Zentralblatt der ßauverwaltung.
Nr. 17;
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offener Hafen schon der Kostenersparnis wegen gerechtfertigt, so gestattet
die gewaltige Steigerung der Werte, die schon der jetzige
Hafen birgt, nicht mehr, das ganze Hafengelände dauernd der Sturmflutgefahr
auszusetzen. Nicht nur der dringende Wunsch der Beteiligten,
sondern auch der fiskalische Vorteil beischt die Umwandlung
des Hafens in einen Dockhafen. In den Jahren 1911 und 1916
sind je 75 000 Mark Verluste an staatlichen Anlagen entstanden.
Im Winter 1917/18 haben die Kosten für Beseitigung der Sturmflut-Schäden
an fiskalischen Bauwerken 28 000 Mark, die Schäden an
privaten Anlagen und Vorräten 192 000 Mark erreicht. Neben dem
Schutz gegen solche Schäden bietet die Schließung des Hafens die
Vorteile, daß der gleichmäßige Wasserstand schnelleres Löschen und
Bekohlen der Fischdampfer bei besserer Schonung der Kohle gestattet,
daß die Hafenbecken in geringerem Grade dem Schlickfall ausgesetzt
bind, also auch die den Schiffsverkehr störenden Baggerungen wesentlich
eingeschränkt werden können, und daß die Gebäude unterkellert
werden können. Für einen so bedeutenden Fischereihafen aber, wie
er in dem zür Verfügung stehenden Erweiterungsgebiet künftig anzulegen
sein wird, ist die sturmflutfreie Schließung unerläßlich.
Die Kosten sind für die Erweiterung des Fischereihafengebiets
sowie für die Einschleusung des Fischereihafens auf je 11 Mill. Mark,
zusammen also auf 22 Mill. Mark ohne Kriegszuschläge veranschlagt
worden. Die Veranschlagung aller weiteren Anlagen zum inneren
Ausbau des neuen Hafens, der auch nur allmählich nach Bedürfnis
durchzuftihren sein wird, kanu und muß hei der völligen Unsicherheit
der künftigen Preisgestaltung noch zurückgestellt werden. In dem
Betrag von 22 Mill. Mark sind jedoch 2 980000 Mark Grunderwerbskosten
derjenigen Grundstücke enthalten, die vom Staat und der Stadt
Geestemünde schon aus anderweit zur Verfügung gestellten Mitteln
angekauft worden sind, so daß in Anbetracht der nooh zu erörternden
Beteiligung der Stadt Geestemünde zur Deckung der anschlagmäßigen
Kosten nur noch 19 020 000 Mark in bar bereitzustellen wären. Bei
der jetzigen Höhe der Löhne und der Baustoffpreise muß allerdings
mit einem Mehrfachen dieser Kosten gerechnet werden; ihr Maß im
voraus zu schätzen, ist jedoch zur Zeit nicht möglich. Die Nachbewiiligung
der Mittel zur Deckung der Mehrkosten zu beantragen,
muß deshalb einem späteren Zeitpunkt Vorbehalten werden, in dem
sich der wirkliche Kostenbedarf zuverlässiger übersehen läßt.
Wie schon erwähnt, wird sieb die Stadt Geestemünde an der
Deckung der Kosten beteiligen. Sie will sich nämlich verpflichten,
ihren Anteil an dem schon angekauften Wulsdorfer Außendeichland
dem Staat unentgeltlich zu überlassen und außerdem 4 Mül.
Mark zu den Kosten der Hafenerweiterung boizutragen. Mit der Stadt
ist darüber bereits ein Vertrag abgeschlossen worden. Nach diesem
Vertrag soll aus dem neuen Hafengebiet ein Geineinschaftsgebiet gebildet
werden, an dessen Einkünften die Stadt Geestemünde zur Verzinsung
und Tilgung ihres Baukostenanteils beteiligt werden soll. Im
Hinblick auf den Beitrag der Stadt wird der Staat selbst zu den
anschlagsmäßigen Kosten nur noch lö 020 000 Mark — 4 000000 Mark
= 15 020 000 Mark aufzubringen haben. Außerdem stebeu noch Anliegerbeiträge,
über deren Höhe zur Zeit Verhandlungen geführt
werden, in Aussicht. Die Unterhaltungskosten werden schätzungsweise
130000 Mark jährlich betragen.
Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage schon jetzt zuverlässig
zu beurteilen, ist kaum möglich. Unter vorsichtigen Voraussetzungen
bei Annahme einer normalen Entwicklung und bei Zugrundelegung
von Friedenspreisen in Einnahme und Ausgabe sind aber Berechnungen
durebgeführt worden, die ergaben, daß der Buchwert der Anlage
im Anfang des 30. Jahres rd. 36 Mill. Mark betragen und sich mit
7,4 vH jährlich verzinsen würde. Besonders hervorgehoben zu werden
verdient, daß sich schon jetzt die überwiegende Mehrzahl der Pächter
und Erbbauberechtigten im alten Fischereihafen bereit erklärt hat, die
Pacht- oder Erbbauzinsen um 25 Pfennig für das Jahr und Quadratmeter
zu erhöhen, sobald die Pacht- oder Erbbaugrundstücke durch
die Einschlcusung gegen Sturmfluten geschützt sind, und daß die
hierin zum Ausdruck kommende Wertsteigerung der Grundstücke,
die dauernde Ersparnis an Bagger- und Unterhaltungskosten sowie
der Gewinn nutzbaren Hafen- und Baugeländes an Stelle der jetzigen
Hafendeiche, des Eisteiches und des überflüssig werdenden Holzhafens
zusammengenommen auf etwa 8 Mill. Mark bewertet werden können.
Es wird jedoch im Auge zu behalten sein, daß das eigentliche Ziel
der Verbesserung des Geestemünder Fischereihafens weniger ein unmittelbarer
Erfolg für die Staatskasse sein soll, als die Förderung der
deutschen Volksernährung und die Stärkung der deutschen Volkswirtschaft,
der jährlich viele Millionen Mark erhalten werden sollen, die hei
Fortbestehen der jetzigen Verhältnisse ins Ausland wandern müßten.
Der für die Erweiterung und Einschleusuig des Geestemünder
Fischereihafens ausgearbeitete Gesetzentwurf, dem die vorstehenden
Angaben entnommen sind, wurde im Dezember 1919 der verfassunggebenden
preußischen Landesversammlung zur Bewilligung der erforderlichen
Mittel vorgelegt. Nach eingehenden Beratungen haben
die gesetzgebenden Körperschaften am 23. April 192Q die beantragten
Mittel bewilligt, so daß mit den Vorarbeiten, für die Ausführung des
Entwurfs begonnen werden konnte. . Bg : .,
Vermischtes
Nach § 27 des Lohntarifvertrages für die Arbeiter der preußischen
Wasserbauverwaltung ist von dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts
der Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Pape zum stellvertretenden
Vorsitzenden des Tarifausschusses ernannt worden. Als Vertreter
der Verwaltung sind an Stelle von Oberregierungsrat Fritz
der Geheime Regierungsrat Jaques als Beisitzer, an dessen Stelle
Gerichtsassessor Lange beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten
als Ersatzmann und an Stelle von Regierungs- uod Baurat v. Both
ebenfalls als Ersatzmann Regierungs- und Baurat Groth beim Ministerium
der öffentlichen Arbeiten bestellt worden.
Die Würde eines Doktor •Ingenieurs ehrenhalber haben Rektor
und Senat der Technischen Hochschule Darmstadt auf einstimmigen
Antrag der Abteilung für Maschinenbau verlieben: dem Kommerzienrat
Bernhard De mm er in Eisenach, in Anerkennung seiner hervorragenden
Verdienste um die Organisation der Kriegsindustrie während des
Krieges, insbesondere um die technischen Einrichtungen für die Massenverpfiegung
des Heeres und der Industrie und dem Fabrikbesitzer
und Ingenieur Kommerzienrat Karl Flohr in Berlin, in Anerkennung
seiner besonderen Verdienste um die Entwicklung des Baues elektrischer
Aufzüge in Deutschland.
Ein Wettbewerb filr Yoroiitwllrfe zu einer Kriegergedächtulsanlftge
in Hannover ist vom dortigen Magistrat unter stadthannoverschen
Künstlern ausgeschrieben mit Frist bis zum 20. April d. J. Für
Preise und für den Ankauf sind 20 000 Mark ausgesetzt. Es ist beabsichtigt,
diese Summe auf etwa zehn Preise und Ankäufe zu verteilen.
Dem Preisgericht gehören u. a. an: Professor Paul
Bonatz in Stuttgart, Geheimer Baurat Professor Dr. phil. Albrecbt
Haupt, Arohitekt Schröder und Stadtbaurat Senator Paul Wolf in
Hannover. Die Unterlagen für den Wettbewerb sind für 5 Mark, die
dem Bewerber zurückgegeben werden, von der Registratur des Städtischen
Hochbauamts zu beziehen
Einen Wettbewerb für Eiitwurfsklzzen zu einein Bebauungsplan
Uber ein 20 ha großes Gelände veranstaltet die Bergmannssiedlung
linker Niederrhein G. m. b. H. in Moers (Uerdinger Straße 74}
unter den Mitgliedern des Bundes deutscher Architekten und den
beamteten Zechen-Architekten des Ruhrkohlengebiets mit Frist bis
zum 30. Marz d. J. Zum Wettbewerb sind die Architekten Professor
Schmitthenner in Stuttgart und Professor Tessenow in Dresden
besonders aufgefordert. Das Preisgericht bilden: Professor Bonatz hi
Stuttgart, Generaldirektor Bren ner in Lintfort, die Professoren Jahn in
Düsseldorf und Knipping in Essen, Diplomingenieur Meyer-Gasters
in Moers, Verbandsdirektor Schmidt in Essen, Generaldirektor
Pattberg in Homberg am Rhein, Bürgermeister Eckert, Landrat
v. Endert, Stadtverordneter Köhring und Bauführer Schmidt in
Moers. An Preisen sind 24 000 Mark ausgesetzt. Unterlagen sind gegen
60 Mark, die dem Bewerber zurückerstattet werden, von der Geschäftstelle
der Bergmannssiedlung (s. oben) erhältlich.
Die Bereitstellung von Staatsbeihilfen zur Förderung des Wohnungsbaues
betrifft ein für den Freistaat Mecklenburg-Schwerin
am 4. Februar 1921 erlassenes Gesetz. Es sind danach von den
bereits im außerordentlichen Haushaltplan zur Förderung des Wohnungsbaues
vorgesehenen 15 000 000 Mark 9 000 000 Mark für Wohnungsbauten
auf städtischem Gebiet und für landwirtschaftliche Werkwohnungen
zu verwenden und in den außerordentlichen Staatshaushaltplan
des Jahres 1921,22 weitere 8000000 Mark einzustellen. Für
die Gewährung der Beihilfen gelten Richtlinien, die dem Gesetz in
31 Punkten beigefügt sind.
Technische Hochschule Dresden* Dem Oberassistenten bei der
■ Sammlung für Technische Mechanik und Graphische Statik an der
I Technischen Hochschule Dresden Dr.-Ing. Hermann Alt aus Dresden
, ist die Lehrberechtigung für das Lehrgebiet der Getriebelehre und dem
Assistenten beim Lehrstuhl für Festigkeitslehre Dr.-lng. Heinrich
J Hencky aus Anspach diejenige für das Fachgebiet „Festigkeitslehre
i einschließlich Anwendungen der Hydrodynamik“ in der Mechanischen
| Abteilung erteilt worden.
ForschungggesellschAft für wirtschaftlichen Baubetrieb. Die
Gesellschaft hat vom 11. bis 13. Februar in Berlin den ersten Ausbildungskursus
für arbeitswissenschaftliche Arbeiten im Bauwesen
veranstaltet (vgl. Jahrg. 1920 d. Bl., S. 246). Nach einem einleitenden
baufachlichen Überblick über die Gesamtarbeit wurden die von dem
praktischen Psychologen Dr. Schulte ausgearbeiteten Beobachtung»-