2022/2023
Haushaltsplan
von Berlin
für die
Haushaltsjahre 2022/2023
Band 10
Einzelplan 10
Bildung, Jugend und Familie
Herausgeberin: Senatsverwaltung für Finanzen
2022
Druck: docupoint GmbH, Otto-von-Guericke-Allee 14, 39179 Barleben
Inhaltsverzeichnis
Band/Seite
Haushaltsgesetz
1
Gesamtplan
1
Anlagen zum Haushaltsplan
1
Einzelplan 01 Abgeordnetenhaus
2
Einzelplan 02 Verfassungsgerichtshof
2
Einzelplan 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister
3
Einzelplan 05 Inneres, Digitalisierung und Sport
4
Einzelplan 06 Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
6
Einzelplan 07 Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
7
Einzelplan 08 Kultur und Europa
8
Einzelplan 09 Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
9
Einzelplan 10 Bildung, Jugend und Familie
10 -
5
Kapitel 1000 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service - .......................
10 -
17
Kapitel 1009 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Personalüberhang - .................................................................
10 -
47
Kapitel 1010 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung - ........................
10 -
49
Übersicht zum Haushaltsplan des Pestalozzi-Fröbel-Hauses ....
10 -
82
Übersicht zum Haushaltsplan 2022/2023 des Lette-Vereins .....
10 -
83
Wirtschaftsplan der Stiftung Planetarium Berlin..........................
10 -
84
Produktdarstellung .....................................................................
10 -
87
Kapitel 1011 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der
beruflichen und zentral verwalteten Schulen - ...........................
10 -
93
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 109
Kapitel 1012 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen - .....
10 - 113
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 147
Kapitel 1014 Berliner Landeszentrale für politische Bildung ...........................
10 - 151
Kapitel 1015 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen - ........................................................................
10 - 155
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 159
Kapitel 1016 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen - ..........................................................
10 - 163
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 169
Kapitel 1018 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien - ............................................................................
10 - 171
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 175
Kapitel 1019 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen - .................................................
10 - 177
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 183
Kapitel 1020 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren - .....................................
10 - 187
Produktdarstellung .....................................................................
10 - 193
Seite 3
Band/Seite
Kapitel 1021 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen - ........................................................
10 - 197
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 211
Kapitel 1022 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule - ...................................................
10 - 215
Kapitel 1023 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin - ..........................
10 - 221
Kapitel 1024 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen - ...................................................
10 - 229
Kapitel 1040 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung - .........................................
10 - 241
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 257
Kapitel 1041 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung - ..................................
10 - 263
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 269
Kapitel 1042 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz - .....................................................
10 - 271
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 285
Kapitel 1043 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz - ...........................................
10 - 289
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 293
Kapitel 1045 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und
Leistungen außerhalb SGB VIII - ..............................................
10 - 295
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 301
Kapitel 1051 Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
10 - 305
Produktdarstellung ....................................................................
10 - 311
Stellenplan .....................................................................................................
10 - 313
Stellenübersicht .............................................................................................
10 - 401
Einzelplan 11 Integration, Arbeit und Soziales
11
Einzelplan 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
12
Einzelplan 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe
13
Einzelplan 15 Finanzen
14
Einzelplan 20 Rechnungshof
2
Einzelplan 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
2
Einzelplan 22 Beauftragte/Beauftragter für die Berliner Polizei und
Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter
2
Einzelplan 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments
5
Einzelplan 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke
14
Einzelplan 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
14
Seite 4
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Allgemeine Erläuterungen
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gliedert sich wie folgt:
Abteilungen
Zentraler Service:
Information, Bürgerberatung, Fachkräftegewinnung und -beratung, Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Innere Dienste, Bau- und Immobilienangelegenheiten
Finanzen, Haushalt, KLR, Zuwendungsprüfung, Vergabeangelegenheiten
IT-Steuerung und IT-Board des Ressorts
Rechtsreferat (Justiziariat)
Personal-, Gesundheits-, Organisations- und Geschäftsprozessmanagement
Personalstelle/Landesfamilienkasse
Schulaufsicht:
operative Schulaufsicht allgemeinbildende Schulen,
Schulpsychologie
Unterstützung und Beratung der Schulen
Personalmanagement der Schulen
Bildungsstatistik und Prognose
Schulentwicklungsplanung, Schulbaufinanzierung
ministerielle Aufgaben des Bildungswesens
Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens
Rahmenlehrpläne
Schulen in freier Trägerschaft
allgemeinbildende Schulen
Lehrkräftebildung
Schulinspektion
Erwachsenenbildung
schulische berufliche Bildung, zentralverwaltete Schulen
IT-Datenmanagement, Talente Check
Schulpsychologie und Inklusion
Grundsatzangelegenheiten im Bereich der beruflichen und zentralverwalteten Schulen
operative Schulaufsicht berufliche und zentralverwaltete Schulen sowie OSZ
Schulträgerschaft der beruflichen und zentralverwalteten Schulen
Übergang Schule-Beruf
Europaangelegenheiten
Jugend und Kinderschutz
Jugend- und Familienrecht
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Jugendarbeit, Kinderschutz, Prävention, Kinder- und Jugenddelinquenz
individuelle Hilfen und Verträge
Berliner Notdienst Kinderschutz
Familie und frühkindliche Bildung
Kindertagesbetreuung, vorschulische Bildung
Familienpolitik und Familienförderung
Adoptionsvermittlung
Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut
Aus- und Fortbildung
Einrichtungsaufsicht, sozialpädagogische Fachkräfte
Gesamtjugendhilfeplanung, IT-Fachverfahren, Haushalt und Finanzierung
zentrale Vormundschafts- und Unterhaltsvorschusskasse
Der Aufsicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstehen:
Nachgeordnete Einrichtungen
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)
Epl. 10 - Seite 5
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Lette-Verein
Pestalozzi-Fröbel-Haus
Stiftung Planetarium Berlin
Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Stiftung Demokratische Jugend
Für jede Abteilung ist mindestens ein eigenes Kapitel eingerichtet.
Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bewirtschafteten Hochbaumaßnahmen des Einzelplans und
ihre korrespondierenden Einnahmen werden im Kapitel 1250 (MG 10 - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
ausgewiesen.
Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), dem Flexibudget für präventive
Angebote im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie der Elternkurse für alle werden im Kapitel 2710 - Aufwendungen
der Bezirke - Bildung, Jugend und Familie - abgebildet.
Die Ausgaben für die Bezirke zum Neubau von Schulen und Schulsporthallen werden im Kapitel 2712 - Aufwendungen der
Bezirke - Stadtentwicklung und Wohnen - abgebildet.
Die Ausgaben der verfahrensunabhängigen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) werden in dem Kapitel 2510 Informations- und Kommunikationstechnik - Bildung, Jugend und Familie und im Kapitel 2557 - Informations- und Kommunikationstechnik - Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg - (SFBB) in der Maßnahmengruppe 31 (MG
31) ausgewiesen.
Die Ausgaben im Rahmen der Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft für Sanierung, Umbau, Erweiterung und Ersatzbau von Schulgebäuden werden in dem Kapitel 2920 – Kommunalinvestitionsprogramm – abgebildet.
Regelung zur Deckungsfähigkeit der Hauptgruppe 8:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Hauptgruppe 8 des Einzelplans 10, mit Ausnahme der Obergruppe
86, sind untereinander deckungsfähig, im Übrigen deckungsberechtigt gemäß § 20 Abs. 1 LHO.
Epl. 10 - Seite 6
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
B. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
Gruppierungsübersicht
Ansatz / €
Kennzahl
Ist / €
Bezeichnung
2022
2023
2021
2020
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen
aus Schuldendienst und dgl.
34.041.500
32.380.500
22.752.000
31.282.562,16
11
Verwaltungseinnahmen
32.840.700
31.179.700
21.571.700
30.750.545,30
12
Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
1.197.800
1.197.800
1.177.300
532.016,86
13
Einnahmen aus der Veräußerung von
Gegenständen und Beteiligungen, aus
Kapitalrückzahlungen und dgl.
1.000
1.000
1.000
---
16
Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
1.000
1.000
1.000
---
18
Darlehensrückflüsse aus sonstigen
Bereichen
1.000
1.000
1.000
---
Einnahmen
1
2
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
139.926.800
135.001.800
105.047.800
111.332.091,39
23
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
74.575.000
76.907.000
61.203.000
71.242.158,00
26
Schuldendiensthilfen und Erstattungen
von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
1.000
1.000
1.000
15,55
27
Zuschüsse von der EU
23.327.000
16.202.000
5.273.000
5.722.856,21
28
Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
42.022.800
41.890.800
38.569.800
33.848.916,07
29
Vermögensübertragungen, soweit
nicht für Investitionen
1.000
1.000
1.000
518.145,56
Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
79.567.000
58.176.000
101.766.000
35.863.192,89
33
Zuweisungen für Investitionen aus
dem öffentlichen Bereich
79.296.000
57.905.000
101.496.000
34.883.835,00
35
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und
Stöcken
18.000
18.000
17.000
219.046,38
38
Haushaltstechnische Verrechnungen
253.000
253.000
253.000
760.311,51
Summe Einnahmen
253.535.300
225.558.300
229.565.800
178.477.846,44
3
Epl. 10 - Seite 7
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Gruppierungsübersicht
Ansatz / €
Kennzahl
Ist / €
Bezeichnung
2022
2023
2021
2020
Ausgaben
4
Personalausgaben
3.373.980.000
3.462.267.900
3.263.042.300
3.009.976.905,63
41
Aufwendungen für Abgeordnete und
ehrenamtlich Tätige
11.600
11.600
15.200
9.680,00
42
Bezüge, Entgelte und Nebenleistungen
3.297.514.400
3.373.899.800
3.172.946.200
2.954.328.323,61
44
Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
44.499.200
43.439.700
42.657.300
47.940.587,81
45
Sonstige personalbezogene Ausgaben
6.392.800
6.392.800
5.368.600
7.698.314,21
46
Globale Mehr- und Minderausgaben
für Personalausgaben
25.562.000
38.524.000
42.055.000
---
5
Sächliche Verwaltungsausgaben,
militärische Beschaffungen usw.,
Ausgaben für den Schuldendienst
388.531.800
357.115.600
290.789.700
242.177.122,37
388.531.800
357.115.600
290.789.700
242.177.122,37
1.287.965.600
1.214.221.600
1.120.105.100
1.069.325.875,60
51-54 Sächliche Verwaltungsausgaben
6
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
63
Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
25.377.100
25.462.100
22.739.100
21.205.734,94
67
Erstattungen an sonstige Bereiche
415.151.200
403.640.200
381.368.200
369.900.264,77
68
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
847.437.300
785.119.300
715.997.800
678.219.875,89
Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
119.721.000
110.644.000
117.749.000
37.599.060,17
8
81
Erwerb von beweglichen Sachen
59.436.000
59.904.000
86.258.000
13.099.811,73
89
Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
60.285.000
50.740.000
31.491.000
24.499.248,44
Besondere Finanzierungsausgaben
-4.655.000
-6.806.000
-46.999.000
985.550,53
17.000
17.000
16.000
852.381,35
-4.675.000
-6.826.000
-47.017.000
---
3.000
3.000
2.000
133.169,18
5.165.543.400
5.137.443.100
4.744.687.100
4.360.064.514,30
9
91
Zuführungen an Rücklagen, Fonds
und Stöcke
97
Globale Mehr- und Minderausgaben
98
Haushaltstechnische Verrechnungen
Summe Ausgaben
Epl. 10 - Seite 8
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Funktionenübersicht
Ansatz / €
Kennzahl
Ist / €
Bezeichnung
2022
2023
2021
2020
Einnahmen
0
Allgemeine Dienste
778.400
778.400
747.400
448.610,17
01
Politische Führung und zentrale Verwaltung
778.400
778.400
747.400
448.610,17
1
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
118.687.200
116.614.200
108.613.700
64.740.980,90
11
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
22.663.000
22.479.000
15.678.000
17.126.978,01
12
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
95.931.200
94.042.200
92.906.700
47.293.462,94
15
Sonstiges Bildungswesen
93.000
93.000
29.000
320.539,95
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
133.795.700
107.891.700
119.931.700
112.308.897,48
21
Verwaltung für soziale Angelegenheiten
9.800
9.800
9.800
---
23
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und
Ähnliches (ohne Leistungen nach dem
SGB VIII)
84.676.000
83.008.000
74.238.000
75.696.026,10
25
Arbeitsmarktpolitik
2.953.000
3.085.000
1.710.000
373.503,38
26
Kinder- und Jugendhilfe nach dem
SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)
19.576.900
19.576.900
18.807.900
19.339.483,77
27
Kindertagesbetreuung nach dem SGB
VIII
24.440.000
72.000
24.482.000
15.647.816,13
29
Sonstige soziale Angelegenheiten
2.140.000
2.140.000
684.000
1.252.068,10
8
Finanzwirtschaft
274.000
274.000
273.000
979.357,89
81
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
3.000
3.000
3.000
---
85
Rücklagen
18.000
18.000
17.000
219.046,38
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
253.000
253.000
253.000
760.311,51
Summe Einnahmen
253.535.300
225.558.300
229.565.800
178.477.846,44
Epl. 10 - Seite 9
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Funktionenübersicht
Ansatz / €
Kennzahl
Ist / €
Bezeichnung
2022
2023
2021
2020
Ausgaben
0
Allgemeine Dienste
127.664.700
115.422.000
107.237.500
104.830.371,50
01
Politische Führung und zentrale Verwaltung
127.664.700
115.422.000
107.237.500
104.830.371,50
1
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
4.500.567.800
4.537.954.500
4.258.856.800
3.918.106.041,42
11
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
3.204.030.600
3.290.779.300
3.089.468.300
2.898.914.585,53
12
Allgemeinbildende und berufliche
Schulen
1.256.129.600
1.202.862.500
1.132.490.100
996.511.379,32
14
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende und dergleichen
1.201.000
1.201.000
1.201.000
583.125,00
15
Sonstiges Bildungswesen
17.659.600
18.355.700
17.111.400
15.412.518,04
18
Kultur und Religion
21.547.000
24.756.000
18.586.000
6.684.433,53
2
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
513.226.300
449.298.400
380.290.200
333.398.054,27
21
Verwaltung für soziale Angelegenheiten
9.800
9.800
9.800
---
23
Familienhilfe, Wohlfahrtspflege und
Ähnliches (ohne Leistungen nach dem
SGB VIII)
158.140.000
153.970.000
139.098.000
147.604.409,88
25
Arbeitsmarktpolitik
17.834.400
18.266.400
15.587.400
13.903.808,97
26
Kinder- und Jugendhilfe nach dem
SGB VIII (ohne Kindertagesbetreuung)
175.150.000
161.952.100
129.490.000
115.003.273,94
27
Kindertagesbetreuung nach dem SGB
VIII
144.113.000
96.114.000
80.093.000
41.447.086,94
29
Sonstige soziale Angelegenheiten
17.979.100
18.986.100
16.012.000
15.439.474,54
3
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
2.031.000
2.031.000
1.751.000
1.577.305,12
32
Sport und Erholung
2.031.000
2.031.000
1.751.000
1.577.305,12
8
Finanzwirtschaft
22.053.600
32.737.200
-3.448.400
2.152.741,99
85
Rücklagen
17.000
17.000
16.000
852.381,35
86
Sonstiges
1.146.600
1.019.200
1.495.600
1.167.191,46
88
Globalposten
20.887.000
31.698.000
-4.962.000
---
89
Haushaltstechnische Verrechnungen
3.000
3.000
2.000
133.169,18
Summe Ausgaben
5.165.543.400
5.137.443.100
4.744.687.100
4.360.064.514,30
Epl. 10 - Seite 10
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
C. Übersicht zu den in den Kapiteln des Einzelplans enthaltenen Maßnahmengruppen
Bezeichnung (Maßnahmengruppe)
Ansatz
2022
T€
Ansatz
2023
T€
Ansatz
2021
T€
Rechnung
2020
€
Politisch-Administrativer Bereich:
32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Kapitel 1000 -Politisch-Administrativer Bereich
und Service -
22.409,0
22.418,0
23.499,3
22.682.810,23
182,0
182,5
82,0
81.291,81
02 – Bonus-Programm
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42734, 52534, 53434, 68434)
17.671,0
18.171,0
18.653,0
17.454.663,12
03 – Verfügungsfonds für Schulen
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42780, 42880, 51980, 52580,
53380, 53480, 54180, 68480)
12.830,0
12.380,0
12.300,0
8.333.546,66
04 – Bildungsverbünde
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42777, 53477, 68477)
1.169,0
2.069,0
869,0
670.638,66
56.872,0
61.372,0
77.064,0
19.307.000,00
56.872,0
61.372,0
77.064,0
2.934.367,44
06 – Berlin-Challenge
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42781, 42881, 52581, 53481,
68481)
5.000,0
7.000,0
10.000,0
3.233.805,19
31 – Ausgaben für verfahrensunabhängige IKT
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 51160, 51169)
2.258,0
2.758,0
0,0
0,0
2.060,0
2.610,0
0,0
0,0
17.178,0
20.187,0
14.318,0
179.789,53
Bereich Jugend:
32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Kapitel 1051 - Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg Ausgaben (Titel 51168, 51185, 52536, 81259)
Bereich Bildung:
05 – Digitalpakt Schule
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Einnahmen (Titel 23112, 33401)
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 42784, 51184, 52584, 68574,
81211-81228)
32 – Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
Kapitel 1011 - Schulträgerschaft und operative
Schulaufsicht der beruflichen und zentral verwalteten Schulen -Ausgaben (Titel 51185)
Kapitel 1012 - Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Ausgaben (Titel 51185, 52536)
Epl. 10 - Seite 11
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
D. Gender Budgeting
Die im Einzelplan 10 erstellten Informationen zu geschlechtssensitiven Daten entsprechen den von der Arbeitsgruppe „Gender Budget“ entwickelten Vorgaben. Mit den getroffenen Aussagen zum Gender Budget wird die Verwendung von Haushaltsmitteln für weibliche und männliche Nutzer dort nachgewiesen, wo dies auf der Basis der ermittelten Daten möglich und von
gleichstellungspolitischem Informationsgehalt ist.
Zum Sachstand und zur Weiterentwicklung der Gender-Budget-Analyse wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den jeweiligen Kapiteln verwiesen.
Anzahl der Titel Hgr. 6 mit Gendererläuterungen: 41
mit erhobenem
Geschlechterverhältnis
41
mit Zielsetzung
und Steuerung
4
Anmerkungen
ohne Zielsetzung
und Steuerung
(nicht erforderlich) *
ohne Zielsetzung
und Steuerung
(nicht möglich) **
13
24
* Das im jeweiligen Bereich fachpolitisch angestrebte Geschlechterverhältnis ist bereits vorhanden bzw. erreicht
worden oder entspricht nahezu dem Geschlechterverhältnis einer Referenzebene.
** Hier sind auch die Titel berücksichtigt worden, bei denen eine Zielsetzung genannt wird, aber keine Steuerbarkeit
gesehen wird.
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (siehe Titel- bzw. Kapitelerläuterung):
Kapitel 1010
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens; allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
68419 Förderung des Sports
68509 Zuschuss an das Pestalozzi-Fröbel-Haus
68511 Zuschuss an den Lette-Verein
Kapitel 1011
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
63621 Beiträge an die Unfallkasse
67101 Ersatz von Ausgaben
Kapitel 1012
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Kapitel 1014
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Kapitel 1015
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Grundschulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel
68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Kapitel 1016
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Gemeinschaftsschulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel
68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Epl. 10 - Seite 12
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Kapitel 1018
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Gymnasien
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel
68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Kapitel 1019
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Integrierte Sekundarschulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und dem Titel
68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Kapitel 1020
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sonderpädagogische Förderzentren
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und den Titeln
67181 Leistungen für Pflege und Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Kapitel 1021
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Berufsbildende Schulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und den Titeln
67101 Ersatz von Ausgaben
67105 Beförderung behinderter Kinder
68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Kapitel 1022
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Staatliche Technikerschule
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen
Kapitel 1023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen
Kapitel 1024
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Zentralverwaltete Schulen
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen
Kapitel 1040
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Jugend und Landesjugendamt
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
63621 Beiträge an die Unfallkasse
67109 Ersatz von Ausgaben
68199 Unterstützungen und sonstige Geldleistungen aus Erbschaften
68356 Landeszuschüsse für Beschäftigung
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
89360 Standardanpassungen in Einrichtungen des Fachvermögens der Abteilung Jugend
Kapitel 1041
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Familienpolitik und Familienförderung
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
68409 Zuschüsse an Organisationen zur Durchführung von Erholungsreisen
68427 Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
Epl. 10 - Seite 13
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Kapitel 1042
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
67101 Ersatz von Ausgaben
68424 Zuschüsse für Eingliederungsmaßnahmen
68425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
68490 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
68695 Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020)
Kapitel 1043
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Berliner Notdienst Kinderschutz
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen
Kapitel 1045
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen und zu den Titeln
67147 Heimerziehung für alleinstehende minderjährige Asylbewerber/innen nach dem KJHG
67176 Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
68184 Leistungen nach dem SGB VIII für Deutsche im Ausland
68422 Zuschüsse für Familienberatungsstellen
68435 Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
Kapitel 1051
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
siehe Ausführungen zu den Allgemeinen Erläuterungen
Epl. 10 - Seite 14
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
E. Produktdarstellung
Ziel der erweiterten Kameralistik ist es, neben den kameralen Haushaltsansätzen auch den inhaltlich-fachlichen Bezug zu
den damit erbrachten Leistungen (Produkte) und deren Kosten herzustellen. Die Produktdarstellung enthält die Kosten- und
soweit verfügbar Mengendaten bzw. Kennzahlen zu den Produktbereichen oder Produktgruppen und den dazugehörigen
externen Produkten, Ministeriellen Geschäftsfeldern (MGF) und Projekten, die dem jeweiligen Kapitel direkt zugeordnet werden konnten. Es werden jeweils die Istkosten der Geschäftsjahre 2019 und 2020 dargestellt. Die Produktdarstellung erfolgt
nur in ausgewählten, dafür geeigneten Kapiteln und in der Regel nur über Kostenträger mit erheblicher finanzieller Relevanz.
Auf den Ebenen der operativen oder strategischen Ziele (Produktgruppen oder -bereiche) sind die Verwaltungskosten, die
Transfers und die Gesamtsummen entsprechend aggregiert. Auf der Ebene der Kostenträger werden zusätzlich die Mengen
und die errechneten Stückkosten ausgewiesen. Die Verwaltungskosten setzen sich aus Sach- und Personalkosten, Erstattungen von Kosten an Dritte (Transferkosten), kalkulatorischen Kosten, Verrechnungskosten und Umlagen von Gemeinkosten zusammen und bilden die Summe der so genannten Verwaltungskosten.
Die Abweichungen zwischen den Istkosten und Istausgaben sind systembedingt. So finden die jahresbezogenen Investitionsausgaben ihre Entsprechung in den kalkulatorischen Kosten (als kalkulatorische Abschreibungen). Die in der Obergruppe
43 enthaltenen Versorgungsausgaben des Landes Berlin werden in der Kostenrechnung als kalkulatorische Pensionen am
Ort ihrer Entstehung abgebildet. Die Zinsausgaben werden nicht direkt in der KLR abgebildet sondern finden ihre Entsprechung in den gebuchten kalkulatorischen Zinsen. Der kalkulatorische Zinssatz wird im Rahmen der Anlagenbuchhaltung auf
Anlagegüter erhoben. Über die Umlagen der Gemeinkosten fließen die Kosten der politisch-administrativen Bereiche sowie
der Leitungsbereiche in die externen Produkte, ministeriellen Geschäftsfelder (MGF) oder Projekte ein. Die Kosten der internen Servicebereiche werden über interne Produktverrechnungen dargestellt. Die Ausgaben der Hauptgruppe 6 werden dann
den Verwaltungskosten als Transferkosten zugeordnet, wenn die Leistungserstellung durch Dritte dem Grund nach auch von
der Verwaltung selbst erbracht werden kann. In diesen Fällen werden - obwohl die Leistungserstellung außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung erbracht wird - zuordenbare Transferausgaben im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
(KLR) wie Kosten der Verwaltung behandelt und als Transferkosten bezeichnet.
Folgt die Zahlung aus der Hauptgruppe 6 einer zentralen politischen Schwerpunktsetzung zur Förderung bestimmter Bereiche
oder handelt es sich dabei um Zahlungen an anspruchsberechtigte Personen in deren eigener Verfügungsgewalt, so werden
diese neben den Verwaltungskosten als Transfers abgebildet. Transfers eignen sich insbesondere für eine Ergänzung um
Kennziffern oder ziel- und wirkungsorientierte Steuerungsinformationen.
Die IST-Erträge umfassen den im Kosten- und Ertragsarten-Plan (KEA-Plan) definierten Ertragsartenbereich „801“ der zentral
erwirtschafteten Erträge sowie den Ertragsartenbereich „802“ der dezentral erwirtschafteten Erträge.
Produktdarstellungen finden sich in den Kapiteln:
1010; 1011; 1012; 1015; 1016; 1018; 1019; 1020; 1021; 1040; 1041; 1042; 1043; 1045; 1051
Zusammenfassende Übersicht 60 - SenBildJugFam
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgerbereiche
5
Personalkosten
2.508.442.040
2.342.818.072
+7,07
Kostenträgergruppen
32
Sachkosten
28.172.382
24.612.566
+14,46
172
Transferkosten
806.887.042
717.016.316
+12,53
Verrechnungskosten
3.282.205
5.228.248
-37,22
Produkte
MGF
128
34
325.455.846
633.163.451
330.640.401
509.344.245
-1,57
+24,31
Projekte
10
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
Summe Verwaltungskosten
4.305.402.967
3.929.659.848
+9,56
Anzahl der
Kostenträger
davon
Transfers
289.572.557
279.081.704
+3,76
Gesamtsumme
4.594.975.524
4.208.741.552
+9,18
Epl. 10 - Seite 15
Epl. 10 - Seite 16
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für den Leitungsbereich, die Personalvertretungen, und die Abteilung
„Zentraler Service“ mit den Referaten „Innere Dienste, Bau- und Immobilienangelegenheiten, "Finanzen, Vergabe, Personal/Stellenwirtschaft, Kosten-/Leistungsrechnung (KLR), Zuwendungsprüfung" „IT-Steuerung und IT-Board des Ressorts“,
„Recht (Justiziariat)“ „Personal-, Gesundheits-, Organisations- und Geschäftsprozessmanagement“, „Information, Bürgerberatung, Fachkräftegewinnung und -beratung (Servicestelle), Presse“ sowie „Personalstelle/Landesfamilienkasse“ sowie die
Einnahmen und Ausgaben gemäß Unterhaltsvorschussgesetz.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur
Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Die Erhebung Geschlecht sensitiver Daten für dieses Kapitel erfolgt nur für die Personalausgaben. Bei den anderen Ausgaben der Hauptgruppen 6 und 8 in diesem Kapitel handelt es sich nicht um Zuwendungen (Zuschüsse an den Zuwendungsempfänger), sondern um gesetzliche Leistungen nach dem UhVorschG sowie Weiterreichen der erzielten Einnahmen von
den Unterhaltspflichtigen an den Bund sowie Ausgaben für Geräte, technische Einrichtungen und Ausstattungen für den
allgemeinen Bereich und die verfahrensabhängige IKT.
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
348
100
353
107
369
123
Relativer Anteil
78
22
77
23
75
25
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
4.315,76 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
4.914,66 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
annähernder Gleichverteilung der höherwertigen Stellen durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren
Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen
wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 17
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11132
011
Ersatz von Prozesskosten
11903
011
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
1.000
1.000
1.000
—
438.000
438.000
438.000
103.360,35
Einnahmen auf Grund von Rückgriffsmaßnahmen bei der Regulierung von Selbstversicherungs- und Haftpflichtansprüchen
und auf Grund von Ersatzleistungen Dritter in Fällen einer Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten.
11915
(neu)
011
Rückzahlungen von Stipendien
1.000
1.000
11921
011
Rückzahlungen von Zuwendungen
1.000
1.000
1.000
—
Rückzahlungen von Zuwendungen aus ESF- und EFRE-Mitteln aus vergangenen Haushaltsjahren.
11979
011
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
47,75
Einnahmen aus dem Verkauf von ausgesonderten Sachen sowie Einnahmen, die nicht einem anderen Titel zugeordnet werden können.
12406
011
Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken
2.400
2.400
2.400
2.000,00
Einnahmen aus der Vermietung von Stellplätzen auf dem Grundstück des Bürodienstgebäudes Bernhard-Weiß-Straße 6.
13108
811
Erlösbeteiligungen aus Verkäufen
bebauter Grundstücke des Verwaltungsvermögens
1.000
1.000
1.000
—
Beteiligung am Verkauf von Grundstücken des Fachvermögens, die nicht mehr zur Erfüllung fachlicher Aufgaben benötigt
werden.
23131
237
Anteil des Bundes an den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
59.176.000
57.508.000
52.097.000
57.720.367,39
Der Ansatz enthält den nach § 8 UhVorschG (Unterhaltsvorschussgesetz) zu erbringenden Anteil des Bundes in Höhe von
40 Prozent an den Unterhaltsleistungen. (vgl. auch Erläuterungen zu Titel 68109).
Mehr aufgrund von Anpassung an Ist.
26101
011
Ersatz von Verwaltungsausgaben
1.000
1.000
1.000
15,55
Einnahmen gemäß Verwaltungsgebührenordnung, z. B. Anfertigung von Aktenauszügen für Rechtsanwälte.
28131
237
Ersatz von Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz
25.500.000
25.500.000
22.141.000
17.975.658,71
Verstärkungsvermerk
Mehreinnahmen dienen zu 40 Prozent zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 63113.
Ersatz verauslagter Unterhaltsleistungen durch die Unterhaltspflichtigen auf Grund der nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz
(UhVorschG) auf Berlin übergegangenen Ansprüche; 40 Prozent der Einnahmen bei diesem Titel sind nach § 8 UhVorschG
an den Bund abzuführen (vgl. auch die Erläuterungen zu Titel 63113).
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
85.122.400
14,0 %
Epl. 10 - Seite 18
83.454.400
-2,0 %
74.683.400
75.801.449,75
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben
42100
011
Amtsbezüge
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
42260
011
Bezüge der Beamtinnen/Beamten
für Maßnahmen im Rahmen des
Wissenstransfers
176.000
177.000
174.000
168.625,25
11.162.000
11.529.000
12.347.000
9.053.561,56
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern.
Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung
des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen/Wissensmanager und Dialogbegleiterinnen/Dialogbegleiter, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
42701
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.000
1.000
1.000
71.731,10
42722
(neu)
011
Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)
144.000
144.000
42735
011
Stipendien für Studierende in spezifischen Bedarfsberufsgruppen
7.000
7.000
1.000
5.919,20
42760
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Rahmen des
Wissenstransfers
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern.
Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung
des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen/Wissensmanager und Dialogbegleiterinnen/Dialogbegleiter, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
18.633.000
18.995.000
14.115.000
15.303.286,91
42811
011
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
1.603.000
2.621.000
741.000
881.008,25
42860
011
Entgelte für Tarifbeschäftigte für
Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung,
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern.
Dazu gehören u. a. die folgenden Maßnahmen: Stellendoppelbesetzungen, Unterstützungsleistungen zur Implementierung
des Wissenstransfers und Sicherung des Wissens, Beschäftigung und Qualifizierung von Wissensmanagerinnen/Wissensmanager und Dialogbegleiterinnen/Dialogbegleiter, Honorare für Senior-Expertinnen/Experten.
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
44304
011
Beiträge an die Unfallkasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
44379
011
Sonstige Fürsorgeleistungen für
Dienstkräfte
506.000
521.000
565.000
476.535,58
7.045.000
7.045.000
5.297.000
7.044.783,39
895.000
895.000
814.000
1.894.562,51
Aufwendungen bei Dienstunfällen von Beamtinnen/Beamten im Zusammenhang mit erlittenen Gesundheitsschäden
45201
011
Nachversicherungen
1.000
1.000
1.000
—
45300
011
Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
1.000
1.000
1.000
—
45903
011
Prämien für besondere Leistungen
18.800
18.800
18.800
1.337.733,03
Epl. 10 - Seite 19
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51101
Fkt
011
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Geschäftsbedarf
550.000
Ansatz
2021
550.000
Ist (Rest/R)
2020
515.000
566.009,83
7.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/51101 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
630.000
210.000
210.000
210.000
400.000
200.000
200.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
47.000
47.000
94.000
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Ansatz 2021
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Wegstreckenentschädigungen und Fahrgelder für
Dienstgänge innerhalb Berlins ..............................
Beschaffung von Bürobedarf ................................
Vordrucke insbesondere für die Personalstelle
Beschaffung von Büchern, Broschüren, Aufklärungsmitteln und -schriften von besonderer Bedeutung, Zeitungen, Gesetzestexten, Fachbüchern und -zeitschriften zur Erhaltung und Ergänzung des Bestandes, insbesondere Ergänzungsabonnements für Lose-Blattsammlungen .............
Rechtsdatenbank JURIS und Beck online ............
Dienstpostaustausch und Portokosten .................
Telefongesprächsgebühren ..................................
Servicepauschale aus dem Rahmenvertrag des
VBB-Firmentickets für Landesbedienstete im ministeriellen Bereich für die Umsetzung des Rahmenvertrages ........................................................
Ansatz 2022
Ansatz 2023
10.000 €
150.500 €
10.000 €
10.000 €
165.000 €
10.000 €
10.000 €
165.000 €
10.000 €
85.000 €
30.000 €
165.000 €
57.000 €
85.000 €
50.000 €
220.000 €
0€
85.000 €
50.000 €
220.000 €
0€
0€
507.500 €
rd. 508.000 €
10.000 €
550.000 €
10.000 €
550.000 €
Mehr wegen der Stellenaufwüchse in den vergangenen Jahren.
51135
011
Digitalisierung optimierter Geschäftsprozesse nach dem EGovG
Bln
Siehe Maßnahmegruppe 32
51136
011
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51140
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
76.700
76.700
120.000
40.000
40.000
40.000
60.000
76.700
64.502,82
30.000
30.000
Ausgaben für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Geräten und Büroinventar sowie für Wartungen und Instandhaltung.
51168
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51185
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 10 - Seite 20
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51426
(neu)
Fkt
011
Bezeichnung
Verbrauchsmittel für medizinische
Zwecke
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
13.563.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
4.950.000
Bereitstellung von Schnelltests zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes für pädagogisches und nichtpädagogisches Personal an den Berliner Schulen, Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen
51479
011
Allgemeine Verbrauchsmittel
51701
011
Bewirtschaftungsausgaben
—
—
—
37.337,10
1.243.000
1.243.000
1.243.000
1.265.838,86
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Für 2023
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
1.243.000
1.243.000
Ab 2024
1.243.000
Betriebs- und Nebenkosten für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der SenBJF (Beschäftigtenvertretungen, Schulaufsichten, Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren,
Schulpraktische Seminare sowie Regionale Fortbildungen) und für die Jugendberufsagenturen.
51715
011
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
4.922.000
4.790.000
3.917.000
3.639.733,31
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
—
30.392.000
2.732.000
2.693.000
2.653.000
22.314.000
—
—
—
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
2.172.861
2.058.052
10.674.262
Standort
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
BDG Bernhard-Weiß-Straße 6
1.630.800 €
1.551.050 €
1.572.660 €
15.990 €
16.180 €
16.470 €
875.240 €
1.039.400 €
997.730 €
Projektgruppe eGovernment@School,
49.270 €
53.310 €
54.360 €
Schulpraktisches Seminar Pankow
34.840 €
37.870 €
38.610 €
0€
73.180 €
74.610 €
113.390 €
140.020 €
142.760 €
10.620 €
35.330 €
36.010 €
Hauptstandort Verwaltung SenBJF
Lernort Polizeigefängnis
BDG Flottenstraße 28-42
Personalstelle SenBJF
BDG Alt-Friedrichsfelde
Beschäftigungsvertretung und Schulaufsicht Lichtenberg
BDG Buschkrugallee 95
Jugendbewährungshilfe
Außenstellen Jugendbewährungshilfe
Nazarethkirchstraße 49a
Epl. 10 - Seite 21
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Standort
Ansatz 2021
Boxhagener Straße 115
Westerwaldstraße 29
Ansatz 2022
Ansatz 2023
11.590 €
15.000 €
15.270 €
5.950 €
14.930 €
15.140 €
283.810 €
316.780 €
322.210 €
61.370 €
86.750 €
87.380 €
0€
55.000 €
55.000 €
93.740 €
85.200 €
93.710 €
BDG Levetzowstraße 1-2
Medienforum und Schulinspektion
DG Hardenbergstraße 22/24 Amerikahaus
Erster Standort Berliner Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit
Zweiter Standort
Berliner Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit
DG Frankfurter Allee 71-77
Klärungsstelle unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
(UMF) und Schulpsychologisches Beratungszentrum Region 13
BDG Franz-Jacob-Straße 4b
62.550 €
58.560 €
59.840 €
0€
120.830 €
123.470 €
360.000 €
358.140 €
360.930 €
87.300 €
85.580 €
85.580 €
220.000 €
326.050 €
328.470 €
0€
349.050 €
232.300 €
Beschäftigungsvertretungen und Schulaufsicht MarzahnHellersdorf
0€
101.920 €
76.390 €
Leadership.lab
(Führungskräfteakademie)
0€
1.000 €
1.000 €
3.916.460 €
4.921.130 €
4.789.900 €
rd. 3.917.000 €
rd. 4.922.000 €
rd. 4.790.000 €
Arbeitsgruppe Pro Schul
SIBUZ Lichtenberg
DG Dorotheenstraße
Verwaltungsbereich III G SenBJF und Studienzentrum für
Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS)
DG Breitenbachstraße 10 / Innungsstraße 40
Gremien und Schulaufsicht Reinickendorf
BDG Rhinstr. 46
Verwaltungsbereich SenBJF
Buckower Damm 110-114
Beschäftigungsvertretungen, Schulaufsicht, SIBUZ und Regionale Fortbildung Neukölln
Fritz-Lang-Str. 6
Mehr aufgrund der Anmietung zusätzlicher Flächen am Standort Rhinstraße 46 zur Unterbringung der Beschäftigten aus den
Stellenaufwüchsen der DKA 2020/21 im ministeriellen Bereich der SenBJF sowie an den Standorten Franz-Jacob-Str. 2-4,
Buckower Damm 110-114 und Fritz-Lang-Straße 6 zur Unterbringung der Beschäftigten der Außenstellen (z. B. Beschäftigungsvertretungen, Schulaufsichten, SIBUZ und Regionalen Fortbildungen). Des Weiteren wird ein zweiter Standort für die
Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit eingerichtet. Die Beträge basieren auf den Vorausberechnungen der BIM GmbH.
Epl. 10 - Seite 22
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51801
Fkt
011
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
3.178.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Ansatz
2021
3.178.000
Ist (Rest/R)
2020
3.280.000
3.111.113,13
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
3.178.000
3.178.000
4.738.000
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Miete für Räume zur Unterbringung der Beschäftigten der Jugendberufsagenturen, für die Durchführung von Veranstaltungen
der regionalen Lehrerfortbildung, für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der SenBildJugFam (Beschäftigtenvertretungen, Schulaufsichten, Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren, Schulpraktische Seminare), sowie für die Durchführung von Personalversammlungen.
Standort
1.
2.
3.
4.
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
Miete für Räume zur Durchführung von Personalversammlungen
3.100 €
3.100 €
3.100 €
Mieter-Vermieter-Model
Miete für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften
durch Außenstellen der SenBJF
3.000.000 €
2.898.700 €
2.898.700 €
Miete zur Anmietung von Seminarräumen zur
Durchführung von Veranstaltungen der Lehrerfortbildung
120.000 €
120.000 €
120.000 €
Miete für die Unterbringung der Jugendberufsagenturen
156.200 €
156.200 €
156.200 €
3.279.300 €
3.178.000 €
3.178.000 €
rd. 3.280.000 €
Weniger in Anpassung an die tatsächlichen Ausgaben für die Nutzung bezirklicher Liegenschaften durch Außenstellen der
SenBJF.
51802
011
Mieten für Fahrzeuge
1.000
1.000
—
1.000
Anmietung von Fahrzeugen; z. B. Reisebusse im Zusammenhang mit Führungen für ausländische Delegationen.
51803
011
Mieten für Maschinen und Geräte
136.000
136.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
448.000
112.000
112.000
112.000
112.000
—
136.000
99.458,13
—
—
—
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
124.000
24.000
24.000
Ausgaben für die Miete von Hochleistungskopierern in der Repro und von Wasserspendern für die Dienstgebäude der
SenBJF.
Epl. 10 - Seite 23
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51820
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2022
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
Beträge in EURO
Ansatz
2023
7.634.000
7.769.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
6.069.000
5.193.491,92
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
—
46.983.000
4.012.000
3.952.000
3.918.000
35.101.000
—
—
—
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
3.687.225
3.755.199
19.214.514
Standort
Ansatz 2021
BDG Bernhard-Weiß-Straße 6
Hauptstandort Verwaltung SenBJF inkl.
außerschulischer Lernort "Polizeigefängnis Keibelstraße"
Lernort Polizeigefängnis
Ansatz 2022
Ansatz 2023
2.788.900 €
7.810 €
2.716.780 €
7.810 €
2.716.780 €
7.810 €
864.530 €
831.760 €
844.200 €
70.930 €
57.650 €
71.040 €
57.650 €
71.040 €
57.650 €
0€
79.090 €
79.090 €
93.900 €
93.900 €
93.900 €
Nazarethkirchstraße 49a
12.690 €
12.890 €
13.080 €
Boxhagener Straße 115
19.210 €
20.170 €
20.480 €
4.980 €
5.060 €
5.140 €
456.670 €
456.670 €
456.670 €
87.040 €
87.050 €
87.050 €
BDG Flottenstraße 28-42
Personalstelle SenBJF
BDG Alt-Friedrichsfelde
Projektgruppe eGovernment@School,
Schulpraktisches Seminar Pankow
Beschäftigungsvertretung, Schulaufsicht und Schulpraktisches Seminar
Lichtenberg
BDG Buschkrugallee 95
Jugendbewährungshilfe
Außenstellen Jugendbewährungshilfe
Westerwaldstraße 29
BDG Levetzowstraße 1-2
Medienforum und Schulinspektion
DG Hardenbergstraße 22/24 Amerikahaus
Erster Standort Berliner Landeszentrale
für Politische Bildungsarbeit
Epl. 10 - Seite 24
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
0€
125.530 €
125.530 €
151.460 €
151.460 €
208.900 €
86.680 €
73.640 €
74.750 €
0€
313.410 €
321.170 €
636.940 €
648.120 €
666.330 €
Gremien und Schulaufsicht Reinickendorf
128.880 €
133.500 €
137.500 €
BDG Rhinstr. 46
Verwaltungsbereich SenBJF
600.000 €
943.500 €
943.500 €
0€
638.720 €
638.720 €
BV und Schulaufsicht Marzahn-Hellersdorf
0€
165.000 €
198.000 €
Leadership.lab (Führungskräfteakademie)
0€
1.000 €
1.000 €
6.068.270 €
7.633.750 €
7.768.290 €
rd. 6.069.000 €
rd. 7.634.000 €
rd. 7.769.000 €
Titel
Fkt
Bezeichnung
Standort
Zweiter Standort
Berliner Landeszentrale für Politische
Bildungsarbeit
DG Frankfurter Allee 71-77
Klärungsstelle unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (UMF) und Schulpsychologisches Beratungszentrum Region 13
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
BDG Franz-Jacob-Straße 4b
Arbeitsgruppe Pro Schul
SIBUZ Lichtenberg
DG Dorotheenstraße
Verwaltungsbereich III G SenBJF und
Studienzentrum für Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS)
DG Breitenbachstraße 10 / Innungsstraße 40
Buckower Damm 110-114
AST Neukölln ohne SPS
Fritz-Lang-Str. 6
Mehr aufgrund der Anmietung zusätzlicher Flächen am Standort Rhinstraße 46 zur Unterbringung der Beschäftigten aus den
Stellenaufwüchsen der DKA 2020/21 im ministeriellen Bereich der SenBJF sowie an den Standorten Franz-Jacob-Str. 2-4,
Buckower Damm 110-114 und Fritz-Lang-Straße 6 zur Unterbringung der Beschäftigten der Außenstellen (z. B. Beschäftigungsvertretungen, Schulaufsichten, SIBUZ und der Regionalen Fortbildungen). Des Weiteren wird ein zweiter Standort für
die Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit eingerichtet. Die Beträge basieren auf den Vorausberechnungen der BIM
GmbH.
51910
011
Kleiner Unterhaltungsbedarf
2.200
Ausgaben für Reparaturen und kleinere Unterhaltungsmaßnahmen.
Epl. 10 - Seite 25
2.200
2.200
349,00
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
51920
Fkt
011
Bezeichnung
Unterhaltung der baulichen Anlagen für die IKT
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
56.000
40.000
160.000
40.000
60.000
60.000
—
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
97.000
66.165,36
—
—
Bauliche Maßnahmen für die IKT, insbesondere zum Anschluss weiterer Außenstellen in bezirklichen Liegenschaften an das
Berliner Landesnetz.
51925
011
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
736.000
136.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
156.000
52.000
52.000
52.000
—
136.000
154.748,50
—
—
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
684.000
84.000€
84.000
Ausgaben für die Wartung und Instandsetzung sowie die nutzerspezifischen Nebenkosten der Bürodienstgebäude.
Standort
1.
Ansatz 2021
Anpassung Standortsicherheitskonzepte
SenBJF
Ansatz 2022
Ansatz 2023
5.000 €
5.000 €
5.000 €
2.
BDG Bernhard-Weiß-Straße 6
37.200 €
37.200 €
37.200 €
3.
BDG Flottenstraße 28-42 (Personalstelle
SenBJF)
21.250 €
21.250 €
21.250 €
BDG Alt-Friedrichsfelde (Projektgruppe
eGovernment@School und Schulpraktisches Seminar Lichtenberg)
10.000 €
5.000 €
5.000 €
BDG Buschkrugallee 95 (Jugendbewährungshilfe)
9.970 €
9.970 €
9.970 €
350,00 €
350,00 €
4.
5.
6.
Außenstellen Bewährungshilfe
Nazarethkirchstraße 49a
Boxhagener Straße 115
110,00 €
120,00 €
120,00 €
Westerwaldstraße 29
55,00 €
100,00 €
100,00 €
BDG Levetzowstraße 1-2 (Medienforum
und Schulinspektion)
14.820 €
14.820 €
14.820 €
BDG Hardenbergstraße 22/24 Amerikahaus (Landeszentrale für Politische Bildung)
8.525 €
8.525 €
8.525 €
9.
BDG Frankfurter Allee 71-77
5.525 €
5.525 €
5.525 €
10.
BDG Franz-Jacob-Straße 4b
5.000 €
5.000 €
5.000 €
7.
8.
Epl. 10 - Seite 26
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
11.
12.
13.
14.
15.
Fkt
Bezeichnung
Standort
Dorotheenstraße
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz 2021
Ansatz
2021
Ansatz 2022
Ist (Rest/R)
2020
Ansatz 2023
11.500 €
11.500 €
11.500 €
6.600 €
6.600 €
6.600 €
BDG Rhinstr. 46
0€
2.990 €
2.990 €
Buckower Damm 110-114
0€
401.500 €
1.500 €
Fritz-Lang-Str. 6
0€
200.550 €
550 €
135.555 €
736.000 €
136.000 €
BDG Breitenbachstraße 10 / Innungsstraße 40
rd. 136.000 €
Mehr wegen der IKT-konformen Herrichtung der Flächen zur Unterbringung der Außenstellen Neukölln und Marzahn-Hellersdorf.
52501
011
Aus- und Fortbildung
99.800
100.000
75.200
57.136,13
60.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/52501 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
90.000
30.000
30.000
30.000
—
30.000
10.000
10.000
10.000
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
1.
2.
Gebühren bzw. Entgelte für die Teilnahme von Beschäftigten (außer Lehrkräften und unterrichtsnahes Personal) an kostenpflichtigen Veranstaltungen der Aus- und Fortbildung (Seminare, Arbeitstagungen, Erfahrungsaustausche, bedeutsame Studienfahrten) im Rahmen der Personalentwicklung
und des Brandschutzes.
15.200 €
39.800 €
40.000 €
Diskriminierungskritische Qualifizierung im Bereich
Schule
60.000 €
60.000 €
60.000 €
75.200 €
99.800 €
100.000 €
Mehr auf Grund des zunehmenden Bedarfs an spezifischen fachbezogenen Schulungen sowie kostenpflichtigen Schulungen,
die nicht durch die VAK angeboten werden, Schulungsbedarf der Gremien an PersVG-Grundlagenschulungen aufgrund ausscheidender und nachrückender PR-Mitglieder sowie Vorsorge für ein gestuftes Aus- und Weiterbildungskonzept für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes (EGovG).
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52601
011
Gerichts- und ähnliche Kosten
220.000
220.000
152.000
Ausgaben für Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren sowie für Kataster- und Grundbuchauszüge.
Epl. 10 - Seite 27
353.366,28
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
52610
Fkt
011
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Gutachten
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
87.100
88.900
266.700
88.900
88.900
88.900
177.800
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
85.300
51.772,13
88.900
88.900
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Für 2022
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2023
Ab 2024
87.100
Gewährleistung einer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten im Ministerialbereich
der SenBJF (ohne pädagogisches Personal) durch externe Fachleute entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz.
52638
011
Gutachten für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52703
011
Dienstreisen
20.000
20.000
29.200
14.364,24
Dienstreisen im Sinne des Reisekostenrechts insbesondere für die Amtsleitung und für Mitglieder der Personalvertretungen
zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen (§ 42 Abs. 3, PersVG).
52906
011
Repräsentation, Empfänge, Feierlichkeiten, Kontaktpflege
6.700
6.700
6.700
8.761,35
1.772.000
3.007.308,24
Aufwendungen für Pressekonferenzen, Tagungen, Sitzungen und Repräsentationsmittel.
53101
011
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1.600.000
1.053.000
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
3.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
2.000.000
1.000.000
1.000.000
Für 2022
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
3.
Ansatz 2022
Ansatz 2023
Broschüren, Flyer, Plakate
Redaktion, Layout, Druck und Herausgabe von Broschüren und Flyer mit Informationen, um die Bürgerinnen und Bürger Berlins zielgruppengerecht über die
Bereiche Familie, Jugend und Kinder sowie Schule zu
informieren.
2.
Ab 2024
360.000
Ansatz 2021
1.
Für 2023
422.000 €
550.000 €
388.000 €
Maßnahmen für die Werbung von Fachkräften (z. B.
Berlin-Tage für Lehrkräfte und Erzieher, Stellenanzeigen und Werbeanzeigen, Informationspublikationen für
pädagogische Fachkräfte, Werbe- und Informationsmaßnahmen für potentielle Lehramtsstudierende und
Erzieher
850.000 €
725.000 €
500.000 €
Berliner Schulbauoffensive
Webauftritt, Newsletter, Printprodukte, Social Media
350.000 €
250.000 €
100.000 €
Fachkräftesicherung
Epl. 10 - Seite 28
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz 2021
4. Jugend
Kampagnen für familienpolitische Initiativen
5.
53111
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
Ansatz 2022
Ist (Rest/R)
2020
Ansatz 2023
100.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
25.000 €
15.000 €
1.772.000 €
1.600.000 €
1.053.000 €
Berufsbildung
Stadtweite Imagekampagnen
011
Ansatz
2021
20.400
20.900
20.000
17.771,83
1.000
1.000
145,00
26.100
12.603,80
Ausgaben für Ausschreibungen und die Ausgestaltung von Auswahlverfahren.
53301
011
Kränze, Blumenspenden, Nachrufe
1.000
Blumen, Kränze und Nachrufe für verstorbene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
54002
011
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
26.700
27.300
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
75.000
25.000
25.000
25.000
50.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
25.000
25.000
Für 2022
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2023
Ab 2024
25.000
Ausgaben im Rahmen des Gesundheitsmanagements für Maßnahmen zur Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes auf der Grundlage der DV Gesundheit (u. a. für externe Beratung, Kurse etc.) sowie Maßnahmen des Personalmanagements (z. B. Beschäftigtenbefragungen sowie Führungskräfte-Feedbacks).
54003
011
Geschäftsprozessoptimierung
1.050.000
1.300.000
3.688.000
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
5.700.000
1.300.000
2.200.000
2.200.000
4.400.000
2.200.000
2.200.000
Deckungsvermerk:
Der Titel ist deckungsfähig gegenüber dem Titel 51135, im Übrigen deckungsberechtigt.
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
800.000
Ausgaben für die Geschäftsprozessoptimierung nach dem Berliner E-Government-Gesetz (EGovG).
Epl. 10 - Seite 29
720.547,73
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
54010
Fkt
011
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Dienstleistungen
599.000
Ansatz
2021
699.000
Ist (Rest/R)
2020
1.246.000
539.681,50
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
100.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/54010 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
2.949.000
699.000
1.060.000
1.190.000
2.250.000
1.060.000
1.190.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
65.900
130.000
130.000
Ausgaben für die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen (u. a. für die Entsorgung von Altmöbeln und Altakten, für die
Prüfung ortsveränderlichen elektrischen Geräte lt. ASiG), für anwaltliche Beratung bei Vergabeverfahren und für die Unterstützung der Fachabteilungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Ziele des Europäischen Rahmens für Bildung und
Ausbildung, für die Qualitätsbeauftragte Schule, Steuerberatung und diskriminierungskritischen Beratung sowie für Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit temporären Aufgaben und Steuerberatung.
2021
1.
2.
3.
4.
5.
2022
2023
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Qualitätsmanagements im Bereich
Schule (Qualitätsbeauftragte/r)
31.500 €
40.000 €
40.000 €
Externe Unterstützung der Fachabteilungen bei
der Ausarbeitung und Umsetzung der Ziele des
Europäischen Rahmens für Bildung und Ausbildung (ET 2020).
100.000 €
100.000 €
100.000 €
Beratung und Unterstützung bei der Durchführung
von EU-Vergabeverfahren
30.000 €
30.000 €
30.000 €
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in den
BDG der SenBJF
30.000 €
30.000 €
30.000 €
Externe Unterstützung durch Arbeitnehmerüberlassung
900.000 €
200.000 €
300.000 €
Sonstige Dienstleistungen (u. a. für die Entsorgung von Altmöbeln und Altakten, Baumschnitt,
Installation von Wasserspendern in den Bürodienstgebäuden sowie Wartung, Pflege und Anpassung Informationsschilder auf den U-Bahnhöfen Alexanderplatz etc.)
54.500 €
55.000 €
55.000 €
Intervention, Prozessbegleitung und diskriminierungskritische Organisationsentwicklung Schulen
0€
100.000 €
100.000 €
Externe Unterstützung durch einen Steuerberater
im Zusammenhang mit der Neufassung des § 2b
Umsatzsteuergesetz
0€
24.000 €
24.000 €
6.
7.
8.
Epl. 10 - Seite 30
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
2021
9.
Kooperationsvereinbarung über kita-Belegplätze
für Beschäftigte für Beschäftigte des Ministerialbereiches der SenBJF im Zusammenhang mit
"Audit Beruf und Familie"
Ansatz
2021
2022
Ist (Rest/R)
2020
2023
0€
20.000 €
20.000 €
1.146.000 €
599.000 €
699.000 €
Mehr wegen der Inanspruchnahme externer Unterstützung im Rahmen diskriminierungskritischer Maßnahmen im Bereich
Schule und der Inanspruchnahme externer Unterstützung im Zusammenhang mit der Neufassung des § 2b Umsatzsteuergesetz.
54034
011
Leistungen der Selbstversicherung
1.000
1.000
1.000
—
Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen.
54077
011
Steuern, Abgaben
1.000
1.000
1.000
—
54078
011
Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Pflichtplätze nach dem Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch-
1.000
1.000
1.000
—
Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach dem, von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf der Grundlage
der Schwerbehindertenquote des Vorjahres, festgelegten Betrag.
Für 2020 wurde keine Ausgleichsabgabe erhoben.
54079
011
Verschiedene Ausgaben
3.500
3.600
3.400
2.236,47
Ausgaben für Sachschäden bei Dienstunfällen nach § 78 LBG, Sitzungsgelder und Kostenentschädigungen für die Personalvertretungen sowie Ausgaben, die keinem anderen Titel zugeordnet werden können.
54606
011
Sächliche Ausgaben für Maßnahmen im Rahmen des Wissenstransfers
1.000
1.000
1.000
—
Die Ausgaben dienen der strategischen und operativen Umsetzung des Wissensmanagements in der Berliner Verwaltung
mit dem Ziel die Wissenskompetenz der Dienststellen und ihrer Beschäftigten zu stärken und den Wissenstransfer zu sichern.
63113
237
Anteil des Bundes an den Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
10.200.000
10.200.000
8.857.000
6.928.379,75
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben sind nur deckungsberechtigt; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen.
Anteil von 40 Prozent an den bei Titel 28131 erzielten Einnahmen von den Unterhaltspflichtigen, der nach § 8 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) an den Bund abzuführen ist.
Vgl. auch Erläuterung und Verstärkungsvermerk zu Titel 28131. Mehrausgaben dürfen in Höhe von 40 Prozent der eingegangenen Mehreinnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
68109
237
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
147.940.000
143.770.000
130.241.000
140.676.030,13
Ausgaben auf Grund des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG).
2022 mehr in Anpassung an die zu erwartenden Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie.
2023 wird davon ausgegangen, dass mit dem Übergang der Pandemie in eine endemische Lage wieder mehr Unterhaltspflichtige in der wirtschaftlichen Lage sind, den Unterhalt zu zahlen.
Die Höhe der monatlichen Unterhaltsleistung gemäß UhVorschG richtet sich nach der Höhe des monatlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe (AS) des Kindes (1. AS 0 bis 5 Jahre; 2. AS 6 bis 11 Jahre; 3. AS 12 bis 17 Jahre), von der
im Regelfall das monatliche Kindergeld für ein erstes Kind abzuziehen ist (§ 2 Abs. 1 und 2 UhVorschG i. V. m. § 1612a Abs.
1 Satz 3 Nummer 1, 2 oder 3 BGB und § 66 EStG oder § 6 BKGG).
Unterhaltsleistung wird längstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eines Kindes gewährt.
(vgl. auch Erläuterung zu Titel 23131).
Beträge in EURO
Epl. 10 - Seite 31
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
68406
Fkt
011
Bezeichnung
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Ansatz
2022
Ansatz
2023
—
Ansatz
2021
—
Ist (Rest/R)
2020
—
966.633,68
Zusätzliche Vorsorge, die ausschließlich für Tarifsteigerungen bei Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern im Einzelplan 10, die den TdL-Tarifabschluss 2019 analog anwenden, eingesetzt wird.
81230
011
Erneuerung Ticketsystem
Siehe Maßnahmegruppe 32
81232
(neu)
011
Entwicklung eines Bildungsportals
für die Erwachsenenbildung
Siehe Maßnahmegruppe 32
81240
011
Modernisierung und Anpassung
des Fachverfahrens ISBJ Kita
Siehe Maßnahmegruppe 32
81242
011
Einführungsprojekt ISBJ-Jugendhilfe
Siehe Maßnahmegruppe 32
81243
011
Ausbau DataWarehouse Jugend
Siehe Maßnahmegruppe 32
81244
011
Einführung e-Akte für die Fachverfahren ISBJ
Siehe Maßnahmegruppe 32
81250
011
Umsteuerung auf eine zentrale,
webbasierte Fachanwendung im
Rahmen von eGovernment@School
Siehe Maßnahmegruppe 32
81251
011
Einführung eines Fachkräfteportals
für die Ganztags- Schule (Ganztag)
Siehe Maßnahmegruppe 32
81252
011
Einführung einer Aus- und Fortbildungsdatenbank
Siehe Maßnahmegruppe 32
81253
011
Projekt Zentrale KommunikationsVerfahren (ZKV)
Siehe Maßnahmegruppe 32
81254
011
Konsolidierung der internen Fachverfahren und Migration
Siehe Maßnahmegruppe 32
81255
011
Anpassung und Erweiterung des
Fachverfahrens LiV
Siehe Maßnahmegruppe 32
81256
011
Projekt Open Educational Resources (OER)
Siehe Maßnahmegruppe 32
81257
011
Projekt Administration und Ressourcenverwaltung im Privatschulbereich
Siehe Maßnahmegruppe 32
81258
(neu)
011
Externes Datenbackup und Verbesserung der Informationssicherheit
Siehe Maßnahmegruppe 32
81259
011
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
Epl. 10 - Seite 32
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
81279
Fkt
011
Bezeichnung
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
20.000
20.000
Ansatz 2022
Ersatzbeschaffung von Büro- und Funktionsmöbeln für die Jugendbewährungshilfe
Ansatz
2021
20.000
20.000 €
20.000 €
20.000 €
880
Verstärkungsmittel
19.828,52
Ansatz 2023
Ersatzbeschaffung Möblierung für Besprechungs- und Seminarräume
97110
(neu)
Ist (Rest/R)
2020
1.000
20.000 €
1.000
Vorsorge für erwartete höhere Ausgaben im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine in den Fachkapiteln, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht hinreichend
konkretisierbar auf die einzelnen Ausgabezwecke und Fachkapitel aufgeteilt werden konnten.
Die Verstärkungsmittel sind zentral bei Kapitel 2931 Titel 97110 veranschlagt und können von der für Finanzen zuständigen
Senatsverwaltung nach Maßgabe des § 50 LHO als Verstärkungsmittel zu Kapitel 1000 Titel 97110 umgesetzt werden. Anschließend kann die für Bildung, Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung die Ansätze der sachlich in Betracht kommenden Titel in den Fachkapiteln nach Maßgabe des § 37 Absatz 6 LHO verstärken, um dort höhere Ausgaben zu leisten
(verbindliche Erläuterung).
97203
880
Pauschale Minderausgaben
-4.676.000
Epl. 10 - Seite 33
-6.827.000
-47.017.000
—
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
In dieser Maßnahmengruppe werden die Ausgaben der verfahrensabhängigen IKT der SenBJF, insbesondere für die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ), eGovernment@School, das Lehrer- und Informationsverfahren (LiV), die Ressourcenverwaltung Privatschulen sowie für weitere Fachanwendungen nachgewiesen.
Weiterhin sind hier die Mittel für den Betrieb der IT-Endgeräte der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehern und Lehrkräften veranschlagt.
51135
011
Digitalisierung optimierter Geschäftsprozesse nach dem EGovG
Bln
1.844.000
1.344.000
1.724.000
397.985,72
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene
Verpflichtungen
3.900.000
1.300.000
1.300.000
1.300.000
Für 2022
2.600.000
1.300.000
1.300.000
Für 2023
Ab 2024
1.500.000
-
-
Ausgaben für die Digitalisierung von optimierten Geschäftsprozessen nach dem Berliner E-Government-Gesetz.
51136
011
Geschäftsbedarf für die verfahrensabhängige IKT
26.000
26.000
26.000
20.924,68
Ausgaben für die Nutzung der Output-Management-Komponente des ITDZ für Anschreiben an Eltern und diverse Träger im
Zusammenhang mit ISBJ.
51168
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
30.000
30.000
81.000
3.786,58
13.698.000
13.234.743,71
Ersatzbeschaffungen und Reparaturen im Bereich der verfahrensabhängigen IKT.
51185
011
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene
Verpflichtungen
14.514.000
15.347.000
4.812.000
1.214.000
1.897.000
1.701.000
—
—
—
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
13.495.000
13.500.000
13.500.000
Ansatz 2021
1.
2.
3.
Ansatz 2022
Ansatz 2023
Verfahren ISBJ-KiTa
Betrieb und Pflege inkl. Qualitätssicherung
5.040.000 €
5.040.000 €
5.040.000 €
Verfahren ISBJ-Jugendhilfe
Betrieb und Pflege
3.356.000 €
3.356.000 €
3.356.000 €
72.000 €
50.000 €
50.000 €
Verfahren SoPart Bewährungshilfe
Betrieb und Pflege
Epl. 10 - Seite 34
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Ansatz 2021
4.
eGovernment@School
Betriebskosten und Lizenzgebühren
Ansatz 2022
Ansatz 2023
2.000.000 €
2.000.000 €
2.100.000 €
Datenübertragung für die Onlineerhebung externe Datenerfassung
23.000 €
23.000 €
23.000 €
Facility-Management-Software FAMOS
Betrieb und Pflege
29.000 €
29.000 €
29.000 €
2.150.000 €
2.180.000 €
2.280.000 €
Kommunikationsplattform Sharepoint
Betrieb und Pflege
60.000 €
60.000 €
60.000 €
Diagnostiksoftware
Pflege und Updates
10.000 €
10.000 €
10.000 €
OTRS-Ticketsystem
Wartung und Pflege
43.000 €
95.000 €
95.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
100.000 €
100.000 €
100.000 €
98.700 €
100.000 €
100.000 €
50.000 €
50.000 €
50.000 €
30.000 €
30.000 €
30.000 €
17.310 €
17.500 €
17.500 €
Betrieb und Pflege
10.000 €
10.000 €
10.000 €
18.
Sonstige Software
(IPV, Sidok, Yade, King, RFID Medienforum)
13.000 €
13.000 €
13.000 €
19.
Betrieb der IT-Endgeräte für die Aus-, Fort- und
Weiterbildung von Erziehern und Lehrkäften
509.080 €
510.000 €
510.000 €
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Datenerhebung für die Schulstatistik
Verfahren LIV
Betrieb und Pflege
11.
Softwareupdates Visual Studio
12.
Verfahren Ressourcenverwaltung Privatschulen
Betrieb und Pflege
13.
14.
15.
16.
Fachanwendung für Zuwendungen (FAZIT)
Betrieb und Pflege
Zugänge Berliner Notdienst Kinderschutz
(BNK) für die Nutzung der Fachverfahren Jugend
Fachanwendung Bibliothekssystem KOHA
Betrieb und Pflege
Fachverfahren Deutsche Schulen im Ausland
(DAS)
Betrieb und Pflege
17.
Verfahren Elektronisches Anmelde- und leitsystem (EALS)
Epl. 10 - Seite 35
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz 2021
20.
Website "Exzellente Europabildung"
Betrieb und Pflege
21.
Webanwendung Klausurgutachten
Betrieb und Pflege
22.
Fachverfahren Aus-, Fort- und Weiterbildungsdatenbank
Betrieb und Pflege
10.000 €
7.500 €
7.500 €
7.500 €
0€
380.000 €
380.000 €
15.000 €
15.000 €
15.000 €
36.000 €
36.000 €
36.000 €
3.000 €
40.000 €
18.000 €
Fachverfahren Deutscher Motoriktest (DMT)
Betrieb und Pflege
0€
12.300 €
12.300 €
Anpassung der Fachverfahren im Zusammenhang mit der Ablösung von Acces und Makros
0€
100.000 €
195.000 €
0€
234.000 €
794.000 €
10.000 €
0€
0€
13.697.590 €
14.513.300 €
15.346.300 €
rd. 13.698.000 €
rd. 14.514.000 €
rd. 15.347.000 €
24.
ISMS (Management-System für Informationssicherheit)
Betrieb und Pflege
27.
28.
29.
Ansatz 2023
10.000 €
Bildungsdömäne
Betrieb und Pflege
26.
Ansatz 2022
Ist (Rest/R)
2020
10.000 €
23.
25.
Ansatz
2021
Software CAD (computer-aided design) und
GIS (geographic information system)
Betrieb und Pflege
Fachverfahren Information Manager Volkshochschulen
Betrieb und Pflege
Betrieb und Pflege Leit- und Orientierungssystem
Gesamtsumme
Mehr wegen der Erhöhung der Betriebs- und Pflegeaufwendungen aufgrund der Anpassungen und Erweiterungen des Fachverfahrens LiV sowie der Aufwendungen für den Betrieb des Fachverfahrens Informations-Manager der Volkshochschulen
im das Rechenzentrum des ITDZ.
52536
011
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
245.000
245.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
120.000
40.000
40.000
40.000
410.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
205.000
Epl. 10 - Seite 36
277.000
220.893,75
205.000
205.000
Für 2023
205.000
Ab 2024
-
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
2021
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
2023
1.
Fachverfahren Verfahren LIV
10.000 €
10.000 €
10.000 €
2.
Sharepoint
10.000 €
3.000 €
3.000 €
3.
Fachverfahren Famos
3.000 €
3.000 €
3.000 €
4.
Fachverfahren Bewährungshilfe
25.000 €
4.000 €
4.000 €
5.
OTRS-Ticketsystem
10.000 €
10.000 €
10.000 €
diverse Kleinanwendungen (z. B. SQL, Web,
Visual Studio, Diagnostiksoftware)
14.000 €
10.000 €
10.000 €
205.000 €
205.000 €
205.000 €
277.000,00 €
245.000,00 €
245.000,00 €
6.
7.
52638
Schulungen im Rahmen von eGovernment@School für die Einführung der Schulverwaltungssoftware (LUSD) und den Umstieg auf
die Zentrale Schulverwaltungs-umgebung
(ZSVU)
011
Gutachten für die verfahrensabhängige IKT
50.000
50.000
83.300
—
Für die Anpassung und Erweiterung von komplexen Fachverfahren (z. B. LIV, SoPart; Famos, Sharepoint, OTRS) entsteht
zunehmend ein regelmäßiger Bedarf an Beratungsleistungen bzw. Gutachten durch externe Fachleute.
81230
011
Erneuerung Ticketsystem
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
150.000
Für 2022
150.000
—
Für 2023
-
200.000
5.589,00
Ab 2024
-
Ersatzbeschaffung der Software für ein Ticketsystem inkl. der erforderlichen Hardware.
Das Ticketsystem wird bei der SenBJF von der Hausverwaltung, der IT-Stelle, der Anwendungsentwicklung und dem Helpdesk der Fachverfahren LiV und ISBJ sowie von eGovernment@School genutzt.
Im Rahmen eines Projektes wird eine Nachfolgelösung ausgewählt und implementiert. In diesem Zusammenhang werden für
die einzelnen Fachbereiche eigene Mandanten eingerichtet, um die gestiegenen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Finanzierung:
Davon 2020
Davon 2021
Davon 2022
Gesamt:
50.000 €
200.000 €
150.000 €
400.000 €
Eine Planungsunterlage für diese Maßnahme liegt vom Februar 2019 vor.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 400.000 € geschätzt.
Die Maßnahme soll im Zeitraum 2020 bis 2022 umgesetzt werden.
Epl. 10 - Seite 37
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
81232
(neu)
Fkt
011
Bezeichnung
Entwicklung eines Bildungsportals
für die Erwachsenenbildung
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
25.000
200.000
480.000
200.000
200.000
80.000
280.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
200.000
80.000
Entwicklung einer webbasierten Lehr- und Lernplattform für digitale Angebote von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Land Berlin gemäß Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG). Die Plattform soll als zentrale Infrastruktur für digital
unterstützte Weiterbildungsformate dienen und den Zugang zu digitalen Angeboten der Weiterbildung verbessern. Ziel ist,
die Lehrinhalte und Weiterbildungsformate der anerkannten Träger der Erwachsenenbildung im Land Berlin anzugleichen
und auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Qualitätsstandards für Lern- und Lehrmaterial können gemeinsam erarbeitet,
die Lehre professionalisiert und die Qualität der digital angebotenen Formate in der Erwachsenenbildung im Land Berlin auch
nach der Corona-Pandemie verbessert werden. Im Jahr 2022 sollen die Vergabe und die Entwicklung der erforderlichen
Konzepte zum Betrieb der Plattform erstellt werden. Im Jahr 2023 soll die Plattform technisch auf- und ausgebaut werden,
der Betrieb und die Weiterentwicklung folgt in den Jahren 2024ff.
Finanzierung
2022
2023
2024
2025
Gesamt
25.000 €
200.000 €
200.000 €
80.000 €
505.000 €
Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 02.02.2021 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 505.000 €.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2025.
81240
011
Modernisierung und Anpassung
des Fachverfahrens ISBJ Kita
2.100.000
1.750.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
2.750.000
250.000
750.000
1.750.000
—
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.500.000
3.000.000
3.656.500,00
—
—
Für 2023
1.500.000
Ab 2024
-
Über die Integrierte Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ) werden den zwölf bezirklichen Jugendämtern unter der Bezeichnung
„ISBJ-KiTa“ zahlreiche IT-Fachverfahren, Komponenten und Schnittstellen zur Unterstützung der Geschäftsprozesse im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung bereitgestellt, u. a. die Fachverfahren ISBJ-Kita, -Tagespflege, -EFöB, -Vormerkung,
Sprachstand. Der Funktionsumfang von ISBJ ist über die Jahre stetig und deutlich gestiegen. In der Folge hat sich die Komplexität der Verfahrenslandschaft erhöht. Zugleich ergibt sich ein Modernisierungsbedarf bezogen auf den Softwarecode. Vor
diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) im Jahr 2017 das Projekt „ISBJReDesign“ gestartet, welches die Modernisierungs- und Erweiterungsanforderungen in einen strukturierten Prozess zusammenführt, um die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Verfahrenslandschaft zu sichern. Das Projekt wurde im Jahr 2017
begonnen. Aktuell läuft die Modernisierung des Fachverfahrens ISBJ-Kita sowie die Erweiterung des Funktionsumfangs z. B.
um die Kita-Suche sowie die Erfassung von Personaldaten gemäß § 7 Abs. 9 KitaFöG.
In den Jahren 2022 und 2024 wird das Projekt um folgende zusätzliche Maßnahmen erweitert:
1. Ergänzung der Einrichtungs- und Dienstedatenbank (EuD) um ein Meldesystem zur Platzbelegung HzE (siehe Beschluss
VK-Jug 1/2018) sowie
2. Erweiterung der IT-Unterstützung im Aufgabenfeld Bildung und Teilhabe (Schule).
3. Bereitstellung des ISBJ-Personaltools zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung zur Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen für Kinder (RV Tag)
Epl. 10 - Seite 38
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Finanzierung:
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Gesamt
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
925.000 €
2.700.000 €
2.500.000 €
3.000.000 €
3.000.000 €
2.100.000 €
1.750.000 €
1.300.000 €
17.275.000 €
Das Gesamtvolumen der Maßnahme wird auf 17.275.000 € geschätzt.
Die Maßnahme soll 2024 beendet werden.
81242
011
Einführungsprojekt ISBJ-Jugendhilfe
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
200.000
250.000
2.750.000
250.000
750.000
1.750.000
—
Für 2022
200.000
1.300.000
1.000.000,00
—
—
Für 2023
-
Ab 2024
-
Im Rahmen des Projektes ISBJ-Jugendhilfe wurde die Standardfachsoftware SoPart der Fa. GAUSS LVS seit dem Jahr 2015
in den Aufgabenbereichen Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), Regionaler Sozialer Dienst inkl. Kinderschutz (RSD) sowie
Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss (V/Bei/UV) der zwölf Berliner Jugendämter eingeführt. Die Einführung der Module WJH und RSD sowie das Modul III (AV/Bei/UV) und das Modul IV - Jugendgerichtshilfe (JGH) in den
Bezirken und der Zentralen Jugendgerichtshilfe der SenBJF sind zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, im Jahr 2021 die noch verbleibenden Aufgabenfelder der der Adoptionsvermittlungsstelle
(ADO) und des Pflege- und Kindernotdienstes (PKD), sowie im Jahr 2022 die Aufgabenfelder der bezirklichen Erziehungsund Familienberatungsstellen (EFBen) über die Software zu unterstützen; dies umfasst die öffentlichen Stellen und die freien
Träger. Mit den ausgewiesenen Mehrbedarfen werden die zusätzlichen Leistungen EFB, Adoptionsvermittlung sowie die
Anbindung freier Träger im Rahmen der bewährten Projektstruktur ISBJ-Jugendhilfe umgesetzt (Planungsunterlagen/Angebote liegen vor).
Finanzierung:
bis 2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
8.354.380 €
2.080.000 €
1.900.000 €
1.080.000 €
1.000.000 €
1.300.000 €
200.000 €
250.000 €
750.000 €
1.750.000 €
18.664.380 €
Für die Gesamtmaßnahme werden auf rd. 18.655.000 € geschätzt.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2013 bis 2025.
Epl. 10 - Seite 39
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
81243
Fkt
011
Bezeichnung
Ansatz
2022
Ausbau DataWarehouse Jugend
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
875.000
975.000
1.200.000
500.000
450.000
250.000
—
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
600.000
149.652,17
—
—
Für 2022
475.000
Für 2023
475.000
Ab 2024
-
Die bisher für das Data Warehouse von ISBJ verwendeten Softwareprodukte der Fa. Oracle sind aus der Pflege des SoftwareHerstellers ausgelaufen. In der Folge hat die SenBJF in den letzten Jahren die Softwareprodukte mit Zustimmung der IKTSteuerung des Landes ausgetauscht. Im Rahmen einer Europaweiten Ausschreibung hat die SenBJF einen Softwarepartner
für die Pflege, Modernisierung und Weiterentwicklung bis 2021/2022 ausgewählt. Damit sind die Voraussetzungen für den
geplanten Ausbau des DWH gegeben.
Ziel der Maßnahme ist es, künftig alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe im bzw. über das DWH abzubilden und so
den Nutzer/innen auf Landes- und Bezirksebene erforderliche Auswertungen in standardisierter Form zur Verfügung zu stellen.
Während die Maßnahme ReDesign v. a. auf die technische Einbindung des DWH in die modernisierte ISBJ-Landschaft zielt,
wird im Rahmen dieses Projektes eine Fortentwicklung der fachlichen Berichte und Auswertungen realisiert. Neben der Überführung der vorhandenen Kita-Berichte in das neue DWH (Migration) werden nach und nach auch die bisher nicht im DWH
enthaltenen Auswertungen und Reports (bspw. aus dem Fachverfahren ISBJ-Jugendhilfe übernommen.
Darüber hinaus werden für die neuen Verfahren (z. B. Standortfinanzierung, Adoptionsvermittlung, sowie Erziehungs- und
Beratungsstellen (EFB) und weitere Auswertungen im DWH entwickelt. Zudem sollen die geforderten bzw. existierenden
Systeme wie das Fach- und Finanzcontrolling Hilfen zur Erziehung (HzE), die Wirkungsevaluation sowie die Erweiterung des
Jugendhilfe Monitoring im DWH abgebildet werden.
Finanzierung:
150.000 €
350.000 €
875.000 €
975.000 €
450.000 €
250.000 €
3.050.000 €
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Für die Gesamtmaßnahme sind bis zum Jahr 2025 Gesamtausgaben in Höhe von 3,05 Mio. geschätzt. Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2020 bis 2025.
81244
011
Einführung e-Akte für die Fachverfahren ISBJ
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene
Verpflichtungen 81244
500.000
500.000
2.000.000
1.000.000
1.000.000
—
—
—
—
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
500.000
500.000
-
—
Gemäß EGovBln. soll die E-Akte in der Berliner Verwaltung eingeführt werden. Es ist geplant, die von der SenInn ausgewählte
E-Akte-Lösung in der ISBJ-Landschaft an die bestehenden > 20 Fachverfahren anzubinden, um einen durchgängigen Arbeitsprozess von der Antragstellung bis hin zur Bescheid Erteilung und revisionssicheren Ablage zu unterstützen.
Um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können und zudem den vielfältigen Anforderungen der Bezirke gerecht zu werden, die eine parallele Aktenführung in den IT-Verfahren und in der "Papierakte" beenden wollen, soll die E-Akte zeitnah in
ISBJ eingeführt werden. Dies setzt umfangreiche konzeptionelle Vorarbeiten im Jahr 2021 sowie Anpassungen und die Erstellung von Schnittstellen innerhalb der Fachverfahren voraus.
Im Rahmen des Projektes sollen ab dem Jahr 2022 die konzeptionellen Grundlagen erarbeitet werden. Die Kostenkalkulation
umfasst:
a) Aufwendungen für die Projektleitung und die Qualitätssicherung.
b) Aufwendungen für die Analyse von Anforderungen der E-Akte auf die Geschäftsprozesse sowie
c) die Erstellung der Konzepte (Grob-/Feinkonzepte für die Schnittstellen zu den Fachverfahren von ISBJ.
Nicht enthalten sind hier die Anpassung/Konfiguration der Software sowie der Schnittstellen und die Lizenzen der eAkteLösung.
Epl. 10 - Seite 40
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Finanzierung:
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
500.000 €
500.000 €
1.000.000 €
1.000.000 €
3.000.000 €
Planungsunterlagen liegen vom 03.12.2018 vor.
Für diese Maßnahme werden voraussichtlich Gesamtausgaben in Höhe von 3,0 Mio. € geschätzt.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2025.
81250
011
Umsteuerung auf eine zentrale,
webbasierte Fachanwendung im
Rahmen von eGovernment@School
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
700.000
500.000
2.500.000
500.000
1.000.000
1.000.000
2.000.000
Für 2022
600.000
680.000
2.477.803,10
1.000.000
1.000.000
Für 2023
500.000
Ab 2024
-
Durch die letzte Änderung des Schulgesetzes wurde die Nutzung der Berliner Lehrkräfte- und Schuldatenbank (LUSD) für
alle öffentlichen Berliner Schulen verpflichtend.
Damit rücken neben den rein schulischen Prozessen wie z.B. der Zeugniserstellung oder der Schülerlaufbahnorganisation
nun auch deutlicher die Prozesse ins Blickfeld, die Aufgaben zur Steuerung und Organisation des Berliner Schulwesens
insgesamt wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für die Prozesse zur Berlin-weiten Aufnahme und Verteilung von Schülerinnen und Schülern, zur Kontrolle der Schulpflicht, zur Planung der Unterrichtsversorgung oder Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen für die Bildungsstatistik. Mit dem E-GovG Bln wird die Einführung der eAkte verbindlich vorgeschrieben.
Die Berliner Schulen sind bezüglich der Aktenführungspflicht in ein weit verzweigtes Geflecht von Geschäftsprozessen eingebunden (Schule – Schule, Schule – Eltern, Schule – Schulbehörde, …). Mit dem Einsatz der Schulverwaltungssoftware
LUSD werden wesentliche Daten und Kommunikationsbeziehungen dieser Akten berührt und eingebunden.
Die Realisierung von rechtlichen Vorgaben bezüglich des online Zugangsgesetzes des Bundes verlangt, dass die Schnittstellen zwischen Bürgern (z. B. Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften) und Wirtschaft (z. B. Ausbildungsbetriebe)
zu berücksichtigen sind. Hierbei sind umfangreiche konzeptionelle Sachverhalte (Datenschutz, Software- und Infrastruktursicherheit, Gebrauchstauglichkeit, Betriebsführung, etc.) ebenfalls zu berücksichtigen. Neben einer reinen Anpassung der
Funktionalitäten an die Berliner Bedarfe werden zusätzlich Entwicklungen, wie z. B. Erweiterungen von Zeugnisarten (u. a.
Indikatoren Zeugnisse) und der Import der Daten Einschulungskinder vom Landesamtes für Bürger und Ordnung erforderlich.
Des Weiteren entsteht wegen der Einführung der eAkte für schulische Prozesse und Funktionalitäten zur Erfüllung des Online
Zugangsgesetzes zusätzlicher Entwicklungsaufwand. Ebenfalls enthalten ist der Aufwand für die erforderlichen regelmäßigen
Penetrationstests.
Gemäß Einführungskonzept zur Berliner LUSD sind die Entwicklungen von einfachen zu komplexen Schulformen/Stufen
vorzunehmen. Aktuell werden die Funktionalitäten für die Sekundarstufen I und der gymnasialen Oberstufe realisiert. Mit der
Anbindung der Sekundarstufe II im Jahr 2022 müssen jetzt die konzeptionellen und funktionalen Entwicklungen für die Anforderungen der Beruflichen Schulen beginnen. Die Vielzahl der Abschlüsse und Zeugnisse dieses Schulbereiches erfordern
eine umfangreiche Entwicklungsarbeit.
Ein weiterer Meilenstein ist die fachlich, strategische Anbindung der Schulen in freier Trägerschaft. Der für den öffentlichen
Bereich der Schulen geschlossene Kreis der Einschulungsinformationen (wo sind die Einschulungskinder angekommen, welche Kinder sind noch nicht eingeschult - Schulverweigerung -) lässt derzeit eine Lücke, da der Anmeldeprozess der Schulen
in freier Trägerschaft nicht erkennbar ist. Dieses gilt auch für den Schulwechselprozess an weiterführende Schulen. Die
Ersatzschulfinanzierung soll durch Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft in die Berliner LUSD transparenter werden.
Epl. 10 - Seite 41
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Finanzierung:
2016 bis 2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Gesamt
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.879.448 €
500.000 €
500.000 €
500.000 €
700.000 €
500.000 €
1000.000 €
1000.000 €
6.579.448 €
Für diese Maßnahme liegen der HA-Bericht RNr. 2296 C vom 15.06.2016 mit zustimmender Kenntnisnahme vom 22.11.2016
und 0773 D mit zustimmender Kenntnisnahme des HA vom 07.11.2018 sowie Planungsunterlagen vom 12.10.2020 vor.
Für die Gesamtmaßnahme werden auf 6.579.448 € geschätzt.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2017 bis 2025.
81251
011
—
Einführung eines Fachkräfteportals
für die Ganztags- Schule (Ganztag)
—
550.000
—
Fachkräfteportal für die Fachkräftemeldung gemäß § 16 SchüFöVO (ISBJ-Ganztag)
Träger der freien Jugendhilfe, die Leistungen nach Schulrahmenvereinbarung anbieten, müssen gemäß § 16 SchüFöVO den
bedarfsgerechten Einsatz von Fachpersonal gegenüber der Schulaufsichtsbehörde nachweisen. Darüber hinaus sind unterjährige Änderungen, das Fachpersonal betreffend, anzuzeigen. Die Umsetzung und das Controlling des hierzu eingeführten
Verfahrens durch die Schulaufsichtsbehörde wurde durch den Rechnungshof von Berlin in seinen Berichten der Jahre 2017
und 2018 als stellenweise inkonsequent kritisiert. Insbesondere wurde gerügt, dass in einzelnen Fällen Überzahlungen von
Trägern der freien Jugendhilfe stattgefunden haben, aber keine zeitnahen Rückforderungen erfolgten. Um die Prozesse der
Fachkräftemeldung sowohl für die Schulaufsichtsbehörde als auch für die Träger der freien Jugendhilfe praktikabler und
handlungssicherer zu machen, soll ein digitales Fachkräfteportal, ähnlich der in ISBJ für den Bereich Kita verfügbaren Anwendung ISBJ-Personal zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme umfasst 1) die Analyse und Beschreibung der im
Fachkräfteportal abzubildenden Prozesse gemäß den Vorgaben im Rahmen der Geschäftsprozessoptimierung sowie die
Programmierung der Anwendung.
Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 20.11.2018 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 550.000 €.
81252
011
Einführung einer Aus- und Fortbildungsdatenbank
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
250.000
Für 2022
250.000
50.000
Für 2023
50.000
250.000
62.741,92
Ab 2024
-
Die Fachverfahren zur Teilnahmeverwaltung der Regionale Fortbildung, der Weiterbildung und des Quereinstiegs sowie des
Vorbereitungsdienstes der Schulpraktischen Seminare müssen aus IT- und Datensicherheitsgründen sowie im Interesse einer effizienteren Arbeit aktualisiert und in einem Datenbanksystem zusammengefasst werden.
Die Teilnehmerkreise sind weitgehend identisch bzw. die Teilnehmenden gehen von einer Bildungsphase in eine andere
über.
Sowohl die Datenbank der Regionalen Fortbildung, eine seit den 90er Jahren sukzessive erweiterte und inzwischen hochkomplexe Eigenentwicklung, als auch die Datenbank der Schulpraktischen Seminare bedürfen einer grundlegenden Restrukturierung, um den aktuellen Anforderungen (z. B. Verbundstruktur, inhaltliche Entwicklungen, Nutzerfreundlichkeit) und den
Prinzipien aktueller Softwarearchitektur sowie vor allem den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht zu werden.
Aufgrund des erheblichen Aufwuchses im Vorbereitungsdienst sowie bei der Qualifizierung von Quer- und Seiteneinsteigenden sowie neuer Professionen an Schulen ist die Überführung der aktuell mit Word- bzw. Excel-Dateien realisierten Teilnehmerverwaltungen für Vorbereitungsdienst und Qualifizierung in ein standardisiertes Datenbanksystem dringend erforderlich.
Ein aktuelles, gemeinsames System soll die Effizienz der Verwaltungsvorgänge erhöhen, Abläufe automatisieren, zur Fehlervermeidung beitragen und den Anforderungen des Datenschutzes Rechnung tragen.
Epl. 10 - Seite 42
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Finanzierung
2020
2021
2022
2023
Gesamt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
300.000 €
250.000 €
250.000 €
50.000 €
850.000 €
Für diese Maßnahme liegen Planungsunterlagen vom 31.10.18 vor.
Die Gesamtausgaben werden auf 850.000 € geschätzt.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2020 bis 2023.
81253
011
Projekt Zentrale KommunikationsVerfahren (ZKV)
—
—
195.000
134.974,55
Mit dem Projekt „Zentrale Kommunikations-Verfahren“ (ZKV) werden hausinterne Verwaltungsverfahren und -strukturen mit
digitalen Plattformen zentral unterstützt, die nicht in den IKT-Basisdiensten enthalten sind, welche die IKT-Architektur für das
Land Berlin nennt. Das Projekt ZKV basiert auf dem in EGovG Bln, §2 festgelegten Grundsatz, „die Verwaltungsverfahren
und -strukturen aller Verwaltungsebenen und -bereiche der Berliner Verwaltung unter Nutzung der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik auf E-Government umzustellen.“ Die drei Hauptbereiche des Projektes ZKV umfassen:
1.
Wissensmanagement – Digitalisierung von Wissen und Bereitstellung für große Anwenderkreise – Umsetzung in
2018
Aufbau einer Plattform zur Bereitstellung digitaler Informationen aus verschiedenen Wissensgebieten von SenBJF.
Die Plattform ist mandantenfähig, sodass mehrere Wissensgebiete auf Basis derselben zentralen Anwendung parallel bedient werden können.
2.
Kollaborationsplattformen – Plattformen die digitale Zusammenarbeit temporärer wie dauerhafter Gruppen – Beginn
Umsetzung in 2018
Aufbau einer Plattform zur Bereitstellung digitaler, zugangsbeschränkter Arbeitsräume für spezifische Anwendergruppen von SenBJF. Die Plattform ist mandantenfähig, sodass mehrere Anwendergruppen auf Basis derselben
zentralen Anwendung parallel bedient werden können.
3.
Digitale Verwaltungsabläufe – Digitalisierung konkreter Verwaltungsabläufe, die im Rahmen des Geschäftsprozessmanagements identifiziert wurden – Umsetzung ab 2019
Digitale Abbildung hausinterner Verwaltungsabläufe, sofern sie nicht bereits von den geplanten IKT-Basisdiensten
bedient werden sollen; Steigerung von Effektivität, Effizienz und Transparenz der hausinternen Verwaltungsprozesse; Erfüllung der Vorgaben EGovG Bln, §10.
Finanzierung
2018
2019
2020
2021
Gesamt
100.000 €
200.000 €
195.000 €
195.000 €
690.000 €
Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 20.01.2017 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben betragen 690.000 €.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2018 bis 2021.
81254
011
Konsolidierung der internen Fachverfahren und Migration
—
—
640.000
1.099.493,44
Mit dem Projekt Konsolidierung der IT-Fachverfahren (ProKoFaM) wird die verfahrensabhängige Technik der zurzeit 27 hausinternen IT-Fachverfahren von SenBJF in einem Konsolidierungsvorhaben auf gemeinsame, einheitliche und aktuelle Hardwie Softwareumgebungen migriert (Verfahrensübergreifende IT-Migration).
Dazu erfolgen eine Prozessanalyse und die Anpassung der Geschäftsprozesse an die gesetzlichen Erfordernisse mit dem
Ziel die heterogene interne Verfahrenslandschaft zu evaluieren und ggf. noch nicht digitalisierte Abläufe einbeziehen.
Zwingende Voraussetzung zur Durchführung der geplanten Konsolidierung ist eine Migration der Clientumgebung auf die
geltenden Landestandards. Das ITDZ wird die Migration der Arbeitsplatzcomputer für die SenBJF frühestens in 2020/21
realisieren, deshalb muss die Umstellung noch durch SenBJF erfolgen, weil u.a. der Support für Windows 10 zum 14.01.2020
endet.
Das Vorhaben beinhaltet die Beschaffung von – insbesondere durch Auslauf des Supports notwendig werdende – Hardware
sowie der darauf laufenden Basis-Software (Betriebssystem, Server etc.) unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben der
IKT-Architektur des Landes Berlin. Die gegenwärtig gewachsene, heterogene Systemlandschaft wird konsolidiert, sodass
trotz der fachlich sehr unterschiedlichen IT-Verfahren eine gemeinsame, einheitliche IT-Infrastruktur entsteht. Darüber hinaus
werden im Rahmen verschiedener Sicherheitsanforderungen (u.a. Haus-SiKo) Maßnahmen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit durchgeführt (z.B. Penetrationstests).
Epl. 10 - Seite 43
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Die verfahrensübergreifende IT-Migration wird in enger Zusammenarbeit mit dem ITDZ durchgeführt.
Im Ergebnis wird neben der notwendigen Aktualisierung der Fachverfahren, eine konsolidierte Systemlandschaft entstehen,
die für die im Rahmen des EGovG Bln geplante Migration der IT-Services zum zentralen IT-Dienstleister des Landes Berlin
nach den zentralen Vorgaben der IKT-Architektur vorbereitet wird. Die Planung ist Teil der vorbereitenden Migration.
Des Weiteren wird im Rahmen des IKT-Notfallmanagements ein Informations Security Management System (ISMS, engl. für
„Managementsystem für Informationssicherheit“) vorgesehen.
Die Durchführung des Projektes erfolgt gemäß den Bestimmungen des Projekthandbuches des Landes Berlin.
Finanzierung:
2019
2020
2021
Gesamt
1.000.000 €
1.100.000 €
1.100.000 €
640.000 €
3.840.000 €
Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 24.01.2017 und für die Erweiterung vom 31.10.2018 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten erhöhen sich von 3,654.000 € um 186.000 € auf 3.840.000 €.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2018 bis 2021.
81255
011
Anpassung und Erweiterung des
Fachverfahrens LiV
325.000
325.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
405.000
325.000
40.000
40.000
—
—
—
—
—
Mit diesem Projekt ist die Sicherstellung der Anpassung und Weiterentwicklung der Fachverfahren Lehrerinformations- und
Verwaltungssystem (LiV) geplant.
Das Fachverfahren LiV dient Verwaltung des pädagogischen Personals der SenBJF und der damit verbundenen Geschäftsprozesse. Das Fachverfahren basieren auf der Software SAP.
Ziel ist neben der Anpassung und Erweiterung des Fachverfahrens, die Umsetzung der Barrierefreiheit, die Erstellung der
Ergonomie-Gutachten sowie die Anpassung und Fortschreibung der Verfahrenskonzepte (Betriebsführungskonzept, verfahrensspezifisches Sicherheitskonzept, Sicherheitskonzept, IT-Infrastrukturkonzept, Schnittstellenkonzept, Datensicherungskonzept).
Finanzierung:
2022
2023
2024
2025
Gesamt
325.000 €
325.000 €
40.000 €
40.000 €
730.000 €
Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 26.02.2021 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen rund 730.000 €.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2025.
81256
011
Projekt Open Educational Resources (OER)
—
—
—
108.189,25
Das Projekt „OER – Open Educational Resources“ dient zur Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 20.02.2014
(Plenarprotokoll 17/43, DS 17/1438), mit dem der Senat aufgefordert wurde, „das Prinzip von offenen digitalen Bildungsressourcen (sog. „Open-Educational Resources“) in die schulische Bildung“ einzuführen. Im Mittelpunkt stehen Entwicklung,
Aufbau und Ausbau einer Medienplattform OER für Berlin.
Die Medienplattform OER ist darauf ausgerichtet, den Lehrkräften an Berliner Schulen qualitätsgesicherte Lehr- und Lernmaterialien mittels einer Onlineplattform zur Verfügung zu stellen. Diese Materialien sollen unter einer offenen Lizenz stehen
und sich auf die geltenden Rahmenlehrpläne beziehen.
Epl. 10 - Seite 44
1000
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Da auch digitale Materialien von anderen Anbietern und aus bereits bestehenden Systemen integriert werden sollen, müssen
darüber hinaus Schnittstellen geschaffen werden für Inhalte-Anbieter aber auch für Lernplattform(en) und andere Anwendungssysteme. Um die Nutzung der neuen Medienplattform OER zu gewährleiten, sind daneben die Erstellung von Handbüchern, Workflows und Praxishandreichungen notwendig und es sind Qualifizierungsmodule zu konzipieren, in denen das
Knowhow zur Nutzung der Plattform und zur Erstellung bzw. Einstellung von digitalen Unterrichtsmaterialien thematisiert
werden kann. Für diese Qualifizierungen müssen entsprechende Devices (Notebooks, Tablet etc.) angeschafft werden. Nur
auf diesem Weg kann die optimale Nutzung der Medienplattform OER gewährleistet werden.
Die Phase der Entwicklung und des Aufbaus der Plattform endet 2020, wird im Anschluss in den Regelbetrieb überführt und
hat damit eine deutliche Reduzierung der IT-Kosten zur Folge. Um die Überführung zu gewährleisten, ist die Standardisierung
von Prozessen notwendig. Das sind auch wesentliche Bedingungen zur Effektivitätssteigerung und Grundlage für die dauerhafte An- und Verwendung der OER-Plattform.
Die Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 06.11.2016 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben für das Entwicklungsvorhaben betragen 1.000.000 €.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2018 bis 2020.
81257
011
Projekt Administration und Ressourcenverwaltung im Privatschulbereich
—
—
81258
(neu)
011
Externes Datenbackup und Verbesserung der Informationssicherheit
300.000
226.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
226.000
226.000
—
100.000
99.999,89
Maßnahmen zur Sicherstellung der Informationssicherheit, die im Rahmen des Aufbaus des behördlichen Informations-Managementsystems erhoben wurden.
Die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Informationssicherheit erfordern in der SenBJF grundlegende Veränderungen.
Mit der Implementierung neuer Systeme und der Sicherstellung der Datenintegrität für Speichersysteme im Rechenzentrum
der SenBJF durch den Aufbau eines Datenspiegels wird den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes, der Informationssicherheit und den Vorgaben der Landes-IKT-Steuerung entsprochen.
Finanzierung
2022
2023
Gesamt
300.000 €
226.000 €
526.000 €
Planungsunterlagen für diese Maßnahme liegen vom 01.02.2021 vor.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 526.000 €.
Die Ausgaben erstrecken sich über den Zeitraum 2022 bis 2023.
81259
011
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
75.000
100.000
150.000
50.000
50.000
50.000
—
Für 2022
50.000
9.532,47
—
—
Für 2023
50.000
Ansatz 2022
SAP-Software-Lizenzen für die Fachverfahren LiV
95.000
75.000 €
Ab 2024
Ansatz 2023
100.000 €
Mehr aufgrund der Inbetriebnahme weiterer Schulen und der damit verbundenen Ausweitung des Fachverfahrens LiV.
Summe Maßnahmegruppe 32
22.209.000
21.918.000
23.499.300
22.682.810,23
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
251.725.900
46,1 %
232.508.100
-7,6 %
172.260.900
226.495.871,75
Epl. 10 - Seite 45
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1000
111186
211299
411462
511549
611699
811899
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
445.400
445.400
444.400
105.408,10
84.677.000
83.009.000
74.239.000
75.696.041,65
85.122.400
83.454.400
74.683.400
75.801.449,75
Personalausgaben
40.195.800
41.958.800
34.078.800
36.237.746,78
Sächliche Verwaltungsausgaben
52.545.100
38.509.300
38.471.100
32.862.777,10
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
158.140.000
153.970.000
139.098.000
148.571.043,56
5.520.000
4.896.000
7.630.000
8.824.304,31
-4.675.000
-6.826.000
-47.017.000
—
251.725.900
232.508.100
172.260.900
226.495.871,75
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-166.603.500
-149.053.700
-97.577.500
-150.694.422,00
Epl. 10 - Seite 46
1009
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Personalüberhang Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
In diesem Kapitel werden die Personalausgaben der Überhangkräfte dieses Einzelplans veranschlagt. Es handelt sich dabei
um
bereits vor Auflösung des ZeP vorhandene Überhangkräfte, die nicht zum bisherigen Kapitel 2809 – Zentrales Personalüberhangmanagement – versetzt werden mussten (Ausnahmen von der Versetzungspflicht),
Überhangkräfte, die nach dem Stellenpoolauflösungsgesetz aus dem Ehemaligen Zentralen Personalüberhangmanagement – EZeP – in die Dienststelle versetzt worden sind,
Dienstkräfte, die nach Auflösung des ZeP in diesem Personalwirtschaftsbereich neu dem Personalüberhang zugeordnet worden sind.
Die Unterscheidung der drei unterschiedlichen Gruppen des Überhangs erfolgt im Stellenplan durch unterschiedliche Bereichsüberschriften.
Ferner wird in diesem Kapitel ein Merkansatz vorgesehen für die Gewährung von Zahlungen nach den Verwaltungsvorschriften VV Prämie, VV Teilausgleiche, VV Rente und VV Besitzstand. Der Merkansatz dient als haushaltstechnische Voraussetzung für die Zahlbarmachung der entsprechenden Ausgaben, die aus dem Kapitel 1540 erstattet werden.
Epl. 10 - Seite 47
1009
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Personalüberhang Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben
42201
860
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
356.000
225.000
498.000
359.127,88
42801
860
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
752.000
760.000
937.000
770.054,72
42850
860
Ausgaben für Leistungen an Tarifbeschäftigte nach den Verwaltungsvorschriften VV Teilausgleiche und VV Rente
1.000
1.000
1.000
—
44100
860
Beihilfen für Dienstkräfte
37.600
33.200
59.600
38.008,86
1.146.600
-23,3 %
1.019.200
-11,1 %
1.495.600
1.167.191,46
1.146.600
1.019.200
1.495.600
1.167.191,46
Gesamtausgaben
1.146.600
1.019.200
1.495.600
1.167.191,46
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-1.146.600
-1.019.200
-1.495.600
-1.167.191,46
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 1009
411462
Personalausgaben
Epl. 10 - Seite 48
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für den Leitungsbereich der Abt. II sowie für die Referate
Referat II A
Schulartübergreifende Angelegenheiten, Qualitäts- und Bildungsmonitoring, Institut für Schulqualität der Länder Berlin und
Brandenburg e. V. (ISQ), Inklusion, Sprachbildung, Ganztag, kulturelle Bildung, Diversity, Begabungsförderung, Grundsatzfragen und Koordination des Schulsports in Berlin
Referat II B
Fächer der Berliner Schule, Rahmenlehrpläne, Prüfungen
Referat II C
Schul- und Lehrkräftebildungsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht des pädagogischen Personals, Zeugnisanerkennung, Angelegenheiten der Schulen in freier Trägerschaft
Referat II D
Grundschulen, Integrierte Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Zweiter Bildungsweg
Referat II E
Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Schulpraktische Seminare, Berufseingangsphase, Netzwerk für Lehrkräfte mit
Migrationshintergrund, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen und Staatsprüfungen, Bildungs- und Medienzentrum, Open Educational Resources (OER), Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)
Referat II F
Schulinspektion
Referat II G
Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen, außerschulische Bildung, Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer
und Übersetzerinnen
Referat II H
Grundsätze und Aufsicht über allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotentiale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen
sind derzeit nicht möglich.
Der Bund und Institutionen im Inland beteiligen sich im Bereich der Bildungsplanung an der Finanzierung von Projekten und
Modellversuchen.
Epl. 10 - Seite 49
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel
1010
1010
1010
Titel
68509
68511
68536
Bezeichnung
Zuschuss an das Pestalozzi-Fröbel-Haus
Zuschuss an den Lette-Verein
Zuschuss an die Jüdische Volkshochschule
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
155
54
166
56
182
64
Relativer Anteil
74
26
75
25
74
26
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.460,08 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.420,04 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 50
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11105
111
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
250.000
250.000
215.000
163.819,72
Insbesondere für die staatlichen Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb)
Umsatzsteuergesetz (UstG), Genehmigung, Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft, Gebühren für Nichtschülerprüfungen (außer Hauptschulerwerb) und Ergänzungsprüfungen sowie Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse und Lehrerausbildungen nach der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung (BQPGebVO)
11110
113
Kostenbeteiligung nach dem TKBG
für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
6.221.000
5.109.000
9.735.000
5.063.489,28
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 67115.
Kostenbeteiligung der Eltern für die Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten.
hier: Schulen in freier Trägerschaft
Weniger in 2023 wegen der Ausweitung der Kostenfreiheit auf die Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2023/24.
11903
129
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
25.000
25.000
25.000
12.574,49
2.000.000
13.114.910,96
Einnahmen laut Benutzungsbedingungen des Medienforums (Geldannahmestelle).
11917
129
Rückzahlung von Zuschüssen an
Schulen in freier Trägerschaft
6.000.000
7.500.000
Rückzahlung überzahlter Zuschussbeträge aus vergangenen Haushaltsjahren nach Prüfung der Verwendungsnachweise.
Mehr in Anpassung an das Ist 2021.
11921
129
Rückzahlungen von Zuwendungen
2.350.000
2.350.000
200.000
357.081,70
Rückzahlungen von nicht verwendeten Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren.
11934
129
Rückzahlungen überzahlter Beträge
1.000
1.000
—
4.421,59
11979
129
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
14.502,61
Insbesondere für den Verkauf von Altmaterialien, Büchern, Broschüren, Rückzahlung von Prozesskosten
11990
129
Sonstige zweckgebundene Einnahmen
1.000
1.000
—
1.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 42890, 51190, 52590, 52594,
52790, 54690 und 68590.
Rückzahlungen von aus Drittmitteln finanzierten und abgeschlossenen Zuwendungsprojekten.
23190
111
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für konsumtive Zwecke
1.000
1.000
1.000
680.041,92
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190,
52590, 52594, 52790, 54690 und 68590.
23213
129
Ersatz von Ausgaben durch die
Länder für Gastschülerinnen und
Gastschüler an Berliner Schulen
8.100.000
7.600.000
Einnahmen aufgrund des Gastschülerabkommens mit dem Land Brandenburg.
Mehr in 2022 in Erwartung eines für Berlin günstigeren Schülerzahlensaldos.
Epl. 10 - Seite 51
7.600.000
7.900.000,00
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
27290
Fkt
111
Bezeichnung
Ansatz
2022
Zweckgebundene Einnahmen aus
dem Ausland für konsumtive Zwecke
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
Ansatz
2021
1.000
1.000
Ist (Rest/R)
2020
52.810,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 42890, 51190, 52590, 52594,
52790, 54690 und 68590.
27292
(neu)
129
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2021-2027)
138.000
788.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68692.
Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen
Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd.
41 Mio. €.
Das Land Berlin erhält für das Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literalisierter Erwachsener“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im
Bildungsbereich insgesamt 7,5 Mio. €.
Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.
(vgl. Erläuterungen zu Titel 68692).
27295
129
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020)
8.589.000
3.131.000
2.041.000
1.101.132,70
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68695.
Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm
für die Förderperiode 2014-2020 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich insgesamt rd. 40,4 Mio. €.
Darüber hinaus werden für den Bildungsbereich Mittel aus der EU Initiative REACT-EU i.H.v. rd. 23,3 Mio.€ erwartet, die
sowohl hier als auch im Kapitel 1011, Titel 27295 vereinnahmt werden.
Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.
(vgl. Erläuterungen zu Titel 68695).
28290
111
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
5.000
5.000
5.000
400.845,13
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190,
52590, 52594, 52790, 54690 und 68590.
Zuwendungen Dritter für Projekte und Veranstaltungen
33401
(neu)
113
Zuweisungen für Investitionen von
Sondervermögen des Bundes
1.400.000
2.918.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 89361.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
33.083.000
51,6 %
Epl. 10 - Seite 52
29.681.000
-10,3 %
21.825.000
28.865.630,10
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben
41210
111
Aufwendungen für Beiräte
4.500
4.500
5.400
4.480,00
Sitzungsgelder für Mitglieder des Landesschulbeirates. Entschädigungen für Mitglieder des Weiterbildungsrates.
42201
111
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
10.977.000
11.240.000
9.934.000
9.396.430,33
42701
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
4.598.000
4.648.000
4.328.000
3.097.423,37
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 52518, 52519 und 52520.
Die Ausgaben der Titel 42701 und 52501 sind gegenseitig deckungsfähig. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20
Abs. 1 LHO deckungsfähig.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Summe
Schulartübergreifende Grundsatzangelegenheiten (Referat II A)
Fächer der Berliner Schule (Referat II B)
Schul- und Lehrerbildungsrecht (Referat II C)
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Schularten der allgemeinbildenden Schulen (Referat II D)
Aus, Fort- und Weiterbildung (Referat II E)
Schulinspektion (Referat II F)
Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen (Referat
II G)
iMINT-Akademie
Nichtschülerprüfungen
Begabungsförderung
Staatliches Prüfungsamt für Übersetzerinnen und Übersetzer
Erwachsenenbildungsgesetz
Fortbildung für Mathematik/Deutsch
Qualifizierungspaket Quereinstieg (QuerBer)
Leadership.lab
Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für Schulbibliotheken
Qualitätsoffensive Mathematik Übergang GS Sek I
Fortbildungen – Bildung in der digitalen Welt
2022
€
100.000
30.000
10.000
112.000
2023
€
100.000
30.000
10.000
112.000
2021
€
100.000
30.000
10.000
112.000
650.000
5.000
43.000
650.000
5.000
43.000
650.000
5.000
43.000
10.000
213.000
30.000
41.000
50.000
150.000
2.600.000
200.000
234.000
70.000
50.000
4.598.000
10.000
213.000
30.000
41.000
50.000
150.000
2.600.000
200.000
234.000
70.000
100.000
4.648.000
10.000
213.000
30.000
41.000
50.000
0
2.600.000
200.000
234.000
0
0
4.328.000
TA 5 Aus-, Fort- und Weiterbildung (Referat II E)
Ausbau der Aus-, Fort- und Weiterbildung für eine wachsende Zahl an Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, Lehrkräften und das gesamte pädagogische Personal.
TA 7 Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen (Referat II G)
Weniger aufgrund des Übergangs der Musikschulen in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.
TA 12 Erwachsenenbildungsgesetz
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes fallen die hier etatisierten Honorarkosten vor allem für die Erstellung von Publikationen und für die Referenten bei Fachveranstaltungen an.
TA 13 Fortbildung für Mathematik/Deutsch
Konzeptionelle Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen für Lehrkräfte der Fächer Mathematik und Deutsch für alle
Schulformen und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen durch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur
Förderung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beitragen. Mit diesem Fortbildungsschwerpunkt sind auch Fortbildungen in den Bereichen LRS und Rechenschwierigkeiten verbunden.
Epl. 10 - Seite 53
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 14 Qualifizierungskonzept Quereinstieg (QuerBer)
Das für Quereinsteigende neu entwickelte Qualifizierungsprogramm „QuerBer“, welches die Quereinsteigenden bereits vor
der Unterrichtsaufnahme professionell auf die neue Tätigkeit vorbereitet sowie vertiefend berufsbegleitend unterstützt, wird
gemäß den steigenden Bedarfszahlen weiter ausgebaut. Die kollegiale Unterrichtsbegleitung in den ersten Unterrichtswochen durch Patinnen und Paten stellt ein wesentliches Unterstützungselement für die Quereinsteigenden dar und schließt
eine fortlaufende Qualifizierung der Patinnen und Paten mit ein.
TA 15 Leadership.lab
Im Leadership.lab werden für alle Beschäftigen der Berliner Schule, die in Führungsverantwortung sind, und für die Schulaufsichten verschiedenste Formate der Fortbildung und Beratung angeboten. Dabei orientieren sich die Themen an den
bildungspolitischen Vorgaben. Zur Führungskräftenachwuchsgewinnung werden spezielle Foren und Austauschformate angelegt.
TA 16 Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für Schulbibliotheken
Es wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für Schulbibliotheken in Anbindung an das Medienforum eingerichtet.
Die Stelle soll die Bedürfnisse der Schulbibliotheken bei der Entwicklung und Einführung neuer Bibliothekssoftware koordinieren. Zusätzlich wird das Zentrum den Schulbibliotheken beratend zur Seite stehen. Aus- und Weiterbildungen der Schulbibliothekare werden koordinierend unterstützt und umgesetzt.
TA 17 Qualitätsoffensive Mathematik Übergang GS Sek I
Im Rahmen einer Qualitätssteigerung des Mathematikunterrichts sind Fortbildungen und Beratungen im Bereich des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gestalten und durchzuführen. Die bestehenden Fortbildungsprogramme für Grundschullehrkräfte sind für den Übergang auszubauen, um die
Förderung der mathematischen Basiskompetenzen fortgesetzt zu sichern.
TA 18 Fortbildungen – Bildung in der digitalen Welt
Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, die zur Förderung der digitalen Kompetenzen der Lehrkräfte
beitragen. Des Weiteren sollen Formate angeboten werden, die die Schul- und Unterrichtsentwicklung bezogen auf die Digitalisierungsprozesse unterstützen.
42790
111
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
26.067,90
R 51.474,32
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
42801
111
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
7.928.000
8.369.000
6.523.000
6.328.887,66
42811
111
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
250.000
156.000
191.000
293.793,45
42890
111
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
128.875,99
R 17.295,85
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
44100
111
Beihilfen für Dienstkräfte
369.000
380.000
358.000
347.491,47
51101
111
Geschäftsbedarf
185.000
135.000
185.000
137.239,72
Aufwendungen für Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Postgebühren und drucktechnische Erzeugnisse
51140
111
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
105.000
105.000
105.000
78.966,43
Pflege und Reparatur von fachtechnischen Geräten und Ausstattungsgegenständen, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen
insbesondere für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße, das Studienzentrum Erziehung, Pädagogik, Schule
(StEPS) Georgenstraße, die wachsende Zahl an Schulpraktischen Seminaren und die Fortbildungszentren der regionalen
Fortbildung.
Epl. 10 - Seite 54
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
51190
Fkt
111
Bezeichnung
Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
Ansatz
2021
1.000
1.000
Ist (Rest/R)
2020
942,82
R 31.929,15
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
51803
111
Mieten für Maschinen und Geräte
50.000
50.000
116.000
29.901,63
Insbesondere für die verschiedenen Bildungsstandorte: Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße, Studienzentrum Erziehung, Pädagogik und Schule (StEPS), Schulpraktische Seminare, Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung
52306
129
Archive und Sammlungen
140.000
140.000
157.000
136.339,48
2.399.000
1.847.069,09
Insbesondere Print- und Online-Medien für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße
52501
111
Aus- und Fortbildung
2.427.000
4.766.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei Titel 42701. Sie
sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig..
60.000,0 EUR werden künftig bei 1000/52501 nachgewiesen.
Betroffen ist die Maßnahme Diskriminierungskritische Qualifizierung.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Summe
Berufsbegleitende Weiterbildung und Studien
Regionale/Überregionale Fortbildung (bisher unter TA 1)
Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)
iMINT-Akademie
Berufs- und Studienorientierung
Open Educational Resources (OER)
Fortbildung zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften
Komponente Qualitätspaket Quereinstieg
Leadership.lab
proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten
Landesprogramm Gute gesunde Schule
Junior1stein: MINT-Fortbildungen für Cluster
Fortbildung für Mathematik/Deutsch
Schulungen zur Digitalisierung des Vorbereitungsdienstes
Fortbildungen zu Bildung in der digitalen Welt
Qualifizierungsmaßnahmen für Sonstige Lehrkräfte
2022
€
890.000
120.000
100.000
38.000
22.000
55.000
150.000
2023
€
890.000
120.000
100.000
38.000
22.000
55.000
150.000
2021
€
1.010.000
0
100.000
38.000
22.000
105.000
150.000
570.000
100.000
60.000
0
122.000
150.000
0
50.000
0
2.427.000
570.000
100.000
60.000
0
122.000
150.000
14.000
1.250.000
1.125.000
4.766.000
720.000
100.000
60.000
21.000
72.000
0
0
0
0
2.399.000
TA 1 Berufsbegleitende Weiterbildung und Studien
Ausbau der berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte gemäß WBLVO zur Steuerung einer fachgerechten Professionalisierung bei weiter wachsenden Einstellungsbedarfen sowie die Entwicklung eines vergleichbaren Maßnahmenangebots für das weitere pädagogische Personal an Schulen; Vereinbarungen mit Instituten und Universitäten für berufsbegleitende Weiterbildungsstudien und anderen Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 18 LBiG i.V. mit § 4,5,6 WBLVO
sowie den Maßnahmen gemäß § 12 LBiG für Qualifizierungsdienstleistungen im Rahmen von fachlichen und bildungspolitischen Schwerpunkten.
TA 2 Regionale/Überregionale Fortbildung
Fachtagungen und andere Fortbildungsveranstaltungen zu bildungspolitischen Schwerpunktthemen unter Hinzuziehung von
externen Expertinnen und Experten, Ausbau und Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern zur Unterrichts- und Schulentwicklung zur Bildung in der digitalen Welt.
TA 3 Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)
Fortbildung und Qualifizierung von Schlüsselpersonen und Fachkräften der Schulen sowie Bereitstellung von Materialien im
Rahmen des Maßnahmenplans der IGSV.
Epl. 10 - Seite 55
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 4 iMINT-Akademie
Fortbildungsmaßnahmen der iMINT-Akademie in den MINT-Fächern für Berliner Lehrkräfte, Schulberaterinnen und Schulberater, Seminarleiter, Referendare, Lehramtsstudenten und die Akademiemitglieder, dazu gehört die Durchführungen von
Fachtagungen und anderen Fortbildungsveranstaltungen, auch unter Hinzuziehung von externen Experten.
TA 5 Berufs- und Studienorientierung
Qualifizierungsdienstleistungen für die Leitungen der Schulpraktischen Seminare (SPS) und Fachseminare.
TA 6 Open Educational Resources (OER)
Qualifizierungen von Lehrkräften und weiteren Fachkräften im Bereich OER. Neben Wissen zum Urheberrecht und Lizenzen stehen die gezielte Nutzung digitaler Bildungsformate zur Einbindung von OER, die Befähigung zur Durchführung eigener OER-Fortbildungen in den Fachkonferenzen und schulinternen Angeboten sowie die Beauftragung und Begleitung der
Erstellung von OER im Mittelpunkt. Außerdem werden Aktivitäten zur formalen Prüfung von OER sowie flankierende Maßnahmen zur Sensibilisierung für das Thema OER in Aus- und Fortbildung platziert.
TA 7 Fortbildung zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften
Es werden Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte an Grund-, weiterführenden und beruflichen Schulen angeboten. Die Lehrkräfte werden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt und im Umgang mit Antisemitismus, antimuslimischen
Rassismus, anti-schwarzem Rassismus, Querfeindlichkeit, Ableismus, Sexismus und anderen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geschult sowie für einen empowernden Ansatz von Schülerinnen und Schülern gestärkt. Die Angebote sollen die Urteilskompetenz und Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte im Umgang mit Konflikten im Schulalltag fördern
und Präventionsmöglichkeiten aufzeigen. Übergeordnetes Ziel ist die Unterstützung einer diskriminierungskritischen, diversitätssensiblen und demokratischen Schulkultur.
TA 8 Komponente Qualitätspaket Quereinstieg
Das für Quereinsteigende neu entwickelte Qualifizierungsprogramm „QuerBer“, welches die Quereinsteigenden bereits vor
der Unterrichtsaufnahme professionell auf die neue Tätigkeit vorbereitet sowie pädagogisch vertiefend fördert und kollegial
begleitet, wird gemäß den steigenden Bedarfszahlen weiter ausgebaut. Die ganzjährig wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltungen werden durch externe Experten unterstützt. Die Programmmaßnahmen werden fortlaufend weiterentwickelt und
evaluiert.
TA 9 Leadership.lab
Im Leadership.lab werden diverse Qualifizierungsangebote zu bildungspolitischen Schwerpunktthemen, unter Hinzuziehung
von externen Expertinnen und Experten, angeboten. Zur individuellen Beratung von schulischen Führungskräften werden
Mentorenprogramme gestaltet und Coachings und Supervisionen vorgehalten. Eine externe Prozessevaluation zur Programmentwicklung im Leadership.lab ist vorgesehen.
TA 10 proRespekt – gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten
Qualifizierungskonzept zur Gewaltprävention- und Intervention an Schulen für proRespekt-Coaches und proRespekt-Piloten
TA 12 Junior1stein: MINT-Fortbildungen für Cluster
Fort- und Weiterbildungen sowie Coaching für MINT-Cluster bieten die Chance, die Akteure entlang der Bildungskette zu
vernetzen, Synergien zu nutzen und die Clustereinrichtungen zu unterstützen. Junior1stein unterstützt bei der Berufsorientierung, vernetzt wichtige außerschulische Angebote und stärkt somit die MINT-Bildung.
TA 13 Fortbildung für Mathematik/Deutsch
Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen mit Kooperationspartnerinnen und -partnern für Lehrkräfte der
Fächer Mathematik und Deutsch für alle Schulformen. Mit diesem Fortbildungsschwerpunkt sind auch Fortbildungen in den
Bereichen LRS und Rechenschwierigkeiten verbunden, um damit zur Förderung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler beizutragen. Im Rahmen einer Qualitätssteigerung sollen weiterhin Fortbildungen im
Bereich des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule mit externen Expertinnen und Experten gestaltet
werden.
TA 14 Schulungen zur Digitalisierung des Vorbereitungsdienstes
Im Rahmen der Digitalisierung ist es notwendig die Seminarleitungen und Fachseminarleitungen technisch zum Umgang mit
den mobilen Endgeräten, Smartboards und neuer Software zu schulen. Zusätzlich ist es notwendig, die Seminar- und Fachseminarleitungen darin zu unterstützen, sich die neuen digitalen Formen des Lehrens und Lernens didaktisch und fachdidaktisch zu erschließen.
TA 15 Fortbildungen zu Bildung in der digitalen Welt
Konzeptionelle Weiterentwicklung von Fortbildungsprogrammen für Lehrkräfte zur Bildung in der digitalen Welt durch externe Referentinnen und Referenten. Insbesondere Durchführung von Fortbildungen und Beratungen zur digitalen Schulentwicklung, die die Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen sowie Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (z.B. Schulberaterinnen und Schulberater sowie Lehrkräfte an Schulen) zu Themen der Bildung in der Digitalen Welt.
TA 16 Qualifizierungsmaßnahmen für Sonstige Lehrkräfte
Weiterqualifizierung der Sonstigen Lehrkräfte ohne Lehramt. Mit dieser Maßnahme sollen alle Möglichkeiten einer fachlichen Qualifizierung, auch mit dem potentiellen Ziel der Höhergruppierung, ausgeschöpft werden.
Epl. 10 - Seite 56
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
52509
Fkt
129
Bezeichnung
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
720.000
1.286.000
Ansatz
2021
160.000
Ist (Rest/R)
2020
83.744,82
40.000,0 EUR werden künftig bei 54010 nachgewiesen.
Betroffen ist die Maßnahme iMINT-Akademie.
Teilansatz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Summe
Maßnahme
Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung
Schulpraktische Seminare
iMINT-Akademie
Open Educational Resources (OER)
Digitale Anwendungen und Bildungsmaterialien
Digitale Tools zur Ausgestaltung von Prüfungen und
Schulabschlussverfahren
Austauschplattformen zur Erstellung und Verwaltung
von Prüfungsaufgaben und Unterlagen
Digitalisierung Vorbereitungsdienst
Beauftragte/r für Umweltschutz und Klima (s. 54010)
2022
€
5.900
2.300
81.800
20.000
400.000
50.000
2023
€
5.900
2.300
81.800
20.000
900.000
50.000
2021
€
5.900
2.300
81.800
20.000
0
0
65.000
40.000
0
95.000
0
720.000
186.000
0
1.286.000
0
50.000
160.000
TA 1 Fortbildungszentrum der regionalen Fortbildung/TA 2 Schulpraktische Seminare
Ausstattung der Schulpraktischen Seminare und der Fortbildungszentren der regionalen Fortbildung mit notwendigen Lehrund Lernmitteln.
TA 3 iMINT-Akademie
Entwicklung und Verbreitung von Materialien für einen individualisierten Unterricht in den MINT-Fächern. Dazu gehören:
Entwicklung und Bereitstellung von Experimentierboxen, Themenkisten, Kartei zur Rechenschwäche und Unterrichtsmaterialien in den MINT-Fächern. Bereitstellung und Verbreitung der Materialien für Grundschulen, weiterführende Schulen und
Willkommensklassen. Ausstattung der Lernwerkstätten Naturwissenschaften und Mathematik. Material für innovative, fächerübergreifende Unterrichtsmodule unter Nutzung von Plattformen, digitalen Medien und IT-Technik.
TA 4 Open Educational Resources (OER)
Entwicklung von Lernmaterialien und Handbüchern zur rechtssicheren Erstellung von Open Educational Resources, Entwicklung und Anwendung von Prüfungsabläufen zur rechtssicheren Erstellung und Veröffentlichung von Open Educational Resources, Ausstattung von Seminaren und Qualifizierungsmaßnahmen mit diesen Materialien bzw. Handbüchern zur rechtssicheren Erstellung von Open Educational Resources.
TA 5 Digitale Anwendungen und Bildungsmaterialien
Zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und für Projekte zur Medienbildung sowie der Ausprägung von digitalen Kompetenzen sollen geeignete Unterrichtsmaterialien, Plattformen und digitale Werkzeuge für Schulen beschafft werden. Dazu zählt
z.B. der Erwerb zentraler Lizenzen, die Beschaffung bzw. Entwicklung geeigneter digitaler Werkzeuge für den Unterricht und
zur Stärkung individuellen Lernens.
TA 6 Digitale Tools zur Ausgestaltung von Prüfungen und Schulabschlussverfahren
Für bestimmte Schülerinnen und Schüler (z. B. Risikoschüler oder langfristig Erkrankte) sollen Verfahren bereitgestellt werden, damit diese chancengleich an Prüfungen und anderen Leistungsfeststellungen teilnehmen können. Hierfür sollen Konzepte und technische Lösungen entwickelt werden. Die Eignung und Szenarien für den Einsatz werden in einem Pilotprojekt
untersucht und anschließend in ein regelhaftes Verfahren überführt und angeboten.
TA 7 Austauschplattformen zur Erstellung und Verwaltung von Prüfungsaufgaben und Unterlagen
Beschaffung und landesspezifische Anpassung bzw. Neuentwicklung digitaler Plattformen für die Aufgabenerstellung und die
Distribution von Prüfungsaufgaben für zentrale und dezentrale Prüfungen einschließlich laufendem technischen Support.
TA 8 Digitalisierung Vorbereitungsdienst
Im Zuge der Digitalisierung der Schulen soll auch der Vorbereitungsdienst digitale Formen des Lehrens und Lernens vermitteln. Hierzu ist es notwendig, den edukativen Bereich entsprechend u.a. mit Tabletts, WLAN, Rechner für Smartboards und
Software auszustatten.
Epl. 10 - Seite 57
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
52510
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Schulische Veranstaltungen
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
39.200
6.708,40
1.117.000
328.697,26
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
Die Maßnahmen finden sich im Titel 54053 wieder.
52518
114
Qualifizierungsmaßnahmen und
Projektmittel (Inklusive Schulen)
700.000
700.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Titel 42701. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig..
17.000,0 EUR werden künftig bei 54053 nachgewiesen.
Unter Berücksichtigung der UN-BRK soll der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
die am gemeinsamen Unterricht in der allgemeinbildenden Schule teilnehmen, erhöht werden. Die Umsteuerung hat mit dem
Schuljahr 2014/15 begonnen und wird schrittweise erfolgen.
Schwerpunkte der Arbeit sind die Etablierung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren, die Steigerung der Anzahl der Inklusiven Schwerpunktschulen, die Umstellung der Ressourcenzuweisung in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“, die
Qualifizierung des pädagogischen Personals, die Evaluation von umgesetzten Maßnahmen und die Entwicklung und Umsetzung weiterer Konzepte und Projekte der inklusiven Schule sowie die Entwicklung und Implementierung unterstützender
Materialien und Medien.
52519
129
Maßnahmen zur Sprachbildung
und -förderung sowie interkulturellen Öffnung
470.000
400.000
812.000
281.922,14
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Titel 42701. Sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig..
Sprachliche Kompetenz ist die Grundlage für jeglichen Bildungserfolg sowie für eine erfolgreiche Integration.
Eine große Anzahl von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen mit geringen Deutschkenntnissen wird weiterhin kontinuierlich aus den Willkommensklassen in das Regelsystem übergehen. Aber auch Kinder mit deutscher Herkunftssprache
haben oft sprachliche Defizite. Um sie angemessen fördern und so schulische Erfolge und bestmögliche Abschlüsse gewährleisten zu können, sind vielfältige Bildungsangebote und unterstützende Maßnahmen erforderlich.
Dies umfasst u.a.
-
-
Maßnahmen zur Qualifizierung des pädagogischen Personals von Kindertagesstätten und Schulen (Qualifizierung
von Pädagoginnen und Pädagogen in Willkommensklassen, Maßnahmen zum Themenfeld sprachliche Bildung im
Unterricht, Maßnahmen im Bereich interkulturelle Bildung, Sprachbildung/Sprachförderung für das pädagogische
Personal in der ergänzenden Förderung und Betreuung, Sprachliche Bildung im Elementarbereich, Entwicklung und
Verbreitung von Materialien),
Schulbegleitprogramme in den Bereichen sprachliche und interkulturelle Bildung (u. a. Umsetzung des Transfers
des Bund-Ländervorhabens Bildung durch Sprache und Schrift – BISS)
Projekte zur Implementierung von durchgängiger Sprachbildung und zur interkulturellen Öffnung (Das Deutsche
Sprachdiplom der KMK, LeseProfis – Peerprojekt zur Leseförderung, Jugend debattiert in Willkommensklassen),
Bereitstellung von Instrumenten zur Sprachstandserhebung und Förderung (u. a. 2P I Potenzial und Perspektive ein Online-Instrument zur Erfassung sprachlicher und fachlicher Kompetenzen von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern),
außerschulische Sprachförderung (Sprachcamps, Vorbereitung von Abschlüssen, Kooperationen mit Anbietern mit
externen Partnern zum kreativen Spracherwerb).
Epl. 10 - Seite 58
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
52520
Fkt
129
Bezeichnung
Maßnahmen für die Begabungsförderung von Schülerinnen und
Schülern
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.292.000
Ansatz
2021
1.292.000
Ist (Rest/R)
2020
2.392.000
962.664,80
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei 42701. Außerdem unterliegen die Ausgaben der Deckungsfähigkeit nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Regelungen.
80.000,0 EUR werden künftig bei 1042/68435 nachgewiesen.
Programm „Begabtes Berlin“ zur Förderung der Begabungen aller Schülerinnen und Schüler.
In diesem Rahmen sind u. a. vorgesehen:
•
Weiterentwicklung der Begabungsförderung im Elementarbereich durch Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher (z. B. Fachtag, Fortbildung zum BegaPaket) sowie der Anpassung und Erweiterung von Materialien
(z. B. BegaPaket),
•
Aufbau von Kooperationen zwischen Kitas und Grundschulen zur Verstärkung der Talentsuche und Förderung von
Kompetenzen der Kinder durch zusätzliche Angebote,
•
Weiterentwicklung der Begabungsförderung für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht und im Ganztag; Aufbau
des Programms BegaSchule, Ausbau der Ferienangebote, Unterstützung der Netzwerkschulen und der Schulen mit
regionalen Begabtengruppen am Nachmittag,
•
Unterstützung des Bund-Länder-Programms Leistung macht Schule (LemaS),
•
Qualifikation des pädagogischen Personals der Schulen und der Sibuz (Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) zur Erweiterung des Handlungsrepertoires: Ringvorlesungen
Online, Schulung zu dem multidimensionalen Begabungs- und Entwicklungstool mBET sowie zum BegaPaket,
•
Entwicklung und Aufbau eines weiteren Mentorenprogramms zur Identifikation und Erfassung von Begabungen bei
Kindern und Jugendlichen insbesondere aus bildungsfernen und sozial schwachen Elternhäusern,
•
Organisation und Durchführung eines jährlich stattfindenden Fachtages,
•
Durchführung der wissenschaftlichen Begleitung der Maßnahmen der Begabungsförderung,
•
Ausbau der Fachstelle Begabungsförderung mit Beratungsangeboten für Eltern und das pädagogische Personal.
52590
111
Aus- und Fortbildung und Umschulung aus Zuwendungen
1.000
1.000
1.000
2.720,00
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
52594
111
Lehrmittel aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
1.000
1.059,81
R 16.662,32
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
52602
111
Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen
15.500
15.500
15.500
2.623,23
Geschäftsausgaben der Landesgremien gemäß § 121 Schulgesetz
Teilansatz
1
2
3
4
5
6
Summe
52703
111
Maßnahme
2022
€
1.200
1.200
1.200
10.000
1.050
550
15.200
Landesschulbeirat (LSB)
Landeselternausschuss (LEA)
Landeslehrerausschuss (LLA)
Landesschülerausschuss (LSA)
Mitgliedsbeitrag Bundeselternrat
Sonstiges
Dienstreisen
46.400
46.400
2023
€
1.200
1.200
1.200
10.000
1.050
850
15.500
46.400
8.232,91
Teilnahmen an verpflichtenden Sitzungen, insbesondere an KMK-Sitzungen, Fachausschüssen und Fachkommissionen, Unterausschüssen etc.
Epl. 10 - Seite 59
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
52790
Fkt
111
Bezeichnung
Dienstreisen aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
1.000
702,50
R 31.937,71
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
53105
111
Beteiligung an Messen und Ausstellungen
1.000
—
2.661.000
1.131.666,63
Wegfallvermerk: Der Titel fällt weg.
54010
111
Dienstleistungen
2.857.000
3.855.000
40.000,0 EUR wurden bislang bei 52509 nachgewiesen.
100.000,0 EUR werden künftig bei 1000/54010 nachgewiesen.
200.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/52509 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Teilansatz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
1.014.000
557.000
307.000
150.000
Für 2022
-
1.400.000
1.250.000
150.000
Für 2023
425.299
Maßnahme
Fortführung verschiedener Maßnahmen u. wissenschaftlicher
Begleituntersuchungen zur Qualitätsentwicklung des Berliner
Bildungswesens
Untersuchung des schulischen Mittagessens
Lernausgangslage 7
Druck und Versand ILEA
Umsetzung der Ergebnisse der Yad-Vashem-Kooperation
Erwachsenenbildungsgesetz
Mütter-/Elternkurse
Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt"
Interaktives Theaterstück "Trau Dich!"
Strategisches Querschnittsprojekt "eine Region wird besser"
Begleitkonzept für Quereinsteigende im Ganztag
Projekt Mathe sicher können
Vergabe von Leistungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes II (KInvFGII)
iMINT-Akademie (bisher bei 52509)
Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenlehrpläne
(bisher bei 1012/52509)
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Schularten
Fachbeirat – externes Projektmanagement
Kinderschutzkonzepte in den Berliner Schulen
Referent/in Bildung für nachhaltige Entwicklung und Klima
Landeskonzeption Alphabetisierung und Grundbildung
Evaluation Vorbereitungsdienst
Förderung Mehrsprachigkeit
Vorbereitungen für ein Berliner Landesinstitut für Aus-, Fort- und
Weiterbildung
Gemeinschaftsschulen: Fusion Grund- und Oberschulen
Gebärdendolmetscherleistungen
Erinnerungsort Keibelstraße Machbarkeitsstudie
Pauschale Minderausgaben
Längsschnittstudie Gemeinschaftsschulen
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule
Epl. 10 - Seite 60
Ab 2024
-
2022
€
360.000
2023
€
360.000
2021
€
360.000
157.000
110.000
71.000
100.000
46.500
50.000
150.000
90.000
100.000
350.000
88.000
139.000
157.000
110.000
71.000
100.000
10.000
30.000
150.000
90.000
100.000
400.000
88.000
139.000
157.000
110.000
71.000
100.000
20.000
50.000
150.000
90.000
200.000
715.000
88.000
0
40.000
200.000
40.000
200.000
40.000
200.000
100.000
25.000
25.000
100.000
50.000
30.000
150.000
125.000
100.000
0
0
100.000
50.000
30.000
350.000
250.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
50.000
50.000
180.000
0
0
0
300.000
100.000
0
260.000
200.000
-150.000
0
0
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Teilansatz Maßnahme
30
31
32
Summe
rd.
Weiterentwicklung der erweiterten Lernwelten an den Berliner
Volkshochschulen
Längsschnittstudie Lehrkräftebildung
Wissenschaftliche Begleitstudie Bildung in der digitalen Welt
2022
€
50.000
2023
€
100.000
2021
€
0
50.000
2.856.500
2.857.000
50.000
200.000
3.855.000
3.855.000
0
0
2.661.000
2.661.000
0
TA 2 Untersuchung des schulischen Mittagessens
Laboruntersuchung von Lebensmittelproben des schulischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen der Primarstufe in der
offenen und gebundenen Form sowie an Schulen mit sonderpädagogischem Förderzentrum.
TA 3 Lernausgangslage 7
Bereitstellung der Hefte für die Lernausgangslage im Jahrgang 7 und Neukonzeption. Geplant ist, mit wissenschaftlicher
Begleitung ein wirksames Instrument für die Diagnose und Förderung am Übergang zur weiterführenden Schule zu erarbeiten. Entwickelt werden soll eine dauerhafte Fassung, die in modularisierter Form für alle Berliner Schulen mit Sek I bereitgestellt werden kann.
TA 4 Druck und Versand von ILeA
Die Maßnahmen 11 und 15 der Qualitätsoffensive „Potentiale entfalten. Ergebnisse steigern“ sehen die verpflichtende Einführung von Individuellen Lernstandserhebungen (ILeA) vor. Das Instrument liegt als Printversion für Deutsch in den Jahrgangsstufen 2, 4 und 5 sowie Mathematik in den Jahrgangsstufen 4 und 5 inklusive von Heften für die Lehrkräfte vor.
TA 5 Umsetzung der Ergebnisse der Yad-Vashem-Kooperation
Entwicklung von schulischen Projekten, Unterrichtsmaterialien, Ausstellungen, etc. zur Antisemitismusprävention, Akzeptanz
von Vielfalt und Demokratiebildung, die aus Anregungen der Fortbildungsreisen nach Yad Vashem hervorgehen und im Netzwerk der teilnehmenden Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte umgesetzt werden.
TA 6 Erwachsenenbildungsgesetz
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes fallen Kosten für Dienstleistungen für den Druck von Publikationen und Durchführung von Fachveranstaltungen auch in Hinblick auf den geplanten Fonds zur Förderung innovativer Maßnahmen anerkannter
Einrichtungen der Erwachsenenbildung (s. Titel 68569 TA 35) sowie für die Gremienbetreuung (Erwachsenenbildungsbeirat)
an.
TA 7 Mütter-/Elternkurse
Evaluation der Mütter-/Elternkurse zur Qualitätssicherung und zu Steuerungszwecken.
TA 8 Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“
Fachliches Unterstützungsangebot für Schulen zur Entwicklung eines Konzeptes zum Schutz vor sexueller Gewalt an Kindern
und Jugendlichen
TA 9 Interaktives Theaterstück „Trau Dich!“
Organisation und Durchführung des Theaterstücks "Trau Dich!", eine Präventionsmaßnahme gegen sexuellen Missbrauch
TA 10 Strategisches Querschnittsprojekt „eine Region wird besser“
Die Qualifizierung bettet sich in die Gesamtstrategie zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ein und hat die Entwicklung
eines gemeinsamen besseren Verständnisses von komplexen Schulentwicklungsprozessen sowie Lösungsansätzen und die
Entwicklung von Gesprächsführungskompetenzen zum Ziel (professioneller Dialog). Dabei wird auf die Stärkung von Feedback-Kultur, Zusammenarbeit und Vernetzungen von Schulaufsichten und Schulleitungen ebenso wertgelegt wie auf die Förderung eines gemeinsamen und abgestimmten Handlungskonzeptes sowohl auf der Ebene exemplarisch ausgewählter
Schulen/Schulleitungsteams als auch im Schulaufsichtsteam. Einzelne Schulen arbeiten an dem systemisch angelegten Pilotvorhaben in Kooperation mit der Robert-Bosch Stiftung zu designbasierter Schulentwicklung (DBSE) mit.
TA 11 Begleitkonzept für Quereinsteigende im Ganztag
Im Rahmen des „Begleitkonzepts für Quereinsteigende im Ganztag“ findet eine Qualifizierungsreihe zu Anleitungsprozessen
in der pädagogischen Arbeit an Berliner Ganztagsschulen für Berufs- und Quereinsteigende und ihre Anleitenden statt. Hintergrund ist, dass immer mehr angehende Fachkräfte in der pädagogischen Arbeit an Berliner Ganztagsschulen aus verschiedenen Quereinstiegskontexten kommen oder sich in berufsbegleitender Ausbildung befinden. Sie sind gleichzeitig sowohl vollwertige Kollegin oder vollwertiger Kollege als auch Lernende. Sie brauchen die Unterstützung, Anleitung und Beratung einer erfahrenen Fachkraft, die den Berufseinstieg in einen angeleiteten Prozess überführt und so nicht zuletzt auch die
Arbeitszufriedenheit der dringend benötigten Pädagoginnen und Pädagogen erhöht.
TA 12 Projekt Mathe sicher können
Das Projekt „Mathe sicher können" im Rahmen der Qualitätsoffensive hat das Ziel, die fachliche und fachdidaktische Kompetenz von Lehrkräften im Fach Mathematik zu stärken. Kernelemente sind die Qualifizierung von Schulberaterinnen und
Schulberatern zur Prozessbegleitung in den Schulen, der Aufbau von regionalen Netzwerken mit Fokus auf den Übergang
sowie die wissenschaftliche Beratung, Begleitung und Evaluation der Implementierung dieses Förder-und Diagnosekonzeptes.
Epl. 10 - Seite 61
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 13 Vergabe von Leistungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFGII)
Ausgaben für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der im Jahr 2019 erfolgten Beauftragung (nach einer
EU-weiten Ausschreibung) eines externen Dienstleisters zur Unterstützung bei der Umsetzung der Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur für Schulen in freier Trägerschaft (KlnvFG2-FRl-SifT).
TA 14 iMINT-Akademie
In Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern werden mit dem Ziel der Qualitätssicherung inklusive Unterrichtsmaterialien
im OER-Format für die MINT-Fächer entwickelt und verbreitet. Insbesondere werden sprachfördernde und medienbildende
Angebote erstellt, die für Lerngruppen mit heterogenen Lernvoraussetzungen geeignet sind und ein selbstständiges Lernen
ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Materialien für innovative, fächerübergreifende Unterrichtsmodule unter Nutzung
von Plattformen, digitalen Medien und IT-Technik.
TA 15 Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenlehrpläne
Für alle Fächer in der Sekundarstufe II werden die curricularen Vorgaben für die überfachliche Kompetenzentwicklung neu
gefasst. Dadurch wird dieser Bereich in Fortführung des Rahmenlehrplans 1- 10 in allen Berliner Rahmenlehrplänen für den
allgemeinbildenden Unterricht verankert. Sowohl fächerübergreifend als auch fachspezifisch sind Unterrichtsmaterialien zu
entwickeln bzw. zu beschaffen, durch die Lehrkräfte und Schulen bei der Umsetzung der Rahmenlehrvorgaben unterstützt
werden.
TA 16 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung Schularten
Zielgerichtet werden in Zusammenarbeit mit den SL-AG der Schularten und den schulartbezogenen Schulaufsichtskolleginnen und -kollegen schulfachliche Fragen zu den Schularten erörtert. Dabei werden drängende und relevante Themen von
vertiefter Zusammenarbeit exemplarisch und mit Bezug zu den Empfehlungen der Qualitätskommission von Prof. Köller aufgenommen und soweit möglich auch gemeinsam mit Wissenschaftlern und Studierenden (zum Beispiel der Humboldt-Universität erarbeitet (vgl. AG „Basiskompetenzen stärken“ oder „Anfangsunterricht Fremdsprachen“, hier: altsprachlich). Neue
Veranstaltungsformate sollen initiiert werden, um den bezirksübergreifenden fachlichen Austausch zu verbessern, und, sobald dies wieder möglich ist, in Präsenz umgesetzt werden.
TA 17 Fachbeirat – externes Projektmanagement
Der Qualitätsbeirat für Bildung begleitet die Umsetzung von Empfehlungen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Unterricht in Berlin. In diesem Zusammenhang wurde eine Geschäftsstelle eingerichtet, welche die Arbeit des Qualitätsbeirats
unterstützt. Die Geschäftsstelle ist Teil eines einzurichtenden strategischen Projektmanagements zur Schulqualität. Für den
Aufbau des Projektmanagements wird das Personal der Geschäftsstelle qualifiziert und es werden externe Expertisen hinzugezogen.
TA 18 Kinderschutzkonzepte in den Berliner Schulen
Erarbeitung von Materialien zur Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten.
TA 19 Referent/in Bildung für nachhaltige Entwicklung und Klima
Steuerung von modellhaften Prozessen der Schulentwicklung im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und
Klima, Erarbeitung und Vermittlung von Unterrichtsmaterialien und unterrichtsbegleitenden Projekten im Themenfeld, Organisation und Umsetzung der Klimazukunftskonferenz und anderer Projekte zur Beteiligung von Schülerinnen und Schülern
an Maßnahmen zu diesen Themen.
TA 20 Landeskonzeption Alphabetisierung und Grundbildung
Beauftragung der Entwicklung einer Landeskonzeption als Weiterentwicklung und Verbreiterung der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung (2015 - 2018). Über die Landeskonzeption sollen die Bezirke systematisch in die Grundbildungsstrategie des Landes einbezogen werden, ebenso die für das Thema besonders relevanten Senatsressorts sowie die
freien Träger der Alphabetisierung. Für die Erarbeitung der Landeskonzeption und die Einbeziehung der Partner ist ein professionelles Projektmanagement erforderlich.
TA 21 Evaluation Vorbereitungsdienst
Nach § 4 des Gesetzes über die Aus- Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Land Berlin (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG)
vom 07. Februar 2014 haben alle Einrichtungen der Lehrkräftebildung die Qualität und den Erfolg ihrer Arbeit regelmäßig zu
ermitteln und zu bewerten (interne Evaluation). Die Evaluation wird Auswirkungen auf die Kompetenzentwicklung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie auf die strukturelle Ausbildung in den Seminaren haben.
TA 22 Förderung Mehrsprachigkeit
Die Förderung der Mehrsprachigkeit unterstützt die zielgerechte weitere Umsetzung des entsprechenden Konzeptes für die
Berliner Schule (Dez. 2021) bzw. des § 15 SchulG „Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit“. Geplant sind u. a. Maßnahmen zur Stärkung des Fremdsprachenunterrichts, die Einführung eines Gütesiegels „Gute mehrsprachige Schule“ und die
weitere Förderung des bilingualen Unterrichts.
TA 23 Vorbereitungen für ein Berliner Landesinstitut für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Konzept- und Organisationsentwicklung für ein Berliner Landesinstitut zur Aus- Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und
des weiteren pädagogischen Personals an Berliner Schulen.
Epl. 10 - Seite 62
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 24 Gemeinschaftsschulen: Fusion Grund- und Oberschulen
Bei der Fusion von bestehenden Grundschulen und Oberschulen in eine Gemeinschaftsschule bedarf es externer Unterstützung, um den Gesamtprozess der Schulzusammenführung hin zu einer Gemeinschaftsschule zu begleiten und zu befördern.
Dazu gehören z.B. die Zusammenführung von zwei Kollegien zu teamverbundenen Arbeitsweisen, ggf. die Überwindung von
Widerständen, die Beratungen und Begleitung der beiden Schulleitungen zur Gestaltung des Umwandlungsprozesses z.B.
durch Coaching, die Moderation bei der Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes der neuen Schule u.a.m.
TA 28 Längsschnittstudie Gemeinschaftsschulen
Die wissenschaftliche Begleitung der Gemeinschaftsschulen wird in der Form einer Längsschnittstudie (Klassenstufen
1 bis 13) fortgesetzt. Die Mittel in 2022 dienen zur Vorbereitung der Studie, die in 2023 und 2024 realisiert werden soll.
TA 29 Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule
Zur Finanzierung von Maßnahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in Kita und Schule, insb. zur Umsetzung von
§ 17a des Berliner Mobilitätsgesetzes.
TA 30 Weiterentwicklung der erweiterten Lernwelten an den Berliner Volkshochschulen
Zur Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen der Kursleitenden.
TA 31 Längsschnittstudie Lehrkräftebildung
Längsschnittstudie zur Evaluation der Lehrkräftebildung in Berlin mit Schwerpunktsetzung auf der 2. Phase (Referendariat)
und den Übergängen zwischen den verschiedenen Phasen und dem Einstieg ins Berufsleben. Die Mittel in 2023 dienen zur
Vorbereitung der Studie, die 2024 realisiert werden soll.
TA 32 Wissenschaftliche Begleitstudie Bildung in der digitalen Welt
Wissenschaftliche Studie auf Grundlage qualitativer und quantitativer Methoden zur Untersuchung von Bildung in der digitalen
Welt, u.a. zu den Auswirkungen der Ausstattung von Berliner Schulen mit digitalen Endgeräten.
54024
129
Aufführungsrechte, Kompositionsaufträge
1.000
1.000
—
2.017.000
1.070.000
1.066.452,00
1.000
GEMA-Gebühren für zentrale schulische Veranstaltungen (Pauschalabgeltung).
54025
111
Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche
2.008.000
Vertragliche Verpflichtung zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz für die Zugänglichmachung und Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien in der Berliner Schule sowie in der Erwachsenenbildung im Rahmen
von Verträgen, die mit der Verwertungsgesellschaft WORT abgeschlossen wurden.
54034
111
Leistungen der Selbstversicherung
1.000
1.000
1.000
—
1.591.000
802.022,75
Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätzen.
54053
111
Veranstaltungen
2.013.000
2.611.000
17.000,0 EUR wurden bislang bei 52518 nachgewiesen.
22.000,0 EUR wurden bislang bei 68585 nachgewiesen.
50.000,0 EUR werden künftig bei 1011/54053 nachgewiesen.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
7
Deutscher Motorik Test (DMT)
Jugend trainiert für Olympia
Jugend trainiert für Paralympics
Schulschwimmen und Intensivschwimmkurse
Schulsportliche Wettkämpfe und Veranstaltungen (bisher bei 52510)
Zentrale musisch-künstlerische Veranstaltungen mit
Schulen (bisher bei 52510)
Kooperationsvertrag Yad Vashem(s.1011/54053)
8
9
10
11
Denkmal Aktiv - Kulturerbe macht Schule
Veranstaltungen im Rahmen der Qualitätsentwicklung
Musikalische Grundschule (bisher bei 52518)
Jugend debattiert (bisher bei 68585)
6
Epl. 10 - Seite 63
2022
€
408.000
479.000
75.000
884.800
10.000
2023
€
458.000
529.000
83.000
1.324.800
10.000
2021
€
458.000
529.000
83.200
344.800
0
29.200
29.200
0
50.000
50.000
100.000
10.400
20.800
17.000
22.000
10.400
20.800
17.000
22.000
10.400
20.800
0
0
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Teilansatz Maßnahme
12
13
14
Summe
rd.
Kleinveranstaltungen
UNESCO-Schulen-Jahrestagung 2023 in Berlin
Schulsportliche Sonderprojekte
2022
€
5.200
0
1.000
2.012.400
2.013.000
2023
€
5.200
50.000
1.000
2.610.400
2.611.000
2021
€
5.200
0
0
1.590.400
1.591.000
TA 1 Deutscher Motorik Test (DMT)
Bewegungs-, Sport- und Gesundheitsangebote an den Berliner Schulen in Kooperation mit außerschulischen Partnern zur
Umsetzung von KMK- und DOSB-Empfehlungen, Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Motorik Tests.
TA 2 Jugend trainiert für Olympia
Vorbereitung, Organisation und Durchführung von schulsportlichen Veranstaltungen zur Umsetzung des Bundeswettbewerbs
der Schulen "JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA".
TA 3 Jugend trainiert für Paralympics
Vorbereitung, Organisation und Durchführung von schulsportlichen Veranstaltungen zur Umsetzung des Bundeswettbewerbs
der Schulen "JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS" und der Teilhabe von Berliner Schülerinnen und Schülern mit
Behinderung an diesem schulischen Angebot.
TA 4 Schulschwimmen und Intensivschwimmkurse
Aufbau von Schulschwimmzentren zur Qualitätssteigerung der Schwimmausbildung, Durchführung von Intensivschwimmkursen in den Ferien und Maßnahmen zur Fortbildung von Lehrkräften in Bezug auf die Aktualisierung der Rettungsfähigkeit.
TA 5 Schulsportliche Wettkämpfe und Veranstaltungen
Die Maßnahme wurde bislang bei Titel 52510 nachgewiesen.
TA 6 Zentrale musisch-künstlerische Veranstaltungen mit Schulen
Musische Wochen der Berliner Schulen: vor 68 Jahren eingeführte zentrale Veranstaltungsreihe in Konzerthäusern Berlins,
bei der Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsergebnisse in den Bereichen Chor, Orchester, Bands, Tanz u.v.m. der Öffentlichkeit präsentieren. Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen wie "Musikbetonte Grundschulen
musizieren", "Berliner Bläserklassenfestival", "Schulensembles stellen sich vor", "Tanzbühne" und "Tanz in der Schule". Die
Maßnahme wurde bislang bei Titel 52510 nachgewiesen.
TA 7 Kooperationsvertrag Yad Vashem
Vor- und Nachbereitung, Organisation und Durchführung von Austauschprogrammen für Lehrkräfte und pädagogisches Personal im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der Gedenkstätte Yad Vashem (Israel).
TA 8 Denkmal Aktiv – Kulturerbe macht Schule
Beteiligung an der bundesweiten Schulaktion „Denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. In Projektvorhaben an Grundschulen (Jahrgangsstufe 5 und 6) und weiterführenden Schulen wird das fächerübergreifende Arbeiten und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege
gefördert und begleitet.
TA 10 Musikalische Grundschule
Die Musikalische Grundschule ist ein Schulentwicklungsprojekt an über 50 Berliner Grundschulen, das den schulischen Alltag
„musikalisiert“: Durch Einbezug musikalischer Elemente beim Lernen in allen Fächern und im schulischen Tagesablauf wird
u.a. die Umsetzung der bildungspolitischen Schwerpunkte Sprachbildung, Inklusion, Heterogenität und Integration gefördert.
Die Schulgemeinschaft erfährt durch die musikalischen Elemente ein größeres Zusammengehörigkeitsgefühl und eine freudvollere Unterrichts- und Freizeitgestaltung.
TA 11 Jugend debattiert
Jugend debattiert ist der größte bundesweite Wettbewerb zur sprachlichen und politischen Bildung und fördert darüber hinaus
die Meinungs- und Persönlichkeitsbildung. Der Wettbewerb wird in Berliner Schulen, Regionalverbünden, auf Landes- und
Bundesebene durchgeführt. Zusätzlich ist 2016 Jugend debattiert in Willkommensklassen sehr erfolgreich als Pilotprojekt in
Berlin gestartet.
TA 14 Schulsportliche Sonderprojekte
Pilot Mädchenförderung durch Vereine und Verbände an Schulen, Pilot Radfahren an Schule
Epl. 10 - Seite 64
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
1.000
1.000
—
Besondere Unterstützungsmaßnahmen an Schulen
2.850.000
3.330.000
3.550.000
83.726,00
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
1.665.000
1.665.000
—
1.690.000
54079
111
Verschiedene Ausgaben
54122
129
1.690.000
Die Verpflichtungsermächtigungen werden benötigt, um für beide Teilansätze jeweils Verträge über das gesamte Schuljahr
abschließen zu können.
Teilansatz Maßnahme
1
Schülerinnen und Schüler mit bes. Bedarf in der
emotionalen, sozialen und psychosozialen Entwicklung
Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte
2
Summe
2022
€
2.300.000
2023
€
2.680.000
2021
€
3.150.000
550.000
2.850.000
650.000
3.330.000
400.000
3.550.000
TA 1 Schülerinnen und Schüler mit bes. Bedarf in der emotionalen, sozialen und psychosozialen Entwicklung
Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung des „Ergebnispapiers der Expertinnen und Experten für Schülerinnen und Schüler mit
besonderen Auffälligkeiten in der emotionalen, sozialen und psychosozialen Entwicklung“. Die betroffenen Schülerinnen und
Schüler werden vorwiegend an allgemeinbildenden Schulen, für einen begrenzten Zeitraum, in einer fachlich spezifizierten
Lerngruppe gefördert. Die angebotenen Hilfen erfolgen in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe und bedarfsorientiert
auch aus dem Gesundheitsbereich. Ziel ist zunächst die Stabilisierung bestehender und die Implementierung neuer Lerngruppen und Kleinklassen in einigen Berliner Schulen. Die gemachten Erfahrungen sollen fachliche Grundlage für eine Ausweitung auf weitere Schulen sein.
TA 2 Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte
Temporäre Lerngruppen für Schuldistanzierte außerhalb der jeweiligen Schule sind als zusätzliches Angebot zu bereits bestehenden Maßnahmen in den Bezirken gegen Schuldistanz gedacht. Sie nehmen die Zielgruppe der Schülerinnen und
Schüler in den Blick, die regelmäßig der Schule fernbleiben, jedoch in der Regel keinen ausgeprägten sonderpädagogischen
Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben. Ein entsprechendes Angebot gibt es im Bezirk SteglitzZehlendorf, die „Diagnose Schulambulanz – Deine Stärken aktivieren“, welches als Vorlage für dieses Konzept dient. Angestrebt wird die Ausweitung des Modells auf alle Berliner Bezirke.
54690
129
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
1.000
225.026,78
R 505.376,42
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
63201
155
Ersatz von Verwaltungsausgaben
an Länder
4.625.000
4.625.000
4.625.000
4.625.000,00
Die Berechnung des Zuschusses des Landes Berlin (50 % der Gesamtkosten) an das Land Brandenburg basiert auf dem
Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Landesinstituts für Schule und Medien vom 22.05.2006 sowie der
diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarung vom 22.05.2006 (LISUM).
63207
153
Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder
502.000
502.000
402.000
516.536,85
Länderanteil Berlins an gemeinsamen Finanzierungen zur Umsetzung der Beschlüsse der KMK nach dem Königsteiner
Schlüssel einschließlich des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) und der Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU).
67101
129
Ersatz von Ausgaben
30.000
30.000
48.000
18.112,72
Insbesondere Ersatz von Ausgaben an Tageseinrichtungen der Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Durchführung des
Sprachstandfeststellungsverfahrens (§ 55 SchulG)
Epl. 10 - Seite 65
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
67115
Fkt
113
Bezeichnung
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden
Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
63.918.000
66.011.000
Ansatz
2021
65.047.000
Ist (Rest/R)
2020
62.967.783,57
16.895.000,0 EUR werden künftig bei 67180 nachgewiesen.
Auf der Grundlage des Schulgesetzes, der Schülerförderungs- und Schülerbetreuungsverordnung, der Rahmenvereinbarung
über die Leistungserbringung und Finanzierung der Ganztagsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt in freier Trägerschaft (frSchulRV) zu erstattende Kosten.
Die Finanzierung erfolgt bezogen auf das Schuljahr.
Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabetitel 67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11110). Ausgaben von bis zu 6.221.000 € in 2022 und 5.109.000 € in 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern
entsprechende Einnahmen beim Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Mehr wegen steigender Schülerzahlen, insbesondere durch den Wegfall der Bedarfsprüfung für einzelne Jahrgangsstufen.
Die Erstattung der Kosten für das Mittagessen in der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung der
Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Schulen in freier Trägerschaft erfolgt aus dem Titel 67180.
67180
(neu)
113
Zuschüsse zur Beköstigung von
Kindern, Schülerinnen und Schülern
16.895.000
16.895.000
16.895.000
16.354.954,16
1.200.000
1.200.000
576.125,00
16.895.000,0 EUR wurden bislang bei 67115 nachgewiesen.
68101
142
Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
1.200.000
Für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der MINT-Fächer und Musik ohne bisherigen Lehramtsbezug sollen Stipendienprogramme zur Verfügung gestellt werden, um einen Quereinstiegsmaster für das Lehramt zu absolvieren [500 €
mtl./Masterstudierende in MINT und Musik für zwei Jahre (bis zu 100 Stipendien jährlich)].
68123
129
Ehrungen, Preise
6.000
6.000
6.000
4.911,46
29.400
5.785,82
Ehrungen und Preise für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Wettbewerben.
68165
259
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge
29.400
29.400
Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – eintägige Schulausflüge) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28
und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz).
68179
259
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung
6.500.000
6.800.000
4.578.000
6.533.232,68
Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Lernförderung) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz).
Mehr in Anpassung an das Ist 2020.
68180
259
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Schule
900.000
900.000
2.096.000
881.342,76
Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Mittagsverpflegung Schule) beruhen auf Bundesrecht
(§§ 28 und 29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz).
Weniger in Anpassung an das Ist 2020.
Epl. 10 - Seite 66
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
68419
Fkt
322
Bezeichnung
Förderung des Sports
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.902.000
Teilansatz Maßnahme
1
Zuwendungen an Berliner Sportverbände im Rahmen der
Organisation von Bundesfinalveranstaltungen
Profivereine machen Schule
Profivereine (und weitere Vereine) machen Kita
Schule und Verein
2
3
4
Summe
1.902.000
Ansatz
2021
1.622.000
Ist (Rest/R)
2020
1.451.368,12
2022
€
110.000
2023
€
110.000
2021
€
110.000
806.000
806.000
180.000
1.902.000
806.000
806.000
180.000
1.902.000
756.000
756.000
0
1.622.000
TA 1 Zuwendungen an Berliner Sportverbände im Rahmen der Organisation von Bundesfinalveranstaltungen
Im Rahmen der Bundesfinalveranstaltungen von „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ in Berlin erhalten Berliner
Sportverbände Zuwendungen zur Ausrichtung der sportlichen Wettkämpfe.
TA 2 Profivereine machen Schule
Das Kooperationsprogramm ermöglicht die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen und niedrigschwelligen (zusätzlichen) Sportangeboten an Berliner Grundschulen in Zusammenarbeit mit Berliner Profivereinen und deren Trainerinnen und Trainern.
TA 3 Profivereine (und weitere Vereine) machen Kita
Das Kooperationsprogramm ermöglicht die Organisation und Durchführung von qualitativ hochwertigen und niedrigschwelligen (zusätzlichen) Sportangeboten an Berliner Kindertagesstätten in Zusammenarbeit mit Berliner Profi- und Breitensportvereinen und deren Trainerinnen und Trainern.
TA 4 Schule und Verein
Mit dem Kooperationsprogramm Schule und Sportverein/-verband werden Kooperationen zwischen Berliner Schulen und
Sportvereinen und -verbänden gefördert. Die Ziele sind mehr Bewegung in den Schulalltag zu bringen, Kinder und Jugendliche an lebenslanges Sporttreiben heranzuführen und sie als Mitglieder für die Sportvereine zu gewinnen.
68450
127
Förderung der Berufsausbildung
13.000.000
13.000.000
12.865.000
12.950.558,06
Zur Förderung der Teilzeit- und Vollzeitausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft wird das bisher von den Schülerinnen, Schülern und Studierenden zu zahlende Schulgeld auf
Antrag der Schulträger durch pauschalierte Sätze übernommen. Der Schulgeldersatz erfolgt auf der Grundlage einer Fördervereinbarung seit dem Schuljahresbeginn 2016/2017.
Mehr aufgrund tendenziell steigender Schülerzahlen.
Epl. 10 - Seite 67
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
68509
Fkt
127
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Zuschuss an das Pestalozzi-Fröbel-Haus
9.787.000
Ansatz
2021
10.472.000
9.606.000
Ist (Rest/R)
2020
9.198.900,00
Zuschussgewährung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein. Der Haushaltsplan nach § 106 LHO wird vom Kuratorium beschlossen und ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
gemäß § 108 LHO zu genehmigen.
Mehr aufgrund der einzuplanenden Lohndrift und infolge von Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie der Eröffnung zusätzlicher Klassen für die Ausbildung zur Sozialpädagogin und zum Sozialpädagogen.
In 2023 zudem mehr für Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Brandschutzes.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Schülerinnen und Schüler in schulischer Ausbildung des Pestalozzi-Fröbel-Haus (PFH)
Stand 01.10.2018
Stand 01.10.2019
Stand 01.10.2020
w
m
w
m
w
m
375
163
477
204
505
218
69,70%
30,30%
70,04%
29,96%
69,85%
30,15%
5.496
2.389
5.780
2.472
6.425
2.773
Zielgruppe:
Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen des PFH.
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Auszubildender am PFH.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Auszubildenden.
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
68511
127
Zuschuss an den Lette-Verein
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene
Verpflichtungen
15.648.000
15.055.000
14.143.000
Für 2022
Für 2023
Ab 2024
1.070.000
-
-
14.998.116,69
Zuschussgewährung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein. Der Haushaltsplan nach § 106 LHO wird vom Kuratorium beschlossen und ist von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
gemäß § 108 LHO zu genehmigen.
Mehr aufgrund der einzuplanenden Lohndrift und infolge von Tarif- und Besoldungsanpassungen sowie für Sanierungsmaßnahmen und einer Schulgeldbefreiung bei den Gesundheitsfachberufen.
Weniger in 2023 wegen der in 2022 auslaufenden Sanierungsmaßnahmen.
In 2022 mehr für Ausstattung der Werkstatt für praktisches Lernen, in 2023 zur Refinanzierung der Mindereinnahmen durch
die Schulgeldfreiheit für die Schulen der Gesundheitsberufe beim Lette-Verein
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Absolut
Relativ
Ressourcen(in T €)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
Schülerinnen und Schüler in schulischer Ausbildung des Lette-Vereins
Stand 01.10.2018
Stand 01.10.2019
Stand 01.10.2020
w
m
w
m
w
m
457
302
457
292
470
308
60,21%
39,79%
61,01%
38,99%
60,41%
39,59%
8.313
5.493
8.279
5.290
9.060
5.937
Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen des Lette-Vereins.
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Auszubildender im Lette-Verein.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Auszubildenden.
Epl. 10 - Seite 68
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
68536
Fkt
152
Bezeichnung
Ansatz
2022
Zuschuss an die Jüdische Volkshochschule
Beträge in EURO
Ansatz
2023
128.000
128.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
128.000
128.000,00
Laut Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin:
Zuschuss für Weiterbildung ..........................................................................................................................
Zuschuss für Sprachvermittlung insbesondere zur Integration neuer Mitglieder ..........................................
68537
187
Zuschuss an die Stiftung Planetarium Berlin
3.360.000
3.419.000
102.000 €
26.000 €
128.000 €
3.568.000
5.204.644,00
Die Stiftung „Planetarium Berlin“ wurde zum 01.07.2016 errichtet. Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, zu der die Archenhold-Sternwarte in Alt-Treptow 1, die Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium am
Munsterdamm 86 - 90 und das Zeiss-Großplanetarium in der Prenzlauer Allee 80 gehören. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Schulbildung und der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Astronomie.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung jährliche Zuschüsse des Landes Berlin nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Planetarium Berlin“, Artikel 1 des Gesetzes zur
Zusammenführung der Berliner Planetarien und Sternwarten vom 24.06.2016).
68569
129
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
13.311.000
14.446.000
14.096.000
16.628.482,81
100.000,0 EUR wurden bislang bei 1042/68569 nachgewiesen.
100.000,0 EUR wurden bislang bei 68617 nachgewiesen.
65.000,0 EUR werden künftig bei 1011/68569 nachgewiesen.
800.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/54002 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
995.000
995.000
—
1.576.000
1.576.000
Von den Umsetzungen betroffen sind die Maßnahme Schülerhaushalte, Checkpoint Charlie Stiftung und SuRe.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind für den TA der Kofinanzierung von ESF+ Instrumenten vorgesehen und werden zum
Abschluss von überjährigen Verträgen benötigt sowie für Teilansatz 23 zum Abschluss von Verträgen jeweils für das gesamte Schuljahr.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
BIG Prävention (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen,
BIG e. V.)
Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin
Serviceagentur Ganztag Berlin
Förderung von Lesen und Schreiben e. V.
Grundbildungszentrum für Analphabetinnen und Analphabeten
Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungsreife e. V. (AOB)
Mittel zur Kofinanzierung von ESF/ESF+ Instrumenten
ISQ
Projekte der interkulturellen Bildung und Demokratieförderung
Projekt "TuWaS!"
Schülerhaushalte (bisher bei 68617 und 1042/68569)
Ferienschulen für zugewanderte Kinder und Jugendliche
Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit
Förderung Tannenhof
Außerschulischer Lernort Polizeigefängnis Keibelstraße
Begabungsförderung
Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
Heroes
Bildung lokaler Alpha-Bündnisse
Gesicht Zeigen!
QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung
Epl. 10 - Seite 69
2022
€
290.340
2023
€
290.340
2021
€
260.340
110.690
613.470
117.300
654.350
110.690
863.470
117.300
634.350
110.690
463.470
117.300
584.350
226.690
635.060
846.950
283.000
226.690
842.560
846.950
283.000
226.690
380.060
846.950
0
210.310
350.000
264.500
3.220
94.310
195.460
159.880
347.620
183.300
179.960
430.160
446.530
210.310
450.000
789.500
3.220
94.310
195.460
159.880
397.620
183.300
179.960
430.160
446.530
210.310
200.000
1.089.500
3.220
94.310
195.460
159.880
297.620
103.300
129.460
430.160
406.530
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Teilansatz Maßnahme
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
Summe
rd.
KIgA (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus)
Teach First
Schülerlabor Netzwerk GenaU
mehr als lernen
Klimaschutz am Schulstandort
proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten
Medienkompetenzzentren
meet to respect
Demokratie und Rechtsstaat
Lichtburg Stiftung - Gartenstadt Atlantic
Erwachsenenbildungsgesetz
Diagnostische Instrumente
Landesverband der Kita- und Schulfördervereine BerlinBrandenburg e. V. (lsfb)
ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen)
Natur- und Werkpädagogik PFH
SuRe (bisher bei 1012/54002)
Sonstige
RambaZamba / inklusives Theater
BildungsBande / Peer Education Projekt
Jugendforschungsschiff
familY-Programm (Buddy)
Dialog macht Schule (zu TA 28)
Deutsche Volkshochschultag
Deutsch-Jüdisches Theater (s. 1042/68525)
Bildungsprojekt Youthwork - Berliner Aidshilfe
BiKoBerlin
i-Päd
Elternbegleitung an Grundschulen in Berlin (s. 1012/67139)
Serious-Games Projekt
Lernwerkstatt eXplorarium
Robotics-Gardening-Open Source Projekt
Kinderkulturmonat (s. 1042/68525)
Berliner Schulpate
New Israel Fund
duvia e.V.
QueerLeben/ inter*trans*Beratung für Jugendliche
Lernen durch Engagement
Helleum
IBIM e.v.
2022
€
182.310
1.255.350
68.010
204.620
31.390
363.210
627.680
135.800
150.000
80.000
0
462.310
150.000
2023
€
182.310
260.350
68.010
204.620
31.390
363.210
627.680
135.800
150.000
80.000
650.000
520.000
250.000
2021
€
112.310
1.255.350
68.010
204.620
31.390
150.000
627.680
135.800
150.000
80.000
500.000
300.000
100.000
150.000
150.000
850.000
850.000
500.000
500.000
27.800
27.610
80.000
80.000
50.000
50.000
53.000
53.000
5.500
5.500
0
0
0
0
0
0
150.000
170.000
150.000
200.000
200.000
250.000
0
0
100.000
0
50.000
50.000
0
0
0
0
150.000
150.000
75.000
150.000
150.000
150.000
75.000
75.000
50.000
100.000
20.000
40.000
70.000
115.000
13.301.080 14.445.080
13.311.000 14.446.000
150.000
900.000
800.000
27.790
80.000
115.080
52.310
5.240
213.210
76.000
86.000
120.000
100.000
150.000
600.000
100.000
50.000
195.000
250.000
0
0
0
0
0
0
0
14.095.300
TA 1 BIG Prävention (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen, BIG e. V.) zur Sicherung des Kindeswohls bei häuslicher
Gewalt.
TA 2 Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin
Der Verein Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin e.V. setzt das Projekt „Vernetzungsstelle Schulverpflegung
Berlin“ um. Dabei werden Aktivitäten unterstützt, die eine hochwertige und gesundheitsfördernde Gemeinschaftsverpflegung
von Kindern und Jugendlichen sichern und die die Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schule fördern.
TA 3 Serviceagentur Ganztag Berlin
Die Serviceagentur Ganztag Berlin wird von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH im Auftrag des Landes Berlin
umgesetzt. Die Serviceagentur unterstützt Prozesse, die dazu beitragen, dass Schule als ganztägiger Lern- und Lebensort
gestaltet und weiterentwickelt wird und multiprofessionelle Fachkräfte Qualifizierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten
erhalten. Damit ist sie eine wichtige Säule in der Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen im Land Berlin. Die Serviceagentur berät schulnah und explizit zu allen Fragen der Qualitätsentwicklung und bringt in diesen Prozess ihre über viele Jahre
entwickelte fachliche Expertise und länderübergreifende Erfahrungen im Bereich der Ganztagsschulentwicklung ein. Sie ist
maßgeblich an der Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die inklusive Berliner Ganztagsschule und an der Implementierung
der Qualitätsstandards für die inklusive Ganztagsschule beteiligt.
TA 4 Förderung von Lesen und Schreiben e. V.
Beratung und Vernetzung von regionalen Akteuren der Grundbildung, Durchführung von Kursen zur Erwachsenenbildung,
Unterhaltung des Vereins Lesen und Schreiben.
Epl. 10 - Seite 70
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 5 Grund-Bildungs-Zentrum für Analphabetinnen und Analphabeten
Das Berliner Grund-Bildungs-Zentrum (GBZ) ist eine im Jahr 2014 neu gegründete und im Land Berlin einmalige Einrichtung.
Im Rahmen der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung kommt dem GBZ eine wichtige koordinierende und federführende Funktion bei der Umsetzung von zwei Leitaktionen zu. Es dient überdies als Fortbildungs- und Beratungseinrichtung für Lehrkräfte, Träger und Projekte der Grundbildungsarbeit. Lernende nutzen das GBZ als niedrigschwellige Anlaufstelle. Das GBZ hat im Jahr 2015 mit der Erarbeitung und Umsetzung des „Berliner Alpha-Siegels“ begonnen. Das Siegel
ist eine Leitaktion im Rahmen der o.g. Senatsstrategie. Es dient der Zertifizierung von Einrichtungen, Verbänden und Unternehmen, die einen kompetenten Umgang mit Schriftsprachproblemen von Beschäftigten, Ratsuchenden und Kunden nachweisen können. Mit dem Alpha-Siegel wird zudem die Öffentlichkeit für das Thema Alphabetisierung und Grundbildung sensibilisiert.
TA 6 Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungshilfe e.V. (AOB)
Durchführung von Kursen zur Erwachsenenbildung und Unterhaltung des Arbeitskreises Orientierungs- und Bildungshilfe
e.V.
TA 7 Mittel zur Kofinanzierung von ESF/ESF+ Instrumenten
Die Mittel werden zur Kofinanzierung des ESF Instrumentes für Alphabetisierung Erwachsener (Fi 9 2014-2020) und des
ESF+ Instrumentes Grundbildung einschließlich Elternkurse für Alle eingesetzt. (Fi 14 2021-2027).
Die Förderung des bisherigen Instrumentes 9 endet Mitte 2023. Das neue ESF+ Förderinstrument 14 „Grundbildung gering
literalisierter Erwachsener“ startet im Jahr 2022 und stärkt durch offene Angebote und Kurse die lebensweltorientierte Grundbildung von Erwachsenen in Berlin. Zudem sind Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in der Grundbildungsarbeit sowie Grundbildungsangebote für Eltern („Elternkurse für Alle“ bis 2022 s. 2710/68617) geplant.
TA 8 Institut für Schulqualität (ISQ)
Seit PISA 2000 haben die Länder Berlin und Brandenburg ein abgestimmtes System qualitätssichernder Maßnahmen im
Bildungswesen aufgebaut. Zu dessen Institutionalisierung haben der Senat von Berlin und die Landesregierung Brandenburg
im Dezember 2005 mittels Verwaltungsabkommens einen eingetragenen und gemeinnützigen Verein „Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg" (ISQ) zum 01.01.2006 gegründet.
Das ISQ verfolgt das Ziel, die Schulqualität wissenschaftlich fundiert zu sichern und zu verbessern. Es unterstützt die Lehrkräfte, die Schulleitungen und die Schulverwaltungen mit Werkzeugen zur datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Arbeitsschwerpunkte bilden Vergleichs- und Prüfungsarbeiten, Unterstützung schulischer Selbst- und Fremdevaluation,
Bildungsmonitoring und Bildungsberichtserstattung, Koordination und Durchführung nationaler und regionaler Schulleistungsuntersuchungen sowie die Überprüfung des Umsetzungsgrades der KMK Bildungsstandards.
TA 9 Projekte der interkulturellen Bildung und Demokratieförderung
Förderung von begegnungspädagogischen Projekten der interkulturellen Bildung und der Förderung der Partizipation von
Schülerinnen und Schülern im Sinne der demokratischen Schulkultur sowie die Förderung von „Dekolonialisierungsprojekten
an Schulen“ im Rahmen der Demokratiebildung.
TA 10 Projekt "TuWaS!" (=Technik und Wissenschaft an Schulen!)
Das Projekt „TuWaS!“ unterstützt unter der Leitung der Freien Universität Berlin in einem Kooperationsverbund mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie weiteren Partnern einen lebensweltbezogenen und experimentell orientierten Unterricht in den Fächern Sachunterricht und Naturwissenschaften an zurzeit bereits über 170 Berliner Grundschulen und ist damit ein wichtiger Baustein des bildungspolitischen Schwerpunkts MINT-Bildung.
TA 11 Schülerhaushalte
Förderung der pädagogischen Begleitung von bezirksfinanzierten Schülerhaushalten als wichtiges Element der Partizipation
von Schülerinnen und Schülern an schulischen Entscheidungsprozessen und Form gelebter demokratischer Schulkultur im
Rahmen der Strategie "Politische Bildung an Berliner Schulen".
TA 12 Ferienschulen für zugewanderte Kinder und Jugendliche
Die Ferienschulen für zugewanderte Kinder und Jugendliche sind Teil des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation
Geflüchteter und werden von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH als Programmagentur koordiniert. Das Angebot der Ferienschulen richtet sich zunächst an Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung, steht aber darüber hinaus auch
anderen Kindern und Jugendlichen offen, die zusätzliche Förderung der Sprachkompetenz benötigen. Die Ferienschulen
haben das Ziel, die Sprachkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken und zur positiven Entwicklung des Selbstwirksamkeitskonzepts beizutragen und finden im Umfang von zwei bis sechs Wochen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien
statt. Die Entwicklung der Sprachkompetenz kann in den Ferien wirkungsvoll durch explizite und implizite Lernsettings beeinflusst werden. In diesem Sinne ergänzen die Ferienschulen den regulären Schulunterricht mit einem kreativen Sprachbildungsangebot. Die Erkundung des näheren und weiteren Lebensumfeldes, die Erfahrung von demokratischem Handeln,
soziales Lernen und das Erlernen von Empathie und Methoden zur Konfliktbewältigung sind ebenfalls Bestandteile der Ferienschulen.
TA 13 Berliner Komitee für UNESCO-Arbeit
Anteilsfinanzierung des jährlichen Schülerseminars der Berliner UNESCO-Projektschulen.
Epl. 10 - Seite 71
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 14 Förderung Tannenhofschule
Das Projekt „Tannenhof-Schule“ eröffnet ehemals drogenabhängigen jungen Menschen, die wegen ihres gesundheitlichen
Hintergrunds die herkömmlichen Angebote des Zweiten Bildungsweges nicht ohne weiteres erfolgreich besuchen können,
die Möglichkeit zum Erwerb schulischer Abschlüsse. Flankierend zum Besuch des eigentlichen Lehrgangs, der an die Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf angegliedert ist, erfolgt durch zusätzliche Fördermaßnahmen eine individuelle Vorbereitung
auf die Prüfung. Parallel zum Lehrgang werden verpflichtende Angebote nach dem Unterricht und am Wochenende durchgeführt. Die Mittel werden zur Finanzierung des Projekts eingesetzt; dies umfasst die Mietkosten für die benötigten Räumlichkeiten besser: Regiekosten für Unterricht und zusätzliche Fördermaßnahmen - der Unterricht wird vom übrigen Schulbetrieb auch räumlich abgegrenzt - als auch Personalkosten für gemeinschaftliche Aktivitäten, die nicht von Lehrkräften durchgeführt werden
TA 15 Außerschulischer Lernort Polizeigefängnis Keibelstraße
Der außerschulische „Lernort Keibelstraße“ im 1. Obergeschoss der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt animiert Schüle
rinnen und Schüler durch entdeckendes Lernen am authentischen Ort, die Geschichte der Polizei der DDR und ihre Rolle in
der SED-Diktatur kennenzulernen und Gegenwartsbezüge zu grundsätzlichen Fragen von Rechtsstaatlichkeit herzustellen.
TA 16 Begabungsförderung
Die Implementierung neuer Ansätze im Programm „Begabtes Berlin“ erfolgt in Zusammenarbeit und Vernetzung mit außerschulischen Partnern. Schwerpunkte sind der Aufbau von Mentorenprogrammen sowie von Qualifizierungsangeboten. Ziel
der Mentorenprogramme ist die passgenaue Bereitstellung von Lernangeboten und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Milieus. Zudem erfolgt eine Qualifizierung der Lehrkräfte, um diese zu befähigen, Begabungen zu
erkennen und zu fördern.
TA 17 Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt (IGSV)
Mit den Mitteln sollen ressortspezifische Maßnahmen des Landesaktionsplanes gegen Homo- und Transfeindlichkeit, der
Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt", insbesondere aber
folgende Projekte gefördert werden: queer@school, Queer History Month sowie Kofinanzierungen von thematisch relevanten
Projekten mit Förderungen des Bundes oder der EU.
TA 18 Heroes
Das Projekt "Heroes" bildet junge peers aus sogenannten Ehrenkulturen aus, die in Rollenspielen typisches männliches und
weibliches Rollenverhalten von jungen Menschen aus sogenannten Ehrenkulturen darstellen und anschließend diskutieren.
Die Maßnahme stellt ein Bildungsangebot zur Überwindung stereotyper Rollenbilder und Sexismus in den Schulen dar. Das
Projekt wird von 5 auf 8 Schulen ausgeweitet und findet jährlich in allen 8. Klassen statt. Eltern und Lehrkräfte werden in die
Umsetzung einbezogen.
TA 19 Bildung lokaler Alpha-Bündnisse
Alpha-Bündnisse sind eine Maßnahme zur Erreichung der Zielstellung der Senatsstrategie Alphabetisierung und Grundbildung. Mit der Gründung lokaler Alpha-Bündnisse wird die Vernetzung von Beratungsstellen, bürgernahen Ämtern und Behörden sowie Einrichtungen mit Bürgerkontakten auf bezirklicher Ebene gefördert. In 2017 erfolgte eine Anschubfinanzierung
für die Bildung von lokalen Alpha-Bündnissen. Die Ausweitung des Aufbaus lokaler Alpha-Bündnisse auf alle zwölf Berliner
Bezirke ist beabsichtigt.
TA 20 Gesicht Zeigen!
Mit den Ausgaben wird der Betrieb des Lernorts von „Gesicht zeigen!“, „7xjung“ gefördert. An diesem Lernort werden für
Schulklassen und Jugendgruppen interaktive Workshops zum Themenfeld „Antisemitismus“, „Islamfeindlichkeit“, „Diskriminierung“ und dem „Empowerment von muslimischen Mädchen und Frauen“ (“Die Freiheit, die ich meine“) durchgeführt, die
durch höchst innovative, schülernahe Methoden und Formate Jugendliche aus dem gesamten Spektrum der Berliner Bildungslandschaft erreichen.
TA 21 QUEERFORMAT Fachstelle Queere Bildung
Die Fachstelle Queere Bildung setzt insbesondere die Maßnahme „Fortsetzung und Weiterentwicklung der Qualifizierung von
Schlüsselpersonen und pädagogischen Fachkräften“ der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) im Bildungsbereich (Schule sowie Kinder-/Jugendhilfe) um. Als Servicestelle zur
Umsetzung und Qualitätssicherung von Bildungsarbeit bietet sie Fortbildungen und Beratungen für Schlüsselpersonen und
Fachkräfte in den Bereichen Schule sowie Kinder-/Jugendhilfe zu den Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt/Diversity
auch in Verbindung mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen an und erstellt didaktische Materialien für die Bildungsarbeit in
diesen Themenbereichen.
TA 22 KIgA (Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus)
Mit diesem Teilansatz wird der Betrieb der „Praxisstelle Bildung und Beratung“ der KIgA finanziert. Dadurch kann die KIgA
ihre seit Jahren erfolgreichen Konzepte der Seminare an Schulen und der Fortbildung von Lehrkräften zum Thema „Antisemitismus“ ausweiten und intensivieren. Diese Konzepte knüpfen an vielfältige Diskriminierungserfahrungen von Jugendlichen
insbesondere mit muslimischem familiären Hintergrund an und schaffen somit einen Raum für Dialog, Verständnis und Konfliktlösung.
Epl. 10 - Seite 72
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 23 Teach First
Die Mittel sind für zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schüler an Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf
bestimmt, um diesen einen gelingenden Übergang aus der Schule in die berufliche Ausbildung oder weitere Bildungssysteme
zu ermöglichen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf individueller Förderung, Zukunfts- und Berufsorientierung sowie Vorbereitung für Abschlussprüfungen. Auf Basis des von Teach First erarbeiteten Konzeptes soll dies in Kooperation mit dem
Projektträger durchgeführt werden.
TA 24 Schülerlabor Netzwerk GenaU
Das Netzwerk GenaU ist das größte regionale Netzwerk von Schülerlaboren in der Bundesrepublik. Die Netzwerkmitglieder
bieten Wissenschaft zum Anfassen, um Begeisterung für die Naturwissenschaften zu wecken. Sie vermitteln ein fachübergreifendes und modernes Verständnis von Technik und Naturwissenschaft. Die Labore schlagen eine Brücke von der Schule
zur Hochschule bzw. zu Forschungsstätten und mit neuen Projekten wie „beMINT“ auch in den berufsbildenden Bereich.
TA 25 mehr als lernen
Das Projekt fördert die Partizipation von Schülerinnen und Schülern und die demokratische Schulkultur durch Coaching von
Schülervertretungen.
TA 26 Klimaschutz am Schulstandort
Mit dem Teilansatz wird der „Klimawettbewerb“ finanziert, der ein Anreiz ist, damit die Themen Klimawandel und Klimaschutz
möglichst in vielen Berliner Schulen im Schulalltag dauerhaft integriert werden.
TA 27 proRespekt - gewaltfreie Schulen demokratisch gestalten
Die Fachstelle ist das Kompetenz- und Servicezentrum für das Programm „Pro Respekt - gewaltfreie Schulen demokratisch
gestalten“. Sie ist für die partizipative Erarbeitung und Weiterentwicklung eines integrativen Programmdesigns zuständig.
Diese Aufgabe umfasst auf der institutionellen Ebene das Zusammenbringen aller Stakeholder sowie das Zusammenwirken
der bereits etablierten Maßnahmen und Träger. Daraus resultierend entwickelt die Fachstelle Umsetzungsstrategien zum
Erreichen der Programmziele sowohl auf der Metaebene (Land) als auch auf der konkreten Ebene (Schule). Für die Beratung
und Unterstützung auf der individuellen Ebene der Schülerinnen und Schüler sowie des pädagogischen Personals bietet die
Fachstelle explizite Fortbildungen zur Profilbildung der proRespekt-Pilotinnen und -Piloten an. Die Fachstelle koordiniert das
Fortbildungskonzept für die proRespekt-Teams. Im Vordergrund steht die Vermittlung von theoretisch basiertem Wissen über
Prävention sowie vielfältige Methoden der Intervention.
TA 28 Medienkompetenzzentren
Das Landesprogramm Medienbildung für Gute Schule ist zur Stärkung der bezirklichen Medienkompetenzzentren in Kooperation mit der Regionalen Fortbildung Berlin weiterzuentwickeln. Durch diese Zusammenarbeit in der außerschulischen und
schulischen Arbeit soll Medienbildung ganzheitlich, zeitgemäß und lebensorientiert für die Kinder und Jugendlichen gefördert
werden. Dazu soll der Fachaustausch mit Lehrkräften, Fortbildnerinnen und Fortbildnern und Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeitern im Rahmen von schulischen Studientagen ausgebaut und für Eltern eigene neue Angebotsformate in
Verbindung mit den Studientagen entwickelt und erprobt werden.
TA 29 meet to respect
Das Projekt bringt Tandems von Rabbinern und Imamen in Schulklassen, um durch das unmittelbare Beispiel interreligiöser
Verständigung religiös motiviertem Mobbing und Antisemitismus vorzubeugen oder in Fällen, in denen es zu entsprechenden
Vorfällen gekommen ist, einen konstruktiven Weg zur Konfliktlösung aufzuzeigen.
TA 30 Demokratie und Rechtsstaat
Das Projekt „Demokratie und Rechtsstaat“ (Vorläufer: Jugendgerichtsprojekt) fördert bei Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I das Bewusstsein für die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats, indem im Rahmen einer Projektwoche
mit authentischen professionellen Beteiligten ein Gerichtsprozess über eine fiktive Straftat in einem Rollenspiel nachgestellt
und reflektiert wird.
TA 31 Lichtburg Stiftung – Gartenstadt Atlantic
Der Mikrokosmos Gartenstadt Atlantic ist ein deutsch-muslimisch-jüdisch-interkulturelles Pilotprojekt. Über die Arbeit in
8 Lernwerkstätten erhalten sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche und deren Familien Zugang zu neuen Kulturräumen
und Bildungsangeboten, die insbesondere zur Stärkung der Demokratie ausgelegt sind. Darüber hinaus verstehen sich diese
Werkstätten als außerschulische Lernorte, die umliegenden Grundschulen für ergänzende pädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Die Angebote orientieren sich an der Lebensrealität vor Ort.
TA 32 Erwachsenenbildungsgesetz
Über einen eigenen Fonds sollen innovative Maßnahmen anerkannter Einrichtungen der Erwachsenbildung gefördert werden. Ziel ist eine Ausweitung und Verstetigung der Bildungsteilnahme von Erwachsenen und eine strukturelle Stärkung des
Lebenslangen Lernens und seiner Einrichtungen im Land Berlin. Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes soll ein Trägeranerkennungssystem aufgebaut und Maßnahmen anerkannter Träger mit hier etatisierten Mitteln gefördert werden.
Epl. 10 - Seite 73
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 33 Diagnostische Instrumente
Zu den Bestandteilen des „Qualitätspakets Schule zusammen weiterentwickeln“ gehören die Bereitstellung bzw. Digitalisierung einer Reihe von diagnostischen Instrumenten für den Primar-und Sekundarbereich I in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der ersten Fremdsprache Englisch und Französisch. Zu den diagnostischen Instrumenten zählen Lernausgangslage Berlin (LauBe), Individuelle Lernstandsanalysen (ILeA), VERgleichsArbeiten (VERA 3 und 8) sowie Lernausgangslage 7 (LAL 7), die vom Institut für Schulqualität der Länder Berlin Brandenburg (ISQ) Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß den Empfehlungen der Qualitätskommission sollen diese Verfahren für weitere Jahrgangsstufen wissenschaftsbasiert weiterzuentwickeln und in technisch geeigneter Form Schulen und Lehrkräften zur Verwendung bereitgestellt werden.
Zusätzlich sind anknüpfende fach- und jahrgangsspezifische Förderangebote zu entwickeln, die in der Regel in digitaler Form
bereitgestellt werden.
TA 34 Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb)
Der Landesverband der Kita- und Schulfördervereine Berlin-Brandenburg e.V. (lsfb) ist ein eingetragener Verein und vertritt
Kita- und Schulfördervereine beider Länder. Mit seiner Arbeit unterstützt der Verband das Engagement im vorschulischen
und schulischen Bildungsbereich durch Qualifizierungsarbeit für Ehrenamtliche und durch die Förderung der Vernetzung der
Kita- und Schulfördervereine.
TA 35 ADAS (Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen) – LIFE e.V.
Das Projekt ADAS hat zum Ziel ein schulisches Beschwerdemanagement zu etablieren. Dies erfolgt durch Erfassung von
Beschwerden, unabhängige Beratung, Empowerment und Information. Das Projekt arbeitet im Sinne der Umsetzung des
Landesantidiskriminierungsgesetzes und berät insbesondere Schülerinnen und Schüler bei Diskriminierungen und erarbeitet
Empfehlungen zum Abbau von diskriminierenden Strukturen.
TA 36 Natur- und Werkpädagogik PFH
Zur Verstärkung der bestehenden Angebote an Grundschulen in ausgewählten Bezirken
TA 37 SuRe
Umsetzung des Modells der Subjektiven Relevanz (SuRe) und der Onlineapplikation SuRe-online durch die Gesellschaft für
interkulturelles Zusammenleben gGmbH (GIZ). Das Reflexionsmodell dient der Weiterentwicklung von Handlungskompetenzen in pädagogischen Arbeitsfeldern, wodurch psychische Belastungen minimiert werden sollen. Beide Umsetzungsformen,
sowohl Face-to-Face-Seminare als auch die Form der Onlineapplikation sureonline.org kommen im Projekt zum Einsatz.
TA 39 RambaZamba / inklusives Theater
Das Theaterprojekt RambaZamba bietet Workshops, Projekttage und -wochen an Schulen, theaterpädagogische Begleitprogramme sowie Fachtagungen und Fortbildungen zur Stärkung der inklusiven Theaterarbeit an Schulen an.
TA 40 BildungsBande / Peer Education Projekt
Ältere Kinder und Jugendliche begleiten jüngere Kinder, auch Vorschulkinder, in ihrer Entwicklung und übernehmen Verantwortung, lernen durch das eigene Handeln und nehmen sich als selbstwirksam war, indem sie befähigt werden, kreative
Projekte an Grundschulen und Kitas durchzuführen.
TA 41 Jugendforschungsschiff
Das Jugendforschungsschiff konzipiert als schwimmendes Schülerlabor und außerschulischer Lernort Bildungsangebote mit
den Schwerpunkten Gewässerökologie, Regenerative Energien, Wetter für Schulen.
TA 42 familY-Programm (Buddy)
Das family-Programm (hier: Education Y. ehemals buddY e. V.) fördert die Bildungskompetenzen von Eltern und unterstützt
den Aufbau und Ausbau von Bildungspartnerschaften im Übergang von Kita und Schule.
TA 46 Bildungsprojekt Youthwork - Berliner Aidshilfe
Das Projekt leistet sexualpädagogische Aufklärungsarbeit, insbesondere zur Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen.
TA 47 BiKoBerlin
Das Projekt bietet Beratungs- und Bildungsangebot im Bereich der sexuellen Bildung für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien an.
TA 48 i-Päd
Die Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik i-Päd bietet Angebote für intersektionale Bildung und diskriminierungskritische Organisationsentwicklung für Schulen an.
TA 50 Serious-Games Projekt
Modellprojekt zum Einsatz von Serious-Gaming im Unterricht in Kooperation mit der Stiftung Digitale Spielkultur gGmbH.
TA 51 Lernwerkstatt eXplorarium
Mittel zur Fortsetzung des Schulentwicklungsprojektes eXplorarium-Lernwerkstätten.
Epl. 10 - Seite 74
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 54 Berliner Schulpate
Das Projekt Schulpate unterstützt Grundschulkinder bei der Entwicklung von Berufswünschen.
TA 55 New Israel Fund
Das Bildungsprogramm des New Israel Fund Deutschland e.V. arbeitet mit Schülerinnen und Schülern in Workshops zu den
Themen Diversität, Toleranz und Antidiskriminierung. Im Fokus stehen dabei der Abbau von Antisemitismus sowie die Förderung eines differenzierten Israelverständnisses.
TA 56 duvia e. V.
Mittel zur Entwicklung und Durchführung von demokratiepädagogischen Angeboten. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf einer
diskriminierungssensiblen, diversitätsorientierten und für die Schülerinnen und Schülern lebensweltnahen Vermittlung.
TA 57 QueerLeben/ inter* trans* Beratung für Jugendliche
Beratung von inter und trans Jugendlichen durch den Träger QueerLeben.
TA 58 Lernen durch Engagement
Lernen durch Engagement oder auch "Service Learning" verbindet gesellschaftliches Engagement von Schülerinnen und
Schülern mit fachlichem Lernen. Zur Verbreitung dieses pädagogischen Ansatzes sollen Schulen in der Erprobung und
Durchführung professionell begleitet werden.
TA 59 Helleum
Mittel für das Kinderforscher*innenzentrum Helleum und dessen Weiterentwicklung zum Jugendforscher*innenzentrum
68579
129
Mitgliedsbeiträge
239.000
239.000
239.000
415.754,29
2.443.000
2.134.669,12
200.000,0 EUR wurden bislang bei 1014/68569 nachgewiesen.
Insbesondere Deutscher Volkshochschulverband (DVV), IBO und Netzwerk EU-Schulen.
68585
129
Sonstige Zuschüsse für kulturelle
Projekte im Bildungsbereich
2.497.000
2.517.000
22.000,0 EUR werden künftig bei 54053 nachgewiesen.
Betroffen ist die Maßnahme Jugend debattiert.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Summe
Tusch
TanzZeit
MACHmit! Museum für Kinder
ErzählZeit
Kulturagenten
Kontext Schule
Fortbildung der Kulturbeauftragten
Märchenland (Berliner Märchentage)
Kooperationsprojekt SING!
Bauereignis Schule
Theaterpädagogische Projekte
Urban dance goes professionell
QuerKlang
Projekt Oper an Schule
Max-Artists in Residence an Grundschulen
rd.
Epl. 10 - Seite 75
2022
€
246.510
239.370
228.320
184.610
890.000
32.600
10.880
25.000
106.610
156.660
20.000
100.000
50.000
80.000
125.000
2.495.060
2023
€
246.510
239.370
228.320
184.610
890.000
32.600
10.880
25.000
106.610
156.660
20.000
100.000
50.000
100.000
125.000
2.515.060
2021
€
246.510
239.370
228.320
184.610
889.100
32.600
10.880
25.000
106.610
156.920
19.940
100.000
50.000
28.000
125.000
2.442.860
2.497.000
2.517.000
2.443.000
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung TA 1 TUSCH / TA 2 TanzZeit
TUSCH und TanzZeit sind Maßnahmen kultureller Bildung, die entsprechend dem Rahmenkonzept Kulturelle Bildung umgesetzt werden. TUSCH Theater und Schule vermittelt und begleitet dreijährige Kooperationen zwischen 21 Berliner Schulen
und Berliner Theatern. TanzZeit gewährleistet die umfassende Tanzvermittlung im Klassenverband für Kinder und Jugendliche unabhängig von deren Herkunft, Alter oder Geschlecht. Die Aufgaben umfassen eine gemeinsame Ausgangsanalyse,
individuelle Anpassung der Projekte an die jeweils Beteiligten, eine jährliche öffentliche Präsentation der Einzelprojekte, Prozessbegleitung, Qualitätssicherung, Fortbildung und Weiterentwicklung der Formate. Eingebunden sind alle Schularten und
alle Schulstufen aus allen Berliner Bezirken.
TA 3 MACHmit!
Das MACHmit! Museum für Kinder versteht sich als Familienmuseum, das den Austausch zwischen den Generationen fördern möchte. Die kindgerecht und interaktiv gestalteten Ausstellungen beziehen sich auf aktuelle Themen. Für die über
800 Schulklassen, die das MACHmit! Museum jährlich besuchen, werden spezielle Vermittlungsprogramme entwickelt. Sommerferienkurse sowie Angebote für Willkommensklassen ergänzen das Programm. Ein besonderer Schwerpunkt des MACHmit! Museums liegt auf der Vermittlung der UN-Kinderrechte.
TA 4 Programm „ErzählZeit“
Im Programm „ErzählZeit" werden Kindern vor allem im Vor- und Grundschulalter von Erzähler/innen, Theaterpädagoginnen
und -pädagogen, die an der UdK speziell ausgebildet wurden, regelmäßig Märchen und Geschichten aus verschiedenen
Kulturen erzählt. Jeweils über einen Zeitraum von einem Jahr lernen die Kinder, diese Geschichten gestaltend nachzuerzählen, um schrittweise zu ihren eigenen Geschichten und deren Kommunikation vorzustoßen. Damit zielt das Projekt auf die
Förderung von Literacy (Teilhabe an der Buch-, Schrift- und Erzählkultur). Überdies ist die Entwicklung der Begriffsbildung,
des rezeptiven und produktiven Sprachgebrauchs, der Konzentrationsfähigkeit und des Sozialverhaltens intendiert. Das Programm wird durch Fortbildungsmaßnahmen für die beteiligten Lehrkräfte zum Erwerb von eigener Erzählkompetenz sowie
zur didaktischen Einbettung der Erzählstunden in den Unterricht begleitet.
TA 5 Kulturagenten
Im Zentrum des Programms stehen diejenigen Berliner Schulen, die einerseits möglichst vielen Schülerinnen und Schülern
die Teilhabe an Angeboten der kulturellen Bildung ermöglichen und andererseits ein künstlerisch-kulturelles Schulprofil entwickeln wollen. Zusätzlich vernetzen sie sich sowohl im Bezirk als auch stadtweit – mit Kultur- und anderen außerschulischen
Kooperationspartnern. 12 Kulturagentinnen und -agenten unterstützen die Schulen dabei. Sie sind Prozessbegleiter/-innen
im Kontext der kulturellen Schulentwicklung und vernetzen die Akteure und Akteurinnen miteinander. Je nach Bedarf und
Entwicklungsstand, werden neue Schulen - auf der Grundlage eines ab Sommer 2019 geltenden Konzeptes - mit künstlerischen Impulsangeboten begleitet oder über einen längeren Beratungsprozess intensiv unterstützt. Erfahrene Schulen können
ihre Profilarbeit vertiefen bzw. ihr Erfahrungswissen als Referenzschulen an andere Schulen weitergeben. Den Schulen stehen zusätzlich Mittel für künstlerische Projektarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus hat das Programm zum Ziel, Erfahrungen
bezüglich kultureller Bildung zu multiplizieren sowie Qualitätsstandards zu formulieren und zu verstetigen. Es geht zukünftig
darum, weitere interessierte Schulen aufzunehmen und gleichzeitig die Qualität der Arbeit zu sichern. Trägerin des Programms ist die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung.
TA 6 KontextSchule
Die KontextSchule ist eine Tandemfortbildung für Künstler/-innen und Lehrkräfte des Instituts Kunst im Kontext der UdK. Die
Fortbildung bietet eine Plattform für die Zusammenarbeit der beiden unterschiedlichen Systeme, schult die Kooperationsfähigkeit und dient der Entwicklung und Umsetzung künstlerisch-edukativer Vorhaben in den beteiligten Schulen. Dabei soll
insbesondere eine diversitysensible und diskriminierungskritische Perspektive der Teilnehmenden entwickelt werden.
TA 7 Fortbildung der Kulturbeauftragten
Im Rahmen des Programms „Kulturagenten für kreative Schulen Berlin“ werden die kulturbeauftragten Lehrkräfte sowie weitere interessierte Lehrerinnen und Lehrer bezüglich künstlerischer Impulse und kultureller Schulentwicklung qualifiziert. Einen
Schwerpunkt bilden dabei die Fortbildungsveranstaltungen der zertifizierten Referenzschulen im Kulturagentenprogramm.
TA 8 Berliner Märchentage (Anteilige Finanzierung) – Träger: Märchenland e. V.
Herzstück der Berliner Märchentage sind die kostenlosen Märchenlesungen in Bibliotheken für Kita- und Schulkinder während
der jährlich stattfindenden Berliner Märchentage, die von Märchenland e.V. durchgeführt werden. Ziele sind hierbei Sprachförderung sowie die Vermittlung von Werten wie Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit.
TA 9 Kooperationsprojekt „SING!“
SING! ist ein Kooperationsprojekt des Rundfunkchores Berlin mit Berliner Grundschulen, Bezirksmusikschulen sowie der
Landesmusikakademie Berlin. Ziel der Initiative ist es, die Kultur des Singens zu fördern und das Singen nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Gemeinsam mit den Kindern wird ein interkulturelles Liedrepertoire erarbeitet mit dem Ziel, Sensibilität
und Verständnis für andere Kulturen und ihre Musik zu fördern. Patensängerinnen und Patensänger des Rundfunkchores
besuchen die Kinder regelmäßig in den Schulen und geben ihnen einen Einblick in die Welt des professionellen Gesangs.
Das Projekt richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, Klassen- und Fachlehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher; es beinhaltet Chorstunden, Fortbildungen, öffentliche Auftritte und Konzerte, Schulsingen und Exkursionen. Die teilnehmenden Grundschulen kooperieren jeweils drei Jahre und führen im Anschluss die Chöre selbständig weiter.
Epl. 10 - Seite 76
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 10 Bauereignis Schule
Träger des Projektes ist Bauereignis Sütterlin Wagner. Das Projekt Bauereignis Schule arbeitet auf zwei Ebenen: 1. Beratung
für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Teams von Pädagoginnen und Pädagogen in Bezug auf die Konzeption von lernförderlichen Schulräumen, 2. die räumliche Umsetzung von Planungen in partizipativen Projekten mit Lehrenden und Lernenden. Durch praxisorientierte Gestaltung werden die Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit ihrer Lernumgebung
gestärkt und Selbstwirksamkeitserfahrungen unterstützt.
TA 11 Theaterpädagogische Projekte
Förderung der Theatertage an Grundschulen, ein schulartenübergreifendes Arbeitstreffen mit theaterpädagogischen Werkstätten sowie prozessorientierter Ferienprojekte mit künstlerischen Formaten.
TA 12 Urban dance goes professionell
Weiterförderung der Tanzakademie für Tanzlehrkräfte, Tänzerinnen und Tänzern und Choreographinnen und Choreographen
des urban dance durch die Flying Steps.
TA 13 QuerKlang
Projekt zum Experimentellen Komponieren in der Schule, eine Kooperation von UdK und Berliner Schulen.
TA 14 Projekt Oper an Schule
Im Zentrum des Projekts steht die kostenlose soziale und musische Förderung von Grundschulkindern, insbesondere in
Arbeitsgemeinschaften.
TA 15 Max-Artists in Residence an Grundschulen
Programm der Stiftung Brandenburger Tor in Kooperation mit der UdK Berlin. Es bietet Künstlerinnen und Künstlern die
Möglichkeit, ein Atelier in einer Grundschule einzurichten und dort mit Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und pädagogischem Personal zusammenzuarbeiten.
68590
111
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
760.667,97
R 116.416,67
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11990, 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe
der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
68617
129
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke in den Bereichen
Jugend, Bildung, Kultur und Wissenschaft
50.000
50.000
1.380.000
221.410,41
100.000,0 EUR werden künftig bei 68569 nachgewiesen.
Betroffen ist die Maßnahme Schülerhaushalte.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
Summe
Modul politische Teilhabe
Erwachsenenbildungsgesetz
DigiLab (s. 1040/68436)
Pauschale Minderausgaben
2022
€
50.000
2023
€
50.000
2021
€
130.000
0
0
0
50.000
0
0
0
50.000
400.000
1.000.000
-150.000
1.380.000
TA 1 Modul politische Teilhabe
Umsetzung des gleichnamigen Moduls aus dem Gesamtkonzept „Integration und Partizipation“. Ziel des Moduls ist die Auseinandersetzung Geflüchteter mit dem politischen System in Deutschland, den Menschrechten sowie mit Fragen der politischen Bildung und Partizipation.
Epl. 10 - Seite 77
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
68644
(neu)
Fkt
129
Bezeichnung
Aktionsprogramm "Aufholen nach
Corona"
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
11.847.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
893.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen
nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen).
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
670.000
Für 2023
893.000
Ab 2024
-
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt
rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu
ermöglichen.
68692
(neu)
129
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027)
138.000
788.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
788.000
788.000
—
1.166.000
1.166.000
Deckungsvermerk:
Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2021-2027 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.
Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen
geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Laut indikativer Finanzplanung des Operationellen Programms der ESF+-Förderung (Förderperiode 2021-2027) sind für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. € bereitgestellt.
Das ESF Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literarisierter Erwachsener“ startet im Jahr 2022 und stärkt durch offene
Angebote und Kurse die lebensweltorientierte Grundbildung von Erwachsenen in Berlin. Zudem sind Fortbildungsangebote
für Lehrkräfte in der Grundbildungsarbeit sowie Grundbildungsangebote für Eltern („Elternkurse für Alle“) geplant. Berlin erhält
dafür nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 insgesamt 7,5 Mio. €.
Die Verpflichtungsermächtigungen werden zum Abschluss von überjährigen Verträgen benötigt.
Die nationale Kofinanzierung (60%) der ESF-Mittel wird zu 45% aus Landesmitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie (Kapitel 1010, Titel 68569 sowie Kapitel 1014, Titel 42801 und 68569) - und zu 15% aus Eigenmitteln freier
Projektträger bzw. bis zu 60% aus Landesmitteln der Bezirkshaushalte bei der Projektträgerschaft von Einrichtungen des
Landes Berlin erbracht.
Epl. 10 - Seite 78
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
68695
Fkt
129
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
8.589.000
Ansatz
2021
3.131.000
2.041.000
Ist (Rest/R)
2020
1.582.386,82
Deckungsvermerk:
Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2014-2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
2.194.000
Für 2023
698.000
Ab 2024
-
Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen
geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission das Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 genehmigt. Damit stehen EU-Fördermittel für die darin aufgeführten Vorhaben in der jeweils geplanten Höhe zur Verfügung.
Laut indikativer Finanzplanung des genehmigten Operationellen Programms der ESF-Förderung wurden für die genehmigten
Förderkonzepte Zuschüsse für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich in Höhe von insgesamt rd. 40,4 Mio. € bereitgestellt.
Im Bereich Bildung (Abt. II) werden folgende Förderinstrumente durchgeführt:
Berufsorientierung/Erhöhung der Berufswahlkompetenz von Schülern
(Instrument 16)
Alphabetisierungs- und ergänzende Grundbildungsangebote für funktionale
Analphabeten/innen (Instrument 9)
11.880.515 €
3.971.376 €
Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird durch Privatmittel, durch die Anrechnung der Arbeitszeit
der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte/Erzieherinnen und Erziehern und des TA 7 bei Titel 68569 sichergestellt.
Darüber hinaus werden hier die für den Bildungsbereich erwarteten Mittel aus der EU Initiative REACT-EU
für die Maßnahmen des Kapitels 1010 verausgabt:
330.642 €
Bildungsbegleitung Teach First
(Instrument 33)
Ferienschulen an allgemeinbildenden Schulen (ab Jahrgangsstufe 9,
Instrument 34)
6.589.208 €
Genderbudget:
Geschlechterstruktur: weibliche Teilnehmer 50 %, männliche Teilnehmer 50 %
68702
111
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Ausland
1.000
1.000
1.000
—
Sachspenden für deutsche Schulen im Ausland, um die vom Land Berlin entsandten Fachberater/-innen nicht nur ideell,
sondern auch materiell für ihre Arbeit als Multiplikatoren für Deutsch als Fremdsprache in den mittel- und osteuropäischen
Ländern mit einem Minimum an Lehr- und Lernmitteln auszustatten.
Epl. 10 - Seite 79
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
81279
Fkt
129
Bezeichnung
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
372.000
Teilansatz Maßnahme
1
Neu- und Ersatzbeschaffungen für das Bildungs- und
Medienzentrum Levetzowstraße zur Anpassung an die
technische Entwicklung
Ausstattung schulpraktischer Seminare
Ausstattung/Digitalisierung StEPs
2
3
Summe
372.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
372.000
185.698,97
2022
€
22.000
2023
€
22.000
2021
€
22.000
50.000
300.000
372.000
50.000
300.000
372.000
50.000
300.000
372.000
TA 1 Neu- und Ersatzbeschaffungen für das Bildungs- und Medienzentrum Levetzowstraße
Technisch überholte und defekte Geräte müssen systematisch ersetzt und der Prozess der Umstellung von Printmedien auf
audiovisuelle Medien muss intensiviert werden.
TA 2 Ausstattung schulpraktischer Seminare
Ausstattung neuer Büro- und Seminarräume für den Vorbereitungsdienst
TA 3 Digitalisierung StEPs
Die Gewährleistung des digitalen Studien- und Veranstaltungsbetrieb erfordert u.a. das Streamen von Lehrinhalten in Echtzeitübertragung, On-Demand-Service, Videomediathek, Hybridseminare, moderne Softwaretools in den Lernmanagementsystemen. Für die Umsetzung dieser digitalen Erfordernisse wurde im Rahmen der Flächenerweiterung kurzfristig die Planung eines Streaming-Labors aufgenommen, um inhaltliche Neukonzeptionen von ursprünglich Präsenzformaten in digitale
Lehr- und Lernangebote zu gestalten mit dem Ziel, Formate für immersives Lehren und Lernen und Mixed Reality Learning
zu schaffen. Zudem sollen Anzeigen- und Ankündigungstafeln, Vortragsflächen mit Medienwänden, eine online-Bibliothek,
gesichertes WLAN, Cloudservice in die IT-Infrastruktur aufgenommen werden. Dementsprechend gilt es, eine fachspezifische
Ausstattung von Lern- und Seminarräumen mit innovativen Raumkonzepten wie flexibles und multifunktionales Einrichtungsequipment oder "flipped classroom" zu eröffnen (z.B. für Lernwerkstatt Mathematik, kommunikationsorientierte Fremdsprachenwerkstatt, Ausstattung für Experimente im digitalen Bereich (z.B. Softwarelösungen für 3-D Darstellungen), Pads für das
Implementieren in Videokonferenzen etc.). Unabhängig von Investitionen in eine neue Medienlandschaft erfolgt der Austausch der vorhandenen und im Sommer .2016 installierten IT-Komponenten gegen zeitgemäße IT-Technik inklusive Modernisierung der Veranstaltungstechnik.
89311
129
Zuschüsse an Organisationen im
Inland für Investitionen
118.000
118.000
518.000
105.000,00
Zuschussgewährung nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein.
Lette-Verein
Investitionen in die notwendige Ertüchtigung vorhandener Infrastruktur und zur Pflege administrativer Arbeitsmittel
89361
(neu)
113
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft im Rahmen des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
2.000.000
4.168.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
4.168.000
4.168.000
—
2.620.000
2.620.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150
und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag).
An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung).
Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) das
Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem
Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen.
Epl. 10 - Seite 80
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel
89367
Fkt
187
Bezeichnung
Zuschuss an die Stiftung Planetarium Berlin für Investitionen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
2.000.000
2.150.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
2.700.000
1.300.000,00
Die Stiftung „Planetarium Berlin“ wurde zum 01.07.2016 errichtet. Es handelt sich um eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, zu der die Archenhold-Sternwarte in Alt-Treptow 1, die Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium am
Munsterdamm 86 - 90 und das Zeiss-Großplanetarium in der Prenzlauer Allee 80 gehören. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Schulbildung und der Erwachsenenbildung auf dem Gebiet der Astronomie.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung jährliche Zuschüsse des Landes Berlin nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsgesetze (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Planetarium Berlin“, Artikel 1 des Gesetzes zur
Zusammenführung der Berliner Planetarien und Sternwarten vom 24.06.2016).
Gemäß dem der Errichtung der Stiftung zu Grunde liegenden Betriebskonzept soll der Standort Wilhelm-Foerster-Sternwarte
mit Planetarium am Insulaner (Liegenschaft Munsterdamm 86 – 90) zu einem Bildungszentrum ausgebaut werden (durch die
BIM verifizierte Kostenkalkulation nach DIN 276). Nach dem Planetarium am Insulaner soll dies nun auch für die WilhelmFoerster-Sternwarte umgesetzt werden. Geplant ist ferner die Konzeption und Realisierung der Ausstellung "Das Universum
zum Anfassen" im Zeiss-Großplanetarium und in der Archenhold-Sternwarte sowie die Umrüstung der Fulldome-Projektion
im Zeiss-Großplanetarium.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
219.608.800
10,7 %
215.404.800
-1,9 %
198.415.900
186.591.321,65
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen
Gesamteinnahmen
14.849.000
15.237.000
12.177.000
18.730.800,35
16.834.000
11.526.000
9.648.000
10.134.829,75
1.400.000
2.918.000
—
—
33.083.000
29.681.000
21.825.000
28.865.630,10
Personalausgaben
24.128.500
24.799.500
21.341.400
19.623.450,17
Sächliche Verwaltungsausgaben
15.886.900
20.756.900
16.425.100
7.218.429,20
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
175.103.400
163.040.400
157.059.400
158.158.743,31
4.490.000
6.808.000
3.590.000
1.590.698,97
219.608.800
215.404.800
198.415.900
186.591.321,65
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-186.525.800
-185.723.800
-176.590.900
-157.725.691,55
Abschluss Kapitel 1010
111186
211299
311347
411462
511549
611699
811899
Epl. 10 - Seite 81
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68509
Übersicht zum Haushaltsplan des Pestalozzi-Fröbel-Haus
Rechnung/
EUR
vorl. Ansatz/EUR
2022
2023
2021
2020
I.) ZUSCHUSS DES LANDES BERLIN AUS KAPITEL 1010/ 68509
FÜR AUSBILDUNGSSTÄTTEN UND Die KINDER- UND JUGENDHILFEABTEILUNG
AUSGABEN
Personalausgaben
8.918.200
9.035.400
9.040.800
8.353.696,05
Sächliche Verwaltungsausgaben
1.698.400
2.049.500
1.230.200
1.298.818,72
Schuldendienst
0
0
0
0,00
Zuwendungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
0
0
0
0,00
Ausgaben für Investitionen
0
0
400.000
0,00
9.500
9.500
8.000
30.311,25
0
0
0
0
10.626.100
11.094.400
10.679.000
9.982.826,02
Eigene Mittel des Zuschussempfängers
623.100
408.400
367.000
473.920,10
Ersatz von Ausgaben durch die Länder
216.000
214.000
306.000
226.589,67
9.787.000
10.472.000
10.006.000
9.198.000,00
10.626.100
11.094.400
10.679.000
9.898.509,77
0
0
0
215.683,75
Besondere Finanzierungsangelegenheiten
Pauschale Minderausgabe
Zwischensumme I)
EINNAHMEN
Zuschüsse für Investitionen
Zuschuss Berlins für laufende Zwecke
Zwischensumme I)
ÜBERSCHUSS (+)/FEHLBETRAG (-)
nachrichtlich:
II.) KOSTENSATZFINANZIERUNG FÜR JUGENDHILFEPROJEKTE, GANZTAGSBETREUUNG UND KINDERTAGESSTÄTTEN SOWIE ZUWENDUNGEN
AUSGABEN
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
17.805.100
18.072.800
15.095.700
16.729.521,55
3.075.500
3.007.800
2.974.500
4.292.760,89
Schuldendienst
0
0
0
0,00
1.398.000
1.398.000
1.069.000
9.362.410,64
0
0
0
0,00
361.000
361.000
371.400
1.992.993,80
22.639.600
22.839.600
19.510.600
32.377.686,88
21.241.600
21.441.600
18.441.600
23.015.276,24
1.398.000
1.398.000
1.069.000
9.362.410,64
22.639.600
22.839.600
19.510.600
32.377.686,88
GESAMTSUMME DER EINNAHMEN
33.265.700
33.934.000
30.189.600
42.276.197
GESAMTSUMME DER AUSGABEN
33.265.700
33.934.000
30.189.600
42.060.513
0
0
0
215.683,75
Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
Ausgaben für Investitionen aus Zuwendungen
Besondere Finanzierungsangelegenheiten
Zwischensumme II)
EINNAHMEN
Kostensatzleistungen und Elternbeiträge
Zuwendungen
Zwischensumme II)
III.) GESAMTSUMMEN
ÜBERSCHUSS (+)/FEHLBETRAG (-)
Epl. 10 - Seite 82
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68511
Übersicht zum Haushaltsplan 2022/2023 des Lette-Vereins
Personalausgaben
davon Versorgungsausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
davon Bauliche Sanierung Schulgebäude
davon Bauliche Brandschutzmaßnahmen
Zuwendungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
Ausgaben für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Ansatz
€
2022
Ansatz
€
2023
Ansatz
€
2021
14.133.000
2.840.000
14.413.000
2.897.000
13.897.000
2.733.000
13.343.515,02
2.592.471,55
2.899.600
97.000
1.070.000
1.862.600
150.000
0
3.068.100
310.000
1.115.000
R.
3.526.326,59
260.865,37
1.157.540,45
0,00
R.
57.764,86
0,00
R.
846.975,97
0,00
R.
309.277,19
11.608,30
R.
18.083.859,63
11.608,30
66.000
66.000
156.000
120.000
407.800
17.662.400
407.800
16.869.400
vorl. Rechnung
€
2020
63.500
188.000
418.800
17.635.400
Finanzierung der Ausgaben
Eigene Mittel des Zuschussempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen
1.896.400
1.696.400
2.259.400
2.364.171,91
Zuschuss des Landes Berlin
für Investitionen
118.000
118.000
118.000
724.475,28
15.648.000
97.000
1.070.000
15.055.000
150.000
0
15.258.000
310.000
1.115.000
14.998.116,69
350.000,00
1.265.000,00
17.662.400
16.869.400
17.635.400
18.086.763,88
Zuweisungen Berlins
davon Bauliche Sanierung Schulgebäude
davon Bauliche Brandschutzmaßnahmen
Überschuss 2020
2.904,25
Epl. 10 - Seite 83
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Titel 68537
Wirtschaftsplan der Stiftung Planetarium Berlin
Plan/€
2022
Ist/€
2023
2021
2020*
11.773.000
8.906.000
9.044.915
8.444.711,91
3.013.000
2.937.000
2.963.241
1.920.067,91
1.871.000
1.785.000
861.911
937.909,99
166.000
176.000
58.705
63.132,13
0
0
0
0
976.000
976.000
2.042.625
919.025,79
II. Betriebsfremde Erträge
II. a) Zuwendungen des Bundes und von anderen
Ländern
3.400.000
400.000
0
20.000,00
0
0
0
0
II. b) Zuwendungen Dritter
3.200.000
0
0
20.000,00
Erfolgsrechnung (GuV)
Erträge (Summe)
I.
Betriebsertrag (Summe)
I. a) Umsatzerlöse (auch Gebühren, Beiträge)
I. b) Mieten und Pachten
I. c) Verwaltungskostenerstattung
I. d) Sonstige Betriebserträge
II. c) Zinserträge
0
0
0
0
II. d) Sonstige betriebsfremde Erträge
200.000**
400.000**
0
0
III.
Zuschüsse des Landes Berlin (Summe)
5.360.000
5.569.000
6.081.674
6.504.644,00
konsumtiv (Titel 68537)
3.360.000
3.419.000
3.881.674
5.204.644,00
investiv (Titel 89367)
2.000.000
2.150.000
2.200.000
1.300.000,00
Aufwendungen (Summe)
11.773.000
8.906.000
9.044.915
8.444.711,91
I.
Personalaufwand
2.435.807
2.441.897
2.122.285
1.953.140,28
II.
Sachaufwand
1.060.378
1.168.739
781.293
648.933,91
III.
Abschreibungen
1.040.000
1.040.000
1.040.000
1.003.193,43
7.236.815
4.255.364
5.101.337
4.839.444,29
IV. a) Schuldendienst (Zinsaufwendungen)
IV. b) Zuwendungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen)
0
0
0
0
0
0
0
0
IV. c) besondere Finanzierungsausgaben
0
0
800.000
1.336.065,02
7.236.815
4.255.364
4.301.337
3.503.379,27
0
0
0
0
investives Volumen
2.000.000
2.150.000
2.200.000
1.300.000,00
Projektförderung
3.200.000
0
0
20.000,00
IV.
Sonstiger Aufwand (Summe)
IV. d) sonstiger betrieblicher Aufwand
Jahresergebnis (Erträge abzgl. Aufwendungen)
nachrichtlich:
* gem. Jahresabschluss 2020 in der testierten Fassung vom 19.04.2021
** Auflösung Rücklage Ausfall Ticketeinnahmen durch Schließung Planetarium am Insulaner für bauliche
Sanierung
Epl. 10 - Seite 84
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Stellenübersicht der Stiftung Planetarium Berlin
nachrichtlich:
Besoldungs-/
Entgeltgruppe
Stellen
(unbefristete Stellen)
2022
2023
Beschäftigungspositionen
(befristete Beschäftigungen)
2021
2022
2023
2021
Tarifbeschäftigte
AT 2
1,00
1,00
1,00
E 14
1,00
1,00
2,00
E 13
5,00
5,00
4,00
E 12
3,00
3,00
3,00
E 11
4,00
4,00
3,00
E 10
5,00
5,00
6,00
E9
8,00
8,00
7,00
E7
1,00
1,00
1,00
E6
3,00
3,00
3,00
E5
3,5614
3,5614
3,80
E4
0,75
0,75
E 15
0,5
E8
E3
0,75
0,7614
E2
E1
Gesamt
35,3114
35,3114
35,3114
0,5
Epl. 10 - Seite 85
Stellen/Beschäftigungspositionen
(für drittmittelfinanzierte Dienstkräfte)
2022
2023
2021
Epl. 10 - Seite 86
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
16
100
davon
Produkte
MGF
79
19
Projekte
2
Personalkosten
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
2.959.068
319.820.951
4.975.946
325.911.578
-40,53
-1,87
Gemeinkosten
612.259.916
489.626.918
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005329
2020
27.498.211
3.979.345
31.477.556
Ministerielle und gesamtstädtische Steuerung der
Berliner Schule
2019
24.159.955
2.791.523
26.951.479
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
76118
2020
6.830.281
0
6.830.281
Ministerielle Schulaufsicht für die Allgemeinbildende Schule in Berlin (Ministerielles Geschäftsfeld)
2019
6.991.641
0
6.991.641
Epl. 10 - Seite 87
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung 2020
Menge: Ministerielles Geschäftsfeld
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
0
0,00
0
0,00
0,16
140,00
0,18
30,00
38.810,30
0,57
0,00
0,00
Maßnahmen, die die ständige Weiterentwicklung der Berliner Schule (allgemeinbildende Schulen, schulformübergreifende
Unterrichtsangelegenheiten, Auslandsschulwesen und Förderung /Integration von Schüler/innen mit Behinderungen auch für
berufliche Schulen) auf Basis von landesweiten, nationalen und internationalen Standards und Erfordernisse sicherstellen.
(Ministerielles Geschäftsfeld)
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005330
2020
94.139.654
31.542.697
125.682.350
Aufgabenstellungen mit direktem Kundenkontakt im
ministeriellen Bereich (Schule)
2019
87.286.927
20.277.546
107.564.472
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80290
2020
5.568.685
23.899.488
29.468.173
Transferzahlungen im Bereich Grundsatzangelegenheiten und Recht des Schulwesens, einschließlich Qualitätssicherung und -entwicklung (Transferprodukt)
2019
5.346.411
13.927.173
19.273.584
2020
Menge: keine / s. Erläuterung
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
0
0,00
0
0,00
0,70
5.568.684,57
0,50
5.346.410,93
244.990,81
4,40
286.814,24
5,36
Das Produkt dient der Erfassung von Zuschüssen, die im Bereich der Grundsatzangelegenheiten und Recht des Schulwesens,
der Schularten und -fächer, der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, des Lebenslangen Lernens sowie der Qualitätssicherung
und -entwicklung von Unterricht geleistet werden und für die kein gesondertes Fachprodukt zur Verfügung steht.
Fachspezifische Informationen
Die in den Verwaltungskosten nachgewiesenen Transferkosten umfassen überwiegend den Zuschuss des Landes Berlin an
das Land Brandenburg für das gemeinsame Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM).
Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und
Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 an. Hiervon fielen allein ca. 5,4 Mio. € für
die Umsetzung des Programms „LernBrücken“ zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen beim häuslichen Lernen in
Zeiten der der Corona-Pandemie an.
Epl. 10 - Seite 88
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005345
2020
139.898.382
0
139.898.382
Operative Betreuung von Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärtern und angehenden staatlich geprüften
Übersetzern
2019
89.187.307
0
89.187.307
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77023
2020
42.084.949
0
42.084.949
Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung
2019
39.634.041
0
39.634.041
2020
Menge: Anzahl der Prüfungskandidaten
Kosten je ME in €
2019
1.662
25.321,87
1.680
23.591,69
1,00
0,00
1,02
0,00
258,40
0,00
233,13
0,00
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Ausbildung der Lehramtsanwärter in Seminaren und Unterricht mit anschließender Staatsprüfung (Laufbahnprüfung)
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
78593
2020
52.090.338
0
52.090.338
Erfassung der Lehramtsanwärter
2019
49.276.719
0
49.276.719
2020
Menge: Anzahl der Lehramtsanwärter (Durchschnitt)
2019
1.634
1.640
31.879,03
1,23
30.046,78
1,27
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Dieses Produkt gehört sachlich zum Produkt 77023 "Vorbereitungsdienst und Staatsprüfung" und dient nur der separaten
Erfassung der Personalkosten für die Lehramtsanwärter
Epl. 10 - Seite 89
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005352
2020
429.775.344
37.252.575
467.027.919
Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten
2019
396.305.978
34.207.569
430.513.547
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
76116
2020
1.051.425
24.302.017
25.353.442
Zuschüsse und Zuwendungen an Stiftungen / Stiftungsangelegenheiten
2019
1.045.093
21.941.690
22.986.783
2020
2019
Menge: Anzahl der Stiftungen
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2
2
525.712,70
0,60
522.546,66
0,59
0,00
2.959,66
0,00
0,00
0,28
0,00
Kostendeckungsgrad in %
Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Stiftungen / Stiftungsangelegenheiten
Fachspezifische Informationen
Gewährung der Zuschüsse an das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein einschließlich der Zuschüsse für Investitionen. Die Zuschüsse werden als Transfers ausgewiesen. Bei den Verwaltungskosten handelt es sich insbesondere um die
Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen) von Gebäuden des Fachvermögens, die durch das
Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Letteverein genutzt werden.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
79790
2020
62.801.239
0
62.801.239
Finanzielle Förderung der Ergänzenden Förderung
und Betreuung (EFöB, ehem. Hort) an Schulen in
freier Trägerschaft
2019
61.392.907
0
61.392.907
2020
Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
849.107
795.969
73,96
77,13
1,48
62.801.239,16
1,58
61.392.907,03
5.063.489,28
8,06
11.336.378,74
18,47
Finanzierung der Ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB, ehem. Hort) an Schulen in freier Trägerschaft in Berlin aufgrund abgeschlossener Trägerverträge.
Epl. 10 - Seite 90
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80587
2020
16.569.787
0
16.569.787
Ganztagsangebote VHG an Schulen in freier Trägerschaft
2019
11.931.813
0
11.931.813
2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen
16.668
16.282
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
994,11
0,39
732,82
0,31
16.534.453,53
0,00
11.896.330,65
0,00
0,00
0,00
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Erstattung der Kosten für außerunterrichtliche Ganztagsangebote der offenen Ganztagsschulen im Rahmen der verlässlichen
Halbtagsgrundschule (VHG) gemäß der Rahmenvereinbarung Schulen in freier Trägerschaft (frSchulRV)
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80843
2020
0
12.950.558
12.950.558
Förderung der Berufsausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für
Sozialpädagogik in freier Trägerschaft durch Übernahme des Schulgeldes
2019
0
12.265.879
12.265.879
2020
Menge: Anzahl der Auszubildenden und Studierenden (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
2019
9.918
9.527
0,00
0,00
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
0,31
0,00
0,32
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
0,00
0,00
Ersatzweise und pauschalisierte Übernahme des Schulgeldes zur Förderung der Ausbildung an den Berufsfachschulen für
Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft aufgrund abgeschlossener Fördervereinbarungen.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005470
2020
8.564.245
0
8.564.245
BuT - Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket im
Bereich Schule
2019
9.746.774
0
9.746.774
Epl. 10 - Seite 91
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens;
allgemeinbildende Schulen; Lehrkräftebildung -
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80445
2020
6.534.198
0
6.534.198
T-BuT - Leistungen nach SGB II und SGB XII Lernförderung an Schulen (Transferprodukt zu
80440, 80441, 80442 und 80443)
2019
6.667.000
0
6.667.000
2020
Menge: Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die
Lernförderung erhalten haben
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
91.389
123.610
71,50
0,15
53,94
0,17
6.534.198,28
10,50
6.666.999,62
0,00
0,00
0,00
Leistungen auf Bildung und Teilhabe
- Lernförderung an Schulen
Fachspezifische Informationen
Bei der angegebenen Menge handelt es sich um die Summe der monatlich begünstigten Schülerinnen und Schüler
Epl. 10 - Seite 92
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel 1011 enthält die Einnahmen und Ausgaben der Abteilung IV für die Operative Schulaufsicht der berufsbildenden
und zentral verwalteten Schulen, die aufgrund einer neuen Struktur im Bildungsbereich zum 1.November 2019 eingerichtet
worden ist. Die Abteilung umfasst neben der der Abteilungsleitung zugeordneten Stabsstelle (IV S) die Referate IV A (Grundsatzangelegenheiten, ministerielle Angelegenheiten und Schulträgerschaft), IV B (Operative Schulaufsicht der beruflichen
Schulen und Oberstufenzentren), IV C (Jugendberufsagentur, Berufs- und Studienorientierung) und IV D (operative Schulaufsicht der zentralverwalteten Schulen, Europaangelegenheiten und Internationales) Zu den Schwerpunkten im berufsbildenden Bereich gehören die Jugendberufsagentur, der Talente Check, die Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)
und die Lernortkooperation.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Ausgabenerfüllung gemäß § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Ausgabenhöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtsspezifische Daten liegen vor (beim Titel erläutern):
Kapitel Titel
1011
63621
1011
67101
Bezeichnung
Beiträge an die Unfallkasse
Ersatz von Ausgaben
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Das Kapitel 1011 wurde erst mit Beginn des Jahres 2020 eingerichtet, so dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Daten
der Genderpolitische Beschäftigtenstruktur vorliegen. Die Beschäftigtendaten waren vorher im Kapitel 1012 enthalten.
2018
Planmäßige Beschäftigte
W
2019
M
W
2020
M
W
M
Absoluter Anteil
45
24
Relativer Anteil
65
35
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.048,59 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.255,39 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Gleichverteilung der höherwertigen Stellen durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungsund Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 93
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11105
111
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
1.000
1.000
1.000
—
11190
111
Zweckgebundene Einnahmen aus
Entgelten
2.000
2.000
3.000
—
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42791, 42890 und 52593.
Einnahmen des „Zweiten Bildungsweges“ für die Durchführung der Lehrgänge des Arbeitsamtes zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen arbeitsloser Jugendlicher.
11921
111
Rückzahlungen von Zuwendungen
126.000
126.000
100.000
—
1.000
—
Rückzahlungen von nicht verwendeten Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren.
11934
(neu)
111
Rückzahlungen überzahlter Beträge
9.000
2.000
11979
111
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
12401
(neu)
129
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
24.000
24.000
Einnahmen aus der Überlassung von Räumen für die Maßnahme Talente Check für die IHK (Industrie- und Handelskammer
zu Berlin) und die HWK (Handwerkskammer Berlin).
23190
152
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für konsumtive Zwecke
2.000
2.000
3.000
214.243,69
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 54690 und 68590.
Zuwendungen werden erwartet für Bereiche der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
27292
(neu)
129
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2021-2027)
1.822.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68692.
Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. €.
Im Bereich Berufliche Bildung werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt:
FI 5
11.500.000 €
Förderinstrument Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA):
Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung
(IBA).
FI 6
5.500.000 €
Förderinstrument Bildungsbegleitung SEK I:
Förderung von Jugendlichen an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Schulabschluss.
FI 8
7.500.000 €
Förderinstrument Förderlücken schließen: Förderung von jungen Menschen, die durch Regelangebote bisher nicht erreicht
werden.
Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.
(vgl. Erläuterungen zu Titel 68692).
Epl. 10 - Seite 94
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
27295
Fkt
129
Bezeichnung
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
11.639.000
Ansatz
2021
7.368.000
Ist (Rest/R)
2020
1.516.000
—
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 68695.
Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm
für die Förderperiode 2014-2020 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich insgesamt rd. 40,4 Mio. €.
Darüber hinaus werden für den Bildungsbereich Mittel aus der EU Initiative REACT-EU in Höhe von rd. 23,3 Mio. € erwartet,
die sowohl hier als auch im Kapitel 1010, Titel 27295 vereinnahmt werden.
Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.
(vgl. Erläuterungen zu Titel 68695).
28101
(neu)
129
Ersatz von Ausgaben
132.000
—
Ersatz von Ausgaben für die Instandsetzung und Herstellung der Funktionstüchtigkeit des Showrooms Duale Ausbildung,
den sich Talente Check, die Handwerkskammer HWK und die IHK teilen.
Die Ausgaben sind beim Titel 51900 veranschlagt.
28290
111
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
2.000
2.000
2.000
50.212,14
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 54690 und 68590.
Die Einnahmen werden erwartet zur Durchführung von Modellversuchen. Zuwendungen Dritter für Projekte und Veranstaltungen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
11.938.000
634,2 %
Epl. 10 - Seite 95
9.350.000
-21,7 %
1.626.000
264.455,83
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben
42201
111
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
2.932.000
3.140.000
3.719.000
1.665.149,93
42701
111
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
43.000
68.000
18.000
16.625,00
Jugendberufsagentur (JBA)
Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur
Berlin.
Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden. Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und
Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemein bildenden Schulen gezielter auf eine bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem Berufsabschluss zu führen.
Für die Erstellung von neuen Websites werden in 2022 25.000 € und in 2023 50.000 € bereitgestellt.
42790
111
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
—
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
42791
111
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zweckgebundenen Entgelten
1.000
1.000
—
R 36.873,70
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Maßnahmen des „Zweiten Bildungsweges“ für die Durchführung der Lehrgänge des Arbeitsamtes zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen arbeitsloser Jugendlicher.
42801
111
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
4.675.000
4.859.000
3.043.000
2.706.036,91
42811
111
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
1.000
1.000
1.000
—
42890
111
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
44100
111
Beihilfen für Dienstkräfte
67.800
69.800
358.000
63.911,74
45300
111
Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
11.000
11.000
10.800
6.998,28
Epl. 10 - Seite 96
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
51101
Fkt
153
Bezeichnung
Geschäftsbedarf
Teilansatz
Maßnahme
1
2
3
Summe
Jugendberufsagentur (JBA)
Geschäftsbedarf Talente Check
Geschäftsbedarf Ministerialbereich
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
184.000
Ansatz
2021
184.000
2022
€
3.100
150.000
30.000
183.100
254.000
2023
€
184.000
gerundet
Ist (Rest/R)
2020
17.237,87
3.100
150.000
30.000
183.100
2021
€
3.100
250.000
0
253.100
184.000
254.000
TA 1 Jugendberufsagentur
Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur
Berlin.
Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden („One-Stop-Governement“). Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die
Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine
bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem
Berufsabschluss zu führen.
hier: Nachweis der Geschäftskosten für die Projekt- und Netzwerkstelle
TA 2 Geschäftsbedarf Talente Check
Das Vorhaben Talente Check soll eine systematische Potentialanalyse und Kompetenzfeststellung bei allen Schülerinnen
und Schülern der Klassenstufe 8 ermöglichen. Es handelt sich um ein Vorhaben, das gemeinsam mit der Industrie- und
Handelskammer und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird. Mittel für den Geschäftsbedarf
für den Betrieb des Talente Checks werden notwendig, weil im Rahmen der Tests für max. 30.000 Schülerinnen und Schüler
Ausdrucke, Namensschilder und konkrete Ausweise zur Steuerung des Testablaufs benötigt werden. Darüber hinaus soll
eine Anmelde- und Buchungsplattform betrieben werden.
TA 3 Geschäftsbedarf Ministerialbereich
Die Mittel sind für die Ausstattung der Außenstellen mit Mobiliar und Technik sowie des Ministerialbereich und des Personalrats vorgesehen.
51140
111
Teilansatz
1
2
3
4
5
5
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
783.000
Maßnahme
Ausstattungsersatz Jugendberufsagentur
Herstellung von kontaktarmen Arbeitsplätzen
Implementierung von digitalen Kompetenzen in Bildungsgängen der beruflichen Schulen
Betriebskosten EALS
PSW, Server u. a.
Sonstiges
Summe
1.038.000
19.400
2022
€
9.000
349.000
300.000
2023
€
9.000
199.000
600.000
125.000
0
0
783.000 €
150.000
80.000
0
1.038.000 €
547.613,97
2021
€
9.400
10.000
19.400
TA 1Jugendberufsagentur
Mittel für Ersatzausstattungen der Außenstellen Jugendberufsagenturen.
TA 2 Herstellung von kontaktarmen Arbeitsplätzen
Die Arbeit der BSO Teams soll kontaktärmer ausgestaltet werden.
TA 3 Digitale Kompetenzen bei den beruflichen Schulen
Die Ausgaben sind bestimmt für die Implementierung von digitalen Kompetenzen in den Bildungsgängen der beruflichen
Schulen.
TA 4 EALS (Elektronisches Anmelde- und Leitsystem)
Der Übergang in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen sowie in die gymnasiale Oberstufe der integrierten Sekundarschulen (ISS) wird in einer Verwaltungsvorschrift beschrieben und durch das EALS gesteuert. Für den Betrieb von EALS sind
daher Mittel vorgesehen, soweit die Kosten nicht über Kapitel 1000 gedeckt werden können.
TA 5 PSW (Partner Schule Wirtschaft)
PSW ist seit 2002 eine Service- und Koordinierungsstelle für Berufliche Orientierung in Berlin. Das Projekt beschäftigt sich
umfassend mit übergeordneten Querschnittsthemen und ist als Schnittstelle zwischen Schulen, Hochschulen und der Wirtschaft zu betrachten. Im Jahr 2023 müssen Teile der technischen Ausstattung (Server) erneuert werden. (siehe auch Erläuterung zu dem Titel 68569)
Epl. 10 - Seite 97
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
51185
(neu)
127
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51701
111
Bewirtschaftungsausgaben
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
59.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
31.500
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
59.000
Für 2023
31.500
4.916,21
Ab 2024
189.000
Betriebskosten für die Räumlichkeiten, die für das Projekt Talente Check angemietet wurden. Vgl. auch Titel 58101.
Anpassung der Bewirtschaftungsausgaben
51801
111
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
165.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
In €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen *
Für 2022
151.700
165.000
253.000
Für 2023
151.700
12.986,67
Ab 2024
1.354.000
*) betrifft Nettokaltmiete ohne Bewirtschaftungskosten
Anmietung von Räumen für die Durchführung von Personalversammlungen (3.000 €).
Für die Personalversammlungen des Personals an den öffentlichen Schulen, die gem. § 47 PersVG mindestens einmal im
Jahr stattfinden, ist die Anmietung von Räumen erforderlich. Aufgrund des Personalaufwuchses in den Schulen der 13. Region sind entsprechend große Räume anzumieten, deren Anmietung die bisherigen Mieten überschreiten. Es handelt sich
hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung.
Das Vorhaben Talente Check soll eine systematische Potentialanalyse und Kompetenzfeststellung bei allen Schülerinnen
und Schülern der Klassenstufe 8 ermöglichen. Es handelt sich um ein Vorhaben, dass gemeinsam mit der Industrie- und
Handelskammer und der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt wird. Hierfür wurden Räume angemietet.
Die Mietkosten betragen jährlich rd. .............................................................................................
Instandhaltung p.a. (vorläufige Kalkulation) .................................................................................
152.000,00 €
10.000,00 €
162.000,00 €
Die Betriebskosten werden im Titel 51701 nachgewiesen.
51900
(neu)
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
132.000
—
Mit diesen Mitteln wird der Showroom Duale Ausbildung durch Talente Check fachgerecht nach dem aktuellen Stand der
Technik hergestellt und die Mieträume für die IHK und die HWK funktionsfähig ausgestattet. Die Ausgaben werden lt. Mietvertrag ersetzt.
Die Einnahmen sind beim Titel 28101 veranschlagt.
Epl. 10 - Seite 98
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
52501
Fkt
111
Bezeichnung
Aus- und Fortbildung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
310.000
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
Jugendberufsagentur
Qualifizierung Lehrkräfte Berufliche Bildung
Digitalisierungskoordinatoren
Mitarbeiterschulung
Fortbildungen zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften
Qualifizierung der Lehrkräfte in der Berufs-qualifizierung (sprachfördernder Unterricht)
6
Summe
Ansatz
2021
440.000
215.000
Ist (Rest/R)
2020
66.593,84
2022
€
52.000
53.000
30.000
75.000
100.000
2023
€
52.000
53.000
60.000
175.000
100.000
2021
€
52.000
0
0
0
100.000
0
0
63.000
310.000
440.000
215.000
TA 1 Jugendberufsagentur
Besonders im Bereich der Fortbildung der Beraterinnen und Berater in den Standorten der Jugendberufsagentur als auch der
BSO-Teams der allgemein bildenden Schulen, die neben Schulungen im eigenen Rechtskreis auch rechtskreisübergreifende
Fortbildungen vorsehen, ist darüber hinaus ein umfangreiches Coaching und Supervisionsangebot eine Voraussetzung für
qualitativ hochwertige Beratungsarbeit. In diesen thematischen Feldern sowie im Bereich der Steigerung der Beratungskompetenz ist eine Zusammenarbeit mit externen Partnern zwingend erforderlich.
TA 2 Qualifizierung Lehrkräfte Berufliche Bildung
Die Gewährleistung dieses sprachfördernden Unterrichts in der Willkommensklasse und in der Berufsqualifizierung (und damit der Weg in den Beruf) setzt die Qualifizierung der Lehrkräfte von über 40 Oberstufenzentren hinsichtlich der sprachsensiblen Kompetenzentwicklung (DAZ und integrierte Sprachbildung) voraus. Dies betrifft sowohl die Fachlehrer für den berufsübergreifenden als auch die für den berufsbezogenen Unterricht. Zudem werden die Lehrkräfte in der Erfassung des Sprachstandes bzw. in den Diagnosefähigkeiten fortgebildet, damit der zielorientierte Transfer in die Duale Berufsausbildung bzw.
andere Bildungsgänge gelingt. Diese Maßnahme ist eine grundsätzliche Voraussetzung für die erfolgreiche Überführung der
jungen Flüchtlinge in die Berufsausbildung und die spätere Integration in den Arbeitsmarkt.
TA 3 Digitalisierungskoordinatoren
Mit zunehmender Digitalisierung ist es erforderlich geworden, die an den Schulen eingesetzte IT-Technik zu koordinieren.
Die Ausgaben sind für entsprechende Schulungen vorgesehen.
TA 4 Mitarbeiterschulung
Die immer stärker werdende Einbindung digitaler Technik in den administrativen und edukativen Bereichen der Schulen erfordert verstärkt, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen zu unterweisen
TA 5 Fortbildungen zur Stärkung der Diversity-Kompetenz von Lehrkräften
Es werden Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte an Grund-, weiterführenden und beruflichen Schulen angeboten. Die Lehrkräfte werden in ihrer Diversity-Kompetenz gestärkt und im Umgang mit Antisemitismus, antimuslimischem
Rassismus, anti-schwarzem Rassismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Sexismus und andere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit geschult sowie für einen empowernden Ansatz bei von Marginalisierung betroffenen Schülerinnen
und Schülern gestärkt. Die Angebote sollen die Urteilskompetenz und Handlungsfähigkeit der Lehrkräfte im Umgang mit
Diskriminierung im Schulalltag fördern und Präventionsmöglichkeiten aufzeigen. Übergeordnetes Ziel ist die Unterstützung
einer diskriminierungskritischen, diversitätssensiblen und demokratischen Schulkultur.
52509
129
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
12.000
12.000
12.500
12.300,00
Mittel für einen gemeinsamen Pool an Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenlehrpläne.
Lehrmittel für den Unterricht in der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern
(2022 und 2023: jeweils 6.000 €)
Insbesondere Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterialien zur Durchführung der regionalen Fortbildung für die berufsbildenden Schulen (2022 und 2023: jeweils 6.000 €)
52510
129
Schulische Veranstaltungen
1.000
1.000
1.000
Schulische Veranstaltungen für die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern (1.000 €)
Epl. 10 - Seite 99
1.000,00
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
52593
Fkt
111
Bezeichnung
Ansatz
2022
Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus
zweckgebundenen Entgelten
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
—
R 1.943,80
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Für die Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien zur Durchführung der Lehrgänge des Arbeitsamtes “Zweiter Bildungsweg“ an
der VHS Steglitz.
52610
(neu)
127
Gutachten
435.000
435.000
435.000
559.225,23
435.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/52610 nachgewiesen.
Ausgaben für die Durchführung des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes im Bereich der berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen.
Der Anteil der vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebene ASiG-Betreuung für die berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen liegt bei ca. 300.000 €. Hinzu kommen die Summen für die Untersuchung von
schwangeren Dienstkräften nach dem Mutterschutzrecht und für Hepatitis-Impfungen.
52703
111
Dienstreisen
20.800
20.800
20.800
8.713,79
Dienstreisekosten und Wegstreckenentschädigungen der Beschäftigten der Abteilung IV und der Mitglieder der Personalvertretungen (19.800 €)
Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur
Berlin
Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden. („One-Stop-Government“) Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine
bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem
Berufsabschluss zu führen.
hier: Geschäftskosten für die Projekt-/Netzwerkstelle (1.000 €)
Epl. 10 - Seite 100
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
53101
Fkt
111
Bezeichnung
Ansatz
2022
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
182.000
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
Summe
Beträge in EURO
Ansatz
2023
212.000
2022
€
Kampagne Berufliche Bildung
Projekt/Netzwerkstelle JBA
zentralverwaltete Schulen
OSZ Online
Ansatz
2021
106.000
2023
€
50.600
56.000
35.400
40.000
182.000
Ist (Rest/R)
2020
127.945,80
2021
€
50.600
56.000
35.400
70.000
212.000
50.600
55.400
0
0
106.000
TA 1 Mittel für die Kampagne Berufliche Bildung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollen Betroffene über Flyer, Veranstaltungen und Websites über ihre Möglichkeiten bei
der beruflichen Bildung informiert werden.
TA 2 Jugendberufsagentur (JBA)
Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur
Berlin.
Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden („One-Stop-Government“). Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine
bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem
Berufsabschluss zu führen.
Im Landesbeirat der Jugendberufsagentur wurde vereinbart, die Öffentlichkeitsarbeit für die Dachmarke Jugendberufsagentur
in der Stadt mit geeigneten Werbemedien und Veranstaltungsformen zu steigern. Dazu gehört die Fortentwicklung des Corporate Design, die Platzierung von Werbemedien im öffentlichen Raum und die Präsenz auf zentralen Veranstaltungen, die
für die Zielgruppe der Jugendberufsagentur attraktiv sind.
Hier sind explizit die Geschäftskosten für die Projekt-/Netzwerkstelle der JBA veranschlagt.
TA 3 Zentralverwaltete Schulen
Die Präsenz der zentralverwalteten Schulen im Internet soll aktualisiert werden. Die Mittel werden zur Unterstützung der
Schulen bei der Gestaltung ihrer Websites benötigt.
TA 4 OSZ Online
Die Darstellung der OSZ im Internet soll überarbeitet werden, damit Informationen leichter und schneller verfügbar sind. Für
neue und die Überarbeitung bestehender Websites werden entsprechende Ausgaben bereitgestellt.
53405
(neu)
127
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5
Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
1.000.000
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind gesperrt.
Der jährliche Refinanzierungsbedarf an Ausstattungen für die berufsbildenden Schulen soll über ein entsprechendes Refinanzierungsmodell sichergestellt werden. Hierfür soll gem. Drs. 18/2921 vom 14.08.2020 ein Konzept in Form eines Refinanzierungsmodells mit verbindlichen Mindeststandards erarbeitet werden, welches unter Berücksichtigung der künftigen Haushaltslage die Grundlage für die zukünftig zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für die technische Geräteausstattung
darstellt.
Die Ausgaben sind bis zur Vorlage des Konzepts gesperrt.
Epl. 10 - Seite 101
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
54002
Fkt
111
Bezeichnung
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
263.000
Ansatz
2021
213.000
313.000
Ist (Rest/R)
2020
22.497,58
Die Ausgaben sind für die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragungen an den öffentlichen berufsbildenden Schulen und
sich daraus ergebende nachhaltige Maßnahmen im Gesundheitsmanagement vorgesehen. Es handelt sich um eine gesetzliche Auflassung nach dem VGG (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz).
Hierbei steht die „Förderung der Gesundheit der Beschäftigten im Bildungsbereich trotz wachsender Anforderungen und
steigender psychosozialer Belastung im Mittelpunkt, um vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu vermindern.
Die Mittel werden insbesondere für Prozessbegleitung der Schulentwicklung, Coaching für Führungskräfte, Gesundheitstage
vor Ort, Fortbildungsmaßnahmen zum Umgang mit psychisch kranken Kindern im Regelschulsystem und mit verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, Entwicklung von Teambildungsmaßnahmen, Verbesserung der Ausstattung der Arbeitsplätze, Barrierefreiheit sowie Supervision als Regelangebot für Lehrkräfte eingesetzt.
54010
111
Dienstleistungen
1.305.000
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
Summe
Externer Support schulischer Netzwerke
Lizenzkosten WLAN
Einführung einer Projektdatenbank im Bereich des Schulträgers
Anbindung von IT-Verfahren an das ITDZ
Weiterentwicklung der Lernortkooperation
Wartung JBA-Berlin
Jugendberufsagentur
Anpassung berufliche Sprachkompetenz
3.225.000
135.000
2022
€
750.000
315.000
0
2023
€
1.500.000
1.400.000
30.000
80.000
25.000
35.000
50.000
50.000
1.305.000
160.000
0
35.000
50.000
50.000
3.225.000
293.634,82
2021
€
0
0
0
0
50.000
35.000
50.000
0
135.000
TA 1 Externer Support
Der Einsatz digitaler Medien ist in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen, so dass der Aufwand für den Betrieb und
die Wartung der schulischen Netzwerke immer mehr Ressourcen beansprucht. Dienstleister wie z. B. das ITDZ sollen daher
verstärkt für den Support eingesetzt werden.
TA 2 Lizenzkosten
Nach Anbindung der berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen an das Breitband-Internet erfolgt als weiterer Schritt
der Ausbau der LAN- bzw. WLAN-Komponenten.
TA 3 Projektdatenbank
Für die berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen soll eine Projektdatenbank entwickelt werden, über die alle zukünftigen aber auch bereits durchgeführten Projekte erfasst werden.
TA 4 ITDZ-Anbindung
Die in den berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen bestehenden IT-Verfahren sollen vereinheitlicht und an die Standards des ITDZ angepasst werden.
TA 5 Weiterentwicklung der Lernortkooperation
Mittel für die systematische Weiterentwicklung der Lernortkooperation. Ein Pilotprojekt, in dem die Lernortkooperationen beispielhaft in den unterschiedlichen Berufsfeldern gefördert und ausprobiert werden. Das Pilotprojekt wird im Jahr 2022 auslaufen.
TA 6 Wartung JBA-Berlin
Mittel für die Wartung der vorhandenen Webseiten „wege-zum-beruf.de“ und „jba-berlin.de“.
TA 7 Jugendberufsagentur
Die Ausgaben werden für die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendberufsagentur bereitgestellt.
TA 8 Anpassung berufliche Sprachkompetenz
Die Ausgaben sind für die Weiterführung der beruflichen Sprachkompetenz vorgesehen.
Epl. 10 - Seite 102
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
54053
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2022
Veranstaltungen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
53.100
Ansatz
2021
53.100
Ist (Rest/R)
2020
53.100
25.204,98
50.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/54053 nachgewiesen.
Länderübergreifende Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der kontinuierlichen Wahrnehmung städtepartnerschaftlicher
Verpflichtungen des Landes Berlin. Dies beinhaltet auch Kosten für die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern aus
Berliner Bildungseinrichtungen an internationalen Bildungskonferenzen in den jeweiligen Partnerstädten und die Kosten für
den Empfang einer Delegation bei Besuchen aus den Bildungsverwaltungen der jeweiligen Partnerstädte in der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (50.000 €).
Zur Umsetzung und Entwicklung einer abgestimmten Gesamtstrategie Qualitätssicherung ist die Vorbereitung und
Durchführung gemeinsamer Tagungen und Workshops zu den Themen Schulaufsicht, Schulsozialarbeit, Bonus-Programm,
Verfügungsfonds, Vernetzung von Hilfesystemen sowie datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung erforderlich
(3.100 €).
54079
129
Verschiedene Ausgaben
3.000
3.000
3.000
14.973,55
Verschiedene Ausgaben für die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern.
(2022: 1.900 €, 2023: 2.000 €)
Mittel für die Jugendberufsagentur Berlin – Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur
Berlin.
Die Jugendberufsagentur ist ein Ort, an dem Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren rechtskreisübergreifend beraten werden. („One-Stop-Government“) Vorausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler durch die Einrichtung von Berufs- und Studienorientierungsteams (BSO-Teams) an den allgemeinbildenden Schulen gezielter auf eine
bewusste Übergangsentscheidung vorbereitet werden. Ein Ziel der Jugendberufsagentur ist es, mehr Jugendliche zu einem
Berufsabschluss zu führen.
hier: Geschäftskosten für die Projekt-/Netzwerkstelle (1.000 €)
54690
129
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
2.000
29.243,69
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
63120
(neu)
129
Rückzahlung von Zuweisungen an
den Bund
1.000
1.000
Rückzahlungen an den Bund von nicht verwendeten Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren.
63621
127
Beiträge an die Unfallkasse
5.957.000
5.957.000
4.557.000
4.561.971,33
Umlagebeiträge für Aufwendungen der Unfallkasse, die sich aus den Versicherungsfällen der Schüler an öffentlichen und
privaten berufsbildenden Schulen, an privaten allgemeinbildenden Schulen sowie ab 2022 an zentralverwalteten Schulen
ergeben.
Mehr in Erwartung steigender Ausgaben.
2019
Nutzung
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
w
3.060
40,0 %
1.992,0
2020
m
4.590
60,0 %
2.989,0
w
2.984
39,0 %
1.779,2
Schülerinnen und Schüler
Eine geschlechtsspezifische Zielsetzung ist nicht möglich.
Nicht steuerbar
Epl. 10 - Seite 103
m
4.666
61,0 %
2.782,8
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
67101
Fkt
129
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ersatz von Ausgaben
2.000
Ansatz
2021
2.000
Ist (Rest/R)
2020
2.000
2.000,00
Mittel für die Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern
2016
Nutzung
Absoluter Anteil
Relativer Anteil
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
68569
129
w
1
10 %
0,1
m
11
90 %
1,9
2017
w
2
20 %
0,2
2018
m
10
80 %
1,8
w
2
20 %
0,2
2019
m
10
80 %
1,8
w
2
20 %
0,2
m
10
80 %
1,8
Ausländische Praktikantinnen aus Entwicklungsländern
Wünschenswert wäre eine Erhöhung des weiblichen Anteils der Zielgruppe.
Folgendes Geschlechterverhältnis wird angestrebt:
Für 2018: 2 . 10
Für 2019: 2 : 10
Nicht steuerbar, da kein Einfluss auf die Bewerber besteht.
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
1.523.000
2.589.000
4.508.000
4.672.597,90
65.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/68569 nachgewiesen.
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
Summe
IBA-Bildungsgang Begleitung
IBA berufsvorbereitende Sprachpraxis
IBA-Bildungsberatung
Talente Check
Berufsorientierung und Bewerbung (BOB)
PSW - Partner Schule Wirtschaft
Checkpoint Charlie Stiftung
gerundet
2022
€
435.000
200.000
200.000
150.000
358.000
115.000
65.000
1.523.000
2023
€
1.435.000
200.000
200.000
150.000
358.000
181.000
65.000
2.589.000
2021
€
3.476.400
200.000
189.415
250.000
326.390
0
65.000
4.507.205
1.523.000
2.589.000
4.508.000
TA 1 IBA - Bildungsgang Begleitung
Die Maßnahme „IBA- Bildungsgang-Begleitung “ verzahnt den berufsvorbereitenden Unterricht mit betrieblichen Praktika
(insgesamt 8 Wochen). Mit dem Schuljahr 2019/20 wurde der Schulversuch IBA in den neuen Regelbildungsgang „Integrierte
Berufsausbildungsvorbereitung (IBA)“ überführt. Im Startjahr wurden für insgesamt 5.500 Schülerinnen und Schüler 57 Bildungsbegleitungen an 40 Berufsschulen und Oberstufenzentren benötigt. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird mit
dem Abklingen der pandemiebedingten Effekte ein ähnlich hoher Bedarf an Bildungsbegleitungen erwartet.
Der Teilansatz 1 verringert sich aufgrund der Übernahme eines Anteils der Ausgaben durch die Initiative REACT-EU im
Förderinstrument 30 „IBA-Bildungsbegleitung“ für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.08.2023.
TA 2 IBA berufsvorbereitende Sprachpraxis
Die Ausgaben sind für berufsvorbereitende Maßnahmen der Sprachpraxis vorgesehen.
TA 3 IBA-Bildungsberatung
43 Oberstufenzentren und Berufsschulen werden in der Umsetzung des neuen Bildungsgangs IBA unterstützt und beraten,
insbesondere in der Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit den Bildungsbegleitungen, der Schulorganisation, der Akquisition
von Praktikumsplätzen, der Kompetenzerfassung, der Umsetzung der betrieblichen Lernaufgabe, des Aufbaus von IBATeams. Neben schulinternen Beratungstagen werden jährlich 4-8 schulübergreifende und themenbezogene Workshops. Zusätzlich werden Digitalisierungsvorhaben in der Berufsvorbereitung implementiert.
TA 4 Talente Check
Das Vorhaben Talente Check soll eine systematische Potentialanalyse und Kompetenzfeststellung bei allen Schülerinnen
und Schülern der Klassenstufe 8 ermöglichen. Es handelt sich um ein Vorhaben, dass gemeinsam mit der Industrie- und
Handelskammer und der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführt wird. Die in diesem Titel ausgewiesenen
Mittel sind für die Beauftragung eines Trägers mit der Durchführung vor Ort vorgesehen. Der Anteil des Landes beträgt 50%,
während die Regionaldirektion der Bundesanstalt die übrigen 50% übernimmt.
Epl. 10 - Seite 104
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 5 Berufsorientierung und Bewerbung (BOB)
BOB ist eine Initiative, die Veranstaltungen zur Berufs- und Studienorientierung in der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien,
beruflichen Gymnasien und auch an den ISS mit gymnasialer Oberstufe durchführt. Für die Schülerinnen und Schüler ist die
Teilnahme an den Seminaren kostenlos. Schwerpunkt der Initiative sind neben der Vorstellung von Berufen etc. unterschiedliche Formen von Initiativen zur Selbsterfahrung der eigenen Kompetenzen. Zusätzlich werden Assessmentcenter bzw. Personalauswahlverfahren simuliert. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden Kontakte zu Betrieben geknüpft. Kooperationspartner sind u.a. verschiedene Fachhochulen, Wirtschaftskreise und Bundesarbeitsagenturen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch eine Fachhochschule in Potsdam
TA 6 PSW - Partner Schule Wirtschaft
Partner Schule Wirtschaft ist seit 2002 eine Service- und Koordinierungsstelle für Berufliche Orientierung in Berlin. Das Projekt beschäftigt sich umfassend mit übergeordneten Querschnittsthemen und ist als Schnittstelle zwischen Schulen, Hochschulen und der Wirtschaft zu betrachten.
TA 7 Checkpoint Charlie Stiftung (CCS)
Gemäß Geschäftsordnungsvertrag vom März 1999 zwischen der damaligen Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport
und der Checkpoint Charlie Stiftung (CCS) wird die Durchführung des Lehreraustauschprogramms STEP sowie weiterer
Programme auf die CCS übertragen. Die CCS erhält für die Erledigung der mit diesem Vertrag verbundenen Aufgaben ein
Entgelt, das in drei Teilbeträgen von der Senatsverwaltung zu leisten ist. Die politische Verantwortung für die Programme
sowie die Entscheidung über alle grundsätzlichen Fragen des kulturellen Austausches sind Berlin vorbehalten.
68590
129
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
2.000
1.127.667,25
R 2.053,89
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
68692
(neu)
129
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027)
1.822.000
Deckungsvermerk:
Die ESF+-Ausgaben sind mit anderen ESF-+ Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF + mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF + der Förderperiode 2021 - 2027 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.
Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF + dürfen
geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Laut indikativer Finanzplanung des Operationellen Programms der ESF+-Förderung (Förderperiode 2021-2027) werden für
Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41 Mio. € bereitgestellt.
Im Bereich Berufliche Bildung werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt:
FI 5
11.500.000 €
Förderinstrument Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA):
Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in den Klassen der Grundniveaustufe der Integrierten Berufsbildungsvorbereitung
(IBA).
FI 6
5.500.000 €
Förderinstrument Bildungsbegleitung SEK I:
Förderung von Jugendlichen an Schulen mit besonders hohen Quoten von Schulabgängerinnen und -abgängern ohne Schulabschluss.
FI 8
7.500.000 €
Förderinstrument Förderlücken schließen: Förderung von jungen Menschen, die durch Regelangebote bisher nicht erreicht
werden.
Die notwendige nationale Kofinanzierung (60%) der ESF+ -Mittel wird durch Mittel nach SGB II und SGB III oder durch die
Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte sichergestellt.
Epl. 10 - Seite 105
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
68695
Fkt
129
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
11.639.000
7.368.000
Ansatz
2021
1.516.000
Ist (Rest/R)
2020
1.277.170,75
Deckungsvermerk:
Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2014 - 2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
9.036.400
Für 2023
6.680.300
Ab 2024
0
Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen
geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission das Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 genehmigt. Damit stehen EU-Fördermittel für die darin aufgeführten Vorhaben in der jeweils geplanten Höhe zur Verfügung.
Laut indikativer Finanzplanung des genehmigten Operationellen Programms der ESF-Förderung wurden für die genehmigten
Förderkonzepte Zuschüsse für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich in Höhe von insgesamt rd. 40,4 Mio. € bereitgestellt.
Im Bereich Bildung (Abt. IV) wird folgendes Förderinstrument 17 durchgeführt:
(Betriebs-) pädagogische Begleitung an beruflichen Schulen
13.650.854,69 €
Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird durch Privatmittel oder durch die Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte und Erzieher/Innen sichergestellt.
Darüber hinaus werden hier die für den Bildungsbereich erwarteten Mittel aus der EU Initiative REACT-EU für die Maßnahmen des Kapitels 1011 verausgabt.
Förderinstrument 30: (Betriebs-) pädagogische Begleitung an beruflichen Schulen
6.589.207,22 €
Förderinstrument 30a: IBA Digitale Lernbegleitung
3.063.816,93 €
Förderinstrument 31: Ferienschulen berufliche Bildung
2.695.584,77 €
Förderinstrument 32: Schulcoaches
3.993.458,92 €
Genderbudget:
Geschlechterstruktur: weibliche Teilnehmer 50 %, männliche Teilnehmer 50 %
Epl. 10 - Seite 106
1011
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
Fkt
MG
32
(neu)
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
In dieser Maßnahmengruppe werden die Ausgaben der verfahrensabhängigen IKT der Abt. IV der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Familie abgebildet. Im Vordergrund stehen dabei die Ausgaben für die Breitbandnutzung sowie die
Ausgaben für die Betriebs- und Wartungskosten der Telefon- und PC-Anlagen.
51185
(neu)
127
Teilansatz
1
2
3
4
5
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
2.060.000
2.610.000
Maßnahme
Nutzungsentgelte für die Breitbandnutzung der beruflichen und zentralverwalteten Schulen.
Betriebs- und Wartungskosten der Telefon- und PC-Anlagen an den beruflichen Schulen
Ticketsystem für die beruflichen und zentralverwalteten Schulen
Weiterführung von EALS
IT-Datenmanagement für die Stabsstelle
Summe
2022
2023
1.500.000 €
1.500.000 €
290.000 €
70.000 €
100.000 €
100.000 €
2.060.000 €
620.000 €
140.000 €
150.000 €
200.000 €
2.610.000 €
TA 1 Breitband
Für die Internet-Breitbandanbindung der beruflichen und zentralverwalteten Schulen fallen jährlich rd. 25.000 € pro Standort
an. Bei 60 Standorten besteht ein Mittelbedarf von ca. 1.500.000 €.
TA 2 Betriebs- und Wartungskosten
Der Support der Telefon- und PC-Anlagen an den beruflichen und zentralverwalteten Schulen soll sukzessive auf das ITDZ
umgestellt werden. Die Ausgaben betragen dafür im ersten Jahr rd. 290.000 € und in den Folgejahren 620.000 €.
.
TA 3 Ticketsystem
Bei den beruflichen und zentralverwalteten Schulen soll ein einheitliches Ticketsystem und die Behebung von technischen
Problemen an digitalen Systemen eingerichtet werden. Für das Einführungsjahr (2022) werden dafür rd. 70.000 € benötigt
und in den Folgejahren entstehen jährliche Kosten von ca. 140.000 €.
TA 4 EALS (Elektronisches Anmelde- und Leitsystem)
Für die Weiterführung von EALS werden 100.000 € (2022) bzw. 150.000 € (2023) benötigt, soweit keine Mittel aus Kapitel
1000 zur Verfügung gestellt werden können (LUSD).
TA 5 IT-Datenmanagement
Das Datenmanagement der neu eingerichteten Abt. IV soll konzipiert und eingerichtet werden. Dafür werden in 2022 insgesamt 100.000 € und in 2023 200.000 € benötigt.
Summe Maßnahmegruppe 32
2.060.000
2.610.000
—
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
32.825.700
67,8 %
35.564.700
8,3 %
19.561.600
Epl. 10 - Seite 107
17.844.217,09
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1011
111186
211299
411462
511549
611699
163.000
156.000
105.000
—
11.775.000
9.194.000
1.521.000
264.455,83
11.938.000
9.350.000
1.626.000
264.455,83
Personalausgaben
7.732.800
8.151.800
7.152.800
4.458.721,86
Sächliche Verwaltungsausgaben
5.969.900
9.672.900
1.823.800
1.744.088,00
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Gesamtausgaben
19.123.000
17.740.000
10.585.000
11.641.407,23
32.825.700
35.564.700
19.561.600
17.844.217,09
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-20.887.700
-26.214.700
-17.935.600
-17.579.761,26
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
Epl. 10 - Seite 108
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
16
100
davon
Produkte
MGF
79
19
Projekte
2
Personalkosten
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
2.959.068
319.820.951
4.975.946
325.911.578
-40,53
-1,87
Gemeinkosten
612.259.916
489.626.918
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005329
2020
27.498.211
3.979.345
31.477.556
Ministerielle und gesamtstädtische Steuerung der
Berliner Schule
2019
24.159.955
2.791.523
26.951.479
Epl. 10 - Seite 109
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
76117
2020
2.097.355
3.904.300
6.001.656
Ministerielle Schulaufsicht Berufsbildende Schulen
(Ministerielles Geschäftsfeld)
2019
1.543.622
2.791.523
4.335.145
2020
2019
Menge: Ministerielles Geschäftsfeld
0
0
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
0,00
0,14
0,00
0,11
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Maßnahmen, die die ständige Weiterentwicklung des berufsbildenden Schulwesens in Berlin auf Basis von landesweiten,
nationalen und internationalen Standards und Erfordernisse sicherstellen.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005333
2020
6.183.868
0
6.183.868
Operative Schulaufsicht für die beruflichen und
zentral verwalteten Schulen
2019
6.066.789
128.490
6.195.279
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
75821
2020
2.740.026
0
2.740.026
Operative Schulaufsicht für die beruflichen und
zentral verwalteten Schulen in Berlin
2019
2.746.284
128.490
2.874.774
2020
Menge: Anzahl der Schüler (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
2019
92.055
29,77
92.251
29,77
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
0,06
0,00
0,07
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
1.229.008,00
44,75
Schulaufsichtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung (Schulprofile, Bildungsgänge,
Schulprogramme, Schulstrukturen, Schul- und Modellversuche, Einzelschulkonzepte).
Fachspezifische Informationen
Bei den Erträgen in 2019 handelt es sich um Zuschüsse der EU für konsumtive Zwecke – hier für Projekte im Rahmen des
Programms Erasmus+.
Epl. 10 - Seite 110
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht
der beruflichen und zentral verwalteten Schulen Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
75822
2020
1.648.240
0
1.648.240
Schulträgerschaft für die öffentlichen beruflichen
und zentral verwalteten Schulen
2019
1.564.805
0
1.564.805
2020
Menge: Anzahl der Schüler (Durchschnitt)
2019
74.022
74.711
22,27
0,04
20,94
0,04
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Schulstandortsicherung, Raum- und Funktionskonzept, Ausstattungplanung, Investitionsplanung, Bauwerksunterhaltung,
Maßnahmen der Schulorganisation
Epl. 10 - Seite 111
Epl. 10 - Seite 112
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Allgemeine Erläuterungen
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Abteilung I – Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen.
Die Abteilung umfasst die Referate I A – Koordinierung der regionalen Außenstellen der Schulaufsicht, Unterstützung und
Beratung der Schulen, proSchul, Bonus-Programm, Verfügungsfonds, Berlin Challenge, Lehr-und Lernmittel, Disziplinarangelegenheiten der Schulen (Beamte); I B – Personelle Ausstattung der Schulen, Personalmanagement, Organisation des
Schuljahres; I C – Bildungsstatistik und Prognose; I D – Schulentwicklungsplanung, Schulbaufinanzierung, Standards des
Schulbaus.
Das Kapitel enthält ebenfalls die Einnahmen und Ausgaben der Stabsstelle - Schule in der digitalen Welt.
Referat I 01 – Regionale Schulaufsicht Mitte
Referat I 02 - Regionale Schulaufsicht Friedrichshain-Kreuzberg
Referat I 03 - Regionale Schulaufsicht Pankow
Referat I 04 - Regionale Schulaufsicht Charlottenburg-Wilmersdorf
Referat I 05 - Regionale Schulaufsicht Spandau
Referat I 06 - Regionale Schulaufsicht Steglitz-Zehlendorf
Referat I 07 - Regionale Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg
Referat I 08 - Regionale Schulaufsicht Neukölln
Referat I 09 - Regionale Schulaufsicht Treptow-Köpenick
Referat I 10 - Regionale Schulaufsicht Marzahn-Hellersdorf
Referat I 11 - Regionale Schulaufsicht Lichtenberg
Referat I 12 - Regionale Schulaufsicht Reinickendorf
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe.
Epl. 10 - Seite 113
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel Titel Bezeichnung
1012
67139 Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
1012
68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
1012
68569 Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus:
Kapitel Titel Bezeichnung
1012
68415 Zuschüsse an Schullandheimvereine
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
365
105
433
130
417
120
Relativer Anteil
78
22
77
23
78
22
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Bis 2019 sind in der Tabelle noch Beschäftigtendaten des neu gegründeten Kapitels 1011 enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
4.975,25 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.994,13 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 114
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11105
111
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
11921
111
Rückzahlungen von Zuwendungen
11979
111
Verschiedene Einnahmen
23111
111
Ersatz von Ausgaben durch den
Bund nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
1.000
1.000
1.000
—
1.200.000
1.200.000
400.000
478.875,93
50.000
50.000
1.000
65.595,37
1.000
1.000
1.000
52.230,80
Einnahmen für die Erstattung von Personalausgaben Titel 42731 nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz.
23112
(neu)
129
Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke
Siehe Maßnahmegruppe 05
23190
111
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für konsumtive Zwecke
5.000
5.000
5.000
342.857,69
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190,
52590, 52594, 52790,53190 54690, 68390, 68490 und 68590.
Zuwendungen werden erwartet für Bereiche der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
27290
111
Zweckgebundene Einnahmen aus
dem Ausland für konsumtive Zwecke
2.000
2.000
2.000
261.232,34
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190,
52590, 52594, 52790, 53190, 54690, 68390, 68490 und 68590.
EU-Mittel für Erasmus-Programme und -Projekte
27295
129
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020)
28290
111
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
—
—
—
1.413.342,46
4.000
4.000
4.000
183.379,29
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190,
52590, 52594, 52790, 53190, 54690, 68390, 68490 und 68590.
Die Einnahmen werden erwartet zur Durchführung von Modellversuchen im Bildungsbereich.
33401
129
Zuweisungen für Investitionen von
Sondervermögen des Bundes
Siehe Maßnahmegruppe 05
Epl. 10 - Seite 115
1012
2022/2023
MG 05
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
05
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Digitalpakt Schule
Die Einnahmen stammen aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ des Bundes.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule gewährt der Bund den Ländern auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes
Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur.
Gemäß Verwaltungsvereinbarung (VV) „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ vom 16.05.2019 stehen dem Land Berlin nach
dem Königsteiner Schlüssel für investive Maßnahmen gemäß § 3 der VV insgesamt 256.877.000 Euro (5,13754 % von
5 Mrd. Euro) über eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend ab 17.05.2019 zur Verfügung. Einnahme bei 1012-33401
Zusatz I:
Einnahmen in 2020/21 aus dem 500 Mio. Euro-Sofortausstattungsprogramm des Bundes für Schulen sowie Schülerinnen
und Schüler zum Ausbau des digitalen Unterrichts zu Hause. Die Mittel werden den Ländern auf der Grundlage einer der
Zusatzvereinbarung (ZV) zum DigitalPakt Schule "Sofortausstattungsprogramm" nach dem Königsteiner Schlüssel
(5,13754 %) bereitgestellt. Der Anteil Berlins beträgt danach 25.687.700 Euro. Abgerechnet wurde bis zum Ende 2021.
Zusatz II:
Gemäß zweiter Zusatz-Verwaltungsvereinbarung "Administration" zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 03.11.2020
(ZV-Admin) stehen dem Land Berlin nach dem Königsteiner Schlüssel für Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratorinnen und Administratoren, welche in unmittelbarer Verbindung mit den Investitionen im DigitalPakt Schule sowie weiteren
Zusatzvereinbarungen stehen, gemäß § 8 der ZV-Admin insgesamt 25.687.700 Euro (5,13754 % von 500 Mio. Euro) bis zum
Ende des Förderzeitraums des DigitalPakts Schule gemäß VV zur Verfügung. Einnahme bei 1012-23112
Zusatz III:
Einnahmen bis zum Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule aus dem 500 Mio. Euro-Programm des Bundes für die Ausstattung von Lehrkräften mit dienstlichen, mobilen Endgeräten an deutschen Schulen. Die Mittel werden den Ländern auf
Grundlage der Zusatzverwaltungsvereinbarung "Leihgeräte für Lehrkräfte" zwischen Bund und Ländern nach dem Königssteiner Schlüssel bereitgestellt. Der Anteil Berlins beträgt demnach bis zum Ende des Förderzeitraums des DigitalPakts
Schule 25.687.700 Euro (5,13754 %). Einnahme bei 1012-33401
23112
(neu)
129
Zuweisungen des Bundes für konsumtive Zwecke
5.496.000
9.996.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42784, 51184, 52584 und
68574 in der MG 05.
Vgl. Erläuterungen zu MG 05
33401
129
Zuweisungen für Investitionen von
Sondervermögen des Bundes
51.376.000
51.376.000
77.064.000
19.307.000,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 81211-81228 in der MG 05.
Vgl. Erläuterungen zu MG 05
Summe Maßnahmegruppe 05
56.872.000
61.372.000
77.064.000
19.307.000,00
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
58.135.000
-25,0 %
62.635.000
7,7 %
77.478.000
22.104.513,88
Epl. 10 - Seite 116
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben
42201
111
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
12.050.000
12.295.000
12.308.000
11.361.384,01
42221
129
Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter
38.618.000
39.004.000
37.182.000
29.005.412,72
42701
111
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
402.000
402.000
402.000
214.788,60
Teilansatz
Maßnahme
2022
€
33.000
2023
€
33.000
1
„Grün macht Schule“ – Projekte
2
Aids- und Suchtprophylaxe/Mediation/Soziale Kompetenz
7.000
7.000
3
Atrium/Jugendkunstschule Reinickendorf
2.000
2.000
4
Dolmetscher SIBUZ
60.000
60.000
5
Transfermaßnahmen aus dem Projekt School Turnaround
300.000
300.000
402.000
402.000
Summe
„Grün macht Schule“ – Projekte
Mittel für die Beratung und Unterstützung für Beteiligungsprojekte auf Schulhöfen der Berliner Schulen Durch die Vielzahl der
Förderprogramme (SSP, Bonus-Programm, Verfügungsfonds) sowie die Baumaßnahmen der modularen Ergänzungsbauten
und Neubaumaßnahmen wächst der Bedarf der Schulen Schulhofprojekte zur Qualitätsverbesserung partizipativ mit den
Schülerinnen und Schülern durchzuführen.
Aids- und Suchtprophylaxe/Mediation/Soziale Kompetenz (schulische Prävention)
Mittel für die Finanzierung von schulischen Präventionsmaßnahmen in den Feldern Gewaltprävention, soziales Lernen, Gesundheitsförderung und Suchtprophylaxe.
Dazu zählt auch die Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren in diesen Themenfeldern.
Dolmetscher SIBUZ
Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen schnell in unser Schulsystem integriert werden. Da die Deutschkenntnisse dieser
Kinder und Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten in der Regel nicht ausreichend für schulpsychologische Beratung
in der deutschen Sprache sind, ist für die Psychodiagnostik und Beratung dieser Zielgruppe der Einsatz von qualifizierten
Dolmetschern zwingend notwendig.
Transfermaßnahmen aus dem Projekt School Turnaround
Das in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung initiierte und 2017 erfolgreich abgeschlossene Projekt School Turnaround
wird systematisch ausgewertet und die positiven Erfahrungen werden in der Senatsbildungsverwaltung und in den Regionen
umgesetzt. Die ehemaligen Projektschulen und weitere Schulen in kritischen Lagen werden in ihrer Schulentwicklung, insbesondere in der Verbesserung der Qualität der Lehr- und Lernprozesse, unterstützt. Die regionale Schulaufsicht und die Unterstützungssysteme, vor allem proSchul, werden für die passgenaue Unterstützung der Schulen ausgestattet und qualifiziert.
Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf nachhaltige Wirksamkeit angelegt sein; ihre Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen mithilfe des indikatorengestützten Systems der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft; die Maßnahmen werden
entsprechend angepasst und weiterentwickelt.
Die Ansätze sind insbesondere zur Leistung von Beratung und Coaching für Fortbildung und Qualifizierung, zur Stärkung des
Personals- und Organisationsmanagements der Schulen.
42731
111
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fremdfinanzierung)
1.000
Ausgaben nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, vgl. Titel 23111.
42734
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen des
Bonus-Programmes
Siehe Maßnahmegruppe 02
Epl. 10 - Seite 117
1.000
1.000
81.856,37
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
42777
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Bildungsverbünden
Siehe Maßnahmegruppe 04
42780
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Schulen aus dem
Verfügungsfonds
Siehe Maßnahmegruppe 03
42781
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen der
Berlin-Challenge
Siehe Maßnahmegruppe 06
42784
(neu)
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für IT-Administration aus dem DigitalPakt Schule
Siehe Maßnahmegruppe 05
42790
144
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
7.000,00
R 88.909,93
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
42801
129
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
23.389.000
25.277.000
19.366.000
19.657.085,19
42811
154
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
2.318.000
2.748.000
3.430.000
1.139.635,22
42880
111
Entgelte der nichtplanmäßigen
Lehrkräfte aus dem Verfügungsfonds
Siehe Maßnahmegruppe 03
42881
111
Entgelte der nichtplanmäßigen
Lehrkräfte im Rahmen der BerlinChallenge
Siehe Maßnahmegruppe 06
42890
111
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
202.249,75
R 170.957,18
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
44100
111
Beihilfen für Dienstkräfte
1.623.000
1.671.000
833.000
1.530.420,19
45201
154
Nachversicherungen
6.318.000
6.318.000
5.294.000
6.317.378,94
Epl. 10 - Seite 118
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
51101
111
Bezeichnung
Ansatz
2022
Geschäftsbedarf
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.080.000
329.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
129.000
250.335,01
7.000,0 EUR werden künftig bei 1000/51101 nachgewiesen.
Teilansatz
Maßnahme
1
Abteilung I
2
(neu)
3
(neu)
Summe
2022
€
229.000
2023
€
229.000
2021
€
129.000
Firmenticket – schulischer Bereich
100.000
100.000
0
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
751.000
0
0
1.080.000
329.000
129.000
TA 1 Geschäftsbedarf der Abteilung
Bürobedarf sowie Post- und Telekommunikationsgebühren für die Aufgaben der Regionalen Schulaufsicht – (Personalkostenbudgetierung, Ganztagsbetrieb, Bildung- und Teilhabe-Lernförderung, Abrechnung von Klassenfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz – Bundesarbeitsgerichtsurteil; Personalsteuerung der Schulsekretariate, IT-Sicherheitsbeauftragte
und regionale Datenschutzbeauftragte)
SIBUZ - Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren
Fortbildungsverbünde – berufsbegleitende Lehrerweiterbildung
proSchul - prozessbegleitende Beratung und Unterstützung der Schulen
Beschäftigtenvertretung der Regionen
Mehr aufgrund wachsender Personalausstattung in den Dienststellen; hinzukommender Postgebühren, aufgrund von Fallzahlsteigerung sowie gestiegener Rohstoffkosten für Bürobedarf
7.000,0 € werden künftig bei 1000/51101 nachgewiesen
TA 2 Firmenticket – schulischer Bereich
Seit Oktober 2019 schreibt der Rahmenvertrag für das Firmenticket vor, dass für jede Dienstkraft, die das Firmenticket nutzt
eine Servicepauschale zu leisten ist.
TA 3 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes ist die Beschaffung von FFP2-Masken
und medizinischen Masken für das Personal in Schulen, Kitas und stationären Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen vorgesehen.
51140
111
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
124.000
124.000
124.000
161.579,87
Ausstattung der 12 regionalen Außenstellen und schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs-und Unterstützungszentren (SIBUZ) sowie für Schulsekretariate mit Ausrüstungsgegenständen.
Die Mittel sind erforderlich für die Ausstattung von Arbeitsplätzen der mit der Personalsteuerung betrauten Dienstkräfte in
den regionalen Schulaufsichten und Schulen.
Zudem wurden mit Beginn des Jahres 2014 Maßnahmen für die leidensgerechte Arbeitsplatzausstattung von schwerbehinderten Dienstkräften nur noch zu 2/3 vom LAGeSo übernommen. Gem. § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX haben schwerbehinderte
Menschen einen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Der Arbeitgeber
ist somit verpflichtet 1/3 der Kosten für alle Dienstkräfte zu übernehmen.
51160
(neu)
111
Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 31
51169
(neu)
129
Konzeptualisierung und Übergang
der Schul-IKT zum ITDZ
Siehe Maßnahmegruppe 31
51184
(neu)
129
IT-Administration an Schulen
Siehe Maßnahmegruppe 05
Epl. 10 - Seite 119
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
51185
185
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51190
111
Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
R 3,82
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
51426
(neu)
129
Verbrauchsmittel für medizinische
Zwecke
Verpflichtungen aus Vorjahren
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
46.721.000
Für 2022
33.900.000
1.000
Für 2023
0
Ab 2024
0
Bereitstellung von Schnelltests für Schülerinnen und Schüler zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des
Gesundheitsschutzes an den Berliner Schulen.
51801
111
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
50.000
60.000
36.000
29.588,61
Anmietung von Räumen für die Durchführung von Personalversammlungen.
Für die Personalversammlungen des Personals an den öffentlichen Schulen, die gem. § 47 PersVG mindestens einmal im
Jahr stattfinden, ist die Anmietung von Räumen erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung.
Mehr aufgrund pandemiebedingter Mehrkosten (z.B. für größere Räumlichkeiten, Sicherheitspersonal und Reinigungskosten); in 2023 zusätzlich geplante Gesamtfrauenversammlung
51803
111
Mieten für Maschinen und Geräte
5.200
5.200
80.200
1.645,85
Miete für Geräte u.a. Kopierer in den Referaten der regionalen Schulaufsicht und Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) entsprechend der vertraglichen Verpflichtungen.
51900
129
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
610.000
—
3.500.000
931.876,79
Bauliche Maßnahmen an Schwerpunktschulen, insbesondere Schaffung von Barrierefreiheit zur Umsetzung des Gesamtkonzepts „Inklusive Schule“ gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung finanziert seit dem Jahr 2013 Bau- und Planungsleistungen
- zur Einrichtung Inklusiver Schwerpunktschulen
- für Maßnahmen der Herstellung von Barrierefreiheit
- zur Einrichtung von schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)
Als Übergangssystem zum inklusiven Schulsystem ist geplant, dass bis zu 36 Schulen die Möglichkeit erhalten werden, sich
als Inklusive Schwerpunktschulen zu profilieren. Das eingeführte System der schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) ist eine wichtige Bedingung, dass Inklusion vor Ort gelingt.
Zudem werden mit Beginn des Jahres 2014 Maßnahmen für die leidensgerechte Arbeitsplatzausstattung von schwerbehinderten Dienstkräften nur noch zu 2/3 vom LAGeSo übernommen. Gem. § 81 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX haben schwerbehinderte
Menschen einen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Der Arbeitgeber
ist somit verpflichtet 1/3 der Kosten zu übernehmen.
Epl. 10 - Seite 120
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
51903
Fkt
129
Bezeichnung
Unterhaltung der Gartenanlagen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
334.000
334.000
Ansatz
2021
234.000
Ist (Rest/R)
2020
233.634,94
Ausgaben für das Programm “Grün macht Schule“
Die Nachfrage nach Beratung und Unterstützung für Beteiligungsprojekte auf Schulhöfen der Berliner Schulen ist, nicht erst
seit der Ganztagsbetreuung, stetig vorhanden. Durch verschiedene Förderprogramme (Bonus-Programm, Verfügungsfonds)
sowie die Baumaßnahmen der modularen Ergänzungsbauten und Neubaumaßnahmen bleibt der Bedarf der Schulen, Schulhofprojekte zur Qualitätsverbesserung partizipativ mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen, bestehen.
51910
111
Kleiner Unterhaltungsbedarf
51980
129
Kleine Instandhaltungsarbeiten zur
Unterstützung von Schulen aus
dem Verfügungsfonds
Siehe Maßnahmegruppe 03
52501
111
Aus- und Fortbildung
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.500
2.500
2.500
247,93
658.000
2.147.000
503.000
218.340,98
1.500.000
500.000
1.000.000
—
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Summe
Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Abteilung I Bildung
Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Schulsekretariate und für Verwaltungsleitungen der allgemeinbildenden Schulen
Schulungen und Bildungsveranstaltungen für die Beschäftigtenvertretungen
ProSchul – Mittel zur Qualifizierung der Prozessberater
für Schulen in schwieriger Lage
Gewaltprävention und Krisenintervention
Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der SIBUZe
Komponente Paket Gute Schule
Qualifizierung pädagogische Assistenten
Pädagogische Unterrichtshilfen
Sonstiges
gerundet
—
2022
€
63.000
2023
€
63.000
2021
€
64.505
64.000
64.000
66.585
40.800
40.800
41.616
6.200
6.200
6.242
105.000
94.000
95.000
100.000
90.000
0
643.000
105.000
94.000
95.000
500.000
1.178.100
0
2.131.100
104.040
93.636
104.040
0
0
22.336
503.000
658.000
2.147.000
503.000
TA 1 Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Abteilung I Bildung.
TA 2 Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der Schulsekretariate und für Verwaltungsleitungen
Für die Dienstkräfte in den Schulsekretariaten und für Verwaltungsleitungen an allgemeinbildenden Schulen besteht weiterhin
ein besonderer Aus- und Fortbildungsbedarf, der aufgrund der spezifischen schulbezogenen Aufgaben überwiegend nicht
durch die VAK abgedeckt werden kann. Für Schulungen zum Datenschutzrecht in der Schule, Schul- und Verwaltungsrecht,
Haushaltsrecht, interkulturelle Kompetenz, Gesprächsführung und für Verwaltungsleitungen an allgemeinbildenden Schulen
sind u.a. besondere Schulungen zum Haushalts- und Vergaberecht im Hinblick auf die Berliner Schule notwendig.
TA 3 Schulungen und Bildungsveranstaltungen für die Beschäftigtenvertretungen
TA 4 ProSchul – Mittel zur Qualifizierung der Prozessberater für Schulen in schwieriger Lage
TA 5 Gewaltprävention und Krisenintervention
Der Senat hat ein Gewaltpräventionsprogramm „Berliner Programm gegen Gewalt an Schulen“ beschlossen. Ziel des beschlossenen Programms ist die weitere Verbesserung des Schulklimas und der demokratischen Schulkultur an Berliner Schulen. Zur Umsetzung des Gewaltpräventionsprogramms mit den Schwerpunkten soziales Lernen, schulische Mediation, Krisenteam- und Elternarbeit sowie zur Qualitätssicherung der Schulpsychologischen Unterstützung und Beratung der Schulen
in den genannten Themenfeldern sind folgende Maßnahmen erforderlich: Mobbing-Prävention, soziales Lernen und schulische Mediation: Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, Ausbildung von Konfliktlotsen, Durchführung von
Anti-Mobbing-Veranstaltungen in Schulen. Mittel für Krisenteam und Elternarbeit: Fortbildung von Krisenteams/Krisenteammitgliedern Qualitätssicherung in der Schulpsychologie: Fortbildung in Krisenmanagement, Krisenintervention, Psychosozialer Notfallversorgung
Epl. 10 - Seite 121
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 6 Aus- und Fortbildung für Dienstkräfte der SIBUZ
TA 7 Komponente Paket Gute Schule
Das in Kooperation mit der Robert-Bosch-Stiftung initiierte und 2017 erfolgreich abgeschlossene Projekt School Turnaround
wird systematisch ausgewertet und die positiven Erfahrungen werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und in den Regionen umgesetzt. Die ehemaligen Projektschulen und weitere Schulen in kritischen Lagen werden in ihrer
Schulentwicklung, insbesondere in der Verbesserung der Qualität der Lehr- und Lernprozesse, unterstützt. Die regionale
Schulaufsicht und die Unterstützungssysteme, vor allem proSchul, werden für die passgenaue Unterstützung der Schulen
ausgestattet und qualifiziert. Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf nachhaltige Wirksamkeit angelegt sein; ihre Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen mithilfe des indikatorengestützten Systems der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft; die Maßnahmen werden entsprechend angepasst und weiterentwickelt.
Die Ansätze sind insbesondere zur Leistung von Beratung und Coaching für Fortbildung und Qualifizierung sowie zur Stärkung des Personals und Organisationsmanagements der Schulen vorgesehen.
TA 8 Qualifizierung pädagogische Assistenten
Die Maßnahme umfasst den strukturierten Aufbau von pädagogischer Schulassistenz für anspruchsberechtigte Schülerinnen
und Schüler. Die pädagogische Schulassistenz ist eine Weiterentwicklung des Konzepts der ergänzenden Pflege und Hilfe,
wonach Schulhelferinnen und Schulhelfer qualifiziert werden, auch pädagogische Aufgaben zu übernehmen. Begonnen wird
zunächst mit einer Erprobung an einigen Schulen. Es folgt der bedarfsorientierte Ausbau.
TA 9 Pädagogische Unterrichtshilfen
Das Vorhaben zielt auf die Erweiterung eigenverantwortlich wahrzunehmender (Unterrichts)-tätigkeiten der Pädagogischen
Unterrichtshilfen z.B. im Zusammenhang mit Schülerinnen und Schülern mit stark herausforderndem Verhalten im emotionalen-sozialen Bereich und wird durch Qualifizierung der Pädagogischen Unterrichtshilfen sichergestellt.
52509
129
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
27.716.000
40.771.000
12.371.000
14.422.100,02
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 12.170.000,0 EUR gesperrt.
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 24.500.000,0 EUR gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist in Höhe von 3.500.000,0 EUR gesperrt.
200.000,0 EUR werden künftig bei 1010/54010 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
Davon fällig 2027
Davon fällig 2028
42.300.000
25.300.000
5.300.000
4.200.000
3.000.000
4.500.000
104.000.000
22.100.000
21.000.000
19.800.000
19.800.000
21.300.000
Ergänzung zum Sperrvermerk:
Die Ausgaben im 1. Planjahr für Nr. 4 und Nr. 5 sind in Höhe von 9.970.000 € bis zur Vorlage eines Konzepts gesperrt.
Die Ausgaben im 2. Planjahr für Nr. 4 und Nr. 5 sind in Höhe von 19.500.000 € bis zur Vorlage eines Konzepts gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.
Verpflichtungen aus Vorjahren:
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
2.016.000 €
Für 2023
2.016.000 €
Ab 2024
-
Vgl. auch Erläuterung zu Titel 35907 im Kapitel 2910. Ausgaben in Höhe von 2.500.000 € dürfen nur soweit geleistet werden,
wie der Eingang der Einnahmen rechtlich oder tatsächlich gesichert ist; die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Ausgaben in Höhe von 2,2 Mio. € in 2022 und 5 Mio. € in 2023 für zentral beschaffte digitale Lehr- und Lernmittel für Schulen
in bezirklicher Trägerschaft werden bis zur Klärung eines Ab- und Anrechnungsverfahrens mit den bezirklichen Zuweisungen
gesperrt (verbindliche Erläuterung).
Epl. 10 - Seite 122
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Teilansatz
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Maßnahme
1
Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)
2
IT-Infrastruktur / IT-Experten
3
Softwarelizenz im Bereich Mathematik
4
mobile Endgeräte
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
2022
2023
2021
€
€
€
171.000
171.000
171.000
14.050.000
16.800.000
11.300.000
925.000
1.100.000
850.000
9.500.000
15.000.000
0
470.000
4.500.000
0
2.000.000
2.000.000
0
600.000
1.200.000
0
0
0
50.000
(neu)
5
zentrales Mobile-Device-Management System
(neu)
6
Berliner Schulportal
(neu)
7
Videokonferenzen, Dateiablage, Online-Office
(neu)
8
Unterrichtsmaterial für Kurdisch, Arabisch, Türkisch und
Polnisch
9
Unterrichtsmaterial im Kontext neuer Rahmenpläne (umgesetzt zu 1010/54010)
200.000
27.716.000
Summe
40.771.000
12.571.000
TA 1 Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ)
Ausstattung der SIBUZ mit aktuellem Testmaterial.
TA 2 IT-Infrastruktur / IT-Experten
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der IT-Infrastruktur in den allgemeinbildenden Schulen. Mehr aufgrund des starken
Zuwachses an Endgeräten in den Schulen sowie der Ausbau von LAN und WLAN und die damit verbundene stärkere Nutzung
ist ein Ausbau IT Wartung notwendig. Ausbau der bestehenden IT-Wartung unabhängig von der Zusatzvereinbarung „Administration“ zum DigitalPakt, die sich nur an die durch den DigitalPakt Schule geförderte IT richtet.
TA 3 Softwarelizenz im Bereich Mathematik:
Bereitstellung von Content (digitalen Bildungsmedien) mit einer Landeslizenz zur Förderung im Bereich Mathematik. Mathematiksoftware. Verbesserung der Mathematikleistungen mit Hilfe adaptiver Tests sowie Übungen von Klasse 4-13 (auch
Nutzung für Berufliche Schulen (Berufsfelder) in der Entwicklung) inkl. Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Service und Support
TA 4 mobile Endgeräte
Anschaffung und Bereitstellung von mobilen Endgeräten zur Ausleihe für Schülerinnen und Schüler sowie Ersatzgeräte für
Lehrkräfte und pädagogisches Personal für das digital gestützte Lernen.
TA 5 zentrales Mobile-Device-Management System
Zur Konfiguration, Steuerung, Administration und Betrieb der mobilen Endgeräte dient ein zentrales Mobile-Device-Management System, welches Service, Support und Wartung der Geräte ermöglicht.
TA 6 Berliner Schulportal
Entwicklungs- und Anpassungskosten für Ausbau des Berliner Schulportals. Es bildet den zentralen Einstiegspunkt für die
Nutzung digitaler Dienste (wie z. Beispiel Lehrkräftemail, Mathematiksoftware, Lernraum Berlin und itslearning). Das Schulportal ist nur der Zugang zu den Diensten und nicht identisch mit dem Lernraum usw.
TA 7 Videokonferenzen, Dateiablage, Online-Office
Für das digital gestützte Lernen sind der Betrieb eines Videokonferenzsystems sowie Online-Office (zum Beispiel Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Präsentationsprogramm) und Dateiablage unerlässlich. Lizenzkosten inkl. 2nd und 3rd Level
Support
52510
129
Schulische Veranstaltungen
15.700
15.700
Stornogebühren im Zusammenhang mit Schülerfahrten (6.200 €)
Schulische Veranstaltungen der Jugendkunstschule Reinickendorf – Atrium (9.500 €)
Epl. 10 - Seite 123
15.700
3.771.064,66
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
52534
129
Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen im
Rahmen des Bonus-Programmes
Siehe Maßnahmegruppe 02
52536
111
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52580
129
Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen aus
dem Verfügungsfonds
Siehe Maßnahmegruppe 03
52581
129
Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen im
Rahmen der Berlin-Challenge
Siehe Maßnahmegruppe 06
52584
(neu)
129
Aus- und Fortbildung für IT-Administration aus dem DigitalPakt
Schule
Siehe Maßnahmegruppe 05
52590
111
Aus- und Fortbildung und Umschulung aus Zuwendungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
—
R 2.074,42
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
52594
111
Lehrmittel aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
R 510,06
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290, und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
52602
111
Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen
1.000
1.000
1.000
—
Kosten für die Tätigkeit des Gesamtpersonalrates, der Gesamtfrauenvertretung sowie der übrigen Personalräte und der übrigen Frauenvertretungen (§ 40 Abs. 1 Satz 1 PersVG).
52609
111
Thematische Untersuchungen
105.000
90.000
151.000
56.358,30
Bei Schulbaumaßnahmen soll die Beteiligung der bezirklichen und schulischen Öffentlichkeit durch strukturierte Partizipationsverfahren sichergestellt werden. An den planerischen und baulichen Entscheidungen sollen Schulgemeinschaften (pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Eltern), schulische Gremien, die bezirklichen Verwaltungen sowie weitere
Nutzergruppen von Schulgebäuden mitwirken können. Dazu werden in den beiden Haushaltsjahren bis zu 8 Partizipationsverfahren an Schulneubaustandorten durchgeführt. Die Mittel werden für die Beauftragung von externen Dienstleistern benötigt. Weniger aufgrund zeitlicher Verschiebungen beim Schulneubau
52610
129
Gutachten
2.465.000
2.465.000
1.309.000
1.682.818,00
435.000,0 EUR werden künftig bei 1011/52610 nachgewiesen.
Ausgaben für die Durchführung des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes im Bereich der allgemein bildenden Schulen - gesetzliche Verpflichtungen (Arbeitssicherheitsgesetz und Mutterschutzrecht). Mehr aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nach europaweiter Ausschreibung.
Epl. 10 - Seite 124
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
52703
Fkt
111
Bezeichnung
Dienstreisen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
422.000
602.000
Ansatz
2021
1.622.000
Ist (Rest/R)
2020
672.287,58
13.000,0 EUR werden künftig bei 1024/52703 nachgewiesen.
Dienstreisekosten und Wegstreckenentschädigungen der Beschäftigten der Abteilung I, der Mitglieder der Personalvertretungen sowie insbesondere Dienstreisekosten der Lehrkräfte (Beamte und Angestellte) - vor allem im Rahmen der Durchführung
von Schülerfahrten. (Vgl. auch Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2016 (Geschäftszeichen 7 Sa
804/16). Weniger aufgrund der anhaltenden Covid 19-bedingten Reisebeschränkungen.
52790
111
Dienstreisen aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
1.102,97
R 9.667,07
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
53101
111
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
7.500
7.500
7.500
7.300,00
Für die Dokumentation der Arbeiten der „Zentralen Künstlerischen Werkstätten“ - Atrium Reinickendorf.
53104
129
Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
95.000
188.000
188.000
31.360,55
Förderung von Schülerinnen- und Schülerbegegnungsfahrten im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften und Gedenkstättenfahrten.
3.500 € für politische Begegnungen Osteuropa des Atriums Reinickendorf.
53111
111
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
38.300
38.300
38.300
17.139,06
Stellenausschreibungen für das pädagogische Personal und Bekanntmachungen zum Schulanfang.
53190
111
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
—
R 80,43
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
53301
111
Kränze, Blumenspenden, Nachrufe
1.000
1.000
1.000
75,00
Blumen, Kränze und Nachrufe für verstorbene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der allgemeinbildenden Schulen.
53380
129
Sachausgaben für Schulbibliotheken
Siehe Maßnahmegruppe 03
53406
129
Sachausgaben zur Förderung von
Schulen in schwieriger Lage
20.000
20.000
20.000
4.525,95
Komponente Paket Gute Schule
Maßnahmen auf der Grundlage des Projektes „School Turnaround“
Das in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung initiierte und 2017 erfolgreich abgeschlossene Projekt School Turnaround
wird systematisch ausgewertet und die positiven Erfahrungen werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und in den Regionen umgesetzt. Die ehemaligen Projektschulen und weitere Schulen in kritischen Lagen werden in ihrer
Schulentwicklung, insbesondere in der Verbesserung der Qualität der Lehr- und Lernprozesse, unterstützt. Die regionale
Schulaufsicht und die Unterstützungssysteme, vor allem proSchul, werden für die passgenaue Unterstützung der Schulen
ausgestattet und qualifiziert. Die erforderlichen Maßnahmen sollen auf nachhaltige Wirksamkeit angelegt sein; ihre Wirksamkeit wird in regelmäßigen Abständen mithilfe des indikatorengestützten Systems der Schul- und Unterrichtsentwicklung überprüft; die Maßnahmen werden entsprechend angepasst und weiterentwickelt.
Die Ansätze sind für Sachausgaben, die zur Leistung von Beratung und Coaching für Fortbildung und Qualifizierung sowie
zur Stärkung des Personal- und Organisationsmanagements der Schulen notwendig sind, vorgesehen.
Epl. 10 - Seite 125
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
53434
129
Sachausgaben zur Unterstützung
von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes
Siehe Maßnahmegruppe 02
53477
129
Sachausgaben für Bildungsverbünde
Siehe Maßnahmegruppe 04
53480
129
Sachausgaben zur Unterstützung
von Schulen aus dem Verfügungsfonds
Siehe Maßnahmegruppe 03
53481
129
Sachausgaben zur Unterstützung
von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge
Siehe Maßnahmegruppe 06
54002
111
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
620.000
Ansatz
2021
520.000
Ist (Rest/R)
2020
870.000
419.956,63
800.000,0 EUR werden künftig bei 1010/68569 nachgewiesen.
Die Ausgaben sind für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) an Schulen vorgesehen. Ziel ist der Erhalt und die
Förderung der Arbeitsfähigkeit von schulischem Personal.
Laut der Rahmendienstvereinbarung Gesundheit (RDV Ges) vom 20.11.2020 soll landesweit ein qualitätsorientiertes, integratives, nachhaltiges, geschlechtergerechtes BGM verankert werden. Dazu gehören die Etablierung gesunderhaltender Arbeitsstrukturen, die Förderung der eigenverantwortlichen Gesundheitskompetenz sowie die Stärkung der physischen und
psychischen Ressourcen.
Vorausgegangen sind in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zahlreiche Analysen des IST-Zustandes an
Schulen (Mitarbeitendenbefragung, Arbeitssituationsanalysen, Fehlzeiten, Statistik zum betrieblichen Eingliederungsmanagement) sowie die Festlegung strategischer Ziele. Die sich daraus ergebenden operativen Maßnahmen dienen zum einen
der gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse im Sinne der Verhältnisprävention und zum anderen der Stärkung der Handlungskompetenz im Sinne der Verhaltensprävention. Beispielhaft können hier genannt werden: Workshops
zum gesundheitsgerechten Home-Teaching, zur Selbstfürsorge, zur Teamentwicklung, zum Stressmanagement und zur
Resilienz, zur wertschätzenden Kommunikation, zu agilen Führungsmethoden in der Welt des digitalen Arbeitens und zur
gesundheitsförderlichen Organisation, Supervisionsangebote, kollegiale Fallberatung und Stimmtrainings.
54010
111
Dienstleistungen
337.000
537.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
200.000
200.000
—
Teilansatz Maßnahme
2022
€
337.000
131.453,14
2023
€
2021
€
1
Transportkosten für Umzüge der Außenstellen der regionalen Schulaufsicht
2.020
2.020
2.020
2
Unterstützung bei den Planungsvorhaben und Planungsbegleitung im Rahmen der Schulbauoffensive
37.500
37.500
75.000
3
Beratungsleistungen und Gutachten im Rahmen der
Schulbauoffensive
Bildungsstatistik und Prognose
100.000
100.000
100.000
4
109.364
109.364
9.364
5
(neu)
Schulentwicklungsplanung
43.750
43.750
0
6
(neu)
Schulbauplanung
43.750
43.750
0
7
(neu)
Evaluation der Schulaufsicht
0
200.000
0
Beauftragung delegierbarer Architektur und Prüfdienstleistungen (BSO)
0
0
150.000
336.384
337.000
536.384
537.000
336.384
337.000
8
Summe
gerundet
Epl. 10 - Seite 126
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
TA 1 Transportkosten für Umzüge der Außenstellen der regionalen Schulaufsicht
TA 2 und 3 Unterstützung bei den Planungsvorhaben und Planungsbegleitung sowie Beratungsleistungen und Gutachten im Rahmen der Schulbauoffensive
Zur Klärung der im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive auftretenden Fragestellungen und Arbeitsaufträge bedarf es regelmäßig der Einbeziehung externen Sachverstandes und der Hinzuziehung externer Arbeitsressourcen. Die Mittel dienen
der Beauftragung externer Dienstleister und damit der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive.
TA 4 Bildungsstatistik und Prognose
Beauftragung von Machbarkeitsstudien und delegierbaren Planungen, Erstellen und Auswertungen von statistischen Daten
und IT-Architektur – Schulqualität (neu) sowie Beauftragung externer Unterstützung für die datenbasierte Schulentwicklung
in Form von Indikatoren im Bereich der Bildungsstatistik und Prognose
TA 5 Schulentwicklungsplanung
Zur Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive soll die für Bildung zuständige Senatsverwaltung auf externe Kapazitäten
zurückgreifen. In diesem Zusammenhang sind die Entwicklung eines neuen gesamtstädtischen Prognosemodells und die
Erarbeitung sowie Umsetzung eines Verfahrens zur landesweiten Steuerung der Schulstandortentwicklung im Bereich der
weiterführenden Schulen geplant. Dabei handelt es sich um ein zwingend notwendiges Instrument der Schulnetzplanung, die
die Grundlage für den Schulbau darstellt.
TA 6 Schulbauplanung
In der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive soll die für Bildung zuständige Senatsverwaltung auf externe Kapazitäten
zurückgreifen. Hierfür sind für die Prüfung von Bauunterlagen, die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Erarbeitung
von Schulbaustandards (Musterprogramme) externe Büros zu beauftragen.
TA 7 Evaluation Schulaufsicht
Evaluation der Arbeit der (gesamten) Schulaufsicht mit Blick auf Fragen der Organisationsentwicklung
54034
111
Leistungen der Selbstversicherung
1.000
1.000
1.000
1.187,19
101.000
41.310,10
Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und den Eigenschädengrundsätzen.
54053
129
Veranstaltungen
51.000
51.000
Zur Umsetzung und Entwicklung einer abgestimmten Gesamtstrategie Qualitätssicherung, ist die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Tagungen und Workshops zu den Themen Schulaufsicht, Schulsozialarbeit, Bonus-Programm, Verfügungsfonds, Vernetzung von Hilfesystemen sowie datenbasierte Schul- und Unterrichtsentwicklung erforderlich.
Die Tagungen und Workshops sind konzeptionell zu entwickeln, professionell zu moderieren und zu dokumentieren, um
daraus die notwendigen Schritte zur Umsetzung der genannten Zielstellungen in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen
abzuleiten.
Diese Prozesse werden kontinuierlich und in enger Verknüpfung mit den eigenverantwortlich arbeitenden Schulen gestaltet
und erfordern auf Grund der Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedenster Beratungs- und Unterstützungssysteme einen hohen Organisationsaufwand. Insgesamt ist von mindestens 6 Tagungen/Workshops mit ca. 50 Personen pro
Jahr auszugehen. Die Mittel werden für die Vorbereitung, Durchführung und Moderation, Dokumentation und Auswertung
benötigt.
Weniger aufgrund Covid 19-bedingter Einschränkungen.
Epl. 10 - Seite 127
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
54062
Fkt
129
Bezeichnung
Maßnahmen im Rahmen des
eEducation Masterplans
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
4.710.000
4.910.000
Ansatz
2021
1.280.000
Ist (Rest/R)
2020
804.253,60
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
Davon fällig 2027
6.000.000
1.200.000
1.200.000
1.200.000
1.200.000
1.200.000
4.800.000
1.200.000
1.200.000
1.200.000
1.200.000
Der eEducation Berlin Masterplan ermöglicht die Durchführung von Leitprojekten (eTwinning, OpenRoberta-Calliope, MakerWerkstatt) sowie die Finanzierung von Testungen in Schulen (WLAN-Pilotprojekt, Serversoftware). Ein wichtiges Leitprojekt
des eEducation Berlin Masterplans ist das Lernmanagementsystem "Lernraum Berlin". Um den Schulen dieses Lernmanagementsystem als Alternative zur kommerziellen Lösung stabil und sicher zur Verfügung zu stellen, muss das System umstrukturiert und ausgebaut werden.
229.000 € jährlich stehen für die Konzeptentwicklung und erste Ausbaustufe eines landesweiten Medienkompetenzzentrums
zur Verfügung.
54079
111
Verschiedene Ausgaben
8.300
8.300
8.300
1.336,08
Konsumtive Sachausgaben von weniger als 1.000 € je Einzelzweck.
Mittel zur Sicherstellung der Teilnahme Berlins an den bundesweiten Wettbewerben und Unterstützung der unterrichtspraktischen Arbeit mit Materialien für die Koordinatoren der schulischen Prävention
54180
129
Politische Bildungsarbeit an Schulen
Siehe Maßnahmegruppe 03
54690
111
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
1.000
4.376,59
R 16.126,15
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
63207
153
Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder
24.000
24.000
24.000
23.035,00
Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU)
Anteil des Landes Berlins an den Ausgaben des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) sowie des
Deutschen Bildungsservers für die Umsetzung bildungspolitischer Innovationen auf der Grundlage des Gesellschaftervertrages der Länder der Bundesrepublik Deutschland mit dem FWU.
67101
129
Ersatz von Ausgaben
7.200
7.200
7.200
—
Ersatz der Kosten für in einer Hochgebirgsklinik in der Schweiz unterrichtende Lehrkräfte (Anteil Berlins nach KMK-Vorgaben).
67139
262
Jugendsozialarbeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
43.999.000
45.441.000
32.686.000
23.996.925,52
Das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ besteht seit 2006 und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Der Einsatz von Jugendsozialarbeit an einer Schule ist grundsätzlich langfristig angelegt. Zur Umsetzung der Jugendsozialarbeit werden an den Schulen über Zuwendungsmittel sozialpädagogische Fachkräfte bei Trägern der freien Jugendhilfe auf
Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Trägern beschäftigt. Die Administration erfolgt durch die Programmagentur der Stiftung SPI.
Jugendsozialarbeit an Schulen bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften Begleitung, Beratung und Unterstützung in konkreten Einzelfällen. Sie trägt zur Stabilisierung von Schülerinnen und Schülern und Familien in schwierigen
Lebenssituationen bei und vermindert so Chancenungleichheiten aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen.
Die im Rahmen des Programmausbaus zum 01.08.2021 gestarteten knapp 200 zusätzlichen Stellen werden wie auch die
Projekte der Elternbegleitung an Grundschulen und das Projekt der Roma-Mediation aus den Jahren 2020/2021 fortgeführt.
Epl. 10 - Seite 128
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Gender Budget
Schuljahr 2016/17
Schuljahr2017/18
Schuljahr 2018/19
Schuljahr 2019/20
W
W
W
W
W
M
W
M
Absolut
316
165
326
154
350
173
370
166
Relativ
66 %
34 %
68 %
32 %
67 %
33 %
69 %
31 %
Zielgruppe
Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte
Zielsetzung
Stärkung sozialer Kompetenzen und des Selbstvertrauens, Förderung der Lernmotivation, Verbesserung aller Übergänge in Schule und Ausbildung, Stärkung der Erziehungskompetenz der Erziehungsberechtigten, Verbesserung der (vorberuflichen) Handlungskompetenzen sowie Auf- und Ausbau von Unterstützungsstrukturen und Vertiefung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Steuerungsmaßnahmen
Es wird trotz des Fachkräftemangels gezielt versucht auch männliche Fachkräfte zu
beschäftigen.
68390
114
Zuschüsse an private Unternehmen aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
—
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
68406
129
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
86.000
86.000
86.000
84.000,00
Zuschüsse zu den Personalkosten eines Projektes für gehörlose Kinder und Jugendliche für Träger der freien Jugendhilfe.
Gender Budget
2018
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
68415
129
W
600
44,5 %
35,6
2019
W
749
55,5 %
44,4
W
417
33,6 %
27,6
2020
M
825
66,4 %
54,4
W
105
32,6 %
27,4
M
217
67,4 %
56,6
Betreuung gehörloser und hörbehinderter Kinder und Jugendlicher im Kinderund Jugendklub/Freizeitprojekt des Trägers Sinneswandel gGmbH (Anzahl)
Coronabedingt war der Kinder- und Jugendclub ab Mitte März 2020 geschlossen. Die sonst üblichen Angebote wurden soweit es ging in den digitalen Raum
verlegt ohne hier Zahlen für die Nutzung darstellen zu können.
Zielsetzung ist es den Anteil der Nutzer/-innen möglichst ausgewogen zu halten. Es wird ein abwechslungsreiches Programm angeboten, das die Interessen
von allen gleichermaßen abdecken soll.
Ein Umsteuerungsbedarf und -notwendigkeit wird nicht gesehen. Steuerungsmaßnahmen entfallen.
Zuschüsse an Schullandheimvereine
8.400
8.400
8.400
Aufwendungen für die verschiedenen Schullandheime, mit denen ein Belegungsvertrag abgeschlossen wurde.
68434
129
Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen des
Bonus-Programmes
Siehe Maßnahmegruppe 02
68477
129
Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Bildungsverbünden
Siehe Maßnahmegruppe 04
Epl. 10 - Seite 129
8.399,99
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
68480
129
Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Schulen aus dem
Verfügungsfonds
Siehe Maßnahmegruppe 03
68481
129
Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen der
Berlin-Challenge
Siehe Maßnahmegruppe 06
68490
129
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
—
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich der Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
68569
129
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
525.000
Teilansatz Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
(neu)
Summe
Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende e. V. (Blindenanstalt)
Atrium (Jugendkunstschule)
Gewaltmeldeverfahren und Notfallpläne (Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation)
Evaluation zum „Programm Jugendsozialarbeit an
Berliner Schulen“
Seniorpartner in school
Medienhof/Sprachbildung
Fortbildung für Quereinsteigende im „Programm
Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
525.000
2022
€
1.600
gerundet
445.000
2023
€
392.100,79
1.600
2021
€
1.600
62.327
54.293
62.327
54.293
62.327
54.293
54.293
54.293
54.293
61.300
210.900
80.000
61.300
210.900
80.000
61.300
210.900
0
467.713
467.713
444.713
525.000
525.000
445.000
TA 1 Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende e. V. (Blindenanstalt)
TA 2 Atrium (Jugendkunstschule)
Zuweisung für Ausgaben zur Realisierung gewaltpräventiver Maßnahmen im Rahmen von Kinder- und Jugendprojekten der
Jugendkunstschule Atrium
TA 3 Gewaltmeldeverfahren und Notfallpläne
Die Ergebnisse der Evaluation des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens für Gewaltvorfälle, Krisen und Notfälle (kurz: Gewaltmeldeverfahren) werden in die Praxis umgesetzt. Dies umfasst die Neugestaltung des Meldeverfahrens sowie die grundlegende Überarbeitung der an das Verfahren gekoppelten Notfallpläne für die Berliner Schulen. Die Mittel werden vorrangig für
die Drucklegung der überarbeiteten Notfallpläne benötigt. Die Umsetzung ist zeitlich begrenzt.
TA 4 Evaluation zum Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
Das Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ besteht seit 2006 und wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Der Einsatz Jugendsozialarbeit an einer Schule ist grundsätzlich langfristig angelegt.
Jugendsozialarbeit an Schulen bietet Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften Begleitung, Beratung und Unterstützung in konkreten Einzelfällen. Sie trägt zur Stabilisierung von Schülerinnen und Schülern und Familien in schwierigen Lebenssituationen bei und vermindert so Chancenungleichheiten aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder sozialer Benachteiligungen.
TA 5 Seniorpartner in school
Projekt: Ehrenamtliche Bildungsbegleitung durch Seniorpartner in Schulen“ für einen gewaltfreien und toleranten Umgang
von Schülern gegenüber ihrer eigenen Generation, Senioren und der Gesellschaft.
Die Seniorpartner sehen ihre ehrenamtliche Arbeit in den Schulen als Brücke zwischen Alt und Jung. Ihr Ziel ist es, das
bürgerschaftliche Engagement durch Senioren in den Berliner Schulen auszuweiten, um möglichst vielen Berliner Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Übergang ins Arbeits- und Erwachsenenleben zu ermöglichen. Zu den Schwerpunkten
Ihrer Arbeit gehören die Entwicklung einer Streitkultur, die Förderung von Sozial- und Schulkompetenzen sowie die Mediation
in Konflikten.
Das Projekt wird durch Seniorpartner in School e. V. durchgeführt.
Epl. 10 - Seite 130
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen TA 6 Medienhof/Sprachbildung als Schlüssel zur Integration
Die Sprache ist der Schlüssel zur Integration von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung. Um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie von Kindern und Jugendlichen im Kiez zu
erhöhen, benötigen diese ein Unterstützungsangebot im Bereich Sprach- und Lernförderung sowie bei der Vorbereitung auf
Prüfungen. Erfahrene Träger wie der Medienhof führen Angebote für Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Sprachund Lernförderung durch und unterstützen so deren Integration in Schule und Ausbildung.
TA 7 Fortbildung für Quereinsteigende im „Programm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen
Der hohe Fachkräftemangel führt dazu, dass viele Träger der Jugendhilfe Quereinsteigende einstellen müssen. Ziel der berufsbegleitenden Fortbildung ist es, die Quereinsteigenden möglichst rasch mit den grundlegenden Informationen zum Landesprogramm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ auszustatten und ihnen – sofern nicht vorhanden – die für die Arbeit
im Programm relevanten fachlichen Kenntnisse zu vermitteln.
Alle Quereinsteigenden, für deren Beschäftigung im Programm eine Ausnahme vom Fachkräftegebot eingeholt werden
musste, sind verpflichtet, an der Fortbildung teilzunehmen. Für diejenigen mit fachlich hinreichenden Kenntnissen ist die
Teilnahme an der Fortbildung fakultativ.
Gender Budget
Studienanstalt und Beratungsstelle für blinde Studierende e. V. (Blindenanstalt)
2018
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd.
€)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
W
1
33,3 %
0,3
2019
M
2
66,7 %
0,6
W
1
33,3 %
0,3
2020
M
2
66,7 %
0,6
W
2
66,7 %
0,6
M
1
33,3 %
0,3
blinde, sehschwache Berliner Schülerinnen und Schüler
Schulpflichtige, die auf dem allgemeinen Bildungsweg der Berliner Schule nicht oder
nicht hinreichend gefördert werden können, in entsprechenden Sonderschuleinrichtungen zu unterrichten. Da die in Berlin bestehenden Sonderschuleinrichtungen keine
entsprechenden Ausbildungsgänge anbieten, besuchen diese Schülerinnen und
Schüler die Carl-Strehl-Schule.
Da es nur ganz vereinzelte Schüler/-innen betrifft, sind Steuerungsmaßnahmen nicht
erforderlich.
Atrium/Jugendkunstschule
2018
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd.
€)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
W
7.902
54,5 %
31,3
2019
M
6.608
45,5 %
26,1
W
7.736
57,2 %
32,8
2020
M
5,783
42,8 %
24,6
W
5.029
59,7 %
34,3
M
3.391
40,3 %
23,1
Berliner Schülerinnen und Schüler – pandemiebedingt konnte der Großteil der Angebote, wenn überhaupt, nur noch in Kleingruppen durchgeführt werden
Förderung gewaltpräventiver Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendprojekte zur Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen.
Die Zielsetzung, möglichst viele männliche Teilnehmer zu erreichen, gelingt noch
nicht durchgängig.
Entwicklung und Anbieten von spezifischen Schulprojekten, mit denen möglichst
viele männliche Teilnehmer erreicht werden können.
Epl. 10 - Seite 131
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
68574
(neu)
129
Zuschüsse aus dem DigitalPakt
Schule an Schulen in freier Trägerschaft
Siehe Maßnahmegruppe 05
68590
129
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland aus
zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
Ansatz
2021
1.000
1.000
Ist (Rest/R)
2020
239.507,91
R 222.040,25
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Der Ansatz ist bestimmt für Ausgaben im Bereich Bildungsplanung und zur Durchführung von Modellversuchen.
68644
(neu)
129
Aktionsprogramm "Aufholen nach
Corona"
22.252.000
—
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen
nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen).
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
15.000.000
Für 2023
0
Ab 2024
0
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt
rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu
ermöglichen.
81211
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Mitte
Siehe Maßnahmegruppe 05
81212
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Friedrichshain-Kreuzberg
Siehe Maßnahmegruppe 05
81213
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Pankow
Siehe Maßnahmegruppe 05
81214
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf
Siehe Maßnahmegruppe 05
81215
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Spandau
Siehe Maßnahmegruppe 05
81216
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Steglitz-Zehlendorf
Siehe Maßnahmegruppe 05
81217
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Tempelhof-Schöneberg
Siehe Maßnahmegruppe 05
Epl. 10 - Seite 132
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
81218
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Neukölln
Siehe Maßnahmegruppe 05
81219
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Treptow-Köpenick
Siehe Maßnahmegruppe 05
81220
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Marzahn-Hellersdorf
Siehe Maßnahmegruppe 05
81221
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Lichtenberg
Siehe Maßnahmegruppe 05
81222
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Reinickendorf
Siehe Maßnahmegruppe 05
81223
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der zentral verwalteten Schulen
Siehe Maßnahmegruppe 05
81224
127
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der berufsbildenden Schulen
Siehe Maßnahmegruppe 05
81225
113
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen in
freier Trägerschaft
Siehe Maßnahmegruppe 05
81226
155
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Einrichtungen der Lehrkräftebildung
Siehe Maßnahmegruppe 05
81227
129
Länderübergreifende Investitionen
in die digitale Bildungsinfrastruktur
Siehe Maßnahmegruppe 05
81228
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur
Siehe Maßnahmegruppe 05
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Epl. 10 - Seite 133
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1012
2022/2023
MG 02
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
02
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Bonus-Programm
Zielstellung des Bonus-Programms ist es, die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen zu verbessern, sie zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen zu führen sowie den Anteil
derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu senken. Schulen entwickeln auf der Grundlage ihrer konkreten Ausgangsbedingungen Zielvorhaben zur Umsetzung des Programms und erarbeiten dann schulspezifische Entwicklungsschwerpunkte mit messbaren Erfolgsindikatoren.
Grundlage für die Aufnahme der Schulen in das Programm ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der
Zuzahlung zu den Lernmitteln befreit sind, bzw. Anspruch auf Leistungen für Bildung- und Teilhabe haben ("Lernmittelbefreiung/BuT" - abgekürzt "LmB/BuT"). Liegt die Quote LmB/BuT über 50%, soll die Schule in das Programm aufgenommen
werden. Die Feststellung des Prozentsatzes erfolgt jährlich mit der Lehrerbedarfsrechnung. Berechnungsgrundlage für 2022
und 2023 ist die Fortschreibung der vorhandenen Schulbudgets in den durch das Bonus-Programm vorgegebenen Kategorien.
Seit 01.02.2016 sind auch die Schulen in freier Trägerschaft sowie die berufsbildenden Schulen in das Programm aufgenommen worden, sofern sie die Kriterien erfüllen. Seit 01.01.2018 können auch die Kolleg-Schulen ins Bonus-Programm aufgenommen werden, sofern sie die Kriterien erfüllen.
42734
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen des
Bonus-Programmes
2.750.000
2.750.000
2.750.000
1.798.649,38
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 52534, 53434
und 68434.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
52534
129
Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen im
Rahmen des Bonus-Programmes
1.000
1.000
—
1.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42734, 53434
und 68434.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
53434
129
Sachausgaben zur Unterstützung
von Schulen im Rahmen des Bonus-Programmes
3.620.000
3.620.000
3.519.000
3.497.621,89
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42734, 52534
und 68434.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
68434
129
Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen des
Bonus-Programmes
11.300.000
11.800.000
12.383.000
12.158.391,85
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42734, 52534
und 53434.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
Summe Maßnahmegruppe 02
17.671.000
Epl. 10 - Seite 134
18.171.000
18.653.000
17.454.663,12
1012
2022/2023
MG 03
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
03
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Verfügungsfonds für Schulen
Zielstellung des Verfügungsfonds ist es, dass Schulen im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung vorzugsweise
Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarfe, Koordinationsaufwendungen für die Inklusion und Honorarverträge realisieren können. Auch besteht die Möglichkeit, Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Geschäftsbedarf
aus dem Verfügungsfonds zu leisten. Zudem können Lehrkräfte durch die Gewährung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden entlastet werden.
42780
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Schulen aus dem
Verfügungsfonds
1.000
1.000
1.000
1.079.234,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 53380 und 54180. Im Übrigen sind sie gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben 42880, 51980, 52580, 53480 und 68480.
Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG).
42880
111
Entgelte der nichtplanmäßigen
Lehrkräfte aus dem Verfügungsfonds
1.000
1.000
1.000
205.400,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 51980,
52580, 53480 und 68480.
Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG).
51980
129
Kleine Instandhaltungsarbeiten zur
Unterstützung von Schulen aus
dem Verfügungsfonds
5.000.000
5.000.000
5.000.000
1.304.332,37
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880,
52580, 53480 und 68480.
Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG).
52580
129
Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen aus
dem Verfügungsfonds
4.996.000
4.996.000
4.996.000
397.205,22
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880,
51980, 53480 und 68480.
Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG).
53380
129
Sachausgaben für Schulbibliotheken
830.000
380.000
200.000
158.966,63
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Titel 42780.
Gemäß §16 Abs. 2 a (SchulG) können Schulen die Einrichtung einer Schulbibliothek beantragen.
Mittel für Schulen für Ausstattung und Betrieb von Schulbibliotheken, die als Sach- oder Honorarmittel verwendet werden
können.
53480
129
Sachausgaben zur Unterstützung
von Schulen aus dem Verfügungsfonds
1.000
1.000
1.000
4.218.683,51
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei den Titeln
42780, 42880, 51980, 52580 und 68480.
Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG).
Epl. 10 - Seite 135
1012
2022/2023
MG 03
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
54180
Fkt
129
Bezeichnung
Politische Bildungsarbeit an Schulen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
2.000.000
2.000.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
2.100.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei 42780 und 68480.
Im Rahmen der Strategie „Politische Bildung an Schulen“ erhalten Berliner Grund- und weiterführende Schulen Mittel zur
Förderung von Schulentwicklungsprozessen im Sinne der demokratischen Schule. Diese können z. B. für Unterstützungsmaßnahmen für Coachings von Schülerinnen- und Schülervertretungen, Workshops zur Gewaltprävention oder Fortbildung
von Lehrkräften zu dieser Thematik eingesetzt werden.
Die für „Dekolonialisierungsprojekte an Schulen“ im Rahmen der Demokratiebildung vorgesehenen 100.000 € werden ab
2022 im Kapitel 1010, Titel 68569 nachgewiesen.
68480
129
Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Schulen aus dem
Verfügungsfonds
1.000
1.000
1.000
969.724,93
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42780, 42880,
51980, 52580 und 53480.
Der Ansatz ist bestimmt für eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Schulen (vgl. § 7 SchulG).
Summe Maßnahmegruppe 03
12.830.000
Epl. 10 - Seite 136
12.380.000
12.300.000
8.333.546,66
1012
2022/2023
MG 04
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
04
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Bildungsverbünde
Mit den Ausgaben werden der Aufbau neuer und die Weiterentwicklung bestehender lokaler Bildungsverbünde in den Bezirken gefördert. Ziel der Bildungsverbünde ist die Steigerung der Bildungschancen und -teilhabe aller Kinder und Jugendlichen
durch verbesserte Kooperationen im Sozialraum und gelungene Übergänge entlang der Bildungskette. Der Zugang zu (außerschulischen) Bildungsangeboten wird erleichtert, Bildungseinrichtungen öffnen sich in den Stadtteil und nachhaltige lokale
Netzwerkstrukturen werden aufgebaut und gesichert.
Die Ansätze sind bestimmt zur Leistung von Ausgaben aufgrund von Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Honorare), für Kooperationen mit freien Trägern sowie notwendige Sachausgaben zur Unterstützung von Bildungsverbünden
in den Bezirken.
Mittel in Höhe von je 119.000 € in den Jahren 2022 und 2023 werden aufgrund von Veränderungen in den Quoten den drei
Bezirken mit den höchsten Schulabbrecherquoten (Schuljahr 2018/19) zur Verfügung gestellt, um die Arbeit der Bildungsverbünde zu sichern bzw. zu verstärken.
Ein Modellprojekt „Zukunftskieze“, in das die Erfahrungen aus der Entwicklung der Campusschulen einfließen, soll initiiert
werden. Dafür stehen Mittel in Höhe von 450.000 € in 2022 und 1.350.000 € in 2023 zur Verfügung.
42777
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung von Bildungsverbünden
200.000
200.000
350.000
50.186,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei den Titeln 53477
und 68477.
Vgl. Erläuterungen zu MG 04
53477
129
Sachausgaben für Bildungsverbünde
200.000
200.000
200.000
37.018,85
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei Titel 42777 und
68477.
Vgl. Erläuterungen zu MG 04
68477
129
Zuschüsse für Träger zur Unterstützung von Bildungsverbünden
769.000
1.669.000
319.000
583.433,81
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei Titel 42777 und
53477.
Vgl. Erläuterungen zu MG 04
Ein Modellprojekt „Zukunftskieze“, in das die Erfahrungen aus der Entwicklung der Campusschulen einfließen, soll initiiert
werden. Dafür stehen Mittel in Höhe von 450.000 € in 2022 und 1.350.000 € in 2023 zur Verfügung.
Summe Maßnahmegruppe 04
1.169.000
Epl. 10 - Seite 137
2.069.000
869.000
670.638,66
1012
2022/2023
MG 05
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
05
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Digitalpakt Schule
Hier sind die dem Land Berlin zur Verfügung stehenden Bundesmittel aus dem Digitalpakt Schule sowie dem Zusatzprogramm II „IT-Administration“ veranschlagt (vgl. Erläuterungen und Zweckbindungsvermerke zu den Titeln 1012-23112 und
1012-33401).
Mit den Ausgaben soll die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur gestärkt (DigitalPakt Schule) sowie die Administration
der IKT in den Schulen sichergestellt werden.
Die erforderliche Kofinanzierung erfolgt aus den in den Bezirken und dem Einzelplan 10 für die Digitalisierung veranschlagten
Ausgaben.
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 42784, 51184, 52584 und 68574 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Titel 42784,
51184, 52584 und 68574 sind darüber hinaus deckungsberechtigt gegenüber den übrigen Ausgaben der Hauptgruppen 5
und 8 im Einzelplan 10. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) der Titel 51184, 52584 und 68574 sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Ausgaben der Titel 81211 bis 81228 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben der Titel 81211 bis 81227 sind
darüber hinaus deckungsberechtigt gegenüber den übrigen Ausgaben der Hauptgruppen 5 und 8 im Einzelplan 10. Die Verpflichtungsermächtigungen (VE) der Titel 81211 bis 81228 sind gegenseitig deckungsfähig.
42784
(neu)
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für IT-Administration aus dem DigitalPakt Schule
51184
(neu)
129
52584
(neu)
68574
(neu)
81211
129
129
129
1.000
1.000
IT-Administration an Schulen
5.493.000
9.993.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
13.458.000
6.729.000
6.729.000
—
3.461.000
Aus- und Fortbildung für IT-Administration aus dem DigitalPakt
Schule
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
2.000
1.000
1.000
—
2.000
Zuschüsse aus dem DigitalPakt
Schule an Schulen in freier Trägerschaft
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
2.000
1.000
1.000
—
2.000
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Mitte
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
3.263.000
198.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Für 2023
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
Epl. 10 - Seite 138
1.000
Ab 2024
-
202.102,08
1012
2022/2023
MG 05
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
81212
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Friedrichshain-Kreuzberg
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
31.758,14
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81213
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Pankow
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
58.830,92
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81214
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
96.480,19
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81215
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Spandau
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
Für 2023
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
Epl. 10 - Seite 139
1.000
Ab 2024
-
14.346,83
1012
2022/2023
MG 05
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
81216
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Steglitz-Zehlendorf
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
5.699,85
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81217
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Tempelhof-Schöneberg
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
130.049,14
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81218
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Neukölln
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
—
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81219
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Treptow-Köpenick
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
Für 2023
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
Epl. 10 - Seite 140
1.000
Ab 2024
-
46.164,65
1012
2022/2023
MG 05
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
81220
Fkt
129
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Marzahn-Hellersdorf
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
158.599,29
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81221
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Lichtenberg
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
56.020,75
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81222
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Bezirks
Reinickendorf
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
1.000
126.615,13
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81223
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der zentral verwalteten Schulen
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
500.000 €
1.000
Für 2023
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
Epl. 10 - Seite 141
1.000
Ab 2024
-
98.066,93
1012
2022/2023
MG 05
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
81224
Fkt
127
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der berufsbildenden Schulen
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
1.000.000 €
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
1.759.082,46
1.000
Für 2023
-
Ab 2024
-
Der Titel wird im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt (vgl. Erläuterung zu MG 05).
81225
81226
81227
81228
113
155
129
129
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Schulen in
freier Trägerschaft
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur der Einrichtungen der Lehrkräftebildung
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Länderübergreifende Investitionen
in die digitale Bildungsinfrastruktur
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
2.000
1.000
1.000
1.000
Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur
51.359.000
51.359.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
63.905.000
46.436.000
17.469.000
22.139.000
56.872.000
61.372.000
Summe Maßnahmegruppe 05
Epl. 10 - Seite 142
1.000
150.551,08
1.000
—
1.000
—
77.047.000
—
R 16.372.632,56
77.064.000
2.934.367,44
1.000
1.000
1.000
22.139.000
1012
2022/2023
MG 06
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
06
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Berlin-Challenge
Zielstellung der Berlin-Challenge ist es, Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler bei
ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen. Es werden Schulen einbezogen, bei denen sich datenbasiert bereits
positive Schulentwicklungstrends ausmachen lassen. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Unterrichtsentwicklung
und damit verbundenen Zielsetzungen. Die Schulen arbeiten darüber hinaus an weiteren Zielsetzungen zur Schulentwicklung. Alle Schulen werden von einer Prozessbegleitung beraten und unterstützt. Das Programm richtet sich an Grund- und
weiterführende Schulen.
Erhöhte Aufwendungen zur Umsetzung eines neuen Konzeptes.
42781
129
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Förderung von Schulen im Rahmen der
Berlin-Challenge
1.000
1.000
1.000
98.923,91
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42881, 52581,
53481 und 68481.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
42881
111
Entgelte der nichtplanmäßigen
Lehrkräfte im Rahmen der BerlinChallenge
1.000
1.000
—
1.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 52581,
53481 und 68481.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
52581
129
Fortbildung und Qualifizierung zur
Unterstützung von Schulen im
Rahmen der Berlin-Challenge
1.000
1.000
1.000
85.552,73
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 42881,
53481 und 68481.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
53481
129
Sachausgaben zur Unterstützung
von Schulen im Rahmen der Berlin-Challenge
4.996.000
6.996.000
9.996.000
2.970.727,07
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 42881,
52581 und 68481.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
68481
129
Zuschüsse für Träger zur Förderung von Schulen im Rahmen der
Berlin-Challenge
1.000
1.000
1.000
78.601,48
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42781, 42881,
52581 und 53481.
Der Einsatz der Mittel wird eigenverantwortlich durch die Schulen entschieden.
Summe Maßnahmegruppe 06
5.000.000
Epl. 10 - Seite 143
7.000.000
10.000.000
3.233.805,19
1012
2022/2023
MG 31
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
31
51160
(neu)
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben für verfahrensunabhängige IKT (einschl. Telekommunikation)
111
Dienstleistungen für die verfahrensunabhängige IKT
1.758.000
1.758.000
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
6.274.000
1.758.000
2.258.000
2.258.000
4.516.000
2.258.000
2.258.000
Dienstmail inklusive Groupware für die digitale Kommunikation der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals im öffentlichen Dienst.
51169
(neu)
129
Konzeptualisierung und Übergang
der Schul-IKT zum ITDZ
500.000
1.000.000
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
3.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
2.000.000
1.000.000
1.000.000
Gemäß eGoV Gesetz Berlin muss die schulische IT ins ITDZ migrieren. Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind
nicht im Berliner Landesnetz. Die PaaS (Plattform as a Service) im ITDZ ermöglicht den Zugriff auf die Lehrkräfte-UnterrichtsSchul-Datenbank (LUSD) und weitere Dienste, ohne sich im Berliner Landesnetz zu befinden.
Summe Maßnahmegruppe 31
2.258.000
Epl. 10 - Seite 144
2.758.000
—
1012
2022/2023
MG 32
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Titel
Fkt
MG
32
51185
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
185
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
16.187.000
19.187.000
12.318.000
179.789,53
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
6.000.000
2.000.000
2.000.000
2.000.000
Für 2022
17.187.000 €
4.000.000
2.000.000
2.000.000
Für 2023
22.678.000 €
Ab 2024
28.187.000 €
Breitbandausbau inkl. der notwendigen Begleitmaßnahmen der Berliner Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Grundvoraussetzung für digital unterstütztes Lernen ist der Anschluss jeder Berliner Schule an das 1GBit-Netz.
60 Standorte sind als "Quick Win" Variante angeschlossen. Jährliche Kosten der Quick-Wins 500.000 Euro. Als schnelle
Übergangs-bzw. Interimslösung kommen Internet Cubes als Plug-in Varianten zum Einsatz. Jährliche Betriebskosten der
Sim-Karten 1.500.000 Euro.
52536
111
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
1.000.000
1.000.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
1.000.000
1.000.000
—
2.000.000
—
Für die Durchführung von Unterricht inklusive Vor- und Nachbereitung durch die Lehrkräfte sowie die digitale Kommunikation
werden Lehrkräften und pädagogischem Personal mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Mit der Einführung der Endgeräte
hat eine Schulung in der technischen Nutzung sowie dem 1rd Level Support zu erfolgen. Kosten für die Fortbildung bei
Einführung der Geräte und laufende Schulungen für neue Dienstkräfte.
Summe Maßnahmegruppe 32
17.187.000
20.187.000
14.318.000
179.789,53
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
350.817.100
30,8 %
310.985.100
-11,4 %
268.218.100
150.965.246,20
1.251.000
1.251.000
402.000
544.471,30
5.508.000
10.008.000
12.000
2.253.042,58
51.376.000
51.376.000
77.064.000
19.307.000,00
58.135.000
62.635.000
77.478.000
22.104.513,88
87.676.000
90.673.000
81.922.000
72.749.604,28
132.788.500
109.369.500
63.268.500
36.747.153,20
78.976.600
59.566.600
45.963.600
38.534.121,28
Abschluss Kapitel 1012
111186
211299
311347
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
51.376.000
51.376.000
77.064.000
2.934.367,44
350.817.100
310.985.100
268.218.100
150.965.246,20
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-292.682.100
-248.350.100
-190.740.100
-128.860.732,32
Epl. 10 - Seite 145
Epl. 10 - Seite 146
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
Produkte
MGF
79
19
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
2.959.068
319.820.951
4.975.946
325.911.578
-40,53
-1,87
Projekte
2
Gemeinkosten
612.259.916
489.626.918
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005330
2020
94.139.654
31.542.697
125.682.350
Aufgabenstellungen mit direktem Kundenkontakt im
ministeriellen Bereich (Schule)
2019
87.286.927
20.277.546
107.564.472
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
80565
2020
Förderung der Schulsozialarbeit durch Träger der
freien Jugendhilfe
2019
25.362.820
21.505.893
Epl. 10 - Seite 147
Transfers
43.000
0
Gesamt
25.405.820
21.505.893
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen 2020
Menge: Anzahl der erreichten Schülerinnen und
Schüler
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2019
108.515
94.846
233,73
0,60
226,75
0,56
23.996.925,52
0,00
20.373.099,93
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
Sozialpädagogische Förderung und Integrationsmaßnahmen vor allem von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern
bei der Bewältigung schulischer Anforderungen. Förderung der Lernmotivation und Abbau von Schuldistanz, Verbesserung
der (vorberuflichen) Handlungskompetenz.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80654
2020
18.553.701
0
18.553.701
Bonus-Programm, Unterstützung für Schulen in
schwieriger Lage
2019
19.030.899
0
19.030.899
2020
Menge: Anzahl der erreichten Schülerinnen und
Schüler (=Schülerzahl der Schule; Durchschnitt)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2019
138.966
136.083
133,51
0,44
139,85
0,49
12.158.391,85
0,00
12.542.090,91
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
Die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler an Schulen in belasteten Sozialräumen sollen verbessert werden, das
heißt alle Kinder und Jugendliche sollen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und Schulabschlüssen am Ende der
10. Klasse geführt sowie der Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich gesenkt und somit die
Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich verringert werden.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005332
2020
27.433.666
0
27.433.666
Operative Schulaufsicht für die allgemeinbildenden
Schulen
2019
23.533.091
0
23.533.091
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
76945
2020
14.795.865
0
14.795.865
Operative Schulaufsicht für die allgemeinbildenden
Schulen in Berlin
2019
12.442.573
0
12.442.573
Epl. 10 - Seite 148
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen 2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt)
362.382
357.556
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
40,83
0,35
34,80
0,32
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
6.069,00
4.994,11
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,04
Schulaufsichtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Erziehung
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
78053
2020
12.637.801
0
12.637.801
Koordinierung und Durchführung der Regionalen
Fortbildung für pädagogische Fachkräfte zu schulpraxisrelevanten Themen in den allgemeinbildenden Schulen.
2019
11.090.518
0
11.090.518
2020
Menge: Anzahl der Teilnehmer-Doppelstunden
Kosten je ME in €
2019
106.334
118,85
155.337
71,40
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
0,30
0,00
0,29
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
0,00
0,00
Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu pädagogischen, fachlichen, fachdidaktischen und schulrechtlichen Themen.
Fachspezifische Informationen
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zu Beginn des ersten Lockdowns Veranstaltungen ausfallen, bis ein Online-Tool für
die Regionale Fortbildung Berlin zur Verfügung stand. Darüber hinaus sind viele Fortbildungen, die ursprünglich in Präsenz
stattfinden sollten, in Online-Veranstaltungen umgewandelt worden. Für Online-Fortbildungen gilt, dass sie in der Regel kürzer
gestaltet sind als Präsenzveranstaltungen, da das Format eine fokussierte und konzentrierte Arbeitsweise bedingt, die Konzentration der Teilnehmenden aber schneller nachlässt. Daher ist die Zahl der Doppelstunden pro Veranstaltung zurückgegangen. Einzelne Fortbildungen mussten auch ersatzlos gestrichen werden, da sie nur in Präsenz sinnvoll gestaltet werden
können (z.B. Veranstaltungen mit praktischem Schwerpunkt).
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005338
2020
27.899.263
0
27.899.263
Schulpsychologische und Inklusionspädagogische
Beratung und Unterstützung
2019
25.534.323
8.642
25.542.965
Epl. 10 - Seite 149
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77170
2020
16.295.170
0
16.295.170
Schulpsychologische Beratung und Unterstützung
2019
15.158.918
8.567
15.167.485
2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler*innen (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
454.437
35,86
449.807
33,70
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
0,39
0,00
0,39
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
0,00
0,00
In allen Bezirken sowie für die beruflichen und zentral verwalteten Schulen wurden Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) eingerichtet. Sie vereinen die Fachbereiche Inklusionspädagogik
und Schulpsychologie. Diese beraten und unterstützen Pädagogisches Personal, Schulleitungen, Schulaufsicht, Schüler*innen und Erziehungsberechtigte als auch das System Schule insgesamt bei einzelfallbezogenen und systemischen, inklusionspädagogischen und schulpsychologischen Fragestellungen.
Der Fachbereich Schulpsychologie bietet Schülern, Eltern, aber auch Schulen und Lehrkräften eine qualifizierte Unterstützung
und Beratung bei schulbezogenen psychologischen Fragen und Problemen.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80862
2020
11.604.092
0
11.604.092
Inklusionspädagogische Beratung und Unterstützung
2019
10.375.405
75
10.375.480
2020
Menge: Anzahl der Schüler (Durchschnitt)
2019
454.437
449.807
25,54
0,27
23,07
0,27
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Damit Inklusion im Schulalltag erfolgreich umgesetzt werden kann, werden in allen Bezirken Beratungs-und Unterstützungszentren für inklusive Pädagogik betrieben, die gemeinsam mit den bisherigen Schulpsychologischen Beratungszentren jeweils
ein Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) bilden.
Die Angebote der SIBUZ betreffen neben schülerbezogenen Fragen, auch im Hinblick auf sonderpädagogische Fragestellungen sowohl die Weiterentwicklung der Schulen zu Inklusiven Schulen als auch die Vernetzung und Kooperation aller Experten.
Epl. 10 - Seite 150
1014
2022/2023
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, die es zur Aufgabe hat,
die politische Bildung in Berlin auf überparteilicher Grundlage mit dem Ziel zu fördern, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer
Bereitschaft zu unterstützen, Verantwortung für die Demokratie wahrzunehmen.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für die politische Bildungsarbeit der Berliner Landeszentrale für
politische Bildung sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert)
Kapitel
1014
Titel
68569
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus:
Kapitel Titel
Bezeichnung
1014
68572
Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke
Darüber hinaus wurden für den Zeitraum 2019 bis 2020 erhoben:
-
Anzahl der Veranstaltungen: 270
Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen: 18.171
Von den insgesamt 18.171 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltungen waren 52,7 % weiblich und 47,3 %
männlich.
Anzahl herausgegebener Bücher und Medien (nur im Bereich der kostenpflichtigen Buchausgabe): 64.226
Anzahl der Kundinnen und Kunden der kostenpflichtigen Buchausgabe: 18.492
Von den 18.492 Kundinnen und Kunden der kostenpflichtigen Buchausgabe waren 53 % weiblich und 47 % männlich.
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
Planmäßige Beschäftigte
W
2019
M
W
2020
M
W
M
Absoluter Anteil
5
5
9
8
11
9
Relativer Anteil
50
50
53
47
55
45
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
3.433,21 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
3.645,13 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
annähernder Gleichverteilung der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche und männliche Beschäftigte durch
den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 151
1014
2022/2023
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11120
153
Entgelte für Bildungsangebote
2.000
2.000
2.000
—
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Berliner Landeszentrale für politische Bildung können in ausgewählten Fällen
Entgelte erhoben werden.
11901
153
Veröffentlichungen
30.000
30.000
20.000
30.036,60
Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung stellt der Berliner Bevölkerung über 300 Publikationen zu aktuellen politischen Themen bereit.
11921
153
Rückzahlungen von Zuwendungen
56.000
56.000
1.000
5.825,86
11979
153
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
27290
153
Zweckgebundene Einnahmen aus
dem Ausland für konsumtive Zwecke
1.000
1.000
1.000
—
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790 und 54690.
Zuschüsse der Europäischen Kommission für das Europe Direct Berlin.
28290
153
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
1.000
1.000
1.000
70.433,80
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790 und 54690.
Zuschüsse sind von der Bundeszentrale für politische Bildung für Projekte der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
zu erwarten.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
91.000
250,0 %
91.000
—
26.000
106.296,26
1.000
1.000
1.000
160,00
Ausgaben
41210
153
Aufwendungen für Beiräte
Aufwandsentschädigungen für die aus der Mitte des Abgeordnetenhauses gewählten Mitglieder des Kuratoriums nach dem
Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung.
42201
153
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
137.000
139.000
126.000
128.991,28
42701
153
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
90.000
90.000
90.000
55.841,39
Honorare im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Berliner Landeszentrale für politische Bildung bei Veranstaltungen, Publikationen und sonstigen Projekten.
42790
153
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Honorare im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Europe Direct Berlin und der Berliner Landeszentrale für politische
Bildung bei Veranstaltungen, Publikationen und sonstigen Projekten, für die Bundesmittel eingenommen werden konnten.
42801
153
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
945.000
1.024.000
758.000
714.071,40
Aus dem Titel wird ein Kofinanzierungsanteil für das ESF+ - Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literarisierter Erwachsener“ (vgl. Kapitel 1010, Titel 68692) in Höhe von jeweils 22.000 € pro Jahr geleistet.
42811
111
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
1.000
Epl. 10 - Seite 152
1.000
1.000
15.659,98
1014
2022/2023
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
44100
153
Beihilfen für Dienstkräfte
2.100
2.200
8.900
1.980,32
51101
153
Geschäftsbedarf
8.300
8.300
8.300
5.766,49
35.600
35.600
35.600
46.745,38
Aufwendungen für Bürobedarf.
51140
153
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Beschaffung von Mobiliar, Veranstaltungstechnik und sonstigen Geräten sowie sonstiger Unterhaltungsaufwand.
51803
153
Mieten für Maschinen und Geräte
52513
153
Politische Bildungsarbeit
1.400
1.400
1.400
—
772.000
887.000
537.000
348.762,90
220.000,0 EUR werden künftig bei 68569 nachgewiesen.
TA
Maßnahme
1
Veranstaltungen, Eigenpublikationen, Öffentlichkeitsarbeit, sonstige Projekte
Ankauf von Publikationen
Zweiter Standort Landeszentrale
Diversitätssensible, diskriminierungskritische politische Bildung
im Rahmen des Landeskonzepts Antisemitismus, UN-Dekade
Menschen afrikanischer Herkunft, Fortschreibung Aktionsplan
Sinti und Roma, Novelle des PartIntG, LADG
Bedienung Besucherzentrum zweiter Standort Landeszentrale
Summe
2
3
4
5
Ansatz
2022
€
267.000
Ansatz
2023
€
267.000
Ansatz
2021
€
267.000
300.000
110.000
50.000
300.000
130.000
100.000
200.000
70.000
0000
45.000
772.000
90.000
887.000
537.000
TA 5 Bedienung Besucherzentrum zweiter Standort Landeszentrale
Absicherung Besucherinnen- und Besucherbetreuung, Veranstaltungen und Buchabgaben für Besucherzentren der Landeszentrale für Politische Bildung
52703
153
Dienstreisen
3.100
3.100
3.100
23,40
54079
153
Verschiedene Ausgaben
3.100
3.100
3.100
1.902,50
54690
153
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
1.000
35.452,24
R 35.182,32
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen *)
Für 2022
22.000
Für 2023
20.000
Ab 2024
12.000
*) Titel, der Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen bewirtschaftet (hier: Einnahmen gem. Bescheid der Bundeszentrale für politische Bildung bei dem Titel 28290). Veranschlagung mit Merkansatz von 1.000 €
Die Zuwendungen sollen für Projekte der Berliner Landeszentrale für politische Bildung verwendet werden.
Epl. 10 - Seite 153
1014
2022/2023
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Titel
68569
Fkt
153
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
954.000
Ansatz
2021
1.024.000
Ist (Rest/R)
2020
774.000
714.996,86
220.000,0 EUR wurden bislang bei 52513 nachgewiesen.
200.000,0 EUR werden künftig bei 1010/68579 nachgewiesen.
TA
Maßnahme
1
Zuschüsse an Berliner Vereine, Gruppen und Institutionen für einzelne Vorhaben der politischen Bildung (Projektförderung) im Rahmen der Jahresschwerpunkte, Förderbeträge bis zu 5.500 €
Aufsuchende politische Bildung
Projekte im Rahmen des Gesamtkonzepts Partizipation und Integration von Geflüchteten
vier sozialräumliche Projekte
Summe
2
3
4
Ansatz
2022
€
404.000
Ansatz
2023
€
454.000
Ansatz
2021
€
304.000
300.000
250.000
320.000
250.000
0000
250.000
954.000
1.024.000
220.000
774.000
In TA 1 mehr zur Förderung politischer Erwachsenenbildung als Bildungsurlaub, zur Umsetzung des Erwachsenenbildungsgesetzes und Materialbeschaffung.
Aus dem TA 2 wird ein Kofinanzierungsanteil für das ESF+- Förderinstrument 14 „Grundbildung gering literarisierter Erwachsener“ (vgl. Kapitel 1010, Titel 68692) in Höhe von jeweils 78.000 € pro Jahr geleistet.
Gender Budgeting (Teilnehmer*innen an geförderten Veranstaltungen)
2018
2019
W
M
W
M
absolut
7.477
6.738
34.733
34.858
relativ
52,6 %
47,4 %
49,9
50,1
Ressourcen
139,2
125,4
342,3
343,7
(in Tsd. EURO)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
68572
153
2020
W
14.989
51,5
M
14.140
48,5
354,9
334,2
Einwohner*innen des Landes Berlin in allen Altersgruppen
Folgendes Geschlechterverhältnis wird als angemessen angestrebt:
für 2022 = 50 %
für 2023 = 50 %
Zielgruppenspezifische Angebote, werbende Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit.
Zuschüsse an Stiftungen für
staatsbürgerliche Zwecke
605.000
605.000
605.000
591.000,00
Aus diesem Titel werden die fünf parteinahen Stiftungen und die parteinahen Kommunalpolitischen Bildungswerke gefördert.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
3.560.600
20,5 %
3.826.700
7,5 %
2.954.400
2.661.354,14
89.000
89.000
24.000
35.862,46
2.000
2.000
2.000
70.433,80
91.000
91.000
26.000
106.296,26
1.177.100
1.258.200
985.900
916.704,37
824.500
939.500
589.500
438.652,91
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Gesamtausgaben
1.559.000
1.629.000
1.379.000
1.305.996,86
3.560.600
3.826.700
2.954.400
2.661.354,14
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-3.469.600
-3.735.700
-2.928.400
-2.555.057,88
Abschluss Kapitel 1014
111186
211299
411462
511549
611699
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 10 - Seite 154
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Grundschulen einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin sowie für die ergänzende Förderung und Betreuung.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für das Bildungskonzept "Musizieren von Anfang an" als ergänzendes Angebot zur Förderung der musisch-kulturellen Bildung für Kinder in der Schulanfangsphase an Grundschulen im
offenen und gebundenen Ganztagsbetrieb in sozialen Brennpunkten sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß
§ 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die
Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel
1015
Titel
Bezeichnung
68507
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
12.926
2.526
13.293
2.778
13.266
2.972
Relativer Anteil
84
16
83
17
82
18
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.306,56 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.460,12 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 155
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11110
112
Kostenbeteiligung nach dem TKBG
für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
10.288.000
8.244.000
4.500.000
8.370.964,27
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 67115.
Kostenbeteiligung der Eltern gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) für die Betreuung von Kindern in der
ergänzenden Förderung und Betreuung; hier: öffentliche Grundschulen in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe.
Anpassung des Ansatzes an die tatsächlichen Einnahmen
Weniger in 2023 wegen der Ausweitung der Kostenfreiheit auf die Jahrgangsstufe 3 ab dem Schuljahr 2023/24.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.000
—
10.289.000
128,6 %
8.245.000
-19,9 %
4.501.000
8.370.964,27
Ausgaben
42201
112
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
260.383.000
262.937.000
284.047.000
245.893.259,24
42703
112
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
1.514.489,75
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42722
112
Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)
14.000
14.000
14.000
32.536,78
42801
112
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
277.898.000
283.949.000
251.602.000
246.330.215,82
42805
112
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
552.266.000
580.234.000
614.925.000
479.790.957,52
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 1. Planjahr sind in Höhe von 3.413.000,0 EUR gesperrt.
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind in Höhe von 8.735.000,0 EUR gesperrt.
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
Die Beträge in 2022 i. H. v. 3.413.000 € und in 2023 i. H. v. 8.191.000 € sind für eine mutmaßliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für das Land Berlin (Verlängerung der Zulagenzahlung an Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage) vorgesehen.
Der Entlastungspool an Grundschulen soll auf insgesamt 6 Wochenstunden ab dem Schuljahr 2023/24 ausgebaut werden.
Die Bedarfsdeckung bei den Lehrkräften muss prioritär die Unterrichtserteilung gewährleisten; insofern werden die Mittel für
die Gewährung der 6.Entlastungsstunde (544.000 €) ab August 2023 bis zum Vorliegen einer Evaluation dieser Maßnahme
gesperrt veranschlagt.
42811
112
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
29.396.000
29.678.000
24.160.000
27.634.395,01
42813
112
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
14.624.000
14.624.000
15.299.000
11.933.932,04
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Epl. 10 - Seite 156
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Titel
42815
Fkt
112
Bezeichnung
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
94.077.000
94.987.000
Ansatz
2021
78.939.000
Ist (Rest/R)
2020
88.841.382,76
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
44100
112
Beihilfen für Dienstkräfte
67101
112
Ersatz von Ausgaben
67115
112
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden
Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
9.542.000
8.421.000
12.290.000
11.954.729,67
1.000
1.000
3.230.000
—
102.300.000
105.055.000
107.577.000
99.520.574,01
Erstattung von Kosten für die ergänzende Förderung und Betreuung der Kinder nach der „Rahmenvereinbarung über die
Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe“; dies umfasst auch Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten
Bedingungen leben und Zuschläge für Kinder mit Behinderungen bei integrativer Förderung.
Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten bei Trägern der freien Jugendhilfe nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabentitel
67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11110). Ausgaben von bis zu
10.288.000 € in 2022 bzw. 8.244.000 € 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim Titel 11110
eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Weniger aufgrund der Anpassung des Ansatzes an den tatsächlichen Bedarf
67127
112
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
3.942.569,04
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
67131
112
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen
69.878.000
71.706.000
63.006.000
66.346.000,75
Erstattung von Kosten für Ganztagsangebote der Schulen nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und
Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot
durch freie Träger der Jugendhilfe“.
Mehr aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schul-Rahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an
die Tarifentwicklung.
Epl. 10 - Seite 157
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Titel
68507
Fkt
113
Bezeichnung
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
96.538.000
96.966.000
Ansatz
2021
95.500.000
Ist (Rest/R)
2020
92.288.005,70
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land
Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich
gezahlten Zuschüsse.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Schuljahr 2018/19
w
m
5.877
5.835
50,18%
49,82%
41.530
41.233
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
91920
850
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2020/21
w
m
w
m
5.944
5.888
6.084
6.027
50,24%
49,76%
50,24%
49,76%
42.088
41.691
46.361
45.926
Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Erziehungsberechtigten.
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
1.506.920.000
-2,8 %
1.548.575.000
2,8 %
1.550.592.000
1.376.023.048,09
10.288.000
8.244.000
4.500.000
8.370.964,27
1.000
1.000
1.000
—
10.289.000
8.245.000
4.501.000
8.370.964,27
1.238.201.000
1.274.845.000
1.281.277.000
1.113.925.898,59
268.718.000
273.729.000
269.314.000
262.097.149,50
Abschluss Kapitel 1015
111186
351389
411462
611699
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
1.000
1.000
1.000
—
1.506.920.000
1.548.575.000
1.550.592.000
1.376.023.048,09
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-1.496.631.000
-1.540.330.000
-1.546.091.000
-1.367.652.083,82
Epl. 10 - Seite 158
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
davon
Produkte
79
Verrechnungskosten
2.959.068
4.975.946
-40,53
MGF
Projekte
19
2
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
319.820.951
612.259.916
325.911.578
489.626.918
-1,87
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten
entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und
Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der
Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem
waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten
Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse
Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und
1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern
dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde
verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005352
2020
429.775.344
37.252.575
467.027.919
Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten
2019
396.305.978
34.207.569
430.513.547
Epl. 10 - Seite 159
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80578
2020
92.451.382
0
92.451.382
Zuschüsse an Grundschulen in freier Trägerschaft
2019
83.899.384
0
83.899.384
2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt)
12.240
12.053
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
7.553,22
2,19
6.960,87
2,17
92.451.382,14
0,00
83.899.384,04
0,00
0,00
0,00
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Gewährung von Zuschüssen an Grundschulen in freier Trägerschaft in Berlin.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005424
2020
2.720.330.801
4.004.476
2.724.335.277
Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen
2019
2.542.481.464
4.131.959
2.546.613.423
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77244
2020
787.010.800
0
787.010.800
Unterricht und Erziehung in Grundschulen
2019
730.849.890
0
730.849.890
2020
2019
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
136.783
133.755
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
5.753,72
18,61
5.464,09
18,87
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Epl. 10 - Seite 160
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
78849
2020
219.380.311
0
219.380.311
Betreuung, Erziehung und Bildung von Schüler/innen im Hort
2019
204.256.593
0
204.256.593
2020
Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden
Kosten je ME in €
3.772.575
3.463.077
58,15
58,98
5,19
0,00
5,27
0,00
3.754,00
0,00
5.010,94
0,00
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
Betreuung von Schüler/innen außerhalb des Unterrichtes und deren ergänzende Förderung auf Basis der Zielsetzungen von
Unterricht und Erziehung.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
79251
2020
80.306.761
0
80.306.761
Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe (mit
bezirklicher Infrastrukturbereitstellung)
2019
71.088.408
0
71.088.408
2020
Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2019
1.618.373
1.488.384
49,62
1,90
47,76
1,84
80.306.760,72
7.112.245,27
71.088.407,82
18.075.185,84
8,86
25,43
Kostendeckungsgrad in %
Erstattung der Kosten für die modulbezogene ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) der Schülerinnen und Schüler
nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an
Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot
durch Träger der freien Jugendhilfe" mit Bereitstellung der bezirklichen Infrastruktur
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
79252
2020
20.716.877
0
20.716.877
Ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe (ohne
bezirkliche Infrastrukturbereitstellung)
2019
20.684.491
0
20.684.491
Epl. 10 - Seite 161
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen 2020
Menge: Anzahl der vertraglich vereinbarten Betreuungsstunden
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
258.984
246.358
79,99
83,96
0,49
20.716.877,01
0,53
20.684.491,14
1.448.486,00
6,99
3.600.255,81
17,41
Erstattung der Kosten für die modulbezogene ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) der Schülerinnen und Schüler
nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an
Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot
durch Träger der freien Jugendhilfe" ohne Bereitstellung der bezirklichen Infrastruktur
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
79785
2020
175.703.519
0
175.703.519
Unterricht und Erziehung in Ganztagsgrundschulen
in gebundener Form
2019
168.121.589
0
168.121.589
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
2019
28.620
29.020
6.139,19
4,15
5.793,30
4,34
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Epl. 10 - Seite 162
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Dieses Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaftsschulen. Die Gemeinschaftsschulen umfassen die
Klassenstufen 1-13 (Primarstufe und Sekundarstufe 1 und 2).
Das Kapitel enthält die Ausgaben für Personalangelegenheiten der Gemeinschaftsschulen einschließlich der Ausgaben für
kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin sowie für die ergänzende Förderung und Betreuung und die Ausgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes.
Genderpolitische Analyse der Beschäftigungsstruktur
Das Kapitel 1016 wurde erst mit Beginn des Jahres 2020 eingerichtet, so dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Daten
der genderpolitischen Beschäftigtenstruktur vorliegen. Die Beschäftigtendaten waren vorher hauptsächlich im Kapitel 1019
enthalten.
2018
Planmäßige Beschäftigte
W
2019
M
W
2020
M
W
M
Absoluter Anteil
1.436
608
Relativer Anteil
70
30
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.280,27 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.000,49 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 163
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11921
(neu)
114
Rückzahlungen von Zuwendungen
30.000
30.000
30.000
55.808,12
30.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/11921 nachgewiesen.
35920
(neu)
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
31.000
3,3 %
31.000
—
30.000
55.808,12
Ausgaben
42201
114
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
37.403.000
37.770.000
—
35.367.917,83
42701
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.000
1.000
—
72.157,07
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Gemeinschaftsschulen mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und § 19 Abs.
2 SchulG.
42703
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
—
192.780,30
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213,42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42722
(neu)
114
Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)
21.000
21.000
42801
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
22.686.000
22.911.000
—
4.414.849,08
42805
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
110.920.000
114.237.000
—
99.583.054,48
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42811
(neu)
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
146.000
148.000
42813
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
2.625.000
2.625.000
—
415.637,08
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213,42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
(neu)
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
1.000
1.000
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
44100
114
Beihilfen für Dienstkräfte
566.000
583.000
—
533.539,52
52501
114
Aus- und Fortbildung
267.000
267.000
—
4.872,00
Mittel für die Fort- und Weiterbildung für neue Gemeinschaftsschulen in den ersten beiden Schuljahren. Die Mittel waren im
Doppelhaushalt 2020/21 in Kapitel 1019 Titel 52501 etatisiert.
Epl. 10 - Seite 164
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Titel
67127
Fkt
114
Bezeichnung
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
68.307,85
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213,42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
67131
114
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen
4.549.000
4.668.000
4.500.000
7.657.251,52
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101.
4.500.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/67131 nachgewiesen.
Erstattung von Kosten für Ganztagsangebote der Schulen nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und
Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Gemeinschaftsschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“.
Mehr aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schul-Rahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an
die Tarifentwicklung.
68507
115
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft
63.145.000
65.060.000
56.722.000
83.305.889,23
56.722.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/68507 nachgewiesen.
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land
Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich
gezahlten Zuschüsse.
Die Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen in freier Trägerschaft wurden bis zum Haushaltsjahr 2020 aus dem Kapitel 1019 zusammen mit den Integrierten Sekundarschulen bezuschusst.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
Schuljahr 2018/19
w
m
-------------
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2020/21
w
m
w
m
----4.521
4.405
----50,65%
49,35%
----28.837
28.097
Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Erziehungsberechtigten.
Epl. 10 - Seite 165
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Titel
68569
(neu)
Fkt
114
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
672.000
687.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
622.000
575.655,07
622.000,0 EUR wurden bislang bei 1019/68569 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Teilansatz
1
2
3
Summe
323.000
323.000
—
323.000
323.000
Maßnahme
Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen IVerordnung sowie Praxiserprobung für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und junge Geflüchtete
Produktives Lernen (IPLE)
Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS)
2022
615.000
2023
630.000
42.000
15.000
672.000
42.000
15.000
687.000
TA 1 Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung sowie Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete
Mittel für Maßnahmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler insbesondere der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschulen, deren
Schulabschluss gefährdet ist, für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa (Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse) sowie Maßnahmen zur Praxiserprobung für junge Geflüchtete mit negativer Perspektive zur Erlangung eines
Schulabschlusses.
Mehr zur Stärkung der Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete.
TA 2 Produktives Lernen (IPLE)
Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Produktives Lernen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im
Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschulen anbieten.
TA 3 Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS)
Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Schülerfirmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe
der Gemeinschaftsschulen anbieten.
91920
(neu)
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
98101
(neu)
890
Allgemeine interne Verrechnungen
1.000
1.000
500
22.088,40
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.
500,0 EUR wurden bislang bei 1019/98101 nachgewiesen.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen
gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen
Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
243.006.000
292,9 %
Epl. 10 - Seite 166
248.983.000
2,5 %
61.844.500
232.213.999,43
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1016
111186
351389
411462
511549
611699
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
30.000
30.000
30.000
55.808,12
1.000
1.000
—
—
31.000
31.000
30.000
55.808,12
174.370.000
178.298.000
—
140.579.935,36
267.000
267.000
—
4.872,00
68.367.000
70.416.000
61.844.000
91.607.103,67
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
2.000
2.000
500
22.088,40
243.006.000
248.983.000
61.844.500
232.213.999,43
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-242.975.000
-248.952.000
-61.814.500
-232.158.191,31
Epl. 10 - Seite 167
Epl. 10 - Seite 168
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
davon
Produkte
79
Verrechnungskosten
2.959.068
4.975.946
-40,53
MGF
Projekte
19
2
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
319.820.951
612.259.916
325.911.578
489.626.918
-1,87
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005424
2020
2.720.330.801
4.004.476
2.724.335.277
Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen
2019
2.542.481.464
4.131.959
2.546.613.423
Epl. 10 - Seite 169
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
81207
2020
158.205.929
0
158.205.929
Unterricht und Erziehung in Gemeinschaftsschulen
2019
0
0
0
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
2019
21.238
0
7.449,19
3,74
0,00
0,00
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Fachspezifische Informationen
Die Kosten und Mengen für die öffentlichen Gemeinschaftsschulen wurden bis 2019 beim Produkt 77258 Unterricht Integrierte
Sekundarschule (Kapitel 1019) abgebildet.
Epl. 10 - Seite 170
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Gymnasien einschließlich der Ausgaben
für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin und umfasst die Ausgaben des Ganztagsbetriebes der Ganztagsgymnasien mit Kooperationen außerschulischer Partner, Trägern der freien Jugendhilfe, Sportvereinen sowie mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem.
§ 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für den Ganztagsbetrieb der Ganztagsgymnasien sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel
1018
Titel
Bezeichnung
68507
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
4.186
2.120
4.248
2.193
4.166
2.158
Relativer Anteil
66
34
66
34
66
34
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.483,47 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.199,27 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 171
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.000
1.000
—
1.000
—
1.000
—
Ausgaben
42201
114
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
192.626.000
194.523.000
224.258.000
177.727.973,11
42213
114
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen/Beamten im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
483.000
483.000
406.000
464.953,13
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42703,42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42701
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.000
1.000
1.000
352.641,21
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Ganztagsgymnasien mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und § 19 Abs. 2
SchulG.
42703
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
476.758,59
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42801
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
18.724.000
18.903.000
13.675.000
16.926.970,50
42805
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
249.472.000
257.971.000
218.174.000
215.530.699,08
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42811
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
1.000
1.000
58.000
—
42813
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
6.750.000
6.750.000
8.535.000
5.587.018,43
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
82.812.000
83.619.000
87.355.000
78.812.468,25
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
44100
114
Beihilfen für Dienstkräfte
8.645.000
Epl. 10 - Seite 172
8.702.000
7.461.000
8.578.902,49
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Titel
67127
Fkt
114
Bezeichnung
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
1.910.980,31
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
67131
114
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen
4.829.000
4.955.000
4.570.000
4.565.278,23
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101.
Ausgaben nach § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG für Ganztagsangebote im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit
Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschulischen Partnern an Ganztagsgymnasien.
Mehr aufgrund steigender Teilnehmerzahlen und höherer Personal- und Sachkosten sowie Fortsetzung des Ausbaus des
Ganztags an Gymnasien sowie aufgrund der Tarifanpassungen in den Kostenblättern der Rahmenvereinbarungen mit den
Kooperationspartnern.
68507
115
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft
45.938.000
47.331.000
50.000.000
46.886.421,47
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land
Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Schuljahr 2018/19
w
m
3.950
3.506
52,98%
47,02%
22.894
20.321
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2020/21
w
m
w
m
4.000
3.502
4.085
3.538
53,32%
46,68%
53,59%
46,41%
23.836
20.868
25.125
21.761
Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft.
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Erziehungsberechtigten.
91920
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
98101
890
Allgemeine interne Verrechnungen
1.000
1.000
1.000
88.992,37
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Ganztagsgymnasien mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gemäß
§ 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen
Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
610.285.000
-0,7 %
Epl. 10 - Seite 173
623.243.000
2,1 %
614.497.000
557.910.057,17
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1018
351389
411462
611699
911989
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
—
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
559.515.000
570.954.000
559.924.000
504.458.384,79
50.768.000
52.287.000
54.571.000
53.362.680,01
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
2.000
2.000
2.000
88.992,37
610.285.000
623.243.000
614.497.000
557.910.057,17
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-610.284.000
-623.242.000
-614.496.000
-557.910.057,17
Epl. 10 - Seite 174
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
davon
Produkte
79
Verrechnungskosten
2.959.068
4.975.946
-40,53
MGF
Projekte
19
2
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
319.820.951
612.259.916
325.911.578
489.626.918
-1,87
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten
entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und
Gebäude an die regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der
Umstellung von der entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem
waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten
Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse
Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und
1011 an sowie aufgrund der höheren Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern
dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde
verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005352
2020
429.775.344
37.252.575
467.027.919
Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten
2019
396.305.978
34.207.569
430.513.547
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80581
2020
46.886.421
0
46.886.421
Zuschüsse an Gymnasien in freier Trägerschaft
2019
44.705.503
0
44.705.503
Epl. 10 - Seite 175
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien 2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
7.552
6.208,48
7.475
5.980,67 €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
1,11
46.886.421,47
1,15
44.705.503,19
0,00
0,00
0,00
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Gewährung von Zuschüssen an Gymnasien in freier Trägerschaft in Berlin.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005424
2020
2.720.330.801
4.004.476
2.724.335.277
Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen
2019
2.542.481.464
4.131.959
2.546.613.423
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77261
2020
494.331.634
0
494.331.634
Unterricht und Erziehung in Gymnasien
2019
463.188.249
-0
463.188.249
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
2019
70.698
69.462
6.992,16
11,69
6.668,23
11,96
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
14.427,36
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Epl. 10 - Seite 176
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (sofern vorhanden) der Integrierten Sekundarschulen. Hierunter fallen insbesondere die Ausgaben für Personalangelegenheiten einschließlich der Ausgaben für
kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 SchulG und die
Ausgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes mit Kooperationen außerschulischer Partner, Trägern der freien Jugendhilfe,
Sportvereinen sowie mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für den Ganztagsbetrieb sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel
1019
Titel
Bezeichnung
68507
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
5.079
2.248
5.054
2.240
4.354
1.988
Relativer Anteil
69
31
69
31
69
31
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Bis 2019 sind in der Tabelle noch Beschäftigtendaten des neu gegründeten Kapitels 1016 enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.731,99 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.154,20 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männlicher
Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 177
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11921
114
Rückzahlungen von Zuwendungen
70.000
70.000
30.000
55.808,13
30.000,0 EUR werden künftig bei 1016/11921 nachgewiesen.
Rückzahlung nicht verwendeter Zuwendungsmittel im Rahmen der Umsetzung des Dualen Lernens.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.000
—
71.000
129,0 %
71.000
—
31.000
55.808,13
Ausgaben
42201
114
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
162.486.000
164.084.000
209.185.000
153.831.238,79
42701
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.000
1.000
1.000
526.387,88
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit außerschulischen Partnern gem. § 5 Abs.1 und
§ 19 Abs. 2 SchulG.
42703
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
509.518,23
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42722
114
Ausbildungsentgelte (Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre)
343.000
343.000
364.000
256.111,57
42801
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
22.179.000
22.422.000
15.896.000
19.835.865,31
42805
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
288.620.000
296.226.000
297.201.000
252.621.054,80
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42811
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
497.000
501.000
561.000
485.905,60
42813
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
7.500.000
7.500.000
5.880.000
7.052.789,55
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
55.326.000
55.863.000
61.538.000
52.463.038,59
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
44100
114
Beihilfen für Dienstkräfte
7.129.000
Epl. 10 - Seite 178
7.033.000
6.483.000
7.377.942,95
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Titel
46101
Fkt
880
Bezeichnung
Pauschale Mehrausgaben für Personalausgaben
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
25.562.000
38.524.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
42.055.000
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte verursachen höhere Personalausgaben als die verbeamteten Dienstkräfte. Die durch Neueinstellungen entstehenden Mehrkosten werden pauschaliert veranschlagt, wobei eine jährliche Fluktuation von 780 Dienstkräften
im Haushaltsjahr 2022 und 776 Dienstkräften im Haushaltsjahr 2023 unterstellt wurde. Vor der Inanspruchnahme der Pauschalen Mehrausgabe ist die Zustimmung durch die Senatsverwaltung für Finanzen einzuholen (verbindliche Erläuterung).
52501
114
Aus- und Fortbildung
67127
114
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
—
—
267.000
—
1.000
1.000
1.000
344.384,87
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
67131
114
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen
17.469.000
17.926.000
17.281.000
13.154.938,02
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101.
4.500.000,0 EUR werden künftig bei 1016/67131 nachgewiesen.
Ausgaben nach § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG für die Betreuung im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit
Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschulischen Partnern an Integrierten Sekundarschulen.
Mehr aufgrund steigender Teilnehmerzahlen, Neuzugänge ohne Sprachkenntnisse und Umsteiger/innen aus den Gymnasien
sowie aufgrund der Tarifanpassungen in den Kostenblättern der Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern.
68507
115
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft
50.405.000
51.934.000
45.278.000
21.050.758,36
56.722.000,0 EUR werden künftig bei 1016/68507 nachgewiesen.
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land
Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich
gezahlten Zuschüsse.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Schuljahr 2018/19
w
m
8.555
8.584
49,92%
50,08%
48.400
48.564
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2020/21
w
m
w
m
8.748
8.824
4.559
4.848
49,78%
50,22%
48,46%
51,54%
46.404
46.807
22.982
24.439
Ab Schuljahr 2020/21 werden die Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen in freier Trägerschaft aus dem Kapitel 1016
bezuschusst.
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft.
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Erziehungsberechtigten.
Epl. 10 - Seite 179
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Titel
68569
Fkt
114
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
4.129.000
Ansatz
2021
4.214.000
Ist (Rest/R)
2020
3.814.000
3.529.820,66
622.000,0 EUR werden künftig bei 1016/68569 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Teilansatz
1
2
3
Summe
1.977.000
1.977.000
—
1.977.000
1.977.000
Für 2022
605.900
Für 2023
0
Maßnahme
Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen IVerordnung sowie Praxiserprobung für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa und junge Geflüchtete
Produktives Lernen (IPLE)
Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS)
Ab 2024
0
2022
3.786.000
2023
3.871.000
258.000
85.000
4.129.000
258.000
85.000
4.214.000
TA 1 Praxislerngruppen/Praxistage gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung sowie Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete
Mittel für Maßnahmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler insbesondere der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen,
deren Schulabschluss gefährdet ist, für zugezogene Schülerinnen und Schüler aus Südosteuropa (Neuzugänge ohne
Deutschkenntnisse) sowie Maßnahmen zur Praxiserprobung für junge Geflüchtete mit negativer Perspektive zur Erlangung
eines Schulabschlusses.
Mehr zur Stärkung der Praxiserprobung für Zugezogene und junge Geflüchtete.
TA 2 Produktives Lernen (IPLE)
Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Produktives Lernen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im
Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen anbieten.
TA 3 Transferprojekt Schülerfirmen (DKJS)
Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen, die Schülerfirmen gemäß § 29 Sekundarstufen I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens für Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe
der Integrierten Sekundarschulen anbieten.
91920
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
98101
890
Allgemeine interne Verrechnungen
1.000
1.000
500
22.088,41
500,0 EUR werden künftig bei 1016/98101 nachgewiesen.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen
gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen
Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
641.650.000
-9,1 %
Epl. 10 - Seite 180
666.575.000
3,9 %
705.807.500
533.061.843,59
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1019
111186
351389
411462
511549
611699
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
70.000
70.000
30.000
55.808,13
1.000
1.000
1.000
—
71.000
71.000
31.000
55.808,13
569.644.000
592.498.000
639.165.000
494.959.853,27
—
—
267.000
—
72.004.000
74.075.000
66.374.000
38.079.901,91
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
2.000
2.000
1.500
22.088,41
641.650.000
666.575.000
705.807.500
533.061.843,59
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-641.579.000
-666.504.000
-705.776.500
-533.006.035,46
Epl. 10 - Seite 181
Epl. 10 - Seite 182
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
Produkte
MGF
79
19
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
2.959.068
319.820.951
4.975.946
325.911.578
-40,53
-1,87
Projekte
2
Gemeinkosten
612.259.916
489.626.918
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005352
2020
429.775.344
37.252.575
467.027.919
Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten
2019
396.305.978
34.207.569
430.513.547
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80580
2020
104.256.705
0
104.256.705
Zuschüsse an Integrierte Sekundarschulen in freier
Trägerschaft
2019
93.212.318
0
93.212.318
Epl. 10 - Seite 183
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen 2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt)
17.598
17.028
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
5.924,35
2,47
5.474,06
2,41
104.256.705,41
0,00
93.212.317,59
0,00
0,00
0,00
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Gewährung von Zuschüssen an Integrierte Sekundarschulen in freier Trägerschaft in Berlin.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005424
2020
2.720.330.801
4.004.476
2.724.335.277
Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen
2019
2.542.481.464
4.131.959
2.546.613.423
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77258
2020
547.418.389
7.000
547.425.389
Unterricht und Erziehung in Integrierten Sekundarschulen
2019
658.352.700
0
658.352.700
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
2019
63.294
8.648,82
82.982
7.933,68
12,94
15.229,17
17,00
86.238,32
54,50
0,00
127,50
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Fachspezifische Informationen
Ab 2020 werden die Kosten und Mengen für die öffentlichen Gemeinschaftsschulen beim Produkt 81207 „Unterricht Gemeinschaftsschule“ (Kapitel 1016) abgebildet.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80229
2020
38.574.189
0
38.574.189
Betreuung, Erziehung und Bildung von Schüler/innen im Ganztagsbetrieb
2019
36.546.301
0
36.546.301
Epl. 10 - Seite 184
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen 2020
Menge: Anzahl der Schüler/innen der Sekundarstufe (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
97.832
94.640
394,29
0,91
386,16
0,94
25.768.492,78
0,00
23.755.731,11
4.296,79
0,00
0,01
Bildung und Betreuung von Schüler/innen außerhalb des Unterrichtes und deren ergänzende Förderung auf Basis der Zielsetzungen von Unterricht und Erziehung.
Epl. 10 - Seite 185
Epl. 10 - Seite 186
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Sonderpädagogischen Förderzentren
(Sonderschulen) einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin und für die Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe
(Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern) für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an öffentlichen
Schulen und Ersatzschulen in Berlin.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für die Schulhilfe sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung
gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die
Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel Titel
1020
67181
1020
68507
Bezeichnung
Leistungen für Pflege und Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
2.599
535
2.582
535
2.478
538
Relativer Anteil
83
17
83
17
82
18
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.119,47 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.323,25 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männlicher
Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 187
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11110
124
Kostenbeteiligung nach dem TKBG
für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
1.000
1.000
—
169.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 67115.
Keine Einnahmen da Abrechnungsmodalitäten verändert
11921
124
Rückzahlungen von Zuwendungen
11934
124
Rückzahlungen überzahlter Beträge
23601
(neu)
124
Ersatz von Ausgaben durch Sozialversicherungsträger
1.000
1.000
1.000
—
20.000
20.000
66.000
—
1.000
1.000
Einnahmeersatz der Krankenkassen für das Messen des Blutzuckers und die Insulingabe durch Schulhelferinnen und Schulhelfer bei Schülerinnen und Schülern mit Diabetes, nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.000
1.000
1.000
24.000
-89,9 %
24.000
—
237.000
—
Ausgaben
42201
124
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
64.481.000
65.113.000
71.866.000
60.898.235,34
42703
124
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
214.515,44
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42801
124
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
49.604.000
50.086.000
35.360.000
36.661.384,79
42805
124
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
102.023.000
103.656.000
82.370.000
91.715.588,19
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42811
124
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
8.308.000
8.388.000
3.666.000
7.766.176,88
42813
124
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
1.125.000
1.125.000
727.000
954.588,08
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
124
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
20.235.000
20.431.000
17.304.000
19.128.394,24
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
44100
124
Beihilfen für Dienstkräfte
2.752.000
Epl. 10 - Seite 188
2.663.000
2.597.000
2.954.406,38
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Titel
67115
Fkt
124
Bezeichnung
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden
Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
4.952.000
5.081.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
3.629.000
Erstattung von Kosten für die ergänzende Förderung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch Träger der freien Jugendhilfe". Dies
umfasst auch Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben und Zuschläge für Kinder mit Behinderungen
bei integrativer Förderung.
Mehr aufgrund steigender Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung insbesondere nach Wegfall der
Bedarfsprüfung für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schulrahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an die Tarifentwicklung.
Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten bei Trägern der freien Jugendhilfe nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabetitel
67115 ausgereicht werden (vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11110).
Ausgaben von bis zu jeweils 1.000 € in 2022 bzw. 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim
Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
67127
124
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
53.400,28
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
67131
124
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen
2.439.000
2.503.000
1.805.000
6.984.524,45
Erstattung von Kosten für Ganztagsangebote der Schulen nach der "Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und
Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem
und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe".
Mehr aufgrund der Anpassung der in den Kostenblättern der Schulrahmenvereinbarung vereinbarten Personalkosten an die
Tarifentwicklung.
Epl. 10 - Seite 189
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Titel
Fkt
67181
124
Bezeichnung
Ansatz
2022
Leistungen für Pflege und Hilfe für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Beträge in EURO
Ansatz
2023
36.410.000
37.515.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
31.777.000
29.831.966,98
Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern zur Sicherstellung eines erfolgreichen Schulbesuches für Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen, für die ein rechtskräftiger Bescheid des Jugendamtes über Leistungen der Eingliederungshilfe
gemäß § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII oder § 35a SGB VIII sowie ein Bescheid über festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegt. Damit wird der Verwirklichung des Rechts auf Bildung gemäß § 2 SchulG für behinderte
Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Priorität hat die Bereitstellung der Leistungen für ergänzende Pflege und Hilfe
im gemeinsamen Unterricht in der integrativen Beschulung. Mehr aufgrund der Umsetzung der UN-Konvention an integrativen
Schulen für alle Kinder und Jugendliche mit schweren und schwersten Behinderungen die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen zu leisten.
Die Kostensteigerung begründet sich in folgenden Punkten:
Proportionaler Anstieg besonderer Behinderungsarten und daraus resultierender höherer Anspruch individueller
Pflege und Hilfe
Erhöhung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
Konsequente Umsetzung der Finanzierung freier Träger in Anlehnung an den TV-L
Gender Budget
2017
2018
2019
W
M
W
M
W
M
Absolut*
5.541
11.016
6.031
11.884
6.109
11.954
Relativ
33,47%
66,53%
33,66%
66,34%
33,82%
66,18%
Ressource (in
Tsd. Euro)
7.204,2
14.322,6
8.359,5
16.472,4
9.055,3
17.719,6
*Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Zahlen beziehen sich auf die Schuljahre 2017/18,
2018/19 und 2019/20 an öffentlichen allgemeinen Schulen.
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen durch Maßnahmen der ergänzenden
Pflege und Hilfe (Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern) einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz zu sichern. Dies gilt grundsätzlich unabhängig vom Geschlecht des Kindes oder Jugendlichen.
Das Geschlechterverhältnis zeigt, dass männliche Kinder und Jugendliche statistisch häufiger
von Behinderungen betroffen sind als weibliche. Die Bewilligung von Maßnahmen der ergänzenden Pflege erfolgt unabhängig vom Geschlecht ausschließlich orientiert am zusätzlichen
individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes bzw. Jugendlichen in Abhängigkeit der dafür
vorhandenen schulischen Ressourcen entsprechend der Verwaltungsvorschrift Schule Nr.
7/2011 (VV Schulhelfer)
Es wird keine Notwendigkeit für Steuerungsmaßnahmen gesehen.
Epl. 10 - Seite 190
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Titel
68507
Fkt
125
Bezeichnung
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
23.424.000
24.135.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
26.000.000
23.485.963,80
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land
Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Schuljahr 2018/19
w
m
292
441
39,84%
60,16%
8.794
13.282
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
91920
850
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2020/21
w
m
w
m
286
438
295
430
39,50%
60,50%
40,69%
59,31%
8.758
13.412
9.556
13.929
Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft.
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Erziehungsberechtigten.
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
315.756.000
13,9 %
320.699.000
1,6 %
277.104.000
280.649.144,85
22.000
22.000
236.000
—
1.000
1.000
—
—
1.000
1.000
1.000
—
24.000
24.000
237.000
248.529.000
251.463.000
213.891.000
220.293.289,34
67.226.000
69.235.000
63.212.000
60.355.855,51
Abschluss Kapitel 1020
111186
211299
351389
411462
611699
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
1.000
1.000
1.000
—
315.756.000
320.699.000
277.104.000
280.649.144,85
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-315.732.000
-320.675.000
-276.867.000
-280.649.144,85
Epl. 10 - Seite 191
Epl. 10 - Seite 192
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
Produkte
MGF
79
19
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
2.959.068
319.820.951
4.975.946
325.911.578
-40,53
-1,87
Projekte
2
Gemeinkosten
612.259.916
489.626.918
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
davon
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005330
2020
94.139.654
31.542.697
125.682.350
Aufgabenstellungen mit direktem Kundenkontakt im
ministeriellen Bereich (Schule)
2019
87.286.927
20.277.546
107.564.472
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
79962
2020
29.907.132
0
29.907.132
Ergänzende Pflege und Hilfe (Schulhelfer)
2019
26.844.339
0
26.844.339
Epl. 10 - Seite 193
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren 2020
Menge: Anzahl der von Schulhelfern betreuten
Schüler
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2019
3.529
3.149
8.474,68
0,71
8.524,72
0,69
29.831.966,98
0,00
26.774.851,27
50.105,19
0,00
0,19
Kostendeckungsgrad in %
Ziel des Einsatzes von Schulhelfern oder Schulhelferinnen ist es, Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch
Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung
und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz zu sichern. Schulhelfer übernehmen keine erzieherischen oder pädagogischen Aufgaben. Der Schulhelfereinsatz ist eine schulorganisatorische Maßnahme. Er erfolgt vorrangig gruppenbezogen und orientiert
sich am Bedarf der ergänzenden Pflege und Hilfe der Betroffenen.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005341
2020
179.704.384
0
179.704.384
Unterricht und Erziehung in Sonderschulen
2019
170.103.435
0
170.103.435
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77246
2020
29.858.903
0
29.858.903
Unterricht und Erziehung in Sonderschulen,
Sonderpädagogische Förderzentren Hören, Sprache, Lernen
2019
32.205.441
0
32.205.441
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
2019
1.918
2.103
15.567,73
0,71
15.314,05
0,83
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77247
2020
134.343.341
0
134.343.341
Unterricht und Erziehung in Sonderschulen,
Son,derpädagogische Förderzentren Körperliche
und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung,
Emotionale soziale Entwicklung
2019
124.380.875
0
124.380.875
Epl. 10 - Seite 194
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren 2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
2019
5.143
4.940
26.121,59
3,18
25.178,31
3,21
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005352
2020
429.775.344
37.252.575
467.027.919
Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten
2019
396.305.978
34.207.569
430.513.547
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80579
2020
23.485.964
0
23.485.964
Zuschüsse an Sonderschulen in freier Trägerschaft
2019
22.170.853
0
22.170.853
2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
724
32.439,18
729
30.412,69
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
0,56
23.485.963,80
0,57
22.170.853,17
0,00
0,00
0,00
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Gewährung von Zuschüssen an Sonderschulen in freier Trägerschaft in Berlin.
Epl. 10 - Seite 195
Epl. 10 - Seite 196
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für 42 berufliche Schulen in Berlin einschließlich der Personalausgaben
für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin.
1. Berufliche Schulen
1.1 Schulstandorte
Mitte
Staatliche Wirtschaftsfachschule für Hotellerie und Gastronomie, Niederwallstr. 6/7, 10117 Berlin
Filiale der Modeschule (OSZ Bekleidung und Mode Kreuzberg), Albrechtstr. 27, 10117 Berlin
Tiergarten
OSZ Banken, Immobilien und Versicherungen, Alt-Moabit 10, 10557 Berlin
Wedding
OSZ Kommunikations-, Informations- und Medientechnik, Osloer Str. 23-32, 13359 Berlin
OSZ Gesundheit I, Schwyzer Str. 6/8, 13349 Berlin
Friedrichshain
August -Sander-Schule, Naglerstr. 3, 10245 Berlin
Berufsfeld Agrarwirtschaft Persiusstr.7-9 und /Alt-Stralau 40/41, 10245 Berlin
Jane- Addams-Schule (OSZ Sozialwesen), Straßmannstr. 14-16, 10249 Berlin
Kreuzberg
Hans-Böckler-Schule (OSZ-Konstruktionsbautechnik), Lobeckstr. 76, 10969 Berlin
Modeschule Berlin (OSZ Bekleidung und Mode), Kochstr. 9, 10969 Berlin
OSZ Handel I, Wrangelstr. 98, 10997 Berlin
Pankow
Konrad- Zuse- Schule, Hermann-Hesse-Str. 34-36, 13156 Berlin
Berufliche Schule für Sozialwesen Pankow, Erbeskopfweg 6-10, 13158 Berlin
Prenzlauer Berg
Elinor-Ostrom-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen), Mandelstr. 6/8, 10409 Berlin
Elinor-Ostrom-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Dienstleistungen), Filiale Pappelallee 30/31, 10437 Berlin
Max-Bill-Schule [Martin-Wagner-Schule (OSZ Bautechnik II), Marcel-Breuer-Schule (OSZ Holztechnik, Glastechnik und Design)], Filiale Driesener Str. 22, 10439 Berlin
Weißensee
Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe), Buschallee 23 a, 13088 Berlin
Martin-Wagner-Schule (OSZ Bautechnik II), Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin
Marcel-Breuer-Schule (OSZ Holztechnik, Glastechnik und Design), Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin
Charlottenburg-Wilmersdorf
Ruth-Cohn-Schule, 10625 Berlin, Bismarckstr. 20/22
Loschmidt-Oberschule, Loschmidtstr. 19, 10587 Berlin
OSZ Kraftfahrzeugtechnik, Gierkeplatz 1-3, 10585 Berlin
Anna-Freud-Oberschule (OSZ Sozialwesen), Halemweg 24, 13627 Berlin
Hans-Litten-Schule (OSZ Recht und Wirtschaft), Danckelmannstr. 26-28, 14059 Berlin
OSZ Körperpflege, Schillerstr. 120, 10625 Berlin
Wilmersdorf
Leopold-Ullstein-Schule, Prinzregentenstr. 32, 10715 Berlin
Filiale, Prinzregentenstr. 60, 10715 Berlin
Kläre-Bloch-Schule, Prinzregentenstr. 60, 10715 Berlin
Spandau
OSZ TIEM (Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement), Goldbeckweg 8-14, 13599 Berlin
Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I), Nonnendammallee 140-143, 13599 Berlin
Lagerplatz Nauener Str. 13 ,13591 Berlin
Filiale Fort Hahneberg, Am Fort 48 d, 13591 Berlin
Epl. 10 - Seite 197
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Steglitz-Zehlendorf
OSZ Bürowirtschaft I, Ostpreußendamm 40, 12207 Berlin
Wilhelm-Ostwald-Schule (OSZ Gestaltung), Immenweg 6-10, 12169 Berlin
Louise-Schröder-Schule (OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung), Lippstädter Str. 9-11, 12207 Berlin
Zehlendorf
Peter-Lenné-Schule (OSZ Natur und Umwelt), Hartmannsweilerweg 29,35-37/Sven-Hedin-Str. 71,81, 14163 Berlin
Tempelhof-Schöneberg
OSZ Lotis (Logistik, Touristik und Steuern), Dudenstr. 35-37, 10965 Berlin
Schöneberg
Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule, Steinmetzstr. 79, 10783 Berlin
Filiale der Anna-Freud-Schule, Klixstr. 7, 10823 Berlin
Filiale der Annedore-Leber-Oberschule, Goltzstr. 43/44, 10781 Berlin
Neukölln
Carl-Legien-Schule, Leinestr. 37-46, 12049 Berlin
Filiale Schulgarten, Dammweg 216, 12057 Berlin
Annedore-Leber-Oberschule, Paster-Behrens-Str. 88, 10359 Berlin
Lise-Meitner-Schule (OSZ Chemie, Physik und Biologie), Rudower Str. 184, 12351 Berlin
OSZ Informations- und Medizintechnik, Haarlemer Str. 23-27, 12359 Berlin
Treptow-Köpenick
Köpenick
Hermann-Scheer-Schule, Helmholtzstr. 37, 12459 Berlin
Marzahn-Hellersdorf
Oscar-Tietz-Schule (OSZ Handel II), Marzahner Chaussee 231, 12681 Berlin
Hellersdorf
Rahel-Hirsch-Schule, Peter-Weiss-Gasse 8, 12627 Berlin
Filiale Oschatzer Ring 13 (Sportplatz),12627 Berlin
Lichtenberg
Max-Taut-Schule (OSZ Gebäude, Umwelt, Technik), Fischerstr. 36/Schlichtallee 24, 10317 Berlin
Filiale Wollenberger Str. 1, 13053 Berlin (Sporthalle)
Hein-Moeller-Schule (OSZ Energietechnik II), Allee der Kosmonauten 18, 10315 Berlin
Friedrich-List-Schule (OSZ Büromanagement und Wirtschaftssprachen), Marktstr. 2-3, 10317 Berlin
Filiale Fischerstr. 32, 10317 Berlin
Hohenschönhausen
Jane-Addams-Schule (OSZ Sozialwesen), Filiale Darßer Str. 97, 13051 Berlin
Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe), Filiale Darßer Str. 97, 13051 Berlin
Reinickendorf
Georg-Schlesinger-Schule (OSZ Maschinen- und Fertigungstechnik), Kühleweinstr. 5, 13409 Berlin
Emil-Fischer-Schule (OSZ Ernährung und Lebensmitteltechnik), Cyclopstr. 1-5, 13437 Berlin
Ernst-Litfaß-Schule (OSZ Mediengestaltung und Medientechnologie), Cyclopstr. 1-7, 13437 Berlin
1.2. Bildungsgänge der beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen in Berlin sind mit ihren Bildungsgängen im Regelfall nach Berufsfeldern/Berufsfeldschwerpunkten zu
Oberstufenzentren (OSZ) zusammengefasst. In einigen OSZ wurden außerdem berufliche Gymnasien eingerichtet sowie
Fachschulen eingegliedert.
Die Berufsschule vermittelt den Schülern, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, vor allem die für den gewählten
Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse und erweitert die Allgemeinbildung in Anknüpfung an die beruflich erworbenen Einsichten und Erfahrungen.
Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der Bundesagentur erhalten Berufsschulunterricht, um sich
auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.
An den meisten Oberstufenzentren werden für Neuzugewanderte Willkommensklassen zum Erwerb der Sprachkenntnisse in
Deutsch und zur Berufsorientierung eingerichtet.
Epl. 10 - Seite 198
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, die kein schulisches Berufsgrundbildungsjahr besuchen, wird der berufsvorbereitende schulische Bildungsgang Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung angeboten, in dem
durch hohe Praktikumsphasen die betrieblichen Erfahrungen curricular eng mit dem schulischen Lernen im berufsfeldbezogenen und berufsfeldübergreifenden Unterricht verzahnt werden. Somit verbessern die Schülerinnen und Schüler durch vorberufliche Grundkenntnisse und personale Kompetenzen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung. Zusätzlich ist der Erwerb der Berufsbildungsreife, der erweiterten Berufsbildungsreife und des mittleren Schulabschlusses möglich. Als Eingangsvoraussetzung wird kein Schulabschluss vorausgesetzt.
Die mehrjährigen Berufsfachschulen übernehmen als Vollzeitschulen die Berufsausbildung der Jugendlichen für die ganze
oder für einen Teil der vorgeschriebenen oder der üblichen Ausbildungszeit. Sie vermitteln die für den gewählten Beruf erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und enden zum Teil mit der Kammerprüfung. Die Bildungsgänge erweitern die Allgemeinbildung der Schüler/innen und können den Erwerb weiterer schulischer Abschlüsse, wie den
mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife vorsehen.
Die Fachoberschulen vermitteln die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung (Fachhochschulreife).
Lehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife werden auch im Zweiten Bildungsweg angeboten.
Das berufliche Gymnasium am Oberstufenzentrum umfasst die Einführungsphase und anschließende Qualifizierungsphase.
Diese gymnasiale Oberstufe umfasst drei Jahre und setzt für den Besuch die Entscheidung für ein Berufsfeld voraus.
Die Berufsoberschulen vermitteln in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang bzw. einem entsprechend längeren Teilzeitbildungsgang eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie führen zur fachgebundenen Hochschulreife und beim Nachweis der notwendigen Fremdsprachenkenntnisse zur allgemeinen Hochschulreife.
Die Fachschulen dienen der Weiterbildung zu qualifizierten Fachkräften nach Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
mit nachfolgender praktischer Tätigkeit. Sie dienen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und vertiefen die allgemeine Bildung. Der Studiengang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens zwei Semester, bei Teilzeitunterricht mindestens vier Semester. Der Studiengang schließt mit einer Prüfung ab und kann zu weiteren schulischen Abschlüssen und Berechtigungen
führen.
Bildungsgang
Berufsschulen mit sonderpäd. Aufgaben
Berufsschulen
Berufsfachschulen
Fachoberschulen
Berufsoberschulen
Fachschulen
Berufliche Gymnasien
Schüler
Gemäß Statistik Schuljahr 2019/2020
2.511
48.223
6.179
2.932
447
4.097
4.515
Insgesamt
68.904
Epl. 10 - Seite 199
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel
1021
1021
1021
Titel
67101
67105
68507
Bezeichnung
Ersatz von Ausgaben
Beförderung von Kindern mit Behinderung
Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus:
Kapitel
1021
Titel
68579
Bezeichnung
Mitgliedsbeiträge
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
Planmäßige Beschäftigte
W
2019
M
W
2020
M
W
M
Absoluter Anteil
2.337
1.760
2.307
1.748
2.265
1.732
Relativer Anteil
57
43
57
43
57
43
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.748,79 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.027,43 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männlicher
Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind
derzeit nicht möglich.
Epl. 10 - Seite 200
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11105
127
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
7.700
7.700
7.700
12.437,90
60.000
95.000
36.576,53
Einnahmen insbesondere für die Ausfertigung von Zeugnisabschriften.
11112
127
Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft
60.000
Einnahmen insbesondere aus dem Verkauf der in der Brillat-Savarin-Schule (OSZ Gastgewerbe, Weißensee) hergestellten
Essenportionen, die in den Mensen verkauft werden.
Die entsprechenden Ausgaben werden bei Titel 53405 veranschlagt.
11120
127
Entgelte für Bildungsangebote
1.000.000
1.000.000
1.100.000
467.053,75
Entgelte für die Teilnahme von Umschüler/-innen am Unterricht der beruflichen Schulen des Landes Berlin auf der Grundlage
der Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 vom 26. Februar 2008.
11190
127
Zweckgebundene Einnahmen aus
Entgelten
10.000
10.000
10.000
69.973,65
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 52593 und 54690.
Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen mit Zertifizierung.
11903
127
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
2.000
2.000
2.000
14,90
Kostenersatz für beschädigte oder nicht zurückgegebene Leihbücher und Schadenersatzansprüche an Dritte.
11906
127
Ersatz von Fernmeldegebühren
1.000
1.000
1.000
150,00
Einnahmen aus der Benutzung von Teilnehmer-Münzfernsprechern und für die private Nutzung von Dienstfernsprechern.
11961
127
1.000
1.000
1.000
—
3.000
3.000
3.000
1.619,47
229.000
229.000
229.000
206.577,82
Erstattung von Steuerbeträgen
Vorsteuererstattungen – Betriebe gewerblicher Art
11979
127
Verschiedene Einnahmen
Insbesondere Gebühren für Beglaubigungen, Fotokopien u. a.
12401
127
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
Dienstwohnungsvergütungen der Hausmeisterwohnungen in den Schulen ..........................
Entgelt aus der Überlassung von Schulräumen für Kenntnisprüfungen durch die IHK .........
Entgelt aus der Überlassung von Schulräumen ....................................................................
2020
185.000 €
25.000 €
19.000 €
229.000 €
2021
185.000 €
25.000 €
19.000 €
229.000 €
Die Beträge enthalten auch den Ersatz der Ausgaben für die Wasserversorgung und soweit bezogen, auch für die Lieferung
von Wärme, Strom und Gas.
12504
127
Erlöse für Dienstleistungen
297.000
297.000
297.000
113.312,44
Zweckbindungsvermerk:
Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Kapitel 1021, Titel 53405 für Ausgaben der Knobelsdorff-Schule.
Einnahmen aus Bauleistungen der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) im Rahmen der praktischen Ausbildung. Die
entsprechenden Ausgaben werden beim Titel 53405 veranschlagt.
Epl. 10 - Seite 201
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
12516
Fkt
127
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Einnahmen aus eigenem Handeln
der Schule
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
19.658,00
Zweckbindungsvermerk:
80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516.
Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.
12531
127
Beteiligung des Personals an Kosten für Beköstigung, Unterkunft
und andere Leistungen
5.000
5.000
—
10.000
Einnahmen insbesondere aus dem Verkauf der in der Emil-Fischer-Schule (OSZ Ernährung und Lebensmitteltechnik) hergestellten Essenportionen, die in der Mensa verkauft werden.
Die entsprechenden Ausgaben werden bei Titel 53405 veranschlagt.
23190
127
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für konsumtive Zwecke
4.000
4.000
2.000
119.308,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 42790, 42890 und 54690.
Bundesmittel für Projekte für Schulen.
27290
127
Zweckgebundene Einnahmen aus
dem Ausland für konsumtive Zwecke
4.000
4.000
2.000
2.297.493,87
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890 und 54690.
Europäische Mittel aus Projekten des Erasmus+-Programms.
27293
127
Sonstige zweckgebundene Zuschüsse von der EU (nur Haushaltswirtschaft)
28290
127
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
—
—
—
223.341,46
12.000
12.000
12.000
148.434,73
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 52594 und 54690.
Zuwendungen Dritter für Projekte und Veranstaltungen.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
35921
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
35922
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
35990
850
Zweckgebundene Entnahme aus
dem Geldbestand
1.000
1.000
1.000
—
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 54690.
Als Einnahmen werden erwartet:
Zweckgebundene Entnahme aus dem Geldbestand des Stiftungsvermögens der
Frieda-Anna-Schwarz-Stiftung zur Unterstützung bedürftiger Schüler/-innen .................................................
Entnahme aus dem Geldbestand der Gottlob-Münsinger-Stiftung (Zinsen für Wertpapiere) ..........................
Epl. 10 - Seite 202
200 €
200 €
400 €
rd. 1.000 €
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
38101
Fkt
890
Bezeichnung
Allgemeine interne Verrechnungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
253.000
253.000
Ansatz
2021
253.000
Ist (Rest/R)
2020
760.311,51
Zweckbindungsvermerk:
Mehreinnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Kapitel 1021, Titel 53405 für Ausgaben der Knobelsdorff-Schule.
Interne Verrechnungen innerhalb des Landeshaushaltes für die Ausführung von Bauaufträgen der Knobelsdorff-Schule (OSZ
Bautechnik I) im Rahmen der praktischen Berufsausbildung. Die entsprechenden Ausgaben werden beim Titel 53405 veranschlagt.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.893.700
-6,7 %
1.893.700
—
2.029.700
4.476.264,03
Ausgaben
42201
127
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
102.632.000
103.645.000
115.518.000
97.526.208,18
42701
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
94.900
94.900
94.900
82.029,69
Teilansatz 1:
Teilansatz 2:
Ausgaben für die integrierte Sprachförderung (SPAS) .................................
Prüfung zum Erwerb des Abschlusses als staatlich geprüfte oder als staatlich geprüfter Erzieher von Nichtschülerinnen und Nichtschülern ................
Gesamt
2022
35.000 €
59.900 €
2023
35.000 €
59.900 €
94.900 €
94.900 €
Integrierte Sprachförderung (SPAS) und Sprachstandserhebungen für berufliche und zentral verwaltete Schulen
SPAS umfasst spezielle Fachfortbildungen für Lehrkräfte in Flüchtlingsklassen über 16 Jahre, die Entwicklung von Diagnoseinstrumenten für die Spracheinschätzung, ihre Pilotierung, Erprobung und Evaluation, die bedarfsorientierte curriculare
Anpassung und Entwicklung der Lernfelder und Lernsituationen in der Berufsvorbereitung, Berufsschule und Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt „Berufssprache Deutsch“ sowie nachfolgende Fortbildungen zur Umsetzung, der curricularen
Anpassung des neuen IBA- Curriculums an die Bedarfe der Flüchtlinge in der beruflichen Bildung.
Prüfung zum Erwerb des Abschlusses als staatlich geprüfte Erzieherin oder als staatlich geprüfter Erzieher von Nichtschülerinnen und Nichtschülern
Zur Absicherung der Prüfungen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSP) für Erzieherinnen und Erzieher ist es unbedingt
notwendig, dass die Lehrkräfte für den erheblichen Mehraufwand eine Vergütung erhalten.
42703
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
279.814,20
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42790
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
3.000
3.000
3.000
3.577,72
R 223.025,28
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 23190, 27290 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der
eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
42801
127
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
26.948.000
27.209.000
27.220.000
25.103.639,45
42805
127
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
157.727.000
159.269.000
150.731.000
150.731.460,89
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42811
127
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
339.000
Epl. 10 - Seite 203
342.000
660.000
322.957,90
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
42813
Fkt
127
Bezeichnung
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
3.375.000
3.375.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
5.828.000
2.871.975,48
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
127
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
29.802.000
30.093.000
37.669.000
28.421.486,82
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42821
127
Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte)
7.157.000
7.229.000
6.756.000
6.988.949,97
42890
127
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
4.000
4.000
4.000
86.152,45
R 148.520,03
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190 und 27290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
44100
127
Beihilfen für Dienstkräfte
4.419.000
4.501.000
4.967.000
4.273.389,73
51190
127
Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen
—
—
—
—
R 55.369,21
51715
127
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
29.925.000
30.974.000
29.531.000
28.896.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen Schulliegenschaften auf Grundlage der Angaben der BIM GmbH.
51820
127
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
85.200.000
85.204.000
85.363.000
83.490.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ansatz für Mietzahlungen für die im Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) befindlichen beruflichen Schulliegenschaften.
Epl. 10 - Seite 204
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
51925
Fkt
127
Bezeichnung
Ansatz
2022
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
Beträge in EURO
Ansatz
2023
6.316.000
Ansatz
2021
6.316.000
Ist (Rest/R)
2020
5.316.000
3.522.913,15
Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) befindlichen beruflichen Schulen
2022
1.021.000 €
5.295.000 €
6.316.000 €
Anteil Wartungskosten ..............................................................................
Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ......................................................
2023
1.042.000 €
5.274.000 €
6.316.000 €
Bei Ansätzen ab einer jährlichen Höhe von 100.000 € pro Standort werden in den Erläuterungen neben den dazugehörigen
Ausgaben auch die damit finanzierten Maßnahmen/Leistungen ausgewiesen.
Standort
Maßnahme/Leistung
3/3 Oberstufenzentren
(2022/2023)
Fachraumsanierung
2022
Ausgaben in €
900.000
Ruth-Cohn-Schule
Fachraumsanierung
300.000
div. Oberstufenzentren
Erweiterung des WLAN-Netzwerks
Leopold-Ullstein-Schule
Modernisierung von Sanitäranlagen
OSZ Bürowirtschaft I
Fachraummodernisierung
413.000
Peter-Lenné-Schule
Klassenraumsanierung
350.000
div. Oberstufenzentren
Einbau von Personalräumen
500.000
Verschiedene Schulen
Maßnahmen unter 100.000 €/ Einzelmaßnahme an div. Standorten
295.000
211.000
Alle Schulen
Prüfung der ortsveränderlichen und
ortsfesten elektrischen Betriebsmittel
100.000
100.000
5.295.000
5.274.000
3.000.000
127
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
4.635.000
3.000.000
700.000
Gesamt
52509
2023
Ausgaben in €
700.000
4.635.000
4.635.000
4.009.496,05
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt.
Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren.
Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt.
Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL.S.662)
vom 16. Dezember 2010:
Schulbücher, ergänzende Druckschriften, andere Unterschriftsmedien
52516
127
Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung
1.000
1.000
1.000
6.984,52
R 63.212,22
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516.
Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der bei dem Titel 12516 eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche
Erläuterung).
Epl. 10 - Seite 205
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
52593
Fkt
127
Bezeichnung
Ansatz
2022
Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus
zweckgebundenen Entgelten
Beträge in EURO
Ansatz
2023
9.000
9.000
Ansatz
2021
9.000
Ist (Rest/R)
2020
57.016,04
R 113.581,60
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Aus Entgelten für die Beschaffung von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial.
52594
127
Lehrmittel aus zweckgebundenen
Einnahmen
10.000
10.000
10.000
71.993,58
R 13.223,20
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln.
52703
127
Dienstreisen
116.000
116.000
116.000
47.176,42
Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).
53405
127
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5
Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
1.997.000
1.997.000
1.997.000
2.307.702,76
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 nur gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig
gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln.
Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können, u. a. für die Beschaffung von Rohstoffen zur Weiterverarbeitung (Lebensmittel für
die Herstellung von Essenportionen in der Emil-Fischer-Schule und in der Brillat-Savarin-Schule sowie Beschaffung von Baumaterialien zur Erfüllung übernommener Bauaufträge der Knobelsdorff-Schule).
Der Ersatz von Ausgaben aus Bauleistungen der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I) im Rahmen der praktischen Ausbildung werden im Titel 12504 und 38101 vereinnahmt (verbindliche Erläuterung).
54010
127
Dienstleistungen
2.333.000
2.333.000
1.013.000
290.141,57
8.000
8.000
8.000
-3.319,57
5.000
5.000
5.000
1.388.623,19
R 3.053.027,37
Mittel für die Bereitstellung von IT-Dienstleistern für die beruflichen Schulen.
54077
127
Steuern, Abgaben
Gesetzliche Umsatzsteuer – Betriebe gewerblicher Art.
54690
127
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu den Titeln 11190, 23190, 27290, 28290 und 35990. Ausgaben
dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zur Unterstützung bedürftiger Schüler aus den Zinserträgnissen zweier Stiftungen.
Epl. 10 - Seite 206
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
67101
Fkt
127
Bezeichnung
Ansatz
2022
Ersatz von Ausgaben
Beträge in EURO
Ansatz
2023
220.000
220.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
260.000
179.077,05
Prüfungsgebühren der Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer (Auszubildende des OSZ Bautechnik I und
anderer beruflicher Schulen).
Gender Budget
2020
Nutzung
Absoluter Anteil
Relativer Anteil %
Ressourcen (in Tsd. Euro)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
W
100
16,0
32,0
2021
M
500
84,0
168,0
W
100
16,0
16,0
2022
M
500
84,0
32,0
W
100
16,0
32,0
2023
M
500
84,0
168,0
W
100
16,0
32,0
M
500
84,0
168,0
Auszubildende des OSZ Bauchtechnik I
Durch gezielte Maßnahmen soll die weibliche Zielgruppe auf gleichem Niveaugehalten werden. Der männliche Anteil soll dabei auf dem bestehenden absoluten Stand gehalten werden.
Folgendes Geschlechterverhältnis wird als angemessen erachtet:
Für 2022 und 2023 weiterhin: 1 : 5
Nur mittelbare Steuerung durch Öffentlichkeitsarbeit (gezielte Werbung für weibliche Auszubildende) möglich.
Der Jahresbedarf an Prüfungsgebühren für die beruflichen Schulen beläuft sich seit Jahren auf rund 220.000 €.
67105
127
Beförderung von Kindern mit Behinderung
110.000
110.000
110.000
54.967,28
Ausgaben für die Beförderung von Schüler/-innen mit Behinderung zum Elternhaus und zur Schule.
GenderBudget
2020
Nutzung
Absoluter Anteil
Relativer Anteil %
Ressourcen (in Tsd. Euro)
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
67127
127
w
13
52
57,2
m
12
48
52,8
2021
w
m
13
12
52
48
52,24
57,86
2022
w
13
52
57,2
2023
m
12
48
52,8
w
13
52
57,2
m
12
48
52,8
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Eine geschlechterspezifische Zielsetzung ist nicht möglich.
Nicht steuerbar.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
1.314.680,89
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
Epl. 10 - Seite 207
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
68262
Fkt
127
Bezeichnung
Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel an das SILB
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
1.000.000
Finanzierung von Ausgaben des SILB zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die Baumittelzuweisungen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht bereitstehen. Aus dem Titel können auch
Ausgaben zur Erstellung der Bedarfsprogramme geleistet werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere
- die Heranziehung freischaffender Architekten und Ingenieure
- die Durchführung von Wettbewerben
- die Zahlung von Räumungsentschädigungen u.a.
für Umbaumaßnahmen bei der Carl-Legien-Schule für Altenpflege, für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der BrillatSavarin-Schule, für Umbau des Standortes Darßer Str. 97 der Jane-Addams-Schule, für Neubau einer Sporthalle der HansLitten-Schule, für 2. Bauabschnitt OSZ Bekleidung und Mode, für Neubau einer gemeinsamen Sporthalle der Konrad-ZuseSchule und der beruflichen Schule für Sozialwesen Pankow sowie für 2. Bauabschnitt Max-Bill-Schule.
Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind aus den entsprechenden Zuweisungsmittelansätzen an den Titel 26109 – Erstattung von Bauvorbereitungsmitteln – zu erstatten, sobald die Zuweisungsmittel verfügbar sind.
68507
128
Zuschüsse an Schulen in freier
Trägerschaft
84.844.000
84.574.000
79.000.000
77.832.224,54
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land
Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zuschussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2020 tatsächlich
gezahlten Zuschüsse.
Ausweis von geschlechtssensitiven Daten (Gender Budget)
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T €)
Schuljahr 2018/19
w
m
11.339
5.685
66,61%
33,39%
45.615
22.870
Zielgruppe:
Zielsetzung:
Steuerungsmaßnahmen:
68579
127
Mitgliedsbeiträge
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2020/21
w
m
w
m
12.191
6.071
11.724
5.989
66,76%
33,24%
66,19%
33,81%
48.571
24.188
51.516
26.316
Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft.
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den berufsbildenden Ersatzschulen.
Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der
Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerinnen und Schüler.
2.000
2.000
Beiträge für Mitgliedschaften in Innungen, Verbänden, Ausschüssen und Fachgemeinschaften.
Epl. 10 - Seite 208
2.000
1.300,00
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
68644
(neu)
Fkt
127
Bezeichnung
Aktionsprogramm "Aufholen nach
Corona"
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
3.593.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen
nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen).
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
3.033.120
Für 2023
-
Ab 2024
-
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt
rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu
ermöglichen.
81209
127
Investive IKT-Lehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen
325.000
331.000
361.000
348.428,24
Erneuerung der Ausstattung in den Lernbüros, Textverarbeitungsräumen und EDV-Fachräumen wegen geänderter Rahmenpläne, Ausbildungsverordnungen und Stundentafeln.
Die auszutauschenden Rechner haben eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren und entsprechen, was die Prozessorgeschwindigkeit und Speicherkapazität anbelangt, nicht mehr dem Stand der Technik.
Die Ausgaben sind für die Sicherung einer modernen Berufsausbildung, die sich an den zeitgleichen Anforderungen des
1. Arbeitsmarktes orientiert, zwingend notwendig. Der erforderliche Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt ist den auszubildenden
Schüler*innen nur möglich, wenn die Ausstattung der beruflichen Schulen dem Stand der Technik der jeweiligen Berufsrichtung entspricht.
Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung des Unterrichts und der Erfüllung des Bildungsauftrages
81279
127
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
435.000
435.000
435.000
412.442,65
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925.
Der Bedarf an investiven Beschaffungen an den beruflichen Schulen ist anhaltend vorhanden, weil ansonsten die Ausstattungen der Schulen mit der technischen Entwicklung in den unterschiedlichen Berufszweigen nicht mehr Schritt halten kann.
Die Erhaltung einer modernen beruflichen Ausbildung erfordert, dass diese an modernen, in der Wirtschaft bereits eingesetzten Maschinen und Geräten sowie Ausstattungen erfolgt.
Die Schulen beantragen die Beschaffungen beim Schulträger, der über ihre Umsetzung gemeinsam mit der Schulaufsicht
entscheidet.
91920
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
91921
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
577.923,88
91922
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
196.608,75
552.590.900
-1,1 %
553.050.900
0,1 %
558.627.900
521.694.023,47
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Epl. 10 - Seite 209
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1021
111186
211299
351389
411462
511549
611699
811899
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
1.616.700
1.616.700
1.756.700
927.374,46
20.000
20.000
16.000
2.788.578,06
257.000
257.000
257.000
760.311,51
1.893.700
1.893.700
2.029.700
4.476.264,03
Personalausgaben
332.501.900
335.765.900
349.451.900
316.691.642,48
Sächliche Verwaltungsausgaben
130.555.000
131.608.000
128.004.000
124.084.727,71
88.771.000
84.908.000
80.373.000
79.382.249,76
760.000
766.000
796.000
760.870,89
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
3.000
3.000
3.000
774.532,63
552.590.900
553.050.900
558.627.900
521.694.023,47
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-550.697.200
-551.157.200
-556.598.200
-517.217.759,44
Epl. 10 - Seite 210
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung inkl. Berliner Landeszentrale für politische Bildung)
Anzahl der
Kostenträgergruppen
Kostenträger
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
16
Personalkosten
2.482.945.270
2.318.261.574
+7,10
100
Sachkosten
20.008.616
17.868.390
+11,98
Transferkosten
713.014.120
653.964.119
+9,03
davon
Produkte
79
Verrechnungskosten
2.959.068
4.975.946
-40,53
MGF
Projekte
19
2
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
319.820.951
612.259.916
325.911.578
489.626.918
-1,87
+25,05
Summe Verwaltungskosten
4.151.007.940
3.810.608.525
+8,93
Transfers
78.151.937
62.878.617
+24,29
Gesamtsumme
4.229.159.877
3.873.487.142
+9,18
Höhere Personalkosten 2020 gegenüber 2019 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Erstattung der Stornierungsgebühren für Schülerfahrten aufgrund der Corona-Pandemie hat maßgeblich
zum Anstieg der Sachkosten bei den Produkten der allgemeinbildenden Schulen geführt. Höhere Transferkosten entstanden
insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die
Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Die direkten Verrechnungskosten sind gesunken, da die Bezirke die Kosten für die Bereitstellung der Räume und Gebäude an die
regionalen Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 2020 im Ergebnis der Umstellung von der
entgeltfreien Überlassung von Räumen auf ein Mieter-Vermieter-Modell nur noch informatorisch verrechnen. Ein erheblicher
Anstieg der Gemeinkosten in 2020 ergab sich im Bereich der öffentlichen Schulen. Unter anderem waren für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen beruflichen und zentral verwalteten Schulliegenschaften wesentlich mehr Mietausgaben aufzuwenden, die als Infrastrukturkosten in die Gemeinkosten eingeflossen sind. Höhere Transfers
fielen in 2020 im Zusammenhang insbesondere mit der Zuschussgewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte
im Bildungsbereich infolge höherer Ausgaben beim Titel 68569 der Kapitel 1010 und 1011 an sowie aufgrund der höheren
Zuschüsse an Stiftungen des Landes Berlin.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005352
2020
429.775.344
37.252.575
467.027.919
Schulen in freier Trägerschaft und Stiftungsangelegenheiten
2019
396.305.978
34.207.569
430.513.547
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80582
2020
77.832.225
0
77.832.225
Zuschüsse an Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft
2019
72.774.383
0
72.774.383
Epl. 10 - Seite 211
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen 2020
2019
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
16.902
4.604,91
16.468
4.419,14
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
1,84
77.832.224,54
1,88
72.774.383,33
0,00
0,00
0,00
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Gewährung von Zuschüssen an Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft in Berlin.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005423
2020
474.686.392
0
474.686.392
Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen
2019
426.240.030
0
426.240.030
Der Anstieg der Kosten der Produktgruppe in 2020 ist im Wesentlichen auf die um ca. 75% gestiegenen Mietausgaben für die
im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen Schulliegenschaften zurückzuführen.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77265
2020
155.932.964
0
155.932.964
Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen in kaufmännischen Berufsfeldern
2019
141.954.369
0
141.954.369
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
2019
26.102
5.973,99
26.863
5.284,38
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
3,69
965.830,90
3,66
732.188,65
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
463.926,54
0,30
584.069,12
0,41
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77271
2020
227.925.280
0
227.925.280
Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen im gewerblich technischen Berufsfeldern
2019
203.210.717
0
203.210.717
Epl. 10 - Seite 212
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen 2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
32.208
7.076,67
33.281
6.105,91
5,39
1.257.907,89
5,25
982.269,89
380.355,59
0,17
749.758,28
0,37
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
78069
2020
29.355.492
0
29.355.492
Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen mit sonderpädagogischen Aufgaben
2019
26.776.386
0
26.776.386
2020
2019
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
2.674
10.978,12
2.845
9.411,73
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
0,69
94.059,39
0,69
73.587,99
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
24.086,00
0,08
0,00
0,00
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
79467
2020
51.203.246
0
51.203.246
Unterricht und Erziehung in berufsbildenden Schulen im sozialpädagogisch / sozialpflegerischen Bereich
2019
44.711.805
0
44.711.805
2020
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
6.339
6.412
8.077,50
1,21
6.973,14
1,15
218.751,38
303.565,00
181.238,98
460.760,49
0,59
1,03
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Epl. 10 - Seite 213
Epl. 10 - Seite 214
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für die Staatliche Technikerschule Berlin einschließlich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 des
Schulgesetzes für Berlin.
Benchmarking
Studienziel ist die Befähigung zum/zur Techniker/in in den nachstehenden Fachrichtungen und zu ähnlichen Stellungen sowie
zur selbständigen Leitung entsprechender Werkstätten.
Ferner werden Einzelkurse zur Weiterbildung von Facharbeitern/Facharbeiterinnen und von staatlich geprüften Technikern/Technikerinnen entsprechend dem Stand in der Datenverarbeitung einschließlich Mikroprozessoren, Steuerungs-, Fertigungs- und Sicherheitstechnik angeboten.
Fachrichtungen der Technikerschule
Studiendauer
Vollzeitform
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
4 Semester
1. Maschinentechnik – Konstruktion
2. Maschinentechnik – Fertigungstechnik
3 Elektrotechnik – Mikrosystemtechnik
4. Elektrotechnik – Energietechnik
5. Elektrotechnik – Automatisierungstechnik
6. Elektrotechnik – Kommunikationstechnik
7. Elektrotechnik – Datenverarbeitungstechnik
8. Informatik – Wirtschaftsinformatik
9. Bautechnik – Hochbau
10. Bautechnik – Tiefbau
11. Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik
12. Umweltschutztechnik – Verfahrenstechnik
13. Umweltschutztechnik – Labortechnik
14. Umweltschutztechnik – Abfalltechnik
15. Umweltschutztechnik – Abwassertechnik
16. Umweltschutztechnik – Wasserversorgungstechnik
17. Biotechnik
18. Verfahrenstechnik – Verfahrenstechnik
19. Verfahrenstechnik – Umwelttechnik
20. Verfahrenstechnik – Wasserwirtschaft
Studiendauer
Teilzeitform
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
8 Semester
Welche Fachrichtungen jeweils zum Sommer- und/oder zum Winter-Semester eröffnet werden, richtet sich nach der Zahl der
Bewerber/innen.
Je nach Bedarf können anstelle der genannten Fachrichtungen auch andere berücksichtigt werden.
Übersicht über die voraussichtliche Zahl der Studierenden, Semestergruppen und Unterrichtsstunden
Studierende
Semestergruppen
2018
2019
2020
2018
2019
2020
Vollzeitform
Teilzeitform
482
622
315
520
315
622
30
39
22
42
22
42
Zusammen
1104
835
937
69
64
64
Unterrichtsstunden
nach Lehrplan
durch Teilung
Gesamt
18
19
20
18 19 20
18
19
20
728 624 624
630 1.010 1.010
1.358 1.634 1.634 120 97 97
Fakultative Unterrichtsveranstaltungen .................................................................................
Einzelkurse zur Weiterbildung ...............................................................................................
Gesamtsumme der Stunden/Woche ....................................................................................
Epl. 10 - Seite 215
96 71 71
24 26 26
954
710
954
710
954
710
1664 1664 1664
2017
2018
2019
75
75
75
680
680
680
2419
2419
2419
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
23
33
22
30
18
25
Relativer Anteil
41
59
42
58
42
58
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
6.005,93 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
6.066,62 €
Das monatliche Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte weist nur einen geringfügigen Unterschiedsbetrag aus.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist weiterhin bemüht, den Anteil weiblicher Dienstkräfte in höheren
Besoldungs- und Entgeltgruppen zu steigern.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind
derzeit nicht möglich.
Epl. 10 - Seite 216
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11120
127
Entgelte für Bildungsangebote
200.000
200.000
250.000
86.567,69
Entgelte für die Teilnahme von Umschüler/-innen am Unterricht der beruflichen Schulen des Landes Berlin auf der Grundlage
der Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 vom 26. Februar 2008.
11190
127
Zweckgebundene Einnahmen aus
Entgelten
1.000
1.000
—
1.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52593.
Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen mit Zertifizierung.
11979
127
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
210,23
Entgelte für die private Nutzung von Diensttelefonen und für die Ausfertigung von Zeugnisabschriften.
12401
127
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
6.500
6.500
5.000
6.906,86
1.000
1.000
—
Vergütung für eine Dienstwohnung auf dem Grundstück Bochumer Str. 8 b.
12516
127
Einnahmen aus eigenem Handeln
der Schule
1.000
Zweckbindungsvermerk:
80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516.
Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
35921
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
35922
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
212.500
-18,6 %
212.500
—
261.000
93.684,78
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Ausgaben
42201
127
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
999.000
1.009.000
1.242.000
958.108,36
42701
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
3.000
3.000
3.000
3.000,00
Honorare für Vorträge sowie zur Heranziehung von Studierenden zur Vorbereitung des Unterrichts.
42703
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
20.004,85
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42801
127
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
577.000
582.000
540.000
546.128,87
42805
127
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
1.832.000
1.850.000
2.305.000
1.755.642,62
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
Epl. 10 - Seite 217
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Titel
42813
Fkt
127
Bezeichnung
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
75.000
75.000
Ansatz
2021
50.100
Ist (Rest/R)
2020
5.088,80
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
127
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
90.300
91.200
142.000
82.643,71
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
44100
127
Beihilfen für Dienstkräfte
51715
127
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
14.100
14.500
21.800
13.232,15
692.000
708.000
661.000
643.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Technikerschule auf der Grundlage der Angaben der BIM GmbH.
51820
127
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
1.982.000
1.982.000
1.983.000
1.983.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ansatz für Mietzahlungen für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin befindliche Staatliche Technikerschule
an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
51925
127
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
121.000
121.000
171.000
141.805,00
Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche
Staatliche Technikerschule.
2022
2023
Anteil Wartungskosten ..................................................................................................
25.000 €
26.000 €
Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ..........................................................................
96.000 €
95.000 €
121.000 €
121.000 €
Bei den nutzerspezifischen Maßnahmen/Leistungen handelt es sich um mehrere Einzelmaßnahmen jeweils unter 100.000 €
jährlich.
52509
127
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
136.000
139.000
151.000
121.577,45
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt.
Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren.
Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt.
Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL. S.662)
vom 16. Dezember 2010:
Schulbücher, ergänzende Druckschriften und andere Unterschriftsmedien
Epl. 10 - Seite 218
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Titel
52516
Fkt
127
Bezeichnung
Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
1.000
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516.
Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim Titel 12516 geleistet werden (verbindliche
Erläuterung).
52593
127
Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus
zweckgebundenen Entgelten
1.000
1.000
1.000
—
R 2.643,56
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Aus Entgelten für die Beschaffung von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial.
52703
127
Dienstreisen
1.000
1.000
1.000
938,80
Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).
53101
127
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
2.600
2.600
2.600
2.600,00
21.000
21.000
21.000
15.783,81
Für Dokumentationen und Werbung der Schule.
53405
127
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5
Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln.
Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können.
67127
127
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
—
1.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
81279
127
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
125.000
125.000
125.000
125.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925.
Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Unterrichts, der Erfüllung des
Bildungsauftrags sowie der Sicherung einer erfolgreichen Vermittlung der Auszubildenden auf dem 1. Arbeitsmarkt.
91920
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
91921
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
29.422,55
91922
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
5.216,19
6.678.000
-10,1 %
6.731.300
0,8 %
7.426.500
6.452.193,16
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Epl. 10 - Seite 219
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1022
111186
351389
411462
511549
611699
811899
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
209.500
209.500
258.000
93.684,78
3.000
3.000
3.000
—
212.500
212.500
261.000
93.684,78
Personalausgaben
3.591.400
3.625.700
4.304.900
3.383.849,36
Sächliche Verwaltungsausgaben
2.957.600
2.976.600
2.992.600
2.908.705,06
1.000
1.000
1.000
—
125.000
125.000
125.000
125.000,00
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
3.000
3.000
3.000
34.638,74
6.678.000
6.731.300
7.426.500
6.452.193,16
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-6.465.500
-6.518.800
-7.165.500
-6.358.508,38
Epl. 10 - Seite 220
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin einschließlich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und
5 des Schulgesetzes für Berlin.
Benchmarking
Die Schule hat zwei Ausbildungsgänge: die Fachrichtung Bühnentanz und die Fachrichtung Artistik. Gemeinsam ist die allgemeinschulische Bildung ab dem 5. Schuljahr.
Die Bühnentanz- und Artistikausbildung dauert neun Jahre und beginnt mit dem 5. Schuljahr. Nach dem 6. Ausbildungsjahr
(10. Schuljahr) wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht, an den sich eine dreijährige Berufsfachschule bzw. der Besuch des dreijährigen beruflichen Gymnasiums anschließt. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 ist eine dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Berufliches Gymnasium) eingerichtet worden. Die Schülerinnen und Schüler befinden sich damit im beruflichen Gymnasium in einer Doppelqualifizierung (Allg. Hochschulreife und Berufsfachschule).
Bei freier Kapazität können im Beruflichen Gymnasium Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die nicht an der
Doppelqualifizierung teilnehmen, jedoch einen Leistungskurs Tanz besuchen.
Im Rahmen einer gemeinsamen Kooperation sind die Ballettschülerinnen und -schüler der Oberstufe nach einer erfolgreich
bestandenen Zugangsprüfung gleichzeitig Studentinnen bzw. Studenten der Hochschule für Schauspielkunst und können
den „Bachelor of Art“ erwerben.
Im März 2017 wurde das Landesjugendballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin gegründet.
Im Rahmen der Talente- und Begabtenförderung nehmen die Schülerinnen und Schüler beider Fachrichtungen an internationalen Wettbewerben teil. Des Weiteren werden Kooperationen mit Opernhäusern und Theatern geschlossen, um die Möglichkeiten der berufspraktischen Ausbildung für die Ballett- und Artistikschülerinnen und -schüler auf einem hohen international-professionellen Niveau weiter zu optimieren.
Im Rahmen der nationalen und internationalen Talente-Gewinnung werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt (FEDEC,
Scholarship etc.).
An der Ballett- und Artistik-Ausbildung werden bei entsprechender Eignung bis zu 350 Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Insgesamt 74 Schülerinnen und Schüler beider Fachrichtungen können im schuleigenen Internat untergebracht werden. Die
Unterbringung ist kostenpflichtig.
Nicht mehr der Schulpflicht unterliegende, besonders ausländische Studierende, können Ballettseminare besuchen.
Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse besteht die Möglichkeit in ihrer Freizeit an einer Ballettgrundausbildung
teilzunehmen. Die Teilnahme an den Kursen der Kindertanzgruppen ist kostenpflichtig.
Die Schule verfügt über eine Mensa mit einer angeschlossenen Küche. Eine externe Firma bietet allen Schülerinnen und
Schülern sowie Mitarbeitenden die Möglichkeit zur kostenpflichtigen Mittags- bzw. Ganztagsversorgung.
Epl. 10 - Seite 221
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin B. Gender Budgeting
Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus:
Kapitel
1023
Titel
68190
Bezeichnung
Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen aus zweckgebundenen Einnahmen
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
49
39
47
38
46
37
Relativer Anteil
56
44
55
45
55
45
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ – falls vorhanden - sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.335,22 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.761,26 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Gleichverteilung der höherwertigen Stellen durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungsund Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im
Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind
derzeit nicht möglich.
Epl. 10 - Seite 222
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11112
127
Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft
173.000
173.000
173.000
152.402,71
10.000
10.000
10.000
2.100,00
2.000
2.000
3.000
40.767,25
Einnahmen aus der Unterbringung im Internat.
11120
127
Entgelte für Bildungsangebote
Entgelte für Tanzkurse und Ballettseminare.
Weniger in Anpassung an das Ist 2016.
11190
127
Zweckgebundene Einnahmen aus
Entgelten
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 52593 und 54690.
Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Tanzkursen.
11979
127
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
2.397,97
12516
127
Einnahmen aus eigenem Handeln
der Schule
1.000
1.000
1.000
—
Zweckbindungsvermerk:
80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516.
Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.
28290
127
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
3.000
3.000
4.000
61.191,20
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 52594, 54690 und
68190.
Für die finanzielle Unterstützung der Schüler durch private Zuwendungsgeber/-geberinnen.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
35921
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
35922
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
193.000
-1,0 %
193.000
—
195.000
258.859,13
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Epl. 10 - Seite 223
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben
42201
127
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
464.000
468.000
542.000
438.589,69
42701
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
17.700
17.700
17.700
17.575,00
Die Honorarmittel sind für die Schule zur Bezahlung von Leistungen, die unverzichtbar im Rahmen der Ausbildung professioneller Bühnentänzer/innen und Artist/innen sind und die nicht vom festen Personal der Schule erbracht werden können,
unabdingbar.
Honorare für
1. Medizinische Beratung/Untersuchungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die Ausbildung
2. Ernährungsberatung und -unterricht
3. Erteilung von professionellem Zusatzunterricht (zeitlich befristet) entsprechend
der Einrichtungsverfügung der Staatl. Ballettschule Berlin und Schule für Artistik
Künstlerische Gymnastik
Schauspielunterricht
Theater- und Vertragsrecht, Versicherungsrecht
Kostümkunde, Maskenbildnerei
Zusatzkurse in verschiedenen Tanztechniken
4. Künstlerische Arbeiten im Rahmen von berufspraktischen Projekten
Ballettdarbietungen (Einstudierung von Choreographien des zeitgenössischen Ballettrepertoires, Kreation von
Uraufführungen, Erwerb von Aufführungs- und Verwertungsrechten)
Choreographische Ausgestaltung von Artistikdarbietungen
Musikalische Arrangements
Kostümentwürfe
5. Anleitung von Arbeitsgruppen und Projekten im Internat
6. Kostümgestaltung, Bühnenbildentwürfe, Lichtdesign und Kompositionen für berufspraktische Aufführungen
lt. Einrichtungsverfügung der Staatlichen Ballettschule Berlin und Schule für Artistik
42703
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
12.727,09
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42790
127
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
40.261,65
R 8.215,91
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Aus Entgelten für Honorare für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
42801
127
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
2.319.000
2.341.000
2.160.000
2.085.865,72
42805
127
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
3.194.000
3.225.000
3.372.000
3.056.334,76
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42813
127
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
75.000
75.000
50.100
17.078,43
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42815
127
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
259.000
261.000
254.000
246.479,93
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
Epl. 10 - Seite 224
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel
Fkt
Bezeichnung
44100
127
Beihilfen für Dienstkräfte
51132
127
Dekorationen, Fundus, Musikinstrumente, bühnentechnischer Bedarf
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
4.300
1.700
24.100
9.427,16
11.800
11.800
11.800
11.374,57
Beschaffung und Anfertigung von Kostümen, Spitzenschuhen, Trikots usw. im Rahmen der Ausbildung.
51420
129
Beköstigung
59.300
60.500
51.700
43.432,20
860.000
873.000
856.000,00
Zuschuss des Landes Berlin für Schulessen an gebundenen Ganztagsschulen.
51715
127
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
877.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin befindliche Staatliche
Ballettschule und Schule für Artistik nach Vorgaben der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
51820
127
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
1.405.000
1.405.000
1.406.000
1.406.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ausgaben für Mietkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Ballettschule
und Schule für Artistik nach Vorgaben Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).
51925
127
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
80.400
80.400
80.400
80.400,00
Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche
Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik.
Anteil Wartungskosten .......................................................................................................
Breitband/WLAN ................................................................................................................
Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ...............................................................................
52509
127
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
43.000
44.000
2022
16.400 €
50.000 €
14.000 €
80.400 €
2023
16.800 €
50.000 €
13.600 €
80.400 €
45.000
39.456,65
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt.
Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren.
Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt.
Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen ´
(GVBL. S. 662) vom 16. Dezember 2010:
Schulbücher, ergänzende Druckschriften und andere Unterschriftsmedien
52516
127
Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung
1.000
1.000
1.000
—
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516. Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim
Titel 12516 geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Epl. 10 - Seite 225
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel
52593
Fkt
127
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus
zweckgebundenen Entgelten
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
2.482,53
R 5.995,75
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Aus Entgelten für die Beschaffung von Unterrichtsmaterial für Tanzkurse.
52594
127
Lehrmittel aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
—
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
52599
127
Lehr- und Lernmittel aus Erbschaften
52703
127
Dienstreisen
—
—
—
2.667,79
R 27.367,08
1.000
1.000
1.000
997,44
Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen).
53101
127
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
2.300
2.300
2.300
2.199,96
Ausgaben für Plakate, Inserate, Faltblätter und Informationsbroschüren, Veröffentlichung des Schulindexes, Lizenzerwerbungen für ausbildungsspezifische Foto- und Videoaufnahmen.
53405
127
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5
Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
33.500
33.500
33.500
33.494,89
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln.
Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können.
54038
127
Dienstleistungen von Kreditinstituten
1.000
1.000
1.000
188,10
1.000
2.000
54.654,19
R 57.080,48
Gebühren der einziehenden Geldinstitute für Rücklastschriften.
54690
127
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu den Titeln 11190 und 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der
eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für die Unterstützung von Schülern
67127
127
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
14.181,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
Epl. 10 - Seite 226
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Titel
68190
Fkt
127
Bezeichnung
Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen
aus zweckgebundenen Einnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
370,00
R 4.188,15
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für die Unterstützung der Schüler.
81279
127
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
25.000
25.000
25.000
11.370,46
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925.
Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Unterrichts und der Erfüllung
des Bildungsauftrags.
91920
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
91921
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
5.543,35
91922
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
5,11
8.883.300
-0,9 %
8.924.900
0,5 %
8.962.600
8.489.157,67
187.000
187.000
188.000
197.667,93
3.000
3.000
4.000
61.191,20
3.000
3.000
3.000
—
193.000
193.000
195.000
258.859,13
Personalausgaben
6.335.000
6.391.400
6.421.900
5.924.339,43
Sächliche Verwaltungsausgaben
2.518.300
2.503.500
2.510.700
2.533.348,32
2.000
2.000
2.000
14.551,00
25.000
25.000
25.000
11.370,46
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 1023
111186
211299
351389
411462
511549
611699
811899
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
3.000
3.000
3.000
5.548,46
8.883.300
8.924.900
8.962.600
8.489.157,67
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-8.690.300
-8.731.900
-8.767.600
-8.230.298,54
Epl. 10 - Seite 227
Epl. 10 - Seite 228
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für das Schul- und Leistungssportzentrum Hohenschönhausen (SLZB), die
Flatow-Oberschule, die Schulfarm Insel Scharfenberg, die Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule, die CarlPhilipp-Emanuel-Bach-Schule, das Abendgymnasium Prenzlauer Berg, die Nelson Mandela-Schule, die Wangari-Mathaai-Schule, das Französische Gymnasium und die John-F.-Kennedy-Schule einschließlich der Personalausgaben für
kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin.
Benchmarking
Zentral verwaltete Schulen
Schulstandorte
Mitte
Carl Philipp Emanuel Bach Schule, Rheinsberger Str. 4-5, 10115 Berlin
Französisches Gymnasium, Derfflinger Str. 7, 10785 Berlin
Pankow
Abendgymnasium Prenzlauer Berg, Driesener Str. 22, 10439 Berlin
Charlottenburg-Wilmersdorf
Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule, Prinz-Friedrich-Karl-Weg 1, 14053 Berlin
Nelson-Mandela-Schule, Pfalzburger Str. 23, 10719 Berlin
Filiale Pfalzburger Str. 30, 10717 Berlin
Filiale Babelsberger Str. 24-25, 10715 Berlin
Wangari-Maathai-Schule, Babelsberger Str. 24-25, 10715 Berlin
Steglitz-Zehlendorf
John-F.-Kennedy-Schule, Teltower Damm 87-93, 14167 Berlin
Treptow-Köpenick
Flatow-Oberschule, Birkenstr.11, 12559 Berlin (Schul- und Leistungssportzentrum)
Lichtenberg
Schul- und Leistungssportzentrum Hohenschönhausen (SLZB), Fritz-Lesch-Str. 27, 13053 Berlin
Reinickendorf
Schulfarm Insel Scharfenberg, Schwarzer Weg 101-105,13505 Berlin
Die Flatow-Oberschule, das Schul- Leistungssportzentrum und die Sportschule im Olympiapark Berlin – Poelchau-Schule
sind Eliteschulen des Sports, die die Schülerinnen und Schüler mit dem Schwerpunkt Sportförderung zum Abschluss der
10. Klasse bzw. zum Abitur führen. Alle Bildungsabschlüsse sind an den Eliteschulen des Sports möglich.
Die Schülerinnen und Schüler aller Eliteschulen des Sports sind teilweise in Internaten untergebracht. Die Internatsunterbringung erfolgt im Haus der Athleten.
Epl. 10 - Seite 229
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
263
158
397
252
386
251
Relativer Anteil
62
38
61
39
61
39
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.389,57 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.747,39 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen
sind derzeit nicht möglich.
Epl. 10 - Seite 230
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11110
114
Kostenbeteiligung nach dem TKBG
für Angebote im Rahmen der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
206.000
208.000
40.000
193.521,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 67115.
Kostenbeteiligung der Eltern gemäß Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) für die Betreuung und Beköstigung
von Kindern in der ergänzenden Förderung und Betreuung;
hier: öffentliche Grundschulen in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe.
11112
114
Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft
500.000
500.000
460.000
2022
2023
20.000 €
270.000 €
210.000 €
500.000 €
20.000 €
270.000 €
210.000 €
500.000 €
483.817,84
Einnahmen aus der Unterbringung in den Internaten.
Davon entfallen auf
Schul- und Leistungssportzentrum
Außenstelle Grünau ..........................................................................
Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ......................................................
Schulfarm Insel Scharfenberg ...........................................................
Gesamt
11921
114
Rückzahlungen von Zuwendungen
11979
114
Verschiedene Einnahmen
—
—
—
1.485,00
10.000
10.000
10.000
3.048,80
1.000
—
Insbesondere Gebühren für Beglaubigungen, Fotokopien, Ersatz von Fernmeldegebühren u. a.
11992
114
Zweckgebundene Einnahmen aus
Eigenanteilen der Schülerinnen
und Schüler für Lernmittel
1.000
1.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52591.
12401
114
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
120.000
120.000
120.000
2022
2023
74.000 €
6.000 €
40.000 €
120.000 €
74.000 €
6.000 €
40.000 €
120.000 €
1.000
1.000
111.660,24
Einnahmen aus der Vermietung von Hausmeisterwohnungen und Räumen.
Schul- und Leistungssportzentrum
Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ......................................................
Flatow-Oberschule ............................................................................
Schulfarm Insel Scharfenberg ...........................................................
Gesamt
12516
114
Einnahmen aus eigenem Handeln
der Schule
1.000
240,00
Zweckbindungsvermerk:
80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516.
Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.
28290
114
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
5.000
5.000
8.000
55.235,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 52594, 54690
und 68190.
Für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln von privaten Zuwendungsgebern/-geberinnen.
Epl. 10 - Seite 231
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
33190
(neu)
Fkt
114
Bezeichnung
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für Investitionen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.450.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
2.150.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 89360.
Der Bund beteiligt sich entsprechend des Zuwendungsbescheides an den Baukosten für das Nachwuchsleistungszentrum
1. FC Union Berlin (vgl. auch Erläuterung zu 89360). Auf der Grundlage der bei Titel 89360 gebildeten Ansätze werden
folgende Einnahmen erwartet: 2021 1.450.000 € und 2022 2.150.000 €.
33401
(neu)
114
Zuweisungen für Investitionen von
Sondervermögen des Bundes
700.000
1.459.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 81210, 89140 und 89150.
35920
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz- Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
35921
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
219.046,38
35922
850
Entnahme aus der Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
2.996.000
365,9 %
4.457.000
48,8 %
643.000
1.068.054,26
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Ausgaben
42201
114
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
11.753.000
11.868.000
8.514.000
11.126.149,78
42701
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
5.000
5.000
5.000
166.950,56
1.000
1.000
1.000
107.644,00
Honorarmittel für den Stütz- und Förderunterricht.
42703
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen
der Personalkostenbudgetierung
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
42790
114
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
R 2.908,62
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
42801
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
5.263.000
5.314.000
5.020.000
4.550.363,21
42805
114
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
28.286.000
28.563.000
13.939.000
26.983.728,68
Deckungsvermerk:
Der Titel 42805 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42811
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
78.600
79.300
1.000
79.280,17
42813
114
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenverantwortlichen Unterrichtsversorgung
1.350.000
1.350.000
1.300.000
1.394.525,02
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Epl. 10 - Seite 232
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
42815
Fkt
114
Bezeichnung
Ansatz
2022
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
2.959.000
Deckungsvermerk:
Der Titel 42815 ist deckungspflichtig gegenüber Kapitel 2940, Titel 42401, im Übrigen deckungsfähig gem. § 20 LHO.
42861
253
Entgelte für Tarifbeschäftigte für
Maßnahmen im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens
(SGE)
1.000
1.000
—
31.671,10
42890
114
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
44100
114
Beihilfen für Dienstkräfte
45300
(neu)
114
Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen
489.000
498.000
236.000
477.295,88
43.000
43.000
43.000
36.203,96
1.594.000
1.593.000
1.593.000
856.146,98
Wurde bislang bei 1012/45300 nachgewiesen.
51420
129
Beköstigung
Kosten des Landes Berlin für Schulessen.
Schule
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Jahrgangsstufe
Schul- und Leistungssportzentrum
Nelson-Mandela-Schule
Wangari-Maathai-Schule
Poelchau-Oberschule
Franz. Gymnasium
John-F.-Kennedy-Schule
Musikgymnasium
Gesamt
01/06
01/06
01/04
05/06
05/06
01/06
05/06
Zumessung
2022
140.000 €
421.000 €
200.000 €
25.000 €
100.000 €
690.000 €
18.000 €
1.594.000 €
Zumessung
2023
140.000 €
421.000 €
200.000 €
25.000 €
100.000 €
689.000 €
18.000 €
1.593.000 €
Von den unter a) genannten Beträgen sind 30.000 € p.a. zweckbestimmt für die Abendessenversorgung im Rahmen der
Internatsunterbringung am Schul- und Leistungssportzentrum (Haus der Athleten)
51715
114
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
6.903.000
6.981.000
6.018.000
5.901.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen zentral verwalteten Schulliegenschaften.
51820
114
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
21.369.000
21.369.000
19.336.000
19.336.000,00
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Ausgaben für Mietkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen zentral verwalteten
Schulliegenschaften.
Epl. 10 - Seite 233
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
51925
Fkt
114
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
1.552.000
1.202.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
702.000
702.000,00
Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindlichen
zentralverwalteten Schulliegenschaften.
2022
2023
Anteil Wartungskosten ..............................................................................
198.000 €
202.000 €
Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ......................................................
1.354.000 € 1.000.000 €
1.552.000 € 1.202.000 €
Gesamt
Standort
Maßnahme/Leistung
John-F.-Kennedy-Schule
Fachraumsanierung
Franz. Gymnasium
Nutzerspezifische Maßnahmen
an div. zv Schulen
Gesamt
Fachraumsanierung
51990
114
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen aus zweckgebundenen Einnahmen
52509
114
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
2022
Ausgaben in €
300.000
2023
Ausgaben in €
300.000
300.000
754.000
300.000
400.000
1.354.000
1.000.000
—
—
—
—
R 2.307,90
765.000
781.000
668.000
939.626,45
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen deckungsberechtigt.
Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt.
Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL.S.662)
vom 16. Dezember 2010:
Schulbücher, ergänzende Druckschriften, andere Unterschriftsmedien
Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschl. der Geräte der IKT, Verbrauchsmittel für die IKT, Software, Updates und Lizenzgebühren
52516
114
Ausgaben im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung
1.000
1.000
1.000
—
R 960,00
Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.
Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516. Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim
Titel 12516 geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
52591
114
Lernmittel aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
—
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11992. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für die Beschaffung von Lernmitteln aus Eigenanteilen.
52594
114
Lehrmittel aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
2.000
17.021,29
R 128.163,94
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
Epl. 10 - Seite 234
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
52604
Fkt
114
Bezeichnung
Aufwendungen des Erziehungsdirektoriums
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
25.000
25.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
21.150,00
Mittel für die Dienstleistungen, die für das Erziehungsdirektorium an der John-F.-Kennedy-Schule erbracht werden.
52703
114
Dienstreisen
39.000
39.000
39.000
20.561,47
13.000,0 EUR wurden bislang bei 1012/52703 nachgewiesen.
Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) und den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltung der Schule (AV Veranstaltungen).
53101
114
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1.000
1.000
1.000
741,19
337.000
299.338,48
Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit für das Schul- und Leistungssportzentrum.
53405
114
Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5
Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz
352.000
367.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben der Titel 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig gegenüber
den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gegenüber anderen Titeln.
Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können.
Davon entfallen auf
Schul- und Leistungssportzentrum
Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 ......................................................
Flatow-Oberschule ............................................................................
Schulfarm Insel Scharfenberg ...........................................................
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Schule (Gymnasium) .............................
Sportschule im Olympiapark - Poelchau-Schule.................................
Nelson-Mandela-Schule ....................................................................
Wangari-Mathaai-Schule ....................................................................
John-F.-Kennedy-Schule ....................................................................
Französisches Gymnasium ................................................................
Abendgymnasium ..............................................................................
Gesamt
54019
114
Belehrung, Unterhaltung
4.200
2022
2023
79.700 €
26.300 €
66.000 €
39.000 €
32.000 €
53.000 €
4.000 €
22.000 €
20.000 €
10.000 €
352.000 €
79.700 €
26.300 €
66.000 €
39.000 €
32.000 €
53.000 €
9.000 €
22.000 €
30.000 €
10.000 €
367.000 €
4.200
4.200
2.857,19
Ausgaben für die kulturelle Betreuung der Internatsschüler und Material für Arbeitsgemeinschaften.
Davon entfallen auf
Schul- und Leistungssportzentrum
Schulstandort Fritz-Lesch-Str. 27 .......................................................
Flatow-Oberschule .............................................................................
Gesamt
54038
114
Dienstleistungen von Kreditinstituten
1.000
Gebühren der einziehenden Geldinstitute für Rücklastschriften.
Epl. 10 - Seite 235
2022
3.600 €
600 €
4.200 €
1.000
2023
3.600 €
600 €
4.200 €
1.000
476,28
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
54690
Fkt
114
Bezeichnung
Ansatz
2022
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
3.915,95
R 2.812,36
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für sonstige sächliche Verwaltungsausgaben.
67115
114
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Angebote im Rahmen der ergänzenden
Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
1.591.000
1.632.000
119.000
1.503.063,72
Erstattung von Betriebskosten der ergänzenden Förderung und Betreuung der Kinder nach der „Rahmenvereinbarung über
die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“;
dies umfasst auch Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sowie Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen
Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligten Bedingungen leben und Zuschläge für Kinder mit Behinderungen bei integrativer Förderung.
Beim Einnahmetitel 11110 werden die Elternbeiträge für die ergänzende Förderung und Betreuung von Kindern in schulischen Betreuungsangeboten nachgewiesen, die in gleicher Höhe über den Ausgabentitel 67115 ausgereicht werden (vgl.
auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 11110). Ausgaben von bis zu jeweils 206.000 € in 2022 bzw. 208.000
€ in 2023 dürfen nur geleistet werden, sofern entsprechende Einnahmen beim Titel 11110 eingegangen sind; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
67127
114
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
1.000
1.000
1.000
38.598,87
Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703
und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.
Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.
67131
114
Erstattung von Kosten an Träger
der freien Jugendhilfe für Ganztagsangebote der Schulen
2.740.000
2.811.000
2.361.000
2.588.914,26
Erstattung von Betriebskosten der Ganztagsangebote der Schulen nach der „Rahmenvereinbarung über die Leistungserbringung und Finanzierung der ergänzenden Betreuungsangebote an Grundschulen mit offenem und gebundenem Ganztagsangebot durch freie Träger der Jugendhilfe“.
Mehr infolge eines gestiegenen Betreuungsbedarfes und höherer Schulzahlen.
68190
114
Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen
aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
3.000
1.822,93
R 10.344,66
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuwendungen für Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen.
Epl. 10 - Seite 236
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
68262
Fkt
114
Bezeichnung
Zuschüsse für Bauvorbereitungsmittel an das SILB
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
1.000.000
Finanzierung von Ausgaben des SILB zur Vorbereitung von Baumaßnahmen, für die Bauplanungsunterlagen aufgestellt werden dürfen und für die Baumittelzuweisungen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht bereitstehen. Aus dem Titel können auch
Ausgaben zur Erstellung der Bedarfsprogramme geleistet werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören insbesondere
- die Heranziehung freischaffender Architekten und Ingenieure
- die Durchführung von Wettbewerben
- die Zahlung von Räumungsentschädigungen u.a.
für Gesamtsanierung der John-F.-Kennedy-Schule, für Umbau und Sanierung von Internatsräumen der Flatow-Schule, für
Umbau und Sanierung Haus 2 des Schul- und Leistungssportzentrum Berlin, Haus der Athleten sowie für investive Maßnahmen bei der Wangari-Maathai-Schule.
Die für die einzelnen Baumaßnahmen tatsächlich verauslagten Bauvorbereitungsmittel sind aus den entsprechenden Zuweisungsmittelansätzen an den Titel 26109 – Erstattung von Bauvorbereitungsmitteln – zu erstatten, sobald die Zuweisungsmittel verfügbar sind.
68419
322
Förderung des Sports
129.000
129.000
129.000
125.937,00
Zuschüsse an Verbände zur Förderung des Sports für Schülerinnen und Schüler der Eliteschulen des Sports, insbesondere
der Internatsunterbringung.
68579
114
Mitgliedsbeiträge
81209
114
Investive IKT-Lehrmittel und -Unterrichtsmaterialien in Schulen
1.000
1.000
1.000
1.000,00
105.000
107.000
91.000
85.454,71
Erneuerung und Ersatzbeschaffungen in den IT-Räumen. Die Beschaffungen dienen zur Aufrechterhaltung des Unterrichts
und der Erfüllung des Bildungsauftrags.
81210
(neu)
114
Ausstattungsinvestitionen im Rahmen des Infrastrukturausbaus der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
998.000
2.082.000
2.082.000
2.082.000
—
1.308.000
1.308.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150
und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag).
An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung).
Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) das
Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem
Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen.
81279
114
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
125.000
125.000
125.000
125.147,79
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925.
Der Bedarf an investiven Beschaffungen an den zentralverwalteten Schulen ist anhaltend vorhanden, weil ansonsten die
Ausstattungen der Schulen mit der technischen Entwicklung in den unterschiedlichen Ausbildungszweigen nicht mehr Schritt
halten kann. Die Erhaltung einer modernen schulischen Ausbildung erfordert, dass diese an modernen, in der Wirtschaft
bereits eingesetzten Maschinen und Geräten sowie Ausstattungen erfolgt.
Die Schulen beantragen die Beschaffungen beim Schulträger, der über ihre Umsetzung gemeinsam mit der Schulaufsicht
entscheidet.
Epl. 10 - Seite 237
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
89140
(neu)
Fkt
114
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Zuschüsse an das SILB für Baumaßnahmen im Rahmen des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
1.000
1.000
—
1.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150
und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag).
An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung).
Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) das
Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem
Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen.
89150
(neu)
114
Zuschüsse an das SILB für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des
Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
1.000
1.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
1.000
1.000
—
1.000
1.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 1010, Titel 89361, Kapitel 1024, Titel 81210, 89140 und 89150
und Kapitel 2710, Titel 88310 – 88322 sind untereinander deckungsfähig (Investitionsprogramm Ganztag).
An den Ausgaben beteiligt sich der Bund (vgl. auch Zweckbindungsvermerk zu Titel 33401) (verbindliche Erläuterung).
Im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder“ stehen dem Land Berlin in 2022 Bundesmittel für Investitionen in Ausstattung, in Hygienemaßnahmen,
Planungsleistungen, Baumaßnahmen und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen für den weiteren Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Hinzu kommt ab 2022 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) das
Bundesprogramm zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Der Bundesanteil an den finanzierten Maßnahmen beträgt 70 %, der erforderliche Kofinanzierungsanteil des Landes Berlin wird dem
Innovationsförderfonds (2910/35907) entnommen.
Epl. 10 - Seite 238
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
89360
Fkt
129
Bezeichnung
Zuschuss an den 1. FC Union
Berlin
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.450.000
2.150.000
Ansatz
2021
3.500.000
Ist (Rest/R)
2020
—
Das Land Berlin beteiligt sich in Höhe von jeweils 8.800.000 € an den Baukosten für den Bauabschnitt A und B des Nachwuchsleistungszentrums 1. FC Union Berlin.
Der Bauabschnitt A umfasst das Gelände am Bruno-Bürgel-Weg 63, 12439 Berlin Treptow-Köpenick. Im Bauabschnitt A wird
ein Multifunktionsgebäude gebaut, das die Jugendgeschäftsstelle, Kabinenbereiche, ein Internat im Zusammenhang mit der
Flatow-Oberschule, sowie Medizin- und Physiotherapieräume beinhalten wird. Des Weiteren werden Trainingsanlagen realisiert werden. Diese umfassen 2 Naturrasenplätze, 2 Kunstrasenplätze sowie weitere ausbildungsspezifische Trainingsanlagen. Zu diesen Trainingsanlagen gehören technische Ausstattungen wie Beregnungs- und Beleuchtungsanlagen und Bodenheizungen.
Für den Bauabschnitt A liegen geprüfte Bauplanungsunterlagen (BPU) vom 31.03.2020 mit Gesamtkosten über 18.110.000
€ vor. Hinzu treten 1.769.206 € für die Schadstoffsanierung. Die Finanzierung der Gesamtkosten für den Bauabschnitt A stellt
sich wie folgt dar:
Gesamtkosten BPU
18.110.000 €
Schadstoffsanierung
1.769.206 €
Summe
19.879.206 €
Schadstoffsanierung aus dem
Bezirkshaushaltsplan
1.769.206 €
BPU aus Landeszuschuss
7.030.794 €
BPU aus Bundesmitteln
4.500.000 €
BPU Eigenanteil 1. FC Union Berlin 6.579.206 €
Summe
19.879.206 €
In einem weiteren Bauabschnitt B sollen ein Stadion, eine Sporthalle und eine sportbetonte Kindertagesstätte entstehen. Das
Stadion soll als Austragungsort für die Punktspiele im Amateur- und Frauenfußballbereich dienen.
Von den veranschlagten Ausgaben dürfen in 2022 1.450.000 € und in 2023 2.150.000 € nur geleistet werden, soweit entsprechende Einnahmen vom Bund eingegangen sind, vgl. Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zum Titel 33190 (verbindliche Erläuterung).
91920
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000
1.000
1.000
—
91921
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
—
91922
850
Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz
(Sachausgaben)
1.000
1.000
1.000
37.661,52
87.028.800
27,9 %
89.137.500
2,4 %
68.058.200
77.562.248,44
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Epl. 10 - Seite 239
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1024
111186
211299
311347
351389
411462
511549
611699
811899
911989
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen
Besondere Finanzierungseinnahmen
Gesamteinnahmen
838.000
840.000
632.000
793.772,88
5.000
5.000
8.000
55.235,00
2.150.000
3.609.000
—
—
3.000
3.000
3.000
219.046,38
2.996.000
4.457.000
643.000
1.068.054,26
Personalausgaben
47.272.600
47.725.300
32.020.000
44.953.812,36
Sächliche Verwaltungsausgaben
32.609.200
32.367.200
28.705.200
28.100.835,28
4.464.000
4.576.000
3.614.000
4.259.336,78
2.680.000
4.466.000
3.716.000
210.602,50
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Besondere Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
3.000
3.000
3.000
37.661,52
87.028.800
89.137.500
68.058.200
77.562.248,44
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-84.032.800
-84.680.500
-67.415.200
-76.494.194,18
Epl. 10 - Seite 240
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung V für Aufgaben der obersten
Landesjugendbehörde und des Landesjugendamtes (Familienförderung und frühkindlichen Bildung) wie auch für Zuschüsse
an soziale Einrichtungen im Bereich der Tagesbetreuung und zur Qualitätsentwicklung in Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms.
Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) werden die Ausgaben für die Finanzierung von Kindertagesstätten kommunaler und freier Träger in den Bezirkshaushalten veranschlagt.
Das Kapitel enthält auch die fachübergreifenden Einnahmen und Ausgaben des Kapitels 1041.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur
Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus
gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich.
B. Gender Budgeting
Um die Umsetzung der geschlechterrelevanten rechtlichen Vorgaben des Abgeordnetenhauses und des Senats (Drucksachen 15/190, 15/397, 15/1503, 15/415 und 15/601) zu fördern, hat der Landesjugendhilfeausschuss „Leitlinien zur Verankerung geschlechtsbewusster Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ verabschiedet.
Die Leitlinien formulieren grundlegende pädagogische und strukturelle Standards für eine geschlechtsbewusste Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat in einem „Jugend-Rundschreiben“ (Nr. 37/2006) den Geschäftsbereichen Jugend der Bezirksämter von Berlin die Umsetzung dieser „Leitlinien“ empfohlen. Die Standards sollen als
Anregungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung geschlechtergerechter Angebotsstrukturen für Mädchen und junge
Frauen sowie Jungen und jungen Männer dienen.
Des Weiteren hat die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „geschlechterdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und
Jungen in der Jugendhilfe“ im Auftrag des LJHA einen Bericht zum Stand der Entwicklung des Gender Budgeting in der
Berliner Jugendhilfe vorgelegt, in dem ausdrücklich erwähnt wird, dass Gender Budgeting nicht einfach eine Verteilung der
Haushaltsmittel von 50/50 bedeuten kann, sondern differenziert nach Handlungsfeldern und Zielgruppen zu betrachten ist.
Diesen Vorstellungen folgend, wird in den einzelnen Feldern der Jugendhilfe untersucht, wie die Mittel für Mädchen und
Jungen eingesetzt werden und ob diese Mittelverteilung so gewünscht und sinnvoll oder eventuell eine Umsteuerung notwendig ist. Ergeben sich aus der qualitativen Auswertung der Daten ggf. signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede
bei der Beteiligung der Geschlechter und der finanziellen Ressourcenverteilung, werden die Ergebnisse mit qualitativen Fragestellungen für Umsteuerungsentscheidungen verbunden. Hierdurch soll langfristig eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter und mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt
werden.
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
63621
68199
68356
68406
89360
Beiträge an die Unfallkasse
Unterstützungen und sonstige Geldleistungen aus Erbschaften
Landeszuschüsse für Beschäftigung
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Standardanpassungen in Einrichtungen des Fachvermögens der Abt. V und III
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
157
55
162
62
113
40
Relativer Anteil
74
26
72
38
74
26
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
In der Tabelle sind bis Ende 2019 noch die Beschäftigtendaten des ab 2020 vorhandenen neuen Kapitels 1042 enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Epl. 10 - Seite 241
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.106,92 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.313,85 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Entgeltfreie Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen
Objekt
1.
2.
Jugend-, Erholungs- und Projektstätte
Schmöckwitz,
Krimnitzer Weg 6, 12527 Berlin,
genutzt von einem freien Träger
Familien- und Jugenderholungsstätte
Kolberger Str. 13, 15754 Blossin,
genutzt von einem freien Träger
Grundstücksfläche
Nutzfläche
Im Gebäude
m²
m²
7.263
702
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
22.300
5.742
16.558
2.200
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
24.133
27.976
0
300
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
7.185
3.681
3.504
650
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei ****)
200.000
200.000
0
156
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
31.479
4.090
27.389
2.824
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
43.613
23.110
20.503
3.600
a)
entgeltfrei **) ***)
b)
c)
*)
54.196
55.986
0
750
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
7.962
4.602
3.360
2.047
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
20.682
16.744
3.938
Mindereinnahmen:
62.764
Mindereinnahmen:
3.
Jugend- und Familiencamp
Am Jägersberg 20, 17419 Ahlbeck,
genutzt von einem freien Träger
2.732
Mindereinnahmen:
4.
Wohnwagen Stellplatz Drei Linden
Potsdamer Chaussee 61, 14109 Berlin
genutzt von einem freien Träger
17.500
Mindereinnahmen:
5.
Sport- und Jugendfreizeitstätte
Frankfurter Allee 276, 10317 Berlin,
genutzt von einem freien Träger
514
Mindereinnahmen:
6.
7.
8.
Bildungs- und Erholungsstätte der Berliner
Jugend,
An der Dubrow 21, 15752 Prieros,
genutzt von einem freien Träger
Jugendbildungsstätte Kurt-Löwenstein
(Werftpfuhl)
Freienwalder Chaussee 8-10,
16356 Werneuchen
genutzt von diversen freien Trägern
Jugendherberge „Liepnitzsee“,
Wandlitzer Str. 6, 16359 Lanke-Ützdorf
genutzt von einem freien Träger
32.641
Mindereinnahmen:
67.736
Mindereinnahmen:
4.966
Mindereinnahmen:
9.
Jugendherberge Bad Saarow/Pieskow,
Dorfstr. 20, 15526 Bad Saarow-Pieskow
genutzt von einem freien Träger
14.586
Mindereinnahmen:
Epl. 10 - Seite 242
Jahresmiete
a) vereinbart
b) ortsüblich
(ggf. geschätzt)
c) Instandhaltungspauschale
€
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung -
Objekt
10. Freizeit- und Erholungszentrum in der
Wuhlheide, An der Wuhlheide
169/171/173/189/195/205 und Str.
zum FEZ 2,
12459 Berlin,
genutzt durch diverse freie Träger
11. Jugendkulturzentrum »Die Pumpe«,
Lützowstr. 42, 10785 Berlin,
genutzt von einem freien Träger
12. Jugendherberge Berlin, Kluckstr. 3,
10785 Berlin
genutzt von einem freien Träger
Grundstücksfläche
Nutzfläche
Im Gebäude
m²
m²
227.212
20.000
a)
b)
entgeltfrei **)
454.424
*)
454.424
800
a)
b)
*)
entgeltfrei**)
96.800
96.800
4635
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei**)
68.720
46.350
22.370
782
a)
b)
entgeltfrei **)
3.990
3.990
350
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
375
3.500
0
Mindereinnahmen:
3.648
Mindereinnahmen:
7.486
Mindereinnahmen
13. Jugendtanzcafé, Ahornstr. 15a, 12163 Berlin
genutzt vom BA Steglitz/Zehlendorf
532
Jahresmiete
a) vereinbart
b) ortsüblich
(ggf. geschätzt)
c) Instandhaltungspauschale
€
Mindereinnahmen
14. Klein Wall, 15537 Grünheide
genutzt von einem freien Träger
25.413
Wasser 155
Mindereinnahmen:
15. Kita „Haus der Generationen“
MehrgenerationenKita
Paul-Junius-Straße 64A u. 65B, 10367 Berlin
genutzt von einem freien Träger
6755
2493
Mindereinnahmen:
16. Möllendorfstr. 68, 10367 Berlin
genutzt von einem freien Träger
4218
820
a)
b)
c)
*)
entgeltfrei **)
51.503
74.250
0
12.013
a)
entgeltfrei **)
b)
c)
*)
150.000
250.000
0
Mindereinnahmen:
17. Jugendherberge Ostkreuz, und Jugendtheater Stahl
Marktstr. 9-12, 10317 Berlin
genutzt von freien Trägern
12.229
Mindereinnahmen:
Summe der Mindereinnahmen
a) teilweise entgeltfrei
13.824 **)
b)
51.503
c)
74.250
*)
0
699.186
*) Der Nutzer ist stattdessen eigentümerähnlich gestellt, d. h. zum Beispiel verpflichtet für sämtliche Instandhaltungs- und
Instandsetzungskosten aufzukommen, die üblicherweise vom Vermieter getragen werden; sie übersteigen z. T. die ortsübliche Miete.
**) Vorstehende Grundstücke sind Trägern der freien Jugendhilfe unter Beachtung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 3
AG KJHG und der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften zur entgeltfreien Überlassung von Räumen nach § 47 Abs. 3
AG KJHG (AV-R) unter Wert zur Nutzung zu überlassen.
***) Die Mieteinnahmen müssen zur Gebäudeinstandsetzung eingesetzt werden, da die Häuser einen großen Instandhaltungsrückstau haben.
****) Die Überlassung erfolgt entgeltfrei auf der Grundlage des Artikel 4 des Minderheitenschutzabkommens zur Förderung
nationalen Minderheiten
Epl. 10 - Seite 243
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11105
011
Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung
330.000
330.000
300.000
338.274,00
Gebühreneinnahmen nach der Verwaltungsgebührenordnung für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 21 a),
bb) UStG für die Erteilung der staatlichen Anerkennung, Zweitschriften und Bescheinigungen in den sozialpädagogischen
Berufen.
11153
290
Gebühren nach Bundesrecht
10.000
10.000
20.000
8.400,00
Einnahmen nach der Gebührenordnung für Eignungsprüfungen im Rahmen des Adoptionsvermittlungsverfahrens für das
Ausland.
Weniger in Anpassung an das Ist.
11901
011
Veröffentlichungen
1.000
1.000
1.000
—
1.800.000
350.000
336.507,28
Entgelt für die Weitergabe des Kindertagesstättenverzeichnisses.
11921
290
Rückzahlungen von Zuwendungen
1.800.000
Rückzahlungen von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen.
Mehr in Anpassung an das IST.
11979
011
Verschiedene Einnahmen
12401
261
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
1.000
1.000
1.000
4.688,52
453.000
453.000
453.000
31.844,12
Einnahmen aus der Überlassung zur Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen unter Wert
1.
2.
Mutter/Kind/Heim“, Windwallstr. 8, 12527 Berlin (genutzt durch eine Stiftung)
(12.280 €).............................................................................................................
Kita „Haus der Generationen“ MehrgenerationenKita Paul-Junius-Straße 64A u.
65B, 10367 Berlin (genutzt von einem freien Träger) (13.824 €) ...........................
12.280 €
13.824 €
26.104 €
rd. 26.100 €
Weitere Einnahmen werden erwartet für die Vermietung der UMA-Gebäude (426.900,- €).
12404
262
Erbbauzinsen
22.900
22.900
22.900
22.817,88
Erbbauzinsen von einem freien Träger für die Nutzung von Teilflächen der Grundstücke Muskauer Str. 33/34.
16210
812
Zinsen
1.000
1.000
1.000
—
Insbesondere Zinsleistungen von karitativen Verbänden für die in den Jahren 1956 bis 1960 für Baumaßnahmen und Beschaffungen gewährten Darlehen für die Errichtung von Heimplätzen.
23190
263
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für konsumtive Zwecke
23391
270
Kommunale Kostenerstattung für
Kinder anderer Bundesländer in
Berliner Tageseinrichtungen
—
—
—
0,48
70.000
70.000
50.000
70.981,13
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 67191.
Einnahmen für die Unterbringung von Brandenburger Kindern in Berliner Sonderkindertagesstätten.
Mehr in Anpassung an das IST.
Epl. 10 - Seite 244
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
28290
Fkt
290
Bezeichnung
Ansatz
2022
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
Beträge in EURO
Ansatz
2023
119.000
Ansatz
2021
119.000
Ist (Rest/R)
2020
153.000
254.281,88
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei den Titeln 42790, 42890, 51190 und
54690.
Zuwendungen werden erwartet für das Landesprogramm „Kitas bewegen, für die gute gesunde Kita“, sowie aus Rückflüssen
von Zuschüssen aus der Lotterie „PS Sparen und Gewinnen“.
Weniger wegen Beendigung des Bundesprogramms „Kindertagespflege“.
29899
290
Erbschaften für konsumtive Zwecke
1.000
1.000
1.000
518.145,56
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68199.
Einnahmen aus letztwilligen Verfügungen oder aus der Vollziehung erbrechtlicher Auflagen zugunsten Berlins.
33493
270
Zuweisungen für Investitionen von
Sondervermögen des Bundes zum
Ausbau der Kinderbetreuung
24.369.000
1.000
24.431.000
29.271,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 89393.
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 stehen Berlin für die Förderjahre 2020
bis 2021 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 48.860.661 € zur Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung
fälliger Zahlungen abgerufen werden.
33494
270
Zuweisungen für Investitionen aus
dem Bundesprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
1.000
1.000
1.000
15.547.564,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 89394.
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen Berlin für die Schaffung zusätzlicher Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Bundesmittel in Höhe von insgesamt 54.933.698 € zur
Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung fälliger Zahlungen abgerufen werden.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
27.178.900
5,4 %
2.810.900
-89,7 %
25.784.900
17.162.775,85
5.100
5.100
7.800
5.040,00
Ausgaben
41201
011
Aufwendungen für ehrenamtlich
Tätige
Entschädigung der Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses und dessen Unterausschüsse nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen.
Weniger wegen Anpassung an den Bedarf.
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
3.347.000
3.589.000
2.975.000
2.650.926,10
42701
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
26.800
26.800
26.800
34.895,28
58,6 TEUR werden künftig bei 1042/42701 nachgewiesen.
Ausgaben für die Familienpolitik (1 T€) sowie für die Gewinnung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung (25.710 €).
Epl. 10 - Seite 245
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
42790
Fkt
290
Bezeichnung
Ansatz
2022
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
101.000
101.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
88.600,15
R 203.184,89
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Mittel für Honorare.
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
7.454.000
7.667.000
5.491.000
6.137.999,43
42811
011
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
35.700
36.100
616.000
207.203,73
Die 5 Beschäftigungspositionen, die entsprechend der Befristung der Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz mit Ablauf des
31.12.2022 wegfallen, werden im Wege der Deckungsfähigkeit aus dem Titel 68635 finanziert (s.h. entsprechender Deckungsvermerk beim abgebenden Titel).
42890
263
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
65.000
69.440,13
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
198.000
204.000
135.000
186.033,40
51101
011
Geschäftsbedarf
189.000
1.000
1.000
980,80
Ausgaben u.a. für Fachbücher und Gesetzestexte.
Mehr in 2022 für persönlichen Schutzbedarf zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes in Form von FFP2-Masken und medizinischen Masken für Kitas und stationäre Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen.
51140
011
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
1.000
1.000
1.000
—
1.000
1.000
13.000
—
R 6.092,04
Insbesondere für die Ausstattung der Jugendhilfeplanung.
51190
290
Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Geschäftsbedarf
51426
(neu)
270
Verbrauchsmittel für medizinische
Zwecke
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
3.150.000
Für 2022
3.150.000
1.000
Für 2023
Ab 2024
Bereitstellung von Schnelltests für Kinder in Kitas und Jugendhilfeeinrichtungen zur Bekämpfung der Pandemie und zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes.
Epl. 10 - Seite 246
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
51701
Fkt
011
Bezeichnung
Bewirtschaftungsausgaben
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
757.000
756.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
856.000
208.847,37
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
—
2.468.000
756.000
856.000
856.000
Für 2022
500.000
—
—
Für 2023
500.000
Ab 2024
Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben und stationäre
Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
51715
290
Betriebs- und Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
40.000
42.000
—
72.000
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Weniger in Anpassung an den Bedarf.
51801
011
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
1.078.000
1.078.000
1.078.000
160.261,43
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
3.258.000
1.078.000
1.085.000
1.095.000
Für 2022
1.082.000
—
—
—
Für 2023
1.082.000
Ab 2024
Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben und stationäre
Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
51820
290
Mietausgaben für die Nettokaltmiete aufgrund vertraglicher Verpflichtungen aus dem Facility Management
60.000
60.000
120.000
—
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungsfähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.
Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der stationären Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
Epl. 10 - Seite 247
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
51925
Fkt
290
Bezeichnung
Nutzerspezifische Nebenkosten im
Rahmen des Facility Managements
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
135.000
135.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
—
410.000
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
675.000
135.000
270.000
270.000
Für 2022
35.000
—
—
—
Für 2023
35.000
Ab 2024
Bedarfsgerechter Ausbau der Anzahl der Plätze für junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben und stationäre
Clearingplätze für junge unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Weniger in Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
52501
011
Aus- und Fortbildung
2.100
2.100
2.100
2.529,00
245.000
233.600,34
Ausgaben für Mitarbeiter/innen für die Teilnahme an Fachtagungen/Veranstaltungen.
52514
270
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung nach PISA
230.000
225.000
Veröffentlichungen, die im Rahmen der verbindlichen Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und der gleichfalls verbindlichen Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch fortlaufend den Kindern und Eltern zur Verfügung gestellt werden müssen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Sprachlerntagebücher (170.000 €) ................................................................................
Kurzinformation zum Bildungsprogramm (25.000 €) .....................................................
Nachdruck des Bildungsprogramms (10.000 €) ............................................................
Entwicklung und Erprobung von Beobachtungsinstrumenten und Dokumentationsformen (10.000 €) ..............................................................................................................
Materialien zur Sprachstandsfeststellung (15.000 €).....................................................
Materialien zur Zertifizierung der Europakitas (5.000 €). ...............................................
Anpassung des Bildungsprogramms an das System Kindertagespflege (10.000 €) .....
Gesamt
2022
155.000 €
25.000 €
10.000 €
2023
150.000 €
25.000 €
10.000 €
10.000 €
15.000 €
5.000 €
10.000 €
230.000 €
10.000 €
15.000 €
5.000 €
10.000 €
225.000 €
Zu 1. Weniger in Anpassung an den Bedarf.
52703
011
Dienstreisen
4.000
Aufwendungen für dienstlich notwendige Reisen.
Weniger in Anpassung an das Ist.
Epl. 10 - Seite 248
4.000
4.700
253,06
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
54010
Fkt
270
Bezeichnung
Dienstleistungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
2.652.000
Ansatz
2021
2.419.000
Ist (Rest/R)
2020
2.396.000
2.242.215,36
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist gesperrt.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
17.274.000
2.274.000
5.000.000
10.000.000
Für 2022
1.491.000
16.696.000
6.696.000
10.000.000
Für 2023
992.000
1. Dienstleistungen im Rahmen des Kita-Ausbaus (501.000 €) ..............................
2. Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für Kindertagesstätten, fortlaufende
wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Bildungsprogramms durch ein Qualitätsinstitut, Folgeprojekte aus Evaluationsergebnissen
zur Nachsteuerung sowie Neuentwicklung eines Evaluationskonzeptes für die
Kindertagespflege (700.000 €) ............................................................................
3. Flexibilisierung Kindertagesbetreuung (578.000 €) .............................................
4. Qualifizierungskurse Kindertagespflegepersonen (199.000 €) ............................
5. Erstellung Jugendhilfemonitoring (105.000 €) .....................................................
6. Schulversuch Geflüchteter in die Erzieher/-innenausbildung (313.000 €) ...........
7. Dienstleistung im Rahmen „Zeit für Anleitung“ (0 €) ............................................
8. Umsetzung temporäre Familienhilfen Dienstleister/IT Fachverfahren (0 €) .........
9. Erzieherinnen- und Erzieherausbildung „Wortlaut“ (0 €) ......................................
Gesamt
Ab 2024
2022
1.000 €
2023
1.000 €
630.000 €
578.000 €
249.000 €
0€
170.000 €
136.000 €
828.000 €
60.000 €
2.652.000 €
1.290.000 €
578.000 €
249.000 €
0€
80.000 €
71.000 €
0
150.000 €
2.419.000 €
Zu 1. Finanzierung der Regiestelle für das Landesprogramm Kitaausbau (siehe Deckungsvermerk bei 1040/89370).
Zu 2. Anpassung an den tatsächlichen Bedarf für die fachliche und systematische Unterstützung, Begleitung sowie Evaluation
der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung der Berliner Kitas auf Basis des Berliner Bildungsprogramms. Ab 2023 zusätzlich
systematisierte Stärkung der Fachberatung, Unterstützung bei der Arbeit in multiprofessionellen Teams sowie Entwicklung
und Implementierung von Verfahren und Instrumenten zur individuellen Einschätzung und Förderung der kindlichen Entwicklung.
Zu 4. Mehr wegen Wegfall des Bundesprogramms ProKindertagespflege ab dem Jahr 2022.
Zu 5. Weniger wegen Wegfall der Maßnahme.
Zu 6. Weniger wegen Anpassung an den Bedarf, der letzte Ausbildungsdurchgang schließt im I. Quartal 2023 die Ausbildung
ab.
Zu 7. Mehr wegen der Kosten für den Dienstleister „Zeit für Anleitung“.
Zu 8. Mehr wegen der Umsetzung der temporären Familienhilfen (siehe auch bei 1040 Titel 67101).
Zu 9. Mehr wegen Wortlaut Sprachwerkstatt UG für Fachkräftegewinnung für frühpädagogische Berufsfelder in Kita.
54034
011
Leistungen der Selbstversicherung
1.000
1.000
1.000
—
8.200
367,41
Leistungen der Selbstversicherung nach den Haftpflicht- und den Eigenschädengrundsätzen.
54053
011
Veranstaltungen
8.000
8.000
3.000,0 EUR wurden bislang bei 1042/54053 nachgewiesen.
Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Aufgaben der Abt. V, insbesondere zur Tagesbetreuung.
Weniger in Anpassung an das Ist.
54079
011
Verschiedene Ausgaben
1.000
Weniger wegen Anpassung an das Ist.
Epl. 10 - Seite 249
1.000
1.700
—
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
54690
Fkt
290
Bezeichnung
Ansatz
2022
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
16.000
16.000
Ansatz
2021
74.000
Ist (Rest/R)
2020
81.147,56
R 90.112,01
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Zuschüsse aus Rückflüssen der Lotterie „PS Sparen und Gewinnen“ und aus dem Landesprogramm „Kitas bewegen für die
gute und gesunde Kita“.
63201
011
Ersatz von Verwaltungsausgaben
an Länder
18.000
18.000
18.000
23.552,69
4.051.000
4.086.102,49
Ausgaben Fachkräfteportal (5 T€) sowie für das Deutsche Jugendinstitut (DJI) (13 T€).
63621
270
Beiträge an die Unfallkasse
3.795.000
3.880.000
Versicherungsbeiträge für Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten freier Träger und in Tagespflege an die Unfallkasse Berlin.
Es handelt sich um eine Pflichtleistung, wonach die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nach der Satzung der
Unfallkasse zur Zahlung verpflichtet ist.
Weniger in Anpassung an das IST.
Angaben zum Gender Budget:
Kita
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2018
W
78.072
48,99 %
1.668
M
81.304
51,01 %
1.737
2019
W
79.960
49,05 %
1.774
M
83.065
50,95 %
1.843
2020
W
80.372
48,91 %
1.879
M
83.968
51,09 %
1.962
Kindertagespflege
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2018
W
2.763
49,45 %
52
M
2.940
51,55 %
54
2019
W
2.708
47,88 %
59
M
2.948
52,12 %
64
2020
W
2.549
47,93 %
58
M
2.769
52,07 %
64
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
67101
1.
2.
3.
4.
5.
262
Ersatz von Ausgaben
Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Keine Steuerung möglich
31.345.000
12.128.000
Beiträge für Grundstücke des Fachvermögens (20.000 €) ...............................
Landeselternausschuss Berliner städtischer Kindertagesstätten (1.600 €) ......
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas (Erzieher/innen) (11.360.400 €)
Leistungen Rechts- und Steuerberatung Kindertagespflege (30.000 €) ...........
Leistungen im Rahmen der temporären Familienhilfe (0 €) ..............................
Gesamt
Zu 3. Mehr wegen Anstieg der berufsbegleitenden Ausbildung.
Zu 4. Weniger wegen Leistungseinstellung.
Zu 5. Finanzielle Hilfen für Familien im Rahmen der temporären Familienhilfe.
Epl. 10 - Seite 250
11.412.000
2022
20.000 €
1.600 €
12.123.400 €
0
19.200.000 €
31.345.000 €
14.493.162,28
2023
20.000 €
1.600 €
12.106.400 €
0
0€
12.128.000 €
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
67109
Fkt
270
Bezeichnung
Ansatz
2022
Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen für Kinder nach dem
Kindertagesförderungsgesetz
Beträge in EURO
Ansatz
2023
2.929.000
Ansatz
2021
2.953.000
Ist (Rest/R)
2020
5.312.000
3.354.322,02
Ausgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kita-Altverfahrens (Zuwendungsprüfung) sowie Leistungen an Tageseinrichtungen für behinderte Kinder in heilpädagogischen Gruppen in freier Trägerschaft.
Weniger wegen Teilfinanzierung der Qualitätsverbesserungen ab 2019 und des geplanten Platzausbaus aus den Bundesmitteln nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG – GuteKita-Gesetz) (siehe Deckungsvermerk 1040/68635).
2018
W
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
22
28 %
455
M
56
72 %
1.169
2019
W
21
28 %
911
56
72 %
2.343
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
Kinder und Jugendliche
Keine Steuerung erforderlich
67191
70.000
270
Erstattung von Kosten für Kinder
anderer Bundesländer in Berliner
Tageseinrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen
2020
W
M
70.000
22
28 %
1.264
50.000
M
56
72 %
3.251
70.981,13
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23391. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Ausgaben für die Unterbringung von Brandenburger Kindern in Berliner Sonderkindertagesstätten.
Mehr in Anpassung an das Ist.
68170
259
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Kitaausflüge
156.000
156.000
259.000
47.717,09
Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Kitaausflüge) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und 29 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz).
Weniger in Anpassung an das IST.
68174
290
Leistungen außerhalb der Sozialhilfe
1.000
1.000
1.000
—
7.280.000
6.900.000
4.892.071,77
Sonderaufwendungen im Rahmen der Adoptionsvermittlung.
Angaben zum Gender Budget:
Geschlechtssensitive Daten schwanken, da hier Einzelfälle vorliegen.
68181
259
Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mittagsverpflegung Kita
7.280.000
Die Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT – Mittagsverpflegung) beruhen auf Bundesrecht (§§ 28 und
29 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes, §§ 34 und 34 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und § 3 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz).
Mehr im Zusammenhang mit dem „Starke-Familien Gesetz –StaFamG“.
Epl. 10 - Seite 251
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
68199
Fkt
290
Bezeichnung
Ansatz
2022
Unterstützungen und sonstige
Geldleistungen aus Erbschaften
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
1.000
Ansatz
2021
1.000
Ist (Rest/R)
2020
5.210,00
R 636.228,68
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 29899. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Angaben zum Genderbudget:
Absolut
Relativ
Ressourcen
(in Tsd. €)
2018
W
1
100 %
1
2019
M
0
0%
0
W
0
0%
0
Zielgruppe
Zielsetzung
253
M
3
50 %
2,6
Kinder und Jugendliche (Mündel)
Unterstützungen von Kindern und Jugendlichen entsprechend des Testamentswillens
Keine Steuerung möglich
Steuerungsmaßnahmen
68356
2020
W
3
50 %
2,6
M
4
100 %
10
Landeszuschüsse für Beschäftigung
15.000
15.000
15.000
15.000,00
Zur unterstützenden Pflege/Instandhaltung des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums in der Wuhlheide wird Beschäftigungsförderung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik fortgeführt.
Es handelt sich hier um Sachkostenzuschüsse zur Ergänzung von Beschäftigungsmaßnahmen zur Förderung von Arbeitsverhältnissen.
Angaben zum Gender Budget:
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
2018
W
3
15 %
2
2019
W
3
15 %
2
M
22
85 %
13
M
22
85 %
13
Beschäftigte
Keine Steuerung erforderlich
Es handelt sich um körperlich schwere Arbeit in der Bauunterhaltung.
Epl. 10 - Seite 252
2020
W
3
15 %
2
M
17
85 %
13
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
68406
Fkt
290
Bezeichnung
Ansatz
2022
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Beträge in EURO
Ansatz
2023
15.097.000
Ansatz
2021
15.642.000
13.529.000
2022
1
2.
3.
4.
Zuschüsse an Kinder- und Jugendambulanzen zur therapeutischen Versorgung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen (13.283.700 €) ....................................
Fachstelle Care-Management (245.000 €) ...........................................................
Versorgungskoordination Kinder und Jugendliche (VKKiJu) für Familien mit
pflegebedürftigen, versorgungsintensiven Kindern und Jugendlichen (0 €) ..........
Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ........................................................
Gesamt
rd.
Ist (Rest/R)
2020
13.417.739,00
2023
13.783.700 €
290.000 €
14.283.700 €
335.000 €
800.000 €
223.000 €
15.096.700 €
15.097.000 €
800.000 €
223.000 €
15.641.700 €
15.642.000 €
Zu 1. Mehr wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf sowie quantitative und qualitative Weiterentwicklung der mobilen
Therapien (Frühförderung) auch unter Berücksichtigung der Pandemieauswirkungen.
Zu 2. Mehr wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
Zu 3. Mehr wegen Umsetzung von Mitteln von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Zu 4. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Angaben zum Gender Budget:
2018
W
Teilansatz 1
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2.818
31,5 %
3.961
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
68407
270
M
6.129
68,5 %
8.614
2019
W
M
2020
W
M
2.966
31,5%
3.997
6.450
68,5%
8.692
2.683
31,5%
4.127
5.835
68,5%
8.975
Kinder und Jugendliche
Keine Steuerung erforderlich
Zuschüsse im Rahmen des KitaAusbauprogramms
4.501.000
4.661.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
3.000.000
3.000.000
—
3.000.000
500.000
497.502,36
3.000.000
Konsumtive Zuschüsse an Träger zur Schaffung vorschulischer Betreuungsplätze (z. B. Starthilfemaßnahmen siehe Deckungsvermerk bei 1040 Titel 89370) sowie für Sanierungsmaßnahmen in Kita-Einrichtungen in freier Trägerschaft sowie für
Kita-Eigenbetriebe.
Mehr wegen zusätzlicher Mittel für Kita-Sanierungen.
Epl. 10 - Seite 253
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
68436
Fkt
270
Bezeichnung
Zuschüsse zur Verbesserung der
Betreuung in Kindertagesstätten
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
3.751.000
3.251.000
Ansatz
2021
3.268.000
Ist (Rest/R)
2020
3.519.870,24
Der Teilansatz 6 ist bestimmt zur Finanzierung modellhafter Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze, u.a. im Bereich
der sprachlichen Förderung und Kitasozialarbeit (verbindliche Erläuterung).
1. Ausweitung der Qualifizierung der naturwissenschaftlich-technischen Bildungsarbeit der Kindertagesstätten“ (90.030 €) ............................................................
2. Landesprogramm „Kitas bewegen, für die gute gesunde Kita“ (309.750 €) .........
3. Zuschüsse an das KinderKünsteZentrum und das TUKI - Theater und Kita der
JugendKulturService gGbmH (350.520 €) ...........................................................
4. Masterplan Integration und Sicherheit - Kita-Angebote für Geflüchtete:
Sprungbrettangebote, Modellkitas, Sprachmittler (1.667.630 €) ..........................
5. Gesamtstädtisches Angebot zur Unterstützung der Kitas in der Umsetzung des
Berliner Bildungsprogramms (BBP) in den Bildungsbereichen MINT und Digitalisierung (850.000 €) .............................................................................................
6. Modellhafte Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze (0 €) .......................
Gesamt
rd.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Zu 6.
68579
2022
2023
90.030 €
309.750 €
90.030 €
309.750 €
400.520 €
400.520 €
1.000.000 €
550.000 €
1.650.000 €
300.000 €
3.750.300 €
3.751.000 €
1.600.000 €
300.000 €
3.250.300 €
3.251.000 €
Mehr wegen Anpassung der beiden Projekte an den tatsächlichen Bedarf.
Weniger wegen Schwerpunkt auf Betreuung der Kinder im Regelsystem der Kindertagesbetreuung.
Mehr wegen Zusammenlegung des Projekts DigiLab (Anteil Bildung bisher bei 1010 Titel 68617).
Mehr wegen modellhafter Erprobung innovativer pädagogischer Ansätze (siehe auch verbindliche Erläuterung).
011
Mitgliedsbeiträge
13.400
13.400
13.400
9.183,00
Ausgaben für die Arbeitsgemeinschaft von Einrichtungen für Familienbildung (260 €) sowie für Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (13.140 €).
Als Ausnahme der Bruttoveranschlagung werden die finanziellen Beteiligungen der Bezirke für den Beitrag an das Deutsche
Institut für Jugendhilfe und Familienrecht bei dem Titel 68579 vereinnahmt (19.585,- €).
68635
270
Zuschüsse nach dem Qualitätsentwicklungsgesetz Kindertagesbetreuung
68.665.000
37.152.000
39.838.000
4.543.764,56
Sperrvermerk: Die Ausgaben im 2. Planjahr sind gesperrt.
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Kapitel 1040 Titel 42701,
42811, 54010, 67109 und 68406 sowie ggü. Kapitel 1000 Titel 51185, 81240, 81243 und 81244.
Die im Rahmen des „Gesetz(es) zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiQuTG)
zur Verfügung gestellten Bundesmittel werden unter anderem für Maßnahmen zur Unterstützung des Quereinstiegs in das
Berufsfeld der Kindertagesbetreuung, zur Stärkung von Kitaleitungen, zur Sicherung von Fachkräften in sozial belasteten
Regionen bzw. Einrichtungen, zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege und zur Unterstützung inklusiver Betreuung, Bildung und Erziehung eingesetzt. Die Ausgaben einzelner Maßnahmen laufen über die Bezirkshaushalte (z.B. Qualitätsverbesserungen in Kitas - Leitungsschlüssel – und der Tagespflege).
Mehr, weil der Ansatz 2022 die in den Vorjahren nicht verausgabten Bundesmittel zusätzlich berücksichtigt (Nachholeffekt,
um die Bundesmittel 2019-2022 vollständig zu belegen). Der Ansatz 2023 stellt unter Berücksichtigung der Maßnahmen, die
über die Bezirkshaushalte verausgabt werden, Mittel in Erwartung der Fortführung des Bundesprogramms in gleichbleibender
Höhe wie in den Jahren 2021/22 zur Verfügung.
Epl. 10 - Seite 254
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
89360
Fkt
290
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Standardanpassungen in Einrichtungen des Fachvermögens der
Abt. Jugend
345.000
350.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
300.000
300.000
—
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
340.000
195.520,00
Standardanpassungen sind insbesondere im Kinder-, Jugend- und Familienzentrum Wuhlheide (FEZ Berlin) und in anderen
Einrichtungen des Fachvermögens geplant. Dabei werden bestehende hygienische und umweltrechtliche Auflagen sowie
Anforderungen aus der Bauordnung Berlin, z. B. zum barrierefreien Bauen berücksichtigt.
Für die Grundstücke des Fachvermögens, u. a. Str. zum FEZ 2 und An der Wuhlheide, insbesondere auch im Kinder- und
Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gBmbH (KJfz-L-gBmbH) sind Standardanpassungen durchzuführen, u. a. Sanierung Chlorstation am Badesee, Sanierung BMX-Bahn etc. Darüber hinaus sind bauliche Unterhaltungsmittel für das Gebäude des Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) vorgesehen.
Mehr für bauliche Standardanpassungen bei Einrichtungen des Fachvermögens Jugend.
Angaben zum Gender Budget:
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2018
W
550.000
55 %
187
M
450.000
45 %
153
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
89361
(neu)
290
2019
W
550.000
55 %
187
M
450.000
45 %
153
2020
W
550.000
55 %
110
M
450.000
45 %
90
Junge Menschen
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung möglich
Sanierungskonzept Brunsbütteler
Damm und Jugendbildungsstätte
"Kurt Löwenstein"
300.000
Für klimagerechte Standardanpassungen und -unterhaltungen sind bei der Jugendbildungsstätte im Werftpfuhl bauliche Maßnahmen geplant.
89370
270
Zuschüsse für Investitionen an
Träger im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms
30.000.000
41.500.000
1.000
7.315.959,12
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 1. Planjahr ist in Höhe von 10.000.000,0 EUR gesperrt.
Sperrvermerk: Die Verpflichtungsermächtigung im 2. Planjahr ist in Höhe von 5.000.000,0 EUR gesperrt.
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei Kapitel 1040 Titel 54010 und
68407.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Davon fällig 2026
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
50.000.000
30.000.000
10.000.000
10.000.000
—
Für 2022
14.296.000
55.000.000
25.000.000
20.000.000
10.000.000
Für 2023
1.889.000
Ab 2024
Mit den Mitteln soll die Schaffung neuer vorschulischer Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege
gefördert werden. Die Mittel für ergänzende Starthilfemaßnahmen sowie für die Regiestelle des Landesprogramms werden
im Wege der Deckungsfähigkeit beim Titel 68407 bzw. 54010 zur Verfügung gestellt.
Epl. 10 - Seite 255
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Titel
89393
Fkt
270
Bezeichnung
Zuschüsse für Investitionen an
Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
24.369.000
1.000
Ansatz
2021
24.431.000
Ist (Rest/R)
2020
61.529,07
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 33493. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 stehen Berlin für die Förderjahre 2020
bis 2021 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 48.860.661 € zur Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung
fälliger Zahlungen abgerufen werden.
89394
270
Zuschüsse für Investitionen an
Träger zum Ausbau der Kindertagesbetreuung aus Bundesmitteln
1.000
1.000
1.000
15.521.240,25
R 26.323,75
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 33494. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden; die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ stehen Berlin für die Schaffung zusätzlicher Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Bundesmittel in Höhe von insgesamt 54.933.698 € zur
Verfügung. Die Mittel können beim Bund zur Begleichung fälliger Zahlungen abgerufen werden.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
211.846.100
70,1 %
145.754.500
-31,2 %
124.541.700
84.380.767,62
2.618.900
2.618.900
1.148.900
742.531,80
190.000
190.000
204.000
843.409,05
24.370.000
2.000
24.432.000
15.576.835,00
27.178.900
2.810.900
25.784.900
17.162.775,85
11.168.600
11.630.000
9.317.600
9.380.138,22
8.325.100
4.751.100
5.283.700
2.930.202,33
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
137.637.400
87.221.400
85.167.400
48.976.178,63
54.715.000
42.152.000
24.773.000
23.094.248,44
211.846.100
145.754.500
124.541.700
84.380.767,62
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-184.667.200
-142.943.600
-98.756.800
-67.217.991,77
Abschluss Kapitel 1040
111186
211299
311347
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Einn. aus Schuldenaufnahmen, aus
Zuweisungen u. Zuschüssen für Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 10 - Seite 256
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgergruppen
12
Personalkosten
24.282.614
23.395.817
+3,79
Kostenträger
62
Sachkosten
4.123.563
3.625.664
+13,73
Transferkosten
86.682.434
56.642.158
+53,04
Produkte
MGF
47
15
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
323.137
2.061.419
252.302
2.091.215
+28,08
-1,42
Projekte
0
Gemeinkosten
20.853.546
19.628.836
+6,24
Summe Verwaltungskosten
138.326.713
105.635.993
+30,95
Anzahl der
davon
Transfers
60.044.192
95.687.385
-37,25
Gesamtsumme
198.370.905
201.323.379
-1,47
Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm
Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere
Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der
damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes
für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA).
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005116
2020
25.474.964
3.607.034
29.081.998
Ministerielle Aufgaben und gesamtstädtische Steuerung im Rahmen der Berliner Jugendhilfe
2019
7.180.048
10.049.023
17.229.071
Die Kostensteigerung der Produktgruppe hängt mit der Kostenentwicklung der beiden nachfolgend aufgeführten Produkte
zusammen.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
75952
2020
9.394.149
171.359
9.565.508
Kindertagesbetreuung (Ministerielles Geschäftsfeld)
2019
2.898.735
0
2.898.735
Epl. 10 - Seite 257
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung 2020
2019
Menge: Ministerielles Geschäftsfeld
0
0
0,00
4,82
0,00
1,44
7.406.688,15
11.554.671,00
1.161.879,31
0,00
123,00
0,00
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Kindertagesbetreuung
Fachspezifische Informationen
Bei den Transferkosten in den Verwaltungskosten in 2020 handelt es sich überwiegend um die Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten in Kindertagesstätten (ca. 2,9 Mio. €
aus Kapitel 1040/ Titel 67101) sowie um Zahlungen von Corona Leistungsprämien in Kindertagesstätten (ca. 3,1 Mio. € aus
Kapitel 2710, Titel 68406).
Ist-Erträge 2020: solidarischer Finanzierungsbeitrag der Kitaträger auf der Grundlage der Anpassung der Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) im Zusammenhang mit der CoronaPandemie.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
75953
2020
12.867.823
3.435.675
16.303.498
Sozialpädagogische Berufe und Fachkräfte (Ministerielles Geschäftsfeld)
2019
1.288.904
10.049.023
11.337.927
2020
2019
Menge: Ministerielles Geschäftsfeld
0
0
0,00
8,22
0,00
5,63
11.563.001,01
338.274,00
0,00
328.264,50
2,63
25,47
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Maßnahmen, die die kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Qualifikation der Fachkräfte in den sozialpädagogischen Berufen auf Basis landesweiter, nationaler und internationaler Standards und Erfordernisse sicherstellten.
Fachspezifische Informationen
Die dafür zu konzipierenden Maßnahmen orientieren sich am Fachkräftebedarf in den verschiedenen Feldern der Kinder- und
Jugendhilfe und setzen bedarfsentsprechende Schwerpunkte.
Bei den Transferkosten in den Verwaltungskosten sowie den Transfers in 2020 handelt es sich um Ausgaben zur Sicherung
des Fachkräftebedarfs in den Kindertagesstätten (Kompensationsmittel Zeit für Anleitung). Insgesamt waren im Haushalt
2020 mehr Mittel für die berufsbegleitende Ausbildung vorgesehen. Durch Verlagerung von Ausgaben vom Titel 68635 in
2019 zum Titel 67101 in 2020 und der damit verbundenen Änderung der Kostenart hat sich eine Verschiebung von Transfers
zu Transferkosten ergeben.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005121
2020
2.972.461
0
2.972.461
Operative Aufgaben im Rahmen von Einrichtungsaufsichten
2019
2.622.029
0
2.622.029
Epl. 10 - Seite 258
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung -
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77143
2020
2.081.994
0
2.081.994
Aufsicht / Beratung / Förderung von Trägern von
Tageseinrichtungen für Kinder
2019
1.855.617
0
1.855.617
2020
Menge: Anzahl aller genehmigten Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Berlin
Kosten je ME in €
2019
186.009
182.092
11,19
10,19
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
1,05
0,00
0,92
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
0,00
0,00
Bearbeitung aller Angelegenheiten im Rahmen einer Betriebserlaubnis für Tageseinrichtungen für Kinder / Beratungsleistungen für Träger von Tageseinrichtungen und im Rahmen der Tagespflege
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005122
2020
22.803.396
83.760
22.887.157
Operative Aufgaben im Rahmen von Trägerverträgen und Finanzierung
2019
21.223.769
125.848
21.349.617
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77145
2020
4.241.417
0
4.241.417
Finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen (LIGA, Eltern-Initiativ-Kitas, Eltern-Kind-Gruppen)
2019
3.796.186
0
3.796.186
2020
Menge: Anzahl der belegten Plätze
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
164.425
25,80
162.812
23,32
2,14
4.084.902,49
1,89
3.602.060,58
0,00
0,00
0,00
0,00
Finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen bei freien Trägern
Fachspezifische Informationen
Bei den Transferkosten handelt es sich um die Versicherungsbeiträge an die Unfallkasse Berlin für Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten freier Träger und in der Tagespflege.
Epl. 10 - Seite 259
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung -
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77146
2020
3.852.691
70.981
3.923.672
Finanzielle Förderung von Sonderkitas
2019
3.528.255
107.359
3.635.614
2020
2019
Menge: Anzahl der belegten Plätze
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
75
76
51.369,21
1,98
46.424,40
1,81
3.745.142,65
66.407,72
3.422.465,21
107.359,07
1,72
3,04
Kostendeckungsgrad in %
Finanzielle Förderung von Sonderkitas in freier Trägerschaft
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77147
2020
12.935.091
0
12.935.091
Finanzielle Förderung von Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrischer Zentren (SPZs)
2019
12.027.787
0
12.027.787
2020
Menge: Anzahl der betreuten Kinder in Kinder- und
Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren
(KJA/SPZ)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2019
8.518
9.139
1.518,56
6,52
1.316,09
5,97
12.895.206,00
233.374,86
11.990.242,00
174.010,19
1,80
1,45
Kostendeckungsgrad in %
Finanzielle Förderung von Kinder- und Jugendambulanzen in freier Trägerschaft, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten
oder Behinderungen durch interdisziplinäre Teams unter fachärztlicher Leitung medizinisch, therapeutisch, psychologisch
und/oderheilpädagogisch wohnortnah begleiten und unterstützen.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005471
2020
5.033.571
0
5.033.571
BuT - Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket im
Bereich Jugend
2019
1.832.287
0
1.832.287
Epl. 10 - Seite 260
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80450
2020
4.892.649
0
4.892.649
T-BuT - Leistungen nach SGB II und SGB XII - Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten (Transferprodukt zu 80447 und 80448)
2019
1.679.821
0
1.679.821
2020
Menge: Anzahl der leistungsberechtigten Kinder,
welche an der Mittagsverpflegung teilgenommen
haben (Durchschnitt im Monat)
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
2019
17.108
10.243
285,99
2,47
164,00
0,83
4.892.648,80
0,00
1.679.820,96
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
Auftragsweise Bewirtschaftung von Leistungen auf Bildung und Teilhabe
- Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten
Fachspezifische Informationen
Auf Bundesebene gab es gesetzliche Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz, die sich auf die Inanspruchnahme und
die Höhe der BuT-Leistung Mittagessen ausgewirkt haben. Zum 1. August 2019 ist der Eigenanteil der Eltern für den Essensbeitrag in Kita und Schule entfallen. Somit hat sich der BuT-Zuschlag von bisher 3,- auf 23,- € monatlich für das Mittagessen
in der Kindertagesbetreuung erhöht. Außerdem wurde die Beantragung sowie die Ausstellung des berlinpasses-BuT als Berechtigungsgrundlage für den Leistungsbezug vereinfacht, so dass auch bürokratische Hürden entfallen sind. Die finanziell
attraktivere Leistung und die Antragserleichterungen haben zu einer hohen Steigerung der Inanspruchnahme geführt.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005492
2020
5.001.977
24.332.961
29.334.939
Operative Aufgaben im Rahmen der Kindertagesbetreuung
2019
3.364.972
52.956.172
56.321.144
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80555
2020
0
23.874.586
23.874.586
Zuschüsse aus Förderprogrammen zum Ausbau
und Erhalt der Kindertagesbetreuung (Transferprodukt)
2019
0
52.956.172
52.956.172
2020
Menge: Anzahl der laufenden Maßnahmen
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Epl. 10 - Seite 261
2019
149
0,00
201
0,00
12,04
0,00
26,30
0,00
15.588.906,83
0,00
16.597.513,63
0,00
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Zuschüsse aus Bundes- und Landesprogrammen an Kita-Träger zur bedarfsgerechten Schaffung neuer und zur Sicherung
vorhandener Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - wie Investitionsprogramme "Kinderbetreuungsfinanzierung" des Bundes (U3-Programm), Landesprogramm "Auf die Plätze, Kitas, los" (Kitaausbauprogramm),
Programme zum Erhalt hochsanierungsbedürftiger Kita-Grundstücke, Programm "Grün macht Schule - KinderGARTEN"
usw.
Fachspezifische Informationen
Die Reduzierung der Transfers in 2020 gegenüber 2019 begründet sich zum einen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes (2015-2018) und zum anderen mit der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA).
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80842
2020
3.541.503
458.375
3.999.878
Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und
Qualitätsentwicklung im Bereich Kindertagesbetreuung
2019
1.738.352
0
1.738.352
2020
Menge: keine / siehe Erläuterung
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
0
0,00
0
0,00
2,02
2.435.100,91
0,86
847.161,60
0,00
0,00
-2.245,40
-0,13
Das Produkt umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Implementierung des Berliner Bildungsprogramms für Kitas (BBP),
der wissenschaftlichen Evaluation der Umsetzung des Bildungsprogramms sowie der Qualitätsentwicklung im Praxisfeld Kita.
Das BBP bildet die fachlich-pädagogische Grundlage für das öffentlich finanzierte Kinderbetreuungssystem in Berlin. Das
zugrundeliegende Bildungsverständnis wird darin ausführlich dargestellt. Das Bildungsprogramm beinhaltet verschiedene Bildungsbereiche, die im pädagogischen Alltag ineinandergreifen und gleichwertig sind: Gesundheit, Soziales und kulturelles
Leben, Kommunikation (Sprachen, Schriftkultur und Medien), Kunst (Bildnerisches Gestalten, Musik, Theaterspiel), Mathematik, Natur - Umwelt - Technik. Es kommen auch übergeordnete Aspekte zum Tragen wie Zusammenarbeit mit den Eltern,
Partizipation, Inklusion, Integration, Wertorientierung, Nachhaltigkeit oder auch die Gestaltung von Übergängen. Weiterhin
werden Qualitätsansprüche und Qualitätskriterien hinsichtlich der Zusammenarbeit und Kommunikation im Team sowie Aufgaben und Verantwortung der Kita-Leitung sowie der Träger beschrieben.
Fachspezifische Informationen
Höhere Transferkosten in den Verwaltungskosten sind in 2020 angefallen im Zusammenhang mit dem Projekt „kids.digilab.berlin“ - Digitale Bildung für Vorschul- und Grundschulkinder sowie deren Multiplikatoren und Eltern, das Projekt wurde
erstmalig im Haushaltsjahr 2020 gefördert.
Epl. 10 - Seite 262
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung V für Aufgaben der Familienpolitik und Familienförderung (§§ 16 ff SGB VIII).
Enthalten sind die Einnahmen und Ausgaben für Projekte und Maßnahmen für Familienerholung, Familienbildung, Erziehung
in der Familie, Berliner Beirat für Familienfragen, Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften sowie für den Adoptions- und Pflegekinderdienst.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur
Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus
gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich.
B. Gender Budgeting
Es wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 1040 verwiesen.
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
68406
68409
68427
68435
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Zuschüsse an Organisationen zur Durchführung von Erholungsreisen
Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen
Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
Epl. 10 - Seite 263
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11921
290
Rückzahlungen von Zuwendungen
210.000
210.000
160.000
133.533,38
Rückzahlungen von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen.
Mehr in Anpassung an das IST.
18210
812
Tilgungen
1.000
1.000
1.000
—
211.000
31,1 %
211.000
—
161.000
133.533,38
2.600
2.600
2.600
184,23
Rückflüsse aus Familiendarlehen.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
Ausgaben
52601
290
Gerichts- und ähnliche Kosten
Notariatsgebühren für Adoptivkinder sowie Ausgaben für die Inanspruchnahme von Dolmetschern.
54010
290
Dienstleistungen
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2024
Davon fällig 2025
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
1.
2.
314.000
319.000
—
—
—
600.000
300.000
300.000
Für 2022
0
Für 2023
214.000
Erarbeitung von Instrumenten zur Umsetzung des Familienfördergesetzes
(150.000 €) .............................................................................................................
Servicestelle Berliner Familienzentren (209.000 €) ................................................
Gesamt
54079
290
Verschiedene Ausgaben
500.000
359.000
500.000
638.858,12
Ab 2024
219.000
2022
2023
100.000 €
214.000 €
314.000 €
100.000 €
219.000 €
319.000 €
274.000
101.564,17
Ausgaben für die Unterstützung der Arbeit der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, insbesondere im Hinblick auf die Intensivierung der Kooperationen, Beteiligungen und der Netzwerkarbeit.
Mehr für Koordination und Steuerung.
63207
290
Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Länder
191.000
191.000
141.000
190.968,84
Ausgaben (Berliner Anteil) für die gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg in Oranienburg. Die Zentrale
Adoptionsstelle hat koordinierende Aufgaben.
Kostenbeitrag des Landes Berlin gemäß Art. 5 des Staatsvertrages vom 13.01.1994.
Mehr wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
Epl. 10 - Seite 264
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung Titel
68406
Fkt
290
Bezeichnung
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
871.000
Ansatz
2021
1.021.000
1. Zuschüsse für Berliner Beirat für Familienfragen ..................................................
2. Zuschüsse an die Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin - .....
Gesamt
371.000
2022
621.000 €
250.000 €
871.000 €
Ist (Rest/R)
2020
362.071,00
2023
671.000 €
350.000 €
1.021.000 €
Zu 1. Mehr zur digitalen Anpassung und inhaltlichen Weiterentwicklung des Berliner Familienportals.
Angaben zum Gender Budget:
Der Berliner Beirat für Familienfragen setzt sich mit einer Vielzahl von Themen auseinander, die sowohl Kinder als auch
Elternteile beiderlei Geschlechts betreffen. Im Gremium selbst sind in der 18. Wahlperiode rund 1/3 männliche und 2/3 weibliche Mitglieder. Diese werden überwiegend künftig durch FamFöG lt. § 24 AG KJHG von den vertretenen Organisationen
benannt und von dem für Familie zuständigen Mitglied des Senats berufen.
68409
263
Zuschüsse an Organisationen zur
Durchführung von Erholungsreisen
602.000
849.000
647.000
384.407,00
Zuschüsse für Maßnahmen der Familienerholung für Familien mit besonderen Belastungen.
Weniger wegen Angebotsanpassung im Hj. 2022 unter Berücksichtigung der Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Angaben zum Gender Budget:
Die Angebote zur Familienerholung richten sich überwiegend gleichermaßen an Mütter und Väter. Es wird aber auch gezielt
geschlechterdifferenzierte Elternarbeit umgesetzt. So werden z.B. im Zusammenhang mit der armutspräventiven Wirkung
Alleinerziehende angesprochen, über 90% von ihnen sind Frauen. Sie werden durch die Angebote der Familienerholung in
Kombination mit Familienbildungsmaßnahmen gestärkt und unterstützt. Zur Stärkung der Rolle von Vätern in der Erziehung
und damit einer Entwicklung zu mehr partnerschaftlicher Erziehung in den Familien sind Maßnahmen, wie z.B. Wochenendreisen für Väter mit ihren Kindern etabliert worden.
68422
265
Zuschüsse für Familienberatungsstellen
325.000
365.000
Zuschuss an den Adoptions- und Pflegekinderdienst der Caritas/Diakonie.
Mehr für Kinder- und Jugendtelefon der Diakonie (2022: 60.000 €, 2023: 100.000 €)
Epl. 10 - Seite 265
262.000
256.606,00
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung Titel
68427
Fkt
263
Bezeichnung
Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
13.052.000
14.365.000
Ansatz
2021
13.687.000
2022
Zuschüsse für Projekte der Familienbildung, insbesondere zur Beratung in Fragen
der Erziehung, Partner- und Elternschaft. Darunter sind auch Themen zur Schwangerschaft, Geburt und frühkindlichen Entwicklung von Bedeutung. Hierunter fallen
auch Angebote der Beratung, Vernetzung und Gruppenangebote für Allein- und
Getrennterziehende sowie Angebote für Väter. Schwerpunkt ist die Kompetenzstärkung der Eltern bei der Versorgung und Erziehung von Kindern. Dies gilt auch für
Familien mit Migrationshintergrund und für sog. bildungsferne Familien.
(1.670.590 €) ..............................................................................................................
2.
Aufsuchende Elternhilfe im Rahmen des Konzepts für ein Netzwerk Kinderschutz.
Die „Aufsuchenden Elternhilfe” richtet sich insbesondere an die Zielgruppe der werdenden Eltern, die aus Mangel an Erfahrungen, Kenntnissen oder Motivation bzw.
aus Überforderung nicht in der Lage ist, sich die notwendige Unterstützung zu organisieren. (1.307.760 €) ...........................................................................................
3.
Aufbau und Koordinierung ehrenamtlicher Unterstützungsangebote (312.550 €) .....
4.
Landesprogramm Berliner Familienzentren (4.873.910 €) ........................................
5.
Lokale Bündnisse für Familien (31.390 €) .................................................................
6.
Landesprogramm Stadtteilmütter (5.390.000 €) .........................................................
7.
Beratungs- und Familienarbeit der Serbisch-Orthodoxen Gemeinde Berlin
(100.000 €) .................................................................................................................
8.
Modellprojekt Familienzentrum (Armutssensibilität) (0 €) ...........................................
9.
Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ..............................................................
10. Koordinierungsstelle Rucksack und Griffbereit (0 €)...................................................
11. Känguru hilft und begleitet (0 €) ..................................................................................
Gesamt
rd.
Ist (Rest/R)
2020
10.804.767,03
2023
1.
1.478.350 €
1.478.350 €
155.000 €
312.550 €
4.873.910 €
31.390 €
5.879.000 €
155.000 €
312.550 €
4.573.910 €
31.390 €
7.057.000 €
50.000 €
83.000 €
113.130 €
75.000 €
0€
13.051.330 €
13.052.000 €
100.000 €
83.000 €
113.130 €
160.000 €
300.000 €
14.364.330 €
14.365.000 €
Zu 1. Weniger wegen Verlagerung von Projekten der Familienbildung an die Bezirke.
Zu 2. Weniger wegen Verlagerung der Projekte der Aufsuchenden Elternhilfe an die Bezirke.
Zu 4. Weniger wegen Angebotsanpassung.
Zu 6. Mehr wegen Aufwuchs der Anzahl der Stadteilmütter im Rahmen des Landesprogramms Stadtteilmütter.
Zu 7. Weniger wegen Angebotsanpassung.
Zu 8. Mehr wegen Förderung eines Modellprojekts Familienzentrum (Armutssensibilität).
Zu 9. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Zu 10. Die Sprach- und Familienbildungsprogramme Rucksack und Griffbereit zielen primär darauf ab, Kinder (3-8) in ihrer
mehrsprachigen Sprachentwicklung zu unterstützen und durch eine starke Zusammenarbeit mit ihren Hauptbezugspersonen ihre Beteiligungs- und Bildungschancen zu erhöhen und gleichzeitig strukturelle Barrieren im Bildungsbereich
aufzuzeigen und abzubauen. Die einzurichtende Landeskoordinierungsstelle soll entsprechende Programme miteinander vernetzen und Aufgaben koordinieren.
Zu 11. „„Känguru - hilft und begleitet“ der Diakonie Vermittlung ehrenamtliche Familienpaten/Familienpatinnen zur Unterstützung von Eltern nach der Geburt eines Kindes“ wegen Bedarfs.
Angaben zum Gender Budget:
Zu 1. und 4. Die Erziehungskompetenzorientierte Unterstützung, wie auch die Beziehungskompetenzanregungen finden sich
in den geschlechtersensiblen Angebotsstrukturen für Mütter und Väter wieder. Bei nahezu allen Trägern finden auch geschlechterdifferenzierte Angebote statt, nachvollziehbar insbesondere am Beispiel des Väterzentrums Berlin e. V. oder des
VAMV e. V. Die gegenwärtige Inanspruchnahme von Angeboten der Familienbildung erfolgt im Allgemeinen im Verhältnis
80:20 (Mütter:Väter). Durch gezielte Maßnahmen der Begleitung bei der Weiterentwicklung von Konzepten und Zugängen
soll die Nutzung von Angeboten der Familienbildung/Familienzentren durch Väter mit ihren Kindern erhöht werden.
Zu 3. Das ehrenamtliche Unterstützungsangebot richtet sich an Familien mit Kindern kurz nach der Geburt (0-1J.). Ziel ist es,
die für Betreuung hauptsächlich zuständige Person in der Familie zu entlasten und über weitere Unterstützungsangebote zu
informieren. Bei Kindern dieser Altersgruppe ist das i. d. R. überwiegend die Mutter. Es werden von den Müttern mit Bedarf
nach Entlastung fast ausschließlich weibliche Ehrenamtliche nachgefragt, da der Hilfebedarf sich zumeist um Fragen und
Themen rund um die Geburt handelt (Stillen etc.).
Zu 6. Im Rahmen des Landesprogramms Stadtteilmütter werden Frauen mit Migrationshintergrund sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie werden durch eine Qualifizierung so gestärkt, dass sie im Rahmen eines Peer-to-Peer-Ansatzes andere
Mütter mit Migrationshintergrund bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen können. Für die Frauen,
die als Stadtteilmutter qualifiziert werden, ergeben sich nicht nur neue Optionen der beruflichen Qualifizierung, sondern auch
eine sichere Integration in den ersten Arbeitsmarkt, ein eigenes Einkommen und insbesondere Anerkennung für ihre Tätigkeit.
In der Qualifizierung werden unter anderem Geschlechterrollen und Kinderrechte thematisiert. In der Folge profitieren Mütter
und ihre Kinder von Informationen zu Geschlechterrollen, geschlechtergerechter Pädagogik und gesellschaftlichen Normenvorstellungen.
Epl. 10 - Seite 266
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung Titel
68435
Fkt
263
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse für die freie
Jugendhilfe
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
4.299.000
4.399.000
Ansatz
2021
4.233.000
2022
1.
2.
3.
4.
5.
Zuschüsse für sozialpädagogische Medien, Lern- und Beratungsangebote, die sich
an Eltern und andere Erwachsene mit Erziehungsverantwortung richten. Zielgruppe
sind insbesondere Familien in belasteten Lebenssituationen sowie in Übergangsphasen (476.930 €) ..................................................................................................
Zuschuss an die zentrale Betreuung und Führung von Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften für ausländische Minderjährige (3.708.660 €) ........
Zuschuss für ehrenamtliche Patenschaften (47.080 €) .............................................
Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) .............................................................
Ehrenamtliche Vormundschaften (0 €) ......................................................................
Gesamt
rd.
Ist (Rest/R)
2020
3.776.835,98
2023
429.130 €
429.130 €
3.508.660 €
47.080 €
14.110 €
300.000 €
4.298.980 €
4.299.000 €
3.608.660 €
47.080 €
14.110 €
300.000 €
4.398.980 €
4.399.000 €
Zu 1. Weniger wegen Verlagerung des Familienprojekts Sonnenkinder an den Bezirk Treptow-Köpenick.
Zu 2. Weniger wegen Angebotsanpassung (350 T€/ 300 T€) sowie mehr wegen der Sicherstellung der gesetzlichen Aufgabe
(höhere Miet-, Betriebs- und Personalkosten) (150T€/ 200T€).
Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Zu 5. Mit dem Teilansatz sollen die Netzwerke, die ehrenamtliche Vormünder aus der Zivilgesellschaft gewinnen, in die Lage
versetzt werden, mehr ehrenamtliche Vormünder für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen in Berlin zu gewinnen,
auszuwählen, fortzubilden, zu vernetzen und langfristig zu unterstützen und zu begleiten.
Angaben zum Gender Budget:
Teilansatz 1: Schwerpunkt der Förderung ist die Erarbeitung und Versendung von Eltern- und Schulbriefen. Alle Eltern erhalten bei der Erstgeburt eines Kindes Elternbriefe. Schulbriefe werden über die Grundschulen verteilt.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
20.156.600
0,9 %
22.011.600
9,2 %
19.976.600
16.516.262,37
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Gesamteinnahmen
211.000
211.000
161.000
133.533,38
211.000
211.000
161.000
133.533,38
Sächliche Verwaltungsausgaben
816.600
821.600
635.600
740.606,52
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Gesamtausgaben
19.340.000
21.190.000
19.341.000
15.775.655,85
20.156.600
22.011.600
19.976.600
16.516.262,37
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-19.945.600
-21.800.600
-19.815.600
-16.382.728,99
Abschluss Kapitel 1041
111186
511549
611699
Epl. 10 - Seite 267
Epl. 10 - Seite 268
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgergruppen
12
Personalkosten
24.282.614
23.395.817
+3,79
Kostenträger
62
Sachkosten
4.123.563
3.625.664
+13,73
Transferkosten
86.682.434
56.642.158
+53,04
Produkte
MGF
47
15
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
323.137
2.061.419
252.302
2.091.215
+28,08
-1,42
Projekte
0
Gemeinkosten
20.853.546
19.628.836
+6,24
Summe Verwaltungskosten
138.326.713
105.635.993
+30,95
Anzahl der
davon
Transfers
60.044.192
95.687.385
-37,25
Gesamtsumme
198.370.905
201.323.379
-1,47
Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm
Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere
Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der
damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes
für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA).
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005124
2020
11.232.028
384.407
11.616.435
Operative Aufgaben im Rahmen der Beratung /
Betreuung von Familien
2019
7.182.561
617.741
7.800.302
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77149
2020
11.222.879
384.407
11.607.286
Förderung von Familienbildung und -freizeit/-erholung
2019
7.173.960
617.741
7.791.701
Epl. 10 - Seite 269
1041
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familienpolitik und Familienförderung 2020
2019
Menge: Anzahl der Projekte
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
110
74
102.026,17
5,85
96.945,41
3,87
10.528.706,70
0,00
6.641.694,08
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
Förderung von Angeboten für Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.
Fachspezifische Informationen
Höhere Transferkosten in den Verwaltungskosten sind in 2020 entstanden im Zusammenhang mit der Einführung des Landesprogramms Stadteilmütter als berlinweites Angebot zur Beratung und Begleitung von Familien mit Migrationshintergrund
mit Kindern bis zu zwölf Jahren.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005125
2020
4.967.943
256.606
5.224.549
Operative Aufgaben im Rahmen von Adoption,
Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft
2019
4.628.606
259.000
4.887.606
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77152
2020
3.387.097
0
3.387.097
Vormundschaft / Pflegschaft / Beistandschaft
2019
3.282.302
0
3.282.302
2020
Menge: Anzahl der Amtsvormünder
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
101
33.535,61
103
31.867,01
1,71
3.318.956,98
1,63
3.205.900,82
24.785,97
0,73
0,00
0,00
Durchführung von Maßnahmen, die eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen sollen.
Epl. 10 - Seite 270
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Abteilung III für Aufgaben der obersten
Landesjugendbehörde und des Landesjugendamtes (Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie des Kinderschutzes).
Jugendarbeit:
Enthalten sind die Einnahmen und Ausgaben für Projekte und Maßnahmen gemäß § 11 und 12 SGB VIII in Verbindung mit
den §§ 6 und 7 AG KJHG. Im Schwerpunkt sind es Zuwendungen aus den Zuschüssen der DKLB-Stiftung. Die Förderstruktur
enthält die aus den Erläuterungen zu Titel 68490 ersichtlichen Teilprogramme. Weiterhin sind in dem Kapitel die Zuschüsse
für das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gBmbH aufgeführt.
Im Kapitel sind auch zweckgebundene Einnahmen und Ausgaben der EU aus dem ESF und des Bundes aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen nachgewiesen.
Aufgabe der Jugendarbeit ist die allgemeine Förderung junger Menschen. Die vielfältigen Angebote der Jugendarbeit richten
sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 6 bis unter 27 Jahren jeden Geschlechts, unabhängig
von ihrer individuellen Bedürftigkeit und ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Zugehörigkeit. Sie zielen auf eine ganzheitliche Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen, ihrer sozialen Bezüge und ihrer Handlungsfähigkeit in einem demokratischen Gemeinwesen. Hierzu geht die Jugendarbeit von den unterschiedlichen Lebenslagen und Interessen der verschiedenen Geschlechter aus. Aufgrund der verschiedenen Altersgruppen und Differenzierungen innerhalb der Zielgruppen umfasst
das Arbeitsfeld eine Vielfalt von Einrichtungen und Angeboten. Grundprinzip der Jugendverbandsarbeit ist die Selbstorganisation junger Menschen und die Ausrichtung an und in demokratischen und partizipatorischen Strukturen. Vom Organisationsprinzip der Verbände her kann ihre Arbeit nicht durch „öffentliche“ oder andere Träger ersetzt werden. Die Arbeit zielt auf
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und Entwicklung gesellschaftlicher Mitbestimmung.
Jugendsozialarbeit:
Enthalten sind auch die Einnahmen und Ausgaben für Maßnahmen gemäß § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit. Aufgabe der
Jugendsozialarbeit ist es, jungen Menschen, die aufgrund individueller und/oder sozialer Benachteiligungen oder Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Die Hilfen sollen ihre
schulische und berufliche Ausbildung (Schulsozialarbeit), Eingliederung in die Arbeitswelt (Jugendberufshilfe) und ihre soziale
Integration (aufsuchende Jugendsozialarbeit und Streetwork) fördern.
Kinderschutz:
Enthalten sind Einnahmen und Ausgaben für den präventiven und reaktiven Kinderschutz gemäß §§ 8a und 8 b SGB VIII
und der Frühen Hilfen gemäß § 3 Abs. 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
Aufgabe des Kinderschutzes ist, Kindeswohlgefährdungen mit präventiven Maßnahmen vorzubeugen, sie rechtszeitig zu
erkennen sowie den Personensorgeberechtigten im Fall einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung Hilfen, Unterstützung und
Beratung anzubieten um die Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Schwerpunkt der Finanzierung ist die Förderung von präventiven Maßnahmen insbesondere im Bereich der Frühen Hilfen; die Unterstützung bei der fachlichen und medizinischen
Erkennung von Kindeswohlgefährdungen; die Beratung, Unterstützung und Therapie von Kindern und Jugendlichen, die von
Gewalt betroffen sind, sowie die Beratung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Die
Beratung von Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, bezieht sich auf die Einschätzung
einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Das Kapitel enthält auch die fachübergreifenden Einnahmen und Ausgaben des Kapitels 1045.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur
Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus
gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich.
Epl. 10 - Seite 271
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz B. Gender Budgeting
Um die Umsetzung der geschlechterrelevanten rechtlichen Vorgaben des Abgeordnetenhauses und des Senats (Drucksachen 15/190, 15/397, 15/1503, 15/415 und 15/601) zu fördern, hat der Landesjugendhilfeausschuss „Leitlinien zur Verankerung geschlechtsbewusster Ansätze in der pädagogischen Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Jugendhilfe“ verabschiedet.
Die Leitlinien formulieren grundlegende pädagogische und strukturelle Standards für eine geschlechtsbewusste Ausgestaltung der Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat in einem „Jugend-Rundschreiben“ (Nr. 37/2006) den Geschäftsbereichen Jugend der Bezirksämter von Berlin die Umsetzung dieser „Leitlinien“ empfohlen. Die Standards sollen als
Anregungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung geschlechtergerechter Angebotsstrukturen für Mädchen und junge
Frauen sowie Jungen und jungen Männer dienen.
Des Weiteren hat die Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „geschlechterdifferenzierte Arbeit mit Mädchen und
Jungen in der Jugendhilfe“ im Auftrag des LJHA einen Bericht zum Stand der Entwicklung des Gender Budgeting in der
Berliner Jugendhilfe vorgelegt, in dem ausdrücklich erwähnt wird, dass Gender Budgeting nicht einfach eine Verteilung der
Haushaltsmittel von 50/50 bedeuten kann, sondern differenziert nach Handlungsfeldern und Zielgruppen zu betrachten ist.
Diesen Vorstellungen folgend, wird in den einzelnen Feldern der Jugendhilfe untersucht, wie die Mittel für Mädchen und
Jungen eingesetzt werden und ob diese Mittelverteilung so gewünscht und sinnvoll oder eventuell eine Umsteuerung notwendig ist. Ergeben sich aus der qualitativen Auswertung der Daten ggf. signifikante geschlechtsspezifische Unterschiede
bei der Beteiligung der Geschlechter und der finanziellen Ressourcenverteilung, werden die Ergebnisse mit qualitativen Fragestellungen für Umsteuerungsentscheidungen verbunden. Hierdurch soll langfristig eine gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter und mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt
werden.
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
67101
68424
68425
68435
68490
68569
68695
Ersatz von Ausgaben
Zuschüsse für Eingliederungsmaßnahmen
Zuschüsse für freie Jugendarbeit
Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020)
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
Das Kapitel 1042 wird erst mit Beginn des Jahres 2020 eingerichtet, so dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Daten
der Genderpolitische Beschäftigtenstruktur vorliegen. Die Beschäftigtendaten sind für die Jahre im Kapitel 1040 enthalten.
2018
Planmäßige Beschäftigte
W
2019
M
W
2020
M
W
M
Absoluter Anteil
77
28
Relativer Anteil
73
27
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
In der Tabelle sind auch die Beschäftigtendaten des nicht mehr für Personalausgaben herangezogenen Kapitels 1041 und
für das neue Kapitel 1042 enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.439,77 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.500,13 €
Das monatliche Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte weist nur einen geringfügigen Unterschiedsbetrag aus und ist bei
Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte durch den niedrigeren Anteil männlicher Dienstkräfte in niedrigeren
Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 272
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11921
261
Rückzahlungen von Zuwendungen
530.000
530.000
80.000
203.117,22
Rückzahlungen von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen. Mehr aufgrund von Anpassung
an Ist 2021.
11979
261
Verschiedene Einnahmen
1.000
1.000
1.000
25.098,28
23190
261
Zweckgebundene Einnahmen vom
Bund für konsumtive Zwecke
4.000
4.000
4.000
2.853.505,81
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 42890, 51190, 67193.
Einnahmen des Bundes aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
27292
(neu)
253
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2021-2027)
885.000
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 68692.
Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm für die Förderperiode 2021-2027 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd.
41,0 Mio. €.
Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.
(vgl. Erläuterungen zu Titel 68692).
27295
253
Zuschüsse der EU aus dem ESF
für konsumtive Zwecke (Förderperiode 2014-2020)
2.953.000
2.200.000
1.710.000
373.503,38
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68695.
Als Fördergebiet im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält das Land Berlin nach dem Operationellen Programm
für die Förderperiode 2014-2020 für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich insgesamt rd. 40,4 Mio. €.
Die Mittel werden durch die Europäische Union aufgrund geleisteter Ausgaben erstattet.
(vgl. Erläuterungen zu Titel 68695).
28290
261
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
16.132.000
16.132.000
16.132.000
14.522.928,19
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 68490.
Satzungsgemäße Zweckabgabe der Stiftung Deutsche Klassenlotterie wird erwartet für Projekte der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der übrigen Jugendhilfe.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
19.620.000
9,4 %
19.752.000
0,7 %
17.927.000
17.978.152,88
1.000
1.000
1.000
—
Ausgaben
41201
011
Aufwendungen für ehrenamtlich
Tätige
Entschädigung der Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses und dessen Unterausschüsse nach Maßgabe der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der
Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen.
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
3.048.000
Epl. 10 - Seite 273
3.078.000
3.724.000
2.549.730,23
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
42701
1.
2.
3.
4.
5.
Fkt
011
Bezeichnung
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
65.700
Ansatz
2021
65.700
58.600
Bewährungshilfe (38.000 €).....................................................................................................
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderschutz (6.000 €) ......................................................
Rechtsberatung junger Menschen (4.000 €) ...........................................................................
Jugendpolitische Zusammenarbeit Berlin Moskau (10.600 €) .................................................
Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH) (0 €) ..............................................................................
Gesamt
42790
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
Ist (Rest/R)
2020
2022
38.000 €
6.000 €
4.000 €
10.600 €
7.100 €
65.700 €
1.000
63.790,30
2023
38.000 €
6.000 €
4.000 €
10.600 €
7.100 €
65.700 €
104.406,67
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
4.804.000
5.072.000
4.336.000
3.900.743,77
42811
011
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
35.700
36.100
310.000
863.853,56
42890
011
Entgelte der Tarifbeschäftigten aus
zweckgebundenen Einnahmen
1.000
1.000
1.000
1.138.895,85
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
51101
261
Geschäftsbedarf
161.000
166.000
130.000
151.724,83
3.200
3.200
3.200
1.032,65
1.000
1.000
23.526,34
Geschäftsbedarf im Bereich Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderschutz.
51190
290
Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
52501
011
Aus- und Fortbildung
2.200
2.200
2.200
1.007,50
14.100
3.241,66
51.000
269.326,40
Ausgaben für Mitarbeiter/innen für die Teilnahme an Fachtagungen/Veranstaltungen.
52703
011
Dienstreisen
9.100
9.100
Aufwendungen für dienstlich notwendige Reisen. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben.
54010
263
Dienstleistungen
51.000
151.000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinderschutz.
Mehr aufgrund des Projektes „Gesamtstädtische Qualitätsentwicklung Pflegekinderdienste“.
Epl. 10 - Seite 274
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
54053
Fkt
261
Bezeichnung
Veranstaltungen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
142.000
87.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
108.000
2.733,01
3.000,0 EUR werden künftig bei 1040/54053 nachgewiesen.
100.000,0 EUR werden künftig bei 68425 nachgewiesen.
2022
1. Internationale Begegnungen - jugendpolitische Zusammenarbeit mit Moskau, Paris und weiteren Städten (154.170 €) .......................................................................
2. Veranstaltungen zu Erziehungshilfen sowie für den Bereich „Konfliktträchtige Anbieter auf dem Lebenshilfemarkt“ (5.210 €) .............................................................
3. Veranstaltungen zur außerschulischen Bildung junger Menschen (51.620 €) .........
4. Vorsitz Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) (0 €) ..................................
Gesamt
2023
17.800 €
37.800 €
2.200 €
22.000 €
100.000 €
142.000 €
2.200 €
47.000 €
0€
87.000 €
Zu 1. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben.
Zu 3. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben.
54079
011
Verschiedene Ausgaben
63201
011
Ersatz von Verwaltungsausgaben
an Länder
1.800
1.800
1.800
190,03
63.100
63.100
63.100
54.905,26
2022
1.
2.
3.
4.
Ersatz von Ausgaben im Bereich des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes
(44.580 €)...................................................................................................................
Umlage für Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) (450 €)
Ausgaben für die pädagogische Arbeit der Internationalen Jugendbegegnungsstätte
Auschwitz (4.870 €) ...............................................................................................
Erziehungs- und Familienberatung im Internet – virtuelle Beratungsstelle (13.200 €)
Gesamt
67101
261
Ersatz von Ausgaben
1.169.000
1.169.000
2023
44.580 €
450 €
44.580 €
450 €
4.870 €
13.200 €
63.100 €
4.870 €
13.200 €
63.100 €
939.000
752.954,35
294.000,0 EUR wurden bislang bei 68425 nachgewiesen.
200.000,0 EUR werden künftig bei 68435 nachgewiesen.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Pauschalierter Ausgabenersatz an Organisationen der Jugendhilfe zur Durchführung von Gedenkstättenfahrten in ehemalige Konzentrationslager (insbesondere Auschwitz (150.000 €) ..............................................................................
Einrichtung von Kinderschutzambulanzen (300.000 €). .....................................
Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder sowie Beratung ehemaliger Heimkinder (200.000 €) ..........................................................
Leistungen der Berliner Beratungsstelle für Betroffene sexueller Gewalt zum
EHS (ergänzendes Hilfesystem) (195.000 €) ....................................................
Mobiles Schulungsteam Kinderschutz (294.000 €) ............................................
Childhood-Haus (0 €) .........................................................................................
Gesamt
2022
2023
150.000 €
300.000 €
150.000 €
300.000 €
0€
0€
195.000 €
294.000 €
230.000 €
1.169.000 €
195.000 €
294.000 €
230.000 €
1.169.000 €
Zu 3. Weniger wegen Verlagerung zu 1042/68435.
Zu 5. Ausgaben wurden bisher in Titel 68425 nachgewiesen.
Zu 6. Das Childhood-Haus soll die Ermittlungsverfahren bei sexuellem Missbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen
kinderfreundlicher gestalten, um die Opfer bestmöglich vor weiteren Traumatisierungen zu schützen. Durch eine noch engere
Kooperation mit dem Jugendbereich soll die interdisziplinäre Versorgung und rechtliche Fallabklärung bei Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch oder massiver Gewalt an Kindern in Berlin verbessert und ausgebaut werden, um noch mehr kindliche
und jugendliche Betroffene erreichen und unterstützen zu können.
Epl. 10 - Seite 275
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Angaben zum Gender Budget:
2018
W
317
55 %
110
TA 2
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
M
259
45 %
90
2019
W
317
55 %
110
M
259
45 %
90
2020
W
476
55 %
165
M
388
45 %
135
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung erforderlich
67193
1.000
263
Ersatz von Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen Bundesstiftung Frühe Hilfen -öffentliche Jugendhilfe-
1.000
1.000
1.583.758,96
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 23190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Umsetzung der Bundesmittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
68406
290
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen
276.000
276.000
276.000
320.443,00
Zuschüsse an den Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg e. V. und an den Verein zum Erhalt der
Kultur Dt. Sinti und Roma e.V. (VEK Dt. Sinti und Roma) (276.000 €).
68424
262
Zuschüsse für Eingliederungsmaßnahmen
1.024.000
1.024.000
828.000
2022
1.
2.
3.
Zuschüsse zur Förderung der Resozialisierung Jugendlicher sowie für ein Projekt
der Straßensozialarbeit (688.800 €) ........................................................................
Projekt „berliner jungs“ des Trägers HILFE FÜR JUNGS e. V. (139.000 €) ............
Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ............................................................
Gesamt
682.700 €
147.300 €
194.000 €
1.024.000 €
628.630,00
2023
682.700 €
147.300 €
194.000 €
1.024.000 €
Zu 1. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben.
Zu 2. Mehr in Anpassung an die Ist-Ausgaben
Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Angaben zum Gender Budget:
2018
Teilansatz 1
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
2019
2020
W
M
W
M
W
M
31
27 %
174
83
73 %
471
31
27 %
178
85
73 %
480
32
27 %
182
87
73 %
491
Junge Menschen (z. T. mit gravierender delinquenter
Vorerfahrung – auch nach der Haftentlassung)
Keine Steuerung möglich
Epl. 10 - Seite 276
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
68425
Fkt
261
Bezeichnung
Zuschüsse für freie Jugendarbeit
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
13.699.000
23.055.000
Ansatz
2021
11.257.000
Ist (Rest/R)
2020
10.347.435,23
294.000,0 EUR werden künftig bei 67101 nachgewiesen.
100.000,0 EUR wurden bislang bei 54053 nachgewiesen.
2022
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
Zuschüsse für die Verstärkung und Unterstützung hinausreichender Jugendarbeit (insbesondere Angebote für junge Menschen außerhalb von Einrichtungen
der Jugendarbeit, die Hilfe und Unterstützung zum Ausgleich von Benachteiligung benötigen) (3.010.990 €) ...........................................................................
Zuschüsse für die Jugendverbandsarbeit (744.470 €) ........................................
Zuschüsse für die Umsetzung der Freikartenregelung im Rahmen der Besucherförderung (108.590 €) .................................................................................
Zuschuss für die Kooperation im Bereich der technischen und sozialpädagogischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (130.300 €) ...................................
Zuschüsse für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) (1.195.780 €) ..............................................
Zuschüsse für außerschulische Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und
Jugendliche aus Roma-Familien (165.050 €) ....................................................
Zuschüsse für die Streetworkarbeit (130.310 €) ................................................
Zuschüsse für die musikpädagogische Arbeit (54.300 €) .................................
Zuschüsse für die Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften im Medienbereich (223.660 €) ....................................................................................
Zuschüsse für innovative Projekte der sportorientierten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (1.093.320 €) .........................................................................
Zuschüsse für die Förderung von Migrantenjugendselbstorganisationen zur
Einbindung in die Struktur der Jugendverbandsarbeit (MJSO) (81.440 €) ........
Zuschuss für den offenen, pädagogisch betreuten Spielplatz „Kinderbauernhof
Pinke-Panke“ (271.460 €) ..................................................................................
Zuschüsse zur Förderung von Projekten der Jugendarbeit –interkulturelle, integrative, internationale und queere Jugendarbeit (1.109.130 €) .......................
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Verbindung mit Flüchtlingsunterkünften inkl. Zirkuspädagogische Angebote (1.457.200 €) ................................
Zuschuss für die Umsetzung des Landeskonzepts Antisemitismus, Antidiskriminierung (150.000 €) ........................................................................................
Zuschüsse für die Umsetzung Jugendfördergesetzes – Angebote der Jugendarbeit in den Bezirken (1.000.000 €) ..................................................................
Zuschuss an die Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein (100.000 €) ................
Zuschuss für Empowerment für Schwarze, Afrikanische und Afrodiasporische
Menschen in Berlin (150.000 €) ..........................................................................
Zuschüsse für die Prävention von sexuellem Missbrauch an Mädchen
(100.000 €) .........................................................................................................
Zuschuss zur Verstetigung der Landeskoordinierung zum präventiven Kinderschutz (50.000 €) ................................................................................................
Zuschuss für die Berliner Jugendfeuerwehr (40.000 €) ......................................
Zuschuss für S27 Kunst und Bildung „Kreative Stadtwerke für Berlin“ (60.000
€).........................................................................................................................
Zuschuss zur Unterstützung der Arbeit des Landesverbandes Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe in Berlin (25.000 €) ...............................................
Zuschuss zur Unterstützung für die aufsuchende Jugendarbeit von Staakkato
Kinder und Jugend e.V. (100.000 €) ...................................................................
Pauschale Minderausgabe (-100.000 €) .............................................................
KinderKulturMonat (250.000 €) ...........................................................................
Deutsch-Jüdisches-Theater (86.000 €) ...............................................................
Jugendfreiwilligendienst (0 €) .............................................................................
Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) .......................................................
BoxGirls (0 €) .....................................................................................................
Zuschüsse für kulturelle Bildung durch die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (0 €) ................................................................................................
Zuschuss der aufsuchenden Jugendsozialarbeit (Streetwork) mit Jugendlichen
auf dem Alexanderplatz Gangway e.V. (0 €) ......................................................
Zuschuss des Jugend-Projekts JARA Moabiter Ratschlag e.V. (0 €) .................
Gesamt
rd.
Epl. 10 - Seite 277
2023
3.010.990 €
744.470 €
3.010.990 €
744.470 €
108.590 €
108.590 €
130.300 €
480.300 €
1.195.780 €
1.195.780 €
165.050 €
130.310 €
54.300 €
165.050 €
250.310 €
54.300 €
223.600 €
323.600 €
1.093.320 €
1.093.320 €
81.440 €
81.440 €
271.460 €
271.460 €
1.112.906 €
1.208.906 €
1.457.200 €
1.457.200 €
150.000 €
150.000 €
1.450.000 €
0€
5.000.000 €
0€
150.000 €
150.000 €
100.000 €
100.000 €
50.000 €
0€
50.000 €
0€
60.000 €
60.000 €
25.000 €
25.000 €
100.000 €
0
250.000 €
86.000 €
1.010.000 €
139.000 €
90.000 €
100.000 €
0
250.000 €
86.000 €
5.780.000 €
139.000 €
90.000 €
259.224 €
429.224 €
0,00 €
0,00 €
13.698.940 €
13.699.000 €
100.000 €
100.000 €
23.054.940 €
23.055.000 €
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Zu 4.
Zu 7.
Zu 13.
Zu 16.
Zu 17.
Zu 21.
Zu 28.
Zu 29.
Zu 30.
Zu 31.
Mehr für ein Projekt der Jugendsozialarbeit.
Davon 120.000 € in 2023 für die Arbeit von „Gangway“ Südneukölln/Neukölln Süd (verbindliche Erläuterung).
Ein Projekt der LKJ in Höhe von 209.224 p.a. verschoben in TA 31 (neu). Ab 2022 mehr für Q*ube-Jugendtreff
für Queers und Friends / von Outreach. Ab 2023 Finanzierung eines dritten queeren Jugendzentrums in Höhe
von 100.000 €.
Mehr wegen der Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes.
Fällt weg.
Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben.
Stärkung der gesetzlichen Jugendfreiwilligendienste durch mehr Plätze und ein einheitliches Taschengeld.
Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Boxgirls Berlin e.V. engagiert sich im Empowerement und der Förderung des sportlichen und gesellschaftlichen
Engagements von Mädchen*, jungen Frauen* und Queers.
209.224 aus Nr. 13 verschoben für das Projekt "Jugendkulturzentren in bezirklichen Bildungsnetzwerken"
(JUKUBI), das die bezirklichen Jugendkulturzentren in einem Netzwerk zusammenbringt und das Ziel der qualitativen Weiterentwicklung der kulturellen Bildung in der Jugendarbeit verfolgt.
Mehr für das Projekt "Jugend.Sprungbrett.Kultur" (2022: 50.000, 2023: 100.000) und für eine Koordinierungsstelle kulturelle Bildung (2023: 120.000).
Das Projekt Jugend.Sprungbrett.Kultur ist ein Netzwerk für Diversität und Inklusion in der kulturellen Jugendbildung.
Die Aufgabenfelder werden erweitert und ausgebaut. Es werden gemeinsam mit Einrichtungen der kulturellen
Bildung Prozesse hin zu Diversität und Inklusion gestaltet, Schulungen organisiert, Barrierefreiheit vor Ort evaluiert, Leitfäden und Handreichungen entwickelt. Damit die bezirklichen Jugendzentren ihre Aufgabe als Netzwerkakteure wahrnehmen können, werden zwei Koordinierungsstellen geschaffen, eine für den Osten und eine
für den Westen der Stadt. Sie sollen in bezirklichen Jugendkulturzentren angesiedelt werden und die ressortübergreifenden Akteure/Akteurinnen und Einrichtungen vernetzen.
Angaben zum Gender Budget:
2018
Teilansatz 1
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T
€)
Teilansatz 2
Absolut
Relativ
Ressourcen (in T
€)
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
2019
2020
W
M
W
M
W
M
38.346
33 %
857
77.854
67 %
1.742
39.075
33 %
874
79.333
67 %
1.774
43.506
33 %
973
88.329
67 %
1.976
86.400
48 %
151
93.600
52 %
163
128.917
48 %
225
139.661
52 %
244
200.796
48 %
351
217.528
52 %
380
Junge Menschen
Teilansatz 2: Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung erforderlich
Epl. 10 - Seite 278
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
68435
Fkt
262
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Sonstige Zuschüsse für die freie
Jugendhilfe
5.701.000
Ansatz
2021
5.701.000
Ist (Rest/R)
2020
5.490.000
4.504.365,27
200.000,0 EUR wurden bislang bei 67101 nachgewiesen.
80.000,0 EUR wurden bislang bei 1010/52520 nachgewiesen.
2022
1. Zuschüsse für die berufliche Qualifizierung sozial benachteiligter Jugendlicher
(528.640 €) ........................................................................................................
2. Ausgleich für geringere Einnahmen beim Titel 28290 (500.000 €) .....................
3. Tarifanpassung (4.094.420 €) .............................................................................
4. Zuschuss an die Berliner Beratungsstelle für Betroffene sexueller Gewalt zum
ergänzendem Hilfesystem (EHS) (86.940 €) ......................................................
5. Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder sowie
Beratung ehemaliger Heimkinder (200.000 €) ....................................................
6. Zuschuss an Landesmusikrat (LMR) für die Umsetzung des Projektes
„Regional- und Landeswettbewerb Jugend musiziert“ (80.000 €) .......................
Gesamt
rd.
2023
312.060 €
500.000 €
4.606.380 €
312.060 €
500.000 €
4.606.380 €
0€
0€
201.620 €
201.620 €
80.000 €
5.700.060 €
5.701.000 €
80.000 €
5.700.060 €
5.701.000 €
Zu 1. Weniger in Anpassung an die Ist-Ausgaben.
Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Zu 4. Fällt weg.
Zu 5. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Angaben zum Gender Budget:
2018
Teilansatz 1
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
2019
2020
W
M
W
M
W
M
206
49 %
232
224
51 %
241
220
48 %
242
239
52 %
263
225
48 %
248
244
52 %
268
Junge Menschen
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung möglich
Epl. 10 - Seite 279
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
68490
Fkt
261
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus zweckgebundenen Einnahmen
16.132.000
Ansatz
2021
16.132.000
Ist (Rest/R)
2020
16.132.000
15.681.740,90
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290.
Ausgaben dürfen unabhängig von der Höhe der Einnahmen in Höhe des Ansatzes geleistet werden, sofern die Differenz
zwischen den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus dem Einzelplan 10 ausgeglichen wird.
Zuwendungen an Träger der Jugendarbeit aus Zuschüssen der DKLB-Stiftung für
1. Jugendarbeit an Schulen (Schülerclubs) (1.124.170 €) ......................................
2. Allgemeine Jugendarbeit (1.165.660 €) ..............................................................
3. Außerschulische Jugendbildung (3.120.500 €) ...................................................
4. Sportorientierte Jugendarbeit (3.379.680 €) .......................................................
5. Jugendverbandsarbeit (2.223.560 €) ..................................................................
6. Integration behinderter junger Menschen und
junger Menschen nichtdeutscher Herkunft (634.000 €) ......................................
7. aufsuchende Jugendarbeit [Förderung von Streetwork für eine Zielgruppe, die
weder von den Einrichtungen der Jugendarbeit noch der Jugendsozialarbeit erreicht wird und deren Aufenthaltsort sich im öffentlichen Raum befindet (Straße,
U-Bahn, Einkaufszentren,...)] (1.426.280 €) ......................................................
8. Die Familien für Kinder gGmbH (einschl. Tagespflegeberatungsstelle) und für
Einrichtungen, die bei Gewaltsituationen in der Familie Schutz im Interesse von
Kindern und Jugendlichen gewähren (3.058.000 €) ...........................................
Gesamt
rd.
2022
1.124.170 €
1.165.660 €
3.120.500 €
3.379.680 €
2.223.560 €
2023
1.124.170 €
1.165.660 €
3.120.500 €
3.379.680 €
2.223.560 €
634.000 €
634.000 €
1.426.280 €
1.426.280 €
3.058.000 €
16.131.850 €
16.132.000 €
3.058.000 €
16.131.850 €
16.132.000 €
Angaben zum Gender Budget:
2018
Teilansätze 1-6
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Teilansatz 7
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Teilansatz 8
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
2019
2020
W
M
W
M
W
M
1.241.616
48 %
5.543
1.345.084
52 %
6.004
1.241.616
48 %
5.543
1.345.084
52 %
6.004
1.241.616
48 %
5.543
1.345.084
52 %
6.004
27.750
37 %
528
47.250
63 %
898
27.750
37 %
528
47.250
63 %
898
27.750
37 %
528
47.250
63 %
898
11.576
65 %
1.988
6.233
35 %
1.070
11.576
65 %
1.988
6.233
35 %
1.070
11.576
65 %
1.988
6.233
35 %
1.070
Junge Menschen
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter (Teilansätze 1-7)
Keine Steuerung erforderlich
Epl. 10 - Seite 280
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
68569
Fkt
261
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland
9.740.000
Ansatz
2021
9.765.000
Ist (Rest/R)
2020
8.835.000
7.784.966,93
100.000,0 EUR werden künftig bei 1010/68569 nachgewiesen.
2022
1.
2.
3.
4.
Zuschuss an die Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide – Landesmusikakademie – gemeinnützige Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FEZ)
(6.729.800 €) ........................................................................................................
Zuschuss an die JugendKulturService gGmbH (JKS) (909.000 €) ......................
Förderung der Partizipation und des demokratischen Handelns bei Kindern und
Jugendlichen (Jugend-Demokratiefonds) (1.024.200 €) ......................................
Betrieb des Berliner Jugendportals jup! Berlin (272.000 €) ..................................
Gesamt
2023
7.479.800 €
914.000 €
7.504.800 €
914.000 €
1.074.200 €
272.000 €
9.740.000 €
1.074.200 €
272.000 €
9.765.000 €
Zu 1. Der Zuwachs von 750.000 € in 2022 und 775.000 € in 2023 fließt dabei folgenden Projekten zu: Antirassismus in
Schulen, Partizipation/ Social Media/ Digitalisierung, Weiterbildung Fundraiser/-in, Kochen für die Zukunft, FEZ
elektrisch grün.
Angaben zum Gender Budget:
2018
Teilansatz 1
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Teilansatz 2
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Teilansatz 3
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2019
2020
w
m
w
m
w
m
495.000
55 %
3.332
405.000
45 %
2.725
504.000
55 %
3.395
413.000
45 %
2.777
538.000
55 %
3.622
440.000
45 %
2.963
7.600
50 %
365
7600
50 %
365
7.700
50 %
370
7.700
50 %
370
9.280
50 %
446
9.280
50 %
446
7.140
51 %
397
6.840
49 %
381
7.210
51 %
402
6.930
49 %
386
9.210
51 %
513
8.850
49 %
493
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
Junge Menschen
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung erforderlich
68579
20.600
1.
2.
3.
4.
011
Mitgliedsbeiträge
20.600
Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) (3.230 €) .......................................
Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET) e.V. (1.750 €) ........................
Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Berlin e.V. (15.340 €) ..........
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen u.a. (250 €) .......................
Gesamt
rd.
Epl. 10 - Seite 281
20.600
2022
3.230 €
1.750 €
15.340 €
250 €
20.570 €
20.600 €
2023
3.230 €
1.750 €
15.340 €
250 €
20.570 €
20.600 €
20.677,03
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
68644
(neu)
Fkt
262
Bezeichnung
Aktionsprogramm "Aufholen nach
Corona"
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
8.321.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
1.030.000
Deckungsvermerk:
Die Ausgaben des Titels 68644 in den Kapiteln 1010, 1012, 1021 und 1042 sind nur untereinander deckungsfähig, im Übrigen
nach Maßgabe des § 20 LHO deckungsberechtigt (die Senatsverwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen).
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
8.273.898
Für 2023
1.030.000
Ab 2024
0
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen dem Land Berlin Bundesmittel in Höhe von insgesamt
rd. 56 Mio. € zur Verfügung. Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung pandemiebedingter Lernrückstände in Kernfächern auf der Basis festgestellter Lernrückstände individuell und zielorientiert zu unterstützen und Kernkompetenzen zu fördern, Schulsozialarbeit, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe vor Ort zu stärken sowie günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Jugendbegegnungen zu
ermöglichen.
68692
(neu)
253
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2021-2027)
885.000
Deckungsvermerk:
Die ESF+-Ausgaben sind mit anderen ESF+-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF+ mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF+ der Förderperiode 2021-2027 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.
Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF+ dürfen
geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Laut indikativer Finanzplanung des Operationellen Programms der ESF+-Förderung (Förderperiode 2021-2027) sind für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich Mittel von insgesamt rd. 41,0 Mio. € bereitgestellt.
Im Bereich Jugend werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt:
Förderinstrument Brücken bauen (FI 7):
Aufsuchende Beratung für schwer zu erreichende junge Menschen.
7.500.000 €
Die notwendige nationale Kofinanzierung (60%) der ESF+-Mittel wird durch Mittel der an der Förderung beteiligten Jobcenter
nach § 16h SGB II finanziert.
Förderinstrument Jugendfreiwilligendienste (FI 12):
Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten im Bereich Jugendverbandsarbeit.
1.499.000 €
Die notwendige nationale Kofinanzierung (60%) der ESF+-Mittel wird durch Bundes-, Landes- und Eigenmittel sichergestellt.
Epl. 10 - Seite 282
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Titel
68695
Fkt
253
Bezeichnung
Sonstige Zuschüsse aus ESF-Mitteln (Förderperiode 2014-2020)
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
2.953.000
2.200.000
593.000
593.000
—
Ansatz
2021
1.710.000
Ist (Rest/R)
2020
1.496.987,75
Deckungsvermerk:
Die ESF-Ausgaben sind mit anderen ESF-Ausgaben, die Verpflichtungsermächtigungen für den ESF mit anderen Verpflichtungsermächtigungen für den ESF der Förderperiode 2014-2020 innerhalb des Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.
Verpflichtungen aus Vorjahren:
in €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
2.360.000
Für 2023
1.607.000
Ab 2024
0
Ausgaben zu Lasten der EU-Strukturfonds dürfen nur geleistet, Verpflichtungsermächtigungen nur in Anspruch genommen
werden, soweit die Einnahmen von der Europäischen Union rechtlich gesichert sind. Mehrausgaben aus dem ESF dürfen
geleistet werden, sofern die Erstattung der Ausgaben durch die Europäische Union rechtlich gesichert ist. Die von der Europäischen Kommission genehmigten Interventionssätze sind voll auszuschöpfen. Die Senatsverwaltung für Finanzen kann
Ausnahmen zulassen (verbindliche Erläuterung).
Im Dezember 2014 hat die EU-Kommission das Operationelle Programm des ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 genehmigt. Damit stehen EU-Fördermittel für die darin aufgeführten Vorhaben in der jeweils geplanten Höhe zur Verfügung.
Laut indikativer Finanzplanung des genehmigten Operationellen Programms der ESF-Förderung wurden für die genehmigten
Förderkonzepte Zuschüsse für Maßnahmen im Bildungs- und Jugendbereich in Höhe von insgesamt rd. 40,4 Mio. € bereitgestellt.
Im Bereich Jugend werden folgende Förderinstrumente (FI) durchgeführt:
Berufliche Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte/Medienbildung (FI 2)
2.690.834,60 €
Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung (FI 15)
8.167.205,58 €
Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird durch Privatmittel oder durch die Anrechnung der Arbeitszeit der an den Projekten beteiligten Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sichergestellt.
Angaben zum Gender Budget:
Geschlechterstruktur: weibliche Teilnehmer 50 %, männliche Teilnehmer 50 %
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
67.427.400
24,2 %
69.997.800
3,8 %
54.294.600
52.251.067,48
531.000
531.000
81.000
228.215,50
19.089.000
19.221.000
17.846.000
17.749.937,38
19.620.000
19.752.000
17.927.000
17.978.152,88
8.117.400
8.420.800
8.561.600
8.773.145,21
210.300
255.300
181.300
301.057,59
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Gesamtausgaben
59.099.700
61.321.700
45.551.700
43.176.864,68
67.427.400
69.997.800
54.294.600
52.251.067,48
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-47.807.400
-50.245.800
-36.367.600
-34.272.914,60
Abschluss Kapitel 1042
111186
211299
411462
511549
611699
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 10 - Seite 283
Epl. 10 - Seite 284
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgergruppen
12
Personalkosten
24.282.614
23.395.817
+3,79
Kostenträger
62
Sachkosten
4.123.563
3.625.664
+13,73
Transferkosten
86.682.434
56.642.158
+53,04
Produkte
MGF
47
15
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
323.137
2.061.419
252.302
2.091.215
+28,08
-1,42
Projekte
0
Gemeinkosten
20.853.546
19.628.836
+6,24
Summe Verwaltungskosten
138.326.713
105.635.993
+30,95
Anzahl der
davon
Transfers
60.044.192
95.687.385
-37,25
Gesamtsumme
198.370.905
201.323.379
-1,47
Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm
Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere
Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der
damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes
für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA).
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005119
2020
37.528.209
26.757.167
64.285.376
Operative Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit,
Kinderschutz und Prävention
2019
33.072.793
27.038.264
60.111.057
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77137
2020
9.055.050
4.575.727
13.630.777
Förderung der Jugendsozialarbeit
2019
8.170.102
4.713.565
12.883.667
Epl. 10 - Seite 285
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz 2020
2019
Menge: Zahl der Einrichtungen und Dienste
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
39
38
232.180,78
6,87
215.002,68
6,40
8.727.260,26
0,00
7.856.690,12
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
Förder- und Integrationsmaßnahmen für junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen und Förder- und Integrationsmaßnahmen für junge Menschen mit präventiver Wirkung
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77138
2020
2.529.658
2.917.959
5.447.617
Förderung des gesetzlichen und erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes
2019
2.191.195
2.916.583
5.107.778
Menge: Zahl der Einrichtungen und Dienste
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
2020
2019
14
180.689,85
13
168.553,50
2,75
2.318.501,92
2,54
2.026.625,42
0,00
0,00
0,00
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Maßnahmen und Angebote, die junge Menschen befähigen, sich vor Gefahren zu schützen und/oder Erziehungsberechtigte,
bzw. Multiplikatoren zum Schutz von Kindern und Jugendlichen befähigen.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77139
2020
4.264.818
1.854.954
6.119.772
Förderung der Jugendarbeit
(außerschulische Jugendbildung, Jugenderholung,
internationale Jugendarbeit, Integrationsreisen)
2019
2.874.902
2.443.607
5.318.509
2020
Menge: Teilnehmertage
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
189.158
211.388
22,55
3,09
13,60
2,64
2.470.844,53
0,00
1.025.395,13
0,00
0,00
0,00
Förderung von Jugendbildungsstätten, von Maßnahmen der außerschulischen Bildung, von internationaler Jugendarbeit, der
Integration behinderter Kinder und Jugendlicher sowie zur Jugenderholung.
Epl. 10 - Seite 286
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz -
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77140
2020
10.179.401
10.830.183
21.009.584
Förderung der Jugendarbeit
(Jugendfreizeit)
2019
9.203.643
11.083.190
20.286.833
2020
2019
Menge: Angebotsstunden
62.913
82.353
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
161,80
10,59
111,76
10,08
2.721.972,14
0,00
1.894.354,31
0,00
0,00
0,00
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Förderangebote für alle Berliner Kinder und Jugendlichen in der Freizeit
Fachspezifische Informationen
In den Transfers wurde u.a. der Zuschuss an die Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide (FEZ) in Höhe von
6.172.260,00 € in 2019 und 6.585.870,00 € in 2020 nachgewiesen.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77141
2020
1.256.976
2.324.096
3.581.072
Förderung der Jugendverbände
2019
952.820
1.840.784
2.793.604
2020
Menge: Anzahl der Verbandsmitglieder
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
608.448
2,07
596.568
1,60
1,81
1.256.976,00
1,39
952.820,00
6.720,22
0,53
0,00
0,00
Förderung der Zentralstellen von Jugendverbänden, Förderung der ehrenamtlichen Arbeit in der außerschulischen Jugendarbeit
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80054
2020
267.959
1.583.759
1.851.718
Bundesstiftung Frühe Hilfen
2019
324.388
1.630.223
1.954.611
Epl. 10 - Seite 287
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz 2020
Menge: Anzahl der Kinder unter 3 Jahren
2019
119.866
119.276
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
2,24
0,93
2,72
0,97
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
0,00
0,00
0,00
0,00
Kostendeckungsgrad in %
0,00
0,00
Auf- und Ausbau regionaler Netzwerke Frühe Hilfen als Voraussetzung für den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen. Frühe Hilfen sind
lokal und regional koordinierte Hilfsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Sie zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und
nachhaltig zu verbessern.
Epl. 10 - Seite 288
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben einschließlich Personalausgaben für den Berliner Notdienst Kinderschutz,
bestehend aus dem Kindernotdienst und der Hotline Kinderschutz, Gitschiner Straße 48/49, 10969 Berlin, dem Jugend- und
Mädchennotdienst, Mindener Straße 14, 10589 Berlin sowie der Kontakt- und Beratungsstelle (KuB) und dem Sleep In,
Müllenhoffstraße 17, 10967 Berlin.
Der Notdienst bietet berlinweit Beratung, Hilfe und kurzfristige Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII für gefährdete Kinder und
Jugendliche an.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gemäß § 6 LHO
notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen
sind derzeit nicht möglich.
B. Gender Budgeting
Es wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 1042 verwiesen.
Steuerungsmaßnahmen zur Aufteilung eines Gender Budgeting bezogen auf die Zielgruppe ist nicht möglich, da es sich um
Interventionsmaßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes handelt.
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
85
35
87
38
80
35
Relativer Anteil
71
28
70
30
70
30
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
4.791,20 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.346,46 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei
Gleichverteilung der höherwertigen Stellen dem höheren Anteil weiblicher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet.
Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.
Epl. 10 - Seite 289
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11921
265
Rückzahlungen von Zuwendungen
11977
265
Andere Rückzahlungen
11979
011
Verschiedene Einnahmen
23302
265
Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern
28290
265
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
1.000
1.000
1.000
—
—
—
—
118,89
1.000
1.000
1.000
224,00
401.000
401.000
401.000
155.358,24
12.000
12.000
12.000
48.270,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 42790, 51190, 51490, 52590, 53190
und 54690.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
415.000
—
415.000
—
415.000
203.971,13
Ausgaben
42201
011
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
207.000
209.000
199.000
193.311,43
42701
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
21.000
21.000
21.000
19.674,00
42790
011
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
3.000
3.000
3.000
3.872,15
R 25.850,70
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Wurde bislang bei 52590 nachgewiesen.
42801
011
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
7.798.000
7.874.000
6.920.000
6.891.088,75
42811
011
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
1.000
1.000
1.000
327.234,09
44100
011
Beihilfen für Dienstkräfte
11.500
11.800
4.500
10.772,89
51101
265
Geschäftsbedarf
8.000
8.800
8.800
6.559,62
3.600
3.600
2.921,30
25.200
25.200
42.318,38
1.000
1.000
1.117,30
R 3.445,30
1.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
51131
265
Bekleidung, Wäsche
3.600
2.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
51140
265
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
25.200
6.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
51190
011
Geschäftsbedarf, Geräte, Gebrauchsgegenstände aus zweckgebundenen Einnahmen
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
51403
(neu)
265
Ausgaben für die Haltung von
Fahrzeugen
9.000
9.000
9.000
9.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
Neu wegen der Verlagerung von Ausgaben für KuB/Sleep In aufgrund der Insolvenz des freien Trägers.
Epl. 10 - Seite 290
7.433,78
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz Titel
51420
Fkt
265
Bezeichnung
Beköstigung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
80.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
80.000
80.000
82.207,19
6.100
6.100
5.327,03
7.600
7.600
15.778,36
1.000
1.000
—
R 2.474,96
40.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
51426
265
Verbrauchsmittel für medizinische
Zwecke
6.100
4.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
51479
265
Allgemeine Verbrauchsmittel
7.600
4.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
51490
011
Verbrauchsmittel, Haltung von
Fahrzeugen aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
51701
265
Bewirtschaftungsausgaben
275.000
275.000
275.000
330.273,24
23.000,0 EUR wurden bislang bei 68435 nachgewiesen.
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
170.000
170.000
—
38.000
38.000
38.000
22.120,56
51900
265
Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
51910
265
Kleiner Unterhaltungsbedarf
4.500
4.500
4.500
3.828,36
52501
265
Aus- und Fortbildung
1.000
1.000
1.000
455,00
52703
265
Dienstreisen
1.000
1.000
1.000
—
53101
265
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1.600
1.600
1.600
2.897,57
53190
011
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit aus zweckgebundenen
Einnahmen
1.000
1.000
1.000
—
R 2.365,05
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
54002
265
Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung)
2.600
2.600
2.600
1.715,80
54010
265
Dienstleistungen
6.300
6.400
6.200
3.016,28
Mehr wegen der Verlagerung von Ausgaben für KuB/Sleep In aufgrund der Insolvenz des freien Trägers.
54019
265
Belehrung, Unterhaltung
4.100
4.100
4.100
3.918,26
54053
(neu)
265
Veranstaltungen
4.000
4.000
4.000
3.303,90
Neu wegen der Verlagerung von Ausgaben für KuB/Sleep In aufgrund der Insolvenz des freien Trägers.
54079
265
Verschiedene Ausgaben
3.600
3.600
3.600
2.475,52
54690
011
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
6.000
6.000
6.000
10.599,63
R 35.624,48
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
68111
265
Arbeitsbelohnungen, Taschengelder, Festtagsgaben
1.000
Epl. 10 - Seite 291
1.000
1.000
755,07
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz Titel
68150
Fkt
265
Bezeichnung
Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
5.000
6.000
6.500
3.690,24
Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben.
68153
265
Sonstige einmalige Leistungen
zum Lebensunterhalt nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz
3.000
3.000
3.000
1.773,95
68157
265
Weihnachtsbeihilfen nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz
1.000
1.000
1.000
18,69
68168
265
Fahrgelder für Pfleglinge
100.000
115.000
115.000
93.899,62
5.500
5.500
5.500
5.482,40
395.000
395.000
272.000
224.665,44
Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben.
68177
265
Bekleidung und Wäsche nach dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz
68435
265
Sonstige Zuschüsse für die freie
Jugendhilfe
2.000,0 EUR werden künftig bei 51131 nachgewiesen.
6.000,0 EUR werden künftig bei 51140 nachgewiesen.
9.000,0 EUR werden künftig bei 51403 nachgewiesen.
40.000,0 EUR werden künftig bei 51420 nachgewiesen.
4.000,0 EUR werden künftig bei 51426 nachgewiesen.
4.000,0 EUR werden künftig bei 51479 nachgewiesen.
23.000,0 EUR werden künftig bei 51701 nachgewiesen.
1.000,0 EUR werden künftig bei 51101 nachgewiesen.
Zuschüsse für Kindernotdienst und Jugendnotdienst (Anlaufstelle Mädchennotdienst). Mehr für tagesstrukturierende Maßnahmen und wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
81179
265
—
—
—
18.097,16
9.042.200
12,4 %
9.137.400
1,1 %
8.043.400
8.342.602,96
2.000
2.000
2.000
342,89
413.000
413.000
413.000
203.628,24
415.000
415.000
415.000
203.971,13
8.041.500
8.119.800
7.148.500
7.445.953,31
Sächliche Verwaltungsausgaben
490.200
491.100
490.900
548.267,08
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
510.500
526.500
404.000
330.285,41
—
—
—
18.097,16
9.042.200
9.137.400
8.043.400
8.342.602,96
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-8.627.200
-8.722.400
-7.628.400
-8.138.631,83
Fahrzeuge
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
Abschluss Kapitel 1043
111186
211299
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
Personalausgaben
Epl. 10 - Seite 292
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgergruppen
12
Personalkosten
24.282.614
23.395.817
+3,79
Kostenträger
62
Sachkosten
4.123.563
3.625.664
+13,73
Transferkosten
86.682.434
56.642.158
+53,04
Produkte
MGF
47
15
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
323.137
2.061.419
252.302
2.091.215
+28,08
-1,42
Projekte
0
Gemeinkosten
20.853.546
19.628.836
+6,24
Summe Verwaltungskosten
138.326.713
105.635.993
+30,95
Anzahl der
davon
Transfers
60.044.192
95.687.385
-37,25
Gesamtsumme
198.370.905
201.323.379
-1,47
Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm
Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner
Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere
Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und
der damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des
Bundes für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt
(SIWA).
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005119
2020
37.528.209
26.757.167
64.285.376
Operative Aufgaben im Rahmen der Jugendarbeit,
Kinderschutz und Prävention
2019
33.072.793
27.038.264
60.111.057
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
80889
2020
8.138.642
103.136
8.241.778
Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) - Inobhutnahme
2019
7.721.400
103.970
7.825.369
Epl. 10 - Seite 293
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz 2020
Menge: Anzahl der Belegungstage
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
8.128
10.324
1.001,31
4,15
747,91
3,89
27.050,07
155.582,24
154.903,22
245.218,31
1,91
3,18
Inobhutnahme - Zentrale Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendnotdienst, Kontakt und
Beratungsstelle -KuB -, Mädchennotdienst, Lotsen geschlossene Unterbringung)
Fachspezifische Informationen
Aufgrund der Corona-Pandemie kam es ab März 2020 zu einem Einbruch der Belegungszahlen. In den Bereichen Kindernotdienst, Jugendnotdienst und Mädchennotdienst war ein deutlicher Rückgang an Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII zu
verzeichnen, d.h. die Notdienste mussten weniger akute Schutzunterbringungen durchführen. Im Bereich Kontakt- und Beratungsstelle für Straßenjugendliche mussten die Angebote aufgrund der Pandemie-Auflagen reduziert und die Belegungskapazität im Sleep abgesenkt werden.
Epl. 10 - Seite 294
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzierung freier Träger (gemäß
§§ 27, 35 a und 41 SGB VIII), die Kinder und Jugendliche in Not- und Krisensituationen beraten und betreuen. Darüber hinaus
sind hier die Zuschüsse für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen nachgewiesen und auch Aufgaben nach dem
SGB VIII, die nicht in den bereits dargelegten Feldern enthalten sind.
Es enthält auch die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die auf einer anderen gesetzlichen Grundlage
als dem SGB VIII beruhen. Dies sind insbesondere Jugendgerichtsgesetz (JGG), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG),
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind die Haushaltsmittel zur
Aufgabenerfüllung gemäß § 6 notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß
§ 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende
Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich.
B. Gender Budgeting
Es wird auf die Ausführungen in den allgemeinen Erläuterungen zum Kapitel 1042 verwiesen.
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
67147
67176
68184
68422
68435
Heimerziehung für alleinstehende minderjährige Asylbewerber/innen nach dem KJHG
Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Leistungen nach dem SGB VIII für Deutsche im Ausland
Zuschüsse für Familienberatungsstellen
Sonstige Zuschüsse für die freie Jugendhilfe
Epl. 10 - Seite 295
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel
Fkt
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11153
290
Gebühren nach Bundesrecht
11921
265
Rückzahlungen von Zuwendungen
—
—
—
1.200,00
120.000
120.000
50.000
49.372,18
45.000
21.000
29.426,59
1.000
1.000
—
Rückzahlung von Zuwendungen aus vergangenen Haushaltsjahren einschließlich Zinsen.
Mehr aufgrund von Anpassung an IST 2021.
11937
266
Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Jugendhilfeleistungen
45.000
Rückzahlungen überzahlter Beträge aus Jugendhilfeleistungen.
Mehr in Anpassung an das Ist.
23302
266
Ersatz von Jugendhilfe von anderen Jugendhilfeträgern
1.000
Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gem. § 89 d SGB VIII für sog. Altfälle (endete zum
30.06.2017).
28101
219
Ersatz von Ausgaben
9.800
9.800
9.800
—
Ersatz von Ausgaben für die Geschäftsstelle der Gremien nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII (Vertragskommission) und § 78 g
SGB VIII (Schiedsstelle), die sich Berlin und die Vertreter der Leistungserbringer (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Vereinigung sonstiger Leistungserbringer) je zur Hälfte teilen.
Die Ausgaben sind beim Titel 52602 veranschlagt.
28290
265
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
1.000
1.000
1.000
—
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 68190.
Bußgelder und Spenden für die Bewährungshilfe.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
176.800
113,5 %
176.800
—
82.800
79.998,77
1.000
1.000
1.000
—
1.000
1.000
1.000
—
9.800
9.800
9.800
—
Ausgaben
51101
290
Geschäftsbedarf
Ausgaben für die Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH).
52501
290
Aus- und Fortbildung
Ausgaben für die Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH).
52602
219
Sitzungsgelder, Kostenentschädigungen
Ausgaben für die Geschäftsstelle der Gremien nach § 78 e Abs. 3 SGB VIII (Vertragskommission) und § 78 g SGB VIII
(Schiedsstelle). Die Aktivitäten der Gremien sind nicht in jedem Jahr gleich.
Die Einnahmen sind beim Titel 28101 veranschlagt.
52703
290
Dienstreisen
1.000
1.000
1.000
560,20
15.200
15.200
15.100
8.224,74
Ausgaben für die Zentrale Jugendgerichtshilfe (ZJGH).
54010
290
Dienstleistungen
Drogenkontrolluntersuchungen bei Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende.
54019
290
Belehrung, Unterhaltung
1.000
1.000
Ausgaben für die Gruppenarbeit mit Probandinnen und Probanden der Bewährungshilfe.
Epl. 10 - Seite 296
1.000
255,88
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel
54615
Fkt
290
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Entgelte für Statistikleistungen aufgrund von Servicevereinbarungen
4.300
4.300
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
4.300
4.280,00
1.000
195.282,73
Leistungen an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für die Bewährungshilfestatistik.
63302
266
Ersatz von Ausgaben an Jugendhilfeträger
1.000
1.000
Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gem. § 89 d SGB VIII für sog. Altfälle (endete zum
30.06.2017).
67101
266
Ersatz von Ausgaben
2.238.000
690.000
435.000
2022
1.
2.
3.
4.
5.
Finanzierung von Krisenplätzen für straffällige /gefährdete Kinder (45.000 €) .......
Ombudsstellen in der Berliner Jugendhilfe (230.000 €) .........................................
Modellprojekt Koordinierungsstelle komplexe Hilfebedarfe (125.000 €) ...............
Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (35.000 €) ....................
Coronahilfen für stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (0 €)..........
Gesamt
0€
230.000 €
125.000 €
35.000 €
1.848.000 €
2.238.000 €
302.290,36
2023
0€
530.000 €
125.000 €
35.000 €
0€
690.000 €
Zu 1. Fällt weg.
Zu 2. Ab 2023 mehr für den Aufbau und die Steuerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe mit dem
Schwerpunkt Ombudsstelle Pflegekinder.
Zu 3. In 2022/2023 jeweils Erhöhung um 90.000 Euro auf 125.000 Euro
Zu 5. In 2022 mehr für flexible coronabedingte Personalunterstützung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der
stationären Kinder- und Jugendhilfe gem. VK-Jug-Beschluss 01/2022.
67102
290
Ersatz von Barauslagen
1.000
1.000
1.000
81,31
5.000.000
4.000.000
8.250.000
5.907.760,61
Auslagen der Bewährungshelfer.
67147
266
Heimerziehung für alleinstehende
minderjährige Asylbewerberinnen
und Asylbewerber nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Ausgaben nach dem SGB VIII an freie Träger zur Deckung der grundsätzlichen Aufwendungen der auf Kosten des Landesjugendamtes in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten alleinstehenden minderjährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge.
Weniger wegen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
Angaben zum Gender Budget:
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
2018
W
122
14 %
1.294
M
721
86 %
7.951
2019
W
116
15 %
1.234
M
646
85 %
6.876
Kinder und Jugendliche
Keine Steuerung möglich
Epl. 10 - Seite 297
2020
W
75
14 %
814
M
469
86 %
5.093
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel
67176
Fkt
266
Bezeichnung
Ansatz
2022
Krankenhilfe nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz
Beträge in EURO
Ansatz
2023
50.000
50.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
50.000
21.518,40
Ausgaben nach dem SGB VIII für ambulante und stationäre Krankenbehandlungskosten während der Verpflichtung für alleinstehende minderjährige Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Angaben zum Gender Budget:
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2018
W
122
14 %
10,9
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
68174
290
2019
W
116
15 %
3,9
M
721
86 %
61,5
2020
W
75
14 %
3,0
M
646
85 %
22,2
M
469
86 %
18,5
Kinder und Jugendliche
Keine Steuerung möglich
Leistungen außerhalb der Sozialhilfe
1.000
1.000
1.000
240,00
10.000
20.000
7.569,24
Sonderaufwendungen im Rahmen der Sozialarbeit und Bewährungshilfe.
Angaben zum Gender Budget:
Geschlechtssensitive Daten schwanken, da hier Einzelfälle vorliegen.
68184
266
Leistungen nach dem SGB VIII für
Deutsche im Ausland
10.000
Gewährung von Jugendhilfeleistungen für im Ausland lebende deutsche junge Menschen gemäß der Zuständigkeitsregelung
nach § 88 Abs. 1 SGB VIII.
Weniger in Anpassung an das Ist.
Angaben zum Gender Budget:
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2018
W
1
100 %
7,6
Zielgruppe
Steuerungsmaßnahmen
68190
290
Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen
aus zweckgebundenen Einnahmen
2019
W
1
100 %
7,6
M
0
0%
0
M
0
0%
0
2020
W
1
100 %
7,6
M
0
0%
0
Kinder und Jugendliche
Keine Steuerung möglich
1.000
1.000
1.000
—
R 2.044,05
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu Titel 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen
Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Bußgelder von Gerichten und sonstige Spenden für Maßnahmen im Rahmen der Bewährungshilfe.
Epl. 10 - Seite 298
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel
68422
Fkt
265
Bezeichnung
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2022
Zuschüsse für Familienberatungsstellen
5.812.000
7.512.000
Verpflichtungsermächtigung
Davon fällig 2023
4.512.000
4.512.000
—
Verpflichtungen aus Vorjahren:
In €
Bis 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen
Für 2022
4.433.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
4.485.000
Für 2023
4.342.357,00
Ab 2024
Zuschüsse an Erziehungs- und Familienberatungsstellen freier Träger (EFB). Die Mittel sind bestimmt für die Finanzierung
der Sachmittelausstattung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier Trägerschaft, die im Zuge der Umstellung
des Finanzierungsmodells erforderlich ist, sowie zu jeweils gleichen Teilen für die Verstärkung der Personalausstattung der
Erziehungs- und Familienberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft. Die Mittel für die kommunalen Träger werden in den Bezirken veranschlagt. Der personelle Mehrbedarf ergibt sich insbesondere aus der Bevölkerungsentwicklung.
Angaben zum Gender Budget:
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
2018
w
2.120
49 %
1.794
m
2.206
51 %
1.867
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
68435
266
2019
w
2.120
49 %
2.030
m
2.206
51 %
2.113
2020
w
2.120
49 %
2.150
m
2.206
51 %
2.238
Kinder und Jugendliche
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung erforderlich
Sonstige Zuschüsse für die freie
Jugendhilfe
5.040.000
6.520.000
3.006.000
2.919.029,00
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe und an andere Organisationen zur Förderung der Jugendhilfe:
2022
1. Zentrale Betreuung ausländischer Minderjähriger/Maßnahmen für alleinstehende
minderjährige Asylbewerber/innen (301.100 €) ....................................................
2. Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige in Berlin, Sicherheits- und Präventionskonzept (2.704.600 €) .....................................................................................
3. Verstetigung der Tarifanpassung 2021 (0 €) ........................................................
4. Stärkung der psychosozialen Unterstützung ( 0 €)................................................
Gesamt
rd.
2023
301.100 €
301.100 €
2.704.600 €
34.000 €
2.000.000 €
5.039.700 €
5.040.000 €
2.704.600 €
34.000 €
3.480.000 €
6.519.700 €
6.520.000 €
Zu 3. Mehr wegen Verstetigung der Tarifanpassung 2021.
Zu 4. Programm zur Stärkung der psychosozialen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.
Angaben zum Gender Budget:
2018
w
Teilansatz 2
Absolut
Relativ
Ressourcen (in Tsd. €)
400
10 %
255
Zielgruppe
Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
2019
w
m
3.600
90 %
2.295
405
10 %
258
2020
m
w
m
3.645
90 %
2.325
415
10 %
264
3.735
90 %
2.380
Junge Menschen im Alter von 0-21 Jahren
Gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter
Keine Steuerung möglich
Geschlechtssensitive Daten für den Teilbereich 1 liegen nicht vor.
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
18.187.300
11,7 %
Epl. 10 - Seite 299
18.819.300
3,5 %
16.283.200
13.709.449,47
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Abschluss Kapitel 1045
111186
211299
511549
611699
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
165.000
165.000
71.000
79.998,77
11.800
11.800
11.800
—
176.800
176.800
82.800
79.998,77
33.300
33.300
33.200
13.320,82
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Gesamtausgaben
18.154.000
18.786.000
16.250.000
13.696.128,65
18.187.300
18.819.300
16.283.200
13.709.449,47
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-18.010.500
-18.642.500
-16.200.400
-13.629.450,70
Sächliche Verwaltungsausgaben
Epl. 10 - Seite 300
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgergruppen
12
Personalkosten
24.282.614
23.395.817
+3,79
Kostenträger
62
Sachkosten
4.123.563
3.625.664
+13,73
Transferkosten
86.682.434
56.642.158
+53,04
Produkte
MGF
47
15
Verrechnungskosten
kalkulatorische Kosten
323.137
2.061.419
252.302
2.091.215
+28,08
-1,42
Projekte
0
Gemeinkosten
20.853.546
19.628.836
+6,24
Summe Verwaltungskosten
138.326.713
105.635.993
+30,95
Anzahl der
davon
Transfers
60.044.192
95.687.385
-37,25
Gesamtsumme
198.370.905
201.323.379
-1,47
Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm
Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere
Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der
damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes
für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA).
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005118
2020
10.259.304
4.622.257
14.881.561
Operative Aufgaben im Rahmen der Hilfen zur Erziehung
2019
12.488.683
4.641.337
17.130.020
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77148
2020
182.950
4.342.357
4.525.307
Förderung von Erziehungs- und Familienberatung
2019
211.836
4.311.576
4.523.412
Epl. 10 - Seite 301
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII 2020
2019
Menge: Anzahl der Beratungsstellen
13
13
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
14.073,06
2,28
16.295,11
2,25
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
51.607,86
53.452,79
14.211,07
102.911,62
29,22
48,58
Kostendeckungsgrad in %
Förderung von Angeboten der Erziehungs- und Familienberatung als spezifisches interdisziplinäres Beratungsangebot, das
Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme durch psychologisch-therapeutische und sozialpädagogische Beratung oder Therapie unterstützt und Hilfen für eine das Wohl des Kindes
gewährleistende Erziehung bereitstellt.
Fachspezifische Informationen
Bei den Kosten je Mengeneinheit handelt es sich um die Verwaltungskosten zur Durchführung des Finanzierungsverfahrens
für freie Träger, Maßnahmen zur Steuerung der Erziehungs-und Familienberatung und andere Verwaltungstätigkeiten. Die
Zuschüsse an die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind den ausgewiesenen Transfers zu entnehmen.
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77156
2020
8.332.720
0
8.332.720
Erstaufnahme/Inobhutnahme von und Hilfen für alleinstehende ausländische Minderjährige, einschließlich Asylsuchende
2019
10.612.784
0
10.612.784
2020
2019
Menge: Anzahl der Inobhutnahmen
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
626
1.016
13.311,05
4,20
10.445,65
5,27
6.124.623,31
95,80
8.210.299,38
6.343,41
0,00
0,06
Kostendeckungsgrad in %
Erstinobhutnahme unbegleitet eingereister ausländischer Minderjähriger, einschließlich Asylsuchende, die sich tatsächlich in
Berlin aufhalten nach Einreise für max. 3 Monate incl. nachfolgender Bearbeitung.
Fachspezifische Informationen
Bei der angegebenen Menge handelt es sich um die Summe der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Obhut der SenBildJugFam zum jeweiligen Monatsbeginn eines Jahres.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005120
2020
4.910.134
0
4.910.134
Operative Aufgaben im Rahmen von Jugenddelinquenz und Jugenddelinquenzprävention
2019
4.565.487
0
4.565.487
Epl. 10 - Seite 302
1045
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonstige Aufgaben nach und Leistungen außerhalb SGB VIII Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
77142
2020
3.794.649
0
3.794.649
Betreuungs- und Aufsichtsmaßnahmen insbesondere im Rahmen der Bewährungshilfe einschl. Fördermaßnahmen für straffällig gewordene junge
Menschen
2019
3.692.646
0
3.692.646
2020
2019
Menge: Gesamtanzahl der Probanden am Beginn
des Berichtsmonats (Durchschnitt im Monat)
Kosten je ME in €
920
1.009
4.124,62
3.659,71
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
1,91
3.828,35
1,83
8.906,25
0,00
0,00
0,00
0,00
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
Betreuungs- und Aufsichtsmaßnahmen im Rahmen der Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende
Epl. 10 - Seite 303
Epl. 10 - Seite 304
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
(SFBB).
Die sozialpädagogische Fortbildung der Länder Berlin und Brandenburg wendet sich in Erfüllung des gesetzlichen Auftrages
lt. § 72 Abs. 3 in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII (KJHG) und des Staatsvertrages zwischen beiden Ländern an
ca. 85.600 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus Behörden und Einrichtungen (Kindertagesstätten, Jugendfreizeitstätten, stationäre Erziehungsheime, ambulante Dienste) sowie an ehren- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Insgesamt dient die Fortbildung der Sicherung und Förderung fachlicher Standards der Fachkräfte bei öffentlichen und freien
Trägern. Darüber hinaus werden Dozentinnen/ Dozenten und Multiplikatorinnen/ Multiplikatoren im Bereich sozialpädagogischer Fortbildung qualifiziert. Die Fortbildungen werden überwiegend im Jagdschloss Glienicke, aber auch „inhouse“ beim
Träger, veranstaltet. Liegenschaft und Jagdschlosspark befinden sich im Ensemble des UNESCO Welterbes und werden
entsprechend genutzt und unterhalten.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für das SFBB sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung
gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigen die Veranschlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert.
B. Gender Budgeting
Genderpolitische Analyse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Ausgaben im Kapitel 1051 dienen - mit Ausnahme der Ausgaben für die Erhaltung des Weltkulturerbes - dem Zweck der
Fortbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Fortbildungsveranstaltungen des SFBB. Die Bezugsgröße für die
„Genderbudgetierung“ ist die Zahl der teilgenommenen Fachkräfte aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Die Teilnahmen repräsentieren die Beschäftigtenstruktur.
Maßnahme:
Nutzer:
Weiblich
Männlich
Fortbildungsveranstaltungen
Fachkräfte der Jugendhilfe
2019: 28.321
2020: 10.408
17.531 (61,9 %)
7.088 (68,1 %)
Divers/keine Angabe
4.106 (14,5 %)
1.530 (14,7 %)
6.684 (23,6 %)
1.790 (17,2 %)
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2018
2019
2020
Planmäßige Beschäftigte
W
M
W
M
W
M
Absoluter Anteil
39
13
34
12
35
13
Relativer Anteil
75
25
74
26
73
27
Die Angaben zum Geschlechtsmerkmal „divers“ sind – falls vorhanden - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2021 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach
weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
4.878,13 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
4.391,95 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte besteht
durch die Überrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte.
Epl. 10 - Seite 305
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Titel
Fkt
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Einnahmen
11112
266
Entgelte für Beköstigung, Betreuung und Unterkunft
400.000
400.000
450.000
153.628,96
Entgelte von Lehrgangsteilnehmerinnen/-teilnehmern und bei Veranstaltungen für Unterkunft und Beköstigung einschließlich
eines Verwaltungskostenzuschlages (bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen zuzüglich des jeweiligen MwSt-Anteils).
Weniger aufgrund pandemiebedingt reduzierter Auslastungsmöglichkeit.
11121
266
Kostenbeiträge für Begegnungen,
politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
1.000
1.000
1.000
—
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei 53104.
Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Begegnungen in Berlin und für Veranstaltungen, die in Eigeninitiative des
Fortbildungsinstituts durchgeführt werden sowie Eigenleistungen für die Teilnahme an Bildungskursen und internationalen
Begegnungen im Ausland.
11901
266
Veröffentlichungen
1.000
1.000
1.000
24,00
Schutzgebühren für Dokumentationen, Einnahmen aus dem Verkauf von Erfahrungsberichten und sonstigen Veröffentlichungen.
11903
266
Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen
1.000
1.000
1.000
—
1.000
1.000
1.000
—
2.000
2.000
7.322,58
15.000
15.000
8.342,00
Einnahmen von Verzugszinsen.
11906
266
Ersatz von Fernmeldegebühren
Entgelte für die Benutzung von Dienstfernsprechern und Einnahmen aus Fremdveranstaltungen.
11961
266
Erstattung von Steuerbeträgen
2.000
Steuererstattungen im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art.
11979
266
Verschiedene Einnahmen
15.000
Insbesondere Ersatz von Stromkosten, Abführung von Überschüssen aus Automatenverkauf und Erstattung von Sachleistungen u. ä. sowie Kostenbeiträge für Verbrauchsmaterialien und Sonderleistungen bei Veranstaltungen.
12401
266
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
20.000
20.000
20.000
6.120,00
14.000
14.000
14.000
10.879,50
1.000
1.000
1.000
—
Einnahmen aus Fremdvermietungen
12531
266
Beteiligung des Personals an Kosten für Beköstigung, Unterkunft
und andere Leistungen
23111
266
Ersatz von Ausgaben durch den
Bund nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
Ersatz von Ausgaben beim Titel 42731 durch den Bund nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz.
23211
266
Ersatz von Ausgaben durch die
Länder
1.312.000
1.312.000
Anteil des Landes Brandenburg an den Ausgaben der gemeinsamen Fortbildungseinrichtung.
Mehr in Anpassung an den erhöhten Bedarf
Epl. 10 - Seite 306
1.037.000
1.133.262,85
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Titel
28290
Fkt
266
Bezeichnung
Sonstige zweckgebundene Einnahmen für konsumtive Zwecke
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
85.000
85.000
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
85.000
78.046,00
Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel 42790 i. H. v. 45.000 EUR und
Titel 54690 i. H. v. 40.000 EUR.
Es werden insbesondere Einnahmen für das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ erwartet.
Gesamteinnahmen
Prozentuale Veränderung
1.853.000
13,8 %
1.853.000
—
1.628.000
1.397.625,89
Ausgaben
42201
266
Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
318.000
321.000
366.000
298.458,46
42701
266
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
1.043.000
1.043.000
993.000
764.747,64
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 42701 und 54010 sind gegenseitig im Übrigen gemäß § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Honorare für Gastdozenten/-dozentinnen und andere Fachkräfte im Rahmen des Fortbildungsauftrages,
spezifische Fortbildungsangebote für Mitarbeiter/innen der Notdienste, für Vollzeit- und Tagespflegepersonen,
Einsatz nebenberuflicher Lehrkräfte für Referate/ Einzelvorträge,
Teamer- und Moderatorentätigkeit,
Dozentinnen-/ Dozentenfortbildung/ Train the Trainer,
Ausgaben für Helfertätigkeiten (z. B. für Gruppen- und Veranstaltungsbetreuung),
Frauen-, Gender-, Migrations- und Gleichstellungsthematik,
Förderung der Handlungskompetenz in Bezug auf Organisation und Leitung,
Spezifische Fortbildungsangebote im Zusammenhang mit Flüchtlingsthemen
Fortbildungsangebote im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Mehr aufgrund neuer und erweiterter Themenfelder.
42731
266
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fremdfinanzierung)
1.000
1.000
—
1.000
Aufwendungen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (Fremdfinanzierung); vgl. Einnahme beim Titel 23111.
42790
266
Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus zweckgebundenen Einnahmen
45.000
45.000
45.000
54.603,70
R 17.080,21
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
42801
266
Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
3.205.000
3.236.000
2.953.000
2.572.059,57
42811
266
Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
1.000
1.000
210.000
341.878,92
44100
266
Beihilfen für Dienstkräfte
22.800
23.500
14.400
21.496,70
51101
266
Geschäftsbedarf
31.000
31.200
31.200
20.527,16
1.000
1.000
1.000
2.614,64
56.200
56.200
31.200
101.756,49
Auch für Bücher, Zeitschriften, Zustellungsgebühren und Rundfunkbeiträge.
51131
266
Bekleidung, Wäsche
51140
266
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Ergänzung und Unterhaltung des Mobiliars und der Geräte der Übernachtungs-, Freizeit- und Seminarräume einschließlich
audiovisueller Ausstattung sowie der Einrichtungen der Küche, der Turnhalle und der Parkanlage.
Mehr aufgrund erhöhter verschleiß- und altersbedingter Austauschnotwendigkeit.
Epl. 10 - Seite 307
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Titel
Fkt
Bezeichnung
51168
266
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51185
266
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
51403
266
Ausgaben für die Haltung von
Fahrzeugen
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
1.000
Ansatz
2021
1.000
1.000
Ist (Rest/R)
2020
409,39
Betriebsmittel und Wartungskosten insbesondere auch für den Kleintraktor einschließlich der Zusatzgeräte.
51408
266
Dienst- und Schutzkleidung
1.000
1.000
1.000
1.074,24
170.000
57.860,90
Dienst- und Schutzkleidung für Tarifbeschäftigte in der Hauswirtschaft sowie Haus- und Hofarbeit.
51420
266
Beköstigung
120.000
170.000
Beköstigung der Lehrgangsteilnehmer/innen und der sonstigen Nutzer/innen des Fortbildungsinstituts.
Aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen weniger in 2022.
51432
266
Film- und Fotomaterial, Ton- und
Videobänder
1.000
1.000
1.000
433,70
51479
266
Allgemeine Verbrauchsmittel
5.200
5.200
5.200
13.544,14
51701
266
Bewirtschaftungsausgaben
440.000
440.000
440.000
405.266,47
Bewirtschaftungsausgaben der Einrichtung, z. B. für Brennstoffe, Strom, Be- und Entwässerung, Müllabfuhr, Hausreinigung,
Desinfektion, Steuern und Versicherungen sowie sonstige Bewirtschaftungskosten wie Leuchtmittel, Schneebeseitigung,
Dachrinnenreinigung, Kehrgebühren.
51801
266
Mieten für Grundstücke, Gebäude
und Räume
40.000
40.000
40.000
15.906,00
Insbesondere Anmietung von Räumen zur Ausweitung der Fortbildungsveranstaltungen.
1.000
1.000
1.000
—
Mieten für Maschinen und Geräte
10.400
10.400
10.400
1.074,78
Unterhaltung der Gartenanlagen
122.000
122.000
120.000
120.896,36
51802
266
Mieten für Fahrzeuge
51803
266
51903
266
Ausgaben für gartenerhaltende und -denkmalpflegerische Maßnahmen. Mehr wegen der hohen qualitativen Ansprüche an
die Unterhaltung des Parks, wegen des Denkmalwertes und aufgrund der gartenhistorischen Anforderungen.
Mehr in Anpassung an gestiegene Preise.
51910
266
Kleiner Unterhaltungsbedarf
1.000
1.000
1.000
177,78
Insbesondere zum Ersatz von Schlüsseln und Glasscheiben sowie für Material für kleinere Renovierungsarbeiten durch eigenes Personal.
52501
266
Aus- und Fortbildung
8.000
8.300
8.300
7.513,84
Gebühren und andere Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus dienstlichem Interesse an Tagungen und Fortbildungen teilnehmen.
52509
266
Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterial inklusive der IKT
179.000
179.000
10.000
8.965,02
4.700
1.373,85
Mehr für die Lehr- und Lernmittel sowie Unterrichtsmaterialien für die digitale Lehre.
52536
266
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
52703
266
Dienstreisen
3.000
Epl. 10 - Seite 308
4.000
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Titel
53101
Fkt
266
Bezeichnung
Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
27.000
27.200
Ansatz
2021
27.200
Ist (Rest/R)
2020
25.958,20
Herstellung von Veranstaltungsprogrammen, Herausgabe von Dokumentationen und Erfahrungsberichten über Seminarveranstaltungen sowie damit im Zusammenhang stehende Vorarbeiten.
53104
266
Begegnungen, politische Bildungsarbeit, Gruppenfahrten
1.000
1.000
—
1.000
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 11121. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
Ausgaben für die aus Kostenbeiträgen der Teilnehmer/innen zu finanzierenden Restkosten bei Auslandsbegegnungen.
53111
266
Ausschreibungen, Bekanntmachungen
1.000
1.000
1.000
1.000,00
Insbesondere Ausschreibungskosten u. a. für landschaftsgärtnerische Maßnahmen.
54003
266
Geschäftsprozessoptimierung
54010
266
Dienstleistungen
9.000
9.000
9.000
5.949,40
444.000
444.000
50.200
97.075,82
Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 42701 und 54010 sind gegenseitig im Übrigen gemäß § 20 Abs. 1 LHO deckungsfähig
2022
2023
1. Steuerberatung im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art
(umsatzsteuerpflichtige Einnahmen) (5.200 €) ...................................
10.000 €
10.000 €
2. Personaldienstleistungen (40.000 €) ..................................................
100.000 €
100.000 €
3. Personalentwicklung (10.000 €) .........................................................
60.000 €
60.000 €
4. Dienstleistungen für die digitale Strategie (0 €) ..................................
274.000 €
274.000 €
Gesamt
444.000 €
444.000 €
54053
266
Veranstaltungen
54077
266
Steuern, Abgaben
6.000
12.300
16.600
5.292,46
12.500
12.500
12.500
5.623,98
Insbesondere Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art.
Mehrausgaben dürfen in Höhe von Mehreinnahmen bei 11112 im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Art (umsatzsteuerpflichtige Einnahmen) geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
54079
266
Verschiedene Ausgaben
1.000
1.000
1.000
492,65
Insbesondere Ausschmückung von Räumen, Aufwendungen für die Bewirtung bei besonderen Anlässen sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Übersetzungskosten für Schulungsmaterial, Kauf von Theater- und Konzertkarten sowie BVG-Karten für auswärtige Lehrgangsteilnehmer/innen in Einzelfällen, Versicherungsleistungen für ausländische
Teilnehmer/innen aufgrund internationaler Vereinbarungen, Abgeltung für das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke
an die Verwertungsgesellschaft WORT.
54690
266
Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben aus zweckgebundenen
Einnahmen
40.000
40.000
40.000
28.000,17
R 36.912,21
Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu 28290. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegangenen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).
68579
266
Mitgliedsbeiträge
1.000
1.000
1.000
622,00
Insbesondere für die Arbeitskreise Deutscher Bildungsstätten e. V. und Berliner Bildungsstätten e. V.
81259
266
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
Siehe Maßnahmegruppe 32
81279
266
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen
20.000
Standardanpassung der Ausstattung auch nach Abschreibung und Verschleiß.
Epl. 10 - Seite 309
20.000
20.000
19.500,00
1051
2022/2023
MG 32
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Titel
Fkt
MG
32
Bezeichnung
Ansatz
2022
Beträge in EURO
Ansatz
2023
Ansatz
2021
Ist (Rest/R)
2020
Ausgaben für verfahrensabhängige IKT
In dieser Maßnahmegruppe werden Ausgaben der verfahrensabhängigen IKT-Infrastruktur für das SFBB – insbesondere für
die vorhandenen IT-Verfahren – veranschlagt.
51168
266
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für die verfahrensabhängige IKT
1.000
1.000
1.000
19.086,00
168.000
67.500
51.558,53
Ersatzbeschaffung, Wartung und Reparatur für die verfahrensabhängige IKT.
51185
266
Dienstleistungen für die verfahrensabhängige IKT
168.000
2022
1.
2.
3.
4.
5.
Pflege-, Updatekosten und Anpassungsmodule der Bildungs-Management-Software (BMS) sowie Quadriga (Inventarprogramm) (32.470 €) ......
Webanbindung BMS mit virtuellem Server und lfd. Betrieb (27.000 €) .......
Webanbindung (Fortschreibung Siko-/Notfallkonzept) (3.000 €).................
Verfahrensservice ITDZ u.a. IPV, NBR (5.000 €) ........................................
Entwicklung/Realisierung einer digitalen Strategie (Teilnehmenden und
Dozenten Kommunikation) (0 €) .................................................................
Gesamt
rd.
52536
266
Aus- und Fortbildung für die verfahrensabhängige IKT
3.000
3.500
2023
32.500 €
27.000 €
3.000 €
5.000 €
32.500 €
27.000 €
3.000 €
5.000 €
100.000 €
167.500 €
168.000 €
100.000 €
167.500 €
168.000 €
3.500
647,28
Schulungsmaßnahmen im Rahmen der vorhandenen IT-Verfahren insbesondere der Bildungs-Management-Software (BMS).
81259
266
Geräte, technische Einrichtungen,
Ausstattungen für die verfahrensabhängige IKT
10.000
10.000
10.000
10.000,00
Insbesondere Beschaffung von SQL - Servern inklusive Zubehör (USV) und Dienstleistungen des ITDZ für die Einbindung.
Summe Maßnahmegruppe 32
182.000
182.500
82.000
81.291,81
Gesamtausgaben
Prozentuale Veränderung
6.401.100
11,9 %
6.494.300
1,5 %
5.720.900
5.083.446,24
Abschluss Kapitel 1051
111186
211299
411462
511549
611699
811899
Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen
Einnahmen aus Zuweisungen und
Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Gesamteinnahmen
455.000
455.000
505.000
186.317,04
1.398.000
1.398.000
1.123.000
1.211.308,85
1.853.000
1.853.000
1.628.000
1.397.625,89
Personalausgaben
4.635.800
4.670.500
4.582.400
4.053.244,99
Sächliche Verwaltungsausgaben
1.734.300
1.792.800
1.107.500
1.000.079,25
1.000
1.000
1.000
622,00
Ausgaben für Zuweisungen und
Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Sonstige Investitionsausgaben und
Ausgaben zur Investitionsförderung
Gesamtausgaben
30.000
30.000
30.000
29.500,00
6.401.100
6.494.300
5.720.900
5.083.446,24
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-)
-4.548.100
-4.641.300
-4.092.900
-3.685.820,35
Epl. 10 - Seite 310
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001091 Jugend und Familie, Landesjugendamt
Anzahl der
2020 in €
2019 in €
Änderung in %
Kostenträgergruppen
12
Personalkosten
24.282.614
23.395.817
+3,79
Kostenträger
62
Sachkosten
4.123.563
3.625.664
+13,73
Transferkosten
86.682.434
56.642.158
+53,04
Produkte
47
Verrechnungskosten
323.137
252.302
+28,08
MGF
Projekte
15
0
kalkulatorische Kosten
Gemeinkosten
2.061.419
20.853.546
2.091.215
19.628.836
-1,42
+6,24
Summe Verwaltungskosten
138.326.713
105.635.993
+30,95
Transfers
60.044.192
95.687.385
-37,25
Gesamtsumme
198.370.905
201.323.379
-1,47
davon
Die gestiegenen Transferkosten in 2020 gegenüber 2019 hängen einerseits zusammen mit der Bereitstellung von Mitteln für
die Bezirke zur Beschaffung von Corona-Schutzausrüstungen und Co2-Messgeräten sowie mit Zahlungen von Corona- Leistungsprämien in Kindertagesstätten. Andererseits entstanden höhere Transferkosten im Zusammenhang mit Ausgaben zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kitas sowie durch höhere Zuschüsse an freie Träger für das neue Landesprogramm
Stadtteilmütter im Rahmen der Familienbildungsmaßnahmen, für Projekte der Jugendarbeit, der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms und für das Mittagessen in Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Geringere
Transfers stehen zum einen im Zusammenhang mit der Verlagerung der Ausgaben von 1040/ 68635 zu 1040/ 67101 und der
damit verbundenen Änderung der Kostenart sowie zum anderen mit der Beendigung des Investitionsprogramms des Bundes
für Investitionen an Träger zum Ausbau der Kinderbetreuung (2015-2018) sowie der Umsetzung des Landesprogramms Kitaausbau ab 2020 ausschließlich über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA).
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel wurde verzichtet.
Beträge in €
Gruppe/Operatives Ziel
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
005126
2020
6.407.572
0
6.407.572
Operative Aufgaben im Rahmen der sozialpädagogischen Fortbildung
2019
5.994.295
0
5.994.295
Beträge in €
Kostenträger
Verwaltungskosten
Transfers
Gesamt
78512
2020
5.102.779
0
5.102.779
Fortbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe
2019
4.563.864
0
4.563.864
Epl. 10 - Seite 311
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
2020
Menge: Anzahl der Teilnehmerkursstunden
Kosten je ME in €
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in %
Transferkosten in den Verwaltungskosten in €
IST - Erträge in €
Kostendeckungsgrad in %
2019
125.065
426.890
40,80
2,57
10,69
2,27
622,00
22.404,00
592,00
56.885,50
0,44
1,25
Fortbildungen unterschiedlicher Formate, Dauer, Themen- und Veranstaltungsstruktur zur Erfüllung des Leistungsauftrages
des SGB VIII in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, für die Länder Berlin und Brandenburg
Fachspezifische Informationen
Der sehr hohe Rückgang der Teilnehmerkursstunden steht im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, wodurch das SFBB
über Monate keine Präsenzveranstaltungen bzw. durch die Hygiene- und Abstandsregelungen mit deutlich weniger Teilnehmenden und nur in geeigneten (z.T. zusätzlich angemieteten) Seminarräumen anbieten durfte. Zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden sowie des Fortbildungsbetriebes im Lockdown erfolgte eine Umstellung auf erstmalige digitale
Angebote in der Lehre im SFBB. Insbesondere hierfür war die Schaffung einer minimalen Infrastruktur notwendig (bestehend
aus Hard- und Software sowie Dienstleitungen und Fortbildung). Dies - die Implementierung der neuen Angebote, die Erstellung von Ersatzleistungen für nicht durchführbare Seminare (Reader, Videos u.a.) sowie die Anpassung des Seminarbetriebes an das Hygienekonzept - führte zu Mehrkosten. Die gesunkenen Teilnehmerzahlen führten zu einer deutlichen Reduzierung der Einnahmen von Teilnahmeentgelten (IST Erträge).
Epl. 10 - Seite 312
10
2022/2023
Bildung, Jugend und Familie
Stellenplan
Allgemeine Erläuterungen
Kapitel 1000 – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service -,
Kapitel 1051 – Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Die in den vorgenannten Kapiteln im Titel 42801 unter der Zwischenüberschrift „Nachwuchskräfte für
Aufgabengebiete des Tarifbereichs“ ausgewiesenen Stellen dürfen ausschließlich mit ehemaligen
Auszubildenden oder ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten besetzt werden, die dauerhaft in ein
Arbeitsverhältnis übernommen werden und zum Zeitpunkt ihrer Einstellung nicht sofort auf freien Stellen
untergebracht werden können. Die unter dieser Zwischenüberschrift etatisierten Stellen entfallen bei
Unterbringung der Dienstkräfte auf freie Stellen.
Kapitel 1009 – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Personalüberhang Alle Stellen des Kapitels tragen den Stellenvermerk „Stelle fällt bei Freiwerden weg“. Auf eine Einzelausweisung
an den Stellenplangruppen wird daher aus Gründen der Vereinfachung verzichtet.
Kapitel 1015-1024 – Schulen
Im Land Berlin ist die Wiedereinführung der Verbeamtung der Lehrkräfte vorgesehen. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen zur Umsetzung sollen noch im Jahr 2022 erarbeitet werden. Auch wenn Detailregelungen
noch nicht abschließend feststehen, wurde der Stellenplan für den Personalbereich der Lehrkräfte vorsorglich
weitgehend angepasst, indem die in Frage kommenden Stellen der planmäßigen tarifbeschäftigten Lehrkräfte in
Planstellen für Beamtinnen und Beamte umgewandelt wurden.
Epl. 10 - Seite 313
Epl. 10 - Seite 314
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42100 Amtsbezüge
Teilplan A
Senator/in
SEN1
1,000
1,000 (0605)
1,000
1,000 (0605)
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,000
1,000
1,000
Summe:
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
Stellenvermerke
0605 Amtsgehalt in Höhe von 100 v.H. des Grundgehalts der BesGr. B 11
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Staatssekretär/in
Senatsdirigent/in
Oberschulrätin/-rat
B7
2,000
B5
1,000
1,000
1,000
A16
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
2,000
Studiendirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
3,000
3,000
3,000
Oberstudienrätin/-rat
A14
0,000
0,000
1,000
Baurätin/-rat
A13
0,000
0,000
2,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
2,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
1,000
2,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
0,000
0,000
1,000
14,000
14,000
20,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung
Senatsrätin/-rat
B2
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
4,000
4,000
4,000
Amtsrätin/-rat
A12
5,000
5,000
3,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
8,000
8,000
5,625
Amtsinspektor/in
A9S
3,000
3,000
4,000
23,000
23,000
19,625
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Service Personalstelle
Senatsrätin/-rat
B2
Regierungsdirektor/in
A15
2,000
2,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
2,000
2,000
2,000
Epl. 10 - Seite 315
1,000 (0605)
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42201, Teilplan A, Service Personalstelle
Regierungsrätin/-rat
A13
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
9,000
9,000
6,000
Amtsrätin/-rat
A12
23,000
23,000
24,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
30,750
30,750
29,750
Regierungsoberinspektor/in
A10
88,720
91,720
85,720
Regierungsinspektor/in
A9
10,871
10,871
10,871
Amtsinspektor/in
A9S
7,000
7,000
7,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
44,750
46,750
44,750
Regierungsobersekretär/in
A7
0,750
0,750
0,750
220,841
225,841
213,841
Zwischensumme:
Service Recht
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
5,400
5,400
5,400
Oberregierungsrätin/-rat
A14
4,000
4,000
4,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
0,750
0,750
0,750
Regierungsamtfrau/-mann
A11
2,000
2,000
2,000
14,150
14,150
14,150
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Service Zentrale Dienste
Regierungsdirektor/in
Regierungsrätin/-rat
A15
A13
1,000
1,000
0,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
1,000
0,000
4,000
4,000
2,000
Zwischensumme:
Service Informationstechnik
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
0,000
0,000
1,000
2,000
2,000
3,000
Zwischensumme:
Service Information, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Senatsrätin/-rat
B2
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
A16
0,000
0,000
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
2,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
0,000
0,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
2,000
2,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
0,000
0,000
1,000
4,000
4,000
7,000
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 316
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42201, Teilplan A
Service Personal- und Geschäftsprozessmanagement
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
3,000
3,000
3,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
1,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
0,000
8,000
8,000
7,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Oberamtsrätin/-rat
A13S
0,000
0,000
2,000
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
0,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
2,000
2,000
3,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
4,000
4,000
6,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
294,991
299,991
293,616
Summe:
294,991
299,991
293,616
Zwischensumme:
Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Amtsrätin/-rat
A12
Zwischensumme:
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
5,000
5,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
3,000
3,000
2,000
16,000
16,000
10,000
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 317
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan A
Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,996
Tarifbeschäftigte/r
E9B
1,996
1,996
0,000
4,996
4,996
3,996
Zwischensumme:
Service Personalstelle
Tarifbeschäftigte/r
E11
4,000
4,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
5,000
5,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
38,550
Tarifbeschäftigte/r
E9B
40,550
42,550
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
45,370
45,370
45,370
Tarifbeschäftigte/r
E6
4,000
4,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,500
1,500
1,500
100,420
102,420
97,420
Zwischensumme:
Service Recht
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,750
0,750
0,750
1,750
1,750
1,750
0,000
0,000
1,000
Zwischensumme:
Service Zentrale Dienste
Tarifbeschäftigte/r
E10
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,000
0,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r (in der
Bücherei)
E4
1,000
1,000
1,000
Reproduktionstechnische/r
Tarifbeschäftigte/r
E3
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote)
E3
4,000
4,000
4,500
10,000
10,000
16,500
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 318
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan A
Service Informationstechnik
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
2,000
2,000
1,000
Zwischensumme:
Service Information, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
4,000
4,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
1,000
11,000
11,000
7,000
Zwischensumme:
Service Personal- und Geschäftsprozessmanagement
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,716
Tarifbeschäftigte/r
E9A
3,000
3,000
0,000
3,000
3,000
2,716
Zwischensumme:
Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9
0,000
0,000
20,000
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9A
20,000
20,000
0,000
20,000
20,000
20,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
0,000
Epl. 10 - Seite 319
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan A, Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E12
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
2,000
2,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E10
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
10,000
10,000
8,000
Zwischensumme:
Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9
0,000
0,000
1,000
E9A
1,000
1,000
0,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E8
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E7
0,000
0,000
1,000
4,000
4,000
4,000
183,166
185,166
172,382
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
3,000
3,000
0,000
Epl. 10 - Seite 320
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
0,000
5,000
5,000
3,000
0,000
1,000
Zwischensumme:
Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,000
2,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
1,000
5,000
5,000
9,000
Zwischensumme:
Service Recht
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Service Zentrale Dienste
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
6,000
6,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
2,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r (Botin/Bote)
E3
2,000
2,000
2,000
13,000
13,000
12,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Service Informationstechnik
Tarifbeschäftigte/r
E12
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
4,000
4,000
3,000
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 321
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan B
Service Information, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
2,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
3,650
3,650
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
2,000
2,000
0,000
10,650
10,650
10,000
Zwischensumme:
Service Personal- und Geschäftsprozessmanagement
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
4,000
4,000
4,000
5,000
5,000
5,000
4,000
0,000
Zwischensumme:
Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs
Tarifbeschäftigte/r
E9B-E12
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9
0,000
0,000
7,000
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9A
7,000
7,000
0,000
11,000
11,000
7,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
2,000
Epl. 10 - Seite 322
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan B, Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9
0,000
0,000
1,000
E9A
1,000
1,000
0,000
8,000
8,000
8,000
Zwischensumme:
Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
4,000
5,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E10
3,550
3,550
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
E9A
2,000
2,000
0,000
10,550
11,550
9,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
Zwischensumme:
Personalreserve zur Entlastung von Ausbildungspersonal (Ausbildungsplatzoffensive)
Tarifbeschäftigte/r
E11
Zwischensumme:
3,000
3,000 (0132)
3,000
3,000 (0132)
3,000
3,000
3,000
3,000
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
79,200
80,200
73,000
262,366
265,366
245,382
3,000 (0132)
Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung
Tarifbeschäftigte/r
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan B):
Summe:
E6
Stellenvermerke
0132 Stelle darf nur mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zur Entlastung von Ausbildungspersonal besetzt werden
(Sperrvermerk).
Epl. 10 - Seite 323
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Service Personalstelle
Tarifbeschäftigte/r
E11
5,000
5,000 (0119)
Tarifbeschäftigte/r
E10
5,000
5,000 (0119)
Tarifbeschäftigte/r
E9B
7,000
7,000 (0119)
Zwischensumme:
5,000
5,000 (0119)
0,000
5,000
5,000 (0119)
0,000
24,000
24,000 (0119)
0,000
17,000
34,000
0,000
1,000
1,000
0,000
Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
2,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
0,000
1,000
1,000
1,000
20,000
37,000
3,000
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000 (0105)
1,000
1,000 (0105)
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,000
2,000 (0105)
2,000
2,000 (0105)
0,000
Zwischensumme:
3,000
3,000
0,000
Service Finanzen, KLR, Zuwendungs-/Zuschussprüfung
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000 (0104)
1,000
Epl. 10 - Seite 324
1,000 (0120)
0,000
0,000
0,000
1,000
0,000
Vermerke
1000
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Politisch-Administrativer Bereich und Service Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42811, Teilplan B
Ersatzkräfte für freigestellte Personalratsmitglieder
Tarifbeschäftigte/r
E14
3,000
3,000
0,000
E13
0,000
0,000
1,000
E9
0,000
0,000
1,000
3,000
3,000
2,000
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
Tarifbeschäftigte/r
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
0,000
0,000
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan B):
8,000
8,000
3,000
28,000
45,000
6,000
Summe:
Stellenvermerke
0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg.
0105 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2023 weg.
0119 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2026 weg.
0120 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.
Epl. 10 - Seite 325
Vermerke
Epl. 10 - Seite 326
1009
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Personalüberhang Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung
Oberamtsrätin/-rat
A13S
0,000
0,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
2,000
0,000
3,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
2,000
2,000
2,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
1,000
A9S
1,000
1,000
2,000
Zwischensumme:
6,000
4,000
9,000
Teilsumme (Teilplan A):
6,000
4,000
9,000
Summe:
6,000
4,000
9,000
Amtsinspektor/in
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
1,000
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
1,000
1,000
0,000
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9A
1,000
1,000
0,000
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
0,534
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,191
1,191
1,191
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r (in der
Bücherei)
E3
1,000
1,000
1,000
Pförtner/in
E2
0,779
0,779
0,779
Zwischensumme:
6,970
6,970
12,504
Teilsumme (Teilplan A):
6,970
6,970
12,504
Epl. 10 - Seite 327
Vermerke
1009
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Personalüberhang Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801
Teilplan B
Stellen mit Wegfallvermerk, die nach Auflösung des Kapitels 2809 umgesetzt wurden. Externe Finanzierung
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
1,000
1,000
0,000
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,534
0,534
1,000
Hausmeister/in
E5
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenarbeit)
E3
1,000
1,000
1,000
S11B
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
6,534
6,534
10,000
Teilsumme (Teilplan B):
6,534
6,534
10,000
13,504
13,504
22,504
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
Summe:
Epl. 10 - Seite 328
Vermerke
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen,
Lehrkräftebildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B5
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B2
4,000
4,000
4,000
Senatsrätin/-rat
B2
1,000
1,000
1,000
Oberschulrätin/-rat
A16
17,000
17,000
17,000
Oberstudiendirektor/in
A16
1,000
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
Oberschulrätin/-rat
A15
1,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Schulrätin/-rat
A15
19,000
19,000
16,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
4,410
4,410
2,410
1,000 (0538)
1,000
1,000 (0538)
1,000
1,000 (0320)
1,000
1,000
1,000 (0320)
1,000
Rektor/in, Sonderschulrektor/in
A14
4,000
4,000
6,000
Volkshochschuloberrätin/-rat
A14
0,800
0,800
0,800
Regierungsrätin/-rat
A13
9,000
9,000
10,000
Studienrätin/-rat
A13
1,000
1,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
5,500
5,500
6,500
Amtsrätin/-rat
A12
5,750
6,750
4,750
Regierungsamtfrau/-mann
A11
11,000
11,000
12,000
Bibliotheksoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
4,000
4,000
3,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
1,000
95,460
96,460
93,460
Zwischensumme:
Vorbereitungsdienst
Oberschulrätin/-rat
A16
1,000
1,000
1,000
Oberstudiendirektor/in
A16
33,000
33,000
33,000
Seminardirektor/in
A15
16,000
17,000
15,000
Studiendirektor/in
A15
7,150
7,150
8,150
A14GD
7,000
7,000
7,000
64,150
65,150
64,150
Teilsumme (Teilplan A):
159,610
161,610
157,610
Summe:
159,610
161,610
157,610
Rektor/in
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0320 Amtszulage nach Fußnote 2 zur BesGr. A 15 LBesO A
0538 Stelle für Qualifizierungsmaßnahme in der Führungskräfteakademie
Epl. 10 - Seite 329
1,000 (0538)
1,000
1,000 (0320)
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen,
Lehrkräftebildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
5,000
5,000
4,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
2,000
2,000 (0128)
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
13,750
2,000 (0538)
Tarifbeschäftigte/r (in der
Bücherei)
E9
0,000
0,000
1,500
Tarifbeschäftigte/r
E9B
10,750
Tarifbeschäftigte/r
E9A
6,000
6,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r (in der
Bücherei)
E9A
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
4,000
4,000
8,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
4,714
4,714
5,750
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,129
1,129
1,129
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
1,000
1,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S12
1,000
Zwischensumme:
2,000 (0538)
1,000 (0128)
41,593
10,750
1,000
2,000 (0538)
1,000 (0128)
0,000
0,000
41,593
43,129
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E10
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 330
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen,
Lehrkräftebildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Vorbereitungsdienst
Tarifbeschäftigte/r
E14
1,000
1,000
1,520
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
Tarifbeschäftigte/r
E9B
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
22,000
22,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,286
1,286
27,286
Zwischensumme:
25,286
25,286
29,806
Teilsumme (Teilplan A):
68,879
68,879
74,935
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,500
2,500
1,500
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
8,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,000
0,000
0,500
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
3,750
3,750
3,750
1,000 (2128)
10,000
1,000 (2128)
8,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
7,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
4,000
4,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
4,000
4,000
0,000
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
11,000
12,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
3,000
37,250
42,250
32,750
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
Vorbereitungsdienst
Tarifbeschäftigte/r
E11
Tarifbeschäftigte/r
E8
9,532
9,532
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
10,532
Zwischensumme:
11,532
11,532
10,532
Teilsumme (Teilplan B):
48,782
53,782
43,282
117,661
122,661
118,217
Summe:
Epl. 10 - Seite 331
1,000 (2128)
1010
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundsatzangelegenheiten und Recht des Bildungswesens, allgemeinbildende Schulen,
Lehrkräftebildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801
Stellenvermerke
0128 Stelle ist bei Freiwerden gesperrt. Die Personalmittel werden nach Freiwerden in Sachmittel für Schulsozialarbeit umgewandelt.
0538 Stelle für Qualifizierungsmaßnahme in der Führungskräfteakademie
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000 (0119)
1,000
1,000 (0119)
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000 (0104)
1,000
1,000 (0120)
1,000
1,000 (0104)
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,000
0,000
2,000
2,000 (0103)
Zwischensumme:
3,000
2,000
3,000
Teilsumme (Teilplan B):
3,000
2,000
3,000
Summe:
3,000
2,000
3,000
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg.
0119 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2026 weg.
0120 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.
Epl. 10 - Seite 332
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B5
1,000
1,000
0,000
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B4
0,000
0,000
1,000
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
Oberschulrätin/-rat
B2
4,000
4,000
4,000
A16
9,000
9,000
7,750
Senatsrätin/-rat
A16
1,000
Oberschulrätin/-rat
A15
5,000
1,000
5,000 (0320)
6,000
0,000
6,000 (0320)
5,000
Schulrätin/-rat
A15
3,000
4,000
2,000
Regierungsrätin/-rat
A13
2,000
2,000
1,000
Rektor/in
A13GD
0,000
0,000
1,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Sozialamtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
2,000
2,000
1,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
8,000
8,000
4,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
0,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
4,881
4,881
4,881
45,881
47,881
35,631
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren
Schulpsychologiedirektor/in
A15
Schulpsychologieoberrätin/-rat
A14
1,000
1,000
1,000
Schulpsychologierätin/-rat
A13
0,000
0,000
2,741
2,000
2,000
4,741
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Vorbereitungsdienst
Oberschulrätin/-rat
A16
Oberstudiendirektor/in
A16
2,000
2,000
2,000
Seminardirektor/in
A15
5,000
5,000
6,000
Studiendirektor/in
A15
0,000
0,000
1,000
8,000
8,000
10,000
Teilsumme (Teilplan A):
55,881
57,881
50,372
Summe:
55,881
57,881
50,372
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0320 Amtszulage nach Fußnote 2 zur BesGr. A 15 LBesO A
Epl. 10 - Seite 333
5,000 (0320)
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
4,000
4,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,750
1,750
3,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
3,000
3,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
6,000
6,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,000
2,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
3,000
3,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
11,000
11,000
0,000
33,750
33,750
20,000
5,741
5,741
3,000
Zwischensumme:
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
Tarifbeschäftigte/r
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E13
E6
2,000
2,000
2,000
S12
1,000
1,000
0,000
8,741
8,741
5,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 334
Vermerke
1011
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Schulträgerschaft und operative Schulaufsicht der beruflichen und zentralverwalteten Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan A
Vorbereitungsdienst
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,500
2,500
1,500
3,500
3,500
1,500
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
47,991
47,991
28,500
Zwischensumme:
Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung
Tarifbeschäftigte/r
E6
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
2,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
3,000
4,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
3,000
3,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
2,000
2,000
4,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
1,000
1,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
10,000
10,000
0,000
25,000
27,000
18,000
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
Teilsumme (Teilplan B):
27,000
29,000
20,000
Summe:
74,991
76,991
48,500
Zwischensumme:
Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung
Tarifbeschäftigte/r
Zwischensumme:
E6
Epl. 10 - Seite 335
Vermerke
Epl. 10 - Seite 336
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B5
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Leitende(r) Oberschulrätin/-rat
B2
2,000
2,000
2,000
Senatsrätin/-rat
B2
1,000
1,000
1,000
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
1,000
1,000
0,000
Oberschulrätin/-rat
A16
16,000
16,000
18,000
Oberschulrätin/-rat
A15
10,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
3,000
Schulrätin/-rat
A15
40,000
40,000
42,000
Seminardirektor/in
A15
4,000
4,000
4,000
10,000 (0320)
10,000
10,000 (0320)
12,000
Studiendirektor/in
A15
2,000
2,000
2,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
3,000
3,000
3,000
Oberstudienrätin/-rat
A14
4,000
4,000
4,000
Baurätin/-rat
A13
1,000
1,000
1,000
Lehrer/in
A13
3,000
Regierungsrätin/-rat
A13
4,000
Studienrätin/-rat
Oberamtsrätin/-rat
3,000 (0416)
3,000
3,000 (0416)
6,000
9,000 (0416)
9,000
0,000
0,000
A13
9,000
A13S
9,000
9,000
9,000 (0416)
11,000
0,000
Amtsrätin/-rat
A12
23,000
23,000
24,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
29,500
29,500
27,500
Sozialamtfrau/-mann
A11
0,000
0,000
2,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
13,000
13,000
17,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
2,000
Amtsinspektor/in
A9S
5,000
5,000
5,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
32,000
32,000
32,000
Regierungssekretär/in
A6
0,000
0,000
1,000
215,500
217,500
215,500
Zwischensumme:
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren
Schulpsychologiedirektor/in
A15
13,000
13,000
13,000
Rektor/in, Sonderschulrektor/in
A14
12,000
12,000
12,000
Schulpsychologieoberrätin/-rat
A14
11,000
11,000
11,000
Schulpsychologierätin/-rat
A13
15,259
15,259
15,259
51,259
51,259
51,259
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Amtsrätin/-rat
Zwischensumme:
A12
Epl. 10 - Seite 337
11,000 (0320)
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
Entgeltgruppe
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42201, Teilplan A
Vorbereitungsdienst
Oberstudiendirektor/in
A16
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
269,759
271,759
269,759
Summe:
269,759
271,759
269,759
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0320 Amtszulage nach Fußnote 2 zur BesGr. A 15 LBesO A
0416 Stelle darf nur mit einer Lehrkraft besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Kapiteln 1015 bis 1024, Titel 42201.
42221 Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter
Teilplan A
Vorbereitungsdienst
Anwärter/in für das Lehramt an
Grundschulen
V13
400,000
400,000
400,000
Studienreferendar/in für das
Lehramt an Integrierten
Sekundarschulen und
Gymnasien
V13
2.000,000
2.000,000
2.000,000
Studienreferendar/in für das
Lehramt an beruflichen Schulen
V13
250,000
250,000
250,000
Teilnehmer/in
Anpassungslehrgang an
Beruflichen Schulen
REF14
10,000
10,000
10,000
Teilnehmer/in
Anpassungslehrgang an
ISS/Gymnasien
REF14
20,000
20,000
20,000
Teilnehmer/in
Anpassungslehrgang an
Grundschulen
REF13
20,000
20,000
20,000
Zwischensumme:
2.700,000
2.700,000
2.700,000
Teilsumme (Teilplan A):
2.700,000
2.700,000
2.700,000
Summe:
2.700,000
2.700,000
2.700,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
1,000
1,000
0,000
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
2,000
Epl. 10 - Seite 338
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
6,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
11,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
7,000
7,000
7,000
Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut/in /
Psychagogin/-agoge
E11
0,000
0,000
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
5,750
6,000
1,800 (2128)
11,000
1,000
1,800 (2128)
27,750
9,000 (0137)
1,800 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
9,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
4,008
Tarifbeschäftigte/r
E9B
4,000
4,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
12,000
12,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
30,520
30,520
45,770
Tarifbeschäftigte/r
E6
19,387
19,387
18,887
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
6,000
6,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
11,000
11,000
0,000
112,907
112,907
125,165
Zwischensumme:
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
47,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
13,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
19,000
19,000
19,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S12
12,000
12,000
0,000
81,000
81,000
55,000
Zwischensumme:
3,000 (2128)
Epl. 10 - Seite 339
47,000
3,000 (2128)
22,000
3,000 (2128)
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
3,000
3,000
3,000
6,000
6,000
7,000
0,000
0,000
0,500
0,000
0,000
0,500
15,250
15,250
15,250
15,250
15,250
15,250
215,157
215,157
202,915
Zwischensumme:
Vorbereitungsdienst
Tarifbeschäftigte/r
E6
Zwischensumme:
Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung
Tarifbeschäftigte/r
E6
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
2,000
3,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
10,000
13,000
9,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
8,750
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E12
0,000
3,000 (2128)
9,750
0,000
3,000 (2128)
13,750
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
2,000
2,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
7,000
10,000
13,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
3,000
3,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
3,800
3,800
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
Epl. 10 - Seite 340
3,000 (2128)
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
E8
14,900
14,900
14,500
Tarifbeschäftigte/r
E6
11,750
11,750
12,500
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
5,000
5,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
8,000
8,000
0,000
77,200
85,200
79,750
Zwischensumme:
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
Tarifbeschäftigte/r
E6
27,000
9,519 (2128)
27,000
9,519 (2128)
15,000
4,890
4,890
4,890
31,890
31,890
19,890
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
14,500
14,500
14,500
14,500
14,500
14,500
Teilsumme (Teilplan B):
124,590
132,590
115,140
Summe:
339,747
347,747
318,055
Zwischensumme:
9,519 (2128)
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r
E10
Zwischensumme:
Geschäftsstelle der Beschäftigtenvertretung
Tarifbeschäftigte/r
E6
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0137 Stelle darf nur mit einer Lehrkraft besetzt werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Kapiteln 1015 bis 1024, Titel 42815.
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,000
0,000
2,000
2,000 (0103)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
13,000
13,000
28,000
28,000 (0103)
Zwischensumme:
13,000
13,000
30,000
Teilsumme (Teilplan A):
13,000
13,000
30,000
Epl. 10 - Seite 341
1012
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Operative Schulaufsicht der allgemeinbildenden Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42811
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000 (0106)
1,000
1,000 (0106)
1,000
1,000 (0106)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
10,000
1,000 (0104)
10,000
9,000 (0106)
9,000
9,000 (0106)
9,000 (0106)
1,000 (0120)
Tarifbeschäftigte/r
E12
1,000
1,000 (0104)
0,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000 (0104)
0,000
0,000
11,000
10,000
13,000
13,000
0,000
Zwischensumme:
13,000
13,000
0,000
Teilsumme (Teilplan B):
26,000
24,000
10,000
Summe:
39,000
37,000
40,000
Zwischensumme:
13,000
Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg.
0106 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2024 weg.
0120 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2027 weg.
Epl. 10 - Seite 342
1014
2022/2023
Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r)
Regierungsdirektor/in
A16
1,000
1,000
1,000
Regierungsrätin/-rat
A13
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
2,000
2,000
2,000
Teilsumme (Teilplan A):
2,000
2,000
2,000
Summe:
2,000
2,000
2,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
3,000
3,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
10,000
11,000
9,000
Teilsumme (Teilplan A):
10,000
11,000
9,000
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,110
0,110
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
1,000
Zwischensumme:
1,110
1,110
2,000
Teilsumme (Teilplan B):
1,110
1,110
2,000
11,110
12,110
11,000
Summe:
Epl. 10 - Seite 343
Vermerke
Epl. 10 - Seite 344
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Rektor/in
A15GD
291,000
A14
291,000
Konrektor/in
Rektor/in
A14GD
74,000
291,000
291,000 (0368)
291,000
8,000 (0332)
74,000
66,000 (0333)
Lehrer/in
Konrektor/in
A13
6.004,487
A13GD-A14GD
67,000
A13GD-A14GD
84,000
Lehrer/in
A12-A13GD
4.031,546
Lehrer/in an Sonderschulen/
für Sonderpädagogik, Lehrer/in
A12-A13GD
113,000
284,000
8,000 (0332)
73,000
66,000 (0333)
7,000 (0332)
66,000 (0333)
5,958 (0101)
1.854,400
67,000
66,000 (0369)
66,000
66,000 (0369)
71,000
71,000 (0370)
66,000 (0369)
1,000 (1716)
84,000 (0370)
84,000
84,000 (0370)
4.031,546
113,000 (0331)
113,000
1.588,000
113,000 (0331)
87,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A12
4,000
4,000
4,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A12
44,000
44,000
19,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A11
6,000
6,000
6,000
11.010,033
11.223,421
4.336,400
5,000
5,000
5,000
5,000
5,000
5,000
Teilsumme (Teilplan A):
11.015,033
11.228,421
4.341,400
Summe:
11.015,033
11.228,421
4.341,400
Zwischensumme:
284,000 (0368)
6.217,875
1,000 (1716)
Zweite(r) Konrektor/in
284,000
291,000 (0368)
87,000 (0331)
Nichtpädagogisches Personal
Regierungsobersekretär/in
A7
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0101 Stelle/Beschäftigungsposition ist gesperrt.
0331 Stelle A 13 mit Amtszulage
0332 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern
0333 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
0368 Stelle A14 / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern.
0369 Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern.
0370 Stelle A13 mit Amtszulage / A14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 540 Schülerinnen/Schülern.
1716 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle Lehrer/in der BesGr. A 12 / A 13.
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
782,493
331,130 (0522)
20,000 (2113)
1,000 (2118)
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
1.588,100
1,000 (2113)
18,000 (2114)
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
Epl. 10 - Seite 345
45,050
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S17
28,000
28,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
81,000
81,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S9
27,000
27,000
0,000
Erzieher/in
S8B
816,159
Erzieher/in
S8A
1.496,566
1.540,566
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
50,615
55,615
0,000
2.499,340
2.565,840
2.415,643
274,770
274,770
268,770
274,770
274,770
268,770
2.774,110
2.840,610
2.684,413
Zwischensumme:
417,500 (0522)
833,659
434,000 (0522)
0,000
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
458,161
306,880 (0522)
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
1.682,502
16,000 (2114)
16,000 (2113)
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
29,550
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S17
12,000
12,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
96,000
96,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S9
10,000
10,000
0,000
Erzieher/in
S8B
464,727
Erzieher/in
S8A
1.582,776
1.626,776
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
29,015
34,015
0,000
2.194,518
2.261,018
2.170,213
187,350
187,350
181,350
187,350
187,350
181,350
Teilsumme (Teilplan B):
2.381,868
2.448,368
2.351,563
Summe:
5.155,978
5.288,978
5.035,976
Zwischensumme:
417,500 (0522)
482,227
434,000 (0522)
0,000
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
Zwischensumme:
E6
Epl. 10 - Seite 346
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801
Stellenvermerke
0522 In Integrationsgruppen
2113 Stelleninhaber/in erhält E 10.
2114 Stelleninhaber/in erhält E 9.
2118 Stelleninhaber/in erhält E 11 (ohne Übernahmeverpflichtung).
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
2.124,528
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
1.325,920
Lehrkraft an Sonderschulen
E11-E13
0,000
0,000
21,000
E10
8,000
8,000
6,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
Lehrkraft
E9-E11
0,000
0,000
1,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
0,000
0,000
63,500
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
54,600
110,100
0,000
Zwischensumme:
62,600
118,100
3.541,948
Teilsumme (Teilplan A):
62,600
118,100
3.541,948
21,000 (0367)
Teilplan B
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
2.001,009
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
975,626
Lehrkraft an Sonderschulen
E11-E13
0,000
0,000
5,000
E10
1,000
1,000
0,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
Lehrkraft
E9-E11
0,000
0,000
24,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
0,000
0,000
49,500
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
40,500
96,000
0,000
Zwischensumme:
41,500
97,000
3.055,135
Teilsumme (Teilplan B):
41,500
97,000
3.055,135
104,100
215,100
6.597,083
Summe:
Stellenvermerke
0367 Stelle E 13 mit persönlicher Zulage analog der Amtszulage für Lehrer an Sonderschulen/Sonderpädagogik
2113 Stelleninhaber/in erhält E 10.
Epl. 10 - Seite 347
5,000 (0367)
2,000 (2113)
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder
Erzieher/in
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
0,130
E8
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
0,244
0,244
0,000
Erzieher/in
S8A
1,000
1,000
0,000
1,244
1,244
1,130
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Erzieher/in
Erzieher/in
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
E9
0,000
0,000
2,980
E8
0,000
0,000
0,950
S15
1,000
1,000
0,000
Erzieher/in
S8B
0,464
0,464
0,000
Erzieher/in
S8A
0,482
0,482
0,000
1,946
1,946
3,930
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
0,400
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
1,000
1,000
0,000
Erzieher/in
S8A
0,571
0,571
0,000
1,571
1,571
0,400
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
0,500
Erzieher/in
S8A
0,429
0,429
0,000
Zwischensumme:
0,429
0,429
0,500
Teilsumme (Teilplan A):
5,190
5,190
5,960
Teilplan B
Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
0,130
Erzieher/in
S8A
0,193
0,193
0,000
0,193
0,193
0,130
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 348
Vermerke
1015
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Grundschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42811, Teilplan B
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
0,680
Erzieher/in
S8B
0,772
0,772
0,000
0,772
0,772
0,680
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
1,000
Erzieher/in
S8A
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan B):
1,965
1,965
1,810
Summe:
7,155
7,155
7,770
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E11-E13
22,294
22,294
20,854
Lehrkraft
E11
22,000
22,000
22,000
44,294
44,294
42,854
4,728
4,728
4,063
4,728
4,728
4,063
8,213
8,213
8,633
8,213
8,213
8,633
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Hauptpersonalratsmitglieder
Lehrkraft
E11-E13
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Gesamtpersonalratsmitglieder
Lehrkraft
E11-E13
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Lehrkraft
E11-E13
57,524
57,524
58,248
57,524
57,524
58,248
11,192
11,192
12,421
11,192
11,192
12,421
11,049
11,049
10,781
11,049
11,049
10,781
Teilsumme (Teilplan A):
137,000
137,000
137,000
Summe:
137,000
137,000
137,000
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Lehrkraft
E11-E13
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Frauenvertreterin
Lehrkraft
Zwischensumme:
E11-E13
Epl. 10 - Seite 349
Vermerke
Epl. 10 - Seite 350
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in
A15
23,000
Direktor/in einer Integrierten
Sekundarschule,
Oberstudiendirektor/in
A15GD-A16
18,000
18,000 (0363)
18,000
23,000
18,000 (0363)
0,000
Stellvertretende/r Direktor/in
einer Integrierten
Sekundarschule,
Studiendirektor/in
A15GD-A15
18,000
18,000 (0365)
18,000
18,000 (0365)
0,000
Direktor/in einer Integrierten
Sekundarschule
A15GD
6,000
6,000
Rektor/in
A15GD
11,000
Sekundarschulrektor/in
A15GD
17,000
1,000 (0003)
11,000 (0373)
Konrektor/in
A14
11,000
Sekundarschulrektor/in,
Studiendirektor/in
A14GD-A15
84,000
Stellvertretende/r Direktor/in
einer Integrierten
Sekundarschule,
Studiendirektor/in
A14GD-A15
6,000
Rektor/in
A14GD
Konrektor/in
A13-A14
A13
0,000
17,000
1,000 (0003)
11,000
11,000 (0373)
84,000
13,000
12,000
0,000
11,000
6,000 (0364)
6,000
1,000 (0371)
13,000
12,000 (0372)
Studienrätin/-rat
0,000
12,000 (0374)
1.358,339
0,000
0,000
0,000
6,000 (0364)
0,000
1,000 (0371)
0,000
12,000 (0372)
12,000
12,000 (0374)
1.382,789
0,000
0,000
Sekundarschulrektor/in /
Oberstudienrätin/-rat
A13GD-A14
121,000
Lehrer/in
A12-A13GD
242,115
242,115
0,000
1.940,454
1.964,904
0,000
Zwischensumme:
121,000 (0366)
121,000
121,000 (0366)
0,000
Nichtpädagogisches Personal
Amtsinspektor/in
Zwischensumme:
A9S
20,500
20,500 (0541)
20,500
20,500 (0541)
0,000
20,500
20,500
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
1.960,954
1.985,404
0,000
Summe:
1.960,954
1.985,404
0,000
Stellenvermerke
0003 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle der BesGr. A 13
0363 Stelle A 15 mit Amtszulage für Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
0364 Stelle A 14 mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe.
0365 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
0366 Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in
0371 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil
Epl. 10 - Seite 351
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42201
0372 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil
0373 Stelle A 14 / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern im Gundschulteil
0374 Stelle A 13 mit Amtszulage / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im
Grundschulteil
0541 Verwaltungsleitung an Schulen
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
Erzieher/in
S8B
Zwischensumme:
4,000
4,000
0,000
136,200
136,200
0,000
140,200
140,200
0,000
9,000
9,000
0,000
20,000
20,000
0,000
29,000
29,000
0,000
169,200
169,200
0,000
Nichtpädagogisches Personal
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9A
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Erzieher/in
S8B
164,900
164,900
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
1,000
1,000
0,000
165,900
165,900
0,000
19,730
19,730
0,000
19,730
19,730
0,000
Teilsumme (Teilplan B):
185,630
185,630
0,000
Summe:
354,830
354,830
0,000
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,000
1,000
0,000
Summe:
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
Zwischensumme:
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Pädagogische Unterrichtshilfe
E10
Epl. 10 - Seite 352
1016
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gemeinschaftsschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
1,000
1,000
0,000
1,000
1,000
0,000
0,500
0,500
0,000
Zwischensumme:
0,500
0,500
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,500
1,500
0,000
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Erzieher/in
S8A
Teilplan B
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Erzieher/in
S8B
0,703
0,703
0,000
Zwischensumme:
0,703
0,703
0,000
Teilsumme (Teilplan B):
0,703
0,703
0,000
Summe:
2,203
2,203
0,000
Epl. 10 - Seite 353
Vermerke
Epl. 10 - Seite 354
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Oberstudiendirektor/in
A16
95,000
1,000 (0538)
95,000
1,000 (0538)
95,000
1,000 (0538)
Studiendirektor/in
A15
599,000
1,000 (0350)
599,000
1,000 (0350)
579,000
1,000 (0350)
5,000 (0354)
5,000 (0354)
5,000 (0354)
88,000 (0355)
88,000 (0355)
88,000 (0355)
1,000 (0538)
1,000 (0538)
1,000 (0538)
Oberstudienrätin/-rat
A14
675,000
675,000
670,000
Studienrätin/-rat
A13
4.316,331
4.382,693
1.915,000
157,000
157,000
112,000
5.842,331
5.908,693
3.371,000
Lehrer/in
A12-A13GD
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000 (0098)
1,000
1,000 (0098)
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
73,500
73,500 (0541)
73,500
73,500 (0541)
374,000
Regierungsobersekretär/in
A7
3,000
3,000
3,000
77,500
77,500
378,000
Teilsumme (Teilplan A):
5.919,831
5.986,193
3.749,000
Summe:
5.919,831
5.986,193
3.749,000
Zwischensumme:
1,000 (0098)
Stellenvermerke
0098 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle für Tarifbeschäftigte der E 12.
0350 Stelle mit Amtszulage für d. ständige Vertreter/in der/des Leiterin/s des Berlin-Kollegs
0354 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Oberstufengymnasien mit mindestens zwei Schultypen
0355 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen voll ausgebauter Gymnasien mit mehr als 360
Schülerinnen/Schülern
0538 Stelle für Qualifizierungsmaßnahme in der Führungskräfteakademie
0541 Verwaltungsleitung an Schulen
42213 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Personalkostenbudgetierung
Teilplan A
Oberstudienrätin/-rat
A14
4,000
4,000
4,000
Zwischensumme:
4,000
4,000
4,000
Teilsumme (Teilplan A):
4,000
4,000
4,000
Summe:
4,000
4,000
4,000
Epl. 10 - Seite 355
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
4,000
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,170
Sozialarbeiter/in /
E9
0,000
0,000
22,000
S15
5,000
5,000
0,000
S11B
29,000
29,000
0,000
Erzieher/in
S8B
0,100
0,100
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
0,300
0,300
0,000
34,400
34,400
27,170
Sozialpädagogin/-pädagoge
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E9A
146,000
146,000 (0541)
146,000
146,000 (0541)
0,000
Fremdsprachenassistent/in
E7
0,560
0,560 (2128)
0,560
0,560 (2128)
0,560
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
90,210
90,210
90,210
Zwischensumme:
236,770
236,770
90,770
Teilsumme (Teilplan A):
271,170
271,170
117,940
Teilplan B
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
3,000
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,720
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
22,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
2,000
2,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
15,800
15,800
0,000
Erzieher/in
S8B
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
1,000
1,000
0,000
19,800
19,800
26,720
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E9A
145,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
45,230
45,230
45,230
Zwischensumme:
190,230
190,230
45,230
Teilsumme (Teilplan B):
210,030
210,030
71,950
Summe:
481,200
481,200
189,890
145,000 (0541)
Epl. 10 - Seite 356
145,000
145,000 (0541)
0,000
0,560 (2128)
1018
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Gymnasien Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801
Stellenvermerke
0541 Verwaltungsleitung an Schulen
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
1.560,277
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
38,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
3,100
3,100
0,000
Zwischensumme:
3,100
3,100
1.598,277
Teilsumme (Teilplan A):
3,100
3,100
1.598,277
Teilplan B
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
766,274
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
14,000
Zwischensumme:
0,000
0,000
780,274
Teilsumme (Teilplan B):
0,000
0,000
780,274
Summe:
3,100
3,100
2.378,551
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
0,890
Erzieher/in
S8B
0,886
0,886
0,000
Zwischensumme:
0,886
0,886
0,890
Teilsumme (Teilplan A):
0,886
0,886
0,890
Summe:
0,886
0,886
0,890
29,500
29,500
29,500
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
31,500
31,500
31,500
Teilsumme (Teilplan A):
31,500
31,500
31,500
Summe:
31,500
31,500
31,500
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
Lehrkraft
E11-E13
Epl. 10 - Seite 357
Vermerke
Epl. 10 - Seite 358
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in
A15
56,000
Direktor/in einer Integrierten
Sekundarschule,
Oberstudiendirektor/in
A15GD-A16
38,000
38,000 (0363)
38,000
38,000 (0363)
48,000
48,000 (0363)
Stellvertretende/r Direktor/in
einer Integrierten
Sekundarschule,
Studiendirektor/in
A15GD-A15
38,000
38,000 (0365)
38,000
38,000 (0365)
48,000
48,000 (0365)
Direktor/in einer Integrierten
Sekundarschule
A15GD
60,000
Rektor/in
A15GD
0,000
Sekundarschulrektor/in
A15GD
34,000
Konrektor/in
72,000
60,000
72,000
0,000
1,000 (0003)
34,000
11,000
1,000 (0003)
46,000
2,000 (0003)
11,000 (0373)
0,000
0,000
11,000
Sekundarschulrektor/in,
Studiendirektor/in
A14GD-A15
316,000
316,000
377,000
Stellvertretende/r Direktor/in
einer Integrierten
Sekundarschule,
Studiendirektor/in
A14GD-A15
60,000
60,000 (0364)
60,000
60,000 (0364)
72,000
72,000 (0364)
2,000
1,000 (0371)
2,000
1,000 (0371)
14,000
5,000 (0371)
Rektor/in
A14
56,000
A14GD
1,000 (0372)
Konrektor/in
Lehrer/in
Studienrätin/-rat
Sekundarschulrektor/in /
Oberstudienrätin/-rat
A13-A14
1,000 (0372)
9,000 (0372)
1,000
1,000 (0374)
1,000
1,000 (0374)
9,000
9,000 (0374)
A13
651,000
573,400 (0415)
651,000
573,400 (0415)
719,000
573,400 (0415)
A13
1.650,629
489,000 (0366)
581,000
A13GD-A14
489,000
Lehrer/in
A12-A13GD
1.731,385
Lehrer/in an Sonderschulen/
für Sonderpädagogik, Lehrer/in
A12-A13GD
3,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A12
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A12
Zwischensumme:
1.703,021
489,000 (0366)
489,000
467,000
1.731,385
3,000 (0331)
3,000
581,000 (0366)
1.156,500
3,000 (0331)
3,000
1,000
1,000
1,000
30,000
30,000
30,000
5.161,014
5.213,406
3.737,500
3,000 (0331)
Ehemals Hauptschule
Rektor/in
A14GD
0,000
0,000
1,000
Rektor/in
A13GD
0,000
0,000
1,000
1,000 (0333)
A12-A13GD
0,000
0,000
2,000
2,000 (0359)
0,000
0,000
4,000
A14GD
0,000
0,000
5,000
A12-A13GD
0,000
0,000
1,000
0,000
0,000
6,000
1,000 (0411)
Zweite(r) Konrektor/in
Zwischensumme:
Ehemals Realschule
Rektor/in
Zweite(r) Konrektor/in
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 359
1,000 (0359)
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42201, Teilplan A
Einrichtungen des zweiten Bildungswegs
Rektor/in
Zweite(r) Konrektor/in
A14GD
6,000
A12-A13GD
1,000
Zwischensumme:
6,000
1,000 (0359)
1,000
0,000
1,000 (0359)
0,000
7,000
7,000
0,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
5.169,014
5.221,406
3.748,500
Summe:
5.169,014
5.221,406
3.748,500
Nichtpädagogisches Personal
Regierungsobersekretär/in
A7
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0003 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle der BesGr. A 13
0331 Stelle A 13 mit Amtszulage
0333 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
0359 Stelle A 12 mit Amtszulage / A 13 mit Amtszulage für Leiter/in von Lehrgängen mit mehr als 90 Hörer/innen
0363 Stelle A 15 mit Amtszulage für Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
0364 Stelle A 14 mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe.
0365 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
0366 Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in
0371 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil
0372 Stelle A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im Grundschulteil
0373 Stelle A 14 / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern im Gundschulteil
0374 Stelle A 13 mit Amtszulage / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im
Grundschulteil
0411 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle Lehrer/in BesGr. A 12.
0415 Bis zur Vorlage eines Anerkennungs-/Qualifikationskonzeptes dürfen die Stellen nur bis A 12 besetzt werden.
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
73,253
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
29,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
6,912
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
14,000
14,500
0,000
Erzieher/in
S8B
88,700
88,700
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
4,900
4,900
0,000
107,600
108,100
109,165
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 360
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E13
2,000
2,000
2,000
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9
0,000
0,000
43,000
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9A
34,000
34,000
0,000
Fremdsprachenassistent/in
E7
3,550
1,000 (2128)
3,550
1,000 (2128)
3,550
Fotograf/in
E6
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
86,230
86,230
106,230
Fotograf/in
E5
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
16,500
16,500
16,500
Wirtschafter/in
E5
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
145,280
145,280
174,280
Teilsumme (Teilplan A):
252,880
253,380
283,445
Teilplan B
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
23,697
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
12,500
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
4,815
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
5,500
6,000
0,000
Erzieher/in
S8B
19,600
19,600
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
3,000
3,000
0,000
28,100
28,600
41,012
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9
0,000
0,000
17,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9A
17,000
17,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
36,500
36,500
56,230
Tarifbeschäftigte/r
(Handwerker/in)
E5
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Handwerker/in)
E4
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
56,500
56,500
76,230
Teilsumme (Teilplan B):
84,600
85,100
117,242
337,480
338,480
400,687
Summe:
Epl. 10 - Seite 361
1,000 (2128)
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
1.288,950
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
585,000
E10
1,000
1,000
2,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
0,000
0,000
8,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
6,300
6,300
0,000
Zwischensumme:
7,300
7,300
1.883,950
Teilsumme (Teilplan A):
7,300
7,300
1.883,950
Teilplan B
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
1.085,000
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
281,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
0,000
0,000
5,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
5,500
5,500
0,000
Zwischensumme:
5,500
5,500
1.371,000
Teilsumme (Teilplan B):
5,500
5,500
1.371,000
12,800
12,800
3.254,950
Summe:
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
0,500
Erzieher/in
S8B
0,500
0,500
0,000
Zwischensumme:
0,500
0,500
0,500
Teilsumme (Teilplan A):
0,500
0,500
0,500
Teilplan B
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
0,500
Zwischensumme:
0,000
0,000
0,500
Teilsumme (Teilplan B):
0,000
0,000
0,500
Summe:
0,500
0,500
1,000
Epl. 10 - Seite 362
Vermerke
1019
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Integrierte Sekundarschulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E11-E13
Lehrkraft
E10
43,000
1,000
43,000
1,000 (0527)
1,000
43,000
1,000 (0527)
1,000
Zwischensumme:
44,000
44,000
44,000
Teilsumme (Teilplan A):
44,000
44,000
44,000
Summe:
44,000
44,000
44,000
Stellenvermerke
0527 Stelle für eine Ortskraft
Epl. 10 - Seite 363
1,000 (0527)
Epl. 10 - Seite 364
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Rektor/in, Sonderschulrektor/in
A15
8,000
8,000
6,000
Studiendirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
41,000
41,000
40,000
4,000
4,000
4,000
Sonderschulrektor/in
A15GD
Oberstudienrätin/-rat
A14
Sonderschulkonrektor/in
A14GD
44,000
2,000 (0336)
44,000
33,000 (0338)
7,000 (0339)
Sonderschulrektor/in
A14GD
3,000
1,000 (0335)
A14GD
24,000
46,000
8,000 (0336)
25,000 (0338)
7,000 (0339)
3,000
2,000 (0337)
Zweite(r) Sonderschulkonrektor/in
2,000 (0336)
33,000 (0338)
6,000 (0339)
1,000 (0335)
6,000
2,000 (0337)
5,000 (0335)
1,000 (0337)
24,000
21,000
Konrektor/in, Sonderschulkonrektor/in
A13-A14
8,000
8,000 (0318)
8,000
8,000 (0318)
6,000
6,000 (0318)
Zweite(r) Konrektor/in, Zweite(r)
Sonderschulkonrektor/in
A13-A14
8,000
8,000 (0318)
8,000
8,000 (0318)
6,000
6,000 (0318)
Studienrätin/-rat
A13
43,000
Blindenoberlehrer/in, Lehrer/in
A12-A13GD
17,000
Lehrer/in
A12-A13GD
38,000
Lehrer/in an Sonderschulen/
für Sonderpädagogik, Lehrer/in
A12-A13GD
Taubstummenoberlehrer/in,
Lehrer/in
A12-A13GD
49,986
17,000 (0331)
17,000 (0331)
17,000
38,000
1.833,000 1.833,000 (0331)
21,000
17,000
7,000
21,000 (0331)
1.833,000 1.833,000 (0331)
21,000
1.143,000 1.143,000 (0331)
21,000 (0331)
21,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A13
5,000
5,000
5,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A12
12,000
12,000
12,000
Fachlehrer/in
A10-A11
1,000
1,000
1,000
Fachlehrer/in
A10
3,000
3,000
1,000
Zwischensumme:
2.114,000
2.120,986
1.348,000
Teilsumme (Teilplan A):
2.114,000
2.120,986
1.348,000
Summe:
2.114,000
2.120,986
1.348,000
Stellenvermerke
0318 Amtszulage gem. Schülerzahlberechnung nach Nr. 16 der Vorbemerkung zur LBesOA
0331 Stelle A 13 mit Amtszulage
0335 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülerinnen/Schülern
0336 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülerinnen/Schülern
0337 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für sonstige Behinderte mit mehr als 45 bis zu 90 Schülerinnen/Schülern
0338 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen für sonstige Behinderte mit mehr als 90 Schülerinnen/Schülern
0339 Stelle mit Amtszulage an Sonderschulen mit angegliederten Berufsschulklassen
Epl. 10 - Seite 365
17,000 (0331)
5,000
21,000 (0331)
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
98,652
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
0,328
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
236,882
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S17
5,000
5,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
8,000
8,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S9
2,000
2,000
0,000
Erzieher/in
S8B
110,700
110,700
0,000
Erzieher/in
S8A
0,328
0,328
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
287,035
Zwischensumme:
287,035 (0521)
287,035
287,035 (0521)
1,000 (2113)
236,882 (0521)
0,000
413,063
413,063
335,862
Nichtpädagogisches Personal
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9
0,000
0,000
0,500
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9A
0,500
0,500
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,090
1,090
1,090
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
28,440
28,440
28,440
Fachangestellte/r für
Bäderbetriebe
E5
2,000
2,000
2,000
32,030
32,030
32,030
445,093
445,093
367,892
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
Erzieher/in
E9
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
1,000 (0531)
1,000
1,000 (0531)
1,000
1,000 (0531)
0,000
135,986
5,519 (0531)
0,000
4,000
1,000 (2113)
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
166,102
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S17
7,000
7,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
S15
6,000
6,000
0,000
Epl. 10 - Seite 366
166,102 (0521)
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan B
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
Erzieher/in
S11B
1,100
1,100
0,000
S9
2,000
2,000
0,000
S8B
123,200
Erzieher/in
S8A
1,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
204,135
Zwischensumme:
6,000 (0531)
123,200
204,135 (0521)
204,135
6,000 (0531)
0,000
204,135 (0521)
0,000
1,000
0,000
345,435
345,435
308,088
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
22,150
22,150
22,150
Fachangestellte/r für
Bäderbetriebe
E5
2,000
2,000
2,000
24,150
24,150
24,150
Teilsumme (Teilplan B):
369,585
369,585
332,238
Summe:
814,678
814,678
700,130
0,000
22,000
Zwischensumme:
Stellenvermerke
0521 In Klassen für behinderte Kinder.
0531 Stelle wird im Internat verwendet.
2113 Stelleninhaber/in erhält E 10.
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
18,000
Lehrkraft an Sonderschulen
E11-E13
0,000
0,000
462,000
41,000
41,000
46,000
0,000
0,000
212,000
252,900
252,900
0,000
Zwischensumme:
293,900
293,900
760,000
Teilsumme (Teilplan A):
293,900
293,900
760,000
0,000
0,000
14,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E10
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
462,000 (0367)
Teilplan B
Lehrkraft
E13
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
15,000
Lehrkraft an Sonderschulen
E11-E13
0,000
0,000
233,000
25,000
25,000
22,000
0,000
0,000
2,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E10
Lehrkraft
E9
Epl. 10 - Seite 367
233,000 (0367)
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42805, Teilplan B
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
0,000
0,000
172,000
188,000
188,000
0,000
Zwischensumme:
213,000
213,000
458,000
Teilsumme (Teilplan B):
213,000
213,000
458,000
Summe:
506,900
506,900
1.218,000
Stellenvermerke
0367 Stelle E 13 mit persönlicher Zulage analog der Amtszulage für Lehrer an Sonderschulen/Sonderpädagogik
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
E6
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r (Betreuer/in)
S8A
1,000
1,000
0,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Ersatzkraft für freigestellte Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,000
Erzieher/in
S8B
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
2,000
2,000
2,000
Summe:
2,000
2,000
2,000
31,000
31,000
31,000
31,000
31,000
31,000
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E11-E13
Zwischensumme:
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Pädagogische Unterrichtshilfe
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
E10
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
32,000
32,000
32,000
Epl. 10 - Seite 368
Vermerke
1020
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Sonderpädagogische Förderzentren Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42815
Teilplan B
Ersatzkräfte für freigestellte Mitglieder eines örtlichen Personalrats oder des Gesamtpersonalrats
Pädagogische Unterrichtshilfe
0,100
0,100
0,000
Zwischensumme:
0,100
0,100
0,000
Teilsumme (Teilplan B):
0,100
0,100
0,000
32,100
32,100
32,000
Summe:
E9A-E9B
Epl. 10 - Seite 369
Vermerke
Epl. 10 - Seite 370
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Oberstudiendirektor/in
A16
40,000
Studiendirektor/in
A15
457,000
40,000
4,000 (0345)
457,000
40,000
4,000 (0345)
471,000
68,000 (0348)
76,000 (0348)
16,000 (0349)
16,000 (0349)
16,000 (0349)
40,000 (0351)
40,000 (0351)
40,000 (0351)
4,000 (0362)
4,000 (0362)
5,000 (1701)
Studiendirektor/in Fachschule,
Studiendirektor/in
A15
5,000
Oberstudienrätin/-rat
A14
473,000
473,000
468,000
Oberstudienrätin/-rat Fachschule, Oberstudienrätin/-rat
A14
9,000
9,000
9,000
Studienrätin/-rat
A13
2.834,007
2.834,007
1.174,000
Studienrätin/-rat Fachschule,
Studienrätin/-rat
A13
15,000
15,000
15,000
Fachlehrer/in
A12
1,000
1,000
1,000
1,000 (0346)
5,000
1,000 (0346)
5,000
Fachlehrer/in
A10-A11
8,000
8,000
8,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A11
25,000
25,000
5,000
Fachlehrer/in
Lehrer/in für Fachpraxis
A10
A9-A10
Zwischensumme:
4,000 (0345)
68,000 (0348)
7,000
7,000
7,000
313,000
313,000
13,000
4.187,007
4.187,007
2.216,000
1,000
1,000
1,000
1,000 (0346)
Nichtpädagogisches Personal
Amtsrätin/-rat
Regierungsinspektor/in
A12
A9
1,000
1,000
1,000
Amtsinspektor/in mit
Amtszulage
A9Z
0,000
0,000
3,000
Amtsinspektor/in
A9S
19,000
Zwischensumme:
19,000 (0541)
19,000
19,000 (0541)
3,000 (0325)
36,000
21,000
21,000
41,000
Teilsumme (Teilplan A):
4.208,007
4.208,007
2.257,000
Summe:
4.208,007
4.208,007
2.257,000
Stellenvermerke
0325 Amtszulage nach Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO i.d. Überleitungsfassung Berlin
0345 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von beruflichen Schulen mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
0346 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von Fachschulen mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
0348 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von Abteilungen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern
0349 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von Abteilungen, die einem zweizügig vollausgebauten Oberstufengymnasium oder
einem Oberstufengymnasium mit mindestens zwei Schultypen entspricht.
0351 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen beruflicher Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern
0362 Amtszulage fällt bei Freiwerden weg.
0541 Verwaltungsleitung an Schulen
1701 Stelle wird bei Freiwerden zu einer Stelle der BesGr. A 15 (ohne Übernahmeverpflichtung).
Epl. 10 - Seite 371
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
18,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
14,000
14,000
0,000
14,000
14,000
18,000
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Baumaschinenvorarbeiter/in
AT
4,000
4,000
4,000
Beschäftigte/r für
Spezialfacharbeiten
AT
9,000
9,000
9,000
Fachwerker/in
AT
10,000
10,000
10,000
Vorarbeiter/in
AT
10,000
10,000
10,000
Werkpolier/in
AT
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
0,000
0,000
1,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E13
3,000
3,000
2,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E10
17,000
17,000
17,000
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9
0,000
0,000
1,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9
0,000
0,000
16,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
3,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
3,000
3,000
0,000
Handwerks-, Industrie-,
Meister/in
E9A
1,000
1,000
0,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9A
18,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
13,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E8
75,530
75,530
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
1,000
1,000
0,000
Laborant/in
E7
1,000
1,000
1,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E7
0,000
0,000
75,530
Tarifbeschäftigte/r (Elektriker/in)
E7
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Metallhandwerker/in)
E7
1,000
1,000
1,000
Hauswirtschaftsleiter/in
E6
1,000
1,000
1,000
Laborant/in
E6
12,910
12,910
12,910
Tarifbeschäftigte/r
E6
6,000
6,000
6,000
Tarifbeschäftigte/r (Gärtner/in)
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
1,000
1,000
1,000
E6
99,470
99,470
99,470
18,000
13,000 (0541)
Epl. 10 - Seite 372
13,000
0,000
13,000 (0541)
0,000
43,000 (2128)
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A, Nichtpädagogisches Personal
Zeichner/in
E6
0,500
Schulhausmeister/in
E5
33,000
0,500
18,000 (2128)
33,000
0,500
18,000 (2128)
33,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r (Gärtner/in)
E5
2,500
2,500
2,500
Tarifbeschäftigte/r
(Magazin-/Lagervorsteher/in)
E5
1,000
Fahrer/in
E4
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulhauswart/in)
E3-E4
7,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
7,000
1,000
1,000 (2128)
7,000
Gartenarbeiter/in
E3
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
2,250
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenwirtschaft)
E3
3,500
3,500
3,500
Tierwärter/in
E3
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
344,660
344,660
331,660
Teilsumme (Teilplan A):
358,660
358,660
349,660
2,000
2,000 (2128)
2,250
1,000 (2128)
1,000
1,000
1,000 (2128)
1,000
18,000 (2128)
1,000 (2128)
2,000
2,000 (2128)
2,250
2,000 (2128)
Teilplan B
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
3,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
7,000
7,000
0,000
7,000
7,000
3,000
E10
1,000
1,000
1,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9
0,000
0,000
3,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9A
3,000
3,000
0,000
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
Tarifbeschäftigte/r
E9A
13,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E8
18,000
Laborant/in
E7
2,000
2,000
2,000 (2128)
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E7
0,000
0,000
18,000
12,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
(Köchin/Koch)
E6
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
50,450
50,450
50,450
Schulhausmeister/in
E5
36,410
Tarifbeschäftigte/r (Gärtner/in)
E5
4,000
4,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
(Hallenwärter/in)
E4-E5
3,000
3,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulhauswart/in)
E3-E4
12,000
12,000
12,000
E3
1,000
1,000
1,000
Gartenarbeiter/in
13,000 (0541)
13,000
13,000 (0541)
18,000
2,000 (2128)
20,000 (2128)
Epl. 10 - Seite 373
2,000
36,410
0,000
0,000
2,000 (2128)
20,000 (2128)
36,410
20,000 (2128)
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan B, Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E3
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenarbeit)
E3
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenwirtschaft)
E3
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
148,860
148,860
135,860
Teilsumme (Teilplan B):
155,860
155,860
138,860
Summe:
514,520
514,520
488,520
Stellenvermerke
0541 Verwaltungsleitung an Schulen
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
1.028,794
Lehrkraft
E10
0,000
0,000
9,000
Lehrkraft für Fachpraxis
E9-E10
0,000
0,000
40,000
E9
0,000
0,000
3,000
E8-E9
0,000
0,000
219,500
Zwischensumme:
0,000
0,000
1.300,294
Teilsumme (Teilplan A):
0,000
0,000
1.300,294
Pädagogische Unterrichtshilfe
Lehrkraft für Fachpraxis
Teilplan B
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
622,213
Lehrkraft
E10
0,000
0,000
11,000
Lehrkraft für Fachpraxis
E9-E10
0,000
0,000
12,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9
0,000
0,000
6,000
Pädagogische Unterrichtshilfe
E9A-E9B
6,000
6,000
0,000
E8-E9
0,000
0,000
28,500
Zwischensumme:
6,000
6,000
679,713
Teilsumme (Teilplan B):
6,000
6,000
679,713
Summe:
6,000
6,000
1.980,007
Lehrkraft für Fachpraxis
Epl. 10 - Seite 374
Vermerke
1021
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berufsbildende Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan B
Nichtpädagogisches Personal
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
11,000
Zwischensumme:
0,000
0,000
11,000
Teilsumme (Teilplan B):
0,000
0,000
11,000
Summe:
0,000
0,000
11,000
69,000
97,410
11,000 (0103)
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
69,000
Lehrkraft für Fachpraxis
E8-E9
0,000
0,000
1,000
Lehrkraft für Fachpraxis
E8-E9A
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
70,000
70,000
98,410
Teilsumme (Teilplan A):
70,000
70,000
98,410
0,000
0,000
28,000
Zwischensumme:
0,000
0,000
28,000
Teilsumme (Teilplan B):
0,000
0,000
28,000
70,000
70,000
126,410
28,410 (0103)
Teilplan B
Lehrkraft
E13
Summe:
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
42821 Ausbildungsentgelte (Tarifbeschäftigte)
Teilplan A
Berufsfachschüler/in
AUSBEG-4
32,300
32,300
32,300
Berufsfachschüler/in
AUSBEG-3
113,770
113,770
113,770
Berufsfachschüler/in
AUSBEG-2
155,330
155,330
155,330
Berufsfachschüler/in
AUSBEG-1
168,000
168,000
168,000
Zwischensumme:
469,400
469,400
469,400
Teilsumme (Teilplan A):
469,400
469,400
469,400
Summe:
469,400
469,400
469,400
Epl. 10 - Seite 375
28,000 (0103)
Epl. 10 - Seite 376
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Oberstudiendirektor/in Fachschule, Oberstudiendirektor/in
A16
1,000
Studiendirektor/in Fachschule,
Studiendirektor/in
A15
7,000
Oberstudienrätin/-rat Fachschule, Oberstudienrätin/-rat
A14
8,000
8,000
11,000
Studienrätin/-rat Fachschule,
Studienrätin/-rat
A13
41,000
41,000
13,000
3,000
3,000
0,000
Zwischensumme:
60,000
60,000
35,000
Teilsumme (Teilplan A):
60,000
60,000
35,000
Summe:
60,000
60,000
35,000
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A10-A12
1,000
1,000 (0352)
7,000
1,000
1,000 (0352)
10,000
1,000 (0352)
Stellenvermerke
0352 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Fachschulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E9B
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E8
4,000
4,000
0,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E7
0,000
0,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
3,000
3,000
3,000
Schulhausmeister/in
E5
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
11,000
11,000
11,000
Teilsumme (Teilplan A):
11,000
11,000
11,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan B):
1,000
1,000
1,000
12,000
12,000
12,000
Teilplan B
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
(Schulhauswart/in)
Summe:
E3-E4
Epl. 10 - Seite 377
3,000 (2128)
1022
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Technikerschule Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
22,000
Lehrkraft
E9-E11
0,000
0,000
3,000
Zwischensumme:
0,000
0,000
25,000
Teilsumme (Teilplan A):
0,000
0,000
25,000
Summe:
0,000
0,000
25,000
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
18,430
18,430
18,430
Lehrkraft
E9-E10
0,000
0,000
3,020
Lehrkraft
E9B-E10
3,020
3,020
0,000
Zwischensumme:
21,450
21,450
21,450
Teilsumme (Teilplan A):
21,450
21,450
21,450
Summe:
21,450
21,450
21,450
Epl. 10 - Seite 378
Vermerke
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Studiendirektor/in
A15
6,000
Oberstudienrätin/-rat
A14
6,000
6,000
A13
14,000
14,000
8,000
6,000
6,000
2,000
10,000
10,000
0,000
Zwischensumme:
42,000
42,000
23,000
Teilsumme (Teilplan A):
42,000
42,000
23,000
Summe:
42,000
42,000
23,000
Studienrätin/-rat
Lehrer/in
Fachlehrer/in, Lehrer/in
A12-A13GD
A10-A12
1,000 (0345)
6,000
1,000 (0345)
6,000
1,000 (0345)
7,000
Stellenvermerke
0345 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen von beruflichen Schulen mit mehr als 80 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Nichtpädagogisches Personal
Schulhausmeister/in
E5
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E3
0,500
0,500 (2128)
0,500
0,500 (2128)
0,500
0,500 (2128)
Zwischensumme:
1,500
1,500
1,500
Teilsumme (Teilplan A):
1,500
1,500
1,500
0,000
0,000
1,000
Teilplan B
Erzieher/in
E9
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
3,000
Erzieher/in
S8B
2,060
2,060
0,000
Erzieher/in
S8A
4,000
4,000
0,000
6,060
6,060
4,000
Zwischensumme:
Internatserzieher
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
11,170
Erzieher/in
S8A
10,940
10,940
0,000
11,940
11,940
12,170
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Physiotherapeut/in
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
13,000
Technische/r Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Epl. 10 - Seite 379
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan B, Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E9B
13,000
13,000
0,000
Physiotherapeut/in
E9A
1,000
1,000
0,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9A
2,000
2,000
0,000
Gewandmeister/in
E8
1,000
1,000
1,000
Physiotherapeut/in
E8
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,530
2,530
2,530
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
1,000
1,000
1,000
Fahrer/in
E4
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E4
2,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
1,500 (2128)
1,500
1,500 (2128)
1,500
Pförtner/in
E3
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E3
1,500
1,000
1,000
Zwischensumme:
27,030
27,030
27,030
Teilsumme (Teilplan B):
45,030
45,030
43,200
Summe:
46,530
46,530
44,700
1,500 (2128)
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
1,000
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
2,000
Zwischensumme:
0,000
0,000
3,000
Teilsumme (Teilplan A):
0,000
0,000
3,000
Teilplan B
Ballettpädagogin/-pädagoge
Ballettpädagogin/-pädagoge
Lehrkraft
E15
1,000
1,000 (0528)
1,000
1,000 (0528)
1,000
1,000 (0528)
E14
2,000
1,000 (0530)
2,000
1,000 (0530)
2,000
1,000 (0530)
E13-E14
1,000
1,000 (0095)
1,000
1,000 (0095)
1,000
1,000 (0095)
1,000 (0529)
1,000 (0529)
1,000 (0529)
Ballettpädagogin/-pädagoge
E13
2,000
2,000
2,000
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
4,000
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
2,000
20,000
20,000
20,000
0,000
0,000
10,000
Zwischensumme:
26,000
26,000
42,000
Teilsumme (Teilplan B):
26,000
26,000
42,000
Summe:
26,000
26,000
45,000
Ballettpädagogin/-pädagoge
Lehrkraft
E11
E9-E11
Epl. 10 - Seite 380
1023
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42805
Stellenvermerke
0095 Stelle/Beschäftigungsposition wird bei Freiwerden zu einer Stelle/Beschäftigungsposition für Tarifbeschäftigte der
Entgeltgruppe E12.
0528 Stelle für den/die Künstlerische/n Leiter/in Bühnentanz
0529 Stelle für den/die Künstlerische/n Leiter/in Artistik
0530 Stelle für den/die stellvertretende/n Leiter/in Bühnentanz
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Dienstkräfte auf Zeit - Beschäftigung von Stundenlehrkräften
Lehrkraft
E9-E11
0,000
0,000
1,000
Lehrkraft
E9B-E11
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
1,000
1,000
1,000
Teilplan B
Dienstkräfte auf Zeit - Beschäftigung von Stundenlehrkräften
Lehrkraft
E9-E11
0,000
0,000
2,170
Lehrkraft
E9B-E11
2,170
2,170
0,000
Zwischensumme:
2,170
2,170
2,170
Teilsumme (Teilplan B):
2,170
2,170
2,170
Summe:
3,170
3,170
3,170
Epl. 10 - Seite 381
Vermerke
Epl. 10 - Seite 382
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Oberstudiendirektor/in
A16
3,000
Studiendirektor/in
A15
25,000
3,000
1,000 (0347)
25,000
3,000
1,000 (0347)
1,000 (0354)
1,000 (0354)
3,000 (0355)
3,000 (0355)
25,000
1,000 (0347)
1,000 (0354)
3,000 (0355)
Direktor/in einer Integrierten
Sekundarschule,
Oberstudiendirektor/in
A15GD-A16
5,000
5,000 (0363)
5,000
5,000 (0363)
5,000
5,000 (0363)
Stellvertretende/r Direktor/in
einer Integrierten
Sekundarschule,
Studiendirektor/in
A15GD-A15
5,000
5,000 (0365)
5,000
5,000 (0365)
5,000
5,000 (0365)
Rektor/in
A15GD
1,000
Sekundarschulrektor/in
A15GD
3,000
A14
1,000
Konrektor/in
Oberstudienrätin/-rat
1,000
1,000
3,000
1,000 (0373)
1,000
3,000
1,000 (0373)
1,000
1,000 (0373)
A14
19,000
19,000
19,000
A14GD-A15
23,000
23,000
23,000
Rektor/in
A14GD
2,000
2,000 (0332)
2,000
2,000 (0332)
2,000
2,000 (0332)
Lehrer/in
A13
4,000
4,000 (0415)
4,000
4,000 (0415)
4,000
4,000 (0415)
A13
279,000
Sekundarschulrektor/in,
Studiendirektor/in
Studienrätin/-rat
279,000
108,000
Sekundarschulrektor/in /
Oberstudienrätin/-rat
A13GD-A14
26,000
Lehrer/in
A12-A13GD
177,000
177,000
58,000
573,000
573,000
283,000
Zwischensumme:
26,000 (0366)
26,000
26,000 (0366)
26,000
26,000 (0366)
John-F.-Kennedy-Schule
Studiendirektor/in
Direktor/in einer Integrierten
A15
2,000
A15GD-A16
1,000
1,000 (0363)
2,000
1,000
1,000 (0363)
2,000
1,000
1,000 (0363)
A15GD-A15
1,000
1,000 (0365)
1,000
1,000 (0365)
1,000
1,000 (0365)
Sekundarschule,
Oberstudiendirektor/in
Stellvertretende/r Direktor/in
einer Integrierten
Sekundarschule,
Studiendirektor/in
Sekundarschulrektor/in
Konrektor/in
Sekundarschulrektor/in,
A15GD
2,000
A14
1,000
2,000
A14GD-A15
6,000
6,000
6,000
A13
13,000
13,000
13,000
1,000 (0373)
1,000
2,000
1,000 (0373)
0,000
Studiendirektor/in
Lehrer/in
Studienrätin/-rat
Sekundarschulrektor/in /
A13
30,000
A13GD-A14
7,000
A13GD-A14GD
0,000
A12-A13
A10-A12
30,000
7,000 (0366)
7,000
18,000
7,000 (0366)
7,000
7,000 (0366)
0,000
1,000
1,000 (0374)
21,000
21,000
21,000
1,000
1,000
1,000
85,000
85,000
73,000
Oberstudienrätin/-rat
Konrektor/in
Lehrer/in
Fachlehrer/in, Lehrer/in
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 383
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42201, Teilplan A
Nichtpädagogisches Personal
Amtsinspektor/in
A9S
2,000
Zwischensumme:
2,000 (0541)
2,000
2,000 (0541)
2,000
2,000
2,000
2,000
Teilsumme (Teilplan A):
660,000
660,000
358,000
Summe:
660,000
660,000
358,000
Stellenvermerke
0332 Stelle mit Amtszulage an Schulen mit bis zu 180 Schülerinnen/Schülern
0347 Stelle mit Amtszulage für Leiter/innen voll ausgebauter Gymnasien mit bis zu 360 Schülerinnen/Schülern
0354 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Oberstufengymnasien mit mindestens zwei Schultypen
0355 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen voll ausgebauter Gymnasien mit mehr als 360
Schülerinnen/Schülern
0363 Stelle A 15 mit Amtszulage für Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
0365 Stelle mit Amtszulage für ständige Vertreter/innen der Leiter/innen von Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe.
0366 Stelle A 13 mit Amtszulage für Sekundarschulrektor/in
0373 Stelle A 14 / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 360 Schülerinnen/Schülern im Gundschulteil
0374 Stelle A 13 mit Amtszulage / A 14 mit Amtszulage an Schulen mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen/Schülern im
Grundschulteil
0415 Bis zur Vorlage eines Anerkennungs-/Qualifikationskonzeptes dürfen die Stellen nur bis A 12 besetzt werden.
0541 Verwaltungsleitung an Schulen
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Poelchau-Schule
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,500
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
1,500
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
0,400
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
1,700
1,700
0,000
Erzieher/in
S8B
2,100
2,100
0,000
3,800
3,800
3,400
E5-E8
4,000
4,000
4,000
S8A
3,500
3,500
0,000
7,500
7,500
4,000
Zwischensumme:
John-F.-Kennedy-Schule
Pädagogische/r Mitarbeiter/in
Erzieher/in
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 384
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Nelson-Mandela-Schule
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,926
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
6,500
S17
1,000
1,000
0,000
Erzieher/in
S8B
4,900
4,900
0,000
Erzieher/in
S8A
1,600
1,600
0,000
7,500
7,500
8,426
3,000
3,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
Fachkoordination im
Erziehungsdienst
Zwischensumme:
Nichtpädagogisches Personal
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9A
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulsekretär/in)
E6
8,228
0,500 (2115)
Schulhausmeister/in
E5
8,000
2,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E5
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E4
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulhauswart/in)
E3-E4
2,000
2,000
2,000
8,228
0,500 (2115)
8,000
2,000 (2128)
3,000
2,000
0,500 (2115)
8,000
2,000 (2128)
3,000
1,000
2,000 (2128)
8,228
0,000
2,000 (2128)
2,000
Gartenarbeiter/in
E3
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenarbeit)
E3
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E2
1,000
1,000
2,000
Zwischensumme:
30,228
30,228
27,228
Teilsumme (Teilplan A):
49,028
49,028
43,054
Teilplan B
Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Schule
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
2,000
Erzieher/in
S8B
2,000
2,000
0,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Flatow-Oberschule
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
1,100
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
1,100
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
1,300
1,300
0,000
Erzieher/in
S8B
1,300
1,300
0,000
Erzieher/in
S8A
1,400
1,400
0,000
4,000
4,000
2,200
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 385
2,000 (2128)
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan B
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
3,000
3,000
0,000
Staatlich geprüfte/r Techniker/in
E9A
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r (Elektriker/in)
E6
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
6,000
6,000
6,000
Schulhausmeister/in
E5
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,440
0,440
0,440
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schulhauswart/in)
E3-E4
2,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
2,000
1,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E3
3,000
3,000 (2128)
3,000
3,000 (2128)
3,000
3,000 (2128)
(Schulsekretär/in)
3,000 (2128)
5,000
3,000 (2128)
5,000
3,000 (2128)
(Handwerker/in)
Zwischensumme:
23,440
23,440
21,440
Schul- und Leistungssportzentrum Berlin (Sportforum)
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
3,500
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
3,500
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S11B
3,600
3,600
0,000
Erzieher/in
S8B
3,600
3,600
0,000
7,200
7,200
9,000
Zwischensumme:
Erzieher/innen im Wohnheim
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
2,000
Erzieher/in
S8A
2,000
2,000
0,000
2,000
2,000
2,000
Zwischensumme:
Internatserzieher/innen im Haus der Athleten
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
1,000
1,000
Erzieher/in
E8
0,000
0,000
18,860
Erzieher/in
S8A
16,900
16,900
0,000
Zwischensumme:
17,900
17,900
19,860
Teilsumme (Teilplan B):
56,540
56,540
56,500
105,568
105,568
99,554
Summe:
Stellenvermerke
2115 Stelleninhaber/in erhält E 8.
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
Epl. 10 - Seite 386
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42805 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
127,500
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
88,000
Lehrkraft
E11
0,000
0,000
1,000
0,000
0,000
216,500
Zwischensumme:
John-F.-Kennedy-Schule
Lehrkraft
AT
1,000
1,000 (0523)
1,000
1,000 (0523)
1,000
1,000 (0523)
Lehrkraft
E15
5,000
1,000 (0524)
5,000
1,000 (0524)
5,000
1,000 (0524)
1,000 (0525)
1,000 (0525)
1,000 (0525)
Lehrkraft
E13-E14
4,000
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
12,000
Zwischensumme:
10,000
10,000
22,000
Teilsumme (Teilplan A):
10,000
10,000
238,500
1,000 (0526)
4,000
1,000 (0526)
4,000
Teilplan B
Lehrkraft
E13
0,000
0,000
41,500
Lehrkraft
E11-E13
0,000
0,000
23,000
Lehrkraft
E11
0,000
0,000
9,000
Zwischensumme:
0,000
0,000
73,500
Teilsumme (Teilplan B):
0,000
0,000
73,500
10,000
10,000
312,000
Summe:
Stellenvermerke
0523 Stelle für Schulleiter/in Oberstufe an der JFK
0524 Stelle für ständige Vertretung des Co-Principel/ Oberschule an der JFK
0525 Stelle für den/die Schulleiter/in Grundschule an der JFK
0526 Stelle für Konrektor/in an der JFK
42815 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte
Teilplan A
John-F.-Kennedy-Schule
Lehrkraft
E15
5,000
5,000
5,000
Lehrkraft
E14-E15
4,000
4,000
4,000
Lehrkraft
E14
4,000
4,000
4,000
Lehrkraft
E13-E14
8,000
8,000
8,000
Epl. 10 - Seite 387
1,000 (0526)
1024
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Zentral verwaltete Schulen Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42815, Teilplan A, John-F.-Kennedy-Schule
Lehrkraft
E13
Lehrkraft
E11-E13
11,050
11,050
11,050
2,880
2,880
2,880
Zwischensumme:
34,930
34,930
34,930
Teilsumme (Teilplan A):
34,930
34,930
34,930
Summe:
34,930
34,930
34,930
42861 Entgelte für Tarifbeschäftigte für Maßnahmen im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens (SGE)
Teilplan A
Nichtpädagogisches Personal
Tarifbeschäftigte/r
E3
9,000
9,000 (0001)
9,000
9,000 (0001)
0,000
Zwischensumme:
9,000
9,000
0,000
Teilsumme (Teilplan A):
9,000
9,000
0,000
Summe:
9,000
9,000
0,000
Stellenvermerke
0001 Stelle fällt bei Freiwerden weg.
Epl. 10 - Seite 388
Vermerke
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Senatsdirigent/in
B5
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
B2
1,000
1,000
2,000
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Sozialdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
2,000
3,000
4,000
Regierungsrätin/-rat
A13
2,000
2,000
5,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
3,000
3,000
4,000
Sozialoberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
0,000
Amtsrätin/-rat
A12
6,616
6,616
6,600
Sozialamtsrätin/-rat
A12
3,000
5,000
3,500
Regierungsamtfrau/-mann
A11
3,242
3,242
9,250
Sozialamtfrau/-mann
A11
13,000
13,000
14,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
5,710
5,710
6,710
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
1,000
1,000
1,000
45,568
48,568
60,060
1,000
1,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
5,000
5,000
6,000
Regierungsoberinspektor/in
A10
2,000
2,000
3,000
Regierungsinspektor/in
A9
1,000
1,000
1,000
Regierungshauptsekretär/in
A8
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
11,000
11,000
12,000
Teilsumme (Teilplan A):
56,568
59,568
72,060
Summe:
56,568
59,568
72,060
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
3,000
3,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000
3,000
Epl. 10 - Seite 389
Vermerke
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
1,500
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
2,820
Tarifbeschäftigte/r
E11
2,000
2,000
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
1,500 (2128)
1,500
1,500 (2128)
1,500
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
7,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
7,000
7,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
7,000
7,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,000
2,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
1,820
1,820
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
2,000
2,000
0,000
31,320
31,320
25,320
Zwischensumme:
1,500 (2128)
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
4,000
4,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
5,000
5,000
4,000
S17
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
12,000
12,000
10,000
Teilsumme (Teilplan A):
43,320
43,320
35,320
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
Teilplan B
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
6,000
7,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
12,000
4,000 (2128)
Epl. 10 - Seite 390
12,000
4,000 (2128)
9,000
4,000 (2128)
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
noch Titel 42801, Teilplan B
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E12
0,000
0,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E12
3,000
3,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
14,750
Tarifbeschäftigte/r
E11
4,000
4,000
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
4,000
4,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
5,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
3,000
3,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
4,000
4,000
3,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
4,000
4,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
20,258
20,258
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
3,000
3,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S12
1,000
1,000
0,000
69,258
70,258
50,750
2,000
2,000
Zwischensumme:
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
1,000
3,000
3,000
3,000
72,258
73,258
53,750
115,578
116,578
89,070
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan B):
Summe:
2,000
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
Epl. 10 - Seite 391
Vermerke
1040
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Familie und frühkindliche Bildung Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan B
Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
1,000
1,000 (0104)
0,000
1,000
1,000 (0104)
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,500
2,500 (0104)
0,000
3,000
1,000 (0103)
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
2,000 (0104)
0,000
1,000
1,000 (0103)
1,000 (0104)
0,000
2,000
1,000 (0103)
1,000 (0104)
0,000
1,000
1,000 (0104)
0,000
0,000
1,000
1,000 (0103)
Zwischensumme:
5,500
0,000
9,000
Teilsumme (Teilplan B):
5,500
0,000
9,000
Summe:
5,500
0,000
9,000
1,000 (0104)
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg.
Epl. 10 - Seite 392
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B4
0,000
0,000
1,000
Leitende(r) Senatsrätin/-rat
B3
1,000
1,000
1,000
Senatsrätin/-rat
Regierungsdirektor/in
B2
1,000
1,000
1,000
A15
1,000
1,000
1,000
Sozialdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Oberregierungsrätin/-rat
A14
5,000
5,000
6,000
Obersozialrätin/rat
A14
1,000
1,000
1,000
Regierungsrätin/-rat
A13
2,000
2,000
4,000
Sozialrätin/-rat
A13
0,000
0,000
2,000
Oberamtsrätin/-rat
A13S
1,000
1,000
1,000
Sozialoberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
3,000
Amtsrätin/-rat
A12
5,000
5,000
6,000
Sozialamtsrätin/-rat
A12
8,000
8,000
11,000
Regierungsamtfrau/-mann
A11
1,000
1,000
1,000
Sozialamtfrau/-mann
A11
16,000
16,000
16,000
Regierungsinspektor/in
A9
2,000
2,000
2,000
47,000
47,000
58,000
Zwischensumme:
Zentrale Jugendgerichtshilfe
Sozialamtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
0,000
Sozialamtfrau/-mann
A11
2,000
2,000
2,000
3,000
3,000
2,000
Teilsumme (Teilplan A):
50,000
50,000
60,000
Summe:
50,000
50,000
60,000
Zwischensumme:
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
3,000
3,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
2,000
2,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E12
0,000
0,000
2,000
Epl. 10 - Seite 393
Vermerke
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Tarifbeschäftigte/r
E12
0,800
0,800
0,800
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
3,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
20,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,750
0,750
1,750
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E9A
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
4,000
4,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
0,769
Tarifbeschäftigte/r
E4
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S18
3,000
3,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
6,000
6,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
21,000
21,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S14
1,000
1,000
0,000
47,319
47,319
44,319
Zwischensumme:
0,769
2,000 (2128)
2,000
0,000
2,000 (2128)
2,769
Zentrale Jugendgerichtshilfe
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
6,560
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
8,060
8,060
0,000
8,060
8,060
6,560
55,379
55,379
50,879
1,000
1,000
0,000
Zwischensumme:
Teilsumme (Teilplan A):
Teilplan B
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT5
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT2
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E15
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
6,000
8,000
2,000
Epl. 10 - Seite 394
2,769 (2128)
1042
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Jugend und Kinderschutz Besoldungs-/
Bezeichnung
noch Titel 42801, Teilplan B
Tarifbeschäftigte/r
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
E12
1,000
1,000
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
1,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,000
2,000
2,000
E9
0,000
0,000
4,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
2,000
2,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
3,000
3,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
2,000
2,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
1,000
2,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
4,000
4,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S14
3,000
3,000
0,000
Zwischensumme:
30,000
33,000
21,000
Teilsumme (Teilplan B):
30,000
33,000
21,000
Summe:
85,379
88,379
71,879
0,000
0,000
Vermerke
Stellenvermerke
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan B
Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
0,500
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
4,000
4,000 (0103)
Tarifbeschäftigte/r
E8
0,000
0,000
1,000
1,000 (0103)
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
2,000
2,000 (0103)
Zwischensumme:
0,500
0,000
7,000
Teilsumme (Teilplan B):
0,500
0,000
7,000
Summe:
0,500
0,000
7,000
0,500 (0104)
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
0104 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2022 weg.
Epl. 10 - Seite 395
Epl. 10 - Seite 396
1043
2022/2023
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Berliner Notdienst Kinderschutz Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Sozialoberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
2,000
Sozialamtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Sozialoberinspektor/in
A10
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
4,000
4,000
4,000
Teilsumme (Teilplan A):
4,000
4,000
4,000
Summe:
4,000
4,000
4,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E11
0,000
0,000
2,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
0,000
5,000
Erzieher/in
E9
0,000
0,000
3,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E9
0,000
0,000
79,690
Tarifbeschäftigte/r
E9A
0,500
0,500
0,000
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
E7A
0,000
0,000
2,000
Hauswirtschaftsleiter/in
E6
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
1,000
1,000
1,750
Tarifbeschäftigte/r
E5
3,000
3,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(Schreibdienst)
E5
1,000
1,000
1,000
Hausmeister/in
E4-E5
2,000
2,000
2,000
Tarifbeschäftigte/r
(Küchenwirtschaft)
E3
2,000
2,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
(Wäscheausbesserin/
-ausbesserer)
E3
2,000
2,000
2,000
Gesundheits- und
Krankenpfleger/in
KR7
2,000
2,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S17
2,000
2,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S15
5,000
5,000
0,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
S14
80,690
80,690
0,000
Erzieher/in
S8B
3,000
3,000
0,000
Zwischensumme:
106,190
106,190
105,440
Teilsumme (Teilplan A):
106,190
106,190
105,440
Summe:
106,190
106,190
105,440
Epl. 10 - Seite 397
Vermerke
Epl. 10 - Seite 398
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
42201 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten
Teilplan A
Regierungsdirektor/in
A15
1,000
1,000
1,000
Sozialoberamtsrätin/-rat
A13S
2,000
2,000
2,000
Amtsrätin/-rat
A12
1,000
1,000
1,000
Amtsinspektor/in
A9S
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
5,000
5,000
5,000
Teilsumme (Teilplan A):
5,000
5,000
5,000
Summe:
5,000
5,000
5,000
42801 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Beschäftigte/r mit Sonderentgelt
AT1
1,000
1,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E14
4,000
4,000
3,000
Tarifbeschäftigte/r
(abgeschlossene
wissenschaftliche
Hochschulbildung)
E13
13,000
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
E10
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
2,000
2,000
1,000
Hauswirtschaftsleiter/in
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E9B
1,000
1,000
0,000
7,000 (2128)
13,000
7,000 (2128)
0,000
11,000
7,000 (2128)
6,000
Tarifbeschäftigte/r
E8
5,000
5,000
4,000
Tarifbeschäftigte/r
E6
10,000
10,000
12,000
Tarifbeschäftigte/r
E5
1,000
Tarifbeschäftigte/r
(Köchin/Koch)
E5
3,000
3,000 (2128)
3,000
3,000 (2128)
3,000
3,000 (2128)
Reiniger/in
E2
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
1,000
1,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r
E2
3,202
0,202 (2107)
3,202
0,202 (2107)
3,660
1,000 (2107)
1,000
3,000 (2128)
Tarifbeschäftigte/r (Haus- und
Hofarbeit)
Sozialarbeiter/in /
Sozialpädagogin/-pädagoge
3,000 (2128)
2,000
2,000 (2128)
3,000 (2128)
E2
2,000
S15
6,000
6,000
0,000
52,202
52,202
50,660
Zwischensumme:
2,000 (2128)
1,000
2,000
Nachwuchskräfte für Aufgabengebiete des Tarifbereichs
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r
E5-E9A
1,000
1,000
0,000
1,000
1,000
1,000
Zwischensumme:
Epl. 10 - Seite 399
2,000 (2128)
1051
2022/2023
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Besoldungs-/
Bezeichnung
Entgeltgruppe
Zahl der Stellen/Beschäftigungspositionen
2022
Vermerke
2023
Vermerke
2021
Vermerke
noch Titel 42801, Teilplan A
Verfahrensabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E11
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
0,000
1,000
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E10
1,000
1,000
0,000
2,000
2,000
1,000
Zwischensumme:
Verfahrensunabhängige Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
Tarifbeschäftigte/r in der
Informations- und
Kommunikationstechnik
E12
1,000
1,000
0,000
Tarifbeschäftigte/r
E11
0,000
0,000
1,000
1,000
1,000
1,000
Teilsumme (Teilplan A):
56,202
56,202
53,660
Summe:
56,202
56,202
53,660
Zwischensumme:
Stellenvermerke
2107 Stelleninhaber/in erhält E 6 (ohne Übernahmeverpflichtung).
2128 Stelleninhaber/in ist gemäß § 29a TVÜ-Länder höher eingruppiert.
42811 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten
Teilplan A
Finanzierte (Plan-)Stellen/Beschäftigungspositionen mit Wegfallvermerk
Übersetzer/in
E13
0,000
0,000
1,500
1,500 (0103)
Tarifbeschäftigte/r
E10
0,000
0,000
0,500
0,500 (0103)
Tarifbeschäftigte/r
E6
0,000
0,000
1,500
1,500 (0103)
Zwischensumme:
0,000
0,000
3,500
Teilsumme (Teilplan A):
0,000
0,000
3,500
Summe:
0,000
0,000
3,500
Stellenvermerke
0103 Stelle/Beschäftigungsposition fällt mit Ablauf des 31.12.2021 weg.
Epl. 10 - Seite 400
Stellenübersicht
2022/2023
Stellenübersicht
Einzelplan 10
Epl. 10 - Seite 401
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Einzelplan 10
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
haltsjahr
B7
B5
B4
B3
B2
1000
2023
2022
2021
1009
2023
2022
2021
-
1010
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
1,000
1011
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
-
1012
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
1,000
1014
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1015
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1016
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1018
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1019
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1020
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1021
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1022
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1023
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1024
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1040
2023
2022
2021
-
-
-
1042
2023
2022
2021
-
-
1043
2023
2022
2021
-
-
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
Epl. 10 - Seite 402
1,000
-
1,000
-
1,000
1,000
1,000
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
-
3,000
3,000
3,000
5,000
5,000
5,000
4,000
4,000
4,000
3,000
3,000
3,000
1,000
1,000
2,000
1,000
1,000
1,000
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
B7
B5
-
2,000
2,000
2,000
B4
-
5,000
5,000
4,000
B3
-
2,000
haltsB2
5,000
5,000
5,000
Epl. 10 - Seite 403
Einzelplan 10
jahr
-
2023
2022
2021
1051
17,000
17,000
18,000
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Einzelplan 10
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
haltsjahr
1000
2023
2022
2021
1009
2023
2022
2021
1010
2023
2022
2021
1011
Teilsumme
7,000
7,000
7,000
A16
A15
A14
12,400
12,400
13,400
-
11,000
11,000
13,000
-
-
-
-
8,000
8,000
8,000
53,000
53,000
53,000
45,150
44,150
41,150
-
9,210
9,210
9,210
2023
2022
2021
5,000
5,000
5,000
13,000
13,000
10,750
16,000
14,000
15,000
-
1,000
1,000
1,000
1012
2023
2022
2021
5,000
5,000
5,000
18,000
18,000
19,000
70,000
70,000
76,000
-
30,000
30,000
30,000
1014
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
1,000
-
-
-
1015
2023
2022
2021
-
-
-
291,000
291,000
284,000
291,000
291,000
284,000
1016
2023
2022
2021
-
-
23,000
23,000
-
70,000
70,000
-
11,000
11,000
-
1018
2023
2022
2021
-
95,000
95,000
95,000
599,000
599,000
579,000
-
675,000
675,000
670,000
1019
2023
2022
2021
-
-
56,000
56,000
72,000
170,000
170,000
225,000
11,000
1020
2023
2022
2021
-
-
9,000
9,000
7,000
41,000
41,000
40,000
4,000
4,000
4,000
1021
2023
2022
2021
-
40,000
40,000
40,000
462,000
462,000
476,000
-
482,000
482,000
477,000
1022
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
1,000
7,000
7,000
10,000
-
8,000
8,000
11,000
1023
2023
2022
2021
-
6,000
6,000
6,000
-
6,000
6,000
7,000
1024
2023
2022
2021
-
27,000
27,000
27,000
18,000
18,000
18,000
21,000
21,000
20,000
1040
2023
2022
2021
2,000
2,000
3,000
-
2,000
2,000
2,000
-
3,000
2,000
4,000
1042
2023
2022
2021
2,000
2,000
3,000
-
2,000
2,000
2,000
-
6,000
6,000
7,000
1043
2023
2022
2021
-
-
4,000
4,000
5,000
A15GD
3,000
3,000
3,000
-
Epl. 10 - Seite 404
-
-
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
Teilsumme
A16
A15
-
-
29,000
29,000
31,000
228,000
228,000
227,750
1,000
1,000
1,000
1.337,550
1.334,550
1.327,550
A15GD
590,000
590,000
567,000
Epl. 10 - Seite 405
haltsA14
Einzelplan 10
jahr
-
1.558,210
1.557,210
1.548,210
2023
2022
2021
1051
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Einzelplan 10
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
haltsjahr
A14GD
A13
A13GD
1000
2023
2022
2021
-
1009
2023
2022
2021
-
1010
2023
2022
2021
1011
2023
2022
2021
-
2,000
2,000
3,741
1012
2023
2022
2021
-
34,259
32,259
16,259
1014
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
1,000
1015
2023
2022
2021
74,000
74,000
73,000
1016
2023
2022
2021
1018
A12
-
17,750
17,750
15,750
37,000
37,000
35,000
-
-
1,000
2,000
3,000
10,000
10,000
11,000
-
5,500
5,500
6,500
6,750
5,750
4,750
2,000
2,000
1,000
2,000
2,000
2,000
-
9,000
9,000
11,000
25,000
25,000
26,000
-
-
-
6.217,875
6.004,487
1.854,400
151,000
151,000
137,000
-
4.148,546
4.148,546
1.679,000
103,000
103,000
-
1.394,789
1.370,339
-
121,000
121,000
-
-
242,115
242,115
-
2023
2022
2021
-
4.382,693
4.316,331
1.915,000
-
-
158,000
158,000
113,000
1019
2023
2022
2021
384,000
384,000
469,000
2.355,021
2.302,629
1.195,000
489,000
489,000
582,000
-
1.736,385
1.736,385
1.163,500
1020
2023
2022
2021
71,000
71,000
73,000
65,986
59,000
19,000
-
-
1.909,000
1.909,000
1.186,000
1021
2023
2022
2021
-
2.849,007
2.849,007
1.189,000
-
-
2,000
2,000
2,000
1022
2023
2022
2021
-
41,000
41,000
13,000
-
-
1023
2023
2022
2021
-
14,000
14,000
8,000
-
-
6,000
6,000
2,000
1024
2023
2022
2021
31,000
31,000
31,000
326,000
326,000
143,000
33,000
33,000
34,000
-
198,000
198,000
79,000
1040
2023
2022
2021
-
2,000
2,000
5,000
-
5,000
5,000
5,000
12,616
10,616
11,100
1042
2023
2022
2021
-
2,000
2,000
6,000
-
3,000
3,000
4,000
14,000
14,000
17,000
1043
2023
2022
2021
-
-
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
7,000
7,000
7,000
2,000
2,000
3,000
A13S
-
Epl. 10 - Seite 406
1,000
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
A14GD
670,000
670,000
653,000
A13
A13GD
-
17.699,630
17.334,052
6.382,400
A13S
haltsA12
Einzelplan 10
jahr
-
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
2023
2022
2021
1051
794,000
794,000
754,000
46,250
46,250
48,250
8.499,412
8.498,412
4.325,350
2023
2022
2021
Summe
Epl. 10 - Seite 407
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Einzelplan 10
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
haltsjahr
A11
A10
A9
A9Z
A9S
1000
2023
2022
2021
45,750
45,750
44,375
94,720
91,720
87,720
10,871
10,871
10,871
-
10,000
10,000
12,000
1009
2023
2022
2021
2,000
2,000
2,000
-
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
2,000
1010
2023
2022
2021
11,000
11,000
12,000
5,000
5,000
4,000
1,000
1,000
1,000
-
1011
2023
2022
2021
2,000
2,000
1,000
8,000
8,000
4,000
1,000
1,000
-
-
1,000
1,000
1,000
1012
2023
2022
2021
29,500
29,500
29,500
13,000
13,000
17,000
1,000
1,000
2,000
-
5,000
5,000
5,000
1014
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1015
2023
2022
2021
-
50,000
50,000
25,000
-
-
-
1016
2023
2022
2021
-
-
-
-
20,500
20,500
-
1018
2023
2022
2021
-
-
-
-
73,500
73,500
374,000
1019
2023
2022
2021
-
30,000
30,000
30,000
-
-
-
1020
2023
2022
2021
-
21,000
21,000
19,000
-
-
-
1021
2023
2022
2021
-
40,000
40,000
20,000
314,000
314,000
14,000
1022
2023
2022
2021
-
3,000
3,000
-
-
-
-
1023
2023
2022
2021
-
10,000
10,000
-
-
-
-
1024
2023
2022
2021
-
1,000
1,000
1,000
-
-
2,000
2,000
2,000
1040
2023
2022
2021
21,242
21,242
29,250
7,710
7,710
9,710
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
1042
2023
2022
2021
19,000
19,000
19,000
2,000
2,000
2,000
-
-
1043
2023
2022
2021
-
-
-
1,000
1,000
1,000
Epl. 10 - Seite 408
-
3,000
-
19,000
19,000
36,000
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
A11
A10
A9
A9Z
-
-
-
130,492
130,492
137,125
284,430
281,430
218,430
331,871
331,871
31,871
haltsA9S
3,000
Epl. 10 - Seite 409
Einzelplan 10
jahr
1,000
1,000
1,000
2023
2022
2021
1051
134,000
134,000
434,000
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Einzelplan 10
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
haltsjahr
A8
A7
1000
2023
2022
2021
46,750
44,750
45,750
1009
2023
2022
2021
-
1010
2023
2022
2021
-
1011
2023
2022
2021
1012
A6
0,750
0,750
0,750
Teilsumme
-
292,991
287,991
286,616
-
-
4,000
6,000
9,000
-
-
153,610
151,610
149,610
4,881
4,881
4,881
-
-
52,881
50,881
45,372
2023
2022
2021
32,000
32,000
32,000
-
1014
2023
2022
2021
-
-
1015
2023
2022
2021
-
1016
2023
2022
2021
-
1018
2023
2022
2021
-
1019
2023
2022
2021
-
1020
2023
2022
2021
-
1021
2023
2022
2021
1022
1,000
266,759
264,759
264,759
-
2,000
2,000
2,000
-
11.228,421
11.015,033
4.341,400
-
1.985,404
1.960,954
-
3,000
3,000
3,000
-
5.986,193
5.919,831
3.749,000
1,000
1,000
1,000
-
5.221,406
5.169,014
3.748,500
-
-
2.120,986
2.114,000
1.348,000
-
-
-
4.208,007
4.208,007
2.257,000
2023
2022
2021
-
-
-
60,000
60,000
35,000
1023
2023
2022
2021
-
-
-
42,000
42,000
23,000
1024
2023
2022
2021
-
-
-
660,000
660,000
358,000
1040
2023
2022
2021
-
-
57,568
54,568
69,060
1042
2023
2022
2021
-
-
-
48,000
48,000
57,000
1043
2023
2022
2021
-
-
-
4,000
4,000
4,000
2,000
2,000
1,000
5,000
5,000
5,000
-
Epl. 10 - Seite 410
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Beamte/innen
Haus-
Planstellen nach Gruppen der Besoldungsordnung B und A
halts-
A8
A7
-
85,631
83,631
83,631
A6
-
9,750
9,750
9,750
Teilsumme
-
1,000
Einzelplan 10
jahr
5,000
5,000
5,000
2023
2022
2021
1051
32.399,226
32.023,648
16.752,317
2023
2022
2021
Summe
Epl. 10 - Seite 411
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
1000
2023
2022
2021
1009
2023
2022
2021
1010
2023
2022
2021
1011
E15
E14
8,000
8,000
3,000
-
E13
13,000
13,000
9,000
E12
5,000
5,000
5,000
E11
12,000
12,000
6,000
31,650
30,650
29,000
-
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
-
2,000
2,000
-
5,500
4,500
6,020
12,000
10,000
10,000
2023
2022
2021
3,000
3,000
1,000
6,000
5,000
1,000
9,491
9,491
6,000
-
4,000
4,000
20,000
1012
2023
2022
2021
6,000
5,000
5,000
21,000
18,000
10,000
95,750
94,750
79,500
10,000
10,000
11,000
11,000
8,000
34,750
1014
2023
2022
2021
-
3,110
3,110
2,000
4,000
4,000
5,000
-
1,000
1,000
1015
2023
2022
2021
-
-
4.125,537
-
2.327,546
1016
2023
2022
2021
-
-
1018
2023
2022
2021
-
-
1019
2023
2022
2021
-
1020
2023
2022
2021
-
1021
2023
2022
2021
-
1022
2023
2022
2021
-
1023
2023
2022
2021
1,000
1,000
1,000
1024
2023
2022
2021
5,000
5,000
5,000
1040
2023
2022
2021
3,000
3,000
1,000
8,000
7,000
6,000
13,500
13,500
10,500
3,000
3,000
7,000
9,000
9,000
23,570
1042
2023
2022
2021
2,000
2,000
2,000
6,000
6,000
5,000
10,000
8,000
4,000
1,800
1,800
3,800
4,000
1043
2023
2022
2021
-
5,000
4,000
3,000
-
-
2.326,551
-
52,000
-
2,000
2,000
2.375,950
-
866,000
-
36,000
-
728,000
3,000
3,000
1.653,007
-
21,000
22,000
-
-
3,000
3,000
8,000
-
21,000
21,000
25,000
4,000
4,000
185,000
-
1,000
1,000
122,000
1,000
2,000
2,000
2,000
-
-
Epl. 10 - Seite 412
-
2,000
2,000
2,500
-
-
2,000
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
E15
E14
E13
haltsE12
E11
Einzelplan 10
jahr
-
4,000
4,000
3,000
13,000
13,000
11,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
2023
2022
2021
1051
30,000
29,000
18,000
69,610
63,610
46,020
174,741
169,741
10.863,045
29,800
29,800
30,300
85,650
79,650
4.260,866
2023
2022
2021
Summe
Epl. 10 - Seite 413
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
E10
E9
E9B
E9A
E8
1000
2023
2022
2021
15,550
15,550
17,000
67,262
62,546
60,546
-
11,000
11,000
-
54,120
54,120
55,120
1009
2023
2022
2021
-
6,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
-
1,534
1,534
6,534
1010
2023
2022
2021
9,750
9,750
8,750
25,250
15,750
15,750
-
12,000
12,000
-
47,532
46,532
15,000
1011
2023
2022
2021
5,000
4,000
4,000
2,000
2,000
2,000
-
3,000
3,000
-
8,000
8,000
6,000
1012
2023
2022
2021
6,000
6,000
6,000
22,008
7,800
7,800
-
13,000
13,000
-
48,420
48,420
63,270
1014
2023
2022
2021
1,000
1,000
-
2,000
2,000
2,000
-
-
-
1015
2023
2022
2021
9,000
9,000
6,000
1.378,654
1016
2023
2022
2021
1,000
1,000
-
1018
2023
2022
2021
1019
-
206,100
95,100
-
-
-
9,000
9,000
-
-
7,000
46,890
-
294,100
294,100
-
-
2023
2022
2021
1,000
1,000
2,000
212,450
-
63,800
63,800
-
-
1020
2023
2022
2021
67,000
67,000
69,000
625,138
-
441,400
441,400
-
1,328
1021
2023
2022
2021
18,000
18,000
38,000
86,000
3,000
3,000
-
54,000
54,000
-
94,530
94,530
248,000
1022
2023
2022
2021
-
6,000
2,000
2,000
-
1,000
1,000
-
4,000
4,000
-
1023
2023
2022
2021
-
27,000
13,000
13,000
-
3,000
3,000
-
2,000
2,000
16,170
1024
2023
2022
2021
-
19,126
3,000
3,000
-
5,000
5,000
-
29,760
1040
2023
2022
2021
7,000
7,000
7,000
16,000
14,000
14,000
-
3,000
3,000
-
14,000
14,000
10,000
1042
2023
2022
2021
2,750
2,750
32,310
8,000
2,000
2,000
-
2,000
2,000
-
3,000
3,000
4,000
1043
2023
2022
2021
5,000
82,690
Epl. 10 - Seite 414
-
0,500
0,500
-
3.270,602
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
E10
E9
E9B
3,000
3,000
8,000
2,000
1,000
1,000
-
146,050
145,050
210,060
2.634,468
129,096
127,096
-
haltsE9A
1.122,900
1.011,900
-
Epl. 10 - Seite 415
E8
Einzelplan 10
jahr
5,000
5,000
4,000
2023
2022
2021
1051
282,136
281,136
3.729,784
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
1000
2023
2022
2021
1009
2023
2022
2021
1010
E7
E7A
1,000
E6
E5
E4
-
10,000
10,000
10,000
30,500
30,500
30,500
-
-
1,191
1,191
1,191
2,000
2,000
2,000
-
2023
2022
2021
-
-
8,000
8,000
46,568
1,129
1,129
1,129
-
1011
2023
2022
2021
-
-
9,500
9,500
8,500
-
-
1012
2023
2022
2021
-
-
84,777
84,777
85,527
-
-
1014
2023
2022
2021
-
-
1,000
1,000
1,000
-
-
1015
2023
2022
2021
-
-
462,120
462,120
524,720
-
-
1016
2023
2022
2021
-
-
39,730
39,730
-
-
-
1018
2023
2022
2021
0,560
0,560
0,560
-
135,440
135,440
135,440
-
-
1019
2023
2022
2021
3,550
3,550
3,550
-
123,730
123,730
175,187
19,500
19,500
19,500
1020
2023
2022
2021
-
-
51,680
51,680
454,664
4,000
4,000
4,000
1021
2023
2022
2021
5,000
5,000
98,530
-
172,330
172,330
172,330
76,910
76,910
77,910
1022
2023
2022
2021
4,000
-
3,000
3,000
3,000
1,000
1,000
1,000
1023
2023
2022
2021
-
-
3,530
3,530
3,530
1,000
1,000
1,000
3,000
3,000
3,000
1024
2023
2022
2021
-
-
17,228
17,228
17,228
21,440
21,440
21,440
1,000
1,000
-
1040
2023
2022
2021
-
-
6,000
6,000
6,000
-
1042
2023
2022
2021
-
-
6,000
6,000
5,000
0,769
0,769
-
2,000
2,000
2,769
1043
2023
2022
2021
-
3,000
3,000
3,750
4,000
4,000
3,000
2,000
2,000
2,000
2,000
Epl. 10 - Seite 416
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
5,000
5,000
5,000
-
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
E7
E7A
-
9,110
9,110
107,640
2,000
E6
haltsE5
10,000
10,000
12,000
5,000
5,000
5,000
1.148,256
1.148,256
1.665,635
167,248
167,248
166,479
Epl. 10 - Seite 417
E4
Einzelplan 10
jahr
-
2023
2022
2021
1051
15,000
15,000
14,769
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
E3
E2
1000
2023
2022
2021
8,000
8,000
8,500
1009
2023
2022
2021
3,000
3,000
4,000
1010
2023
2022
2021
-
1011
2023
2022
2021
1012
Teilsumme
Teilsumme
262,366
259,366
242,382
-
-
12,504
12,504
22,504
-
-
-
120,661
115,661
118,217
-
-
-
-
49,991
47,991
48,500
-
-
2023
2022
2021
-
-
303,747
295,747
317,055
-
-
1014
2023
2022
2021
-
-
12,110
11,110
11,000
-
-
1015
2023
2022
2021
-
-
677,220
566,220
11.633,059
-
-
1016
2023
2022
2021
-
-
49,730
49,730
-
-
-
1018
2023
2022
2021
-
-
430,100
430,100
2.568,441
-
-
1019
2023
2022
2021
-
-
214,580
214,580
3.655,637
-
-
1020
2023
2022
2021
-
-
564,080
564,080
1.918,130
-
-
1021
2023
2022
2021
32,750
32,750
32,750
-
464,520
464,520
2.433,527
-
-
1022
2023
2022
2021
1,000
1,000
1,000
-
12,000
12,000
37,000
-
-
1023
2023
2022
2021
3,000
3,000
3,000
-
55,530
55,530
89,700
-
-
1024
2023
2022
2021
9,000
9,000
9,000
67,668
67,668
410,554
-
-
1040
2023
2022
2021
-
-
80,500
79,500
87,070
-
-
1042
2023
2022
2021
-
-
38,319
36,319
70,879
-
-
1043
2023
2022
2021
-
13,500
13,500
105,440
4,000
4,000
5,000
-
KR7
0,779
0,779
0,779
1,000
1,000
2,000
Epl. 10 - Seite 418
2,000
2,000
-
2,000
2,000
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
E3
E2
Teilsumme
-
6,202
6,202
6,660
49,202
49,202
52,660
60,750
60,750
63,250
7,981
7,981
9,439
3.478,328
3.345,328
23.821,755
haltsKR7
2,000
2,000
-
Epl. 10 - Seite 419
Teilsumme
2,000
2,000
-
Einzelplan 10
jahr
2023
2022
2021
1051
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
S18
S17
S15
S14
S12
1000
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1009
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1010
2023
2022
2021
1,000
1,000
-
-
-
-
1,000
1,000
-
1011
2023
2022
2021
4,000
4,000
-
21,000
21,000
-
-
-
1,000
1,000
-
1012
2023
2022
2021
11,000
11,000
-
19,000
19,000
-
-
-
12,000
12,000
-
1014
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1015
2023
2022
2021
-
40,000
40,000
-
177,000
177,000
-
-
-
1016
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1018
2023
2022
2021
-
-
-
-
1019
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1020
2023
2022
2021
-
12,000
12,000
-
14,000
14,000
-
-
-
1021
2023
2022
2021
-
21,000
21,000
-
-
-
-
1022
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1023
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1024
2023
2022
2021
-
-
-
-
1040
2023
2022
2021
4,000
4,000
-
23,078
23,078
-
5,000
5,000
-
1042
2023
2022
2021
3,000
3,000
-
8,000
7,000
-
33,060
33,060
-
4,000
4,000
-
-
1043
2023
2022
2021
2,000
2,000
-
5,000
5,000
-
80,690
80,690
-
-
-
1,000
1,000
-
Epl. 10 - Seite 420
7,000
7,000
-
-
1,000
1,000
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
S18
S17
S15
-
-
23,000
23,000
-
147,078
146,078
-
6,000
6,000
247,060
247,060
-
haltsS14
S12
Einzelplan 10
jahr
-
-
2023
2022
2021
1051
84,690
84,690
-
15,000
15,000
-
2023
2022
2021
Summe
Epl. 10 - Seite 421
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
S11B
1000
2023
2022
2021
-
1009
2023
2022
2021
1010
2023
2022
2021
1011
S9
S8B
S8A
Teilsumme
-
-
-
-
-
-
1,000
1,000
-
-
-
-
-
2,000
2,000
-
2023
2022
2021
-
-
-
-
26,000
26,000
-
1012
2023
2022
2021
-
-
-
-
42,000
42,000
-
1014
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1015
2023
2022
2021
-
37,000
37,000
-
1016
2023
2022
2021
4,000
4,000
-
1018
2023
2022
2021
1019
1,000
1,000
-
-
1.315,886
1.280,886
-
3.256,972
3.158,972
-
4.826,858
4.693,858
-
-
301,100
301,100
-
1,000
1,000
-
306,100
306,100
-
44,800
44,800
-
-
1,100
1,100
-
1,300
1,300
-
54,200
54,200
-
2023
2022
2021
20,500
19,500
-
-
108,300
108,300
-
7,900
7,900
-
136,700
135,700
-
1020
2023
2022
2021
1,100
1,100
-
233,900
233,900
-
492,498
492,498
-
757,498
757,498
-
1021
2023
2022
2021
-
-
-
-
21,000
21,000
-
1022
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1023
2023
2022
2021
-
-
2,060
2,060
-
14,940
14,940
-
17,000
17,000
-
1024
2023
2022
2021
-
13,900
13,900
-
25,400
25,400
-
46,900
46,900
-
1040
2023
2022
2021
-
-
-
-
33,078
33,078
-
1042
2023
2022
2021
-
-
-
-
48,060
47,060
-
1043
2023
2022
2021
-
-
-
90,690
90,690
-
6,600
6,600
-
4,000
4,000
-
Epl. 10 - Seite 422
3,000
3,000
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
S11B
S9
S8B
-
-
78,000
77,000
-
41,000
41,000
-
1.979,246
1.944,246
-
haltsS8A
3.800,010
3.702,010
-
Epl. 10 - Seite 423
Teilsumme
Einzelplan 10
jahr
6,000
6,000
-
2023
2022
2021
1051
6.415,084
6.280,084
-
2023
2022
2021
Summe
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Einzelplan 10
Stellen nach Entgeltgruppen
haltsjahr
AT5
AT2
AT1
AT
Teilsumme
1000
2023
2022
2021
-
1009
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1010
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1011
2023
2022
2021
-
-
1012
2023
2022
2021
-
1014
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1015
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1016
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1018
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1019
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1020
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1021
2023
2022
2021
-
-
-
35,000
35,000
35,000
35,000
35,000
35,000
1022
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1023
2023
2022
2021
-
-
-
-
-
1024
2023
2022
2021
-
-
-
1040
2023
2022
2021
-
1042
2023
2022
2021
1043
2023
2022
2021
1,000
1,000
-
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
-
Epl. 10 - Seite 424
1,000
1,000
1,000
-
3,000
3,000
3,000
1,000
1,000
-
-
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
-
2,000
2,000
1,000
2,000
2,000
2,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
1,000
-
3,000
3,000
2,000
-
-
2,000
2,000
1,000
-
-
-
Stellenübersicht
2022/2023
Planmäßige Tarifbeschäftigte
Haus-
Stellen nach Entgeltgruppen
AT5
AT2
-
1,000
1,000
-
AT1
-
5,000
5,000
3,000
haltsAT
Teilsumme
Einzelplan 10
jahr
1,000
1,000
1,000
-
1,000
1,000
1,000
2023
2022
2021
1051
6,000
6,000
5,000
36,000
36,000
36,000
48,000
48,000
44,000
2023
2022
2021
Summe
Epl. 10 - Seite 425
Stellenübersicht
2022/2023
Einzelplan 10
Haus-
Planmäßige
Planmäßige
halts-
Beamte/innen
Tarifbe-
jahr
Richter/innen
schäftigte
Insgesamt
1000
2023
2022
2021
299,991
294,991
293,616
265,366
262,366
245,382
565,357
557,357
538,998
1009
2023
2022
2021
4,000
6,000
9,000
13,504
13,504
22,504
17,504
19,504
31,504
1010
2023
2022
2021
161,610
159,610
157,610
122,661
117,661
118,217
284,271
277,271
275,827
1011
2023
2022
2021
57,881
55,881
50,372
76,991
74,991
48,500
134,872
130,872
98,872
1012
2023
2022
2021
271,759
269,759
269,759
347,747
339,747
318,055
619,506
609,506
587,814
1014
2023
2022
2021
2,000
2,000
2,000
12,110
11,110
11,000
14,110
13,110
13,000
1015
2023
2022
2021
11.228,421
11.015,033
4.341,400
5.504,078
5.260,078
11.633,059
16.732,499
16.275,111
15.974,459
1016
2023
2022
2021
1.985,404
1.960,954
-
355,830
355,830
-
2.341,234
2.316,784
-
1018
2023
2022
2021
5.986,193
5.919,831
3.749,000
484,300
484,300
2.568,441
6.470,493
6.404,131
6.317,441
1019
2023
2022
2021
5.221,406
5.169,014
3.748,500
351,280
350,280
3.655,637
5.572,686
5.519,294
7.404,137
1020
2023
2022
2021
2.120,986
2.114,000
1.348,000
1.321,578
1.321,578
1.918,130
3.442,564
3.435