Postfrachtstücke nach überseeischen Ländern. 109
Die Sendungen müssen in der Aufschrift, ausser mit der Bezeichnung
des Empfängers und des Bestimmungsortes, mit dem Vermerk »durch Ver-
mittelung der Post-Dampfschiffsagentur des Norddeutschen Lloyd in Genua«
versehen sein. Im Uebrigen wie bei Sendungen nach Italien.
Zoll-Inhaltserklärungen: Je eine mehr als für gleichartige Sendungen
nach Italien. In den Zoll-Inhaltserklärungen sind die Sendungen als »Transitgut
durch Italien« besonders zu bezeichnen.
Die Sendungen müssen stets bis Genua frankirt abgesandt werden. Die
Seefrachtgebühren und sonstigen Kosten werden ebenfalls vom Absender ein-
gezogen.
IV. Ueber Belgien (Ostende) und England.
(Nur auf Verlangen des Absenders.)
Zulässig Packete ohne und mit Werthangabe — unter Ausschluss
von Sendungen mit Nachnahme — nach den meisten überseeischen Ländern.
Aufschrift u. s. w. wie nach Grossbritannien über Belgien (Ostende). Das
Porto ist vom Absender zu tragen.
V. Ueber Russland nach Persien.
Zulässig: Packete ohne und mit Werthangabe; Nachnahmen unzulässig.
Verpackung u. s. w. wie nach Russland. Die Sendungen sind in Djulfa (russ.-
pers. Grenze) durch den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten in Empfang
zu nehmen.