Bestandserhaltung Themen
Bibliotheksdienst 43. Jg. (2009), H. 2 129
einer großen Menge an geschädigtem Material stehen nur geringe finanzielle
Mittel für Bestandserhaltungsmaßnahmen gegenüber. Um der Wirtschaftlichkeit
gerecht zu werden, wurde deshalb der Grundsatz „Soviel Konservierung wie nö-
tig, sowenig Restaurierung wie möglich“ formuliert.
Um die Risiken (prozessbedingte Nebenwirkungen) von Mengenbehandlungen
zu verringern und auch verfahrensbedingte Eingriffe zu kontrollieren, wird eine
zweite Bewertung vollzogen, d.h. die Behandlungsmethode wird den zu behan-
delnden Materialien angepasst, nicht umgekehrt. Grundsätzlich steht die Durch-
führung einer Mengenbehandlung am Ende der Überlegungen, im Vorhinein
stehen die Aspekte, die die Konservierung und Prävention der Archivalien betref-
fen.
Weiterhin wurden die Empfehlungen der ARK-Ausschüsse „Bestandserhaltung“
und Sicherung und Nutzung“ durch bildgebende Verfahren – Fototechnik“ zur
„Digitalisierung von Archivgut“ vorgestellt.4
Das zunehmende Nebeneinander von analogen, digital entstandenen Daten
(born digitals materials) und nachträglich digitalisierten Unterlagen erfordert neue
Strategien hinsichtlich der Bewertungs-, Nutzungs- und Erschließungstrategien.
Wenn überhaupt Digitalisierung für die Archive eine Rolle spielt, dann zunächst
um die Beständeübersichten und Findmittel als Zugangs- und Rechercheinfor-
mation digital bereitzustellen. Da es sich bei Archivgut um in der Regel öffent-
liches Gut handelt, das lizenzfrei nutzbar ist und bleiben muss, steht dem eine
wirtschaftliche Verwertung von digitalisiertem Archivgut durch Vermarktung und
die Einräumung von Nutzungsrechten entgegen.
Für nachhaltige und wirtschaftliche Speicherungsprozesse sollten die Vorteile des
Mikrofilms mit den technischen Möglichkeiten der Digitalisierung kombiniert ge-
nutzt werden.
Digitalisierung stellt grundsätzlich eine zusätzliche Leistung der Archive im Kon-
text ihrer Fachaufgaben dar und kann nicht auf Kosten der Originalerhaltung
durchgeführt werden.
Der Bund (Bundesministerium des Innern) unterhält seit Ende der 1990er Jahre
einen Rahmenvertrag über „Massenentsäuerung/Konservierungsleistungen zur
Bestandserhaltung von Bibliotheks- und Archivgut“. Ein erster Rahmenvertrag be-
stand in den Jahren 1999–2003 mit der Firma ZfB GmbH (Leipzig), ein zweiter gilt
seit dem Jahr 2005 bis einschließlich 2009 mit der Fa. PAL GmbH (Leipzig). 2009
wird eine neue Ausschreibung für die folgende Laufzeit ab 2010 folgen.
4 Diese Empfehlungen sind online abrufbar unter der URL-Adresse des Landesarchivs
Baden-Württemberg: http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/detail.
php?template=hp_artikel&id=17537&id2=&sprache=de