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Volume Bl. 19

Full text : Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe L I.1901 (Public Domain)

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III. Kapitel.

Privilegien der Gemeinde.

Ungsefähr zwei Monate später, am 10. August 1694,
wird der Kaufcontract vom Kurfürsten in folgendem
Rescript bestätigt, dessen Original auf Pergament ge—
schrieben ist.)
„Wir Friedr. IIII. Mg. u. Chrf. 3. Brog. cum tot:
tit: Geben hiermit männiglich, denen es zu wißen nötig,
in gnaden zu vernehmen, weßgestalt Unß einige Glieder
von der alhiesigen Reformirten Gemeinde unterthst vor—
tragen laßen, daß sie auf Unsere gndste permission und
einwilligung des gewesenen Cammerdieners, Kunckels, in
der Closter⸗Straße belegene Behausung zu erbauung einer
Reformirten Stadt⸗ und Pfarr⸗Kirche von Unserem p. dem
Freiherrn v. Unyphausen, nunmehr würkl. erhandelt, mit
gehorsamste Bitte, wir möchten gndst geruhen, den mit
demselben deßhalb getroffenen Contract in gnaden zu
confirmiren, allermaßen dann solcher von wort zu worth
lautet, wie folget:
„Inseratur Contractus.
Wenn wir dann solchem gehorsambsten suchen in
Gnaden statgegeben; Alß thun Wir alß der Candesfürst
vorbeschriebenen Contract hiermit und kraft dieses in allen
seinen Punkten u. Clauseln confirmiren und bestetigen,
wollen auch, daß darüber fest und unverbrüchlich gehalten
und die Contrahenten dabey nachdrücklich geschützet werden

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Geh. Staats-Archiv. Rep. 47. B. 44.
            
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