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Volume Nr. 103

Full text : Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1914 (Public Domain)

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Zentralblatt  der  Bauverwaltung.

26.  Dezember  1914,

wie  Pfuhlroste,  ausgebaggerte  Boote  und  Baumstämme,  bestätigten
die  Richtigkeit  dieser  Anschauung.
In  neuester  Zeit  ist  nun  in  unseren  Landseen  ein  Holzzerstörer
entdeckt  worden,  der  uns  zwingt,  unsere  Ansicht  über  die  Tugenden
des  Süßwassers  nachzuprüfen  und  die  allgemeine  Gültigkeit  der  Lehre
von  den  holzerhaltenden.  Eigenschaften  des  Süßwassers  ein  wenig  einzuschränken. ­
  Prof.  Dr.  Eckstein  in  Eberswalde  machte  mich  auf  eine
Mückenlarve  aufmerksam,  die  sich  in  unseren  märkischen  "Waldseen
gezeigt  hat  und  das  Holz  von  der  Oberfläche  aus  in  ähnliche] 1  Weise
angreift  wie  die  Bohrassel

Diese  holzzerstörende  Mückenlarve  gehört  zur  Ordnung  der  Zuckmücken ­
  (Abb.  1),  die  im  Haushalt  der  Natur  eine  wichtige  Rolle
spielen.  Über  1100
Arten  werden  von
den  Zoologen  unterschieden, ­
  doch  sind
nur  von  wenigen
Arten  die  einzelnen ­
  Verwandlungsstufen ­
  (Larve,
Puppe,  Mücke)  beschrieben ­
  worden.
Die  Hälfte  der  deutschen ­
  in  Freiheit
lebenden  Fischarten
nähren  sich  von
Zuckmückenlarven,
so  daß  die  Anzahl
dieser  Larven  im
Seeschlamm  schon
als  Gradmesser  für  Abb.  1.  Zucktnüeke  (Chirononuis)  mit  Puppe
die  hrtragsfähigkeit  und  Larve.  Dreifache  Vergrößerung,
dei  Gewässer  an  Nach  .Die  Metamorphose  der  Chironomiden 1
Fischnahrung  und  von  Dr.  August  Thienemann.  Münster  i.  W.  1908.

Abb.  2.  Stück  eines  von  der  Zuckmücke  zerstörten  Kiefernpfahls
aus  der  Krummen  Lanke  bei  Biesental.  Nat.  Größe.
Nach  einem  von  Prof.  Dr.  Eckstein.  Eberswalde,  zur  Verfügung  gestellten
Lichtbild.
damit  an  Fischfleisch  benutzt  worden  ist.  Bisweilen  treten  diese  Larven
in  ungeheuren  Mengen  auf,  so  daß  aus  4  1  Schlammboden  1  1  Zuckmückenlarven ­
  gewonnen  werden  konnten.  Ihre  Anpassungsfähigkeit
ist  außerordentlich  groß,  sie  können  in  klarem  Wasser  wie  in
schwarzem  übelriechenden  halbflüssigen  Schlamm  gedeihen.  Arten,  die
in  Wasserpflanzen,  wie  in  der  Wasseraloe,  ihre  Gänge  graben,  waren
schon  seit  längerer  Zeit  bekannt,  und  vielleicht  haben  sie  sich  jetzt
den  Hölzern  zugewendet,  weil  sie  die  ihnen  zusagenden  Wasserpflanzen ­
  nicht  mehr  vorfanden.  Sie  greifen  alle  Hölzer  unter  Wasser
an  und  überziehen  die  Oberfläche  mit  einem  Gewirr  von  Bohrgängen. ­
  besonders  sind  sie  an  Pfählen  und  Fischerkähnen  bemerkt
worden.  Die  Abbildung  zeigt  einen  Teil  eines  Kiefempfahles  aus  der
Krummen  Lanke  bei  Biesental  (Abb.  2).  Daß  der  Schaden  der
holzzerstörenden  Zuckmücke  bisher  unerheblich  gewesen  ist,  liegt
wohl  hauptsächlich  daran,  daß  in  unseren  märkischen  Seen  nur
wenig  Heiz  vorhanden  ist;  einige  Fischerkähne  -stellen  oft  das  einzige
Holzwerk  dar,  das  den  Zuckmückenlarven  zur  Verfügung  steht.
Werden  die  märkischen  Seen,  wie  es  teilweise  schon  geschehen  ist,
mehr  und  mehr  die  Zielpunkte  der  Sonntagsausflügler,  dann  werden
Badeanstalten,  Gasthäuser  am  Ufer  der  Seen  entstehen,  und  auf  den

größeren  Seen  werden  sich  Boote  tummeln,  deren  Verkehr  mit  dem
Ufer  durch  Landebrücken  oder  Bootstege  vermittelt  wird.  Dann
wird  auch  die  Zuekintickenlarve  gute  Tage  haben,  wenn  man  nicht
dafür  sorgt,  daß  ihr  der  Geschmack  am  Holze  verleidet  wird.  Für
die  hölzernen  Boote  wird  wohl  ein  sorgfältiger,  jährlich  zu  erneuernder
Außenanstrich  mit  Steinkohlenteer  genügen;  die  größte  Sicherung
wäre  für  Landebrücken  geboten.  Eine  Teeröltränkung  des  Pfahlwerks, ­
  wie  sie  sich  als  Schutz  gegen  Bohrasseln  bewährt  hat.  wird
auch  die  Zuckmückenlarve  vom  Holze  fernhalten  können.
Berlin.  Troschel,

ßticli  erschau.
Wirtschaftliche  und  technische  Gesichtspunkte  zur  Gartenstadtbewegung.
  Mit  einem  Anhang  von  Lageplänen,  Grundrissen  und
Ansichten.  Von  F.  Biel,  Regierungsbaumeister.  Leipzig.  H,  A.  Ludwig
Degener.  128  S.  in  8°  mit  28  Abb.  2,50  Jf,  geb.  2,80  J{.
Der  Inhalt  des  Buches  überschreitet  weit  die  Erwartungen,  die
sein  Titel  hervorruft.  Denn  der  Verfasser  sucht  an  Hand  von  Mitteilungen ­
  über  aiisgeführte  Landhaus-  und  Kleinhaussiedlungen,
Arbeiterwohnungen  gewerblicher  Werke,  deutsche  und  englische
Gartenstädte  einen  Überblick  zu  geben  über  alles  das,  was  auf  dem
ganzen  Gebiete  weiträumiger  Siedlungen  bisher  geleistet  worden  ist.
Obschon  dieser  Überblick,  wir  möchten  sagen:  selbstverständlich,  keine
Vollständigkeit  beanspruchen  kann,  so  dürften  die  Lücken  doch  nicht
geeignet  sein,  den  Gesamteindruck,  den  der  Leser  von  dem  umfangreichen ­
  Stoff  empfängt,  erheblich  zu  beeinträchtigen.  Vielleicht  ist
die  gewählte  Art  der  Unterscheidung  in  kapitalistische  und  gemeinnützige ­
  Unternehmungen  nicht  in  vollem  Umfange  zutreffend;  vielleicht
müßte  der  wirtschaftliche  Unterschied  zwischen  dem  arbeitenden
Privatkapital  und  don  dargeliehenen  öffentlichen  Geldmitteln  stärker
betont  werden,  denn  ersteres  muß  in  allen  Fällen  eine  genügende
Verzinsung  erzielen,  während  letzteres  zu  einem  niedrigeren  Zinsfüße
hergegeben  wird;  vielleicht  auch  sollte  man  offen  aussprechen.  daß
die  von  den  Engländern  empfohlene  Form  der  Gartenstadtgründling  für
deutsche.  Verhältnisse  überhaupt  ungeeignet  ist.  Aber  die  Darlegungen
des  Verfassers  sind  von  so  überaus  großer  Bedeutung  und  Anregung,
daß  derartige  Ausstellungen  ihren  hohen  Wert  kaum  vermindern.
Dem  englischen  Begriff  der  „eigentlichen“  Gartenstadt  entsprechen  nur
eine  Unternehmung  in  England,  Letchworth,  und  diese  unvollkommen,
und  nur  eine  Gründung  in  Deutschland.  Hellerau,  letztere  aber  nur
teilweise.  Wir  täten  gut,  das  glauben  wir  zwischen  den  Zeilen  des
Verfassers  lesen  zu  können,  die  Nachahmung  unserer  Feinde  völlig  auf*
zugeben  und  unsere  Kräfte  dem  deutschen  weiträumigen  Wohnwesen
nach  ausschließlich  deutscher  Art  zu  widmen.  Staat  und  Gemeinde  und
öffentliche  Geldmächte  können  dies  am  besten  dadurch,  daß  sie  einerseits ­
  die  Aufschließung  neuen  Baugeländes  allgemein  erleichtern
und,  soweit  genossenschaftliche  Tätigkeit  in  Frage  kommt,  unterstützen, ­
  während  sie  anderseits  eigenen  Grundbesitz  passend  aufschließen ­
  und  unter  Verzicht  auf  augenblicklichen  Gewinn  im  Erbbaurecht ­
  vergeben.  Der  Gewinn  winkt  ja  ausreichend  nach  Ablauf
des  Erbbaurechts.  Von  anderen  Formen  der  Förderung  des  privaten
und  gemeinnützigen  Wohnhausbaues  soll  indes  hierdurch  keineswegs
abgeraten  werden.  Biels  vortreffliches  Buch  enthält  für  alle  diese
Bestrebungen  in  sachgemäßen  Erörterungen  und  wichtigen  Zusammenstellungen ­
  einen  fast  unerschöpflichen  Stoff.
In  einer  wichtigen  Beziehung,  der  für  die  praktische  Arbeit  vielleicht ­
  wichtigsten,  gibt  aber  auch  der  Verfasser  nur  unvollkommene
Auskünfte,  nämlich  in  der  umstrittenen  Frage  des  Verhältnisses  der
ursprünglichen  Bodenpreise  zu  den  Preisen  des  fertigen  Baulandes.
Wenn  die  Aufschließungskosten,  zusammen  mit  Verwaltungskosten
und  Zinsverlusten,  ein  Vielfaches  der  ursprünglichen  Bodenpreise
betragen,  so  verlieren  letztere  die  ihnen  gewöhnlich  beigemessene  Bedeutung, ­
  und  in  den  Vordergrund  tritt  die  Frage  nach  der  Art  und
den  Kosten  der  Erschließung.  Hier  haben  die  Gemeindeverwaltungen
das  Heft  in  der  Hand.  Nach  Lage  der  Gesetzgebung  können  sie  jede
staatliche,  genossenschaftliche  oder  private  Landhaus-  oder  Kleinhaussiedlung ­
  verhindern,  erschweren  oder  begünstigen.  Es  ist  anzuerkennen, ­
  daß  die  Begünstigung  von  Kleinhaussiedlungen,  ja  die  tatkräftige ­
  geldliche  Unterstützung  derselben,  in  vielen  Fällen  seitens
der  Gemeinden  in  rühmenswerter  Weise  stattgefunden  hat.  Das
hindert  aber  nicht  andere  Gemeinden,  das  Gegenteil  zu  tun.  Auf
dem  Gebiete  der  Geländeerschließung  sind  wir,  namentlich  in  Preußen,
von  einem  die  Freunde  der  Wohnungsfürsorge  befriedigenden  Rechtszustande ­
  noch  weit  entfernt.  Des  Verfassers  technische  und  wirtschaftliche ­
  Anregungen  verdienen  aufmerksame  Beachtung  und  Berücksichtigung. ­
  Auch  seine  Vorführung  von  Abbildungen  guter  Lageund
  Baupläne  am  Schlüsse  des  Werkes  wird  vielen  willkommen  sein.
Berlin.  J.  Stübben.

Ende  des  J  a  h  r  g  a  n  g  s  1914.

Verlag  von  Wilhelm  Ernst*  Sohn,  Berlin.  —  Für  den  nichtamtlichen  Teil  verantwortlich:  Fr.  Schnitze.  Berlin.  —  Druck  der  Buchdrackorei  Gebrüder  Ernst,  Berlin.

Nr.  103
            
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