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:eiles oder eines anderen Staates entworfen oder eine originelle
Leistung der mit der Vorbereitung des Gesetzes betrauten Beamcen
ist. Sicher ist, daß man sich mit fremden Rechten bekannt
gemacht hat. So erging am 15. April 1717 ein königlicher Befehl
an den Residenten in Hamburg, Burchard, bezüglich des Statutum
zu berichten, das zu Hamburg der Hypotheken und deren Ingrossierung
halber vorhanden sein sollte der Entwurf des Befehles ist
von dem Minister von Plotho! ge »» der überhaupt bei der
zanzen gesetzgeberischen Aktior rvorragend tätig gewesen
ist (dann auch das Gese * Der Bericht
ist erstattet worden unterm wie das
Hamburger Grundbuch eing. ‘
keineswegs unwahrscheinlic
tung des Foliums nicht
das Realfoliensystem zu
lich, nachdem bereits
Residenzstädte angen
ren festen Rubriker
ergab sich die tab‘
der erheblichen Vern
Vermehrung ihrerseits at.
Prüfung der damaligen de.‘
Vermutung weder gegen noaufstellen.
Durch königliches Reskript vom 17. Januar
Residenzstädte samt ihren Vorstädten zu einer Haup.
stadt Berlin vereinigt worden®, War dieses Ereignis auch
deutung geblieben für die damals geführten Hypothekenbüche: ,
mußte doch die Einrichtung neuer Bücher auf der Grundlage dı
Gesetzes von 1722 dadurch erleichtert werden, daß nur ein Magistrat
und nur ein Stadtgericht in Frage kam. In der Tat ist diese
Einrichtung bereits in den zwanziger Jahren erfolgt*. Berlin ip
') Über die Tätigkeit dieses Mannes überhaupt SrtörzeL a. O0, Bd. 2 5. 68 ff.
') oben S. 4of., 43.
3) Fıvıcın a. O. Theil 5 S. 127ff., 320ff.; CLAuswırz bei BoRRMANN a. 0,
5. 78f.; Hontze a. O. S. 58f. und Geschichte des Kammergerichts in Brandenyurg-Preußen
Theil 3, Berlin 1901, 5. 75ff.
*) Wie es mit der Ausführung des Gesetzes außerhalb der Residenzstadt
Kandı ist hier nicht zu untersuchen: dazu DernsureG und Hınrıcas a. O0. S. 10
Anm. 7.
Jdem älteren Sinne, Köln, Dorotheenstadt, Friedrichswerder und
Friedrichsstadt treten auch noch in den neuen Büchern* auf, aber
aur als Stadtteile.
Auch die allgemeine Hypothekenordnung für die gesamten
königlichen Staaten vom 20. Dezember 1783* mit ihrem neuen
Folienformular ? ward in der Residenzstadt ordnungsmäßig ausgeführt.
1) Diese und alle noch jüngeren Bücher befinden sich beim Amtsgericht
Ber’ -1-Mitte.
?) Über dieses Gesetz a. O. S, 16ff., 26 ff,
X Das Formular ist abgedruckt a. O. S. 450ff.
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