob die Kehle abschneiden
lassen. Bei dieser Gelegenheit sollten sie ein Nösel Blut bekommen
haben. Ebenso wurde den Juden Meyer von Osterburg, Benedictus
und Marcus von Stendal, Elias von Tangermünde, Abraham,
Joseph und Haß von Werben, Gordan von Seehausen, Mos< von
Kyrit, Jacob von Brandenburg, Mosch von Lenzen, David von
Gardelegen, Mosc< von Havelberg, Mosc< von Pritzwalk, Mendel
von Nauen und anderen mehr zur Last gelegt, daß sie zu Martini 1509
bei einer Zusammenkunft in Werben ein vierjähriges Christenkind, welches
ihnen ein Jude aus Böhmen gebracht, für 10 Gulden gefauft hätten.
Diesem Kinde sollten sie im Keller die Medianader geschlagen, es mit
Nadeln und Pfriemen gestochen, den Hals und die Geschlechtstheile abgeschnitten
 und dadurch ebenfalls ein Nösel Blut bekommen haben.
(Angelus S. 274 giebt dieses Register ganz oberflächlich und mit
mehreren Auslassungen.) Jacob, Smol und Natan seine Söhne,
und Michel Monalt zu Brandenburg wurden in gleicher Weise verdächtigt,
 zu Ostern 1509 ein Christenkind von seiner Mutter, einer
Bäuerin, um 24 Groschen erkauft und demselben zu Brandenburg des
Blutes wegen den Hals abgeschnitten zu haben. In gleicher Weise,
wie die Gesellschaft zu Werben, sollten die Juden Meyer zu Osterburg,
dessen Sohn Jsaak und Schwiegersohn Michel, der Rabbi Joseph,
Sloman, Hertz und Mosc<, Knechte des Meyer, Abraham von
Werben, Joseph von Seehausen, Jacob und Abraham von Garde-"*


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