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Band H. X-XII

Volltext : Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XXXVIII.1888 (Public Domain)

Loenartz,  Beseitigung  des  Mühlenstaues  und  der  Sohiffahrtsschleuse  im  Pregel  bei  Gr.-Bubainen.  562

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der  ausgearbeiteten  und  vorstehend  unter  IL  beschriebenen
Entwürfe  wurde  hierbei  wegen  des  dadurch  bedingten  unverhältnismäßig ­
  hohen  Kostenaufwandes  nicht  mehr  in  Anssicht
genommen,  vielmehr  sollte  die  Vertiefung  und  Ausgleichung
der  Flußsohle  nach  Beseitigung  des  Bahamer  Mühlenstaues,
abgesehen  von  der  Regelung  des  Flufslaufes  bei  Gr.-Bubainen
und  von  hin  und  wieder  nothwendigen  und  vorzunehmenden
Baggerungen,  der  Flußströmung  selbst  überlassen  werden.
Insbesondere  war  in  dem  bezüglichen  Ministerial-Erlasse
vom  Mai.  1885  noch  hervorgehoben,  dafs  die  betreffenden
Herren  Minister  nach  sorgfältiger  Erwägung  aller  gegen  die
beabsichtigte  gänzliche  Aufhebung  des  Bubainer  Mühlenstaues
von  verschiedenen  Seiten  vorgebrachten  Bedenken  keinen
ausreichenden  Anlafs  hätten  finden  können,  die  in  Bezug  auf
Landescultur  und  Schiffahrt  anzustrebende  Verbesserung  der
Strom-  und  Vorfluth-Verhältnisse  im  oberen  Pregel  auf
einem  anderen  Wege,  als  dem  der  Wiederherstellung  des
ursprünglichen  ungehemmten  Flufslaufes  zu  suchen  und  die
seit  mehr  als  einem  Mensohenalter  beklagten  und  allseitig
als  unhaltbar  erkannten  Uebelstände  des  Bubainer  Mühienstaues
  für  das  Insterthal  durch  einen  Neubau  der  Schiffsschleuse ­
  für  immer  bestehen  zu  lassen.  Ferner  sei  schon
früher  bei  den  örtlichen  Erhebungen  über  den  Beckerschen
Entwurf  von  Sachverständigen  eingehend  untersucht  und
festgestellt  worden,  dafs  durch  die  beabsichtigte  Aufhebung
des  Möhlenstaues  eine  Schädigung  der  oberhalb  gelegenen
Pregel  wiesen  ebensowenig  zu  befürchten  sei,  wie  die  Erhebung ­
  von  Schädenansprüchen  seitens  deren  Besitzer,  da  diese
nicht  imstande  sein  würden,  ein  wohlerworbenes  Recht  auf
die  Beibehaltung  jenes  Staues  nachzuweisen  und  damit  den
Mühlenbesitzer  an  dem  Aufgeben  des  Staues  zu  behindern.
Was  die  übertriebenen  Beschwerden  der  an  der  Schiffahrt ­
  Betheiligten  gegen  die  Beseitigung  der  Schiffahrtsschleuse ­
  betreffe,  so  entbehre  deren  Befürchtung,  dafs  die
Unterbrechung  des  Schiffbetriebes  bis  Insterburg  sich  auf
eine  lange  Reihe  von  Jahren  ausdelmen  werde  und  somit
der  denselben  betreibende  Theil  der  Bevölkerung  an  seinem
bisherigen  Erwerb  gehindert  sein  würde,  jeder  Begründung.
Wenn  auch  die  gröfsere  oder  geringere  Austiefung  der  Flurssohle ­
  in  jedem  Jahre  von  Naturereignissen,  die  sich  im
voraus  nicht  bestimmen  ließen,  namentlich  von  den  vorhandenen ­
  Hochwassermengen  und  der  Stärke  des  Stromes
abhängig  sein  werde,  so  könne  nach  dem  Urtheile  der  Sachverständigen ­
  doch  mit  ziemlicher  Sicherheit  angenommen
werden,  dafs  die  Ausgleichung  des  Höhenunterschiedes  zwischen ­
  dem  Ober-  und  Unterwasser  der  Bubainer  Schleuse
und  die  Herstellung  eines  gleichmäfsigen  Gefälles  sich  in
wenigen  Jahren  soweit  vollziehen  werde,  dafs  die  Wasserstraße ­
  allen  billigen  Anforderungen  wieder  genüge  und  dem
Schiffverkehr  nach  Insterburg  dabei  auch  die  Kosten,  Zeitverluste ­
  und  Schwierigkeiten  der  früheren  Schleusendurchfahrt
erspart  würden.  Erforderlichenfalls  würde,  soweit  die  verfügbaren ­
  Mittel  gestatteten,  der  auf  natürlichem  Wege  sich
vollziehende  Bäumimgsvorgang  durch  Baggerungen  eine  Unterstützung ­
  und  Beschleunigung  finden,  wie  es  auch  ohne
große  Kostenaufwendungen  möglich  sein  werde,  die  etwa
infolge  von  Unterspülungen  zum  Theil  einsinkeuden  Buhnen
unter  Wiederverwendung  des  eingebauten  Steinmateriak  wieder ­
  aufzuheben.

Es  hätte  deshalb  bei  Erwägung  der  Frage,  ob  es
empfehlenswerther  erscheine,  durch  den  Neubau  der  kostspieligen ­
  Schiffsschleuse  zu  Gunsten  der  Schiffahrt  das
Culturinteresse  des  Insterthaies  fortgesetzt  und  dauernd  zu
schädigen,  oder  mit  dem  geringen  Opfer  einer  vorübergehenden ­
  Unterbrechung  des  ohnehin  schon  zu  einer  nahezu  völligen ­
  Bedeutungslosigkeit  zurückgegangenen  Schiffahrtsbetriebes
auf  dem  oberen  Pregel  dem  Insterthale  zu  helfen  und  zugleich
die  Wiederbelebung  der  Schiffahrt  nach  Insterburg  durch
Freilegung  und  Verbesserung  der  Schiffahrtsstrafse  in  Aussicht ­
  zu  nehmen,  keinerlei  Zweifel  obwalten  können,  daß
die  Entscheidung  auf  dem  letzteren  Wege  zu  suchen  sei.
Sobald  die  über  Beseitigung  des  Bubainer  Mühlenstaues
zwischen  den  betreffenden  Ministerien  schwebenden  Verhandlungen ­
  einen  baldigen  endgültigen  Abschluß  erwarten  ließen,
hatte  schon  im  März  1885  der  Ministerder  öffentlichen  Arbeiten
der  Gumbinner  Regierung  den  Auftrag  ertheilt,  die  mit  der
beabsichtigten  Beseitigung  des  Bubainer  Mühlenstaues  unmittelbar ­
  zusammenhängenden  Bauausführungen  ungesäumt  durch
Ausarbeitungen  im  einzelnen  endgültig  festzustellen.
Als  solche  wurden  namentlich  bezeichnet:
1.  die  Herstellung  eines  genügend  breiten  und  tiefen  neuen
Pregelbettes  über  die  vorspringende  Wiesenspitze  oberhalb  des
Mühlengrundstückes  und  über  letzteres  in  der  Richtung  des
Gerinnes  der  abgebrannten  Mühle  bis  zum  Unterwasser  der
Schleuse,  wie  auf  dem  Lageplan  auf  Blatt  64  näher  dargestellt ­
  ist;
2.  die  zur  Aufnahme  des  Pregelwassers  erforderliche
Quersohnittserweiterung  des  Wasserlaufes  von  dem  genannten
Unterwasser  bis  zu  dem  Zusammenfluß  mit  der  nach  Beseitigung ­
  des  Staues  eingehenden  Pregelstreoke;
3.  der  Bau  einer  mit  Mastenklapp©  versehenen  Brücke
über  das  neue  Pregelbett  in  der  Richtung  des  über  das
Mühlengnmdstöcfc  von  Gr.-Bubainen  nach  Sterkemngken
führenden  Weges;
4.  die  hochwasserfreie  Durchführung  dieses  Weges  bezw.
die  Anschüttung  und  Befestigung  von  Wegedämmen  an  Stelle
der  beiden  zu  beseitigenden  Holzbrücken  über  die  Schiffsschleuse ­
  und  den  alten  Pregellauf  oberhalb  des  Mühlenwehrs ­
  und  theilweise  Zuschüttung  der  abgesehnittenen  Flußstrecken, ­
  besonders  der  eingehenden  Schiffsschleuse;
5.  die  Herstellung  einer  Grundschwell©  oberhalb  der  bei
Insterburg  über  die  Angerapp  führenden  Chausseebrücke.
In  dem  Kostenüberschlage  zu  dem  im  Frühjahre  1888
bearbeiteten  Entwurf,  betreffend  di©  Regelung  des  oberen
Pregels  unter  da*  Annahme  einer  gänzlichen  Beseitigung  des
Bubainer  Mühlenstaues  (siehe  oben  bei  H  f)  waren  die  unter
1.,  2.,  3.  und  5.  aufgeführtea  Bauausführungen  generell  berechnet ­
  und  mit  26000  bezw.  60000,  30000  und  10000^,
zusammen  mit  125000  Ji.  veranschlagt.  Die  dem  erwähnten
Kostenüberschlage  zu  1.  und  2.  zu  Grunde  gelegten  Massen  -
und  Kostenberechnungen  bedurften  noch  insofern  einer  Umarbeitung, ­
  als  die  für  das  Hoohwasserprofil  berechnete  und
veranschlagte  Ausschachtung  nach  ministerieller  Bestimmung
in  Fortfall  kommen  und  nur  das  für  die  untere  Flußstrecke
angenommene  Normalprofll  des  Pregeß  mit  24,5  m  in  der
Mittelwasserhöhe  und  beiderseits  mit  etwa  zweifüßiger  Böschungsanlage
  ausgehoben  werden  sollte.  Die  hiernach  angestellte
  genaue  Massenberechnung  ergab  bei  1.  für  den
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