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1698. Eine militairische Hinrichtung

Metadata : Berlinische Nachrichten / Schneider, Louis (Public Domain)

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 bot sich eine andere Gelegenheit dax, und das Sprichwort mit
den großen Dieben, die man laufen, und den kleinen, die man hängen
läßt, fam hier buchstäblich zur Ausführung.
Zwei Unteroffiziere des Regiments von Barfuß, beides schon bejahrte
Leute, die alle Feldzüge unter dem großen Kurfürsten mitgemacht und
auch unter der Regierung Friedrichs II. schon bei Salankament in
Ungarn, bei Neexwinden, Huy und Namur in den Niederlanden gefoch“
ten hatten, seit dem Ryswicer Frieden aber hier in Berlin in Garnison
standen, geriethen in einen Streit, der mit einem Duell endete, in dem
der Eine erstochen, der Andere aber leben8gefährlich verwundet wurde.
Für Unteroffiziere interessirte sich weder der Ministex Dankelmanny/
noch die Frau Kammerdienerin Bidecap, von Adel waren sie auch
nicht = und so hatte denn die Justiz ihren Lauf. Dex Gefallene war
zwar begraben worden, am 26. April 1698 wurde er aber wieder aus?
gegraben / weil auch an ihm / obgleich ex bereits seit 3 Wochen im Grabe
gelegen, die Exekution vollzogen werden sollte. =- Zuerst wurde der
zwar noch lebende, aber in Folge seinex schweren Verwundung mit dem
Tode ringende 60 jährige Unteroffizier auf einen Stuhl unter den nie“
drigen Soldaten - Galgen auf dem neuen Markte geseßt, und hier mußte
er zusehen wie der von ihm Erschlagene aus dem herbeigeschafften Sarge
genommen, ihm das Sterbekleid mit dem seine Angehörigen ihn bekleidet
ausgezogen, und dafür das blutige Hemde angezogen wurde, welches €
im Augenblicke des Duells getragen. So bekleidet wurde die Leiche an!
den Galgen gehängt und gleich darauf, nach Vorlesung des Urtheils, der
noch Lebende dicht neben ihn, aber so, daß Brust an Brust und Gesicht
gegen Gesicht gekehrt war. '
Die Regimenter dex Garnison marschirten mit »gerührtem Spiel«
am Galgen vorüber, damit sie sich die au8gesucht schimpfliche Strafe in's
Gedächtniß einprägen sollten, und die Leichname der Gehängten blieben
nach der damaligen Sitte, bis zur exfolgten Verwesung am Galge"
hangen.
(Spenersche Zeitung vom 26. April 1847.)
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruc>kerei (R. v. Deer).
            
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