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Full text: Was kostet wo wie viel? (Rights reserved) Ausgabe 2015 (Rights reserved)

Was kostet wo wie viel? Die Berliner Senatsverwaltungen im Kostenvergleich Haushaltsjahr 2015 Was kostet wo wie viel ? Vorwort Transparenz und Vergleichbarkeit – das sind die Kernanliegen dieser Broschüre. Die Senatsverwaltung für Finanzen berichtet das 16. Jahr in Folge über ausgewählte Leistungen der Bezirke sowie seit fünf Jahren über Leistungen der Hauptverwaltung. Da Berlin gleichzeitig Stadt und Land ist, gibt es hier eine zweistufige Verwaltung. Die vorliegende Broschüre der Hauptverwaltung beinhaltet Kostenvergleiche für Aufgaben mit gesamtstädtischer Bedeutung die von den Senatsverwaltungen sowie der Senatskanzlei mit deren nachgeordneten Behörden erbracht werden. Dank der Darstellung des Angebotsspektrums einschließlich der erbrachten Leistungen werden der Haushalt sowie der Ressourcenverbrauch transparent und nachvollziehbar. Nachdem das Land Berlin in den zurückliegenden Jahren einen konsequenten Konsolidierungskurs verfolgt hat, wird dieser jetzt um erhebliche Investitionen erweitert. Berlin muss seine Infrastruktur auf Vordermann bringen und erweitern. Grund dafür ist gerade auch die wachsende Stadt. Mit der Schuldenbremse, die ab 2020 für Berlin genau wie für alle Bundesländer und den Bund gilt, ist dem Gestaltungsspielraum ein strenger Rahmen gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Schulden aufgenommen werden – für Berlin als wachsende Stadt eine besondere Herausforderung, die den wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen erfordert. Denn es gilt, die erreichte Qualität nicht nur zu erhalten sondern zu verbessern. Dabei muss weiterhin Maßgabe sein, dass Leistungen der Verwaltung auch in wirtschaftlich besseren Zeiten so effizient wie möglich erbracht werden. Es ist erfreulich, dass sich die Einnahmesituation des Landes Berlin verbessert hat. Dadurch steht mehr Finanzkraft für das erweiterte Aufgabenspektrum aufgrund der wachsenden Stadt sowie für die Sanierung bzw. den Neubau von Gebäuden und eine aufgabenbezogene Erweiterung des Personals zur Verfügung. Die im Rahmen der Verwaltungsreform eingeführten betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente haben dazu beigetragen, dass nicht nach dem „Rasenmäher-Prinzip“ gespart wurde. Anhand von Produkten bzw. Produktzusammenfassungen stellt die Broschüre das umfassende Aufgabenspektrum dar. Dies verdeutlicht nicht zuletzt die Vielfalt der für die Öffentlichkeit erbrachten Leistungen. Die strukturierte Darstellung ermöglicht zudem den gezielten themenbezogenen Überblick. Berlin, im Dezember 2016 Dr. Matthias Kollatz-Ahnen Senator für Finanzen Was kostet wo wie viel ? Impressum 5. Jahrgang, 1. Auflage 2016 Herausgeberin: Redaktion: Layout: Druck: Redaktionsadresse: Senatsverwaltung für Finanzen, Referat II B Haushaltsgrundsatz Grit Bauer, Karsten Kuschke, Veit Sczygiol Veit Sczygiol Union Sozialer Einrichtungen gGmbH, Printing HouseDruck Senatsverwaltung für Finanzen II B Klosterstraße 59, 10179 Berlin Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Lesbarkeit wurde in Tabellen und Grafiken auf eine Schreibweise in weiblicher und männlicher Form verzichtet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll. Diese Publikation steht auch im Internet unter www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php zum Herunterladen bereit. Was kostet wo wie viel ? Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Impressum Inhaltsverzeichnis 1 Betrachtung der Gesamtkosten 7 1.1 Kostenartenstruktur 7 1.2 Gesamtkosten der Verwaltung nach Fachbereichen 9 1.3 Kostenanteile der finanzrelevantesten Dienstleistungen 11 2 Kosten ausgewählter Dienstleistungen 13 2.1 Bereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung 14 Was kostet... … die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr je Straftat ? … ein Rettungseinsatz der Feuerwehr ? … ein Brandbekämpfungseinsatz der Feuerwehr ? … der Schutz einer Veranstaltung oder Versammlung ? … die Prävention und Fallbearbeitung je Verkehrsunfall ? 15 17 18 19 20 Bereich: Justiz 21 Was kostet... … die Bearbeitung einer Betreuungs- oder Pflegschaftssache für Erwachsene beim Amtsgericht ? … ein Hafttag im Geschlossenen Vollzug ? … ein Ermittlungsverfahren pro Person ? … eine beantragte Maßnahme durch einen Gerichtsvollzieher am Amtsgericht ? 22 23 25 26 Bereich: Bildung, Wissenschaft und Kultur 27 Was kostet... … der Unterricht pro Schulplatz in einer Grundschule pro Jahr ? … der Unterricht pro Schulplatz in einer Integrierten Sekundarschule pro Jahr ? … ein Berufsschulplatz pro Jahr ? 28 29 30 Bereich: Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 31 Was kostet... … die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin pro Fahrgast ? … die öffentliche Beleuchtung ? … die Instandhaltung von Gewässern Erster und Zweiter Ordnung pro Maßnahme ? 32 33 2.2 2.3 2.4 34 Was kostet wo wie viel ? 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 3 Bereich: Soziale Sicherung, Familie und Jugend 35 Was kostet... … die Erstfeststellung des Grades der Behinderung pro Bescheid ? … die Neufeststellung des Grades der Behinderung pro Bescheid ? … der Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen pro abgerechneter Fahrt ? … die Fallbearbeitung für Leistungen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz ? 38 39 Bereich: Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 41 Was kostet... … die Förderung des Breitensports je Person ? … die Förderung des Leistungssports je Förderfall ? … eine anlassbezogene Überwachungsmaßnahme im Arbeitsschutz ? 42 43 44 Bereich: Umwelt und Natur 45 Was kostet... … die Erhebung der Abwasserabgabe und des Grundwasserentnahmeentgeltes pro Bescheid ? … das Einschlagen und Verkaufen von Rohholz pro Festmeter ? … die Beseitigung von durch Bäume ausgehende Gefahren je laufendem Meter ? 46 47 48 Wirtschaft und Arbeit 49 Was kostet... … die Aufsicht über die BSR und die nach § 7 Straßenreinigungsgesetz vom Land Berlin zu zahlenden Reinigungleistungen ? … ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht ? 50 52 Finanzwirtschaft 53 Was kostet... ... die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften ? ... die Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)? ... eine Außenprüfung ? 54 55 56 Kostenvergleiche im Land Berlin 58 Was kostet... ... die Personalverwaltung einer Dienstkraft in der Berliner Verwaltung pro Jahr ? ... die Betreuung eines IT-Endgerätes in der Berliner Verwaltung pro Jahr ? 58 61 36 37 Nachsatz 64 Anlage – Übersicht Produktnummern 65 Was kostet wo wie viel ? Kostenartenstruktur 1 Betrachtung der Gesamtkosten 1.1 Kostenartenstruktur Die Kosten- und Leistungsrechnung gibt nicht nur Auskünfte über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung) und die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung). Sie gibt auch Antworten auf die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung) und kann für strategische Planungszwecke von hoher Bedeutung sein. Wie sich die Gesamtkosten der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei nach der Art ihrer Entstehung verteilen, ist dem nachfolgenden Diagramm in einer Grobstruktur zu entnehmen. Sachkosten 16,6% kalkulatorische Kosten Mobilien 0,6% kalkulatorischer Zins Gebäude 0,2% kalk. Pensionszuschläge 8,1% AfA Gebäude 0,4% dienstleistungsbezogene Transferkosten 5,6% übrige Transferkosten 34,9% Personalkosten 33,6% Personalkosten: Summe aller Entgelte für die in der Verwaltung beschäftigten planmäßigen und nicht planmäßigen Dienstkräfte (z.B. Beschäftigte in Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis). Für die Kostenerfassung werden feste, den Besoldungs- und Gehaltsstufen entsprechende Durchschnittssätze zugrunde gelegt, die jährlich angepasst werden. Sachkosten: Summe aller laufenden Kosten für Büro, Verwaltung, Gebäude, Material u.a. (konsumtive Kosten). Nicht enthalten sind Investitionen für Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre im Wege der Abschreibung verteilt werden. Kalkulatorische Kosten Mobilien: Umfasst die Abschreibung für die Abnutzung und die kalkulatorischen Zinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter. Abschreibungen stellen den Werteverzehr dar, welcher durch die (Ab-) Nutzung von Gütern des Anlagevermögens entsteht. Die Ausgaben für eine Investition werden verursachungsgerecht auf die Perioden der Nutzung verteilt. Damit werden alle Perioden, in denen eine Anlage genutzt wird, belastet und nicht nur die Periode, in der die Investition getätigt wurde. Bei den kalkulatorischen Zinsen handelt es sich um fiktive Kosten, welche die Kapitalbindung abbilden sollen. 7 Was kostet wo wie viel ? Kostenartenstruktur Kalkulatorischer Zins Gebäude: Durch die Kapitalbindung in Immobilien fallen Kosten an, denn dieses Kapital könnte auch alternativ eingesetzt werden, z.B. zur Begleichung von Schulden oder als verzinste Geldanlage am Kapitalmarkt. Die so entgangenen alternativen Zinseinsparungen oder Zinseinnahmen werden dann als kalkulatorische Zinsen (so genannte Opportunitätskosten) ausgewiesen. In den kalkulatorischen Zinsen Gebäude für das Jahr 2015 ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zinssenkung enthalten. Der jährlich dem aktuellen Kreditzinssatz am Kapitalmarkt entnommene festgelegte Zinssatz fiel von 1,147 % (2014) auf 0,931 % (2015). AfA (Absetzung für Abnutzung) Gebäude: Wie bei den Mobilien werden auch für Gebäude Abschreibungen berechnet, um die Abnutzung, den Verschleiß und die Alterung abzubilden. Kalkulatorische Pensionszuschläge: Um die Bezüge einer verbeamteten Dienstkraft mit denen einer nicht verbeamteten Dienstkraft vergleichbar zu machen, wird ein kalkulatorischer Anteil für spätere Pensionen ermittelt. Dienstleistungsbezogene Transferkosten: Sind Zahlungen an freie Träger, private und öffentliche Unternehmen oder Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit der Erstellung einer öffentlichen Dienstleistung erfolgen. Hierzu zählen z.B. die Kita-Angebote, die „Hilfen zur Erziehung“ oder die „Eingliederungshilfen“, die im Auftrag der Bezirke erbracht und von diesen in Form einer Transferzahlung finanziert werden. Die Transferzahlung dient dem Ausgleich von Personal- und Sachkosten beim Leistungserbringer. Übrige Transferkosten: Sind Zahlungen der öffentlichen Hand ohne direkte Gegenleistung des Zahlungsempfängers. Klassische Beispiele für diese Art der Transferleistungen sind die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII sowie die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) für Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB II. Diese Leistungen werden direkt an die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger gezahlt (im Fall der KdU Auszahlung über die Job-Center der Bundesagentur für Arbeit) und stehen in deren eigenen Verfügungsrahmen. Diese Transferkosten stehen in keinem Zusammenhang zur Erstellung einer öffentlichen Dienstleistung und sind daher in den weiteren gen nicht enthalten. 8 Was kostet wo wie viel ? 1.2 Gesamtkosten nach Fachbereichen Gesamtkosten der Verwaltung nach Fachbereichen In den nachstehenden Abbildungen werden allgemeine Betrachtungen über die Kostenanteile, die auf die Fachbereiche in den Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei entfallen, angestellt. Die Wahrnehmung ministerieller Aufgaben der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei stellen zwar keine konkrete abrechenbare Dienstleistung dar, die dafür angefallenen Verwaltungskosten sind aber trotzdem dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet worden. Die Summe aller Verwaltungskosten in den Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei einschließlich der dienstleistungsbezogenen Transferkosten verteilen sich prozentual wie folgt auf die Fachbereiche: Verwaltungskosten über alle Bereiche: 8,30 Mrd. € Verwaltungskostenanteil der Bereiche (inkl. dienstleistungsbezogene Transferkosten) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% 9 Was kostet wo wie viel ? Gesamtkosten nach Fachbereichen Bezieht man alle Transferkosten in die Betrachtung mit ein, so verändert sich das Bild. Fachbereiche mit einem hohen Anteil an Zuschüssen, wie der Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur, aber auch der Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend weisen nunmehr einen deutlich höheren Kostenanteil auf, während der Anteil der übrigen Fachbereiche entsprechend sinkt. Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht dies. Gesamtkosten über alle Bereiche: 12,75 Mrd. € Gesamtkostenanteil der Bereiche (inkl. aller Transferkosten) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,4% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,4% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 15,0% Wirtschaft und Arbeit 5,1% Justiz 7,0% Finanzwirtschaft 4,8% Umwelt und Natur 1,3% Bildung, Wissenschaft und Kultur 45,0% 10 Soziale Sicherung, Familie und Jugend 6,9% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 3,1% Was kostet wo wie viel ? 1.3 Kostenanteile Kostenanteile der finanzrelevantesten Dienstleistungen Die nachstehenden Abbildungen zeigen, dass allein wenige Angebote der Senatsverwaltungen einen hohen Anteil der anfallenden Verwaltungskosten auf sich vereinen. Die Dienstleistungen mit den höchsten Verwaltungskostenanteilen sind die Verfolgung und Verhütung von Straftaten, der Unterricht in den Grundschulen (ohne die Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke in den Bezirken) und die Sicherung des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs (ÖPNV). Angaben in % der Verwaltungskosten (inkl. dienstleistungsbezogene Transfers) Verfolgung und Verhütung von Straftaten 8,7 Unterricht Grundschulen 8,6 Angelegenheiten des ÖPNV 7,0 Unterricht Integrierte Sekundarschule 6,9 Unterricht Gymnasien 4,9 Unterricht Berufsschulen 4,5 Hortbetreuung 3,3 Besteuerung natürlicher Personen 2,3 Rettungsdienst 1,9 Unterricht Sonderschulen 1,9 Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung 1,8 Veranstaltungs- und Versammlungsschutz 1,8 Personen-, Zeugen- und Objektschutz Verkehrsunfallbekämpfung 1,5 1,2 Angelegenheiten der BSR 1,1 Betreuungs- und Pflegschaftssachen Amtsgericht 1,0 Gefahrenabwehr in originärer Zuständigkeit 1,0 Kriminalprävention 0,9 Privatschulen Grundschule 0,8 11 Was kostet wo wie viel ? Kostenanteile Betrachtet man die Gesamtkosten – einschließlich aller Transferzahlungen – zeigt sich, dass die Transferzahlungen im Bereich der Hochschulen und der Forschung den größten Kostenanteil auf sich vereinigen. Hier werden die Dienstleistungen überwiegend durch juristische Personen des öffentlichen Rechts erbracht und neben anderen eigenen Einnahmequellen durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Angaben in % der Gesamtkosten (inkl. aller Transferzahlungen) Transferzahlungen im Bereich Hochschulen 10,5 Verfolgung und Verhütung von Straftaten 5,7 Unterricht Grundschulen 5,6 Angelegenheiten des ÖPNV 4,6 Unterricht Integrierte Sekundarschule 4,5 Unterricht Gymnasien 3,2 Unterricht Berufsschulen 2,9 Bühnen, Orchester, Tanz, Literatur 2,3 Leistungen nach dem AsylLG 2,3 Transferzahlungen im Bereich Forschung 2,2 Hortbetreuung 2,1 Zuwendungsbescheide ÖPNV 1,8 Transferzahlungen im Bereich Hochschulmedizin Besteuerung natürlicher Personen 12 1,7 1,5 Rettungsdienst 1,2 Unterricht Sonderschulen 1,2 Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung 1,2 Transferzahlungen im Bereich Hochschulbau 1,2 Angelegenheiten der BVG 1,2 Was kostet wo wie viel ? 2 Kosten ausgewählter Dienstleistungen Kosten ausgewählter Dienstleistungen Im folgenden Abschnitt werden die Kosten ausgewählter Dienstleistungen bzw. Aufgabenbereiche der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei näher betrachtet, die unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger erbracht werden. Diese wurden in Anlehnung an einen bundes- und landeseinheitlichen Produktrahmen in Fachgebiete gegliedert und die angefallenen Verwaltungskosten entsprechend zugeordnet. Die Senatsverwaltungen und die Senatskanzlei sind vor allem durch die Wahrnehmung gesamtstädtischer Aufgabenbereiche geprägt. Aus Sicht des Landes Berlin handelt es sich häufig um Unikate. Infolgedessen sind im Unterschied zu den Bezirken nur in wenigen Bereichen interne Leistungsvergleiche im Sinne von Benchmarks möglich. Den Schwerpunkt der weiteren näheren Betrachtung bilden deshalb Zeitreihenvergleiche. Die Zeitreihenvergleiche umfassen die zurückliegenden drei Jahre und korrespondieren in den Jahren der Haushaltsplanaufstellung mit der Produktdarstellung im Haushaltsplanentwurf als ergänzende Beratungsgrundlage. Die Zeitreihenvergleiche umfassen die Entwicklung der Stückkosten als Ergebnis der Gegenüberstellung von Mengen und den damit verbundenen Kosten. Um außerdem auch beurteilen zu können, ob und wie sich diese Dienstleistung oder Aufgabenwahrnehmung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verändert hat, wird zusätzlich die Entwicklung der Mengen ausgewiesen. Die Darstellung wird in geeigneten Fällen um Strukturdaten und Kennzahlen ergänzt. Der Fachbereich der übergeordneten staatlichen Aufgaben umfasst im Wesentlichen die Aufgaben der Senatskanzlei, welche mit Themen der politischen Koordinierung, Pressearbeit oder Protokoll- und Auslandsangelegenheiten rein ministeriellen Charakter haben. Dieser Fachbereich wird nicht dargestellt. Bei landesinternen Leistungsvergleichen, wie in den Punkten 2.9 und 3, wird ein Median ausgewiesen. Der Median ist der mittlere Wert aus der sortierten Reihe der Stückkosten. Die Anwendung dieses Verfahrens hat gegenüber anderen Durchschnittswerten den Vorteil, dass so genannte "Ausreißer" oder Extremwerte keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis ausüben. 13 Was kostet wo wie viel ? 2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verwaltungskosten des Bereiches: 1,92 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung betragen einschließlich aller Transferkosten ebenfalls 1,92 Mrd. €. Nachfolgend werden folgende Dienstleistungen kostenmäßig betrachtet: ♦ Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ♦ Rettungsdienst ♦ Brandbekämpfung ♦ Schutz von Veranstaltungen ♦ Prävention und Fallbearbeitung je Verkehrsunfall 14 Was kostet wo wie viel ? Öffentliche Sicherheit und Ordnung W a s k o s t et ... … die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr je Straftat ? € / Stk. Menge 1.800 900.000 1.200 486.921 539.244 515.128 600 0 600.000 300.000 1.585 1.558 1.337 2013 2014 2015 0 Für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Berlin und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls aller Einwohnerinnen und Einwohner wird ständig eine Vielzahl von Straftaten ermittelt und aufgeklärt. Dazu gehören Verstöße gegen das Versammlungsgesetz ebenso wie die Verfolgung von Straftaten gegen Personen, gegen die Umwelt oder gegen die öffentliche Ordnung, um nur einige zu nennen. Die angegebenen Mengen beruhen auf der bundeseinheitlichen polizeilichen Kriminalitätsstatistik und es wird die Summe aller aufgetretenen Straftatenaufkommen als gleitender Durchschnitt über 12 Monate dargestellt. Indikator 2013 2014 2015 Aufklärungsquote 43,7% 44,9% 44,9% 226.279 242.899 267.123 (45,0%) (44,7%) (46,9%) 96.078 121.893 120.681 (19,1%) (22,4%) (21,2%) Diebstahlskriminalität Vermögens- und Fälschungsdelikte 15 Was kostet wo wie viel ? Öffentliche Sicherheit und Ordnung Indikator 2013 2014 2015 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 63.183 61.070 60.287 (12,6%) (11,2%) (10,6%) 2.628 2.991 2.792 (0,5%) (0,6%) (0,5%) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Die Zahlen entstammen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2015. 16 Was kostet wo wie viel ? Öffentliche Sicherheit und Ordnung W a s k o s t et ... … ein Rettungseinsatz der Feuerwehr ? Verwaltungskosten in € 180.000.000 154.753.012 153.639.180 156.128.367 2013 2014 2015 120.000.000 60.000.000 0 Der Rettungsdienst ist in Berlin durch das Rettungsdienstgesetz geregelt und umfasst die Einsatzmittel der „Notfallrettung mit Arzt" (Rettungshubschrauber (RTH), Notarzt-Einsatzfahrzeug (NEF), Notarztwagen (NAW)) und der „Notfallrettung ohne Arzt" (Rettungstransportwagen (RTW) und Bettentransportwagen (BTW)). In der Kostenerfassung wird nicht nach diesen Einsatzmitteln unterschieden. Deshalb werden hier nur die Gesamtkosten und ausgewählte Indikatoren abgebildet. 2013 2014 2015 Alarmierungen des Einsatzmittels NAW/NEF 85.266 88.871 93.240 Alarmierungen des Einsatzmittels RTW 356.569 379.863 412.000 8 8 8 75% 75% 75% 43,5% 38,2% 35,2% Hilfsfrist Schutzziel (Minuten) Erreichungsgrad Schutzziel SOLL Erreichungsgrad Schutzziel IST Die Zahlen entstammen dem Jahresbericht der Berliner Feuerwehr 2015. 17 Was kostet wo wie viel ? Öffentliche Sicherheit und Ordnung W a s k o s t et ... … ein Brandbekämpfungseinsatz der Feuerwehr ? Verwaltungskosten in € 180.000.000 146.676.295 151.963.332 152.094.915 2014 2015 120.000.000 60.000.000 0 2013 Die Berliner Feuerwehr hat Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen. Dieser Aufgabe, formuliert in § 3 des Feuerwehrgesetzes, kommt die Feuerwehr durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch die personelle und technische Vorhaltung und Alarmierung notwendiger Einsatzmittel, nach. In der Kostenerfassung wird nicht nach diesen Einsatzmitteln unterschieden. Deshalb werden hier nur die Gesamtkosten und ausgewählte Indikatoren abgebildet. 2013 2014 2015 Einsätze im Zusammenhang mit Bränden 7.330 6.456 7.165 Einsätze zur Technischen Hilfeleistung 19.194 19.949 20.794 15 15 15 90% 90% 90% 92,0% 90,9% 91,1% Hilfsfrist Schutzziel (Minuten) Erreichungsgrad Schutzziel SOLL Erreichungsgrad Schutzziel IST Die Zahlen entstammen dem Jahresbericht der Berliner Feuerwehr 2015. 18 Was kostet wo wie viel ? Öffentliche Sicherheit und Ordnung W a s k o s t et ... … der Schutz einer Veranstaltung oder Versammlung ? € / Stk. Menge 12.000 20.000 16.420 16.008 13.551 8.000 10.000 4.000 0 7.955 9.513 10.780 2013 2014 2015 0 Diese Aufgabe umfasst alle anlassbezogenen Tätigkeiten zur Sicherung eines störungsfreien Verlaufs von Versammlungen und Veranstaltungen. Neben politisch motivierten Versammlungen gehören dazu auch Sportveranstaltungen oder kulturelle Veranstaltungen. Diese Aufgabe beinhaltet auch die Gewährleistung eines reibungslosen Zu- und Abstroms der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Gezählt wird die Anzahl der Veranstaltungen. 19 Was kostet wo wie viel ? Öffentliche Sicherheit und Ordnung W a s k o s t et ... … die Prävention und Fallbearbeitung je Verkehrsunfall ? € / Stk. Menge 1.000 130.098 134.383 137.113 150.000 750 100.000 500 50.000 250 0 827 802 733 2013 2014 2015 0 Durch eine präventive Bekämpfung von Verkehrsunfällen sollen Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gewährleistet und unfallbedingte Gefahren abgewehrt werden. Zu den Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören Verkehrssonderkontrollen und die Überwachung der Geschwindigkeiten mittels Verkehrsradargeräten oder Lasermessgeräten. Der Aufgabenbereich umfasst aber auch repressive Maßnahmen, ermittelnde Tätigkeiten und Fallbearbeitung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Die angegebene Menge setzt sich aus der Anzahl der Verkehrsunfälle mit leichten Schäden (A-Unfälle), mit schweren Schäden (S-Unfälle) und aus Unfällen mit Personenschäden (P-Unfälle) zusammen. 20 Was kostet wo wie viel ? 2.2 Justiz Bereich: Justiz Verwaltungskosten des Bereiches: 0,89 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Justiz einschließlich aller Transferzahlungen betragen ebenfalls 0,89 Mrd. €. Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Betreuungs- oder Pflegschaftssache für Erwachsene beim Amtsgericht ♦ Hafttag im Geschlossenen Vollzug ♦ Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene (bei Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften) ♦ Gerichtsvollzieher am Amtsgericht 21 Was kostet wo wie viel ? Justiz W a s k o s t et ... … die Bearbeitung einer Betreuungs- oder Pflegschaftssache für Erwachsene beim Amtsgericht ? € / Stk. Menge 1.500 90.000 76.375 76.121 75.193 1.000 60.000 500 30.000 0 1.039 1.076 1.131 2013 2014 2015 0 Das Produkt umfasst Unterbringungsverfahren, Pflegschaftssachen für Erwachsene, die Anordnung einer Betreuung und deren Überwachung sowie sonstige Verfahren. Durch die Betreuungsrichterinnen und -richter werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in richterlicher Unabhängigkeit geeignete Betreuer ausgewählt und bestellt. Bei der Auswahlentscheidung ist die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge zu beachten: zur Betreuerin/zum Betreuer soll eine natürliche Person bestellt werden, der Wille der Betroffenen oder des Betroffenen hat Vorrang, auf verwandtschaftliche und persönliche Beziehungen ist Rücksicht zu nehmen, das Ehrenamt hat Vorrang und Berufsbetreuer sollen nur bestellt werden, wenn keine andere geeignete, ehrenamtlich tätige Person zur Verfügung steht. Erst wenn die Betroffene oder der Betroffene durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann, darf ein Betreuungsverein bestellt werden und nur wenn auch insoweit der Bedarf nicht gedeckt werden kann, darf nach dem Auffangtatbestand die Betreuungsbehörde als Betreuer bestellt werden. Die Menge setzt sich zusammen aus Anzahl der Eingänge plus Bestand am 31.12. des Vorjahres (jeweils nur Betreuungen). 22 Was kostet wo wie viel ? Justiz W a s k o s t et ... … ein Hafttag im Geschlossenen Vollzug ? € / Stk. Menge 120 900.000 739.697 734.042 706.500 80 600.000 40 300.000 0 70 88 90 2013 2014 2015 0 Das Produkt umfasst die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der Anstalt und Maßnahmen, die den Gefangenen helfen, die Haftsituation zu bewältigen und ihre soziale Kompetenz zu erhöhen. Dazu zählen gezielte Freizeitangebote aber auch psychologische Beratungen oder Therapien. Gezählt werden „Hafttage“ (je Tag und Häftling), um unterjährige Zu- oder Abgänge erfassen zu können. Die Menge ist über zwölf Monate kumuliert. Allgemeine Daten zu den Berliner Justizanstalten 2013 2014 2015 Belegungsfähigkeit aller Berliner Justizvollzugsanstalten (inkl. Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten) und Jugendarrestanstalt am letzten Mittwoch des Jahres 4.904 4.900 4.725 Veränderung der Belegungsfähigkeit aller Berliner Justizvollzugsanstalten (inkl. Krankenhaus der Berliner Vollzugsanstalten) im Vergleich zum letzten Mittwoch des Vorjahres absolut +134 -4 -175 23 Was kostet wo wie viel ? 24 Justiz 2013 2014 2015 Jahresdurchschnittsbelegung 4.101 4.001 3.899 Anteil der ausländischen Gefangenen an der Gesamtbelegung am Stichtag 31.03. in Prozent 36,82 39,58 41,60 Anzahl der Stellen in den Justizvollzugsanstalten insgesamt 2.860,11 2.826,35 2.826,35 Veränderung der Anzahl der Stellen in den Justizvollzugsanstalten insgesamt im Vergleich zum 31.12. des Vorjahres absolut +21,5 -33,76 +/-0 Was kostet wo wie viel ? Justiz W a s k o s t et ... … ein Ermittlungsverfahren pro Person ? € / Stk. Menge 210 300.000 253.385 227.883 229.042 140 200.000 70 100.000 0 161 155 164 2013 2014 2015 0 Hier werden alle Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Erwachsene – Anträge, Stellungnahmen, Entscheidungen, Darlegung von Tatvorwurf und Strafmaß für gerichtliche Entscheidungen, Verfahrensbeendigung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts und in Fällen von untergeordneter Bedeutung - abgebildet. Bis einschließlich 2013 waren auch die Ermittlungsverfahren in Verkehrsstrafsachen und Wirtschaftsstrafsachen Teil dieses Produktes. Es wird der Abschluss eines Verfahrens insgesamt, nicht jedoch der Abschluss pro beteiligter Person gezählt. Daten je Behörde 2015: Menge: Verwaltungskosten in €: Kosten je Mengeneinheit in €: Staatsanwaltschaft Amtsanwaltschaft 103.168 125.874 29.423.898 8.097.437 285,20 64,33 25 Was kostet wo wie viel ? Justiz W a s k o s t et ... … eine beantragte Maßnahme durch einen Gerichtsvollzieher am Amtsgericht ? 1 € / Stk. Menge 75 900.000 701.755 696.194 710.970 50 600.000 25 300.000 0 47 49 52 2013 2014 2015 0 Auf diesem Produkt werden alle Kosten im Zusammenhang mit den gesetzlich dem Gerichtsvollzieher zugewiesenen Vollstreckungsaufgaben erfasst. Mit der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers wird gewährleistet, dass die zwangsweise Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung in einem geordneten Verfahren abläuft. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gerichtsvollziehers gehören u.a. die Abnahme der Vermögensauskunft vom Schuldner, die Einholung von Auskünften bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt, die Entgegennahme von Ratenzahlungen, die Pfändung von Vermögensgegenständen und deren Verwertung, das Erwirken der Herausgabe von Sachen, die Durchführung von Zustellungen sowie die Abwicklung von Vollstreckungsaufträgen der Justizbehörden. Personalkosten der Richterschaft sind hier nur teilweise enthalten. Das Produkt weist darüber hinaus Erträge in Höhe von 15.478.105 Euro auf. 1 Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 waren wegen anderer bzw. zusätzlich übertragener Aufgaben der Gerichtsvollzieher ab dem Jahr 2013 zahlreiche Änderungen bzw. Ergänzungen auch in der Gerichtsvollzieherstatistik notwendig. Aussagekräftige Zahlen für das Jahr 2013 liegen nicht vor, da die Statistik nach den neuen Modalitäten erst seit September 2013 geführt wird und die Zahlen der bisherigen Statistik die tatsächliche Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher nicht ausreichend abbildet. 26 Was kostet wo wie viel ? 2.3 Bildung, Wissenschaft und Kultur Bereich: Bildung, Wissenschaft und Kultur Verwaltungskosten des Bereiches: 3,22 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Bildung, Wissenschaft und Kultur betragen einschließlich aller Transferzahlungen 5,74 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Bereitstellung eines Grundschulplatzes ♦ Bereitstellung eines Schulplatzes an einer Integrierten Sekundarschule ♦ Bereitstellung eines Berufsschulplatzes 27 Was kostet wo wie viel ? Bildung, Wissenschaft und Kultur W a s k o s t et ... 1.456 1.318 4.601 4.848 1.427 1.235 4.685 4.763 1.372 1.195 4.028 4.300 1.410 1.215 4.328 4.547 1.429 1.404 3.867 4.154 1.843 1.794 SenBildJugWiss 2014 4.563 4.933 SenBildJugWiss 2015 Bezirke 2014 1.492 1.230 Bezirke 2015 4.779 5.054 1.507 1.363 1.483 1.343 4.867 5.101 4.118 4.335 1.498 1.332 3.987 4.068 4.639 5.047 1.403 1.304 5.034 5.170 1.365 1.204 1.588 1.373 5.065 5.314 … der Unterricht pro Schulplatz in einer Grundschule pro Jahr ? Mit der Einschulung beginnt für die Kinder eine in der Regel sechsjährige Zeit an einer der zahlreichen Grundschulen im Land Berlin. Mit der berlinweiten verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) ist eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 – 6 schultäglich von 7:30 bis 13:30 Uhr sichergestellt. In den gebundenen Ganztagsgrundschulen sind alle Schülerinnen und Schüler verbindlich bis 16:00 Uhr. Außerhalb des regulären Unterrichts erfolgt eine Betreuung durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal. Dabei beziehen sich die außerunterrichtlichen Angebote auf den Unterricht und berücksichtigen die verschiedenen Lern- und Lebensbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule und der offenen bzw. gebundenen Ganztagsgrundschule stehen Eltern konzeptionell und zeitlich unterschiedlich ausgerichtete schulische Angebote zur Verfügung. Die Eltern können so das für ihr Kind gewünschte Schulmodell wählen. Außerdem stehen für die Betreuung der Kinder Hortangebote zur Verfügung, die aber in den o.g. Kosten nicht enthalten sind. Die Kosten der bezirklichen Leistungen – insbesondere die Bereitstellung von Schulgebäuden und deren Einrichtung - sind hier ebenfalls dargestellt. Anzahl der Schulplätze (Jahresdurchschnittswert) 28 2014 2015 148.682 150.567 Was kostet wo wie viel ? Bildung, Wissenschaft und Kultur W a s k o s t et ... 1.651 1.557 1.613 1.362 6.461 7.797 7.059 7.812 1.558 1.291 1.868 1.627 7.116 7.810 6.889 7.687 1.478 1.384 SenBildJugWiss 2014 6.757 7.472 SenBildJugWiss 2015 Bezirke 2014 1.702 1.536 Bezirke 2015 7.745 8.806 1.504 1.578 6.771 7.644 1.690 1.586 7.356 7.968 1.589 1.495 6.628 7.359 1.556 1.521 2.066 1.942 8.222 9.241 7.002 7.814 2.046 1.874 7.933 8.936 … der Unterricht pro Schulplatz in einer Integrierten Sekundarschule pro Jahr ? Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es in Berlin nach Klasse sechs nur noch zwei Schularten: die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. Die Sekundarschule ersetzt die bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Alle Schulabschlüsse - vom Mittleren Schulabschluss bis zum Abitur - bietet die Sekundarschule: entweder an der eigenen gymnasialen Oberstufe oder in einer verbindlichen Kooperation mit Oberstufen anderer Sekundarschulen oder den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren. Alle Sekundarschulen sind Ganztagsschulen: bis 16 Uhr gibt es für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche Bildungs- und Betreuungsangebote. In der offenen Form stehen nach Unterrichtsschluss Angebote wie Sport, Theater, Kunst, Musik oder Schülerarbeitsstunden zur Verfügung. In der gebundenen Form werden diese Angebote in den gesamten Schulalltag integriert. Dafür kooperiert die Sekundarschule mit Trägern der Jugendarbeit und Jugendhilfe. Die Kosten der bezirklichen Leistungen – insbesondere die Bereitstellung von Schulgebäuden und deren Einrichtung - sind hier ebenfalls dargestellt, auf den Ausweis der Werte für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird verzichtet, da die Daten nicht in der erforderlichen Genauigkeit erhoben wurden. Anzahl der Schulplätze (Jahresdurchschnittswert) 2014 2015 66.644 66.538 29 Was kostet wo wie viel ? Bildung, Wissenschaft und Kultur W a s k o s t et ... … ein Berufsschulplatz pro Jahr ? € / Stk. Menge 7.500 90.000 74.604 72.557 71.311 5.000 60.000 2.500 30.000 0 4.737 5.083 5.224 2013 2014 2015 0 Die beruflichen Schulen im Land Berlin sind im Regelfall nach Berufsfeldschwerpunkten zu Oberstufenzentren zusammengefasst. Die obige Darstellung umfasst Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen: ♦ in kaufmännischen Berufsfeldern, ♦ in gewerblich-technischen Berufsfeldern, ♦ im sozialpädagogisch/sozialpflegerischen Bereich ♦ mit sonderpädagogischen Aufgaben Die Berufsschulen vermitteln den Auszubildenden, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, vor allem die für den gewählten Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse. Daneben werden für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis berufsqualifizierende Lehrgänge angeboten. Andere Lehrgänge ermöglichen im Rahmen der Berufsausbildung zusätzlich die erforderliche Qualifikation für das Erreichen der Fachhochschulreife. Bei der Anzahl der Schülerinnen und Schüler handelt es sich um einen Jahresdurchschnittswert. 30 Was kostet wo wie viel ? 2.4 Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr Bereich: Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr Verwaltungskosten des Bereiches: 0,93 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr betragen einschließlich aller Transferzahlungen 1,46 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin ♦ Öffentliche Beleuchtung ♦ Instandhaltung von Gewässern Erster und Zweiter Ordnung 31 Was kostet wo wie viel ? Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr W a s k o s t et ... … die Sicherung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin pro Fahrgast ? Menge in Mio. € / Stk. 0,6 1.321 1.365 1.391 1.500 0,4 1.000 0,2 500 0 0,41 0,43 0,42 2013 2014 2015 0 Entsprechend den verkehrspolitischen Vorgaben wird im Turnus von maximal fünf Jahren gemäß § 5 des Berliner ÖPNV-Gesetzes ein Nahverkehrsplan (NVP) aufgestellt. Das Land als Aufgabenträger für den gesamten ÖPNV (S-Bahn, Regionalbahn, U-Bahn, Bus, Straßenbahn und Fähre) definiert mit dem NVP die quantitativen und qualitativen Standards eines ausreichenden Angebots im ÖPNV. Zur Umsetzung des NVP werden Verkehrsverträge mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossen und von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt überwacht. Ziel ist die Sicherstellung eines nachfragegerechten, bezahlbaren ÖPNV mit hoher Leistungsfähigkeit und Attraktivität unter Verbesserung der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit. Für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Verkehrsleistungen im Regionalund S-Bahnverkehr und des innerstädtischen ÖPNV mit den Verkehrsmitteln Straßenbahn, U-Bahn, Bus und Fähren sind in 2015 ca. 583 Mio. Euro angefallen. Die Menge beinhaltet die Summe der Verbundfahrgäste im Jahr (Quelle: VBB.de, Verbundbericht 2015). 32 Was kostet wo wie viel ? Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr W a s k o s t et ... … die öffentliche Beleuchtung ? Verwaltungskosten in € 45.000.000 36.765.766 36.961.429 32.719.707 30.000.000 15.000.000 0 2013 2014 2015 Der Träger der Straßenbaulast für die öffentlichen Straßen Berlins hat als Aufgabe des öffentlichen Rechts den Bau, die Unterhaltung und die Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Beleuchtung zu gewährleisten. Die hier betrachtete Dienstleistung umfasst den Betrieb, die Unterhaltung und die Überwachung der Verkehrssicherheit der öffentlichen Beleuchtung. Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die insgesamt rund 224.000 Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Objektanstrahlungen (derzeit rund 200) und beleuchtete Verkehrszeichen (z.B. an Fußgängerüberwegen). Da es sich bei der Anzahl der Beleuchtungseinrichtungen um eine statische Größe handelt, wird auf den Ausweis von Stückkosten verzichtet. Das Produkt wird dennoch wegen seiner finanziellen Relevanz dargestellt. Der Abbau der Gasleuchten geht mit einer Zunahme der Zahl der Elektroleuchten einher. Weitere Änderungen (Neubau von Anlagen und ersatzlose Demontage von Anlagen) gleichen sich nahezu aus. Anzahl der Gasleuchten 2013 2014 2015 38.300 36.000 34.100 33 Was kostet wo wie viel ? Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr W a s k o s t et ... … die Instandhaltung von Gewässern Erster und Zweiter Ordnung pro Maßnahme ? € / Stk. Menge 60.000 360 294 40.000 285 240 217 20.000 0 120 35.930 34.407 31.262 2013 2014 2015 0 Die Gewässerunterhaltung umfasst die Sicherstellung der Schiffbarkeit an den landeseigenen Gewässern erster Ordnung, die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung und fließenden Gewässern zweiter Ordnung, die Unterhaltung der Ufereinfassungen und anderen Anlagen an den Gewässern, die Unterhaltung von Sonderbauwerken, die Entschlammungen an den fließenden Gewässern zweiter Ordnung, Bau und Unterhaltung von Röhrichtschutz- und anderen Uferschutzbauwerken, den Schutz der EG-Badestellen durch die Austonnung von Sperrzonen, die Instandhaltung der verrohrten Gewässerabschnitte an den fließenden Gewässern zweiter Ordnung, Verkehrssicherheitskontrollen der Bäume an den Gewässern, das Betreiben von Anlagen zur Steuerung des Grund- und Schichtenwassers sowie die Erstellung und Fortschreibung der Berliner Gewässerkarte mit einem dazugehörigen Gewässerverzeichnis nach dem Berliner Wassergesetz 34 Was kostet wo wie viel ? 2.5 Soziale Sicherung, Familie und Jugend Bereich: Soziale Sicherung, Familie und Jugend Verwaltungskosten des Bereiches: 0,27 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Soziale Sicherung, Familie und Jugend betragen einschließlich aller Transferzahlungen 0,88 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Erstfeststellung des Grades der Behinderung ♦ Neufeststellung eines Grades der Behinderung ♦ Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen ♦ Fallbearbeitung für Leistungen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz 35 Was kostet wo wie viel ? Soziale Sicherung, Familie und Jugend W a s k o s t et ... … die Erstfeststellung des Grades der Behinderung pro Bescheid ? € / Stk. Menge 450 42.000 36.935 34.963 31.359 300 28.000 150 14.000 0 284 311 328 2013 2014 2015 0 Auf Antrag stellen die zuständigen Behörden nach §69 SGB IX auf Grund der Feststellung einer Behinderung einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung sowie über weitere gesundheitliche Merkmale aus. Der Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, die schwerbehinderten Menschen zustehen. Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als Grad der Behinderung nach Zehnergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 Prozent vorliegt. Sind neben dem Vorliegen der Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, treffen die zuständigen Behörden die erforderlichen Feststellungen ebenfalls im Rahmen der Bescheiderteilung. 2014 2015 Durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Antrages bis zur Bescheiderteilung in Tagen 119 96 Anzahl Beschwerden 57 21 0,12% 0,07% Beschwerden im Verhältnis zu Bescheiden 36 Was kostet wo wie viel ? Soziale Sicherung, Familie und Jugend W a s k o s t et ... … die Neufeststellung des Grades der Behinderung pro Bescheid ? € / Stk. Menge 420 60.000 49.767 46.793 46.919 280 40.000 140 20.000 0 250 271 266 2013 2014 2015 0 Menschen, bei denen bereits eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, leiden häufig an einer weiteren Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation. Die bereits festgestellte Behinderung kann sich verschlimmern oder es können neue Beeinträchtigungen auftreten, die in wechselseitiger Beziehung zueinander stehen. In diesem Fall haben Betroffene die Möglichkeit, einen Verschlimmerungsantrag bzw. einen Antrag auf Neufeststellung der Behinderung oder von Merkzeichen zu stellen. Ebenso ist es möglich, dass entscheidende Voraussetzungen für den Erhalt von Nachteilsausgleichen entfallen. In diesen Fällen kommt es zur Einleitung eines Neufeststellungsverfahrens von Amts wegen. Wenn das Verfahren mit dem Ergebnis einer Neufeststellung abgeschlossen und diese unanfechtbar geworden ist, wird der Ausweis der betroffenen Person berichtigt. 2014 2015 Durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Antrages bis zur Bescheiderteilung in Tagen 141 114 Anzahl Beschwerden 221 114 0,47% 0,24% Beschwerden im Verhältnis zu Bescheiden . 37 Was kostet wo wie viel ? Soziale Sicherung, Familie und Jugend W a s k o s t et ... … der Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen pro abgerechneter Fahrt ? € / Stk. Menge 60 300.000 228.690 218.355 212.614 40 200.000 20 100.000 0 34 37 36 2013 2014 2015 0 Für Menschen mit Behinderung gibt es in Berlin für Freizeitfahrten einen Sonderfahrdienst. Diese Dienstleistung soll Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, Gelegenheit geben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Nutzung der Fahrzeuge ist grundsätzlich denen vorbehalten, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen Personennahverkehr oder ein „normales“ Taxi zu benutzen bzw. deren Wohnort oder Ziel nicht barrierefrei erreichbar ist. Sonderfahrdienstberechtigte Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung dazu in der Lage sind, können jedes andere Taxi nutzen. Die Taxirechnungen sind vom Berechtigten im Taxi per Vorkasse zu begleichen und die Abrechnung erfolgt an Hand des Taxikonto-Systems über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. 2014 2015 Anzahl der Sonderfahrdienstberechtigten 31.015 31.364 Anzahl der Nutzer des Fahrdienstes (kumuliert) 32.849 32.679 Anzahl der Taxifahrten (kumuliert) 62.335 56.990 15 22 Anzahl der Bearbeitungstage (Taxi) vom Eingang der Rechnung bis zur Begleichung . 38 Was kostet wo wie viel ? Soziale Sicherung, Familie und Jugend W a s k o s t et ... … die Fallbearbeitung für Leistungen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz ? € / Stk. Menge 300 300.000 228.931 200 200.000 88.731 100 100.000 55.358 0 122 113 199 2013 2014 2015 0 Das Produkt bildet den Aufwand für die Gewährung von Leistungen gem. § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab. Leistungsberechtigte sind Personen, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz sind. Ausgenommen sind Personen, die am 15.12.2003 im Leistungsbezug bei einem Bezirksamt waren und deren Leistungsbezug ununterbrochen andauert. Das Produkt beinhaltet auch die Gewährung von Leistungen (Taschengeld und Bekleidung) an Abschiebehäftlinge am jeweiligen Gewahrsamsort sowie die vor- und nachbereitenden Tätigkeiten der Dienststelle, Leistungen nach dem AsylbLG an Opfer von Menschenhandel, Leistungen an unbegleitete minderjährige Asylsuchende nach dem AsylbLG sowie Leistungen an nach dem SGB XII anspruchsberechtigte Kinder, deren sorgeberechtigter Elternteil beim Landesamt für Gesundheit und Soziales im Leistungsbezug steht. 2014 2015 117.218.837 241.969.147 Fälle (kumuliert) 74.335 135.171 Anzahl der Leistungsberechtigten (kumuliert) 140.567 245.817 Leistungsberechtigte/Stichtag (31.12.) 15.530 40.609 1,85 1,71 Transferleistungen in Euro Leistungsberechtigte/Fall (Familiengröße) 39 Was kostet wo wie viel ? Soziale Sicherung, Familie und Jugend 2014 2015 Zugänge (Fälle) 8.947 15.981 Abgänge (Fälle) 1.087 1.410 504 247* ) Betreuung von Abschiebehäftlingen (Fälle=Personen) * ) bis einschl. August 2015 Die Menge der Leistungsberechtigten wird als gewichtete Fallzahl ermittelt. Es erfolgt eine monatliche Erfassung der Fälle (Aktenzeichen) zuzüglich der Anzahl der Haushaltsangehörigen (Gesamtzahl der Leistungsempfänger abzüglich Anzahl der Fälle) zu 25 Prozent, die tatsächlich Leistungen erhalten haben. Die Fallzahlen sollen über den PROSOZ-Datenbestand berlinweit in gleicher Art und Weise erhoben werden. Gezählt werden nur Fälle und Personen, für die im jeweiligen Monat Zahlungen geleistet wurden. 40 Was kostet wo wie viel ? 2.6 Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung Bereich: Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung Verwaltungskostenkosten des Bereiches: 0,18 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung betragen einschließlich aller Transferzahlungen 0,40 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Förderung des Breitensports ♦ Förderung des Leistungssports ♦ Anlassbezogene Überwachungen im Arbeitsschutz 41 Was kostet wo wie viel ? Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung W a s k o s t et ... … die Förderung des Breitensports je Person ? Menge € / Stk. 750.000 15 602.316 607.809 620.348 10 500.000 5 250.000 0 8,91 9,06 11,45 2013 2014 2015 0 Zielgruppe der Förderungen im Breitensport sind die Sportverbände und –vereine. Die Sportförderprogramme unterstützen diese durch Zuschüsse für Vereinsinvestitionen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter oder Trainerpersonal im Kinder- und Jugendsport oder angefallene Betriebskosten für Einrichtungen des Sports. Mit dem Sport Club Siemensstadt Berlin e. V. und dem Turn- und Sportverein GutsMuths 1861 e. V. werden z.B. zwei freizeitsportorientierte Großsportvereine gefördert, die damit in die Lage versetzt werden, vielfältige Kurse für alle Altersgruppen anbieten zu können. Im Rahmen des Vorhabens wurden zwei an den freizeitsportlichen Aktivitäten orientierte öffentliche Sportanlagen eingerichtet, die den Vereinen zur Nutzung überlassen wurden. Darüber hinaus werden nationale und internationale Sportgroßveranstaltungen durch Zuschüsse unterstützt. Die oben abgebildeten Kosten enthalten sowohl die verschiedenen Zuschüsse als auch den Verwaltungsaufwand für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides und der Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Bestimmung der Landeshaushaltsordnung. Die Menge entspricht der Summe aller registrierten Mitgliederinnen und Mitglieder der Vereine unter dem Dach des Landessportbundes Berlin. 42 Was kostet wo wie viel ? Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung W a s k o s t et ... … die Förderung des Leistungssports je Förderfall ? € / Stk. Menge 2.100 4.500 3.727 3.761 3.573 1.400 3.000 700 1.500 0 933 1.377 1.290 2013 2014 2015 0 Das Land Berlin fördert in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, dem Landessportbund, der Deutschen Sporthilfe und der Sportstiftung Berlin den Leistungssport mit speziellen Programmen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Landesfachverbände, Berliner Sportvereine mit Bundesliga-Mannschaften und die Berliner Kadersportlerinnen und -sportler. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Unterstützung des Landessportbundes Berlin für die Beschäftigung von Trainerinnen und Trainern, aber auch die Unterstützung von Bundes- und Leistungszentren. Gefördert werden außerdem international erfolgreiche Berliner Kadersportlerinnen und -sportler, um die finanziellen Belastungen bei der Ausübung ihres Leistungssports zu mindern. Die oben abgebildeten Kosten enthalten sowohl die verschiedenen Zuschüsse als auch den Verwaltungsaufwand für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides und der Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Bestimmung der Landeshaushaltsordnung. Die Menge entspricht der Anzahl der Anträge auf Förderung, die sowohl von Vereinen als auch von Einzelpersonen gestellt werden können. Da in den vergangenen Jahren die Zweckabgabe der der Deutschen Klassenlotterie für Sportzwecke aufgrund geringerer Lottoeinnahmen gesunken ist, musste das mit einer Verstärkung der entsprechenden Ansätze kompensiert werden. 43 Was kostet wo wie viel ? Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung W a s k o s t et ... … eine anlassbezogene Überwachungsmaßnahme im Arbeitsschutz ? € / Stk. Menge 1.200 9.000 6.881 7.028 6.097 800 6.000 400 3.000 0 644 659 754 2013 2014 2015 0 Das Arbeitsschutzgesetz mitsamt seinen internationalen und europäischgemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und verwandten Gesetzen, erwartet von jedem Arbeitgeber die Herstellung menschengerechter, gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) als Aufsichtsbehörde überwacht, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist und ahndet Verstöße bzw. veranlasst rechtskonformes Verhalten mit Verwaltungszwang. Das LAGetSi ist die singuläre Ordnungsbehörde für die Überwachungen im Land Berlin. Zu den Aufgaben zählen die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Beratung der Rechtsverpflichteten auf Anlass (z. B. Anzeige, Beschwerde, Schadensereignis, Hinweis) sowie auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen einschließlich konzeptioneller Vorarbeiten, ordnungsbehördlichem Verwaltungshandeln und Berichtswesen. Im Jahr 2015 wurde im LAGetSi verstärkt ausgebildet mit dem Ziel, ein möglichst großes Erfahrungswissen an Nachwuchskräfte weiterzugeben. Insgesamt konnten 15 Stellen zur Ausbildung im Arbeitsschutz im gehobenen und höheren Dienst besetzt werden. 44 Was kostet wo wie viel ? 2.7 Umwelt und Natur Bereich: Umwelt und Natur Verwaltungskosten des Bereiches: 0,09 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Umwelt und Natur betragen einschließlich aller Transferzahlungen 0,16 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Erhebung der Abwasserabgabe und des Grundwasserentnahmeentgeltes ♦ Einschlagen und Verkaufen von Rohholz ♦ Beseitigung von durch Bäume ausgehende Gefahren 45 Was kostet wo wie viel ? Umwelt und Natur W a s k o s t et ... … die Erhebung der Abwasserabgabe und des Grundwasserentnahmeentgeltes pro Bescheid ? € / Stk. 27.000 Menge 210 192 185 161 18.000 140 9.000 0 70 17.162 18.670 20.451 2013 2014 2015 0 Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) müssen alle Direkteinleiter in ein Gewässer, z.B. die Berliner Wasserbetriebe, Industrie- und Wirtschaftsunternehmen, aber auch häusliche Abwassereinleiter mit mehr als 8 m³, eine Abwasserabgabe gemäß den Vorgaben des Abwasserabgabengesetzes und des Berliner Abwasserabgabengesetzes zahlen. Grundlage für die Erhebung der Abwasserabgabe ist i.d.R. ein wasserbehördlicher Erlaubnisbescheid für die Einleitung. Im Rahmen der staatlichen Überwachung wird die Einhaltung von Überwachungsparametern und Einleitungsmengen überprüft. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden nach Abzug des Verwaltungsaufwandes gemäß den Bestimmungen im Abwasserabgabegesetz ausschließlich für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt. Alle Grundwasserentnahmen, z.B. für die öffentliche und private Wasserversorgung oder für Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen, sind – mit bestimmten Ausnahmen – erlaubnispflichtig. Das Land Berlin erhebt von der Benutzerin oder dem Benutzer ein Entgelt in Höhe von 0,31 Euro je m³, wobei 6.000 m³ jährlich entgeltfrei sind. Die dargestellten Verwaltungserträge beziehen sich ausschließlich auf die Grundwasserentnahmeentgelte (Erträge aus Gebühren, Beiträge und Entgelte). Die Abwasserabgabe wird wie andere Steuereinnahmen nicht ausgewiesen. Erträge (in Euro) 46 2013 2014 2015 54.971.647 55.192.312 57.025.158 Was kostet wo wie viel ? Umwelt und Natur W a s k o s t et ... … das Einschlagen und Verkaufen von Rohholz pro Festmeter ? € / Stk. Menge 36 150.000 133.206 126.952 107.696 24 100.000 12 50.000 26 23 19 2013 2014 2015 0 0 Zur Pflege und Stabilisierung der Waldbestände, einer Erhöhung der biologischen Vielfalt, Annäherung an naturnahe Waldbestände und der Bereitstellung von Rohholz als regenerierbarer und CO 2 - neutraler Rohstoff wird regelmäßig Holz eingeschlagen, aufbereitet und auch zum Verkauf angeboten. Das Holz wird sowohl für die Weiterverarbeitung, z. B. Sägeholz oder Industrieholz, aber auch für den privaten Verbrauch als Brenn- bzw. Kaminholz angeboten. Der langfristig nachhaltige Holzeinschlag pro Jahr bei Berliner Forsten liegt um 100.000 Festmeter. Dieser Wert wurde in den vergangenen Jahren überschritten. Im Zusammenhang mit dem Mischwaldprogramm wurde verstärkt auf die Verjüngung der Waldbestände gewirtschaftet. Den Kosten stehen entsprechende Verkaufserlöse gegenüber, welche in Abhängigkeit von der Entwicklung der Preise schwanken. Erträge (in Euro) 2013 2014 2015 2.945.540 3.446.035 3.530.800 47 Was kostet wo wie viel ? Umwelt und Natur W a s k o s t et ... … die Beseitigung von durch Bäume ausgehende Gefahren je laufendem Meter ? Menge € / Stk. 600.000 12 473.947 448.617 8 400.000 321.275 200.000 4 0 5,56 8,51 5,79 2013 2014 2015 0 Die Beseitigung von durch Bäume ausgehenden Gefahren entlang von Straßen, Bahnlinien, an Siedlungskanten, ausgewiesenen Rad-, Reit- und Wanderwegen sowie an Erholungseinrichtungen ist notwendig, um Schadensansprüche vom Land Berlin fern zu halten. Die so genannte Verkehrssicherungspflicht ist vor allem entlang stark frequentierter Wege und an Ortsrandlagen durchzuführen. Die Verkehrssicherungspflicht stellt eine Daueraufgabe der Berliner Forsten dar. Sowohl die Leistungen als auch die Kosten können in Abhängigkeit von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort schwanken. Grundsätzlich wird der Berliner Wald älter und somit steigen auch die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit an. Entlang einer abzurechnenden Kontrollstrecke können viele oder wenige Bäume zu bearbeiten sein, die Stückkosten je laufenden Meter können daher erheblich schwanken. Auch die Witterung spielt eine große Rolle, da nach extremen Witterungsereignissen - Starkregen und Sturmereignisse - Kontrollen durchgeführt werden müssen, um entstandene Schäden zu beseitigen. Gegebenenfalls müssen Kontrollen auch mehrmals im Jahr stattfinden. Mengen- und Stückkostenentwicklung dieser Dienstleistung sind deswegen schwer zu prognostizieren. 48 Was kostet wo wie viel ? 2.8 Wirtschaft und Arbeit Wirtschaft und Arbeit Verwaltungskosten des Bereiches: 0,21 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Justiz 10,7% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Wirtschaft und Arbeit betragen einschließlich der übrigen Transferzahlungen 0,66 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Aufsicht über die BSR ♦ Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht 49 Was kostet wo wie viel ? Wirtschaft und Arbeit W as k o s t en ... … die Aufsicht über die BSR und die nach § 7 Straßenreinigungsgesetz vom Land Berlin zu zahlenden Reinigungsleistungen ? Verwaltungskosten in € 120.000.000 99.276.268 90.057.249 90.590.387 2014 2015 80.000.000 40.000.000 0 2013 Die Ausübung der Rechts- und Staatsaufsicht über die Berliner Stadtreinigung (BSR) beinhaltet die Erarbeitung des Unternehmervertrages, die Berücksichtigung der Beschlüsse der Gewährträgerversammlung, die Unterstützung des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Beratung und Information der Politik. Ziel ist die Sicherung der Kern-Unternehmensleistung für die Kundinnen und Kunden bei guter Qualität und möglichst niedrigen Tarifen. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften im Straßenreinigungsgesetz und der vertraglichen Verpflichtungen leistet das Land Berlin Zahlungen für die angefallenen Kosten der Straßenreinigung, des Winterdienstes und für Sonderreinigungen. In der Kostenerfassung wird nicht nach diesen Reinigungsarten unterschieden. Deshalb werden hier nur die Gesamtkosten und ausgewählte Indikatoren abgebildet. Ausgewählte Kennzahlen (Quelle: Geschäftsbericht 2015 der BSR): 50 2014 2015 Siedlungsabfälle 1.204 TMg 1.213 TMg davon Restabfälle zur Beseitigung (TMg = Tausend Megagramm, 1 Mg = Tonne) 853,4 TMg 855 TMg Was kostet wo wie viel ? Wirtschaft und Arbeit 2014 2015 41,5 TMg 41,6 TMg 1,50 Mio. km 1,50 Mio. km Papierkorbentleerungen 6,0 Mio. 6,0 Mio. Kehrrichtbeseitigungen (TMg = Tausend Megagramm, 1 Mg = Tonne) 57,0 TMg 48,0 TMg Sperrmüll (häusliche Sammlung) (TMg = Tausend Megagramm, 1 Mg = Tonne) Fahrbahn und Gehwegreinigung 51 Was kostet wo wie viel ? Wirtschaft und Arbeit W a s k o s t et ... … ein Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht ? € / Stk. Menge 1.200 24.000 19.052 18.370 18.237 800 16.000 400 8.000 0 754 817 814 2013 2014 2015 0 Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängige Gerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren hauptsächlich über zivilrechtliche Streitigkeiten aus dem Bereich des Tarifrechts, über bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa um Vergütungsansprüche oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das Produkt bildet alle Tätigkeiten vom Eingang beim Landesarbeitsgericht bis zum Abschluss des Klageverfahrens einschließlich der Kostenabschlüsse ab. Das Produkt enthält somit Leistungen der Beschäftigten der Rechtsantragsstelle, der Briefannahmestelle, der Eingangsregistratur, der Richter/innen, der Rechtspfleger/innen sowie der Beschäftigten in den Geschäftsstellen. Verfahrensdauer 2014 2015 unter 1 Monat 29,7% 27,6% zwischen 1 und 3 Monaten 36,5% 39,5% zwischen 3 und 6 Monaten 18,9% 19,4% zwischen 6 und 12 Monaten 12,0% 10,8% länger als 12 Monate 2,9% 2,8% 3,2 Monate 3,1 Monate Durchschnittliche Verfahrensdauer 52 Was kostet wo wie viel ? 2.9 Finanzwirtschaft Finanzwirtschaft Verwaltungskosten des Bereiches: 0,58 Mrd. € Verwaltungskostenanteil des Bereiches (inkl. dienstleistungsbez. Transfers) übergeordnete staatliche Aufgaben 0,3% Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr 11,2% Soziale Sicherung, Familie und Jugend 3,2% Öffentliche Sicherheit und Ordnung 23,1% Justiz 10,7% Wirtschaft und Arbeit 2,6% Umwelt und Natur 1,1% Finanzwirtschaft 7,0% Bildung, Wissenschaft und Kultur 38,7% Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung 2,2% Die Gesamtkosten des Bereichs Finanzwirtschaft betragen einschließlich der übrigen Transferzahlungen 0,61 Mrd. € (siehe auch Darstellung auf den Seiten 10 und 12). Nachstehend werden exemplarisch für den Bereich folgende Dienstleistungen betrachtet: ♦ Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften ♦ Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern) ♦ Außenprüfung (Größenklassen Mittelbetrieb und Kleinbetrieb) 53 Was kostet wo wie viel ? Finanzwirtschaft W a s k o s t et ... ... die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften ? 147 108 103 131 123 120 133 130 113 101 127 104 100 114 120 134 120 119,69 € -0,17 %  Mittelwert 2015: 170 0- - - - Veränderung zum Vorjahr: Die Hauptaufgabe der Finanzämter ist die vollständige, zeitnahe und gleichmäßige Festsetzung der Steuern. Für die Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften sind in Berlin 17 regionale Finanzämter zuständig. In den festsetzenden Stellen dieser Finanzämter erfolgt die Fertigung dieses Produkts durch die Festsetzung der Einkommensteuer, die Festsetzung der Umsatz- und Gewerbesteuer bei gewerblicher Tätigkeit sowie die Festsetzung der Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit. Des Weiteren erfolgt die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Personengesellschaften. In einem Zeitreihenvergleich stellt sich die Entwicklung der Kosten und bearbeiteten Fälle wie folgt dar: € / Stk. Menge 150 1.800.000 1.544.381 1.543.154 1.594.173 100 1.200.000 50 0 54 600.000 113 120 120 2013 2014 2015 0 Was kostet wo wie viel ? Finanzwirtschaft W a s k o s t et ... ... die Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)? € / Stk. Menge 75 210.000 145.762 50 140.000 108.634 107.605 25 0 70.000 54 52 41 2013 2014 2015 0 Die Finanzämter vollstrecken nicht nur steuerliche Forderungen, sondern sie sind zugleich die Vollstreckungsbehörde des Landes Berlin für öffentlich-rechtliche Forderungen anderer Bundesländer sowie der landeseigenen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Mit dem Produkt „Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern)“ werden die Tätigkeiten des Vollstreckungsinnen- und -außendienstes im Zusammenhang mit der Beitreibung der nichtsteuerlichen Forderungen auf Grund eines Amtshilfeersuchens abgebildet. 55 Was kostet wo wie viel ? Finanzwirtschaft W a s k o s t et ... ... eine Außenprüfung ? Neben den festsetzenden und beitreibenden Bereichen gibt es in den Berliner Finanzämtern die Außenprüfungsbereiche, die sich je nach Art der Prüfung in Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteueraußenprüfung und Betriebsprüfung unterteilen. Diese Außenprüfungsdienste haben die Aufgabe in regelmäßigen Abständen die Aufzeichnungen der Besteuerungsgrundlagen zu kontrollieren und zu prüfen, ob diese Aufzeichnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen ihres Betriebes übereinstimmen. Im besonderen Fokus steht hier der Bereich der Betriebsprüfung. Für Betriebsprüfungszwecke werden die zu prüfenden Unternehmen und Betriebe nach bundeseinheitlichen Kriterien wie Umsatzerlöse und steuerlicher Gewinn entsprechend ihrer Betriebsart nach Größenklassen eingeteilt. So gibt es die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe und Kleinstbetriebe. Die Größenklassen haben u. a. Bedeutung für den Turnus, in welchem diese Betriebe zu prüfen sind. Bundesweit einheitlich sind für die einzelnen Größenklassen unterschiedliche Turnusse festgelegt. Eine Vielzahl der Berliner Betriebe und Unternehmen sind den Größenklassen Mittelbetriebe und Kleinbetriebe zugeordnet. Sie bilden die Mitte der Wirtschaft des Landes Berlin ab. Aus diesem Grund bietet es sich an, diese beiden Größenklassen näher zu betrachten. Im Zeitreihenvergleich der Jahre 2013 bis 2015 stellen sich die Kosten je Prüfung und die Anzahl der geprüften Betriebe wie folgt dar: Betriebsprüfung in der Größenklasse Mittelbetrieb € / Stk. Menge 12.000 3.000 2.639 2.434 8.000 2.000 4.000 1.000 0 56 2.371 6.408 6.408 6.562 2013 2014 2015 0 Was kostet wo wie viel ? Finanzwirtschaft Es wurden 2.371 Betriebe geprüft; das dabei festgestellte Mehrergebnis lag bei rund 54 Mio. €. Betriebsprüfung in der Größenklasse Kleinbetrieb € / Stk. Menge 12.000 3.000 2.216 2.175 2.136 8.000 2.000 4.000 1.000 0 5.505 5.482 5.892 2013 2014 2015 0 Es wurden 2.136 Betriebe geprüft; das dabei festgestellte Mehrergebnis lag bei rund 42 Mio. €. 57 Was kostet wo wie viel ? 3 Kostenvergleiche im Land Berlin Kostenvergleiche im Land Berlin W a s k o s t et ... ... die Personalverwaltung einer Dienstkraft in der Berliner Verwaltung pro Jahr ? 0- - - - Mittelwert 2015: Veränderung zum Vorjahr: Mitte 1.588 1.688 Friedrh.-Kreuzb. 1.436 1.410 Pankow 1.237 1.190 Charlb.-Wilmd. 1.230 1.292 Spandau 1.454 1.475 Steglitz-Zehlend. 915 947 Temph.-Schöneb. 1.927 1.941 Neukölln 1.183 1.106 Treptow-Köpenick 1.160 1.058 Marzahn-Hellersd. 1.385 1.355 Lichtenberg 1.083 1.077 Reinickendorf 1.399 1.274 RBm-SKzl 1.635 1.719 SenInnSport 1.506 1.458 SenJustV 1.407 1.393 SenGesSoz 1.868 1.845 SenBildJugWiss 58 920 912 SenStadtUm 2.102 1.899 SenWiTechForsch 1.734 1.910 SenFin 1.577 1.754 SenArbIntFrau 1.737 1.758 Mittelwert 1.436 1.393 1.393 € +9,70 %  2014 2015 Was kostet wo wie viel ? Kostenvergleiche im Land Berlin Von den innerbetrieblichen Serviceeinheiten Personal werden alle individuellen Angelegenheiten der Dienstkräfte des Landes Berlin bearbeitet, die insbesondere für die Begründung oder Beendigung des Rechtsverhältnisses und des Zahlbarmachens der Entgelte erforderlich sind. Daneben werden die Beschäftigen in den lokalen Büroleitungen betreut sowie dienst- und arbeitsrechtlich verwaltet. Diese Dienstleistungen für die Dienstkräfte des Landes Berlin sind weitestgehend unabhängig von der fachlichen Aufgabe der einzelnen Dienstkraft oder deren Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsbereich, zum Beispiel dem Jugendamt eines Bezirkes oder der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Kostenvergleich umfasst deshalb nicht nur die Ergebnisse der Bezirke, sondern auch die der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei (Hauptverwaltung). Das nachfolgende Diagramm stellt die Kostenstruktur der Personalverwaltung einer Dienstkraft in der Berliner Verwaltung dar. ... Kostengliederung für die Personalverwaltung einer Dienstkraft in der Berliner Verwaltung * Personalkosten Umlagestückkosten (Gemeinkosten) dir. Sach- u. sonstige Stückkosten Abschreibungen auf Mobilien pro Stück Mitte 1.096 Friedrh.-Kreuzb. 871 Pankow 952 920 * 80 56 272 627 82 399 692 1.028 342 973 689 87 344 799 76 470 576 153 70 SenStadtUm SenArbIntFrau 46 425 438 81 63 303 582 1.370 SenWiTechForsch SenFin 271 850 SenJustV SenBildJugWiss 598 709 SenInnSport SenGesSoz 121 97 773 Reinickendorf RBm-SKzl 61 1.262 Marzahn-Hellersd. Lichtenberg 69 401 269 67 93 343 580 Temph.-Schöneb. Treptow-Köpenick 305 888 Spandau Neukölln 446 817 Charlb.-Wilmd. Steglitz-Zehlend. 526 893 616 294 934 439 89 896 121 845 704 Abschreibungen auf Mobilien tendieren gegen 0 € und werden daher nicht sichtbar ausgewiesen. 120 59 Was kostet wo wie viel ? Kostenvergleiche im Land Berlin Die nachfolgende Darstellung zeigt die durchschnittliche Anzahl der Dienstkräfte pro Jahr und spiegelt die unterschiedliche und spezialisierte Aufgabenwahrnehmung zwischen den Senatsverwaltungen wider. Die Anzahl der Dienstkräfte wird bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch den Bereich des Polizeipräsidiums, bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft durch die Lehrerinnen und Lehrer und bei der Senatsverwaltung für Finanzen durch die Finanzämter dominiert. 654 7.954 415 2.146 1.589 11.713 27.768 419 1.538 2.090 1.701 2.732 1.859 1.833 1.920 1.636 2.017 2.377 1.942 2.625 2015 BV 2015 HV 42.702 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten Im Land Berlin werden neben den Kosten der Personalverwaltung seit 2008 auch Qualitätsmerkmale des Personalmanagements und der Personalentwicklung im Rahmen eines berlinweiten Benchmarking erhoben. Es werden nur Daten zu Qualitätsindikatoren erhoben, die entweder in direktem Zusammenhang mit den Kosten stehen oder die Hinweise geben, inwieweit die landesweiten strategischen Ziele des systematischen Personalmanagements, wie Erhöhung der Gesundheitsquote, laufende Qualifizierungen der Dienstkräfte, Chancengleichheit etc. von den Behörden des Landes Berlin erreicht wurden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der gesellschaftlichen, ökonomischen und technologischen Entwicklung, kommt der zielgerichteten Personalentwicklung künftig eine noch größere Bedeutung zu. Die Ergebnisse dieses Benchmarking Personalmanagement stehen den Führungskräften aller Ebenen als Steuerungsinstrument zur Verfügung. Die erzielten Erfolge der Behörden werden miteinander verglichen und es werden Hinweise zur Verbesserung der systematischen Personalentwicklung in den einzelnen Behörden des Landes Berlin gegeben. Über die Ergebnisse zum Benchmarking Personalmanagement, deren Bewertung und daraus abgeleiteter Handlungsabsichten und -empfehlungen wird jährlich an die entsprechenden Ausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin unter Federführung der Senatsverwaltungen für Inneres und Sport sowie für Finanzen berichtet. 60 Was kostet wo wie viel ? Kostenvergleiche im Land Berlin W a s k o s t et ... ... die Betreuung eines IT-Endgerätes in der Berliner Verwaltung pro Jahr ? 0- - - - Mittelwert 2015: Veränderung zum Vorjahr: Mitte 1.633 1.636 Friedrh.-Kreuzb. 1.120 1.176 Pankow 1.186 1.183 Charlb.-Wilmd. 1.380 1.370 Spandau 1.151 1.210 Steglitz-Zehlend. 1.613 1.463 Temph.-Schöneb. 1.423 1.301 Neukölln 1.811 1.322 Treptow-Köpenick 1.351 1.404 Marzahn-Hellersd. 1.221 1.106 Lichtenberg 1.579 1.520 Reinickendorf 2.197 1.067 RBm-SKzl 1.339 1.344 SenInnSport 1.106 1.193 SenJustV 1.645 1.626 SenGesSoz 1.275 1.326 SenBildJugWiss 1.438 1.556 SenStadtUm 1.531 1.392 SenWiTechForsch 1.576 1.442 SenFin 1.618 1.591 SenArbIntFrau 1.128 1.113 Mittelwert 1.423 1.344 1.344 € -5,55 %  2014 2015 Der IT-Infrastrukturbetrieb umfasst die Bereitstellung einer funktionsfähigen verfahrensunabhängigen IT-Infrastruktur einschließlich der Betriebssysteme sowie be- 61 Was kostet wo wie viel ? Kostenvergleiche im Land Berlin triebssystemnaher Software, Officepaketen und E-Mail. Hierzu zählt auch die Anwenderbetreuung im Rahmen der Servicevereinbarungen (Servicelevel) sowie Schulungsleistungen. Die Kosten für spezielle Fachverfahren, wie z.B. für das Haushalts- und Rechnungswesen, werden auf separaten Produkten abgebildet und sind nicht für einen landesinternen Kostenvergleich geeignet. Auch diese Dienstleistungen für die Dienstkräfte des Landes Berlin fallen weitestgehend unabhängig von der fachlichen Aufgabe der einzelnen Dienstkraft oder der Zugehörigkeit zu einem Verwaltungsbereich an. Der Kostenvergleich umfasst deshalb die Ergebnisse der Bezirke und der Hauptverwaltung. ... Kostengliederung bei der Betreuung eines IT-Endgerätes in der Berliner Verwaltung dir. Personalstückkosten (incl. Pensionszuschl.) Umlagestückkosten (Gemeinkosten) dir. Sach- u. sonstige Stückkosten Abschreibungen auf Mobilien pro Stück Mitte 543 Friedrh.-Kreuzb. 287 Pankow 310 Charlb.-Wilmd. Spandau 235 RBm-SKzl 359 SenJustV SenWiTechForsch SenFin SenArbIntFrau 62 173 97 184 174 435 370 89 417 406 348 538 695 810 126 62 149 239 246 113 166 573 218 56 123 503 334 430 SenInnSport 330 450 309 389 277 501 562 Reinickendorf SenStadtUm 244 190 415 SenBildJugWiss 524 604 Lichtenberg 189 234 289 293 617 429 181 191 414 168 Treptow-Köpenick SenGesSoz 421 203 196 87 540 260 Temph.-Schöneb. Marzahn-Hellersd. 652 263 460 Steglitz-Zehlend. Neukölln 245 278 219 929 319 203 557 538 416 479 439 313 346 181 364 584 288 233 193 409 113 Was kostet wo wie viel ? Kostenvergleiche im Land Berlin Die Entscheidung über die Organisation des IT-Infrastrukturbetriebes obliegt den jeweiligen Verwaltungseinheiten. So kann jede Verwaltungseinheit selbst entscheiden, ob sie die Angebote des IT-Dienstleistungszentrums (ITDZ) Berlin in Anspruch nimmt oder die Bereitstellung der Infrastruktur und die Betreuung der Anwenderinnen und Anwender durch eigenes Personal gewährleistet. Bei einer Fremdvergabe an das ITDZ fallen in der Kostenrechnung dann Sachkosten statt Personalkosten an. Das nachfolgende Diagramm zeigt einen Vergleich des Personalaufwands für die Bereiche, die die Bereitstellung der IT-Infrastruktur mit eigenem Personal erbringen. Hierzu wurde die Anzahl der in Eigenleistung betreuten IT-Endgeräte ins Verhältnis zu den direkt auf dem Produkt erfassten Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) gesetzt. Je höher der ausgewiesene Wert bei dieser Kennzahl ist, desto mehr ITEndgeräte werden je VBE betreut bzw. desto geringer ist der durchschnittliche Personalaufwand pro IT-Endgerät in der entsprechenden Verwaltung. 2015 BV 2015 HV 125 76 134 160 212 168 160 152 171 219 235 211 194 169 144 209 229 229 228 327 376 Anzahl betreute IT-Endgeräte je VBE Die zugrunde gelegten IT-Endgeräte der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (SenArbIntFrau) beinhalten 743 IT-Endgeräte der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die durch SenArbIntFrau im Rahmen einer Servicevereinbarung betreut werden. Hintergrund dieser Servicevereinbarung ist die gemeinsame Nutzung des Bürodienstgebäudes Oranienstr. 106 in Berlin Kreuzberg. 63 Was kostet wo wie viel ? Nachsatz Nachsatz Dieses Heft richtet sich an eine interessierte Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb der Berliner Verwaltung. Auf die Verwendung von Fachbegriffen wurde verzichtet, soweit dieses ohne die Gefahr von Missverständnissen möglich war. Alle hier dargestellten Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung und die daraus gebildeten Kennziffern sind nach bestem Wissen zusammengetragen worden. Die vergleichenden Übersichten können und sollen Ausgangspunkt für weiterführende Fragen und Diskussionen sein. Statistische Werte wurden mit dem verfügbaren Stand zum Redaktionsschluss berücksichtigt. Diese Publikation steht auch im Internet unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6347.php zum Herunterladen bereit. 64 Was kostet wo wie viel ? Anlage Anlage – Übersicht Produktnummern Wie die dargestellten Produkte den jeweiligen Dienstleistungen Aufgabenbereichen der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei zugeordnet wurden, veranschaulicht die nachfolgende Übersicht. Dienstleistung Produktnummer Bereich: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Strafverfolgung/Gefahrenabwehr Rettungsdienst 78264 Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung 80246 Veranstaltungs- und Versammlungsschutz 78267 Verkehrsunfallbekämpfung 78272 80248 Bereich: Justiz Betreuungssachen und Pflegschaftssachen für Erwachsene am Amtsgericht 80333 Geschlossener Vollzug 80201 Ermittlungsverfahren gegen Erwachsene (StA und AA) 79592 Gerichtsvollzieher am Amtsgericht 79933 Bereich: Bildung, Wissenschaft und Kultur Unterricht und Erziehung in Grundschulen 77244, 79785 Unterricht und Erziehung in Integrierten Sekundarschulen Unterricht und Erziehung in Berufsschulen 77258 77265, 77271, 78069, 79467 Bereich: Raumordnung, Stadterneuerung und Verkehr Vorgaben zum Betrieb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 67610 Öffentliche Beleuchtung 79527 Instandhaltung Gewässer Erster und Zweiter Ordnung 79839 Bereich: Soziale Sicherung, Familie und Jugend Neufeststellungsbescheid 68875 Erstfeststellungsbescheid 68874 Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen 79536 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 77521 Bereich: Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung Arbeitsschutz: Anlassbezogene Überwachung und Arbeitsprogramme 80267 Förderung des Breitensports, Nachwuchsförderung 75936 Förderung des Leistungssports 75937 65 Was kostet wo wie viel ? Anlage Dienstleistung Produktnummer Bereich: Umwelt und Natur Erhebung Abwasserabgabe und Grundwasserentnahmeentgelt 65607 Einschlagen und Verkaufen von Rohholzprodukten pro Festmeter 65487 Beseitigung von durch Bäume ausgehenden Gefahren 65493 Bereich: Wirtschaft und Arbeit Angelegenheiten der BSR 76197 Klageverfahren Arbeitsgericht 79700 Bereich: Finanzwirtschaft Besteuerung natürlicher Personen und Personengesellschaften Betriebsprüfung in den Größenklassen Mittelbetrieb u. Kleinbetrieb Erledigung eines Amtshilfeersuchens (extern) 80338 65237, 65238 65269 Querschnittsvergleiche Personalverwaltung eines Beschäftigten Betreuung eines IT-Endgerätes 66 79352, 76906, 79697, 79646 79452
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