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Volume Nr. 103

Full text : Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Zentralblatt  der  Bauverwaltung.

26.  Dezember  1914.

aus  dem  Jahre  1904.  von  der  mühevollen  Zusammensetzung  aus  etwa
2000  Bruchstücken  durch  Professor  L.  Lindeiischmidt  im  Jahre  1905,
und  der  Ergänzung  und  Aufstellung  der  getreuen  Nachbildung  der
Säule  hei  der  Saalburg  im  Jahre  1912.  Das  Fundstück  im  Mainzer
Museum  durfte  nicht  ergänzt  werden.  Der  Gedanke  kann  daher  nur
als  glücklich  bezeichnet  werden,  wenn  es  gelang,  eine  getreue  Nachbildung ­
  in  demselben  Stein  (französischem  Muschelkalkstein)  herzustellen, ­
  das  Ganze  zur  richtigen  Wirkung  zu  bringen  und  auf  wissenschaftlicher ­
  Grundlage  die  wenigen  unbedingt  dazu  erforderlichen  Ergänzungen ­
  daran  vorzunehmen.  Eine  Schenkung  des  Londoner  Rechtsanwalts ­
  A.  Oppenheimer  ermöglichte  die  Ausführung,  die  durch  den
Bildhauer  E.  Sehmahl  unter  dem  Beirat  von  Professor  Noch  und  Geheimen ­
  Baurat  L.  Jaeobi  erfolgte.  Der  Aufbau  mit  seiner  Umgebung
geht  aus  der  Abbildung  hervor.  Zur  Aufstellung  ist  ein  Platz  vor  einem
Baumhintergrund  gewählt,  der  für  die  künstlerische  Wirkung  des
Ganzen  wesentlich  beiträgt.  Anders  mag  das  Denkmal  einst  vom
Verkehr  umspült  im  Emporium  des  alten  Mainz  gewirkt  haben,  zumal ­
  da  es,  wie  Farbspuren  beweisen,  bunt  bemalt  war  und  von
einer  Bemalung  der  Nachbildung  abgesehen  wurde.  Man  hätte  sich  von
dem  einstigen  Aussehen  dadurch  wohl  mehr  entfernt  als  sich  ihm  genähert. ­
  Das  bekrönende  Jupiterbild,  von  dessen  Vorbild  nur  der
rechte'  Fuß,  das  Blitzbündel,  ein  kleiner  Finger  und  eine  Klaue  des
Adlers  gefunden  wurde,  ist  nach  typischen  Darstellungen  ergänzt,  in
Kupferblech  getrieben  und  vergoldet.  Die  Höhe  der  Säule  einschließlich ­
  der  Figur  beträgt  12,65  m.  Neeb  widmet  der  Entstehungsgeschichte, ­
  der  kunstgeschichtlichen  Stellung  und  dem  bildlichen
Schmuck  der  Mainzer  Säule  noch  je  ein  Kapitel.  Gallische,  in  dem
Kulturkreis  Massilias  gebildete  Künstler  schufen  es.  Die  Göttergestalten, ­
  die  allseitig  neben  einer  Weihinschrift  und  dem  Bilde  des
Kaisers  Nero  das  Denkmal  bedecken,  bewegen  sich  zur  Hauptsache
in  althergebrachten  typischen  Formen.  Was  Deutung  und  Bedeutung  in
ihrer  Gesamtheit  anlangt,  sind  sie  noch  vielumstritten.  Das  vorhandene
Schrifttum  darüber  ist  angeführt.  —  Neeb  weist  auch  auf  den  Einfluß
hin,  den  dies  Denkmal  auf  die  am  Mittelrhein  im  2.  Jahrhundert  ja  vielfach ­
  vorkommenden  rätselhaften  Gigantensäulen  gehabt  haben  mag.
Außer  der  vorstehend  auszugsweise  hier  wiedergegebenen  Mitteilung ­
  Über  die  Jupitersäule  teilt  (las  Jahrbuch  weiter  mit,  daß  in  dem
südöstlichen  Feld  des  Kastells  hinter  dem  Horreum  H.  Jaeobi  auf
Grund  von  Pfostenlöchern  und  „Grübchen"  Lage  und  ungefähre  Größe
von  Mannsehaftsbaracken  festgestellt  hat.  In  Anlehnung  an  Beobachtungen ­
  bei  anderen  Kastellen  hat  er  den  Versuch  des  Wiederaufbaues ­
  einer  Baracke  gemacht.  Den  Funden  gemäß  waren  es
Holzhauten  mit  Lehrastakung.  außen  verbreitert.  Die  breitgelagerten
Baracken  sind  in  die  für  Contubernien  (Körperschaften)  nötigen
Kammern  eingeteilt,  an  den  Enden  ist  eine  Wohnung  für  den  Centurio
vorgesehen.  Vor  den  Kammern  liegt  eine  offene  gedeckte  Halle,  davor
ein  schmaler  Hof.  Der  Wiederaufbau  wird  manche  Kritik  herausfordern, ­
  die  schlichte  und  sachliche  Ausführung  kann  aber  zweifellos
den  ursprünglichen  Charakter  richtig  treffen.  Das  preußische  Abgeordnetenhaus ­
  hatte  8500  Mark  dazu  bewilligt.
Die  Berichte  über  Ausgrabungen  und  die  immer  noch  reichlichen ­
  Kleinfunde  in  und  bei  der  Saalburg  und  dem  Kastell  Zugmantel ­
  sind  wie  sonst  mit  größter  Gründlichkeit  gegeben  und  durch
klare  Zeichnungen  und  Abbildungen  veranschaulicht.  Der  Fund  von
Konstruklionsteilen,  vor  allem  eines  hölzernen  Triebrades,  hat  H.  Jaeobi
den  Anlaß  gegeben,  eine  besondere  Abhandlung  über  „Römische  Getreidemühlen“ ­
  zu  geben  und  naturgetreue  Modelle  herzustellen.  Es
ist  ein  Beitrag  zur  Kenntnis  eines  Zweiges  antiker  Maschinentechnik,
wie  sie  im  Mittelalter  und  heute  noch  im  Orient  und  Nordafrika  weiterlebt. ­
  —  Daß  römische  Ziegelsteine  nicht  nur  zum  Bauen,  sondern  auch
dazu  da  sind,  um  gegen  liebe  Nachbarn  den  Groll  loszulassen,  beweist ­
  eine  Untersuchung  von  F.  Quilling  über  ein  griechisches  Graphit,
das  sich  auf  einem  Ziegel  befindet  und  das  er  etwa  so  übersetzt:  „üreus
und  Monos  sind  hundsföttische  Kaffern,  noch  mehr  als  der  Laurentius“.
Das  Jahrbuch  schließt  mit  einem  Bericht  von  ('.  Thomas  über  die
Gickelsburg,  einen  in  der  Nähe  der  .Saalburg  gelegenen  vorrömischen
Ringwall.  1)  K.

Die  Jupitersäule  bei  der  Saalburg.

Vermischtes

Bekanntmachung.  Unter  Beziehung  auf  §  27  Abs.  7  der  Prüfungsvorschriften ­
  vom  13.  November  1912  werden  die  Regierungsbaumeister,
die  im  Jahre  1909  die  zweite  Hauptprüfung  oder  die  Staatsprüfung
bestanden  haben,  sowie  die  Regierungsbauführer,  die  in  dieser  Zeit
die  häusliche  Probearbeit  eingereieht,  nachher  die  zweite  Hauptprüfung
oder  die  Staatsprüfung  jedoch  nicht  bestanden  haben  oder  in  die
Prüfung  nicht  eingetreten  sind,  aufgefordert,  die  Rückgabe  ihrer  für
die  Prüfung  eiligereichten  Zeichnungen  nebst  Mappen  und  Erläuterungsberichten ­
  usw.  zu  beantragen.  Die  Probearbeiten,  deren  Rückgabe  bis
zum  1.  April  1915  nicht  beantragt  worden  ist,  werden  zur  Vernichtung
veräußert  werden.

in  dem  schriftlich  an  uns  zu  richtenden  Anträge  sind  auch  die
Vornamen  und  bei  den  Antragstellern,  die  die  zweite  Hauptprüfung
oder  die  Staatsprüfung  bestanden  haben,  Tag,  Monat  und  Jahr  des
Prüfungszeugnisses  anzugeben.  Die  Rückgabe  wird  entweder  an  den
Verfasser  der  Probearbeit  oder  an  dessen  Bevollmächtigten  gegen
Empfangsbestätigung  erfolgen;  auch  kann  die  kostenpflichtige  Rücksendung ­
  durch  die  Post  beantragt  werden.
Berlin,  den  10.  Dezember  1914.
Königliches  Technisches  Oberprüfungsamt,
Schroeder.
            
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