Recht Themen
Bibliotheksdienst 42. Jg. (2008), H. 6 665
genwart mit immer neuen digitalen Online-Diensten und Kommunikationsmög-
lichkeiten befassen. Natürlich kann man die Lösungen des alten Postrechts hier
nicht einfach übernehmen. Internet ist nicht Telegraphie! Anregend aber sind die
Fragestellungen der damaligen Zeit auch heute noch. Für die Medienrechtsge-
schichte wäre es zudem reizvoll, die jeweiligen Auswirkungen von Telegraphie
und Internet auf die Rechtsordnung ihrer Zeit einmal zu vergleichen.19 Das ge-
genwärtige Internetrecht wurde vom Telegraphenrecht sicher nicht beeinflusst.
Interessant ist es aber, gleichwohl existierende Parallelen aufzuzeigen. Es dürften
hier gewiss erhebliche strukturelle Gemeinsamkeiten zutage treten.
2.3 „Medienrecht“ in alten postrechtlichen Dissertationen
Ein kurzer Blick in die 1967 im Archiv für das Post- und Fernmeldewesen publizierte
Bibliographie postalisch einschlägiger Dissertationen zeigt bereits sehr schön,
wie bestimmte Fragestellungen gleichsam in Wellen immer wieder auftauchen.20
So wird ein neues Medium stets in seinen Auswirkungen auf das Vertragsrecht so-
wie das Urheberrecht untersucht.21 Erste Arbeiten widmen sich dem Telefon und
19 Einen Überblick zur Medienrechtsgeschichte bieten Hasse/Kohl, Medienrecht, in:
Schanze (Hrsg.), Handbuch der Mediengeschichte, Stuttgart 2001, S. 165–185.
20 Vgl. Dissertationen und andere Hochschulschriften über Themen aus dem Bereich des
Post- und Fernmeldewesens und verwandter Gebiete – Ausgabe 1965, in: Archiv für
das Post- und Fernmeldewesen 1967, S. 129–177.
21 Beispielhaft seien genannt: Otto Bruhn, Beiträge zur Lehre vom Abschluß der Verträge
durch Telephon, Diss. Erlangen 1905; Carl Giesecke, Der Fernsprecher im Rechtsver-
kehr, Diss. Leipzig 1906; John Sokolowski, Willenserklärungen mittels Fernsprechers
und Ferndruckers, Diss. Rostock 1908; Hermann Leutke, Die unrichtige Übermittlung
von telegraphischen Willenserklärungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche
erläutert an einem Rechtsfall, Diss. Leipzig 1909; Artur Steinberg, Der urheberrecht-
liche Schutz gegenüber radiotechnischer Wiedergabe von Werken der Literatur und
Tonkunst, Diss. Köln 1926; Georg Reiniger, Der Schutz des Urheberrechts im deutschen
Rundfunk, Diss. Erlangen 1928; Kurt Ratzkowski, Urheberrechtliche Studien zum Radio,
Diss. Königsberg 1929; Arnold Steffens, Rundfunk-Urheberrecht, Diss. Köln 1932; Heinz
Dawid, Der Rundfunk und das Urheberrecht, Diss. Berlin 1935; Robert Schefe,
Urheberrechtsschutz bei der Rundfunksendung, Diss. Rostock 1935; Hans-Otto
Berckhoff, Die Wiedergabe im Rundfunk, eine neue urheberrechtliche Befugnis, Diss.
Köln 1936; Hans-Christoh Hobe, Rundfunkurheberrecht, Diss. Heidelberg 1951; Ernst
Karl Pakuscher, Das Rundfunk- und Schallplattenrecht und die deutsche Urheber-
rechtsreform, Diss. München 1952; Kay Schmidt di Simoni, Studien zum Fernseh-
Urheberrecht : unter besonderer Berücksichtigung der Referentenentwürfe zur
Urheberrechtsreform, Diss. Freiburg 1956; Karl Heinrich Gierl, Urheberrechte und
angrenzende Rechte beim Fernsehen, Diss. München 1957.