Die gefaßten Beschlüsse in wörtlicher Ausführung.
Wird gegen die Fassung des Protokolls Einspruch er—
soben, so entscheis auf Befragen des Vorsitzenden die
Versammlung.
——
Durch B
dauernde und
De
Bemeinde
Bemeind
C
des 6
von de
Vorheratung
Die Feststellun
Ebenso dürfen Bese
binden, oder welche Mitte
Deckung sinden, nur nach erfol—
Lesungen gefaßt werden.
Die zweite Lesung muß in der nächsten Geme
erfolgen.
Ausschüsse mit größerem Arbeitsgebiete werden durch
ziehung von Bürgerdeputierten mit vollem Stimmrecht veritärle
Der ktats-, Finanz- und Rechnungsrevistonsausschuß,
der Bauausschuß,
der Straßenbauausschuß.
der Finquartierungsausschuß,
der Armenausschuß,
der Brundwertsteuerausschuß,
der Umsatz- und Wertzuwachssteuerausschuß,
der Petitionsausschuß und
. der Gesundheitsausschuß.
Die ständigen Ausschüsse werden alle zwei Jahre auf
Grund der stattgehabten ordentlichen Ergänzungswahlen neu—
gewählt.
Für die Sitzungen der Ausschüsse sind die Vorschriften
ter Geschästsordnung maßgebend, insbesondere gelten für
Bestimmungen über die Geheimhaltung der Verhand—
versonal-⸗, Prozeß- und Grundstückssachen einschließ⸗
a und Abänderung von Bebauungsplänen.
regenheiten kann die Geheimhaltung von
cher Stimmenmehrheit ohne Be—
⸗benso kann in geeignelen
*das Schweigegebot ganz
Verhandlun⸗
beteiligten
8 19.
Zweck.
Dauernde Ausschüsse, d. h. solche, welche auf längere Zeit
gewählt werden, haben den Zweck, die Interessen bestimm'er
Geschäftszweige wahrzunehmen.
Die Bestimmung eines vorübergehenden Ausschusses besteht
darin, daß ihm besondere Gegenstände zur Prüfung und Vor—
bereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung überwiesen
werden.
Als dauernde Ausschüsse gelten folgende: