Loenartz, Beseitigung des Mühlenstaues und der Sohiffahrtsschleuse im Pregel bei Gr.-Bubainen. 562
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der ausgearbeiteten und vorstehend unter IL beschriebenen
Entwürfe wurde hierbei wegen des dadurch bedingten unverhältnismäßig
hohen Kostenaufwandes nicht mehr in Anssicht
genommen, vielmehr sollte die Vertiefung und Ausgleichung
der Flußsohle nach Beseitigung des Bahamer Mühlenstaues,
abgesehen von der Regelung des Flufslaufes bei Gr.-Bubainen
und von hin und wieder nothwendigen und vorzunehmenden
Baggerungen, der Flußströmung selbst überlassen werden.
Insbesondere war in dem bezüglichen Ministerial-Erlasse
vom Mai. 1885 noch hervorgehoben, dafs die betreffenden
Herren Minister nach sorgfältiger Erwägung aller gegen die
beabsichtigte gänzliche Aufhebung des Bubainer Mühlenstaues
von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bedenken keinen
ausreichenden Anlafs hätten finden können, die in Bezug auf
Landescultur und Schiffahrt anzustrebende Verbesserung der
Strom- und Vorfluth-Verhältnisse im oberen Pregel auf
einem anderen Wege, als dem der Wiederherstellung des
ursprünglichen ungehemmten Flufslaufes zu suchen und die
seit mehr als einem Mensohenalter beklagten und allseitig
als unhaltbar erkannten Uebelstände des Bubainer Mühienstaues
für das Insterthal durch einen Neubau der Schiffsschleuse
für immer bestehen zu lassen. Ferner sei schon
früher bei den örtlichen Erhebungen über den Beckerschen
Entwurf von Sachverständigen eingehend untersucht und
festgestellt worden, dafs durch die beabsichtigte Aufhebung
des Möhlenstaues eine Schädigung der oberhalb gelegenen
Pregel wiesen ebensowenig zu befürchten sei, wie die Erhebung
von Schädenansprüchen seitens deren Besitzer, da diese
nicht imstande sein würden, ein wohlerworbenes Recht auf
die Beibehaltung jenes Staues nachzuweisen und damit den
Mühlenbesitzer an dem Aufgeben des Staues zu behindern.
Was die übertriebenen Beschwerden der an der Schiffahrt
Betheiligten gegen die Beseitigung der Schiffahrtsschleuse
betreffe, so entbehre deren Befürchtung, dafs die
Unterbrechung des Schiffbetriebes bis Insterburg sich auf
eine lange Reihe von Jahren ausdelmen werde und somit
der denselben betreibende Theil der Bevölkerung an seinem
bisherigen Erwerb gehindert sein würde, jeder Begründung.
Wenn auch die gröfsere oder geringere Austiefung der Flurssohle
in jedem Jahre von Naturereignissen, die sich im
voraus nicht bestimmen ließen, namentlich von den vorhandenen
Hochwassermengen und der Stärke des Stromes
abhängig sein werde, so könne nach dem Urtheile der Sachverständigen
doch mit ziemlicher Sicherheit angenommen
werden, dafs die Ausgleichung des Höhenunterschiedes zwischen
dem Ober- und Unterwasser der Bubainer Schleuse
und die Herstellung eines gleichmäfsigen Gefälles sich in
wenigen Jahren soweit vollziehen werde, dafs die Wasserstraße
allen billigen Anforderungen wieder genüge und dem
Schiffverkehr nach Insterburg dabei auch die Kosten, Zeitverluste
und Schwierigkeiten der früheren Schleusendurchfahrt
erspart würden. Erforderlichenfalls würde, soweit die verfügbaren
Mittel gestatteten, der auf natürlichem Wege sich
vollziehende Bäumimgsvorgang durch Baggerungen eine Unterstützung
und Beschleunigung finden, wie es auch ohne
große Kostenaufwendungen möglich sein werde, die etwa
infolge von Unterspülungen zum Theil einsinkeuden Buhnen
unter Wiederverwendung des eingebauten Steinmateriak wieder
aufzuheben.
Es hätte deshalb bei Erwägung der Frage, ob es
empfehlenswerther erscheine, durch den Neubau der kostspieligen
Schiffsschleuse zu Gunsten der Schiffahrt das
Culturinteresse des Insterthaies fortgesetzt und dauernd zu
schädigen, oder mit dem geringen Opfer einer vorübergehenden
Unterbrechung des ohnehin schon zu einer nahezu völligen
Bedeutungslosigkeit zurückgegangenen Schiffahrtsbetriebes
auf dem oberen Pregel dem Insterthale zu helfen und zugleich
die Wiederbelebung der Schiffahrt nach Insterburg durch
Freilegung und Verbesserung der Schiffahrtsstrafse in Aussicht
zu nehmen, keinerlei Zweifel obwalten können, daß
die Entscheidung auf dem letzteren Wege zu suchen sei.
Sobald die über Beseitigung des Bubainer Mühlenstaues
zwischen den betreffenden Ministerien schwebenden Verhandlungen
einen baldigen endgültigen Abschluß erwarten ließen,
hatte schon im März 1885 der Ministerder öffentlichen Arbeiten
der Gumbinner Regierung den Auftrag ertheilt, die mit der
beabsichtigten Beseitigung des Bubainer Mühlenstaues unmittelbar
zusammenhängenden Bauausführungen ungesäumt durch
Ausarbeitungen im einzelnen endgültig festzustellen.
Als solche wurden namentlich bezeichnet:
1. die Herstellung eines genügend breiten und tiefen neuen
Pregelbettes über die vorspringende Wiesenspitze oberhalb des
Mühlengrundstückes und über letzteres in der Richtung des
Gerinnes der abgebrannten Mühle bis zum Unterwasser der
Schleuse, wie auf dem Lageplan auf Blatt 64 näher dargestellt
ist;
2. die zur Aufnahme des Pregelwassers erforderliche
Quersohnittserweiterung des Wasserlaufes von dem genannten
Unterwasser bis zu dem Zusammenfluß mit der nach Beseitigung
des Staues eingehenden Pregelstreoke;
3. der Bau einer mit Mastenklapp© versehenen Brücke
über das neue Pregelbett in der Richtung des über das
Mühlengnmdstöcfc von Gr.-Bubainen nach Sterkemngken
führenden Weges;
4. die hochwasserfreie Durchführung dieses Weges bezw.
die Anschüttung und Befestigung von Wegedämmen an Stelle
der beiden zu beseitigenden Holzbrücken über die Schiffsschleuse
und den alten Pregellauf oberhalb des Mühlenwehrs
und theilweise Zuschüttung der abgesehnittenen Flußstrecken,
besonders der eingehenden Schiffsschleuse;
5. die Herstellung einer Grundschwell© oberhalb der bei
Insterburg über die Angerapp führenden Chausseebrücke.
In dem Kostenüberschlage zu dem im Frühjahre 1888
bearbeiteten Entwurf, betreffend di© Regelung des oberen
Pregels unter da* Annahme einer gänzlichen Beseitigung des
Bubainer Mühlenstaues (siehe oben bei H f) waren die unter
1., 2., 3. und 5. aufgeführtea Bauausführungen generell berechnet
und mit 26000 bezw. 60000, 30000 und 10000^,
zusammen mit 125000 Ji. veranschlagt. Die dem erwähnten
Kostenüberschlage zu 1. und 2. zu Grunde gelegten Massen -
und Kostenberechnungen bedurften noch insofern einer Umarbeitung,
als die für das Hoohwasserprofil berechnete und
veranschlagte Ausschachtung nach ministerieller Bestimmung
in Fortfall kommen und nur das für die untere Flußstrecke
angenommene Normalprofll des Pregeß mit 24,5 m in der
Mittelwasserhöhe und beiderseits mit etwa zweifüßiger Böschungsanlage
ausgehoben werden sollte. Die hiernach angestellte
genaue Massenberechnung ergab bei 1. für den
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