Pfad:
A N ovel T ort D uty for Platforms That Intermediately Produce Real World User Interactions

Volltext : A N ovel T ort D uty for Platforms That Intermediately Produce Real World User Interactions / Wallace-Wolf, Jordan (Rights reserved)

62

Straßen,  Brücken  und  Platze.

und  die  Abänderung  bestehender  Bebauungspläne  vor  das  Plenum  der  Bau-Deputation, ­
  welches  sich  aus  den  Mitgliedern  der  Abtheilung  l.  für  Hochbau  und  der  Abtheilrmg
  II.  für  den  Tiefbau  zusammensetzt.
Zn  ben  ersten  Jahren  unserer  Berichtsperiode  waren  die  sämmtlichen  Geschäfte
der  Tiefbauverwaltung  mit  denen  des  Hochbaues  zusammen  in  einer  aus  4  Magistrats-Mitgliedern,
  3  Stadtverordneten  und  4  Bürgerdeputirten  bestehenden  „Bau-Deputation"
verwaltet  worden,  neben  welcher  noch  eine  kleinere  gemischte  Deputation  für  die  Vorbereituitg
  von  Straßendurchbrücheit  bestand.  Im  Zahre  1868  war  die  Konipetenz  der
Bau-Deputation  dahin  beschränkt  worden,  daß  sie  nur  noch  eine  begutachtende  und
die  Bauausführungen  kontrolirende  Instanz  blieb,  das  Magistratskollegium
selbst  aber  die  umnittelbare  Verwaltung  sämintlicher  Hoch-  und  Tiesbauangelegenheiten
übernahm.  Die  außerordentliche  Zunahme  der  Geschäfte  in  beiden  Ressorts  nöthigte
indessen  schon  im  Zahre  1873  auf  die  Bildung  eines  besonderen  Organes  für  die
Bauverwaltung  zurückzukommen.  Es  wurde  zu  diesem  Zwecke  zunächst  eine  nur  aus
Magistratsmitgliedern  bestehende  Bau-Deputation  mit  einer  Abtheilung  für  Hochbau-,
einer  für  Tiefbauverwaltung  gebildet.  Diese  Magistrats-Deputatton  ist  demnächst  noch
im  Jahre  1873  durch  den,  im  Einverständniß  beider  Kommunalbehörden  erfolgten
Eintritt  von  16  Stadtverordneten,  in  die  jetzt  bestehende  gemischte  Deputatton  für  die
Bauverwaltung  verwandelt  worden.  Neben  derselben  war  das  Fortbestehen  der  ftüheren
Bau-Deputatton  mit  ihrer  beschränkten  Kompetenz,  wie  das  der  Straßendurchlegungs-Deputation
  nicht  erforderlich,  und  erfolgte  daher  die  Aufhebung  beider.
Für  die  Verwaltung  des  städttschen  Bauwesens  überhaupt  wurde  im  Zahre  1868
eine  allgemeine  Instruktion  erlassen,  welche  wir  so,  wie  sie  mit  einigen  später  beschlossenen ­
  Modifikationeil  jetzt  besteht,  im  Anhang  zuin  Abdruck  bringen.
Die  wesentlichste  Neuerung  derselben  war,  daß,  während  ftüher  die  Stadtbauräthc
  lediglich  mit  den  für  die  einzelnen  Bauten  eilgagirteil  Hülfsarbeitern  die  Bauten
ausführten  uild  als  ständige  Hülfskräfte  nur  die  sogenannten  „Bauschreiber"  hatten,
nunmehr  die  zunächst  auf  eine  Probezeit  voll  3  Zähren,  sodann  lebenslänglich
als  Gemeindebeamte  anzustellenden  Bauinspektoren  als  besondere  Lokal-Baubeamte ­
  der  Stadt  zu  einem  wesentlicheil  Glied  in  der  Organisation  der  Bauverwaltuilg
gemacht  wurden.
Die  Zahl  der  in  der  Tiefbauverwaltung  angestellten  Bauinspektoren  hat  seit
dein  Erlaß  jener  Znstrllktion  voil  vier  auf  sechs  vernlehrt  werdeil  müssen.  Außerdem
wurde  eiil  besonderes  technisches  Bureau  uilter  Leituilg  eines  siebenten  Bauinspektors
zur  Bearbeitung  aller  generelleil  balltechnischen  Angelegeilheiten  wie  der  Entwürfe,  betreffend ­
  die  Abänderung  des  Bebauungsplanes,  errichtet  und  endlich  noch  ein  besonderer ­
  Vermessungsdirektor  engagirt,  welchem  die  Oberleituilg  der  von  ben  Kommunalbehörden ­
  beschlossenen  Neuvermessung  der  Stadt  übertrageil  wurde.
Die  Bauinspektionen  für  den  Tiefbau  und  das  technische  Bureau  nahmen  im
Jahre  1876  außer  den  etatsmäßig  angestellten  7  Bauinspektoren  und  17  Bau-  und
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.