Was kostet wo wie viel?
Die Berliner
Senatsverwaltungen
im Kostenvergleich
Haushaltsjahr 2015
Was kostet wo wie viel ?
Vorwort
Transparenz und Vergleichbarkeit – das sind die Kernanliegen dieser Broschüre. Die Senatsverwaltung für Finanzen berichtet das 16. Jahr in Folge über ausgewählte Leistungen der Bezirke sowie seit fünf Jahren über Leistungen der Hauptverwaltung.
Da Berlin gleichzeitig Stadt und Land ist, gibt es hier eine zweistufige Verwaltung. Die
vorliegende Broschüre der Hauptverwaltung beinhaltet Kostenvergleiche für Aufgaben
mit gesamtstädtischer Bedeutung die von den Senatsverwaltungen sowie der Senatskanzlei mit deren nachgeordneten Behörden erbracht werden. Dank der Darstellung des
Angebotsspektrums einschließlich der erbrachten Leistungen werden der Haushalt sowie
der Ressourcenverbrauch transparent und nachvollziehbar.
Nachdem das Land Berlin in den zurückliegenden Jahren einen konsequenten Konsolidierungskurs verfolgt hat, wird dieser jetzt um erhebliche Investitionen erweitert. Berlin
muss seine Infrastruktur auf Vordermann bringen und erweitern.
Grund dafür ist gerade auch die wachsende Stadt. Mit der Schuldenbremse, die ab 2020
für Berlin genau wie für alle Bundesländer und den Bund gilt, ist dem Gestaltungsspielraum ein strenger Rahmen gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Schulden
aufgenommen werden – für Berlin als wachsende Stadt eine besondere Herausforderung,
die den wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen erfordert.
Denn es gilt, die erreichte Qualität nicht nur zu erhalten sondern zu verbessern. Dabei
muss weiterhin Maßgabe sein, dass Leistungen der Verwaltung auch in wirtschaftlich
besseren Zeiten so effizient wie möglich erbracht werden.
Es ist erfreulich, dass sich die Einnahmesituation des Landes Berlin verbessert hat.
Dadurch steht mehr Finanzkraft für das erweiterte Aufgabenspektrum aufgrund der
wachsenden Stadt sowie für die Sanierung bzw. den Neubau von Gebäuden und eine
aufgabenbezogene Erweiterung des Personals zur Verfügung. Die im Rahmen der Verwaltungsreform eingeführten betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente haben dazu
beigetragen, dass nicht nach dem „Rasenmäher-Prinzip“ gespart wurde.
Anhand von Produkten bzw. Produktzusammenfassungen stellt die Broschüre das umfassende Aufgabenspektrum dar. Dies verdeutlicht nicht zuletzt die Vielfalt der für die Öffentlichkeit erbrachten Leistungen.
Die strukturierte Darstellung ermöglicht zudem den gezielten themenbezogenen Überblick.
Berlin, im Dezember 2016
Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
Senator für Finanzen
Was kostet wo wie viel ?
Impressum
5. Jahrgang, 1. Auflage 2016
Herausgeberin:
Redaktion:
Layout:
Druck:
Redaktionsadresse:
Senatsverwaltung für Finanzen,
Referat II B Haushaltsgrundsatz
Grit Bauer,
Karsten Kuschke, Veit Sczygiol
Veit Sczygiol
Union Sozialer Einrichtungen gGmbH, Printing HouseDruck
Senatsverwaltung für Finanzen
II B
Klosterstraße 59, 10179 Berlin
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit wurde in Tabellen und
Grafiken auf eine Schreibweise in weiblicher und männlicher Form verzichtet. Wir
weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
Diese Publikation steht auch im Internet unter
www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php
zum Herunterladen bereit.
Was kostet wo wie viel ?
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort
Impressum
Inhaltsverzeichnis
1
Betrachtung der Gesamtkosten
7
1.1
Kostenartenstruktur
7
1.2
Gesamtkosten der Verwaltung nach Fachbereichen
9
1.3
Kostenanteile der finanzrelevantesten Dienstleistungen
11
2
Kosten ausgewählter Dienstleistungen
13
2.1
Bereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
14
Was kostet...
… die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr je Straftat ?
… ein Rettungseinsatz der Feuerwehr ?
… ein Brandbekämpfungseinsatz der Feuerwehr ?
… der Schutz einer Veranstaltung oder Versammlung ?
… die Prävention und Fallbearbeitung je Verkehrsunfall ?
15
17
18
19
20
Bereich: Justiz
21
Was kostet...
… die Bearbeitung einer Betreuungs- oder Pflegschaftssache für Erwachsene beim
Amtsgericht ?
… ein Hafttag im Geschlossenen Vollzug ?
… ein Ermittlungsverfahren pro Person ?
… eine beantragte Maßnahme durch einen Gerichtsvollzieher am Amtsgericht ?
22
23
25
26
Bereich: Bildung, Wissenschaft und Kultur
27
Was kostet...
… der Unterricht pro Schulplatz in einer Grundschule pro Jahr ?
… der Unterricht pro Schulplatz in einer Integrierten Sekundarschule pro Jahr ?
… ein Berufsschulplatz pro Jahr ?
28
29
30
Bereich: Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
31
Was kostet...
… die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin pro
Fahrgast ?
… die öffentliche Beleuchtung ?
… die Instandhaltung von Gewässern Erster und Zweiter Ordnung pro
Maßnahme ?
32
33
2.2
2.3
2.4
34
Was kostet wo wie viel ?
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
3
Bereich: Soziale Sicherung, Familie und Jugend
35
Was kostet...
… die Erstfeststellung des Grades der Behinderung pro Bescheid ?
… die Neufeststellung des Grades der Behinderung pro Bescheid ?
… der Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen pro
abgerechneter Fahrt ?
… die Fallbearbeitung für Leistungen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz ?
38
39
Bereich: Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
41
Was kostet...
… die Förderung des Breitensports je Person ?
… die Förderung des Leistungssports je Förderfall ?
… eine anlassbezogene Überwachungsmaßnahme im Arbeitsschutz ?
42
43
44
Bereich: Umwelt und Natur
45
Was kostet...
… die Erhebung der Abwasserabgabe und des Grundwasserentnahmeentgeltes pro
Bescheid ?
… das Einschlagen und Verkaufen von Rohholz pro Festmeter ?
… die Beseitigung von durch Bäume ausgehende Gefahren je laufendem Meter ?
46
47
48
Wirtschaft und Arbeit
49
Was kostet...
… die Aufsicht über die BSR und die nach § 7 Straßenreinigungsgesetz vom Land
Berlin zu zahlenden Reinigungleistungen ?
… ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht ?
50
52
Finanzwirtschaft
53
Was kostet...
... die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften ?
... die Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)?
... eine Außenprüfung ?
54
55
56
Kostenvergleiche im Land Berlin
58
Was kostet...
... die Personalverwaltung einer Dienstkraft in der Berliner Verwaltung pro Jahr ?
... die Betreuung eines IT-Endgerätes in der Berliner Verwaltung pro Jahr ?
58
61
36
37
Nachsatz
64
Anlage – Übersicht Produktnummern
65
Was kostet wo wie viel ?
Kostenartenstruktur
1
Betrachtung der Gesamtkosten
1.1
Kostenartenstruktur
Die Kosten- und Leistungsrechnung gibt nicht nur Auskünfte über die Kosten der
Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung) und die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung). Sie gibt auch Antworten auf die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung) und
kann für strategische Planungszwecke von hoher Bedeutung sein. Wie sich die Gesamtkosten der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei nach der Art ihrer Entstehung verteilen, ist dem nachfolgenden Diagramm in einer Grobstruktur zu entnehmen.
Sachkosten
16,6%
kalkulatorische
Kosten Mobilien
0,6%
kalkulatorischer
Zins Gebäude
0,2%
kalk. Pensionszuschläge
8,1%
AfA Gebäude
0,4%
dienstleistungsbezogene
Transferkosten
5,6%
übrige Transferkosten
34,9%
Personalkosten
33,6%
Personalkosten: Summe aller Entgelte für die in der Verwaltung beschäftigten planmäßigen und nicht planmäßigen Dienstkräfte (z.B. Beschäftigte in Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis). Für die Kostenerfassung werden feste, den Besoldungs- und Gehaltsstufen entsprechende
Durchschnittssätze zugrunde gelegt, die jährlich angepasst werden.
Sachkosten: Summe aller laufenden Kosten für Büro, Verwaltung, Gebäude, Material u.a. (konsumtive Kosten). Nicht enthalten sind Investitionen für Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre im Wege der Abschreibung verteilt werden.
Kalkulatorische Kosten Mobilien: Umfasst die Abschreibung für die
Abnutzung und die kalkulatorischen Zinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter. Abschreibungen stellen den Werteverzehr dar, welcher durch die
(Ab-) Nutzung von Gütern des Anlagevermögens entsteht. Die Ausgaben
für eine Investition werden verursachungsgerecht auf die Perioden der
Nutzung verteilt. Damit werden alle Perioden, in denen eine Anlage genutzt wird, belastet und nicht nur die Periode, in der die Investition getätigt wurde. Bei den kalkulatorischen Zinsen handelt es sich um fiktive Kosten, welche die Kapitalbindung abbilden sollen.
7
Was kostet wo wie viel ?
Kostenartenstruktur
Kalkulatorischer Zins Gebäude: Durch die Kapitalbindung in Immobilien fallen Kosten an, denn dieses Kapital könnte auch alternativ eingesetzt werden, z.B. zur Begleichung von Schulden oder als verzinste Geldanlage am Kapitalmarkt. Die so entgangenen alternativen Zinseinsparungen oder Zinseinnahmen werden dann als kalkulatorische Zinsen (so genannte Opportunitätskosten) ausgewiesen. In den kalkulatorischen Zinsen
Gebäude für das Jahr 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zinssenkung
enthalten. Der jährlich dem aktuellen Kreditzinssatz am Kapitalmarkt entnommene festgelegte Zinssatz fiel von 1,147 % (2014) auf 0,931 %
(2015).
AfA (Absetzung für Abnutzung) Gebäude: Wie bei den Mobilien werden auch für Gebäude Abschreibungen berechnet, um die Abnutzung, den
Verschleiß und die Alterung abzubilden.
Kalkulatorische Pensionszuschläge: Um die Bezüge einer verbeamteten Dienstkraft mit denen einer nicht verbeamteten Dienstkraft vergleichbar zu machen, wird ein kalkulatorischer Anteil für spätere Pensionen ermittelt.
Dienstleistungsbezogene Transferkosten: Sind Zahlungen an freie
Träger, private und öffentliche Unternehmen oder Einzelpersonen, die im
Zusammenhang mit der Erstellung einer öffentlichen Dienstleistung erfolgen. Hierzu zählen z.B. die Kita-Angebote, die „Hilfen zur Erziehung“ oder
die „Eingliederungshilfen“, die im Auftrag der Bezirke erbracht und von
diesen in Form einer Transferzahlung finanziert werden. Die Transferzahlung dient dem Ausgleich von Personal- und Sachkosten beim Leistungserbringer.
Übrige Transferkosten: Sind Zahlungen der öffentlichen Hand ohne direkte Gegenleistung des Zahlungsempfängers. Klassische Beispiele für
diese Art der Transferleistungen sind die Grundsicherungsleistungen im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
sowie die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) für Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB II. Diese
Leistungen werden direkt an die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger
gezahlt (im Fall der KdU Auszahlung über die Job-Center der Bundesagentur für Arbeit) und stehen in deren eigenen Verfügungsrahmen. Diese
Transferkosten stehen in keinem Zusammenhang zur Erstellung einer öffentlichen Dienstleistung und sind daher in den weiteren
gen nicht enthalten.
8
Was kostet wo wie viel ?
1.2
Gesamtkosten nach Fachbereichen
Gesamtkosten der Verwaltung nach Fachbereichen
In den nachstehenden Abbildungen werden allgemeine Betrachtungen über die
Kostenanteile, die auf die Fachbereiche in den Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei entfallen, angestellt.
Die Wahrnehmung ministerieller Aufgaben der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei stellen zwar keine konkrete abrechenbare Dienstleistung dar, die dafür
angefallenen Verwaltungskosten sind aber trotzdem dem jeweiligen Fachbereich
zugeordnet worden.
Die Summe aller Verwaltungskosten in den Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei einschließlich der dienstleistungsbezogenen Transferkosten verteilen sich
prozentual wie folgt auf die Fachbereiche:
Verwaltungskosten über alle Bereiche:
8,30 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil der Bereiche
(inkl. dienstleistungsbezogene Transferkosten)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
9
Was kostet wo wie viel ?
Gesamtkosten nach Fachbereichen
Bezieht man alle Transferkosten in die Betrachtung mit ein, so verändert sich das
Bild. Fachbereiche mit einem hohen Anteil an Zuschüssen, wie der Bereich Bildung,
Wissenschaft und Kultur, aber auch der Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend weisen nunmehr einen deutlich höheren Kostenanteil auf, während der Anteil
der übrigen Fachbereiche entsprechend sinkt. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht dies.
Gesamtkosten über alle Bereiche:
12,75 Mrd. €
Gesamtkostenanteil der Bereiche
(inkl. aller Transferkosten)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,4%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,4%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
15,0%
Wirtschaft und
Arbeit
5,1%
Justiz
7,0%
Finanzwirtschaft
4,8%
Umwelt und Natur
1,3%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
45,0%
10
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
6,9%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
3,1%
Was kostet wo wie viel ?
1.3
Kostenanteile
Kostenanteile der finanzrelevantesten Dienstleistungen
Die nachstehenden Abbildungen zeigen, dass allein wenige Angebote der Senatsverwaltungen einen hohen Anteil der anfallenden Verwaltungskosten auf sich vereinen. Die Dienstleistungen mit den höchsten Verwaltungskostenanteilen sind die
Verfolgung und Verhütung von Straftaten, der Unterricht in den Grundschulen (ohne die Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke in den Bezirken) und die Sicherung des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs (ÖPNV).
Angaben in % der Verwaltungskosten (inkl.
dienstleistungsbezogene Transfers)
Verfolgung und Verhütung von Straftaten
8,7
Unterricht Grundschulen
8,6
Angelegenheiten des ÖPNV
7,0
Unterricht Integrierte Sekundarschule
6,9
Unterricht Gymnasien
4,9
Unterricht Berufsschulen
4,5
Hortbetreuung
3,3
Besteuerung natürlicher Personen
2,3
Rettungsdienst
1,9
Unterricht Sonderschulen
1,9
Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung
1,8
Veranstaltungs- und Versammlungsschutz
1,8
Personen-, Zeugen- und Objektschutz
Verkehrsunfallbekämpfung
1,5
1,2
Angelegenheiten der BSR
1,1
Betreuungs- und Pflegschaftssachen Amtsgericht
1,0
Gefahrenabwehr in originärer Zuständigkeit
1,0
Kriminalprävention
0,9
Privatschulen Grundschule
0,8
11
Was kostet wo wie viel ?
Kostenanteile
Betrachtet man die Gesamtkosten – einschließlich aller Transferzahlungen – zeigt
sich, dass die Transferzahlungen im Bereich der Hochschulen und der Forschung
den größten Kostenanteil auf sich vereinigen. Hier werden die Dienstleistungen
überwiegend durch juristische Personen des öffentlichen Rechts erbracht und neben anderen eigenen Einnahmequellen durch öffentliche Zuschüsse finanziert.
Angaben in % der Gesamtkosten (inkl.
aller Transferzahlungen)
Transferzahlungen im Bereich Hochschulen
10,5
Verfolgung und Verhütung von Straftaten
5,7
Unterricht Grundschulen
5,6
Angelegenheiten des ÖPNV
4,6
Unterricht Integrierte Sekundarschule
4,5
Unterricht Gymnasien
3,2
Unterricht Berufsschulen
2,9
Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur
2,3
Leistungen nach dem AsylLG
2,3
Transferzahlungen im Bereich Forschung
2,2
Hortbetreuung
2,1
Zuwendungsbescheide ÖPNV
1,8
Transferzahlungen im Bereich Hochschulmedizin
Besteuerung natürlicher Personen
12
1,7
1,5
Rettungsdienst
1,2
Unterricht Sonderschulen
1,2
Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung
1,2
Transferzahlungen im Bereich Hochschulbau
1,2
Angelegenheiten der BVG
1,2
Was kostet wo wie viel ?
2
Kosten ausgewählter Dienstleistungen
Kosten ausgewählter Dienstleistungen
Im folgenden Abschnitt werden die Kosten ausgewählter Dienstleistungen bzw.
Aufgabenbereiche der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei näher betrachtet,
die unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden. Diese wurden in
Anlehnung an einen bundes- und landeseinheitlichen Produktrahmen in Fachgebiete gegliedert und die angefallenen Verwaltungskosten entsprechend zugeordnet.
Die Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei sind vor allem durch die Wahrnehmung gesamtstädtischer Aufgabenbereiche geprägt. Aus Sicht des Landes Berlin
handelt es sich häufig um Unikate. Infolgedessen sind im Unterschied zu den Bezirken nur in wenigen Bereichen interne Leistungsvergleiche im Sinne von Benchmarks möglich. Den Schwerpunkt der weiteren näheren Betrachtung bilden deshalb
Zeitreihenvergleiche. Die Zeitreihenvergleiche umfassen die zurückliegenden drei
Jahre und korrespondieren in den Jahren der Haushaltsplanaufstellung mit der
Produktdarstellung im Haushaltsplanentwurf als ergänzende Beratungsgrundlage.
Die Zeitreihenvergleiche umfassen die Entwicklung der Stückkosten als Ergebnis
der Gegenüberstellung von Mengen und den damit verbundenen Kosten. Um außerdem auch beurteilen zu können, ob und wie sich diese Dienstleistung oder Aufgabenwahrnehmung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verändert hat, wird
zusätzlich die Entwicklung der Mengen ausgewiesen. Die Darstellung wird in geeigneten Fällen um Strukturdaten und Kennzahlen ergänzt.
Der Fachbereich der übergeordneten staatlichen Aufgaben umfasst im Wesentlichen die Aufgaben der Senatskanzlei, welche mit Themen der politischen Koordinierung, Pressearbeit oder Protokoll- und Auslandsangelegenheiten rein ministeriellen Charakter haben. Dieser Fachbereich wird nicht dargestellt.
Bei landesinternen Leistungsvergleichen, wie in den Punkten 2.9 und 3, wird ein
Median ausgewiesen. Der Median ist der mittlere Wert aus der sortierten Reihe der
Stückkosten. Die Anwendung dieses Verfahrens hat gegenüber anderen Durchschnittswerten den Vorteil, dass so genannte "Ausreißer" oder Extremwerte keinen
Einfluss auf das Gesamtergebnis ausüben.
13
Was kostet wo wie viel ?
2.1
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Verwaltungskosten des Bereiches:
1,92 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung betragen einschließlich aller Transferkosten ebenfalls 1,92 Mrd. €. Nachfolgend werden folgende Dienstleistungen kostenmäßig betrachtet:
♦ Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
♦ Rettungsdienst
♦ Brandbekämpfung
♦ Schutz von Veranstaltungen
♦ Prävention und Fallbearbeitung je Verkehrsunfall
14
Was kostet wo wie viel ?
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
W a s k o s t et ...
… die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr je Straftat ?
€ / Stk.
Menge
1.800
900.000
1.200
486.921
539.244
515.128
600
0
600.000
300.000
1.585
1.558
1.337
2013
2014
2015
0
Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Berlin und zur Stärkung des
Sicherheitsgefühls aller Einwohnerinnen und Einwohner wird ständig eine Vielzahl
von Straftaten ermittelt und aufgeklärt.
Dazu gehören Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ebenso wie die Verfolgung
von Straftaten gegen Personen, gegen die Umwelt oder gegen die öffentliche Ordnung, um nur einige zu nennen.
Die angegebenen Mengen beruhen auf der bundeseinheitlichen polizeilichen Kriminalitätsstatistik und es wird die Summe aller aufgetretenen Straftatenaufkommen
als gleitender Durchschnitt über 12 Monate dargestellt.
Indikator
2013
2014
2015
Aufklärungsquote
43,7%
44,9%
44,9%
226.279
242.899
267.123
(45,0%)
(44,7%)
(46,9%)
96.078
121.893
120.681
(19,1%)
(22,4%)
(21,2%)
Diebstahlskriminalität
Vermögens- und Fälschungsdelikte
15
Was kostet wo wie viel ?
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Indikator
2013
2014
2015
Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit
63.183
61.070
60.287
(12,6%)
(11,2%)
(10,6%)
2.628
2.991
2.792
(0,5%)
(0,6%)
(0,5%)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Die Zahlen entstammen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015.
16
Was kostet wo wie viel ?
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
W a s k o s t et ...
… ein Rettungseinsatz der Feuerwehr ?
Verwaltungskosten in €
180.000.000
154.753.012
153.639.180
156.128.367
2013
2014
2015
120.000.000
60.000.000
0
Der Rettungsdienst ist in Berlin durch das Rettungsdienstgesetz geregelt und umfasst die Einsatzmittel der „Notfallrettung mit Arzt" (Rettungshubschrauber (RTH),
Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF), Notarztwagen (NAW)) und der „Notfallrettung ohne
Arzt" (Rettungstransportwagen (RTW) und Bettentransportwagen (BTW)). In der
Kostenerfassung wird nicht nach diesen Einsatzmitteln unterschieden. Deshalb
werden hier nur die Gesamtkosten und ausgewählte Indikatoren abgebildet.
2013
2014
2015
Alarmierungen des Einsatzmittels NAW/NEF
85.266
88.871
93.240
Alarmierungen des Einsatzmittels RTW
356.569
379.863
412.000
8
8
8
75%
75%
75%
43,5%
38,2%
35,2%
Hilfsfrist Schutzziel (Minuten)
Erreichungsgrad Schutzziel SOLL
Erreichungsgrad Schutzziel IST
Die Zahlen entstammen dem Jahresbericht der Berliner Feuerwehr 2015.
17
Was kostet wo wie viel ?
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
W a s k o s t et ...
… ein Brandbekämpfungseinsatz der Feuerwehr ?
Verwaltungskosten in €
180.000.000
146.676.295
151.963.332
152.094.915
2014
2015
120.000.000
60.000.000
0
2013
Die Berliner Feuerwehr hat Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, die
durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse
entstehen. Dieser Aufgabe, formuliert in § 3 des Feuerwehrgesetzes, kommt die
Feuerwehr durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch die personelle
und technische Vorhaltung und Alarmierung notwendiger Einsatzmittel, nach. In
der Kostenerfassung wird nicht nach diesen Einsatzmitteln unterschieden. Deshalb
werden hier nur die Gesamtkosten und ausgewählte Indikatoren abgebildet.
2013
2014
2015
Einsätze im Zusammenhang mit Bränden
7.330
6.456
7.165
Einsätze zur Technischen Hilfeleistung
19.194
19.949
20.794
15
15
15
90%
90%
90%
92,0%
90,9%
91,1%
Hilfsfrist Schutzziel (Minuten)
Erreichungsgrad Schutzziel SOLL
Erreichungsgrad Schutzziel IST
Die Zahlen entstammen dem Jahresbericht der Berliner Feuerwehr 2015.
18
Was kostet wo wie viel ?
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
W a s k o s t et ...
… der Schutz einer Veranstaltung oder Versammlung ?
€ / Stk.
Menge
12.000
20.000
16.420
16.008
13.551
8.000
10.000
4.000
0
7.955
9.513
10.780
2013
2014
2015
0
Diese Aufgabe umfasst alle anlassbezogenen Tätigkeiten zur Sicherung eines störungsfreien Verlaufs von Versammlungen und Veranstaltungen. Neben politisch
motivierten Versammlungen gehören dazu auch Sportveranstaltungen oder kulturelle Veranstaltungen. Diese Aufgabe beinhaltet auch die Gewährleistung eines reibungslosen Zu- und Abstroms der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Gezählt wird die Anzahl der Veranstaltungen.
19
Was kostet wo wie viel ?
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
W a s k o s t et ...
… die Prävention und Fallbearbeitung je Verkehrsunfall ?
€ / Stk.
Menge
1.000
130.098
134.383
137.113
150.000
750
100.000
500
50.000
250
0
827
802
733
2013
2014
2015
0
Durch eine präventive Bekämpfung von Verkehrsunfällen sollen Sicherheit und
Ordnung im Straßenverkehr gewährleistet und unfallbedingte Gefahren abgewehrt
werden. Zu den Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören Verkehrssonderkontrollen und die Überwachung der Geschwindigkeiten mittels Verkehrsradargeräten oder Lasermessgeräten. Der Aufgabenbereich umfasst aber auch repressive
Maßnahmen, ermittelnde Tätigkeiten und Fallbearbeitung im Zusammenhang mit
Verkehrsunfällen.
Die angegebene Menge setzt sich aus der Anzahl der Verkehrsunfälle mit leichten
Schäden (A-Unfälle), mit schweren Schäden (S-Unfälle) und aus Unfällen mit Personenschäden (P-Unfälle) zusammen.
20
Was kostet wo wie viel ?
2.2
Justiz
Bereich: Justiz
Verwaltungskosten des Bereiches:
0,89 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Justiz einschließlich aller Transferzahlungen betragen ebenfalls 0,89 Mrd. €. Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet:
♦ Betreuungs- oder Pflegschaftssache für Erwachsene beim Amtsgericht
♦ Hafttag im Geschlossenen Vollzug
♦ Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene (bei Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften)
♦ Gerichtsvollzieher am Amtsgericht
21
Was kostet wo wie viel ?
Justiz
W a s k o s t et ...
… die Bearbeitung einer Betreuungs- oder Pflegschaftssache für
Erwachsene beim Amtsgericht ?
€ / Stk.
Menge
1.500
90.000
76.375
76.121
75.193
1.000
60.000
500
30.000
0
1.039
1.076
1.131
2013
2014
2015
0
Das Produkt umfasst Unterbringungsverfahren, Pflegschaftssachen für Erwachsene,
die Anordnung einer Betreuung und deren Überwachung sowie sonstige Verfahren.
Durch die Betreuungsrichterinnen und -richter werden im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben in richterlicher Unabhängigkeit geeignete Betreuer ausgewählt und bestellt. Bei der Auswahlentscheidung ist die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge zu
beachten: zur Betreuerin/zum Betreuer soll eine natürliche Person bestellt werden,
der Wille der Betroffenen oder des Betroffenen hat Vorrang, auf verwandtschaftliche und persönliche Beziehungen ist Rücksicht zu nehmen, das Ehrenamt hat Vorrang und Berufsbetreuer sollen nur bestellt werden, wenn keine andere geeignete,
ehrenamtlich tätige Person zur Verfügung steht. Erst wenn die Betroffene oder der
Betroffene durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut
werden kann, darf ein Betreuungsverein bestellt werden und nur wenn auch insoweit der Bedarf nicht gedeckt werden kann, darf nach dem Auffangtatbestand die
Betreuungsbehörde als Betreuer bestellt werden.
Die Menge setzt sich zusammen aus Anzahl der Eingänge plus Bestand am 31.12.
des Vorjahres (jeweils nur Betreuungen).
22
Was kostet wo wie viel ?
Justiz
W a s k o s t et ...
… ein Hafttag im Geschlossenen Vollzug ?
€ / Stk.
Menge
120
900.000
739.697
734.042
706.500
80
600.000
40
300.000
0
70
88
90
2013
2014
2015
0
Das Produkt umfasst die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der Anstalt und
Maßnahmen, die den Gefangenen helfen, die Haftsituation zu bewältigen und ihre
soziale Kompetenz zu erhöhen. Dazu zählen gezielte Freizeitangebote aber auch
psychologische Beratungen oder Therapien. Gezählt werden „Hafttage“ (je Tag und
Häftling), um unterjährige Zu- oder Abgänge erfassen zu können. Die Menge ist
über zwölf Monate kumuliert.
Allgemeine Daten zu den Berliner Justizanstalten
2013
2014
2015
Belegungsfähigkeit aller Berliner Justizvollzugsanstalten (inkl. Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten) und Jugendarrestanstalt am letzten Mittwoch des Jahres
4.904
4.900
4.725
Veränderung der Belegungsfähigkeit aller
Berliner Justizvollzugsanstalten (inkl. Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten) im
Vergleich zum letzten Mittwoch des Vorjahres absolut
+134
-4
-175
23
Was kostet wo wie viel ?
24
Justiz
2013
2014
2015
Jahresdurchschnittsbelegung
4.101
4.001
3.899
Anteil der ausländischen Gefangenen an der
Gesamtbelegung am Stichtag 31.03. in Prozent
36,82
39,58
41,60
Anzahl der Stellen in den Justizvollzugsanstalten insgesamt
2.860,11
2.826,35
2.826,35
Veränderung der Anzahl der Stellen in den
Justizvollzugsanstalten insgesamt im Vergleich zum 31.12. des Vorjahres absolut
+21,5
-33,76
+/-0
Was kostet wo wie viel ?
Justiz
W a s k o s t et ...
… ein Ermittlungsverfahren pro Person ?
€ / Stk.
Menge
210
300.000
253.385
227.883
229.042
140
200.000
70
100.000
0
161
155
164
2013
2014
2015
0
Hier werden alle Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Erwachsene – Anträge, Stellungnahmen, Entscheidungen, Darlegung von Tatvorwurf und Strafmaß für gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensbeendigung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts und in Fällen von untergeordneter Bedeutung - abgebildet. Bis einschließlich 2013 waren auch die Ermittlungsverfahren in Verkehrsstrafsachen und Wirtschaftsstrafsachen Teil dieses Produktes.
Es wird der Abschluss eines Verfahrens insgesamt, nicht jedoch der Abschluss pro
beteiligter Person gezählt.
Daten je Behörde 2015:
Menge:
Verwaltungskosten in €:
Kosten je Mengeneinheit in €:
Staatsanwaltschaft
Amtsanwaltschaft
103.168
125.874
29.423.898
8.097.437
285,20
64,33
25
Was kostet wo wie viel ?
Justiz
W a s k o s t et ...
… eine beantragte Maßnahme durch einen Gerichtsvollzieher am Amtsgericht ? 1
€ / Stk.
Menge
75
900.000
701.755
696.194
710.970
50
600.000
25
300.000
0
47
49
52
2013
2014
2015
0
Auf diesem Produkt werden alle Kosten im Zusammenhang mit den gesetzlich dem
Gerichtsvollzieher zugewiesenen Vollstreckungsaufgaben erfasst.
Mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers wird gewährleistet, dass die zwangsweise Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung in einem geordneten Verfahren
abläuft. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gerichtsvollziehers gehören u.a. die Abnahme der Vermögensauskunft vom Schuldner, die Einholung von Auskünften bei
den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt, die Entgegennahme von Ratenzahlungen, die
Pfändung von Vermögensgegenständen und deren Verwertung, das Erwirken der
Herausgabe von Sachen, die Durchführung von Zustellungen sowie die Abwicklung
von Vollstreckungsaufträgen der Justizbehörden. Personalkosten der Richterschaft
sind hier nur teilweise enthalten.
Das Produkt weist darüber hinaus Erträge in Höhe von 15.478.105 Euro auf.
1 Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 waren wegen anderer
bzw. zusätzlich übertragener Aufgaben der Gerichtsvollzieher ab dem Jahr 2013 zahlreiche Änderungen bzw. Ergänzungen
auch in der Gerichtsvollzieherstatistik notwendig. Aussagekräftige Zahlen für das Jahr 2013 liegen nicht vor, da die Statistik
nach den neuen Modalitäten erst seit September 2013 geführt wird und die Zahlen der bisherigen Statistik die tatsächliche
Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher nicht ausreichend abbildet.
26
Was kostet wo wie viel ?
2.3
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bereich: Bildung, Wissenschaft und Kultur
Verwaltungskosten des Bereiches:
3,22 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Bildung, Wissenschaft und Kultur betragen einschließlich aller Transferzahlungen 5,74 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den
Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende
Dienstleistungen betrachtet:
♦ Bereitstellung eines Grundschulplatzes
♦ Bereitstellung eines Schulplatzes an einer Integrierten Sekundarschule
♦ Bereitstellung eines Berufsschulplatzes
27
Was kostet wo wie viel ?
Bildung, Wissenschaft und Kultur
W a s k o s t et ...
1.456
1.318
4.601
4.848
1.427
1.235
4.685
4.763
1.372
1.195
4.028
4.300
1.410
1.215
4.328
4.547
1.429
1.404
3.867
4.154
1.843
1.794
SenBildJugWiss 2014
4.563
4.933
SenBildJugWiss 2015
Bezirke 2014
1.492
1.230
Bezirke 2015
4.779
5.054
1.507
1.363
1.483
1.343
4.867
5.101
4.118
4.335
1.498
1.332
3.987
4.068
4.639
5.047
1.403
1.304
5.034
5.170
1.365
1.204
1.588
1.373
5.065
5.314
… der Unterricht pro Schulplatz in einer Grundschule pro
Jahr ?
Mit der Einschulung beginnt für die Kinder eine in der Regel sechsjährige Zeit an
einer der zahlreichen Grundschulen im Land Berlin. Mit der berlinweiten verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) ist eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler
in den Klassenstufen 1 – 6 schultäglich von 7:30 bis 13:30 Uhr sichergestellt. In
den gebundenen Ganztagsgrundschulen sind alle Schülerinnen und Schüler verbindlich bis 16:00 Uhr. Außerhalb des regulären Unterrichts erfolgt eine Betreuung
durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal. Dabei beziehen sich die außerunterrichtlichen Angebote auf den Unterricht und berücksichtigen die verschiedenen
Lern- und Lebensbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.
Mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule und der offenen bzw. gebundenen Ganztagsgrundschule stehen Eltern konzeptionell und zeitlich unterschiedlich ausgerichtete schulische Angebote zur Verfügung. Die Eltern können so das für ihr Kind gewünschte Schulmodell wählen. Außerdem stehen für die Betreuung der Kinder
Hortangebote zur Verfügung, die aber in den o.g. Kosten nicht enthalten sind.
Die Kosten der bezirklichen Leistungen – insbesondere die Bereitstellung von
Schulgebäuden und deren Einrichtung - sind hier ebenfalls dargestellt.
Anzahl der Schulplätze (Jahresdurchschnittswert)
28
2014
2015
148.682
150.567
Was kostet wo wie viel ?
Bildung, Wissenschaft und Kultur
W a s k o s t et ...
1.651
1.557
1.613
1.362
6.461
7.797
7.059
7.812
1.558
1.291
1.868
1.627
7.116
7.810
6.889
7.687
1.478
1.384
SenBildJugWiss 2014
6.757
7.472
SenBildJugWiss 2015
Bezirke 2014
1.702
1.536
Bezirke 2015
7.745
8.806
1.504
1.578
6.771
7.644
1.690
1.586
7.356
7.968
1.589
1.495
6.628
7.359
1.556
1.521
2.066
1.942
8.222
9.241
7.002
7.814
2.046
1.874
7.933
8.936
… der Unterricht pro Schulplatz in einer Integrierten
Sekundarschule pro Jahr ?
Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es in Berlin nach Klasse sechs nur noch zwei
Schularten: die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. Die Sekundarschule ersetzt die bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen.
Alle Schulabschlüsse - vom Mittleren Schulabschluss bis zum Abitur - bietet die Sekundarschule: entweder an der eigenen gymnasialen Oberstufe oder in einer verbindlichen Kooperation mit Oberstufen anderer Sekundarschulen oder den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren.
Alle Sekundarschulen sind Ganztagsschulen: bis 16 Uhr gibt es für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Bildungs- und Betreuungsangebote. In der offenen
Form stehen nach Unterrichtsschluss Angebote wie Sport, Theater, Kunst, Musik
oder Schülerarbeitsstunden zur Verfügung. In der gebundenen Form werden diese
Angebote in den gesamten Schulalltag integriert. Dafür kooperiert die Sekundarschule mit Trägern der Jugendarbeit und Jugendhilfe.
Die Kosten der bezirklichen Leistungen – insbesondere die Bereitstellung von
Schulgebäuden und deren Einrichtung - sind hier ebenfalls dargestellt, auf den
Ausweis der Werte für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird verzichtet, da
die Daten nicht in der erforderlichen Genauigkeit erhoben wurden.
Anzahl der Schulplätze (Jahresdurchschnittswert)
2014
2015
66.644
66.538
29
Was kostet wo wie viel ?
Bildung, Wissenschaft und Kultur
W a s k o s t et ...
… ein Berufsschulplatz pro Jahr ?
€ / Stk.
Menge
7.500
90.000
74.604
72.557
71.311
5.000
60.000
2.500
30.000
0
4.737
5.083
5.224
2013
2014
2015
0
Die beruflichen Schulen im Land Berlin sind im Regelfall nach Berufsfeldschwerpunkten zu Oberstufenzentren zusammengefasst. Die obige Darstellung umfasst
Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen:
♦ in kaufmännischen Berufsfeldern,
♦ in gewerblich-technischen Berufsfeldern,
♦ im sozialpädagogisch/sozialpflegerischen Bereich
♦ mit sonderpädagogischen Aufgaben
Die Berufsschulen vermitteln den Auszubildenden, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, vor allem die für den gewählten Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse. Daneben werden für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis berufsqualifizierende Lehrgänge angeboten. Andere
Lehrgänge ermöglichen im Rahmen der Berufsausbildung zusätzlich die erforderliche Qualifikation für das Erreichen der Fachhochschulreife.
Bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler handelt es sich um einen Jahresdurchschnittswert.
30
Was kostet wo wie viel ?
2.4
Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
Bereich: Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
Verwaltungskosten des Bereiches:
0,93 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr betragen einschließlich aller Transferzahlungen 1,46 Mrd. € (siehe auch Darstellung
auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet:
♦ Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin
♦ Öffentliche Beleuchtung
♦ Instandhaltung von Gewässern Erster und Zweiter Ordnung
31
Was kostet wo wie viel ?
Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
W a s k o s t et ...
… die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in
Berlin pro Fahrgast ?
Menge in Mio.
€ / Stk.
0,6
1.321
1.365
1.391
1.500
0,4
1.000
0,2
500
0
0,41
0,43
0,42
2013
2014
2015
0
Entsprechend den verkehrspolitischen Vorgaben wird im Turnus von maximal fünf
Jahren gemäß § 5 des Berliner ÖPNV-Gesetzes ein Nahverkehrsplan (NVP) aufgestellt. Das Land als Aufgabenträger für den gesamten ÖPNV (S-Bahn, Regionalbahn, U-Bahn, Bus, Straßenbahn und Fähre) definiert mit dem NVP die quantitativen und qualitativen Standards eines ausreichenden Angebots im ÖPNV. Zur Umsetzung des NVP werden Verkehrsverträge mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossen und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt überwacht.
Ziel ist die Sicherstellung eines nachfragegerechten, bezahlbaren ÖPNV mit hoher
Leistungsfähigkeit und Attraktivität unter Verbesserung der Umweltverträglichkeit
und der Wirtschaftlichkeit.
Für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verkehrsleistungen im Regionalund S-Bahnverkehr und des innerstädtischen ÖPNV mit den Verkehrsmitteln Straßenbahn, U-Bahn, Bus und Fähren sind in 2015 ca. 583 Mio. Euro angefallen.
Die Menge beinhaltet die Summe der Verbundfahrgäste im Jahr (Quelle: VBB.de,
Verbundbericht 2015).
32
Was kostet wo wie viel ?
Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
W a s k o s t et ...
… die öffentliche Beleuchtung ?
Verwaltungskosten in €
45.000.000
36.765.766
36.961.429
32.719.707
30.000.000
15.000.000
0
2013
2014
2015
Der Träger der Straßenbaulast für die öffentlichen Straßen Berlins hat als Aufgabe
des öffentlichen Rechts den Bau, die Unterhaltung und die Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Beleuchtung zu gewährleisten.
Die hier betrachtete Dienstleistung umfasst den Betrieb, die Unterhaltung und die
Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Beleuchtung.
Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die insgesamt rund 224.000 Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Objektanstrahlungen (derzeit rund 200) und beleuchtete Verkehrszeichen (z.B. an Fußgängerüberwegen).
Da es sich bei der Anzahl der Beleuchtungseinrichtungen um eine statische Größe
handelt, wird auf den Ausweis von Stückkosten verzichtet. Das Produkt wird dennoch wegen seiner finanziellen Relevanz dargestellt.
Der Abbau der Gasleuchten geht mit einer Zunahme der Zahl der Elektroleuchten
einher. Weitere Änderungen (Neubau von Anlagen und ersatzlose Demontage von
Anlagen) gleichen sich nahezu aus.
Anzahl der Gasleuchten
2013
2014
2015
38.300
36.000
34.100
33
Was kostet wo wie viel ?
Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
W a s k o s t et ...
… die Instandhaltung von Gewässern Erster und Zweiter
Ordnung pro Maßnahme ?
€ / Stk.
Menge
60.000
360
294
40.000
285
240
217
20.000
0
120
35.930
34.407
31.262
2013
2014
2015
0
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Sicherstellung der Schiffbarkeit an den landeseigenen Gewässern erster Ordnung, die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung und fließenden Gewässern zweiter Ordnung, die Unterhaltung der Ufereinfassungen und anderen Anlagen an den Gewässern, die Unterhaltung von Sonderbauwerken, die Entschlammungen an den fließenden Gewässern zweiter Ordnung,
Bau und Unterhaltung von Röhrichtschutz- und anderen Uferschutzbauwerken, den
Schutz der EG-Badestellen durch die Austonnung von Sperrzonen, die Instandhaltung der verrohrten Gewässerabschnitte an den fließenden Gewässern zweiter
Ordnung, Verkehrssicherheitskontrollen der Bäume an den Gewässern, das Betreiben von Anlagen zur Steuerung des Grund- und Schichtenwassers sowie die Erstellung und Fortschreibung der Berliner Gewässerkarte mit einem dazugehörigen Gewässerverzeichnis nach dem Berliner Wassergesetz
34
Was kostet wo wie viel ?
2.5
Soziale Sicherung, Familie und Jugend
Bereich: Soziale Sicherung, Familie und Jugend
Verwaltungskosten des Bereiches:
0,27 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Soziale Sicherung, Familie und Jugend betragen
einschließlich aller Transferzahlungen 0,88 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den
Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende
Dienstleistungen betrachtet:
♦ Erstfeststellung des Grades der Behinderung
♦ Neufeststellung eines Grades der Behinderung
♦ Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen
♦ Fallbearbeitung für Leistungen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz
35
Was kostet wo wie viel ?
Soziale Sicherung, Familie und Jugend
W a s k o s t et ...
… die Erstfeststellung des Grades der Behinderung pro
Bescheid ?
€ / Stk.
Menge
450
42.000
36.935
34.963
31.359
300
28.000
150
14.000
0
284
311
328
2013
2014
2015
0
Auf Antrag stellen die zuständigen Behörden nach §69 SGB IX auf Grund der Feststellung einer Behinderung einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie über weitere gesundheitliche
Merkmale aus. Der Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von
Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen zustehen.
Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad
der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist
nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 Prozent vorliegt.
Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, treffen die zuständigen Behörden die erforderlichen Feststellungen ebenfalls im Rahmen der Bescheiderteilung.
2014
2015
Durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang
des Antrages bis zur Bescheiderteilung in Tagen
119
96
Anzahl Beschwerden
57
21
0,12%
0,07%
Beschwerden im Verhältnis zu Bescheiden
36
Was kostet wo wie viel ?
Soziale Sicherung, Familie und Jugend
W a s k o s t et ...
… die Neufeststellung des Grades der Behinderung pro
Bescheid ?
€ / Stk.
Menge
420
60.000
49.767
46.793
46.919
280
40.000
140
20.000
0
250
271
266
2013
2014
2015
0
Menschen, bei denen bereits eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, leiden
häufig an einer weiteren Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation. Die bereits festgestellte Behinderung kann sich verschlimmern oder es können neue Beeinträchtigungen auftreten, die in wechselseitiger Beziehung zueinander stehen. In
diesem Fall haben Betroffene die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag bzw.
einen Antrag auf Neufeststellung der Behinderung oder von Merkzeichen zu stellen.
Ebenso ist es möglich, dass entscheidende Voraussetzungen für den Erhalt von
Nachteilsausgleichen entfallen. In diesen Fällen kommt es zur Einleitung eines
Neufeststellungsverfahrens von Amts wegen. Wenn das Verfahren mit dem Ergebnis einer Neufeststellung abgeschlossen und diese unanfechtbar geworden ist, wird
der Ausweis der betroffenen Person berichtigt.
2014
2015
Durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang
des Antrages bis zur Bescheiderteilung in Tagen
141
114
Anzahl Beschwerden
221
114
0,47%
0,24%
Beschwerden im Verhältnis zu Bescheiden
.
37
Was kostet wo wie viel ?
Soziale Sicherung, Familie und Jugend
W a s k o s t et ...
… der Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit
Behinderungen pro abgerechneter Fahrt ?
€ / Stk.
Menge
60
300.000
228.690
218.355
212.614
40
200.000
20
100.000
0
34
37
36
2013
2014
2015
0
Für Menschen mit Behinderung gibt es in Berlin für Freizeitfahrten einen Sonderfahrdienst. Diese Dienstleistung soll Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, Gelegenheit geben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die
Nutzung der Fahrzeuge ist grundsätzlich denen vorbehalten, die körperlich nicht in
der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr oder ein „normales“ Taxi zu
benutzen bzw. deren Wohnort oder Ziel nicht barrierefrei erreichbar ist.
Sonderfahrdienstberechtigte Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung
dazu in der Lage sind, können jedes andere Taxi nutzen. Die Taxirechnungen sind
vom Berechtigten im Taxi per Vorkasse zu begleichen und die Abrechnung erfolgt
an Hand des Taxikonto-Systems über das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
2014
2015
Anzahl der Sonderfahrdienstberechtigten
31.015
31.364
Anzahl der Nutzer des Fahrdienstes (kumuliert)
32.849
32.679
Anzahl der Taxifahrten (kumuliert)
62.335
56.990
15
22
Anzahl der Bearbeitungstage (Taxi) vom Eingang
der Rechnung bis zur Begleichung
.
38
Was kostet wo wie viel ?
Soziale Sicherung, Familie und Jugend
W a s k o s t et ...
… die Fallbearbeitung für Leistungen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz ?
€ / Stk.
Menge
300
300.000
228.931
200
200.000
88.731
100
100.000
55.358
0
122
113
199
2013
2014
2015
0
Das Produkt bildet den Aufwand für die Gewährung von Leistungen gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab. Leistungsberechtigte sind Personen, die im
Besitz einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz sind. Ausgenommen sind Personen, die am 15.12.2003 im Leistungsbezug bei einem Bezirksamt waren und deren Leistungsbezug ununterbrochen andauert. Das Produkt beinhaltet auch die Gewährung von Leistungen (Taschengeld und Bekleidung) an Abschiebehäftlinge am jeweiligen Gewahrsamsort sowie die vor- und nachbereitenden
Tätigkeiten der Dienststelle, Leistungen nach dem AsylbLG an Opfer von Menschenhandel, Leistungen an unbegleitete minderjährige Asylsuchende nach dem
AsylbLG sowie Leistungen an nach dem SGB XII anspruchsberechtigte Kinder, deren sorgeberechtigter Elternteil beim Landesamt für Gesundheit und Soziales im
Leistungsbezug steht.
2014
2015
117.218.837
241.969.147
Fälle (kumuliert)
74.335
135.171
Anzahl der Leistungsberechtigten (kumuliert)
140.567
245.817
Leistungsberechtigte/Stichtag (31.12.)
15.530
40.609
1,85
1,71
Transferleistungen in Euro
Leistungsberechtigte/Fall (Familiengröße)
39
Was kostet wo wie viel ?
Soziale Sicherung, Familie und Jugend
2014
2015
Zugänge (Fälle)
8.947
15.981
Abgänge (Fälle)
1.087
1.410
504
247* )
Betreuung von Abschiebehäftlingen
(Fälle=Personen)
* ) bis einschl. August 2015
Die Menge der Leistungsberechtigten wird als gewichtete Fallzahl ermittelt.
Es erfolgt eine monatliche Erfassung der Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl
der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Leistungsempfänger abzüglich Anzahl
der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben. Die Fallzahlen
sollen über den PROSOZ-Datenbestand berlinweit in gleicher Art und Weise erhoben werden. Gezählt werden nur Fälle und Personen, für die im jeweiligen Monat
Zahlungen geleistet wurden.
40
Was kostet wo wie viel ?
2.6
Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
Bereich: Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
Verwaltungskostenkosten des Bereiches:
0,18 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und
Erholung betragen einschließlich aller Transferzahlungen 0,40 Mrd. € (siehe auch
Darstellung auf Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet:
♦ Förderung des Breitensports
♦ Förderung des Leistungssports
♦ Anlassbezogene Überwachungen im Arbeitsschutz
41
Was kostet wo wie viel ?
Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
W a s k o s t et ...
… die Förderung des Breitensports je Person ?
Menge
€ / Stk.
750.000
15
602.316
607.809
620.348
10
500.000
5
250.000
0
8,91
9,06
11,45
2013
2014
2015
0
Zielgruppe der Förderungen im Breitensport sind die Sportverbände und –vereine.
Die Sportförderprogramme unterstützen diese durch Zuschüsse für Vereinsinvestitionen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Trainerpersonal im Kinder- und
Jugendsport oder angefallene Betriebskosten für Einrichtungen des Sports.
Mit dem Sport Club Siemensstadt Berlin e. V. und dem Turn- und Sportverein
GutsMuths 1861 e. V. werden z.B. zwei freizeitsportorientierte Großsportvereine
gefördert, die damit in die Lage versetzt werden, vielfältige Kurse für alle Altersgruppen anbieten zu können. Im Rahmen des Vorhabens wurden zwei an den freizeitsportlichen Aktivitäten orientierte öffentliche Sportanlagen eingerichtet, die den
Vereinen zur Nutzung überlassen wurden.
Darüber hinaus werden nationale und internationale Sportgroßveranstaltungen
durch Zuschüsse unterstützt.
Die oben abgebildeten Kosten enthalten sowohl die verschiedenen Zuschüsse als
auch den Verwaltungsaufwand für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides und
der Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Bestimmung der Landeshaushaltsordnung.
Die Menge entspricht der Summe aller registrierten Mitgliederinnen und Mitglieder
der Vereine unter dem Dach des Landessportbundes Berlin.
42
Was kostet wo wie viel ?
Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
W a s k o s t et ...
… die Förderung des Leistungssports je Förderfall ?
€ / Stk.
Menge
2.100
4.500
3.727
3.761
3.573
1.400
3.000
700
1.500
0
933
1.377
1.290
2013
2014
2015
0
Das Land Berlin fördert in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, dem
Landessportbund, der Deutschen Sporthilfe und der Sportstiftung Berlin den Leistungssport mit speziellen Programmen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Landesfachverbände, Berliner Sportvereine mit Bundesliga-Mannschaften und die Berliner Kadersportlerinnen und -sportler.
Zu nennen ist hier zum Beispiel die Unterstützung des Landessportbundes Berlin
für die Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern, aber auch die Unterstützung
von Bundes- und Leistungszentren. Gefördert werden außerdem international erfolgreiche Berliner Kadersportlerinnen und -sportler, um die finanziellen Belastungen bei der Ausübung ihres Leistungssports zu mindern.
Die oben abgebildeten Kosten enthalten sowohl die verschiedenen Zuschüsse als
auch den Verwaltungsaufwand für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides und
der Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Bestimmung der Landeshaushaltsordnung.
Die Menge entspricht der Anzahl der Anträge auf Förderung, die sowohl von Vereinen als auch von Einzelpersonen gestellt werden können. Da in den vergangenen
Jahren die Zweckabgabe der der Deutschen Klassenlotterie für Sportzwecke aufgrund geringerer Lottoeinnahmen gesunken ist, musste das mit einer Verstärkung
der entsprechenden Ansätze kompensiert werden.
43
Was kostet wo wie viel ?
Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
W a s k o s t et ...
… eine anlassbezogene Überwachungsmaßnahme im Arbeitsschutz ?
€ / Stk.
Menge
1.200
9.000
6.881
7.028
6.097
800
6.000
400
3.000
0
644
659
754
2013
2014
2015
0
Das Arbeitsschutzgesetz mitsamt seinen internationalen und europäischgemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und verwandten Gesetzen, erwartet von jedem Arbeitgeber die Herstellung
menschengerechter, gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Das Landesamt
für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) als Aufsichtsbehörde überwacht, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist
und ahndet Verstöße bzw. veranlasst rechtskonformes Verhalten mit Verwaltungszwang.
Das LAGetSi ist die singuläre Ordnungsbehörde für die Überwachungen im Land
Berlin.
Zu den Aufgaben zählen die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Beratung der Rechtsverpflichteten auf Anlass (z. B. Anzeige, Beschwerde, Schadensereignis, Hinweis) sowie auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen einschließlich konzeptioneller Vorarbeiten, ordnungsbehördlichem Verwaltungshandeln und Berichtswesen.
Im Jahr 2015 wurde im LAGetSi verstärkt ausgebildet mit dem Ziel, ein möglichst
großes Erfahrungswissen an Nachwuchskräfte weiterzugeben.
Insgesamt konnten 15 Stellen zur Ausbildung im Arbeitsschutz im gehobenen und
höheren Dienst besetzt werden.
44
Was kostet wo wie viel ?
2.7
Umwelt und Natur
Bereich: Umwelt und Natur
Verwaltungskosten des Bereiches:
0,09 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Umwelt und Natur betragen einschließlich aller
Transferzahlungen 0,16 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12).
Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet:
♦ Erhebung der Abwasserabgabe und des Grundwasserentnahmeentgeltes
♦ Einschlagen und Verkaufen von Rohholz
♦ Beseitigung von durch Bäume ausgehende Gefahren
45
Was kostet wo wie viel ?
Umwelt und Natur
W a s k o s t et ...
… die Erhebung der Abwasserabgabe und des Grundwasserentnahmeentgeltes pro Bescheid ?
€ / Stk.
27.000
Menge
210
192
185
161
18.000
140
9.000
0
70
17.162
18.670
20.451
2013
2014
2015
0
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) müssen alle
Direkteinleiter in ein Gewässer, z.B. die Berliner Wasserbetriebe, Industrie- und
Wirtschaftsunternehmen, aber auch häusliche Abwassereinleiter mit mehr als
8 m³, eine Abwasserabgabe gemäß den Vorgaben des Abwasserabgabengesetzes
und des Berliner Abwasserabgabengesetzes zahlen. Grundlage für die Erhebung
der Abwasserabgabe ist i.d.R. ein wasserbehördlicher Erlaubnisbescheid für die
Einleitung. Im Rahmen der staatlichen Überwachung wird die Einhaltung von
Überwachungsparametern und Einleitungsmengen überprüft. Die Einnahmen aus
der Abwasserabgabe werden nach Abzug des Verwaltungsaufwandes gemäß den
Bestimmungen im Abwasserabgabegesetz ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt. Alle Grundwasserentnahmen, z.B. für die
öffentliche und private Wasserversorgung oder für Grundwasserabsenkungen bei
Baumaßnahmen, sind – mit bestimmten Ausnahmen – erlaubnispflichtig. Das Land
Berlin erhebt von der Benutzerin oder dem Benutzer ein Entgelt in Höhe von
0,31 Euro je m³, wobei 6.000 m³ jährlich entgeltfrei sind.
Die dargestellten Verwaltungserträge beziehen sich ausschließlich auf die Grundwasserentnahmeentgelte (Erträge aus Gebühren, Beiträge und Entgelte). Die Abwasserabgabe wird wie andere Steuereinnahmen nicht ausgewiesen.
Erträge (in Euro)
46
2013
2014
2015
54.971.647
55.192.312
57.025.158
Was kostet wo wie viel ?
Umwelt und Natur
W a s k o s t et ...
… das Einschlagen und Verkaufen von Rohholz pro Festmeter ?
€ / Stk.
Menge
36
150.000
133.206
126.952
107.696
24
100.000
12
50.000
26
23
19
2013
2014
2015
0
0
Zur Pflege und Stabilisierung der Waldbestände, einer Erhöhung der biologischen
Vielfalt, Annäherung an naturnahe Waldbestände und der Bereitstellung von Rohholz als regenerierbarer und CO 2 - neutraler Rohstoff wird regelmäßig Holz eingeschlagen, aufbereitet und auch zum Verkauf angeboten.
Das Holz wird sowohl für die Weiterverarbeitung, z. B. Sägeholz oder Industrieholz, aber auch für den privaten Verbrauch als Brenn- bzw. Kaminholz angeboten.
Der langfristig nachhaltige Holzeinschlag pro Jahr bei Berliner Forsten liegt um
100.000 Festmeter. Dieser Wert wurde in den vergangenen Jahren überschritten.
Im Zusammenhang mit dem Mischwaldprogramm wurde verstärkt auf die Verjüngung der Waldbestände gewirtschaftet.
Den Kosten stehen entsprechende Verkaufserlöse gegenüber, welche in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preise schwanken.
Erträge (in Euro)
2013
2014
2015
2.945.540
3.446.035
3.530.800
47
Was kostet wo wie viel ?
Umwelt und Natur
W a s k o s t et ...
… die Beseitigung von durch Bäume ausgehende Gefahren
je laufendem Meter ?
Menge
€ / Stk.
600.000
12
473.947
448.617
8
400.000
321.275
200.000
4
0
5,56
8,51
5,79
2013
2014
2015
0
Die Beseitigung von durch Bäume ausgehenden Gefahren entlang von Straßen,
Bahnlinien, an Siedlungskanten, ausgewiesenen Rad-, Reit- und Wanderwegen sowie an Erholungseinrichtungen ist notwendig, um Schadensansprüche vom Land
Berlin fern zu halten. Die so genannte Verkehrssicherungspflicht ist vor allem entlang stark frequentierter Wege und an Ortsrandlagen durchzuführen.
Die Verkehrssicherungspflicht stellt eine Daueraufgabe der Berliner Forsten dar.
Sowohl die Leistungen als auch die Kosten können in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort schwanken.
Grundsätzlich wird der Berliner Wald älter und somit steigen auch die notwendigen
Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an. Entlang einer abzurechnenden Kontrollstrecke können viele oder wenige Bäume zu bearbeiten sein, die
Stückkosten je laufenden Meter können daher erheblich schwanken. Auch die Witterung spielt eine große Rolle, da nach extremen Witterungsereignissen - Starkregen und Sturmereignisse - Kontrollen durchgeführt werden müssen, um entstandene Schäden zu beseitigen. Gegebenenfalls müssen Kontrollen auch mehrmals im
Jahr stattfinden.
Mengen- und Stückkostenentwicklung dieser Dienstleistung sind deswegen schwer
zu prognostizieren.
48
Was kostet wo wie viel ?
2.8
Wirtschaft und Arbeit
Wirtschaft und Arbeit
Verwaltungskosten des Bereiches:
0,21 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Justiz
10,7%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Wirtschaft und Arbeit betragen einschließlich der
übrigen Transferzahlungen 0,66 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10
und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet:
♦ Aufsicht über die BSR
♦ Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht
49
Was kostet wo wie viel ?
Wirtschaft und Arbeit
W as k o s t en ...
… die Aufsicht über die BSR und die nach § 7 Straßenreinigungsgesetz vom Land Berlin zu zahlenden Reinigungsleistungen ?
Verwaltungskosten in €
120.000.000
99.276.268
90.057.249
90.590.387
2014
2015
80.000.000
40.000.000
0
2013
Die Ausübung der Rechts- und Staatsaufsicht über die Berliner Stadtreinigung
(BSR) beinhaltet die Erarbeitung des Unternehmervertrages, die Berücksichtigung
der Beschlüsse der Gewährträgerversammlung, die Unterstützung des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Beratung und Information der Politik. Ziel ist die Sicherung der Kern-Unternehmensleistung für die Kundinnen und Kunden bei guter Qualität und möglichst niedrigen Tarifen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im Straßenreinigungsgesetz und der vertraglichen Verpflichtungen leistet das Land Berlin Zahlungen für die angefallenen
Kosten der Straßenreinigung, des Winterdienstes und für Sonderreinigungen. In
der Kostenerfassung wird nicht nach diesen Reinigungsarten unterschieden. Deshalb werden hier nur die Gesamtkosten und ausgewählte Indikatoren abgebildet.
Ausgewählte Kennzahlen (Quelle: Geschäftsbericht 2015 der BSR):
50
2014
2015
Siedlungsabfälle
1.204 TMg
1.213 TMg
davon Restabfälle zur Beseitigung
(TMg = Tausend Megagramm, 1 Mg = Tonne)
853,4 TMg
855 TMg
Was kostet wo wie viel ?
Wirtschaft und Arbeit
2014
2015
41,5 TMg
41,6 TMg
1,50 Mio. km
1,50 Mio. km
Papierkorbentleerungen
6,0 Mio.
6,0 Mio.
Kehrrichtbeseitigungen
(TMg = Tausend Megagramm, 1 Mg = Tonne)
57,0 TMg
48,0 TMg
Sperrmüll (häusliche Sammlung)
(TMg = Tausend Megagramm, 1 Mg = Tonne)
Fahrbahn und Gehwegreinigung
51
Was kostet wo wie viel ?
Wirtschaft und Arbeit
W a s k o s t et ...
… ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht ?
€ / Stk.
Menge
1.200
24.000
19.052
18.370
18.237
800
16.000
400
8.000
0
754
817
814
2013
2014
2015
0
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren
hauptsächlich über zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich des Tarifrechts,
über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
sowie über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa um Vergütungsansprüche oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Das Produkt bildet alle Tätigkeiten vom Eingang beim Landesarbeitsgericht bis zum
Abschluss des Klageverfahrens einschließlich der Kostenabschlüsse ab. Das Produkt
enthält somit Leistungen der Beschäftigten der Rechtsantragsstelle, der Briefannahmestelle, der Eingangsregistratur, der Richter/innen, der Rechtspfleger/innen
sowie der Beschäftigten in den Geschäftsstellen.
Verfahrensdauer
2014
2015
unter 1 Monat
29,7%
27,6%
zwischen 1 und 3 Monaten
36,5%
39,5%
zwischen 3 und 6 Monaten
18,9%
19,4%
zwischen 6 und 12 Monaten
12,0%
10,8%
länger als 12 Monate
2,9%
2,8%
3,2 Monate
3,1 Monate
Durchschnittliche Verfahrensdauer
52
Was kostet wo wie viel ?
2.9
Finanzwirtschaft
Finanzwirtschaft
Verwaltungskosten des Bereiches:
0,58 Mrd. €
Verwaltungskostenanteil des Bereiches
(inkl. dienstleistungsbez. Transfers)
übergeordnete
staatliche Aufgaben
0,3%
Raumordnung,
Stadterneuerung
und Verkehr
11,2%
Soziale Sicherung,
Familie und Jugend
3,2%
Öffentliche
Sicherheit und
Ordnung
23,1%
Justiz
10,7%
Wirtschaft und
Arbeit
2,6%
Umwelt und Natur
1,1%
Finanzwirtschaft
7,0%
Bildung,
Wissenschaft und
Kultur
38,7%
Gesundheit,
Verbraucherschutz,
Sport und Erholung
2,2%
Die Gesamtkosten des Bereichs Finanzwirtschaft betragen einschließlich der übrigen Transferzahlungen 0,61 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und
12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen
betrachtet:
♦ Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften
♦ Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)
♦ Außenprüfung (Größenklassen Mittelbetrieb und Kleinbetrieb)
53
Was kostet wo wie viel ?
Finanzwirtschaft
W a s k o s t et ...
... die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften ?
147
108
103
131
123
120
133
130
113
101
127
104
100
114
120
134
120
119,69 €
-0,17 %
Mittelwert 2015:
170
0- - - -
Veränderung zum Vorjahr:
Die Hauptaufgabe der Finanzämter ist die vollständige, zeitnahe und gleichmäßige
Festsetzung der Steuern. Für die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften sind in Berlin 17 regionale Finanzämter zuständig. In den festsetzenden Stellen dieser Finanzämter erfolgt die Fertigung dieses Produkts durch die
Festsetzung der Einkommensteuer, die Festsetzung der Umsatz- und Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit sowie die Festsetzung der Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit. Des Weiteren erfolgt die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
für Personengesellschaften. In einem Zeitreihenvergleich stellt sich die Entwicklung
der Kosten und bearbeiteten Fälle wie folgt dar:
€ / Stk.
Menge
150
1.800.000
1.544.381
1.543.154
1.594.173
100
1.200.000
50
0
54
600.000
113
120
120
2013
2014
2015
0
Was kostet wo wie viel ?
Finanzwirtschaft
W a s k o s t et ...
... die Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)?
€ / Stk.
Menge
75
210.000
145.762
50
140.000
108.634
107.605
25
0
70.000
54
52
41
2013
2014
2015
0
Die Finanzämter vollstrecken nicht nur steuerliche Forderungen, sondern sie sind
zugleich die Vollstreckungsbehörde des Landes Berlin für öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Bundesländer sowie der landeseigenen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Mit dem Produkt „Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)“ werden die Tätigkeiten des Vollstreckungsinnen- und -außendienstes im Zusammenhang mit der
Beitreibung der nichtsteuerlichen Forderungen auf Grund eines Amtshilfeersuchens
abgebildet.
55
Was kostet wo wie viel ?
Finanzwirtschaft
W a s k o s t et ...
... eine Außenprüfung ?
Neben den festsetzenden und beitreibenden Bereichen gibt es in den Berliner Finanzämtern die Außenprüfungsbereiche, die sich je nach Art der Prüfung in Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung und Betriebsprüfung unterteilen. Diese Außenprüfungsdienste haben die Aufgabe in regelmäßigen Abständen
die Aufzeichnungen der Besteuerungsgrundlagen zu kontrollieren und zu prüfen,
ob diese Aufzeichnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen ihres Betriebes übereinstimmen.
Im besonderen Fokus steht hier der Bereich der Betriebsprüfung.
Für Betriebsprüfungszwecke werden die zu prüfenden Unternehmen und Betriebe
nach bundeseinheitlichen Kriterien wie Umsatzerlöse und steuerlicher Gewinn entsprechend ihrer Betriebsart nach Größenklassen eingeteilt.
So gibt es die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und
Kleinstbetriebe. Die Größenklassen haben u. a. Bedeutung für den Turnus, in welchem diese Betriebe zu prüfen sind. Bundesweit einheitlich sind für die einzelnen
Größenklassen unterschiedliche Turnusse festgelegt.
Eine Vielzahl der Berliner Betriebe und Unternehmen sind den Größenklassen Mittelbetriebe und Kleinbetriebe zugeordnet. Sie bilden die Mitte der Wirtschaft des
Landes Berlin ab. Aus diesem Grund bietet es sich an, diese beiden Größenklassen
näher zu betrachten. Im Zeitreihenvergleich der Jahre 2013 bis 2015 stellen sich
die Kosten je Prüfung und die Anzahl der geprüften Betriebe wie folgt dar:
Betriebsprüfung in der Größenklasse Mittelbetrieb
€ / Stk.
Menge
12.000
3.000
2.639
2.434
8.000
2.000
4.000
1.000
0
56
2.371
6.408
6.408
6.562
2013
2014
2015
0
Was kostet wo wie viel ?
Finanzwirtschaft
Es wurden 2.371 Betriebe geprüft; das dabei festgestellte Mehrergebnis lag bei
rund 54 Mio. €.
Betriebsprüfung in der Größenklasse Kleinbetrieb
€ / Stk.
Menge
12.000
3.000
2.216
2.175
2.136
8.000
2.000
4.000
1.000
0
5.505
5.482
5.892
2013
2014
2015
0
Es wurden 2.136 Betriebe geprüft; das dabei festgestellte Mehrergebnis lag bei
rund 42 Mio. €.
57
Was kostet wo wie viel ?
3
Kostenvergleiche im Land Berlin
Kostenvergleiche im Land Berlin
W a s k o s t et ...
... die Personalverwaltung einer Dienstkraft in der Berliner
Verwaltung pro Jahr ?
0- - - -
Mittelwert 2015:
Veränderung zum Vorjahr:
Mitte
1.588
1.688
Friedrh.-Kreuzb.
1.436
1.410
Pankow
1.237
1.190
Charlb.-Wilmd.
1.230
1.292
Spandau
1.454
1.475
Steglitz-Zehlend.
915
947
Temph.-Schöneb.
1.927
1.941
Neukölln
1.183
1.106
Treptow-Köpenick
1.160
1.058
Marzahn-Hellersd.
1.385
1.355
Lichtenberg
1.083
1.077
Reinickendorf
1.399
1.274
RBm-SKzl
1.635
1.719
SenInnSport
1.506
1.458
SenJustV
1.407
1.393
SenGesSoz
1.868
1.845
SenBildJugWiss
58
920
912
SenStadtUm
2.102
1.899
SenWiTechForsch
1.734
1.910
SenFin
1.577
1.754
SenArbIntFrau
1.737
1.758
Mittelwert
1.436
1.393
1.393 €
+9,70 %
2014
2015
Was kostet wo wie viel ?
Kostenvergleiche im Land Berlin
Von den innerbetrieblichen Serviceeinheiten Personal werden alle individuellen Angelegenheiten der Dienstkräfte des Landes Berlin bearbeitet, die insbesondere für
die Begründung oder Beendigung des Rechtsverhältnisses und des Zahlbarmachens
der Entgelte erforderlich sind. Daneben werden die Beschäftigen in den lokalen Büroleitungen betreut sowie dienst- und arbeitsrechtlich verwaltet.
Diese Dienstleistungen für die Dienstkräfte des Landes Berlin sind weitestgehend
unabhängig von der fachlichen Aufgabe der einzelnen Dienstkraft oder deren Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsbereich, zum Beispiel dem Jugendamt eines Bezirkes oder der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Kostenvergleich umfasst deshalb nicht nur die Ergebnisse der Bezirke, sondern auch
die der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei (Hauptverwaltung).
Das nachfolgende Diagramm stellt die Kostenstruktur der Personalverwaltung einer
Dienstkraft in der Berliner Verwaltung dar.
... Kostengliederung für die Personalverwaltung einer Dienstkraft
in der Berliner Verwaltung *
Personalkosten
Umlagestückkosten (Gemeinkosten)
dir. Sach- u. sonstige Stückkosten
Abschreibungen auf Mobilien pro Stück
Mitte
1.096
Friedrh.-Kreuzb.
871
Pankow
952
920
*
80
56
272
627
82
399
692
1.028
342
973
689
87
344
799
76
470
576
153 70
SenStadtUm
SenArbIntFrau
46
425
438
81
63
303
582
1.370
SenWiTechForsch
SenFin
271
850
SenJustV
SenBildJugWiss
598
709
SenInnSport
SenGesSoz
121
97
773
Reinickendorf
RBm-SKzl
61
1.262
Marzahn-Hellersd.
Lichtenberg
69
401
269
67
93
343
580
Temph.-Schöneb.
Treptow-Köpenick
305
888
Spandau
Neukölln
446
817
Charlb.-Wilmd.
Steglitz-Zehlend.
526
893
616
294
934
439
89
896
121
845
704
Abschreibungen auf Mobilien tendieren gegen 0 € und werden daher nicht sichtbar ausgewiesen.
120
59
Was kostet wo wie viel ?
Kostenvergleiche im Land Berlin
Die nachfolgende Darstellung zeigt die durchschnittliche Anzahl der Dienstkräfte
pro Jahr und spiegelt die unterschiedliche und spezialisierte Aufgabenwahrnehmung zwischen den Senatsverwaltungen wider. Die Anzahl der Dienstkräfte wird
bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch den Bereich des Polizeipräsidiums, bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft durch die
Lehrerinnen und Lehrer und bei der Senatsverwaltung für Finanzen durch die Finanzämter dominiert.
654
7.954
415
2.146
1.589
11.713
27.768
419
1.538
2.090
1.701
2.732
1.859
1.833
1.920
1.636
2.017
2.377
1.942
2.625
2015 BV
2015 HV
42.702
Durchschnittliche Anzahl
der Beschäftigten
Im Land Berlin werden neben den Kosten der Personalverwaltung seit 2008 auch
Qualitätsmerkmale des Personalmanagements und der Personalentwicklung im
Rahmen eines berlinweiten Benchmarking erhoben. Es werden nur Daten zu Qualitätsindikatoren erhoben, die entweder in direktem Zusammenhang mit den Kosten
stehen oder die Hinweise geben, inwieweit die landesweiten strategischen Ziele
des systematischen Personalmanagements, wie Erhöhung der Gesundheitsquote,
laufende Qualifizierungen der Dienstkräfte, Chancengleichheit etc. von den Behörden des Landes Berlin erreicht wurden. Vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels, der gesellschaftlichen, ökonomischen und technologischen Entwicklung,
kommt der zielgerichteten Personalentwicklung künftig eine noch größere Bedeutung zu.
Die Ergebnisse dieses Benchmarking Personalmanagement stehen den Führungskräften aller Ebenen als Steuerungsinstrument zur Verfügung. Die erzielten Erfolge
der Behörden werden miteinander verglichen und es werden Hinweise zur Verbesserung der systematischen Personalentwicklung in den einzelnen Behörden des
Landes Berlin gegeben. Über die Ergebnisse zum Benchmarking Personalmanagement, deren Bewertung und daraus abgeleiteter Handlungsabsichten und
-empfehlungen wird jährlich an die entsprechenden Ausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin unter Federführung der Senatsverwaltungen für Inneres und
Sport sowie für Finanzen berichtet.
60
Was kostet wo wie viel ?
Kostenvergleiche im Land Berlin
W a s k o s t et ...
... die Betreuung eines IT-Endgerätes in der Berliner Verwaltung
pro Jahr ?
0- - - -
Mittelwert 2015:
Veränderung zum Vorjahr:
Mitte
1.633
1.636
Friedrh.-Kreuzb.
1.120
1.176
Pankow
1.186
1.183
Charlb.-Wilmd.
1.380
1.370
Spandau
1.151
1.210
Steglitz-Zehlend.
1.613
1.463
Temph.-Schöneb.
1.423
1.301
Neukölln
1.811
1.322
Treptow-Köpenick
1.351
1.404
Marzahn-Hellersd.
1.221
1.106
Lichtenberg
1.579
1.520
Reinickendorf
2.197
1.067
RBm-SKzl
1.339
1.344
SenInnSport
1.106
1.193
SenJustV
1.645
1.626
SenGesSoz
1.275
1.326
SenBildJugWiss
1.438
1.556
SenStadtUm
1.531
1.392
SenWiTechForsch
1.576
1.442
SenFin
1.618
1.591
SenArbIntFrau
1.128
1.113
Mittelwert
1.423
1.344
1.344 €
-5,55 %
2014
2015
Der IT-Infrastrukturbetrieb umfasst die Bereitstellung einer funktionsfähigen verfahrensunabhängigen IT-Infrastruktur einschließlich der Betriebssysteme sowie be-
61
Was kostet wo wie viel ?
Kostenvergleiche im Land Berlin
triebssystemnaher Software, Officepaketen und E-Mail. Hierzu zählt auch die Anwenderbetreuung im Rahmen der Servicevereinbarungen (Servicelevel) sowie
Schulungsleistungen. Die Kosten für spezielle Fachverfahren, wie z.B. für das
Haushalts- und Rechnungswesen, werden auf separaten Produkten abgebildet und
sind nicht für einen landesinternen Kostenvergleich geeignet. Auch diese Dienstleistungen für die Dienstkräfte des Landes Berlin fallen weitestgehend unabhängig
von der fachlichen Aufgabe der einzelnen Dienstkraft oder der Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsbereich an. Der Kostenvergleich umfasst deshalb die Ergebnisse
der Bezirke und der Hauptverwaltung.
... Kostengliederung bei der Betreuung eines IT-Endgerätes in
der Berliner Verwaltung
dir. Personalstückkosten (incl. Pensionszuschl.)
Umlagestückkosten (Gemeinkosten)
dir. Sach- u. sonstige Stückkosten
Abschreibungen auf Mobilien pro Stück
Mitte
543
Friedrh.-Kreuzb.
287
Pankow
310
Charlb.-Wilmd.
Spandau
235
RBm-SKzl
359
SenJustV
SenWiTechForsch
SenFin
SenArbIntFrau
62
173
97
184
174
435
370
89
417
406
348
538
695
810
126 62
149
239
246
113
166
573
218
56
123
503
334
430
SenInnSport
330
450
309
389
277
501
562
Reinickendorf
SenStadtUm
244
190
415
SenBildJugWiss
524
604
Lichtenberg
189
234
289
293
617
429
181
191
414
168
Treptow-Köpenick
SenGesSoz
421
203
196
87
540
260
Temph.-Schöneb.
Marzahn-Hellersd.
652
263
460
Steglitz-Zehlend.
Neukölln
245
278
219
929
319
203
557
538
416
479
439
313
346
181
364
584
288
233
193
409
113
Was kostet wo wie viel ?
Kostenvergleiche im Land Berlin
Die Entscheidung über die Organisation des IT-Infrastrukturbetriebes obliegt den
jeweiligen Verwaltungseinheiten. So kann jede Verwaltungseinheit selbst entscheiden, ob sie die Angebote des IT-Dienstleistungszentrums (ITDZ) Berlin in Anspruch
nimmt oder die Bereitstellung der Infrastruktur und die Betreuung der Anwenderinnen und Anwender durch eigenes Personal gewährleistet. Bei einer Fremdvergabe an das ITDZ fallen in der Kostenrechnung dann Sachkosten statt Personalkosten an.
Das nachfolgende Diagramm zeigt einen Vergleich des Personalaufwands für die
Bereiche, die die Bereitstellung der IT-Infrastruktur mit eigenem Personal erbringen. Hierzu wurde die Anzahl der in Eigenleistung betreuten IT-Endgeräte ins Verhältnis zu den direkt auf dem Produkt erfassten Vollbeschäftigteneinheiten (VBE)
gesetzt. Je höher der ausgewiesene Wert bei dieser Kennzahl ist, desto mehr ITEndgeräte werden je VBE betreut bzw. desto geringer ist der durchschnittliche
Personalaufwand pro IT-Endgerät in der entsprechenden Verwaltung.
2015 BV
2015 HV
125
76
134
160
212
168
160
152
171
219
235
211
194
169
144
209
229
229
228
327
376
Anzahl betreute
IT-Endgeräte je VBE
Die zugrunde gelegten IT-Endgeräte der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration
und Frauen (SenArbIntFrau) beinhalten 743 IT-Endgeräte der Senatsverwaltung
für Gesundheit und Soziales, die durch SenArbIntFrau im Rahmen einer Servicevereinbarung betreut werden. Hintergrund dieser Servicevereinbarung ist die
gemeinsame Nutzung des Bürodienstgebäudes Oranienstr. 106 in Berlin Kreuzberg.
63
Was kostet wo wie viel ?
Nachsatz
Nachsatz
Dieses Heft richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb
der Berliner Verwaltung. Auf die Verwendung von Fachbegriffen wurde verzichtet,
soweit dieses ohne die Gefahr von Missverständnissen möglich war. Alle hier dargestellten Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung und die daraus gebildeten Kennziffern sind nach bestem Wissen zusammengetragen worden. Die vergleichenden Übersichten können und sollen Ausgangspunkt für weiterführende Fragen
und Diskussionen sein.
Statistische Werte wurden mit dem verfügbaren Stand zum Redaktionsschluss berücksichtigt.
Diese Publikation steht auch im Internet unter
http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php
zum Herunterladen bereit.
64
Was kostet wo wie viel ?
Anlage
Anlage – Übersicht Produktnummern
Wie die dargestellten Produkte den jeweiligen Dienstleistungen Aufgabenbereichen
der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei zugeordnet wurden, veranschaulicht die nachfolgende Übersicht.
Dienstleistung
Produktnummer
Bereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Strafverfolgung/Gefahrenabwehr
Rettungsdienst
78264
Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung
80246
Veranstaltungs- und Versammlungsschutz
78267
Verkehrsunfallbekämpfung
78272
80248
Bereich: Justiz
Betreuungssachen und Pflegschaftssachen für Erwachsene am Amtsgericht
80333
Geschlossener Vollzug
80201
Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene (StA und AA)
79592
Gerichtsvollzieher am Amtsgericht
79933
Bereich: Bildung, Wissenschaft und Kultur
Unterricht und Erziehung in Grundschulen
77244, 79785
Unterricht und Erziehung in Integrierten Sekundarschulen
Unterricht und Erziehung in Berufsschulen
77258
77265, 77271, 78069, 79467
Bereich: Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr
Vorgaben zum Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
67610
Öffentliche Beleuchtung
79527
Instandhaltung Gewässer Erster und Zweiter Ordnung
79839
Bereich: Soziale Sicherung, Familie und Jugend
Neufeststellungsbescheid
68875
Erstfeststellungsbescheid
68874
Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen
79536
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
77521
Bereich: Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung
Arbeitsschutz: Anlassbezogene Überwachung und Arbeitsprogramme
80267
Förderung des Breitensports, Nachwuchsförderung
75936
Förderung des Leistungssports
75937
65
Was kostet wo wie viel ?
Anlage
Dienstleistung
Produktnummer
Bereich: Umwelt und Natur
Erhebung Abwasserabgabe und Grundwasserentnahmeentgelt
65607
Einschlagen und Verkaufen von Rohholzprodukten pro Festmeter
65487
Beseitigung von durch Bäume ausgehenden Gefahren
65493
Bereich: Wirtschaft und Arbeit
Angelegenheiten der BSR
76197
Klageverfahren Arbeitsgericht
79700
Bereich: Finanzwirtschaft
Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften
Betriebsprüfung in den Größenklassen Mittelbetrieb u. Kleinbetrieb
Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)
80338
65237, 65238
65269
Querschnittsvergleiche
Personalverwaltung eines Beschäftigten
Betreuung eines IT-Endgerätes
66
79352, 76906, 79697, 79646
79452