Dienstblatt Ausgegeben
Teil HH-WVIHH, 15. 4. 1933
123--131
Teil I: Arbeit und Gewerbe. -- Teil II: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke. -- Teil IV: Hochbau, Tiefbau,
Baupolizei, Feuerlöschwesen, Feuersozietät. -- Teil V: Siedlung, Wohnung, Verkehr. -- Teil VI: Ernährung. -- Teil VII:
Allgemeine Woblfahrt, Jugendwohlfahrt, Gesundheitswesen, Leibesübungen. -- Teil VIII: Schule, Kunst, Bildung.
Teil VI.
Neue Geschäftsstelle 5.4.33 zueprechen, wenn der Pilkorgearheiter in der ver-:
. >. Sicherungspflichtigen ürgorgebeschäftigung Verfür
das Kindererholungeheim bleibt; nach Abschnitt d, Absatz 3, der Grundsätze
rgsdorf. schließt Fürsorgearbeit die Anerkennung für Wohl--.
CGesch.-Z. Lawohl. Z. 3. Fernruf: E1 Berolina 0011 fahrtgerwerbslose nicht aus.
Magistrat 4521. - Ich bitte daher, veranlasgen zu wollen, daß Sich
nicht anerkannte Wohlfahrtserwerbslose nach
Die Geschäftsstelle des der Toni-Liebermann- Leistung von 13 Wochen Afü-Arbeit auch bei Fort-Stiftung
gehörigen Kindererholungsheimes Borgs- dauer des Arbeitsverhältnisses, mit einer entdorf,
die bisher in Dr. Neumanns Kinderhaus, Berlin, Sprechenden Bescheinigung vergehen, bei ihrem zu-Blumenstr.
97, untergebracht war, befindet sich ab Ständigen Arbeitsamt melden, damit eine Nach-4.
April 1933 im Gebäude des Landes-Wohlfahrts- und prüfung hinsichtlich ihrer Anerkennung vorgenom
-Jugendamtes Berlin, C 2, Poststr. 16. men werden kann. Die Anerkennung ist Selbstverständlich
in jedem Falle davon abhängig, daß die
gez. Plath, in den Grundsätzen vorgeschriebenen sonstigen Vor-Staatskommissar
zur Wahrnehmung der Geschäfte des aussetzungen, insbesondere auch diejenigen von Ab-Stadtrates
für die Wohlfahrtspflege. Schnitt d, Abgatz 3, gegeben zind.“
Ich bitte, hiernach zu verfahren.
1.X.
Abrechnungsverkehr [7.433] 33 gez. Plath,
mit der Brandenburgischen Staatskommissar zur Wahrnehmung der Geschäfte
Landesfrauenklinik in Neukölln. des Stadtrats für die Wohlfahrtspflege.
-. Gesch.-Z. Lawohl. 3/36. Fernruf: Magistrat 4521. -- 41 die Bezirkzämter-16.
Die Dienatblattverfügung Teil VII Nr. 23/1933 vom "
1. ezieht gich nicht nur auf Hausschwangere .
und Wöchnerinnen, gondern auch auf alle anderen in Kur- und Verpflegungssatz [10.4.33
der Landesfrauenklinik in Neukölln behandelten in der Diätabteilung des
Patientinnen (mit Frauenleiden, Fehlgeburten). Es Sind St. Antonius-Krankenhauses.
daher auch alle für golche Personen wiedereingezogenen .
Kopten i in vollem Umfange an die Landesfrauenklinik Gesch.-Z. Lawohl 2. Fernruf: Magistrat 4521. --abzuführen.
In Abänderung der Verfügung Lawohl. 2 --- Dienst-Dr.
Sahm. blatt VI1/1931, Nr. 17, vom 23. 12. 1980, S. 17 -- ist
. aS der Verpflegungssatz in der Diätbehandlungsabteilung
An die Bezirkzämter. des St. Antonius - Krankenhauses, Berlin - Karlshorst,
. Samen Köpenicker Allee, rückwirkend ab 15. 10. 1932 auf
7,75 RM täglich festgesetzt worden.
Anerkennung [8435 4.33 | 1,V.
T der Wohlfahrtserwerbslogen *=- gez. Plath,
vgl. auch Dienstblatt VIL Nr. 71/33, S. 43 ==. gtgatskommissar zur Wahrnehmung der Geschäfte
-- Gesch.-Z. Lawohl 1. Fernruf: Mag. 4521. -- des Stadtrats für die Wohlfahrtspflege.
E Der Herr Prägident des Landesarbeitsamts Branden- .
Zurg hat mir durch Schreiben vom 1. 4. 1938 --a
1/5383 --- mitgeteilt: [427] Notwerk [12433] 7.33
„Nach den Grundsätzen für die Zählung der der deutschen Jugend.
Wohlfahrtserwerbslogen gemäß der Wohlfahrts- .
hilfeverordnung vom 14. 6. 1932, Art.2, 85, iet dde = Gesch.-Z. Lajug 1. Fernruf: Magistrat 4521. --Anerkennung
der Arbeitnehmereigenschaft -- ab- ..
gesehen von den aus der Arbeitslogenversicherung 1 Nach dem Erlaß des Herrn Prägidenten der
und Krisenfürzorge Ausgesteuerten -- lediglich da- Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenvon
abhängig, daß die betreffenden Personen in den versicherung vom 29. 3.33 --- 115560/155 -- betr. Fortletzten
3 Jahren mindestens 13 Wochen als Arbeit» führung des Notwerks der deutschen Jugend über den
nehmer in einer versicherungspflichtigen Beschäfti- 31. 3.338 hinaus Sollen die Maßnahmen im Rahmen des
gung gestanden haben. Die Arbeitnehmereigenschaft Notwerks im Laufe -- nicht erst zum Ende --- des
iSt daher auch dann zu bejahen, wenn die geforderte Monats April 1933 auslaufen. Schriftliche Verlängeversicherungspflichtige
Beschäftigung in Fürsorge- rungsanträge ind nicht erforderlich; es genügt, wenn
arbeit bestanden hat. Die Anerkennung kann von die Verlängerung von Einzelmaßnahmen gelegentlich
dem Zeitpunkt an erfolgen, in dem der Fürsorge- der Abrechnung mit dem Arbeitsamt mündlich verarbeiter
eine versicherungspflichtige Beschäftigung einbart und darüber ein Vermerk zu den Akten gevon
13 Wochen zurückgelegt hat. Sie ist nicht da- nommen wird. Äußerzste zeitliche Begrenzung für den
von abhängig, daß der Fürgsorgearbeiter wieder aus Ablauf von Notwerkmaßnahmen ist der 22. 4. 33. Die
er Arbeitsfürzorge entlassen ist und ich arbeitslos letzte Aprilwoche verbleibt dann zur Erledigung der
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