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Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie

Full text: Haushaltsplan von Berlin (Rights reserved) Issue2022/23,10 Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie (Rights reserved)

2022/2023 Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2022/2023 Band 10 Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie Herausgeberin: Senatsverwaltung für Finanzen 2022 Druck: docupoint GmbH, Otto-von-Guericke-Allee 14, 39179 Barleben Inhaltsverzeichnis Band/Seite Haushaltsgesetz 1 Gesamtplan 1 Anlagen zum Haushaltsplan 1 Einzelplan 01 Abgeordnetenhaus 2 Einzelplan 02 Verfassungsgerichtshof 2 Einzelplan 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister 3 Einzelplan 05 Inneres, Digitalisierung und Sport 4 Einzelplan 06 Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung 6 Einzelplan 07 Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz 7 Einzelplan 08 Kultur und Europa 8 Einzelplan 09 Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 9 Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie 10 - 5 Kapitel 1000 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service - ....................... 10 - 17 Kapitel 1009 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang - ................................................................. 10 - 47 Kapitel 1010 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung - ........................ 10 - 49 Übersicht zum Haushaltsplan des Pestalozzi-Fröbel-Hauses .... 10 - 82 Übersicht zum Haushaltsplan 2022/2023 des Lette-Vereins ..... 10 - 83 Wirtschaftsplan der Stiftung Planetarium Berlin.......................... 10 - 84 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 87 Kapitel 1011 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen - ........................... 10 - 93 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 109 Kapitel 1012 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen - ..... 10 - 113 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 147 Kapitel 1014 Berliner Landeszentrale für politische Bildung ........................... 10 - 151 Kapitel 1015 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen - ........................................................................ 10 - 155 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 159 Kapitel 1016 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen - .......................................................... 10 - 163 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 169 Kapitel 1018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien - ............................................................................ 10 - 171 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 175 Kapitel 1019 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen - ................................................. 10 - 177 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 183 Kapitel 1020 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren - ..................................... 10 - 187 Produktdarstellung ..................................................................... 10 - 193 Seite 3 Band/Seite Kapitel 1021 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen - ........................................................ 10 - 197 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 211 Kapitel 1022 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule - ................................................... 10 - 215 Kapitel 1023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin - .......................... 10 - 221 Kapitel 1024 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen - ................................................... 10 - 229 Kapitel 1040 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung - ......................................... 10 - 241 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 257 Kapitel 1041 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung - .................................. 10 - 263 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 269 Kapitel 1042 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz - ..................................................... 10 - 271 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 285 Kapitel 1043 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz - ........................................... 10 - 289 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 293 Kapitel 1045 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII - .............................................. 10 - 295 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 301 Kapitel 1051 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg 10 - 305 Produktdarstellung .................................................................... 10 - 311 Stellenplan ..................................................................................................... 10 - 313 Stellenübersicht ............................................................................................. 10 - 401 Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales 11 Einzelplan 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 12 Einzelplan 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe 13 Einzelplan 15 Finanzen 14 Einzelplan 20 Rechnungshof 2 Einzelplan 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 2 Einzelplan 22 Beauftragte/Beauftragter für die Berliner Polizei und Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter 2 Einzelplan 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments 5 Einzelplan 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke 14 Einzelplan 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten 14 Seite 4 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gliedert sich wie folgt: Abteilungen Zentraler Service: Information, Bürgerberatung, Fachkräftegewinnung und -beratung, Presse, Öffentlichkeitsarbeit Innere Dienste, Bau- und Immobilienangelegenheiten Finanzen, Haushalt, KLR, Zuwendungsprüfung, Vergabeangelegenheiten IT-Steuerung und IT-Board des Ressorts Rechtsreferat (Justiziariat) Personal-, Gesundheits-, Organisations- und Geschäftsprozessmanagement Personalstelle/Landesfamilienkasse Schulaufsicht: operative Schulaufsicht allgemeinbildende Schulen, Schulpsychologie Unterstützung und Beratung der Schulen Personalmanagement der Schulen Bildungsstatistik und Prognose Schulentwicklungsplanung, Schulbaufinanzierung ministerielle Aufgaben des Bildungswesens Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens Rahmenlehrpläne Schulen in freier Trägerschaft allgemeinbildende Schulen Lehrkräftebildung Schulinspektion Erwachsenenbildung schulische berufliche Bildung, zentralverwaltete Schulen IT-Datenmanagement, Talente Check Schulpsychologie und Inklusion Grundsatzangelegenheiten im Bereich der beruflichen und zentralverwalteten Schulen operative Schulaufsicht berufliche und zentralverwaltete Schulen sowie OSZ Schulträgerschaft der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Übergang Schule-Beruf Europaangelegenheiten Jugend und Kinderschutz Jugend- und Familienrecht unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Jugendarbeit, Kinderschutz, Prävention, Kinder- und Jugenddelinquenz individuelle Hilfen und Verträge Berliner Notdienst Kinderschutz Familie und frühkindliche Bildung Kindertagesbetreuung, vorschulische Bildung Familienpolitik und Familienförderung Adoptionsvermittlung Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut Aus- und Fortbildung Einrichtungsaufsicht, sozialpädagogische Fachkräfte Gesamtjugendhilfeplanung, IT-Fachverfahren, Haushalt und Finanzierung zentrale Vormundschafts- und Unterhaltsvorschusskasse Der Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstehen: Nachgeordnete Einrichtungen Berliner Landeszentrale für politische Bildung Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) Epl. 10 - Seite 5 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Stiftungen des öffentlichen Rechts Lette-Verein Pestalozzi-Fröbel-Haus Stiftung Planetarium Berlin Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin Stiftung Demokratische Jugend Für jede Abteilung ist mindestens ein eigenes Kapitel eingerichtet. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bewirtschafteten Hochbaumaßnahmen des Einzelplans und ihre korrespondierenden Einnahmen werden im Kapitel 1250 (MG 10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) ausgewiesen. Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), dem Flexibudget für präventive Angebote im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie der Elternkurse für alle werden im Kapitel 2710 - Aufwendungen der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie - abgebildet. Die Ausgaben für die Bezirke zum Neubau von Schulen und Schulsporthallen werden im Kapitel 2712 - Aufwendungen der Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen - abgebildet. Die Ausgaben der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) werden in dem Kapitel 2510 Informations- und Kommunikationstechnik - Bildung, Jugend und Familie und im Kapitel 2557 - Informations- und Kommunikationstechnik - Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg - (SFBB) in der Maßnahmengruppe 31 (MG 31) ausgewiesen. Die Ausgaben im Rahmen der Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft für Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden werden in dem Kapitel 2920 – Kommunalinvestitionsprogramm – abgebildet. Regelung zur Deckungsfähigkeit der Hauptgruppe 8: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 8 des Einzelplans 10, mit Ausnahme der Obergruppe 86, sind untereinander deckungsfähig, im Übrigen deckungsberechtigt gemäß § 20 Abs. 1 LHO. Epl. 10 - Seite 6 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Gruppierungsübersicht Ansatz / € Kennzahl Ist / € Bezeichnung 2022 2023 2021 2020 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 34.041.500 32.380.500 22.752.000 31.282.562,16 11 Verwaltungseinnahmen 32.840.700 31.179.700 21.571.700 30.750.545,30 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 1.197.800 1.197.800 1.177.300 532.016,86 13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen und Beteiligungen, aus Kapitalrückzahlungen und dgl. 1.000 1.000 1.000 --- 16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 1.000 1.000 1.000 --- 18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen 1.000 1.000 1.000 --- Einnahmen 1 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 139.926.800 135.001.800 105.047.800 111.332.091,39 23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 74.575.000 76.907.000 61.203.000 71.242.158,00 26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen 1.000 1.000 1.000 15,55 27 Zuschüsse von der EU 23.327.000 16.202.000 5.273.000 5.722.856,21 28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen 42.022.800 41.890.800 38.569.800 33.848.916,07 29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen 1.000 1.000 1.000 518.145,56 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen 79.567.000 58.176.000 101.766.000 35.863.192,89 33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich 79.296.000 57.905.000 101.496.000 34.883.835,00 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken 18.000 18.000 17.000 219.046,38 38 Haushaltstechnische Verrechnungen 253.000 253.000 253.000 760.311,51  Summe Einnahmen 253.535.300 225.558.300 229.565.800 178.477.846,44 3 Epl. 10 - Seite 7 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Gruppierungsübersicht Ansatz / € Kennzahl Ist / € Bezeichnung 2022 2023 2021 2020 Ausgaben 4 Personalausgaben 3.373.980.000 3.462.267.900 3.263.042.300 3.009.976.905,63 41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige 11.600 11.600 15.200 9.680,00 42 Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen 3.297.514.400 3.373.899.800 3.172.946.200 2.954.328.323,61 44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl. 44.499.200 43.439.700 42.657.300 47.940.587,81 45 Sonstige personalbezogene Ausgaben 6.392.800 6.392.800 5.368.600 7.698.314,21 46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben 25.562.000 38.524.000 42.055.000 --- 5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst 388.531.800 357.115.600 290.789.700 242.177.122,37 388.531.800 357.115.600 290.789.700 242.177.122,37 1.287.965.600 1.214.221.600 1.120.105.100 1.069.325.875,60 51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich 25.377.100 25.462.100 22.739.100 21.205.734,94 67 Erstattungen an sonstige Bereiche 415.151.200 403.640.200 381.368.200 369.900.264,77 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 847.437.300 785.119.300 715.997.800 678.219.875,89 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 119.721.000 110.644.000 117.749.000 37.599.060,17 8 81 Erwerb von beweglichen Sachen 59.436.000 59.904.000 86.258.000 13.099.811,73 89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche 60.285.000 50.740.000 31.491.000 24.499.248,44 Besondere Finanzierungsausgaben -4.655.000 -6.806.000 -46.999.000 985.550,53 17.000 17.000 16.000 852.381,35 -4.675.000 -6.826.000 -47.017.000 --- 3.000 3.000 2.000 133.169,18 5.165.543.400 5.137.443.100 4.744.687.100 4.360.064.514,30 9 91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke 97 Globale Mehr- und Minderausgaben 98 Haushaltstechnische Verrechnungen  Summe Ausgaben Epl. 10 - Seite 8 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Funktionenübersicht Ansatz / € Kennzahl Ist / € Bezeichnung 2022 2023 2021 2020 Einnahmen 0 Allgemeine Dienste 778.400 778.400 747.400 448.610,17 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 778.400 778.400 747.400 448.610,17 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 118.687.200 116.614.200 108.613.700 64.740.980,90 11 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 22.663.000 22.479.000 15.678.000 17.126.978,01 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 95.931.200 94.042.200 92.906.700 47.293.462,94 15 Sonstiges Bildungswesen 93.000 93.000 29.000 320.539,95 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 133.795.700 107.891.700 119.931.700 112.308.897,48 21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten 9.800 9.800 9.800 --- 23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und Ähnliches (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) 84.676.000 83.008.000 74.238.000 75.696.026,10 25 Arbeitsmarktpolitik 2.953.000 3.085.000 1.710.000 373.503,38 26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) 19.576.900 19.576.900 18.807.900 19.339.483,77 27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII 24.440.000 72.000 24.482.000 15.647.816,13 29 Sonstige soziale Angelegenheiten 2.140.000 2.140.000 684.000 1.252.068,10 8 Finanzwirtschaft 274.000 274.000 273.000 979.357,89 81 Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 3.000 3.000 3.000 --- 85 Rücklagen 18.000 18.000 17.000 219.046,38 89 Haushaltstechnische Verrechnungen 253.000 253.000 253.000 760.311,51  Summe Einnahmen 253.535.300 225.558.300 229.565.800 178.477.846,44 Epl. 10 - Seite 9 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Funktionenübersicht Ansatz / € Kennzahl Ist / € Bezeichnung 2022 2023 2021 2020 Ausgaben 0 Allgemeine Dienste 127.664.700 115.422.000 107.237.500 104.830.371,50 01 Politische Führung und zentrale Verwaltung 127.664.700 115.422.000 107.237.500 104.830.371,50 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten 4.500.567.800 4.537.954.500 4.258.856.800 3.918.106.041,42 11 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 3.204.030.600 3.290.779.300 3.089.468.300 2.898.914.585,53 12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen 1.256.129.600 1.202.862.500 1.132.490.100 996.511.379,32 14 Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichen 1.201.000 1.201.000 1.201.000 583.125,00 15 Sonstiges Bildungswesen 17.659.600 18.355.700 17.111.400 15.412.518,04 18 Kultur und Religion 21.547.000 24.756.000 18.586.000 6.684.433,53 2 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik 513.226.300 449.298.400 380.290.200 333.398.054,27 21 Verwaltung für soziale Angelegenheiten 9.800 9.800 9.800 --- 23 Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und Ähnliches (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) 158.140.000 153.970.000 139.098.000 147.604.409,88 25 Arbeitsmarktpolitik 17.834.400 18.266.400 15.587.400 13.903.808,97 26 Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung) 175.150.000 161.952.100 129.490.000 115.003.273,94 27 Kindertagesbetreuung nach dem SGB VIII 144.113.000 96.114.000 80.093.000 41.447.086,94 29 Sonstige soziale Angelegenheiten 17.979.100 18.986.100 16.012.000 15.439.474,54 3 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung 2.031.000 2.031.000 1.751.000 1.577.305,12 32 Sport und Erholung 2.031.000 2.031.000 1.751.000 1.577.305,12 8 Finanzwirtschaft 22.053.600 32.737.200 -3.448.400 2.152.741,99 85 Rücklagen 17.000 17.000 16.000 852.381,35 86 Sonstiges 1.146.600 1.019.200 1.495.600 1.167.191,46 88 Globalposten 20.887.000 31.698.000 -4.962.000 --- 89 Haushaltstechnische Verrechnungen 3.000 3.000 2.000 133.169,18  Summe Ausgaben 5.165.543.400 5.137.443.100 4.744.687.100 4.360.064.514,30 Epl. 10 - Seite 10 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie C. Übersicht zu den in den Kapiteln des Einzelplans enthaltenen Maßnahmengruppen Bezeichnung (Maßnahmengruppe) Ansatz 2022 T€ Ansatz 2023 T€ Ansatz 2021 T€ Rechnung 2020 € Politisch-Administrativer Bereich: 32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Kapitel 1000 -Politisch-Administrativer Bereich und Service - 22.409,0 22.418,0 23.499,3 22.682.810,23 182,0 182,5 82,0 81.291,81 02 – Bonus-Programm Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42734, 52534, 53434, 68434) 17.671,0 18.171,0 18.653,0 17.454.663,12 03 – Verfügungsfonds für Schulen Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42780, 42880, 51980, 52580, 53380, 53480, 54180, 68480) 12.830,0 12.380,0 12.300,0 8.333.546,66 04 – Bildungsverbünde Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42777, 53477, 68477) 1.169,0 2.069,0 869,0 670.638,66 56.872,0 61.372,0 77.064,0 19.307.000,00 56.872,0 61.372,0 77.064,0 2.934.367,44 06 – Berlin-Challenge Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42781, 42881, 52581, 53481, 68481) 5.000,0 7.000,0 10.000,0 3.233.805,19 31 – Ausgaben für verfahrensunabhängige IKT Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 51160, 51169) 2.258,0 2.758,0 0,0 0,0 2.060,0 2.610,0 0,0 0,0 17.178,0 20.187,0 14.318,0 179.789,53 Bereich Jugend: 32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Kapitel 1051 - Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Ausgaben (Titel 51168, 51185, 52536, 81259) Bereich Bildung: 05 – Digitalpakt Schule Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Einnahmen (Titel 23112, 33401) Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42784, 51184, 52584, 68574, 81211-81228) 32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IKT Kapitel 1011 - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen -Ausgaben (Titel 51185) Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 51185, 52536) Epl. 10 - Seite 11 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie D. Gender Budgeting Die im Einzelplan 10 erstellten Informationen zu geschlechtssensitiven Daten entsprechen den von der Arbeitsgruppe „Gender Budget“ entwickelten Vorgaben. Mit den getroffenen Aussagen zum Gender Budget wird die Verwendung von Haushaltsmitteln für weibliche und männliche Nutzer dort nachgewiesen, wo dies auf der Basis der ermittelten Daten möglich und von gleichstellungspolitischem Informationsgehalt ist. Zum Sachstand und zur Weiterentwicklung der Gender-Budget-Analyse wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den jeweiligen Kapiteln verwiesen. Anzahl der Titel Hgr. 6 mit Gendererläuterungen: 41 mit erhobenem Geschlechterverhältnis 41 mit Zielsetzung und Steuerung 4 Anmerkungen ohne Zielsetzung und Steuerung (nicht erforderlich) * ohne Zielsetzung und Steuerung (nicht möglich) ** 13 24 * Das im jeweiligen Bereich fachpolitisch angestrebte Geschlechterverhältnis ist bereits vorhanden bzw. erreicht worden oder entspricht nahezu dem Geschlechterverhältnis einer Referenzebene. ** Hier sind auch die Titel berücksichtigt worden, bei denen eine Zielsetzung genannt wird, aber keine Steuerbarkeit gesehen wird. Geschlechtssensitive Daten liegen vor (siehe Titel- bzw. Kapitelerläuterung): Kapitel 1010 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 68419 Förderung des Sports 68509 Zuschuss an das Pestalozzi-Fröbel-Haus 68511 Zuschuss an den Lette-Verein Kapitel 1011 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 63621 Beiträge an die Unfallkasse 67101 Ersatz von Ausgaben Kapitel 1012 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Kapitel 1014 Berliner Landeszentrale für politische Bildung siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel 68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Kapitel 1015 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Grundschulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Kapitel 1016 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Gemeinschaftsschulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Epl. 10 - Seite 12 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Kapitel 1018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Gymnasien siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Kapitel 1019 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Integrierte Sekundarschulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Kapitel 1020 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Sonderpädagogische Förderzentren siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und den Titeln 67181 Leistungen für Pflege und Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Kapitel 1021 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berufsbildende Schulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und den Titeln 67101 Ersatz von Ausgaben 67105 Beförderung behinderter Kinder 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Kapitel 1022 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Staatliche Technikerschule siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen Kapitel 1023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen Kapitel 1024 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Zentralverwaltete Schulen siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen Kapitel 1040 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Jugend und Landesjugendamt siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 63621 Beiträge an die Unfallkasse 67109 Ersatz von Ausgaben 68199 Unterstützungen und sonstige Geldleistungen aus Erbschaften 68356 Landeszuschüsse für Beschäftigung 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 89360 Standardanpassungen in Einrichtungen des Fachvermögens der Abteilung Jugend Kapitel 1041 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Familienpolitik und Familienförderung siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 68409 Zuschüsse an Organisationen zur Durchführung von Erholungsreisen 68427 Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen 68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Epl. 10 - Seite 13 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Kapitel 1042 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 67101 Ersatz von Ausgaben 68424 Zuschüsse für Eingliederungsmaßnahmen 68425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit 68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe 68490 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen 68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland 68695 Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020) Kapitel 1043 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berliner Notdienst Kinderschutz siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen Kapitel 1045 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln 67147 Heimerziehung für alleinstehende minderjährige Asylbewerber/innen nach dem KJHG 67176 Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 68184 Leistungen nach dem SGB VIII für Deutsche im Ausland 68422 Zuschüsse für Familienberatungsstellen 68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Kapitel 1051 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen Epl. 10 - Seite 14 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie E. Produktdarstellung Ziel der erweiterten Kameralistik ist es, neben den kameralen Haushaltsansätzen auch den inhaltlich-fachlichen Bezug zu den damit erbrachten Leistungen (Produkte) und deren Kosten herzustellen. Die Produktdarstellung enthält die Kosten- und soweit verfügbar Mengendaten bzw. Kennzahlen zu den Produktbereichen oder Produktgruppen und den dazugehörigen externen Produkten, Ministeriellen Geschäftsfeldern (MGF) und Projekten, die dem jeweiligen Kapitel direkt zugeordnet werden konnten. Es werden jeweils die Istkosten der Geschäftsjahre 2019 und 2020 dargestellt. Die Produktdarstellung erfolgt nur in ausgewählten, dafür geeigneten Kapiteln und in der Regel nur über Kostenträger mit erheblicher finanzieller Relevanz. Auf den Ebenen der operativen oder strategischen Ziele (Produktgruppen oder -bereiche) sind die Verwaltungskosten, die Transfers und die Gesamtsummen entsprechend aggregiert. Auf der Ebene der Kostenträger werden zusätzlich die Mengen und die errechneten Stückkosten ausgewiesen. Die Verwaltungskosten setzen sich aus Sach- und Personalkosten, Erstattungen von Kosten an Dritte (Transferkosten), kalkulatorischen Kosten, Verrechnungskosten und Umlagen von Gemeinkosten zusammen und bilden die Summe der so genannten Verwaltungskosten. Die Abweichungen zwischen den Istkosten und Istausgaben sind systembedingt. So finden die jahresbezogenen Investitionsausgaben ihre Entsprechung in den kalkulatorischen Kosten (als kalkulatorische Abschreibungen). Die in der Obergruppe 43 enthaltenen Versorgungsausgaben des Landes Berlin werden in der Kostenrechnung als kalkulatorische Pensionen am Ort ihrer Entstehung abgebildet. Die Zinsausgaben werden nicht direkt in der KLR abgebildet sondern finden ihre Entsprechung in den gebuchten kalkulatorischen Zinsen. Der kalkulatorische Zinssatz wird im Rahmen der Anlagenbuchhaltung auf Anlagegüter erhoben. Über die Umlagen der Gemeinkosten fließen die Kosten der politisch-administrativen Bereiche sowie der Leitungsbereiche in die externen Produkte, ministeriellen Geschäftsfelder (MGF) oder Projekte ein. Die Kosten der internen Servicebereiche werden über interne Produktverrechnungen dargestellt. Die Ausgaben der Hauptgruppe 6 werden dann den Verwaltungskosten als Transferkosten zugeordnet, wenn die Leistungserstellung durch Dritte dem Grund nach auch von der Verwaltung selbst erbracht werden kann. In diesen Fällen werden - obwohl die Leistungserstellung außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung erbracht wird - zuordenbare Transferausgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wie Kosten der Verwaltung behandelt und als Transferkosten bezeichnet. Folgt die Zahlung aus der Hauptgruppe 6 einer zentralen politischen Schwerpunktsetzung zur Förderung bestimmter Bereiche oder handelt es sich dabei um Zahlungen an anspruchsberechtigte Personen in deren eigener Verfügungsgewalt, so werden diese neben den Verwaltungskosten als Transfers abgebildet. Transfers eignen sich insbesondere für eine Ergänzung um Kennziffern oder ziel- und wirkungsorientierte Steuerungsinformationen. Die IST-Erträge umfassen den im Kosten- und Ertragsarten-Plan (KEA-Plan) definierten Ertragsartenbereich „801“ der zentral erwirtschafteten Erträge sowie den Ertragsartenbereich „802“ der dezentral erwirtschafteten Erträge. Produktdarstellungen finden sich in den Kapiteln: 1010; 1011; 1012; 1015; 1016; 1018; 1019; 1020; 1021; 1040; 1041; 1042; 1043; 1045; 1051 Zusammenfassende Übersicht 60 - SenBildJugFam 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgerbereiche 5 Personalkosten 2.508.442.040 2.342.818.072 +7,07 Kostenträgergruppen 32 Sachkosten 28.172.382 24.612.566 +14,46 172 Transferkosten 806.887.042 717.016.316 +12,53 Verrechnungskosten 3.282.205 5.228.248 -37,22 Produkte MGF 128 34 325.455.846 633.163.451 330.640.401 509.344.245 -1,57 +24,31 Projekte 10 kalkulatorische Kosten Gemeinkosten Summe Verwaltungskosten 4.305.402.967 3.929.659.848 +9,56 Anzahl der Kostenträger davon Transfers 289.572.557 279.081.704 +3,76 Gesamtsumme 4.594.975.524 4.208.741.552 +9,18 Epl. 10 - Seite 15 Epl. 10 - Seite 16 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für den Leitungsbereich, die Personalvertretungen, und die Abteilung „Zentraler Service“ mit den Referaten „Innere Dienste, Bau- und Immobilienangelegenheiten, "Finanzen, Vergabe, Personal/Stellenwirtschaft, Kosten-/Leistungsrechnung (KLR), Zuwendungsprüfung" „IT-Steuerung und IT-Board des Ressorts“, „Recht (Justiziariat)“ „Personal-, Gesundheits-, Organisations- und Geschäftsprozessmanagement“, „Information, Bürgerberatung, Fachkräftegewinnung und -beratung (Servicestelle), Presse“ sowie „Personalstelle/Landesfamilienkasse“ sowie die Einnahmen und Ausgaben gemäß Unterhaltsvorschussgesetz. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. B. Gender Budgeting Die Erhebung Geschlecht sensitiver Daten für dieses Kapitel erfolgt nur für die Personalausgaben. Bei den anderen Ausgaben der Hauptgruppen 6 und 8 in diesem Kapitel handelt es sich nicht um Zuwendungen (Zuschüsse an den Zuwendungsempfänger), sondern um gesetzliche Leistungen nach dem UhVorschG sowie Weiterreichen der erzielten Einnahmen von den Unterhaltspflichtigen an den Bund sowie Ausgaben für Geräte, technische Einrichtungen und Ausstattungen für den allgemeinen Bereich und die verfahrensabhängige IKT. Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 348 100 353 107 369 123 Relativer Anteil 78 22 77 23 75 25 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 4.315,76 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 4.914,66 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei annähernder Gleichverteilung der höherwertigen Stellen durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 17 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11132 011 Ersatz von Prozesskosten 11903 011 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 1.000 1.000 1.000 — 438.000 438.000 438.000 103.360,35 Einnahmen auf Grund von Rückgriffsmaßnahmen bei der Regulierung von Selbstversicherungs- und Haftpflichtansprüchen und auf Grund von Ersatzleistungen Dritter in Fällen einer Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten. 11915 (neu) 011 Rückzahlungen von Stipendien 1.000 1.000 11921 011 Rückzahlungen von Zuwendungen 1.000 1.000 1.000 — Rückzahlungen von Zuwendungen aus ESF- und EFRE-Mitteln aus vergangenen Haushaltsjahren. 11979 011 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 47,75 Einnahmen aus dem Verkauf von ausgesonderten Sachen sowie Einnahmen, die nicht einem anderen Titel zugeordnet werden können. 12406 011 Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken 2.400 2.400 2.400 2.000,00 Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen auf dem Grundstück des Bürodienstgebäudes Bernhard-Weiß-Straße 6. 13108 811 Erlösbeteiligungen aus Verkäufen bebauter Grundstücke des Verwaltungsvermögens 1.000 1.000 1.000 — Beteiligung am Verkauf von Grundstücken des Fachvermögens, die nicht mehr zur Erfüllung fachlicher Aufgaben benötigt werden. 23131 237 Anteil des Bundes an den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 59.176.000 57.508.000 52.097.000 57.720.367,39 Der Ansatz enthält den nach § 8 UhVorschG (Unterhaltsvorschussgesetz) zu erbringenden Anteil des Bundes in Höhe von 40 Prozent an den Unterhaltsleistungen. (vgl. auch Erläuterungen zu Titel 68109). Mehr aufgrund von Anpassung an Ist. 26101 011 Ersatz von Verwaltungsausgaben 1.000 1.000 1.000 15,55 Einnahmen gemäß Verwaltungsgebührenordnung, z. B. Anfertigung von Aktenauszügen für Rechtsanwälte. 28131 237 Ersatz von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 25.500.000 25.500.000 22.141.000 17.975.658,71 Verstärkungsvermerk Mehreinnahmen dienen zu 40 Prozent zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 63113. Ersatz verauslagter Unterhaltsleistungen durch die Unterhaltspflichtigen auf Grund der nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) auf Berlin übergegangenen Ansprüche; 40 Prozent der Einnahmen bei diesem Titel sind nach § 8 UhVorschG an den Bund abzuführen (vgl. auch die Erläuterungen zu Titel 63113). Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 85.122.400 14,0 % Epl. 10 - Seite 18 83.454.400 -2,0 % 74.683.400 75.801.449,75 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben 42100 011 Amtsbezüge 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 42260 011 Bezüge der Beamtinnen/Beamten für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 176.000 177.000 174.000 168.625,25 11.162.000 11.529.000 12.347.000 9.053.561,56 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen/Wissensmanager und Dialogbegleiterinnen/Dialogbegleiter, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. 42701 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.000 1.000 1.000 71.731,10 42722 (neu) 011 Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) 144.000 144.000 42735 011 Stipendien für Studierende in spezifischen Bedarfsberufsgruppen 7.000 7.000 1.000 5.919,20 42760 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen des Wissenstransfers 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen/Wissensmanager und Dialogbegleiterinnen/Dialogbegleiter, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 18.633.000 18.995.000 14.115.000 15.303.286,91 42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.603.000 2.621.000 741.000 881.008,25 42860 011 Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung, mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen/Wissensmanager und Dialogbegleiterinnen/Dialogbegleiter, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten. 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 44304 011 Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 44379 011 Sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte 506.000 521.000 565.000 476.535,58 7.045.000 7.045.000 5.297.000 7.044.783,39 895.000 895.000 814.000 1.894.562,51 Aufwendungen bei Dienstunfällen von Beamtinnen/Beamten im Zusammenhang mit erlittenen Gesundheitsschäden 45201 011 Nachversicherungen 1.000 1.000 1.000 — 45300 011 Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen 1.000 1.000 1.000 — 45903 011 Prämien für besondere Leistungen 18.800 18.800 18.800 1.337.733,03 Epl. 10 - Seite 19 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51101 Fkt 011 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Geschäftsbedarf 550.000 Ansatz 2021 550.000 Ist (Rest/R) 2020 515.000 566.009,83 7.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/51101 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 630.000 210.000 210.000 210.000 400.000 200.000 200.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Für 2023 Ab 2024 47.000 47.000 94.000 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Ansatz 2021 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Wegstreckenentschädigungen und Fahrgelder für Dienstgänge innerhalb Berlins .............................. Beschaffung von Bürobedarf ................................ Vordrucke insbesondere für die Personalstelle Beschaffung von Büchern, Broschüren, Aufklärungsmitteln und -schriften von besonderer Bedeutung, Zeitungen, Gesetzestexten, Fachbüchern und -zeitschriften zur Erhaltung und Ergänzung des Bestandes, insbesondere Ergänzungsabonnements für Lose-Blattsammlungen ............. Rechtsdatenbank JURIS und Beck online ............ Dienstpostaustausch und Portokosten ................. Telefongesprächsgebühren .................................. Servicepauschale aus dem Rahmenvertrag des VBB-Firmentickets für Landesbedienstete im ministeriellen Bereich für die Umsetzung des Rahmenvertrages ........................................................ Ansatz 2022 Ansatz 2023 10.000 € 150.500 € 10.000 € 10.000 € 165.000 € 10.000 € 10.000 € 165.000 € 10.000 € 85.000 € 30.000 € 165.000 € 57.000 € 85.000 € 50.000 € 220.000 € 0€ 85.000 € 50.000 € 220.000 € 0€ 0€ 507.500 € rd. 508.000 € 10.000 € 550.000 € 10.000 € 550.000 € Mehr wegen der Stellenaufwüchse in den vergangenen Jahren. 51135 011 Digitalisierung optimierter Geschäftsprozesse nach dem EGovG Bln Siehe Maßnahmegruppe 32 51136 011 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51140 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 76.700 76.700 120.000 40.000 40.000 40.000 60.000 76.700 64.502,82 30.000 30.000 Ausgaben für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Geräten und Büroinventar sowie für Wartungen und Instandhaltung. 51168 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51185 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 10 - Seite 20 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51426 (neu) Fkt 011 Bezeichnung Verbrauchsmittel für medizinische Zwecke Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 13.563.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 Für 2022 Für 2023 Ab 2024 4.950.000 Bereitstellung von Schnelltests zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes für pädagogisches und nichtpädagogisches Personal an den Berliner Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen 51479 011 Allgemeine Verbrauchsmittel 51701 011 Bewirtschaftungsausgaben — — — 37.337,10 1.243.000 1.243.000 1.243.000 1.265.838,86 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Für 2023 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 1.243.000 1.243.000 Ab 2024 1.243.000 Betriebs- und Nebenkosten für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der SenBJF (Beschäftigtenvertretungen, Schulaufsichten, Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren, Schulpraktische Seminare sowie Regionale Fortbildungen) und für die Jugendberufsagenturen. 51715 011 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 4.922.000 4.790.000 3.917.000 3.639.733,31 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 — 30.392.000 2.732.000 2.693.000 2.653.000 22.314.000 — — — Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Für 2023 Ab 2024 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 2.172.861 2.058.052 10.674.262 Standort Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 BDG Bernhard-Weiß-Straße 6 1.630.800 € 1.551.050 € 1.572.660 € 15.990 € 16.180 € 16.470 € 875.240 € 1.039.400 € 997.730 € Projektgruppe eGovernment@School, 49.270 € 53.310 € 54.360 € Schulpraktisches Seminar Pankow 34.840 € 37.870 € 38.610 € 0€ 73.180 € 74.610 € 113.390 € 140.020 € 142.760 € 10.620 € 35.330 € 36.010 € Hauptstandort Verwaltung SenBJF Lernort Polizeigefängnis BDG Flottenstraße 28-42 Personalstelle SenBJF BDG Alt-Friedrichsfelde Beschäftigungsvertretung und Schulaufsicht Lichtenberg BDG Buschkrugallee 95 Jugendbewährungshilfe Außenstellen Jugendbewährungshilfe Nazarethkirchstraße 49a Epl. 10 - Seite 21 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Standort Ansatz 2021 Boxhagener Straße 115 Westerwaldstraße 29 Ansatz 2022 Ansatz 2023 11.590 € 15.000 € 15.270 € 5.950 € 14.930 € 15.140 € 283.810 € 316.780 € 322.210 € 61.370 € 86.750 € 87.380 € 0€ 55.000 € 55.000 € 93.740 € 85.200 € 93.710 € BDG Levetzowstraße 1-2 Medienforum und Schulinspektion DG Hardenbergstraße 22/24 Amerikahaus Erster Standort Berliner Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit Zweiter Standort Berliner Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit DG Frankfurter Allee 71-77 Klärungsstelle unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (UMF) und Schulpsychologisches Beratungszentrum Region 13 BDG Franz-Jacob-Straße 4b 62.550 € 58.560 € 59.840 € 0€ 120.830 € 123.470 € 360.000 € 358.140 € 360.930 € 87.300 € 85.580 € 85.580 € 220.000 € 326.050 € 328.470 € 0€ 349.050 € 232.300 € Beschäftigungsvertretungen und Schulaufsicht MarzahnHellersdorf 0€ 101.920 € 76.390 € Leadership.lab (Führungskräfteakademie) 0€ 1.000 € 1.000 € 3.916.460 € 4.921.130 € 4.789.900 € rd. 3.917.000 € rd. 4.922.000 € rd. 4.790.000 € Arbeitsgruppe Pro Schul SIBUZ Lichtenberg DG Dorotheenstraße Verwaltungsbereich III G SenBJF und Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) DG Breitenbachstraße 10 / Innungsstraße 40 Gremien und Schulaufsicht Reinickendorf BDG Rhinstr. 46 Verwaltungsbereich SenBJF Buckower Damm 110-114 Beschäftigungsvertretungen, Schulaufsicht, SIBUZ und Regionale Fortbildung Neukölln Fritz-Lang-Str. 6 Mehr aufgrund der Anmietung zusätzlicher Flächen am Standort Rhinstraße 46 zur Unterbringung der Beschäftigten aus den Stellenaufwüchsen der DKA 2020/21 im ministeriellen Bereich der SenBJF sowie an den Standorten Franz-Jacob-Str. 2-4, Buckower Damm 110-114 und Fritz-Lang-Straße 6 zur Unterbringung der Beschäftigten der Außenstellen (z. B. Beschäftigungsvertretungen, Schulaufsichten, SIBUZ und Regionalen Fortbildungen). Des Weiteren wird ein zweiter Standort für die Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit eingerichtet. Die Beträge basieren auf den Vorausberechnungen der BIM GmbH. Epl. 10 - Seite 22 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51801 Fkt 011 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 3.178.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Ansatz 2021 3.178.000 Ist (Rest/R) 2020 3.280.000 3.111.113,13 Für 2022 Für 2023 Ab 2024 3.178.000 3.178.000 4.738.000 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Miete für Räume zur Unterbringung der Beschäftigten der Jugendberufsagenturen, für die Durchführung von Veranstaltungen der regionalen Lehrerfortbildung, für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der SenBildJugFam (Beschäftigtenvertretungen, Schulaufsichten, Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren, Schulpraktische Seminare), sowie für die Durchführung von Personalversammlungen. Standort 1. 2. 3. 4. Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Miete für Räume zur Durchführung von Personalversammlungen 3.100 € 3.100 € 3.100 € Mieter-Vermieter-Model Miete für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der SenBJF 3.000.000 € 2.898.700 € 2.898.700 € Miete zur Anmietung von Seminarräumen zur Durchführung von Veranstaltungen der Lehrerfortbildung 120.000 € 120.000 € 120.000 € Miete für die Unterbringung der Jugendberufsagenturen 156.200 € 156.200 € 156.200 € 3.279.300 € 3.178.000 € 3.178.000 € rd. 3.280.000 € Weniger in Anpassung an die tatsächlichen Ausgaben für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der SenBJF. 51802 011 Mieten für Fahrzeuge 1.000 1.000 — 1.000 Anmietung von Fahrzeugen; z. B. Reisebusse im Zusammenhang mit Führungen für ausländische Delegationen. 51803 011 Mieten für Maschinen und Geräte 136.000 136.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 448.000 112.000 112.000 112.000 112.000 — 136.000 99.458,13 — — — Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Für 2023 Ab 2024 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 124.000 24.000 24.000 Ausgaben für die Miete von Hochleistungskopierern in der Repro und von Wasserspendern für die Dienstgebäude der SenBJF. Epl. 10 - Seite 23 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51820 Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2022 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management Beträge in EURO Ansatz 2023 7.634.000 7.769.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 6.069.000 5.193.491,92 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 — 46.983.000 4.012.000 3.952.000 3.918.000 35.101.000 — — — Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Für 2023 Ab 2024 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 3.687.225 3.755.199 19.214.514 Standort Ansatz 2021 BDG Bernhard-Weiß-Straße 6 Hauptstandort Verwaltung SenBJF inkl. außerschulischer Lernort "Polizeigefängnis Keibelstraße" Lernort Polizeigefängnis Ansatz 2022 Ansatz 2023 2.788.900 € 7.810 € 2.716.780 € 7.810 € 2.716.780 € 7.810 € 864.530 € 831.760 € 844.200 € 70.930 € 57.650 € 71.040 € 57.650 € 71.040 € 57.650 € 0€ 79.090 € 79.090 € 93.900 € 93.900 € 93.900 € Nazarethkirchstraße 49a 12.690 € 12.890 € 13.080 € Boxhagener Straße 115 19.210 € 20.170 € 20.480 € 4.980 € 5.060 € 5.140 € 456.670 € 456.670 € 456.670 € 87.040 € 87.050 € 87.050 € BDG Flottenstraße 28-42 Personalstelle SenBJF BDG Alt-Friedrichsfelde Projektgruppe eGovernment@School, Schulpraktisches Seminar Pankow Beschäftigungsvertretung, Schulaufsicht und Schulpraktisches Seminar Lichtenberg BDG Buschkrugallee 95 Jugendbewährungshilfe Außenstellen Jugendbewährungshilfe Westerwaldstraße 29 BDG Levetzowstraße 1-2 Medienforum und Schulinspektion DG Hardenbergstraße 22/24 Amerikahaus Erster Standort Berliner Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit Epl. 10 - Seite 24 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 0€ 125.530 € 125.530 € 151.460 € 151.460 € 208.900 € 86.680 € 73.640 € 74.750 € 0€ 313.410 € 321.170 € 636.940 € 648.120 € 666.330 € Gremien und Schulaufsicht Reinickendorf 128.880 € 133.500 € 137.500 € BDG Rhinstr. 46 Verwaltungsbereich SenBJF 600.000 € 943.500 € 943.500 € 0€ 638.720 € 638.720 € BV und Schulaufsicht Marzahn-Hellersdorf 0€ 165.000 € 198.000 € Leadership.lab (Führungskräfteakademie) 0€ 1.000 € 1.000 € 6.068.270 € 7.633.750 € 7.768.290 € rd. 6.069.000 € rd. 7.634.000 € rd. 7.769.000 € Titel Fkt Bezeichnung Standort Zweiter Standort Berliner Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit DG Frankfurter Allee 71-77 Klärungsstelle unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (UMF) und Schulpsychologisches Beratungszentrum Region 13 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 BDG Franz-Jacob-Straße 4b Arbeitsgruppe Pro Schul SIBUZ Lichtenberg DG Dorotheenstraße Verwaltungsbereich III G SenBJF und Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS) DG Breitenbachstraße 10 / Innungsstraße 40 Buckower Damm 110-114 AST Neukölln ohne SPS Fritz-Lang-Str. 6 Mehr aufgrund der Anmietung zusätzlicher Flächen am Standort Rhinstraße 46 zur Unterbringung der Beschäftigten aus den Stellenaufwüchsen der DKA 2020/21 im ministeriellen Bereich der SenBJF sowie an den Standorten Franz-Jacob-Str. 2-4, Buckower Damm 110-114 und Fritz-Lang-Straße 6 zur Unterbringung der Beschäftigten der Außenstellen (z. B. Beschäftigungsvertretungen, Schulaufsichten, SIBUZ und der Regionalen Fortbildungen). Des Weiteren wird ein zweiter Standort für die Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit eingerichtet. Die Beträge basieren auf den Vorausberechnungen der BIM GmbH. 51910 011 Kleiner Unterhaltungsbedarf 2.200 Ausgaben für Reparaturen und kleinere Unterhaltungsmaßnahmen. Epl. 10 - Seite 25 2.200 2.200 349,00 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 51920 Fkt 011 Bezeichnung Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IKT Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 56.000 40.000 160.000 40.000 60.000 60.000 — Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 97.000 66.165,36 — — Bauliche Maßnahmen für die IKT, insbesondere zum Anschluss weiterer Außenstellen in bezirklichen Liegenschaften an das Berliner Landesnetz. 51925 011 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 736.000 136.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 156.000 52.000 52.000 52.000 — 136.000 154.748,50 — — Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Für 2023 Ab 2024 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 684.000 84.000€ 84.000 Ausgaben für die Wartung und Instandsetzung sowie die nutzerspezifischen Nebenkosten der Bürodienstgebäude. Standort 1. Ansatz 2021 Anpassung Standortsicherheitskonzepte SenBJF Ansatz 2022 Ansatz 2023 5.000 € 5.000 € 5.000 € 2. BDG Bernhard-Weiß-Straße 6 37.200 € 37.200 € 37.200 € 3. BDG Flottenstraße 28-42 (Personalstelle SenBJF) 21.250 € 21.250 € 21.250 € BDG Alt-Friedrichsfelde (Projektgruppe eGovernment@School und Schulpraktisches Seminar Lichtenberg) 10.000 € 5.000 € 5.000 € BDG Buschkrugallee 95 (Jugendbewährungshilfe) 9.970 € 9.970 € 9.970 € 350,00 € 350,00 € 4. 5. 6. Außenstellen Bewährungshilfe Nazarethkirchstraße 49a Boxhagener Straße 115 110,00 € 120,00 € 120,00 € Westerwaldstraße 29 55,00 € 100,00 € 100,00 € BDG Levetzowstraße 1-2 (Medienforum und Schulinspektion) 14.820 € 14.820 € 14.820 € BDG Hardenbergstraße 22/24 Amerikahaus (Landeszentrale für Politische Bildung) 8.525 € 8.525 € 8.525 € 9. BDG Frankfurter Allee 71-77 5.525 € 5.525 € 5.525 € 10. BDG Franz-Jacob-Straße 4b 5.000 € 5.000 € 5.000 € 7. 8. Epl. 10 - Seite 26 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 11. 12. 13. 14. 15. Fkt Bezeichnung Standort Dorotheenstraße Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ist (Rest/R) 2020 Ansatz 2023 11.500 € 11.500 € 11.500 € 6.600 € 6.600 € 6.600 € BDG Rhinstr. 46 0€ 2.990 € 2.990 € Buckower Damm 110-114 0€ 401.500 € 1.500 € Fritz-Lang-Str. 6 0€ 200.550 € 550 € 135.555 € 736.000 € 136.000 € BDG Breitenbachstraße 10 / Innungsstraße 40 rd. 136.000 € Mehr wegen der IKT-konformen Herrichtung der Flächen zur Unterbringung der Außenstellen Neukölln und Marzahn-Hellersdorf. 52501 011 Aus- und Fortbildung 99.800 100.000 75.200 57.136,13 60.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/52501 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 90.000 30.000 30.000 30.000 — 30.000 10.000 10.000 10.000 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 1. 2. Gebühren bzw. Entgelte für die Teilnahme von Beschäftigten (außer Lehrkräften und unterrichtsnahes Personal) an kostenpflichtigen Veranstaltungen der Aus- und Fortbildung (Seminare, Arbeitstagungen, Erfahrungsaustausche, bedeutsame Studienfahrten) im Rahmen der Personalentwicklung und des Brandschutzes. 15.200 € 39.800 € 40.000 € Diskriminierungskritische Qualifizierung im Bereich Schule 60.000 € 60.000 € 60.000 € 75.200 € 99.800 € 100.000 € Mehr auf Grund des zunehmenden Bedarfs an spezifischen fachbezogenen Schulungen sowie kostenpflichtigen Schulungen, die nicht durch die VAK angeboten werden, Schulungsbedarf der Gremien an PersVG-Grundlagenschulungen aufgrund ausscheidender und nachrückender PR-Mitglieder sowie Vorsorge für ein gestuftes Aus- und Weiterbildungskonzept für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes (EGovG). 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52601 011 Gerichts- und ähnliche Kosten 220.000 220.000 152.000 Ausgaben für Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren sowie für Kataster- und Grundbuchauszüge. Epl. 10 - Seite 27 353.366,28 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 52610 Fkt 011 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Gutachten Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 87.100 88.900 266.700 88.900 88.900 88.900 177.800 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 85.300 51.772,13 88.900 88.900 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Für 2022 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2023 Ab 2024 87.100 Gewährleistung einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten im Ministerialbereich der SenBJF (ohne pädagogisches Personal) durch externe Fachleute entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz. 52638 011 Gutachten für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52703 011 Dienstreisen 20.000 20.000 29.200 14.364,24 Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts insbesondere für die Amtsleitung und für Mitglieder der Personalvertretungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen (§ 42 Abs. 3, PersVG). 52906 011 Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege 6.700 6.700 6.700 8.761,35 1.772.000 3.007.308,24 Aufwendungen für Pressekonferenzen, Tagungen, Sitzungen und Repräsentationsmittel. 53101 011 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1.600.000 1.053.000 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt. Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 3.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € 2.000.000 1.000.000 1.000.000 Für 2022 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 3. Ansatz 2022 Ansatz 2023 Broschüren, Flyer, Plakate Redaktion, Layout, Druck und Herausgabe von Broschüren und Flyer mit Informationen, um die Bürgerinnen und Bürger Berlins zielgruppengerecht über die Bereiche Familie, Jugend und Kinder sowie Schule zu informieren. 2. Ab 2024 360.000 Ansatz 2021 1. Für 2023 422.000 € 550.000 € 388.000 € Maßnahmen für die Werbung von Fachkräften (z. B. Berlin-Tage für Lehrkräfte und Erzieher, Stellenanzeigen und Werbeanzeigen, Informationspublikationen für pädagogische Fachkräfte, Werbe- und Informationsmaßnahmen für potentielle Lehramtsstudierende und Erzieher 850.000 € 725.000 € 500.000 € Berliner Schulbauoffensive Webauftritt, Newsletter, Printprodukte, Social Media 350.000 € 250.000 € 100.000 € Fachkräftesicherung Epl. 10 - Seite 28 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 4. Jugend Kampagnen für familienpolitische Initiativen 5. 53111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen Ansatz 2022 Ist (Rest/R) 2020 Ansatz 2023 100.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 25.000 € 15.000 € 1.772.000 € 1.600.000 € 1.053.000 € Berufsbildung Stadtweite Imagekampagnen 011 Ansatz 2021 20.400 20.900 20.000 17.771,83 1.000 1.000 145,00 26.100 12.603,80 Ausgaben für Ausschreibungen und die Ausgestaltung von Auswahlverfahren. 53301 011 Kränze, Blumenspenden, Nachrufe 1.000 Blumen, Kränze und Nachrufe für verstorbene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 54002 011 Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) 26.700 27.300 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 75.000 25.000 25.000 25.000 50.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € 25.000 25.000 Für 2022 Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2023 Ab 2024 25.000 Ausgaben im Rahmen des Gesundheitsmanagements für Maßnahmen zur Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes auf der Grundlage der DV Gesundheit (u. a. für externe Beratung, Kurse etc.) sowie Maßnahmen des Personalmanagements (z. B. Beschäftigtenbefragungen sowie Führungskräfte-Feedbacks). 54003 011 Geschäftsprozessoptimierung 1.050.000 1.300.000 3.688.000 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 5.700.000 1.300.000 2.200.000 2.200.000 4.400.000 2.200.000 2.200.000 Deckungsvermerk: Der Titel ist deckungsfähig gegenüber dem Titel 51135, im Übrigen deckungsberechtigt. Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 Für 2023 Ab 2024 800.000 Ausgaben für die Geschäftsprozessoptimierung nach dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG). Epl. 10 - Seite 29 720.547,73 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 54010 Fkt 011 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Dienstleistungen 599.000 Ansatz 2021 699.000 Ist (Rest/R) 2020 1.246.000 539.681,50 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. 100.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/54010 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 2.949.000 699.000 1.060.000 1.190.000 2.250.000 1.060.000 1.190.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 Für 2023 Ab 2024 65.900 130.000 130.000 Ausgaben für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen (u. a. für die Entsorgung von Altmöbeln und Altakten, für die Prüfung ortsveränderlichen elektrischen Geräte lt. ASiG), für anwaltliche Beratung bei Vergabeverfahren und für die Unterstützung der Fachabteilungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Ziele des Europäischen Rahmens für Bildung und Ausbildung, für die Qualitätsbeauftragte Schule, Steuerberatung und diskriminierungskritischen Beratung sowie für Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit temporären Aufgaben und Steuerberatung. 2021 1. 2. 3. 4. 5. 2022 2023 Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Qualitätsmanagements im Bereich Schule (Qualitätsbeauftragte/r) 31.500 € 40.000 € 40.000 € Externe Unterstützung der Fachabteilungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Ziele des Europäischen Rahmens für Bildung und Ausbildung (ET 2020). 100.000 € 100.000 € 100.000 € Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von EU-Vergabeverfahren 30.000 € 30.000 € 30.000 € Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in den BDG der SenBJF 30.000 € 30.000 € 30.000 € Externe Unterstützung durch Arbeitnehmerüberlassung 900.000 € 200.000 € 300.000 € Sonstige Dienstleistungen (u. a. für die Entsorgung von Altmöbeln und Altakten, Baumschnitt, Installation von Wasserspendern in den Bürodienstgebäuden sowie Wartung, Pflege und Anpassung Informationsschilder auf den U-Bahnhöfen Alexanderplatz etc.) 54.500 € 55.000 € 55.000 € Intervention, Prozessbegleitung und diskriminierungskritische Organisationsentwicklung Schulen 0€ 100.000 € 100.000 € Externe Unterstützung durch einen Steuerberater im Zusammenhang mit der Neufassung des § 2b Umsatzsteuergesetz 0€ 24.000 € 24.000 € 6. 7. 8. Epl. 10 - Seite 30 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 2021 9. Kooperationsvereinbarung über kita-Belegplätze für Beschäftigte für Beschäftigte des Ministerialbereiches der SenBJF im Zusammenhang mit "Audit Beruf und Familie" Ansatz 2021 2022 Ist (Rest/R) 2020 2023 0€ 20.000 € 20.000 € 1.146.000 € 599.000 € 699.000 € Mehr wegen der Inanspruchnahme externer Unterstützung im Rahmen diskriminierungskritischer Maßnahmen im Bereich Schule und der Inanspruchnahme externer Unterstützung im Zusammenhang mit der Neufassung des § 2b Umsatzsteuergesetz. 54034 011 Leistungen der Selbstversicherung 1.000 1.000 1.000 — Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen. 54077 011 Steuern, Abgaben 1.000 1.000 1.000 — 54078 011 Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Pflichtplätze nach dem Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- 1.000 1.000 1.000 — Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach dem, von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf der Grundlage der Schwerbehindertenquote des Vorjahres, festgelegten Betrag. Für 2020 wurde keine Ausgleichsabgabe erhoben. 54079 011 Verschiedene Ausgaben 3.500 3.600 3.400 2.236,47 Ausgaben für Sachschäden bei Dienstunfällen nach § 78 LBG, Sitzungsgelder und Kostenentschädigungen für die Personalvertretungen sowie Ausgaben, die keinem anderen Titel zugeordnet werden können. 54606 011 Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers 1.000 1.000 1.000 — Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern. 63113 237 Anteil des Bundes an den Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 10.200.000 10.200.000 8.857.000 6.928.379,75 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind nur deckungsberechtigt; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen. Anteil von 40 Prozent an den bei Titel 28131 erzielten Einnahmen von den Unterhaltspflichtigen, der nach § 8 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) an den Bund abzuführen ist. Vgl. auch Erläuterung und Verstärkungsvermerk zu Titel 28131. Mehrausgaben dürfen in Höhe von 40 Prozent der eingegangenen Mehreinnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 68109 237 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 147.940.000 143.770.000 130.241.000 140.676.030,13 Ausgaben auf Grund des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG). 2022 mehr in Anpassung an die zu erwartenden Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie. 2023 wird davon ausgegangen, dass mit dem Übergang der Pandemie in eine endemische Lage wieder mehr Unterhaltspflichtige in der wirtschaftlichen Lage sind, den Unterhalt zu zahlen. Die Höhe der monatlichen Unterhaltsleistung gemäß UhVorschG richtet sich nach der Höhe des monatlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe (AS) des Kindes (1. AS 0 bis 5 Jahre; 2. AS 6 bis 11 Jahre; 3. AS 12 bis 17 Jahre), von der im Regelfall das monatliche Kindergeld für ein erstes Kind abzuziehen ist (§ 2 Abs. 1 und 2 UhVorschG i. V. m. § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nummer 1, 2 oder 3 BGB und § 66 EStG oder § 6 BKGG). Unterhaltsleistung wird längstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eines Kindes gewährt. (vgl. auch Erläuterung zu Titel 23131). Beträge in EURO Epl. 10 - Seite 31 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 68406 Fkt 011 Bezeichnung Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Ansatz 2022 Ansatz 2023 — Ansatz 2021 — Ist (Rest/R) 2020 — 966.633,68 Zusätzliche Vorsorge, die ausschließlich für Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern im Einzelplan 10, die den TdL-Tarifabschluss 2019 analog anwenden, eingesetzt wird. 81230 011 Erneuerung Ticketsystem Siehe Maßnahmegruppe 32 81232 (neu) 011 Entwicklung eines Bildungsportals für die Erwachsenenbildung Siehe Maßnahmegruppe 32 81240 011 Modernisierung und Anpassung des Fachverfahrens ISBJ Kita Siehe Maßnahmegruppe 32 81242 011 Einführungsprojekt ISBJ-Jugendhilfe Siehe Maßnahmegruppe 32 81243 011 Ausbau DataWarehouse Jugend Siehe Maßnahmegruppe 32 81244 011 Einführung e-Akte für die Fachverfahren ISBJ Siehe Maßnahmegruppe 32 81250 011 Umsteuerung auf eine zentrale, webbasierte Fachanwendung im Rahmen von eGovernment@School Siehe Maßnahmegruppe 32 81251 011 Einführung eines Fachkräfteportals für die Ganztags- Schule (Ganztag) Siehe Maßnahmegruppe 32 81252 011 Einführung einer Aus- und Fortbildungsdatenbank Siehe Maßnahmegruppe 32 81253 011 Projekt Zentrale KommunikationsVerfahren (ZKV) Siehe Maßnahmegruppe 32 81254 011 Konsolidierung der internen Fachverfahren und Migration Siehe Maßnahmegruppe 32 81255 011 Anpassung und Erweiterung des Fachverfahrens LiV Siehe Maßnahmegruppe 32 81256 011 Projekt Open Educational Resources (OER) Siehe Maßnahmegruppe 32 81257 011 Projekt Administration und Ressourcenverwaltung im Privatschulbereich Siehe Maßnahmegruppe 32 81258 (neu) 011 Externes Datenbackup und Verbesserung der Informationssicherheit Siehe Maßnahmegruppe 32 81259 011 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 Epl. 10 - Seite 32 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 81279 Fkt 011 Bezeichnung Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 20.000 20.000 Ansatz 2022 Ersatzbeschaffung von Büro- und Funktionsmöbeln für die Jugendbewährungshilfe Ansatz 2021 20.000 20.000 € 20.000 € 20.000 € 880 Verstärkungsmittel 19.828,52 Ansatz 2023 Ersatzbeschaffung Möblierung für Besprechungs- und Seminarräume 97110 (neu) Ist (Rest/R) 2020 1.000 20.000 € 1.000 Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend konkretisierbar auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten. Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1000 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Bildung, Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten (verbindliche Erläuterung). 97203 880 Pauschale Minderausgaben -4.676.000 Epl. 10 - Seite 33 -6.827.000 -47.017.000 — 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT In dieser Maßnahmengruppe werden die Ausgaben der verfahrensabhängigen IKT der SenBJF, insbesondere für die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ), eGovernment@School, das Lehrer- und Informationsverfahren (LiV), die Ressourcenverwaltung Privatschulen sowie für weitere Fachanwendungen nachgewiesen. Weiterhin sind hier die Mittel für den Betrieb der IT-Endgeräte der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehern und Lehrkräften veranschlagt. 51135 011 Digitalisierung optimierter Geschäftsprozesse nach dem EGovG Bln 1.844.000 1.344.000 1.724.000 397.985,72 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 3.900.000 1.300.000 1.300.000 1.300.000 Für 2022 2.600.000 1.300.000 1.300.000 Für 2023 Ab 2024 1.500.000 - - Ausgaben für die Digitalisierung von optimierten Geschäftsprozessen nach dem Berliner E-Government-Gesetz. 51136 011 Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT 26.000 26.000 26.000 20.924,68 Ausgaben für die Nutzung der Output-Management-Komponente des ITDZ für Anschreiben an Eltern und diverse Träger im Zusammenhang mit ISBJ. 51168 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT 30.000 30.000 81.000 3.786,58 13.698.000 13.234.743,71 Ersatzbeschaffungen und Reparaturen im Bereich der verfahrensabhängigen IKT. 51185 011 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 14.514.000 15.347.000 4.812.000 1.214.000 1.897.000 1.701.000 — — — Für 2022 Für 2023 Ab 2024 13.495.000 13.500.000 13.500.000 Ansatz 2021 1. 2. 3. Ansatz 2022 Ansatz 2023 Verfahren ISBJ-KiTa Betrieb und Pflege inkl. Qualitätssicherung 5.040.000 € 5.040.000 € 5.040.000 € Verfahren ISBJ-Jugendhilfe Betrieb und Pflege 3.356.000 € 3.356.000 € 3.356.000 € 72.000 € 50.000 € 50.000 € Verfahren SoPart Bewährungshilfe Betrieb und Pflege Epl. 10 - Seite 34 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Ansatz 2021 4. eGovernment@School Betriebskosten und Lizenzgebühren Ansatz 2022 Ansatz 2023 2.000.000 € 2.000.000 € 2.100.000 € Datenübertragung für die Onlineerhebung externe Datenerfassung 23.000 € 23.000 € 23.000 € Facility-Management-Software FAMOS Betrieb und Pflege 29.000 € 29.000 € 29.000 € 2.150.000 € 2.180.000 € 2.280.000 € Kommunikationsplattform Sharepoint Betrieb und Pflege 60.000 € 60.000 € 60.000 € Diagnostiksoftware Pflege und Updates 10.000 € 10.000 € 10.000 € OTRS-Ticketsystem Wartung und Pflege 43.000 € 95.000 € 95.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 98.700 € 100.000 € 100.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € 17.310 € 17.500 € 17.500 € Betrieb und Pflege 10.000 € 10.000 € 10.000 € 18. Sonstige Software (IPV, Sidok, Yade, King, RFID Medienforum) 13.000 € 13.000 € 13.000 € 19. Betrieb der IT-Endgeräte für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehern und Lehrkäften 509.080 € 510.000 € 510.000 € 5. 6. 7. 8. 9. 10. Datenerhebung für die Schulstatistik Verfahren LIV Betrieb und Pflege 11. Softwareupdates Visual Studio 12. Verfahren Ressourcenverwaltung Privatschulen Betrieb und Pflege 13. 14. 15. 16. Fachanwendung für Zuwendungen (FAZIT) Betrieb und Pflege Zugänge Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) für die Nutzung der Fachverfahren Jugend Fachanwendung Bibliothekssystem KOHA Betrieb und Pflege Fachverfahren Deutsche Schulen im Ausland (DAS) Betrieb und Pflege 17. Verfahren Elektronisches Anmelde- und leitsystem (EALS) Epl. 10 - Seite 35 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 20. Website "Exzellente Europabildung" Betrieb und Pflege 21. Webanwendung Klausurgutachten Betrieb und Pflege 22. Fachverfahren Aus-, Fort- und Weiterbildungsdatenbank Betrieb und Pflege 10.000 € 7.500 € 7.500 € 7.500 € 0€ 380.000 € 380.000 € 15.000 € 15.000 € 15.000 € 36.000 € 36.000 € 36.000 € 3.000 € 40.000 € 18.000 € Fachverfahren Deutscher Motoriktest (DMT) Betrieb und Pflege 0€ 12.300 € 12.300 € Anpassung der Fachverfahren im Zusammenhang mit der Ablösung von Acces und Makros 0€ 100.000 € 195.000 € 0€ 234.000 € 794.000 € 10.000 € 0€ 0€ 13.697.590 € 14.513.300 € 15.346.300 € rd. 13.698.000 € rd. 14.514.000 € rd. 15.347.000 € 24. ISMS (Management-System für Informationssicherheit) Betrieb und Pflege 27. 28. 29. Ansatz 2023 10.000 € Bildungsdömäne Betrieb und Pflege 26. Ansatz 2022 Ist (Rest/R) 2020 10.000 € 23. 25. Ansatz 2021 Software CAD (computer-aided design) und GIS (geographic information system) Betrieb und Pflege Fachverfahren Information Manager Volkshochschulen Betrieb und Pflege Betrieb und Pflege Leit- und Orientierungssystem Gesamtsumme Mehr wegen der Erhöhung der Betriebs- und Pflegeaufwendungen aufgrund der Anpassungen und Erweiterungen des Fachverfahrens LiV sowie der Aufwendungen für den Betrieb des Fachverfahrens Informations-Manager der Volkshochschulen im das Rechenzentrum des ITDZ. 52536 011 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 245.000 245.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 120.000 40.000 40.000 40.000 410.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 205.000 Epl. 10 - Seite 36 277.000 220.893,75 205.000 205.000 Für 2023 205.000 Ab 2024 - 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 2021 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 2023 1. Fachverfahren Verfahren LIV 10.000 € 10.000 € 10.000 € 2. Sharepoint 10.000 € 3.000 € 3.000 € 3. Fachverfahren Famos 3.000 € 3.000 € 3.000 € 4. Fachverfahren Bewährungshilfe 25.000 € 4.000 € 4.000 € 5. OTRS-Ticketsystem 10.000 € 10.000 € 10.000 € diverse Kleinanwendungen (z. B. SQL, Web, Visual Studio, Diagnostiksoftware) 14.000 € 10.000 € 10.000 € 205.000 € 205.000 € 205.000 € 277.000,00 € 245.000,00 € 245.000,00 € 6. 7. 52638 Schulungen im Rahmen von eGovernment@School für die Einführung der Schulverwaltungssoftware (LUSD) und den Umstieg auf die Zentrale Schulverwaltungs-umgebung (ZSVU) 011 Gutachten für die verfahrensabhängige IKT 50.000 50.000 83.300 — Für die Anpassung und Erweiterung von komplexen Fachverfahren (z. B. LIV, SoPart; Famos, Sharepoint, OTRS) entsteht zunehmend ein regelmäßiger Bedarf an Beratungsleistungen bzw. Gutachten durch externe Fachleute. 81230 011 Erneuerung Ticketsystem Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 150.000 Für 2022 150.000 — Für 2023 - 200.000 5.589,00 Ab 2024 - Ersatzbeschaffung der Software für ein Ticketsystem inkl. der erforderlichen Hardware. Das Ticketsystem wird bei der SenBJF von der Hausverwaltung, der IT-Stelle, der Anwendungsentwicklung und dem Helpdesk der Fachverfahren LiV und ISBJ sowie von eGovernment@School genutzt. Im Rahmen eines Projektes wird eine Nachfolgelösung ausgewählt und implementiert. In diesem Zusammenhang werden für die einzelnen Fachbereiche eigene Mandanten eingerichtet, um die gestiegenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Finanzierung: Davon 2020 Davon 2021 Davon 2022 Gesamt: 50.000 € 200.000 € 150.000 € 400.000 € Eine Planungsunterlage für diese Maßnahme liegt vom Februar 2019 vor. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 400.000 € geschätzt. Die Maßnahme soll im Zeitraum 2020 bis 2022 umgesetzt werden. Epl. 10 - Seite 37 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 81232 (neu) Fkt 011 Bezeichnung Entwicklung eines Bildungsportals für die Erwachsenenbildung Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 25.000 200.000 480.000 200.000 200.000 80.000 280.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 200.000 80.000 Entwicklung einer webbasierten Lehr- und Lernplattform für digitale Angebote von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Land Berlin gemäß Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG). Die Plattform soll als zentrale Infrastruktur für digital unterstützte Weiterbildungsformate dienen und den Zugang zu digitalen Angeboten der Weiterbildung verbessern. Ziel ist, die Lehrinhalte und Weiterbildungsformate der anerkannten Träger der Erwachsenenbildung im Land Berlin anzugleichen und auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Qualitätsstandards für Lern- und Lehrmaterial können gemeinsam erarbeitet, die Lehre professionalisiert und die Qualität der digital angebotenen Formate in der Erwachsenenbildung im Land Berlin auch nach der Corona-Pandemie verbessert werden. Im Jahr 2022 sollen die Vergabe und die Entwicklung der erforderlichen Konzepte zum Betrieb der Plattform erstellt werden. Im Jahr 2023 soll die Plattform technisch auf- und ausgebaut werden, der Betrieb und die Weiterentwicklung folgt in den Jahren 2024ff. Finanzierung 2022 2023 2024 2025 Gesamt 25.000 € 200.000 € 200.000 € 80.000 € 505.000 € Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 02.02.2021 vor. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 505.000 €. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2025. 81240 011 Modernisierung und Anpassung des Fachverfahrens ISBJ Kita 2.100.000 1.750.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 2.750.000 250.000 750.000 1.750.000 — Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.500.000 3.000.000 3.656.500,00 — — Für 2023 1.500.000 Ab 2024 - Über die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) werden den zwölf bezirklichen Jugendämtern unter der Bezeichnung „ISBJ-KiTa“ zahlreiche IT-Fachverfahren, Komponenten und Schnittstellen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung bereitgestellt, u. a. die Fachverfahren ISBJ-Kita, -Tagespflege, -EFöB, -Vormerkung, Sprachstand. Der Funktionsumfang von ISBJ ist über die Jahre stetig und deutlich gestiegen. In der Folge hat sich die Komplexität der Verfahrenslandschaft erhöht. Zugleich ergibt sich ein Modernisierungsbedarf bezogen auf den Softwarecode. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) im Jahr 2017 das Projekt „ISBJReDesign“ gestartet, welches die Modernisierungs- und Erweiterungsanforderungen in einen strukturierten Prozess zusammenführt, um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Verfahrenslandschaft zu sichern. Das Projekt wurde im Jahr 2017 begonnen. Aktuell läuft die Modernisierung des Fachverfahrens ISBJ-Kita sowie die Erweiterung des Funktionsumfangs z. B. um die Kita-Suche sowie die Erfassung von Personaldaten gemäß § 7 Abs. 9 KitaFöG. In den Jahren 2022 und 2024 wird das Projekt um folgende zusätzliche Maßnahmen erweitert: 1. Ergänzung der Einrichtungs- und Dienstedatenbank (EuD) um ein Meldesystem zur Platzbelegung HzE (siehe Beschluss VK-Jug 1/2018) sowie 2. Erweiterung der IT-Unterstützung im Aufgabenfeld Bildung und Teilhabe (Schule). 3. Bereitstellung des ISBJ-Personaltools zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV Tag) Epl. 10 - Seite 38 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Finanzierung: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gesamt Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 925.000 € 2.700.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.000.000 € 2.100.000 € 1.750.000 € 1.300.000 € 17.275.000 € Das Gesamtvolumen der Maßnahme wird auf 17.275.000 € geschätzt. Die Maßnahme soll 2024 beendet werden. 81242 011 Einführungsprojekt ISBJ-Jugendhilfe Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 200.000 250.000 2.750.000 250.000 750.000 1.750.000 — Für 2022 200.000 1.300.000 1.000.000,00 — — Für 2023 - Ab 2024 - Im Rahmen des Projektes ISBJ-Jugendhilfe wurde die Standardfachsoftware SoPart der Fa. GAUSS LVS seit dem Jahr 2015 in den Aufgabenbereichen Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Regionaler Sozialer Dienst inkl. Kinderschutz (RSD) sowie Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss (V/Bei/UV) der zwölf Berliner Jugendämter eingeführt. Die Einführung der Module WJH und RSD sowie das Modul III (AV/Bei/UV) und das Modul IV - Jugendgerichtshilfe (JGH) in den Bezirken und der Zentralen Jugendgerichtshilfe der SenBJF sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus ist vorgesehen, im Jahr 2021 die noch verbleibenden Aufgabenfelder der der Adoptionsvermittlungsstelle (ADO) und des Pflege- und Kindernotdienstes (PKD), sowie im Jahr 2022 die Aufgabenfelder der bezirklichen Erziehungsund Familienberatungsstellen (EFBen) über die Software zu unterstützen; dies umfasst die öffentlichen Stellen und die freien Träger. Mit den ausgewiesenen Mehrbedarfen werden die zusätzlichen Leistungen EFB, Adoptionsvermittlung sowie die Anbindung freier Träger im Rahmen der bewährten Projektstruktur ISBJ-Jugendhilfe umgesetzt (Planungsunterlagen/Angebote liegen vor). Finanzierung: bis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt 8.354.380 € 2.080.000 € 1.900.000 € 1.080.000 € 1.000.000 € 1.300.000 € 200.000 € 250.000 € 750.000 € 1.750.000 € 18.664.380 € Für die Gesamtmaßnahme werden auf rd. 18.655.000 € geschätzt. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2013 bis 2025. Epl. 10 - Seite 39 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel 81243 Fkt 011 Bezeichnung Ansatz 2022 Ausbau DataWarehouse Jugend Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Beträge in EURO Ansatz 2023 875.000 975.000 1.200.000 500.000 450.000 250.000 — Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 600.000 149.652,17 — — Für 2022 475.000 Für 2023 475.000 Ab 2024 - Die bisher für das Data Warehouse von ISBJ verwendeten Softwareprodukte der Fa. Oracle sind aus der Pflege des SoftwareHerstellers ausgelaufen. In der Folge hat die SenBJF in den letzten Jahren die Softwareprodukte mit Zustimmung der IKTSteuerung des Landes ausgetauscht. Im Rahmen einer Europaweiten Ausschreibung hat die SenBJF einen Softwarepartner für die Pflege, Modernisierung und Weiterentwicklung bis 2021/2022 ausgewählt. Damit sind die Voraussetzungen für den geplanten Ausbau des DWH gegeben. Ziel der Maßnahme ist es, künftig alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe im bzw. über das DWH abzubilden und so den Nutzer/innen auf Landes- und Bezirksebene erforderliche Auswertungen in standardisierter Form zur Verfügung zu stellen. Während die Maßnahme ReDesign v. a. auf die technische Einbindung des DWH in die modernisierte ISBJ-Landschaft zielt, wird im Rahmen dieses Projektes eine Fortentwicklung der fachlichen Berichte und Auswertungen realisiert. Neben der Überführung der vorhandenen Kita-Berichte in das neue DWH (Migration) werden nach und nach auch die bisher nicht im DWH enthaltenen Auswertungen und Reports (bspw. aus dem Fachverfahren ISBJ-Jugendhilfe übernommen. Darüber hinaus werden für die neuen Verfahren (z. B. Standortfinanzierung, Adoptionsvermittlung, sowie Erziehungs- und Beratungsstellen (EFB) und weitere Auswertungen im DWH entwickelt. Zudem sollen die geforderten bzw. existierenden Systeme wie das Fach- und Finanzcontrolling Hilfen zur Erziehung (HzE), die Wirkungsevaluation sowie die Erweiterung des Jugendhilfe Monitoring im DWH abgebildet werden. Finanzierung: 150.000 € 350.000 € 875.000 € 975.000 € 450.000 € 250.000 € 3.050.000 € 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt Für die Gesamtmaßnahme sind bis zum Jahr 2025 Gesamtausgaben in Höhe von 3,05 Mio. geschätzt. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2020 bis 2025. 81244 011 Einführung e-Akte für die Fachverfahren ISBJ Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 81244 500.000 500.000 2.000.000 1.000.000 1.000.000 — — — — Für 2022 Für 2023 Ab 2024 500.000 500.000 - — Gemäß EGovBln. soll die E-Akte in der Berliner Verwaltung eingeführt werden. Es ist geplant, die von der SenInn ausgewählte E-Akte-Lösung in der ISBJ-Landschaft an die bestehenden > 20 Fachverfahren anzubinden, um einen durchgängigen Arbeitsprozess von der Antragstellung bis hin zur Bescheid Erteilung und revisionssicheren Ablage zu unterstützen. Um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können und zudem den vielfältigen Anforderungen der Bezirke gerecht zu werden, die eine parallele Aktenführung in den IT-Verfahren und in der "Papierakte" beenden wollen, soll die E-Akte zeitnah in ISBJ eingeführt werden. Dies setzt umfangreiche konzeptionelle Vorarbeiten im Jahr 2021 sowie Anpassungen und die Erstellung von Schnittstellen innerhalb der Fachverfahren voraus. Im Rahmen des Projektes sollen ab dem Jahr 2022 die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet werden. Die Kostenkalkulation umfasst: a) Aufwendungen für die Projektleitung und die Qualitätssicherung. b) Aufwendungen für die Analyse von Anforderungen der E-Akte auf die Geschäftsprozesse sowie c) die Erstellung der Konzepte (Grob-/Feinkonzepte für die Schnittstellen zu den Fachverfahren von ISBJ. Nicht enthalten sind hier die Anpassung/Konfiguration der Software sowie der Schnittstellen und die Lizenzen der eAkteLösung. Epl. 10 - Seite 40 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Finanzierung: 2022 2023 2024 2025 Gesamt Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 500.000 € 500.000 € 1.000.000 € 1.000.000 € 3.000.000 € Planungsunterlagen liegen vom 03.12.2018 vor. Für diese Maßnahme werden voraussichtlich Gesamtausgaben in Höhe von 3,0 Mio. € geschätzt. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2025. 81250 011 Umsteuerung auf eine zentrale, webbasierte Fachanwendung im Rahmen von eGovernment@School Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 700.000 500.000 2.500.000 500.000 1.000.000 1.000.000 2.000.000 Für 2022 600.000 680.000 2.477.803,10 1.000.000 1.000.000 Für 2023 500.000 Ab 2024 - Durch die letzte Änderung des Schulgesetzes wurde die Nutzung der Berliner Lehrkräfte- und Schuldatenbank (LUSD) für alle öffentlichen Berliner Schulen verpflichtend. Damit rücken neben den rein schulischen Prozessen wie z.B. der Zeugniserstellung oder der Schülerlaufbahnorganisation nun auch deutlicher die Prozesse ins Blickfeld, die Aufgaben zur Steuerung und Organisation des Berliner Schulwesens insgesamt wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für die Prozesse zur Berlin-weiten Aufnahme und Verteilung von Schülerinnen und Schülern, zur Kontrolle der Schulpflicht, zur Planung der Unterrichtsversorgung oder Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen für die Bildungsstatistik. Mit dem E-GovG Bln wird die Einführung der eAkte verbindlich vorgeschrieben. Die Berliner Schulen sind bezüglich der Aktenführungspflicht in ein weit verzweigtes Geflecht von Geschäftsprozessen eingebunden (Schule – Schule, Schule – Eltern, Schule – Schulbehörde, …). Mit dem Einsatz der Schulverwaltungssoftware LUSD werden wesentliche Daten und Kommunikationsbeziehungen dieser Akten berührt und eingebunden. Die Realisierung von rechtlichen Vorgaben bezüglich des online Zugangsgesetzes des Bundes verlangt, dass die Schnittstellen zwischen Bürgern (z. B. Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften) und Wirtschaft (z. B. Ausbildungsbetriebe) zu berücksichtigen sind. Hierbei sind umfangreiche konzeptionelle Sachverhalte (Datenschutz, Software- und Infrastruktursicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Betriebsführung, etc.) ebenfalls zu berücksichtigen. Neben einer reinen Anpassung der Funktionalitäten an die Berliner Bedarfe werden zusätzlich Entwicklungen, wie z. B. Erweiterungen von Zeugnisarten (u. a. Indikatoren Zeugnisse) und der Import der Daten Einschulungskinder vom Landesamtes für Bürger und Ordnung erforderlich. Des Weiteren entsteht wegen der Einführung der eAkte für schulische Prozesse und Funktionalitäten zur Erfüllung des Online Zugangsgesetzes zusätzlicher Entwicklungsaufwand. Ebenfalls enthalten ist der Aufwand für die erforderlichen regelmäßigen Penetrationstests. Gemäß Einführungskonzept zur Berliner LUSD sind die Entwicklungen von einfachen zu komplexen Schulformen/Stufen vorzunehmen. Aktuell werden die Funktionalitäten für die Sekundarstufen I und der gymnasialen Oberstufe realisiert. Mit der Anbindung der Sekundarstufe II im Jahr 2022 müssen jetzt die konzeptionellen und funktionalen Entwicklungen für die Anforderungen der Beruflichen Schulen beginnen. Die Vielzahl der Abschlüsse und Zeugnisse dieses Schulbereiches erfordern eine umfangreiche Entwicklungsarbeit. Ein weiterer Meilenstein ist die fachlich, strategische Anbindung der Schulen in freier Trägerschaft. Der für den öffentlichen Bereich der Schulen geschlossene Kreis der Einschulungsinformationen (wo sind die Einschulungskinder angekommen, welche Kinder sind noch nicht eingeschult - Schulverweigerung -) lässt derzeit eine Lücke, da der Anmeldeprozess der Schulen in freier Trägerschaft nicht erkennbar ist. Dieses gilt auch für den Schulwechselprozess an weiterführende Schulen. Die Ersatzschulfinanzierung soll durch Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft in die Berliner LUSD transparenter werden. Epl. 10 - Seite 41 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Finanzierung: 2016 bis 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamt Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.879.448 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 700.000 € 500.000 € 1000.000 € 1000.000 € 6.579.448 € Für diese Maßnahme liegen der HA-Bericht RNr. 2296 C vom 15.06.2016 mit zustimmender Kenntnisnahme vom 22.11.2016 und 0773 D mit zustimmender Kenntnisnahme des HA vom 07.11.2018 sowie Planungsunterlagen vom 12.10.2020 vor. Für die Gesamtmaßnahme werden auf 6.579.448 € geschätzt. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2017 bis 2025. 81251 011 — Einführung eines Fachkräfteportals für die Ganztags- Schule (Ganztag) — 550.000 — Fachkräfteportal für die Fachkräftemeldung gemäß § 16 SchüFöVO (ISBJ-Ganztag) Träger der freien Jugendhilfe, die Leistungen nach Schulrahmenvereinbarung anbieten, müssen gemäß § 16 SchüFöVO den bedarfsgerechten Einsatz von Fachpersonal gegenüber der Schulaufsichtsbehörde nachweisen. Darüber hinaus sind unterjährige Änderungen, das Fachpersonal betreffend, anzuzeigen. Die Umsetzung und das Controlling des hierzu eingeführten Verfahrens durch die Schulaufsichtsbehörde wurde durch den Rechnungshof von Berlin in seinen Berichten der Jahre 2017 und 2018 als stellenweise inkonsequent kritisiert. Insbesondere wurde gerügt, dass in einzelnen Fällen Überzahlungen von Trägern der freien Jugendhilfe stattgefunden haben, aber keine zeitnahen Rückforderungen erfolgten. Um die Prozesse der Fachkräftemeldung sowohl für die Schulaufsichtsbehörde als auch für die Träger der freien Jugendhilfe praktikabler und handlungssicherer zu machen, soll ein digitales Fachkräfteportal, ähnlich der in ISBJ für den Bereich Kita verfügbaren Anwendung ISBJ-Personal zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme umfasst 1) die Analyse und Beschreibung der im Fachkräfteportal abzubildenden Prozesse gemäß den Vorgaben im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung sowie die Programmierung der Anwendung. Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 20.11.2018 vor. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 550.000 €. 81252 011 Einführung einer Aus- und Fortbildungsdatenbank Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 250.000 Für 2022 250.000 50.000 Für 2023 50.000 250.000 62.741,92 Ab 2024 - Die Fachverfahren zur Teilnahmeverwaltung der Regionale Fortbildung, der Weiterbildung und des Quereinstiegs sowie des Vorbereitungsdienstes der Schulpraktischen Seminare müssen aus IT- und Datensicherheitsgründen sowie im Interesse einer effizienteren Arbeit aktualisiert und in einem Datenbanksystem zusammengefasst werden. Die Teilnehmerkreise sind weitgehend identisch bzw. die Teilnehmenden gehen von einer Bildungsphase in eine andere über. Sowohl die Datenbank der Regionalen Fortbildung, eine seit den 90er Jahren sukzessive erweiterte und inzwischen hochkomplexe Eigenentwicklung, als auch die Datenbank der Schulpraktischen Seminare bedürfen einer grundlegenden Restrukturierung, um den aktuellen Anforderungen (z. B. Verbundstruktur, inhaltliche Entwicklungen, Nutzerfreundlichkeit) und den Prinzipien aktueller Softwarearchitektur sowie vor allem den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht zu werden. Aufgrund des erheblichen Aufwuchses im Vorbereitungsdienst sowie bei der Qualifizierung von Quer- und Seiteneinsteigenden sowie neuer Professionen an Schulen ist die Überführung der aktuell mit Word- bzw. Excel-Dateien realisierten Teilnehmerverwaltungen für Vorbereitungsdienst und Qualifizierung in ein standardisiertes Datenbanksystem dringend erforderlich. Ein aktuelles, gemeinsames System soll die Effizienz der Verwaltungsvorgänge erhöhen, Abläufe automatisieren, zur Fehlervermeidung beitragen und den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen. Epl. 10 - Seite 42 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Finanzierung 2020 2021 2022 2023 Gesamt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 300.000 € 250.000 € 250.000 € 50.000 € 850.000 € Für diese Maßnahme liegen Planungsunterlagen vom 31.10.18 vor. Die Gesamtausgaben werden auf 850.000 € geschätzt. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2020 bis 2023. 81253 011 Projekt Zentrale KommunikationsVerfahren (ZKV) — — 195.000 134.974,55 Mit dem Projekt „Zentrale Kommunikations-Verfahren“ (ZKV) werden hausinterne Verwaltungsverfahren und -strukturen mit digitalen Plattformen zentral unterstützt, die nicht in den IKT-Basisdiensten enthalten sind, welche die IKT-Architektur für das Land Berlin nennt. Das Projekt ZKV basiert auf dem in EGovG Bln, §2 festgelegten Grundsatz, „die Verwaltungsverfahren und -strukturen aller Verwaltungsebenen und -bereiche der Berliner Verwaltung unter Nutzung der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik auf E-Government umzustellen.“ Die drei Hauptbereiche des Projektes ZKV umfassen: 1. Wissensmanagement – Digitalisierung von Wissen und Bereitstellung für große Anwenderkreise – Umsetzung in 2018 Aufbau einer Plattform zur Bereitstellung digitaler Informationen aus verschiedenen Wissensgebieten von SenBJF. Die Plattform ist mandantenfähig, sodass mehrere Wissensgebiete auf Basis derselben zentralen Anwendung parallel bedient werden können. 2. Kollaborationsplattformen – Plattformen die digitale Zusammenarbeit temporärer wie dauerhafter Gruppen – Beginn Umsetzung in 2018 Aufbau einer Plattform zur Bereitstellung digitaler, zugangsbeschränkter Arbeitsräume für spezifische Anwendergruppen von SenBJF. Die Plattform ist mandantenfähig, sodass mehrere Anwendergruppen auf Basis derselben zentralen Anwendung parallel bedient werden können. 3. Digitale Verwaltungsabläufe – Digitalisierung konkreter Verwaltungsabläufe, die im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements identifiziert wurden – Umsetzung ab 2019 Digitale Abbildung hausinterner Verwaltungsabläufe, sofern sie nicht bereits von den geplanten IKT-Basisdiensten bedient werden sollen; Steigerung von Effektivität, Effizienz und Transparenz der hausinternen Verwaltungsprozesse; Erfüllung der Vorgaben EGovG Bln, §10. Finanzierung 2018 2019 2020 2021 Gesamt 100.000 € 200.000 € 195.000 € 195.000 € 690.000 € Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 20.01.2017 vor. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben betragen 690.000 €. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2018 bis 2021. 81254 011 Konsolidierung der internen Fachverfahren und Migration — — 640.000 1.099.493,44 Mit dem Projekt Konsolidierung der IT-Fachverfahren (ProKoFaM) wird die verfahrensabhängige Technik der zurzeit 27 hausinternen IT-Fachverfahren von SenBJF in einem Konsolidierungsvorhaben auf gemeinsame, einheitliche und aktuelle Hardwie Softwareumgebungen migriert (Verfahrensübergreifende IT-Migration). Dazu erfolgen eine Prozessanalyse und die Anpassung der Geschäftsprozesse an die gesetzlichen Erfordernisse mit dem Ziel die heterogene interne Verfahrenslandschaft zu evaluieren und ggf. noch nicht digitalisierte Abläufe einbeziehen. Zwingende Voraussetzung zur Durchführung der geplanten Konsolidierung ist eine Migration der Clientumgebung auf die geltenden Landestandards. Das ITDZ wird die Migration der Arbeitsplatzcomputer für die SenBJF frühestens in 2020/21 realisieren, deshalb muss die Umstellung noch durch SenBJF erfolgen, weil u.a. der Support für Windows 10 zum 14.01.2020 endet. Das Vorhaben beinhaltet die Beschaffung von – insbesondere durch Auslauf des Supports notwendig werdende – Hardware sowie der darauf laufenden Basis-Software (Betriebssystem, Server etc.) unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der IKT-Architektur des Landes Berlin. Die gegenwärtig gewachsene, heterogene Systemlandschaft wird konsolidiert, sodass trotz der fachlich sehr unterschiedlichen IT-Verfahren eine gemeinsame, einheitliche IT-Infrastruktur entsteht. Darüber hinaus werden im Rahmen verschiedener Sicherheitsanforderungen (u.a. Haus-SiKo) Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit durchgeführt (z.B. Penetrationstests). Epl. 10 - Seite 43 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Die verfahrensübergreifende IT-Migration wird in enger Zusammenarbeit mit dem ITDZ durchgeführt. Im Ergebnis wird neben der notwendigen Aktualisierung der Fachverfahren, eine konsolidierte Systemlandschaft entstehen, die für die im Rahmen des EGovG Bln geplante Migration der IT-Services zum zentralen IT-Dienstleister des Landes Berlin nach den zentralen Vorgaben der IKT-Architektur vorbereitet wird. Die Planung ist Teil der vorbereitenden Migration. Des Weiteren wird im Rahmen des IKT-Notfallmanagements ein Informations Security Management System (ISMS, engl. für „Managementsystem für Informationssicherheit“) vorgesehen. Die Durchführung des Projektes erfolgt gemäß den Bestimmungen des Projekthandbuches des Landes Berlin. Finanzierung: 2019 2020 2021 Gesamt 1.000.000 € 1.100.000 € 1.100.000 € 640.000 € 3.840.000 € Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 24.01.2017 und für die Erweiterung vom 31.10.2018 vor. Die voraussichtlichen Gesamtkosten erhöhen sich von 3,654.000 € um 186.000 € auf 3.840.000 €. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2018 bis 2021. 81255 011 Anpassung und Erweiterung des Fachverfahrens LiV 325.000 325.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 405.000 325.000 40.000 40.000 — — — — — Mit diesem Projekt ist die Sicherstellung der Anpassung und Weiterentwicklung der Fachverfahren Lehrerinformations- und Verwaltungssystem (LiV) geplant. Das Fachverfahren LiV dient Verwaltung des pädagogischen Personals der SenBJF und der damit verbundenen Geschäftsprozesse. Das Fachverfahren basieren auf der Software SAP. Ziel ist neben der Anpassung und Erweiterung des Fachverfahrens, die Umsetzung der Barrierefreiheit, die Erstellung der Ergonomie-Gutachten sowie die Anpassung und Fortschreibung der Verfahrenskonzepte (Betriebsführungskonzept, verfahrensspezifisches Sicherheitskonzept, Sicherheitskonzept, IT-Infrastrukturkonzept, Schnittstellenkonzept, Datensicherungskonzept). Finanzierung: 2022 2023 2024 2025 Gesamt 325.000 € 325.000 € 40.000 € 40.000 € 730.000 € Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 26.02.2021 vor. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen rund 730.000 €. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2025. 81256 011 Projekt Open Educational Resources (OER) — — — 108.189,25 Das Projekt „OER – Open Educational Resources“ dient zur Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 20.02.2014 (Plenarprotokoll 17/43, DS 17/1438), mit dem der Senat aufgefordert wurde, „das Prinzip von offenen digitalen Bildungsressourcen (sog. „Open-Educational Resources“) in die schulische Bildung“ einzuführen. Im Mittelpunkt stehen Entwicklung, Aufbau und Ausbau einer Medienplattform OER für Berlin. Die Medienplattform OER ist darauf ausgerichtet, den Lehrkräften an Berliner Schulen qualitätsgesicherte Lehr- und Lernmaterialien mittels einer Onlineplattform zur Verfügung zu stellen. Diese Materialien sollen unter einer offenen Lizenz stehen und sich auf die geltenden Rahmenlehrpläne beziehen. Epl. 10 - Seite 44 1000 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Da auch digitale Materialien von anderen Anbietern und aus bereits bestehenden Systemen integriert werden sollen, müssen darüber hinaus Schnittstellen geschaffen werden für Inhalte-Anbieter aber auch für Lernplattform(en) und andere Anwendungssysteme. Um die Nutzung der neuen Medienplattform OER zu gewährleiten, sind daneben die Erstellung von Handbüchern, Workflows und Praxishandreichungen notwendig und es sind Qualifizierungsmodule zu konzipieren, in denen das Knowhow zur Nutzung der Plattform und zur Erstellung bzw. Einstellung von digitalen Unterrichtsmaterialien thematisiert werden kann. Für diese Qualifizierungen müssen entsprechende Devices (Notebooks, Tablet etc.) angeschafft werden. Nur auf diesem Weg kann die optimale Nutzung der Medienplattform OER gewährleistet werden. Die Phase der Entwicklung und des Aufbaus der Plattform endet 2020, wird im Anschluss in den Regelbetrieb überführt und hat damit eine deutliche Reduzierung der IT-Kosten zur Folge. Um die Überführung zu gewährleisten, ist die Standardisierung von Prozessen notwendig. Das sind auch wesentliche Bedingungen zur Effektivitätssteigerung und Grundlage für die dauerhafte An- und Verwendung der OER-Plattform. Die Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 06.11.2016 vor. Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für das Entwicklungsvorhaben betragen 1.000.000 €. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2018 bis 2020. 81257 011 Projekt Administration und Ressourcenverwaltung im Privatschulbereich — — 81258 (neu) 011 Externes Datenbackup und Verbesserung der Informationssicherheit 300.000 226.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 226.000 226.000 — 100.000 99.999,89 Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit, die im Rahmen des Aufbaus des behördlichen Informations-Managementsystems erhoben wurden. Die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Informationssicherheit erfordern in der SenBJF grundlegende Veränderungen. Mit der Implementierung neuer Systeme und der Sicherstellung der Datenintegrität für Speichersysteme im Rechenzentrum der SenBJF durch den Aufbau eines Datenspiegels wird den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit und den Vorgaben der Landes-IKT-Steuerung entsprochen. Finanzierung 2022 2023 Gesamt 300.000 € 226.000 € 526.000 € Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 01.02.2021 vor. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 526.000 €. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2023. 81259 011 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 75.000 100.000 150.000 50.000 50.000 50.000 — Für 2022 50.000 9.532,47 — — Für 2023 50.000 Ansatz 2022 SAP-Software-Lizenzen für die Fachverfahren LiV 95.000 75.000 € Ab 2024 Ansatz 2023 100.000 € Mehr aufgrund der Inbetriebnahme weiterer Schulen und der damit verbundenen Ausweitung des Fachverfahrens LiV. Summe Maßnahmegruppe 32 22.209.000 21.918.000 23.499.300 22.682.810,23 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 251.725.900 46,1 % 232.508.100 -7,6 % 172.260.900 226.495.871,75 Epl. 10 - Seite 45 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1000 111186 211299 411462 511549 611699 811899 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 445.400 445.400 444.400 105.408,10 84.677.000 83.009.000 74.239.000 75.696.041,65 85.122.400 83.454.400 74.683.400 75.801.449,75 Personalausgaben 40.195.800 41.958.800 34.078.800 36.237.746,78 Sächliche Verwaltungsausgaben 52.545.100 38.509.300 38.471.100 32.862.777,10 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 158.140.000 153.970.000 139.098.000 148.571.043,56 5.520.000 4.896.000 7.630.000 8.824.304,31 -4.675.000 -6.826.000 -47.017.000 — 251.725.900 232.508.100 172.260.900 226.495.871,75 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -166.603.500 -149.053.700 -97.577.500 -150.694.422,00 Epl. 10 - Seite 46 1009 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten In diesem Kapitel werden die Personalausgaben der Überhangkräfte dieses Einzelplans veranschlagt. Es handelt sich dabei um  bereits vor Auflösung des ZeP vorhandene Überhangkräfte, die nicht zum bisherigen Kapitel 2809 – Zentrales Personalüberhangmanagement – versetzt werden mussten (Ausnahmen von der Versetzungspflicht),  Überhangkräfte, die nach dem Stellenpoolauflösungsgesetz aus dem Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagement – EZeP – in die Dienststelle versetzt worden sind,  Dienstkräfte, die nach Auflösung des ZeP in diesem Personalwirtschaftsbereich neu dem Personalüberhang zugeordnet worden sind. Die Unterscheidung der drei unterschiedlichen Gruppen des Überhangs erfolgt im Stellenplan durch unterschiedliche Bereichsüberschriften. Ferner wird in diesem Kapitel ein Merkansatz vorgesehen für die Gewährung von Zahlungen nach den Verwaltungsvorschriften VV Prämie, VV Teilausgleiche, VV Rente und VV Besitzstand. Der Merkansatz dient als haushaltstechnische Voraussetzung für die Zahlbarmachung der entsprechenden Ausgaben, die aus dem Kapitel 1540 erstattet werden. Epl. 10 - Seite 47 1009 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben 42201 860 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 356.000 225.000 498.000 359.127,88 42801 860 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 752.000 760.000 937.000 770.054,72 42850 860 Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente 1.000 1.000 1.000 — 44100 860 Beihilfen für Dienstkräfte 37.600 33.200 59.600 38.008,86 1.146.600 -23,3 % 1.019.200 -11,1 % 1.495.600 1.167.191,46 1.146.600 1.019.200 1.495.600 1.167.191,46 Gesamtausgaben 1.146.600 1.019.200 1.495.600 1.167.191,46 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -1.146.600 -1.019.200 -1.495.600 -1.167.191,46 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 1009 411462 Personalausgaben Epl. 10 - Seite 48 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für den Leitungsbereich der Abt. II sowie für die Referate Referat II A Schulartübergreifende Angelegenheiten, Qualitäts- und Bildungsmonitoring, Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg e. V. (ISQ), Inklusion, Sprachbildung, Ganztag, kulturelle Bildung, Diversity, Begabungsförderung, Grundsatzfragen und Koordination des Schulsports in Berlin Referat II B Fächer der Berliner Schule, Rahmenlehrpläne, Prüfungen Referat II C Schul- und Lehrkräftebildungsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht des pädagogischen Personals, Zeugnisanerkennung, Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft Referat II D Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Zweiter Bildungsweg Referat II E Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Schulpraktische Seminare, Berufseingangsphase, Netzwerk für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen und Staatsprüfungen, Bildungs- und Medienzentrum, Open Educational Resources (OER), Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) Referat II F Schulinspektion Referat II G Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen, außerschulische Bildung, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer und Übersetzerinnen Referat II H Grundsätze und Aufsicht über allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotentiale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. Der Bund und Institutionen im Inland beteiligen sich im Bereich der Bildungsplanung an der Finanzierung von Projekten und Modellversuchen. Epl. 10 - Seite 49 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel 1010 1010 1010 Titel 68509 68511 68536 Bezeichnung Zuschuss an das Pestalozzi-Fröbel-Haus Zuschuss an den Lette-Verein Zuschuss an die Jüdische Volkshochschule Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 155 54 166 56 182 64 Relativer Anteil 74 26 75 25 74 26 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.460,08 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.420,04 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 50 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11105 111 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 250.000 250.000 215.000 163.819,72 Insbesondere für die staatlichen Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UstG), Genehmigung, Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft, Gebühren für Nichtschülerprüfungen (außer Hauptschulerwerb) und Ergänzungsprüfungen sowie Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Lehrerausbildungen nach der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung (BQPGebVO) 11110 113 Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 6.221.000 5.109.000 9.735.000 5.063.489,28 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 67115. Kostenbeteiligung der Eltern für die Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten. hier: Schulen in freier Trägerschaft Weniger in 2023 wegen der Ausweitung der Kostenfreiheit auf die Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2023/24. 11903 129 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 25.000 25.000 25.000 12.574,49 2.000.000 13.114.910,96 Einnahmen laut Benutzungsbedingungen des Medienforums (Geldannahmestelle). 11917 129 Rückzahlung von Zuschüssen an Schulen in freier Trägerschaft 6.000.000 7.500.000 Rückzahlung überzahlter Zuschussbeträge aus vergangenen Haushaltsjahren nach Prüfung der Verwendungsnachweise. Mehr in Anpassung an das Ist 2021. 11921 129 Rückzahlungen von Zuwendungen 2.350.000 2.350.000 200.000 357.081,70 Rückzahlungen von nicht verwendeten Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren. 11934 129 Rückzahlungen überzahlter Beträge 1.000 1.000 — 4.421,59 11979 129 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 14.502,61 Insbesondere für den Verkauf von Altmaterialien, Büchern, Broschüren, Rückzahlung von Prozesskosten 11990 129 Sonstige zweckgebundene Einnahmen 1.000 1.000 — 1.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790, 54690 und 68590. Rückzahlungen von aus Drittmitteln finanzierten und abgeschlossenen Zuwendungsprojekten. 23190 111 Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke 1.000 1.000 1.000 680.041,92 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790, 54690 und 68590. 23213 129 Ersatz von Ausgaben durch die Länder für Gastschülerinnen und Gastschüler an Berliner Schulen 8.100.000 7.600.000 Einnahmen aufgrund des Gastschülerabkommens mit dem Land Brandenburg. Mehr in 2022 in Erwartung eines für Berlin günstigeren Schülerzahlensaldos. Epl. 10 - Seite 51 7.600.000 7.900.000,00 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 27290 Fkt 111 Bezeichnung Ansatz 2022 Zweckgebundene Einnahmen aus dem Ausland für konsumtive Zwecke Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 Ansatz 2021 1.000 1.000 Ist (Rest/R) 2020 52.810,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790, 54690 und 68590. 27292 (neu) 129 Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2021-2027) 138.000 788.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68692. Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. €. Das Land Berlin erhält für das Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literalisierter Erwachsener“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungsbereich insgesamt 7,5 Mio. €. Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet. (vgl. Erläuterungen zu Titel 68692). 27295 129 Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020) 8.589.000 3.131.000 2.041.000 1.101.132,70 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68695. Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2014-2020 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich insgesamt rd. 40,4 Mio. €. Darüber hinaus werden für den Bildungsbereich Mittel aus der EU Initiative REACT-EU i.H.v. rd. 23,3 Mio.€ erwartet, die sowohl hier als auch im Kapitel 1011, Titel 27295 vereinnahmt werden. Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet. (vgl. Erläuterungen zu Titel 68695). 28290 111 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 5.000 5.000 5.000 400.845,13 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790, 54690 und 68590. Zuwendungen Dritter für Projekte und Veranstaltungen 33401 (neu) 113 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen des Bundes 1.400.000 2.918.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 89361. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 33.083.000 51,6 % Epl. 10 - Seite 52 29.681.000 -10,3 % 21.825.000 28.865.630,10 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben 41210 111 Aufwendungen für Beiräte 4.500 4.500 5.400 4.480,00 Sitzungsgelder für Mitglieder des Landesschulbeirates. Entschädigungen für Mitglieder des Weiterbildungsrates. 42201 111 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 10.977.000 11.240.000 9.934.000 9.396.430,33 42701 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 4.598.000 4.648.000 4.328.000 3.097.423,37 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 52518, 52519 und 52520. Die Ausgaben der Titel 42701 und 52501 sind gegenseitig deckungsfähig. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Summe Schulartübergreifende Grundsatzangelegenheiten (Referat II A) Fächer der Berliner Schule (Referat II B) Schul- und Lehrerbildungsrecht (Referat II C) Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Schularten der allgemeinbildenden Schulen (Referat II D) Aus, Fort- und Weiterbildung (Referat II E) Schulinspektion (Referat II F) Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen (Referat II G) iMINT-Akademie Nichtschülerprüfungen Begabungsförderung Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer Erwachsenenbildungsgesetz Fortbildung für Mathematik/Deutsch Qualifizierungspaket Quereinstieg (QuerBer) Leadership.lab Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für Schulbibliotheken Qualitätsoffensive Mathematik Übergang GS Sek I Fortbildungen – Bildung in der digitalen Welt 2022 € 100.000 30.000 10.000 112.000 2023 € 100.000 30.000 10.000 112.000 2021 € 100.000 30.000 10.000 112.000 650.000 5.000 43.000 650.000 5.000 43.000 650.000 5.000 43.000 10.000 213.000 30.000 41.000 50.000 150.000 2.600.000 200.000 234.000 70.000 50.000 4.598.000 10.000 213.000 30.000 41.000 50.000 150.000 2.600.000 200.000 234.000 70.000 100.000 4.648.000 10.000 213.000 30.000 41.000 50.000 0 2.600.000 200.000 234.000 0 0 4.328.000 TA 5 Aus-, Fort- und Weiterbildung (Referat II E) Ausbau der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine wachsende Zahl an Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Lehrkräften und das gesamte pädagogische Personal. TA 7 Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen (Referat II G) Weniger aufgrund des Übergangs der Musikschulen in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. TA 12 Erwachsenenbildungsgesetz Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes fallen die hier etatisierten Honorarkosten vor allem für die Erstellung von Publikationen und für die Referenten bei Fachveranstaltungen an. TA 13 Fortbildung für Mathematik/Deutsch Konzeptionelle Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen für Lehrkräfte der Fächer Mathematik und Deutsch für alle Schulformen und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen durch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Förderung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beitragen. Mit diesem Fortbildungsschwerpunkt sind auch Fortbildungen in den Bereichen LRS und Rechenschwierigkeiten verbunden. Epl. 10 - Seite 53 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 14 Qualifizierungskonzept Quereinstieg (QuerBer) Das für Quereinsteigende neu entwickelte Qualifizierungsprogramm „QuerBer“, welches die Quereinsteigenden bereits vor der Unterrichtsaufnahme professionell auf die neue Tätigkeit vorbereitet sowie vertiefend berufsbegleitend unterstützt, wird gemäß den steigenden Bedarfszahlen weiter ausgebaut. Die kollegiale Unterrichtsbegleitung in den ersten Unterrichtswochen durch Patinnen und Paten stellt ein wesentliches Unterstützungselement für die Quereinsteigenden dar und schließt eine fortlaufende Qualifizierung der Patinnen und Paten mit ein. TA 15 Leadership.lab Im Leadership.lab werden für alle Beschäftigen der Berliner Schule, die in Führungsverantwortung sind, und für die Schulaufsichten verschiedenste Formate der Fortbildung und Beratung angeboten. Dabei orientieren sich die Themen an den bildungspolitischen Vorgaben. Zur Führungskräftenachwuchsgewinnung werden spezielle Foren und Austauschformate angelegt. TA 16 Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für Schulbibliotheken Es wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für Schulbibliotheken in Anbindung an das Medienforum eingerichtet. Die Stelle soll die Bedürfnisse der Schulbibliotheken bei der Entwicklung und Einführung neuer Bibliothekssoftware koordinieren. Zusätzlich wird das Zentrum den Schulbibliotheken beratend zur Seite stehen. Aus- und Weiterbildungen der Schulbibliothekare werden koordinierend unterstützt und umgesetzt. TA 17 Qualitätsoffensive Mathematik Übergang GS Sek I Im Rahmen einer Qualitätssteigerung des Mathematikunterrichts sind Fortbildungen und Beratungen im Bereich des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gestalten und durchzuführen. Die bestehenden Fortbildungsprogramme für Grundschullehrkräfte sind für den Übergang auszubauen, um die Förderung der mathematischen Basiskompetenzen fortgesetzt zu sichern. TA 18 Fortbildungen – Bildung in der digitalen Welt Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, die zur Förderung der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte beitragen. Des Weiteren sollen Formate angeboten werden, die die Schul- und Unterrichtsentwicklung bezogen auf die Digitalisierungsprozesse unterstützen. 42790 111 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 26.067,90 R 51.474,32 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 42801 111 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 7.928.000 8.369.000 6.523.000 6.328.887,66 42811 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 250.000 156.000 191.000 293.793,45 42890 111 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 128.875,99 R 17.295,85 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 44100 111 Beihilfen für Dienstkräfte 369.000 380.000 358.000 347.491,47 51101 111 Geschäftsbedarf 185.000 135.000 185.000 137.239,72 Aufwendungen für Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Postgebühren und drucktechnische Erzeugnisse 51140 111 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 105.000 105.000 105.000 78.966,43 Pflege und Reparatur von fachtechnischen Geräten und Ausstattungsgegenständen, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen insbesondere für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße, das Studienzentrum Erziehung, Pädagogik, Schule (StEPS) Georgenstraße, die wachsende Zahl an Schulpraktischen Seminaren und die Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung. Epl. 10 - Seite 54 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 51190 Fkt 111 Bezeichnung Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 Ansatz 2021 1.000 1.000 Ist (Rest/R) 2020 942,82 R 31.929,15 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 51803 111 Mieten für Maschinen und Geräte 50.000 50.000 116.000 29.901,63 Insbesondere für die verschiedenen Bildungsstandorte: Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße, Studienzentrum Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS), Schulpraktische Seminare, Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung 52306 129 Archive und Sammlungen 140.000 140.000 157.000 136.339,48 2.399.000 1.847.069,09 Insbesondere Print- und Online-Medien für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße 52501 111 Aus- und Fortbildung 2.427.000 4.766.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei Titel 42701. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig.. 60.000,0 EUR werden künftig bei 1000/52501 nachgewiesen. Betroffen ist die Maßnahme Diskriminierungskritische Qualifizierung. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Summe Berufsbegleitende Weiterbildung und Studien Regionale/Überregionale Fortbildung (bisher unter TA 1) Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV) iMINT-Akademie Berufs- und Studienorientierung Open Educational Resources (OER) Fortbildung zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften Komponente Qualitätspaket Quereinstieg Leadership.lab proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten Landesprogramm Gute gesunde Schule Junior1stein: MINT-Fortbildungen für Cluster Fortbildung für Mathematik/Deutsch Schulungen zur Digitalisierung des Vorbereitungsdienstes Fortbildungen zu Bildung in der digitalen Welt Qualifizierungsmaßnahmen für Sonstige Lehrkräfte 2022 € 890.000 120.000 100.000 38.000 22.000 55.000 150.000 2023 € 890.000 120.000 100.000 38.000 22.000 55.000 150.000 2021 € 1.010.000 0 100.000 38.000 22.000 105.000 150.000 570.000 100.000 60.000 0 122.000 150.000 0 50.000 0 2.427.000 570.000 100.000 60.000 0 122.000 150.000 14.000 1.250.000 1.125.000 4.766.000 720.000 100.000 60.000 21.000 72.000 0 0 0 0 2.399.000 TA 1 Berufsbegleitende Weiterbildung und Studien Ausbau der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte gemäß WBLVO zur Steuerung einer fachgerechten Professionalisierung bei weiter wachsenden Einstellungsbedarfen sowie die Entwicklung eines vergleichbaren Maßnahmenangebots für das weitere pädagogische Personal an Schulen; Vereinbarungen mit Instituten und Universitäten für berufsbegleitende Weiterbildungsstudien und anderen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 18 LBiG i.V. mit § 4,5,6 WBLVO sowie den Maßnahmen gemäß § 12 LBiG für Qualifizierungsdienstleistungen im Rahmen von fachlichen und bildungspolitischen Schwerpunkten. TA 2 Regionale/Überregionale Fortbildung Fachtagungen und andere Fortbildungsveranstaltungen zu bildungspolitischen Schwerpunktthemen unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten, Ausbau und Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern zur Unterrichts- und Schulentwicklung zur Bildung in der digitalen Welt. TA 3 Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV) Fortbildung und Qualifizierung von Schlüsselpersonen und Fachkräften der Schulen sowie Bereitstellung von Materialien im Rahmen des Maßnahmenplans der IGSV. Epl. 10 - Seite 55 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 4 iMINT-Akademie Fortbildungsmaßnahmen der iMINT-Akademie in den MINT-Fächern für Berliner Lehrkräfte, Schulberaterinnen und Schulberater, Seminarleiter, Referendare, Lehramtsstudenten und die Akademiemitglieder, dazu gehört die Durchführungen von Fachtagungen und anderen Fortbildungsveranstaltungen, auch unter Hinzuziehung von externen Experten. TA 5 Berufs- und Studienorientierung Qualifizierungsdienstleistungen für die Leitungen der Schulpraktischen Seminare (SPS) und Fachseminare. TA 6 Open Educational Resources (OER) Qualifizierungen von Lehrkräften und weiteren Fachkräften im Bereich OER. Neben Wissen zum Urheberrecht und Lizenzen stehen die gezielte Nutzung digitaler Bildungsformate zur Einbindung von OER, die Befähigung zur Durchführung eigener OER-Fortbildungen in den Fachkonferenzen und schulinternen Angeboten sowie die Beauftragung und Begleitung der Erstellung von OER im Mittelpunkt. Außerdem werden Aktivitäten zur formalen Prüfung von OER sowie flankierende Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema OER in Aus- und Fortbildung platziert. TA 7 Fortbildung zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften Es werden Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte an Grund-, weiterführenden und beruflichen Schulen angeboten. Die Lehrkräfte werden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt und im Umgang mit Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus, anti-schwarzem Rassismus, Querfeindlichkeit, Ableismus, Sexismus und anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geschult sowie für einen empowernden Ansatz von Schülerinnen und Schülern gestärkt. Die Angebote sollen die Urteilskompetenz und Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte im Umgang mit Konflikten im Schulalltag fördern und Präventionsmöglichkeiten aufzeigen. Übergeordnetes Ziel ist die Unterstützung einer diskriminierungskritischen, diversitätssensiblen und demokratischen Schulkultur. TA 8 Komponente Qualitätspaket Quereinstieg Das für Quereinsteigende neu entwickelte Qualifizierungsprogramm „QuerBer“, welches die Quereinsteigenden bereits vor der Unterrichtsaufnahme professionell auf die neue Tätigkeit vorbereitet sowie pädagogisch vertiefend fördert und kollegial begleitet, wird gemäß den steigenden Bedarfszahlen weiter ausgebaut. Die ganzjährig wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltungen werden durch externe Experten unterstützt. Die Programmmaßnahmen werden fortlaufend weiterentwickelt und evaluiert. TA 9 Leadership.lab Im Leadership.lab werden diverse Qualifizierungsangebote zu bildungspolitischen Schwerpunktthemen, unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten, angeboten. Zur individuellen Beratung von schulischen Führungskräften werden Mentorenprogramme gestaltet und Coachings und Supervisionen vorgehalten. Eine externe Prozessevaluation zur Programmentwicklung im Leadership.lab ist vorgesehen. TA 10 proRespekt – gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten Qualifizierungskonzept zur Gewaltprävention- und Intervention an Schulen für proRespekt-Coaches und proRespekt-Piloten TA 12 Junior1stein: MINT-Fortbildungen für Cluster Fort- und Weiterbildungen sowie Coaching für MINT-Cluster bieten die Chance, die Akteure entlang der Bildungskette zu vernetzen, Synergien zu nutzen und die Clustereinrichtungen zu unterstützen. Junior1stein unterstützt bei der Berufsorientierung, vernetzt wichtige außerschulische Angebote und stärkt somit die MINT-Bildung. TA 13 Fortbildung für Mathematik/Deutsch Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern für Lehrkräfte der Fächer Mathematik und Deutsch für alle Schulformen. Mit diesem Fortbildungsschwerpunkt sind auch Fortbildungen in den Bereichen LRS und Rechenschwierigkeiten verbunden, um damit zur Förderung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beizutragen. Im Rahmen einer Qualitätssteigerung sollen weiterhin Fortbildungen im Bereich des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule mit externen Expertinnen und Experten gestaltet werden. TA 14 Schulungen zur Digitalisierung des Vorbereitungsdienstes Im Rahmen der Digitalisierung ist es notwendig die Seminarleitungen und Fachseminarleitungen technisch zum Umgang mit den mobilen Endgeräten, Smartboards und neuer Software zu schulen. Zusätzlich ist es notwendig, die Seminar- und Fachseminarleitungen darin zu unterstützen, sich die neuen digitalen Formen des Lehrens und Lernens didaktisch und fachdidaktisch zu erschließen. TA 15 Fortbildungen zu Bildung in der digitalen Welt Konzeptionelle Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen für Lehrkräfte zur Bildung in der digitalen Welt durch externe Referentinnen und Referenten. Insbesondere Durchführung von Fortbildungen und Beratungen zur digitalen Schulentwicklung, die die Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen sowie Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z.B. Schulberaterinnen und Schulberater sowie Lehrkräfte an Schulen) zu Themen der Bildung in der Digitalen Welt. TA 16 Qualifizierungsmaßnahmen für Sonstige Lehrkräfte Weiterqualifizierung der Sonstigen Lehrkräfte ohne Lehramt. Mit dieser Maßnahme sollen alle Möglichkeiten einer fachlichen Qualifizierung, auch mit dem potentiellen Ziel der Höhergruppierung, ausgeschöpft werden. Epl. 10 - Seite 56 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 52509 Fkt 129 Bezeichnung Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 720.000 1.286.000 Ansatz 2021 160.000 Ist (Rest/R) 2020 83.744,82 40.000,0 EUR werden künftig bei 54010 nachgewiesen. Betroffen ist die Maßnahme iMINT-Akademie. Teilansatz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Summe Maßnahme Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung Schulpraktische Seminare iMINT-Akademie Open Educational Resources (OER) Digitale Anwendungen und Bildungsmaterialien Digitale Tools zur Ausgestaltung von Prüfungen und Schulabschlussverfahren Austauschplattformen zur Erstellung und Verwaltung von Prüfungsaufgaben und Unterlagen Digitalisierung Vorbereitungsdienst Beauftragte/r für Umweltschutz und Klima (s. 54010) 2022 € 5.900 2.300 81.800 20.000 400.000 50.000 2023 € 5.900 2.300 81.800 20.000 900.000 50.000 2021 € 5.900 2.300 81.800 20.000 0 0 65.000 40.000 0 95.000 0 720.000 186.000 0 1.286.000 0 50.000 160.000 TA 1 Fortbildungszentrum der regionalen Fortbildung/TA 2 Schulpraktische Seminare Ausstattung der Schulpraktischen Seminare und der Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung mit notwendigen Lehrund Lernmitteln. TA 3 iMINT-Akademie Entwicklung und Verbreitung von Materialien für einen individualisierten Unterricht in den MINT-Fächern. Dazu gehören: Entwicklung und Bereitstellung von Experimentierboxen, Themenkisten, Kartei zur Rechenschwäche und Unterrichtsmaterialien in den MINT-Fächern. Bereitstellung und Verbreitung der Materialien für Grundschulen, weiterführende Schulen und Willkommensklassen. Ausstattung der Lernwerkstätten Naturwissenschaften und Mathematik. Material für innovative, fächerübergreifende Unterrichtsmodule unter Nutzung von Plattformen, digitalen Medien und IT-Technik. TA 4 Open Educational Resources (OER) Entwicklung von Lernmaterialien und Handbüchern zur rechtssicheren Erstellung von Open Educational Resources, Entwicklung und Anwendung von Prüfungsabläufen zur rechtssicheren Erstellung und Veröffentlichung von Open Educational Resources, Ausstattung von Seminaren und Qualifizierungsmaßnahmen mit diesen Materialien bzw. Handbüchern zur rechtssicheren Erstellung von Open Educational Resources. TA 5 Digitale Anwendungen und Bildungsmaterialien Zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und für Projekte zur Medienbildung sowie der Ausprägung von digitalen Kompetenzen sollen geeignete Unterrichtsmaterialien, Plattformen und digitale Werkzeuge für Schulen beschafft werden. Dazu zählt z.B. der Erwerb zentraler Lizenzen, die Beschaffung bzw. Entwicklung geeigneter digitaler Werkzeuge für den Unterricht und zur Stärkung individuellen Lernens. TA 6 Digitale Tools zur Ausgestaltung von Prüfungen und Schulabschlussverfahren Für bestimmte Schülerinnen und Schüler (z. B. Risikoschüler oder langfristig Erkrankte) sollen Verfahren bereitgestellt werden, damit diese chancengleich an Prüfungen und anderen Leistungsfeststellungen teilnehmen können. Hierfür sollen Konzepte und technische Lösungen entwickelt werden. Die Eignung und Szenarien für den Einsatz werden in einem Pilotprojekt untersucht und anschließend in ein regelhaftes Verfahren überführt und angeboten. TA 7 Austauschplattformen zur Erstellung und Verwaltung von Prüfungsaufgaben und Unterlagen Beschaffung und landesspezifische Anpassung bzw. Neuentwicklung digitaler Plattformen für die Aufgabenerstellung und die Distribution von Prüfungsaufgaben für zentrale und dezentrale Prüfungen einschließlich laufendem technischen Support. TA 8 Digitalisierung Vorbereitungsdienst Im Zuge der Digitalisierung der Schulen soll auch der Vorbereitungsdienst digitale Formen des Lehrens und Lernens vermitteln. Hierzu ist es notwendig, den edukativen Bereich entsprechend u.a. mit Tabletts, WLAN, Rechner für Smartboards und Software auszustatten. Epl. 10 - Seite 57 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 52510 Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Schulische Veranstaltungen Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 39.200 6.708,40 1.117.000 328.697,26 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. Die Maßnahmen finden sich im Titel 54053 wieder. 52518 114 Qualifizierungsmaßnahmen und Projektmittel (Inklusive Schulen) 700.000 700.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Titel 42701. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig.. 17.000,0 EUR werden künftig bei 54053 nachgewiesen. Unter Berücksichtigung der UN-BRK soll der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht in der allgemeinbildenden Schule teilnehmen, erhöht werden. Die Umsteuerung hat mit dem Schuljahr 2014/15 begonnen und wird schrittweise erfolgen. Schwerpunkte der Arbeit sind die Etablierung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren, die Steigerung der Anzahl der Inklusiven Schwerpunktschulen, die Umstellung der Ressourcenzuweisung in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“, die Qualifizierung des pädagogischen Personals, die Evaluation von umgesetzten Maßnahmen und die Entwicklung und Umsetzung weiterer Konzepte und Projekte der inklusiven Schule sowie die Entwicklung und Implementierung unterstützender Materialien und Medien. 52519 129 Maßnahmen zur Sprachbildung und -förderung sowie interkulturellen Öffnung 470.000 400.000 812.000 281.922,14 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Titel 42701. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig.. Sprachliche Kompetenz ist die Grundlage für jeglichen Bildungserfolg sowie für eine erfolgreiche Integration. Eine große Anzahl von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen wird weiterhin kontinuierlich aus den Willkommensklassen in das Regelsystem übergehen. Aber auch Kinder mit deutscher Herkunftssprache haben oft sprachliche Defizite. Um sie angemessen fördern und so schulische Erfolge und bestmögliche Abschlüsse gewährleisten zu können, sind vielfältige Bildungsangebote und unterstützende Maßnahmen erforderlich. Dies umfasst u.a. - - Maßnahmen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals von Kindertagesstätten und Schulen (Qualifizierung von Pädagoginnen und Pädagogen in Willkommensklassen, Maßnahmen zum Themenfeld sprachliche Bildung im Unterricht, Maßnahmen im Bereich interkulturelle Bildung, Sprachbildung/Sprachförderung für das pädagogische Personal in der ergänzenden Förderung und Betreuung, Sprachliche Bildung im Elementarbereich, Entwicklung und Verbreitung von Materialien), Schulbegleitprogramme in den Bereichen sprachliche und interkulturelle Bildung (u. a. Umsetzung des Transfers des Bund-Ländervorhabens Bildung durch Sprache und Schrift – BISS) Projekte zur Implementierung von durchgängiger Sprachbildung und zur interkulturellen Öffnung (Das Deutsche Sprachdiplom der KMK, LeseProfis – Peerprojekt zur Leseförderung, Jugend debattiert in Willkommensklassen), Bereitstellung von Instrumenten zur Sprachstandserhebung und Förderung (u. a. 2P I Potenzial und Perspektive ein Online-Instrument zur Erfassung sprachlicher und fachlicher Kompetenzen von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern), außerschulische Sprachförderung (Sprachcamps, Vorbereitung von Abschlüssen, Kooperationen mit Anbietern mit externen Partnern zum kreativen Spracherwerb). Epl. 10 - Seite 58 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 52520 Fkt 129 Bezeichnung Maßnahmen für die Begabungsförderung von Schülerinnen und Schülern Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.292.000 Ansatz 2021 1.292.000 Ist (Rest/R) 2020 2.392.000 962.664,80 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei 42701. Außerdem unterliegen die Ausgaben der Deckungsfähigkeit nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen. 80.000,0 EUR werden künftig bei 1042/68435 nachgewiesen. Programm „Begabtes Berlin“ zur Förderung der Begabungen aller Schülerinnen und Schüler. In diesem Rahmen sind u. a. vorgesehen: • Weiterentwicklung der Begabungsförderung im Elementarbereich durch Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher (z. B. Fachtag, Fortbildung zum BegaPaket) sowie der Anpassung und Erweiterung von Materialien (z. B. BegaPaket), • Aufbau von Kooperationen zwischen Kitas und Grundschulen zur Verstärkung der Talentsuche und Förderung von Kompetenzen der Kinder durch zusätzliche Angebote, • Weiterentwicklung der Begabungsförderung für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht und im Ganztag; Aufbau des Programms BegaSchule, Ausbau der Ferienangebote, Unterstützung der Netzwerkschulen und der Schulen mit regionalen Begabtengruppen am Nachmittag, • Unterstützung des Bund-Länder-Programms Leistung macht Schule (LemaS), • Qualifikation des pädagogischen Personals der Schulen und der Sibuz (Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) zur Erweiterung des Handlungsrepertoires: Ringvorlesungen Online, Schulung zu dem multidimensionalen Begabungs- und Entwicklungstool mBET sowie zum BegaPaket, • Entwicklung und Aufbau eines weiteren Mentorenprogramms zur Identifikation und Erfassung von Begabungen bei Kindern und Jugendlichen insbesondere aus bildungsfernen und sozial schwachen Elternhäusern, • Organisation und Durchführung eines jährlich stattfindenden Fachtages, • Durchführung der wissenschaftlichen Begleitung der Maßnahmen der Begabungsförderung, • Ausbau der Fachstelle Begabungsförderung mit Beratungsangeboten für Eltern und das pädagogische Personal. 52590 111 Aus- und Fortbildung und Umschulung aus Zuwendungen 1.000 1.000 1.000 2.720,00 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 52594 111 Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 1.059,81 R 16.662,32 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 52602 111 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen 15.500 15.500 15.500 2.623,23 Geschäftsausgaben der Landesgremien gemäß § 121 Schulgesetz Teilansatz 1 2 3 4 5 6 Summe 52703 111 Maßnahme 2022 € 1.200 1.200 1.200 10.000 1.050 550 15.200 Landesschulbeirat (LSB) Landeselternausschuss (LEA) Landeslehrerausschuss (LLA) Landesschülerausschuss (LSA) Mitgliedsbeitrag Bundeselternrat Sonstiges Dienstreisen 46.400 46.400 2023 € 1.200 1.200 1.200 10.000 1.050 850 15.500 46.400 8.232,91 Teilnahmen an verpflichtenden Sitzungen, insbesondere an KMK-Sitzungen, Fachausschüssen und Fachkommissionen, Unterausschüssen etc. Epl. 10 - Seite 59 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 52790 Fkt 111 Bezeichnung Dienstreisen aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 1.000 702,50 R 31.937,71 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 53105 111 Beteiligung an Messen und Ausstellungen 1.000 — 2.661.000 1.131.666,63 Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg. 54010 111 Dienstleistungen 2.857.000 3.855.000 40.000,0 EUR wurden bislang bei 52509 nachgewiesen. 100.000,0 EUR werden künftig bei 1000/54010 nachgewiesen. 200.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/52509 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Teilansatz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 1.014.000 557.000 307.000 150.000 Für 2022 - 1.400.000 1.250.000 150.000 Für 2023 425.299 Maßnahme Fortführung verschiedener Maßnahmen u. wissenschaftlicher Begleituntersuchungen zur Qualitätsentwicklung des Berliner Bildungswesens Untersuchung des schulischen Mittagessens Lernausgangslage 7 Druck und Versand ILEA Umsetzung der Ergebnisse der Yad-Vashem-Kooperation Erwachsenenbildungsgesetz Mütter-/Elternkurse Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" Interaktives Theaterstück "Trau Dich!" Strategisches Querschnittsprojekt "eine Region wird besser" Begleitkonzept für Quereinsteigende im Ganztag Projekt Mathe sicher können Vergabe von Leistungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II (KInvFGII) iMINT-Akademie (bisher bei 52509) Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenlehrpläne (bisher bei 1012/52509) Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Schularten Fachbeirat – externes Projektmanagement Kinderschutzkonzepte in den Berliner Schulen Referent/in Bildung für nachhaltige Entwicklung und Klima Landeskonzeption Alphabetisierung und Grundbildung Evaluation Vorbereitungsdienst Förderung Mehrsprachigkeit Vorbereitungen für ein Berliner Landesinstitut für Aus-, Fort- und Weiterbildung Gemeinschaftsschulen: Fusion Grund- und Oberschulen Gebärdendolmetscherleistungen Erinnerungsort Keibelstraße Machbarkeitsstudie Pauschale Minderausgaben Längsschnittstudie Gemeinschaftsschulen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule Epl. 10 - Seite 60 Ab 2024 - 2022 € 360.000 2023 € 360.000 2021 € 360.000 157.000 110.000 71.000 100.000 46.500 50.000 150.000 90.000 100.000 350.000 88.000 139.000 157.000 110.000 71.000 100.000 10.000 30.000 150.000 90.000 100.000 400.000 88.000 139.000 157.000 110.000 71.000 100.000 20.000 50.000 150.000 90.000 200.000 715.000 88.000 0 40.000 200.000 40.000 200.000 40.000 200.000 100.000 25.000 25.000 100.000 50.000 30.000 150.000 125.000 100.000 0 0 100.000 50.000 30.000 350.000 250.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 50.000 50.000 180.000 0 0 0 300.000 100.000 0 260.000 200.000 -150.000 0 0 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Teilansatz Maßnahme 30 31 32 Summe rd. Weiterentwicklung der erweiterten Lernwelten an den Berliner Volkshochschulen Längsschnittstudie Lehrkräftebildung Wissenschaftliche Begleitstudie Bildung in der digitalen Welt 2022 € 50.000 2023 € 100.000 2021 € 0 50.000 2.856.500 2.857.000 50.000 200.000 3.855.000 3.855.000 0 0 2.661.000 2.661.000 0 TA 2 Untersuchung des schulischen Mittagessens Laboruntersuchung von Lebensmittelproben des schulischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen der Primarstufe in der offenen und gebundenen Form sowie an Schulen mit sonderpädagogischem Förderzentrum. TA 3 Lernausgangslage 7 Bereitstellung der Hefte für die Lernausgangslage im Jahrgang 7 und Neukonzeption. Geplant ist, mit wissenschaftlicher Begleitung ein wirksames Instrument für die Diagnose und Förderung am Übergang zur weiterführenden Schule zu erarbeiten. Entwickelt werden soll eine dauerhafte Fassung, die in modularisierter Form für alle Berliner Schulen mit Sek I bereitgestellt werden kann. TA 4 Druck und Versand von ILeA Die Maßnahmen 11 und 15 der Qualitätsoffensive „Potentiale entfalten. Ergebnisse steigern“ sehen die verpflichtende Einführung von Individuellen Lernstandserhebungen (ILeA) vor. Das Instrument liegt als Printversion für Deutsch in den Jahrgangsstufen 2, 4 und 5 sowie Mathematik in den Jahrgangsstufen 4 und 5 inklusive von Heften für die Lehrkräfte vor. TA 5 Umsetzung der Ergebnisse der Yad-Vashem-Kooperation Entwicklung von schulischen Projekten, Unterrichtsmaterialien, Ausstellungen, etc. zur Antisemitismusprävention, Akzeptanz von Vielfalt und Demokratiebildung, die aus Anregungen der Fortbildungsreisen nach Yad Vashem hervorgehen und im Netzwerk der teilnehmenden Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte umgesetzt werden. TA 6 Erwachsenenbildungsgesetz Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes fallen Kosten für Dienstleistungen für den Druck von Publikationen und Durchführung von Fachveranstaltungen auch in Hinblick auf den geplanten Fonds zur Förderung innovativer Maßnahmen anerkannter Einrichtungen der Erwachsenenbildung (s. Titel 68569 TA 35) sowie für die Gremienbetreuung (Erwachsenenbildungsbeirat) an. TA 7 Mütter-/Elternkurse Evaluation der Mütter-/Elternkurse zur Qualitätssicherung und zu Steuerungszwecken. TA 8 Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ Fachliches Unterstützungsangebot für Schulen zur Entwicklung eines Konzeptes zum Schutz vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen TA 9 Interaktives Theaterstück „Trau Dich!“ Organisation und Durchführung des Theaterstücks "Trau Dich!", eine Präventionsmaßnahme gegen sexuellen Missbrauch TA 10 Strategisches Querschnittsprojekt „eine Region wird besser“ Die Qualifizierung bettet sich in die Gesamtstrategie zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ein und hat die Entwicklung eines gemeinsamen besseren Verständnisses von komplexen Schulentwicklungsprozessen sowie Lösungsansätzen und die Entwicklung von Gesprächsführungskompetenzen zum Ziel (professioneller Dialog). Dabei wird auf die Stärkung von Feedback-Kultur, Zusammenarbeit und Vernetzungen von Schulaufsichten und Schulleitungen ebenso wertgelegt wie auf die Förderung eines gemeinsamen und abgestimmten Handlungskonzeptes sowohl auf der Ebene exemplarisch ausgewählter Schulen/Schulleitungsteams als auch im Schulaufsichtsteam. Einzelne Schulen arbeiten an dem systemisch angelegten Pilotvorhaben in Kooperation mit der Robert-Bosch Stiftung zu designbasierter Schulentwicklung (DBSE) mit. TA 11 Begleitkonzept für Quereinsteigende im Ganztag Im Rahmen des „Begleitkonzepts für Quereinsteigende im Ganztag“ findet eine Qualifizierungsreihe zu Anleitungsprozessen in der pädagogischen Arbeit an Berliner Ganztagsschulen für Berufs- und Quereinsteigende und ihre Anleitenden statt. Hintergrund ist, dass immer mehr angehende Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit an Berliner Ganztagsschulen aus verschiedenen Quereinstiegskontexten kommen oder sich in berufsbegleitender Ausbildung befinden. Sie sind gleichzeitig sowohl vollwertige Kollegin oder vollwertiger Kollege als auch Lernende. Sie brauchen die Unterstützung, Anleitung und Beratung einer erfahrenen Fachkraft, die den Berufseinstieg in einen angeleiteten Prozess überführt und so nicht zuletzt auch die Arbeitszufriedenheit der dringend benötigten Pädagoginnen und Pädagogen erhöht. TA 12 Projekt Mathe sicher können Das Projekt „Mathe sicher können" im Rahmen der Qualitätsoffensive hat das Ziel, die fachliche und fachdidaktische Kompetenz von Lehrkräften im Fach Mathematik zu stärken. Kernelemente sind die Qualifizierung von Schulberaterinnen und Schulberatern zur Prozessbegleitung in den Schulen, der Aufbau von regionalen Netzwerken mit Fokus auf den Übergang sowie die wissenschaftliche Beratung, Begleitung und Evaluation der Implementierung dieses Förder-und Diagnosekonzeptes. Epl. 10 - Seite 61 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 13 Vergabe von Leistungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFGII) Ausgaben für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der im Jahr 2019 erfolgten Beauftragung (nach einer EU-weiten Ausschreibung) eines externen Dienstleisters zur Unterstützung bei der Umsetzung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur für Schulen in freier Trägerschaft (KlnvFG2-FRl-SifT). TA 14 iMINT-Akademie In Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern werden mit dem Ziel der Qualitätssicherung inklusive Unterrichtsmaterialien im OER-Format für die MINT-Fächer entwickelt und verbreitet. Insbesondere werden sprachfördernde und medienbildende Angebote erstellt, die für Lerngruppen mit heterogenen Lernvoraussetzungen geeignet sind und ein selbstständiges Lernen ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Materialien für innovative, fächerübergreifende Unterrichtsmodule unter Nutzung von Plattformen, digitalen Medien und IT-Technik. TA 15 Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenlehrpläne Für alle Fächer in der Sekundarstufe II werden die curricularen Vorgaben für die überfachliche Kompetenzentwicklung neu gefasst. Dadurch wird dieser Bereich in Fortführung des Rahmenlehrplans 1- 10 in allen Berliner Rahmenlehrplänen für den allgemeinbildenden Unterricht verankert. Sowohl fächerübergreifend als auch fachspezifisch sind Unterrichtsmaterialien zu entwickeln bzw. zu beschaffen, durch die Lehrkräfte und Schulen bei der Umsetzung der Rahmenlehrvorgaben unterstützt werden. TA 16 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Schularten Zielgerichtet werden in Zusammenarbeit mit den SL-AG der Schularten und den schulartbezogenen Schulaufsichtskolleginnen und -kollegen schulfachliche Fragen zu den Schularten erörtert. Dabei werden drängende und relevante Themen von vertiefter Zusammenarbeit exemplarisch und mit Bezug zu den Empfehlungen der Qualitätskommission von Prof. Köller aufgenommen und soweit möglich auch gemeinsam mit Wissenschaftlern und Studierenden (zum Beispiel der Humboldt-Universität erarbeitet (vgl. AG „Basiskompetenzen stärken“ oder „Anfangsunterricht Fremdsprachen“, hier: altsprachlich). Neue Veranstaltungsformate sollen initiiert werden, um den bezirksübergreifenden fachlichen Austausch zu verbessern, und, sobald dies wieder möglich ist, in Präsenz umgesetzt werden. TA 17 Fachbeirat – externes Projektmanagement Der Qualitätsbeirat für Bildung begleitet die Umsetzung von Empfehlungen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Unterricht in Berlin. In diesem Zusammenhang wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, welche die Arbeit des Qualitätsbeirats unterstützt. Die Geschäftsstelle ist Teil eines einzurichtenden strategischen Projektmanagements zur Schulqualität. Für den Aufbau des Projektmanagements wird das Personal der Geschäftsstelle qualifiziert und es werden externe Expertisen hinzugezogen. TA 18 Kinderschutzkonzepte in den Berliner Schulen Erarbeitung von Materialien zur Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten. TA 19 Referent/in Bildung für nachhaltige Entwicklung und Klima Steuerung von modellhaften Prozessen der Schulentwicklung im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Klima, Erarbeitung und Vermittlung von Unterrichtsmaterialien und unterrichtsbegleitenden Projekten im Themenfeld, Organisation und Umsetzung der Klimazukunftskonferenz und anderer Projekte zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Maßnahmen zu diesen Themen. TA 20 Landeskonzeption Alphabetisierung und Grundbildung Beauftragung der Entwicklung einer Landeskonzeption als Weiterentwicklung und Verbreiterung der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung (2015 - 2018). Über die Landeskonzeption sollen die Bezirke systematisch in die Grundbildungsstrategie des Landes einbezogen werden, ebenso die für das Thema besonders relevanten Senatsressorts sowie die freien Träger der Alphabetisierung. Für die Erarbeitung der Landeskonzeption und die Einbeziehung der Partner ist ein professionelles Projektmanagement erforderlich. TA 21 Evaluation Vorbereitungsdienst Nach § 4 des Gesetzes über die Aus- Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG) vom 07. Februar 2014 haben alle Einrichtungen der Lehrkräftebildung die Qualität und den Erfolg ihrer Arbeit regelmäßig zu ermitteln und zu bewerten (interne Evaluation). Die Evaluation wird Auswirkungen auf die Kompetenzentwicklung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie auf die strukturelle Ausbildung in den Seminaren haben. TA 22 Förderung Mehrsprachigkeit Die Förderung der Mehrsprachigkeit unterstützt die zielgerechte weitere Umsetzung des entsprechenden Konzeptes für die Berliner Schule (Dez. 2021) bzw. des § 15 SchulG „Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit“. Geplant sind u. a. Maßnahmen zur Stärkung des Fremdsprachenunterrichts, die Einführung eines Gütesiegels „Gute mehrsprachige Schule“ und die weitere Förderung des bilingualen Unterrichts. TA 23 Vorbereitungen für ein Berliner Landesinstitut für Aus-, Fort- und Weiterbildung Konzept- und Organisationsentwicklung für ein Berliner Landesinstitut zur Aus- Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals an Berliner Schulen. Epl. 10 - Seite 62 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 24 Gemeinschaftsschulen: Fusion Grund- und Oberschulen Bei der Fusion von bestehenden Grundschulen und Oberschulen in eine Gemeinschaftsschule bedarf es externer Unterstützung, um den Gesamtprozess der Schulzusammenführung hin zu einer Gemeinschaftsschule zu begleiten und zu befördern. Dazu gehören z.B. die Zusammenführung von zwei Kollegien zu teamverbundenen Arbeitsweisen, ggf. die Überwindung von Widerständen, die Beratungen und Begleitung der beiden Schulleitungen zur Gestaltung des Umwandlungsprozesses z.B. durch Coaching, die Moderation bei der Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes der neuen Schule u.a.m. TA 28 Längsschnittstudie Gemeinschaftsschulen Die wissenschaftliche Begleitung der Gemeinschaftsschulen wird in der Form einer Längsschnittstudie (Klassenstufen 1 bis 13) fortgesetzt. Die Mittel in 2022 dienen zur Vorbereitung der Studie, die in 2023 und 2024 realisiert werden soll. TA 29 Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule Zur Finanzierung von Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule, insb. zur Umsetzung von § 17a des Berliner Mobilitätsgesetzes. TA 30 Weiterentwicklung der erweiterten Lernwelten an den Berliner Volkshochschulen Zur Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen der Kursleitenden. TA 31 Längsschnittstudie Lehrkräftebildung Längsschnittstudie zur Evaluation der Lehrkräftebildung in Berlin mit Schwerpunktsetzung auf der 2. Phase (Referendariat) und den Übergängen zwischen den verschiedenen Phasen und dem Einstieg ins Berufsleben. Die Mittel in 2023 dienen zur Vorbereitung der Studie, die 2024 realisiert werden soll. TA 32 Wissenschaftliche Begleitstudie Bildung in der digitalen Welt Wissenschaftliche Studie auf Grundlage qualitativer und quantitativer Methoden zur Untersuchung von Bildung in der digitalen Welt, u.a. zu den Auswirkungen der Ausstattung von Berliner Schulen mit digitalen Endgeräten. 54024 129 Aufführungsrechte, Kompositionsaufträge 1.000 1.000 — 2.017.000 1.070.000 1.066.452,00 1.000 GEMA-Gebühren für zentrale schulische Veranstaltungen (Pauschalabgeltung). 54025 111 Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche 2.008.000 Vertragliche Verpflichtung zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz für die Zugänglichmachung und Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien in der Berliner Schule sowie in der Erwachsenenbildung im Rahmen von Verträgen, die mit der Verwertungsgesellschaft WORT abgeschlossen wurden. 54034 111 Leistungen der Selbstversicherung 1.000 1.000 1.000 — 1.591.000 802.022,75 Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen. 54053 111 Veranstaltungen 2.013.000 2.611.000 17.000,0 EUR wurden bislang bei 52518 nachgewiesen. 22.000,0 EUR wurden bislang bei 68585 nachgewiesen. 50.000,0 EUR werden künftig bei 1011/54053 nachgewiesen. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 7 Deutscher Motorik Test (DMT) Jugend trainiert für Olympia Jugend trainiert für Paralympics Schulschwimmen und Intensivschwimmkurse Schulsportliche Wettkämpfe und Veranstaltungen (bisher bei 52510) Zentrale musisch-künstlerische Veranstaltungen mit Schulen (bisher bei 52510) Kooperationsvertrag Yad Vashem(s.1011/54053) 8 9 10 11 Denkmal Aktiv - Kulturerbe macht Schule Veranstaltungen im Rahmen der Qualitätsentwicklung Musikalische Grundschule (bisher bei 52518) Jugend debattiert (bisher bei 68585) 6 Epl. 10 - Seite 63 2022 € 408.000 479.000 75.000 884.800 10.000 2023 € 458.000 529.000 83.000 1.324.800 10.000 2021 € 458.000 529.000 83.200 344.800 0 29.200 29.200 0 50.000 50.000 100.000 10.400 20.800 17.000 22.000 10.400 20.800 17.000 22.000 10.400 20.800 0 0 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Teilansatz Maßnahme 12 13 14 Summe rd. Kleinveranstaltungen UNESCO-Schulen-Jahrestagung 2023 in Berlin Schulsportliche Sonderprojekte 2022 € 5.200 0 1.000 2.012.400 2.013.000 2023 € 5.200 50.000 1.000 2.610.400 2.611.000 2021 € 5.200 0 0 1.590.400 1.591.000 TA 1 Deutscher Motorik Test (DMT) Bewegungs-, Sport- und Gesundheitsangebote an den Berliner Schulen in Kooperation mit außerschulischen Partnern zur Umsetzung von KMK- und DOSB-Empfehlungen, Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Motorik Tests. TA 2 Jugend trainiert für Olympia Vorbereitung, Organisation und Durchführung von schulsportlichen Veranstaltungen zur Umsetzung des Bundeswettbewerbs der Schulen "JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA". TA 3 Jugend trainiert für Paralympics Vorbereitung, Organisation und Durchführung von schulsportlichen Veranstaltungen zur Umsetzung des Bundeswettbewerbs der Schulen "JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS" und der Teilhabe von Berliner Schülerinnen und Schülern mit Behinderung an diesem schulischen Angebot. TA 4 Schulschwimmen und Intensivschwimmkurse Aufbau von Schulschwimmzentren zur Qualitätssteigerung der Schwimmausbildung, Durchführung von Intensivschwimmkursen in den Ferien und Maßnahmen zur Fortbildung von Lehrkräften in Bezug auf die Aktualisierung der Rettungsfähigkeit. TA 5 Schulsportliche Wettkämpfe und Veranstaltungen Die Maßnahme wurde bislang bei Titel 52510 nachgewiesen. TA 6 Zentrale musisch-künstlerische Veranstaltungen mit Schulen Musische Wochen der Berliner Schulen: vor 68 Jahren eingeführte zentrale Veranstaltungsreihe in Konzerthäusern Berlins, bei der Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsergebnisse in den Bereichen Chor, Orchester, Bands, Tanz u.v.m. der Öffentlichkeit präsentieren. Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen wie "Musikbetonte Grundschulen musizieren", "Berliner Bläserklassenfestival", "Schulensembles stellen sich vor", "Tanzbühne" und "Tanz in der Schule". Die Maßnahme wurde bislang bei Titel 52510 nachgewiesen. TA 7 Kooperationsvertrag Yad Vashem Vor- und Nachbereitung, Organisation und Durchführung von Austauschprogrammen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der Gedenkstätte Yad Vashem (Israel). TA 8 Denkmal Aktiv – Kulturerbe macht Schule Beteiligung an der bundesweiten Schulaktion „Denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. In Projektvorhaben an Grundschulen (Jahrgangsstufe 5 und 6) und weiterführenden Schulen wird das fächerübergreifende Arbeiten und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege gefördert und begleitet. TA 10 Musikalische Grundschule Die Musikalische Grundschule ist ein Schulentwicklungsprojekt an über 50 Berliner Grundschulen, das den schulischen Alltag „musikalisiert“: Durch Einbezug musikalischer Elemente beim Lernen in allen Fächern und im schulischen Tagesablauf wird u.a. die Umsetzung der bildungspolitischen Schwerpunkte Sprachbildung, Inklusion, Heterogenität und Integration gefördert. Die Schulgemeinschaft erfährt durch die musikalischen Elemente ein größeres Zusammengehörigkeitsgefühl und eine freudvollere Unterrichts- und Freizeitgestaltung. TA 11 Jugend debattiert Jugend debattiert ist der größte bundesweite Wettbewerb zur sprachlichen und politischen Bildung und fördert darüber hinaus die Meinungs- und Persönlichkeitsbildung. Der Wettbewerb wird in Berliner Schulen, Regionalverbünden, auf Landes- und Bundesebene durchgeführt. Zusätzlich ist 2016 Jugend debattiert in Willkommensklassen sehr erfolgreich als Pilotprojekt in Berlin gestartet. TA 14 Schulsportliche Sonderprojekte Pilot Mädchenförderung durch Vereine und Verbände an Schulen, Pilot Radfahren an Schule Epl. 10 - Seite 64 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 1.000 1.000 — Besondere Unterstützungsmaßnahmen an Schulen 2.850.000 3.330.000 3.550.000 83.726,00 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 1.665.000 1.665.000 — 1.690.000 54079 111 Verschiedene Ausgaben 54122 129 1.690.000 Die Verpflichtungsermächtigungen werden benötigt, um für beide Teilansätze jeweils Verträge über das gesamte Schuljahr abschließen zu können. Teilansatz Maßnahme 1 Schülerinnen und Schüler mit bes. Bedarf in der emotionalen, sozialen und psychosozialen Entwicklung Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte 2 Summe 2022 € 2.300.000 2023 € 2.680.000 2021 € 3.150.000 550.000 2.850.000 650.000 3.330.000 400.000 3.550.000 TA 1 Schülerinnen und Schüler mit bes. Bedarf in der emotionalen, sozialen und psychosozialen Entwicklung Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung des „Ergebnispapiers der Expertinnen und Experten für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Auffälligkeiten in der emotionalen, sozialen und psychosozialen Entwicklung“. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden vorwiegend an allgemeinbildenden Schulen, für einen begrenzten Zeitraum, in einer fachlich spezifizierten Lerngruppe gefördert. Die angebotenen Hilfen erfolgen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe und bedarfsorientiert auch aus dem Gesundheitsbereich. Ziel ist zunächst die Stabilisierung bestehender und die Implementierung neuer Lerngruppen und Kleinklassen in einigen Berliner Schulen. Die gemachten Erfahrungen sollen fachliche Grundlage für eine Ausweitung auf weitere Schulen sein. TA 2 Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte außerhalb der jeweiligen Schule sind als zusätzliches Angebot zu bereits bestehenden Maßnahmen in den Bezirken gegen Schuldistanz gedacht. Sie nehmen die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler in den Blick, die regelmäßig der Schule fernbleiben, jedoch in der Regel keinen ausgeprägten sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben. Ein entsprechendes Angebot gibt es im Bezirk SteglitzZehlendorf, die „Diagnose Schulambulanz – Deine Stärken aktivieren“, welches als Vorlage für dieses Konzept dient. Angestrebt wird die Ausweitung des Modells auf alle Berliner Bezirke. 54690 129 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 225.026,78 R 505.376,42 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 63201 155 Ersatz von Verwaltungsausgaben an Länder 4.625.000 4.625.000 4.625.000 4.625.000,00 Die Berechnung des Zuschusses des Landes Berlin (50 % der Gesamtkosten) an das Land Brandenburg basiert auf dem Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien vom 22.05.2006 sowie der diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarung vom 22.05.2006 (LISUM). 63207 153 Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder 502.000 502.000 402.000 516.536,85 Länderanteil Berlins an gemeinsamen Finanzierungen zur Umsetzung der Beschlüsse der KMK nach dem Königsteiner Schlüssel einschließlich des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) und der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). 67101 129 Ersatz von Ausgaben 30.000 30.000 48.000 18.112,72 Insbesondere Ersatz von Ausgaben an Tageseinrichtungen der Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Durchführung des Sprachstandfeststellungsverfahrens (§ 55 SchulG) Epl. 10 - Seite 65 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 67115 Fkt 113 Bezeichnung Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 63.918.000 66.011.000 Ansatz 2021 65.047.000 Ist (Rest/R) 2020 62.967.783,57 16.895.000,0 EUR werden künftig bei 67180 nachgewiesen. Auf der Grundlage des Schulgesetzes, der Schülerförderungs- und Schülerbetreuungsverordnung, der Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der Ganztagsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in freier Trägerschaft (frSchulRV) zu erstattende Kosten. Die Finanzierung erfolgt bezogen auf das Schuljahr. Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabetitel 67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11110). Ausgaben von bis zu 6.221.000 € in 2022 und 5.109.000 € in 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Mehr wegen steigender Schülerzahlen, insbesondere durch den Wegfall der Bedarfsprüfung für einzelne Jahrgangsstufen. Die Erstattung der Kosten für das Mittagessen in der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt aus dem Titel 67180. 67180 (neu) 113 Zuschüsse zur Beköstigung von Kindern, Schülerinnen und Schülern 16.895.000 16.895.000 16.895.000 16.354.954,16 1.200.000 1.200.000 576.125,00 16.895.000,0 EUR wurden bislang bei 67115 nachgewiesen. 68101 142 Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen 1.200.000 Für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der MINT-Fächer und Musik ohne bisherigen Lehramtsbezug sollen Stipendienprogramme zur Verfügung gestellt werden, um einen Quereinstiegsmaster für das Lehramt zu absolvieren [500 € mtl./Masterstudierende in MINT und Musik für zwei Jahre (bis zu 100 Stipendien jährlich)]. 68123 129 Ehrungen, Preise 6.000 6.000 6.000 4.911,46 29.400 5.785,82 Ehrungen und Preise für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Wettbewerben. 68165 259 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge 29.400 29.400 Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – eintägige Schulausflüge) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). 68179 259 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung 6.500.000 6.800.000 4.578.000 6.533.232,68 Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Lernförderung) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Mehr in Anpassung an das Ist 2020. 68180 259 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule 900.000 900.000 2.096.000 881.342,76 Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Mittagsverpflegung Schule) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Weniger in Anpassung an das Ist 2020. Epl. 10 - Seite 66 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68419 Fkt 322 Bezeichnung Förderung des Sports Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.902.000 Teilansatz Maßnahme 1 Zuwendungen an Berliner Sportverbände im Rahmen der Organisation von Bundesfinalveranstaltungen Profivereine machen Schule Profivereine (und weitere Vereine) machen Kita Schule und Verein 2 3 4 Summe 1.902.000 Ansatz 2021 1.622.000 Ist (Rest/R) 2020 1.451.368,12 2022 € 110.000 2023 € 110.000 2021 € 110.000 806.000 806.000 180.000 1.902.000 806.000 806.000 180.000 1.902.000 756.000 756.000 0 1.622.000 TA 1 Zuwendungen an Berliner Sportverbände im Rahmen der Organisation von Bundesfinalveranstaltungen Im Rahmen der Bundesfinalveranstaltungen von „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ in Berlin erhalten Berliner Sportverbände Zuwendungen zur Ausrichtung der sportlichen Wettkämpfe. TA 2 Profivereine machen Schule Das Kooperationsprogramm ermöglicht die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen und niedrigschwelligen (zusätzlichen) Sportangeboten an Berliner Grundschulen in Zusammenarbeit mit Berliner Profivereinen und deren Trainerinnen und Trainern. TA 3 Profivereine (und weitere Vereine) machen Kita Das Kooperationsprogramm ermöglicht die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen und niedrigschwelligen (zusätzlichen) Sportangeboten an Berliner Kindertagesstätten in Zusammenarbeit mit Berliner Profi- und Breitensportvereinen und deren Trainerinnen und Trainern. TA 4 Schule und Verein Mit dem Kooperationsprogramm Schule und Sportverein/-verband werden Kooperationen zwischen Berliner Schulen und Sportvereinen und -verbänden gefördert. Die Ziele sind mehr Bewegung in den Schulalltag zu bringen, Kinder und Jugendliche an lebenslanges Sporttreiben heranzuführen und sie als Mitglieder für die Sportvereine zu gewinnen. 68450 127 Förderung der Berufsausbildung 13.000.000 13.000.000 12.865.000 12.950.558,06 Zur Förderung der Teilzeit- und Vollzeitausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft wird das bisher von den Schülerinnen, Schülern und Studierenden zu zahlende Schulgeld auf Antrag der Schulträger durch pauschalierte Sätze übernommen. Der Schulgeldersatz erfolgt auf der Grundlage einer Fördervereinbarung seit dem Schuljahresbeginn 2016/2017. Mehr aufgrund tendenziell steigender Schülerzahlen. Epl. 10 - Seite 67 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68509 Fkt 127 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Zuschuss an das Pestalozzi-Fröbel-Haus 9.787.000 Ansatz 2021 10.472.000 9.606.000 Ist (Rest/R) 2020 9.198.900,00 Zuschussgewährung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein. Der Haushaltsplan nach § 106 LHO wird vom Kuratorium beschlossen und ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemäß § 108 LHO zu genehmigen. Mehr aufgrund der einzuplanenden Lohndrift und infolge von Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie der Eröffnung zusätzlicher Klassen für die Ausbildung zur Sozialpädagogin und zum Sozialpädagogen. In 2023 zudem mehr für Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Brandschutzes. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Schülerinnen und Schüler in schulischer Ausbildung des Pestalozzi-Fröbel-Haus (PFH) Stand 01.10.2018 Stand 01.10.2019 Stand 01.10.2020 w m w m w m 375 163 477 204 505 218 69,70% 30,30% 70,04% 29,96% 69,85% 30,15% 5.496 2.389 5.780 2.472 6.425 2.773 Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen des PFH. Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Auszubildender am PFH. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Auszubildenden. Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 68511 127 Zuschuss an den Lette-Verein in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 15.648.000 15.055.000 14.143.000 Für 2022 Für 2023 Ab 2024 1.070.000 - - 14.998.116,69 Zuschussgewährung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein. Der Haushaltsplan nach § 106 LHO wird vom Kuratorium beschlossen und ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gemäß § 108 LHO zu genehmigen. Mehr aufgrund der einzuplanenden Lohndrift und infolge von Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie für Sanierungsmaßnahmen und einer Schulgeldbefreiung bei den Gesundheitsfachberufen. Weniger in 2023 wegen der in 2022 auslaufenden Sanierungsmaßnahmen. In 2022 mehr für Ausstattung der Werkstatt für praktisches Lernen, in 2023 zur Refinanzierung der Mindereinnahmen durch die Schulgeldfreiheit für die Schulen der Gesundheitsberufe beim Lette-Verein Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Absolut Relativ Ressourcen(in T €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: Schülerinnen und Schüler in schulischer Ausbildung des Lette-Vereins Stand 01.10.2018 Stand 01.10.2019 Stand 01.10.2020 w m w m w m 457 302 457 292 470 308 60,21% 39,79% 61,01% 38,99% 60,41% 39,59% 8.313 5.493 8.279 5.290 9.060 5.937 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen des Lette-Vereins. Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Auszubildender im Lette-Verein. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Auszubildenden. Epl. 10 - Seite 68 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68536 Fkt 152 Bezeichnung Ansatz 2022 Zuschuss an die Jüdische Volkshochschule Beträge in EURO Ansatz 2023 128.000 128.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 128.000 128.000,00 Laut Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin: Zuschuss für Weiterbildung .......................................................................................................................... Zuschuss für Sprachvermittlung insbesondere zur Integration neuer Mitglieder .......................................... 68537 187 Zuschuss an die Stiftung Planetarium Berlin 3.360.000 3.419.000 102.000 € 26.000 € 128.000 € 3.568.000 5.204.644,00 Die Stiftung „Planetarium Berlin“ wurde zum 01.07.2016 errichtet. Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, zu der die Archenhold-Sternwarte in Alt-Treptow 1, die Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium am Munsterdamm 86 - 90 und das Zeiss-Großplanetarium in der Prenzlauer Allee 80 gehören. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Schulbildung und der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Astronomie. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung jährliche Zuschüsse des Landes Berlin nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Planetarium Berlin“, Artikel 1 des Gesetzes zur Zusammenführung der Berliner Planetarien und Sternwarten vom 24.06.2016). 68569 129 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland 13.311.000 14.446.000 14.096.000 16.628.482,81 100.000,0 EUR wurden bislang bei 1042/68569 nachgewiesen. 100.000,0 EUR wurden bislang bei 68617 nachgewiesen. 65.000,0 EUR werden künftig bei 1011/68569 nachgewiesen. 800.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/54002 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 995.000 995.000 — 1.576.000 1.576.000 Von den Umsetzungen betroffen sind die Maßnahme Schülerhaushalte, Checkpoint Charlie Stiftung und SuRe. Die Verpflichtungsermächtigungen sind für den TA der Kofinanzierung von ESF+ Instrumenten vorgesehen und werden zum Abschluss von überjährigen Verträgen benötigt sowie für Teilansatz 23 zum Abschluss von Verträgen jeweils für das gesamte Schuljahr. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 BIG Prävention (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen, BIG e. V.) Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin Serviceagentur Ganztag Berlin Förderung von Lesen und Schreiben e. V. Grundbildungszentrum für Analphabetinnen und Analphabeten Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungsreife e. V. (AOB) Mittel zur Kofinanzierung von ESF/ESF+ Instrumenten ISQ Projekte der interkulturellen Bildung und Demokratieförderung Projekt "TuWaS!" Schülerhaushalte (bisher bei 68617 und 1042/68569) Ferienschulen für zugewanderte Kinder und Jugendliche Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit Förderung Tannenhof Außerschulischer Lernort Polizeigefängnis Keibelstraße Begabungsförderung Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt Heroes Bildung lokaler Alpha-Bündnisse Gesicht Zeigen! QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung Epl. 10 - Seite 69 2022 € 290.340 2023 € 290.340 2021 € 260.340 110.690 613.470 117.300 654.350 110.690 863.470 117.300 634.350 110.690 463.470 117.300 584.350 226.690 635.060 846.950 283.000 226.690 842.560 846.950 283.000 226.690 380.060 846.950 0 210.310 350.000 264.500 3.220 94.310 195.460 159.880 347.620 183.300 179.960 430.160 446.530 210.310 450.000 789.500 3.220 94.310 195.460 159.880 397.620 183.300 179.960 430.160 446.530 210.310 200.000 1.089.500 3.220 94.310 195.460 159.880 297.620 103.300 129.460 430.160 406.530 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Teilansatz Maßnahme 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 Summe rd. KIgA (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus) Teach First Schülerlabor Netzwerk GenaU mehr als lernen Klimaschutz am Schulstandort proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten Medienkompetenzzentren meet to respect Demokratie und Rechtsstaat Lichtburg Stiftung - Gartenstadt Atlantic Erwachsenenbildungsgesetz Diagnostische Instrumente Landesverband der Kita- und Schulfördervereine BerlinBrandenburg e. V. (lsfb) ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen) Natur- und Werkpädagogik PFH SuRe (bisher bei 1012/54002) Sonstige RambaZamba / inklusives Theater BildungsBande / Peer Education Projekt Jugendforschungsschiff familY-Programm (Buddy) Dialog macht Schule (zu TA 28) Deutsche Volkshochschultag Deutsch-Jüdisches Theater (s. 1042/68525) Bildungsprojekt Youthwork - Berliner Aidshilfe BiKoBerlin i-Päd Elternbegleitung an Grundschulen in Berlin (s. 1012/67139) Serious-Games Projekt Lernwerkstatt eXplorarium Robotics-Gardening-Open Source Projekt Kinderkulturmonat (s. 1042/68525) Berliner Schulpate New Israel Fund duvia e.V. QueerLeben/ inter*trans*Beratung für Jugendliche Lernen durch Engagement Helleum IBIM e.v. 2022 € 182.310 1.255.350 68.010 204.620 31.390 363.210 627.680 135.800 150.000 80.000 0 462.310 150.000 2023 € 182.310 260.350 68.010 204.620 31.390 363.210 627.680 135.800 150.000 80.000 650.000 520.000 250.000 2021 € 112.310 1.255.350 68.010 204.620 31.390 150.000 627.680 135.800 150.000 80.000 500.000 300.000 100.000 150.000 150.000 850.000 850.000 500.000 500.000 27.800 27.610 80.000 80.000 50.000 50.000 53.000 53.000 5.500 5.500 0 0 0 0 0 0 150.000 170.000 150.000 200.000 200.000 250.000 0 0 100.000 0 50.000 50.000 0 0 0 0 150.000 150.000 75.000 150.000 150.000 150.000 75.000 75.000 50.000 100.000 20.000 40.000 70.000 115.000 13.301.080 14.445.080 13.311.000 14.446.000 150.000 900.000 800.000 27.790 80.000 115.080 52.310 5.240 213.210 76.000 86.000 120.000 100.000 150.000 600.000 100.000 50.000 195.000 250.000 0 0 0 0 0 0 0 14.095.300 TA 1 BIG Prävention (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen, BIG e. V.) zur Sicherung des Kindeswohls bei häuslicher Gewalt. TA 2 Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin Der Verein Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin e.V. setzt das Projekt „Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin“ um. Dabei werden Aktivitäten unterstützt, die eine hochwertige und gesundheitsfördernde Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen sichern und die die Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schule fördern. TA 3 Serviceagentur Ganztag Berlin Die Serviceagentur Ganztag Berlin wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt. Die Serviceagentur unterstützt Prozesse, die dazu beitragen, dass Schule als ganztägiger Lern- und Lebensort gestaltet und weiterentwickelt wird und multiprofessionelle Fachkräfte Qualifizierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten erhalten. Damit ist sie eine wichtige Säule in der Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen im Land Berlin. Die Serviceagentur berät schulnah und explizit zu allen Fragen der Qualitätsentwicklung und bringt in diesen Prozess ihre über viele Jahre entwickelte fachliche Expertise und länderübergreifende Erfahrungen im Bereich der Ganztagsschulentwicklung ein. Sie ist maßgeblich an der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die inklusive Berliner Ganztagsschule und an der Implementierung der Qualitätsstandards für die inklusive Ganztagsschule beteiligt. TA 4 Förderung von Lesen und Schreiben e. V. Beratung und Vernetzung von regionalen Akteuren der Grundbildung, Durchführung von Kursen zur Erwachsenenbildung, Unterhaltung des Vereins Lesen und Schreiben. Epl. 10 - Seite 70 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 5 Grund-Bildungs-Zentrum für Analphabetinnen und Analphabeten Das Berliner Grund-Bildungs-Zentrum (GBZ) ist eine im Jahr 2014 neu gegründete und im Land Berlin einmalige Einrichtung. Im Rahmen der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung kommt dem GBZ eine wichtige koordinierende und federführende Funktion bei der Umsetzung von zwei Leitaktionen zu. Es dient überdies als Fortbildungs- und Beratungseinrichtung für Lehrkräfte, Träger und Projekte der Grundbildungsarbeit. Lernende nutzen das GBZ als niedrigschwellige Anlaufstelle. Das GBZ hat im Jahr 2015 mit der Erarbeitung und Umsetzung des „Berliner Alpha-Siegels“ begonnen. Das Siegel ist eine Leitaktion im Rahmen der o.g. Senatsstrategie. Es dient der Zertifizierung von Einrichtungen, Verbänden und Unternehmen, die einen kompetenten Umgang mit Schriftsprachproblemen von Beschäftigten, Ratsuchenden und Kunden nachweisen können. Mit dem Alpha-Siegel wird zudem die Öffentlichkeit für das Thema Alphabetisierung und Grundbildung sensibilisiert. TA 6 Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungshilfe e.V. (AOB) Durchführung von Kursen zur Erwachsenenbildung und Unterhaltung des Arbeitskreises Orientierungs- und Bildungshilfe e.V. TA 7 Mittel zur Kofinanzierung von ESF/ESF+ Instrumenten Die Mittel werden zur Kofinanzierung des ESF Instrumentes für Alphabetisierung Erwachsener (Fi 9 2014-2020) und des ESF+ Instrumentes Grundbildung einschließlich Elternkurse für Alle eingesetzt. (Fi 14 2021-2027). Die Förderung des bisherigen Instrumentes 9 endet Mitte 2023. Das neue ESF+ Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literalisierter Erwachsener“ startet im Jahr 2022 und stärkt durch offene Angebote und Kurse die lebensweltorientierte Grundbildung von Erwachsenen in Berlin. Zudem sind Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in der Grundbildungsarbeit sowie Grundbildungsangebote für Eltern („Elternkurse für Alle“ bis 2022 s. 2710/68617) geplant. TA 8 Institut für Schulqualität (ISQ) Seit PISA 2000 haben die Länder Berlin und Brandenburg ein abgestimmtes System qualitätssichernder Maßnahmen im Bildungswesen aufgebaut. Zu dessen Institutionalisierung haben der Senat von Berlin und die Landesregierung Brandenburg im Dezember 2005 mittels Verwaltungsabkommens einen eingetragenen und gemeinnützigen Verein „Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg" (ISQ) zum 01.01.2006 gegründet. Das ISQ verfolgt das Ziel, die Schulqualität wissenschaftlich fundiert zu sichern und zu verbessern. Es unterstützt die Lehrkräfte, die Schulleitungen und die Schulverwaltungen mit Werkzeugen zur datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Arbeitsschwerpunkte bilden Vergleichs- und Prüfungsarbeiten, Unterstützung schulischer Selbst- und Fremdevaluation, Bildungsmonitoring und Bildungsberichtserstattung, Koordination und Durchführung nationaler und regionaler Schulleistungsuntersuchungen sowie die Überprüfung des Umsetzungsgrades der KMK Bildungsstandards. TA 9 Projekte der interkulturellen Bildung und Demokratieförderung Förderung von begegnungspädagogischen Projekten der interkulturellen Bildung und der Förderung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern im Sinne der demokratischen Schulkultur sowie die Förderung von „Dekolonialisierungsprojekten an Schulen“ im Rahmen der Demokratiebildung. TA 10 Projekt "TuWaS!" (=Technik und Wissenschaft an Schulen!) Das Projekt „TuWaS!“ unterstützt unter der Leitung der Freien Universität Berlin in einem Kooperationsverbund mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie weiteren Partnern einen lebensweltbezogenen und experimentell orientierten Unterricht in den Fächern Sachunterricht und Naturwissenschaften an zurzeit bereits über 170 Berliner Grundschulen und ist damit ein wichtiger Baustein des bildungspolitischen Schwerpunkts MINT-Bildung. TA 11 Schülerhaushalte Förderung der pädagogischen Begleitung von bezirksfinanzierten Schülerhaushalten als wichtiges Element der Partizipation von Schülerinnen und Schülern an schulischen Entscheidungsprozessen und Form gelebter demokratischer Schulkultur im Rahmen der Strategie "Politische Bildung an Berliner Schulen". TA 12 Ferienschulen für zugewanderte Kinder und Jugendliche Die Ferienschulen für zugewanderte Kinder und Jugendliche sind Teil des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter und werden von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH als Programmagentur koordiniert. Das Angebot der Ferienschulen richtet sich zunächst an Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung, steht aber darüber hinaus auch anderen Kindern und Jugendlichen offen, die zusätzliche Förderung der Sprachkompetenz benötigen. Die Ferienschulen haben das Ziel, die Sprachkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken und zur positiven Entwicklung des Selbstwirksamkeitskonzepts beizutragen und finden im Umfang von zwei bis sechs Wochen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. Die Entwicklung der Sprachkompetenz kann in den Ferien wirkungsvoll durch explizite und implizite Lernsettings beeinflusst werden. In diesem Sinne ergänzen die Ferienschulen den regulären Schulunterricht mit einem kreativen Sprachbildungsangebot. Die Erkundung des näheren und weiteren Lebensumfeldes, die Erfahrung von demokratischem Handeln, soziales Lernen und das Erlernen von Empathie und Methoden zur Konfliktbewältigung sind ebenfalls Bestandteile der Ferienschulen. TA 13 Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit Anteilsfinanzierung des jährlichen Schülerseminars der Berliner UNESCO-Projektschulen. Epl. 10 - Seite 71 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 14 Förderung Tannenhofschule Das Projekt „Tannenhof-Schule“ eröffnet ehemals drogenabhängigen jungen Menschen, die wegen ihres gesundheitlichen Hintergrunds die herkömmlichen Angebote des Zweiten Bildungsweges nicht ohne weiteres erfolgreich besuchen können, die Möglichkeit zum Erwerb schulischer Abschlüsse. Flankierend zum Besuch des eigentlichen Lehrgangs, der an die Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf angegliedert ist, erfolgt durch zusätzliche Fördermaßnahmen eine individuelle Vorbereitung auf die Prüfung. Parallel zum Lehrgang werden verpflichtende Angebote nach dem Unterricht und am Wochenende durchgeführt. Die Mittel werden zur Finanzierung des Projekts eingesetzt; dies umfasst die Mietkosten für die benötigten Räumlichkeiten besser: Regiekosten für Unterricht und zusätzliche Fördermaßnahmen - der Unterricht wird vom übrigen Schulbetrieb auch räumlich abgegrenzt - als auch Personalkosten für gemeinschaftliche Aktivitäten, die nicht von Lehrkräften durchgeführt werden TA 15 Außerschulischer Lernort Polizeigefängnis Keibelstraße Der außerschulische „Lernort Keibelstraße“ im 1. Obergeschoss der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt animiert Schüle rinnen und Schüler durch entdeckendes Lernen am authentischen Ort, die Geschichte der Polizei der DDR und ihre Rolle in der SED-Diktatur kennenzulernen und Gegenwartsbezüge zu grundsätzlichen Fragen von Rechtsstaatlichkeit herzustellen. TA 16 Begabungsförderung Die Implementierung neuer Ansätze im Programm „Begabtes Berlin“ erfolgt in Zusammenarbeit und Vernetzung mit außerschulischen Partnern. Schwerpunkte sind der Aufbau von Mentorenprogrammen sowie von Qualifizierungsangeboten. Ziel der Mentorenprogramme ist die passgenaue Bereitstellung von Lernangeboten und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Milieus. Zudem erfolgt eine Qualifizierung der Lehrkräfte, um diese zu befähigen, Begabungen zu erkennen und zu fördern. TA 17 Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV) Mit den Mitteln sollen ressortspezifische Maßnahmen des Landesaktionsplanes gegen Homo- und Transfeindlichkeit, der Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt", insbesondere aber folgende Projekte gefördert werden: queer@school, Queer History Month sowie Kofinanzierungen von thematisch relevanten Projekten mit Förderungen des Bundes oder der EU. TA 18 Heroes Das Projekt "Heroes" bildet junge peers aus sogenannten Ehrenkulturen aus, die in Rollenspielen typisches männliches und weibliches Rollenverhalten von jungen Menschen aus sogenannten Ehrenkulturen darstellen und anschließend diskutieren. Die Maßnahme stellt ein Bildungsangebot zur Überwindung stereotyper Rollenbilder und Sexismus in den Schulen dar. Das Projekt wird von 5 auf 8 Schulen ausgeweitet und findet jährlich in allen 8. Klassen statt. Eltern und Lehrkräfte werden in die Umsetzung einbezogen. TA 19 Bildung lokaler Alpha-Bündnisse Alpha-Bündnisse sind eine Maßnahme zur Erreichung der Zielstellung der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung. Mit der Gründung lokaler Alpha-Bündnisse wird die Vernetzung von Beratungsstellen, bürgernahen Ämtern und Behörden sowie Einrichtungen mit Bürgerkontakten auf bezirklicher Ebene gefördert. In 2017 erfolgte eine Anschubfinanzierung für die Bildung von lokalen Alpha-Bündnissen. Die Ausweitung des Aufbaus lokaler Alpha-Bündnisse auf alle zwölf Berliner Bezirke ist beabsichtigt. TA 20 Gesicht Zeigen! Mit den Ausgaben wird der Betrieb des Lernorts von „Gesicht zeigen!“, „7xjung“ gefördert. An diesem Lernort werden für Schulklassen und Jugendgruppen interaktive Workshops zum Themenfeld „Antisemitismus“, „Islamfeindlichkeit“, „Diskriminierung“ und dem „Empowerment von muslimischen Mädchen und Frauen“ (“Die Freiheit, die ich meine“) durchgeführt, die durch höchst innovative, schülernahe Methoden und Formate Jugendliche aus dem gesamten Spektrum der Berliner Bildungslandschaft erreichen. TA 21 QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung Die Fachstelle Queere Bildung setzt insbesondere die Maßnahme „Fortsetzung und Weiterentwicklung der Qualifizierung von Schlüsselpersonen und pädagogischen Fachkräften“ der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) im Bildungsbereich (Schule sowie Kinder-/Jugendhilfe) um. Als Servicestelle zur Umsetzung und Qualitätssicherung von Bildungsarbeit bietet sie Fortbildungen und Beratungen für Schlüsselpersonen und Fachkräfte in den Bereichen Schule sowie Kinder-/Jugendhilfe zu den Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt/Diversity auch in Verbindung mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen an und erstellt didaktische Materialien für die Bildungsarbeit in diesen Themenbereichen. TA 22 KIgA (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus) Mit diesem Teilansatz wird der Betrieb der „Praxisstelle Bildung und Beratung“ der KIgA finanziert. Dadurch kann die KIgA ihre seit Jahren erfolgreichen Konzepte der Seminare an Schulen und der Fortbildung von Lehrkräften zum Thema „Antisemitismus“ ausweiten und intensivieren. Diese Konzepte knüpfen an vielfältige Diskriminierungserfahrungen von Jugendlichen insbesondere mit muslimischem familiären Hintergrund an und schaffen somit einen Raum für Dialog, Verständnis und Konfliktlösung. Epl. 10 - Seite 72 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 23 Teach First Die Mittel sind für zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schüler an Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf bestimmt, um diesen einen gelingenden Übergang aus der Schule in die berufliche Ausbildung oder weitere Bildungssysteme zu ermöglichen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf individueller Förderung, Zukunfts- und Berufsorientierung sowie Vorbereitung für Abschlussprüfungen. Auf Basis des von Teach First erarbeiteten Konzeptes soll dies in Kooperation mit dem Projektträger durchgeführt werden. TA 24 Schülerlabor Netzwerk GenaU Das Netzwerk GenaU ist das größte regionale Netzwerk von Schülerlaboren in der Bundesrepublik. Die Netzwerkmitglieder bieten Wissenschaft zum Anfassen, um Begeisterung für die Naturwissenschaften zu wecken. Sie vermitteln ein fachübergreifendes und modernes Verständnis von Technik und Naturwissenschaft. Die Labore schlagen eine Brücke von der Schule zur Hochschule bzw. zu Forschungsstätten und mit neuen Projekten wie „beMINT“ auch in den berufsbildenden Bereich. TA 25 mehr als lernen Das Projekt fördert die Partizipation von Schülerinnen und Schülern und die demokratische Schulkultur durch Coaching von Schülervertretungen. TA 26 Klimaschutz am Schulstandort Mit dem Teilansatz wird der „Klimawettbewerb“ finanziert, der ein Anreiz ist, damit die Themen Klimawandel und Klimaschutz möglichst in vielen Berliner Schulen im Schulalltag dauerhaft integriert werden. TA 27 proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten Die Fachstelle ist das Kompetenz- und Servicezentrum für das Programm „Pro Respekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten“. Sie ist für die partizipative Erarbeitung und Weiterentwicklung eines integrativen Programmdesigns zuständig. Diese Aufgabe umfasst auf der institutionellen Ebene das Zusammenbringen aller Stakeholder sowie das Zusammenwirken der bereits etablierten Maßnahmen und Träger. Daraus resultierend entwickelt die Fachstelle Umsetzungsstrategien zum Erreichen der Programmziele sowohl auf der Metaebene (Land) als auch auf der konkreten Ebene (Schule). Für die Beratung und Unterstützung auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler sowie des pädagogischen Personals bietet die Fachstelle explizite Fortbildungen zur Profilbildung der proRespekt-Pilotinnen und -Piloten an. Die Fachstelle koordiniert das Fortbildungskonzept für die proRespekt-Teams. Im Vordergrund steht die Vermittlung von theoretisch basiertem Wissen über Prävention sowie vielfältige Methoden der Intervention. TA 28 Medienkompetenzzentren Das Landesprogramm Medienbildung für Gute Schule ist zur Stärkung der bezirklichen Medienkompetenzzentren in Kooperation mit der Regionalen Fortbildung Berlin weiterzuentwickeln. Durch diese Zusammenarbeit in der außerschulischen und schulischen Arbeit soll Medienbildung ganzheitlich, zeitgemäß und lebensorientiert für die Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Dazu soll der Fachaustausch mit Lehrkräften, Fortbildnerinnen und Fortbildnern und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern im Rahmen von schulischen Studientagen ausgebaut und für Eltern eigene neue Angebotsformate in Verbindung mit den Studientagen entwickelt und erprobt werden. TA 29 meet to respect Das Projekt bringt Tandems von Rabbinern und Imamen in Schulklassen, um durch das unmittelbare Beispiel interreligiöser Verständigung religiös motiviertem Mobbing und Antisemitismus vorzubeugen oder in Fällen, in denen es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist, einen konstruktiven Weg zur Konfliktlösung aufzuzeigen. TA 30 Demokratie und Rechtsstaat Das Projekt „Demokratie und Rechtsstaat“ (Vorläufer: Jugendgerichtsprojekt) fördert bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I das Bewusstsein für die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats, indem im Rahmen einer Projektwoche mit authentischen professionellen Beteiligten ein Gerichtsprozess über eine fiktive Straftat in einem Rollenspiel nachgestellt und reflektiert wird. TA 31 Lichtburg Stiftung – Gartenstadt Atlantic Der Mikrokosmos Gartenstadt Atlantic ist ein deutsch-muslimisch-jüdisch-interkulturelles Pilotprojekt. Über die Arbeit in 8 Lernwerkstätten erhalten sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und deren Familien Zugang zu neuen Kulturräumen und Bildungsangeboten, die insbesondere zur Stärkung der Demokratie ausgelegt sind. Darüber hinaus verstehen sich diese Werkstätten als außerschulische Lernorte, die umliegenden Grundschulen für ergänzende pädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Die Angebote orientieren sich an der Lebensrealität vor Ort. TA 32 Erwachsenenbildungsgesetz Über einen eigenen Fonds sollen innovative Maßnahmen anerkannter Einrichtungen der Erwachsenbildung gefördert werden. Ziel ist eine Ausweitung und Verstetigung der Bildungsteilnahme von Erwachsenen und eine strukturelle Stärkung des Lebenslangen Lernens und seiner Einrichtungen im Land Berlin. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes soll ein Trägeranerkennungssystem aufgebaut und Maßnahmen anerkannter Träger mit hier etatisierten Mitteln gefördert werden. Epl. 10 - Seite 73 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 33 Diagnostische Instrumente Zu den Bestandteilen des „Qualitätspakets Schule zusammen weiterentwickeln“ gehören die Bereitstellung bzw. Digitalisierung einer Reihe von diagnostischen Instrumenten für den Primar-und Sekundarbereich I in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der ersten Fremdsprache Englisch und Französisch. Zu den diagnostischen Instrumenten zählen Lernausgangslage Berlin (LauBe), Individuelle Lernstandsanalysen (ILeA), VERgleichsArbeiten (VERA 3 und 8) sowie Lernausgangslage 7 (LAL 7), die vom Institut für Schulqualität der Länder Berlin Brandenburg (ISQ) Schulen zur Verfügung gestellt werden. Gemäß den Empfehlungen der Qualitätskommission sollen diese Verfahren für weitere Jahrgangsstufen wissenschaftsbasiert weiterzuentwickeln und in technisch geeigneter Form Schulen und Lehrkräften zur Verwendung bereitgestellt werden. Zusätzlich sind anknüpfende fach- und jahrgangsspezifische Förderangebote zu entwickeln, die in der Regel in digitaler Form bereitgestellt werden. TA 34 Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb) Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) ist ein eingetragener Verein und vertritt Kita- und Schulfördervereine beider Länder. Mit seiner Arbeit unterstützt der Verband das Engagement im vorschulischen und schulischen Bildungsbereich durch Qualifizierungsarbeit für Ehrenamtliche und durch die Förderung der Vernetzung der Kita- und Schulfördervereine. TA 35 ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen) – LIFE e.V. Das Projekt ADAS hat zum Ziel ein schulisches Beschwerdemanagement zu etablieren. Dies erfolgt durch Erfassung von Beschwerden, unabhängige Beratung, Empowerment und Information. Das Projekt arbeitet im Sinne der Umsetzung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und berät insbesondere Schülerinnen und Schüler bei Diskriminierungen und erarbeitet Empfehlungen zum Abbau von diskriminierenden Strukturen. TA 36 Natur- und Werkpädagogik PFH Zur Verstärkung der bestehenden Angebote an Grundschulen in ausgewählten Bezirken TA 37 SuRe Umsetzung des Modells der Subjektiven Relevanz (SuRe) und der Onlineapplikation SuRe-online durch die Gesellschaft für interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ). Das Reflexionsmodell dient der Weiterentwicklung von Handlungskompetenzen in pädagogischen Arbeitsfeldern, wodurch psychische Belastungen minimiert werden sollen. Beide Umsetzungsformen, sowohl Face-to-Face-Seminare als auch die Form der Onlineapplikation sureonline.org kommen im Projekt zum Einsatz. TA 39 RambaZamba / inklusives Theater Das Theaterprojekt RambaZamba bietet Workshops, Projekttage und -wochen an Schulen, theaterpädagogische Begleitprogramme sowie Fachtagungen und Fortbildungen zur Stärkung der inklusiven Theaterarbeit an Schulen an. TA 40 BildungsBande / Peer Education Projekt Ältere Kinder und Jugendliche begleiten jüngere Kinder, auch Vorschulkinder, in ihrer Entwicklung und übernehmen Verantwortung, lernen durch das eigene Handeln und nehmen sich als selbstwirksam war, indem sie befähigt werden, kreative Projekte an Grundschulen und Kitas durchzuführen. TA 41 Jugendforschungsschiff Das Jugendforschungsschiff konzipiert als schwimmendes Schülerlabor und außerschulischer Lernort Bildungsangebote mit den Schwerpunkten Gewässerökologie, Regenerative Energien, Wetter für Schulen. TA 42 familY-Programm (Buddy) Das family-Programm (hier: Education Y. ehemals buddY e. V.) fördert die Bildungskompetenzen von Eltern und unterstützt den Aufbau und Ausbau von Bildungspartnerschaften im Übergang von Kita und Schule. TA 46 Bildungsprojekt Youthwork - Berliner Aidshilfe Das Projekt leistet sexualpädagogische Aufklärungsarbeit, insbesondere zur Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. TA 47 BiKoBerlin Das Projekt bietet Beratungs- und Bildungsangebot im Bereich der sexuellen Bildung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien an. TA 48 i-Päd Die Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik i-Päd bietet Angebote für intersektionale Bildung und diskriminierungskritische Organisationsentwicklung für Schulen an. TA 50 Serious-Games Projekt Modellprojekt zum Einsatz von Serious-Gaming im Unterricht in Kooperation mit der Stiftung Digitale Spielkultur gGmbH. TA 51 Lernwerkstatt eXplorarium Mittel zur Fortsetzung des Schulentwicklungsprojektes eXplorarium-Lernwerkstätten. Epl. 10 - Seite 74 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 54 Berliner Schulpate Das Projekt Schulpate unterstützt Grundschulkinder bei der Entwicklung von Berufswünschen. TA 55 New Israel Fund Das Bildungsprogramm des New Israel Fund Deutschland e.V. arbeitet mit Schülerinnen und Schülern in Workshops zu den Themen Diversität, Toleranz und Antidiskriminierung. Im Fokus stehen dabei der Abbau von Antisemitismus sowie die Förderung eines differenzierten Israelverständnisses. TA 56 duvia e. V. Mittel zur Entwicklung und Durchführung von demokratiepädagogischen Angeboten. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf einer diskriminierungssensiblen, diversitätsorientierten und für die Schülerinnen und Schülern lebensweltnahen Vermittlung. TA 57 QueerLeben/ inter* trans* Beratung für Jugendliche Beratung von inter und trans Jugendlichen durch den Träger QueerLeben. TA 58 Lernen durch Engagement Lernen durch Engagement oder auch "Service Learning" verbindet gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und Schülern mit fachlichem Lernen. Zur Verbreitung dieses pädagogischen Ansatzes sollen Schulen in der Erprobung und Durchführung professionell begleitet werden. TA 59 Helleum Mittel für das Kinderforscher*innenzentrum Helleum und dessen Weiterentwicklung zum Jugendforscher*innenzentrum 68579 129 Mitgliedsbeiträge 239.000 239.000 239.000 415.754,29 2.443.000 2.134.669,12 200.000,0 EUR wurden bislang bei 1014/68569 nachgewiesen. Insbesondere Deutscher Volkshochschulverband (DVV), IBO und Netzwerk EU-Schulen. 68585 129 Sonstige Zuschüsse für kulturelle Projekte im Bildungsbereich 2.497.000 2.517.000 22.000,0 EUR werden künftig bei 54053 nachgewiesen. Betroffen ist die Maßnahme Jugend debattiert. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Summe Tusch TanzZeit MACHmit! Museum für Kinder ErzählZeit Kulturagenten Kontext Schule Fortbildung der Kulturbeauftragten Märchenland (Berliner Märchentage) Kooperationsprojekt SING! Bauereignis Schule Theaterpädagogische Projekte Urban dance goes professionell QuerKlang Projekt Oper an Schule Max-Artists in Residence an Grundschulen rd. Epl. 10 - Seite 75 2022 € 246.510 239.370 228.320 184.610 890.000 32.600 10.880 25.000 106.610 156.660 20.000 100.000 50.000 80.000 125.000 2.495.060 2023 € 246.510 239.370 228.320 184.610 890.000 32.600 10.880 25.000 106.610 156.660 20.000 100.000 50.000 100.000 125.000 2.515.060 2021 € 246.510 239.370 228.320 184.610 889.100 32.600 10.880 25.000 106.610 156.920 19.940 100.000 50.000 28.000 125.000 2.442.860 2.497.000 2.517.000 2.443.000 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 1 TUSCH / TA 2 TanzZeit TUSCH und TanzZeit sind Maßnahmen kultureller Bildung, die entsprechend dem Rahmenkonzept Kulturelle Bildung umgesetzt werden. TUSCH Theater und Schule vermittelt und begleitet dreijährige Kooperationen zwischen 21 Berliner Schulen und Berliner Theatern. TanzZeit gewährleistet die umfassende Tanzvermittlung im Klassenverband für Kinder und Jugendliche unabhängig von deren Herkunft, Alter oder Geschlecht. Die Aufgaben umfassen eine gemeinsame Ausgangsanalyse, individuelle Anpassung der Projekte an die jeweils Beteiligten, eine jährliche öffentliche Präsentation der Einzelprojekte, Prozessbegleitung, Qualitätssicherung, Fortbildung und Weiterentwicklung der Formate. Eingebunden sind alle Schularten und alle Schulstufen aus allen Berliner Bezirken. TA 3 MACHmit! Das MACHmit! Museum für Kinder versteht sich als Familienmuseum, das den Austausch zwischen den Generationen fördern möchte. Die kindgerecht und interaktiv gestalteten Ausstellungen beziehen sich auf aktuelle Themen. Für die über 800 Schulklassen, die das MACHmit! Museum jährlich besuchen, werden spezielle Vermittlungsprogramme entwickelt. Sommerferienkurse sowie Angebote für Willkommensklassen ergänzen das Programm. Ein besonderer Schwerpunkt des MACHmit! Museums liegt auf der Vermittlung der UN-Kinderrechte. TA 4 Programm „ErzählZeit“ Im Programm „ErzählZeit" werden Kindern vor allem im Vor- und Grundschulalter von Erzähler/innen, Theaterpädagoginnen und -pädagogen, die an der UdK speziell ausgebildet wurden, regelmäßig Märchen und Geschichten aus verschiedenen Kulturen erzählt. Jeweils über einen Zeitraum von einem Jahr lernen die Kinder, diese Geschichten gestaltend nachzuerzählen, um schrittweise zu ihren eigenen Geschichten und deren Kommunikation vorzustoßen. Damit zielt das Projekt auf die Förderung von Literacy (Teilhabe an der Buch-, Schrift- und Erzählkultur). Überdies ist die Entwicklung der Begriffsbildung, des rezeptiven und produktiven Sprachgebrauchs, der Konzentrationsfähigkeit und des Sozialverhaltens intendiert. Das Programm wird durch Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Lehrkräfte zum Erwerb von eigener Erzählkompetenz sowie zur didaktischen Einbettung der Erzählstunden in den Unterricht begleitet. TA 5 Kulturagenten Im Zentrum des Programms stehen diejenigen Berliner Schulen, die einerseits möglichst vielen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an Angeboten der kulturellen Bildung ermöglichen und andererseits ein künstlerisch-kulturelles Schulprofil entwickeln wollen. Zusätzlich vernetzen sie sich sowohl im Bezirk als auch stadtweit – mit Kultur- und anderen außerschulischen Kooperationspartnern. 12 Kulturagentinnen und -agenten unterstützen die Schulen dabei. Sie sind Prozessbegleiter/-innen im Kontext der kulturellen Schulentwicklung und vernetzen die Akteure und Akteurinnen miteinander. Je nach Bedarf und Entwicklungsstand, werden neue Schulen - auf der Grundlage eines ab Sommer 2019 geltenden Konzeptes - mit künstlerischen Impulsangeboten begleitet oder über einen längeren Beratungsprozess intensiv unterstützt. Erfahrene Schulen können ihre Profilarbeit vertiefen bzw. ihr Erfahrungswissen als Referenzschulen an andere Schulen weitergeben. Den Schulen stehen zusätzlich Mittel für künstlerische Projektarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Programm zum Ziel, Erfahrungen bezüglich kultureller Bildung zu multiplizieren sowie Qualitätsstandards zu formulieren und zu verstetigen. Es geht zukünftig darum, weitere interessierte Schulen aufzunehmen und gleichzeitig die Qualität der Arbeit zu sichern. Trägerin des Programms ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung. TA 6 KontextSchule Die KontextSchule ist eine Tandemfortbildung für Künstler/-innen und Lehrkräfte des Instituts Kunst im Kontext der UdK. Die Fortbildung bietet eine Plattform für die Zusammenarbeit der beiden unterschiedlichen Systeme, schult die Kooperationsfähigkeit und dient der Entwicklung und Umsetzung künstlerisch-edukativer Vorhaben in den beteiligten Schulen. Dabei soll insbesondere eine diversitysensible und diskriminierungskritische Perspektive der Teilnehmenden entwickelt werden. TA 7 Fortbildung der Kulturbeauftragten Im Rahmen des Programms „Kulturagenten für kreative Schulen Berlin“ werden die kulturbeauftragten Lehrkräfte sowie weitere interessierte Lehrerinnen und Lehrer bezüglich künstlerischer Impulse und kultureller Schulentwicklung qualifiziert. Einen Schwerpunkt bilden dabei die Fortbildungsveranstaltungen der zertifizierten Referenzschulen im Kulturagentenprogramm. TA 8 Berliner Märchentage (Anteilige Finanzierung) – Träger: Märchenland e. V. Herzstück der Berliner Märchentage sind die kostenlosen Märchenlesungen in Bibliotheken für Kita- und Schulkinder während der jährlich stattfindenden Berliner Märchentage, die von Märchenland e.V. durchgeführt werden. Ziele sind hierbei Sprachförderung sowie die Vermittlung von Werten wie Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit. TA 9 Kooperationsprojekt „SING!“ SING! ist ein Kooperationsprojekt des Rundfunkchores Berlin mit Berliner Grundschulen, Bezirksmusikschulen sowie der Landesmusikakademie Berlin. Ziel der Initiative ist es, die Kultur des Singens zu fördern und das Singen nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Gemeinsam mit den Kindern wird ein interkulturelles Liedrepertoire erarbeitet mit dem Ziel, Sensibilität und Verständnis für andere Kulturen und ihre Musik zu fördern. Patensängerinnen und Patensänger des Rundfunkchores besuchen die Kinder regelmäßig in den Schulen und geben ihnen einen Einblick in die Welt des professionellen Gesangs. Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, Klassen- und Fachlehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher; es beinhaltet Chorstunden, Fortbildungen, öffentliche Auftritte und Konzerte, Schulsingen und Exkursionen. Die teilnehmenden Grundschulen kooperieren jeweils drei Jahre und führen im Anschluss die Chöre selbständig weiter. Epl. 10 - Seite 76 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 10 Bauereignis Schule Träger des Projektes ist Bauereignis Sütterlin Wagner. Das Projekt Bauereignis Schule arbeitet auf zwei Ebenen: 1. Beratung für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Teams von Pädagoginnen und Pädagogen in Bezug auf die Konzeption von lernförderlichen Schulräumen, 2. die räumliche Umsetzung von Planungen in partizipativen Projekten mit Lehrenden und Lernenden. Durch praxisorientierte Gestaltung werden die Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit ihrer Lernumgebung gestärkt und Selbstwirksamkeitserfahrungen unterstützt. TA 11 Theaterpädagogische Projekte Förderung der Theatertage an Grundschulen, ein schulartenübergreifendes Arbeitstreffen mit theaterpädagogischen Werkstätten sowie prozessorientierter Ferienprojekte mit künstlerischen Formaten. TA 12 Urban dance goes professionell Weiterförderung der Tanzakademie für Tanzlehrkräfte, Tänzerinnen und Tänzern und Choreographinnen und Choreographen des urban dance durch die Flying Steps. TA 13 QuerKlang Projekt zum Experimentellen Komponieren in der Schule, eine Kooperation von UdK und Berliner Schulen. TA 14 Projekt Oper an Schule Im Zentrum des Projekts steht die kostenlose soziale und musische Förderung von Grundschulkindern, insbesondere in Arbeitsgemeinschaften. TA 15 Max-Artists in Residence an Grundschulen Programm der Stiftung Brandenburger Tor in Kooperation mit der UdK Berlin. Es bietet Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, ein Atelier in einer Grundschule einzurichten und dort mit Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und pädagogischem Personal zusammenzuarbeiten. 68590 111 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 760.667,97 R 116.416,67 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 68617 129 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke in den Bereichen Jugend, Bildung, Kultur und Wissenschaft 50.000 50.000 1.380.000 221.410,41 100.000,0 EUR werden künftig bei 68569 nachgewiesen. Betroffen ist die Maßnahme Schülerhaushalte. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 Summe Modul politische Teilhabe Erwachsenenbildungsgesetz DigiLab (s. 1040/68436) Pauschale Minderausgaben 2022 € 50.000 2023 € 50.000 2021 € 130.000 0 0 0 50.000 0 0 0 50.000 400.000 1.000.000 -150.000 1.380.000 TA 1 Modul politische Teilhabe Umsetzung des gleichnamigen Moduls aus dem Gesamtkonzept „Integration und Partizipation“. Ziel des Moduls ist die Auseinandersetzung Geflüchteter mit dem politischen System in Deutschland, den Menschrechten sowie mit Fragen der politischen Bildung und Partizipation. Epl. 10 - Seite 77 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68644 (neu) Fkt 129 Bezeichnung Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 11.847.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 893.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen). Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 670.000 Für 2023 893.000 Ab 2024 - Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu ermöglichen. 68692 (neu) 129 Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027) 138.000 788.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 788.000 788.000 — 1.166.000 1.166.000 Deckungsvermerk: Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2021-2027 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Laut indikativer Finanzplanung des Operationellen Programms der ESF+-Förderung (Förderperiode 2021-2027) sind für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. € bereitgestellt. Das ESF Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literarisierter Erwachsener“ startet im Jahr 2022 und stärkt durch offene Angebote und Kurse die lebensweltorientierte Grundbildung von Erwachsenen in Berlin. Zudem sind Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in der Grundbildungsarbeit sowie Grundbildungsangebote für Eltern („Elternkurse für Alle“) geplant. Berlin erhält dafür nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 insgesamt 7,5 Mio. €. Die Verpflichtungsermächtigungen werden zum Abschluss von überjährigen Verträgen benötigt. Die nationale Kofinanzierung (60%) der ESF-Mittel wird zu 45% aus Landesmitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Kapitel 1010, Titel 68569 sowie Kapitel 1014, Titel 42801 und 68569) - und zu 15% aus Eigenmitteln freier Projektträger bzw. bis zu 60% aus Landesmitteln der Bezirkshaushalte bei der Projektträgerschaft von Einrichtungen des Landes Berlin erbracht. Epl. 10 - Seite 78 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68695 Fkt 129 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 8.589.000 Ansatz 2021 3.131.000 2.041.000 Ist (Rest/R) 2020 1.582.386,82 Deckungsvermerk: Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2014-2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 2.194.000 Für 2023 698.000 Ab 2024 - Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission das Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 genehmigt. Damit stehen EU-Fördermittel für die darin aufgeführten Vorhaben in der jeweils geplanten Höhe zur Verfügung. Laut indikativer Finanzplanung des genehmigten Operationellen Programms der ESF-Förderung wurden für die genehmigten Förderkonzepte Zuschüsse für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich in Höhe von insgesamt rd. 40,4 Mio. € bereitgestellt. Im Bereich Bildung (Abt. II) werden folgende Förderinstrumente durchgeführt: Berufsorientierung/Erhöhung der Berufswahlkompetenz von Schülern (Instrument 16) Alphabetisierungs- und ergänzende Grundbildungsangebote für funktionale Analphabeten/innen (Instrument 9) 11.880.515 € 3.971.376 € Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird durch Privatmittel, durch die Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte/Erzieherinnen und Erziehern und des TA 7 bei Titel 68569 sichergestellt. Darüber hinaus werden hier die für den Bildungsbereich erwarteten Mittel aus der EU Initiative REACT-EU für die Maßnahmen des Kapitels 1010 verausgabt: 330.642 € Bildungsbegleitung Teach First (Instrument 33) Ferienschulen an allgemeinbildenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 9, Instrument 34) 6.589.208 € Genderbudget: Geschlechterstruktur: weibliche Teilnehmer 50 %, männliche Teilnehmer 50 % 68702 111 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Ausland 1.000 1.000 1.000 — Sachspenden für deutsche Schulen im Ausland, um die vom Land Berlin entsandten Fachberater/-innen nicht nur ideell, sondern auch materiell für ihre Arbeit als Multiplikatoren für Deutsch als Fremdsprache in den mittel- und osteuropäischen Ländern mit einem Minimum an Lehr- und Lernmitteln auszustatten. Epl. 10 - Seite 79 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 81279 Fkt 129 Bezeichnung Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 372.000 Teilansatz Maßnahme 1 Neu- und Ersatzbeschaffungen für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße zur Anpassung an die technische Entwicklung Ausstattung schulpraktischer Seminare Ausstattung/Digitalisierung StEPs 2 3 Summe 372.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 372.000 185.698,97 2022 € 22.000 2023 € 22.000 2021 € 22.000 50.000 300.000 372.000 50.000 300.000 372.000 50.000 300.000 372.000 TA 1 Neu- und Ersatzbeschaffungen für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße Technisch überholte und defekte Geräte müssen systematisch ersetzt und der Prozess der Umstellung von Printmedien auf audiovisuelle Medien muss intensiviert werden. TA 2 Ausstattung schulpraktischer Seminare Ausstattung neuer Büro- und Seminarräume für den Vorbereitungsdienst TA 3 Digitalisierung StEPs Die Gewährleistung des digitalen Studien- und Veranstaltungsbetrieb erfordert u.a. das Streamen von Lehrinhalten in Echtzeitübertragung, On-Demand-Service, Videomediathek, Hybridseminare, moderne Softwaretools in den Lernmanagementsystemen. Für die Umsetzung dieser digitalen Erfordernisse wurde im Rahmen der Flächenerweiterung kurzfristig die Planung eines Streaming-Labors aufgenommen, um inhaltliche Neukonzeptionen von ursprünglich Präsenzformaten in digitale Lehr- und Lernangebote zu gestalten mit dem Ziel, Formate für immersives Lehren und Lernen und Mixed Reality Learning zu schaffen. Zudem sollen Anzeigen- und Ankündigungstafeln, Vortragsflächen mit Medienwänden, eine online-Bibliothek, gesichertes WLAN, Cloudservice in die IT-Infrastruktur aufgenommen werden. Dementsprechend gilt es, eine fachspezifische Ausstattung von Lern- und Seminarräumen mit innovativen Raumkonzepten wie flexibles und multifunktionales Einrichtungsequipment oder "flipped classroom" zu eröffnen (z.B. für Lernwerkstatt Mathematik, kommunikationsorientierte Fremdsprachenwerkstatt, Ausstattung für Experimente im digitalen Bereich (z.B. Softwarelösungen für 3-D Darstellungen), Pads für das Implementieren in Videokonferenzen etc.). Unabhängig von Investitionen in eine neue Medienlandschaft erfolgt der Austausch der vorhandenen und im Sommer .2016 installierten IT-Komponenten gegen zeitgemäße IT-Technik inklusive Modernisierung der Veranstaltungstechnik. 89311 129 Zuschüsse an Organisationen im Inland für Investitionen 118.000 118.000 518.000 105.000,00 Zuschussgewährung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein. Lette-Verein Investitionen in die notwendige Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur und zur Pflege administrativer Arbeitsmittel 89361 (neu) 113 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2.000.000 4.168.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 4.168.000 4.168.000 — 2.620.000 2.620.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150 und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag). An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung). Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) das Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen. Epl. 10 - Seite 80 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 89367 Fkt 187 Bezeichnung Zuschuss an die Stiftung Planetarium Berlin für Investitionen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 2.000.000 2.150.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 2.700.000 1.300.000,00 Die Stiftung „Planetarium Berlin“ wurde zum 01.07.2016 errichtet. Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, zu der die Archenhold-Sternwarte in Alt-Treptow 1, die Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium am Munsterdamm 86 - 90 und das Zeiss-Großplanetarium in der Prenzlauer Allee 80 gehören. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Schulbildung und der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Astronomie. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung jährliche Zuschüsse des Landes Berlin nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Planetarium Berlin“, Artikel 1 des Gesetzes zur Zusammenführung der Berliner Planetarien und Sternwarten vom 24.06.2016). Gemäß dem der Errichtung der Stiftung zu Grunde liegenden Betriebskonzept soll der Standort Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium am Insulaner (Liegenschaft Munsterdamm 86 – 90) zu einem Bildungszentrum ausgebaut werden (durch die BIM verifizierte Kostenkalkulation nach DIN 276). Nach dem Planetarium am Insulaner soll dies nun auch für die WilhelmFoerster-Sternwarte umgesetzt werden. Geplant ist ferner die Konzeption und Realisierung der Ausstellung "Das Universum zum Anfassen" im Zeiss-Großplanetarium und in der Archenhold-Sternwarte sowie die Umrüstung der Fulldome-Projektion im Zeiss-Großplanetarium. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 219.608.800 10,7 % 215.404.800 -1,9 % 198.415.900 186.591.321,65 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen Gesamteinnahmen 14.849.000 15.237.000 12.177.000 18.730.800,35 16.834.000 11.526.000 9.648.000 10.134.829,75 1.400.000 2.918.000 — — 33.083.000 29.681.000 21.825.000 28.865.630,10 Personalausgaben 24.128.500 24.799.500 21.341.400 19.623.450,17 Sächliche Verwaltungsausgaben 15.886.900 20.756.900 16.425.100 7.218.429,20 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 175.103.400 163.040.400 157.059.400 158.158.743,31 4.490.000 6.808.000 3.590.000 1.590.698,97 219.608.800 215.404.800 198.415.900 186.591.321,65 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -186.525.800 -185.723.800 -176.590.900 -157.725.691,55 Abschluss Kapitel 1010 111186 211299 311347 411462 511549 611699 811899 Epl. 10 - Seite 81 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68509 Übersicht zum Haushaltsplan des Pestalozzi-Fröbel-Haus Rechnung/ EUR vorl. Ansatz/EUR 2022 2023 2021 2020 I.) ZUSCHUSS DES LANDES BERLIN AUS KAPITEL 1010/ 68509 FÜR AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND Die KINDER- UND JUGENDHILFEABTEILUNG AUSGABEN Personalausgaben 8.918.200 9.035.400 9.040.800 8.353.696,05 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.698.400 2.049.500 1.230.200 1.298.818,72 Schuldendienst 0 0 0 0,00 Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0 0 0 0,00 Ausgaben für Investitionen 0 0 400.000 0,00 9.500 9.500 8.000 30.311,25 0 0 0 0 10.626.100 11.094.400 10.679.000 9.982.826,02 Eigene Mittel des Zuschussempfängers 623.100 408.400 367.000 473.920,10 Ersatz von Ausgaben durch die Länder 216.000 214.000 306.000 226.589,67 9.787.000 10.472.000 10.006.000 9.198.000,00 10.626.100 11.094.400 10.679.000 9.898.509,77 0 0 0 215.683,75 Besondere Finanzierungsangelegenheiten Pauschale Minderausgabe Zwischensumme I) EINNAHMEN Zuschüsse für Investitionen Zuschuss Berlins für laufende Zwecke Zwischensumme I) ÜBERSCHUSS (+)/FEHLBETRAG (-) nachrichtlich: II.) KOSTENSATZFINANZIERUNG FÜR JUGENDHILFEPROJEKTE, GANZTAGSBETREUUNG UND KINDERTAGESSTÄTTEN SOWIE ZUWENDUNGEN AUSGABEN Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 17.805.100 18.072.800 15.095.700 16.729.521,55 3.075.500 3.007.800 2.974.500 4.292.760,89 Schuldendienst 0 0 0 0,00 1.398.000 1.398.000 1.069.000 9.362.410,64 0 0 0 0,00 361.000 361.000 371.400 1.992.993,80 22.639.600 22.839.600 19.510.600 32.377.686,88 21.241.600 21.441.600 18.441.600 23.015.276,24 1.398.000 1.398.000 1.069.000 9.362.410,64 22.639.600 22.839.600 19.510.600 32.377.686,88 GESAMTSUMME DER EINNAHMEN 33.265.700 33.934.000 30.189.600 42.276.197 GESAMTSUMME DER AUSGABEN 33.265.700 33.934.000 30.189.600 42.060.513 0 0 0 215.683,75 Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen aus Zuwendungen Besondere Finanzierungsangelegenheiten Zwischensumme II) EINNAHMEN Kostensatzleistungen und Elternbeiträge Zuwendungen Zwischensumme II) III.) GESAMTSUMMEN ÜBERSCHUSS (+)/FEHLBETRAG (-) Epl. 10 - Seite 82 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68511 Übersicht zum Haushaltsplan 2022/2023 des Lette-Vereins Personalausgaben davon Versorgungsausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben davon Bauliche Sanierung Schulgebäude davon Bauliche Brandschutzmaßnahmen Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Ansatz € 2022 Ansatz € 2023 Ansatz € 2021 14.133.000 2.840.000 14.413.000 2.897.000 13.897.000 2.733.000 13.343.515,02 2.592.471,55 2.899.600 97.000 1.070.000 1.862.600 150.000 0 3.068.100 310.000 1.115.000 R. 3.526.326,59 260.865,37 1.157.540,45 0,00 R. 57.764,86 0,00 R. 846.975,97 0,00 R. 309.277,19 11.608,30 R. 18.083.859,63 11.608,30 66.000 66.000 156.000 120.000 407.800 17.662.400 407.800 16.869.400 vorl. Rechnung € 2020 63.500 188.000 418.800 17.635.400 Finanzierung der Ausgaben Eigene Mittel des Zuschussempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen 1.896.400 1.696.400 2.259.400 2.364.171,91 Zuschuss des Landes Berlin für Investitionen 118.000 118.000 118.000 724.475,28 15.648.000 97.000 1.070.000 15.055.000 150.000 0 15.258.000 310.000 1.115.000 14.998.116,69 350.000,00 1.265.000,00 17.662.400 16.869.400 17.635.400 18.086.763,88 Zuweisungen Berlins davon Bauliche Sanierung Schulgebäude davon Bauliche Brandschutzmaßnahmen Überschuss 2020 2.904,25 Epl. 10 - Seite 83 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68537 Wirtschaftsplan der Stiftung Planetarium Berlin Plan/€ 2022 Ist/€ 2023 2021 2020* 11.773.000 8.906.000 9.044.915 8.444.711,91 3.013.000 2.937.000 2.963.241 1.920.067,91 1.871.000 1.785.000 861.911 937.909,99 166.000 176.000 58.705 63.132,13 0 0 0 0 976.000 976.000 2.042.625 919.025,79 II. Betriebsfremde Erträge II. a) Zuwendungen des Bundes und von anderen Ländern 3.400.000 400.000 0 20.000,00 0 0 0 0 II. b) Zuwendungen Dritter 3.200.000 0 0 20.000,00 Erfolgsrechnung (GuV) Erträge (Summe) I. Betriebsertrag (Summe) I. a) Umsatzerlöse (auch Gebühren, Beiträge) I. b) Mieten und Pachten I. c) Verwaltungskostenerstattung I. d) Sonstige Betriebserträge II. c) Zinserträge 0 0 0 0 II. d) Sonstige betriebsfremde Erträge 200.000** 400.000** 0 0 III. Zuschüsse des Landes Berlin (Summe) 5.360.000 5.569.000 6.081.674 6.504.644,00 konsumtiv (Titel 68537) 3.360.000 3.419.000 3.881.674 5.204.644,00 investiv (Titel 89367) 2.000.000 2.150.000 2.200.000 1.300.000,00 Aufwendungen (Summe) 11.773.000 8.906.000 9.044.915 8.444.711,91 I. Personalaufwand 2.435.807 2.441.897 2.122.285 1.953.140,28 II. Sachaufwand 1.060.378 1.168.739 781.293 648.933,91 III. Abschreibungen 1.040.000 1.040.000 1.040.000 1.003.193,43 7.236.815 4.255.364 5.101.337 4.839.444,29 IV. a) Schuldendienst (Zinsaufwendungen) IV. b) Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0 0 0 0 0 0 0 0 IV. c) besondere Finanzierungsausgaben 0 0 800.000 1.336.065,02 7.236.815 4.255.364 4.301.337 3.503.379,27 0 0 0 0 investives Volumen 2.000.000 2.150.000 2.200.000 1.300.000,00 Projektförderung 3.200.000 0 0 20.000,00 IV. Sonstiger Aufwand (Summe) IV. d) sonstiger betrieblicher Aufwand Jahresergebnis (Erträge abzgl. Aufwendungen) nachrichtlich: * gem. Jahresabschluss 2020 in der testierten Fassung vom 19.04.2021 ** Auflösung Rücklage Ausfall Ticketeinnahmen durch Schließung Planetarium am Insulaner für bauliche Sanierung Epl. 10 - Seite 84 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Stellenübersicht der Stiftung Planetarium Berlin nachrichtlich: Besoldungs-/ Entgeltgruppe Stellen (unbefristete Stellen) 2022 2023 Beschäftigungspositionen (befristete Beschäftigungen) 2021 2022 2023 2021 Tarifbeschäftigte AT 2 1,00 1,00 1,00 E 14 1,00 1,00 2,00 E 13 5,00 5,00 4,00 E 12 3,00 3,00 3,00 E 11 4,00 4,00 3,00 E 10 5,00 5,00 6,00 E9 8,00 8,00 7,00 E7 1,00 1,00 1,00 E6 3,00 3,00 3,00 E5 3,5614 3,5614 3,80 E4 0,75 0,75 E 15 0,5 E8 E3 0,75 0,7614 E2 E1 Gesamt 35,3114 35,3114 35,3114 0,5 Epl. 10 - Seite 85 Stellen/Beschäftigungspositionen (für drittmittelfinanzierte Dienstkräfte) 2022 2023 2021 Epl. 10 - Seite 86 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) 2020 in € 2019 in € Änderung in % 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger 16 100 davon Produkte MGF 79 19 Projekte 2 Personalkosten Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 2.959.068 319.820.951 4.975.946 325.911.578 -40,53 -1,87 Gemeinkosten 612.259.916 489.626.918 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005329 2020 27.498.211 3.979.345 31.477.556 Ministerielle und gesamtstädtische Steuerung der Berliner Schule 2019 24.159.955 2.791.523 26.951.479 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 76118 2020 6.830.281 0 6.830.281 Ministerielle Schulaufsicht für die Allgemeinbildende Schule in Berlin (Ministerielles Geschäftsfeld) 2019 6.991.641 0 6.991.641 Epl. 10 - Seite 87 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung 2020 Menge: Ministerielles Geschäftsfeld Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 0 0,00 0 0,00 0,16 140,00 0,18 30,00 38.810,30 0,57 0,00 0,00 Maßnahmen, die die ständige Weiterentwicklung der Berliner Schule (allgemeinbildende Schulen, schulformübergreifende Unterrichtsangelegenheiten, Auslandsschulwesen und Förderung /Integration von Schüler/innen mit Behinderungen auch für berufliche Schulen) auf Basis von landesweiten, nationalen und internationalen Standards und Erfordernisse sicherstellen. (Ministerielles Geschäftsfeld) Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005330 2020 94.139.654 31.542.697 125.682.350 Aufgabenstellungen mit direktem Kundenkontakt im ministeriellen Bereich (Schule) 2019 87.286.927 20.277.546 107.564.472 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80290 2020 5.568.685 23.899.488 29.468.173 Transferzahlungen im Bereich Grundsatzangelegenheiten und Recht des Schulwesens, einschließlich Qualitätssicherung und -entwicklung (Transferprodukt) 2019 5.346.411 13.927.173 19.273.584 2020 Menge: keine / s. Erläuterung Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 0 0,00 0 0,00 0,70 5.568.684,57 0,50 5.346.410,93 244.990,81 4,40 286.814,24 5,36 Das Produkt dient der Erfassung von Zuschüssen, die im Bereich der Grundsatzangelegenheiten und Recht des Schulwesens, der Schularten und -fächer, der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, des Lebenslangen Lernens sowie der Qualitätssicherung und -entwicklung von Unterricht geleistet werden und für die kein gesondertes Fachprodukt zur Verfügung steht. Fachspezifische Informationen Die in den Verwaltungskosten nachgewiesenen Transferkosten umfassen überwiegend den Zuschuss des Landes Berlin an das Land Brandenburg für das gemeinsame Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM). Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 an. Hiervon fielen allein ca. 5,4 Mio. € für die Umsetzung des Programms „LernBrücken“ zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen beim häuslichen Lernen in Zeiten der der Corona-Pandemie an. Epl. 10 - Seite 88 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005345 2020 139.898.382 0 139.898.382 Operative Betreuung von Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärtern und angehenden staatlich geprüften Übersetzern 2019 89.187.307 0 89.187.307 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77023 2020 42.084.949 0 42.084.949 Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung 2019 39.634.041 0 39.634.041 2020 Menge: Anzahl der Prüfungskandidaten Kosten je ME in € 2019 1.662 25.321,87 1.680 23.591,69 1,00 0,00 1,02 0,00 258,40 0,00 233,13 0,00 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Ausbildung der Lehramtsanwärter in Seminaren und Unterricht mit anschließender Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 78593 2020 52.090.338 0 52.090.338 Erfassung der Lehramtsanwärter 2019 49.276.719 0 49.276.719 2020 Menge: Anzahl der Lehramtsanwärter (Durchschnitt) 2019 1.634 1.640 31.879,03 1,23 30.046,78 1,27 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Dieses Produkt gehört sachlich zum Produkt 77023 "Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung" und dient nur der separaten Erfassung der Personalkosten für die Lehramtsanwärter Epl. 10 - Seite 89 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005352 2020 429.775.344 37.252.575 467.027.919 Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten 2019 396.305.978 34.207.569 430.513.547 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 76116 2020 1.051.425 24.302.017 25.353.442 Zuschüsse und Zuwendungen an Stiftungen / Stiftungsangelegenheiten 2019 1.045.093 21.941.690 22.986.783 2020 2019 Menge: Anzahl der Stiftungen Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2 2 525.712,70 0,60 522.546,66 0,59 0,00 2.959,66 0,00 0,00 0,28 0,00 Kostendeckungsgrad in % Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Stiftungen / Stiftungsangelegenheiten Fachspezifische Informationen Gewährung der Zuschüsse an das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein einschließlich der Zuschüsse für Investitionen. Die Zuschüsse werden als Transfers ausgewiesen. Bei den Verwaltungskosten handelt es sich insbesondere um die Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen) von Gebäuden des Fachvermögens, die durch das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Letteverein genutzt werden. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 79790 2020 62.801.239 0 62.801.239 Finanzielle Förderung der Ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB, ehem. Hort) an Schulen in freier Trägerschaft 2019 61.392.907 0 61.392.907 2020 Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 849.107 795.969 73,96 77,13 1,48 62.801.239,16 1,58 61.392.907,03 5.063.489,28 8,06 11.336.378,74 18,47 Finanzierung der Ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB, ehem. Hort) an Schulen in freier Trägerschaft in Berlin aufgrund abgeschlossener Trägerverträge. Epl. 10 - Seite 90 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80587 2020 16.569.787 0 16.569.787 Ganztagsangebote VHG an Schulen in freier Trägerschaft 2019 11.931.813 0 11.931.813 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen 16.668 16.282 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 994,11 0,39 732,82 0,31 16.534.453,53 0,00 11.896.330,65 0,00 0,00 0,00 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Erstattung der Kosten für außerunterrichtliche Ganztagsangebote der offenen Ganztagsschulen im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) gemäß der Rahmenvereinbarung Schulen in freier Trägerschaft (frSchulRV) Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80843 2020 0 12.950.558 12.950.558 Förderung der Berufsausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft durch Übernahme des Schulgeldes 2019 0 12.265.879 12.265.879 2020 Menge: Anzahl der Auszubildenden und Studierenden (Durchschnitt) Kosten je ME in € 2019 9.918 9.527 0,00 0,00 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,31 0,00 0,32 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 0,00 0,00 Ersatzweise und pauschalisierte Übernahme des Schulgeldes zur Förderung der Ausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft aufgrund abgeschlossener Fördervereinbarungen. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005470 2020 8.564.245 0 8.564.245 BuT - Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket im Bereich Schule 2019 9.746.774 0 9.746.774 Epl. 10 - Seite 91 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung - Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80445 2020 6.534.198 0 6.534.198 T-BuT - Leistungen nach SGB II und SGB XII Lernförderung an Schulen (Transferprodukt zu 80440, 80441, 80442 und 80443) 2019 6.667.000 0 6.667.000 2020 Menge: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Lernförderung erhalten haben Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 91.389 123.610 71,50 0,15 53,94 0,17 6.534.198,28 10,50 6.666.999,62 0,00 0,00 0,00 Leistungen auf Bildung und Teilhabe - Lernförderung an Schulen Fachspezifische Informationen Bei der angegebenen Menge handelt es sich um die Summe der monatlich begünstigten Schülerinnen und Schüler Epl. 10 - Seite 92 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel 1011 enthält die Einnahmen und Ausgaben der Abteilung IV für die Operative Schulaufsicht der berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen, die aufgrund einer neuen Struktur im Bildungsbereich zum 1.November 2019 eingerichtet worden ist. Die Abteilung umfasst neben der der Abteilungsleitung zugeordneten Stabsstelle (IV S) die Referate IV A (Grundsatzangelegenheiten, ministerielle Angelegenheiten und Schulträgerschaft), IV B (Operative Schulaufsicht der beruflichen Schulen und Oberstufenzentren), IV C (Jugendberufsagentur, Berufs- und Studienorientierung) und IV D (operative Schulaufsicht der zentralverwalteten Schulen, Europaangelegenheiten und Internationales) Zu den Schwerpunkten im berufsbildenden Bereich gehören die Jugendberufsagentur, der Talente Check, die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) und die Lernortkooperation. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Ausgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Ausgabenhöhe. B. Gender Budgeting Geschlechtsspezifische Daten liegen vor (beim Titel erläutern): Kapitel Titel 1011 63621 1011 67101 Bezeichnung Beiträge an die Unfallkasse Ersatz von Ausgaben Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Das Kapitel 1011 wurde erst mit Beginn des Jahres 2020 eingerichtet, so dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Daten der Genderpolitische Beschäftigtenstruktur vorliegen. Die Beschäftigtendaten waren vorher im Kapitel 1012 enthalten. 2018 Planmäßige Beschäftigte W 2019 M W 2020 M W M Absoluter Anteil 45 24 Relativer Anteil 65 35 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.048,59 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.255,39 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Gleichverteilung der höherwertigen Stellen durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungsund Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 93 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11105 111 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 1.000 1.000 1.000 — 11190 111 Zweckgebundene Einnahmen aus Entgelten 2.000 2.000 3.000 — Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42791, 42890 und 52593. Einnahmen des „Zweiten Bildungsweges“ für die Durchführung der Lehrgänge des Arbeitsamtes zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen arbeitsloser Jugendlicher. 11921 111 Rückzahlungen von Zuwendungen 126.000 126.000 100.000 — 1.000 — Rückzahlungen von nicht verwendeten Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren. 11934 (neu) 111 Rückzahlungen überzahlter Beträge 9.000 2.000 11979 111 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 12401 (neu) 129 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 24.000 24.000 Einnahmen aus der Überlassung von Räumen für die Maßnahme Talente Check für die IHK (Industrie- und Handelskammer zu Berlin) und die HWK (Handwerkskammer Berlin). 23190 152 Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke 2.000 2.000 3.000 214.243,69 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 54690 und 68590. Zuwendungen werden erwartet für Bereiche der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 27292 (neu) 129 Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2021-2027) 1.822.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68692. Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. €. Im Bereich Berufliche Bildung werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt: FI 5 11.500.000 € Förderinstrument Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA): Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung (IBA). FI 6 5.500.000 € Förderinstrument Bildungsbegleitung SEK I: Förderung von Jugendlichen an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Schulabschluss. FI 8 7.500.000 € Förderinstrument Förderlücken schließen: Förderung von jungen Menschen, die durch Regelangebote bisher nicht erreicht werden. Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet. (vgl. Erläuterungen zu Titel 68692). Epl. 10 - Seite 94 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 27295 Fkt 129 Bezeichnung Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 11.639.000 Ansatz 2021 7.368.000 Ist (Rest/R) 2020 1.516.000 — Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 68695. Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2014-2020 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich insgesamt rd. 40,4 Mio. €. Darüber hinaus werden für den Bildungsbereich Mittel aus der EU Initiative REACT-EU in Höhe von rd. 23,3 Mio. € erwartet, die sowohl hier als auch im Kapitel 1010, Titel 27295 vereinnahmt werden. Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet. (vgl. Erläuterungen zu Titel 68695). 28101 (neu) 129 Ersatz von Ausgaben 132.000 — Ersatz von Ausgaben für die Instandsetzung und Herstellung der Funktionstüchtigkeit des Showrooms Duale Ausbildung, den sich Talente Check, die Handwerkskammer HWK und die IHK teilen. Die Ausgaben sind beim Titel 51900 veranschlagt. 28290 111 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 2.000 2.000 2.000 50.212,14 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 54690 und 68590. Die Einnahmen werden erwartet zur Durchführung von Modellversuchen. Zuwendungen Dritter für Projekte und Veranstaltungen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 11.938.000 634,2 % Epl. 10 - Seite 95 9.350.000 -21,7 % 1.626.000 264.455,83 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben 42201 111 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 2.932.000 3.140.000 3.719.000 1.665.149,93 42701 111 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 43.000 68.000 18.000 16.625,00 Jugendberufsagentur (JBA) Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin. Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden. Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemein bildenden Schulen gezielter auf eine bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen. Für die Erstellung von neuen Websites werden in 2022 25.000 € und in 2023 50.000 € bereitgestellt. 42790 111 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 — 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 42791 111 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zweckgebundenen Entgelten 1.000 1.000 — R 36.873,70 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Maßnahmen des „Zweiten Bildungsweges“ für die Durchführung der Lehrgänge des Arbeitsamtes zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen arbeitsloser Jugendlicher. 42801 111 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 4.675.000 4.859.000 3.043.000 2.706.036,91 42811 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.000 1.000 1.000 — 42890 111 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 44100 111 Beihilfen für Dienstkräfte 67.800 69.800 358.000 63.911,74 45300 111 Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen 11.000 11.000 10.800 6.998,28 Epl. 10 - Seite 96 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 51101 Fkt 153 Bezeichnung Geschäftsbedarf Teilansatz Maßnahme 1 2 3 Summe Jugendberufsagentur (JBA) Geschäftsbedarf Talente Check Geschäftsbedarf Ministerialbereich Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 184.000 Ansatz 2021 184.000 2022 € 3.100 150.000 30.000 183.100 254.000 2023 € 184.000 gerundet Ist (Rest/R) 2020 17.237,87 3.100 150.000 30.000 183.100 2021 € 3.100 250.000 0 253.100 184.000 254.000 TA 1 Jugendberufsagentur Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin. Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden („One-Stop-Governement“). Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen. hier: Nachweis der Geschäftskosten für die Projekt- und Netzwerkstelle TA 2 Geschäftsbedarf Talente Check Das Vorhaben Talente Check soll eine systematische Potentialanalyse und Kompetenzfeststellung bei allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 8 ermöglichen. Es handelt sich um ein Vorhaben, das gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird. Mittel für den Geschäftsbedarf für den Betrieb des Talente Checks werden notwendig, weil im Rahmen der Tests für max. 30.000 Schülerinnen und Schüler Ausdrucke, Namensschilder und konkrete Ausweise zur Steuerung des Testablaufs benötigt werden. Darüber hinaus soll eine Anmelde- und Buchungsplattform betrieben werden. TA 3 Geschäftsbedarf Ministerialbereich Die Mittel sind für die Ausstattung der Außenstellen mit Mobiliar und Technik sowie des Ministerialbereich und des Personalrats vorgesehen. 51140 111 Teilansatz 1 2 3 4 5 5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 783.000 Maßnahme Ausstattungsersatz Jugendberufsagentur Herstellung von kontaktarmen Arbeitsplätzen Implementierung von digitalen Kompetenzen in Bildungsgängen der beruflichen Schulen Betriebskosten EALS PSW, Server u. a. Sonstiges Summe 1.038.000 19.400 2022 € 9.000 349.000 300.000 2023 € 9.000 199.000 600.000 125.000 0 0 783.000 € 150.000 80.000 0 1.038.000 € 547.613,97 2021 € 9.400 10.000 19.400 TA 1Jugendberufsagentur Mittel für Ersatzausstattungen der Außenstellen Jugendberufsagenturen. TA 2 Herstellung von kontaktarmen Arbeitsplätzen Die Arbeit der BSO Teams soll kontaktärmer ausgestaltet werden. TA 3 Digitale Kompetenzen bei den beruflichen Schulen Die Ausgaben sind bestimmt für die Implementierung von digitalen Kompetenzen in den Bildungsgängen der beruflichen Schulen. TA 4 EALS (Elektronisches Anmelde- und Leitsystem) Der Übergang in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen sowie in die gymnasiale Oberstufe der integrierten Sekundarschulen (ISS) wird in einer Verwaltungsvorschrift beschrieben und durch das EALS gesteuert. Für den Betrieb von EALS sind daher Mittel vorgesehen, soweit die Kosten nicht über Kapitel 1000 gedeckt werden können. TA 5 PSW (Partner Schule Wirtschaft) PSW ist seit 2002 eine Service- und Koordinierungsstelle für Berufliche Orientierung in Berlin. Das Projekt beschäftigt sich umfassend mit übergeordneten Querschnittsthemen und ist als Schnittstelle zwischen Schulen, Hochschulen und der Wirtschaft zu betrachten. Im Jahr 2023 müssen Teile der technischen Ausstattung (Server) erneuert werden. (siehe auch Erläuterung zu dem Titel 68569) Epl. 10 - Seite 97 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel Fkt Bezeichnung 51185 (neu) 127 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51701 111 Bewirtschaftungsausgaben Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 59.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 31.500 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 59.000 Für 2023 31.500 4.916,21 Ab 2024 189.000 Betriebskosten für die Räumlichkeiten, die für das Projekt Talente Check angemietet wurden. Vgl. auch Titel 58101. Anpassung der Bewirtschaftungsausgaben 51801 111 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 165.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: In € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen * Für 2022 151.700 165.000 253.000 Für 2023 151.700 12.986,67 Ab 2024 1.354.000 *) betrifft Nettokaltmiete ohne Bewirtschaftungskosten Anmietung von Räumen für die Durchführung von Personalversammlungen (3.000 €). Für die Personalversammlungen des Personals an den öffentlichen Schulen, die gem. § 47 PersVG mindestens einmal im Jahr stattfinden, ist die Anmietung von Räumen erforderlich. Aufgrund des Personalaufwuchses in den Schulen der 13. Region sind entsprechend große Räume anzumieten, deren Anmietung die bisherigen Mieten überschreiten. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung. Das Vorhaben Talente Check soll eine systematische Potentialanalyse und Kompetenzfeststellung bei allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 8 ermöglichen. Es handelt sich um ein Vorhaben, dass gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt wird. Hierfür wurden Räume angemietet. Die Mietkosten betragen jährlich rd. ............................................................................................. Instandhaltung p.a. (vorläufige Kalkulation) ................................................................................. 152.000,00 € 10.000,00 € 162.000,00 € Die Betriebskosten werden im Titel 51701 nachgewiesen. 51900 (neu) 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 132.000 — Mit diesen Mitteln wird der Showroom Duale Ausbildung durch Talente Check fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt und die Mieträume für die IHK und die HWK funktionsfähig ausgestattet. Die Ausgaben werden lt. Mietvertrag ersetzt. Die Einnahmen sind beim Titel 28101 veranschlagt. Epl. 10 - Seite 98 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 52501 Fkt 111 Bezeichnung Aus- und Fortbildung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 310.000 Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 Jugendberufsagentur Qualifizierung Lehrkräfte Berufliche Bildung Digitalisierungskoordinatoren Mitarbeiterschulung Fortbildungen zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften Qualifizierung der Lehrkräfte in der Berufs-qualifizierung (sprachfördernder Unterricht) 6 Summe Ansatz 2021 440.000 215.000 Ist (Rest/R) 2020 66.593,84 2022 € 52.000 53.000 30.000 75.000 100.000 2023 € 52.000 53.000 60.000 175.000 100.000 2021 € 52.000 0 0 0 100.000 0 0 63.000 310.000 440.000 215.000 TA 1 Jugendberufsagentur Besonders im Bereich der Fortbildung der Beraterinnen und Berater in den Standorten der Jugendberufsagentur als auch der BSO-Teams der allgemein bildenden Schulen, die neben Schulungen im eigenen Rechtskreis auch rechtskreisübergreifende Fortbildungen vorsehen, ist darüber hinaus ein umfangreiches Coaching und Supervisionsangebot eine Voraussetzung für qualitativ hochwertige Beratungsarbeit. In diesen thematischen Feldern sowie im Bereich der Steigerung der Beratungskompetenz ist eine Zusammenarbeit mit externen Partnern zwingend erforderlich. TA 2 Qualifizierung Lehrkräfte Berufliche Bildung Die Gewährleistung dieses sprachfördernden Unterrichts in der Willkommensklasse und in der Berufsqualifizierung (und damit der Weg in den Beruf) setzt die Qualifizierung der Lehrkräfte von über 40 Oberstufenzentren hinsichtlich der sprachsensiblen Kompetenzentwicklung (DAZ und integrierte Sprachbildung) voraus. Dies betrifft sowohl die Fachlehrer für den berufsübergreifenden als auch die für den berufsbezogenen Unterricht. Zudem werden die Lehrkräfte in der Erfassung des Sprachstandes bzw. in den Diagnosefähigkeiten fortgebildet, damit der zielorientierte Transfer in die Duale Berufsausbildung bzw. andere Bildungsgänge gelingt. Diese Maßnahme ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die erfolgreiche Überführung der jungen Flüchtlinge in die Berufsausbildung und die spätere Integration in den Arbeitsmarkt. TA 3 Digitalisierungskoordinatoren Mit zunehmender Digitalisierung ist es erforderlich geworden, die an den Schulen eingesetzte IT-Technik zu koordinieren. Die Ausgaben sind für entsprechende Schulungen vorgesehen. TA 4 Mitarbeiterschulung Die immer stärker werdende Einbindung digitaler Technik in den administrativen und edukativen Bereichen der Schulen erfordert verstärkt, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen zu unterweisen TA 5 Fortbildungen zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften Es werden Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte an Grund-, weiterführenden und beruflichen Schulen angeboten. Die Lehrkräfte werden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt und im Umgang mit Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus, anti-schwarzem Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Sexismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geschult sowie für einen empowernden Ansatz bei von Marginalisierung betroffenen Schülerinnen und Schülern gestärkt. Die Angebote sollen die Urteilskompetenz und Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte im Umgang mit Diskriminierung im Schulalltag fördern und Präventionsmöglichkeiten aufzeigen. Übergeordnetes Ziel ist die Unterstützung einer diskriminierungskritischen, diversitätssensiblen und demokratischen Schulkultur. 52509 129 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 12.000 12.000 12.500 12.300,00 Mittel für einen gemeinsamen Pool an Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenlehrpläne. Lehrmittel für den Unterricht in der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern (2022 und 2023: jeweils 6.000 €) Insbesondere Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterialien zur Durchführung der regionalen Fortbildung für die berufsbildenden Schulen (2022 und 2023: jeweils 6.000 €) 52510 129 Schulische Veranstaltungen 1.000 1.000 1.000 Schulische Veranstaltungen für die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern (1.000 €) Epl. 10 - Seite 99 1.000,00 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 52593 Fkt 111 Bezeichnung Ansatz 2022 Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus zweckgebundenen Entgelten Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 — R 1.943,80 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Für die Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien zur Durchführung der Lehrgänge des Arbeitsamtes “Zweiter Bildungsweg“ an der VHS Steglitz. 52610 (neu) 127 Gutachten 435.000 435.000 435.000 559.225,23 435.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/52610 nachgewiesen. Ausgaben für die Durchführung des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes im Bereich der berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen. Der Anteil der vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebene ASiG-Betreuung für die berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen liegt bei ca. 300.000 €. Hinzu kommen die Summen für die Untersuchung von schwangeren Dienstkräften nach dem Mutterschutzrecht und für Hepatitis-Impfungen. 52703 111 Dienstreisen 20.800 20.800 20.800 8.713,79 Dienstreisekosten und Wegstreckenentschädigungen der Beschäftigten der Abteilung IV und der Mitglieder der Personalvertretungen (19.800 €) Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden. („One-Stop-Government“) Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen. hier: Geschäftskosten für die Projekt-/Netzwerkstelle (1.000 €) Epl. 10 - Seite 100 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 53101 Fkt 111 Bezeichnung Ansatz 2022 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 182.000 Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 Summe Beträge in EURO Ansatz 2023 212.000 2022 € Kampagne Berufliche Bildung Projekt/Netzwerkstelle JBA zentralverwaltete Schulen OSZ Online Ansatz 2021 106.000 2023 € 50.600 56.000 35.400 40.000 182.000 Ist (Rest/R) 2020 127.945,80 2021 € 50.600 56.000 35.400 70.000 212.000 50.600 55.400 0 0 106.000 TA 1 Mittel für die Kampagne Berufliche Bildung Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen Betroffene über Flyer, Veranstaltungen und Websites über ihre Möglichkeiten bei der beruflichen Bildung informiert werden. TA 2 Jugendberufsagentur (JBA) Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin. Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden („One-Stop-Government“). Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen. Im Landesbeirat der Jugendberufsagentur wurde vereinbart, die Öffentlichkeitsarbeit für die Dachmarke Jugendberufsagentur in der Stadt mit geeigneten Werbemedien und Veranstaltungsformen zu steigern. Dazu gehört die Fortentwicklung des Corporate Design, die Platzierung von Werbemedien im öffentlichen Raum und die Präsenz auf zentralen Veranstaltungen, die für die Zielgruppe der Jugendberufsagentur attraktiv sind. Hier sind explizit die Geschäftskosten für die Projekt-/Netzwerkstelle der JBA veranschlagt. TA 3 Zentralverwaltete Schulen Die Präsenz der zentralverwalteten Schulen im Internet soll aktualisiert werden. Die Mittel werden zur Unterstützung der Schulen bei der Gestaltung ihrer Websites benötigt. TA 4 OSZ Online Die Darstellung der OSZ im Internet soll überarbeitet werden, damit Informationen leichter und schneller verfügbar sind. Für neue und die Überarbeitung bestehender Websites werden entsprechende Ausgaben bereitgestellt. 53405 (neu) 127 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz 1.000.000 Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind gesperrt. Der jährliche Refinanzierungsbedarf an Ausstattungen für die berufsbildenden Schulen soll über ein entsprechendes Refinanzierungsmodell sichergestellt werden. Hierfür soll gem. Drs. 18/2921 vom 14.08.2020 ein Konzept in Form eines Refinanzierungsmodells mit verbindlichen Mindeststandards erarbeitet werden, welches unter Berücksichtigung der künftigen Haushaltslage die Grundlage für die zukünftig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die technische Geräteausstattung darstellt. Die Ausgaben sind bis zur Vorlage des Konzepts gesperrt. Epl. 10 - Seite 101 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 54002 Fkt 111 Bezeichnung Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 263.000 Ansatz 2021 213.000 313.000 Ist (Rest/R) 2020 22.497,58 Die Ausgaben sind für die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragungen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen und sich daraus ergebende nachhaltige Maßnahmen im Gesundheitsmanagement vorgesehen. Es handelt sich um eine gesetzliche Auflassung nach dem VGG (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz). Hierbei steht die „Förderung der Gesundheit der Beschäftigten im Bildungsbereich trotz wachsender Anforderungen und steigender psychosozialer Belastung im Mittelpunkt, um vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu vermindern. Die Mittel werden insbesondere für Prozessbegleitung der Schulentwicklung, Coaching für Führungskräfte, Gesundheitstage vor Ort, Fortbildungsmaßnahmen zum Umgang mit psychisch kranken Kindern im Regelschulsystem und mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, Entwicklung von Teambildungsmaßnahmen, Verbesserung der Ausstattung der Arbeitsplätze, Barrierefreiheit sowie Supervision als Regelangebot für Lehrkräfte eingesetzt. 54010 111 Dienstleistungen 1.305.000 Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe Externer Support schulischer Netzwerke Lizenzkosten WLAN Einführung einer Projektdatenbank im Bereich des Schulträgers Anbindung von IT-Verfahren an das ITDZ Weiterentwicklung der Lernortkooperation Wartung JBA-Berlin Jugendberufsagentur Anpassung berufliche Sprachkompetenz 3.225.000 135.000 2022 € 750.000 315.000 0 2023 € 1.500.000 1.400.000 30.000 80.000 25.000 35.000 50.000 50.000 1.305.000 160.000 0 35.000 50.000 50.000 3.225.000 293.634,82 2021 € 0 0 0 0 50.000 35.000 50.000 0 135.000 TA 1 Externer Support Der Einsatz digitaler Medien ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen, so dass der Aufwand für den Betrieb und die Wartung der schulischen Netzwerke immer mehr Ressourcen beansprucht. Dienstleister wie z. B. das ITDZ sollen daher verstärkt für den Support eingesetzt werden. TA 2 Lizenzkosten Nach Anbindung der berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen an das Breitband-Internet erfolgt als weiterer Schritt der Ausbau der LAN- bzw. WLAN-Komponenten. TA 3 Projektdatenbank Für die berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen soll eine Projektdatenbank entwickelt werden, über die alle zukünftigen aber auch bereits durchgeführten Projekte erfasst werden. TA 4 ITDZ-Anbindung Die in den berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen bestehenden IT-Verfahren sollen vereinheitlicht und an die Standards des ITDZ angepasst werden. TA 5 Weiterentwicklung der Lernortkooperation Mittel für die systematische Weiterentwicklung der Lernortkooperation. Ein Pilotprojekt, in dem die Lernortkooperationen beispielhaft in den unterschiedlichen Berufsfeldern gefördert und ausprobiert werden. Das Pilotprojekt wird im Jahr 2022 auslaufen. TA 6 Wartung JBA-Berlin Mittel für die Wartung der vorhandenen Webseiten „wege-zum-beruf.de“ und „jba-berlin.de“. TA 7 Jugendberufsagentur Die Ausgaben werden für die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufsagentur bereitgestellt. TA 8 Anpassung berufliche Sprachkompetenz Die Ausgaben sind für die Weiterführung der beruflichen Sprachkompetenz vorgesehen. Epl. 10 - Seite 102 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 54053 Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2022 Veranstaltungen Beträge in EURO Ansatz 2023 53.100 Ansatz 2021 53.100 Ist (Rest/R) 2020 53.100 25.204,98 50.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/54053 nachgewiesen. Länderübergreifende Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der kontinuierlichen Wahrnehmung städtepartnerschaftlicher Verpflichtungen des Landes Berlin. Dies beinhaltet auch Kosten für die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus Berliner Bildungseinrichtungen an internationalen Bildungskonferenzen in den jeweiligen Partnerstädten und die Kosten für den Empfang einer Delegation bei Besuchen aus den Bildungsverwaltungen der jeweiligen Partnerstädte in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (50.000 €). Zur Umsetzung und Entwicklung einer abgestimmten Gesamtstrategie Qualitätssicherung ist die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Tagungen und Workshops zu den Themen Schulaufsicht, Schulsozialarbeit, Bonus-Programm, Verfügungsfonds, Vernetzung von Hilfesystemen sowie datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung erforderlich (3.100 €). 54079 129 Verschiedene Ausgaben 3.000 3.000 3.000 14.973,55 Verschiedene Ausgaben für die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern. (2022: 1.900 €, 2023: 2.000 €) Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin. Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden. („One-Stop-Government“) Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen. hier: Geschäftskosten für die Projekt-/Netzwerkstelle (1.000 €) 54690 129 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 2.000 29.243,69 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 63120 (neu) 129 Rückzahlung von Zuweisungen an den Bund 1.000 1.000 Rückzahlungen an den Bund von nicht verwendeten Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren. 63621 127 Beiträge an die Unfallkasse 5.957.000 5.957.000 4.557.000 4.561.971,33 Umlagebeiträge für Aufwendungen der Unfallkasse, die sich aus den Versicherungsfällen der Schüler an öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen, an privaten allgemeinbildenden Schulen sowie ab 2022 an zentralverwalteten Schulen ergeben. Mehr in Erwartung steigender Ausgaben. 2019 Nutzung Absoluter Anteil Relativer Anteil Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen w 3.060 40,0 % 1.992,0 2020 m 4.590 60,0 % 2.989,0 w 2.984 39,0 % 1.779,2 Schülerinnen und Schüler Eine geschlechtsspezifische Zielsetzung ist nicht möglich. Nicht steuerbar Epl. 10 - Seite 103 m 4.666 61,0 % 2.782,8 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 67101 Fkt 129 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ersatz von Ausgaben 2.000 Ansatz 2021 2.000 Ist (Rest/R) 2020 2.000 2.000,00 Mittel für die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern 2016 Nutzung Absoluter Anteil Relativer Anteil Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 68569 129 w 1 10 % 0,1 m 11 90 % 1,9 2017 w 2 20 % 0,2 2018 m 10 80 % 1,8 w 2 20 % 0,2 2019 m 10 80 % 1,8 w 2 20 % 0,2 m 10 80 % 1,8 Ausländische Praktikantinnen aus Entwicklungsländern Wünschenswert wäre eine Erhöhung des weiblichen Anteils der Zielgruppe. Folgendes Geschlechterverhältnis wird angestrebt: Für 2018: 2 . 10 Für 2019: 2 : 10 Nicht steuerbar, da kein Einfluss auf die Bewerber besteht. Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland 1.523.000 2.589.000 4.508.000 4.672.597,90 65.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/68569 nachgewiesen. Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 Summe IBA-Bildungsgang Begleitung IBA berufsvorbereitende Sprachpraxis IBA-Bildungsberatung Talente Check Berufsorientierung und Bewerbung (BOB) PSW - Partner Schule Wirtschaft Checkpoint Charlie Stiftung gerundet 2022 € 435.000 200.000 200.000 150.000 358.000 115.000 65.000 1.523.000 2023 € 1.435.000 200.000 200.000 150.000 358.000 181.000 65.000 2.589.000 2021 € 3.476.400 200.000 189.415 250.000 326.390 0 65.000 4.507.205 1.523.000 2.589.000 4.508.000 TA 1 IBA - Bildungsgang Begleitung Die Maßnahme „IBA- Bildungsgang-Begleitung “ verzahnt den berufsvorbereitenden Unterricht mit betrieblichen Praktika (insgesamt 8 Wochen). Mit dem Schuljahr 2019/20 wurde der Schulversuch IBA in den neuen Regelbildungsgang „Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“ überführt. Im Startjahr wurden für insgesamt 5.500 Schülerinnen und Schüler 57 Bildungsbegleitungen an 40 Berufsschulen und Oberstufenzentren benötigt. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird mit dem Abklingen der pandemiebedingten Effekte ein ähnlich hoher Bedarf an Bildungsbegleitungen erwartet. Der Teilansatz 1 verringert sich aufgrund der Übernahme eines Anteils der Ausgaben durch die Initiative REACT-EU im Förderinstrument 30 „IBA-Bildungsbegleitung“ für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.08.2023. TA 2 IBA berufsvorbereitende Sprachpraxis Die Ausgaben sind für berufsvorbereitende Maßnahmen der Sprachpraxis vorgesehen. TA 3 IBA-Bildungsberatung 43 Oberstufenzentren und Berufsschulen werden in der Umsetzung des neuen Bildungsgangs IBA unterstützt und beraten, insbesondere in der Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit den Bildungsbegleitungen, der Schulorganisation, der Akquisition von Praktikumsplätzen, der Kompetenzerfassung, der Umsetzung der betrieblichen Lernaufgabe, des Aufbaus von IBATeams. Neben schulinternen Beratungstagen werden jährlich 4-8 schulübergreifende und themenbezogene Workshops. Zusätzlich werden Digitalisierungsvorhaben in der Berufsvorbereitung implementiert. TA 4 Talente Check Das Vorhaben Talente Check soll eine systematische Potentialanalyse und Kompetenzfeststellung bei allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 8 ermöglichen. Es handelt sich um ein Vorhaben, dass gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt wird. Die in diesem Titel ausgewiesenen Mittel sind für die Beauftragung eines Trägers mit der Durchführung vor Ort vorgesehen. Der Anteil des Landes beträgt 50%, während die Regionaldirektion der Bundesanstalt die übrigen 50% übernimmt. Epl. 10 - Seite 104 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 5 Berufsorientierung und Bewerbung (BOB) BOB ist eine Initiative, die Veranstaltungen zur Berufs- und Studienorientierung in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, beruflichen Gymnasien und auch an den ISS mit gymnasialer Oberstufe durchführt. Für die Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme an den Seminaren kostenlos. Schwerpunkt der Initiative sind neben der Vorstellung von Berufen etc. unterschiedliche Formen von Initiativen zur Selbsterfahrung der eigenen Kompetenzen. Zusätzlich werden Assessmentcenter bzw. Personalauswahlverfahren simuliert. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden Kontakte zu Betrieben geknüpft. Kooperationspartner sind u.a. verschiedene Fachhochulen, Wirtschaftskreise und Bundesarbeitsagenturen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch eine Fachhochschule in Potsdam TA 6 PSW - Partner Schule Wirtschaft Partner Schule Wirtschaft ist seit 2002 eine Service- und Koordinierungsstelle für Berufliche Orientierung in Berlin. Das Projekt beschäftigt sich umfassend mit übergeordneten Querschnittsthemen und ist als Schnittstelle zwischen Schulen, Hochschulen und der Wirtschaft zu betrachten. TA 7 Checkpoint Charlie Stiftung (CCS) Gemäß Geschäftsordnungsvertrag vom März 1999 zwischen der damaligen Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport und der Checkpoint Charlie Stiftung (CCS) wird die Durchführung des Lehreraustauschprogramms STEP sowie weiterer Programme auf die CCS übertragen. Die CCS erhält für die Erledigung der mit diesem Vertrag verbundenen Aufgaben ein Entgelt, das in drei Teilbeträgen von der Senatsverwaltung zu leisten ist. Die politische Verantwortung für die Programme sowie die Entscheidung über alle grundsätzlichen Fragen des kulturellen Austausches sind Berlin vorbehalten. 68590 129 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 2.000 1.127.667,25 R 2.053,89 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 68692 (neu) 129 Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027) 1.822.000 Deckungsvermerk: Die ESF+-Ausgaben sind mit anderen ESF-+ Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF + mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF + der Förderperiode 2021 - 2027 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF + dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Laut indikativer Finanzplanung des Operationellen Programms der ESF+-Förderung (Förderperiode 2021-2027) werden für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. € bereitgestellt. Im Bereich Berufliche Bildung werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt: FI 5 11.500.000 € Förderinstrument Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA): Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung (IBA). FI 6 5.500.000 € Förderinstrument Bildungsbegleitung SEK I: Förderung von Jugendlichen an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Schulabschluss. FI 8 7.500.000 € Förderinstrument Förderlücken schließen: Förderung von jungen Menschen, die durch Regelangebote bisher nicht erreicht werden. Die notwendige nationale Kofinanzierung (60%) der ESF+ -Mittel wird durch Mittel nach SGB II und SGB III oder durch die Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte sichergestellt. Epl. 10 - Seite 105 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel 68695 Fkt 129 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 11.639.000 7.368.000 Ansatz 2021 1.516.000 Ist (Rest/R) 2020 1.277.170,75 Deckungsvermerk: Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2014 - 2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 9.036.400 Für 2023 6.680.300 Ab 2024 0 Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission das Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 genehmigt. Damit stehen EU-Fördermittel für die darin aufgeführten Vorhaben in der jeweils geplanten Höhe zur Verfügung. Laut indikativer Finanzplanung des genehmigten Operationellen Programms der ESF-Förderung wurden für die genehmigten Förderkonzepte Zuschüsse für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich in Höhe von insgesamt rd. 40,4 Mio. € bereitgestellt. Im Bereich Bildung (Abt. IV) wird folgendes Förderinstrument 17 durchgeführt: (Betriebs-) pädagogische Begleitung an beruflichen Schulen 13.650.854,69 € Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird durch Privatmittel oder durch die Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte und Erzieher/Innen sichergestellt. Darüber hinaus werden hier die für den Bildungsbereich erwarteten Mittel aus der EU Initiative REACT-EU für die Maßnahmen des Kapitels 1011 verausgabt. Förderinstrument 30: (Betriebs-) pädagogische Begleitung an beruflichen Schulen 6.589.207,22 € Förderinstrument 30a: IBA Digitale Lernbegleitung 3.063.816,93 € Förderinstrument 31: Ferienschulen berufliche Bildung 2.695.584,77 € Förderinstrument 32: Schulcoaches 3.993.458,92 € Genderbudget: Geschlechterstruktur: weibliche Teilnehmer 50 %, männliche Teilnehmer 50 % Epl. 10 - Seite 106 1011 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel Fkt MG 32 (neu) Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT In dieser Maßnahmengruppe werden die Ausgaben der verfahrensabhängigen IKT der Abt. IV der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgebildet. Im Vordergrund stehen dabei die Ausgaben für die Breitbandnutzung sowie die Ausgaben für die Betriebs- und Wartungskosten der Telefon- und PC-Anlagen. 51185 (neu) 127 Teilansatz 1 2 3 4 5 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 2.060.000 2.610.000 Maßnahme Nutzungsentgelte für die Breitbandnutzung der beruflichen und zentralverwalteten Schulen. Betriebs- und Wartungskosten der Telefon- und PC-Anlagen an den beruflichen Schulen Ticketsystem für die beruflichen und zentralverwalteten Schulen Weiterführung von EALS IT-Datenmanagement für die Stabsstelle Summe 2022 2023 1.500.000 € 1.500.000 € 290.000 € 70.000 € 100.000 € 100.000 € 2.060.000 € 620.000 € 140.000 € 150.000 € 200.000 € 2.610.000 € TA 1 Breitband Für die Internet-Breitbandanbindung der beruflichen und zentralverwalteten Schulen fallen jährlich rd. 25.000 € pro Standort an. Bei 60 Standorten besteht ein Mittelbedarf von ca. 1.500.000 €. TA 2 Betriebs- und Wartungskosten Der Support der Telefon- und PC-Anlagen an den beruflichen und zentralverwalteten Schulen soll sukzessive auf das ITDZ umgestellt werden. Die Ausgaben betragen dafür im ersten Jahr rd. 290.000 € und in den Folgejahren 620.000 €. . TA 3 Ticketsystem Bei den beruflichen und zentralverwalteten Schulen soll ein einheitliches Ticketsystem und die Behebung von technischen Problemen an digitalen Systemen eingerichtet werden. Für das Einführungsjahr (2022) werden dafür rd. 70.000 € benötigt und in den Folgejahren entstehen jährliche Kosten von ca. 140.000 €. TA 4 EALS (Elektronisches Anmelde- und Leitsystem) Für die Weiterführung von EALS werden 100.000 € (2022) bzw. 150.000 € (2023) benötigt, soweit keine Mittel aus Kapitel 1000 zur Verfügung gestellt werden können (LUSD). TA 5 IT-Datenmanagement Das Datenmanagement der neu eingerichteten Abt. IV soll konzipiert und eingerichtet werden. Dafür werden in 2022 insgesamt 100.000 € und in 2023 200.000 € benötigt. Summe Maßnahmegruppe 32 2.060.000 2.610.000 — Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 32.825.700 67,8 % 35.564.700 8,3 % 19.561.600 Epl. 10 - Seite 107 17.844.217,09 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1011 111186 211299 411462 511549 611699 163.000 156.000 105.000 — 11.775.000 9.194.000 1.521.000 264.455,83 11.938.000 9.350.000 1.626.000 264.455,83 Personalausgaben 7.732.800 8.151.800 7.152.800 4.458.721,86 Sächliche Verwaltungsausgaben 5.969.900 9.672.900 1.823.800 1.744.088,00 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 19.123.000 17.740.000 10.585.000 11.641.407,23 32.825.700 35.564.700 19.561.600 17.844.217,09 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -20.887.700 -26.214.700 -17.935.600 -17.579.761,26 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Epl. 10 - Seite 108 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) 2020 in € 2019 in € Änderung in % 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger 16 100 davon Produkte MGF 79 19 Projekte 2 Personalkosten Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 2.959.068 319.820.951 4.975.946 325.911.578 -40,53 -1,87 Gemeinkosten 612.259.916 489.626.918 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005329 2020 27.498.211 3.979.345 31.477.556 Ministerielle und gesamtstädtische Steuerung der Berliner Schule 2019 24.159.955 2.791.523 26.951.479 Epl. 10 - Seite 109 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 76117 2020 2.097.355 3.904.300 6.001.656 Ministerielle Schulaufsicht Berufsbildende Schulen (Ministerielles Geschäftsfeld) 2019 1.543.622 2.791.523 4.335.145 2020 2019 Menge: Ministerielles Geschäftsfeld 0 0 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 0,00 0,14 0,00 0,11 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Maßnahmen, die die ständige Weiterentwicklung des berufsbildenden Schulwesens in Berlin auf Basis von landesweiten, nationalen und internationalen Standards und Erfordernisse sicherstellen. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005333 2020 6.183.868 0 6.183.868 Operative Schulaufsicht für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen 2019 6.066.789 128.490 6.195.279 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 75821 2020 2.740.026 0 2.740.026 Operative Schulaufsicht für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen in Berlin 2019 2.746.284 128.490 2.874.774 2020 Menge: Anzahl der Schüler (Durchschnitt) Kosten je ME in € 2019 92.055 29,77 92.251 29,77 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,06 0,00 0,07 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 1.229.008,00 44,75 Schulaufsichtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung (Schulprofile, Bildungsgänge, Schulprogramme, Schulstrukturen, Schul- und Modellversuche, Einzelschulkonzepte). Fachspezifische Informationen Bei den Erträgen in 2019 handelt es sich um Zuschüsse der EU für konsumtive Zwecke – hier für Projekte im Rahmen des Programms Erasmus+. Epl. 10 - Seite 110 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 75822 2020 1.648.240 0 1.648.240 Schulträgerschaft für die öffentlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulen 2019 1.564.805 0 1.564.805 2020 Menge: Anzahl der Schüler (Durchschnitt) 2019 74.022 74.711 22,27 0,04 20,94 0,04 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Schulstandortsicherung, Raum- und Funktionskonzept, Ausstattungplanung, Investitionsplanung, Bauwerksunterhaltung, Maßnahmen der Schulorganisation Epl. 10 - Seite 111 Epl. 10 - Seite 112 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Allgemeine Erläuterungen A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Abteilung I – Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen. Die Abteilung umfasst die Referate I A – Koordinierung der regionalen Außenstellen der Schulaufsicht, Unterstützung und Beratung der Schulen, proSchul, Bonus-Programm, Verfügungsfonds, Berlin Challenge, Lehr-und Lernmittel, Disziplinarangelegenheiten der Schulen (Beamte); I B – Personelle Ausstattung der Schulen, Personalmanagement, Organisation des Schuljahres; I C – Bildungsstatistik und Prognose; I D – Schulentwicklungsplanung, Schulbaufinanzierung, Standards des Schulbaus. Das Kapitel enthält ebenfalls die Einnahmen und Ausgaben der Stabsstelle - Schule in der digitalen Welt. Referat I 01 – Regionale Schulaufsicht Mitte Referat I 02 - Regionale Schulaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg Referat I 03 - Regionale Schulaufsicht Pankow Referat I 04 - Regionale Schulaufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf Referat I 05 - Regionale Schulaufsicht Spandau Referat I 06 - Regionale Schulaufsicht Steglitz-Zehlendorf Referat I 07 - Regionale Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg Referat I 08 - Regionale Schulaufsicht Neukölln Referat I 09 - Regionale Schulaufsicht Treptow-Köpenick Referat I 10 - Regionale Schulaufsicht Marzahn-Hellersdorf Referat I 11 - Regionale Schulaufsicht Lichtenberg Referat I 12 - Regionale Schulaufsicht Reinickendorf Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Epl. 10 - Seite 113 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel Titel Bezeichnung 1012 67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 1012 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 1012 68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus: Kapitel Titel Bezeichnung 1012 68415 Zuschüsse an Schullandheimvereine Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 365 105 433 130 417 120 Relativer Anteil 78 22 77 23 78 22 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Bis 2019 sind in der Tabelle noch Beschäftigtendaten des neu gegründeten Kapitels 1011 enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 4.975,25 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.994,13 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 114 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11105 111 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 11921 111 Rückzahlungen von Zuwendungen 11979 111 Verschiedene Einnahmen 23111 111 Ersatz von Ausgaben durch den Bund nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz 1.000 1.000 1.000 — 1.200.000 1.200.000 400.000 478.875,93 50.000 50.000 1.000 65.595,37 1.000 1.000 1.000 52.230,80 Einnahmen für die Erstattung von Personalausgaben Titel 42731 nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. 23112 (neu) 129 Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke Siehe Maßnahmegruppe 05 23190 111 Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke 5.000 5.000 5.000 342.857,69 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790,53190 54690, 68390, 68490 und 68590. Zuwendungen werden erwartet für Bereiche der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 27290 111 Zweckgebundene Einnahmen aus dem Ausland für konsumtive Zwecke 2.000 2.000 2.000 261.232,34 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790, 53190, 54690, 68390, 68490 und 68590. EU-Mittel für Erasmus-Programme und -Projekte 27295 129 Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020) 28290 111 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke — — — 1.413.342,46 4.000 4.000 4.000 183.379,29 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190, 52590, 52594, 52790, 53190, 54690, 68390, 68490 und 68590. Die Einnahmen werden erwartet zur Durchführung von Modellversuchen im Bildungsbereich. 33401 129 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen des Bundes Siehe Maßnahmegruppe 05 Epl. 10 - Seite 115 1012 2022/2023 MG 05 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 05 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Digitalpakt Schule Die Einnahmen stammen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ des Bundes. Im Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur. Gemäß Verwaltungsvereinbarung (VV) „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16.05.2019 stehen dem Land Berlin nach dem Königsteiner Schlüssel für investive Maßnahmen gemäß § 3 der VV insgesamt 256.877.000 Euro (5,13754 % von 5 Mrd. Euro) über eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend ab 17.05.2019 zur Verfügung. Einnahme bei 1012-33401 Zusatz I: Einnahmen in 2020/21 aus dem 500 Mio. Euro-Sofortausstattungsprogramm des Bundes für Schulen sowie Schülerinnen und Schüler zum Ausbau des digitalen Unterrichts zu Hause. Die Mittel werden den Ländern auf der Grundlage einer der Zusatzvereinbarung (ZV) zum DigitalPakt Schule "Sofortausstattungsprogramm" nach dem Königsteiner Schlüssel (5,13754 %) bereitgestellt. Der Anteil Berlins beträgt danach 25.687.700 Euro. Abgerechnet wurde bis zum Ende 2021. Zusatz II: Gemäß zweiter Zusatz-Verwaltungsvereinbarung "Administration" zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 03.11.2020 (ZV-Admin) stehen dem Land Berlin nach dem Königsteiner Schlüssel für Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, welche in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im DigitalPakt Schule sowie weiteren Zusatzvereinbarungen stehen, gemäß § 8 der ZV-Admin insgesamt 25.687.700 Euro (5,13754 % von 500 Mio. Euro) bis zum Ende des Förderzeitraums des DigitalPakts Schule gemäß VV zur Verfügung. Einnahme bei 1012-23112 Zusatz III: Einnahmen bis zum Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule aus dem 500 Mio. Euro-Programm des Bundes für die Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen, mobilen Endgeräten an deutschen Schulen. Die Mittel werden den Ländern auf Grundlage der Zusatzverwaltungsvereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte" zwischen Bund und Ländern nach dem Königssteiner Schlüssel bereitgestellt. Der Anteil Berlins beträgt demnach bis zum Ende des Förderzeitraums des DigitalPakts Schule 25.687.700 Euro (5,13754 %). Einnahme bei 1012-33401 23112 (neu) 129 Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke 5.496.000 9.996.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42784, 51184, 52584 und 68574 in der MG 05. Vgl. Erläuterungen zu MG 05 33401 129 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen des Bundes 51.376.000 51.376.000 77.064.000 19.307.000,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 81211-81228 in der MG 05. Vgl. Erläuterungen zu MG 05 Summe Maßnahmegruppe 05 56.872.000 61.372.000 77.064.000 19.307.000,00 Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 58.135.000 -25,0 % 62.635.000 7,7 % 77.478.000 22.104.513,88 Epl. 10 - Seite 116 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben 42201 111 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 12.050.000 12.295.000 12.308.000 11.361.384,01 42221 129 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter 38.618.000 39.004.000 37.182.000 29.005.412,72 42701 111 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 402.000 402.000 402.000 214.788,60 Teilansatz Maßnahme 2022 € 33.000 2023 € 33.000 1 „Grün macht Schule“ – Projekte 2 Aids- und Suchtprophylaxe/Mediation/Soziale Kompetenz 7.000 7.000 3 Atrium/Jugendkunstschule Reinickendorf 2.000 2.000 4 Dolmetscher SIBUZ 60.000 60.000 5 Transfermaßnahmen aus dem Projekt School Turnaround 300.000 300.000 402.000 402.000 Summe „Grün macht Schule“ – Projekte Mittel für die Beratung und Unterstützung für Beteiligungsprojekte auf Schulhöfen der Berliner Schulen Durch die Vielzahl der Förderprogramme (SSP, Bonus-Programm, Verfügungsfonds) sowie die Baumaßnahmen der modularen Ergänzungsbauten und Neubaumaßnahmen wächst der Bedarf der Schulen Schulhofprojekte zur Qualitätsverbesserung partizipativ mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen. Aids- und Suchtprophylaxe/Mediation/Soziale Kompetenz (schulische Prävention) Mittel für die Finanzierung von schulischen Präventionsmaßnahmen in den Feldern Gewaltprävention, soziales Lernen, Gesundheitsförderung und Suchtprophylaxe. Dazu zählt auch die Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren in diesen Themenfeldern. Dolmetscher SIBUZ Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen schnell in unser Schulsystem integriert werden. Da die Deutschkenntnisse dieser Kinder und Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten in der Regel nicht ausreichend für schulpsychologische Beratung in der deutschen Sprache sind, ist für die Psychodiagnostik und Beratung dieser Zielgruppe der Einsatz von qualifizierten Dolmetschern zwingend notwendig. Transfermaßnahmen aus dem Projekt School Turnaround Das in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung initiierte und 2017 erfolgreich abgeschlossene Projekt School Turnaround wird systematisch ausgewertet und die positiven Erfahrungen werden in der Senatsbildungsverwaltung und in den Regionen umgesetzt. Die ehemaligen Projektschulen und weitere Schulen in kritischen Lagen werden in ihrer Schulentwicklung, insbesondere in der Verbesserung der Qualität der Lehr- und Lernprozesse, unterstützt. Die regionale Schulaufsicht und die Unterstützungssysteme, vor allem proSchul, werden für die passgenaue Unterstützung der Schulen ausgestattet und qualifiziert. Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf nachhaltige Wirksamkeit angelegt sein; ihre Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen mithilfe des indikatorengestützten Systems der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft; die Maßnahmen werden entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Die Ansätze sind insbesondere zur Leistung von Beratung und Coaching für Fortbildung und Qualifizierung, zur Stärkung des Personals- und Organisationsmanagements der Schulen. 42731 111 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fremdfinanzierung) 1.000 Ausgaben nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, vgl. Titel 23111. 42734 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes Siehe Maßnahmegruppe 02 Epl. 10 - Seite 117 1.000 1.000 81.856,37 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 42777 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Bildungsverbünden Siehe Maßnahmegruppe 04 42780 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds Siehe Maßnahmegruppe 03 42781 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge Siehe Maßnahmegruppe 06 42784 (neu) 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für IT-Administration aus dem DigitalPakt Schule Siehe Maßnahmegruppe 05 42790 144 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 7.000,00 R 88.909,93 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 42801 129 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 23.389.000 25.277.000 19.366.000 19.657.085,19 42811 154 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 2.318.000 2.748.000 3.430.000 1.139.635,22 42880 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Lehrkräfte aus dem Verfügungsfonds Siehe Maßnahmegruppe 03 42881 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Lehrkräfte im Rahmen der BerlinChallenge Siehe Maßnahmegruppe 06 42890 111 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 202.249,75 R 170.957,18 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 44100 111 Beihilfen für Dienstkräfte 1.623.000 1.671.000 833.000 1.530.420,19 45201 154 Nachversicherungen 6.318.000 6.318.000 5.294.000 6.317.378,94 Epl. 10 - Seite 118 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt 51101 111 Bezeichnung Ansatz 2022 Geschäftsbedarf Beträge in EURO Ansatz 2023 1.080.000 329.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 129.000 250.335,01 7.000,0 EUR werden künftig bei 1000/51101 nachgewiesen. Teilansatz Maßnahme 1 Abteilung I 2 (neu) 3 (neu) Summe 2022 € 229.000 2023 € 229.000 2021 € 129.000 Firmenticket – schulischer Bereich 100.000 100.000 0 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 751.000 0 0 1.080.000 329.000 129.000 TA 1 Geschäftsbedarf der Abteilung Bürobedarf sowie Post- und Telekommunikationsgebühren für die Aufgaben der Regionalen Schulaufsicht – (Personalkostenbudgetierung, Ganztagsbetrieb, Bildung- und Teilhabe-Lernförderung, Abrechnung von Klassenfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz – Bundesarbeitsgerichtsurteil; Personalsteuerung der Schulsekretariate, IT-Sicherheitsbeauftragte und regionale Datenschutzbeauftragte) SIBUZ - Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren Fortbildungsverbünde – berufsbegleitende Lehrerweiterbildung proSchul - prozessbegleitende Beratung und Unterstützung der Schulen Beschäftigtenvertretung der Regionen Mehr aufgrund wachsender Personalausstattung in den Dienststellen; hinzukommender Postgebühren, aufgrund von Fallzahlsteigerung sowie gestiegener Rohstoffkosten für Bürobedarf 7.000,0 € werden künftig bei 1000/51101 nachgewiesen TA 2 Firmenticket – schulischer Bereich Seit Oktober 2019 schreibt der Rahmenvertrag für das Firmenticket vor, dass für jede Dienstkraft, die das Firmenticket nutzt eine Servicepauschale zu leisten ist. TA 3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes ist die Beschaffung von FFP2-Masken und medizinischen Masken für das Personal in Schulen, Kitas und stationären Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen vorgesehen. 51140 111 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 124.000 124.000 124.000 161.579,87 Ausstattung der 12 regionalen Außenstellen und schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs-und Unterstützungszentren (SIBUZ) sowie für Schulsekretariate mit Ausrüstungsgegenständen. Die Mittel sind erforderlich für die Ausstattung von Arbeitsplätzen der mit der Personalsteuerung betrauten Dienstkräfte in den regionalen Schulaufsichten und Schulen. Zudem wurden mit Beginn des Jahres 2014 Maßnahmen für die leidensgerechte Arbeitsplatzausstattung von schwerbehinderten Dienstkräften nur noch zu 2/3 vom LAGeSo übernommen. Gem. § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet 1/3 der Kosten für alle Dienstkräfte zu übernehmen. 51160 (neu) 111 Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 31 51169 (neu) 129 Konzeptualisierung und Übergang der Schul-IKT zum ITDZ Siehe Maßnahmegruppe 31 51184 (neu) 129 IT-Administration an Schulen Siehe Maßnahmegruppe 05 Epl. 10 - Seite 119 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 51185 185 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51190 111 Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — R 3,82 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 51426 (neu) 129 Verbrauchsmittel für medizinische Zwecke Verpflichtungen aus Vorjahren in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 46.721.000 Für 2022 33.900.000 1.000 Für 2023 0 Ab 2024 0 Bereitstellung von Schnelltests für Schülerinnen und Schüler zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes an den Berliner Schulen. 51801 111 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 50.000 60.000 36.000 29.588,61 Anmietung von Räumen für die Durchführung von Personalversammlungen. Für die Personalversammlungen des Personals an den öffentlichen Schulen, die gem. § 47 PersVG mindestens einmal im Jahr stattfinden, ist die Anmietung von Räumen erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung. Mehr aufgrund pandemiebedingter Mehrkosten (z.B. für größere Räumlichkeiten, Sicherheitspersonal und Reinigungskosten); in 2023 zusätzlich geplante Gesamtfrauenversammlung 51803 111 Mieten für Maschinen und Geräte 5.200 5.200 80.200 1.645,85 Miete für Geräte u.a. Kopierer in den Referaten der regionalen Schulaufsicht und Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) entsprechend der vertraglichen Verpflichtungen. 51900 129 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 610.000 — 3.500.000 931.876,79 Bauliche Maßnahmen an Schwerpunktschulen, insbesondere Schaffung von Barrierefreiheit zur Umsetzung des Gesamtkonzepts „Inklusive Schule“ gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung finanziert seit dem Jahr 2013 Bau- und Planungsleistungen - zur Einrichtung Inklusiver Schwerpunktschulen - für Maßnahmen der Herstellung von Barrierefreiheit - zur Einrichtung von schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) Als Übergangssystem zum inklusiven Schulsystem ist geplant, dass bis zu 36 Schulen die Möglichkeit erhalten werden, sich als Inklusive Schwerpunktschulen zu profilieren. Das eingeführte System der schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) ist eine wichtige Bedingung, dass Inklusion vor Ort gelingt. Zudem werden mit Beginn des Jahres 2014 Maßnahmen für die leidensgerechte Arbeitsplatzausstattung von schwerbehinderten Dienstkräften nur noch zu 2/3 vom LAGeSo übernommen. Gem. § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet 1/3 der Kosten zu übernehmen. Epl. 10 - Seite 120 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 51903 Fkt 129 Bezeichnung Unterhaltung der Gartenanlagen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 334.000 334.000 Ansatz 2021 234.000 Ist (Rest/R) 2020 233.634,94 Ausgaben für das Programm “Grün macht Schule“ Die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung für Beteiligungsprojekte auf Schulhöfen der Berliner Schulen ist, nicht erst seit der Ganztagsbetreuung, stetig vorhanden. Durch verschiedene Förderprogramme (Bonus-Programm, Verfügungsfonds) sowie die Baumaßnahmen der modularen Ergänzungsbauten und Neubaumaßnahmen bleibt der Bedarf der Schulen, Schulhofprojekte zur Qualitätsverbesserung partizipativ mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, bestehen. 51910 111 Kleiner Unterhaltungsbedarf 51980 129 Kleine Instandhaltungsarbeiten zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds Siehe Maßnahmegruppe 03 52501 111 Aus- und Fortbildung Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.500 2.500 2.500 247,93 658.000 2.147.000 503.000 218.340,98 1.500.000 500.000 1.000.000 — Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Summe Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Abteilung I Bildung Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Schulsekretariate und für Verwaltungsleitungen der allgemeinbildenden Schulen Schulungen und Bildungsveranstaltungen für die Beschäftigtenvertretungen ProSchul – Mittel zur Qualifizierung der Prozessberater für Schulen in schwieriger Lage Gewaltprävention und Krisenintervention Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der SIBUZe Komponente Paket Gute Schule Qualifizierung pädagogische Assistenten Pädagogische Unterrichtshilfen Sonstiges gerundet — 2022 € 63.000 2023 € 63.000 2021 € 64.505 64.000 64.000 66.585 40.800 40.800 41.616 6.200 6.200 6.242 105.000 94.000 95.000 100.000 90.000 0 643.000 105.000 94.000 95.000 500.000 1.178.100 0 2.131.100 104.040 93.636 104.040 0 0 22.336 503.000 658.000 2.147.000 503.000 TA 1 Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Abteilung I Bildung. TA 2 Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Schulsekretariate und für Verwaltungsleitungen Für die Dienstkräfte in den Schulsekretariaten und für Verwaltungsleitungen an allgemeinbildenden Schulen besteht weiterhin ein besonderer Aus- und Fortbildungsbedarf, der aufgrund der spezifischen schulbezogenen Aufgaben überwiegend nicht durch die VAK abgedeckt werden kann. Für Schulungen zum Datenschutzrecht in der Schule, Schul- und Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, interkulturelle Kompetenz, Gesprächsführung und für Verwaltungsleitungen an allgemeinbildenden Schulen sind u.a. besondere Schulungen zum Haushalts- und Vergaberecht im Hinblick auf die Berliner Schule notwendig. TA 3 Schulungen und Bildungsveranstaltungen für die Beschäftigtenvertretungen TA 4 ProSchul – Mittel zur Qualifizierung der Prozessberater für Schulen in schwieriger Lage TA 5 Gewaltprävention und Krisenintervention Der Senat hat ein Gewaltpräventionsprogramm „Berliner Programm gegen Gewalt an Schulen“ beschlossen. Ziel des beschlossenen Programms ist die weitere Verbesserung des Schulklimas und der demokratischen Schulkultur an Berliner Schulen. Zur Umsetzung des Gewaltpräventionsprogramms mit den Schwerpunkten soziales Lernen, schulische Mediation, Krisenteam- und Elternarbeit sowie zur Qualitätssicherung der Schulpsychologischen Unterstützung und Beratung der Schulen in den genannten Themenfeldern sind folgende Maßnahmen erforderlich: Mobbing-Prävention, soziales Lernen und schulische Mediation: Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, Ausbildung von Konfliktlotsen, Durchführung von Anti-Mobbing-Veranstaltungen in Schulen. Mittel für Krisenteam und Elternarbeit: Fortbildung von Krisenteams/Krisenteammitgliedern Qualitätssicherung in der Schulpsychologie: Fortbildung in Krisenmanagement, Krisenintervention, Psychosozialer Notfallversorgung Epl. 10 - Seite 121 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 6 Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der SIBUZ TA 7 Komponente Paket Gute Schule Das in Kooperation mit der Robert-Bosch-Stiftung initiierte und 2017 erfolgreich abgeschlossene Projekt School Turnaround wird systematisch ausgewertet und die positiven Erfahrungen werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und in den Regionen umgesetzt. Die ehemaligen Projektschulen und weitere Schulen in kritischen Lagen werden in ihrer Schulentwicklung, insbesondere in der Verbesserung der Qualität der Lehr- und Lernprozesse, unterstützt. Die regionale Schulaufsicht und die Unterstützungssysteme, vor allem proSchul, werden für die passgenaue Unterstützung der Schulen ausgestattet und qualifiziert. Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf nachhaltige Wirksamkeit angelegt sein; ihre Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen mithilfe des indikatorengestützten Systems der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft; die Maßnahmen werden entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Die Ansätze sind insbesondere zur Leistung von Beratung und Coaching für Fortbildung und Qualifizierung sowie zur Stärkung des Personals und Organisationsmanagements der Schulen vorgesehen. TA 8 Qualifizierung pädagogische Assistenten Die Maßnahme umfasst den strukturierten Aufbau von pädagogischer Schulassistenz für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler. Die pädagogische Schulassistenz ist eine Weiterentwicklung des Konzepts der ergänzenden Pflege und Hilfe, wonach Schulhelferinnen und Schulhelfer qualifiziert werden, auch pädagogische Aufgaben zu übernehmen. Begonnen wird zunächst mit einer Erprobung an einigen Schulen. Es folgt der bedarfsorientierte Ausbau. TA 9 Pädagogische Unterrichtshilfen Das Vorhaben zielt auf die Erweiterung eigenverantwortlich wahrzunehmender (Unterrichts)-tätigkeiten der Pädagogischen Unterrichtshilfen z.B. im Zusammenhang mit Schülerinnen und Schülern mit stark herausforderndem Verhalten im emotionalen-sozialen Bereich und wird durch Qualifizierung der Pädagogischen Unterrichtshilfen sichergestellt. 52509 129 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 27.716.000 40.771.000 12.371.000 14.422.100,02 Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 12.170.000,0 EUR gesperrt. Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 24.500.000,0 EUR gesperrt. Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist in Höhe von 3.500.000,0 EUR gesperrt. 200.000,0 EUR werden künftig bei 1010/54010 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 Davon fällig 2027 Davon fällig 2028 42.300.000 25.300.000 5.300.000 4.200.000 3.000.000 4.500.000 104.000.000 22.100.000 21.000.000 19.800.000 19.800.000 21.300.000 Ergänzung zum Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr für Nr. 4 und Nr. 5 sind in Höhe von 9.970.000 € bis zur Vorlage eines Konzepts gesperrt. Die Ausgaben im 2. Planjahr für Nr. 4 und Nr. 5 sind in Höhe von 19.500.000 € bis zur Vorlage eines Konzepts gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Verpflichtungen aus Vorjahren: Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 2.016.000 € Für 2023 2.016.000 € Ab 2024 - Vgl. auch Erläuterung zu Titel 35907 im Kapitel 2910. Ausgaben in Höhe von 2.500.000 € dürfen nur soweit geleistet werden, wie der Eingang der Einnahmen rechtlich oder tatsächlich gesichert ist; die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Ausgaben in Höhe von 2,2 Mio. € in 2022 und 5 Mio. € in 2023 für zentral beschaffte digitale Lehr- und Lernmittel für Schulen in bezirklicher Trägerschaft werden bis zur Klärung eines Ab- und Anrechnungsverfahrens mit den bezirklichen Zuweisungen gesperrt (verbindliche Erläuterung). Epl. 10 - Seite 122 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Teilansatz Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Maßnahme 1 Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) 2 IT-Infrastruktur / IT-Experten 3 Softwarelizenz im Bereich Mathematik 4 mobile Endgeräte Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 2022 2023 2021 € € € 171.000 171.000 171.000 14.050.000 16.800.000 11.300.000 925.000 1.100.000 850.000 9.500.000 15.000.000 0 470.000 4.500.000 0 2.000.000 2.000.000 0 600.000 1.200.000 0 0 0 50.000 (neu) 5 zentrales Mobile-Device-Management System (neu) 6 Berliner Schulportal (neu) 7 Videokonferenzen, Dateiablage, Online-Office (neu) 8 Unterrichtsmaterial für Kurdisch, Arabisch, Türkisch und Polnisch 9 Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenpläne (umgesetzt zu 1010/54010) 200.000 27.716.000 Summe 40.771.000 12.571.000 TA 1 Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) Ausstattung der SIBUZ mit aktuellem Testmaterial. TA 2 IT-Infrastruktur / IT-Experten Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur in den allgemeinbildenden Schulen. Mehr aufgrund des starken Zuwachses an Endgeräten in den Schulen sowie der Ausbau von LAN und WLAN und die damit verbundene stärkere Nutzung ist ein Ausbau IT Wartung notwendig. Ausbau der bestehenden IT-Wartung unabhängig von der Zusatzvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt, die sich nur an die durch den DigitalPakt Schule geförderte IT richtet. TA 3 Softwarelizenz im Bereich Mathematik: Bereitstellung von Content (digitalen Bildungsmedien) mit einer Landeslizenz zur Förderung im Bereich Mathematik. Mathematiksoftware. Verbesserung der Mathematikleistungen mit Hilfe adaptiver Tests sowie Übungen von Klasse 4-13 (auch Nutzung für Berufliche Schulen (Berufsfelder) in der Entwicklung) inkl. Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Service und Support TA 4 mobile Endgeräte Anschaffung und Bereitstellung von mobilen Endgeräten zur Ausleihe für Schülerinnen und Schüler sowie Ersatzgeräte für Lehrkräfte und pädagogisches Personal für das digital gestützte Lernen. TA 5 zentrales Mobile-Device-Management System Zur Konfiguration, Steuerung, Administration und Betrieb der mobilen Endgeräte dient ein zentrales Mobile-Device-Management System, welches Service, Support und Wartung der Geräte ermöglicht. TA 6 Berliner Schulportal Entwicklungs- und Anpassungskosten für Ausbau des Berliner Schulportals. Es bildet den zentralen Einstiegspunkt für die Nutzung digitaler Dienste (wie z. Beispiel Lehrkräftemail, Mathematiksoftware, Lernraum Berlin und itslearning). Das Schulportal ist nur der Zugang zu den Diensten und nicht identisch mit dem Lernraum usw. TA 7 Videokonferenzen, Dateiablage, Online-Office Für das digital gestützte Lernen sind der Betrieb eines Videokonferenzsystems sowie Online-Office (zum Beispiel Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Präsentationsprogramm) und Dateiablage unerlässlich. Lizenzkosten inkl. 2nd und 3rd Level Support 52510 129 Schulische Veranstaltungen 15.700 15.700 Stornogebühren im Zusammenhang mit Schülerfahrten (6.200 €) Schulische Veranstaltungen der Jugendkunstschule Reinickendorf – Atrium (9.500 €) Epl. 10 - Seite 123 15.700 3.771.064,66 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 52534 129 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes Siehe Maßnahmegruppe 02 52536 111 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52580 129 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds Siehe Maßnahmegruppe 03 52581 129 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge Siehe Maßnahmegruppe 06 52584 (neu) 129 Aus- und Fortbildung für IT-Administration aus dem DigitalPakt Schule Siehe Maßnahmegruppe 05 52590 111 Aus- und Fortbildung und Umschulung aus Zuwendungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 — R 2.074,42 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 52594 111 Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — R 510,06 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290, und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 52602 111 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen 1.000 1.000 1.000 — Kosten für die Tätigkeit des Gesamtpersonalrates, der Gesamtfrauenvertretung sowie der übrigen Personalräte und der übrigen Frauenvertretungen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 PersVG). 52609 111 Thematische Untersuchungen 105.000 90.000 151.000 56.358,30 Bei Schulbaumaßnahmen soll die Beteiligung der bezirklichen und schulischen Öffentlichkeit durch strukturierte Partizipationsverfahren sichergestellt werden. An den planerischen und baulichen Entscheidungen sollen Schulgemeinschaften (pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Eltern), schulische Gremien, die bezirklichen Verwaltungen sowie weitere Nutzergruppen von Schulgebäuden mitwirken können. Dazu werden in den beiden Haushaltsjahren bis zu 8 Partizipationsverfahren an Schulneubaustandorten durchgeführt. Die Mittel werden für die Beauftragung von externen Dienstleistern benötigt. Weniger aufgrund zeitlicher Verschiebungen beim Schulneubau 52610 129 Gutachten 2.465.000 2.465.000 1.309.000 1.682.818,00 435.000,0 EUR werden künftig bei 1011/52610 nachgewiesen. Ausgaben für die Durchführung des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes im Bereich der allgemein bildenden Schulen - gesetzliche Verpflichtungen (Arbeitssicherheitsgesetz und Mutterschutzrecht). Mehr aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nach europaweiter Ausschreibung. Epl. 10 - Seite 124 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 52703 Fkt 111 Bezeichnung Dienstreisen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 422.000 602.000 Ansatz 2021 1.622.000 Ist (Rest/R) 2020 672.287,58 13.000,0 EUR werden künftig bei 1024/52703 nachgewiesen. Dienstreisekosten und Wegstreckenentschädigungen der Beschäftigten der Abteilung I, der Mitglieder der Personalvertretungen sowie insbesondere Dienstreisekosten der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) - vor allem im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten. (Vgl. auch Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2016 (Geschäftszeichen 7 Sa 804/16). Weniger aufgrund der anhaltenden Covid 19-bedingten Reisebeschränkungen. 52790 111 Dienstreisen aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 1.102,97 R 9.667,07 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 53101 111 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 7.500 7.500 7.500 7.300,00 Für die Dokumentation der Arbeiten der „Zentralen Künstlerischen Werkstätten“ - Atrium Reinickendorf. 53104 129 Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten 95.000 188.000 188.000 31.360,55 Förderung von Schülerinnen- und Schülerbegegnungsfahrten im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften und Gedenkstättenfahrten. 3.500 € für politische Begegnungen Osteuropa des Atriums Reinickendorf. 53111 111 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 38.300 38.300 38.300 17.139,06 Stellenausschreibungen für das pädagogische Personal und Bekanntmachungen zum Schulanfang. 53190 111 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 — R 80,43 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 53301 111 Kränze, Blumenspenden, Nachrufe 1.000 1.000 1.000 75,00 Blumen, Kränze und Nachrufe für verstorbene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der allgemeinbildenden Schulen. 53380 129 Sachausgaben für Schulbibliotheken Siehe Maßnahmegruppe 03 53406 129 Sachausgaben zur Förderung von Schulen in schwieriger Lage 20.000 20.000 20.000 4.525,95 Komponente Paket Gute Schule Maßnahmen auf der Grundlage des Projektes „School Turnaround“ Das in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung initiierte und 2017 erfolgreich abgeschlossene Projekt School Turnaround wird systematisch ausgewertet und die positiven Erfahrungen werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und in den Regionen umgesetzt. Die ehemaligen Projektschulen und weitere Schulen in kritischen Lagen werden in ihrer Schulentwicklung, insbesondere in der Verbesserung der Qualität der Lehr- und Lernprozesse, unterstützt. Die regionale Schulaufsicht und die Unterstützungssysteme, vor allem proSchul, werden für die passgenaue Unterstützung der Schulen ausgestattet und qualifiziert. Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf nachhaltige Wirksamkeit angelegt sein; ihre Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen mithilfe des indikatorengestützten Systems der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft; die Maßnahmen werden entsprechend angepasst und weiterentwickelt. Die Ansätze sind für Sachausgaben, die zur Leistung von Beratung und Coaching für Fortbildung und Qualifizierung sowie zur Stärkung des Personal- und Organisationsmanagements der Schulen notwendig sind, vorgesehen. Epl. 10 - Seite 125 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 53434 129 Sachausgaben zur Unterstützung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes Siehe Maßnahmegruppe 02 53477 129 Sachausgaben für Bildungsverbünde Siehe Maßnahmegruppe 04 53480 129 Sachausgaben zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds Siehe Maßnahmegruppe 03 53481 129 Sachausgaben zur Unterstützung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge Siehe Maßnahmegruppe 06 54002 111 Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 620.000 Ansatz 2021 520.000 Ist (Rest/R) 2020 870.000 419.956,63 800.000,0 EUR werden künftig bei 1010/68569 nachgewiesen. Die Ausgaben sind für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an Schulen vorgesehen. Ziel ist der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit von schulischem Personal. Laut der Rahmendienstvereinbarung Gesundheit (RDV Ges) vom 20.11.2020 soll landesweit ein qualitätsorientiertes, integratives, nachhaltiges, geschlechtergerechtes BGM verankert werden. Dazu gehören die Etablierung gesunderhaltender Arbeitsstrukturen, die Förderung der eigenverantwortlichen Gesundheitskompetenz sowie die Stärkung der physischen und psychischen Ressourcen. Vorausgegangen sind in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zahlreiche Analysen des IST-Zustandes an Schulen (Mitarbeitendenbefragung, Arbeitssituationsanalysen, Fehlzeiten, Statistik zum betrieblichen Eingliederungsmanagement) sowie die Festlegung strategischer Ziele. Die sich daraus ergebenden operativen Maßnahmen dienen zum einen der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse im Sinne der Verhältnisprävention und zum anderen der Stärkung der Handlungskompetenz im Sinne der Verhaltensprävention. Beispielhaft können hier genannt werden: Workshops zum gesundheitsgerechten Home-Teaching, zur Selbstfürsorge, zur Teamentwicklung, zum Stressmanagement und zur Resilienz, zur wertschätzenden Kommunikation, zu agilen Führungsmethoden in der Welt des digitalen Arbeitens und zur gesundheitsförderlichen Organisation, Supervisionsangebote, kollegiale Fallberatung und Stimmtrainings. 54010 111 Dienstleistungen 337.000 537.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 200.000 200.000 — Teilansatz Maßnahme 2022 € 337.000 131.453,14 2023 € 2021 € 1 Transportkosten für Umzüge der Außenstellen der regionalen Schulaufsicht 2.020 2.020 2.020 2 Unterstützung bei den Planungsvorhaben und Planungsbegleitung im Rahmen der Schulbauoffensive 37.500 37.500 75.000 3 Beratungsleistungen und Gutachten im Rahmen der Schulbauoffensive Bildungsstatistik und Prognose 100.000 100.000 100.000 4 109.364 109.364 9.364 5 (neu) Schulentwicklungsplanung 43.750 43.750 0 6 (neu) Schulbauplanung 43.750 43.750 0 7 (neu) Evaluation der Schulaufsicht 0 200.000 0 Beauftragung delegierbarer Architektur und Prüfdienstleistungen (BSO) 0 0 150.000 336.384 337.000 536.384 537.000 336.384 337.000 8 Summe gerundet Epl. 10 - Seite 126 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 TA 1 Transportkosten für Umzüge der Außenstellen der regionalen Schulaufsicht TA 2 und 3 Unterstützung bei den Planungsvorhaben und Planungsbegleitung sowie Beratungsleistungen und Gutachten im Rahmen der Schulbauoffensive Zur Klärung der im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive auftretenden Fragestellungen und Arbeitsaufträge bedarf es regelmäßig der Einbeziehung externen Sachverstandes und der Hinzuziehung externer Arbeitsressourcen. Die Mittel dienen der Beauftragung externer Dienstleister und damit der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive. TA 4 Bildungsstatistik und Prognose Beauftragung von Machbarkeitsstudien und delegierbaren Planungen, Erstellen und Auswertungen von statistischen Daten und IT-Architektur – Schulqualität (neu) sowie Beauftragung externer Unterstützung für die datenbasierte Schulentwicklung in Form von Indikatoren im Bereich der Bildungsstatistik und Prognose TA 5 Schulentwicklungsplanung Zur Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive soll die für Bildung zuständige Senatsverwaltung auf externe Kapazitäten zurückgreifen. In diesem Zusammenhang sind die Entwicklung eines neuen gesamtstädtischen Prognosemodells und die Erarbeitung sowie Umsetzung eines Verfahrens zur landesweiten Steuerung der Schulstandortentwicklung im Bereich der weiterführenden Schulen geplant. Dabei handelt es sich um ein zwingend notwendiges Instrument der Schulnetzplanung, die die Grundlage für den Schulbau darstellt. TA 6 Schulbauplanung In der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive soll die für Bildung zuständige Senatsverwaltung auf externe Kapazitäten zurückgreifen. Hierfür sind für die Prüfung von Bauunterlagen, die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Erarbeitung von Schulbaustandards (Musterprogramme) externe Büros zu beauftragen. TA 7 Evaluation Schulaufsicht Evaluation der Arbeit der (gesamten) Schulaufsicht mit Blick auf Fragen der Organisationsentwicklung 54034 111 Leistungen der Selbstversicherung 1.000 1.000 1.000 1.187,19 101.000 41.310,10 Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und den Eigenschädengrundsätzen. 54053 129 Veranstaltungen 51.000 51.000 Zur Umsetzung und Entwicklung einer abgestimmten Gesamtstrategie Qualitätssicherung, ist die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Tagungen und Workshops zu den Themen Schulaufsicht, Schulsozialarbeit, Bonus-Programm, Verfügungsfonds, Vernetzung von Hilfesystemen sowie datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung erforderlich. Die Tagungen und Workshops sind konzeptionell zu entwickeln, professionell zu moderieren und zu dokumentieren, um daraus die notwendigen Schritte zur Umsetzung der genannten Zielstellungen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen abzuleiten. Diese Prozesse werden kontinuierlich und in enger Verknüpfung mit den eigenverantwortlich arbeitenden Schulen gestaltet und erfordern auf Grund der Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Beratungs- und Unterstützungssysteme einen hohen Organisationsaufwand. Insgesamt ist von mindestens 6 Tagungen/Workshops mit ca. 50 Personen pro Jahr auszugehen. Die Mittel werden für die Vorbereitung, Durchführung und Moderation, Dokumentation und Auswertung benötigt. Weniger aufgrund Covid 19-bedingter Einschränkungen. Epl. 10 - Seite 127 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 54062 Fkt 129 Bezeichnung Maßnahmen im Rahmen des eEducation Masterplans Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 4.710.000 4.910.000 Ansatz 2021 1.280.000 Ist (Rest/R) 2020 804.253,60 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 Davon fällig 2027 6.000.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 4.800.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 Der eEducation Berlin Masterplan ermöglicht die Durchführung von Leitprojekten (eTwinning, OpenRoberta-Calliope, MakerWerkstatt) sowie die Finanzierung von Testungen in Schulen (WLAN-Pilotprojekt, Serversoftware). Ein wichtiges Leitprojekt des eEducation Berlin Masterplans ist das Lernmanagementsystem "Lernraum Berlin". Um den Schulen dieses Lernmanagementsystem als Alternative zur kommerziellen Lösung stabil und sicher zur Verfügung zu stellen, muss das System umstrukturiert und ausgebaut werden. 229.000 € jährlich stehen für die Konzeptentwicklung und erste Ausbaustufe eines landesweiten Medienkompetenzzentrums zur Verfügung. 54079 111 Verschiedene Ausgaben 8.300 8.300 8.300 1.336,08 Konsumtive Sachausgaben von weniger als 1.000 € je Einzelzweck. Mittel zur Sicherstellung der Teilnahme Berlins an den bundesweiten Wettbewerben und Unterstützung der unterrichtspraktischen Arbeit mit Materialien für die Koordinatoren der schulischen Prävention 54180 129 Politische Bildungsarbeit an Schulen Siehe Maßnahmegruppe 03 54690 111 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 4.376,59 R 16.126,15 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 63207 153 Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder 24.000 24.000 24.000 23.035,00 Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) Anteil des Landes Berlins an den Ausgaben des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) sowie des Deutschen Bildungsservers für die Umsetzung bildungspolitischer Innovationen auf der Grundlage des Gesellschaftervertrages der Länder der Bundesrepublik Deutschland mit dem FWU. 67101 129 Ersatz von Ausgaben 7.200 7.200 7.200 — Ersatz der Kosten für in einer Hochgebirgsklinik in der Schweiz unterrichtende Lehrkräfte (Anteil Berlins nach KMK-Vorgaben). 67139 262 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 43.999.000 45.441.000 32.686.000 23.996.925,52 Das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ besteht seit 2006 und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der Einsatz von Jugendsozialarbeit an einer Schule ist grundsätzlich langfristig angelegt. Zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit werden an den Schulen über Zuwendungsmittel sozialpädagogische Fachkräfte bei Trägern der freien Jugendhilfe auf Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Trägern beschäftigt. Die Administration erfolgt durch die Programmagentur der Stiftung SPI. Jugendsozialarbeit an Schulen bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften Begleitung, Beratung und Unterstützung in konkreten Einzelfällen. Sie trägt zur Stabilisierung von Schülerinnen und Schülern und Familien in schwierigen Lebenssituationen bei und vermindert so Chancenungleichheiten aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen. Die im Rahmen des Programmausbaus zum 01.08.2021 gestarteten knapp 200 zusätzlichen Stellen werden wie auch die Projekte der Elternbegleitung an Grundschulen und das Projekt der Roma-Mediation aus den Jahren 2020/2021 fortgeführt. Epl. 10 - Seite 128 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Gender Budget Schuljahr 2016/17 Schuljahr2017/18 Schuljahr 2018/19 Schuljahr 2019/20 W W W W W M W M Absolut 316 165 326 154 350 173 370 166 Relativ 66 % 34 % 68 % 32 % 67 % 33 % 69 % 31 % Zielgruppe Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte Zielsetzung Stärkung sozialer Kompetenzen und des Selbstvertrauens, Förderung der Lernmotivation, Verbesserung aller Übergänge in Schule und Ausbildung, Stärkung der Erziehungskompetenz der Erziehungsberechtigten, Verbesserung der (vorberuflichen) Handlungskompetenzen sowie Auf- und Ausbau von Unterstützungsstrukturen und Vertiefung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule Steuerungsmaßnahmen Es wird trotz des Fachkräftemangels gezielt versucht auch männliche Fachkräfte zu beschäftigen. 68390 114 Zuschüsse an private Unternehmen aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 — 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 68406 129 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 86.000 86.000 86.000 84.000,00 Zuschüsse zu den Personalkosten eines Projektes für gehörlose Kinder und Jugendliche für Träger der freien Jugendhilfe. Gender Budget 2018 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 68415 129 W 600 44,5 % 35,6 2019 W 749 55,5 % 44,4 W 417 33,6 % 27,6 2020 M 825 66,4 % 54,4 W 105 32,6 % 27,4 M 217 67,4 % 56,6 Betreuung gehörloser und hörbehinderter Kinder und Jugendlicher im Kinderund Jugendklub/Freizeitprojekt des Trägers Sinneswandel gGmbH (Anzahl) Coronabedingt war der Kinder- und Jugendclub ab Mitte März 2020 geschlossen. Die sonst üblichen Angebote wurden soweit es ging in den digitalen Raum verlegt ohne hier Zahlen für die Nutzung darstellen zu können. Zielsetzung ist es den Anteil der Nutzer/-innen möglichst ausgewogen zu halten. Es wird ein abwechslungsreiches Programm angeboten, das die Interessen von allen gleichermaßen abdecken soll. Ein Umsteuerungsbedarf und -notwendigkeit wird nicht gesehen. Steuerungsmaßnahmen entfallen. Zuschüsse an Schullandheimvereine 8.400 8.400 8.400 Aufwendungen für die verschiedenen Schullandheime, mit denen ein Belegungsvertrag abgeschlossen wurde. 68434 129 Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes Siehe Maßnahmegruppe 02 68477 129 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Bildungsverbünden Siehe Maßnahmegruppe 04 Epl. 10 - Seite 129 8.399,99 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 68480 129 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds Siehe Maßnahmegruppe 03 68481 129 Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge Siehe Maßnahmegruppe 06 68490 129 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 — 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 68569 129 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland 525.000 Teilansatz Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 (neu) Summe Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende e. V. (Blindenanstalt) Atrium (Jugendkunstschule) Gewaltmeldeverfahren und Notfallpläne (Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation) Evaluation zum „Programm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ Seniorpartner in school Medienhof/Sprachbildung Fortbildung für Quereinsteigende im „Programm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ 525.000 2022 € 1.600 gerundet 445.000 2023 € 392.100,79 1.600 2021 € 1.600 62.327 54.293 62.327 54.293 62.327 54.293 54.293 54.293 54.293 61.300 210.900 80.000 61.300 210.900 80.000 61.300 210.900 0 467.713 467.713 444.713 525.000 525.000 445.000 TA 1 Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende e. V. (Blindenanstalt) TA 2 Atrium (Jugendkunstschule) Zuweisung für Ausgaben zur Realisierung gewaltpräventiver Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendprojekten der Jugendkunstschule Atrium TA 3 Gewaltmeldeverfahren und Notfallpläne Die Ergebnisse der Evaluation des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle (kurz: Gewaltmeldeverfahren) werden in die Praxis umgesetzt. Dies umfasst die Neugestaltung des Meldeverfahrens sowie die grundlegende Überarbeitung der an das Verfahren gekoppelten Notfallpläne für die Berliner Schulen. Die Mittel werden vorrangig für die Drucklegung der überarbeiteten Notfallpläne benötigt. Die Umsetzung ist zeitlich begrenzt. TA 4 Evaluation zum Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ Das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ besteht seit 2006 und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der Einsatz Jugendsozialarbeit an einer Schule ist grundsätzlich langfristig angelegt. Jugendsozialarbeit an Schulen bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften Begleitung, Beratung und Unterstützung in konkreten Einzelfällen. Sie trägt zur Stabilisierung von Schülerinnen und Schülern und Familien in schwierigen Lebenssituationen bei und vermindert so Chancenungleichheiten aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen. TA 5 Seniorpartner in school Projekt: Ehrenamtliche Bildungsbegleitung durch Seniorpartner in Schulen“ für einen gewaltfreien und toleranten Umgang von Schülern gegenüber ihrer eigenen Generation, Senioren und der Gesellschaft. Die Seniorpartner sehen ihre ehrenamtliche Arbeit in den Schulen als Brücke zwischen Alt und Jung. Ihr Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement durch Senioren in den Berliner Schulen auszuweiten, um möglichst vielen Berliner Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang ins Arbeits- und Erwachsenenleben zu ermöglichen. Zu den Schwerpunkten Ihrer Arbeit gehören die Entwicklung einer Streitkultur, die Förderung von Sozial- und Schulkompetenzen sowie die Mediation in Konflikten. Das Projekt wird durch Seniorpartner in School e. V. durchgeführt. Epl. 10 - Seite 130 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen TA 6 Medienhof/Sprachbildung als Schlüssel zur Integration Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung. Um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie von Kindern und Jugendlichen im Kiez zu erhöhen, benötigen diese ein Unterstützungsangebot im Bereich Sprach- und Lernförderung sowie bei der Vorbereitung auf Prüfungen. Erfahrene Träger wie der Medienhof führen Angebote für Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Sprachund Lernförderung durch und unterstützen so deren Integration in Schule und Ausbildung. TA 7 Fortbildung für Quereinsteigende im „Programm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Der hohe Fachkräftemangel führt dazu, dass viele Träger der Jugendhilfe Quereinsteigende einstellen müssen. Ziel der berufsbegleitenden Fortbildung ist es, die Quereinsteigenden möglichst rasch mit den grundlegenden Informationen zum Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ auszustatten und ihnen – sofern nicht vorhanden – die für die Arbeit im Programm relevanten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln. Alle Quereinsteigenden, für deren Beschäftigung im Programm eine Ausnahme vom Fachkräftegebot eingeholt werden musste, sind verpflichtet, an der Fortbildung teilzunehmen. Für diejenigen mit fachlich hinreichenden Kenntnissen ist die Teilnahme an der Fortbildung fakultativ. Gender Budget Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende e. V. (Blindenanstalt) 2018 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: W 1 33,3 % 0,3 2019 M 2 66,7 % 0,6 W 1 33,3 % 0,3 2020 M 2 66,7 % 0,6 W 2 66,7 % 0,6 M 1 33,3 % 0,3 blinde, sehschwache Berliner Schülerinnen und Schüler Schulpflichtige, die auf dem allgemeinen Bildungsweg der Berliner Schule nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können, in entsprechenden Sonderschuleinrichtungen zu unterrichten. Da die in Berlin bestehenden Sonderschuleinrichtungen keine entsprechenden Ausbildungsgänge anbieten, besuchen diese Schülerinnen und Schüler die Carl-Strehl-Schule. Da es nur ganz vereinzelte Schüler/-innen betrifft, sind Steuerungsmaßnahmen nicht erforderlich. Atrium/Jugendkunstschule 2018 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: W 7.902 54,5 % 31,3 2019 M 6.608 45,5 % 26,1 W 7.736 57,2 % 32,8 2020 M 5,783 42,8 % 24,6 W 5.029 59,7 % 34,3 M 3.391 40,3 % 23,1 Berliner Schülerinnen und Schüler – pandemiebedingt konnte der Großteil der Angebote, wenn überhaupt, nur noch in Kleingruppen durchgeführt werden Förderung gewaltpräventiver Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendprojekte zur Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Die Zielsetzung, möglichst viele männliche Teilnehmer zu erreichen, gelingt noch nicht durchgängig. Entwicklung und Anbieten von spezifischen Schulprojekten, mit denen möglichst viele männliche Teilnehmer erreicht werden können. Epl. 10 - Seite 131 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 68574 (neu) 129 Zuschüsse aus dem DigitalPakt Schule an Schulen in freier Trägerschaft Siehe Maßnahmegruppe 05 68590 129 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 Ansatz 2021 1.000 1.000 Ist (Rest/R) 2020 239.507,91 R 222.040,25 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen. 68644 (neu) 129 Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" 22.252.000 — Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen). Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 15.000.000 Für 2023 0 Ab 2024 0 Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu ermöglichen. 81211 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Mitte Siehe Maßnahmegruppe 05 81212 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Siehe Maßnahmegruppe 05 81213 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Pankow Siehe Maßnahmegruppe 05 81214 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf Siehe Maßnahmegruppe 05 81215 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Spandau Siehe Maßnahmegruppe 05 81216 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf Siehe Maßnahmegruppe 05 81217 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg Siehe Maßnahmegruppe 05 Epl. 10 - Seite 132 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt Bezeichnung 81218 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Neukölln Siehe Maßnahmegruppe 05 81219 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Treptow-Köpenick Siehe Maßnahmegruppe 05 81220 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf Siehe Maßnahmegruppe 05 81221 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Lichtenberg Siehe Maßnahmegruppe 05 81222 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Reinickendorf Siehe Maßnahmegruppe 05 81223 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der zentral verwalteten Schulen Siehe Maßnahmegruppe 05 81224 127 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der berufsbildenden Schulen Siehe Maßnahmegruppe 05 81225 113 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen in freier Trägerschaft Siehe Maßnahmegruppe 05 81226 155 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Einrichtungen der Lehrkräftebildung Siehe Maßnahmegruppe 05 81227 129 Länderübergreifende Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur Siehe Maßnahmegruppe 05 81228 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur Siehe Maßnahmegruppe 05 Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Epl. 10 - Seite 133 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1012 2022/2023 MG 02 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 02 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Bonus-Programm Zielstellung des Bonus-Programms ist es, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen zu verbessern, sie zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu senken. Schulen entwickeln auf der Grundlage ihrer konkreten Ausgangsbedingungen Zielvorhaben zur Umsetzung des Programms und erarbeiten dann schulspezifische Entwicklungsschwerpunkte mit messbaren Erfolgsindikatoren. Grundlage für die Aufnahme der Schulen in das Programm ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, bzw. Anspruch auf Leistungen für Bildung- und Teilhabe haben ("Lernmittelbefreiung/BuT" - abgekürzt "LmB/BuT"). Liegt die Quote LmB/BuT über 50%, soll die Schule in das Programm aufgenommen werden. Die Feststellung des Prozentsatzes erfolgt jährlich mit der Lehrerbedarfsrechnung. Berechnungsgrundlage für 2022 und 2023 ist die Fortschreibung der vorhandenen Schulbudgets in den durch das Bonus-Programm vorgegebenen Kategorien. Seit 01.02.2016 sind auch die Schulen in freier Trägerschaft sowie die berufsbildenden Schulen in das Programm aufgenommen worden, sofern sie die Kriterien erfüllen. Seit 01.01.2018 können auch die Kolleg-Schulen ins Bonus-Programm aufgenommen werden, sofern sie die Kriterien erfüllen. 42734 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes 2.750.000 2.750.000 2.750.000 1.798.649,38 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 52534, 53434 und 68434. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 52534 129 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes 1.000 1.000 — 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42734, 53434 und 68434. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 53434 129 Sachausgaben zur Unterstützung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes 3.620.000 3.620.000 3.519.000 3.497.621,89 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42734, 52534 und 68434. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 68434 129 Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes 11.300.000 11.800.000 12.383.000 12.158.391,85 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42734, 52534 und 53434. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. Summe Maßnahmegruppe 02 17.671.000 Epl. 10 - Seite 134 18.171.000 18.653.000 17.454.663,12 1012 2022/2023 MG 03 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 03 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Verfügungsfonds für Schulen Zielstellung des Verfügungsfonds ist es, dass Schulen im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung vorzugsweise Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe, Koordinationsaufwendungen für die Inklusion und Honorarverträge realisieren können. Auch besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Geschäftsbedarf aus dem Verfügungsfonds zu leisten. Zudem können Lehrkräfte durch die Gewährung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden entlastet werden. 42780 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 1.000 1.000 1.000 1.079.234,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 53380 und 54180. Im Übrigen sind sie gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben 42880, 51980, 52580, 53480 und 68480. Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG). 42880 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Lehrkräfte aus dem Verfügungsfonds 1.000 1.000 1.000 205.400,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 51980, 52580, 53480 und 68480. Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG). 51980 129 Kleine Instandhaltungsarbeiten zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 5.000.000 5.000.000 5.000.000 1.304.332,37 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 52580, 53480 und 68480. Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG). 52580 129 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 4.996.000 4.996.000 4.996.000 397.205,22 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 51980, 53480 und 68480. Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG). 53380 129 Sachausgaben für Schulbibliotheken 830.000 380.000 200.000 158.966,63 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Titel 42780. Gemäß §16 Abs. 2 a (SchulG) können Schulen die Einrichtung einer Schulbibliothek beantragen. Mittel für Schulen für Ausstattung und Betrieb von Schulbibliotheken, die als Sach- oder Honorarmittel verwendet werden können. 53480 129 Sachausgaben zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 1.000 1.000 1.000 4.218.683,51 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei den Titeln 42780, 42880, 51980, 52580 und 68480. Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG). Epl. 10 - Seite 135 1012 2022/2023 MG 03 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 54180 Fkt 129 Bezeichnung Politische Bildungsarbeit an Schulen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 2.000.000 2.000.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 2.100.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei 42780 und 68480. Im Rahmen der Strategie „Politische Bildung an Schulen“ erhalten Berliner Grund- und weiterführende Schulen Mittel zur Förderung von Schulentwicklungsprozessen im Sinne der demokratischen Schule. Diese können z. B. für Unterstützungsmaßnahmen für Coachings von Schülerinnen- und Schülervertretungen, Workshops zur Gewaltprävention oder Fortbildung von Lehrkräften zu dieser Thematik eingesetzt werden. Die für „Dekolonialisierungsprojekte an Schulen“ im Rahmen der Demokratiebildung vorgesehenen 100.000 € werden ab 2022 im Kapitel 1010, Titel 68569 nachgewiesen. 68480 129 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Schulen aus dem Verfügungsfonds 1.000 1.000 1.000 969.724,93 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880, 51980, 52580 und 53480. Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG). Summe Maßnahmegruppe 03 12.830.000 Epl. 10 - Seite 136 12.380.000 12.300.000 8.333.546,66 1012 2022/2023 MG 04 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 04 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Bildungsverbünde Mit den Ausgaben werden der Aufbau neuer und die Weiterentwicklung bestehender lokaler Bildungsverbünde in den Bezirken gefördert. Ziel der Bildungsverbünde ist die Steigerung der Bildungschancen und -teilhabe aller Kinder und Jugendlichen durch verbesserte Kooperationen im Sozialraum und gelungene Übergänge entlang der Bildungskette. Der Zugang zu (außerschulischen) Bildungsangeboten wird erleichtert, Bildungseinrichtungen öffnen sich in den Stadtteil und nachhaltige lokale Netzwerkstrukturen werden aufgebaut und gesichert. Die Ansätze sind bestimmt zur Leistung von Ausgaben aufgrund von Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Honorare), für Kooperationen mit freien Trägern sowie notwendige Sachausgaben zur Unterstützung von Bildungsverbünden in den Bezirken. Mittel in Höhe von je 119.000 € in den Jahren 2022 und 2023 werden aufgrund von Veränderungen in den Quoten den drei Bezirken mit den höchsten Schulabbrecherquoten (Schuljahr 2018/19) zur Verfügung gestellt, um die Arbeit der Bildungsverbünde zu sichern bzw. zu verstärken. Ein Modellprojekt „Zukunftskieze“, in das die Erfahrungen aus der Entwicklung der Campusschulen einfließen, soll initiiert werden. Dafür stehen Mittel in Höhe von 450.000 € in 2022 und 1.350.000 € in 2023 zur Verfügung. 42777 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Bildungsverbünden 200.000 200.000 350.000 50.186,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei den Titeln 53477 und 68477. Vgl. Erläuterungen zu MG 04 53477 129 Sachausgaben für Bildungsverbünde 200.000 200.000 200.000 37.018,85 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei Titel 42777 und 68477. Vgl. Erläuterungen zu MG 04 68477 129 Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Bildungsverbünden 769.000 1.669.000 319.000 583.433,81 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei Titel 42777 und 53477. Vgl. Erläuterungen zu MG 04 Ein Modellprojekt „Zukunftskieze“, in das die Erfahrungen aus der Entwicklung der Campusschulen einfließen, soll initiiert werden. Dafür stehen Mittel in Höhe von 450.000 € in 2022 und 1.350.000 € in 2023 zur Verfügung. Summe Maßnahmegruppe 04 1.169.000 Epl. 10 - Seite 137 2.069.000 869.000 670.638,66 1012 2022/2023 MG 05 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 05 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Digitalpakt Schule Hier sind die dem Land Berlin zur Verfügung stehenden Bundesmittel aus dem Digitalpakt Schule sowie dem Zusatzprogramm II „IT-Administration“ veranschlagt (vgl. Erläuterungen und Zweckbindungsvermerke zu den Titeln 1012-23112 und 1012-33401). Mit den Ausgaben soll die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur gestärkt (DigitalPakt Schule) sowie die Administration der IKT in den Schulen sichergestellt werden. Die erforderliche Kofinanzierung erfolgt aus den in den Bezirken und dem Einzelplan 10 für die Digitalisierung veranschlagten Ausgaben. Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 42784, 51184, 52584 und 68574 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Titel 42784, 51184, 52584 und 68574 sind darüber hinaus deckungsberechtigt gegenüber den übrigen Ausgaben der Hauptgruppen 5 und 8 im Einzelplan 10. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) der Titel 51184, 52584 und 68574 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Titel 81211 bis 81228 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Titel 81211 bis 81227 sind darüber hinaus deckungsberechtigt gegenüber den übrigen Ausgaben der Hauptgruppen 5 und 8 im Einzelplan 10. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) der Titel 81211 bis 81228 sind gegenseitig deckungsfähig. 42784 (neu) 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für IT-Administration aus dem DigitalPakt Schule 51184 (neu) 129 52584 (neu) 68574 (neu) 81211 129 129 129 1.000 1.000 IT-Administration an Schulen 5.493.000 9.993.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 13.458.000 6.729.000 6.729.000 — 3.461.000 Aus- und Fortbildung für IT-Administration aus dem DigitalPakt Schule 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 2.000 1.000 1.000 — 2.000 Zuschüsse aus dem DigitalPakt Schule an Schulen in freier Trägerschaft 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 2.000 1.000 1.000 — 2.000 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Mitte 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 3.263.000 198.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Für 2023 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). Epl. 10 - Seite 138 1.000 Ab 2024 - 202.102,08 1012 2022/2023 MG 05 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 81212 Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 31.758,14 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81213 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Pankow 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 58.830,92 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81214 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 96.480,19 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81215 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Spandau 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 Für 2023 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). Epl. 10 - Seite 139 1.000 Ab 2024 - 14.346,83 1012 2022/2023 MG 05 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 81216 Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 5.699,85 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81217 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 130.049,14 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81218 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Neukölln 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 — 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81219 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Treptow-Köpenick 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 Für 2023 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). Epl. 10 - Seite 140 1.000 Ab 2024 - 46.164,65 1012 2022/2023 MG 05 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 81220 Fkt 129 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Marzahn-Hellersdorf 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 158.599,29 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81221 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Lichtenberg 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 56.020,75 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81222 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks Reinickendorf 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € 1.000 126.615,13 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81223 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der zentral verwalteten Schulen 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 500.000 € 1.000 Für 2023 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). Epl. 10 - Seite 141 1.000 Ab 2024 - 98.066,93 1012 2022/2023 MG 05 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel 81224 Fkt 127 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der berufsbildenden Schulen 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 1.000.000 € Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 1.759.082,46 1.000 Für 2023 - Ab 2024 - Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05). 81225 81226 81227 81228 113 155 129 129 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen in freier Trägerschaft 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Einrichtungen der Lehrkräftebildung 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Länderübergreifende Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 2.000 1.000 1.000 1.000 Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 51.359.000 51.359.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 63.905.000 46.436.000 17.469.000 22.139.000 56.872.000 61.372.000 Summe Maßnahmegruppe 05 Epl. 10 - Seite 142 1.000 150.551,08 1.000 — 1.000 — 77.047.000 — R 16.372.632,56 77.064.000 2.934.367,44 1.000 1.000 1.000 22.139.000 1012 2022/2023 MG 06 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 06 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Berlin-Challenge Zielstellung der Berlin-Challenge ist es, Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler bei ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen. Es werden Schulen einbezogen, bei denen sich datenbasiert bereits positive Schulentwicklungstrends ausmachen lassen. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Unterrichtsentwicklung und damit verbundenen Zielsetzungen. Die Schulen arbeiten darüber hinaus an weiteren Zielsetzungen zur Schulentwicklung. Alle Schulen werden von einer Prozessbegleitung beraten und unterstützt. Das Programm richtet sich an Grund- und weiterführende Schulen. Erhöhte Aufwendungen zur Umsetzung eines neuen Konzeptes. 42781 129 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge 1.000 1.000 1.000 98.923,91 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42881, 52581, 53481 und 68481. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 42881 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Lehrkräfte im Rahmen der BerlinChallenge 1.000 1.000 — 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 52581, 53481 und 68481. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 52581 129 Fortbildung und Qualifizierung zur Unterstützung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge 1.000 1.000 1.000 85.552,73 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 42881, 53481 und 68481. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 53481 129 Sachausgaben zur Unterstützung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge 4.996.000 6.996.000 9.996.000 2.970.727,07 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 42881, 52581 und 68481. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. 68481 129 Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge 1.000 1.000 1.000 78.601,48 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 42881, 52581 und 53481. Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden. Summe Maßnahmegruppe 06 5.000.000 Epl. 10 - Seite 143 7.000.000 10.000.000 3.233.805,19 1012 2022/2023 MG 31 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 31 51160 (neu) Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben für verfahrensunabhängige IKT (einschl. Telekommunikation) 111 Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT 1.758.000 1.758.000 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 6.274.000 1.758.000 2.258.000 2.258.000 4.516.000 2.258.000 2.258.000 Dienstmail inklusive Groupware für die digitale Kommunikation der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals im öffentlichen Dienst. 51169 (neu) 129 Konzeptualisierung und Übergang der Schul-IKT zum ITDZ 500.000 1.000.000 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 3.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 2.000.000 1.000.000 1.000.000 Gemäß eGoV Gesetz Berlin muss die schulische IT ins ITDZ migrieren. Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind nicht im Berliner Landesnetz. Die PaaS (Plattform as a Service) im ITDZ ermöglicht den Zugriff auf die Lehrkräfte-UnterrichtsSchul-Datenbank (LUSD) und weitere Dienste, ohne sich im Berliner Landesnetz zu befinden. Summe Maßnahmegruppe 31 2.258.000 Epl. 10 - Seite 144 2.758.000 — 1012 2022/2023 MG 32 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel Fkt MG 32 51185 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT 185 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 16.187.000 19.187.000 12.318.000 179.789,53 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 6.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 Für 2022 17.187.000 € 4.000.000 2.000.000 2.000.000 Für 2023 22.678.000 € Ab 2024 28.187.000 € Breitbandausbau inkl. der notwendigen Begleitmaßnahmen der Berliner Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Grundvoraussetzung für digital unterstütztes Lernen ist der Anschluss jeder Berliner Schule an das 1GBit-Netz. 60 Standorte sind als "Quick Win" Variante angeschlossen. Jährliche Kosten der Quick-Wins 500.000 Euro. Als schnelle Übergangs-bzw. Interimslösung kommen Internet Cubes als Plug-in Varianten zum Einsatz. Jährliche Betriebskosten der Sim-Karten 1.500.000 Euro. 52536 111 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 1.000.000 1.000.000 — 2.000.000 — Für die Durchführung von Unterricht inklusive Vor- und Nachbereitung durch die Lehrkräfte sowie die digitale Kommunikation werden Lehrkräften und pädagogischem Personal mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung der Endgeräte hat eine Schulung in der technischen Nutzung sowie dem 1rd Level Support zu erfolgen. Kosten für die Fortbildung bei Einführung der Geräte und laufende Schulungen für neue Dienstkräfte. Summe Maßnahmegruppe 32 17.187.000 20.187.000 14.318.000 179.789,53 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 350.817.100 30,8 % 310.985.100 -11,4 % 268.218.100 150.965.246,20 1.251.000 1.251.000 402.000 544.471,30 5.508.000 10.008.000 12.000 2.253.042,58 51.376.000 51.376.000 77.064.000 19.307.000,00 58.135.000 62.635.000 77.478.000 22.104.513,88 87.676.000 90.673.000 81.922.000 72.749.604,28 132.788.500 109.369.500 63.268.500 36.747.153,20 78.976.600 59.566.600 45.963.600 38.534.121,28 Abschluss Kapitel 1012 111186 211299 311347 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 51.376.000 51.376.000 77.064.000 2.934.367,44 350.817.100 310.985.100 268.218.100 150.965.246,20 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -292.682.100 -248.350.100 -190.740.100 -128.860.732,32 Epl. 10 - Seite 145 Epl. 10 - Seite 146 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 Produkte MGF 79 19 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 2.959.068 319.820.951 4.975.946 325.911.578 -40,53 -1,87 Projekte 2 Gemeinkosten 612.259.916 489.626.918 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005330 2020 94.139.654 31.542.697 125.682.350 Aufgabenstellungen mit direktem Kundenkontakt im ministeriellen Bereich (Schule) 2019 87.286.927 20.277.546 107.564.472 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten 80565 2020 Förderung der Schulsozialarbeit durch Träger der freien Jugendhilfe 2019 25.362.820 21.505.893 Epl. 10 - Seite 147 Transfers 43.000 0 Gesamt 25.405.820 21.505.893 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen 2020 Menge: Anzahl der erreichten Schülerinnen und Schüler Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2019 108.515 94.846 233,73 0,60 226,75 0,56 23.996.925,52 0,00 20.373.099,93 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % Sozialpädagogische Förderung und Integrationsmaßnahmen vor allem von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung schulischer Anforderungen. Förderung der Lernmotivation und Abbau von Schuldistanz, Verbesserung der (vorberuflichen) Handlungskompetenz. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80654 2020 18.553.701 0 18.553.701 Bonus-Programm, Unterstützung für Schulen in schwieriger Lage 2019 19.030.899 0 19.030.899 2020 Menge: Anzahl der erreichten Schülerinnen und Schüler (=Schülerzahl der Schule; Durchschnitt) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2019 138.966 136.083 133,51 0,44 139,85 0,49 12.158.391,85 0,00 12.542.090,91 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % Die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen sollen verbessert werden, das heißt alle Kinder und Jugendliche sollen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen am Ende der 10. Klasse geführt sowie der Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich gesenkt und somit die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich verringert werden. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005332 2020 27.433.666 0 27.433.666 Operative Schulaufsicht für die allgemeinbildenden Schulen 2019 23.533.091 0 23.533.091 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 76945 2020 14.795.865 0 14.795.865 Operative Schulaufsicht für die allgemeinbildenden Schulen in Berlin 2019 12.442.573 0 12.442.573 Epl. 10 - Seite 148 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) 362.382 357.556 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 40,83 0,35 34,80 0,32 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 6.069,00 4.994,11 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,04 Schulaufsichtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 78053 2020 12.637.801 0 12.637.801 Koordinierung und Durchführung der Regionalen Fortbildung für pädagogische Fachkräfte zu schulpraxisrelevanten Themen in den allgemeinbildenden Schulen. 2019 11.090.518 0 11.090.518 2020 Menge: Anzahl der Teilnehmer-Doppelstunden Kosten je ME in € 2019 106.334 118,85 155.337 71,40 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,30 0,00 0,29 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 0,00 0,00 Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu pädagogischen, fachlichen, fachdidaktischen und schulrechtlichen Themen. Fachspezifische Informationen Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zu Beginn des ersten Lockdowns Veranstaltungen ausfallen, bis ein Online-Tool für die Regionale Fortbildung Berlin zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind viele Fortbildungen, die ursprünglich in Präsenz stattfinden sollten, in Online-Veranstaltungen umgewandelt worden. Für Online-Fortbildungen gilt, dass sie in der Regel kürzer gestaltet sind als Präsenzveranstaltungen, da das Format eine fokussierte und konzentrierte Arbeitsweise bedingt, die Konzentration der Teilnehmenden aber schneller nachlässt. Daher ist die Zahl der Doppelstunden pro Veranstaltung zurückgegangen. Einzelne Fortbildungen mussten auch ersatzlos gestrichen werden, da sie nur in Präsenz sinnvoll gestaltet werden können (z.B. Veranstaltungen mit praktischem Schwerpunkt). Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005338 2020 27.899.263 0 27.899.263 Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratung und Unterstützung 2019 25.534.323 8.642 25.542.965 Epl. 10 - Seite 149 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77170 2020 16.295.170 0 16.295.170 Schulpsychologische Beratung und Unterstützung 2019 15.158.918 8.567 15.167.485 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler*innen (Durchschnitt) Kosten je ME in € 454.437 35,86 449.807 33,70 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,39 0,00 0,39 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 0,00 0,00 In allen Bezirken sowie für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen wurden Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) eingerichtet. Sie vereinen die Fachbereiche Inklusionspädagogik und Schulpsychologie. Diese beraten und unterstützen Pädagogisches Personal, Schulleitungen, Schulaufsicht, Schüler*innen und Erziehungsberechtigte als auch das System Schule insgesamt bei einzelfallbezogenen und systemischen, inklusionspädagogischen und schulpsychologischen Fragestellungen. Der Fachbereich Schulpsychologie bietet Schülern, Eltern, aber auch Schulen und Lehrkräften eine qualifizierte Unterstützung und Beratung bei schulbezogenen psychologischen Fragen und Problemen. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80862 2020 11.604.092 0 11.604.092 Inklusionspädagogische Beratung und Unterstützung 2019 10.375.405 75 10.375.480 2020 Menge: Anzahl der Schüler (Durchschnitt) 2019 454.437 449.807 25,54 0,27 23,07 0,27 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Damit Inklusion im Schulalltag erfolgreich umgesetzt werden kann, werden in allen Bezirken Beratungs-und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik betrieben, die gemeinsam mit den bisherigen Schulpsychologischen Beratungszentren jeweils ein Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) bilden. Die Angebote der SIBUZ betreffen neben schülerbezogenen Fragen, auch im Hinblick auf sonderpädagogische Fragestellungen sowohl die Weiterentwicklung der Schulen zu Inklusiven Schulen als auch die Vernetzung und Kooperation aller Experten. Epl. 10 - Seite 150 1014 2022/2023 Berliner Landeszentrale für politische Bildung Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, die es zur Aufgabe hat, die politische Bildung in Berlin auf überparteilicher Grundlage mit dem Ziel zu fördern, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Bereitschaft zu unterstützen, Verantwortung für die Demokratie wahrzunehmen. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für die politische Bildungsarbeit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert) Kapitel 1014 Titel 68569 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus: Kapitel Titel Bezeichnung 1014 68572 Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke Darüber hinaus wurden für den Zeitraum 2019 bis 2020 erhoben: - Anzahl der Veranstaltungen: 270 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen: 18.171 Von den insgesamt 18.171 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltungen waren 52,7 % weiblich und 47,3 % männlich. Anzahl herausgegebener Bücher und Medien (nur im Bereich der kostenpflichtigen Buchausgabe): 64.226 Anzahl der Kundinnen und Kunden der kostenpflichtigen Buchausgabe: 18.492 Von den 18.492 Kundinnen und Kunden der kostenpflichtigen Buchausgabe waren 53 % weiblich und 47 % männlich. Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 Planmäßige Beschäftigte W 2019 M W 2020 M W M Absoluter Anteil 5 5 9 8 11 9 Relativer Anteil 50 50 53 47 55 45 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 3.433,21 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 3.645,13 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei annähernder Gleichverteilung der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche und männliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 151 1014 2022/2023 Berliner Landeszentrale für politische Bildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11120 153 Entgelte für Bildungsangebote 2.000 2.000 2.000 — Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Berliner Landeszentrale für politische Bildung können in ausgewählten Fällen Entgelte erhoben werden. 11901 153 Veröffentlichungen 30.000 30.000 20.000 30.036,60 Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung stellt der Berliner Bevölkerung über 300 Publikationen zu aktuellen politischen Themen bereit. 11921 153 Rückzahlungen von Zuwendungen 56.000 56.000 1.000 5.825,86 11979 153 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — 27290 153 Zweckgebundene Einnahmen aus dem Ausland für konsumtive Zwecke 1.000 1.000 1.000 — Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790 und 54690. Zuschüsse der Europäischen Kommission für das Europe Direct Berlin. 28290 153 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 1.000 1.000 1.000 70.433,80 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790 und 54690. Zuschüsse sind von der Bundeszentrale für politische Bildung für Projekte der Berliner Landeszentrale für politische Bildung zu erwarten. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 91.000 250,0 % 91.000 — 26.000 106.296,26 1.000 1.000 1.000 160,00 Ausgaben 41210 153 Aufwendungen für Beiräte Aufwandsentschädigungen für die aus der Mitte des Abgeordnetenhauses gewählten Mitglieder des Kuratoriums nach dem Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung. 42201 153 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 137.000 139.000 126.000 128.991,28 42701 153 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 90.000 90.000 90.000 55.841,39 Honorare im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Berliner Landeszentrale für politische Bildung bei Veranstaltungen, Publikationen und sonstigen Projekten. 42790 153 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Honorare im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Europe Direct Berlin und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung bei Veranstaltungen, Publikationen und sonstigen Projekten, für die Bundesmittel eingenommen werden konnten. 42801 153 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 945.000 1.024.000 758.000 714.071,40 Aus dem Titel wird ein Kofinanzierungsanteil für das ESF+ - Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literarisierter Erwachsener“ (vgl. Kapitel 1010, Titel 68692) in Höhe von jeweils 22.000 € pro Jahr geleistet. 42811 111 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.000 Epl. 10 - Seite 152 1.000 1.000 15.659,98 1014 2022/2023 Berliner Landeszentrale für politische Bildung Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 44100 153 Beihilfen für Dienstkräfte 2.100 2.200 8.900 1.980,32 51101 153 Geschäftsbedarf 8.300 8.300 8.300 5.766,49 35.600 35.600 35.600 46.745,38 Aufwendungen für Bürobedarf. 51140 153 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Beschaffung von Mobiliar, Veranstaltungstechnik und sonstigen Geräten sowie sonstiger Unterhaltungsaufwand. 51803 153 Mieten für Maschinen und Geräte 52513 153 Politische Bildungsarbeit 1.400 1.400 1.400 — 772.000 887.000 537.000 348.762,90 220.000,0 EUR werden künftig bei 68569 nachgewiesen. TA Maßnahme 1 Veranstaltungen, Eigenpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, sonstige Projekte Ankauf von Publikationen Zweiter Standort Landeszentrale Diversitätssensible, diskriminierungskritische politische Bildung im Rahmen des Landeskonzepts Antisemitismus, UN-Dekade Menschen afrikanischer Herkunft, Fortschreibung Aktionsplan Sinti und Roma, Novelle des PartIntG, LADG Bedienung Besucherzentrum zweiter Standort Landeszentrale Summe 2 3 4 5 Ansatz 2022 € 267.000 Ansatz 2023 € 267.000 Ansatz 2021 € 267.000 300.000 110.000 50.000 300.000 130.000 100.000 200.000 70.000 0000 45.000 772.000 90.000 887.000 537.000 TA 5 Bedienung Besucherzentrum zweiter Standort Landeszentrale Absicherung Besucherinnen- und Besucherbetreuung, Veranstaltungen und Buchabgaben für Besucherzentren der Landeszentrale für Politische Bildung 52703 153 Dienstreisen 3.100 3.100 3.100 23,40 54079 153 Verschiedene Ausgaben 3.100 3.100 3.100 1.902,50 54690 153 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 35.452,24 R 35.182,32 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen *) Für 2022 22.000 Für 2023 20.000 Ab 2024 12.000 *) Titel, der Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen bewirtschaftet (hier: Einnahmen gem. Bescheid der Bundeszentrale für politische Bildung bei dem Titel 28290). Veranschlagung mit Merkansatz von 1.000 € Die Zuwendungen sollen für Projekte der Berliner Landeszentrale für politische Bildung verwendet werden. Epl. 10 - Seite 153 1014 2022/2023 Berliner Landeszentrale für politische Bildung Titel 68569 Fkt 153 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 954.000 Ansatz 2021 1.024.000 Ist (Rest/R) 2020 774.000 714.996,86 220.000,0 EUR wurden bislang bei 52513 nachgewiesen. 200.000,0 EUR werden künftig bei 1010/68579 nachgewiesen. TA Maßnahme 1 Zuschüsse an Berliner Vereine, Gruppen und Institutionen für einzelne Vorhaben der politischen Bildung (Projektförderung) im Rahmen der Jahresschwerpunkte, Förderbeträge bis zu 5.500 € Aufsuchende politische Bildung Projekte im Rahmen des Gesamtkonzepts Partizipation und Integration von Geflüchteten vier sozialräumliche Projekte Summe 2 3 4 Ansatz 2022 € 404.000 Ansatz 2023 € 454.000 Ansatz 2021 € 304.000 300.000 250.000 320.000 250.000 0000 250.000 954.000 1.024.000 220.000 774.000 In TA 1 mehr zur Förderung politischer Erwachsenenbildung als Bildungsurlaub, zur Umsetzung des Erwachsenenbildungsgesetzes und Materialbeschaffung. Aus dem TA 2 wird ein Kofinanzierungsanteil für das ESF+- Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literarisierter Erwachsener“ (vgl. Kapitel 1010, Titel 68692) in Höhe von jeweils 78.000 € pro Jahr geleistet. Gender Budgeting (Teilnehmer*innen an geförderten Veranstaltungen) 2018 2019 W M W M absolut 7.477 6.738 34.733 34.858 relativ 52,6 % 47,4 % 49,9 50,1 Ressourcen 139,2 125,4 342,3 343,7 (in Tsd. EURO) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 68572 153 2020 W 14.989 51,5 M 14.140 48,5 354,9 334,2 Einwohner*innen des Landes Berlin in allen Altersgruppen Folgendes Geschlechterverhältnis wird als angemessen angestrebt: für 2022 = 50 % für 2023 = 50 % Zielgruppenspezifische Angebote, werbende Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit. Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke 605.000 605.000 605.000 591.000,00 Aus diesem Titel werden die fünf parteinahen Stiftungen und die parteinahen Kommunalpolitischen Bildungswerke gefördert. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 3.560.600 20,5 % 3.826.700 7,5 % 2.954.400 2.661.354,14 89.000 89.000 24.000 35.862,46 2.000 2.000 2.000 70.433,80 91.000 91.000 26.000 106.296,26 1.177.100 1.258.200 985.900 916.704,37 824.500 939.500 589.500 438.652,91 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 1.559.000 1.629.000 1.379.000 1.305.996,86 3.560.600 3.826.700 2.954.400 2.661.354,14 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -3.469.600 -3.735.700 -2.928.400 -2.555.057,88 Abschluss Kapitel 1014 111186 211299 411462 511549 611699 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 10 - Seite 154 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Grundschulen einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin sowie für die ergänzende Förderung und Betreuung. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für das Bildungskonzept "Musizieren von Anfang an" als ergänzendes Angebot zur Förderung der musisch-kulturellen Bildung für Kinder in der Schulanfangsphase an Grundschulen im offenen und gebundenen Ganztagsbetrieb in sozialen Brennpunkten sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel 1015 Titel Bezeichnung 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 12.926 2.526 13.293 2.778 13.266 2.972 Relativer Anteil 84 16 83 17 82 18 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.306,56 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.460,12 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 155 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11110 112 Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 10.288.000 8.244.000 4.500.000 8.370.964,27 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 67115. Kostenbeteiligung der Eltern gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) für die Betreuung von Kindern in der ergänzenden Förderung und Betreuung; hier: öffentliche Grundschulen in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe. Anpassung des Ansatzes an die tatsächlichen Einnahmen Weniger in 2023 wegen der Ausweitung der Kostenfreiheit auf die Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2023/24. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.000 — 10.289.000 128,6 % 8.245.000 -19,9 % 4.501.000 8.370.964,27 Ausgaben 42201 112 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 260.383.000 262.937.000 284.047.000 245.893.259,24 42703 112 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 1.514.489,75 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42722 112 Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) 14.000 14.000 14.000 32.536,78 42801 112 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 277.898.000 283.949.000 251.602.000 246.330.215,82 42805 112 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 552.266.000 580.234.000 614.925.000 479.790.957,52 Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 3.413.000,0 EUR gesperrt. Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 8.735.000,0 EUR gesperrt. Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. Die Beträge in 2022 i. H. v. 3.413.000 € und in 2023 i. H. v. 8.191.000 € sind für eine mutmaßliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für das Land Berlin (Verlängerung der Zulagenzahlung an Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage) vorgesehen. Der Entlastungspool an Grundschulen soll auf insgesamt 6 Wochenstunden ab dem Schuljahr 2023/24 ausgebaut werden. Die Bedarfsdeckung bei den Lehrkräften muss prioritär die Unterrichtserteilung gewährleisten; insofern werden die Mittel für die Gewährung der 6.Entlastungsstunde (544.000 €) ab August 2023 bis zum Vorliegen einer Evaluation dieser Maßnahme gesperrt veranschlagt. 42811 112 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 29.396.000 29.678.000 24.160.000 27.634.395,01 42813 112 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 14.624.000 14.624.000 15.299.000 11.933.932,04 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Epl. 10 - Seite 156 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Titel 42815 Fkt 112 Bezeichnung Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 94.077.000 94.987.000 Ansatz 2021 78.939.000 Ist (Rest/R) 2020 88.841.382,76 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 44100 112 Beihilfen für Dienstkräfte 67101 112 Ersatz von Ausgaben 67115 112 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 9.542.000 8.421.000 12.290.000 11.954.729,67 1.000 1.000 3.230.000 — 102.300.000 105.055.000 107.577.000 99.520.574,01 Erstattung von Kosten für die ergänzende Förderung und Betreuung der Kinder nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe“; dies umfasst auch Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben und Zuschläge für Kinder mit Behinderungen bei integrativer Förderung. Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten bei Trägern der freien Jugendhilfe nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabentitel 67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11110). Ausgaben von bis zu 10.288.000 € in 2022 bzw. 8.244.000 € 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Weniger aufgrund der Anpassung des Ansatzes an den tatsächlichen Bedarf 67127 112 Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 3.942.569,04 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. 67131 112 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen 69.878.000 71.706.000 63.006.000 66.346.000,75 Erstattung von Kosten für Ganztagsangebote der Schulen nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“. Mehr aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schul-Rahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an die Tarifentwicklung. Epl. 10 - Seite 157 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Titel 68507 Fkt 113 Bezeichnung Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 96.538.000 96.966.000 Ansatz 2021 95.500.000 Ist (Rest/R) 2020 92.288.005,70 Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung. Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich gezahlten Zuschüsse. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Schuljahr 2018/19 w m 5.877 5.835 50,18% 49,82% 41.530 41.233 Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 91920 850 Schülerzahlen an Ersatzschulen Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 w m w m 5.944 5.888 6.084 6.027 50,24% 49,76% 50,24% 49,76% 42.088 41.691 46.361 45.926 Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten. Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 1.506.920.000 -2,8 % 1.548.575.000 2,8 % 1.550.592.000 1.376.023.048,09 10.288.000 8.244.000 4.500.000 8.370.964,27 1.000 1.000 1.000 — 10.289.000 8.245.000 4.501.000 8.370.964,27 1.238.201.000 1.274.845.000 1.281.277.000 1.113.925.898,59 268.718.000 273.729.000 269.314.000 262.097.149,50 Abschluss Kapitel 1015 111186 351389 411462 611699 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 1.000 1.000 1.000 — 1.506.920.000 1.548.575.000 1.550.592.000 1.376.023.048,09 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -1.496.631.000 -1.540.330.000 -1.546.091.000 -1.367.652.083,82 Epl. 10 - Seite 158 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 davon Produkte 79 Verrechnungskosten 2.959.068 4.975.946 -40,53 MGF Projekte 19 2 kalkulatorische Kosten Gemeinkosten 319.820.951 612.259.916 325.911.578 489.626.918 -1,87 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005352 2020 429.775.344 37.252.575 467.027.919 Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten 2019 396.305.978 34.207.569 430.513.547 Epl. 10 - Seite 159 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80578 2020 92.451.382 0 92.451.382 Zuschüsse an Grundschulen in freier Trägerschaft 2019 83.899.384 0 83.899.384 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) 12.240 12.053 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 7.553,22 2,19 6.960,87 2,17 92.451.382,14 0,00 83.899.384,04 0,00 0,00 0,00 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Gewährung von Zuschüssen an Grundschulen in freier Trägerschaft in Berlin. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005424 2020 2.720.330.801 4.004.476 2.724.335.277 Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen 2019 2.542.481.464 4.131.959 2.546.613.423 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77244 2020 787.010.800 0 787.010.800 Unterricht und Erziehung in Grundschulen 2019 730.849.890 0 730.849.890 2020 2019 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 136.783 133.755 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 5.753,72 18,61 5.464,09 18,87 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Epl. 10 - Seite 160 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 78849 2020 219.380.311 0 219.380.311 Betreuung, Erziehung und Bildung von Schüler/innen im Hort 2019 204.256.593 0 204.256.593 2020 Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden Kosten je ME in € 3.772.575 3.463.077 58,15 58,98 5,19 0,00 5,27 0,00 3.754,00 0,00 5.010,94 0,00 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 Betreuung von Schüler/innen außerhalb des Unterrichtes und deren ergänzende Förderung auf Basis der Zielsetzungen von Unterricht und Erziehung. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 79251 2020 80.306.761 0 80.306.761 Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe (mit bezirklicher Infrastrukturbereitstellung) 2019 71.088.408 0 71.088.408 2020 Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2019 1.618.373 1.488.384 49,62 1,90 47,76 1,84 80.306.760,72 7.112.245,27 71.088.407,82 18.075.185,84 8,86 25,43 Kostendeckungsgrad in % Erstattung der Kosten für die modulbezogene ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) der Schülerinnen und Schüler nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe" mit Bereitstellung der bezirklichen Infrastruktur Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 79252 2020 20.716.877 0 20.716.877 Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe (ohne bezirkliche Infrastrukturbereitstellung) 2019 20.684.491 0 20.684.491 Epl. 10 - Seite 161 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen 2020 Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 258.984 246.358 79,99 83,96 0,49 20.716.877,01 0,53 20.684.491,14 1.448.486,00 6,99 3.600.255,81 17,41 Erstattung der Kosten für die modulbezogene ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) der Schülerinnen und Schüler nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe" ohne Bereitstellung der bezirklichen Infrastruktur Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 79785 2020 175.703.519 0 175.703.519 Unterricht und Erziehung in Ganztagsgrundschulen in gebundener Form 2019 168.121.589 0 168.121.589 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 2019 28.620 29.020 6.139,19 4,15 5.793,30 4,34 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Epl. 10 - Seite 162 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Dieses Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaftsschulen. Die Gemeinschaftsschulen umfassen die Klassenstufen 1-13 (Primarstufe und Sekundarstufe 1 und 2). Das Kapitel enthält die Ausgaben für Personalangelegenheiten der Gemeinschaftsschulen einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin sowie für die ergänzende Förderung und Betreuung und die Ausgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes. Genderpolitische Analyse der Beschäftigungsstruktur Das Kapitel 1016 wurde erst mit Beginn des Jahres 2020 eingerichtet, so dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Daten der genderpolitischen Beschäftigtenstruktur vorliegen. Die Beschäftigtendaten waren vorher hauptsächlich im Kapitel 1019 enthalten. 2018 Planmäßige Beschäftigte W 2019 M W 2020 M W M Absoluter Anteil 1.436 608 Relativer Anteil 70 30 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.280,27 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.000,49 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 163 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11921 (neu) 114 Rückzahlungen von Zuwendungen 30.000 30.000 30.000 55.808,12 30.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/11921 nachgewiesen. 35920 (neu) 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 31.000 3,3 % 31.000 — 30.000 55.808,12 Ausgaben 42201 114 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 37.403.000 37.770.000 — 35.367.917,83 42701 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.000 1.000 — 72.157,07 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131. Ausgaben für Kooperationsverträge der Gemeinschaftsschulen mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und § 19 Abs. 2 SchulG. 42703 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 — 192.780,30 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213,42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42722 (neu) 114 Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) 21.000 21.000 42801 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 22.686.000 22.911.000 — 4.414.849,08 42805 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 110.920.000 114.237.000 — 99.583.054,48 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42811 (neu) 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 146.000 148.000 42813 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 2.625.000 2.625.000 — 415.637,08 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213,42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 (neu) 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 1.000 1.000 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 44100 114 Beihilfen für Dienstkräfte 566.000 583.000 — 533.539,52 52501 114 Aus- und Fortbildung 267.000 267.000 — 4.872,00 Mittel für die Fort- und Weiterbildung für neue Gemeinschaftsschulen in den ersten beiden Schuljahren. Die Mittel waren im Doppelhaushalt 2020/21 in Kapitel 1019 Titel 52501 etatisiert. Epl. 10 - Seite 164 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Titel 67127 Fkt 114 Bezeichnung Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 68.307,85 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213,42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 67131 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen 4.549.000 4.668.000 4.500.000 7.657.251,52 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101. 4.500.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/67131 nachgewiesen. Erstattung von Kosten für Ganztagsangebote der Schulen nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Gemeinschaftsschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“. Mehr aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schul-Rahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an die Tarifentwicklung. 68507 115 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft 63.145.000 65.060.000 56.722.000 83.305.889,23 56.722.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/68507 nachgewiesen. Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung. Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich gezahlten Zuschüsse. Die Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen in freier Trägerschaft wurden bis zum Haushaltsjahr 2020 aus dem Kapitel 1019 zusammen mit den Integrierten Sekundarschulen bezuschusst. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: Schuljahr 2018/19 w m ------------- Schülerzahlen an Ersatzschulen Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 w m w m ----4.521 4.405 ----50,65% 49,35% ----28.837 28.097 Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten. Epl. 10 - Seite 165 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Titel 68569 (neu) Fkt 114 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 672.000 687.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 622.000 575.655,07 622.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/68569 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Teilansatz 1 2 3 Summe 323.000 323.000 — 323.000 323.000 Maßnahme Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen IVerordnung sowie Praxiserprobung für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und junge Geflüchtete Produktives Lernen (IPLE) Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS) 2022 615.000 2023 630.000 42.000 15.000 672.000 42.000 15.000 687.000 TA 1 Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung sowie Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete Mittel für Maßnahmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler insbesondere der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschulen, deren Schulabschluss gefährdet ist, für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa (Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse) sowie Maßnahmen zur Praxiserprobung für junge Geflüchtete mit negativer Perspektive zur Erlangung eines Schulabschlusses. Mehr zur Stärkung der Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete. TA 2 Produktives Lernen (IPLE) Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Produktives Lernen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschulen anbieten. TA 3 Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS) Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Schülerfirmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschulen anbieten. 91920 (neu) 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 98101 (neu) 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 500 22.088,40 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131. 500,0 EUR wurden bislang bei 1019/98101 nachgewiesen. Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG. Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 243.006.000 292,9 % Epl. 10 - Seite 166 248.983.000 2,5 % 61.844.500 232.213.999,43 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1016 111186 351389 411462 511549 611699 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 30.000 30.000 30.000 55.808,12 1.000 1.000 — — 31.000 31.000 30.000 55.808,12 174.370.000 178.298.000 — 140.579.935,36 267.000 267.000 — 4.872,00 68.367.000 70.416.000 61.844.000 91.607.103,67 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 2.000 2.000 500 22.088,40 243.006.000 248.983.000 61.844.500 232.213.999,43 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -242.975.000 -248.952.000 -61.814.500 -232.158.191,31 Epl. 10 - Seite 167 Epl. 10 - Seite 168 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 davon Produkte 79 Verrechnungskosten 2.959.068 4.975.946 -40,53 MGF Projekte 19 2 kalkulatorische Kosten Gemeinkosten 319.820.951 612.259.916 325.911.578 489.626.918 -1,87 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005424 2020 2.720.330.801 4.004.476 2.724.335.277 Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen 2019 2.542.481.464 4.131.959 2.546.613.423 Epl. 10 - Seite 169 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 81207 2020 158.205.929 0 158.205.929 Unterricht und Erziehung in Gemeinschaftsschulen 2019 0 0 0 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 2019 21.238 0 7.449,19 3,74 0,00 0,00 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Fachspezifische Informationen Die Kosten und Mengen für die öffentlichen Gemeinschaftsschulen wurden bis 2019 beim Produkt 77258 Unterricht Integrierte Sekundarschule (Kapitel 1019) abgebildet. Epl. 10 - Seite 170 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Gymnasien einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin und umfasst die Ausgaben des Ganztagsbetriebes der Ganztagsgymnasien mit Kooperationen außerschulischer Partner, Trägern der freien Jugendhilfe, Sportvereinen sowie mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für den Ganztagsbetrieb der Ganztagsgymnasien sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel 1018 Titel Bezeichnung 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 4.186 2.120 4.248 2.193 4.166 2.158 Relativer Anteil 66 34 66 34 66 34 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.483,47 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.199,27 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 171 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.000 1.000 — 1.000 — 1.000 — Ausgaben 42201 114 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 192.626.000 194.523.000 224.258.000 177.727.973,11 42213 114 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen/Beamten im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 483.000 483.000 406.000 464.953,13 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42703,42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42701 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.000 1.000 1.000 352.641,21 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131. Ausgaben für Kooperationsverträge der Ganztagsgymnasien mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und § 19 Abs. 2 SchulG. 42703 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 476.758,59 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42801 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 18.724.000 18.903.000 13.675.000 16.926.970,50 42805 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 249.472.000 257.971.000 218.174.000 215.530.699,08 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42811 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.000 1.000 58.000 — 42813 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 6.750.000 6.750.000 8.535.000 5.587.018,43 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 82.812.000 83.619.000 87.355.000 78.812.468,25 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 44100 114 Beihilfen für Dienstkräfte 8.645.000 Epl. 10 - Seite 172 8.702.000 7.461.000 8.578.902,49 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Titel 67127 Fkt 114 Bezeichnung Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 1.910.980,31 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. 67131 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen 4.829.000 4.955.000 4.570.000 4.565.278,23 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101. Ausgaben nach § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG für Ganztagsangebote im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschulischen Partnern an Ganztagsgymnasien. Mehr aufgrund steigender Teilnehmerzahlen und höherer Personal- und Sachkosten sowie Fortsetzung des Ausbaus des Ganztags an Gymnasien sowie aufgrund der Tarifanpassungen in den Kostenblättern der Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern. 68507 115 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft 45.938.000 47.331.000 50.000.000 46.886.421,47 Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Schuljahr 2018/19 w m 3.950 3.506 52,98% 47,02% 22.894 20.321 Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: Schülerzahlen an Ersatzschulen Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 w m w m 4.000 3.502 4.085 3.538 53,32% 46,68% 53,59% 46,41% 23.836 20.868 25.125 21.761 Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten. 91920 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 1.000 88.992,37 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131. Ausgaben für Kooperationsverträge der Ganztagsgymnasien mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gemäß § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG. Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 610.285.000 -0,7 % Epl. 10 - Seite 173 623.243.000 2,1 % 614.497.000 557.910.057,17 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1018 351389 411462 611699 911989 Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben — 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 559.515.000 570.954.000 559.924.000 504.458.384,79 50.768.000 52.287.000 54.571.000 53.362.680,01 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 2.000 2.000 2.000 88.992,37 610.285.000 623.243.000 614.497.000 557.910.057,17 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -610.284.000 -623.242.000 -614.496.000 -557.910.057,17 Epl. 10 - Seite 174 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 davon Produkte 79 Verrechnungskosten 2.959.068 4.975.946 -40,53 MGF Projekte 19 2 kalkulatorische Kosten Gemeinkosten 319.820.951 612.259.916 325.911.578 489.626.918 -1,87 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005352 2020 429.775.344 37.252.575 467.027.919 Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten 2019 396.305.978 34.207.569 430.513.547 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80581 2020 46.886.421 0 46.886.421 Zuschüsse an Gymnasien in freier Trägerschaft 2019 44.705.503 0 44.705.503 Epl. 10 - Seite 175 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) Kosten je ME in € 7.552 6.208,48 7.475 5.980,67 € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 1,11 46.886.421,47 1,15 44.705.503,19 0,00 0,00 0,00 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Gewährung von Zuschüssen an Gymnasien in freier Trägerschaft in Berlin. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005424 2020 2.720.330.801 4.004.476 2.724.335.277 Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen 2019 2.542.481.464 4.131.959 2.546.613.423 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77261 2020 494.331.634 0 494.331.634 Unterricht und Erziehung in Gymnasien 2019 463.188.249 -0 463.188.249 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 2019 70.698 69.462 6.992,16 11,69 6.668,23 11,96 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 14.427,36 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Epl. 10 - Seite 176 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (sofern vorhanden) der Integrierten Sekundarschulen. Hierunter fallen insbesondere die Ausgaben für Personalangelegenheiten einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 SchulG und die Ausgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes mit Kooperationen außerschulischer Partner, Trägern der freien Jugendhilfe, Sportvereinen sowie mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für den Ganztagsbetrieb sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel 1019 Titel Bezeichnung 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 5.079 2.248 5.054 2.240 4.354 1.988 Relativer Anteil 69 31 69 31 69 31 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Bis 2019 sind in der Tabelle noch Beschäftigtendaten des neu gegründeten Kapitels 1016 enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.731,99 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.154,20 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 177 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11921 114 Rückzahlungen von Zuwendungen 70.000 70.000 30.000 55.808,13 30.000,0 EUR werden künftig bei 1016/11921 nachgewiesen. Rückzahlung nicht verwendeter Zuwendungsmittel im Rahmen der Umsetzung des Dualen Lernens. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.000 — 71.000 129,0 % 71.000 — 31.000 55.808,13 Ausgaben 42201 114 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 162.486.000 164.084.000 209.185.000 153.831.238,79 42701 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.000 1.000 1.000 526.387,88 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131. Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und § 19 Abs. 2 SchulG. 42703 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 509.518,23 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42722 114 Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre) 343.000 343.000 364.000 256.111,57 42801 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 22.179.000 22.422.000 15.896.000 19.835.865,31 42805 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 288.620.000 296.226.000 297.201.000 252.621.054,80 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42811 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 497.000 501.000 561.000 485.905,60 42813 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 7.500.000 7.500.000 5.880.000 7.052.789,55 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 55.326.000 55.863.000 61.538.000 52.463.038,59 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 44100 114 Beihilfen für Dienstkräfte 7.129.000 Epl. 10 - Seite 178 7.033.000 6.483.000 7.377.942,95 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Titel 46101 Fkt 880 Bezeichnung Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 25.562.000 38.524.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 42.055.000 Tarifbeschäftigte Lehrkräfte verursachen höhere Personalausgaben als die verbeamteten Dienstkräfte. Die durch Neueinstellungen entstehenden Mehrkosten werden pauschaliert veranschlagt, wobei eine jährliche Fluktuation von 780 Dienstkräften im Haushaltsjahr 2022 und 776 Dienstkräften im Haushaltsjahr 2023 unterstellt wurde. Vor der Inanspruchnahme der Pauschalen Mehrausgabe ist die Zustimmung durch die Senatsverwaltung für Finanzen einzuholen (verbindliche Erläuterung). 52501 114 Aus- und Fortbildung 67127 114 Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung — — 267.000 — 1.000 1.000 1.000 344.384,87 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. 67131 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen 17.469.000 17.926.000 17.281.000 13.154.938,02 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101. 4.500.000,0 EUR werden künftig bei 1016/67131 nachgewiesen. Ausgaben nach § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG für die Betreuung im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschulischen Partnern an Integrierten Sekundarschulen. Mehr aufgrund steigender Teilnehmerzahlen, Neuzugänge ohne Sprachkenntnisse und Umsteiger/innen aus den Gymnasien sowie aufgrund der Tarifanpassungen in den Kostenblättern der Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern. 68507 115 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft 50.405.000 51.934.000 45.278.000 21.050.758,36 56.722.000,0 EUR werden künftig bei 1016/68507 nachgewiesen. Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung. Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich gezahlten Zuschüsse. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Schuljahr 2018/19 w m 8.555 8.584 49,92% 50,08% 48.400 48.564 Schülerzahlen an Ersatzschulen Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 w m w m 8.748 8.824 4.559 4.848 49,78% 50,22% 48,46% 51,54% 46.404 46.807 22.982 24.439 Ab Schuljahr 2020/21 werden die Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen in freier Trägerschaft aus dem Kapitel 1016 bezuschusst. Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten. Epl. 10 - Seite 179 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Titel 68569 Fkt 114 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 4.129.000 Ansatz 2021 4.214.000 Ist (Rest/R) 2020 3.814.000 3.529.820,66 622.000,0 EUR werden künftig bei 1016/68569 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Teilansatz 1 2 3 Summe 1.977.000 1.977.000 — 1.977.000 1.977.000 Für 2022 605.900 Für 2023 0 Maßnahme Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen IVerordnung sowie Praxiserprobung für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und junge Geflüchtete Produktives Lernen (IPLE) Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS) Ab 2024 0 2022 3.786.000 2023 3.871.000 258.000 85.000 4.129.000 258.000 85.000 4.214.000 TA 1 Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung sowie Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete Mittel für Maßnahmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler insbesondere der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen, deren Schulabschluss gefährdet ist, für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa (Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse) sowie Maßnahmen zur Praxiserprobung für junge Geflüchtete mit negativer Perspektive zur Erlangung eines Schulabschlusses. Mehr zur Stärkung der Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete. TA 2 Produktives Lernen (IPLE) Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Produktives Lernen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen anbieten. TA 3 Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS) Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Schülerfirmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen anbieten. 91920 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 500 22.088,41 500,0 EUR werden künftig bei 1016/98101 nachgewiesen. Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG. Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 641.650.000 -9,1 % Epl. 10 - Seite 180 666.575.000 3,9 % 705.807.500 533.061.843,59 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1019 111186 351389 411462 511549 611699 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 70.000 70.000 30.000 55.808,13 1.000 1.000 1.000 — 71.000 71.000 31.000 55.808,13 569.644.000 592.498.000 639.165.000 494.959.853,27 — — 267.000 — 72.004.000 74.075.000 66.374.000 38.079.901,91 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 2.000 2.000 1.500 22.088,41 641.650.000 666.575.000 705.807.500 533.061.843,59 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -641.579.000 -666.504.000 -705.776.500 -533.006.035,46 Epl. 10 - Seite 181 Epl. 10 - Seite 182 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 Produkte MGF 79 19 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 2.959.068 319.820.951 4.975.946 325.911.578 -40,53 -1,87 Projekte 2 Gemeinkosten 612.259.916 489.626.918 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005352 2020 429.775.344 37.252.575 467.027.919 Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten 2019 396.305.978 34.207.569 430.513.547 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80580 2020 104.256.705 0 104.256.705 Zuschüsse an Integrierte Sekundarschulen in freier Trägerschaft 2019 93.212.318 0 93.212.318 Epl. 10 - Seite 183 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) 17.598 17.028 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 5.924,35 2,47 5.474,06 2,41 104.256.705,41 0,00 93.212.317,59 0,00 0,00 0,00 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Gewährung von Zuschüssen an Integrierte Sekundarschulen in freier Trägerschaft in Berlin. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005424 2020 2.720.330.801 4.004.476 2.724.335.277 Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen 2019 2.542.481.464 4.131.959 2.546.613.423 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77258 2020 547.418.389 7.000 547.425.389 Unterricht und Erziehung in Integrierten Sekundarschulen 2019 658.352.700 0 658.352.700 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 2019 63.294 8.648,82 82.982 7.933,68 12,94 15.229,17 17,00 86.238,32 54,50 0,00 127,50 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Fachspezifische Informationen Ab 2020 werden die Kosten und Mengen für die öffentlichen Gemeinschaftsschulen beim Produkt 81207 „Unterricht Gemeinschaftsschule“ (Kapitel 1016) abgebildet. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80229 2020 38.574.189 0 38.574.189 Betreuung, Erziehung und Bildung von Schüler/innen im Ganztagsbetrieb 2019 36.546.301 0 36.546.301 Epl. 10 - Seite 184 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen 2020 Menge: Anzahl der Schüler/innen der Sekundarstufe (Durchschnitt) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 97.832 94.640 394,29 0,91 386,16 0,94 25.768.492,78 0,00 23.755.731,11 4.296,79 0,00 0,01 Bildung und Betreuung von Schüler/innen außerhalb des Unterrichtes und deren ergänzende Förderung auf Basis der Zielsetzungen von Unterricht und Erziehung. Epl. 10 - Seite 185 Epl. 10 - Seite 186 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Sonderpädagogischen Förderzentren (Sonderschulen) einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin und für die Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe (Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern) für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für die Schulhilfe sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel Titel 1020 67181 1020 68507 Bezeichnung Leistungen für Pflege und Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 2.599 535 2.582 535 2.478 538 Relativer Anteil 83 17 83 17 82 18 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.119,47 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.323,25 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 187 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11110 124 Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 1.000 1.000 — 169.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 67115. Keine Einnahmen da Abrechnungsmodalitäten verändert 11921 124 Rückzahlungen von Zuwendungen 11934 124 Rückzahlungen überzahlter Beträge 23601 (neu) 124 Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger 1.000 1.000 1.000 — 20.000 20.000 66.000 — 1.000 1.000 Einnahmeersatz der Krankenkassen für das Messen des Blutzuckers und die Insulingabe durch Schulhelferinnen und Schulhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit Diabetes, nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.000 1.000 1.000 24.000 -89,9 % 24.000 — 237.000 — Ausgaben 42201 124 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 64.481.000 65.113.000 71.866.000 60.898.235,34 42703 124 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 214.515,44 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42801 124 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 49.604.000 50.086.000 35.360.000 36.661.384,79 42805 124 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 102.023.000 103.656.000 82.370.000 91.715.588,19 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42811 124 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 8.308.000 8.388.000 3.666.000 7.766.176,88 42813 124 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 1.125.000 1.125.000 727.000 954.588,08 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 124 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 20.235.000 20.431.000 17.304.000 19.128.394,24 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 44100 124 Beihilfen für Dienstkräfte 2.752.000 Epl. 10 - Seite 188 2.663.000 2.597.000 2.954.406,38 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Titel 67115 Fkt 124 Bezeichnung Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 4.952.000 5.081.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 3.629.000 Erstattung von Kosten für die ergänzende Förderung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe". Dies umfasst auch Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben und Zuschläge für Kinder mit Behinderungen bei integrativer Förderung. Mehr aufgrund steigender Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung insbesondere nach Wegfall der Bedarfsprüfung für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schulrahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an die Tarifentwicklung. Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten bei Trägern der freien Jugendhilfe nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabetitel 67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11110). Ausgaben von bis zu jeweils 1.000 € in 2022 bzw. 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). 67127 124 Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 53.400,28 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. 67131 124 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen 2.439.000 2.503.000 1.805.000 6.984.524,45 Erstattung von Kosten für Ganztagsangebote der Schulen nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe". Mehr aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schulrahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an die Tarifentwicklung. Epl. 10 - Seite 189 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Titel Fkt 67181 124 Bezeichnung Ansatz 2022 Leistungen für Pflege und Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Beträge in EURO Ansatz 2023 36.410.000 37.515.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 31.777.000 29.831.966,98 Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern zur Sicherstellung eines erfolgreichen Schulbesuches für Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen, für die ein rechtskräftiger Bescheid des Jugendamtes über Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII oder § 35a SGB VIII sowie ein Bescheid über festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegt. Damit wird der Verwirklichung des Rechts auf Bildung gemäß § 2 SchulG für behinderte Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Priorität hat die Bereitstellung der Leistungen für ergänzende Pflege und Hilfe im gemeinsamen Unterricht in der integrativen Beschulung. Mehr aufgrund der Umsetzung der UN-Konvention an integrativen Schulen für alle Kinder und Jugendliche mit schweren und schwersten Behinderungen die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen zu leisten. Die Kostensteigerung begründet sich in folgenden Punkten:    Proportionaler Anstieg besonderer Behinderungsarten und daraus resultierender höherer Anspruch individueller Pflege und Hilfe Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Konsequente Umsetzung der Finanzierung freier Träger in Anlehnung an den TV-L Gender Budget 2017 2018 2019 W M W M W M Absolut* 5.541 11.016 6.031 11.884 6.109 11.954 Relativ 33,47% 66,53% 33,66% 66,34% 33,82% 66,18% Ressource (in Tsd. Euro) 7.204,2 14.322,6 8.359,5 16.472,4 9.055,3 17.719,6 *Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Zahlen beziehen sich auf die Schuljahre 2017/18, 2018/19 und 2019/20 an öffentlichen allgemeinen Schulen. Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe (Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern) einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz zu sichern. Dies gilt grundsätzlich unabhängig vom Geschlecht des Kindes oder Jugendlichen. Das Geschlechterverhältnis zeigt, dass männliche Kinder und Jugendliche statistisch häufiger von Behinderungen betroffen sind als weibliche. Die Bewilligung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege erfolgt unabhängig vom Geschlecht ausschließlich orientiert am zusätzlichen individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. Jugendlichen in Abhängigkeit der dafür vorhandenen schulischen Ressourcen entsprechend der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 7/2011 (VV Schulhelfer) Es wird keine Notwendigkeit für Steuerungsmaßnahmen gesehen. Epl. 10 - Seite 190 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Titel 68507 Fkt 125 Bezeichnung Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 23.424.000 24.135.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 26.000.000 23.485.963,80 Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Schuljahr 2018/19 w m 292 441 39,84% 60,16% 8.794 13.282 Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 91920 850 Schülerzahlen an Ersatzschulen Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 w m w m 286 438 295 430 39,50% 60,50% 40,69% 59,31% 8.758 13.412 9.556 13.929 Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten. Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 315.756.000 13,9 % 320.699.000 1,6 % 277.104.000 280.649.144,85 22.000 22.000 236.000 — 1.000 1.000 — — 1.000 1.000 1.000 — 24.000 24.000 237.000 248.529.000 251.463.000 213.891.000 220.293.289,34 67.226.000 69.235.000 63.212.000 60.355.855,51 Abschluss Kapitel 1020 111186 211299 351389 411462 611699 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Personalausgaben Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 1.000 1.000 1.000 — 315.756.000 320.699.000 277.104.000 280.649.144,85 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -315.732.000 -320.675.000 -276.867.000 -280.649.144,85 Epl. 10 - Seite 191 Epl. 10 - Seite 192 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 Produkte MGF 79 19 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 2.959.068 319.820.951 4.975.946 325.911.578 -40,53 -1,87 Projekte 2 Gemeinkosten 612.259.916 489.626.918 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger davon Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005330 2020 94.139.654 31.542.697 125.682.350 Aufgabenstellungen mit direktem Kundenkontakt im ministeriellen Bereich (Schule) 2019 87.286.927 20.277.546 107.564.472 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 79962 2020 29.907.132 0 29.907.132 Ergänzende Pflege und Hilfe (Schulhelfer) 2019 26.844.339 0 26.844.339 Epl. 10 - Seite 193 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren 2020 Menge: Anzahl der von Schulhelfern betreuten Schüler Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2019 3.529 3.149 8.474,68 0,71 8.524,72 0,69 29.831.966,98 0,00 26.774.851,27 50.105,19 0,00 0,19 Kostendeckungsgrad in % Ziel des Einsatzes von Schulhelfern oder Schulhelferinnen ist es, Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz zu sichern. Schulhelfer übernehmen keine erzieherischen oder pädagogischen Aufgaben. Der Schulhelfereinsatz ist eine schulorganisatorische Maßnahme. Er erfolgt vorrangig gruppenbezogen und orientiert sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005341 2020 179.704.384 0 179.704.384 Unterricht und Erziehung in Sonderschulen 2019 170.103.435 0 170.103.435 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77246 2020 29.858.903 0 29.858.903 Unterricht und Erziehung in Sonderschulen, Sonderpädagogische Förderzentren Hören, Sprache, Lernen 2019 32.205.441 0 32.205.441 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 2019 1.918 2.103 15.567,73 0,71 15.314,05 0,83 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77247 2020 134.343.341 0 134.343.341 Unterricht und Erziehung in Sonderschulen, Son,derpädagogische Förderzentren Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Emotionale soziale Entwicklung 2019 124.380.875 0 124.380.875 Epl. 10 - Seite 194 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 2019 5.143 4.940 26.121,59 3,18 25.178,31 3,21 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005352 2020 429.775.344 37.252.575 467.027.919 Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten 2019 396.305.978 34.207.569 430.513.547 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80579 2020 23.485.964 0 23.485.964 Zuschüsse an Sonderschulen in freier Trägerschaft 2019 22.170.853 0 22.170.853 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) Kosten je ME in € 724 32.439,18 729 30.412,69 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,56 23.485.963,80 0,57 22.170.853,17 0,00 0,00 0,00 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Gewährung von Zuschüssen an Sonderschulen in freier Trägerschaft in Berlin. Epl. 10 - Seite 195 Epl. 10 - Seite 196 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für 42 berufliche Schulen in Berlin einschließlich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin. 1. Berufliche Schulen 1.1 Schulstandorte Mitte Staatliche Wirtschaftsfachschule für Hotellerie und Gastronomie, Niederwallstr. 6/7, 10117 Berlin Filiale der Modeschule (OSZ Bekleidung und Mode Kreuzberg), Albrechtstr. 27, 10117 Berlin Tiergarten OSZ Banken, Immobilien und Versicherungen, Alt-Moabit 10, 10557 Berlin Wedding OSZ Kommunikations-, Informations- und Medientechnik, Osloer Str. 23-32, 13359 Berlin OSZ Gesundheit I, Schwyzer Str. 6/8, 13349 Berlin Friedrichshain August -Sander-Schule, Naglerstr. 3, 10245 Berlin Berufsfeld Agrarwirtschaft Persiusstr.7-9 und /Alt-Stralau 40/41, 10245 Berlin Jane- Addams-Schule (OSZ Sozialwesen), Straßmannstr. 14-16, 10249 Berlin Kreuzberg Hans-Böckler-Schule (OSZ-Konstruktionsbautechnik), Lobeckstr. 76, 10969 Berlin Modeschule Berlin (OSZ Bekleidung und Mode), Kochstr. 9, 10969 Berlin OSZ Handel I, Wrangelstr. 98, 10997 Berlin Pankow Konrad- Zuse- Schule, Hermann-Hesse-Str. 34-36, 13156 Berlin Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow, Erbeskopfweg 6-10, 13158 Berlin Prenzlauer Berg Elinor-Ostrom-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen), Mandelstr. 6/8, 10409 Berlin Elinor-Ostrom-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen), Filiale Pappelallee 30/31, 10437 Berlin Max-Bill-Schule [Martin-Wagner-Schule (OSZ Bautechnik II), Marcel-Breuer-Schule (OSZ Holztechnik, Glastechnik und Design)], Filiale Driesener Str. 22, 10439 Berlin Weißensee Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe), Buschallee 23 a, 13088 Berlin Martin-Wagner-Schule (OSZ Bautechnik II), Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin Marcel-Breuer-Schule (OSZ Holztechnik, Glastechnik und Design), Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Ruth-Cohn-Schule, 10625 Berlin, Bismarckstr. 20/22 Loschmidt-Oberschule, Loschmidtstr. 19, 10587 Berlin OSZ Kraftfahrzeugtechnik, Gierkeplatz 1-3, 10585 Berlin Anna-Freud-Oberschule (OSZ Sozialwesen), Halemweg 24, 13627 Berlin Hans-Litten-Schule (OSZ Recht und Wirtschaft), Danckelmannstr. 26-28, 14059 Berlin OSZ Körperpflege, Schillerstr. 120, 10625 Berlin Wilmersdorf Leopold-Ullstein-Schule, Prinzregentenstr. 32, 10715 Berlin Filiale, Prinzregentenstr. 60, 10715 Berlin Kläre-Bloch-Schule, Prinzregentenstr. 60, 10715 Berlin Spandau OSZ TIEM (Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement), Goldbeckweg 8-14, 13599 Berlin Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I), Nonnendammallee 140-143, 13599 Berlin Lagerplatz Nauener Str. 13 ,13591 Berlin Filiale Fort Hahneberg, Am Fort 48 d, 13591 Berlin Epl. 10 - Seite 197 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Steglitz-Zehlendorf OSZ Bürowirtschaft I, Ostpreußendamm 40, 12207 Berlin Wilhelm-Ostwald-Schule (OSZ Gestaltung), Immenweg 6-10, 12169 Berlin Louise-Schröder-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung), Lippstädter Str. 9-11, 12207 Berlin Zehlendorf Peter-Lenné-Schule (OSZ Natur und Umwelt), Hartmannsweilerweg 29,35-37/Sven-Hedin-Str. 71,81, 14163 Berlin Tempelhof-Schöneberg OSZ Lotis (Logistik, Touristik und Steuern), Dudenstr. 35-37, 10965 Berlin Schöneberg Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule, Steinmetzstr. 79, 10783 Berlin Filiale der Anna-Freud-Schule, Klixstr. 7, 10823 Berlin Filiale der Annedore-Leber-Oberschule, Goltzstr. 43/44, 10781 Berlin Neukölln Carl-Legien-Schule, Leinestr. 37-46, 12049 Berlin Filiale Schulgarten, Dammweg 216, 12057 Berlin Annedore-Leber-Oberschule, Paster-Behrens-Str. 88, 10359 Berlin Lise-Meitner-Schule (OSZ Chemie, Physik und Biologie), Rudower Str. 184, 12351 Berlin OSZ Informations- und Medizintechnik, Haarlemer Str. 23-27, 12359 Berlin Treptow-Köpenick Köpenick Hermann-Scheer-Schule, Helmholtzstr. 37, 12459 Berlin Marzahn-Hellersdorf Oscar-Tietz-Schule (OSZ Handel II), Marzahner Chaussee 231, 12681 Berlin Hellersdorf Rahel-Hirsch-Schule, Peter-Weiss-Gasse 8, 12627 Berlin Filiale Oschatzer Ring 13 (Sportplatz),12627 Berlin Lichtenberg Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik), Fischerstr. 36/Schlichtallee 24, 10317 Berlin Filiale Wollenberger Str. 1, 13053 Berlin (Sporthalle) Hein-Moeller-Schule (OSZ Energietechnik II), Allee der Kosmonauten 18, 10315 Berlin Friedrich-List-Schule (OSZ Büromanagement und Wirtschaftssprachen), Marktstr. 2-3, 10317 Berlin Filiale Fischerstr. 32, 10317 Berlin Hohenschönhausen Jane-Addams-Schule (OSZ Sozialwesen), Filiale Darßer Str. 97, 13051 Berlin Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe), Filiale Darßer Str. 97, 13051 Berlin Reinickendorf Georg-Schlesinger-Schule (OSZ Maschinen- und Fertigungstechnik), Kühleweinstr. 5, 13409 Berlin Emil-Fischer-Schule (OSZ Ernährung und Lebensmitteltechnik), Cyclopstr. 1-5, 13437 Berlin Ernst-Litfaß-Schule (OSZ Mediengestaltung und Medientechnologie), Cyclopstr. 1-7, 13437 Berlin 1.2. Bildungsgänge der beruflichen Schulen Die beruflichen Schulen in Berlin sind mit ihren Bildungsgängen im Regelfall nach Berufsfeldern/Berufsfeldschwerpunkten zu Oberstufenzentren (OSZ) zusammengefasst. In einigen OSZ wurden außerdem berufliche Gymnasien eingerichtet sowie Fachschulen eingegliedert. Die Berufsschule vermittelt den Schülern, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, vor allem die für den gewählten Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse und erweitert die Allgemeinbildung in Anknüpfung an die beruflich erworbenen Einsichten und Erfahrungen. Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Bundesagentur erhalten Berufsschulunterricht, um sich auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. An den meisten Oberstufenzentren werden für Neuzugewanderte Willkommensklassen zum Erwerb der Sprachkenntnisse in Deutsch und zur Berufsorientierung eingerichtet. Epl. 10 - Seite 198 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, die kein schulisches Berufsgrundbildungsjahr besuchen, wird der berufsvorbereitende schulische Bildungsgang Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung angeboten, in dem durch hohe Praktikumsphasen die betrieblichen Erfahrungen curricular eng mit dem schulischen Lernen im berufsfeldbezogenen und berufsfeldübergreifenden Unterricht verzahnt werden. Somit verbessern die Schülerinnen und Schüler durch vorberufliche Grundkenntnisse und personale Kompetenzen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung. Zusätzlich ist der Erwerb der Berufsbildungsreife, der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses möglich. Als Eingangsvoraussetzung wird kein Schulabschluss vorausgesetzt. Die mehrjährigen Berufsfachschulen übernehmen als Vollzeitschulen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die ganze oder für einen Teil der vorgeschriebenen oder der üblichen Ausbildungszeit. Sie vermitteln die für den gewählten Beruf erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und enden zum Teil mit der Kammerprüfung. Die Bildungsgänge erweitern die Allgemeinbildung der Schüler/innen und können den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse, wie den mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife vorsehen. Die Fachoberschulen vermitteln die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung (Fachhochschulreife). Lehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auch im Zweiten Bildungsweg angeboten. Das berufliche Gymnasium am Oberstufenzentrum umfasst die Einführungsphase und anschließende Qualifizierungsphase. Diese gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahre und setzt für den Besuch die Entscheidung für ein Berufsfeld voraus. Die Berufsoberschulen vermitteln in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang bzw. einem entsprechend längeren Teilzeitbildungsgang eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie führen zur fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Fremdsprachenkenntnisse zur allgemeinen Hochschulreife. Die Fachschulen dienen der Weiterbildung zu qualifizierten Fachkräften nach Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung mit nachfolgender praktischer Tätigkeit. Sie dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und vertiefen die allgemeine Bildung. Der Studiengang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Semester, bei Teilzeitunterricht mindestens vier Semester. Der Studiengang schließt mit einer Prüfung ab und kann zu weiteren schulischen Abschlüssen und Berechtigungen führen. Bildungsgang Berufsschulen mit sonderpäd. Aufgaben Berufsschulen Berufsfachschulen Fachoberschulen Berufsoberschulen Fachschulen Berufliche Gymnasien Schüler Gemäß Statistik Schuljahr 2019/2020 2.511 48.223 6.179 2.932 447 4.097 4.515 Insgesamt 68.904 Epl. 10 - Seite 199 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): Kapitel 1021 1021 1021 Titel 67101 67105 68507 Bezeichnung Ersatz von Ausgaben Beförderung von Kindern mit Behinderung Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus: Kapitel 1021 Titel 68579 Bezeichnung Mitgliedsbeiträge Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 Planmäßige Beschäftigte W 2019 M W 2020 M W M Absoluter Anteil 2.337 1.760 2.307 1.748 2.265 1.732 Relativer Anteil 57 43 57 43 57 43 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.748,79 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.027,43 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. Epl. 10 - Seite 200 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11105 127 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 7.700 7.700 7.700 12.437,90 60.000 95.000 36.576,53 Einnahmen insbesondere für die Ausfertigung von Zeugnisabschriften. 11112 127 Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft 60.000 Einnahmen insbesondere aus dem Verkauf der in der Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe, Weißensee) hergestellten Essenportionen, die in den Mensen verkauft werden. Die entsprechenden Ausgaben werden bei Titel 53405 veranschlagt. 11120 127 Entgelte für Bildungsangebote 1.000.000 1.000.000 1.100.000 467.053,75 Entgelte für die Teilnahme von Umschüler/-innen am Unterricht der beruflichen Schulen des Landes Berlin auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 vom 26. Februar 2008. 11190 127 Zweckgebundene Einnahmen aus Entgelten 10.000 10.000 10.000 69.973,65 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 52593 und 54690. Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen mit Zertifizierung. 11903 127 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 2.000 2.000 2.000 14,90 Kostenersatz für beschädigte oder nicht zurückgegebene Leihbücher und Schadenersatzansprüche an Dritte. 11906 127 Ersatz von Fernmeldegebühren 1.000 1.000 1.000 150,00 Einnahmen aus der Benutzung von Teilnehmer-Münzfernsprechern und für die private Nutzung von Dienstfernsprechern. 11961 127 1.000 1.000 1.000 — 3.000 3.000 3.000 1.619,47 229.000 229.000 229.000 206.577,82 Erstattung von Steuerbeträgen Vorsteuererstattungen – Betriebe gewerblicher Art 11979 127 Verschiedene Einnahmen Insbesondere Gebühren für Beglaubigungen, Fotokopien u. a. 12401 127 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Dienstwohnungsvergütungen der Hausmeisterwohnungen in den Schulen .......................... Entgelt aus der Überlassung von Schulräumen für Kenntnisprüfungen durch die IHK ......... Entgelt aus der Überlassung von Schulräumen .................................................................... 2020 185.000 € 25.000 € 19.000 € 229.000 € 2021 185.000 € 25.000 € 19.000 € 229.000 € Die Beträge enthalten auch den Ersatz der Ausgaben für die Wasserversorgung und soweit bezogen, auch für die Lieferung von Wärme, Strom und Gas. 12504 127 Erlöse für Dienstleistungen 297.000 297.000 297.000 113.312,44 Zweckbindungsvermerk: Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Kapitel 1021, Titel 53405 für Ausgaben der Knobelsdorff-Schule. Einnahmen aus Bauleistungen der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) im Rahmen der praktischen Ausbildung. Die entsprechenden Ausgaben werden beim Titel 53405 veranschlagt. Epl. 10 - Seite 201 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 12516 Fkt 127 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 19.658,00 Zweckbindungsvermerk: 80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt. 12531 127 Beteiligung des Personals an Kosten für Beköstigung, Unterkunft und andere Leistungen 5.000 5.000 — 10.000 Einnahmen insbesondere aus dem Verkauf der in der Emil-Fischer-Schule (OSZ Ernährung und Lebensmitteltechnik) hergestellten Essenportionen, die in der Mensa verkauft werden. Die entsprechenden Ausgaben werden bei Titel 53405 veranschlagt. 23190 127 Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke 4.000 4.000 2.000 119.308,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 42790, 42890 und 54690. Bundesmittel für Projekte für Schulen. 27290 127 Zweckgebundene Einnahmen aus dem Ausland für konsumtive Zwecke 4.000 4.000 2.000 2.297.493,87 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890 und 54690. Europäische Mittel aus Projekten des Erasmus+-Programms. 27293 127 Sonstige zweckgebundene Zuschüsse von der EU (nur Haushaltswirtschaft) 28290 127 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke — — — 223.341,46 12.000 12.000 12.000 148.434,73 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 52594 und 54690. Zuwendungen Dritter für Projekte und Veranstaltungen. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 35921 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 35922 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 35990 850 Zweckgebundene Entnahme aus dem Geldbestand 1.000 1.000 1.000 — Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 54690. Als Einnahmen werden erwartet: Zweckgebundene Entnahme aus dem Geldbestand des Stiftungsvermögens der Frieda-Anna-Schwarz-Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Schüler/-innen ................................................. Entnahme aus dem Geldbestand der Gottlob-Münsinger-Stiftung (Zinsen für Wertpapiere) .......................... Epl. 10 - Seite 202 200 € 200 € 400 € rd. 1.000 € 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 38101 Fkt 890 Bezeichnung Allgemeine interne Verrechnungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 253.000 253.000 Ansatz 2021 253.000 Ist (Rest/R) 2020 760.311,51 Zweckbindungsvermerk: Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Kapitel 1021, Titel 53405 für Ausgaben der Knobelsdorff-Schule. Interne Verrechnungen innerhalb des Landeshaushaltes für die Ausführung von Bauaufträgen der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) im Rahmen der praktischen Berufsausbildung. Die entsprechenden Ausgaben werden beim Titel 53405 veranschlagt. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.893.700 -6,7 % 1.893.700 — 2.029.700 4.476.264,03 Ausgaben 42201 127 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 102.632.000 103.645.000 115.518.000 97.526.208,18 42701 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 94.900 94.900 94.900 82.029,69 Teilansatz 1: Teilansatz 2: Ausgaben für die integrierte Sprachförderung (SPAS) ................................. Prüfung zum Erwerb des Abschlusses als staatlich geprüfte oder als staatlich geprüfter Erzieher von Nichtschülerinnen und Nichtschülern ................ Gesamt 2022 35.000 € 59.900 € 2023 35.000 € 59.900 € 94.900 € 94.900 € Integrierte Sprachförderung (SPAS) und Sprachstandserhebungen für berufliche und zentral verwaltete Schulen SPAS umfasst spezielle Fachfortbildungen für Lehrkräfte in Flüchtlingsklassen über 16 Jahre, die Entwicklung von Diagnoseinstrumenten für die Spracheinschätzung, ihre Pilotierung, Erprobung und Evaluation, die bedarfsorientierte curriculare Anpassung und Entwicklung der Lernfelder und Lernsituationen in der Berufsvorbereitung, Berufsschule und Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt „Berufssprache Deutsch“ sowie nachfolgende Fortbildungen zur Umsetzung, der curricularen Anpassung des neuen IBA- Curriculums an die Bedarfe der Flüchtlinge in der beruflichen Bildung. Prüfung zum Erwerb des Abschlusses als staatlich geprüfte Erzieherin oder als staatlich geprüfter Erzieher von Nichtschülerinnen und Nichtschülern Zur Absicherung der Prüfungen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSP) für Erzieherinnen und Erzieher ist es unbedingt notwendig, dass die Lehrkräfte für den erheblichen Mehraufwand eine Vergütung erhalten. 42703 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 279.814,20 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42790 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 3.000 3.000 3.000 3.577,72 R 223.025,28 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 42801 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 26.948.000 27.209.000 27.220.000 25.103.639,45 42805 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 157.727.000 159.269.000 150.731.000 150.731.460,89 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42811 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 339.000 Epl. 10 - Seite 203 342.000 660.000 322.957,90 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 42813 Fkt 127 Bezeichnung Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 3.375.000 3.375.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 5.828.000 2.871.975,48 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 29.802.000 30.093.000 37.669.000 28.421.486,82 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42821 127 Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte) 7.157.000 7.229.000 6.756.000 6.988.949,97 42890 127 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 4.000 4.000 4.000 86.152,45 R 148.520,03 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 27290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 44100 127 Beihilfen für Dienstkräfte 4.419.000 4.501.000 4.967.000 4.273.389,73 51190 127 Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen — — — — R 55.369,21 51715 127 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 29.925.000 30.974.000 29.531.000 28.896.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen Schulliegenschaften auf Grundlage der Angaben der BIM GmbH. 51820 127 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 85.200.000 85.204.000 85.363.000 83.490.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ansatz für Mietzahlungen für die im Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) befindlichen beruflichen Schulliegenschaften. Epl. 10 - Seite 204 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 51925 Fkt 127 Bezeichnung Ansatz 2022 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Beträge in EURO Ansatz 2023 6.316.000 Ansatz 2021 6.316.000 Ist (Rest/R) 2020 5.316.000 3.522.913,15 Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) befindlichen beruflichen Schulen 2022 1.021.000 € 5.295.000 € 6.316.000 € Anteil Wartungskosten .............................................................................. Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ...................................................... 2023 1.042.000 € 5.274.000 € 6.316.000 € Bei Ansätzen ab einer jährlichen Höhe von 100.000 € pro Standort werden in den Erläuterungen neben den dazugehörigen Ausgaben auch die damit finanzierten Maßnahmen/Leistungen ausgewiesen. Standort Maßnahme/Leistung 3/3 Oberstufenzentren (2022/2023) Fachraumsanierung 2022 Ausgaben in € 900.000 Ruth-Cohn-Schule Fachraumsanierung 300.000 div. Oberstufenzentren Erweiterung des WLAN-Netzwerks Leopold-Ullstein-Schule Modernisierung von Sanitäranlagen OSZ Bürowirtschaft I Fachraummodernisierung 413.000 Peter-Lenné-Schule Klassenraumsanierung 350.000 div. Oberstufenzentren Einbau von Personalräumen 500.000 Verschiedene Schulen Maßnahmen unter 100.000 €/ Einzelmaßnahme an div. Standorten 295.000 211.000 Alle Schulen Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel 100.000 100.000 5.295.000 5.274.000 3.000.000 127 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 4.635.000 3.000.000 700.000 Gesamt 52509 2023 Ausgaben in € 700.000 4.635.000 4.635.000 4.009.496,05 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt. Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren. Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt. Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL.S.662) vom 16. Dezember 2010: Schulbücher, ergänzende Druckschriften, andere Unterschriftsmedien 52516 127 Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung 1.000 1.000 1.000 6.984,52 R 63.212,22 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516. Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der bei dem Titel 12516 eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Epl. 10 - Seite 205 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 52593 Fkt 127 Bezeichnung Ansatz 2022 Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus zweckgebundenen Entgelten Beträge in EURO Ansatz 2023 9.000 9.000 Ansatz 2021 9.000 Ist (Rest/R) 2020 57.016,04 R 113.581,60 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Aus Entgelten für die Beschaffung von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial. 52594 127 Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen 10.000 10.000 10.000 71.993,58 R 13.223,20 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln. 52703 127 Dienstreisen 116.000 116.000 116.000 47.176,42 Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). 53405 127 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz 1.997.000 1.997.000 1.997.000 2.307.702,76 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 nur gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln. Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können, u. a. für die Beschaffung von Rohstoffen zur Weiterverarbeitung (Lebensmittel für die Herstellung von Essenportionen in der Emil-Fischer-Schule und in der Brillat-Savarin-Schule sowie Beschaffung von Baumaterialien zur Erfüllung übernommener Bauaufträge der Knobelsdorff-Schule). Der Ersatz von Ausgaben aus Bauleistungen der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) im Rahmen der praktischen Ausbildung werden im Titel 12504 und 38101 vereinnahmt (verbindliche Erläuterung). 54010 127 Dienstleistungen 2.333.000 2.333.000 1.013.000 290.141,57 8.000 8.000 8.000 -3.319,57 5.000 5.000 5.000 1.388.623,19 R 3.053.027,37 Mittel für die Bereitstellung von IT-Dienstleistern für die beruflichen Schulen. 54077 127 Steuern, Abgaben Gesetzliche Umsatzsteuer – Betriebe gewerblicher Art. 54690 127 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu den Titeln 11190, 23190, 27290, 28290 und 35990. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zur Unterstützung bedürftiger Schüler aus den Zinserträgnissen zweier Stiftungen. Epl. 10 - Seite 206 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 67101 Fkt 127 Bezeichnung Ansatz 2022 Ersatz von Ausgaben Beträge in EURO Ansatz 2023 220.000 220.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 260.000 179.077,05 Prüfungsgebühren der Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer (Auszubildende des OSZ Bautechnik I und anderer beruflicher Schulen). Gender Budget 2020 Nutzung Absoluter Anteil Relativer Anteil % Ressourcen (in Tsd. Euro) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: W 100 16,0 32,0 2021 M 500 84,0 168,0 W 100 16,0 16,0 2022 M 500 84,0 32,0 W 100 16,0 32,0 2023 M 500 84,0 168,0 W 100 16,0 32,0 M 500 84,0 168,0 Auszubildende des OSZ Bauchtechnik I Durch gezielte Maßnahmen soll die weibliche Zielgruppe auf gleichem Niveaugehalten werden. Der männliche Anteil soll dabei auf dem bestehenden absoluten Stand gehalten werden. Folgendes Geschlechterverhältnis wird als angemessen erachtet: Für 2022 und 2023 weiterhin: 1 : 5 Nur mittelbare Steuerung durch Öffentlichkeitsarbeit (gezielte Werbung für weibliche Auszubildende) möglich. Der Jahresbedarf an Prüfungsgebühren für die beruflichen Schulen beläuft sich seit Jahren auf rund 220.000 €. 67105 127 Beförderung von Kindern mit Behinderung 110.000 110.000 110.000 54.967,28 Ausgaben für die Beförderung von Schüler/-innen mit Behinderung zum Elternhaus und zur Schule. GenderBudget 2020 Nutzung Absoluter Anteil Relativer Anteil % Ressourcen (in Tsd. Euro) Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 67127 127 w 13 52 57,2 m 12 48 52,8 2021 w m 13 12 52 48 52,24 57,86 2022 w 13 52 57,2 2023 m 12 48 52,8 w 13 52 57,2 m 12 48 52,8 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung Eine geschlechterspezifische Zielsetzung ist nicht möglich. Nicht steuerbar. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 1.314.680,89 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. Epl. 10 - Seite 207 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 68262 Fkt 127 Bezeichnung Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel an das SILB Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 1.000.000 Finanzierung von Ausgaben des SILB zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die Baumittelzuweisungen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht bereitstehen. Aus dem Titel können auch Ausgaben zur Erstellung der Bedarfsprogramme geleistet werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere - die Heranziehung freischaffender Architekten und Ingenieure - die Durchführung von Wettbewerben - die Zahlung von Räumungsentschädigungen u.a. für Umbaumaßnahmen bei der Carl-Legien-Schule für Altenpflege, für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der BrillatSavarin-Schule, für Umbau des Standortes Darßer Str. 97 der Jane-Addams-Schule, für Neubau einer Sporthalle der HansLitten-Schule, für 2. Bauabschnitt OSZ Bekleidung und Mode, für Neubau einer gemeinsamen Sporthalle der Konrad-ZuseSchule und der beruflichen Schule für Sozialwesen Pankow sowie für 2. Bauabschnitt Max-Bill-Schule. Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind aus den entsprechenden Zuweisungsmittelansätzen an den Titel 26109 – Erstattung von Bauvorbereitungsmitteln – zu erstatten, sobald die Zuweisungsmittel verfügbar sind. 68507 128 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft 84.844.000 84.574.000 79.000.000 77.832.224,54 Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung. Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich gezahlten Zuschüsse. Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget) Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Schuljahr 2018/19 w m 11.339 5.685 66,61% 33,39% 45.615 22.870 Zielgruppe: Zielsetzung: Steuerungsmaßnahmen: 68579 127 Mitgliedsbeiträge Schülerzahlen an Ersatzschulen Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2020/21 w m w m 12.191 6.071 11.724 5.989 66,76% 33,24% 66,19% 33,81% 48.571 24.188 51.516 26.316 Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den berufsbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerinnen und Schüler. 2.000 2.000 Beiträge für Mitgliedschaften in Innungen, Verbänden, Ausschüssen und Fachgemeinschaften. Epl. 10 - Seite 208 2.000 1.300,00 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel 68644 (neu) Fkt 127 Bezeichnung Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 3.593.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen). Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 3.033.120 Für 2023 - Ab 2024 - Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu ermöglichen. 81209 127 Investive IKT-Lehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen 325.000 331.000 361.000 348.428,24 Erneuerung der Ausstattung in den Lernbüros, Textverarbeitungsräumen und EDV-Fachräumen wegen geänderter Rahmenpläne, Ausbildungsverordnungen und Stundentafeln. Die auszutauschenden Rechner haben eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren und entsprechen, was die Prozessorgeschwindigkeit und Speicherkapazität anbelangt, nicht mehr dem Stand der Technik. Die Ausgaben sind für die Sicherung einer modernen Berufsausbildung, die sich an den zeitgleichen Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes orientiert, zwingend notwendig. Der erforderliche Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt ist den auszubildenden Schüler*innen nur möglich, wenn die Ausstattung der beruflichen Schulen dem Stand der Technik der jeweiligen Berufsrichtung entspricht. Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung des Unterrichts und der Erfüllung des Bildungsauftrages 81279 127 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen 435.000 435.000 435.000 412.442,65 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925. Der Bedarf an investiven Beschaffungen an den beruflichen Schulen ist anhaltend vorhanden, weil ansonsten die Ausstattungen der Schulen mit der technischen Entwicklung in den unterschiedlichen Berufszweigen nicht mehr Schritt halten kann. Die Erhaltung einer modernen beruflichen Ausbildung erfordert, dass diese an modernen, in der Wirtschaft bereits eingesetzten Maschinen und Geräten sowie Ausstattungen erfolgt. Die Schulen beantragen die Beschaffungen beim Schulträger, der über ihre Umsetzung gemeinsam mit der Schulaufsicht entscheidet. 91920 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 91921 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 577.923,88 91922 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 196.608,75 552.590.900 -1,1 % 553.050.900 0,1 % 558.627.900 521.694.023,47 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Epl. 10 - Seite 209 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1021 111186 211299 351389 411462 511549 611699 811899 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 1.616.700 1.616.700 1.756.700 927.374,46 20.000 20.000 16.000 2.788.578,06 257.000 257.000 257.000 760.311,51 1.893.700 1.893.700 2.029.700 4.476.264,03 Personalausgaben 332.501.900 335.765.900 349.451.900 316.691.642,48 Sächliche Verwaltungsausgaben 130.555.000 131.608.000 128.004.000 124.084.727,71 88.771.000 84.908.000 80.373.000 79.382.249,76 760.000 766.000 796.000 760.870,89 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 3.000 3.000 3.000 774.532,63 552.590.900 553.050.900 558.627.900 521.694.023,47 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -550.697.200 -551.157.200 -556.598.200 -517.217.759,44 Epl. 10 - Seite 210 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung) Anzahl der Kostenträgergruppen Kostenträger 2020 in € 2019 in € Änderung in % 16 Personalkosten 2.482.945.270 2.318.261.574 +7,10 100 Sachkosten 20.008.616 17.868.390 +11,98 Transferkosten 713.014.120 653.964.119 +9,03 davon Produkte 79 Verrechnungskosten 2.959.068 4.975.946 -40,53 MGF Projekte 19 2 kalkulatorische Kosten Gemeinkosten 319.820.951 612.259.916 325.911.578 489.626.918 -1,87 +25,05 Summe Verwaltungskosten 4.151.007.940 3.810.608.525 +8,93 Transfers 78.151.937 62.878.617 +24,29 Gesamtsumme 4.229.159.877 3.873.487.142 +9,18 Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin. Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005352 2020 429.775.344 37.252.575 467.027.919 Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten 2019 396.305.978 34.207.569 430.513.547 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80582 2020 77.832.225 0 77.832.225 Zuschüsse an Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft 2019 72.774.383 0 72.774.383 Epl. 10 - Seite 211 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen 2020 2019 Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) Kosten je ME in € 16.902 4.604,91 16.468 4.419,14 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 1,84 77.832.224,54 1,88 72.774.383,33 0,00 0,00 0,00 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Gewährung von Zuschüssen an Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in Berlin. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005423 2020 474.686.392 0 474.686.392 Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen 2019 426.240.030 0 426.240.030 Der Anstieg der Kosten der Produktgruppe in 2020 ist im Wesentlichen auf die um ca. 75% gestiegenen Mietausgaben für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen Schulliegenschaften zurückzuführen. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77265 2020 155.932.964 0 155.932.964 Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen in kaufmännischen Berufsfeldern 2019 141.954.369 0 141.954.369 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) Kosten je ME in € 2019 26.102 5.973,99 26.863 5.284,38 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 3,69 965.830,90 3,66 732.188,65 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 463.926,54 0,30 584.069,12 0,41 Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77271 2020 227.925.280 0 227.925.280 Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen im gewerblich technischen Berufsfeldern 2019 203.210.717 0 203.210.717 Epl. 10 - Seite 212 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 32.208 7.076,67 33.281 6.105,91 5,39 1.257.907,89 5,25 982.269,89 380.355,59 0,17 749.758,28 0,37 Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 78069 2020 29.355.492 0 29.355.492 Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen mit sonderpädagogischen Aufgaben 2019 26.776.386 0 26.776.386 2020 2019 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) Kosten je ME in € 2.674 10.978,12 2.845 9.411,73 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,69 94.059,39 0,69 73.587,99 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 24.086,00 0,08 0,00 0,00 Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 79467 2020 51.203.246 0 51.203.246 Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen im sozialpädagogisch / sozialpflegerischen Bereich 2019 44.711.805 0 44.711.805 2020 Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 6.339 6.412 8.077,50 1,21 6.973,14 1,15 218.751,38 303.565,00 181.238,98 460.760,49 0,59 1,03 Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben Epl. 10 - Seite 213 Epl. 10 - Seite 214 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für die Staatliche Technikerschule Berlin einschließlich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin. Benchmarking Studienziel ist die Befähigung zum/zur Techniker/in in den nachstehenden Fachrichtungen und zu ähnlichen Stellungen sowie zur selbständigen Leitung entsprechender Werkstätten. Ferner werden Einzelkurse zur Weiterbildung von Facharbeitern/Facharbeiterinnen und von staatlich geprüften Technikern/Technikerinnen entsprechend dem Stand in der Datenverarbeitung einschließlich Mikroprozessoren, Steuerungs-, Fertigungs- und Sicherheitstechnik angeboten. Fachrichtungen der Technikerschule Studiendauer Vollzeitform 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 4 Semester 1. Maschinentechnik – Konstruktion 2. Maschinentechnik – Fertigungstechnik 3 Elektrotechnik – Mikrosystemtechnik 4. Elektrotechnik – Energietechnik 5. Elektrotechnik – Automatisierungstechnik 6. Elektrotechnik – Kommunikationstechnik 7. Elektrotechnik – Datenverarbeitungstechnik 8. Informatik – Wirtschaftsinformatik 9. Bautechnik – Hochbau 10. Bautechnik – Tiefbau 11. Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik 12. Umweltschutztechnik – Verfahrenstechnik 13. Umweltschutztechnik – Labortechnik 14. Umweltschutztechnik – Abfalltechnik 15. Umweltschutztechnik – Abwassertechnik 16. Umweltschutztechnik – Wasserversorgungstechnik 17. Biotechnik 18. Verfahrenstechnik – Verfahrenstechnik 19. Verfahrenstechnik – Umwelttechnik 20. Verfahrenstechnik – Wasserwirtschaft Studiendauer Teilzeitform 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester 8 Semester Welche Fachrichtungen jeweils zum Sommer- und/oder zum Winter-Semester eröffnet werden, richtet sich nach der Zahl der Bewerber/innen. Je nach Bedarf können anstelle der genannten Fachrichtungen auch andere berücksichtigt werden. Übersicht über die voraussichtliche Zahl der Studierenden, Semestergruppen und Unterrichtsstunden Studierende Semestergruppen 2018 2019 2020 2018 2019 2020 Vollzeitform Teilzeitform 482 622 315 520 315 622 30 39 22 42 22 42 Zusammen 1104 835 937 69 64 64 Unterrichtsstunden nach Lehrplan durch Teilung Gesamt 18 19 20 18 19 20 18 19 20 728 624 624 630 1.010 1.010 1.358 1.634 1.634 120 97 97 Fakultative Unterrichtsveranstaltungen ................................................................................. Einzelkurse zur Weiterbildung ............................................................................................... Gesamtsumme der Stunden/Woche .................................................................................... Epl. 10 - Seite 215 96 71 71 24 26 26 954 710 954 710 954 710 1664 1664 1664 2017 2018 2019 75 75 75 680 680 680 2419 2419 2419 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 23 33 22 30 18 25 Relativer Anteil 41 59 42 58 42 58 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 6.005,93 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 6.066,62 € Das monatliche Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte weist nur einen geringfügigen Unterschiedsbetrag aus. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist weiterhin bemüht, den Anteil weiblicher Dienstkräfte in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen zu steigern. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. Epl. 10 - Seite 216 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11120 127 Entgelte für Bildungsangebote 200.000 200.000 250.000 86.567,69 Entgelte für die Teilnahme von Umschüler/-innen am Unterricht der beruflichen Schulen des Landes Berlin auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 vom 26. Februar 2008. 11190 127 Zweckgebundene Einnahmen aus Entgelten 1.000 1.000 — 1.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52593. Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen mit Zertifizierung. 11979 127 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 210,23 Entgelte für die private Nutzung von Diensttelefonen und für die Ausfertigung von Zeugnisabschriften. 12401 127 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 6.500 6.500 5.000 6.906,86 1.000 1.000 — Vergütung für eine Dienstwohnung auf dem Grundstück Bochumer Str. 8 b. 12516 127 Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule 1.000 Zweckbindungsvermerk: 80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 35921 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 35922 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 212.500 -18,6 % 212.500 — 261.000 93.684,78 Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Ausgaben 42201 127 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 999.000 1.009.000 1.242.000 958.108,36 42701 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 3.000 3.000 3.000 3.000,00 Honorare für Vorträge sowie zur Heranziehung von Studierenden zur Vorbereitung des Unterrichts. 42703 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 20.004,85 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42801 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 577.000 582.000 540.000 546.128,87 42805 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 1.832.000 1.850.000 2.305.000 1.755.642,62 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. Epl. 10 - Seite 217 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Titel 42813 Fkt 127 Bezeichnung Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 75.000 75.000 Ansatz 2021 50.100 Ist (Rest/R) 2020 5.088,80 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 90.300 91.200 142.000 82.643,71 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 44100 127 Beihilfen für Dienstkräfte 51715 127 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 14.100 14.500 21.800 13.232,15 692.000 708.000 661.000 643.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Technikerschule auf der Grundlage der Angaben der BIM GmbH. 51820 127 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 1.982.000 1.982.000 1.983.000 1.983.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ansatz für Mietzahlungen für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin befindliche Staatliche Technikerschule an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). 51925 127 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 121.000 121.000 171.000 141.805,00 Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Technikerschule. 2022 2023 Anteil Wartungskosten .................................................................................................. 25.000 € 26.000 € Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen .......................................................................... 96.000 € 95.000 € 121.000 € 121.000 € Bei den nutzerspezifischen Maßnahmen/Leistungen handelt es sich um mehrere Einzelmaßnahmen jeweils unter 100.000 € jährlich. 52509 127 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 136.000 139.000 151.000 121.577,45 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt. Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren. Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt. Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL. S.662) vom 16. Dezember 2010: Schulbücher, ergänzende Druckschriften und andere Unterschriftsmedien Epl. 10 - Seite 218 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Titel 52516 Fkt 127 Bezeichnung Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 1.000 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516. Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim Titel 12516 geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 52593 127 Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus zweckgebundenen Entgelten 1.000 1.000 1.000 — R 2.643,56 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Aus Entgelten für die Beschaffung von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial. 52703 127 Dienstreisen 1.000 1.000 1.000 938,80 Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). 53101 127 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 2.600 2.600 2.600 2.600,00 21.000 21.000 21.000 15.783,81 Für Dokumentationen und Werbung der Schule. 53405 127 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln. Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können. 67127 127 Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 — 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. 81279 127 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen 125.000 125.000 125.000 125.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925. Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Unterrichts, der Erfüllung des Bildungsauftrags sowie der Sicherung einer erfolgreichen Vermittlung der Auszubildenden auf dem 1. Arbeitsmarkt. 91920 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 91921 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 29.422,55 91922 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 5.216,19 6.678.000 -10,1 % 6.731.300 0,8 % 7.426.500 6.452.193,16 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Epl. 10 - Seite 219 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1022 111186 351389 411462 511549 611699 811899 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 209.500 209.500 258.000 93.684,78 3.000 3.000 3.000 — 212.500 212.500 261.000 93.684,78 Personalausgaben 3.591.400 3.625.700 4.304.900 3.383.849,36 Sächliche Verwaltungsausgaben 2.957.600 2.976.600 2.992.600 2.908.705,06 1.000 1.000 1.000 — 125.000 125.000 125.000 125.000,00 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 3.000 3.000 3.000 34.638,74 6.678.000 6.731.300 7.426.500 6.452.193,16 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -6.465.500 -6.518.800 -7.165.500 -6.358.508,38 Epl. 10 - Seite 220 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin einschließlich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin. Benchmarking Die Schule hat zwei Ausbildungsgänge: die Fachrichtung Bühnentanz und die Fachrichtung Artistik. Gemeinsam ist die allgemeinschulische Bildung ab dem 5. Schuljahr. Die Bühnentanz- und Artistikausbildung dauert neun Jahre und beginnt mit dem 5. Schuljahr. Nach dem 6. Ausbildungsjahr (10. Schuljahr) wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht, an den sich eine dreijährige Berufsfachschule bzw. der Besuch des dreijährigen beruflichen Gymnasiums anschließt. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 ist eine dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Berufliches Gymnasium) eingerichtet worden. Die Schülerinnen und Schüler befinden sich damit im beruflichen Gymnasium in einer Doppelqualifizierung (Allg. Hochschulreife und Berufsfachschule). Bei freier Kapazität können im Beruflichen Gymnasium Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die nicht an der Doppelqualifizierung teilnehmen, jedoch einen Leistungskurs Tanz besuchen. Im Rahmen einer gemeinsamen Kooperation sind die Ballettschülerinnen und -schüler der Oberstufe nach einer erfolgreich bestandenen Zugangsprüfung gleichzeitig Studentinnen bzw. Studenten der Hochschule für Schauspielkunst und können den „Bachelor of Art“ erwerben. Im März 2017 wurde das Landesjugendballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin gegründet. Im Rahmen der Talente- und Begabtenförderung nehmen die Schülerinnen und Schüler beider Fachrichtungen an internationalen Wettbewerben teil. Des Weiteren werden Kooperationen mit Opernhäusern und Theatern geschlossen, um die Möglichkeiten der berufspraktischen Ausbildung für die Ballett- und Artistikschülerinnen und -schüler auf einem hohen international-professionellen Niveau weiter zu optimieren. Im Rahmen der nationalen und internationalen Talente-Gewinnung werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt (FEDEC, Scholarship etc.). An der Ballett- und Artistik-Ausbildung werden bei entsprechender Eignung bis zu 350 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler beider Fachrichtungen können im schuleigenen Internat untergebracht werden. Die Unterbringung ist kostenpflichtig. Nicht mehr der Schulpflicht unterliegende, besonders ausländische Studierende, können Ballettseminare besuchen. Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse besteht die Möglichkeit in ihrer Freizeit an einer Ballettgrundausbildung teilzunehmen. Die Teilnahme an den Kursen der Kindertanzgruppen ist kostenpflichtig. Die Schule verfügt über eine Mensa mit einer angeschlossenen Küche. Eine externe Firma bietet allen Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitenden die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Mittags- bzw. Ganztagsversorgung. Epl. 10 - Seite 221 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin B. Gender Budgeting Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus: Kapitel 1023 Titel 68190 Bezeichnung Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen aus zweckgebundenen Einnahmen Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 49 39 47 38 46 37 Relativer Anteil 56 44 55 45 55 45 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ – falls vorhanden - sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.335,22 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.761,26 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Gleichverteilung der höherwertigen Stellen durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungsund Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. Epl. 10 - Seite 222 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11112 127 Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft 173.000 173.000 173.000 152.402,71 10.000 10.000 10.000 2.100,00 2.000 2.000 3.000 40.767,25 Einnahmen aus der Unterbringung im Internat. 11120 127 Entgelte für Bildungsangebote Entgelte für Tanzkurse und Ballettseminare. Weniger in Anpassung an das Ist 2016. 11190 127 Zweckgebundene Einnahmen aus Entgelten Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 52593 und 54690. Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Tanzkursen. 11979 127 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 2.397,97 12516 127 Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule 1.000 1.000 1.000 — Zweckbindungsvermerk: 80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt. 28290 127 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 3.000 3.000 4.000 61.191,20 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 52594, 54690 und 68190. Für die finanzielle Unterstützung der Schüler durch private Zuwendungsgeber/-geberinnen. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 35921 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 35922 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 193.000 -1,0 % 193.000 — 195.000 258.859,13 Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Epl. 10 - Seite 223 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben 42201 127 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 464.000 468.000 542.000 438.589,69 42701 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 17.700 17.700 17.700 17.575,00 Die Honorarmittel sind für die Schule zur Bezahlung von Leistungen, die unverzichtbar im Rahmen der Ausbildung professioneller Bühnentänzer/innen und Artist/innen sind und die nicht vom festen Personal der Schule erbracht werden können, unabdingbar. Honorare für 1. Medizinische Beratung/Untersuchungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die Ausbildung 2. Ernährungsberatung und -unterricht 3. Erteilung von professionellem Zusatzunterricht (zeitlich befristet) entsprechend der Einrichtungsverfügung der Staatl. Ballettschule Berlin und Schule für Artistik Künstlerische Gymnastik Schauspielunterricht Theater- und Vertragsrecht, Versicherungsrecht Kostümkunde, Maskenbildnerei Zusatzkurse in verschiedenen Tanztechniken 4. Künstlerische Arbeiten im Rahmen von berufspraktischen Projekten Ballettdarbietungen (Einstudierung von Choreographien des zeitgenössischen Ballettrepertoires, Kreation von Uraufführungen, Erwerb von Aufführungs- und Verwertungsrechten) Choreographische Ausgestaltung von Artistikdarbietungen Musikalische Arrangements Kostümentwürfe 5. Anleitung von Arbeitsgruppen und Projekten im Internat 6. Kostümgestaltung, Bühnenbildentwürfe, Lichtdesign und Kompositionen für berufspraktische Aufführungen lt. Einrichtungsverfügung der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik 42703 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 12.727,09 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42790 127 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 40.261,65 R 8.215,91 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Aus Entgelten für Honorare für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. 42801 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 2.319.000 2.341.000 2.160.000 2.085.865,72 42805 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 3.194.000 3.225.000 3.372.000 3.056.334,76 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42813 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 75.000 75.000 50.100 17.078,43 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42815 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 259.000 261.000 254.000 246.479,93 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. Epl. 10 - Seite 224 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel Fkt Bezeichnung 44100 127 Beihilfen für Dienstkräfte 51132 127 Dekorationen, Fundus, Musikinstrumente, bühnentechnischer Bedarf Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 4.300 1.700 24.100 9.427,16 11.800 11.800 11.800 11.374,57 Beschaffung und Anfertigung von Kostümen, Spitzenschuhen, Trikots usw. im Rahmen der Ausbildung. 51420 129 Beköstigung 59.300 60.500 51.700 43.432,20 860.000 873.000 856.000,00 Zuschuss des Landes Berlin für Schulessen an gebundenen Ganztagsschulen. 51715 127 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 877.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin befindliche Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik nach Vorgaben der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). 51820 127 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 1.405.000 1.405.000 1.406.000 1.406.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ausgaben für Mietkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik nach Vorgaben Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). 51925 127 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 80.400 80.400 80.400 80.400,00 Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik. Anteil Wartungskosten ....................................................................................................... Breitband/WLAN ................................................................................................................ Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ............................................................................... 52509 127 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 43.000 44.000 2022 16.400 € 50.000 € 14.000 € 80.400 € 2023 16.800 € 50.000 € 13.600 € 80.400 € 45.000 39.456,65 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt. Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren. Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt. Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen ´ (GVBL. S. 662) vom 16. Dezember 2010: Schulbücher, ergänzende Druckschriften und andere Unterschriftsmedien 52516 127 Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung 1.000 1.000 1.000 — Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516. Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim Titel 12516 geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Epl. 10 - Seite 225 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel 52593 Fkt 127 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus zweckgebundenen Entgelten 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 2.482,53 R 5.995,75 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Aus Entgelten für die Beschaffung von Unterrichtsmaterial für Tanzkurse. 52594 127 Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 — 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln 52599 127 Lehr- und Lernmittel aus Erbschaften 52703 127 Dienstreisen — — — 2.667,79 R 27.367,08 1.000 1.000 1.000 997,44 Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen). 53101 127 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 2.300 2.300 2.300 2.199,96 Ausgaben für Plakate, Inserate, Faltblätter und Informationsbroschüren, Veröffentlichung des Schulindexes, Lizenzerwerbungen für ausbildungsspezifische Foto- und Videoaufnahmen. 53405 127 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz 33.500 33.500 33.500 33.494,89 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln. Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können. 54038 127 Dienstleistungen von Kreditinstituten 1.000 1.000 1.000 188,10 1.000 2.000 54.654,19 R 57.080,48 Gebühren der einziehenden Geldinstitute für Rücklastschriften. 54690 127 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu den Titeln 11190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für die Unterstützung von Schülern 67127 127 Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 14.181,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. Epl. 10 - Seite 226 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel 68190 Fkt 127 Bezeichnung Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen aus zweckgebundenen Einnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 370,00 R 4.188,15 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für die Unterstützung der Schüler. 81279 127 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen 25.000 25.000 25.000 11.370,46 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925. Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Unterrichts und der Erfüllung des Bildungsauftrags. 91920 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 91921 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 5.543,35 91922 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 5,11 8.883.300 -0,9 % 8.924.900 0,5 % 8.962.600 8.489.157,67 187.000 187.000 188.000 197.667,93 3.000 3.000 4.000 61.191,20 3.000 3.000 3.000 — 193.000 193.000 195.000 258.859,13 Personalausgaben 6.335.000 6.391.400 6.421.900 5.924.339,43 Sächliche Verwaltungsausgaben 2.518.300 2.503.500 2.510.700 2.533.348,32 2.000 2.000 2.000 14.551,00 25.000 25.000 25.000 11.370,46 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 1023 111186 211299 351389 411462 511549 611699 811899 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 3.000 3.000 3.000 5.548,46 8.883.300 8.924.900 8.962.600 8.489.157,67 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -8.690.300 -8.731.900 -8.767.600 -8.230.298,54 Epl. 10 - Seite 227 Epl. 10 - Seite 228 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für das Schul- und Leistungssportzentrum Hohenschönhausen (SLZB), die Flatow-Oberschule, die Schulfarm Insel Scharfenberg, die Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule, die CarlPhilipp-Emanuel-Bach-Schule, das Abendgymnasium Prenzlauer Berg, die Nelson Mandela-Schule, die Wangari-Mathaai-Schule, das Französische Gymnasium und die John-F.-Kennedy-Schule einschließlich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin. Benchmarking Zentral verwaltete Schulen Schulstandorte Mitte Carl Philipp Emanuel Bach Schule, Rheinsberger Str. 4-5, 10115 Berlin Französisches Gymnasium, Derfflinger Str. 7, 10785 Berlin Pankow Abendgymnasium Prenzlauer Berg, Driesener Str. 22, 10439 Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule, Prinz-Friedrich-Karl-Weg 1, 14053 Berlin Nelson-Mandela-Schule, Pfalzburger Str. 23, 10719 Berlin Filiale Pfalzburger Str. 30, 10717 Berlin Filiale Babelsberger Str. 24-25, 10715 Berlin Wangari-Maathai-Schule, Babelsberger Str. 24-25, 10715 Berlin Steglitz-Zehlendorf John-F.-Kennedy-Schule, Teltower Damm 87-93, 14167 Berlin Treptow-Köpenick Flatow-Oberschule, Birkenstr.11, 12559 Berlin (Schul- und Leistungssportzentrum) Lichtenberg Schul- und Leistungssportzentrum Hohenschönhausen (SLZB), Fritz-Lesch-Str. 27, 13053 Berlin Reinickendorf Schulfarm Insel Scharfenberg, Schwarzer Weg 101-105,13505 Berlin Die Flatow-Oberschule, das Schul- Leistungssportzentrum und die Sportschule im Olympiapark Berlin – Poelchau-Schule sind Eliteschulen des Sports, die die Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt Sportförderung zum Abschluss der 10. Klasse bzw. zum Abitur führen. Alle Bildungsabschlüsse sind an den Eliteschulen des Sports möglich. Die Schülerinnen und Schüler aller Eliteschulen des Sports sind teilweise in Internaten untergebracht. Die Internatsunterbringung erfolgt im Haus der Athleten. Epl. 10 - Seite 229 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 263 158 397 252 386 251 Relativer Anteil 62 38 61 39 61 39 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.389,57 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.747,39 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. Epl. 10 - Seite 230 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11110 114 Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 206.000 208.000 40.000 193.521,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 67115. Kostenbeteiligung der Eltern gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) für die Betreuung und Beköstigung von Kindern in der ergänzenden Förderung und Betreuung; hier: öffentliche Grundschulen in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe. 11112 114 Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft 500.000 500.000 460.000 2022 2023 20.000 € 270.000 € 210.000 € 500.000 € 20.000 € 270.000 € 210.000 € 500.000 € 483.817,84 Einnahmen aus der Unterbringung in den Internaten. Davon entfallen auf Schul- und Leistungssportzentrum Außenstelle Grünau .......................................................................... Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ...................................................... Schulfarm Insel Scharfenberg ........................................................... Gesamt 11921 114 Rückzahlungen von Zuwendungen 11979 114 Verschiedene Einnahmen — — — 1.485,00 10.000 10.000 10.000 3.048,80 1.000 — Insbesondere Gebühren für Beglaubigungen, Fotokopien, Ersatz von Fernmeldegebühren u. a. 11992 114 Zweckgebundene Einnahmen aus Eigenanteilen der Schülerinnen und Schüler für Lernmittel 1.000 1.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52591. 12401 114 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 120.000 120.000 120.000 2022 2023 74.000 € 6.000 € 40.000 € 120.000 € 74.000 € 6.000 € 40.000 € 120.000 € 1.000 1.000 111.660,24 Einnahmen aus der Vermietung von Hausmeisterwohnungen und Räumen. Schul- und Leistungssportzentrum Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ...................................................... Flatow-Oberschule ............................................................................ Schulfarm Insel Scharfenberg ........................................................... Gesamt 12516 114 Einnahmen aus eigenem Handeln der Schule 1.000 240,00 Zweckbindungsvermerk: 80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516. Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt. 28290 114 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 5.000 5.000 8.000 55.235,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 52594, 54690 und 68190. Für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln von privaten Zuwendungsgebern/-geberinnen. Epl. 10 - Seite 231 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 33190 (neu) Fkt 114 Bezeichnung Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für Investitionen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.450.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 2.150.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 89360. Der Bund beteiligt sich entsprechend des Zuwendungsbescheides an den Baukosten für das Nachwuchsleistungszentrum 1. FC Union Berlin (vgl. auch Erläuterung zu 89360). Auf der Grundlage der bei Titel 89360 gebildeten Ansätze werden folgende Einnahmen erwartet: 2021 1.450.000 € und 2022 2.150.000 €. 33401 (neu) 114 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen des Bundes 700.000 1.459.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 81210, 89140 und 89150. 35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz- Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 35921 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 219.046,38 35922 850 Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 2.996.000 365,9 % 4.457.000 48,8 % 643.000 1.068.054,26 Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Ausgaben 42201 114 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 11.753.000 11.868.000 8.514.000 11.126.149,78 42701 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 5.000 5.000 5.000 166.950,56 1.000 1.000 1.000 107.644,00 Honorarmittel für den Stütz- und Förderunterricht. 42703 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. 42790 114 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — R 2.908,62 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 42801 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 5.263.000 5.314.000 5.020.000 4.550.363,21 42805 114 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte 28.286.000 28.563.000 13.939.000 26.983.728,68 Deckungsvermerk: Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42811 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 78.600 79.300 1.000 79.280,17 42813 114 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung 1.350.000 1.350.000 1.300.000 1.394.525,02 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Epl. 10 - Seite 232 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 42815 Fkt 114 Bezeichnung Ansatz 2022 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 2.959.000 Deckungsvermerk: Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO. 42861 253 Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) 1.000 1.000 — 31.671,10 42890 114 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 44100 114 Beihilfen für Dienstkräfte 45300 (neu) 114 Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen 489.000 498.000 236.000 477.295,88 43.000 43.000 43.000 36.203,96 1.594.000 1.593.000 1.593.000 856.146,98 Wurde bislang bei 1012/45300 nachgewiesen. 51420 129 Beköstigung Kosten des Landes Berlin für Schulessen. Schule a) b) c) d) e) f) g) Jahrgangsstufe Schul- und Leistungssportzentrum Nelson-Mandela-Schule Wangari-Maathai-Schule Poelchau-Oberschule Franz. Gymnasium John-F.-Kennedy-Schule Musikgymnasium Gesamt 01/06 01/06 01/04 05/06 05/06 01/06 05/06 Zumessung 2022 140.000 € 421.000 € 200.000 € 25.000 € 100.000 € 690.000 € 18.000 € 1.594.000 € Zumessung 2023 140.000 € 421.000 € 200.000 € 25.000 € 100.000 € 689.000 € 18.000 € 1.593.000 € Von den unter a) genannten Beträgen sind 30.000 € p.a. zweckbestimmt für die Abendessenversorgung im Rahmen der Internatsunterbringung am Schul- und Leistungssportzentrum (Haus der Athleten) 51715 114 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 6.903.000 6.981.000 6.018.000 5.901.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen zentral verwalteten Schulliegenschaften. 51820 114 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 21.369.000 21.369.000 19.336.000 19.336.000,00 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Ausgaben für Mietkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen zentral verwalteten Schulliegenschaften. Epl. 10 - Seite 233 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 51925 Fkt 114 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 1.552.000 1.202.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 702.000 702.000,00 Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen zentralverwalteten Schulliegenschaften. 2022 2023 Anteil Wartungskosten .............................................................................. 198.000 € 202.000 € Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ...................................................... 1.354.000 € 1.000.000 € 1.552.000 € 1.202.000 € Gesamt Standort Maßnahme/Leistung John-F.-Kennedy-Schule Fachraumsanierung Franz. Gymnasium Nutzerspezifische Maßnahmen an div. zv Schulen Gesamt Fachraumsanierung 51990 114 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen aus zweckgebundenen Einnahmen 52509 114 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 2022 Ausgaben in € 300.000 2023 Ausgaben in € 300.000 300.000 754.000 300.000 400.000 1.354.000 1.000.000 — — — — R 2.307,90 765.000 781.000 668.000 939.626,45 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt. Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt. Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL.S.662) vom 16. Dezember 2010: Schulbücher, ergänzende Druckschriften, andere Unterschriftsmedien Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschl. der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren 52516 114 Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung 1.000 1.000 1.000 — R 960,00 Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516. Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim Titel 12516 geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 52591 114 Lernmittel aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 — 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11992. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für die Beschaffung von Lernmitteln aus Eigenanteilen. 52594 114 Lehrmittel aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 2.000 17.021,29 R 128.163,94 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln Epl. 10 - Seite 234 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 52604 Fkt 114 Bezeichnung Aufwendungen des Erziehungsdirektoriums Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 25.000 25.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 21.150,00 Mittel für die Dienstleistungen, die für das Erziehungsdirektorium an der John-F.-Kennedy-Schule erbracht werden. 52703 114 Dienstreisen 39.000 39.000 39.000 20.561,47 13.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/52703 nachgewiesen. Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltung der Schule (AV Veranstaltungen). 53101 114 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1.000 1.000 1.000 741,19 337.000 299.338,48 Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit für das Schul- und Leistungssportzentrum. 53405 114 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz 352.000 367.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln. Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können. Davon entfallen auf Schul- und Leistungssportzentrum Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ...................................................... Flatow-Oberschule ............................................................................ Schulfarm Insel Scharfenberg ........................................................... Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Schule (Gymnasium) ............................. Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule................................. Nelson-Mandela-Schule .................................................................... Wangari-Mathaai-Schule .................................................................... John-F.-Kennedy-Schule .................................................................... Französisches Gymnasium ................................................................ Abendgymnasium .............................................................................. Gesamt 54019 114 Belehrung, Unterhaltung 4.200 2022 2023 79.700 € 26.300 € 66.000 € 39.000 € 32.000 € 53.000 € 4.000 € 22.000 € 20.000 € 10.000 € 352.000 € 79.700 € 26.300 € 66.000 € 39.000 € 32.000 € 53.000 € 9.000 € 22.000 € 30.000 € 10.000 € 367.000 € 4.200 4.200 2.857,19 Ausgaben für die kulturelle Betreuung der Internatsschüler und Material für Arbeitsgemeinschaften. Davon entfallen auf Schul- und Leistungssportzentrum Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ....................................................... Flatow-Oberschule ............................................................................. Gesamt 54038 114 Dienstleistungen von Kreditinstituten 1.000 Gebühren der einziehenden Geldinstitute für Rücklastschriften. Epl. 10 - Seite 235 2022 3.600 € 600 € 4.200 € 1.000 2023 3.600 € 600 € 4.200 € 1.000 476,28 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 54690 Fkt 114 Bezeichnung Ansatz 2022 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 3.915,95 R 2.812,36 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für sonstige sächliche Verwaltungsausgaben. 67115 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 1.591.000 1.632.000 119.000 1.503.063,72 Erstattung von Betriebskosten der ergänzenden Förderung und Betreuung der Kinder nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“; dies umfasst auch Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben und Zuschläge für Kinder mit Behinderungen bei integrativer Förderung. Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabentitel 67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11110). Ausgaben von bis zu jeweils 206.000 € in 2022 bzw. 208.000 € in 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. 67127 114 Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung 1.000 1.000 1.000 38.598,87 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024. Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung. 67131 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen 2.740.000 2.811.000 2.361.000 2.588.914,26 Erstattung von Betriebskosten der Ganztagsangebote der Schulen nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“. Mehr infolge eines gestiegenen Betreuungsbedarfes und höherer Schulzahlen. 68190 114 Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 3.000 1.822,93 R 10.344,66 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuwendungen für Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen. Epl. 10 - Seite 236 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 68262 Fkt 114 Bezeichnung Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel an das SILB Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 1.000.000 Finanzierung von Ausgaben des SILB zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die Baumittelzuweisungen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht bereitstehen. Aus dem Titel können auch Ausgaben zur Erstellung der Bedarfsprogramme geleistet werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere - die Heranziehung freischaffender Architekten und Ingenieure - die Durchführung von Wettbewerben - die Zahlung von Räumungsentschädigungen u.a. für Gesamtsanierung der John-F.-Kennedy-Schule, für Umbau und Sanierung von Internatsräumen der Flatow-Schule, für Umbau und Sanierung Haus 2 des Schul- und Leistungssportzentrum Berlin, Haus der Athleten sowie für investive Maßnahmen bei der Wangari-Maathai-Schule. Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind aus den entsprechenden Zuweisungsmittelansätzen an den Titel 26109 – Erstattung von Bauvorbereitungsmitteln – zu erstatten, sobald die Zuweisungsmittel verfügbar sind. 68419 322 Förderung des Sports 129.000 129.000 129.000 125.937,00 Zuschüsse an Verbände zur Förderung des Sports für Schülerinnen und Schüler der Eliteschulen des Sports, insbesondere der Internatsunterbringung. 68579 114 Mitgliedsbeiträge 81209 114 Investive IKT-Lehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen 1.000 1.000 1.000 1.000,00 105.000 107.000 91.000 85.454,71 Erneuerung und Ersatzbeschaffungen in den IT-Räumen. Die Beschaffungen dienen zur Aufrechterhaltung des Unterrichts und der Erfüllung des Bildungsauftrags. 81210 (neu) 114 Ausstattungsinvestitionen im Rahmen des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 998.000 2.082.000 2.082.000 2.082.000 — 1.308.000 1.308.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150 und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag). An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung). Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) das Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen. 81279 114 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen 125.000 125.000 125.000 125.147,79 Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925. Der Bedarf an investiven Beschaffungen an den zentralverwalteten Schulen ist anhaltend vorhanden, weil ansonsten die Ausstattungen der Schulen mit der technischen Entwicklung in den unterschiedlichen Ausbildungszweigen nicht mehr Schritt halten kann. Die Erhaltung einer modernen schulischen Ausbildung erfordert, dass diese an modernen, in der Wirtschaft bereits eingesetzten Maschinen und Geräten sowie Ausstattungen erfolgt. Die Schulen beantragen die Beschaffungen beim Schulträger, der über ihre Umsetzung gemeinsam mit der Schulaufsicht entscheidet. Epl. 10 - Seite 237 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 89140 (neu) Fkt 114 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Zuschüsse an das SILB für Baumaßnahmen im Rahmen des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 1.000 1.000 — 1.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150 und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag). An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung). Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) das Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen. 89150 (neu) 114 Zuschüsse an das SILB für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 1.000 1.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 1.000 1.000 — 1.000 1.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150 und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag). An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung). Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen, Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) das Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen. Epl. 10 - Seite 238 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel 89360 Fkt 129 Bezeichnung Zuschuss an den 1. FC Union Berlin Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.450.000 2.150.000 Ansatz 2021 3.500.000 Ist (Rest/R) 2020 — Das Land Berlin beteiligt sich in Höhe von jeweils 8.800.000 € an den Baukosten für den Bauabschnitt A und B des Nachwuchsleistungszentrums 1. FC Union Berlin. Der Bauabschnitt A umfasst das Gelände am Bruno-Bürgel-Weg 63, 12439 Berlin Treptow-Köpenick. Im Bauabschnitt A wird ein Multifunktionsgebäude gebaut, das die Jugendgeschäftsstelle, Kabinenbereiche, ein Internat im Zusammenhang mit der Flatow-Oberschule, sowie Medizin- und Physiotherapieräume beinhalten wird. Des Weiteren werden Trainingsanlagen realisiert werden. Diese umfassen 2 Naturrasenplätze, 2 Kunstrasenplätze sowie weitere ausbildungsspezifische Trainingsanlagen. Zu diesen Trainingsanlagen gehören technische Ausstattungen wie Beregnungs- und Beleuchtungsanlagen und Bodenheizungen. Für den Bauabschnitt A liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 31.03.2020 mit Gesamtkosten über 18.110.000 € vor. Hinzu treten 1.769.206 € für die Schadstoffsanierung. Die Finanzierung der Gesamtkosten für den Bauabschnitt A stellt sich wie folgt dar: Gesamtkosten BPU 18.110.000 € Schadstoffsanierung 1.769.206 € Summe 19.879.206 € Schadstoffsanierung aus dem Bezirkshaushaltsplan 1.769.206 € BPU aus Landeszuschuss 7.030.794 € BPU aus Bundesmitteln 4.500.000 € BPU Eigenanteil 1. FC Union Berlin 6.579.206 € Summe 19.879.206 € In einem weiteren Bauabschnitt B sollen ein Stadion, eine Sporthalle und eine sportbetonte Kindertagesstätte entstehen. Das Stadion soll als Austragungsort für die Punktspiele im Amateur- und Frauenfußballbereich dienen. Von den veranschlagten Ausgaben dürfen in 2022 1.450.000 € und in 2023 2.150.000 € nur geleistet werden, soweit entsprechende Einnahmen vom Bund eingegangen sind, vgl. Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zum Titel 33190 (verbindliche Erläuterung). 91920 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Personalausgaben 1.000 1.000 1.000 — 91921 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 — 91922 850 Zuführung an die Rücklage nach § 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben) 1.000 1.000 1.000 37.661,52 87.028.800 27,9 % 89.137.500 2,4 % 68.058.200 77.562.248,44 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Epl. 10 - Seite 239 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1024 111186 211299 311347 351389 411462 511549 611699 811899 911989 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen Besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen 838.000 840.000 632.000 793.772,88 5.000 5.000 8.000 55.235,00 2.150.000 3.609.000 — — 3.000 3.000 3.000 219.046,38 2.996.000 4.457.000 643.000 1.068.054,26 Personalausgaben 47.272.600 47.725.300 32.020.000 44.953.812,36 Sächliche Verwaltungsausgaben 32.609.200 32.367.200 28.705.200 28.100.835,28 4.464.000 4.576.000 3.614.000 4.259.336,78 2.680.000 4.466.000 3.716.000 210.602,50 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 3.000 3.000 3.000 37.661,52 87.028.800 89.137.500 68.058.200 77.562.248,44 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -84.032.800 -84.680.500 -67.415.200 -76.494.194,18 Epl. 10 - Seite 240 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung V für Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde und des Landesjugendamtes (Familienförderung und frühkindlichen Bildung) wie auch für Zuschüsse an soziale Einrichtungen im Bereich der Tagesbetreuung und zur Qualitätsentwicklung in Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) werden die Ausgaben für die Finanzierung von Kindertagesstätten kommunaler und freier Träger in den Bezirkshaushalten veranschlagt. Das Kapitel enthält auch die fachübergreifenden Einnahmen und Ausgaben des Kapitels 1041. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. B. Gender Budgeting Um die Umsetzung der geschlechterrelevanten rechtlichen Vorgaben des Abgeordnetenhauses und des Senats (Drucksachen 15/190, 15/397, 15/1503, 15/415 und 15/601) zu fördern, hat der Landesjugendhilfeausschuss „Leitlinien zur Verankerung geschlechtsbewusster Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ verabschiedet. Die Leitlinien formulieren grundlegende pädagogische und strukturelle Standards für eine geschlechtsbewusste Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat in einem „Jugend-Rundschreiben“ (Nr. 37/2006) den Geschäftsbereichen Jugend der Bezirksämter von Berlin die Umsetzung dieser „Leitlinien“ empfohlen. Die Standards sollen als Anregungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung geschlechtergerechter Angebotsstrukturen für Mädchen und junge Frauen sowie Jungen und jungen Männer dienen. Des Weiteren hat die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „geschlechterdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ im Auftrag des LJHA einen Bericht zum Stand der Entwicklung des Gender Budgeting in der Berliner Jugendhilfe vorgelegt, in dem ausdrücklich erwähnt wird, dass Gender Budgeting nicht einfach eine Verteilung der Haushaltsmittel von 50/50 bedeuten kann, sondern differenziert nach Handlungsfeldern und Zielgruppen zu betrachten ist. Diesen Vorstellungen folgend, wird in den einzelnen Feldern der Jugendhilfe untersucht, wie die Mittel für Mädchen und Jungen eingesetzt werden und ob diese Mittelverteilung so gewünscht und sinnvoll oder eventuell eine Umsteuerung notwendig ist. Ergeben sich aus der qualitativen Auswertung der Daten ggf. signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Beteiligung der Geschlechter und der finanziellen Ressourcenverteilung, werden die Ergebnisse mit qualitativen Fragestellungen für Umsteuerungsentscheidungen verbunden. Hierdurch soll langfristig eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter und mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): 63621 68199 68356 68406 89360 Beiträge an die Unfallkasse Unterstützungen und sonstige Geldleistungen aus Erbschaften Landeszuschüsse für Beschäftigung Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Standardanpassungen in Einrichtungen des Fachvermögens der Abt. V und III Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 157 55 162 62 113 40 Relativer Anteil 74 26 72 38 74 26 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. In der Tabelle sind bis Ende 2019 noch die Beschäftigtendaten des ab 2020 vorhandenen neuen Kapitels 1042 enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Epl. 10 - Seite 241 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.106,92 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.313,85 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Entgeltfreie Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen Objekt 1. 2. Jugend-, Erholungs- und Projektstätte Schmöckwitz, Krimnitzer Weg 6, 12527 Berlin, genutzt von einem freien Träger Familien- und Jugenderholungsstätte Kolberger Str. 13, 15754 Blossin, genutzt von einem freien Träger Grundstücksfläche Nutzfläche Im Gebäude m² m² 7.263 702 a) b) c) *) entgeltfrei **) 22.300 5.742 16.558 2.200 a) b) c) *) entgeltfrei **) 24.133 27.976 0 300 a) b) c) *) entgeltfrei **) 7.185 3.681 3.504 650 a) b) c) *) entgeltfrei ****) 200.000 200.000 0 156 a) b) c) *) entgeltfrei **) 31.479 4.090 27.389 2.824 a) b) c) *) entgeltfrei **) 43.613 23.110 20.503 3.600 a) entgeltfrei **) ***) b) c) *) 54.196 55.986 0 750 a) b) c) *) entgeltfrei **) 7.962 4.602 3.360 2.047 a) b) c) *) entgeltfrei **) 20.682 16.744 3.938 Mindereinnahmen: 62.764 Mindereinnahmen: 3. Jugend- und Familiencamp Am Jägersberg 20, 17419 Ahlbeck, genutzt von einem freien Träger 2.732 Mindereinnahmen: 4. Wohnwagen Stellplatz Drei Linden Potsdamer Chaussee 61, 14109 Berlin genutzt von einem freien Träger 17.500 Mindereinnahmen: 5. Sport- und Jugendfreizeitstätte Frankfurter Allee 276, 10317 Berlin, genutzt von einem freien Träger 514 Mindereinnahmen: 6. 7. 8. Bildungs- und Erholungsstätte der Berliner Jugend, An der Dubrow 21, 15752 Prieros, genutzt von einem freien Träger Jugendbildungsstätte Kurt-Löwenstein (Werftpfuhl) Freienwalder Chaussee 8-10, 16356 Werneuchen genutzt von diversen freien Trägern Jugendherberge „Liepnitzsee“, Wandlitzer Str. 6, 16359 Lanke-Ützdorf genutzt von einem freien Träger 32.641 Mindereinnahmen: 67.736 Mindereinnahmen: 4.966 Mindereinnahmen: 9. Jugendherberge Bad Saarow/Pieskow, Dorfstr. 20, 15526 Bad Saarow-Pieskow genutzt von einem freien Träger 14.586 Mindereinnahmen: Epl. 10 - Seite 242 Jahresmiete a) vereinbart b) ortsüblich (ggf. geschätzt) c) Instandhaltungspauschale € 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung - Objekt 10. Freizeit- und Erholungszentrum in der Wuhlheide, An der Wuhlheide 169/171/173/189/195/205 und Str. zum FEZ 2, 12459 Berlin, genutzt durch diverse freie Träger 11. Jugendkulturzentrum »Die Pumpe«, Lützowstr. 42, 10785 Berlin, genutzt von einem freien Träger 12. Jugendherberge Berlin, Kluckstr. 3, 10785 Berlin genutzt von einem freien Träger Grundstücksfläche Nutzfläche Im Gebäude m² m² 227.212 20.000 a) b) entgeltfrei **) 454.424 *) 454.424 800 a) b) *) entgeltfrei**) 96.800 96.800 4635 a) b) c) *) entgeltfrei**) 68.720 46.350 22.370 782 a) b) entgeltfrei **) 3.990 3.990 350 a) b) c) *) entgeltfrei **) 375 3.500 0 Mindereinnahmen: 3.648 Mindereinnahmen: 7.486 Mindereinnahmen 13. Jugendtanzcafé, Ahornstr. 15a, 12163 Berlin genutzt vom BA Steglitz/Zehlendorf 532 Jahresmiete a) vereinbart b) ortsüblich (ggf. geschätzt) c) Instandhaltungspauschale € Mindereinnahmen 14. Klein Wall, 15537 Grünheide genutzt von einem freien Träger 25.413 Wasser 155 Mindereinnahmen: 15. Kita „Haus der Generationen“ MehrgenerationenKita Paul-Junius-Straße 64A u. 65B, 10367 Berlin genutzt von einem freien Träger 6755 2493 Mindereinnahmen: 16. Möllendorfstr. 68, 10367 Berlin genutzt von einem freien Träger 4218 820 a) b) c) *) entgeltfrei **) 51.503 74.250 0 12.013 a) entgeltfrei **) b) c) *) 150.000 250.000 0 Mindereinnahmen: 17. Jugendherberge Ostkreuz, und Jugendtheater Stahl Marktstr. 9-12, 10317 Berlin genutzt von freien Trägern 12.229 Mindereinnahmen: Summe der Mindereinnahmen a) teilweise entgeltfrei 13.824 **) b) 51.503 c) 74.250 *) 0 699.186 *) Der Nutzer ist stattdessen eigentümerähnlich gestellt, d. h. zum Beispiel verpflichtet für sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten aufzukommen, die üblicherweise vom Vermieter getragen werden; sie übersteigen z. T. die ortsübliche Miete. **) Vorstehende Grundstücke sind Trägern der freien Jugendhilfe unter Beachtung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 3 AG KJHG und der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften zur entgeltfreien Überlassung von Räumen nach § 47 Abs. 3 AG KJHG (AV-R) unter Wert zur Nutzung zu überlassen. ***) Die Mieteinnahmen müssen zur Gebäudeinstandsetzung eingesetzt werden, da die Häuser einen großen Instandhaltungsrückstau haben. ****) Die Überlassung erfolgt entgeltfrei auf der Grundlage des Artikel 4 des Minderheitenschutzabkommens zur Förderung nationalen Minderheiten Epl. 10 - Seite 243 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11105 011 Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung 330.000 330.000 300.000 338.274,00 Gebühreneinnahmen nach der Verwaltungsgebührenordnung für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 21 a), bb) UStG für die Erteilung der staatlichen Anerkennung, Zweitschriften und Bescheinigungen in den sozialpädagogischen Berufen. 11153 290 Gebühren nach Bundesrecht 10.000 10.000 20.000 8.400,00 Einnahmen nach der Gebührenordnung für Eignungsprüfungen im Rahmen des Adoptionsvermittlungsverfahrens für das Ausland. Weniger in Anpassung an das Ist. 11901 011 Veröffentlichungen 1.000 1.000 1.000 — 1.800.000 350.000 336.507,28 Entgelt für die Weitergabe des Kindertagesstättenverzeichnisses. 11921 290 Rückzahlungen von Zuwendungen 1.800.000 Rückzahlungen von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen. Mehr in Anpassung an das IST. 11979 011 Verschiedene Einnahmen 12401 261 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 1.000 1.000 1.000 4.688,52 453.000 453.000 453.000 31.844,12 Einnahmen aus der Überlassung zur Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen unter Wert 1. 2. Mutter/Kind/Heim“, Windwallstr. 8, 12527 Berlin (genutzt durch eine Stiftung) (12.280 €)............................................................................................................. Kita „Haus der Generationen“ MehrgenerationenKita Paul-Junius-Straße 64A u. 65B, 10367 Berlin (genutzt von einem freien Träger) (13.824 €) ........................... 12.280 € 13.824 € 26.104 € rd. 26.100 € Weitere Einnahmen werden erwartet für die Vermietung der UMA-Gebäude (426.900,- €). 12404 262 Erbbauzinsen 22.900 22.900 22.900 22.817,88 Erbbauzinsen von einem freien Träger für die Nutzung von Teilflächen der Grundstücke Muskauer Str. 33/34. 16210 812 Zinsen 1.000 1.000 1.000 — Insbesondere Zinsleistungen von karitativen Verbänden für die in den Jahren 1956 bis 1960 für Baumaßnahmen und Beschaffungen gewährten Darlehen für die Errichtung von Heimplätzen. 23190 263 Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke 23391 270 Kommunale Kostenerstattung für Kinder anderer Bundesländer in Berliner Tageseinrichtungen — — — 0,48 70.000 70.000 50.000 70.981,13 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 67191. Einnahmen für die Unterbringung von Brandenburger Kindern in Berliner Sonderkindertagesstätten. Mehr in Anpassung an das IST. Epl. 10 - Seite 244 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 28290 Fkt 290 Bezeichnung Ansatz 2022 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke Beträge in EURO Ansatz 2023 119.000 Ansatz 2021 119.000 Ist (Rest/R) 2020 153.000 254.281,88 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190 und 54690. Zuwendungen werden erwartet für das Landesprogramm „Kitas bewegen, für die gute gesunde Kita“, sowie aus Rückflüssen von Zuschüssen aus der Lotterie „PS Sparen und Gewinnen“. Weniger wegen Beendigung des Bundesprogramms „Kindertagespflege“. 29899 290 Erbschaften für konsumtive Zwecke 1.000 1.000 1.000 518.145,56 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68199. Einnahmen aus letztwilligen Verfügungen oder aus der Vollziehung erbrechtlicher Auflagen zugunsten Berlins. 33493 270 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung 24.369.000 1.000 24.431.000 29.271,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 89393. Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 stehen Berlin für die Förderjahre 2020 bis 2021 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 48.860.661 € zur Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung fälliger Zahlungen abgerufen werden. 33494 270 Zuweisungen für Investitionen aus dem Bundesprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung 1.000 1.000 1.000 15.547.564,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 89394. Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen Berlin für die Schaffung zusätzlicher Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Bundesmittel in Höhe von insgesamt 54.933.698 € zur Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung fälliger Zahlungen abgerufen werden. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 27.178.900 5,4 % 2.810.900 -89,7 % 25.784.900 17.162.775,85 5.100 5.100 7.800 5.040,00 Ausgaben 41201 011 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Entschädigung der Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses und dessen Unterausschüsse nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf. 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 3.347.000 3.589.000 2.975.000 2.650.926,10 42701 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 26.800 26.800 26.800 34.895,28 58,6 TEUR werden künftig bei 1042/42701 nachgewiesen. Ausgaben für die Familienpolitik (1 T€) sowie für die Gewinnung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung (25.710 €). Epl. 10 - Seite 245 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 42790 Fkt 290 Bezeichnung Ansatz 2022 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen Beträge in EURO Ansatz 2023 101.000 101.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 88.600,15 R 203.184,89 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Mittel für Honorare. 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 7.454.000 7.667.000 5.491.000 6.137.999,43 42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 35.700 36.100 616.000 207.203,73 Die 5 Beschäftigungspositionen, die entsprechend der Befristung der Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz mit Ablauf des 31.12.2022 wegfallen, werden im Wege der Deckungsfähigkeit aus dem Titel 68635 finanziert (s.h. entsprechender Deckungsvermerk beim abgebenden Titel). 42890 263 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 65.000 69.440,13 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 198.000 204.000 135.000 186.033,40 51101 011 Geschäftsbedarf 189.000 1.000 1.000 980,80 Ausgaben u.a. für Fachbücher und Gesetzestexte. Mehr in 2022 für persönlichen Schutzbedarf zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes in Form von FFP2-Masken und medizinischen Masken für Kitas und stationäre Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen. 51140 011 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 1.000 1.000 1.000 — 1.000 1.000 13.000 — R 6.092,04 Insbesondere für die Ausstattung der Jugendhilfeplanung. 51190 290 Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Geschäftsbedarf 51426 (neu) 270 Verbrauchsmittel für medizinische Zwecke Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 3.150.000 Für 2022 3.150.000 1.000 Für 2023 Ab 2024 Bereitstellung von Schnelltests für Kinder in Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes. Epl. 10 - Seite 246 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 51701 Fkt 011 Bezeichnung Bewirtschaftungsausgaben Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 757.000 756.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 856.000 208.847,37 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen — 2.468.000 756.000 856.000 856.000 Für 2022 500.000 — — Für 2023 500.000 Ab 2024 Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben und stationäre Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. 51715 290 Betriebs- und Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements 40.000 42.000 — 72.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Weniger in Anpassung an den Bedarf. 51801 011 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 1.078.000 1.078.000 1.078.000 160.261,43 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 3.258.000 1.078.000 1.085.000 1.095.000 Für 2022 1.082.000 — — — Für 2023 1.082.000 Ab 2024 Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben und stationäre Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 51820 290 Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management 60.000 60.000 120.000 — Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt. Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der stationären Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. Epl. 10 - Seite 247 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 51925 Fkt 290 Bezeichnung Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 135.000 135.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 — 410.000 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 675.000 135.000 270.000 270.000 Für 2022 35.000 — — — Für 2023 35.000 Ab 2024 Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben und stationäre Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. 52501 011 Aus- und Fortbildung 2.100 2.100 2.100 2.529,00 245.000 233.600,34 Ausgaben für Mitarbeiter/innen für die Teilnahme an Fachtagungen/Veranstaltungen. 52514 270 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung nach PISA 230.000 225.000 Veröffentlichungen, die im Rahmen der verbindlichen Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und der gleichfalls verbindlichen Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch fortlaufend den Kindern und Eltern zur Verfügung gestellt werden müssen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Sprachlerntagebücher (170.000 €) ................................................................................ Kurzinformation zum Bildungsprogramm (25.000 €) ..................................................... Nachdruck des Bildungsprogramms (10.000 €) ............................................................ Entwicklung und Erprobung von Beobachtungsinstrumenten und Dokumentationsformen (10.000 €) .............................................................................................................. Materialien zur Sprachstandsfeststellung (15.000 €)..................................................... Materialien zur Zertifizierung der Europakitas (5.000 €). ............................................... Anpassung des Bildungsprogramms an das System Kindertagespflege (10.000 €) ..... Gesamt 2022 155.000 € 25.000 € 10.000 € 2023 150.000 € 25.000 € 10.000 € 10.000 € 15.000 € 5.000 € 10.000 € 230.000 € 10.000 € 15.000 € 5.000 € 10.000 € 225.000 € Zu 1. Weniger in Anpassung an den Bedarf. 52703 011 Dienstreisen 4.000 Aufwendungen für dienstlich notwendige Reisen. Weniger in Anpassung an das Ist. Epl. 10 - Seite 248 4.000 4.700 253,06 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 54010 Fkt 270 Bezeichnung Dienstleistungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 2.652.000 Ansatz 2021 2.419.000 Ist (Rest/R) 2020 2.396.000 2.242.215,36 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 17.274.000 2.274.000 5.000.000 10.000.000 Für 2022 1.491.000 16.696.000 6.696.000 10.000.000 Für 2023 992.000 1. Dienstleistungen im Rahmen des Kita-Ausbaus (501.000 €) .............................. 2. Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für Kindertagesstätten, fortlaufende wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Bildungsprogramms durch ein Qualitätsinstitut, Folgeprojekte aus Evaluationsergebnissen zur Nachsteuerung sowie Neuentwicklung eines Evaluationskonzeptes für die Kindertagespflege (700.000 €) ............................................................................ 3. Flexibilisierung Kindertagesbetreuung (578.000 €) ............................................. 4. Qualifizierungskurse Kindertagespflegepersonen (199.000 €) ............................ 5. Erstellung Jugendhilfemonitoring (105.000 €) ..................................................... 6. Schulversuch Geflüchteter in die Erzieher/-innenausbildung (313.000 €) ........... 7. Dienstleistung im Rahmen „Zeit für Anleitung“ (0 €) ............................................ 8. Umsetzung temporäre Familienhilfen Dienstleister/IT Fachverfahren (0 €) ......... 9. Erzieherinnen- und Erzieherausbildung „Wortlaut“ (0 €) ...................................... Gesamt Ab 2024 2022 1.000 € 2023 1.000 € 630.000 € 578.000 € 249.000 € 0€ 170.000 € 136.000 € 828.000 € 60.000 € 2.652.000 € 1.290.000 € 578.000 € 249.000 € 0€ 80.000 € 71.000 € 0 150.000 € 2.419.000 € Zu 1. Finanzierung der Regiestelle für das Landesprogramm Kitaausbau (siehe Deckungsvermerk bei 1040/89370). Zu 2. Anpassung an den tatsächlichen Bedarf für die fachliche und systematische Unterstützung, Begleitung sowie Evaluation der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Berliner Kitas auf Basis des Berliner Bildungsprogramms. Ab 2023 zusätzlich systematisierte Stärkung der Fachberatung, Unterstützung bei der Arbeit in multiprofessionellen Teams sowie Entwicklung und Implementierung von Verfahren und Instrumenten zur individuellen Einschätzung und Förderung der kindlichen Entwicklung. Zu 4. Mehr wegen Wegfall des Bundesprogramms ProKindertagespflege ab dem Jahr 2022. Zu 5. Weniger wegen Wegfall der Maßnahme. Zu 6. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf, der letzte Ausbildungsdurchgang schließt im I. Quartal 2023 die Ausbildung ab. Zu 7. Mehr wegen der Kosten für den Dienstleister „Zeit für Anleitung“. Zu 8. Mehr wegen der Umsetzung der temporären Familienhilfen (siehe auch bei 1040 Titel 67101). Zu 9. Mehr wegen Wortlaut Sprachwerkstatt UG für Fachkräftegewinnung für frühpädagogische Berufsfelder in Kita. 54034 011 Leistungen der Selbstversicherung 1.000 1.000 1.000 — 8.200 367,41 Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und den Eigenschädengrundsätzen. 54053 011 Veranstaltungen 8.000 8.000 3.000,0 EUR wurden bislang bei 1042/54053 nachgewiesen. Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Aufgaben der Abt. V, insbesondere zur Tagesbetreuung. Weniger in Anpassung an das Ist. 54079 011 Verschiedene Ausgaben 1.000 Weniger wegen Anpassung an das Ist. Epl. 10 - Seite 249 1.000 1.700 — 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 54690 Fkt 290 Bezeichnung Ansatz 2022 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Beträge in EURO Ansatz 2023 16.000 16.000 Ansatz 2021 74.000 Ist (Rest/R) 2020 81.147,56 R 90.112,01 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Zuschüsse aus Rückflüssen der Lotterie „PS Sparen und Gewinnen“ und aus dem Landesprogramm „Kitas bewegen für die gute und gesunde Kita“. 63201 011 Ersatz von Verwaltungsausgaben an Länder 18.000 18.000 18.000 23.552,69 4.051.000 4.086.102,49 Ausgaben Fachkräfteportal (5 T€) sowie für das Deutsche Jugendinstitut (DJI) (13 T€). 63621 270 Beiträge an die Unfallkasse 3.795.000 3.880.000 Versicherungsbeiträge für Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten freier Träger und in Tagespflege an die Unfallkasse Berlin. Es handelt sich um eine Pflichtleistung, wonach die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach der Satzung der Unfallkasse zur Zahlung verpflichtet ist. Weniger in Anpassung an das IST. Angaben zum Gender Budget: Kita Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 W 78.072 48,99 % 1.668 M 81.304 51,01 % 1.737 2019 W 79.960 49,05 % 1.774 M 83.065 50,95 % 1.843 2020 W 80.372 48,91 % 1.879 M 83.968 51,09 % 1.962 Kindertagespflege Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 W 2.763 49,45 % 52 M 2.940 51,55 % 54 2019 W 2.708 47,88 % 59 M 2.948 52,12 % 64 2020 W 2.549 47,93 % 58 M 2.769 52,07 % 64 Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 67101 1. 2. 3. 4. 5. 262 Ersatz von Ausgaben Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Keine Steuerung möglich 31.345.000 12.128.000 Beiträge für Grundstücke des Fachvermögens (20.000 €) ............................... Landeselternausschuss Berliner städtischer Kindertagesstätten (1.600 €) ...... Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas (Erzieher/innen) (11.360.400 €) Leistungen Rechts- und Steuerberatung Kindertagespflege (30.000 €) ........... Leistungen im Rahmen der temporären Familienhilfe (0 €) .............................. Gesamt Zu 3. Mehr wegen Anstieg der berufsbegleitenden Ausbildung. Zu 4. Weniger wegen Leistungseinstellung. Zu 5. Finanzielle Hilfen für Familien im Rahmen der temporären Familienhilfe. Epl. 10 - Seite 250 11.412.000 2022 20.000 € 1.600 € 12.123.400 € 0 19.200.000 € 31.345.000 € 14.493.162,28 2023 20.000 € 1.600 € 12.106.400 € 0 0€ 12.128.000 € 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 67109 Fkt 270 Bezeichnung Ansatz 2022 Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kindertagesförderungsgesetz Beträge in EURO Ansatz 2023 2.929.000 Ansatz 2021 2.953.000 Ist (Rest/R) 2020 5.312.000 3.354.322,02 Ausgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kita-Altverfahrens (Zuwendungsprüfung) sowie Leistungen an Tageseinrichtungen für behinderte Kinder in heilpädagogischen Gruppen in freier Trägerschaft. Weniger wegen Teilfinanzierung der Qualitätsverbesserungen ab 2019 und des geplanten Platzausbaus aus den Bundesmitteln nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG – GuteKita-Gesetz) (siehe Deckungsvermerk 1040/68635). 2018 W Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 22 28 % 455 M 56 72 % 1.169 2019 W 21 28 % 911 56 72 % 2.343 Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen Kinder und Jugendliche Keine Steuerung erforderlich 67191 70.000 270 Erstattung von Kosten für Kinder anderer Bundesländer in Berliner Tageseinrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen 2020 W M 70.000 22 28 % 1.264 50.000 M 56 72 % 3.251 70.981,13 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23391. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Ausgaben für die Unterbringung von Brandenburger Kindern in Berliner Sonderkindertagesstätten. Mehr in Anpassung an das Ist. 68170 259 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kitaausflüge 156.000 156.000 259.000 47.717,09 Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Kitaausflüge) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Weniger in Anpassung an das IST. 68174 290 Leistungen außerhalb der Sozialhilfe 1.000 1.000 1.000 — 7.280.000 6.900.000 4.892.071,77 Sonderaufwendungen im Rahmen der Adoptionsvermittlung. Angaben zum Gender Budget: Geschlechtssensitive Daten schwanken, da hier Einzelfälle vorliegen. 68181 259 Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Kita 7.280.000 Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Mittagsverpflegung) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz). Mehr im Zusammenhang mit dem „Starke-Familien Gesetz –StaFamG“. Epl. 10 - Seite 251 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 68199 Fkt 290 Bezeichnung Ansatz 2022 Unterstützungen und sonstige Geldleistungen aus Erbschaften Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 1.000 Ansatz 2021 1.000 Ist (Rest/R) 2020 5.210,00 R 636.228,68 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 29899. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Angaben zum Genderbudget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 W 1 100 % 1 2019 M 0 0% 0 W 0 0% 0 Zielgruppe Zielsetzung 253 M 3 50 % 2,6 Kinder und Jugendliche (Mündel) Unterstützungen von Kindern und Jugendlichen entsprechend des Testamentswillens Keine Steuerung möglich Steuerungsmaßnahmen 68356 2020 W 3 50 % 2,6 M 4 100 % 10 Landeszuschüsse für Beschäftigung 15.000 15.000 15.000 15.000,00 Zur unterstützenden Pflege/Instandhaltung des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums in der Wuhlheide wird Beschäftigungsförderung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik fortgeführt. Es handelt sich hier um Sachkostenzuschüsse zur Ergänzung von Beschäftigungsmaßnahmen zur Förderung von Arbeitsverhältnissen. Angaben zum Gender Budget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 2018 W 3 15 % 2 2019 W 3 15 % 2 M 22 85 % 13 M 22 85 % 13 Beschäftigte Keine Steuerung erforderlich Es handelt sich um körperlich schwere Arbeit in der Bauunterhaltung. Epl. 10 - Seite 252 2020 W 3 15 % 2 M 17 85 % 13 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 68406 Fkt 290 Bezeichnung Ansatz 2022 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Beträge in EURO Ansatz 2023 15.097.000 Ansatz 2021 15.642.000 13.529.000 2022 1 2. 3. 4. Zuschüsse an Kinder- und Jugendambulanzen zur therapeutischen Versorgung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (13.283.700 €) .................................... Fachstelle Care-Management (245.000 €) ........................................................... Versorgungskoordination Kinder und Jugendliche (VKKiJu) für Familien mit pflegebedürftigen, versorgungsintensiven Kindern und Jugendlichen (0 €) .......... Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ........................................................ Gesamt rd. Ist (Rest/R) 2020 13.417.739,00 2023 13.783.700 € 290.000 € 14.283.700 € 335.000 € 800.000 € 223.000 € 15.096.700 € 15.097.000 € 800.000 € 223.000 € 15.641.700 € 15.642.000 € Zu 1. Mehr wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf sowie quantitative und qualitative Weiterentwicklung der mobilen Therapien (Frühförderung) auch unter Berücksichtigung der Pandemieauswirkungen. Zu 2. Mehr wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. Zu 3. Mehr wegen Umsetzung von Mitteln von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Zu 4. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Angaben zum Gender Budget: 2018 W Teilansatz 1 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2.818 31,5 % 3.961 Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 68407 270 M 6.129 68,5 % 8.614 2019 W M 2020 W M 2.966 31,5% 3.997 6.450 68,5% 8.692 2.683 31,5% 4.127 5.835 68,5% 8.975 Kinder und Jugendliche Keine Steuerung erforderlich Zuschüsse im Rahmen des KitaAusbauprogramms 4.501.000 4.661.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 3.000.000 3.000.000 — 3.000.000 500.000 497.502,36 3.000.000 Konsumtive Zuschüsse an Träger zur Schaffung vorschulischer Betreuungsplätze (z. B. Starthilfemaßnahmen siehe Deckungsvermerk bei 1040 Titel 89370) sowie für Sanierungsmaßnahmen in Kita-Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie für Kita-Eigenbetriebe. Mehr wegen zusätzlicher Mittel für Kita-Sanierungen. Epl. 10 - Seite 253 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 68436 Fkt 270 Bezeichnung Zuschüsse zur Verbesserung der Betreuung in Kindertagesstätten Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 3.751.000 3.251.000 Ansatz 2021 3.268.000 Ist (Rest/R) 2020 3.519.870,24 Der Teilansatz 6 ist bestimmt zur Finanzierung modellhafter Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze, u.a. im Bereich der sprachlichen Förderung und Kitasozialarbeit (verbindliche Erläuterung). 1. Ausweitung der Qualifizierung der naturwissenschaftlich-technischen Bildungsarbeit der Kindertagesstätten“ (90.030 €) ............................................................ 2. Landesprogramm „Kitas bewegen, für die gute gesunde Kita“ (309.750 €) ......... 3. Zuschüsse an das KinderKünsteZentrum und das TUKI - Theater und Kita der JugendKulturService gGbmH (350.520 €) ........................................................... 4. Masterplan Integration und Sicherheit - Kita-Angebote für Geflüchtete: Sprungbrettangebote, Modellkitas, Sprachmittler (1.667.630 €) .......................... 5. Gesamtstädtisches Angebot zur Unterstützung der Kitas in der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms (BBP) in den Bildungsbereichen MINT und Digitalisierung (850.000 €) ............................................................................................. 6. Modellhafte Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze (0 €) ....................... Gesamt rd. Zu 3. Zu 4. Zu 5. Zu 6. 68579 2022 2023 90.030 € 309.750 € 90.030 € 309.750 € 400.520 € 400.520 € 1.000.000 € 550.000 € 1.650.000 € 300.000 € 3.750.300 € 3.751.000 € 1.600.000 € 300.000 € 3.250.300 € 3.251.000 € Mehr wegen Anpassung der beiden Projekte an den tatsächlichen Bedarf. Weniger wegen Schwerpunkt auf Betreuung der Kinder im Regelsystem der Kindertagesbetreuung. Mehr wegen Zusammenlegung des Projekts DigiLab (Anteil Bildung bisher bei 1010 Titel 68617). Mehr wegen modellhafter Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze (siehe auch verbindliche Erläuterung). 011 Mitgliedsbeiträge 13.400 13.400 13.400 9.183,00 Ausgaben für die Arbeitsgemeinschaft von Einrichtungen für Familienbildung (260 €) sowie für Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (13.140 €). Als Ausnahme der Bruttoveranschlagung werden die finanziellen Beteiligungen der Bezirke für den Beitrag an das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht bei dem Titel 68579 vereinnahmt (19.585,- €). 68635 270 Zuschüsse nach dem Qualitätsentwicklungsgesetz Kindertagesbetreuung 68.665.000 37.152.000 39.838.000 4.543.764,56 Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind gesperrt. Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Kapitel 1040 Titel 42701, 42811, 54010, 67109 und 68406 sowie ggü. Kapitel 1000 Titel 51185, 81240, 81243 und 81244. Die im Rahmen des „Gesetz(es) zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiQuTG) zur Verfügung gestellten Bundesmittel werden unter anderem für Maßnahmen zur Unterstützung des Quereinstiegs in das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung, zur Stärkung von Kitaleitungen, zur Sicherung von Fachkräften in sozial belasteten Regionen bzw. Einrichtungen, zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege und zur Unterstützung inklusiver Betreuung, Bildung und Erziehung eingesetzt. Die Ausgaben einzelner Maßnahmen laufen über die Bezirkshaushalte (z.B. Qualitätsverbesserungen in Kitas - Leitungsschlüssel – und der Tagespflege). Mehr, weil der Ansatz 2022 die in den Vorjahren nicht verausgabten Bundesmittel zusätzlich berücksichtigt (Nachholeffekt, um die Bundesmittel 2019-2022 vollständig zu belegen). Der Ansatz 2023 stellt unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die über die Bezirkshaushalte verausgabt werden, Mittel in Erwartung der Fortführung des Bundesprogramms in gleichbleibender Höhe wie in den Jahren 2021/22 zur Verfügung. Epl. 10 - Seite 254 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 89360 Fkt 290 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Standardanpassungen in Einrichtungen des Fachvermögens der Abt. Jugend 345.000 350.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 300.000 300.000 — Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 340.000 195.520,00 Standardanpassungen sind insbesondere im Kinder-, Jugend- und Familienzentrum Wuhlheide (FEZ Berlin) und in anderen Einrichtungen des Fachvermögens geplant. Dabei werden bestehende hygienische und umweltrechtliche Auflagen sowie Anforderungen aus der Bauordnung Berlin, z. B. zum barrierefreien Bauen berücksichtigt. Für die Grundstücke des Fachvermögens, u. a. Str. zum FEZ 2 und An der Wuhlheide, insbesondere auch im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gBmbH (KJfz-L-gBmbH) sind Standardanpassungen durchzuführen, u. a. Sanierung Chlorstation am Badesee, Sanierung BMX-Bahn etc. Darüber hinaus sind bauliche Unterhaltungsmittel für das Gebäude des Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) vorgesehen. Mehr für bauliche Standardanpassungen bei Einrichtungen des Fachvermögens Jugend. Angaben zum Gender Budget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 W 550.000 55 % 187 M 450.000 45 % 153 Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 89361 (neu) 290 2019 W 550.000 55 % 187 M 450.000 45 % 153 2020 W 550.000 55 % 110 M 450.000 45 % 90 Junge Menschen Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung möglich Sanierungskonzept Brunsbütteler Damm und Jugendbildungsstätte "Kurt Löwenstein" 300.000 Für klimagerechte Standardanpassungen und -unterhaltungen sind bei der Jugendbildungsstätte im Werftpfuhl bauliche Maßnahmen geplant. 89370 270 Zuschüsse für Investitionen an Träger im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms 30.000.000 41.500.000 1.000 7.315.959,12 Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist in Höhe von 10.000.000,0 EUR gesperrt. Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist in Höhe von 5.000.000,0 EUR gesperrt. Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Kapitel 1040 Titel 54010 und 68407. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Davon fällig 2026 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 50.000.000 30.000.000 10.000.000 10.000.000 — Für 2022 14.296.000 55.000.000 25.000.000 20.000.000 10.000.000 Für 2023 1.889.000 Ab 2024 Mit den Mitteln soll die Schaffung neuer vorschulischer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege gefördert werden. Die Mittel für ergänzende Starthilfemaßnahmen sowie für die Regiestelle des Landesprogramms werden im Wege der Deckungsfähigkeit beim Titel 68407 bzw. 54010 zur Verfügung gestellt. Epl. 10 - Seite 255 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Titel 89393 Fkt 270 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 24.369.000 1.000 Ansatz 2021 24.431.000 Ist (Rest/R) 2020 61.529,07 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 33493. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 stehen Berlin für die Förderjahre 2020 bis 2021 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 48.860.661 € zur Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung fälliger Zahlungen abgerufen werden. 89394 270 Zuschüsse für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kindertagesbetreuung aus Bundesmitteln 1.000 1.000 1.000 15.521.240,25 R 26.323,75 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 33494. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen Berlin für die Schaffung zusätzlicher Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Bundesmittel in Höhe von insgesamt 54.933.698 € zur Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung fälliger Zahlungen abgerufen werden. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 211.846.100 70,1 % 145.754.500 -31,2 % 124.541.700 84.380.767,62 2.618.900 2.618.900 1.148.900 742.531,80 190.000 190.000 204.000 843.409,05 24.370.000 2.000 24.432.000 15.576.835,00 27.178.900 2.810.900 25.784.900 17.162.775,85 11.168.600 11.630.000 9.317.600 9.380.138,22 8.325.100 4.751.100 5.283.700 2.930.202,33 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 137.637.400 87.221.400 85.167.400 48.976.178,63 54.715.000 42.152.000 24.773.000 23.094.248,44 211.846.100 145.754.500 124.541.700 84.380.767,62 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -184.667.200 -142.943.600 -98.756.800 -67.217.991,77 Abschluss Kapitel 1040 111186 211299 311347 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 10 - Seite 256 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgergruppen 12 Personalkosten 24.282.614 23.395.817 +3,79 Kostenträger 62 Sachkosten 4.123.563 3.625.664 +13,73 Transferkosten 86.682.434 56.642.158 +53,04 Produkte MGF 47 15 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 323.137 2.061.419 252.302 2.091.215 +28,08 -1,42 Projekte 0 Gemeinkosten 20.853.546 19.628.836 +6,24 Summe Verwaltungskosten 138.326.713 105.635.993 +30,95 Anzahl der davon Transfers 60.044.192 95.687.385 -37,25 Gesamtsumme 198.370.905 201.323.379 -1,47 Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005116 2020 25.474.964 3.607.034 29.081.998 Ministerielle Aufgaben und gesamtstädtische Steuerung im Rahmen der Berliner Jugendhilfe 2019 7.180.048 10.049.023 17.229.071 Die Kostensteigerung der Produktgruppe hängt mit der Kostenentwicklung der beiden nachfolgend aufgeführten Produkte zusammen. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 75952 2020 9.394.149 171.359 9.565.508 Kindertagesbetreuung (Ministerielles Geschäftsfeld) 2019 2.898.735 0 2.898.735 Epl. 10 - Seite 257 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung 2020 2019 Menge: Ministerielles Geschäftsfeld 0 0 0,00 4,82 0,00 1,44 7.406.688,15 11.554.671,00 1.161.879,31 0,00 123,00 0,00 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Kindertagesbetreuung Fachspezifische Informationen Bei den Transferkosten in den Verwaltungskosten in 2020 handelt es sich überwiegend um die Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten in Kindertagesstätten (ca. 2,9 Mio. € aus Kapitel 1040/ Titel 67101) sowie um Zahlungen von Corona Leistungsprämien in Kindertagesstätten (ca. 3,1 Mio. € aus Kapitel 2710, Titel 68406). Ist-Erträge 2020: solidarischer Finanzierungsbeitrag der Kitaträger auf der Grundlage der Anpassung der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) im Zusammenhang mit der CoronaPandemie. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 75953 2020 12.867.823 3.435.675 16.303.498 Sozialpädagogische Berufe und Fachkräfte (Ministerielles Geschäftsfeld) 2019 1.288.904 10.049.023 11.337.927 2020 2019 Menge: Ministerielles Geschäftsfeld 0 0 0,00 8,22 0,00 5,63 11.563.001,01 338.274,00 0,00 328.264,50 2,63 25,47 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Maßnahmen, die die kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Qualifikation der Fachkräfte in den sozialpädagogischen Berufen auf Basis landesweiter, nationaler und internationaler Standards und Erfordernisse sicherstellten. Fachspezifische Informationen Die dafür zu konzipierenden Maßnahmen orientieren sich am Fachkräftebedarf in den verschiedenen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe und setzen bedarfsentsprechende Schwerpunkte. Bei den Transferkosten in den Verwaltungskosten sowie den Transfers in 2020 handelt es sich um Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kindertagesstätten (Kompensationsmittel Zeit für Anleitung). Insgesamt waren im Haushalt 2020 mehr Mittel für die berufsbegleitende Ausbildung vorgesehen. Durch Verlagerung von Ausgaben vom Titel 68635 in 2019 zum Titel 67101 in 2020 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart hat sich eine Verschiebung von Transfers zu Transferkosten ergeben. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005121 2020 2.972.461 0 2.972.461 Operative Aufgaben im Rahmen von Einrichtungsaufsichten 2019 2.622.029 0 2.622.029 Epl. 10 - Seite 258 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung - Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77143 2020 2.081.994 0 2.081.994 Aufsicht / Beratung / Förderung von Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder 2019 1.855.617 0 1.855.617 2020 Menge: Anzahl aller genehmigten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Berlin Kosten je ME in € 2019 186.009 182.092 11,19 10,19 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 1,05 0,00 0,92 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 0,00 0,00 Bearbeitung aller Angelegenheiten im Rahmen einer Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder / Beratungsleistungen für Träger von Tageseinrichtungen und im Rahmen der Tagespflege Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005122 2020 22.803.396 83.760 22.887.157 Operative Aufgaben im Rahmen von Trägerverträgen und Finanzierung 2019 21.223.769 125.848 21.349.617 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77145 2020 4.241.417 0 4.241.417 Finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen (LIGA, Eltern-Initiativ-Kitas, Eltern-Kind-Gruppen) 2019 3.796.186 0 3.796.186 2020 Menge: Anzahl der belegten Plätze Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 164.425 25,80 162.812 23,32 2,14 4.084.902,49 1,89 3.602.060,58 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen bei freien Trägern Fachspezifische Informationen Bei den Transferkosten handelt es sich um die Versicherungsbeiträge an die Unfallkasse Berlin für Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten freier Träger und in der Tagespflege. Epl. 10 - Seite 259 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung - Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77146 2020 3.852.691 70.981 3.923.672 Finanzielle Förderung von Sonderkitas 2019 3.528.255 107.359 3.635.614 2020 2019 Menge: Anzahl der belegten Plätze Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 75 76 51.369,21 1,98 46.424,40 1,81 3.745.142,65 66.407,72 3.422.465,21 107.359,07 1,72 3,04 Kostendeckungsgrad in % Finanzielle Förderung von Sonderkitas in freier Trägerschaft Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77147 2020 12.935.091 0 12.935.091 Finanzielle Förderung von Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrischer Zentren (SPZs) 2019 12.027.787 0 12.027.787 2020 Menge: Anzahl der betreuten Kinder in Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/SPZ) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2019 8.518 9.139 1.518,56 6,52 1.316,09 5,97 12.895.206,00 233.374,86 11.990.242,00 174.010,19 1,80 1,45 Kostendeckungsgrad in % Finanzielle Förderung von Kinder- und Jugendambulanzen in freier Trägerschaft, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen durch interdisziplinäre Teams unter fachärztlicher Leitung medizinisch, therapeutisch, psychologisch und/oderheilpädagogisch wohnortnah begleiten und unterstützen. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005471 2020 5.033.571 0 5.033.571 BuT - Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket im Bereich Jugend 2019 1.832.287 0 1.832.287 Epl. 10 - Seite 260 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80450 2020 4.892.649 0 4.892.649 T-BuT - Leistungen nach SGB II und SGB XII - Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten (Transferprodukt zu 80447 und 80448) 2019 1.679.821 0 1.679.821 2020 Menge: Anzahl der leistungsberechtigten Kinder, welche an der Mittagsverpflegung teilgenommen haben (Durchschnitt im Monat) Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 2019 17.108 10.243 285,99 2,47 164,00 0,83 4.892.648,80 0,00 1.679.820,96 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % Auftragsweise Bewirtschaftung von Leistungen auf Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten Fachspezifische Informationen Auf Bundesebene gab es gesetzliche Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz, die sich auf die Inanspruchnahme und die Höhe der BuT-Leistung Mittagessen ausgewirkt haben. Zum 1. August 2019 ist der Eigenanteil der Eltern für den Essensbeitrag in Kita und Schule entfallen. Somit hat sich der BuT-Zuschlag von bisher 3,- auf 23,- € monatlich für das Mittagessen in der Kindertagesbetreuung erhöht. Außerdem wurde die Beantragung sowie die Ausstellung des berlinpasses-BuT als Berechtigungsgrundlage für den Leistungsbezug vereinfacht, so dass auch bürokratische Hürden entfallen sind. Die finanziell attraktivere Leistung und die Antragserleichterungen haben zu einer hohen Steigerung der Inanspruchnahme geführt. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005492 2020 5.001.977 24.332.961 29.334.939 Operative Aufgaben im Rahmen der Kindertagesbetreuung 2019 3.364.972 52.956.172 56.321.144 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80555 2020 0 23.874.586 23.874.586 Zuschüsse aus Förderprogrammen zum Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung (Transferprodukt) 2019 0 52.956.172 52.956.172 2020 Menge: Anzahl der laufenden Maßnahmen Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Epl. 10 - Seite 261 2019 149 0,00 201 0,00 12,04 0,00 26,30 0,00 15.588.906,83 0,00 16.597.513,63 0,00 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Zuschüsse aus Bundes- und Landesprogrammen an Kita-Träger zur bedarfsgerechten Schaffung neuer und zur Sicherung vorhandener Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - wie Investitionsprogramme "Kinderbetreuungsfinanzierung" des Bundes (U3-Programm), Landesprogramm "Auf die Plätze, Kitas, los" (Kitaausbauprogramm), Programme zum Erhalt hochsanierungsbedürftiger Kita-Grundstücke, Programm "Grün macht Schule - KinderGARTEN" usw. Fachspezifische Informationen Die Reduzierung der Transfers in 2020 gegenüber 2019 begründet sich zum einen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes (2015-2018) und zum anderen mit der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80842 2020 3.541.503 458.375 3.999.878 Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und Qualitätsentwicklung im Bereich Kindertagesbetreuung 2019 1.738.352 0 1.738.352 2020 Menge: keine / siehe Erläuterung Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 0 0,00 0 0,00 2,02 2.435.100,91 0,86 847.161,60 0,00 0,00 -2.245,40 -0,13 Das Produkt umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Implementierung des Berliner Bildungsprogramms für Kitas (BBP), der wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Bildungsprogramms sowie der Qualitätsentwicklung im Praxisfeld Kita. Das BBP bildet die fachlich-pädagogische Grundlage für das öffentlich finanzierte Kinderbetreuungssystem in Berlin. Das zugrundeliegende Bildungsverständnis wird darin ausführlich dargestellt. Das Bildungsprogramm beinhaltet verschiedene Bildungsbereiche, die im pädagogischen Alltag ineinandergreifen und gleichwertig sind: Gesundheit, Soziales und kulturelles Leben, Kommunikation (Sprachen, Schriftkultur und Medien), Kunst (Bildnerisches Gestalten, Musik, Theaterspiel), Mathematik, Natur - Umwelt - Technik. Es kommen auch übergeordnete Aspekte zum Tragen wie Zusammenarbeit mit den Eltern, Partizipation, Inklusion, Integration, Wertorientierung, Nachhaltigkeit oder auch die Gestaltung von Übergängen. Weiterhin werden Qualitätsansprüche und Qualitätskriterien hinsichtlich der Zusammenarbeit und Kommunikation im Team sowie Aufgaben und Verantwortung der Kita-Leitung sowie der Träger beschrieben. Fachspezifische Informationen Höhere Transferkosten in den Verwaltungskosten sind in 2020 angefallen im Zusammenhang mit dem Projekt „kids.digilab.berlin“ - Digitale Bildung für Vorschul- und Grundschulkinder sowie deren Multiplikatoren und Eltern, das Projekt wurde erstmalig im Haushaltsjahr 2020 gefördert. Epl. 10 - Seite 262 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung V für Aufgaben der Familienpolitik und Familienförderung (§§ 16 ff SGB VIII). Enthalten sind die Einnahmen und Ausgaben für Projekte und Maßnahmen für Familienerholung, Familienbildung, Erziehung in der Familie, Berliner Beirat für Familienfragen, Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften sowie für den Adoptions- und Pflegekinderdienst. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. B. Gender Budgeting Es wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 1040 verwiesen. Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): 68406 68409 68427 68435 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuschüsse an Organisationen zur Durchführung von Erholungsreisen Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Epl. 10 - Seite 263 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11921 290 Rückzahlungen von Zuwendungen 210.000 210.000 160.000 133.533,38 Rückzahlungen von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen. Mehr in Anpassung an das IST. 18210 812 Tilgungen 1.000 1.000 1.000 — 211.000 31,1 % 211.000 — 161.000 133.533,38 2.600 2.600 2.600 184,23 Rückflüsse aus Familiendarlehen. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung Ausgaben 52601 290 Gerichts- und ähnliche Kosten Notariatsgebühren für Adoptivkinder sowie Ausgaben für die Inanspruchnahme von Dolmetschern. 54010 290 Dienstleistungen Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2024 Davon fällig 2025 Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen 1. 2. 314.000 319.000 — — — 600.000 300.000 300.000 Für 2022 0 Für 2023 214.000 Erarbeitung von Instrumenten zur Umsetzung des Familienfördergesetzes (150.000 €) ............................................................................................................. Servicestelle Berliner Familienzentren (209.000 €) ................................................ Gesamt 54079 290 Verschiedene Ausgaben 500.000 359.000 500.000 638.858,12 Ab 2024 219.000 2022 2023 100.000 € 214.000 € 314.000 € 100.000 € 219.000 € 319.000 € 274.000 101.564,17 Ausgaben für die Unterstützung der Arbeit der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, insbesondere im Hinblick auf die Intensivierung der Kooperationen, Beteiligungen und der Netzwerkarbeit. Mehr für Koordination und Steuerung. 63207 290 Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder 191.000 191.000 141.000 190.968,84 Ausgaben (Berliner Anteil) für die gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg in Oranienburg. Die Zentrale Adoptionsstelle hat koordinierende Aufgaben. Kostenbeitrag des Landes Berlin gemäß Art. 5 des Staatsvertrages vom 13.01.1994. Mehr wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. Epl. 10 - Seite 264 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung Titel 68406 Fkt 290 Bezeichnung Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 871.000 Ansatz 2021 1.021.000 1. Zuschüsse für Berliner Beirat für Familienfragen .................................................. 2. Zuschüsse an die Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin - ..... Gesamt 371.000 2022 621.000 € 250.000 € 871.000 € Ist (Rest/R) 2020 362.071,00 2023 671.000 € 350.000 € 1.021.000 € Zu 1. Mehr zur digitalen Anpassung und inhaltlichen Weiterentwicklung des Berliner Familienportals. Angaben zum Gender Budget: Der Berliner Beirat für Familienfragen setzt sich mit einer Vielzahl von Themen auseinander, die sowohl Kinder als auch Elternteile beiderlei Geschlechts betreffen. Im Gremium selbst sind in der 18. Wahlperiode rund 1/3 männliche und 2/3 weibliche Mitglieder. Diese werden überwiegend künftig durch FamFöG lt. § 24 AG KJHG von den vertretenen Organisationen benannt und von dem für Familie zuständigen Mitglied des Senats berufen. 68409 263 Zuschüsse an Organisationen zur Durchführung von Erholungsreisen 602.000 849.000 647.000 384.407,00 Zuschüsse für Maßnahmen der Familienerholung für Familien mit besonderen Belastungen. Weniger wegen Angebotsanpassung im Hj. 2022 unter Berücksichtigung der Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Angaben zum Gender Budget: Die Angebote zur Familienerholung richten sich überwiegend gleichermaßen an Mütter und Väter. Es wird aber auch gezielt geschlechterdifferenzierte Elternarbeit umgesetzt. So werden z.B. im Zusammenhang mit der armutspräventiven Wirkung Alleinerziehende angesprochen, über 90% von ihnen sind Frauen. Sie werden durch die Angebote der Familienerholung in Kombination mit Familienbildungsmaßnahmen gestärkt und unterstützt. Zur Stärkung der Rolle von Vätern in der Erziehung und damit einer Entwicklung zu mehr partnerschaftlicher Erziehung in den Familien sind Maßnahmen, wie z.B. Wochenendreisen für Väter mit ihren Kindern etabliert worden. 68422 265 Zuschüsse für Familienberatungsstellen 325.000 365.000 Zuschuss an den Adoptions- und Pflegekinderdienst der Caritas/Diakonie. Mehr für Kinder- und Jugendtelefon der Diakonie (2022: 60.000 €, 2023: 100.000 €) Epl. 10 - Seite 265 262.000 256.606,00 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung Titel 68427 Fkt 263 Bezeichnung Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 13.052.000 14.365.000 Ansatz 2021 13.687.000 2022 Zuschüsse für Projekte der Familienbildung, insbesondere zur Beratung in Fragen der Erziehung, Partner- und Elternschaft. Darunter sind auch Themen zur Schwangerschaft, Geburt und frühkindlichen Entwicklung von Bedeutung. Hierunter fallen auch Angebote der Beratung, Vernetzung und Gruppenangebote für Allein- und Getrennterziehende sowie Angebote für Väter. Schwerpunkt ist die Kompetenzstärkung der Eltern bei der Versorgung und Erziehung von Kindern. Dies gilt auch für Familien mit Migrationshintergrund und für sog. bildungsferne Familien. (1.670.590 €) .............................................................................................................. 2. Aufsuchende Elternhilfe im Rahmen des Konzepts für ein Netzwerk Kinderschutz. Die „Aufsuchenden Elternhilfe” richtet sich insbesondere an die Zielgruppe der werdenden Eltern, die aus Mangel an Erfahrungen, Kenntnissen oder Motivation bzw. aus Überforderung nicht in der Lage ist, sich die notwendige Unterstützung zu organisieren. (1.307.760 €) ........................................................................................... 3. Aufbau und Koordinierung ehrenamtlicher Unterstützungsangebote (312.550 €) ..... 4. Landesprogramm Berliner Familienzentren (4.873.910 €) ........................................ 5. Lokale Bündnisse für Familien (31.390 €) ................................................................. 6. Landesprogramm Stadtteilmütter (5.390.000 €) ......................................................... 7. Beratungs- und Familienarbeit der Serbisch-Orthodoxen Gemeinde Berlin (100.000 €) ................................................................................................................. 8. Modellprojekt Familienzentrum (Armutssensibilität) (0 €) ........................................... 9. Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) .............................................................. 10. Koordinierungsstelle Rucksack und Griffbereit (0 €)................................................... 11. Känguru hilft und begleitet (0 €) .................................................................................. Gesamt rd. Ist (Rest/R) 2020 10.804.767,03 2023 1. 1.478.350 € 1.478.350 € 155.000 € 312.550 € 4.873.910 € 31.390 € 5.879.000 € 155.000 € 312.550 € 4.573.910 € 31.390 € 7.057.000 € 50.000 € 83.000 € 113.130 € 75.000 € 0€ 13.051.330 € 13.052.000 € 100.000 € 83.000 € 113.130 € 160.000 € 300.000 € 14.364.330 € 14.365.000 € Zu 1. Weniger wegen Verlagerung von Projekten der Familienbildung an die Bezirke. Zu 2. Weniger wegen Verlagerung der Projekte der Aufsuchenden Elternhilfe an die Bezirke. Zu 4. Weniger wegen Angebotsanpassung. Zu 6. Mehr wegen Aufwuchs der Anzahl der Stadteilmütter im Rahmen des Landesprogramms Stadtteilmütter. Zu 7. Weniger wegen Angebotsanpassung. Zu 8. Mehr wegen Förderung eines Modellprojekts Familienzentrum (Armutssensibilität). Zu 9. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Zu 10. Die Sprach- und Familienbildungsprogramme Rucksack und Griffbereit zielen primär darauf ab, Kinder (3-8) in ihrer mehrsprachigen Sprachentwicklung zu unterstützen und durch eine starke Zusammenarbeit mit ihren Hauptbezugspersonen ihre Beteiligungs- und Bildungschancen zu erhöhen und gleichzeitig strukturelle Barrieren im Bildungsbereich aufzuzeigen und abzubauen. Die einzurichtende Landeskoordinierungsstelle soll entsprechende Programme miteinander vernetzen und Aufgaben koordinieren. Zu 11. „„Känguru - hilft und begleitet“ der Diakonie Vermittlung ehrenamtliche Familienpaten/Familienpatinnen zur Unterstützung von Eltern nach der Geburt eines Kindes“ wegen Bedarfs. Angaben zum Gender Budget: Zu 1. und 4. Die Erziehungskompetenzorientierte Unterstützung, wie auch die Beziehungskompetenzanregungen finden sich in den geschlechtersensiblen Angebotsstrukturen für Mütter und Väter wieder. Bei nahezu allen Trägern finden auch geschlechterdifferenzierte Angebote statt, nachvollziehbar insbesondere am Beispiel des Väterzentrums Berlin e. V. oder des VAMV e. V. Die gegenwärtige Inanspruchnahme von Angeboten der Familienbildung erfolgt im Allgemeinen im Verhältnis 80:20 (Mütter:Väter). Durch gezielte Maßnahmen der Begleitung bei der Weiterentwicklung von Konzepten und Zugängen soll die Nutzung von Angeboten der Familienbildung/Familienzentren durch Väter mit ihren Kindern erhöht werden. Zu 3. Das ehrenamtliche Unterstützungsangebot richtet sich an Familien mit Kindern kurz nach der Geburt (0-1J.). Ziel ist es, die für Betreuung hauptsächlich zuständige Person in der Familie zu entlasten und über weitere Unterstützungsangebote zu informieren. Bei Kindern dieser Altersgruppe ist das i. d. R. überwiegend die Mutter. Es werden von den Müttern mit Bedarf nach Entlastung fast ausschließlich weibliche Ehrenamtliche nachgefragt, da der Hilfebedarf sich zumeist um Fragen und Themen rund um die Geburt handelt (Stillen etc.). Zu 6. Im Rahmen des Landesprogramms Stadtteilmütter werden Frauen mit Migrationshintergrund sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie werden durch eine Qualifizierung so gestärkt, dass sie im Rahmen eines Peer-to-Peer-Ansatzes andere Mütter mit Migrationshintergrund bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können. Für die Frauen, die als Stadtteilmutter qualifiziert werden, ergeben sich nicht nur neue Optionen der beruflichen Qualifizierung, sondern auch eine sichere Integration in den ersten Arbeitsmarkt, ein eigenes Einkommen und insbesondere Anerkennung für ihre Tätigkeit. In der Qualifizierung werden unter anderem Geschlechterrollen und Kinderrechte thematisiert. In der Folge profitieren Mütter und ihre Kinder von Informationen zu Geschlechterrollen, geschlechtergerechter Pädagogik und gesellschaftlichen Normenvorstellungen. Epl. 10 - Seite 266 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung Titel 68435 Fkt 263 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 4.299.000 4.399.000 Ansatz 2021 4.233.000 2022 1. 2. 3. 4. 5. Zuschüsse für sozialpädagogische Medien, Lern- und Beratungsangebote, die sich an Eltern und andere Erwachsene mit Erziehungsverantwortung richten. Zielgruppe sind insbesondere Familien in belasteten Lebenssituationen sowie in Übergangsphasen (476.930 €) .................................................................................................. Zuschuss an die zentrale Betreuung und Führung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für ausländische Minderjährige (3.708.660 €) ........ Zuschuss für ehrenamtliche Patenschaften (47.080 €) ............................................. Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ............................................................. Ehrenamtliche Vormundschaften (0 €) ...................................................................... Gesamt rd. Ist (Rest/R) 2020 3.776.835,98 2023 429.130 € 429.130 € 3.508.660 € 47.080 € 14.110 € 300.000 € 4.298.980 € 4.299.000 € 3.608.660 € 47.080 € 14.110 € 300.000 € 4.398.980 € 4.399.000 € Zu 1. Weniger wegen Verlagerung des Familienprojekts Sonnenkinder an den Bezirk Treptow-Köpenick. Zu 2. Weniger wegen Angebotsanpassung (350 T€/ 300 T€) sowie mehr wegen der Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabe (höhere Miet-, Betriebs- und Personalkosten) (150T€/ 200T€). Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Zu 5. Mit dem Teilansatz sollen die Netzwerke, die ehrenamtliche Vormünder aus der Zivilgesellschaft gewinnen, in die Lage versetzt werden, mehr ehrenamtliche Vormünder für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen in Berlin zu gewinnen, auszuwählen, fortzubilden, zu vernetzen und langfristig zu unterstützen und zu begleiten. Angaben zum Gender Budget: Teilansatz 1: Schwerpunkt der Förderung ist die Erarbeitung und Versendung von Eltern- und Schulbriefen. Alle Eltern erhalten bei der Erstgeburt eines Kindes Elternbriefe. Schulbriefe werden über die Grundschulen verteilt. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 20.156.600 0,9 % 22.011.600 9,2 % 19.976.600 16.516.262,37 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Gesamteinnahmen 211.000 211.000 161.000 133.533,38 211.000 211.000 161.000 133.533,38 Sächliche Verwaltungsausgaben 816.600 821.600 635.600 740.606,52 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 19.340.000 21.190.000 19.341.000 15.775.655,85 20.156.600 22.011.600 19.976.600 16.516.262,37 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -19.945.600 -21.800.600 -19.815.600 -16.382.728,99 Abschluss Kapitel 1041 111186 511549 611699 Epl. 10 - Seite 267 Epl. 10 - Seite 268 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgergruppen 12 Personalkosten 24.282.614 23.395.817 +3,79 Kostenträger 62 Sachkosten 4.123.563 3.625.664 +13,73 Transferkosten 86.682.434 56.642.158 +53,04 Produkte MGF 47 15 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 323.137 2.061.419 252.302 2.091.215 +28,08 -1,42 Projekte 0 Gemeinkosten 20.853.546 19.628.836 +6,24 Summe Verwaltungskosten 138.326.713 105.635.993 +30,95 Anzahl der davon Transfers 60.044.192 95.687.385 -37,25 Gesamtsumme 198.370.905 201.323.379 -1,47 Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005124 2020 11.232.028 384.407 11.616.435 Operative Aufgaben im Rahmen der Beratung / Betreuung von Familien 2019 7.182.561 617.741 7.800.302 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77149 2020 11.222.879 384.407 11.607.286 Förderung von Familienbildung und -freizeit/-erholung 2019 7.173.960 617.741 7.791.701 Epl. 10 - Seite 269 1041 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familienpolitik und Familienförderung 2020 2019 Menge: Anzahl der Projekte Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 110 74 102.026,17 5,85 96.945,41 3,87 10.528.706,70 0,00 6.641.694,08 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % Förderung von Angeboten für Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen. Fachspezifische Informationen Höhere Transferkosten in den Verwaltungskosten sind in 2020 entstanden im Zusammenhang mit der Einführung des Landesprogramms Stadteilmütter als berlinweites Angebot zur Beratung und Begleitung von Familien mit Migrationshintergrund mit Kindern bis zu zwölf Jahren. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005125 2020 4.967.943 256.606 5.224.549 Operative Aufgaben im Rahmen von Adoption, Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft 2019 4.628.606 259.000 4.887.606 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77152 2020 3.387.097 0 3.387.097 Vormundschaft / Pflegschaft / Beistandschaft 2019 3.282.302 0 3.282.302 2020 Menge: Anzahl der Amtsvormünder Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 101 33.535,61 103 31.867,01 1,71 3.318.956,98 1,63 3.205.900,82 24.785,97 0,73 0,00 0,00 Durchführung von Maßnahmen, die eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen sollen. Epl. 10 - Seite 270 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung III für Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde und des Landesjugendamtes (Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie des Kinderschutzes). Jugendarbeit: Enthalten sind die Einnahmen und Ausgaben für Projekte und Maßnahmen gemäß § 11 und 12 SGB VIII in Verbindung mit den §§ 6 und 7 AG KJHG. Im Schwerpunkt sind es Zuwendungen aus den Zuschüssen der DKLB-Stiftung. Die Förderstruktur enthält die aus den Erläuterungen zu Titel 68490 ersichtlichen Teilprogramme. Weiterhin sind in dem Kapitel die Zuschüsse für das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gBmbH aufgeführt. Im Kapitel sind auch zweckgebundene Einnahmen und Ausgaben der EU aus dem ESF und des Bundes aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen nachgewiesen. Aufgabe der Jugendarbeit ist die allgemeine Förderung junger Menschen. Die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 6 bis unter 27 Jahren jeden Geschlechts, unabhängig von ihrer individuellen Bedürftigkeit und ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Zugehörigkeit. Sie zielen auf eine ganzheitliche Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen, ihrer sozialen Bezüge und ihrer Handlungsfähigkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Hierzu geht die Jugendarbeit von den unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen der verschiedenen Geschlechter aus. Aufgrund der verschiedenen Altersgruppen und Differenzierungen innerhalb der Zielgruppen umfasst das Arbeitsfeld eine Vielfalt von Einrichtungen und Angeboten. Grundprinzip der Jugendverbandsarbeit ist die Selbstorganisation junger Menschen und die Ausrichtung an und in demokratischen und partizipatorischen Strukturen. Vom Organisationsprinzip der Verbände her kann ihre Arbeit nicht durch „öffentliche“ oder andere Träger ersetzt werden. Die Arbeit zielt auf Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und Entwicklung gesellschaftlicher Mitbestimmung. Jugendsozialarbeit: Enthalten sind auch die Einnahmen und Ausgaben für Maßnahmen gemäß § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit. Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist es, jungen Menschen, die aufgrund individueller und/oder sozialer Benachteiligungen oder Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Die Hilfen sollen ihre schulische und berufliche Ausbildung (Schulsozialarbeit), Eingliederung in die Arbeitswelt (Jugendberufshilfe) und ihre soziale Integration (aufsuchende Jugendsozialarbeit und Streetwork) fördern. Kinderschutz: Enthalten sind Einnahmen und Ausgaben für den präventiven und reaktiven Kinderschutz gemäß §§ 8a und 8 b SGB VIII und der Frühen Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Aufgabe des Kinderschutzes ist, Kindeswohlgefährdungen mit präventiven Maßnahmen vorzubeugen, sie rechtszeitig zu erkennen sowie den Personensorgeberechtigten im Fall einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung Hilfen, Unterstützung und Beratung anzubieten um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Schwerpunkt der Finanzierung ist die Förderung von präventiven Maßnahmen insbesondere im Bereich der Frühen Hilfen; die Unterstützung bei der fachlichen und medizinischen Erkennung von Kindeswohlgefährdungen; die Beratung, Unterstützung und Therapie von Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind, sowie die Beratung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Die Beratung von Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, bezieht sich auf die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Das Kapitel enthält auch die fachübergreifenden Einnahmen und Ausgaben des Kapitels 1045. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. Epl. 10 - Seite 271 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz B. Gender Budgeting Um die Umsetzung der geschlechterrelevanten rechtlichen Vorgaben des Abgeordnetenhauses und des Senats (Drucksachen 15/190, 15/397, 15/1503, 15/415 und 15/601) zu fördern, hat der Landesjugendhilfeausschuss „Leitlinien zur Verankerung geschlechtsbewusster Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ verabschiedet. Die Leitlinien formulieren grundlegende pädagogische und strukturelle Standards für eine geschlechtsbewusste Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat in einem „Jugend-Rundschreiben“ (Nr. 37/2006) den Geschäftsbereichen Jugend der Bezirksämter von Berlin die Umsetzung dieser „Leitlinien“ empfohlen. Die Standards sollen als Anregungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung geschlechtergerechter Angebotsstrukturen für Mädchen und junge Frauen sowie Jungen und jungen Männer dienen. Des Weiteren hat die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „geschlechterdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ im Auftrag des LJHA einen Bericht zum Stand der Entwicklung des Gender Budgeting in der Berliner Jugendhilfe vorgelegt, in dem ausdrücklich erwähnt wird, dass Gender Budgeting nicht einfach eine Verteilung der Haushaltsmittel von 50/50 bedeuten kann, sondern differenziert nach Handlungsfeldern und Zielgruppen zu betrachten ist. Diesen Vorstellungen folgend, wird in den einzelnen Feldern der Jugendhilfe untersucht, wie die Mittel für Mädchen und Jungen eingesetzt werden und ob diese Mittelverteilung so gewünscht und sinnvoll oder eventuell eine Umsteuerung notwendig ist. Ergeben sich aus der qualitativen Auswertung der Daten ggf. signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Beteiligung der Geschlechter und der finanziellen Ressourcenverteilung, werden die Ergebnisse mit qualitativen Fragestellungen für Umsteuerungsentscheidungen verbunden. Hierdurch soll langfristig eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter und mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): 67101 68424 68425 68435 68490 68569 68695 Ersatz von Ausgaben Zuschüsse für Eingliederungsmaßnahmen Zuschüsse für freie Jugendarbeit Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020) Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur Das Kapitel 1042 wird erst mit Beginn des Jahres 2020 eingerichtet, so dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Daten der Genderpolitische Beschäftigtenstruktur vorliegen. Die Beschäftigtendaten sind für die Jahre im Kapitel 1040 enthalten. 2018 Planmäßige Beschäftigte W 2019 M W 2020 M W M Absoluter Anteil 77 28 Relativer Anteil 73 27 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. In der Tabelle sind auch die Beschäftigtendaten des nicht mehr für Personalausgaben herangezogenen Kapitels 1041 und für das neue Kapitel 1042 enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 5.439,77 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.500,13 € Das monatliche Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte weist nur einen geringfügigen Unterschiedsbetrag aus und ist bei Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 272 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11921 261 Rückzahlungen von Zuwendungen 530.000 530.000 80.000 203.117,22 Rückzahlungen von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen. Mehr aufgrund von Anpassung an Ist 2021. 11979 261 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 25.098,28 23190 261 Zweckgebundene Einnahmen vom Bund für konsumtive Zwecke 4.000 4.000 4.000 2.853.505,81 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 42890, 51190, 67193. Einnahmen des Bundes aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. 27292 (neu) 253 Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2021-2027) 885.000 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 68692. Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41,0 Mio. €. Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet. (vgl. Erläuterungen zu Titel 68692). 27295 253 Zuschüsse der EU aus dem ESF für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020) 2.953.000 2.200.000 1.710.000 373.503,38 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68695. Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2014-2020 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich insgesamt rd. 40,4 Mio. €. Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet. (vgl. Erläuterungen zu Titel 68695). 28290 261 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 16.132.000 16.132.000 16.132.000 14.522.928,19 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 68490. Satzungsgemäße Zweckabgabe der Stiftung Deutsche Klassenlotterie wird erwartet für Projekte der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der übrigen Jugendhilfe. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 19.620.000 9,4 % 19.752.000 0,7 % 17.927.000 17.978.152,88 1.000 1.000 1.000 — Ausgaben 41201 011 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Entschädigung der Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses und dessen Unterausschüsse nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen. 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 3.048.000 Epl. 10 - Seite 273 3.078.000 3.724.000 2.549.730,23 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 42701 1. 2. 3. 4. 5. Fkt 011 Bezeichnung Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 65.700 Ansatz 2021 65.700 58.600 Bewährungshilfe (38.000 €)..................................................................................................... Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderschutz (6.000 €) ...................................................... Rechtsberatung junger Menschen (4.000 €) ........................................................................... Jugendpolitische Zusammenarbeit Berlin Moskau (10.600 €) ................................................. Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH) (0 €) .............................................................................. Gesamt 42790 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 Ist (Rest/R) 2020 2022 38.000 € 6.000 € 4.000 € 10.600 € 7.100 € 65.700 € 1.000 63.790,30 2023 38.000 € 6.000 € 4.000 € 10.600 € 7.100 € 65.700 € 104.406,67 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 4.804.000 5.072.000 4.336.000 3.900.743,77 42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 35.700 36.100 310.000 863.853,56 42890 011 Entgelte der Tarifbeschäftigten aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 1.138.895,85 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 51101 261 Geschäftsbedarf 161.000 166.000 130.000 151.724,83 3.200 3.200 3.200 1.032,65 1.000 1.000 23.526,34 Geschäftsbedarf im Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderschutz. 51190 290 Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. 52501 011 Aus- und Fortbildung 2.200 2.200 2.200 1.007,50 14.100 3.241,66 51.000 269.326,40 Ausgaben für Mitarbeiter/innen für die Teilnahme an Fachtagungen/Veranstaltungen. 52703 011 Dienstreisen 9.100 9.100 Aufwendungen für dienstlich notwendige Reisen. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben. 54010 263 Dienstleistungen 51.000 151.000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinderschutz. Mehr aufgrund des Projektes „Gesamtstädtische Qualitätsentwicklung Pflegekinderdienste“. Epl. 10 - Seite 274 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 54053 Fkt 261 Bezeichnung Veranstaltungen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 142.000 87.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 108.000 2.733,01 3.000,0 EUR werden künftig bei 1040/54053 nachgewiesen. 100.000,0 EUR werden künftig bei 68425 nachgewiesen. 2022 1. Internationale Begegnungen - jugendpolitische Zusammenarbeit mit Moskau, Paris und weiteren Städten (154.170 €) ....................................................................... 2. Veranstaltungen zu Erziehungshilfen sowie für den Bereich „Konfliktträchtige Anbieter auf dem Lebenshilfemarkt“ (5.210 €) ............................................................. 3. Veranstaltungen zur außerschulischen Bildung junger Menschen (51.620 €) ......... 4. Vorsitz Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) (0 €) .................................. Gesamt 2023 17.800 € 37.800 € 2.200 € 22.000 € 100.000 € 142.000 € 2.200 € 47.000 € 0€ 87.000 € Zu 1. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben. Zu 3. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben. 54079 011 Verschiedene Ausgaben 63201 011 Ersatz von Verwaltungsausgaben an Länder 1.800 1.800 1.800 190,03 63.100 63.100 63.100 54.905,26 2022 1. 2. 3. 4. Ersatz von Ausgaben im Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes (44.580 €)................................................................................................................... Umlage für Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (450 €) Ausgaben für die pädagogische Arbeit der Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz (4.870 €) ............................................................................................... Erziehungs- und Familienberatung im Internet – virtuelle Beratungsstelle (13.200 €) Gesamt 67101 261 Ersatz von Ausgaben 1.169.000 1.169.000 2023 44.580 € 450 € 44.580 € 450 € 4.870 € 13.200 € 63.100 € 4.870 € 13.200 € 63.100 € 939.000 752.954,35 294.000,0 EUR wurden bislang bei 68425 nachgewiesen. 200.000,0 EUR werden künftig bei 68435 nachgewiesen. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Pauschalierter Ausgabenersatz an Organisationen der Jugendhilfe zur Durchführung von Gedenkstättenfahrten in ehemalige Konzentrationslager (insbesondere Auschwitz (150.000 €) .............................................................................. Einrichtung von Kinderschutzambulanzen (300.000 €). ..................................... Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder sowie Beratung ehemaliger Heimkinder (200.000 €) .......................................................... Leistungen der Berliner Beratungsstelle für Betroffene sexueller Gewalt zum EHS (ergänzendes Hilfesystem) (195.000 €) .................................................... Mobiles Schulungsteam Kinderschutz (294.000 €) ............................................ Childhood-Haus (0 €) ......................................................................................... Gesamt 2022 2023 150.000 € 300.000 € 150.000 € 300.000 € 0€ 0€ 195.000 € 294.000 € 230.000 € 1.169.000 € 195.000 € 294.000 € 230.000 € 1.169.000 € Zu 3. Weniger wegen Verlagerung zu 1042/68435. Zu 5. Ausgaben wurden bisher in Titel 68425 nachgewiesen. Zu 6. Das Childhood-Haus soll die Ermittlungsverfahren bei sexuellem Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen kinderfreundlicher gestalten, um die Opfer bestmöglich vor weiteren Traumatisierungen zu schützen. Durch eine noch engere Kooperation mit dem Jugendbereich soll die interdisziplinäre Versorgung und rechtliche Fallabklärung bei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch oder massiver Gewalt an Kindern in Berlin verbessert und ausgebaut werden, um noch mehr kindliche und jugendliche Betroffene erreichen und unterstützen zu können. Epl. 10 - Seite 275 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Angaben zum Gender Budget: 2018 W 317 55 % 110 TA 2 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) M 259 45 % 90 2019 W 317 55 % 110 M 259 45 % 90 2020 W 476 55 % 165 M 388 45 % 135 Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung erforderlich 67193 1.000 263 Ersatz von Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Bundesstiftung Frühe Hilfen -öffentliche Jugendhilfe- 1.000 1.000 1.583.758,96 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen. 68406 290 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen 276.000 276.000 276.000 320.443,00 Zuschüsse an den Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e. V. und an den Verein zum Erhalt der Kultur Dt. Sinti und Roma e.V. (VEK Dt. Sinti und Roma) (276.000 €). 68424 262 Zuschüsse für Eingliederungsmaßnahmen 1.024.000 1.024.000 828.000 2022 1. 2. 3. Zuschüsse zur Förderung der Resozialisierung Jugendlicher sowie für ein Projekt der Straßensozialarbeit (688.800 €) ........................................................................ Projekt „berliner jungs“ des Trägers HILFE FÜR JUNGS e. V. (139.000 €) ............ Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ............................................................ Gesamt 682.700 € 147.300 € 194.000 € 1.024.000 € 628.630,00 2023 682.700 € 147.300 € 194.000 € 1.024.000 € Zu 1. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben. Zu 2. Mehr in Anpassung an die Ist-Ausgaben Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Angaben zum Gender Budget: 2018 Teilansatz 1 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 2019 2020 W M W M W M 31 27 % 174 83 73 % 471 31 27 % 178 85 73 % 480 32 27 % 182 87 73 % 491 Junge Menschen (z. T. mit gravierender delinquenter Vorerfahrung – auch nach der Haftentlassung) Keine Steuerung möglich Epl. 10 - Seite 276 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 68425 Fkt 261 Bezeichnung Zuschüsse für freie Jugendarbeit Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 13.699.000 23.055.000 Ansatz 2021 11.257.000 Ist (Rest/R) 2020 10.347.435,23 294.000,0 EUR werden künftig bei 67101 nachgewiesen. 100.000,0 EUR wurden bislang bei 54053 nachgewiesen. 2022 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. Zuschüsse für die Verstärkung und Unterstützung hinausreichender Jugendarbeit (insbesondere Angebote für junge Menschen außerhalb von Einrichtungen der Jugendarbeit, die Hilfe und Unterstützung zum Ausgleich von Benachteiligung benötigen) (3.010.990 €) ........................................................................... Zuschüsse für die Jugendverbandsarbeit (744.470 €) ........................................ Zuschüsse für die Umsetzung der Freikartenregelung im Rahmen der Besucherförderung (108.590 €) ................................................................................. Zuschuss für die Kooperation im Bereich der technischen und sozialpädagogischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (130.300 €) ................................... Zuschüsse für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) (1.195.780 €) .............................................. Zuschüsse für außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche aus Roma-Familien (165.050 €) .................................................... Zuschüsse für die Streetworkarbeit (130.310 €) ................................................ Zuschüsse für die musikpädagogische Arbeit (54.300 €) ................................. Zuschüsse für die Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften im Medienbereich (223.660 €) .................................................................................... Zuschüsse für innovative Projekte der sportorientierten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (1.093.320 €) ......................................................................... Zuschüsse für die Förderung von Migrantenjugendselbstorganisationen zur Einbindung in die Struktur der Jugendverbandsarbeit (MJSO) (81.440 €) ........ Zuschuss für den offenen, pädagogisch betreuten Spielplatz „Kinderbauernhof Pinke-Panke“ (271.460 €) .................................................................................. Zuschüsse zur Förderung von Projekten der Jugendarbeit –interkulturelle, integrative, internationale und queere Jugendarbeit (1.109.130 €) ....................... Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit Flüchtlingsunterkünften inkl. Zirkuspädagogische Angebote (1.457.200 €) ................................ Zuschuss für die Umsetzung des Landeskonzepts Antisemitismus, Antidiskriminierung (150.000 €) ........................................................................................ Zuschüsse für die Umsetzung Jugendfördergesetzes – Angebote der Jugendarbeit in den Bezirken (1.000.000 €) .................................................................. Zuschuss an die Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein (100.000 €) ................ Zuschuss für Empowerment für Schwarze, Afrikanische und Afrodiasporische Menschen in Berlin (150.000 €) .......................................................................... Zuschüsse für die Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen (100.000 €) ......................................................................................................... Zuschuss zur Verstetigung der Landeskoordinierung zum präventiven Kinderschutz (50.000 €) ................................................................................................ Zuschuss für die Berliner Jugendfeuerwehr (40.000 €) ...................................... Zuschuss für S27 Kunst und Bildung „Kreative Stadtwerke für Berlin“ (60.000 €)......................................................................................................................... Zuschuss zur Unterstützung der Arbeit des Landesverbandes Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe in Berlin (25.000 €) ............................................... Zuschuss zur Unterstützung für die aufsuchende Jugendarbeit von Staakkato Kinder und Jugend e.V. (100.000 €) ................................................................... Pauschale Minderausgabe (-100.000 €) ............................................................. KinderKulturMonat (250.000 €) ........................................................................... Deutsch-Jüdisches-Theater (86.000 €) ............................................................... Jugendfreiwilligendienst (0 €) ............................................................................. Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ....................................................... BoxGirls (0 €) ..................................................................................................... Zuschüsse für kulturelle Bildung durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (0 €) ................................................................................................ Zuschuss der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) mit Jugendlichen auf dem Alexanderplatz Gangway e.V. (0 €) ...................................................... Zuschuss des Jugend-Projekts JARA Moabiter Ratschlag e.V. (0 €) ................. Gesamt rd. Epl. 10 - Seite 277 2023 3.010.990 € 744.470 € 3.010.990 € 744.470 € 108.590 € 108.590 € 130.300 € 480.300 € 1.195.780 € 1.195.780 € 165.050 € 130.310 € 54.300 € 165.050 € 250.310 € 54.300 € 223.600 € 323.600 € 1.093.320 € 1.093.320 € 81.440 € 81.440 € 271.460 € 271.460 € 1.112.906 € 1.208.906 € 1.457.200 € 1.457.200 € 150.000 € 150.000 € 1.450.000 € 0€ 5.000.000 € 0€ 150.000 € 150.000 € 100.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ 50.000 € 0€ 60.000 € 60.000 € 25.000 € 25.000 € 100.000 € 0 250.000 € 86.000 € 1.010.000 € 139.000 € 90.000 € 100.000 € 0 250.000 € 86.000 € 5.780.000 € 139.000 € 90.000 € 259.224 € 429.224 € 0,00 € 0,00 € 13.698.940 € 13.699.000 € 100.000 € 100.000 € 23.054.940 € 23.055.000 € 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Zu 4. Zu 7. Zu 13. Zu 16. Zu 17. Zu 21. Zu 28. Zu 29. Zu 30. Zu 31. Mehr für ein Projekt der Jugendsozialarbeit. Davon 120.000 € in 2023 für die Arbeit von „Gangway“ Südneukölln/Neukölln Süd (verbindliche Erläuterung). Ein Projekt der LKJ in Höhe von 209.224 p.a. verschoben in TA 31 (neu). Ab 2022 mehr für Q*ube-Jugendtreff für Queers und Friends / von Outreach. Ab 2023 Finanzierung eines dritten queeren Jugendzentrums in Höhe von 100.000 €. Mehr wegen der Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes. Fällt weg. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben. Stärkung der gesetzlichen Jugendfreiwilligendienste durch mehr Plätze und ein einheitliches Taschengeld. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Boxgirls Berlin e.V. engagiert sich im Empowerement und der Förderung des sportlichen und gesellschaftlichen Engagements von Mädchen*, jungen Frauen* und Queers. 209.224 aus Nr. 13 verschoben für das Projekt "Jugendkulturzentren in bezirklichen Bildungsnetzwerken" (JUKUBI), das die bezirklichen Jugendkulturzentren in einem Netzwerk zusammenbringt und das Ziel der qualitativen Weiterentwicklung der kulturellen Bildung in der Jugendarbeit verfolgt. Mehr für das Projekt "Jugend.Sprungbrett.Kultur" (2022: 50.000, 2023: 100.000) und für eine Koordinierungsstelle kulturelle Bildung (2023: 120.000). Das Projekt Jugend.Sprungbrett.Kultur ist ein Netzwerk für Diversität und Inklusion in der kulturellen Jugendbildung. Die Aufgabenfelder werden erweitert und ausgebaut. Es werden gemeinsam mit Einrichtungen der kulturellen Bildung Prozesse hin zu Diversität und Inklusion gestaltet, Schulungen organisiert, Barrierefreiheit vor Ort evaluiert, Leitfäden und Handreichungen entwickelt. Damit die bezirklichen Jugendzentren ihre Aufgabe als Netzwerkakteure wahrnehmen können, werden zwei Koordinierungsstellen geschaffen, eine für den Osten und eine für den Westen der Stadt. Sie sollen in bezirklichen Jugendkulturzentren angesiedelt werden und die ressortübergreifenden Akteure/Akteurinnen und Einrichtungen vernetzen. Angaben zum Gender Budget: 2018 Teilansatz 1 Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Teilansatz 2 Absolut Relativ Ressourcen (in T €) Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 2019 2020 W M W M W M 38.346 33 % 857 77.854 67 % 1.742 39.075 33 % 874 79.333 67 % 1.774 43.506 33 % 973 88.329 67 % 1.976 86.400 48 % 151 93.600 52 % 163 128.917 48 % 225 139.661 52 % 244 200.796 48 % 351 217.528 52 % 380 Junge Menschen Teilansatz 2: Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung erforderlich Epl. 10 - Seite 278 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 68435 Fkt 262 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe 5.701.000 Ansatz 2021 5.701.000 Ist (Rest/R) 2020 5.490.000 4.504.365,27 200.000,0 EUR wurden bislang bei 67101 nachgewiesen. 80.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/52520 nachgewiesen. 2022 1. Zuschüsse für die berufliche Qualifizierung sozial benachteiligter Jugendlicher (528.640 €) ........................................................................................................ 2. Ausgleich für geringere Einnahmen beim Titel 28290 (500.000 €) ..................... 3. Tarifanpassung (4.094.420 €) ............................................................................. 4. Zuschuss an die Berliner Beratungsstelle für Betroffene sexueller Gewalt zum ergänzendem Hilfesystem (EHS) (86.940 €) ...................................................... 5. Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder sowie Beratung ehemaliger Heimkinder (200.000 €) .................................................... 6. Zuschuss an Landesmusikrat (LMR) für die Umsetzung des Projektes „Regional- und Landeswettbewerb Jugend musiziert“ (80.000 €) ....................... Gesamt rd. 2023 312.060 € 500.000 € 4.606.380 € 312.060 € 500.000 € 4.606.380 € 0€ 0€ 201.620 € 201.620 € 80.000 € 5.700.060 € 5.701.000 € 80.000 € 5.700.060 € 5.701.000 € Zu 1. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben. Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Zu 4. Fällt weg. Zu 5. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Angaben zum Gender Budget: 2018 Teilansatz 1 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 2019 2020 W M W M W M 206 49 % 232 224 51 % 241 220 48 % 242 239 52 % 263 225 48 % 248 244 52 % 268 Junge Menschen Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung möglich Epl. 10 - Seite 279 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 68490 Fkt 261 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen 16.132.000 Ansatz 2021 16.132.000 Ist (Rest/R) 2020 16.132.000 15.681.740,90 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen unabhängig von der Höhe der Einnahmen in Höhe des Ansatzes geleistet werden, sofern die Differenz zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus dem Einzelplan 10 ausgeglichen wird. Zuwendungen an Träger der Jugendarbeit aus Zuschüssen der DKLB-Stiftung für 1. Jugendarbeit an Schulen (Schülerclubs) (1.124.170 €) ...................................... 2. Allgemeine Jugendarbeit (1.165.660 €) .............................................................. 3. Außerschulische Jugendbildung (3.120.500 €) ................................................... 4. Sportorientierte Jugendarbeit (3.379.680 €) ....................................................... 5. Jugendverbandsarbeit (2.223.560 €) .................................................................. 6. Integration behinderter junger Menschen und junger Menschen nichtdeutscher Herkunft (634.000 €) ...................................... 7. aufsuchende Jugendarbeit [Förderung von Streetwork für eine Zielgruppe, die weder von den Einrichtungen der Jugendarbeit noch der Jugendsozialarbeit erreicht wird und deren Aufenthaltsort sich im öffentlichen Raum befindet (Straße, U-Bahn, Einkaufszentren,...)] (1.426.280 €) ...................................................... 8. Die Familien für Kinder gGmbH (einschl. Tagespflegeberatungsstelle) und für Einrichtungen, die bei Gewaltsituationen in der Familie Schutz im Interesse von Kindern und Jugendlichen gewähren (3.058.000 €) ........................................... Gesamt rd. 2022 1.124.170 € 1.165.660 € 3.120.500 € 3.379.680 € 2.223.560 € 2023 1.124.170 € 1.165.660 € 3.120.500 € 3.379.680 € 2.223.560 € 634.000 € 634.000 € 1.426.280 € 1.426.280 € 3.058.000 € 16.131.850 € 16.132.000 € 3.058.000 € 16.131.850 € 16.132.000 € Angaben zum Gender Budget: 2018 Teilansätze 1-6 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Teilansatz 7 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Teilansatz 8 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 2019 2020 W M W M W M 1.241.616 48 % 5.543 1.345.084 52 % 6.004 1.241.616 48 % 5.543 1.345.084 52 % 6.004 1.241.616 48 % 5.543 1.345.084 52 % 6.004 27.750 37 % 528 47.250 63 % 898 27.750 37 % 528 47.250 63 % 898 27.750 37 % 528 47.250 63 % 898 11.576 65 % 1.988 6.233 35 % 1.070 11.576 65 % 1.988 6.233 35 % 1.070 11.576 65 % 1.988 6.233 35 % 1.070 Junge Menschen Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter (Teilansätze 1-7) Keine Steuerung erforderlich Epl. 10 - Seite 280 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 68569 Fkt 261 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland 9.740.000 Ansatz 2021 9.765.000 Ist (Rest/R) 2020 8.835.000 7.784.966,93 100.000,0 EUR werden künftig bei 1010/68569 nachgewiesen. 2022 1. 2. 3. 4. Zuschuss an die Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide – Landesmusikakademie – gemeinnützige Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FEZ) (6.729.800 €) ........................................................................................................ Zuschuss an die JugendKulturService gGmbH (JKS) (909.000 €) ...................... Förderung der Partizipation und des demokratischen Handelns bei Kindern und Jugendlichen (Jugend-Demokratiefonds) (1.024.200 €) ...................................... Betrieb des Berliner Jugendportals jup! Berlin (272.000 €) .................................. Gesamt 2023 7.479.800 € 914.000 € 7.504.800 € 914.000 € 1.074.200 € 272.000 € 9.740.000 € 1.074.200 € 272.000 € 9.765.000 € Zu 1. Der Zuwachs von 750.000 € in 2022 und 775.000 € in 2023 fließt dabei folgenden Projekten zu: Antirassismus in Schulen, Partizipation/ Social Media/ Digitalisierung, Weiterbildung Fundraiser/-in, Kochen für die Zukunft, FEZ elektrisch grün. Angaben zum Gender Budget: 2018 Teilansatz 1 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Teilansatz 2 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Teilansatz 3 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2019 2020 w m w m w m 495.000 55 % 3.332 405.000 45 % 2.725 504.000 55 % 3.395 413.000 45 % 2.777 538.000 55 % 3.622 440.000 45 % 2.963 7.600 50 % 365 7600 50 % 365 7.700 50 % 370 7.700 50 % 370 9.280 50 % 446 9.280 50 % 446 7.140 51 % 397 6.840 49 % 381 7.210 51 % 402 6.930 49 % 386 9.210 51 % 513 8.850 49 % 493 Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen Junge Menschen Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung erforderlich 68579 20.600 1. 2. 3. 4. 011 Mitgliedsbeiträge 20.600 Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) (3.230 €) ....................................... Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET) e.V. (1.750 €) ........................ Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Berlin e.V. (15.340 €) .......... Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen u.a. (250 €) ....................... Gesamt rd. Epl. 10 - Seite 281 20.600 2022 3.230 € 1.750 € 15.340 € 250 € 20.570 € 20.600 € 2023 3.230 € 1.750 € 15.340 € 250 € 20.570 € 20.600 € 20.677,03 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 68644 (neu) Fkt 262 Bezeichnung Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 8.321.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 1.030.000 Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen). Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 8.273.898 Für 2023 1.030.000 Ab 2024 0 Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu ermöglichen. 68692 (neu) 253 Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027) 885.000 Deckungsvermerk: Die ESF+-Ausgaben sind mit anderen ESF+-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF+ mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF+ der Förderperiode 2021-2027 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF+ dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Laut indikativer Finanzplanung des Operationellen Programms der ESF+-Förderung (Förderperiode 2021-2027) sind für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41,0 Mio. € bereitgestellt. Im Bereich Jugend werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt: Förderinstrument Brücken bauen (FI 7): Aufsuchende Beratung für schwer zu erreichende junge Menschen. 7.500.000 € Die notwendige nationale Kofinanzierung (60%) der ESF+-Mittel wird durch Mittel der an der Förderung beteiligten Jobcenter nach § 16h SGB II finanziert. Förderinstrument Jugendfreiwilligendienste (FI 12): Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten im Bereich Jugendverbandsarbeit. 1.499.000 € Die notwendige nationale Kofinanzierung (60%) der ESF+-Mittel wird durch Bundes-, Landes- und Eigenmittel sichergestellt. Epl. 10 - Seite 282 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Titel 68695 Fkt 253 Bezeichnung Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020) Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 2.953.000 2.200.000 593.000 593.000 — Ansatz 2021 1.710.000 Ist (Rest/R) 2020 1.496.987,75 Deckungsvermerk: Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2014-2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig. Verpflichtungen aus Vorjahren: in € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 2.360.000 Für 2023 1.607.000 Ab 2024 0 Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung). Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission das Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 genehmigt. Damit stehen EU-Fördermittel für die darin aufgeführten Vorhaben in der jeweils geplanten Höhe zur Verfügung. Laut indikativer Finanzplanung des genehmigten Operationellen Programms der ESF-Förderung wurden für die genehmigten Förderkonzepte Zuschüsse für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich in Höhe von insgesamt rd. 40,4 Mio. € bereitgestellt. Im Bereich Jugend werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt: Berufliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte/Medienbildung (FI 2) 2.690.834,60 € Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung (FI 15) 8.167.205,58 € Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird durch Privatmittel oder durch die Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sichergestellt. Angaben zum Gender Budget: Geschlechterstruktur: weibliche Teilnehmer 50 %, männliche Teilnehmer 50 % Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 67.427.400 24,2 % 69.997.800 3,8 % 54.294.600 52.251.067,48 531.000 531.000 81.000 228.215,50 19.089.000 19.221.000 17.846.000 17.749.937,38 19.620.000 19.752.000 17.927.000 17.978.152,88 8.117.400 8.420.800 8.561.600 8.773.145,21 210.300 255.300 181.300 301.057,59 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 59.099.700 61.321.700 45.551.700 43.176.864,68 67.427.400 69.997.800 54.294.600 52.251.067,48 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -47.807.400 -50.245.800 -36.367.600 -34.272.914,60 Abschluss Kapitel 1042 111186 211299 411462 511549 611699 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 10 - Seite 283 Epl. 10 - Seite 284 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgergruppen 12 Personalkosten 24.282.614 23.395.817 +3,79 Kostenträger 62 Sachkosten 4.123.563 3.625.664 +13,73 Transferkosten 86.682.434 56.642.158 +53,04 Produkte MGF 47 15 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 323.137 2.061.419 252.302 2.091.215 +28,08 -1,42 Projekte 0 Gemeinkosten 20.853.546 19.628.836 +6,24 Summe Verwaltungskosten 138.326.713 105.635.993 +30,95 Anzahl der davon Transfers 60.044.192 95.687.385 -37,25 Gesamtsumme 198.370.905 201.323.379 -1,47 Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005119 2020 37.528.209 26.757.167 64.285.376 Operative Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit, Kinderschutz und Prävention 2019 33.072.793 27.038.264 60.111.057 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77137 2020 9.055.050 4.575.727 13.630.777 Förderung der Jugendsozialarbeit 2019 8.170.102 4.713.565 12.883.667 Epl. 10 - Seite 285 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz 2020 2019 Menge: Zahl der Einrichtungen und Dienste Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 39 38 232.180,78 6,87 215.002,68 6,40 8.727.260,26 0,00 7.856.690,12 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % Förder- und Integrationsmaßnahmen für junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen und Förder- und Integrationsmaßnahmen für junge Menschen mit präventiver Wirkung Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77138 2020 2.529.658 2.917.959 5.447.617 Förderung des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 2019 2.191.195 2.916.583 5.107.778 Menge: Zahl der Einrichtungen und Dienste Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 2020 2019 14 180.689,85 13 168.553,50 2,75 2.318.501,92 2,54 2.026.625,42 0,00 0,00 0,00 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Maßnahmen und Angebote, die junge Menschen befähigen, sich vor Gefahren zu schützen und/oder Erziehungsberechtigte, bzw. Multiplikatoren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen befähigen. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77139 2020 4.264.818 1.854.954 6.119.772 Förderung der Jugendarbeit (außerschulische Jugendbildung, Jugenderholung, internationale Jugendarbeit, Integrationsreisen) 2019 2.874.902 2.443.607 5.318.509 2020 Menge: Teilnehmertage Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 189.158 211.388 22,55 3,09 13,60 2,64 2.470.844,53 0,00 1.025.395,13 0,00 0,00 0,00 Förderung von Jugendbildungsstätten, von Maßnahmen der außerschulischen Bildung, von internationaler Jugendarbeit, der Integration behinderter Kinder und Jugendlicher sowie zur Jugenderholung. Epl. 10 - Seite 286 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz - Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77140 2020 10.179.401 10.830.183 21.009.584 Förderung der Jugendarbeit (Jugendfreizeit) 2019 9.203.643 11.083.190 20.286.833 2020 2019 Menge: Angebotsstunden 62.913 82.353 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 161,80 10,59 111,76 10,08 2.721.972,14 0,00 1.894.354,31 0,00 0,00 0,00 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Förderangebote für alle Berliner Kinder und Jugendlichen in der Freizeit Fachspezifische Informationen In den Transfers wurde u.a. der Zuschuss an die Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide (FEZ) in Höhe von 6.172.260,00 € in 2019 und 6.585.870,00 € in 2020 nachgewiesen. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77141 2020 1.256.976 2.324.096 3.581.072 Förderung der Jugendverbände 2019 952.820 1.840.784 2.793.604 2020 Menge: Anzahl der Verbandsmitglieder Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 608.448 2,07 596.568 1,60 1,81 1.256.976,00 1,39 952.820,00 6.720,22 0,53 0,00 0,00 Förderung der Zentralstellen von Jugendverbänden, Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in der außerschulischen Jugendarbeit Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80054 2020 267.959 1.583.759 1.851.718 Bundesstiftung Frühe Hilfen 2019 324.388 1.630.223 1.954.611 Epl. 10 - Seite 287 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz 2020 Menge: Anzahl der Kinder unter 3 Jahren 2019 119.866 119.276 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 2,24 0,93 2,72 0,97 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 0,00 0,00 0,00 0,00 Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00 Auf- und Ausbau regionaler Netzwerke Frühe Hilfen als Voraussetzung für den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. Frühe Hilfen sind lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Sie zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Epl. 10 - Seite 288 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben einschließlich Personalausgaben für den Berliner Notdienst Kinderschutz, bestehend aus dem Kindernotdienst und der Hotline Kinderschutz, Gitschiner Straße 48/49, 10969 Berlin, dem Jugend- und Mädchennotdienst, Mindener Straße 14, 10589 Berlin sowie der Kontakt- und Beratungsstelle (KuB) und dem Sleep In, Müllenhoffstraße 17, 10967 Berlin. Der Notdienst bietet berlinweit Beratung, Hilfe und kurzfristige Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII für gefährdete Kinder und Jugendliche an. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. B. Gender Budgeting Es wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 1042 verwiesen. Steuerungsmaßnahmen zur Aufteilung eines Gender Budgeting bezogen auf die Zielgruppe ist nicht möglich, da es sich um Interventionsmaßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes handelt. Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 85 35 87 38 80 35 Relativer Anteil 71 28 70 30 70 30 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 4.791,20 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 5.346,46 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Gleichverteilung der höherwertigen Stellen dem höheren Anteil weiblicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern. Epl. 10 - Seite 289 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11921 265 Rückzahlungen von Zuwendungen 11977 265 Andere Rückzahlungen 11979 011 Verschiedene Einnahmen 23302 265 Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern 28290 265 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 1.000 1.000 1.000 — — — — 118,89 1.000 1.000 1.000 224,00 401.000 401.000 401.000 155.358,24 12.000 12.000 12.000 48.270,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 51190, 51490, 52590, 53190 und 54690. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 415.000 — 415.000 — 415.000 203.971,13 Ausgaben 42201 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 207.000 209.000 199.000 193.311,43 42701 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 21.000 21.000 21.000 19.674,00 42790 011 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 3.000 3.000 3.000 3.872,15 R 25.850,70 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Wurde bislang bei 52590 nachgewiesen. 42801 011 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 7.798.000 7.874.000 6.920.000 6.891.088,75 42811 011 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.000 1.000 1.000 327.234,09 44100 011 Beihilfen für Dienstkräfte 11.500 11.800 4.500 10.772,89 51101 265 Geschäftsbedarf 8.000 8.800 8.800 6.559,62 3.600 3.600 2.921,30 25.200 25.200 42.318,38 1.000 1.000 1.117,30 R 3.445,30 1.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. 51131 265 Bekleidung, Wäsche 3.600 2.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. 51140 265 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 25.200 6.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. 51190 011 Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 51403 (neu) 265 Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen 9.000 9.000 9.000 9.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. Neu wegen der Verlagerung von Ausgaben für KuB/Sleep In aufgrund der Insolvenz des freien Trägers. Epl. 10 - Seite 290 7.433,78 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz Titel 51420 Fkt 265 Bezeichnung Beköstigung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 80.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 80.000 80.000 82.207,19 6.100 6.100 5.327,03 7.600 7.600 15.778,36 1.000 1.000 — R 2.474,96 40.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. 51426 265 Verbrauchsmittel für medizinische Zwecke 6.100 4.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. 51479 265 Allgemeine Verbrauchsmittel 7.600 4.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. 51490 011 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 51701 265 Bewirtschaftungsausgaben 275.000 275.000 275.000 330.273,24 23.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen. Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 170.000 170.000 — 38.000 38.000 38.000 22.120,56 51900 265 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 51910 265 Kleiner Unterhaltungsbedarf 4.500 4.500 4.500 3.828,36 52501 265 Aus- und Fortbildung 1.000 1.000 1.000 455,00 52703 265 Dienstreisen 1.000 1.000 1.000 — 53101 265 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1.600 1.600 1.600 2.897,57 53190 011 Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aus zweckgebundenen Einnahmen 1.000 1.000 1.000 — R 2.365,05 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 54002 265 Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) 2.600 2.600 2.600 1.715,80 54010 265 Dienstleistungen 6.300 6.400 6.200 3.016,28 Mehr wegen der Verlagerung von Ausgaben für KuB/Sleep In aufgrund der Insolvenz des freien Trägers. 54019 265 Belehrung, Unterhaltung 4.100 4.100 4.100 3.918,26 54053 (neu) 265 Veranstaltungen 4.000 4.000 4.000 3.303,90 Neu wegen der Verlagerung von Ausgaben für KuB/Sleep In aufgrund der Insolvenz des freien Trägers. 54079 265 Verschiedene Ausgaben 3.600 3.600 3.600 2.475,52 54690 011 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 6.000 6.000 6.000 10.599,63 R 35.624,48 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 68111 265 Arbeitsbelohnungen, Taschengelder, Festtagsgaben 1.000 Epl. 10 - Seite 291 1.000 1.000 755,07 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz Titel 68150 Fkt 265 Bezeichnung Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 5.000 6.000 6.500 3.690,24 Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben. 68153 265 Sonstige einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 3.000 3.000 3.000 1.773,95 68157 265 Weihnachtsbeihilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 1.000 1.000 1.000 18,69 68168 265 Fahrgelder für Pfleglinge 100.000 115.000 115.000 93.899,62 5.500 5.500 5.500 5.482,40 395.000 395.000 272.000 224.665,44 Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben. 68177 265 Bekleidung und Wäsche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz 68435 265 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe 2.000,0 EUR werden künftig bei 51131 nachgewiesen. 6.000,0 EUR werden künftig bei 51140 nachgewiesen. 9.000,0 EUR werden künftig bei 51403 nachgewiesen. 40.000,0 EUR werden künftig bei 51420 nachgewiesen. 4.000,0 EUR werden künftig bei 51426 nachgewiesen. 4.000,0 EUR werden künftig bei 51479 nachgewiesen. 23.000,0 EUR werden künftig bei 51701 nachgewiesen. 1.000,0 EUR werden künftig bei 51101 nachgewiesen. Zuschüsse für Kindernotdienst und Jugendnotdienst (Anlaufstelle Mädchennotdienst). Mehr für tagesstrukturierende Maßnahmen und wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. 81179 265 — — — 18.097,16 9.042.200 12,4 % 9.137.400 1,1 % 8.043.400 8.342.602,96 2.000 2.000 2.000 342,89 413.000 413.000 413.000 203.628,24 415.000 415.000 415.000 203.971,13 8.041.500 8.119.800 7.148.500 7.445.953,31 Sächliche Verwaltungsausgaben 490.200 491.100 490.900 548.267,08 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 510.500 526.500 404.000 330.285,41 — — — 18.097,16 9.042.200 9.137.400 8.043.400 8.342.602,96 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -8.627.200 -8.722.400 -7.628.400 -8.138.631,83 Fahrzeuge Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung Abschluss Kapitel 1043 111186 211299 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen Personalausgaben Epl. 10 - Seite 292 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgergruppen 12 Personalkosten 24.282.614 23.395.817 +3,79 Kostenträger 62 Sachkosten 4.123.563 3.625.664 +13,73 Transferkosten 86.682.434 56.642.158 +53,04 Produkte MGF 47 15 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 323.137 2.061.419 252.302 2.091.215 +28,08 -1,42 Projekte 0 Gemeinkosten 20.853.546 19.628.836 +6,24 Summe Verwaltungskosten 138.326.713 105.635.993 +30,95 Anzahl der davon Transfers 60.044.192 95.687.385 -37,25 Gesamtsumme 198.370.905 201.323.379 -1,47 Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005119 2020 37.528.209 26.757.167 64.285.376 Operative Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit, Kinderschutz und Prävention 2019 33.072.793 27.038.264 60.111.057 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 80889 2020 8.138.642 103.136 8.241.778 Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) - Inobhutnahme 2019 7.721.400 103.970 7.825.369 Epl. 10 - Seite 293 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz 2020 Menge: Anzahl der Belegungstage Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 8.128 10.324 1.001,31 4,15 747,91 3,89 27.050,07 155.582,24 154.903,22 245.218,31 1,91 3,18 Inobhutnahme - Zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendnotdienst, Kontakt und Beratungsstelle -KuB -, Mädchennotdienst, Lotsen geschlossene Unterbringung) Fachspezifische Informationen Aufgrund der Corona-Pandemie kam es ab März 2020 zu einem Einbruch der Belegungszahlen. In den Bereichen Kindernotdienst, Jugendnotdienst und Mädchennotdienst war ein deutlicher Rückgang an Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII zu verzeichnen, d.h. die Notdienste mussten weniger akute Schutzunterbringungen durchführen. Im Bereich Kontakt- und Beratungsstelle für Straßenjugendliche mussten die Angebote aufgrund der Pandemie-Auflagen reduziert und die Belegungskapazität im Sleep abgesenkt werden. Epl. 10 - Seite 294 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung freier Träger (gemäß §§ 27, 35 a und 41 SGB VIII), die Kinder und Jugendliche in Not- und Krisensituationen beraten und betreuen. Darüber hinaus sind hier die Zuschüsse für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen nachgewiesen und auch Aufgaben nach dem SGB VIII, die nicht in den bereits dargelegten Feldern enthalten sind. Es enthält auch die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die auf einer anderen gesetzlichen Grundlage als dem SGB VIII beruhen. Dies sind insbesondere Jugendgerichtsgesetz (JGG), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich. B. Gender Budgeting Es wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 1042 verwiesen. Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert): 67147 67176 68184 68422 68435 Heimerziehung für alleinstehende minderjährige Asylbewerber/innen nach dem KJHG Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Leistungen nach dem SGB VIII für Deutsche im Ausland Zuschüsse für Familienberatungsstellen Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe Epl. 10 - Seite 295 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel Fkt Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11153 290 Gebühren nach Bundesrecht 11921 265 Rückzahlungen von Zuwendungen — — — 1.200,00 120.000 120.000 50.000 49.372,18 45.000 21.000 29.426,59 1.000 1.000 — Rückzahlung von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen. Mehr aufgrund von Anpassung an IST 2021. 11937 266 Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Jugendhilfeleistungen 45.000 Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Jugendhilfeleistungen. Mehr in Anpassung an das Ist. 23302 266 Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern 1.000 Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gem. § 89 d SGB VIII für sog. Altfälle (endete zum 30.06.2017). 28101 219 Ersatz von Ausgaben 9.800 9.800 9.800 — Ersatz von Ausgaben für die Geschäftsstelle der Gremien nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII (Vertragskommission) und § 78 g SGB VIII (Schiedsstelle), die sich Berlin und die Vertreter der Leistungserbringer (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Vereinigung sonstiger Leistungserbringer) je zur Hälfte teilen. Die Ausgaben sind beim Titel 52602 veranschlagt. 28290 265 Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke 1.000 1.000 1.000 — Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68190. Bußgelder und Spenden für die Bewährungshilfe. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 176.800 113,5 % 176.800 — 82.800 79.998,77 1.000 1.000 1.000 — 1.000 1.000 1.000 — 9.800 9.800 9.800 — Ausgaben 51101 290 Geschäftsbedarf Ausgaben für die Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH). 52501 290 Aus- und Fortbildung Ausgaben für die Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH). 52602 219 Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen Ausgaben für die Geschäftsstelle der Gremien nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII (Vertragskommission) und § 78 g SGB VIII (Schiedsstelle). Die Aktivitäten der Gremien sind nicht in jedem Jahr gleich. Die Einnahmen sind beim Titel 28101 veranschlagt. 52703 290 Dienstreisen 1.000 1.000 1.000 560,20 15.200 15.200 15.100 8.224,74 Ausgaben für die Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH). 54010 290 Dienstleistungen Drogenkontrolluntersuchungen bei Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende. 54019 290 Belehrung, Unterhaltung 1.000 1.000 Ausgaben für die Gruppenarbeit mit Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe. Epl. 10 - Seite 296 1.000 255,88 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel 54615 Fkt 290 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Entgelte für Statistikleistungen aufgrund von Servicevereinbarungen 4.300 4.300 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 4.300 4.280,00 1.000 195.282,73 Leistungen an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für die Bewährungshilfestatistik. 63302 266 Ersatz von Ausgaben an Jugendhilfeträger 1.000 1.000 Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gem. § 89 d SGB VIII für sog. Altfälle (endete zum 30.06.2017). 67101 266 Ersatz von Ausgaben 2.238.000 690.000 435.000 2022 1. 2. 3. 4. 5. Finanzierung von Krisenplätzen für straffällige /gefährdete Kinder (45.000 €) ....... Ombudsstellen in der Berliner Jugendhilfe (230.000 €) ......................................... Modellprojekt Koordinierungsstelle komplexe Hilfebedarfe (125.000 €) ............... Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (35.000 €) .................... Coronahilfen für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (0 €).......... Gesamt 0€ 230.000 € 125.000 € 35.000 € 1.848.000 € 2.238.000 € 302.290,36 2023 0€ 530.000 € 125.000 € 35.000 € 0€ 690.000 € Zu 1. Fällt weg. Zu 2. Ab 2023 mehr für den Aufbau und die Steuerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt Ombudsstelle Pflegekinder. Zu 3. In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 90.000 Euro auf 125.000 Euro Zu 5. In 2022 mehr für flexible coronabedingte Personalunterstützung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der stationären Kinder- und Jugendhilfe gem. VK-Jug-Beschluss 01/2022. 67102 290 Ersatz von Barauslagen 1.000 1.000 1.000 81,31 5.000.000 4.000.000 8.250.000 5.907.760,61 Auslagen der Bewährungshelfer. 67147 266 Heimerziehung für alleinstehende minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Ausgaben nach dem SGB VIII an freie Träger zur Deckung der grundsätzlichen Aufwendungen der auf Kosten des Landesjugendamtes in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten alleinstehenden minderjährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge. Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. Angaben zum Gender Budget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 2018 W 122 14 % 1.294 M 721 86 % 7.951 2019 W 116 15 % 1.234 M 646 85 % 6.876 Kinder und Jugendliche Keine Steuerung möglich Epl. 10 - Seite 297 2020 W 75 14 % 814 M 469 86 % 5.093 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel 67176 Fkt 266 Bezeichnung Ansatz 2022 Krankenhilfe nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz Beträge in EURO Ansatz 2023 50.000 50.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 50.000 21.518,40 Ausgaben nach dem SGB VIII für ambulante und stationäre Krankenbehandlungskosten während der Verpflichtung für alleinstehende minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Angaben zum Gender Budget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 W 122 14 % 10,9 Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 68174 290 2019 W 116 15 % 3,9 M 721 86 % 61,5 2020 W 75 14 % 3,0 M 646 85 % 22,2 M 469 86 % 18,5 Kinder und Jugendliche Keine Steuerung möglich Leistungen außerhalb der Sozialhilfe 1.000 1.000 1.000 240,00 10.000 20.000 7.569,24 Sonderaufwendungen im Rahmen der Sozialarbeit und Bewährungshilfe. Angaben zum Gender Budget: Geschlechtssensitive Daten schwanken, da hier Einzelfälle vorliegen. 68184 266 Leistungen nach dem SGB VIII für Deutsche im Ausland 10.000 Gewährung von Jugendhilfeleistungen für im Ausland lebende deutsche junge Menschen gemäß der Zuständigkeitsregelung nach § 88 Abs. 1 SGB VIII. Weniger in Anpassung an das Ist. Angaben zum Gender Budget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 W 1 100 % 7,6 Zielgruppe Steuerungsmaßnahmen 68190 290 Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen aus zweckgebundenen Einnahmen 2019 W 1 100 % 7,6 M 0 0% 0 M 0 0% 0 2020 W 1 100 % 7,6 M 0 0% 0 Kinder und Jugendliche Keine Steuerung möglich 1.000 1.000 1.000 — R 2.044,05 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Bußgelder von Gerichten und sonstige Spenden für Maßnahmen im Rahmen der Bewährungshilfe. Epl. 10 - Seite 298 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel 68422 Fkt 265 Bezeichnung Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2022 Zuschüsse für Familienberatungsstellen 5.812.000 7.512.000 Verpflichtungsermächtigung Davon fällig 2023 4.512.000 4.512.000 — Verpflichtungen aus Vorjahren: In € Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen Für 2022 4.433.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 4.485.000 Für 2023 4.342.357,00 Ab 2024 Zuschüsse an Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger (EFB). Die Mittel sind bestimmt für die Finanzierung der Sachmittelausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft, die im Zuge der Umstellung des Finanzierungsmodells erforderlich ist, sowie zu jeweils gleichen Teilen für die Verstärkung der Personalausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft. Die Mittel für die kommunalen Träger werden in den Bezirken veranschlagt. Der personelle Mehrbedarf ergibt sich insbesondere aus der Bevölkerungsentwicklung. Angaben zum Gender Budget: Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 2018 w 2.120 49 % 1.794 m 2.206 51 % 1.867 Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 68435 266 2019 w 2.120 49 % 2.030 m 2.206 51 % 2.113 2020 w 2.120 49 % 2.150 m 2.206 51 % 2.238 Kinder und Jugendliche Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung erforderlich Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe 5.040.000 6.520.000 3.006.000 2.919.029,00 Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe und an andere Organisationen zur Förderung der Jugendhilfe: 2022 1. Zentrale Betreuung ausländischer Minderjähriger/Maßnahmen für alleinstehende minderjährige Asylbewerber/innen (301.100 €) .................................................... 2. Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige in Berlin, Sicherheits- und Präventionskonzept (2.704.600 €) ..................................................................................... 3. Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ........................................................ 4. Stärkung der psychosozialen Unterstützung ( 0 €)................................................ Gesamt rd. 2023 301.100 € 301.100 € 2.704.600 € 34.000 € 2.000.000 € 5.039.700 € 5.040.000 € 2.704.600 € 34.000 € 3.480.000 € 6.519.700 € 6.520.000 € Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021. Zu 4. Programm zur Stärkung der psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Angaben zum Gender Budget: 2018 w Teilansatz 2 Absolut Relativ Ressourcen (in Tsd. €) 400 10 % 255 Zielgruppe Zielsetzung Steuerungsmaßnahmen 2019 w m 3.600 90 % 2.295 405 10 % 258 2020 m w m 3.645 90 % 2.325 415 10 % 264 3.735 90 % 2.380 Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter Keine Steuerung möglich Geschlechtssensitive Daten für den Teilbereich 1 liegen nicht vor. Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 18.187.300 11,7 % Epl. 10 - Seite 299 18.819.300 3,5 % 16.283.200 13.709.449,47 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Abschluss Kapitel 1045 111186 211299 511549 611699 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 165.000 165.000 71.000 79.998,77 11.800 11.800 11.800 — 176.800 176.800 82.800 79.998,77 33.300 33.300 33.200 13.320,82 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Gesamtausgaben 18.154.000 18.786.000 16.250.000 13.696.128,65 18.187.300 18.819.300 16.283.200 13.709.449,47 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -18.010.500 -18.642.500 -16.200.400 -13.629.450,70 Sächliche Verwaltungsausgaben Epl. 10 - Seite 300 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgergruppen 12 Personalkosten 24.282.614 23.395.817 +3,79 Kostenträger 62 Sachkosten 4.123.563 3.625.664 +13,73 Transferkosten 86.682.434 56.642.158 +53,04 Produkte MGF 47 15 Verrechnungskosten kalkulatorische Kosten 323.137 2.061.419 252.302 2.091.215 +28,08 -1,42 Projekte 0 Gemeinkosten 20.853.546 19.628.836 +6,24 Summe Verwaltungskosten 138.326.713 105.635.993 +30,95 Anzahl der davon Transfers 60.044.192 95.687.385 -37,25 Gesamtsumme 198.370.905 201.323.379 -1,47 Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005118 2020 10.259.304 4.622.257 14.881.561 Operative Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung 2019 12.488.683 4.641.337 17.130.020 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77148 2020 182.950 4.342.357 4.525.307 Förderung von Erziehungs- und Familienberatung 2019 211.836 4.311.576 4.523.412 Epl. 10 - Seite 301 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII 2020 2019 Menge: Anzahl der Beratungsstellen 13 13 Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 14.073,06 2,28 16.295,11 2,25 Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 51.607,86 53.452,79 14.211,07 102.911,62 29,22 48,58 Kostendeckungsgrad in % Förderung von Angeboten der Erziehungs- und Familienberatung als spezifisches interdisziplinäres Beratungsangebot, das Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme durch psychologisch-therapeutische und sozialpädagogische Beratung oder Therapie unterstützt und Hilfen für eine das Wohl des Kindes gewährleistende Erziehung bereitstellt. Fachspezifische Informationen Bei den Kosten je Mengeneinheit handelt es sich um die Verwaltungskosten zur Durchführung des Finanzierungsverfahrens für freie Träger, Maßnahmen zur Steuerung der Erziehungs-und Familienberatung und andere Verwaltungstätigkeiten. Die Zuschüsse an die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind den ausgewiesenen Transfers zu entnehmen. Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77156 2020 8.332.720 0 8.332.720 Erstaufnahme/Inobhutnahme von und Hilfen für alleinstehende ausländische Minderjährige, einschließlich Asylsuchende 2019 10.612.784 0 10.612.784 2020 2019 Menge: Anzahl der Inobhutnahmen Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € 626 1.016 13.311,05 4,20 10.445,65 5,27 6.124.623,31 95,80 8.210.299,38 6.343,41 0,00 0,06 Kostendeckungsgrad in % Erstinobhutnahme unbegleitet eingereister ausländischer Minderjähriger, einschließlich Asylsuchende, die sich tatsächlich in Berlin aufhalten nach Einreise für max. 3 Monate incl. nachfolgender Bearbeitung. Fachspezifische Informationen Bei der angegebenen Menge handelt es sich um die Summe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Obhut der SenBildJugFam zum jeweiligen Monatsbeginn eines Jahres. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005120 2020 4.910.134 0 4.910.134 Operative Aufgaben im Rahmen von Jugenddelinquenz und Jugenddelinquenzprävention 2019 4.565.487 0 4.565.487 Epl. 10 - Seite 302 1045 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 77142 2020 3.794.649 0 3.794.649 Betreuungs- und Aufsichtsmaßnahmen insbesondere im Rahmen der Bewährungshilfe einschl. Fördermaßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen 2019 3.692.646 0 3.692.646 2020 2019 Menge: Gesamtanzahl der Probanden am Beginn des Berichtsmonats (Durchschnitt im Monat) Kosten je ME in € 920 1.009 4.124,62 3.659,71 Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 1,91 3.828,35 1,83 8.906,25 0,00 0,00 0,00 0,00 IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % Betreuungs- und Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende Epl. 10 - Seite 303 Epl. 10 - Seite 304 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Allgemeine Erläuterung A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB). Die sozialpädagogische Fortbildung der Länder Berlin und Brandenburg wendet sich in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages lt. § 72 Abs. 3 in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII (KJHG) und des Staatsvertrages zwischen beiden Ländern an ca. 85.600 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus Behörden und Einrichtungen (Kindertagesstätten, Jugendfreizeitstätten, stationäre Erziehungsheime, ambulante Dienste) sowie an ehren- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt dient die Fortbildung der Sicherung und Förderung fachlicher Standards der Fachkräfte bei öffentlichen und freien Trägern. Darüber hinaus werden Dozentinnen/ Dozenten und Multiplikatorinnen/ Multiplikatoren im Bereich sozialpädagogischer Fortbildung qualifiziert. Die Fortbildungen werden überwiegend im Jagdschloss Glienicke, aber auch „inhouse“ beim Träger, veranstaltet. Liegenschaft und Jagdschlosspark befinden sich im Ensemble des UNESCO Welterbes und werden entsprechend genutzt und unterhalten. Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für das SFBB sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigen die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert. B. Gender Budgeting Genderpolitische Analyse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Ausgaben im Kapitel 1051 dienen - mit Ausnahme der Ausgaben für die Erhaltung des Weltkulturerbes - dem Zweck der Fortbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Fortbildungsveranstaltungen des SFBB. Die Bezugsgröße für die „Genderbudgetierung“ ist die Zahl der teilgenommenen Fachkräfte aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Die Teilnahmen repräsentieren die Beschäftigtenstruktur. Maßnahme: Nutzer: Weiblich Männlich Fortbildungsveranstaltungen Fachkräfte der Jugendhilfe 2019: 28.321 2020: 10.408 17.531 (61,9 %) 7.088 (68,1 %) Divers/keine Angabe 4.106 (14,5 %) 1.530 (14,7 %) 6.684 (23,6 %) 1.790 (17,2 %) Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur 2018 2019 2020 Planmäßige Beschäftigte W M W M W M Absoluter Anteil 39 13 34 12 35 13 Relativer Anteil 75 25 74 26 73 27 Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt: Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 4.878,13 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich: 4.391,95 € Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte besteht durch die Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte. Epl. 10 - Seite 305 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Titel Fkt Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Einnahmen 11112 266 Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft 400.000 400.000 450.000 153.628,96 Entgelte von Lehrgangsteilnehmerinnen/-teilnehmern und bei Veranstaltungen für Unterkunft und Beköstigung einschließlich eines Verwaltungskostenzuschlages (bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen zuzüglich des jeweiligen MwSt-Anteils). Weniger aufgrund pandemiebedingt reduzierter Auslastungsmöglichkeit. 11121 266 Kostenbeiträge für Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten 1.000 1.000 1.000 — Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 53104. Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Begegnungen in Berlin und für Veranstaltungen, die in Eigeninitiative des Fortbildungsinstituts durchgeführt werden sowie Eigenleistungen für die Teilnahme an Bildungskursen und internationalen Begegnungen im Ausland. 11901 266 Veröffentlichungen 1.000 1.000 1.000 24,00 Schutzgebühren für Dokumentationen, Einnahmen aus dem Verkauf von Erfahrungsberichten und sonstigen Veröffentlichungen. 11903 266 Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen 1.000 1.000 1.000 — 1.000 1.000 1.000 — 2.000 2.000 7.322,58 15.000 15.000 8.342,00 Einnahmen von Verzugszinsen. 11906 266 Ersatz von Fernmeldegebühren Entgelte für die Benutzung von Dienstfernsprechern und Einnahmen aus Fremdveranstaltungen. 11961 266 Erstattung von Steuerbeträgen 2.000 Steuererstattungen im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art. 11979 266 Verschiedene Einnahmen 15.000 Insbesondere Ersatz von Stromkosten, Abführung von Überschüssen aus Automatenverkauf und Erstattung von Sachleistungen u. ä. sowie Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien und Sonderleistungen bei Veranstaltungen. 12401 266 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 20.000 20.000 20.000 6.120,00 14.000 14.000 14.000 10.879,50 1.000 1.000 1.000 — Einnahmen aus Fremdvermietungen 12531 266 Beteiligung des Personals an Kosten für Beköstigung, Unterkunft und andere Leistungen 23111 266 Ersatz von Ausgaben durch den Bund nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz Ersatz von Ausgaben beim Titel 42731 durch den Bund nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. 23211 266 Ersatz von Ausgaben durch die Länder 1.312.000 1.312.000 Anteil des Landes Brandenburg an den Ausgaben der gemeinsamen Fortbildungseinrichtung. Mehr in Anpassung an den erhöhten Bedarf Epl. 10 - Seite 306 1.037.000 1.133.262,85 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Titel 28290 Fkt 266 Bezeichnung Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 85.000 85.000 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 85.000 78.046,00 Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 42790 i. H. v. 45.000 EUR und Titel 54690 i. H. v. 40.000 EUR. Es werden insbesondere Einnahmen für das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ erwartet. Gesamteinnahmen Prozentuale Veränderung 1.853.000 13,8 % 1.853.000 — 1.628.000 1.397.625,89 Ausgaben 42201 266 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 318.000 321.000 366.000 298.458,46 42701 266 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 1.043.000 1.043.000 993.000 764.747,64 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 42701 und 54010 sind gegenseitig im Übrigen gemäß § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Honorare für Gastdozenten/-dozentinnen und andere Fachkräfte im Rahmen des Fortbildungsauftrages, spezifische Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/innen der Notdienste, für Vollzeit- und Tagespflegepersonen, Einsatz nebenberuflicher Lehrkräfte für Referate/ Einzelvorträge, Teamer- und Moderatorentätigkeit, Dozentinnen-/ Dozentenfortbildung/ Train the Trainer, Ausgaben für Helfertätigkeiten (z. B. für Gruppen- und Veranstaltungsbetreuung), Frauen-, Gender-, Migrations- und Gleichstellungsthematik, Förderung der Handlungskompetenz in Bezug auf Organisation und Leitung, Spezifische Fortbildungsangebote im Zusammenhang mit Flüchtlingsthemen Fortbildungsangebote im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Mehr aufgrund neuer und erweiterter Themenfelder. 42731 266 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fremdfinanzierung) 1.000 1.000 — 1.000 Aufwendungen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (Fremdfinanzierung); vgl. Einnahme beim Titel 23111. 42790 266 Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen 45.000 45.000 45.000 54.603,70 R 17.080,21 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 42801 266 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten 3.205.000 3.236.000 2.953.000 2.572.059,57 42811 266 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten 1.000 1.000 210.000 341.878,92 44100 266 Beihilfen für Dienstkräfte 22.800 23.500 14.400 21.496,70 51101 266 Geschäftsbedarf 31.000 31.200 31.200 20.527,16 1.000 1.000 1.000 2.614,64 56.200 56.200 31.200 101.756,49 Auch für Bücher, Zeitschriften, Zustellungsgebühren und Rundfunkbeiträge. 51131 266 Bekleidung, Wäsche 51140 266 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände Ergänzung und Unterhaltung des Mobiliars und der Geräte der Übernachtungs-, Freizeit- und Seminarräume einschließlich audiovisueller Ausstattung sowie der Einrichtungen der Küche, der Turnhalle und der Parkanlage. Mehr aufgrund erhöhter verschleiß- und altersbedingter Austauschnotwendigkeit. Epl. 10 - Seite 307 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Titel Fkt Bezeichnung 51168 266 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51185 266 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 51403 266 Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 1.000 Ansatz 2021 1.000 1.000 Ist (Rest/R) 2020 409,39 Betriebsmittel und Wartungskosten insbesondere auch für den Kleintraktor einschließlich der Zusatzgeräte. 51408 266 Dienst- und Schutzkleidung 1.000 1.000 1.000 1.074,24 170.000 57.860,90 Dienst- und Schutzkleidung für Tarifbeschäftigte in der Hauswirtschaft sowie Haus- und Hofarbeit. 51420 266 Beköstigung 120.000 170.000 Beköstigung der Lehrgangsteilnehmer/innen und der sonstigen Nutzer/innen des Fortbildungsinstituts. Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen weniger in 2022. 51432 266 Film- und Fotomaterial, Ton- und Videobänder 1.000 1.000 1.000 433,70 51479 266 Allgemeine Verbrauchsmittel 5.200 5.200 5.200 13.544,14 51701 266 Bewirtschaftungsausgaben 440.000 440.000 440.000 405.266,47 Bewirtschaftungsausgaben der Einrichtung, z. B. für Brennstoffe, Strom, Be- und Entwässerung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Desinfektion, Steuern und Versicherungen sowie sonstige Bewirtschaftungskosten wie Leuchtmittel, Schneebeseitigung, Dachrinnenreinigung, Kehrgebühren. 51801 266 Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume 40.000 40.000 40.000 15.906,00 Insbesondere Anmietung von Räumen zur Ausweitung der Fortbildungsveranstaltungen. 1.000 1.000 1.000 — Mieten für Maschinen und Geräte 10.400 10.400 10.400 1.074,78 Unterhaltung der Gartenanlagen 122.000 122.000 120.000 120.896,36 51802 266 Mieten für Fahrzeuge 51803 266 51903 266 Ausgaben für gartenerhaltende und -denkmalpflegerische Maßnahmen. Mehr wegen der hohen qualitativen Ansprüche an die Unterhaltung des Parks, wegen des Denkmalwertes und aufgrund der gartenhistorischen Anforderungen. Mehr in Anpassung an gestiegene Preise. 51910 266 Kleiner Unterhaltungsbedarf 1.000 1.000 1.000 177,78 Insbesondere zum Ersatz von Schlüsseln und Glasscheiben sowie für Material für kleinere Renovierungsarbeiten durch eigenes Personal. 52501 266 Aus- und Fortbildung 8.000 8.300 8.300 7.513,84 Gebühren und andere Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus dienstlichem Interesse an Tagungen und Fortbildungen teilnehmen. 52509 266 Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT 179.000 179.000 10.000 8.965,02 4.700 1.373,85 Mehr für die Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterialien für die digitale Lehre. 52536 266 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 52703 266 Dienstreisen 3.000 Epl. 10 - Seite 308 4.000 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Titel 53101 Fkt 266 Bezeichnung Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 27.000 27.200 Ansatz 2021 27.200 Ist (Rest/R) 2020 25.958,20 Herstellung von Veranstaltungsprogrammen, Herausgabe von Dokumentationen und Erfahrungsberichten über Seminarveranstaltungen sowie damit im Zusammenhang stehende Vorarbeiten. 53104 266 Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten 1.000 1.000 — 1.000 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11121. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). Ausgaben für die aus Kostenbeiträgen der Teilnehmer/innen zu finanzierenden Restkosten bei Auslandsbegegnungen. 53111 266 Ausschreibungen, Bekanntmachungen 1.000 1.000 1.000 1.000,00 Insbesondere Ausschreibungskosten u. a. für landschaftsgärtnerische Maßnahmen. 54003 266 Geschäftsprozessoptimierung 54010 266 Dienstleistungen 9.000 9.000 9.000 5.949,40 444.000 444.000 50.200 97.075,82 Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 42701 und 54010 sind gegenseitig im Übrigen gemäß § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig 2022 2023 1. Steuerberatung im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art (umsatzsteuerpflichtige Einnahmen) (5.200 €) ................................... 10.000 € 10.000 € 2. Personaldienstleistungen (40.000 €) .................................................. 100.000 € 100.000 € 3. Personalentwicklung (10.000 €) ......................................................... 60.000 € 60.000 € 4. Dienstleistungen für die digitale Strategie (0 €) .................................. 274.000 € 274.000 € Gesamt 444.000 € 444.000 € 54053 266 Veranstaltungen 54077 266 Steuern, Abgaben 6.000 12.300 16.600 5.292,46 12.500 12.500 12.500 5.623,98 Insbesondere Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art. Mehrausgaben dürfen in Höhe von Mehreinnahmen bei 11112 im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art (umsatzsteuerpflichtige Einnahmen) geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 54079 266 Verschiedene Ausgaben 1.000 1.000 1.000 492,65 Insbesondere Ausschmückung von Räumen, Aufwendungen für die Bewirtung bei besonderen Anlässen sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Übersetzungskosten für Schulungsmaterial, Kauf von Theater- und Konzertkarten sowie BVG-Karten für auswärtige Lehrgangsteilnehmer/innen in Einzelfällen, Versicherungsleistungen für ausländische Teilnehmer/innen aufgrund internationaler Vereinbarungen, Abgeltung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke an die Verwertungsgesellschaft WORT. 54690 266 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen 40.000 40.000 40.000 28.000,17 R 36.912,21 Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung). 68579 266 Mitgliedsbeiträge 1.000 1.000 1.000 622,00 Insbesondere für die Arbeitskreise Deutscher Bildungsstätten e. V. und Berliner Bildungsstätten e. V. 81259 266 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT Siehe Maßnahmegruppe 32 81279 266 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen 20.000 Standardanpassung der Ausstattung auch nach Abschreibung und Verschleiß. Epl. 10 - Seite 309 20.000 20.000 19.500,00 1051 2022/2023 MG 32 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Titel Fkt MG 32 Bezeichnung Ansatz 2022 Beträge in EURO Ansatz 2023 Ansatz 2021 Ist (Rest/R) 2020 Ausgaben für verfahrensabhängige IKT In dieser Maßnahmegruppe werden Ausgaben der verfahrensabhängigen IKT-Infrastruktur für das SFBB – insbesondere für die vorhandenen IT-Verfahren – veranschlagt. 51168 266 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT 1.000 1.000 1.000 19.086,00 168.000 67.500 51.558,53 Ersatzbeschaffung, Wartung und Reparatur für die verfahrensabhängige IKT. 51185 266 Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT 168.000 2022 1. 2. 3. 4. 5. Pflege-, Updatekosten und Anpassungsmodule der Bildungs-Management-Software (BMS) sowie Quadriga (Inventarprogramm) (32.470 €) ...... Webanbindung BMS mit virtuellem Server und lfd. Betrieb (27.000 €) ....... Webanbindung (Fortschreibung Siko-/Notfallkonzept) (3.000 €)................. Verfahrensservice ITDZ u.a. IPV, NBR (5.000 €) ........................................ Entwicklung/Realisierung einer digitalen Strategie (Teilnehmenden und Dozenten Kommunikation) (0 €) ................................................................. Gesamt rd. 52536 266 Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT 3.000 3.500 2023 32.500 € 27.000 € 3.000 € 5.000 € 32.500 € 27.000 € 3.000 € 5.000 € 100.000 € 167.500 € 168.000 € 100.000 € 167.500 € 168.000 € 3.500 647,28 Schulungsmaßnahmen im Rahmen der vorhandenen IT-Verfahren insbesondere der Bildungs-Management-Software (BMS). 81259 266 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT 10.000 10.000 10.000 10.000,00 Insbesondere Beschaffung von SQL - Servern inklusive Zubehör (USV) und Dienstleistungen des ITDZ für die Einbindung. Summe Maßnahmegruppe 32 182.000 182.500 82.000 81.291,81 Gesamtausgaben Prozentuale Veränderung 6.401.100 11,9 % 6.494.300 1,5 % 5.720.900 5.083.446,24 Abschluss Kapitel 1051 111186 211299 411462 511549 611699 811899 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 455.000 455.000 505.000 186.317,04 1.398.000 1.398.000 1.123.000 1.211.308,85 1.853.000 1.853.000 1.628.000 1.397.625,89 Personalausgaben 4.635.800 4.670.500 4.582.400 4.053.244,99 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.734.300 1.792.800 1.107.500 1.000.079,25 1.000 1.000 1.000 622,00 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung Gesamtausgaben 30.000 30.000 30.000 29.500,00 6.401.100 6.494.300 5.720.900 5.083.446,24 Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -4.548.100 -4.641.300 -4.092.900 -3.685.820,35 Epl. 10 - Seite 310 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Produktdarstellung Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan. Übersicht Bereich/Strategisches Ziel 001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt Anzahl der 2020 in € 2019 in € Änderung in % Kostenträgergruppen 12 Personalkosten 24.282.614 23.395.817 +3,79 Kostenträger 62 Sachkosten 4.123.563 3.625.664 +13,73 Transferkosten 86.682.434 56.642.158 +53,04 Produkte 47 Verrechnungskosten 323.137 252.302 +28,08 MGF Projekte 15 0 kalkulatorische Kosten Gemeinkosten 2.061.419 20.853.546 2.091.215 19.628.836 -1,42 +6,24 Summe Verwaltungskosten 138.326.713 105.635.993 +30,95 Transfers 60.044.192 95.687.385 -37,25 Gesamtsumme 198.370.905 201.323.379 -1,47 davon Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet. Beträge in € Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten Transfers Gesamt 005126 2020 6.407.572 0 6.407.572 Operative Aufgaben im Rahmen der sozialpädagogischen Fortbildung 2019 5.994.295 0 5.994.295 Beträge in € Kostenträger Verwaltungskosten Transfers Gesamt 78512 2020 5.102.779 0 5.102.779 Fortbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe 2019 4.563.864 0 4.563.864 Epl. 10 - Seite 311 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg 2020 Menge: Anzahl der Teilnehmerkursstunden Kosten je ME in € Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % Transferkosten in den Verwaltungskosten in € IST - Erträge in € Kostendeckungsgrad in % 2019 125.065 426.890 40,80 2,57 10,69 2,27 622,00 22.404,00 592,00 56.885,50 0,44 1,25 Fortbildungen unterschiedlicher Formate, Dauer, Themen- und Veranstaltungsstruktur zur Erfüllung des Leistungsauftrages des SGB VIII in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, für die Länder Berlin und Brandenburg Fachspezifische Informationen Der sehr hohe Rückgang der Teilnehmerkursstunden steht im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, wodurch das SFBB über Monate keine Präsenzveranstaltungen bzw. durch die Hygiene- und Abstandsregelungen mit deutlich weniger Teilnehmenden und nur in geeigneten (z.T. zusätzlich angemieteten) Seminarräumen anbieten durfte. Zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie des Fortbildungsbetriebes im Lockdown erfolgte eine Umstellung auf erstmalige digitale Angebote in der Lehre im SFBB. Insbesondere hierfür war die Schaffung einer minimalen Infrastruktur notwendig (bestehend aus Hard- und Software sowie Dienstleitungen und Fortbildung). Dies - die Implementierung der neuen Angebote, die Erstellung von Ersatzleistungen für nicht durchführbare Seminare (Reader, Videos u.a.) sowie die Anpassung des Seminarbetriebes an das Hygienekonzept - führte zu Mehrkosten. Die gesunkenen Teilnehmerzahlen führten zu einer deutlichen Reduzierung der Einnahmen von Teilnahmeentgelten (IST Erträge). Epl. 10 - Seite 312 10 2022/2023 Bildung, Jugend und Familie Stellenplan Allgemeine Erläuterungen Kapitel 1000 – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service -, Kapitel 1051 – Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Die in den vorgenannten Kapiteln im Titel 42801 unter der Zwischenüberschrift „Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs“ ausgewiesenen Stellen dürfen ausschließlich mit ehemaligen Auszubildenden oder ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten besetzt werden, die dauerhaft in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und zum Zeitpunkt ihrer Einstellung nicht sofort auf freien Stellen untergebracht werden können. Die unter dieser Zwischenüberschrift etatisierten Stellen entfallen bei Unterbringung der Dienstkräfte auf freie Stellen. Kapitel 1009 – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang Alle Stellen des Kapitels tragen den Stellenvermerk „Stelle fällt bei Freiwerden weg“. Auf eine Einzelausweisung an den Stellenplangruppen wird daher aus Gründen der Vereinfachung verzichtet. Kapitel 1015-1024 – Schulen Im Land Berlin ist die Wiedereinführung der Verbeamtung der Lehrkräfte vorgesehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung sollen noch im Jahr 2022 erarbeitet werden. Auch wenn Detailregelungen noch nicht abschließend feststehen, wurde der Stellenplan für den Personalbereich der Lehrkräfte vorsorglich weitgehend angepasst, indem die in Frage kommenden Stellen der planmäßigen tarifbeschäftigten Lehrkräfte in Planstellen für Beamtinnen und Beamte umgewandelt wurden. Epl. 10 - Seite 313 Epl. 10 - Seite 314 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42100 Amtsbezüge Teilplan A Senator/in SEN1 1,000 1,000 (0605) 1,000 1,000 (0605) 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,000 1,000 1,000 Summe: 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 Stellenvermerke 0605 Amtsgehalt in Höhe von 100 v.H. des Grundgehalts der BesGr. B 11 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Staatssekretär/in Senatsdirigent/in Oberschulrätin/-rat B7 2,000 B5 1,000 1,000 1,000 A16 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 2,000 Studiendirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 3,000 3,000 3,000 Oberstudienrätin/-rat A14 0,000 0,000 1,000 Baurätin/-rat A13 0,000 0,000 2,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 2,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 1,000 2,000 Regierungshauptsekretär/in A8 0,000 0,000 1,000 14,000 14,000 20,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung Senatsrätin/-rat B2 1,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 4,000 4,000 4,000 Amtsrätin/-rat A12 5,000 5,000 3,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 8,000 8,000 5,625 Amtsinspektor/in A9S 3,000 3,000 4,000 23,000 23,000 19,625 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Service Personalstelle Senatsrätin/-rat B2 Regierungsdirektor/in A15 2,000 2,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 2,000 2,000 2,000 Epl. 10 - Seite 315 1,000 (0605) 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42201, Teilplan A, Service Personalstelle Regierungsrätin/-rat A13 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 9,000 9,000 6,000 Amtsrätin/-rat A12 23,000 23,000 24,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 30,750 30,750 29,750 Regierungsoberinspektor/in A10 88,720 91,720 85,720 Regierungsinspektor/in A9 10,871 10,871 10,871 Amtsinspektor/in A9S 7,000 7,000 7,000 Regierungshauptsekretär/in A8 44,750 46,750 44,750 Regierungsobersekretär/in A7 0,750 0,750 0,750 220,841 225,841 213,841 Zwischensumme: Service Recht Leitende(r) Senatsrätin/-rat Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 5,400 5,400 5,400 Oberregierungsrätin/-rat A14 4,000 4,000 4,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 0,750 0,750 0,750 Regierungsamtfrau/-mann A11 2,000 2,000 2,000 14,150 14,150 14,150 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Service Zentrale Dienste Regierungsdirektor/in Regierungsrätin/-rat A15 A13 1,000 1,000 0,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 1,000 0,000 4,000 4,000 2,000 Zwischensumme: Service Informationstechnik Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 Amtsinspektor/in A9S 0,000 0,000 1,000 2,000 2,000 3,000 Zwischensumme: Service Information, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Senatsrätin/-rat B2 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat A16 0,000 0,000 1,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 2,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 0,000 0,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 2,000 2,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 0,000 0,000 1,000 4,000 4,000 7,000 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 316 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42201, Teilplan A Service Personal- und Geschäftsprozessmanagement Senatsrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 3,000 3,000 3,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 1,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 1,000 1,000 0,000 8,000 8,000 7,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Oberamtsrätin/-rat A13S 0,000 0,000 2,000 Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 0,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 2,000 2,000 3,000 Regierungsoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 4,000 4,000 6,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 294,991 299,991 293,616 Summe: 294,991 299,991 293,616 Zwischensumme: Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Amtsrätin/-rat A12 Zwischensumme: 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 5,000 5,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 3,000 3,000 2,000 16,000 16,000 10,000 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 317 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan A Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,996 Tarifbeschäftigte/r E9B 1,996 1,996 0,000 4,996 4,996 3,996 Zwischensumme: Service Personalstelle Tarifbeschäftigte/r E11 4,000 4,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E10 5,000 5,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 38,550 Tarifbeschäftigte/r E9B 40,550 42,550 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 45,370 45,370 45,370 Tarifbeschäftigte/r E6 4,000 4,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,500 1,500 1,500 100,420 102,420 97,420 Zwischensumme: Service Recht Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 0,750 0,750 0,750 1,750 1,750 1,750 0,000 0,000 1,000 Zwischensumme: Service Zentrale Dienste Tarifbeschäftigte/r E10 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 0,000 0,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (in der Bücherei) E4 1,000 1,000 1,000 Reproduktionstechnische/r Tarifbeschäftigte/r E3 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote) E3 4,000 4,000 4,500 10,000 10,000 16,500 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 318 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan A Service Informationstechnik Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 2,000 2,000 1,000 Zwischensumme: Service Information, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 4,000 4,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 1,000 11,000 11,000 7,000 Zwischensumme: Service Personal- und Geschäftsprozessmanagement Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,716 Tarifbeschäftigte/r E9A 3,000 3,000 0,000 3,000 3,000 2,716 Zwischensumme: Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs Tarifbeschäftigte/r E5-E9 0,000 0,000 20,000 Tarifbeschäftigte/r E5-E9A 20,000 20,000 0,000 20,000 20,000 20,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 0,000 Epl. 10 - Seite 319 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan A, Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E12 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 2,000 2,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E10 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 10,000 10,000 8,000 Zwischensumme: Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9 0,000 0,000 1,000 E9A 1,000 1,000 0,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E8 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E7 0,000 0,000 1,000 4,000 4,000 4,000 183,166 185,166 172,382 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 3,000 3,000 0,000 Epl. 10 - Seite 320 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 0,000 5,000 5,000 3,000 0,000 1,000 Zwischensumme: Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 0,000 Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,000 2,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 1,000 5,000 5,000 9,000 Zwischensumme: Service Recht Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Service Zentrale Dienste Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 6,000 6,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote) E3 2,000 2,000 2,000 13,000 13,000 12,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Service Informationstechnik Tarifbeschäftigte/r E12 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 4,000 4,000 3,000 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 321 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan B Service Information, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 2,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E11 3,650 3,650 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 2,000 2,000 0,000 10,650 10,650 10,000 Zwischensumme: Service Personal- und Geschäftsprozessmanagement Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 4,000 4,000 4,000 5,000 5,000 5,000 4,000 0,000 Zwischensumme: Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs Tarifbeschäftigte/r E9B-E12 4,000 Tarifbeschäftigte/r E5-E9 0,000 0,000 7,000 Tarifbeschäftigte/r E5-E9A 7,000 7,000 0,000 11,000 11,000 7,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 2,000 Epl. 10 - Seite 322 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan B, Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9 0,000 0,000 1,000 E9A 1,000 1,000 0,000 8,000 8,000 8,000 Zwischensumme: Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 4,000 5,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E10 3,550 3,550 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 E9A 2,000 2,000 0,000 10,550 11,550 9,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in Zwischensumme: Personalreserve zur Entlastung von Ausbildungspersonal (Ausbildungsplatzoffensive) Tarifbeschäftigte/r E11 Zwischensumme: 3,000 3,000 (0132) 3,000 3,000 (0132) 3,000 3,000 3,000 3,000 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 79,200 80,200 73,000 262,366 265,366 245,382 3,000 (0132) Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung Tarifbeschäftigte/r Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan B): Summe: E6 Stellenvermerke 0132 Stelle darf nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Entlastung von Ausbildungspersonal besetzt werden (Sperrvermerk). Epl. 10 - Seite 323 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Service Personalstelle Tarifbeschäftigte/r E11 5,000 5,000 (0119) Tarifbeschäftigte/r E10 5,000 5,000 (0119) Tarifbeschäftigte/r E9B 7,000 7,000 (0119) Zwischensumme: 5,000 5,000 (0119) 0,000 5,000 5,000 (0119) 0,000 24,000 24,000 (0119) 0,000 17,000 34,000 0,000 1,000 1,000 0,000 Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 2,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 0,000 1,000 1,000 1,000 20,000 37,000 3,000 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 (0105) 1,000 1,000 (0105) 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,000 2,000 (0105) 2,000 2,000 (0105) 0,000 Zwischensumme: 3,000 3,000 0,000 Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 (0104) 1,000 Epl. 10 - Seite 324 1,000 (0120) 0,000 0,000 0,000 1,000 0,000 Vermerke 1000 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42811, Teilplan B Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder Tarifbeschäftigte/r E14 3,000 3,000 0,000 E13 0,000 0,000 1,000 E9 0,000 0,000 1,000 3,000 3,000 2,000 (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) Tarifbeschäftigte/r Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 0,000 0,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan B): 8,000 8,000 3,000 28,000 45,000 6,000 Summe: Stellenvermerke 0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg. 0105 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2023 weg. 0119 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2026 weg. 0120 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg. Epl. 10 - Seite 325 Vermerke Epl. 10 - Seite 326 1009 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung Oberamtsrätin/-rat A13S 0,000 0,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 2,000 0,000 3,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 2,000 2,000 2,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 1,000 A9S 1,000 1,000 2,000 Zwischensumme: 6,000 4,000 9,000 Teilsumme (Teilplan A): 6,000 4,000 9,000 Summe: 6,000 4,000 9,000 Amtsinspektor/in 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 1,000 Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 1,000 1,000 0,000 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9A 1,000 1,000 0,000 Erzieher/in E8 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 0,534 Tarifbeschäftigte/r E6 1,191 1,191 1,191 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E3 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (in der Bücherei) E3 1,000 1,000 1,000 Pförtner/in E2 0,779 0,779 0,779 Zwischensumme: 6,970 6,970 12,504 Teilsumme (Teilplan A): 6,970 6,970 12,504 Epl. 10 - Seite 327 Vermerke 1009 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801 Teilplan B Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 1,000 1,000 0,000 Erzieher/in E8 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E8 0,534 0,534 1,000 Hausmeister/in E5 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E5 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E3 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenarbeit) E3 1,000 1,000 1,000 S11B 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 6,534 6,534 10,000 Teilsumme (Teilplan B): 6,534 6,534 10,000 13,504 13,504 22,504 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge Summe: Epl. 10 - Seite 328 Vermerke 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen, Lehrkräftebildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B5 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B2 4,000 4,000 4,000 Senatsrätin/-rat B2 1,000 1,000 1,000 Oberschulrätin/-rat A16 17,000 17,000 17,000 Oberstudiendirektor/in A16 1,000 Senatsrätin/-rat A16 1,000 Oberschulrätin/-rat A15 1,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Schulrätin/-rat A15 19,000 19,000 16,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 4,410 4,410 2,410 1,000 (0538) 1,000 1,000 (0538) 1,000 1,000 (0320) 1,000 1,000 1,000 (0320) 1,000 Rektor/in, Sonderschulrektor/in A14 4,000 4,000 6,000 Volkshochschuloberrätin/-rat A14 0,800 0,800 0,800 Regierungsrätin/-rat A13 9,000 9,000 10,000 Studienrätin/-rat A13 1,000 1,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 5,500 5,500 6,500 Amtsrätin/-rat A12 5,750 6,750 4,750 Regierungsamtfrau/-mann A11 11,000 11,000 12,000 Bibliotheksoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 4,000 4,000 3,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 1,000 95,460 96,460 93,460 Zwischensumme: Vorbereitungsdienst Oberschulrätin/-rat A16 1,000 1,000 1,000 Oberstudiendirektor/in A16 33,000 33,000 33,000 Seminardirektor/in A15 16,000 17,000 15,000 Studiendirektor/in A15 7,150 7,150 8,150 A14GD 7,000 7,000 7,000 64,150 65,150 64,150 Teilsumme (Teilplan A): 159,610 161,610 157,610 Summe: 159,610 161,610 157,610 Rektor/in Zwischensumme: Stellenvermerke 0320 Amtszulage nach Fußnote 2 zur BesGr. A 15 LBesO A 0538 Stelle für Qualifizierungsmaßnahme in der Führungskräfteakademie Epl. 10 - Seite 329 1,000 (0538) 1,000 1,000 (0320) 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen, Lehrkräftebildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 5,000 5,000 4,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 2,000 2,000 (0128) Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 13,750 2,000 (0538) Tarifbeschäftigte/r (in der Bücherei) E9 0,000 0,000 1,500 Tarifbeschäftigte/r E9B 10,750 Tarifbeschäftigte/r E9A 6,000 6,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (in der Bücherei) E9A 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 4,000 4,000 8,000 Tarifbeschäftigte/r E6 4,714 4,714 5,750 Tarifbeschäftigte/r E5 1,129 1,129 1,129 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 1,000 1,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S12 1,000 Zwischensumme: 2,000 (0538) 1,000 (0128) 41,593 10,750 1,000 2,000 (0538) 1,000 (0128) 0,000 0,000 41,593 43,129 Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E10 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 330 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen, Lehrkräftebildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Vorbereitungsdienst Tarifbeschäftigte/r E14 1,000 1,000 1,520 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) Tarifbeschäftigte/r E9B 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 22,000 22,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,286 1,286 27,286 Zwischensumme: 25,286 25,286 29,806 Teilsumme (Teilplan A): 68,879 68,879 74,935 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,500 2,500 1,500 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 8,000 Tarifbeschäftigte/r E12 0,000 0,000 0,500 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 3,750 3,750 3,750 1,000 (2128) 10,000 1,000 (2128) 8,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 7,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 4,000 4,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 4,000 4,000 0,000 Erzieher/in E8 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 11,000 12,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 3,000 37,250 42,250 32,750 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: Vorbereitungsdienst Tarifbeschäftigte/r E11 Tarifbeschäftigte/r E8 9,532 9,532 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 10,532 Zwischensumme: 11,532 11,532 10,532 Teilsumme (Teilplan B): 48,782 53,782 43,282 117,661 122,661 118,217 Summe: Epl. 10 - Seite 331 1,000 (2128) 1010 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen, Lehrkräftebildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801 Stellenvermerke 0128 Stelle ist bei Freiwerden gesperrt. Die Personalmittel werden nach Freiwerden in Sachmittel für Schulsozialarbeit umgewandelt. 0538 Stelle für Qualifizierungsmaßnahme in der Führungskräfteakademie 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 (0119) 1,000 1,000 (0119) 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 (0104) 1,000 1,000 (0120) 1,000 1,000 (0104) Tarifbeschäftigte/r E8 0,000 0,000 2,000 2,000 (0103) Zwischensumme: 3,000 2,000 3,000 Teilsumme (Teilplan B): 3,000 2,000 3,000 Summe: 3,000 2,000 3,000 Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. 0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg. 0119 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2026 weg. 0120 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg. Epl. 10 - Seite 332 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B5 1,000 1,000 0,000 Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B4 0,000 0,000 1,000 Leitende(r) Oberschulrätin/-rat Oberschulrätin/-rat B2 4,000 4,000 4,000 A16 9,000 9,000 7,750 Senatsrätin/-rat A16 1,000 Oberschulrätin/-rat A15 5,000 1,000 5,000 (0320) 6,000 0,000 6,000 (0320) 5,000 Schulrätin/-rat A15 3,000 4,000 2,000 Regierungsrätin/-rat A13 2,000 2,000 1,000 Rektor/in A13GD 0,000 0,000 1,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 1,000 Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Sozialamtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 2,000 2,000 1,000 Regierungsoberinspektor/in A10 8,000 8,000 4,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 0,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 4,881 4,881 4,881 45,881 47,881 35,631 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Schulpsychologiedirektor/in A15 Schulpsychologieoberrätin/-rat A14 1,000 1,000 1,000 Schulpsychologierätin/-rat A13 0,000 0,000 2,741 2,000 2,000 4,741 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Vorbereitungsdienst Oberschulrätin/-rat A16 Oberstudiendirektor/in A16 2,000 2,000 2,000 Seminardirektor/in A15 5,000 5,000 6,000 Studiendirektor/in A15 0,000 0,000 1,000 8,000 8,000 10,000 Teilsumme (Teilplan A): 55,881 57,881 50,372 Summe: 55,881 57,881 50,372 Zwischensumme: Stellenvermerke 0320 Amtszulage nach Fußnote 2 zur BesGr. A 15 LBesO A Epl. 10 - Seite 333 5,000 (0320) 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 4,000 4,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,750 1,750 3,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r E11 3,000 3,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E8 6,000 6,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,000 2,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 3,000 3,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 11,000 11,000 0,000 33,750 33,750 20,000 5,741 5,741 3,000 Zwischensumme: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) Tarifbeschäftigte/r Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E13 E6 2,000 2,000 2,000 S12 1,000 1,000 0,000 8,741 8,741 5,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 334 Vermerke 1011 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan A Vorbereitungsdienst Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,500 2,500 1,500 3,500 3,500 1,500 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 47,991 47,991 28,500 Zwischensumme: Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung Tarifbeschäftigte/r E6 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 2,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E10 3,000 4,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 3,000 3,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 2,000 2,000 4,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 1,000 1,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 10,000 10,000 0,000 25,000 27,000 18,000 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 Teilsumme (Teilplan B): 27,000 29,000 20,000 Summe: 74,991 76,991 48,500 Zwischensumme: Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung Tarifbeschäftigte/r Zwischensumme: E6 Epl. 10 - Seite 335 Vermerke Epl. 10 - Seite 336 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B5 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Oberschulrätin/-rat B2 2,000 2,000 2,000 Senatsrätin/-rat B2 1,000 1,000 1,000 Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 1,000 1,000 0,000 Oberschulrätin/-rat A16 16,000 16,000 18,000 Oberschulrätin/-rat A15 10,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 3,000 Schulrätin/-rat A15 40,000 40,000 42,000 Seminardirektor/in A15 4,000 4,000 4,000 10,000 (0320) 10,000 10,000 (0320) 12,000 Studiendirektor/in A15 2,000 2,000 2,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 3,000 3,000 3,000 Oberstudienrätin/-rat A14 4,000 4,000 4,000 Baurätin/-rat A13 1,000 1,000 1,000 Lehrer/in A13 3,000 Regierungsrätin/-rat A13 4,000 Studienrätin/-rat Oberamtsrätin/-rat 3,000 (0416) 3,000 3,000 (0416) 6,000 9,000 (0416) 9,000 0,000 0,000 A13 9,000 A13S 9,000 9,000 9,000 (0416) 11,000 0,000 Amtsrätin/-rat A12 23,000 23,000 24,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 29,500 29,500 27,500 Sozialamtfrau/-mann A11 0,000 0,000 2,000 Regierungsoberinspektor/in A10 13,000 13,000 17,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 2,000 Amtsinspektor/in A9S 5,000 5,000 5,000 Regierungshauptsekretär/in A8 32,000 32,000 32,000 Regierungssekretär/in A6 0,000 0,000 1,000 215,500 217,500 215,500 Zwischensumme: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Schulpsychologiedirektor/in A15 13,000 13,000 13,000 Rektor/in, Sonderschulrektor/in A14 12,000 12,000 12,000 Schulpsychologieoberrätin/-rat A14 11,000 11,000 11,000 Schulpsychologierätin/-rat A13 15,259 15,259 15,259 51,259 51,259 51,259 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Amtsrätin/-rat Zwischensumme: A12 Epl. 10 - Seite 337 11,000 (0320) 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen Entgeltgruppe 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42201, Teilplan A Vorbereitungsdienst Oberstudiendirektor/in A16 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 269,759 271,759 269,759 Summe: 269,759 271,759 269,759 Zwischensumme: Stellenvermerke 0320 Amtszulage nach Fußnote 2 zur BesGr. A 15 LBesO A 0416 Stelle darf nur mit einer Lehrkraft besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Kapiteln 1015 bis 1024, Titel 42201. 42221 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter Teilplan A Vorbereitungsdienst Anwärter/in für das Lehramt an Grundschulen V13 400,000 400,000 400,000 Studienreferendar/in für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien V13 2.000,000 2.000,000 2.000,000 Studienreferendar/in für das Lehramt an beruflichen Schulen V13 250,000 250,000 250,000 Teilnehmer/in Anpassungslehrgang an Beruflichen Schulen REF14 10,000 10,000 10,000 Teilnehmer/in Anpassungslehrgang an ISS/Gymnasien REF14 20,000 20,000 20,000 Teilnehmer/in Anpassungslehrgang an Grundschulen REF13 20,000 20,000 20,000 Zwischensumme: 2.700,000 2.700,000 2.700,000 Teilsumme (Teilplan A): 2.700,000 2.700,000 2.700,000 Summe: 2.700,000 2.700,000 2.700,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 1,000 1,000 0,000 Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 2,000 Epl. 10 - Seite 338 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 6,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 11,000 Tarifbeschäftigte/r E12 7,000 7,000 7,000 Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut/in / Psychagogin/-agoge E11 0,000 0,000 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 5,750 6,000 1,800 (2128) 11,000 1,000 1,800 (2128) 27,750 9,000 (0137) 1,800 (2128) Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 9,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 4,008 Tarifbeschäftigte/r E9B 4,000 4,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 12,000 12,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 30,520 30,520 45,770 Tarifbeschäftigte/r E6 19,387 19,387 18,887 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 6,000 6,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 11,000 11,000 0,000 112,907 112,907 125,165 Zwischensumme: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 47,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 13,000 Tarifbeschäftigte/r E6 19,000 19,000 19,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S12 12,000 12,000 0,000 81,000 81,000 55,000 Zwischensumme: 3,000 (2128) Epl. 10 - Seite 339 47,000 3,000 (2128) 22,000 3,000 (2128) 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E8 3,000 3,000 3,000 6,000 6,000 7,000 0,000 0,000 0,500 0,000 0,000 0,500 15,250 15,250 15,250 15,250 15,250 15,250 215,157 215,157 202,915 Zwischensumme: Vorbereitungsdienst Tarifbeschäftigte/r E6 Zwischensumme: Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung Tarifbeschäftigte/r E6 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 2,000 3,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 10,000 13,000 9,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 8,750 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E12 0,000 3,000 (2128) 9,750 0,000 3,000 (2128) 13,750 1,000 Tarifbeschäftigte/r E12 2,000 2,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r E11 7,000 10,000 13,000 Tarifbeschäftigte/r E10 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 3,800 3,800 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 Epl. 10 - Seite 340 3,000 (2128) 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan B Tarifbeschäftigte/r E8 14,900 14,900 14,500 Tarifbeschäftigte/r E6 11,750 11,750 12,500 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 5,000 5,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 8,000 8,000 0,000 77,200 85,200 79,750 Zwischensumme: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 Tarifbeschäftigte/r E6 27,000 9,519 (2128) 27,000 9,519 (2128) 15,000 4,890 4,890 4,890 31,890 31,890 19,890 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 14,500 14,500 14,500 14,500 14,500 14,500 Teilsumme (Teilplan B): 124,590 132,590 115,140 Summe: 339,747 347,747 318,055 Zwischensumme: 9,519 (2128) Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r E10 Zwischensumme: Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung Tarifbeschäftigte/r E6 Zwischensumme: Stellenvermerke 0137 Stelle darf nur mit einer Lehrkraft besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Kapiteln 1015 bis 1024, Titel 42815. 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,000 0,000 2,000 2,000 (0103) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 13,000 13,000 28,000 28,000 (0103) Zwischensumme: 13,000 13,000 30,000 Teilsumme (Teilplan A): 13,000 13,000 30,000 Epl. 10 - Seite 341 1012 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42811 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 (0106) 1,000 1,000 (0106) 1,000 1,000 (0106) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 10,000 1,000 (0104) 10,000 9,000 (0106) 9,000 9,000 (0106) 9,000 (0106) 1,000 (0120) Tarifbeschäftigte/r E12 1,000 1,000 (0104) 0,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 (0104) 0,000 0,000 11,000 10,000 13,000 13,000 0,000 Zwischensumme: 13,000 13,000 0,000 Teilsumme (Teilplan B): 26,000 24,000 10,000 Summe: 39,000 37,000 40,000 Zwischensumme: 13,000 Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. 0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg. 0106 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2024 weg. 0120 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg. Epl. 10 - Seite 342 1014 2022/2023 Berliner Landeszentrale für politische Bildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Regierungsdirektor/in A16 1,000 1,000 1,000 Regierungsrätin/-rat A13 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 2,000 2,000 2,000 Teilsumme (Teilplan A): 2,000 2,000 2,000 Summe: 2,000 2,000 2,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 3,000 3,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 10,000 11,000 9,000 Teilsumme (Teilplan A): 10,000 11,000 9,000 Teilplan B Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,110 0,110 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 1,000 Zwischensumme: 1,110 1,110 2,000 Teilsumme (Teilplan B): 1,110 1,110 2,000 11,110 12,110 11,000 Summe: Epl. 10 - Seite 343 Vermerke Epl. 10 - Seite 344 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Rektor/in A15GD 291,000 A14 291,000 Konrektor/in Rektor/in A14GD 74,000 291,000 291,000 (0368) 291,000 8,000 (0332) 74,000 66,000 (0333) Lehrer/in Konrektor/in A13 6.004,487 A13GD-A14GD 67,000 A13GD-A14GD 84,000 Lehrer/in A12-A13GD 4.031,546 Lehrer/in an Sonderschulen/ für Sonderpädagogik, Lehrer/in A12-A13GD 113,000 284,000 8,000 (0332) 73,000 66,000 (0333) 7,000 (0332) 66,000 (0333) 5,958 (0101) 1.854,400 67,000 66,000 (0369) 66,000 66,000 (0369) 71,000 71,000 (0370) 66,000 (0369) 1,000 (1716) 84,000 (0370) 84,000 84,000 (0370) 4.031,546 113,000 (0331) 113,000 1.588,000 113,000 (0331) 87,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A12 4,000 4,000 4,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A12 44,000 44,000 19,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A11 6,000 6,000 6,000 11.010,033 11.223,421 4.336,400 5,000 5,000 5,000 5,000 5,000 5,000 Teilsumme (Teilplan A): 11.015,033 11.228,421 4.341,400 Summe: 11.015,033 11.228,421 4.341,400 Zwischensumme: 284,000 (0368) 6.217,875 1,000 (1716) Zweite(r) Konrektor/in 284,000 291,000 (0368) 87,000 (0331) Nichtpädagogisches Personal Regierungsobersekretär/in A7 Zwischensumme: Stellenvermerke 0101 Stelle/Beschäftigungsposition ist gesperrt. 0331 Stelle A 13 mit Amtszulage 0332 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern 0333 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern 0368 Stelle A14 / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern. 0369 Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern. 0370 Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 540 Schülerinnen/Schülern. 1716 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle Lehrer/in der BesGr. A 12 / A 13. 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Erzieher/in E9 0,000 0,000 782,493 331,130 (0522) 20,000 (2113) 1,000 (2118) Erzieher/in E8 0,000 0,000 1.588,100 1,000 (2113) 18,000 (2114) Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 Epl. 10 - Seite 345 45,050 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S17 28,000 28,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 81,000 81,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S9 27,000 27,000 0,000 Erzieher/in S8B 816,159 Erzieher/in S8A 1.496,566 1.540,566 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 50,615 55,615 0,000 2.499,340 2.565,840 2.415,643 274,770 274,770 268,770 274,770 274,770 268,770 2.774,110 2.840,610 2.684,413 Zwischensumme: 417,500 (0522) 833,659 434,000 (0522) 0,000 Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Erzieher/in E9 0,000 0,000 458,161 306,880 (0522) Erzieher/in E8 0,000 0,000 1.682,502 16,000 (2114) 16,000 (2113) Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 29,550 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S17 12,000 12,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 96,000 96,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S9 10,000 10,000 0,000 Erzieher/in S8B 464,727 Erzieher/in S8A 1.582,776 1.626,776 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 29,015 34,015 0,000 2.194,518 2.261,018 2.170,213 187,350 187,350 181,350 187,350 187,350 181,350 Teilsumme (Teilplan B): 2.381,868 2.448,368 2.351,563 Summe: 5.155,978 5.288,978 5.035,976 Zwischensumme: 417,500 (0522) 482,227 434,000 (0522) 0,000 Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) Zwischensumme: E6 Epl. 10 - Seite 346 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801 Stellenvermerke 0522 In Integrationsgruppen 2113 Stelleninhaber/in erhält E 10. 2114 Stelleninhaber/in erhält E 9. 2118 Stelleninhaber/in erhält E 11 (ohne Übernahmeverpflichtung). 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 2.124,528 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 1.325,920 Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 0,000 0,000 21,000 E10 8,000 8,000 6,000 Pädagogische Unterrichtshilfe Lehrkraft E9-E11 0,000 0,000 1,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9 0,000 0,000 63,500 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 54,600 110,100 0,000 Zwischensumme: 62,600 118,100 3.541,948 Teilsumme (Teilplan A): 62,600 118,100 3.541,948 21,000 (0367) Teilplan B Lehrkraft E13 0,000 0,000 2.001,009 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 975,626 Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 0,000 0,000 5,000 E10 1,000 1,000 0,000 Pädagogische Unterrichtshilfe Lehrkraft E9-E11 0,000 0,000 24,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9 0,000 0,000 49,500 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 40,500 96,000 0,000 Zwischensumme: 41,500 97,000 3.055,135 Teilsumme (Teilplan B): 41,500 97,000 3.055,135 104,100 215,100 6.597,083 Summe: Stellenvermerke 0367 Stelle E 13 mit persönlicher Zulage analog der Amtszulage für Lehrer an Sonderschulen/Sonderpädagogik 2113 Stelleninhaber/in erhält E 10. Epl. 10 - Seite 347 5,000 (0367) 2,000 (2113) 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder Erzieher/in Erzieher/in E9 0,000 0,000 0,130 E8 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 0,244 0,244 0,000 Erzieher/in S8A 1,000 1,000 0,000 1,244 1,244 1,130 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Erzieher/in Erzieher/in Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst E9 0,000 0,000 2,980 E8 0,000 0,000 0,950 S15 1,000 1,000 0,000 Erzieher/in S8B 0,464 0,464 0,000 Erzieher/in S8A 0,482 0,482 0,000 1,946 1,946 3,930 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Erzieher/in E8 0,000 0,000 0,400 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 1,000 1,000 0,000 Erzieher/in S8A 0,571 0,571 0,000 1,571 1,571 0,400 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten Erzieher/in E8 0,000 0,000 0,500 Erzieher/in S8A 0,429 0,429 0,000 Zwischensumme: 0,429 0,429 0,500 Teilsumme (Teilplan A): 5,190 5,190 5,960 Teilplan B Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder Erzieher/in E8 0,000 0,000 0,130 Erzieher/in S8A 0,193 0,193 0,000 0,193 0,193 0,130 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 348 Vermerke 1015 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Grundschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42811, Teilplan B Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Erzieher/in E9 0,000 0,000 0,680 Erzieher/in S8B 0,772 0,772 0,000 0,772 0,772 0,680 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Erzieher/in E8 0,000 0,000 1,000 Erzieher/in S8A 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan B): 1,965 1,965 1,810 Summe: 7,155 7,155 7,770 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E11-E13 22,294 22,294 20,854 Lehrkraft E11 22,000 22,000 22,000 44,294 44,294 42,854 4,728 4,728 4,063 4,728 4,728 4,063 8,213 8,213 8,633 8,213 8,213 8,633 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Hauptpersonalratsmitglieder Lehrkraft E11-E13 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder Lehrkraft E11-E13 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Lehrkraft E11-E13 57,524 57,524 58,248 57,524 57,524 58,248 11,192 11,192 12,421 11,192 11,192 12,421 11,049 11,049 10,781 11,049 11,049 10,781 Teilsumme (Teilplan A): 137,000 137,000 137,000 Summe: 137,000 137,000 137,000 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Lehrkraft E11-E13 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin Lehrkraft Zwischensumme: E11-E13 Epl. 10 - Seite 349 Vermerke Epl. 10 - Seite 350 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Studiendirektor/in A15 23,000 Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Oberstudiendirektor/in A15GD-A16 18,000 18,000 (0363) 18,000 23,000 18,000 (0363) 0,000 Stellvertretende/r Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Studiendirektor/in A15GD-A15 18,000 18,000 (0365) 18,000 18,000 (0365) 0,000 Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule A15GD 6,000 6,000 Rektor/in A15GD 11,000 Sekundarschulrektor/in A15GD 17,000 1,000 (0003) 11,000 (0373) Konrektor/in A14 11,000 Sekundarschulrektor/in, Studiendirektor/in A14GD-A15 84,000 Stellvertretende/r Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Studiendirektor/in A14GD-A15 6,000 Rektor/in A14GD Konrektor/in A13-A14 A13 0,000 17,000 1,000 (0003) 11,000 11,000 (0373) 84,000 13,000 12,000 0,000 11,000 6,000 (0364) 6,000 1,000 (0371) 13,000 12,000 (0372) Studienrätin/-rat 0,000 12,000 (0374) 1.358,339 0,000 0,000 0,000 6,000 (0364) 0,000 1,000 (0371) 0,000 12,000 (0372) 12,000 12,000 (0374) 1.382,789 0,000 0,000 Sekundarschulrektor/in / Oberstudienrätin/-rat A13GD-A14 121,000 Lehrer/in A12-A13GD 242,115 242,115 0,000 1.940,454 1.964,904 0,000 Zwischensumme: 121,000 (0366) 121,000 121,000 (0366) 0,000 Nichtpädagogisches Personal Amtsinspektor/in Zwischensumme: A9S 20,500 20,500 (0541) 20,500 20,500 (0541) 0,000 20,500 20,500 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 1.960,954 1.985,404 0,000 Summe: 1.960,954 1.985,404 0,000 Stellenvermerke 0003 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle der BesGr. A 13 0363 Stelle A 15 mit Amtszulage für Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe. 0364 Stelle A 14 mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe. 0365 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe. 0366 Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in 0371 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil Epl. 10 - Seite 351 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42201 0372 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil 0373 Stelle A 14 / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern im Gundschulteil 0374 Stelle A 13 mit Amtszulage / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil 0541 Verwaltungsleitung an Schulen 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B Erzieher/in S8B Zwischensumme: 4,000 4,000 0,000 136,200 136,200 0,000 140,200 140,200 0,000 9,000 9,000 0,000 20,000 20,000 0,000 29,000 29,000 0,000 169,200 169,200 0,000 Nichtpädagogisches Personal Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9A Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Erzieher/in S8B 164,900 164,900 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 1,000 1,000 0,000 165,900 165,900 0,000 19,730 19,730 0,000 19,730 19,730 0,000 Teilsumme (Teilplan B): 185,630 185,630 0,000 Summe: 354,830 354,830 0,000 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,000 1,000 0,000 Summe: 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 Zwischensumme: 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Pädagogische Unterrichtshilfe E10 Epl. 10 - Seite 352 1016 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gemeinschaftsschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 1,000 1,000 0,000 1,000 1,000 0,000 0,500 0,500 0,000 Zwischensumme: 0,500 0,500 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,500 1,500 0,000 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Erzieher/in S8A Teilplan B Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Erzieher/in S8B 0,703 0,703 0,000 Zwischensumme: 0,703 0,703 0,000 Teilsumme (Teilplan B): 0,703 0,703 0,000 Summe: 2,203 2,203 0,000 Epl. 10 - Seite 353 Vermerke Epl. 10 - Seite 354 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Oberstudiendirektor/in A16 95,000 1,000 (0538) 95,000 1,000 (0538) 95,000 1,000 (0538) Studiendirektor/in A15 599,000 1,000 (0350) 599,000 1,000 (0350) 579,000 1,000 (0350) 5,000 (0354) 5,000 (0354) 5,000 (0354) 88,000 (0355) 88,000 (0355) 88,000 (0355) 1,000 (0538) 1,000 (0538) 1,000 (0538) Oberstudienrätin/-rat A14 675,000 675,000 670,000 Studienrätin/-rat A13 4.316,331 4.382,693 1.915,000 157,000 157,000 112,000 5.842,331 5.908,693 3.371,000 Lehrer/in A12-A13GD Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 (0098) 1,000 1,000 (0098) 1,000 Amtsinspektor/in A9S 73,500 73,500 (0541) 73,500 73,500 (0541) 374,000 Regierungsobersekretär/in A7 3,000 3,000 3,000 77,500 77,500 378,000 Teilsumme (Teilplan A): 5.919,831 5.986,193 3.749,000 Summe: 5.919,831 5.986,193 3.749,000 Zwischensumme: 1,000 (0098) Stellenvermerke 0098 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle für Tarifbeschäftigte der E 12. 0350 Stelle mit Amtszulage für d. ständige Vertreter/in der/des Leiterin/s des Berlin-Kollegs 0354 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Oberstufengymnasien mit mindestens zwei Schultypen 0355 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen voll ausgebauter Gymnasien mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern 0538 Stelle für Qualifizierungsmaßnahme in der Führungskräfteakademie 0541 Verwaltungsleitung an Schulen 42213 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Personalkostenbudgetierung Teilplan A Oberstudienrätin/-rat A14 4,000 4,000 4,000 Zwischensumme: 4,000 4,000 4,000 Teilsumme (Teilplan A): 4,000 4,000 4,000 Summe: 4,000 4,000 4,000 Epl. 10 - Seite 355 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 4,000 Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,170 Sozialarbeiter/in / E9 0,000 0,000 22,000 S15 5,000 5,000 0,000 S11B 29,000 29,000 0,000 Erzieher/in S8B 0,100 0,100 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 0,300 0,300 0,000 34,400 34,400 27,170 Sozialpädagogin/-pädagoge Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E9A 146,000 146,000 (0541) 146,000 146,000 (0541) 0,000 Fremdsprachenassistent/in E7 0,560 0,560 (2128) 0,560 0,560 (2128) 0,560 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 90,210 90,210 90,210 Zwischensumme: 236,770 236,770 90,770 Teilsumme (Teilplan A): 271,170 271,170 117,940 Teilplan B Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 3,000 Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,720 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 22,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 2,000 2,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B 15,800 15,800 0,000 Erzieher/in S8B 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 1,000 1,000 0,000 19,800 19,800 26,720 Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E9A 145,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 45,230 45,230 45,230 Zwischensumme: 190,230 190,230 45,230 Teilsumme (Teilplan B): 210,030 210,030 71,950 Summe: 481,200 481,200 189,890 145,000 (0541) Epl. 10 - Seite 356 145,000 145,000 (0541) 0,000 0,560 (2128) 1018 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801 Stellenvermerke 0541 Verwaltungsleitung an Schulen 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 1.560,277 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 38,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 3,100 3,100 0,000 Zwischensumme: 3,100 3,100 1.598,277 Teilsumme (Teilplan A): 3,100 3,100 1.598,277 Teilplan B Lehrkraft E13 0,000 0,000 766,274 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 14,000 Zwischensumme: 0,000 0,000 780,274 Teilsumme (Teilplan B): 0,000 0,000 780,274 Summe: 3,100 3,100 2.378,551 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Erzieher/in E9 0,000 0,000 0,890 Erzieher/in S8B 0,886 0,886 0,000 Zwischensumme: 0,886 0,886 0,890 Teilsumme (Teilplan A): 0,886 0,886 0,890 Summe: 0,886 0,886 0,890 29,500 29,500 29,500 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: 31,500 31,500 31,500 Teilsumme (Teilplan A): 31,500 31,500 31,500 Summe: 31,500 31,500 31,500 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 Lehrkraft E11-E13 Epl. 10 - Seite 357 Vermerke Epl. 10 - Seite 358 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Studiendirektor/in A15 56,000 Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Oberstudiendirektor/in A15GD-A16 38,000 38,000 (0363) 38,000 38,000 (0363) 48,000 48,000 (0363) Stellvertretende/r Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Studiendirektor/in A15GD-A15 38,000 38,000 (0365) 38,000 38,000 (0365) 48,000 48,000 (0365) Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule A15GD 60,000 Rektor/in A15GD 0,000 Sekundarschulrektor/in A15GD 34,000 Konrektor/in 72,000 60,000 72,000 0,000 1,000 (0003) 34,000 11,000 1,000 (0003) 46,000 2,000 (0003) 11,000 (0373) 0,000 0,000 11,000 Sekundarschulrektor/in, Studiendirektor/in A14GD-A15 316,000 316,000 377,000 Stellvertretende/r Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Studiendirektor/in A14GD-A15 60,000 60,000 (0364) 60,000 60,000 (0364) 72,000 72,000 (0364) 2,000 1,000 (0371) 2,000 1,000 (0371) 14,000 5,000 (0371) Rektor/in A14 56,000 A14GD 1,000 (0372) Konrektor/in Lehrer/in Studienrätin/-rat Sekundarschulrektor/in / Oberstudienrätin/-rat A13-A14 1,000 (0372) 9,000 (0372) 1,000 1,000 (0374) 1,000 1,000 (0374) 9,000 9,000 (0374) A13 651,000 573,400 (0415) 651,000 573,400 (0415) 719,000 573,400 (0415) A13 1.650,629 489,000 (0366) 581,000 A13GD-A14 489,000 Lehrer/in A12-A13GD 1.731,385 Lehrer/in an Sonderschulen/ für Sonderpädagogik, Lehrer/in A12-A13GD 3,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A12 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A12 Zwischensumme: 1.703,021 489,000 (0366) 489,000 467,000 1.731,385 3,000 (0331) 3,000 581,000 (0366) 1.156,500 3,000 (0331) 3,000 1,000 1,000 1,000 30,000 30,000 30,000 5.161,014 5.213,406 3.737,500 3,000 (0331) Ehemals Hauptschule Rektor/in A14GD 0,000 0,000 1,000 Rektor/in A13GD 0,000 0,000 1,000 1,000 (0333) A12-A13GD 0,000 0,000 2,000 2,000 (0359) 0,000 0,000 4,000 A14GD 0,000 0,000 5,000 A12-A13GD 0,000 0,000 1,000 0,000 0,000 6,000 1,000 (0411) Zweite(r) Konrektor/in Zwischensumme: Ehemals Realschule Rektor/in Zweite(r) Konrektor/in Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 359 1,000 (0359) 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42201, Teilplan A Einrichtungen des zweiten Bildungswegs Rektor/in Zweite(r) Konrektor/in A14GD 6,000 A12-A13GD 1,000 Zwischensumme: 6,000 1,000 (0359) 1,000 0,000 1,000 (0359) 0,000 7,000 7,000 0,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 5.169,014 5.221,406 3.748,500 Summe: 5.169,014 5.221,406 3.748,500 Nichtpädagogisches Personal Regierungsobersekretär/in A7 Zwischensumme: Stellenvermerke 0003 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle der BesGr. A 13 0331 Stelle A 13 mit Amtszulage 0333 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern 0359 Stelle A 12 mit Amtszulage / A 13 mit Amtszulage für Leiter/in von Lehrgängen mit mehr als 90 Hörer/innen 0363 Stelle A 15 mit Amtszulage für Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe. 0364 Stelle A 14 mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe. 0365 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe. 0366 Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in 0371 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil 0372 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil 0373 Stelle A 14 / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern im Gundschulteil 0374 Stelle A 13 mit Amtszulage / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil 0411 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle Lehrer/in BesGr. A 12. 0415 Bis zur Vorlage eines Anerkennungs-/Qualifikationskonzeptes dürfen die Stellen nur bis A 12 besetzt werden. 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Erzieher/in E9 0,000 0,000 73,253 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 29,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 6,912 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B 14,000 14,500 0,000 Erzieher/in S8B 88,700 88,700 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 4,900 4,900 0,000 107,600 108,100 109,165 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 360 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E13 2,000 2,000 2,000 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9 0,000 0,000 43,000 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9A 34,000 34,000 0,000 Fremdsprachenassistent/in E7 3,550 1,000 (2128) 3,550 1,000 (2128) 3,550 Fotograf/in E6 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 86,230 86,230 106,230 Fotograf/in E5 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E5 16,500 16,500 16,500 Wirtschafter/in E5 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 145,280 145,280 174,280 Teilsumme (Teilplan A): 252,880 253,380 283,445 Teilplan B Erzieher/in E9 0,000 0,000 23,697 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 12,500 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 4,815 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B 5,500 6,000 0,000 Erzieher/in S8B 19,600 19,600 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 3,000 3,000 0,000 28,100 28,600 41,012 Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9 0,000 0,000 17,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9A 17,000 17,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 36,500 36,500 56,230 Tarifbeschäftigte/r (Handwerker/in) E5 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Handwerker/in) E4 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 56,500 56,500 76,230 Teilsumme (Teilplan B): 84,600 85,100 117,242 337,480 338,480 400,687 Summe: Epl. 10 - Seite 361 1,000 (2128) 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 1.288,950 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 585,000 E10 1,000 1,000 2,000 Pädagogische Unterrichtshilfe Pädagogische Unterrichtshilfe E9 0,000 0,000 8,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 6,300 6,300 0,000 Zwischensumme: 7,300 7,300 1.883,950 Teilsumme (Teilplan A): 7,300 7,300 1.883,950 Teilplan B Lehrkraft E13 0,000 0,000 1.085,000 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 281,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9 0,000 0,000 5,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 5,500 5,500 0,000 Zwischensumme: 5,500 5,500 1.371,000 Teilsumme (Teilplan B): 5,500 5,500 1.371,000 12,800 12,800 3.254,950 Summe: 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Erzieher/in E9 0,000 0,000 0,500 Erzieher/in S8B 0,500 0,500 0,000 Zwischensumme: 0,500 0,500 0,500 Teilsumme (Teilplan A): 0,500 0,500 0,500 Teilplan B Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Erzieher/in E9 0,000 0,000 0,500 Zwischensumme: 0,000 0,000 0,500 Teilsumme (Teilplan B): 0,000 0,000 0,500 Summe: 0,500 0,500 1,000 Epl. 10 - Seite 362 Vermerke 1019 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E11-E13 Lehrkraft E10 43,000 1,000 43,000 1,000 (0527) 1,000 43,000 1,000 (0527) 1,000 Zwischensumme: 44,000 44,000 44,000 Teilsumme (Teilplan A): 44,000 44,000 44,000 Summe: 44,000 44,000 44,000 Stellenvermerke 0527 Stelle für eine Ortskraft Epl. 10 - Seite 363 1,000 (0527) Epl. 10 - Seite 364 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Rektor/in, Sonderschulrektor/in A15 8,000 8,000 6,000 Studiendirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 41,000 41,000 40,000 4,000 4,000 4,000 Sonderschulrektor/in A15GD Oberstudienrätin/-rat A14 Sonderschulkonrektor/in A14GD 44,000 2,000 (0336) 44,000 33,000 (0338) 7,000 (0339) Sonderschulrektor/in A14GD 3,000 1,000 (0335) A14GD 24,000 46,000 8,000 (0336) 25,000 (0338) 7,000 (0339) 3,000 2,000 (0337) Zweite(r) Sonderschulkonrektor/in 2,000 (0336) 33,000 (0338) 6,000 (0339) 1,000 (0335) 6,000 2,000 (0337) 5,000 (0335) 1,000 (0337) 24,000 21,000 Konrektor/in, Sonderschulkonrektor/in A13-A14 8,000 8,000 (0318) 8,000 8,000 (0318) 6,000 6,000 (0318) Zweite(r) Konrektor/in, Zweite(r) Sonderschulkonrektor/in A13-A14 8,000 8,000 (0318) 8,000 8,000 (0318) 6,000 6,000 (0318) Studienrätin/-rat A13 43,000 Blindenoberlehrer/in, Lehrer/in A12-A13GD 17,000 Lehrer/in A12-A13GD 38,000 Lehrer/in an Sonderschulen/ für Sonderpädagogik, Lehrer/in A12-A13GD Taubstummenoberlehrer/in, Lehrer/in A12-A13GD 49,986 17,000 (0331) 17,000 (0331) 17,000 38,000 1.833,000 1.833,000 (0331) 21,000 17,000 7,000 21,000 (0331) 1.833,000 1.833,000 (0331) 21,000 1.143,000 1.143,000 (0331) 21,000 (0331) 21,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A13 5,000 5,000 5,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A12 12,000 12,000 12,000 Fachlehrer/in A10-A11 1,000 1,000 1,000 Fachlehrer/in A10 3,000 3,000 1,000 Zwischensumme: 2.114,000 2.120,986 1.348,000 Teilsumme (Teilplan A): 2.114,000 2.120,986 1.348,000 Summe: 2.114,000 2.120,986 1.348,000 Stellenvermerke 0318 Amtszulage gem. Schülerzahlberechnung nach Nr. 16 der Vorbemerkung zur LBesOA 0331 Stelle A 13 mit Amtszulage 0335 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülerinnen/Schülern 0336 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülerinnen/Schülern 0337 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für sonstige Behinderte mit mehr als 45 bis zu 90 Schülerinnen/Schülern 0338 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für sonstige Behinderte mit mehr als 90 Schülerinnen/Schülern 0339 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen mit angegliederten Berufsschulklassen Epl. 10 - Seite 365 17,000 (0331) 5,000 21,000 (0331) 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Erzieher/in E9 0,000 0,000 98,652 Erzieher/in E8 0,000 0,000 0,328 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 236,882 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S17 5,000 5,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 8,000 8,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S9 2,000 2,000 0,000 Erzieher/in S8B 110,700 110,700 0,000 Erzieher/in S8A 0,328 0,328 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 287,035 Zwischensumme: 287,035 (0521) 287,035 287,035 (0521) 1,000 (2113) 236,882 (0521) 0,000 413,063 413,063 335,862 Nichtpädagogisches Personal Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9 0,000 0,000 0,500 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9A 0,500 0,500 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,090 1,090 1,090 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 28,440 28,440 28,440 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe E5 2,000 2,000 2,000 32,030 32,030 32,030 445,093 445,093 367,892 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 Erzieher/in E9 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 1,000 (0531) 1,000 1,000 (0531) 1,000 1,000 (0531) 0,000 135,986 5,519 (0531) 0,000 4,000 1,000 (2113) Erzieher/in E8 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 166,102 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S17 7,000 7,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst S15 6,000 6,000 0,000 Epl. 10 - Seite 366 166,102 (0521) 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan B Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst Erzieher/in S11B 1,100 1,100 0,000 S9 2,000 2,000 0,000 S8B 123,200 Erzieher/in S8A 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 204,135 Zwischensumme: 6,000 (0531) 123,200 204,135 (0521) 204,135 6,000 (0531) 0,000 204,135 (0521) 0,000 1,000 0,000 345,435 345,435 308,088 Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 22,150 22,150 22,150 Fachangestellte/r für Bäderbetriebe E5 2,000 2,000 2,000 24,150 24,150 24,150 Teilsumme (Teilplan B): 369,585 369,585 332,238 Summe: 814,678 814,678 700,130 0,000 22,000 Zwischensumme: Stellenvermerke 0521 In Klassen für behinderte Kinder. 0531 Stelle wird im Internat verwendet. 2113 Stelleninhaber/in erhält E 10. 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 18,000 Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 0,000 0,000 462,000 41,000 41,000 46,000 0,000 0,000 212,000 252,900 252,900 0,000 Zwischensumme: 293,900 293,900 760,000 Teilsumme (Teilplan A): 293,900 293,900 760,000 0,000 0,000 14,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E10 Pädagogische Unterrichtshilfe E9 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 462,000 (0367) Teilplan B Lehrkraft E13 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 15,000 Lehrkraft an Sonderschulen E11-E13 0,000 0,000 233,000 25,000 25,000 22,000 0,000 0,000 2,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E10 Lehrkraft E9 Epl. 10 - Seite 367 233,000 (0367) 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42805, Teilplan B Pädagogische Unterrichtshilfe E9 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 0,000 0,000 172,000 188,000 188,000 0,000 Zwischensumme: 213,000 213,000 458,000 Teilsumme (Teilplan B): 213,000 213,000 458,000 Summe: 506,900 506,900 1.218,000 Stellenvermerke 0367 Stelle E 13 mit persönlicher Zulage analog der Amtszulage für Lehrer an Sonderschulen/Sonderpädagogik 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) E6 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in) S8A 1,000 1,000 0,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,000 Erzieher/in S8B 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 2,000 2,000 2,000 Summe: 2,000 2,000 2,000 31,000 31,000 31,000 31,000 31,000 31,000 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E11-E13 Zwischensumme: Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Pädagogische Unterrichtshilfe Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): E10 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 32,000 32,000 32,000 Epl. 10 - Seite 368 Vermerke 1020 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42815 Teilplan B Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats Pädagogische Unterrichtshilfe 0,100 0,100 0,000 Zwischensumme: 0,100 0,100 0,000 Teilsumme (Teilplan B): 0,100 0,100 0,000 32,100 32,100 32,000 Summe: E9A-E9B Epl. 10 - Seite 369 Vermerke Epl. 10 - Seite 370 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Oberstudiendirektor/in A16 40,000 Studiendirektor/in A15 457,000 40,000 4,000 (0345) 457,000 40,000 4,000 (0345) 471,000 68,000 (0348) 76,000 (0348) 16,000 (0349) 16,000 (0349) 16,000 (0349) 40,000 (0351) 40,000 (0351) 40,000 (0351) 4,000 (0362) 4,000 (0362) 5,000 (1701) Studiendirektor/in Fachschule, Studiendirektor/in A15 5,000 Oberstudienrätin/-rat A14 473,000 473,000 468,000 Oberstudienrätin/-rat Fachschule, Oberstudienrätin/-rat A14 9,000 9,000 9,000 Studienrätin/-rat A13 2.834,007 2.834,007 1.174,000 Studienrätin/-rat Fachschule, Studienrätin/-rat A13 15,000 15,000 15,000 Fachlehrer/in A12 1,000 1,000 1,000 1,000 (0346) 5,000 1,000 (0346) 5,000 Fachlehrer/in A10-A11 8,000 8,000 8,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A11 25,000 25,000 5,000 Fachlehrer/in Lehrer/in für Fachpraxis A10 A9-A10 Zwischensumme: 4,000 (0345) 68,000 (0348) 7,000 7,000 7,000 313,000 313,000 13,000 4.187,007 4.187,007 2.216,000 1,000 1,000 1,000 1,000 (0346) Nichtpädagogisches Personal Amtsrätin/-rat Regierungsinspektor/in A12 A9 1,000 1,000 1,000 Amtsinspektor/in mit Amtszulage A9Z 0,000 0,000 3,000 Amtsinspektor/in A9S 19,000 Zwischensumme: 19,000 (0541) 19,000 19,000 (0541) 3,000 (0325) 36,000 21,000 21,000 41,000 Teilsumme (Teilplan A): 4.208,007 4.208,007 2.257,000 Summe: 4.208,007 4.208,007 2.257,000 Stellenvermerke 0325 Amtszulage nach Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO i.d. Überleitungsfassung Berlin 0345 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von beruflichen Schulen mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern 0346 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von Fachschulen mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern 0348 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von Abteilungen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern 0349 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von Abteilungen, die einem zweizügig vollausgebauten Oberstufengymnasium oder einem Oberstufengymnasium mit mindestens zwei Schultypen entspricht. 0351 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen beruflicher Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern 0362 Amtszulage fällt bei Freiwerden weg. 0541 Verwaltungsleitung an Schulen 1701 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle der BesGr. A 15 (ohne Übernahmeverpflichtung). Epl. 10 - Seite 371 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 18,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 14,000 14,000 0,000 14,000 14,000 18,000 Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Baumaschinenvorarbeiter/in AT 4,000 4,000 4,000 Beschäftigte/r für Spezialfacharbeiten AT 9,000 9,000 9,000 Fachwerker/in AT 10,000 10,000 10,000 Vorarbeiter/in AT 10,000 10,000 10,000 Werkpolier/in AT 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 0,000 0,000 1,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E13 3,000 3,000 2,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E10 17,000 17,000 17,000 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9 0,000 0,000 1,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9 0,000 0,000 16,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 3,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 3,000 3,000 0,000 Handwerks-, Industrie-, Meister/in E9A 1,000 1,000 0,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9A 18,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 13,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E8 75,530 75,530 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 1,000 1,000 0,000 Laborant/in E7 1,000 1,000 1,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E7 0,000 0,000 75,530 Tarifbeschäftigte/r (Elektriker/in) E7 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Metallhandwerker/in) E7 1,000 1,000 1,000 Hauswirtschaftsleiter/in E6 1,000 1,000 1,000 Laborant/in E6 12,910 12,910 12,910 Tarifbeschäftigte/r E6 6,000 6,000 6,000 Tarifbeschäftigte/r (Gärtner/in) Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 1,000 1,000 1,000 E6 99,470 99,470 99,470 18,000 13,000 (0541) Epl. 10 - Seite 372 13,000 0,000 13,000 (0541) 0,000 43,000 (2128) 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A, Nichtpädagogisches Personal Zeichner/in E6 0,500 Schulhausmeister/in E5 33,000 0,500 18,000 (2128) 33,000 0,500 18,000 (2128) 33,000 Tarifbeschäftigte/r E5 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Gärtner/in) E5 2,500 2,500 2,500 Tarifbeschäftigte/r (Magazin-/Lagervorsteher/in) E5 1,000 Fahrer/in E4 1,000 Tarifbeschäftigte/r E4 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulhauswart/in) E3-E4 7,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 7,000 1,000 1,000 (2128) 7,000 Gartenarbeiter/in E3 2,000 Tarifbeschäftigte/r E3 2,250 Tarifbeschäftigte/r (Küchenwirtschaft) E3 3,500 3,500 3,500 Tierwärter/in E3 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 344,660 344,660 331,660 Teilsumme (Teilplan A): 358,660 358,660 349,660 2,000 2,000 (2128) 2,250 1,000 (2128) 1,000 1,000 1,000 (2128) 1,000 18,000 (2128) 1,000 (2128) 2,000 2,000 (2128) 2,250 2,000 (2128) Teilplan B Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 3,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 7,000 7,000 0,000 7,000 7,000 3,000 E10 1,000 1,000 1,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9 0,000 0,000 3,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9A 3,000 3,000 0,000 Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Technische/r Tarifbeschäftigte/r Tarifbeschäftigte/r E9A 13,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E8 18,000 Laborant/in E7 2,000 2,000 2,000 (2128) Staatlich geprüfte/r Techniker/in E7 0,000 0,000 18,000 12,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r (Köchin/Koch) E6 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 50,450 50,450 50,450 Schulhausmeister/in E5 36,410 Tarifbeschäftigte/r (Gärtner/in) E5 4,000 4,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r (Hallenwärter/in) E4-E5 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulhauswart/in) E3-E4 12,000 12,000 12,000 E3 1,000 1,000 1,000 Gartenarbeiter/in 13,000 (0541) 13,000 13,000 (0541) 18,000 2,000 (2128) 20,000 (2128) Epl. 10 - Seite 373 2,000 36,410 0,000 0,000 2,000 (2128) 20,000 (2128) 36,410 20,000 (2128) 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan B, Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E3 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenarbeit) E3 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenwirtschaft) E3 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 148,860 148,860 135,860 Teilsumme (Teilplan B): 155,860 155,860 138,860 Summe: 514,520 514,520 488,520 Stellenvermerke 0541 Verwaltungsleitung an Schulen 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 1.028,794 Lehrkraft E10 0,000 0,000 9,000 Lehrkraft für Fachpraxis E9-E10 0,000 0,000 40,000 E9 0,000 0,000 3,000 E8-E9 0,000 0,000 219,500 Zwischensumme: 0,000 0,000 1.300,294 Teilsumme (Teilplan A): 0,000 0,000 1.300,294 Pädagogische Unterrichtshilfe Lehrkraft für Fachpraxis Teilplan B Lehrkraft E13 0,000 0,000 622,213 Lehrkraft E10 0,000 0,000 11,000 Lehrkraft für Fachpraxis E9-E10 0,000 0,000 12,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9 0,000 0,000 6,000 Pädagogische Unterrichtshilfe E9A-E9B 6,000 6,000 0,000 E8-E9 0,000 0,000 28,500 Zwischensumme: 6,000 6,000 679,713 Teilsumme (Teilplan B): 6,000 6,000 679,713 Summe: 6,000 6,000 1.980,007 Lehrkraft für Fachpraxis Epl. 10 - Seite 374 Vermerke 1021 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berufsbildende Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan B Nichtpädagogisches Personal Technische/r Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 11,000 Zwischensumme: 0,000 0,000 11,000 Teilsumme (Teilplan B): 0,000 0,000 11,000 Summe: 0,000 0,000 11,000 69,000 97,410 11,000 (0103) Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 69,000 Lehrkraft für Fachpraxis E8-E9 0,000 0,000 1,000 Lehrkraft für Fachpraxis E8-E9A 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 70,000 70,000 98,410 Teilsumme (Teilplan A): 70,000 70,000 98,410 0,000 0,000 28,000 Zwischensumme: 0,000 0,000 28,000 Teilsumme (Teilplan B): 0,000 0,000 28,000 70,000 70,000 126,410 28,410 (0103) Teilplan B Lehrkraft E13 Summe: Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. 42821 Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte) Teilplan A Berufsfachschüler/in AUSBEG-4 32,300 32,300 32,300 Berufsfachschüler/in AUSBEG-3 113,770 113,770 113,770 Berufsfachschüler/in AUSBEG-2 155,330 155,330 155,330 Berufsfachschüler/in AUSBEG-1 168,000 168,000 168,000 Zwischensumme: 469,400 469,400 469,400 Teilsumme (Teilplan A): 469,400 469,400 469,400 Summe: 469,400 469,400 469,400 Epl. 10 - Seite 375 28,000 (0103) Epl. 10 - Seite 376 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Oberstudiendirektor/in Fachschule, Oberstudiendirektor/in A16 1,000 Studiendirektor/in Fachschule, Studiendirektor/in A15 7,000 Oberstudienrätin/-rat Fachschule, Oberstudienrätin/-rat A14 8,000 8,000 11,000 Studienrätin/-rat Fachschule, Studienrätin/-rat A13 41,000 41,000 13,000 3,000 3,000 0,000 Zwischensumme: 60,000 60,000 35,000 Teilsumme (Teilplan A): 60,000 60,000 35,000 Summe: 60,000 60,000 35,000 Fachlehrer/in, Lehrer/in A10-A12 1,000 1,000 (0352) 7,000 1,000 1,000 (0352) 10,000 1,000 (0352) Stellenvermerke 0352 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Fachschulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E9B 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E8 4,000 4,000 0,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E7 0,000 0,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 3,000 3,000 3,000 Schulhausmeister/in E5 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 11,000 11,000 11,000 Teilsumme (Teilplan A): 11,000 11,000 11,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan B): 1,000 1,000 1,000 12,000 12,000 12,000 Teilplan B Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r (Schulhauswart/in) Summe: E3-E4 Epl. 10 - Seite 377 3,000 (2128) 1022 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 22,000 Lehrkraft E9-E11 0,000 0,000 3,000 Zwischensumme: 0,000 0,000 25,000 Teilsumme (Teilplan A): 0,000 0,000 25,000 Summe: 0,000 0,000 25,000 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 18,430 18,430 18,430 Lehrkraft E9-E10 0,000 0,000 3,020 Lehrkraft E9B-E10 3,020 3,020 0,000 Zwischensumme: 21,450 21,450 21,450 Teilsumme (Teilplan A): 21,450 21,450 21,450 Summe: 21,450 21,450 21,450 Epl. 10 - Seite 378 Vermerke 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Studiendirektor/in A15 6,000 Oberstudienrätin/-rat A14 6,000 6,000 A13 14,000 14,000 8,000 6,000 6,000 2,000 10,000 10,000 0,000 Zwischensumme: 42,000 42,000 23,000 Teilsumme (Teilplan A): 42,000 42,000 23,000 Summe: 42,000 42,000 23,000 Studienrätin/-rat Lehrer/in Fachlehrer/in, Lehrer/in A12-A13GD A10-A12 1,000 (0345) 6,000 1,000 (0345) 6,000 1,000 (0345) 7,000 Stellenvermerke 0345 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von beruflichen Schulen mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Nichtpädagogisches Personal Schulhausmeister/in E5 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E3 0,500 0,500 (2128) 0,500 0,500 (2128) 0,500 0,500 (2128) Zwischensumme: 1,500 1,500 1,500 Teilsumme (Teilplan A): 1,500 1,500 1,500 0,000 0,000 1,000 Teilplan B Erzieher/in E9 Erzieher/in E8 0,000 0,000 3,000 Erzieher/in S8B 2,060 2,060 0,000 Erzieher/in S8A 4,000 4,000 0,000 6,060 6,060 4,000 Zwischensumme: Internatserzieher Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Erzieher/in E8 0,000 0,000 11,170 Erzieher/in S8A 10,940 10,940 0,000 11,940 11,940 12,170 Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Physiotherapeut/in E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 13,000 Technische/r Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Epl. 10 - Seite 379 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan B, Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E9B 13,000 13,000 0,000 Physiotherapeut/in E9A 1,000 1,000 0,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9A 2,000 2,000 0,000 Gewandmeister/in E8 1,000 1,000 1,000 Physiotherapeut/in E8 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,530 2,530 2,530 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 1,000 1,000 1,000 Fahrer/in E4 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E4 2,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) 1,500 (2128) 1,500 1,500 (2128) 1,500 Pförtner/in E3 1,000 Tarifbeschäftigte/r E3 1,500 1,000 1,000 Zwischensumme: 27,030 27,030 27,030 Teilsumme (Teilplan B): 45,030 45,030 43,200 Summe: 46,530 46,530 44,700 1,500 (2128) Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 1,000 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 2,000 Zwischensumme: 0,000 0,000 3,000 Teilsumme (Teilplan A): 0,000 0,000 3,000 Teilplan B Ballettpädagogin/-pädagoge Ballettpädagogin/-pädagoge Lehrkraft E15 1,000 1,000 (0528) 1,000 1,000 (0528) 1,000 1,000 (0528) E14 2,000 1,000 (0530) 2,000 1,000 (0530) 2,000 1,000 (0530) E13-E14 1,000 1,000 (0095) 1,000 1,000 (0095) 1,000 1,000 (0095) 1,000 (0529) 1,000 (0529) 1,000 (0529) Ballettpädagogin/-pädagoge E13 2,000 2,000 2,000 Lehrkraft E13 0,000 0,000 4,000 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 2,000 20,000 20,000 20,000 0,000 0,000 10,000 Zwischensumme: 26,000 26,000 42,000 Teilsumme (Teilplan B): 26,000 26,000 42,000 Summe: 26,000 26,000 45,000 Ballettpädagogin/-pädagoge Lehrkraft E11 E9-E11 Epl. 10 - Seite 380 1023 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42805 Stellenvermerke 0095 Stelle/Beschäftigungsposition wird bei Freiwerden zu einer Stelle/Beschäftigungsposition für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppe E12. 0528 Stelle für den/die Künstlerische/n Leiter/in Bühnentanz 0529 Stelle für den/die Künstlerische/n Leiter/in Artistik 0530 Stelle für den/die stellvertretende/n Leiter/in Bühnentanz 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Dienstkräfte auf Zeit - Beschäftigung von Stundenlehrkräften Lehrkraft E9-E11 0,000 0,000 1,000 Lehrkraft E9B-E11 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 1,000 1,000 1,000 Teilplan B Dienstkräfte auf Zeit - Beschäftigung von Stundenlehrkräften Lehrkraft E9-E11 0,000 0,000 2,170 Lehrkraft E9B-E11 2,170 2,170 0,000 Zwischensumme: 2,170 2,170 2,170 Teilsumme (Teilplan B): 2,170 2,170 2,170 Summe: 3,170 3,170 3,170 Epl. 10 - Seite 381 Vermerke Epl. 10 - Seite 382 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Oberstudiendirektor/in A16 3,000 Studiendirektor/in A15 25,000 3,000 1,000 (0347) 25,000 3,000 1,000 (0347) 1,000 (0354) 1,000 (0354) 3,000 (0355) 3,000 (0355) 25,000 1,000 (0347) 1,000 (0354) 3,000 (0355) Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Oberstudiendirektor/in A15GD-A16 5,000 5,000 (0363) 5,000 5,000 (0363) 5,000 5,000 (0363) Stellvertretende/r Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Studiendirektor/in A15GD-A15 5,000 5,000 (0365) 5,000 5,000 (0365) 5,000 5,000 (0365) Rektor/in A15GD 1,000 Sekundarschulrektor/in A15GD 3,000 A14 1,000 Konrektor/in Oberstudienrätin/-rat 1,000 1,000 3,000 1,000 (0373) 1,000 3,000 1,000 (0373) 1,000 1,000 (0373) A14 19,000 19,000 19,000 A14GD-A15 23,000 23,000 23,000 Rektor/in A14GD 2,000 2,000 (0332) 2,000 2,000 (0332) 2,000 2,000 (0332) Lehrer/in A13 4,000 4,000 (0415) 4,000 4,000 (0415) 4,000 4,000 (0415) A13 279,000 Sekundarschulrektor/in, Studiendirektor/in Studienrätin/-rat 279,000 108,000 Sekundarschulrektor/in / Oberstudienrätin/-rat A13GD-A14 26,000 Lehrer/in A12-A13GD 177,000 177,000 58,000 573,000 573,000 283,000 Zwischensumme: 26,000 (0366) 26,000 26,000 (0366) 26,000 26,000 (0366) John-F.-Kennedy-Schule Studiendirektor/in Direktor/in einer Integrierten A15 2,000 A15GD-A16 1,000 1,000 (0363) 2,000 1,000 1,000 (0363) 2,000 1,000 1,000 (0363) A15GD-A15 1,000 1,000 (0365) 1,000 1,000 (0365) 1,000 1,000 (0365) Sekundarschule, Oberstudiendirektor/in Stellvertretende/r Direktor/in einer Integrierten Sekundarschule, Studiendirektor/in Sekundarschulrektor/in Konrektor/in Sekundarschulrektor/in, A15GD 2,000 A14 1,000 2,000 A14GD-A15 6,000 6,000 6,000 A13 13,000 13,000 13,000 1,000 (0373) 1,000 2,000 1,000 (0373) 0,000 Studiendirektor/in Lehrer/in Studienrätin/-rat Sekundarschulrektor/in / A13 30,000 A13GD-A14 7,000 A13GD-A14GD 0,000 A12-A13 A10-A12 30,000 7,000 (0366) 7,000 18,000 7,000 (0366) 7,000 7,000 (0366) 0,000 1,000 1,000 (0374) 21,000 21,000 21,000 1,000 1,000 1,000 85,000 85,000 73,000 Oberstudienrätin/-rat Konrektor/in Lehrer/in Fachlehrer/in, Lehrer/in Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 383 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42201, Teilplan A Nichtpädagogisches Personal Amtsinspektor/in A9S 2,000 Zwischensumme: 2,000 (0541) 2,000 2,000 (0541) 2,000 2,000 2,000 2,000 Teilsumme (Teilplan A): 660,000 660,000 358,000 Summe: 660,000 660,000 358,000 Stellenvermerke 0332 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern 0347 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen voll ausgebauter Gymnasien mit bis zu 360 Schülerinnen/Schülern 0354 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Oberstufengymnasien mit mindestens zwei Schultypen 0355 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen voll ausgebauter Gymnasien mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern 0363 Stelle A 15 mit Amtszulage für Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe. 0365 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe. 0366 Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in 0373 Stelle A 14 / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern im Gundschulteil 0374 Stelle A 13 mit Amtszulage / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil 0415 Bis zur Vorlage eines Anerkennungs-/Qualifikationskonzeptes dürfen die Stellen nur bis A 12 besetzt werden. 0541 Verwaltungsleitung an Schulen 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Poelchau-Schule Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,500 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 1,500 Erzieher/in E8 0,000 0,000 0,400 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B 1,700 1,700 0,000 Erzieher/in S8B 2,100 2,100 0,000 3,800 3,800 3,400 E5-E8 4,000 4,000 4,000 S8A 3,500 3,500 0,000 7,500 7,500 4,000 Zwischensumme: John-F.-Kennedy-Schule Pädagogische/r Mitarbeiter/in Erzieher/in Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 384 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Nelson-Mandela-Schule Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,926 Erzieher/in E8 0,000 0,000 6,500 S17 1,000 1,000 0,000 Erzieher/in S8B 4,900 4,900 0,000 Erzieher/in S8A 1,600 1,600 0,000 7,500 7,500 8,426 3,000 3,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r Fachkoordination im Erziehungsdienst Zwischensumme: Nichtpädagogisches Personal Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9A Tarifbeschäftigte/r E6 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulsekretär/in) E6 8,228 0,500 (2115) Schulhausmeister/in E5 8,000 2,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E5 3,000 Tarifbeschäftigte/r E4 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulhauswart/in) E3-E4 2,000 2,000 2,000 8,228 0,500 (2115) 8,000 2,000 (2128) 3,000 2,000 0,500 (2115) 8,000 2,000 (2128) 3,000 1,000 2,000 (2128) 8,228 0,000 2,000 (2128) 2,000 Gartenarbeiter/in E3 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenarbeit) E3 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E2 1,000 1,000 2,000 Zwischensumme: 30,228 30,228 27,228 Teilsumme (Teilplan A): 49,028 49,028 43,054 Teilplan B Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Schule Erzieher/in E9 0,000 0,000 2,000 Erzieher/in S8B 2,000 2,000 0,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Flatow-Oberschule Erzieher/in E9 0,000 0,000 1,100 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 1,100 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B 1,300 1,300 0,000 Erzieher/in S8B 1,300 1,300 0,000 Erzieher/in S8A 1,400 1,400 0,000 4,000 4,000 2,200 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 385 2,000 (2128) 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan B Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 3,000 3,000 0,000 Staatlich geprüfte/r Techniker/in E9A 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (Elektriker/in) E6 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 6,000 6,000 6,000 Schulhausmeister/in E5 5,000 Tarifbeschäftigte/r E5 0,440 0,440 0,440 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Schulhauswart/in) E3-E4 2,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) 2,000 1,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E3 3,000 3,000 (2128) 3,000 3,000 (2128) 3,000 3,000 (2128) (Schulsekretär/in) 3,000 (2128) 5,000 3,000 (2128) 5,000 3,000 (2128) (Handwerker/in) Zwischensumme: 23,440 23,440 21,440 Schul- und Leistungssportzentrum Berlin (Sportforum) Erzieher/in E9 0,000 0,000 3,500 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 3,500 Erzieher/in E8 0,000 0,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S11B 3,600 3,600 0,000 Erzieher/in S8B 3,600 3,600 0,000 7,200 7,200 9,000 Zwischensumme: Erzieher/innen im Wohnheim Erzieher/in E8 0,000 0,000 2,000 Erzieher/in S8A 2,000 2,000 0,000 2,000 2,000 2,000 Zwischensumme: Internatserzieher/innen im Haus der Athleten Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 1,000 1,000 Erzieher/in E8 0,000 0,000 18,860 Erzieher/in S8A 16,900 16,900 0,000 Zwischensumme: 17,900 17,900 19,860 Teilsumme (Teilplan B): 56,540 56,540 56,500 105,568 105,568 99,554 Summe: Stellenvermerke 2115 Stelleninhaber/in erhält E 8. 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. Epl. 10 - Seite 386 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A Lehrkraft E13 0,000 0,000 127,500 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 88,000 Lehrkraft E11 0,000 0,000 1,000 0,000 0,000 216,500 Zwischensumme: John-F.-Kennedy-Schule Lehrkraft AT 1,000 1,000 (0523) 1,000 1,000 (0523) 1,000 1,000 (0523) Lehrkraft E15 5,000 1,000 (0524) 5,000 1,000 (0524) 5,000 1,000 (0524) 1,000 (0525) 1,000 (0525) 1,000 (0525) Lehrkraft E13-E14 4,000 Lehrkraft E13 0,000 0,000 12,000 Zwischensumme: 10,000 10,000 22,000 Teilsumme (Teilplan A): 10,000 10,000 238,500 1,000 (0526) 4,000 1,000 (0526) 4,000 Teilplan B Lehrkraft E13 0,000 0,000 41,500 Lehrkraft E11-E13 0,000 0,000 23,000 Lehrkraft E11 0,000 0,000 9,000 Zwischensumme: 0,000 0,000 73,500 Teilsumme (Teilplan B): 0,000 0,000 73,500 10,000 10,000 312,000 Summe: Stellenvermerke 0523 Stelle für Schulleiter/in Oberstufe an der JFK 0524 Stelle für ständige Vertretung des Co-Principel/ Oberschule an der JFK 0525 Stelle für den/die Schulleiter/in Grundschule an der JFK 0526 Stelle für Konrektor/in an der JFK 42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte Teilplan A John-F.-Kennedy-Schule Lehrkraft E15 5,000 5,000 5,000 Lehrkraft E14-E15 4,000 4,000 4,000 Lehrkraft E14 4,000 4,000 4,000 Lehrkraft E13-E14 8,000 8,000 8,000 Epl. 10 - Seite 387 1,000 (0526) 1024 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42815, Teilplan A, John-F.-Kennedy-Schule Lehrkraft E13 Lehrkraft E11-E13 11,050 11,050 11,050 2,880 2,880 2,880 Zwischensumme: 34,930 34,930 34,930 Teilsumme (Teilplan A): 34,930 34,930 34,930 Summe: 34,930 34,930 34,930 42861 Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) Teilplan A Nichtpädagogisches Personal Tarifbeschäftigte/r E3 9,000 9,000 (0001) 9,000 9,000 (0001) 0,000 Zwischensumme: 9,000 9,000 0,000 Teilsumme (Teilplan A): 9,000 9,000 0,000 Summe: 9,000 9,000 0,000 Stellenvermerke 0001 Stelle fällt bei Freiwerden weg. Epl. 10 - Seite 388 Vermerke 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Senatsdirigent/in B5 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat B2 1,000 1,000 2,000 Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Sozialdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 2,000 3,000 4,000 Regierungsrätin/-rat A13 2,000 2,000 5,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 3,000 3,000 4,000 Sozialoberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 0,000 Amtsrätin/-rat A12 6,616 6,616 6,600 Sozialamtsrätin/-rat A12 3,000 5,000 3,500 Regierungsamtfrau/-mann A11 3,242 3,242 9,250 Sozialamtfrau/-mann A11 13,000 13,000 14,000 Regierungsoberinspektor/in A10 5,710 5,710 6,710 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 1,000 1,000 1,000 45,568 48,568 60,060 1,000 1,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 5,000 5,000 6,000 Regierungsoberinspektor/in A10 2,000 2,000 3,000 Regierungsinspektor/in A9 1,000 1,000 1,000 Regierungshauptsekretär/in A8 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 11,000 11,000 12,000 Teilsumme (Teilplan A): 56,568 59,568 72,060 Summe: 56,568 59,568 72,060 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 3,000 3,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 3,000 Epl. 10 - Seite 389 Vermerke 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 1,500 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 2,820 Tarifbeschäftigte/r E11 2,000 2,000 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 1,500 (2128) 1,500 1,500 (2128) 1,500 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 7,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 7,000 7,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 7,000 7,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,000 2,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 1,820 1,820 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 2,000 2,000 0,000 31,320 31,320 25,320 Zwischensumme: 1,500 (2128) Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 4,000 4,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 5,000 5,000 4,000 S17 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: 12,000 12,000 10,000 Teilsumme (Teilplan A): 43,320 43,320 35,320 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge Teilplan B Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 6,000 7,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 12,000 4,000 (2128) Epl. 10 - Seite 390 12,000 4,000 (2128) 9,000 4,000 (2128) 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 noch Titel 42801, Teilplan B Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E12 0,000 0,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E12 3,000 3,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 14,750 Tarifbeschäftigte/r E11 4,000 4,000 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E10 4,000 4,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 5,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 3,000 3,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E6 4,000 4,000 3,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 4,000 4,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 20,258 20,258 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 3,000 3,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S12 1,000 1,000 0,000 69,258 70,258 50,750 2,000 2,000 Zwischensumme: Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 1,000 3,000 3,000 3,000 72,258 73,258 53,750 115,578 116,578 89,070 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan B): Summe: 2,000 Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. Epl. 10 - Seite 391 Vermerke 1040 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan B Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 1,000 1,000 (0104) 0,000 1,000 1,000 (0104) Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,500 2,500 (0104) 0,000 3,000 1,000 (0103) Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 1,000 Tarifbeschäftigte/r E10 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 2,000 (0104) 0,000 1,000 1,000 (0103) 1,000 (0104) 0,000 2,000 1,000 (0103) 1,000 (0104) 0,000 1,000 1,000 (0104) 0,000 0,000 1,000 1,000 (0103) Zwischensumme: 5,500 0,000 9,000 Teilsumme (Teilplan B): 5,500 0,000 9,000 Summe: 5,500 0,000 9,000 1,000 (0104) Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. 0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg. Epl. 10 - Seite 392 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Leitende(r) Senatsrätin/-rat B4 0,000 0,000 1,000 Leitende(r) Senatsrätin/-rat B3 1,000 1,000 1,000 Senatsrätin/-rat Regierungsdirektor/in B2 1,000 1,000 1,000 A15 1,000 1,000 1,000 Sozialdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Oberregierungsrätin/-rat A14 5,000 5,000 6,000 Obersozialrätin/rat A14 1,000 1,000 1,000 Regierungsrätin/-rat A13 2,000 2,000 4,000 Sozialrätin/-rat A13 0,000 0,000 2,000 Oberamtsrätin/-rat A13S 1,000 1,000 1,000 Sozialoberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 3,000 Amtsrätin/-rat A12 5,000 5,000 6,000 Sozialamtsrätin/-rat A12 8,000 8,000 11,000 Regierungsamtfrau/-mann A11 1,000 1,000 1,000 Sozialamtfrau/-mann A11 16,000 16,000 16,000 Regierungsinspektor/in A9 2,000 2,000 2,000 47,000 47,000 58,000 Zwischensumme: Zentrale Jugendgerichtshilfe Sozialamtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 0,000 Sozialamtfrau/-mann A11 2,000 2,000 2,000 3,000 3,000 2,000 Teilsumme (Teilplan A): 50,000 50,000 60,000 Summe: 50,000 50,000 60,000 Zwischensumme: 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 2,000 2,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E12 0,000 0,000 2,000 Epl. 10 - Seite 393 Vermerke 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Tarifbeschäftigte/r E12 0,800 0,800 0,800 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 3,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 20,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,750 0,750 1,750 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E9A 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E6 4,000 4,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E5 0,769 Tarifbeschäftigte/r E4 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S18 3,000 3,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 6,000 6,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 21,000 21,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S14 1,000 1,000 0,000 47,319 47,319 44,319 Zwischensumme: 0,769 2,000 (2128) 2,000 0,000 2,000 (2128) 2,769 Zentrale Jugendgerichtshilfe Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 6,560 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 8,060 8,060 0,000 8,060 8,060 6,560 55,379 55,379 50,879 1,000 1,000 0,000 Zwischensumme: Teilsumme (Teilplan A): Teilplan B Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT5 Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT2 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E15 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 6,000 8,000 2,000 Epl. 10 - Seite 394 2,769 (2128) 1042 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Jugend und Kinderschutz Besoldungs-/ Bezeichnung noch Titel 42801, Teilplan B Tarifbeschäftigte/r Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 E12 1,000 1,000 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 1,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,000 2,000 2,000 E9 0,000 0,000 4,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 2,000 2,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E8 3,000 3,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r E6 2,000 2,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 1,000 2,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 4,000 4,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S14 3,000 3,000 0,000 Zwischensumme: 30,000 33,000 21,000 Teilsumme (Teilplan B): 30,000 33,000 21,000 Summe: 85,379 88,379 71,879 0,000 0,000 Vermerke Stellenvermerke 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan B Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 0,500 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 4,000 4,000 (0103) Tarifbeschäftigte/r E8 0,000 0,000 1,000 1,000 (0103) Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 2,000 2,000 (0103) Zwischensumme: 0,500 0,000 7,000 Teilsumme (Teilplan B): 0,500 0,000 7,000 Summe: 0,500 0,000 7,000 0,500 (0104) Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. 0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg. Epl. 10 - Seite 395 Epl. 10 - Seite 396 1043 2022/2023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berliner Notdienst Kinderschutz Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Sozialoberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 2,000 Sozialamtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Sozialoberinspektor/in A10 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 4,000 4,000 4,000 Teilsumme (Teilplan A): 4,000 4,000 4,000 Summe: 4,000 4,000 4,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E11 0,000 0,000 2,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 0,000 5,000 Erzieher/in E9 0,000 0,000 3,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E9 0,000 0,000 79,690 Tarifbeschäftigte/r E9A 0,500 0,500 0,000 Gesundheits- und Krankenpfleger/in E7A 0,000 0,000 2,000 Hauswirtschaftsleiter/in E6 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r E6 1,000 1,000 1,750 Tarifbeschäftigte/r E5 3,000 3,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Schreibdienst) E5 1,000 1,000 1,000 Hausmeister/in E4-E5 2,000 2,000 2,000 Tarifbeschäftigte/r (Küchenwirtschaft) E3 2,000 2,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r (Wäscheausbesserin/ -ausbesserer) E3 2,000 2,000 2,000 Gesundheits- und Krankenpfleger/in KR7 2,000 2,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S17 2,000 2,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S15 5,000 5,000 0,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge S14 80,690 80,690 0,000 Erzieher/in S8B 3,000 3,000 0,000 Zwischensumme: 106,190 106,190 105,440 Teilsumme (Teilplan A): 106,190 106,190 105,440 Summe: 106,190 106,190 105,440 Epl. 10 - Seite 397 Vermerke Epl. 10 - Seite 398 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke 42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten Teilplan A Regierungsdirektor/in A15 1,000 1,000 1,000 Sozialoberamtsrätin/-rat A13S 2,000 2,000 2,000 Amtsrätin/-rat A12 1,000 1,000 1,000 Amtsinspektor/in A9S 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: 5,000 5,000 5,000 Teilsumme (Teilplan A): 5,000 5,000 5,000 Summe: 5,000 5,000 5,000 42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Beschäftigte/r mit Sonderentgelt AT1 1,000 1,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E14 4,000 4,000 3,000 Tarifbeschäftigte/r (abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung) E13 13,000 Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge E10 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 2,000 2,000 1,000 Hauswirtschaftsleiter/in E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E9B 1,000 1,000 0,000 7,000 (2128) 13,000 7,000 (2128) 0,000 11,000 7,000 (2128) 6,000 Tarifbeschäftigte/r E8 5,000 5,000 4,000 Tarifbeschäftigte/r E6 10,000 10,000 12,000 Tarifbeschäftigte/r E5 1,000 Tarifbeschäftigte/r (Köchin/Koch) E5 3,000 3,000 (2128) 3,000 3,000 (2128) 3,000 3,000 (2128) Reiniger/in E2 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) 1,000 1,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r E2 3,202 0,202 (2107) 3,202 0,202 (2107) 3,660 1,000 (2107) 1,000 3,000 (2128) Tarifbeschäftigte/r (Haus- und Hofarbeit) Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogin/-pädagoge 3,000 (2128) 2,000 2,000 (2128) 3,000 (2128) E2 2,000 S15 6,000 6,000 0,000 52,202 52,202 50,660 Zwischensumme: 2,000 (2128) 1,000 2,000 Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs Tarifbeschäftigte/r E5-E9 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r E5-E9A 1,000 1,000 0,000 1,000 1,000 1,000 Zwischensumme: Epl. 10 - Seite 399 2,000 (2128) 1051 2022/2023 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Besoldungs-/ Bezeichnung Entgeltgruppe Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen 2022 Vermerke 2023 Vermerke 2021 Vermerke noch Titel 42801, Teilplan A Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E11 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 0,000 1,000 Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E10 1,000 1,000 0,000 2,000 2,000 1,000 Zwischensumme: Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Tarifbeschäftigte/r in der Informations- und Kommunikationstechnik E12 1,000 1,000 0,000 Tarifbeschäftigte/r E11 0,000 0,000 1,000 1,000 1,000 1,000 Teilsumme (Teilplan A): 56,202 56,202 53,660 Summe: 56,202 56,202 53,660 Zwischensumme: Stellenvermerke 2107 Stelleninhaber/in erhält E 6 (ohne Übernahmeverpflichtung). 2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert. 42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten Teilplan A Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk Übersetzer/in E13 0,000 0,000 1,500 1,500 (0103) Tarifbeschäftigte/r E10 0,000 0,000 0,500 0,500 (0103) Tarifbeschäftigte/r E6 0,000 0,000 1,500 1,500 (0103) Zwischensumme: 0,000 0,000 3,500 Teilsumme (Teilplan A): 0,000 0,000 3,500 Summe: 0,000 0,000 3,500 Stellenvermerke 0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg. Epl. 10 - Seite 400 Stellenübersicht 2022/2023 Stellenübersicht Einzelplan 10 Epl. 10 - Seite 401 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Einzelplan 10 Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A haltsjahr B7 B5 B4 B3 B2 1000 2023 2022 2021 1009 2023 2022 2021 - 1010 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 1,000 1011 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 - 1012 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 1,000 1014 2023 2022 2021 - - - - - 1015 2023 2022 2021 - - - - - 1016 2023 2022 2021 - - - - - 1018 2023 2022 2021 - - - - - 1019 2023 2022 2021 - - - - - 1020 2023 2022 2021 - - - - - 1021 2023 2022 2021 - - - - - 1022 2023 2022 2021 - - - - - 1023 2023 2022 2021 - - - - - 1024 2023 2022 2021 - - - - - 1040 2023 2022 2021 - - - 1042 2023 2022 2021 - - 1043 2023 2022 2021 - - 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 Epl. 10 - Seite 402 1,000 - 1,000 - 1,000 1,000 1,000 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 - 3,000 3,000 3,000 5,000 5,000 5,000 4,000 4,000 4,000 3,000 3,000 3,000 1,000 1,000 2,000 1,000 1,000 1,000 - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A B7 B5 - 2,000 2,000 2,000 B4 - 5,000 5,000 4,000 B3 - 2,000 haltsB2 5,000 5,000 5,000 Epl. 10 - Seite 403 Einzelplan 10 jahr - 2023 2022 2021 1051 17,000 17,000 18,000 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Einzelplan 10 Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A haltsjahr 1000 2023 2022 2021 1009 2023 2022 2021 1010 2023 2022 2021 1011 Teilsumme 7,000 7,000 7,000 A16 A15 A14 12,400 12,400 13,400 - 11,000 11,000 13,000 - - - - 8,000 8,000 8,000 53,000 53,000 53,000 45,150 44,150 41,150 - 9,210 9,210 9,210 2023 2022 2021 5,000 5,000 5,000 13,000 13,000 10,750 16,000 14,000 15,000 - 1,000 1,000 1,000 1012 2023 2022 2021 5,000 5,000 5,000 18,000 18,000 19,000 70,000 70,000 76,000 - 30,000 30,000 30,000 1014 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 1,000 - - - 1015 2023 2022 2021 - - - 291,000 291,000 284,000 291,000 291,000 284,000 1016 2023 2022 2021 - - 23,000 23,000 - 70,000 70,000 - 11,000 11,000 - 1018 2023 2022 2021 - 95,000 95,000 95,000 599,000 599,000 579,000 - 675,000 675,000 670,000 1019 2023 2022 2021 - - 56,000 56,000 72,000 170,000 170,000 225,000 11,000 1020 2023 2022 2021 - - 9,000 9,000 7,000 41,000 41,000 40,000 4,000 4,000 4,000 1021 2023 2022 2021 - 40,000 40,000 40,000 462,000 462,000 476,000 - 482,000 482,000 477,000 1022 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 1,000 7,000 7,000 10,000 - 8,000 8,000 11,000 1023 2023 2022 2021 - 6,000 6,000 6,000 - 6,000 6,000 7,000 1024 2023 2022 2021 - 27,000 27,000 27,000 18,000 18,000 18,000 21,000 21,000 20,000 1040 2023 2022 2021 2,000 2,000 3,000 - 2,000 2,000 2,000 - 3,000 2,000 4,000 1042 2023 2022 2021 2,000 2,000 3,000 - 2,000 2,000 2,000 - 6,000 6,000 7,000 1043 2023 2022 2021 - - 4,000 4,000 5,000 A15GD 3,000 3,000 3,000 - Epl. 10 - Seite 404 - - - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A Teilsumme A16 A15 - - 29,000 29,000 31,000 228,000 228,000 227,750 1,000 1,000 1,000 1.337,550 1.334,550 1.327,550 A15GD 590,000 590,000 567,000 Epl. 10 - Seite 405 haltsA14 Einzelplan 10 jahr - 1.558,210 1.557,210 1.548,210 2023 2022 2021 1051 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Einzelplan 10 Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A haltsjahr A14GD A13 A13GD 1000 2023 2022 2021 - 1009 2023 2022 2021 - 1010 2023 2022 2021 1011 2023 2022 2021 - 2,000 2,000 3,741 1012 2023 2022 2021 - 34,259 32,259 16,259 1014 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 1,000 1015 2023 2022 2021 74,000 74,000 73,000 1016 2023 2022 2021 1018 A12 - 17,750 17,750 15,750 37,000 37,000 35,000 - - 1,000 2,000 3,000 10,000 10,000 11,000 - 5,500 5,500 6,500 6,750 5,750 4,750 2,000 2,000 1,000 2,000 2,000 2,000 - 9,000 9,000 11,000 25,000 25,000 26,000 - - - 6.217,875 6.004,487 1.854,400 151,000 151,000 137,000 - 4.148,546 4.148,546 1.679,000 103,000 103,000 - 1.394,789 1.370,339 - 121,000 121,000 - - 242,115 242,115 - 2023 2022 2021 - 4.382,693 4.316,331 1.915,000 - - 158,000 158,000 113,000 1019 2023 2022 2021 384,000 384,000 469,000 2.355,021 2.302,629 1.195,000 489,000 489,000 582,000 - 1.736,385 1.736,385 1.163,500 1020 2023 2022 2021 71,000 71,000 73,000 65,986 59,000 19,000 - - 1.909,000 1.909,000 1.186,000 1021 2023 2022 2021 - 2.849,007 2.849,007 1.189,000 - - 2,000 2,000 2,000 1022 2023 2022 2021 - 41,000 41,000 13,000 - - 1023 2023 2022 2021 - 14,000 14,000 8,000 - - 6,000 6,000 2,000 1024 2023 2022 2021 31,000 31,000 31,000 326,000 326,000 143,000 33,000 33,000 34,000 - 198,000 198,000 79,000 1040 2023 2022 2021 - 2,000 2,000 5,000 - 5,000 5,000 5,000 12,616 10,616 11,100 1042 2023 2022 2021 - 2,000 2,000 6,000 - 3,000 3,000 4,000 14,000 14,000 17,000 1043 2023 2022 2021 - - 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 7,000 7,000 7,000 2,000 2,000 3,000 A13S - Epl. 10 - Seite 406 1,000 - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A A14GD 670,000 670,000 653,000 A13 A13GD - 17.699,630 17.334,052 6.382,400 A13S haltsA12 Einzelplan 10 jahr - 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 2023 2022 2021 1051 794,000 794,000 754,000 46,250 46,250 48,250 8.499,412 8.498,412 4.325,350 2023 2022 2021 Summe Epl. 10 - Seite 407 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Einzelplan 10 Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A haltsjahr A11 A10 A9 A9Z A9S 1000 2023 2022 2021 45,750 45,750 44,375 94,720 91,720 87,720 10,871 10,871 10,871 - 10,000 10,000 12,000 1009 2023 2022 2021 2,000 2,000 2,000 - 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 2,000 1010 2023 2022 2021 11,000 11,000 12,000 5,000 5,000 4,000 1,000 1,000 1,000 - 1011 2023 2022 2021 2,000 2,000 1,000 8,000 8,000 4,000 1,000 1,000 - - 1,000 1,000 1,000 1012 2023 2022 2021 29,500 29,500 29,500 13,000 13,000 17,000 1,000 1,000 2,000 - 5,000 5,000 5,000 1014 2023 2022 2021 - - - - - 1015 2023 2022 2021 - 50,000 50,000 25,000 - - - 1016 2023 2022 2021 - - - - 20,500 20,500 - 1018 2023 2022 2021 - - - - 73,500 73,500 374,000 1019 2023 2022 2021 - 30,000 30,000 30,000 - - - 1020 2023 2022 2021 - 21,000 21,000 19,000 - - - 1021 2023 2022 2021 - 40,000 40,000 20,000 314,000 314,000 14,000 1022 2023 2022 2021 - 3,000 3,000 - - - - 1023 2023 2022 2021 - 10,000 10,000 - - - - 1024 2023 2022 2021 - 1,000 1,000 1,000 - - 2,000 2,000 2,000 1040 2023 2022 2021 21,242 21,242 29,250 7,710 7,710 9,710 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 1042 2023 2022 2021 19,000 19,000 19,000 2,000 2,000 2,000 - - 1043 2023 2022 2021 - - - 1,000 1,000 1,000 Epl. 10 - Seite 408 - 3,000 - 19,000 19,000 36,000 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A A11 A10 A9 A9Z - - - 130,492 130,492 137,125 284,430 281,430 218,430 331,871 331,871 31,871 haltsA9S 3,000 Epl. 10 - Seite 409 Einzelplan 10 jahr 1,000 1,000 1,000 2023 2022 2021 1051 134,000 134,000 434,000 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Einzelplan 10 Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A haltsjahr A8 A7 1000 2023 2022 2021 46,750 44,750 45,750 1009 2023 2022 2021 - 1010 2023 2022 2021 - 1011 2023 2022 2021 1012 A6 0,750 0,750 0,750 Teilsumme - 292,991 287,991 286,616 - - 4,000 6,000 9,000 - - 153,610 151,610 149,610 4,881 4,881 4,881 - - 52,881 50,881 45,372 2023 2022 2021 32,000 32,000 32,000 - 1014 2023 2022 2021 - - 1015 2023 2022 2021 - 1016 2023 2022 2021 - 1018 2023 2022 2021 - 1019 2023 2022 2021 - 1020 2023 2022 2021 - 1021 2023 2022 2021 1022 1,000 266,759 264,759 264,759 - 2,000 2,000 2,000 - 11.228,421 11.015,033 4.341,400 - 1.985,404 1.960,954 - 3,000 3,000 3,000 - 5.986,193 5.919,831 3.749,000 1,000 1,000 1,000 - 5.221,406 5.169,014 3.748,500 - - 2.120,986 2.114,000 1.348,000 - - - 4.208,007 4.208,007 2.257,000 2023 2022 2021 - - - 60,000 60,000 35,000 1023 2023 2022 2021 - - - 42,000 42,000 23,000 1024 2023 2022 2021 - - - 660,000 660,000 358,000 1040 2023 2022 2021 - - 57,568 54,568 69,060 1042 2023 2022 2021 - - - 48,000 48,000 57,000 1043 2023 2022 2021 - - - 4,000 4,000 4,000 2,000 2,000 1,000 5,000 5,000 5,000 - Epl. 10 - Seite 410 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Beamte/innen Haus- Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A halts- A8 A7 - 85,631 83,631 83,631 A6 - 9,750 9,750 9,750 Teilsumme - 1,000 Einzelplan 10 jahr 5,000 5,000 5,000 2023 2022 2021 1051 32.399,226 32.023,648 16.752,317 2023 2022 2021 Summe Epl. 10 - Seite 411 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr 1000 2023 2022 2021 1009 2023 2022 2021 1010 2023 2022 2021 1011 E15 E14 8,000 8,000 3,000 - E13 13,000 13,000 9,000 E12 5,000 5,000 5,000 E11 12,000 12,000 6,000 31,650 30,650 29,000 - 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 - 2,000 2,000 - 5,500 4,500 6,020 12,000 10,000 10,000 2023 2022 2021 3,000 3,000 1,000 6,000 5,000 1,000 9,491 9,491 6,000 - 4,000 4,000 20,000 1012 2023 2022 2021 6,000 5,000 5,000 21,000 18,000 10,000 95,750 94,750 79,500 10,000 10,000 11,000 11,000 8,000 34,750 1014 2023 2022 2021 - 3,110 3,110 2,000 4,000 4,000 5,000 - 1,000 1,000 1015 2023 2022 2021 - - 4.125,537 - 2.327,546 1016 2023 2022 2021 - - 1018 2023 2022 2021 - - 1019 2023 2022 2021 - 1020 2023 2022 2021 - 1021 2023 2022 2021 - 1022 2023 2022 2021 - 1023 2023 2022 2021 1,000 1,000 1,000 1024 2023 2022 2021 5,000 5,000 5,000 1040 2023 2022 2021 3,000 3,000 1,000 8,000 7,000 6,000 13,500 13,500 10,500 3,000 3,000 7,000 9,000 9,000 23,570 1042 2023 2022 2021 2,000 2,000 2,000 6,000 6,000 5,000 10,000 8,000 4,000 1,800 1,800 3,800 4,000 1043 2023 2022 2021 - 5,000 4,000 3,000 - - 2.326,551 - 52,000 - 2,000 2,000 2.375,950 - 866,000 - 36,000 - 728,000 3,000 3,000 1.653,007 - 21,000 22,000 - - 3,000 3,000 8,000 - 21,000 21,000 25,000 4,000 4,000 185,000 - 1,000 1,000 122,000 1,000 2,000 2,000 2,000 - - Epl. 10 - Seite 412 - 2,000 2,000 2,500 - - 2,000 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen E15 E14 E13 haltsE12 E11 Einzelplan 10 jahr - 4,000 4,000 3,000 13,000 13,000 11,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 2023 2022 2021 1051 30,000 29,000 18,000 69,610 63,610 46,020 174,741 169,741 10.863,045 29,800 29,800 30,300 85,650 79,650 4.260,866 2023 2022 2021 Summe Epl. 10 - Seite 413 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr E10 E9 E9B E9A E8 1000 2023 2022 2021 15,550 15,550 17,000 67,262 62,546 60,546 - 11,000 11,000 - 54,120 54,120 55,120 1009 2023 2022 2021 - 6,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 - 1,534 1,534 6,534 1010 2023 2022 2021 9,750 9,750 8,750 25,250 15,750 15,750 - 12,000 12,000 - 47,532 46,532 15,000 1011 2023 2022 2021 5,000 4,000 4,000 2,000 2,000 2,000 - 3,000 3,000 - 8,000 8,000 6,000 1012 2023 2022 2021 6,000 6,000 6,000 22,008 7,800 7,800 - 13,000 13,000 - 48,420 48,420 63,270 1014 2023 2022 2021 1,000 1,000 - 2,000 2,000 2,000 - - - 1015 2023 2022 2021 9,000 9,000 6,000 1.378,654 1016 2023 2022 2021 1,000 1,000 - 1018 2023 2022 2021 1019 - 206,100 95,100 - - - 9,000 9,000 - - 7,000 46,890 - 294,100 294,100 - - 2023 2022 2021 1,000 1,000 2,000 212,450 - 63,800 63,800 - - 1020 2023 2022 2021 67,000 67,000 69,000 625,138 - 441,400 441,400 - 1,328 1021 2023 2022 2021 18,000 18,000 38,000 86,000 3,000 3,000 - 54,000 54,000 - 94,530 94,530 248,000 1022 2023 2022 2021 - 6,000 2,000 2,000 - 1,000 1,000 - 4,000 4,000 - 1023 2023 2022 2021 - 27,000 13,000 13,000 - 3,000 3,000 - 2,000 2,000 16,170 1024 2023 2022 2021 - 19,126 3,000 3,000 - 5,000 5,000 - 29,760 1040 2023 2022 2021 7,000 7,000 7,000 16,000 14,000 14,000 - 3,000 3,000 - 14,000 14,000 10,000 1042 2023 2022 2021 2,750 2,750 32,310 8,000 2,000 2,000 - 2,000 2,000 - 3,000 3,000 4,000 1043 2023 2022 2021 5,000 82,690 Epl. 10 - Seite 414 - 0,500 0,500 - 3.270,602 - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen E10 E9 E9B 3,000 3,000 8,000 2,000 1,000 1,000 - 146,050 145,050 210,060 2.634,468 129,096 127,096 - haltsE9A 1.122,900 1.011,900 - Epl. 10 - Seite 415 E8 Einzelplan 10 jahr 5,000 5,000 4,000 2023 2022 2021 1051 282,136 281,136 3.729,784 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr 1000 2023 2022 2021 1009 2023 2022 2021 1010 E7 E7A 1,000 E6 E5 E4 - 10,000 10,000 10,000 30,500 30,500 30,500 - - 1,191 1,191 1,191 2,000 2,000 2,000 - 2023 2022 2021 - - 8,000 8,000 46,568 1,129 1,129 1,129 - 1011 2023 2022 2021 - - 9,500 9,500 8,500 - - 1012 2023 2022 2021 - - 84,777 84,777 85,527 - - 1014 2023 2022 2021 - - 1,000 1,000 1,000 - - 1015 2023 2022 2021 - - 462,120 462,120 524,720 - - 1016 2023 2022 2021 - - 39,730 39,730 - - - 1018 2023 2022 2021 0,560 0,560 0,560 - 135,440 135,440 135,440 - - 1019 2023 2022 2021 3,550 3,550 3,550 - 123,730 123,730 175,187 19,500 19,500 19,500 1020 2023 2022 2021 - - 51,680 51,680 454,664 4,000 4,000 4,000 1021 2023 2022 2021 5,000 5,000 98,530 - 172,330 172,330 172,330 76,910 76,910 77,910 1022 2023 2022 2021 4,000 - 3,000 3,000 3,000 1,000 1,000 1,000 1023 2023 2022 2021 - - 3,530 3,530 3,530 1,000 1,000 1,000 3,000 3,000 3,000 1024 2023 2022 2021 - - 17,228 17,228 17,228 21,440 21,440 21,440 1,000 1,000 - 1040 2023 2022 2021 - - 6,000 6,000 6,000 - 1042 2023 2022 2021 - - 6,000 6,000 5,000 0,769 0,769 - 2,000 2,000 2,769 1043 2023 2022 2021 - 3,000 3,000 3,750 4,000 4,000 3,000 2,000 2,000 2,000 2,000 Epl. 10 - Seite 416 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 5,000 5,000 5,000 - - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen E7 E7A - 9,110 9,110 107,640 2,000 E6 haltsE5 10,000 10,000 12,000 5,000 5,000 5,000 1.148,256 1.148,256 1.665,635 167,248 167,248 166,479 Epl. 10 - Seite 417 E4 Einzelplan 10 jahr - 2023 2022 2021 1051 15,000 15,000 14,769 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr E3 E2 1000 2023 2022 2021 8,000 8,000 8,500 1009 2023 2022 2021 3,000 3,000 4,000 1010 2023 2022 2021 - 1011 2023 2022 2021 1012 Teilsumme Teilsumme 262,366 259,366 242,382 - - 12,504 12,504 22,504 - - - 120,661 115,661 118,217 - - - - 49,991 47,991 48,500 - - 2023 2022 2021 - - 303,747 295,747 317,055 - - 1014 2023 2022 2021 - - 12,110 11,110 11,000 - - 1015 2023 2022 2021 - - 677,220 566,220 11.633,059 - - 1016 2023 2022 2021 - - 49,730 49,730 - - - 1018 2023 2022 2021 - - 430,100 430,100 2.568,441 - - 1019 2023 2022 2021 - - 214,580 214,580 3.655,637 - - 1020 2023 2022 2021 - - 564,080 564,080 1.918,130 - - 1021 2023 2022 2021 32,750 32,750 32,750 - 464,520 464,520 2.433,527 - - 1022 2023 2022 2021 1,000 1,000 1,000 - 12,000 12,000 37,000 - - 1023 2023 2022 2021 3,000 3,000 3,000 - 55,530 55,530 89,700 - - 1024 2023 2022 2021 9,000 9,000 9,000 67,668 67,668 410,554 - - 1040 2023 2022 2021 - - 80,500 79,500 87,070 - - 1042 2023 2022 2021 - - 38,319 36,319 70,879 - - 1043 2023 2022 2021 - 13,500 13,500 105,440 4,000 4,000 5,000 - KR7 0,779 0,779 0,779 1,000 1,000 2,000 Epl. 10 - Seite 418 2,000 2,000 - 2,000 2,000 - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen E3 E2 Teilsumme - 6,202 6,202 6,660 49,202 49,202 52,660 60,750 60,750 63,250 7,981 7,981 9,439 3.478,328 3.345,328 23.821,755 haltsKR7 2,000 2,000 - Epl. 10 - Seite 419 Teilsumme 2,000 2,000 - Einzelplan 10 jahr 2023 2022 2021 1051 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr S18 S17 S15 S14 S12 1000 2023 2022 2021 - - - - - 1009 2023 2022 2021 - - - - - 1010 2023 2022 2021 1,000 1,000 - - - - 1,000 1,000 - 1011 2023 2022 2021 4,000 4,000 - 21,000 21,000 - - - 1,000 1,000 - 1012 2023 2022 2021 11,000 11,000 - 19,000 19,000 - - - 12,000 12,000 - 1014 2023 2022 2021 - - - - - 1015 2023 2022 2021 - 40,000 40,000 - 177,000 177,000 - - - 1016 2023 2022 2021 - - - - - 1018 2023 2022 2021 - - - - 1019 2023 2022 2021 - - - - - 1020 2023 2022 2021 - 12,000 12,000 - 14,000 14,000 - - - 1021 2023 2022 2021 - 21,000 21,000 - - - - 1022 2023 2022 2021 - - - - - 1023 2023 2022 2021 - - - - - 1024 2023 2022 2021 - - - - 1040 2023 2022 2021 4,000 4,000 - 23,078 23,078 - 5,000 5,000 - 1042 2023 2022 2021 3,000 3,000 - 8,000 7,000 - 33,060 33,060 - 4,000 4,000 - - 1043 2023 2022 2021 2,000 2,000 - 5,000 5,000 - 80,690 80,690 - - - 1,000 1,000 - Epl. 10 - Seite 420 7,000 7,000 - - 1,000 1,000 - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen S18 S17 S15 - - 23,000 23,000 - 147,078 146,078 - 6,000 6,000 247,060 247,060 - haltsS14 S12 Einzelplan 10 jahr - - 2023 2022 2021 1051 84,690 84,690 - 15,000 15,000 - 2023 2022 2021 Summe Epl. 10 - Seite 421 Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr S11B 1000 2023 2022 2021 - 1009 2023 2022 2021 1010 2023 2022 2021 1011 S9 S8B S8A Teilsumme - - - - - - 1,000 1,000 - - - - - 2,000 2,000 - 2023 2022 2021 - - - - 26,000 26,000 - 1012 2023 2022 2021 - - - - 42,000 42,000 - 1014 2023 2022 2021 - - - - - 1015 2023 2022 2021 - 37,000 37,000 - 1016 2023 2022 2021 4,000 4,000 - 1018 2023 2022 2021 1019 1,000 1,000 - - 1.315,886 1.280,886 - 3.256,972 3.158,972 - 4.826,858 4.693,858 - - 301,100 301,100 - 1,000 1,000 - 306,100 306,100 - 44,800 44,800 - - 1,100 1,100 - 1,300 1,300 - 54,200 54,200 - 2023 2022 2021 20,500 19,500 - - 108,300 108,300 - 7,900 7,900 - 136,700 135,700 - 1020 2023 2022 2021 1,100 1,100 - 233,900 233,900 - 492,498 492,498 - 757,498 757,498 - 1021 2023 2022 2021 - - - - 21,000 21,000 - 1022 2023 2022 2021 - - - - - 1023 2023 2022 2021 - - 2,060 2,060 - 14,940 14,940 - 17,000 17,000 - 1024 2023 2022 2021 - 13,900 13,900 - 25,400 25,400 - 46,900 46,900 - 1040 2023 2022 2021 - - - - 33,078 33,078 - 1042 2023 2022 2021 - - - - 48,060 47,060 - 1043 2023 2022 2021 - - - 90,690 90,690 - 6,600 6,600 - 4,000 4,000 - Epl. 10 - Seite 422 3,000 3,000 - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen S11B S9 S8B - - 78,000 77,000 - 41,000 41,000 - 1.979,246 1.944,246 - haltsS8A 3.800,010 3.702,010 - Epl. 10 - Seite 423 Teilsumme Einzelplan 10 jahr 6,000 6,000 - 2023 2022 2021 1051 6.415,084 6.280,084 - 2023 2022 2021 Summe Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Einzelplan 10 Stellen nach Entgeltgruppen haltsjahr AT5 AT2 AT1 AT Teilsumme 1000 2023 2022 2021 - 1009 2023 2022 2021 - - - - - 1010 2023 2022 2021 - - - - - 1011 2023 2022 2021 - - 1012 2023 2022 2021 - 1014 2023 2022 2021 - - - - - 1015 2023 2022 2021 - - - - - 1016 2023 2022 2021 - - - - - 1018 2023 2022 2021 - - - - - 1019 2023 2022 2021 - - - - - 1020 2023 2022 2021 - - - - - 1021 2023 2022 2021 - - - 35,000 35,000 35,000 35,000 35,000 35,000 1022 2023 2022 2021 - - - - - 1023 2023 2022 2021 - - - - - 1024 2023 2022 2021 - - - 1040 2023 2022 2021 - 1042 2023 2022 2021 1043 2023 2022 2021 1,000 1,000 - 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 - Epl. 10 - Seite 424 1,000 1,000 1,000 - 3,000 3,000 3,000 1,000 1,000 - - 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 - 2,000 2,000 1,000 2,000 2,000 2,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 1,000 - 3,000 3,000 2,000 - - 2,000 2,000 1,000 - - - Stellenübersicht 2022/2023 Planmäßige Tarifbeschäftigte Haus- Stellen nach Entgeltgruppen AT5 AT2 - 1,000 1,000 - AT1 - 5,000 5,000 3,000 haltsAT Teilsumme Einzelplan 10 jahr 1,000 1,000 1,000 - 1,000 1,000 1,000 2023 2022 2021 1051 6,000 6,000 5,000 36,000 36,000 36,000 48,000 48,000 44,000 2023 2022 2021 Summe Epl. 10 - Seite 425 Stellenübersicht 2022/2023 Einzelplan 10 Haus- Planmäßige Planmäßige halts- Beamte/innen Tarifbe- jahr Richter/innen schäftigte Insgesamt 1000 2023 2022 2021 299,991 294,991 293,616 265,366 262,366 245,382 565,357 557,357 538,998 1009 2023 2022 2021 4,000 6,000 9,000 13,504 13,504 22,504 17,504 19,504 31,504 1010 2023 2022 2021 161,610 159,610 157,610 122,661 117,661 118,217 284,271 277,271 275,827 1011 2023 2022 2021 57,881 55,881 50,372 76,991 74,991 48,500 134,872 130,872 98,872 1012 2023 2022 2021 271,759 269,759 269,759 347,747 339,747 318,055 619,506 609,506 587,814 1014 2023 2022 2021 2,000 2,000 2,000 12,110 11,110 11,000 14,110 13,110 13,000 1015 2023 2022 2021 11.228,421 11.015,033 4.341,400 5.504,078 5.260,078 11.633,059 16.732,499 16.275,111 15.974,459 1016 2023 2022 2021 1.985,404 1.960,954 - 355,830 355,830 - 2.341,234 2.316,784 - 1018 2023 2022 2021 5.986,193 5.919,831 3.749,000 484,300 484,300 2.568,441 6.470,493 6.404,131 6.317,441 1019 2023 2022 2021 5.221,406 5.169,014 3.748,500 351,280 350,280 3.655,637 5.572,686 5.519,294 7.404,137 1020 2023 2022 2021 2.120,986 2.114,000 1.348,000 1.321,578 1.321,578 1.918,130 3.442,564 3.435