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Auf diese Bestimmungen der Bauordnung war von
den Bewerbern ebenso wie auf alle anderen Vorschriften
und Richtlinien Rücksicht zu nehmen, Falls bei der Durcharbeitung
der Aufteilungspläne und Haustypen aus wirtschaftlichen
oder sonstigen Gründen sich die Notwendigkeit
ergab, konnte von den bestehenden Bestimmungen
und Verordnungen abgewichen werden. Es gehörte mit
zu der Aufgabe des Wettbewerbs, diese Bestimmungen
hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen
nachzuprufen und gegebenenfalls Verbesseruugsvorschläge
zu machen. Es war ferner die Aufgabe;
E In einem Aufteihmgsplau die Anordnung und Bemessung
der Straßen, Platze und sonstigen Freiflächen
und die Einteilung der Straßen in Fahrdamm,
Bürgersteige und Vorgärten anzugeben,
2. Grundrißskizzen und Schnitte der Haustypeu zu
liefern und Angaben über die gedachten Bauweisen
zu machen, schließlich
3. Nachweise über die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
der Aufteilung und der Hausformen zu
bringen.
Hierfür war unter Benutzung besonderer Vordrucke zu
bringen:
J. Der Nachweis des Gelände Verbrauchs für die Plätze,
Straßen, Freiflächen, Öffentlichen Gebäude und das
eigentliche Wohnluncl.
2. Der Nachweis des Geländeverbrauchs insgesamt und
je Wohnung für befestigte Straßen und Platdlachen,
unbefestigte Straßen flächen (Vorgärten), Hofflächen,
Freiflächen und bebaute Flächen.
5. Der Nachweis der Nutzflächen der einzelnen Wohntypen.
(Von den Wohnungen sollten
etwa 15 v H je etwa 36 qm Nutzfläche,
„ 50 v II „ „ 48 „
20 v H „ „ 57 „
„ 15 vH „ „ 70 „ „ aufweisen.)
4. Der Nachweis der Kubikmeter umbauten Raumes einer
jeden der vorgeschlagoneu Wohnhaustypen und der
sämtlichen Wohnhäuser.
Um eine einheitliche Auswcrlungsgrundlage zu
schäften, waren einheitliche Geschoßhöhen (für Kellergeschosse
2,20 in, für Erd- und sonstige Geschosse 3,20 in)
atizunchmen und der Kubikmeter umbauten Raumes nach
bestimmten Grundsätzen zu berechnen.
Diese gründliche Vorbereitung war getroffen worden,
um bei der Beurteilung der VV irtschaftJkhkeit der Wetthewerbsarbeiten
wirklich genaue Grundlagen zu haben.
Ein Zeichen, welches Interesse die Architektenschaft
diesem eigenartigen und bedeutungsvollen Wettbewerb
entgegenbrachte, geht aus der hohen Zahl (221) der cingegangeneu
Entwürfe hervor.
Bevor zu den Hauptpunkten und zu den Ergebnissen
des Wettbewerbs Stellung genommen wird, seien die. vom
Preisgericht aufgesteliten Leitsätze wiedergegeben, deren
mehr oder weniger sorgfältige Berücksichtigung seitens
der Wettbewerbsteilnehmer als Mußstab für die Bewertung
diente;
„1. Allseitige Blockumbauung für Kleinwohnungen
wird als den neuzeitlichen Grundsätzen des Städtebaues
widersprechend abgelchnt. An ihre Stelle tritt der Zellenhau,
weil er bei bester Durdilülung eine gleich günstige
Sonnentage für alle Wohnzeüen sichert.
2. Als günstigste Erschließung wird die Verkehrsersdiließung
des Geländes durch senkrecht zur Hauptbebauungsrichtung
zu führende Verkehrsstraßen erachtet,
wobei die senkrecht zu je zwei Yerkehrsstrafien laufenden
Wohnungen durch Wohnwege erschlossen werden.
3. Wenn überhaupt Wohnungen parallel zur Verkehrsstraße
errichtet werden müssen, so sollten doch die
Häuserzeilen durch vorgelagerte Grünstreifen oder Zweckbauten,
wie Läden oder Garagen u. dgl., von der Verkchrsstraße
abgerückt werden,
4. Die vorhandenen Tiidustricanschließungsgleise, die
längs des bewaldeten Freiflächengeländes verlaufen,
bilden eine so starke Cäsur, daß es nicht angängig erscheint,
"öffentliche Gebäude, die als Blickabschlüsse von
Grünflächeristreifen u. dergl. von wesentlicher Bedeutung
für die Cesamtgestaltung sind, dort anzuorduen. Einzelne
der ausgezeichneten Entwürfe haben auf einem den
Deutschen Wecken gehörigen Gelände Bauten errichtet.
Darin wurde aber kein Grund für eine harte Zurücksetzung
gesehen,
5. Wohnstraßen sollen nicht direkt in Hauptverkehrsstraßen
einmünden, sondern entweder den Verkehr in
Kehren zurüdclelten oder aber in Verkehrsaufnahme'
straßen münden.
6. Das Landschaftsbild weist infolge des vorhandenen
Baumbestandes und durch das Vorhandensein eines
Kanals einen ausgesprochenen Charakter auf, auf den der
Bebauungsplan Rücksicht zu nehmen hat.
7. Die wirtschaftlichste Form für die Anordnung der
Wohnungen wird im Reihenbau erblickt. Eine starke
Verzahnung dieser Zeilen verteuert den Bau.
8. Wenn Häuserzeilen in ostwestlichcr Richtung angeordnet
sind, müssen die Grundrisse diesem Umstande
Rechnung tragen.
9. Vier Grundrisse an einem Treppenhauspodest ohne
Querlüftung werden nicht als befriedigend betrachtet.
Diagonaldurchlüftung von Wohnungen durch Oeffnungen
in zwei senkrecht zueinander siebenden Hauswänden
werden nicht beanstazidet.
10. Die Entlüftung von Bädern und Klosetts nach
Luftschächten wird nicht als befriedigend bezeichnet, da
die moderne Hygiene neben einwandfreier Belüftung
auch günstige Belichtung solcher Nebenräume fordert.
11. Wenn auch das Problem des Wohnungshochhauses
nicht grundsätzlich im negativen Sinne entschieden
worden kann, so ist doch festzustellen, daß das Wettbewerbsgelände
seinem ganzen Charakter nach vorwiegend
für Flach- und Mittelbau in Frage kommt/’
GeländeeTsdiließung.
Maßgebend für die Aufschließung müssen Niveauverhältnisse,
Himmelsrichtung und Straßenbaukosten
sein. In dem ersten Punkt bestanden für das Gelände
keine Schwierigkeiten; es ist völlig eben und weist durchweg
guten Baugrund auf. Seine eigenartige Lage inmitten
eines großen. Industriegebiets zwischen Spandauer
Sdiiffahrtskanal und Havel erforderte besondere Maßnahmen,
um die Großsiedlung vor Belästigung durch
industrielle Betriebe zu schützen, welche zwischen ihr
und der Havel später noch entstehen könnten. Es war
deshalb im Programm bereits vorgesehen, daß ein nach
Westen anschließender Geländcstreifen, welcher schönen
Baumbestand auf weist, als Freifläche festgelegt werden
soll. Viele von den preisgekrönten Arbeiten brachten
die schöne Baumallee am Spandauer Schiffahrtskanal
durch einen Grünstreifen mit dieser Freifläche in Verbindung.
Der erste Preisträger, Gropius, schlägt vor,
die Freifläche — entsprechend ihrer jetzt bestehenden Gestaltung
— zu vergrößern mul bis an die Havel heranzuführen.
Hierdurch wäre eine schöne Grüuverbindung
für die Bewohner der Siedlung zu Badegelegenheiten
gegeben. Er schlägt ferner vor, das zwischen der Grünfläche
und der Havel liegende westliche Gelände aus dem
Industriegebiet hcrauszunehmen und ebenfalls für Wohnungsbau
zu verwenden. Dieser Vorschlag ist außerordentlich
beachtlich, dadurch werden die sanitären Verhältnisse
für die geplante Großsiedlung erst völlig einwandfrei.
Für die Lage der Gebäude hat sich in fast allen
Arbeiten die nordsüdliche Richtung durchgesetzt, die ja
eine gleichmäßige Besonnung der Vorder- und Hinterfronten
gewährleistet. Unter den Preisträgern ist nur
Gutschow (Hamburg) abgewichen; er ordnet seine
Haustrakte in west-östlicher Richtung an. Gegen diese Lage
ist nichts einzuwenden, wenn an der Nordseile der Gebäude
ausschließlich Treppen- nnd Nebenräume liegen.