Nr. 79.
Zentralblatt der Bauverwaltung.
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Abb. G. Mittelbau au der Gitschiner Straße.
Das neue Dienstgebäude für das Kaiserliche Patentamt in Berlin.
zur Vorbereitung eines Wettbewerbs für ein neues Patentamt. Im
Jahre 1901 schrieb das Reichsamt des Juneren einen beschränkten
Wettbewerb unter fünf Berliner Architekten bczw. Architektenfirmen
aus, aus dem die Architekten Solf u. Wiehards mit dem ersten Preise,
und die Architekten Oremcr u. Wolffenstein mit dem zweiten Preise
hervorgingen (vgl. Zentralbi. d. Bauverw, 1901, S, 432). Nachdem
der an erster Stelle ausgezeichnete Entwurf der Akademie des Bauwesens
zur Begutachtung Vorgelegen und ihren Beifall gefunden
hatte, wurden die Architekten Solf u. Wiehards mit der weiteren
Ausarbeitung ihres Planes für die Ausführung beauftragt, die im
Jahre 1903 begonnen wurde (vgl. Zentralbi. d. Bauverw. 1902, S. 578).
Der erste Bauteil an der Alten Jakobstraße bis zum Mittelbau in
der Gitschiner Straße wurde im Mai, und der zweite Bauteil an der
Alexandrinenstraße und Gitschiner Straße, einschließlich des Mittelbaues
im Dezember des Jahres 1903 in Angriff genommen. Die
Gesamtbauausführung hat demnach 28 Monate beansprucht. Als bautechnischer
Referent der bauenden Behörde, des Reichsamtes des
Inneren, wirkte der Geheime überbaurat Tlückeis. Die künstlerische
Leitung des Baues war den Entwurfsverfassern Solf u. Wiehards
und die technische und geschäftliche Leitung dem Regierungs- und
Baurat Ehrhardt, übertragen.
Bevor wir der Beschreibung des Grundrisses nähertreten, wird
eine kurze Mitteilung über den eigenartigen Betrieb des Patentamtes
willkommen sein, der naturgemäß auf die ganze Plangestaltung
von bestimmendem Einfluß sein mußte. Der gesamte
Geschäftsverkehr der Behörde zerfällt in die drei Gruppen
a) für Patentwesen, b) für Gebrauchsmusterwesen und c) für
Warenzeichenwesen. Die diesen drei Gruppen gemeinsamen
Dienststellen, wie Kasse, Annahmestelle, Bücherei usw., sind der
Hauptgruppe für Patentwesen angegiiedert. Die Behandlung einer
Patentanmeldung usw. geschieht folgendermaßen: die durch den Anmelder
persönlich oder durch die Post zur Einreichuüg gelangenden
Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen werden
von der Anmeldestelle in Empfang genommen und abgestempelt.
Sie gelangen alsdann zur Vormerkung der eingegangenen Anmeldegebühr
zur Kasse, bei der auch die Einzahlung der jährlichen
Gebühren sowie alle übrigen Ein- und Auszahlungen, ausschließlich der
aus dem Verkauf von Patentschriften herrührenden, erfolgen. Nachdem
die Anmeldungen die Dienststelle für die Auszeichnung der Patent- und
Gebraucbsmusteranmeldungen durchlaufen bezw. dem Vorsteher des
technischen Bureaus der Abteilung für Warenzeichen Vorgelegen haben,
werden sie ..indiziert“ und gelangen alsdann nach den betreffenden
Anmeldeabteilungen zur Bearbeitung. Nach beendigter Vorprüfung
wird die Anmeldung an die Berichterstatter zum Vortrag in der
nächsten Abteilungssitzung weiter gegeben. Nachdem diese die Bekanntmachung
der Anmeldung beschlossen hat, geschieht die öffentliche
Auslegung der der Anmeldung zugrunde liegenden Schriftstücke
in der Auslegehalle. Die Auslegung wird durch den Reichsanzeiger
öffentlich bekannt [gegeben. In der Auslegehalle können vom
Publikum auch die zu seiner Unterweisung erforderlichen Druckschriften
eingesehen werden. Soweit diese Druckschriften in der
Auslegehalle selbst nicht aufbewahrt werden, müssen sie aus der
Bücherei herbeigeholt werden. Bücherei und Auslegehalle müssen
aus diesem Grunde dicht beieinander liegen. Die Auslegefrist währt
zwei Monate, Nach Entscheidung etwaiger Einsprüche erfolgt die
Eintragung in die Patentrolle, die in einem für das Publikum am
llaupteingange nahe liegenden Zimmer zur Einsichtnahme ausliegt.
Die Patentschriften druckt die Reichsdruckerei iu einer Anzahl von
150 bis 200 Stück. Da der Verkehr des Publikums mit der Patentschriftenvertriebsstelle
ein sehr reger ist, so ist diese Dienststelle in
der Nähe des Haupteingangs unterzubringen. Die Bearbeitung der
Gebrauchsmuster und Warenzeichenanmeldungen erfolgt in ähnlicher
Weise.
Unter Berücksichtigung des Vorstehenden wurde das Bauprogramm
aufgestellt. Dementsprechend enthielt das Gebäude a) Räume für
allgemeine Zwecke und für Patentwesen, b) Räume für die Anmeldestelle
für Gebrauchsmuster und c) Räume für die Wareuzeichenabteilung.
Außerdem waren noch Räume für die Kanzlei und im
Dachgeschoß zur Aufbewahrung von Modellen, Mustern, Proben usw.
vorzusehen. Zwei größere Dienstwohnungen waren verlangt für den