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Ceatralblatt der Bauverwaltung,
8. Februar 1902.
mächtig seien. In -vielen Fällen haben nun öffentliche Behörden, wie
Stadtverwaltungen, oder groi'se Gewerbebetriebe den Ausschank in
solchen Wirtschaften, die in ihren Bezirken liegen, selbst in die Hand
genommen wobei sie dann in der Lage waren, den Verkauf von geistigen
Getränken in gehörigen Schranken
zu halten. In anderen Fällen haben
sich Vereine und Gesellschaften gebildet,
um öffentliche Ausschankstätten
zu übernehmen und nach
festen Grundregeln zu leiten. Allen
diesen Unternehmen lag der Gedanke
zu Grunde, dafs es fruchtreicher
sei, ein öffentliches Uebel
durch sorgfältige Ueberwackung
in Schranken zu halten, als weiter
auf seiner zwar theoretisch als
erstrebenswert erkannten aber
praktisch unmöglichen Beseitigung
zu bestehen.
Für diese Uebernahme des
öffentlichen Ausschanks durch Behörden
und Gesellschaften lag in
entsprechenden skandinavischen
Vorgängen nicht nur reiche Anregung,
sondern auch umfängliche
Erfahrung vor, denn in Schweden
und Norwegen liegt der Ausschank
geistiger Getränke schon
seit dreüsig Jahren mehr oder
weniger in solchen Händen. Die
unmittelbare Beeinflussung aus
dieser Quelle hat sich in England
indessen nur in sehr bescheidenen
Grenzen gehalten. Aufser einigen
Einzelbetrieben, die mit Erfolg
nach skandinavischem Vorbilde bewirtschaftet
werden, ist nur die
1896 vom Bischof von Chester gegründete
„V olkserfrisch ungskaus-Gesellschaft“
(People’s Refreshment
House Association) bemerkenswert,
welche augenblicklich 19 in
verschiedenen Theilen Englands
liegende Wirtshäuser nach ähnlichen
Grundsätzen betreibt. Es
handelt sich nur um Dorfschenken;
in die Städte, wo Abhülfe am
dringendsten Noth thut, ist die
Gesellschaft noch nicht gedrungen.
In eine ganz neue Entwicklungsstufe
ist die Angelegenheit
aber neuerdings durch das tatkräftige
Eintreten des Earl Grey /
gerückt worden. Earl Grey, ein
Grol'sgrundbesitzer in North umberland,
suchte die Schankerlaubnifs
für eine auf seinem Grund und Boden zu errichtende Sckankwirthschaft
nach, welche sich für die dortige Bergwerksbevölkerung
nötig machte, um sie der erwähnten Gesellschaft des Bischofs
von Chester zur Bewirtschaftung zu übergeben. Dabei entdeckte
er den riesigen Geldwerth, der ihm in der regierungsseitig
erteilten Schankerlaubnifs in den Schofs gefallen
war, denn er hätte die Erlaubnils sofort für 200000 Mark
weiter verkaufen können: die Schankerlaubnifs an sich
stellt also in ihrer Eigenschaft als Monopol einen ungeheuren
Sachwert dar, der irgend einem Individuum
ohne Gegenleistung vom Staat zugeworfen wird. Dieser
in der letzten Zeit riesig gesteigerte Sachwert hängt
nun aber aufs engste gerade mit den Mäfsigkeitsbestrebungen
zusammen, denn das in letzter Zeit überall tätig
gewesene Bestreben, die Erteilung von Schankbefugnisson
zu beschränken, ist es, was diese ins Unsinnige
gewachsene Werthbemessung mit sich gebracht hat.
Earl Grey fafste daher, in der Ueberzeugung,
dafs ein so werthvolles Monopol, welches einem Einzelnen
von der Gemeinschaft gewährt würde, nicht
diesem Einzelnen, sondern der Gemeinschaft zu gute
kommen müsse, den Gedanken, eine Verbindung mächtiger Gesellschaften
zu gründen, die in allen englischen Grafschaften neu
zu erteilende Schankbefugnisse erwerben und bestehende Gasthäuser
ankaufen oder pachten sollten, um sie nach ähnlichen
wie den skandinavischen Grundsätzen zu bewirtschaften, d. h. den
Gewinnüberschufs zu gemeinnützigen Zwecken zu bestimmen. Der
noch nicht ein Jahr alte Gedanke hat über ganz England kräftig
Wurzel gefafst. Bereits sind in 11 Grafschaften Gesellschaften ge-Abb.
1.
Efszimmer
für
Männer.
gründet und in 12 Grafschaften solche im Entstehen begriffen. Das
Ziel ist jedoch, in jeder einzelnen Grafschaft eine Gesellschaft zu
gründen. Die Einzelgesehschaften haben ihre besonderen, den örtlichen
Verhältnissen angepafsten Satzungen und stehen unter dem Schutze
von örtlichen Grofsgrundbesitzern und Ehrenpersonen, aufserdem
sind sie auf örtlichem Capital aufgebaut. Aber sie stehen alle in
Abhängigkeit von dem Central verbände, der Central Public House
Trust Association und theilen dessen Grundsätze. Diese sind im
Billard-Z.
Abb. 2. Erdgeschols.
Abb. 3. Erster Stock.