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Volume Nr. 17

Full text : Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1921 (Public Domain)

Zentralblatt  der  ßauverwaltung.

Nr.  17;

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offener  Hafen  schon  der  Kostenersparnis  wegen  gerechtfertigt,  so  gestattet ­
  die  gewaltige  Steigerung  der  Werte,  die  schon  der  jetzige
Hafen  birgt,  nicht  mehr,  das  ganze  Hafengelände  dauernd  der  Sturmflutgefahr ­
  auszusetzen.  Nicht  nur  der  dringende  Wunsch  der  Beteiligten, ­
  sondern  auch  der  fiskalische  Vorteil  beischt  die  Umwandlung ­
  des  Hafens  in  einen  Dockhafen.  In  den  Jahren  1911  und  1916
sind  je  75  000  Mark  Verluste  an  staatlichen  Anlagen  entstanden.
Im  Winter  1917/18  haben  die  Kosten  für  Beseitigung  der  Sturmflut-Schäden
  an  fiskalischen  Bauwerken  28  000  Mark,  die  Schäden  an
privaten  Anlagen  und  Vorräten  192  000  Mark  erreicht.  Neben  dem
Schutz  gegen  solche  Schäden  bietet  die  Schließung  des  Hafens  die
Vorteile,  daß  der  gleichmäßige  Wasserstand  schnelleres  Löschen  und
Bekohlen  der  Fischdampfer  bei  besserer  Schonung  der  Kohle  gestattet,
daß  die  Hafenbecken  in  geringerem  Grade  dem  Schlickfall  ausgesetzt
bind,  also  auch  die  den  Schiffsverkehr  störenden  Baggerungen  wesentlich ­
  eingeschränkt  werden  können,  und  daß  die  Gebäude  unterkellert
werden  können.  Für  einen  so  bedeutenden  Fischereihafen  aber,  wie
er  in  dem  zür  Verfügung  stehenden  Erweiterungsgebiet  künftig  anzulegen ­
  sein  wird,  ist  die  sturmflutfreie  Schließung  unerläßlich.
Die  Kosten  sind  für  die  Erweiterung  des  Fischereihafengebiets
sowie  für  die  Einschleusung  des  Fischereihafens  auf  je  11  Mill.  Mark,
zusammen  also  auf  22  Mill.  Mark  ohne  Kriegszuschläge  veranschlagt
worden.  Die  Veranschlagung  aller  weiteren  Anlagen  zum  inneren
Ausbau  des  neuen  Hafens,  der  auch  nur  allmählich  nach  Bedürfnis
durchzuftihren  sein  wird,  kanu  und  muß  hei  der  völligen  Unsicherheit
der  künftigen  Preisgestaltung  noch  zurückgestellt  werden.  In  dem
Betrag  von  22  Mill.  Mark  sind  jedoch  2  980000  Mark  Grunderwerbskosten ­
  derjenigen  Grundstücke  enthalten,  die  vom  Staat  und  der  Stadt
Geestemünde  schon  aus  anderweit  zur  Verfügung  gestellten  Mitteln
angekauft  worden  sind,  so  daß  in  Anbetracht  der  nooh  zu  erörternden
Beteiligung  der  Stadt  Geestemünde  zur  Deckung  der  anschlagmäßigen
Kosten  nur  noch  19  020  000  Mark  in  bar  bereitzustellen  wären.  Bei
der  jetzigen  Höhe  der  Löhne  und  der  Baustoffpreise  muß  allerdings
mit  einem  Mehrfachen  dieser  Kosten  gerechnet  werden;  ihr  Maß  im
voraus  zu  schätzen,  ist  jedoch  zur  Zeit  nicht  möglich.  Die  Nachbewiiligung
  der  Mittel  zur  Deckung  der  Mehrkosten  zu  beantragen,
muß  deshalb  einem  späteren  Zeitpunkt  Vorbehalten  werden,  in  dem
sich  der  wirkliche  Kostenbedarf  zuverlässiger  übersehen  läßt.
Wie  schon  erwähnt,  wird  sieb  die  Stadt  Geestemünde  an  der
Deckung  der  Kosten  beteiligen.  Sie  will  sich  nämlich  verpflichten,
ihren  Anteil  an  dem  schon  angekauften  Wulsdorfer  Außendeichland ­
  dem  Staat  unentgeltlich  zu  überlassen  und  außerdem  4  Mül.

Mark  zu  den  Kosten  der  Hafenerweiterung  boizutragen.  Mit  der  Stadt
ist  darüber  bereits  ein  Vertrag  abgeschlossen  worden.  Nach  diesem
Vertrag  soll  aus  dem  neuen  Hafengebiet  ein  Geineinschaftsgebiet  gebildet ­
  werden,  an  dessen  Einkünften  die  Stadt  Geestemünde  zur  Verzinsung ­
  und  Tilgung  ihres  Baukostenanteils  beteiligt  werden  soll.  Im
Hinblick  auf  den  Beitrag  der  Stadt  wird  der  Staat  selbst  zu  den
anschlagsmäßigen  Kosten  nur  noch  lö  020  000  Mark  —  4  000000  Mark
=  15  020  000  Mark  aufzubringen  haben.  Außerdem  stebeu  noch  Anliegerbeiträge, ­
  über  deren  Höhe  zur  Zeit  Verhandlungen  geführt
werden,  in  Aussicht.  Die  Unterhaltungskosten  werden  schätzungsweise ­
  130000  Mark  jährlich  betragen.
Die  Wirtschaftlichkeit  der  geplanten  Anlage  schon  jetzt  zuverlässig
zu  beurteilen,  ist  kaum  möglich.  Unter  vorsichtigen  Voraussetzungen
bei  Annahme  einer  normalen  Entwicklung  und  bei  Zugrundelegung
von  Friedenspreisen  in  Einnahme  und  Ausgabe  sind  aber  Berechnungen
durebgeführt  worden,  die  ergaben,  daß  der  Buchwert  der  Anlage
im  Anfang  des  30.  Jahres  rd.  36  Mill.  Mark  betragen  und  sich  mit
7,4  vH  jährlich  verzinsen  würde.  Besonders  hervorgehoben  zu  werden
verdient,  daß  sich  schon  jetzt  die  überwiegende  Mehrzahl  der  Pächter
und  Erbbauberechtigten  im  alten  Fischereihafen  bereit  erklärt  hat,  die
Pacht-  oder  Erbbauzinsen  um  25  Pfennig  für  das  Jahr  und  Quadratmeter ­
  zu  erhöhen,  sobald  die  Pacht-  oder  Erbbaugrundstücke  durch
die  Einschlcusung  gegen  Sturmfluten  geschützt  sind,  und  daß  die
hierin  zum  Ausdruck  kommende  Wertsteigerung  der  Grundstücke,
die  dauernde  Ersparnis  an  Bagger-  und  Unterhaltungskosten  sowie
der  Gewinn  nutzbaren  Hafen-  und  Baugeländes  an  Stelle  der  jetzigen
Hafendeiche,  des  Eisteiches  und  des  überflüssig  werdenden  Holzhafens
zusammengenommen  auf  etwa  8  Mill.  Mark  bewertet  werden  können.
Es  wird  jedoch  im  Auge  zu  behalten  sein,  daß  das  eigentliche  Ziel
der  Verbesserung  des  Geestemünder  Fischereihafens  weniger  ein  unmittelbarer ­
  Erfolg  für  die  Staatskasse  sein  soll,  als  die  Förderung  der
deutschen  Volksernährung  und  die  Stärkung  der  deutschen  Volkswirtschaft, ­
  der  jährlich  viele  Millionen  Mark  erhalten  werden  sollen,  die  hei
Fortbestehen  der  jetzigen  Verhältnisse  ins  Ausland  wandern  müßten.
Der  für  die  Erweiterung  und  Einschleusuig  des  Geestemünder
Fischereihafens  ausgearbeitete  Gesetzentwurf,  dem  die  vorstehenden
Angaben  entnommen  sind,  wurde  im  Dezember  1919  der  verfassunggebenden ­
  preußischen  Landesversammlung  zur  Bewilligung  der  erforderlichen ­
  Mittel  vorgelegt.  Nach  eingehenden  Beratungen  haben
die  gesetzgebenden  Körperschaften  am  23.  April  192Q  die  beantragten
Mittel  bewilligt,  so  daß  mit  den  Vorarbeiten,  für  die  Ausführung  des
Entwurfs  begonnen  werden  konnte.  .  Bg : .,

Vermischtes

Nach  §  27  des  Lohntarifvertrages  für  die  Arbeiter  der  preußischen
Wasserbauverwaltung  ist  von  dem  Präsidenten  des  Oberverwaltungsgerichts ­
  der  Oberverwaltungsgerichtsrat  Dr.  Pape  zum  stellvertretenden ­
  Vorsitzenden  des  Tarifausschusses  ernannt  worden.  Als  Vertreter ­
  der  Verwaltung  sind  an  Stelle  von  Oberregierungsrat  Fritz
der  Geheime  Regierungsrat  Jaques  als  Beisitzer,  an  dessen  Stelle
Gerichtsassessor  Lange  beim  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten
als  Ersatzmann  und  an  Stelle  von  Regierungs-  uod  Baurat  v.  Both
ebenfalls  als  Ersatzmann  Regierungs-  und  Baurat  Groth  beim  Ministerium ­
  der  öffentlichen  Arbeiten  bestellt  worden.
Die  Würde  eines  Doktor  •Ingenieurs  ehrenhalber  haben  Rektor
und  Senat  der  Technischen  Hochschule  Darmstadt  auf  einstimmigen
Antrag  der  Abteilung  für  Maschinenbau  verlieben:  dem  Kommerzienrat
Bernhard  De  mm  er  in  Eisenach,  in  Anerkennung  seiner  hervorragenden
Verdienste  um  die  Organisation  der  Kriegsindustrie  während  des
Krieges,  insbesondere  um  die  technischen  Einrichtungen  für  die  Massenverpfiegung
  des  Heeres  und  der  Industrie  und  dem  Fabrikbesitzer
und  Ingenieur  Kommerzienrat  Karl  Flohr  in  Berlin,  in  Anerkennung
seiner  besonderen  Verdienste  um  die  Entwicklung  des  Baues  elektrischer ­
  Aufzüge  in  Deutschland.
Ein  Wettbewerb  filr  Yoroiitwllrfe  zu  einer  Kriegergedächtulsanlftge
  in  Hannover  ist  vom  dortigen  Magistrat  unter  stadthannoverschen ­
  Künstlern  ausgeschrieben  mit  Frist  bis  zum  20.  April  d.  J.  Für
Preise  und  für  den  Ankauf  sind  20  000  Mark  ausgesetzt.  Es  ist  beabsichtigt, ­
  diese  Summe  auf  etwa  zehn  Preise  und  Ankäufe  zu  verteilen. ­
  Dem  Preisgericht  gehören  u.  a.  an:  Professor  Paul
Bonatz  in  Stuttgart,  Geheimer  Baurat  Professor  Dr.  phil.  Albrecbt
Haupt,  Arohitekt  Schröder  und  Stadtbaurat  Senator  Paul  Wolf  in
Hannover.  Die  Unterlagen  für  den  Wettbewerb  sind  für  5  Mark,  die
dem  Bewerber  zurückgegeben  werden,  von  der  Registratur  des  Städtischen ­
  Hochbauamts  zu  beziehen
Einen  Wettbewerb  für  Eiitwurfsklzzen  zu  einein  Bebauungsplan
Uber  ein  20  ha  großes  Gelände  veranstaltet  die  Bergmannssiedlung
  linker  Niederrhein  G.  m.  b.  H.  in  Moers  (Uerdinger  Straße  74}
unter  den  Mitgliedern  des  Bundes  deutscher  Architekten  und  den

beamteten  Zechen-Architekten  des  Ruhrkohlengebiets  mit  Frist  bis
zum  30.  Marz  d.  J.  Zum  Wettbewerb  sind  die  Architekten  Professor
Schmitthenner  in  Stuttgart  und  Professor  Tessenow  in  Dresden
besonders  aufgefordert.  Das  Preisgericht  bilden:  Professor  Bonatz  hi
Stuttgart,  Generaldirektor  Bren  ner  in  Lintfort,  die  Professoren  Jahn  in
Düsseldorf  und  Knipping  in  Essen,  Diplomingenieur  Meyer-Gasters
in  Moers,  Verbandsdirektor  Schmidt  in  Essen,  Generaldirektor
Pattberg  in  Homberg  am  Rhein,  Bürgermeister  Eckert,  Landrat
v.  Endert,  Stadtverordneter  Köhring  und  Bauführer  Schmidt  in
Moers.  An  Preisen  sind  24  000  Mark  ausgesetzt.  Unterlagen  sind  gegen
60  Mark,  die  dem  Bewerber  zurückerstattet  werden,  von  der  Geschäftstelle ­
  der  Bergmannssiedlung  (s.  oben)  erhältlich.
Die  Bereitstellung  von  Staatsbeihilfen  zur  Förderung  des  Wohnungsbaues ­
  betrifft  ein  für  den  Freistaat  Mecklenburg-Schwerin
am  4.  Februar  1921  erlassenes  Gesetz.  Es  sind  danach  von  den
bereits  im  außerordentlichen  Haushaltplan  zur  Förderung  des  Wohnungsbaues ­
  vorgesehenen  15  000  000  Mark  9  000  000  Mark  für  Wohnungsbauten ­
  auf  städtischem  Gebiet  und  für  landwirtschaftliche  Werkwohnungen ­
  zu  verwenden  und  in  den  außerordentlichen  Staatshaushaltplan ­
  des  Jahres  1921,22  weitere  8000000  Mark  einzustellen.  Für
die  Gewährung  der  Beihilfen  gelten  Richtlinien,  die  dem  Gesetz  in
31  Punkten  beigefügt  sind.
Technische  Hochschule  Dresden*  Dem  Oberassistenten  bei  der
■  Sammlung  für  Technische  Mechanik  und  Graphische  Statik  an  der
I  Technischen  Hochschule  Dresden  Dr.-Ing.  Hermann  Alt  aus  Dresden
,  ist  die  Lehrberechtigung  für  das  Lehrgebiet  der  Getriebelehre  und  dem
Assistenten  beim  Lehrstuhl  für  Festigkeitslehre  Dr.-lng.  Heinrich
J  Hencky  aus  Anspach  diejenige  für  das  Fachgebiet  „Festigkeitslehre
i  einschließlich  Anwendungen  der  Hydrodynamik“  in  der  Mechanischen
|  Abteilung  erteilt  worden.
ForschungggesellschAft  für  wirtschaftlichen  Baubetrieb.  Die
Gesellschaft  hat  vom  11.  bis  13.  Februar  in  Berlin  den  ersten  Ausbildungskursus ­
  für  arbeitswissenschaftliche  Arbeiten  im  Bauwesen
veranstaltet  (vgl.  Jahrg.  1920  d.  Bl.,  S.  246).  Nach  einem  einleitenden
baufachlichen  Überblick  über  die  Gesamtarbeit  wurden  die  von  dem
praktischen  Psychologen  Dr.  Schulte  ausgearbeiteten  Beobachtung»-
            
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