Kommunale Abwasserbeseitigung
in Mecklenburg-Vorpommern
- Lagebericht 2023 Bericht nach der Richtlinie 91/271/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.Mai 1991
über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Herausgeber:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3: Geologie, Wasser und Boden
Goldberger Straße 12 b
18273 Güstrow
Telefon: 0385 / 588 - 64000
Fax: 0385 / 588 - 64106
Bearbeiter:
Jacob Möhring-Finder
Zu zitieren als:
LUNG M-V (Hrsg.) (2023): Kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern – Lagebericht
2023 - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V), Güstrow.
Titelbild:
LUNG, Kläranlage Bergen auf Rügen
Güstrow, im Juni 2023
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1
Abkürzungsverzeichnis
AbfKlärV
Klärschlammverordnung
AbwV
Abwasserverordnung
AOX
halogenorganische Verbindungen
BSB5
Biochemischer Sauerstoffbedarf nach fünf Tagen
CSB
Chemischer Sauerstoffbedarf
dl-PCB
dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle
DepV
Verordnung über Deponien und Langzeitlager
DüMV
Düngemittelverordnung
EG
Europäische Gemeinschaft
EGW
Einwohnergleichwert
EW
Einwohnerwert
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EU
Europäische Union
FIS wrV KA
Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen
KAbwVO M-V Kommunalabwasserverordnung
KV M-V
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
LAWA
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
LUNG
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
LWaG M-V
Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
M-V
Mecklenburg-Vorpommern
NH4-N
Ammonium-Stickstoff
OGewV
Oberflächengewässerverordnung
o-PO4-P
Orthophosphat-Phosphor
PCB
polychlorierte Biphenyle
PFT
Perfluorierte Tenside
PFOA
Perfluoroctansäure
PFOS
Perfluoroctansulfonat
SBR
Sequencing-Batch-Reactor-Verfahren
SÜVO M-V
Selbstüberwachungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
TM
Trockenmasse
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WRRL
Wasserrahmenrichtlinie
2
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................ 2
1
2
3
Einleitung ............................................................................................................................................. 4
1.1
Abwasser in Mecklenburg-Vorpommern .................................................................................... 6
1.2
Entwicklung der Abwasserbeseitigung........................................................................................ 8
1.3
Entwicklung der Wasserqualität.................................................................................................. 9
Stand der Abwasserbeseitigung ........................................................................................................ 12
2.1
Anschlussgrad ............................................................................................................................ 13
2.2
Kanalisationsnetz....................................................................................................................... 14
2.3
Kommunale Kläranlagen ........................................................................................................... 15
2.4
Industrielle Abwasseranlagen ................................................................................................... 20
2.5
Nicht öffentliche Kläranlagen und Kleinkläranlagen ................................................................. 21
2.6
Niederschlagswasser ................................................................................................................. 22
Klärschlammverwertung ................................................................................................................... 23
3.1
Klärschlammuntersuchung........................................................................................................ 24
4
Investitionen und staatliche Förderung ............................................................................................ 27
5
Zusammenfassung............................................................................................................................. 28
Literaturverzeichnis ................................................................................................................................... 29
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................................... 33
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................... 33
3
1 Einleitung
Die kommunalen Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommerns reinigen jedes Jahr ca. 90 Millionen Kubikmeter Abwasser und schützen so unsere Gewässer vor Verunreinigungen und Überdüngung (Eutrophierung). Im hier behandelten Berichtszeitraum der Jahre 2021 und 2022, sind drei Besonderheiten mit teils
erheblichen Auswirkungen auf die Abwasserbeseitigung zu erwähnen. Dies sind die seit 2018 anhaltende
Trockenheit, die im Verlauf des Jahres 2022 in ihrer Tragweite nachlassende COVID-19-Pandemie und die
Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine seit dem Frühjahr 2022. Die langanhaltende Trockenperiode stellt die Abwasserbeseitigung vor die Herausforderung, dass die niedrigwasserführenden
Gewässer deutlich empfindlicher auf Abwassereinleitungen reagieren, da das Mischungsverhältnis ungünstiger wird. In Folge der COVID-19-Pandemie kam es vor allem zu Personalengpässen durch Quarantäne und hohen Krankenstand. Die Energiekrise in Folge des Krieges führte im Berichtszeitraum zu hohen
Energiepreisen und Lieferausfällen bei wichtigen Betriebsmitteln sowie bei Bau- und Ersatzteilen. Dennoch ist es dank der schnell eingeleiteten Maßnahmen und der fachlichen Betriebsführung gelungen, die
festgelegten Überwachungswerte des gereinigten Abwassers, bis auf einige wenige geringfügige Einzelüberschreitungen bei der Selbstüberwachung, einzuhalten und abwasserverursachte Verunreinigungen
von Gewässern weitestgehend zu verhindern.
Da Gewässer vor den Staats- und Landesgrenzen nicht Halt machen, hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften 1991 die Kommunalabwasserrichtlinie (RL 91/271/EWG [1]) erlassen, um die Sammlung,
Behandlung und Einleitung von kommunalem Abwasser sowie bestimmten ähnlich zusammengesetzten
Industrieabwässern EU-weit einheitlich zu regeln. Das Ziel der Richtlinie ist es dabei, die Umwelt vor den
schädlichen Auswirkungen dieser Abwässer zu schützen.
Die Kommunalabwasserrichtlinie [1] wurde mit der Verordnung über die Behandlung von kommunalem
Abwasser (Kommunalabwasserverordnung, KAbwVO M-V) [2] in Landesrecht umgesetzt. Den Anforderungen, die mit der Überführung der Kommunalabwasserrichtlinie in die Kommunalabwasserverordnung
in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich wurden, wird mit Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) [3], der Abwasserverordnung (AbwV) [4], des Landeswassergesetzes Mecklenburg-Vorpommern
(LWaG M-V) [5] und der untergesetzlichen Regelungen Rechnung getragen. Die Einhaltung der Anforde-
4
rungen an die Beseitigung von industriellem Abwasser über Kanalisationen und kommunale Abwasserbehandlungsanlagen wird durch die §§ 58 und 59 WHG in Verbindung mit § 42 LWaG M-V sowie durch
kommunale Satzungen gewährleistet. Hinsichtlich der Direkteinleitung biologisch abbaubaren Abwassers
von Anlagen mit mehr als 4.000 Einwohnergleichwerten (EGW) aus bestimmten Industriebranchen (Anhang III Kommunalabwasserrichtlinie) werden die materiellen Anforderungen durch die Abwasserverordnung vorgegeben und durch den wasserrechtlichen Vollzug umgesetzt. Die Beseitigung von Klärschlamm
erfolgt nach den Bestimmungen des Abfallrechts, insbesondere der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
[6].
In Artikel 16 der Kommunalabwasserrichtlinie [1] wird vorgeschrieben, dass die zuständigen Behörden
alle zwei Jahre die Öffentlichkeit in einem Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern
und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist hierfür
nach § 7 KAbwVO M-V [2] das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) zuständig. Der
hiermit vorgelegte „Lagebericht 2023“ ist damit bereits der dreizehnte Bericht des Landes MecklenburgVorpommern zur Erfüllung der Kommunalabwasserrichtlinie. Er bezieht sich auf die Jahre 2021 und 2022.
Stichtag der Datenerhebung ist, sofern nicht anders erwähnt, der 31.12.2022.
Seit Ende 2013 erfolgt die Erfassung der meisten abwasserspezifischen Daten durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und
Umwelt über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ (FIS wrV KA). Es bildet
seitdem die Grundlage für alle abwasserrelevanten Berichterstattungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Neben den wasserrechtlichen Zulassungen und der behördlichen Überwachung sind dabei besonders die Daten der Selbstüberwachung der Anlagenbetreiber nach der Selbstüberwachungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SÜVO M-V) [7] von Bedeutung und bilden im Wesentlichen die Grundlage für diesen Bericht.
Mecklenburg-Vorpommern erfüllt seit dem 31. Dezember 2002 die materiellen Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie [1] und übertrifft diese in vielen Bereichen deutlich. Dies bedeutet, dass gemäß
Artikel 3 alle „gemeindlichen Gebiete“ mit 2.000 und mehr EW an eine Kanalisation angeschlossen sind
und dass das in die Kanalisation eingeleitete Wasser mindestens mechanisch und biologisch behandelt
wird. Alle „gemeindlichen Gebiete“ mit über 10.000 EW verfügen ferner über weitergehende Abwasserbehandlungsstufen. Entsprechend konnten die geforderten Ablaufkonzentrationen und/oder Mindestabbauleistungen für BSB5, CSB, Phosphor und Stickstoff im Berichtszeitraum eingehalten werden.
5
Damit wurden die Anforderungen des Artikels 4 Absatz 3 und des Artikels 5 Absatz 5 der Kommunalabwasserrichtlinie in ganz Mecklenburg-Vorpommern erfüllt.
1.1 Abwasser in Mecklenburg-Vorpommern
Zur Festlegung von Fristen und Anforderungen an die Reinigungsleistung von Abwasser definiert die Kommunalabwasserrichtlinie [1] den Begriff der „Gemeinde“ als ein Gebiet,
„…in welchem Besiedlung und/oder wirtschaftliche Aktivitäten ausreichend konzentriert sind für eine
Sammlung von kommunalem Abwasser und einer Weiterleitung zu einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage…“.
Der Begriff ist daher nicht mit den politisch selbständigen Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zu verwechseln, sondern er umschreibt abwassertechnisch zusammenhängende beziehungsweise fassbare Siedlungsbereiche, für die in der Kommunalabwasserrichtlinie Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gestellt werden. Diese Unterscheidung ist für Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung, da hier auf einer Fläche von 23.294 Quadratkilometern nur gut 1,6
Millionen Menschen leben und es damit das am dünnsten besiedelte Bundesland (70 Einwohner je Quadratkilometer, Stand 30.06.2022) [8] ist. Ferner lag der durchschnittliche Wasserverbrauch pro Einwohner
mit nur 116,5 Litern je Tag deutlich unter dem deutschen Durchschnitt von 127,9 Litern (Stand
31.12.2019) [9], weshalb in Relation zur Einwohnerzahl auch entsprechend geringere Abwassermengen
anfallen. In Abbildung 1-1 wird die Bevölkerungsdichte in Einwohner je Quadratkilometer auf Gemeindeebene dargestellt (Stichtag ist der 30.06.2022).
6
Abbildung 1-1: Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern
Nach der Neuordnung der Landkreise durch das Kreisstrukturgesetz [10] und den Zusammenschluss von
Gemeinden unter 500 Einwohnern zu größeren Strukturen sind mitunter politische Gemeinden mit mehr
als 2.000 Einwohnern entstanden, die aufgrund ihrer Fläche und zerstreuten Besiedlung in ihrer Gesamtheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. Mecklenburg-Vorpommern verfügt außerdem über zahlreiche Seen und eine sehr
strukturreiche Küste mit vielen Buchten, Insel- und Halbinsellagen, was den Bau großer zentraler Abwasserentsorgungssysteme erschwert und aufwändige Überleitungen nötig macht. Gleichzeitig erfordern die
oft abflussschwachen oder austauscharmen Gewässer den Bau leistungsfähiger Kläranlagen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt deshalb über politische Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten
(EW), welche nicht vollständig über zentrale Kläranlagen entsorgt werden. Hier kommen, vor allem in
den Außenbereichen, den Regeln der Technik entsprechende, dezentrale Abwasseranlagen (siehe dazu
auch Kapitel 2.5) zum Einsatz. Daneben sind aber auch oft deutlich kleinere Gemeinden zentral erschlossen und die entsprechende Kläranlage verfügt über eine weitergehende Abwasserbehandlung (Stickstoffund Phosphorelimination). Zur Abgrenzung der Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie wird
deshalb im Folgenden der Begriff „gemeindliches Gebiet“ verwendet, wenn von einer Gemeinde im Sinne
7
der Kommunalabwasserrichtlinie die Rede ist, während der Begriff „Gemeinde“ für die politischen Gemeinden verwendet wird.
1.2 Entwicklung der Abwasserbeseitigung
Die Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 lässt sich im Wesentlichen in drei Abschnitte unterteilen, die auch auf die Umsetzung der KAbwVO M-V [2] zurückzuführen
sind. So waren die 90er Jahre vor allem durch die Ertüchtigung und den Neubau von großen Kläranlangen
geprägt (im Wesentlichen solche über 10.000 EW). Im ersten Jahrzehnt des neuen Jahrtausends wurde
vor allem der Ausbau der zentralen abwassertechnischen Infrastruktur für die „gemeindlichen Gebiete“
bis 10.000 EW forciert. Danach bestand die wesentliche Aufgabe darin, die bis dahin noch nicht angeschlossenen Einwohner, welche größtenteils in ländlichen und dünnbesiedelten Bereichen leben, mit einer geordneten und bezahlbaren Abwasserentsorgungsinfrastruktur auszustatten. Gegenwärtig wird verstärkt daran gearbeitet, die Phosphorreinigungsleistung kleinerer Kläranlagen an kleinen Gewässern oder
Seen zu verbessern. Dabei müssen auch die ökonomischen und demographischen Rahmenbedingungen
dieser meist strukturschwachen und von Abwanderung und Überalterung gekennzeichneten Regionen
beachtet werden.
Mit dem „Generalplan Abwasserbeseitigung - Lagebericht über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und abwassertechnische Zielplanung“ [11] hat das Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 1998
erstmals den im Zeitraum von 1990 bis 1997 erreichten Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung dargestellt und gleichzeitig auch einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung gegeben.
Im „Lagebericht 2003“ [12] wurde die Erfüllung der siedlungswasserwirtschaftlichen Anforderungen der
Kommunalabwasserrichtlinie [1] für das aus Kanalisationen von „gemeindlichen Gebieten“ mit mehr als
10.000 EW in empfindliche Gebiete eingeleitete kommunale Abwasser anlagenkonkret sowie die vorfristige Erfüllung der Verpflichtung zu einer entsprechenden Abwasserbehandlung in „gemeindlichen Gebieten“ mit 2.000 bis 10.000 EW erklärt. Damit sind seit dem 31. Dezember 2002 die materiellen Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie für „gemeindliche Gebiete“ mit 2.000 EW und mehr in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.
Seitdem zeigen die Lageberichte 2005 [13], 2007 [14], 2009 [15], 2011 [16], 2013 [17], 2015 [18], 2017
[19], 2019 [20] und 2021 [21] dass der Ausbau von Entwässerungssystemen und Kläranlagen die Gewässerbelastungen in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich reduziert hat.
8
1.3 Entwicklung der Wasserqualität
Die kontinuierliche Überwachung und Bewertung der Gewässerqualität durch das LUNG stellt eine deutliche Verbesserung der Gewässergüte parallel zum Ausbau von Kanalisationssystemen und Kläranlagen
im Einzugsgebiet fest. Dies gilt insbesondere für die abwasserrelevanten Parameter OrthophosphatPhosphor (o-PO4-P) und Ammonium-Stickstoff (NH4-N). In den Abbildungen 1-2 und 1-3 wird das Ergebnis
der Gewässergüteklassifizierung an den jährlich circa 170-290 repräsentativen Messstellen der Fließgewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der o-PO4-P- und NH4-N-Konzentration
nach der Rahmenkonzeption der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) [22] in vier Stufen dargestellt. Gewässergüteklassen I und II zeigen das Erreichen des gewässertypspezifischen Orientierungswertes an, so wie er seit 2016 auch in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) [23] festgeschrieben
ist. Für o-PO4-P liegt der Orientierungswert in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 0,07 und 0,1 mg/l als
Jahresmittelwert und für NH4-N zwischen 0,1 und 0,2 mg/l als Jahresmittelwert.
100%
80%
60%
40%
20%
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
0%
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Abbildung 1-2: Klassifizierung der Wasserqualität Orthophosphat-Phosphor nach LAWA [24]
9
100%
80%
60%
40%
20%
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
0%
Klasse 1
Klasse 2
Klasse 3
Klasse 4
Abbildung 1-3: Klassifizierung der Wasserqualität Ammonium-Stickstoff nach LAWA [24]
Im Jahr 1990 wurde der Orientierungswert für o-PO4-P nur an 30 % der untersuchten Messstellen erreicht. In den Folgejahren stieg der Anteil durch den Ausbau von Entwässerungssystemen, den Zubau von
Kläranlagen und eine bessere Abwasserbehandlung stetig an und liegt seit 2001 zwischen 58 % und 90 %.
Beim NH4-N lag der Anteil von Fließgewässermessstellen, an denen die LAWA-Zielvorgabe [24] eingehalten wurde, bis zum Ende der 1980er Jahre auf einem sehr niedrigen Niveau (zwischen 10 % und 23 %).
Die Zunahme von Messstellen mit Einhaltung der Zielvorgabe setzte erst gegen Ende der 1990er, also
deutlich später als beim o-PO4-P, ein (Abb. 1-3). Seit 2000 schwankt der Anteil von Messstellen, die den
Orientierungswert erreichen, zwischen 80 % und 90 %. Die Schwankungen sind vor allem auf die Temperaturabhängigkeit des Nitrifizierungsprozesses in den Kläranlagen und Gewässern zurückzuführen. Bei
sehr niedrigen Temperaturen kommt dieser Prozess fast vollständig zum Erliegen [25]. Demzufolge fällt
die Gewässerbewertung aufgrund NH4-N-Konzentration in Jahren mit strengen Wintern wie 1996, 2006
und 2010 schlechter aus.
Die ursprüngliche Fließgewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern repräsentierte überwiegend mittelgroße und große Gewässer. Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie [26] wurde das
10
Augenmerk verstärkt auch auf kleine Gewässer mit Einzugsgebietsgrößen zwischen 10 und 100 Quadratkilometern gelegt. Diese sind aufgrund ihrer geringeren Wasserführung viel anfälliger für die Belastungen
aus Kläranlagen. Daher kommt es in einigen dieser Gewässer zu Überschreitungen der LAWA-Zielvorgaben [24], obwohl nur relativ kleine Kläranlagen in diese entwässern. Zur Erreichung der Zielvorgaben
werden in Einzelfällen auch weitere kleinere Anlagen mit einer weitergehenden Abwasserbehandlung,
insbesondere mit einer Phosphoreliminierung, ausgestattet.
11
2 Stand der Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge des Staates. Nach § 40 Abs. 1 LWaG M-V
[5] wird die Abwasserbeseitigung als hoheitliche Aufgabe den Gemeinden übertragen. Diese nehmen sie
im Rahmen der Selbstverwaltung im Sinne von § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) [27] wahr, soweit sie die ihnen obliegende Pflicht nicht auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel auf einen Zweckverband, übertragen haben. In Mecklenburg-Vorpommern bestanden im Berichtszeitraum 108 abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaften. Dabei handelte es sich um 32 Zweckverbände, einen auf der Grundlage des Wasserverbandsgesetzes
gegründeten abwasserbeseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 teilweise amtsangehörige
Städte und Gemeinden sowie ein Amt [28]. In Abbildung 2-1 werden alle kommunalen Kläranlagen in
Mecklenburg-Vorpommern nach den Größenklassen des Anhangs 1 der AbwV [4] dargestellt.
Abbildung 2-1: Kommunale Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern
12
2.1 Anschlussgrad
Mecklenburg-Vorpommern ist in weiten Teilen nur dünn besiedelt, die vielen Seen und die strukturreiche
Küste mit vielen Insel- und Halbinsellagen erschweren den Ausbau zentraler Abwasserentsorgungssysteme. Zugleich stellen die oft abflussschwachen oder austauscharmen Gewässer als Vorflut hohe Anforderungen an die Reinigung des eingeleiteten Abwassers. Dennoch konnten die meisten Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns an öffentliche Abwasseranlagen (Kanalisation und Kläranlage) angeschlossen
werden (siehe auch Kapitel 1), wobei sich der Anschlussgrad seit der Wiedervereinigung stark erhöht hat.
Wie in Abbildung 2-2 ersichtlich, lag er im Jahr 1991 noch bei 65 % und stieg bis 2019 auf 90 % an [29].
Eine aktuelle Erhebung mit Stand 2022 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht vor.
Es sind keine substanziellen Veränderungen gegenüber 2019 zu erwarten.
100%
90%
Anschlussgrad in Prozent
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
1991
1995
1998
2001
2004
2007
2010
2013
2016
2019
Jahr
Abbildung 2-2: Entwicklung des Anschlussgrades in Mecklenburg-Vorpommern 1991 bis 2019
Es verbleiben Regionen, in denen eine zentrale leitungsgebundene Abwassererschließung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen unzweckmäßig ist. Hier wird die Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben auch dauerhaft bestehen bleiben. Derzeit betrifft dies ca. 10 % der
Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns (siehe auch Unterkapitel 2.5).
13
2.2 Kanalisationsnetz
Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung betrug 2019 insgesamt 16.449
Kilometer. Davon entfielen 15.832,4 Kilometer (96,1 %) auf Trennkanalisationen und nur 616,6 Kilometer
(3,9 %) auf Mischkanalisationen. Die Trennkanalisation Mecklenburg-Vorpommerns besteht aus 11.420,9
Kilometer Schmutzwasserkanälen und 4.411,5 Kilometer Regenwasserkanälen [29]. In Abbildung 2-3 wird
die Entwicklung der Länge der verschiedenen Kanalisationstypen seit 1995 dargestellt. Eine aktuelle Erhebung mit Stand 2022 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht vor. Es sind keine
substanziellen Veränderungen gegenüber 2019 zu erwarten.
18.000
Länge der Kanäle in Kilometer
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
1995
1998
2007
2010
2013
2016
2019
Jahr
Mischwasserkanäle
Schmutzwasserkanäle
Regenwasserkanäle
Abbildung 2-3: Entwicklung des Kanalnetzes in Mecklenburg-Vorpommern 1995 bis 2019
14
2.3 Kommunale Kläranlagen
Zum Stichtag 31.12.2022 wurden 581 kommunale Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern betrieben.
Davon hatten nur 121 Anlagen eine Ausbaugröße von 2.000 und mehr EW und fallen bei entsprechenden
Einwohnerwerten im „gemeindlichen Gebiet“ (siehe dazu auch Kapitel 1) unter den materiellen Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie [1]. In Tabelle 2-1 werden alle kommunalen Kläranlagen nach
Größenklassen in Anlehnung an den Anhang 1 der AbwV [4] dargestellt.
Tabelle 2-1: Anzahl und summierte Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen
Größenklasse [EW]
GK 1 (< 1.000)
Anzahl
Summierte Ausbaugröße [EW]
427
73,5%
142.991
4,3%
GK 2 (1.000 - 5.000)
81
13,9%
204.510
6,2%
GK 3 (5.001 - 10.000)
23
4,0%
185.442
5,6%
GK 4 (10.001 - 100.000)
46
7,9%
1.835.250
55,8%
4
0,7%
920.000
28,0%
GK 5 (>100.000)
Größenklasse 1
Größenklasse 2
Größenklasse 3
Größenklasse 4
Größenklasse 5
Deutlich zu sehen ist, dass die relativ große Anzahl (91,4 %) kleiner Anlagen (bis zu 10.000 EW) nur einen
sehr geringen Anteil (16,2 %) des Abwassers reinigen, während sehr wenige (8,6 %) große Anlagen (über
10.000 EW) den überwiegenden Anteil (83,8 %) behandeln. Folglich ist die technische Ausrüstung und
Reinigungsleistung dieser relativ wenigen großen Anlagen von zentraler Bedeutung für die Wasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern.
Alle kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern verfügten im Berichtszeitraum über Systeme zur mechanischen und biologischen Abwasserbehandlung; dies gilt auch für solche mit deutlich
unter 2.000 EW. Die entsprechenden veralteten rein mechanischen Anlagen wurden entweder nachgerüstet oder stillgelegt. Ferner hatten alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 10.000 EW,
wie es die Kommunalabwasserverordnung [2] verlangt, neben der mechanisch-biologischen Behandlung
15
auch Behandlungsstufen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. Viele dieser Technologien wurden dabei auch in kleineren Kläranlagen eingesetzt. In Abbildung 2-4 werden die Anzahl und
Einwohnerwerte der kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern den entsprechenden Reinigungsstufen gegenübergestellt.
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
Anzahl
kommunale KA ≥ 2000 EW
Filtration
Phosphoreliminierung
Denitrifizierung
Nitrifizierung
Biologisch
Mechanisch
Filtration
Phosphoreliminierung
Denitrifizierung
Nitrifizierung
Biologisch
Mechanisch
0%
Einwohnerwerte
kommunale KA < 2000 EW
Abbildung 2-4: Ausbaugrad und Reinigungskapazität der kommunalen Kläranlagen
In Abbildung 2-4 sieht man, dass alle Anlagen sowohl über die mechanische als auch die biologische Reinigungsstufe verfügen (erster und zweiter Balken auf der linken Seite der Abbildung). Dagegen haben nur
32,9 % der Anlagen auch eine Nitrifizierung (dritter Balken auf der linken Seite), diese verfügen aber über
94,5 % der Reinigungskapazität der kommunalen Kläranlagen (dritter Balken auf der rechten Seite der
Abbildung). Entsprechendes gilt auch für Denitrifizierung, Phosphoreliminierung und Filtration. Letztere
wird zwar nur in 1,2 % der Kläranlagen eingesetzt (sechster Balken auf der linken Seite), diese repräsentieren aber 24,0 % der Reinigungskapazität in Mecklenburg-Vorpommern (sechster Balken auf der rechten Seite).
16
Bei der verwendeten Reinigungstechnologie dominieren (bezogen auf die Anzahl) Belebungsanlagen vor
Abwasserteichen, SBR-Anlagen und Tropf- und Tauchkörperanlagen. Bezogen auf die Einwohnerwerte
dominieren allein Belebungsanlagen. In Tabelle 2-2 wird die Verteilung der unterschiedlichen Reinigungstechnologien bei den kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern dargestellt.
Tabelle 2-2: Verteilung der Reinigungstechnologien in kommunalen Kläranlagen
Technologie
Abwasserteich belüftet
Anzahl
Summierte Ausbaugröße [EW]
24
4,1%
21.886
0,7%
Abwasserteich unbelüftet
129
22,2%
52.176
1,6%
Belebungsanlage
184
31,7%
2.851.347
86,7%
19
3,3%
20.541
0,6%
3
0,5%
595
0,0%
118
20,3%
303.865
9,2%
4
0,7%
9.999
0,3%
Tropf- und Tauchkörperanlage
89
15,3%
23.951
0,7%
Wirbel- und Schwebebettverfahren
11
1,9%
3.833
0,1%
Oxidationsgraben/-teich
Pflanzenkläranlage
SBR-Anlage
SBR-Anlage + Abwasserteich
Abwasserteich belüftet
Abwasserteich unbelüftet
Belebungsanlage
Oxidationsgraben/-teich
Pflanzenkläranlage
SBR-Anlage
SBR-Anlage plus
Abwasserteich
Tropf- und
Tauchkörperanlage
Wirbel und
Schwebebettverfahren
17
Die Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern lag, wie schon in den
vorhergehenden Lageberichten festgestellt, auch in diesem Berichtszeitraum auf einem hohen Niveau.
Die Anforderungen an Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen in Gewässer zur Erfüllung der Kommunalabwasserrichtlinie [1] sind bundeseinheitlich durch den Anhang 1 der AbwV [4] geregelt. In Tabelle 2-3
werden die Ablaufkonzentrationen und Abbauleistungen von BSB5, CSB, Stickstoff und Phosphor in kommunalen Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern ab 2.000 EW in den Berichtsjahren 2021 und 2022
dargestellt. Die Grenzwerte entsprechen den Vorgaben der Abwasserverordnung. Neben den jeweiligen
Mittelwerten werden auch Boxplots der statistischen Verteilung der Werte dargestellt Dabei stellt der
schwarze Strich den Median (50 % der Werte liegen darüber/darunter) dar, innerhalb des blauen Kastens
(Box) liegen 50 % aller Werte (Interquartilsabstand), innerhalb der schwarzen Linie liegen 95 % aller
Werte, Ausreißer werden nicht dargestellt.
18
Tabelle 2-3: Ablaufkonzentration und Abbauleistung der kommunalen Kläranlagen
Parame-
Größe
ter
BSB5
Konzentration
Grenz-
Mittel-
wert
wert
≥ 2000 EW 15 - 25 mg/l
5,3 mg/l
Abbauleistung
Boxplot
Mittel-
Boxplot
wert
15
98,8 %
100
99
10
98
5
97
0
CSB
≥ 2000
75
EW
mg/l
-
110 39,3 mg/l
80
96
96,7 %
60
100
95
40
90
20
0
Phosphor
10.000-
gesamt
100.000
2 mg/l
0,5 mg/l
2,0
85
96,5 %
98
1,5
EW
96
1,0
94
0,5
92
0,0
über
1 mg/l
0,4 mg/l
100.000
2,0
90
97,3 %
96
1,0
94
0,5
92
0,0
Stickstoff
10.000-
gesamt
100.000
18 mg/l
4,7 mg/l
EW
über
100.000
EW
13 mg/l
7,0 mg/l
15
100
98
1,5
EW
100
90
92,9 %
100
10
90
5
80
0
70
15
88,6 %
100
10
90
5
80
0
70
19
Alle Einleitungen von kommunalen Kläranlagen, die in den Jahren 2021 und 2022 unter den materiellen
Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie [1] gefallen sind, haben die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie erfüllt. Das heißt, sie waren im Berichtszeitraum richtlinienkonform.
2.4 Industrielle Abwasseranlagen
Einleitungen aus Betrieben, in denen mehr als 4.000 EGW biologisch abbaubaren Abwassers anfallen
und die den Industriebranchen aus Anhang III der Kommunalabwasserrichtlinie [1] angehören, unterliegen expliziten Anforderungen, sofern das Abwasser direkt in ein Gewässer eingeleitet wird. In Mecklenburg-Vorpommern waren im Berichtszeitraum sechs Betriebe von diesen Anforderungen an die Direkteinleitung betroffen. Es handelte sich dabei um einen Betrieb der Milchverarbeitung, einen Betrieb zur
Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung, einen Betrieb der Fleischwarenindustrie,
einen Hersteller von Alkohol und alkoholischen Getränken, eine Mälzerei und einen Betrieb der Fischverarbeitungsindustrie. In Abbildung 2-5 werden die Kläranlagen der sechs direkteinleitenden Industriebetriebe in Anlehnung an die Größenklassen der kommunalen Kläranlagen des Anhangs 1 der AbwV dargestellt.
Abbildung 2-5: Direkteinleitende Industriekläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern
20
Die entsprechenden Standorte verfügten alle mindestens über mechanisch-biologische Abwasserbehandlungsanlagen mit Reinigungskapazitäten von rund 5.000 bis 200.000 EGW. Alle industriellen Abwasseranlagen, die unter den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie fielen, hielten die entsprechenden Anforderungen ein. Das heißt, sie waren im Berichtszeitraum richtlinienkonform.
2.5 Nicht öffentliche Kläranlagen und Kleinkläranlagen
Durch den ausgeprägten Tourismussektor in Mecklenburg-Vorpommern gibt es, insbesondere in der Küsten- und Seenregion, private Kläranlagen für einzelnstehende Hotels und Campingplätze. Das LUNG
führte in den Jahren 2021 und 2022 69 entsprechende Anlagen zwischen 51 und 1.250 EW im „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ (FIS wrV KA). Diese unterliegen, wie die kommunalen Kläranlagen, der Abwasserverordnung [4] und müssen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung erfüllen, sie unterfallen jedoch nicht dem materiellen Geltungsbereich der
Kommunalabwasserrichtlinie [1].
Daneben gab es im Berichtszeitraum in Mecklenburg-Vorpommern circa 54.000 private Kleinkläranlagen
(bis 50 EW) und 17.000 Abwassersammelgruben, an die circa 162.000 Einwohner angeschlossen waren
(Stand 31.12.2022) [30]. Diese befinden sich oft in Regionen mit einer geringen oder zerstreuten Besiedlung oder auf nur zeitweise genutzten Grundstücken, die nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand über eine zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. Das Land MecklenburgVorpommern hat zusammen mit der Europäischen Union seit 1998 die Ertüchtigung und den Neubau
dieser Anlagen intensiv unterstützt (siehe auch Kapitel 4). Insgesamt konnten seit 1998 circa 40 Millionen Euro Fördermittel für die Errichtung oder Ertüchtigung von rund 34.400 Kleinkläranlagen ausgereicht
werden [30]. Die regelmäßige Förderung von Kleinkläranlagen wurde 2015 abgeschlossen.
21
2.6 Niederschlagswasser
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2019 1.559 Anlagen zur Niederschlagswasserbehandlung, -rückhaltung und -entlastung mit einer Speicherkapazität von insgesamt 1.529.517 Kubikmetern
betrieben [31]. In Tabelle 2-4 werden die verschiedenen Typen und ihre Speicherkapazität dargestellt.
Eine aktuelle Erhebung mit Stand 2022 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes noch nicht vor.
Es sind jedoch keine substanziellen Veränderungen gegenüber 2019 zu erwarten.
Tabelle 2-4: Niederschlagswasseranlagen
Anlagentyp
Anzahl
Speicherkapazität in
Kubikmeter
Regenüberlaufbecken
102
6,5% 121.521
8,1%
Regenrückhalteanlagen
683
43,3% 1.227.572
81,5%
Regenklärbecken
279
17,7% 180.424
12,0%
Regenüberlauf ohne Becken
495
31,4%
Gesamt
1.559
100 % 1.529.517
100 %
Regenüberlaufbecken
Regenrückhalteanlagen
Regenklärbecken
Regenüberlauf ohne Becken
22
3 Klärschlammverwertung
Infolge von § 7 Abs. 8 der AbfKlärV [6] liegen die Klärschlammverwertungsberichte erst Ende August des
folgenden Jahres vor. Entsprechend wird an dieser Stelle die Klärschlammverwertung der Jahre 2020 und
2021 dokumentiert. Die Daten aus dem Jahr 2022 werden in den Lagebericht 2025 einfließen.
In den Jahren 2020 und 2021 fielen insgesamt 29.528 bzw. 32.701 Tonnen Trockenmasse (TM) Klärschlamm (einschließlich der Zuschlagstoffe zur Stabilisierung und Konditionierung) in den kommunalen
Kläranlagen im Land an [32], [33]. Aufgrund des sehr hohen organischen Anteils ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager – DepV [34] eine direkte Deponierung von Klärschlämmen ohne
eine Vorbehandlung nicht möglich und wegen des hohen Gehaltes an Pflanzennährstoffen, insbesondere
Phosphor, auch nicht sinnvoll. Im Jahr 2020 wurden 17.365 Tonnen als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht, im Jahr 2021 waren es 15.305 Tonnen [32], [33]. In Abbildung 3-1 werden das Klärschlammaufkommen und die landwirtschaftliche Verwertung in Mecklenburg-Vorpommern dargestellt.
50.000
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000
5.000
0
2007
2009
2011
2012
2013
2014
angefallene Menge
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
landwirtschaftlich genutzt
Abbildung 3-1: Klärschlammaufkommen und landwirtschaftliche Verwertung 2007 bis 2021
Seit Anfang 2015 werden bei der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen die strengeren
Grenzwerte der Düngemittelverordnung (DüMV) [35] angewendet. Das bedeutet, dass Klärschlamm nur
noch dann als Dünger verwendet werden darf, wenn neben den Grenzwerten der AbfKlärV [6] auch die
23
der DüMV [35] eingehalten werden. In den Jahren 2020 und 2021 hat sich der Rückgang bei der landwirtschaftlichen Verwertung weiter fortgesetzt.
3.1 Klärschlammuntersuchung
Im Hinblick auf die Verwendung in der Landwirtschaft als Düngemittel und zur Verbesserung der Bodeneigenschaften werden die in Frage kommenden Klärschlämme mehrmals jährlich auf die Einhaltung der
in der Klärschlammverordnung [6] und der Düngemittelverordnung [35] geforderten Parameter untersucht.
In Abbildung 3-2 wird der mittlere Ausschöpfungsgrad der Schwermetall- und Arsengrenzwerte von Klärschlämmen aus kommunalen Anlagen der letzten Jahre nach der jeweiligen Fassung der Klärschlamm-
Auschöpfungsgrad des Grenzwertes in Prozent
verordnung [6] bzw. Düngemittelverordnung [35] dargestellt.
0,8
0,7
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0
2007
2011
2013
2015
2017 (neue
Grenzwerte)
2019
Arsen
Blei
Cadmium
Chrom (gesamt)
Chrom (CrVI)
Kupfer
Nickel
Quecksilber
Thallium
Zink
2021
Abbildung 3-2: Ausschöpfungsgrad der Schwermetall- und Arsengrenzwerte im Klärschlamm
Während es in den 1990er Jahren überwiegend bei Quecksilber, Cadmium und Zink zu einzelnen Grenzwertüberschreitungen gekommen ist, sind seit 2001 fast nur noch solche bei Kupfer festzustellen. Auch
die mittleren Schwermetallgehalte zeigen, mit Ausnahme von Kupfer, deutlich abnehmende Konzentrationen, wobei seit 2006 nur noch geringfügige Veränderungen festzustellen sind. Es kann davon ausge-
24
gangen werden, dass sich die Gehalte von Blei, Chrom und Nickel im Bereich der Grundbelastung eingepegelt haben. Dagegen kann bei Kupfer seit den 1990er Jahren ein deutlicher Anstieg festgestellt werden,
der vor allem auf die gestiegene Verwendung von Kupferleitungen in der Hausinstallation zurückzuführen
ist. So hat sich der mittlere Kupfergehalt aller untersuchten Klärschlämme seit 1992 von 149 mg/kg TM
auf Werte um 500 mg/kg TM erhöht. Seit 2001 verharren auch die mittleren Kupfergehalte auf diesem
Niveau [36], [17], [32], [33]. 2020 und 2021 wurden mittlere Kupfergehalte von 522 bzw. 480 mg/kg TM
ermittelt [32], [33]. Der Anstieg des Ausschöpfungsgrades ab dem Jahr 2017 ist auf die Verschärfung der
Grenzwerte in der Klärschlammverordnung [6] bzw. der Düngemittelverordnung [35] zurückzuführen.
Die Schwermetallgehalte sind dagegen fast unverändert niedrig geblieben.
Neben Arsen und den Schwermetallen gibt die Klärschlammverordnung [6] auch Grenzwerte für den Gehalt an halogenorganischen Verbindungen (AOX), sechs besonders umweltrelevanten Isomeren der polychlorierten Biphenyle (PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180), für die Summe der Dioxine und dl-PCB sowie
für Perfluorierte Tenside (PFT) als Summe aus Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonat
(PFOS) vor. In Abbildung 3-3 wird der mittlere Ausschöpfungsgrad dieser Schadstoffe in Klärschlämmen
aus kommunalen Anlagen der letzten Jahre nach Klärschlammverordnung [6] in der jeweiligen Fassung
Auschöpfungsgrad des Grenzwertes in Prozent
dargestellt.
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
2007
2011
2013
2015
2017 (neue
Grenzwerte)
2019
2021
AOX
PCB 28
PCB 52
PCB 101
PCB 138
PCB 153
PCB 180
Dioxine + dl-PCB
PFT (PFOA + PFOS)
Abbildung 3-3: Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte von weiteren Schadstoffen im Klärschlamm
25
Den höchsten Ausschöpfungsgrad des Grenzwertes erreichten dabei die AOX, wobei hier seit Anfang der
1990er Jahre eine abnehmende Tendenz festgestellt wird. Betrug der mittlere AOX-Gehalt 1992/1993
noch 340-350 mg/kg TM, so werden nun nur noch Werte um 200 mg/kg TM ermittelt. Ferner sind auch
die mittleren Dioxin- und dl-PCB-Gehalte seit den 1990er Jahren rückläufig [17], [32], [33]. Auch hier verändert sich der Ausschöpfungsgrad ab 2017 allein durch die verschärften Grenzwerte. Die Konzentration
im Klärschlamm blieb fast unverändert.
26
4 Investitionen und staatliche Förderung
Insgesamt stellten das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Bund und die Europäische Union zwischen
1991 und 2022 circa 900 Millionen Euro an Zuwendungen für insgesamt circa 2.400 Einzelmaßnahmen
im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung. Das damit ausgelöste Gesamtinvestitionsvolumen
wird auf circa 2,5 Milliarden Euro geschätzt.
Die regelmäßige Förderung von öffentlichen Anlagen zur Abwasserbeseitigung wurde 2015 abgeschlossen. Seit 2016 gibt es gemäß der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben
(WasserFöRL M-V) [37] die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung, die der Beseitigung punktueller Gewässerbelastungen dienen und auf den guten Zustand
des Gewässers nach der Wasserrahmenrichtlinie [26] gerichtet sind, zu beantragen. Im Berichtszeitraum
wurden 310.000 € an Fördermitteln für die Fertigstellung bereits im letzten Berichtszeitraum begonnener
Maßnahmen zur Verbesserung der Phosphorelimination auf sechs Kläranlagen sowie für die Verbesserung der Reinigungsleistung bei einer weiteren Kläranlage und die Überleitung des Abwassers von zwei
außer Betrieb genommenen Kläranlagen zu Kläranlagen mit gezielter Phosphorelimination ausgezahlt.
Fördermittel für Abwassermaßnahmen in
Millionen Euro
120
100
80
60
40
20
0
1991
1994
1997
2000
2003
2006 2009
Jahr
2012
2015
2018
2021
Abbildung 4-1: Fördermittel für kommunale Abwassermaßnahmen 1991 bis 2022
27
5 Zusammenfassung
Der Lagebericht 2023 zeigt, dass sich verschiedene Trends aus den Vorjahren verstetigen. Der Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen hat, im am dünnsten besiedelten Bundesland, das wirtschaftlich und
technisch vertretbare Maximum erreicht. Beim Kanalnetz werden kontinuierlich Mischkanäle rückgebaut
und Trennkanäle für Schmutz- und Niederschlagswasser neugebaut. Kleinere Kläranlagen werden in ihrer
Reinigungsleistung weiter optimiert oder durch effizientere Anlagen ersetzt und immer mehr verfügen
auch über Reinigungsstufen zur Stickstoff- und Phosphorelimination. Dies zeigt sich auch in den guten
Reinigungsleistungen bei den wichtigen und im Wasser unerwünschten Pflanzennährstoffen Stickstoff
und Phosphor.
Durch die kontinuierliche Optimierung von Kanalnetzen und Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern
und durch die fachliche Betriebsführung der Anlagenbetreiber ist es gelungen, trotz der vielfältigen Herausforderungen im Berichtszeitraum 2021 und 2022, die Anforderungen der Kommunalabwasserrichtlinie [1] für alle in der Richtlinie geregelten kommunalen und industriellen Abwässer zu erfüllen. Somit
konnten abwasserverursachte Verunreinigungen der Gewässer verhindert und das Wasser als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere und als wichtige wirtschaftliche Ressource in Mecklenburg-Vorpommern geschützt werden.
28
Literaturverzeichnis
[1] Kommunalabwasserrichtlinie (RL 91/271/EWG), Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai
1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, zuletzt geändert durch die Richtlinie
2013/64/EU des Rates vom 17. Dezember 2013.
[2] Kommunalabwasserverordnung (KAbwVO M-V), Verordnung über die Behandlung von
kommunalem Abwasser vom 15. Dezember 1997 (GVOBl. M-V S. 25), zuletzt geändert durch Art.
17 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431, 440).
[3] Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 5).
[4] Abwasserverordnung (AbwV), Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in
Gewässer vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung
vom 20. Januar 2022 (BGBl. I S. 87).
[5] Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V), Wassergesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommernvom 30. November 1992 (GVOBl. M-V 1992, S. 669), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 866).
[6] Klärschlammverordnung (AbfKlärV), Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S.
3465), zuletzt geändert durch Artikel 137 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).
[7] Selbstüberwachungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SÜVO M-V), Verordnung über die
Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen vom 20. Dezember 2006
(GVOBl. M-V 2007, S. 5), zuletzt geändert durch Artikel 17 Absatz 17 des Gesetzes vom 27. Mai 2016
(GVOBl. M-V S. 431, 441).
[8] Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und
Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2022, Schwerin, 2022.
[9] Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Entwicklung des personenbezogenen
Wassergebrauchs - in Litern pro Einwohner und Tag, Deutschland, 2021.
[10] Kreisstrukturgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen
der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2010
(GVOBl. M-V S. 366).
29
[11] Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, Generalplan Abwasserbeseitigung: Lagebericht
über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und abwassertechnische Zielplanung, Schwerin,
1999.
[12] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2003.
[13] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2005.
[14] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2007.
[15] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2009.
[16] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2011.
[17] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2013.
[18] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2015.
[19] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2017.
[20] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), Kommunale
Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2019.
[21] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern(LUNG), Kommunale
Abwasserentsorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern, Lagebericht 2021.
[22] Ausschuss für Oberflächen- und Küstengewässer der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA),
Rahmenkonzeption zur Aufstellung von Monitoringprogrammen und Bewertung des Zustandes von
Oberflächenwasserkörpern, 2005.
30
[23] Oberflächengewässerverordnung (OGewV), Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässervom
20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 9.
Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873).
[24] Ausschuss für Oberflächen- und Küstengewässer der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA),
Rahmenkonzeption Monitoring Teil B Bewertungsgrundlagen und Methodenbeschreibungen,
Arbeitspapier
II
Hintergrund-
und
Orientierungswerte
für
physikalischchemische
Qualitätskomponenten zur unterstützenden Bewertung von Wasserkörpern entsprechend EGWRRl, 2015.
[25] A. V. Quinlan, „The thermal sensitivity of nitrification as a function of the concentration of nitrogen
substrate,“ Water Research, Bde. %1 von %2Volume 14, Issue 10, p. 1501–1507, 1980.
[26] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik, zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober
2014.
[27] Kommunalverfassung (KV M-V), Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli
2019 (GVOBl. M-V S. 467).
[28] Erhebung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Güstrow, 2023.
[29] Statistisches Bundesamt, Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung Öffentliche Abwasserbehandlung und -entsorgung 2019, 2022.
[30] Information des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 2023.
[31] Statistisches
Bundesamt
(Destatis),
Öffentliche
Wasserversorgung
und
öffentliche
Abwasserentsorgung - Strukturdaten zur Wasserwirtschaft - 2019, 2019.
[32] Klärschlammerhebung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern (LUNG) 2020, 2021 (unveröffentlicht).
[33] Klärschlammerhebung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern (LUNG) 2021, 2022 (unveröffentlicht).
31
[34] Deponieverordnung (DepV), Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 27. April 2009
(BGBl. I S. 900), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533).
[35] Düngemittelverordnung (DüMV), Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln,
Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S.
2482), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1414).
[36] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Aufkommen, Beschaffenheit und
Verbleib von kommunalen Klärschlämmen in M-V, 2000.
[37] Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V),
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom
12. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 106).
32
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern ........................................................... 7
Abbildung 1-2: Klassifizierung der Wasserqualität Orthophosphat-Phosphor nach LAWA [24] ................ 9
Abbildung 1-3: Klassifizierung der Wasserqualität Ammonium-Stickstoff nach LAWA [24]..................... 10
Abbildung 2-1: Kommunale Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern.................................................. 12
Abbildung 2-2: Entwicklung des Anschlussgrades in Mecklenburg-Vorpommern 1991 bis 2019 ............ 13
Abbildung 2-3: Entwicklung des Kanalnetzes in Mecklenburg-Vorpommern 1995 bis 2019 ................... 14
Abbildung 2-4: Ausbaugrad und Reinigungskapazität der kommunalen Kläranlagen .............................. 16
Abbildung 2-5: Direkteinleitende Industriekläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern ........................... 20
Abbildung 3-1: Klärschlammaufkommen und landwirtschaftliche Verwertung 2007 bis 2021 ............... 23
Abbildung 3-2: Ausschöpfungsgrad der Schwermetall- und Arsengrenzwerte im Klärschlamm ............. 24
Abbildung 3-3: Ausschöpfungsgrad der Grenzwerte von weiteren Schadstoffen im Klärschlamm ......... 25
Abbildung 4-1: Fördermittel für kommunale Abwassermaßnahmen 1991 bis 2022 ............................... 27
Tabellenverzeichnis
Tabelle 2-1: Anzahl und summierte Ausbaugröße der kommunalen Kläranlagen ................................... 15
Tabelle 2-2: Verteilung der Reinigungstechnologien in kommunalen Kläranlagen .................................. 17
Tabelle 2-3: Ablaufkonzentration und Abbauleistung der kommunalen Kläranlagen .............................. 19
Tabelle 2-4: Niederschlagswasseranlagen ................................................................................................ 22
33