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weg die volle Südsonne erhalten, ermöglicht überall den
aus wirtschaftlichen Gründen ganz besonders erwünschten
Reihenhausbau. Selbstverständlich könnte aber auch an
Stelle des Reihenhauses an allen denjenigen Stellen, wo
dies erwünscht sein sollte, ein Gruppenbau oder die offene
Bauweise gewählt werden. Im übrigen wurde voraus
gesetzt, daß in dem ganzen Stadterweiterungsgebiet nur
zweigeschossige Häuser errichtet w r erden dürfen. Die Ge
samtlänge der vorgeschlagenen Baufronten im Stadterwei-
terungsgebiet einschließlich der Einser Straße beträgt rd.
6000 lfd. m.
Nimmt man an, daß bei dem zweigeschossigen Ein
familienhaus im Reihenbau (Erdgeschoß und ein Ober
geschoß) die Gebäudefront durchschnittlich 8 m lang ist
und daß das Haus durchschnittlich von fünf Personen be
wohnt wird, so würden an einer einseitig angebauten
Straßenstrecke von 100 m Länge * 5 — .62 Personen an
gesiedelt werden können.
Nach der gleichen Berechnungsart ergeben sich auf
100 m Straßenstrecke bei einem Doppelhause mit einem
gemeinsamen Treppenflur ^ -2-5 = 72 Personen; bei
einem Vierfamilienhaus mit einem gemeinsamen Treppen -
flur • 20 = 80Personen; bei freistehenden Einfamilien
häusern mit sechs Köpfen * 6 = 40 Personen; durch
schnittlich also
15
62+72 + 80+40
= rd. 63 Personen.
Rechnet man auch nur mit 60 Personen je 100 lfd. m
Straßenfront, so würden sich an der Emser Straße und an