Aus der BID
Bibliotheksdienst 44. Jg. (2010), H. 10 917
gen Punkten deutlich von dem „Musterbibliotheksgesetz“ des dbv aus dem Jahr
2008 abweichen. „Wichtig war uns in dem Musterentwurf insbesondere die Öf-
fentlichen Bibliotheken zur Pflichtaufgabe der Städte, Gemeinden und Landkreise
zu erklären. Nur dies würde den kommunalen Bibliotheken die Rechtssicherheit
geben, die sie wirklich brauchen.“
Für leider noch nicht ausreichend hält der Deutsche Bibliotheksverband auch die
Aussagen zur finanziellen Unterstützung der jeweiligen Bundesländer für die Öf-
fentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft. „Es wäre gut“, so Ziller weiter,
„wenn sich die Länder, die Bibliotheksgesetze verabschieden, darin auch dazu be-
kennen würden, dass sie die Kommunen bei dieser Aufgabe nicht im Stich lassen.“
Eine Signalfunktion des Beschlusses in Hessen sieht der dbv für weitere Gesetzes-
initiativen, u.a. in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.
Landesverband Hessen im dbv:
Hessischer Landtag beschließt Bibliotheksgesetz
Der Landesverband Hessen im Deutsche Bibliotheksverband (DBV) begrüßt die
Verabschiedung des Hessischen Bibliotheksgesetzes. Der Hessische Landtag
hat in seiner Sitzung am 9. September mit den Stimmen der CDU und FDP, bei
Enthaltung der SPD, als drittes deutsches Bundesland ein Bibliotheksgesetz be-
schlossen. Die Geschäftsführende Vorsitzende des DBV-Landesverbandes, Sabine
Homilius, betont: „Damit wird die Bedeutung von öffentlichen und wissenschaft-
lichen Bibliotheken für lebenslanges Lernen, gesellschaftliche Integration, Lese-
förderung, Forschung und Lehre und als kulturelle Einrichtungen anerkannt und
festgeschrieben.“ Hessen hat eine vielfältige Bibliothekslandschaft mit über 200
hauptamtlich geleiteten Bibliotheken. Das Gesetz beschreibt wichtige Aufgaben
der öffentlichen Bibliotheken, der Hochschulbibliotheken, der Behördenbiblio-
theken sowie der Landesbibliotheken in der Wissensgesellschaft. Ausdrücklich
wird anerkannt, dass Bibliotheken an der Weiterentwicklung der Gesellschaft mit-
wirken. Sie stärken die Lese-, Medien- und Informationskompetenz ihrer Nutzerin-
nen und Nutzer, sind lebendige Orte des Lernens und der kulturellen Begegnung.
In diesem Zusammenhang begrüßt der DBV-Landesverband Hessen ausdrücklich,
dass die Bedeutung der Hessischen Fachstelle für öffentliche Bibliotheken und die
Schulbibliotheken hervorgehoben wird.
Auch die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes werden in ihrer Aufgaben-
vielfalt bestätigt. Der Landtag erkennt an, dass sie zentral für den Erfolg von Studi-
um, Lehre und Forschung sind. Zu ihren Aufgaben gehören geeignete Schulungs-