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Full text : Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 79.1929 (Public Domain)

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Auf  diese  Bestimmungen  der  Bauordnung  war  von
den  Bewerbern  ebenso  wie  auf  alle  anderen  Vorschriften
und  Richtlinien  Rücksicht  zu  nehmen,  Falls  bei  der  Durcharbeitung ­
  der  Aufteilungspläne  und  Haustypen  aus  wirtschaftlichen ­
  oder  sonstigen  Gründen  sich  die  Notwendigkeit ­
  ergab,  konnte  von  den  bestehenden  Bestimmungen
und  Verordnungen  abgewichen  werden.  Es  gehörte  mit
zu  der  Aufgabe  des  Wettbewerbs,  diese  Bestimmungen
hinsichtlich  ihrer  technischen  und  wirtschaftlichen  Auswirkungen ­
  nachzuprufen  und  gegebenenfalls  Verbesseruugsvorschläge
  zu  machen.  Es  war  ferner  die  Aufgabe;
E  In  einem  Aufteihmgsplau  die  Anordnung  und  Bemessung ­
  der  Straßen,  Platze  und  sonstigen  Freiflächen ­
  und  die  Einteilung  der  Straßen  in  Fahrdamm,
Bürgersteige  und  Vorgärten  anzugeben,
2.  Grundrißskizzen  und  Schnitte  der  Haustypeu  zu
liefern  und  Angaben  über  die  gedachten  Bauweisen
zu  machen,  schließlich
3.  Nachweise  über  die  Zweckmäßigkeit  und  Wirtschaftlichkeit ­
  der  Aufteilung  und  der  Hausformen  zu
bringen.
Hierfür  war  unter  Benutzung  besonderer  Vordrucke  zu
bringen:
J.  Der  Nachweis  des  Gelände  Verbrauchs  für  die  Plätze,
Straßen,  Freiflächen,  Öffentlichen  Gebäude  und  das
eigentliche  Wohnluncl.
2.  Der  Nachweis  des  Geländeverbrauchs  insgesamt  und
je  Wohnung  für  befestigte  Straßen  und  Platdlachen,
unbefestigte  Straßen  flächen  (Vorgärten),  Hofflächen,
Freiflächen  und  bebaute  Flächen.
5.  Der  Nachweis  der  Nutzflächen  der  einzelnen  Wohntypen.
  (Von  den  Wohnungen  sollten
etwa  15  v  H  je  etwa  36  qm  Nutzfläche,
„  50  v  II  „  „  48  „
20  v  H  „  „  57  „
„  15  vH  „  „  70  „  „  aufweisen.)
4.  Der  Nachweis  der  Kubikmeter  umbauten  Raumes  einer
jeden  der  vorgeschlagoneu  Wohnhaustypen  und  der
sämtlichen  Wohnhäuser.
Um  eine  einheitliche  Auswcrlungsgrundlage  zu
schäften,  waren  einheitliche  Geschoßhöhen  (für  Kellergeschosse ­
  2,20  in,  für  Erd-  und  sonstige  Geschosse  3,20  in)
atizunchmen  und  der  Kubikmeter  umbauten  Raumes  nach
bestimmten  Grundsätzen  zu  berechnen.
Diese  gründliche  Vorbereitung  war  getroffen  worden,
um  bei  der  Beurteilung  der  VV  irtschaftJkhkeit  der  Wetthewerbsarbeiten
  wirklich  genaue  Grundlagen  zu  haben.
Ein  Zeichen,  welches  Interesse  die  Architektenschaft
diesem  eigenartigen  und  bedeutungsvollen  Wettbewerb
entgegenbrachte,  geht  aus  der  hohen  Zahl  (221)  der  cingegangeneu
  Entwürfe  hervor.
Bevor  zu  den  Hauptpunkten  und  zu  den  Ergebnissen
des  Wettbewerbs  Stellung  genommen  wird,  seien  die.  vom
Preisgericht  aufgesteliten  Leitsätze  wiedergegeben,  deren
mehr  oder  weniger  sorgfältige  Berücksichtigung  seitens
der  Wettbewerbsteilnehmer  als  Mußstab  für  die  Bewertung ­
  diente;
„1.  Allseitige  Blockumbauung  für  Kleinwohnungen
wird  als  den  neuzeitlichen  Grundsätzen  des  Städtebaues
widersprechend  abgelchnt.  An  ihre  Stelle  tritt  der  Zellenhau,
  weil  er  bei  bester  Durdilülung  eine  gleich  günstige
Sonnentage  für  alle  Wohnzeüen  sichert.
2.  Als  günstigste  Erschließung  wird  die  Verkehrsersdiließung
  des  Geländes  durch  senkrecht  zur  Hauptbebauungsrichtung
  zu  führende  Verkehrsstraßen  erachtet,
wobei  die  senkrecht  zu  je  zwei  Yerkehrsstrafien  laufenden
Wohnungen  durch  Wohnwege  erschlossen  werden.
3.  Wenn  überhaupt  Wohnungen  parallel  zur  Verkehrsstraße
  errichtet  werden  müssen,  so  sollten  doch  die
Häuserzeilen  durch  vorgelagerte  Grünstreifen  oder  Zweckbauten, ­
  wie  Läden  oder  Garagen  u.  dgl.,  von  der  Verkchrsstraße
  abgerückt  werden,
4.  Die  vorhandenen  Tiidustricanschließungsgleise,  die
längs  des  bewaldeten  Freiflächengeländes  verlaufen,

bilden  eine  so  starke  Cäsur,  daß  es  nicht  angängig  erscheint, ­
  "öffentliche  Gebäude,  die  als  Blickabschlüsse  von
Grünflächeristreifen  u.  dergl.  von  wesentlicher  Bedeutung
für  die  Cesamtgestaltung  sind,  dort  anzuorduen.  Einzelne ­
  der  ausgezeichneten  Entwürfe  haben  auf  einem  den
Deutschen  Wecken  gehörigen  Gelände  Bauten  errichtet.
Darin  wurde  aber  kein  Grund  für  eine  harte  Zurücksetzung ­
  gesehen,
5.  Wohnstraßen  sollen  nicht  direkt  in  Hauptverkehrsstraßen ­
  einmünden,  sondern  entweder  den  Verkehr  in
Kehren  zurüdclelten  oder  aber  in  Verkehrsaufnahme'
straßen  münden.
6.  Das  Landschaftsbild  weist  infolge  des  vorhandenen
Baumbestandes  und  durch  das  Vorhandensein  eines
Kanals  einen  ausgesprochenen  Charakter  auf,  auf  den  der
Bebauungsplan  Rücksicht  zu  nehmen  hat.
7.  Die  wirtschaftlichste  Form  für  die  Anordnung  der
Wohnungen  wird  im  Reihenbau  erblickt.  Eine  starke
Verzahnung  dieser  Zeilen  verteuert  den  Bau.
8.  Wenn  Häuserzeilen  in  ostwestlichcr  Richtung  angeordnet
  sind,  müssen  die  Grundrisse  diesem  Umstande
Rechnung  tragen.
9.  Vier  Grundrisse  an  einem  Treppenhauspodest  ohne
Querlüftung  werden  nicht  als  befriedigend  betrachtet.
Diagonaldurchlüftung  von  Wohnungen  durch  Oeffnungen
in  zwei  senkrecht  zueinander  siebenden  Hauswänden
werden  nicht  beanstazidet.
10.  Die  Entlüftung  von  Bädern  und  Klosetts  nach
Luftschächten  wird  nicht  als  befriedigend  bezeichnet,  da
die  moderne  Hygiene  neben  einwandfreier  Belüftung
auch  günstige  Belichtung  solcher  Nebenräume  fordert.
11.  Wenn  auch  das  Problem  des  Wohnungshochhauses ­
  nicht  grundsätzlich  im  negativen  Sinne  entschieden
worden  kann,  so  ist  doch  festzustellen,  daß  das  Wettbewerbsgelände ­
  seinem  ganzen  Charakter  nach  vorwiegend ­
  für  Flach-  und  Mittelbau  in  Frage  kommt/’
GeländeeTsdiließung.
Maßgebend  für  die  Aufschließung  müssen  Niveauverhältnisse, ­
  Himmelsrichtung  und  Straßenbaukosten
sein.  In  dem  ersten  Punkt  bestanden  für  das  Gelände
keine  Schwierigkeiten;  es  ist  völlig  eben  und  weist  durchweg ­
  guten  Baugrund  auf.  Seine  eigenartige  Lage  inmitten ­
  eines  großen.  Industriegebiets  zwischen  Spandauer
Sdiiffahrtskanal  und  Havel  erforderte  besondere  Maßnahmen, ­
  um  die  Großsiedlung  vor  Belästigung  durch
industrielle  Betriebe  zu  schützen,  welche  zwischen  ihr
und  der  Havel  später  noch  entstehen  könnten.  Es  war
deshalb  im  Programm  bereits  vorgesehen,  daß  ein  nach
Westen  anschließender  Geländcstreifen,  welcher  schönen
Baumbestand  auf  weist,  als  Freifläche  festgelegt  werden
soll.  Viele  von  den  preisgekrönten  Arbeiten  brachten
die  schöne  Baumallee  am  Spandauer  Schiffahrtskanal
durch  einen  Grünstreifen  mit  dieser  Freifläche  in  Verbindung. ­
  Der  erste  Preisträger,  Gropius,  schlägt  vor,
die  Freifläche  —  entsprechend  ihrer  jetzt  bestehenden  Gestaltung ­
  —  zu  vergrößern  mul  bis  an  die  Havel  heranzuführen. ­
  Hierdurch  wäre  eine  schöne  Grüuverbindung
für  die  Bewohner  der  Siedlung  zu  Badegelegenheiten
gegeben.  Er  schlägt  ferner  vor,  das  zwischen  der  Grünfläche ­
  und  der  Havel  liegende  westliche  Gelände  aus  dem
Industriegebiet  hcrauszunehmen  und  ebenfalls  für  Wohnungsbau ­
  zu  verwenden.  Dieser  Vorschlag  ist  außerordentlich ­
  beachtlich,  dadurch  werden  die  sanitären  Verhältnisse ­
  für  die  geplante  Großsiedlung  erst  völlig  einwandfrei. ­

Für  die  Lage  der  Gebäude  hat  sich  in  fast  allen
Arbeiten  die  nordsüdliche  Richtung  durchgesetzt,  die  ja
eine  gleichmäßige  Besonnung  der  Vorder-  und  Hinterfronten ­
  gewährleistet.  Unter  den  Preisträgern  ist  nur
Gutschow  (Hamburg)  abgewichen;  er  ordnet  seine
Haustrakte  in  west-östlicher  Richtung  an.  Gegen  diese  Lage
ist  nichts  einzuwenden,  wenn  an  der  Nordseile  der  Gebäude ­
  ausschließlich  Treppen-  nnd  Nebenräume  liegen.
            
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