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Full text: Jahresbericht ... der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) (Rights reserved) Ausgabe 2022 (Rights reserved)

JAHRESBERICHT 2022 der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort .............................................................................................................................. 3 2. Struktur und Aufgabenwahrnehmung der ArgeLandentwicklung ..................................... 4 3. Gremien der ArgeLandentwicklung und ihre Aktivitäten .................................................. 5 4. 3.1 Plenum ......................................................................................................................... 5 3.2 Arbeitskreise .............................................................................................................. 12 3.3 Beauftragter für internationale Angelegenheiten .................................................... 17 Anlagen ............................................................................................................................. 19 4.1 Mitgliederverzeichnis ArgeLandentwicklung ............................................................ 19 4.2 Beschlüsse der Agrarminister- und Umweltministerkonferenzen ............................ 20 4.3 Beispiele des Monats ................................................................................................. 29 4.4 Vorsitzverzeichnis der ArgeLandentwicklung............................................................ 66 Seite 2 1. Vorwort Das Jahr 2022 war teilweise durch bestehende pandemische Einschränkungen, den schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Energiekrise, die Inflation sowie den daraus resultierenden Auswirkungen auf die regionalen Wirtschafts- und Entwicklungsstrukturen geprägt. Somit hielt das dritte Jahr des Vorsitzes der ArgeLandentwicklung durch das Land Brandenburg erneut besondere Herausforderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Verwaltungen der ländlichen Entwicklung und der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bereit. Auch in 2022 wurden die Bemühungen des Vorsitzlandes um die verbesserte strategische Ausrichtung der inhaltlichen Arbeit der ARGE fortgesetzt. Mit dem „Zukunftsforum Ländliche Entwicklung“ im Januar, welches als Online-Veranstaltung durchgeführt wurde, konnten Dialogprozesse zur Gestaltung der Landentwicklung fortgesetzt werden. Gemeinsam mit der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) organisierte die ArgeLandentwicklung das Fachforum 16: „Engagement – die Säule der ländlichen Entwicklung“. Inhaltliche Impulse bekam die Landentwicklung dadurch, dass sich die ARGE aktiv den Themen Klimaneutralität und Klimaanpassung zuwandte. Die Fachtagung - traditionell organisiert durch Vorsitzland und BMEL – befasste sich mit dem Thema „Landentwicklung und der Transformationsprozess zur Klimaneutralität“. Diese aktuellen Themen fanden auch in den „Land.Perspektiven 2030“ sowie in den „Leitlinien“ der ArgeLandentwicklung Berücksichtigung. Die Arbeiten an der Neufassung der „Leitlinien“ unter Beachtung eingetretener gesellschaftlicher Entwicklungen sowie aktueller und künftiger Herausforderungen wurden fortgeführt. Die neuen Leitlinien der ArgeLandentwicklung konnten in digitaler sowie in gedruckter Form veröffentlicht werden. Im Mittelpunkt der Teilnahme der ArgeLandentwicklung an der INTERGEO im Oktober in Essen – erstmalig mit einem gemeinschaftlichem Messeaufritt mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) -, stand die Werbung um Nachwuchs-, Fach- und Führungskräfte für die Verwaltungen für Landentwicklung. Sie finden weitere Informationen in diesem Bericht und unter www.landentwicklung.de. Ab dem Jahr 2023 werden Vorsitz und Geschäftsführung der ArgeLandentwicklung vom Land Schleswig-Holstein übernommen. Es war mir eine besondere Ehre und Freude die herausfordernde Aufgabe des Vorsitzes der ArgeLandentwicklung durch das Land Brandenburg zu übernehmen. Ich bedanke mich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die gemeinsame, inspirierende und zielführende Zusammenarbeit. Ich wünsche dem Land Schleswig-Holstein für den Vorsitz gutes Gelingen und allen Kolleg:innen der Landentwicklung ein gutes Jahr 2023. Dr. Harald Hoppe Seite 3 2. Struktur und Aufgabenwahrnehmung der ArgeLandentwicklung Das Land Brandenburg hat mit Beginn des Jahres 2020 für drei Jahre den Vorsitz der ArgeLandentwicklung übernommen. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt das Mitgliedsland, welches in der vorausgegangenen Amtszeit den Vorsitz – in diesem Fall das Land SachsenAnhalt – innehatte. Die Aufgaben des Beauftragten für Internationale Angelegenheiten werden seit Beginn des Jahres 2020 durch Herrn Lothar Winkler wahrgenommen. PLENUM Mitglieder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Vorsitzender Dr. Harald Hoppe (Brandenburg) Geschäftsführung Tobias Wienand, Lydia Fritz (Brandenburg) Arbeitskreise AK I Vorsitzender Thomas Reimann (MecklenburgVorpommern) AK II Vorsitzender Klaus Wingerter (Baden-Württemberg) AK III Vorsitzender Andreas Wizesarsky (Nordrhein-Westfalen) EG Photogrammetrie EG LEFIS EG GraFBodo Abbildung 1: Organigramm der ArgeLandentwicklung Seite 4 3. Gremien der ArgeLandentwicklung und ihre Aktivitäten 3.1 Plenum Das Plenum ist das Beratungs- und Entscheidungsgremium der ArgeLandentwicklung und setzt sich aus allen 16 Bundesländern sowie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zusammen. Die Aufgaben werden durch die für Landentwicklung zuständigen Abteilungsleiter:innen (oder Vertreter:innen) wahrgenommen (siehe Mitgliederverzeichnis ArgeLandentwicklung In der Regel tagt das Plenum der ArgeLandentwicklung zwei Mal im Jahr und jeweils im Vorfeld der Sitzungen der Agrarminister:innen von Bund und Ländern. 55. Plenumssitzung am 22. Februar 2022 Im Mittelpunkt der via Zoom durchgeführten Plenumssitzung standen die thematische Ergänzung bezüglich der "Land.Perspektiven 2030" sowie das Thema: „Ländliche Entwicklung in der 20. Legislaturperiode“. Mit den "Land.Perspektiven 2030" haben Bund und Länder ein gemeinsames Grundsatzpapier für die Weiterentwicklung der GemeinschaftsaufAbbildung 2: Teilnehmende der Plenumssitzung am 22.02.2022 gabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) als dem wichtigsten nationalen Förderinstrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse erarbeitet. Mit diesem Grundsatzpapier werden Perspektiven aufgezeigt, wie mit den Instrumenten der Landentwicklung diesen Herausforderungen begegnet werden kann. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und politischen Debatten, rückte in der 55. Sitzung des Plenums das Thema „Maßnahmen zum Klimaschutz sowie Anpassungen an den Klimawandel und die Stärkung der Widerstandskraft gegenüber dem Klimawandel“ in den Vordergrund. Verglichen mit städtischen Räumen, stellt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen eine stärkere Herausforderung - bezogen auf die gesellschaftlichen Entwicklung - dar. Die ländlichen Räume nehmen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselposition ein. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 haben Länder und Bund in der Agrarministerkonferenz die ArgeLandentwicklung gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Grundsatzpapiers „Land.Perspektiven 2030“ in verstärktem Maße das strategische Handlungsfeld „Landnutzung – zukunftsfähig, resilient und klimaschonend gestalten“ in den Blick zu nehmen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) voranzutreiben. Es sind Möglichkeiten zu prüfen, wie die ländliche Entwicklung an der Aufstockung des EKF partizipieren kann und wie sich die ArgeLandentwicklung mit den Instrumenten der Landentwicklung aktiv in die national angestoßenen Prozesse einbringen kann. Seite 5 Die Plenumsmitglieder erörterten dies vor dem Hintergrund der Ausführungen von BMEL und Vorsitzland. Im Ergebnis wird festgestellt, dass sich die ArgeLandentwicklung mit Fragen des Transformationsprozesses zum Klimaschutz und Klimawandel zu beschäftigen hat, da dies auch das Thema der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beeinflusst. Die Instrumente der Landentwicklung und insbesondere der Bodenordnung sollen künftig verstärkt zur Anpassung an den Klimawandel, zur Vorsorge vor Extremwetterereignissen, zur Umsetzung der nationalen Wasserstrategie sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Mooren genutzt werden. Aufgrund dieser Sachverhalte beschloss das Plenum das etablierte gemeinschaftliche Veranstaltungsformat vom BMEL und der ArgeLandentwicklung unter das Thema „Landentwicklung und der Transformationsprozess in Richtung Klimaneutralität“ zu stellen. Die Fachveranstaltung fand am 01.06.2022 in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin statt. Ein weiteres Thema der Plenumssitzung setzte sich mit der Ländlichen Entwicklung in der 20. Legislaturperiode auseinander. Das wichtigste nationale Instrument der ländlichen Entwicklung bleibt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Im Vordergrund stehen Fragen der Flexibilisierung und Entbürokratisierung. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass  der strategische Ansatz, dass die GAK das wichtigste nationale Instrument der ländlichen Entwicklung ist, bekräftigt wird;  mit Verfahren der Flurbereinigung – auch durch beschleunigte Verfahren - insbesondere das Flächenmanagement für den Moorschutz und die Flächenbereitstellung für weitere Belange unterstützt werden können und damit Beiträge zu der im Klimaschutzplan 2050 verankerten Renaturierung von Moorböden in der Landwirtschaft geleistet werden kann; und  aus Sicht der Länder eine organisatorische Zusammenführung der Zuständigkeiten für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und der anderen Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung in der Abteilung 8 des BMEL dringend erforderlich ist. Ein weiteres Thema der Plenumssitzung war die Neufassung der Leitlinien Landentwicklung, welche den Orientierungsrahmen zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume bilden und zugleich Grundlage für die Tätigkeit der ArgeLandentwicklung sind. Erörtert wurden Belange einer Neufassung der Geschäftsordnung der ArgeLandentwicklung. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass bei der weiteren Neufassung der Geschäftsordnung zu berücksichtigen ist, dass die ArgeLandentwicklung ein Arbeitsgremium der AMK ist. Weitere Abstimmungen erfolgen unter Federführung des Vorsitzlandes Schleswig-Holstein. Bezüglich der aktuellen Situation in den Landentwicklungsverwaltungen wurde darüber hinaus festgestellt, dass  die Aussteuerung der aktuellen EU-Förderperiode sowie die Vorbereitung der neuen Förderperiode einen Schwerpunkt der Tätigkeit bilden;  LEADER als strategischer Ansatz der ländlichen Entwicklung in weiteren Ländern an Bedeutung gewinnt; Seite 6  durch den Generationenwechsel in den Verwaltungen erhebliche personelle Herausforderungen bestehen und die Sorge um den Berufsnachwuchs ein wichtiges Anliegen ist;  coronabedingt teilweise Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung und damit beim Mittelabfluss zu erwarten sind. 56. Plenumssitzung vom 8. August bis 10. August 2022 in Neuhardenberg Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Thema „Landentwicklung und der Transformationsprozess zur Klimaneutralität“. Das Thema wurde bereits auch in den „Land.Perspektiven 2030“ sowie den „Leitlinien Landentwicklung“, die im Jahr 2022 neu gefasst wurden, aufgegriffen. Die „Leitlinien Landentwicklung – Zukunft im ländlichen Raum gemeinsam gestalten“ bilden gleichzeitig denn Orientierungsrahmen zur nachhaltiAbbildung 3: Herbstplenumssitzung 2022 gen Entwicklung der ländlichen Räume und sind Grundlage für die Tätigkeit der ArgeLandentwicklung. Der Dringlichkeit der Aufnahme des Themas „Klimaanpassung“ wurde folgegeleistet und im Rahmen der Neufassung der Leitlinien berücksichtigt. Die in der 54. Plenumssitzung geforderte Veröffentlichung der neugefassten Leitlinie erfolgte in digitaler Form auf der Homepage der ArgeLandentwicklung sowie in gedruckter Form. Ein weiteres Themenfeld der Plenumssitzung waren aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen hinsichtlich der Politik für ländliche Räume sowie der „Land.Perspektiven 2030“. Bei der weiteren Umsetzung der „Land.Perspektiven 2030“ werden Klimaschutz und die Transformation zur Klimaneutralität bei der zukünftigen Ausgestaltung des Fördergrundsatzes „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der GAK eine größere Rolle spielen. Im Plenum wurden außerdem die Beschlüsse der Umweltministerkonferenz vom 26. November 2021 und 13. Mai 2022 (UMK) diskutiert (siehe Beschlüsse der Agrarminister- und Umweltministerkonferenzen). Aufgrund der im Regierungsentwurf des Bundes 2023 geplanten Kürzungen der für die Ländliche Entwicklung zur Verfügung stehende Mittel, forderten die Länder Sicherheit hinsichtlich der Stabilität der ländlichen Entwicklung ein und verweisen gleichzeitig auf den Koalitionsvertrag 2021. Vor diesem Hintergrund einigten sich die Länder, zu den o.g. Belangen der Finanzausstattung des SRL „Ländliche Entwicklung“ und dem Fördergrundsatz „Integrierte Ländliche Entwicklung“ der GAK einen Beschlussvorschlag für die Mitte September 2022 stattfindende Amtschef- und Agrarministerkonferenz (ACK und AMK) vorzubereiten. Die Federführung bei der Vorbereitung übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern. Aus wissenschaftlicher Sicht wurde die 56. Plenumssitzung durch einen Beitrag von Herrn Bernd Osterburg, Leiter der Stabstelle Klima und Boden am Thünen-Institut bereichert. Zum Seite 7 Thema: „Landnutzung und Klimawandel – Diskussion mit der Wissenschaft“ wurde im Anschluss des Vortrages eine Diskussionsrunde eröffnet und ein reger Austausch ermöglicht. Höhepunkt der 56. Sitzung des Plenums war die Übergabe des Vorsitzes der ArgeLandentwicklung an das Land Schleswig-Holstein. Damit wird Schleswig-Holstein den Vorsitz der BundLänder-Arbeitsgemeinschaft ab dem 1. Januar 2023 für drei Jahre übernehmen. Der symbolische Staffelstab wurde durch Frau Birgit Korth (BB) an Frau Staatssekretärin Anne Benett-Sturies (SH) übergeben. Abbildung 4:Übergabe des Staffelstabes an das Land Schleswig-Holstein Fachexkursion im Rahmen der 56. Plenumssitzung in Neuhardenberg Bei einer Fachexkursion in das Oderbruch konnten sich die Teilnehmer:innen von den Herausforderungen und dem breiten Spektrum der Entwicklungsvorhaben in den ländlichen Räumen Brandenburgs überzeugen. Besucht wurden das Oderbruchmuseum Altranft, die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki (Oderbrücke Bienenwerder) – ein INTERREG-Projekt der Länder Polen und Deutschland, das „Theater am Rand“ sowie Neulietzegöricke - das älteste Kolonistendorf Oderbruchs. Abbildung 5: Exkursion nach Neulietzegöricke Die Teilnehmer:innen erhielten einen Einblick in die von ursprünglicher Natur und dem OderBinnendelta geprägte Region und wie mit Initiative, Ideenreichtum, Engagement, Zusammenhalt und -arbeit sowie umfassender Beteiligung der in den Dörfern lebenden Menschen nachhaltig Zukunft gestaltet wird. Die Gastgeber:innen der besuchten Projekte stellten Ergebnisse der Entwicklung in der Region und von LEADER und ILE als Methoden und Förderprogramme der ländlichen Entwicklung vor. Begleitet wurden die Teilnehmer:innen vom Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herrn Karsten Birkholz, von Frau Janett Gruner vom Regionalmanagement der LEADER-Region Oderland sowie von Frau Ellen Rußig, Geschäftsführerin der Tourismusregion Seenland OderSpree e.V.. Seite 8 Zukunftsforum Ländliche Entwicklung 2022 – "Starkes Ehrenamt – für ein gutes Leben auf dem Land!" Wie auch im Jahr zuvor fand das 15. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung, aufgrund der pandemischen Lage, als Online-Veranstaltung statt. Vom 26. Januar bis 27. Januar 2022 wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über mögliche Impulse diskutiert, wie Herausforderungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt auf dem Land bewältigt werden können. Eines ist klar: das Ehrenamt braucht gute Rahmenbedingungen sowie verlässliche Infrastrukturen, um widerstandsfähig gegenüber den sich fortwährend ändernden Herausforderung zu sein. Partner:innen aus ganz Deutschland und dem Partnerland Schweden diskutierten in 30 Fachforen und vertieften ihre Zusammenarbeit. Die Fachforumsthemen setzen inhaltlich unterschiedliche Schwerpunkten, von der Förderung des Ehrenamtes, über Stärkung und Erhalt des Ehrenamtes bis hin zum Ehrenamt der Zukunft. Die ArgeLandentwicklung war aktiv dabei und bot in einem Fachforum die Möglichkeit zum aktiven Austausch. Fachforum 16: Engagement – die Säule der ländlichen Entwicklung Auch 2022organisierte die ArgeLandentwicklung gemeinsam mit der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) ein Fachforum. Unter dem Thema: „Engagement – die Säule der ländlichen Entwicklung“ stand das ehrenamtliche Engagement für den ländlichen Raum im Mittelpunkt. Es ist von enormer Bedeutung: es fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt, gemeinschaftliches Leben und schafft Sozialkapital. Von letzterem können ländliche Räume erheblich profitieren, da durch Ideen und Aktivitäten der vor Ort lebenden Menschen die Lebensorte aufgewertet und lebenswerter gestaltet werden können. Innerhalb der zweistündigen Hybridveranstaltung gaben vier Beiträge von Vertreter:innen aus den Bereichen Wissenschaft, LEADER und ILE Impulse für die anschließende Podiumsdiskussion. Die Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement in Zusammenhang mit Projekten ist sehr hoch. Aus Sicht der Teilnehmenden ergeben sich folgende zentrale Herausforderungen für das ehrenamtliche Engagement: • Das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement unterliegt gesellschaftlichen Veränderungen und erfährt einen tiefgreifenden Wandel. • Die Zivilgesellschaft ist zu stärken - auch darüber kann staatliche Verantwortung für die Daseinsvorsorge in den ländlichen Räumen wahrgenommen werden, ohne die Beteiligten zu überfordern und zu bevormunden. • Ein Diskurs über eine an den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung orientierten verbesserten Vernetzung und Stärkung von zivilgesellschaftlichem Engagement, öffentlicher Daseinsvorsorge und professioneller sowie finanzieller Unterstützung ist erforderlich. Mit ihren Instrumenten kann die Landentwicklung eine umfassende und transparente zivilgesellschaftliche Beteiligung sowie den anstehenden Wandel innerhalb des Ehrenamtes sowie Seite 9 des gesellschaftlichen Engagements zukunftsorientiert begleiten und in diesen Prozessen unterstützen. Eine herausragende Stärke der Landentwicklung ist dabei, dass sie eine umfassende Bürger:innenbeteiligung an den Entwicklungsprozessen vor Ort ermöglicht und vorsieht. Bereits mit geringen finanziellen Mitteln (z. B. im Rahmen des Regionalbudgets der GAK) kann der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert, bürgerschaftliches Engagement verstärkt und somit wertvolle neue Impulse gesetzt werden. Weitere Informationen zum Fachforum 16 sind hier abrufbar. Fachtagung der ArgeLandentwicklung und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Am 01. Juni 2022 fand die diesjährige Fachtagung der ArgeLandentwicklung – traditionell organisiert durch Vorsitzland und BMEL – in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund statt. Im Mittelpunkt der hybriden Veranstaltung stand das Thema: "Landentwicklung und der Transformationsprozess zur Klimaneutralität". Die mehr als 100 teilnehmenden Akteure:innen aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung setzten sich mit der Frage: „Welche Aufgaben und Herausforderungen kommen auf ländliche Räumen bei der Transformation in Richtung Klimaneutralität und Ressourcenökonomie zu?“ auseinander. Abbildung 6: Fachtagung „Landentwicklung und Transformationsprozess zur Klimaneutralität, Quelle: photothek Thomas Trutschel Zum einen findet die Erzeugung erneuerbarer Energien vor allem in ländlichen Räumen statt. Zum anderen beeinflusst und verändert der Klimawandel die Funktionen dieser Räume. Aufgrund dieses Hintergrundes ist es essentiell, Lösungswege für den ländlichen Raum zu finden. Im Zusammenhang mit der Gestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse geht es mit dem Blick auf die Instrumente der Landentwicklung insbesondere um die Frage, welche neuen Wege gegangen werden können. Klimafolgen sind zu minimieren und gleichzeitig sind die Dörfer lebenswerter zu gestalten. Auch mit dem Blick auf die Energiewende sind die ländlichen Räume dringend darauf angewiesen, dass die Erderwärmung und damit eine sich weiter verschärfende Klimakrise abgewendet wird. Aktive Beiträge, durch die ländlichen Gebiete sind möglich und zu leisten. Der Transformationsprozess zur Klimaneutralität kann nur erfolgreich sein, wenn er von städtischen und ländlichen Räumen gemeinsam gestaltet wird. Aufgrund einer größeren Flächenverfügbarkeit in den ländlichen Räumen werden diese einen deutlichen aber auch leistbaren Beitrag in diesem Transformationsprozess erbringen müssen. In diesem Zusammenhang sind ggf. erforderliche Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Flächen nachhaltig und bei breiter Beteiligung zu gestalten. Für die Anpassung vor Ort ist es bedeutsam, alle relevanten Akteure:innen einzubeziehen. Die Integrierte Ländliche Entwicklung mit ihren Instrumenten und LEADER können wirksame Beiträge leisten. Die Veranstaltung hat gezeigt, dass die Landentwicklung mit ihren Instrumenten Beiträge zur Anpassung an den Klimawandel, zur Vorsorge vor Extremwetterereignissen, zur Umsetzung Seite 10 der nationalen Wasserstrategie sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Mooren leisten kann. Herausragend sind dabei die Möglichkeiten zur Einbeziehung/ Beteiligung von Kommunen und Bürger:innen bei der Transformation in Richtung Klimaneutralität, zur Unterstützung der Ressourcenökonomie sowie zur Moderation/ Lösung von Zielkonflikten. Die Präsentationen der Veranstaltungsbeiträge sind hier abrufbar. INTERGEO Die ArgeLandentwicklung hat sich im Rahmen der INTERGEO, die vom 18. bis 20. Oktober 2022 in Essen stattfand, erstmals als Partnerin eines Gemeinschaftsstandes mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) beteiligt. Mit dem Messeauftritt wurde insbesondere das Ziel verfolgt, Werbung um Nachwuchs-, Fachund Führungskräfte zu betreiben sowie die INTERGEO als Fortbildungsplattform für die Kollegen:innen der Verwaltungen für Landentwicklung zu nutzen. Abbildung 7:. Gemeinschaftsstand mit der AdV auf der INTERGEO 2022, Quelle: AdV 2022 Zusammen mit der AdV wurde ein 132m² großer Gemeinschaftsstand gestaltet und während der Messe betreut. Der Messeauftritt der ArgeLandentwicklung unterteilte sich in die drei Themenfelder: „Instrumente der Landentwicklung“, „Geodatenmanagement in der Landentwicklung“ und „Der Arbeitsplatz Landentwicklung“, wodurch die Aufgaben und inhaltliche Arbeit dargestellt und präsentiert wurden. Abbildung 8: Vorträge bei der INTERGEO 2022, Quelle: AdV 2022 Insgesamt wurden acht Fachvorträge präsentiert. Fachthemen wie „Ein neues System in der Wertermittlung!? - Bodenscanner und digitale Hangneigung als neue Möglichkeit zur Vereinfachung der Wertermittlung“, „Klima. Moore. Flurbereinigung - Symbiose zwischen Privatnützigkeit und Klimaschutz“ sowie „Vielfältige Aufgaben für den Ländlichen Raum - Der Arbeitsplatz Landentwicklung in NRW“ wurden vorgestellt. Seite 11 3.2 Arbeitskreise Zur eingehenden Behandlung der Fachfragen bestehen folgende Arbeitskreise:  Arbeitskreis I – Grundsatzangelegenheiten  Arbeitskreis II – Recht  Arbeitskreis III – Technik und Automation Grundsatzangelegenheiten Der Arbeitskreis I (AK I) entwickelt Strategien der Landentwicklung, befasst sich mit den Grundsätzen der Dorfentwicklung und dem nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Dabei beschäftigt er sich mit aktuellen Themen wie der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“, der „Digitalisierung des ländlichen Raums“, „Erneuerbaren Energien“ u.a.. Zuständig ist der AK I auch für die methodische Weiterentwicklung der Planungs- und Umsetzungsinstrumentarien, die Finanzierung, Förderung und Effizienz der Landentwicklung sowie die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung. Die ArgeLandentwicklung wird durch den AK I bei der Deutschen Landeskulturgesellschaft (DLKG) vertreten. Vorsitzender des AK I ist Herr Thomas Reimann (Mecklenburg-Vorpommern). Seite 12 Bericht des Vorsitzenden des AK I: Der AK I Grundsatzangelegenheiten der ArgeLandentwicklung ist im Jahr 2022 zu zwei Sitzungen zusammengekommen und zwar zur  38. Sitzung am 3. und 4. Mai 2022 und  39. Sitzung am 24. und 25. November 2022. Beide Sitzungen wurden als Präsenzveranstaltungen in Schwerin durchgeführt. Mit Herrn Jürgen Blucha aus Schleswig-Holstein und Herrn Robert Forster aus dem Saarland wurden in der 39. Sitzung, an der Herr Forster leider nicht teilnehmen konnte, zwei langjährige und verdienstvolle Kollegen aus dem AK I verabschiedet. Die Mitglieder des AK I würdigten ihr Engagement für die ländliche Entwicklung, dass weit über ihre Arbeit in den Landentwicklungsverwaltungen der beiden Länder hinausreicht, dankten Ihnen für ihre aktive Mitwirkung im AK I und wünschten ihnen für die Zukunft alles Gute. Breiten Raum nahmen in beiden Sitzungen des AK I im Jahr 2022 die Themen „Landentwicklung und gesellschaftlicher Transformationsprozess in Richtung Klimaneutralität“ sowie „Überarbeitung der Geschäftsordnung der ArgeLandentwicklung“ ein, um deren Bearbeitung das Plenum der ArgeLandentwicklung den AK I in seiner 55. Sitzung gebeten hat. Der Transformationsprozess hin zu einer weitgehend klimaneutralen Gesellschaft ist eine der herausragenden aktuellen strukturellen Herausforderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die ländlichen Räume. Zugleich bleibt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen als generelle Herausforderung bestehen. Der AK I ist zu dem Beratungsergebnis gekommen, dem Plenum vorzuschlagen, in Umsetzung der Aufgaben der ArgeLandentwicklung gemäß ihrer Geschäftsordnung ein neues Themenheft „Landentwicklung und Transformation zu einer klimaneutralen Gesellschaft“ für die Schriftenreihe der ArgeLandentwicklung zu erarbeiten. Nachdem eine vom AK I gebildete Unterarbeitsgruppe eine Gliederung für ein solches Themenheft erstellt hat, haben die Mitglieder des AK I mit der Erarbeitung der Inhalte begonnen. Stetige Veränderungsprozesse bezüglich der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die ländliche Entwicklung und der Organisation der Landentwicklungsverwaltungen des Bundes und der Länder bedingen den wiederkehrenden Bedarf der Überprüfung der Geschäftsordnung der ArgeLandentwicklung. Der AK I hat in seiner 39. Sitzung den Entwurf einer Neufassung der Geschäftsordnung mit dem Ergebnis beraten, dass Bund und Länder ihre Anregungen zu diesem Entwurf schriftlich vorlegen und eine Unterarbeitsgruppe des AK I in Auswertung dieser Anregungen den Entwurf mit dem Ziel, die Arbeiten in 2023 abzuschließen, überarbeitet. Bund und Länder tauschten ihre Erfahrungen im Umgang mit den erheblichen Kostensteigerungen bei Vorhaben der ländlichen Entwicklung aus. Beraten wurde in diesem Kontext auch darüber, welche Auswirkungen sich aus den weit verbreiteten und teils erheblichen Kostensteigerungen für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehender Fördermittel ergeben und wie Träger ländlicher Entwicklungsvorhaben gegenüber Auftragnehmern, die Kostensteigerungen geltend machen, agieren können. Die Vertretungen von vier Ländern im AK I haben einen Beitrag für ein im Jahr 2023 erscheinendes Heft der Fachzeitschrift "fub - Flächenmanagement und Bodenordnung" erarbeitet. Hinsichtlich der Flurbereinigung und Flurneuordnung wurden folgende Themen erörtert:  Gewährleistung der Funktionserfüllung von CEF-Flächen durch Teilnehmergemeinschaften  Auswirkungen der Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung auf Flurbereinigungsverfahren  Beschleunigung der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren  Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich für dauerhafte Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft  Förderung der Flurbereinigung auf der Grundlage des GAP-Strategieplans für Deutschland Behandelt wurde in den beiden Sitzungen auch die die Beteiligung der ArgeLandentwicklung an verschiedenen Veranstaltungen bzw. die Unterstützung deren Vorbereitung und Durchführung durch den AK I. Zu diesen Veranstaltungen gehören insbesondere die INTERGEO 2022, die Grüne Woche 2023 und das Zukunftsforum Ländliche Entwicklung 2023. Seite 13 Recht Im Arbeitskreis II (AK II) wird die die Flurbereinigung angehende Rechtsprechung aus den Ländern aufbereitet. Für die technische Umsetzung der Ergebnisse der „Rechtsprechung zur Flurbereinigung“ (RzF) ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (Bereich Zentrale Aufgaben, Infanteriestraße 1, 80797 München) zuständig. Neben einem allgemeinen Erfahrungsaustausch zu den Rechtsentwicklungen in den Ländern werden auch etwaige Aufträge des Plenums der ArgeLandentwicklung und der Arbeitskreise I und III erfüllt. Vorsitzender des AK II ist Herr Klaus Wingerter (Baden-Württemberg). Bericht des Vorsitzenden des AK II: Der Arbeitskreis II (Recht) - AK - kam 2022 im Oktober in Mainz zusammen. Zunächst wurden als neue Landesvertreter im AK Frau Tilenius für Brandenburg, Herr Brodtmann für Schleswig-Holstein, Herr Preiß für Sachsen-Anhalt, Frau Funke und Herr Koppe für Sachsen begrüßt. Es wurden in der 3-tägigen Sitzung 23 Gerichtsentscheidungen zur Flurbereinigung von den Mitgliedern eingebracht. Nach ausführlicher Vorstellung und Beratung wurden für alle Entscheidungen die Aufnahme in die Rechtsprechungssammlung zur Flurbereinigung (RzF) beschlossen. Weiter hat sich der AK in der Sitzung, wie auch bereits im Laufe des Jahres überwiegend per E-Mail, über verschiedene juristische Problemfelder ausgetauscht. Konsequenzen aus in der Praxis angefallenen Fragen bzw. aus Gerichtsentscheidungen nebst denkbaren Lösungsansätzen wurden diskutiert. Eine Beschlussfassung zu einzelnen Themen war nicht erforderlich. Beispielhaft:  Kostenproblematik von Teerwegen in Flurneuordnungsverfahren  Planänderung trotz Ausführungsanordnung und Abgabe GB-Unterlagen  Grundschuldbrief wird nicht vorgelegt – Möglichkeiten der Erzwingung?  Problematik von Freiflächenphotovoltaik, die in ein laufendes Flurbereinigungsverfahren „platzen“ Man war sich einig, dass einige Themen, da sehr praxisrelevant, vertieft werden müssen. Ein Sitzungsschwerpunkt war die Präsentation des Entwurfs des überarbeiteten „Mustertextteil Flurbereinigungsplan“ durch die Unterarbeitsgruppe nebst der Diskussion. Der „Mustertext“ soll nun in die Fachverwaltungen der Bundesländer. Die nächste reguläre Tagung soll im September 2023 in Schwerin stattfinden. Seite 14 Technik und Automation Der Arbeitskreis III (AK III) behandelt verschiedenste Themenbereich des (Geo-)Datenmanagements der Verwaltungen für Landentwicklung. Dabei stehen die Themen der ländlichen Bodenordnung und deren Beziehungen zum Liegenschaftskataster schwerpunktmäßig im Vordergrund. Allgemeine Themen der digitalen Transformation der Verwaltungen hin zu einem umfassenden E-Government werden regelmäßig beraten. Der AK III ist auch für die bundesweite Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) verantwortlich. Vorsitzender des AK III ist Herr Andreas Wizesarsky (Nordrhein-Westfalen). Abbildung 9: Mitglieder des Arbeitskreises III in Lüneburg Seite 15 Bericht des Vorsitzenden des AK III: Der Arbeitskreis III führte seine Jahrestagung am 3. und 4. Mai 2022 in Lüneburg durch. Das örtlich zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg begrüßte die Teilnehmenden in einem besonderen Ambiente. Die Tagung durfte im „Huldigungssaal“ des Rathauses der Stadt Lüneburg abgehalten werden. Trotz des historischen Ambientes aus dem Jahr 1706 standen aktuelle Themen der digitalen Transformation im Vordergrund: Einführung des neuen Anwendungsschemas der GeoInfoDok 7 im ALKIS der Katasterverwaltungen und Auswirkungen auf die Zusammenarbeit Die Expertengruppe LEFIS hat das Datenmodell ebenfalls auf die neue Version GeoInfoDok 7 angepasst, sodass die Erstellung einer neuen Version der Applikation LEFIS möglich wird. Zudem wurde die Dokumentation zum Zusammenwirken von ALKIS, LEFIS und dem Datenbankgrundbuch (dabag) in die Endabstimmung zwischen den Verwaltungen gegeben. Im Jahr 2022 ist das Land Schleswig-Holstein der Implementierungsgemeinschaft LEFIS beigetreten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Hersteller der Applikation LEFIS eine verfahrensübergreifende Web-Auskunft entwickelt, die im AK III vorgestellt wurde. Beiträge der Flurbereinigungsverwaltungen zur Grundsteuerreform In Nummer A 232.2 der koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 09.11.2021 - S 3017 BStBl 2021 I S. 2369 wird zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 auf notwendige Daten aus besitzeingewiesenen oder ausgeführten Flurbereinigungsverfahren verwiesen. Diese Anforderung der Finanzverwaltung führte in den Bundesländern zu unterschiedlichen Vorgehen und Anforderungen bezogen auf die Datenbereitstellung aus Flurbereinigungsverfahren, über die in der Tagung beraten wurde. Bereitstellung der Anwendung „Rechtsprechung zur Flurbereinigung“ Die Sammlung der „Rechtsprechung zur Flurbereinigung“ (kurz RzF) wird aktuell kostenfrei auf der Homepage der ArgeLandentwicklung zum Herunterladen zur Verfügung gestellt . Es ist beabsichtigt die Anwendung ab dem Jahr 2023 als Wiki und damit als frei zugängliche Web-Anwendung anzubieten. Die bayerische Verwaltung hat bei diesem Projekt die Federführung und stellte den Prototyp vor. Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz Freiwillige Landtausche können im Land Mecklenburg-Vorpommern bereits online beantragt werden. Damit wird eine Forderung des Onlinezugangsgesetz erfüllt. Andere Bundesländer wollen ebenfalls eine Beantragung bereitstellen. Über ein gemeinsames Vorgehen wurde beraten. Digitale Aktenführung und elektronischer Rechtsverkehr Die digitale Transformation stellt neue Anforderungen an die Aktenführung und den elektronischen Rechtsverkehr. Über die jeweiligen Landeslösungen wurde beraten und eine Zusammenstellung zum Wissenstransfer erstellt. Geodätische Messdatenerfassung in der Flurbereinigung Die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen stellten ihre neuen Erkenntnisse zur Nutzung von Satellitenbeobachtungssystemen bzw. zur Auswertung und Dokumentation von geodätischen Messergebnissen in der Flurbereinigung vor. Da die Vermessung noch immer große Ressourcen in der Flurbereinigung benötigt, sollen vereinfachte Messmethoden in den nächsten Jahren weiterhin untersucht werden. Seite 16 3.3 Beauftragter für internationale Angelegenheiten Zu den Aufgaben der ArgeLandentwicklung zählt auch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landentwicklung. Beauftragter für internationale Angelegenheiten ist Herr Lothar Winkler (Bayern). Abbildung 10: Kirgisische Delegation an einem touristischen Aussichtspunkt in der Fränkischen Schweiz (Stadt Pottenstein, Landkreis Bayreuth, Bayern), Quelle: Lothar Winkler Abbildung 11: Diskussion zur Flurneuordnung mit Wegebau in Bitola in Nordmazedonien, Quelle: Lothar Winkler Seite 17 Bericht des Beauftragten für internationale Angelegenheiten: LANDNET Workshop in Skopje In Zusammenarbeit mit der FAO fand vom 25. bis 27. Mai 2022 in Skopje der 13. LANDNET Workshop statt. Am ersten Tag lag der Fokus auf landbanking-Instrumenten mit einer Präsentation der kürzlich veröffentlichten FAO-Landbanking-Studie und der Darstellung von verschiedenen Ländern, was sie unter landbanking verstehen bzw. wie sie dieses Instrument anwenden. Am zweiten Tag lag der Schwerpunkt auf der Einführung der Flurneuordnung in Nordmazedonien mit Präsentationen am Vormittag und einer Exkursion zu Flurbereinigungsprojekten in der Gemeinde Bitola am Nachmittag. Der letzte Tag konzentrierte sich auf die Thematik, wie der Landaufgabe und Verödung des ländlichen Raums entgegengewirkt werden könnte. Zum Abschluss erfolgte die Wahl des neuen LANDNET-Vorstands. Kirgisistan In Kirgisistan wird in Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung ein Pilotprojekt zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Landkreis Tong (südlich des Issyk-Kul-Sees) durchgeführt. Während der Corona-Pandemie erfolgte eine Fragebogenaktion zu den unterschiedlichen Themenbereichen des ländlichen Raums. Die Ergebnisse (Rücklauf: 530 ausgefüllte Fragebögen) dieser Aktion wurden vor Ort bereits im Jahr 2021 verifiziert und mit den örtlichen Akteuren diskutiert. Im Gegenzug fand im November 2022 der Besuch einer kirgisischen Delegation in Bayern (Schwerpunkt Oberfranken) statt. Abgeordnete des kirgisischen Parlaments, der Landrat des Landkreises Tong, Bürgermeister und weitere verantwortliche Akteure interessierten sich dafür, welche Projekte im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung umgesetzt werden könnten. Für die Vertreter des Pilotlandkreises Tong waren die Themen Flurneuordnung, Dorferneuerung, Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe, der Breitbandausbau, die lokale Wirtschaftsförderung, die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen und die Bürgerbeteiligung besonders wichtig. Konkret umgesetzt werden im Landkreis Tong derzeit ein Schulungsangebot für bäuerliche Betriebe, um Produktionsabläufe zu verbessern und ein Fortbildungsprogramm für kommunale Bedienstete des Landkreises und der Gemeinden durch die Akademie für öffentliche Verwaltung unter dem Präsidenten der Kirgisischen Republik sowie der Hanns-Seidel-Stiftung. Im ersten Halbjahr 2023 sollen dann weitere Projekte zur Stärkung des ländlichen Raums entwickelt werden. Seite 18 4. Anlagen 4.1 Mitgliederverzeichnis ArgeLandentwicklung Unser aktuelles Mitgliederverzeichnis finden Sie hier auf unserer Homepage. Seite 19 4.2 Beschlüsse der Agrarminister- und Umweltministerkonferenzen Seite 20 Seite 21 Seite 22 Seite 23 Seite 24 Seite 25 Seite 26 Seite 27 Seite 28 4.3 Beispiele des Monats NACHHALTIGE LÖSUNG AM TOBELBACH – FLURBEREINIGUNG UTTENWEILER-OBERWACHINGEN Januar 2022 BADEN-WÜRTTENBERG PROJEKTDATEN AUSGANGSLAGE Das Flurbereinigungsverfahren befindet sich im Nordwesten des Landkreises Biberach und hat eine Fläche von 63 ha. Die Laufzeit: 2019-2024 Kosten: 1,2 Mio. € landwirtschaftliche Nutzfläche reicht bis an den Rand des Zuwendungshöhe: 83 % Tobelbachs heran. Im Gebiet unterhöhlen Biber regelmäßig Förderung: 0,9 Mio. € die Uferbereiche, bauen Tunnel bis weit in die Kulturflächen hinein und setzen mit bis zu 50 Meter langen Dämmen Wiesen und Äcker großflächig unter Wasser. In Deutschland und Europa steht der Biber unter strengem Schutz. In seinen Lebensraum darf nicht eingegriffen werden. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Grundstückseigentümer, Bewirtschafter, die Gemeinde Uttenweiler und der Biberbeauftragte des Landes suchen seit vielen Jahren nach einer nachhaltigen Lösung für die konfliktreiche Situation. Durch Biberdämme werden intensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen regelmäßig überflutet. Ortstermin am Tobelbach Seite 29 KONZEPT Ziel der Flurneuordnung ist es, entlang des Tobelbachs den Landnutzungskonflikt zwischen landwirtschaftlicher Nutzung einerseits und natur- und wasserwirtschaftlichen Erfordernissen andererseits auf einer Länge von rund 3 Kilometern aufzulösen. MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Nutzungsentflechtung Die flachen Uferbereiche – durch Biberdämme regelmäßig überflutet – werden als Gewässerentwicklungszonen ausgewiesen. Der private Grundbesitz soll aus den Talauen in trockenere Bereich verlegt werden. Damit soll eine ganzjährige Bewirtschaftung des ländlichen Grundbesitzes sichergestellt werden. Als Hilfsmittel zur Festlegung flacher Uferbereiche wurden Hochwassergefahrenkarten verwendet. Um die Gemeinde Uttenweiler in den Gewässerentwicklungszonen abfinden zu können, hatte sie schon vor Anordnung der Flurneuordnung vier Hektar Fläche in unmittelbarer Nähe zum Bach erworben. Während des Projektverlaufs wurde der Grunderwerb fortgesetzt. Im Januar 2022 wurde die Gemeinde in den Besitz und die Nutzung von insgesamt 14 Hektar Fläche entlang des Tobelbachs eingewiesen. 623 602 622 Gewässerentwicklungszone HQ 100 Fläche Kulturland / Entwässerungen Die Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss ganzjährig gewährleistet bleiben. Deshalb werden bestehende Dränageanlagen durch sogenannte Fangeleitungen gebündelt, parallel zu den Gewässerentwicklungszonen geführt und im Bereich eines Straßenbrückenbauwerkes in den Tobelbach eingeleitet. An diesen Stellen kann der dauerhafte Auslauf gewährleistet werden. Seite 30 Prinzipskizze einerDränagefangeleitung Auslauf der Dränagefangeleitungen 0,7 bis 1 Meter über Bachniveau Geländegestaltung / Wasserrückhaltung In Bereichen mit sehr flachen Talflanken muss der Flächenbedarf begrenzt werden. Das Abschieben des Oberbodens in den Gewässerentwicklungszonen erhöht das Retentionsvolumen entlang des Tobelbachs. Der anfallende Boden wird auf die angrenzende landwirtschaftliche Nutzfläche aufgebracht, die dadurch zusätzlich vor Wasseraufstau geschützt wird. Bodenauftrag Bodenabtrag HQ 100 Gewässerentwicklungszone Geländegestaltung am Tobelbach ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Allein durch den Flächentausch im Rahmen der Besitzeinweisung ist eine deutliche Verbesserung der Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen erkennbar. Die neu gebildeten Grundstücke liegen, in Abhängigkeit der Topographie, zwischen 5 und 50 Metern vom bisherigen Bachbett entfernt. Durch die geplanten Baumaßnahmen (Dränagefangeleitungen, Bodenab- und -auftrag) wird die Situation weiter optimiert. Eine Entlastung der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs ist deutlich spürbar, ebenso wie die Zufriedenheit der Eigentümer und Bewirtschafter. Von Anliegern anderer Bäche im Gemeindegebiet kommen mittlerweile zahlreiche Wünsche nach vergleichbaren Lösungen beim Bürgermeister an. Seite 31 ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Christian Helfert, Franz Fiesel Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Hauptstraße 25 89584 Ehingen https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/verfahren.xhtml?vfa=4650 Fotos und Grafiken: Landratsamt Biberach, Flurneuordnungsamt Flächentausch Natürliche Lebensgrundlagen Seite 32 HIER LEBEN WIR GERNE! – GAILSBACH GESTALTET SEINE ZUKUNFT BAYERN Februar 2022 AUSGANGSLAGE In dem kleinen Dorf Gailsbach mit seinen 235 Einwohnern, ca. 20 PROJEKTDATEN km südöstlich von Regensburg gelegen, ist mit vorbildlichem En- Laufzeit: 1996 – 2022 gagement der Dorfbewohner in den vergangenen 25 Jahren sehr Kosten: 5.645 T€ viel geschehen. Mit den Maßnahmen in Flur und Dorf hat sich der Förderung: 3.256 T€ Ort auf die Herausforderungen der Zukunft bestens vorbereitet, wie etwa die geänderten Ansprüche einer modernen, ökologisch orientierten Landbewirtschaftung, die vielfältigen Folgen des Klimawandels oder den Erhalt eines aktiven und selbstbestimmten Gemeinschaftslebens als wichtiges soziales Kapital des Ortes. Gailsbach will den Dorfbewohnern auch weiterhin ein attraktives Lebensumfeld bieten. Ein Dorf, in dem man gerne lebt und in dem man sich gegenseitig hilft. KONZEPT Im Rahmen der Flurneuordnung ist es gelungen, die Bereiche Landwirtschaft, Ökologie und Wasserrückhalt vorbildlich miteinander zu verbinden. Die Teilnehmergemeinschaft richtete ihren Blick dabei nicht nur auf sektorale Aufgaben, sondern darauf, dass Natur und Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit weiterentwickelt und gestärkt wird. Neben dem klassischen Wegebau und der Bodenordnung standen die Themen „Bodenerosion“, „Gewässer- und Hochwasserschutz“ und „Landschaftspflege“ von Anfang an im Vordergrund. MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Landwirtschaft, Ökologie und Wasserrückhalt In einer ersten Flurneuordnung um die 1930er Jahre wurden bereits gute Voraussetzungen geschaffen. Der Bau von neuen Wegen und damit die Neuversiegelung landwirtschaftlicher Fläche waren durch das vorhandene Wegenetz nur in geringem Maß notwendig. Vielmehr hat die Teilnehmergemeinschaft die bestehenden landwirtschaftlichen Wege den heutigen Anforderungen baulich angepasst und fast vier km alte Wege rekultiviert. Durch Bodenordnung wurde die Bewirtschaftung der Feldlagen erleichtert. Im Rahmen der Flurneuordnung beschäftigten sich die Landwirte gleichzeitig mit Planungen zum Schutz vor Überschwemmung und Bodenerosion. Seite 33 Die drastischen Folgen des Klimawandels hat Gailsbach im Jahr 2013 bei einem Starkregenereignis schmerzlich zu spüren bekommen, was große Schäden in Flur und Dorf verursachte. Es war klar, dass zusätzliche Rückhaltemaßnahmen notwendig sind. Jedoch wollte die Teilnehmergemeinschaft keine technischen, überdimensionierten Lösungen, sondern vielmehr naturnahe Rückhaltebecken, die sich harmonisch in das Landschaftsbild einfügen. So hat die Teilnehmergemeinschaft zusammen mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg ein ökologisch orientiertes und auf die Landschaft abgestimmtes Hochwasserschutzkonzept entwickelt und umgesetzt. Es entstanden drei Rückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von 27.000 m³, die das Wasser gedrosselt und zeitverzögert abgeben und damit die Hochwasserabflussspitzen kappen. Rückhaltebecken Die Rückhaltebecken dienen nicht nur der Wasserrückhaltung, sondern stellen mit integrierten Laichtümpeln wertvolle Biotope in der Landschaft dar. Auch die Renaturierung des Gittinger Bachs und des Moosgrabens dient der natürlichen Entwicklung der Landschaft. Das Bachbett des Gittinger Baches wurde auf über ein km Länge von Gailsbach in Richtung Triftlfing aufgeweitet, damit sich das Gewässer frei entwickelt. Mittels Bodenordnung gelang es der Teilnehmergemeinschaft, die angrenzenden Flächen weitgehend in öffentliche Hand zu überführen, beidseitige Uferschutzstreifen anzulegen und diesen Bereich mit Uferbepflanzungen zusätzlich ökologisch aufzuwerten. Gittinger Bach Seite 34 Bürgerinnen und Bürger gestalten ihre Zukunft Bereits im Vorfeld der Dorferneuerung hatte das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz sogenannte „Aktivierende Bürger- und Zielgruppenorientierte (ABZ) Gespräche“ durchgeführt. Ziel war es, möglichst viele Dorfbewohner zur aktiven Weiterentwicklung ihres Heimatortes zu mobilisieren sowie zu sensibilisieren. Mit 146 Gesprächspartnern hat das Amt 75 % der Dorfbewohner erreicht. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dieser Befragung erarbeiteten die Gailsbacher ein Leitbild und vertieften die Themengebiete in drei Arbeitskreisen. Der Gemeinderat von Hagelstadt beschloss dieses Leitbild als Richtschnur für das weitere kommunale Handeln. Siedlungsentwicklung und Klimaschutz Besonders erwähnenswert ist, dass die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes zur weiteren Siedlungsentwicklung des Dorfes einbezogen hat. Im Zuge des Bodenmanagements konnten die Bauparzellen gegen landwirtschaftlichen Grund getauscht werden, so dass der ehemalige Eigentümer der Bauflächen, ein ortsansässiger Landwirt, seine Bewirtschaftungsflächen in der Flur erweitern konnte. Die Bauparzellen hat die Gemeinde vorrangig an Einheimische vergeben. Das Neubaugebiet wird von einer etwa 200 m entfernten Biogasanlage eines einheimischen Landwirts mit Nahwärme versorgt. Das Nahwärmenetz erfolgte mit dem Ortsstraßenneubau im Rahmen der Dorferneuerung. Dadurch werden pro Jahr ca. 80.000 Liter Heizöl eingespart und somit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Blick auf Gailsbach Hagelstädterstraße nachher Dorfentwicklung und Gemeinschaftsleben Eine große Gefahrenstelle war die gerade und abschüssig durch das Dorf führende Durchgangsstraße, die zum schnellen Fahren verleitete und insbesondere zu einem hohen Gefahrenpotential im Bereich der dortigen Bushaltestelle führte. Im Zuge der Dorferneuerung wurde die Straße verschwenkt und die dadurch entstandene Freifläche zu einem attraktiven Dorfplatz gestaltet. Dort befindet sich heute ein Mehrzweckgebäude, das von der Dorfgemeinschaft für verschiedene dörfliche Veranstaltungen genutzt wird. Die Bushaltestelle ist auf der Rückseite Seite 35 des Gebäudes integriert, so dass für die wartenden Kinder das Gefahrenpotential durch den Durchgangsverkehr vermindert werden konnte. Darüber hinaus hat die Teilnehmergemeinschaft neue Fuß- und Radwege in Dorf und Flur gebaut, den Vorbereich am Friedhof saniert und den Ortsrand mit neuen Pflanzungen eingegrünt. ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Gailsbach zeigt nach Abschluss der Maßnahmen in Dorf und Flur heute als „grüne Oase“ inmitten einer ausgeräumten Landschaft. Für die Menschen ist es hier lebenswert – ein attraktiver Lebensraum für Jung und Alt. So stieg während der Dorferneuerung die Bevölkerung um 14 % an. Gailsbach ist heute ein breit aufgestelltes, zukunftsfähiges Dorf. ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Projektleiter Lukas, Alexander Falkenberger Straße 4 95643 Tirschenreuth https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/beispiele/149448/index.php www.youtube.com/Gailsbach Bürgermeister Dr. Bernhard Bausenwein Gemeinde Hagelstadt Gailsbacher Str. 1 93095 Hagelstadt gemeinde@hagelstadt.de Fotos und Grafiken: Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Seite 36 VOM LEERSTEHENDEN DISCOUNTER ZUM TREFFPUNKT DER GENERATIONEN EIN NEUER SOZIALER ANLAUFPUNKT IN TREUENBRIETZEN März 2022 BRANDENBURG AUSGANGSLAGE Die Stadt Treuenbrietzen liegt im Südwesten des Bundeslan- PROJEKTDATEN des Brandenburg, am Nordrand des Niederen Flämings des Laufzeit: 2017-2021 Landkreises Potsdam-Mittelmark. In der Kleinstadt mit ihren 11 Kosten: 581.913 € Ortsteilen leben gut 7.500 Menschen. Treuenbrietzen verzau- Zuwendungshöhe: 75% bert mit dem guterhaltenen alten Stadtkern samt Stadtmau- Förderung: 436.435 € ern, Türmen und historischen Gebäuden. Die Stadt ist aus diesem Grund eine von 31 Städten in der brandenburgischen Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“. In der Innenstadt hatte ein Discounter von 2008 bis 2014 ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude saniert und umgebaut und darin einen Einkaufsmarkt betrieben. Nach dem überraschenden Auszug des Einkaufsmarktes stand das Gebäude jahrelang leer. Parallel zeichnete sich eine Notwendigkeit für neue Räumlichkeiten der Stadtinformation, der Bibliothek und des Familienzentrums ab. KONZEPT Um den unattraktiven Leerstand zu beenden und das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen wurde es durch die Treuenbrietzener Wohnungsbaugesellschaft mbH gekauft. Die Stadt Treuenbrietzen nutzt die Räumlichkeiten seit den Umbaumaßnahmen als sozialen Anlaufpunkt mit einer Bündelung mehrerer Bürgerangebote an einem Standort. So finden sich die Stadtbibliothek, mit ihren über 10.000 Medien für Groß und Klein, die Stadtinformation, als Startpunkt für Erkundungen in die historische Altstadt oder umliegende Ausflugsziele und das Familienzentrum nebst Kitaleitung in dem Gebäude. Das Familienzentrum versteht sich u.a. als Schnittpunkt von Familien, Kita-Verwaltung und Jugendamt. Direkt im Familienzentrum stehen Seminar- und Kursräume für generationsübergreifende Veranstaltungen zur Verfügung. So werden Kurse zur Förderung der Entwicklung von Kindern angeboten, aber auch Angebote für Senioren (z.B. Kurse für Gedächtnistraining). Zudem können die Räume für selbst organisierte Treffen und Kurse angemietet werden. Seite 37 MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Als Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität, speziell zur Stärkung der öffentlichen Grundversorgung, wurde der Umbau des ehemaligen Einkaufmarktes zum Bürger- und Familienzentrum im Rahmen LEADER-Richtlinie des brandenburgischen Landwirtschaftsministeriums gefördert und umgesetzt. Ohne die Unterstützung aus dem Förderprogramm wäre die finanzschwache Stadt Treuenbrietzen nicht in der Lage gewesen den Umbau umzusetzen. Die zukünftigen Nutzer:innen wurden dabei frühzeitig in die Planungen eingebunden, um so möglichst optimale Bedingungen für die geplanten Angebote zu schaffen. Blick auf das Familienzentrum Blick in das Familienzentrum ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Die Idee hinter dem Projekt bestätigte sich bereits nach wenigen Monaten. Das Familienzentrum mit seinem vielfältigen und generationsübergreifenden Angebot wird rege genutzt und trägt dazu bei, ein sozialer Anlaufpunkt in der Stadt zu sein. Die Bedingungen für zahlreiche soziale Angebote und Selbsthilfegruppen haben sich deutlich verbessert. Unter anderem können jetzt im Rahmen des Familienzentrums spezielle Bewegungsangebote für Mütter mit ihren Kleinkindern organisiert werden. Auch die Bibliothek wird gut besucht, ein Schwerpunkt auf Kinder- und Jugendliteratur wird von den Treuenbrietzener Leser:innen aus allen Ortsteilen angenommen. ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Michael.Mey@LELF.Brandenburg.de Stadt Treuenbrietzen Buergermeister@treuenbrietzen.de Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel lag@flaeming-havel.de LEADER Grundversorgung Fotos: Eileen Genz, Lokale Aktionsgruppe Fläming-Havel e.V. Seite 38 BRÜCKENSCHLAG ÜBER DIE FULDA– ERSCHLIEßUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER UND TOURISTISCHER POTENTIALE APRIL2022 2022 April HESSEN AUSGANGSLAGE Das vorhandene Bestandsbauwerk wurde in 1964 errichtet und bot nur eine, für heutige Anforderungen zu geringe, nutzbare Fahr- PROJEKTDATEN Laufzeit: 2019 bis 2021 Kosten: rd. 2,1 Mio. Zuwendungshöhe: 1,1 Mio. bahnbreite von 3,00 m, welche für die üblichen Spurbreiten heutiger landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge praktisch unpassierbar war und damit zu unzumutbaren Umwegen für die ortsansässigen landwirtschaftlichen Betriebe führte. Infolge der Nutzungsdauer und Konstruktionsweise bestand bereits seit Längerem eine Tragfähigkeitsminderung auf eine maximale Nutzlast von 12 t. Im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerks, wurde ein Ersatzneubau gegenüber einer nicht wirtschaftlich sinnvollen Instandsetzung vorgezogen. Die bauliche Umsetzung erfolgte 2019 / 2020. KONZEPT Innerhalb des Förderbereichs „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ ist einer der Handlungsschwerpunkte die Unterstützung regionaler Infrastrukturen mit multifunktionalem Charakter, welche durch ihre Funktion vornehmlich der Erhöhung des Wertschöpfungspotentiales im ländlichen Raum dienen. Zielsetzung ist es, mit Hilfe investiver Maßnahmen insbesondere landwirtschaftliche oder touristische Entwicklungspotentiale zu erschließen und im Rahmen der Diversifizierung die Einkommenssituation land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern. Das Gesamtinvestitionsvolumen umfasst rund zwei Millionen Euro, davon stammen rund 1,1 Mio. Euro aus Fördermitteln, welche durch eine per Verwaltungsvereinbarung zwischen Hessen Mobil und der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation vorabgestimmte Kombination der bestehenden Fördermodelle aus Finanzierungsanteilen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (anteilig rd. 74 %) sowie GAK- und ELERSeite 39 Anteilen im Förderprodukt „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ (anteilig rd. 26 %) bereitgestellt werden konnten. MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Das Brückenbauwerk verbindet die Ortsteile Büchenwerra und Ellenberg und bindet diese damit an das übergeordnete Straßennetz an. Neben der vorangestellten Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr als zentrale Gewässerkreuzung der Fulda zur Erschließung des umliegenden Bereichs, dient das vorliegende Brückenbauwerk als Lückenschluss der ringförmig angelegten Wanderwege, die für die Gemeinde Guxhagen als Naherholungsgebiet mit Campingplatz in Büchenwerra von Bedeutung sind. Ferner wird das Brückenbauwerk als Querverbindung zwischen dem „Ederradweg“ und dem „Fuldaradweg R 1“ genutzt und dient folglich als direkter Zubringer zum hessischen Radfernwegenetz mit seinen touristischen Radrouten und ist damit essentieller Bestandteil des regionalen Radroutennetzes für den Alltags- und Freizeitverkehr. ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Um sowohl dem landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr Rechnung zu tragen als auch Belange von Rad- und Fußgängern zu wahren, wurde ein entsprechender Ersatzneubau mit einer Fahrbahnbreite von 4,50 m umgesetzt, welcher künftig eine uneingeschränkte kombinierte Verkehrswegenutzung für variierende Nutzungsgruppen zulässt. ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) Hans-Scholl-Straße 6 34576 Homberg (Efze) Telefon: +49(56 81) 77 04-0 Fax: +49(56 81) 77 04-2101 E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de Fotos: Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) Integrierte Ländliche Entwicklung Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Seite 40 INFRASTRUKTURELLE ERSCHLIEßUNG IM RAHMEN DER NACHHALTIGEN DORFENTWICKLUNG Mai 2022 MECKLENBURG-VORPOMMERN AUSGANGSLAGE Die Stadt Penkun gehört mit ihren 1.765 Einwoh- PROJEKTDATEN nern zum Amt Löcknitz-Penkun im Landkreis Vor- Laufzeit: 2020 bis 2021 pommern-Greifswald und ist damit die südöst- Gesamtkosten: 537.795,67 Euro lichste Gemeinde Mecklenburg-Vorpommerns. Zuwendung ILERL M-V: 403.346,75 Euro Die Stadt Penkun ist dabei zu mehr als drei Vier- Kommunaler Eigenanteil: 134.448,92 Euro teln vom Land Brandenburg umschlossen und liegt in direkter Nachbarschaft zur Republik Polen. Die Stadt Penkun mit zehn Ortsteilen ist eine Stadt mit Inselcharakter, liegt in der Senke zwischen zwei Endmoränenzügen und ist von mehreren Seen umgeben, die Bürgerseen und der Schlosssee als Seenkette, bestehend aus sieben Seen. Trotz intensiver landwirtschaftlicher Nutzung des Gemeindegebietes ist die Region eher als strukturschwach einzustufen. Von umso größerer Bedeutung ist es, die soziale, wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung dieser Regionen besonders zu unterstützen. Geeignetstes Mittel hierzu ist gerade in den ausgedehnten ländlichen Räumen MecklenAbbildung 12: GeoBasis-DE/BKG 2022 burg-Vorpommerns die Landentwicklung. MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Grundlage der Landentwicklung über das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM) sowie die Landkreise und die dem LM nachgeordneten Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind in MecklenburgVorpommern im Wesentlichen zwei Förderrichtlinien. Dies sind die Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) und die Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V). In der ILERL M-V enthaltene Förderinstrumente sind unter anderem:  Flurbereinigung und Flurneuordnung  Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen Seite 41  Öffentliche und private Dorfentwicklung  Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen  Kleine touristische Infrastruktureinrichtungen Das hier vorgestellte Beispiel ist dem Förderinstrument der Dorfentwicklung zuzuordnen. In Mecklenburg-Vorpommern beschränken sich die Aktivitäten der ländlichen Entwicklung nicht nur auf die Durchführung von Verfahren zur Eigentumsregelung nach LwAnpG und/oder FlurbG, sondern auch auf die übrigen ländlichen Bereiche. Hierfür ist die Zuständigkeit den Landkreisen als Bewilligungsbehörden übertragen worden. Da die Stadt Penkun nicht Gegenstand eines Verfahrens zur Eigentumsregelung ist, wurde diese Fördermaßnahme vom Landkreis Vorpommern-Greifswald als Bewilligungsbehörde begleitet. ÖFFENTLICHE DORFENTWICKLUNG STRAßENBAUMAẞNAHME „STETTINER TOR“ IN PENKUN Die Veranlassung zum Ausbau der Straße StettiKiTa Schule ner Tor in der Ortslage Penkun war vielgestaltig. Ein Teil der Wegetrasse befand sich auf privatem Gelände. Die Regenentwässerung war partiell nicht vorhanden oder verlief über private Flächen und war zudem unzureichend dimensioniert. Der Ausbauzustand des Straßen- Abbildung 13: GeoBasis-DE/LAiV MV 2022 körpers konnte keine jahreszeit- und witterungs- unabhängige Befahrung sicherstellen. Die Möglichkeiten des Winterdienstes für Streuung/Räumung waren beschränkt. Seite 42 Ein örtlich genutzter „Parkplatz“ war weder befestigt, noch ermöglichte er geordnetes Parken. Die Straße wurde im Zuge der Durchführung des Fördervorhabens auf Grund der beengten Platzverhältnisse in 4 m Breite als Mischverkehrsfläche mit Betonsteinpflaster auf einer Länge von 300 m ausgebaut. Die deutlichen Höhenunterschiede im Trassenverlauf mussten auf relativ kurzer Strecke ausgeglichen werden. Hierzu wurde eine Rampe geschüttet und die entstandene Böschung mit Gabionen gesichert. ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Neben der Verbesserung des Ortsbildes und der Erschließung der anliegenden Liegenschaften konnte mit der Realisierung des Ausbaus der Straße auch nachhaltig die Verkehrssicherheit im Bereich der Schule und der Kita den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden, dies betraf besonders:  die Kindertagesstätte „Pusteblume“ (ca. 110 Kinder, teilweise mit Behinderung),  die Haupt- und Realschule,  den Friedhof,  die private Wohnbebauung,  einen Gartenbaubetrieb,  die Kleingartenanlage, Seite 43  Landwirtschaftsflächen und  den Anschluss an den Naturlehrpfad zwischen den Bürgerseen. Die neue Wegetrasse befindet sich nun auch auf Flächen öffentlichen Eigentums. Die Entwässerung erfolgte jetzt über eine 0,30 m breite Pflasterrinne und Regeneinläufe in den neu angelegten Regenkanal. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme wurde durch den Trink- und Abwasserzweckverband zudem die Trinkwasserleitung neu verlegt. Gleichzeitig konnte die Anlage eines geordneten Parkplatzes mit einer Größe von 400 m² realisiert werden. Darüber hinaus wurde eine Straßenbeleuchtung mit neun Leuchten hergestellt, so dass der komplette Straßenzug bis zur Kindertagesstätte ausgeleuchtet ist. Als erforderliche Ausgleichspflanzungen wurden im Rahmen der Durchführung der Maßnahme 14 Bäume gepflanzt. In einer strukturschwachen Region konnte durch die Umsetzung dieser Maßnahme in der Ortslage Penkun in vielen strukturellen und gesellschaftlichen Bereichen eine spürbare Verbesserung der Lebensqualität erreicht, das Ortsbild verbessert, die Verkehrsführung neu geordnet sowie sicherer gestaltet und so auch der Ort und die Gemeinde an sich in ihrer Gesamtheit gestärkt werden. Seite 44 ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Amtsverwaltung Leiter des Bauamtes - Herr Karsten Stahl E-Mail: KStahl@loecknitz-online.de; Bearbeiterin der Maßnahme - Frau Viola Schulz E-Mail: VSchulz@loecknitz-online.de. Landkreises Vorpommern-Greifswald Sachgebiet Dorferneuerung/Bauförderung Frau Karola Sollorz E-Mail: karola.sollorz@kreis-vg.de. Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Seite 45 Herr Thomas Reimann Tel. 0385-58816340 E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de Frau Heike Roock Tel. 0385-58816348 E-Mail: h.roock@lm.mv-regierung.de. Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden zur Verfügung gestellt von: KUTIWA projekt gmbh Friedland und Amtsverwaltung Löcknitz-Penkun Bauliche und soziale Dorfentwicklung Straßenbau Seite 46 FLÄCHENMANAGEMENT FÜR KLIMA UND UMWELT FLURBEREINIGUNG FÜR KLIMASCHUTZ IN MOOREN Juni 2022 NIEDERSACHSEN AUSGANGSLAGE Entwässerung und Nutzung der deutschen Moore verursachen zwei bis fünf Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. In Niedersachsen werden die Emissionen aller kohlenstoffreichen Böden auf etwa 10 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr geschätzt. Knapp 390.000 Hektar Hoch- und Niedermoore bedecken das Bundesland – etwa 80 Prozent dieser Flächen werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. KONZEPT Niedersachsen hat in der letzten Förderperiode seine Klimaschutzaktivitäten auf den Erhalt von organischen Böden als natürliche Kohlenstoffspeicher gelegt. Neben dem laufenden Flurbereinigungsprogramm sollten Flurbereinigungsverfahren für Klimaschutz in Mooren mit entsprechenden Sicherungs-, Entwicklungs- und Nutzungskonzepte erstellt und umgesetzt werden. Übersichtskarte: Flächenmanagement für Klima und Umwelt Eine wirksame Minderung von Treibhausgasemissionen lässt sich durch eine Anhebung der Wasserstände erreichen. Dadurch wird die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen deutlich oder ganz eingeschränkt. Klimaschutz auf diesem Weg geht nur in Kooperation mit der Landwirtschaft vor Ort, denn in der Regel ist die vollständige Verfügbarkeit über die Flächen erforderlich. Seite 47 MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 wurden im Rahmen der Maßnahme „Flächenmanagement für Klima und Umwelt (FKU)“ landwirtschaftliche Flächen inner- und außerhalb der Moorgebiete erworben und werden unter Beteiligung aller Betroffenen mit den Instrumenten der Bodenordnung neu geordnet. Der Ausgleich der Interessen fördert einen nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalt und leistet einen Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft. Mit begleitenden Maßnahmen wird die Agrarstruktur außerhalb der schützenswerten Moore weiterentwickelt und die Wirtschaftskraft gestärkt. Die Maßnahme wurde unter Priorität 5e und zur Umsetzung in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE als „Neuordnung ländlichen Grundbesitzes für Vorhaben zur Stärkung von Umwelt“ aufgenommen. Die Förderung des Flächenerwerbs wird mit 75 % aus ELER-Mitteln gefördert. Der Eigenanteil von 25 % kommt über Niedersächsische Umweltministerium (sofern das Land Niedersachsen als Grunderwerber auftritt) oder die jeweilige Kommune. Weitere Zuwendungsempfänger waren für den Grunderwerb nicht vorgesehen. Planungsraum Herbst 2020 Planungsraum März 2022 (entkusselt, gekammert, wiedervernässt) Seite 48 Die Vorauswahl der Projekte erfolgte unter Anwendung des Kriteriums Anteil der Gebietskulisse an organischen Böden im Verhältnis zur Gebietsgröße des Flurbereinigungsverfahrens. Je größer das Verhältnis, desto höher war die Chance einer Wiedervernässung von Bereichen innerhalb des Verfahrensgebietes. Ein weiteres Kriterium war der Zeitpunkt der voraussichtlichen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren. Eine zeitlich frühere Besitzeinweisung erhöhte die Chance einer fristgerechten Verwendung der EU-Mittel. Die Ziel- und Maßnahmenentwicklung erfolgte im Vorverfahren vor der Anordnung der Flurbereinigung im planungsbegleitenden Arbeitskreis „Flurbereinigung“ und unter Beteiligung aller maßgeblichen Akteure vor Ort. Mit einer detaillierten Bestandsaufnahme und –analyse wurden konsensual die Neugestaltungsgrundsätze entwickelt. Die Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde umfassen den Ankauf von Moorflächen zwecks geplanter Wiedervernässung und deren Arrondierung. Für landwirtschaftliche und Freizeitzwecke wird das ländliche Wegenetz überprüft, neugeordnet und ausgebaut. Naturschutz- bzw. Erholungskonzepte werden bei ihrer Realisierung ebenfalls unterstützt. Der Handlungsauftrag der Bodenordnung umfasst die Festlegung der Zielflächen Moor, Saum-/Pufferzonen und Land- /Forstwirtschaft. Die Umsetzungsstrategie der Bodenordnung definiert „Planungsräumen“ (= Abfindungszonen) nach naturschutzfachlicher Priorität und nach Erfordernissen der Landwirtschaft (Wertgleichheit, betriebliche Entwicklung). Sie erfolgt sukzessive je nach Flächenverfügbarkeit und Baufortschritt (z.B. Wasserrückhaltung). ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Bahnhofstraße 3-4 31134 Hildesheim https://www.arl-lw.niedersachsen.de Grafiken/Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Klimaanpassung und Klimaschutz Flurbereinigung Seite 49 NEUE WIRTSCHAFTLICHE PERSPEKTIVE FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT – VERANSTALTUNGSSCHEUNE KÖNIGSHOF NORDRHEIN-WESTFALEN Juli 2022 AUSGANGSLAGE Durch den rasch voranschreitenden Strukturwandel in der PROJEKTDATEN Landwirtschaft müssen bäuerliche Betriebe ihr Geschäfts- Laufzeit: 2019 bis 2021 modell ständig hinterfragen, um ihren Höfen eine Zukunftsperspektive zu eröffnen. Der im Außenbereich von Bielefeld- Zuwendungshöhe: Lämershagen gelegene Königshof war ursprünglich ein 200.000 EUR Mischbetrieb, der in den letzten Jahrzehnten auf Geflügelhaltung mit dem Schwerpunkt auf Eierproduktion und Di- Förderung: rektvermarktung im eigenen Hofladen umgestellt wurde. Umnutzung landwirt- Die nächste Generation auf dem traditionsreichen Hof schaftlicher Bausubstanz möchte durch die Erweiterung mit einer Veranstaltungsscheune eine neue wirtschaftliche Perspektive schaffen. Außenansicht des Hofensembles (Bild: Bezirksregierung Detmold) KONZEPT In einer an den Hofladen angrenzenden Scheune entstand eine Veranstaltungsscheune für etwa 100 Gäste. Die Grundidee war, den rustikalen Charme des Bauernhofes mit seinem ländlichen Ambiente durch einen modernen Veranstaltungsraum zu ergänzen. In diesem können vor allem Feiern, wie Hochzeiten, Geburtstage oder Taufen, aber auch Seminare stattfinden. Die Bewirtung der Gäste erfolgt hierbei über externe Caterer; über die bestehenden Netzwerke aus der Direktvermarktung hat der Hof sehr gute Kontakte zu verschiedenen Anbietern mit einem Fokus auf hochwertige regionale Produkte. Seite 50 In der ehemaligen Scheune befinden sich neben dem Veranstaltungsraum mit Bar die sanitären Anlagen. Die barrierefreie Gestaltung sowie der Wickelbereich unterstreichen den inklusiven und familienfreundlichen Charakter der Maßnahme. Innenansicht des Saals (Bild: Bezirksregierung Detmold) Blick auf die Außenterrasse (Bild: Bezirksregierung Detmold) MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG In enger Absprache mit der zuständigen Bezirksregierung entschied sich die Familie einen Antrag gemäß der Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums zu stellen. Hierüber sind Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz im Sinne des GAK-Förderbereichs „Integrierte ländliche Entwicklung“ zuwendungsfähig. Die Fördermittel aus dem Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ werden mit dem Ziel eingesetzt touristische und wirtschaftliche regionale Entwicklungspotenziale nachhaltig zu erschließen. Thekenbereich (Bild: Bezirksregierung Detmold) Blick auf die Außenfassade (Bild: Bezirksregierung Detmold) Zur Umsetzung des Vorhabens waren insbesondere folgende Arbeiten erforderlich: - Entkernen des Gebäudes, Ausheben und Neuanlage der Sohle - Herstellung des Daches und der Innenwände - Lieferung und Montage der Fensterelemente - Einbau von Heizungs- und Sanitäranlagen Seite 51 - Schaffung der Elektroinstallationen - weitere Innenarbeiten, wie Estrich legen, Verfliesen des Bodens und Malerarbeiten ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Seit der Eröffnung der Veranstaltungsscheune im Jahr 2021 erfreut sich das Angebot einer großen Nachfrage, so dass die Räumlichkeiten bereits lange im Voraus ausgebucht sind. Das Konzept trifft mit seiner ländlich-regionalen Ausrichtung den Nerv der Zeit: Nachhaltigkeit und, mitunter als Folge der Corona-Pandemie, das Landleben stehen wieder verstärkt im Fokus. Ländlicher Charme umgibt die Scheune (Bild: Bezirksregierung Detmold) Blick von der Außenterrasse (Bild: Bezirksregierung Detmold) Der ständige Wandel, dem die Landwirtschaft unterliegt, ist vor allem für bäuerliche Betriebe schwer auszutarieren. Das Beispiel der Veranstaltungsscheune zeigt anschaulich, wie die Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz Möglichkeiten eröffnet, um wirtschaftliche Alternativen zu generieren und damit zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft beizutragen. ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33: Konstantin Plümer, Tel.: 05231 / 71-3300 Thomas Wehmhöner, Tel.: 05231 / 71-3391 E-Mail: post33@brdt.nrw.de Integrierte ländliche Entwicklung Seite 52 PLANUNGEN DRITTER BEDARFSGERECHT UMSETZEN: UNTERNEHMENSFLURBEREINIGUNG ALTRICH-PLATTEN-WENGEROHR August 2022 RHEINLAND-PFALZ AUSGANGSLAGE Das Infrastrukturprojekt „Bau der Bundesstraße B50 neu mit der Hochmoselbrücke“ zur Verbindung der Ballungsräume und Nordseehäfen in den Niederlanden und Belgien mit dem RheinMain-Gebiet wird von zahlreichen Flurbereinigungsverfahren begleitet. Durch die Straßentrasse und die landespflegerischen Ausgleichs- PROJEKTDATEN Laufzeit: 2000-2023 Kosten: 3,2 Mio €, davon 2,9 Mio € Besondere Deckungsmittel Zuwendungshöhe: 75 % Förderung: 224.700 € und Ersatzmaßnahmen wurden landwirtschaftliche Flächen in großem Umfange in Anspruch genommen und die Agrarstruktur erheblich beeinträchtigt. KONZEPT Auftrag der Flurbereinigungsverwaltung war es, den Bau der B50 neu und mehrerer Umgehungsstraßen sowie die Ausweisung von Ausgleichsflächen der Stadt Wittlich und anderer kommunaler Planungsträger sowie den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft zu begleiten und den Eigentumsverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren in der Wittlicher Senke gehört mit mehr als 2.000 Hektar zu den größten in Rheinland-Pfalz. Hier gab es mehr als 6.000 Altparzellen im Besitz von etwa 2.000 Eigentümern. Heute sind durch die Bodenordnung nur noch 1.725 Flurstücke vorhanden, was einem Zusammenlegungseffekt von 3,5 zu 1 entspricht. Der Gesamtverbrauch für alle Maßnahmen (Straßentrassen und Ausgleichsflächen) liegt bei ca. 350 Hektar, also etwa 700 Fußballfelder. Die Kosten für die Ausführungen aller Maßnahmen belaufen sich auf ca. 2,9 Mio. €. Diese werden von Bund und Land als Träger der Maßnahme übernommen. Daneben wurden für ca. 300.000 € weitere Maßnahmen durch die Teilnehmergemeinschaft durchgeführt, welche durch einen Fördersatz von 75 Prozent bezuschusst worden sind. Durch ausreichend Flächenankauf konnte eine wertgleiche Landabfindung sichergestellt werden. AEP Agrarstrukturelle Entwicklung -splanung Unternehm ensflurbereinig ung nach § 87 FlurbG Seite 53 MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG In den Jahren 1997-1999 wurden die anstehenden geplanten Infrastrukturveränderungen in der Wittlicher Senke ausgewertet und beschrieben. Aus Gründen des intensiv bevorstehenden Flächendrucks der geplanten Infrastrukturmaßnahmen wurden die Bewirtschafter/Eigentümer der Weinbergs- und landwirtschaftlichen Flächen in einer Betriebsbefragung durch einen externen Sachverständigen befragt. Hieraus ergab sich dann die Abgrenzung eines kleineren Weinbauzweitbereinigungsverfahrens „Plattener Klosterberg“ und des großen Unternehmensflurbereinigungsverfahrens „Altrich-Platten-Wengerohr“. In dem zuletzt genannten Verfahren wurde etwa die Hälfte des Landbedarfs der Straßenbau- und Ausgleichs- Runder Tisch Wittlicher Senke maßnahmen (ca.150 ha) über §52 FlurbG erwor- Wege- und Gewässerplan ben. Ebenfalls konnte der Flächenbedarf der Stadt Wittlich für die Ausgleichsflächen des Industriegebietes „Wengerohr Süd“ sowie für dessen Erweiterung (ca. 50 ha) über den freiwilligen Landerwerb (§52 FlurbG) erreicht werden. Durch Festlegungen im Runden Tisch „Wittlicher Senke“, in dem Vertreter der Landwirtschaft, der Kommunen, des Landesbetrieb Mobilität, der Naturschutzverbände und der Naturschutzverwaltung sowie der Flurbereinigungsverwaltung zusammenkamen, konnten über die Flurbereinigung Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen so verlegt werden, dass Nutzungskonflikte weitestgehend aufgelöst wurden. Instrument hierfür war der Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG. ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Durch die Neustrukturierung mit all ihren genannten Facetten wurde die gesamte Region mit Unterstützung aller Beteiligten zukunftsfähig neugestaltet. Durch die Integration von mehr als 10 Fremdplanungen ergab sich eine relativ lange Verfahrenslaufzeit von 23 Jahren, die jedoch im Ergebnis einer völlig neu gestalteten Landschaft und Infrastruktur sehr gut begründbar ist. Seite 54 ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel auf https://www.dlr.rlp.de/landentwicklung/verfahren/alle/v11861 Seite 55 GENERATIONENPLATZ IN NIEDERGAILBACH – MEHR AKTIVES MITEINANDER SAARLAND September 2022 AUSGANGSLAGE Niedergailbach liegt als Ortsteil der Gemeinde Gersheim im Saarpfalz-Kreis. Zugleich gehört das Dorf zum UNESCO-Biosphärenreservat Bliesgau im Südosten des Saarlandes nahe der französischen Grenze. Das nächste Mittelzentrum ist Blieskastel und rund 20 Autominuten entfernt, die Landeshauptstadt rund 35 Autominuten. Im Dorf mit seinen rund 500 PROJEKTDATEN Laufzeit: 2020-2021 Kosten: 59.745,07 € Zuwendungshöhe: 50.783,31 € Förderung: 85 % Einwohnern sind demografisch-soziale Veränderungen seit längerem in allen Bereichen spürbar. Dem stellt sich eine aktive Bürgerschaft mit großem ehrenamtlichen Engagement entgegen. Nachdem im direkten Ortskern im Jahr 2008 in Folge sinkender Geburtenzahlen der Kindergarten schließen musste, begann man im Dorf schnell mit der Planung zur Umwandlung des Gebäudes in einen Generationentreff. Der Umbau wurde vom saarländischen Umweltministerium als Modellprojekt gefördert. Im Jahr 2012 konnten die Räumlichkeiten dann ihrer neuen Bestimmung übergeben werden. Seitdem ist der Generationentreff ein beliebtes zentrales Veranstaltungs- und Begegnungszentrums mit vielfältigen gegenseitigen Freizeit- und Hilfsangeboten für Jung und Alt im Dorf. In den Umbau des Kindergartens zum Generationentreff investierten die Niedergailbacher Bürger zudem viel Eigenleistung. Zur Gesamtanlage gehören im Außenbereich auch eine Boule-Anlage, ein Holzbackofen, ein Beachvolleyball-Feld sowie der ehemalige Kindergarten-Außenbereich als einziger Spielplatz des Dorfes. Der Spielplatz mit Spielgeräten aus dem Jahr 1986 war zwischenzeitlich jedoch in einem sehr schlechten Zustand und wurde dadurch von der Bevölkerung nur noch wenig angenommen. Gleichzeitig fehlte ein attraktiver innerörtlicher Treffpunkt und Kommunikationsort im Außenbereich des Generationentreffs. Bürgerarbeit Generationenhaus & -platz Fotos: Martin Vogelgesang (Ortsvorsteher Niedergailbach) Seite 56 KONZEPT Aus diesem Grund entstand von Seiten der Niedergailbacher Bürger die Idee, den Spielpatz gemeinsam mit der Gemeinde Gersheim als Generationenplatz umzugestalten und ihn dabei passend zum Generationentreff als Begegnungsort für Jung und Alt im Dorf neu auszurichten. Konkret vorgesehen waren hierzu der Abbau der defekten Spielgeräte, die Instandsetzung vorhandener und noch reparabler Kinder-Spielgeräte, die Ergänzung und der Aufbau bislang fehlender Spielgeräte für Kleinkinder, die Ergänzung und der Aufbau bislang fehlender Aktiv- und Fitnessgeräte für Senioren sowie entsprechender Aufenthaltsbereiche sowie die Aufwertung der Grün- und Blühflächen des Generationenplatzes. Aktiv- und Fitnessgeräte Einweihung Generationenplatz Fotos: Martin Vogelgesang (Ortsvorsteher Niedergailbach) MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Als Maßnahme zur Schaffung zentraler dörflicher Gemeinschafts- und Freizeitinfrastruktur trägt der Generationenplatz zur erheblichen Steigerung der dörflichen Lebensqualität bei. Das Projekt wurde im Rahmen der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland mit Mitteln der EU (ELER), des Bundes (GAK) und des Landes umgesetzt. Ohne die Zuwendung und das bürgerschaftliche Engagement wäre die Maßnahme für die finanzschwache Gemeinde Gersheim nicht umsetzbar gewesen. Das Vorhaben stärkt das dörfliche Gemeinschaftsleben und verbessert sowohl die dörfliche Kommunikation als auch die Freizeitgestaltung. ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Die Umgestaltung erfolgte mit viel Eigenleistung der Dorfbevölkerung. Bei der Instandsetzung der bestehenden Spielgeräte, dem Aufbau der Neugeräte und bei der Aufwertung der Grünfläche brachten die Niedergailbacher mehr als 350 Bürgerstunden ein, was den Eigenanteil der Gemeinde reduzierte und das Projekt verbunden mit einer Förderquote von 85 Prozent (Integriertes Dorfentwicklungskonzept und finanzschwache Komme) so erst umsetzbar machte. Die Synergieeffekte mit dem angrenzenden Generationentreff in zentraler Ortslage sind groß. Der neue Generationenspielplatz genießt wie auch das angrenzende Generationenhaus als zentraler innerörtlicher Treffpunkt eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und sorgt für eine Belebung und Aufwertung des Ortszentrums. Seite 57 ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Gemeinde Gersheim – Herr Bürgermeister Clivot – 06843/8010 – info@gersheim.de Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes Referat B/4 Ländliche Entwicklung – Herr Michael Burr – 0681/5014500 - info@umwelt.saarland.de Nachhaltige Dorfentwickl ung Bürgerschaftliches Engagement, Gemeinschafts-& Freizeitinfrastruktur Seite 58 HEBAMMENPRAXIS UND KINDERTAGESPFLEGE – EIN ALTER DREISEITHOF WIRD ZUR „FAMILIE STORCHENNEST“ FÜR (FAST) ALLE ALTERSGRUPPEN SACHSEN Oktober 2022 AUSGANGSLAGE Die Folgen des demografischen Wandels betreffen die sächsischen Dörfer in besonderer Weise. Deutlich wird das beispielsweise an Leerständen in Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und einem fortschreitenden Verlust von Versorgungsstrukturen. Auch in der LEADER-Region „Delitzscher Land“ besteht ein erheblicher Versorgungsunterschied zwischen Stadt und Land. PROJEKTDATEN Laufzeit:04/2017 – 12/2017 und 12/2018 – 03/2020 Investitionsvolumen/LEADER-Förderung: Im Jahr 2017: 83.468 Euro / 24.972 Euro (30 %) Im Zeitraum 2018 bis 2020: 498.727 Euro / 226.574 Euro (50 %) KONZEPT Die Einwohner von Poßdorf dürfte es angesichts dieser Problematik gefreut haben, dass die ortsansässige Hebamme Bettina Paubandt einen alten Dreiseithof mit neuem Leben füllte. Mit der Entwicklung der „Familie Storchennest“ verwirklicht die Poßdorferin ihren lang gehegten Traum eines generationenübergreifenden Betreuungsangebots, das quasi unter einem Dach vereint ist. Im Erdgeschoss des Hofs entstand im Jahr 2017 eine Kindertagespflege. Tochter Nora betreut hier als Tagesmutter bis zu fünf Kleinkinder bzw. „Storchenküken“. Ein Stockwerk darüber richtete sich Tochter Nora eine Wohnung für die Familie ein. Im früheren Kuhstall des Gebäudes wurde die Hebammenpraxis untergebracht. Im „Storchennest“ wird werdenden Eltern alles rund um das Thema Geburt geboten – Begleitung, Kurse und natürlich die Möglichkeit zur Entbindung. Zukünftig soll der „Mehrgenerationenhof“ noch mit einer SeniorenWohngemeinschaft komplettiert werden. Um ihr Ziel zu erreichen, sucht die Hofbesitzerin mit der Projektbeschreibung „Klapperstörche“ nach motivierten Mitstreitenden. Seite 59 MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Bettina Paubandt leistet einen erheblichen Anteil an der Sicherung von Versorgungsangeboten im ländlichen Raum. Dabei wurde sie durch LEADER unterstützt. Die Lokale Aktionsgruppe „Delitzscher Land“ lieferte tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung. Der „Mehrgenerationenhof“ erhielt bereits zweimal Fördergelder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR). ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Die Poßdorferin Bettina Paubandt lässt mit ihrem „Mehrgenerationenhof“ das traditionelle generationenübergreifende Dorfleben im kleinen Maße wiederaufleben. “Familie Storchennest“ haucht dem kleinen Dorf nahe Leipzig neues Leben ein. Aus Sicht von LEADER stellt das Vorhaben der Hebamme ein gelungenes Beispiel für die multifunktionale Umnutzung eines großen Hofes und die Kombination von Versorgungsangeboten durch unternehmerische Initiative dar. ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Freistaates Sachsen „Ländlicher Raum“. Seite 60 LÄNDLICHER WEGEBAU MODELLVORHABEN IM FLURBEREINIGUNGSVERFAHREN WELSLEBEN BAB A 14 November 2022 SACHSEN-ANHALT AUSGANGSLAGE Das Flurbereinigungsverfahren Welsleben ist auf Grundlage PROJEKTDATEN der §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt Verkehrsfreigabe zur Bau- worden. Das Verfahren wurde aufgrund der Errichtung der abnahme am 06.12.2011 Bundesautobahn A14 Halle - Magdeburg angeordnet. Kosten: 220.000 EURO Diese Straßenbaumaßnahme war Bestandteil des Ver- Zuwendungshöhe: 90 % kehrsprojektes „Deutsche Einheit - Straße, Projekt 14“. Die Förderung: 198.000 EURO Einleitung des Verfahrens erfolgte im Jahr 1994. Im Jahr 2004 konnte der Flurbereinigungsplan bekanntgegeben werden. Die Größe des Verfahrensgebietes umfasste eine Fläche von 1.348 ha. Das ehemalige Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der südöstlichen Magdeburger Börde. Es liegt ca. 10 km südlich von Magdeburg und ca. 5 km westlich von Schönebeck. Die Bodenverhältnisse im Flurbereinigungsgebiet werden von der Lage in der Magdeburger Börde bestimmt. Es handelt sich im Wesentlichen um Böden mit hoher Nährstoff- und Filterkapazität sowie guter Ertragsfunktion. Die Bodenwertzahlen liegen zwischen 85 und 100. KONZEPT Aufgrund der Lage des Flurbereinigungsverfahrens in der fruchtbaren Magdeburger Börde und dem damit verbundenen hohen Stellenwert der Landwirtschaft wurde eine Wegebaumaßnahme im Verfahrensgebiet als modellhafte Untersuchungsgrundlage für den künftigen ländlichen Wegebau in Sachsen-Anhalt ausgewählt. Der ca. 370 m lange Weg sollte den gestiegenen Nutzungsanforderungen in jeder Hinsicht Rechnung tragen. Nicht nur die ganzjährige Befahrbarkeit mit hohen Achslasten, auch die immer größer werdenden Fahrzeugspurbreiten der modernen Landtechnik waren zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit der Teilnehmergemeinschaft sollte der neue Weg auch wieder als Betonspurbahn ausgebildet werden, um u. a. den zusätzlichen Eingriffstatbestand gering zu halten. Als Planungsgrundlage wurden deshalb abweichend von dem Arbeitsblatt DWA-A 904 und in Anlehnung an die RSTO folgende Parameter vorgegeben: 1. Betonspurbahn mit RQ 4,5/3,5/0 – Spurbreite 1,25 m; Einbaustärke 16 cm; 2. Tragfähigkeit auf oberster Tragschicht > 120 MN/m² - Einsatz von Hartgestein; Seite 61 3. Oberflächen-/Planumsentwässerung beidseitig des Weges mit geregelter Vorflut. Im Ergebnis der durchgeführten Baugrunduntersuchung wurde ein einheitlicher Gesamtaufbau von 61 cm gewählt, wobei 16 cm Betonspurbahn über 15 cm Schottertragschicht und 30 cm Frostschutzschicht liegen, eine Planumstragfähigkeit von 45 MN/m² vorausgesetzt. Auf eine funktionsfähige Entwässerung wurde auf Grund der beengten Verhältnisse (neues Wegeflurstück 6,0 m breit) besonderes Augenmerk gelegt. MAßNAHMEN UND INSTRUMENTE DER LANDENTWICKLUNG Seite 62 ERGEBNISSE UND BEWERTUNG Im zehnten Jahr der Fertigstellung wird der Weg auch weiterhin ganzjährig stark genutzt. Die Setzungen im Wegekörper sind abgeschlossen, schwerwiegende Rissbildungen sind nicht mehr festzustellen. Die andauernde Belastung führt zu keinen Beschädigungen. Der Zustand der Maßnahme ist nach wie vor als gut zu bezeichnen. Gemäß der ABBV (Abösungsbeträge-Berechnungsverordnung) des Bundes wird für Betonspurwege von einer theoretischen Nutzungsdauer von 25 Jahren, für Deckschichten aus Beton von 40 Jahren ausgegangen. Dies setzt allerdings voraus, dass 1,0 – 1,5 % der Herstellungskosten in die jährliche Unterhaltung der baulichen Anlage fließen, was im vorliegenden Fall ca. 2.000,00 €/a ausmacht. Nur durch jährlich durchgeführte kleine Unterhaltungsmaßnahmen – wie z.B. die Sanierung der vorhandenen Risse - kann die theoretische Nutzungsdauer erreicht oder sogar deutlich überschritten werden. Im jährlichen Rhythmus wird der Zustand des modellhaft ausgebauten Weges weiterhin dokumentiert und die Nutzungssituation festgehalten. Durch das kontinuierliche und langfristig angelegte Monitoring können Handlungsempfehlungen für andere Wegebaumaßnahmen abgeleitet werden. Insgesamt stellt das Bauvorhaben ein erfolgreiches und nachhaltiges Projekt im ländlichen Wegebau dar, das den besonderen Anforderungen der hohen ganzjährigen intensiven Nutzung gerecht wird. Seite 63 ANSPRECHPARTNER UND WEITERE INFORMATIONEN Helmut Lühring Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte helmut.luehring@alff.mule.sachsen-anhalt.de Tel.: (03941) 671-338 Martin Meyer Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt martin.meyer@mule.sachsen-anhalt.de Tel.: (0391) 567-1837 ländlicher Wegebau Flurbereinigung Seite 64 Für den Monat Dezember 2022 wurde kein Beitrag des Monats veröffentlicht. Seite 65 4.4 Vorsitzverzeichnis der ArgeLandentwicklung 1978 - 1980 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vertreten durch Ministerialdirektor Dr. Ing. eh. Wilhelm Abb 1981 - 1983 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vertreten durch Ministerialdirektor Heinrich Zölsmann 1984 – 1986 Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch Ministerialdirigent Brar Roeloffs 1987 – 1989 Ministerium Ländlicher Raum des Landes Baden-Württemberg vertreten durch Ministerialdirigent Richard Knoblauch und Ministerialdirigent Dr. Erich Schuler 1990 - 1992 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Werner Kirchhoff 1993 – 1995 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Horst Menzinger 1996 - 1998 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vertreten durch Ministerialdirigent Ernst Heider und Leitender Ministerialrat Dr. KarlFriedrich Thöne (ab April 1998) 1999 - 2001 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten durch Abteilungsleiter Thomas Neiss 2002 - 2004 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vertreten durch Ministerialdirigent Manfred Buchta 2005 - 2007 Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten vertreten durch Ltd. Ministerialrat Maximilian Geierhos 2008 - 2010 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vertreten durch Ministerialdirigent Rainer Beckedorf 2011 - 2013 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg - Vorpommern vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Jürgen Buchwald 2014 - 2016 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vertreten durch Ministerialdirigent Hartmut Alker 2017 - 2019 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vertreten durch Ministerialdirigent Dr. Ekkehard Wallbaum 2020 - 2022 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg durch Ministerialrat Dr. Harald Hoppe Seite 66 Impressum Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Hennig-von-Tresckow Straße 2 - 13 14467 Potsdam Geschäftsstelle ArgeLandentwicklung (bis 31.12.2022) Tobias Wienand Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Hennig-von-Tresckow-Straße 2 - 13 14467 Potsdam Telefon: 0331 866 7661 E-Mail: Arge-Landentwicklung@MLUK.Brandenburg.de Internet: www.landentwicklung.de Geschäftsstelle ArgeLandentwicklung (ab 01.01.2023) Dr. Katrin Sonja Neidenbach Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein Fleethörn 29 – 31 24103 Kiel Telefon: 0431 988 5078 E-Mail: Landentwicklung@mllev.landsh.de Internet: www.landentwicklung.de Seite 67
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