Etat, betreffend die städtische Fleischschau pro
1. April 1886/87.
Der Magistrat theilt in seiner Vorlage (Drucks. Nr. 74) mit,
daß die Lage deS Schlachthofs- und Fleischschau - Etats eine Herab
setzung des Schlachtgeldes für Hammel von 25 4 auf 20 4 zugelassen
habe, daß dagegen, um den nothwendigen Ausgleich im Fleischschau-
Etat herbeizuführen, für dieselbe Thiergattung die Erhöhung der
Fleischschaugebühr von 5 4 auf 10 4 habe erfolgen müssen, so daß die
Unkosten für die Schlachtenden sich nicht verändert hätten. Gleichzeitig
hat der Magistrat an die Versammlung das Ersuchen gerichtet, sich
mit dem Erlaß des nachstehenden Gemeindebeschlusses einverstanden zu
erklären:
Gemeindebeschluß.
Auf Grund des §. 5 des Gesetzes, betreffend die Errichtung
öffentlicher, ausschließlich zu benutzender Schlachthäuser vom
18. März 1868 wird hiermit festgesetzt, daß in der Zeit vom
1. April 1886 bis zum 31. März 1887 einschließlich für die
Benutzung des öffentlichen Schlachthauses auf dem städtischen
Central-Vieh- und Schlachthof an Gebühren erhoben werden
sollen: für ein Rind I,sv JC, für ein Schwein 95 4, für ein
Kalb 50 4, für ein Schaf 20 4, für eine Ziege 30 4.
Ferner sollen an Gebühren erhoben werden auf Grund
der 88- 2 und 5 desselben Gesetzes für die Untersuchung des
Schlachtviehs: für ein Rind 30 4, für ein Schwein 75 4,
für ein Kalb 10 4, für ein Schaf 10 4, für eine Ziege 5 4.
Der Ausschuß hat hiergegen nichts zu erinnern gefunden und
stellt deshalb der Versammlung anheim:
dem Antrage des Magistrats stattzugeben.
Der Etat des Schlachthofes und der Etat der Fleischschau find
vom Ausschuffe in erster und zweiter Lesung so blos angenommen.
Die Feststellung derselben kann nach den Entwürfen erfolgen.
Auch der
Etat für die Verwaltung der Hauptkasse der
städtischen Werke pro 1. April 1886/87
gelangte in erster und zweiter Lesung so blos zur Annahme und
wird die Feststellung nach dem Entwurf empfohlen.
Der vorgerückten Zeit wegen konnten die Etats der Steuer
verwaltung nicht mehr in Berathung genommen werden-
Die nächste Sitzung ist auf Freitag, den 12. März er., Nach
mittags 6 Uhr, verabredet worden.
». U. 8.
Büchtemann.
äVK
■ f !
Berlin, den 13. März 1886.
. t
t
Der Stadtverordneten -- Vorsteher
Büchtemann.
i '*?»»*«»»■**;
t.5 4* - %
5 ,
I
4-
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.