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Straßen, Brücken und Platze.
und die Abänderung bestehender Bebauungspläne vor das Plenum der Bau-Deputation,
welches sich aus den Mitgliedern der Abtheilung l. für Hochbau und der Abtheilrmg
II. für den Tiefbau zusammensetzt.
Zn ben ersten Jahren unserer Berichtsperiode waren die sämmtlichen Geschäfte
der Tiefbauverwaltung mit denen des Hochbaues zusammen in einer aus 4 Magistrats-Mitgliedern,
3 Stadtverordneten und 4 Bürgerdeputirten bestehenden „Bau-Deputation"
verwaltet worden, neben welcher noch eine kleinere gemischte Deputation für die Vorbereituitg
von Straßendurchbrücheit bestand. Im Zahre 1868 war die Konipetenz der
Bau-Deputation dahin beschränkt worden, daß sie nur noch eine begutachtende und
die Bauausführungen kontrolirende Instanz blieb, das Magistratskollegium
selbst aber die umnittelbare Verwaltung sämintlicher Hoch- und Tiesbauangelegenheiten
übernahm. Die außerordentliche Zunahme der Geschäfte in beiden Ressorts nöthigte
indessen schon im Zahre 1873 auf die Bildung eines besonderen Organes für die
Bauverwaltung zurückzukommen. Es wurde zu diesem Zwecke zunächst eine nur aus
Magistratsmitgliedern bestehende Bau-Deputation mit einer Abtheilung für Hochbau-,
einer für Tiefbauverwaltung gebildet. Diese Magistrats-Deputatton ist demnächst noch
im Jahre 1873 durch den, im Einverständniß beider Kommunalbehörden erfolgten
Eintritt von 16 Stadtverordneten, in die jetzt bestehende gemischte Deputatton für die
Bauverwaltung verwandelt worden. Neben derselben war das Fortbestehen der ftüheren
Bau-Deputatton mit ihrer beschränkten Kompetenz, wie das der Straßendurchlegungs-Deputation
nicht erforderlich, und erfolgte daher die Aufhebung beider.
Für die Verwaltung des städttschen Bauwesens überhaupt wurde im Zahre 1868
eine allgemeine Instruktion erlassen, welche wir so, wie sie mit einigen später beschlossenen
Modifikationeil jetzt besteht, im Anhang zuin Abdruck bringen.
Die wesentlichste Neuerung derselben war, daß, während ftüher die Stadtbauräthc
lediglich mit den für die einzelnen Bauten eilgagirteil Hülfsarbeitern die Bauten
ausführten uild als ständige Hülfskräfte nur die sogenannten „Bauschreiber" hatten,
nunmehr die zunächst auf eine Probezeit voll 3 Zähren, sodann lebenslänglich
als Gemeindebeamte anzustellenden Bauinspektoren als besondere Lokal-Baubeamte
der Stadt zu einem wesentlicheil Glied in der Organisation der Bauverwaltuilg
gemacht wurden.
Die Zahl der in der Tiefbauverwaltung angestellten Bauinspektoren hat seit
dein Erlaß jener Znstrllktion voil vier auf sechs vernlehrt werdeil müssen. Außerdem
wurde eiil besonderes technisches Bureau uilter Leituilg eines siebenten Bauinspektors
zur Bearbeitung aller generelleil balltechnischen Angelegeilheiten wie der Entwürfe, betreffend
die Abänderung des Bebauungsplanes, errichtet und endlich noch ein besonderer
Vermessungsdirektor engagirt, welchem die Oberleituilg der von ben Kommunalbehörden
beschlossenen Neuvermessung der Stadt übertrageil wurde.
Die Bauinspektionen für den Tiefbau und das technische Bureau nahmen im
Jahre 1876 außer den etatsmäßig angestellten 7 Bauinspektoren und 17 Bau- und