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1598.
Seltsame Geschlechts- Verwechselung.
In den Taufregistern der Nicolaikirche befindet sich unter dem 23. März
1598 aufgezeichnet :
»Hanns Welen's und Annen Frost's Kind getauft. Dieses Kind,
weil weder die Wehemutter Magareth, noch die Mutter, no<h der Vater,
der selbst die Gevattern gebeten, und also auch der Prediger nicht anders
gewußt haben, denn daß es ein Töchterlein wäre, Ist in der Taufe
nach dem Übergegebenen Zettel Maria genennt worden. Als aber am
folgenden Tage die Wehmutter das Kind gebadet und befunden, daß
es ein Knäblein were, sind die eltern darüber erschro>en und haben
svlches angezeiget, da ist vom Ministerio ihm die Antwort worden,
die Taufe were darumb nicht Unecht; aber das Kind sollte hinfort
Georg genannt werden. «
Bei dieser curiosen taufregisterlichen Nachricht, die König in seinem
befannten Werke über Berlin, Theil 1., Seite 165, abgedruckt, drängt
sich zunächst das Gefühl der Verehrung für den Mann auf, der in rein
historischem Drange die Taufregister der Nicplaikirche vom Jahre 1598
durchgesehen und bei dieser unterhaltenden, zugleich aber auch dauerhaften
Lectüxe den quästionirten Fall aufgefunden; dann aber ein
Zweifel an der im Allgemeinen sonst bei der Kindererziehung wünschenswerthen
Reinlichkeit gegen Ende des 16. Jahrhunderts. Allerdings
fanden damals die Taufen wenige Tage nach der Geburt statt, doch
mußten auch im eiligsten Falle immer wenigstens einige Tage vergan“
gen sein, bis man zu dieser feierlichen Handlung schreiten konnte.
Dieser Zeitraum scheint nun speciell bei dem Hanns Welen und Anna
JFrost'schen Kinde zu gänzlicher Vernachlässigung der sonst nicht unge
wöhnlichen Reinlichkeits8maßregeln benußt worden zu sein, da Herr
Hanns Welen seine Gevattern zu einem Töchterlein einlud, während
erst am Tage nach der Taufe sich beim Bade ein Knäblein herausstellte-