RETTE SE Ro
Neuntes Capitel:
Von den besuchenden Brüdern.
2. 223.
Temporai Gehörig legitimirte. Mitglieder. anderer anerkannten Logen
einher "find zu allen Arbeiten ihres Grades, mit. Ansnahme der Berathungen,
welche Angelegenheit unseres Logenbundes oder der
arbeitenden Loge insbesondere betreffen, als besuchende Vrüder
zuzulassen.
S. 224.
Ausgenommen hiervon sind solche Freimaurer, die in der
arbeitenden Loge als Aspiranten abgewiesen waren, und ohne
Zustimmung derselben in einer anderen Loge aufgenommen
worden sind (8. 193.).
EZZ
Auch den Mitgliedern einer durch Verfügung ihrer Groß-Loge
aufgehobenen oder suspendirten Loge ist der Zutritt als
Besuchenden nicht zu gestatten.
817296:
Mitglieder von Tochterlogen der Großen National-Mutter-Loge
zu den drei Weltkngeln sind in anderen St. Johannis-Logen
des Bundes zwar auch. als besuchende Brüder zu betrachten,
nehmen aber, wenn sie Meister sind, Theil an der
Abstimmung über Aspiranten (8. 180.).
Solchen Logen, welche eine gemeinschaftliche Verwaltung
und gemeinschaftliches Lokal haben, ist es freigestellt, ihre Mitglieder
gegenseitig, entweder in allen oder in besonders. zu bezeihnenden
Angelegenheiten, als active Mitglieder. zu betrachten.
Bei den Festarbeiten in der Großen National - Mutter«
Loge selbst werden die Mitglieder ihrer Tochterlogen nicht als
besuchende Brüder betrachtet, da sie alle vem gemeinsamen
Bunde als Mitglieder angehören.
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