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Die Grobe Berliner Strabenbahn verpflichtet sich ferner, falls die
Königliche FEisenbahndirektion eine Anderung der Zeiten für die 2Zu—
ührung der Kohlenträansporte vornehmen sollte, ihrem Betrieb auf dem
mitbenutzten Gleisse auf Verlangen und solange die Zuführungszeiten
lies notwendig machen, in der Zeit zwischen 110 IIhr nachts und 156 Uhr
norgens einzustollen.
.4 5. September 1003.
Beôrlin, den 17Mas s000
Magistrat hiesigor RKoôniglichen Große Berliner Straßenbanhn.
Haupt- und Residenzstadt. von Kühlewein Marholé
XOIIe.
Firschner.