neue Gesetz zu schaffenden S teuer herumkommen. I eines sogenannten Prinzipienstreites. Bei P rü
Der Magistrat hat jedoch in der Ausschußsitzung fung der mehr als drei dicke Bände starken Akten
erklärt, daß wir leider in Charlottenburg nicht mehr kam ich zu dem Resultat, daß hier auch vielleicht
so große Gartengrundstücke hätten, daß ein solcher der Satz Anwendung findet: je mehr Advokaten,
Ausfall an S teuern von irgend welcher Bedeutung desto länger der Prozeß, je mehr Ärzte, desto
für unsere finanzielle Lage sein würde. D am it kürzer der Prozeß. T e r Prozeß schwebt jetzt seit
habe ich mich beschieden, und ich ziehe meinen Ein 13 Jah ren , und es ist eigentlich, trotzdem er durch
spruch zurück. 5 Instanzen gegangen ist, nichts Neues vorgebracht,
' Wenn die Petition des Grundbesitzervereins immer dasselbe vorgetragen worden, besonders von
„Nordwest", die uns heute vorgelegt worden ist, der klägerischen Seite, von einem sehr tüchtigen
darauf Bezug nimmt, daß der Magistrat resp. die M anne, dem inzwischen verstorbenen Pegiernngsrat
Gemeinde nach Kräften alle jene Gegenden in Windmülle-r. D er Tod W indmüllers, der im Jah re
Charlottenburg der Bebauung erschließen müsse, 1904 erfolgte, ist schließlich die Hauptveranlassung
die bisher der Kanalisation und dem ganzen Be gewesen, daß die Erben an den M agistrat m it Ver
bauungspläne noch nicht angeschlossen worden sind, gleichsverhandlungen herangetreten sind.
so unterschreibe ich das vollkommen. Es ist ohne D er Prozeß drehte sich hauptsächlich um die
weiteres richtig, daß, wenn derartige S teuern ein Frage, ob ein Vertrag, den seinerzeit der Re
geführt werden, die den unbebauten Grund und gierungsrat W indmüller mit der Kurfürstendamm
Boden mehr belasten als den bebauten, dann auch gesellschaft wegen Kanalisationsgebühren für das
selbstverständlich die Verpflichtung besteht, daß Grundstück Fasanenstraße 75, Ecke des Kurfürsten
allen denjenigen Kreisen, die den unbebauten dammes, geschlossen hatte, überhaupt imstande ist,
Grund in bebauten verwandeln sollen, die M ög gegenüber den Bestimmungen der Städteordnunq
lichkeit gegeben werden muß, ihren Willen durch l 4 in öffentlich-rechtlicher Beziehung Wirksamkeit
führen zu können. Wogegen ich mich aber wende, zu äußern, und ferner um die Auslegung dieses
das ist der im zweitletzten Abschnitt der Petition Vertrages. I n beiden Richtungen haben die ver
niedergelegte Gedanke, der einfach der Hälfte der schiedenen Instanzen gesprochen: es ist immer zu
Stadtverordnetenversam m lung die W ahrnehmung gunsten der S tad t entschieden worden, bis zuletzt,
Sonder- und persönlicher Interessen unterschiebt. nachdem das Reichsgericht ausgesprochen hatte,
Es ist geradezu ein starkes Stück, wenn es in der daß doch die Beschreitung des Rechtsweges zu
P etition heißt: lässig wäre, das Kammergericht in zweiter Instanz,
Bei der Neigung, die Sonderlasten des nachdem vom Landgericht wieder die Ab
Grundbesitzes beständig zu erhöhen und aus weisung erfolgt war, eine Beweisaufnahme
ihn immer wiederholt als hauptsächlichen angeordnet hatte. Die hierbei angestellten um
Steuerzahler zurückzugreifen, und trotz der fassenden gutachtlichen Erm ittelungen betrafen das
Bereitwilligkeit vieler S tadtverordneten, Wesen und besonders die Zweckbestimmung der
S teuern zu beschließen, die sie selbst und ihre streitigen Kanalisationsgebühren, deren Zahlung für
Wähler nicht treffen, sondern einen Kreis die Jah re 1895 bis 1898 seitens des Windmüller
anderer Personen belasten, ersuchen wir ganz unter Vorbehalt erfolgt war. I n dieser Beweis
ergebenst usw. aufnahme sind sehr sorgfältige ausführliche G ut
D as trifft selbstverständlich nur einen Teil der achten auch von unserem Herrn Wollnzihn erstattet
S tadtverordnetenversam m lung; denn die Haus- und worden, die im Verhältnis zur Sache selbst un
Grundbesitzer sind in der Stadtverordnetenver glaublich umfangreich sind. Genug, es ist schließlich
sammlung auf Grund unseres unglückseligen Wahl dahin gekommen, daß die Erben, denen wohl auch
rechts so günstig vertreten, daß sie von einer Nicht der Atem ausgegangen ist, an den Magistrat heran
vertretung ihrer Interessen in der Versammlung getreten sind und gebeten haben, einen Vergleich
nun und nim merm ehr sprechen können. Ich sehe zu schließen. T e r Vergleich kommt darauf hinaus,
in der Niederlegung dieses Gedankens eine ganz daß die S tad t Charlottenburg ihre außergericht
maßlose Überschreitung des Petitionsrechts der lichen Kosten und die von ihr bisher erlegten Ge
vereinigten Grundbesitzer. richtskosten zahlt. Obwohl es sich nur um ein
Objekt von 416,10 M. handelt, betragen diese
lDie B eratung wird geschlossen. Die Ver Kosten etwa 750 M.. Gleichwohl bin ich der M ei
sammlung beschließt mit sehr großer M ehrheit nach nung, daß es zweckmäßig sein würde, diesen Prozeß
dem Antrage des M agistrats, wie folgt: so zum Abschluß zu bringen.
Dem abgedruckten Nachtrage zu der G rund Die in Ih re n Händen befindliche Vorlage ist
steuerordnung für die Stadtgem einde Char ein vorzüglicher Extrakt aus den dicken Akten.
lottenburg vom 1./12. J u n i 1900 wird zu S ie ersehen daraus, daß wir am besten fahren,
gestimmt). wenn wir die Sache zum Abschluß bringen, zumal
wir in der Sache recht behalten und die Erben
Borsteher-Stellv. Dr. Hubatsch: Die einge sich bereit erklärt haben, die lausenden Kanali
gangenen Petitionen sind durch diesen Beschluß sationsabgaben zu zahlen. Ich bitte um Annahme
erledigt. der Vorlage.
W ir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:
(Die B eratung wird geschlossen. Die Ver
Borlage betr. Bergleich in der Prozeßsache W ind sammlung beschließt nach dem Antrage des M a
müller gegen die Stadtgemeinde wegen Zahlung gistrats, wie folgt:
von Kanalisationsgebühren. — Drucksache 108. Dem Abschluß des Vergleichs mit den
Windmüllerschen Erben betr. Zahlung von
Berichterstatter Stadtv. Holz: Meine Herren, K'analisationsgebühren für das Grundstück
es handelt sich hier um den glücklichen Abschluß Fasanenstraße 75 Ecke Kurfürstendamm wird
eines länger als 13 Jah re schwebenden Prozesses, zugestimmt.)