JAHRESBERICHT 2022
der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft
Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorwort .............................................................................................................................. 3
2.
Struktur und Aufgabenwahrnehmung der ArgeLandentwicklung ..................................... 4
3.
Gremien der ArgeLandentwicklung und ihre Aktivitäten .................................................. 5
4.
3.1
Plenum ......................................................................................................................... 5
3.2
Arbeitskreise .............................................................................................................. 12
3.3
Beauftragter für internationale Angelegenheiten .................................................... 17
Anlagen ............................................................................................................................. 19
4.1
Mitgliederverzeichnis ArgeLandentwicklung ............................................................ 19
4.2
Beschlüsse der Agrarminister- und Umweltministerkonferenzen ............................ 20
4.3
Beispiele des Monats ................................................................................................. 29
4.4
Vorsitzverzeichnis der ArgeLandentwicklung............................................................ 66
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1.
Vorwort
Das Jahr 2022 war teilweise durch bestehende pandemische Einschränkungen, den schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Energiekrise, die Inflation sowie den daraus
resultierenden Auswirkungen auf die regionalen Wirtschafts- und Entwicklungsstrukturen geprägt. Somit hielt das dritte Jahr des Vorsitzes der ArgeLandentwicklung durch das Land Brandenburg erneut besondere Herausforderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die
Tätigkeit der Verwaltungen der ländlichen Entwicklung und der Zusammenarbeit von Bund
und Ländern bereit.
Auch in 2022 wurden die Bemühungen des Vorsitzlandes um die verbesserte strategische Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit der ARGE fortgesetzt.
Mit dem „Zukunftsforum Ländliche Entwicklung“ im Januar, welches als Online-Veranstaltung
durchgeführt wurde, konnten Dialogprozesse zur Gestaltung der Landentwicklung fortgesetzt
werden. Gemeinsam mit der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) organisierte die ArgeLandentwicklung das Fachforum 16: „Engagement – die Säule der ländlichen Entwicklung“.
Inhaltliche Impulse bekam die Landentwicklung dadurch, dass sich die ARGE aktiv den Themen
Klimaneutralität und Klimaanpassung zuwandte. Die Fachtagung - traditionell organisiert
durch Vorsitzland und BMEL – befasste sich mit dem Thema „Landentwicklung und der Transformationsprozess zur Klimaneutralität“. Diese aktuellen Themen fanden auch in den
„Land.Perspektiven 2030“ sowie in den „Leitlinien“ der ArgeLandentwicklung Berücksichtigung. Die Arbeiten an der Neufassung der „Leitlinien“ unter Beachtung eingetretener gesellschaftlicher Entwicklungen sowie aktueller und künftiger Herausforderungen wurden fortgeführt. Die neuen Leitlinien der ArgeLandentwicklung konnten in digitaler sowie in gedruckter
Form veröffentlicht werden.
Im Mittelpunkt der Teilnahme der ArgeLandentwicklung an der INTERGEO im Oktober in Essen
– erstmalig mit einem gemeinschaftlichem Messeaufritt mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) -, stand die Werbung um Nachwuchs-, Fach- und
Führungskräfte für die Verwaltungen für Landentwicklung.
Sie finden weitere Informationen in diesem Bericht und unter www.landentwicklung.de.
Ab dem Jahr 2023 werden Vorsitz und Geschäftsführung der ArgeLandentwicklung vom Land
Schleswig-Holstein übernommen.
Es war mir eine besondere Ehre und Freude die herausfordernde Aufgabe des Vorsitzes der
ArgeLandentwicklung durch das Land Brandenburg zu übernehmen. Ich bedanke mich herzlich
für das entgegengebrachte Vertrauen und die gemeinsame, inspirierende und zielführende
Zusammenarbeit.
Ich wünsche dem Land Schleswig-Holstein für den Vorsitz gutes Gelingen und allen Kolleg:innen der Landentwicklung ein gutes Jahr 2023.
Dr. Harald Hoppe
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2.
Struktur und Aufgabenwahrnehmung der ArgeLandentwicklung
Das Land Brandenburg hat mit Beginn des Jahres 2020 für drei Jahre den Vorsitz der ArgeLandentwicklung übernommen. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt das Mitgliedsland,
welches in der vorausgegangenen Amtszeit den Vorsitz – in diesem Fall das Land SachsenAnhalt – innehatte.
Die Aufgaben des Beauftragten für Internationale Angelegenheiten werden seit Beginn des
Jahres 2020 durch Herrn Lothar Winkler wahrgenommen.
PLENUM
Mitglieder
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)
Vorsitzender
Dr. Harald Hoppe
(Brandenburg)
Geschäftsführung
Tobias Wienand, Lydia Fritz
(Brandenburg)
Arbeitskreise
AK I
Vorsitzender
Thomas Reimann
(MecklenburgVorpommern)
AK II
Vorsitzender
Klaus Wingerter
(Baden-Württemberg)
AK III
Vorsitzender
Andreas Wizesarsky
(Nordrhein-Westfalen)
EG
Photogrammetrie
EG
LEFIS
EG
GraFBodo
Abbildung 1: Organigramm der ArgeLandentwicklung
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3.
Gremien der ArgeLandentwicklung und ihre Aktivitäten
3.1
Plenum
Das Plenum ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium der ArgeLandentwicklung und
setzt sich aus allen 16 Bundesländern sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen. Die Aufgaben werden durch die für Landentwicklung zuständigen Abteilungsleiter:innen (oder Vertreter:innen) wahrgenommen (siehe Mitgliederverzeichnis ArgeLandentwicklung
In der Regel tagt das Plenum der ArgeLandentwicklung zwei Mal im Jahr und jeweils im Vorfeld
der Sitzungen der Agrarminister:innen von Bund und Ländern.
55. Plenumssitzung am 22. Februar 2022
Im Mittelpunkt der via Zoom durchgeführten Plenumssitzung standen die
thematische Ergänzung bezüglich der
"Land.Perspektiven 2030" sowie das
Thema: „Ländliche Entwicklung in der
20. Legislaturperiode“.
Mit den "Land.Perspektiven 2030" haben Bund und Länder ein gemeinsames Grundsatzpapier für die Weiterentwicklung der GemeinschaftsaufAbbildung 2: Teilnehmende der Plenumssitzung am 22.02.2022
gabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) als
dem wichtigsten nationalen Förderinstrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse erarbeitet. Mit diesem Grundsatzpapier werden Perspektiven aufgezeigt, wie mit den
Instrumenten der Landentwicklung diesen Herausforderungen begegnet werden kann.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und politischen Debatten, rückte in der 55. Sitzung des
Plenums das Thema „Maßnahmen zum Klimaschutz sowie Anpassungen an den Klimawandel
und die Stärkung der Widerstandskraft gegenüber dem Klimawandel“ in den Vordergrund.
Verglichen mit städtischen Räumen, stellt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in
den ländlichen Räumen eine stärkere Herausforderung - bezogen auf die gesellschaftlichen
Entwicklung - dar. Die ländlichen Räume nehmen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselposition ein.
Mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 haben Länder und Bund in der Agrarministerkonferenz die
ArgeLandentwicklung gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Grundsatzpapiers „Land.Perspektiven 2030“ in verstärktem Maße das strategische Handlungsfeld „Landnutzung – zukunftsfähig, resilient und klimaschonend gestalten“ in den Blick zu nehmen und Vorschläge
zur Weiterentwicklung der Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) voranzutreiben. Es sind Möglichkeiten zu prüfen, wie die ländliche Entwicklung an der Aufstockung
des EKF partizipieren kann und wie sich die ArgeLandentwicklung mit den Instrumenten der
Landentwicklung aktiv in die national angestoßenen Prozesse einbringen kann.
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Die Plenumsmitglieder erörterten dies vor dem Hintergrund der Ausführungen von BMEL und
Vorsitzland. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich die ArgeLandentwicklung mit Fragen des
Transformationsprozesses zum Klimaschutz und Klimawandel zu beschäftigen hat, da dies
auch das Thema der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beeinflusst.
Die Instrumente der Landentwicklung und insbesondere der Bodenordnung sollen künftig verstärkt zur Anpassung an den Klimawandel, zur Vorsorge vor Extremwetterereignissen, zur Umsetzung der nationalen Wasserstrategie sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Mooren
genutzt werden.
Aufgrund dieser Sachverhalte beschloss das Plenum das etablierte gemeinschaftliche Veranstaltungsformat vom BMEL und der ArgeLandentwicklung unter das Thema „Landentwicklung
und der Transformationsprozess in Richtung Klimaneutralität“ zu stellen. Die Fachveranstaltung fand am 01.06.2022 in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin statt.
Ein weiteres Thema der Plenumssitzung setzte sich mit der Ländlichen Entwicklung in der 20.
Legislaturperiode auseinander. Das wichtigste nationale Instrument der ländlichen Entwicklung bleibt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Vordergrund stehen Fragen der Flexibilisierung und Entbürokratisierung.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
der strategische Ansatz, dass die GAK das wichtigste nationale Instrument der ländlichen Entwicklung ist, bekräftigt wird;
mit Verfahren der Flurbereinigung – auch durch beschleunigte Verfahren - insbesondere das Flächenmanagement für den Moorschutz und die Flächenbereitstellung für
weitere Belange unterstützt werden können und damit Beiträge zu der im Klimaschutzplan 2050 verankerten Renaturierung von Moorböden in der Landwirtschaft geleistet werden kann; und
aus Sicht der Länder eine organisatorische Zusammenführung der Zuständigkeiten für
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und der anderen Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung in der Abteilung 8 des BMEL dringend erforderlich ist.
Ein weiteres Thema der Plenumssitzung war die Neufassung der Leitlinien Landentwicklung,
welche den Orientierungsrahmen zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume bilden
und zugleich Grundlage für die Tätigkeit der ArgeLandentwicklung sind.
Erörtert wurden Belange einer Neufassung der Geschäftsordnung der ArgeLandentwicklung.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei der weiteren Neufassung der Geschäftsordnung zu
berücksichtigen ist, dass die ArgeLandentwicklung ein Arbeitsgremium der AMK ist. Weitere
Abstimmungen erfolgen unter Federführung des Vorsitzlandes Schleswig-Holstein.
Bezüglich der aktuellen Situation in den Landentwicklungsverwaltungen wurde darüber hinaus festgestellt, dass
die Aussteuerung der aktuellen EU-Förderperiode sowie die Vorbereitung der neuen
Förderperiode einen Schwerpunkt der Tätigkeit bilden;
LEADER als strategischer Ansatz der ländlichen Entwicklung in weiteren Ländern an
Bedeutung gewinnt;
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durch den Generationenwechsel in den Verwaltungen erhebliche personelle Herausforderungen bestehen und die Sorge um den Berufsnachwuchs ein wichtiges Anliegen
ist;
coronabedingt teilweise Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und damit beim Mittelabfluss zu erwarten sind.
56. Plenumssitzung vom 8. August bis 10. August 2022 in Neuhardenberg
Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Thema
„Landentwicklung und der Transformationsprozess zur Klimaneutralität“.
Das Thema wurde bereits auch in den
„Land.Perspektiven 2030“ sowie den „Leitlinien Landentwicklung“, die im Jahr 2022 neu
gefasst wurden, aufgegriffen. Die „Leitlinien
Landentwicklung – Zukunft im ländlichen
Raum gemeinsam gestalten“ bilden gleichzeitig denn Orientierungsrahmen zur nachhaltiAbbildung 3: Herbstplenumssitzung 2022
gen Entwicklung der ländlichen Räume und
sind Grundlage für die Tätigkeit der ArgeLandentwicklung. Der Dringlichkeit der Aufnahme des
Themas „Klimaanpassung“ wurde folgegeleistet und im Rahmen der Neufassung der Leitlinien
berücksichtigt. Die in der 54. Plenumssitzung geforderte Veröffentlichung der neugefassten
Leitlinie erfolgte in digitaler Form auf der Homepage der ArgeLandentwicklung sowie in gedruckter Form.
Ein weiteres Themenfeld der Plenumssitzung waren aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen hinsichtlich der Politik für ländliche Räume sowie der „Land.Perspektiven 2030“. Bei
der weiteren Umsetzung der „Land.Perspektiven 2030“ werden Klimaschutz und die Transformation zur Klimaneutralität bei der zukünftigen Ausgestaltung des Fördergrundsatzes „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der GAK eine größere Rolle spielen.
Im Plenum wurden außerdem die Beschlüsse der Umweltministerkonferenz vom 26. November 2021 und 13. Mai 2022 (UMK) diskutiert (siehe Beschlüsse der Agrarminister- und Umweltministerkonferenzen).
Aufgrund der im Regierungsentwurf des Bundes 2023 geplanten Kürzungen der für die Ländliche Entwicklung zur Verfügung stehende Mittel, forderten die Länder Sicherheit hinsichtlich
der Stabilität der ländlichen Entwicklung ein und verweisen gleichzeitig auf den Koalitionsvertrag 2021.
Vor diesem Hintergrund einigten sich die Länder, zu den o.g. Belangen der Finanzausstattung
des SRL „Ländliche Entwicklung“ und dem Fördergrundsatz „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der GAK einen Beschlussvorschlag für die Mitte September 2022 stattfindende Amtschef- und Agrarministerkonferenz (ACK und AMK) vorzubereiten. Die Federführung bei der
Vorbereitung übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Aus wissenschaftlicher Sicht wurde die 56. Plenumssitzung durch einen Beitrag von Herrn
Bernd Osterburg, Leiter der Stabstelle Klima und Boden am Thünen-Institut bereichert. Zum
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Thema: „Landnutzung und Klimawandel – Diskussion mit der Wissenschaft“ wurde im Anschluss des Vortrages eine Diskussionsrunde
eröffnet und ein reger Austausch ermöglicht.
Höhepunkt der 56. Sitzung des Plenums war die
Übergabe des Vorsitzes der ArgeLandentwicklung an das Land Schleswig-Holstein. Damit
wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der BundLänder-Arbeitsgemeinschaft ab dem 1. Januar
2023 für drei Jahre übernehmen. Der symbolische Staffelstab wurde durch Frau Birgit Korth
(BB) an Frau Staatssekretärin Anne Benett-Sturies (SH) übergeben.
Abbildung 4:Übergabe des Staffelstabes an das Land
Schleswig-Holstein
Fachexkursion im Rahmen der 56. Plenumssitzung in Neuhardenberg
Bei einer Fachexkursion in das Oderbruch konnten
sich die Teilnehmer:innen von den Herausforderungen und dem breiten Spektrum der Entwicklungsvorhaben in den ländlichen Räumen Brandenburgs überzeugen. Besucht wurden das
Oderbruchmuseum Altranft, die Europabrücke
Neurüdnitz-Siekierki (Oderbrücke Bienenwerder) –
ein INTERREG-Projekt der Länder Polen und
Deutschland, das „Theater am Rand“ sowie Neulietzegöricke - das älteste Kolonistendorf
Oderbruchs.
Abbildung 5: Exkursion nach Neulietzegöricke
Die Teilnehmer:innen erhielten einen Einblick in die von ursprünglicher Natur und dem OderBinnendelta geprägte Region und wie mit Initiative, Ideenreichtum, Engagement, Zusammenhalt und -arbeit sowie umfassender Beteiligung der in den Dörfern lebenden Menschen nachhaltig Zukunft gestaltet wird.
Die Gastgeber:innen der besuchten Projekte stellten Ergebnisse der Entwicklung in der Region
und von LEADER und ILE als Methoden und Förderprogramme der ländlichen Entwicklung vor.
Begleitet wurden die Teilnehmer:innen vom Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch,
Herrn Karsten Birkholz, von Frau Janett Gruner vom Regionalmanagement der LEADER-Region
Oderland sowie von Frau Ellen Rußig, Geschäftsführerin der Tourismusregion Seenland OderSpree e.V..
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Zukunftsforum Ländliche Entwicklung 2022 – "Starkes Ehrenamt – für ein gutes Leben auf
dem Land!"
Wie auch im Jahr zuvor fand das 15. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung, aufgrund der pandemischen Lage, als Online-Veranstaltung statt. Vom 26. Januar bis 27. Januar 2022 wurde
unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über
mögliche Impulse diskutiert, wie Herausforderungen für bürgerschaftliches Engagement und
Ehrenamt auf dem Land bewältigt werden können. Eines ist klar: das Ehrenamt braucht gute
Rahmenbedingungen sowie verlässliche Infrastrukturen, um widerstandsfähig gegenüber den
sich fortwährend ändernden Herausforderung zu sein.
Partner:innen aus ganz Deutschland und dem Partnerland Schweden diskutierten in 30 Fachforen und vertieften ihre Zusammenarbeit. Die Fachforumsthemen setzen inhaltlich unterschiedliche Schwerpunkten, von der Förderung des Ehrenamtes, über Stärkung und Erhalt des
Ehrenamtes bis hin zum Ehrenamt der Zukunft.
Die ArgeLandentwicklung war aktiv dabei und bot in einem Fachforum die Möglichkeit zum
aktiven Austausch.
Fachforum 16: Engagement – die Säule der ländlichen Entwicklung
Auch 2022organisierte die ArgeLandentwicklung gemeinsam mit der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) ein Fachforum. Unter dem Thema: „Engagement – die Säule der ländlichen
Entwicklung“ stand das ehrenamtliche Engagement für den ländlichen Raum im Mittelpunkt.
Es ist von enormer Bedeutung: es fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt, gemeinschaftliches Leben und schafft Sozialkapital. Von letzterem können ländliche Räume erheblich profitieren, da durch Ideen und Aktivitäten der vor Ort lebenden Menschen die Lebensorte aufgewertet und lebenswerter gestaltet werden können.
Innerhalb der zweistündigen Hybridveranstaltung gaben vier Beiträge von Vertreter:innen aus
den Bereichen Wissenschaft, LEADER und ILE Impulse für die anschließende Podiumsdiskussion.
Die Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement in Zusammenhang mit Projekten ist
sehr hoch. Aus Sicht der Teilnehmenden ergeben sich folgende zentrale Herausforderungen
für das ehrenamtliche Engagement:
•
Das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen und erfährt einen tiefgreifenden Wandel.
•
Die Zivilgesellschaft ist zu stärken - auch darüber kann staatliche Verantwortung
für die Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen wahrgenommen werden, ohne
die Beteiligten zu überfordern und zu bevormunden.
•
Ein Diskurs über eine an den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung orientierten
verbesserten Vernetzung und Stärkung von zivilgesellschaftlichem Engagement, öffentlicher Daseinsvorsorge und professioneller sowie finanzieller Unterstützung ist
erforderlich.
Mit ihren Instrumenten kann die Landentwicklung eine umfassende und transparente zivilgesellschaftliche Beteiligung sowie den anstehenden Wandel innerhalb des Ehrenamtes sowie
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des gesellschaftlichen Engagements zukunftsorientiert begleiten und in diesen Prozessen unterstützen. Eine herausragende Stärke der Landentwicklung ist dabei, dass sie eine umfassende Bürger:innenbeteiligung an den Entwicklungsprozessen vor Ort ermöglicht und vorsieht. Bereits mit geringen finanziellen Mitteln (z. B. im Rahmen des Regionalbudgets der GAK)
kann der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert, bürgerschaftliches Engagement verstärkt
und somit wertvolle neue Impulse gesetzt werden.
Weitere Informationen zum Fachforum 16 sind hier abrufbar.
Fachtagung der ArgeLandentwicklung und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Am 01. Juni 2022 fand die diesjährige Fachtagung der ArgeLandentwicklung – traditionell
organisiert durch Vorsitzland und BMEL – in der
Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund
statt. Im Mittelpunkt der hybriden Veranstaltung stand das Thema: "Landentwicklung und
der Transformationsprozess zur Klimaneutralität". Die mehr als 100 teilnehmenden Akteure:innen aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung setzten sich mit der Frage: „Welche
Aufgaben und Herausforderungen kommen auf
ländliche Räumen bei der Transformation in
Richtung Klimaneutralität und Ressourcenökonomie zu?“ auseinander.
Abbildung 6: Fachtagung „Landentwicklung und Transformationsprozess zur Klimaneutralität, Quelle: photothek Thomas Trutschel
Zum einen findet die Erzeugung erneuerbarer Energien vor allem in ländlichen Räumen statt.
Zum anderen beeinflusst und verändert der Klimawandel die Funktionen dieser Räume. Aufgrund dieses Hintergrundes ist es essentiell, Lösungswege für den ländlichen Raum zu finden.
Im Zusammenhang mit der Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse geht es mit dem
Blick auf die Instrumente der Landentwicklung insbesondere um die Frage, welche neuen
Wege gegangen werden können. Klimafolgen sind zu minimieren und gleichzeitig sind die Dörfer lebenswerter zu gestalten.
Auch mit dem Blick auf die Energiewende sind die ländlichen Räume dringend darauf angewiesen, dass die Erderwärmung und damit eine sich weiter verschärfende Klimakrise abgewendet wird. Aktive Beiträge, durch die ländlichen Gebiete sind möglich und zu leisten. Der
Transformationsprozess zur Klimaneutralität kann nur erfolgreich sein, wenn er von städtischen und ländlichen Räumen gemeinsam gestaltet wird. Aufgrund einer größeren Flächenverfügbarkeit in den ländlichen Räumen werden diese einen deutlichen aber auch leistbaren
Beitrag in diesem Transformationsprozess erbringen müssen. In diesem Zusammenhang sind
ggf. erforderliche Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Flächen nachhaltig und bei breiter Beteiligung zu gestalten. Für die Anpassung vor Ort ist es bedeutsam, alle relevanten Akteure:innen einzubeziehen. Die Integrierte Ländliche Entwicklung mit ihren Instrumenten und
LEADER können wirksame Beiträge leisten.
Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Landentwicklung mit ihren Instrumenten Beiträge zur
Anpassung an den Klimawandel, zur Vorsorge vor Extremwetterereignissen, zur Umsetzung
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der nationalen Wasserstrategie sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Mooren leisten
kann. Herausragend sind dabei die Möglichkeiten zur Einbeziehung/ Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen bei der Transformation in Richtung Klimaneutralität, zur Unterstützung
der Ressourcenökonomie sowie zur Moderation/ Lösung von Zielkonflikten. Die Präsentationen der Veranstaltungsbeiträge sind hier abrufbar.
INTERGEO
Die ArgeLandentwicklung hat sich im Rahmen
der INTERGEO, die vom 18. bis 20. Oktober 2022
in Essen stattfand, erstmals als Partnerin eines
Gemeinschaftsstandes mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) beteiligt.
Mit dem Messeauftritt wurde insbesondere das
Ziel verfolgt, Werbung um Nachwuchs-, Fachund Führungskräfte zu betreiben sowie die INTERGEO als Fortbildungsplattform für die Kollegen:innen der Verwaltungen für Landentwicklung zu nutzen.
Abbildung 7:. Gemeinschaftsstand mit der AdV auf der INTERGEO 2022, Quelle: AdV 2022
Zusammen mit der AdV wurde ein 132m² großer
Gemeinschaftsstand gestaltet und während der Messe betreut. Der Messeauftritt der ArgeLandentwicklung unterteilte sich in die drei Themenfelder: „Instrumente der Landentwicklung“, „Geodatenmanagement in der Landentwicklung“ und „Der Arbeitsplatz Landentwicklung“, wodurch die Aufgaben und inhaltliche Arbeit dargestellt und präsentiert wurden.
Abbildung 8: Vorträge bei der INTERGEO 2022, Quelle: AdV 2022
Insgesamt wurden acht Fachvorträge präsentiert. Fachthemen wie „Ein neues System in der
Wertermittlung!? - Bodenscanner und digitale Hangneigung als neue Möglichkeit zur Vereinfachung der Wertermittlung“, „Klima. Moore. Flurbereinigung - Symbiose zwischen Privatnützigkeit und Klimaschutz“ sowie „Vielfältige Aufgaben für den Ländlichen Raum - Der Arbeitsplatz Landentwicklung in NRW“ wurden vorgestellt.
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3.2
Arbeitskreise
Zur eingehenden Behandlung der Fachfragen bestehen folgende Arbeitskreise:
Arbeitskreis I – Grundsatzangelegenheiten
Arbeitskreis II – Recht
Arbeitskreis III – Technik und Automation
Grundsatzangelegenheiten
Der Arbeitskreis I (AK I) entwickelt Strategien der Landentwicklung, befasst sich mit den
Grundsätzen der Dorfentwicklung und dem nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Dabei beschäftigt er sich mit aktuellen Themen wie der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“, der „Digitalisierung des ländlichen Raums“, „Erneuerbaren Energien“ u.a..
Zuständig ist der AK I auch für die methodische Weiterentwicklung der Planungs- und Umsetzungsinstrumentarien, die Finanzierung, Förderung und Effizienz der Landentwicklung sowie
die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung.
Die ArgeLandentwicklung wird durch den AK I bei der Deutschen Landeskulturgesellschaft
(DLKG) vertreten.
Vorsitzender des AK I ist Herr Thomas Reimann (Mecklenburg-Vorpommern).
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Bericht des Vorsitzenden des AK I:
Der AK I Grundsatzangelegenheiten der ArgeLandentwicklung ist im Jahr 2022 zu zwei Sitzungen zusammengekommen und zwar zur
38. Sitzung am 3. und 4. Mai 2022 und
39. Sitzung am 24. und 25. November 2022.
Beide Sitzungen wurden als Präsenzveranstaltungen in Schwerin durchgeführt.
Mit Herrn Jürgen Blucha aus Schleswig-Holstein und Herrn Robert Forster aus dem Saarland wurden in der 39.
Sitzung, an der Herr Forster leider nicht teilnehmen konnte, zwei langjährige und verdienstvolle Kollegen aus dem
AK I verabschiedet. Die Mitglieder des AK I würdigten ihr Engagement für die ländliche Entwicklung, dass weit
über ihre Arbeit in den Landentwicklungsverwaltungen der beiden Länder hinausreicht, dankten Ihnen für ihre
aktive Mitwirkung im AK I und wünschten ihnen für die Zukunft alles Gute.
Breiten Raum nahmen in beiden Sitzungen des AK I im Jahr 2022 die Themen „Landentwicklung und gesellschaftlicher Transformationsprozess in Richtung Klimaneutralität“ sowie „Überarbeitung der Geschäftsordnung der ArgeLandentwicklung“ ein, um deren Bearbeitung das Plenum der ArgeLandentwicklung den AK I in seiner 55. Sitzung gebeten hat.
Der Transformationsprozess hin zu einer weitgehend klimaneutralen Gesellschaft ist eine der herausragenden
aktuellen strukturellen Herausforderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die ländlichen Räume. Zugleich
bleibt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen als generelle Herausforderung
bestehen. Der AK I ist zu dem Beratungsergebnis gekommen, dem Plenum vorzuschlagen, in Umsetzung der Aufgaben der ArgeLandentwicklung gemäß ihrer Geschäftsordnung ein neues Themenheft „Landentwicklung und
Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft“ für die Schriftenreihe der ArgeLandentwicklung zu erarbeiten. Nachdem eine vom AK I gebildete Unterarbeitsgruppe eine Gliederung für ein solches Themenheft erstellt
hat, haben die Mitglieder des AK I mit der Erarbeitung der Inhalte begonnen.
Stetige Veränderungsprozesse bezüglich der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die ländliche Entwicklung
und der Organisation der Landentwicklungsverwaltungen des Bundes und der Länder bedingen den wiederkehrenden Bedarf der Überprüfung der Geschäftsordnung der ArgeLandentwicklung. Der AK I hat in seiner 39. Sitzung
den Entwurf einer Neufassung der Geschäftsordnung mit dem Ergebnis beraten, dass Bund und Länder ihre Anregungen zu diesem Entwurf schriftlich vorlegen und eine Unterarbeitsgruppe des AK I in Auswertung dieser Anregungen den Entwurf mit dem Ziel, die Arbeiten in 2023 abzuschließen, überarbeitet.
Bund und Länder tauschten ihre Erfahrungen im Umgang mit den erheblichen Kostensteigerungen bei Vorhaben
der ländlichen Entwicklung aus. Beraten wurde in diesem Kontext auch darüber, welche Auswirkungen sich aus
den weit verbreiteten und teils erheblichen Kostensteigerungen für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehender
Fördermittel ergeben und wie Träger ländlicher Entwicklungsvorhaben gegenüber Auftragnehmern, die Kostensteigerungen geltend machen, agieren können.
Die Vertretungen von vier Ländern im AK I haben einen Beitrag für ein im Jahr 2023 erscheinendes Heft der Fachzeitschrift "fub - Flächenmanagement und Bodenordnung" erarbeitet.
Hinsichtlich der Flurbereinigung und Flurneuordnung wurden folgende Themen erörtert:
Gewährleistung der Funktionserfüllung von CEF-Flächen durch Teilnehmergemeinschaften
Auswirkungen der Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung auf Flurbereinigungsverfahren
Beschleunigung der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich für dauerhafte Eingriffe in Natur und
Landschaft durch Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft
Förderung der Flurbereinigung auf der Grundlage des GAP-Strategieplans für Deutschland
Behandelt wurde in den beiden Sitzungen auch die die Beteiligung der ArgeLandentwicklung an verschiedenen
Veranstaltungen bzw. die Unterstützung deren Vorbereitung und Durchführung durch den AK I. Zu diesen Veranstaltungen gehören insbesondere die INTERGEO 2022, die Grüne Woche 2023 und das Zukunftsforum Ländliche
Entwicklung 2023.
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Recht
Im Arbeitskreis II (AK II) wird die die Flurbereinigung angehende Rechtsprechung aus den Ländern aufbereitet. Für die technische Umsetzung der Ergebnisse der „Rechtsprechung zur Flurbereinigung“ (RzF) ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (Bereich Zentrale Aufgaben, Infanteriestraße 1, 80797 München) zuständig. Neben einem allgemeinen Erfahrungsaustausch zu den Rechtsentwicklungen in den Ländern werden auch etwaige Aufträge des
Plenums der ArgeLandentwicklung und der Arbeitskreise I und III erfüllt.
Vorsitzender des AK II ist Herr Klaus Wingerter (Baden-Württemberg).
Bericht des Vorsitzenden des AK II:
Der Arbeitskreis II (Recht) - AK - kam 2022 im Oktober in Mainz zusammen. Zunächst wurden als neue Landesvertreter im AK Frau Tilenius für Brandenburg, Herr Brodtmann für Schleswig-Holstein, Herr Preiß für Sachsen-Anhalt,
Frau Funke und Herr Koppe für Sachsen begrüßt.
Es wurden in der 3-tägigen Sitzung 23 Gerichtsentscheidungen zur Flurbereinigung von den Mitgliedern eingebracht. Nach ausführlicher Vorstellung und Beratung wurden für alle Entscheidungen die Aufnahme in die Rechtsprechungssammlung zur Flurbereinigung (RzF) beschlossen.
Weiter hat sich der AK in der Sitzung, wie auch bereits im Laufe des Jahres überwiegend per E-Mail, über verschiedene juristische Problemfelder ausgetauscht. Konsequenzen aus in der Praxis angefallenen Fragen bzw. aus Gerichtsentscheidungen nebst denkbaren Lösungsansätzen wurden diskutiert. Eine Beschlussfassung zu einzelnen
Themen war nicht erforderlich.
Beispielhaft:
Kostenproblematik von Teerwegen in Flurneuordnungsverfahren
Planänderung trotz Ausführungsanordnung und Abgabe GB-Unterlagen
Grundschuldbrief wird nicht vorgelegt – Möglichkeiten der Erzwingung?
Problematik von Freiflächenphotovoltaik, die in ein laufendes Flurbereinigungsverfahren „platzen“
Man war sich einig, dass einige Themen, da sehr praxisrelevant, vertieft werden müssen. Ein Sitzungsschwerpunkt
war die Präsentation des Entwurfs des überarbeiteten „Mustertextteil Flurbereinigungsplan“ durch die Unterarbeitsgruppe nebst der Diskussion. Der „Mustertext“ soll nun in die Fachverwaltungen der Bundesländer.
Die nächste reguläre Tagung soll im September 2023 in Schwerin stattfinden.
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Technik und Automation
Der Arbeitskreis III (AK III) behandelt verschiedenste Themenbereich des (Geo-)Datenmanagements der Verwaltungen für Landentwicklung. Dabei stehen die Themen der
ländlichen Bodenordnung und deren Beziehungen zum Liegenschaftskataster schwerpunktmäßig im Vordergrund.
Allgemeine Themen der digitalen Transformation der Verwaltungen hin zu einem umfassenden E-Government werden regelmäßig beraten. Der AK III ist auch für die bundesweite Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) verantwortlich.
Vorsitzender des AK III ist Herr Andreas Wizesarsky (Nordrhein-Westfalen).
Abbildung 9: Mitglieder des Arbeitskreises
III in Lüneburg
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Bericht des Vorsitzenden des AK III:
Der Arbeitskreis III führte seine Jahrestagung am 3. und 4. Mai 2022 in Lüneburg durch. Das örtlich zuständige
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg begrüßte die Teilnehmenden in einem besonderen Ambiente. Die
Tagung durfte im „Huldigungssaal“ des Rathauses der Stadt Lüneburg abgehalten werden. Trotz des historischen
Ambientes aus dem Jahr 1706 standen aktuelle Themen der digitalen Transformation im Vordergrund:
Einführung des neuen Anwendungsschemas der GeoInfoDok 7 im ALKIS der Katasterverwaltungen und Auswirkungen auf die Zusammenarbeit
Die Expertengruppe LEFIS hat das Datenmodell ebenfalls auf die neue Version GeoInfoDok 7 angepasst, sodass
die Erstellung einer neuen Version der Applikation LEFIS möglich wird. Zudem wurde die Dokumentation zum
Zusammenwirken von ALKIS, LEFIS und dem Datenbankgrundbuch (dabag) in die Endabstimmung zwischen den
Verwaltungen gegeben.
Im Jahr 2022 ist das Land Schleswig-Holstein der Implementierungsgemeinschaft LEFIS beigetreten. Das Land
Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Hersteller der Applikation LEFIS eine verfahrensübergreifende
Web-Auskunft entwickelt, die im AK III vorgestellt wurde.
Beiträge der Flurbereinigungsverwaltungen zur Grundsteuerreform
In Nummer A 232.2 der koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 09.11.2021 - S 3017
BStBl 2021 I S. 2369 wird zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur
Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
auf notwendige Daten aus besitzeingewiesenen oder ausgeführten Flurbereinigungsverfahren verwiesen. Diese
Anforderung der Finanzverwaltung führte in den Bundesländern zu unterschiedlichen Vorgehen und Anforderungen bezogen auf die Datenbereitstellung aus Flurbereinigungsverfahren, über die in der Tagung beraten wurde.
Bereitstellung der Anwendung „Rechtsprechung zur Flurbereinigung“
Die Sammlung der „Rechtsprechung zur Flurbereinigung“ (kurz RzF) wird aktuell kostenfrei auf der Homepage der
ArgeLandentwicklung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt . Es ist beabsichtigt die Anwendung ab dem Jahr
2023 als Wiki und damit als frei zugängliche Web-Anwendung anzubieten. Die bayerische Verwaltung hat bei diesem Projekt die Federführung und stellte den Prototyp vor.
Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz
Freiwillige Landtausche können im Land Mecklenburg-Vorpommern bereits online beantragt werden. Damit wird
eine Forderung des Onlinezugangsgesetz erfüllt. Andere Bundesländer wollen ebenfalls eine Beantragung bereitstellen. Über ein gemeinsames Vorgehen wurde beraten.
Digitale Aktenführung und elektronischer Rechtsverkehr
Die digitale Transformation stellt neue Anforderungen an die Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr. Über die jeweiligen Landeslösungen wurde beraten und eine Zusammenstellung zum Wissenstransfer erstellt.
Geodätische Messdatenerfassung in der Flurbereinigung
Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen stellten ihre neuen Erkenntnisse zur Nutzung von Satellitenbeobachtungssystemen bzw. zur Auswertung und Dokumentation von geodätischen Messergebnissen in der Flurbereinigung vor. Da die Vermessung noch immer große Ressourcen in der Flurbereinigung benötigt, sollen vereinfachte Messmethoden in den nächsten Jahren weiterhin untersucht werden.
Seite 16
3.3
Beauftragter für internationale Angelegenheiten
Zu den Aufgaben der ArgeLandentwicklung zählt auch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landentwicklung.
Beauftragter für internationale Angelegenheiten ist Herr Lothar Winkler (Bayern).
Abbildung 10: Kirgisische Delegation an einem touristischen
Aussichtspunkt in der Fränkischen Schweiz (Stadt Pottenstein,
Landkreis Bayreuth, Bayern), Quelle: Lothar Winkler
Abbildung 11: Diskussion zur Flurneuordnung mit Wegebau in Bitola in Nordmazedonien, Quelle: Lothar Winkler
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Bericht des Beauftragten für internationale Angelegenheiten:
LANDNET Workshop in Skopje
In Zusammenarbeit mit der FAO fand vom 25. bis 27. Mai 2022 in Skopje der 13. LANDNET Workshop statt.
Am ersten Tag lag der Fokus auf landbanking-Instrumenten mit einer Präsentation der kürzlich veröffentlichten
FAO-Landbanking-Studie und der Darstellung von verschiedenen Ländern, was sie unter landbanking verstehen
bzw. wie sie dieses Instrument anwenden. Am zweiten Tag lag der Schwerpunkt auf der Einführung der Flurneuordnung in Nordmazedonien mit Präsentationen am Vormittag und einer Exkursion zu Flurbereinigungsprojekten
in der Gemeinde Bitola am Nachmittag. Der letzte Tag konzentrierte sich auf die Thematik, wie der Landaufgabe
und Verödung des ländlichen Raums entgegengewirkt werden könnte. Zum Abschluss erfolgte die Wahl des neuen
LANDNET-Vorstands.
Kirgisistan
In Kirgisistan wird in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung ein Pilotprojekt zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Landkreis Tong (südlich des Issyk-Kul-Sees) durchgeführt.
Während der Corona-Pandemie erfolgte eine Fragebogenaktion zu den unterschiedlichen Themenbereichen des
ländlichen Raums. Die Ergebnisse (Rücklauf: 530 ausgefüllte Fragebögen) dieser Aktion wurden vor Ort bereits im
Jahr 2021 verifiziert und mit den örtlichen Akteuren diskutiert.
Im Gegenzug fand im November 2022 der Besuch einer kirgisischen Delegation in Bayern (Schwerpunkt Oberfranken) statt. Abgeordnete des kirgisischen Parlaments, der Landrat des Landkreises Tong, Bürgermeister und weitere verantwortliche Akteure interessierten sich dafür, welche Projekte im Rahmen einer Integrierten Ländlichen
Entwicklung umgesetzt werden könnten.
Für die Vertreter des Pilotlandkreises Tong waren die Themen Flurneuordnung, Dorferneuerung, Unterstützung
für die landwirtschaftlichen Betriebe, der Breitbandausbau, die lokale Wirtschaftsförderung, die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Bürgerbeteiligung besonders wichtig.
Konkret umgesetzt werden im Landkreis Tong derzeit ein Schulungsangebot für bäuerliche Betriebe, um Produktionsabläufe zu verbessern und ein Fortbildungsprogramm für kommunale Bedienstete des Landkreises und der
Gemeinden durch die Akademie für öffentliche Verwaltung unter dem Präsidenten der Kirgisischen Republik sowie der Hanns-Seidel-Stiftung.
Im ersten Halbjahr 2023 sollen dann weitere Projekte zur Stärkung des ländlichen Raums entwickelt werden.
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4.
Anlagen
4.1 Mitgliederverzeichnis ArgeLandentwicklung
Unser aktuelles Mitgliederverzeichnis finden Sie hier auf unserer Homepage.
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4.2 Beschlüsse der Agrarminister- und Umweltministerkonferenzen
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4.3 Beispiele des Monats
NACHHALTIGE LÖSUNG AM TOBELBACH – FLURBEREINIGUNG UTTENWEILER-OBERWACHINGEN
Januar 2022
BADEN-WÜRTTENBERG
PROJEKTDATEN
AUSGANGSLAGE
Das Flurbereinigungsverfahren befindet sich im Nordwesten
des Landkreises Biberach und hat eine Fläche von 63 ha. Die
Laufzeit: 2019-2024
Kosten: 1,2 Mio. €
landwirtschaftliche Nutzfläche reicht bis an den Rand des
Zuwendungshöhe: 83 %
Tobelbachs heran. Im Gebiet unterhöhlen Biber regelmäßig
Förderung: 0,9 Mio. €
die Uferbereiche, bauen Tunnel bis weit in die Kulturflächen
hinein und setzen mit bis zu 50 Meter langen Dämmen Wiesen
und Äcker großflächig unter Wasser.
In Deutschland und Europa steht der Biber unter strengem Schutz. In seinen Lebensraum darf
nicht eingegriffen werden. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Grundstückseigentümer, Bewirtschafter, die Gemeinde Uttenweiler
und der Biberbeauftragte des Landes suchen seit vielen Jahren nach einer nachhaltigen
Lösung für die konfliktreiche Situation.
Durch Biberdämme werden intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen regelmäßig überflutet.
Ortstermin am Tobelbach
Seite 29
KONZEPT
Ziel der Flurneuordnung ist es, entlang des Tobelbachs den Landnutzungskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung einerseits und natur- und wasserwirtschaftlichen Erfordernissen andererseits auf einer Länge von rund 3 Kilometern aufzulösen.
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Nutzungsentflechtung
Die flachen Uferbereiche – durch Biberdämme regelmäßig überflutet – werden als Gewässerentwicklungszonen ausgewiesen. Der private Grundbesitz soll aus den Talauen in trockenere
Bereich verlegt werden. Damit soll eine ganzjährige Bewirtschaftung des ländlichen Grundbesitzes sichergestellt werden. Als Hilfsmittel zur Festlegung flacher Uferbereiche wurden Hochwassergefahrenkarten verwendet.
Um die Gemeinde Uttenweiler in den Gewässerentwicklungszonen abfinden zu können, hatte
sie schon vor Anordnung der Flurneuordnung vier Hektar Fläche in unmittelbarer Nähe zum
Bach erworben. Während des Projektverlaufs wurde der Grunderwerb fortgesetzt. Im Januar
2022 wurde die Gemeinde in den Besitz und die Nutzung von insgesamt 14 Hektar Fläche entlang des Tobelbachs eingewiesen.
623
602
622
Gewässerentwicklungszone
HQ 100 Fläche
Kulturland / Entwässerungen
Die Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss ganzjährig gewährleistet bleiben.
Deshalb werden bestehende Dränageanlagen durch sogenannte Fangeleitungen gebündelt,
parallel zu den Gewässerentwicklungszonen geführt und im Bereich eines Straßenbrückenbauwerkes in den Tobelbach eingeleitet. An diesen Stellen kann der dauerhafte Auslauf gewährleistet werden.
Seite 30
Prinzipskizze einerDränagefangeleitung
Auslauf der Dränagefangeleitungen 0,7 bis 1 Meter über Bachniveau
Geländegestaltung / Wasserrückhaltung
In Bereichen mit sehr flachen Talflanken muss der Flächenbedarf begrenzt werden. Das Abschieben des Oberbodens in den Gewässerentwicklungszonen erhöht das Retentionsvolumen
entlang des Tobelbachs. Der anfallende Boden wird auf die angrenzende landwirtschaftliche
Nutzfläche aufgebracht, die dadurch zusätzlich vor Wasseraufstau geschützt wird.
Bodenauftrag
Bodenabtrag
HQ 100
Gewässerentwicklungszone
Geländegestaltung am Tobelbach
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Allein durch den Flächentausch im Rahmen der Besitzeinweisung ist eine deutliche Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen erkennbar. Die neu gebildeten
Grundstücke liegen, in Abhängigkeit der Topographie, zwischen 5 und 50 Metern vom bisherigen Bachbett entfernt. Durch die geplanten Baumaßnahmen (Dränagefangeleitungen, Bodenab- und -auftrag) wird die Situation weiter optimiert. Eine Entlastung der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs ist deutlich spürbar, ebenso wie die Zufriedenheit der Eigentümer und
Bewirtschafter. Von Anliegern anderer Bäche im Gemeindegebiet kommen mittlerweile zahlreiche Wünsche nach vergleichbaren Lösungen beim Bürgermeister an.
Seite 31
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Christian Helfert, Franz Fiesel
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/verfahren.xhtml?vfa=4650
Fotos und Grafiken:
Landratsamt Biberach, Flurneuordnungsamt
Flächentausch
Natürliche
Lebensgrundlagen
Seite 32
HIER LEBEN WIR GERNE! – GAILSBACH GESTALTET
SEINE ZUKUNFT
BAYERN
Februar 2022
AUSGANGSLAGE
In dem kleinen Dorf Gailsbach mit seinen 235 Einwohnern, ca. 20
PROJEKTDATEN
km südöstlich von Regensburg gelegen, ist mit vorbildlichem En-
Laufzeit: 1996 – 2022
gagement der Dorfbewohner in den vergangenen 25 Jahren sehr
Kosten: 5.645 T€
viel geschehen. Mit den Maßnahmen in Flur und Dorf hat sich der
Förderung: 3.256 T€
Ort auf die Herausforderungen der Zukunft bestens vorbereitet,
wie etwa die geänderten Ansprüche einer modernen, ökologisch
orientierten Landbewirtschaftung, die vielfältigen Folgen des Klimawandels oder den Erhalt eines aktiven und selbstbestimmten Gemeinschaftslebens als wichtiges soziales Kapital des Ortes.
Gailsbach will den Dorfbewohnern auch weiterhin ein attraktives Lebensumfeld bieten. Ein
Dorf, in dem man gerne lebt und in dem man sich gegenseitig hilft.
KONZEPT
Im Rahmen der Flurneuordnung ist es gelungen, die Bereiche Landwirtschaft, Ökologie und
Wasserrückhalt vorbildlich miteinander zu verbinden. Die Teilnehmergemeinschaft richtete ihren Blick dabei nicht nur auf sektorale Aufgaben, sondern darauf, dass Natur und Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit weiterentwickelt und gestärkt wird. Neben dem klassischen Wegebau und der Bodenordnung standen die Themen „Bodenerosion“, „Gewässer- und Hochwasserschutz“ und „Landschaftspflege“ von Anfang an im Vordergrund.
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Landwirtschaft, Ökologie und Wasserrückhalt
In einer ersten Flurneuordnung um die 1930er Jahre wurden bereits gute Voraussetzungen geschaffen. Der Bau von neuen Wegen und damit die Neuversiegelung landwirtschaftlicher Fläche waren durch das vorhandene Wegenetz nur in geringem Maß notwendig. Vielmehr hat
die Teilnehmergemeinschaft die bestehenden landwirtschaftlichen Wege den heutigen Anforderungen baulich angepasst und fast vier km alte Wege rekultiviert. Durch Bodenordnung
wurde die Bewirtschaftung der Feldlagen erleichtert.
Im Rahmen der Flurneuordnung beschäftigten sich die Landwirte gleichzeitig mit Planungen
zum Schutz vor Überschwemmung und Bodenerosion.
Seite 33
Die drastischen Folgen des Klimawandels hat Gailsbach im Jahr 2013 bei einem Starkregenereignis schmerzlich zu spüren bekommen, was große Schäden in Flur und Dorf verursachte. Es
war klar, dass zusätzliche Rückhaltemaßnahmen notwendig sind. Jedoch wollte die Teilnehmergemeinschaft keine technischen, überdimensionierten Lösungen, sondern vielmehr naturnahe Rückhaltebecken, die sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügen. So hat die Teilnehmergemeinschaft zusammen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg ein ökologisch orientiertes und auf
die Landschaft abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept entwickelt und umgesetzt. Es entstanden drei Rückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von 27.000 m³, die das Wasser gedrosselt und zeitverzögert abgeben und damit die Hochwasserabflussspitzen kappen.
Rückhaltebecken
Die Rückhaltebecken dienen nicht nur der Wasserrückhaltung, sondern stellen mit integrierten
Laichtümpeln wertvolle Biotope in der Landschaft dar.
Auch die Renaturierung des Gittinger Bachs und des Moosgrabens dient der natürlichen Entwicklung der Landschaft. Das Bachbett des Gittinger Baches wurde auf über ein km Länge
von Gailsbach in Richtung Triftlfing aufgeweitet, damit sich das Gewässer frei entwickelt. Mittels
Bodenordnung gelang es der Teilnehmergemeinschaft, die angrenzenden Flächen weitgehend in öffentliche Hand zu überführen, beidseitige Uferschutzstreifen anzulegen und diesen
Bereich mit Uferbepflanzungen zusätzlich ökologisch aufzuwerten.
Gittinger Bach
Seite 34
Bürgerinnen und Bürger gestalten ihre Zukunft
Bereits im Vorfeld der Dorferneuerung hatte das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz sogenannte „Aktivierende Bürger- und Zielgruppenorientierte (ABZ) Gespräche“ durchgeführt.
Ziel war es, möglichst viele Dorfbewohner zur aktiven Weiterentwicklung ihres Heimatortes zu
mobilisieren sowie zu sensibilisieren. Mit 146 Gesprächspartnern hat das Amt 75 % der Dorfbewohner erreicht. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Befragung erarbeiteten die Gailsbacher ein Leitbild und vertieften die Themengebiete in drei Arbeitskreisen. Der Gemeinderat
von Hagelstadt beschloss dieses Leitbild als Richtschnur für das weitere kommunale Handeln.
Siedlungsentwicklung und Klimaschutz
Besonders erwähnenswert ist, dass die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes zur weiteren Siedlungsentwicklung des Dorfes einbezogen hat. Im
Zuge des Bodenmanagements konnten die Bauparzellen gegen landwirtschaftlichen Grund
getauscht werden, so dass der ehemalige Eigentümer der Bauflächen, ein ortsansässiger Landwirt, seine Bewirtschaftungsflächen in der Flur erweitern konnte. Die Bauparzellen hat die Gemeinde vorrangig an Einheimische vergeben. Das Neubaugebiet wird von einer etwa 200 m
entfernten Biogasanlage eines einheimischen Landwirts mit Nahwärme versorgt. Das Nahwärmenetz erfolgte mit dem Ortsstraßenneubau im Rahmen der Dorferneuerung. Dadurch werden
pro Jahr ca. 80.000 Liter Heizöl eingespart und somit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Blick auf Gailsbach
Hagelstädterstraße nachher
Dorfentwicklung und Gemeinschaftsleben
Eine große Gefahrenstelle war die gerade und abschüssig durch das Dorf führende Durchgangsstraße, die zum schnellen Fahren verleitete und insbesondere zu einem hohen Gefahrenpotential im Bereich der dortigen Bushaltestelle führte. Im Zuge der Dorferneuerung wurde die
Straße verschwenkt und die dadurch entstandene Freifläche zu einem attraktiven Dorfplatz
gestaltet. Dort befindet sich heute ein Mehrzweckgebäude, das von der Dorfgemeinschaft für
verschiedene dörfliche Veranstaltungen genutzt wird. Die Bushaltestelle ist auf der Rückseite
Seite 35
des Gebäudes integriert, so dass für die wartenden Kinder das Gefahrenpotential durch den
Durchgangsverkehr vermindert werden konnte. Darüber hinaus hat die Teilnehmergemeinschaft neue Fuß- und Radwege in Dorf und Flur gebaut, den Vorbereich am Friedhof saniert
und den Ortsrand mit neuen Pflanzungen eingegrünt.
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Gailsbach zeigt nach Abschluss der Maßnahmen in Dorf und Flur heute als „grüne Oase“ inmitten einer ausgeräumten Landschaft. Für die Menschen ist es hier lebenswert – ein attraktiver
Lebensraum für Jung und Alt. So stieg während der Dorferneuerung die Bevölkerung um 14 %
an. Gailsbach ist heute ein breit aufgestelltes, zukunftsfähiges Dorf.
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Projektleiter Lukas, Alexander
Falkenberger Straße 4
95643 Tirschenreuth
https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/beispiele/149448/index.php
www.youtube.com/Gailsbach
Bürgermeister Dr. Bernhard Bausenwein
Gemeinde Hagelstadt
Gailsbacher Str. 1
93095 Hagelstadt
gemeinde@hagelstadt.de
Fotos und Grafiken:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Seite 36
VOM LEERSTEHENDEN DISCOUNTER ZUM TREFFPUNKT DER GENERATIONEN
EIN NEUER SOZIALER ANLAUFPUNKT IN TREUENBRIETZEN
März 2022
BRANDENBURG
AUSGANGSLAGE
Die Stadt Treuenbrietzen liegt im Südwesten des Bundeslan-
PROJEKTDATEN
des Brandenburg, am Nordrand des Niederen Flämings des
Laufzeit: 2017-2021
Landkreises Potsdam-Mittelmark. In der Kleinstadt mit ihren 11
Kosten: 581.913 €
Ortsteilen leben gut 7.500 Menschen. Treuenbrietzen verzau-
Zuwendungshöhe: 75%
bert mit dem guterhaltenen alten Stadtkern samt Stadtmau-
Förderung: 436.435 €
ern, Türmen und historischen Gebäuden. Die Stadt ist aus diesem Grund eine von 31 Städten in der brandenburgischen Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“. In der Innenstadt hatte ein Discounter
von 2008 bis 2014 ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude saniert und umgebaut und
darin einen Einkaufsmarkt betrieben. Nach dem überraschenden Auszug des Einkaufsmarktes
stand das Gebäude jahrelang leer. Parallel zeichnete sich eine Notwendigkeit für neue Räumlichkeiten der Stadtinformation, der Bibliothek und des Familienzentrums ab.
KONZEPT
Um den unattraktiven Leerstand zu beenden und das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen wurde es durch die Treuenbrietzener Wohnungsbaugesellschaft mbH gekauft. Die Stadt
Treuenbrietzen nutzt die Räumlichkeiten seit den Umbaumaßnahmen als sozialen Anlaufpunkt
mit einer Bündelung mehrerer Bürgerangebote an einem Standort. So finden sich die Stadtbibliothek, mit ihren über 10.000 Medien für Groß und Klein, die Stadtinformation, als Startpunkt für
Erkundungen in die historische Altstadt oder umliegende Ausflugsziele und das Familienzentrum
nebst Kitaleitung in dem Gebäude.
Das Familienzentrum versteht sich u.a. als Schnittpunkt von Familien, Kita-Verwaltung und Jugendamt. Direkt im Familienzentrum stehen Seminar- und Kursräume für generationsübergreifende Veranstaltungen zur Verfügung. So werden Kurse zur Förderung der Entwicklung von Kindern angeboten, aber auch Angebote für Senioren (z.B. Kurse für Gedächtnistraining). Zudem
können die Räume für selbst organisierte Treffen und Kurse angemietet werden.
Seite 37
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Als Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität, speziell zur Stärkung der öffentlichen Grundversorgung, wurde der Umbau des ehemaligen Einkaufmarktes zum Bürger- und Familienzentrum im Rahmen LEADER-Richtlinie des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums gefördert und umgesetzt. Ohne die Unterstützung aus dem Förderprogramm wäre die finanzschwache Stadt Treuenbrietzen nicht in der Lage gewesen den Umbau umzusetzen. Die zukünftigen
Nutzer:innen wurden dabei frühzeitig in die Planungen eingebunden, um so möglichst optimale
Bedingungen für die geplanten Angebote zu schaffen.
Blick auf das Familienzentrum
Blick in das Familienzentrum
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Die Idee hinter dem Projekt bestätigte sich bereits nach wenigen Monaten. Das Familienzentrum mit seinem vielfältigen und generationsübergreifenden Angebot wird rege genutzt und
trägt dazu bei, ein sozialer Anlaufpunkt in der Stadt zu sein. Die Bedingungen für zahlreiche
soziale Angebote und Selbsthilfegruppen haben sich deutlich verbessert. Unter anderem können jetzt im Rahmen des Familienzentrums spezielle Bewegungsangebote für Mütter mit ihren
Kleinkindern organisiert werden. Auch die Bibliothek wird gut besucht, ein Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendliteratur wird von den Treuenbrietzener Leser:innen aus allen Ortsteilen angenommen.
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de
Stadt Treuenbrietzen
Buergermeister@treuenbrietzen.de
Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel
lag@flaeming-havel.de
LEADER
Grundversorgung
Fotos:
Eileen Genz, Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e.V.
Seite 38
BRÜCKENSCHLAG ÜBER DIE FULDA–
ERSCHLIEßUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UND
TOURISTISCHER POTENTIALE
APRIL2022
2022
April
HESSEN
AUSGANGSLAGE
Das vorhandene Bestandsbauwerk wurde in 1964 errichtet und bot nur eine, für
heutige Anforderungen zu
geringe,
nutzbare
Fahr-
PROJEKTDATEN
Laufzeit: 2019 bis 2021
Kosten: rd. 2,1 Mio.
Zuwendungshöhe: 1,1 Mio.
bahnbreite von 3,00 m, welche für die üblichen Spurbreiten
heutiger landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge praktisch unpassierbar war und damit zu unzumutbaren Umwegen für die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe führte. Infolge der Nutzungsdauer und Konstruktionsweise bestand bereits seit Längerem eine Tragfähigkeitsminderung auf eine maximale
Nutzlast von 12 t. Im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerks, wurde ein Ersatzneubau
gegenüber einer nicht wirtschaftlich sinnvollen Instandsetzung vorgezogen. Die bauliche
Umsetzung erfolgte 2019 / 2020.
KONZEPT
Innerhalb des Förderbereichs „Dem ländlichen
Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ ist
einer der Handlungsschwerpunkte die Unterstützung regionaler Infrastrukturen mit multifunktionalem Charakter, welche durch ihre Funktion vornehmlich der Erhöhung des Wertschöpfungspotentiales im ländlichen Raum dienen. Zielsetzung ist es,
mit Hilfe investiver Maßnahmen insbesondere landwirtschaftliche oder touristische Entwicklungspotentiale zu erschließen und im Rahmen der Diversifizierung die Einkommenssituation
land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern.
Das Gesamtinvestitionsvolumen umfasst rund zwei Millionen Euro, davon stammen rund
1,1 Mio. Euro aus Fördermitteln, welche durch eine per Verwaltungsvereinbarung zwischen
Hessen Mobil und der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
vorabgestimmte Kombination der bestehenden Fördermodelle aus Finanzierungsanteilen
nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (anteilig rd. 74 %) sowie GAK- und ELERSeite 39
Anteilen im Förderprodukt „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ (anteilig rd. 26 %) bereitgestellt werden konnten.
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Das Brückenbauwerk verbindet die Ortsteile Büchenwerra und Ellenberg und bindet diese
damit an das übergeordnete Straßennetz an. Neben der vorangestellten Bedeutung für
den landwirtschaftlichen Verkehr als zentrale Gewässerkreuzung der Fulda zur Erschließung
des umliegenden Bereichs, dient das vorliegende Brückenbauwerk als Lückenschluss
der ringförmig angelegten Wanderwege,
die für die Gemeinde Guxhagen als Naherholungsgebiet mit Campingplatz in Büchenwerra von Bedeutung sind. Ferner wird das
Brückenbauwerk als Querverbindung zwischen dem „Ederradweg“ und dem „Fuldaradweg R 1“ genutzt und dient folglich als direkter Zubringer zum hessischen Radfernwegenetz mit seinen touristischen Radrouten und ist
damit essentieller Bestandteil des regionalen Radroutennetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr.
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Um sowohl dem landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr Rechnung zu tragen als auch Belange von Rad- und Fußgängern zu wahren, wurde ein entsprechender Ersatzneubau mit
einer Fahrbahnbreite von 4,50 m umgesetzt, welcher künftig eine uneingeschränkte kombinierte Verkehrswegenutzung für variierende Nutzungsgruppen zulässt.
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: +49(56 81) 77 04-0
Fax: +49(56 81) 77 04-2101
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de
Fotos: Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Integrierte
Ländliche
Entwicklung
Dem
ländlichen
Charakter
angepasste
Infrastrukturmaßnahmen
Seite 40
INFRASTRUKTURELLE ERSCHLIEßUNG IM RAHMEN
DER NACHHALTIGEN DORFENTWICKLUNG
Mai 2022
MECKLENBURG-VORPOMMERN
AUSGANGSLAGE
Die Stadt Penkun gehört mit ihren 1.765 Einwoh-
PROJEKTDATEN
nern zum Amt Löcknitz-Penkun im Landkreis Vor-
Laufzeit: 2020 bis 2021
pommern-Greifswald und ist damit die südöst-
Gesamtkosten: 537.795,67 Euro
lichste Gemeinde Mecklenburg-Vorpommerns.
Zuwendung ILERL M-V: 403.346,75 Euro
Die Stadt Penkun ist dabei zu mehr als drei Vier-
Kommunaler Eigenanteil: 134.448,92 Euro
teln vom Land Brandenburg umschlossen und
liegt in direkter Nachbarschaft zur Republik Polen. Die Stadt Penkun mit zehn Ortsteilen ist eine
Stadt mit Inselcharakter, liegt in der Senke zwischen zwei Endmoränenzügen und ist von mehreren Seen umgeben, die Bürgerseen und der Schlosssee als Seenkette, bestehend aus sieben
Seen. Trotz intensiver landwirtschaftlicher Nutzung des Gemeindegebietes ist die Region eher als strukturschwach
einzustufen.
Von umso größerer Bedeutung ist es, die soziale, wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung dieser Regionen besonders zu unterstützen. Geeignetstes Mittel hierzu ist gerade in den ausgedehnten ländlichen Räumen MecklenAbbildung 12: GeoBasis-DE/BKG 2022
burg-Vorpommerns die Landentwicklung.
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Grundlage der Landentwicklung über das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM) sowie die Landkreise und die dem
LM nachgeordneten Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind in MecklenburgVorpommern im Wesentlichen zwei Förderrichtlinien. Dies sind die Richtlinie für die Förderung
der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) und die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL
M-V).
In der ILERL M-V enthaltene Förderinstrumente sind unter anderem:
Flurbereinigung und Flurneuordnung
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen
Seite 41
Öffentliche und private Dorfentwicklung
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Kleine touristische Infrastruktureinrichtungen
Das hier vorgestellte Beispiel ist dem Förderinstrument der Dorfentwicklung zuzuordnen.
In Mecklenburg-Vorpommern beschränken sich die Aktivitäten der ländlichen Entwicklung
nicht nur auf die Durchführung von Verfahren zur Eigentumsregelung nach LwAnpG und/oder
FlurbG, sondern auch auf die übrigen ländlichen Bereiche. Hierfür ist die Zuständigkeit den
Landkreisen als Bewilligungsbehörden übertragen worden. Da die Stadt Penkun nicht Gegenstand eines Verfahrens zur Eigentumsregelung ist, wurde diese Fördermaßnahme vom Landkreis
Vorpommern-Greifswald als Bewilligungsbehörde begleitet.
ÖFFENTLICHE DORFENTWICKLUNG STRAßENBAUMAẞNAHME „STETTINER TOR“ IN PENKUN
Die Veranlassung zum Ausbau der Straße StettiKiTa
Schule
ner Tor in der Ortslage Penkun war vielgestaltig.
Ein Teil der Wegetrasse befand sich auf privatem Gelände. Die Regenentwässerung war
partiell nicht vorhanden oder verlief über private Flächen und war zudem unzureichend dimensioniert. Der Ausbauzustand des Straßen-
Abbildung 13: GeoBasis-DE/LAiV MV 2022
körpers konnte keine jahreszeit- und witterungs-
unabhängige Befahrung sicherstellen. Die Möglichkeiten des Winterdienstes für Streuung/Räumung waren beschränkt.
Seite 42
Ein örtlich genutzter „Parkplatz“ war weder befestigt, noch ermöglichte er geordnetes Parken.
Die Straße wurde im Zuge der Durchführung des
Fördervorhabens auf Grund der beengten Platzverhältnisse in 4 m Breite als Mischverkehrsfläche mit
Betonsteinpflaster auf einer Länge von 300 m ausgebaut. Die deutlichen Höhenunterschiede im Trassenverlauf mussten auf relativ kurzer Strecke ausgeglichen werden. Hierzu wurde eine Rampe geschüttet und die entstandene Böschung mit Gabionen gesichert.
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Neben der Verbesserung des Ortsbildes und der Erschließung der anliegenden Liegenschaften
konnte mit der Realisierung des Ausbaus der Straße auch nachhaltig die Verkehrssicherheit im
Bereich der Schule und der Kita den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden, dies betraf besonders:
die Kindertagesstätte „Pusteblume“ (ca. 110 Kinder, teilweise mit Behinderung),
die Haupt- und Realschule,
den Friedhof,
die private Wohnbebauung,
einen Gartenbaubetrieb,
die Kleingartenanlage,
Seite 43
Landwirtschaftsflächen und
den Anschluss an den Naturlehrpfad zwischen den Bürgerseen.
Die neue Wegetrasse befindet sich nun auch auf Flächen öffentlichen Eigentums. Die Entwässerung erfolgte jetzt über eine 0,30 m breite Pflasterrinne und Regeneinläufe in den neu angelegten Regenkanal. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wurde durch den Trink- und Abwasserzweckverband zudem die Trinkwasserleitung neu verlegt. Gleichzeitig konnte die Anlage eines geordneten Parkplatzes mit einer Größe von 400 m² realisiert werden.
Darüber hinaus wurde eine Straßenbeleuchtung mit neun Leuchten hergestellt, so dass der
komplette Straßenzug bis zur Kindertagesstätte ausgeleuchtet ist. Als erforderliche Ausgleichspflanzungen wurden im Rahmen der Durchführung der Maßnahme 14 Bäume gepflanzt.
In einer strukturschwachen Region konnte durch die Umsetzung dieser Maßnahme in der Ortslage Penkun in vielen strukturellen und gesellschaftlichen Bereichen eine spürbare Verbesserung der Lebensqualität erreicht, das Ortsbild verbessert, die Verkehrsführung neu geordnet
sowie sicherer gestaltet und so auch der Ort und die Gemeinde an sich in ihrer Gesamtheit
gestärkt werden.
Seite 44
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Amtsverwaltung
Leiter des Bauamtes - Herr Karsten Stahl
E-Mail: KStahl@loecknitz-online.de;
Bearbeiterin der Maßnahme - Frau Viola Schulz
E-Mail: VSchulz@loecknitz-online.de.
Landkreises Vorpommern-Greifswald
Sachgebiet Dorferneuerung/Bauförderung
Frau Karola Sollorz
E-Mail: karola.sollorz@kreis-vg.de.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Seite 45
Herr Thomas Reimann
Tel. 0385-58816340
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Frau Heike Roock
Tel. 0385-58816348
E-Mail: h.roock@lm.mv-regierung.de.
Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden zur Verfügung gestellt von:
KUTIWA projekt gmbh Friedland und Amtsverwaltung Löcknitz-Penkun
Bauliche
und soziale
Dorfentwicklung
Straßenbau
Seite 46
FLÄCHENMANAGEMENT FÜR KLIMA UND UMWELT
FLURBEREINIGUNG FÜR KLIMASCHUTZ IN MOOREN
Juni 2022
NIEDERSACHSEN
AUSGANGSLAGE
Entwässerung und Nutzung der deutschen Moore verursachen zwei bis fünf Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. In Niedersachsen werden die Emissionen aller kohlenstoffreichen Böden auf etwa 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr geschätzt. Knapp
390.000 Hektar Hoch- und Niedermoore bedecken das Bundesland – etwa 80 Prozent dieser
Flächen werden land- und forstwirtschaftlich genutzt.
KONZEPT
Niedersachsen hat in der letzten Förderperiode seine Klimaschutzaktivitäten auf den Erhalt von
organischen Böden als natürliche Kohlenstoffspeicher gelegt. Neben dem laufenden Flurbereinigungsprogramm sollten Flurbereinigungsverfahren für Klimaschutz in Mooren mit entsprechenden Sicherungs-, Entwicklungs- und Nutzungskonzepte erstellt und umgesetzt werden.
Übersichtskarte: Flächenmanagement für Klima und Umwelt
Eine wirksame Minderung von Treibhausgasemissionen lässt sich durch eine Anhebung der
Wasserstände erreichen. Dadurch wird die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen deutlich oder ganz eingeschränkt. Klimaschutz auf diesem Weg geht nur in Kooperation
mit der Landwirtschaft vor Ort, denn in der Regel ist die vollständige Verfügbarkeit über die
Flächen erforderlich.
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MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 wurden im Rahmen der Maßnahme „Flächenmanagement
für Klima und Umwelt (FKU)“ landwirtschaftliche Flächen inner- und außerhalb der Moorgebiete
erworben und werden unter Beteiligung aller Betroffenen mit den Instrumenten der Bodenordnung neu geordnet. Der Ausgleich der Interessen fördert einen nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalt und leistet einen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft. Mit begleitenden Maßnahmen wird die Agrarstruktur
außerhalb der schützenswerten Moore weiterentwickelt und die Wirtschaftskraft gestärkt.
Die Maßnahme wurde unter Priorität 5e und zur Umsetzung in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE als „Neuordnung ländlichen
Grundbesitzes für Vorhaben zur Stärkung von Umwelt“ aufgenommen.
Die Förderung des Flächenerwerbs wird mit 75 % aus ELER-Mitteln gefördert. Der Eigenanteil von
25 % kommt über Niedersächsische Umweltministerium (sofern das Land Niedersachsen als
Grunderwerber auftritt) oder die jeweilige Kommune. Weitere Zuwendungsempfänger waren
für den Grunderwerb nicht vorgesehen.
Planungsraum Herbst 2020
Planungsraum März 2022 (entkusselt, gekammert, wiedervernässt)
Seite 48
Die Vorauswahl der Projekte erfolgte unter Anwendung des Kriteriums Anteil der Gebietskulisse
an organischen Böden im Verhältnis zur Gebietsgröße des Flurbereinigungsverfahrens. Je größer das Verhältnis, desto höher war die Chance einer Wiedervernässung von Bereichen innerhalb des Verfahrensgebietes. Ein weiteres Kriterium war der Zeitpunkt der voraussichtlichen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren. Eine zeitlich frühere Besitzeinweisung erhöhte die
Chance einer fristgerechten Verwendung der EU-Mittel.
Die Ziel- und Maßnahmenentwicklung erfolgte im Vorverfahren vor der Anordnung der Flurbereinigung im planungsbegleitenden Arbeitskreis „Flurbereinigung“ und unter Beteiligung aller
maßgeblichen Akteure vor Ort. Mit einer detaillierten Bestandsaufnahme und –analyse wurden
konsensual die Neugestaltungsgrundsätze entwickelt.
Die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde umfassen den Ankauf von Moorflächen zwecks
geplanter Wiedervernässung und deren Arrondierung. Für landwirtschaftliche und Freizeitzwecke wird das ländliche Wegenetz überprüft, neugeordnet und ausgebaut. Naturschutz- bzw.
Erholungskonzepte werden bei ihrer Realisierung ebenfalls unterstützt. Der Handlungsauftrag
der Bodenordnung umfasst die Festlegung der Zielflächen Moor, Saum-/Pufferzonen und
Land- /Forstwirtschaft.
Die Umsetzungsstrategie der Bodenordnung definiert „Planungsräumen“ (= Abfindungszonen)
nach naturschutzfachlicher Priorität und nach Erfordernissen der Landwirtschaft (Wertgleichheit, betriebliche Entwicklung). Sie erfolgt sukzessive je nach Flächenverfügbarkeit und Baufortschritt (z.B. Wasserrückhaltung).
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofstraße 3-4
31134 Hildesheim
https://www.arl-lw.niedersachsen.de
Grafiken/Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Klimaanpassung
und
Klimaschutz
Flurbereinigung
Seite 49
NEUE WIRTSCHAFTLICHE PERSPEKTIVE FÜR DIE
LANDWIRTSCHAFT – VERANSTALTUNGSSCHEUNE
KÖNIGSHOF
NORDRHEIN-WESTFALEN
Juli 2022
AUSGANGSLAGE
Durch den rasch voranschreitenden Strukturwandel in der
PROJEKTDATEN
Landwirtschaft müssen bäuerliche Betriebe ihr Geschäfts-
Laufzeit: 2019 bis 2021
modell ständig hinterfragen, um ihren Höfen eine Zukunftsperspektive zu eröffnen. Der im Außenbereich von Bielefeld-
Zuwendungshöhe:
Lämershagen gelegene Königshof war ursprünglich ein
200.000 EUR
Mischbetrieb, der in den letzten Jahrzehnten auf Geflügelhaltung mit dem Schwerpunkt auf Eierproduktion und Di-
Förderung:
rektvermarktung im eigenen Hofladen umgestellt wurde.
Umnutzung landwirt-
Die nächste Generation auf dem traditionsreichen Hof
schaftlicher Bausubstanz
möchte durch die Erweiterung mit einer Veranstaltungsscheune eine neue wirtschaftliche Perspektive schaffen.
Außenansicht des Hofensembles
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
KONZEPT
In einer an den Hofladen angrenzenden Scheune entstand eine Veranstaltungsscheune für
etwa 100 Gäste. Die Grundidee war, den rustikalen Charme des Bauernhofes mit seinem
ländlichen Ambiente durch einen modernen Veranstaltungsraum zu ergänzen. In diesem
können vor allem Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage oder Taufen, aber auch Seminare
stattfinden. Die Bewirtung der Gäste erfolgt hierbei über externe Caterer; über die bestehenden Netzwerke aus der Direktvermarktung hat der Hof sehr gute Kontakte zu verschiedenen Anbietern mit einem Fokus auf hochwertige regionale Produkte.
Seite 50
In der ehemaligen Scheune befinden sich neben dem Veranstaltungsraum mit Bar die sanitären Anlagen. Die barrierefreie Gestaltung sowie der Wickelbereich unterstreichen den
inklusiven und familienfreundlichen Charakter der Maßnahme.
Innenansicht des Saals
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
Blick auf die Außenterrasse
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
In enger Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung entschied sich die Familie einen
Antrag gemäß der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums
zu stellen. Hierüber sind Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung
ihrer Bausubstanz im Sinne des GAK-Förderbereichs „Integrierte ländliche Entwicklung“ zuwendungsfähig. Die Fördermittel aus dem Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“
werden mit dem Ziel eingesetzt touristische und wirtschaftliche regionale Entwicklungspotenziale nachhaltig zu erschließen.
Thekenbereich
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
Blick auf die Außenfassade
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
Zur Umsetzung des Vorhabens waren insbesondere folgende Arbeiten erforderlich:
- Entkernen des Gebäudes, Ausheben und Neuanlage der Sohle
- Herstellung des Daches und der Innenwände
- Lieferung und Montage der Fensterelemente
- Einbau von Heizungs- und Sanitäranlagen
Seite 51
- Schaffung der Elektroinstallationen
- weitere Innenarbeiten, wie Estrich legen, Verfliesen des Bodens und Malerarbeiten
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Seit der Eröffnung der Veranstaltungsscheune im Jahr 2021 erfreut sich das Angebot einer
großen Nachfrage, so dass die Räumlichkeiten bereits lange im Voraus ausgebucht sind.
Das Konzept trifft mit seiner ländlich-regionalen Ausrichtung den Nerv der Zeit: Nachhaltigkeit und, mitunter als Folge der Corona-Pandemie, das Landleben stehen wieder verstärkt
im Fokus.
Ländlicher Charme umgibt die Scheune
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
Blick von der Außenterrasse
(Bild: Bezirksregierung Detmold)
Der ständige Wandel, dem die Landwirtschaft unterliegt, ist vor allem für bäuerliche Betriebe schwer auszutarieren. Das Beispiel der Veranstaltungsscheune zeigt anschaulich, wie
die Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz Möglichkeiten eröffnet, um wirtschaftliche
Alternativen zu generieren und damit zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft beizutragen.
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33:
Konstantin Plümer, Tel.: 05231 / 71-3300
Thomas Wehmhöner, Tel.: 05231 / 71-3391
E-Mail: post33@brdt.nrw.de
Integrierte
ländliche
Entwicklung
Seite 52
PLANUNGEN DRITTER BEDARFSGERECHT UMSETZEN: UNTERNEHMENSFLURBEREINIGUNG ALTRICH-PLATTEN-WENGEROHR
August 2022
RHEINLAND-PFALZ
AUSGANGSLAGE
Das Infrastrukturprojekt „Bau der Bundesstraße
B50 neu mit der Hochmoselbrücke“ zur Verbindung der Ballungsräume und Nordseehäfen in
den Niederlanden und Belgien mit dem RheinMain-Gebiet wird von zahlreichen Flurbereinigungsverfahren begleitet. Durch die Straßentrasse und die landespflegerischen Ausgleichs-
PROJEKTDATEN
Laufzeit: 2000-2023
Kosten: 3,2 Mio €, davon 2,9 Mio €
Besondere Deckungsmittel
Zuwendungshöhe: 75 %
Förderung: 224.700 €
und Ersatzmaßnahmen wurden landwirtschaftliche Flächen in großem Umfange in Anspruch
genommen und die Agrarstruktur erheblich beeinträchtigt.
KONZEPT
Auftrag der Flurbereinigungsverwaltung war es, den Bau
der B50 neu und mehrerer Umgehungsstraßen sowie die
Ausweisung von Ausgleichsflächen der Stadt Wittlich
und anderer kommunaler Planungsträger sowie den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft zu begleiten und den Eigentumsverlust auf einen größeren
Kreis von Eigentümern zu verteilen.
Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren in der Wittlicher Senke gehört mit mehr als 2.000 Hektar zu den
größten in Rheinland-Pfalz. Hier gab es mehr als 6.000 Altparzellen im Besitz von etwa 2.000 Eigentümern. Heute
sind durch die Bodenordnung nur noch 1.725 Flurstücke
vorhanden, was einem Zusammenlegungseffekt von 3,5
zu 1 entspricht. Der Gesamtverbrauch für alle Maßnahmen (Straßentrassen und Ausgleichsflächen) liegt bei ca. 350 Hektar, also etwa 700 Fußballfelder. Die Kosten für die Ausführungen aller Maßnahmen belaufen sich auf ca. 2,9 Mio. €. Diese werden von Bund und Land
als Träger der Maßnahme übernommen. Daneben wurden für ca.
300.000 € weitere Maßnahmen durch die Teilnehmergemeinschaft
durchgeführt, welche durch einen Fördersatz von 75 Prozent bezuschusst worden sind. Durch ausreichend Flächenankauf konnte
eine wertgleiche Landabfindung sichergestellt werden.
AEP
Agrarstrukturelle
Entwicklung
-splanung
Unternehm
ensflurbereinig
ung nach
§ 87 FlurbG
Seite 53
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
In den Jahren 1997-1999 wurden die anstehenden geplanten Infrastrukturveränderungen
in der Wittlicher Senke ausgewertet und beschrieben. Aus Gründen des intensiv bevorstehenden Flächendrucks der geplanten Infrastrukturmaßnahmen wurden die Bewirtschafter/Eigentümer der Weinbergs- und landwirtschaftlichen Flächen in einer Betriebsbefragung durch einen externen Sachverständigen befragt.
Hieraus ergab sich dann die Abgrenzung eines kleineren Weinbauzweitbereinigungsverfahrens „Plattener Klosterberg“ und des großen Unternehmensflurbereinigungsverfahrens „Altrich-Platten-Wengerohr“. In dem zuletzt genannten Verfahren wurde etwa die Hälfte des
Landbedarfs der Straßenbau- und Ausgleichs-
Runder
Tisch
Wittlicher
Senke
maßnahmen (ca.150 ha) über §52 FlurbG erwor-
Wege- und
Gewässerplan
ben. Ebenfalls konnte der Flächenbedarf der
Stadt Wittlich für die Ausgleichsflächen des Industriegebietes „Wengerohr Süd“ sowie für dessen Erweiterung (ca. 50 ha) über den freiwilligen
Landerwerb (§52 FlurbG) erreicht werden. Durch Festlegungen im Runden Tisch „Wittlicher
Senke“, in dem Vertreter der Landwirtschaft, der Kommunen, des Landesbetrieb Mobilität,
der Naturschutzverbände und der Naturschutzverwaltung sowie der Flurbereinigungsverwaltung zusammenkamen, konnten über die Flurbereinigung Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen so verlegt werden, dass Nutzungskonflikte weitestgehend aufgelöst wurden. Instrument hierfür war der Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG.
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Durch die Neustrukturierung mit all ihren genannten Facetten wurde die gesamte Region
mit Unterstützung aller Beteiligten zukunftsfähig neugestaltet. Durch die Integration von
mehr als 10 Fremdplanungen ergab sich eine relativ lange Verfahrenslaufzeit von 23 Jahren,
die jedoch im Ergebnis einer völlig neu gestalteten Landschaft und Infrastruktur sehr gut
begründbar ist.
Seite 54
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum
(DLR) Mosel auf https://www.dlr.rlp.de/landentwicklung/verfahren/alle/v11861
Seite 55
GENERATIONENPLATZ IN NIEDERGAILBACH –
MEHR AKTIVES MITEINANDER
SAARLAND
September 2022
AUSGANGSLAGE
Niedergailbach liegt als Ortsteil der Gemeinde Gersheim im
Saarpfalz-Kreis. Zugleich gehört das Dorf zum UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau im Südosten des Saarlandes nahe
der französischen Grenze. Das nächste Mittelzentrum ist
Blieskastel und rund 20 Autominuten entfernt, die Landeshauptstadt rund 35 Autominuten. Im Dorf mit seinen rund 500
PROJEKTDATEN
Laufzeit: 2020-2021
Kosten: 59.745,07 €
Zuwendungshöhe:
50.783,31 €
Förderung: 85 %
Einwohnern sind demografisch-soziale Veränderungen seit
längerem in allen Bereichen spürbar. Dem stellt sich eine aktive Bürgerschaft mit großem
ehrenamtlichen Engagement entgegen. Nachdem im direkten Ortskern im Jahr 2008 in
Folge sinkender Geburtenzahlen der Kindergarten schließen musste, begann man im Dorf
schnell mit der Planung zur Umwandlung des Gebäudes in einen Generationentreff. Der
Umbau wurde vom saarländischen Umweltministerium als Modellprojekt gefördert. Im Jahr
2012 konnten die Räumlichkeiten dann ihrer neuen Bestimmung übergeben werden. Seitdem ist der Generationentreff ein beliebtes zentrales Veranstaltungs- und Begegnungszentrums mit vielfältigen gegenseitigen Freizeit- und Hilfsangeboten für Jung und Alt im Dorf. In
den Umbau des Kindergartens zum Generationentreff investierten die Niedergailbacher
Bürger zudem viel Eigenleistung. Zur Gesamtanlage gehören im Außenbereich auch eine
Boule-Anlage, ein Holzbackofen, ein Beachvolleyball-Feld sowie der ehemalige Kindergarten-Außenbereich als einziger Spielplatz des Dorfes. Der Spielplatz mit Spielgeräten aus dem
Jahr 1986 war zwischenzeitlich jedoch in einem sehr schlechten Zustand und wurde
dadurch von der Bevölkerung nur noch wenig angenommen. Gleichzeitig fehlte ein attraktiver innerörtlicher Treffpunkt und Kommunikationsort im Außenbereich des Generationentreffs.
Bürgerarbeit
Generationenhaus & -platz
Fotos: Martin Vogelgesang (Ortsvorsteher Niedergailbach)
Seite 56
KONZEPT
Aus diesem Grund entstand von Seiten der Niedergailbacher Bürger die Idee, den Spielpatz
gemeinsam mit der Gemeinde Gersheim als Generationenplatz umzugestalten und ihn dabei passend zum Generationentreff als Begegnungsort für Jung und Alt im Dorf neu auszurichten. Konkret vorgesehen waren hierzu der Abbau der defekten Spielgeräte, die Instandsetzung vorhandener und noch reparabler Kinder-Spielgeräte, die Ergänzung und der Aufbau bislang fehlender Spielgeräte für Kleinkinder, die Ergänzung und der Aufbau bislang
fehlender Aktiv- und Fitnessgeräte für Senioren sowie entsprechender Aufenthaltsbereiche
sowie die Aufwertung der Grün- und Blühflächen des Generationenplatzes.
Aktiv- und Fitnessgeräte
Einweihung Generationenplatz
Fotos: Martin Vogelgesang (Ortsvorsteher Niedergailbach)
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Als Maßnahme zur Schaffung zentraler dörflicher Gemeinschafts- und Freizeitinfrastruktur
trägt der Generationenplatz zur erheblichen Steigerung der dörflichen Lebensqualität bei.
Das Projekt wurde im Rahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland mit Mitteln
der EU (ELER), des Bundes (GAK) und des Landes umgesetzt. Ohne die Zuwendung und das
bürgerschaftliche Engagement wäre die Maßnahme für die finanzschwache Gemeinde
Gersheim nicht umsetzbar gewesen. Das Vorhaben stärkt das dörfliche Gemeinschaftsleben und verbessert sowohl die dörfliche Kommunikation als auch die Freizeitgestaltung.
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Die Umgestaltung erfolgte mit viel Eigenleistung der Dorfbevölkerung. Bei der Instandsetzung der bestehenden Spielgeräte, dem Aufbau der Neugeräte und bei der Aufwertung
der Grünfläche brachten die Niedergailbacher mehr als 350 Bürgerstunden ein, was den
Eigenanteil der Gemeinde reduzierte und das Projekt verbunden mit einer Förderquote von
85 Prozent (Integriertes Dorfentwicklungskonzept und finanzschwache Komme) so erst umsetzbar machte. Die Synergieeffekte mit dem angrenzenden Generationentreff in zentraler
Ortslage sind groß. Der neue Generationenspielplatz genießt wie auch das angrenzende
Generationenhaus als zentraler innerörtlicher Treffpunkt eine sehr hohe Akzeptanz in der
Bevölkerung und sorgt für eine Belebung und Aufwertung des Ortszentrums.
Seite 57
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Gemeinde Gersheim – Herr Bürgermeister Clivot – 06843/8010 – info@gersheim.de
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
Referat B/4 Ländliche Entwicklung – Herr Michael Burr – 0681/5014500 - info@umwelt.saarland.de
Nachhaltige
Dorfentwickl
ung
Bürgerschaftliches
Engagement,
Gemeinschafts-&
Freizeitinfrastruktur
Seite 58
HEBAMMENPRAXIS UND KINDERTAGESPFLEGE –
EIN ALTER DREISEITHOF WIRD ZUR „FAMILIE STORCHENNEST“ FÜR
(FAST) ALLE ALTERSGRUPPEN
SACHSEN
Oktober 2022
AUSGANGSLAGE
Die Folgen des demografischen Wandels betreffen die sächsischen Dörfer in besonderer Weise.
Deutlich wird das beispielsweise an Leerständen
in Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und einem
fortschreitenden Verlust von Versorgungsstrukturen. Auch in der LEADER-Region „Delitzscher
Land“ besteht ein erheblicher Versorgungsunterschied zwischen Stadt und Land.
PROJEKTDATEN
Laufzeit:04/2017 – 12/2017 und
12/2018 – 03/2020
Investitionsvolumen/LEADER-Förderung:
Im Jahr 2017: 83.468 Euro / 24.972 Euro
(30 %)
Im Zeitraum 2018 bis 2020: 498.727 Euro
/ 226.574 Euro (50 %)
KONZEPT
Die Einwohner von Poßdorf dürfte es angesichts
dieser Problematik gefreut haben, dass die ortsansässige
Hebamme Bettina Paubandt einen alten Dreiseithof mit
neuem Leben füllte. Mit der Entwicklung der „Familie Storchennest“ verwirklicht die Poßdorferin ihren lang gehegten Traum eines generationenübergreifenden Betreuungsangebots, das quasi unter einem Dach vereint ist. Im
Erdgeschoss des Hofs entstand im Jahr 2017 eine Kindertagespflege.
Tochter Nora betreut hier als Tagesmutter bis zu fünf Kleinkinder bzw.
„Storchenküken“. Ein Stockwerk darüber richtete sich Tochter Nora
eine Wohnung für die Familie ein. Im früheren Kuhstall des Gebäudes
wurde die Hebammenpraxis untergebracht. Im „Storchennest“ wird
werdenden Eltern alles rund um das Thema Geburt geboten – Begleitung, Kurse und natürlich die Möglichkeit zur Entbindung.
Zukünftig soll der „Mehrgenerationenhof“ noch mit einer SeniorenWohngemeinschaft komplettiert werden. Um ihr Ziel zu erreichen,
sucht die Hofbesitzerin mit der Projektbeschreibung „Klapperstörche“ nach motivierten Mitstreitenden.
Seite 59
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Bettina Paubandt leistet einen erheblichen Anteil
an der Sicherung von Versorgungsangeboten im
ländlichen Raum. Dabei wurde sie durch LEADER
unterstützt. Die Lokale Aktionsgruppe „Delitzscher
Land“ lieferte tatkräftige Unterstützung bei der
Umsetzung. Der „Mehrgenerationenhof“ erhielt
bereits zweimal Fördergelder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung
des ländlichen Raums (EPLR).
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Die Poßdorferin Bettina Paubandt lässt mit ihrem „Mehrgenerationenhof“ das traditionelle generationenübergreifende Dorfleben im kleinen Maße wiederaufleben. “Familie Storchennest“
haucht dem kleinen Dorf nahe Leipzig neues Leben
ein. Aus Sicht von LEADER stellt das Vorhaben der Hebamme ein gelungenes Beispiel für die multifunktionale
Umnutzung eines großen Hofes und die Kombination
von Versorgungsangeboten durch unternehmerische
Initiative dar.
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Freistaates Sachsen „Ländlicher Raum“.
Seite 60
LÄNDLICHER WEGEBAU MODELLVORHABEN IM
FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN WELSLEBEN BAB A 14
November 2022
SACHSEN-ANHALT
AUSGANGSLAGE
Das Flurbereinigungsverfahren Welsleben ist auf Grundlage
PROJEKTDATEN
der §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt
Verkehrsfreigabe zur Bau-
worden. Das Verfahren wurde aufgrund der Errichtung der
abnahme am 06.12.2011
Bundesautobahn A14 Halle - Magdeburg angeordnet.
Kosten: 220.000 EURO
Diese Straßenbaumaßnahme war Bestandteil des Ver-
Zuwendungshöhe: 90 %
kehrsprojektes „Deutsche Einheit - Straße, Projekt 14“. Die
Förderung: 198.000 EURO
Einleitung des Verfahrens erfolgte im Jahr 1994. Im Jahr
2004 konnte der Flurbereinigungsplan bekanntgegeben
werden. Die Größe des Verfahrensgebietes umfasste eine
Fläche von 1.348 ha.
Das ehemalige Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der südöstlichen Magdeburger
Börde. Es liegt ca. 10 km südlich von Magdeburg und ca. 5 km westlich von Schönebeck. Die
Bodenverhältnisse im Flurbereinigungsgebiet werden von der Lage in der Magdeburger Börde
bestimmt. Es handelt sich im Wesentlichen um Böden mit hoher Nährstoff- und Filterkapazität
sowie guter Ertragsfunktion. Die Bodenwertzahlen liegen zwischen 85 und 100.
KONZEPT
Aufgrund der Lage des Flurbereinigungsverfahrens in der fruchtbaren Magdeburger Börde
und dem damit verbundenen hohen Stellenwert der Landwirtschaft wurde eine Wegebaumaßnahme im Verfahrensgebiet als modellhafte Untersuchungsgrundlage für den künftigen
ländlichen Wegebau in Sachsen-Anhalt ausgewählt.
Der ca. 370 m lange Weg sollte den gestiegenen Nutzungsanforderungen in jeder Hinsicht
Rechnung tragen. Nicht nur die ganzjährige Befahrbarkeit mit hohen Achslasten, auch die
immer größer werdenden Fahrzeugspurbreiten der modernen Landtechnik waren zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit der Teilnehmergemeinschaft sollte der neue Weg
auch wieder als Betonspurbahn ausgebildet werden, um u. a. den zusätzlichen Eingriffstatbestand gering zu halten. Als Planungsgrundlage wurden deshalb abweichend von dem
Arbeitsblatt DWA-A 904 und in Anlehnung an die RSTO folgende Parameter vorgegeben:
1. Betonspurbahn mit RQ 4,5/3,5/0 – Spurbreite 1,25 m; Einbaustärke 16 cm;
2. Tragfähigkeit auf oberster Tragschicht > 120 MN/m² - Einsatz von Hartgestein;
Seite 61
3. Oberflächen-/Planumsentwässerung beidseitig des Weges mit geregelter Vorflut.
Im Ergebnis der durchgeführten Baugrunduntersuchung wurde ein einheitlicher Gesamtaufbau
von 61 cm gewählt, wobei 16 cm Betonspurbahn über 15 cm Schottertragschicht
und 30 cm Frostschutzschicht liegen, eine Planumstragfähigkeit von 45 MN/m² vorausgesetzt.
Auf eine funktionsfähige Entwässerung wurde auf Grund der beengten Verhältnisse
(neues Wegeflurstück 6,0 m breit) besonderes Augenmerk gelegt.
MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG
Seite 62
ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Im zehnten Jahr der Fertigstellung wird der Weg auch weiterhin ganzjährig stark genutzt.
Die Setzungen im Wegekörper sind abgeschlossen, schwerwiegende Rissbildungen sind
nicht mehr festzustellen. Die andauernde Belastung führt zu keinen Beschädigungen.
Der Zustand der Maßnahme ist nach wie vor als gut zu bezeichnen. Gemäß der ABBV (Abösungsbeträge-Berechnungsverordnung) des Bundes wird für Betonspurwege von einer
theoretischen Nutzungsdauer von 25 Jahren, für Deckschichten aus Beton von 40 Jahren
ausgegangen. Dies setzt allerdings voraus, dass 1,0 – 1,5 % der Herstellungskosten in die
jährliche Unterhaltung der baulichen Anlage fließen, was im vorliegenden Fall ca. 2.000,00
€/a ausmacht. Nur durch jährlich durchgeführte kleine Unterhaltungsmaßnahmen – wie z.B.
die Sanierung der vorhandenen Risse - kann die theoretische Nutzungsdauer erreicht oder
sogar deutlich überschritten werden.
Im jährlichen Rhythmus wird der Zustand des modellhaft ausgebauten Weges weiterhin dokumentiert und die Nutzungssituation festgehalten. Durch das kontinuierliche und langfristig
angelegte Monitoring können Handlungsempfehlungen für andere Wegebaumaßnahmen
abgeleitet werden. Insgesamt stellt das Bauvorhaben ein erfolgreiches und nachhaltiges
Projekt im ländlichen Wegebau dar, das den besonderen Anforderungen der hohen ganzjährigen intensiven Nutzung gerecht wird.
Seite 63
ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN
Helmut Lühring
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
helmut.luehring@alff.mule.sachsen-anhalt.de
Tel.: (03941) 671-338
Martin Meyer
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
des Landes Sachsen-Anhalt
martin.meyer@mule.sachsen-anhalt.de
Tel.: (0391) 567-1837
ländlicher
Wegebau
Flurbereinigung
Seite 64
Für den Monat Dezember 2022 wurde kein Beitrag des Monats veröffentlicht.
Seite 65
4.4 Vorsitzverzeichnis der ArgeLandentwicklung
1978 - 1980
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vertreten
durch Ministerialdirektor Dr. Ing. eh. Wilhelm Abb
1981 - 1983
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
vertreten durch Ministerialdirektor Heinrich Zölsmann
1984 – 1986
Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerialdirigent Brar
Roeloffs
1987 – 1989
Ministerium Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg vertreten
durch Ministerialdirigent Richard Knoblauch und Ministerialdirigent Dr. Erich
Schuler
1990 - 1992
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Werner Kirchhoff
1993 – 1995
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Horst Menzinger
1996 - 1998
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vertreten
durch Ministerialdirigent Ernst Heider und Leitender Ministerialrat Dr. KarlFriedrich Thöne (ab April 1998)
1999 - 2001
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Abteilungsleiter
Thomas Neiss
2002 - 2004
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes
Rheinland-Pfalz vertreten durch Ministerialdirigent Manfred Buchta
2005 - 2007
Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vertreten
durch Ltd. Ministerialrat Maximilian Geierhos
2008 - 2010
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vertreten durch Ministerialdirigent Rainer Beckedorf
2011 - 2013
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg
- Vorpommern vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Jürgen Buchwald
2014 - 2016
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vertreten durch Ministerialdirigent Hartmut Alker
2017 - 2019
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Ekkehard Wallbaum
2020 - 2022
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg durch Ministerialrat Dr. Harald Hoppe
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Impressum
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Hennig-von-Tresckow Straße 2 - 13
14467 Potsdam
Geschäftsstelle ArgeLandentwicklung (bis 31.12.2022)
Tobias Wienand
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Hennig-von-Tresckow-Straße 2 - 13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866 7661
E-Mail: Arge-Landentwicklung@MLUK.Brandenburg.de
Internet: www.landentwicklung.de
Geschäftsstelle ArgeLandentwicklung (ab 01.01.2023)
Dr. Katrin Sonja Neidenbach
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes
Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon: 0431 988 5078
E-Mail: Landentwicklung@mllev.landsh.de
Internet: www.landentwicklung.de
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