Notizen
Bibliotheksdienst 41. Jg. (2007), H. 6 671
Urheberrecht existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland
Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen gesetzentwurf zur No-
vellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen
des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige fassung des regierungsent-
wurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken mas-
siv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark
beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen. Kritiker sehen
in dieser Einschränkung einen widerspruch zu einer weiteren forderung, die im
selben gesetzestext zu finden ist. Diese besagt, dass eine auf wissenschaft und
forschung angewiesene Industrienation wie die Bundesrepublik Deutschland ein
gut ausgebautes, schnell funktionierendes und wirtschaftlich arbeitendes Infor-
mationswesen braucht. Die Einführung des gesetzes sowie das Inkrafttreten des
Urteils würden genau diese forderung nachhaltig unterminieren.
Hintergrund zur Sachlage
Bereits im Juni 2004 hatten der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und
die Vereinigung internationaler fachverlage, Stichting STM, Klage gegen das
elektronische Verschicken von kopierten beziehungsweise gescannten Artikeln
durch subito erhoben. Besonders fachverlage sehen den von subito angebote-
nen Dienst kritisch, bieten sie doch mittlerweile selbst Einzelartikel online zum
kostenpflichtigen Download an. In seiner Klageerwiderung argumentierte der
Dokumentenlieferdienst damit, dass der angebotene Service im rahmen der Ur-
heberrechtsgesetze liege und es keine Konkurrenzsituation zwischen subito und
den Verlagen gebe. Ob subito gegen das jetzt ergangene Urteil des Oberlandes-
gerichts München in die revision geht, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
fest. Im Jahre 1999 hatte der Bundesgerichtshof der Technischen Informations-
bibliothek in einem grundsatzurteil den Kopienversand ausdrücklich erlaubt. Das
Oberlandesgericht München und auch der gegenwärtige regierungsentwurf zur
reform des Urheberrechts würden die vergleichbare elektronische form des Ko-
pienversands für das elektronische Zeitalter zunichte machen.
(Pressemeldung der TIB Hannover vom 11.5.2007)